Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal

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Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2019               Mittwoch, 30. Januar 2019   Nummer 2

                          Wintersport im
                         Ortsteil Neuenbau

  Foto: V. Fleischmann

                              www.foeritztal.de
Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                                                                                                -2-

  Inhaltsverzeichnis:
  Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                                            •    Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal
                                                                                                        zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich Schüt-
  Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal vom 22.01.2019                                                    zenstraße“ Verfahren gemäß § 13b BauGB der Gemeinde
  Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                                                Sonnefeld, Landkreis Coburg ..................................Seite 7
                                                                                                   •    Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal
  •   Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-                                          .................................................................................Seite 7
      zung des Gemeinderates Föritztal vom 14.01.2019........
      ...................................................................................Seite 5   •    Beschluss über die personelle Besetzung der Ausschüsse
                                                                                                        des Gemeinderates Föritztal ...................................Seite 7
  •   Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
      02. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.12.2018                                       Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal
      .................................................................................Seite 5
  •   Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                          • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
      der in der 02. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am                                           zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindera-
      18.12.2018 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse..........                                    tes Föritztal vom 15.01.2019 ...................................Seite 8
      .................................................................................Seite 5     Sitzungen des Gemeinderates Föritztal
  •   Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen
      Teils der 01. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom                                        • 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 05.02.2019
      20.11.2018...............................................................Seite 5                 .................................................................................Seite 8
  •   Beschluss über den Abschluss des 1. Änderungsvertrages                                       • 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport des Ge-
      zum Vertrag über die Teilung des veranlagten Gewerbe-                                            meinderates Föritztal am 18.02.2019 ......................Seite 8
      steueraufkommens und den entstehenden Unterhaltungs-                                         • 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
      und Bewirtschaftungskosten in den Geltungsbereichen                                              meinderates Föritztal am 19.02.2019 ......................Seite 8
      des Bebauungsplanes „Gemeinsames Gewerbegebiet                                               • 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
      Sonneberg/Föritz“ sowie des vorhabenbezogenen Bebau-                                             derates Föritztal am 21.02.2019..............................Seite 8
      ungsplanes „Steinräum“ vom 04.07.2011................Seite 5                                 • 5. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 26.02.2019
  •   Beschlüsse über gemeindliche Einvernehmen zu Bauun-                                              .................................................................................Seite 9
      terlagen ...................................................................Seite 5
  •   Beschluss über die Auflösung der Sonderrücklage der                                          Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
      ehemaligen Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ......Seite 5                                      • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie der Au-
  •   Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz-                                          ßenstelle Judenbach ...............................................Seite 9
      tal zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt                                      • Sprechzeiten der Revierförster Aulinger und Ehrardt .Seite
      Sonneberg ...............................................................Seite 6             • Bekanntmachung zur Bewerbung für das Schiedsamt
  •   Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal                                        bzw. für die Wahl der Schiedspersonen für die Gemeinde
      zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Allgemei-                                        Föritztal ...................................................................Seite 9
      ne Wohngebiet „Herrschaftsstücke II“, Markt Mitwitz, Land-
      kreis Kronach...........................................................Seite 6              Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal..................Seite 10

