Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)

Die Seite wird erstellt Helene-Antonia Niemann
 
WEITER LESEN
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
bach
                  platz in Har
       Kinderspiel

   Jahrgang 24

nr.:   16/2018
Freitag, 20.04.2018

               Neues Feuerwehrhaus
                   in Harbach
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                             2                                               Nr. 16/2018

         Neues Feuerwehrhaus

   Aktive des Löschzuges Harbach

          Rohbau anl. Richtfest

       Bodenplatte fertig gestellt

  Spatenstich u. Baufeldeinweisung

                                     Die Kameraden vor dem bisherigen Feuerwehrgerätehaus
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                 3                                                        Nr. 16/2018

 Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.
 Gesucht werden aus den Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach sowie der
 Stadt Kirchen (Sieg) Frauen und Männer, die am Amtsgericht Betzdorf und Landgericht Koblenz als Vertreter des Volkes an der
 Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
 Die Ortsgemeinderäte/Stadtrat Kirchen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Altenkirchen schlagen doppelt so viele
 Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der
 Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
 Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den o. g. Gemeinden wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und
 höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend
 beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein
 Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist
 von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte,
 Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
 Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen
 können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise
 würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder
 nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe
 mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der
 berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in
 Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
 Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils,
 aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische
 Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
 Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von
 Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich
 über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht
 Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und
 Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines
 Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine
 Vorverurteilung ausgesprochen hat.
 Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in
 dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung
 oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige
 Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen
 kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
 In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne
 besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in
 der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere
 Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und
 Dialogfähigkeit abverlangt.

 Wer sich zur Ausübung des Amtes als Schöffe in der Lage sieht, kann sich bis zum 11. Mai 2018 bei der
 Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Herrn Grundmeier telefonisch unter
 der Rufnummer 02741/688-105 oder per E-Mail f.grundmeier@kirchen-sieg.de bewerben. Er erhält dann ein Formular
 zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind.

 Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. Mai 2018 an das Jugendamt des
 Landkreises Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen.

 Die entsprechenden Formulare können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kirchen unter www.kirchen-sieg.de und
 hier unter „Formulare/Schöffenwahl 2018“ heruntergeladen werden.

 Amtierende Schöffen und nicht berücksichtigte Bewerber der letzten Wahl müssen sich, wenn sie an einer erneuten bzw.
 erstmaligen Übernahme des Amtes auch weiterhin Interesse haben, erneut bewerben.
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                                                            4                                                                                      Nr. 16/2018

                                                              notrufe/bereitschaftsdienste
■ Allgemeiner Notruf                                                                                           keiten hat und somit standortübergreifend Termine vergeben kann. Mehr
ALLGEMEINER NOTRUF                                                                                             Infos unter: mvz-termin@diakonie-sw.de
POLIZEI............................................................................................. 110
Polizeiinspektion Betzdorf ................................................. 02741 / 926-0                     ■ Feuerwehren
Kriminalinspektion Betzdorf .......................................... 02741 / 926-200                         einheitlicher Notruf 112
krankenhÄuser                                                                                                  Direktwahl zur integrierten Leitstelle (ILS)
Drk krankenhaus kirchen                                                                                        in Montabaur..................................................................... 02602 / 19222
Bahnhofstr. 24, 57548 Kirchen .......................................... 02741 / 682-0                         Verbandsgemeindewehrleiter
Diakonie Klinikum Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus,                                                               Ralf Rötter .................................................................. Tel. 0175/2658987
Siegen ................................................................................ 0271 / 333-3           Stellv. Wehrleiter Thomas Wickler............................. Tel. 0160/253 92 01
St. Marienkrankenhaus, Siegen........................................... 0271 / 231-0                          Stellv. Wehrleiter Steffen Kappes........................... Tel. 0151/52 46 02 59
Kreisklinikum Siegen GmbH, Haus Hüttental. ..................... 0271 / 705-0
Bethesda-Krankenhaus Freudenberg................................ 02734 / 279-0                                 ■ Verbandsgemeindewerke kirchen
DRK Kinderklinik Siegen ................................................... 0271 / 2345-0                      Wasserversorgung - abwasserbeseitigung
giftnotruf                                                                                                     (nach Dienstschluss - 16.00 bis 07.00 Uhr - und an Samstagen sowie
informationsstellen für Vergiftungsfragen:                                                                     Sonn- und Feiertagen)
nrW: ............................................................................... 0800 4112244              Rufbereitschaft - Rufnr.: 0800 - 314 10 00
uni-klinik, bonn: ................................................................ 0228-19240
uni-mainz: ........................................................................ 06131 19240                ■ Verein Wasserwerk brachbach e.V.
                                                                                                               bereitschaft: 02745/8619
■ hausärztlicher notdienst                                                                                     Festnetz (AB) mit Kanalisierung der Ansprechpartner.
Telefon s.o. ....................................................................... 02741 / 19292             in notfällen auch an Sonn- und Feiertagen:
                                                                                                               .........................................................02745 / 93 10 89 - Festnetz-Telefon;
■ Drk-rettungsDienst/krankentransport                                                                          ....................................0151 / 407 55 092 und 0151 / 424 95 747 - mobil;
(aus allen Ortsnetzen) ....................................................................... 112             info@wasserwerk-brachbach.de;
                                                                                                               E-Mail wird sofort auf Mobilgerät übermittelt.
■ Kinderärztliche Notdienstzentrale
   oberer Westerwald in Kirchen                                                                                ■ Verein Wasserwerk e.V. mudersbach
Telefon: ....................................................................... 0 18 05 / 112 057             auch an Sonn- und Feiertagen ......................................... 0171 4965764
mi. 14:00 Uhr bis do. 8:00 Uhr; fr. 18:00 Uhr bis mo. 8:00 Uhr; an Feierta-                                    und ................................................................................. 0151 12447801
gen vom Vortag 18:00 Uhr bis zum nächsten Tag 8:00 Uhr.
                                                                                                               ■ Wasserbeschaffungsverband Birken, 57555 Mudersbach
■ Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale                                                                        in Notfällen:
Betzdorf/Kirchen                                                                                               Josef Baumeister ................................................. mobil: 0152/01958342
Telefon: 116117 (ohne Vorwahl)                                                                                 Franz-Josef Mockenhaupt ...................................... mobil: 0171/2832910
Öffnungszeiten (ganzwöchig): Mo 19:00 bis Di 07:00 Uhr;                                                        Johannes Steiner ................................................... mobil: 0173/8779854
Di 19:00 bis Mi 07:00 Uhr; Mi 14:00 bis
Do 07:00 Uhr; Do 19:00 bis Fr 07:00 Uhr;                                                                       ■ stromversorgung
Fr 16:00 bis Mo 07:00 Uhr; Vortag Feiertag 18:00 bis zum                                                       eam
Folgetag 07:00 Uhr.                                                                                            Stromversorgung .......................................................... 0561/9330-9330
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,                                          Netz und Einspeisung ................................................... 0800/32 505 32*
Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                                  Entstörungsdienst:
rettungsdienst unter der nummer 112 angefordert werden.                                                        Strom ............................................................................ 0800/34 101 34*
standort: DRK Krankenhaus Kirchen, Bahnhofstraße 24,                                                           *Kostenfreie Rufnummern
57548 Kirchen (Sieg); Eingang re. neben dem Haupteingang;                                                      Deutscher Kinderschutzbund OV Betzdorf-Kirchen e.V.
Kontaktdaten u. Öffnungszeiten der BDZ in RLP:                                                                 Viktoriastraße 3, 57518 Betzdorf, Tel. 02741/6725, Fax 02741/60424;
http://www.kv-rlp.de/260557.                                                                                   E-Mail: kinderschutzbund-betzdorf@t-online.de .
                                                                                                               Öffnungszeiten: Di, Do, Fr ab 09:30 Uhr bis12:00 Uhr; jeden ersten
■ SIEGEN – ZENTRALSTELLE                                                                                       Donnerstag im Monat 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr; kinderlädchen: Di u. Fr.
Ärztlicher notfalldienst siegen                                                                                09:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Beratung in Familien- und Erziehungsfragen:
Die Notfall-Praxis befindet sich im St. Marienkrankenhaus Siegen,                                              Do von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Kampenstraße 51, 57072 Siegen;
· Augenärztlichen Notfalldienst,                                                                               ■ Kinderschutzdienst im Kreis Altenkirchen
· HNO-Notfalldienst,                                                                                           Brückenstraße 5, 57548 Kirchen (Sieg) .................. 02741/930046 u. 47
· kinder- und jugendmedizinischen Notfalldienst
(bundeseinheitliche kostenlose rufnummer) ....................... 116 117                                      ■ Pflege stützpunkt kirchen
Fax-nummer für sprach-                                                                                         Brückenstr. 3, Kirchen
und hörgeschädigte: ................................................... 0800 - 5895210                         Franz-Josef Heer ....................................................Tel.: 02741 / 93 01 67
                                                                                                               Ines Wölki ............................................................Tel.: 02741 / 93 74 74 0
■ Augenärzte                                                                                                   Termine nach telefonischer Vereinbarung
Augenärztliche Notdienstzentrale für die Landkreise:                                                           Beratung & Hilfe rund um das Thema Pflege
a) Altenkirchen und Westerwald -außer b)- Bereitschaft unter neuer
Telefon-Nummer: 01805 / 112060 erreichbar                                                                      ■ Telefonseelsorge
b) Bereich Brachbach-Mudersbach und Raum Siegen:                                                               Telefon: ............................................................................ 0800/1110111
Augenärztlicher Notfalldienst: ..................................................... 116 117
                                                                                                               ■ Apotheken-Notdienst
■ Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer                                                                      Der Apotheken-Notdienstes der Landesapothekerkammer Rheinland-
.......................................................................................... 0180/5040308        Pfalz ist aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz über die landesweit
(9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis 42 Cent pro                                          gültige Rufnummer
Minute).                                                                                                       (0 18 05) 258 825 plus Postleitzahl des standortes
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                - zum Beispiel (0 18 05) 258 825 57548 für Kirchen (Sieg) -
Freitag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,                                                              zu erreichen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 0,14 Euro
Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, an Feiertagen                                                            pro Minute. Anrufe aus dem Mobilfunknetz sind anbieter-abhängig.
von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 8:00 Uhr und                                                            Auch auf der Website der landesapothekerkammer rheinland-Pfalz
an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                         www.lak-rlp.de steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur
Donnerstag 8:00 Uhr bis Samstag 8:00 Uhr                                                                       Verfügung. Nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes werden alle
Weitere informationen zum zahnärztlichen notfalldienst können sie                                              dienstbereiten Apotheken im Umkreis auf einer Karte angezeigt. Nach
unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                            Anklicken des Apothekensymbols werden die Adressdaten der Apo-
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher                                         theke eingeblendet und können direkt über einen Routenplaner im Orts-
nach telefonischer Vereinbarung möglich.                                                                       plan angezeigt werden. Die Aktualität kann immer nur für den Tag des
                                                                                                               Abrufs garantiert werden.
■ mit einer nummer schnell zum Facharzt                                                                        Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08:30 Uhr beginnt und
MVZ - Angebot für Patienten                                                                                    am folgenden Tag um 08:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
unter der kostenfreien telefonnummer: ...................... 0800/3308900                                      Zusätzlich werden, wie bisher, die jeweils nächstliegenden notdienstbe-
steht Patienten werktags von 8 bis 9 uhr ein Ansprechpartner zur Ver-                                          reiten Apotheken durch Aushang an den geschlossenen Apotheken
fügung, der den Überblick über alle MVZ-Angebote und Terminmöglich-                                            bekannt gemacht.
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                                                   5                                                                                Nr. 16/2018

