STEK STADTENTWICKLUNGSKONZEPT - ERGÄNZUNGSBERICHT - Uster-West
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Impressum Herausgeber Stadt Uster Geschäftsfeld Stadtraum und Natur Oberlandstrasse 82 8610 Uster Verfasser Geschäftsfeld Stadtraum und Natur: Patrick Neuhaus (Projektleitung) Manuela Raab Nadine Kaspar Sina Germann Gestaltung/Umsetzung Konzept und Gestaltung: fresh interactive AG, Uster Layout: Sina Germann, Stadt Uster Uster-Fotos: KASPARTHALMANN AG, Uster Druck Speich Copy Print AG, Uster Festsetzung durch den Stadtrat: 8. Dezember 2020 Veröffentlichung Bericht: 10. Dezember 2020
INHALT 13 BAHNQUERUNGEN Zusammenfassung 13.1. Einleitung 8 13.2. Ausgangslage 8 13.2.1. Uster West – Projektabbruch durch Regierungsrat 8 13.2.2. Kantonales Strassennetz: Moosackerstrasse 9 13.2.3. Unterführung Winterthurerstrasse 9 13.2.4. Ausbau S-Bahn 9 13.2.5. Geplanter Lückenschluss Oberlandautobahn 9 13.2.6. Vorgaben STEK: «Uster steigt um!» 10 13.3. Ausbau S-Bahn AS STEP 2035 12 13.3.1. S-Bahn «heute» 12 13.3.2. S-Bahn «morgen» 12 13.3.3. Fazit aus Ausbau S-Bahn STEP AS 2035 14 13.4. Grober Variantenfächer 14 13.4.1. «Null»-Variante 14 13.4.2. Bahntunnel 15 13.4.3. Strassentunnel Nord-/Südachse 15 13.4.4. Niveaufreie Bahnquerungen 16 13.5. Portrait aller Bahnquerungen 17 13.6. Netzbedürfnisse der verschiedenen Verkehrsmittel 24 13.6.1. Netzbedürfnisse öffentlicher Verkehr 24 13.6.2. Netzbedürfnisse MIV 24 13.6.3. Netzbedürfnisse Veloverkehr 26 13.6.4. Netzbedürfnisse Fussverkehr 27 13.7. Grundsätze für Unterführungen 28 13.8. Erkenntnisse 33 13.8.1. Fokus kantonale Strassen 33 13.8.2. Fokus kommunale Strassen für den Fuss- und Veloverkehr 35 13.9. Bahnquerungs-Konzept 38 13.10. Flankierende Massnahmen 39 13.10.1. Verkehrsdosierung 40 13.10.2. Urbane Strassenräume 40 13.10.3. Fussgängerübergang Berchtoldstrasse 40 13.10.4. Optimierung wichtiger Fuss- und Velonetz- Querungen 40 13.10.5. Überprüfung der Knotenkapazitäten 40 13.10.6. Überprüfung der Lärm-Auswirkungen 41 13.11. Umsetzung: Zuständigkeiten und Finanzierung 41 13.11.1. Umsetzung als Gesamtkonzept 41 13.11.2. Zuständigkeiten 41 13.11.3. Finanzierung 41 14 ANHANG Glossar 43 Quellenverzeichnis 44 Mitwirkende 44 13 BAHNQUERUNGEN 5
? N 0 0.25 0.5 1 km Themenkarte Bahnquerungen Flankierende Massnahmen Konzept Bahnquerungen Verkehrsdosierung Unterführung LV neu Velo-Hauptverbindung Urbaner Strassenraum Unterführung alle Verkehrsmittel neu Veloschnellroute, SchweizMobil-Route Querungen Fuss- und Veloverkehr optimieren Unterführung LV bestehend Kantonsstrasse Trennwirkung minimieren Unterführung alle Verkehrsmittel bestehend Bahnübergang bestehend Knotenkapazität überprüfen ? Abhängig von Auswirkung auf regionale Verkehrsströme 6 13 BAHNQUERUNGEN
ZUSAMMENFASSUNG BAHNQUERUNGEN Als drittgrösste Stadt des Kantons Zürich ist Uster ein wichtiges heutigen Grundlagen nicht abschliessend bestimmt werden. Es Regionalzentrum. Uster ist ein attraktiver Arbeitsplatzstandort ist durch den Kanton Zürich aufzuzeigen, was die Auswirkungen und geniesst als Wohnstadt eine grosse Nachfrage. All diesen der regionalen Verkehrsströme sind und wie sich diese im Funktionen wird Uster nur mit einem funktionierenden Ver- Strassennetz von Uster und insbesondere in Oberuster nieder- kehrsnetz gerecht, auf der Schiene wie auch auf der Strasse. schlagen. Ein funktionierendes Verkehrssystem für alle Mobilitätsformen stellt somit ein zentraler Standortfaktor dar. Dieses in seiner Kommunale Unterführungen für den Fuss- und Veloverkehr Funktion zu wahren und den sich verändernden Mobilitätsbe- sind auf der Brunnenstrasse/Bahnhofstrasse, der Wermatswi- dürfnissen anzupassen, ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Um lerstrasse und der Gschwaderstrasse vorzusehen, wobei die dieses Ziel zu erreichen, sind der Kanton Zürich, die SBB sowie Priorisierung verkehrsplanerisch in der genannten Reihenfolge die Stadt Uster gleichermassen gefordert – dies insbesondere gemeint ist. im Umgang mit den Bahnquerungen. Der vorliegende Ergän- zungsbericht zum Stadtentwicklungskonzept (STEK) widmet Für den Veloverkehr stellt die Brunnenstrasse auf der Nord- sich diesem Thema. Süd-Achse die wichtigste Verknüpfung von innerstädtischen Zielen dar. Dazu zählen die einfache und direkte Erreichbarkeit Mit dem Ausbau der S-Bahn verlängern sich die Barrieren- der Sportanlagen, des Spitals, des Bahnhofs, des Zentrums und schliesszeiten in Uster bei sämtlichen niveaugleichen Bahnque- die Verbindung weiter Richtung See. In diesem zentralen Raum rungen wesentlich. Entsprechend gilt es Lösungen zu finden, muss dem Velo- und Fussverkehr prioritär Raum und Wichtig- um die für den Fuss- und Veloverkehr, für den Busbetrieb und keit zugesprochen werden, um das Umstiegs-Ziel «Uster steigt für den motorisierten Individualverkehr zentralen Bahnquerun- um!» zu verwirklichen. Der Kapazitätsabbau beim motorisierten gen zu entflechten. Dabei zeigt sich, dass nicht eine einzelne Verkehr entlastet zudem das Zentrum, was ebenfalls die Strate- Querung sondern ein Konzept von verschiedenen Bahnquerun- gie des STEK unterstützt. gen – welche auf die Bedürfnisse der einzelnen Verkehrsmittel abgestimmt sind – der sinnvollste Ansatz darstellt. Die Wermatswilerstrasse ist die geeignetste Fuss- und Ve- lounterführung östlich des Zentrums. Sie liegt gut im Velonetz Die Unterführung Winterthurerstrasse ist Voraussetzung mit einer gewissen Distanz zur Unterführung Brunnenstrasse für einen funktionierenden strassengebundenen öffentlichen und verbindet die vom Kanton geplante Veloschnellroute mit Verkehr bei der Unterführung Dammstrasse. Analysen zeigen, der städtischen Veloverbindung Aabachroute. dass diese zwingend ist, um einen pünktlichen Busverkehr durch die bestehende Unterführung Dammstrasse von und Die Gschwaderstrasse als wichtige regionale Verbindung zum Bahnhof Uster zu ermöglichen. Die Unterführung Winter- zwischen See und Sportanlagen ist für den Fuss- und Velover- thurerstrasse liegt an der Haupteinfallsachse und bringt damit kehr ebenfalls niveaufrei zu gestalten. Da die Verbindung im auch dem motorisierten Verkehr den grössten Nutzen. Ausser- regionalen Richtplan eingetragen ist, steht hier auch der Kan- dem macht sie eine Kapazitätsreduktion für den motorisierten ton in der Pflicht, die regionalen Velo-Haupt- und Nebenver- Verkehr auf der Brunnenstrasse und somit die dort vorgesehe- bindungen im Perimeter Gschwaderstrasse/Winterthurerstrasse ne Unterführung für den Fuss- und Veloverkehr möglich. Mit unter dem Blickwinkel der neuen Unterführungen und der Ve- der Unterführung Winterthurerstrasse ist dem Fussgängerü- loschnellroute zu überprüfen. bergang an der Berchtoldstrasse zwischen Zentrum und Zeug- hausareal allergrösste Beachtung zu schenken, er ist mit gros- ser Sorgfalt zu planen und mit den flankierenden Massnahmen umzusetzen. Die Zürichstrasse ist die wichtigste innerstädtische Verbin- dung zwischen den Ortsteilen Nänikon, Werrikon und Uster, welche daher nicht während drei Viertel der Zeit unterbrochen sein kann. Zudem kreuzen hier die geplante Veloschnellroute und eine Velohauptverbindung die Bahnlinie. Eine Unterfüh- rung für alle Verkehrsmittel ist deshalb auch hier zwingend. Noch mit einem Fragezeichen versehen ist die Unterführung Aathalstrasse. Die kommunale Haltung kann auf Basis der 13 BAHNQUERUNGEN 7
