Ortsteil Neuenbau Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2019 - Gemeinde Föritztal
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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2019 Mittwoch, 30. Januar 2019 Nummer 2 Wintersport im Ortsteil Neuenbau Foto: V. Fleischmann www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -2- Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich Schüt- Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal vom 22.01.2019 zenstraße“ Verfahren gemäß § 13b BauGB der Gemeinde Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal Sonnefeld, Landkreis Coburg ..................................Seite 7 • Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- .................................................................................Seite 7 zung des Gemeinderates Föritztal vom 14.01.2019........ ...................................................................................Seite 5 • Beschluss über die personelle Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal ...................................Seite 7 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 02. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.12.2018 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal .................................................................................Seite 5 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- der in der 02. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindera- 18.12.2018 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse.......... tes Föritztal vom 15.01.2019 ...................................Seite 8 .................................................................................Seite 5 Sitzungen des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 01. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom • 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 05.02.2019 20.11.2018...............................................................Seite 5 .................................................................................Seite 8 • Beschluss über den Abschluss des 1. Änderungsvertrages • 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport des Ge- zum Vertrag über die Teilung des veranlagten Gewerbe- meinderates Föritztal am 18.02.2019 ......................Seite 8 steueraufkommens und den entstehenden Unterhaltungs- • 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- und Bewirtschaftungskosten in den Geltungsbereichen meinderates Föritztal am 19.02.2019 ......................Seite 8 des Bebauungsplanes „Gemeinsames Gewerbegebiet • 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Sonneberg/Föritz“ sowie des vorhabenbezogenen Bebau- derates Föritztal am 21.02.2019..............................Seite 8 ungsplanes „Steinräum“ vom 04.07.2011................Seite 5 • 5. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 26.02.2019 • Beschlüsse über gemeindliche Einvernehmen zu Bauun- .................................................................................Seite 9 terlagen ...................................................................Seite 5 • Beschluss über die Auflösung der Sonderrücklage der Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen ehemaligen Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz ......Seite 5 • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sowie der Au- • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz- ßenstelle Judenbach ...............................................Seite 9 tal zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt • Sprechzeiten der Revierförster Aulinger und Ehrardt .Seite Sonneberg ...............................................................Seite 6 • Bekanntmachung zur Bewerbung für das Schiedsamt • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal bzw. für die Wahl der Schiedspersonen für die Gemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Allgemei- Föritztal ...................................................................Seite 9 ne Wohngebiet „Herrschaftsstücke II“, Markt Mitwitz, Land- kreis Kronach...........................................................Seite 6 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal..................Seite 10 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal Satzungen Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal § 3 Ortsteile Das Gemeindegebiet der Gemeinde Föritztal gliedert sich in fol- gende Ortsteile: vom 22.01.2019 Eichitz, Föritz, Gefell, Heinersdorf, Heubisch, Jagdshof, Juden- Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemein- bach, Lindenberg, Mogger, Mönchsberg, Mupperg, Neuenbau, de- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- Neuhaus-Schierschnitz, Oerlsdorf, Rotheul, Rottmar, Schwärz- KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der dorf, Sichelreuth und Weidhausen. Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zu- Die Ortsteile tragen ihren Namen in Verbindung mit dem Namen letzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBI. S. 74) der Gemeinde Föritztal in der Form: Föritztal OT (entsprechen- hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am den Ortsteilnamen einfügen). 14.01.2019 die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit erlassen wird: § 4 Ortsteile mit Ortsteilverfassung (1) Der Ortsteil Neuenbau erhält eine Ortsteilverfassung gemäß § 1 Name § 45 ThürKO. Die Gemeinde führt den Namen Föritztal. (2) Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder erfolgt nach folgenden Re- gelungen: § 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Die Gemeinde Föritztal führt kein eige- a) Für das aktive und passive Wahlrecht finden die Bestimmun- nes Gemeindewappen. Entsprechend der gen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und Verordnung zur Ausführung des Gesetzes der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) in der je- über die Hoheitszeichen des Landes Thü- weils geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei ringen vom 11. April 1991 § 1 Abs. 2 führt an die Stelle des Begriffes „Gemeinde“ der Begriff „Ortsteil die Gemeinde das Landeswappen Thürin- mit Ortsteilverfassung“ tritt. gens. Die Verwendung des Wappens er- b) Die Wahl der Ortsteilratsmitglieder erfolgt entsprechend den Vor- folgt entsprechend dieser Verordnung. schriften für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder gemäß dem (2) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, ThürKWG und der ThürKWO in der jeweils geltenden Fassung. das in Form und Größe dem dieser Hauptsatzung auf dieser Sei- (3) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des te beigedruckten Siegel entspricht. Ortsteilbürgermeisters.