ONNWEILER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

Die Seite wird erstellt Niclas Neuhaus
 
WEITER LESEN
Bierfeld                                                         Otzenhausen
     Braunshausen                                                       Primstal
        Kastel                                   Schwarzenbach

              Nonnweiler                               Sitzerath

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde

       ONNWEILER                      Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler
                                                   Trierer Straße 5 · 66620 Nonnweiler · Telefon (0 6873) 6 60-0
                                                   e-Mail: amtsblatt@nonnweiler.de
               47. Jahrgang · Nummer 11 · Donnerstag, 12. März 2020
Wichtige                           Wegweiser
    Telefon-                           Rathaus                                                      Wir gratulieren
    Nummern                            Telefon (06873) 660-
    Gemeindeverwaltung:                Durchwahl-Nr.                                              Es vollenden am
    Telefon . . . (06873) 660-0                                                        16. 3. 20  Herr Herbert Becker, Sitzerath, Wadriller Str. 14,
                                                                       Durchwahl-Nr.
                                                                                                  sein 80. Lebensjahr
    Telefax . . . . (06873) 660 94
                                       Erdgeschoss:                                    18. 3. 20 Herr Manfred Heß, Schwarzenbach, Ziegelhütte 5,
    www.nonnweiler.de
                                       Abfallberatung . . . . . . . . . .         20              sein 87. Lebensjahr
    Bauhof:                            Abwasserwerk . . . . . . . . . .           16   18. 3. 20 Frau Mechtilde Terasa, Kastel, Im Hahnecken 44,
    Telefon (06873) 668244             Ausweise . . . . . . . . . . . . . . .     39              ihr 84. Lebensjahr
                                       Einwohnermeldeamt . . . .                  12   20. 3. 20 Frau Rosemarie Berwanger, Otzenhausen, Keltenweg 6,
    Bürgermeister:                     Führerscheine . . . . . . . . . .          39              ihr 80. Lebensjahr
    Dr. Franz Josef Barth              Gemeindekasse . . . . . . . . .            17   22. 3. 20 Frau Rosa Becker, Primstal, Mettnicher Str. 42,
    Telefon (06873) 66027              Gewerbeamt . . . . . . . . . . . .         13              ihr 94. Lebensjahr
                                       Kulturamt . . . . . . . . . . . . . . .    10   22. 3. 20 Frau Josefine Barth, Otzenhausen, Bahnhofstr. 39,
    1. Beigeordnete:                                                                              ihr 92. Lebensjahr
                                       Presse- und
    Petra Mörsdorf                                                                     Herzlichen Glückwunsch!          Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister
                                       Öffentlichkeitsarbeit . . . . .            10
    Telefon (06873) 9019 20            Liegenschaften . . . . . . . . . .         16
    Beigeordneter:                     Ordnungsamt/OPB . . . . . .                13
                                       Renten . . . . . . . . . . . . . . . . .   28
    Günther Barth
    Telefon (06873) 3 94
                                       Reisepässe . . . . . . . . . . . . .       12           Aus der Gemeinde
                                       Schulverwaltung . . . . . . . .            20
    Ortsvorsteher:                     Standesamt . . . . . . . . . . . . .       25
    Bierfeld                           Tourismus/Nationalpark                     19   Abholung der Reisepässe
    Thomas Lauer                       Umweltamt . . . . . . . . . . . . . .      20   Die Reisepässe, die bis 14. 2. bei der Gemeindeverwaltung beantragt
    Telefon (06873) 1414                                                               wurden, sind eingetroffen und können in Zimmer 8 abgeholt werden.
                                       Obergeschoss:                                   Den alten bzw. vorläufigen Pass bitte ich mitzubringen.
    Braunshausen                       Amtliches                                       Nonnweiler, 4. 3. 20
    Heinz Peter Koop                   Bekanntmachungsblatt . .                   31        Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth
    Telefon (06873) 1784               Bauamt . . . . . . . . . . . . . . . . .   26
    Kastel                             Bürgermeister . . . . . . . . . .          27   Geschwindigkeitskontrollen
    Dr. Magnus Jung                    Büroleiter . . . . . . . . . . . . . . .   22   Vom 16. bis 20. 3. führt die Gemeinde Marpingen im Auftrag der Ge-
                                       Ehe- und Altersjubiläen .                  23   meinde Nonnweiler in den Ortsteilen Otzenhausen, Primstal und
    Telefon (06873) 9 9191                                                             Schwarzenbach Radarkontrollen durch. Auch in anderen Ortsteilen und
                                       Friedhofsamt . . . . . . . . . . . .       24
    Nonnweiler                                                                         zu anderen Zeiten können Kontrollen stattfinden. Halten Sie bitte die
                                       Hallen/Bürgerhäuser . . .                  40   zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ein und helfen Sie mit, unsere
    Günther Barth                      Steuern und Abgaben . . .                  41   Straßen sicherer zu machen.
    Telefon (06873) 394                Wahlamt . . . . . . . . . . . . . . . .    21   Ich bitte zu beachten, dass bereits zahlenmäßig geringfügige Ge-
    Otzenhausen                        Wasserwerk . . . . . . . . . . . .         29   schwindigkeitsüberschreitungen schwerwiegende Auswirkungen ha-
    Petra Mörsdorf                                                                     ben können. So verlängert sich z. B. der Bremsweg bei einer Erhöhung
    Telefon (06873) 9019 20            Öffnungszeiten Rathaus:                         der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 60 km/h um 44 %; bei einer Er-
                                                                                       höhung der Geschwindigkeit von 50 auf 70 km/h verdoppelt er sich
    Primstal                           vormittags:                                     sogar. Während ein/e Fahrer/in, der/die mit 50 km/h unterwegs ist,
    Rainer Peter                       mo bis fr             8.30 – 12.00 Uhr          rechtzeitig vor einem Kind anhalten kann, das etwa 30 m vor ihm/ihr
    Telefon (06875) 5 79               nachmittags:                                    auf die Fahrbahn läuft, hat ein/e andere/r, der/die in der gleichen Si-
    oder (0170) 5 52 07 53             mo bis mi    13.30 – 15.30 Uhr                  tuation 70 km/h fährt, unmittelbar vor dem Kind noch eine Restge-
                                                                                       schwindigkeit von 58 km/h. Die angegebenen Werte gelten für eine
    Schwarzenbach                      do                  14.00 – 18.00 Uhr           gute, trockene Fahrbahn. Schlechte Straßen, Nässe, Glätte und abge-
    Manfred Bock                       freitags geschlossen                            fahrene Reifen verlängern den Bremsweg.
    Telefon (06873) 99 2158                                                            Nonnweiler, 5. 3. 20
    oder (0171) 5282237                Öffnungszeiten Standesamt:                            Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth
    Sitzerath                          Montag      9.00 – 12.00 Uhr                    Parkkontrollen
    Lieselene Scherer                  Dienstag    9.00 – 12.00 Uhr
                                                                                       Es wurde festgestellt, dass in manchen Straßen regelmäßig Bürger-
    Telefon (06873) 64154              Mittwoch    9.00 – 12.00 Uhr
                                                                                       steige als Parkplätze missbraucht werden, so dass Fußgänger auf die
                                       Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
                                                                                       Fahrbahn ausweichen müssen. Wegen der Gefahren insbesondere für
    Polizeiinspektion                  Freitag     9.00 – 12.00 Uhr                    Kinder und ältere Leute habe ich deshalb die Polizei um gelegentliche
    Nordsaarland                                                                       Durchführung von Parkkontrollen gebeten.
    (bei Tag und Nacht)                Mehrgenerationenhaus                            Nonnweiler, 5. 3. 20
    Telefon (06871) 90010              Nonnweiler (MGH):                                     Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth
    Polizeiwache Nonnweiler            und Nonnweiler Sozialruf
    Telefon (06873) 91900
                                                                                       Infotelefon Coronavirus
                                                      (06873) 660-73
                                                                                       Der Landkreis St. Wendel hat ein Infotelefon zum Coronavirus einge-
                                       mehrgenerationenhaus@nonnweiler.de
    Polizei-Notruf . . . . . . . 110                                                   richtet: Tel. (06851) 8015555 (Mo. – Fr. 8 bis 16 Uhr). Außerhalb der Zei-
    Feuerwehr-Notruf . . . . 112       Hallenbad . . . . . . (06873) 539               ten ist die saarlandweite Telefon-Hotline des Ministeriums für Soziales,
                                                                                       Gesundheit, Frauen und Familie erreichbar unter Tel. (0681) 5014422.

