Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020

 
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Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
10 • 2020

                                                                       Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

                                                        Pandemie-Management
                                                        in der kalten Jahreszeit
Foto: © ipopba, sarayut – www.fotosearch.de

                                              Regionale Analyse zur ambulanten   Vergütung von       Aktuelle Informationen
                                              Verordnung von Antibiotika         Corona-Leistungen   zur Influenzaimpfung
                                              Seite 4                            Seite I             Seite II
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Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
Inhalt
Editorial                                                                   10 „Zimmer Eins“ – das Patientenmagazin: neue Ausgabe
2      Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit                            „Tag & Nacht“ nur online
                                                                            11 Weitere Ärzte dürfen Verordnung von Soziotherapie
Standpunkt                                                                     abrechnen
3      Klare Strategie statt Panikmache                                     12 Substitutionstherapie: Behandlung mit Depotpräparat
                                                                               wird bis Ende 2020 vergütet
Veranlasste Leistungen                                                      12 Therapieoption Substitutionsbehandlung
4      Regionale Analyse zur ambulanten Verordnung von                         bei Opioidabhängigkeit
       Antibiotika in Sachsen
                                                                            Die Bezirksgeschäftsstellen informieren
Nachrichten                                                                 13 Dresden: 14. Sommernachtsball am 5. Juni 2021
9      Orientierungswert für 2021 festgelegt –                              16 Leipzig: Online-Existenzgründer- und Praxisabgebertag
       gegen die Stimmen der KBV
10 Atteste zur Befreiung vom Tragen eines                                   Zur Lektüre empfohlen / Impressum
   Mund-Nasenschutzes                                                       14

Informationen
IN DER HEFTMIT TE ZUM HERAUSNEHMEN

Abrechnung                                                                  Qualitätssicherung
I      Vergütung von Corona-Leistungen                                      IV Qualitätssicherungsbereiche mit regelmäßigen
                                                                               spezifischen Fortbildungsanforderungen
Schutzimpfungen
II     Aktuelle Informationen zur Influenzaimpfung                          Fortbildung
                                                                            VIII Fortbildungsangebote der KV Sachsen im November
Veranlasste Leistungen                                                           und Dezember 2020
III    Start der neuen Heilmittel-Richtlinie verschiebt sich
       auf 2021                                                             Personalia
                                                                            XII In Trauer um unsere Kollegen

Beilage
KV Hessen aktuell 3 / 2020

     Fehlerkorrektur zur Ausgabe der KV Hessen aktuell,
     die diesem Heft beiliegt

     Seite 35, linke Spalte, unter „Indikationsimpfung chronisch kranker
     Patienten …“ muss es richtig heißen „nach sechs bis zwölf MONATEN“,
     wie es auch auf Seite 36, rechte Spalte unten korrekt aufgeführt ist

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                                      INHALT              1
Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
EDITORIAL

    Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit
                         Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                         Ende September betitelte die Tageszeitung „Die Welt“ einen ihrer Artikel „Die Hausärzte sind
                         mit ihrem Latein am Ende“. Nun, davon gehen wir jetzt nicht aus. Allerdings zeigt der Ausspruch
                         von Wolfgang Kreischer, Allgemeinmediziner und Vorsitzender des Hausärzteverbandes Ber­
                         lin / Brandenburg, eine gewisse Resignation über die ständig wechselnden Strategien – falls sie
                         überhaupt diesen Begriff verdienen – und Vorgaben aus der Bundespolitik im Zusammenhang
                         mit der Pandemiebekämpfung.

                         So sorgte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit seiner Ankündigung zu sogenannten
                         „Fieberambulanzen“ für Widerspruch nicht nur unter den Kassenärztlichen Vereinigungen. Auf
                         die Frage, ob möglicherweise Testzentren wieder stärker genutzt werden, um die Hausärzte
                         vor Überforderung zu schützen, antwortete er der Rheinischen Post: „Unbedingt. Wir brauchen
 Dr. Klaus Heckemann     im Herbst regional und lokal sogenannte Fieberambulanzen, an die sich Patienten mit klassi­
Vorstandsvorsitzender    schen Atemwegssymptomen wie Corona und Grippe wenden können. Ich setze darauf, dass die
                         Kassen­ärztlichen Vereinigungen solche zentralen Anlaufstellen vor Ort anbieten werden. Kon­
                         zeptionell gibt es die schon – sie sollten im Herbst idealerweise flächendeckend zugänglich sein.“
                         Die Frage, woher das ärztliche und nichtärztliche Personal kommen soll, ließ er jedoch offen.

                         Der Begriff Fieberambulanz impliziert außerdem, dass dort nur Patienten mit Fieber diagnosti­
                         ziert und therapiert werden. Das würde bedeuten, dass als erste Maßnahme eine Temperatur­
                         messung erfolgt und alle Patienten ohne Fieber, das heißt unter 38,0 °C, wieder ohne weitere
                         Diagnostik an den Hausarzt verwiesen werden. Die Reaktion der betreffenden Patienten wäre
                         vorhersehbar. Falls man damit Abstrichstellen meint (bei denen jeder, der es möchte, einen
                         Corona-Test bekommt), sollte man das auch so klar sagen.

                         Falls Herr Spahn hiermit aber Infektsprechstunden meint, würde er allerdings durchaus auf der
                         Linie der KV Sachsen liegen. Die Diagnostik und Therapie eines normalen Infektpatienten ist
                         die klassische Aufgabe des Hausarztes und genau das, was einen wesentlichen Teil der Tätigkeit
                         in der Erkältungssaison ausmacht. Eine komplette parallele Struktur hierzu zu schaffen ist zum
                         einen nicht sinnvoll, aber auch aus personellen Gründen überhaupt nicht möglich.

                         So kann und wird es wohl von Herrn Spahn nicht gemeint sein. Die nachvollziehbare Motivation
                         seiner Aussage ist sicher die, dass Corona-Verdachtsfälle möglichst in Diagnostik und Thera­
                         pie von anderen Patienten separiert behandelt werden. Doch diese Erkenntnis ist nicht neu.
                         Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben im vergangenen halben Jahr bewiesen, dass
                         tragfähige Strukturen sowie geeignete organisatorische und räumliche Konzepte gefunden
                         wurden, um Ansteckungen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Immerhin
                         konnten sechs von sieben Corona-Patienten ambulant behandelt werden. Schon in den An­
                         fangszeiten der Corona-Pandemie, als wir noch viel zu wenig über das Virus und seine Aus­
                         breitung wussten, hat der ambulante Sektor seine Leistungsfähigkeit als „erster Schutzwall“ zur
                         Pandemie­bekämpfung unter Beweis gestellt (auch wenn der Mangel an Schutzausrüstung da­
                         mals teilweise limitierend wirkte). Auf diesen Strukturen kann und muss man aufbauen.

                         In der KV Sachsen wird dies durch die Organisation von Infektsprechstunden bei den Haus- und
                         Kinderärzten sichergestellt. Bei Bedarf lassen sich diese Organisationsstrukturen an die aktuel­
                         len Erfordernisse anpassen. Mit ihren Möglichkeiten der Honorarverteilung hat die KV Sachsen
                         Anreize für die Übernahme dieses besonderen Versorgungsauftrages geschaffen ( Seite I).

