Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend

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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Studium. BAföG. Job.
Tipps und Infos zur Studienfinanzierung
Eine Broschüre der DGB-Jugend

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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Inhalt

Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium         6   Erste Hilfe                                    36
Unterhalt von den Eltern                           7       Arbeit weg – Recht auf Sozialleistungen?   36
Das Kindergeld                                     8       GEZ-Gebührenbefreiung                      36
BAföG                                              8       Wohngeld                                   36
BAföG für ausländische Studierende                10       Harz IV und Studierende                    38
Elternunabhängiges BAföG                          11       Bezug von ALG II und Sozialgeld
Zweitausbildung                                   11       für Studierende und Angehörige             38
Stipendium                                        12       Kinderzuschlag für Studierende mit Kind    39
Studienkredit                                     13
Fragen kostet nichts                              13   Praktika                                       40
                                                       Praktika nach Studienordnung                   42
Das selbstfinanzierte Studium                     14   Freiwillige Praktika                           42
Der Job                                           15   Praktika vor oder nach dem Studium             43
Steuern                                           16
Sozialversicherung                                17   Unterstützung durch uns                        44
    Rentenversicherung                            18   Welche Gewerkschaften organisieren
    Krankenversicherung                           18   welche Berufe?                                 46
    Unfallversicherung                            19   Kostenlose Beratung vor Ort                    47
Deine Rechte im Job                               20
    Arbeitsvertrag                                20   Literatur                                      52
    Lohn                                          22   Unsere Publikationen                           52
    Krankheit                                     22   Weitere Publikationen                          53
    Urlaub, Pausen, Feiertage                     23       Stichwort: Gesetzestexte                   53
    Mutterschutz                                  24       Stichwort: BAföG                           53
    Kündigungsschutz                              24       Stichwort: Studijob                        53
    Arbeitsschutz                                 25       Stichwort: Steuern                         53
    Tarifverträge                                 26       Stichwort: Freie Mitarbeit und
    Personal- und Betriebsrat                     26       Existenzgründung                           54
                                                           Stichwort: Teilzeitarbeit                  54
Beschäftigungsverhältnisse                        28       Stichwort: Studienabruch                   54
   Der Mini-Job                                   28       Stichwort: Selbstmanagement                55
   Der Mini-Job in Privathaushalten               29
   Kurzfristige Beschäftigung                     29   Impressum                                      56
   Reguläre studentische Beschäftigung            30
   800-Euro-Jobs (Gleitzone Niedriglohnsektor)    30
   Jobben an der Uni                              31
   Freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit   32
   Vorsicht vor Schwarzarbeit                     35

                                                                                                           3
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Vorwort

Stell dir vor, von heute auf morgen würden alle Studierenden ihre Jobs und
Praktika an den Nagel hängen. Vermutlich müssten die Fernsehsender ein Not-
programm starten, weite Teile der Gastronomie müssten auf Selbstbedienung
umstellen, Hotels und Krankenhäuser hätten nachts niemanden mehr, der not-
falls zur Stelle ist, und in der Werbebranche gäbe es für die verbleibenden Be-
schäftigten den 24-Stunden-Arbeitstag.

Studierendenjobs sind eine tragende Säule in unserem Wirtschaftssystem. Wer
kein Geld für eine tariflich bezahlte Vollzeitstelle übrig hat, heuert einen Stu-
denten oder eine Studentin an. Wer schnell ein paar Arbeiten erledigt haben
möchte, fragt bei der Jobvermittlung der Uni nach. Studierende sind als Ar-
beitnehmer beliebt: jung, einfallsreich, günstig und flexibel. Während des Stu-
diums zu arbeiten, bietet einige Vorteile: Neben dem zusätzlichen Einkommen
ist es eine (hoffentlich) angenehme Abwechslung. Außerdem sind Praxiser-
fahrungen für den Berufseinstieg nach der Uni eine große Hilfe.

Diese Broschüre ist für alle arbeitenden Studierenden an Universitäten und
Fachhochschulen gedacht. Sie soll ein Leitfaden im Dschungel der Arbeitswelt
sein, in den sich auch ab und an Studierende begeben. Wer das ganze Heft
liest, hat einen fundierten Überblick über die arbeits- und steuerrechtlichen
Fragen, die sich bei Studentenjobs ergeben. Die nicht immer einfache rechtli-
che Materie haben wir durch praktische Tipps ergänzt. Weitere Hilfe bekommst
Du auf unserer Homepage www. students-at-work. de, wo du auch Kontakt
mit unserem Beraterteam aufnehmen kannst.

Viel Spaß bei der Lektüre und viel Glück
bei der Jobsuche wünscht

René Rudolf
DGB Bundesjugendsekretär

In dieser Broschüre sind stets Männer und Frauen gemeint. Der Lesbarkeit hal-
ber erscheint jeweils entweder die weibliche oder die männliche Form.

                                                                                    5
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium

               Die Frage »Wer soll das bezahlen?« stellen sich
               Studierende nicht nur vor Beginn des Studiums
               sondern meistens während der gesamten Zeit
               an der Hochschule. Viele Studierende kombi-
               nieren mehrere Geldquellen miteinander.
               Neben dem Jobben gibt es folgende Möglich-
               keiten der Studienfinanzierung:

               • der Unterhalt von den Eltern bzw. von einem
                 Elternteil
               • BAföG-Förderung
               • ein Stipendium

6   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
Unterhalt von den Eltern

Die Eltern sind Ihren Kindern grundsätzlich ein     damals auch nicht anders!« Überleg dir also,
Leben lang unterhaltspflichtig. Das heißt aller-    wie du deine Eltern auf schonende Art über-
dings nicht, dass du dich auf die faule Haut        zeugen kannst, dich zu unterstützen.
legen kannst. Wer volljährig ist, kann keinen
Unterhalt mehr von seinen Eltern erwarten und       Natürlich ist es möglich und erfolgverspre-
muss sein Einkommen selbst verdienen. Nur           chend, den Unterhalt gerichtlich einzuklagen,
während der Ausbildung und während des              allerdings nur auf Kosten des Familienfriedens.
Studiums besteht diese »Erwerbspflicht« nicht.      Beachte aber, dass Unterhaltsfragen sehr vom
Wenn du bereits eine Berufsausbildung abge-         Einzelfall abhängig sind. Leben beide Eltern
schlossen hast, sind deine Eltern in der Regel      getrennt, wird dadurch die Frage des Unter-
nicht verpflichtet, dir Unterhalt für das Studium   haltes meist komplizierter. Wenn du bereits
zu zahlen. Es gibt jedoch auch hier Ausnahme-       verheiratet bist oder warst oder alleinerziehend
regelungen.                                         bist, bestehen oft auch Unterhaltspflichten des
                                                    (früheren) (Ehe)Partners. Wenn du dir unsicher
Wenn das Studium deine Erstausbildung ist,          bist, ob und in welchem Umfang deine Eltern
hast du nach bisheriger Rechtsprechung              für deinen Unterhalt aufkommen müssen, ist
grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt bis zum        es sinnvoll, eine Rechtsauskunft einzuholen.
27. Lebensjahr. Die Höhe des Unterhalts, den
die Eltern (oder andere unterhaltspflichtige
Personen, z.B. Großeltern) tatsächlich zahlen                § Info
müssen, richtet sich nach ihren wirtschaftli-                Unterhaltspflicht der Eltern:
                                                            BGB §1610
chen Möglichkeiten. Beispielrechnungen bietet
                                                            Unterhalt umfasst Kosten für
die »Düsseldorfer Tabelle«. Wenn deine Eltern                                               den Le-
                                                            bensbedarf und für eine ang
zwar unterhaltspflichtig sind, aber nicht genug                                            emessene,
                                                            berufsqualifizierende Ausbild
übrig haben, um Unterhalt zahlen zu können,                                                ung.
springt das BAföG (s. Seite 8) ein.                        aktuelle Düsseldorfer Tabelle
                                                                                        :
                                                           http://www.olg-duesseldorf.
                                                                                       nrw.de/
Wenn du bisher keinen Unterhalt von deinen                 service/ddorftab/intro.htm
Eltern bekommen hast, z.B. weil du zu Hause
gewohnt oder deinen Lebensunterhalt selbst                 Sozialberatung: Viele Studie
                                                                                       rendenver-
verdient hast, solltest du deine Eltern in einem           tretungen bieten eine kosten
                                                                                         lose Sozi-
                                                          alberatung auch für Unterh
netten Gespräch über die Kosten deines Studi-                                         altsfragen
                                                          an. Auch viele BAföG-Berate
ums informieren und sie bitten, dich finanziell                                         r im Stu-
                                                          dentenwerk besitzen Fachw
zu unterstützen. Unterhaltsdiskussionen in der                                        issen zum
                                                          Elternunterhalt.
eigenen Familie sind ein heikles Thema und El-
tern reagieren mitunter eigentümlich: »Ich
zahle dir für ein Zimmer 100 Euro, den Rest
musst du dir selbst verdienen. Das war bei mir

