NEWS 0 - 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie "banking insight" von msgGillardon und Handelsblatt
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NEWS 02/2020 14 | Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten 34 | ORRP – die offene Lösung für Banksteuerung und Meldewesen 04 | Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie „banking insight“ von msgGillardon und Handelsblatt
Inhalt 04 Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie „banking insight“ von msgGillardon und Handelsblatt 08 COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen 08 COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen Abbildung im Accounting und in der Banksteuerung 14 Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten 20 Payment Service Provider Treiber der Digitalisierung im Zahlungsverkehr 24 Bankkalkulation im Fokus (II) Pricing Excellence: Private Baufinanzierung 26 Zu Ende gedacht bewerten Integration nachhaltiger Faktoren in die Bewertung von Investitionsobjekten MARZIPAN Kalkulation auf der 32 Wir machen Sie fit für die Themen der Zukunft! Unser Seminarangebot für das 2. Halbjahr 2020 48 SAP-Plattform FSDM 34 ORRP – die offene Lösung für Banksteuerung und Meldewesen 38 Customer Centricity im Fokus Die Salesforce-Plattform 42 Komponentisierung einer Produktsuite für die Gesamtbanksteuerung 48 MARZIPAN Kalkulation auf der SAP-Plattform FSDM 52 Neue Perspektiven Projektbericht: Umsetzung der normativen Perspektive in der LBS Südwest Umsetzung der normativen 56 Vorfälligkeitsentschädigung: aktueller Stand Ergebnisse und offene Punkte aus der Arbeitsgruppe 52 Perspektive in der LBS Südwest beim BMJV NEWS Impressum Herausgeber Auflage: 2.500 Print, 7.000 online msgGillardon AG, Edisonstraße 2, 75015 Bretten Tel.: +49 7252 9350-0, Fax: +49 7252 9350-105 Produktion: meisterdruck GmbH, Kaisheim info@msg-gillardon.de, www.msg-gillardon.de Der Inhalt gibt nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers wieder. Nachdrucke nur mit Quellenangabe und Belegexemplar. Vorstand Dr. Frank Schlottmann, Johannes Willkomm Redaktion: Andrea Späth (V. i. S. d. P.) & Karin Dohmann Bildnachweis: Adobe Stock, iStock, Bildarchiv msgGillardon AG 2 I NEWS
Editorial » Quo vadis, Kalkulation? Liebe Leserinnen und Leser, diese Frage interessiert uns bereits seit vielen Jahrzehnten. Denn das Thema Kalkulation gehört schon immer – besonders aber seit dem Start des Programms MARZIPAN Mitte der 1980er-Jahre – zu unseren Kernthemen. Klingt ein bisschen nostalgisch? Ganz im Gegen- teil! Durch konsequente Weiterentwicklungen und die stetige Anpassung an aktuelle Anfor- derungen haben wir das Thema Kalkulation immer wieder modern gedacht und umgesetzt. Dieses Jahr wollen wir es genau wissen und haben „Kalkulation“ in den Fokus unserer, in Kooperation mit dem Handelsblatt erstellten Studie banking insight gestellt. Die Antworten auf die Fragen nach der Bedeutung und dem Weg der Kalkulation sind inte- ressant und aufschlussreich. In dieser NEWS geben wir Ihnen einige Einblicke in die Studie und möchten Sie neugierig machen auf die Gesamtausgabe. Bestellen Sie sich gleich Ihr Studienexemplar, den Bestelllink finden Sie in dieser NEWS. Auch die Artikel „COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen – Abbildung im Accounting und in der Banksteuerung“, sowie „Bankkalkulation im Fokus – Pricing Excellence: Private Baufinanzierung“ und „Eigenkapitalsteue- rung in bewegten Zeiten“ beschäftigen sich mit den unterschiedlichen Facetten der Kalkulation und unterstreichen damit die Aktualität des Themas. Nachdem in den letzten Jahren die Anforderungen der Bankenaufsicht an das Risikomanagement und das Meldewesen immer enger zusammenwachsen, stellen wir mit der Lösung ORRP – der Open Risk and Reporting Platform von msgGillardon und BSM – die Weichen für die effiziente Verknüpfung von Meldewesen und Risikocontrolling. In dieser NEWS informieren wir Sie über die Produktstrategie und die Zielsetzung der ORRP. Außerdem berichten wir anhand eines Praxisbeispiels der LBS Südwest über die erfolgreiche Umsetzung der normativen ICAAP- Perspektive, informieren Sie über „Payment Service Provider“, die „Komponentisierung einer Produktsuite für die Gesamtbank- steuerung“, über die „Integration nachhaltiger Faktoren in die Bewertung von Investitionsobjekten“ und vieles mehr. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Dr. Frank Schlottmann NEWS I 3
Prof. Dr. Konrad Wimmer, Andreas von Heymann Quo vadis, Kalkulation? Die neue Studie „banking insight“ von msgGillardon und Handelsblatt Die Kalkulation von Zinsprodukten wirkt formen den Preiskampf um Retailkunden Kalkulation im Rahmen des Pricings? auf den ersten Blick antiquiert. Sie scheint und Marktanteile. Aber auch die technolo- Welche Kostenbestandteile sollten über- quasi ein „alter Hut“ zu sein: Die Metho- gische Entwicklung der vergangenen Jahre haupt berücksichtigt werden? Gefährdet dik ist längst bekannt, den Anwendern in betrifft längst nicht mehr nur die Banking- der Markteintritt neuer Institute und den Instituten bestens vertraut und im Plattformen. In-Memory-Datenbanken FinTechs die traditionellen Produkt- und Vergleich zu den sonstigen Themen der und geclusterte Systeme werden Markt- Geschäftsmodelle der Banken? Wie wirken Banksteuerung mit recht übersichtlichem standard und ermöglichen Auswertungen Nachhaltigkeitsrisiken auf das Pricing von Innovationspotenzial. Spätestens auf extrem großer Datenbestände, die vor ein Krediten? dem zweiten Blick zeigt sich aber, dass paar Jahren noch undenkbar waren. das Thema Kalkulation eine Renaissance In Kooperation mit dem Handelsblatt erlebt und aktueller ist denn je: Kredit- Welche Rolle wird die Kalkulation in die- liefert die bereits zwölfte Ausgabe der Stu- prozesse werden angesichts des Kos- sem dynamischen Umfeld spielen können? dienreihe „banking insight“ aufschlussrei- tendrucks konsequent digitalisiert und Wird das detaillierte Kalkulationsinstru- che Hinweise darüber, in welche Richtung automatisierten Entscheidungsprozessen mentarium der klassischen Marktzins- sich die Kalkulation nach Einschätzung zugeführt, zudem befeuern die mittlerweile methode überhaupt noch benötigt? Und von Marktteilnehmern und Experten ent- etablierten Vergleichs- und Vertriebsplatt- welchen Stellenwert hat die originäre wickeln wird.1 4 I NEWS