13 BAHNQUERUNGEN 13.1. EINLEITUNG wicklung von Uster als Regionalzentrum und damit als wichtiger Arbeitsplatz- und Wohnstandort im Übergang vom Glattal ins Der Stadtrat hat das Stadtentwicklungskonzept (STEK) am Zürcher Oberland. Mit dem seitens SBB und Bundesamt für Ver- 20. August 2019 als eigenverbindliches und richtungsweisen- kehr (BAV) angestrebten Ausbau des S-Bahn-Netzes STEP AS des Planungsinstrument für die Stadtentwicklung von Uster 2035 und dem kantonalen Projektabbruch zum Infrastruktur- festgesetzt. Der Gemeinderat hat davon am 11. Mai 2020 zu- projekt «Uster West» hat sich diese Fragestellung weiter akzen- stimmend Kenntnis genommen. tuiert. Das heute labile Gleichgewicht zwischen Schiene und Stras- se wird bei den niveaugleichen Bahnübergängen massiv zugunsten Seit der Erarbeitung des Konzeptes und den zugehörigen Be- der Schiene verschoben. Dies hat weitreichende negative Aus- schlussfassungen haben sich im Bereich der übergeordneten wirkungen auf die weiteren Verkehrsnetze der Stadt Uster. Verkehrsplanung durch Kanton und Schweizerische Bundes- bahnen (SBB) wesentliche Veränderungen ergeben. Der Stadt Mit dem Projekt von SBB und BAV kommt wesentliche Dynamik Uster liegen damit neue Erkenntnisse vor, die es auf konzeptio- in die Thematik der Bahnquerungen. Seitens Stadt Uster gilt es, neller Stufe aufzunehmen gilt. Entsprechend hat der Stadtrat die Chance zu nutzen, zusammen mit dem Kanton Zürich und entschieden, das STEK auf diesem Themenbereich zu aktuali- den SBB/dem BAV nachhaltige Lösungen zu finden und zusam- sieren um damit das STEK weiterhin als aktuelles Planungsins- men mit dem S-Bahn-Ausbau umzusetzen. Nach Jahrzehnten trument zu wahren. des Stillstandes in diesbezüglichen Fragestellungen ist dies für den Arbeits- und Wohnstandort Uster unerlässlich. Die veränderten Rahmenbedingungen betreffen das Thema der Bahnquerungen. Entsprechend wird in diesem Ergänzungsbe- Mit dem STEK wurden die städtischen Ziele zur Mobilität defi- richt zum STEK ausschliesslich dieses Thema aktualisiert. Der niert. Nun gilt es, die Inhalte mit den aktuellen Erkenntnissen Ergänzungsbericht beleuchtet diese Fragestellung auf städti- zum Ausbau der S-Bahn (STEP AS 2035) und zum Projektab- scher Ebene und sucht konzeptionell nach Ansätzen, welche bruch «Uster West» zu überprüfen und im Bereich der Bahn- der Stadtentwicklung zugrunde gelegt werden sollen. querungen zu präzisieren. Der Ergänzungsbericht «Bahnquerungen» erarbeitet auf kon- Ziel ist ein Konzept, das mit dem Ausbau der S-Bahn ein funk- zeptioneller Ebene eine städtische Haltung zum Umgang mit tionierendes Verkehrsnetz für den strassengebundenen ÖV, den dem Ausbau der S-Bahn (STEP AS 2035) und den damit ver- MIV als auch für den Fuss- und Veloverkehr ergibt. Aus diesem bundenen Auswirkungen auf die bahnquerenden Strassen. Der Konzept lässt sich eine klare Haltung der Stadt Uster bezüglich Bericht dokumentiert die städtische Haltung und dient als Basis der Bahnquerungen ableiten. Gegenüber dem Kanton können für die weiteren, vertiefenden Planungen mit Kanton und SBB. damit die städtischen Anforderungen an das übergeordnete Weitere Erkenntnisse zu verkehrlichen Auswirkungen, techni- Strassennetz vertreten werden. Im Dialog mit SBB und BAV ist scher Machbarkeit oder politischen Mehrheiten können künftig es Basis für die Diskussion betreffend Verursacherprinzip, Pro- Neujustierungen in diesem komplexen Thema erfordern. In die- jekt- und Bewilligungsprozess, sowie finanzieller Verantwor- sem Bericht bündelt der Stadtrat seine derzeitigen Stossrich- tung. Innerhalb der Stadt ist es ein Bekenntnis zu den ergän- tungen und schafft damit eine nachvollziehbare und transpa- zenden kommunalen Infrastrukturbauten. rente Basis für die weiteren Schritte zur Verbesserung von Usters Verkehrsregime. 13.2.1. Uster West – Projektabbruch durch Regierungsrat 13.2. AUSGANGSLAGE Am 1. Juli 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich mit- Die Entwicklung der Mobilität, insbesondere im Zusammenhang geteilt, dass der Kanton Zürich das Projekt «Uster West» nicht mit den zahlreichen Bahnquerungen, ist verkehrsplanerisch wie mehr weiterverfolgt. Dieser Entscheid wurde auf der Tatsache auch politisch eine der zentralsten Fragen der Stadtentwicklung gefällt, dass die Schutzverordnung Werrikerriet die geplante Li- von Uster. Sowohl die Erschliessung auf der Schiene mit einem nienführung von «Uster West» verunmöglicht. Seitens Kanton dichten Taktfahrplan, als auch ein auf die aktuellen Verkehrs- wurden Linienoptimierungen für «Uster West» in Abstimmung bedürfnisse abgestimmtes Netz für den strassengebundenen mit der Schutzverordnung evaluiert, aber bereits auf grober öffentlichen Verkehr (ÖV), den motorisierten Individualverkehr Planungsstufe als nicht zielführend taxiert. Das Projekt «Uster (MIV) und den Fuss- und Veloverkehr sind zentral für die Ent- West» wird damit durch den Kanton Zürich nicht weiterverfolgt. 8 13 BAHNQUERUNGEN
