Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Mittlere Bühne Aargau; Projektierungskredit

 
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STADT AARAU

                                                         Stadtrat
                                                         Rathausgasse 1 · 5000 Aarau
                                                         Tel. 062 836 05 13 · Fax 062 836 06 30
                                                         kanzlei@aarau.ch

                                                                           Aarau, 10. März 2008
                                                                           GV 2006 - 2009 /261

Bericht und Antrag an den Einwohnerrat

Mittlere Bühne Aargau; Projektierungskredit

Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte im August 2006 beschlossen, für das Theater-
schaffen im Kanton Aargau an einem zentralen Ort ein Theaterhaus zu errichten, welches es
erlaubt, das zwar heute schon vielfältige, aber an dezentraler Lage erbrachte Angebot zu bün-
deln. Mit dieser Bündelung verspricht er sich eine Steigerung der Attraktivität, eine gute Er-
reichbarkeit an zentraler Lage sowie Synergieeffekte. Zudem wird die Absicht verfolgt, die
lokale und regionale Wahrnehmung des Theaterschaffens zu stärken und die überregionale
Ausstrahlung auszudehnen.

1. Ausgangslage
Als Standort für eine zentrale Institution hatten sich mehrere Gemeinden des Kantons bewor-
ben, unter denen die Stadt Aarau den Zuschlag erhielt. Bereits in dieser frühen Bewerbungs-
phase hatte die Stadt im Rahmen einer Untersuchung mehrere mögliche Standorte vorge-
schlagen, die sich für die Theaternutzung aufgrund ihrer baulichen Substanz sowie ihrer Lage
eignen würden. Die Reithalle am Apfelhausenweg, welche sich im Eigentum des Kantons
befindet, erwies sich bereits zu diesem Zeitpunkt aufgrund ihrer Grösse, ihrer intakten Sub-
stanz und ihrer Lage als am besten geeignet.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau bekundete als Folge der Bewerbung seine Bereit-
schaft, die Reithalle für die Theaternutzung zur Verfügung zu stellen. Nebst der Förderung
des Theaterschaffens waren zwei weitere Überlegungen ausschlaggebend:
Die Reithalle gilt als wichtiges Zeugnis der Stadtgeschichte. Es gilt, mit der Sanierung den
intakten Bau auf Dauer zu sichern. Die Theaternutzung erlaubt aufgrund ihrer grossräumigen
Raumunterteilungen den Hallenraum ohne tiefgehende Veränderungen sichtbar zu lassen und
zu erhalten.
Das Bauwerk soll mit seiner neuen Nutzung für die Öffentlichkeit erstmals und dauernd zu-
gänglich werden. In mittlerer Nachbarschaft zum Kunsthaus und zum Naturama entsteht da-
mit ein Zusammenhang von öffentlichen Bauten an zentraler Lage, der die Bedeutung der
Stadt als Kantonshauptstadt unterstreicht und den Besucherinnen und Besuchern in Fussdis-
tanz das kulturelle Angebot näher bringt.

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2.    Voraussetzungen
2.1. Heutige Arealnutzung
Die Reithalle Aarau ist heute schon Teil der zur zivilen Nutzung freigegebenen Fläche der
Kaserne Aarau und umfasst die folgenden Gebäudeteile und Flächen:
-    Die Reithalle Ost ist ein 8-achsiger Hallenbau aus dem Jahre 1934, welcher zusammen
     mit den Einbauten aus dem Jahre 2000 und dem auf der nördlichen Längsseite angebau-
     ten, zweigeschossigen Pavillonbau eine Einheit bildet. Dieser wird heute durch die Fach-
     hochschule Nordwestschweiz genutzt. Die Neunutzung durch das Theater würde teilwei-
     se den Rückbau bestehender Einbauten notwendig machen. Der Bau ist nicht dem kanto-
     nalen Denkmalschutz unterstellt.
-    Die Reithalle West ist ein 12-achsiger Hallenbau, der zwei Bauetappen umfasst. Die heu-
     te in der Mitte liegende 6-achsige Reithalle datiert von 1864 und die als Verdoppelung
     des Volumens auf der Westseite angefügte, identisch gestaltete 6-achsige Reithalle aus
     dem Jahre 1903. Das Gebäude gehört zu den ältesten, noch existierenden Reithallen in
     der Schweiz und ist von hoher militär- und architekturhistorischer Bedeutung. Für die
     Nutzung durch die Mittlere Bühne Aargau würden keine Abbrucharbeiten notwendig
     werden.
-    Nördlich anschliessend an die Reithalle West liegen in einem separaten Gebäude die Stal-
     lungsräume. Sie erfüllen bis zum Bezug der neuen Reithalle im Schachen noch ihren ur-
     sprünglichen Zweck.
-    Die freie Hoffläche zwischen den Reithallen und den Stallungen bietet sich an für allfäl-
     lige Annexbauten.

2.2. Standortqualitäten
Der Apfelhausenweg stellt eine sekundäre, parallele Erschliessung zur Hauptachse der Bahn-
hofstrasse dar. Die einstmals historische Lage vor den Toren der Stadt ist heute im Zusam-
menhang mit dem ganzen Kasernengelände noch spürbar und trägt wesentlich zum Verständ-
nis der Stadtgeschichte bei. Die Reithallen bilden den südlichen Abschluss des militärisch
genutzten und von der Öffentlichkeit abgegrenzten Bereiches. Mit ihren langen und nur von
zwei Türen unterbrochenen Fassaden entlang dem Apfelhausenweg geben sie dem Ort seinen
unverwechselbaren Charakter.
Mit der vorgesehenen öffentlichen Nutzung erhält der Ort eine Aufwertung. Der grosse Hal-
lenraum mit seinen vielfältigen Bespielmöglichkeiten ergänzt in sinnvoller Weise die beste-
henden Kultureinrichtungen von nationaler Bedeutung in unmittelbarer Umgebung.
Die Erschliessung mit öffentlichem Verkehr ist optimal, da Stationen mit Knotenpunktfunkti-
on in unmittelbarer Nähe liegen. Parkplätze sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden
und es werden mit dem Kasernenparking noch weitere 300 Plätze geschaffen, die mit einem
Fussweg von 200 m direkt zu erreichen sind.