2
Der Bürgermeister informiert
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nach derzeitigem Stand gibt
es in der Gemeinde Nonnweiler keinen bestätigten Coronavirus-Fall.
Trotzdem bitte ich Sie die Hinweise in den Medien zu beachten. Es be-
steht kein Grund für übertriebene Sorge, aber eine besonnene Vor-
sorge ist angebracht. Entsprechend fand am Donnerstag, 5. März 2020,
eine Besprechung der Kreisbürgermeister mit Landrat Udo Reckten-
wald und dem Gesundheitsamt Sankt Wendel statt. Hier wurde verein-
bart, als Präventionsmaßnahme alle "Indoor"-Veranstaltungen mit grö-
ßeren Besucherzahlen, welche in den Zuständigkeitsbereich der Ge-
meinde fallen, bis Mitte April nicht durchzuführen. Im Rahmen dieser
Empfehlung/Absprache hat die Gemeinde Nonnweiler einige Veran-
staltungen, so auch den Ü50 Nachmittag mit Julanda Jochnachel, ab-
gesagt. Weitere können, je nach Ausbreitung der Viruserkrankung, fol-
gen. Ich bitte um ihr Verständnis und bleiben sie gesund!
Telekom will Sitzerath mit 4G-Mobilfunk ausbauen: Bereits seit län-
gerer Zeit bemüht sich die Gemeinde die mobile Netzversorgung im
Ortsteil Sitzerath zu verbessern. U.a. wurden rasterförmige Test-Mes-
sungen im Ort durchgeführt und als Argumentationshilfen zum Ausbau
verwandt. Unterstützt wurde die Gemeinde bei ihren Bemühungen
durch das Breitbandbüro des egoSaar in Saarbrücken. Eine weitere
Möglichkeit beim Ausbau der mobilen Netzversorgung schneller zum
Ziel zu gelangen, ist der Wettbewerb der Dt. Telekom „Wir jagen Funk-
löcher“, bei dem 50 Standorte in Deutschland mit schlechter Funkver-
sorgung ausgebaut werden. Nach der Zustimmung des Gemeinderates
hat die Gemeinde Nonnweiler am Wettbewerb teilgenommen und
wurde neben Nohfelden als saarländische Sieger ermittelt. Ich hoffe
auf die Umsetzung der Maßnahme noch in diesem Jahr. Die Lebens-
qualität in Sitzerath wird damit deutlich gesteigert.
                                   Dr. Franz Josef Barth, Bürgermeister

Abholung der Führerscheine
Die Führerscheine, die bis 28. 2. bei der Gemeindeverwaltung bean-
tragt wurden, sind eingetroffen und können in Zimmer 8 abgeholt wer-
den. Den alten bzw. vorläufigen Führerschein bitte ich mitzubringen.
Nonnweiler, 9. 3. 20
      Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Dr. Franz Josef Barth

Freiw. Feuerwehr Nonnweiler,
Lbz. Otzenhausen
Einladung: Gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde
Nonnweiler berufe ich hiermit eine Hauptversammlung für den Lösch-
bezirk Otzenhausen für Samstag, 14. 3. 2020, um 19 Uhr im Schu-
lungsraum des Feuerwehrgerätehauses Otzenhausen ein.
Tagesordnung: Neuwahl eines/r zweiten stellvertretenden Löschbe-
zirksführers/in.
Stimmberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrleute, die der Feuerwehr
seit mindestens drei Monaten angehören. Eine besondere Einladung
ergeht nicht.
Nonnweiler, 18. 2. 20       Der Bürgermeister: Dr. Franz Josef Barth

Einsätze der Freiw. Feuerwehr Nonnweiler
im Februar 2020
Um durch Stürme auf Straßen umgestürzte Bäume beiseite zu räumen,
hatten die folgenden Löschbezirke Einsätze: Braunshausen 2, Kastel
1, Nonnweiler 4, Otzenhausen 2 und Primstal 1 Einsatz.
Bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn A 1, bei dem sich ein Pkw
überschlug, leisteten die Löschbezirke Bierfeld, Nonnweiler und Prims-
tal Hilfe, sicherten die Unfallstelle, betreuten die Insassen des Fahr-
zeugs und säuberten die Fahrbahn.
Feuerwehrleute des Löschbezirks Nonnweiler leisteten zwei Feuersi-
cherheitswachen wegen Karnevalsveranstaltungen und sicherten die
Rathauserstürmung sowie den Rosenmontagsumzug.
Feuerwehrleute des Löschbezirks Otzenhausen leisteten ebenfalls
eine Feuersicherheitswache.
Der Löschbezirk Primstal löschte zwei Kleinbrände (einen Altpapier-
container und angezündeten Müll) und leisteten Feuersicherheitswa-
chen bei einer Fastnachtsveranstaltung.
Allen Beteiligten spreche ich Dank und Anerkennung für ihren Einsatz
aus.
Nonnweiler, 9. 3. 20           Der Bürgermeister: Dr. Franz Josef Barth

