Vulkan Echo - Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
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Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 50 Samstag, den 25. Januar 2020 Ausgabe 4/2020 Karneval in Auderath 2020 A Prinzessin Vera I. und Prinz Markus I. Termine: Kinderprinzenpaar: Prinzessin Zoey I. die immer tanzt und lacht und Lucca I. der‘s zum zweiten Mal macht Kinderkappensitzung am 08.02.2020 ab 15.11 Uhr mit anschließender Kinderdisco und gemütlichem Beisammensein im Bürgerhaus Auderath Kappensitzung am Samstag 15.02.2020 Beginn 20.11 Uhr im Bürgerhaus Auderath Veilchendienstag 14.11 Uhr Karnevalsumzug Auderath www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 4/2020 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110 bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Polizeiinspektion Cochem:����������������������������� Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Polizeiinspektion Zell:������������������������������������Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010 sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- ■■ Feuer und Rettungsdienst fall immer zuverlässig zur Hand hat. Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. ■■ Ärztlicher Notdienst Notdienst ist Sonderdienst! Ärztliche Bereitschaftspraxen Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not- ��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos) dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen - Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein- Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte: land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst- Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze- plan verfügbar. rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Orte: Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz, nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244 Auderath Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222 Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Da nicht Rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag um telefonische Voranmeldung damit für Sie unnötige Wartezei- Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr ten vermieden werden können. Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22 tag, 07:00 Uhr für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0 Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- ■■ Entstördienst bei Notfällen tag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. und technischen Störungen Erdgasversorgung ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: Unternehmen der evm-Gruppe ����������������������������������������� Tel. 0261-2999-55 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244 Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- ■■ Schiedsperson genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kli- ding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollme- ■■ Notdienst der Apotheken im Land rath) Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz Hinweis: 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und gegenseitig. aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell Das Verfahren ist denkbar einfach: Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:��������������������������������Handy 0160-9786 9515 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Tel. Zentrale (Bürgerbüro): 02676-409-0 Fax: 02676-409-500 Marktplatz 1, 56766 Ulmen Internet: www.ulmen.de E-Mail: info@ulmen.de Öffnungszeiten: montags-donnerstags: 08:30 - 12:30 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr freitags: 08:30 - 13:00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: tägl. ab 08:00 Uhr donnerstags: bis 17:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ulmen -3- Ausgabe 4/2020 Hinweis zur Abholung der Personalausweise Verbandsgemeinde Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Ulmen Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grund- sätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies Amtliche Bekanntmachungen nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0) Sprechstunde Verbandsgemeindeverwaltung des Jugendamts Cochem-Zell - Bürgerbüro und Standesamt - Die Sprechstunde des Kreisjugendamts findet am Montag, den Verbandsgemeindeverwaltung 27.01.2020 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsge- Marktplatz 1, 56766 Ulmen meindeverwaltung Ulmen statt. Tel.: 02676/409-0, Fax:02676/409-501 Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Wagner unter Hinweis: 02671-61328 oder per E-Mail katrin.wagner@cochem-zell.de ver- Das Bürgerbüro und Standesamt ist am Samstag, dem einbaren. 01. Februar 2020 Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/ wieder geöffnet, und zwar von 10.00 bis 12.00 Uhr. Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugend- Die übrigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros: lichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstüt- Montag- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr zung auf. Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr Das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros: Das Sozialamt der Verbandsgemeinde- Sie können: verwaltung Ulmen • sich an-, ab- und ummelden • Fundsachen abliefern oder abholen sucht Wohnungen • Ihren Hund an- und abmelden für Asylbewerber / innen. • Ihre Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen Wer im Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen eine Wohnung • Antragsformulare abgeben frei hat und bereit ist, diese an die Verbandsgemeindeverwal- Sie können beantragen: tung zu vermieten • Personalausweise und Pässe wendet sich bitte an • Kinderreisepässe Frau Viktoria Ullrich, 02676/409-113, viktoria.ullrich@ulmen. • zur Fahrerlaubnis: Erst-/Neuerteilung, Erweiterung, de • polizeiliche Führungszeugnisse oder • Auskunft Gewerbezentralregister Herrn Gerhard Litzen, 02676/409-112, gerhard.litzen@ulmen. Sie erhalten de • Meldebescheinigungen • Untersuchungsberechtigungsscheine • Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften • allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr Reisepässe können abgeholt werden! • Info-Material Sie erhalten Antragsformulare für Die bis zum 02.01.2020 beantragten Reisepässe können bei der Ver- • Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung bandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. • Lohnsteuerermäßigung • Wohngeld Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Sie können • Privatanzeigen für unser Vulkanecho aufgeben ✂ • Restmüllsäcke zum Preise von 4,00 Euro bei uns erwerben Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Straße ausgewiesen durch ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift ✂
