Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen

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Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Vulkan Echo
                   Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
                                                VErbandsgEmEindE                Ulmen
                                                Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l

Jahrgang 50                           Samstag, den 25. Januar 2020                            Ausgabe 4/2020

                                            Karneval in Auderath 2020
                                                                                                                 A

                                               Prinzessin Vera I. und Prinz Markus I.

                   Termine:
                                               Kinderprinzenpaar: Prinzessin Zoey I. die immer tanzt
                                               und lacht und Lucca I. der‘s zum zweiten Mal macht

  Kinderkappensitzung am 08.02.2020 ab 15.11 Uhr mit anschließender Kinderdisco
  und gemütlichem Beisammensein im Bürgerhaus Auderath
  Kappensitzung am Samstag 15.02.2020
  Beginn 20.11 Uhr im Bürgerhaus Auderath
  Veilchendienstag 14.11 Uhr Karnevalsumzug Auderath

                                                                                         www.ulmen.de
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                                                                              -2-                                                                                  Ausgabe 4/2020

                                                                                not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei                                                                                                                                Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
                                                                                                                                          Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst-
Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110
                                                                                                                                          bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Polizeiinspektion Cochem:����������������������������� Tel.: 02671-9840, FAX 984100
                                                                                                                                          Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Polizeiinspektion Zell:������������������������������������Tel.: 06542-98670, FAX 986750
                                                                                                                                          Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010                                                sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116                                            Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
                                                                                                                                          jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs-
■■ Feuer und Rettungsdienst                                                                                                               fall immer zuverlässig zur Hand hat.
Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112         Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
                                                                                                                                          am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
■■ Ärztlicher Notdienst                                                                                                                   Notdienst ist Sonderdienst!
Ärztliche Bereitschaftspraxen                                                                                                             Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not-
��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos)                                          dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen
- Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem                                                                                werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein-
Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte:                                                                                                  land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst-
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze-                                                                  plan verfügbar.
rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun                                                                            ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der                                                                                  Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Orte:                                                                                                                                     Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon-
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz,                                                                      nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244
Auderath                                                                                                                                  Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:                                                                                         Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222
Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                                                  Da nicht Rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab
Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                                                um telefonische Voranmeldung damit für Sie unnötige Wartezei-
Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr                                                                                              ten vermieden werden können.
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                                                                        ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22
tag, 07:00 Uhr                                                                                                                            für Bad Bertrich: Kabel Deutschland,
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       ■■ Entstördienst bei Notfällen
tag, 07:00 Uhr
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                      und technischen Störungen
                                                                                                                                          Erdgasversorgung
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte                                                                                                    Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:                                                                                                  Unternehmen der evm-Gruppe ����������������������������������������� Tel. 0261-2999-55
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                           ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis                                                                         Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol-                                                                         ■■ Schiedsperson
genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                          Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr                                                                                                  und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie                                                                         Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                                                        Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kli-
                                                                                                                                          ding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollme-
■■ Notdienst der Apotheken im Land                                                                                                        rath)
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül-                                                                        Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz                                                                                   Hinweis:
                  0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)                                                                                         Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und                                                                                          gegenseitig.
aus dem Mobilfunknetz
         0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)                                                                                      ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
Das Verfahren ist denkbar einfach:                                                                                                        Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:��������������������������������Handy 0160-9786 9515

        Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen                                                                                                    Tel. Zentrale (Bürgerbüro):                           02676-409-0
                                                                                                                                            Fax:                                                  02676-409-500
             Marktplatz 1, 56766 Ulmen                                                                                                      Internet:                                             www.ulmen.de
                                                                                                                                            E-Mail:                                               info@ulmen.de
                                                                                                                                            Öffnungszeiten:
                                                                                                                                            montags-donnerstags:                                  08:30 - 12:30 Uhr &
                                                                                                                                                                                                  14:00 - 16:00 Uhr
                                                                                                                                            freitags:                                             08:30 - 13:00 Uhr
                                                                                                                                            Bürgerbüro zusätzlich:                                tägl. ab 08:00 Uhr
                                                                                                                                            donnerstags:                                          bis 17:00 Uhr
                                                                                                                                            1. Samstag im Monat:                                  10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                                                                                    -3-                                                   Ausgabe 4/2020
                                                                                                                                                    Hinweis zur Abholung der Personalausweise

                                       Verbandsgemeinde
                                                                                                                                           Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
                                                                      Ulmen                                                                Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt
                                                                                                                                           wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grund-
                                                                                                                                           sätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies
               Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                   nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.
                                                                                                                                           02676/409-0)

                           Sprechstunde                                                                                                               Verbandsgemeindeverwaltung
                    des Jugendamts Cochem-Zell                                                                                                        - Bürgerbüro und Standesamt -
  Die Sprechstunde des Kreisjugendamts findet am Montag, den                                                                                   Verbandsgemeindeverwaltung
  27.01.2020 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsge-                                                                               Marktplatz 1, 56766 Ulmen
  meindeverwaltung Ulmen statt.                                                                                                                Tel.: 02676/409-0, Fax:02676/409-501
  Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Wagner unter                                                                                    Hinweis:
  02671-61328 oder per E-Mail katrin.wagner@cochem-zell.de ver-                                                                                Das Bürgerbüro und Standesamt ist am Samstag, dem
  einbaren.                                                                                                                                                           01. Februar 2020
  Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/                                                                           wieder geöffnet, und zwar von 10.00 bis 12.00 Uhr.
  Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugend-                                                                                 Die übrigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
  lichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstüt-                                                                             Montag- Freitag      8.00 - 12.30 Uhr
  zung auf.                                                                                                                                    Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
                                                                                                                                               Donnerstag           14.00 - 17.00 Uhr
                                                                                                                                               Das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros:
     Das Sozialamt der Verbandsgemeinde-                                                                                                       Sie können:
               verwaltung Ulmen                                                                                                                • sich an-, ab- und ummelden
                                                                                                                                               • Fundsachen abliefern oder abholen
               sucht Wohnungen                                                                                                                 • Ihren Hund an- und abmelden
           für Asylbewerber / innen.                                                                                                           • Ihre Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen
  Wer im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen eine Wohnung                                                                                       • Antragsformulare abgeben
  frei hat und bereit ist, diese an die Verbandsgemeindeverwal-                                                                                Sie können beantragen:
                          tung zu vermieten                                                                                                    • Personalausweise und Pässe
                         wendet sich bitte an                                                                                                  • Kinderreisepässe
  Frau Viktoria Ullrich, 02676/409-113, viktoria.ullrich@ulmen.                                                                                • zur Fahrerlaubnis: Erst-/Neuerteilung, Erweiterung,
                                  de                                                                                                           • polizeiliche Führungszeugnisse
                                 oder                                                                                                          • Auskunft Gewerbezentralregister
  Herrn Gerhard Litzen, 02676/409-112, gerhard.litzen@ulmen.                                                                                   Sie erhalten
                                  de                                                                                                           • Meldebescheinigungen
                                                                                                                                               • Untersuchungsberechtigungsscheine
                                                                                                                                               • Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften
                                                                                                                                               • allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr
        Reisepässe können abgeholt werden!                                                                                                     • Info-Material
                                                                                                                                               Sie erhalten Antragsformulare für
Die bis zum 02.01.2020 beantragten Reisepässe können bei der Ver-                                                                              • Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung
bandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.                                                                                                 • Lohnsteuerermäßigung
                                                                                                                                               • Wohngeld
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.                                                                                  Sie können
                                                                                                                                               • Privatanzeigen für unser Vulkanecho aufgeben
 ✂                                                                                                                                             • Restmüllsäcke zum Preise von 4,00 Euro bei uns erwerben
               Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses

 Ich

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 Familienname, Vorname, Geburtsdatum

 wohnhaft in

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 Ort, Straße

 bevollmächtige hiermit Herrn/Frau

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 Familienname, Vorname, Geburtsdatum

 wohnhaft
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 Ort, Straße

 ausgewiesen durch

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 meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.

