Nottwil - Gemeinde Nottwil

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Nottwil - Gemeinde Nottwil
Nottwil                         Der Stern am Sempachersee

EINL AD U N G Z UR BUD GE T- GE M E I NDEV ERSAMML UN G

Donnerstag, 27. November 2014, 19.30 Uhr, Zentrum Sagi, Mehrzwecksaal

TRAKTANDEN
1. Kenntnisnahme vom Jahresprogramm 2015
2. Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan 2015 – 2021
3. Voranschlag der Einwohnergemeinde für das Jahr 2015
   3.1 Beschluss Voranschlag
        a) der Laufenden Rechnung
        b) der Investitionsrechnung
   3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2015 mit 2,05 Einheiten (bisher)
   3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfes
4. Verselbständigung Zentrum Eymatt
5. Beschlussfassung über die Varianten der Schulraumerweiterung mit entsprechendem Planungskredit
6. Ermächtigung Kauf Posträumlichkeiten
7. Nachbelastung von Kosten bei den Spezialfinanzierungen „Wasser“ und „Abwasser“
8. Informationen über laufende Projekte
   – Informationen über das Projekt „Nottwiler Auslese“
   – Stand Umsetzung Ortsplanungsrevision
   – Stand Umsetzung AWONO (altersgerechtes und hindernisfreies Wohnen in Nottwil)
   – Stand Gemeindeversammlung vs. Urne
   – Stand Wohnungssuche für Asylsuchende
   – Anpassung Siedlungsentwässerungsreglement
9. Verschiedenes/Anregungen aus der Bevölkerung

Die Akten zu diesen Traktanden können auf der Gemeindeverwaltung Nottwil eingesehen werden. Stimmberechtigt sind die stimmfähigen
Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor dem 27. November 2014 in Nottwil ihren Wohnsitz begründet und gesetzlich geregelt
sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Nottwil, 9. Oktober 2014	                                                                               GEMEINDERAT NOTTWIL

    Parteiversammlungen zur Besprechung der Gemeindegeschäfte

   CVP Nottwil                     Montag, 17. November 2014, 19.30 Uhr, Seminarhotel Sempachersee
   FDP.Die Liberalen Nottwil       Mittwoch, 19. November 2014, 19.00 Uhr, Seminarhotel Sempachersee
   Grünliberale Partei             Mittwoch, 19. November 2014, 19.00 Uhr, Restaurant Bahnhöfli
   SVP Nottwil                     Dienstag, 11. November 2014, 19.30 Uhr, Seminarhotel Sempachersee

TRAK TAN DU M 1
Kenntnisnahme vom Jahresprogramm 2015
Das Jahresprogramm der Gemeinde für das Jahr 2015 ersehen Sie in der detaillierten Botschaft zur Gemeindeversammlung. Informieren Sie
sich im Detail unter www.nottwil.ch, Rubrik Politik, Gemeindeversammlung.
Antrag: Vom Jahresprogramm 2015 sei zustimmend Kenntnis zu nehmen.
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TRAK TAN DU M 2
Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan 2015 – 2021
Die knapp defizitären Jahresergebnisse ähneln dem Finanzplan vom letzten Jahr. Die Investitionen in den Schulraum verschlechtern die
Kennzahlen ab dem Jahr 2017, ab welchem wir vier Kennzahlen verletzen werden, sofern das Zentrum Eymatt nicht verselbständigt wird.
Die zu erwartenden Defizite können mit dem Eigenkapital von zurzeit rund Fr. 6.5 Mio. gedeckt werden.

                                                      Budget       Budget                           Finanzplanjahre
 Eingabe Einflussfaktoren / Plangrössen
                                                         2014        2015       2016      2017        2018      2019     2020        2021
 Steuerfuss                                               2.05        2.05       2.05      2.05        2.05      2.05     2.05        2.05
 Wachstum der ∅ Steuerkraft                                                    5.00 %    5.00 %     4.50 %     3.50 %   3.00 %      3.00 %
 Ständige Wohnbevölkerung Ende Jahr                     3‘473        3‘675      3‘803     3‘936       4‘054     4‘075    4‘095       4‘116
 Buchgewinne aus Landverkäufen im Gebiet Oberey              0           0         0         0            0      700        0            0
 Ergebnis der Laufenden Rechnung                          -430        -160       -134      -182        -315      276      -264        -357

Die Ausgaben der Schule nehmen aufgrund steigender Schülerzahlen und kantonalen Vorgaben kontinuierlich zu. Durch die Erhöhung der
Einwohnerzahl steigen die Pro-Kopf-Beiträge an den Kanton (Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung etc.).
Dank Steuereinnahmen aus Grundstückverkäufen sind die Einnahmen in den nächsten Jahren erfreulich. Diese Einnahmen sind jedoch
zeitlich begrenzt und müssen in den nächsten Jahren mit der Ansiedlung von steuerkräftigen Einwohnern kompensiert werden können. Auf-
grund Informationen der Grundstückverkäufer erwarten wir in den nächsten zwei, drei Jahren einen etwas stärkeren Anstieg als noch letztes
Jahr angenommen. Dafür sind in den darauffolgenden Jahren weniger Zuzüger zu erwarten. Entscheidend wird sein, ob die Strategie mit der
Ansiedlung von steuerkräftigen Personen erfolgreich ist. Der Ressourcenausgleich (Teil des Finanzausgleichs) geht gemäss unseren Berech-
nungen in den nächsten Jahren aufgrund der erhöhten Steuerkraft kontinuierlich zurück, von heute Fr. 950‘000 bis auf Fr. 450‘000 im 2019.
Antrag: Vom Finanz- und Aufgabenplan 2015 – 2021 sei zustimmend Kenntnis zu nehmen.

TR AK TA N DU M 3
Voranschlag der Einwohnergemeinde für das Jahr 2015
Das Budget 2015 weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 159‘973 auf. Erfreulicherweise steigen die Steuereinnahmen weiter an. Dank
Sparbemühungen von allen Beteiligten sind die Kosten mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Das Defizit hält sich daher im Rahmen. Der
Aufwandüberschuss wird durch das Eigenkapital von knapp Fr. 6,5 Mio. gedeckt.

 Laufende Rechnung                                     Voranschlag 2015                 Voranschlag 2014                Rechnung 2013
 0    Allgemeine Verwaltung                                       1‘368‘879                       1‘271‘938                      1‘169‘781
 1    Öffentliche Sicherheit                                        186‘439                         200‘057                        133‘149
 2    Bildung                                                     5‘221‘923                       4‘991‘001                      4‘757‘922
 3    Kultur und Freizeit                                           161‘430                         172‘976                        155‘752
 4    Gesundheit                                                    386‘257                         383‘077                        419‘175
 5    Soziale Wohlfahrt                                           2‘510‘802                       2‘544‘155                      2‘405‘763
 6    Verkehr                                                       552‘996                         558‘094                        552‘015
 7    Umwelt und Raumordnung                                        130‘881                         172‘821                        135‘170
 8    Volkswirtschaft                                              -159‘161                        -144‘095                       -162‘829
 9    Finanzen und Steuern                                       -10‘200‘474                      -9‘719‘664                     -9‘730‘858
 Ergebnis                                                          -159‘973                        -430‘360                       164‘960