                                                                          3
Öffentliche Bekanntmachung                                                 1002/2, 1002/3, 1002/4, 1002/5, 2728/1004, 1005/1, 6871/1007,
                                                                               1008/1, 5964/1009, 6990/1009, 6987/1014, 1014/2, 1014/3, 1014/5,
    Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Ab-
                                                                               1014/6, 1019/3, 1019/5, 1019/6, 1021/1, 1022/1, 1023/1, 1023/2, 1023/3,
    teilung 5, 66822 Lebach, Dörrenbachstr. 2, Tel. (0681) 9712-900, Az.:
                                                                               1027/1, 1027/2, 1027/3, 1029/1, 1029/2, 1031/1, 1031/2, 1031/3,
    F-Ka 140/2020
                                                                               1032/1, 1032/2, 1037/1, 1040/2, 1043/2, 1043/4, 1043/7, 1043/8,
    Flurbereinigungsverfahren Kastel – Teilungsbeschluss vom 3. 3.             1043/9, 1043/10, 1043/12, 1043/14, 1043/15, 1043/16, 6815/1044,
    2020                                                                       1044/1, 1046/1, 1046/2, 1046/3, 6967/1047, 1047/1, 1047/7, 1047/11,
    I. Anordnung                                                               1047/13, 1047/15, 1047/16, 1047/18, 1047/19, 1047/20, 1047/21,
    1. Teilung des Flurbereinigungsgebietes                                    6034/1048, 6991/1048, 1049/1, 1049/2, 1049/3, 1049/4, 1050/, 1052/2,
    Das durch Flurbereinigungsbeschluss vom 4. 11.1 986 festgestellte und      1053/1, 1055/2, 1057/1, 1057/2, 1058/1, 1060/1, 1062/1, 1064/1,
    durch Beschluss vom 13. 3. 2008 geänderte Flurbereinigungsgebiet           1066/1, 1070/4, 1070/5, 1071/1, 1073/1, 1074/1, 1074/3, 1074/4, 1075/1,
    der Flurbereinigung von Kastel, Landkreis St. Wendel wird vom Lan-         1079/2, 1079/3, 1087/1, 6884/1093, 1093/1, 1095/1, 1096/1, 1096/2,
    desamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung als              1096/3, 1098/, 1099/, 1100/2, 1101/2, 1101/3, 1103/, 1107/3, 1107/4,
    obere Flurbereinigungsbehörde gemäß § 8 Abs. 3 Flurbereinigungs-           1107/5, 1108/, 1109/, 6628/1110, 6682/1110, 1111/3, 1112/1, 1112/4,
    gesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16. 3. 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt   1112/5, 1112/6, 1115/1, 1116/1, 1117/1, 1119/1, 1119/2, 6378/1121,
    geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. 12. 2008 (BGBl. I S.        6379/1121, 6381/1122, 1124/1, 1126/1, 6068/1127, 1127/1, 6542/1129,
    2794), wie folgt geteilt:                                                  6959/1130, 1130/2, 1130/3, 1130/5, 1130/6, 1131/1, 1131/2, 1131/3,
                                                                               1132/4, 1132/5, 1132/6, 1132/7, 1134/1, 6403/1137, 1137/1, 1137/2,
    1.1 Die nachstehend aufgeführten Grundstücke
                                                                               1138/3, 1138/4, 6297/1140, 1143/, 1147/1, 1147/2, 1152/1, 1156/4,
    Gemeinde Nonnweiler, Gemarkung Kastel                                      1156/6, 1156/7, 1157/1, 1157/2, 1160/1, 1161/1, 1161/2, 6925/1162,
    Flur 1, Flurstücksnummern: 562/2, 6766/565, 565/1, 565/2, 568/1,           1163/1, 1163/2, 1163/6, 1163/7, 1163/8, 1165/3, 1165/4, 6864/1166,
    568/2, 569/8, 569/9, 569/10, 569/11, 569/12, 571/1, 572/2, 572/3,          1166/3, 1166/4, 1166/5, 5415/1167, 6867/1167, 1168/, 1169/2, 1169/3,
    572/4, 574/1, 575/2, 575/3, 2441/576, 2442/576, 577/1, 580/1, 581/,        1172/2, 1172/3, 1173/3, 1173/4, 1173/5, 6605/1174, 1174/1, 6511/1176,
    583/1, 6373/585, 6374/585, 585/12, 585/14, 585/16, 585/18, 585/20,         1176/2, 1176/3, 1176/4, 6592/1181, 1181/1, 1190/1, 1191/1, 1191/4,
    585/22, 585/24, 585/26, 585/27, 586/5, 586/6, 590/3, 590/4, 590/8,         1191/5, 1191/6, 1191/7, 1191/8, 6414/1193, 6415/1193, 1194/1,
    590/9, 590/10, 591/3, 591/4, 594/1, 595/1, 596/1, 6891/599, 601/1,         5416/1195, 1198/1, 1200/1, 5628/1201, 1201/1, 1203/, 1204/2, 1206/1,
    601/2, 602/3, 602/4, 604/1, 604/4, 604/5, 5900/605, 3636/606,              1259/2, 6792/1260, 1260/1, 1260/2, 1260/3, 1260/4, 1260/5, 1260/6,
    3637/608, 609/1, 610/1, 611/, 612/1, 612/2, 612/3, 616/1, 616/2, 617/1,    2873/1262, 6926/1262, 1263/2, 1263/3, 1263/4, 1265/3, 1265/4,
    617/2, 621/2, 622/3, 622/5, 623/2, 624/2, 625/1, 626/2, 627/6, 627/8,      1265/5, 1270/10, 1270/11, 1270/12, 1270/13, 1270/14, 1276/4, 1276/5,
    5804/628, 628/2, 629/5, 631/12, 631/15, 631/16, 631/17, 631/18,            1276/6, 1276/7, 1277/3, 1277/4, 1279/1, 1280/1, 1280/3, 1280/4,
    631/19, 631/20, 631/21, 631/22, 631/25, 631/26, 631/27, 631/28,            1281/1, 1281/2, 1287/1, 6679/1288, 1288/1, 1291/, 6622/1292,
    631/31, 631/32, 632/7, 632/11, 6930/634, 634/3, 634/4, 634/7, 634/8,       6623/1292, 6624/1292, 2973/1293, 2974/1293, 1296/3, 1296/9,
    636/5, 636/6, 636/7, 636/12, 636/15, 6928/641, 644/, 645/1, 645/2,         1296/10, 1298/1, 1299/2, 1299/8, 1299/9, 1299/10, 1299/11, 1299/12,
    646/1, 662/, 3998/663, 3999/663, 4000/663, 664/1, 665/1, 666/1,            1299/13, 1299/14, 1299/15, 1299/16, 6362/1300, 1302/1, 1302/4,
    669/1, 669/2, 669/3, 669/4, 670/4, 670/6, 670/8, 670/9, 670/10,            1302/6, 1302/7, 1302/8, 1303/, 1304/5, 1304/6, 1304/7, 1304/8,
    670/11, 670/12, 670/13, 670/15, 670/17, 670/19, 670/21, 670/24,            1304/9, 1304/10, 6299/1307, 1308/1, 1309/1, 1310/1, 6887/1311,
    670/26, 672/1, 672/2, 673/2, 675/2, 676/3, 681/1, 683/1, 684/,             1311/3, 1311/5, 1311/6, 1311/7, 1311/8, 1311/9, 1311/10, 1311/11,
    5350/686, 5351/686, 687/1, 2937/688, 689/1, 3913/691, 694/2, 694/3,        1311/12, 1311/13, 1311/14, 1311/15, 6859/1313, 1315/1, 6301/1316,
    695/, 696/, 697/1, 3643/698, 700/1, 702/2, 704/4, 704/6, 705/, 707/4,      6281/1317, 6876/1318, 1318/4, 1318/6, 1318/7, 1318/9, 1318/10, 1318/11,
    708/5, 709/4, 710/5, 712/3, 713/3, 713/5, 713/6, 713/7, 713/9, 749/6,      1318/12, 1320/5, 1320/6, 1321/6, 1321/7, 1321/8, 1323/1, 1324/1,
    751/5, 751/8, 752/5, 753/6, 755/2, 770/13, 770/14, 770/15, 770/16,         1327/1, 1327/2, 1327/3, 1327/7, 1327/9, 1327/11, 1327/12, 1327/14,
    770/17, 770/22, 770/23, 770/25, 770/27, 770/28, 6528/780, 6627/780,        1327/15, 6914/1332, 1332/1, 1334/1, 6546/1335, 1336/1, 1336/2,
    6741/780, 6745/780, 6747/780, 6753/780, 6979/780, 6980/780, 780/2,         1336/3, 1337/1, 1337/2, 1339/2, 1339/3, 1339/5, 1339/6, 1343/39,
    780/3, 780/4, 780/5, 780/6, 780/7, 780/8, 780/9, 780/10, 780/11, 783/4,    1343/41, 1343/43, 1343/49, 1343/50, 1343/51, 1343/52, 1343/56,
    783/5, 783/6, 783/7, 783/8, 783/9, 783/10, 783/11, 783/12, 783/13,         1343/57, 1343/59, 1343/64, 1343/65, 1343/67, 1343/70, 1343/71,
    783/16, 783/19, 783/21, 783/22, 783/23, 783/24, 783/25, 784/3,             1343/72, 1343/73, 1343/74, 1343/75, 1343/77, 1343/78, 1343/85,
    6066/788, 788/1, 788/2, 788/3, 6242/790, 6749/794, 794/1, 794/2,           1343/86, 1343/88, 1343/89, 1343/90, 1343/94, 1343/96, 1343/97,
    794/3, 794/4, 6717/795, 6761/795, 6718/796, 6762/796, 6719/797,            1343/106, 1343/110, 1343/116, 1343/117, 1343/121, 1343/129, 1343/131,
    6720/797, 6916/798, 798/1, 799/1, 6950/800, 800/1, 6956/802, 802/1,        1343/133, 1343/134, 1343/135, 1343/136, 1343/137, 1343/138,
    803/1, 6228/806, 808/2, 809/2, 809/3, 810/1, 810/2, 810/3, 812/5,          1343/139, 1343/141, 1343/143, 1343/145, 1343/146, 1343/148,
    813/5, 815/5, 819/5, 819/6, 819/7, 821/3, 6823/823, 6839/823, 823/3,       1343/149, 1343/150, 1343/151, 1343/152, 1343/153, 1343/154,
    823/4, 823/5, 6838/824, 824/5, 824/6, 824/7, 824/8, 824/10, 824/11,        1343/155, 1343/156, 1343/157, 1343/158, 1343/159, 1343/160,
    824/12, 824/13, 824/15, 824/16, 824/19, 824/20, 825/2, 825/4, 825/5,       1343/161, 1352/2, 1352/3, 1352/4, 1352/5, 1353/9, 1353/11, 1353/13,
    825/6, 825/7, 825/8, 825/10, 825/11, 825/13, 825/15, 825/17, 826/12,       1353/15, 1353/17, 1353/25, 1353/31, 1353/34, 1353/44, 1353/46,
    826/13, 826/14, 826/17, 826/18, 6501/827, 6503/827, 827/5, 3149/828,       1353/47, 1353/48, 1353/49, 1353/50, 1353/51, 1353/52, 1353/53,
    3342/828, 6504/828, 829/, 831/5, 831/6, 831/7, 831/9, 831/13, 831/14,      1353/54, 1353/55, 1354/2, 1354/3, 1355/1, 1355/2, 1356/1, 3018/1357,
    831/15, 831/16, 831/17, 831/18, 831/20, 831/21, 831/22, 831/23, 832/4,     3019/1357, 1359/1, 1360/, 1361/1, 1361/2, 1362/5, 1362/6, 1362/8,
    832/5, 834/4, 834/5, 834/6, 835/2, 835/3, 836/4, 839/5, 839/8, 840/5,      1362/9, 1362/11, 1362/12, 3262/1363, 3263/1363, 1363/1, 1363/4,
    840/8, 841/4, 841/5, 841/6, 842/3, 842/4, 842/5, 843/2, 843/3, 843/4,      1363/5, 1363/6, 1363/7, 1363/8, 1364/2, 1364/3, 1364/4, 1364/5,
    2773/844, 844/4, 844/5, 844/6, 845/3, 845/4, 851/3, 851/4, 851/5,          1366/8, 1366/10, 1366/12, 1368/3, 1369/1, 1372/2, 1373/6, 1373/7,
    851/6, 851/7, 851/8, 852/2, 852/3, 852/5, 852/7, 852/8, 852/9, 854/1,      1373/8, 1373/9, 1374/21, 1374/23, 1374/24, 1374/25, 1429/1, 1429/2,
    854/2, 854/3, 862/3, 862/4, 862/5, 868/7, 868/8, 868/9, 868/10,            1429/4, 1429/5, 1429/6, 1429/7, 1429/8, 1429/9, 1429/10, 1429/11,
    868/11, 870/2, 870/3, 874/2, 874/3, 874/5, 874/6, 878/1, 6862/879,         1435/1, 1435/2, 1435/3, 1435/4, 1435/5, 1435/6, 1435/7, 1435/8,
    879/1, 880/1, 880/2, 881/4, 881/6, 881/8, 881/9, 881/10, 881/11,           1435/10, 1435/11, 1435/12, 1435/13, 1435/14, 1435/15, 1435/16,
    881/12, 881/13, 884/1, 886/1, 887/1, 887/2, 888/1, 888/2, 4598/889,        1435/17, 1435/18, 1435/19, 1435/20, 1435/21, 1435/23, 1435/24,
    5520/889, 6821/889, 889/1, 889/2, 889/3, 889/6, 889/7, 889/8, 889/9,       1435/27, 1435/30, 1435/31, 1435/32, 1435/33, 1435/36, 1435/38,
    889/10, 889/12, 889/13, 889/14, 889/15, 889/17, 889/18, 889/19,            1435/39, 1435/41, 1435/42, 1435/43, 1435/44, 1435/45, 1435/46,
    889/20, 892/, 895/1, 895/2, 6812/897, 6813/897, 6822/897, 2857/900,        1435/47, 1435/48, 1435/51, 1435/52, 1435/53, 1435/54, 1435/55,
    901/1, 902/1, 6711/905, 6710/906, 6981/906, 906/1, 6944/912,               1435/56, 1435/57, 1435/58, 1437/2, 1437/3, 1438/2, 1438/3, 1438/5,
    6943/913, 6945/914, 915/1, 917/1, 923/1, 928/1, 930/, 931/1, 2782/933,     1438/7, 1439/1, 1439/2, 5732/1442, 1442/1, 1442/2, 1445/1, 1446/1,
    2783/933, 935/1, 964/3, 964/4, 980/4, 980/5, 982/1, 983/8, 983/10,         1446/2, 1446/4, 1446/5, 1446/6, 1446/7, 1446/8, 1454/3, 1454/4,
    983/11, 983/12, 983/13, 984/2, 984/3, 984/4, 984/5, 985/2, 986/1,          1454/6, 1454/7, 1454/8, 1454/9, 1454/10, 1461/1, 1461/2, 1462/1,
    986/2, 988/2, 990/1, 990/2, 992/1, 992/2, 6348/995, 998/1, 998/2,          1462/2, 1466/1, 1466/2, 1467/1, 1469/1, 1469/2, 1470/1, 1470/3,
    998/3, 999/2, 999/4, 999/5, 999/6, 999/8, 999/9, 999/10, 1000/2,           1470/4, 6124/1471, 1471/5, 1471/9, 1471/10, 1471/11, 1471/12, 1471/13,
    1000/4, 1001/2, 1001/3, 1001/4, 1001/5, 5814/1002, 5815/1002,              1471/14, 1471/15, 1471/16, 1472/1, 5380/1474, 5381/1474, 1474/4,

