NEWS 0 - 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie "banking insight" von msgGillardon und Handelsblatt

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NEWS 0 - 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie "banking insight" von msgGillardon und Handelsblatt
NEWS

                                                   02/2020
         14 | Eigenkapitalsteuerung
                  in bewegten Zeiten
34 | ORRP – die offene Lösung für
     Banksteuerung und Meldewesen

                              04 | Quo vadis,
                               Kalkulation?
                     Die neue Studie „banking insight“
                   von msgGillardon und Handelsblatt
NEWS 0 - 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie "banking insight" von msgGillardon und Handelsblatt
Inhalt
04             Quo vadis, Kalkulation?
               Die neue Studie „banking insight“
               von msgGillardon und Handelsblatt
                                                                          08
                                                                                          COVID-19-bedingte Stundung von
                                                                                          Verbraucherdarlehen

08             COVID-19-bedingte Stundung von
               Verbraucherdarlehen
               Abbildung im Accounting und in der Banksteuerung

14             Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten

20             Payment Service Provider
               Treiber der Digitalisierung im Zahlungsverkehr

24             Bankkalkulation im Fokus (II)
               Pricing Excellence: Private Baufinanzierung

26             Zu Ende gedacht bewerten
               Integration nachhaltiger Faktoren in die Bewertung von
               Investitionsobjekten

                                                                                          MARZIPAN Kalkulation auf der
32             Wir machen Sie fit für die Themen der Zukunft!
               Unser Seminarangebot für das 2. Halbjahr 2020
                                                                          48              SAP-Plattform FSDM

34             ORRP – die offene Lösung für Banksteuerung
               und Meldewesen

38             Customer Centricity im Fokus
               Die Salesforce-Plattform

42             Komponentisierung einer Produktsuite für die
               Gesamtbanksteuerung

48             MARZIPAN Kalkulation auf der SAP-Plattform FSDM

52             Neue Perspektiven
               Projektbericht: Umsetzung der normativen
               Perspektive in der LBS Südwest

                                                                                          Umsetzung der normativen
56             Vorfälligkeitsentschädigung: aktueller Stand
               Ergebnisse und offene Punkte aus der Arbeitsgruppe         52              Perspektive in der LBS Südwest
               beim BMJV

NEWS Impressum

Herausgeber                                                             Auflage: 2.500 Print, 7.000 online
msgGillardon AG, Edisonstraße 2, 75015 Bretten
Tel.: +49 7252 9350-0, Fax: +49 7252 9350-105                           Produktion: meisterdruck GmbH, Kaisheim
info@msg-gillardon.de, www.msg-gillardon.de
                                                                        Der Inhalt gibt nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers wieder.
                                                                        Nachdrucke nur mit Quellenangabe und Belegexemplar.
Vorstand
Dr. Frank Schlottmann, Johannes Willkomm

Redaktion: Andrea Späth (V. i. S. d. P.) & Karin Dohmann
Bildnachweis: Adobe Stock, iStock, Bildarchiv msgGillardon AG

2 I NEWS
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Editorial »

Quo vadis, Kalkulation?

Liebe Leserinnen und Leser,

diese Frage interessiert uns bereits seit vielen Jahrzehnten. Denn das Thema Kalkulation
gehört schon immer – besonders aber seit dem Start des Programms MARZIPAN Mitte der
1980er-Jahre – zu unseren Kernthemen. Klingt ein bisschen nostalgisch? Ganz im Gegen-
teil! Durch konsequente Weiterentwicklungen und die stetige Anpassung an aktuelle Anfor-
derungen haben wir das Thema Kalkulation immer wieder modern gedacht und umgesetzt.

Dieses Jahr wollen wir es genau wissen und haben „Kalkulation“ in den Fokus unserer,
in Kooperation mit dem Handelsblatt erstellten Studie banking insight gestellt.
Die Antworten auf die Fragen nach der Bedeutung und dem Weg der Kalkulation sind inte-
ressant und aufschlussreich. In dieser NEWS geben wir Ihnen einige Einblicke in die Studie
und möchten Sie neugierig machen auf die Gesamtausgabe. Bestellen Sie sich gleich Ihr
Studienexemplar, den Bestelllink finden Sie in dieser NEWS.

Auch die Artikel „COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen –
Abbildung im Accounting und in der Banksteuerung“, sowie „Bankkalkulation im
Fokus – Pricing Excellence: Private Baufinanzierung“ und „Eigenkapitalsteue-
rung in bewegten Zeiten“ beschäftigen sich mit den unterschiedlichen Facetten
der Kalkulation und unterstreichen damit die Aktualität des Themas.

Nachdem in den letzten Jahren die Anforderungen der Bankenaufsicht an das Risikomanagement und das Meldewesen immer
enger zusammenwachsen, stellen wir mit der Lösung ORRP – der Open Risk and Reporting Platform von msgGillardon und BSM –
die Weichen für die effiziente Verknüpfung von Meldewesen und Risikocontrolling. In dieser NEWS informieren wir Sie über die
Produktstrategie und die Zielsetzung der ORRP.

Außerdem berichten wir anhand eines Praxisbeispiels der LBS Südwest über die erfolgreiche Umsetzung der normativen ICAAP-
Perspektive, informieren Sie über „Payment Service Provider“, die „Komponentisierung einer Produktsuite für die Gesamtbank-
steuerung“, über die „Integration nachhaltiger Faktoren in die Bewertung von Investitionsobjekten“ und vieles mehr.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Dr. Frank Schlottmann

                                                                                                                  NEWS I 3
NEWS 0 - 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie "banking insight" von msgGillardon und Handelsblatt
Prof. Dr. Konrad Wimmer, Andreas von Heymann

Quo vadis, Kalkulation?
Die neue Studie „banking insight“
von msgGillardon und Handelsblatt
Die Kalkulation von Zinsprodukten wirkt        formen den Preiskampf um Retailkunden         Kalkulation im Rahmen des Pricings?
auf den ersten Blick antiquiert. Sie scheint   und Marktanteile. Aber auch die technolo-     Welche Kostenbestandteile sollten über-
quasi ein „alter Hut“ zu sein: Die Metho-      gische Entwicklung der vergangenen Jahre      haupt berücksichtigt werden? Gefährdet
dik ist längst bekannt, den Anwendern in       betrifft längst nicht mehr nur die Banking-   der Markteintritt neuer Institute und
den Instituten bestens vertraut und im         Plattformen. In-Memory-Datenbanken            FinTechs die traditionellen Produkt- und
Vergleich zu den sonstigen Themen der          und geclusterte Systeme werden Markt-         Geschäftsmodelle der Banken? Wie wirken
Banksteuerung mit recht übersichtlichem        standard und ermöglichen Auswertungen         Nachhaltigkeitsrisiken auf das Pricing von
Innovationspotenzial. Spätestens auf           extrem großer Datenbestände, die vor ein      Krediten?
dem zweiten Blick zeigt sich aber, dass        paar Jahren noch undenkbar waren.
das Thema Kalkulation eine Renaissance                                                       In Kooperation mit dem Handelsblatt
erlebt und aktueller ist denn je: Kredit-      Welche Rolle wird die Kalkulation in die-     liefert die bereits zwölfte Ausgabe der Stu-
prozesse werden angesichts des Kos-            sem dynamischen Umfeld spielen können?        dienreihe „banking insight“ aufschlussrei-
tendrucks konsequent digitalisiert und         Wird das detaillierte Kalkulationsinstru-     che Hinweise darüber, in welche Richtung
automatisierten Entscheidungsprozessen         mentarium der klassischen Marktzins-          sich die Kalkulation nach Einschätzung
zugeführt, zudem befeuern die mittlerweile     methode überhaupt noch benötigt? Und          von Marktteilnehmern und Experten ent-
etablierten Vergleichs- und Vertriebsplatt-    welchen Stellenwert hat die originäre         wickeln wird.1

4 I NEWS
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Die neue Studie „banking insight“ von msgGillardon und Handelsblatt »

Was halten Sie von der folgenden These
„Retailbanken – Gleiches gilt für Universalbanken (wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken) in diesem Geschäftsfeld – reicht angesichts vergleichsweiser
kleinvolumiger Geschäfte in sehr hoher Stückzahl eine vereinfachte Kalkulation aus, die auf aufwendige Parameter verzichtet, auch wenn dies zulasten der
Kalkulationsgenauigkeit geht. Großbanken bzw. Landesbanken mit ausgeprägtem Wholesale-Geschäft – Gleiches gilt für Universalbanken in diesem Geschäfts-
feld – benötigen hingegen eine sehr ausgefeilte Kalkulationslogik mit sehr vielen Parametern.“

                 60%

                                                       28%

                                                                                               9%
                                                                                                                                         3%

   Ich stimme uneingeschränkt zu:            Ich stimme tendenziell zu:              Ich stimme tendenziell zu:                 Ich stimme nicht zu:
  Wir benötigen deshalb nur eine der    Wir würden unter der Annahme der               Wir wollen jedoch trotz            Wir wollen in allen Geschäftsfel-
    beiden Kalkulationsvarianten.       Kostenneutralität zwei voneinander       unterschiedlicher Geschäftsfelder           dern eine sehr ausgefeilte
                                         getrennte Vorkalkulationssysteme            nur ein Kalkulationssystem           Kalkulationslogik verwenden, da
                                       einsetzen, die dieser Unterscheidung            einsetzen und nehmen               Genauigkeit vor Einfachheit geht.
                                       Rechnung tragen. In der Nachkalku-           deshalb den beim „Experten“
                                          lation ist diese Unterscheidung         anfallenden Administrationsauf-
                                                hingegen verzichtbar.                  wand bewusst in Kauf.

