Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Mittlere Bühne Aargau; Projektierungskredit
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse 1 · 5000 Aarau Tel. 062 836 05 13 · Fax 062 836 06 30 kanzlei@aarau.ch Aarau, 10. März 2008 GV 2006 - 2009 /261 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Mittlere Bühne Aargau; Projektierungskredit Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte im August 2006 beschlossen, für das Theater- schaffen im Kanton Aargau an einem zentralen Ort ein Theaterhaus zu errichten, welches es erlaubt, das zwar heute schon vielfältige, aber an dezentraler Lage erbrachte Angebot zu bün- deln. Mit dieser Bündelung verspricht er sich eine Steigerung der Attraktivität, eine gute Er- reichbarkeit an zentraler Lage sowie Synergieeffekte. Zudem wird die Absicht verfolgt, die lokale und regionale Wahrnehmung des Theaterschaffens zu stärken und die überregionale Ausstrahlung auszudehnen. 1. Ausgangslage Als Standort für eine zentrale Institution hatten sich mehrere Gemeinden des Kantons bewor- ben, unter denen die Stadt Aarau den Zuschlag erhielt. Bereits in dieser frühen Bewerbungs- phase hatte die Stadt im Rahmen einer Untersuchung mehrere mögliche Standorte vorge- schlagen, die sich für die Theaternutzung aufgrund ihrer baulichen Substanz sowie ihrer Lage eignen würden. Die Reithalle am Apfelhausenweg, welche sich im Eigentum des Kantons befindet, erwies sich bereits zu diesem Zeitpunkt aufgrund ihrer Grösse, ihrer intakten Sub- stanz und ihrer Lage als am besten geeignet. Der Regierungsrat des Kantons Aargau bekundete als Folge der Bewerbung seine Bereit- schaft, die Reithalle für die Theaternutzung zur Verfügung zu stellen. Nebst der Förderung des Theaterschaffens waren zwei weitere Überlegungen ausschlaggebend: Die Reithalle gilt als wichtiges Zeugnis der Stadtgeschichte. Es gilt, mit der Sanierung den intakten Bau auf Dauer zu sichern. Die Theaternutzung erlaubt aufgrund ihrer grossräumigen Raumunterteilungen den Hallenraum ohne tiefgehende Veränderungen sichtbar zu lassen und zu erhalten. Das Bauwerk soll mit seiner neuen Nutzung für die Öffentlichkeit erstmals und dauernd zu- gänglich werden. In mittlerer Nachbarschaft zum Kunsthaus und zum Naturama entsteht da- mit ein Zusammenhang von öffentlichen Bauten an zentraler Lage, der die Bedeutung der Stadt als Kantonshauptstadt unterstreicht und den Besucherinnen und Besuchern in Fussdis- tanz das kulturelle Angebot näher bringt. I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V1.0
2 2. Voraussetzungen 2.1. Heutige Arealnutzung Die Reithalle Aarau ist heute schon Teil der zur zivilen Nutzung freigegebenen Fläche der Kaserne Aarau und umfasst die folgenden Gebäudeteile und Flächen: - Die Reithalle Ost ist ein 8-achsiger Hallenbau aus dem Jahre 1934, welcher zusammen mit den Einbauten aus dem Jahre 2000 und dem auf der nördlichen Längsseite angebau- ten, zweigeschossigen Pavillonbau eine Einheit bildet. Dieser wird heute durch die Fach- hochschule Nordwestschweiz genutzt. Die Neunutzung durch das Theater würde teilwei- se den Rückbau bestehender Einbauten notwendig machen. Der Bau ist nicht dem kanto- nalen Denkmalschutz unterstellt. - Die Reithalle West ist ein 12-achsiger Hallenbau, der zwei Bauetappen umfasst. Die heu- te in der Mitte liegende 6-achsige Reithalle datiert von 1864 und die als Verdoppelung des Volumens auf der Westseite angefügte, identisch gestaltete 6-achsige Reithalle aus dem Jahre 1903. Das Gebäude gehört zu den ältesten, noch existierenden Reithallen in der Schweiz und ist von hoher militär- und architekturhistorischer Bedeutung. Für die Nutzung durch die Mittlere Bühne Aargau würden keine Abbrucharbeiten notwendig werden. - Nördlich anschliessend an die Reithalle West liegen in einem separaten Gebäude die Stal- lungsräume. Sie erfüllen bis zum Bezug der neuen Reithalle im Schachen noch ihren ur- sprünglichen Zweck. - Die freie Hoffläche zwischen den Reithallen und den Stallungen bietet sich an für allfäl- lige Annexbauten. 2.2. Standortqualitäten Der Apfelhausenweg stellt eine sekundäre, parallele Erschliessung zur Hauptachse der Bahn- hofstrasse dar. Die einstmals historische Lage vor den Toren der Stadt ist heute im Zusam- menhang mit dem ganzen Kasernengelände noch spürbar und trägt wesentlich zum Verständ- nis der Stadtgeschichte bei. Die Reithallen bilden den südlichen Abschluss des militärisch genutzten und von der Öffentlichkeit abgegrenzten Bereiches. Mit ihren langen und nur von zwei Türen unterbrochenen Fassaden entlang dem Apfelhausenweg geben sie dem Ort seinen unverwechselbaren Charakter. Mit der vorgesehenen öffentlichen Nutzung erhält der Ort eine Aufwertung. Der grosse Hal- lenraum mit seinen vielfältigen Bespielmöglichkeiten ergänzt in sinnvoller Weise die beste- henden Kultureinrichtungen von nationaler Bedeutung in unmittelbarer Umgebung. Die Erschliessung mit öffentlichem Verkehr ist optimal, da Stationen mit Knotenpunktfunkti- on in unmittelbarer Nähe liegen. Parkplätze sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden und es werden mit dem Kasernenparking noch weitere 300 Plätze geschaffen, die mit einem Fussweg von 200 m direkt zu erreichen sind. 2.3. Eigentumsverhältnisse Die Reithallen an der Kasernenstrasse und am Apfelhausenweg sind - wie das ganze übrige Kasernenareal auch - im Eigentum des Staates Aargau. Das Grundstück mit ca. 3'100 m2 Flä- che mit der Reithalle West und einem Teil des Nebengebäudes der Stallungen wird zusammen mit dem dazwischen liegenden Hof noch kurzzeitig vom Kavallerie- und Reitverein Aarau I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