                                                                                                       7
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Das Kindergeld                                      BAföG

      Kindergeld gibt es für die Eltern, bis das »Kind«   Damit jeder entsprechend seiner Neigungen,
      18 Jahre alt ist. Wenn du dich in einer Ausbil-     Eignungen und Leistungen studieren kann,
      dung oder in einem Freiwilligen Jahr befindest,     gibt es das Bundesausbildungsförderungsge-
      erhalten deine Eltern jedoch bis zu deinem 27.      setz – kurz BAföG. Nach diesem Gesetz erhal-
      Lebensjahr (wer 1982 geboren wurde, erhält          ten Kinder aus einkommensschwachen Fami-
      Kindergeld nur bis zum 26. Lebensjahr, wer          lien im Studium finanzielle Unterstützung –
      jünger ist, nur bis zum 25. Lebensjahr) monat-      auch diese Geldleistungen heißen umgangs-
      lich mindestens 154 Euro Kindergeld für dich.       sprachlich BAföG. Für ein Praktikum, das zwin-
      Die Altersgrenze wird für diejenigen, die Wehr-     gende Voraussetzung für einen Studiengang
      oder Zivildienst geleistet haben, um die ent-       ist, kannst du ebenfalls BAföG beantragen.
      sprechende Pflichtdienstzeit erweitert.
      Wenn deine Eltern – aus welchen Gründen             Das bewilligte BAföG kann – je nach errech-
      auch immer – keinen Unterhalt oder zumindest        netem Bedarf – bis zu 643 € im Monat betra-
      weniger als das Kindergeld zahlen, kannst du        gen. Wer eigene Kinder bis 10 Jahren hat, be-
      die Auszahlung des gesamten Kindergeldes an         kommt zusätzlich monatlich mindestens 113
      dich selbst erwirken. Ansprechpartner ist die       Euro Betreuungszuschuß.
      Familienkasse des örtlichen Arbeitsamtes.
      Ganz wichtig: Kindergeld wird nur ausgezahlt,       Das BAföG ist nur zur Hälfte ein Zuschuss, also
      wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes            eine Unterstützung vom Staat, die andere
      nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge          Hälfte ist ein zinsloser Kredit, der nach dem
      die Grenze von 7.680 Euro im Jahr nicht über-       Studium zurückgezahlt werden muss. Die Höhe
      steigen. Stammt dein Einkommen aus abhän-           der Rückzahlsumme kann für nach dem
      giger Beschäftigung, kannst du entstandene          28.02.2001 bewilligte Förderabschnitte höchs-
      Werbungskosten, mindestens aber den                 tens 10.000 Euro betragen und kann auch ge-
      Pauschbetrag von 920 Euro abziehen. Beachte         mindert werden, etwa bei einem sehr guten
      aber, dass beim Kindergeld auch Renten, Sti-        Examen.
      pendien und der Teil des BAföG, der als Zu-
      schuss gezahlt wird, als Einkommen gelten.          Einen BAföG-Antrag solltest du in jedem Fall
                                                          stellen, auch eine Ablehnung kann später bei
                                                          anderen Ämtern (z.B. fürs Wohngeld) hilfreich
    § Info                                                sein. Außerdem steht auf dem Bescheid, wie
    Anzurechnendes Kindergeld:                            viel Unterhalt deine Eltern mindestens zahlen
    BGB § 1612b                                           müssen. BAföG wird meist abhängig vom Ein-
                                 des                      kommen und Vermögen der Eltern (Ausnah-
    Ausführliche Informationen                            men s. Seite 11) und des Antragstellers ge-
                       Kin dergel d:
    Arbeitsamtes zum
                  gen tur.de                              zahlt. Deine Eltern müssen dem BAföG-Amt
    www.arbeitsa
                                  eitnehmer:              also ihre Einkünfte offen legen. Tun sie dies
    unter Informationen für Arb
    Kindergeld                                            nicht, kann das BAföG-Amt auf deinen Antrag

8     Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
hin in Vorleistung gehen und dir Geld auszah-       an. Dort kennt man sich auch mit den Ge-
len, das es dann später eventuell von deinen        pflogenheiten des örtlichen BAföG-Amtes
Eltern zurückverlangt. Andere Unterhaltspflich-     aus. Und natürlich helfen die Bearbeiter im
ten (s. Seite 7) werden natürlich ebenfalls be-     BAföG-Amt beim Ausfüllen.
rücksichtigt.                                     • Kopiere den ausgefüllten Antrag, bevor du
                                                    ihn abgibst. So weißt du beim Wiederho-
Deine eigenen Einkünfte aus Nebenjobs sollten       lungsantrag, welche Informationen du beim
4.800 Euro brutto in zwölf Monaten (entspricht      letzten Mal gegeben hast.
monatlich etwa 400 Euro) nicht übersteigen,
sonst wird dein BAföG-Anspruch entsprechend       Wenn alle Unterlagen beim BAföG-Amt liegen,
gekürzt (Kindergeld zählt hier nicht als Ein-     dauert die Bearbeitung nochmals einige Wo-
kommen). Ist der BAföG-Bewilligungszeitraum       chen. Das Geld wird dann rückwirkend ab An-
kürzer als zwölf Monate, wird das zulässige       tragstellung gezahlt. Wer nicht so lange war-
Einkommen anteilig berechnet. Wenn du mehr        ten kann, muss eine Vorauszahlung beim
als 5.200 Euro Vermögen hast, musst du das        BAföG-Amt beantragen.
erst aufbrauchen, bevor du BAföG bekommst.
Wer eigene Kinder hat, kann sich über höhere      Wichtig: Auch wer bereits BAföG erhält, muss
Freibeträge freuen.                               nach jedem zweiten Semester einen neuen An-
                                                  trag stellen. Wenn sich deine wirtschaftlichen
Die Bezeichnung »BAföG-Amt« steht auch in         Verhältnisse geändert haben, z.B. durch Ar-
unserem Text für die BAföG-Abteilungen der        beitslosigkeit eines Elternteiles, kannst du auch
örtlichen Studentenwerke. Dort gibt’s den         sonst jederzeit einen Änderungsantrag stellen.
BAföG-Antrag und dort werden die Anträge
auch bearbeitet. Das Antragsformular ist lang
                                                            § Info
und ausführlich. Hier ein paar Tipps zum Aus-
                                                           Alle Regelungen
füllen:                                                                     zur Ausbildungsfö
                                                          rung und ausführ                    rde-
                                                                            liche Erläuterunge
                                                          findest du im BA                    n
• Besorge das Formular so früh wie möglich,                                föG-Handbuch 20
                                                          der GEW (ISBN 3-                   08
  z.B. auf den Seiten des Bundesministeriums                                89472-286-9)
  für Bildung und Forschung. BAföG gibt es               BAföG-Anspruch
                                                                        vorher ausrechne
  nicht rückwirkend, deshalb gib den Antrag              www.bafoeg-rech                n:
                                                                        ner.de
  noch im ersten Monat deines Studiums ab,
  auch wenn er noch unvollständig ist. Feh-             Infos der BAföG-
                                                                         Ämter:
  lende Unterlagen kannst du nachreichen.               www.studentenwe
                                                                          rke.de
• Scheu nicht davor zurück, dich beraten zu
                                                       Infos vom Bundes
  lassen: An vielen Hochschulen bietet die Stu-                        bildungsminister
                                                       www.das-neue-ba                 ium:
  dierendenvertretung (AStA, StuRA, Fach-                               foeg.de
  schaften) eine kompetente BAföG-Beratung

                                                                                                      9
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung Eine Broschüre der DGB-Jugend
BAföG für ausländische Studierende

