Nottwil - Gemeinde Nottwil
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nottwil Der Stern am Sempachersee EINL AD U N G Z UR BUD GE T- GE M E I NDEV ERSAMML UN G Donnerstag, 27. November 2014, 19.30 Uhr, Zentrum Sagi, Mehrzwecksaal TRAKTANDEN 1. Kenntnisnahme vom Jahresprogramm 2015 2. Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan 2015 – 2021 3. Voranschlag der Einwohnergemeinde für das Jahr 2015 3.1 Beschluss Voranschlag a) der Laufenden Rechnung b) der Investitionsrechnung 3.2 Festsetzung des Steuerfusses 2015 mit 2,05 Einheiten (bisher) 3.3 Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfes 4. Verselbständigung Zentrum Eymatt 5. Beschlussfassung über die Varianten der Schulraumerweiterung mit entsprechendem Planungskredit 6. Ermächtigung Kauf Posträumlichkeiten 7. Nachbelastung von Kosten bei den Spezialfinanzierungen „Wasser“ und „Abwasser“ 8. Informationen über laufende Projekte – Informationen über das Projekt „Nottwiler Auslese“ – Stand Umsetzung Ortsplanungsrevision – Stand Umsetzung AWONO (altersgerechtes und hindernisfreies Wohnen in Nottwil) – Stand Gemeindeversammlung vs. Urne – Stand Wohnungssuche für Asylsuchende – Anpassung Siedlungsentwässerungsreglement 9. Verschiedenes/Anregungen aus der Bevölkerung Die Akten zu diesen Traktanden können auf der Gemeindeverwaltung Nottwil eingesehen werden. Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor dem 27. November 2014 in Nottwil ihren Wohnsitz begründet und gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben. Nottwil, 9. Oktober 2014 GEMEINDERAT NOTTWIL Parteiversammlungen zur Besprechung der Gemeindegeschäfte CVP Nottwil Montag, 17. November 2014, 19.30 Uhr, Seminarhotel Sempachersee FDP.Die Liberalen Nottwil Mittwoch, 19. November 2014, 19.00 Uhr, Seminarhotel Sempachersee Grünliberale Partei Mittwoch, 19. November 2014, 19.00 Uhr, Restaurant Bahnhöfli SVP Nottwil Dienstag, 11. November 2014, 19.30 Uhr, Seminarhotel Sempachersee TRAK TAN DU M 1 Kenntnisnahme vom Jahresprogramm 2015 Das Jahresprogramm der Gemeinde für das Jahr 2015 ersehen Sie in der detaillierten Botschaft zur Gemeindeversammlung. Informieren Sie sich im Detail unter www.nottwil.ch, Rubrik Politik, Gemeindeversammlung. Antrag: Vom Jahresprogramm 2015 sei zustimmend Kenntnis zu nehmen.
TRAK TAN DU M 2 Kenntnisnahme vom Finanz- und Aufgabenplan 2015 – 2021 Die knapp defizitären Jahresergebnisse ähneln dem Finanzplan vom letzten Jahr. Die Investitionen in den Schulraum verschlechtern die Kennzahlen ab dem Jahr 2017, ab welchem wir vier Kennzahlen verletzen werden, sofern das Zentrum Eymatt nicht verselbständigt wird. Die zu erwartenden Defizite können mit dem Eigenkapital von zurzeit rund Fr. 6.5 Mio. gedeckt werden. Budget Budget Finanzplanjahre Eingabe Einflussfaktoren / Plangrössen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Steuerfuss 2.05 2.05 2.05 2.05 2.05 2.05 2.05 2.05 Wachstum der ∅ Steuerkraft 5.00 % 5.00 % 4.50 % 3.50 % 3.00 % 3.00 % Ständige Wohnbevölkerung Ende Jahr 3‘473 3‘675 3‘803 3‘936 4‘054 4‘075 4‘095 4‘116 Buchgewinne aus Landverkäufen im Gebiet Oberey 0 0 0 0 0 700 0 0 Ergebnis der Laufenden Rechnung -430 -160 -134 -182 -315 276 -264 -357 Die Ausgaben der Schule nehmen aufgrund steigender Schülerzahlen und kantonalen Vorgaben kontinuierlich zu. Durch die Erhöhung der Einwohnerzahl steigen die Pro-Kopf-Beiträge an den Kanton (Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung etc.). Dank Steuereinnahmen aus Grundstückverkäufen sind die Einnahmen in den nächsten Jahren erfreulich. Diese Einnahmen sind jedoch zeitlich begrenzt und müssen in den nächsten Jahren mit der Ansiedlung von steuerkräftigen Einwohnern kompensiert werden können. Auf- grund Informationen der Grundstückverkäufer erwarten wir in den nächsten zwei, drei Jahren einen etwas stärkeren Anstieg als noch letztes Jahr angenommen. Dafür sind in den darauffolgenden Jahren weniger Zuzüger zu erwarten. Entscheidend wird sein, ob die Strategie mit der Ansiedlung von steuerkräftigen Personen erfolgreich ist. Der Ressourcenausgleich (Teil des Finanzausgleichs) geht gemäss unseren Berech- nungen in den nächsten Jahren aufgrund der erhöhten Steuerkraft kontinuierlich zurück, von heute Fr. 950‘000 bis auf Fr. 450‘000 im 2019. Antrag: Vom Finanz- und Aufgabenplan 2015 – 2021 sei zustimmend Kenntnis zu nehmen. TR AK TA N DU M 3 Voranschlag der Einwohnergemeinde für das Jahr 2015 Das Budget 2015 weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 159‘973 auf. Erfreulicherweise steigen die Steuereinnahmen weiter an. Dank Sparbemühungen von allen Beteiligten sind die Kosten mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Das Defizit hält sich daher im Rahmen. Der Aufwandüberschuss wird durch das Eigenkapital von knapp Fr. 6,5 Mio. gedeckt. Laufende Rechnung Voranschlag 2015 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 0 Allgemeine Verwaltung 1‘368‘879 1‘271‘938 1‘169‘781 1 Öffentliche Sicherheit 186‘439 200‘057 133‘149 2 Bildung 5‘221‘923 4‘991‘001 4‘757‘922 3 Kultur und Freizeit 161‘430 172‘976 155‘752 4 Gesundheit 386‘257 383‘077 419‘175 5 Soziale Wohlfahrt 2‘510‘802 2‘544‘155 2‘405‘763 6 Verkehr 552‘996 558‘094 552‘015 7 Umwelt und Raumordnung 130‘881 172‘821 135‘170 8 Volkswirtschaft -159‘161 -144‘095 -162‘829 9 Finanzen und Steuern -10‘200‘474 -9‘719‘664 -9‘730‘858 Ergebnis -159‘973 -430‘360 164‘960 0 Allgemeine Verwaltung: Die Verselbständigung des Zentrums Eymatt wird umgesetzt, sofern die Gemeindeversammlung zustimmt (Projektkosten Fr. 49‘000 im 2015). Eine neue 60%-Stelle im Bauamt wird geschaffen. Bei Lohnerhöhungen stützen wir uns an den Kanton. 2 Bildung: Aufgrund der steigenden Schülerzahlen gibt es im Kindergarten und in der Primarschule je eine Klasse mehr. Einige Computer werden ersetzt. 4 Gesundheit: Die Verordnung zur Pflegefinanzierung sieht ab Januar 2014 vor, dass im Zentrum Eymatt in der Krankenpflege genügend Personal ausgebildet wird (Fr. 35‘000). Schritt für Schritt werden die Wohnungen im obersten OG in Pflegezimmer umgebaut, sodass die Einnahmen bei der Aufenthaltstaxe sowie in der Pflege und Betreuung steigen. Das Defizit des Zentrums Eymatt beträgt voraussichtlich Fr. 94‘000.
