Politik für Generationen | Kinder und Familie - CDU ...
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FÜR EIN GENERATIONENGERECHTES BADEN-WÜRTTEMBERG
Der demografische Wandel ist in vollem Gange – in Baden-Württemberg ebenso wie in ganz Deutschland.
Seit mittlerweile fast vier Jahrzehnten reicht die Zahl der geborenen Kinder nicht aus, um die Elterngene-
ration zahlenmäßig zu ersetzen. Jahr für Jahr sterben mehr Menschen im Land, als Kinder geboren werden.
Gleichzeitig wandern Menschen von innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu. Ohne Zu-
wanderung aus dem In- und Ausland würde die Bevölkerung in Baden-Württemberg bereits seit Langem
schrumpfen und schneller altern. Stattdessen ist auf Grund der Zuwanderung die Zahl der hier lebenden
Menschen kontinuierlich gewachsen, und die Alterung der Gesellschaft wurde zumindest verlangsamt.
Bei uns im Südwesten lebten am 31. Dezember 2019 mehr als 11,1 Millionen Menschen. Damit hat sich
die Einwohnerzahl seit 1952, dem Gründungsjahr unseres Landes, um fast 4,5 Millionen (fast 66 Prozent)
erhöht und einen neuen Höchststand erreicht. Etwas mehr als 75 Prozent dieses Bevölkerungswachstums
resultieren aus Zuwanderungen, die übrigen knapp 25 Prozent aus Geburtenüberschüssen (insbesondere
in den Fünfziger- und Sechzigerjahren).
Gleichzeitig sind die Menschen im Land immer älter geworden. Ihr Durchschnittsalter ist von 1952 bis
2019 um neun Jahre gestiegen – von 34,6 Jahren auf 43,6 Jahre. Zudem hat sich die Altersgliederung der
Gesellschaft tiefgreifend verändert. Waren 1952 noch 31 Prozent der Bevölkerung jünger als 20 Jahre und
14 Prozent älter als 60 Jahre, zählen aktuell nur noch gut 19 Prozent zu den in diesem Sinne Jüngeren, aber
bereits mehr als 25 Prozent zu den in diesem Sinne Älteren.
Dabei führen die stetige Zunahme der Lebenserwartung, der Anstieg gesunder und aktiver Lebensjahre so-
wie der wachsende Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung auch zu einer veränderten Wahr-
nehmung des Alters und des Alterns. Heute sind Menschen auch jenseits der 80 oft noch vital, gesund und
geistig fit. Senioren gehen auf Reisen, genießen den sogenannten dritten Lebensabschnitt und haben in
vielfacher Weise teil am gesellschaftlichen Leben. Entsprechend nehmen Jüngere das Alter und das Altern
wahr. Demgegenüber verbinden viele Menschen im zweiten Lebensabschnitt auf Grund ihrer individuellen
Erfahrungen mit dem Alter noch den Großvater im Schaukelstuhl und die Großmutter, die mit Schürze und
Dutt am Herd steht.
Unsere Gesellschaft wandelt sich unter dem Eindruck des demografischen Wandels also schon heute
grundlegend: Wir werden mehr, wir werden älter, und wir werden vielfältiger. Dieser Trend wird zumindest
in Teilen noch Jahrzehnte anhalten.
So wird die Bevölkerung Baden-Württembergs nach der Hauptvariante der Bevölkerungsvorausberech-
nung des Statistischen Landesamtes voraussichtlich noch bis zum Jahr 2035 weiterwachsen, um anschlie-
ßend bis zum Jahr 2060 wieder auf den heutigen Stand zu fallen.
Der Bevölkerungszuwachs wird – wenn auch unterschiedlich stark – fast alle Regionen im Land treffen.
Die in der Vergangenheit vielfach mit dem demografischen Wandel verknüpfte „Entvölkerung der ländli-
chen Räume“ bleibt demnach weitgehend aus.
Gleichwohl wird sich die grundlegende Veränderung unserer Gesellschaftsstruktur fortsetzen: Das Durch-
schnittsalter der hier lebenden Menschen wird bis 2060 weiter auf dann fast 48 Jahre ansteigen (ohne
Berücksichtigung der dämpfenden Wirkung der Zuwanderung wären die Menschen in Baden-Württemberg
im Jahr 2060 im Schnitt sogar knapp 51 Jahre alt). Und der zahlenmäßige Unterschied zwischen Jung und
Alt wird künftig noch erheblich größer werden.
Der Anteil der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird sich bis zum Jahr 2060 – relativ moderat
– auf knapp 18 Prozent verringern; in einer gegenläufigen Entwicklung wird der Bevölkerungsanteil der
über 60-Jährigen bis zum Jahr 2060 deutlich auf circa 36 Prozent ansteigen. Das heißt, in der Bevölkerung
werden die über 60-Jährigen dann doppelt so stark vertreten sein wie die unter 20-Jährigen.
2Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die altersmäßig dazwischenstehen und mit ihrer Arbeitsleistung
wesentliche Teile des Volksvermögens erwirtschaften, sinkt im Zuge dessen von 56 Prozent auf 44 Prozent.
Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden gesellschaftlichen Veränderungen gilt es umso mehr, eine
Politik zu machen, die alle Lebensphasen in den Blick nimmt und ein gedeihliches Zusammenleben der
Generationen befördert; eine Politik, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, von Familien,
Paaren und Alleinerziehenden während der Erwerbsphase und von Senioren im wohlverdienten aktiven
Ruhestand gleichermaßen Rechnung trägt.
DAS HABEN WIR ERREICHT
Mit der Strategie Kinderland Baden-Württemberg verfolgen wir einen ressortübergreifenden
Politikansatz, um die Situation von Kindern und Familien in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.
Die Kommission Kinderschutz hat mit ihrer Arbeit in den letzten zwei Jahren wegweisende Impulse für
die Stärkung der Kinderschutzstrukturen im Land gegeben.
Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hat das Land die Zusage eingelöst, bis zum Ende der Legislatur-
periode das Volumen der Jugendförderung dauerhaft um zehn Mio. pro Jahr zu erhöhen.
Die CDU-Landtagsfraktion steht zur Förderung der Schulsozialarbeit, ohne dabei die Kommunen aus
ihrer diesbezüglichen Verantwortung zu entlassen.
Die Landesförderung für das Freiwillige Soziale Jahr wurde von drei Mio. Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht.
Insgesamt wurden die Mittel zur Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Menschen im Doppel-
haushalt 2020/2021 von 2,1 Mio. Euro im Jahr 2019 über 6,1 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 10,2 Mio. Euro
ab dem Jahr 2021 erhöht.
In den Haushaltsjahren 2020/2021 erhalten die Kommunen für die ihnen aus dem Bundesteilhabegesetz
erwachsenden Mehrkosten 126 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt.
Für ein Sonderprogramm zur Steigerung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der
Landesverwaltung wurden im Landeshaushalt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 jeweils zehn Mio.
Euro eingestellt.
Die von uns initiierte Einrichtung eines Landesdemografiebeauftragten war ein sehr wichtiger Schritt,
um den Bedarfen der Seniorinnen und Senioren in der Landespolitik mehr Gewicht zu verschaffen.
