Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
bach platz in Har Kinderspiel Jahrgang 24 nr.: 16/2018 Freitag, 20.04.2018 Neues Feuerwehrhaus in Harbach
Kirchen aktuell 2 Nr. 16/2018 Neues Feuerwehrhaus Aktive des Löschzuges Harbach Rohbau anl. Richtfest Bodenplatte fertig gestellt Spatenstich u. Baufeldeinweisung Die Kameraden vor dem bisherigen Feuerwehrgerätehaus
Kirchen aktuell 3 Nr. 16/2018 Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden aus den Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach sowie der Stadt Kirchen (Sieg) Frauen und Männer, die am Amtsgericht Betzdorf und Landgericht Koblenz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Ortsgemeinderäte/Stadtrat Kirchen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Altenkirchen schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den o. g. Gemeinden wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Wer sich zur Ausübung des Amtes als Schöffe in der Lage sieht, kann sich bis zum 11. Mai 2018 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Herrn Grundmeier telefonisch unter der Rufnummer 02741/688-105 oder per E-Mail f.grundmeier@kirchen-sieg.de bewerben. Er erhält dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. Mai 2018 an das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen. Die entsprechenden Formulare können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchen unter www.kirchen-sieg.de und hier unter „Formulare/Schöffenwahl 2018“ heruntergeladen werden. Amtierende Schöffen und nicht berücksichtigte Bewerber der letzten Wahl müssen sich, wenn sie an einer erneuten bzw. erstmaligen Übernahme des Amtes auch weiterhin Interesse haben, erneut bewerben.
Kirchen aktuell 4 Nr. 16/2018 notrufe/bereitschaftsdienste ■ Allgemeiner Notruf keiten hat und somit standortübergreifend Termine vergeben kann. Mehr ALLGEMEINER NOTRUF Infos unter: mvz-termin@diakonie-sw.de POLIZEI............................................................................................. 110 Polizeiinspektion Betzdorf ................................................. 02741 / 926-0 ■ Feuerwehren Kriminalinspektion Betzdorf .......................................... 02741 / 926-200 einheitlicher Notruf 112 krankenhÄuser Direktwahl zur integrierten Leitstelle (ILS) Drk krankenhaus kirchen in Montabaur..................................................................... 02602 / 19222 Bahnhofstr. 24, 57548 Kirchen .......................................... 02741 / 682-0 Verbandsgemeindewehrleiter Diakonie Klinikum Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus, Ralf Rötter .................................................................. Tel. 0175/2658987 Siegen ................................................................................ 0271 / 333-3 Stellv. Wehrleiter Thomas Wickler............................. Tel. 0160/253 92 01 St. Marienkrankenhaus, Siegen........................................... 0271 / 231-0 Stellv. Wehrleiter Steffen Kappes........................... Tel. 0151/52 46 02 59 Kreisklinikum Siegen GmbH, Haus Hüttental. ..................... 0271 / 705-0 Bethesda-Krankenhaus Freudenberg................................ 02734 / 279-0 ■ Verbandsgemeindewerke kirchen DRK Kinderklinik Siegen ................................................... 0271 / 2345-0 Wasserversorgung - abwasserbeseitigung giftnotruf (nach Dienstschluss - 16.00 bis 07.00 Uhr - und an Samstagen sowie informationsstellen für Vergiftungsfragen: Sonn- und Feiertagen) nrW: ............................................................................... 0800 4112244 Rufbereitschaft - Rufnr.: 0800 - 314 10 00 uni-klinik, bonn: ................................................................ 0228-19240 uni-mainz: ........................................................................ 06131 19240 ■ Verein Wasserwerk brachbach e.V. bereitschaft: 02745/8619 ■ hausärztlicher notdienst Festnetz (AB) mit Kanalisierung der Ansprechpartner. Telefon s.o. ....................................................................... 02741 / 19292 in notfällen auch an Sonn- und Feiertagen: .........................................................02745 / 93 10 89 - Festnetz-Telefon; ■ Drk-rettungsDienst/krankentransport ....................................0151 / 407 55 092 und 0151 / 424 95 747 - mobil; (aus allen Ortsnetzen) ....................................................................... 112 info@wasserwerk-brachbach.de; E-Mail wird sofort auf Mobilgerät übermittelt. ■ Kinderärztliche Notdienstzentrale oberer Westerwald in Kirchen ■ Verein Wasserwerk e.V. mudersbach Telefon: ....................................................................... 0 18 05 / 112 057 auch an Sonn- und Feiertagen ......................................... 0171 4965764 mi. 14:00 Uhr bis do. 8:00 Uhr; fr. 18:00 Uhr bis mo. 8:00 Uhr; an Feierta- und ................................................................................. 0151 12447801 gen vom Vortag 18:00 Uhr bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr. ■ Wasserbeschaffungsverband Birken, 57555 Mudersbach ■ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in Notfällen: Betzdorf/Kirchen Josef Baumeister ................................................. mobil: 0152/01958342 Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) Franz-Josef Mockenhaupt ...................................... mobil: 0171/2832910 Öffnungszeiten (ganzwöchig): Mo 19:00 bis Di 07:00 Uhr; Johannes Steiner ................................................... mobil: 0173/8779854 Di 19:00 bis Mi 07:00 Uhr; Mi 14:00 bis Do 07:00 Uhr; Do 19:00 bis Fr 07:00 Uhr; ■ stromversorgung Fr 16:00 bis Mo 07:00 Uhr; Vortag Feiertag 18:00 bis zum eam Folgetag 07:00 Uhr. Stromversorgung .......................................................... 0561/9330-9330 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Netz und Einspeisung ................................................... 0800/32 505 32* Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Entstörungsdienst: rettungsdienst unter der nummer 112 angefordert werden. Strom ............................................................................ 