Der Kanton Zürich hat sich bis Dezember 2020 nicht dazu ge- rungen zu finden. Der Stadtrat steht mit diesem kantonalen äussert, wie er die bestehende Verkehrsproblematik im Raum Entscheid vor einer neuen Ausgangslage, die es sachlich zu be- Uster angehen will. Es wurden keine neuen Varianten genannt, urteilen gilt. Frühere Beschlussfassungen zum Thema Unter- die der Kanton nun prüfen will. Ebenso ist unbekannt, ob, wie führung Winterthurerstrasse verlieren ihre Bedeutung, da sich und wann die kantonale Richtplanung neue Vorgaben auf- die Sachlage heute verändert zeigt. Die Unterführung Winter- nimmt. Der kantonale Verkehrsrichtplan wäre ein zentrales Pla- thurerstrasse wird deshalb unvoreingenommen in die konzep- nungsinstrument, um die akute Fragestellung in neue Richtun- tionellen Überlegungen dieses Berichtes einbezogen. gen zu lenken. Ebenso gäbe sie der Stadtentwicklung Uster klare Voraussetzungen für ihre Entwicklung. Aus Sicht des Stadtrates steht im Rahmen des Ergänzungsbe- richtes STEK zu den Bahnquerungen aber nicht die Erschlies- Für den Stadtrat Uster hatte ein Ausbau der Bahnquerungen, sung zwischen Autobahnausfahrt Uster West und Stadt Uster insbesondere ab der Autobahnausfahrt Uster West, stets hohe im alleinigen Fokus. Vielmehr gilt es, ein Konzept für das ganze Priorität. Diese stellt eine wichtige Verbindung der Stadt Uster Thema der Bahnquerungen und für alle Verkehrsarten zu defi- dar und stellt die Erreichbarkeit, insbesondere mit dem MIV, nieren. Nur so kann das bereits definierte Ziel «Uster steigt sicher. Entsprechend hat sich der Stadtrat von Uster in den letz- um!» erreicht werden. ten Jahrzehnten stets positiv zu den kantonalen Plänen von «Uster West» gestellt und diese im Rahmen seiner Möglichkei- ten auch unterstützt. Mit dem Entscheid des Regierungsrates, 13.2.4. Ausbau S-Bahn «Uster West» nicht weiterzuverfolgen, ist auch der Stadtrat Us- ter mit einer neuen Fragestellung konfrontiert. Mit diesem Er- Zur Angebotsverdichtung der S-Bahn lagen in der Bearbei- gänzungsbericht zum STEK will sich der Stadtrat politisch neu tungszeit des STEK keine verwendbaren Grundlagen vor. Ent- positionieren und konzeptionelle Antworten finden, um sich im sprechend wurde im STEK folgende Aussage festgehalten: weiteren Vorgehen aktiv gegenüber dem Kanton Zürich und den SBB/dem BAV einbringen zu können. «Die Angebotsverdichtung im S-Bahn-Netz mit dem Ausbau- schritt Bahninfrastruktur 2035 wird wesentliche Auswirkungen Der Ergänzungsbericht STEK Bahnquerungen ist somit auch ein auf die Schliesszeiten der Bahnübergänge in Uster haben. Der städtischer Beitrag zum Schlüsselprojekt 1.2.11 Stadterschlies- Ausbau verbessert das Fern- und Regionalverkehrsangebot der sung West: Uster West oder Alternativprojekt (Leitung Kanton) S-Bahn. Geplant ist neben dem Ausbau des Bahnhofs Stadel- des Stadtentwicklungskonzeptes. Im entsprechenden Kapitel hofen und dem Brüttenertunnel auch der Doppelspurausbau im des STEK ist festgehalten: Aathal. Aktuell erarbeiten die SBB eine Studie zu den Auswir- kungen STEP 2035 auf die Rückstausituation an den Ustermer «Die Stadterschliessung ab der Autobahnausfahrt Uster West Bahnübergängen.» ist sicherzustellen. Es gilt, einen niveaufreien Bahnübergang umzusetzen, um die Erreichbarkeit der Stadt Uster mit dem Zwischenzeitlich liegt die Studie der SBB zu den Auswirkungen motorisierten Individualverkehr auch bei einem realisierten des Ausbaus STEP 2035 zu den Rückstausituationen an den Doppelspurausbau der S-Bahn und den damit verbundenen, Ustermer Bahnübergängen vor. Der Ausbau der S-Bahn und de- wesentlich längeren Barriereschliesszeiten zu gewähren. Auf- ren Wirkung auf die Bahn wird im Kapitel 13.3. dieses Berichtes gabe der Stadt Uster ist dabei, den projektverantwortlichen beschrieben. Kanton zu unterstützen, aber auch die erforderlichen kantona- len Leistungen zeitnah einzufordern.» 13.2.5. Geplanter Lückenschluss Oberlandautobahn 13.2.2. Kantonales Strassennetz: Moosackerstrasse Die ersten Planungen der Oberlandautobahn gehen auf die Sechzigerjahre zurück. Sie ist bis zum Anschluss Uster-Ost rea- An den generellen Verkehrszielen des STEK wird festgehalten. lisiert und Uster mit drei Autobahnanschlüssen angebunden. Dazu zählt auch die grundsätzliche Haltung zum übergeordne- Bis Ende 2019 war die Oberlandautobahn im Besitz des Kan- ten Strassennetz. Als Teil davon ist die Moosackerstrasse durch tons Zürich. Mit Schaffung des Nationalstrassen- und Agglome- den Kanton zeitnah zu realisieren. So ist die Moosackerstrasse rationsverkehrs-Fonds (NAF) im Jahr 2017 und dem entspre- im STEK, Kapitel 10.2.12 «Stadterschliessung Süd-Ost: Moos- chenden Netzbeschluss ist die Oberlandautobahn 2020 an den ackerstrasse», als Schlüsselprojekt unter dem Lead des Kan- Bund übergegangen. Zurzeit erarbeitet das Bundesamt für tons bezeichnet. Entsprechend werden die Verkehrsnetze, zu- Strassen (ASTRA) das generelle Projekt zum Lückenschluss der sammen mit niveaufreien Bahnquerungen, auf die künftige Oberlandautobahn. Der potenzielle Realisationszeitpunkt ist Moosackerstrasse abgestimmt. noch offen. Gemäss ASTRA ist eine Inbetriebnahme des Lü- ckenschlusses allerfrühestens ab 2038 möglich. 13.2.3. Unterführung Winterthurerstrasse Der Lückenschluss der Oberlandautobahn hat auf das Verkehrs- aufkommen in Uster nur geringe Auswirkungen. Die Gemein- Mit dem Entscheid des Regierungsrates, das Projekt «Uster den südöstlich von Uster müssten für den Weg aufs National- West» nicht weiterzuverfolgen, sind neue Querungsstellen oder strassennetz nicht mehr durch Uster fahren. Der geplante grundsätzliche Alternativen betreffend der Thematik Bahnque- Lückenschluss stellt jedoch keine direkte Nord-Süd-Umfahrung 13 BAHNQUERUNGEN 9
von Uster dar und der Effekt auf den städtischen Durchgangs- Uster steigt um! Dieses von den Echoräumen gestützte Leitziel verkehr ist somit deutlich geringer als seinerzeit auf der West- bestimmt die Leitsätze und Strategien des STEK massgeblich. Ost-Achse Zürichstrasse, als mit dem Bau der Autobahn der Dies stellt keine Bekämpfung des Autos als Verkehrsmittel dar. Durchgangsverkehr fast vollständig aus der Stadt heraus ver- Das STEK regelt mit vier Leitsätzen die Stossrichtungen der Us- lagert werden konnte. termer Mobilitätspolitik: – Leitsatz 1: Uster fördert den Fuss- und Veloverkehr Der Lückenschluss der Oberlandautobahn wird aufgrund des – Leitsatz 2: Uster stärkt den öffentlichen Verkehr späteren Realisierungszeitpunkts gegenüber dem Bahnausbau – Leitsatz 3: Uster verfügt über ein funktionales und des aus verkehrsplanerischer Sicht untergeordneten Lö- Hauptstrassennetz sungsbeitrags auf die Bahnquerungs-Thematik in der Lösungs- – Leitsatz 4: Uster gestaltet seine Strassenräume urban suche nicht berücksichtigt. Im vom Kanton an den Bund über- gebenen generellen Projekt ist eine Unterführung Aathalstrasse An diesen Leitsätzen wird auch mit diesem Ergänzungsbericht als flankierende Massnahme enthalten. Diese wird in vorliegen- festgehalten. Es gilt zu prüfen, für welche Mobilitätsmittel dem Konzept aus Sicht der Stadt Uster beleuchtet. welche und wie viele Bahnquerungen niveaulos auszubauen sind, um diese Ziele zu stärken. Zu den einzelnen Leitsätzen können im Zusammenhang mit den Bahnquerungen die auf 13.2.6. Vorgaben STEK: «Uster steigt um!» der folgenden Seite beschriebenen Fragestellungen festgehal- ten werden. Das STEK hält fest, dass das Strassennetz von Uster bereits heute an seine Kapazitätsgrenzen stösst. Bei gleichbleibendem Mobilitätsverhalten und -angebot droht durch das erwartete Wachstum eine Überlastung des Verkehrsnetzes und der ÖV- Infrastruktur, auch ausserhalb der Hauptverkehrszeiten. Stras- senprojekte, dazu gehören die Moosackerstrasse und ein Nach- folgeprojekt für «Uster West», können die Problematik entschärfen, aber nicht lösen. Entsprechend gilt es, prioritär Kapazitätsengpässe im bestehenden Netz zu lösen. Dabei stellt die Senkung des MIV-Anteils im Modalsplit durch die Verlage- rung vom Autoverkehr auf den öffentlichen Verkehr sowie auf den Langsamverkehr (LV) die grösste Stellschraube dar. 10 13 BAHNQUERUNGEN