Die neue Studie „banking insight“ von msgGillardon und Handelsblatt » Was halten Sie von der folgenden These „Retailbanken – Gleiches gilt für Universalbanken (wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken) in diesem Geschäftsfeld – reicht angesichts vergleichsweiser kleinvolumiger Geschäfte in sehr hoher Stückzahl eine vereinfachte Kalkulation aus, die auf aufwendige Parameter verzichtet, auch wenn dies zulasten der Kalkulationsgenauigkeit geht. Großbanken bzw. Landesbanken mit ausgeprägtem Wholesale-Geschäft – Gleiches gilt für Universalbanken in diesem Geschäfts- feld – benötigen hingegen eine sehr ausgefeilte Kalkulationslogik mit sehr vielen Parametern.“ 60% 28% 9% 3% Ich stimme uneingeschränkt zu: Ich stimme tendenziell zu: Ich stimme tendenziell zu: Ich stimme nicht zu: Wir benötigen deshalb nur eine der Wir würden unter der Annahme der Wir wollen jedoch trotz Wir wollen in allen Geschäftsfel- beiden Kalkulationsvarianten. Kostenneutralität zwei voneinander unterschiedlicher Geschäftsfelder dern eine sehr ausgefeilte getrennte Vorkalkulationssysteme nur ein Kalkulationssystem Kalkulationslogik verwenden, da einsetzen, die dieser Unterscheidung einsetzen und nehmen Genauigkeit vor Einfachheit geht. Rechnung tragen. In der Nachkalku- deshalb den beim „Experten“ lation ist diese Unterscheidung anfallenden Administrationsauf- hingegen verzichtbar. wand bewusst in Kauf. Abbildung 1: Differenzierte Vorkalkulation GENAUIGKEITSANSPRUCH DER die EBA Guidelines on Loan monitoring NACHHALTIGKEIT – JETZT KALKULATION and origination (EBA/GL/2020/06) (dort IST AUCH DIE KALKULATION Abschnitt 6) detaillierte Anforderungen GEFORDERT Der Genauigkeitsanspruch polarisiert an das Pricing. Insbesondere wird die offensichtlich die Kalkulationsexperten. Einbeziehung von Kapital-, Liquiditäts-, Bis zum Ausbruch der Corona-Krise wurde 60 Prozent der Befragten befürworten ein Kreditrisiko- und Betriebskosten gefordert. intensiv über Nachhaltigkeit und Nachhaltig- deutlich vereinfachtes Kalkulationsverfah- Sowohl den Einzelkrediten, als auch den keitsrisiken diskutiert. Hierzu hatte die BaFin ren für kleinvolumige Zinsgeschäfte mit Geschäftsfeldern soll der korrekt berech- zum Jahreswechsel sogar ein viel beachte- hoher Stückzahl bei unverändert präziser nete erwartete Deckungsbeitrag zugewie- tes, die MaRisk ergänzendes Merkblatt ver- Kalkulation des Wholesale-Geschäfts. sen werden. öffentlicht. Und das BaFin-Journal 06/2020 Knapp 30 Prozent der Befragten würden hat jüngst ausdrücklich unterstrichen, dass hierbei auch ein Auseinanderlaufen der Nur rund 45 Prozent der Befragten sehen aufsichtsrechtlich nochmals nachgelegt Kalkulationsmethoden in den genannten sich hier bereits mehr oder weniger gut werden wird. Nachhaltigkeit bleibt also ein Geschäftsfeldern in Kauf nehmen – aller- gerüstet (vgl. Abbildung 3). zukunftsweisendes Thema. » dings mit der wichtigen Einschränkung auf die Vorkalkulation (vgl. Abbildung 1). Der Vorteil der strukturkongruenten Refinanzierung gegenüber den Zerobond- Den Verzicht auf Geld-/Briefdifferenzen … Abzinsfaktoren besteht unbestritten in der Abbildbarkeit von Geld-/Briefdifferenzen 14% (Differenzierung nach Anlage- und Refinan- … begrüße ich, da wir ohnehin keine zierungssätzen zum Beispiel im Pfandbrief- Geld-/Briefdifferenzen berücksichtigen. segment). Auf diese Finesse würden mit 95 Prozent Zuspruch sogar fast alle befragten Fach- und Führungskräfte zugunsten 5% der Vereinfachung der Kalkulationstools … lehne ich ab, da wir Geld-/ verzichten. Insbesondere Großbanken und 81% Briefdifferenzen aus Gründen der Landesbanken sehen die Geld-/Briefdiffe- Kalkulationsgenauigkeit generell … lehne ich ab, da wir berücksichtigen. renz aber nach wie vor als unverzichtbar an. Geld-/Briefdifferenzen aus Gründen der Kalkulations- AUFSICHTSRECHT UND genauigkeit generell berücksichtigen. ANFORDERUNGEN AN DIE KALKULATION Während die MaRisk nur das „risk-adjusted Abbildung 2: Geld-/Briefdifferenzen (strukturkongruente Refinanzierung versus Zerobond- Pricing“ fordern (BTO 1.2 Ziffer 7), stellen Abzinsfaktoren) NEWS I 5
Die Anforderungen der „EBA Guidelines on loan origination and monitoring“ an die Kalkulation 56% … berücksichtigen wir bereits (44%): 22% 19% 3% … sind aus unserer Sicht … sind aus unserer Sicht nicht neu – … berücksichtigen wir bereits … berücksichtigen wir bereits neu und werden bisher nicht in wir berücksichtigen sie bereits in in unseren Kalkulationslösungen. in unseren Kalkulationslösungen. unseren Kalkulationslösungen unseren Kalkulationslösungen. Neu ist aber die Anforderung, bei Neu ist aber die Anforderung, berücksichtigt. den Liquiditätskosten auf den Geschäftsfeldergebnisse Erwartungswert („expected risikoadjustiert zu ermitteln. cashflow“) abzustellen. Abbildung 3: Kalkulation und Aufsichtsrecht Jeweils zwei Drittel der Studienteilnehmer Ermittlung von Eigenkapitalkosten anhand onen, spielen in der Produktgestaltung, wünschen sich, dass Kalkulationslösungen der ökonomischen oder der aufsichtsrecht- dem Pricing und der Steuerung bereits Nachhaltigkeitsaspekte mindestens bei der lichen Eigenkapitalbindung oder Details der eine wichtige Rolle bei vielen Banken. Die Risikoprämienermittlung einbauen. Die mit Liquiditätskostenberechnung. verwendeten Bewertungsmodelle liefern nicht nachhaltigen Kreditengagements ver- aus Sicht fast aller Befragten durchsetz- bundenen erhöhten Ausfallrisiken betreffen Eine Erweiterung der Kalkulation um den bare Optionspreise. Jedoch wünschen sich nach mehrheitlicher Einschätzung aber sogenannten Expected Cashflow wird fast 90 Prozent der Befragten auch eine weniger nicht den Kalkulationsansatz als solchen, ausnahmslos begrüßt, weil sie die Realität strenge Modelltrennung zwischen „ratio- sondern nur die Datenzulieferung und besser widerspiegelt. So weicht beispiels- naler“ und „statistischer Ausübung“, um die Parametrisierung. weise bei Verbraucherdarlehen (vgl. §§ Akzeptanz der Modelle zu erhöhen. 