0	Allgemeine Verwaltung: Die Verselbständigung des Zentrums Eymatt wird umgesetzt, sofern die Gemeindeversammlung zustimmt
   (Projektkosten Fr. 49‘000 im 2015). Eine neue 60%-Stelle im Bauamt wird geschaffen. Bei Lohnerhöhungen stützen wir uns an den Kanton.
2	Bildung: Aufgrund der steigenden Schülerzahlen gibt es im Kindergarten und in der Primarschule je eine Klasse mehr. Einige Computer
   werden ersetzt.
4	Gesundheit: Die Verordnung zur Pflegefinanzierung sieht ab Januar 2014 vor, dass im Zentrum Eymatt in der Krankenpflege genügend
   Personal ausgebildet wird (Fr. 35‘000). Schritt für Schritt werden die Wohnungen im obersten OG in Pflegezimmer umgebaut, sodass die
   Einnahmen bei der Aufenthaltstaxe sowie in der Pflege und Betreuung steigen. Das Defizit des Zentrums Eymatt beträgt voraussichtlich
   Fr. 94‘000.
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5	Soziale Wohlfahrt: Unser Beitrag für Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen und Heimfinanzierung (Total Fr. 1.93 Mio.) reduziert
   sich erfreulicherweise gegenüber Voranschlag 2014 (Fr. 100‘000). Dafür steigen die Kosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe (Fr. 82‘000).
6     Verkehr: Die Fahrradunterstände am Bahnhof werden saniert und erweitert (je Fr. 80‘000 für SBB und Gemeinde).
7	Umwelt und Raumordnung: Die Wasserleitung beim Knoten Bühl-/Kantonsstrasse wird ersetzt (Fr. 50‘000). Im Auftrag des Kantons
   werden Gewässerräume festgelegt (Fr. 24‘000).
9	Finanzen und Steuern: Im Vergleich zu 2014 erhalten wir mehr Finanzausgleichszahlungen (Fr. 191‘000). Die ordentlichen Steuer­
   einnahmen steigen weiter (rund Fr. 500‘000). Die Liegenschaftssteuer wird ab 2015 abgeschafft (-Fr. 145‘000).

    Investitionsvorhaben                                  Kosten         Investitionsvorhaben Spezialfinanzierungen               Kosten
    Ersatz Software Gemeindeverwaltung                     80‘000        Ersatz Tanklöschfahrzeug (1. Rate)                      200‘000
    Gever (elektr. Geschäftsverwaltung) Lizenzen ect.      32‘000        Umbau Attikawohnungen Zentrum Eymatt                      80‘000
    Gemeindezentrum Sanierung Heizung/Lüftung             345‘780        EDV Zentrum Eymatt                                        30‘000
    Gemeindezentrum Sanierung Lift                         47‘000        Mobilien Zentrum Eymatt                                   88‘000
    Schiessanzeige Schützenhaus Feldschützen               50‘000        Sanierung Kronenparkplatz                                 30‘000
    Planungskredit Schulraumerweiterung                   840‘000        Erschliessung Wasser Rüteli/Hübeli                        40‘000
    Kauf Posträumlichkeiten                               564‘700        Sanierung Wasserleitung Rösslistutz                     150‘000
    Mobiliar Schule für zusätzliche Klasse                 40‘000        Beschichtung Wasserreservoir Stockschürli                 20‘000
    Ersatz Schulbus                                        55‘000        Ersatz Wasserleitung Zimmerrüti–Küferweg                210‘000
    Sanierung Oberarigstrasse Oberdorf–Zimmerrüti          40‘000        Wasser-Anschlussgebühren                                -250‘000
    Sanierung Oberarigstrasse Bernern–Gde-Grenze          770‘000        Werterhaltung Abwasser                                  370‘000
    Lärmsanierung Oberdorf-/Bühlstrasse                    29‘500        Erschliessung Abwasser Rüteli/Hübeli                      20‘000
    Einmünder Bühl-/Oberdorfstrasse                        80‘000        Erweiterung/Sanierung Mischwasserleitung Studen         100‘000
    Planung Teilsanierung Friedhof                         35‘000        Entlastung Meteorleitung Büel-/Kantonsstrasse           400‘000
    Sanierung Sandblattenbach, Abschnitt Yachtclub        120‘000        Sanierung Vacuumanlage Seezone                          200‘000
    Bachsanierungen infolge Unwetter 2014                 180‘000        Ersatz Prozessleitsystem                                  82‘000
    Bachöffnung Baugebiet Rüteli, Anteil Gemeinde          35‘000        Abwasser-Anschlussgebühren                              -180‘000
    Sanierung Mühlebach Kronen–Bachtalen                   80‘000        Sanierung Uferzone Bootssteg                              85‘000
    Kantonsbeiträge Bachsanierungen                       -87‘000        Total                                                 1‘675‘000
    Strom macht Schule                                      35‘00
    Total                                               3‘371‘980

Antrag: Der Gemeinderat beantragt, den Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung sowie den unveränderten
Steuerfuss von 2,05 Einheiten zu genehmigen und dem Gemeinderat die Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des
Mittelbedarfs zu erteilen.

Bericht der Controlling-Kommission: Als Controlling-Kommission haben wir den Finanz- und Aufgabenplan 2016 - 2021, den
Voranschlag und das Jahresprogramm 2015 beurteilt. Unsere Beurteilung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch
für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen des Kantons Luzern. Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Finanz-
und Aufgabenplan, der Voranschlag und das Jahresprogramm den gesetzlichen Vorschriften. Die aufgezeigte Entwicklung der Gemeinde
erachten wir als vertretbar. Den vom Gemeinderat vorgeschlagenen Steuerfuss von 2.05 Einheiten beurteilen wir als notwendig. Wir
empfehlen, den vorliegenden Voranschlag trotz einem Verlust von Fr. 159’973 zu genehmigen.
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TRAK TAN DU M 4

Verselbständigung Zentrum Eymatt; Beschlussfassung über
das Gemeinde-Reglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil

4.1		    Für eilige Leserinnen und Leser
Einleitung
Seit 2011 unterstehen private und öffentliche Leistungserbringer im Pflegebereich der gleichen Finanzierungsregelung. Dies hat zu einem
verstärkten Wettbewerb unter den Anbietern von Betreuungs- und Pflegediensten geführt. Die Anbieter sind immer mehr gefordert, rasch
und effizient auf Neuerungen zu reagieren. Der Gemeinderat will für das Zentrum Eymatt in dieser Situation eine optimale Ausgangslage
schaffen und schlägt den Stimmberechtigten eine Verselbständigung des Zentrums in Form einer Aktiengesellschaft vor.
Der Übergang vom Gemeindebetrieb zur Selbständigkeit wird in einem Gemeindereglement geregelt, über das die Stimmberechtigten
zu befinden haben. Nach einer Verselbständigung wird die Zusammenarbeit der neuen Zentrum Eymatt AG mit der Gemeinde in einer
abzuschliessenden Leistungsvereinbarung geregelt. Rechtliche Vorgaben und die durch die Gemeinde bestellte Qualität der Leistungen
stellen sicher, dass das Angebot im Zentrum und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner auf hohem Niveau sind.