2.3. Eigentumsverhältnisse
Die Reithallen an der Kasernenstrasse und am Apfelhausenweg sind - wie das ganze übrige
Kasernenareal auch - im Eigentum des Staates Aargau. Das Grundstück mit ca. 3'100 m2 Flä-
che mit der Reithalle West und einem Teil des Nebengebäudes der Stallungen wird zusammen
mit dem dazwischen liegenden Hof noch kurzzeitig vom Kavallerie- und Reitverein Aarau

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(KRVA) gemäss ihrem ursprünglichen Verwendungszweck genutzt. Der KRVA realisiert
dieses Jahr den Reithallen-Neubau im Schachen, der ab Ende 2008 zur Verfügung stehen soll.
Die Reithalle West wird ab diesem Zeitpunkt für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen.
Die Reithalle Ost wird zusammen mit dem Anbau Nord (total 3'069 m2) von der pädagogi-
schen Hochschule FHNW genutzt. Diese wird im Campus Brugg - Windisch einen neuen
Standort erhalten, wodurch diese Räume ab 2010/2011 für eine neue Nutzung zur Verfügung
stehen werden.
Die spätere Nutzung der Reithalle Ost kann, braucht aber thematisch nicht zwingend mit der
Mittleren Bühne Aargau in Verbindung zu stehen. Sie kann auch kommerzieller Natur sein.
Der Kanton als Grundeigentümer bestimmt über den Verwendungszweck der Liegenschaft, ist
aber im Grundsatz nicht abgeneigt, Hand zu bieten für eine auf den Theaterbetrieb abge-
stimmte oder diesen ergänzende Nutzung. Von einer Subventionierung dieser zusätzlichen
Nutzungen kann aber nicht zwingend ausgegangen werden.

2.4. Baurechtsvertrag
In Absprache mit dem Kanton wurde der Entwurf eines Baurechtsvertrages ausgearbeitet.
Dieser sieht vor, dass das Grundeigentum auch zukünftig beim Kanton verbleibt. Für die Nut-
zung durch die Mittlere Bühne Aargau wird ein selbstständiges und dauerndes Baurecht zu
Gunsten der Einwohnergemeinde Aarau errichtet mit einer Dauer von 35 Jahren. Das
Baurecht wird zu einem jährlichen Baurechtszins von Fr. 6'000.00 der Mittleren Bühne Aar-
gau zur Verfügung gestellt. Der Vertrag beinhaltet die Erhaltung und Restaurierung der Reit-
halle West (Gebäude Nr. 669), die Umnutzung eines Teils der Pferdestallungen (Gebäude Nr.
671) und die Nutzung des Hofs zwischen den beiden Gebäuden.
In welchem Umfang der Kanton einen zusätzlichen Investitionsbeitrag an die Baukosten leis-
ten wird, kann erst im Rahmen der Projektierung und in Verhandlungen mit dem Kanton de-
finitiv geklärt werden.

2.5. Denkmalpflegerische Bedeutung
Im März 2004 wurde die Reithalle Aarau im HOBIM (Denkmalpflegerisches Inventar der
militärischen Hochbauten des Bundes) als einzigem Inventar erfasst. Die Reithallen werden
darin als Objekt von regionaler Bedeutung mit dem höchsten Erhaltungsziel 1 eingestuft. Die
denkmalpflegerische Empfehlung wird hier auszugsweise wiedergegeben: „Eine Gesamtres-
taurierung würde das weitgehend original erhaltene Gebäude enorm aufwerten. Allfällige
Umnutzungen, die den Charakter des äusseren Erscheinungsbildes wahren und den grossarti-
gen Hallenraum im Innern nicht antasten, sind denkbar. (...) Eine Umnutzung muss den Erhalt
des Grossvolumens zum Ziel haben.“
Aus historischen Überlegungen ist der Abbruch der Reithallen zu vermeiden. Die Erhaltung
der Substanz ist ein Anliegen, das sich mit der neuen öffentlichen Nutzung gut verbinden
lässt, obwohl die Liegenschaft bislang nicht unter kantonalem Denkmalschutz steht. Um die-
sem Anspruch gerecht zu werden, muss ein Nutzungskonzept vorliegen, welches auf die
räumlichen Voraussetzungen der bestehenden Substanz Rücksicht nimmt, indem der offene
Hallenraum so weit als möglich sichtbar bleibt. Mit der geplanten kulturellen Nutzung durch
die Mittlere Bühne Aargau liegt ein Konzept vor, welches diese Zielsetzung gut zu erfüllen
vermag. Gleichzeitig gelingt es, das Ensemble der Reithallen als Ganzes zu erhalten und den
respektvollen Umgang mit der vorhandenen Substanz zu gewährleisten.

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Eine spätere Ergänzung der Mittleren Bühne Aargau um weitere Bausteine mit kultureller
Zielsetzung wird vom Kanton als gute Lösung zur integralen Erhaltung und öffentlichen Nut-
zung des ganzen Ensembles erachtet. Der Kanton hat für die Reithallen bis heute die Instand-
haltungsmassnahmen ausgesetzt und unterstützt das angestrebte Nutzungskonzept.

3.   Vorstudien
3.1. Grundlagen
Es wurde eine Projektgruppe "Mittlere Bühne Aargau" ins Leben gerufen, welche die Fragen
zur Umsetzung einer Mittleren Bühne diskutierte und verschiedenen Szenarien für einen Be-
trieb in den Reithallen entwickelte. Dieser Projektgruppe wurde eine Steuerungsgruppe zur
Seite gestellt, die sich aus Vertretern des Kantons und der Stadt zusammensetzte. Sie beurteil-
te und kommentierte den Vorschlag der Projektgruppe für die Mittlere Bühne Aargau und
unterbreitete ihr Fazit dem Stadtrat als Antrag. Die Projektgruppe setzte sich zusammen aus
lokalen und externen Vertreterinnen und Vertretern des Theaterschaffens und der Behörden
sowie aus Fachleuten aus den Bereichen Theater, Kultur und Hochbau. Die Steuerungsgruppe
setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons (Abteilungen Kultur und Hochbau-
ten) und zwei Mitgliedern des Stadtrats zusammen.

3.2. Aufgabe der Projektgruppe
Im Rahmen mehrerer Workshops - verteilt auf den Zeitraum von 8 Monaten - klärte die Pro-
jektgruppe Fragen zum Programm, zur Infrastruktur, zur Trägerschaft und zur Leitung der
Mittleren Bühne Aargau. Sie entwickelte anschliessend Szenarien zu möglichen Realisierun-
gen. Dabei galt es, die Grösse und Funktionsweise der Mittleren Bühne Aargau zu ermitteln,
indem aus vergleichbaren Fällen bereits bestehender Bühnen der zu erwartende betriebliche
und bauliche Aufwand für die Aargauer Verhältnisse ermittelt wurde.
Es wurde davon ausgegangen, dass alle sich im Eigentum des Kantons befindlichen Gebäude-
teile der Reithalle zur Verfügung stehen. Die Mittlere Bühne Aargau wird allerdings mit der
alleinigen Inanspruchnahme der Reithalle West auskommen können. Dennoch hat die Pro-
jektgruppe vier Szenarien mit unterschiedlicher Flächenbeanspruchung aufgezeigt, um sich in
einem abwägenden Prozess dem notwendigen Bedarf an Raum und finanziellen Mitteln anzu-
nähern.