500 und 502 BGB) vielfach der planmäßige ZUKUNFT DER KALKULATION – Cashflow vom tatsächlichen Cashflow ab – Angesichts des weitgehenden Fixkosten- FACHLICHER AUSBLICK insofern gilt es, bei der Modellierung auch charakters der Betriebskosten hält nur eine die erwarteten Cashflows darzustellen und knappe Mehrheit prozessorientierte Stück- In dieser Kategorie wurden zahlreiche zu bewerten. kosten in der Einzelgeschäftskalkulation für Fragestellungen aufgegriffen, die hier nur entscheidungsrelevant. überblicksartig erwähnt werden kön- Implizite Optionen, wie zum Beispiel § 489 nen – wie etwa die immer bedeutendere BGB-Optionen und Sondertilgungsopti- Welchen Aussagen zu den Konsequenzen der neuen technischen Möglichkeiten stimmen Sie mit Blick auf die nächsten fünf Jahre zu? Die Nachkalkulation von Zinsgeschäften wird ihren Charakter grundle- Zwei Drittel erwarten eine gend ändern. Statt zu einem starren Reporting-Raster werden alle stark veränderte Nachkalku- Ergebnisse near-time verfügbar sein – auf Einzelgeschäftsebene, aber 66% 31% 3% lation mit sofortigen auch verdichtet. Damit sind Ergebniswirkungen u. a. für die Geschäftsfel- Auswirkungen im der der Bank sofort sichtbar und im Steuerungsprozess nutzbar. Steuerungsprozess und vollautomatische Datenana- Durch umfassende und vollautomatische Datenanalysen in lysen mit Konsequenzen für Sekundenbruchteilen werden Cross-Selling- und Gesamtkunden- den Beratungsprozess und 63% 34% 3% betrachtungen möglich, die das Potenzial haben, den Beratungs- das Pricing. prozess und damit auch die Vorkalkulation zu revolutionieren. Die Qualität der Vorkalkulation wird stark steigen, weil das Kundenverhalten über die Verfahren der Predictive Analytics eingepreist werden kann. 57% 40% 3% Die Preispolitik wird deshalb Preisspielräume besser berücksichtigen können. Die Auswirkungen auf die Vorkalkulation werden gering sein, weil die aktuellen Bewertungsprogramme bereits in den wichtigsten Beratungsprozessen 49% 50% 1% integriert sind und die Ergebnisse auf Knopfdruck vorliegen. Stimme zu Stimme nicht zu Weiß nicht Abbildung 4: Kalkulation – Einfluss der Technologie 6 I NEWS
Die neue Studie „banking insight“ von msgGillardon und Handelsblatt » Welche Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) auf die Kalkulationsprozesse und -methoden erwarten Sie in den nächsten fünf Jahren? Rund 80 % erwarten keine großen Einflüsse; gut 40 % sehen Auswirkungen zumindest in Nischenbereichen 41% 37% 19% 3% Die Auswirkungen auf die KI-Modelle werden in Nischen- KI, v. a. Predictive Analytics, wird Teile Weiß nicht Kalkulation werden gering sein, bereichen der Kalkulation durchaus der Kalkulation revolutionieren, z. B. weil die Methodik der Einzel- Mehrwertinformationen und weil der Faktor Unsicherheit in den geschäftskalkulation davon Wettbewerbsvorteile liefern können. Modellen, der bisher durch Options- abgekoppelt ist und die Der Black-box-Charakter vieler preismodelle oder das Gleitzinsmodell fachlichen Zusammenhänge KI-Modelle wird einem Breitenein- im variablen Zinsgeschäfts abgedeckt seit mehreren Jahren satz aber im Wege stehen. wurde, durch „vorhersehbares“ transparent sind. Kundenverhalten ersetzt wird. Abbildung 5: Kalkulation – Einfluss der künstlichen Intelligenz (KI) ZUKUNFT DER KALKULATION – FAZIT Ansprechpartner EINFLUSS DER TECHNOLOGIE Die aktuelle Studie unterstreicht unsere Auch die technologischen Fortschritte Eingangsthese von der Renaissance der wie die Cloud-Technologie, Big-Data und Kalkulation – sie ist in Bewegung und „lebt“ In-Memory-Verarbeitung werden Auswir- mehr denn je. Einerseits ist der Wunsch kungen auf die fachliche Methodik und nach vereinfachten Modellen im Retail- Bedeutung der Kalkulation im Rahmen der geschäft stark ausgeprägt, andererseits Gesamtbanksteuerung haben. Zwei Drittel wird der Anspruch im Wholesale-Geschäft Andreas von Heymann der Befragten gehen mit Blick auf die tech- immer höher. Auch die Themen der Nach- Geschäftsbereichsleiter MARZIPAN nologischen Entwicklungen zukünftig von haltigkeit und deren Einbeziehung ins andreas.von.heymann@msg-gillardon.de einer völlig veränderten Nachkalkulation Pricing beschäftigen die Banken zuneh- von Zinsgeschäften aus – mit positiven Aus- mend; die aufsichtsrechtlichen Anforde- wirkungen auf den Steuerungsprozess der rungen kommen hier noch dazu. Bezüglich Bank. Ebenfalls zwei Drittel der Befragten der technologischen Entwicklung zeichnet erwarten durch die sekundenschnelle Near- sich ein zweigeteiltes Bild ab: Während die time-Verarbeitung von Kundendaten einen Verfahren der künstlichen Intelligenz eher deutlichen Nutzen und schreiben ihnen das in der Nische und nicht im Breiteneinsatz Potenzial zu, sowohl das Pricing als auch gesehen werden, liegen große Hoffnungen den Beratungsprozess in den kommenden in der zunehmenden Digitalisierung der fünf Jahren zu revolutionieren. Massendatenverarbeitung. Die großen Prof. Dr. Konrad Wimmer technologischen Sprünge der vergangenen Executive Partner Die Verfahren der künstlichen Intelligenz Jahre kommen in den Banken und deren konrad.wimmer@msg-gillardon.de (KI) werden es nach Einschätzung der Fachbereichen an und haben dabei das Befragten hingegen schwer haben, ihren Potenzial, das Geschäftsmodell der Banken Platz in der Kalkulation zu finden. Rund 80 und Finanzinstitute nachhaltig zu beein- Prozent der Befragten gehen nicht davon flussen. aus, dass KI großen Einfluss auf die Kal- kulation haben wird. Gut 40 Prozent sehen jedoch Potenzial für einen Einsatz in Nischenbereichen. Die Studie ist kostenfrei und kann unter folgendem Link vorbestellt werden: www.msg-gillardon.de/studie-banking-insight-2020 1 Dabei wurden fachliche Detailfragen zur Bewertung ebenso gestellt wie übergeordnete Fragen zur Digitalisierung und zu den neuen technischen Möglichkeiten. Im Rahmen der Studie wurden über 100 Banken und Finanzinstitute befragt. Flankiert wird die Studie durch Interviews namhafter Experten. NEWS I 7
Prof. Dr. Konrad Wimmer COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen Abbildung im Accounting und in der Banksteuerung Um die Corona-Auswirkungen zu mildern, hat der Gesetzgeber unter anderem in Art. 240 § 3 EGBGB eine gesetzliche Stundungsmöglichkeit für vor dem 15.03.2020 abgeschlossene Verbraucherdarlehensverträge vorgese- hen, die hinsichtlich ihrer praktischen Konsequenzen jedoch umstritten ist. Raten, die zwischen dem 01.04 und dem 30.06.2020 fällig waren, galten mit Fälligkeits- eintritt für drei Monate als gestundet, sofern dem Verbraucher COVID-19-bedingt die Erbringung der geschuldeten Darle- hensraten unzumutbar war und er von dieser Erleichterung Gebrauch machen wollte. Darlehensnehmer und Darlehensgeber sollen sich über die Fortführung des Darlehens ver- ständigen. Gelingt dies nicht bis zum 30.06.2020, wird nach Art. 240 § 3 Abs. 5 EGBGB die Laufzeit des Darlehensvertrags um drei Monate verlängert und die Fälligkeit sämt- licher vertraglicher Leistungs- pflichten um diesen Zeitraum hinausgeschoben. Die gesetzliche Vertragsanpassung soll somit eine Doppelbelastung des Darle- hensnehmers nach Beendigung der gesetzlichen Stundung ver- hindern.
COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen » Diese Vorschriften sind sehr praxisre- aus dem Regelungskontext (Pandemie- AUSWIRKUNGEN DER STUNDUNG levant, da sie von mehreren Tausend Unterstützung) ableiten, nicht aber aus AUF DIE ABRECHNUNG DES Darlehensnehmern in Anspruch genommen dem Gesetzeswortlaut selbst. Indirekt DARLEHENS wurden. Strittig ist allerdings, ob Banken kann man diese Interpretation auch während des Stundungszeitraums wei- aus zwei Stellungnahmen folgern. Die konkreten Auswirkungen der beiden terhin Vertragszinsen verlangen durften. Das Institut der Wirtschaftsprüfer Auffassungen werden nunmehr anhand Nachfolgend wird diese primär juristische (IDW) geht ohne nähere Begründung eines Beispiels beschrieben. Angenommen Fragestellung nur kurz gestreift.1 Dieser davon aus, dass keine Verpflichtung wird, dass der Kunde die „Unzumutbarkeit“ Beitrag beschäftigt sich vielmehr mit der zur Zahlung des Vertragszinses belegt hat – nur auf diesen Fall wird hier Frage, wie in Abhängigkeit von der vertrete- besteht: „Ob ein Verzinsungsanspruch Bezug genommen. Betrachtet wird ein Kon- nen Rechtsauffassung die Konsequenzen für diejenigen maximal drei Monate sumentenkredit über 5.000 Euro mit einem im Accounting und in der Banksteuerung besteht, um die sich das Vertragsver- Nominalzinssatz in Höhe von vier Prozent; abzubilden sind. hältnis gemäß Artikel 240 § 3 Abs. 5 Abschlussdatum: 31.12.2019, Laufzeit: EGBGB verlängert, wird aktuell intensiv zwölf Monate. UNTERSCHIEDLICHE diskutiert. Für die Beantwortung der JURISTISCHE AUFFASSUNGEN folgenden Anwendungsfragen wird Abbildung 1 enthält das Kreditkonto bei unterstellt, dass aufgrund der gesetzli- planmäßigem Verlauf. Die Spalte Zinsen Die Wirkungen der skizzierten gesetzlichen chen Regelungen ein solcher Verzin- führt zur korrespondierenden Ertragsbu- Stundung sind in der Praxis umstritten. sungsanspruch nicht besteht.“3 chung im Rechnungswesen, und die Spalte Die Stundung untersagt der Bank eine Restschuld bildet dort die entsprechende Kündigung während des Stundungszeit- Forderungshöhe ab. Die Spalte Cashflows raums. Auch ihre Forderung kann sie in Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) befürch- wiederum gibt den Liquiditätsfluss an, der dieser Zeitspanne nicht geltend machen. tet offensichtlich, dass Vertragszinsen wäh- für die Liquiditätsplanung der Bank, für die Im Ergebnis verschiebt die Stundung die rend der Stundungsphase nicht geschuldet Steuerung des Zinsänderungsrisikos und geplanten Cashflows – in der Konsequenz werden, denn anderenfalls hätte sie in ihrer die Kalkulation im Controlling relevant ist. sind damit insbesondere das Liquiditätsma- Stellungnahme nicht wie folgt formuliert: Hervorgehoben sind die drei zwangsgestun- nagement, das Zinsänderungsrisiko und das deten Raten. Controlling betroffen. Wie aber werden die beiden angesprochenen unterschiedlichen ABBILDUNG IM RECHNUNGSWE- » Aus Sicht der Deutschen juristischen Auffassungen begründet? SEN UND KONSEQUENZEN FÜR Kreditwirtschaft muss eine DIE RATENZAHLUNGEN zu ergänzende gesetzliche Auffassung 1 geht davon aus, dass die a) Auffassung 2 (Anspruch auf Vertragszin- Stundung nicht schon zum automati- Regelung beinhalten, dass die sen besteht nicht) schen Wegfall der vertraglich verein- zur Verfügung gestellte Dar- barten Zinsen führt, sondern ledig- Zunächst wird bewusst Auffassung 2 abge- lich die Fälligkeit der Raten zeitlich lehensvaluta auch während bildet, da Auffassung 1 anschließend leich- verschoben ist. Die FAQs des BMJV der Stundungsphase weiter ter nachvollziehbar ist. Dabei ist das vom setzten sich in diesem Kontext auch IDW BFA vorgegebene Wahlrecht – Variante verzinst wird. Den Kreditins- nur mit der Frage auseinander, ob Ver- 1 und Variante 2 – bei der Ertragsrealisie- zugszinsen geschuldet werden (Frage tituten entstehen wie jedem rung zu beachten.5 8): „Die Stundung bewirkt, dass der Unternehmen für ihr übliches Verbraucher mit den gestundeten Zah- Variante 1 führt zu einer Vereinnahmung lungen nicht in Verzug geraten kann. Geschäft – dem Zurverfü- des Zinsertrags der zeitlich verschobenen Als Konsequenz schuldet der Verbrau- gungstellen von Darlehen – Raten noch für 2020 mit der Begründung, cher für die gestundeten Ansprüche dass diese Zinsforderung bereits am auch keine Verzugszinsen.“ Kosten (Refinanzierungskos- 30.04.2020 und später aus wirtschaftlicher ten, Verwaltungskosten etc.), Sicht entstanden ist. Problematisch dabei Daraus kann man folgern, dass der ist die Vereinnahmung von Zinsen, obwohl welche durch Zinserträge Gesetzgeber nur Verzugszinsen das Forderungsrecht rechtlich nicht durch- ausschließen wollte; hätte er auch gedeckt werden müssen. setzbar wäre. Vertragszinsen ausschließen wol- Daher erschiene ein Aufschie- len, so hätte er dies explizit geregelt Variante 2 vereinnahmt zunächst ebenfalls beziehungsweise regeln müssen. Fazit: ben der fälligen Leistungen den Zinsertrag der zeitlich verschobenen Vertragszinsen werden auch während angemessen, aber nicht der Raten im Jahr 2020, jedoch wird dieser des Stundungszeitraums geschuldet. Ende 2020 abgegrenzt anhand einer passi- komplette Verlust der anfal- ven Rechnungsabgrenzung (PRA). Das heißt, lenden Zinsen.4 der Zinsertrag der verschobenen Raten wird Die gegenteilige Auffassung 2 geht 2 dem Jahr 2021 zugerechnet. » davon aus, dass keine Vertragszinsen während des Stundungszeitraums Nachfolgend werden beide Auffassungen in geschuldet werden. Dies könnte man ihrer konkreten Auswirkung untersucht. NEWS I 9