3 (KRVA) gemäss ihrem ursprünglichen Verwendungszweck genutzt. Der KRVA realisiert dieses Jahr den Reithallen-Neubau im Schachen, der ab Ende 2008 zur Verfügung stehen soll. Die Reithalle West wird ab diesem Zeitpunkt für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen. Die Reithalle Ost wird zusammen mit dem Anbau Nord (total 3'069 m2) von der pädagogi- schen Hochschule FHNW genutzt. Diese wird im Campus Brugg - Windisch einen neuen Standort erhalten, wodurch diese Räume ab 2010/2011 für eine neue Nutzung zur Verfügung stehen werden. Die spätere Nutzung der Reithalle Ost kann, braucht aber thematisch nicht zwingend mit der Mittleren Bühne Aargau in Verbindung zu stehen. Sie kann auch kommerzieller Natur sein. Der Kanton als Grundeigentümer bestimmt über den Verwendungszweck der Liegenschaft, ist aber im Grundsatz nicht abgeneigt, Hand zu bieten für eine auf den Theaterbetrieb abge- stimmte oder diesen ergänzende Nutzung. Von einer Subventionierung dieser zusätzlichen Nutzungen kann aber nicht zwingend ausgegangen werden. 2.4. Baurechtsvertrag In Absprache mit dem Kanton wurde der Entwurf eines Baurechtsvertrages ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass das Grundeigentum auch zukünftig beim Kanton verbleibt. Für die Nut- zung durch die Mittlere Bühne Aargau wird ein selbstständiges und dauerndes Baurecht zu Gunsten der Einwohnergemeinde Aarau errichtet mit einer Dauer von 35 Jahren. Das Baurecht wird zu einem jährlichen Baurechtszins von Fr. 6'000.00 der Mittleren Bühne Aar- gau zur Verfügung gestellt. Der Vertrag beinhaltet die Erhaltung und Restaurierung der Reit- halle West (Gebäude Nr. 669), die Umnutzung eines Teils der Pferdestallungen (Gebäude Nr. 671) und die Nutzung des Hofs zwischen den beiden Gebäuden. In welchem Umfang der Kanton einen zusätzlichen Investitionsbeitrag an die Baukosten leis- ten wird, kann erst im Rahmen der Projektierung und in Verhandlungen mit dem Kanton de- finitiv geklärt werden. 2.5. Denkmalpflegerische Bedeutung Im März 2004 wurde die Reithalle Aarau im HOBIM (Denkmalpflegerisches Inventar der militärischen Hochbauten des Bundes) als einzigem Inventar erfasst. Die Reithallen werden darin als Objekt von regionaler Bedeutung mit dem höchsten Erhaltungsziel 1 eingestuft. Die denkmalpflegerische Empfehlung wird hier auszugsweise wiedergegeben: „Eine Gesamtres- taurierung würde das weitgehend original erhaltene Gebäude enorm aufwerten. Allfällige Umnutzungen, die den Charakter des äusseren Erscheinungsbildes wahren und den grossarti- gen Hallenraum im Innern nicht antasten, sind denkbar. (...) Eine Umnutzung muss den Erhalt des Grossvolumens zum Ziel haben.“ Aus historischen Überlegungen ist der Abbruch der Reithallen zu vermeiden. Die Erhaltung der Substanz ist ein Anliegen, das sich mit der neuen öffentlichen Nutzung gut verbinden lässt, obwohl die Liegenschaft bislang nicht unter kantonalem Denkmalschutz steht. Um die- sem Anspruch gerecht zu werden, muss ein Nutzungskonzept vorliegen, welches auf die räumlichen Voraussetzungen der bestehenden Substanz Rücksicht nimmt, indem der offene Hallenraum so weit als möglich sichtbar bleibt. Mit der geplanten kulturellen Nutzung durch die Mittlere Bühne Aargau liegt ein Konzept vor, welches diese Zielsetzung gut zu erfüllen vermag. Gleichzeitig gelingt es, das Ensemble der Reithallen als Ganzes zu erhalten und den respektvollen Umgang mit der vorhandenen Substanz zu gewährleisten. I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
4 Eine spätere Ergänzung der Mittleren Bühne Aargau um weitere Bausteine mit kultureller Zielsetzung wird vom Kanton als gute Lösung zur integralen Erhaltung und öffentlichen Nut- zung des ganzen Ensembles erachtet. Der Kanton hat für die Reithallen bis heute die Instand- haltungsmassnahmen ausgesetzt und unterstützt das angestrebte Nutzungskonzept. 3. Vorstudien 3.1. Grundlagen Es wurde eine Projektgruppe "Mittlere Bühne Aargau" ins Leben gerufen, welche die Fragen zur Umsetzung einer Mittleren Bühne diskutierte und verschiedenen Szenarien für einen Be- trieb in den Reithallen entwickelte. Dieser Projektgruppe wurde eine Steuerungsgruppe zur Seite gestellt, die sich aus Vertretern des Kantons und der Stadt zusammensetzte. Sie beurteil- te und kommentierte den Vorschlag der Projektgruppe für die Mittlere Bühne Aargau und unterbreitete ihr Fazit dem Stadtrat als Antrag. Die Projektgruppe setzte sich zusammen aus lokalen und externen Vertreterinnen und Vertretern des Theaterschaffens und der Behörden sowie aus Fachleuten aus den Bereichen Theater, Kultur und Hochbau. Die Steuerungsgruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons (Abteilungen Kultur und Hochbau- ten) und zwei Mitgliedern des Stadtrats zusammen. 