                                                 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal

                                                                                    Satzungen

      Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal                                                                                     § 3 Ortsteile
                                                                                                   Das Gemeindegebiet der Gemeinde Föritztal gliedert sich in fol-
                                                                                                   gende Ortsteile:
                               vom 22.01.2019                                                      Eichitz, Föritz, Gefell, Heinersdorf, Heubisch, Jagdshof, Juden-
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemein-                                      bach, Lindenberg, Mogger, Mönchsberg, Mupperg, Neuenbau,
de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-                                        Neuhaus-Schierschnitz, Oerlsdorf, Rotheul, Rottmar, Schwärz-
KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der                                          dorf, Sichelreuth und Weidhausen.
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zu-                                           Die Ortsteile tragen ihren Namen in Verbindung mit dem Namen
letzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBI. S. 74)                                       der Gemeinde Föritztal in der Form: Föritztal OT (entsprechen-
hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am                                       den Ortsteilnamen einfügen).
14.01.2019 die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit
erlassen wird:                                                                                                    § 4 Ortsteile mit Ortsteilverfassung
                                                                                                   (1) Der Ortsteil Neuenbau erhält eine Ortsteilverfassung gemäß
                         § 1 Name                                                                  § 45 ThürKO.
Die Gemeinde führt den Namen Föritztal.                                                            (2) Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder erfolgt nach folgenden Re-
                                                                                                   gelungen:
               § 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(1) Die Gemeinde Föritztal führt kein eige-                                                        a) Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmun-
nes Gemeindewappen. Entsprechend der                                                                   gen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes                                                                 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) in der je-
über die Hoheitszeichen des Landes Thü-                                                                weils geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei
ringen vom 11. April 1991 § 1 Abs. 2 führt                                                             an die Stelle des Begriffes „Gemeinde“ der Begriff „Ortsteil
die Gemeinde das Landeswappen Thürin-                                                                  mit Ortsteilverfassung“ tritt.
gens. Die Verwendung des Wappens er-                                                               b) Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder erfolgt entsprechend den Vor-
folgt entsprechend dieser Verordnung.                                                                  schriften für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder gemäß dem
(2) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel,                                                               ThürKWG und der ThürKWO in der jeweils geltenden Fassung.
das in Form und Größe dem dieser Hauptsatzung auf dieser Sei-                                      (3) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des
te beigedruckten Siegel entspricht.                                                                Ortsteilbürgermeisters.
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                                    -3-
             § 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid                    4. die ihm im Einzelfall durch Beschluss des Gemeinderats mit
(1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir-             dessen Zustimmung oder allgemein durch die Hauptsatzung
kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent-             zur selbstständigen Erledigung übertragenen Angelegenhei-
scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen                ten.
des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur          (4) Laufende Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises
Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie-     (Absatz 2 Nr. 1) sind alltägliche Verwaltungsgeschäfte der Ge-
gen nicht zu Eigen macht.                                           meinde, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und für den
(2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat           Vollzug des Gemeindehaushalts keine erhebliche Rolle spielen.
den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises          Hierzu gehören insbesondere:
der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum).
(3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen ei-    1. der Vollzug der Ortssatzungen;
ner Gemeinde und in Ortschaften einer Landgemeinde entspre-         2. die Vergabe von Aufträgen für ständig wiederkehrende Liefe-
chend.                                                                  rungen und Leistungen für den laufenden Betrieb (z. B. Aus-
(4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge-          gaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und für den
meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer               Unterhalt von Fahrzeugen, Geschäftsausgaben für die Ver-
Gemeinde oder der Ortschaft einer Landgemeinde hat der er-              waltung, Verbrauchsmaterial für Anstalten und Einrichtun-
folgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des            gen, Geräte und Ausstattungsgegenstände) im Verwaltungs-
Ortsteilrates oder des Ortschaftsrates.                                 haushalt bis zur Höhe der haushaltsmäßigen Ermächtigung;
(5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür-            3. der Abschluss von bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-
gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das                rechtlichen Verträgen (z.B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Werkliefe-
Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür-           rungs- und Dienstleistungsverträge) bis zu einer Wertgrenze
gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils               des Rechtsverhältnisses von 10.000 Euro, einmaliger oder
geltenden Fassung.                                                      jährlicher laufender Belastungen;
                                                                    4. Straßenbaukosten-, Anschlussbeitrags- und Benutzungsver-
                   § 6 Einwohnerversammlung                             träge und die Vornahme sonstiger bürgerlich-rechtlicher und
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich in je-          öffentlich-rechtlicher Rechtshandlungen (grundbuchrechtli-
der ehemaligen Gemeinde eine Einwohnerversammlung ein, um               che Erklärungen, Kündigungen, Rücktritte) bis zu einer Wert-
die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten, insbe-             grenze des Rechtsverhältnisses von 5.000 Euro, einmaliger
sondere über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die ihre              oder jährlicher laufender Belastungen und einer Vertragslauf-
strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen        zeit von maximal 10 Jahren;
oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen         5. der Abschluss von Vergleichen, die Einlegung von Rechts-
für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten        behelfen oder Rechtsmitteln, die Einleitung von Aktivprozes-
und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätes-         sen, wenn der Streitwert 10.000. Euro oder bei Vergleichen
tens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe               das Zugeständnis der Gemeinde 10.000 Euro nicht über-
von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich         steigt, sowie die Führung aller gegen die Gemeinde oder die
zur Einwohnerversammlung ein.                                           von ihr verwalteten Stiftungen gerichteten Passivprozesse;
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver-         6. Verpachtungen und Vermietungen von besonderer Bedeu-
sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern                tung in allen Fällen bei einer Werthöhe bis 10.000 Euro je
in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.              Einzelfall pro Jahr
Soweit dies erforderlich Ist, kann der Bürgermeister zum Zweck      7. des Weiteren
der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und                   - der Erlass bis zu einem Betrag von 500 Euro
Sachverständige hinzuziehen.                                            - die Niederschlagung bis zu einem Betrag von 500 Euro
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde-                - die Stundung bis zu einem Betrag von 500 Euro auf die
angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh-                 Dauer bis zwölf Monaten;
nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der       8. die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bis zu einer
Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An-               Höhe von 10.000 Euro und außerplanmäßiger Ausgaben in
fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung             Höhe von 10.000 Euro jeweils im Einzelfall.
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister                Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich         zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung ge-
beantworten.                                                            währleistet ist. Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zu vor-
                                                                        stehenden Grenzen Mittel, die durch anderweitige Einspa-
                 § 7 Vorsitz im Gemeinderat                             rungen zur Verfügung stehen, Mehreinnahmen und Mittel der
Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall sei-        Deckungsreserve in Anspruch zu nehmen;
ner Verhinderung sein Stellvertreter.                               9. Auftragsvergaben von Einzelvorhaben des Vermögenshaus-
                                                                        haltes einschließlich Auftragsvergaben nach
                       § 8 Bürgermeister                                Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
(1) Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig und wird mit der Be-       bis zu einem Betrag von 50.000 Euro,
soldungsgruppe A 15 besoldet.                                           Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL)
(2) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung, bestimmt           bis zu einem Betrag von 50.000 Euro,
die Geschäftsverteilung und vollzieht die Beschlüsse des Ge-            Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
meinderats und der Ausschüsse.                                          bis zu einem Betrag von 25.000 Euro,
(3) Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit:                Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
1. die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskrei-              bis zu einem Betrag von 25.000 Euro,
    ses der Gemeinde, die für die Gemeinde keine grundsätzli-           sofern sich der Gesamtaufwand des Vorhabens bis 100.000
    che Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen           Euro beläuft,
    erwarten lassen;                                                10. Anträge auf Fördermittel für Vorhaben des Vermögenshaus-
2. die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der             haltes bei einem Eigenanteil der Gemeinde bis zu 25.000
    Gemeinde (§ 3 ThürKO);                                              Euro,
3. alle personalrechtlichen Entscheidungen, mit Ausnahme            11. Investitionen gemäß § 10 ThürGemHV bis zu einer Höhe von
    der in § 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 dieser Geschäftsordnung ge-          25.000 Euro pro Einzelvorhaben,
    nannten Maßnahmen, für die er der Zustimmung des Ge-            12. die Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüs-
    meinderats bedarf. Hierzu zählen insbesondere die Ernen-            sen im Rahmen des Haushaltsplans, soweit sie im Einzelfall
    nung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in             500 Euro nicht übersteigen.
    den Ruhestand und Entlassung der Beamten des einfachen
    und mittleren Dienstes sowie Einstellung, Höhergruppierung,         § 9 Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder
    Versetzung und Entlassung aller Beschäftigten (Arbeiter und     Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder bis zum
    Angestellte), deren Vergütungsgruppe mit den Beamten des        Ende der nächsten auf die allgemeinen Kommunalwahlen fol-
    einfachen und mittleren Dienstes vergleichbar ist.              gende gesetzliche Amtszeit des Gemeinderates beträgt 22.
Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                                   -4-
                    § 10 Beigeordnete                              Die in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritztal, des
Der Gemeinderat wählt 2 ehrenamtliche Beigeordnete.                Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltaus-
                                                                   schusses gefassten Beschlüsse sind in gleicher Weise bekannt
                        § 11 Ausschüsse                            zu machen, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefal-
(1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemein-         len sind.
derat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und     (5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeindera-
Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen beste-         tes und seiner Ausschüsse (§ 35 Abs. 6 ThürKO) werden durch
hen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt       Veröffentlichung im „Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Fö-
die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglie-      ritztal“ bekannt gemacht.
der, so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen kei-       Bei Dringlichkeit werden diese Sitzungen durch Veröffentlichung
nen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit       in der Zeitung „Freies Wort“ (Regionalausgabe Landkreis Son-
Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entschei-      neberg) spätestens am 2. Tag vor der Sitzung bekannt gemacht.
det mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem         (6) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche
Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen wird.             oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 2 entsprechend,
(2) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien er-        sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.“
folgt einheitlich nach dem Höchstzahlenverfahren nach d‘Hondt.     Bei Dringlichkeit werden diese Bekanntmachungen durch Veröf-
(3) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse           fentlichung in der Tageszeitung „Freies Wort“ (Regionalausgabe
regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat.        Landkreis Sonneberg) bekannt gemacht.