3.3. Aufgabe und Antrag der Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe hat die von der Projektgruppe für die Mittlere Bühne Aargau entwi-
ckelten Ansätze diskutiert, gewichtet und als Antrag dem Stadtrat unterbreitet. Die Vertreter
des Kantons (Abteilungsleiter Kultur und Präsidentin des Aargauer Kuratoriums) haben dabei
die Unterstützung des Kantons auf die zuvor im Rahmen der Ausschreibung definierte Thea-
ternutzung beschränkt. Weitergehende Bedürfnisse städtischer Kultureinrichtungen wurden
zwar im Rahmen der Workshops der Projektgruppe intensiv diskutiert, deren Umsetzung wird
aber nicht als kantonale, sondern als rein städtische Aufgabe gesehen. Daher und aus Kosten-
gründen hat die Steuerungsgruppe dem Stadtrat empfohlen, im Rahmen der bevorstehenden
Projektierung als Ergänzung der Mittleren Bühne Aargau weitere Nutzungen nur als Optionen
zu prüfen. Vorstellbar sind sowohl kulturelle als auch kommerzielle Nutzungen.
Sollte sich abzeichnen, dass sich die Reithalle Ost für weitere kulturelle Zwecke mit kantona-
ler Ausstrahlung nutzen liesse, wäre der Kanton bereit, eine Neubeurteilung vorzunehmen. Im

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Bereich des Kulturschaffens erwartet der Kanton als Folge der örtlichen Konzentration von
verschiedenen Kultureinrichtungen eine Steigerung der Besucherfrequenzen. Mit der räumli-
chen Nähe von der Mittleren Bühne zum Naturama und zum Kunsthaus wird nach Meinung
der Steuerungsgruppe ein Bereich geschaffen, der eine erhöhte Attraktivität und eine nationa-
le Ausstrahlung erlangen kann.

3.4. Resultat Vorstudien
Als Grundlage für die weitere Projektierung gilt der Gestaltungsplan Kasernenareal / Spezial-
bauvorschriften Art. 1 Abs. 2. Darin ist festgelegt: „Über den Schild zivile Nutzung (südlicher
Teil des Areals) wird zu gegebener Zeit ein weiterer Gestaltungsplan erlassen.“ Diese Formu-
lierung bietet Raum für eine massgeschneiderte Lösung, wie sie mit den Vorstudien weiter-
entwickelt worden ist.
Die Steuerungsgruppe schlägt als Ergebnis der Vorstudien und der Arbeit der Projektgruppe
eine Lösung vor, die sich auf die Reithalle West beschränkt und damit innerhalb des nächst-
möglichen Zeithorizonts realisiert werden kann. Sie entspricht grundsätzlich dem in der Ar-
beit der Projektgruppe mit „Vorprojektstudie Variante 1“ bezeichneten Ergebnis, allerdings
unter Verzicht auf die Verwendung der Reithalle Ost.
Die Steuerungsgruppe hat das auf die Reithalle West beschränkte Raumprogramm mit dem
Hinweis gutgeheissen, dass die Grösse und das Angebot des Restaurants zu überprüfen seien.
Sie hat zudem die Frage gestellt, ob in der Reithalle West - in einer Umgebung, die bereits
hochwertige Gastronomie zur Verfügung stellt - ein weiteres vollwertiges Restaurant notwen-
dig sei. Eine Cafeteria, wie sie im Aargauer Kunsthaus betrieben wird, dürfte den Ansprüchen
der Mittleren Bühne Aargau genügen.
Die Vorstudien versuchen mit der vorgeschlagenen Symmetrie auf die Besonderheit der städ-
tebaulichen Situation zu reagieren. Ob das spätere Bauprojekt diese Vorgaben übernimmt,
steht heute noch offen. Einerseits muss das Theaterhaus vom Apfelhausenweg erschlossen
werden, anderseits wird es sich später einmal auf das Innere des Kasernenhofs richten. Daher
wurde von beiden Seiten die Zugänglichkeit angestrebt.
Die Theatersäle sind von den Aussenwänden der Reithalle West abgelöst, um eine rundum
laufende, gleichwertige Zugänglichkeit zu den Sälen zu gewährleisten. Als Folge dieser An-
ordnung sind die beiden Bühnensäle mit den Bühnenräumen aneinander gerückt. Sie weisen
eine gemeinsame Hinterbühne auf. Ob die gleichzeitige Bespielbarkeit der Bühnen in dieser
Anordnung für den Publikumsbetrieb gegeben ist, bleibt zu klären. Eine unabhängige gleich-
zeitige Nutzung für beide Bühnen wäre erstrebenswert.
Wie die skizzierte Lösung optimiert werden kann, ist zusammen mit den Theaterschaffenden
in der Projektphase zu klären. Die Überprüfung des Raumprogramms im Rahmen der Kon-
zeptstudie diente in erster Line dazu, den Investitionsaufwand zu ermitteln.

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Situationsplan

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                                      Stallungen

                                                                                                                                                                         UBS

                                                                                                                                           Hotel

                                                                                                                    NAB
                                                                                                         Bank

                                    Einstein

Grundriss Erdgeschoss
                                               Stallungen

                                                     ANBAU NORD neu

                                    Werkstatt                               Werkstatt
                                                                                                                                               ANBAU NORD bestehend
                                    Schreinerei                             Malerei
                                    48.5 m2                                 84.8 m2

                                                   Gang     ± 0.00

                                                                                                                                                           Restaurant/Cafe
                                                                                                      Seitenbühne

     Probebühne 1                                                    Seitenbühne
     150 m2

     12.5 x 12 x 4 m (B x L x H)
                                                                     Kleine Bühne                 Grosse Bühne
     ± 0.00
                                                                       8 x 10 m                    12.5 x 10 m                         Regie    Kasse

                                                                                    Hinterbühne

                                                                     Seitenbühne
                                                                                                      Seitenbühne

                      Anlieferung

                                                                                                                          Apfelhausenweg

                                                                                                                      I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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Grundriss Obergeschoss
                                               Stallungen