3.2. Aufgabe der Projektgruppe Im Rahmen mehrerer Workshops - verteilt auf den Zeitraum von 8 Monaten - klärte die Pro- jektgruppe Fragen zum Programm, zur Infrastruktur, zur Trägerschaft und zur Leitung der Mittleren Bühne Aargau. Sie entwickelte anschliessend Szenarien zu möglichen Realisierun- gen. Dabei galt es, die Grösse und Funktionsweise der Mittleren Bühne Aargau zu ermitteln, indem aus vergleichbaren Fällen bereits bestehender Bühnen der zu erwartende betriebliche und bauliche Aufwand für die Aargauer Verhältnisse ermittelt wurde. Es wurde davon ausgegangen, dass alle sich im Eigentum des Kantons befindlichen Gebäude- teile der Reithalle zur Verfügung stehen. Die Mittlere Bühne Aargau wird allerdings mit der alleinigen Inanspruchnahme der Reithalle West auskommen können. Dennoch hat die Pro- jektgruppe vier Szenarien mit unterschiedlicher Flächenbeanspruchung aufgezeigt, um sich in einem abwägenden Prozess dem notwendigen Bedarf an Raum und finanziellen Mitteln anzu- nähern. 3.3. Aufgabe und Antrag der Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe hat die von der Projektgruppe für die Mittlere Bühne Aargau entwi- ckelten Ansätze diskutiert, gewichtet und als Antrag dem Stadtrat unterbreitet. Die Vertreter des Kantons (Abteilungsleiter Kultur und Präsidentin des Aargauer Kuratoriums) haben dabei die Unterstützung des Kantons auf die zuvor im Rahmen der Ausschreibung definierte Thea- ternutzung beschränkt. Weitergehende Bedürfnisse städtischer Kultureinrichtungen wurden zwar im Rahmen der Workshops der Projektgruppe intensiv diskutiert, deren Umsetzung wird aber nicht als kantonale, sondern als rein städtische Aufgabe gesehen. Daher und aus Kosten- gründen hat die Steuerungsgruppe dem Stadtrat empfohlen, im Rahmen der bevorstehenden Projektierung als Ergänzung der Mittleren Bühne Aargau weitere Nutzungen nur als Optionen zu prüfen. Vorstellbar sind sowohl kulturelle als auch kommerzielle Nutzungen. Sollte sich abzeichnen, dass sich die Reithalle Ost für weitere kulturelle Zwecke mit kantona- ler Ausstrahlung nutzen liesse, wäre der Kanton bereit, eine Neubeurteilung vorzunehmen. Im I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
5 Bereich des Kulturschaffens erwartet der Kanton als Folge der örtlichen Konzentration von verschiedenen Kultureinrichtungen eine Steigerung der Besucherfrequenzen. Mit der räumli- chen Nähe von der Mittleren Bühne zum Naturama und zum Kunsthaus wird nach Meinung der Steuerungsgruppe ein Bereich geschaffen, der eine erhöhte Attraktivität und eine nationa- le Ausstrahlung erlangen kann. 3.4. Resultat Vorstudien Als Grundlage für die weitere Projektierung gilt der Gestaltungsplan Kasernenareal / Spezial- bauvorschriften Art. 1 Abs. 2. Darin ist festgelegt: „Über den Schild zivile Nutzung (südlicher Teil des Areals) wird zu gegebener Zeit ein weiterer Gestaltungsplan erlassen.“ Diese Formu- lierung bietet Raum für eine massgeschneiderte Lösung, wie sie mit den Vorstudien weiter- entwickelt worden ist. Die Steuerungsgruppe schlägt als Ergebnis der Vorstudien und der Arbeit der Projektgruppe eine Lösung vor, die sich auf die Reithalle West beschränkt und damit innerhalb des nächst- möglichen Zeithorizonts realisiert werden kann. Sie entspricht grundsätzlich dem in der Ar- beit der Projektgruppe mit „Vorprojektstudie Variante 1“ bezeichneten Ergebnis, allerdings unter Verzicht auf die Verwendung der Reithalle Ost. Die Steuerungsgruppe hat das auf die Reithalle West beschränkte Raumprogramm mit dem Hinweis gutgeheissen, dass die Grösse und das Angebot des Restaurants zu überprüfen seien. Sie hat zudem die Frage gestellt, ob in der Reithalle West - in einer Umgebung, die bereits hochwertige Gastronomie zur Verfügung stellt - ein weiteres vollwertiges Restaurant notwen- dig sei. Eine Cafeteria, wie sie im Aargauer Kunsthaus betrieben wird, dürfte den Ansprüchen der Mittleren Bühne Aargau genügen. Die Vorstudien versuchen mit der vorgeschlagenen Symmetrie auf die Besonderheit der städ- tebaulichen Situation zu reagieren. Ob das spätere Bauprojekt diese Vorgaben übernimmt, steht heute noch offen. Einerseits muss das Theaterhaus vom Apfelhausenweg erschlossen werden, anderseits wird es sich später einmal auf das Innere des Kasernenhofs richten. Daher wurde von beiden Seiten die Zugänglichkeit angestrebt. Die Theatersäle sind von den Aussenwänden der Reithalle West abgelöst, um eine rundum laufende, gleichwertige Zugänglichkeit zu den Sälen zu gewährleisten. Als Folge dieser An- ordnung sind die beiden Bühnensäle mit den Bühnenräumen aneinander gerückt. Sie weisen eine gemeinsame Hinterbühne auf. Ob die gleichzeitige Bespielbarkeit der Bühnen in dieser Anordnung für den Publikumsbetrieb gegeben ist, bleibt zu klären. Eine unabhängige gleich- zeitige Nutzung für beide Bühnen wäre erstrebenswert. Wie die skizzierte Lösung optimiert werden kann, ist zusammen mit den Theaterschaffenden in der Projektphase zu klären. Die Überprüfung des Raumprogramms im Rahmen der Kon- zeptstudie diente in erster Line dazu, den Investitionsaufwand zu ermitteln. I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