Ulmen -4- Ausgabe 4/2020 Bekanntmachung Gemarkung Eller (GKZ 1515) Anordnungsbeschluss Flur 10 Flurbereinigung Kloster Stuben Flurst.-Nr. 117/1, 123/1, 126/1, 127/1, 128/7, 129, 130, 131, 132/1, 137/1, 138, 139, 143/4, 144/4, 147/1, 150/1, 153/1, 153/2, 154/1, 154/2, 154/3, Dienstleistungszentrum 56727 Mayen, 17.01.2020 154/4, 154/5, 155, 157/1, 158/2, 158/3, 160, 162/1, 163, 166/1, Ländlicher Raum 170, 171, 172, 173, 174, 175, 177/1, 183/1, 185, 188/1, 191/1, 192, DLR - Westerwald-Osteifel Bannerberg 4 193/1, 193/2, 195, 197, 199/1, 201/1, 204/1, 205, 206/1, 211/1, Abteilung Landentwicklung und Telefon: 02651/4003-0 214, 215, 216, 217, 218, 219/1, 222, 223/1, 225/1, 228/1, 233/1, Ländliche Bodenordnung 237/36, 264/207, 279/229, 280/232, 292/196, 293/196, 296/227, Vereinfachtes Telefax: 02651/4003-89 384/152, 385/152, 386/198, 387/198, 388/198, 390/156, 391/156, Flurbereinigungsverfahren 398/221, 399/220, 407/224, 408/177, 473/117, 475/122, 484/157, Kloster Stuben 485/194, 491/140, 492/141, 493/142, 501/158, 585/221, 586/221, Aktenzeichen: 31380-HA2.3. Internet: www.dlr.rlp.de 609/208, 610/210, 618/148 Gemarkung Neef (GKZ 1597) Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Flur 1 Kloster Stuben Flurst.-Nr. Flurbereinigungsbeschluss 1/2, 1/3, 1/5, 2, 3, 7/1, 8/1, 10/1, 12/1, 21, 22, 33/1, 38/1, 40, 41, 49/1, 61/1, 65, 66/1, 67, 68, 69, 70, 71/2, 71/3, 72/1, 73/1, 80, 84/1, - ohne Gründe - 84/2, 84/3, 86/2, 86/3, 86/5, 86/6, 88, 89/1, 90, 91, 93, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 103, 105/2, 105/3, 105/4, 105/5, 106, 110/1, 110/2, 111/1, 112/1, 114, 115/1, 120, 126/2, 126/3, 128, 130, 135, 140/1, I. Anordnung 140/2, 143/2, 143/3, 144/2, 144/3, 145, 147, 148, 149/2, 149/3, 1. Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung (§ 86 Abs. 1 150/2, 150/3, 151/2, 151/3, 152/2, 152/3, 153/2, 153/3, 154, 156, Nr. 1, 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) 157, 158, 159, 162, 163, 164, 169, 179, 180, 181, 183, 186, 194, 195, Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der 196, 198, 200/165, 202/63, 212/99, 213/99, 216/6, 217/6, 218/6, Gemarkungen Bremm, Eller und Neef das 228/119, 230/115, 231/115, 235/146, 236/146, 239/107, 240/107, Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Kloster Stuben 241/131, 242/131, 244/132, 245/132, 247/102, 248/102, 250/129, angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbeson- 252/4, 253/4, 257/5, 262/136, 263/136, 264/136, 265/136, dere der Dorferneuerung in Verbindung mit Maßnahmen der 266/136, 269/138, 270/138, 271/141, 272/141, 281/161, 282/161, Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Land- 283/166, 285/131, 286/131, 287/132, 288/132, 291/199, 292/199, schaftspflege sowie die notwendige Neuordnung des Grundbe- 293/199, 294/199, 295/199, 296/199, 297/199, 304/199, 305/199, sitzes zu ermöglichen und durchzuführen. 306/199, 307/199, 313/50, 314/129, 315/129, 322/137, 323/137, 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes 325/142, 326/142, 334/184, 335/184, 338/20, 343/136, 344/136, Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten 345/155, 346/155, 347/182, 353/99, 354/101, 362/133, 363/133, Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt. 364/133, 365/134, 366/134, 367/134, 368/134, 370/142, 372/5, Gemarkung Bremm (GKZ 1516) 373/124, 374/124, 375/125, 376/125, 385/55, 389/66, 394/160, 395/160, 398/185, 410/73, 412/76, 419/136, 420/136, 421/167, Flur 10 422/168, 427/146, 428/146, 429/191, 430/192, 431/193, 434/170, Flurst.-Nr. 435/173, 436/189, 437/187, 438/197, 439/187 1/1, 4, 5/1, 7, 8/1, 11, 12/1, 14/1, 15/1, 16/1, 20/1, 23/1, 27/1, 32, 33, 34/1, 35, 38, 39, 40/2, 41/1, 42, 43, 44, 45/1, 46/1, 47/1, 50/1, 51, 52, Flur 2 54, 58/1, 62/1, 67/1, 70/1, 71/1, 73/1, 75/1, 77, 78/1, 79, 80, 81, 84, 85/1, 86/1, 90/1, 91/1, 101/1, 107/1, 108/1, 113/1, 129/1, 130/1, Flurst.-Nr. 130/2, 130/3, 130/5, 130/6, 131, 132/1, 134, 137/1, 138/1, 141/1, 1/1, 1/3, 1/4, 3/1, 3/2, 7, 8, 11, 12, 15, 20, 23, 28, 31, 32, 35, 36, 39, 142/1, 143/1, 143/2, 144/1, 144/2, 146/1, 146/2, 146/4, 146/5, 45, 49, 50, 51, 58, 59, 62, 63, 66, 68, 69, 70, 71, 72, 76, 77, 78, 79, 147/2, 147/3, 148/2, 148/3, 148/5, 148/6, 148/8, 148/9, 149/2, 81, 84, 90, 97/2, 97/3, 98/2, 98/3, 99/2, 99/3, 100/2, 100/3, 100/5, 150/3, 150/4, 152/2, 152/3, 153/1, 154/1, 154/2, 154/3, 155, 156/1, 100/6, 100/7, 100/8, 101/8, 101/10, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 158, 159, 160, 162/1, 162/2, 170/1, 172, 175/1, 177/1, 179/1, 180/1, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 121, 123, 124, 184/1, 190/2, 192/1, 197, 200/1, 202/1, 205/1, 206/1, 209/1, 212/2, 135, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 147/1, 147/2, 148, 152, 157/2, 215/3, 215/4, 217/4, 217/5, 217/6, 217/7, 217/8, 217/9, 217/10, 157/3, 166, 167, 168, 170, 171, 174, 175, 180/43, 182/44, 183/151, 217/11, 217/12, 217/13, 219/1, 222/2, 224, 226, 229/2, 231/2, 184/151, 185/151, 186/80, 187/80, 188/80, 189/80, 190/122, 232/1, 234/1, 240/1, 242/2, 245/2, 250/1, 253/2, 253/3, 253/4, 191/122, 195/24, 196/24, 197/24, 198/24, 203/74, 204/74, 209/48, 255/1, 257/1, 258/1, 260/1, 263/1, 264/1, 265/1, 266/1, 266/3, 210/48, 211/160, 215/27, 216/27, 217/101, 218/101, 220/169, 266/4, 291/157, 292/157, 293/53, 294/53, 296/88, 297/89, 312/85, 221/169, 226/73, 227/73, 231/137, 232/4, 233/4, 236/134, 316/85, 318/145, 320/146, 323/17, 327/13, 334/139, 335/139, 237/134, 239/136, 243/93, 244/95, 246/154, 247/154, 249/154, 339/96, 341/98, 344/21, 349/140, 350/140, 402/16, 403/89, 250/154, 262/54, 263/55, 266/40, 267/43, 268/176, 269/176, 409/161, 410/161, 411/147, 423/82, 424/83, 441/90, 450/138, 270/85, 271/85, 272/85, 273/85, 274/86, 275/88, 276/89, 277/156, 451/138, 457/144, 468/264, 476/208, 477/209, 479/217, 480/218, 279/91, 280/92, 281/172, 282/16, 283/16, 286/146, 287/146, 492/264, 497/10, 498/10, 499/31, 500/31, 501/31, 502/48, 503/48, 289/75, 290/75, 291/96, 292/96, 293/136, 294/136, 295/131, 504/135, 505/136, 507/146, 520/26, 521/26, 522/26, 524/162, 297/132, 300/133, 301/138, 302/138, 303/139, 304/139, 307/153, 531/3, 535/16, 538, 539, 540/1, 540/2, 541/1, 541/2, 542/1, 542/2, 313/161, 318/1, 319/2, 321/5, 322/5, 323/6, 324/9, 325/10, 326/13, 543/1, 543/2, 544, 545, 546/1, 546/2, 547/1, 547/2, 548/1, 548/2, 327/14, 328/17, 329/17, 330/21, 331/22, 332/25, 333/25, 334/25, 549/1, 549/2, 550/1, 550/2, 551/1, 551/2, 552/1, 552/2, 553/1, 335/25, 336/26, 337/26, 338/29, 339/30, 340/33, 341/34, 342/37, 553/2, 554/1, 554/2, 555/1, 555/2, 555/3ˇ, 556/1, 556/2, 556/3, 343/38, 344/41, 345/42, 346/42, 347/46, 348/47, 349/52, 350/53, 557/1, 557/2, 557/3, 558/1, 558/2, 558/3, 559/1, 559/2, 559/3, 351/56, 352/57, 353/60, 354/61, 355/64, 356/65, 357/67, 358/67, 560/1, 560/2, 560/3, 561/1, 561/2, 561/3, 562/1, 562/2, 562/3, 359/149, 361/119, 362/131 563/1, 563/2, 563/3, 564/1, 564/2, 564/3, 565/1, 565/2, 565/3, Flur 3 566/1, 566/2, 566/3, 567/1, 567/2, 567/3, 568, 569/1, 569/2, 569/3, 570/1, 570/2, 570/3, 571/1, 571/2, 571/3, 572/1, 572/2, 572/3, Flurst.-Nr. 573/1, 573/2, 573/3, 574/1, 574/2, 574/3, 575/1, 575/2, 575/3, 84/3, 84/7, 84/8, 96/1, 96/2, 101/1, 102, 105/1, 105/2, 107/1, 576/1, 576/2, 577/1, 577/2, 578/1, 578/2, 579/1, 579/2, 580/1, 109/1, 112/1, 113/1, 114/2, 118/1, 119, 126, 127, 130/1, 137, 580/2, 581/1, 581/2, 582/1, 582/2, 583/1, 583/2, 584/1, 584/2, 585, 667/131, 668/131, 717/120, 752/118, 768/51, 778/51, 780/165, 586, 587, 588, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 598, 944/106, 958/113, 959/115, 960/116, 966/139, 1058/96, 1062/108, 599, 600, 601, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 610, 611, 1063/108 612, 613, 614, 615, 616, 617, 618, 619, 620/1, 620/2, 621/1, 621/2, Flur 20 622/1, 622/2, 623/1, 623/2, 624, 625, 626, 627/1, 627/2, 627/3, 628, 629/2, 629/3, 629/4, 629/5, 629/6, 629/7, 630/1, 630/3, 630/4, Flurst.-Nr. 630/5, 630/6, 630/7, 630/8, 630/9, 630/10 125, 126, 127, 128, 170/1, 179, 180.