3DAS HABEN WIR VOR
Wir wollen eine Kultur der umfassenden Teilhabe schaffen, die alle gesellschaftlichen Gruppen und alle
Alterskohorten einschließt und so in eine erfolgreiche Generationenpolitik mündet; es gilt, da zu unter-
stützen, wo Hilfe nötig ist, und da zu aktivieren, wo Ressourcen ungenutzt sind.
Die Empfehlungen der Kommission Kinderschutz wollen wir umsetzen.
Am Masterplan Jugend werden wir weiterarbeiten.
Wir stehen zur Schulsozialarbeit.
Wir wollen genauso die Familien unterstützen, die ihre Kinder selbst betreuen möchten, wie diejenigen,
die private und öffentliche Betreuungsangebote nutzen. Dazu gehört insbesondere die Einführung eines
Landesfamiliengeldes.
Die Istanbul-Konvention setzen wir insbesondere mit Blick auf die Frauen- und Kinderschutzhäuser
weiter um.
Den Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weg vom
hergebrachten institutionszentrierten Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen personenzentrierten
Teilhaberecht werden wir weiter vorantreiben.
Wir wollen ermöglichen, dass das Potential der vielen aktiven älteren Menschen im Land auch der
Gesellschaft zugutekommt.
Nach der Landtagswahl wollen wir insbesondere die Vorschläge, die der Runde Tisch „Wohnen für
das Alter“ unter der Leitung des Demografiebeauftragten des Landes erarbeitet hat, einer näheren
Machbarkeitsprüfung unterziehen.
41. POLITIK FÜR STARKE KINDER Die Menschen im Land können auf allen Ebenen
daran mitwirken, die Situation von Kindern und Fa-
Auch vor dem Hintergrund der demografischen milien in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.
Entwicklung ist es besonders bedeutsam, die Ein wichtiger Partner ist dabei die FaFo Familien-
spezifischen Bedürfnisse von Kindern in der Ge- Forschung Baden-Württemberg. Im Auftrag des
sellschaft wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Sozialministeriums Baden- Württemberg führte
Alle Kinder müssen die Chance haben, körperlich sie landesweite und regionale Konferenzen sowie
und seelisch gesund aufzuwachsen, eine stabile lokale Zukunftswerkstätten zu kinder- und fami-
Persönlichkeit entwickeln zu können und eine lienpolitischen Themen durch. Zudem erstellt die
gute schulische sowie außerschulische Bildung zu FaFo sozialwissenschaftliche Analysen und Be-
erhalten. Ein besonderes Augenmerk muss dabei richte. Sie trägt damit maßgeblich dazu bei, dass
Kindern gelten, die in sozialen Problemlagen, in Baden-Württemberg sich Schritt für Schritt zum
ökonomischer Armut oder unter anderen schwie- Kinderland entwickelt.
rigen psychosozialen Rahmenbedingungen auf-
wachsen. Häufig treten diese prekären Rahmen- Ein weiterer wichtiger Partner ist die die Stiftung
bedingungen auch kumuliert auf. Kinderland. Sie wurde im Jahr 2005 gegründet
und fördert seither Projekte zum Ausbau und zur
Aufgabe der Politik ist es auch, das Bewusstsein Stärkung kinder- und familienfreundlicher Struk-
für die Belange der Kinder bei den Erwachsenen turen in Baden-Württemberg. Sie initiiert gemein-
zu fördern. Eine moderne Politik muss dabei den nützige Erziehungs- und Bildungsprojekte, die
Kindern Gelegenheit geben und sie darin unter- dazu beitragen, dass Kinder und Familien optimale
stützen, für ihre Belange und Rechte einzutreten. Lebens- und Entwicklungschancen in Baden-Würt-
temberg vorfinden. Dazu gehören Modellvorhaben
1.1 Kinderland Baden-Württemberg zugunsten von Familien ebenso wie innovative
Baden-Württemberg hat sich mit der politischen Bildungsprojekte in Kindergärten, Programme für
Leitidee vom Kinderland das Ziel gesetzt, für alle Schülerinnen und Schüler oder die Kultur- sowie
Kinder im Land ein kindgerechtes Lebensumfeld zu die Zukunftsakademie Baden-Württemberg.
schaffen, in dem sie sich bestmöglich entwickeln
können – von Anfang an und unabhängig von ihrer 1.2 Kinderschutz
sozialen Herkunft. Zuständig für den Kinderschutz sind in Baden-
Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz, auf Württemberg die insgesamt 46 Jugendämter der
bestmögliche individuelle Förderung und auf die Stadt- und Landkreise. Sie üben ihre Aufgaben als
Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie auf alters- weisungsfreie Pflichtaufgaben aus. Unterstützung
gerechte Beteiligung – so steht es auch in der erhalten diese vom Landesjugendamt beim Kom-
UN-Kinderrechts-Konvention. Deshalb sollen bei munalverband für Jugend und Soziales (KVJS) als
allen politischen Maßnahmen der Landesregierung überörtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe
die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien in Baden-Württemberg. Oberste Landesjugendbe-
beachtet und berücksichtigt werden. hörde ist das Ministerium für Soziales und Integra-
tion. Ihm kommt die Aufgabe zu, die Jugendämter
Das Kinderland steht also für einen ressortüber- und das Landesjugendamt bei der Wahrnehmung
greifenden Politikansatz: Alle Politikfelder – von ihrer Aufgaben zu unterstützen und dabei unter
den familien- und kinderpolitischen Kernberei- anderem die Weiterentwicklung des Kinderschut-
chen wie zum Beispiel Kinder- und Jugendschutz, zes anzuregen und zu fördern.
Familienförderung oder Schulpolitik bis hin zu
entfernteren Bereichen wie zum Beispiel Woh- So haben in den Jahren 2018/2019 alle Jugendämter
nungsbau, gesunden Umweltbedingungen und im Land das Angebot erhalten, ihre Strukturen und
Verkehrssicherheit – können und sollen innerhalb Prozesse im Kinderschutz vor Ort mit Hilfe einer
ihres Zuständigkeitsbereichs mit dazu beitragen, wissenschaftlichen Begleitung durch das Deutsche
Baden-Württemberg zum Kinderland zu machen. Jugendinstitut selbst zu überprüfen und gegebe-
nenfalls zu optimieren. Nahezu alle Jugendämter im
Land haben von dem Angebot Gebrauch gemacht.