4
1474/5, 1474/6, 1489/13, 1664/1, 1665/1, 1666/1, 1666/3, 1666/4,          a. Rathaus der Gemeinde Nonnweiler, Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler,
1667/4, 1667/5, 1667/6, 1672/4, 1672/5, 2894/1673, 1673/2, 1673/3,        Zimmer Nr. 5,
1676/1, 1679/1, 1679/4, 1679/5, 1679/6, 1679/7, 1680/, 1681/3, 1681/4,    b. Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,
1681/5, 1681/7, 1681/8, 1681/9, 1681/10, 1682/1, 1682/2, 1682/3,          Dörrenbachstraße 2, 66822 Lebach, Zimmer-Nr. 3.05.
1682/5, 1682/8, 1682/9, 1682/10, 1774/9, 1774/11, 1774/13, 1923/2,        IV. Begründung
1923/3, 1923/4, 1923/5, 1935/4, 1935/8, 1941/2, 1941/3, 1942/4,
1942/5, 1942/6, 1942/7, 1943/1, 1946/46, 1946/112, 1946/113,              1. Sachverhalt
1946/114, 1946/115, 1946/116, 1946/117, 1946/123, 1946/124,               Das Teilgebiet Kastel 1 (Ortslage) wird zur vorgezogenen Bearbeitung
1946/125, 1946/126, 1946/133, 1953/7, 1953/8, 1953/9, 1953/10,            aus dem mit Beschluss vom 4. 11. 1986 angeordneten Flurbereini-
1953/11, 1953/12, 1953/13, 1953/14, 1953/15, 1953/16, 1953/17,            gungsverfahren Kastel als selbständiges Verfahren abgetrennt. Die Ab-
1953/18, 1953/19, 1953/20, 1953/21, 1953/23, 1953/24, 1953/25,            trennung ist zur Vorbereitung und Herbeiführung des neuen Rechts-
1953/26, 1953/27, 1953/28, 1953/29, 1953/30, 2006/1, 2006/6,              zustandes durch Ausführungsanordnung (§ 61 FlurbG) bzw. Vorzeitige
2006/7, 2008/3, 2008/4, 2009/4, 2009/5, 2009/6, 2009/7, 2009/8,           Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG) in diesem Teilgebiet erforderlich.
2009/9, 2009/10, 2009/11, 2009/12, 2009/13, 2009/14, 2009/15,             2. Formelle Gründe
2009/16, 2009/17, 2009/18, 2009/19, 2009/20, 2009/21, 2009/22,            Rechtsgrundlage für den Teilungsbeschluss ist § 8 Abs. 3 FlurbG. Das
2009/23, 2009/25, 2009/27, 2009/28, 2009/29, 2009/30, 2009/31,            Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung hat
2009/32, 2009/34, 2009/35, 2009/36, 2009/37, 2009/39, 2009/41,            als obere Flurbereinigungsbehörde diesen Beschluss angeordnet. Der
2009/42, 2009/43, 2009/44, 2009/45, 2009/46, 2009/47, 2009/48,            Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Kastel ist
2009/49, 2009/50, 2009/51, 2009/52, 2009/53, 2009/54, 2009/55,            zur beabsichtigten Teilung des Flurbereinigungsgebietes in seiner Sit-
2009/56, 2009/57, 2009/58, 2009/59, 2009/62, 2009/63, 2009/64,            zung am 6. 2. 2020 gehört worden. Die Ausführungsanordnung (§61
2009/65, 2009/66, 2009/67, 2009/68, 2017/1, 2017/2, 2030/11,              bzw. §63 FlurbG) ist noch nicht erlassen, ein neuer Rechtszustand ist
2030/14.                                                                  nicht eingetreten. Die formellen Voraussetzungen für den Teilungsbe-
Flur 2, Flurstücksnummern: 3046/413, 413/8, 413/10, 413/17, 413/18,       schluss sind damit erfüllt.
413/25, 413/30, 413/32, 413/38, 413/47, 413/48, 413/50, 413/52,           3. Materielle Gründe
413/54, 413/56, 413/57, 415/4, 415/5, 422/6, 3092/469, 3089/470,
                                                                          Die Teilung des Verfahrensgebietes ist erforderlich, um die zeitliche
3086/473, 3097/473, 3084/474, 3082/475, 3080/476, 476/1,
                                                                          Abfolge der Verfahrensschritte an die vorhandenen Gegebenheiten an-
3078/477, 477/2, 3076/478, 478/2, 3075/479, 479/2, 3071/480,
                                                                          zupassen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren vor wirt-
3073/480, 480/2, 480/4, 3069/482, 482/2, 3065/483, 3067/483,
                                                                          schaftlichen Nachteilen zu bewahren. Bei dem neu entstehenden Flur-
483/4, 3063/484, 484/3, 3061/485, 491/5, 491/7, 492/5, 492/7,
                                                                          bereinigungsteilgebiet Kastel 1 (Ortslage) und dem verbleibenden Flur-
3059/494, 494/2, 495/1, 3049/497, 3045/498, 3055/498, 498/1,
                                                                          bereinigungsteilgebiet Kastel handelt es sich um verschiedenartig neu
499/3, 499/6, 499/7, 499/16, 499/17, 524/4, 524/8, 3020/538,
                                                                          zu ordnende Gebiete.
3021/538, 538/8, 538/9, 538/10, 538/11, 3159/590, 3160/590,
3162/590, 3219/590, 590/1, 590/14, 590/15, 590/20, 590/21, 590/22,        Das Flurbereinigungsteilgebiet Kastel 1 (Ortslage) beinhaltet im We-
590/23, 590/24, 590/46, 590/61, 590/62, 590/63, 590/64, 590/65,           sentlichen die Ortslage von Kastel mit privilegierten Flächen und An-
590/66, 590/67, 590/68, 590/69, 590/70, 3148/594, 3146/595,               lagen im Sinne des § 45 FlurbG und ist durch den Umstand geprägt,
3144/596, 597/4, 3138/598, 3136/599, 3131/600, 3134/600, 3213/601,        dass hier die Neuordnung der Grundstücke bereits abgewickelt ist und
601/1, 601/2, 601/3, 601/4.                                               der neue Rechtszustand wesentlich früher erreicht werden kann. In
                                                                          diesem Teilgebiet können für den allgemeinen Rechtsverkehr zeitnah
werden vom Flurbereinigungsverfahren Kastel abgeteilt und die Bo-
                                                                          eindeutige und klare Verhältnisse geschaffen werden. Der Flurbereini-
denordnung in diesem Gebiet als Flurbereinigungsteilverfahren Kastel
                                                                          gungsplan ist für das Teilgebiet Kastel 1 (Ortslage) bereits aufgestellt
1 (Ortslage) fortgeführt. Die aufgeführten Grundstücke entsprechen
                                                                          (Flurbereinigungsteilplan 1 (Ortslage)). Die plangenehmigten Maßnah-
dem Flurbereinigungsteilplan 1 (Ortslage) Stand Nachtrag IV. Das Flur-
                                                                          men des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem
bereinigungsteilverfahren Kastel 1 (Ortslage) hat eine Größe von
                                                                          Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) sind in diesem Bereich vollständig
69,8859 ha.
                                                                          umgesetzt. Die Durchführung von Grenzregulierungen und Vermes-
1.2 Der nicht in das abgetrennte neue Flurbereinigungsteilverfahren       sungsarbeiten ist hier abgeschlossen.
Kastel 1 (Ortslage) einbezogene Teil des ursprünglichen Flurbereini-
                                                                          Das verbleibende Flurbereinigungsteilgebiet Kastel beinhaltet die Feld-
gungsverfahrens Kastel bildet weiterhin das Teilgebiet der Flurbereini-
                                                                          und Waldlage. Hier sind genehmigte Maßnahmen des Planes nach §
gung von Kastel.
                                                                          41 FlurbG nur teilweise ausgeführt. Darüber hinaus besteht hier noch
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes                              weiterer Erschließungsaufwand und erhöhter Neuordnungsbedarf. Pla-
Die Flurbereinigungsteilgebiete werden nach Maßgabe der vorstehen-        nungen und Maßnahmen Dritter sowie die Anordnung und Durchfüh-
den Änderungen festgestellt.                                              rung eines großflächigen Zwangsversteigerungsverfahrens (betroffen
3. Teilnehmergemeinschaft                                                 sind ca. 1/6 des Flurbereinigungsgebietes) tragen ebenfalls zur Kom-
Mit diesem Teilungsbeschluss entstehen keine neuen Teilnehmerge-          plexität der hier anstehenden Probleme und Zielsetzungen bei und be-
meinschaften im Sinne von § 16 FlurbG. Die bisherige Teilnehmerge-        einträchtigen eine zeitnahe Abwicklung des Flurbereinigungsverfah-
meinschaft bleibt bestehen. Der Vorstand der bisherigen Flurbereini-      rens.
gung von Kastel führt die Geschäfte für beide Teilgebiete fort.           Um die Vorteile für die bereits regulierte und aufgemessene Ortslage
4. Zeitweilige Einschränkung der Grundstücksnutzung                       wirksam werden zu lassen und den neuen Rechtszustand herbeizu-
                                                                          führen, ist die Heraustrennung und eigenständige Bearbeitung des
Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Be-
                                                                          Flurbereinigungsteilgebietes Kastel 1 (Ortslage) erforderlich. Dadurch
kanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des
                                                                          kann hier der vorläufige Charakter des bisher erfolgten Besitzübergan-
Flurbereinigungsplanes die im Anordnungsbeschluss vom 4. 11. 1986
                                                                          ges und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit beendet und die
festgelegten zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung
                                                                          Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Teilnehmer über
in beiden Teilgebieten unverändert fort.
                                                                          ihre neuen Grundstücke verfügen können (z.B. Belastung, Veräuße-
II. Anordnung der sofortigen Vollziehung                                  rung, Erbauseinandersetzung usw.). Die im Anordnungsbeschluss vom
Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) nach   4. 11. 1986 festgelegten Ziele sind für den Bereich des Teilgebietes Kas-
§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in         tel 1 (Ortslage) erreicht.
der jeweils gültigen Fassung bzw. letzten Änderung wird angeordnet        4. Gründe für die sofortige Vollziehung
mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wir-
                                                                          Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden
kung haben.
                                                                          Interesse der Teilnehmer. Er liegt insbesondere im Interesse der Teil-
III. Hinweise                                                             nehmer im Teilgebiet Kastel 1 (Ortslage) zeitnah das Eigentum an ihren
1. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Übersichtskarte              neuen Besitzstücken zu erhalten. Ansonsten würde sich der Eintritt des
Je ein Abdruck dieses Teilungsbeschlusses mit Begründung und eine         neuen Rechtszustandes für alle verzögern und den Grundstücksver-
Übersichtskarte liegen 2 Wochen lang vom ersten Tag nach der öffent-      kehr behindern. Dadurch könnte die Mehrheit der zufriedenen Teilneh-
lichen Bekanntmachung an während der allgemeinen Dienststunden            mer u.a. Schaden dadurch erleiden, dass z. B. Kreditinstitute die für In-
zur Einsichtnahme der Beteiligten aus bei:                                vestitionen notwendigen Darlehen auf den alten, unter Umständen in