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 Ort, Datum                                                                     Eigenhändige Unterschrift
                                                                                                                           ✂
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                              -4-                                                              Ausgabe 4/2020

                 Bekanntmachung                                                               Gemarkung Eller (GKZ 1515)
                Anordnungsbeschluss                                                           Flur 10
           Flurbereinigung Kloster Stuben                                                     Flurst.-Nr.
                                                                                              117/1, 123/1, 126/1, 127/1, 128/7, 129, 130, 131, 132/1, 137/1, 138,
                                                                                              139, 143/4, 144/4, 147/1, 150/1, 153/1, 153/2, 154/1, 154/2, 154/3,
Dienstleistungszentrum                 56727 Mayen, 17.01.2020                                154/4, 154/5, 155, 157/1, 158/2, 158/3, 160, 162/1, 163, 166/1,
Ländlicher Raum                                                                               170, 171, 172, 173, 174, 175, 177/1, 183/1, 185, 188/1, 191/1, 192,
DLR - Westerwald-Osteifel              Bannerberg 4                                           193/1, 193/2, 195, 197, 199/1, 201/1, 204/1, 205, 206/1, 211/1,
Abteilung Landentwicklung und          Telefon: 02651/4003-0                                  214, 215, 216, 217, 218, 219/1, 222, 223/1, 225/1, 228/1, 233/1,
Ländliche Bodenordnung                                                                        237/36, 264/207, 279/229, 280/232, 292/196, 293/196, 296/227,
Vereinfachtes                          Telefax: 02651/4003-89                                 384/152, 385/152, 386/198, 387/198, 388/198, 390/156, 391/156,
Flurbereinigungsverfahren                                                                     398/221, 399/220, 407/224, 408/177, 473/117, 475/122, 484/157,
Kloster Stuben                                                                                485/194, 491/140, 492/141, 493/142, 501/158, 585/221, 586/221,
Aktenzeichen: 31380-HA2.3.             Internet: www.dlr.rlp.de                               609/208, 610/210, 618/148
                                                                                         Gemarkung Neef (GKZ 1597)
           Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren                                          Flur 1
                        Kloster Stuben                                                      Flurst.-Nr.
                  Flurbereinigungsbeschluss                                                 1/2, 1/3, 1/5, 2, 3, 7/1, 8/1, 10/1, 12/1, 21, 22, 33/1, 38/1, 40, 41,
                                                                                            49/1, 61/1, 65, 66/1, 67, 68, 69, 70, 71/2, 71/3, 72/1, 73/1, 80, 84/1,
- ohne Gründe -                                                                             84/2, 84/3, 86/2, 86/3, 86/5, 86/6, 88, 89/1, 90, 91, 93, 95, 96, 98,
                                                                                            100/2, 100/3, 103, 105/2, 105/3, 105/4, 105/5, 106, 110/1, 110/2,
                                                                                            111/1, 112/1, 114, 115/1, 120, 126/2, 126/3, 128, 130, 135, 140/1,
I. Anordnung
                                                                                            140/2, 143/2, 143/3, 144/2, 144/3, 145, 147, 148, 149/2, 149/3,
1.    Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung (§ 86 Abs. 1                              150/2, 150/3, 151/2, 151/3, 152/2, 152/3, 153/2, 153/3, 154, 156,
      Nr. 1, 4 Flurberei­nigungsgesetz (FlurbG))                                            157, 158, 159, 162, 163, 164, 169, 179, 180, 181, 183, 186, 194, 195,
      Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der                         196, 198, 200/165, 202/63, 212/99, 213/99, 216/6, 217/6, 218/6,
      Gemarkungen Bremm, Eller und Neef das                                                 228/119, 230/115, 231/115, 235/146, 236/146, 239/107, 240/107,
      Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Kloster Stuben                                 241/131, 242/131, 244/132, 245/132, 247/102, 248/102, 250/129,
      angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbeson-                               252/4, 253/4, 257/5, 262/136, 263/136, 264/136, 265/136,
      dere der Dorferneuerung in Verbindung mit Maßnahmen der                               266/136, 269/138, 270/138, 271/141, 272/141, 281/161, 282/161,
      Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Land-                            283/166, 285/131, 286/131, 287/132, 288/132, 291/199, 292/199,
      schaftspflege sowie die notwendige Neuordnung des Grundbe-                            293/199, 294/199, 295/199, 296/199, 297/199, 304/199, 305/199,
      sitzes zu ermöglichen und durchzuführen.                                              306/199, 307/199, 313/50, 314/129, 315/129, 322/137, 323/137,
2.    Feststellung des Flurbereinigungsgebietes                                             325/142, 326/142, 334/184, 335/184, 338/20, 343/136, 344/136,
      Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten                          345/155, 346/155, 347/182, 353/99, 354/101, 362/133, 363/133,
      Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt.                                    364/133, 365/134, 366/134, 367/134, 368/134, 370/142, 372/5,
      Gemarkung Bremm (GKZ 1516)                                                            373/124, 374/124, 375/125, 376/125, 385/55, 389/66, 394/160,
                                                                                            395/160, 398/185, 410/73, 412/76, 419/136, 420/136, 421/167,
      Flur 10
                                                                                            422/168, 427/146, 428/146, 429/191, 430/192, 431/193, 434/170,
      Flurst.-Nr.                                                                           435/173, 436/189, 437/187, 438/197, 439/187
      1/1, 4, 5/1, 7, 8/1, 11, 12/1, 14/1, 15/1, 16/1, 20/1, 23/1, 27/1, 32, 33,
      34/1, 35, 38, 39, 40/2, 41/1, 42, 43, 44, 45/1, 46/1, 47/1, 50/1, 51, 52,             Flur 2
      54, 58/1, 62/1, 67/1, 70/1, 71/1, 73/1, 75/1, 77, 78/1, 79, 80, 81, 84,
      85/1, 86/1, 90/1, 91/1, 101/1, 107/1, 108/1, 113/1, 129/1, 130/1,                       Flurst.-Nr.
      130/2, 130/3, 130/5, 130/6, 131, 132/1, 134, 137/1, 138/1, 141/1,                       1/1, 1/3, 1/4, 3/1, 3/2, 7, 8, 11, 12, 15, 20, 23, 28, 31, 32, 35, 36, 39,
      142/1, 143/1, 143/2, 144/1, 144/2, 146/1, 146/2, 146/4, 146/5,                          45, 49, 50, 51, 58, 59, 62, 63, 66, 68, 69, 70, 71, 72, 76, 77, 78, 79,
      147/2, 147/3, 148/2, 148/3, 148/5, 148/6, 148/8, 148/9, 149/2,                          81, 84, 90, 97/2, 97/3, 98/2, 98/3, 99/2, 99/3, 100/2, 100/3, 100/5,
      150/3, 150/4, 152/2, 152/3, 153/1, 154/1, 154/2, 154/3, 155, 156/1,                     100/6, 100/7, 100/8, 101/8, 101/10, 102, 103, 104, 105, 106, 107,
      158, 159, 160, 162/1, 162/2, 170/1, 172, 175/1, 177/1, 179/1, 180/1,                    108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 121, 123, 124,
      184/1, 190/2, 192/1, 197, 200/1, 202/1, 205/1, 206/1, 209/1, 212/2,                     135, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 147/1, 147/2, 148, 152, 157/2,
      215/3, 215/4, 217/4, 217/5, 217/6, 217/7, 217/8, 217/9, 217/10,                         157/3, 166, 167, 168, 170, 171, 174, 175, 180/43, 182/44, 183/151,
      217/11, 217/12, 217/13, 219/1, 222/2, 224, 226, 229/2, 231/2,                           184/151, 185/151, 186/80, 187/80, 188/80, 189/80, 190/122,
      232/1, 234/1, 240/1, 242/2, 245/2, 250/1, 253/2, 253/3, 253/4,                          191/122, 195/24, 196/24, 197/24, 198/24, 203/74, 204/74, 209/48,
      255/1, 257/1, 258/1, 260/1, 263/1, 264/1, 265/1, 266/1, 266/3,                          210/48, 211/160, 215/27, 216/27, 217/101, 218/101, 220/169,
      266/4, 291/157, 292/157, 293/53, 294/53, 296/88, 297/89, 312/85,                        221/169, 226/73, 227/73, 231/137, 232/4, 233/4, 236/134,
      316/85, 318/145, 320/146, 323/17, 327/13, 334/139, 335/139,                             237/134, 239/136, 243/93, 244/95, 246/154, 247/154, 249/154,
      339/96, 341/98, 344/21, 349/140, 350/140, 402/16, 403/89,                               250/154, 262/54, 263/55, 266/40, 267/43, 268/176, 269/176,
      409/161, 410/161, 411/147, 423/82, 424/83, 441/90, 450/138,                             270/85, 271/85, 272/85, 273/85, 274/86, 275/88, 276/89, 277/156,
      451/138, 457/144, 468/264, 476/208, 477/209, 479/217, 480/218,                          279/91, 280/92, 281/172, 282/16, 283/16, 286/146, 287/146,
      492/264, 497/10, 498/10, 499/31, 500/31, 501/31, 502/48, 503/48,                        289/75, 290/75, 291/96, 292/96, 293/136, 294/136, 295/131,
      504/135, 505/136, 507/146, 520/26, 521/26, 522/26, 524/162,                             297/132, 300/133, 301/138, 302/138, 303/139, 304/139, 307/153,
      531/3, 535/16, 538, 539, 540/1, 540/2, 541/1, 541/2, 542/1, 542/2,                      313/161, 318/1, 319/2, 321/5, 322/5, 323/6, 324/9, 325/10, 326/13,
      543/1, 543/2, 544, 545, 546/1, 546/2, 547/1, 547/2, 548/1, 548/2,                       327/14, 328/17, 329/17, 330/21, 331/22, 332/25, 333/25, 334/25,
      549/1, 549/2, 550/1, 550/2, 551/1, 551/2, 552/1, 552/2, 553/1,                          335/25, 336/26, 337/26, 338/29, 339/30, 340/33, 341/34, 342/37,
      553/2, 554/1, 554/2, 555/1, 555/2, 555/3ˇ, 556/1, 556/2, 556/3,                         343/38, 344/41, 345/42, 346/42, 347/46, 348/47, 349/52, 350/53,
      557/1, 557/2, 557/3, 558/1, 558/2, 558/3, 559/1, 559/2, 559/3,                          351/56, 352/57, 353/60, 354/61, 355/64, 356/65, 357/67, 358/67,
      560/1, 560/2, 560/3, 561/1, 561/2, 561/3, 562/1, 562/2, 562/3,                          359/149, 361/119, 362/131
      563/1, 563/2, 563/3, 564/1, 564/2, 564/3, 565/1, 565/2, 565/3,                          Flur 3
      566/1, 566/2, 566/3, 567/1, 567/2, 567/3, 568, 569/1, 569/2, 569/3,
      570/1, 570/2, 570/3, 571/1, 571/2, 571/3, 572/1, 572/2, 572/3,                          Flurst.-Nr.
      573/1, 573/2, 573/3, 574/1, 574/2, 574/3, 575/1, 575/2, 575/3,                          84/3, 84/7, 84/8, 96/1, 96/2, 101/1, 102, 105/1, 105/2, 107/1,
      576/1, 576/2, 577/1, 577/2, 578/1, 578/2, 579/1, 579/2, 580/1,                          109/1, 112/1, 113/1, 114/2, 118/1, 119, 126, 127, 130/1, 137,
      580/2, 581/1, 581/2, 582/1, 582/2, 583/1, 583/2, 584/1, 584/2, 585,                     667/131, 668/131, 717/120, 752/118, 768/51, 778/51, 780/165,
      586, 587, 588, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 598,                        944/106, 958/113, 959/115, 960/116, 966/139, 1058/96, 1062/108,
      599, 600, 601, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611,                        1063/108
      612, 613, 614, 615, 616, 617, 618, 619, 620/1, 620/2, 621/1, 621/2,                     Flur 20
      622/1, 622/2, 623/1, 623/2, 624, 625, 626, 627/1, 627/2, 627/3,
      628, 629/2, 629/3, 629/4, 629/5, 629/6, 629/7, 630/1, 630/3, 630/4,                     Flurst.-Nr.
      630/5, 630/6, 630/7, 630/8, 630/9, 630/10                                               125, 126, 127, 128, 170/1, 179, 180.
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                       -5-                                                      Ausgabe 4/2020

