Photovoltaik-Strategie - BMWK
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Photovoltaik-Strategie bmwk.de
Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwk.de Stand März 2023 Diese Publikation wird ausschließlich als Download angeboten. Gestaltung PRpetuum GmbH, 80801 München Zentraler Bestellservice für Publikationen der Bundesregierung: E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Telefon: 030 182722721 Bestellfax: 030 18102722721 Diese Publikation wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht zur Wahlwerbung politischer Parteien oder Gruppen eingesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ..................................................................................................................................................................................................................................................... 2 2 Einleitung ........................................................................................................................................................................................................................................................ ........................ 4 2.1 Die deutschen Energiewendeziele und die Rolle der Photovoltaik.......................................................................................................... 4 2.2 Aktueller Stand des Ausbaus..................................................................................................................................................................................................................... 4 2.3 Ziele und Inhalt der PV-Strategie....................................................................................................................................................................................................... 6 3 Die wichtigsten Handlungsfelder ......................................................................................................................................................................................................... 8 3.1 Freiflächenanlagen stärker ausbauen............................................................................................................................................................................................. 8 3.2 Photovoltaik auf dem Dach erleichtern .................................................................................................................................................................................. 11 3.3 Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen........................................................................................ 18 3.4 Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern.................................................................................................................................................................... 20 3.5 Netzanschlüsse beschleunigen........................................................................................................................................................................................................... 22 3.6 Akzeptanz stärken............................................................................................................................................................................................................................................... 26 3.7 Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen.................................................................................................... 27 3.8 Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen................................................................ 28 3.9 Fachkräfte sichern............................................................................................................................................................................................................................................... 29 3.10 Technologieentwicklung voranbringen..................................................................................................................................................................................... 31 3.11 Den schnelleren PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben.. .............................................. 33 4 Ausblick .................................................................................................................................................................................................................................................................................. 36
2 1 Zusammenfassung Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr im Baugesetzbuch und ein Konzept für eine 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor zu bessere Nutzbarkeit von Agri-PV-Anlagen. erreichen. Auf diesem Weg ist ein Anteil erneuerba- rer Energien am Bruttostromverbrauch von 80 Pro- 2. Photovoltaik auf dem Dach erleichtern: Damit zent im Jahr 2030 ein wichtiger Schritt. Hierfür sind die PV-Anlage auf dem Dach zukünftig zum im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 215 Giga- Regelfall wird, sind die richtigen Anreize ent- watt installierter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr scheidend, wichtige Hemmnisse sollen beseitigt 2030 als Zwischenziel gesetzt. Das bedeutet, dass wir werden. Zu den Maßnahmen, die die PV-Strate- innerhalb weniger Jahre den jährlichen Ausbau der gie im Bereich der PV-Dachanlagen enthält, Photovoltaik von gut 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf zählt auch, die Grenze der Direktvermarktungs- 22 Gigawatt verdreifachen müssen. Dieser starke pflicht anzupassen und die gesetzlichen Anfor- Ausbau ist wichtig, weil Photovoltaik einer der güns- derungen an die Technik, die von Kleinanlagen tigsten Energieträger ist und zu den wichtigsten in der Direktvermarktung vorzuhalten ist, abzu- Stromerzeugungsquellen der Zukunft gehört. senken. Zudem ist zu prüfen, ob in einzelnen Konstellationen die Regelungen zur Anlagenzu- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima- sammenfassung zu unsachgemäßen Ergebnissen schutz (BMWK) wird für diese Ausbau-Beschleuni- führen. Darüber hinaus könnten Gebäude im gung verschiedene Maßnahmen ergreifen. Die vor- Außenbereich vermehrt für die Vergütung von liegende PV-Strategie (im Entwurf) möchte zum PV-Dachanlagen zugelassen werden. einen helfen, diesen Ausbau so zu gestalten, dass das Gesamtsystem der Energieversorgung optimiert 3. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäude- wird. Zum anderen zeigt sie elf Handlungsfelder mit versorgung vereinfachen: Ziel ist, dass PV- zugeordneten Maßnahmen auf, mit denen der Aus- Strom auf verschiedene Weise von Wohnungs- bau der Photovoltaik beschleunigt werden kann. oder Gebäudeeigentümern und Mietenden Da die Handlungsfelder nicht ausschließlich in der ohne großen Bürokratieaufwand vermarktet Zuständigkeit des BMWK liegen, wollen wir einen oder verwendet werden kann. Die PV-Strategie offenen Austausch mit allen Beteiligten organisie- hält als Maßnahmen unter anderem eine ren und auf diesem Weg zu gemeinsamen Positio- Erweiterung der Eigenverbrauchsvorteile bereit. nen kommen. Für die Handlungsfelder hält die PV- Strategie Zielbilder, umgesetzte Maßnahmen und 4. Nutzung von Steckersolargeräten erleichtern: nächste Schritte bereit. Fokus der nächsten Schritte Steckersolargeräte (auch: „Balkon-PV“) bieten liegt dabei auf Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der eine niedrigschwellige Möglichkeit, sich an der Erstellung der vorliegenden Strategie für ein erstes Energiewende zu beteiligen. Um die bestehen- Gesetzespaket (Solarpaket I) vorgesehen sind. den Regelungen weiter zu vereinfachen, zeigt die PV-Strategie Maßnahmen auf, etwa Melde- 1. Freiflächenanlagen stärker ausbauen: Die PV- pflichten zu vereinfachen, Schukostecker als Strategie zeigt zentrale Maßnahmen auf, um den „Energiesteckvorrichtung“ zuzulassen und die Zubau von PV-Freiflächenanlagen zu stärken. Leistungsschwelle anzuheben. Diese umfassen unter anderem Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung für PV-Anlagen in 5. Netzanschlüsse beschleunigen: Das Verfahren Industrie- und Gewerbegebieten, Erleichterungen für den Anschluss von PV-Anlagen an das