5Das Projekt, für das Haushaltsmittel in Höhe von Eine wichtige Rolle kommt auch den Jugendämtern
insgesamt rd. 480.000 Euro zur Verfügung gestellt zu. Hier sollen wirksame Methoden zur Einschät-
wurden, wurde Ende 2019 abgeschlossen. Die Er- zung des Gefährdungsrisikos erarbeitet werden,
gebnisse fließen nun in die im Rahmen des Konzepts die entsprechenden Gütekriterien genügen. Auch
gegründete Arbeitsgruppe ein, die die Aufgabe hat, Familienrichterinnen und Familienrichter sollen
praxisorientierte Lösungsvorschläge zur Weiter- künftig verpflichtet sein, unmittelbar nach Über-
entwicklung des Kinderschutzes in Baden-Württem- nahme eines familienrechtlichen Referats an um-
berg zu erarbeiten sowie ein umfassendes Kinder- fassenden Fortbildungen teilzunehmen. Darüber
schutzkonzept mit Beteiligung aller Professionen hinaus sollen Haupt- und Ehrenamtliche in Ver-
zu entwickeln, dieses fortlaufend auf Aktualität und einen bei der Entwicklung und Umsetzung wirksa-
Konsistenz zu überprüfen und, soweit erforderlich, mer Schutzkonzepte unterstützt werden.
zu revidieren. Dafür stehen in den Jahren 2020/2021
insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Es wird eine vordringliche politische Aufgabe sein,
die Empfehlungen in der nächsten Legislaturperio-
Ergänzt wurde dieses Projekt ab Herbst 2018 durch
de in Land und Bund umzusetzen.
die Kommission Kinderschutz, die aus Anlass des
besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen
Darüber hinaus fördert das Land ein Vernetzungs-
im Breisgau eingesetzt wurde. In den folgenden
und Qualifizierungsangebot für gemeinnützige
15 Monaten hat die Kommission eine umfassende
Vereine, das von der Sportjugend Baden-Würt-
Analyse des Kinderschutzes in Baden-Württemberg
temberg erarbeitet wurde. Das „Kinderschutz in
vorgenommen und Handlungsfelder für dessen
Baden-Württemberg“ (KiSchuBW) getaufte Projekt
Weiterentwicklung und Verbesserung identifiziert.
ermöglicht den in den verschiedenen Bereichen
Der Abschlussbericht der Kommission enthält der Jugendarbeit tätigen Organisationen glei-
mehr als 100 konkrete Einzelempfehlungen. chermaßen Zugang zu Fortbildungs- und Quali-
fizierungsmaßnahmen im Bereich des Kinder- und
So müssen beispielsweise für die Gefährdungsein-
Jugendschutzes. Dabei liegt der Schwerpunkt
schätzung durch Jugendamt und Familiengericht
zunächst auf der Prävention sexualisierter Gewalt.
aussagekräftige sowie praktisch gut handhabbare
Dafür stehen 2020/2021 insgesamt 120.000 Euro
Standards festgelegt werden. Auch muss das Ver-
zur Verfügung.
hältnis zwischen Datenschutz und Kinderschutz
besser austariert werden. Wichtig ist zudem, für die
Das Land Baden-Württemberg fördert auch die
Betroffenen sexuellen Missbrauchs ein möglichst
Beratung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer
dichtes Netz von Anlaufstellen zu schaffen. Zugleich
von häuslicher, sexueller und sexualisierter Gewalt
muss die Prävention beispielsweise durch wirksame
geworden sind, in spezialisierten Fachberatungs-
Schutzkonzepte weiter ausgebaut werden.
stellen. Landesweit halten rund 73 Einrichtungen
Hinzu kommt die Notwendigkeit von Änderungen Beratungsangebote u. a. für von häuslicher und se-
im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs und im Ge- xualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugend-
setz über das Verfahren in Familiensachen und in liche vor. Das Angebot wollen wir bedarfsgerecht
den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar- weiter ausbauen.
keit. Die Mitwirkung der Jugendämter in familien-
gerichtlichen Verfahren ist ausdrücklich gesetzlich Schließlich bieten die „Beratungs- und Behand-
zu verankern, und im Kinderschutzverfahren sollen lungsangebote für tatgeneigte Personen“ ein
auch betroffene Minderjährige angehört werden. wichtiges präventiv und anonym nutzbares An-
gebot für Menschen, die Gefahr laufen, Kinder
Darüber hinaus sollen Eintragungen über einschlä-
sexuell zu missbrauchen. Mangels anderweitiger
gige Straftaten künftig weitgehend nicht mehr
Finanzierungsgrundlagen finanziert das Land meh-
aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
rere Personalstellen bei Kooperationspartnern,
Vorgesehen sind auch Änderungen der Konzeption
damit diese Beratung und Behandlung für tatge-
zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten
neigte Personen anbieten können. Dafür standen
Sexualstraftätern (KURS).
2018/2019 insgesamt 340.000 Euro zur Verfügung.
6Eine gemeinsame Vereinbarung wurde im April 2019 Die Unterhaltsvorschussleistungen werden zu
verlängert, so dass das Projekt 2020/2021 ebenfalls 40 Prozent vom Bund, zu 30 Prozent vom Land
mit insgesamt 340.000 EUR gefördert wird. und zu 30 Prozent von den Stadt-und Landkrei-
sen sowie den kreisangehörigen Gemeinden
1.3 Bundesstiftung Frühe Hilfen mit eigenem Jugendamt getragen. In den Jahren
Für den Bereich der Frühen Hilfen und des präven- 2020/2021 wird mit folgenden Aufwendungen
tiven Kinderschutzes (Zielgruppe: Eltern mit Kin- gerechnet:
dern im Alter von bis zu drei Jahren) ist insbeson-
dere auf die Umsetzung der Bundesstiftung Frühe 2020 2021
Hilfen hinzuweisen. Mit der ab dem Jahr 2018 aus
Bundesmitteln finanzierten Bundesstiftung Frühe Bund (40 %) 75,1 Mio. Euro 85,5 Mio. Euro
Hilfen (2012–2017: Bundesinitiative Frühe Hil-
fen) werden die Frühen Hilfen und der präventive Land (30 %) 56,4 Mio. Euro 64,1 Mio. Euro
Kinderschutz in den folgenden vier Kernbereichen Kommunen
weiter ausgebaut, verstetigt und qualitativ fort- 56,4 Mio. Euro 64,1 Mio. Euro
(30 %)
entwickelt:
gesamt 187,9 Mio. Euro 213,7 Mio. Euro
• Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen,
• langfristige Unterstützung von Familien in den Die Rückgriffquote (also der Anteil der Aufwen-
Frühen Hilfen durch den Einsatz von Fachkräften dungen, der von den eigentlichen Unterhalts-
und Freiwilligen, schuldnern zurückgeholt werden kann) liegt in
Baden-Württemberg mit 28 Prozent deutlich
• Angebote und Dienste an den Schnittstellen
über dem Bundesschnitt von 19 Prozent. Trotz-
der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme,
dem ergeben sich gemeinsam für Bund, Land und
• Erprobung innovativer Maßnahmen und Imple- Kommunen erhebliche Mindereinnahmen. Ziel
mentierung erfolgreicher Modelle. muss sein, die Rückgriffquote weiter zu erhöhen.
Ein erster Schritt dafür war, 2019 den Anteil der
Beim Kommunalverband für Jugend und Soziales/
Kommunen an den Rückgriffeinnahmen von bisher
Landesjugendamt wurde dafür eine Landeskoordi-
einem Drittel auf 40 % zu erhöhen.
nierungsstelle eingerichtet.