3.    Teilnehmergemeinschaft                                                  3.   Anmeldung unbekannter Rechte
      Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erb-                Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlus­
      bauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden                    ses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind,
      Grundstücke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft.                  aber zur Beteiligung am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
      Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereini-                  berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleis-
      gungsbeschluss.                                                              tungszentrum Ländlicher Raum DLR - Westerwald-Osteifel,
                                                                                   Bannerberg 4, 56727 Mayen anzumelden.
      Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen:                                  Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann
        “Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereini-                     die Flurbereini­gungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und
                             gung Kloster Stuben”                                  Festsetzungen gelten lassen.
      Ihr Sitz ist in Bremm, Landkreis Cochem-Zell.                                Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines
4.    Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung                           vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen
                                                                                   sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demge­genüber diese Frist
      Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der                  durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbe­
      Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unan-                    schlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
      fechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die fol­   genden Ein-          4.   Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Gebietskarte
      schränkungen:
                                                                                   Je ein Abdruck dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den
4.1   In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung                    Beschlussgründen und einer Gebietskarte liegen während der
      der Flurbereini­gungsbehörde nur Änderungen vorgenommen                      Dienststunden bzw. Sprechzeiten zwei Wochen lang nach der
      werden, wenn sie zum ordnungs­gemäßen Wirtschaftsbetrieb                     Bekanntgabe zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei:
      gehören. Der Umbruch von Dauergrünland und Grünlandflä-                      • der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravené-
      chen sowie die Neueinsaat von Dauergrünland unterliegen der                      straße 61, 56812 und der Verbandsgemeindeverwaltung
      Veränderungssperre nach § 34 FlurbG. Der Umbruch von Grün-                       Zell, Corray 1, 56856 Zell
      landflächen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Flurberei-               • den Gemeindeverwaltungen Bremm, Ediger-Eller und
      nigungsbehörde und setzt die Genehmigung der zuständigen                         Neef
      Kreisverwaltung voraus. Auch die Rodung von Rebland und
      Neu­anpflanzung von Rebstöcken bedürfen der Zustimmung der                   Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer
      Flurbereinigungsbe­hörde.                                                    Übersichtskarte dargestellt.
4.2   Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und                  Der Beschluss und die Gebietskarte können ebenfalls im Internet
      ähnliche Anla­gen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereini-                 unter www.dlr.rlp.de/... eingesehen werden.
      gungsbehörde errichtet, herge­stellt, wesentlich verändert oder         5. Datenschutz-Grundverordnung
      beseitigt werden.                                                            Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art.
4.3   Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,                  6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 Satz 1 lit. b Datenschutz-Grund-
      Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Aus-                  verordnung (DS-GVO) i.V.m § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
      nahmefällen, soweit landes­kulturelle Belange, insbesondere des              zur Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstleistungszentrums
      Naturschutzes und der Landschafts­pflege, nicht beeinträchtigt               Ländlicher Raum (DLR), die im öffentlichen Interesse liegen oder
      werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe­hörde be­sei­tigt              in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich. Hinsicht-
      werden.                                                                      lich der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie
4.4   Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen                         der Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DS-GVO weisen wir auf die
      Bewirtschaftung über­   steigen, bedürfen der Zustimmung der                 Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.dlr.rlp.de
      Flurbereinigungsbehörde. Die Zu­stimmung darf nur im Einver-                 (Datenschutz) hin.
      nehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt wer­den.                   Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                              Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung                                      Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach §     schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Länd-
80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der           licher Raum Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen
Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel       oder beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-
4 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1294), wird angeordnet mit          Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur oder wahlweise bei
der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung           der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Obere Flurbe-
haben.                                                                        reinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen.
III. Hinweise:                                                                Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist
1.    Ordnungswidrigkeiten                                                    nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei
                                                                              einer der oben genannten Behörden eingegangen ist.
      Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Ände-            Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In
      rungen vorgenommen oder Anla­gen hergestellt oder beseitigt             diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten
      worden, so können sie in Flurbereinigungsver­fahren unberück-           elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des
      sichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren         Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elekt-
      Zu­stand nach § 137 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fas-         ronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans-
      sung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546),             aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/
      zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008           EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung
      (BGBl. I Seite 2794) wieder herstellen lassen, wenn dies der Flur-      zu versehen.
      bereinigung dient.                                                      Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem
      Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenom-         DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten,
      men worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflan-            die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/ Elektroni-
      zungen anordnen.                                                        sche Kommunikation ausgeführt sind.
      Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorge-         Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der
      nommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anord-               ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten,
      nen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abge­holzte und      die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektronische-
      verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde         Kommunikation/ ausgeführt sind.
      wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.                                                                                        Im Auftrag
                                                                                                                                       Christoph Platen
      Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4                                                            (Vermessungsdirektor
      sind Ord­nungswidrig­keiten, die mit Geldbußen geahndet werden
      können.
2.    Betretungsrecht
      Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt,               DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN...
      zur Vorbereitung und zur Durchführung der Vereinfachten Flurbe-
      reinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen
                                                                                             Diskutieren Sie mit uns auf
      erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.                                              blog.wittich.de!
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                        -6-                                                                                                       Ausgabe 4/2020