                         Ihr Klaus Heckemann

    2               Editorial                                                                                 KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
STANDPUNKT

Klare Strategie statt Panikmache
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

grundsätzlich ist es sicher sinnvoll, jetzt eine Präven­   gewesen, die angeblich auf uns zukommt. Niemand
tionsstrategie hinsichtlich der Infektsituation für das    aber weiß zum Beispiel, ob wirklich eine Grippe­welle
Winterhalbjahr in den Fokus zu nehmen. So fordert          auf Deutschland zurollt. Durch die Beachtung der
beispielsweise der Berufsverband der Kinder- und           AHA-Regeln [Abstand halten – Hygiene beachten –
Jugendärzte (BVKJ) eine auf pädiatrische Belange           Alltagsmaske, Anm. d. Red.] blieb diese im Frühjahr
zugeschnittene und risikoadjustierte Teststrategie         aus“, wird er zitiert.
des RKI ein. Die sogenannten Fieberambulanzen hält
BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach für den fal­           Damit wird man nicht gleich zum Corona-Leug­
schen Weg. „Sie würden unser ganzheitliches Betreu­        ner. Auch ich wünsche mir eine seriösere Debatte
ungskonzept sogar empfindlich stören. Vor allem            und eine klare Präventionsstrategie, ohne Panik
sehr junge Kinder werden verunsichert und verlieren        und Hysterie zu verbreiten. Wir sollten uns von die­
ihr Zutrauen zu Ärzten, wenn sie statt in die vertraute    ser Fixierung auf die Infektionszahlen lösen. Ein       Dr. Barbara Teichmann
Praxis in eine Fieberambulanz gebracht werden, wo          Ampel­system, wie es der Virologe Hendrik Streeck       Ärztliche Leiterin der
sie auf fremdes Personal treffen“, sagte er. Dem kann      vorschlägt, könnte möglicherweise dazu beitragen,       Bezirksgeschäftsstelle Leipzig

ich mich voll und ganz anschließen.                        wieder zu etwas mehr Normalität im Alltag zurück­
                                                           zukehren. Präventive Tests vorrangig für das Personal
Die KBV präferiert eigene Entscheidungen der KVen          in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in Pflege­
in Abhängigkeit von regionalen Gegebenheiten. Als          heimen und Kindereinrichtungen, würden unterstüt­
gute Entscheidungsgrundlage sieht die KBV den vom          zend wirken.
Zentralinstitut für die kassen­ärztliche Versorgung
entwickelten Früh­indikator einer „Vorwarnzeit“. Hier­     Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere KV Sachsen
bei werden anhand der Entwicklung der täglichen            setzt in ihrer derzeitigen Versorgungsstrategie auf
Neuinfektionen und der Reproduktionszahl R unter­          drei Säulen:
schiedliche Szenarien errechnet. Diese lassen darauf
schließen, in welcher Zeit die Belastungsgrenze des          1. Die flächendeckende Versorgung innerhalb
Gesundheitswesens erreicht wäre.                                der bewährten Strukturen einschließlich des
                                                                Bereitschaftsdienstes
Außerdem möchte ich Herrn Walter Plassmann, dem              2. Beauftragung von Praxen als Schwerpunkt­
Vorstandsvorsitzenden der KV Hamburg, zustim­                   praxen mit Infektsprechstunden für diagnosti­
men. Dieser hatte sich Ende September in einem                  sche und therapeutische Maßnahmen an aus­
Interview mit Focus Online sehr kritisch zu „Corona-­           gewählten Standorten
Mahnern“ wie Markus Söder, Christian Drosten und             3. Flexibilität bei der Errichtung von temporären
Karl Lauterbach geäußert. „Ich habe diese Personen              Anlaufstellen wie Abstrichpraxen oder Test­
herausgegriffen, weil sie die bekanntesten Gesichter            center, um auf den Bedarf reagieren zu können
der Corona-Strategie sind. Was mir aufstößt, ist, dass
von mehreren Möglichkeiten immer die schlechteste
angenommen wird. Es ist immer ganz, ganz schlimm,
jüngst ist wieder von einer Schockwelle die Rede           Ihre Barbara Teichmann

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                          Standpunkt                    3
Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
VERANLASSTE LEISTUNGEN

Regionale Analyse zur ambulanten
Verordnung von Antibiotika in Sachsen
In Sachsen werden weniger Antibiotika verordnet als im bundesweiten Vergleich, es bestehen jedoch teils deutliche Unter-
schiede zwischen den einzelnen Landkreisen. Breitspektrum-Antibiotika kommen noch zu häufig zum Einsatz. Fluorchino-
lon-Verordnungen sind rückläufig, aber immer noch häufiger als im bundesweiten Vergleich.

Im Jahr 2018 wurden in der Bundesrepublik Deutschland syste­                   Eine detaillierte Analyse nach Wirkstoffgruppen zeigt, dass bun­
mische Antibiotika mit 11,9 DDD pro 1.000 Einwohner und Tag im                 desweit Basispenicilline und Cephalosporine am häufigsten
ambulanten Bereich deutlich seltener verordnet als im europäi­                 verordnet wurden. Sachsen ist neben Brandenburg der einzige
schen Vergleich (8,9 bis 32,4 DDD pro 1.000 Einwohner und Tag).                KV-Bereich, in dem für alle Wirkstoffgruppen die Verordnungs­
                                                                               raten unterhalb des Bundesdurchschnitts liegen. Es werden je­
Die Verordnungssituation in Sachsen                                            doch Makrolide im Vergleich zu den anderen Wirkstoffgruppen
                                                                               häufiger verordnet und übertreffen die Cephalosporine sowie
Eine aktuelle Analyse des Zi-Versorgungsatlas zeigt, dass die                  die Basispenicilline deutlich ( Abbildung 1).
sächsischen Vertragsärzte bereits 2010 eine der bundesweit
niedrigsten Antibiotika-Verordnungsraten aufwiesen. Diese
wurde bis zum Jahr 2018 um weitere 26 Prozent reduziert und
                                                                                  Verordnungen/1.000 Versicherte
betrug dann 336 Verordnungen pro 1.000 Versicherte und Jahr.
Nur im Bereich der KV Brandenburg wurden noch etwas weni­                          0           20          40         60          80          100

ger Antibiotika verordnet, während sich im Westen Deutsch­
lands ein Hochverbrauchscluster mit bis zu 572 Verordnungen
pro 1.000 Versicherte und Jahr findet. Sachsen ist der einzige                     Makrolide/Lincosamide
KV-Bereich, der in allen Altersgruppen besonders niedrige Anti­
biotika-Verordnungsraten aufweist. Das zeigt eindrücklich, dass
die sächsischen Vertragsärzte sehr verantwortungsvoll bei der
Verordnung von Antibiotika vorgehen.                                               Cephalosporine

Antibiotika-Verordnungen erfolgen vorrangig durch Haus-, Kin­
der- und HNO-Ärzte sowie Urologen und Gynäkologen. Im Be­
reich der KV Sachsen verordnen die genannten Fachgruppen                           Basispenicilline
wie folgt:

Tabelle 1 Antibiotika-Verordnungen in Sachsen bezogen auf
                                                                                   Fluorchinolone
           die Fallzahlen im Verordnungsjahr

Fachgruppe                           Antibiotika-Verordnungen
                                     pro 1.000 Patienten
                                                                                   Tetracycline
                                     2018                 2019
Kinderärzte                          83,8*                78,7
Allgemeinmediziner und               83,8                 74,9
­Praktische Ärzte                                                                  Nitrofurantoin/Fosfomycin/Nitroxolin
Urologen                             75,7                 72,2
Hausärztliche ­Internisten           65,2                 59,4
HNO-Ärzte                            56,8                 50,9                     Aminopenicillin-Kombinationen
                                                                                   und Staphylokokken-Penicilline
Gynäkologen                          20,0                 18,4
*   Die Bezugsgröße sind hier die Fallzahlen, während im Zi-Versorgungsatlas
    die Bevölkerungsstatistik KM6 zugrunde gelegt wurde                                                                           Bundesrepublik
                                                                                   Sulfonamide/Trimethoprim                       Sachsen

Es bestehen jedoch deutliche regionale Unterschiede. Über alle
Fachgruppen erkennt man den Erzgebirgskreis, Mittelsachsen,                       Abbildung 1
die Stadt Chemnitz sowie den Landkreis Bautzen mit vergleichs­                    Antibiotika-­Verordnungsraten nach ­Wirkstoff­gruppen 2018
weise höheren Antibiotika-Verordnungsmengen.