Ulmen -5- Ausgabe 4/2020 3. Teilnehmergemeinschaft 3. Anmeldung unbekannter Rechte Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erb- Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntgabe dieses Beschlus bauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden ses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, Grundstücke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. aber zur Beteiligung am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereini- berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleis- gungsbeschluss. tungszentrum Ländlicher Raum DLR - Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen anzumelden. Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann “Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereini- die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und gung Kloster Stuben” Festsetzungen gelten lassen. Ihr Sitz ist in Bremm, Landkreis Cochem-Zell. Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbe Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unan- schlusses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. fechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes die fol genden Ein- 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Gebietskarte schränkungen: Je ein Abdruck dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung Beschlussgründen und einer Gebietskarte liegen während der der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen Dienststunden bzw. Sprechzeiten zwei Wochen lang nach der werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb Bekanntgabe zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei: gehören. Der Umbruch von Dauergrünland und Grünlandflä- • der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravené- chen sowie die Neueinsaat von Dauergrünland unterliegen der straße 61, 56812 und der Verbandsgemeindeverwaltung Veränderungssperre nach § 34 FlurbG. Der Umbruch von Grün- Zell, Corray 1, 56856 Zell landflächen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Flurberei- • den Gemeindeverwaltungen Bremm, Ediger-Eller und nigungsbehörde und setzt die Genehmigung der zuständigen Neef Kreisverwaltung voraus. Auch die Rodung von Rebland und Neuanpflanzung von Rebstöcken bedürfen der Zustimmung der Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer Flurbereinigungsbehörde. Übersichtskarte dargestellt. 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und Der Beschluss und die Gebietskarte können ebenfalls im Internet ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereini- unter www.dlr.rlp.de/... eingesehen werden. gungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder 5. Datenschutz-Grundverordnung beseitigt werden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 Satz 1 lit. b Datenschutz-Grund- Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Aus- verordnung (DS-GVO) i.V.m § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) nahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des zur Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstleistungszentrums Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt Ländlicher Raum (DLR), die im öffentlichen Interesse liegen oder werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich. Hinsicht- werden. lich der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen der Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DS-GVO weisen wir auf die Bewirtschaftung über steigen, bedürfen der Zustimmung der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.dlr.rlp.de Flurbereinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einver- (Datenschutz) hin. nehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach § schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Länd- 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der licher Raum Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel oder beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald- 4 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1294), wird angeordnet mit Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur oder wahlweise bei der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Obere Flurbe- haben. reinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. III. Hinweise: Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist 1. Ordnungswidrigkeiten nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen ist. Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Ände- Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In rungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten worden, so können sie in Flurbereinigungsverfahren unberück- elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des sichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elekt- Zustand nach § 137 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fas- ronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Trans- sung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), aktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/ zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung (BGBl. I Seite 2794) wieder herstellen lassen, wenn dies der Flur- zu versehen. bereinigung dient. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem Sind Eingriffe entgegen den Vorschriften zu Nr. I 4.3 vorgenom- DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, men worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflan- die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/ Elektroni- zungen anordnen. sche Kommunikation ausgeführt sind. Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorge- Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei der nommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anord- ADD sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, nen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und die im Internet auf der Seite www.add.rlp.de/de/service/Elektronische- verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde Kommunikation/ ausgeführt sind. wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Im Auftrag Christoph Platen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 (Vermessungsdirektor sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können. 2. Betretungsrecht Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN... zur Vorbereitung und zur Durchführung der Vereinfachten Flurbe- reinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen Diskutieren Sie mit uns auf erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. blog.wittich.de!