Leitsatz 1: Uster fördert den Fuss- und Veloverkehr Gemäss STEK soll sowohl das Velowegnetz als auch das Fuss- wegnetz ausgebaut werden. Beim Velowegnetz wird ange- strebt, dass das Hauptroutennetz die wichtigsten Zielorte der Stadtteile mit dem Zentrum verbindet. Um dieses Ziel umsetzen zu können, sind niveaufreie Querungen der Bahnlinie notwen- dig. Ein «Umsteigen» auf das Velo als wichtiges innerstädti- sches Verkehrsmittel findet nur statt, wenn man damit mög- lichst schnell und direkt das gewünschte Ziel erreichen kann. Das Fusswegnetz soll insbesondere im Zentrum verdichtet wer- den. Hier gilt es, insbesondere im Bereich des Bahnhofes über genügend attraktive Wegverbindungen zu verfügen, welche die Bahnlinie niveaufrei queren. Leitsatz 2: Uster stärkt den öffentlichen Verkehr Abbildung 2: Prinzipskizze Leitsatz Veloverkehr. Das STEK sieht einen erweiterten Bushof südlich des Bahnhofs mit gleichzeitiger Verbesserung der Fahrplanstabilität und Aus- bau der Durchmesserlinien vor. Damit ist es wichtig, dass die 0 0.25 0.5 1 km N verschiedenen Durchmesserlinien, wie im Fahrplan vorgese- hen, via der bestehenden Unterführung Dammstrasse zu- und wegfahren können. Sollte die Unterführung Dammstrasse nach dem Ausbau der S-Bahn noch immer die einzige MIV-taugliche Bahnunterfüh- rung sein, wird sich hier das Verkehrsaufkommen wesentlich erhöhen. Die reibungslose Zu- und Wegfahrt für die Busse ist dann nicht mehr gewährleistet. Entsprechend gilt es, Lösungen zu finden, um die ÖV-Kapazität der Unterführung Dammstrasse zu erhalten oder gar zu verbessern. Leitsatz 3: Uster verfügt über ein funktionales Abbildung 3: Prinzipskizze Leitsatz Busverkehr. Hauptstrassennetz Das STEK macht bereits Aussagen zur Sicherstellung der Er- reichbarkeit: «Das Hauptstrassennetz ist auf die Stadtent- 0 0.25 0.5 1 km N wicklung abgestimmt und stellt die Erreichbarkeit der Stadt Uster sicher. Die Trennwirkung der Bahn wird, koordiniert mit dem S-Bahn-Ausbau und abgestimmt auf die regionalen Ver- kehrsströme, mit den notwendigen Infrastrukturbauten ge- mindert. Die Verbindungen zwischen Uster und Nänikon so- wie die Anschlüsse nach Westen und Osten stehen im Fokus (STEK, Kapitel 7.4.1).» Mit der richtigen Anzahl niveaufreien Bahnübergängen an den richtigen Orten gilt es, dieses Ziel sicherzustellen. Gleichzeitig ist es das Ziel der angebotsorientierten Planung, die Kapazität des Strassennetzes durch flankierende Massnahmen grundsätz- lich auf dem heutigen Niveau zu belassen und so anderweitigen Abbildung 4: Prinzipskizze Leitsatz MIV. Problemen, insbesondere an Knoten, Einhalt zu gebieten. Leitsatz 4: Uster gestaltet seine Strassenräume urban 0 0.25 0.5 1 km N Das STEK will die Hauptverkehrsrouten urban gestalten und ihre Dimensionierung wie auch räumliche Ausgestaltung auf den städtebaulichen Kontext abstimmen. Dies sind im Zusam- menhang mit den Bahnquerungen wesentliche flankierende Massnahmen, welche zusammen mit den Bahnquerungen vor- zusehen sind. Die Strassenraumgestaltung, ergänzt mit verkehrsregulieren- den Massnahmen, helfen, die künftigen Verkehrsströme sied- lungsverträglich abzuwickeln. Dabei kann der innerstädtische Verkehrsfluss gewahrt und den Bedürfnissen des Fuss- und Veloverkehrs im Zentrum – auch in seinen Querungsbedürf- nissen – nachgekommen werden. Abbildung 5: Prinzipskizze Leitsatz flankierende Massnahmen. 13 BAHNQUERUNGEN N 11 0 0.25 0.5 1 km
13.3. AUSBAU S-BAHN STEP AS 2035 13.3.1. S-Bahn «heute» Die S-Bahn ist seit ihrer Einführung ein Erfolgsmodell zur Ab- Uster ist mit derzeit vier S-Bahn-Linien ein zentraler Knoten- wicklung der Mobilitätsbedürfnisse des Kantons Zürich. Sowohl punkt im Zürcher S-Bahn-System. Die Linien der S5 und der die zunehmende Bevölkerungsanzahl im Kanton, als auch das S15 verkehren alternierend im Viertelstundentakt, die Linien S9 zunehmende Mobilitätsverhalten der Bevölkerung, führen wei- und S14 im Halbstundentakt, wobei die S9 in Uster endet. Dies terhin zu einem steigenden Verkehrsaufkommen. So rechnet führt dazu, dass westlich das Bahnhofs Uster derzeit 16 und der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bis im Jahr 2035 mit einer östlich des Bahnhofs Uster 12 Züge pro Stunde verkehren. Die Zunahme von bis zu 40 Prozent an ÖV-Kunden. Dies erfordert maximalen Barrierenschliesszeiten bewegen sich bei der Win- ein stetiger Ausbau der ÖV-Infrastruktur und eine Verdichtung terthurerstrasse bei 3 Zugsdurchfahrten bei bis zu 6 Minuten 36 des Bahnbetriebes – im ganzen Kanton Zürich. Sekunden pro Schliessvorgang (Erhebung 26.07.2018 bis 29.07.2018). Im Rahmen des Ausbauschrittes STEP AS 2035 erarbeiten die SBB im Auftrag des BAV eine Objektstudie zum Doppelspurausbau zwi- schen den Bahnhöfen Uster und Aathal. Dieser Infrastrukturausbau 13.3.2. S-Bahn «morgen» ermöglicht ein Ausbau der S-Bahn-Linien in diesem Korridor. Dabei sind sich die SBB der Auswirkungen des S-Bahn-Ausbaus auf die Mit dem Doppelspurausbau ab Bahnhof Uster können zusätzli- Bahnquerungen bewusst und haben entsprechende Untersuchun- che S-Bahnen im Bahnkorridor Zürich–Wetzikon–Rapperswil gen vorgenommen. Die Abklärungen zu den Auswirkungen der verkehren, wobei einzelne S-Bahn-Linien nur bis Uster verkeh- längeren Barriereschliesszeiten erfolgten unter Einbezug des Kan- ren. Nach dem Ausbauschritt werden westlich des Bahnhofs tons Zürich, Amt für Verkehr, und der Stadt Uster, Abteilung Bau. künftig 24 Züge und östlich des Bahnhofs 16 Züge pro Stunde Zürich HB Nänikon Uster Aathal Wetzikon S15 06/36 00/30 09/39 24/54 S5 21/51 15/45 24/54 09/39 S14 28/58 25/55 20/50 18/48 12/42 00/30 05/35 05/35 S9 13/43 10/40 28/58 15/45 Abbildung 6: Linienschema S-Bahn «heute». Quelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB 2019. 1. Überführung Grossrietweg 2. Greifenseestrasse Zürich HB Nänikon Uster Aathal Wetzikon S15 3. Stationsstrasse 06/36 00/30 09/39 24/54 S5 21/51 15/45 24/54 4. Wildsbergweg 09/39 neu 10/40 03/33 27/57 20/50 S14 28/58 25/55 20/50 18/48 12/42 00/30 05/35 05/35 neu 13/43 10/40 28/58 15/45 S9 28/58 6. Zürichstrasse 25/55 43/13 00/30 8. Gschwaderstrasse 9. Winterthurerstrasse 10. Dammstrasse 11. PU Bahnhof West 12. PU Bahnhof Mitte 13. Brunnenstrasse 16. Wermatswilerstrasse 19. Aathalstrasse Abbildung 7: Barrierenschliesszeiten «heute». Quelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB 2020. 12 13 BAHNQUERUNGEN