                                                                                                                                                      5
der Natur durch die vorläufige Besitzeinweisung verschwundenen             Auszug aus dem Nachbarrechtsgesetz - - -i
    Grundstücken nur ungern oder gar nicht sichern. Der Flurbereinigungs-
    plan für das Teilgebiet Kastel 1 (Ortslage) (Flurbereinigungsteilplan 1)   vom 28. 2. 1973
    ist bereits den Beteiligten gegenüber bekanntgegeben worden. Es            § 48: Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke:
    steht nun an, diesen umgehend auszuführen als Voraussetzung für die        Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit
    Berichtigung der öffentlichen Bücher. Demgegenüber könnte durch            Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrund-
    aufschiebende Wirkung möglicher Rechtsbehelfe eine erhebliche zeit-        stücken – vorbehaltlich des § 50 – folgende Abstände einzuhalten:
    liche Verzögerung im Verfahrensablauf eintreten.                           1. mit Bäumen (ausgenommen Obstbäume), und zwar
    Die sofortige Vollziehung liegt auch im öffentlichen Interesse. Die Maß-   a) sehr stark wachsenden Bäumen mit artgemäß ähnlicher Ausdeh-
    nahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Dorferneuerung         nung wie Bergahorn (Acer Pseudoplatanus), Sommerlinde (Tilia platy-
    und die damit investierten öffentlichen Mittel tragen ganz erheblich zur   phyllos), Pappelarten (Populus), Platane (Platanus acerifolia), Rosskas-
    Erhaltung der Land- und Forstwirtschaft, der Kulturlandschaft sowie        tanie (Aesculus hippocastanum), Stieleiche (Quercus robur), ferner
    zur Tourismusförderung und einer zukunftsfähigen, attraktiven Dorf-        Douglasfichte (Pseudotsuga taxifolia), Fichte (Picea abies), österreichi-
    entwicklung bei. Im Hinblick auf den raschen Strukturwandel in den         sche Schwarzkiefer (Pinus nigra austriaca), Atlaszeder (Cedrus atlan-
    ländlichen Bereichen ist es erforderlich, dass die mit den Maßnahmen       tica): 4 m;
    angestrebten Ziele möglichst schnell verwirklicht werden. Auch ist der
                                                                               b) stark wachsenden Bäumen mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie
    Eigentumsübergang zwingende Voraussetzung für die weitere Planung
                                                                               Hainbuche (Carpinus betulus), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Weiß-
    und Ausführung von Maßnahmen der Kommune und sonstiger öffent-
                                                                               birke (Betula pendula), Zierkirsche (Prunus serrulata), Kiefer (Pinus syl-
    licher Träger. Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen
                                                                               vestris), Lebensbaum (Thuja occidentalis): 2 m;
    Vollziehung liegen damit vor (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO).
                                                                               c) allen übrigen Bäumen: 1,5 m;
    V. Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                               2. mit Obstbäumen, und zwar
    Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat
    nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch            a) Walnußsämlingen: 4 m;
    erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift     b) Kernobstbäumen, auf stark wachsenden Unterlagen veredelt, sowie
    einzulegen bei dem:                                                        Süßkirschenbäumen und veredelten Walnußbäumen: 2 m;
    Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-                  c) Kernobstbäumen, auf schwach wachsenden Unterlagen veredelt, so-
    lung, Abteilung Landentwicklung, Dörrenbachstr. 2, 66822 Lebach            wie Steinobstbäumen, ausgenommen Süßkirschenbäume: 1,5 m;
    oder                                                                       3. mit Sträuchern (ausgenommen Beerenobststräuchern), und zwar
    Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwick-                  a) stark wachsenden Sträuchern mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung
    lung, Zentrale, Von der Heydt 22, 66115 Saarbrücken.                       wie Alpenrose (Rhododendron-Hybriden), Haselnuß (Coryplus avella-
    Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist      na), Felsenmispel (Cotoneaster bullata), Flieder (Syringa vulgaris),
    (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser          Goldglöckchen (Forsythia intermedia), Wacholder (Juniperus commu-
    Frist bei der Behörde eingegangen ist.                                     nis): 1 m;
    Hinweis: Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.           b) allen übrigen Sträuchern: 0,5 m;
                            Im Auftrag: Forster (DS) (Vermessungsdirektor)     4. mit Beerenobststräuchern, und zwar
                                                                               a) Brombeersträuchern: 1 m;
                                                                               b) allen übrigen Beerenobststräuchern: 0,5 m;
                                                                               5. mit einzelnen Rebstöcken: 0,5 m;
                                                                               6. mit Baumschulbeständen: 1 m; wobei die Gehölze mit Ausnahme
                                                                               der Baumschulbestände von Sträuchern und Beerenobststräuchern
                                                                               die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei denn, dass die Ab-
                                                                               stände nach Nummern 1 oder 2 eingehalten werden;
                                                                               7. mit Weihnachtsbaumpflanzungen: 1 m; wobei die Gehölze die Höhe
                                                                               von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei denn, dass die Abstände
                                                                               nach Nummer 1 eingehalten werden.
                                                                               § 49: Grenzabstände für Hecken:
                                                                               (1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks
                                                                               haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken – vorbehalt-
                                                                               lich des § 50 – folgende Abstände einzuhalten:
                                                                               1. mit Hecken über 1,5 m Höhe: 0,75 m;
                                                                               2. mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe: 0,5 m;
                                                                               3. mit Hecken bis zu 1 m Höhe: 0,25 m;
                                                                               (2) Hecken im Sinne des Absatzes 1 sind Schnitt- und Formhecken,
                                                                               und zwar auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht geschnitten werden.
                                                                               § 50: Ausnahmen:
                                                                               (1) Die doppelten Abstände nach den §§ 48 und 49, in den Fällen des
                                                                               § 48 Nr. 1 a und Nr. 2 a jedoch die eineinhalbfachen Abstände mit Aus-
                                                                               nahme der Abstände für die Pappelarten (Populus), sind einzuhalten
                                                                               gegenüber Grundstücken, die
                                                                               1. dem Weinbau dienen;
                                                                               2. landwirtschaftlich, erwerbsgärtnerisch oder kleingärtnerisch genutzt
                                                                               werden, sofern nicht durch Bebauungsplan eine andere Nutzung fest-
                                                                               gelegt ist oder durch Bebauungsplan dieser Nutzung vorbehalten sind.
                                                                               (2) Die §§ 48 und 49 gelten nicht für
                                                                               1. Anpflanzungen, die hinter einer undurchsichtigen Einfriedung vorge-
    Im Kartenauszug zur öffentlichen Bekanntmachung ist die Grenze des
                                                                               nommen werden und diese nicht überragen.
    Flurbereinigungsgebiets von Kastel als schwarz strichlierte Linie und
    die Abgrenzung des Teilgebiets Kastel 1 (Ortslage) als durchgezogene       2. Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu
    schwarze Linie nachrichtlich dargestellt. Dieser Kartenauszug ist nicht    öffentlichen Grünflächen und zu Gewässern.
    Bestandteil des entscheidenden Teils dieses Beschlusses, er dient le-      3. Anpflanzungen zum Schutze von erosions- oder rutschgefährdeten
    diglich der Information über die Lage der Verfahrensgebiete.               Böschungen oder steilen Hängen;