raum betzdorf - kirchen und umland                                                                    Auch hier ist in der Zwischenzeit eine internet-abfrage zum notdienst-
in der Zeit vom 20.04.2018 bis 26.04.2018                                                             kalender der apothekenkammer Westfalen-lippe möglich. Nutzen
20.04.2018      Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142,                                           Sie hierzu die Seite www.akwl.de.
                Niederfischbach............................... Tel. (02734) 574411                    Im Notdienstkalender können Sie Ort oder Postleitzahl (PLZ) und das
20.04.2018      Olymp-Apotheke, Nisterstraße 2,                                                       Datum (Tag/Monat/Jahr) eingeben.
                57537 Wissen................................ Tel. (02742) 9683030                     Sie erhalten dann mit Kartenübersicht verschiedene Apotheken im Not-
21.04.2018      Heller Apotheke, Hauptstraße 17,                                                      dienst angezeigt.
                57562 Herdorf................................... Tel. (02744) 9226-0                  Per Telefon ist eine Abfrage unter der rufnummer 0800 00 22 8 33
21.04.2018      Westerwald Apotheke, Hachenburger Str. 7,                                             möglich.
                57580 Gebhardshain ....................... Tel. (02747) 911496                        Nach Versenden einer SMS mit dem Inhalt „apo“ an die 22 8 33 (69 ct/
21.04.2018      Einhorn Apotheke, Neumarkt 8,                                                         SMS) werden Sie mit einer Text-SMS um Zustimmung für die Ortung
                57627 Hachenburg .............................. Tel. (02662) 1830                     Ihres Standortes gebeten.
22.04.2018      Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146,                                               Senden Sie dazu „Ja“ an die 22833. Danach werden Ihnen per SMS die
                Niederfischbach................................... Tel. (02734) 5393                  nächstgelegenen Notdienst-Apotheken mit Adresse, Öffnungszeiten und
23.04.2018      Bären Apotheke, Viktoriastraße 22,                                                    Telefonnummer übermittelt.
                57518 Betzdorf .................................. Tel. (02741) 22112                  raum niederfischbach - harbach - Freudenberg - siegen
24.04.2018      Hildburg Apotheke, Schmiedeweg 4,                                                     in der Zeit vom 20.04.2018 bis 26.04.2018
                57578 Elkenroth .................................. Tel. (02747) 3585                  20.04.2018 Adler-Apotheke, Konrad-Adenauer-Straße 142,
25.04.2018      Druiden Apotheke, Bahnhofstraße 13,                                                                   Niederfischbach..................................Tel. (02734) 574411
                57548 Kirchen ................................... Tel. (02741) 61616                  20.04.2018 Hütten-Apotheke, Röntgenstraße 13,
26.04.2018      Heller Apotheke, Hauptstraße 17,                                                                      Siegen-Geisweid...................................Tel. (0271) 870011
                57562 Herdorf................................... Tel. (02744) 9226-0                  21.04.2018 Jung-Stilling Apotheke, Frankfurter Straße 17,
26.04.2018      Apotheke am Bahnhof, Gerichtsstraße 3,                                                                Siegen ..................................................Tel. (0271) 230610
                57537 Wissen.................................. Tel. (02742) 9326-0.                   22.04.2018 Dom Apotheke, Konrad-Adenauer-Str. 146,
apothekendienste in kirchen                                                                                           Niederfischbach......................................Tel. (02734) 5393
Im Zuge der Neuordnung der hausärztlichen Notdienstzentrale mit dem                                   22.04.2018 Albertus Magnus e. K. die Gesundzeitapotheke, Albertus-
Standort DRK Klinikum Westerwald, Krankenhaus Kirchen, Bahnhof-                                                       Magnus-Str. 7,
straße 24, 57548 Kirchen, haben folgende Apotheken in Kirchen (Sieg)                                                  57072 Siegen .........................................Tel. (0271) 53330
regelmäßig jeden Samstag geöffnet:                                                                    23.04.2018 Gillberg Apotheke, Eiserfelder Straße 401,
in der Zeit von 08:00 uhr bis 13:00 uhr                                                                               Siegen-Eiserfeld ...................................Tel. (0271) 359200
Druiden apotheke, bahnhofstraße 13,                                                                   24.04.2018 Adler-Apotheke, Weidenauer Straße 191,
57548 kirchen ...................................................... tel. (0 27 41) 6 16 16                           57076 Siegen .........................................Tel. (0271) 42879
gertruden apotheke, bahnhofstraße 16,                                                                 25.04.2018 Sonnen Apotheke, Bahnhofstraße 41,
57548 kirchen ........................................................ tel. (02741) 6 17 55                           Freudenberg ...........................................Tel. (02734) 7332
Der Apotheken-Notdienst bleibt von dieser Regelung unberührt.                                         25.04.2018 Kloster-Apotheke, Hauptstraße 42,
raum brachbach - mudersbach                                                                                           Siegen-Kaan-Marienborn .......................Tel. (0271) 65335
siehe Raum Betzdorf-Kirchen und Umland als auch Raum Niederfisch-                                     26.04.2018 Sonnen Apotheke, Freudenberger Straße 22,
bach - Harbach und Freudenberg – Siegen.                                                                              Siegen ...................................................Tel. (0271) 22041.