Abbildung 1: Differenzierte Vorkalkulation

GENAUIGKEITSANSPRUCH DER                            die EBA Guidelines on Loan monitoring                 NACHHALTIGKEIT – JETZT
KALKULATION                                         and origination (EBA/GL/2020/06) (dort                IST AUCH DIE KALKULATION
                                                    Abschnitt 6) detaillierte Anforderungen               GEFORDERT
Der Genauigkeitsanspruch polarisiert                an das Pricing. Insbesondere wird die
offensichtlich die Kalkulationsexperten.            Einbeziehung von Kapital-, Liquiditäts-,              Bis zum Ausbruch der Corona-Krise wurde
60 Prozent der Befragten befürworten ein            Kreditrisiko- und Betriebskosten gefordert.           intensiv über Nachhaltigkeit und Nachhaltig-
deutlich vereinfachtes Kalkulationsverfah-          Sowohl den Einzelkrediten, als auch den               keitsrisiken diskutiert. Hierzu hatte die BaFin
ren für kleinvolumige Zinsgeschäfte mit             Geschäftsfeldern soll der korrekt berech-             zum Jahreswechsel sogar ein viel beachte-
hoher Stückzahl bei unverändert präziser            nete erwartete Deckungsbeitrag zugewie-               tes, die MaRisk ergänzendes Merkblatt ver-
Kalkulation des Wholesale-Geschäfts.                sen werden.                                           öffentlicht. Und das BaFin-Journal 06/2020
Knapp 30 Prozent der Befragten würden                                                                     hat jüngst ausdrücklich unterstrichen, dass
hierbei auch ein Auseinanderlaufen der              Nur rund 45 Prozent der Befragten sehen               aufsichtsrechtlich nochmals nachgelegt
Kalkulationsmethoden in den genannten               sich hier bereits mehr oder weniger gut               werden wird. Nachhaltigkeit bleibt also ein
Geschäftsfeldern in Kauf nehmen – aller-            gerüstet (vgl. Abbildung 3).                          zukunftsweisendes Thema.          »
dings mit der wichtigen Einschränkung auf
die Vorkalkulation (vgl. Abbildung 1).

Der Vorteil der strukturkongruenten
Refinanzierung gegenüber den Zerobond-              Den Verzicht auf Geld-/Briefdifferenzen …
Abzinsfaktoren besteht unbestritten in der
Abbildbarkeit von Geld-/Briefdifferenzen                                                                             14%
(Differenzierung nach Anlage- und Refinan-                                                                           … begrüße ich, da wir ohnehin keine
zierungssätzen zum Beispiel im Pfandbrief-                                                                           Geld-/Briefdifferenzen berücksichtigen.

segment). Auf diese Finesse würden mit 95
Prozent Zuspruch sogar fast alle befragten
Fach- und Führungskräfte zugunsten                                                                                       5%
der Vereinfachung der Kalkulationstools                                                                                  … lehne ich ab, da wir Geld-/
verzichten. Insbesondere Großbanken und
                                                    81%                                                                  Briefdifferenzen aus Gründen der
Landesbanken sehen die Geld-/Briefdiffe-                                                                                 Kalkulationsgenauigkeit generell
                                                    … lehne ich ab, da wir                                               berücksichtigen.
renz aber nach wie vor als unverzichtbar an.        Geld-/Briefdifferenzen aus
                                                    Gründen der Kalkulations-
AUFSICHTSRECHT UND                                  genauigkeit generell
                                                    berücksichtigen.
ANFORDERUNGEN AN DIE
KALKULATION

Während die MaRisk nur das „risk-adjusted           Abbildung 2: Geld-/Briefdifferenzen (strukturkongruente Refinanzierung versus Zerobond-
Pricing“ fordern (BTO 1.2 Ziffer 7), stellen        Abzinsfaktoren)

                                                                                                                                                  NEWS I 5
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Die Anforderungen der „EBA Guidelines on loan origination and monitoring“ an die Kalkulation

                 56%                                                             … berücksichtigen wir bereits (44%):

                                                         22%
                                                                                                  19%

                                                                                                                                            3%

      … sind aus unserer Sicht            … sind aus unserer Sicht nicht neu –       … berücksichtigen wir bereits              … berücksichtigen wir bereits
    neu und werden bisher nicht in         wir berücksichtigen sie bereits in      in unseren Kalkulationslösungen.           in unseren Kalkulationslösungen.
    unseren Kalkulationslösungen            unseren Kalkulationslösungen.           Neu ist aber die Anforderung, bei           Neu ist aber die Anforderung,
           berücksichtigt.                                                           den Liquiditätskosten auf den                 Geschäftsfeldergebnisse
                                                                                       Erwartungswert („expected                 risikoadjustiert zu ermitteln.
                                                                                         cashflow“) abzustellen.

Abbildung 3: Kalkulation und Aufsichtsrecht

Jeweils zwei Drittel der Studienteilnehmer             Ermittlung von Eigenkapitalkosten anhand              onen, spielen in der Produktgestaltung,
wünschen sich, dass Kalkulationslösungen               der ökonomischen oder der aufsichtsrecht-             dem Pricing und der Steuerung bereits
Nachhaltigkeitsaspekte mindestens bei der              lichen Eigenkapitalbindung oder Details der           eine wichtige Rolle bei vielen Banken. Die
Risikoprämienermittlung einbauen. Die mit              Liquiditätskostenberechnung.                          verwendeten Bewertungsmodelle liefern
nicht nachhaltigen Kreditengagements ver-                                                                    aus Sicht fast aller Befragten durchsetz-
bundenen erhöhten Ausfallrisiken betreffen             Eine Erweiterung der Kalkulation um den               bare Optionspreise. Jedoch wünschen sich
nach mehrheitlicher Einschätzung aber                  sogenannten Expected Cashflow wird fast               90 Prozent der Befragten auch eine weniger
nicht den Kalkulationsansatz als solchen,              ausnahmslos begrüßt, weil sie die Realität            strenge Modelltrennung zwischen „ratio-
sondern nur die Datenzulieferung und                   besser widerspiegelt. So weicht beispiels-            naler“ und „statistischer Ausübung“, um die
Parametrisierung.                                      weise bei Verbraucherdarlehen (vgl. §§                Akzeptanz der Modelle zu erhöhen.
                                                       500 und 502 BGB) vielfach der planmäßige
ZUKUNFT DER KALKULATION –                              Cashflow vom tatsächlichen Cashflow ab –              Angesichts des weitgehenden Fixkosten-
FACHLICHER AUSBLICK                                    insofern gilt es, bei der Modellierung auch           charakters der Betriebskosten hält nur eine
                                                       die erwarteten Cashflows darzustellen und             knappe Mehrheit prozessorientierte Stück-
In dieser Kategorie wurden zahlreiche                  zu bewerten.                                          kosten in der Einzelgeschäftskalkulation für
Fragestellungen aufgegriffen, die hier nur                                                                   entscheidungsrelevant.
überblicksartig erwähnt werden kön-                    Implizite Optionen, wie zum Beispiel § 489
nen – wie etwa die immer bedeutendere                  BGB-Optionen und Sondertilgungsopti-

                                Welchen Aussagen zu den Konsequenzen der neuen technischen Möglichkeiten
                                           stimmen Sie mit Blick auf die nächsten fünf Jahre zu?