0800/34 101 34* standort: DRK Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße 24, *Kostenfreie Rufnummern 57548 Kirchen (Sieg); Eingang re. neben dem Haupteingang; Deutscher Kinderschutzbund OV Betzdorf-Kirchen e.V. Kontaktdaten u. Öffnungszeiten der BDZ in RLP: Viktoriastraße 3, 57518 Betzdorf, Tel. 02741/6725, Fax 02741/60424; http://www.kv-rlp.de/260557. E-Mail: kinderschutzbund-betzdorf@t-online.de . Öffnungszeiten: Di, Do, Fr ab 09:30 Uhr bis12:00 Uhr; jeden ersten ■ SIEGEN – ZENTRALSTELLE Donnerstag im Monat 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; kinderlädchen: Di u. Fr. Ärztlicher notfalldienst siegen 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Beratung in Familien- und Erziehungsfragen: Die Notfall-Praxis befindet sich im St. Marienkrankenhaus Siegen, Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Kampenstraße 51, 57072 Siegen; · Augenärztlichen Notfalldienst, ■ Kinderschutzdienst im Kreis Altenkirchen · HNO-Notfalldienst, Brückenstraße 5, 57548 Kirchen (Sieg) .................. 02741/930046 u. 47 · kinder- und jugendmedizinischen Notfalldienst (bundeseinheitliche kostenlose rufnummer) ....................... 116 117 ■ Pflege stützpunkt kirchen Fax-nummer für sprach- Brückenstr. 3, Kirchen und hörgeschädigte: ................................................... 0800 - 5895210 Franz-Josef Heer ....................................................Tel.: 02741 / 93 01 67 Ines Wölki ............................................................Tel.: 02741 / 93 74 74 0 ■ Augenärzte Termine nach telefonischer Vereinbarung Augenärztliche Notdienstzentrale für die Landkreise: Beratung & Hilfe rund um das Thema Pflege a) Altenkirchen und Westerwald -außer b)- Bereitschaft unter neuer Telefon-Nummer: 01805 / 112060 erreichbar ■ Telefonseelsorge b) Bereich Brachbach-Mudersbach und Raum Siegen: Telefon: ............................................................................ 0800/1110111 Augenärztlicher Notfalldienst: ..................................................... 116 117 ■ Apotheken-Notdienst ■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer Der Apotheken-Notdienstes der Landesapothekerkammer Rheinland- .......................................................................................... 0180/5040308 Pfalz ist aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz über die landesweit (9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent pro gültige Rufnummer Minute). (0 18 05) 258 825 plus Postleitzahl des standortes Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: - zum Beispiel (0 18 05) 258 825 57548 für Kirchen (Sieg) - Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14 Euro Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen pro Minute. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieter-abhängig. von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und Auch auf der Website der landesapothekerkammer rheinland-Pfalz an Feiertagen mit einem Brückentag von www.lak-rlp.de steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr Verfügung. Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle Weitere informationen zum zahnärztlichen notfalldienst können sie dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apo- Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher theke eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Orts- nach telefonischer Vereinbarung möglich. plan angezeigt werden. Die Aktualität kann immer nur für den Tag des Abrufs garantiert werden. ■ mit einer nummer schnell zum Facharzt Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08:30 Uhr beginnt und MVZ - Angebot für Patienten am folgenden Tag um 08:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. unter der kostenfreien telefonnummer: ...................... 0800/3308900 Zusätzlich werden, wie bisher, die jeweils nächstliegenden notdienstbe- steht Patienten werktags von 8 bis 9 uhr ein Ansprechpartner zur Ver- reiten Apotheken durch Aushang an den geschlossenen Apotheken fügung, der den Überblick über alle MVZ-Angebote und Terminmöglich- bekannt gemacht.
Kirchen aktuell 5 Nr. 16/2018 raum betzdorf - kirchen und umland Auch hier ist in der Zwischenzeit eine internet-abfrage zum notdienst- in der Zeit vom 20.04.2018 bis 26.04.2018 kalender der apothekenkammer Westfalen-lippe möglich. Nutzen 20.04.2018 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142, Sie hierzu die Seite www.akwl.de. Niederfischbach............................... Tel. (02734) 574411 Im Notdienstkalender können Sie Ort oder Postleitzahl (PLZ) und das 20.04.2018 Olymp-Apotheke, Nisterstraße 2, Datum (Tag/Monat/Jahr) eingeben. 57537 Wissen................................ Tel. (02742) 9683030 Sie erhalten dann mit Kartenübersicht verschiedene Apotheken im Not- 21.04.2018 Heller Apotheke, Hauptstraße 17, dienst angezeigt. 57562 Herdorf................................... Tel. (02744) 9226-0 Per Telefon ist eine Abfrage unter der rufnummer 0800 00 22 8 33 21.04.2018 Westerwald Apotheke, Hachenburger Str. 7, möglich. 57580 Gebhardshain ....................... Tel. (02747) 911496 Nach Versenden einer SMS mit dem Inhalt „apo“ an die 22 8 33 (69 ct/ 21.04.2018 Einhorn Apotheke, Neumarkt 8, SMS) werden Sie mit einer Text-SMS um Zustimmung für die Ortung 57627 Hachenburg .............................. Tel. (02662) 1830 Ihres Standortes gebeten. 22.04.2018 Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146, Senden Sie dazu „Ja“ an die 22833. Danach werden Ihnen per SMS die Niederfischbach................................... Tel. (02734) 5393 nächstgelegenen Notdienst-Apotheken mit Adresse, Öffnungszeiten und 23.04.2018 Bären Apotheke, Viktoriastraße 22, Telefonnummer übermittelt. 57518 Betzdorf .................................. Tel. (02741) 22112 raum niederfischbach - harbach - Freudenberg - siegen 24.04.2018 Hildburg Apotheke, Schmiedeweg 4, in der Zeit vom 20.04.2018 bis 26.04.2018 57578 Elkenroth .................................. Tel. (02747) 3585 20.04.2018 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142, 25.04.2018 Druiden Apotheke, Bahnhofstraße 13, Niederfischbach..................................Tel. (02734) 574411 57548 Kirchen ................................... Tel. (02741) 61616 20.04.2018 Hütten-Apotheke, Röntgenstraße 13, 26.04.2018 Heller Apotheke, Hauptstraße 17, Siegen-Geisweid...................................Tel. (0271) 870011 57562 Herdorf................................... Tel. (02744) 9226-0 21.04.2018 Jung-Stilling Apotheke, Frankfurter Straße 17, 26.04.2018 Apotheke am Bahnhof, Gerichtsstraße 3, Siegen ..................................................Tel. (0271) 230610 57537 Wissen.................................. Tel. (02742) 9326-0. 