                                                       ANBAU NORD neu

                                                                                                                                         ANBAU NORD bestehend
                                    Büro    Büro    Büro               Büro    Büro    Büro    Büro
                                   15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2            15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2

                                                   Gang      + 4.00

                                                       Luftraum Erschliessung

                                                                                                        Seitenbühne
     Probebühne 2                                                     Seitenbühne
     150 m2

     12.5 x 12 x 4 m (B x L x H)
                                                                                                                                                              Luftraum
     + 4.60
                                                                      Kleine Bühne                    Grosse Bühne                                         Foyer/Restaurant
                                                                                                                                     Regie
                                                                        8 x 10 m                       12.5 x 10 m

                                                                                        Hinterbühne

                                                                      Seitenbühne

                                                                                                        Seitenbühne
                                                 Luftraum Erschliessung

                                                                                                                        Apfelhausenweg

Grundriss Untergeschoss
                                               Stallungen

                                                                                                                                         ANBAU NORD bestehend

                                                                                     bestehendes Fundament

                  - 4.50

                                   Material-
                                      und
                                   Bühnen-                                                                                                       WC H
                                   bilddep.                                                                                                                    - 4.50
     Garde-            Garde-                                                                                                                   26.8 m2
      robe              robe       38.2 m2
     22.4 m2           22.4 m2

                                                                                     bestehendes Erdreich

                                                                                                                                                                     Küche
        Lager              Technik                                                                                                                                  73.93 m2
       30.1 m2             56.6 m2                                                                                                                WC D
                                                                                                                                                 31.8 m2

                                                                                                                        Apfelhausenweg

                                                                                                                      I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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Längsschnitt West – Ost

               Probebühne 2

                                                                                   Hin-                       Hubdeponien
                                                             kleine Bühne          ter-       grosse Bühne
                                               Hubdeponien                         büh-
               Probebühne 1                                                         ne                                                           Restaurant/Cafe
                                                             variable Bühnenhöhe

       Lager              Technik                                                                                                         WC         Küche

Querschnitte Reithalle West

                                                                        Büros

                                grosse Bühne
                                                                       Werk-
                                                                       stätten
                   variable Bühnenhöhe

                                                                                                                            Küche

                         Querschnitt Reithalle West 1                                                             Querschnitt Reithalle West 2

                                                                                                             I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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3.5. Optionen
Der Stadtrat hat das zu projektierende Vorhaben im Einvernehmen mit den Vertreterinnen
und Vertretern des Kantons auf die Belange der Mittleren Bühne Aargau beschränkt. Alle
darüber hinausreichenden, im Rahmen der Workshops der Projektgruppe und der Steuerungs-
gruppe diskutierten Vorschläge zu weiteren Nutzungen sollen lediglich als Optionen geprüft
werden. Gedacht worden war an Nutzungen, welche die Theaternutzung thematisch ergänzen
würden, wie ein Raum für das Freie Kino und ein Kunstraum. Obwohl diese Ergänzungen
zum Theater passen, bilden sie nicht die einzigen in Frage kommenden Optionen. Ungeklärt
wären - nebst den reinen Baukosten - die zu erwartenden Betriebskostenbeiträge durch die
Stadt.
Demgegenüber böten kommerzielle Nutzungen den Vorteil, dass sie thematisch auf die Thea-
ternutzung abgestimmt werden könnten und gleichzeitig einen Ertrag abwerfen würden, der
zur finanziellen Entlastung des Vorhabens beitragen könnte. Aus Sicht des Kantons als Eigen-
tümer der Liegenschaften stellt dies eine prüfenswerte Option dar. Die zentrale Lage und das
bestehende attraktive Umfeld lassen auf ein Interesse für Nutzungen mit Wertschöpfung
schliessen. Selbst Nutzungen aus dem Dienstleistungsbereich, ohne thematischen Bezug zum
Theater, wären denkbar. Bei der Prüfung der Optionen wären zunächst auf Stufe Vorprojekt
Fragen der Erschliessung, des Aussenraumes und der Nutzungsart zu prüfen.
3.6. Raumprogramm
Sämtliche bis heute erarbeiteten Vorstudien waren auf Grundlage des nachstehenden Raum-
programms für die Mittlere Bühne Aargau erarbeitet worden. Dieses erste Raumprogramm
war mit den Vorstudien auf seine Angemessenheit überprüft worden. Es kann im Rahmen der
Projektierung noch Modifikationen erfahren und umfasst für die Reithalle West die folgenden
Hauptbestandteile:
Raumprogramm                                               Masse m’              ca. Fläche m2
Foyer mit Cafeteria                                                              160
Saal Grosse Bühne mit 200 Sitzplätzen, Bühnenraum          12.00 x 10.00
Saal Kleine Bühne mit 120 Sitzplätzen, Bühnenraum          10.00 x 8.00
1. Probebühne                                              12.50 x 12.00         150
2. Probebühne                                              12.50 x 12.00         150
Werkstätten (Malerei, Schreinerei)                                               115
Lagerflächen (Fundus, Bühnenbilder, Technik)                                     125
Theatergarderoben                                                                45
Sozialräume/Bühne
Büroräume Administration,10 Arbeitsplätze                                        170
Aussenbereich mit Anlieferung
Restaurant (ca. 40 Plätze inkl. Nebenräume)

Ausstattung Bühnen- und Theatereinrichtungen
höhenverstellbare Bühnenhubpodeste (Hauptbühne)
Zuschauer-Hubpodien für kleine Bühne (Zuschauertribüne
grosse Bühne                                               12.50 x 10.00         125
mit 2 Seitenbühnen                                         1.50 x 12.00          36
kleine Bühne                                               8.00 x 10.00          80
mit 2 Seitenbühnen                                         2.00 x 10.00          40
Hinterbühne                                                2.00 x 12.00          24
Warenlift                                                  2.50 x 1.50           4

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Das Raumprogramm wurde im Rahmen eines Workshops mit Theaterschaffenden (Theater
Tuchlaube, Theater Marie, Szenart, externe Experten und dem Kanton in Vertretung der Mitt-
leren Bühne) anfangs Januar 2008 diskutiert und ergänzt.
3.7. Schätzung der Baukosten
Für die „Mittlere Bühne Aargau“ wird mit approximativen Investitionskosten von insgesamt
Fr. 14.68 Mio inkl. MWSt (Kostengenauigkeit +/- 20%) gerechnet, die sich in folgende Be-
reiche gliedern:

BKP                          Reithalle West Fr.        Anbau neu Fr.   Restaurant Fr.             Total Fr.
0 Grundstück*                           28'000                 9'000                                 37'000
1 Vorbereitungsarbeiten                450'000                27'000                                477'000
2 Gebäude                             7'814'000            1'034'000                              8'848'000
3 Betriebseinrichtungen               2'008'000               35'000           490'000            2'533'000
4 Umgebung                             231'000                66'000                                297'000
5 Baunebenkosten                       702'000                89'000            30'000              821'000
6 Unvorhergesehenes                   1'140'000              140'000            60'000            1'340'000
9 Ausstattungen                        127'000               130'000            70'000              327'000

Anlagekosten                        12'500'000             1'530'000           650'000          14'680'000

* Ohne Landkosten; es sind nur Kosten für die Anpassung von Leitungen auf benachbarten Grundstü-
cken berücksichtigt, nicht aber der Baurechtszins von jährlich Fr. 6'000.00.