5 Soziale Wohlfahrt: Unser Beitrag für Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen und Heimfinanzierung (Total Fr. 1.93 Mio.) reduziert sich erfreulicherweise gegenüber Voranschlag 2014 (Fr. 100‘000). Dafür steigen die Kosten der wirtschaftlichen Sozialhilfe (Fr. 82‘000). 6 Verkehr: Die Fahrradunterstände am Bahnhof werden saniert und erweitert (je Fr. 80‘000 für SBB und Gemeinde). 7 Umwelt und Raumordnung: Die Wasserleitung beim Knoten Bühl-/Kantonsstrasse wird ersetzt (Fr. 50‘000). Im Auftrag des Kantons werden Gewässerräume festgelegt (Fr. 24‘000). 9 Finanzen und Steuern: Im Vergleich zu 2014 erhalten wir mehr Finanzausgleichszahlungen (Fr. 191‘000). Die ordentlichen Steuer einnahmen steigen weiter (rund Fr. 500‘000). Die Liegenschaftssteuer wird ab 2015 abgeschafft (-Fr. 145‘000). Investitionsvorhaben Kosten Investitionsvorhaben Spezialfinanzierungen Kosten Ersatz Software Gemeindeverwaltung 80‘000 Ersatz Tanklöschfahrzeug (1. Rate) 200‘000 Gever (elektr. Geschäftsverwaltung) Lizenzen ect. 32‘000 Umbau Attikawohnungen Zentrum Eymatt 80‘000 Gemeindezentrum Sanierung Heizung/Lüftung 345‘780 EDV Zentrum Eymatt 30‘000 Gemeindezentrum Sanierung Lift 47‘000 Mobilien Zentrum Eymatt 88‘000 Schiessanzeige Schützenhaus Feldschützen 50‘000 Sanierung Kronenparkplatz 30‘000 Planungskredit Schulraumerweiterung 840‘000 Erschliessung Wasser Rüteli/Hübeli 40‘000 Kauf Posträumlichkeiten 564‘700 Sanierung Wasserleitung Rösslistutz 150‘000 Mobiliar Schule für zusätzliche Klasse 40‘000 Beschichtung Wasserreservoir Stockschürli 20‘000 Ersatz Schulbus 55‘000 Ersatz Wasserleitung Zimmerrüti–Küferweg 210‘000 Sanierung Oberarigstrasse Oberdorf–Zimmerrüti 40‘000 Wasser-Anschlussgebühren -250‘000 Sanierung Oberarigstrasse Bernern–Gde-Grenze 770‘000 Werterhaltung Abwasser 370‘000 Lärmsanierung Oberdorf-/Bühlstrasse 29‘500 Erschliessung Abwasser Rüteli/Hübeli 20‘000 Einmünder Bühl-/Oberdorfstrasse 80‘000 Erweiterung/Sanierung Mischwasserleitung Studen 100‘000 Planung Teilsanierung Friedhof 35‘000 Entlastung Meteorleitung Büel-/Kantonsstrasse 400‘000 Sanierung Sandblattenbach, Abschnitt Yachtclub 120‘000 Sanierung Vacuumanlage Seezone 200‘000 Bachsanierungen infolge Unwetter 2014 180‘000 Ersatz Prozessleitsystem 82‘000 Bachöffnung Baugebiet Rüteli, Anteil Gemeinde 35‘000 Abwasser-Anschlussgebühren -180‘000 Sanierung Mühlebach Kronen–Bachtalen 80‘000 Sanierung Uferzone Bootssteg 85‘000 Kantonsbeiträge Bachsanierungen -87‘000 Total 1‘675‘000 Strom macht Schule 35‘00 Total 3‘371‘980 Antrag: Der Gemeinderat beantragt, den Voranschlag 2015 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung sowie den unveränderten Steuerfuss von 2,05 Einheiten zu genehmigen und dem Gemeinderat die Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung des Mittelbedarfs zu erteilen. Bericht der Controlling-Kommission: Als Controlling-Kommission haben wir den Finanz- und Aufgabenplan 2016 - 2021, den Voranschlag und das Jahresprogramm 2015 beurteilt. Unsere Beurteilung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch für Rechnungskommissionen und Controlling-Kommissionen des Kantons Luzern. Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Finanz- und Aufgabenplan, der Voranschlag und das Jahresprogramm den gesetzlichen Vorschriften. Die aufgezeigte Entwicklung der Gemeinde erachten wir als vertretbar. Den vom Gemeinderat vorgeschlagenen Steuerfuss von 2.05 Einheiten beurteilen wir als notwendig. Wir empfehlen, den vorliegenden Voranschlag trotz einem Verlust von Fr. 159’973 zu genehmigen.