                                                                                                                   Schmutzwassergebühr
                              bürgerportal                                         •
                                                                                   •
                                                                                            Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung
                                                                                            Mitteilung von Zwischenzählerständen
                           www.cochem-zell-online.de                                        • Brauchwasserzähler (Zisterne, …)
                                                                                            • Sonstige Zwischenzähler (Zwischenzähler Haus / Stall / Vieh,
                   Online erledigen                                                             Gartenwasserzähler oder sonstige)
                Service rund um die Uhr                                            •        Anmeldung von Zwischenzählern
                                                                                            • Zwischenzähler Haus / Stall / Vieh
                                                                                            • Gartenwasserzähler
                                          Die öffentlichen Verwaltungen                     • Sonstige
                                          des Landkreises Cochem-Zell
                                          und der vier Verbandsgemeinden                                                                                Läuft jetzt online!
                                          Kaisersesch, Cochem, Zell und                                                                                 Den Antrag auf Absetzung von
                                          Ulmen haben für die Bürgerinnen                                                                               Wassermengen wegen landwirt-
                                          und Bürger sowie Unternehmen                                                                                  schaftlicher Nutzung, Mitteilung
                                          rund um die Uhr geöffnet. Mit                                                                                 von Zwischenzählerständen und
                                          dem Bürgerportal Cochem-Zell                                                                                  die Anmeldung von Zwischen-
                                          können Sie ausgewählte Verwal-                                                                                zählern können Sie ab sofort
                                          tungsdienstleistungen mit weni-                                                                               schnell und einfach online stellen.
                                          gen Mausklicks online unter
                                                                                   Auf der Internetseite
                      www.cochem-zell-online.de                                                                            www.cochem-zell-online.de
erledigen.                                                                                                                                  oder auch
Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürger-                                                                         www.coc.de
portals Cochem-Zell informiert.
Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht                 das Stichwort „Schmutzwassergebühr“ eingeben, Wohnort ergänzen
mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung              und Sie erhalten alle wichtigen Informationen sowie einen Link zum
oder die Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig sind,                entsprechenden Online-Antrag.
im Bürgerportal stehen die entsprechenden Dienstleistungen verwal-                 Hier müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und die erforderli-
tungsübergreifend zur Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen                 chen Angaben eintragen.
für alle Anwender. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die             Nachweisunterlagen/erforderliche Dokumente können Sie einfach zu
Verwaltung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des                 Ihrem Antrag hochladen. Nach Absendung Ihrer Daten werden diese
Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die weite-                 bei der Berechnung Ihrer Schmutzwassergebühr 2019 geprüft.
ren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abgerundet.                            Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist für die Absetzungsanträge:
Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und                31.01.2020
Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit.                                           Wir freuen uns auf Ihren Antrag.

                              Online erledigen?                               Dort finden Sie alle derzeitigen Online-Anträge der Verbandsgemeinde Ulmen als Direktlink:

                                                                                           für die Verbandsgemeinde:
         Möchten Sie Angelegenheiten bei Ihrer Behörde Online erledigen?
                                                                                       -   Schankerlaubnis
            Dann können Sie einfach und schnell über unsere Hompage
                                www.ulmen.de                                           -   Hundesteuer (An- /Ab- /Ummeldung)
                                                                                       -   Wild- und Jagdschaden
            die bereits jetzt zur Verfügung gestellten Vorgänge erledigen.             -   Fund- und Verlustanzeige
                                                                                       -   Plakatierung
                                                                                       -   Festzuggenehmigung
                                                                                       -   Verkehrsrechtliche Genehmigung
                                                                                       -   Grabmalgenehmigung
                                                                                       -   Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
                                                                                       -   Straßenaufbruch
                                                                                       -   Anzeige von Eigentümerwechsel bei Grundstücken u. Gebäuden
                                                                                           (für Abfallentsorgung / Wasserversorgung / Abwasserentsorgung)

                                                                                           für das Abwasserwerk der VG Ulmen:
                                                                                       -   Schmutzwassergebühr – Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung
                                                                                                                                  (steht nur im Dezember/Januar online zur Verfügung)