Im Politikplan 2006 – 10 war von einem Betrag von Fr. 9 Mio. abzüglich Fr. 2.5 Mio. Beiträ-
ge Dritter ausgegangen worden. Dieser Kostenrahmen basierte auf einer Grobschätzung, die
ohne die vorliegende Vorprojektstudie zu Stande kam. Bedingt durch die Festlegung des
Ausbaus und den grösseren Genauigkeitsgrad der Schätzung fällt der Kostenrahmen der Vor-
projektstudie höher aus.
Die Vorprojektstudie geht von der gleichzeitigen Bespielbarkeit der beiden Bühnensäle aus,
was einen relativ aufwändigen Innenausbau erforderlich macht. Ob diese Notwendigkeit für
den Betrieb besteht, kann erst im Anschluss an die Beratung des Raumprogramms mit den
Theaterschaffenden beurteilt werden. Die entsprechenden Kosten für die Investition und den
Betrieb sind in der folgenden Projektierung aufzuzeigen.
Im Rahmen der Projektierungsphase wird mit dem Kanton über dessen Investitionsbeitrag zu
verhandeln sein, so dass mit dem Baukreditantrag auch über einen Kostenteiler Klarheit be-
stehen wird.
3.8. Trägerschaftsform
Aufgrund der bisherigen Diskussion bietet sich für die Mittlere Bühne Aargau ein System
eines Doppelvereines an. Der Publikumsverein bildet den ideellen Träger und bietet interes-
sierten Personen Mitgestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere sichert der Publikumsverein die
breite Verankerung der Interessen der Mittleren Bühne Aargau in der Bevölkerung und in der
Politik. Der Theaterverein prägt das Leitbild, garantiert dessen strategische Umsetzung,
bestellt die Leistungen und fungiert als eigentliches Kontrollorgan.

                                                                   I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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Der Theatervorstand kann sich zusammensetzen aus Delegierten der Stadt, des Kantons, des
Gönner- und Publikumsvereins, der Tanzszene, der Theaterszene, der Theater- und Tanzszene
für das junge Publikum, aus Vertreten der Vermittlung/Forschung/Bildung, des interdisziplinären
Austauschs, sowie aus einer unabhängige Person.
Die Wahl der Vereinsform macht seitens Stadt und Kanton eine delegierte Person im Vereins-
vorstand notwendig. Zusätzlich schliessen Stadt und Kanton gemeinsam einen Leistungsvertrag
mit der Mittleren Bühne Aargau ab, welcher eine regelmässige Kontrolle der inhaltlichen Leis-
tungsziele sowie der finanziellen Belange beinhaltet. Es besteht zudem die Möglichkeit der Or-
ganisation des Theatervereins als Betriebs AG.

3.9. Schätzung der Betriebskosten
Das vorgeschlagene Betriebsbudget wurde durch einen Fachexperten (Jean Grädel, Leiter
Theater an der Sihl, Zürich) aus Budgets von Bühnen vergleichbarer Grösse (u.a. Theater an
der Sihl, Zürich) auf die zu erwartenden Verhältnisse in Aarau übertragen. Es darf im Umfang
noch nicht als gesichert erachtet werden, wohl aber in seiner anteilsmässigen Zusammenset-
zung. In der Budgetschätzung sind Kosten für eigene Produktionen der Mittleren Bühne Aar-
gau nicht enthalten. Sie sind bislang nicht vorgesehen. Die projektbezogene Förderung ein-
zelner Produktionen soll - wie bisher üblich - durch das Aargauer Kuratorium und die städti-
sche Projektförderung direkt an die produzierenden Gruppen entrichtet werden. Mit einem
erhöhten Finanzierungsbedarf seitens der produzierenden Gruppen wird im Rahmen der Mitt-
leren Bühne Aargau aber zu rechnen sein.
Für die Cafeteria wurde ebenfalls das Betriebsbudget eines vergleichbaren Gastronomiebe-
triebes herangezogen (Kunsthaus Aarau). Dieses Budget dient als Grobannahme für die zu-
künftigen Betriebskosten der Cafeteria, die in das Theaterhaus Mittlere Bühne Aargau integ-
riert sein soll und durch einen Pächter zu betreiben sein wird.

Mögliches Jahresbetriebsbudget (exkl. MWSt. und allfällige Vorsteuerkürzungen) Mittlere
Bühne Aargau
Aufwand
Programmaufwand                                                                                  796'000
Personalaufwand                                                                                  588'000
      Löhne, AHV-pflichtige und nicht AHV-pflichtig Gehälter, Löhne
      Honorare Künstler Bühnen, Aushilfen, Assistenzen, Fremdleistungen Pro-
      gramme
Sachaufwand                                                                                        50'000
      Bühne & Werkstatt, Licht & Ton, Diverse, Miete Leasing Geräte etc.,
      Mobilität, Transporte
      Öffentlichkeitsarbeit: Diverse Werbemittel, Inserate, Website/ e-Newsletter,               112'000
      Programmheft,
      Versand,Reisen,
      Spesen:  Argus, Logis
                       Werbe-Specials,  Premierenfeierndiem Künstler
                             Künstler, Verpflegung/per                                             30'000
      Diverses: Tantièmen, Suisa, Gebühren, Quellensteuer                                          16'000
Betriebsaufwand                                                                                1'233'880
Personalaufwand:                                                                                 772'880
      AHV-pflichtige und nicht AHV-pflichtige Angestellte, Freie Mitarbeiter