Finanzen
Gebäude und Mobilien, Aktiven und Passiven des Zentrums Eymatt gehen bei Zustimmung zum Gemeindereglement an die Zentrum Eymatt
AG über. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde und wird der neuen Gesellschaft im Baurecht übertragen. Die Gemeinde stattet
die Zentrum Eymatt AG mit einem Kapital von 2 Mio. Franken aus. Zusammen mit dem vom Zentrum in den letzten Jahren erwirtschafteten
Guthaben von 1.5 Mio. Franken verfügt die neue Gesellschaft damit über ein Eigenkapital von 3.5 Mio. Franken. Die Gemeinde Nottwil wird
alleinige Aktionärin und bleibt somit Eigentümerin des Zentrums.
Durch die Übertragung von Aktiven und Passiven von der Gemeinde auf die neue Gesellschaft kann eine Verbesserung der Verschuldung und
der Kennzahlen der Gemeinde erreicht werden. Gemäss einer Modellrechnung der Revisionsstelle Balmer Etienne werden die langfristigen
Schulden und damit der Verschuldungsgrad der Gemeinde massiv gesenkt (Details online unter www.nottwil.ch). Auf die Steuern hat die
Verselbständigung keine Auswirkung, da das Zentrum seinen gemeinnützigen Charakter behält und somit steuerbefreit ist.

Gemeindeversammlung
Die Eckpunkte für den Betrieb des Zentrums Eymatt sind im Gemeindereglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil enthalten.
Allfällige Änderungen des Reglements oder auch der Verkauf von Aktien erfordern die Zustimmung durch die Gemeindeversammlung. Die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger behalten damit die letzte Entscheidungsbefugnis und können so weiterhin Einfluss auf die Entwicklung
ihres Alters- und Pflegezentrums nehmen.

Verwaltungsrat
Um bei allfälligen Vakanzen oder anderen Herausforderungen rasch im Sinn des Zentrums reagieren zu können, soll der Verwaltungsrat
der Zentrum Eymatt AG durch den Gemeinderat gewählt werden. Der Verwaltungsrat soll aus Personen mit einem breiten Kompetenzprofil
bestehen. Die Mitglieder müssen nicht zwingend in Nottwil leben, müssen jedoch einen starken Bezug zur Gemeinde und Region ausweisen.
Ein Sitz im Verwaltungsrat wird durch ein Mitglied des Gemeinderates wahrgenommen. Damit kann ein intensiver Austausch zwischen
Gemeinderat und Verwaltungsrat sichergestellt werden.
Der Verwaltungsrat (fünf Mitglieder) erhält eine Gesamtentschädigung von rund 19‘000 Franken.

Leitung und Personal
Das Zentrum wird durch eine Geschäftsleitung geführt, welche dem Verwaltungsrat unterstellt ist. Der Verwaltungsrat wird ein
Personalreglement ausarbeiten, welches die Zentrum Eymatt AG als attraktiven Arbeitgeber positionieren und eine partnerschaftliche
und wertschätzende Zusammenarbeit garantieren soll. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums Eymatt werden von der neuen
Gesellschaft übernommen und erhalten Besitzstandsgarantie.

Bewohnerinnen und Bewohner
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass sich die neue Trägerschaft positiv auf das Angebot und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und
Bewohner auswirken wird. Dank der Selbständigkeit wird das Zentrum rascher und zielführender auf Neuerungen im Pflegebereich reagieren
und die Qualität des Betriebs steigern können.

Zusammenfassung
Das Projekt zur Verselbständigung des Zentrums Eymatt wurde durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gemeinderätin Renée Sigrist
vorbereitet. Mittels Vernehmlassung konnte die Bevölkerung im Frühjahr 2014 dazu Stellung nehmen. Aufgrund der Rückmeldungen wurde
das Projekt angepasst. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Verselbständigung des Zentrums Eymatt beste Voraussetzungen für ein
dauerhaftes, gutes Betreuungs- und Pflegeangebot in der Gemeinde gewährleistet werden.
Nottwil - Gemeinde Nottwil
4.2      Ausgangslage und Auftrag
Mit der Eröffnung des Zentrums Eymatt vor gut drei Jahren hat unsere Gemeinde ein modernes und auf die zukünftigen Bedürfnisse
ausgerichtetes Wohn- und Pflegeangebot geschaffen. Es bietet Menschen, die auf Betreuung und Pflege angewiesen sind, ein attraktives
Zuhause.
Immer mehr private Anbieter stehen mit ihren Dienstleistungen in Konkurrenz zu den bestehenden Alters- und Pflegeheimen. Das Zentrum
Eymatt soll in organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um in diesem
Wettbewerb mithalten und den zukünftigen Anforderungen und Bedürfnissen an ein Zentrum für ältere und betagte Personen gerecht werden
zu können. Daher hat der Gemeinderat im Frühling 2012 das Projekt „Zukunft Zentrum Eymatt“ lanciert. Es ist in drei Phasen gegliedert: In
der ersten Phase hat der Gemeinderat geprüft, inwieweit sich eine grössere Autonomie – sprich Selbständigkeit – günstig auf die Führung
und den Betrieb im Zentrum Eymatt auswirkt. Die detaillierte Analyse hat ergeben, dass das Zentrum Eymatt von einer Ausgliederung aus
der Gemeindeverwaltung profitieren wird. In der anschliessenden zweiten Phase sind die notwendigen Grundlagen geschaffen worden, zu
denen das vorliegende Reglement für die Verselbständigung gehört. Wird das Reglement an der Gemeindeversammlung gutgeheissen, folgt
anschliessend in der dritten Phase die Umsetzung des Projekts.

Zielsetzungen des Projekts
Der Gemeinderat hat für das Gesamtprojekt folgende Zielsetzungen vorgegeben:
• Das Zentrum Eymatt kann flexibel und rasch auf die Bedürfnisse des Marktes reagieren und damit seine Konkurrenzfähigkeit wahren.
• Es kann seinen Betrieb selbsttragend und kostendeckend führen.
• Qualität und Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner bleiben erhalten oder können zusätzlich noch verbessert werden.
• Kürzere Entscheidungswege erleichtern die betriebliche Führung des Zentrums Eymatt.
• Die Führungsarbeit für den Gemeinderat wird vereinheitlicht und vereinfacht.
• Die Gemeinde und das Gemeindebudget werden entlastet.

Projektausschuss
• Renée Sigrist, Gemeinderätin Ressort Soziales (Vorsitz)
• Walter Steffen, Gemeindepräsident
• Alois Furrer, Gemeindeammann (bis 31.8.2012)
• Petra Kaufmann, Controllingkommission
• Karin Bernasconi, Geschäftsleiterin Zentrum Eymatt
• Karin Rubeli, Pflegedienstleiterin, Zentrum Eymatt
• Hans Bucher, externer Experte (ehem. Leiter Wohn- und Pflegezentrum Berghof, Wolhusen)
• Bernhard Schwaller, Hochschule Luzern – Wirtschaft / IBR (Projektbegleitung)
Zusätzlich haben Georges Stalder, Gemeindeschreiber, und Marius Christ, Geschäftsführer, jeweils an verschiedenen Projektsitzungen
teilgenommen.