      Um BAföG-berechtigt zu sein, muss man in der      Und für Studierende aus EU-Staaten:
      Regel die deutsche Staatsangehörigkeit haben.     • Du selbst oder deine Eltern oder dein Gatte
      Allerdings gibt es viele Ausnahmen, die auch        haben das Recht auf Daueraufenthalt in der
      Ausländern eine BAföG-Förderung ermögli-            BRD entsprechend dem EU-Freizügigkeitsge-
      chen. Unabhängig von den BAföG-Regelungen           setz.
      musst du dich legal in Deutschland aufhalten,     • Du warst in Deutschland erwerbstätig und
      um hier studieren zu können.                        strebst ein fachlich nahestehendes Studium
                                                          an. Du hast zum Beispiel als Journalist gear-
      Voraussetzungen für Studierende                     beitet und möchtest jetzt Publizistik studie-
      aus Nicht-EU-Staaten:                               ren.
      • Du bist heimatlos, Flüchtling, stehst unter
        Abschiebeschutz oder bist asylberechtigt.       Diese Kriterienliste soll als grober Überblick
      • Du hast eine Aufenthaltserlaubnis die vo-       dienen, sie ist nicht bis ins Detail vollständig.
        raussichtlich auch weiter verlängert wird       Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, dass du
        (»Bleibeperspektive«). Anderenfalls musst du    dich vor Antritt deines Studiums beraten lässt,
        dich mindestens vier Jahre in Deutschland       ob du BAföG-berechtigt bist.
        aufgehalten haben.
      • Du hast deinen ständigen Wohnsitz in
        Deutschland und mindestens ein Elternteil
        hat sich in den letzten sechs Jahren in
        Deutschland aufgehalten und war davon
        mindestens drei Jahre erwerbstätig. Diese
        Zeit kann sich durch Arbeitsunfähigkeit, Mut-
        terschaft, Fortbildung, Anspruch auf Arbeits-
        losengeld I etc. verringern.
      • Du hast 60 Monate in Deutschland (legal
        und nachweisbar) deinen Lebensunterhalt
        verdient. Ferienjobs und Ausbildungsgänge
        werden nicht angerechnet.

     § Info
     BAföG für ausländische Studierende:
     BAföG § 8

10    Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Elternunabhängiges BAföG                          Zweitausbildung

Unter bestimmten Umständen wird BAföG             Wer bereits einen Beruf gelernt, ein Studium
auch unabhängig vom Einkommen der Eltern          abgeschlossen oder nach dem vierten Semes-
gezahlt, z.B. bei folgenden Studierenden:         ter abgebrochen hat, beginnt mit dem nächs-
                                                  ten Studium eine Zweitausbildung. In diesem
• Wer nach seinem 18. Geburtstag bereits fünf     Fall ist der Rechtsanspruch auf Elternunterhalt
  Jahre lang erwerbstätig war (ersatzweise: Ar-   bzw. BAföG stark eingeschränkt. Vergewissere
  beitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld   dich deshalb vor Beginn einer Zweitausbil-
  und Wehr- bzw. Zivildienst).                    dung, welche Ansprüche du gegen Staat und
• Wer eine dreijährige Berufsausbildung absol-    Eltern hast, z.B. durch eine Vorprüfung beim
  viert hat und danach drei Jahre (bzw. bei       BAföG-Amt.
  Lehrzeitverkürzung entsprechend länger) be-
  rufstätig war.                                  Drei Beispiele: Ein vollständiges zweites Stu-
• Wer älter als 30 Jahre ist und nicht von der    dium, nach Abschluss eines ersten Unistudi-
  Altersgrenze der BAföG-Förderung betroffen      ums wird nicht gefördert. Ein Uni-Studium, das
  ist, z.B. weil er das Abitur über den zweiten   auf ein abgeschlossenes FH-Studium aufbaut,
  Bildungsweg erworben hat.                       ist oft förderungswürdig. Das BAföG wird als
• Wessen Eltern im Ausland leben und recht-       verzinstes Darlehen ausgezahlt. Die Kombina-
  lich oder tatsächlich nicht ihrer Unterhalts-   tionen »Schule – Ausbildung – Studium »oder
  pflicht nachkommen können.                      »Schule – Ausbildung – Schule (Abitur über
                                                  den 2. Bildungsweg) – Studium« sind in der
                                                  Regel förderungswürdig.
§ Info
                 der Eltern:
Auskunftspflicht
BGB §1605                                                   § Info
                  es BAföG:
Elternunabhängig                                            BAföG bei Zw
 BAföG §11                                                               eitausbildung:
                                                           Elternunterhal               BAföG § 7
                                                                         t bei Zweitaus
                                                           BGB §1610                   bildung:

                                                                                                    11
Stipendium

     Das Stipendium hat bei vielen den Ruf, nur für                § Info
     Streber oder Leute mit Verbindungen interes-                  Mehr zur Hans-B
                                                                                  öckler-Stiftung:
     sant zu sein. Das stimmt nicht. Zwar werden                   www.boeckler.de
     nur zwei Prozent aller Studierenden so geför-
                                                                 Ausführliche Info
     dert, doch warum solltest du nicht dazugehö-                                  rmationen zu
                                                                 verschiedensten
     ren? Es gibt zahlreiche Studienförderungs-                                   Stiftungen:
                                                                 www.stiftungsin
     werke: Stiftungen von Parteien und Kirchen,                                 dex.de
     von Staat, Wirtschaft und Gewerkschaft.
     Dazu kommen private Stiftungen, die nicht von
     gesetzlichen Förderungsregeln abhängig sind.       digen Voraussetzungen für ein Stipendium.
     Sie alle fördern Studierende, die politisch oder   Wenn du ehrenamtlich aktiv bist, lohnt sich ein
     sozial engagiert sind oder fachlich besonders      kleiner Check, ob es ein Studienförderungs-
     qualifiziert ihr Studium verfolgen. Der Deut-      werk gibt, das auf deiner Linie liegt.
     sche Akademikerinnenbund etwa fördert spe-         Die Bewerbungsverfahren der Förderwerke
     ziell Frauen kurz vor dem Studienabschluss.        sind recht unterschiedlich, bei einigen musst
     Besonders leistungsbegabte Studierende wer-        du sogar vorgeschlagen werden. Das Stipen-
     den von der Studienstiftung des Deutschen          dium wird oft elternabhängig gezahlt, muss
     Volkes unterstützt. Und die Hans-Böckler-          aber nicht zurückgezahlt werden. Neben der
     Stiftung des DGB fördert Studierende ab dem        materiellen gibt es bei jedem Stipendium auch
     ersten Semester, die ein gewerkschaftliches        eine ideelle Förderung: Studierendengruppen,
     oder ein gewerkschaftsnahes Engagement vor-        die sich gegenseitig unterstützen; ein Bil-
     weisen können. Parteizugehörigkeit oder Ge-        dungsprogramm; Tipps und Kontakte für den
     werkschaftsmitgliedschaft sind keine notwen-       Berufseinstieg.

12   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studienkredit                                      Fragen kostet nichts

             Da immer mehr Bundesländer in Westdeutsch-         Keine Studentin hat Geld zu verschenken. Auch
             land Studiengebühren einführen, werden             wenn du überzeugt bist, keine Ansprüche zu
             heute von Privatbanken und von der bundes-         haben: Lass dich kompetent beraten, denn
             eigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau Kre-        jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten.
             dite angeboten, die die Finanzierung des Stu-      Nutze die kostenlosen BAföG-und Sozialbera-
             diums absichern helfen sollen. Falls du über-      tungsangebote, die an fast allen Hochschulen
             legst, einen solchen Kredit anzunehmen, prüfe      von Studierendenvertretungen (AStA, StuRa,
             zuvor, ob es keine andere Möglichkeit gibt, die    Fachschaft) oder Studentenwerken mit ge-
             anfallenden Kosten zu tragen. In vielen Fällen     schultem Personal geleistet werden, anstatt
             ist es günstiger, Ersparnisse aufzubrauchen,       auf Informationen aus der studentischen Ge-
             die Eltern anzupumpen oder gar neben dem           rüchteküche zu vertrauen. Versuche aber nie,
             Studium zu jobben, als sich – vielleicht zusätz-   mit falschen Angaben Unterstützung und Zah-
             lich zum BAföG – zu verschulden. Wenn dein         lungen bei BAföG- und anderen Ämtern zu er-
             Studium beendet ist, willst du vielleicht eine     halten. Durch bundesweiten behördenüber-
             Familie gründen oder bekommst nicht den er-        greifenden Datenabgleich wird so etwas heute
             hofften gutbezahlten Job – dann kann sich          entdeckt. Dann musst du nicht nur die erhal-
             eine leichtfertige Kreditaufnahme rächen.          tenen Leistungen sofort in voller Höhe zurück-
             Kommst du um einen Kredit nicht herum,             zahlen, meist drohen auch ein Strafverfahren
             suche auf jeden Fall eine Beratung bei deiner      gegen dich und eine saftige Geldbuße.
             Studierendenvertretung oder beim Studenten-
             werk auf.
                                                                          § Info
                                                                         Die Sozialberatungsangebot
                                                                                                    e der
                                                                         Studentenwerke unter
                                                                         www.studentenwerke.de
§ Info
                  d Hinweise zu
Aktuelle Infos un
                 findest Du unter
Studienkrediten
                 t-work.de/kredit
www.students-a
                                        e
                     und unabhängig
 Eine kompetente             un ge n un d
                     Beding
 Beratung zu den
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                   he rzentralen.de
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                                                                                                                 13
Das selbstfinanzierte Studium