4                Veranlasste Leistungen                                                                              KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
Betrachtet man das Verhältnis der verordneten Breitspek­trum-                       der niedrigsten (Dresden) ( Abbildung 2). Auch innerhalb der
Antibiotika im Vergleich zu erregerspezifischeren Antibiotika, so                   Landkreise unterscheiden sich die einzelnen Praxen bei den An­
betrug dieses im Jahr 2018 in Deutschland 2,6 und lag unterhalb                     tibiotika-Verordnungen teils deutlich.
des EU-Durchschnitts. In Skandinavien und Großbritannien wer­
den Breitspektrum-Antibiotika deutlich zurückhaltender als in                       Bei den Antibiotika-Vielverordnern ist zu hinterfragen, ob tatsäch­
der Bundesrepublik eingesetzt, während der Gebrauch dieser                          lich so viel mehr bakterielle Erkrankungen auftraten, die antibio­
Antibiotika in Süd- und Südosteuropa wesentlich höher ist. In                       tisch behandlungsbedürftig waren. Umgekehrt ist erstaunlich,
Sachsen wurden – wie in den anderen neuen Bundesländern –                           dass einige Praxen weitgehend ohne Antibiotika therapieren.
mehr Breitspektrum-Antibiotika eingesetzt als im Bundesdurch­
schnitt, der Faktor betrug hier 3,6.                                                Die sächsischen Kinderärzte setzen bei knapp der Hälfte der Ver­
                                                                                    ordnungen, jedoch immer noch seltener als im Bundesdurch­
Antibiotika-Verordnungen im pädiatrischen Bereich                                   schnitt, Penicilline ein. Ebenfalls unter dem Bundesdurchschnitt
                                                                                    liegen die Cephalosporin-Verordnungen, während doppelt so
Betrachtet man die einzelnen Fachgruppen, gibt es deutliche re­                     häufig Makrolide verordnet werden ( Abbildung 3). Bei letz­
gionale Unterschiede. Bei Kinderärzten als Fachgruppe mit den                       teren wird deutlich häufiger als in anderen KV-Bereichen Ery­
meisten Antibiotika-Verordnungen pro 1.000 Patienten werden                         thromycin eingesetzt (ca. 40 Prozent der Makrolid-Verordnun­
im Landkreis mit der höchsten Verordnungsrate (Mittelsachsen)                       gen – Bundesdurchschnitt 32,5 Prozent), das ein weniger breites
etwa doppelt so viele Antibiotika verordnet wie im Bereich mit                      Wirkspektrum als andere Makrolide aufweist.

                                          77.3                    Brandenburg
                                                                                                                    Polen
   Sachsen-Anhalt

                            74.1                                                                      99.4
                                                                66.8                92.6
                                   79.5
                                                                         51.9
                                                 100.6
                                                                         65.7
                                            87.6
     Thüringen                86.7
                                                                                Antibiotika-Verordnungen der
                                             98.0                               kinderärzte 2019 je 1.000 patienten              Abbildung 2
                                                                                    51.9–64.0                                    Antibiotika-
                     97.5                                                           64.0–76.2                                    Verordnungen
                                                         Tschechien
                                                                                    76.2–88.4                                    der sächsischen
                                                                                    88.4–100.6                                   Kinderärzte 2019
                                                                                                                                 nach Landkreisen

                                                                                  Tetracycline
                                                                                   Fluorchinolone
                                                                                     Nitrofurantoin/Fosfomycin/Nitroxolin
                                                                                      Sonstige
                                                              Makrolide/
                                                              Lincosamide
                                                                                                             Basispenicilline

        bundesrepublik                       Sulfonamide/                         Sachsen
                                             Trimethoprim

                                                                                                                                 Abbildung 3
                                                                                                                                 Anteil einzelner
                                                                                                                                 Wirkstoff­gruppen
                                                                                                                                 an allen Antibiotika-­
                                                               Cephalosporine                   Aminopenicillin-Kombinationen    Verordnungen der
                                                                                                und Staphylokokken-Penicilline   Kinderärzte 2019

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                             Veranlasste Leistungen                          5
Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
Die zurückhaltende Verwendung von Cephalosporinen ist be­                     Antibiotika-Verordnungen im hausärztlichen Bereich
grüßenswert. In Skandinavien beispielsweise werden diese im
ambulanten Bereich als potentieller Treiber von Resistenzen kri­              Bei den Allgemeinmedizinern, die beinahe so viele Antibioti­
tisch gesehen und selten verwendet. Dagegen sind die hohen                    ka-Verordnungen pro 1.000 Patienten tätigen wie Kinderärzte,
Verordnungsraten der Makrolide als Breitspektrum-Antibiotika                  ergeben sich ebenfalls Unterschiede bei den Verordnungsraten
zu hinterfragen. Erfreulicherweise sind die Verordnungsanteile                zwischen den einzelnen Landkreisen. Diese fallen allerdings ge­
beider Wirkstoffklassen in den vergangenen Jahren weiter rück­                ringer aus als bei den Kinderärzten und sind mit denen der haus­
läufig ( Abbildung 4).                                                       ärztlichen Internisten vergleichbar ( Abbildung 5).

50 %       Anteil an Antibiotika-Verordnungen
                                                                                            Basispenicilline
                                                                                            Bundesrepublik
45 %
                                                                                            Basispenicilline
40 %                                                                                        Sachsen

35 %
                                                                                            Cephalosporine
                                                                                            Bundesrepublik
30 %
                                                                                            Cephalosporine
25 %                                                                                        Sachsen

                                                                                            Makrolide/Lincosamide
20 %                                                                                        Sachsen

15 %
                                                                                                                                  Abbildung 4
                                                                                                                                  Zeitlicher Verlauf
                                                                                            Makrolide/Lincosamide
10 %                                                                                        Bundesrepublik                        des Anteils einzelner
                                                                                            Aminopenicillin-Kombinationen         Wirkstoffgruppen
                                                                                            und Staphylokokken-Penicilline
 5%                                                                                         Sachsen                               an allen Antibiotika-
                                                                                            Bundesrepublik                        Verordnungen der
 0%                                                                                                                               Kinderärzte 2015 bis
          2015               2016                  2017            2018              2019                              Jahr       2019

                                                               Brandenburg
                                        79.0                                                                   Polen
    Sachsen-Anhalt

                          69.1                                                                  66.9
                                                            61.1              79.1
                                 80.5
                                                                   59.6
                                               83.2
                                                                   61.4
                                          87.3
       Thüringen              83.4
                                                                          Antibiotika-Verordnungen der
                                          88.2
                                                                                                                                    Abbildung 5
                                                                          Allgemeinmediziner 2019 je 1.000 patienten
                                                                                                                                    Antibiotika-­
                                                                              59.6–66.7                                             Verordnungen
                      82.7
                                                                              66.7–73.9
                                                                                                                                    der sächsischen
                                                                              73.9–81.1
                                               Tschechien
                                                                                                                                   ­Allgemeinmediziner
                                                                              81.1–88.3
                                                                                                                                    2019 nach
                                                                                                                                  ­Landkreisen

6                  Veranlasste Leistungen                                                                                     KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
40 %         Anteil an Antibiotika-Verordnungen                                                       Penicilline
                                                                                                         Makrolide/Lincosamide
   35 %
                                                                                                         Fluorchinolone
   30 %

   25 %

   20 %                                                                                                                                    Abbildung 6
                                                                                                                                           Anteil einzelner
   15 %                                                                                                                                    Wirkstoffgruppen
                                                                                                                                           an allen Antibiotika-
   10 %
                                                                                                                                           Verordnungen der
    5%                                                                                                                                     Allgemeinmediziner
                                                                                                                                           nach KV-Bereichen
    0%                                                                                                                                     2019

                                                                                                                       n
                                                                                                                    rn
                                                             en
                               en

                                                                                                                   en
                                                                                                                   nd
                         rg

                                                        n

                                                                                                                      n
                                                                                                                     g
                                        n

                                                                                                                     lt
                                                                       z
                                               e

                                                                                                                   ik
                 n

                                                                                                                  rg

                                                                                                                  r li

                                                                                                     an e r n
                                                     ei

                                                                                                                 ge
                                                                      al

                                                                                                                 ur
                                    se

                                              pp

                                                                                                                ha
                                                                                                                ye
                ei

                     bu

                                                                                                               bl
                                                            ss
                              em

                                                                                                               hs
                                                                                                              r la
                                                                           be

                                                                                                             Be
                                                     rh

                                                                  Pf

                                                                                                           nb
               st

                                    ch

                                                                                                            in
                                                                                                           Ba
                                                          He

                                                                                                           An

                                                                                                          pu
                                            Li

                                                                                                           m

                                                                                                            c
                     m

                                                                                                            a
                                                   rd

                                                                 d-

                                                                           m
            ol

                          Br

                                                                                                         Sa
                                                                                                         ür
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                                   sa

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                                                                                          bu
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                                                                                       en
                                                                                    kl
                                                                                 ec
                                                                               M

   25 %         Anteil an Antibiotika-Verordnungen

   20 %

   15 %
                                                                                                                       Fluorchinolone
                                                                                                                       Sachsen
   10 %
                                                                                                                       Fluorchinolone
                                                                                                                       Bundesrepublik      Abbildung 7
                                                                                                                                           Rückgang der
    5%
                                                                                                                                           Fluorchinolon-­
                                                                                                                                           Verordnungen der
                                                                                                                                    Jahr
    0%                                                                                                                                     Allgemeinmediziner
                 2015                         2016                     2017                2018               2019                         2015 bis 2019