TRAK TAN DU M 4 Verselbständigung Zentrum Eymatt; Beschlussfassung über das Gemeinde-Reglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil 4.1 Für eilige Leserinnen und Leser Einleitung Seit 2011 unterstehen private und öffentliche Leistungserbringer im Pflegebereich der gleichen Finanzierungsregelung. Dies hat zu einem verstärkten Wettbewerb unter den Anbietern von Betreuungs- und Pflegediensten geführt. Die Anbieter sind immer mehr gefordert, rasch und effizient auf Neuerungen zu reagieren. Der Gemeinderat will für das Zentrum Eymatt in dieser Situation eine optimale Ausgangslage schaffen und schlägt den Stimmberechtigten eine Verselbständigung des Zentrums in Form einer Aktiengesellschaft vor. Der Übergang vom Gemeindebetrieb zur Selbständigkeit wird in einem Gemeindereglement geregelt, über das die Stimmberechtigten zu befinden haben. Nach einer Verselbständigung wird die Zusammenarbeit der neuen Zentrum Eymatt AG mit der Gemeinde in einer abzuschliessenden Leistungsvereinbarung geregelt. Rechtliche Vorgaben und die durch die Gemeinde bestellte Qualität der Leistungen stellen sicher, dass das Angebot im Zentrum und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner auf hohem Niveau sind. Finanzen Gebäude und Mobilien, Aktiven und Passiven des Zentrums Eymatt gehen bei Zustimmung zum Gemeindereglement an die Zentrum Eymatt AG über. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde und wird der neuen Gesellschaft im Baurecht übertragen. Die Gemeinde stattet die Zentrum Eymatt AG mit einem Kapital von 2 Mio. Franken aus. Zusammen mit dem vom Zentrum in den letzten Jahren erwirtschafteten Guthaben von 1.5 Mio. Franken verfügt die neue Gesellschaft damit über ein Eigenkapital von 3.5 Mio. Franken. Die Gemeinde Nottwil wird alleinige Aktionärin und bleibt somit Eigentümerin des Zentrums. Durch die Übertragung von Aktiven und Passiven von der Gemeinde auf die neue Gesellschaft kann eine Verbesserung der Verschuldung und der Kennzahlen der Gemeinde erreicht werden. Gemäss einer Modellrechnung der Revisionsstelle Balmer Etienne werden die langfristigen Schulden und damit der Verschuldungsgrad der Gemeinde massiv gesenkt (Details online unter www.nottwil.ch). Auf die Steuern hat die Verselbständigung keine Auswirkung, da das Zentrum seinen gemeinnützigen Charakter behält und somit steuerbefreit ist. Gemeindeversammlung Die Eckpunkte für den Betrieb des Zentrums Eymatt sind im Gemeindereglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil enthalten. Allfällige Änderungen des Reglements oder auch der Verkauf von Aktien erfordern die Zustimmung durch die Gemeindeversammlung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger behalten damit die letzte Entscheidungsbefugnis und können so weiterhin Einfluss auf die Entwicklung ihres Alters- und Pflegezentrums nehmen. Verwaltungsrat Um bei allfälligen Vakanzen oder anderen Herausforderungen rasch im Sinn des Zentrums reagieren zu können, soll der Verwaltungsrat der Zentrum Eymatt AG durch den Gemeinderat gewählt werden. Der Verwaltungsrat soll aus Personen mit einem breiten Kompetenzprofil bestehen. Die Mitglieder müssen nicht zwingend in Nottwil leben, müssen jedoch einen starken Bezug zur Gemeinde und Region ausweisen. Ein Sitz im Verwaltungsrat wird durch ein Mitglied des Gemeinderates wahrgenommen. Damit kann ein intensiver Austausch zwischen Gemeinderat und Verwaltungsrat sichergestellt werden. Der Verwaltungsrat (fünf Mitglieder) erhält eine Gesamtentschädigung von rund 19‘000 Franken. Leitung und Personal Das Zentrum wird durch eine Geschäftsleitung geführt, welche dem Verwaltungsrat unterstellt ist. Der Verwaltungsrat wird ein Personalreglement ausarbeiten, welches die Zentrum Eymatt AG als attraktiven Arbeitgeber positionieren und eine partnerschaftliche und wertschätzende Zusammenarbeit garantieren soll. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums Eymatt werden von der neuen Gesellschaft übernommen und erhalten Besitzstandsgarantie. Bewohnerinnen und Bewohner Der Gemeinderat ist überzeugt, dass sich die neue Trägerschaft positiv auf das Angebot und das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner auswirken wird. Dank der Selbständigkeit wird das Zentrum rascher und zielführender auf Neuerungen im Pflegebereich reagieren und die Qualität des Betriebs steigern können. Zusammenfassung Das Projekt zur Verselbständigung des Zentrums Eymatt wurde durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Gemeinderätin Renée Sigrist vorbereitet. Mittels Vernehmlassung konnte die Bevölkerung im Frühjahr 2014 dazu Stellung nehmen. Aufgrund der Rückmeldungen wurde das Projekt angepasst. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Verselbständigung des Zentrums Eymatt beste Voraussetzungen für ein dauerhaftes, gutes Betreuungs- und Pflegeangebot in der Gemeinde gewährleistet werden.
4.2 Ausgangslage und Auftrag Mit der Eröffnung des Zentrums Eymatt vor gut drei Jahren hat unsere Gemeinde ein modernes und auf die zukünftigen Bedürfnisse ausgerichtetes Wohn- und Pflegeangebot geschaffen. Es bietet Menschen, die auf Betreuung und Pflege angewiesen sind, ein attraktives Zuhause. Immer mehr private Anbieter stehen mit ihren Dienstleistungen in Konkurrenz zu den bestehenden Alters- und Pflegeheimen. Das Zentrum Eymatt soll in organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um in diesem Wettbewerb mithalten und den zukünftigen Anforderungen und Bedürfnissen an ein Zentrum für ältere und betagte Personen gerecht werden zu können. Daher hat der Gemeinderat im Frühling 2012 das Projekt „Zukunft Zentrum Eymatt“ lanciert. Es ist in drei Phasen gegliedert: In der ersten Phase hat der Gemeinderat geprüft, inwieweit sich eine grössere Autonomie – sprich Selbständigkeit – günstig auf die Führung und den Betrieb im Zentrum Eymatt auswirkt. Die detaillierte Analyse hat ergeben, dass das Zentrum Eymatt von einer Ausgliederung aus der Gemeindeverwaltung profitieren wird. In der anschliessenden zweiten Phase sind die notwendigen Grundlagen geschaffen worden, zu denen das vorliegende Reglement für die Verselbständigung gehört. Wird das Reglement an der Gemeindeversammlung gutgeheissen, folgt anschliessend in der dritten Phase die Umsetzung des Projekts. Zielsetzungen des Projekts Der Gemeinderat hat für das Gesamtprojekt folgende Zielsetzungen vorgegeben: • Das Zentrum Eymatt kann flexibel und rasch auf die Bedürfnisse des Marktes reagieren und damit seine Konkurrenzfähigkeit wahren. • Es kann seinen Betrieb selbsttragend und kostendeckend führen. • Qualität und Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner bleiben erhalten oder können zusätzlich noch verbessert werden. • Kürzere Entscheidungswege erleichtern die betriebliche Führung des Zentrums Eymatt. • Die Führungsarbeit für den Gemeinderat wird vereinheitlicht und vereinfacht. • Die Gemeinde und das Gemeindebudget werden entlastet. Projektausschuss • Renée Sigrist, Gemeinderätin Ressort Soziales (Vorsitz) • Walter Steffen, Gemeindepräsident • Alois Furrer, Gemeindeammann (bis 31.8.2012) • Petra Kaufmann, Controllingkommission • Karin Bernasconi, Geschäftsleiterin Zentrum Eymatt • Karin Rubeli, Pflegedienstleiterin, Zentrum Eymatt • Hans Bucher, externer Experte (ehem. Leiter Wohn- und Pflegezentrum Berghof, Wolhusen) • Bernhard Schwaller, Hochschule Luzern – Wirtschaft / IBR (Projektbegleitung) Zusätzlich haben Georges Stalder, Gemeindeschreiber, und Marius Christ, Geschäftsführer, jeweils an verschiedenen Projektsitzungen teilgenommen. 4.3 Vom Gemeindebetrieb zur Selbständigkeit Fast gleichzeitig mit der Eröffnung des Zentrums Eymatt ist am 1. Januar 2011 das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft getreten. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Alters- und Pflegezentren wesentlich verändert. Die Seniorinnen und Senioren sind nicht nur in den öffentlichen sondern auch in privaten Heimen weitgehend von den Pflegekosten befreit. Private Anbieter werden zudem den öffentlichen