22.04.2018 Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146, apothekendienste in kirchen Niederfischbach......................................Tel. (02734) 5393 Im Zuge der Neuordnung der hausärztlichen Notdienstzentrale mit dem 22.04.2018 Albertus Magnus e. K. die Gesundzeitapotheke, Albertus- Standort DRK Klinikum Westerwald, Krankenhaus Kirchen, Bahnhof- Magnus-Str. 7, straße 24, 57548 Kirchen, haben folgende Apotheken in Kirchen (Sieg) 57072 Siegen .........................................Tel. (0271) 53330 regelmäßig jeden Samstag geöffnet: 23.04.2018 Gillberg Apotheke, Eiserfelder Straße 401, in der Zeit von 08:00 uhr bis 13:00 uhr Siegen-Eiserfeld ...................................Tel. (0271) 359200 Druiden apotheke, bahnhofstraße 13, 24.04.2018 Adler-Apotheke, Weidenauer Straße 191, 57548 kirchen ...................................................... tel. (0 27 41) 6 16 16 57076 Siegen .........................................Tel. (0271) 42879 gertruden apotheke, bahnhofstraße 16, 25.04.2018 Sonnen Apotheke, Bahnhofstraße 41, 57548 kirchen ........................................................ tel. (02741) 6 17 55 Freudenberg ...........................................Tel. (02734) 7332 Der Apotheken-Notdienst bleibt von dieser Regelung unberührt. 25.04.2018 Kloster-Apotheke, Hauptstraße 42, raum brachbach - mudersbach Siegen-Kaan-Marienborn .......................Tel. (0271) 65335 siehe Raum Betzdorf-Kirchen und Umland als auch Raum Niederfisch- 26.04.2018 Sonnen Apotheke, Freudenberger Straße 22, bach - Harbach und Freudenberg – Siegen. Siegen ...................................................Tel. (0271) 22041. amtliche bekanntmachungen 4.3: Kanal- und Erdarbeiten Wasserleitung in der Molzbergstraße im Ortsteil Schwelbel der Stadt Kirchen. 4.4: Kanal- und Wasserleitungsarbeiten (Unterhaltungsarbeiten) im Zuge des Ausbaus der „Koblenz-Olper-Straße“, 2. Bauabschnitt und „Jungenthaler Straße“ im Ortsteil Wehbach der Stadt Kirchen. 5. Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) für den ■ Bürgermeister: Maik Köhler Bau und Betrieb einer Anlage zur Trocknung und thermischen Ver- RATHAUS, Lindenstr. 1, 57548 Kirchen wertung von Klärschlämmen auf dem Gelände der Kläranlage E-Mail: VG-Kirchen@kirchen-sieg.de Wallmenroth. tel.: 02741/688-0, Telefax: 02741/688-255 6. Verschiedenes Bürgerbüro:...................................................................... 02741/688-800 nichtöffentliche sitzung Kfz-Zulassungsstelle: ....................................................... 02741/688-810 1. Informationen der Verwaltung. 2. Verschiedenes. ■ Öffnungszeiten: Kirchen (Sieg), 16. April 2018 Maik Köhler bürgerbüro Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) Bürgermeister Montag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend) Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend) ■ Bekanntmachung und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) des beratungstermins zur privaten modernisierung im rahmen des kfz-Zulassungsstelle städtebauförderungsprogrammes „ländliche Zentren“ zur ent- Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr – 16.00 Uhr (durchgehend) wicklung der ortsgemeinden brachbach, mudersbach-niederschel- Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (durchgehend) derhütte und niederfischbach Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 uhr (durchgehend). Zu einem ersten kostenlosen Beratungstermin zum Thema der umfas- übrige Verwaltung: senden privaten Modernisierung, gemäß der am 05. Mai 2017 bekannt Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr gemachten Modernisierungsrichtlinien der drei Ortsgemeinden, werden Donnerstagnachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr die interessierten Eigentümer mit Grundstücken innerhalb des förmlich Jugendpflege der Verbandsgemeinde kirchen im Rathaus festgelegten Sanierungsgebietes, am montag, den 07.05.2018, in das Felix Garcia-Diaz, Dipl.-Soz.-Päd. Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Linden- Tel.: 02741/688-103, Zimmer: 103 straße 1 -kleiner Sitzungssaal- in 57548 Kirchen (Sieg) eingeladen. E-Mail: jugendpflege@kirchen-sieg.de ; Gemeinsam mit dem Sanierungsberater Herrn Michael Jahn von MAP- mitteilungsblatt „Aktuell“ der Verbandsgemeinde Kirchen Consult und einem Mitarbeiter der Verwaltung werden die Voraussetzun- E-Mail: mitteilungsblatt@kirchen-sieg.de gen und Möglichkeiten der Förderung einer umfassenden privaten Modernisierung in einem persönlichen Gespräch erörtert. ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 21. Sitzung des Um einen Termin für den 07.05.2018 zu vereinbaren, melden Sie sich Werkausschusses der Verbandsgemeinde Kirchen bitte bis zum 04.05.2018 bei Frau Elke Henning unter folgender Telefon- sitzungstermin: Dienstag, 24.04.2018, 18:00 uhr nummer: 02741-688 304. Nicht vorangemeldete Beratungsgespräche raum, ort: Villa kraemer großer saal, lindenstraße 7, 57548 können nicht berücksichtigt werden. kirchen (sieg). Weitere Beratungstermine werden einmal monatlich und je nach Nach- tagesordnung frage angeboten und ortsüblich bekannt gemacht. Öffentliche sitzung hinweis: 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung. Ein Zuschuss kann nur für umfassende modernisierungsmaßnahmen 2. Informationen der Verwaltung. (bestehend aus mehreren Teilmaßnahmen) und der Einhaltung der 3. Informationen aus Verbänden. Modernisierungsrichtlinien beantragt werden. Ein grundsätzlicher 4. Auftragsvergaben für: Anspruch auf Förderung besteht nicht. 4.1: Kanal- und Erdarbeiten Wasserleitung in der Hochstraße in der Einzelne Instandsetzungsmaßnahmen unter 10.000, 00 € werden nicht Ortsgemeinde Brachbach. gefördert. 4.2: Kanalbauarbeiten im „Ginsterweg“ im Ortsteil Birken der Orts- Kirchen den 10.04.2018 Rainer Kipping gemeinde Mudersbach. Verbandsgemeinde Kirchen Erster Beigeordneter