Bei den Allgemeinmedizinern ist ebenso wie bei den Kinder­                                In den vergangenen Jahren, spätestens seit dem Rote-Hand-
ärzten die bevorzugte Verwendung der Makrolide in allen neu­                              Brief vom Frühjahr 2019, sind die Fluorchinolon-Verordnungen
en Bundesländern erkennbar, die in Sachsen, Sachsen-­Anhalt                               jedoch deutlich zurückgegangen ( Abbildung 7).
und Mecklenburg-Vorpommern sogar die der Penicilline
übertrifft. Darüber hinaus werden in den neuen Bundeslän­                                 Das Verhältnis von Breitspektrum- zu Schmalspektrum-Antibio­
dern noch vergleichsweise häufig Fluorchinolone verordnet,                                tika lag 2018 bei Allgemeinmedizinern in Sachsen bei 3,9 sowie
Sachsen hat mit 12,4 Prozent den höchsten Verordnungsanteil                               bei hausärztlichen Internisten bei 3,7 und war damit bundesweit
( Abbildung 6).                                                                          am höchsten (Bremen 1,5 – Bundesdurchschnitt 2,6).

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                              Veranlasste Leistungen                           7
Pandemie-Management in der kalten Jahreszeit 10 2020
FAZIT

In Sachsen sind die Ärzte im ambulanten Bereich durch den
zurückhaltenden Einsatz von Antibiotika auf einem sehr guten
Weg. Wünschenswert ist, dass nicht notwendige Verordnungen
weiter reduziert werden, ohne auf den Einsatz der Antibiotika im
begründeten Fall zu verzichten.

Es werden in Sachsen noch zu häufig Breitspektrum-Antibiotika
verordnet. Der Fokus sollte daher auf der Wirkstoffauswahl lie­
gen mit folgenden Zielen:

 • Fluorchinolone nur bei positivem Nutzen-Schaden-Profil
   verordnen unter Berücksichtigung möglicher schwerwie­
   gender Nebenwirkungen wie Hepatotoxizität, Verlängerung
   der QT-Zeit, Tendopathien
 • Cephalosporine, vor allem schlecht oral bioverfügbare
   wie Cefuroxim, sollten wegen des negativen Effekts auf die

                                                                                                                                         Foto: © Bowonpat – www.fotosearch.de
   Darmflora und Wirkung als Treiber für C. difficile-Infektionen
   und MRSA-Kolonisation reduziert werden
 • Makrolide nur gezielt einsetzen aufgrund zunehmender
   Resistenzentwicklung und QT-Zeit-Verlängerung als mögli­
   cher Nebenwirkung; insbesondere Azithromycin reduzieren
   (wegen der langen Halbwertszeit bestehen lange Phasen
   subinhibitorischer Spiegel und führen zur Verstärkung der
   Resistenzentwicklung)

    Informationen
     AnTiB-Empfehlungen                                             Themenseite der KBV zu Antibiotika
    • kurzgefasste Empfehlungen zur antibiotischen Standard­        • Wirkstoff AKTUELL zur rationalen Antibiotikatherapie bei
      therapie häufiger Infektionskrankheiten                          unkomplizierten Harnwegsinfektionen, bei Infektionen
    • verfügbar für Allgemeinmedizin, Pädiatrie, HNO-Heilkunde,        der oberen Atemwege sowie bei Infektionen der unteren
      Frauenheilkunde und Urologie                                     Atemwege
    www.uni-bielefeld.de / gesundhw / ag2/antib                     • Online-Fortbildungen zur rationalen Antibiotikatherapie,
                                                                       zur Arzt-Patienten-Kommunikation bei der Verordnung
     Verordnungsforum der KV Baden-Württemberg                       von Antibiotika sowie zur Vermeidung postoperativer
    • Verordnungsforum 36: Sonderausgabe ­Antibiotikatherapie         ­Wundinfektionen (Antibiotikaresistenzlage und -therapie)
      in der Praxis (u. a. Atemwegsinfektionen, Antibiotika-­       • Informationen für Patienten
      Neben- und -Wechselwirkungen)                                    www.kbv.de > Themen A – Z > Antibiotika
    • Verordnungsforum 47: Antibiotikatherapie in der Praxis II     • Modellprojekt RESIST mit Arzt- und Patienteninformation
      (u. a. rationale Antibiotikatherapie, Harnwegs­infektionen,      www.kbv.de > Themen A – Z > Antibiotika > Modellprojekt
      Haut- und Weichteilinfektionen, H. pylori- sowie                 RESIST
      C. difficile-Infektionen)
    www.kvbawue.de > Presse > Publikationen                          Perspektiven der Infektiologie
    > Verordnungsforum                                              • Antibiotikatherapie: Rationale für die Praxis
                                                                      www.aerzteblatt.de > Archiv > DÄ-Titel > Supplement:
                                                                      ­Perspektiven > SUPPLEMENT: Infektiologie 1/2019

                                                                                       – Verordnungs- und Prüfwesen / Dr. Cornelia Czupalla –

8               Veranlasste Leistungen                                                                      KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
INFORMATIONEN ZUM HERAUSNEHMEN

       ABRECHNUNG

       Vergütung von Corona-Leistungen
       Der Bewertungsausschuss hat für die Vergütung von Antigentests mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 die GOP 32779
       in den EBM aufgenommen. Für die Beauftragung der neuen Laborleistung nach der GOP 32779 ist der Vordruck
       ­Muster 10 zu verwenden.

       In diesem Zusammenhang wurde auch die Vergütung der

                                                                                                                                Foto: © Deagreez – www.fotosearch.de
       Abstrichentnahme zur Testung auf das Corona-Virus neu ge­
       regelt:

         • Wie bei Corona-Warn-App-Fällen kann zukünftig für
           symptomatische Patienten auch die GOP 02402 mit einer
           Bewertung in Höhe von 73 Punkten (8,02 Euro) neben
           weiteren kurativen Leistungen abgerechnet werden.
         • In Fällen, in denen keine Versicherten-, Grund-, ­Konsiliar-
           oder Notfallpauschale abgerechnet wird, kann zur
           GOP 02402 der neue Zuschlag GOP 02403 abgerechnet
           werden. Der Zuschlag ist mit 64 Punkten (7,03 Euro) be­
           wertet.
         • Von der Vertreterversammlung der KV Sachsen wurde
           mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 eine Förderung der
           Corona-­Testungen beschlossen. Die neue Abrechnungs­
           ziffer 99438 mit einer Bewertung von 15,00 Euro wird
           von der KV Sachsen bei Abrechnung der GOP 02402 zu­
           gesetzt.

       Den vollständigen Text des Beschlusses des Bewertungs­
       ausschusses vom 29. September 2020, der HVM-Änderung
       zum 1. Oktober 2020 sowie der Verträge zur Testung vor
       Aufnahme in Pflege- bzw. Rehabilitationseinrichtungen und          Information
       zur Testung von Haus-, Kinder- und HNO-Ärzten sowie deren          www.kvsachsen.de > Aktuelles
       Praxispersonal, die Corona-Tests durchführen, finden Sie auf
       der Internetpräsenz der KV Sachsen.                                                               – Abrechnung / eng –

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                    Abrechnung                I
SCHUTZIMPFUNGEN

Aktuelle Informationen zur
Influenzaimpfung
Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen                 Neu in dieser Influenzaimpfsaison ist die Abrechnungs-
Bundesausschusses wird bei folgenden Indikationen die           ziffer 89112Y für Personen mit erhöhter beruflicher Ge-
Impfung gegen Influenza empfohlen:                              fährdung.

 • alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren > Abrech­           Dies betrifft z. B. medizinisches Personal, Personen in Ein­
   nungsziffer ist die 89111                                    richtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie
 • alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (bei erhöhter ge­        Personen, die als mögliche Infektionsquelle für betreute
   sundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens         Risikopersonen fungieren können sowie für Personen mit
   bereits ab 1. Trimenon) > Abrechnungsziffer ist die 89112    erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel
 • alle Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit             und Wildvögeln. Bei Personen, die sich aufgrund einer be­
   erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines           ruflichen Reise gegen Influenza impfen lassen wollen, sollte
   Grundleidens > Abrechnungsziffer ist die 89112               eine Risikoabwägung entsprechend der Indikation erfolgen.
 • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen sowie Perso­
   nen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haus­
   halt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen
   gefährden > Abrechnungsziffer ist die 89112

Ergänzend können folgende Satzungsleistungen durchgeführt werden:

Anspruchsberechtigte                            Impfung         GOP          Krankenkasse
Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat            Injektion       89111S       Knappschaft
bis 6 Jahre

Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat),         Injektion       89111S       AOK PLUS, IKK classic, TK, BARMER, KKH
­Jugendliche und Erwachsene bis zum
 vollendeten 60. Lebensjahr

Erwachsene über 50 Jahre bis zum                Injektion       89111S       Hanseatische Krankenkasse, DAK-­Gesundheit,
vollendeten 60. Lebensjahr                                                   Knappschaft, Handelskrankenkasse

Alle Heilfürsorgeberechtigten                   Injektion       89111S       PVA (Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungs­
                                                                             amtes)

Kinder von 2 bis einschließlich 6 Jahren        nasal           89112S       AOK PLUS, KKH, BARMER, Knappschaft

Allgemeiner Hinweis der KV Sachsen zum Impfen
                                                                 Informationen und Ansprechpartner
Auch Impfstoffe für Satzungsleistungen sind seit 1. Juli 2020    www.kvsachsen.de > Mitglieder > Impfen
zu Lasten der AOK PLUS zu verordnen. Der Kostenträger            > Gesamtübersicht Schutzimpfungen
KV Sachsen, welcher bisher für die Verordnung von
Impfstoffen für Satzungsleistungen genutzt wurde,                Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz:
entfällt. Als Arbeitshilfe für den Alltag steht Ihnen die Ge­    Frau Reinholz   Telefon 0371 2789-458
samtübersicht Schutzimpfungen auf der Internetpräsenz der        Frau Friedemann Telefon 0371 2789-456
KV Sachsen zur Verfügung.                                        Bezirksgeschäftsstelle Dresden:
                                                                 Frau Beurich    Telefon 0351 8828-293
                                                                 Frau Kempe      Telefon 0351 8828-272
                                                                 Bezirksgeschäftsstelle Leipzig:
                                                                 Frau Lettau     Telefon 0341 2432-140

                                                                                               – Verordnungs- und Prüfwesen / goe –

II             Schutzimpfungen                                                                              KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
VERANLASSTE LEISTUNGEN

       Start der neuen Heilmittel-Richtlinie
       verschiebt sich auf 2021
       Der zum 1. Oktober 2020 geplante Start der neuen Heilmittel-Richtlinie wird auf den 1. Januar 2021 verschoben.
       Hintergrund für die Verschiebung ist, dass nicht alle Softwarehäuser rechtzeitig bis zum 1. Oktober 2020 die neuen
       Vorgaben umsetzen und für die Praxisverwaltungssysteme bereitstellen konnten. Ein entsprechender Beschluss des
       Gemeinsamen Bundesausschusses trat hierzu am 3. September 2020 in Kraft.
        Foto: © Bialasiewicz – www.fotosearch.de

       Hinweis zu den Formularen 13, 14 und 18                        Bei Interesse können Sie sich gern für eine der Veranstaltun­
                                                                      gen registrieren. Tipp: Grenzen Sie Ihre Veranstaltungssuche
       Mit der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Richtlinie   mithilfe der Kategorie „Verordnungen“ ein und nehmen Sie
       behalten die bisherigen Verordnungsformulare 13, 14 und 18     nach Möglichkeit an einer für Ihre Bezirksgeschäftsstelle aus­
       bis zum Jahresende ihre Gültigkeit. Das neue Muster 13, wel-   gewiesenen Online-­Fortbildung teil.
       ches dann für die Verordnung sämtlicher Heilmittel gilt,
       erlangt wie die Richtlinie ab 1. Januar 2021 Gültigkeit.       Alle bisherigen Veröffentlichungen der KV Sachsen zur neu­
                                                                      en Heilmittel-Richtlinie und zum neuen Muster 13 finden Sie
       Online-Fortbildungen der KV Sachsen                            in chronologischer Reihenfolge auf der Internetpräsenz der
                                                                      KV Sachsen.
       Die seitens der KV Sachsen im September geplanten Online-­
       Fortbildungen zu diesem Thema werden auf den November          Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mit­
       bzw. Dezember 2020 verlegt. Sollten Sie sich für einen der     arbeiter der Abteilungen Verordnungs- und Prüfwesen der
       Termine angemeldet haben, wurden Sie bereits mit der Bitte     Bezirksgeschäftsstellen gern zur Verfügung.
       kontaktiert, uns Ihren Wunschtermin für eine neue Veranstal­
       tung mitzuteilen. Eine erneute Anmeldung ist damit nicht        Informationen
       mehr not­wendig.                                                www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verordnungen
                                                                       > Heilmittel
       Die neuen Termine sind auf der Internetpräsenz der KV Sach­
       sen veröffentlicht und buchbar. Folgende Termine haben wir      Anmeldung
       vorgesehen:                                                     www.kvsachsen.de > Veranstaltungen
           11. und 25. November sowie
           2., 9. und 16. Dezember, jeweils um 15 Uhr.                                              – Verordnungs- und Prüfwesen / mau –

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                      Veranlasste Leistungen                           III
QUALITÄTSSICHERUNG

Qualitätssicherungsbereiche
mit regelmäßigen spezifischen
Fortbildungsanforderungen
Ständige Fortbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit. Die kon-
tinuierliche berufsbegleitende Aktualisierung, Festigung und Weiterentwicklung von ärztlichen bzw. psychothera-
peutischen Fähigkeiten und Fertigkeiten gehört zum Selbstverständnis unserer Mitglieder, die für eine besondere
Güte und Qualität der Behandlung ihrer Patienten stehen.

Durch Qualitätssicherungs-Vereinbarungen, Bestimmungen                  Folgende Hinweise bitten wir Sie bei der Einreichung zu be­
im EBM, G-BA-Richtlinien und Verträge mit Krankenkassen                 achten:
werden – neben der allgemeinen Fortbildungsverpflich­
tung – auch spezifische Fortbildungsnachweise gefordert. In              • Um die Prüfung möglichst effizient gestalten zu können,
der tabellarischen Übersicht finden Sie als Information die ak­            bitten wir um Einreichung von übersichtlichen und auf
tuellen Fortbildungsanforderungen zur Aufrechterhaltung                    das Notwendige reduzierte Unterlagen.
der genehmigungspflichtigen Leistungen, zusammen mit                     • Nur Kopien: Bitte reichen Sie keine Orginale ein.
den entsprechenden gültigen gesetzlichen B      ­ estimmungen            • Gerne nutzen wir Ihren SLÄK-Konto­auszug.
und vertraglichen Vorgaben.                                              • Bei nicht eindeutigen Inhalten: Bitte Programme mit
                                                                           einreichen.
Bitte beachten Sie, dass spezifische Fortbildungsnach-                   • Wenn Sie alles fristgerecht und vollständig einreichen,
weise umgehend nach Ablauf des letzten Prüfjahres                          werden Sie von uns nicht gesondert kontaktiert. Wir wer­
bzw. zur vertraglich geregelten Frist selbstständig ein-                   den Sie nur anschreiben, wenn Unterlagen unvollständig
zureichen sind.                                                            oder nicht fristgerecht bei uns eingehen.

 QUALITÄTSSICHERUNGSBEREICHE mit regelmäßigen spezifischen Fortbildungsanforderungen (resultierend aus
Qualitätssicherungsvereinbarungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V, EBM-Bestimmungen, sonstigen Vereinbarungen und
Verträgen)

Qualitätssicherungsbereich            Regelung zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung               Rechtsgrundlage
Akupunktur                            Jährlicher Nachweis von mind. 4 Fallkonferenzen oder Qualitäts­   § 5 Abs. 1 Nr. 6 QS-Vereinbarung
                                      zirkeln oder Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Thema          Akupunktur
                                      „chronische Schmerzen“.