                                                                  I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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Sachaufwand
     Gebäudeaufwand (ohne Löhne): Miete Theaterhaus inkl. Baurechtszins, Rei-                  265'500
     nigung, Unterhalt Gebäude, Unterhalt Foyer/ Cafeteria, Unterhalt Technik,
     Pauschalspesen Techniker, Unterhalt Werkstatt, Versicherungen, Strom &
     Gas, Wasser & Abwasser, Heizung, Feuerwehr, Entsorgung
      Spesen Taggelder/Hotels/Visionierungen, Spesen Vereinsvorstand, div. Spe-
      sen Theater                                                                                28'000
      Büro / Verwaltung: EDV, Material & Unterhalt, Unterhalt Mobiliar u.Geräte,                 71'000
      Büromaterial, Drucksachen, Telekommunikation, Porti, Kuriere, Kapitalzin-
      sen, Spesen, Fachliteratur, Zeitungen, Weiterbildung, Rechtsberatung, Buch-
      führungshonorare, Revisionshonorar, Gebühren, Abgaben etc.
      Abschreibungen Bühne, Werkstatt, Mobiliar, Bürotechnik                                     81'500
      Diverses: Anlässe in eigener Sache, Forschung & Entwicklung, voraus. MWSt                  15'000
      auf Sponsoring
Total, exkl. MwSt.                                                                          2'029'880
Ertrag
Programme                                                                                     362'880
     Billetverkauf grosser Saal, 200 Plätze, 120 Vorstellungen; 60 % verkauft                 237'600
     Billetverkauf kleiner Saal, 100 Plätze/Erwachsene, 44 Vorstellungen; 60 %              237'600.00
                                                                                                58'080
     Billetverkauf kleiner Saal, 100 Plätze/junges Publ., 56 Vorstellungen; 80 %                67'200
Technik                                                                                         10'000
     Arbeiten für Dritte: Werkstatt, Beratungen etc.                                             5'000
     Verkauf, Vermietung Material                                                                5'000

Subventionen                                                                                 1’520'000
     Subvention Stadt Aarau                                                                    750'000
     Subvention Kanton Aargau                                                                  750'000
     Div. öffentliche Gelder                                                                    20'000

Liegenschaft                                                                                    40'000
      Vermietung grosser Saal                                                                   20'000
      Vermietung kleiner Saal                                                                   10'000
      Vermietung Proberäume                                                                      5'000
      Umsatzanteil Foyerbar                                                                      5'000

Werbung / Sponsoring                                                                            75'000
     Werbeeinnahmen Inserate                                                                     5'000
     Sponsoring                                                                                 20'000
     private Förderungsbeiträge                                                                 10'000
     Stiftungen                                                                                 40'000

Diverses                                                                                        22'000
      Förderverein                                                                              20'000
      Kapitalertrag                                                                                500
      Diverse Erträge                                                                            1'500

Total, exkl. MwSt.                                                                         2'029'880
Gewinn und Verlust                                                                                  --.--
Aufwand und Ertrag halten sich in dieser Übersicht die Waage unter der Annahme, dass im
grossen Saal bei 120 Aufführungen durchschnittlich 60 % der 200 Sitzplätze verkauft sein
werden, im Kleinen Saal bei 44 Aufführungen durchschnittlich 60 % von 100 Vorstellungen

                                                                I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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und 56 Jugendvorstellungen zu 80 %. Diese Annahmen können bei einem guten Programm
als realistisch erachtet werden, wenn man mit dem Betriebsergebnis des Theaters Tuchlaube
vergleicht und dabei voraussetzt, dass die Mittlere Bühne Aargau mit gleich viel oder mehr
Publikumsgunst und Interesse aufgenommen werden wird.

Zum Vergleich
Die Parameter des Theaters Tuchlaube, das in die Mittlere Bühne integriert werden soll, sehen
wie folgt aus: Es umfasst einen Theatersaal mit 127 Plätzen, einen Galerieraum mit 80 Plätzen
und bietet 168 Veranstaltungen und 11 Fremdveranstaltungen pro Jahr an. Es gibt keine An-
gaben zur Sitzauslastung. Im Betriebsbudget enthalten sind Aufwand und Ertrag der Theater-
bar, nicht enthalten ist hingegen das Café Tuchlaube im EG. Das Budget präsentiert sich wie
folgt (Angaben ohne. MWSt, da das Theater Tuchlaube nicht mehrwertsteuerpflichtig ist):
Aufwand                                                          Budget 2008 Budget 2007
Personalkosten                                                        422'000            400'200
Entschädigungen                                                        20'000             18'500
Programmkosten                                                        472'000            387'000
Betriebskosten Theater                                                 40'900             39'900
Aufwand Bar                                                            14'500             14'500
Verwaltungskosten                                                      21'200             21'200
Werbekosten                                                            59'000             57'400
Kauf Mobilien, Unterhalt Mobilien und Bau, Versicherungen              70'000             70'000
Unterhalt: Wasser, Energie, Heizung, etc.                              15'000             15'000
Total, ohne MwSt.-Pflicht                                         1'134'600          1'023'700
Ertrag
Beiträge                                                              840'000            724'000
Stadt Aarau                                                           350'000            325'000
Beiträge Kanton, Kuratorium:
  Beitrag Leistungsvereinbarung                                       230'000            230'000
  Beitrag Werkstattreihe                                               30'000             15'000
Beiträge Gemeinden:Buchs,Oberentfelden,Gränichen,Küttigen               2'500              2'500
Mitgliederbeiträge:                                                    15'000             15'000
Projektbezogene Beiträge von Kanton und Privaten:
  Beiträge Schau & Spiel                                               10'500              6'000
  Beiträge youTOO                                                      50'000             45'000
  Beiträge schnitz&drunder                                             60'000             70'000
  Beiträge tête-à-tête                                                 30'000                  --
  Beiträge Kunstexpander                                               40'000                  --
  Sponsoring                                                           12'000             10'500
  übrige Beiträge                                                       5'000              5'000
Erlöse                                                                214'500            215'000
Billetverkauf                                                         135'000            135'000
Gutscheine/RabattAbos                                                   6'000              6'000
Tournee youTOO                                                         40'000             40'000
Mieteinnahmen                                                          10'000             10'000
Einnahmen Theaterbar                                                   20'000             20'000
Zinsertrag                                                              2'000              3'000
sonstige Einnahmen                                                      1'500              1'000
Total, ohne MwSt.-Pflicht                                         1'049'500             939'000
Gewinn und Verlust                                                     -85'100           -84'700

                                                            I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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Das Budget des Theaters Tuchlaube ist als ausgeglichen zu betrachten, da der Aufwand für
Kauf Mobilien, Unterhalt Mobilien und Bau, Versicherungen, Wasser, Energie und Heizung mit total
Fr. 85'000 dem Theater nicht in Rechnung gestellt wird, sondern in der Rechnung der Einwohnerge-
meinde unter Theater Tuchlaube separat geführt wird. Hier sind diese Kosten der Vollständigkeit hal-
ber enthalten.