Abbildung 1: Nominalkonto Nominalzinssatz 4,00 % Nominalkonto bei Datum Jahresbruchteil Nominalzinsen Cash-Flows Tilgung Restschuld planmäßigem Verlauf 31.12.2019 -5.000,00 € – 5.000,00 € 31.01.2020 0,083333 16,67 € 425,75 € 409,08 € 4.590,92 € 29.02.2020 0,083333 15,30 € 425,75 € 410,45 € 4.180,47 € 31.03.2020 0,083333 13,93 € 425,75 € 411,81 € 3.768,66 € 30.04.2020 0,083333 12,56 € 425,75 € 413,19 € 3.355,47 € 31.05.2020 0,083333 11,18 € 425,75 € 414,56 € 2.940,90 € 30.06.2020 0,083333 9,80 € 425,75 € 415,95 € 2.524,96 € 31.07.2020 0,083333 8,42 € 425,75 € 417,33 € 2.107,62 € 31.08.2020 0,083333 7,03 € 425,75 € 418,72 € 1.688,90 € 30.09.2020 0,083333 5,63 € 425,75 € 420,12 € 1.268,78 € 31.10.2020 0,083333 4,23 € 425,75 € 421,52 € 847,26 € 30.11.2020 0,083333 2,82 € 425,75 € 422,93 € 424,34 € 31.12.2020 0,083333 1,41 € 425,75 € 424,34 € 0,00 € 108,99 € 108,99 € Zinsertrag Kalkulation und Forderung im Zeitablauf Risikomanagement Abbildung 2: Nominalkonto Nominalzinssatz 4,00 % Nominalkonto bei Datum Jahresbruchteil Nominalzinsen Cash-Flows Tilgung Restschuld außerplanmäßigem 31.12.2019 –5.000,00 € – 5.000,00 € Verlauf (Auffassung 2; 31.01.2020 0,083333 16,67 € 425,75 € 409,08 € 4.590,92 € IDW-Variante 1) 29.02.2020 0,083333 15,30 € 425,75 € 410,45 € 4.180,47 € 31.03.2020 0,083333 13,93 € 425,75 € 411,81 € 3.768,66 € 30.04.2020 0,083333 12,56 € 3.781,22 € 31.05.2020 0,083333 11,18 € 3.792,40 € 30.06.2020 0,083333 9,80 € 3.802,21 € 31.07.2020 0,083333 8,42 € 425,75 € 417,33 € 3.384,87 € 31.08.2020 0,083333 7,03 € 425,75 € 418,72 € 2.966,15 € 30.09.2020 0,083333 5,63 € 425,75 € 420,12 € 2.546,03 € 31.10.2020 0,083333 4,23 € 425,75 € 421,52 € 2.124,51 € 30.11.2020 0,083333 2,82 € 425,75 € 422,93 € 1.701,58 € 31.12.2020 0,083333 1,41 € 425,75 € 424,34 € 1.277,25 € 31.01.2021 0,083333 – 425,75 € 425,75 € 851,50 € 28.02.2021 0,083333 – 425,75 € 425,75 € 425,75 € 31.03.2021 0,083333 – 425,75 € 425,75 € 0,00 € 108,99 € 108,99 € 5.033,55 € 33,55 € Abbildung 3: Nominalkonto Nominalzinssatz 4,00 % Nominalkonto bei Datum Jahresbruchteil Nominalzinsen Cash-Flows Tilgung Restschuld außerplanmäßigem 31.12.2019 –5.000,00 € – 5.000,00 € Verlauf (Auffassung 1; 31.01.2020 0,083333 16,67 € 425,75 € 409,08 € 4.590,92 € IDW-Variante 1) 29.02.2020 0,083333 15,30 € 425,75 € 410,45 € 4.180,47 € 31.03.2020 0,083333 13,93 € 425,75 € 411,81 € 3.768,66 € 30.04.2020 0,083333 12,56 € 3.781,22 € 31.05.2020 0,083333 12,56 € 3.793,78 € 30.06.2020 0,083333 12,56 € 3.806,34 € 31.07.2020 0,083333 12,56 € 425,75 € 413,19 € 3.393,16 € 31.08.2020 0,083333 11,31 € 425,75 € 414,44 € 2.978,72 € 30.09.2020 0,083333 9,93 € 425,75 € 415,82 € 2.562,90 € 31.10.2020 0,083333 8,54 € 425,75 € 417,21 € 2.145,69 € 30.11.2020 0,083333 7,15 € 425,75 € 418,60 € 1.727,09 € 31.12.2020 0,083333 5,76 € 425,75 € 419,99 € 1.307,10 € 31.01.2021 0,083333 4,36 € 425,75 € 421,39 € 885,71 € 28.02.2021 0,083333 2,95 € 425,75 € 422,80 € 462,91 € 31.03.2021 0,083333 1,54 € 464,45 € 462,91 € -0,00 € 147,70 € 147,70 € 5.037,69 € 37,68 €
COVID-19-bedingte Stundung von Verbraucherdarlehen » Abbildung 2 stellt Variante 1 des IDW dar. vereinnahmt. Diese erhöhen den jetzt Folgt man Auffassung 1, ergibt sich folglich Die hervorgehobenen Zinsen des Stun- unstreitig realisierten Zinsertrag und die eine Cashflow-Veränderung gemessen an dungszeitraums erhöhen die Restschuld Restschuld beziehungsweise die aus- Auffassung 2. Der Effektivzinssatz – jetzt zu (und damit die Forderung) und führen stehende Forderung. Insofern ist jetzt beziehen auf den ausgeweiteten Zinsbin- korrespondierend zur Zinsvereinnahmung. nur noch die IDW-Variante 1 relevant dungszeitraum – beträgt unverändert zur Ende 2020 sind damit sämtliche Zinsen (vgl. Abbildung 3). Die hervorgehobenen Plansituation 4,07 Prozent. Folgt man Auf- entsprechend des planmäßigen Verlaufs Vertragszinsen des Stundungszeitraums fassung 2, so sinkt dieser auf 3,01 Prozent vereinnahmt. Die 2021 geleisteten Zah- erhöhen die Restschuld beziehungs- gegenüber 4,07 Prozent ab.6 lungen tilgen die Restschuld aus dem Jahr weise die Forderung, und sie führen zur 2020, die nach 2021 zu übernehmen ist. entsprechenden Zinsvereinnahmung. Nunmehr gilt es, den Blick auf die ökonomi- Ende 2020 sind damit sämtliche Zinsen schen Konsequenzen der beiden differie- In der nicht gesondert abgebildeten Vari- entsprechend dem planmäßigen Verlauf renden Rechtsauffassungen zu richten. » ante 2 ist Ende 2020 Zinsertrag/PRA 33,55 vereinnahmt sowie Vertragszinsen, die € zu buchen. Ab dem 01.01.2021 wird dann jetzt im Unterschied zur Auffassung 2 sukzessive die PRA aufgelöst: im Januar zusätzlich anfallen. Da die Raten jedoch 2021 also PRA/Zinsertrag 12,56 € (usw.). per 31.03.2021 nicht zu einer Restschuld von 0 € führen würden, muss der Kredit- b) Auffassung 1 (Anspruch auf Vertrags- nehmer eine erhöhte Schlussrate leisten zinsen besteht) (alternativ könnten zum Beispiel die Raten im Jahr 2021 gleichmäßig erhöht werden). Gemäß Auffassung 1 (Anspruch auf Die 2021 geleisteten Zahlungen tilgen die Vertragszinsen besteht) werden Vertrags- verbleibende Restschuld aus dem Jahr zinsen während des Verzugszeitraums 2020, die nach 2021 zu übernehmen ist. Datum Zerorate AZF CF vorher CF nachher BW vorher BW nachher 30.04.2020 –0,25 % 1 425,75 € – 425,75 € – 31.05.2020 –0,25 % 1,000208616 425,75 € – 425,84 € – 30.06.2020 –0,25 % 1,000417275 425,75 € – 425,93 € – 31.07.2020 –0,25 % 1,000625978 425,75 € 425,75 € 426,02 € 426,02 € 31.08.2020 –0,25 % 1,000834725 425,75 € 425,75 € 426,10 € 426,10 € 30.09.2020 –0,25 % 1,001043515 425,75 € 425,75 € 426,19 € 426,19 € 31.10.2020 –0,25 % 1,001252349 425,75 € 425,75 € 426,28 € 426,28 € 30.11.2020 –0,25 % 1,001461226 425,75 € 425,75 € 426,37 € 426,37 € 31.12.2020 –0,25 % 1,001670147 425,75 € 425,75 € 426,46 € 426,46 € 31.01.2021 –0,25 % 1,001879111 425,75 € – 426,55 € 28.02.2021 –0,25 % 1,002088119 425,75 € – 426,64 € 31.03.2021 –0,25 % 1,00229717 425,75 € – 426,73 € 3.831,75 € 3.831,75 € 3.834,94 € 3.837,35 € Delta BW 2,41 € Abbildung 4: Barwertvergleich planmäßiger und außerplanmäßiger Verlauf (Auffassung 2) Datum Zerorate AZF CF vorher CF nachher BW vorher BW nachher 30.04.2020 –0,250 % 1 425,75 € – 425,75 € – 31.05.2020 –0,250 % 1,000208616 425,75 € – 425,84 € – 30.06.2020 –0,250 % 1,000417275 425,75 € – 425,93 € – 31.07.2020 –0,250 % 1,000625978 425,75 € 425,75 € 426,02 € 426,02 € 31.08.2020 –0,250 % 1,000834725 425,75 € 425,75 € 426,10 € 426,10 € 30.09.2020 –0,250 % 1,001043515 425,75 € 425,75 € 426,19 € 426,19 € 31.10.2020 –0,250 % 1,001252349 425,75 € 425,75 € 426,28 € 426,28 € 30.11.2020 –0,250 % 1,001461226 425,75 € 425,75 € 426,37 € 426,37 € 31.12.2020 –0,250 % 1,001670147 425,75 € 425,75 € 426,46 € 426,46 € 31.01.2021 –0,250 % 1,001879111 425,75 € – 426,55 € 28.02.2021 –0,250 % 1,002088119 425,75 € – 426,64 € 31.03.2021 –0,250 % 1,00229717 464,45 € – 465,52 € 3.831,75 € 3.870,45 € 3.834,94 € 3.876,14 € Delta BW 41,20 € Abbildung 5: Barwertvergleich planmäßiger und außerplanmäßiger Verlauf (Auffassung 1) NEWS I 11