                                Die Nachkalkulation von Zinsgeschäften wird ihren Charakter grundle-
Zwei Drittel erwarten eine
                                    gend ändern. Statt zu einem starren Reporting-Raster werden alle
stark veränderte Nachkalku-
                                Ergebnisse near-time verfügbar sein – auf Einzelgeschäftsebene, aber                                66%           31%       3%
lation mit sofortigen
                              auch verdichtet. Damit sind Ergebniswirkungen u. a. für die Geschäftsfel-
Auswirkungen im
                                      der der Bank sofort sichtbar und im Steuerungsprozess nutzbar.
Steuerungsprozess und
vollautomatische Datenana-
                                           Durch umfassende und vollautomatische Datenanalysen in
lysen mit Konsequenzen für
                                     Sekundenbruchteilen werden Cross-Selling- und Gesamtkunden-
den Beratungsprozess und                                                                                                        63%               34%       3%
                                      betrachtungen möglich, die das Potenzial haben, den Beratungs-
das Pricing.
                                         prozess und damit auch die Vorkalkulation zu revolutionieren.

                         Die Qualität der Vorkalkulation wird stark steigen, weil das Kundenverhalten
                                 über die Verfahren der Predictive Analytics eingepreist werden kann.                         57%                 40%       3%
                       Die Preispolitik wird deshalb Preisspielräume besser berücksichtigen können.

                       Die Auswirkungen auf die Vorkalkulation werden gering sein, weil die aktuellen
                             Bewertungsprogramme bereits in den wichtigsten Beratungsprozessen                          49%                        50%       1%
                                        integriert sind und die Ergebnisse auf Knopfdruck vorliegen.

                                                                                                           Stimme zu           Stimme nicht zu      Weiß nicht

Abbildung 4: Kalkulation – Einfluss der Technologie

6 I NEWS
NEWS 0 - 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie "banking insight" von msgGillardon und Handelsblatt
Die neue Studie „banking insight“ von msgGillardon und Handelsblatt »

                        Welche Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) auf die Kalkulationsprozesse und -methoden
                                                 erwarten Sie in den nächsten fünf Jahren?

                  Rund 80 % erwarten keine großen Einflüsse;
          gut 40 % sehen Auswirkungen zumindest in Nischenbereichen

                                                            41%
                  37%

                                                                                                       19%

                                                                                                                                                 3%

       Die Auswirkungen auf die              KI-Modelle werden in Nischen-           KI, v. a. Predictive Analytics, wird Teile               Weiß nicht
    Kalkulation werden gering sein,        bereichen der Kalkulation durchaus        der Kalkulation revolutionieren, z. B.
     weil die Methodik der Einzel-             Mehrwertinformationen und              weil der Faktor Unsicherheit in den
      geschäftskalkulation davon           Wettbewerbsvorteile liefern können.       Modellen, der bisher durch Options-
        abgekoppelt ist und die               Der Black-box-Charakter vieler        preismodelle oder das Gleitzinsmodell
     fachlichen Zusammenhänge               KI-Modelle wird einem Breitenein-       im variablen Zinsgeschäfts abgedeckt
         seit mehreren Jahren                   satz aber im Wege stehen.                wurde, durch „vorhersehbares“
           transparent sind.                                                              Kundenverhalten ersetzt wird.

Abbildung 5: Kalkulation – Einfluss der künstlichen Intelligenz (KI)

ZUKUNFT DER KALKULATION –                                FAZIT                                                      Ansprechpartner
EINFLUSS DER TECHNOLOGIE
                                                         Die aktuelle Studie unterstreicht unsere
Auch die technologischen Fortschritte                    Eingangsthese von der Renaissance der
wie die Cloud-Technologie, Big-Data und                  Kalkulation – sie ist in Bewegung und „lebt“
In-Memory-Verarbeitung werden Auswir-                    mehr denn je. Einerseits ist der Wunsch
kungen auf die fachliche Methodik und                    nach vereinfachten Modellen im Retail-
Bedeutung der Kalkulation im Rahmen der                  geschäft stark ausgeprägt, andererseits
Gesamtbanksteuerung haben. Zwei Drittel                  wird der Anspruch im Wholesale-Geschäft                    Andreas von Heymann
der Befragten gehen mit Blick auf die tech-              immer höher. Auch die Themen der Nach-                     Geschäftsbereichsleiter MARZIPAN
nologischen Entwicklungen zukünftig von                  haltigkeit und deren Einbeziehung ins                      andreas.von.heymann@msg-gillardon.de
einer völlig veränderten Nachkalkulation                 Pricing beschäftigen die Banken zuneh-
von Zinsgeschäften aus – mit positiven Aus-              mend; die aufsichtsrechtlichen Anforde-
wirkungen auf den Steuerungsprozess der                  rungen kommen hier noch dazu. Bezüglich
Bank. Ebenfalls zwei Drittel der Befragten               der technologischen Entwicklung zeichnet
erwarten durch die sekundenschnelle Near-                sich ein zweigeteiltes Bild ab: Während die
time-Verarbeitung von Kundendaten einen                  Verfahren der künstlichen Intelligenz eher
deutlichen Nutzen und schreiben ihnen das                in der Nische und nicht im Breiteneinsatz
Potenzial zu, sowohl das Pricing als auch                gesehen werden, liegen große Hoffnungen
den Beratungsprozess in den kommenden                    in der zunehmenden Digitalisierung der
fünf Jahren zu revolutionieren.                          Massendatenverarbeitung. Die großen                        Prof. Dr. Konrad Wimmer
                                                         technologischen Sprünge der vergangenen                    Executive Partner
Die Verfahren der künstlichen Intelligenz                Jahre kommen in den Banken und deren                       konrad.wimmer@msg-gillardon.de
(KI) werden es nach Einschätzung der                     Fachbereichen an und haben dabei das
Befragten hingegen schwer haben, ihren                   Potenzial, das Geschäftsmodell der Banken
Platz in der Kalkulation zu finden. Rund 80              und Finanzinstitute nachhaltig zu beein-
Prozent der Befragten gehen nicht davon                  flussen.
aus, dass KI großen Einfluss auf die Kal-
kulation haben wird. Gut 40 Prozent sehen
jedoch Potenzial für einen Einsatz
in Nischenbereichen.

                                                                          Die Studie ist kostenfrei und kann unter folgendem
                                                                          Link vorbestellt werden:
                                                                          www.msg-gillardon.de/studie-banking-insight-2020

1 Dabei wurden fachliche Detailfragen zur Bewertung ebenso gestellt wie übergeordnete Fragen zur Digitalisierung und zu den neuen technischen Möglichkeiten.
  Im Rahmen der Studie wurden über 100 Banken und Finanzinstitute befragt. Flankiert wird die Studie durch Interviews namhafter Experten.

                                                                                                                                                           NEWS I 7
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Prof. Dr. Konrad Wimmer

COVID-19-bedingte
Stundung von
Verbraucherdarlehen
Abbildung im Accounting und
in der Banksteuerung
    Um die Corona-Auswirkungen zu mildern, hat der Gesetzgeber unter anderem
        in Art. 240 § 3 EGBGB eine gesetzliche Stundungsmöglichkeit für vor dem
              15.03.2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehensverträge vorgese-
                    hen, die hinsichtlich ihrer praktischen Konsequenzen jedoch
                          umstritten ist. Raten, die zwischen dem 01.04 und dem
                                  30.06.2020 fällig waren, galten mit Fälligkeits-
                                      eintritt für drei Monate als gestundet, sofern
                                        dem Verbraucher COVID-19-bedingt die
                                         Erbringung der geschuldeten Darle-
                                           hensraten unzumutbar war und er
                                           von dieser Erleichterung Gebrauch
                                            machen       wollte.   Darlehensnehmer
                                             und Darlehensgeber sollen sich über
                                             die Fortführung des Darlehens ver-
                                              ständigen. Gelingt dies nicht bis
                                              zum 30.06.2020, wird nach Art. 240
                                              § 3 Abs. 5 EGBGB die Laufzeit des
                                               Darlehensvertrags um drei Monate
                                               verlängert und die Fälligkeit sämt-
                                                licher    vertraglicher    Leistungs-
                                                pflichten um diesen Zeitraum
                                                hinausgeschoben. Die gesetzliche
                                                Vertragsanpassung         soll   somit
                                                eine Doppelbelastung des Darle-
                                                hensnehmers nach Beendigung
                                                der gesetzlichen Stundung ver-
                                                hindern.
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COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen »

Diese Vorschriften sind sehr praxisre-           aus dem Regelungskontext (Pandemie-           AUSWIRKUNGEN DER STUNDUNG
levant, da sie von mehreren Tausend              Unterstützung) ableiten, nicht aber aus       AUF DIE ABRECHNUNG DES
Darlehensnehmern in Anspruch genommen            dem Gesetzeswortlaut selbst. Indirekt         DARLEHENS
wurden. Strittig ist allerdings, ob Banken       kann man diese Interpretation auch
während des Stundungszeitraums wei-              aus zwei Stellungnahmen folgern.              Die konkreten Auswirkungen der beiden
terhin Vertragszinsen verlangen durften.         Das Institut der Wirtschaftsprüfer            Auffassungen werden nunmehr anhand
Nachfolgend wird diese primär juristische        (IDW) geht ohne nähere Begründung             eines Beispiels beschrieben. Angenommen
Fragestellung nur kurz gestreift.1 Dieser        davon aus, dass keine Verpflichtung           wird, dass der Kunde die „Unzumutbarkeit“
Beitrag beschäftigt sich vielmehr mit der        zur Zahlung des Vertragszinses                belegt hat – nur auf diesen Fall wird hier
Frage, wie in Abhängigkeit von der vertrete-     besteht: „Ob ein Verzinsungsanspruch          Bezug genommen. Betrachtet wird ein Kon-
nen Rechtsauffassung die Konsequenzen            für diejenigen maximal drei Monate            sumentenkredit über 5.000 Euro mit einem
im Accounting und in der Banksteuerung           besteht, um die sich das Vertragsver-         Nominalzinssatz in Höhe von vier Prozent;
abzubilden sind.                                 hältnis gemäß Artikel 240 § 3 Abs. 5          Abschlussdatum: 31.12.2019, Laufzeit:
                                                 EGBGB verlängert, wird aktuell intensiv       zwölf Monate.
UNTERSCHIEDLICHE                                 diskutiert. Für die Beantwortung der
JURISTISCHE AUFFASSUNGEN                         folgenden Anwendungsfragen wird               Abbildung 1 enthält das Kreditkonto bei
                                                 unterstellt, dass aufgrund der gesetzli-      planmäßigem Verlauf. Die Spalte Zinsen
Die Wirkungen der skizzierten gesetzlichen       chen Regelungen ein solcher Verzin-           führt zur korrespondierenden Ertragsbu-
Stundung sind in der Praxis umstritten.          sungsanspruch nicht besteht.“3                chung im Rechnungswesen, und die Spalte
Die Stundung untersagt der Bank eine                                                           Restschuld bildet dort die entsprechende
Kündigung während des Stundungszeit-                                                           Forderungshöhe ab. Die Spalte Cashflows
raums. Auch ihre Forderung kann sie in         Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) befürch-     wiederum gibt den Liquiditätsfluss an, der
dieser Zeitspanne nicht geltend machen.        tet offensichtlich, dass Vertragszinsen wäh-    für die Liquiditätsplanung der Bank, für die
Im Ergebnis verschiebt die Stundung die        rend der Stundungsphase nicht geschuldet        Steuerung des Zinsänderungsrisikos und
geplanten Cashflows – in der Konsequenz        werden, denn anderenfalls hätte sie in ihrer    die Kalkulation im Controlling relevant ist.
sind damit insbesondere das Liquiditätsma-     Stellungnahme nicht wie folgt formuliert:       Hervorgehoben sind die drei zwangsgestun-
nagement, das Zinsänderungsrisiko und das                                                      deten Raten.
Controlling betroffen. Wie aber werden die
beiden angesprochenen unterschiedlichen                                                        ABBILDUNG IM RECHNUNGSWE-
                                               » Aus Sicht der Deutschen
juristischen Auffassungen begründet?                                                           SEN UND KONSEQUENZEN FÜR
                                                 Kreditwirtschaft muss eine                    DIE RATENZAHLUNGEN
                                                 zu ergänzende gesetzliche
  Auffassung 1 geht davon aus, dass die                                                        a) Auffassung 2 (Anspruch auf Vertragszin-
  Stundung nicht schon zum automati-             Regelung beinhalten, dass die                 sen besteht nicht)
  schen Wegfall der vertraglich verein-          zur Verfügung gestellte Dar-
  barten Zinsen führt, sondern ledig-                                                          Zunächst wird bewusst Auffassung 2 abge-
  lich die Fälligkeit der Raten zeitlich
                                                 lehensvaluta auch während                     bildet, da Auffassung 1 anschließend leich-
  verschoben ist. Die FAQs des BMJV              der Stundungsphase weiter                     ter nachvollziehbar ist. Dabei ist das vom
  setzten sich in diesem Kontext auch                                                          IDW BFA vorgegebene Wahlrecht – Variante
                                                 verzinst wird. Den Kreditins-
  nur mit der Frage auseinander, ob Ver-                                                       1 und Variante 2 – bei der Ertragsrealisie-
  zugszinsen geschuldet werden (Frage            tituten entstehen wie jedem                   rung zu beachten.5
  8): „Die Stundung bewirkt, dass der            Unternehmen für ihr übliches
  Verbraucher mit den gestundeten Zah-                                                         Variante 1 führt zu einer Vereinnahmung
  lungen nicht in Verzug geraten kann.           Geschäft – dem Zurverfü-                      des Zinsertrags der zeitlich verschobenen
  Als Konsequenz schuldet der Verbrau-           gungstellen von Darlehen –                    Raten noch für 2020 mit der Begründung,
  cher für die gestundeten Ansprüche                                                           dass diese Zinsforderung bereits am
  auch keine Verzugszinsen.“
                                                 Kosten (Refinanzierungskos-                   30.04.2020 und später aus wirtschaftlicher
                                                 ten, Verwaltungskosten etc.),                 Sicht entstanden ist. Problematisch dabei
  Daraus kann man folgern, dass der                                                            ist die Vereinnahmung von Zinsen, obwohl
                                                 welche durch Zinserträge
  Gesetzgeber nur Verzugszinsen                                                                das Forderungsrecht rechtlich nicht durch-
  ausschließen wollte; hätte er auch             gedeckt werden müssen.                        setzbar wäre.
  Vertragszinsen ausschließen wol-               Daher erschiene ein Aufschie-
  len, so hätte er dies explizit geregelt                                                      Variante 2 vereinnahmt zunächst ebenfalls
  beziehungsweise regeln müssen. Fazit:          ben der fälligen Leistungen                   den Zinsertrag der zeitlich verschobenen
  Vertragszinsen werden auch während             angemessen, aber nicht der                    Raten im Jahr 2020, jedoch wird dieser
  des Stundungszeitraums geschuldet.                                                           Ende 2020 abgegrenzt anhand einer passi-
                                                 komplette Verlust der anfal-                  ven Rechnungsabgrenzung (PRA). Das heißt,
                                                 lenden Zinsen.4                               der Zinsertrag der verschobenen Raten wird
  Die gegenteilige Auffassung 2 geht
                                2
                                                                                               dem Jahr 2021 zugerechnet.    »
  davon aus, dass keine Vertragszinsen
  während des Stundungszeitraums               Nachfolgend werden beide Auffassungen in
  geschuldet werden. Dies könnte man           ihrer konkreten Auswirkung untersucht.

                                                                                                                                 NEWS I 9
NEWS 0 - 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie "banking insight" von msgGillardon und Handelsblatt
Abbildung 1:             Nominalkonto                                       Nominalzinssatz        4,00 %
Nominalkonto bei
                         Datum          Jahresbruchteil   Nominalzinsen          Cash-Flows       Tilgung      Restschuld
planmäßigem Verlauf
                         31.12.2019                                                -5.000,00 €           –       5.000,00 €
                         31.01.2020     0,083333                  16,67 €            425,75 €     409,08 €       4.590,92 €
                         29.02.2020     0,083333                  15,30 €            425,75 €     410,45 €       4.180,47 €
                         31.03.2020     0,083333                  13,93 €            425,75 €     411,81 €       3.768,66 €
                         30.04.2020     0,083333                  12,56 €            425,75 €     413,19 €       3.355,47 €
                         31.05.2020     0,083333                  11,18 €            425,75 €     414,56 €       2.940,90 €
                         30.06.2020     0,083333                   9,80 €            425,75 €     415,95 €       2.524,96 €
                         31.07.2020     0,083333                   8,42 €            425,75 €     417,33 €       2.107,62 €
                         31.08.2020     0,083333                   7,03 €            425,75 €     418,72 €       1.688,90 €
                         30.09.2020     0,083333                   5,63 €            425,75 €     420,12 €       1.268,78 €
                         31.10.2020     0,083333                   4,23 €            425,75 €     421,52 €         847,26 €
                         30.11.2020     0,083333                   2,82 €            425,75 €     422,93 €         424,34 €
                         31.12.2020     0,083333                   1,41 €            425,75 €     424,34 €           0,00 €
                                                                 108,99 €            108,99 €

                                                           Zinsertrag         Kalkulation und    Forderung im Zeitablauf
                                                                            Risikomanagement