                     § 12 Ehrenbezeichnungen                                         § 15 Haushaltswirtschaft
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde          Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Grundsät-
und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können        zen der Verwaltungsbuchführung geführt.
zu Ehrenbürgern ernannt werden.                                         § 16 Sprachform, Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbe-       (1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezoge-
amte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20             nen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Män-
Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende          ner in der männlichen Sprachform.
Ehrenbezeichnungen erhalten:                                       (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-
- Oberbürgermeister = Ehrenoberbürgermeister,                      kanntmachung in Kraft.
- Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,                              Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 19.07.2018 außer Kraft.
- Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,
- Mitglied des Ortsteil-/Ortschaftsrates = Ehrenmitglied des       Föritztal, den 22.01.2019
    Ortsteil-/Ortschaftsrates,                                     Gemeinde Föritztal
                                                                   Andreas Meusel                                                DS
- Ortsteil-/Ortschaftsbürgermeister = Ehrenortsteil-/Ehrenort-     Bürgermeister
    schaftsbürgermeister,
- Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied,                Bekanntmachungsnachweise:
- sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche          Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
    Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz        Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor-
    „Ehren-“.                                                      schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie-      Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
gend ausgeübten Funktion richten.                                  geltend gemacht werden.
(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger     Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde          Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge-         Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-
meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.             se Verstöße unbeachtlich.
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich-
nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates   Föritztal, den 22.01.2019
unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.               Andreas Meusel                                                DS
                                                                   Bürgermeister
(5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe-
zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.

                      § 13 Entschädigungen
Die Mitglieder des Gemeinderates Föritztal, die ehrenamtlichen
                                                                        Beschlüsse des Gemeinderates
Beigeordneten sowie ehrenamtlich Tätige erhalten für ihre ehren-   Beschluss Nr. GR/23/03/2019
amtliche Tätigkeit eine angemessene Entschädigung.                 Sitzungsdatum: 14.01.2019
Das Nähere regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde
Föritztal in der jeweils gültigen Fassung.                         Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
                                                                   zung des Gemeinderates Föritztal vom 14.01.2019
              § 14 Öffentliche Bekanntmachungen                    Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
(1) Die Gemeinde Föritztal ist Herausgeber eines Amtsblattes       Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
das den Titel „Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz-      16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
tal“ trägt.                                                        kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
(2) Satzungen der Gemeinde Föritztal werden öffentlich bekannt     durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der
gemacht durch Veröffentlichung in den von der Gemeinde Fö-         Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019 die vor-
ritztal herausgegebenen Amtsblatt „Föritztalkurier Amtsblatt der   liegende Tagesordnung
Gemeinde Föritztal“.
Sie treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, soweit         Datum der Ausfertigung: 15.01.2019
kein anderer Tag des Inkrafttretens bestimmt ist.                  Andreas Meusel
Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der    Bürgermeister
öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.              der Gemeinde Föritztal                                        DS
(3) Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffent-
lichen Bekanntmachungen von Satzungen der Gemeinden, Ver-          Beschluss Nr. GR/24/03/2019
waltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntma-        Sitzungsdatum: 14.01.2019
chungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
(4) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritztal, des   Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltaus-           2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.12.2018
schusses gefassten Beschlüsse sind unverzüglich im „Föritztal-     Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
kurier Amtsblatt der Gemeinde Föritztal“ bekannt zu machen.        kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                                    -5-
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-         Beschluss Nr. GR/18/02/2018
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert        Sitzungsdatum: 18.12.2018
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, die Nie-      Beschluss über den Abschluss des 1. Änderungsvertrages
derschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Gemeindera-     zum Vertrag über die Teilung des veranlagten Gewerbesteu-
tes Föritztal vom 18.12.2018 zu genehmigen.                          eraufkommens und den entstehenden Unterhaltungs- und
                                                                     Bewirtschaftungskosten in den Geltungsbereichen des Be-
Datum der Ausfertigung: 15.01.2019                                   bauungsplanes „Gemeinsames Gewerbegebiet Sonneberg/
Andreas MeuselBürgermeister                                          Föritz“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
der Gemeinde Föritztal                                        DS     „Steinräum“ vom 04.07.2011
                                                                     Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 und § 22 Abs. 3 der Thüringer
                                                                     Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
Beschluss Nr. GR/25/03/2019                                          -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung
Sitzungsdatum: 14.01.2019                                            der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41),
                                                                     zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S.
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in           74) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
der Gemeinderatssitzung am 18.12.2018 gefassten nicht öf-            18.12.2018 den 1. Änderungsvertrag zum Vertrag über die Teilung
fentlichen                                                           des veranlagten Gewerbesteueraufkommens und den entstehen-
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und          den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten in den Geltungs-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom            bereichen des Bebauungsplanes „Gemeinsames Gewerbegebiet
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-          Sonneberg/Föritz“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-        nes „Steinräum“ vom 04.07.2011 zuzustimmen.
ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019 die        Datum der Ausfertigung: 19.12.2018
nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 18.12.2018 ge-        Andreas Meusel
fassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz-        Bürgermeister
tal zu veröffentlichen:                                              der Gemeinde Föritztal                                       DS
Beschluss Nr. GR/17/02/2018 vom 18.12.2018
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der    Beschluss Nr. GR/20/02/2018
1. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.11.2018                Sitzungsdatum: 18.12.2018
Beschluss Nr. GR/18/02/2018 vom 18.12.2018                           Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Beschluss über den Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum           Doppelgarage
Vertrag über die Teilung des veranlagten Gewerbesteuerauf-           Gemarkung Lindenberg Flurstücke-Nr. 217/6, 218/5
kommens und den entstehenden Unterhaltungs- und Bewirt-              Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) erteilt der
schaftungskosten in den Geltungsbereichen des Bebauungs-             Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am
planes „Gemeinsames Gewerbegebiet Sonneberg/Föritz“ sowie            18.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Steinräum“ vom
04.07.2011                                                            Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Beschluss Nr. GR/19/02/2018 vom 18.12.2018                            auf dem Flurstück 217/6, 218/5 in der Gemarkung Lindenberg
Beschluss über die Genehmigung eines Stundungsbescheides
Beschluss Nr. GR/20/02/2018 vom 18.12.2018                           Datum der Ausfertigung: 19.12.2018
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Dop-            Andreas Meusel
pelgarage                                                            Bürgermeister
Gemarkung Lindenberg Flurstücke-Nr. 217/6, 218/5                     der Gemeinde Föritztal                                       DS
Beschluss Nr. GR/21/02/2018 vom 18.12.2018
Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses
Gemarkung Weidhausen Flurstück-Nr. 166/8                             Beschluss Nr. GR/21/02/2018
Beschluss Nr. GR/22/02/2018 vom 18.12.2018                           Sitzungsdatum: 18.12.2018
Beschluss über die Auflösung der Sonderrücklage der ehemali-
                                                                     Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses
gen Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
                                                                     Gemarkung Weidhausen Flurstück-Nr. 166/8
Datum der Ausfertigung: 15.01.2019                                   Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) erteilt der
Andreas Meusel                                                       Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am
Bürgermeister                                                        18.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag
der Gemeinde Föritztal                                        DS
                                                                                   Errichtung eines Gartenhauses
                                                                        auf dem Flurstück 166/8 in der Gemarkung Weidhausen.
Beschluss Nr. GR/17/02/2018
Sitzungsdatum: 18.12.2018                                            Datum der Ausfertigung: 19.12.2018
                                                                     Andreas Meusel
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils        Bürgermeister
der 1. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.11.2018            der Gemeinde Föritztal                                       DS
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                     Beschluss Nr. GR/22/02/2018
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
                                                                     Sitzungsdatum: 18.12.2018
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der         Beschluss über die Auflösung der Sonderrücklage der ehe-
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 18.12.2018, die Nie-      maligen Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
derschrift des nicht öffentlichen Teils der 1. Sitzung des Gemein-   Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
derates Föritztal vom 20.11.2018 zu genehmigen.                      Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
                                                                     16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
Datum der Ausfertigung: 19.12.2018                                   machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch
Andreas Meusel                                                       Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) beschließt der Gemein-
Bürgermeister                                                        derat Föritztal in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Auflösung der
der Gemeinde Föritztal                                        DS     Sonderrücklage „Föritzgrund“ in Höhe von 25.560,00 Euro.