Kirchen aktuell 6 Nr. 16/2018 Allen Jugendlichen, die in diesen Tagen Konfirmation feiern, möchte ich auf diesem Wege meine herzlichen Glückwünsche übermitteln Maik Köhler Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) ■ Ortsbürgermeister: Josef Preußer Gemeindebüro, Am Bähnchen 4, 57555 Brachbach, Kirchen (Sieg), im April 2018 Tel.: 02745/329, Fax: 02745/1442, Tel. (mobil): 0171/3322747, E-Mail: og.brachbach@freenet.de Öffnungszeiten: ■ Annahmestellen für Elektrokleingeräte Dienstag und Donnerstag: 08.15 uhr bis 11:15 uhr. im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen An den anderen Tagen ist das Gemeindebüro durch den Ortsbürger- städtischer bauhof der stadt kirchen (sieg), austraße , kirchen (sieg) meister unregelmäßig besetzt. annahmezeiten: montags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von sprechstunden des ortsbürgermeisters: Jeden Mittwoch von 16:00 16.00 bis 18.00 Uhr, und: bis 18:00 Uhr (sowie nach telefonischer Vereinbarung). bauhof der ortsgemeinde mudersbach in niederschelderhütte, hüttenweg 2-4, mudersbach ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 11. Sitzung des Bau- annahmezeiten: dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Brachbach von 16.00 bis 18.00 Uhr. sitzungstermin Mittwoch, 25.04.2018, 18.00 Uhr Die Entsorgung ist kostenlos. raum, ort Sitzungsraum der Marienschule, Wiesenstraße 9, Die Vorschriften des AWB Landkreis Altenkirchen sind zu beachten 57555 Brachbach (siehe Aufkleber auf dem Container). tagesordnung abholung Öffentliche sitzung Für jeden Haushalt besteht einmal pro Quartal (4 x jährlich) die Möglichkeit 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte und Metallschrott kostenlos abholen zu las- 2. Informationen der Verwaltung sen. Elektrokleingeräte können bei der Abholung der Großgeräte beigelegt 3. Information über die durch das Gutachterbüro GSA Ziegelmeyer werden. Elektro- und Metallschrott werden gemeinsam abgeholt. erstellte Geräuschimmissionsprognose im Rahmen der Planungen Wichtig! zum Gemeindezentrum am Zechenwaldplatz in Brachbach Die Abholung muss rechtzeitig angemeldet werden. Alle Anmeldungen 4. Städtebauförderprogramm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte die bis 3 Werktage vor Abfuhrtermin registriert sind können für die und Gemeinden“; hier: Vergabe von Planungsleistungen zum Rück- nächste Abfuhr berücksichtigt werden. bau des Wohnhauses „Zechenwaldplatz 1“ und des oberen Hallen- Bitte rechtzeitig zum Abfuhrtermin ab 06:00 Uhr morgens bereitstellen. teils (EG) des ehemaligen Gewerbebetriebes am Zechenwaldplatz Anmeldung unter Telefon: 02681/81-3033 oder über das Internet unter in Brachbach www.awb-ak.de, E-Mail: bestellannahme@awb-kreis-ak.de. anmelden. 5. Jahresvertrag zur Straßenunterhaltung für den Zeitraum vom Für eine zügige Abwicklung bitte Kundenkonto angeben. 01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in der Ortsgemeinde Brachbach Weitere kontakte bei selbstanlieferung: 6. Sanierung der Fassade der Friedhofshalle auf dem alten Friedhof in betriebs- und Wertstoffhof nauroth (bWh), Brachbach; hier. Auftragsvergabe Zum Alten Sand, 57583 Nauroth, Tel.: 02681-813071. 7. Verschiedenes remonDis nichtöffentliche sitzung Graf-Zeppelin-Straße 9-11, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-954011. 1. Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung für Kleingeräte, Bildschirmgeräte (wie Fernseher und PC Monitore). 2. Informationen der Verwaltung 3. Grundstücksangelegenheit ■ Radarkontrollen in der Verbandsgemeinde 4. Verschiedenes Kirchen (Sieg) Brachbach, 13. April 2018 Josef Preußer, Ortsbürgermeister In der Woche vom 23.04. - 27.04.2018 werden an folgenden Orten Radarkontrollen durchgeführt. ■ Räumung Wiesen- und Wiesenurnengräber tag messort Für den Beginn der diesjährigen 23.04.2018 Kirchen Mäharbeiten auf dem Neuen 24.04.2018 Niederfischbach Friedhof bitten wir, die Grabpfle- 25.04.2018 Kirchen, Ortsteile genden der Wiesen-/Wiesenur- 26.04.2018 Brachbach, Friesenhagen nengräber alle Gestecke, Kerzen 27.04.2018 Mudersbach etc. bis zum 29.04.2018 zu entfer- Wir behalten uns allerdings vor, aus Gründen der Verkehrssicherheit nen. Nicht entfernte Gegenstände kurzfristig auch an anderen Stellen Radarkontrollen durchzuführen. werden von den Bauhofmitarbei- Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) tern der Ortsgemeinde entsorgt. als örtliche Ordnungsbehörde Ortsgemeinde Brachbach, den 06.04.2018 Josef Preußer, Ortsbürgermeister
Kirchen aktuell 7 Nr. 16/2018 ■ Informationen zum Grünabfall Lagerplatz liebe mitbürgerinnen und mitbürger, nach der Grundreinigung und Ertüchtigung unseres Grünabfalllagerplat- zes, wurde ein Entsorgungsversuch mittels Grünabfallcontainer unter- nommen, der sich nicht als zielführend herausstellte. Daher haben wir aktuell wieder Bereiche auf dem Platz gekennzeichnet in denen der Grünabfall getrennt abgelegt werden kann. Bitte trennen Sie häckselfä- higes Material, (etwas dickeres Astwerk) und nicht häckselfähiges Mate- rial, (Heckenschnitte und kleinere Äste), sowie Wurzelwerk. Für diese 3 Grünabfallsorten stehen abgegrenzte und beschilderte Flä- chen zur Verfügung. kein lagergut sind: Grasschnitt, Blumen, Gemüse, Obst, Baumstämme, Haus-, Sperrmüll, Papier und Kunststoff, etc. Öffnungszeiten: Der Grünabfallplatz ist bis auf weiteres jeden Samstag durchgehend geöffnet. regeln: Bitte legen Sie ihren Grünabfall möglichst, im abgegrenzten Bereich, weit hinten ab, so das unser Bauhof nicht ständig Grünabfall zusammen schieben muß, weil Nutzer einfach bequem den Anhänger aufmachen und einige Meter vor dem eigentlichen Grünabfallhaufen ihren Grünab- fall ablegen. Im Interesse aller Nutzer bitten wir den Grünabfallplatz sauber und ordentlich zu halten. Illegale Müllablagerungen werden Strafrechtlich verfolgt. Grundstückseigener Grünabfall darf von Eigentümern nicht auf fremden Grundstücken entsorgt werden. Ein werfen und entsorgen über den Zaun, sollte der Platz einmal geschlossen sein, stellt eine illegale Müllablagerung dar und wird zukünftig geahndet. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Grünabfallent- sorgungstermine des AWB unter www.awb-ak.de. Hier kann man 5x im Jahr bis zu 2 Kubikmeter Grünabfall, kostenlos am Grundstück abholen lassen. Wir möchten für unsere Bürger eine flexible und gute Möglichkeit der Grünabfallentsorgung bieten, bitten aber auch alle Bürger sich an einer ordentlichen, sauberen und geregelten Abwicklung, durch Einhaltung der Regeln zu beteiligen. Ihr Ortsbürgermeister Norbert Klaes ■ Einebnung von Gräbern Bereits im November haben wir darauf hingewiesen das im Früh- jahr alle Gräber eingeebnet werden deren Ruhe- bzw. Nutzungszeit zum 31.12.2017 ausgelaufen ist. Hierbei handelt es sich um Rei- hengräber, die vor dem 01.01.1993, um Kindergräber, die vor dem 01.01.1998 und um Wahlgräber, die, sofern die Nutzungszeiten ■ Ortsbürgermeister: Andreas Buttgereit nicht verlängert wurden, vor dem 01.01.1988 belegt worden sind. Erlenhof 1, 57572 Harbach, Tel.: 02734/437405, Fax: 02734/437406. Grabmale und Grabeinfassungen, die bis zum 30.04.2018 nicht entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Brachbach gemäß § ■ Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Harbach 23 der Friedhofssatzung abgeräumt und in Rechnung gestellt. für das Haushaltsjahr 2018 und 2019 Falls das Grab durch sie eigenständig eingeebnet wird, müssen Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harbach hat aufgrund von § 95 neben Grabmal und Umrandung auch die Fundamente entfernt der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 werden und später die Fläche wieder mit Erde aufgefüllt und einge- (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssat- sät werden. zung beschlossen: Brachbach, den 10.04.2018 Josef Preußer § 1 – ergebnis und Finanzhaushalt Ortsgemeinde Brachbach Ortsbürgermeister Festgesetzt werden 1. im ergebnishaushalt 2018 2019 Euro Euro der Gesamtbetrag der Erträge 453.010,00 492.120,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen 586.740,00 586.350,00 der Jahresüberschuss / Fehlbedarf -133.730,00 -94.230,00 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 433.470,00 475.890,00 ■ Ortsbürgermeister: Norbert Klaes die ordentlichen Auszahlungen auf 537.310,00 537.130,00 Gemeindebüro, Rathausweg 2, 51598 Friesenhagen der saldo der ordentlichen ein- Telefon: 02734/1464, Telefax: 02734/40249 und auszahlungen auf -103.840,00 -61.240,00 E-Mail: gemeinde@friesenhagen.de die außerordentlichen Einzahlungen Internet: www.friesenhagen.eu auf 0,00 0,00 Öffnungszeiten: die außerordentlichen Auszahlungen Montag u. Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr, auf 0,00 0,00 Dienstag und Freitag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr, der saldo der außerordentlichen Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14:00 Uhr -16:00 Uhr, ein- und auszahlungen auf 0,00 0,00 sprechstunden des ortsbürgermeisters: die Einzahlungen aus Investitionstä- z.Zt. nach Vereinbarung über das Gemeindebüro. tigkeit auf 84.360,00 93.660,00 die Auszahlungen aus Investitionstä- ■ Hinweis zu den Wiesengräbern tigkeit auf 270.300,00 55.500,00 auf dem Friedhof in Friesenhagen der saldo der ein- und auszahlun- liebe bürgerinnen und bürger, gen aus investitionstätigkeit auf -185.940,00 38.160,00 da bald wieder die Mähsaison beginnt, bitten wir hiermit die Nutzungs- die Einzahlungen aus Finanzierungs- berechtigten, deren Angehörige auf dem Friedhof Friesenhagen in Wie- tätigkeit auf 294.720,00 28.630,00 senerd- und Wiesenurnengräbern beigesetzt sind, alle aufstehende die Auszahlungen aus Finanzie- blumenvasen, gestecke, kerzen, etc. in kürze von den gräbern zu rungstätigkeit auf 4.940,00 5.550,00 nehmen, damit die Bauhofmitarbeiter die Pflegearbeiten auf dem Fried- der saldo der ein- und auszahlun- hof ungehindert durchführen können. gen aus Finanzierungstätigkeit auf 289.780,00 23.080,00 Wir danken für Ihr Verständnis. der Gesamtbetrag der Einzahlungen Ortsgemeinde Friesenhagen auf 812.550,00 598.180,00
Kirchen aktuell 8 Nr. 16/2018 der Gesamtbetrag der Auszahlungen ■ Spielplatzeinweihung in Harbach auf 812.550,00 598.180,00 die Veränderung des Finanzmittel- bestandes im haushaltsjahr 0,00 0,00 § 2 - gesamtbetrag der vorgesehenen kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für: zinslose Kredite auf 0,00 0,00 verzinste Kredite auf 54.100,00 0,00 zusammen auf 54.100,00 0,00 nachrichtlich: Aufnahme von Liquiditätskrediten: 0,00 28.630,00 § 3 - gesamtbetrag der vorgesehenen ermächtigungen Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Jah- ren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf ...................................................................... 0,00 euro. § 4 - eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres (Planung) 1.176.810,65 1.154.420,65 Voraussichtlicher Stand des Eigenka- pitals zum 31.12. des Vorjahres (Planung) 1.154.420,65 1.020.690,65 Voraussichtlicher Stand des Eigenka- pitals zum 31.12 des Haushaltsjahres 1.020.690,65 926.460,65 § 5 - Wertgrenze für investitionen Am sonntag, 22.04.2018, 10:30 uhr, findet in der locherhofer straße Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000,00 € im Einzelfall sind in harbach die offizielle spielplatzeinweihung durch die ortsge- im Teilhaushalt gesondert darzustellen. meinde harbach statt. Nach umfassenden Arbeiten, die im Herbst 2017 § 6 steuersätze für die ortsgemeindesteuern überwiegend in Eigenleistung erbracht wurden, können die Kinder jetzt werden wie folgt festgesetzt: einen neu hergerichteten Spielplatz in Besitz nehmen. Ortsbürgermeis- haushaltsjahr haushaltsjahr ter Andreas Buttgereit und der gesamte Ortsgemeinderat freuen sich 2018 2019 auf diesen Tag. 1. Grundsteuer Allen Helfern und Helferinnen gilt ein herzliches Dankeschön für das a) für land- und forstwirt- 350 v.H. 350 v.H. große Engagement. Jung und alt sind herzlich eingeladen zur ein- schaftliche Betriebe (Grund- weihung des neuen spielplatzes. steuer A) b) für Grundstücke (Grund- 400 v.H. 400 v.H. steuer B) 2. Gewerbesteuer 420 v.H. 420 v.H. 3. Hundesteuer Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die im Gemeindege- biet gehalten werden für den ersten Hund 48,00 48,00 für den zweiten Hund 60,00 60,00 für jeden weiteren Hund 72,00 72,00 für jeden gefährlichen Hund 480,00 480,00 Harbach, Andreas Buttgereit, den 