Leistungserbringern gleichgestellt, was die Finanzierung durch Krankenkassen und Gemeinden betrifft. Dies führt zu einem verstärkten Wettbewerb und die Heime sind gefordert, sich möglichst flexibel den veränderten Ansprüchen anpassen zu können. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die heutige Organisation des Zentrums Eymatt als Teil der Gemeindeverwaltung keine optimale Voraussetzung. Diese Lösung ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben an die Gemeinden administrativ aufwendiger, teilweise wenig flexibel und mithin durch ihre vorgegebenen Entscheidungswege und -fristen schwerfällig. Daher hat der Gemeinderat verschiedene Trägerschaftsmodelle einer eingehenden Prüfung und Beurteilung unterzogen. Die Abklärungen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern – Wirtschaft haben gezeigt, dass die Überführung des Zentrums Eymatt in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Charakter sich am besten als zukünftige Organisationsform eignet. Die rechtliche und organisatorische Verselbständigung hat zum Ziel, dem Zentrum Eymatt und damit den Fachpersonen in der Führung grösstmögliche Flexibilität zu gewähren. Eine Flexibilität, die in einer Zeit sich schnell ändernder Bedürfnisse immer wichtiger wird, um angemessen handeln zu können. Die gemeinnützige Aktiengesellschaft ist betriebswirtschaftlich eigenständig und kann damit unabhängig auf neue Situationen und Bedürfnisse im Pflegebereich reagieren. Sie profitiert von kurzen Entscheidungswegen, von einer unternehmerischen Beweglichkeit und einer Unternehmenskultur, die sich am Wohl und an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Mitarbeitenden orientiert. Das Zentrum Eymatt wird trotz Verselbständigung weiterhin im Dienst der Gemeinde stehen. Es bleibt im Besitz der Gemeinde. Die Aktiengesellschaft bezweckt die Altersbetreuung durch Betrieb und Unterhalt des Zentrums Eymatt sowie allfälliger weiterer Einrichtungen der institutionellen Altersbetreuung in der Gemeinde Nottwil. Erzielt die neue Gesellschaft Überschüsse, werden diese für zukünftige Investitionen oder Renovationen zurückgestellt. Es werden dadurch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um das Zentrum Eymatt zeitgemäss unterhalten zu können. Überdies bleibt der gemeinnützige Charakter des Hauses erhalten, was eine Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist. 4.4 Zusammenarbeit mit der Gemeinde Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der Zentrum Eymatt AG und der Gemeinde Nottwil bildet die Leistungsvereinbarung. Sie wird zwischen dem Gemeinderat und dem Zentrum vereinbart und umschreibt, welchen Umfang und welche Qualität das Angebot des Zentrums umfassen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zentrum Eymatt AG auch zukünftig die erforderlichen Dienstleistungen erbringen wird. 4.5 Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeversammlung Ein berechtigtes Anliegen der Bevölkerung ist es, auch weiterhin Einfluss auf die Entwicklung im Bereich der Altersbetreuung nehmen zu können. Daher basiert die Verselbständigung rechtlich auf dem Gemeindereglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt AG. Wesentliche Änderungen beim Zentrum Eymatt bedingen eine Anpassung dieses Reglements, was gemäss unserer Gemeindeordnung zwingend durch die Gemeindeversammlung zu erfolgen hat. So müssen, zum Beispiel, die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen einer allfälligen Veräusserung von Aktien zwingend zustimmen. Zudem wird die Liegenschaft aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung im Baurecht an die neue Gesellschaft abgegeben. Es bestehen für die Bevölkerung also verschiedene Möglichkeiten, bei Bedarf weiterhin auf das Geschehen im Zentrum Eymatt Einfluss zu nehmen. 4.6 Qualität Die Bewohnerinnen und Bewohner des Zentrums Ey- matt können weiterhin auf professionelle Angebote zählen. Die in den letzten Jahren erreichte hohe Qua- lität in der Pflege und in der Betreuung sollen durch die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems weiter gestützt werden. Periodisch wird dieses zu- dem durch externe Stellen wie beispielsweise der Heimaufsicht Kanton Luzern und durch verschiedene Krankenkassen überprüft.
4.7 Verwaltungsrat: Zusammensetzung, Wahl und Entschädigung Die strategische Führung der neuen Aktiengesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat. Für den Gemeinderat ist es wichtig, dass der Verwaltungsrat mit Personen mit vielseitigen Fach- und Sozialkompetenzen und nicht einseitig mit Finanzkompetenzen ausgestattet sein wird. Optimal ist die Abdeckung mit Kompetenzen in den Bereichen Pflege, Führung, Hotellerie, Finanzen und Bauwesen. Ein weiteres Anliegen besteht darin, dass sich der Verwaltungsrat aus Fachleuten zusammensetzt, die aus der Gemeinde oder der Umgebung kommen und einen regionalen Bezug haben. Der Gemeinderat möchte die Auswahl aber nicht zu sehr einschränken, daher müssen aus seiner Sicht die Verwaltungsräte nicht zwingend in Nottwil wohnhaft sein. Beim Verwaltungsrat der Zentrum Eymatt AG wird es sich um ein Fachgremium handeln und nicht um eine politisch zusammengesetzte Kommission. Der Gemeinderat erachtet es daher als sinnvoll, den Verwaltungsrat direkt wählen zu können. Allfällige Vakanzen können so umgehend wieder besetzt werden. Die Besetzung des Verwaltungsrats erfolgt im Bewerbungs- und Berufungsverfahren und wird zudem im «Nottwil Aktuell» publiziert. Um die gute Verbindung zwischen Zentrum Eymatt und der Gemeinde sicherzustellen ist sodann vorgesehen, dass ein Vertreter des Gemeinderates als Mitglied im Verwaltungsrat Einsitz nimmt. Die Gesamtentschädigung des Verwaltungsrates soll rund 19‘000 Franken betragen. Demgegenüber entfallen dem Zentrum Eymatt Kosten für Aufwendungen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates, welche die Gemeinde heute dem Zentrum in Rechnung stellt. 4.8 Geschäftsleitung Die operative Verantwortung und das Tagesgeschäft lie- gen bei der Geschäftsleitung, welche dem Verwaltungs- rat unterstellt ist. Hanspeter Howald, Leitung Gastronomie; Karin Bernasconi, Geschäftsführerin; Hélène Hunziker, Leitung Ökonomie; Karin Rubeli, Leitung Pflege und Betreuung (v.l.n.r) 4.9 Revisionsstelle Eine unabhängige Revisionsstelle nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen vor und erstattet der Generalversammlung (Gemeinderat) Bericht. 4.10 Mitarbeitende Alle Mitarbeitenden werden von der Zentrum Ey- matt AG übernommen und es gilt die Besitzstand- wahrung. Der Wechsel der Rechtsform bringt für die Mitarbeitenden kaum Änderungen mit sich. Das Zentrum Eymatt ist ein attraktiver Arbeitgeber und kann auf gut ausgebildete, motivierte Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter zählen. Gute Arbeits- bedingungen sind auch in Zukunft eine wichtige Grundbedingung für den Erfolg des Zentrums, um als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu bleiben. Es wird Aufgabe des Verwaltungsrates sein, das neue Personalreglement auszuarbeiten, welches unter anderem die Bedingungen für eine partnerschaftli- che und wertschätzende Zusammenarbeit mit und zwischen den Mitarbeitenden regelt. Teamfoto