Abbildung 2:             Nominalkonto                                       Nominalzinssatz        4,00 %
Nominalkonto bei
                         Datum          Jahresbruchteil   Nominalzinsen          Cash-Flows       Tilgung      Restschuld
außerplanmäßigem
                         31.12.2019                                               –5.000,00 €            –       5.000,00 €
Verlauf (Auffassung 2;
                         31.01.2020     0,083333                  16,67 €            425,75 €     409,08 €       4.590,92 €
IDW-Variante 1)
                         29.02.2020     0,083333                  15,30 €            425,75 €     410,45 €       4.180,47 €
                         31.03.2020     0,083333                  13,93 €            425,75 €     411,81 €       3.768,66 €
                         30.04.2020     0,083333                  12,56 €                                        3.781,22 €
                         31.05.2020     0,083333                  11,18 €                                        3.792,40 €
                         30.06.2020     0,083333                   9,80 €                                        3.802,21 €
                         31.07.2020     0,083333                   8,42 €            425,75 €     417,33 €       3.384,87 €
                         31.08.2020     0,083333                   7,03 €            425,75 €     418,72 €       2.966,15 €
                         30.09.2020     0,083333                   5,63 €            425,75 €     420,12 €       2.546,03 €
                         31.10.2020     0,083333                   4,23 €            425,75 €     421,52 €       2.124,51 €
                         30.11.2020     0,083333                   2,82 €            425,75 €     422,93 €       1.701,58 €
                         31.12.2020     0,083333                   1,41 €            425,75 €     424,34 €       1.277,25 €
                         31.01.2021     0,083333                        –            425,75 €     425,75 €         851,50 €
                         28.02.2021     0,083333                        –            425,75 €     425,75 €         425,75 €
                         31.03.2021     0,083333                        –            425,75 €     425,75 €           0,00 €
                                                                 108,99 €            108,99 €    5.033,55 €
                                                                  33,55 €

Abbildung 3:             Nominalkonto                                       Nominalzinssatz        4,00 %
Nominalkonto bei
                         Datum          Jahresbruchteil   Nominalzinsen          Cash-Flows       Tilgung      Restschuld
außerplanmäßigem
                         31.12.2019                                               –5.000,00 €            –       5.000,00 €
Verlauf (Auffassung 1;
                         31.01.2020     0,083333                  16,67 €            425,75 €     409,08 €       4.590,92 €
IDW-Variante 1)
                         29.02.2020     0,083333                  15,30 €            425,75 €     410,45 €       4.180,47 €
                         31.03.2020     0,083333                  13,93 €            425,75 €     411,81 €       3.768,66 €
                         30.04.2020     0,083333                  12,56 €                                        3.781,22 €
                         31.05.2020     0,083333                  12,56 €                                        3.793,78 €
                         30.06.2020     0,083333                  12,56 €                                        3.806,34 €
                         31.07.2020     0,083333                  12,56 €            425,75 €     413,19 €       3.393,16 €
                         31.08.2020     0,083333                  11,31 €            425,75 €     414,44 €       2.978,72 €
                         30.09.2020     0,083333                   9,93 €            425,75 €     415,82 €       2.562,90 €
                         31.10.2020     0,083333                   8,54 €            425,75 €     417,21 €       2.145,69 €
                         30.11.2020     0,083333                   7,15 €            425,75 €     418,60 €       1.727,09 €
                         31.12.2020     0,083333                   5,76 €            425,75 €     419,99 €       1.307,10 €
                         31.01.2021     0,083333                   4,36 €            425,75 €     421,39 €         885,71 €
                         28.02.2021     0,083333                   2,95 €            425,75 €     422,80 €         462,91 €
                         31.03.2021     0,083333                   1,54 €            464,45 €     462,91 €          -0,00 €
                                                                 147,70 €            147,70 €    5.037,69 €
                                                                  37,68 €
COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen »

Abbildung 2 stellt Variante 1 des IDW dar.    vereinnahmt. Diese erhöhen den jetzt           Folgt man Auffassung 1, ergibt sich folglich
Die hervorgehobenen Zinsen des Stun-          unstreitig realisierten Zinsertrag und die     eine Cashflow-Veränderung gemessen an
dungszeitraums erhöhen die Restschuld         Restschuld beziehungsweise die aus-            Auffassung 2. Der Effektivzinssatz – jetzt zu
(und damit die Forderung) und führen          stehende Forderung. Insofern ist jetzt         beziehen auf den ausgeweiteten Zinsbin-
korrespondierend zur Zinsvereinnahmung.       nur noch die IDW-Variante 1 relevant           dungszeitraum – beträgt unverändert zur
Ende 2020 sind damit sämtliche Zinsen         (vgl. Abbildung 3). Die hervorgehobenen        Plansituation 4,07 Prozent. Folgt man Auf-
entsprechend des planmäßigen Verlaufs         Vertragszinsen des Stundungszeitraums          fassung 2, so sinkt dieser auf 3,01 Prozent
vereinnahmt. Die 2021 geleisteten Zah-        erhöhen die Restschuld beziehungs-             gegenüber 4,07 Prozent ab.6
lungen tilgen die Restschuld aus dem Jahr     weise die Forderung, und sie führen zur
2020, die nach 2021 zu übernehmen ist.        entsprechenden Zinsvereinnahmung.              Nunmehr gilt es, den Blick auf die ökonomi-
                                              Ende 2020 sind damit sämtliche Zinsen          schen Konsequenzen der beiden differie-
In der nicht gesondert abgebildeten Vari-     entsprechend dem planmäßigen Verlauf           renden Rechtsauffassungen zu richten.    »
ante 2 ist Ende 2020 Zinsertrag/PRA 33,55     vereinnahmt sowie Vertragszinsen, die
€ zu buchen. Ab dem 01.01.2021 wird dann      jetzt im Unterschied zur Auffassung 2
sukzessive die PRA aufgelöst: im Januar       zusätzlich anfallen. Da die Raten jedoch
2021 also PRA/Zinsertrag 12,56 € (usw.).      per 31.03.2021 nicht zu einer Restschuld
                                              von 0 € führen würden, muss der Kredit-
b) Auffassung 1 (Anspruch auf Vertrags-       nehmer eine erhöhte Schlussrate leisten
zinsen besteht)                               (alternativ könnten zum Beispiel die Raten
                                              im Jahr 2021 gleichmäßig erhöht werden).
Gemäß Auffassung 1 (Anspruch auf              Die 2021 geleisteten Zahlungen tilgen die
Vertragszinsen besteht) werden Vertrags-      verbleibende Restschuld aus dem Jahr
zinsen während des Verzugszeitraums           2020, die nach 2021 zu übernehmen ist.

Datum              Zerorate                         AZF          CF vorher         CF nachher            BW vorher          BW nachher
30.04.2020         –0,25 %                            1            425,75 €                   –             425,75 €                   –
31.05.2020         –0,25 %                   1,000208616           425,75 €                   –             425,84 €                   –
30.06.2020         –0,25 %                   1,000417275           425,75 €                   –             425,93 €                   –
31.07.2020         –0,25 %                   1,000625978           425,75 €             425,75 €            426,02 €             426,02 €
31.08.2020         –0,25 %                   1,000834725           425,75 €             425,75 €            426,10 €             426,10 €
30.09.2020         –0,25 %                   1,001043515           425,75 €             425,75 €            426,19 €             426,19 €
31.10.2020         –0,25 %                   1,001252349           425,75 €             425,75 €            426,28 €             426,28 €
30.11.2020         –0,25 %                   1,001461226           425,75 €             425,75 €            426,37 €             426,37 €
31.12.2020         –0,25 %                   1,001670147           425,75 €             425,75 €            426,46 €             426,46 €
31.01.2021         –0,25 %                   1,001879111                                425,75 €                  –              426,55 €
28.02.2021         –0,25 %                   1,002088119                                425,75 €                  –              426,64 €
31.03.2021         –0,25 %                    1,00229717                                425,75 €                  –              426,73 €
                                                                  3.831,75 €         3.831,75 €           3.834,94 €           3.837,35 €
                                                                                                           Delta BW                2,41 €

Abbildung 4: Barwertvergleich planmäßiger und außerplanmäßiger Verlauf (Auffassung 2)