1 Z U S A M M E N FA S S U N G 3 Stromnetz soll für alle Beteiligten beschleunigt 9. Fachkräfte sichern: Um die Ziele zum Ausbau werden. Die hier aufgezeigten nächsten Schritte der erneuerbaren Energien zu erreichen, muss umfassen unter anderem eine Duldungspflicht die Zahl der eingesetzten Fachkräfte stark für Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanla- ansteigen. Das BMWK wird seine Fachkräfte- gen und bei den PV-Dachanlagen eine ver- strategie umsetzen und weitere Initiativen kürzte Frist für den Zählertausch. ergreifen, um in- und ausländische Fachkräfte für die Transformation zu gewinnen. Der Akti- 6. Akzeptanz stärken: Die bereits hohe Akzeptanz onsplan Mittelstand, Klimaschutz und Trans- von PV-Anlagen gilt es zu halten und zu stär- formation stellt die entsprechenden Maßnah- ken, gerade beim geplanten beschleunigten men dar. Zubau. Auch hierfür enthält die PV-Strategie Maßnahmen. Die geplante Erweiterung der 10. Technologieentwicklung voranbringen: Für Fachagentur Wind an Land wird dazu beitra- die weitere Entwicklung der Photovoltaik sind gen, das Thema Photovoltaik konstruktiv zu Forschung und Entwicklung entscheidend. begleiten. Zudem ist vorgesehen, das im Januar Die Bundesregierung wird die Förderung im 2023 gestartete Förderprogramm „Bürgerener- Forschungsbereich Photovoltaik auch in ihrem giegesellschaften“ bei Windenenergie an Land 8. Energieforschungsprogramm fortsetzen und auf Photovoltaikanlagen auszuweiten. weiterentwickeln. 7. Wirksame Verzahnung von Energie- und 11. Den schnellen PV-Ausbau auch mit europa Steuerrecht sicherstellen: Vorgaben aus politischen Instrumenten vorantreiben: Pro- Rechtsbereichen außerhalb des Energierechts zesse und Vorgaben der Europäischen Union sollen den beschleunigten PV-Ausbau unter- (EU) bestimmen zunehmend die rechtlichen stützen. Mit Blick auf weitere steuerrechtliche Rahmenbedingungen für die Photovoltaik im Vereinfachungen weist die PV-Strategie daher europäischen Strommarkt. Besonders relevant auf eine Reihe von Maßnahmen hin, für die sind dabei unter anderem die EU-Strategie für sich das BMWK innerhalb der Bundesregierung Solarenergie und das Fit-for-55-Paket. einsetzen wird. Nach Vorstellung des vorliegenden Entwurfs der 8. Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, PV-Strategie des BMWK am 10.03.2023 im Rahmen europäische Produktion anreizen: Mit dem eines ersten PV-Gipfels besteht bis zum 24.03.2023 Ziel, die Fertigung von PV-Modulen, Wechsel- die Möglichkeit, Stellungnahmen an das BMWK zu richtern und weiteren Komponenten in richten (E-Mail: PV-Strategie@bmwk.bund.de). Auf Deutschland und Europa wiederaufzubauen, Grundlage der Rückmeldungen wird das BMWK hat das BMWK den Stakeholderdialog zu indus- die PV-Strategie in den darauffolgenden Wochen triellen Produktionskapazitäten für die Ener- überarbeiten und finalisieren. Auf einem zwei- giewende (StiPE) gestartet. Zudem wollen wir ten PV-Gipfel im Mai 2023 wird die finalisierte mit der europäischen Plattform für die Trans- PV-Strategie vorgestellt. Die in der PV-Strategie formationstechnologien helfen, die industriel- enthaltenen Maßnahmen sollen danach in zwei len Produktionskapazitäten im PV-Bereich zu Gesetzespaketen nacheinander umgesetzt werden fördern. (Solarpaket I und II).
4 2 Einleitung 2.1 D ie deutschen Energiewendeziele zenden Politikbereichen. Nur dann können wir die und die Rolle der Photovoltaik Ausbauziele erreichen. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr Der internationale Blick auf die Entwicklung der 2045 treibhausgasneutral zu sein. Dem Stromsek- Photovoltaik in den letzten 10 Jahren gibt Anlass tor kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um das zu Optimismus: Die Photovoltaik hat eine rasante Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu Entwicklung genommen und sich weltweit als erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 kostengünstige erneuerbare Energie (EE) etabliert. weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen Lag der weltweite jährliche Zubau 2012 noch bei auskommen. Zugleich wird grüner Strom zu einem etwa 30 GW, liegen Schätzungen für 2022 in der wachsenden Treiber der Dekarbonisierung in den Größenordnung von 250 GW, Tendenz weiter stark Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr. steigend. Auch aufgrund ihrer inzwischen sehr geringen Kosten ist die Photovoltaik eine der wich- Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer tigsten Stromerzeugungsquellen in Deutschland Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent und weltweit. ansteigen, und das bei steigendem Stromverbrauch durch die Dekarbonisierung in Sektoren außerhalb des Energiebereichs. Etwa 600 Terawattstunden 2.2 Aktueller Stand des Ausbaus (TWh) grünen Stroms werden hierfür in 2030 erfor- derlich sein. Im Jahr 2022 wurden etwa 253 TWh Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland ins- grüner Strom in Deutschland erzeugt. gesamt 142 GW Kapazität zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert. Die Photovoltaik Fünf Quellen werden die zukünftige Stromver- hat einen Anteil von 66,5 GW, d. h. rd. 47 Prozent. sorgung dominieren: Wind an Land, Photovoltaik, Wind auf See, Importe von erneuerbarem Strom Nachdem der jährliche Zubau zwischen 2014 bis und Kraftwerke, die grünen Wasserstoff nutzen. 2017 eine Talsohle durchschritt, konnte er seither Jede dieser Quellen ist unverzichtbar. Der Ausbau deutlich auf zuletzt ca. 7,3 GW in 2022 gesteigert der erneuerbaren Energien muss für eine weitge- werden. Um die im EEG 2023 gesetzten Ziele zur hend klimaneutrale Stromversorgung 2035 drama- Steigerung der installierten Leistung von Solar- tisch beschleunigt werden, insbesondere die Wind- anlagen bis 2040 zu erreichen, wird bereits dieses kraft an Land und auf See sowie die Photovoltaik. Jahr ein Zubau von 9 GW (2023) und danach 13 GW (2024) bzw. 18 GW (2025) angestrebt. Ab dem Jahr Binnen weniger Jahre müssen wir den PV-Aus- 2026 soll der jährliche Leistungszubau auf 22 GW bau von gut 7,3 Gigawatt (GW) in 2022 auf 22 GW gesteigert und auf diesem hohen Niveau stabilisiert pro Jahr erhöhen. Verglichen mit den bisherigen werden. Dabei soll sich der Zubau hälftig auf Dach- Boomjahren der Photovoltaik 2010 bis 2012 in und Freiflächenanlagen aufteilen, um sowohl dem Deutschland bedeutet dies etwa eine Verdreifa- Anliegen eines Zubaus zu möglichst niedrigen chung des Ausbautempos. Das verdeutlicht: Wir Kosten durch Freiflächenanlagen als auch dem müssen dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Anliegen verbrauchsnaher Stromerzeugung und Deutschland eine noch höhere Bedeutung geben, Flächenschonung durch Dachanlagen gleichge- in der Energiepolitik, aber auch in vielen angren- wichtig Rechnung zu tragen.