4.    Aufgabenstellung für die Projektierung

Gestützt auf den Bericht und die Empfehlung der Steuerungsgruppe geht es dem Stadtrat in
der anstehenden Projektierung um
- die Beschlussfassung über das definitive Raumprogramm,
- die Abstufung zwischen dem zwingend notwendigen, dem dringend wünschbaren und
     dem nur wünschbaren Bedarf,
- die vertiefte Klärung und Festlegung des Raumprogramms unter Einbezug des Kantons,
     der Aarauer Theaterinstitutionen (Theater Tuchlaube, Theater Marie, Szenart) und ande-
     rer Aargauer Theater- und Tanzschaffender,
- die Optimierung der betrieblichen Funktionen und Abläufe, die sich aus der gemeinsa-
     men Nutzung durch die beteiligten Theatergruppen ergeben,
-    den Umgang mit der zu erhaltenden Bausubstanz,
-    die Klärung des Bedarfs an Neubaumassnahmen über das bestehende Volumen hinaus,
-    die Evaluation und Festlegung der baulichen Massnahmen, des Ausbaus, der Ausstattun-
     gen und der festen Einrichtungen,
-    die Berücksichtigung von allfälligen gestaffelten Ausbaumöglichkeiten,
-    die Berücksichtigung des Zukunftspotentials, welches sich durch eine spätere neue Nut-
     zung des Kasernengeländes ergeben könnte, sowohl im Hinblick auf die Grundrissgestal-
     tung als auch auf die Aussenräume,
-    die Prüfung von Optionen für die Nutzung der angrenzenden Bauteile (Reithalle Ost, An-
     bau Nord, Stallungen, Hof als Freifläche),
-    die Gestaltung der Aussenräume,
-    den Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von ± 10 %.

5.    Projektierungsverfahren
5.1. Zielsetzung
Es gilt nun, in der anstehenden Projektierung einen zeitgemässen Theaterbau zu entwickeln,
der eine hohe Besucherfrequenz und eine grosse Ausstrahlung auszulösen vermag. Um vor-
stehende Aufgaben gut erfüllen zu können, sollen mit dem Projektierungsverfahren folgende
Zielsetzungen erreicht werden:
1.    Es soll für die anforderungsreiche Aufgabenstellung das am besten geeignete Team ge-
      funden werden.
2.    Das Team muss ein Projekt entwickeln, welches die formulierten Anforderungen best-
      möglich zu befriedigen vermag.

                                                                 I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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3.   Die zu entwickelnde Lösung muss den vorgegebenen Kostenrahmen einhalten und ein
     gutes Kosten- / Nutzenverhältnis erreichen.
Diese Zielsetzungen können vor dem Hintergrund des Submissionsrechtes (Art. 40 ff. VoeB,
§ 9 SubmD) am besten durch ein zweistufiges Verfahren erreicht werden, das als 2. Phase ein
beschränktes Konkurrenzverfahren zum Inhalt hat. Diese zwei Phasen werden im Folgenden
beschrieben.

5.2. Phase 1: Präqualifikation
Eine öffentlich ausgeschriebene Präqualifikation (selektives Verfahren nach Art.15 BOeB
bzw. Art.43VoeB) stellt sicher, dass Teams aus Architekten und Spezialisten, welche sich als
fähig für die Entwicklung von Theaterbauten von ähnlichem Komplexitätsgrad ausgewiesen
haben, für die 2. Phase eingeladen werden können.
Diese Teams sind in ihrer fachlichen Zusammensetzung in der Ausschreibung zwingend fest-
zulegen und können sich darüber hinaus in freier Wahl mit Spezialisten verstärken. Mit der
Benennung der verschiedenen Beteiligten und deren Referenzen hat das Team eine Dokumen-
tation zur gestellten Aufgabe einzureichen, welche von einem Beurteilungsgremium beurteilt
wird. Auf diese Art und Weise wird es möglich, 3 bis 5 Teams auszuwählen, welche die bes-
ten Voraussetzungen für die komplexe Aufgabe mitbringen.

5.3. Phase 2: Geeignetes Konkurrenzverfahren
Das zu wählende Verfahren soll sicherstellen, dass zum einen ein Resultat erreicht wird, wel-
ches die komplexen Anforderungen an einen zeitgemässen Theaterbetrieb mit guter Besucher-
frequenz erfüllt. Zum anderen soll es eine massgeschneiderte Lösung für den speziellen
Standort ermöglichen. Grundsätzlich stellt ein Konkurrenzverfahren eine günstige Vorge-
hensweise dar, da es eine Auswahl aus mehreren Lösungsansätzen erlaubt.
Unter den Konkurrenzverfahren stellt der Wettbewerb nach SIA Norm die am weitesten ver-
breitete Form dar. Sie setzt voraus, dass die Teams vom Zeitpunkt der Abgabe des Pro-
gramms bis zum Zeitpunkt der Schlussabgabe selbständig und ohne Kontakt zum Beurtei-
lungsgremium und zum Auftraggeber an ihren Projekten arbeiten. Das Projekt wird anonym
eingereicht und anonym beurteilt. Es handelt sich um ein reines Auswahlverfahren, bei wel-
chem projektorientiert evaluiert wird.
Für die im vorliegenden Fall spezielle Aufgabenstellung kommen zwei Zielsetzungen hinzu,
die mit dem Wettbewerbsverfahren nicht berücksichtigt werden können: Ein Austausch zwi-
schen Projektteams und dem Beurteilungsgremium ist während der Bearbeitung möglich und
erlaubt eine gewisse Einflussnahme auf die Projektlösung. Die Mitglieder des Beurteilungs-
gremiums haben in der Präqualifikation 3 bis 5 Teams ausgewählt, von denen sie erwarten,
dass sie aufgrund ihrer Erfahrung und Zusammensetzung die gestellte Aufgabe besonders gut
lösen können. Wenn diese Entscheidungsstufe nicht anonym verläuft, können die Mitglieder
bei der Auswahl der Teams bereits gewisse Stossrichtungen und Tendenzen mit einbeziehen.
Für den vorliegenden Fall eignet sich - wie im Verfahren für die Erweiterung des Stadtmuse-
ums Schlössli angewandt - die Form von gleich lautenden Studienaufträgen am besten. Die-
se werden unter Konkurrenzbedingungen erteilt. Bearbeitungstiefe und Zielvorgaben werden
klar definiert. Eine oder mehrere Zwischenbesprechungen mit den Teams erfolgen einzeln, d.
h. jeweils unter Ausschluss der übrigen Teams; keines hat damit Kenntnisse von den Lö-
sungsansätzen der anderen. Die abschliessende Beurteilung aller Lösungen kann eine Präsen-