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -3- § 5 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid 4. die ihm im Einzelfall durch Beschluss des Gemeinderats mit (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Wir- dessen Zustimmung oder allgemein durch die Hauptsatzung kungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerent- zur selbstständigen Erledigung übertragenen Angelegenhei- scheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zustandekommen ten. des Bürgerbegehrens wird die Angelegenheit den Bürgern zur (4) Laufende Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises Entscheidung vorgelegt, sofern der Gemeinderat, sich das Anlie- (Absatz 2 Nr. 1) sind alltägliche Verwaltungsgeschäfte der Ge- gen nicht zu Eigen macht. meinde, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und für den (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemeinderat Vollzug des Gemeindehaushalts keine erhebliche Rolle spielen. den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises Hierzu gehören insbesondere: der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen (Ratsreferendum). (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen ei- 1. der Vollzug der Ortssatzungen; ner Gemeinde und in Ortschaften einer Landgemeinde entspre- 2. die Vergabe von Aufträgen für ständig wiederkehrende Liefe- chend. rungen und Leistungen für den laufenden Betrieb (z. B. Aus- (4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ge- gaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und für den meinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil einer Unterhalt von Fahrzeugen, Geschäftsausgaben für die Ver- Gemeinde oder der Ortschaft einer Landgemeinde hat der er- waltung, Verbrauchsmaterial für Anstalten und Einrichtun- folgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des gen, Geräte und Ausstattungsgegenstände) im Verwaltungs- Ortsteilrates oder des Ortschaftsrates. haushalt bis zur Höhe der haushaltsmäßigen Ermächtigung; (5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bür- 3. der Abschluss von bürgerlich-rechtlichen und öffentlich- gerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt das rechtlichen Verträgen (z.B. Kauf-, Miet-, Pacht-, Werkliefe- Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bür- rungs- und Dienstleistungsverträge) bis zu einer Wertgrenze gerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in der jeweils des Rechtsverhältnisses von 10.000 Euro, einmaliger oder geltenden Fassung. jährlicher laufender Belastungen; 4. Straßenbaukosten-, Anschlussbeitrags- und Benutzungsver- § 6 Einwohnerversammlung träge und die Vornahme sonstiger bürgerlich-rechtlicher und (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich in je- öffentlich-rechtlicher Rechtshandlungen (grundbuchrechtli- der ehemaligen Gemeinde eine Einwohnerversammlung ein, um che Erklärungen, Kündigungen, Rücktritte) bis zu einer Wert- die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten, insbe- grenze des Rechtsverhältnisses von 5.000 Euro, einmaliger sondere über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die ihre oder jährlicher laufender Belastungen und einer Vertragslauf- strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen zeit von maximal 10 Jahren; oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen 5. der Abschluss von Vergleichen, die Einlegung von Rechts- für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten behelfen oder Rechtsmitteln, die Einleitung von Aktivprozes- und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätes- sen, wenn der Streitwert 10.000. Euro oder bei Vergleichen tens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe das Zugeständnis der Gemeinde 10.000 Euro nicht über- von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich steigt, sowie die Führung aller gegen die Gemeinde oder die zur Einwohnerversammlung ein. von ihr verwalteten Stiftungen gerichteten Passivprozesse; (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerver- 6. Verpachtungen und Vermietungen von besonderer Bedeu- sammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern tung in allen Fällen bei einer Werthöhe bis 10.000 Euro je in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Einzelfall pro Jahr Soweit dies erforderlich Ist, kann der Bürgermeister zum Zweck 7. des Weiteren der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und - der Erlass bis zu einem Betrag von 500 Euro Sachverständige hinzuziehen. - die Niederschlagung bis zu einem Betrag von 500 Euro (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeinde- - die Stundung bis zu einem Betrag von 500 Euro auf die angelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh- Dauer bis zwölf Monaten; nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der 8. die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bis zu einer Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die An- Höhe von 10.000 Euro und außerplanmäßiger Ausgaben in fragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung Höhe von 10.000 Euro jeweils im Einzelfall. beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung ge- beantworten. währleistet ist. Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zu vor- stehenden Grenzen Mittel, die durch anderweitige Einspa- § 7 Vorsitz im Gemeinderat rungen zur Verfügung stehen, Mehreinnahmen und Mittel der Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall sei- Deckungsreserve in Anspruch zu nehmen; ner Verhinderung sein Stellvertreter. 9. Auftragsvergaben von Einzelvorhaben des Vermögenshaus- haltes einschließlich Auftragsvergaben nach § 8 Bürgermeister Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) (1) Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig und wird mit der Be- bis zu einem Betrag von 50.000 Euro, soldungsgruppe A 15 besoldet. Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL) (2) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung, bestimmt bis zu einem Betrag von 50.000 Euro, die Geschäftsverteilung und vollzieht die Beschlüsse des Ge- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) meinderats und der Ausschüsse. bis zu einem Betrag von 25.000 Euro, (3) Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) 1. die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskrei- bis zu einem Betrag von 25.000 Euro, ses der Gemeinde, die für die Gemeinde keine grundsätzli- sofern sich der Gesamtaufwand des Vorhabens bis 100.000 che Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen Euro beläuft, erwarten lassen; 10. Anträge auf Fördermittel für Vorhaben des Vermögenshaus- 2. die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der haltes bei einem Eigenanteil der Gemeinde bis zu 25.000 Gemeinde (§ 3 ThürKO); Euro, 3. alle personalrechtlichen Entscheidungen, mit Ausnahme 11. Investitionen gemäß § 10 ThürGemHV bis zu einer Höhe von der in § 17 Abs. 3 Nr. 2 und 3 dieser Geschäftsordnung ge- 25.000 Euro pro Einzelvorhaben, nannten Maßnahmen, für die er der Zustimmung des Ge- 12. die Gewährung von freiwilligen Zuweisungen und Zuschüs- meinderats bedarf. Hierzu zählen insbesondere die Ernen- sen im Rahmen des Haushaltsplans, soweit sie im Einzelfall nung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Versetzung in 500 Euro nicht übersteigen. den Ruhestand und Entlassung der Beamten des einfachen und mittleren Dienstes sowie Einstellung, Höhergruppierung, § 9 Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder Versetzung und Entlassung aller Beschäftigten (Arbeiter und Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder bis zum Angestellte), deren Vergütungsgruppe mit den Beamten des Ende der nächsten auf die allgemeinen Kommunalwahlen fol- einfachen und mittleren Dienstes vergleichbar ist. gende gesetzliche Amtszeit des Gemeinderates beträgt 22.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -4- § 10 Beigeordnete Die in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritztal, des Der Gemeinderat wählt 2 ehrenamtliche Beigeordnete. Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltaus- schusses gefassten Beschlüsse sind in gleicher Weise bekannt § 11 Ausschüsse zu machen, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefal- (1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemein- len sind. derat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und (5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeindera- Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen beste- tes und seiner Ausschüsse (§ 35 Abs. 6 ThürKO) werden durch hen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt Veröffentlichung im „Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Fö- die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglie- ritztal“ bekannt gemacht. der, so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen kei- Bei Dringlichkeit werden diese Sitzungen durch Veröffentlichung nen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit in der Zeitung „Freies Wort“ (Regionalausgabe Landkreis Son- Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entschei- neberg) spätestens am 2. Tag vor der Sitzung bekannt gemacht. det mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem (6) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen wird. oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 2 entsprechend, (2) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien er- sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.“ folgt einheitlich nach dem Höchstzahlenverfahren nach d‘Hondt. Bei Dringlichkeit werden diese Bekanntmachungen durch Veröf- (3) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse fentlichung in der Tageszeitung „Freies Wort“ (Regionalausgabe regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Landkreis Sonneberg) bekannt gemacht. § 12 Ehrenbezeichnungen § 15 Haushaltswirtschaft (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Grundsät- und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zen der Verwaltungsbuchführung geführt. zu Ehrenbürgern ernannt werden. § 16 Sprachform, Inkrafttreten und Außerkrafttreten (2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbe- (1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezoge- amte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 nen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Män- Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende ner in der männlichen Sprachform. Ehrenbezeichnungen erhalten: (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- - Oberbürgermeister = Ehrenoberbürgermeister, kanntmachung in Kraft. - Bürgermeister = Ehrenbürgermeister, Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 19.07.2018 außer Kraft. - Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter, - Mitglied des Ortsteil-/Ortschaftsrates = Ehrenmitglied des Föritztal, den 22.01.2019 Ortsteil-/Ortschaftsrates, Gemeinde Föritztal Andreas Meusel DS - Ortsteil-/Ortschaftsbürgermeister = Ehrenortsteil-/Ehrenort- Bürgermeister schaftsbürgermeister, - Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied, Bekanntmachungsnachweise: - sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor- „Ehren-“. schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwie- Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde gend ausgeübten Funktion richten. geltend gemacht werden. (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Ge- Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die- meinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. se Verstöße unbeachtlich. (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeich- nung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates Föritztal, den 22.01.2019 unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. Andreas Meusel DS Bürgermeister (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe- zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. § 13 Entschädigungen Die Mitglieder des Gemeinderates Föritztal, die ehrenamtlichen Beschlüsse des Gemeinderates Beigeordneten sowie ehrenamtlich Tätige erhalten für ihre ehren- Beschluss Nr. GR/23/03/2019 amtliche Tätigkeit eine angemessene Entschädigung. Sitzungsdatum: 14.01.2019 Das Nähere regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Föritztal in der jeweils gültigen Fassung. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- zung des Gemeinderates Föritztal vom 14.01.2019 § 14 Öffentliche Bekanntmachungen Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und (1) Die Gemeinde Föritztal ist Herausgeber eines Amtsblattes Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom das den Titel „Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- tal“ trägt. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert (2) Satzungen der Gemeinde Föritztal werden öffentlich bekannt durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der gemacht durch Veröffentlichung in den von der Gemeinde Fö- Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019 die vor- ritztal herausgegebenen Amtsblatt „Föritztalkurier Amtsblatt der liegende Tagesordnung Gemeinde Föritztal“. Sie treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, soweit Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 kein anderer Tag des Inkrafttretens bestimmt ist. Andreas Meusel Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der Bürgermeister öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken. der Gemeinde Föritztal DS (3) Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffent- lichen Bekanntmachungen von Satzungen der Gemeinden, Ver- Beschluss Nr. GR/24/03/2019 waltungsgemeinschaften und Landkreise (Thüringer Bekanntma- Sitzungsdatum: 14.01.2019 chungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. (4) Die in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Föritztal, des Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Umweltaus- 2. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.12.2018 schusses gefassten Beschlüsse sind unverzüglich im „Föritztal- Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kurier Amtsblatt der Gemeinde Föritztal“ bekannt zu machen. kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -5- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Beschluss Nr. GR/18/02/2018 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Sitzungsdatum: 18.12.2018 durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, die Nie- Beschluss über den Abschluss des 1. Änderungsvertrages derschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Gemeindera- zum Vertrag über die Teilung des veranlagten Gewerbesteu- tes Föritztal vom 18.12.2018 zu genehmigen. eraufkommens und den entstehenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten in den Geltungsbereichen des Be- Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 bauungsplanes „Gemeinsames Gewerbegebiet Sonneberg/ Andreas MeuselBürgermeister Föritz“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Föritztal DS „Steinräum“ vom 04.07.2011 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 und § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung Beschluss Nr. GR/25/03/2019 -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung Sitzungsdatum: 14.01.2019 der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in 74) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am der Gemeinderatssitzung am 18.12.2018 gefassten nicht öf- 18.12.2018 den 1. Änderungsvertrag zum Vertrag über die Teilung fentlichen des veranlagten Gewerbesteueraufkommens und den entstehen- Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten in den Geltungs- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom bereichen des Bebauungsplanes „Gemeinsames Gewerbegebiet 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Sonneberg/Föritz“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungspla- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- nes „Steinräum“ vom 04.07.2011 zuzustimmen. ändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019 die Datum der Ausfertigung: 19.12.2018 nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 18.12.2018 ge- Andreas Meusel fassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritz- Bürgermeister tal zu veröffentlichen: der Gemeinde Föritztal DS Beschluss Nr. GR/17/02/2018 vom 18.12.2018 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der Beschluss Nr. GR/20/02/2018 1. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.11.2018 Sitzungsdatum: 18.12.2018 Beschluss Nr. GR/18/02/2018 vom 18.12.2018 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Beschluss über den Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Doppelgarage Vertrag über die Teilung des veranlagten Gewerbesteuerauf- Gemarkung Lindenberg Flurstücke-Nr. 217/6, 218/5 kommens und den entstehenden Unterhaltungs- und Bewirt- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) erteilt der schaftungskosten in den Geltungsbereichen des Bebauungs- Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am planes „Gemeinsames Gewerbegebiet Sonneberg/Föritz“ sowie 18.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Steinräum“ vom 04.07.2011 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Beschluss Nr. GR/19/02/2018 vom 18.12.2018 auf dem Flurstück 217/6, 218/5 in der Gemarkung Lindenberg Beschluss über die Genehmigung eines Stundungsbescheides Beschluss Nr. GR/20/02/2018 vom 18.12.2018 Datum der Ausfertigung: 19.12.2018 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Dop- Andreas Meusel pelgarage Bürgermeister Gemarkung Lindenberg Flurstücke-Nr. 217/6, 218/5 der Gemeinde Föritztal DS Beschluss Nr. GR/21/02/2018 vom 18.12.2018 Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses Gemarkung Weidhausen Flurstück-Nr. 166/8 Beschluss Nr. GR/21/02/2018 Beschluss Nr. GR/22/02/2018 vom 18.12.2018 Sitzungsdatum: 18.12.2018 Beschluss über die Auflösung der Sonderrücklage der ehemali- Bauantrag zur Errichtung eines Gartenhauses gen Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Gemarkung Weidhausen Flurstück-Nr. 166/8 Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) erteilt der Andreas Meusel Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am Bürgermeister 18.12.2018 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag der Gemeinde Föritztal DS Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 166/8 in der Gemarkung Weidhausen. Beschluss Nr. GR/17/02/2018 Sitzungsdatum: 18.12.2018 Datum der Ausfertigung: 19.12.2018 Andreas Meusel Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Bürgermeister der 1. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.11.2018 der Gemeinde Föritztal DS Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Beschluss Nr. GR/22/02/2018 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Sitzungsdatum: 18.12.2018 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Beschluss über die Auflösung der Sonderrücklage der ehe- Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 18.12.2018, die Nie- maligen Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz derschrift des nicht öffentlichen Teils der 1. Sitzung des Gemein- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und derates Föritztal vom 20.11.2018 zu genehmigen. Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Datum der Ausfertigung: 19.12.2018 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Andreas Meusel Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) beschließt der Gemein- Bürgermeister derat Föritztal in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Auflösung der der Gemeinde Föritztal DS Sonderrücklage „Föritzgrund“ in Höhe von 25.560,00 Euro. Datum der Ausfertigung: 19.12.2018 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal DS
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -6- Beschluss Nr. GR/26/03/2019 Der vorliegende Entwurf gibt keine Auskunft darüber, in wel- Sitzungsdatum: 14.01.2019 chem Umfang bzw. ob überhaupt geprüft wurde, wo und in welcher Größenordnung Alternativflächen für gewerbliche Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal oder industrielle Nutzung zur Verfügung stehen, die nicht zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Son- zum Verlust besten Ackerlandes für die Urproduktion führen. neberg 7. das gesamte Gebiet der ehemaligen Gemeinde Oberland Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der am Rennsteig bleibt in Bezug auf Alternativflächen unbe- Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, die rücksichtigt Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gerade bei einer solch wichtigen und umgreifenden Ände- Stadt Sonneberg wie folgt: rung wie in Unterlind sollte unbedingt das gesamte vorhan- Stellungnahme der Gemeinde Föritztal dene Stadtgebiet für Alternativlösungen Beachtung finden. Warum bei den Planungen das Gebiet der ehemaligen Ge- Zur Änderung der Nutzungsart/Vergrößerung der Fläche für meinde Oberland am Rennsteig vollkommen außer Betracht gewerbliche bzw. industrielle Nutzung im Bereich Unterlind/ bleibt bzw. bleiben soll, ist nicht ausreichend begründet. Rohof werden nachfolgende Hinweise und Anregungen ge- 8. es gehen sehr wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen ver- geben: loren, die Interessen der Landwirtschaft sind nicht ausrei- chend berücksichtigt 1. die ausgewiesenen Flächen sind insgesamt zu groß bemes- Nahezu alle dortigen Flächen werden derzeit von der Agro- sen produkt Sonneberg e.G. als Ackerflächen genutzt. Nach Aus- Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes steigt die kunft der Agroprodukt handelt es sich um die fruchtbarsten für gewerbliche bzw. industrielle Nutzung vorgesehene Flä- und ertragreichsten Böden im gesamten Bewirtschaftungs- che im Bereich Unterlind auf über 100 ha. Der Regionalplan gebiet. Sie stellen einen überaus wichtigen Faktor für die sieht aber eine wesentlich kleinere Ausweisung vor. Es ist wirtschaftliche Betätigung der Agroprodukt Sonneberg e.G. nicht ausreichend begründet, warum diese Flächenmehrung dar. zu Lasten der Landwirtschaft notwendig und geboten sein Sollten diese Flächen nicht mehr für die landwirtschaftliche soll. Nutzung zur Verfügung stehen, so entfällt für die Agroprodukt 2. die Ausweisung geht weit über den Bedarf der Stadt Sonne- eine wichtige Erwerbsgrundlage. Dadurch sind Arbeitsplätze berg und auch über den Bedarf der Region hinaus in der Genossenschaft unmittelbar gefährdet. In der Abwä- gung zwischen dem Bedarf der Landwirtschaft an weiter zur Derzeit herrscht in der Region nahezu Vollbeschäftigung. Es Verfügung stehenden Flächen für die Urproduktion, gerade ist nicht ersichtlich, wie hier großflächige gewerbliche bzw. bei so wichtigen und ertragreichen Flächen und dem Bedarf industrielle Nutzung geschaffen werden soll, obwohl kei- der Stadt Sonneberg für weitere Gewerbe- und Industrieflä- ne Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und auch zukünftig chen, muss aus unserer Sicht der Bedarf der Stadt Sonne- nicht generiert werden können. Bei Etablierung dieses Ge- berg zurücktreten. werbe- und Industriegebietes käme es nach den derzeitigen 9. die Fläche kis-14 wird nicht gewürdigt und ist im Planentwurf Planungszielen zu einem Abwerbe- bzw. Verdrängungswett- in den textlichen Erläuterungen nicht kenntlich gemacht bewerb mit der eingesessenen Industrie zum Schaden der bereits etablierten Ansiedlungen und damit zum Schaden Im jetzigen Entwurf wird die Fläche kis-14 für gewerbliche der ganzen Region. Hinzu kommt, dass es in der Region bzw. industrielle Nutzung überplant, obwohl dies den Fest- (auch im Bereich der Metropolregion Nürnberg) genügend legungen des Regionalplans widerspricht. Zudem ist diese potentielle Gewerbe und Industrieflächen gibt, die bereits Fläche nicht erläutert. vorhanden, aber noch nicht bebaut sind. Es ist nicht ausrei- 10. der Begriff Rohof, als zur Gemeinde Föritztal gehörig, sollte chend begründet, warum die Stadt Sonneberg hier Flächen künftig aus der Bezeichnung der für gewerbliche/industrielle für überregional bedeutsame Ansiedlungen ausweisen will, Nutzung vorgesehenen Flächen gestrichen werden obwohl eben diese Flächen in der Region bereits baureif und Durch die Trennung bzw. Gemarkungsverschiebungen der noch unbebaut vorhanden sind. Flächen im Zuge des zwischen Sonneberg und Föritz ausge- handelten Vertrages erübrigt sich die weitere Erwähnung von 3. die Flächen grenzen unmittelbar an die Gemeindegrenze zur Rohof. Dadurch wird zukünftig gewährleistet, dass die Hand- Gemeinde Föritztal an lungen der Stadt Sonneberg nicht irrtümlich der Gemeinde Aufgrund der geplanten Lage des Plangebietes unmittelbar Föritztal zugeschrieben werden. an der Grenze zur Gemeinde Föritztal zu Flächen mit land- wirtschaftlicher Nutzung sind Konflikte vorprogrammiert, die Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 nur über Pufferflächen gelöst werden können. Insofern soll- Andreas Meusel ten auf künftig Sonneberger Seite auf jeden Fall ausreichend Bürgermeister große Pufferflächen bzw. eine Pufferzone zwischen gewerb- der Gemeinde Föritztal DS licher Nutzung einerseits und landwirtschaftlicher Nutzung andererseits vorgesehen werden. 