2 EINLEITUNG 5 Abbildung 1: Entwicklung der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland sowie die Ziele der Bundesregierung nach Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2021 und EEG 2023) bis 2030 in Gigawatt (GW) 250 215 200 172 150 128 100 88 67,4 60,1 63 54,4 48,9 45,2 42,3 40,7 39,2 37,9 36,7 34,1 50 25,9 18,0 10,6 6,1 4,2 2,9 2,1 1,1 0,4 0,3 0,2 0,1 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022¹ 2024² 2026² 2028² 2030² Installierte Leistung von Photovoltaikanlagen (GW) Ziele bis 2030 1 Zielwert für das Jahr 2022 laut EEG 2021 2 Zielwerte für die Jahre 2024, 2026, 2028 und 2030 laut EEG 2023 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat); Stand: Februar 2023
6 2 EINLEITUNG 2.3 Ziele und Inhalt der PV-Strategie dem Praxis-Check eingeflossen. Bei einem ersten PV-Gipfel am 10.03.2023 hat Bundesminister Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien Dr. Robert Habeck den ersten Entwurf der PV-Stra- ist die treibende Kraft für die Transformation zur tegie vorgestellt und mit der Branche, den Bundes- Klimaneutralität. Gleichzeitig müssen alle Teile des ländern und den Bundestagsfraktionen diskutiert. gesamten Stromsystems inklusive des Einsatzes Es besteht nach dem ersten PV-Gipfel die Möglich- von erneuerbarem Strom in den Sektoren Wärme, keit, bis zum 24.03.2023, Stellung zur PV-Strategie Verkehr und Industrie gut ineinandergreifen, um zu nehmen und weitere allgemeine Vorschläge das Ziel einer sicheren, bezahlbaren und klima- zu machen und konkrete Maßnahmen, die bisher neutralen Stromversorgung zu gewährleisten; nicht enthalten sind, vorzuschlagen. Das BMWK siehe auch: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/ wird diese sichten und Bundesminister Dr. Robert Dossier/plattform-klimaneutrales-stromsystem. Habeck wird dann Anfang Mai 2023 die finale PV- html. Strategie vorstellen. Danach sollen die Maßnah- men in zwei aufeinanderfolgenden Gesetzespake- Die PV-Strategie möchte zu beiden o. g. Zielen bei- ten – Solarpaket I und II – umgesetzt werden. Der tragen: Sie will zum einen Handlungsfelder und Schwerpunkt der PV-Strategie liegt zunächst auf Maßnahmen aufzeigen, mit denen der Ausbau der der kurz- und mittelfristigen Perspektive mit dem Photovoltaik deutlich beschleunigt werden kann. Ziel, noch in dieser Legislatur möglichst viele Maß- Zum anderen will sie den Ausbau so gestalten hel- nahmen umzusetzen, mit Hilfe derer der Ausbau fen, dass das Gesamtsystem der Energieversorgung der PV beschleunigt werden kann. optimiert wird. Wir freuen uns über Ihre Anregungen zum vor- Die PV-Strategie ist deswegen lernend und ent- liegenden Entwurf: PV-Strategie@bmwk.bund.de. wicklungsoffen angelegt. Der vorliegende Entwurf Vielen Dank im Voraus! ist mit Blick auf die Handlungsfelder der Photo- voltaik weder vollständig noch mit Blick auf vor- Hinweis: Die schriftlich eingereichten Stellung- geschlagene Maßnahmen abschließend. Vielmehr nahmen zum vorliegenden Entwurf der PV- ist es der Versuch, Transparenz und Orientierung Strategie werden wir auf der Internetseite des zu der Frage zu geben, an welchen Punkten das BMWK veröffentlichen. Bitte beschränken Sie BMWK bei den nächsten Schritten ansetzen will. Ihre Angaben zum Schutz der personenbezo- genen Daten. Der Veröffentlichung Ihrer Stel- In die bisherige Arbeit zur PV-Strategie sind bereits lungnahme können Sie mit einem Hinweis an zahlreiche Anregungen der Branche aus Stellung- PV-Strategie@bmwk.bund.de widersprechen. nahmen, Workshops, Diskussionsrunden und
2 EINLEITUNG 7 Unsere Vision für die Photovoltaik im Jahr 2035 Schlaglichter: z PV-Strom ist mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent eine tragende Säule der Stromversorgung in Deutschland. Mit 22 GW pro Jahr ist Deutschland beim Zubau Vorreiter in Europa. z PV-Freiflächenanlagen sind die günstigste Stromerzeugungstechnologie. Flächenkonkurrenzen wird durch intelligente Konzepte und Innovationen vorgebeugt. Biodiversitäts-Solarparks, die neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt schaffen, sind ebenso Standard wie Agri-PV in der Landwirtschaft. z PV-Anlagen und Solarthermieanlagen im Gebäudebereich sind Standard oder werden gleich direkt in Bauteile integriert. Jedes neue und grundlegend sanierte Gebäude wird mit einer Solar-Anlage ausgestattet. Dabei wird in der Regel das ganze Dach genutzt. z Der solare Strom aus PV-Anlagen wird auch sektorübergreifend, d. h. etwa für Wärme und Mobilität, genutzt. Fallen Erzeugung und Verbrauch zeitlich auseinander, kann er für eine spätere Nutzung zwischengespeichert werden, auch durch die neuen Verbraucher. z Auch Bewohnerinnen und Bewohner in Mehrfamilienhäusern haben endlich teil an der Energie- wende und betreiben eine PV-Anlage auf dem Dach. Ergänzend werden auch Balkon-PV-Anlagen durch die Bewohnenden selbst und einfach installiert. z Eine PV-Anlage ans Netz zu bringen ist ein Kinderspiel! Netzanschlussverfahren sind standardisiert, digitalisiert und werden in kurzer Frist umgesetzt. PV-Anlagen tragen zur Netz- und Systemstabili- tät bei und erbringen grundlegende Netzfunktionen. z Infolge der Standardisierung des Netzanschlusses und Digitalisierung der Marktkommunikation partizipieren auch Betreiberinnen und Betreiber an den verschiedenen Märkten für Strom und Flexi- bilität, vermarkten ihren Strom direkt oder stellen ihren Strom ganz oder teilweise für Grünstrom- produkte zur Verfügung. z PV-Module und weitere notwendige Komponenten, z. B. Wechselrichter, werden zu signifikanten Anteilen in Deutschland und Europa produziert und das Intellectual Property für die Technologie ist innerhalb Europas vorhanden. Die deutsche und europäische Solarindustrie ist international wettbewerbsfähig. Dennoch sind die Kosten für den PV-Ausbau nicht signifikant gestiegen und die PV-Ziele können kosteneffizient erreicht werden. Handwerks- und Fachkräftekapazitäten wurden erweitert und können den Zubau pro Jahr stemmen. z Stromüberschüsse werden zwischengespeichert, exportiert oder in Wasserstoff umgewandelt. z Deutschland ist Innovationsführer in der Waferbearbeitung und im Anlagen- und Maschinenbau. Dabei steht die Entwicklung von Hochleistungszellen mit Tandemstruktur mit Silizium und Perowskit im Fokus. z Die bürokratischen Anforderungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage einher- gehen, beschränken sich auf das notwendige Minimum, sind einfach und aufwandsarm. z Steuerliche Investitionshemmnisse für den Betrieb von PV-Anlagen sind vollständig abgebaut; ins- besondere Mietstrom-Modelle und PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind nun auch steuerlich attraktiv.