6 Situationsplan Kasernenhof Stallungen UBS Hotel NAB Bank Einstein Grundriss Erdgeschoss Stallungen ANBAU NORD neu Werkstatt Werkstatt ANBAU NORD bestehend Schreinerei Malerei 48.5 m2 84.8 m2 Gang ± 0.00 Restaurant/Cafe Seitenbühne Probebühne 1 Seitenbühne 150 m2 12.5 x 12 x 4 m (B x L x H) Kleine Bühne Grosse Bühne ± 0.00 8 x 10 m 12.5 x 10 m Regie Kasse Hinterbühne Seitenbühne Seitenbühne Anlieferung Apfelhausenweg I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
7 Grundriss Obergeschoss Stallungen ANBAU NORD neu ANBAU NORD bestehend Büro Büro Büro Büro Büro Büro Büro 15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2 15.9 m2 Gang + 4.00 Luftraum Erschliessung Seitenbühne Probebühne 2 Seitenbühne 150 m2 12.5 x 12 x 4 m (B x L x H) Luftraum + 4.60 Kleine Bühne Grosse Bühne Foyer/Restaurant Regie 8 x 10 m 12.5 x 10 m Hinterbühne Seitenbühne Seitenbühne Luftraum Erschliessung Apfelhausenweg Grundriss Untergeschoss Stallungen ANBAU NORD bestehend bestehendes Fundament - 4.50 Material- und Bühnen- WC H bilddep. - 4.50 Garde- Garde- 26.8 m2 robe robe 38.2 m2 22.4 m2 22.4 m2 bestehendes Erdreich Küche Lager Technik 73.93 m2 30.1 m2 56.6 m2 WC D 31.8 m2 Apfelhausenweg I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
8 Längsschnitt West – Ost Probebühne 2 Hin- Hubdeponien kleine Bühne ter- grosse Bühne Hubdeponien büh- Probebühne 1 ne Restaurant/Cafe variable Bühnenhöhe Lager Technik WC Küche Querschnitte Reithalle West Büros grosse Bühne Werk- stätten variable Bühnenhöhe Küche Querschnitt Reithalle West 1 Querschnitt Reithalle West 2 I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
9 3.5. Optionen Der Stadtrat hat das zu projektierende Vorhaben im Einvernehmen mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kantons auf die Belange der Mittleren Bühne Aargau beschränkt. Alle darüber hinausreichenden, im Rahmen der Workshops der Projektgruppe und der Steuerungs- gruppe diskutierten Vorschläge zu weiteren Nutzungen sollen lediglich als Optionen geprüft werden. Gedacht worden war an Nutzungen, welche die Theaternutzung thematisch ergänzen würden, wie ein Raum für das Freie Kino und ein Kunstraum. Obwohl diese Ergänzungen zum Theater passen, bilden sie nicht die einzigen in Frage kommenden Optionen. Ungeklärt wären - nebst den reinen Baukosten - die zu erwartenden Betriebskostenbeiträge durch die Stadt. Demgegenüber böten kommerzielle Nutzungen den Vorteil, dass sie thematisch auf die Thea- ternutzung abgestimmt werden könnten und gleichzeitig einen Ertrag abwerfen würden, der zur finanziellen Entlastung des Vorhabens beitragen könnte. Aus Sicht des Kantons als Eigen- tümer der Liegenschaften stellt dies eine prüfenswerte Option dar. Die zentrale Lage und das bestehende attraktive Umfeld lassen auf ein Interesse für Nutzungen mit Wertschöpfung schliessen. Selbst Nutzungen aus dem Dienstleistungsbereich, ohne thematischen Bezug zum Theater, wären denkbar. Bei der Prüfung der Optionen wären zunächst auf Stufe Vorprojekt Fragen der Erschliessung, des Aussenraumes und der Nutzungsart zu prüfen. 3.6. Raumprogramm Sämtliche bis heute erarbeiteten Vorstudien waren auf Grundlage des nachstehenden Raum- programms für die Mittlere Bühne Aargau erarbeitet worden. Dieses erste Raumprogramm war mit den Vorstudien auf seine Angemessenheit überprüft worden. Es kann im Rahmen der Projektierung noch Modifikationen erfahren und umfasst für die Reithalle West die folgenden Hauptbestandteile: Raumprogramm Masse m’ ca. Fläche m2 Foyer mit Cafeteria 160 Saal Grosse Bühne mit 200 Sitzplätzen, Bühnenraum 12.00 x 10.00 Saal Kleine Bühne mit 120 Sitzplätzen, Bühnenraum 10.00 x 8.00 1. Probebühne 12.50 x 12.00 150 2. Probebühne 12.50 x 12.00 150 Werkstätten (Malerei, Schreinerei) 115 Lagerflächen (Fundus, Bühnenbilder, Technik) 125 Theatergarderoben 45 Sozialräume/Bühne Büroräume Administration,10 Arbeitsplätze 170 Aussenbereich mit Anlieferung Restaurant (ca. 40 Plätze inkl. Nebenräume) Ausstattung Bühnen- und Theatereinrichtungen höhenverstellbare Bühnenhubpodeste (Hauptbühne) Zuschauer-Hubpodien für kleine Bühne (Zuschauertribüne grosse Bühne 12.50 x 10.00 125 mit 2 Seitenbühnen 1.50 x 12.00 36 kleine Bühne 8.00 x 10.00 80 mit 2 Seitenbühnen 2.00 x 10.00 40 Hinterbühne 2.00 x 12.00 24 Warenlift 2.50 x 1.50 4 I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