4.3		    Vom Gemeindebetrieb zur Selbständigkeit
Fast gleichzeitig mit der Eröffnung des Zentrums Eymatt ist am 1. Januar 2011 das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft getreten. Damit
haben sich die Rahmenbedingungen für Alters- und Pflegezentren wesentlich verändert. Die Seniorinnen und Senioren sind nicht nur in den
öffentlichen sondern auch in privaten Heimen weitgehend von den Pflegekosten befreit. Private Anbieter werden zudem den öffentlichen
Leistungserbringern gleichgestellt, was die Finanzierung durch Krankenkassen und Gemeinden betrifft. Dies führt zu einem verstärkten
Wettbewerb und die Heime sind gefordert, sich möglichst flexibel den veränderten Ansprüchen anpassen zu können.
Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die heutige Organisation des Zentrums Eymatt als Teil der Gemeindeverwaltung
keine optimale Voraussetzung. Diese Lösung ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Gemeinden administrativ aufwendiger, teilweise
wenig flexibel und mithin durch ihre vorgegebenen Entscheidungswege und -fristen schwerfällig. Daher hat der Gemeinderat verschiedene
Trägerschaftsmodelle einer eingehenden Prüfung und Beurteilung unterzogen. Die Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Hochschule
Luzern – Wirtschaft haben gezeigt, dass die Überführung des Zentrums Eymatt in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Charakter
sich am besten als zukünftige Organisationsform eignet.
Die rechtliche und organisatorische Verselbständigung hat zum Ziel, dem Zentrum Eymatt und damit den Fachpersonen in der Führung
grösstmögliche Flexibilität zu gewähren. Eine Flexibilität, die in einer Zeit sich schnell ändernder Bedürfnisse immer wichtiger wird, um
angemessen handeln zu können. Die gemeinnützige Aktiengesellschaft ist betriebswirtschaftlich eigenständig und kann damit unabhängig
auf neue Situationen und Bedürfnisse im Pflegebereich reagieren. Sie profitiert von kurzen Entscheidungswegen, von einer unternehmerischen
Beweglichkeit und einer Unternehmenskultur, die sich am Wohl und an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der
Mitarbeitenden orientiert.
Das Zentrum Eymatt wird trotz Verselbständigung weiterhin im Dienst der Gemeinde stehen. Es bleibt im Besitz der Gemeinde. Die
Aktiengesellschaft bezweckt die Altersbetreuung durch Betrieb und Unterhalt des Zentrums Eymatt sowie allfälliger weiterer Einrichtungen
der institutionellen Altersbetreuung in der Gemeinde Nottwil.
Erzielt die neue Gesellschaft Überschüsse, werden diese für zukünftige Investitionen oder Renovationen zurückgestellt. Es werden dadurch
genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um das Zentrum Eymatt zeitgemäss unterhalten zu können. Überdies bleibt der
gemeinnützige Charakter des Hauses erhalten, was eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist.

4.4		    Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Zentrum Eymatt AG und der Gemeinde Nottwil bildet die Leistungsvereinbarung. Sie wird
zwischen dem Gemeinderat und dem Zentrum vereinbart und umschreibt, welchen Umfang und welche Qualität das Angebot des Zentrums
umfassen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zentrum Eymatt AG auch zukünftig die erforderlichen Dienstleistungen erbringen
wird.

4.5		    Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung
Ein berechtigtes Anliegen der Bevölkerung ist es, auch weiterhin Einfluss auf die Entwicklung im Bereich der Altersbetreuung nehmen
zu können. Daher basiert die Verselbständigung rechtlich auf dem Gemeindereglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt AG.
Wesentliche Änderungen beim Zentrum Eymatt bedingen eine Anpassung dieses Reglements, was gemäss unserer Gemeindeordnung
zwingend durch die Gemeindeversammlung zu erfolgen hat. So müssen, zum Beispiel, die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen einer allfälligen
Veräusserung von Aktien zwingend zustimmen. Zudem wird die Liegenschaft aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung im
Baurecht an die neue Gesellschaft abgegeben. Es bestehen für die Bevölkerung also verschiedene Möglichkeiten, bei Bedarf weiterhin auf
das Geschehen im Zentrum Eymatt Einfluss zu nehmen.

4.6		    Qualität
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Zentrums Ey-
matt können weiterhin auf professionelle Angebote
zählen. Die in den letzten Jahren erreichte hohe Qua-
lität in der Pflege und in der Betreuung sollen durch
die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
weiter gestützt werden. Periodisch wird dieses zu-
dem durch externe Stellen wie beispielsweise der
Heimaufsicht Kanton Luzern und durch verschiedene
Krankenkassen überprüft.
4.7 	Verwaltungsrat: Zusammensetzung, Wahl und Entschädigung
Die strategische Führung der neuen Aktiengesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat. Für den Gemeinderat ist es wichtig, dass der
Verwaltungsrat mit Personen mit vielseitigen Fach- und Sozialkompetenzen und nicht einseitig mit Finanzkompetenzen ausgestattet sein
wird. Optimal ist die Abdeckung mit Kompetenzen in den Bereichen Pflege, Führung, Hotellerie, Finanzen und Bauwesen. Ein weiteres
Anliegen besteht darin, dass sich der Verwaltungsrat aus Fachleuten zusammensetzt, die aus der Gemeinde oder der Umgebung kommen
und einen regionalen Bezug haben. Der Gemeinderat möchte die Auswahl aber nicht zu sehr einschränken, daher müssen aus seiner Sicht
die Verwaltungsräte nicht zwingend in Nottwil wohnhaft sein.
Beim Verwaltungsrat der Zentrum Eymatt AG wird es sich um ein Fachgremium handeln und nicht um eine politisch zusammengesetzte
Kommission. Der Gemeinderat erachtet es daher als sinnvoll, den Verwaltungsrat direkt wählen zu können. Allfällige Vakanzen können so
umgehend wieder besetzt werden. Die Besetzung des Verwaltungsrats erfolgt im Bewerbungs- und Berufungsverfahren und wird zudem im
«Nottwil Aktuell» publiziert. Um die gute Verbindung zwischen Zentrum Eymatt und der Gemeinde sicherzustellen ist sodann vorgesehen,
dass ein Vertreter des Gemeinderates als Mitglied im Verwaltungsrat Einsitz nimmt.
Die Gesamtentschädigung des Verwaltungsrates soll rund 19‘000 Franken betragen. Demgegenüber entfallen dem Zentrum Eymatt Kosten
für Aufwendungen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates, welche die Gemeinde heute dem Zentrum in Rechnung stellt.

4.8		     Geschäftsleitung
Die operative Verantwortung und das Tagesgeschäft lie-
gen bei der Geschäftsleitung, welche dem Verwaltungs-
rat unterstellt ist.

      Hanspeter Howald, Leitung Gastronomie; Karin
     Bernasconi, Geschäftsführerin; Hélène Hunziker,
 Leitung Ökonomie; Karin Rubeli, Leitung Pflege und
                                  Betreuung (v.l.n.r)

4.9       Revisionsstelle
Eine unabhängige Revisionsstelle nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen vor und erstattet der Generalversammlung
(Gemeinderat) Bericht.