4. die Erschließung muss von Norden nach Süden erfolgen und Beschluss Nr. GR/27/03/2019 nicht umgekehrt Sitzungsdatum: 14.01.2019 Es ist nicht ersichtlich und auch nicht ausreichend begründet Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal (hier reichen rein fiskalische Erwägungen nicht aus), wes- zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Allgemeine halb das künftige Gewerbe-/Industriegebiet von Süden nach Wohngebiet Norden und nicht umgekehrt erschlossen werden soll. Eine Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der Erschließung von der B4/B89 her ist aus verschiedenster Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, der Auf- Hinsicht besser, als eine Erschließung von der Landesstraße stellung eines Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet L2662. „Herrschaftsstücke II“ Markt Mitwitz, Landkreis Kronach die ge- 5. bei der Erschließung sollte eine Verkehrsverbindung nach meindenachbarliche Zustimmung zu erteilen. Rohof vorgesehen werden Da das Gewerbe-/ Industriegebiet, so es denn Wirklichkeit Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 werden sollte, in weit überwiegendem Maße den Interes- Andreas Meusel sen der Stadt Sonneberg dient, ist zu gewährleisten, dass Bürgermeister alle gewerblichen Verkehrsströme im Zusammenhang mit der Gemeinde Föritztal DS diesem Gebiet über Straßen des Stadtgebietes der Stadt Sonneberg zu- bzw. abfließen. Hierbei sollten auch die ge- werblichen Verkehrsströme zum Gewerbegebiet Rohof der Gemeinde Föritztal entsprechend berücksichtigt werden. 6. die Nutzung von Alternativflächen ist nicht ausreichend ge- prüft
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -7- Beschluss Nr. GR/28/03/2019 Sitzungsdatum: 14.01.2019 Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich Schützenstra- ße“ Verfahr Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019, der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich Schützenstraße“ Verfahren gem. § 13b BauGB der Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Coburg, die gemeindenachbarliche Zustimmung zu erteilen. Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal DS Beschluss Nr. GR/29/03/2019 Sitzungsdatum: 14.01.2019 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am 14.01.2019 die als Anlage beigefügte Hauptsatzung: Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal DS Beschluss Nr. GR/30/03/2019 Sitzungsdatum: 14.01.2019 Beschluss über die personelle Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal Aufgrund des § 27 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal vom 19. Juli 2018 sowie §§ 18 und 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.01.2019 die Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal entsprechend den bindenden Vorschlägen der Parteien wie folgt: 1. Haupt- und Finanzausschuss: CDU Herr Sven Rosenbauer Stellvertreter: Herr Klaus Wächter Frau Silke Fischer Stellvertreter: Herr Holger Wicklein DIE LINKE.GS Herr Joachim Fleischmann Stellvertreter: Herr Juri Heinze Frau Sabine Kohl Stellvertreter: Frau Almuth Beck SPD Herr Reiner Korn Stellvertreter: Herr Hartmut Hannweber AfD Herr Ulrich Zeiler Stellvertreter: Herr Marco Homann 2. Bau- und Umweltausschuss: CDU Herr Peter Schuppe Stellvertreter: Herr Gerhard Matthes Herr Klaus Wächter Stellvertreter: Herr Sven Rosenbauer DIE LINKE.GS Herr Juri Heinze Stellvertreter: Herr Joachim Fleischmann Frau Almuth Beck Stellvertreter Frau Ramona Baum SPD Herr Hartmut Hannweber Stellvertreter: Herr Rüdiger Scholz AfD Herr Marco Homann Stellvertreter: Herr Ulrich Zeiler 3. Ausschuss für Soziales und Bildung CDU Herr Holger Wicklein Stellvertreter: Herr Peter Schuppe Frau Silke Fischer Stellvertreter: Herr Steffen Breitung DIE LINKE.GS Frau Sabine Kohl Stellvertreter: Frau Almuth Beck Herr Joachim Fleischmann Stellvertreter: Frau Ramona Baum SPD Herr Reiner Korn Stellvertreter: Herr Rüdiger Scholz AfD Herr Tino Kaiser Stellvertreter: Herr Marco Homann 4. Ausschuss für Kultur und Sport CDU Herr Gerhard Matthes Stellvertreter: Frau Silke Fischer Herr Steffen Breitung Stellvertreter: Herr Sven Rosenbauer DIE LINKE.GS Herr Juri Heinze Stellvertreter: Frau Almuth Beck Frau Ramona Baum Stellvertreter: Frau Sabine Kohl SPD Herr Rüdiger Scholz Stellvertreter: Herr Hartmut Hannweber AfD Herr Tino Kaiser Stellvertreter: Herr Marco Homann Der Beschluss Nr. GR/12/02/2018 vom 19.12.2018 wird aufgehoben. Datum der Ausfertigung: 15.01.2019 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal DS
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -8- Beschlüsse der Ausschüsse 02. Sitzung Ausschuss des Gemeinderates Föritztal für Kultur und Sport am 18.02.2019 Am Montag, 18. Februar 2019 findet um 18:00 Uhr im Kul- Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 02. Sitzung Föritztal vom 15.01.2019 des Ausschusses für Kultur und Sport des Gemeinderates Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Föritztal statt. Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Tagesordnung: kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. Seite 74) bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- Föritztal, den 30.01.2019 ner Sitzung am 15.01.2019 die vorliegende Tagesordnung. Andreas Meusel Bürgermeister Datum der Ausfertigung: 16.01.2019 Gemeinde Föritztal Andreas Meusel Bürgermeister DS Sitzungen des Gemeinderates 03. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss und seiner Ausschüsse am 19.02.2019 Am Dienstag, 19. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 03. Sitzung 04. Sitzung Gemeinderat des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö- ritztal statt. Föritztal am 05.02.2019 Am Dienstag, 5. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im Tagesordnung: Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 04. Sitzung des Gemeinderates Föritztal statt. Föritztal, den 30.01.2019 Andreas Meusel Tagesordnung: Bürgermeister Bürgerfragestunde Gemeinde Föritztal ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesord- nung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.02.2019 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen 02. Sitzung Bau- und Umweltausschuss Teils der 03. Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 21.02.2019 vom 14.01.2019 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung Am Donnerstag, 21. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im der in der Gemeinderatssitzung am 14.01.2019 ge- Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, fassten nicht öffentlichen Beschlüsse 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 02. Sitzung 4. Beschlusskontrolle des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritzal statt. 5. Vorstellung des Investitionsprogrammes sowie Vor- stellung der Haushaltssatzung für das Haushalts- jahr 2019 des Wasserversorgungs- und Abwasser- Tagesordnung: zweckverbandes Sonneberg (WWS, Herr Hubner) ÖFFENTLICHER TEIL: 6. Beschluss über die Entschädigungssatzung der Ge- 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung meinde Föritztal der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des 7. Beschluss über die Bestellung des Gemeindewahl- Gemeinderates Föritztal vom 21.02.2019 leiters sowie des Stellvertreters anlässlich der Vor- 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen bereitung und Durchführung der Kommunalwahlen Teils der 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- am 26.05. 2019 ses des Gemeinderates Föritztal vom 15.01.2019 8. Beschluss über die Antragstellung der Gemein- 3. Anfragen und Mitteilungen de Föritztal zur landesplanerischen Einstufung als Grundzentrum NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: 9. Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal, den 30.01.2019 Föritztal zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hartmut Hannweber „Teilumnutzung Postgebäude/Postareal zur sozialen Vorsitzender des Bau- und Nutzung“, Änderungsverfahren, Stadt Sonneberg Umweltausschusses des 10. Anfragen und Mitteilungen Gemeinderates Föritztal NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. Föritztal, den 30.01.2019 Andreas Meusel Bürgermeister Gemeinde Föritztal Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 -9- 05. Sitzung Gemeinderat Föritztal Die Gemeindeverwaltung Föritztal am 26.02.2019 und die Außenstelle Judenbach sowie die Einwohnermeldeämter Am Dienstag, 26. Februar 2019 findet um 19:00 Uhr im sind am Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 05. Sitzung Dienstag, dem 05. März 2019, ab 12.00 Uhr des Gemeinderates Föritztal statt. geschlossen. Tagesordnung: Bürgerfragestunde Föritztal, den 30.01.2019 ÖFFENTLICHER TEIL: Andreas Meusel, Bürgermeister 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 26.02.2019 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Die Kindertagesstätte „Schnatterschnabel“ Teils der 4. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom in Föritztal OT Heubisch 05.02.2019 sowie 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung die Kindertagesstätte „PFIFFIKUS“ der in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2019 ge- in Föritztal OT Föritz fassten nicht öffentlichen Beschlüsse sind am 4. Anfragen und Mitteilungen Dienstag, dem 05. März 2019, ab 13.00 Uhr NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: geschlossen. Föritztal, den 30.01.2019 Andreas Meusel Föritztal, den 30.01.2019 Bürgermeister Andreas Meusel, Bürgermeister Gemeinde Föritztal Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. Sprechzeiten des Revierförsters Christopher Aulinger Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, führt seine Sprechtage in seinem Büro im Forstamt Sonneberg, Amtliche und öffentliche Bettelhecker Straße 24 dienstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr durch. Herr Aulinger ist über sein Handy 0172 / 3480394 Bekanntmachungen erreichbar. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Sprechzeiten des Revierförsters Föritztal ab dem 01.01.2019 Holger Ehrhardt Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, führt 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 seine Sprechtage in seinem Büro im Forstamt Sonneberg, OT Neuhaus-Schierschnitz Bettelhecker Straße 24 dienstags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr durch. Herr Ehrhardt ist über sein Handy 0172 / 3480328 Montag 09.00 - 12.00 Uhr erreichbar. Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Bekanntmachung Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Bewerbung für das Schiedsamt bzw. für die Wahl der Schiedspersonen für die Gemeinde Föritztal Im Amtsblatt Nr.1/2019 der Gemeinde Föritztal, vom 09.01.2019, Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wurde zur Bewerbung für das Schiedsamt aufgerufen. Föritztal Außenstelle Judenbach Da nur wenige Bewerbungen bisher eingegangen sind, möchten wir nochmals auf die Veröffentlichung verweisen. ab dem 01.01.2019 Die Bewerbungsfrist wird hiermit bis zum 22.02.2019 verlängert. 96515 Föritztal, Bellershöhe 1 OT Judenbach Föritztal, den 30.01.2019 Praß Ordnungsamt Montag geschlossen Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Bitte unserer Bürgerpolizistin Donnerstag geschlossen an die Bevölkerung Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Im November vergangenen Jahres kam es zu einer Auseinan- dersetzung im Linienbus von der Grundschule Schwärzdorf nach Neuhaus-Schierschnitz. Dabei wurde ein Mädchen von vier Mitschülern attackiert. Diese Tat wurde offenbar von keinem Er- wachsenen, der sich im Bus befand, bemerkt. Es wird nun darum gebeten, wenn Sie sich in einem Linienbus befinden, indem auch Schulkinder befördert werden, ein wenig vor allem auf die klei- neren Schulkinder zu achten, um in Zukunft solche Vorfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Voraus.