8 3 Die wichtigsten Handlungsfelder Freiflächenanlagen stärker ausbauen Photovoltaik auf dem Dach erleichtern Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern Netzanschlüsse beschleunigen Akzeptanz stärken Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen Fachkräfte sichern Technologieentwicklung voranbringen Den schnelleren PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben 3.1 Freiflächenanlagen stärker ausbauen der Teil von ungeförderten Freiflächenanlagen erbracht werden kann. Damit soll die Hälfte des a) Ausgangssituation künftigen Zubaus auf Freiflächen erfolgen. Zur Erreichung der Ausbauziele sind zentrale Maß- PV-Freiflächenanlagen ermöglichen eine schnelle nahmen zur Beschleunigung des Zubaus sowie Skalierung des PV-Zubaus. Im Verhältnis zu Dach- zur Erweiterung der Flächenkulisse notwen- anlagen können die Komponenten (Module, Wech- dig. Ziel des BMWK sind daher unter anderem selrichter, Kabel etc.) aufgrund der größeren Men- Anpassungen bei den benachteiligten Gebieten, gen in der Regel kostengünstiger beschafft werden. die weitere Stärkung von besonderen Solar- Der Bereich bietet zudem erhebliches Potenzial, anlagen wie Schwimmende-PV-Anlagen oder Fachkräfte anzulernen, und benötigt die wenigsten Agri-PV-Anlagen, die deklaratorische Öffnung Fachkräfte je GW installierter Leistung. von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Berücksichtigung von stillgelegten landwirt- Strategisches Zielbild: Ziel ist ein Zubau von schaftlichen Flächen. Gesamtwirtschaftlich ist es rund 11 GW PV-Freiflächenanlagen pro Jahr ab notwendig, dazu Fertigungskapazitäten in natio- 2026, wovon sukzessive auch ein zunehmen- naler oder europäischer Produktion zu schaffen.
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 9 b) Umgesetzte Maßnahmen zweigleisig ausgebauten Schienenwegen des über- geordneten Netzes bis zu einer Entfernung von bis Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsverfahren zu 200 Metern im Außenbereich privilegiert. wurden in 2022 und Anfang 2023 zentrale Maßnah- men zur Steigerung und Beschleunigung des Aus- Zeitweise Erhöhung der maximalen Gebotsgröße: baus von PV-Freiflächenanlagen beschlossen: Zur kurzfristigen Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen wurde die maximale Gebotsgröße für Förderhöhe für Freiflächenanlagen in der Festver- Ausschreibungen im Jahr 2023 von 20 auf 100 MW gütung und Höchstwerte in den Ausschreibungen erhöht. Hiermit ist auch eine entsprechende Erwei- angepasst: Die Förderhöhe wurde angepasst, die terung bestehender Anlagen möglich. Degression entfällt und im EEG besteht durch eine Verordnungsermächtigung eine Korrekturmög- Vereinbarkeit des PV-Freiflächenausbaus mit dem lichkeit, falls die Förderhöhen nicht zum Kosten- Naturschutz: Die Kommunen können bei der niveau passen. Im Bereich der Höchstwerte verfügt finanziellen Beteiligung von geförderten wie auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) über eine Fest- ungeförderten Freiflächenanlagen naturschutz- legungskompetenz, von der Gebrauch gemacht fachliche Vorgaben machen. wurde. Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen- c) Nächste Schritte und Maßnahmen anlagen im EEG: Die Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, auf denen Im nächsten Schritt will das BMWK folgende PV-Anlagen errichtet werden können, wurden von Maßnahmen verfolgen: 200 auf 500 Meter erweitert. Bei benachteiligten Gebieten ist jetzt sowohl die alte als auch die neue # Erleichterungen im Baugesetzbuch durch dazu definierte Flächenkulisse zugelassen und es spezifische Privilegierungen kommen neue Kategorien wie Agri-PV, Parkplatz- PV, Floating-PV und entwässerte landwirtschaft- # Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung liche Flächen auf dauerhaft wiederzuvernässenden u. a. für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbe- ehemaligen Moorböden (sog. „Moor-PV“) hinzu. gebieten Bestimmte „Agri-PV“- sowie „Moor-PV“-Anlagen erhalten aufgrund ihrer höheren Kostenstruktur # Agri-PV-Anlagen stärker nutzen einen Bonus in den Ausschreibungen, um wettbe- werbsfähig zu sein. Erleichterungen im Baugesetzbuch: In der Regel sind PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach Verbesserung der Rahmenbedingungen für die § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert. Dies erneuerbaren Energien im Baurecht: Die einge- hat zur Folge, dass für diese Anlagen eine Bauleit- schränkte Außenbereichsprivilegierung von Vor- planung in Form eines Flächennutzungsplans und/ haben zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie oder eines Bebauungsplans notwendig ist. Erst auf in § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB wurde maßvoll Grundlage der abgeschlossenen Bauleitplanung erweitert. Nunmehr sind PV-Freiflächenanlagen ist die Erteilung einer Baugenehmigung möglich. auf Flächen längs von Autobahnen und mindestens Da die planerische Ausweisung neuer Flächen für
10 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R Freiflächenanlagen aufgrund der unterschied- und Industriegebieten durch die Grundflächen lichen eingebundenen Planungsebenen oft lang- von PV-Anlagen überschritten werden darf, wenn wierig ist, soll eine an bestimmte Voraussetzungen der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Dies geknüpfte oder eine auf bestimmte Technolo- führt auch zu einer Reduzierung der Bebauung in gien beschränkte Privilegierung im Außenbe- sensibleren Gebieten. reich geprüft werden, z. B. auf Flächen innerhalb der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen des Klarstellung bei benachteiligten Gebieten: Erneuerbare-Energien-Gesetzes wie Agri-PV-Anla- Derzeit können Anlagen, deren Vergütung nach gen oder bei kleinen, hofnahen Anlagen. Darüber dem gesetzlich festgelegten anzulegenden Wert hinaus ist ein vereinfachtes Bebauungsplanverfah- bestimmt wird, nicht in benachteiligten Gebieten ren für PV-Freiflächenanlagen zu prüfen. errichtet werden. Wir wollen daher überprüfen, ob die benachteiligen Gebiete auch für solche Anlagen Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung: (d. h. Anlagen kleiner 1 MW bzw. kleiner 6 MW bei In den vergangenen Jahren haben mehrere (Ober-) Bürgerenergieprojekten) geöffnet werden können. Verwaltungsgerichte eine Zulässigkeit von PV-Frei- flächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten Agri-PV-Anlagen stärker nutzen: Agri-PV-Anlagen als Gewerbebetriebe aller Art unter bestimmten machen eine zeitgleiche Nutzung einer Fläche für Gegebenheiten bestätigt. Dies umfasst sowohl PV- die Photovoltaik als auch für die Landwirtschaft Freiflächenanlagen auf der grünen Wiese als auch und den Gartenbau möglich. Die Flächen bleiben auf versiegelten Flächen. In der Praxis weichen so für die Landwirtschaft bzw. den Gartenbau weit- jedoch manche Bundesländer von der Rechtspre- gehend erhalten. Darüber hinaus ermöglicht oder chung ab. Es soll daher klargestellt werden, dass verbessert die Agri-PV teilweise sogar eine land- PV-Anlagen als Hauptanlagen im Gewerbegebiet wirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung, zulässig sind. Diese Anlagen sind Gewerbebetriebe indem bspw. die Pflanzen durch Solarmodule aller Art, von denen keine erhebliche Belästigung gegen Witterungseinflüsse geschützt werden. Bis ausgeht. Zugleich sollte auch klargestellt werden, Mitte 2023 wird im Ressortkreis ein Konzept erar- dass PV-Anlagen im Industriegebiet zulässig sind. beitet werden, das die unterschiedlichen Agri-PV- Anlagen (z. B. horizontal/vertikal, verschiedene Eine weitere Besonderheit der Gewerbe- und Höhen etc.) auf landwirtschaftlich genutztem Industriegebiete besteht in ihrem oftmals erheb- Grünland in Bezug auf alle Schutzgebiete prüft.1 lichen Potenzial zur Nutzung eines Grundstücks für PV-Anlagen. Derzeit können, je nach Ausgestal- Weitere Themen, derzeit in Prüfung: Wir werden tung, maximal 80 Prozent der Grundflächenzahl uns mit der Flächenkulisse für PV-Freiflächenan- baulich genutzt werden. Die übrigen 20 Prozent lagen beschäftigen und weitere Maßnahmen vor- müssen unbebaut und damit ungenutzt bleiben. bereiten. Damit diese gewerblich und industriell vorgepräg- ten Flächen möglichst umfassend genutzt werden Benachteiligte Gebiete öffnen: Es obliegt bisher können, ist eine Änderung dahingehend notwen- den Ländern, die Flächenkulisse für durch das dig, dass die zulässige Grundfläche in Gewerbe- EEG geförderte PV-Freiflächenanlagen vollstän- 1 BT-Drs. 20/2658 S. 7.