                                                       amtliche bekanntmachungen
                                                                                                           4.3: Kanal- und Erdarbeiten Wasserleitung in der Molzbergstraße
                                                                                                           im Ortsteil Schwelbel der Stadt Kirchen.
                                                                                                           4.4: Kanal- und Wasserleitungsarbeiten (Unterhaltungsarbeiten) im
                                                                                                           Zuge des Ausbaus der „Koblenz-Olper-Straße“, 2. Bauabschnitt
                                                                                                           und „Jungenthaler Straße“ im Ortsteil Wehbach der Stadt Kirchen.
                                                                                                      5. Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) für den
■ Bürgermeister: Maik Köhler                                                                               Bau und Betrieb einer Anlage zur Trocknung und thermischen Ver-
RATHAUS, Lindenstr. 1, 57548 Kirchen                                                                       wertung von Klärschlämmen auf dem Gelände der Kläranlage
E-Mail: VG-Kirchen@kirchen-sieg.de                                                                         Wallmenroth.
tel.: 02741/688-0, Telefax: 02741/688-255                                                             6. Verschiedenes
Bürgerbüro:...................................................................... 02741/688-800       nichtöffentliche sitzung
Kfz-Zulassungsstelle: ....................................................... 02741/688-810           1. Informationen der Verwaltung.
                                                                                                      2. Verschiedenes.
■ Öffnungszeiten:                                                                                     Kirchen (Sieg), 16. April 2018                            Maik Köhler
bürgerbüro                                                                                            Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)                         Bürgermeister
Montag und Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend)
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr (durchgehend)                                              ■ Bekanntmachung
und Freitag 8.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend)                                                          des beratungstermins zur privaten modernisierung im rahmen des
kfz-Zulassungsstelle                                                                                  städtebauförderungsprogrammes „ländliche Zentren“ zur ent-
Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr – 16.00 Uhr (durchgehend)                                              wicklung der ortsgemeinden brachbach, mudersbach-niederschel-
Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (durchgehend)                                                       derhütte und niederfischbach
Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 uhr (durchgehend).                                                         Zu einem ersten kostenlosen Beratungstermin zum Thema der umfas-
übrige Verwaltung:                                                                                    senden privaten Modernisierung, gemäß der am 05. Mai 2017 bekannt
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr                                                                 gemachten Modernisierungsrichtlinien der drei Ortsgemeinden, werden
Donnerstagnachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr                                                              die interessierten Eigentümer mit Grundstücken innerhalb des förmlich
Jugendpflege der Verbandsgemeinde kirchen im Rathaus                                                  festgelegten Sanierungsgebietes, am montag, den 07.05.2018, in das
Felix Garcia-Diaz, Dipl.-Soz.-Päd.                                                                    Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Linden-
Tel.: 02741/688-103, Zimmer: 103                                                                      straße 1 -kleiner Sitzungssaal- in 57548 Kirchen (Sieg) eingeladen.
E-Mail: jugendpflege@kirchen-sieg.de ;                                                                Gemeinsam mit dem Sanierungsberater Herrn Michael Jahn von MAP-
mitteilungsblatt „Aktuell“ der Verbandsgemeinde Kirchen                                               Consult und einem Mitarbeiter der Verwaltung werden die Voraussetzun-
E-Mail: mitteilungsblatt@kirchen-sieg.de                                                              gen und Möglichkeiten der Förderung einer umfassenden privaten
                                                                                                      Modernisierung in einem persönlichen Gespräch erörtert.
■ Öffentliche Bekanntmachung zur 21. Sitzung des                                                      Um einen Termin für den 07.05.2018 zu vereinbaren, melden Sie sich
   Werkausschusses der Verbandsgemeinde Kirchen                                                       bitte bis zum 04.05.2018 bei Frau Elke Henning unter folgender Telefon-
sitzungstermin: Dienstag, 24.04.2018, 18:00 uhr                                                       nummer: 02741-688 304. Nicht vorangemeldete Beratungsgespräche
raum, ort:         Villa kraemer großer saal, lindenstraße 7, 57548                                   können nicht berücksichtigt werden.
                   kirchen (sieg).                                                                    Weitere Beratungstermine werden einmal monatlich und je nach Nach-
tagesordnung                                                                                          frage angeboten und ortsüblich bekannt gemacht.
Öffentliche sitzung                                                                                   hinweis:
1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung.                                             Ein Zuschuss kann nur für umfassende modernisierungsmaßnahmen
2. Informationen der Verwaltung.                                                                      (bestehend aus mehreren Teilmaßnahmen) und der Einhaltung der
3. Informationen aus Verbänden.                                                                       Modernisierungsrichtlinien beantragt werden. Ein grundsätzlicher
4. Auftragsvergaben für:                                                                              Anspruch auf Förderung besteht nicht.
     4.1: Kanal- und Erdarbeiten Wasserleitung in der Hochstraße in der                               Einzelne Instandsetzungsmaßnahmen unter 10.000, 00 € werden nicht
     Ortsgemeinde Brachbach.                                                                          gefördert.
     4.2: Kanalbauarbeiten im „Ginsterweg“ im Ortsteil Birken der Orts-                               Kirchen den 10.04.2018                                    Rainer Kipping
     gemeinde Mudersbach.                                                                             Verbandsgemeinde Kirchen                           Erster Beigeordneter
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                                6                                                                  Nr. 16/2018

      Allen Jugendlichen, die in diesen
                  Tagen
                  Konfirmation

    feiern, möchte ich auf diesem Wege
      meine herzlichen Glückwünsche
                übermitteln