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 - 10 - Dienstplan FFw Lindenberg - Februar und März 2019 Freitag, 01.02 19:00 Uhr Jahreshauptversammlung Montag, 18.02.* 18:00 Uhr Die Jugendfeuerwehr führt ihre Ausbildung als „Schnupperdienst“ am Gerätehaus in Lindenberg durch. Voraussichtliches Thema: 1.-Hilfe-Maßnahmen im Feuerwehrdienst. Freitag, 22.02.* 18:00 Uhr 1.-Hilfe-Maßnahmen im Feuerwehrdienst Freitag, 01.03.* 18:00 Uhr Gerätekunde Sonntag, 17.03.* 09:30 Uhr Knoten und Bunde Freitag, 29.03.* 18:00 Uhr Wiederholungsdienst März (Gerätekunde, Knoten, Bunde) * Alle interessierten Jugendlichen und Erwachsen sind zu diesen Diensten herzlich eingeladen! BÜRGERPOLIZEI für die Gemeinde Föritztal Sprechzeiten: dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr im Büro in der Gemeindeverwaltung 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 OT Neuhaus-Schierschnitz Telefon: 036764 / 79636 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal Kirchgemeinden Neuhaus- Mupperg Schierschnitz und Mupperg 03.02.19 Gottesdienste Februar 2019 09:30 Uhr Abschluss Bibelwoche Gottesdienst in d. Dreifaltig- Neuhaus-Schierschnitz keitskirche Neuh.-Schier. mit Pfr. Kordak 03.02.19 17.02.19 09:30 Uhr Gottesdienst, Dreifaltigkeitskirche 14:00 Uhr Gottesdienst mit Jeannette Rockstroh mit Pfr. Kordak; Abschluss Bibelwoche 01.03.19 10.02.19 19:00 Uhr Wir feiern Weltgebetstag im Saal Mupperg! 09:30 Uhr Gottesdienst, Auferstehungskirche in Schierschnitz mit Pfr. Kordak 17.02.19 09:30 Uhr Gottesdienst, Auferstehungskirche in Schierschnitz mit Jeannette Rockstroh 24.02.19 09:30 Uhr Gottesdienst, Auferstehungskirche in Schierschnitz mit Pfr. Kordak 01.03.19 19:00 Uhr Wir feiern den Weltgebetstag in der Dreifaltig- keitskirche mit Pfr. Kordak und dem Frauenkreis!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 2/2019 - 11 - Kulturkalender der Gemeinde Föritztal 20.02. Heidrun Feierabend zum 75. Geburtstag Tettaustr. 16, OT Heinersdorf Februar 2019 22.02. Bernd Schuh zum 80. Geburtstag 02.02.-03.02.2019 Frauenchor Judenbach - Thuringia Cantat Heubischer Ortsstr. 119, OT Heu- Workshop I in Sondershausen „Quer Beet- bisch Chormusik der letzten 100 Jahre“ 25.02. Rolf Böhme zum 75. Geburtstag 02.02.2019 Neuenbau - Fahrt zum Weltcup Nordische Bahnhofstr. 18 b, Kombination OT Neuhaus-Schierschnitz 09.02.2019 Neuenbau - Skiwanderung nach Tettau 25.02. Karin Lohbauer zum 75. Geburtstag zum Wildberg Bahnhofstr. 30, 09.02.2019 Feuerwehrverein Mupperg - Jahreshaupt- OT Neuhaus-Schierschnitz versammlung im „Roten Ochsen“ 26.02. Rolf Bär zum 70. Geburtstag 13.02.2019 Kita Judenbach - Familientreff im Krab- Tettaustr. 22, OT Heinersdorf belstübchen 27.02. Wolfgang Blechschmidt zum 80. 16.02.2019 TSV Neuenbau - Siegerehrung im Kultur- Geburtstag saal Lindenstr. 40, OT Weidhausen 16.02.2019 Hundesportclub Biene - Jahreshauptver- 29.02. Arild Muffel zum 75. Geburtstag sammlung Mark 9, OT Neuhaus-Schierschnitz 22.02.2019 Kerwaverein Judenbach - Aprés-Ski Party in der Großen Halle der Stiftung Juden- … im März 2019 bach 22.02.2019 Obst- und Gartenbauverein Föritz - Ver- 02.03. Hanny Fischer zum 85. Geburtstag sammlung mit Vorstandswahl Ortsstr. 22, OT Neuenbau 23.02.2019 VfR Jagdshof - Kinderfasching und Preis- 02.03. Ursula Haucke zum 70. Geburtstag maskenball Alte Handelsstr. 239, OT Juden- 23.02.2019 Föritzer Vereinsheim - Kinderfasching der bach Föritzer Fetenmäuse 02.03. Almut Heß zum 70. Geburtstag 24.02.2019 Frauenchor Judenbach - Tonaufnahmen Jagdshofer Str. 10, OT Judenbach für die CD „2. Thüringer Chorfestival“ Klos- 02.03. Renate Schad zum 80. Geburtstag terkirche Rohr Alte Handelsstr. 169, OT Juden- 24.02.2019 Neuenbau - Videonachmittag im Kultursaal bach bei Kaffee und Kuchen 03.03. Hedi Ehrlicher zum 80. Geburtstag Tettaustr. 71, OT Heinersdorf März 2019 04.03. Gertraud Wenzlaff zum 95. Geburtstag 01.03.2019 Feuerwehrverein Rotheul - Jahreshaupt- An der Steinach 29, OT Mupperg versammlung 05.03. Elli Matthes zum 80. Geburtstag 02.03.2019 Neuenbau - Faschingstanz im Kultursaal Zur Höhe 35, OT Sichelreuth 02.03.2019 Kita Heinersdorf - Kinderfasching im 06.03. Walter Steiner zum 70. Geburtstag Kultursaal Ortsstr. 17, OT Föritz 03.03.2019 Frauenchor Judenbach - Kinderfasching in 07.03. Margita Zehmisch zum 70. Geburtstag Judenbach im Kultursaal „100“ Kreisstr. 3, OT Föritz 11.03. Manfred Kalb zum 80. Geburtstag Lindenstr. 75, OT Weidhausen Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag 14.03. Siegfried Jakob zum 75. Geburtstag Neuhäuser Str. 30, OT Lindenberg … im Februar 2019 15.03. Gunter Kaiser zum 70. Geburtstag 01.02. Waltraud Birnstiel zum 90. Geburtstag Burgweg 2, Großer Garten 4, OT Neuhaus-Schierschnitz OT Neuhaus-Schierschnitz 15.03. Gerda Wilde zum 85. Geburtstag 03.02. Horst Schwämmlein zum 80. Geburtstag Buch 6, OT Neuhaus-Schierschnitz An der Steinach 29, OT Mupperg 17.03. Viola Heymann zum 70. Geburtstag 06.02. Karl Bätz zum 80. Geburtstag Dorfstr. 52, OT Jagdshof Wiesenstr. 11, OT Schwärzdorf 18.03. Monika Völker zum 70. Geburtstag 10.02. Heinz Eichhorn zum 70. Geburtstag Am Lindenbach 36, OT Oerlsdorf Vorstadt 20, OT Heubisch 19.03. Alice Liebermann zum 90. Geburtstag 11.02. Heidrun Friedrich zum 75. Geburtstag Buch 9, OT Neuhaus-Schierschnitz Alte Handelsstr. 51, OT Judenbach 20.03. Hans Leipold zum 70. Geburtstag 13.02. Günter Ehrhardt zum 70. Geburtstag An der Steinach 29, OT Mupperg Schießhausstr. 5, 21.03. Günter Hammerschmidt zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Kreisstr. 25, OT Föritz 14.02. Rainer Haucke zum 70. Geburtstag 25.03. Hartmut Steiner zum 70. Geburtstag Alte Handelsstr. 239, OT Judenbach Oberlinder Str. 13, OT Rottmar 15.02. Christa Meusel zum 80. Geburtstag 28.03. Christine Jämmrich zum 75. Geburtstag Klein-Eiche 4, OT Sichelreuth Zur Höhe 16 B, OT Sichelreuth 15.02. Christa Streng zum 80. Geburtstag 31.03. Sonja Amhof zum 85. Geburtstag Ortsstr. 36, OT Föritz Kreisstr. 25, OT Jagdshof 16.02. Horst Maslo zum 85. Geburtstag 31.03. Georg Förster zum 80. Geburtstag Oberlinder Str. 38, OT Rottmar Zur Höhe 10, OT Sichelreuth 17.02. Klaus Fleischmann zum 80. Geburtstag Alte Handelsstr. 122, OT Judenbach 19.02. Johannes Räppold zum 80. Geburtstag Am Föritzgrund 40 a, OT Gefell
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