                                                                     Datum der Ausfertigung: 19.12.2018
                                                                     Andreas Meusel
                                                                     Bürgermeister
                                                                     der Gemeinde Föritztal                                       DS
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                                    -6-
Beschluss Nr. GR/26/03/2019                                              Der vorliegende Entwurf gibt keine Auskunft darüber, in wel-
Sitzungsdatum: 14.01.2019                                                chem Umfang bzw. ob überhaupt geprüft wurde, wo und in
                                                                         welcher Größenordnung Alternativflächen für gewerbliche
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal                  oder industrielle Nutzung zur Verfügung stehen, die nicht
zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Son-                 zum Verlust besten Ackerlandes für die Urproduktion führen.
neberg                                                             7.    das gesamte Gebiet der ehemaligen Gemeinde Oberland
Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der               am Rennsteig bleibt in Bezug auf Alternativflächen unbe-
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, die               rücksichtigt
Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der               Gerade bei einer solch wichtigen und umgreifenden Ände-
Stadt Sonneberg wie folgt:                                               rung wie in Unterlind sollte unbedingt das gesamte vorhan-
Stellungnahme der Gemeinde Föritztal                                     dene Stadtgebiet für Alternativlösungen Beachtung finden.
                                                                         Warum bei den Planungen das Gebiet der ehemaligen Ge-
Zur Änderung der Nutzungsart/Vergrößerung der Fläche für                 meinde Oberland am Rennsteig vollkommen außer Betracht
gewerbliche bzw. industrielle Nutzung im Bereich Unterlind/              bleibt bzw. bleiben soll, ist nicht ausreichend begründet.
Rohof werden nachfolgende Hinweise und Anregungen ge-              8.    es gehen sehr wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen ver-
geben:                                                                   loren, die Interessen der Landwirtschaft sind nicht ausrei-
                                                                         chend berücksichtigt
1. die ausgewiesenen Flächen sind insgesamt zu groß bemes-               Nahezu alle dortigen Flächen werden derzeit von der Agro-
   sen                                                                   produkt Sonneberg e.G. als Ackerflächen genutzt. Nach Aus-
   Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes steigt die              kunft der Agroprodukt handelt es sich um die fruchtbarsten
   für gewerbliche bzw. industrielle Nutzung vorgesehene Flä-            und ertragreichsten Böden im gesamten Bewirtschaftungs-
   che im Bereich Unterlind auf über 100 ha. Der Regionalplan            gebiet. Sie stellen einen überaus wichtigen Faktor für die
   sieht aber eine wesentlich kleinere Ausweisung vor. Es ist            wirtschaftliche Betätigung der Agroprodukt Sonneberg e.G.
   nicht ausreichend begründet, warum diese Flächenmehrung               dar.
   zu Lasten der Landwirtschaft notwendig und geboten sein               Sollten diese Flächen nicht mehr für die landwirtschaftliche
   soll.                                                                 Nutzung zur Verfügung stehen, so entfällt für die Agroprodukt
2. die Ausweisung geht weit über den Bedarf der Stadt Sonne-             eine wichtige Erwerbsgrundlage. Dadurch sind Arbeitsplätze
   berg und auch über den Bedarf der Region hinaus                       in der Genossenschaft unmittelbar gefährdet. In der Abwä-
                                                                         gung zwischen dem Bedarf der Landwirtschaft an weiter zur
   Derzeit herrscht in der Region nahezu Vollbeschäftigung. Es           Verfügung stehenden Flächen für die Urproduktion, gerade
   ist nicht ersichtlich, wie hier großflächige gewerbliche bzw.         bei so wichtigen und ertragreichen Flächen und dem Bedarf
   industrielle Nutzung geschaffen werden soll, obwohl kei-              der Stadt Sonneberg für weitere Gewerbe- und Industrieflä-
   ne Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und auch zukünftig              chen, muss aus unserer Sicht der Bedarf der Stadt Sonne-
   nicht generiert werden können. Bei Etablierung dieses Ge-             berg zurücktreten.
   werbe- und Industriegebietes käme es nach den derzeitigen
                                                                   9.    die Fläche kis-14 wird nicht gewürdigt und ist im Planentwurf
   Planungszielen zu einem Abwerbe- bzw. Verdrängungswett-
                                                                         in den textlichen Erläuterungen nicht kenntlich gemacht
   bewerb mit der eingesessenen Industrie zum Schaden der
   bereits etablierten Ansiedlungen und damit zum Schaden                Im jetzigen Entwurf wird die Fläche kis-14 für gewerbliche
   der ganzen Region. Hinzu kommt, dass es in der Region                 bzw. industrielle Nutzung überplant, obwohl dies den Fest-
   (auch im Bereich der Metropolregion Nürnberg) genügend                legungen des Regionalplans widerspricht. Zudem ist diese
   potentielle Gewerbe und Industrieflächen gibt, die bereits            Fläche nicht erläutert.
   vorhanden, aber noch nicht bebaut sind. Es ist nicht ausrei-    10.   der Begriff Rohof, als zur Gemeinde Föritztal gehörig, sollte
   chend begründet, warum die Stadt Sonneberg hier Flächen               künftig aus der Bezeichnung der für gewerbliche/industrielle
   für überregional bedeutsame Ansiedlungen ausweisen will,              Nutzung vorgesehenen Flächen gestrichen werden
   obwohl eben diese Flächen in der Region bereits baureif und           Durch die Trennung bzw. Gemarkungsverschiebungen der
   noch unbebaut vorhanden sind.                                         Flächen im Zuge des zwischen Sonneberg und Föritz ausge-
                                                                         handelten Vertrages erübrigt sich die weitere Erwähnung von
3. die Flächen grenzen unmittelbar an die Gemeindegrenze zur
                                                                         Rohof. Dadurch wird zukünftig gewährleistet, dass die Hand-
   Gemeinde Föritztal an
                                                                         lungen der Stadt Sonneberg nicht irrtümlich der Gemeinde
   Aufgrund der geplanten Lage des Plangebietes unmittelbar              Föritztal zugeschrieben werden.
   an der Grenze zur Gemeinde Föritztal zu Flächen mit land-
   wirtschaftlicher Nutzung sind Konflikte vorprogrammiert, die    Datum der Ausfertigung: 15.01.2019
   nur über Pufferflächen gelöst werden können. Insofern soll-     Andreas Meusel
   ten auf künftig Sonneberger Seite auf jeden Fall ausreichend    Bürgermeister
   große Pufferflächen bzw. eine Pufferzone zwischen gewerb-       der Gemeinde Föritztal                                         DS
   licher Nutzung einerseits und landwirtschaftlicher Nutzung
   andererseits vorgesehen werden.
4. die Erschließung muss von Norden nach Süden erfolgen und        Beschluss Nr. GR/27/03/2019
   nicht umgekehrt                                                 Sitzungsdatum: 14.01.2019
   Es ist nicht ersichtlich und auch nicht ausreichend begründet   Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal
   (hier reichen rein fiskalische Erwägungen nicht aus), wes-      zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Allgemeine
   halb das künftige Gewerbe-/Industriegebiet von Süden nach       Wohngebiet
   Norden und nicht umgekehrt erschlossen werden soll. Eine        Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der
   Erschließung von der B4/B89 her ist aus verschiedenster         Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, der Auf-
   Hinsicht besser, als eine Erschließung von der Landesstraße     stellung eines Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet
   L2662.                                                          „Herrschaftsstücke II“ Markt Mitwitz, Landkreis Kronach die ge-
5. bei der Erschließung sollte eine Verkehrsverbindung nach        meindenachbarliche Zustimmung zu erteilen.
   Rohof vorgesehen werden
   Da das Gewerbe-/ Industriegebiet, so es denn Wirklichkeit       Datum der Ausfertigung: 15.01.2019
   werden sollte, in weit überwiegendem Maße den Interes-          Andreas Meusel
   sen der Stadt Sonneberg dient, ist zu gewährleisten, dass       Bürgermeister
   alle gewerblichen Verkehrsströme im Zusammenhang mit            der Gemeinde Föritztal                                         DS
   diesem Gebiet über Straßen des Stadtgebietes der Stadt
   Sonneberg zu- bzw. abfließen. Hierbei sollten auch die ge-
   werblichen Verkehrsströme zum Gewerbegebiet Rohof der
   Gemeinde Föritztal entsprechend berücksichtigt werden.
6. die Nutzung von Alternativflächen ist nicht ausreichend ge-
   prüft
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                                   -7-
Beschluss Nr. GR/28/03/2019
Sitzungsdatum: 14.01.2019
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich Schützenstra-
ße“ Verfahr
Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, der 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Nördlich Schützenstraße“ Verfahren gem. § 13b BauGB der Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Coburg, die
gemeindenachbarliche Zustimmung zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 15.01.2019
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                       DS