6
4. Anpflanzungen gegenüber Grundstücken, die außerhalb eines im           Die Sprechstunde des Ortsvorstehers findet zukünftig dienstags zwi-
Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen und nicht in einem Bebau-          schen 18 und 19 Uhr wöchentlich im Haus der Vereine (Wiesbach-
ungsplan als Bauland ausgewiesen sind, die geringwertiges Weideland       straße 1) statt.                        Rainer Peter, Ortsvorsteher
(Hutung) oder Heide sind oder die landwirtschaftlich oder gartenbau-
lich nicht genutzt werden, nicht bebaut sind und auch nicht als Hof-      Protokoll der Sitzung des Ortsrates Primstal
raum dienen.
                                                                          Montag, 27. 1. 2020, 19 bis 20.35 Uhr, im Schulungsraum der Feuer-
§ 51: Berechnung des Abstandes:                                           wehr, Lbz. Primstal.
Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes, des Strauches, der        Anwesende Ortsratsmitglieder: Michael Andres, Werner Backes, Rainer
Hecke oder des Rebstockes bis zur Grenzlinie gemessen, und zwar
                                                                          Haupenthal, Hildegard Kasper, Dieter Kautenburger, Klaus Kuhn, Lars
an der Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden austritt.
                                                                          Pesch, Rainer Peter, Jonas Reiter und Heike Rodewald; entschuldigte
§ 54: Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen:                     Ortsratsmitglieder: Jessica Werno.
(1) Mit Spaliervorrichtungen und Pergolen, die eine flächenmäßige Aus-    Tagesordnung: – öffentlich –
dehnung der Pflanzen bezwecken, und die nicht höher als 2 m sind,
                                                                          1. Eröffnung der Sitzung
ist ein Abstand von 0,50 m, und, wenn sie höher als 2 m sind, ein um
das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand von der Grenze einzuhalten.         2. FFW Löschbezirk Primstal – Kurzeinweisung durch Wehrführung
(2) Absatz 1 gilt nicht in den in § 50 Abs. 2 genannten Fällen.           3. Bürger fragen
§ 55: Ausschluss des Beseitigungsanspruchs:                               4. Stellungnahme des Ortsrates zu den Umstrukturierungsmaßnahmen
                                                                             der Kreissparkasse
(1) Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen, Spaliervorrich-
tungen und Pergolen, die geringere als die in den §§ 48 bis 54 vorge-     5. Namensgebung für „Haus der Vereine“
schriebenen Abstände einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nach-        6. CDU-Antrag: Planung „Kirmesplatz“ zur Erweiterung der Nutzungs-
bar nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Anpflanzen oder der             möglichkeiten
Herstellung Klage auf Beseitigung erhoben hat. Dies gilt nicht für An-    7. CDU-Antrag: Erhalt charakteristischer Grabsteine aus dem in Abräu-
pflanzungen an der Grenze eines Wirtschaftsweges.                            mung befindlichen Gräberfeldes
(2) Werden für die in Absatz 1 genannten Anpflanzungen Ersatzpflan-       8. SPD-Antrag zur Mariengrotte: Anbringen eines Geländers, Installa-
zungen vorgenommen, so gelten die §§ 48 bis 54.                              tion einer LED-Beleuchtung um die Maria, Aufstellen zweier zusätz-
                                                                             lichen Bänke
                                                                          9. SPD-Antrag: 1. Priorität für den Einlauf Haaggraben bei der Umset-
                                                                             zung der Hochwasserschutzmaßnahmen
                     Ortsteile                                            10. Mitteilungen und Anfragen
                                                                          – nichtöffentlich –
                                                                          11. Bushaltestelle Hohlstraße
                                                                          12. Grundstücksangelegenheit
                            Bierfeld                                      13. Mitteilungen und Anfragen
                                                                          1. Eröffnung der Sitzung
Jagdgenossenschaft Bierfeld
Hiermit erinnere ich an die Genossenschaftsversammlung am Don-            Ortsvorsteher Rainer Peter eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwe-
nerstag, 12. 3. 20. Die Versammlung beginnt um 18 Uhr in der Park-        senden Mitglieder des Ortsrates sowie die anwesenden Bürger. Die Ta-
schenke Simon. Die Tagesordnung wurde in KW 8 veröffentlicht.             gesordnung wird ohne Änderungen und Erweiterungen bestätigt.
                                  Heinz-Josef Lauer, Jagdvorsteher        2. FFW Löschbezirk Primstal – Kurzeinweisung durch Wehrfüh-
                                                                             rung
                             Kastel                                       Rainer Peter bedankt sich bei der Löschbezirksführung für die Einla-
                                                                          dung ins Feuerwehrgerätehaus. Der Löschbezirksführer Thomas Glä-
Mitteilungen des Ortsvorstehers                                           ser stellt den Löschbezirk Primstal in einem Kurzvortrag vor: Mit 66 Ak-
• Die Picobello-Aktion findet am Samstag, 14. März, statt. Wir treffen    tiven ist Primstal der größte Löschbezirk in der Gemeinde Nonnweiler.
uns um 9 Uhr auf dem Marktplatz. Alle Bürgerinnen und Bürger sind         Außerdem gibt es in Primstal den einzigen Spielmannszug im Land-
eingeladen, sich einzubringen.                                            kreis St. Wendel. Ein Jahresrückblick auf das Jahr 2019 wird gegeben
                                                                          – bei den Einsätzen besonders in Erinnerung geblieben ist der Groß-
• Die Bauarbeiten für die Windkraftanlagen am Wenzelstein beginnen
                                                                          brand an den Handenbergsmühlen.
demnächst. Mit Beeinträchtigungen muss gerechnet werden. Ich lade
daher kurzfristig zu einer Bürgerinformationsveranstaltung mit der        In 2020 wird der alte Mannschaftstransportwagen durch ein neues
Firma Abo-Wind am Donnerstag, 12. März, um 18 Uhr ins Feuerwehr-          Fahrzeug ersetzt. Außerdem steht in diesem Jahr die Herstellung einer
gerätehaus.                                                               verlässlichen Notstromversorgung am Gerätehaus im Fokus.
                                         Magnus Jung, Ortsvorsteher
                                                                          3. Bürger fragen
                        Nonnweiler                                        In diesem Tagesordnungspunkt spricht ein Bürger die Tagesordnungs-
                                                                          punkte 7 (Friedhof) und 9 (Hochwasserschutzmaßnahmen am Haag-
Mitteilung des Ortsvorstehers                                             graben) an. Die entsprechenden Fragen werden in den jeweiligen Ta-
Saarland Picobello 2020: Am Samstag, 14. März, beteiligen wir uns         gesordnungspunkten nochmal thematisiert.
an der saarlandweiten Picobello-Aktion für eine saubere Umwelt.           Außerdem gibt es eine Frage zum Schüler-Busverkehr von Hermeskeil
Hierzu treffen wir uns um 9.30 Uhr auf dem Dorfplatz. Der Ortsrat freut   nach Primstal. Hier gibt es nachmittags ab Nonnweiler nur ein unzu-
sich über helfende Mitbürgerinnen und Mitbürger, Vereine und Grup-        reichendes Angebot. Der Ortsvorsteher wird sich des Themas anneh-
pen, die uns bei der Reinigungsaktion im und um unseren Ort mithelfen     men. Außerdem wird von Jonas Reiter auf eine Resolution bzgl. des
und die Aktion unterstützen. Zum Abschluss der Picobello Aktion wird      länderübergreifenden Schülerverkehrs verwiesen, die in der nächsten
zum Imbiss eingeladen.                   Günther Barth, Ortsvorsteher     Sitzung des Gemeinderates auf der Tagesordnung erscheinen wird.
                           Hermann Josef Simon, stellv. Ortsvorsteher     4. Stellungnahme des Ortsrates zu den Umstrukturierungsmaß-
                                                                             nahmen der Kreissparkasse
                           Primstal                                       Die Kreissparkasse St. Wendel hat ihre Filialstruktur umgebaut und die
                                                                          Geschäftsstelle Primstal zu einer Filiale des Beratungscenters Otzen-
Mitteilungen des Ortsvorstehers                                           hausen abgestuft. Die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot wer-
Aus organisatorischen Gründen führen wir die Picobello-Aktion nicht       den massiv eingeschränkt. In der kommunalen Entwicklung in Primstal
zentral am kommenden Samstag durch, sondern nach Absprache mit            zeigt sich seit 1974 immer wieder, dass einzelne Elemente des Unter-
Gruppen und Vereinen in Einzelmaßnahmen in den kommenden Wo-              zentrums Primstal verloren gehen. Diese Entwicklung muss streng be-
chen.                                                                     obachtet werden und mögliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

