Neue Altersteilzeit ab 01.01.2010 - Bezirk Frankfurt
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Bezirk Frankfurt Neue Altersteilzeit ab 01.01.2010
Das Ergebnis im Telegramm Bezirk Frankfurt Ab 1.1.2010 neuer „TV zum flexiblen Übergang in die Rente“, mindestens bis Ende 2016. Zwei Wege in die Altersteilzeit: freiwillige Betriebsvereinbarung oder individueller Anspruch (quotiert). Geteiltes Anspruchsmodell: • 6 Jahre mit vorgezogenem Rentenbeginn für „Belastete“ oder • 4 Jahre mit normalem Rentenbeginn für „alle“. • Maximalquote 4 %. Materielle Ausstattung entspricht TV Bruttoaufstockung. Untere Entgeltgruppen werden bei der Aufstockung etwas bevorzugt. Finanzierung der Aufstockung wird geteilt: 0,4 % tragen alle Arbeitnehmer, 0,4 % alle Arbeitgeber. 2
Aufbau des neuen Tarifvertrages in BaWü Bezirk Frankfurt ATZ- Gesetz und zur Zeit geltender ATZ- Tarifvertrag (Version Baden-Württemberg 1997) als Ausgangspunkt. Im Vordergrund steht Altersteilzeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung (Blockmodell). Die materielle Ausgestaltung der ATZ durch BV wird präzise vorgeschrieben. Individuelle Ansprüche auf ATZ als Alternative. Sonderwege für AT und für Betriebsparteien. Inkrafttreten und Finanzierung. 3
Zugangswege zur Altersteilzeit Bezirk Frankfurt Alte ATZ- Verträge gelten weiter Freiwillige BV Individueller Anspruch oder Fortführung Vereinbarung Für „besonders Allgemeiner einer einer Belastete“ Anspruch bestehenden BV neuen BV 4
Fortführung einer bestehenden Betriebsvereinbarung Bezirk Frankfurt Betriebsvereinbarungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifvertrages gelten, können durch Vereinbarung der Betriebsparteien über den 31.12.2009 hinaus zu den bestehenden Konditionen fortgeführt werden. Die Betriebsparteien sollen prüfen, ob die BV ab 1.1.2010 an den neuen TV angepaßt werden. Die alten Tarifverträge gelten für diese BV ansonsten weiter. 5
ATZ durch freiwillige Betriebsvereinbarung Bezirk Frankfurt ATZ beginnt frühestens mit Vollendung des 57. Lebensjahres. ATZ erfolgt im Blockmodell (Gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf eine Arbeits- und eine Freistellungsphase). ATZ kann grundsätzlich für eine Dauer von bis zu 6 Jahren vereinbart werden. Die Betriebsvereinbarung muß die Anzahl der Beschäftigten, denen Altersteilzeit ermöglicht wird, Auswahlkriterien bei einer Überschreitung dieser festgelegten Anzahl sowie die Festlegung der möglichen Altersteilzeitmodelle enthalten. Die materiellen Bedingungen des TV ATZ sind „wertgleich abzubilden“. 6
Sonderwege durch freiwillige BV Bezirk Frankfurt Andere „wertgleiche“ Regelungen sind möglich. Bessere Ausstattung der Quote und der materiellen Ausstattung durch Verzicht auf ÜT- Leistungen oder durch Einbringen von AZ- Guthaben ist möglich. Ausstieg aus ATZ ist möglich, statt dessen • Einsatz von 0,8 % für erhöhte Ausbildungsquote und oder Förderung der persönlichen Weiterbildung, oder • Auszahlung eines Betrages von 0,4 % an die Arbeitnehmer. 7
Anspruch für „Besonders Belastete“ Bezirk Frankfurt Inhalt des Anspruchs: „Sechs Jahre geblockte Altersteilzeit“ ATZ kann ab dem 57. Lebensjahr beansprucht werden. ATZ dauert maximal bis zu sechs Jahren und endet frühestens mit vorgezogener Rente. Grundmodell: 57. LJ frühest möglicher Beginn des ATZ- Vertrages / 60 LJ Beginn der Freistellung / 63 LJ Eintritt in vorgezogene Rente. In diesem Rahmen sind Varianten möglich. Anspruch auf eine Abfindung, wenn die Freistellungsphase vor Erreichen der abschlagsfreien Rente endet. Höhe der Abfindung: 250,- € / Monat vor regulärer Rente (max.24 Monate = 6000 €). 8
Persönliche Voraussetzungen „Belastete“ Bezirk Frankfurt Beschäftigte mit mindestens 12 Jahren Betriebszugehörigkeit, die davon mindestens 9 Jahre beim „derzeitigen Arbeitgeber“ a) regelmäßig in drei oder mehr Schichten mit Nachschicht oder b) in diesem Zeitraum nur in Nachtschicht gearbeitet haben oder c) in diesem Zeitraum besonders starken Umgebungseinflüssen ausgesetzt waren oder d) mit mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit, die mindestens 12 Jahre „beim derzeitigen Arbeitgeber“ in Wechselschicht gearbeitet haben. Definitionen: • Regelmäßig in diesem Sinne dieser Vereinbarung meint grundsätzlich „dauerhaft“, wobei kurzfristiges Aussetzen unschädlich ist. • Nachtschicht im Sinne dieser Vereinbarung liegt vor, wenn die Schicht nach der Uhrzeit beginnt, ab der nach der jeweiligen tarifvertraglichen Regelung Nachtzuschläge zu zahlen sind. • Wechselschichtarbeit im Sinne dieser Vereinbarung liegt vor, wenn in zwei Schichten (z.B. Früh- und Spätschicht) oder in drei und mehr Schichten (Früh-, Spät- und Nachtschicht) im regelmäßigen Wechsel gearbeitet wurde. 9