Beschluss Nr. GR/29/03/2019
Sitzungsdatum: 14.01.2019
Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am 14.01.2019 die
als Anlage beigefügte Hauptsatzung:

Datum der Ausfertigung: 15.01.2019
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                       DS

Beschluss Nr. GR/30/03/2019
Sitzungsdatum: 14.01.2019
Beschluss über die personelle Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal
Aufgrund des § 27 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal vom 19. Juli 2018 sowie §§ 18
und 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
14.01.2019 die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal entsprechend den bindenden Vorschlägen der Parteien wie folgt:

1. Haupt- und Finanzausschuss:
CDU                            Herr Sven Rosenbauer                           Stellvertreter:           Herr Klaus Wächter
                               Frau Silke Fischer                             Stellvertreter:           Herr Holger Wicklein
DIE LINKE.GS                   Herr Joachim Fleischmann                       Stellvertreter:           Herr Juri Heinze
                               Frau Sabine Kohl                               Stellvertreter:           Frau Almuth Beck
SPD                            Herr Reiner Korn                               Stellvertreter:           Herr Hartmut Hannweber
AfD                            Herr Ulrich Zeiler                             Stellvertreter:           Herr Marco Homann

2. Bau- und Umweltausschuss:
CDU                                Herr Peter Schuppe                         Stellvertreter:           Herr Gerhard Matthes
                                   Herr Klaus Wächter                         Stellvertreter:           Herr Sven Rosenbauer
DIE LINKE.GS                       Herr Juri Heinze                           Stellvertreter:           Herr Joachim Fleischmann
                                   Frau Almuth Beck                           Stellvertreter            Frau Ramona Baum
SPD                                Herr Hartmut Hannweber                     Stellvertreter:           Herr Rüdiger Scholz
AfD                                Herr Marco Homann                          Stellvertreter:           Herr Ulrich Zeiler