                                                                                       -   Schmutzwassergebühr – Anmeldung eines privaten Zwischenzählers
                                                                                                                                  (Gartenwasserzähler, Haus, Stall, sonstige)
                                                                                       -   Schmutzwassergebühr – Mitteilung des privaten Zwischenzählerstands
                                                                                                                                  (Gartenwasserzähler, Brauchwasser/Zisterne, Haus, Stall, Vieh, sonstige)

                                                                                                         Nach wie vor finden Sie diese Vorgänge auch auf der Internetseite

                                                                                                                               www.cochem-zell-online.de
                                                                                                                                                 oder
                                                                                                                                          www.coc.de

                                                                                                                                      in dem Bürgerportal.
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                    -7-                                                        Ausgabe 4/2020

                                                         Wir gratulieren
 am 27.01. zum 85. Geburtstag		                   Herr Johann Ewerz, Auderath
 am 27.01. zum 80. Geburtstag		                   Frau Irmina Schneider, Gillenbeuren
 am 28.01. zum 80. Geburtstag		                   Frau Dr. Gisela Ameri, Lutzerath
 am 28.01. zum 95. Geburtstag		                   Frau Elisabeth Traubenkraut, Ulmen
 am 31.01. zum 85. Geburtstag		                   Herr Josef Gilles, Ulmen
 am 31.01. zum 80. Geburtstag		                   Herr Erhard Wagner, Bad Bertrich OT Kennfus

                                                                           Termin:           Samstag, 1. Februar
                                                                           Uhrzeit:          13.30 Uhr
                                                                           Dauer:            ca. 3 - 4 Stunden
                             Mitteilungen aus dem
                                                                           Preis:            7,- EUR pro Person (ermäßigt 6,- EUR)
                gEsundland VulkanEifEl                                     Treffpunkt:       GesundLand Tourist Information Bad Bertrich

           Achtsam durch die Natur:
                 Wanderung                                                                              Clara-Viebig-Pavillon
     auf dem Achtsamkeitspfad Kleine Kyll                                                                         Lesungen
Achtsam durch die Natur - Achtsam Gehen mit den GesundLand                                                Freitags 15.00 - 16.00 Uhr
Landschaftsmentoren und Entspannungscoaches: Aufmerksam sein                                    Autobiographisches, Unbekanntes, Novellen
bei den kleinen Dingen. Riechen, schmecken, erfühlen und genießen                               alles rund um Clara Viebig
Sie - ohne zu bewerten, ohne einen Gedanken an etwas anderes zu                                 Lassen Sie sich überraschen!
verschwenden. Nur das Innehalten und bewusste Spüren und Sich-                                  Lesung mit anschließendem Gedankenaus-
Einlassen, auf das, was gerade da ist, verschafft Beruhigung und Ent-          tausch
schleunigung.                                                                  Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21
Termin:    Sonntag, 26. Januar und 9. Februar
Uhrzeit:   9.45 Uhr
Dauer:     ca. 2 1/2 Stunden
Preis:     5,- EUR pro Person (4,- EUR mit Gästekarte)
Treffpunkt:Parkplatz Heidsmühle, Manderscheid
           (Mosenbergstraße 22)
Anmeldung: nicht erforderlich

                  Führung durch den
              Landschaftstherapeutischen                                         Impressum
                   Park Römerkessel
                                                                               Herausgeber:    LINUS WITTICH Medien KG
Werden Sie Teil von etwas Besonderem, wenn Sie den einzigen Land-              Druck:          Druckhaus WITTICH KG
schaftstherapeutischen Park Europas besuchen. Der Römerkessel in               Verlag:         LINUS WITTICH Medien KG
Bad Bertrich ist genau der richtige Ort, um sich am „Draußensein“ zu           Anschrift:	54343 Föhren, Europa-Allee 2
erfreuen und einfach der Sehnsucht nach Ursprünglichkeit nachzuge-                             (Industriepark Region Trier, IRT)
hen. Ein Gang in die Natur tut gut und unterstützt dabei, zur menta-           Verantwortlich:
len Ausgeglichenheit zurück zu kehren. Diese Wirkung werden Sie im             amtlicher Teil: Alfred Steimers, Bürgermeister
Landschaftstherapeutischen Park Römerkessel ganz besonders erle-                               56766 Ulmen, Marktplatz 1
ben. Bei einer Führung mit Entspannungscoach Anita Otten durchque-             übriger Teil:   Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
ren Sie alle sieben Themengärten des Parks, deren positive, emotionale         Anzeigen:       Melina Franklin,
Wirkung auf das Bewusstsein sofort spürbar wird.                                               Produktionsleiterin
Termin: jeden Mittwoch im Januar und Februar
Uhrzeit: 14.30 Uhr                                                             Erscheinungsweise: wöchentlich
Dauer: ca. 1 1/4 Stunde                                                        Zustellung:	Kostenlose Zustellung an alle
                                                                                                  Haushalte, Einzelbezug über
Preis: 6,- EUR pro Person (5,- EUR pro Person mit Gästekarte)                                     den Verlag
Ticket & Treff: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich
                                                                               Reklamationen             Tel. 06502 9147-800
           Natur-Erlebniswanderung                                             Zustellung:               .E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
        „Zwischen Kratern und Vulkanen“                                        Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
Eine therapeutische Landschaft bewusst erkennen, wohltuend genie-              Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei-
ßen und die Kraft der Natur spüren. Die unendliche Vielfalt der Land-          genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere All-
schaft im Wechsel der vier Jahreszeiten auf sich einwirken lassen. Auf         gemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn-
                                                                               zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
einer Wanderung über schmale Felspfade geht es mit Landschafts-
                                                                               Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden
mentor Kurt Immik rund um Bad Bertrich. Es geht durch artenreiche              des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,
Flora und Fauna, vorbei an einer Lavawand mit Steinzeithöhlen, hoch            Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche
zur Oase der Ruhe und dem Hohenzollernturm mit traumhaftem Blick               gegen den Verlag.
und zurück ins Tal und in den Kurgarten.
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                            -8-                                                     Ausgabe 4/2020