     In der Bundesrepublik werden Studierende bis        • Besuche eine ausgewogene Mischung aus
     heute wie Kinder behandelt: Während jeder             interessanten Seminaren und unliebsamen
     Auszubildende zumindest ein paar Groschen             Pflichtveranstaltungen, damit du nicht gegen
     Vergütung bekommt, müssen sie sich von ihren          Ende des Studiums vor einem Berg unange-
     Eltern aushalten lassen. BAföG erhalten schließ-      nehmer Pflichtkurse stehst.
     lich nur wenige. Können oder wollen die Eltern
     ihren Sprössling trotzdem nicht unterstützen, ist   • Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben
     – zumal in Zeiten von Studiengebühren – für           müssen. Ihr könnt euch gegenseitig unter-
     viele der Nebenjob die einzige Möglichkeit, um        stützen, z.B. Mitschriften und Skripte tau-
     an einen akademischen Abschluss zu gelangen.          schen. Auch studierende Mütter und Väter
     Schon heute arbeiten zwei Drittel der Studie-         kommen hierfür in Frage.
     renden neben dem Studium. Neben der Uni zu
     jobben ist anstrengend und auch mitverant-          • Eine Veranstaltung zu besuchen und nach
     wortlich für die vielen »Langzeitstudierenden«.       sechs Wochen doch nicht mehr hinzugehen,
     Mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge          ist Zeitverschwendung. Nimm dir lieber we-
     werden zudem vielerorts die Freiräume, die            niger vor und halte diese Kurse bis zum
     einen Nebenjob überhaupt ermöglichen, deut-           Schluss durch. Das ist auch fürs Ego gut: Du
     lich geringer. Mit ein bisschen Zielstrebigkeit       fühlst dich erfolgreicher, wenn du im Stun-
     und unseren Tipps kannst du deinen Abschluss          denplan keinen Rückzieher machen musst.
     in der Regel dennoch schaffen:
                                                         • Wähle nach Möglichkeit Nebenfächer, die
     • Viele Erstsemester unterschätzen den Auf-           nicht zu viel von dir fordern. Dazu eignen sich
       wand erfolgreichen Studierens. Überlege,            Fächer, die dir besonders Spaß machen, recht
       wie viel Zeit du neben dem Job für das Stu-         lockere Anforderungen stellen und in unmit-
       dium und für private Vergnügungen hast.             telbarem Bezug zum Hauptfach stehen.
       Geh davon aus, dass ein zweistündiger Kurs
       jeweils zwei weitere Stunden Vor- und Nach-       Natürlich fürchtet mancher, mit einer hohen
       bereitung verlangt. Rechne ausreichend Zeit       Semesterzahl Schwierigkeiten beim Berufsein-
       für Klausurvorbereitungen und Hausarbeiten        stieg zu bekommen. Aber ein selbst finanzier-
       dazu. Danach wähle Zahl und Umfang deiner         tes Studium zeigt Durchhaltevermögen, Leis-
       Veranstaltungen.                                  tungsfähigkeit, Zielorientierung und mehrere
                                                         Jahre Berufserfahrung. Das gefällt Arbeitge-
     • Eigne dir die Methoden privater Arbeitsorga-      bern. Lass dich aber von der Studierendenver-
       nisation und Eigenkontrolle an (z.B. in Ge-       tretung deiner Hochschule beraten, wie du die
       werkschaftsseminaren). Eine klare Zielorien-      Zahlung von heute vielerorts üblichen »Lang-
       tierung, strukturierte Arbeitsmethoden und        zeitstudiengebühren« vermeiden kannst.
       durchdachte Zeitplanung sind eine gute Hilfe
       für die Jahre der Doppelbelastung.

14   Das selbstfinanzierte Studium
Der Job

Die Grundregeln eines Jobs sind scheinbar ein-
fach: Du suchst jemanden, der deine Arbeits-
kraft braucht, z.B. ein Café, das eine Tresen-
kraft sucht. Wenn dich die Inhaberin des Cafés
sympathisch und kompetent findet und dir das
Arbeitsklima zusagt, vereinbart ihr, dass du für
sie arbeitest. Ihr klärt, was du tun musst, wann
du kommst und wie hoch dein Lohn ist. Und
schon hast du einen Studentenjob. Doch der
Teufel steckt im Detail.
Wenn du einen Job hast, bist du Arbeitnehme-
rin. Damit hast du automatisch einige Rechte,
aber auch einige Pflichten. Beides ist gesetzlich
geregelt. Diese Regelungen solltest du in dei-
nem eigenen Interesse kennen. Von der Art
deines Beschäftigungsverhältnisses hängt es
nämlich auch ab, wie viel Steuern und Sozial-
versicherungsbeiträge du zahlst – und das
sollte doch nicht deine Arbeitgeberin allein
entscheiden.

                                                    15
Steuern

     In Deutschland werden Einkünfte aus Arbeit
     und Vermögen besteuert. Diese Steuer heißt
     Einkommensteuer. Jeder ist verpflichtet, dem
     zuständigen Finanzamt die Höhe seiner Ein-
     künfte mitzuteilen und die dabei anfallende
     Einkommensteuer zu zahlen. Dabei hilft die
     Steuererklärung, die jedes Jahr bis Mai für das
     vorhergehende Jahr abgegeben werden muss.
     Wer darin besondere finanzielle Belastungen,
     Kosten oder Ansprüche auf Freibeträge gel-
     tend macht, kann die Höhe der fälligen Ein-
     kommensteuer nachträglich reduzieren. Die
     Formulare gibt es beim Finanzamt, ein wenig       eingruppiert bist. Zu welcher Steuerklasse du
     Unterstützung beim Ausfüllen ebenso.              gehörst, ist unter anderem davon abhängig,
     Wer unabhängig beraten werden will und das        ob du verheiratet bist oder Kinder hast. Aller-
     Geld für einen Steuerberater nicht hat, kann      dings ist das Einkommen nicht schon ab dem
     sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine       ersten Cent steuerpflichtig. 7.664 Euro kann
     wenden. Wenn du Steuern bezahlt hast und          man derzeit pro Jahr steuerfrei verdienen,
     das Finanzamt nach Prüfung deiner Unterla-        hinzu kommen zum Beispiel Freibeträge für Al-
     gen eine Rückzahlung festlegt, kommt das          leinerziehende in Höhe von 1.308 Euro pro
     Geld aus dem Einkommensteuerjahresaus-            Jahr und eine Werbungskostenpauschale von
     gleich oft frühestens ein halbes Jahr nach Ab-    920 Euro pro Jahr. Wer höhere Werbungskos-
     gabe der Steuererklärung.                         ten hat (dazu zählen ggf. auch Kosten, die
     Die Höhe der anfallenden Einkommensteuer          durch dein Studium entstehen), kann den Frei-
     richtet sich nach der Steuerklasse, in die du     betrag erhöhen – muss die Werbungskosten
                                                       aber genau nachweisen.
                                                       Wer lohnabhängig beschäftigt ist, muss beim
                                                       Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgeben
                                                       (Ausnahme: Mini-Job, s. Seite 28). Die Lohn-
                                                       steuerkarte erhält man beim Einwohnermelde-
                                                       amt des Hauptwohnsitzes. Bei Bedarf wird dort
                                                       auch eine zweite und dritte Lohnsteuerkarte
                                                       ausgestellt. Der Arbeitgeber führt die Lohn-
                                                       steuer selbstständig an das Finanzamt ab und
                                                       zahlt dir nur den Rest des Lohnes aus (Lohn-
                                                       steuereinzug). Die Höhe der gezahlten Steuern
                                                       wird auf der Lohnsteuerkarte festgehalten, auf
                                                       der auch deine Steuerklasse steht.