16. April 2018 Ortsbürgermeister Die Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbe- hörde vom 10. April 2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2018 auf 54.100,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2019 auf 0,00 EUR. hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ■ Vollsperrung der K88 zwischen Harbach migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung (Hinhausen) und der Landesstraße 279 verletzt worden sind, oder Der landesbetrieb mo- 2. vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbe- bilität Diez teilt mit, dass hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der entgegen der ursprüngli- Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsge- chen Pressemitteilung die meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Bauarbeiten zum Ausbau Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. der Kreisstraße K88 aus Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so Witterungsgründen vor- kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung gel- aussichtlich erst in der tend machen. 17. kalenderwoche be- Die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Harbach für die Haushaltsjahre ginnen werden. 2018 und 2019 liegt vom 30. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 montags Auf der Kreisstraße wird bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von auf einer Länge von ca. 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der 1.250 m die Fahrbahn Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, durch eine neue Asphalt- 57548 Kirchen, Zimmer 428, tragschicht verstärkt. zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anschließend wird eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht. Harbach, Andreas Buttgereit Die Erneuerung des Asphaltoberbaus der K 88 ist im Hinblick der vielen den 16. April 2018 Ortsbürgermeister Verdrückungen innerhalb der Fahrbahn und der damit verbundenen Ver- kehrssicherheit dringend erforderlich. ■ Die Ortsgemeinde Harbach informiert: Die Arbeiten an der K 88 werden je nach Witterung bis ca. Anfang Mai Neuregelung für den astablagerungsplatz am alten sägewerk in der andauern. Für diesen Zeitraum muss das Baufeld für den Verkehr voll Locherhofer Straße. Neue Öffnungszeiten: Jeden zweiten und vierten gesperrt werden. Samstag im Monat; Uhrzeit: 13.00 - 14.30 uhr. Der Verkehr wird über Wehlbach und Katzwinkel auf die Landesstraße Anlieferung möglich für alle Bürgerinnen und Bürger aus Harbach, 279 und umgekehrt umgeleitet. Locherhof, Winnersbach, Rosenthal und Scheuernhof! Die Investitionen des Kreises Altenkirchen für die Straßenbaumaß- Dezember - Februar geschlossen. Einzelanlieferungen nach Abspra- nahme zwischen Harbach und der L 279 belaufen sich auf ca. che mit Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit oder dessen Vertretung. 150.000,00 €. nächster termin: 28.04.2018. Für die Beeinträchtigungen während den Bauarbeiten und die Umlei- Ihre Ortsgemeinde tung des Verkehrs bittet der LBM Diez um Verständnis.
Kirchen aktuell 9 Nr. 16/2018 der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. l ■ Stadtbürgermeister: Andreas Hundhausen Gemeindebüro der Stadt Kirchen, Lindenstr. 7, 57548 Kirchen, tel. 02741/9572-0, Fax 02741/62103, E-Mail: stadt.kirchen@kirchen-sieg.de. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag nachmittags 14.00 bis 16.30 Uhr. sprechstunden des stadtbürgermeisters: Nach telefonischer Verein- barung im Stadtbüro Kirchen, Tel. 02741/9572-0. ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 31. öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen (Sieg) Sitzungstermin Dienstag, 24.04.2018, 18.00 uhr Raum, Ort rathaus kirchen, großer sitzungssaal, lindenstraße 1, 57548 kirchen (sieg) tagesordnung Öffentliche sitzung 1. Einführung und Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes. 2. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung. 3. Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung. ■ Öffentliche Bekanntmachung 4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) Das gewählte Stadtratsmitglied michael Dützer, An der Wende 20, i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO). 57548 Kirchen (Sieg), hat sein Ratsmandat am 23. März 2018 mit sofor- 5. Ergänzungswahlen für die Neubesetzung der Ratsausschüsse in tiger Wirkung niedergelegt. der Stadt Kirchen (Sieg). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 wurde gem. § 6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Baugebiet „Am 45 Abs. 1, 2 KWG als nächste zu berufene Ersatzperson im Wahlvor- Steimel“ im Ortsbezirk Offhausen vom 26.03.2018. schlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) 7. Bauanträge/Bauvoranfragen. herr axel schneider, 7.1. Bauantrag; Gemeindliches Einvernehmen für eine Befreiung buchenhofstraße 13, vom Bebauungsplan Auf der Narr II für die Errichtung eines 57548 kirchen (sieg) Wohnhauses mit Doppelgarage. zum Mitglied des Stadtrates Kirchen (Sieg) berufen. 8. Auftragsvergaben. Kirchen (Sieg), 10. April 2018 Andreas Hundhausen 8.1. Auftragsvergabe; Ausbau der „Koblenz-Olper-Straße II. BA“ Stadtbürgermeister und Wahlleiter und „Jungenthaler Straße“ im Ortsbezirk Wehbach. für die Stadtratswah 8.2. Auftragsvergabe; Ausbau der Molzbergstraße in Kirchen. 8.3. Auftragsvergabe; Jahresvertrag Straßenunterhaltung. ■ Folgen Sie uns über unsere Website 8.4. Auftragsvergabe; Umbau der Ausgabeküche zur Frischkost- oder „Social Media“! küche in der Kita „Im Wiesengrund“ Herkersdorf/Offhausen. Ob Website, Facebook, Instagram oder Twitter, hier finden Sie aktuelle 9. Verschiedenes. Ereignisse, Neuigkeiten oder Events zur Stadt Kirchen (Sieg). Nutzen nichtöffentliche sitzung Sie die Möglichkeit neben den physischen Medien (Tageszeitungen, Mit- 1. Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung. teilungsblatt, Flyern etc.) an aktuelle Geschehnisse der Stadt Kirchen 2. Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung. (Sieg) zu kommen. 3. Straßen- und Fußwegebaumaßnahmen. Ob am Computer, übers Tablet oder Handy, hier werden Sie meist aus 4. Widmungsangelegenheiten. erster Hand informiert. 5. Miet- und Grundstücksangelegenheiten. Neben dem Abrufen von Informationen, besteht für Sie die Möglichkeit 6. Verschiedenes. direkt mit der Stadt in Kontakt zu treten. Kirchen (Sieg), 13. April 2018 Andreas Hundhausen Wir würden uns freuen! Stadt Kirchen (Sieg) Stadtbürgermeister unter folgenden links können sie uns finden: hinweis zum tagesordnungspunkt „einwohnerfragestunde“ http://www.stadt-kirchen.de/ Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 https://www.facebook.com/stadtkirchensieg/ GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind be- https://www.instagram.com/stadtkirchen/ rechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich https://twitter.com/kirchensieg