                  Maik Köhler
            Bürgermeister
  der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)                                              ■ Ortsbürgermeister: Josef Preußer
                                                                                   Gemeindebüro, Am Bähnchen 4, 57555 Brachbach,
             Kirchen (Sieg), im April 2018                                         Tel.: 02745/329, Fax: 02745/1442, Tel. (mobil): 0171/3322747,
                                                                                   E-Mail: og.brachbach@freenet.de
                                                                                   Öffnungszeiten:
■ Annahmestellen für Elektrokleingeräte                                            Dienstag und Donnerstag: 08.15 uhr bis 11:15 uhr.
    im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchen                                        An den anderen Tagen ist das Gemeindebüro durch den Ortsbürger-
städtischer bauhof der stadt kirchen (sieg), austraße , kirchen (sieg)             meister unregelmäßig besetzt.
annahmezeiten: montags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von                   sprechstunden des ortsbürgermeisters: Jeden Mittwoch von 16:00
16.00 bis 18.00 Uhr, und:                                                          bis 18:00 Uhr (sowie nach telefonischer Vereinbarung).
bauhof der ortsgemeinde mudersbach in niederschelderhütte,
hüttenweg 2-4, mudersbach                                                          ■ Öffentliche Bekanntmachung zur 11. Sitzung des Bau-
annahmezeiten: dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags                      und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Brachbach
von 16.00 bis 18.00 Uhr.                                                           sitzungstermin       Mittwoch, 25.04.2018, 18.00 Uhr
Die Entsorgung ist kostenlos.                                                      raum, ort            Sitzungsraum der Marienschule, Wiesenstraße 9,
Die Vorschriften des AWB Landkreis Altenkirchen sind zu beachten                                        57555 Brachbach
(siehe Aufkleber auf dem Container).                                               tagesordnung
abholung                                                                           Öffentliche sitzung
Für jeden Haushalt besteht einmal pro Quartal (4 x jährlich) die Möglichkeit       1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
Elektrogroßgeräte, Kühlgeräte und Metallschrott kostenlos abholen zu las-          2. Informationen der Verwaltung
sen. Elektrokleingeräte können bei der Abholung der Großgeräte beigelegt           3. Information über die durch das Gutachterbüro GSA Ziegelmeyer
werden. Elektro- und Metallschrott werden gemeinsam abgeholt.                           erstellte Geräuschimmissionsprognose im Rahmen der Planungen
Wichtig!                                                                                zum Gemeindezentrum am Zechenwaldplatz in Brachbach
Die Abholung muss rechtzeitig angemeldet werden. Alle Anmeldungen                  4. Städtebauförderprogramm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte
die bis 3 Werktage vor Abfuhrtermin registriert sind können für die                     und Gemeinden“; hier: Vergabe von Planungsleistungen zum Rück-
nächste Abfuhr berücksichtigt werden.                                                   bau des Wohnhauses „Zechenwaldplatz 1“ und des oberen Hallen-
Bitte rechtzeitig zum Abfuhrtermin ab 06:00 Uhr morgens bereitstellen.                  teils (EG) des ehemaligen Gewerbebetriebes am Zechenwaldplatz
Anmeldung unter Telefon: 02681/81-3033 oder über das Internet unter                     in Brachbach
www.awb-ak.de, E-Mail: bestellannahme@awb-kreis-ak.de. anmelden.                   5. Jahresvertrag zur Straßenunterhaltung für den Zeitraum vom
Für eine zügige Abwicklung bitte Kundenkonto angeben.                                   01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in der Ortsgemeinde Brachbach
Weitere kontakte bei selbstanlieferung:                                            6. Sanierung der Fassade der Friedhofshalle auf dem alten Friedhof in
betriebs- und Wertstoffhof nauroth (bWh),                                               Brachbach; hier. Auftragsvergabe
Zum Alten Sand, 57583 Nauroth, Tel.: 02681-813071.                                 7. Verschiedenes
remonDis                                                                           nichtöffentliche sitzung
Graf-Zeppelin-Straße 9-11, 57610 Altenkirchen, Tel.: 02681-954011.                 1. Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
für Kleingeräte, Bildschirmgeräte (wie Fernseher und PC Monitore).                 2. Informationen der Verwaltung
                                                                                   3. Grundstücksangelegenheit
■ Radarkontrollen in der Verbandsgemeinde                                          4. Verschiedenes
   Kirchen (Sieg)                                                                  Brachbach, 13. April 2018             Josef Preußer, Ortsbürgermeister
In der Woche vom 23.04. - 27.04.2018 werden an folgenden Orten
Radarkontrollen durchgeführt.                                                      ■ Räumung Wiesen- und Wiesenurnengräber
tag               messort                                                                                                 Für den Beginn der diesjährigen
23.04.2018        Kirchen                                                                                                 Mäharbeiten auf dem Neuen
24.04.2018        Niederfischbach                                                                                         Friedhof bitten wir, die Grabpfle-
25.04.2018        Kirchen, Ortsteile                                                                                      genden der Wiesen-/Wiesenur-
26.04.2018        Brachbach, Friesenhagen                                                                                 nengräber alle Gestecke, Kerzen
27.04.2018        Mudersbach                                                                                              etc. bis zum 29.04.2018 zu entfer-
Wir behalten uns allerdings vor, aus Gründen der Verkehrssicherheit                                                       nen. Nicht entfernte Gegenstände
kurzfristig auch an anderen Stellen Radarkontrollen durchzuführen.                                                        werden von den Bauhofmitarbei-
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)                                                                                 tern der Ortsgemeinde entsorgt.
als örtliche Ordnungsbehörde                                                       Ortsgemeinde Brachbach, den 06.04.2018      Josef Preußer, Ortsbürgermeister
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                          7                                                               Nr. 16/2018

                                                                             ■ Informationen zum Grünabfall Lagerplatz
                                                                             liebe mitbürgerinnen und mitbürger,
                                                                             nach der Grundreinigung und Ertüchtigung unseres Grünabfalllagerplat-
                                                                             zes, wurde ein Entsorgungsversuch mittels Grünabfallcontainer unter-
                                                                             nommen, der sich nicht als zielführend herausstellte. Daher haben wir
                                                                             aktuell wieder Bereiche auf dem Platz gekennzeichnet in denen der
                                                                             Grünabfall getrennt abgelegt werden kann. Bitte trennen Sie häckselfä-
                                                                             higes Material, (etwas dickeres Astwerk) und nicht häckselfähiges Mate-
                                                                             rial, (Heckenschnitte und kleinere Äste), sowie Wurzelwerk.
                                                                             Für diese 3 Grünabfallsorten stehen abgegrenzte und beschilderte Flä-
                                                                             chen zur Verfügung.
                                                                             kein lagergut sind:
                                                                             Grasschnitt, Blumen, Gemüse, Obst, Baumstämme, Haus-, Sperrmüll,
                                                                             Papier und Kunststoff, etc.
                                                                             Öffnungszeiten:
                                                                             Der Grünabfallplatz ist bis auf weiteres jeden Samstag durchgehend
                                                                             geöffnet.
                                                                             regeln:
                                                                             Bitte legen Sie ihren Grünabfall möglichst, im abgegrenzten Bereich,
                                                                             weit hinten ab, so das unser Bauhof nicht ständig Grünabfall zusammen
                                                                             schieben muß, weil Nutzer einfach bequem den Anhänger aufmachen
                                                                             und einige Meter vor dem eigentlichen Grünabfallhaufen ihren Grünab-
                                                                             fall ablegen.
                                                                             Im Interesse aller Nutzer bitten wir den Grünabfallplatz sauber und
                                                                             ordentlich zu halten. Illegale Müllablagerungen werden Strafrechtlich
                                                                             verfolgt.
                                                                             Grundstückseigener Grünabfall darf von Eigentümern nicht auf fremden
                                                                             Grundstücken entsorgt werden.
                                                                             Ein werfen und entsorgen über den Zaun, sollte der Platz einmal
                                                                             geschlossen sein, stellt eine illegale Müllablagerung dar und wird
                                                                             zukünftig geahndet.
                                                                             Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Grünabfallent-
                                                                             sorgungstermine des AWB unter www.awb-ak.de. Hier kann man 5x im
                                                                             Jahr bis zu 2 Kubikmeter Grünabfall, kostenlos am Grundstück abholen
                                                                             lassen.
                                                                             Wir möchten für unsere Bürger eine flexible und gute Möglichkeit der
                                                                             Grünabfallentsorgung bieten, bitten aber auch alle Bürger sich an einer
                                                                             ordentlichen, sauberen und geregelten Abwicklung, durch Einhaltung
                                                                             der Regeln zu beteiligen.
                                                                                                                                Ihr Ortsbürgermeister
                                                                                                                                        Norbert Klaes