16   Das selbstfinanzierte Studium
Sozialversicherung

Wenn dein jährliches Einkommen die Freibe-        Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-,
tragsgrenze nicht überschreitet, kann das Fi-     Renten-, Pflege-und Arbeitslosenversicherung.
nanzamt auch auf den Lohnsteuereinzug ver-        Abhängig Beschäftigte, also alle Arbeitnehme-
zichten. Du bekommst dann dein Gehalt voll        rinnen in einem Angestelltenverhältnis, zahlen
ausgezahlt, musst dies aber beim Finanzamt        in die Sozialversicherung ein. Ausnahmen be-
beantragen. Wenn du mehrere Lohnsteuerkar-        stehen bei kurzfristigen Beschäftigungen und
ten für verschiedene Arbeitgeber nutzt, wird      Mini-Jobs. Landläufig fallen die Sozialversiche-
es aber schwierig, für alle eine Befreiung vom    rungsbeiträge unter den Begriff der »Lohnne-
Lohnsteuereinzug zu erwirken.                     benkosten«.
Der Vorteil des Lohnsteuereinzuges ist, dass du   Wenn du deine erste Beschäftigung antrittst
nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben       (kann auch Zivil-oder Wehrdienst sein), erhältst
musst. Wenn du allerdings eventuell zuviel ge-    du von deinem Sozialversicherungsträger
zahlte Steuern zurückhaben willst, solltest du    einen Sozialversicherungsausweis mit deiner
auch im Lohnsteuerjob nicht auf die Steuerer-     Sozialversicherungsnummer. Wer im Gaststät-
klärung verzichten, nachdem du die Karte am       ten- und Hotelgewerbe oder im Beförderungs-
Ende des Jahres zurückbekommen hast.              gewerbe, auf dem Bau, bei der Gebäudereini-
Vorsicht bei kurzfristigen Beschäftigungen:       gung oder im Schaustellergewerbe arbeitet,
Hier ist die Abgabe der Lohnsteuerkarte nicht     muss in den Ausweis ein Passfoto einkleben
zwingend vorgeschrieben. Wenn du keine ab-        und ihn während der Arbeit immer bei sich tra-
gibst, führt der Arbeitgeber 25 Prozent des       gen. Ob du in deinem Job auch ausweispflich-
Lohnes pauschal ans Finanzamt ab – das Geld       tig bist, erfährst du ebenfalls von deinem So-
siehst du nie wieder. Mit Lohnsteuerkarte gibt    zialversicherungsträger.
es die Chance, das Geld über den Lohnsteuer-      Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich
jahresausgleich zurückzubekommen.                 gemeldet ist, können Sozialversicherungsbei-
Auch wer aus selbstständiger Arbeit Einkom-       träge mindestens vier Jahre rückwirkend ein-
men erwirtschaftet, ist einkommensteuer-          gefordert werden. Das vorsätzliche Unterlassen
pflichtig. Freiberufler, Honorarkräfte und Ge-    einer Anmeldung wird sogar strafrechtlich ver-
werbetreibende müssen also auch eine Ein-         folgt und kann zusätzliche empfindliche Geld-
kommensteuererklärung abgeben, aber auch          strafen – auch für den Arbeitnehmer – zur
für sie gelten die Freibeträge (außer die Wer-    Folge haben.
bungskostenpauschale). Zusätzlich können          Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden je
auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfal-        Woche arbeiten, sind von einkommensabhän-
len (s. Seite 32).                                gigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Ar-
                                                  beitslosen- und Pflegeversicherung befreit (gilt
                                                  nicht im Urlaubssemester oder für Promotions-
§ Info
                        nisterium.de              studierende). Dafür haben sie aber z.B. auch
www.bundesfinanzmi
                        ularen und inter-         keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – weder
(Downloads von Form
                ch ne r unter Service).           im noch unmittelbar nach dem Studium.
aktiver Steuerre

                                                                                                     17
Grundlage für die 20-Stunden-Grenze ist eine       im Monat möglich, der Beitrag liegt dann aber
     Vereinbarung zwischen den Sozialversiche-          bei pauschal 7,60 Euro.
     rungsträgern als Reaktion auf ein Gerichtsur-      Wenn du Fragen zu deinen Rentenversiche-
     teil. Wichtig: Damit du diese Vergünstigungen      rungsbeiträgen hast, wende dich an deine
     in Anspruch nehmen kannst, musst du deinem         Krankenkasse. Sie zieht nämlich sämtliche So-
     Arbeitgeber immer einen aktuellen Studenten-       zialversicherungsbeiträge ein und leitet sie
     ausweis zukommen lassen.                           weiter.
     Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel sind            Wer privat krankenversichert ist und neben
     bei Jobs möglich, die auf höchstens zwei Mo-       dem Studium in einer regulären studentischen
     nate befristet sind oder nur in den Semester-      Beschäftigung steht (s. Seite 30), braucht eine
     ferien ausgeübt werden, sowie bei Nacht- und       gesetzliche Krankenkasse, die für ihn die Ren-
     Wochenendarbeit. In so einem Fall ist es am        tenversicherungsbeiträge einzieht. In der Regel
     besten, wenn du dich bei deiner Krankenkasse,      kümmert sich aber der Arbeitgeber darum.
     die alle Sozialversicherungsbeiträge einzieht,     Studierende, die nicht arbeiten, müssen sich
     über die genaue Handhabung erkundigst.             auch nicht rentenversichern. Seit 2005 gilt die
                                                        Zeit der Ausbildung oder des Studiums aller-
     Ansonsten gelten für die einzelnen Sozialver-      dings nicht als Versicherungszeit bei der Ren-
     sicherungszweige die folgenden Regelungen.         tenversicherung. Bis dahin wurden drei Jahre
                                                        des Studiums als Versicherungszeit angerech-
                                                        net.
     Rentenversicherung
     Bei einer regulären Beschäftigung wird von                 § Info
     deinem Bruttolohn die Hälfte des regulären                 Die Rentenversicherung wir
                                                                                            d von der
     Rentensatzes (derzeit 19,9 Prozent) abgezo-                »Deutschen Rentenversicheru
                                                                                              ng« ver-
     gen. Die andere Hälfte zahlt deine Arbeitgebe-             waltet. Weitere Infos: www.d
                                                                                             eutsche-
     rin. Dies bedeutet, dass du Rentenansprüche               rentenversicherung.de oder
     erwirbst. Meist zu Ende des Jahres, aber auch             Infotelefon: 0800 1000 480
                                                                                          0
     mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses er-               Mo.–Do. 07.30– 19.30 Uhr
                                                                                          ,
     hältst du eine Übersicht über die Rentenversi-            Fr. 07.30– 15.30 Uhr.
     cherungsbeiträge. Diese Bescheinigung soll-
     test du gut aufbewahren.
     Bei Mini-Jobs (s. Seite 28) kannst du dich frei-
     willig rentenversichern, wenn du mehr als 155      Krankenversicherung
     Euro im Monat verdienst. Hierfür führst du 4,9     Anders als die übrigen Sozialversicherungen ist
     Prozent deines Einkommens aus dem Job ab,          die Krankenversicherung für alle Studierenden
     bei 400 Euro sind dies monatlich 19,60 Euro.       verpflichtend. Viele Studierende nutzen die
     Eine freiwillige Rentenversicherung ist auch bei   Möglichkeit, in der Familienversicherung der
     einem Einkommen von weniger als 155 Euro           gesetzlichen Krankenkasse der Eltern (bis zum

18   Das selbstfinanzierte Studium
§ Info                                    f
                  nen findet man au
Mehr Informatio              tzl ich en
                  der ge  se
den Web-Seiten                           auch       den hat, für die Dauer des Studiums nicht ge-
     ke nkasse n. Oft haben diese                   setzlich sondern privat krankenversichert zu
Kran                                de  un d
                     r Studieren
spezielle Seiten fü            io ne  n be re it.   bleiben, sollte sich bei der zuständigen Versi-
                   Informat
 halten nützliche             de  t sich un  te r   cherungsgesellschaft über die dort geltenden
                    eich  fin
 Ein Beitragsvergl                                  Regelungen informieren.
                     nkenkassen.de
 www.abc-der-kra