                       Veranstaltungen im GesundLand Vulkaneifel

                                          vom 24.01.2020 bis 30.01.2020

 FREITAG, 24. JANUAR 2020
 09:30 Uhr Bad Bertrich, Vulkaneifel Therme: Wassergymnastik, Teilnahme im Eintritt enthalten (Mo-Sa), ebenso 13:30 Uhr (Mo-Fr)
 15:00 Uhr Bad Bertrich, Clara Viebig Pavillion “Lesung im Clara Viebig Pavillion“, 45 Min, Eintritt frei
 16:00 Uhr Daun, Sporthotel & Resort Grafenwald: Hatha-Yoga Wochenendseminar bis Sonntag 12:00 Uhr, 8 Kursstunden inkl.
            Wasser + Tee, Nutzung von Schwimmbad und Sauna 99,- EUR, Anmeldung: 06592 7130
 20:00 Uhr Daun, FORUM: Show „Dance Masters – Best of Irish Dance“, Preis: 33,92 EUR Vorverkauf, Tickets: Ticket regional
 SAMSTAG, 25. JANUAR 2020
 ganztägig Daun, Familienspaß im Winter der Arbeitsgruppe Gemeinschaft Qualitätsstadt Daun, dabei sind:
            Wild- und Erlebnispark Daun: 10:00 – 16:00 Uhr (außer bei Eis und Schnee)
            Galerie Augard, Burgfriedstr., Zeichnen und Collage für Kinder, Preis: 5,- EUR , Anmeldung bis 10.00 Uhr 06592 533
            Kinopalast Vulkaneifel 13:00 und 15:00 Uhr
            Vulkanhaus Strohn 13:00 – 17:00 Uhr
            Laurentiusbad Daun: 15:00 – 18:00 Uhr allgemeines Schwimmen
 08:00 Uhr Ulmen, Alter Postplatz: Bauernmarkt mit regionalen Anbietern bis 12:00 Uhr
 10:00 Uhr Schalkenmehren, Treff Parkplatz östl. des Weinfelder Maares: Geführte Wanderung „Mit dem Eingebornen um die
            Dauner Maare“, 3 Std., Preis: 7,- EUR, Info + Anmeldung bis 3 Tage vor Führung 0172 6603197
 10:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Ortsführung „Das historische Bad Bertrich “, ca. 90 Min., Preis: 6,- EUR (erm. 5,- EUR) Tickets: TI
 13:00 Uhr Manderscheid, Treff Haupteingang Eifelklinik: Geführte Gästewanderung zu Wolfsschlucht, 3 Std. & Einkehr
 13:30 Uhr  Bad Bertrich, Treff TI: „NATUR AKTIV ERLEBEN – Erlebnisführung Vulkanismus trifft Neuzeit“, 2 – 3 Std.,
            Preis: 6,- EUR (erm. 5,- EUR)
 13:30 Uhr Meerfeld, Treff Parkplatz am Sportplatz: Geführte Wanderung „Ein fantastischer Ausblick in ein Dorf im Maar“,
            4 Std., Preis: 3,- EUR, Info + Anmeldung: 0175 2235240
 14.30 Uhr Bad Bertrich, Wohnpark Residenz Römerkessel: Tanztee
 SONNTAG, 26. JANUAR 2020
 09:45 Uhr Manderscheid, Treff Hotel Heidsmühle: NATUR AKTIV ERLEBEN - Führung auf dem Achtsamkeits-Pfad Kleine Kyll,
            Dauer: 2,5 Std., Preis: 5, EUR (erm. 4,- EUR)
 10:00 Uhr Gillenfeld, Treff Parkplatz Holzmaar (an der K 17): Geführte Wanderung „Mit dem Eingeborenen zu den Maarjuwelen“,
            2 Std., Preis: 7,- EUR, Info + Anmeldung bis 3 Tage vor Führung 0172 6603197
 MONTAG, 27. JANUAR 2020
 09:15 Uhr Bad Bertrich, Treff Tourist-Info: „Qi Gong“, 45 Min, Preis: 5,- EUR (erm. 4,- EUR), Tickets: TI
 DIENSTAG, 28. Januar 2020
 16:15 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Vortrag „QuellErleben – Unser Heilwasser“, ca. 45 Min, Preis: 5,- EUR (erm. 4,- EUR), Tickets: TI
 19:00 Uhr Bad Bertrich, Häckers Fürstenhof „Schach in Bad Bertrich“, Anmeldung: 02674 9340
 MITTWOCH, 29. JANUAR 2020
 09:00 Uhr Daun, Vorplatz FORUM: Bauernmarkt mit regionalen Anbietern bis 13.00 Uhr
 13:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Phantasiereise–vom Hörerlebnis zur Entspannung, 45 Min., Preis: 5,- EUR (erm. 4,- EUR), Tickets: TI
  14:30 Uhr   Bad Bertrich, Treff TI: NATUR AKTIV ERLEBEN - Führung Landschaftstherapeutischer Park
              Römerkessel, 3/4 Std., Preis: 6,- EUR (erm. 5,- EUR)
 DONNERSTAG, 30. JANUAR 2020
 13:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Geführte Wanderung um Bad Bertrich 3 Std.
 19:00 Uhr Manderscheid, Kurhaus: Preisskat der Kurverwaltung, Startgeld 6,- EUR (erm. 5,- EUR)

                        Weitere Termine sowie Details siehe auch www.gesundland-vulkaneifel.de/events

                              GesundLand Vulkaneifel www.gesundland-vulkaneifel.de
                              Tel.: +49 (0)6592 95 13 70 info@gesundland-vulkaneifel.de
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                 -9-                                                      Ausgabe 4/2020

        aus den gemeinden
                                                                        6.      Mitteilungen
                                                                        Nicht öffentlicher Teil
                                                                        7.      Grundstücksangelegenheit
                                                                        8.      Mitteilungen
                                                                        Öffentlicher Teil
                                 Alflen                                 TOP 1:     Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung
                                                                        Es wurden keine Fragen gestellt.
                                                                        TOP 2:     Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssat-
                                                                                   zung und den Haushaltsplan 2020 und Anlagen
      Bürozeiten des Ortsbürgermeisters                                 Sachverhalt:
montags von 18:00 bis 19:30 Uhr                                         Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020
im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)                    wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.
Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 – 95 36 59                            Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vor-
Email: ortsgemeinde.alflen@web.de                                       schläge einzureichen öffentlich ausgelegt.
Außerhalb der Bürozeiten gerne Termine nach telefonischer Vereinba-     Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
rung unter Tel.: 02678 – 365 oder Mobil: 0171 - 6836361                 Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendun-
                                                                        gen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie
           Auszug aus der Niederschrift                                 folgt vor:
                                                                        Festgesetzt werden:
     über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des
                   Gemeinderates Alflen                                 1. im Ergebnishaushalt