  ■ Einebnung von Gräbern
  Bereits im November haben wir darauf hingewiesen das im Früh-
  jahr alle Gräber eingeebnet werden deren Ruhe- bzw. Nutzungszeit
  zum 31.12.2017 ausgelaufen ist. Hierbei handelt es sich um Rei-
  hengräber, die vor dem 01.01.1993, um Kindergräber, die vor dem
  01.01.1998 und um Wahlgräber, die, sofern die Nutzungszeiten               ■ Ortsbürgermeister: Andreas Buttgereit
  nicht verlängert wurden, vor dem 01.01.1988 belegt worden sind.            Erlenhof 1, 57572 Harbach, Tel.: 02734/437405, Fax: 02734/437406.
  Grabmale und Grabeinfassungen, die bis zum 30.04.2018 nicht
  entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Brachbach gemäß §             ■ Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Harbach
  23 der Friedhofssatzung abgeräumt und in Rechnung gestellt.                    für das Haushaltsjahr 2018 und 2019
  Falls das Grab durch sie eigenständig eingeebnet wird, müssen              Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harbach hat aufgrund von § 95
  neben Grabmal und Umrandung auch die Fundamente entfernt                   der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994
  werden und später die Fläche wieder mit Erde aufgefüllt und einge-         (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssat-
  sät werden.                                                                zung beschlossen:
  Brachbach, den 10.04.2018                          Josef Preußer           § 1 – ergebnis und Finanzhaushalt
  Ortsgemeinde Brachbach                         Ortsbürgermeister           Festgesetzt werden
                                                                             1. im ergebnishaushalt
                                                                                                                                2018           2019
                                                                                                                                Euro           Euro
                                                                             der Gesamtbetrag der Erträge                 453.010,00     492.120,00
                                                                             der Gesamtbetrag der Aufwendungen            586.740,00     586.350,00
                                                                             der Jahresüberschuss / Fehlbedarf           -133.730,00     -94.230,00
                                                                             2. im Finanzhaushalt
                                                                             die ordentlichen Einzahlungen auf             433.470,00    475.890,00
■ Ortsbürgermeister: Norbert Klaes                                           die ordentlichen Auszahlungen auf             537.310,00    537.130,00
Gemeindebüro, Rathausweg 2, 51598 Friesenhagen                               der saldo der ordentlichen ein-
Telefon: 02734/1464, Telefax: 02734/40249                                    und auszahlungen auf                         -103.840,00    -61.240,00
E-Mail: gemeinde@friesenhagen.de                                             die außerordentlichen Einzahlungen
Internet: www.friesenhagen.eu                                                auf                                                  0,00         0,00
Öffnungszeiten:                                                              die außerordentlichen Auszahlungen
Montag u. Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr,                                   auf                                                  0,00         0,00
Dienstag und Freitag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr,                                 der saldo der außerordentlichen
Donnerstag: 8 Uhr - 12 Uhr und 14:00 Uhr -16:00 Uhr,                         ein- und auszahlungen auf                            0,00         0,00
sprechstunden des ortsbürgermeisters:                                        die Einzahlungen aus Investitionstä-
z.Zt. nach Vereinbarung über das Gemeindebüro.                               tigkeit auf                                    84.360,00     93.660,00
                                                                             die Auszahlungen aus Investitionstä-
■ Hinweis zu den Wiesengräbern                                               tigkeit auf                                   270.300,00     55.500,00
   auf dem Friedhof in Friesenhagen                                          der saldo der ein- und auszahlun-
liebe bürgerinnen und bürger,                                                gen aus investitionstätigkeit auf            -185.940,00     38.160,00
da bald wieder die Mähsaison beginnt, bitten wir hiermit die Nutzungs-       die Einzahlungen aus Finanzierungs-
berechtigten, deren Angehörige auf dem Friedhof Friesenhagen in Wie-         tätigkeit auf                                 294.720,00     28.630,00
senerd- und Wiesenurnengräbern beigesetzt sind, alle aufstehende             die Auszahlungen aus Finanzie-
blumenvasen, gestecke, kerzen, etc. in kürze von den gräbern zu              rungstätigkeit auf                              4.940,00      5.550,00
nehmen, damit die Bauhofmitarbeiter die Pflegearbeiten auf dem Fried-        der saldo der ein- und auszahlun-
hof ungehindert durchführen können.                                          gen aus Finanzierungstätigkeit auf            289.780,00     23.080,00
Wir danken für Ihr Verständnis.                                              der Gesamtbetrag der Einzahlungen
Ortsgemeinde Friesenhagen                                                    auf                                           812.550,00    598.180,00
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                                                       8                                                                Nr. 16/2018

der Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                                         ■ Spielplatzeinweihung in Harbach
auf                                                           812.550,00               598.180,00
die Veränderung des Finanzmittel-
bestandes im haushaltsjahr                                               0,00                 0,00
§ 2 - gesamtbetrag der vorgesehenen kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite auf                                                       0,00               0,00
verzinste Kredite auf                                             54.100,00                   0,00
zusammen auf                                                      54.100,00                   0,00
nachrichtlich:
Aufnahme von Liquiditätskrediten:                                          0,00          28.630,00
§ 3 - gesamtbetrag der vorgesehenen ermächtigungen
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Jah-
ren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf ...................................................................... 0,00 euro.
§ 4 - eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorvorjahres (Planung)                               1.176.810,65                1.154.420,65
Voraussichtlicher Stand des Eigenka-
pitals zum 31.12. des Vorjahres
(Planung)                                                1.154.420,65                1.020.690,65
Voraussichtlicher Stand des Eigenka-
pitals zum 31.12 des Haushaltsjahres                     1.020.690,65                  926.460,65
§ 5 - Wertgrenze für investitionen                                                                        Am sonntag, 22.04.2018, 10:30 uhr, findet in der locherhofer straße
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000,00 € im Einzelfall sind                                  in harbach die offizielle spielplatzeinweihung durch die ortsge-
im Teilhaushalt gesondert darzustellen.                                                                   meinde harbach statt. Nach umfassenden Arbeiten, die im Herbst 2017
§ 6 steuersätze für die ortsgemeindesteuern                                                               überwiegend in Eigenleistung erbracht wurden, können die Kinder jetzt
werden wie folgt festgesetzt:                                                                             einen neu hergerichteten Spielplatz in Besitz nehmen. Ortsbürgermeis-
                                                      haushaltsjahr haushaltsjahr                         ter Andreas Buttgereit und der gesamte Ortsgemeinderat freuen sich
                                                                      2018                    2019        auf diesen Tag.
1.      Grundsteuer                                                                                       Allen Helfern und Helferinnen gilt ein herzliches Dankeschön für das
        a) für land- und forstwirt-                              350 v.H.                  350 v.H.       große Engagement. Jung und alt sind herzlich eingeladen zur ein-
        schaftliche Betriebe (Grund-                                                                      weihung des neuen spielplatzes.
        steuer A)
        b) für Grundstücke (Grund-                               400 v.H.                  400 v.H.
        steuer B)
2.      Gewerbesteuer                                            420 v.H.                  420 v.H.
3.      Hundesteuer
        Die Hundesteuer beträgt für
        Hunde, die im Gemeindege-
        biet gehalten werden
        für den ersten Hund                                          48,00                   48,00
        für den zweiten Hund                                         60,00                   60,00
        für jeden weiteren Hund                                      72,00                   72,00
        für jeden gefährlichen Hund                                480,00                   480,00
Harbach,                                                                   Andreas Buttgereit,
den 16. April 2018                                                           Ortsbürgermeister
Die Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbe-
hörde vom 10. April 2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2018 auf 54.100,00
EUR und für das Haushaltsjahr 2019 auf 0,00 EUR.
hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeord-
nung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-                                       ■ Vollsperrung der K88 zwischen Harbach
      migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung                                           (Hinhausen) und der Landesstraße 279
      verletzt worden sind, oder                                                                                                                      Der landesbetrieb mo-
2. vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbe-                                                                                   bilität Diez teilt mit, dass
      hörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der                                                                                  entgegen der ursprüngli-
      Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsge-                                                                                     chen Pressemitteilung die
      meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die                                                                                    Bauarbeiten zum Ausbau
      Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                                                                                     der Kreisstraße K88 aus
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so                                                                                 Witterungsgründen vor-
kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung gel-                                                                                 aussichtlich erst in der
tend machen.                                                                                                                                          17. kalenderwoche be-
Die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Harbach für die Haushaltsjahre                                                                                   ginnen werden.
2018 und 2019 liegt vom 30. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 montags                                                                                   Auf der Kreisstraße wird
bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von                                                                                auf einer Länge von ca.
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der                                                                                                                       1.250 m die Fahrbahn
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1,                                                                                                   durch eine neue Asphalt-
57548 Kirchen, Zimmer 428,                                                                                                                            tragschicht        verstärkt.
zur Einsichtnahme öffentlich aus.                                                                         Anschließend wird eine neue Asphaltdeckschicht aufgebracht.
Harbach,                                                                    Andreas Buttgereit            Die Erneuerung des Asphaltoberbaus der K 88 ist im Hinblick der vielen
den 16. April 2018                                                           Ortsbürgermeister            Verdrückungen innerhalb der Fahrbahn und der damit verbundenen Ver-
                                                                                                          kehrssicherheit dringend erforderlich.
■ Die Ortsgemeinde Harbach informiert:                                                                    Die Arbeiten an der K 88 werden je nach Witterung bis ca. Anfang Mai
Neuregelung für den astablagerungsplatz am alten sägewerk in der                                          andauern. Für diesen Zeitraum muss das Baufeld für den Verkehr voll
Locherhofer Straße. Neue Öffnungszeiten: Jeden zweiten und vierten                                        gesperrt werden.
Samstag im Monat; Uhrzeit: 13.00 - 14.30 uhr.                                                             Der Verkehr wird über Wehlbach und Katzwinkel auf die Landesstraße
Anlieferung möglich für alle Bürgerinnen und Bürger aus Harbach,                                          279 und umgekehrt umgeleitet.
Locherhof, Winnersbach, Rosenthal und Scheuernhof!                                                        Die Investitionen des Kreises Altenkirchen für die Straßenbaumaß-
Dezember - Februar geschlossen. Einzelanlieferungen nach Abspra-                                          nahme zwischen Harbach und der L 279 belaufen sich auf ca.
che mit Ortsbürgermeister Andreas Buttgereit oder dessen Vertretung.                                      150.000,00 €.
nächster termin: 28.04.2018.                                                                              Für die Beeinträchtigungen während den Bauarbeiten und die Umlei-
Ihre Ortsgemeinde                                                                                         tung des Verkehrs bittet der LBM Diez um Verständnis.
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                           9                                                               Nr. 16/2018

                                                                              der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu
                                                                              unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor
                                                                              der Sitzung schriftlich zugeleitet werden. l

■ Stadtbürgermeister: Andreas Hundhausen
Gemeindebüro der Stadt Kirchen, Lindenstr. 7, 57548 Kirchen, tel.
02741/9572-0, Fax 02741/62103, E-Mail: stadt.kirchen@kirchen-sieg.de.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag
nachmittags 14.00 bis 16.30 Uhr.
sprechstunden des stadtbürgermeisters: Nach telefonischer Verein-
barung im Stadtbüro Kirchen, Tel. 02741/9572-0.

■ Öffentliche Bekanntmachung
    zur 31. öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung
   des Stadtrates der Stadt Kirchen (Sieg)
Sitzungstermin       Dienstag, 24.04.2018, 18.00 uhr
Raum, Ort            rathaus kirchen, großer sitzungssaal,
                     lindenstraße 1, 57548 kirchen (sieg)
tagesordnung
Öffentliche sitzung
1.     Einführung und Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitgliedes.
2.     Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung.
3.     Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung.                  ■ Öffentliche Bekanntmachung
4.     Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO)               Das gewählte Stadtratsmitglied michael Dützer, An der Wende 20,
       i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO).                               57548 Kirchen (Sieg), hat sein Ratsmandat am 23. März 2018 mit sofor-
5.     Ergänzungswahlen für die Neubesetzung der Ratsausschüsse in            tiger Wirkung niedergelegt.
       der Stadt Kirchen (Sieg).                                              Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 wurde gem. §
6.     Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Baugebiet „Am            45 Abs. 1, 2 KWG als nächste zu berufene Ersatzperson im Wahlvor-
       Steimel“ im Ortsbezirk Offhausen vom 26.03.2018.                       schlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
7.     Bauanträge/Bauvoranfragen.                                             herr axel schneider,
       7.1. Bauantrag; Gemeindliches Einvernehmen für eine Befreiung          buchenhofstraße 13,
       vom Bebauungsplan Auf der Narr II für die Errichtung eines             57548 kirchen (sieg)
       Wohnhauses mit Doppelgarage.                                           zum Mitglied des Stadtrates Kirchen (Sieg) berufen.
8.     Auftragsvergaben.                                                      Kirchen (Sieg), 10. April 2018                   Andreas Hundhausen
       8.1. Auftragsvergabe; Ausbau der „Koblenz-Olper-Straße II. BA“                                              Stadtbürgermeister und Wahlleiter
       und „Jungenthaler Straße“ im Ortsbezirk Wehbach.                                                                           für die Stadtratswah
       8.2. Auftragsvergabe; Ausbau der Molzbergstraße in Kirchen.
       8.3. Auftragsvergabe; Jahresvertrag Straßenunterhaltung.               ■ Folgen Sie uns über unsere Website
       8.4. Auftragsvergabe; Umbau der Ausgabeküche zur Frischkost-               oder „Social Media“!
       küche in der Kita „Im Wiesengrund“ Herkersdorf/Offhausen.              Ob Website, Facebook, Instagram oder Twitter, hier finden Sie aktuelle
9.     Verschiedenes.                                                         Ereignisse, Neuigkeiten oder Events zur Stadt Kirchen (Sieg). Nutzen
nichtöffentliche sitzung                                                      Sie die Möglichkeit neben den physischen Medien (Tageszeitungen, Mit-
1.      Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung.                              teilungsblatt, Flyern etc.) an aktuelle Geschehnisse der Stadt Kirchen
2.      Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung.                 (Sieg) zu kommen.
3.      Straßen- und Fußwegebaumaßnahmen.                                     Ob am Computer, übers Tablet oder Handy, hier werden Sie meist aus
4.      Widmungsangelegenheiten.                                              erster Hand informiert.
5.      Miet- und Grundstücksangelegenheiten.                                 Neben dem Abrufen von Informationen, besteht für Sie die Möglichkeit
6.      Verschiedenes.                                                        direkt mit der Stadt in Kontakt zu treten.
Kirchen (Sieg), 13. April 2018                    Andreas Hundhausen          Wir würden uns freuen!
Stadt Kirchen (Sieg)                                 Stadtbürgermeister       unter folgenden links können sie uns finden:
hinweis zum tagesordnungspunkt „einwohnerfragestunde“                         http://www.stadt-kirchen.de/
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4                https://www.facebook.com/stadtkirchensieg/
GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind be-             https://www.instagram.com/stadtkirchen/
rechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich             https://twitter.com/kirchensieg
Neues Feuerwehrhaus in Harbach - nr.:16/2018 - Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)
Kirchen aktuell                                                          10                                                                Nr. 16/2018