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 11 dig, teilweise oder gar nicht zu öffnen („Opt-In“). PV-Projekte nicht entwickelt werden können. Hier Dies führt in der Praxis zu einer Vielzahl an unter- ist maßvolles Nachjustieren der Anforderungen aus schiedlichen Verordnungen der Bundesländer zur dem Wasserhaushaltsgesetz auch in Deutschland Nutzung der Länderöffnungsklausel. Nur neun notwendig. Länder haben bisher die benachteiligten Gebiete geöffnet. Daher soll die Logik der Länderöffnungs- Stillgelegte landwirtschaftliche Flächen: Im Rah- klausel umgedreht werden, um das Hemmnis für men der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind die den Ausbau der PV-Freiflächenanlagen zu besei- Landwirtinnen und Landwirte ab dem Jahr 2024 tigen. Die Flächen werden für die EEG-Ausschrei- zur Stilllegung und anschließenden Selbstbegrü- bung grundsätzlich vollumfänglich geöffnet, nung von vier Prozent der Ackerflächen verpflich- solange die Länder diese Flächen nicht ausschlie- tet. Die Begrünung soll dabei mittels natürlicher ßen („Opt-Out“). Die Länder behalten somit weiter Sukzession erfolgen. Ggf. ist eine ergänzende Hand- die Entscheidungshoheit. Zudem wird auch nicht saat möglich. Zentral ist, dass die Flächen weitest- in die kommunale Planungshoheit eingegriffen, da gehend sich selbst überlassen werden. Jene Flächen die Flächen weiterhin der kommunalen Bauleitpla- eignen sich für die Errichtung von PV-Freiflächen- nung unterliegen. anlagen, welche die spezifischen Voraussetzungen des Zielbiotops bspw. in Bezug auf Wuchshöhen, Besondere Solaranlagen: Durch die neue Katego- Verschattung etc. entsprechend berücksichtigen. rie Parkplatz-PV-Anlagen sollen weitere bereits versiegelte Flächen für PV-Freiflächenanlagen Baugenehmigungsverfahren erleichtern: Neben genutzt werden. Damit der Zubau in dieser Katego- Erleichterungen auf Ebene der Bauleitplanung rie auch entsprechend erfolgt, sollen die Genehmi- sind auch Erleichterungen im Baugenehmigungs- gungsanforderungen sowie die Vergütungsstruktur verfahren für PV-Freiflächenanlagen sinnvoll. So näher geprüft werden. Zur Steigerung des Ausbaus sollten Erleichterungen für Genehmigungen für der Agri-PV sollen kleine Agri-PV-Anlagen mit spezielle PV-Freiflächenanlagen oder klarere und einer installierten Leistung bis 1 Megawatt (MW) einheitliche Genehmigungskriterien sowie Fristen (bei Bürgerenergieanlagen bis 6 MW) gezielt geför- für die Genehmigungsverfahren geprüft werden. dert werden, beispielsweise durch die Übertragung Schließlich könnten auch Abstände für PV-Anla- des Agri-PV-Bonus auf diese Anlagen. Schwim- gen zu Nachbargrundstücken (Garten-PV) reduziert mende-PV-Anlagen erleichtern: Zusätzlich zur werden. Aufnahme der schwimmenden Solaranlagen in das EEG 2023 wurden auch Kriterien im Wasserhaus- haltsgesetz geregelt, welche die Art des Gewässers, 3.2 P hotovoltaik auf dem Dach die Flächenbedeckung sowie den Uferabstand erleichtern weiter beschränken. Insbesondere die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen a) Ausgangssituation aus dem Wasserhaushaltsgesetz in Bezug auf den Uferabstand (mind. 40 Meter) sowie die Flächen- PV-Dachanlagen werden in Zukunft substanziell bedeckung des Gewässers (max. 15 Prozent der zur Stromerzeugung beitragen. Die Photovoltaik Gewässeroberfläche) führen dazu, dass Floating- auf Dächern zeigt in der Praxis eine große Vielfalt.