                                                    Unfallversicherung
  Alter von 25 Jahren plus die Zeit für Pflicht-    Wenn du ordnungsgemäß – mit Lohnsteuer-
  dienste) oder des Ehegatten (ohne Alters-         karte oder im Mini-Job – bei deinem Arbeitge-
  grenze) zu bleiben. In dem Fall muss die Stu-     ber beschäftigt bist, zahlt er für dich Beiträge
  dentin keinen Beitrag zahlen. Das ist aber nur    zur Unfallversicherung. Öffentliche Arbeitgeber
  möglich, wenn du höchstens 355 Euro (im           wie etwa Hochschulen zahlen an die gesetzli-
  Mini-Job höchstens 400 Euro) monatlich ver-       chen Unfallkassen, private Arbeitgeber an die
  dienst.                                           gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die
  Studierende, die nicht die Familienversiche-      Unfallversicherung deckt die Kosten, die für
  rung nutzen können, können sich bei den ge-       Behandlung und Rehabilitation anfallen, wenn
  setzlichen Krankenversicherungen für derzeit      du während der Arbeit oder auf dem direkten
  einheitlich 54,78 Euro versichern (Dazu kommt     Hin- oder Heimweg einen Unfall hast.
  ein Pflichtbeitrag für die Pflegeversicherung     Eine solche Unfallversicherung besteht nicht
  von 9,98 Euro monatlich. Studierende, die 23      bei Honorarjobs bzw. freiberuflicher oder
  Jahre und älter sind und keine Kinder haben,      selbstständiger Tätigkeit. Hier müsstest du dich
  zahlen 11,26 Euro monatlich.). Allerdings gilt    selbst versichern. Und bei Schwarzarbeit ge-
  dies nur für Studierende, die noch nicht das      nießt du auch keinen Versicherungsschutz. Ein
  14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr er-      weiterer Grund, Schwarzarbeit zu meiden.
  reicht haben. Wer diese Grenze überschreitet,     Übrigens: Für alle Tätigkeiten in Zusammen-
  muss, von wenigen Ausnahmen abgesehen,            hang mit deinem Studium bist du durch die
  für ca. 120 Euro im Monat eine freiwillige        Hochschule unfallversichert und fast alle Stu-
  Krankenversicherung bei einer gesetzlichen        dentenwerke haben auch eine Freizeitunfall-
  Krankenkasse abschließen. Die genaue Bei-         versicherung für die von ihnen betreuten Stu-
  tragshöhe erfährst du bei der jeweiligen Kran-    dierenden abgeschlossen. Hier gibt es also
  kenkasse.                                         einen Rundum-Schutz.
  Achtung: Wenn du mehr als 20 Stunden pro
  Woche arbeitest, verlierst du den Studenten-
  status in der Krankenversicherung und musst                 § Info
                                                             www.unfallkassen.de
  einkommensabhängige Beiträge zahlen. Mehr
                                                             www.berufsgenossenschaft.de
  dazu auf Seite 18.
  Wer sich zu Beginn seines Studiums entschie-

                                                                                                       19
Deine Rechte im Job

     Als studentische Arbeitnehmerin bist du natür-       • eine kurze Tätigkeitsbeschreibung,
     lich nicht rechtlos den Wünschen deiner Ar-          • die Zusammensetzung und Fälligkeit des
     beitgeberin ausgeliefert. Auch du hast Arbeit-         Gehalts,
     nehmerrechte, wie zum Beispiel Anspruch auf          • die Arbeitszeit,
     Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.       • die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
     Ein Teil dieser Rechte ist gesetzlich verankert.     • der Anspruch auf Erholungs- und Bildungs-
     Selbst wenn du darauf schriftlich vollständig          urlaub (inkl. Dauer, Urlaubsentgelt, Urlaubs-
     verzichtest, wäre das unzulässig.                      geld),
     Du solltest trotzdem sehr vorsichtig sein, wenn      • die Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnis-
     du einen Arbeitsvertrag unterschreibst: Viele          ses,
     wichtige Punkte, wie etwa die Arbeitszeit oder       • Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge,
     die Höhe der Vergütung können frei verhandelt          Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
     werden, wenn kein Tarifvertrag besteht. Es gibt
     jedoch Unterschiede zwischen den verschiede-         Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat
     nen Beschäftigungsverhältnissen (s. Seite 28 ff.).   gesetzlichen Anspruch auf eine Niederschrift
                                                          der Vertragsbedingungen. Sollte deine Chefin
     § Info                                               dir keinen schriftlichen Vertrag zugestehen, be-
      Zu allen arbeitsrechtlichen                         haupte einfach, du brauchst ihn als Verdienst-
                                  Themen:
      www.soliserv.de                                     nachweis bei der Wohnungssuche. Vergiss nie,
      www.internetratgeber-recht.d                        dass du den Kürzeren ziehst, wenn beim Streit
                                     e oder
     www.123recht.net und selb                            um Lohn oder plötzliche Kündigung kein
                                   stverständ-
     lich: www.students-at-work                           schriftlicher Vertrag vorliegt.
                                  .de
                                                          Sollte dein Arbeitsvertrag auf einen bestimm-
                                                          ten Zeitraum befristet sein, ist besondere Auf-
     Arbeitsvertrag                                       merksamkeit gefragt. Ein befristeter Arbeits-
     Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Ar-     vertrag darf nämlich nicht beliebig ohne Grund
     beitsverhältnis zwischen dir und deiner Arbeit-      verlängert werden. Spätestens nach zwei Jah-
     geberin. Wenn dir deine Arbeitgeberin einen          ren oder dreimaliger Verlängerung ist deine
     Arbeitsvertrag vorlegt, prüfe ihn gründlich und      Chefin gesetzlich verpflichtet, dich unbefristet
     am besten mit Hilfe der zuständigen Gewerk-          einzustellen. Seit 2004 gibt es aber eine Son-
     schaft, dann bist du vor bösen Überraschun-          derregelung: Ist dein Chef ein Existenzgründer
     gen sicher. In den Arbeitsvertrag gehört grund-      kann er deinen Arbeitsvertrag in den ersten
     sätzlich:                                            vier Jahren seiner Selbstständigkeit beliebig oft
     • Name und Anschrift der Vertragspartner,            verlängern, ohne dass du zu einer Festange-
     • der Arbeitsort,                                    stellten wirst.
     • der Beginn der Beschäftigung,
     • bei befristeten Beschäftigungen die vorher-
       sehbare Dauer,

20   Deine Rechte im Job
21
Lohn                                               niger kurzfristig für einen »Dienst« eingesetzt
       Du hast Anspruch auf regelmäßige Lohnzah-          wird: Ist dein Einsatz vereinbart und du wirst
       lungen in der vereinbarten Höhe. Ob du das         kurzfristig krank, bekommst du trotzdem vollen
       Geld zur Monatsmitte oder am Monatsende er-        Lohn. Bei längerer Krankheit ist der durch-
       hältst, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlun-    schnittliche Verdienst ausschlaggebend. Diese
       gen in unregelmäßigen Abständen sind nicht         Regelung aus dem sogenannten Entgeltfortzah-
       zulässig. Die Höhe des Lohnes ist nicht nur Ver-   lungsgesetz greift vier Wochen nach Beginn des
       handlungssache, für fast alle Arbeitsbereiche      Arbeitsverhältnisses und gilt zum Beispiel auch
       gibt es Tarifvereinbarungen oder Richtwerte.       für ärztlich verordnete Kuren. Voraussetzung ist
       Welcher Lohn für deine Arbeit angemessen ist,      natürlich eine ärztliche Krankschreibung, die
       und ob du einen Anspruch auf eine bestimmte        dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt wird.
       Lohnhöhe hast, erfährst bei der zuständigen
       Gewerkschaft (s. Seite 46).                              § Info
       Der Lohn, den der Arbeitgeber mit dir verein-            Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) §3, 4
       bart, ist natürlich der Bruttolohn. Je nachdem,          Wenn du hierzu weitere Fragen
       welche Art Beschäftigungsverhältnis (s. Seite            hast, kannst du unser kostenloses
       28 ff.) du eingehst, werden davon womöglich              Beratungsangebot nutzen:
       Steuern und Sozialversicherungsabgaben ab-               www.students-at-work.de
       gezogen. Übrig bleibt der Nettolohn, der auf
       dein Konto fließt. Auch daran musst du den-
       ken, wenn du deinen Lohn aushandelst.              Die Lohnfortzahlung gibt es nicht ohne Grund.
                                                          Wer krank ist, würde nicht nur unverschuldet
                                                          weniger verdienen. Viele Arbeitnehmer wür-
     § Info                                               den aus Angst um ihren Verdienst krank zur
     BGB § 612 und 614                                    Arbeit gehen – was noch kränker macht. Und
     www.tarifspiegel.de                                  so toll ist kein Stundenlohn, dass man seine
                                gen
     Wenn du hierzu weitere Fra                           Gesundheit dafür opfern muss. Also: Nimm die
                        er kostenloses
     hast, kannst du uns
                   m  nutzen:                             Lohnfortzahlung in Anspruch.
      Beratungsforu
                                                          Wer länger ans Bett gefesselt ist, erhält sogar
      www.students-at-work.de.
                                                          für sechs Wochen den vollen Lohn vom Arbeit-
                                                          geber. Danach springt normalerweise die Kran-
                                                          kenkasse ein und zahlt 70 Prozent des übli-
       Krankheit                                          chen Lohnes – das gilt aber nicht für Studie-
       Wer krank ist, muss auch essen. Darum hat jede     rende, weil sie keine einkommensabhängigen
       Arbeitnehmerin auch im Krankheitsfall An-          Beiträge in die Krankenversicherung zahlen (s.
       spruch auf 100-prozentige Lohnzahlungen. Das       Seite18f.). Für Eltern, die wegen der Krankheit
       gilt selbst bei Nebenjobs mit variierenden Wo-     eines Kindes nicht arbeiten können, gibt es
       chenarbeitszeiten, in denen man mehr oder we-      vergleichbare Regelungen.