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 werden für 2. JUGENDPOLITIK
die Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen in
Baden-Württemberg voraussichtlich Bundesmittel Auf Grundlage des Koalitionsvertrages haben
in Höhe von rund 5,3 Mio. Euro jährlich zur Verfü- wir den „Zukunftsplan Jugend“ zum Masterplan
gung stehen. Jugend weiterentwickelt. Ziel ist es, die Angebote
der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im
1.4 Unterhaltsvorschuss Land strukturell und nachhaltig zu stärken und
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sichert den zu fördern. Dies geschieht in einem umfassenden
Unterhalt von Kindern alleinerziehender Eltern. Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Partnern
Kinder von Alleinerziehenden haben nach der der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendso-
Neuregelung des UVG ab dem 01.07.2017 bis zur zialarbeit. Vorgabe hierbei ist, passgenaue, prak-
Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch tikable und sachgerechte Fördergrundlagen zu
auf Leistungen nach dem UVG, wenn sie von dem erarbeiten, die von allseitiger Akzeptanz getragen
nicht betreuenden Elternteil keinen oder nicht werden und klar strukturiert sind. Neben fachlich-
ausreichenden Unterhalt erhalten. Für die dritte inhaltlichen Verbesserungen soll die Novellierung
Altersstufe (12 bis 17 Jahre) gelten besondere Zu- der Fördergrundlagen einen gerechten Mittelein-
gangsvoraussetzungen; zudem werden Einkommen satz gewährleisten.
der Jugendlichen wie z. B. Ausbildungseinkünfte auf
die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet.
7Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hat das Land 2.3 Förderung von Bildungsreferentenstellen
zudem die Zusage eingelöst, bis zum Ende der Die Förderung der Bildungsreferentinnen und
Legislaturperiode das Volumen der Jugendförde- Bildungsreferenten erfolgt auf Grundlage von
rung dauerhaft um zehn Mio. pro Jahr zu erhöhen. § 7 Jugendbildungsgesetz (JBiG) einheitlich im
Damit werden unter anderem die nachstehend Wege einer Festbetragsförderung. Mit der neuen
exemplarisch aufgeführten Aufgaben der Kinder- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum
und Jugendarbeit gesichert und weiterentwickelt. Bildungsreferenten-Programm (VwV BiRef) vom
03.09.2018 wurde erstmals die Dynamisierung des
2.1 Jugendverbandsförderung Förderfestbetrags um 2,5 Prozent des Vorjahres-
Das Land gewährt den Jugendorganisationen und wertes festgelegt.
Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe
tätig sind, Zuwendungen für die Kosten, die ihnen 2.4 Jugendbildungsakademien
durch Leitungsaufgaben entstehen. Gefördert Die überverbandlich in Baden-Württemberg tätige
werden bisher anerkannte Träger der Kinder- und Jugendbildungsakademie „Jugendburg Rotenberg“
Jugendarbeit bzw. der außerschulischen Jugend- wird zur teilweisen Finanzierung ihrer laufenden
bildung. Aufwendungen institutionell mit Mitteln des Mi-
nisteriums für Soziales und Integration gefördert.
Um die Vielfalt der Jugendverbändelandschaft zu Darüber hinaus erhält sie Investitionsmittel zur
vergrößern, führt das Land zudem ein Programm Sanierung ihrer Einrichtung.
zum Strukturaufbau neuer Jugendverbände durch,
über das sie auf dem Weg zur Anerkennung als Die Akademie der Jugendarbeit Baden-Württem-
Träger der Jugendhilfe gefördert werden. Zusätz- berg e. V. will dem Bedarf an breit gefächerter und
lich sollen aus Gründen der Gleichbehandlung zusätzlicher Qualifikation der ehren- und haupt-
künftig auch Vereinigungen, die auf dem Gebiet amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein
der Jugendsozialarbeit tätig sind, an den Mitteln träger- und institutionenübergreifendes Angebot
der institutionellen Förderung partizipieren. gegenüberstellen und insbesondere bestehende
Fortbildungsangebote vernetzen. Sie ist in Träger-
Darüber hinaus sollen die Fördergrundsätze für schaft des Landesjugendrings Baden-Württemberg
die institutionelle Förderung im Bereich der Ju- e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeit-
gendverbände neu ausgerichtet werden. stätten Baden-Württemberg e. V. und wird eben-
falls jährlich institutionell gefördert.
2.2 Jugenderholungsmaßnahmen und
-einrichtungen 2.5 Jugendbildungsmaßnahmen
Anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit Die hauptsächlich von den Jugendverbänden ge-
bzw. der außerschulischen Jugendbildung leisten tragenen Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung von
mit ihren jugendgemäßen, pädagogisch verant- Jugendleiterinnen und Jugendleitern und die Se-
worteten Freizeiten einen wertvollen Beitrag zur minare zur außerschulischen Jugendbildung (bei-
Jugenderholung. Im Gegensatz zu Angeboten spielsweise zu Fragen der politischen, sozialen,
kommerzieller Reiseveranstalter oder gemein- sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen
nütziger Jugendreisedienste sind die Jugenderho- und technologischen Jugendbildung sowie der
lungsmaßnahmen in ein Ganzjahreskonzept der Mädchen- und Jungenbildung) bilden das Kern-
Arbeit für junge Menschen eingebunden. Nach stück der Jugendbildungsmaßnahmen. Jugend-
wie vor besteht bei vielen jungen Menschen gro- leiterlehrgänge und Seminare werden mit einem
ßes Interesse an Jugenderholungsmaßnahmen. Tagessatz je teilnehmender Person gefördert.
Die Förderung soll mit Hilfe der insgesamt 2.6 Soziale Jugendarbeit in Problemgebieten
erhöhten Fördermittel für den Masterplan Jugend Die mobile Jugendsozialarbeit in Problemgebieten
strukturell deutlich gestärkt werden. (Mobile Jugendarbeit) ist eine besondere Form der
offenen Jugendarbeit. Sie richtet sich an Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene, die besonders
8von Ausgrenzung und sozialer Benachteiligung 2.8 Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
betroffen sind und von anderen Angeboten der Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den
Jugendhilfe nicht oder nur unzulänglich erreicht kommunalen Landesverbänden geschlossenen „Pakt
werden. Ihre prägenden Merkmale sind die für Familien mit Kindern“ beteiligt sich das Land seit
aufsuchende Arbeit auf der Straße sowie 2012 an den Kosten der Jugendsozialarbeit an öffent-
Beziehungsarbeit, die einen freiwilligen und lichen Schulen (Schulsozialarbeit). Dafür wendet das
niedrigschwelligen Kontakt zulässt. Land jährlich rund 30 Mio. Euro auf.