12 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R Die Leistung reicht von wenigen Kilowatt (kW) auf scheidend. Zudem sind Hemmnisse für den einem kleinen Einfamilienhaus bis hin zu mehre- Zubau zu beseitigen, so dass PV-Anlagen einfach ren Megawatt auf einem großen Logistikzentrum. und schnell errichtet werden können und die Viele Anlagen im Privaten werden mit dem Ziel effiziente und sichere Integration des PV-Stroms betrieben, möglichst große Anteile des Stroms auch gewahrt bleibt. vor Ort selbst zu nutzen. Die PV-Anlage kann dabei zum Herzstück eines heimischen Energiemanage- ments werden, indem sie partiell das Elektroauto, b) Umgesetzte Maßnahmen die Wärmepumpe oder den heimischen Speicher mit erneuerbarem Strom versorgt. Aber auch in Mit den Novellierungen des EEG wurden bereits Industrie und Gewerbe ist der Eigenverbrauch eine wichtige Verbesserungen für Dachanlagen ange attraktive Möglichkeit, die eigenen Strombezugs- stoßen, insbesondere: kosten zu senken oder Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Eigene erhöhte Vergütung für Anlagen, die ihren Strom vollständig einspeisen: Eine höhere Ver- Zudem besteht die Möglichkeit, den selbst erzeug- gütung für Anlagen, die ihren Strom vollständig ten Strom vollständig oder teilweise in das Netz einspeisen, macht die Installation einer Anlage einzuspeisen und hierfür eine Vergütung zu erhal- auch dann attraktiv, wenn vor Ort keine Möglich- ten. Um eine effiziente und sichere Integration des keit besteht, den Strom selbst zu verbrauchen. Dies EE-Stroms und die wirksame Substitution fossi- ermöglicht eine besonders einfache Umsetzung ler Kraftwerke zu gewährleisten, muss bei mehr und eine sicher kalkulierbare Investition. Eigenverbrauch darauf geachtet werden, dass die Ausgleichsenergiemengen angemessen bleiben. Anreize zur Vollbelegung von Dächern: Anlagen zur Größere Anlagen verkaufen ihren Strom am Markt. Volleinspeisung und Anlagen zur Teileinspeisung In der Regel werden hierbei sog. Direktvermarkter können parallel auf dem gleichen Dach betrieben als Dienstleister tätig, die den Strom abnehmen, werden. In der Folge macht es Sinn, gleich die kom- bilanzieren und bestmöglich vermarkten. Das EEG plette Dachfläche mit PV-Modulen zu belegen. sichert auch in diesem Fall über die sog. Marktprä- mie einen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde Anhebung der Vergütungen: Die Vergütung wurde (kWh). Ziel des BMWK ist es, allen Segmenten auf in der Breite angehoben und damit bereits an die dem Dach weitere Wachstumsimpulse zu geben. gestiegenen Kosten angepasst. Zudem wurde die Vergütungsdegression bis 2024 ausgesetzt und der Strategisches Zielbild: Ziel ist ein Zubau von atmende Deckel zur Steuerung der Vergütungs- rund 11 GW PV-Dachanlagen pro Jahr ab 2026. absenkung abgeschafft. Im EEG besteht über eine Damit soll die Hälfte des künftigen Zubaus Verordnungsermächtigung die Möglichkeit, die auf Dachflächen oder gebäudeintegriert erfol- Förderhöhe bei Kostensteigerungen anzupassen. gen. Hierfür sind die richtigen Anreize durch das Förderregime bzw. für einen förderfreien Ausschreibungen erst ab 1 MW: Anlagen mit einer Betrieb das zukünftige Strommarktdesign ent- Leistung bis zu 1 MW werden von den Ausschrei-
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 13 bungen ausgenommen. Sie haben einen gesetz- dann auch für alle restlichen Anlagen wegfallen. lichen Anspruch auf Vergütung, ohne sich zuvor im Wettbewerb um einen Zuschlag durchsetzen zu Garten-PV zugelassen: Nicht alle Dächer eignen müssen. Das erleichtert die Planbarkeit und senkt sich für PV-Anlagen. In diesen Fällen ist es zukünf- den Aufwand. tig auch möglich, Förderung für eine Anlage mit einer Leistung bis 20 kW im Garten des Grund- Anhebung des Ausschreibungsvolumens für große stücks zu erhalten. Aufdachanlagen: Das zunächst sehr geringe Volu- men der Ausschreibungen für Aufdachanlagen ab 1 MW wurde deutlich angehoben, um der Bedeu- c) Nächste Schritte und Maßnahmen tung dieses Segmentes Rechnung zu tragen. Darauf aufbauend schlägt das BMWK im nächsten Anpassung des Ausschreibungsdesigns: Das Aus- Schritt (Solarpaket I) die folgenden Maßnahmen schreibungsdesign für große Aufdachanlagen wurde vor, um dem Ausbau von kleinen und großen PV- deutlich vereinfacht, um den spezifischen Anforde- Dachanlagen in der Breite einen Schub zu geben: rungen dieses Segments besser gerecht zu werden. # Grenze der Direktvermarktungspflicht anders Eigenverbrauch in den Ausschreibungen zugelas- gestalten sen: Bis zum EEG 2021 mussten Anlagen in der Ausschreibung den Strom komplett einspeisen. # Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen Damit sollte sichergestellt werden, dass alle Bieter lockern die gleiche Ausgangssituation haben. Um unter- schiedliche Geschäftsmodelle in den Ausschreibun- # Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung gen zu ermöglichen, ist zukünftig Eigenverbrauch zulassen zugelassen. # Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Abschaffung der sog. 70-Prozent-Kappung: Anlagen auf einem Dach PV-Anlagen speisen abhängig von der Sonnen- einstrahlung im Tagesverlauf in sehr unterschied- # Weiterentwicklung zur Vermeidung von lichem Umfang Strom in das Netz ein. Bis Ende Pönalisierungen letzten Jahres mussten Betreiber von Kleinanlagen mit bis zu 25 bzw. 30 kW die maximale Einspeise- Grenze der Direktvermarktungspflicht anders leistung ihrer Anlage („Mittagsspitze“) pauschal auf gestalten: Für viele Gewerbebetriebe ist Photo- 70 Prozent der installierten Leistung kappen oder voltaik eine attraktive Möglichkeit, ihre Strombe- ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung aus- zugskosten zu senken. So eignen sich Dächer von statten. Diese Regelung ist zunächst für sämtliche Supermärkten oder Lagerhallen oft gut für PV- Neuanlagen entfallen und seit Jahresbeginn auch Anlagen, zugleich kann regelmäßig ein sehr hoher für einen wesentlichen Teil der Bestandsanlagen. Anteil des Stroms vor Ort verbraucht werden. Für Mit dem Smart-Meter-Rollout wird die Regelung Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr
14 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R als 100 kW sieht das EEG die Pflicht zur Direkt- Umgehung der notwendigen technischen Anforde- vermarktung vor. In der Praxis haben Anlagen rungen, der Ausschreibungserfordernisse oder der betreibende jedoch gerade auch in diesem Segment Vergütungsklassen zu vermeiden. häufig Schwierigkeiten, einen Direktvermarkter zu finden, der bei Anlagen mit sehr hohen Eigenver- Die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung brauchsanteilen dazu bereit ist, die Bilanzierungs führen heute teilweise zu ungewünschten Aus- risiken der schwer zu prognostizierenden und wirkungen. So kann es passieren, dass der Anla- geringen Überschusseinspeisung zu tragen. Das genbetreiber oder die Anlagenbetreiberin, der eine kann dazu führen, dass der Gewerbebetrieb gar Anlage etwas später als ein Nachbar oder eine keinen Dienstleister findet, der die Überschussein- Nachbarin in Betrieb genommen hat, nur eine speisung abnimmt, selbst wenn er auf jede Zahlung geringere Vergütung erhält oder höhere technische dafür verzichtet: Nach den Erfahrungen der Direkt- Anforderungen erfüllen muss. Wir prüfen daher, vermarkter übersteigen die Ausgleichsenergierisi- wie die Regelung weiterentwickelt und verein- ken oft die Erlöschancen. Das führt in der Praxis zu facht werden kann. Dabei werden wir Missbrauchs- ungewollten Effekten: Oft wird die Überschussein- möglichkeiten analysieren und bewerten. Wer sich speisung vom Anlagenbetreiber bzw. der Anlagen- eine PV-Anlage auf sein Dach bauen will, soll nicht betreiberin abgeregelt oder die Anlage so dimen- davon abhängig sein, ob sein Nachbar oder seine sioniert, dass sie unter der Schwelle von 100 kW Nachbarin die gleiche Idee ein paar Monate zuvor bleibt. In beiden Fällen bleiben wertvolle Potenziale hatte. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr zur EE-Stromerzeugung ungenutzt. Akzeptanz und zur Entbürokratisierung des EEG. Darum soll die Regelung für die Direktvermark- Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung tungspflicht flexibler gestaltet werden, sodass die zulassen: Im EEG 2012 wurde geregelt, dass PV- Grenze von 100 kW nicht zu einer Hemmschwelle Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außen- für die Anlagendimensionierung wird. Wichtig ist bereich, also auf Flächen außerhalb von Bebau- allerdings, dass die Direktvermarktung bei Anlagen, ungsplänen oder bebauten Ortsteilen, nicht die die größere Strommengen in das Netz einspeisen, Vergütung für Dachanlagen erhalten, sondern der attraktivere Regelfall bleibt. Größere Netzein- nur die niedrigere Vergütung für Freiflächenan- speisungen müssen auch zukünftig in den Strom- lagen. Hintergrund war, dass Gebäude im Außen- markt integriert werden. bereich gehäuft vorrangig zu dem Zweck errichtet wurden, eine PV-Anlage auf dem Dach zu bauen Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen („Solarstadl“). Mit der Neuregelung wurde das ab lockern: Im EEG sind sowohl die Vergütungshöhe, dem 01.04.2012 ausgeschlossen. Das BMWK schlägt die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen als vor, diesen Stichtag auf den 01.01.2023 zu ändern. auch verschiedene technische Anforderungen von Damit wird der Bau von Dachanlagen auf Gebäu- der Größe der Anlage abhängig. Daher werden den im Außenbereich ermöglicht, die in den letz- mehrere Anlagen unter bestimmten Bedingun- ten 10 Jahren gebaut wurden. So werden weitere gen als eine Anlage betrachtet, deren Leistung der Dachflächen erschlossen, ohne erneut Anreize für Summe der Anlagen entspricht. Dies dient dazu, „Solarstadl“ zu setzen. ein künstliches Anlagensplitting und somit eine
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 15 Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei lungen zur Direktvermarktungspflichtgrenze (siehe Anlagen auf einem Dach: Das EEG 2023 ermög- oben) sichergestellt werden. Auch hinsichtlich der licht den mess- und abrechnungsseitig getrennten übrigen Pönalisierungs-Tatbestände des § 52 EEG Betrieb einer Eigenverbrauchsanlage und einer sollen drohende Zahlungen nach Möglichkeit Volleinspeiseanlage mit höherer Vergütung neben- bereits dadurch abgewendet werden, dass verstärkt einander auf einem Dach. Die Festlegung, für wel- Anreize zur Einhaltung der Pflichten gesetzt wer- che Anlage die höhere Vergütung gilt, kann dabei den, bevor eine Pönalisierung greift. geändert werden. Sollte sich also der Umfang erhö- hen, in dem der Strom selbst vor Ort verbraucht Weitere Themen, derzeit in Prüfung: werden kann, beispielsweise durch die Anschaffung eines Elektroautos oder einer Wärmepumpe, so # Verbesserte Dachausnutzung durch geringere kann die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbe- Abstandsvorgaben in den Bauordnungen prüfen treiber auch die größere, zunächst als Volleinspei- (vereinzelt bereits eingeführt) seanlage gebaute Anlage für den Eigenverbrauch nutzen. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, # Technische Anforderungen der Direktvermark- werden wir das Erfordernis einer jährlichen Mel- tung für Kleinanlagen absenken dung, welche Anlage als Volleinspeiseanlage zu behandeln ist, streichen. Nur bei Änderungen müs- # Garten-PV vereinfachen sen Anlagenbetreibende zukünftig den Netzbetrei- ber informieren. # Repowering bei Dachanlagen zulassen Weiterentwicklung der Regelungen zur Vermei- # Wechselrichterverbräuche von Volleinspeise dung einer Pönalisierung: Anlagen, die wegen anlagen mit eigenständiger Netzverknüpfung hoher Eigenverbräuche die Pflicht zur Direktver- bürokratiearm abrechnen marktung ihrer Stromüberschüsse nicht erfüllen können, sollen dafür nicht bestraft werden. Dies # Wechselwirkung von Denkmalschutzbelangen wird in Zukunft durch die Änderungen der Rege- und dem PV-Ausbau auf Dächern lösen
16 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R Exkurs: Speicher als Querschnittsaufgabe Um Wind, Sonne und Energiebedarf in Einklang zu bringen, benötigen wir Speicher, also Flexibilität im System. Die BMWK-Langfristszenarien und andere Systemstudien zeigen, dass dafür vier Maßnahmen zentral sind: 1. Ein ausgewogenes Verhältnis von Wind- zu Solarstrom minimiert den Speicherbedarf. Im Winter ist der Energiebedarf am höchsten. Der Wind weht im Winterhalbjahr stärker als im Sommerhalb- jahr. Solarstrom haben wir größtenteils von Frühling bis Herbst. Die im EEG verankerten Wind- und PV-Ausbaupfade führen zu einer im Jahresverlauf möglichst gut zum Energiebedarf passenden Stromproduktion. Dies minimiert den Bedarf an Langzeitspeichern. Auch im Tagesverlauf produzie- ren Wind und PV meist zeitlich versetzt. Dies minimiert den Bedarf an Kurzzeitspeichern. 2. Der europaweite Stromnetzausbau minimiert den Speicherbedarf weiter. Gut ausgebaute Netze in Deutschland und zu den Nachbarstaaten erlauben erstens den grenzüberschreitenden Ausgleich von Erzeugungsspitzen, zweitens den grenzüberschreitenden Ausgleich von Verbrauchsspitzen und drit- tens, dass wir die riesigen Wasserkraftspeicher in den Alpen und Skandinavien mitnutzen. Alle drei Effekte reduzieren den Kurz- und Langzeitspeicherbedarf. 3. Den verbleibenden Kurzzeitspeicherbedarf decken wir insbesondere durch die smarte Einbindung von Elektromobilität, Wärmepumpen und Industrie. Durch das smarte, kostenoptimierte Laden der Elektrofahrzeuge nutzen wir deren Batteriespeicher für das Stromsystem. Auch Wärmepumpen und andere Power-to-Heat-Prozesse in Haushalten, Fernwärme und Industrie können flexibel betrieben werden, indem sie die vorhandenen Wärmespeicher nutzen. In Kraft-Wärme-Kopplungs-Systemen (KWK) kann bei viel EE-Einspeisung die KWK herunter- und die Wärmepumpe bzw. Power-to-Heat hochgefahren werden. Gemäß BMWK-Langfristszenarien können wir dadurch den Großteil des Kurzzeitspeicherbedarfs decken. 4. Den verbleibenden Langzeitspeicherbedarf decken wir insbesondere durch Wasserstoff-Elektro- lyse, -Speicher und -Kraftwerke. Wind- und PV-Strom-Überschüsse, die mit den Kurzzeitspeichern nicht genutzt werden können, können zur Wasserstoffproduktion durch Elektrolyse genutzt wer- den. Der Wasserstoff kann in Kavernen über lange Zeit gespeichert und bei Bedarf in Wasserstoff- kraftwerken zur Stromproduktion genutzt werden. Da diese Form der Speicherung von den hier genannten Maßnahmen die größten Energieverluste aufweist, werden Elektrolyseure und Wasser- stoffkraftwerke nur in den wenigen Stunden des Jahres eingesetzt, in denen die anderen Optionen ausgeschöpft sind.