Anspruch für alle Beschäftigten Bezirk Frankfurt Persönliche Voraussetzungen des Anspruchs: mindestens 12 Jahre Betriebszugehörigkeit keine Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten Inhalt des Anspruchs „Vier Jahre geblockte ATZ“ ATZ beginnt frühestens vier Jahre vor der abschlagsfreien Rente, also frühestens mit 61 Jahren (plus x Monate). ATZ kann bis max. vier Jahren dauern. ATZ muß unmittelbar an die ungeminderte Altersrente heranführen (keine Abfindungszahlungen). Grundmodell bei Renteneintritt „65“: 61. LJ Beginn des ATZ- Vertrages / 63. LJ Beginn der Freistellung / 65. LJ Eintritt in abschlagsfreie Rente. 10
Quotierung der Ansprüche Bezirk Frankfurt Für jedes Modell („Belastete“ / Allgemein) stehen jeweils maximal 2,5 % zur Verfügung. Maximal haben aber nur 4 % der Gesamtbelegschaft einen Anspruch auf Altersteilzeit. Vorrang haben die „Belasteten“: Ist ihre Quote ausgeschöpft, bleibt für die Anderen nur eine Quote von maximal 1,5 % ( wegen 2,5 % + 1,5 % = 4 %). Wird in Betrieben ohne genügend anspruchsberechtigte „Belastete“ die Quote von 4 Prozent nicht ausgeschöpft, braucht der AG trotzdem für die anderen nicht über die allgemeine Quote von 2,5 % hinausgehen. Führt dies zur Unterschreitung der Gesamt-Quote von 4 %, so muß der Arbeitgeber eine Ausgleichszahlung leisten. 11
Quotierung graphisch Bezirk Frankfurt 2,5 % „Belastete“ 2,5 % „ Allgemein“ 1,5 % 2,5 % „Belastete“ „ Allgemein“ 4 % Maximalquote 12
Geltendmachung und Ablehnung Bezirk Frankfurt Anspruchsfristen wie bisher: Frühestens 6 Monate, spätestens vier Monate vor Beginn der ATZ. Auswahlkriterien durch BV, sonst bei mehreren Bewerbern gelten Alter und Betriebszugehörigkeit. Ablehnungsgründe des Arbeitgebers: • Persönliche Voraussetzungen sind nicht erfüllt • Quote überschritten Verweisung auf unverblockte ATZ: • Schlüsselqualifikationen • Beschäftigte mit Fach- oder Hochschulabschluß 13
Altersteilzeitvergütung Bezirk Frankfurt Während der Altersteilzeit erhält der Beschäftigte sein halbes Regelarbeitsentgelt (Grundvergütung und variable Anteile) und einen Bruttoaufstockungsbetrag. Zu Beginn der ATZ wird nach einer festgelegten tariflichen Formel ein „Bruttoaufstockungsprozentsatz“ ermittelt (ausgehend von 82 % netto des vollen Regelentgelts). Die Formel ergibt eine Nettoaufstockung von durchschnittlich 87 %. Untere und mittlere Entgeltgruppen werden leicht bevorzugt (Netto-Kurve zwischen 89,0 und 94,1 %) je nach Steuerklasse und Entgeltgruppe. Urlaubsgeld und 13.ME entfallen während der ATZ, sind aber beim Bruttoaufstockungsprozentsatz berücksichtigt. Das ATZ- Entgelt nimmt während der gesamten Altersteilzeit an der tariflichen Entwicklung teil. Während der Altersteilzeit entrichtet der Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung von 95 Prozent der vorherigen Beiträge. 14
Aufstockung konkret Bezirk Frankfurt Beispiel eines Beschäftigten mit Steuerklasse III (keine Kinder, Keine Kirchesteuer Grundentgelt ATZ brutto 1500,00 Euro ATZ netto 1188,39 Euro Grundentgelt ATZ brutto doppelt 3000,00 Euro pauschaliert netto aus Tabelle 1709,68 Euro Aufstockungsbetrag 82 % netto (4-2) 521,29 Euro Prozentwert zum Grundentgelt brutto 34,75 % Formel aus TV (34,75 %-5 %)*1,376=40,9 % Aufstockungsbetrag 613,50 Euro gesamt brutto: 2113,50 Euro 15
Finanzierung Bezirk Frankfurt Die Tarifparteien in Baden-Württemberg beziffern die Kosten der Altersteilzeit ab 1.1.2010 auf 0,8 % der jährlichen Entgeltsumme. Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen davon jeweils die Hälfte (0,4 % + 0,4 %). Der kollektive Arbeitnehmer-Beitrag zur Altersteilzeit wird aus dem Volumen der Tariferhöhung, die nach dem 1.1.2010 in Kraft tritt, finanziert (Absenkung der Tabellen um 0,4 %). Wenn der Tarifvertrag zur Altersteilzeit zum 31.12.2016 oder später gekündigt wird, erhöhen sich die Entgelte (Tabellenwerte) zeitgleich wieder um 0,4 %. 16
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