22     Deine Rechte im Job
Krankschreibungen, auch wenn sie häufiger
    auftreten oder länger andauern, sind kein zu-
    lässiger Kündigungsgrund. Sonst würden die-
    jenigen, die öfter krank sind als andere, ent-
    lassen werden. Und jeder Arbeitnehmer würde
    aus Angst um seinen Job auch dann zur Arbeit
    gehen, wenn er krank ist, was noch kränker
    macht. Und so toll ist kein Job, dass man ihm
    die Gesundheit opfern muss. Also nochmals:
    Nimm die Lohnfortzahlung in Anspruch.

§ Info                                                zu unterscheiden, dies ist eine zusätzliche Leis-
                   formationen auch
Weitergehende In                                      tung des Arbeitgebers. Das Urlaubsgeld wird
                   deren sozialen
zu zahlreichen an                                     meistens in einem Tarifvertrag bzw. im Arbeits-
                  r Sozialfibel der
Leistungen in de                                      vertrag geregelt.
                aa tsregierung:
 bayerischen St
             .bayer n.de/fibel                        Wenn du während des Urlaubes krank wirst,
 www.stmas
                                                      werden die Tage der Krankschreibung nicht auf
                                                      deinen Urlaubsanspruch angerechnet, das gilt
                                                      auch in den Betriebsferien. Darüber hinaus
    Urlaub, Pausen, Feiertage                         kann auch Anspruch auf bezahlten oder unbe-
    Jeder Arbeitnehmer muss sich zwischenzeitlich     zahlten Sonderurlaub bestehen, zum Beispiel
    auch einmal erholen. Darauf hat er sogar ein      wegen Umzuges oder eines Trauerfalles in der
    Recht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben         Familie. Weitere Ansprüche auf bezahlten Ur-
    alle Arbeitnehmer, Auszubildenden und arbeit-     laub können dir für Weiterbildung und für ge-
    nehmerähnlich Beschäftigten Anspruch auf be-      werkschaftliche, parteipolitische oder gesell-
    zahlten Urlaub. Das Gesetz schreibt bei einer     schaftliche Tätigkeiten gewährt werden. Rege-
    Sechs-Tage-Arbeitswoche einen Mindesturlaub       lungen hierzu können unter anderem in Lan-
    von 24 Werktagen vor. Wer fünf Tage arbeitet,     desgesetzen, im Tarifvertrag oder im Arbeits-
    hat entsprechend auf 20 Urlaubstage im Jahr       vertrag stehen. Viele dieser Sonderurlaubsan-
    Anspruch, wer zwei Tage arbeitet, auf acht. Die   sprüche sind allerdings in den letzten Jahren
    meisten Tarif- oder Arbeitsverträge gehen über    zunehmend gestrichen worden und mittler-
    das gesetzliche Minimum hinaus. Bei Teilzeit-     weile recht selten.
    kräften wird der Urlaubsanspruch anteilig be-     Jede Arbeitnehmerin hat an einem gesetzli-
    rechnet.                                          chen Feiertag, wenn sie üblicherweise an dem
    Während des Urlaubs wird dein Lohn natürlich      Wochentag, auf den der Feiertag fällt, arbeitet,
    weiter gezahlt (als so genanntes Urlaubsent-      Anspruch auf Lohnzahlungen, ohne dass sie
    gelt). Vom Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld     arbeitet.

                                                                                                          23
§ Info                                              und acht Wochen nach der Entbindung sogar
     Entgeltfortzahlung Feiertag: EFZG §2                vollständig von der Arbeit freigestellt (sog.
     Wenn du hierzu weitere Fragen                       Mutterschutzzeit). In dieser Zeit erhalten sie
     hast, kannst du unser kostenloses                   Mutterschaftsgeld, das dem Durchschnittslohn
     Beratungsangebot nutzen:                            der letzten drei Monate entspricht und von
     www.students-at-work.de                             Krankenkasse und Arbeitgeber finanziert wird.
                                                         Auch vor der Mutterschutzzeit kannst du zum
                                                         Schutz des Kindes krankgeschrieben werden.
      Wer ununterbrochen arbeitet kann sich irgend-      Das gilt, sobald die Arbeitgeberin von der
      wann kaum mehr konzentrieren. Deshalb              Schwangerschaft weiß. Daher ist es wichtig,
      schreibt das Gesetz nach sechs Stunden Arbeit      sie möglichst früh zu informieren. An einer Be-
      mindestens 15 Minuten Pause vor. Wer sechs         fristung ändert das Mutterschutzgesetz natür-
      bis neun Stunden arbeitet, hat ein Anrecht auf     lich nichts.
      insgesamt 30 Minuten Pause. Diese Pausen           Weiterführende Auskunft können dein Frauen-
      solltest du nicht an deinem Arbeitsplatz ver-      arzt, der Betriebs/Personalrat, die Gewerk-
      bringen. Du darfst sie frei nach deinen Vorstel-   schaft und das Gewerbeaufsichtsamt geben.
      lungen gestalten – schließlich wirst du in die-    Übrigens: Der normale Erholungsurlaub ver-
      ser Zeit nicht bezahlt.                            fällt wegen des Mutterschutzes nicht und gilt
      Ferner ist es nicht zulässig, an sieben Tagen in   auch im Folgejahr über den 31.03. hinaus.
      der Woche zu arbeiten, auch wenn du dabei
      bei verschiedenen Arbeitgebern bist. Jede                 § Info
      Woche hast du Anspruch auf mindestens einen               Anforderungen an den Arbeitsplatz währ
                                                                                                      end
      arbeitsfreien Tag. Wenn du das selbst nicht be-           der Schwangerschaft: Mutterschutzgesetz
      rücksichtigst, wird es deine Krankenkasse ein-            MuSchG §§ 2 und 4
      fordern.
                                                               Mehr zum Thema Studium und Schwange
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                                                               schaft sowie Studium und Kind auf unse
                                                                                                      rer
           § Info                                              Homepage www.students-at-work.de/bab
                                  plätzen:                                                              y
           Pausen an PC-Arbeits                                Wenn du hierzu weitere Fragen hast, kann
                            eit sve rordnung                                                            st du
           §5 Bildschirmarb                                    unser kostenloses Beratungsangebot nutze
                                                                                                         n:
                                                               www.students-at-work.de

      Mutterschutz
      Frauen genießen durch das Mutterschutzge-          Kündigungsschutz
      setz während der Schwangerschaft besonde-          Wird das Arbeitsverhältnis von einer Seite als
      ren Schutz am Arbeitsplatz. Sie dürfen nicht       beendet erklärt, heißt das Kündigung. Es gibt
      gekündigt werden, müssen nicht mehr jede Ar-       fristgerechte und fristlose Kündigungen. Liegt
      beit erledigen und werden sechs Wochen vor         keine außerordentliche Verfehlung der Arbeit-