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tation der Arbeiten durch die Teams mit einschliessen. Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss
der Teams. Das Erteilen von Studienaufträgen erweist in diesem Fall sich als das besser ge-
eignete Verfahren zur Erreichung der Zielsetzungen als der Wettbewerb.
Betrachtet man die kostenseitige Gegenüberstellung von Wettbewerb nach SIA - Ordnung
und Studienaufträgen, ergibt sich folgendes Bild: Bis zu einer Zahl von etwa 5-7 Studienauf-
trägen erweist sich dieses Verfahren im Gesamtaufwand als kostengünstiger als der Wettbe-
werb. Bei einer höheren Zahl von Teilnehmern wäre ein Wettbewerb günstiger. Aus den vor-
stehenden Überlegungen heraus hat sich der Stadtrat zur Durchführung eines öffentlich ausge-
schriebenen Präqualifikationsverfahrens und der anschliessenden Erteilung von Studienauf-
trägen entschieden. Das Ergebnis des Studienauftragsverfahrens dient als Basis für die an-
schliessende Entwicklung des Bauprojektes, mit dem im Juli 2009 beim Einwohnerrat der
Prokjektierungskredit beantragt werden soll.

6.   Grobterminplan
Das Ergebnis der Vorstudien hat erste Festlegungen bezüglich des räumlichen und finanziel-
len Rahmens zugelassen. Das Raumprogramm muss als Grundlage für das Konkurrenzverfah-
ren noch bereinigt werden und es ist ein Programm für dessen Durchführung zu entwickeln.
Der Grobterminplan Mittlere Bühne Aargau gestaltet sich wie folgt:

Zeitraum               Inhalt                                                 zuständig
31. März              Beschluss Projektierungskredit                          Einwohnerrat
April 08              Beschluss Raumprogramm für Konkurrenzverfahren          Stadtrat
März - Mai 08         Programmentwicklung Konkurrenzverfahren                 Stadtbauamt
Mai 08                Beschluss Programm Konkurrenzverfahren                  Stadtrat
Juni – Sep. 08        Präqualifikationsverfahren                              Stadtbauamt
Okt. 08               Beschluss Teilnehmer Studienauftrag                     Stadtrat
Nov. 08 - Mai 09      Durchführung Studienauftrag                             Stadtbauamt
Juni - Juli 09        Beurteilung, Empfehlung                                 Beurteilungsgremium
Aug. 09               Beschluss über besten Vorschlag                         Stadtrat
Sep.09 - Juni 10      Erarbeitung Bauprojekt und KV                           Stadtbauamt/Team
Aug. 10               Beschluss Baukredit                                     Einwohnerrat
Nov. 10               Volksabstimmung                                         Souverän
Jan. 11 – März 12     Realisierung

7.   Projektierungskosten
In Analogie zum Konkurrenzverfahren betr. Sanierung und Erweiterung des Gönhard - Schul-
hauses wird von ähnlichen Anforderungen an den Entwicklungsprozess und den Finanzbedarf
ausgegangen. Im nun anstehenden ersten Schritt sollen das Konkurrenzverfahren vorbereitet
und durchgeführt sowie anschliessend das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ausgearbeitet
werden.

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Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen (inkl. MwSt.):
Tätigkeit                                                               Kosten
Bereinigung Raumprogramm mit Theaterschaffenden               20'000
Programmentwicklung Konkurrenzverfahren                       20'000
Durchführung Präqualifikationsverfahren                       30'000
Durchführung Studienauftragsverfahren                        150'000
Entwicklung Vorprojekt/Kostenschätzung                       240'000
Vorprojekt                                                                          460'000
Bauprojekt/Kostenvoranschlag                                                        640'000
Total                                                                              1'100'000

Im Rahmen der Vorstudie hat sich gezeigt, dass die im Politikplan vorgemerkten Mittel für
das vorgeschlagene Konkurrenzverfahren nicht ausreichen. Im Politikplan 2007 - 2011 sind
für die Projektierung 0.8 Mio. Franken abzüglich eines Beitrags von 0.3 Mio. Franken des
Kantons vorgemerkt. Der Kanton hat am 19. September 2007 die Übernahme eines Kostenan-
teils von maximal 0.4 Mio. Franken beschlossen, mit der Begründung, dies entspreche der
Hälfte des vom Einwohnerrat bewilligten Planungskredits. Damit hat die Stadt einen Anteil
von 0.7 Mio. Franken zu übernehmen. Ob der Kanton die Hälfte der um 0.3 Mio. Franken
höher anfallenden Projektierungskosten übernehmen wird, ist im Zusammenhang mit seinem
Beitrag an die Investitions- und an die Betriebskosten auszuhandeln.

Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat wie folgt

Ant ra g:
Der Einwohnerrat möge für die Mittlere Bühne in der Reithalle West einen Projektierungs-
kredit von 1.1 Mio. Franken abzüglich eines Beitrags des Kantons in der Höhe von 0.4 Mio.
Franken bewilligen.

                                                        Mit freundlichen Grüssen
                                                        IM NAMEN DES STADTRATES
                                                        Der Stadtammann Der Stadtschreiber
                                                        Dr. Marcel Guignard      Dr. Martin Gossweiler

                                                             I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
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Verzeichnis der aufliegenden Akten:
•    Baurechtsvertrag Mittlere Bühne Aargau, Entwurf vom 19. Februar 2008
•    Protokoll des Regierungsrates Art. Nr. 2007 – 001290, 19. September 2007; Mittlere
     Bühne Aargau; Stand der Planung; Standort Reithalle West; Aarau; Raumprogramm;
     Gutheissung; Baurechtsvertrag; Projektierungskredit; Beitrag zu Lasten Lotteriefonds;
     Auftrag an Departement Bildung, Kultur und Sport und Departement Finanzen und
     Ressourcen
•    Bericht der Steuerungsgruppe Mittlere Bühne Aargau vom 22. August 2007
•    Bericht der Projektgruppe Mittlere Bühne Aargau vom 14. Juni 2007
•    Bewerbungsdokumentation; Theaterhaus Mittlere Bühne Aargau vom Mai 2006
•    Entscheid Regierungsrat (Zuschlag)

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