10 Das Raumprogramm wurde im Rahmen eines Workshops mit Theaterschaffenden (Theater Tuchlaube, Theater Marie, Szenart, externe Experten und dem Kanton in Vertretung der Mitt- leren Bühne) anfangs Januar 2008 diskutiert und ergänzt. 3.7. Schätzung der Baukosten Für die „Mittlere Bühne Aargau“ wird mit approximativen Investitionskosten von insgesamt Fr. 14.68 Mio inkl. MWSt (Kostengenauigkeit +/- 20%) gerechnet, die sich in folgende Be- reiche gliedern: BKP Reithalle West Fr. Anbau neu Fr. Restaurant Fr. Total Fr. 0 Grundstück* 28'000 9'000 37'000 1 Vorbereitungsarbeiten 450'000 27'000 477'000 2 Gebäude 7'814'000 1'034'000 8'848'000 3 Betriebseinrichtungen 2'008'000 35'000 490'000 2'533'000 4 Umgebung 231'000 66'000 297'000 5 Baunebenkosten 702'000 89'000 30'000 821'000 6 Unvorhergesehenes 1'140'000 140'000 60'000 1'340'000 9 Ausstattungen 127'000 130'000 70'000 327'000 Anlagekosten 12'500'000 1'530'000 650'000 14'680'000 * Ohne Landkosten; es sind nur Kosten für die Anpassung von Leitungen auf benachbarten Grundstü- cken berücksichtigt, nicht aber der Baurechtszins von jährlich Fr. 6'000.00. Im Politikplan 2006 – 10 war von einem Betrag von Fr. 9 Mio. abzüglich Fr. 2.5 Mio. Beiträ- ge Dritter ausgegangen worden. Dieser Kostenrahmen basierte auf einer Grobschätzung, die ohne die vorliegende Vorprojektstudie zu Stande kam. Bedingt durch die Festlegung des Ausbaus und den grösseren Genauigkeitsgrad der Schätzung fällt der Kostenrahmen der Vor- projektstudie höher aus. Die Vorprojektstudie geht von der gleichzeitigen Bespielbarkeit der beiden Bühnensäle aus, was einen relativ aufwändigen Innenausbau erforderlich macht. Ob diese Notwendigkeit für den Betrieb besteht, kann erst im Anschluss an die Beratung des Raumprogramms mit den Theaterschaffenden beurteilt werden. Die entsprechenden Kosten für die Investition und den Betrieb sind in der folgenden Projektierung aufzuzeigen. Im Rahmen der Projektierungsphase wird mit dem Kanton über dessen Investitionsbeitrag zu verhandeln sein, so dass mit dem Baukreditantrag auch über einen Kostenteiler Klarheit be- stehen wird. 3.8. Trägerschaftsform Aufgrund der bisherigen Diskussion bietet sich für die Mittlere Bühne Aargau ein System eines Doppelvereines an. Der Publikumsverein bildet den ideellen Träger und bietet interes- sierten Personen Mitgestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere sichert der Publikumsverein die breite Verankerung der Interessen der Mittleren Bühne Aargau in der Bevölkerung und in der Politik. Der Theaterverein prägt das Leitbild, garantiert dessen strategische Umsetzung, bestellt die Leistungen und fungiert als eigentliches Kontrollorgan. I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
11 Der Theatervorstand kann sich zusammensetzen aus Delegierten der Stadt, des Kantons, des Gönner- und Publikumsvereins, der Tanzszene, der Theaterszene, der Theater- und Tanzszene für das junge Publikum, aus Vertreten der Vermittlung/Forschung/Bildung, des interdisziplinären Austauschs, sowie aus einer unabhängige Person. Die Wahl der Vereinsform macht seitens Stadt und Kanton eine delegierte Person im Vereins- vorstand notwendig. Zusätzlich schliessen Stadt und Kanton gemeinsam einen Leistungsvertrag mit der Mittleren Bühne Aargau ab, welcher eine regelmässige Kontrolle der inhaltlichen Leis- tungsziele sowie der finanziellen Belange beinhaltet. Es besteht zudem die Möglichkeit der Or- ganisation des Theatervereins als Betriebs AG. 3.9. Schätzung der Betriebskosten Das vorgeschlagene Betriebsbudget wurde durch einen Fachexperten (Jean Grädel, Leiter Theater an der Sihl, Zürich) aus Budgets von Bühnen vergleichbarer Grösse (u.a. Theater an der Sihl, Zürich) auf die zu erwartenden Verhältnisse in Aarau übertragen. Es darf im Umfang noch nicht als gesichert erachtet werden, wohl aber in seiner anteilsmässigen Zusammenset- zung. In der Budgetschätzung sind Kosten für eigene Produktionen der Mittleren Bühne Aar- gau nicht enthalten. Sie sind bislang nicht vorgesehen. Die projektbezogene Förderung ein- zelner Produktionen soll - wie bisher üblich - durch das Aargauer Kuratorium und die städti- sche Projektförderung direkt an die produzierenden Gruppen entrichtet werden. Mit einem erhöhten Finanzierungsbedarf seitens der produzierenden Gruppen wird im Rahmen der Mitt- leren Bühne Aargau aber zu rechnen sein. Für die Cafeteria wurde ebenfalls das Betriebsbudget eines vergleichbaren Gastronomiebe- triebes herangezogen (Kunsthaus Aarau). Dieses Budget dient als Grobannahme für die zu- künftigen Betriebskosten der Cafeteria, die in das Theaterhaus Mittlere Bühne Aargau integ- riert sein soll und durch einen Pächter zu betreiben sein wird. Mögliches Jahresbetriebsbudget (exkl. MWSt. und allfällige Vorsteuerkürzungen) Mittlere Bühne Aargau Aufwand Programmaufwand 796'000 Personalaufwand 588'000 Löhne, AHV-pflichtige und nicht AHV-pflichtig Gehälter, Löhne Honorare Künstler Bühnen, Aushilfen, Assistenzen, Fremdleistungen Pro- gramme Sachaufwand 50'000 Bühne & Werkstatt, Licht & Ton, Diverse, Miete Leasing Geräte etc., Mobilität, Transporte Öffentlichkeitsarbeit: Diverse Werbemittel, Inserate, Website/ e-Newsletter, 112'000 Programmheft, Versand,Reisen, Spesen: Argus, Logis Werbe-Specials, Premierenfeierndiem Künstler Künstler, Verpflegung/per 30'000 Diverses: Tantièmen, Suisa, Gebühren, Quellensteuer 16'000 Betriebsaufwand 1'233'880 Personalaufwand: 772'880 AHV-pflichtige und nicht AHV-pflichtige Angestellte, Freie Mitarbeiter I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