verkehren. Die maximalen Barrierenschliesszeiten werden von SBB in ihrer Studie die pauschale Annahme getroffen, dass sich den SBB an der Zürichstrasse mit 6 Minuten 30 Sekunden und die Gesamtschliesszeit je Bahnübergang um fünf Minuten pro an der Winterthurerstrasse mit 5 Minuten 30 Sekunden prog- Stunde erhöht. Unter Berücksichtigung dieser langen Schliess- nostiziert. Diese Annahmen bilden den prognostizierten Regel- zeiten, ergeben sich an den folgenden beispielhaft gewählten fall ohne Störungen ab. Grundsätzlich verlängert sich die totale Übergängen folgende Veränderungen: Schliesszeit bei allen Bahnübergängen, diese ist aber je nach Lage des Übergangs Zürich HB in Kombination Nänikon der Kreuzungspunkte der Uster Total Aathal Total Wetzikon S-Bahnen S15 unterschiedlich. Die Berechnungen gehen bei den Schliesszeit Veränderung Schliesszeit Bahnübergängen 09/39von verlängerten Barrierenschliesszeiten von 06/36 24/54 «heute» «morgen» 00/30 S5 8–38 Prozent aus.24/54 21/51 Zürichstrasse 09/39 29 min 17 s + 16 min 01 s 15/45 45 min 18 s S14 28/58 25/55 Gschwaderstrasse 30 min 20/50 17 s + 11 min 57 s 18/4842 min10 s Aufgrund der noch 12/42 offenen Fragen zum künftigen 00/30 Bahnbetrieb 05/35 05/35 S9 und der Erfahrung, 28/58 je dichter der Betrieb, 15/45 13/43 desto störungsanfäl-10/40 Winterthurerstrasse 34 min 17 s + 09 min 13 s 43 min 30 s liger, ist neben dem Normalzustand aber auch die betrieblich Brunnenstrasse 23 min 41 s + 13 min 24 s 37 min 05 s schlechtere Variante mit längeren Schliesszeiten zu beachten. Wermatswilerstrasse 22 min 47 s + 13 min 18 s 36 min 05 s Hierfür wurde von den SBB in ihrem Simulationsmodell fünf zu- fällig ausgewählte Barrieresnchliesszeiten um je 60 Sekunden Aathalstrasse 27 min 50 s + 12 min 30 s 40 min 20 s verlängert, womit sich die Gesamtschliesszeit je Bahnübergang Tabelle 1: Kurzübersicht Schliesszeiten. Quelle: Schweizerische um fünf Minuten pro Stunde verlängert. Hierfür wurde von den Bundesbahnen SBB 2020. Zürich HB Nänikon Uster Aathal Wetzikon S15 06/36 00/30 09/39 24/54 S5 21/51 15/45 24/54 09/39 neu 10/40 03/33 27/57 20/50 S14 28/58 25/55 20/50 18/48 12/42 00/30 05/35 05/35 neu 13/43 10/40 28/58 15/45 S9 28/58 25/55 43/13 00/30 Abbildung 8: Linienschema S-Bahn «morgen». Quelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB o.J. 1. Überführung Grossrietweg 2. Greifenseestrasse 3. Stationsstrasse 4. Wildsbergweg 6. Zürichstrasse 8. Gschwaderstrasse 9. Winterthurerstrasse 10. Dammstrasse 11. PU Bahnhof West 12. PU Bahnhof Mitte 13. Brunnenstrasse 16. Wermatswilerstrasse 19. Aathalstrasse Abbildung 9: Barrierenschliesszeiten «morgen». Quelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB 2020. 13 BAHNQUERUNGEN 13
13.3.3. Fazit aus Ausbau S-Bahn STEP AS 2035 potenzieller Lösungsansatz dar. Die Frage der «Null»-Lösung muss allerdings differenziert betrachtet werden. Es gilt, zwischen dem Der Ausbau der S-Bahn gemäss STEP AS 2035 bringt für die heutigen Zustand und dem Zustand nach dem S-Bahn-Ausbau Stadt Uster wesentliche Verbesserungen mit sich. Davon profi- STEP AS 2035 zu differenzieren. tiert nebst dem Arbeitsplatzstandort Uster insbesondere die Wohnstadt Uster in Abhängigkeit zum Wirtschaftsstandort Zü- «Null»-Variante «heute» rich. Ein entsprechender Ausbau der S-Bahn ist aus Sicht der Es lässt sich festhalten, dass die heutige Verkehrssituation für Stadtentwicklung/Stadtplanung Uster somit klar zu begrüssen. eine florierende Stadtentwicklung ausreichend ist. Dies zeigt unter anderem die Statistik zur Bevölkerungsentwicklung, wel- Gleichzeitig bringt der Ausbau enorme Verschlechterungen auf che in den letzten Jahren ein Zuwachs von durchschnittlich 348 den wichtigen städtischen Bahnquerungen für alle Verkehrs- Einwohnenden pro Jahr aufzeigt. Diese hohe Nachfrage kommt teilnehmer mit sich. Während das heutige System der Barrie- erwiesenermassen nur zustande, wenn die Stadt Uster für Neu- renschliessungen als labiles Gleichgewicht zwischen Erschlies- zuzüger als attraktiv eingestuft wird. Die S-Bahn erschliesst die sung und Dosierung betrachtet werden kann, muss aus Sicht Stadt Uster mit der S5 und der S15 im Viertelstundentakt, die Stadtentwicklung und Stadtplanung Uster klar festgestellt wer- S9 und die S14 ergänzen das Angebot auf der Schiene. Das den, dass dadurch das künftige Verkehrsnetz für alle Verkehrs- kantonale Strassennetz verbindet die Stadt mit der Region und träger massiv verschlechtert wird. Sollten keine Infrastruktur- die Anbindung an das nationale Strassennetz findet gar über bauten zur Verbesserung der Bahnquerungen erfolgen, werden drei Autobahnanschlüsse statt. die Ustermerinnen und Ustermer in ihrem innerstädtischen Mo- bilitätsverhalten für alle Mobilitätsarten klar eingeschränkt und Die Bahnübergänge der zentralen Verkehrsachsen sind heute im die Standortgunst des Arbeitsplatzes Uster, insbesondere im Regelfall zwischen 23 und 34 Minuten pro Stunde geschlossen. zweiten Sektor, wesentlich geschmälert. Die Erreichbarkeit auf Dies verhindert auf diesen Achsen einen fliessenden Verkehr für der Strasse ist nicht mehr ausreichend gewährleistet. alle strassenbezogenen Verkehrsarten. Gleichzeitig stellen die Barrieren ein «Pförtnersystem» dar, die dem innerstädtischen Ein Ausbau der niveaufreien Bahnquerungen für alle Verkehrs- Verkehrssystem helfen, den Verkehr über die Knoten (u. a. Nas- träger hat aus Sicht von Stadtentwicklung und Stadtplanung hornkreisel) abzuwickeln und gleichzeitig dem Fuss- und Velo- Uster zwingend zeitgleich mit dem Ausbau der S-Bahn STEP AS verkehr verträgliche Bedingungen gibt, insbesondere für die 2035 zu erfolgen. Es gilt, zusammen mit den SBB in Vertretung Querungsbeziehungen im Zentrum. Explizit der Raum Zürich- des BAV, dem Kanton Zürich und der Stadt Uster zu definieren, strasse, vom Nüsslikreisel