3. Ausschuss für Soziales und Bildung
CDU                             Herr Holger Wicklein                          Stellvertreter:           Herr Peter Schuppe
                                Frau Silke Fischer                            Stellvertreter:           Herr Steffen Breitung
DIE LINKE.GS                    Frau Sabine Kohl                              Stellvertreter:           Frau Almuth Beck
                                Herr Joachim Fleischmann                      Stellvertreter:           Frau Ramona Baum
SPD                             Herr Reiner Korn                              Stellvertreter:           Herr Rüdiger Scholz
AfD                             Herr Tino Kaiser                              Stellvertreter:           Herr Marco Homann

4. Ausschuss für Kultur und Sport
CDU                             Herr Gerhard Matthes                          Stellvertreter:           Frau Silke Fischer
                                Herr Steffen Breitung                         Stellvertreter:           Herr Sven Rosenbauer
DIE LINKE.GS                    Herr Juri Heinze                              Stellvertreter:           Frau Almuth Beck
                                Frau Ramona Baum                              Stellvertreter:           Frau Sabine Kohl
SPD                             Herr Rüdiger Scholz                           Stellvertreter:           Herr Hartmut Hannweber
AfD                             Herr Tino Kaiser                              Stellvertreter:           Herr Marco Homann

Der Beschluss Nr. GR/12/02/2018 vom 19.12.2018 wird aufgehoben.
Datum der Ausfertigung: 15.01.2019
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                       DS
Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                            -8-

        Beschlüsse der Ausschüsse                                02. Sitzung Ausschuss
        des Gemeinderates Föritztal                              für Kultur und Sport am 18.02.2019
                                                                 Am Montag, 18. Februar 2019 findet um 18:00 Uhr im Kul-
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-         tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates            96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 02. Sitzung
Föritztal vom 15.01.2019                                         des Ausschusses für Kultur und Sport des Gemeinderates
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und      Föritztal statt.
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-      Tagesordnung:
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert    NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-     Föritztal, den 30.01.2019
ner Sitzung am 15.01.2019 die vorliegende Tagesordnung.          Andreas Meusel
                                                                 Bürgermeister
Datum der Ausfertigung: 16.01.2019                               Gemeinde Föritztal
Andreas Meusel
Bürgermeister                                              DS

      Sitzungen des Gemeinderates                                03. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
          und seiner Ausschüsse                                  am 19.02.2019
                                                                 Am Dienstag, 19. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im
                                                                 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
                                                                 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 03. Sitzung
 04. Sitzung Gemeinderat                                         des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö-
                                                                 ritztal statt.
 Föritztal am 05.02.2019
 Am Dienstag, 5. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im             Tagesordnung:
 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,      NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 04. Sitzung
 des Gemeinderates Föritztal statt.                              Föritztal, den 30.01.2019
                                                                 Andreas Meusel
 Tagesordnung:                                                   Bürgermeister
 Bürgerfragestunde                                               Gemeinde Föritztal
 ÖFFENTLICHER TEIL:
 1.     Beschluss über die Bestätigung der Tagesord-
        nung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom
        05.02.2019
 2.     Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen        02. Sitzung Bau- und Umweltausschuss
        Teils der 03. Sitzung des Gemeinderates Föritztal        am 21.02.2019
        vom 14.01.2019
 3.     Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung      Am Donnerstag, 21. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im
        der in der Gemeinderatssitzung am 14.01.2019 ge-         Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
        fassten nicht öffentlichen Beschlüsse                    96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 02. Sitzung
 4.     Beschlusskontrolle                                       des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der
                                                                 Gemeinde Föritzal statt.
 5.     Vorstellung des Investitionsprogrammes sowie Vor-
        stellung der Haushaltssatzung für das Haushalts-
        jahr 2019 des Wasserversorgungs- und Abwasser-           Tagesordnung:
        zweckverbandes Sonneberg (WWS, Herr Hubner)              ÖFFENTLICHER TEIL:
 6.     Beschluss über die Entschädigungssatzung der Ge-         1.    Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
        meinde Föritztal                                               der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
 7.     Beschluss über die Bestellung des Gemeindewahl-                Gemeinderates Föritztal vom 21.02.2019
        leiters sowie des Stellvertreters anlässlich der Vor-    2.    Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
        bereitung und Durchführung der Kommunalwahlen                  Teils der 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-
        am 26.05. 2019                                                 ses des Gemeinderates Föritztal vom 15.01.2019
 8.     Beschluss über die Antragstellung der Gemein-            3.    Anfragen und Mitteilungen
        de Föritztal zur landesplanerischen Einstufung als
        Grundzentrum                                             NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
 9.     Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde            Föritztal, den 30.01.2019
        Föritztal zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan            Hartmut Hannweber
        „Teilumnutzung Postgebäude/Postareal zur sozialen        Vorsitzender des Bau- und
        Nutzung“, Änderungsverfahren, Stadt Sonneberg            Umweltausschusses des
 10.    Anfragen und Mitteilungen                                Gemeinderates Föritztal
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                        Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
                                                                 Sitzung recht herzlich eingeladen.
 Föritztal, den 30.01.2019
 Andreas Meusel
 Bürgermeister
 Gemeinde Föritztal

 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
 Sitzung recht herzlich eingeladen.
Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                             -9-

 05. Sitzung Gemeinderat Föritztal                                          Die Gemeindeverwaltung Föritztal
 am 26.02.2019                                                               und die Außenstelle Judenbach
                                                                             sowie die Einwohnermeldeämter
 Am Dienstag, 26. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im                                    sind am
 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 05. Sitzung               Dienstag, dem 05. März 2019, ab 12.00 Uhr
 des Gemeinderates Föritztal statt.
                                                                                       geschlossen.
 Tagesordnung:
 Bürgerfragestunde                                                               Föritztal, den 30.01.2019
 ÖFFENTLICHER TEIL:                                                           Andreas Meusel, Bürgermeister
 1.     Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
        der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom
        26.02.2019
 2.     Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen              Die Kindertagesstätte „Schnatterschnabel“
        Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom                     in Föritztal OT Heubisch
        05.02.2019                                                                         sowie
 3.     Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                die Kindertagesstätte „PFIFFIKUS“
        der in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2019 ge-                           in Föritztal OT Föritz
        fassten nicht öffentlichen Beschlüsse                                             sind am
 4.     Anfragen und Mitteilungen                                       Dienstag, dem 05. März 2019, ab 13.00 Uhr
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                                                       geschlossen.
 Föritztal, den 30.01.2019
 Andreas Meusel                                                                  Föritztal, den 30.01.2019
 Bürgermeister                                                                Andreas Meusel, Bürgermeister
 Gemeinde Föritztal

 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
 Sitzung recht herzlich eingeladen.
                                                               Sprechzeiten des Revierförsters
                                                               Christopher Aulinger
                                                               Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger,
                                                               führt seine Sprechtage in seinem Büro im Forstamt Sonneberg,
          Amtliche und öffentliche                             Bettelhecker Straße 24 dienstags zwischen 16.00 und 18.00
                                                               Uhr durch. Herr Aulinger ist über sein Handy 0172 / 3480394
           Bekanntmachungen                                    erreichbar.