Sitzungsdatum:     Donnerstag, den 16.01.2020                           der Gesamtbetrag der Erträge auf                            969.400 EUR
Beginn:            19:00 Uhr                                            der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       968.779 EUR
Ende:              21:13 Uhr                                            Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf                        621 EUR
Ort:               Mehrzweckhalle, Übungsraum des Tambour-
                   vereins, Schulstr. 14, 56828 Alflen
                                                                        2. im Finanzhaushalt
Anwesend waren:
Ortsbürgermeister
                                                                        der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszah-                 31.747 EUR
Herr Berthold Schäfer                                                   lungen auf
1. Beigeordnete(r)
Herr Dirk Hieronimus                                                    die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              144.780 EUR
Beigeordnete(r)                                                         die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              590.810 EUR
Herr Michael Pörling                                                    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                  - 446.030 EUR
                                                                        Investitionstätigkeit
Ratsmitglieder
Herr Hans-Werner Hillesheim                                             der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus                    414.283 EUR
Herr Paul Kruff                                                         Finanzierungstätigkeit 1) auf
Herr Friedhelm Lautner
Herr Norbert Linden                                                     Für          Investitionen           und              Investitionsförde-
Herr Udo Lorenz                                                         rungsmaßnahmen             ist         eine             Kreditaufnahme
Herr Alfred Pantenburg                                                  in Höhe von 446.030 EUR erforderlich.
Frau Stefanie Peifer                                                    1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Herr Hans-Georg Pötz                                                    Beschluss:
Herr Martin Pötz                                                        Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden:
Protokollführer                                                         Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
Herr Michael Schneider                                                  Anschließend beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit
von der Verwaltung                                                      Haushaltsplan 2020 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form.
                                                                        Abstimmungsergebnis:
Herr Tobias Denkel                                                      Ja 12 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
                                                                        TOP 3:        Beratung und Beschlussfassung über die Annahme
Gäste                                                                                 von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Herr Dirk Barbye, Kreisverwaltung Cochem-Zell              zu TOP 6     Sachverhalt:
Herr Rolf Weber                                            zu TOP 6     Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Spon-
Abwesend waren:                                                         soringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen gere-
Es fehlten entschuldigt                                                 gelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche
Frau Tina Saxler-Ixfeld                                                 Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme
                                                                        durch den Gemeinderat genehmigt werden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt
                                                                        Für die Neuanschaffung der Beschallungsanlage für die Mehrzweck-
erweitert:
                                                                        halle in Alflen wurden folgende Geldspenden geleistet:
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte Abwei-        • Interessengemeinschaft Kirmes 2017 Alflen                480,00 €
chung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Hammes-         • Zhoujon Chang, Stüffje Alflen                            200,00 €
haus, 1. Änderung“
                                                                        • SV Schwarz-Weiß Alflen 1927 e.V.                         250,00 €
Abstimmungsergebnis: -einstimmig-                                       • Möhnenverein Alflen                                      500,00 €
Tagesordnung:                                                           Beschluss:
Öffentlicher Teil                                                       Der Gemeinderat nimmt die Spenden dankend an.
1.     Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung                Abstimmungsergebnis:
2.     Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und      Ja 12 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
       den Haushaltsplan 2020 und Anlagen                               TOP 4:      Erneute Beratung über eine beantragte Abweichung
3.     Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spen-                     von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter
       den gem. § 94 Abs. 3 GemO                                                    Hammes Haus, 1. Änderung“
4.     Erneute Beratung über eine beantragte Abweichung von den         Sachverhalt:
       Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Hammes Haus, 1.        Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Alflen,
       Änderung“                                                        Flur 27 Flurstück Nr. 17/15 ein Dreifamilienhaus mit Doppelgarage zu
5.     Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte Abwei-        errichten. Ein Bauantrag liegt vor.
       chung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter          Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungspla-
       Hammeshaus, 1. Änderung“                                         nes „Hinter Hammes Haus, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Alflen.
Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Ulmen                                                                   - 10 -                                                   Ausgabe 4/2020
Nach § 8 Abs. 9 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sind                4.  Entlang des Wanderweges „Wachholder-Endert-Pfad“ konnten
Garagen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der                 durch eine Spende der Firma innogy-aktiv vor Ort zwei Sitzgrup-
Abstandsflächen zulässig, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder                pen und zwei Bänke aufgestellt werden. Ein besonderer Dank hier
in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen                       an die jungen Herren für das Aufstellen.
• eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche               5. Das Schreiben der Verbandsgemeinde Ulmen vom 13.01.20 wurde
     nicht überschreiten,                                                        zur Kenntnis gebracht. Eine Teilnahme am Landeswettbewerb
• eine Länge von 12 m an einer Grundstücksgrenze nicht überschrei-               „Unser Dorf hat Zukunft“ ist bis zum 13.03.20 zu treffen.
     ten und                                                                 6. Der Bauzeitenplan für den Umbau KITA wurde vorgestellt. Dem-
• Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45°                     zufolge sollen die Arbeiten bis zum Ende der Sommerferien abge-
     geneigt sind.                                                               schlossen sein. Daher ist mit einem Umzug Anfang Oktober zu
Die Doppelgarage soll an der rückwärtigen Grundstücksgrenze zur                  rechnen.
Parzelle Nr. 17/14 errichtet werden. Diese Parzelle befindet sich im         7. Im Einvernehmen mit den Beigeordneten wurde der Auftrag für
Eigentum der Ortsgemeinde Alflen.                                                die Elektroarbeiten an die Firma Konrath, Zell vergeben.
Aufgrund des von der Erschließungsseite stark abfallenden Geländes
                                                                             8. Nächste Gemeinderatssitzung: 12.02.20, 19.00 Uhr, Schulstraße 14
zur Südseite soll die Geländeoberfläche abgefangen werden.
                                                                                 in Alflen
Durch die Umplanung der Garage beträgt hier die mittlere Wandhöhe
nunmehr neu 3,20m, was in Grenzbebauung zulässig ist.                        Nicht öffentlicher Teil
Zusätzlich ist ein e weitere Verringerung der Dachneigung beantragt.         TOP 7:   Grundstücksangelegenheit
Diese soll nun (statt 10° wie ursprünglich beantragt) noch 2,5° betragen.    Der Gemeinderat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Dachgestaltung
haben bauordnungsrechtlichen Charakter, sodass hier die Gemeinde             TOP 8:     Mitteilungen
nur zu hören ist.                                                            - Informationen über Grundstücksangelegenheiten
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Bauvorhaben zur Errich-                         Veranstaltungen 2020 in Alflen
tung eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und beschließt nach
Beratung, der Grenzbebauung in der vorliegenden Form zuzustim-               Februar:
men.                                                                         15. Februar        Kinderkarneval
Bedenken hinsichtlich einer Abweichung von den bauordnungsrecht-             20. Februar        Möhnensitzung
lichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachge-
                                                                             22. Februar        Fastnachtszug (Tambourverein)
staltung werden nicht erhoben.
                                                                             29. Februar        VdK-Ortsverbandstag (Mitgliederversammlung)
Abstimmungsergebnis:
Ja 12 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                         März:
                                                                             13. März           Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft
TOP 5:      Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte               20. März           Mitgliederversammlung Sportverein
            Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungs-
                                                                             April:
            planes „Hinter Hammeshaus, 1. Änderung“
                                                                             04. April          Umwelttag Gemeinde
Sachverhalt:
                                                                             05. April          Eröffnung Heimatmuseum
Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Alflen, Flur
27 Nr. 9/11 und 9/12 ein Wohnhaus zu errichten.                              30. April          Maibaum
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungplanes           Mai:
„Hinter Hammeshaus, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Alflen. Die Fest-          Juni:
setzungen dieses Bebauungsplanes sind grundsätzlich zu beachten.             11. Juni           Fronleichnam
Eine entsprechende Bauvoranfrage hat dem Gemeinderat bereits in              11. Juni           Schutzhüttenfest
seiner Sitzung am 25.04.2019 vorgelegen; einer im Zusammenhang               26. - 28. Juni     Dorfturnier
mit dem geplanten Bauvorhaben beantragten Befreiung von den Fest-            Juli:
setzungen des Bebauungsplanes „Hinter Hammes Haus, 1. Änderung“              04. Juli           Spießbraten Jagdgenossenschaft
(Überschreitung der Baugrenze) sowie einer beantragten Abweichung            03. - 05. Juli     Zeltlager Sportverein
(Dachneigung) hat der Gemeinderat seinerzeit zugestimmt.                     10. - 13. Juli     Zeltlager Jugendfeuerwehr
Die Kreisverwaltung hat allerdings eine Genehmigung für die Über-            18. Juli           Geselliges Beisammensein auf der Schutzhütte (VdK)
schreitung der Baugrenze nicht in Aussicht gestellt, für die Erteilung
                                                                             27. - 31. Juli     Mitmachzirkus in der Mehrzweckhalle
einer Abweichung bezüglich der Dachneigung bestehen seitens der
Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde keine Bedenken. Die sei-             August:
nerzeitige Bauvoranfrage wurde daraufhin zurückgezogen und das               08. August         Wanderung Feuerwehr
Bauvorhaben umgeplant. Hierbei soll es jedoch bei der seinerzeit             28. - 31. August   Kirmes
bereits beantragten Dachneigung von 55 ° bleiben. Eine entspre-              September:
chende Abweichung wird neu beantragt.                                        05. September      Waldbegang der Ortsgemeinde
Gemäß Ziffer 2.1.1 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des              12. September      Wanderung Sportverein
Bebauungsplanes sind im Plangebiet für Hauptgebäude nur geneigte             Oktober:
Dächer mit einer Neigung von 35° bis 48° zulässig. Aus gestalterischen       21. Oktober        Treffen der Vereinsvorstände
Gründen haben sich die Bauherren für ein Satteldach mit geneigten            November:
Giebelflächen mit einer Neigung von 55° entschieden. Daher beantra-          10. November       Martinszug
gen die Bauherren eine Abweichung von der festgesetzten Dachnei-
                                                                             14. November       Jahreshauptversammlung Möhnen
gung. Vor der Zulassung einer Abweichung ist die Gemeinde zu hören.
Beschluss:                                                                   28. November       Adventszauber
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Antrag und               Dezember:
beschließt nach Beratung, gegen die Zulassung einer Abweichung               06. Dezember       Nikolaus Cross Lauf
(Dachneigung) keine Bedenken zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
Das Ratsmitglied Alfred Pantenburg hat gem. § 22 GemO nicht an der
Beratung und Abstimmung teilgenommen.
                                                                                                             AUderAth
TOP 6:   Mitteilungen
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
1. Die Firma Arenz, form-in-stein hat eine Preisanpassung für die                 Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
    Grabplatten „pflegefrei“ vorgenommen, nunmehr: 311,54 € brutto           Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden Mitt-
2. Ein Teil der Dachrinne über dem Eingang zur Mehrzweckhalle ist            wochs von 19:00-20:00 im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 19,
    defekt und muss schnellstmöglich erneuert werden.                        Tel. 02676/910129 statt.
3. Mit dem günstigsten Anbieter EVM wurde durch die Verbandsge-              Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an
    meinde für einen Lieferpreis von 5,050 ct/kWh für die Straßenbe-         02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuergermeister@auderath.de
    leuchtung abgeschlossen (Vorher: 3,05 st/WKh)                            wenden.
Ulmen                                                                                                         - 11 -                                                  Ausgabe 4/2020
                                                                                                                   1. Beigeordneter
                                                                                                                   Herr Karl-Heinz Heinz
                                                                                                                   Beigeordnete(r)
                                                                                                                   Herr Andreas Mertes
                                                           AUDERATH                                                Ratsmitglieder
                                                                                                                   Herr Sebastian Gärtner
                                                                                                                   Frau Sandra Hendges-Steffens
                        Wir machen unser                                                                           Herr Wolfgang Mertes
                      Dorf fit für die Zukunft!                                                                    Herr Udo Pütz
                                                                                                                   Herr Markus Schupp
                                                                                                                   Herr Gerd Steffens
                                                                                                                   Protokollführer
                  Donnerstag, 30. Januar 2020, 19:00 Uhr
                                                                                                                   Herr Tobias Denkel
                                     im Dorfgemeinschaftshaus Auderath                                             von der Verwaltung
                                                                                                                   Herr Bürgermeister Alfred Steimers
                                                                                                                   Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
                                                                                                                   Tagesordnung:
      Die Ortsgemeinde lädt Sie/Euch herzlich ein!                                                                 Öffentlicher Teil
     •      Bei der Einwohnerversammlung wollen wir gemeinsam                                                      1.      Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2020
            aufstellen: Was ist gut im Dorf? Was soll erhalten                                                     2.      Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und
            werden? Was ist nicht so gut? Was fehlt im Dorf?                                                               den Haushaltsplan 2020 und Anlagen
     •      Bringt Eure Meinungen und Ideen zu Themen wie                                                          3.      Mitteilungen
            Infrastruktur, Versorgung, Bauen und Gemeinschaft mit                                                  Öffentlicher Teil
     •      Anschließend wird vorgestellt wie alle die Dorfentwicklung                                             TOP 1:        Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2020
            von Auderath mitgestalten können                                                                       Sachverhalt:
                                                                                                                   Es soll darüber beraten werden, ob der Forstwirtschaftsplan 2020 in
                          Kommt vorbei und werdet aktiv für die
                                                                                                                   diesem Umfang ausgeführt werden kann.
                                Zukunft der Gemeinde!
                                                                                                                   Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltspla-
                                                                                                                   nes 2020 in den Haushalt übernommen.
K O N Kreisverwaltung Cochem-Zell | Endertplatz 2 | 56812 Cochem                           gefördert durch:
                                                                                                                   Haushaltsrechtliche Beurteilung:
TAKT Laura Kremeike | 02671/61-693 | laura.kremeike@cochem-zell.de
Bildnachweis v. o.: Manfred Henrich, Ortsgemeinde Kennfus; Bildarchiv Kreisverwaltung Cochem-Zell                  Die beabsichtigten Maßnahmen im Forstwirtschaftsplan führen im
                                                                                                                   Haushaltsplan 2020 zu einer Ergebnisverschlechterung.
                                                                                                                   Beschluss:
                                                                                                                   Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan
                                                                                                                   2020 Kenntnis.
                                                 BAd Bertrich                                                      Abstimmungsergebnis:
                                                                                                                   Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0
                                                                                                                   TOP 2:        Beratung und Beschlussfassung über die Haushalts-
                                                                                                                                 satzung und den Haushaltsplan 2020 und Anlagen
                      Bürgermeistersprechstunde                                                                    Sachverhalt:
Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30                                                   Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020
Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt.                                                                           wurde dem Gemeinderat bereits übersandt.
Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.                                                             Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vor-
Ich bin erreichbar unter 0171-6923195.                                                                             schläge einzureichen öffentlich ausgelegt.
                                   Christian Arnold, Ortsbürgermeister                                             Es wurden keine Vorschläge eingereicht.
                                                                                                                   Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendun-
                       Ortsvorsteher von Kennfus:                                                                  gen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie
                                                                                                                   folgt vor:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum-                                                Festgesetzt werden:
mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet
unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen.                                                                    1. im Ergebnishaushalt