                                                                                                                                                     7
Der Ortsrat beschließt einstimmig folgende Stellungnahme: „Nach             Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Einlauf Haaggraben wie vom Amt in
    Schließung der Volksbank-Geschäftsstelle in Primstal hat nunmehr die        Lebach geplant bereits im Frühjahr 2020 durchzuführen.
    Kreissparkasse St. Wendel im Zuge ihrer Umstrukturierung in Primstal        Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
    ihre Präsenz reduziert. Primstal ist zur Filiale des Beratungscenters Ot-   Die Sitzung wird um 20.35 Uhr geschlossen.
    zenhausen herabgestuft worden. Wenn auch die Beratungskapazität
                                                                                                                           Rainer Peter, Ortsvorsteher
    nach Information der KSK erhalten worden sei, für den Normalbank-
    kunden sind die Schalteröffnungszeiten in erheblicher Weise einge-
    schränkt worden. Der Ortsrat Primstal stellt mit Sorge fest, dass die                            Schwarzenbach
    Funktion eines funktionierenden Unterzentrums Primstal neben dem
    Unterzentrum Nonnweiler-Otzenhausen weiter ausgedünnt wird. Der             Mitteilung des Ortsvorstehers
    Ortsrat Primstal fordert von allen Entscheidungsträgern in unserer Ge-      Aktion Picobello: Am Samstag, 14. 3., treffen sich alle Helfer um 10
    meinde, im Kreis und im Land die im Landesentwicklungsplan festge-          Uhr am Sportlerheim. Bis 12 Uhr wollen wir unsere Wege und Plätze
    schriebene Aufgabe des Unterzentrums Primstal zu beachten und               usw. von Unrat befreien. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herz-
    nicht weiter zu schwächen. Durch eine solche Schwächung geht in er-         lich eingeladen zu dieser Aktion.
    heblicher Weise Wohnqualität verloren.“                                     Manfred Bock, Ortsvorsteher          Daniel Barth, stellv. Ortsvorsteher
    5. Namensgebung für „Haus der Vereine“
    Eine Jury bestehend aus den beiden ehemaligen und den beiden ak-                                       Sitzerath
    tuellen Ortsvorstehern, Kurt Rech, Klaus Kuhn, Rainer Peter und Jonas
    Reiter, hat sich in der vergangenen Woche bei Bürgermeister Dr. Franz
                                                                                Mitteilung der Ortsvorsteherin
    Josef Barth getroffen. Nach kurzer Diskussion entscheidet sich das          Sitzerather Aktionstag – Picobello: Der Sitzerather Aktionstag in Ver-
    Gremium einstimmig für „Haus der Vereine“. Ortsvorsteher Rainer             bindung mit der Picobello-Aktion findet am Samstag, 28. März, an ver-
    Peter übernimmt den Vorschlag und schlägt dem Ortsrat vor, den              schiedenen Örtlichkeiten statt. Treffpunkt ist um 9 Uhr am Kelterhaus.
    Namen „Haus der Vereine“ zu bestätigen.                                     Unter dem Motto „Unseren Ort schöner gestalten“ werden gleich meh-
    Der Beschluss wird einstimmig gefasst.                                      rere Schwerpunkte gezielt in Angriff genommen. Neben dem traditio-
                                                                                nellen Einsammeln von weggeworfenem Unrat auf der Gemarkung Sit-
    6. CDU-Antrag: Planung „Kirmesplatz“ zur Erweiterung der Nut-
                                                                                zerath, werden notwendige Maßnahmen an der Grillhütte durchgeführt.
       zungsmöglichkeiten
                                                                                Sowohl Rückschnittarbeiten am Brunnen, als auch die Neubepflanzung
    Die ISEK-Studie enthält umfangreiche Aussagen zum Kirmesplatz.              der Blumenkübel am Dorfplatz und auf dem Friedhof sind vorgesehen.
    Diese sollen in einer Planung aufgegriffen werden mit den Zielen: Be-       Das Projekt „Barrierefreier Zugang“ der Nagelschmiede und des Kel-
    lebung des Platzes, Herstellung einer multifunktionalen Nutzbarkeit,        terhauses wird ebenfalls begonnen.
    Nutzungsmöglichkeiten für Menschen allen Alters, Einbeziehung des           Um diese Gemeinschaftsaktionen umzusetzen, bedarf es wieder vieler
    Wehres im Dorfbach in das Platzumfeld sowie Wohnmobilstellplätze.           Mitmacher. So kann jeder ganz individuell zur Gestaltung unseres
    Die Funktion eines Festplatzes darf dabei in keiner Weise einge-            Ortes beitragen. Deshalb laden wir neben den Vereinen und Gruppen
    schränkt werden. Der Ortsrat beantragt eine Überplanung des Kirmes-         auch alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zum Mithelfen ein.
    platzes gemäß den Anmerkungen dazu in der ISEK-Studie.
                                                                                Lieselene Scherer, Ortsvorsteherin Volker Paulus, stellv. Ortsvorsteher
    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
    7. CDU-Antrag: Erhalt charakteristischer Grabsteine aus dem in Ab-          Niederschrift
       räumung befindlichen Gräberfeldes                                        über die Sitzung 1/2020 des Ortsrates Sitzerath am 19. Febr. 2020
    Die Gestaltung eines Friedhofes ist Teil der Dorfkultur. Die Bestattungs-   in der Benkelberghalle in Sitzerath.
    formen und die Grabgestaltung unterliegen einem ständigen Wechsel           Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ortsvorsteherin Lieselene Sche-
    seit allen Zeiten. Mit der Abräumung eines Grabfeldes geht jedes Mal        rer die Mitglieder des Ortsrates: Barth Martina, Hilgers Michael, Müller
    ein Stück Kulturgeschichte unseres Dorfes verloren. Aus diesem Grund        Siegfried, Paulus Volker, Petit Dierk, Schmitt Michael, Schmitt Stefan,
    macht es Sinn, bei solchen Abräumungsaktionen einige charakteristi-         Trampert Wolfgang. Beginn 20 Uhr; Ende 21.30 Uhr.
    sche Grabsteine zur Seite zu stellen.                                       Ortsvorsteherin Lieselene Scherer begrüßt die anwesenden Ortsrats-
    Beschlussvorschlag: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, mit den Grab-        mitglieder sowie die erschienenen Zuhörer. Frau Scherer stellt fest,
    inhabern und der Gemeindeverwaltung einige Grabsteine an geeigne-           dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ortsrat be-
    ter Stelle zur Seite zu stellen.                                            schlussfähig ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Ortsvor-
    Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.                          steherin, den Tagesordnungspunkt 3 umzubenennen in:
    8. SPD-Antrag zur Mariengrotte: Anbringen eines Geländers, In-              Informationen der Ortsvorsteherin zur Gründung des „Förderverein
       stallation einer LED-Beleuchtung um die Maria, Aufstellen                Dorfentwicklung Sitzerath e.V.“
       zweier zusätzlichen Bänke                                                Abstimmung: einstimmig
    Der Antrag wird vom Sprecher der SPD-Fraktion Klaus Kuhn und vom            Tagesordnung: – Öffentlicher Teil –
    Ortsvorsteher erläutert.                                                    1. Mobilfunkausbau in Sitzerath
    Der Antrag wird einstimmig angenommen.                                      2. Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
    9. SPD-Antrag: 1. Priorität für den Einlauf Haaggraben bei der Um-          3. Informationen der Ortsvorsteherin zur Gründung des „Förderverein
       setzung der Hochwasserschutzmaßnahmen                                       Dorfentwicklung in Sitzerath e.V.“
    Das Ortsratsmitglied Klaus Kuhn gibt folgende Erklärung ab: Im Rah-         4. Antrag der Ortsvorsteherin zur Erneuerung der „Tempo 30 Schilder“
    men der Hochwasserschutzmaßnahmen werden in Primstal im Auftrag                und der dazugehörigen Straßenmarkierungen
    der Gemeinde mit dem Landesamt für Vermessung, Geoinformatik und            5. Sitzerather Aktionstag
    Landentwicklung in Lebach 15 Maßnahmen durchgeführt. Die erste
                                                                                6. Mitteilungen und Anfragen
    Maßnahme Wiesbach 1 Offenlegung des Bachbettes ist bereits erfolgt,
    zwei weitere Maßnahmen werden am Wiesbach folgen. Als nächste               Beratung, Beschlussfassung und Abstimmungsergebnisse:
    Maßnahme sollte der Einlauf Haaggraben durchgeführt werden. Hier            1) Mobilfunkausbau in Sitzerath
    besteht die Gefahr, dass bei einem längeren Starkregen durch mitge-         Die Mobilfunksituation in Sitzerath ist mangelhaft. Darüber haben sich
    führtes Geröll, Laub und Äste sich der Einlaufschacht verstopft und an      Ortsvorsteherin und Ortsrat immer wieder in den vergangenen Jahren
    den anliegenden Häuser die Keller flutet. Nur durch den umsichtigen         in Bürgergesprächen mit Ministerpräsident Tobias Hans bzw. den
    Einsatz der Anwohner konnte dies bisher verhindert werden. Zu den           Landtags- und Bundestagsabgeordneten beklagt. Die Funkloch-Mel-
    auftretenden Schäden an den Häusern der Anwohner, kommt eine wei-           destelle wurde durch unsere vielfachen Meldungen auf uns aufmerk-
    tere große Gefahr hinzu. In den angrenzenden Häuser ist in den Kel-         sam. Dies wurde dann auch von offizieller Seite dokumentiert. Aktuell
    lerräumen Heizöl gelagert, im Überschwemmungsfall könnte Heizöl in          hat sich die Telekom zum Ziel gesetzt, verstärkt Funklöcher zu schlie-
    den Wiesbach gelangen und dadurch die Wasserversorgung an der               ßen und hat deshalb die Initiative „Wir jagen Funklöcher“ ins Leben
    Bohrung 1 gefährden.                                                        gerufen. Die Bewerbung zur Teilnahme an dieser Initiative hat der Ge-