4.10      Mitarbeitende
Alle Mitarbeitenden werden von der Zentrum Ey-
matt AG übernommen und es gilt die Besitzstand-
wahrung. Der Wechsel der Rechtsform bringt für die
Mitarbeitenden kaum Änderungen mit sich.
Das Zentrum Eymatt ist ein attraktiver Arbeitgeber
und kann auf gut ausgebildete, motivierte Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter zählen. Gute Arbeits-
bedingungen sind auch in Zukunft eine wichtige
Grundbedingung für den Erfolg des Zentrums, um
als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu bleiben. Es
wird Aufgabe des Verwaltungsrates sein, das neue
Personalreglement auszuarbeiten, welches unter
anderem die Bedingungen für eine partnerschaftli-
che und wertschätzende Zusammenarbeit mit und
zwischen den Mitarbeitenden regelt.
                                         Teamfoto
4.11      Bewohner
Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass sich die
neue Trägerschaft für die Bewohner und Bewohne-
rinnen positiv auswirken wird. Es ist davon auszuge-
hen, dass sich die Rahmenbedingungen im Pflege-
bereich zukünftig noch rascher verändern. Mit der
Auslagerung des Zentrums Eymatt aus der Gemein-
deverwaltung kann diesem Aspekt wie beschrieben
besser Rechnung getragen werden. Aufgrund der
heutigen Situation ist es zudem durchaus möglich,
dass bei notwendigen Investitionen das Zentrum
Eymatt in Konkurrenz zu anderen Aufgaben der Ge-
meinde steht und diese dadurch verzögert würden.
Als selbständiges Unternehmen ist die Zentrum Ey-
matt AG jedoch auch für Investitionen selber ver-
antwortlich.
                                            Cafeteria

4.12      Finanzen / steuerliche Aspekte
Mit der Verselbständigung gehen sämtliche Aktiven und Passiven, also auch die Immobilien, an die Zentrum Eymatt AG über. Das Land
hingegen verbleibt im Eigentum der Gemeinde und wird der AG im Baurecht zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Details werden vom
Gemeinderat mit dem neuen Verwaltungsrat besprochen. Die definitive Lösung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Gemeindeversammlung
unterbreitet. Als einzige Aktionärin bleibt die Gemeinde Alleineigentümerin der Zentrum Eymatt AG.
In finanzieller Hinsicht verfolgt das Zentrum Eymatt ein klares Ziel: der Betrieb soll seine Kosten vollumfänglich decken können. Die dafür
notwendigen Erträge werden einerseits aus den Taxen für Wohnen, Betreuung und Pflege sowie dem Angebot an weiteren Dienstleistungen,
wie beispielsweise die Cafeteria, erwirtschaftet. Angestrebt wird zudem ein moderater Überschuss, der primär für zukünftige Investitionen
sowie zur Rückzahlung der Darlehen verwendet wird. Aufgrund der schrittweisen Erweiterung von heute 38 auf zukünftig 50 Pflegeplätze
kann diese Kostendeckung gemäss der vorgenommenen Mehrjahresplanung ab 2018 erreicht werden. Damit sind auch aus finanzieller
Sicht die Voraussetzungen für eine Verselbständigung gegeben.
Von der Gemeinde Nottwil wird die Zentrum Eymatt AG mit einem Aktienkapital von 2 Mio. Franken ausgestattet. Dieses fliesst zusammen
mit dem in den letzten Jahren erwirtschafteten Guthaben von rund 1.5 Mio. Franken in das Eigenkapital der neuen Gesellschaft. Das
ergibt insgesamt ein Eigenkapital von 3.5 Mio. Franken. Weil der Wert des Zentrums Eymatt hauptsächlich im Gebäude und dem
Mobiliar liegt, erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll, dass das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital im Verhältnis 1:2
steht. Dies analog zu den Anforderungen, die eine Bank bei der Vergabe für eine erste Hypothek an Private verlangt. Damit wird die neue
Gesellschaft genügend Ressourcen und Handlungsspielraum haben, um den Betrieb sowie die zukünftige Entwicklung sicherstellen zu
können.
Die Taxen werden auch zukünftig so gestaltet, dass sie die Kosten aus Aufenthalt, Pflege und Betreuung decken. Grundlage dazu bilden
einerseits das bewährte Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA der Krankenkassen sowie die Leistungsvereinbarung zwischen der
Gemeinde und der Zentrum Eymatt AG. Die Verselbständigung an sich führt nicht zu Taxerhöhungen.
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten ist sodann abgeklärt worden, ob die Zentrum Eymatt AG steuerpflichtig sein wird. Aufgrund der
gemeinnützigen Ausrichtung der AG wird die neue Gesellschaft sowohl von der Gemeinde- und Staatsteuer als auch von der Bundessteuer
befreit sein.

4.13      Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen
Die Zentrum Eymatt AG wird unabhängig der kommunalen Finanz- und Investitionspolitik agieren. Sie ist dadurch in der Lage, in nützlicher
Frist und angemessen auf Veränderungen im Betrieb und am Markt zu reagieren. Sie kann den steigenden Pflegebedürfnissen und der
demografischen Entwicklung besser gerecht werden und damit in einem erhöhten Masse konkurrenzfähig bleiben.

In der Buchhaltung der Gemeinde wird das Zentrum Eymatt heute als Spezialfinanzierung geführt. Das Jahresergebnis des Zentrums hat somit
keinen Einfluss auf das Jahresergebnis der Einwohnergemeinde. Sämtliche Kosten, die das Zentrum verursacht, werden ihm in Rechnung
gestellt. Dies sind insbesondere Abschreibungen und Zinsen für das Gebäude, aber auch Personalaufwand aus dem Gemeindebetrieb. Da
diese Kosten sowohl heute als auch in Zukunft verrechnet werden, hat die Verselbständigung keinen Einfluss auf das Jahresergebnis der
Gemeinde.
Durch die Verselbständigung wird jedoch das Fremdkapital wesentlich verringert und die die Finanzkennzahlen der Gemeinde verbessern
sich. Unsere Revisionsstelle Balmer Etienne hat dazu eine Übersicht erstellt, wie sich die Auslagerung des Zentrums Eymatt am 1.1.2014 auf
die Bilanz und die Finanzkennzahlen der Gemeinde ausgewirkt hätte (Details online unter www.nottwil.ch):
•   Die langfristigen Schulden der Gemeinde verringern sich um 9.0 Mio. Franken auf 5.9 Mio. Franken; ohne Auslagerung des Zentrums
    Eymatt betragen diese am 1.1.2014 14.9 Mio. Franken. Entsprechend sinkt die Nettoschuld pro Einwohner von 2046 Franken auf 31
    Franken.
•   Der Verschuldungsgrad reduziert sich auf 1%. Wird das Zentrum Eymatt nicht verselbständigt, so beträgt er 72%.
•   Auf die Steuereinnahmen hat die Verselbständigung keinen Einfluss.
Die Verbesserung der Kennzahlen sowie die Verringerung der Schulden erhöhen den finanzpolitischen Spielraum der Gemeinde. Die
Gemeinde kann ihre Finanzpolitik damit unabhängig vom Zentrum Eymatt gestalten und hat bei der Planung zukünftiger Investitionen
mehr Möglichkeiten. Der Steuerfuss bleibt durch die Verselbständigung unverändert.

4.14     Resultate der Vernehmlassung
Der Gemeinderat hat im Frühjahr 2014 in einer breit abgestützten Vernehmlassung die Ortsparteien, interessierte Kreise sowie die Bevölkerung
von Nottwil eingeladen, zur geplanten Verselbständigung des Zentrums Eymatt Stellung zu nehmen. Über die Ergebnisse orientierte der
Gemeinderat am 3. September anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung, an der über dreissig Personen teilgenommen haben.
Die Auswertung der Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Entwurf des Reglements zur Verselbständigung des Zentrums Eymatt überwiegend
positiv beurteilt wurde. Von den insgesamt 21 eingegangenen Antworten standen nur drei Privatpersonen dem Projekt ablehnend
gegenüber. Elf Vernehmlassungsteilnehmer stimmten der Verselbständigung zu, die restlichen Antworten waren neutral, respektive die
Meinungsbildung war noch nicht abgeschlossen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Gemeinde mit dem vorgesehenen Reglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil über
ein passendes und zukunftsorientiertes Instrument verfügen wird. Denn der politische Auftrag im Bereich der Alterspflege kann weiterhin
wahrgenommen werden und den Bewohnerinnen und Bewohnern wird auch in Zukunft ein attraktives Zuhause angeboten.