bis Nashornkreisel, oder auch die wo BAV/SBB als «Verursacher» der Verschlechterung die Ver- Berchtoldstrasse mit dem Zugang zum künftigen Kulturzentrum antwortung übernehmen muss und wo Kanton und Stadt Lö- Zeughausareal profitieren stark von dieser Dosierung. sungen zu finanzieren und zu realisieren haben. Unabhängig von Verursacher und Kostenträger, ist eine integrale Betrach- Negativ am heutigen System sind die oft unberechenbaren und tung des gesamten Verkehrssystems erforderlich. Dies, wenn langen Wartezeiten an den Barrieren. Davon betroffen sind so- immer möglich, zusammen und im Gleichschritt mit dem SBB- wohl der Durchgangsverkehr, der Quell-/Zielverkehr als auch Projekt «Doppelspurausbau Uster–Aathal». der Binnenverkehr. Dies betrifft alle Verkehrsmittel gleicher- massen. Zudem sind klare Verkehrsverlagerungen auf die Unterführung Dammstrasse, welche sich für den Busverkehr 13.4. GROBER VARIANTENFÄCHER kritisch zeigen, und die Achse Riedikon–Greifensee auf der Ach- se Seefeldstrasse/Seestrasse die Folge. Letztere insbesondere Die vorhergehenden Kapitel beschreiben die heutige Situation, für den Durchgangsverkehr. die städtischen Verkehrsziele und die künftige Verkehrssituation im Zusammenhang mit den Bahnquerungen. Die erkannten «Null»-Variante «morgen» Problemstellungen gilt es mit einem schlüssigen Konzept zu be- Mit dem Ausbau der S-Bahn STEP AS 2035 verändern sich die antworten, um die weiteren Planungsschritte einleiten zu kön- Barrierenschliesszeiten auf den zentralen Verkehrsachsen we- nen. Grundsätzlich sind die Problemlösungsansätze mannigfal- sentlich. Die Schliesszeiten der einzelnen Übergänge werden im tig. Entsprechend wird zuerst in einem groben Variantenfächer Normalzustand auf 31 bis über 40 Minuten pro Stunde anstei- das Lösungsspektrum ausgebreitet. Dies erfolgt mit dem Ziel, gen, bei Störungen ist gar von 36 bis über 45 Minuten auszu- Lösungsansätze, welche innerhalb der erforderlichen Umset- gehen. Daraus lassen sich die folgenden zentralen Auswirkun- zungszeit keine oder wenig Chance auf Realisierung haben, von gen ableiten: den erfolgversprechenden Ansätzen abzugrenzen. Letztere werden dann im Rahmen dieses Berichtes konkretisiert. Zürichstrasse: Die Zürichstrasse ist neu während 40 bis 45 Minuten pro Stunde geschlossen. Die zentrale Verbindung zwi- schen Uster und Nänikon ist damit grösstenteils unterbrochen. 13.4.1. «Null»-Variante Winterthurerstrasse: Die Winterthurerstrasse ist die zentrale Mit der Projekteinstellung von «Uster West» durch den Kanton Einfallsachse ab dem Nationalstrassennetz. Hier verlängern sich stellt sich automatisch die Frage nach einem allfälligen Folgepro- die totalen Barrierenschliesszeiten im Normalzustand um etwas jekt – wenn es denn eines braucht. Entsprechend stellt auch die über 4 Minuten pro Stunde, bei Störungen um über 9 Minuten pro «Null»-Variante – das Belassen der heutigen Infrastruktur – ein Stunde. Dies führt zu einer Schliesszeit von über 43 Minuten pro 14 13 BAHNQUERUNGEN
Stunde. Da es gemäss Prognose bei 12 Schliessvorgängen pro nisch im Tunnelvortrieb zu erstellen wäre, da für die kosten- Stunde bleiben wird, verlängern sich aber die einzelnen Schliess- günstigere Tagbauvariante der entsprechende Korridor fehlt. vorgänge. Die maximale Schliesszeit pro Schliessvorgang soll bei Die Tagbauvariante müsste im heutigen Bahnkorridor erfolgen rund fünfeinhalb Minuten liegen. Für die Stadt problematisch und hätte zur Folge, dass der S-Bahn-Betrieb während der Bau- sind insbesondere die negativen Auswirkungen der verlänger- zeit von mehreren Jahren zwischen Nänikon und Aathal einge- ten Schliesszeiten auf den Ziel-/Quellverkehr und den Binnen- stellt werden müsste, was betrieblich als kaum realistisch ein- verkehr. Die Erreichbarkeit der Stadt wird verschlechtert. Der zustufen ist. Im Weiteren hätte die Tieferlegung der Bahnlinie Druck auf die Unterführung Dammstrasse nimmt deutlich zu. einen neuen unterirdischen Bahnhof Uster zur Folge. Dammstrasse: Die Unterführung Dammstrasse wird beim Das Grundstück des heutigen Bahntrassees könnte bei einer MIV sowohl für den Binnenverkehr, den Quell-/Zielverkehr und Tieferlegung der Bahn grundsätzlich einer neuen Nutzung zu- den Durchgangsverkehr an Bedeutung zunehmen. Die zusätz- geführt werden. Das Grundstück ist zwischen 11 und 18 Meter liche Verkehrsbelastung wirkt sich negativ auf den Busbetrieb breit. Unter Berücksichtigung der gültigen Grenz- und Strassen- aus, das heutige Bus-System mit Durchmesserlinien und kon- abstände ist es somit, mit Ausnahme des Bahnhofareals, kaum zentriertem Bushof auf der Bahnhof-Südseite kann nicht wei- bebaubar. Das heutige Bahntrassee kann somit kaum relevant tergeführt werden. Der Bushof muss entsprechend zwingend in Wert gesetzt werden. Eine Nutzung als Verkehrskorridor oder auf Nord- und Südseite gesplittet werden, was für die Stadt Stadtraum wäre hingegen zu prüfen. Uster zu namhaften Investitionen auf der Nordseite führt. Grobe Abschätzungen der Baukosten mit vergleichbaren Erfah- Aathalstrasse: Das Total der Schliesszeiten pro Stunde nimmt rungswerten ergeben für die Erstellung eines Bahntunnels so- hier von knapp 28 Minuten auf über 35 Minuten im Normalzu- wie eines unterirdischen Bahnhofes einen tiefen Milliardenbetrag. stand respektive auf über 40 Minuten bei Störungen zu. Für den Zusätzlich sind die betrieblichen und baulichen Unterhaltskosten MIV wird sich dabei vermehrt der Umweg via Autobahnausfahrt zu beachten, welche wiederum beträchtlich sind. Uster Nord–Pfäffikerstrasse–Brunnenstrasse–Oberlandstras- se–Dammstrasse anbieten. Dies dürfte insbesondere beim Die Ausbauschritte der Eisenbahninfrastruktur werden durch Quell-/Zielverkehr stark vom spezifischen Quell- respektive Ziel- die Bundesversammlung beschlossen. Das Parlament bewilligt ort abhängig sein. Für den Veloverkehr zwischen Oberuster und auch die hierfür notwendigen Verpflichtungskredite. Für den Aa-thal ergeben sich keine wirklichen Alternativen. Ausbauschritt STEP AS 2035 hat das Parlament ein schweiz- weites Massnahmenpaket von 12,89 Milliarden Franken be- Auswirkungen auf Veloverkehr: Der Veloverkehr leidet schlossen. In diesem Massnahmenpaket ist der für Uster relevan- unter der «Null»-Variante gleich mehrfach. Für den bahnque- te Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen und der Doppelspurausbau renden Veloverkehr, insbesondere in Oberuster oder zwischen Aathal enthalten – jedoch keinen Bahntunnel, um die S-Bahn Nänikon und Uster, stellt die Unterführung Dammstrasse oder unter der Stadt Uster durchzuführen. die Unterführungen beim Bahnhof keine wirkliche Option dar. Dazu sind die Umwegfahrten zu weit. Gleichzeitig wirkt sich der Fazit Bahntunnel motorisierte Mehrverkehr auf der Achse Winterthurerstrasse– Diese kurze Zusammenfassung zeigt, dass die Untertunnelung Oberlandstrasse–Dammstrasse–Berchtoldstrasse inklusive de- von Uster für die S-Bahn beim Bund derzeit keine Überlegung ren Knoten negativ auf die Attraktivität dieser Veloroute aus. darstellt. Die bestehende Bahninfrastruktur am Bahnhof Uster Eigenständige Velorouten sind insbesondere im Bereich der benötigt für die Umsetzung des Angebotskonzeptes STEP AS Knoten nicht möglich. 