12 Sachaufwand Gebäudeaufwand (ohne Löhne): Miete Theaterhaus inkl. Baurechtszins, Rei- 265'500 nigung, Unterhalt Gebäude, Unterhalt Foyer/ Cafeteria, Unterhalt Technik, Pauschalspesen Techniker, Unterhalt Werkstatt, Versicherungen, Strom & Gas, Wasser & Abwasser, Heizung, Feuerwehr, Entsorgung Spesen Taggelder/Hotels/Visionierungen, Spesen Vereinsvorstand, div. Spe- sen Theater 28'000 Büro / Verwaltung: EDV, Material & Unterhalt, Unterhalt Mobiliar u.Geräte, 71'000 Büromaterial, Drucksachen, Telekommunikation, Porti, Kuriere, Kapitalzin- sen, Spesen, Fachliteratur, Zeitungen, Weiterbildung, Rechtsberatung, Buch- führungshonorare, Revisionshonorar, Gebühren, Abgaben etc. Abschreibungen Bühne, Werkstatt, Mobiliar, Bürotechnik 81'500 Diverses: Anlässe in eigener Sache, Forschung & Entwicklung, voraus. MWSt 15'000 auf Sponsoring Total, exkl. MwSt. 2'029'880 Ertrag Programme 362'880 Billetverkauf grosser Saal, 200 Plätze, 120 Vorstellungen; 60 % verkauft 237'600 Billetverkauf kleiner Saal, 100 Plätze/Erwachsene, 44 Vorstellungen; 60 % 237'600.00 58'080 Billetverkauf kleiner Saal, 100 Plätze/junges Publ., 56 Vorstellungen; 80 % 67'200 Technik 10'000 Arbeiten für Dritte: Werkstatt, Beratungen etc. 5'000 Verkauf, Vermietung Material 5'000 Subventionen 1’520'000 Subvention Stadt Aarau 750'000 Subvention Kanton Aargau 750'000 Div. öffentliche Gelder 20'000 Liegenschaft 40'000 Vermietung grosser Saal 20'000 Vermietung kleiner Saal 10'000 Vermietung Proberäume 5'000 Umsatzanteil Foyerbar 5'000 Werbung / Sponsoring 75'000 Werbeeinnahmen Inserate 5'000 Sponsoring 20'000 private Förderungsbeiträge 10'000 Stiftungen 40'000 Diverses 22'000 Förderverein 20'000 Kapitalertrag 500 Diverse Erträge 1'500 Total, exkl. MwSt. 2'029'880 Gewinn und Verlust --.-- Aufwand und Ertrag halten sich in dieser Übersicht die Waage unter der Annahme, dass im grossen Saal bei 120 Aufführungen durchschnittlich 60 % der 200 Sitzplätze verkauft sein werden, im Kleinen Saal bei 44 Aufführungen durchschnittlich 60 % von 100 Vorstellungen I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
13 und 56 Jugendvorstellungen zu 80 %. Diese Annahmen können bei einem guten Programm als realistisch erachtet werden, wenn man mit dem Betriebsergebnis des Theaters Tuchlaube vergleicht und dabei voraussetzt, dass die Mittlere Bühne Aargau mit gleich viel oder mehr Publikumsgunst und Interesse aufgenommen werden wird. Zum Vergleich Die Parameter des Theaters Tuchlaube, das in die Mittlere Bühne integriert werden soll, sehen wie folgt aus: Es umfasst einen Theatersaal mit 127 Plätzen, einen Galerieraum mit 80 Plätzen und bietet 168 Veranstaltungen und 11 Fremdveranstaltungen pro Jahr an. Es gibt keine An- gaben zur Sitzauslastung. Im Betriebsbudget enthalten sind Aufwand und Ertrag der Theater- bar, nicht enthalten ist hingegen das Café Tuchlaube im EG. Das Budget präsentiert sich wie folgt (Angaben ohne. MWSt, da das Theater Tuchlaube nicht mehrwertsteuerpflichtig ist): Aufwand Budget 2008 Budget 2007 Personalkosten 422'000 400'200 Entschädigungen 20'000 18'500 Programmkosten 472'000 387'000 Betriebskosten Theater 40'900 39'900 Aufwand Bar 14'500 14'500 Verwaltungskosten 21'200 21'200 Werbekosten 59'000 57'400 Kauf Mobilien, Unterhalt Mobilien und Bau, Versicherungen 70'000 70'000 Unterhalt: Wasser, Energie, Heizung, etc. 15'000 15'000 Total, ohne MwSt.-Pflicht 1'134'600 1'023'700 Ertrag Beiträge 840'000 724'000 Stadt Aarau 350'000 325'000 Beiträge Kanton, Kuratorium: Beitrag Leistungsvereinbarung 230'000 230'000 Beitrag Werkstattreihe 30'000 15'000 Beiträge Gemeinden:Buchs,Oberentfelden,Gränichen,Küttigen 2'500 2'500 Mitgliederbeiträge: 15'000 15'000 Projektbezogene Beiträge von Kanton und Privaten: Beiträge Schau & Spiel 10'500 6'000 Beiträge youTOO 50'000 45'000 Beiträge schnitz&drunder 60'000 70'000 Beiträge tête-à-tête 30'000 -- Beiträge Kunstexpander 40'000 -- Sponsoring 12'000 10'500 übrige Beiträge 5'000 5'000 Erlöse 214'500 215'000 Billetverkauf 135'000 135'000 Gutscheine/RabattAbos 6'000 6'000 Tournee youTOO 40'000 40'000 Mieteinnahmen 10'000 10'000 Einnahmen Theaterbar 20'000 20'000 Zinsertrag 2'000 3'000 sonstige Einnahmen 1'500 1'000 Total, ohne MwSt.-Pflicht 1'049'500 939'000 Gewinn und Verlust -85'100 -84'700 I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
14 Das Budget des Theaters Tuchlaube ist als ausgeglichen zu betrachten, da der Aufwand für Kauf Mobilien, Unterhalt Mobilien und Bau, Versicherungen, Wasser, Energie und Heizung mit total Fr. 85'000 dem Theater nicht in Rechnung gestellt wird, sondern in der Rechnung der Einwohnerge- meinde unter Theater Tuchlaube separat geführt wird. Hier sind diese Kosten der Vollständigkeit hal- ber enthalten. 