Ulmen -6- Ausgabe 4/2020 Schmutzwassergebühr bürgerportal • • Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung Mitteilung von Zwischenzählerständen www.cochem-zell-online.de • Brauchwasserzähler (Zisterne, …) • Sonstige Zwischenzähler (Zwischenzähler Haus / Stall / Vieh, Online erledigen Gartenwasserzähler oder sonstige) Service rund um die Uhr • Anmeldung von Zwischenzählern • Zwischenzähler Haus / Stall / Vieh • Gartenwasserzähler Die öffentlichen Verwaltungen • Sonstige des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Läuft jetzt online! Kaisersesch, Cochem, Zell und Den Antrag auf Absetzung von Ulmen haben für die Bürgerinnen Wassermengen wegen landwirt- und Bürger sowie Unternehmen schaftlicher Nutzung, Mitteilung rund um die Uhr geöffnet. Mit von Zwischenzählerständen und dem Bürgerportal Cochem-Zell die Anmeldung von Zwischen- können Sie ausgewählte Verwal- zählern können Sie ab sofort tungsdienstleistungen mit weni- schnell und einfach online stellen. gen Mausklicks online unter Auf der Internetseite www.cochem-zell-online.de www.cochem-zell-online.de erledigen. oder auch Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürger- www.coc.de portals Cochem-Zell informiert. Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht das Stichwort „Schmutzwassergebühr“ eingeben, Wohnort ergänzen mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung und Sie erhalten alle wichtigen Informationen sowie einen Link zum oder die Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig sind, entsprechenden Online-Antrag. im Bürgerportal stehen die entsprechenden Dienstleistungen verwal- Hier müssen Sie lediglich Ihre persönlichen Daten und die erforderli- tungsübergreifend zur Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen chen Angaben eintragen. für alle Anwender. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Nachweisunterlagen/erforderliche Dokumente können Sie einfach zu Verwaltung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des Ihrem Antrag hochladen. Nach Absendung Ihrer Daten werden diese Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die weite- bei der Berechnung Ihrer Schmutzwassergebühr 2019 geprüft. ren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abgerundet. Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist für die Absetzungsanträge: Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und 31.01.2020 Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit. Wir freuen uns auf Ihren Antrag. Online erledigen? Dort finden Sie alle derzeitigen Online-Anträge der Verbandsgemeinde Ulmen als Direktlink: für die Verbandsgemeinde: Möchten Sie Angelegenheiten bei Ihrer Behörde Online erledigen? - Schankerlaubnis Dann können Sie einfach und schnell über unsere Hompage www.ulmen.de - Hundesteuer (An- /Ab- /Ummeldung) - Wild- und Jagdschaden die bereits jetzt zur Verfügung gestellten Vorgänge erledigen. - Fund- und Verlustanzeige - Plakatierung - Festzuggenehmigung - Verkehrsrechtliche Genehmigung - Grabmalgenehmigung - Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) - Straßenaufbruch - Anzeige von Eigentümerwechsel bei Grundstücken u. Gebäuden (für Abfallentsorgung / Wasserversorgung / Abwasserentsorgung) für das Abwasserwerk der VG Ulmen: - Schmutzwassergebühr – Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung (steht nur im Dezember/Januar online zur Verfügung) - Schmutzwassergebühr – Anmeldung eines privaten Zwischenzählers (Gartenwasserzähler, Haus, Stall, sonstige) - Schmutzwassergebühr – Mitteilung des privaten Zwischenzählerstands (Gartenwasserzähler, Brauchwasser/Zisterne, Haus, Stall, Vieh, sonstige) Nach wie vor finden Sie diese Vorgänge auch auf der Internetseite www.cochem-zell-online.de oder www.coc.de in dem Bürgerportal.