Der aufgrund der Handlungsempfehlungen des Dabei verstehen wir Schulsozialarbeit als die ganz-
Sonderausschusses „Konsequenzen aus dem heitliche, lebensweltbezogene und lebenslagen-
Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“ emp- orientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen
fohlene Ausbau der Mobilen Jugendarbeit auf und Schüler im koordinierten Zusammenwirken von
landesweit 220 Vollzeitstellen wurde ab dem Jahr Schulsozialarbeitern und Schule. Sie ist unabhängig
2014 erreicht. Die Landesförderung der Mobilen vom Leistungsort und von der zweckgerichteten Ein-
Jugendarbeit wird als Personalkostenzuschuss pro gliederung in die Schulstrukturen ein Leistungsan-
Vollzeitstelle und Jahr gewährt. gebot der Jugendhilfe nach § 13 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 15 des Kinder-
Darüber hinaus fördert das Land modellhafte Maß- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg.
nahmen sowie Modellprojekte der Landesarbeits- Die grundsätzliche Verantwortung für die Planung,
gemeinschaft Mobile Jugendarbeit / Streetwork Bereitstellung und Finanzierung der Jugendsozial-
Baden-Württemberg (z. B. Servicestelle Fachbe- arbeit liegt dementsprechend vorrangig bei den
ratung Mobile Jugendarbeit, Nachwuchsförderung, Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Baden-Würt-
Weiterentwicklung der Mobilen Jugendarbeit im temberg mithin bei den Stadt- und Landkreisen
ländlichen Raum, modellhafte Erprobung themen- sowie den zu örtlichen Trägern der Jugendhilfe be-
bezogener Projekte) und das Fachkräfteportal der stimmten kreisangehörigen Gemeinden. Innerhalb
Kinder- und Jugendhilfe. von nur acht Jahren ist die Anzahl der Schulsozial-
arbeiterinnen und Schulsozialarbeiter von
2.7 Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe 1.286 auf 2.644 Fachkräfte und damit um
Nach dreijähriger Erprobungsphase im Rahmen ei- über 100 Prozent gestiegen.
nes durch die Stiftung Kinderland geförderten Pro-
jektes wurde mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 2.9 Freiwilliges Soziales Jahr
die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg ist nicht nur das Land des
dauerhaft im Landeshaushalt verankert. Ehrenamts, sondern mit knapp 13.800 Freiwilligen
im Freiwilligen Sozialen Jahr (2018) auch das Land
Ziel ist es, die Beteiligung von Kindern und Ju- der Freiwilligendienste.
gendlichen, ihren Familien und sonstigen Sorge-
berechtigten durch Information und Beratung Für junge Freiwillige ist ein Einsatz im FSJ als Ort
zu fördern. Die Betroffenen sollen mit Hilfe des sozialen Lernens eine Bereicherung. Sie er-
ombudschaftlicher Beratung in die Lage versetzt fahren berufliche Orientierung, erwerben soziale
werden, ihre Interessen darzulegen und von sich Kompetenzen und lernen, Verantwortung für sich
aus in Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe ein- und andere zu übernehmen.
zubringen. Bei Streitfragen soll die Ombudsstelle
unparteiisch vorgehen und durch Vermittlung die Von der dauerhaft hohen Nachfrage am FSJ in Baden-
Beteiligten im Prozess unterstützen, eine gerech- Württemberg profitiert vorrangig die Allgemein-
te Lösung zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen, heit, weil sich die jungen Menschen durch ihren Ein-
sollen sowohl zentral gelegene hauptamtliche satz aktiv an der Bürgergesellschaft beteiligen und
Beratungsstrukturen aufgebaut als auch regionale sich häufig auch nach Abschluss des FSJ noch für
ehrenamtliche Netzwerke eingerichtet werden, andere engagieren. Zudem bleiben viele FSJler auch
welche den Zugang zur hauptamtlichen Beratung im späteren Berufsleben im Sozialbereich „kleben“.
niedrigschwellig vermitteln.
9Die Träger haben in den vergangenen Jahren ihre Wir wollen die Familien stärken, gleichgültig, ob
Platzzahlen kontinuierlich steigern können. Um diese sich als modern oder klassisch verstehen. Wir
auch zukünftig junge Freiwillige für einen Dienst wollen Familien nicht bevormunden, sondern ihnen
zu gewinnen, ist es wichtig, die derzeitigen Qua- bei ihren Entscheidungen Wahlfreiheit lassen. Wir
litätsstandards dauerhaft zu erhalten. Deshalb unterstützen diejenigen, die ihre Kinder selbst be-
wurde die Landesförderung an die gestiegenen treuen möchten, genauso wie diejenigen, die priva-
Teilnehmerzahlen angepasst und von drei Mio. te und öffentliche Betreuungsangebote nutzen.
Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht.
Dazu gehört insbesondere die Einführung eines
2.10 Kostenerstattung für unbegleitete minder- Landesfamiliengeldes.
jährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)
Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung 3.1 Landesprogramm STÄRKE
von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen Das Landesprogramm STÄRKE ist ein wesentlicher
und Ausländern (UMA) ist eine Aufgabe, die die Baustein der Familienpolitik. Auf Grundlage der
örtlichen Träger der Jugendhilfe – die baden-würt- 2018 erfolgten Evaluation von STÄRKE 2014 wurde
tembergischen Jugendämter – wahrnehmen. Para- das Programm neu ausgerichtet und eine neue
graf 89d SGB VIII begründet bei Gewährung von Verwaltungsvorschrift (VwV STÄRKE 2019) zum
Jugendhilfe an UMA eine Kostenerstattungspflicht 01.01.2019 als Landesprogramm STÄRKE 2019
des Landes gegenüber den örtlichen Trägern der erlassen. Die Verwaltungsvorschrift besitzt Gültig-
Jugendhilfe. Die Aufwendungen des Landes für die keit bis zum 31.12.2023.
Kostenerstattung an die örtlichen Träger der Ju-
gendhilfe befinden sich weiterhin auf einem hohen Die bisherigen Eckpfeiler des Programms wurden
Niveau. Im Jahr 2018 wurden insgesamt rund 333 modifiziert und die Verwaltungsabläufe durch die
Mio. Euro erstattet, im Jahr 2019 rund 250 Mio. Reduktion von fünf auf drei Förderkomponenten
Euro. Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden dafür vereinfacht. Offene Treffs, die allen Familien wohn-
228 Mio. Euro und 195 Mio. Euro etatisiert. ortnah einen niederschwelligen Zugang zu Bil-
dungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten
3. FAMILIENPOLITIK bieten, sowie Familienbildungsangebote und Bil-
dungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebens-
Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. situationen sind die neuen förderfähigen Angebote.
Sie geben Orientierung und Halt, sie garantieren Die Möglichkeit zu flankierenden Hausbesuchen
gegenseitige Hilfe und Solidarität über Genera- mit Beratung besteht in Einzelfällen auch weiterhin.
tionengrenzen hinweg. In den Familien werden
Mitmenschlichkeit, Zuneigung und Verantwortung 3.2 Stiftung „Familie in Not“
füreinander gelebt – unabhängig von der konkre- Die Stiftung „Familie in Not“ wurde vom Land
ten Form des Zusammenlebens. Baden-Württemberg im März 1980 als rechtsfä-
hige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet,
Unseren Respekt und unsere Anerkennung ver- das Stiftungskapital beläuft sich auf 8.980.670
dienen deshalb alle Familienmodelle, in denen Euro. Aufgabe der Stiftung ist es, in finanzielle
Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung Not geratene Familien, Einelternfamilien, Lebens-
übernehmen. Die Pflege der älteren Generation, gemeinschaften und Lebenspartnerschaften mit
die Erziehung und Bildung der Kinder, aber auch mindestens einem kindergeldberechtigendem
die finanzielle Sicherheit breiter Bevölkerungs- Kind, Familien mit behinderten Angehörigen sowie
schichten sind ohne familiäre Solidarität nicht alleinerziehende Elternteile und Familien in beson-
vorstellbar. deren Lebenslagen in Not- und Konfliktsituationen
durch finanzielle Leistungen nachhaltig zu unter-
Familienpolitik ist für die CDU-Landtagsfraktion stützen, soweit diese Notlagen nicht allein aus
deshalb keine Klientelpolitik, sondern zentraler eigener Kraft und mit anderen vorrangigen Hilfen
Baustein unserer Sozial- und Gesellschaftspolitik. abgewendet werden können. Die Stiftungsleistun-
gen sind freiwillige Leistungen.