Datum              Zerorate                         AZF          CF vorher         CF nachher            BW vorher          BW nachher
30.04.2020         –0,250 %                           1            425,75 €                   –             425,75 €                   –
31.05.2020         –0,250 %                  1,000208616           425,75 €                   –             425,84 €                   –
30.06.2020         –0,250 %                  1,000417275           425,75 €                   –             425,93 €                   –
31.07.2020         –0,250 %                  1,000625978           425,75 €             425,75 €            426,02 €             426,02 €
31.08.2020         –0,250 %                  1,000834725           425,75 €             425,75 €            426,10 €             426,10 €
30.09.2020         –0,250 %                  1,001043515           425,75 €             425,75 €            426,19 €             426,19 €
31.10.2020         –0,250 %                  1,001252349           425,75 €             425,75 €            426,28 €             426,28 €
30.11.2020         –0,250 %                  1,001461226           425,75 €             425,75 €            426,37 €             426,37 €
31.12.2020         –0,250 %                  1,001670147           425,75 €             425,75 €            426,46 €             426,46 €
31.01.2021         –0,250 %                  1,001879111                                425,75 €                  –              426,55 €
28.02.2021         –0,250 %                  1,002088119                                425,75 €                  –              426,64 €
31.03.2021         –0,250 %                   1,00229717                                464,45 €                  –              465,52 €
                                                                  3.831,75 €         3.870,45 €           3.834,94 €           3.876,14 €
                                                                                                           Delta BW               41,20 €

Abbildung 5: Barwertvergleich planmäßiger und außerplanmäßiger Verlauf (Auffassung 1)

                                                                                                                              NEWS I 11
ABBILDUNG DER GEÄNDERTEN                               Unabhängig von der vertretenen Rechtsauf-               Ansprechpartner
CASHFLOWS UND DIE                                      fassung müssen die geänderten Cashflows
VERMÖGENSPOSITION DER                                  in die Liquiditätsplanung und die Steuerung
VERTRAGSPARTEIEN                                       des Zinsänderungsrisikos übernommen
                                                       werden. Andernfalls würden falsche Steue-
a) Auffassung 2 (Anspruch auf Vertragszin-             rungsimpulse abgeleitet. Wie erwähnt, sind
sen besteht nicht)                                     im Controlling die barwertigen Auswirkun-
                                                       gen analog zu der bekannten Vorgehens-
Die gegenüber der Plansituation geänderten             weise bei sogenannten außerplanmäßigen
Cashflows sind ökonomisch zu bewerten,                 Zahlungen abzubilden.                                   Prof. Dr. Konrad Wimmer
indem die Barwerte der Plansituation und                                                                       Executive Partner
der außerplanmäßigen Situation barwertig               FAZIT                                                   konrad.wimmer@msg-gillardon.de
verglichen werden. Infolge der negativen
Zinssituation (vereinfachend wurde eine                Die in Art. 240 § 3 EGBGB geregelte COVID-
flache Zinskurve angenommen) ergibt sich               19-bedingte Stundung ist hinsichtlich der
im Sachverhalt sogar ein Barwertvorteil                juristischen Folgen leider nicht abschlie-
infolge der Cashflow-Verschiebung für die              ßend geklärt. Indessen ergeben sich die
Bank. Dieser muss im Controlling im Zuge               geschilderten Konsequenzen in Abhängig-
der Nachkalkulation ermittelt und in die               keit von der vertretenen Rechtsauffassung
Ergebnisdarstellung der Profitcenter und               für die Abbildung der Stundungseffekte
Geschäftsfelder übernommen werden.                     im Rechnungswesen. Schwerwiegender
                                                       sind die damit verbundenen ökonomischen
b) Auffassung 1 (Anspruch auf Vertragszin-             Konsequenzen, da in einem Fall die Ver-
sen besteht)                                           tragszinsen während des Stundungszeit-
                                                       raums verloren sind und im anderen Fall
Folgt man hingegen Auffassung 1, so ist                gerade nicht.
die Barwertveränderung deutlich höher
zugunsten der Bank, da jetzt die Vertrags-
zinsen während des Stundungszeitraums
berücksichtigt werden.

1 Vgl. hierzu ausführlich Rösler/Wimmer, Praktische Umsetzung der COVID-Stundung von Verbraucherdarlehen, in: WM 06/2020, S. 1149–1152, sowie Köndgen,
  Verbraucherkreditrecht in der Pandemie, in: BKR 05/2020, S. 209–215.
2 Vgl. Scholl, WM 2020, S. 765 ff., sowie Siedler, BI 05/2020, S. 22–23
3 https://www.idw.de/blob/123190/85323e8ab92d63e1faf60dfcdb0ca368/down-corona-bfa-kreditinstitute-data.pdf.
4 https://die-dk.de/media/files/200403_DK-SnE_%C3%84nderungsvorschl%C3%A4ge_CorInsAG_eF.pdf.
5 https://www.idw.de/blob/123190/85323e8ab92d63e1faf60dfcdb0ca368/down-corona-bfa-kreditinstitute-data.pdf, S.7–8.
6 Kleine Veränderung in den Nachkommastellen, weil die Vertragszinsen gemäß Auffassung 1 bewusst nicht kapitalisiert wurden.

12 I NEWS
Am 21. November 2021 wird das Eurosystem auf ISO 20022 umgestellt.
Aus einer Vielzahl von Zahlungssystemen wird ein einheitliches. Für die
Banken ist die Migration jedoch mit hohen Kosten und Aufwand verbunden.

Wie gehen die Banken damit um, welche Auswirkungen hat die Umstellung
und mit welchen Strategien gehen sie die Umsetzung an?

Lesen Sie in der aktuellen Studie alle Ergebnisse der Befragung, dazu
Interviews, Positionen und Perspektiven. Reservieren Sie sich gleich Ihr
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                                                                           NEWS I 13
Sandra Danner, Anne Flatau, Susanne Hagner, Christopher Zorn

    Eigenkapitalsteuerung
    in bewegten Zeiten
     Ein Blick auf die Weiterentwicklung der Baseler Vorschriften in den zurückliegenden
     Jahren und die zu erwartenden steigenden Kreditausfälle aufgrund der Corona-Pan-
     demie zeigt: Das Management der Eigenkapitalanforderungen unter Erwirtschaftung
     der notwendigen Rendite gewinnt zunehmend an strategischer Bedeutung für die
     Kreditinstitute. Welchen Beitrag kann die Vorkalkulation hier leisten?

14 I NEWS
Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten »

Wann immer sich der wirtschaftliche             ist nicht gefordert. Und eine Abweichung     aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalbedarf
Ausblick eintrübt – sei es im Zuge der          von den Vorgaben und Quoten der CRR          ausgewiesen – im Idealfall in Konsistenz
Finanzkrise 2008 oder gerade heute in           nicht zulässig.                              zum Meldewesen. Speziell die normative
Zeiten der Corona-Pandemie – erlangt                                                         Sicht der Risikotragfähigkeit erfordert eine
das Eigenkapital der Banken elementare          Die reine Stichtagsbetrachtung im Mel-       Zusammenführung von periodenbasierten
Bedeutung. Kein Wunder also, dass sich          dewesen ist konsistent zur Gewinn- und       GuV-Plandaten und der Entwicklung der
Banken und Sparkassen, neben Themen             Verlust-Rechnung (GuV). Institutsspe-        Eigenkapitalanforderungen für normale
wie der Risikotragfähigkeit oder der Mel-       zifische Eigenkapitalpositionen aus der      und adverse Szenarien.
dung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapi-        GuV, die zusammengefasst das harte und
tals, zunehmend mit der Berücksichtigung        das weiche Kernkapital bilden, schaffen      Ökonomische Perspektive der
von Eigenkapitalkosten in der Vorkalkula-       die Deckungsmasse für die eingegange-        Risikotragfähigkeit
tion beschäftigen.1 Durch die Integration       nen Geschäftsrisiken der Institute. Die      Die ökonomische Sicht des ICAAP fokus-
dieser aufsichtsrechtlichen Kostengröße         Deckungsmasse selbst beinhaltet das          siert sich auf den Credit-Value-at-Risk
ins Pricing von Krediten entsteht marktsei-     benötigte aufsichtsrechtliche Eigenkapi-     (CVaR), der wie das zu hinterlegende
tig Transparenz zwischen Kundengeschäft,        tal – resultierend aus der institutsspezi-   Eigenkapital inhaltlich den unerwarteten
Kondition und notwendigem haftenden             fischen Kapitalquote ohne Betrachtung        Verlust im Blick hat. Diese Perspektive
Eigenkapital.                                   einer Eigenkapitalverzinsung – sowie noch    löst in der aufsichtsrechtlichen Entwick-
                                                freies Risikodeckungspotenzial für Risiken   lung sukzessive den weitverbreiteten, rein
Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die      und Limits aus der Risikotragfähigkeit.      exposure-basierten Going-Concern-Ansatz
Kalkulation aufsichtsrechtlicher Eigen-         Hier zeigt sich in aggregierter Form sehr    ab und verlegt den Fokus auf die barwer-
kapitalkosten auf Berechnungsmethoden           transparent, welche Größe und damit          tige CVaR-Ermittlung. Beide Verfahren
und weitere Vorgaben aus Meldewesen             Bedeutung der Kostentreiber „ökonomi-        sehen laut MaRisk sowohl inverse Stress-
und Banksteuerung aufgesetzt werden             scher und aufsichtsrechtlicher Eigenkapi-    tests als auch außergewöhnliche, aber
kann? Beziehungsweise welche Spezifika          talbedarf“ für Banken und Sparkassen hat.    plausible Stressszenarien vor.
berücksichtigt werden müssen, um aus
dieser Kostengröße auch die richtigen           BANKSTEUERUNG:                               Szenariodefinitionsprozess des ICAAP
Steuerungsimpulse in der Kreditvergabe          ICAAP-PERSPEKTIVEN,                          Im Szenariodefinitionsprozess werden
zu erzielen.                                    STRESSSZENARIEN UND                          übergeordnete Szenarien auf Basis
                                                ERGEBNISSPALTUNG                             volkswirtschaftlicher und institutseigener
MELDEWESEN:                                                                                  Ursachen modelliert. Aus der normativen
STICHTAGSBETRACHTUNG                            In der Banksteuerung findet der Eigen-       ICAAP-Perspektive gibt es die folgenden
IM FOKUS                                        kapitalbedarf primär Berücksichtigung        wesentlichen RWA-Risikotreiber:
                                                in der normativen und der ökonomischen
Die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalan-        ICAAP-Perspektive, in Stresstestszenarien    • Ratingklassen-Downgrades (KSA)
sätze (KSA, Basis-IRBA und fortgeschrit-        und in der Ergebnisspaltung des Finanz-      • Probability-of-Default, Loss-given-
tener IRBA) bilden die Grundlage der            controllings.                                  Default sowie Korrelationen (IRBA)
Erhebung im Meldewesen. Dabei werfen
Banken einen stichtagsbezogenen Blick           Normative Perspektive der                    In der Bottom-up-Vorgehensweise zur
auf Kennzahlen und Portfolios. Relevanz         Risikotragfähigkeit                          Umsetzung der Stressszenarien der
für Kreditinstitute besitzen die jeweils        In der normativen Perspektive der Risi-      normativen ICAAP-Perspektive finden in
aktuellen Buchwerte der Positionen              kotragfähigkeit werden über Bilanz- und      der Regel die gleichen Kalkulationsme-
in der Portfoliosicht sowie Einzelwert-         GuV-Prognosen periodische Ertrags- und       thoden für die RWA und das zu hinterle-
und Pauschalwertberichtigungen. Eine            Risikogrößen sowie Prognosen für die Risi-   gende Eigenkapital Verwendung wie in der
Betrachtung der gesamten Kreditlaufzeit         kogewichteten Aktiva (RWA) und für den       Vorkalkulation. »