2035 keine Anpassungen. Der Bund kann mit einem entspre- chenden Vorhaben seine Infrastruktur nicht aufwerten. Es steht Fazit «Null»-Variante damit in einem schlechten Kosten-/Nutzenverhältnis und wird Mit dem Ausbau der S-Bahn STEP AS 2035 stellt die «Null»-Varian- daher aller Voraussicht nach auch mittel- und langfristig nicht zur te aus Sicht der Stadt Uster weder verkehrsplanerisch noch politisch Umsetzung gelangen. Eine Projektentwicklung im Alleingang eine gangbare Option dar. Die zukünftige Situation für den Lang- durch die Stadt Uster ist weder rechtlich möglich noch finanziell samverkehr, für das Bus-System und den MIV sind inakzeptabel. tragbar. Entsprechend stellt die Grobvariante Bahntunnel für Us- ter kein Lösungsansatz dar, den es weiterzuverfolgen gilt. 13.4.2. Bahntunnel 13.4.3. Strassentunnel Nord-/Südachse Um sämtliche Bahnquerungsfragestellungen zu thematisieren, ist ein Bahntunnel in den groben Variantenfächer aufzunehmen. Die Nord-/Südachse ab dem Autobahnanschluss Uster West in Richtung Riedikon stellt in Uster eine prägende Verkehrsbezie- Da in Nänikon die Querungsbedürfnisse bereits funktional ge- hung dar. Entsprechend wird im groben Variantenfächer ein Stras- löst sind, kann diese Variante auf einen rund 4,5 Kilometer lan- sentunnel für diese Verkehrsbeziehung aufgenommen. Es gilt, gen Bahntunnel zwischen Werrikon und dem Aathal einge- diesen punktuellen Ansatz in Zusammenhang des Gesamtverkehrs grenzt werden. Die horizontale Linienführung unter dem und seinen Herausforderungen auf sein Potenzial zu bewerten. heutigen Bahntrassee oder eine anderweitige Lage sind dabei auf dieser Stufe der Betrachtung nicht von Bedeutung. Grund- Ein Strassentunnel in der Nord-/Südachse dient ausschliesslich sätzlich ist davon auszugehen, dass der Bahntunnel bautech- dem Durchgangsverkehr auf der entsprechenden Achse. Ent- 13 BAHNQUERUNGEN 15
sprechend sind die Tunnelportale ausserhalb des Siedlungsge- Tunnelportale im Stadtzentrum wären ein massiver Eingriff ins bietes anzuordnen. Es resultiert ein Tunnel von rund 3,5 Kilo- Stadtgefüge. Gleichzeitig würde selbst diese Maximierung der metern Länge unter der Stadt Uster, entsprechend ist dieser im Grobvariante Strassentunnel für den motorisierten Binnenver- Tunnelvortrieb zu erstellen. kehr, für den Busverkehr, den Veloverkehr und den Fussverkehr keine Verbesserung bringen. Diese müssten sich nach wie vor Ein Strassentunnel ist ein Infrastrukturbau, der als Alternative mit den geschlossenen Barrieren auf den zahlreichen innerstäd- zu den bestehenden Strassen erfolgt. Diese müssen in ihrer tischen Wegbeziehungen arrangieren. Entsprechend stellt die Funktion für den Quell-/Zielverkehr erhalten bleiben. Entspre- Grobvariante Strassentunnel Nord-/Süd, mit oder ohne An- chend entsteht kein Raum, welcher durch eine neue Nutzung in schluss an das Stadtzentrum, für Uster keinen Lösungsansatz Wert gesetzt werden kann. dar, den es weiterzuverfolgen gilt. Ein Strassentunnel in dieser Form wurde bis dato weder durch den Kanton noch durch die Stadt geprüft. Entsprechend be- 13.4.4. Niveaufreie Bahnquerungen stehen keine detaillierten Kenntnisse zur Linienführung, zur potenziellen Machbarkeit oder zu den Kosten. Es kann aber da- Die Betrachtung der einzelnen Bahnquerungen und deren Um- von ausgegangen werden, dass dieser Strassentunnel Kosten im gestaltung in niveaufreie Querungsstellen stellt neben den radi- Rahmen eines mittleren dreistelligen Millionenbetrages auslöst. kalen Ansätzen den situativsten Lösungsansatz dar. Dieser An- satz bedarf einer strukturierten konzeptionellen Herleitung der Verkehrstechnisch stellt ein Strassentunnel Nord-/Südachse Verkehrsbedürfnisse, um ein funktionales Verkehrskonzept wah- ausschliesslich ein Beitrag für den stadtquerenden motorisier- ren zu können. Eine Einzelbetrachtung, respektive isolierte Ein- ten Durchgangsverkehr dar. Bei optimistischer Berechnung zellösungen, dürften nicht zielführend sein. Nur wenn dies ge- kann davon ausgegangen werden, dass das Stadtzentrum im lingt, kann diese Grobvariante ein Lösungsansatz darstellen. Bereich der Berchtoldstrasse um rund 6000 Fahrzeuge pro Tag entlastet werden kann. Da der Durchgangsverkehr aber nur Entlang der Bahnlinie reihen sich rund 20 bestehende oder poten- rund 10 (ab Autobahnausfahrt Uster West) bis 25 (ab Auto- zielle Querungsstellen auf. Einige davon sind bereits als Bahn- bahnausfahrt Uster Nord) Prozent des Verkehrs ausmacht, überführung oder -unterführung realisiert. Die restlichen sind als bleiben im Stadtzentrum, Abschnitt Berchtoldstrasse, weiterhin niveaugleiche Bahnübergänge mit Barrieren ausgestaltet. eine Grössenordnung von ungefähr 14 000 Fahrzeuge pro Tag. Grundsätzlich sind Unter- oder Überführungsbauwerke situativ Gesamtverkehrstechnisch stellt der Strassentunnel somit ein Lö- auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen. Sie stellen aber die gerings- sungsansatz dar, der eher dem überregionalen Verkehr dient. te Eingriffstiefe in das Verkehrsregime dar, da nur die bautech- Der Weg über Uster mit Anschluss an die Autobahn gewinnt an nische Ausgestaltung der Querung ändert. Die Verkehrsbezie- Attraktivität, entsprechend dürfte der regionale Durchgangsver- hungen bleiben hingegen unverändert. Bei engen Platz- kehrt auf dieser Achse zunehmen. Die Erreichbarkeit der Stadt verhältnissen ist dies jedoch nicht immer gewahrt. wird hingegen nicht verbessert. Für den Quell-/Zielverkehr der Stadt Uster bleibt das Erschliessungssystem unverändert, womit Die Baukosten dieser Variante hängen stark von der Anzahl und dieser nach wie vor von den verlängerten Wartezeiten bei den der Ausgestaltung der notwendigen Querungsstellen ab. Bahnquerungen betroffen ist. Für den Velo- und Fussverkehr Niveaufreie Querungsstellen für den Fuss- und Veloverkehr bringt der