Kirchen aktuell 10 Nr. 16/2018 ■ Ortsbürgermeister: Maik Köhler Öffnungszeiten: Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2 - 4 Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo. nachm. von 13:00 bis 16:00 Uhr und Do. nachm. von 13:00 bis 17:00 Uhr, tel.: 0271/35777, Telefax 0271/356287; e-mail: post@mudersbach.net Homepage: www.mudersbach.net Gemeindebüro Mudersbach, Konrad-Adenauer-Straße 22 - 24, montags und mittwochs: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 17.00 Uhr, tel.: 02745/8305, e-mail: post@mudersbach.net bürgersprechstunde des ortsbürgermeisters: Gemeindebüro Mudersbach, freitags 16:00 bis 17:00 Uhr Gemeindebüro Niederschelderhütte, freitags 17:00 bis 18:00 Uhr. sprechtag des notars An jedem zweiten Dienstag im Monat (bei entsprechender Resonanz auch häufiger) findet im Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2, nachmittags der Sprechtag des Notars Volker Puderbach aus Betz- dorf statt. Termine sind vorab telefonisch mit dem Notariat Volker Puderbach in Betzdorf, Bismarckstr. 9, unter der Telefonnummer 0 27 41 / 93 98 00 abzustimmen. ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Mudersbach sitzungstermin: Donnerstag, 26.04.2018, 18:00 Uhr raum, ort Gemeindebüro Mudersbach, Konrad-Adenauer-Straße 22-24, 57555 Mudersbach tagesordnung Öffentliche sitzung 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung 2. Informationen der Verwaltung 3. Vorberatung Auftragsvergabe Jahresvertrag Straßenunterhaltung 4. Vorberatung Auftragsvergabe Ginsterweg / Friedhofstraße 5. Vorberatung Auftragsvergabe Planungsleistungen Neubau Kinder- tagesstätte Niederschelderhütte 6. Verschiedenes Mudersbach, 13. April 2018 Maik Köhler Ortsbürgermeister ■ Ortsbürgermeister: Matthias Otterbach Gemeindebüro Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach, Tel. 02734/5482, Fax 02734/55734 E-Mail: gemeindeniederfischbach@web.de Internet: www.niederfischbach.de Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr. Mittwoch, Donnerstag und Freitag geschlossen. sprechstunden des ortsbürgermeisters: Nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich ggf. direkt an die Verbandsge- meindeverwaltung. bekanntmachung ■ Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Struth“, Ortsgemeinde Niederfischbach bekanntmachung nach § 10 abs. 3 baugesetzbuch (baugb) Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Niederfischbach vom 26.03.2018 wurde der Bebauungsplan „In der Struth“ in Niederfischbach in der Fas- sung der durchgeführten Abwägungen zur Offenlage und der Beteili- gung der Träger öffentlicher Belange gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebau- ungsplan in Kraft. Alle Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Struth“ werden mit den erforderlichen Planunterlagen, textlichen Festsetzungen und der Begründung nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Bauabteilung Fachbereich 4 der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 307 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt erteilt. In der nachstehenden Übersicht ist die Planzeichnung des Bebauungspla- nes „In der Struth“ Ortsgemeinde Niederfischbach verkleinert dargestellt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü- che für Eingriffe in bisher zulässige Nutzungen durch diesen Bebau- ungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird aufmerksam gemacht. Gemäß § 215 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jah- res seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsge- meinde Friesenhagen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden ist.
Kirchen aktuell 11 Nr. 16/2018 (BMG). Auskunft hierzu erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros, Tel. 02741 / 688-800. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) ■ Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz vom 25. April bis 04. Mai 2018 Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln - für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher. Auch dieses Jahr soll wieder gesammelt werden und dafür brauchen wir Ihre/Eure Hilfe! Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestim- Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Tätig- mungen über die Ausschlussgründe nach § 22 Abs. 1 Gemeindeord- keit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unter- nung (GemO), die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen stützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht sammeln an den verschiedensten Orten zu den unterschiedlichsten innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Gelegenheiten. Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Die eine Hälfte des gesammelten Geldes darf die sammelnde Jugend- Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde gruppe behalten. Damit kann alles finanziert werden, was für die Jugend- Niederfischbach oder der Verwaltung geltend gemacht worden ist. gruppe wichtig ist: ob Gruppenräume renoviert oder neu ausgestattet, ob Niederfischbach den 13.04.2018 Matthias Otterbach Materialien, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen Ortsgemeinde Niederfischbach Ortsbürgermeister oder auch der nächste Gruppenausflug bezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 12. Sitzung werden u.a. Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendrin- des Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschusses ges (z. B. im Rahmen der Inklusion oder der Entwicklungszusammenar- der Ortsgemeinde Niederfischbach beit) unterstützt. sitzungstermin: Montag, 23.04.2018, 18:30 Uhr An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz betei- raum, ort: Mehrzweckraum Gemeindebüro, ligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring. Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach schirmherrin unserer sammlung ist ministerpräsidentin malu Dreyer. tagesordnung Die sammelunterlagen können im kirchener rathaus bei sebastian Öffentliche sitzung lippert (telefon: 02741/688224 - e-mail: s.lippert@kirchen-sieg.de) 1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung oder beim landesjugendring (telefon: 06131/960200 - e-mail: info@ 2. Informationen der Verwaltung ljr-rlp.de) angefordert werden. 3. Aufstellung des Bebauungsplanes „Windecke“, Ortsgemeinde Nie- Die Jugendsammelwoche ist durch den Erlaubnisbescheid der Aufsichts- derfischbach, hier: Billigungsbeschluss zur Durchführung einer und Dienstleistungsdirektion Trier vom 07.06.2017, Aktenzeichen 15 750- zweiten Auslegung auf Grundlage eines geänderten Planentwurfs 2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich überwacht. 4. Jahresvertrag zur Straßenunterhaltung für den Zeitraum vom Mainz, im Januar 2018 01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in der Ortsgemeinde Niederfisch- bach 5. Verschiedenes nichtöffentliche sitzung 1. Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung 2. Bund-Länder-Förderprogramm Ländliche Zentren - Kirchenumfeld Rothenberg; hier: Sachstandsinformation 3. Verschiedenes Niederfischbach, 13. April 2018 Matthias Otterbach Sammel Woche Ortsbürgermeister herzlichen glückwunsch ■ Altersjubilare FÜR FÜR UNS ANDERE Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg), der Stadtbür- germeister der Stadt Kirchen (Sieg) und die Ortsbürgermeister der Orts- gemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach und Nie- derfischbach gratulieren allen Altersjubilaren herzlich. 20.04. Herr Hagelganz, Friedrich, 57572 Niederfischbach ........................... zum 90. Geburtstag FÜR 21.04. Frau Brückner, Sieglinde, 57548 Kirchen (Sieg), OT Freusburg .......................................... zum 80. Geburtstag EUCH 23.04. Herr Avci, Alaettin, 57555 Mudersbach .. zum 80. Geburtstag 24.04. Herr Klein, Linus, 57555 Brachbach ....... zum 85. Geburtstag 24.04. Herr Quente, Gerhard, 57555 Mudersbach zum 90. Geburtstag 24.04. Herr Schneider, Hans Dieter, 57548 Kirchen (Sieg), OT Freusburg .......................................... zum 80. Geburtstag 25. April - 04. Mai 2018 25.04. Frau Böhm, Erika, 57572 Niederfischbach ...... zum 85. Geburtstag 26.04. Frau Kreuz, Johanna, 57548 Kirchen (Sieg), OT Katzenbach ....................................... zum 80. Geburtstag Die Datenübermittlung erfolgt auf der Grundlage des neuen Bundesmel- Schirmherrschaft Ministerpräsidentin Malu Dreyer degesetzes. Falls Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten für das Altersjubiläum nicht ein- www.jugendsammelwoche.de verstanden sind, besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer Übermitt- lungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
Kirchen aktuell 12 Nr. 16/2018 Venedig – „die eigentümliche Stadt“ „Der Weg ist das Ziel“: So könnte fast schon das Motto der Osterferien-Bildungsfahrt der Jugendpflegen Betzdorf-Gebhardshain und Kirchen gelautet haben, die diesmal mit einer außergewöhnlichen 13-stündigen Zugfahrt startete. Stets Venedig als Hauptziel vor Augen, ging es für die 47 Jugendlichen mit ihren acht Betreuern nach einer Fahrt im ICE von Frankfurt nach München zunächst im Eurocity quer über die Alpen. Der kurze Stopp am Brennerpass in 1.600 m Höhe wurde zur Schneeballschlacht genutzt, bevor es dann durch Südtirol und an Verona vorbei weiter Richtung Lagunenstadt ging. In Venedig Mestre - ein Stadtteil Venedigs auf dem Festland - angekommen, wurde das neue „A&O Hostel Venezia“ als Unterkunft bezogen, das mit modernster Ausstattung begeisterte. „Ist das hier Realität oder eine Filmkulisse“ fragten sich die Jugendlichen verblüfft, als sie nach einer weiteren Zugfahrt über den Verbindungsdamm endlich im Kern der Stadt der Liebe standen. Häuser direkt am Wasser, Brücken darüber und Boote, Schiffe und Gondeln darauf – toll! Erster Touri-Stopp: Rialtobrücke. Auf dem Rückweg wurde die Bahnhofssuche eine ganz eigene Herausforderung, so dass selbst die Reiseleiter Ingo Molly und Marc Rosenkranz „Google Maps“ als Navigationsmittel zur Hilfe nehmen mussten. Doch der Ausweg aus dem Irrgarten der zahlreichen kleinen Gassen wurde gefunden und die Gruppe konnte getrost vollzählig an der informativen Stadtführung am Folgetag teilnehmen. Die einheimischen Reiseführer Jose und Rita brachten die Besonderheit der Stadt näher und resümierten: „Venedig ist die eigentümlichste Stadt der Welt“. Über den Markusplatz ging es zur Seufzerbrücke, am Dogenpalast vorbei in den Markusdom und durch die zahlreichen kleinen Gassen zur Rialtobrücke. Einfach nur sympathisch, wie Reiseführerin Rita die Gruppe darauf aufmerksam machte, wie ihre Nachbarin Maria ihre Wäsche von Fenster zu Fenster über der Gasse aufhing. Ab Mittag hatten die Jugendlichen die Möglichkeit, die Inselgruppe per Vaporetto (die Wasserbusse, die DAS öffentliche Verkehrsmittel der Stadt darstellen) zu erkunden. Ob über den Canal Grande oder nach Lido (Strandinsel), die Glasinsel Murano und die besonders sehenswerte Insel Burano: das Ticket wurde ausgiebig genutzt. Ein Tipp der Reiseführer war die Aussichtsterrasse auf dem Kaufhaus direkt an der Rialtobrücke. Bei strahlendem Sonnenschein gab es einen super Ausblick über die Dächer der besonderen Stadt, die noch bis spät in den Abend erkundet wurde. Nach einer kurzen Nacht im Hostel wurde erneut die Stadt zu Fuß oder per Vaporetto erobert, bevor es am Nachmittag zur Rückfahrt ging. Im vollbesetzten Eurocity bekam die Gruppe die verstärkten Zollkontrollen hautnah mit, denn der Weg über die Alpen ist einer der Hauptflüchtlingsstrecken durch Europa. Im Nacht-ICE ging es weiter Richtung Heimat. Unter dem Motto „Lernen der besonderen Art“ werden die Jugendpflegen Kirchen und Betzdorf-Gebhardshain die Bildungsfahrten aufgrund der großen Nachfrage auch im Jahr 2019 fortsetzen. Dann geht es in die Weltmetropole London. Weitere Informationen zu Fahrten und Angeboten der Jugendpflegen gibt es unter jugendpflege@vg-bg.de oder 02741 291-423.
Sie können auch lesen