                             Eigenkapitalverlaufsprojektionen                                » Die Auswirkungen von
                                                                                               BCBS 424 (Basel IV)
                                                                                               auf vorausberechnete
                                                                                               Eigenkapitalverläufe
                                                                                               sind in Vorkalkulation,
                                                                                               Risikotragfähigkeit und
                                                                                               Ertragscontrolling zu
  2020      2021      2022       2023        2024    2025       2026     2027        2028
                                                                                               berücksichtigen.
    gemäß CRR          gemäß BCBS 424

Abbildung 1: Projizierte Eigenkapitalverläufe im Vergleich CRR und BCBS 424 im KSA

                                                                                                                              NEWS I 15
Dabei liegt in der Vorkalkulation das
Hauptaugenmerk auf der Einzelgeschäfts-
kalkulation, in den ICAAP-Stressszenarien                                                     kalkulation
                                                                                           Vor
auf der Kalkulation des gesamten Portfo-
lios. In der Verlaufsprognose besteht eine
weitere Gemeinsamkeit von normativem
ICAAP und Vorkalkulation. In beiden Fällen
                                                                                           Eigenkapital-

                                                                             Banks
wird zu jedem zukünftigen Prognose-                                                          steuerung

                                                                                                                    esen
jahr das zu hinterlegende Eigenkapital
ermittelt. Während dessen Verlauf in der

                                                                                                                ew
                                                                              te
                                                                                ue
                                                                                     ru

                                                                                                            ld
Vorkalkulation in der Regel überverzin-                                                   ng                    e
                                                                                                            M
sungsgewichtet und barwertig bewertet
wird, erfolgt im normativen ICAAP keine
Verbarwertung.

In der Praxis der RWA-Stressszenarien          Abbildung 2: Fehlendes Puzzleteil
für die normative ICAAP-Sicht hat sich
ein Top-down-Ansatz bewährt. Gewon-
nene Erkenntnisse über Portfoliostruktur
und Risikogewichte werden genutzt, um          Liquiditätsbeiträgen, der Bruttomarge, den          durchgeführt werden können. Dies ist vor
aggregierte Risikogewichte in die Zukunft      Kosten für implizite Optionen, den Adress-          allem für margenenge, großvolumige oder
zu prognostizieren. Durch frei wählbare        risikokosten aus erwarteten Verlusten und           komplexe Geschäfte von steuerungsrele-
Aggregationsebenen werden die Spezifika        sonstigen fixen und variablen Kostenbe-             vanter Bedeutung.
der Forderungsklassen, der KSA-Rating-         standteilen eine wesentliche Komponente
klassengruppen sowie gegebenenfalls            der Nettomarge, vergleichbar der Ergeb-             Ökonomisches vs. aufsichtsrechtliches
weiterer wichtiger Einflusskriterien in der    nisdarstellung einer Einzelgeschäftskalku-          Eigenkapital
RW-Prognose berücksichtigt. Das Top-           lation unter Verwendung eines Deckungs-             In der Vorkalkulation unterscheiden
down-Vorgehen ist insbesondere in der          beitragsschemas.                                    Kreditinstitute zwischen dem aufsichts-
Prognosesituation des normativen ICAAP                                                             rechtlich (Säule 1 gemäß Basel II/III) und
geeignet, da hier Neugeschäftsannahmen         VORKALKULATION:                                     dem ökonomisch (Säule 2 gemäß Basel II/
eine wichtige Rolle spielen und die Kapital-   FEHLENDES PUZZLETEIL                                III) vorzuhaltenden Eigenkapital. Während
planung ebenfalls auf aggregierten Ebenen      IN EINER KONSISTENTEN                               der Fokus bei den aufsichtsrechtlichen
stattfindet.                                   EIGENKAPITALSTEUERUNG                               Eigenkapitalkosten im Einhalten regulato­
                                                                                                   rischer Vorschriften liegt, befasst sich die
Ergebnisspaltung und                           Im Gegensatz zur stichtagsbezogenen                 ökonomische Sichtweise mit den betriebs­
Ergebnisspaltungsprognose                      Betrachtung des Eigenkapitals im Melde-             wirtschaftlich anfallenden Eigenkapital­
Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen            wesen – ohne Berücksichtigung von Eigen-            kosten, basierend auf dem Value-at-Risk.
Banksteuerung und Kreditkalkulation            kapitalkosten – zielen Banksteuerung und            Welche Kostengröße die jeweils andere
stellt die Ergebnisspaltung dar. Ergebnis-     Vorkalkulation finanzmathematisch auf               übersteigt, hängt konkret vom Einzelge-
spaltung und Ergebnisspaltungsprognose         eine möglichst detaillierte Betrachtung des         schäft ab und wird durch Verzinsungsan-
werden in MaRisk AT 4.2 beschrieben            Geschäfts beziehungsweise des Portfolios            spruch, Sicherheitenstellung und Rating
und im Meldewesen sowie ökonomisch             im dynamischen Verlauf ab. So trägt die             entscheidend beeinflusst. Daher greift eine
in der Geschäftsfeldrechnung benötigt.         exakte Ermittlung des aufsichtsrechtlichen          ausschließliche Betrachtung der ökono-
Die Ergebnisspaltung wird klassischer-         Eigenkapitals im Zeitverlauf dazu bei, dass         mischen oder der aufsichtsrechtlichen
weise auch im Ertragscontrolling und in        die Wertschöpfung eines Kreditgeschäfts             Eigenkapitalkosten für viele Institute zu
der Störungskalkulation umgesetzt. Die         beurteilt, Stressszenarien simuliert und            kurz, da der tatsächliche Engpass keine
Eigenkapitalkosten sind hier neben den         Betrachtungen zur Ergebnisspaltung                  Berücksichtigung findet.

                                                        » Eine ausschließliche Betrachtung der
                                                            ökonomischen oder der aufsichtsrechtlichen
                                                             Eigenkapitalkosten greift für viele Institute
                                                              zu kurz, da der tatsächliche Engpass keine
                                                              Berücksichtigung findet.