ABBILDUNG DER GEÄNDERTEN Unabhängig von der vertretenen Rechtsauf- Ansprechpartner CASHFLOWS UND DIE fassung müssen die geänderten Cashflows VERMÖGENSPOSITION DER in die Liquiditätsplanung und die Steuerung VERTRAGSPARTEIEN des Zinsänderungsrisikos übernommen werden. Andernfalls würden falsche Steue- a) Auffassung 2 (Anspruch auf Vertragszin- rungsimpulse abgeleitet. Wie erwähnt, sind sen besteht nicht) im Controlling die barwertigen Auswirkun- gen analog zu der bekannten Vorgehens- Die gegenüber der Plansituation geänderten weise bei sogenannten außerplanmäßigen Cashflows sind ökonomisch zu bewerten, Zahlungen abzubilden. Prof. Dr. Konrad Wimmer indem die Barwerte der Plansituation und Executive Partner der außerplanmäßigen Situation barwertig FAZIT konrad.wimmer@msg-gillardon.de verglichen werden. Infolge der negativen Zinssituation (vereinfachend wurde eine Die in Art. 240 § 3 EGBGB geregelte COVID- flache Zinskurve angenommen) ergibt sich 19-bedingte Stundung ist hinsichtlich der im Sachverhalt sogar ein Barwertvorteil juristischen Folgen leider nicht abschlie- infolge der Cashflow-Verschiebung für die ßend geklärt. Indessen ergeben sich die Bank. Dieser muss im Controlling im Zuge geschilderten Konsequenzen in Abhängig- der Nachkalkulation ermittelt und in die keit von der vertretenen Rechtsauffassung Ergebnisdarstellung der Profitcenter und für die Abbildung der Stundungseffekte Geschäftsfelder übernommen werden. im Rechnungswesen. Schwerwiegender sind die damit verbundenen ökonomischen b) Auffassung 1 (Anspruch auf Vertragszin- Konsequenzen, da in einem Fall die Ver- sen besteht) tragszinsen während des Stundungszeit- raums verloren sind und im anderen Fall Folgt man hingegen Auffassung 1, so ist gerade nicht. die Barwertveränderung deutlich höher zugunsten der Bank, da jetzt die Vertrags- zinsen während des Stundungszeitraums berücksichtigt werden. 1 Vgl. hierzu ausführlich Rösler/Wimmer, Praktische Umsetzung der COVID-Stundung von Verbraucherdarlehen, in: WM 06/2020, S. 1149–1152, sowie Köndgen, Verbraucherkreditrecht in der Pandemie, in: BKR 05/2020, S. 209–215. 2 Vgl. Scholl, WM 2020, S. 765 ff., sowie Siedler, BI 05/2020, S. 22–23 3 https://www.idw.de/blob/123190/85323e8ab92d63e1faf60dfcdb0ca368/down-corona-bfa-kreditinstitute-data.pdf. 4 https://die-dk.de/media/files/200403_DK-SnE_%C3%84nderungsvorschl%C3%A4ge_CorInsAG_eF.pdf. 5 https://www.idw.de/blob/123190/85323e8ab92d63e1faf60dfcdb0ca368/down-corona-bfa-kreditinstitute-data.pdf, S.7–8. 6 Kleine Veränderung in den Nachkommastellen, weil die Vertragszinsen gemäß Auffassung 1 bewusst nicht kapitalisiert wurden. 12 I NEWS
Am 21. November 2021 wird das Eurosystem auf ISO 20022 umgestellt. Aus einer Vielzahl von Zahlungssystemen wird ein einheitliches. Für die Banken ist die Migration jedoch mit hohen Kosten und Aufwand verbunden. Wie gehen die Banken damit um, welche Auswirkungen hat die Umstellung und mit welchen Strategien gehen sie die Umsetzung an? Lesen Sie in der aktuellen Studie alle Ergebnisse der Befragung, dazu Interviews, Positionen und Perspektiven. Reservieren Sie sich gleich Ihr persönliches Studienexemplar. Die Studie ist kostenfrei und kann unter folgendem Link vorbestellt werden: www.msg-gillardon.de/studie-iso20022 NEWS I 13
Sandra Danner, Anne Flatau, Susanne Hagner, Christopher Zorn Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten Ein Blick auf die Weiterentwicklung der Baseler Vorschriften in den zurückliegenden Jahren und die zu erwartenden steigenden Kreditausfälle aufgrund der Corona-Pan- demie zeigt: Das Management der Eigenkapitalanforderungen unter Erwirtschaftung der notwendigen Rendite gewinnt zunehmend an strategischer Bedeutung für die Kreditinstitute. Welchen Beitrag kann die Vorkalkulation hier leisten? 14 I NEWS
Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten » Wann immer sich der wirtschaftliche ist nicht gefordert. Und eine Abweichung aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalbedarf Ausblick eintrübt – sei es im Zuge der von den Vorgaben und Quoten der CRR ausgewiesen – im Idealfall in Konsistenz Finanzkrise 2008 oder gerade heute in nicht zulässig. zum Meldewesen. Speziell die normative Zeiten der Corona-Pandemie – erlangt Sicht der Risikotragfähigkeit erfordert eine das Eigenkapital der Banken elementare Die reine Stichtagsbetrachtung im Mel- Zusammenführung von periodenbasierten Bedeutung. Kein Wunder also, dass sich dewesen ist konsistent zur Gewinn- und GuV-Plandaten und der Entwicklung der Banken und Sparkassen, neben Themen Verlust-Rechnung (GuV). Institutsspe- Eigenkapitalanforderungen für normale wie der Risikotragfähigkeit oder der Mel- zifische Eigenkapitalpositionen aus der und adverse Szenarien. dung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapi- GuV, die zusammengefasst das harte und tals, zunehmend mit der Berücksichtigung das weiche Kernkapital bilden, schaffen Ökonomische Perspektive der von Eigenkapitalkosten in der Vorkalkula- die Deckungsmasse für die eingegange- Risikotragfähigkeit tion beschäftigen.1 Durch die Integration nen Geschäftsrisiken der Institute. Die Die ökonomische Sicht des ICAAP fokus- dieser aufsichtsrechtlichen Kostengröße Deckungsmasse selbst beinhaltet das siert sich auf den Credit-Value-at-Risk ins Pricing von Krediten entsteht marktsei- benötigte aufsichtsrechtliche Eigenkapi- (CVaR), der wie das zu hinterlegende tig Transparenz zwischen Kundengeschäft, tal – resultierend aus der institutsspezi- Eigenkapital inhaltlich den unerwarteten Kondition und notwendigem haftenden fischen Kapitalquote ohne Betrachtung Verlust im Blick hat. Diese Perspektive Eigenkapital. einer Eigenkapitalverzinsung – sowie noch löst in der aufsichtsrechtlichen Entwick- freies Risikodeckungspotenzial für Risiken lung sukzessive den weitverbreiteten, rein Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die und Limits aus der Risikotragfähigkeit. exposure-basierten Going-Concern-Ansatz Kalkulation aufsichtsrechtlicher Eigen- Hier zeigt sich in aggregierter Form sehr ab und verlegt den Fokus auf die barwer- kapitalkosten auf Berechnungsmethoden transparent, welche Größe und damit tige CVaR-Ermittlung. Beide Verfahren und weitere Vorgaben aus Meldewesen Bedeutung der Kostentreiber „ökonomi- sehen laut MaRisk sowohl inverse Stress- und Banksteuerung aufgesetzt werden scher und aufsichtsrechtlicher Eigenkapi- tests als auch außergewöhnliche, aber kann? Beziehungsweise welche Spezifika talbedarf“ für Banken und Sparkassen hat. plausible Stressszenarien vor. berücksichtigt werden müssen, um aus dieser Kostengröße auch die richtigen BANKSTEUERUNG: Szenariodefinitionsprozess des ICAAP