■ Ortsbürgermeister: Maik Köhler
Öffnungszeiten: Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg 2 - 4
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo. nachm. von 13:00 bis 16:00 Uhr
und Do. nachm. von 13:00 bis 17:00 Uhr, tel.: 0271/35777,
Telefax 0271/356287; e-mail: post@mudersbach.net
Homepage: www.mudersbach.net
Gemeindebüro Mudersbach, Konrad-Adenauer-Straße 22 - 24,
montags und mittwochs: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 17.00
Uhr, tel.: 02745/8305,
e-mail: post@mudersbach.net
bürgersprechstunde des ortsbürgermeisters:
Gemeindebüro Mudersbach, freitags 16:00 bis 17:00 Uhr
Gemeindebüro Niederschelderhütte, freitags 17:00 bis 18:00 Uhr.
sprechtag des notars
An jedem zweiten Dienstag im Monat (bei entsprechender Resonanz
auch häufiger) findet im Gemeindebüro Niederschelderhütte, Hüttenweg
2, nachmittags der Sprechtag des Notars Volker Puderbach aus Betz-
dorf statt.
Termine sind vorab telefonisch mit dem Notariat Volker Puderbach in
Betzdorf, Bismarckstr. 9, unter der Telefonnummer 0 27 41 / 93 98 00
abzustimmen.

■ Öffentliche Bekanntmachung
   zur 20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
   der Ortsgemeinde Mudersbach
sitzungstermin:      Donnerstag, 26.04.2018, 18:00 Uhr
raum, ort            Gemeindebüro Mudersbach,
                     Konrad-Adenauer-Straße 22-24,
                     57555 Mudersbach
tagesordnung
Öffentliche sitzung
1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
2. Informationen der Verwaltung
3. Vorberatung Auftragsvergabe Jahresvertrag Straßenunterhaltung
4. Vorberatung Auftragsvergabe Ginsterweg / Friedhofstraße
5. Vorberatung Auftragsvergabe Planungsleistungen Neubau Kinder-
     tagesstätte Niederschelderhütte
6. Verschiedenes
Mudersbach, 13. April 2018                               Maik Köhler
                                                   Ortsbürgermeister          ■ Ortsbürgermeister: Matthias Otterbach
                                                                              Gemeindebüro Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach,
                                                                              Tel. 02734/5482, Fax 02734/55734
                                                                              E-Mail: gemeindeniederfischbach@web.de
                                                                              Internet: www.niederfischbach.de
                                                                              Öffnungszeiten:
                                                                              Montag und Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr.
                                                                              Mittwoch, Donnerstag und Freitag geschlossen.
                                                                              sprechstunden des ortsbürgermeisters:
                                                                              Nach Vereinbarung.
                                                                              In dringenden Fällen wenden Sie sich ggf. direkt an die Verbandsge-
                                                                              meindeverwaltung.

                                                                              bekanntmachung
                                                                              ■ Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Struth“,
                                                                                  Ortsgemeinde Niederfischbach
                                                                              bekanntmachung nach § 10 abs. 3 baugesetzbuch (baugb)
                                                                              Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Niederfischbach vom 26.03.2018
                                                                              wurde der Bebauungsplan „In der Struth“ in Niederfischbach in der Fas-
                                                                              sung der durchgeführten Abwägungen zur Offenlage und der Beteili-
                                                                              gung der Träger öffentlicher Belange gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
                                                                              (BauGB) als Satzung beschlossen.
                                                                              Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch
                                                                              (BauGB) bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebau-
                                                                              ungsplan in Kraft.
                                                                              Alle Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Struth“
                                                                              werden mit den erforderlichen Planunterlagen, textlichen Festsetzungen
                                                                              und der Begründung nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
                                                                              in der Bauabteilung Fachbereich 4 der Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                              Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 307 während der Dienstzeiten zu
                                                                              jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen wird Auskunft
                                                                              über den Inhalt erteilt.
                                                                              In der nachstehenden Übersicht ist die Planzeichnung des Bebauungspla-
                                                                              nes „In der Struth“ Ortsgemeinde Niederfischbach verkleinert dargestellt.
                                                                              Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB
                                                                              über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-
                                                                              che für Eingriffe in bisher zulässige Nutzungen durch diesen Bebau-
                                                                              ungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird
                                                                              aufmerksam gemacht. Gemäß § 215 BauGB ist eine Verletzung der in §
                                                                              214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 Satz 2 BauGB
                                                                              bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der
                                                                              Abwägung unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jah-
                                                                              res seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsge-
                                                                              meinde Friesenhagen unter Darlegung des die Verletzung begründeten
                                                                              Sachverhaltes geltend gemacht worden ist.
Kirchen aktuell                                                                         11                                                               Nr. 16/2018

                                                                                             (BMG). Auskunft hierzu erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
                                                                                             Bürgerbüros, Tel. 02741 / 688-800.
                                                                                             Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

                                                                                             ■ Jugendsammelwoche des Landesjugendringes
                                                                                                 Rheinland-Pfalz vom 25. April bis 04. Mai 2018
                                                                                             Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu
                                                                                             sammeln - für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und
                                                                                             Jugendlicher. Auch dieses Jahr soll wieder gesammelt werden und dafür
                                                                                             brauchen wir Ihre/Eure Hilfe!
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestim-                          Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch ehrenamtliche Tätig-
mungen über die Ausschlussgründe nach § 22 Abs. 1 Gemeindeord-                               keit getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unter-
nung (GemO), die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen                              stützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und
des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht                           sammeln an den verschiedensten Orten zu den unterschiedlichsten
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser                           Gelegenheiten.
Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche                         Die eine Hälfte des gesammelten Geldes darf die sammelnde Jugend-
Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde                                gruppe behalten. Damit kann alles finanziert werden, was für die Jugend-
Niederfischbach oder der Verwaltung geltend gemacht worden ist.                              gruppe wichtig ist: ob Gruppenräume renoviert oder neu ausgestattet, ob
Niederfischbach den 13.04.2018                    Matthias Otterbach                         Materialien, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen
Ortsgemeinde Niederfischbach                      Ortsbürgermeister                          oder auch der nächste Gruppenausflug bezahlt werden muss.
                                                                                             Die andere Hälfte wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit
■ Öffentliche Bekanntmachung zur 12. Sitzung                                                 werden u.a. Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendrin-
   des Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschusses                                            ges (z. B. im Rahmen der Inklusion oder der Entwicklungszusammenar-
   der Ortsgemeinde Niederfischbach                                                          beit) unterstützt.
sitzungstermin: Montag, 23.04.2018, 18:30 Uhr                                                An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz betei-
raum, ort:        Mehrzweckraum Gemeindebüro,                                                ligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring.
                  Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach                           schirmherrin unserer sammlung ist ministerpräsidentin malu Dreyer.
tagesordnung                                                                                 Die sammelunterlagen können im kirchener rathaus bei sebastian
Öffentliche sitzung                                                                          lippert (telefon: 02741/688224 - e-mail: s.lippert@kirchen-sieg.de)
1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung                                     oder beim landesjugendring (telefon: 06131/960200 - e-mail: info@
2. Informationen der Verwaltung                                                              ljr-rlp.de) angefordert werden.
3. Aufstellung des Bebauungsplanes „Windecke“, Ortsgemeinde Nie-                             Die Jugendsammelwoche ist durch den Erlaubnisbescheid der Aufsichts-
     derfischbach, hier: Billigungsbeschluss zur Durchführung einer                          und Dienstleistungsdirektion Trier vom 07.06.2017, Aktenzeichen 15 750-
     zweiten Auslegung auf Grundlage eines geänderten Planentwurfs                           2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich überwacht.
4. Jahresvertrag zur Straßenunterhaltung für den Zeitraum vom                                                                                   Mainz, im Januar 2018
     01.05.2018 bis zum 30.04.2020 in der Ortsgemeinde Niederfisch-
     bach
5. Verschiedenes
nichtöffentliche sitzung
1. Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
2. Bund-Länder-Förderprogramm Ländliche Zentren - Kirchenumfeld
     Rothenberg; hier: Sachstandsinformation
3. Verschiedenes
Niederfischbach, 13. April 2018                   Matthias Otterbach
                                                                                                                             Sammel Woche
                                                  Ortsbürgermeister