Ambulantes Operieren                  Personal muss an regelmäßigen Fortbildungen im Notfall-­          § 4 Abs. 1 QS-Vereinbarung
                                      Management teilnehmen.                                            ambulantes Operieren

Botox Blasenfunktionsstörungen        Jährlicher Nachweis über Teilnahme an von der jeweiligen          Beschluss des Bewertungs­
                                      Landes­ärztekammer anerkannten Fortbildungen zur Therapie         ausschusses vom
                                      von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt              19. Dezember 2017, mit
                                      mindestens 8 CME-Punkten.                                         ­Wirkung zum 1. Januar 2018

Brustkrebsinitiative,                 Teilnahme an einer von der Sächsischen Landesärztekammer          § 6 Abs. 1 und 2 Versorgungs­
Sächsische – SBI (TK integr. Vers.)   oder der KV Sachsen oder der Projektgruppe anerkannten            vereinbarung nach § 140 a – d
                                      ­Fortbildungsmaßnahme mindestens einmal innerhalb von             SGB V über eine qualitäts­
                                       2 Jahren und obligatorische Mitarbeit in Qualitätszirkeln.       gesicherte Mamma-Diagnostik
                                                                                                        und Brustkrebstherapie

Diabetes-Begleiterkrankungen          Regelmäßige und eigenständige Fortbildung zu den besonderen       Nach § 3 Punkt 3 des Vertrages
(DAK)                                 Untersuchungstechniken des Vertrages.

Diabetesvereinbarung Sachsen          Mindestens einmal jährlich diabetesspezifische Fortbildung        § 3 Diabetes-Vereinbarung
(alle Kassen)                         z. B. der DDG oder der Sächsischen Stoffwechselgesellschaft.      Sachsen

IV             Qualitätssicherung                                                                                   KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
Qualitätssicherungsbereich   Regelung zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung                  Rechtsgrundlage
       Diabetisches Fußsyndrom      Pflichten für Diabetologische Fußambulanzen:                         § 12 Abs. 3 und 4 i. V. m.
       (AOK PLUS)                   • mindestens einmal jährliche Teilnahme an je einem themen­          ­Anlage 9 des Vertrages
                                       zentrierten Qualitätszirkel                                        „Diabetisches Fußsyndrom
                                    • regelmäßige, mindestens einmal jährliche Durchführung               Sachsen“
                                       von Fortbildungsveranstaltungen zum „Diabetologischen
                                       Fußsyndrom“ für das Personal der Diabetologischen
                                       Fußambulanz ggf. mit allen im Versorgungsverbund
                                       kooperierenden Vertragsärzten
                                    • Nachweis aktiver und passiver Hospitation innerhalb des
                                       ersten Jahres nach Vertragsteilnahme, nachfolgend alle 3 Jahre

       DMP Asthma                   Mindestens einmal jährlich zertifizierte Fortbildung zu Asthma       Nach § 3 i. V. m. Anlage 1
                                    und regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln.                       sowie § 4 i. V. m. Anlage 2 des
                                                                                                         Vertrages

       DMP Brustkrebs               Mindestens einmal jährlich brustkrebsspezifische Fortbildung.        Nach § 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 1
                                                                                                         des Vertrages

       DMP COPD                     Mindestens einmal jährlich zertifizierte Fortbildung zu COPD         Nach § 3 i. V. m. Anlage 1
                                    und regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln.                       sowie § 4 i. V. m. Anlage 2 des
                                                                                                         Vertrages

       DMP Diabetes Typ 1           Mindestens einmal jährlich diabetesspezifische Fortbildung           Nach § 3 i. V. m. Anlagen 1, 2
                                    z. B. der DDG oder der Sächsischen Stoffwechselgesellschaft;         und 3 des Vertrages
                                    einmal jährliche Fortbildung des Praxispersonals.

       DMP Diabetes Typ 2           Mindestens einmal jährlich diabetesspezifische Fortbildung.          Nach § 3 i. V. m. Anlage 1 und § 4
                                                                                                         i. V. m. Anlage 2 des Vertrages

       DMP KHK                      Mindestens einmal jährliche KHK-spezifische Fortbildung.             Nach § 3 i. V. m. Anlage 1 und § 4
                                                                                                         i. V. m. Anlage 2 des Vertrages

       Frühförderung                Regelmäßige Teilnahme an Stammtischen und Qualitätszirkeln           § 2 Abs. 2 Vereinbarung zur
                                    mit dem Thema Frühförderung gemeinsam mit Heilpädagogen              Mitwirkung der Kinder- und
                                    der Frühförderstellen (in der Regel einmal jährlich).                Jugendärzte an der Rahmenver­
                                                                                                         einbarung im Freistaat Sachsen
                                                                                                         zur Umsetzung der Verordnung
                                                                                                         zur Früherkennung und Früh­
                                                                                                         förderung behinderter und von
                                                                                                         Behinderung bedrohter Kinder

       Geriatrie                    Regelmäßige Aktualisierung der theoretischen Kenntnisse              § 8 Abs. 1 QS-Vereinbarung
                                    im Bereich Geriatrie durch Erlangung von zweijährlich                Spezialisierte geriatrische
                                    48 Fortbildungspunkten zu altersassoziierten Krankheiten,            Diagnostik
                                    ­Syndromen und Versorgungsformen.

       HIV-Aids                     Jährlicher Nachweis von 30 Fortbildungspunkten zum Themen­           § 10 Abs. 1 Nr. 2 QS-Vereinbarung
                                    komplex HIV / AIDS, davon 15 Fortbildungspunkte durch                HIV / Aids
                                    interaktive Fortbildungsmaßnahmen. Hierauf sind Fortbildungs­
                                    punkte von bis zu 6 Qualitätszirkeln anrechenbar.

       HIV-PrEP                     Jährlicher Nachweis von 8 Fortbildungspunkten im Bereich             § 5 Abs. 4 Vereinbarung über die
                                    HIV / Aids und PrEP, davon mind. 4 durch präsenzpflichtige           HIV-Präexpositionsprophylaxe
                                    Fortbildungsmaßnahmen.                                               zur Prävention einer HIV-Infektion
                                                                                                         gemäß § 20j SGB V

       Homöopathie (AOK Plus)       Regelmäßige Teilnahme an anerkannten homöopathischen                 § 5 des Vertrages Homöopathie­
                                    Fortbildungen (bspw. homöopathische Qualitätszirkel) in einem        vertrag Sachsen
                                    Mindestumfang von 100 CME-Punkten in fünf Jahren, wobei
                                    mit der Teilnahme an Qualitätszirkeln maximal 75 Punkte der
                                    geforderten Homöopathiefortbildung erworben werden darf.
                                    Die Fortbildungen / Qualitätszirkel müssen sich inhaltlich auf die
                                    Einzelhomöopathie beziehen.
                                    Hat der teilnehmende Vertragsarzt ein gültiges Diplom des
                                    ­DZVhÄ, so gilt die Vorlage des Diploms als Nachweis. Erst nach
                                     dem Ablaufdatum des Diploms gelten die beschriebenen
                                     ­Fortbildungsregelungen.

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                Qualitätssicherung                              V
Qualitätssicherungsbereich    Regelung zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung                  Rechtsgrundlage
Homöopathie (BKK Securvita)   Regelmäßige Teilnahme an anerkannten homäopathischen                 § 4 des Vertrages zur
                              ­Fortbildungen (bspw. Qualitätszirkeln) in einem Mindestumfang       ­Versorgung mit klassischer
                               von 100 CME-Punkten in fünf Jahren, wobei mit der Teilnahme          Homöopathie als besonderen
                               an Qualitätszirkeln maximal 75 Punkte der geforderten Homöo­         Versorgungsauftrag gemäß
                               pathiefortbildung erworben werden darf. Die Fortbildungen / ­        § 73 c SGB V
                               Qualitätszirkel müssen sich inhaltlich auf die Einzelhomöopathie
                               beziehen.
                               Hat der teilnehmende Vertragsarzt ein gültiges Diplom des
                               ­DZVhÄ, so gilt die Vorlage des Diploms als Nachweis. Erst nach
                                dem Ablaufdatum des Diploms gelten die beschriebenen
                                ­Fortbildungsregelungen.