4.15     Bericht und Empfehlung der Controlling-Kommission
Die Controlling-Kommission hat das Projekt „Zukunft Zentrum Eymatt“ von Beginn an begleitet und steht der Verselbständigung des
Zentrums positiv gegenüber. Die dadurch resultierende wesentliche Verbesserung der Verschuldungskennzahlen ist wichtig für die Gemeinde
Nottwil, zumal der Investitionsbedarf in neuen Schulraum zu einer erneuten Verschlechterung der Verschuldungssituation führen wird. Auch
hinsichtlich der Konkurrenzfähigkeit und der Effizienzsteigerung des Alterszentrums hat die Verselbständigung wesentliche Vorteile – u. a.
kürzere Entscheidungswege und sachverständige Verwaltungsratsmitglieder. Bei einer Annahme des Antrags durch die Stimmberechtigten,
wird einer guten Zusammensetzung des künftigen Verwaltungsrates grosse Bedeutung zukommen.
Die Controlling-Kommission empfiehlt den Stimmberechtigten, der Verselbständigung des Zentrums Eymatt per 1. Januar 2016 zuzustimmen.

4.16     Antrag an die Stimmberechtigten
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Verselbständigung des Zentrums Eymatt per 1. Januar 2016 zuzustimmen und das
Gemeindereglement zu genehmigen.

Anhang 1:            Gemeindereglement über die der Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil
Anhang 2:            Organigramm Zentrum Eymatt bisher und neu
Anhang 3:            Mehrjahresplanung Zentrum Eymatt

Online unter www.nottwil.ch:
Mögliche Eröffnungsbilanz und Kennzahlen des Zentrums Eymatt als AG per 01.01.2014 (Balmer Etienne)
GEMEINDE-REGLEMENT ÜBER DIE AKTIENGESELLSCHAFT ZENTRUM EYMATT NOTTWIL

Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Nottwil erlässt gestützt auf § 44 Abs. 1 und § 45 Abs.1 des Gemeindegesetzes des Kantons
Luzern vom 14. Oktober 2003 sowie Art.16 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung von Nottwil vom 10. Januar 2007 folgendes Reglement:

 I        Betrieb und Zweck des Unternehmens                                          Erläuterungen
 Art. 1   Gegenstand
          Dieses Reglement regelt die Beteiligung der Gemeinde Nottwil an             Das vorliegende Reglement bildet die öffentlich-rechtliche
          der Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt AG.                                   Grundlage, damit das Zentrum Eymatt in eine Aktiengesellschaft
                                                                                      mit gemeinnützigem Charakter überführt werden kann. Es
                                                                                      regelt überdies die Zuständigkeiten von Gemeinderat und
                                                                                      Stimmberechtigten im Verhältnis zur Zentrum Eymatt AG.
 Art. 2   Umwandlung des Zentrums Eymatt in eine
          Aktiengesellschaft
          1
             Die Gemeinde Nottwil gründet unter dem Namen Zentrum Eymatt AG          Grundsatz, dass die Einwohnergemeinde Nottwil unter dem Namen
             eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. des Obligationenrechts mit   „Zentrum Eymatt AG“ eine privatrechtliche Gesellschaft mit Sitz in
             Sitz in Nottwil.                                                         Nottwil gründen kann.
          2
            Auf den Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister wird das
             bisher von der Gemeinde Nottwil betriebene Zentrum Eymatt ohne           Die neue Gesellschaft übernimmt Aufgaben, die bis anhin vom
             Liquidation in die neu gegründete Aktiengesellschaft überführt.          Zentrum Eymatt erfüllt wurden.
          3
              Die Zentrum Eymatt AG führt ab diesem Zeitpunkt die Rechte und         Die Gründung der neuen Gesellschaft obliegt dem Gemeinderat.
             Pflichten des bisherigen öffentlich-rechtlichen Zentrums Eymatt
             weiter.
          4
               Die Rechtshandlungen zur Umwandlung des Zentrums Eymatt in die
             Zentrum Eymatt AG obliegen dem Gemeinderat.
 Art. 3   Zweck
          1
            Die Zentrum Eymatt AG bezweckt die Erfüllung öffentlicher Aufgaben       Die Zentrum Eymatt AG wird zukünftig für das Erfüllen der
            im Bereich der Altersbetreuung durch das Führen und Betreiben             öffentlichen Aufgaben im Bereich der Altersbetreuung zuständig
            einer oder mehrerer Institutionen für die Pflege und Betreuung            sein. Ebenso ist sie für das Bereitstellen und den Unterhalt der dazu
            von Menschen. Dazu gehören Einrichtungen wie Alterszentren,               notwendigen Infrastruktur in der Gemeinde Nottwil verantwortlich.
            Alterswohnungen sowie weitere Angebote für ein altersgerechtes und        Das Zentrum Eymatt erhält überdies einen gegenüber heute
            hindernisfreies Wohnen.                                                   erweiterten Leistungsauftrag. Damit sollen zukünftige
          2
             Die Gesellschaft hat im Rahmen der Bestimmungen der Statuten            Entwicklungen ermöglicht werden.
            gemeinnützigen Charakter und verfolgt nebst der Sicherung der             Die Abklärungen betreffend Rechtsform haben ergeben, dass sich
            eigenen Betriebe keinerlei Gewinnabsichten.                               eine Aktiengesellschaft als beste Lösung eignet, weil sie die grösste
                                                                                      Flexibilität bietet. Die Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem
                                                                                      Charakter ist sodann Voraussetzung dafür, dass Bund und Kanton
                                                                                      die Zentrum Eymatt AG die Steuerbefreiung gewährleistet.
 II       Finanzierung und Beteiligung der Gemeinde
 Art. 4   Finanzierung
          1
            Die Zentrum Eymatt AG übernimmt durch Vermögensübertragung               Die Gründung der AG und die Übernahme der Aktiven und Passiven
            per 1. Januar 2016 alle Aktiven und Passiven des bisher von der           erfolgt rechtlich gesehen durch eine Vermögensübertragung gemäss
            Gemeinde Nottwil geführten Zentrums Eymatt. Art. 99 Abs. 2                dem Fusionsgesetz.
            des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung und Umwandlung und               Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde Nottwil die neue Gesellschaft mit
            Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (Fusionsgesetz) ist              einem Aktienkapital in der Höhe von 2 Mio. Franken ausstattet. Damit
            sinngemäss anwendbar.                                                     sollte die Zentrum Eymatt AG über genügend Eigenkapital verfügen, um
          2
             Das Aktienkapital der Zentrum Eymatt AG beträgt maximal CHF 2 Mio.      ihren Betrieb sicherstellen zu können.
            Die näheren Bedingungen zum Aktienkapital regelt der Gemeinderat
            im Rahmen der Umwandlung des Zentrums Eymatt.
          3
              Im Übrigen finanziert sich das Unternehmen selber, insbesondere
            durch
            a Betriebseinnahmen
            b Aufnahme von Fremdkapital
            c Legate und Schenkungen
 Art. 5   Beteiligung der Gemeinde
          1
            Die Gemeinde Nottwil verfügt zu jeder Zeit kapital- und                  Die Gemeinde Nottwil ist bei der Gründung und bis auf weiteres
            stimmrechtsmässig über die absolute Mehrheit an der Zentrum               Alleinaktionärin. Sollte es sich später als Vorteil erweisen, dass sich
            Eymatt AG.                                                                weitere Aktionäre an der Zentrum Eymatt AG beteiligen, so bedarf
          2
             Eine Veräusserung von Kapitalanteilen an der Zentrum Eymatt AG          dies zwingend der Zustimmung durch die Stimmberechtigten an einer
            bedarf der Zustimmung der Stimmberechtigten.                              Gemeindeversammlung.
III       Aufgaben der Gemeindeorgane
Art. 6    Stimmberechtigte
          Die Stimmberechtigten haben folgende Kompetenzen:                             Die Stimmberechtigten der Gemeinde Nottwil sollen die grundlegenden
          1
             Erlass und Änderung des Reglements über die Zentrum Eymatt                Kompetenzen haben um zu beschliessen betreffend Bestand und
             Nottwil AG                                                                 Zweckänderung der Zentrum Eymatt AG.
          2
            Veräusserung, Liquidation oder Auflösung des Unternehmens                  Die Gemeinde wird zudem periodisch über wichtige Aktivitäten
                                                                                        informiert. Mindestens jährlich legt zudem die Zentrum Eymatt AG
                                                                                        mittels Jahresbericht Rechenschaft über das abgelaufene Berichtsjahr ab.
Art. 7    Gemeinderat
          Mittels Generalversammlung nimmt der Gemeinderat die                          Der Gemeinderat nimmt als Vertreter der Gemeinde Nottwil die
          Aktionärsrechte und Aktionärsinteressen der Gemeinde Nottwil                  Aktionärsinteressen sowie die Aktionärsrechte wahr.
          gegenüber der Zentrum Eymatt AG wahr.                                         Zusätzlich schliesst der Gemeinderat mit der Zentrum Eymatt AG
          1
            Er schliesst mit der Zentrum Eymatt AG eine Leistungsvereinbarung ab.      eine Leistungsvereinbarung ab, die bindend ist und die strategischen
          2
             Er wählt den Verwaltungsrat.                                              Leitlinien seitens der Gemeinde im Bereich der Altersbetreuung vorgibt.
          3
              Er bestimmt die Revisionsstelle.                                         Insbesondere genehmigt der Gemeinderat auch die Entschädigungen
          4
               Er nimmt den Revisionsbericht entgegen.                                 der Verwaltungsräte. Diese sollen einerseits den Aufgaben und der
          5
                Er genehmigt die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht.            Verantwortung der Verwaltungsräte angemessen sein, andererseits
          6
                 Er erstattet der Gemeindeversammlung jährlich Bericht über die        sollen sie in einem vernünftigen Verhältnis zu den übrigen Honoraren
             Tätigkeit der Zentrum Eymatt AG und unterrichtet die Bevölkerung           sein, die die Gemeinde Nottwil für eine anspruchsvolle Tätigkeit
             im Rahmen seiner Informationstätigkeit über den Geschäftsgang der          vergütet.
             Zentrum Eymatt AG.
          7
                  Er genehmigt die Entschädigung der Verwaltungsräte.