Ulmen -7- Ausgabe 4/2020 Wir gratulieren am 27.01. zum 85. Geburtstag Herr Johann Ewerz, Auderath am 27.01. zum 80. Geburtstag Frau Irmina Schneider, Gillenbeuren am 28.01. zum 80. Geburtstag Frau Dr. Gisela Ameri, Lutzerath am 28.01. zum 95. Geburtstag Frau Elisabeth Traubenkraut, Ulmen am 31.01. zum 85. Geburtstag Herr Josef Gilles, Ulmen am 31.01. zum 80. Geburtstag Herr Erhard Wagner, Bad Bertrich OT Kennfus Termin: Samstag, 1. Februar Uhrzeit: 13.30 Uhr Dauer: ca. 3 - 4 Stunden Mitteilungen aus dem Preis: 7,- EUR pro Person (ermäßigt 6,- EUR) gEsundland VulkanEifEl Treffpunkt: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich Achtsam durch die Natur: Wanderung Clara-Viebig-Pavillon auf dem Achtsamkeitspfad Kleine Kyll Lesungen Achtsam durch die Natur - Achtsam Gehen mit den GesundLand Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Landschaftsmentoren und Entspannungscoaches: Aufmerksam sein Autobiographisches, Unbekanntes, Novellen bei den kleinen Dingen. Riechen, schmecken, erfühlen und genießen alles rund um Clara Viebig Sie - ohne zu bewerten, ohne einen Gedanken an etwas anderes zu Lassen Sie sich überraschen! verschwenden. Nur das Innehalten und bewusste Spüren und Sich- Lesung mit anschließendem Gedankenaus- Einlassen, auf das, was gerade da ist, verschafft Beruhigung und Ent- tausch schleunigung. Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 Termin: Sonntag, 26. Januar und 9. Februar Uhrzeit: 9.45 Uhr Dauer: ca. 2 1/2 Stunden Preis: 5,- EUR pro Person (4,- EUR mit Gästekarte) Treffpunkt:Parkplatz Heidsmühle, Manderscheid (Mosenbergstraße 22) Anmeldung: nicht erforderlich Führung durch den Landschaftstherapeutischen Impressum Park Römerkessel Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Werden Sie Teil von etwas Besonderem, wenn Sie den einzigen Land- Druck: Druckhaus WITTICH KG schaftstherapeutischen Park Europas besuchen. Der Römerkessel in Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Bad Bertrich ist genau der richtige Ort, um sich am „Draußensein“ zu Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 erfreuen und einfach der Sehnsucht nach Ursprünglichkeit nachzuge- (Industriepark Region Trier, IRT) hen. Ein Gang in die Natur tut gut und unterstützt dabei, zur menta- Verantwortlich: len Ausgeglichenheit zurück zu kehren. Diese Wirkung werden Sie im amtlicher Teil: Alfred Steimers, Bürgermeister Landschaftstherapeutischen Park Römerkessel ganz besonders erle- 56766 Ulmen, Marktplatz 1 ben. Bei einer Führung mit Entspannungscoach Anita Otten durchque- übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter ren Sie alle sieben Themengärten des Parks, deren positive, emotionale Anzeigen: Melina Franklin, Wirkung auf das Bewusstsein sofort spürbar wird. Produktionsleiterin Termin: jeden Mittwoch im Januar und Februar Uhrzeit: 14.30 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich Dauer: ca. 1 1/4 Stunde Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über Preis: 6,- EUR pro Person (5,- EUR pro Person mit Gästekarte) den Verlag Ticket & Treff: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich Reklamationen Tel. 06502 9147-800 Natur-Erlebniswanderung Zustellung: .E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de „Zwischen Kratern und Vulkanen“ Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Eine therapeutische Landschaft bewusst erkennen, wohltuend genie- Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzei- ßen und die Kraft der Natur spüren. Die unendliche Vielfalt der Land- genpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere All- schaft im Wechsel der vier Jahreszeiten auf sich einwirken lassen. Auf gemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekenn- zeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der einer Wanderung über schmale Felspfade geht es mit Landschafts- Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden mentor Kurt Immik rund um Bad Bertrich. Es geht durch artenreiche des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Flora und Fauna, vorbei an einer Lavawand mit Steinzeithöhlen, hoch Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche zur Oase der Ruhe und dem Hohenzollernturm mit traumhaftem Blick gegen den Verlag. und zurück ins Tal und in den Kurgarten.
Ulmen -8- Ausgabe 4/2020 Veranstaltungen im GesundLand Vulkaneifel vom 24.01.2020 bis 30.01.2020 FREITAG, 24. JANUAR 2020 09:30 Uhr Bad Bertrich, Vulkaneifel Therme: Wassergymnastik, Teilnahme im Eintritt enthalten (Mo-Sa), ebenso 13:30 Uhr (Mo-Fr) 15:00 Uhr Bad Bertrich, Clara Viebig Pavillion “Lesung im Clara Viebig Pavillion“, 45 Min, Eintritt frei 16:00 Uhr Daun, Sporthotel & Resort Grafenwald: Hatha-Yoga Wochenendseminar bis Sonntag 12:00 Uhr, 8 Kursstunden inkl. Wasser + Tee, Nutzung von Schwimmbad und Sauna 99,- EUR, Anmeldung: 06592 7130 20:00 Uhr Daun, FORUM: Show „Dance Masters – Best of Irish Dance“, Preis: 33,92 EUR Vorverkauf, Tickets: Ticket regional SAMSTAG, 25. JANUAR 2020 ganztägig Daun, Familienspaß im Winter der Arbeitsgruppe Gemeinschaft Qualitätsstadt Daun, dabei sind: Wild- und Erlebnispark Daun: 10:00 – 16:00 Uhr (außer bei Eis und Schnee) Galerie Augard, Burgfriedstr., Zeichnen und Collage für Kinder, Preis: 5,- EUR , Anmeldung bis 10.00 Uhr 06592 533 Kinopalast Vulkaneifel 13:00 und 15:00 Uhr Vulkanhaus Strohn 13:00 – 17:00 Uhr Laurentiusbad Daun: 15:00 – 18:00 Uhr allgemeines Schwimmen 08:00 Uhr Ulmen, Alter Postplatz: Bauernmarkt mit regionalen Anbietern bis 12:00 Uhr 10:00 Uhr Schalkenmehren, Treff Parkplatz östl. des Weinfelder Maares: Geführte Wanderung „Mit dem Eingebornen um die Dauner Maare“, 3 Std., Preis: 7,- EUR, Info + Anmeldung bis 3 Tage vor Führung 0172 6603197 10:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Ortsführung „Das historische Bad Bertrich “, ca. 90 Min., Preis: 6,- EUR (erm. 5,- EUR) Tickets: TI 13:00 Uhr Manderscheid, Treff Haupteingang Eifelklinik: Geführte Gästewanderung zu Wolfsschlucht, 3 Std. & Einkehr 13:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: „NATUR AKTIV ERLEBEN – Erlebnisführung Vulkanismus trifft Neuzeit“, 2 – 3 Std., Preis: 6,- EUR (erm. 5,- EUR) 13:30 Uhr Meerfeld, Treff Parkplatz am Sportplatz: Geführte Wanderung „Ein fantastischer Ausblick in ein Dorf im Maar“, 4 Std., Preis: 3,- EUR, Info + Anmeldung: 0175 2235240 14.30 Uhr Bad Bertrich, Wohnpark Residenz Römerkessel: Tanztee SONNTAG, 26. JANUAR 2020 09:45 Uhr Manderscheid, Treff Hotel Heidsmühle: NATUR AKTIV ERLEBEN - Führung auf dem Achtsamkeits-Pfad Kleine Kyll, Dauer: 2,5 Std., Preis: 5, EUR (erm. 4,- EUR) 10:00 Uhr