4.11 Bewohner Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass sich die neue Trägerschaft für die Bewohner und Bewohne- rinnen positiv auswirken wird. Es ist davon auszuge- hen, dass sich die Rahmenbedingungen im Pflege- bereich zukünftig noch rascher verändern. Mit der Auslagerung des Zentrums Eymatt aus der Gemein- deverwaltung kann diesem Aspekt wie beschrieben besser Rechnung getragen werden. Aufgrund der heutigen Situation ist es zudem durchaus möglich, dass bei notwendigen Investitionen das Zentrum Eymatt in Konkurrenz zu anderen Aufgaben der Ge- meinde steht und diese dadurch verzögert würden. Als selbständiges Unternehmen ist die Zentrum Ey- matt AG jedoch auch für Investitionen selber ver- antwortlich. Cafeteria 4.12 Finanzen / steuerliche Aspekte Mit der Verselbständigung gehen sämtliche Aktiven und Passiven, also auch die Immobilien, an die Zentrum Eymatt AG über. Das Land hingegen verbleibt im Eigentum der Gemeinde und wird der AG im Baurecht zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Details werden vom Gemeinderat mit dem neuen Verwaltungsrat besprochen. Die definitive Lösung wird zu einem späteren Zeitpunkt der Gemeindeversammlung unterbreitet. Als einzige Aktionärin bleibt die Gemeinde Alleineigentümerin der Zentrum Eymatt AG. In finanzieller Hinsicht verfolgt das Zentrum Eymatt ein klares Ziel: der Betrieb soll seine Kosten vollumfänglich decken können. Die dafür notwendigen Erträge werden einerseits aus den Taxen für Wohnen, Betreuung und Pflege sowie dem Angebot an weiteren Dienstleistungen, wie beispielsweise die Cafeteria, erwirtschaftet. Angestrebt wird zudem ein moderater Überschuss, der primär für zukünftige Investitionen sowie zur Rückzahlung der Darlehen verwendet wird. Aufgrund der schrittweisen Erweiterung von heute 38 auf zukünftig 50 Pflegeplätze kann diese Kostendeckung gemäss der vorgenommenen Mehrjahresplanung ab 2018 erreicht werden. Damit sind auch aus finanzieller Sicht die Voraussetzungen für eine Verselbständigung gegeben. Von der Gemeinde Nottwil wird die Zentrum Eymatt AG mit einem Aktienkapital von 2 Mio. Franken ausgestattet. Dieses fliesst zusammen mit dem in den letzten Jahren erwirtschafteten Guthaben von rund 1.5 Mio. Franken in das Eigenkapital der neuen Gesellschaft. Das ergibt insgesamt ein Eigenkapital von 3.5 Mio. Franken. Weil der Wert des Zentrums Eymatt hauptsächlich im Gebäude und dem Mobiliar liegt, erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll, dass das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Fremdkapital im Verhältnis 1:2 steht. Dies analog zu den Anforderungen, die eine Bank bei der Vergabe für eine erste Hypothek an Private verlangt. Damit wird die neue Gesellschaft genügend Ressourcen und Handlungsspielraum haben, um den Betrieb sowie die zukünftige Entwicklung sicherstellen zu können. Die Taxen werden auch zukünftig so gestaltet, dass sie die Kosten aus Aufenthalt, Pflege und Betreuung decken. Grundlage dazu bilden einerseits das bewährte Einstufungs- und Abrechnungssystem BESA der Krankenkassen sowie die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Zentrum Eymatt AG. Die Verselbständigung an sich führt nicht zu Taxerhöhungen. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten ist sodann abgeklärt worden, ob die Zentrum Eymatt AG steuerpflichtig sein wird. Aufgrund der gemeinnützigen Ausrichtung der AG wird die neue Gesellschaft sowohl von der Gemeinde- und Staatsteuer als auch von der Bundessteuer befreit sein. 4.13 Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen Die Zentrum Eymatt AG wird unabhängig der kommunalen Finanz- und Investitionspolitik agieren. Sie ist dadurch in der Lage, in nützlicher Frist und angemessen auf Veränderungen im Betrieb und am Markt zu reagieren. Sie kann den steigenden Pflegebedürfnissen und der demografischen Entwicklung besser gerecht werden und damit in einem erhöhten Masse konkurrenzfähig bleiben. In der Buchhaltung der Gemeinde wird das Zentrum Eymatt heute als Spezialfinanzierung geführt. Das Jahresergebnis des Zentrums hat somit keinen Einfluss auf das Jahresergebnis der Einwohnergemeinde. Sämtliche Kosten, die das Zentrum verursacht, werden ihm in Rechnung gestellt. Dies sind insbesondere Abschreibungen und Zinsen für das Gebäude, aber auch Personalaufwand aus dem Gemeindebetrieb. Da diese Kosten sowohl heute als auch in Zukunft verrechnet werden, hat die Verselbständigung keinen Einfluss auf das Jahresergebnis der Gemeinde. Durch die Verselbständigung wird jedoch das Fremdkapital wesentlich verringert und die die Finanzkennzahlen der Gemeinde verbessern
sich. Unsere Revisionsstelle Balmer Etienne hat dazu eine Übersicht erstellt, wie sich die Auslagerung des Zentrums Eymatt am 1.1.2014 auf die Bilanz und die Finanzkennzahlen der Gemeinde ausgewirkt hätte (Details online unter www.nottwil.ch): • Die langfristigen Schulden der Gemeinde verringern sich um 9.0 Mio. Franken auf 5.9 Mio. Franken; ohne Auslagerung des Zentrums Eymatt betragen diese am 1.1.2014 14.9 Mio. Franken. Entsprechend sinkt die Nettoschuld pro Einwohner von 2046 Franken auf 31 Franken. • Der Verschuldungsgrad reduziert sich auf 1%. Wird das Zentrum Eymatt nicht verselbständigt, so beträgt er 72%. • Auf die Steuereinnahmen hat die Verselbständigung keinen Einfluss. Die Verbesserung der Kennzahlen sowie die Verringerung der Schulden erhöhen den finanzpolitischen Spielraum der Gemeinde. Die Gemeinde kann ihre Finanzpolitik damit unabhängig vom Zentrum Eymatt gestalten und hat bei der Planung zukünftiger Investitionen mehr Möglichkeiten. Der Steuerfuss bleibt durch die Verselbständigung unverändert. 4.14 Resultate der Vernehmlassung Der Gemeinderat hat im Frühjahr 2014 in einer breit abgestützten Vernehmlassung die Ortsparteien, interessierte Kreise sowie die Bevölkerung von Nottwil eingeladen, zur geplanten Verselbständigung des Zentrums Eymatt Stellung zu nehmen. Über die Ergebnisse orientierte der Gemeinderat am 3. September anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung, an der über dreissig Personen teilgenommen haben. Die Auswertung der Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Entwurf des Reglements zur Verselbständigung des Zentrums Eymatt überwiegend positiv beurteilt wurde. Von den insgesamt 21 eingegangenen Antworten standen nur drei Privatpersonen dem Projekt ablehnend gegenüber. Elf Vernehmlassungsteilnehmer stimmten der Verselbständigung zu, die restlichen Antworten waren neutral, respektive die Meinungsbildung war noch nicht abgeschlossen. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Gemeinde mit dem vorgesehenen Reglement über die Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil über ein passendes und zukunftsorientiertes Instrument verfügen wird. Denn der politische Auftrag im Bereich der Alterspflege kann weiterhin wahrgenommen werden und den Bewohnerinnen und Bewohnern wird auch in Zukunft ein attraktives Zuhause angeboten. 4.15 Bericht und Empfehlung der Controlling-Kommission Die Controlling-Kommission hat das Projekt „Zukunft Zentrum Eymatt“ von Beginn an begleitet und steht der Verselbständigung des Zentrums positiv gegenüber. Die dadurch resultierende wesentliche Verbesserung der Verschuldungskennzahlen ist wichtig für die Gemeinde Nottwil, zumal der Investitionsbedarf in neuen Schulraum zu einer erneuten Verschlechterung der Verschuldungssituation führen wird. Auch hinsichtlich der Konkurrenzfähigkeit und der Effizienzsteigerung des Alterszentrums hat die Verselbständigung wesentliche Vorteile – u. a. kürzere Entscheidungswege und sachverständige Verwaltungsratsmitglieder. Bei einer Annahme des Antrags durch die Stimmberechtigten, wird einer guten Zusammensetzung des künftigen Verwaltungsrates grosse Bedeutung zukommen. Die Controlling-Kommission empfiehlt den Stimmberechtigten, der Verselbständigung des Zentrums Eymatt per 1. Januar 2016 zuzustimmen. 4.16 Antrag an die Stimmberechtigten Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, der Verselbständigung des Zentrums Eymatt per 1. Januar 2016 zuzustimmen und das Gemeindereglement zu genehmigen. Anhang 1: Gemeindereglement über die der Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt Nottwil Anhang 2: Organigramm Zentrum Eymatt bisher und neu Anhang 3: Mehrjahresplanung Zentrum Eymatt Online unter www.nottwil.ch: Mögliche Eröffnungsbilanz und Kennzahlen des Zentrums Eymatt als AG per 01.01.2014 (Balmer Etienne)
GEMEINDE-REGLEMENT ÜBER DIE AKTIENGESELLSCHAFT ZENTRUM EYMATT NOTTWIL Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Nottwil erlässt gestützt auf § 44 Abs. 1 und § 45 Abs.1 des Gemeindegesetzes des Kantons Luzern vom 14. Oktober 2003 sowie Art.16 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung von Nottwil vom 10. Januar 2007 folgendes Reglement: I Betrieb und Zweck des Unternehmens Erläuterungen Art. 1 Gegenstand Dieses Reglement regelt die Beteiligung der Gemeinde Nottwil an Das vorliegende Reglement bildet die öffentlich-rechtliche der Aktiengesellschaft Zentrum Eymatt AG. Grundlage, damit das Zentrum Eymatt in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Charakter überführt werden kann. Es regelt überdies die Zuständigkeiten von Gemeinderat und Stimmberechtigten im Verhältnis zur Zentrum Eymatt AG. Art. 2 Umwandlung des Zentrums Eymatt in eine Aktiengesellschaft 1 Die Gemeinde Nottwil gründet unter dem Namen Zentrum Eymatt AG Grundsatz, dass die Einwohnergemeinde Nottwil unter dem Namen eine Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. des Obligationenrechts mit „Zentrum Eymatt AG“ eine privatrechtliche Gesellschaft mit Sitz in Sitz in Nottwil. Nottwil gründen kann. 2 Auf den Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister wird das bisher von der Gemeinde Nottwil betriebene Zentrum Eymatt ohne Die neue Gesellschaft übernimmt Aufgaben, die bis anhin vom Liquidation in die neu gegründete Aktiengesellschaft überführt. Zentrum Eymatt erfüllt wurden. 3 Die Zentrum Eymatt AG führt ab diesem Zeitpunkt die Rechte und Die Gründung der neuen Gesellschaft obliegt dem Gemeinderat. Pflichten des bisherigen öffentlich-rechtlichen Zentrums Eymatt weiter. 4 Die Rechtshandlungen zur Umwandlung des Zentrums Eymatt in die Zentrum Eymatt AG obliegen dem Gemeinderat. Art. 3 Zweck 1 Die Zentrum Eymatt AG bezweckt die Erfüllung öffentlicher Aufgaben Die Zentrum Eymatt AG wird zukünftig für das Erfüllen der im Bereich der Altersbetreuung durch das Führen und Betreiben öffentlichen Aufgaben im Bereich der Altersbetreuung zuständig einer oder mehrerer Institutionen für die Pflege und Betreuung sein. Ebenso ist sie für das Bereitstellen und den Unterhalt der dazu von Menschen. Dazu gehören Einrichtungen wie Alterszentren, notwendigen Infrastruktur in der Gemeinde Nottwil verantwortlich. Alterswohnungen sowie weitere Angebote für ein altersgerechtes und Das Zentrum Eymatt erhält überdies einen gegenüber heute hindernisfreies Wohnen. erweiterten Leistungsauftrag. Damit sollen zukünftige 2 Die Gesellschaft hat im Rahmen der Bestimmungen der Statuten Entwicklungen ermöglicht werden. gemeinnützigen Charakter und verfolgt nebst der Sicherung der Die Abklärungen betreffend Rechtsform haben ergeben, dass sich eigenen Betriebe keinerlei Gewinnabsichten. eine Aktiengesellschaft als beste Lösung eignet, weil sie die grösste Flexibilität bietet. Die Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Charakter ist sodann Voraussetzung dafür, dass Bund und Kanton die Zentrum Eymatt AG die Steuerbefreiung gewährleistet. II Finanzierung und Beteiligung der Gemeinde Art. 4 Finanzierung 1 Die Zentrum Eymatt AG übernimmt durch Vermögensübertragung Die Gründung der AG und die Übernahme der Aktiven und Passiven per 1. Januar 2016 alle Aktiven und Passiven des bisher von der erfolgt rechtlich gesehen durch eine Vermögensübertragung gemäss Gemeinde Nottwil geführten Zentrums Eymatt. Art. 99 Abs. 2 dem Fusionsgesetz. des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung und Umwandlung und Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde Nottwil die neue Gesellschaft mit Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (Fusionsgesetz) ist einem Aktienkapital in der Höhe von 2 Mio. Franken ausstattet. Damit sinngemäss anwendbar. sollte die Zentrum Eymatt AG über genügend Eigenkapital verfügen, um 2 Das Aktienkapital der Zentrum Eymatt AG beträgt maximal CHF 2 Mio. ihren Betrieb sicherstellen zu können. Die näheren Bedingungen zum Aktienkapital regelt der Gemeinderat im Rahmen der Umwandlung des Zentrums Eymatt. 3 Im Übrigen finanziert sich das Unternehmen selber, insbesondere durch a Betriebseinnahmen b Aufnahme von Fremdkapital c Legate und Schenkungen Art. 5 Beteiligung der Gemeinde 1 Die Gemeinde Nottwil verfügt zu jeder Zeit kapital- und Die Gemeinde Nottwil ist bei der Gründung und bis auf weiteres stimmrechtsmässig über die absolute Mehrheit an der Zentrum Alleinaktionärin. Sollte es sich später als Vorteil erweisen, dass sich Eymatt AG. weitere Aktionäre an der Zentrum Eymatt AG beteiligen, so bedarf 2 Eine Veräusserung von Kapitalanteilen an der Zentrum Eymatt AG dies zwingend der Zustimmung durch die Stimmberechtigten an einer bedarf der Zustimmung der Stimmberechtigten. Gemeindeversammlung.