10Die Stiftung „Familie in Not“ übernimmt in 4. FRAUEN- UND
Baden-Württemberg auch die Vergabe von GLEICHSTELLUNGSPOLITIK
Leistungen aus Mitteln der im Jahr 1984 errich-
teten Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz Ein Schwerpunkt der Gleichstellungspolitik des
des ungeborenen Lebens“. Aufgabe der Bundes- Landes ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frau-
stiftung ist es, schwangere Frauen in Notlagen en. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit relevanten
zu unterstützen, um ihnen die Fortsetzung der staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren der Lan-
Schwangerschaft zu erleichtern. desaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erarbeitet.
Die Vergabe der Stiftungsleistungen der Landes- Gegenstand des Landesaktionsplans sind Formen
stiftung „Familie in Not“ sowie der Bundesstif- von Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark
tung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen betreffen. Dazu zählen häusliche Gewalt, sexuelle
Lebens“ erfolgt durch den Kommunalverband für Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhan-
Jugend und Soziales Baden-Württemberg. del zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Der
Landesaktionsplan schafft Rahmenbedingungen
3.3 Förderung der anerkannten und gibt Impulse zur Vorhaltung eines bedarfs-
Schwangerschaftsberatungsstellen deckenden Schutz- und Unterstützungsangebots
Die landesweit 123 anerkannten Schwanger- für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, zur
schaftsberatungsstellen stellen nach dem Gesetz Bekämpfung und nachhaltigen Beendigung von
zur Vermeidung und Bewältigung von Schwanger- Gewalt durch gut abgestimmte Interventionsket-
schaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktge- ten und durch eine koordinierte und wirkungsvolle
setz – SchKG) ein ausreichendes, wohnortnahes Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit.
und plurales Beratungsangebot sicher. Die Bera-
tung werdender Mütter soll die Fortsetzung der Eine strukturelle Weiterentwicklung des Landesak-
Schwangerschaft ermöglichen und diesen helfen, tionsplanes besteht in der Schaffung einer Lan-
Not- und Konfliktlagen zu überwinden. deskoordinierungsstelle mit folgenden Aufgaben-
schwerpunkten:
Der Beratungsauftrag umfasst:
• Organisation und Moderation des behörden-
• Informationen über soziale und finanzielle Hilfen und institutionenübergreifenden Erfahrungs- und
für Schwangere und zu Fragen der Sexualaufklä- Informationsaustauschs und Zusammenarbeit mit
rung, Verhütung und Familienplanung entsprechenden Stellen auf kommunaler, Landes-
(§§ 2, 2a und 3 SchKG), und Bundesebene zur gegenseitigen Unterstüt-
• notwendige Schwangerschaftskonfliktberatung zung und Absprache der Vorgehensweise,
im Sinne des § 219 StGB (§§ 5, 6 und 8 SchKG), • Unterstützung der interinstitutionellen
• psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Interventionsketten gegen Gewalt an Frauen
Pränataldiagnostik (§ 2a SchKG) sowie auf Stadt- und Landkreisebene,
• Informationen über die Möglichkeit, den Ablauf • Abwicklung und Begleitung von wissenschaftlich
und das Verfahren einer vertraulichen Geburt für fundierten Bedarfsanalysen und Bedarfsplanungen
Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten. im Hinblick auf ein adäquates Unterstützungssys-
tem für gewaltbetroffene Frauen im Land,
• Zusammenarbeit und Koordinierung des Aus-
tauschs mit dem bundesweiten Hilfetelefon
„Gewalt gegen Frauen“,
• Impulsgebung zur Anpassung rechtlicher
Rahmenbedingungen sowie
11• Konzeptentwicklungen (z. B. Akut-Schutz- für eine ausreichende Ausstattung an Plätzen
Konzepte für Frauen mit erhöhtem Betreuungs- in Frauen- und Kinderschutzhäusern zu sorgen.
und Pflegebedarf, Konzepte für flächendeckende
Angebote der Täterarbeit und der verfahrens- 4.1 Frauen- und Kinderschutzhäuser
unabhängigen Beweissicherung, Schutzkonzepte Die 42 Frauen- und Kinderschutzhäuser freier und
für junge volljährige Opfer von Menschenhandel). kommunaler Träger im Land sind ein notwendiger
und wesentlicher Bestandteil des Hilfesystems.
Die Beratung und Begleitung der Umsetzung er- Sie bieten Frauen und deren Kindern Schutz vor
folgt durch einen Beirat als behörden- und insti- häuslicher Gewalt in akuten Situationen, die durch
tutionenübergreifendes Fachgremium. Das Land einen Wohnungsverweis nicht abgewendet werden
unterstützt die Weiterentwicklung der Schutz- und können, und unterstützen die Betroffenen durch
Beratungskonzepte des stationären und ambulan- fachkundige Beratung und praktische Lebenshilfen.
ten Hilfesystems durch die finanzielle Förderung
von Modellprojekten wie z. B. das Projekt „Frauen- Die Förderung der Frauen- und Kinderschutz-
beauftragte in Einrichtungen“ zur Unterstützung häuser erfolgt im Rahmen der kommunalen Da-
gewaltbetroffener Frauen mit Behinderung. seinsvorsorge überwiegend von den Gemeinden,
Städten und/oder Landkreisen entweder einrich-
Zur Verbesserung der Akut-Versorgung von Ge- tungs- oder personenbezogen. Das Land fördert
waltopfern wird die Gewaltambulanz Heidelberg zusätzlich die Wahrnehmung von Aufgaben der
mit ihrem niedrigschwelligen Angebot der rechts- Prävention und der Nachsorge.
medizinischen Untersuchung, der gerichtsfesten
Dokumentation und Asservierung von Spuren auch Diese auf Antrag gewährten Zuschüsse setzen sich
für Gewaltopfer, die (noch) keine Anzeige erstattet aus einem Sockelbetrag pro Frauen- und Kinder-
haben, weiter gefördert werden. schutzhaus und einem variablen Anteil pro Platz
(Platzwert) zusammen. Der Platzwert wird jährlich
Nachdem auf Bundesebene zwischenzeitlich auch vom Sozialministerium nach der Gesamtzahl der
ausgeweiteter Anspruch gesetzlich Versicherter Plätze in allen antragstellenden Häusern fest-
auf „Leistungen zur vertraulichen Spurensiche- gesetzt. Daneben stehen für investive Zuschüsse
rung am Körper, einschließlich der erforderlichen jährlich 330.000 Euro Landesmittel zur Verfügung.