Gillenfeld, Treff Parkplatz Holzmaar (an der K 17): Geführte Wanderung „Mit dem Eingeborenen zu den Maarjuwelen“, 2 Std., Preis: 7,- EUR, Info + Anmeldung bis 3 Tage vor Führung 0172 6603197 MONTAG, 27. JANUAR 2020 09:15 Uhr Bad Bertrich, Treff Tourist-Info: „Qi Gong“, 45 Min, Preis: 5,- EUR (erm. 4,- EUR), Tickets: TI DIENSTAG, 28. Januar 2020 16:15 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Vortrag „QuellErleben – Unser Heilwasser“, ca. 45 Min, Preis: 5,- EUR (erm. 4,- EUR), Tickets: TI 19:00 Uhr Bad Bertrich, Häckers Fürstenhof „Schach in Bad Bertrich“, Anmeldung: 02674 9340 MITTWOCH, 29. JANUAR 2020 09:00 Uhr Daun, Vorplatz FORUM: Bauernmarkt mit regionalen Anbietern bis 13.00 Uhr 13:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Phantasiereise–vom Hörerlebnis zur Entspannung, 45 Min., Preis: 5,- EUR (erm. 4,- EUR), Tickets: TI 14:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: NATUR AKTIV ERLEBEN - Führung Landschaftstherapeutischer Park Römerkessel, 3/4 Std., Preis: 6,- EUR (erm. 5,- EUR) DONNERSTAG, 30. JANUAR 2020 13:30 Uhr Bad Bertrich, Treff TI: Geführte Wanderung um Bad Bertrich 3 Std. 19:00 Uhr Manderscheid, Kurhaus: Preisskat der Kurverwaltung, Startgeld 6,- EUR (erm. 5,- EUR) Weitere Termine sowie Details siehe auch www.gesundland-vulkaneifel.de/events GesundLand Vulkaneifel www.gesundland-vulkaneifel.de Tel.: +49 (0)6592 95 13 70 info@gesundland-vulkaneifel.de
Ulmen -9- Ausgabe 4/2020 aus den gemeinden 6. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 7. Grundstücksangelegenheit 8. Mitteilungen Öffentlicher Teil Alflen TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Es wurden keine Fragen gestellt. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssat- zung und den Haushaltsplan 2020 und Anlagen Bürozeiten des Ortsbürgermeisters Sachverhalt: montags von 18:00 bis 19:30 Uhr Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) wurde dem Gemeinderat bereits übersandt. Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 – 95 36 59 Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vor- Email: ortsgemeinde.alflen@web.de schläge einzureichen öffentlich ausgelegt. Außerhalb der Bürozeiten gerne Termine nach telefonischer Vereinba- Es wurden keine Vorschläge eingereicht. rung unter Tel.: 02678 – 365 oder Mobil: 0171 - 6836361 Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendun- gen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie Auszug aus der Niederschrift folgt vor: Festgesetzt werden: über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Alflen 1. im Ergebnishaushalt Sitzungsdatum: Donnerstag, den 16.01.2020 der Gesamtbetrag der Erträge auf 969.400 EUR Beginn: 19:00 Uhr der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 968.779 EUR Ende: 21:13 Uhr Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 621 EUR Ort: Mehrzweckhalle, Übungsraum des Tambour- vereins, Schulstr. 14, 56828 Alflen 2. im Finanzhaushalt Anwesend waren: Ortsbürgermeister der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszah- 31.747 EUR Herr Berthold Schäfer lungen auf 1. Beigeordnete(r) Herr Dirk Hieronimus die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 144.780 EUR Beigeordnete(r) die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 590.810 EUR Herr Michael Pörling der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus - 446.030 EUR Investitionstätigkeit Ratsmitglieder Herr Hans-Werner Hillesheim der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus 414.283 EUR Herr Paul Kruff Finanzierungstätigkeit 1) auf Herr Friedhelm Lautner Herr Norbert Linden Für Investitionen und Investitionsförde- Herr Udo Lorenz rungsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme Herr Alfred Pantenburg in Höhe von 446.030 EUR erforderlich. Frau Stefanie Peifer 1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung Herr Hans-Georg Pötz Beschluss: Herr Martin Pötz Über die eingereichten Vorschläge wurde wie folgt entschieden: Protokollführer Es wurden keine Vorschläge eingereicht. Herr Michael Schneider Anschließend beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit von der Verwaltung Haushaltsplan 2020 und seinen Anlagen in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: Herr Tobias Denkel Ja 12 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Herr Bürgermeister Alfred Steimers TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme Gäste von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Herr Dirk Barbye, Kreisverwaltung Cochem-Zell zu TOP 6 Sachverhalt: Herr Rolf Weber zu TOP 6 Im § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist die Behandlung von Spon- Abwesend waren: soringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen gere- Es fehlten entschuldigt gelt. Hiernach müssen u. a. grundsätzlich alle Spenden und ähnliche Frau Tina Saxler-Ixfeld Zuwendungen der Kommunalaufsicht angezeigt und ihre Annahme durch den Gemeinderat genehmigt werden. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt Für die Neuanschaffung der Beschallungsanlage für die Mehrzweck- erweitert: halle in Alflen wurden folgende Geldspenden geleistet: TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte Abwei- • Interessengemeinschaft Kirmes 2017 Alflen 480,00 € chung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Hammes- • Zhoujon Chang, Stüffje Alflen 200,00 € haus, 1. Änderung“ • SV Schwarz-Weiß Alflen 1927 e.V. 250,00 € Abstimmungsergebnis: -einstimmig- • Möhnenverein Alflen 500,00 € Tagesordnung: Beschluss: Öffentlicher Teil Der Gemeinderat nimmt die Spenden dankend an. 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Abstimmungsergebnis: 2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und Ja 12 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 den Haushaltsplan 2020 und Anlagen TOP 4: Erneute Beratung über eine beantragte Abweichung 3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spen- von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter den gem. § 94 Abs. 3 GemO Hammes Haus, 1. Änderung“ 4. Erneute Beratung über eine beantragte Abweichung von den Sachverhalt: Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Hammes Haus, 1. Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Alflen, Änderung“ Flur 27 Flurstück Nr. 17/15 ein Dreifamilienhaus mit Doppelgarage zu 5. Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte Abwei- errichten. Ein Bauantrag liegt vor. chung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungspla- Hammeshaus, 1. Änderung“ nes „Hinter Hammes Haus, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Alflen.