III Aufgaben der Gemeindeorgane Art. 6 Stimmberechtigte Die Stimmberechtigten haben folgende Kompetenzen: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Nottwil sollen die grundlegenden 1 Erlass und Änderung des Reglements über die Zentrum Eymatt Kompetenzen haben um zu beschliessen betreffend Bestand und Nottwil AG Zweckänderung der Zentrum Eymatt AG. 2 Veräusserung, Liquidation oder Auflösung des Unternehmens Die Gemeinde wird zudem periodisch über wichtige Aktivitäten informiert. Mindestens jährlich legt zudem die Zentrum Eymatt AG mittels Jahresbericht Rechenschaft über das abgelaufene Berichtsjahr ab. Art. 7 Gemeinderat Mittels Generalversammlung nimmt der Gemeinderat die Der Gemeinderat nimmt als Vertreter der Gemeinde Nottwil die Aktionärsrechte und Aktionärsinteressen der Gemeinde Nottwil Aktionärsinteressen sowie die Aktionärsrechte wahr. gegenüber der Zentrum Eymatt AG wahr. Zusätzlich schliesst der Gemeinderat mit der Zentrum Eymatt AG 1 Er schliesst mit der Zentrum Eymatt AG eine Leistungsvereinbarung ab. eine Leistungsvereinbarung ab, die bindend ist und die strategischen 2 Er wählt den Verwaltungsrat. Leitlinien seitens der Gemeinde im Bereich der Altersbetreuung vorgibt. 3 Er bestimmt die Revisionsstelle. Insbesondere genehmigt der Gemeinderat auch die Entschädigungen 4 Er nimmt den Revisionsbericht entgegen. der Verwaltungsräte. Diese sollen einerseits den Aufgaben und der 5 Er genehmigt die Jahresrechnung sowie den Geschäftsbericht. Verantwortung der Verwaltungsräte angemessen sein, andererseits 6 Er erstattet der Gemeindeversammlung jährlich Bericht über die sollen sie in einem vernünftigen Verhältnis zu den übrigen Honoraren Tätigkeit der Zentrum Eymatt AG und unterrichtet die Bevölkerung sein, die die Gemeinde Nottwil für eine anspruchsvolle Tätigkeit im Rahmen seiner Informationstätigkeit über den Geschäftsgang der vergütet. Zentrum Eymatt AG. 7 Er genehmigt die Entschädigung der Verwaltungsräte. IV Organisation, Verwaltungsrat und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Art. 8 Organisation der Zentrum Eymatt AG 1 Die Organisation der Zentrum Eymatt AG richtet sich nach dem Grundsätzlich regeln die Statuten der AG die Organisation; Obligationenrecht und nach den Statuten. aus Gründen der Transparenz und damit die Beschlussinstanz 2 Organe der Gesellschaft sind die Generalversammlung, der (Gemeindeversammlung) über die Organisation der Zentrum Eymatt AG Verwaltungsrat und die Revisionsstelle. informiert ist, soll mit diesem Artikel diesbezüglich Klarheit geschaffen 3 Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. werden. 4 Der Verwaltungsrat ist das geschäftsführende Organ der Aktiengesellschaft und vertritt die Gesellschaft nach aussen. Art. 9 Aufgaben des Verwaltungsrats 1 Der Verwaltungsrat erfüllt die ihm durch Gesetz und Statuten Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen des zugewiesenen Aufgaben. Verwaltungsrates werden in den Statuten festgelegt. Diese werden 2 Er legt die Grundprinzipien der Geschäftspolitik fest und kann über durch die Generalversammlung genehmigt, wo die Gemeinde Nottwil alle Gegenstände beschliessen, die nicht einem anderen Organ durch den Gemeinderat über 100% der Aktien verfügt. vorbehalten sind. Art. 10 Zusammensetzung des Verwaltungsrats 1 er Verwaltungsrat besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. D Der nebenstehende Artikel gilt als Vorgabe für den Gemeinderat 2 Der Gemeinderat wählt den Verwaltungsrat und den Präsidenten betreffend die Wahl von Verwaltungsräten. bzw. die Präsidentin. Im Übrigen konstituiert der Verwaltungsrat sich Grundsätzlich sind fachliche Kompetenzen sowie die persönliche selbst. Integrität wahlentscheidende Kriterien für die Wahl in den 3 Ein Mitglied des Gemeinderates nimmt Einsitz im Verwaltungsrat. Verwaltungsrat. 4 Massgebend für die Wahl in den Verwaltungsrat bzw. Wahlkriterien Der Gemeinderat geht zudem davon aus, dass sich in der Gemeinde sind fachliche und wirtschaftliche Kompetenzen sowie persönliche Nottwil genügend diesbezügliches Know-how findet, dass eine Integrität. Mitarbeitende sowie Bewohnende des Betriebes dürfen Mehrheit des Verwaltungsrates sich aus Stimmberechtigten der keinen Verwaltungsratssitz innehaben. Gemeinde Nottwil zusammensetzen wird. Art. 11 Aufgaben der Geschäftsleitung 1 Die Geschäftsleitung ist dem Verwaltungsrat unterstellt und nimmt Die Geschäftsleitung (Zentrumsleitung) ist für den operativen Betrieb an den Sitzungen dieses Gremiums mit beratender Stimme und der Zentrum Eymatt AG zuständig. Antragsrecht teil. Sie informiert den Verwaltungsrat über wichtige und Die Aufgabenteilung zwischen dem Verwaltungsrat und der wesentliche Vorkommnisse. Geschäftsleitung wird in den Statuten im Grundsatz festgelegt sowie in 2 Die Geschäftsleitung hat folgende Aufgaben: einem separaten Geschäftsreglement konkretisiert. a s ie ist verantwortlich für die operative / betriebliche Führung des Unternehmens b sie setzt die Verwaltungsratsentscheide sowie die ihr gemäss Organi sationsreglement der Gesellschaft zugewiesenen Aufgaben um. Art. 12 Zusammenarbeit mit der Gemeinde 1 Die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und der Die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Nottwil / Zentrum Eymatt AG wird in einer Leistungsvereinbarung geregelt. dem Gemeinderat und der Zentrum Eymatt AG wird in einem 2 Der Verwaltungsrat berichtet dem Gemeinderat jährlich über seine mehrjährigen Rahmenvertrag festgelegt. Tätigkeit und die Erreichung der strategischen Ziele 3 Weitergehende Leistungen beruhen auf vertraglichen Vereinbarungen.