Dokumentation sowie Laboruntersuchungen
und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der 4.2 Menschenhandel zum Zweck der
sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf dritt- sexuellen Ausbeutung
verursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Menschenhandel ist eine besonders entwürdigen-
Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines de Erscheinungsform der professionellen, häufig
sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung organisierten, Kriminalität. Opfer sind vor allem
oder einer Vergewaltigung sein können“, nor- Frauen und Mädchen, die zur Prostitution gezwun-
miert wurde, sollen zudem mit Unterstützung des gen werden. Daher werden in Baden-Württem-
Landes vier weitere Gewaltambulanzen in Baden- bergauch mehrere Fachberatungsstellen für Opfer
Württemberg entstehen. Dazu wurden im von Menschenhandel gefördert: die Mitternachts-
3. Nachtragshaushalt 2020/2021 insgesamt 1,1 mission in Heilbronn, das Fraueninformationszent-
Mio. Euro zusätzlich etatisiert. rum in Stuttgart und FreiJa in Freiburg.
Insgesamt wurden die Mittel zur Verbesserung der 4.3 Chancengleichheitsgesetz
Situation gewaltbetroffener Menschen im Dop- Das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Verwirk-
pelhaushalt 2020/2021 von 2,1 Mio. Euro im Jahr lichung der Chancengleichheit von Frauen und
2019 über 6,1 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 10,2 Mio. Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Würt-
Euro ab dem Jahr 2021 erhöht. Damit soll nament- temberg (ChancenG) verpflichtet die Stadt- und
lich die Umsetzung der Istanbul-Konvention voran- Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwoh-
getrieben werden. Sie hat insbesondere zum Ziel, nerzahl ab 50.000 zu der Bestellung einer kom-
12munalen Gleichstellungsbeauftragten. So soll die Nach dem Landes-Behindertengleichstellungsge-
Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen setz Baden-Württemberg sind die Stadt- und Land-
und Männern als kommunale Aufgabe vorange- kreise seit 01.01.2016 verpflichtet, einen kommu-
trieben werden. Für die Kostenerstattung stehen nalen Behindertenbeauftragten zu bestellen. Es
insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von rund 2,42 steht den Kreisen frei, ob die bzw. der kommunale
Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Stadt- und Behindertenbeauftragte ehren- oder hauptamt-
Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwoh- lich tätig ist. Das Land erstattet nach Maßgabe der
nerzahl ab 50.000 können somit eine pauschale VwV Kommunale Behindertenbeauftragte 36.000
Erstattung in Höhe von maximal 42.500 Euro pro Euro pro Jahr für ein Ehrenamt und 72.000 Euro für
Kalenderjahr beantragen. die hauptamtliche Tätigkeit als kommunaler Be-
hindertenbeauftragter.
Aus § 33 des ChancenG und der Koalitionsverein-
barung ergibt sich die Notwendigkeit einer Evalua- 5.1 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe/
tion des ChancenG zwei Jahre nach dessen Inkraft- Bundesteilhabegesetz
treten. Für die Evaluation wurde 2019 ein Institut Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt die Ein-
beauftragt, dessen Abschlussbericht im 1. Quartal gliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
2021 vorliegen soll. weg vom hergebrachten institutionszentrierten
Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen per-
5. TEILHABE VON MENSCHEN sonenzentrierten Teilhaberecht. Die Eingliede-
MIT BEHINDERUNGEN rungshilfe wird sich künftig auf Fachleistungen
für Menschen mit Behinderungen konzentrieren.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- Zum 01.01.2020 wurde die dritte Reformstufe des
tion (UN-BRK) und des 2015 beschlossenen Lan- BTHG umgesetzt, die neben der Trennung von
desaktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK sind Leistungen der Eingliederungshilfe von existenz-
Daueraufgaben der Sozialpolitik des Landes. Die sichernden Leistungen (Sozialhilfe) auch Verbesse-
Themen Arbeit und Beschäftigung für Menschen rungen in der Einkommens- und Vermögensheran-
mit Behinderungen sowie Wohnen sind hierbei ziehung für die Leistungsberechtigten vorsieht.
Schwerpunkte.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Bundesteil-
Die Dezentralisierung von Komplexträgerein- habegesetzes in Baden-Württemberg wurden die
richtungen und die Schaffung gemeindenaher Stadt- und Landkreise zu Trägern der Eingliede-
und inklusiver Wohnangebote für Menschen mit rungshilfe nach dem SGB IX bestimmt.
Behinderungen ist eine der großen Herausforde-
rungen. Durch die im Jahr 2018 weiterentwickelte Während der Vorbereitungsphase 2017 bis 2019
Investitionsförderung des Landes und das neu hat das Land die Kommunen mit einmalig mit 50
entwickelte Förderprogramm „Gemeinsam unter- Mio. Euro beim Aufbau der neuen Verwaltungs-
stützt & versorgt wohnen“ sollen weitere passge- strukturen unterstützt. In den Haushaltsjahren
naue Wohnformen im Quartier für Menschen mit 2020/2021 erhalten die Kommunen für die ihnen
Behinderungen geschaffen werden. aus dem BTHG erwachsenden Mehrkosten 126
Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuwen-
Da die Umsetzung der UN-BRK in allen gesellschaft- dungen werden evaluiert und, falls nötig, ab dem
lichen Bereichen als dynamischer Prozess zu sehen Jahr 2022 angepasst.
ist, muss der Landesaktionsplan als Maßnahmenplan,
der von stetiger Weiterentwicklung lebt, in gewissen Darüber hinaus unterstützt das Land auch die Leis-
zeitlichen Abständen überprüft werden. Die Evalua- tungserbringer mit bis zu 15,5 Mio. Euro für die bei
tion wird im Jahr 2020 von einem externen, unabhän- ihnen entstehenden Umstellungskosten.
gigen Forschungsinstitut durchgeführt.
135.2 Frühförderung Bis Ende des Jahres 2020 wird das Sozialministeri-
Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) kümmern um einen Vorschlag zur Umsetzung des Vorhabens
sich um eine möglichst frühzeitige Förderung be- vorlegen.
hinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
von deren Geburt bis zum Schuleintritt. Ziel ist es, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in
direkte oder indirekte Auswirkungen einer Schä- der Landesverwaltung
digung oder Erkrankung auf die Entwicklung eines Seit dem Jahr 2015 hat Baden-Württemberg die
Kindes zu verhindern oder abzumildern. Pflichtbeschäftigungsquote für schwerbehinderte
Menschen (fünf Prozent) nicht mehr erreicht. Dar-
Das Land unterstützt den Aufbau und weiteren aufhin wurde 2017 eine interministerielle Arbeits-
Ausbau, den Erhalt und die Weiterentwicklung gruppe (IMA) eingesetzt, um Vorschläge zur Ver-
eines hochwertigen und niederschwelligen An- besserung der Situation zu entwickeln. Insgesamt
gebots an IFF in Baden-Württemberg mit jeweils hat die IMA 16 Maßnahmen vorgeschlagen. Als
1,8 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021. Die Maßnahme mit besonderem Wirkpotenzial wurde
Förderung basiert auf der Verwaltungsvorschrift die Einführung eines sogenannten Stellenpools
des Sozialministeriums für die Förderung Interdis- identifiziert.
ziplinärer Frühförderstellen (VwV-IFF).