4. Aufgabenstellung für die Projektierung Gestützt auf den Bericht und die Empfehlung der Steuerungsgruppe geht es dem Stadtrat in der anstehenden Projektierung um - die Beschlussfassung über das definitive Raumprogramm, - die Abstufung zwischen dem zwingend notwendigen, dem dringend wünschbaren und dem nur wünschbaren Bedarf, - die vertiefte Klärung und Festlegung des Raumprogramms unter Einbezug des Kantons, der Aarauer Theaterinstitutionen (Theater Tuchlaube, Theater Marie, Szenart) und ande- rer Aargauer Theater- und Tanzschaffender, - die Optimierung der betrieblichen Funktionen und Abläufe, die sich aus der gemeinsa- men Nutzung durch die beteiligten Theatergruppen ergeben, - den Umgang mit der zu erhaltenden Bausubstanz, - die Klärung des Bedarfs an Neubaumassnahmen über das bestehende Volumen hinaus, - die Evaluation und Festlegung der baulichen Massnahmen, des Ausbaus, der Ausstattun- gen und der festen Einrichtungen, - die Berücksichtigung von allfälligen gestaffelten Ausbaumöglichkeiten, - die Berücksichtigung des Zukunftspotentials, welches sich durch eine spätere neue Nut- zung des Kasernengeländes ergeben könnte, sowohl im Hinblick auf die Grundrissgestal- tung als auch auf die Aussenräume, - die Prüfung von Optionen für die Nutzung der angrenzenden Bauteile (Reithalle Ost, An- bau Nord, Stallungen, Hof als Freifläche), - die Gestaltung der Aussenräume, - den Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von ± 10 %. 5. Projektierungsverfahren 5.1. Zielsetzung Es gilt nun, in der anstehenden Projektierung einen zeitgemässen Theaterbau zu entwickeln, der eine hohe Besucherfrequenz und eine grosse Ausstrahlung auszulösen vermag. Um vor- stehende Aufgaben gut erfüllen zu können, sollen mit dem Projektierungsverfahren folgende Zielsetzungen erreicht werden: 1. Es soll für die anforderungsreiche Aufgabenstellung das am besten geeignete Team ge- funden werden. 2. Das Team muss ein Projekt entwickeln, welches die formulierten Anforderungen best- möglich zu befriedigen vermag. I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
15 3. Die zu entwickelnde Lösung muss den vorgegebenen Kostenrahmen einhalten und ein gutes Kosten- / Nutzenverhältnis erreichen. Diese Zielsetzungen können vor dem Hintergrund des Submissionsrechtes (Art. 40 ff. VoeB, § 9 SubmD) am besten durch ein zweistufiges Verfahren erreicht werden, das als 2. Phase ein beschränktes Konkurrenzverfahren zum Inhalt hat. Diese zwei Phasen werden im Folgenden beschrieben. 5.2. Phase 1: Präqualifikation Eine öffentlich ausgeschriebene Präqualifikation (selektives Verfahren nach Art.15 BOeB bzw. Art.43VoeB) stellt sicher, dass Teams aus Architekten und Spezialisten, welche sich als fähig für die Entwicklung von Theaterbauten von ähnlichem Komplexitätsgrad ausgewiesen haben, für die 2. Phase eingeladen werden können. Diese Teams sind in ihrer fachlichen Zusammensetzung in der Ausschreibung zwingend fest- zulegen und können sich darüber hinaus in freier Wahl mit Spezialisten verstärken. Mit der Benennung der verschiedenen Beteiligten und deren Referenzen hat das Team eine Dokumen- tation zur gestellten Aufgabe einzureichen, welche von einem Beurteilungsgremium beurteilt wird. Auf diese Art und Weise wird es möglich, 3 bis 5 Teams auszuwählen, welche die bes- ten Voraussetzungen für die komplexe Aufgabe mitbringen. 5.3. Phase 2: Geeignetes Konkurrenzverfahren Das zu wählende Verfahren soll sicherstellen, dass zum einen ein Resultat erreicht wird, wel- ches die komplexen Anforderungen an einen zeitgemässen Theaterbetrieb mit guter Besucher- frequenz erfüllt. Zum anderen soll es eine massgeschneiderte Lösung für den speziellen Standort ermöglichen. Grundsätzlich stellt ein Konkurrenzverfahren eine günstige Vorge- hensweise dar, da es eine Auswahl aus mehreren Lösungsansätzen erlaubt. Unter den Konkurrenzverfahren stellt der Wettbewerb nach SIA Norm die am weitesten ver- breitete Form dar. Sie setzt voraus, dass die Teams vom Zeitpunkt der Abgabe des Pro- gramms bis zum Zeitpunkt der Schlussabgabe selbständig und ohne Kontakt zum Beurtei- lungsgremium und zum Auftraggeber an ihren Projekten arbeiten. Das Projekt wird anonym eingereicht und anonym beurteilt. Es handelt sich um ein reines Auswahlverfahren, bei wel- chem projektorientiert evaluiert wird. Für die im vorliegenden Fall spezielle Aufgabenstellung kommen zwei Zielsetzungen hinzu, die mit dem Wettbewerbsverfahren nicht berücksichtigt werden können: Ein Austausch zwi- schen Projektteams und dem Beurteilungsgremium ist während der Bearbeitung möglich und erlaubt eine gewisse Einflussnahme auf die Projektlösung. Die Mitglieder des Beurteilungs- gremiums haben in der Präqualifikation 3 bis 5 Teams ausgewählt, von denen sie erwarten, dass sie aufgrund ihrer Erfahrung und Zusammensetzung die gestellte Aufgabe besonders gut lösen können. Wenn diese Entscheidungsstufe nicht anonym verläuft, können die Mitglieder bei der Auswahl der Teams bereits gewisse Stossrichtungen und Tendenzen mit einbeziehen. Für den vorliegenden Fall eignet sich - wie im Verfahren für die Erweiterung des Stadtmuse- ums Schlössli angewandt - die Form von gleich lautenden Studienaufträgen am besten. Die- se werden unter Konkurrenzbedingungen erteilt. Bearbeitungstiefe und Zielvorgaben werden klar definiert. Eine oder mehrere Zwischenbesprechungen mit den Teams erfolgen einzeln, d. h. jeweils unter Ausschluss der übrigen Teams; keines hat damit Kenntnisse von den Lö- sungsansätzen der anderen. Die abschliessende Beurteilung aller Lösungen kann eine Präsen- I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