V Schlussbestimmungen Art. 13 Inkrafttreten Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Der Gemeinderat ist zuständig für das Inkrafttreten des Reglements. Annahme durch die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Nottwil. Art. 14 Übergangsbestimmungen 1 Den Zeitpunkt des ersten Amtsantrittes des Verwaltungsrates Der Gemeinderat regelt die notwendigen Übergangsbestimmungen. bestimmt der Gemeinderat. 2 Die abgeschlossenen Rechtsverhältnisse betreffend das Zentrum Eymatt gehen mit Inkrafttreten auf die neue Gesellschaft über, sofern diese nicht explizit gekündigt worden sind. Organigramm Zentrum Eymatt (bis 31.12.2015) Gemeindeversammlung Gemeinderat Nottwil Geschäftsführer/in Technischer Dienst Administration Pflegedienst Ökonomie Gastronomie Leitung Pflege und Betreuung Leitung Ökonomie Leitung Gastronomie Pflege Reinigung Küche Betreuung Wäscherei Cafeteria Nachtwache Mahlzeitendienst Aktivierung Mahlzeiten Tagesstruktur Organigramm Zentrum Eymatt AG (ab 1.1.2016) URF ENTW Generalversammlung Verwaltungsrat Revisionsstelle Geschäftsleitung Geschäftsführer/in* Administration Externe Dienste Bewohner / Personal / Finanzen Pflegedienst Ökonomie Gastronomie Leitung Pflege und Betreuung* Leitung Ökonomie* Leitung Gastronomie* EG Reinigung Küche 1. Stock Wäscherei Cafeteria 2. Stock Mahlzeitendienst 3. Stock Mahlzeiten Tagesstruktur Aktivierung * Mitglied Geschäftsleitung
TRAK TAN DU M 5 Beschlussfassung über die Varianten der Schulraumerweiterung mit entsprechendem Planungskredit 1. Ausgangslage: Der vorhandene Schulraum reicht nicht aus, um allen Schulkindern ab dem Schuljahr 2017/18 genügend Schulraum zu bieten. Laut Berechnungen eines externen Spezialisten müssen Schulräume für zusätzlich 3 Primarklassen geschaffen werden. Die Oberstufen-Schüler aus Nottwil besuchen die 3. Oberstufe in Buttisholz. Gemäss unseren Abklärungen verursacht eine in Nottwil geführte 3. Oberstufe keine Mehrkosten gegenüber der jetzigen Lösung, selbst wenn dafür entsprechender Schulraum geschaffen werden muss. Vom Kanton wurden wir zudem verpflichtet, entweder einen eigenen oder mit Buttisholz zusammen einen gemeinsamen Schulkreis zu bilden. Der Gemeinderat hat deshalb nach Beratung mit der Schulpflege entschieden, die 3. Oberstufe ab dem Schuljahr 2017/18 in Nottwil zu führen. Folglich müssen 3 zusätzliche Zimmer zur Verfügung stehen. Aufgrund kantonaler Vorgaben bieten wir ab dem Schuljahr 2016/17 zwei Kindergartenjahre an. Deshalb muss eine zusätzliche Kindergartenklasse geführt werden. Da aktuell eine Abteilung in einem Provisorium untergebracht ist, werden somit 2 neue Klassenzimmer benötigt. Neben den zusätzlichen Klassenzimmern werden auch neue IF- bzw. Gruppenräume benötigt. Es entspricht der heutigen Unterrichtsform, dass beim Unterricht vermehrt Gruppen gebildet und geschult werden. Die entsprechenden Räume sollten deshalb möglichst ans Klassenzimmer angrenzen. 2. Mögliche Varianten: Wir haben sehr viele denkbare Varianten der Schulraumerweiterung geprüft und deren Kosten berechnet: Neu- / An- / Aufbauten, Wohnungsmieten, Auslagerungen, Umnutzungen etc. Die Schulraumplanungskommission beurteilte alle Varianten. Sie empfiehlt Ihnen eine der folgenden Varianten zur Genehmigung: Aufstockung Schulhaus 2008 / Variante A: Schulhausneubau Variante B: Umbau Posträumlichkeiten • 8 Klassenzimmer • 3 Klassenzimmer und 3 IF- bzw. Gruppenräume auf • kompakter Bau zusätzlicher Etage (Schulhaus 2008) • Anzahl neuer IF-/Gruppen-/Fachräume wird noch • 5 Kindergartenzimmer im Zentrum Sagi Räume bestimmt (Umbau von Post & 2 Wohnungen) • Grösse & Raumeinteilung frei bestimmbar • Post kann nicht für Tagesstrukturen etc. verwendet • modern, energieeffizient, schallgeschützt werden • evtl. Erweiterung in 10 Jahren für Pavillon-Ersatz • Schulareal (Schulhaus 2008), Posträumlichkeiten • unterhalb jetzigem Schulareal (Bachmann-Land) Zentrum Sagi Standort • Nutzung Synergien (Lehrerzimmer, Pausenplatz) • Pausenplatz Neuanlage im Gebiet Hübeli • Verzögerung durch mögliche Einsprachen • Störung Schulbetrieb während Bauarbeiten • Standort Post direkt an Strasse Planungskosten • Fr. 840‘000 (in Investitionskosten enthalten) • Fr. 600‘000 (in Investitionskosten enthalten) • Aufstockung Schulhaus 2008: Fr. 2.2 Mio. • Umbau Post, Schaffung Pausenplatz: Fr. 3.5 Mio. • Neubau Schulhaus: Fr. 8.0 Mio. Investitionskosten • Kauf Posträumlichkeiten: Fr. 600‘000 • Land: Fr. 470‘000 (bereits gekauft) • Pausenplatz bei Post voraussichtlich in Miete oder Baurecht (keine Investition) • ca. Fr. 450‘000 (höher als bei A) Begründung: Wegfall Einnahmen 2 Wohnungen, Unterhaltskosten höher Jährliche Kosten • ca. Fr. 400‘000 (geringer als bei B) u. a. wegen Sanierungen Zentrum Sagi (Dach/ Heizung), Miete/Baurecht Pausenplatz, kürzere Abschreibungsdauer Wichtigste Termine: November-Dezember 2014 Vorbereitung, Ausschreibung Wettbewerb oder Projektstudie April 2015 Jurierung und Bekanntgabe der Gewinner Mai-August 2015 Einholung Kostenvoranschläge September/Oktober 2015 Urnenabstimmung Genehmigung Baukredit Oktober-Dezember 2015 Bewilligungsverfahren, Submission, Ausführungsplanung März 2016-Juni 2017 Ausführung
Sie können auch lesen