8
meinderat am 26. 9. 2019 beschlossen. Die Prüfung zur Verbesserung          nahmen an der Grillhütte durchgeführt. Außerdem werden der Eingang
der Mobilfunksituation durch die Telekom hat bereits stattgefunden.         der Nagelschmiede und des Kelterhauses barrierefrei gestaltet. Um
Außerdem wurden in einem Ortstermin sämtliche möglichen Standorte           dieses Projekt umzusetzen, bedarf es wieder vieler Mitmacher. Des-
geprüft. Der favorisierte Standort für den zu errichtenden Gittermast       halb wirbt die Ortsvorsteherin darum, diese Maßnahme durch ehren-
befindet sich zwischen Feuerwehrhaus und Sportplatz. Der Gittermast         amtliches Engagement zu unterstützen und zu einer weiteren Erfolgs-
hat eine Höhe von 30 Metern. Der Ortsrat begrüßt die Verbesserung           story zu machen.
des Mobilfunknetzes in Sitzerath.                                           Abstimmung: ohne
Abstimmung: einstimmig                                                      6) Mitteilungen und Anfragen
2) Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“                         Die Ortsvorsteherin informiert zu folgenden anstehenden Maßnahmen:
Der Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ findet wieder in diesem        a) Umgestaltung des Friedhofes
Jahr statt. Ziel dieses traditionellen Wettbewerbs ist es, das bürger-      b) Planungen zum Anbau der Benkelberghalle
schaftliche Engagement zu aktivieren und das Leben im Dorf attraktiv        c) Planung zur Erneuerung des Kunstrasenplatzes
zu gestalten. Die Dorfbewohner sind im Zusammenwirken aufgefordert,         d) Planung zur Erschließung des Neubaugebietes „Hintere Anwand“
Ideen, Konzepte und Projekte zu entwickeln und umzusetzen und               Abstimmung: ohne                     Lieselene Scherer, Ortsvorsteherin
somit die Dorfgemeinschaft zu festigen. Mit dem Wettbewerb sollen
die Menschen motiviert werden, ihr Lebensumfeld mitzugestalten. Die
Besichtigung durch die Kreiskommission ist Mitte August 2020 vorge-           Ende des amtlichen Teiles
sehen. Die Ortsvorsteherin weist auf die schönen Erfolge in der Ver-          Nichtamtliche Mitteilungen
gangenheit hin und erinnert daran, dass mehrmals die Note „sehr gut“
erzielt wurde. In einem Wettbewerb wurde Sitzerath sogar auf Landes-
ebene die Bronzemedaille verliehen. Die Erfolge wurden zusätzlich
durch Geldprämien honoriert.
Der Ortsrat spricht sich für die Teilnahme am Kreiswettbewerb „Unser
Dorf hat Zukunft“ aus.
                                                                                            Feuerwehren
Abstimmung: einstimmig
3) Informationen der Ortsvorsteherin zur Gründung des „Förder-
   verein Dorfentwicklung Sitzerath e.V.“                                   Freiw. Feuerwehr, Lbz. Bierfeld
Der Verein soll mit dem Ziel gegründet werden:                              Hydrantenbegehung am Sonntag, 15. 3., 9 Uhr.
• sich den Veränderungen des demographischen Wandels anzuneh-                                              Daniel Maurer, Löschbezirksführer
  men
• die Bündelung der Interessen und Kompetenzen aller Dorfvereine
                                                                            Jugendfeuerwehr, Lbz. Bierfeld
                                                                            Praktische Übung am Samstag, 14. 3., 10 Uhr.      Die Jugendbetreuer
• die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Dorfbildes
• Verbesserung der Infrastruktur                                            Freiw. Feuerwehr, Lbz. Braunshausen
Die Bündelung von gemeinnützigen Arbeitseinsätzen:                          Übung am Samstag, 14. 3., 16 Uhr.      U. Haubert, Löschbezirksführer
• zur Dorfverschönerung z.B. des „Sitzerather Aktionstages“, der
  schon seit mehreren Jahren Bestand hat                                    Freiw. Feuerwehr, Lbz. Kastel
• die Pflege und Bepflanzung von Blumen im Dorf                             Übung am Samstag, 14. 3., 14.30 Uhr.
• die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“                                                          Björn Schorr, Löschbezirksführer
• die Gründung und Betreibung des Dorftreffs
• die Nahversorgung sicherstellen für Menschen die nicht mobil sind
                                                                            Jugendfeuerwehr, Lbz. Kastel
                                                                            Übung am Samstag, 14. 3., Uhrzeit wird noch bekanntgegeben.
Die „Zukunftswerkstatt für Sitzerath“ soll mit Leben gefüllt werden. Mit-
Macher für Sitzerath sollen mobilisiert werden. Mal sind wir Macher                                                         Die Jugendbetreuer
und suchen für ein Vorhaben nach geeigneten Mitmachern, mal sind
wir Mitmacher und sind froh, dass jemand eine Idee voranbringt. Um          Freiw. Feuerwehr, Lbz. Nonnweiler
Projekte umzusetzen ist es wichtig, dass sich viele miteinander verbin-     Sonntag, 15. 3., Übung um 9 Uhr.    Michael Kohl, Löschbezirksführer
den. Dass wir eine funktionierende Dorfgemeinschaft sind, das haben
wir schon vielfach unter Beweis gestellt.                                   Freiw. Feuerwehr, Lbz. Otzenhausen
Die Ziele des Vereins sollen in den Vereinen und mit der Bevölkerung        Übung am 15. 3., 9 Uhr, am Feuerwehrgerätehaus.
besprochen und diskutiert werden. Die Ortsvorsteherin hält den Ortsrat                                     Martin Schneider, Löschbezirksführer
diesbezüglich auf dem Laufenden. Zur gegebenen Zeit wird die Grün-
dung des Vereins wieder im Ortsrat beraten und beschlossen.                 Freiw. Feuerwehr, Lbz. Primstal
Abstimmung: ohne                                                            Theoretische Schulung am Freitag, 13. 3., 20 Uhr, im Gerätehaus. Spiel-
4) Antrag der Ortsvorsteherin zur Erneuerung der „Tempo 30 Schil-           mannszugprobe am Mittwoch, 18. 3., 19.30 Uhr, im Gerätehaus.
   der“ und der dazugehörigen Straßenmarkierungen                                                           Thomas Gläser, Löschbezirksführer
In Sitzerath gibt es 2 Tempo-30-Zonen, im gesamten Bereich Erker-
Muswiese sowie in den Straßen Buchenweg bis Kreuzung Im Unterdorf.          Freiw. Feuerwehr, Lbz. Schwarzenbach
Sowohl die Verkehrszeichen als auch die Markierungen auf der Straße         Übung am 15. 3. um 9 Uhr.            Jürgen Fries, Löschbezirksführer
sind teilweise nicht mehr lesbar. Deshalb fordert der Ortsrat die Ge-
meinde auf, sowohl die Schilder als auch die Markierungen sollten auf       Jugendfeuerwehr, Lbz. Sitzerath
den genannten Straßen erneuert werden.                                      Ausbildung am Freitag, 13. 3., 18 Uhr. Stefan Schmitt, Jugendbetreuer
Außerdem bittet der Ortsrat die Gemeinde zu prüfen, in wieweit alle
restlichen Nebenstraßen ebenfalls in „Tempo 30 Zonen“ umgewandelt
werden können.
Abstimmung: einstimmig
                                                                              Redaktionsschluss:
5) Sitzerather Aktionstag
Der Sitzerather Aktionstag findet am 28. 3. 2020 statt. Eingeladen zur
                                                                              montags 12.00 Uhr
Mitarbeit sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Vereine und             Vereinsnachrichten bitte kurzfassen
Gruppen. Unter dem Motto „Unseren Ort schöner gestalten“, werden              und nur maschinengeschrieben bei der
mehrere Schwerpunkte gezielt in Angriff genommen. Neben dem                   Gemeindeverwaltung (Zimmer 25) vorlegen!
schon traditionellen Einsammeln von Unrat, werden notwendige Maß-

                                                                                                                                                      9
Sie können auch lesen