16 tation der Arbeiten durch die Teams mit einschliessen. Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss der Teams. Das Erteilen von Studienaufträgen erweist in diesem Fall sich als das besser ge- eignete Verfahren zur Erreichung der Zielsetzungen als der Wettbewerb. Betrachtet man die kostenseitige Gegenüberstellung von Wettbewerb nach SIA - Ordnung und Studienaufträgen, ergibt sich folgendes Bild: Bis zu einer Zahl von etwa 5-7 Studienauf- trägen erweist sich dieses Verfahren im Gesamtaufwand als kostengünstiger als der Wettbe- werb. Bei einer höheren Zahl von Teilnehmern wäre ein Wettbewerb günstiger. Aus den vor- stehenden Überlegungen heraus hat sich der Stadtrat zur Durchführung eines öffentlich ausge- schriebenen Präqualifikationsverfahrens und der anschliessenden Erteilung von Studienauf- trägen entschieden. Das Ergebnis des Studienauftragsverfahrens dient als Basis für die an- schliessende Entwicklung des Bauprojektes, mit dem im Juli 2009 beim Einwohnerrat der Prokjektierungskredit beantragt werden soll. 6. Grobterminplan Das Ergebnis der Vorstudien hat erste Festlegungen bezüglich des räumlichen und finanziel- len Rahmens zugelassen. Das Raumprogramm muss als Grundlage für das Konkurrenzverfah- ren noch bereinigt werden und es ist ein Programm für dessen Durchführung zu entwickeln. Der Grobterminplan Mittlere Bühne Aargau gestaltet sich wie folgt: Zeitraum Inhalt zuständig 31. März Beschluss Projektierungskredit Einwohnerrat April 08 Beschluss Raumprogramm für Konkurrenzverfahren Stadtrat März - Mai 08 Programmentwicklung Konkurrenzverfahren Stadtbauamt Mai 08 Beschluss Programm Konkurrenzverfahren Stadtrat Juni – Sep. 08 Präqualifikationsverfahren Stadtbauamt Okt. 08 Beschluss Teilnehmer Studienauftrag Stadtrat Nov. 08 - Mai 09 Durchführung Studienauftrag Stadtbauamt Juni - Juli 09 Beurteilung, Empfehlung Beurteilungsgremium Aug. 09 Beschluss über besten Vorschlag Stadtrat Sep.09 - Juni 10 Erarbeitung Bauprojekt und KV Stadtbauamt/Team Aug. 10 Beschluss Baukredit Einwohnerrat Nov. 10 Volksabstimmung Souverän Jan. 11 – März 12 Realisierung 7. Projektierungskosten In Analogie zum Konkurrenzverfahren betr. Sanierung und Erweiterung des Gönhard - Schul- hauses wird von ähnlichen Anforderungen an den Entwicklungsprozess und den Finanzbedarf ausgegangen. Im nun anstehenden ersten Schritt sollen das Konkurrenzverfahren vorbereitet und durchgeführt sowie anschliessend das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ausgearbeitet werden. I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
17 Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen (inkl. MwSt.): Tätigkeit Kosten Bereinigung Raumprogramm mit Theaterschaffenden 20'000 Programmentwicklung Konkurrenzverfahren 20'000 Durchführung Präqualifikationsverfahren 30'000 Durchführung Studienauftragsverfahren 150'000 Entwicklung Vorprojekt/Kostenschätzung 240'000 Vorprojekt 460'000 Bauprojekt/Kostenvoranschlag 640'000 Total 1'100'000 Im Rahmen der Vorstudie hat sich gezeigt, dass die im Politikplan vorgemerkten Mittel für das vorgeschlagene Konkurrenzverfahren nicht ausreichen. Im Politikplan 2007 - 2011 sind für die Projektierung 0.8 Mio. Franken abzüglich eines Beitrags von 0.3 Mio. Franken des Kantons vorgemerkt. Der Kanton hat am 19. September 2007 die Übernahme eines Kostenan- teils von maximal 0.4 Mio. Franken beschlossen, mit der Begründung, dies entspreche der Hälfte des vom Einwohnerrat bewilligten Planungskredits. Damit hat die Stadt einen Anteil von 0.7 Mio. Franken zu übernehmen. Ob der Kanton die Hälfte der um 0.3 Mio. Franken höher anfallenden Projektierungskosten übernehmen wird, ist im Zusammenhang mit seinem Beitrag an die Investitions- und an die Betriebskosten auszuhandeln. Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat wie folgt Ant ra g: Der Einwohnerrat möge für die Mittlere Bühne in der Reithalle West einen Projektierungs- kredit von 1.1 Mio. Franken abzüglich eines Beitrags des Kantons in der Höhe von 0.4 Mio. Franken bewilligen. Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES STADTRATES Der Stadtammann Der Stadtschreiber Dr. Marcel Guignard Dr. Martin Gossweiler I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
18 Verzeichnis der aufliegenden Akten: • Baurechtsvertrag Mittlere Bühne Aargau, Entwurf vom 19. Februar 2008 • Protokoll des Regierungsrates Art. Nr. 2007 – 001290, 19. September 2007; Mittlere Bühne Aargau; Stand der Planung; Standort Reithalle West; Aarau; Raumprogramm; Gutheissung; Baurechtsvertrag; Projektierungskredit; Beitrag zu Lasten Lotteriefonds; Auftrag an Departement Bildung, Kultur und Sport und Departement Finanzen und Ressourcen • Bericht der Steuerungsgruppe Mittlere Bühne Aargau vom 22. August 2007 • Bericht der Projektgruppe Mittlere Bühne Aargau vom 14. Juni 2007 • Bewerbungsdokumentation; Theaterhaus Mittlere Bühne Aargau vom Mai 2006 • Entscheid Regierungsrat (Zuschlag) I:\Daten\BESCHLUS\Er2008\E08-261.doc /V3.0
Sie können auch lesen