                                                                                                                   der Gesamtbetrag der Erträge auf                        569.938 EUR
                                                                                                                   der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   506.892 EUR
                                                               BeUren                                              Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf                 63.046 EUR

                                                                                                                   2. im Finanzhaushalt

         Sprechstunde des Ortsbürgermeisters                                                                       der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun-          83.170 EUR
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus                                                                 gen auf
Termine nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                                                   die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf            1.000 EUR
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324
                                                                                                                   die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf            3.660 EUR
E-Mail: Kpuebereck@aol.com
                                                                                                                   der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves-          -2.660 EUR
                                                                                                                   titionstätigkeit
                     Auszug aus der Niederschrift
 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Beuren                                                             der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finan-         - 80.510 EUR
                                                                                                                   zierungstätigkeit 1) auf
Sitzungsdatum:       Dienstag, den 14.01.2020
Beginn:              19:40 Uhr                                                                                     Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine
Ende:                20:45 Uhr                                                                                     Kreditaufnahme
Ort:                 Bürgerhaus, Schulstr, 4, 56825 Beuren                                                         i. H. v. 0,00 EUR erforderlich.
Anwesend waren:                                                                                                    1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Ortsbürgermeister
                                                                                                                   Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Herr Karl-Peter Uebereck                                                                                           entfällt
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