24    Deine Rechte im Job
nehmerin vor, muss die Arbeitgeberin mindes-
tens die gesetzlichen Kündigungsfristen von
vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Mo-      die Chance auf eine Abfindung, zum anderen
nats einhalten. Wenn du länger beschäftigt       freuen sich spätere Jobberinnen, wenn die Ar-
bist, verlängern sich ab dem 25. Lebensjahr      beitgeberin ihre Grenzen kennt.
auch die Kündigungsfristen. Nach fünf Jahren     Bevor du deine Klage allein zu formulieren ver-
beträgt die Kündigungsfrist schon zwei Mo-       suchst, geh besser zu deiner Gewerkschaft
nate zum Monatsende.                             oder zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsge-
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine or-    richts.
dentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung
nur zulässig, wenn der Arbeitsvertrag das aus-
drücklich vorsieht.                              Arbeitsschutz
Auch wenn du kaum Lust verspürst, dich auf       Gesundheitsgefahr im Call-Center? Invalide
den Arbeitsplatz einzuklagen oder dort weiter-   durch Büroarbeit? Nicht nur auf dem Bau kann
zuarbeiten, solltest du eine Kündigung immer     mangelnder Arbeitsschutz gefährlich für Leben
innerhalb von drei Wochen auf ihre Rechtmä-      und Gesundheit sein. In der Bundesrepublik
ßigkeit überprüfen lassen, am besten von der     gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen
zuständigen Gewerkschaft. Zum einen besteht      zur Sicherheit von Maschinen, technischen Ge-
                                                 räten, Lagerhallen oder Laboreinrichtungen,
                                                 die nur den einen Zweck haben: Die Arbeitneh-
§ Info
                                                 mer vor Gefahren zu schützen. Die lauern näm-
Die Kündigungsfristen für deinen Job
findest du im Arbeitsvertrag, Tarifver-          lich nicht nur auf schlecht gesicherten Bauge-
trag bzw. BGB §622 ff. und Kündi-                rüsten und im Kernkraftwerk, sondern auch in
gungsschutzgesetz (KSchG) §1                     Chemielabors, an Röntgengeräten, in der Pa-
Wenn du hierzu weitere Fragen                    pierfabrik oder vor dem Rechner. Darum gibt
 hast, kannst du unser kostenloses               es Vorschriften über den Brandschutz in Labors
 Beratungsangebot nutzen:                        oder das Licht und Mobiliar an Rechnerarbeits-
 www.students-at-work.de.

                                                                                                   25
plätzen. Selbst zulässige Raumtemperatur und                  § Info
       Raumklima sind für den Arbeitgeber verbind-                  Wenn du hierzu weitere Fragen
       lich geregelt.                                               hast, kannst du unser kostenloses
       Wenn du Fragen zum Arbeitsschutz hast,                       Beratungsangebot nutzen:
       wende dich an deinen Betriebs-/Personalrat,                  www.students-at-work.de
       deine Gewerkschaft (s. Seite 46) oder ans Ge-
       werbeaufsichtsamt.
                                                            Der Bundesarbeitsminister kann aber auch Ta-
     § Info                                                 rifverträge für allgemeinverbindlich erklären.
                             ist das Arbeits-
     Die erste Rechtsquelle                                 Sie gelten dann für alle Unternehmen einer be-
                           G), dazu gibt es aber
     schutzgesetz (ArbSch                                   stimmten Branche. Dies ist auch für sehr viele
                            und Verordnungen.
     viele weitere Gesetze                                  Tarifverträge geschehen. Informiere dich bei
                         f de n Seiten der Bun-
     Diese findest du au                                    der Gewerkschaft, ob für deinen Betrieb ein Ta-
                            schutz und Arbeits-
      desanstalt für Arbeits                                rifvertrag gilt und ob seine Bestimmungen für
      medizin: www.baua.de                                  dein Arbeitsverhältnis eingehalten werden. Es
                           re Fragen hast,                  lohnt sich.
      Wenn du hierzu weite
                  ser koste nloses Beratungs-
      kannst du un
                          w.students-at-work.de
      angebot nutzen: ww
                                                            Personal- und Betriebsrat
                                                            Bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber oder
                                                            Vorgesetzten ist der Betriebsrat (im öffentli-
       Tarifverträge                                        chen Dienst und bei öffentlich-rechtlichen Ar-
       Gesetzliche Regelungen gelten für alle Arbeit-       beitgebern: der Personalrat) eine wichtige An-
       nehmerinnen, also auch für Studierende in            laufstelle. Der Betriebs- oder Personalrat wird
       einem Arbeitsverhältnis. Sie betreffen primär        von den Beschäftigten des Betriebs gewählt
       die Bereiche der sozialen Sicherung (Krankheit,      und hat gesetzlich verankerte Mitbestim-
       Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall). Tarifverträge      mungsrechte. Die Betriebs- und Personalräte
       treffen darüberhinausgehende Regelungen              der DGB-Gewerkschaften können durch regel-
       über Lohnhöhe oder Ansprüche auf zusätzliche         mäßige Schulungen kompetent Auskunft ertei-
       Zahlungen und Urlaub.                                len und die Interessen der Beschäftigten vor
       Ob in dem Betrieb, in dem du arbeitest, ein Ta-      Ort wirksam vertreten. Frage nach, ob es in
       rifvertrag existiert, erfährst du beim Betriebsrat   deinem Betrieb oder deiner Dienststelle einen
       oder der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Na-           Betriebs- oder Personalrat gibt und nimm Kon-
       türlich gilt ein Tarifvertrag auch für studenti-     takt zu ihm auf, um dich über Tätigkeit, Ent-
       sche Beschäftigte (Ausnahme sind die studen-         lohnung, Urlaubsansprüche etc. zu informie-
       tischen Beschäftigten an Hochschulen, s. Seite       ren.
       31). Ein Tarifvertrag gilt nur für die Arbeitge-
       ber, die im Arbeitgeberverband vereinigt sind.

26     Deine Rechte im Job
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Beschäftigungsverhältnisse

                                                         aber in der Regel steuerfrei. Die Arbeitgeberin
                                                         kann darauf verzichten, deine Lohnsteuerkarte
                                                         einzufordern, dann werden 2% Lohnsteuer-
     Auf welche Art Arbeitsverhältnis man sich mit       pauschale fällig. Du musst von deinem Lohn
     der Arbeitgeberin einigt, hängt von den Vor-        keine Sozialabgaben zahlen, kannst dich aber
     stellungen der Beteiligten und der Menge der        freiwillig rentenversichern (s. Seite 18). Die Ar-
     anfallenden Arbeit ab. Die verschiedenen Be-        beitgeberin meldet eine Mini-Jobberin bei der
     schäftigungsverhältnisse unterscheiden sich in      Mini-Jobzentrale der Bundesknappschaft und
     erster Linie in der Art der Besteuerung und         zahlt vom Monatsentgelt 13 Prozent Pauschal-
     dem Umgang mit den Sozialabgaben. Das auf           betrag für die Krankenkasse, 15 Prozent pau-
     den vorhergehenden Seiten beschriebene Ar-          schal für die Rentenversicherung und 0,1 Pro-
     beitsrecht gilt für all diese legalen Arbeitsver-   zent Umlagepauschale. Diese Zahlungen wir-
     hältnisse gleichermaßen.                            ken sich aber weder auf deine eigenen Kran-
                                                         kenkassenbeiträge noch auf die dir zustehen-
                                                         den Leistungen der Krankenkasse und schon
     Der Mini-Job                                        gar nicht auf die Höhe deines Lohnes aus.
     Beschäftigungen mit einem monatlichen Brut-         Natürlich kannst du auch mehrere Mini-Jobs
     tolohn bis zu 400 Euro sind »geringfügige Be-       nebeneinander ausüben, wenn du insgesamt
     schäftigungen«. Umgangssprachlich heißen sie        nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst.
     »400-Euro-Jobs« oder »Mini-Jobs«. Der Brutto-       Dafür solltest du beim Finanzamt eine Befrei-
     monatslohn darf nur zweimal im Jahr unvor-          ung von der Lohnsteuer beantragen, den Be-
     hergesehen mehr als 400 Euro betragen. Son-         freiungsbescheid legst du dann beiden Arbeit-
     derzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubs-          gebern vor. Ohne diese Bescheinigung kann es
     geld werden anteilig auf jeden Arbeitsmonat         sein, dass dir 16 Prozent deines Lohnes als
     angerechnet. Eine Begrenzung der wöchentli-         Steuer abgezogen werden (s. Seite 14 f.).
     chen Arbeitszeit gibt es bei Mini-Jobs nicht.       Zum Schutz der Arbeitnehmer ist es nicht mög-
     Mini-Jobs sind sozialversicherungspflichtig,        lich, mehrere Mini-Jobs bei derselben Arbeit-
                                                         geberin auszuüben. Ebenso kann eine Arbeit-
                                                         nehmerin nicht bei derselben Arbeitgeberin

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