Daran anknüpfend hat der Landtag auf Antrag der
5.3 Familienentlastende Dienste Regierungsfraktionen im Rahmen der Beratungen
Die Betreuung eines behinderten Familienmit- zum Staatshaushaltsplan 2020/21 beschlossen,
glieds im häuslichen Umfeld geht meist mit erheb- für ein Sonderprogramm zur Steigerung der Be-
lichen psychischen und physischen Belastungen schäftigungsquote schwerbehinderter Menschen
für die betreuenden Angehörigen einher; die Fa- in der Landesverwaltung im Landeshaushalt für
milien gehen häufig über die Grenzen ihrer Belast- die Haushaltsjahre 2020/21 jeweils zehn Mio.
barkeit hinaus, viele Familien zerbrechen daran. Euro einzustellen. Es handelt sich um strukturelle
Familienentlastende Dienste (FED) tragen durch Mittel, die dementsprechend in der Mittelfristigen
ihre Arbeit maßgeblich dazu bei, dass Menschen Finanzplanung mitgeführt werden.
mit Behinderungen ein inklusives Leben in ihrer
Herkunftsfamilie führen können. Die Unterstüt- Das Sozialministerium ist gefordert, ein
zung der FED – derzeit mit 2,4 Mio. Euro jährlich Umsetzungskonzept vorzulegen.
– trägt so wesentlich zur Stärkung einer stabilen
Familiensituation bei und entspricht daher in 6. SENIORENPOLITIK
besonderer Weise dem Inklusionsgedanken der
UN-Behindertenrechtskonvention. Mit der Alterung der Bevölkerung nehmen die
Seniorinnen und Senioren zunehmend Einfluss auf
5.4 Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit die Gestaltung und die Struktur unserer Gesell-
Über einen Änderungsantrag der Koalitionsfrak- schaft. Leben im Alter bedeutet dabei nicht, vor
tionen wurden in den Doppelhaushalt 2020/2021 allem auf Hilfe angewiesen zu sein. Viele ältere
1,32 Mio. Euro zur Errichtung eines Landeskom- Menschen sind vielmehr noch sehr lange nach
petenzzentrums Barrierefreiheit eingestellt. Das dem Eintritt in den Ruhestand mobil. Sie bringen
Kompetenzzentrum soll Kommunen und freie Trä- sich mit ihrem Wissen und ihrem Erfahrungsschatz
ger dabei unterstützen, die barrierefreie Zugäng- aktiv in die Gesellschaft ein. Dies eröffnet viele
lichkeit zu einzelnen Bereichen der Gesellschaft Möglichkeiten.
im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu
realisieren. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben
soll es aktiv mit Menschen mit Behinderungen
bzw. deren Interessenvertretungen zusammen-
arbeiten sowie Menschen mit Behinderungen und
deren Expertise im Rahmen eines Experten-Beirats
mit einbeziehen.
14Die CDU-Landtagsfraktion tritt deshalb für ein Ein sehr guter Schritt auf dem Weg, den Bedarfen
modernes Bild vom Altern ein. Sie will eine Kultur der Seniorinnen und Senioren in der Landespolitik
der umfassenden Teilhabe schaffen, die alle ge- mehr Gewicht zu verschaffen, war die Einsetzung
sellschaftlichen Gruppen und alle Alterskohorten eines Demografiebeauftragten des Landes. Dafür
einschließt und so in eine erfolgreiche Generatio- sind wir mit Nachdruck eingetreten. Auch wenn er
nenpolitik mündet. Es gilt, da zu unterstützen, wo nicht über originäre Kompetenzen zur Umsetzung
Hilfe nötig ist, und da zu aktivieren, wo Ressour- konkreter Maßnahmen verfügt, hat er in den letz-
cen ungenutzt sind. ten Jahren mit seinen Analysen und Impulsen ganz
wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein
Entscheidende Faktoren für ein selbstbestimmtes für den demografischen Wandel und die daraus
Leben im Alter liegen im örtlichen Umfeld der resultierenden Handlungsnotwendigkeiten zu
Menschen. Wir begrüßen deshalb die Strategie schärfen. Zudem bietet er eine wichtige Plattform
„Quartier 2030“, mit der Gemeinden, Landkreise für andere Gruppen und Institutionen, die auf dem
und zivilgesellschaftliche Akteure bei der alters- Feld des demografischen Wandels unterwegs sind;
und generationengerechten Quartiersentwicklung und er ist Multiplikator für weitere Partner.
unterstützt werden. Die damit verbundenen Maß-
nahmen wollen wir unter Beteiligung der Betroffe- Nach der Landtagswahl wollen wir insbesondere
nen ausbauen und stärken. die Vorschläge, die der Runde Tisch „Wohnen für
das Alter“ unter seiner Leitung erarbeitet hat,
Wir wollen zudem die Potenziale des bürger- einer näheren Machbarkeitsprüfung unterziehen.
schaftlichen Engagements noch besser nutzen.
Das betrifft zum einen ehrenamtliche Angebote
zur Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und
Mitbürger; zum anderen geht es darum, dass das
Potential der vielen aktiven älteren Menschen im
Land auch der Gesellschaft zugutekommt. Hier-
für bedarf es ineinandergreifender Konzepte von
Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft. Weil bür-
gerschaftliches Engagement hauptsächlich direkt
vor Ort geschieht, wollen wir gemeinsam mit den
Kommunen vorangehen.
Dazu gehören beispielsweise Anlaufstellen zur
Koordination bürgerschaftlichen Engagements in
der Kommunalverwaltung sowie Seniorenbüros
und andere Netzwerke, z. B. Bürgerstiftungen
oder Mehrgenerationenhäuser. Dabei verstehen
wir Mehrgenerationenhäuser nicht in erster Linie
als Orte des generationenübergreifenden Zu-
sammenwohnens im engeren Sinne, sondern als
Begegnungsorte, an denen das Miteinander der
Generationen aktiv gelebt wird und die Raum für
gemeinsame Aktivitäten sowie ein nachbarschaft-
liches Miteinander im Quartier schaffen.
Bei unseren Aktivitäten ist auch der Landesenio-
renrat ein wichtiger Partner, den wir aus Landes-
mitteln fördern.
15IMPRESSUM
1. Auflage 2020
Verfasser und Herausgeber:
IMPRESSUM CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg,
Pressestelle, Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart
1. Auflage 2020
Ansprechpartner: Rainer Wehaus, Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Verfasser und Herausgeber: CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressestelle, Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart
Gestaltung: Rainer
Ansprechpartner: Jana Hartnigk, CDU-Landtagsfraktion
Wehaus, Pressesprecher Baden-Württemberg
der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Druck: Gress-Druck
Gestaltung: GmbH
Jana Hartnigk, CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Druck: Gress-Druck GmbH
V.i.S.d.P.: Rainer Wehaus, Pressesprecher, rainer.wehaus@cdu.landtag-bw.de
V.i.S.d.P.: Rainer Wehaus, Pressesprecher, rainer.wehaus@cdu.landtag-bw.de
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der CDU-Landtagsfraktion der CDU-Landtags-
und
darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
fraktion Baden-Württemberg und darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.Sie können auch lesen