           herzlichen glückwunsch
■ Altersjubilare                                                                                      FÜR                                       FÜR
                                                                                                      UNS                                      ANDERE
Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg), der Stadtbür-
germeister der Stadt Kirchen (Sieg) und die Ortsbürgermeister der Orts-
gemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach und Nie-
derfischbach gratulieren allen Altersjubilaren herzlich.
20.04.     Herr Hagelganz, Friedrich,
           57572 Niederfischbach ........................... zum 90. Geburtstag

                                                                                                                            FÜR
21.04.     Frau Brückner, Sieglinde, 57548 Kirchen (Sieg),
           OT Freusburg .......................................... zum 80. Geburtstag

                                                                                                                            EUCH
23.04.     Herr Avci, Alaettin, 57555 Mudersbach .. zum 80. Geburtstag
24.04.     Herr Klein, Linus, 57555 Brachbach ....... zum 85. Geburtstag
24.04.     Herr Quente, Gerhard, 57555 Mudersbach zum 90. Geburtstag
24.04.     Herr Schneider, Hans Dieter, 57548 Kirchen (Sieg),
           OT Freusburg .......................................... zum 80. Geburtstag

                                                                                                     25. April - 04. Mai 2018
25.04.     Frau Böhm, Erika, 57572 Niederfischbach ...... zum 85. Geburtstag
26.04.     Frau Kreuz, Johanna, 57548 Kirchen (Sieg),
           OT Katzenbach ....................................... zum 80. Geburtstag
Die Datenübermittlung erfolgt auf der Grundlage des neuen Bundesmel-                                 Schirmherrschaft Ministerpräsidentin Malu        Dreyer
degesetzes.
Falls Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten für das Altersjubiläum nicht ein-                           www.jugendsammelwoche.de
verstanden sind, besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer Übermitt-
lungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
Kirchen aktuell                                      12                                            Nr. 16/2018

   Venedig – „die eigentümliche Stadt“
   „Der Weg ist das Ziel“: So könnte fast schon das
   Motto       der     Osterferien-Bildungsfahrt       der
   Jugendpflegen Betzdorf-Gebhardshain und Kirchen
   gelautet     haben,    die     diesmal     mit   einer
   außergewöhnlichen 13-stündigen Zugfahrt startete.
   Stets Venedig als Hauptziel vor Augen, ging es für
                               die 47 Jugendlichen mit
                               ihren acht Betreuern nach
                               einer Fahrt im ICE von
                               Frankfurt nach München zunächst im Eurocity quer über die Alpen. Der
                               kurze Stopp am Brennerpass in 1.600 m Höhe wurde zur
                               Schneeballschlacht genutzt, bevor es dann durch Südtirol und an
                               Verona vorbei weiter Richtung Lagunenstadt ging. In Venedig Mestre -
   ein Stadtteil Venedigs auf dem Festland - angekommen, wurde das neue „A&O Hostel Venezia“ als
   Unterkunft bezogen, das mit modernster Ausstattung begeisterte. „Ist das hier Realität oder eine
   Filmkulisse“ fragten sich die Jugendlichen verblüfft, als sie nach einer weiteren Zugfahrt über den
   Verbindungsdamm endlich im Kern der Stadt der Liebe standen. Häuser direkt am Wasser, Brücken
   darüber und Boote, Schiffe und Gondeln darauf – toll! Erster Touri-Stopp: Rialtobrücke. Auf dem
   Rückweg wurde die Bahnhofssuche eine ganz eigene Herausforderung, so dass selbst die
   Reiseleiter Ingo Molly und Marc Rosenkranz „Google Maps“ als Navigationsmittel zur Hilfe nehmen
   mussten. Doch der Ausweg aus dem Irrgarten der zahlreichen kleinen
                              Gassen wurde gefunden und die Gruppe
                              konnte getrost vollzählig an der informativen
                              Stadtführung am Folgetag teilnehmen. Die
                              einheimischen Reiseführer Jose und Rita
                              brachten die Besonderheit der Stadt näher und
                              resümierten: „Venedig ist die eigentümlichste
                              Stadt der Welt“. Über den Markusplatz ging es zur Seufzerbrücke, am
   Dogenpalast vorbei in den Markusdom und durch die zahlreichen kleinen
   Gassen zur Rialtobrücke. Einfach nur sympathisch, wie Reiseführerin Rita die
   Gruppe darauf aufmerksam machte, wie ihre Nachbarin Maria ihre Wäsche
   von Fenster zu Fenster über der Gasse aufhing.
   Ab Mittag hatten die Jugendlichen die Möglichkeit, die Inselgruppe per
                                  Vaporetto (die Wasserbusse, die DAS
                                  öffentliche Verkehrsmittel der Stadt darstellen) zu erkunden. Ob über
                                  den Canal Grande oder nach Lido (Strandinsel), die Glasinsel Murano
                                  und die besonders sehenswerte Insel Burano: das Ticket wurde
                                  ausgiebig genutzt. Ein Tipp der Reiseführer war die Aussichtsterrasse
                                  auf dem Kaufhaus direkt an der Rialtobrücke. Bei strahlendem
   Sonnenschein gab es einen super Ausblick über die Dächer der besonderen Stadt, die noch bis
                                    spät in den Abend erkundet wurde.
                                    Nach einer kurzen Nacht im Hostel
                                    wurde erneut die Stadt zu Fuß oder
                                    per Vaporetto erobert, bevor es am
                                    Nachmittag zur Rückfahrt ging. Im
                                    vollbesetzten Eurocity bekam die
                                    Gruppe die verstärkten Zollkontrollen hautnah mit, denn der Weg
                                    über die Alpen ist einer der Hauptflüchtlingsstrecken durch Europa.
   Im Nacht-ICE ging es weiter Richtung Heimat. Unter dem Motto „Lernen der besonderen Art“
   werden die Jugendpflegen Kirchen und Betzdorf-Gebhardshain die Bildungsfahrten aufgrund der
   großen Nachfrage auch im Jahr 2019 fortsetzen. Dann geht es in die Weltmetropole London.
   Weitere Informationen zu Fahrten und Angeboten der Jugendpflegen gibt es unter
   jugendpflege@vg-bg.de oder 02741 291-423.
Sie können auch lesen