Homöopathie (IKK classic)     Regelmäßige Teilnahme an anerkannten homöopathischen                 § 6 des Vertrages zur ­Versorgung
                              Fortbildungen (bspw. homöopathischen Qualitätszirkeln) in einem      mit klassischer Homöopathie als
                              Mindestumfang von 100 CME-Punkten in fünf Jahren, wobei              besonderen Versorgungsauftrag
                              mit der Teilnahme an Qualitätszirkeln maximal 75 Punkte der          gemäß § 73 c SGB V
                              geforderten Homöopathiefortbildung erworben werden dürfen.
                              Die Fortbildungen / Qualitätszirkel müssen sich inhaltlich auf die
                              Einzelhomöopathie beziehen.
                              Hat der teilnehmende Vertragsarzt ein gültiges Diplom des
                              ­DZVhÄ, so gilt die Vorlage des Diploms als Nachweis. Erst nach
                               dem Ablaufdatum des Diploms gelten die beschriebenen
                               ­Fortbildungsregelungen.

Hörgeräteversorgung           Nachweis theoretischer Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie        § 8 Abs. 1 Nr. 2 QS-Vereinbarung
Jugendliche und Erwachsene    und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die            Hörgeräteversorgung
                              jeweils aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen
                              Befunde durch die Erlangung von 7 Fortbildungspunkten regel­
                              mäßig innerhalb von 2 Jahren. Fortbildungen im Selbststudium
                              sind dabei anzuerkennen.

Hörgeräteversorgung Kinder    Nachweis theoretischer Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie        § 8 Abs. 1 Nr. 2 QS-Vereinbarung
                              und Versorgung von Hörstörungen insbesondere bei Kindern             Hörgeräteversorgung Kinder
                              sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik
                              in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung
                              von 7 Fortbildungspunkten regelmäßig innerhalb von 2 Jahren.
                              ­Fortbildungen im Selbststudium sind dabei anzuerkennen.

HZV (Knappschaft)             Jährliche Teilnahme an Fortbildungen zur Arzneimitteltherapie,       § 14 Abs. 1 und 2 des Vertrages
                              z. B. Qualitätszirkel und jährliche Teilnahme an Fortbildungen mit   zur hausarztzentrierten
                              mind. einem der nachfolgenden Themen: patienten­zentrierte           Versorgung gem. 73b SGB V
                              Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung,
                              ­Palliativmedizin, allg. Schmerztherapie, Geriatrie.

In Vitro-Fertilisation        Teilnahme an den bestehenden berufsrechtlichen Maßnahmen             Nr. 4.3 der „Richtlinien zur
                              der Ärztekammern zur Qualitätssicherung gemäß Nr. 4.3 der            Durchführung der assistierten
                              „Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion“         Reproduktion“ (i. V. m. Nr. 22.3
                              Die Teilnahme ist in jährlichen Abständen gegenüber der KV           der Richtlinie über künstliche
                              nachzuweisen.                                                        Befruchtung)

Kinderfrüherkennung J2        Teilnehmende Hausärzte müssen jährlich den Nachweis über             § 5 Abs. 2 des Vertrages
(Knappschaft)                 6 Fortbildungspunkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugend­          nach § 73c SGB V über die
                              medizin erbringen.                                                   Durchführung zusätzlicher Früh­
                                                                                                   erkennungsuntersuchungen
                                                                                                   (J2) im Rahmen der Kinder- und
                                                                                                   Jugendmedizin

Kinderfrüherkennung J2        Teilnehmende Hausärzte müssen jährlich den Nachweis über             § 5 Abs. 3 des Vertrages nach
(TK / BVKJ)                   6 Fortbildungspunkte auf dem Gebiet der Kinder- und Jugend­          § 73c SGB V über die Durch­
                              medizin erbringen.                                                   führung zusätzlicher Früh­
                                                                                                   erkennungsuntersuchungen
                                                                                                   (J2) im Rahmen der Kinder- und
                                                                                                   Jugendmedizin

Mammographie-Screening        Regelmäßige Teilnahme an einer von der Kooperations­                 Versorgung im Rahmen des
                              gemeinschaft anerkannten Fortbildungsveranstaltung innerhalb         Programms zur Früherkennung
                              von höchstens 2 Kalenderjahren im Umfang von                         von Brustkrebs durch Mammo­
                              • Befunder: mind. 15 Stunden                                         graphie-Screening – Anlage 9.2
                              • MTRA: mind. 8 Stunden                                              BMV-Ä
                              • Pathologen: mind. 8 Stunden

VI              Qualitätssicherung                                                                              KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
Qualitätssicherungsbereich       Regelung zur spezifischen Fortbildungsverpflichtung                 Rechtsgrundlage
       Onkologie (alle Kassen)          Jährlicher Nachweis von                                             § 9 Abs. 1, 2 und 3 Onkologie-­
                                        • 6 Tumorkonferenzen oder Qualitätszirkeln                          Vereinbarung
                                        • 50 Fortbildungspunkten (themenspezifische Fortbildung mit
                                          onkologischem Inhalt)
                                        • 6 Stunden Fortbildung onkologischen Inhaltes für Personal

       Palliativversorgung              Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der palliativ-medizinischen    § 6 Abs. 1b Vereinbarung nach
                                        Qualifikation des teilnehmenden Arztes sind regelmäßige             § 87 Abs. 1b SGB V
                                        palliativmedizinische Fortbildungen im Umfang von                   zur besonders qualifizierten
                                        8 Fortbildungspunkten / Jahr, insbesondere durch die Teilnahme      und koordinierten
                                        an Qualitätszirkeln oder Fallkonferenzen im Rahmen der              palliativ-medizinischen
                                        Fortbildung nach § 95d SGB V, nachzuweisen.                         Versorgung

       Praxisassistentin                Alle drei Jahre ist eine Fortbildung mit mindestens 16 Stunden      § 7 Abs. 6 Delegations-
                                        Dauer, davon mindestens je 8 Stunden Notfallmanagement,             Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä)
                                        inklusive Übungen am Phantom und mindestens je
                                        acht Stunden Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes
                                        des nicht-ärztlichen Praxisassistenten insbesondere in Bezug auf
                                        Digitalisierung und Telemedizin nachzuweisen.

       Positronenemissionstomographie Zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen            § 7 QS-Vereinbarung PET,
       (PET)                          Befähigung Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu                      PET / CT
                                      onkologischen Fragestellungen nachgewiesen durch mindestens
                                      20 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zeitraums von jeweils
                                      24 Monaten.

       PsycheAktiv (AOK PLUS)           Mindestens einmal jährlich Treffen des Versorgungsverbundes         § 11c Abs. 5, § 12 Abs. 4 des
                                        mit Teilnahme der Fachärzte, Hausärzte und Therapiebegleiter,       Vertrages PsycheAktiv Sachsen
                                        die im Rahmen des Versorgungsverbundes zusammenarbeiten.
                                        Darüber hinaus können auch Vertreter der Krankenhäuser, die das
                                        Entlassungsmanagement innerhalb der Versorgungsnetze aktiv
                                        unterstützen, an den Treffen teilnehmen. Dem Hausarzt steht es
                                        im Falle der Integration in mehrere Versorgungsverbunde frei,
                                        innerhalb welches Versorgungsverbundes er an dem Treffen
                                        teilnimmt.

       Schmerztherapie                  1. Im Rahmen der Genehmigung für die GOP 30702:                     Zu 1) Gemäß § 5 Abs. 5
                                           Jährlicher Nachweis über Teilnahme an 8 Schmerzkonferenzen.      QS-Vereinbarung Schmerz­
                                        2. Im Rahmen der Genehmigung für die GOP 30704:                     therapie
                                           Jährlicher Nachweis über Teilnahme an 10 Schmerzkonferenzen
                                           sowie Durchführung von jährlich 12 Schmerzkonferenzen            Zu 2) Gemäß der Präambel des
                                           bzw. 10 Schmerzkonferenzen bei Einzelpraxen                      Kapitels 30.7 Nr. 5 des EBM und
                                           (Durchführung auch durch gemeinsame Kooperation von              gemäß Anlage I Abs. 4 QS-Ver­
                                           maximal zwei Schmerztherapeutischen Zentren möglich.             einbarung Schmerztherapie
                                           Eine Schmerzkonferenz kann grundsätzlich zeitlich mit einem
                                           Qualitätszirkel kombiniert werden, sofern alle Forderungen der
                                           Qualitätszirkel-Leitlinie nachgewiesen werden können.)
                                           und 30 Stunden schmerztherapeutische Fortbildung

       Zytologie                        Innerhalb von 2 Jahren Nachweis von themenbezogenen             § 9 Abs. 1 und 2
                                        Fortbildungen (40 Stunden) für Arzt und Präparatebefunder (auch QS-Vereinbarung Zervix-­
                                        20 Stunden durch einrichtungsinterne Fortbildung möglich).      Zytologie

                                                                           Informationen und Ansprechpartner
                                                                           www.kvsachsen.de > Mitglieder > Qualität
                                                                           > Genehmigungspflichtige Leistungen

                                                                                                                     – Qualitätssicherung / wal –

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                 Qualitätssicherung                            VII
FORTBILDUNG

Die Veranstaltungen finden unter den
­gesetzlichen Hygieneauflagen statt.
 Kurzfristige Änderungen vorbehalten.