Strassentunnel ausser der genannten Verkehrsabnah- dürften sich im ein- oder tiefen zweistelligen Millionenbereich me im Zentrum keine Verbesserungen. Für den Busverkehr kann bewegen, niveaufreie Querungsstellen für alle strassengebun- ohne Verkehrsmodell nicht abschliessend beurteilt werden, was denen Verkehrsmittel in einem tiefen bis mittleren zweistelligen die Auswirkungen des Stadttunnels sind. Fraglich ist, ob die Ab- Millionenbereich. Da es gilt, ein funktionales Netz zu wahren, nahme des Durchgangsverkehrs auf den Strassen innerhalb der sind die Kosten der erforderlichen Querungsstellen zu addieren, Stadt ausreicht, um trotz der zunehmenden Verlagerung des MIV eine zeitliche Etappierung kann je nach verkehrlichen Umlage- auf die Dammstrasse, für den Busverkehr akzeptable Verhält- rungseffekten möglich sein. nisse zu schaffen. Fazit niveaufreie Bahnquerungen Beim Strassentunnel Nord-/Südachse kann bereits auf Stufe Ein Konzept von kombinierten niveaufreien Querungsstellen, des groben Variantenfächers festgestellt werden, dass dieser abgestimmt auf die Bedürfnisse der einzelnen Verkehrsmittel die Ustermer Verkehrsfragen nicht beantwortet. Er stellt ledig- und die räumliche Situation, stellt die realistischste Lösung der lich ein Lösungsansatz für die Fragestellung des Durchgangs- Verkehrsprobleme von Uster dar. Entsprechend stellt die Grob- verkehrs in Nord-/Südrichtung dar, steht aber auch hier in variante niveaufreie Querungen für Uster den Lösungsansatz einem sehr schlechten Kosten-/Nutzenverhältnis. dar, den es weiterzuverfolgen gilt. Fazit Strassentunnel Nord-/Südachse Eine Weiterentwicklung des Strassentunnels Nord-/Südachse mit ergänzenden Zutrittsportalen ab dem Stadtzentrum würde die Erreichbarkeit der Stadt verbessern und damit in diesem Bereich die Interessen der Stadt erfüllen. Ein entsprechendes Projekt ist jedoch sehr komplex und entsprechend teuer. Die 16 13 BAHNQUERUNGEN
13.5. PORTRAIT ALLER BAHNQUERUNGEN In der Stadt Uster ist die nördliche und südliche Seite der Bahn- linie mit 20 Bahnquerungen miteinander verbunden. Die Bahn- querungen unterscheiden sich in ihrem Ausbau, ob bereits ent- flechtet oder à Niveau, ihrer Funktion, welche Verkehrsmittel sie benutzen dürfen und wem sie gehören. Nachfolgend sind alle 20 Bahnquerungen portraitiert. 1. Überführung Grossrietweg 2. Greifenseestrasse 3. Stationsstrasse 4. Wildsbergweg 5. Böschstrasse 6. Zürichstrasse 7. PU Loren-Eschenbüel 8. Gschwaderstrasse 9. Winterthurerstrasse 10. Dammstrasse 11. PU Bahnhof West 12. PU Bahnhof Mitte 13. Brunnenstrasse 14. Kanzleistrasse 15. Kreuzstrasse 16. Wermatswilerstrasse 17. Wihalden 18. Talweg 19. Aathalstrasse 20. Trümplerareal N 0 0.25 0.5 1 km Bahnquerung Kantonstrasse Bahnquerung Fuss- und Veloverkehr Geplante Bahnquerung für den LV Bahnquerung Gemeindestrasse Private Bahnquerung Abbildung 10: Die 20 Bahnquerungen von Uster in der Übersicht. 13 BAHNQUERUNGEN 17
1-Überführung Grossrietweg Eigentum: Stadt Uster Heutige Fuss- und Velo-Überführung Infrastruktur: Funktion: Kommunaler Fussweg Relevanz als Quartiererschliessung für den Strategische Fussverkehr und Freizeitverbindung im Velo- Bedeutung: verkehr Weitere Infos: – Abbildung 11: Überführung Grossrietweg. 2-Greifenseestrasse Eigentum: Kanton Zürich Unterführung für den motorisierten Verkehr Heutige mit abgetrenntem einseitigem Fuss-/Radweg Infrastruktur: Funktion: Regionale Verbindungsstrasse und regionaler Veloweg Regionale Verbindungsstrasse und regionaler Funktion: Veloweg Strategische Ortsverbindung zur Gemeinde Greifensee Bedeutung: Weitere Infos: – Abbildung 12: Unterführung Greifenseestrasse. 3-Stationsstrasse Eigentum: SBB/Stadt Uster Heutige Fussgänger-Unterführung Bahnhof Nänikon– Infrastruktur: Greifensee, kombiniert mit Veloweg Regionaler Fuss-/Wanderweg und regionaler Funktion: Veloweg Hauptverbindung der zusammengewachsenen Strategische Siedlungsgebiete Nänikon und Greifensee für Bedeutung: den Langsamverkehr, historische Hauptachse Weitere Infos: – Abbildung 13: Unterführung Stationsstrasse. 4-Wildsbergweg Eigentum: Stadt Uster Heutige Fuss- und Velo-Unterführung Infrastruktur: Regionaler Fuss-/Wanderweg, kommunaler Funktion: Veloweg Strategische Relevanz für den Freizeitverkehr Bedeutung: Weitere Infos: – Abbildung 14: Unterführung Wildsbergweg. 18 13 BAHNQUERUNGEN
5-Böschstrasse Eigentum: Stadt Uster Heutige Übergang à Niveau für MIV, Fuss- und Velover- Infrastruktur: kehr Sammelstrasse, kommunaler Fuss- und Velo- Funktion: weg Strategische Verbindet Tumigerstrasse und Werrikon Bedeutung: Mit der Gebietsentwicklung «Eschenbüel» ist eine neue Stadtbuslinie geplant, welche weiter über die Tumigerstrasse nach Nänikon geführt wird. Damit kann Werrikon erschlossen wer- den, die Bushaltestelle liegt jedoch auf der an- Weitere Infos: deren Seite der Bahnlinie. Mit einem Übergang à Niveau ist dies aufgrund der Barrieren- schliesszeiten unattraktiv. Aus diesem Grund ist mit Einführung der neuen Buslinie eine Unterführung für den Fuss- und Veloverkehr zu prüfen. Abbildung 15: Bahnübergang Böschstrasse. 6-Zürichstrasse Eigentum: Kanton Zürich Heutige Übergang à Niveau für MIV, Fuss- und Velover- Infrastruktur: kehr Regionale Verbindungsstrasse und regionaler Funktion: Veloweg, geplante Veloschnellroute Verbindet die Aussenwachten Nänikon und Werrikon mit Uster und ist damit eine kommu- Strategische nal wichtige Verbindung. Die Achse wurde mit Bedeutung: der Oberlandautobahn vom Durchgangsver- kehr entlastet. Die Unterführung Zürichstrasse ist in der Stu- Weitere Infos: die der SBB Teil der Bestvariante. Abbildung 16: Bahnübergang Zürichstrasse. 7-Personenunterführung Loren–Eschenbüel Eigentum: Geplant Stadt Uster Heutige Noch keine vorhanden Infrastruktur: Funktion: – Im Zusammenhang mit der geplanten Stadter- schliessung «Uster West», dem damit verbun- denen Entwicklungsgebiet «Loren» und dem Entwicklungsgebiet «Eschenbüel» wurde eine Strategische direkte Personenverbindung zwischen den Ent- Bedeutung: wicklungsgebieten geplant. Diese sollte Teil eines Siedlungsrandweges werden. Mit dem Wegfallen des Projektes «Uster West» liegt die Personenunterführung Loren–Eschenbüel peri- pher und weist ein geringes Potenzial auf. Das Projekt ist im Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland 2. Generation eingegeben. Weitere Infos: Aufgrund der geänderten Voraussetzungen ist die Bedeutung jedoch zu gering. Abbildung 17: Bahnlinie auf Höhe Loren–Eschenbüel. 13 BAHNQUERUNGEN 19
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