Steuerungsimpulse in der Kreditvergabe ICAAP-PERSPEKTIVEN, Im Szenariodefinitionsprozess werden zu erzielen. STRESSSZENARIEN UND übergeordnete Szenarien auf Basis ERGEBNISSPALTUNG volkswirtschaftlicher und institutseigener MELDEWESEN: Ursachen modelliert. Aus der normativen STICHTAGSBETRACHTUNG In der Banksteuerung findet der Eigen- ICAAP-Perspektive gibt es die folgenden IM FOKUS kapitalbedarf primär Berücksichtigung wesentlichen RWA-Risikotreiber: in der normativen und der ökonomischen Die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalan- ICAAP-Perspektive, in Stresstestszenarien • Ratingklassen-Downgrades (KSA) sätze (KSA, Basis-IRBA und fortgeschrit- und in der Ergebnisspaltung des Finanz- • Probability-of-Default, Loss-given- tener IRBA) bilden die Grundlage der controllings. Default sowie Korrelationen (IRBA) Erhebung im Meldewesen. Dabei werfen Banken einen stichtagsbezogenen Blick Normative Perspektive der In der Bottom-up-Vorgehensweise zur auf Kennzahlen und Portfolios. Relevanz Risikotragfähigkeit Umsetzung der Stressszenarien der für Kreditinstitute besitzen die jeweils In der normativen Perspektive der Risi- normativen ICAAP-Perspektive finden in aktuellen Buchwerte der Positionen kotragfähigkeit werden über Bilanz- und der Regel die gleichen Kalkulationsme- in der Portfoliosicht sowie Einzelwert- GuV-Prognosen periodische Ertrags- und thoden für die RWA und das zu hinterle- und Pauschalwertberichtigungen. Eine Risikogrößen sowie Prognosen für die Risi- gende Eigenkapital Verwendung wie in der Betrachtung der gesamten Kreditlaufzeit kogewichteten Aktiva (RWA) und für den Vorkalkulation. » Eigenkapitalverlaufsprojektionen » Die Auswirkungen von BCBS 424 (Basel IV) auf vorausberechnete Eigenkapitalverläufe sind in Vorkalkulation, Risikotragfähigkeit und Ertragscontrolling zu 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 berücksichtigen. gemäß CRR gemäß BCBS 424 Abbildung 1: Projizierte Eigenkapitalverläufe im Vergleich CRR und BCBS 424 im KSA NEWS I 15
Dabei liegt in der Vorkalkulation das Hauptaugenmerk auf der Einzelgeschäfts- kalkulation, in den ICAAP-Stressszenarien kalkulation Vor auf der Kalkulation des gesamten Portfo- lios. In der Verlaufsprognose besteht eine weitere Gemeinsamkeit von normativem ICAAP und Vorkalkulation. In beiden Fällen Eigenkapital- Banks wird zu jedem zukünftigen Prognose- steuerung esen jahr das zu hinterlegende Eigenkapital ermittelt. Während dessen Verlauf in der ew te ue ru ld Vorkalkulation in der Regel überverzin- ng e M sungsgewichtet und barwertig bewertet wird, erfolgt im normativen ICAAP keine Verbarwertung. In der Praxis der RWA-Stressszenarien Abbildung 2: Fehlendes Puzzleteil für die normative ICAAP-Sicht hat sich ein Top-down-Ansatz bewährt. Gewon- nene Erkenntnisse über Portfoliostruktur und Risikogewichte werden genutzt, um Liquiditätsbeiträgen, der Bruttomarge, den durchgeführt werden können. Dies ist vor aggregierte Risikogewichte in die Zukunft Kosten für implizite Optionen, den Adress- allem für margenenge, großvolumige oder zu prognostizieren. Durch frei wählbare risikokosten aus erwarteten Verlusten und komplexe Geschäfte von steuerungsrele- Aggregationsebenen werden die Spezifika sonstigen fixen und variablen Kostenbe- vanter Bedeutung. der Forderungsklassen, der KSA-Rating- standteilen eine wesentliche Komponente klassengruppen sowie gegebenenfalls der Nettomarge, vergleichbar der Ergeb- Ökonomisches vs. aufsichtsrechtliches weiterer wichtiger Einflusskriterien in der nisdarstellung einer Einzelgeschäftskalku- Eigenkapital RW-Prognose berücksichtigt. Das Top- lation unter Verwendung eines Deckungs- In der Vorkalkulation unterscheiden down-Vorgehen ist insbesondere in der beitragsschemas. Kreditinstitute zwischen dem aufsichts- Prognosesituation des normativen ICAAP rechtlich (Säule 1 gemäß Basel II/III) und geeignet, da hier Neugeschäftsannahmen VORKALKULATION: dem ökonomisch (Säule 2 gemäß Basel II/ eine wichtige Rolle spielen und die Kapital- FEHLENDES PUZZLETEIL III) vorzuhaltenden Eigenkapital. Während planung ebenfalls auf aggregierten Ebenen IN EINER KONSISTENTEN der Fokus bei den aufsichtsrechtlichen stattfindet. EIGENKAPITALSTEUERUNG Eigenkapitalkosten im Einhalten regulato rischer Vorschriften liegt, befasst sich die Ergebnisspaltung und Im Gegensatz zur stichtagsbezogenen ökonomische Sichtweise mit den betriebs Ergebnisspaltungsprognose Betrachtung des Eigenkapitals im Melde- wirtschaftlich anfallenden Eigenkapital Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen wesen – ohne Berücksichtigung von Eigen- kosten, basierend auf dem Value-at-Risk. Banksteuerung und Kreditkalkulation kapitalkosten – zielen Banksteuerung und Welche Kostengröße die jeweils andere stellt die Ergebnisspaltung dar. Ergebnis- Vorkalkulation finanzmathematisch auf übersteigt, hängt konkret vom Einzelge- spaltung und Ergebnisspaltungsprognose eine möglichst detaillierte Betrachtung des schäft ab und wird durch Verzinsungsan- werden in MaRisk AT 4.2 beschrieben Geschäfts beziehungsweise des Portfolios spruch, Sicherheitenstellung und Rating und im Meldewesen sowie ökonomisch im dynamischen Verlauf ab. So trägt die entscheidend beeinflusst. Daher greift eine in der Geschäftsfeldrechnung benötigt. exakte Ermittlung des aufsichtsrechtlichen ausschließliche Betrachtung der ökono- Die Ergebnisspaltung wird klassischer- Eigenkapitals im Zeitverlauf dazu bei, dass mischen oder der aufsichtsrechtlichen weise auch im Ertragscontrolling und in die Wertschöpfung eines Kreditgeschäfts Eigenkapitalkosten für viele Institute zu der Störungskalkulation umgesetzt. Die beurteilt, Stressszenarien simuliert und kurz, da der tatsächliche Engpass keine Eigenkapitalkosten sind hier neben den Betrachtungen zur Ergebnisspaltung Berücksichtigung findet. » Eine ausschließliche Betrachtung der ökonomischen oder der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalkosten greift für viele Institute zu kurz, da der tatsächliche Engpass keine Berücksichtigung findet. 16 I NEWS