IV        Organisation, Verwaltungsrat und
          Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Art. 8    Organisation der Zentrum Eymatt AG
          1
            Die Organisation der Zentrum Eymatt AG richtet sich nach dem               Grundsätzlich regeln die Statuten der AG die Organisation;
            Obligationenrecht und nach den Statuten.                                    aus Gründen der Transparenz und damit die Beschlussinstanz
          2
             Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der                  (Gemeindeversammlung) über die Organisation der Zentrum Eymatt AG
            Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.                                     informiert ist, soll mit diesem Artikel diesbezüglich Klarheit geschaffen
          3
              Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft.           werden.
          4
               Der Verwaltungsrat ist das geschäftsführende Organ der
            Aktiengesellschaft und vertritt die Gesellschaft nach aussen.
Art. 9    Aufgaben des Verwaltungsrats
          1
            Der Verwaltungsrat erfüllt die ihm durch Gesetz und Statuten               Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen des
            zugewiesenen Aufgaben.                                                      Verwaltungsrates werden in den Statuten festgelegt. Diese werden
          2
             Er legt die Grundprinzipien der Geschäftspolitik fest und kann über       durch die Generalversammlung genehmigt, wo die Gemeinde Nottwil
            alle Gegenstände beschliessen, die nicht einem anderen Organ                durch den Gemeinderat über 100% der Aktien verfügt.
            vorbehalten sind.
Art. 10   Zusammensetzung des Verwaltungsrats
          1
             er Verwaltungsrat besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
            D                                                                           Der nebenstehende Artikel gilt als Vorgabe für den Gemeinderat
          2
            Der Gemeinderat wählt den Verwaltungsrat und den Präsidenten               betreffend die Wahl von Verwaltungsräten.
            bzw. die Präsidentin. Im Übrigen konstituiert der Verwaltungsrat sich       Grundsätzlich sind fachliche Kompetenzen sowie die persönliche
            selbst.                                                                     Integrität wahlentscheidende Kriterien für die Wahl in den
          3
             Ein Mitglied des Gemeinderates nimmt Einsitz im Verwaltungsrat.           Verwaltungsrat.
          4
              Massgebend für die Wahl in den Verwaltungsrat bzw. Wahlkriterien         Der Gemeinderat geht zudem davon aus, dass sich in der Gemeinde
            sind fachliche und wirtschaftliche Kompetenzen sowie persönliche            Nottwil genügend diesbezügliches Know-how findet, dass eine
            Integrität. Mitarbeitende sowie Bewohnende des Betriebes dürfen             Mehrheit des Verwaltungsrates sich aus Stimmberechtigten der
            keinen Verwaltungsratssitz innehaben.                                       Gemeinde Nottwil zusammensetzen wird.
Art. 11   Aufgaben der Geschäftsleitung
          1
            Die Geschäftsleitung ist dem Verwaltungsrat unterstellt und nimmt          Die Geschäftsleitung (Zentrumsleitung) ist für den operativen Betrieb
            an den Sitzungen dieses Gremiums mit beratender Stimme und                  der Zentrum Eymatt AG zuständig.
            Antragsrecht teil. Sie informiert den Verwaltungsrat über wichtige und      Die Aufgabenteilung zwischen dem Verwaltungsrat und der
            wesentliche Vorkommnisse.                                                   Geschäftsleitung wird in den Statuten im Grundsatz festgelegt sowie in
          2
             Die Geschäftsleitung hat folgende Aufgaben:                               einem separaten Geschäftsreglement konkretisiert.
              a s ie ist verantwortlich für die operative / betriebliche Führung des
                Unternehmens
              b sie setzt die Verwaltungsratsentscheide sowie die ihr gemäss Organi­
                 sationsreglement der Gesellschaft zugewiesenen Aufgaben um.
Art. 12   Zusammenarbeit mit der Gemeinde
          1
             Die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und der           Die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Nottwil /
             Zentrum Eymatt AG wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt.            dem Gemeinderat und der Zentrum Eymatt AG wird in einem
          2
              Der Verwaltungsrat berichtet dem Gemeinderat jährlich über seine         mehrjährigen Rahmenvertrag festgelegt.
             Tätigkeit und die Erreichung der strategischen Ziele
          3
            Weitergehende Leistungen beruhen auf vertraglichen Vereinbarungen.
V          Schlussbestimmungen
 Art. 13    Inkrafttreten
            Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach             Der Gemeinderat ist zuständig für das Inkrafttreten des Reglements.
            Annahme durch die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Nottwil.
 Art. 14    Übergangsbestimmungen
            1
              Den Zeitpunkt des ersten Amtsantrittes des Verwaltungsrates             Der Gemeinderat regelt die notwendigen Übergangsbestimmungen.
              bestimmt der Gemeinderat.
            2
               Die abgeschlossenen Rechtsverhältnisse betreffend das Zentrum
              Eymatt gehen mit Inkrafttreten auf die neue Gesellschaft über, sofern
              diese nicht explizit gekündigt worden sind.