 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                         Sprechzeiten des Revierförsters
 Föritztal ab dem 01.01.2019                                   Holger Ehrhardt
                                                               Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, führt
 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9                     seine Sprechtage in seinem Büro im Forstamt Sonneberg,
 OT Neuhaus-Schierschnitz                                      Bettelhecker Straße 24 dienstags zwischen 16.00 und 18.00
                                                               Uhr durch. Herr Ehrhardt ist über sein Handy 0172 / 3480328
 Montag       09.00 - 12.00 Uhr                                erreichbar.
 Dienstag     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch     geschlossen
 Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr          Bekanntmachung
 Freitag      09.00 - 12.00 Uhr
                                                               Bewerbung für das Schiedsamt bzw. für die Wahl der
                                                               Schiedspersonen für die Gemeinde Föritztal
                                                               Im Amtsblatt Nr.1/2019 der Gemeinde Föritztal, vom 09.01.2019,
 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                         wurde zur Bewerbung für das Schiedsamt aufgerufen.
 Föritztal Außenstelle Judenbach                               Da nur wenige Bewerbungen bisher eingegangen sind, möchten
                                                               wir nochmals auf die Veröffentlichung verweisen.
 ab dem 01.01.2019                                             Die Bewerbungsfrist wird hiermit bis zum 22.02.2019 verlängert.
 96515 Föritztal, Bellershöhe 1
 OT Judenbach                                                  Föritztal, den 30.01.2019
                                                               Praß
                                                               Ordnungsamt
 Montag       geschlossen
 Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr                                Bitte unserer Bürgerpolizistin
 Donnerstag   geschlossen
                                                               an die Bevölkerung
 Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
                                                               Im November vergangenen Jahres kam es zu einer Auseinan-
                                                               dersetzung im Linienbus von der Grundschule Schwärzdorf
                                                               nach Neuhaus-Schierschnitz. Dabei wurde ein Mädchen von vier
                                                               Mitschülern attackiert. Diese Tat wurde offenbar von keinem Er-
                                                               wachsenen, der sich im Bus befand, bemerkt. Es wird nun darum
                                                               gebeten, wenn Sie sich in einem Linienbus befinden, indem auch
                                                               Schulkinder befördert werden, ein wenig vor allem auf die klei-
                                                               neren Schulkinder zu achten, um in Zukunft solche Vorfälle gar
                                                               nicht erst entstehen zu lassen.
                                                               Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Voraus.
Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                              - 10 -

   Dienstplan FFw Lindenberg - Februar und März 2019
   Freitag, 01.02            19:00 Uhr           Jahreshauptversammlung

   Montag, 18.02.*           18:00 Uhr
                             Die Jugendfeuerwehr führt ihre Ausbildung als
                             „Schnupperdienst“ am Gerätehaus in Lindenberg
                             durch.
                             Voraussichtliches Thema: 1.-Hilfe-Maßnahmen im Feuerwehrdienst.
   Freitag, 22.02.*          18:00 Uhr           1.-Hilfe-Maßnahmen im Feuerwehrdienst
   Freitag, 01.03.*          18:00 Uhr           Gerätekunde
   Sonntag, 17.03.*          09:30 Uhr           Knoten und Bunde
   Freitag, 29.03.*          18:00 Uhr           Wiederholungsdienst März (Gerätekunde, Knoten, Bunde)

            * Alle interessierten Jugendlichen und Erwachsen sind zu diesen Diensten

                                                  herzlich eingeladen!

                                                 BÜRGERPOLIZEI
                                            für die Gemeinde Föritztal
                                                         Sprechzeiten:
                                                dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

                                             im Büro in der Gemeindeverwaltung
                                           96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
                                                 OT Neuhaus-Schierschnitz