16 I NEWS
Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten »

                                                           Essenzielle Faktoren für eine
                                                        qualitativ hochwertige Kalkulation

               Prognostizierter Verlauf des Exposure-             Verlauf der LGDs im                        Migrationswahr-
               at-Default (EAD), resultierend aus dem         fortgeschrittenen IRBA (ggf.                  scheinlichkeit des
               Restschuldverlauf und dem Verlauf der            Korrespondenz mit den                          Bürgen bei
               offenen Zusagen multipliziert mit dem         Parametern der Risikomodelle                     Bürgschaften
                     Credit Conversion Factor                     der Banksteuerung)                             im IRBA

 Prognostizierter Verlauf         Risikogewicht des Darlehensnehmers (KSA)         Verlauf der Besicherung des                    Weitere Unterstützungs-
 der aufsichtsrechtlichen         bzw. Verlauf der erwarteten Risikogewichte      Darlehens und (im Falles eines                 faktoren (z. B. KMU-Faktor
 Gesamtkapitalquote und                des Darlehensnehmers (IRBA) bei          Splittings) Berücksichtigung einer                 und Infrastrukturunter-
 des Eigenkapitalverzin-               Berücksichtigung der individuellen       laufenden Aufteilung des EADs in                      stützungsfaktor)
     sungsanspruchs                     Migrationswahrscheinlichkeiten         besicherte und unbesicherte Anteile

                                                                 Substitutionsprinzip:                   Realkreditprivilegierung:
                                                            Ersetzen des Risikogewichts der         deutlich reduziertes Risikogewicht
                                                         Forderungsklasse für den besicherten        für durch Wohn- oder Gewerbe-
                                                          Anteil durch das Risikogewicht der          immobilien besicherte Anteile
                                                                 Sicherheitenkategorie

Abbildung 3: Einflussfaktoren für die Kalkulation

Beachtung der institutsspezifischen                 tals in der Vorkalkulation nicht ausreicht.        zum hinterlegten Kapital. Am RORAC ist in
Engpasssituation                                    Vielmehr legen Kreditinstitute Wert auf            vertrieblicher Hinsicht bereits mit Durch-
Laut aktueller Handelsblattstudie liegt für         eine verlaufsorientierte Betrachtung.              führung der Einzelkalkulation des Darle-
82 Prozent der befragten Kreditinstitute            Von hoher Relevanz für eine sachgerechte           hens erkennbar, wie hoch die tatsächliche
der Königsweg darin (siehe Artikel Seite            Steuerung der Kreditvergabe ist die Mög-           Eigenkapitalrendite aus dem Geschäftsab-
4), eine vorliegende Engpasssituation in            lichkeit, im softwaregestützten Kalkulati-         schluss ist. Daraus können Kon­sequenzen
der Kalkulationsmethodik zu berücksich-             onssystem auf regulatorische oder bank-            für das Pricing des Geschäfts abgeleitet
tigen. Neben der reinen Ermittlung der              interne Veränderungen durch spezifische            werden – mit dem Ziel, eine effek­tive Wert-
ökonomischen oder der aufsichtsrecht-               Parametrisierung reagieren zu können. So           schöpfung zu erzielen.
lichen Eigenkapitalkosten werden in den             kann eine individuelle oder regulatorisch
Finanzinstituten häufig Kombinationen in            bedingte Veränderung der Kapitalquote im           Ein weiteres Beispiel ist die Kennzahl
Form des Maximums oder der Summe der                Zeitverlauf, zum Beispiel ausgelöst durch          RAROC, die die resultierende Differenz
beiden Größen verwendet. Dabei ergeben              eine Erhöhung des SREP-Zuschlags, für              zur gewünschten Eigenkapitalverzinsung
sich zwei Herausforderungen. Es gilt zum            die Kreditinstitute zu erheblichen Mehr-           aufzeigt und eine direkte Gegensteuerung
Ersten, den passenden Eigenkapitalansatz            kosten führen.                                     durch gezielte Cross-Selling-Aktivitäten
auszuwählen, und zum Zweiten, die daraus                                                               oder Konditionenanpassungen ermöglicht.
resultierenden Eigenkapitalkosten im Rah-           Return on Risk Adjusted Capital (RORAC)
men effizienter, softwaregestützter Kredit-         und Risk Adjusted Return on Capital                Die Preisfindung am Markt ist komplexer
prozesse automatisiert und sachgerecht in           (RAROC)                                            als die reine bankinterne Kalkulation –
die Zinskondition einzupreisen.                     Mit einer Vorkalkulation, die die notwendi-        ohne Kenntnis der Eigenkapitalkosten
                                                    gen Eigenkapitalkosten möglichst genau             oder daraus abgeleiteter Kennzahlen fehlt
Ermittlung des spezifischen                         abbildet, erhalten Kreditinstitute bereits         jedoch ein wesentlicher Baustein für die
aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals und              zum Zeitpunkt der Vorkalkulation steu-             Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines
der Eigenkapitalkosten                              erungsrelevante KPIs für das Risikoma-             Kreditgeschäfts.    »
Die Abbildungen 1 und 3 zeigen deutlich,            nagement. Ein Beispiel hierfür ist die tat-
dass eine rein stichtagsbezogene Betrach-           sächliche Eigenkapitalrendite (RORAC), der
tung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapi-            Ergebnisbeitrag des Geschäfts in Relation

                                                                                                                                              NEWS I 17
msgGillardon                                 msgGillardon                                    BSM
                              Vorkalkulation                              Banksteuerung                                 Meldewesen

                                 MARZIPAN
                               Leistungsstufe                               THINC.ICAAP                                      BAIS
                                RISIKO/RAP

                                NEU

                                 MARZIPAN
                               Leistungsstufe
                                   EKKKSA

FAZIT: EIGENKAPITAL(KOSTEN) IM RAHMEN EINES DURCHGÄNGIGEN
STEUERUNGSANSATZES

Fasst man die unterschiedlichen Blickwinkel auf die Themen Eigenkapitalbelastung und                               Moderne Softwarearchitekturen berück-
Eigenkapitalkosten der einzelnen Bankbereiche Meldewesen, Banksteuerung und Vorkal-                                sichtigen diese Steuerungszusammen-
kulation zusammen, wird Folgendes deutlich:                                                                        hänge, aber auch Besonderheiten der
                                                                                                                   einzelnen Bankbereiche und unterstüt-
  1. Je exakter die Betrachtung des                        3. Eine aktive Vertriebssteuerung                       zen damit unmittelbar die Umsetzung
     spezifischen einzelnen Kreditge-                         auf Basis der Eigenkapitalkosten                     effizienter Bankprozesse. Bereichsinterne
     schäfts und die institutsspezifi-                        fördert die Sensibilisierung des                     IDV-Lösungen2 erschweren hingegen einen
     sche Parametrisierung ausfallen,                         Vertriebs bezüglich Risikover-                       konsistenten Blick auf das Steuerungsfeld
     desto präziser kann die Wirkung                          ständnis und nachhaltiger Wert-                      Eigenkapital. In eigenkapitalengen Zeiten
     eines Geschäfts auf das zu hinter-                       schöpfung für die kalkulierten und                   wird damit wertvolles Optimierungspoten-
     legende Eigenkapital beschrieben                         abgeschlossenen Geschäfte.                           zial verschenkt.
     und wertvolles Eigenkapital sinn-
     voll eingesetzt werden.                               4. Trotz unterschiedlicher Perspek-                     Mit der neuen Leistungsstufe EKKKSA
                                                              tiven in der Vorkalkulation, dem                     in MARZIPAN bietet msgGillardon eine
  2. Die Berücksichtigung aufsichts-                          Meldewesen und der Banksteue-                        automatisierte und engpassbezogene
     rechtlicher Eigenkapitalkosten in                        rung kann eine gemeinsame Eigen­                     Kalkulation des aufsichtsrechtlichen
     der Vorkalkulation trägt zu einem                        kapitalstrategie entwickelt und                      Eigenkapitals, der Eigenkapitalkosten
     ganzheitlich risikoadjustierten                          verfolgt werden.                                     und diverser weiterer Kennzahlen in der
     Pricing bei. Dabei entstehen                                                                                  Vorkalkulation.
     steuerungsrelevante Informationen
     bezüglich der Risikotragfähigkeit
     und der Kapitalplanung.

Ansprechpartner

                        Sandra Danner                                                       Susanne Hagner
                        Lead Business Consultant                                            Lead Business Consultant
                        sandra.danner@msg-gillardon.de                                      susanne.hagner@msg-gillardon.de

1 Die grundsätzliche Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten in der Zinskalkulation und damit der Deckungsbeitragsrechnung ist nicht neu,
  die Abbildung erfolgt bisher aber meist über grobe Näherungsverfahren.
2 IDV = Individuelle Datenverarbeitung.

18 I NEWS
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