Organigramm Zentrum Eymatt (bis 31.12.2015)

                                                                   Gemeindeversammlung

                                                                    Gemeinderat Nottwil

                                                                      Geschäftsführer/in

                Technischer Dienst                                                                                            Administration

                   Pflegedienst                                            Ökonomie                                            Gastronomie
           Leitung Pflege und Betreuung                                Leitung Ökonomie                                    Leitung Gastronomie

                      Pflege                                               Reinigung                                              Küche
                    Betreuung                                              Wäscherei                                            Cafeteria
                   Nachtwache                                                                                               Mahlzeitendienst
                   Aktivierung                                                                                           Mahlzeiten Tagesstruktur

Organigramm Zentrum Eymatt AG (ab 1.1.2016)
                                                                                                                                                 URF
                                                                                                                                          ENTW
                                                                    Generalversammlung

                                                                        Verwaltungsrat

                                                                                                                             Revisionsstelle

                                                                      Geschäftsleitung
                                                                      Geschäftsführer/in*

                                                                                                                            Administration
                  Externe Dienste
                                                                                                                      Bewohner / Personal / Finanzen

                   Pflegedienst                                           Ökonomie                                            Gastronomie
           Leitung Pflege und Betreuung*                              Leitung Ökonomie*                                   Leitung Gastronomie*

                        EG                                                 Reinigung                                              Küche
                     1. Stock                                              Wäscherei                                            Cafeteria
                     2. Stock                                                                                               Mahlzeitendienst
                     3. Stock                                                                                            Mahlzeiten Tagesstruktur
                    Aktivierung
                                                                                                                               * Mitglied Geschäftsleitung
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TRAK TAN DU M 5
Beschlussfassung über die Varianten der Schulraumerweiterung mit entsprechendem Planungskredit

1. Ausgangslage:
Der vorhandene Schulraum reicht nicht aus, um allen Schulkindern ab dem Schuljahr 2017/18 genügend Schulraum zu bieten. Laut
Berechnungen eines externen Spezialisten müssen Schulräume für zusätzlich 3 Primarklassen geschaffen werden.

Die Oberstufen-Schüler aus Nottwil besuchen die 3. Oberstufe in Buttisholz. Gemäss unseren Abklärungen verursacht eine in Nottwil
geführte 3. Oberstufe keine Mehrkosten gegenüber der jetzigen Lösung, selbst wenn dafür entsprechender Schulraum geschaffen werden
muss. Vom Kanton wurden wir zudem verpflichtet, entweder einen eigenen oder mit Buttisholz zusammen einen gemeinsamen Schulkreis
zu bilden. Der Gemeinderat hat deshalb nach Beratung mit der Schulpflege entschieden, die 3. Oberstufe ab dem Schuljahr 2017/18 in
Nottwil zu führen. Folglich müssen 3 zusätzliche Zimmer zur Verfügung stehen.

Aufgrund kantonaler Vorgaben bieten wir ab dem Schuljahr 2016/17 zwei Kindergartenjahre an. Deshalb muss eine zusätzliche
Kindergartenklasse geführt werden. Da aktuell eine Abteilung in einem Provisorium untergebracht ist, werden somit 2 neue Klassenzimmer
benötigt.

Neben den zusätzlichen Klassenzimmern werden auch neue IF- bzw. Gruppenräume benötigt. Es entspricht der heutigen Unterrichtsform,
dass beim Unterricht vermehrt Gruppen gebildet und geschult werden. Die entsprechenden Räume sollten deshalb möglichst ans
Klassenzimmer angrenzen.

2. Mögliche Varianten:
Wir haben sehr viele denkbare Varianten der Schulraumerweiterung geprüft und deren Kosten berechnet: Neu- / An- / Aufbauten,
Wohnungsmieten, Auslagerungen, Umnutzungen etc. Die Schulraumplanungskommission beurteilte alle Varianten. Sie empfiehlt Ihnen eine
der folgenden Varianten zur Genehmigung:

                                                                                                       Aufstockung Schulhaus 2008 /
                         Variante A:         Schulhausneubau                         Variante B:
                                                                                                       Umbau Posträumlichkeiten
                         • 8 Klassenzimmer
                                                                                     • 3 Klassenzimmer und 3 IF- bzw. Gruppenräume auf
                         • kompakter Bau
                                                                                        zusätzlicher Etage (Schulhaus 2008)
                         • Anzahl neuer IF-/Gruppen-/Fachräume wird noch
                                                                                     • 5 Kindergartenzimmer im Zentrum Sagi
 Räume                     bestimmt
                                                                                        (Umbau von Post & 2 Wohnungen)
                         • Grösse & Raumeinteilung frei bestimmbar
                                                                                     • Post kann nicht für Tagesstrukturen etc. verwendet
                         • modern, energieeffizient, schallgeschützt
                                                                                        werden
                         • evtl. Erweiterung in 10 Jahren für Pavillon-Ersatz
                                                                                     • Schulareal (Schulhaus 2008), Posträumlichkeiten
                         • unterhalb jetzigem Schulareal (Bachmann-Land)              Zentrum Sagi
 Standort                • Nutzung Synergien (Lehrerzimmer, Pausenplatz)            • Pausenplatz Neuanlage im Gebiet Hübeli
                         • Verzögerung durch mögliche Einsprachen                   • Störung Schulbetrieb während Bauarbeiten
                                                                                     • Standort Post direkt an Strasse
 Planungskosten          • Fr. 840‘000 (in Investitionskosten enthalten)            • Fr. 600‘000 (in Investitionskosten enthalten)
                                                                                     • Aufstockung Schulhaus 2008: Fr. 2.2 Mio.
                                                                                     • Umbau Post, Schaffung Pausenplatz: Fr. 3.5 Mio.
                         • Neubau Schulhaus: Fr. 8.0 Mio.
 Investitionskosten                                                                  • Kauf Posträumlichkeiten: Fr. 600‘000
                         • Land: Fr. 470‘000 (bereits gekauft)
                                                                                     • Pausenplatz bei Post voraussichtlich in Miete oder
                                                                                        Baurecht (keine Investition)
                                                                                     • ca. Fr. 450‘000 (höher als bei A) Begründung: Wegfall
                                                                                       Einnahmen 2 Wohnungen, Unterhaltskosten höher
 Jährliche Kosten        • ca. Fr. 400‘000 (geringer als bei B)                       u. a. wegen Sanierungen Zentrum Sagi (Dach/
                                                                                       Heizung), Miete/Baurecht Pausenplatz, kürzere
                                                                                       Abschreibungsdauer

Wichtigste Termine:       November-Dezember 2014                   Vorbereitung, Ausschreibung Wettbewerb oder Projektstudie
                          April 2015                               Jurierung und Bekanntgabe der Gewinner
                          Mai-August 2015                          Einholung Kostenvoranschläge
                          September/Oktober 2015                   Urnenabstimmung Genehmigung Baukredit
                          Oktober-Dezember 2015                    Bewilligungsverfahren, Submission, Ausführungsplanung
                          März 2016-Juni 2017                      Ausführung
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