Eigenkapitalsteuerung in bewegten Zeiten » Essenzielle Faktoren für eine qualitativ hochwertige Kalkulation Prognostizierter Verlauf des Exposure- Verlauf der LGDs im Migrationswahr- at-Default (EAD), resultierend aus dem fortgeschrittenen IRBA (ggf. scheinlichkeit des Restschuldverlauf und dem Verlauf der Korrespondenz mit den Bürgen bei offenen Zusagen multipliziert mit dem Parametern der Risikomodelle Bürgschaften Credit Conversion Factor der Banksteuerung) im IRBA Prognostizierter Verlauf Risikogewicht des Darlehensnehmers (KSA) Verlauf der Besicherung des Weitere Unterstützungs- der aufsichtsrechtlichen bzw. Verlauf der erwarteten Risikogewichte Darlehens und (im Falles eines faktoren (z. B. KMU-Faktor Gesamtkapitalquote und des Darlehensnehmers (IRBA) bei Splittings) Berücksichtigung einer und Infrastrukturunter- des Eigenkapitalverzin- Berücksichtigung der individuellen laufenden Aufteilung des EADs in stützungsfaktor) sungsanspruchs Migrationswahrscheinlichkeiten besicherte und unbesicherte Anteile Substitutionsprinzip: Realkreditprivilegierung: Ersetzen des Risikogewichts der deutlich reduziertes Risikogewicht Forderungsklasse für den besicherten für durch Wohn- oder Gewerbe- Anteil durch das Risikogewicht der immobilien besicherte Anteile Sicherheitenkategorie Abbildung 3: Einflussfaktoren für die Kalkulation Beachtung der institutsspezifischen tals in der Vorkalkulation nicht ausreicht. zum hinterlegten Kapital. Am RORAC ist in Engpasssituation Vielmehr legen Kreditinstitute Wert auf vertrieblicher Hinsicht bereits mit Durch- Laut aktueller Handelsblattstudie liegt für eine verlaufsorientierte Betrachtung. führung der Einzelkalkulation des Darle- 82 Prozent der befragten Kreditinstitute Von hoher Relevanz für eine sachgerechte hens erkennbar, wie hoch die tatsächliche der Königsweg darin (siehe Artikel Seite Steuerung der Kreditvergabe ist die Mög- Eigenkapitalrendite aus dem Geschäftsab- 4), eine vorliegende Engpasssituation in lichkeit, im softwaregestützten Kalkulati- schluss ist. Daraus können Konsequenzen der Kalkulationsmethodik zu berücksich- onssystem auf regulatorische oder bank- für das Pricing des Geschäfts abgeleitet tigen. Neben der reinen Ermittlung der interne Veränderungen durch spezifische werden – mit dem Ziel, eine effektive Wert- ökonomischen oder der aufsichtsrecht- Parametrisierung reagieren zu können. So schöpfung zu erzielen. lichen Eigenkapitalkosten werden in den kann eine individuelle oder regulatorisch Finanzinstituten häufig Kombinationen in bedingte Veränderung der Kapitalquote im Ein weiteres Beispiel ist die Kennzahl Form des Maximums oder der Summe der Zeitverlauf, zum Beispiel ausgelöst durch RAROC, die die resultierende Differenz beiden Größen verwendet. Dabei ergeben eine Erhöhung des SREP-Zuschlags, für zur gewünschten Eigenkapitalverzinsung sich zwei Herausforderungen. Es gilt zum die Kreditinstitute zu erheblichen Mehr- aufzeigt und eine direkte Gegensteuerung Ersten, den passenden Eigenkapitalansatz kosten führen. durch gezielte Cross-Selling-Aktivitäten auszuwählen, und zum Zweiten, die daraus oder Konditionenanpassungen ermöglicht. resultierenden Eigenkapitalkosten im Rah- Return on Risk Adjusted Capital (RORAC) men effizienter, softwaregestützter Kredit- und Risk Adjusted Return on Capital Die Preisfindung am Markt ist komplexer prozesse automatisiert und sachgerecht in (RAROC) als die reine bankinterne Kalkulation – die Zinskondition einzupreisen. Mit einer Vorkalkulation, die die notwendi- ohne Kenntnis der Eigenkapitalkosten gen Eigenkapitalkosten möglichst genau oder daraus abgeleiteter Kennzahlen fehlt Ermittlung des spezifischen abbildet, erhalten Kreditinstitute bereits jedoch ein wesentlicher Baustein für die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals und zum Zeitpunkt der Vorkalkulation steu- Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines der Eigenkapitalkosten erungsrelevante KPIs für das Risikoma- Kreditgeschäfts. » Die Abbildungen 1 und 3 zeigen deutlich, nagement. Ein Beispiel hierfür ist die tat- dass eine rein stichtagsbezogene Betrach- sächliche Eigenkapitalrendite (RORAC), der tung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapi- Ergebnisbeitrag des Geschäfts in Relation NEWS I 17
msgGillardon msgGillardon BSM Vorkalkulation Banksteuerung Meldewesen MARZIPAN Leistungsstufe THINC.ICAAP BAIS RISIKO/RAP NEU MARZIPAN Leistungsstufe EKKKSA FAZIT: EIGENKAPITAL(KOSTEN) IM RAHMEN EINES DURCHGÄNGIGEN STEUERUNGSANSATZES Fasst man die unterschiedlichen Blickwinkel auf die Themen Eigenkapitalbelastung und Moderne Softwarearchitekturen berück- Eigenkapitalkosten der einzelnen Bankbereiche Meldewesen, Banksteuerung und Vorkal- sichtigen diese Steuerungszusammen- kulation zusammen, wird Folgendes deutlich: hänge, aber auch Besonderheiten der einzelnen Bankbereiche und unterstüt- 1. Je exakter die Betrachtung des 3. Eine aktive Vertriebssteuerung zen damit unmittelbar die Umsetzung spezifischen einzelnen Kreditge- auf Basis der Eigenkapitalkosten effizienter Bankprozesse. Bereichsinterne schäfts und die institutsspezifi- fördert die Sensibilisierung des IDV-Lösungen2 erschweren hingegen einen sche Parametrisierung ausfallen, Vertriebs bezüglich Risikover- konsistenten Blick auf das Steuerungsfeld desto präziser kann die Wirkung ständnis und nachhaltiger Wert- Eigenkapital. In eigenkapitalengen Zeiten eines Geschäfts auf das zu hinter- schöpfung für die kalkulierten und wird damit wertvolles Optimierungspoten- legende Eigenkapital beschrieben abgeschlossenen Geschäfte. zial verschenkt. und wertvolles Eigenkapital sinn- voll eingesetzt werden. 4. Trotz unterschiedlicher Perspek- Mit der neuen Leistungsstufe EKKKSA tiven in der Vorkalkulation, dem in MARZIPAN bietet msgGillardon eine 2. Die Berücksichtigung aufsichts- Meldewesen und der Banksteue- automatisierte und engpassbezogene rechtlicher Eigenkapitalkosten in rung kann eine gemeinsame Eigen Kalkulation des aufsichtsrechtlichen der Vorkalkulation trägt zu einem kapitalstrategie entwickelt und Eigenkapitals, der Eigenkapitalkosten ganzheitlich risikoadjustierten verfolgt werden. und diverser weiterer Kennzahlen in der Pricing bei. Dabei entstehen Vorkalkulation. steuerungsrelevante Informationen bezüglich der Risikotragfähigkeit und der Kapitalplanung. Ansprechpartner Sandra Danner Susanne Hagner Lead Business Consultant Lead Business Consultant sandra.danner@msg-gillardon.de susanne.hagner@msg-gillardon.de 1 Die grundsätzliche Berücksichtigung von Eigenkapitalkosten in der Zinskalkulation und damit der Deckungsbeitragsrechnung ist nicht neu, die Abbildung erfolgt bisher aber meist über grobe Näherungsverfahren. 2 IDV = Individuelle Datenverarbeitung. 18 I NEWS
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