                                                    Telefon: 036764 / 79636

                              Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal

Kirchgemeinden Neuhaus-                                           Mupperg
Schierschnitz und Mupperg                                         03.02.19
Gottesdienste Februar 2019                                        09:30 Uhr    Abschluss Bibelwoche
                                                                               Gottesdienst in d. Dreifaltig-
Neuhaus-Schierschnitz                                                          keitskirche Neuh.-Schier.
                                                                               mit Pfr. Kordak
03.02.19                                                          17.02.19
09:30 Uhr   Gottesdienst, Dreifaltigkeitskirche                   14:00 Uhr    Gottesdienst mit Jeannette Rockstroh
            mit Pfr. Kordak; Abschluss Bibelwoche                 01.03.19
10.02.19                                                          19:00 Uhr    Wir feiern Weltgebetstag im Saal Mupperg!
09:30 Uhr   Gottesdienst, Auferstehungskirche
            in Schierschnitz mit Pfr. Kordak
17.02.19
09:30 Uhr   Gottesdienst, Auferstehungskirche
            in Schierschnitz mit Jeannette Rockstroh
24.02.19
09:30 Uhr   Gottesdienst, Auferstehungskirche
            in Schierschnitz mit Pfr. Kordak
01.03.19
19:00 Uhr   Wir feiern den Weltgebetstag in der Dreifaltig-
            keitskirche mit Pfr. Kordak und dem Frauenkreis!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019                                                                             - 11 -
Kulturkalender der Gemeinde Föritztal                              20.02. Heidrun Feierabend                 zum 75. Geburtstag
                                                                          Tettaustr. 16, OT Heinersdorf
Februar 2019                                                       22.02. Bernd Schuh                        zum 80. Geburtstag
02.02.-03.02.2019   Frauenchor Judenbach - Thuringia Cantat               Heubischer Ortsstr. 119, OT Heu-
                    Workshop I in Sondershausen „Quer Beet-               bisch
                    Chormusik der letzten 100 Jahre“               25.02. Rolf Böhme                         zum 75. Geburtstag
02.02.2019          Neuenbau - Fahrt zum Weltcup Nordische                Bahnhofstr. 18 b,
                    Kombination                                           OT Neuhaus-Schierschnitz
09.02.2019          Neuenbau - Skiwanderung nach Tettau            25.02. Karin Lohbauer                     zum 75. Geburtstag
                    zum Wildberg                                          Bahnhofstr. 30,
09.02.2019          Feuerwehrverein Mupperg - Jahreshaupt-                OT Neuhaus-Schierschnitz
                    versammlung im „Roten Ochsen“                  26.02. Rolf Bär                           zum 70. Geburtstag
13.02.2019          Kita Judenbach - Familientreff im Krab-               Tettaustr. 22, OT Heinersdorf
                    belstübchen                                    27.02. Wolfgang Blechschmidt zum 80.
16.02.2019          TSV Neuenbau - Siegerehrung im Kultur-                Geburtstag
                    saal                                                  Lindenstr. 40, OT Weidhausen
16.02.2019          Hundesportclub Biene - Jahreshauptver-         29.02. Arild Muffel                       zum 75. Geburtstag
                    sammlung                                              Mark 9, OT Neuhaus-Schierschnitz
22.02.2019          Kerwaverein Judenbach - Aprés-Ski Party
                    in der Großen Halle der Stiftung Juden-        … im März 2019
                    bach
22.02.2019          Obst- und Gartenbauverein Föritz - Ver-        02.03. Hanny Fischer                     zum 85. Geburtstag
                    sammlung mit Vorstandswahl                            Ortsstr. 22, OT Neuenbau
23.02.2019          VfR Jagdshof - Kinderfasching und Preis-       02.03. Ursula Haucke                     zum 70. Geburtstag
                    maskenball                                            Alte Handelsstr. 239, OT Juden-
23.02.2019          Föritzer Vereinsheim - Kinderfasching der             bach
                    Föritzer Fetenmäuse                            02.03. Almut Heß                         zum 70. Geburtstag
24.02.2019          Frauenchor Judenbach - Tonaufnahmen                   Jagdshofer Str. 10, OT Judenbach
                    für die CD „2. Thüringer Chorfestival“ Klos-   02.03. Renate Schad                      zum 80. Geburtstag
                    terkirche Rohr
                                                                          Alte Handelsstr. 169, OT Juden-
24.02.2019          Neuenbau - Videonachmittag im Kultursaal              bach
                    bei Kaffee und Kuchen
                                                                   03.03. Hedi Ehrlicher                    zum 80. Geburtstag
                                                                          Tettaustr. 71, OT Heinersdorf
März 2019                                                          04.03. Gertraud Wenzlaff                 zum 95. Geburtstag
01.03.2019          Feuerwehrverein Rotheul - Jahreshaupt-                An der Steinach 29, OT Mupperg
                    versammlung                                    05.03. Elli Matthes                      zum 80. Geburtstag
02.03.2019          Neuenbau - Faschingstanz im Kultursaal                Zur Höhe 35, OT Sichelreuth
02.03.2019          Kita Heinersdorf - Kinderfasching im           06.03. Walter Steiner                    zum 70. Geburtstag
                    Kultursaal                                            Ortsstr. 17, OT Föritz
03.03.2019          Frauenchor Judenbach - Kinderfasching in       07.03. Margita Zehmisch                  zum 70. Geburtstag
                    Judenbach im Kultursaal „100“                         Kreisstr. 3, OT Föritz
                                                                   11.03. Manfred Kalb                      zum 80. Geburtstag
                                                                          Lindenstr. 75, OT Weidhausen
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag                            14.03. Siegfried Jakob                   zum 75. Geburtstag
                                                                          Neuhäuser Str. 30, OT Lindenberg
… im Februar 2019
                                                                   15.03. Gunter Kaiser                     zum 70. Geburtstag
01.02. Waltraud Birnstiel                   zum 90. Geburtstag            Burgweg 2,
       Großer Garten 4,                                                   OT Neuhaus-Schierschnitz
       OT Neuhaus-Schierschnitz                                    15.03. Gerda Wilde                       zum 85. Geburtstag
03.02. Horst Schwämmlein                    zum 80. Geburtstag            Buch 6, OT Neuhaus-Schierschnitz
       An der Steinach 29, OT Mupperg                              17.03. Viola Heymann                     zum 70. Geburtstag
06.02. Karl Bätz                            zum 80. Geburtstag            Dorfstr. 52, OT Jagdshof
       Wiesenstr. 11, OT Schwärzdorf                               18.03. Monika Völker                     zum 70. Geburtstag
10.02. Heinz Eichhorn                       zum 70. Geburtstag            Am Lindenbach 36, OT Oerlsdorf
       Vorstadt 20, OT Heubisch                                    19.03. Alice Liebermann                  zum 90. Geburtstag
11.02. Heidrun Friedrich                    zum 75. Geburtstag            Buch 9, OT Neuhaus-Schierschnitz
       Alte Handelsstr. 51, OT Judenbach                           20.03. Hans Leipold                      zum 70. Geburtstag
13.02. Günter Ehrhardt                      zum 70. Geburtstag            An der Steinach 29, OT Mupperg
       Schießhausstr. 5,                                           21.03. Günter Hammerschmidt             zum 70. Geburtstag
       OT Neuhaus-Schierschnitz                                           Kreisstr. 25, OT Föritz
14.02. Rainer Haucke                        zum 70. Geburtstag     25.03. Hartmut Steiner                   zum 70. Geburtstag
       Alte Handelsstr. 239, OT Judenbach                                 Oberlinder Str. 13, OT Rottmar
15.02. Christa Meusel                       zum 80. Geburtstag     28.03. Christine Jämmrich                zum 75. Geburtstag
       Klein-Eiche 4, OT Sichelreuth                                      Zur Höhe 16 B, OT Sichelreuth
15.02. Christa Streng                       zum 80. Geburtstag     31.03. Sonja Amhof                       zum 85. Geburtstag
       Ortsstr. 36, OT Föritz                                             Kreisstr. 25, OT Jagdshof
16.02. Horst Maslo                          zum 85. Geburtstag     31.03. Georg Förster                     zum 80. Geburtstag
       Oberlinder Str. 38, OT Rottmar                                     Zur Höhe 10, OT Sichelreuth
17.02. Klaus Fleischmann                    zum 80. Geburtstag
       Alte Handelsstr. 122, OT Judenbach
19.02. Johannes Räppold                     zum 80. Geburtstag
       Am Föritzgrund 40 a, OT Gefell
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