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 17 Exkurs: Photovoltaik und Speicher Die Mehrheit der PV-Anlagen im Heimbereich wird heutzutage in Deutschland zusammen mit einem Batteriespeichersystem installiert. Mit dem Batteriespeicher wird in der Regel der Anteil des PV-Stroms maximiert, der vor Ort selbst verbraucht wird. Konkret: Erzeugt die PV-Anlage mehr Strom, als zeit- gleich im Haushalt verbraucht werden kann, wird der Strom für den späteren Verbrauch zunächst zwi- schengespeichert oder zum Aufladen des E-Autos verwendet. Im Ergebnis entsteht eine große Flotte von dezentralen Heimspeichersystemen und Speicherkapazitäten in E-Autos, die bereits heute eine Leistung von mehreren Gigawatt aufweist. Diese Anlagen können ihre Flexibilitäten teilweise bereits heute und künftig dann verstärkt für wichtige Netz- und Systemdienstleistungen erbringen: Wenn der Wind weht oder die Sonne scheint und die Strommarktpreise entsprechend fallen, können sie den Strom zur Einspeicherung aus dem Netz beziehen. Umgekehrt können sie in Zeiten mit geringer EE- Erzeugung und hohen Strommarktpreisen Strom erzeugen und ins Netz einspeisen. Diese marktliche Nutzung stabilisiert das Stromsystem, steigert die EE-Erträge und entlastet die Strompreise. Durch die erheblichen Kostensenkungen bei Batterien in den letzten Jahren könnten Speicher an größeren PV-Freiflächenanlagen zunehmend interessant werden. Gerade vor dem Hintergrund sehr hoher Ausbauziele stellt sich bspw. die Frage, ob Stromspeicher durch die Kombination verschiedener Geschäftsmodelle zukünftig marktgetrieben zu erwarten sind, indem sie beispielsweise die Marktwerte des PV-Stroms durch viertelstündliche Bewirtschaftung mit zeitlicher Verschiebung optimieren und zusätzlich Systemdienstleistungen (z. B. Regelenergie) erbringen. Wie schätzen Sie die Entwicklung im Themenfeld PV und Stromspeicher in den nächsten 10 Jahren ein? Schreiben Sie uns an PV-Strategie@bmwk.bund.de.
18 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 3.3 M ieterstrom und gemeinschaftliche Strategisches Zielbild: PV-Strom kann auf ver- Gebäudeversorgung vereinfachen schiedene Art und Weise von Wohnungs- oder Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern a) Ausgangssituation sowie Mietenden ohne großen Bürokratieauf- wand vermarktet oder genutzt werden. Die Strom aus PV-Anlagen kann auf unterschiedlichen Motivation, auf Mehrfamilienhäusern PV-Anla- Wegen vermarktet oder selbst verbraucht werden. gen zu errichten und zu betreiben, wird gestärkt, Aus Klimaschutzperspektive ist der Vermarktungs- mehr Mietende können direkt an der Energie- weg zweitrangig, da sowohl bei der Volleinspei- wende teilhaben. Dadurch werden insgesamt sung als auch beim teilweisen Vor-Ort-Verbrauch mehr PV-Dachanlagen zugebaut. Strom aus anderen Quellen ersetzt und die Photo- voltaik insgesamt ausgebaut wird. Eingespeiste Strommengen verdrängen zudem am Strommarkt b) Umgesetzte Maßnahmen teurere fossile Kraftwerke aus der Merit Order. Mieterstromkonzepte und der damit verbundene Mit dem EEG 2023 wurde die Förderung von PV- Wunsch nach der eigenen Versorgung mit grünem Mieterstrom bereits verbessert. Der Mieterstrom- Strom können aber wichtige Anreize für den wei- zuschlag kann nun auch für Anlagen größer als teren Zubau von PV-Dachanlagen setzen und bie- 100 kW beansprucht werden. Zudem wurde die ten auch für Mietende ohne eigene Immobilie eine EEG-Umlage, die auch auf die Mieterstrom-Liefe- Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben. rungen zu zahlen war, gestrichen, wodurch die wirtschaftliche Attraktivität gestiegen ist. Der Mie- Gleichwohl lässt sich feststellen, dass der geförderte terstromzuschlag blieb in seiner Höhe erhalten PV-Mieterstrom bisher einen deutlich geringeren und die Degression wurde ausgesetzt. Als zusätz- Beitrag zum Ausbau der Dach-Photovoltaik leis- liche Erleichterung wurde die Inanspruchnahme tet als erwartet. Das Mieterstrommodell wird bis- der Mieterstrom-Förderung auch dann ermöglicht, lang vor allem in größeren Wohngebäuden ab ca. wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbe- 15 Wohneinheiten genutzt. Anbieter der Mieter- treiber nicht selbst die Verantwortung als Strom- stromtarife sind oftmals bereits bestehende Strom- lieferant der Bewohnerinnen und Bewohner über- versorger, die keine Schwierigkeiten z. B. mit dem nimmt, sondern dies einem Dritten überlässt. Erfüllen der Lieferantenpflichten haben. Vermieter übernehmen wegen der verbleibenden Hürden kaum selbst die Mieterstromlieferung. Als Folge c) Nächste Schritte und Maßnahmen wird Mieterstrom gerade in kleineren Mehrpartei- engebäuden kaum umgesetzt: Für professionelle Um weitere Vereinfachungen und eine breitere Akteure sind Projekte dieser Größe nicht attraktiv Nutzung von PV-Dachanlagen im Bereich Mieter- genug, für die eigenständige Umsetzung durch den strom zu ermöglichen, gibt es verschiedene Vor- Vermieter oder die Wohneigentümergemeinschaft schläge, deren Umsetzung geprüft wird. Ziel ist es, sind die rechtlichen Hürden zu hoch. Diese Hürden dass mehr Mietende an der Energiewende teilha- sollen abgebaut werden, um die Versorgung der ben können. Die lokale Stromnutzung außerhalb Mietenden mit PV-Strom vom „eigenen Dach“ brei- des öffentlichen Netzes gibt es bisher in Deutsch- ter zu ermöglichen. land in Form des Eigenverbrauchs sowie in Form
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