Fortbildungsangebote der KV Sachsen
im November und Dezember 2020
Die nachfolgenden Veranstaltungen entsprechen dem Stand              Online-Anmeldeformular finden Sie tagesaktuell auf der
zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe der KVS-Mitteilungen.           Internetpräsenz der KV Sachsen:
Detaillierte Beschreibungen, Aktualisierungen sowie das              www.kvsachsen.de > Veranstaltungen

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Veranstaltungsnr. Termin             Veranstaltung                         Ort                    Zielgruppe

C20-54           04.11.2020          Informationsveranstaltung             KV Sachsen             Ärzte, Psychotherapeuten –
Abgesagt         17:00 – 20:00 Uhr   „KV vor Ort“ für den Bereich          BGST Chemnitz          ausschließlich Mitglieder der
                                     Chemnitz                              Carl-Hamel-Straße 3    KV Sachsen
                                                                           09116 Chemnitz

C20-41           06.11.2020          Stress lass nach – Der Weg            KV Sachsen             nichtärztliches Personal
                 14:00 – 17:00 Uhr   zu mehr Gelassenheit                  BGST Chemnitz
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

C20-22           06.11.2020          QM-Seminar Ärzte – Seminarreihe       KV Sachsen             Ärzte
Abgesagt         14:00 – 17:00 Uhr                                         BGST Chemnitz
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

C20-16           11.11.2020          Workshop für Praxispersonal           KV Sachsen             nichtärztliches Personal
Ausgebucht       15:00 – 17:00 Uhr   „Modul 1 – Sprechstundenbedarf“       BGST Chemnitz
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

C20-33           11.11.2020          Fit für den Bereitschaftsdienst? –    KV Sachsen             Ärzte, nichtärztliches
Abgesagt         15:00 – 19:00 Uhr   Notfallübungen                        BGST Chemnitz          Personal
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

C20-18           25.11.2020          Workshop Hilfsmittel                  KV Sachsen             Ärzte, nichtärztliches
                 15:00 – 17:30 Uhr                                         BGST Chemnitz          Personal
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

C20-22           27.11.2020          QM-Seminar Ärzte – Seminarreihe       KV Sachsen             Ärzte
Abgesagt         14:00 – 17:00 Uhr                                         BGST Chemnitz
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

C20-13           02.12.2020          Workshop für Praxispersonal           KV Sachsen             nichtärztliches Personal
                 15:00 – 17:00 Uhr   „Modul 5 – Heilmittel“                BGST Chemnitz
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

C20-19           02.12.2020          Fit für den Bereitschaftsdienst? –    KV Sachsen             Ärzte
                 15:00 – 19:00 Uhr   Rechtsfragen                          BGST Chemnitz
                                                                           Carl-Hamel-Straße 3
                                                                           09116 Chemnitz

VIII         Fortbildung                                                                                   KVS-Mitteilungen Heft 10/2020
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
       Veranstaltungsnr. Termin                 Veranstaltung                       Ort                          Zielgruppe

       C20-4                04.12.2020          Informationsveranstaltung           KV Sachsen                   Ärzte und Psychotherapeuten,
                            09:30 – 15:30 Uhr   „Praxiseinsteiger“                  BGST Chemnitz                die ihre Praxistätigkeit
                                                                                    Carl-Hamel-Straße 3          aufnehmen
                                                                                    09116 Chemnitz

       C20-23               09.12.2020          Arzthelferinnen-Kompaktseminar      KV Sachsen                   nichtärztliches Personal
                            14:00 – 18:00 Uhr                                       BGST Chemnitz
                                                                                    Carl-Hamel-Straße 3
                                                                                    09116 Chemnitz

       C20-43               16.12.2020          Verantwortliche für Hygiene –       KV Sachsen                   Ärzte, nichtärztliches
                            15:00 – 19:00 Uhr   speziell Ambulantes Operieren       BGST Chemnitz                Personal, speziell für
                                                                                    Carl-Hamel-Straße 3          ambulant operierende
                                                                                    09116 Chemnitz               Praxen

       Bezirksgeschäftsstelle Dresden
       Veranstaltungsnr. Termin                 Veranstaltung                       Ort                          Zielgruppe

       D20-2                04.11.2020          Abrechnungsworkshop – Hausärzte     KV Sachsen                   Haus- und Kinderärzte,
       Ausgebucht           16:00 – 19:00 Uhr                                       BGST Dresden                 hausärztlich tätige Fachärzte
                                                                                    Schützenhöhe 12              für Innere Medizin
                                                                                    01099 Dresden

       D20-64               06.11.2020          Bilddokumention und                 KV Sachsen                   Ärzte, mit entsprechender
                            15:00 – 18:00 Uhr   Befundung im Bereich                BGST Dresden                 Genehmigung bzw. die
                                                Ultraschall Säuglingshüfte          Schützenhöhe 12              diese erlangen möchten
                                                                                    01099 Dresden

       D20-58               11.11.2020          Alles sauber, oder was? –           KV Sachsen                   Ärzte, nichtärztliches
       Ausgebucht           15:00 – 17:15 Uhr   Hygiene in der Arztpraxis –         BGST Dresden                 Personal
                                                Modul 1 (Grundmodul)                Schützenhöhe 12
                                                                                    01099 Dresden

       D20-4                11.11.2020          Abrechnungsworkshop – Fachärzte     KV Sachsen                   Fachärzte
       Ausgebucht           16:00 – 19:00 Uhr                                       BGST Dresden
                                                                                    Schützenhöhe 12
                                                                                    01099 Dresden

       D20-11               11.11.2020          Die ärztliche Leichenschau –        Polizeidirektion Dresden     Ärzte
       Ausgebucht           16:00 – 19:00 Uhr   zwischen Theorie und Praxis         Schießgasse 7
                                                                                    01069 Dresden

       D20-41               11.11.2020          Gesund und sicher arbeiten –        KV Sachsen                   Ärzte, Psychotherapeuten,
       Ausgebucht           16:00 – 20:00 Uhr   Arbeitsschutz in der Praxis –       BGST Dresden                 die beabsichtigen, einen
                                                Alternative bedarfsorientierte      Schützenhöhe 12              Qualitätszirkel zu gründen
                                                ­Betreuungsform                     01099 Dresden                oder zu übernehmen

       D20-25               25.11.2020          Workshop – Verordnung von           KV Sachsen                   Ärzte, nichtärztliches
       Ausgebucht           15:00 – 18:00 Uhr   Heilmitteln                         BGST Dresden                 Personal
                                                                                    Schützenhöhe 12
                                                                                    01099 Dresden

       D20-43               02.12.2020          Workshop Onlineanwendungen,         KV Sachsen                   Ärzte, Psychotherapeuten,
       Ausgebucht           14:00 – 17:00 Uhr   Mitgliederportal                    BGST Dresden                 nichtärztliches Personal
                                                                                    Schützenhöhe 12
                                                                                    01099 Dresden

       D20-61               02.12.2020          Alles sauber, oder was? – ‚         KV Sachsen                   Ärzte, nichtärztliches
       Ausgebucht           15:00 – 17:15 Uhr   Hygiene in der Arztpraxis           BGST Dresden                 Personal
                                                Modul 2 (Aufbaumodul) –             Schützenhöhe 12
                                                Aufbereitung von Medizinprodukten   01099 Dresden

       D20-47               03.12.2020          Seminar für Praxisbeginner          KV Sachsen                   Ärzte, Psychotherapeuten,
                            14:00 – 19:00 Uhr                                       BGST Dresden                 die in Kürze ihre Praxistätig­
                                                                                    Schützenhöhe 12              keit aufnehmen
                                                                                    01099 Dresden

KVS-Mitteilungen Heft 10/2020                                                                                  Fortbildung                    IX
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