Ulmen - 10 - Ausgabe 4/2020 Nach § 8 Abs. 9 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sind 4. Entlang des Wanderweges „Wachholder-Endert-Pfad“ konnten Garagen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der durch eine Spende der Firma innogy-aktiv vor Ort zwei Sitzgrup- Abstandsflächen zulässig, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder pen und zwei Bänke aufgestellt werden. Ein besonderer Dank hier in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen an die jungen Herren für das Aufstellen. • eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche 5. Das Schreiben der Verbandsgemeinde Ulmen vom 13.01.20 wurde nicht überschreiten, zur Kenntnis gebracht. Eine Teilnahme am Landeswettbewerb • eine Länge von 12 m an einer Grundstücksgrenze nicht überschrei- „Unser Dorf hat Zukunft“ ist bis zum 13.03.20 zu treffen. ten und 6. Der Bauzeitenplan für den Umbau KITA wurde vorgestellt. Dem- • Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45° zufolge sollen die Arbeiten bis zum Ende der Sommerferien abge- geneigt sind. schlossen sein. Daher ist mit einem Umzug Anfang Oktober zu Die Doppelgarage soll an der rückwärtigen Grundstücksgrenze zur rechnen. Parzelle Nr. 17/14 errichtet werden. Diese Parzelle befindet sich im 7. Im Einvernehmen mit den Beigeordneten wurde der Auftrag für Eigentum der Ortsgemeinde Alflen. die Elektroarbeiten an die Firma Konrath, Zell vergeben. Aufgrund des von der Erschließungsseite stark abfallenden Geländes 8. Nächste Gemeinderatssitzung: 12.02.20, 19.00 Uhr, Schulstraße 14 zur Südseite soll die Geländeoberfläche abgefangen werden. in Alflen Durch die Umplanung der Garage beträgt hier die mittlere Wandhöhe nunmehr neu 3,20m, was in Grenzbebauung zulässig ist. Nicht öffentlicher Teil Zusätzlich ist ein e weitere Verringerung der Dachneigung beantragt. TOP 7: Grundstücksangelegenheit Diese soll nun (statt 10° wie ursprünglich beantragt) noch 2,5° betragen. Der Gemeinderat hat über eine Grundstücksangelegenheit beraten. Die Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Dachgestaltung haben bauordnungsrechtlichen Charakter, sodass hier die Gemeinde TOP 8: Mitteilungen nur zu hören ist. - Informationen über Grundstücksangelegenheiten Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Bauvorhaben zur Errich- Veranstaltungen 2020 in Alflen tung eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und beschließt nach Beratung, der Grenzbebauung in der vorliegenden Form zuzustim- Februar: men. 15. Februar Kinderkarneval Bedenken hinsichtlich einer Abweichung von den bauordnungsrecht- 20. Februar Möhnensitzung lichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachge- 22. Februar Fastnachtszug (Tambourverein) staltung werden nicht erhoben. 29. Februar VdK-Ortsverbandstag (Mitgliederversammlung) Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 März: 13. März Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte 20. März Mitgliederversammlung Sportverein Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungs- April: planes „Hinter Hammeshaus, 1. Änderung“ 04. April Umwelttag Gemeinde Sachverhalt: 05. April Eröffnung Heimatmuseum Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Alflen, Flur 27 Nr. 9/11 und 9/12 ein Wohnhaus zu errichten. 30. April Maibaum Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungplanes Mai: „Hinter Hammeshaus, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Alflen. Die Fest- Juni: setzungen dieses Bebauungsplanes sind grundsätzlich zu beachten. 11. Juni Fronleichnam Eine entsprechende Bauvoranfrage hat dem Gemeinderat bereits in 11. Juni Schutzhüttenfest seiner Sitzung am 25.04.2019 vorgelegen; einer im Zusammenhang 26. - 28. Juni Dorfturnier mit dem geplanten Bauvorhaben beantragten Befreiung von den Fest- Juli: setzungen des Bebauungsplanes „Hinter Hammes Haus, 1. Änderung“ 04. Juli Spießbraten Jagdgenossenschaft (Überschreitung der Baugrenze) sowie einer beantragten Abweichung 03. - 05. Juli Zeltlager Sportverein (Dachneigung) hat der Gemeinderat seinerzeit zugestimmt. 10. - 13. Juli Zeltlager Jugendfeuerwehr Die Kreisverwaltung hat allerdings eine Genehmigung für die Über- 18. Juli Geselliges Beisammensein auf der Schutzhütte (VdK) schreitung der Baugrenze nicht in Aussicht gestellt, für die Erteilung 27. - 31. Juli Mitmachzirkus in der Mehrzweckhalle einer Abweichung bezüglich der Dachneigung bestehen seitens der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde keine Bedenken. Die sei- August: nerzeitige Bauvoranfrage wurde daraufhin zurückgezogen und das 08. August Wanderung Feuerwehr Bauvorhaben umgeplant. Hierbei soll es jedoch bei der seinerzeit 28. - 31. August Kirmes bereits beantragten Dachneigung von 55 ° bleiben. Eine entspre- September: chende Abweichung wird neu beantragt. 05. September Waldbegang der Ortsgemeinde Gemäß Ziffer 2.1.1 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des 12. September Wanderung Sportverein Bebauungsplanes sind im Plangebiet für Hauptgebäude nur geneigte Oktober: Dächer mit einer Neigung von 35° bis 48° zulässig. Aus gestalterischen 21. Oktober Treffen der Vereinsvorstände Gründen haben sich die Bauherren für ein Satteldach mit geneigten November: Giebelflächen mit einer Neigung von 55° entschieden. Daher beantra- 10. November Martinszug gen die Bauherren eine Abweichung von der festgesetzten Dachnei- 14. November Jahreshauptversammlung Möhnen gung. Vor der Zulassung einer Abweichung ist die Gemeinde zu hören. Beschluss: 28. November Adventszauber Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Antrag und Dezember: beschließt nach Beratung, gegen die Zulassung einer Abweichung 06. Dezember Nikolaus Cross Lauf (Dachneigung) keine Bedenken zu erheben. Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1 Das Ratsmitglied Alfred Pantenburg hat gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen. AUderAth TOP 6: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Die Firma Arenz, form-in-stein hat eine Preisanpassung für die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Grabplatten „pflegefrei“ vorgenommen, nunmehr: 311,54 € brutto Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden Mitt- 2. Ein Teil der Dachrinne über dem Eingang zur Mehrzweckhalle ist wochs von 19:00-20:00 im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 19, defekt und muss schnellstmöglich erneuert werden. Tel. 02676/910129 statt. 3. Mit dem günstigsten Anbieter EVM wurde durch die Verbandsge- Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an meinde für einen Lieferpreis von 5,050 ct/kWh für die Straßenbe- 02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuergermeister@auderath.de leuchtung abgeschlossen (Vorher: 3,05 st/WKh) wenden.
Ulmen - 11 - Ausgabe 4/2020 1. Beigeordneter Herr Karl-Heinz Heinz Beigeordnete(r) Herr Andreas Mertes AUDERATH Ratsmitglieder Herr Sebastian Gärtner Frau Sandra Hendges-Steffens Wir machen unser Herr Wolfgang Mertes Dorf fit für die Zukunft! Herr Udo Pütz Herr Markus Schupp Herr Gerd Steffens Protokollführer Donnerstag, 30. Januar 2020, 19:00 Uhr Herr Tobias Denkel im Dorfgemeinschaftshaus Auderath von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Die Ortsgemeinde lädt Sie/Euch herzlich ein! Öffentlicher Teil • Bei der Einwohnerversammlung wollen wir gemeinsam 1. Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2020 aufstellen: Was ist gut im Dorf? Was soll erhalten 2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und werden? Was ist nicht so gut? Was fehlt im Dorf? den Haushaltsplan 2020 und Anlagen • Bringt Eure Meinungen und Ideen zu Themen wie 3. Mitteilungen Infrastruktur, Versorgung, Bauen und Gemeinschaft mit Öffentlicher Teil • Anschließend wird vorgestellt wie alle die Dorfentwicklung TOP 1: Beratung des Forstwirtschaftsplanes 2020 von Auderath mitgestalten können Sachverhalt: Es soll darüber beraten werden, ob der Forstwirtschaftsplan 2020 in Kommt vorbei und werdet aktiv für die diesem Umfang ausgeführt werden kann. Zukunft der Gemeinde! Die Ansätze werden bei der Erstellung des doppischen Haushaltspla- nes 2020 in den Haushalt übernommen. K O N Kreisverwaltung Cochem-Zell | Endertplatz 2 | 56812 Cochem gefördert durch: Haushaltsrechtliche Beurteilung: TAKT Laura Kremeike | 02671/61-693 | laura.kremeike@cochem-zell.de Bildnachweis v. o.: Manfred Henrich, Ortsgemeinde Kennfus; Bildarchiv Kreisverwaltung Cochem-Zell Die beabsichtigten Maßnahmen im Forstwirtschaftsplan führen im Haushaltsplan 2020 zu einer Ergebnisverschlechterung. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2020 Kenntnis. BAd Bertrich Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushalts- satzung und den Haushaltsplan 2020 und Anlagen Bürgermeistersprechstunde Sachverhalt: Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30 Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt. wurde dem Gemeinderat bereits übersandt. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Er wurde vorab zwei Wochen zur Einsicht und der Möglichkeit Vor- Ich bin erreichbar unter 0171-6923195. schläge einzureichen öffentlich ausgelegt. Christian Arnold, Ortsbürgermeister Es wurden keine Vorschläge eingereicht. Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendun- Ortsvorsteher von Kennfus: gen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum- Festgesetzt werden: mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 569.938 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 506.892 EUR BeUren Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 63.046 EUR 2. im Finanzhaushalt Sprechstunde des Ortsbürgermeisters der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlun- 83.170 EUR Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus gen auf Termine nach telefonischer Vereinbarung die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.000 EUR Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.660 EUR E-Mail: Kpuebereck@aol.com der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Inves- -2.660 EUR titionstätigkeit Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Beuren der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finan- - 80.510 EUR zierungstätigkeit 1) auf Sitzungsdatum: Dienstag, den 14.01.2020 Beginn: 19:40 Uhr Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Ende: 20:45 Uhr Kreditaufnahme Ort: Bürgerhaus, Schulstr, 4, 56825 Beuren i. H. v. 0,00 EUR erforderlich. Anwesend waren: 1)ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung Ortsbürgermeister Haushaltsrechtliche Beurteilung: Herr Karl-Peter Uebereck entfällt
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