Positionspapier des WSR zu den Wahlen 2014

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Positionspapier des WSR zu den Wahlen 2014

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1.     Einleitung ......................................................................................................................................... 3
2.     Kernforderungen der Sozialpartner ................................................................................................ 4
     2.1.     Finanzierung der Zuständigkeiten der DG nach der 6. Staatsreform.................................... 4
     2.2.     Wirtschaftliche Entwicklung der DG ...................................................................................... 5
     2.3.     Demografischer Wandel und Arbeitskräftebedarf ................................................................ 5
     2.4.     Beteiligung der Sozialpartner an der Vorbereitung der Zuständigkeitsübertragungen ...... 6
     2.5.     Korrekte Finanzierung der Mitarbeit der Sozialpartner ........................................................ 6
3.     Positionen des WSR zur 6. Staatsreform im Allgemeinen ............................................................... 7
4.     Positionen des WSR für die zukünftige Politik der DG .................................................................... 8
     4.1.     Grenzregion DG ....................................................................................................................... 8
     4.2.     Wirtschaftsregion DG ............................................................................................................. 8
       4.2.1.         Die Wirtschaftspolitik ..................................................................................................... 9
       4.2.2.         Die Beschäftigungspolitik ............................................................................................. 11
       4.2.3.         Die Arbeitslosenpolitik ................................................................................................. 12
     4.3.     Bildungsregion DG ................................................................................................................ 14
       4.3.1.         Die Ausbildungs- und Unterrichtspolitik ...................................................................... 14
       4.3.2.         Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfenpolitik .............................................................. 15
     4.4.     Solidarregion DG ................................................................................................................... 16
       4.4.1.         Die Gesundheitspolitik ................................................................................................. 16
       4.4.2.         Die Familienpolitik ........................................................................................................ 17
       4.4.3.         Die Seniorenpolitik ....................................................................................................... 17
       4.4.4.         Die Sozialpolitik............................................................................................................. 17
       4.4.5.         Die sozio-professionelle Eingliederungspolitik ............................................................ 18
     4.5.     Lebensregion DG ................................................................................................................... 19
       4.5.1.         Die Wohnungsbaupolitik .............................................................................................. 19
       4.5.2.         Die Raumordnungspolitik ............................................................................................. 19
       4.5.3.         Die Mobilität ................................................................................................................. 20
       4.5.4.         Der soziale Zusammenhalt ........................................................................................... 20
       4.5.5.         Die Integrationspolitik .................................................................................................. 20
5.     Positionen des WSR nach außen ................................................................................................... 22
     5.1.     Positionen des WSR gegenüber der Wallonie ..................................................................... 22
     5.2.     Positionen des WSR gegenüber dem Föderalstaat.............................................................. 22
     5.3.     Positionen des WSR gegenüber Europa ............................................................................... 23
6.     Schlussbemerkungen..................................................................................................................... 24

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1. Einleitung

Das Jahr 2014 ist für die weitere Entwicklung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) aus zwei
Gründen bedeutend. Einerseits werden ab Januar 2014 die ersten Zuständigkeitsübertragungen
im Rahmen der 6. Staatsreform in Kraft treten. Anderseits kündigt sich das nächste Jahr als
„Superwahljahr“ an. In Belgien werden an einem einzigen Tag im Mai 2014 neben dem föderalen
Parlament, die Parlamente der Gemeinschaften und der Regionen neu gewählt. Hinzu kommt
noch die Wahl des europäischen Parlaments. Während der Ausgang der verschiedenen Wahlen
die Zukunft der DG mindestens bis 2019 beeinflusst, werden die Zuständigkeitsübertragungen die
politische Gestaltung unserer Gemeinschaft für einen langen Zeitraum mitbestimmen.

Zum Ende der vergangenen beiden Legislaturperioden haben wir, die im WSR vertretenen
Sozialpartner aus der DG, immer ein Positionspapier zu den Wahlen verfasst, in dem wir unsere
Wünsche und Forderungen an das neugewählte Parlament und die kommende Regierung
ausgedrückt haben. Für die Wahlen 2014 haben wir eine neue Vorgehensweise gewählt und
möchten Ihnen – als politischem Entscheidungsträger in der DG – noch vor Erscheinen der
jeweiligen Parteiprogramme unsere Empfehlungen mit auf den Weg geben. Diese dürfen Ihnen
gerne als Entscheidungshilfe dienen und wir erhoffen uns, möglichst viele unserer Positionen in
Ihren Parteiprogrammen und späteren politischen Entscheidungen wiederzufinden.

Uns liegt sehr an einem positiven und konstruktiven Diskussionsklima zwischen Sozialpartnern
und Politik und wir möchten uns auch weiterhin aktiv an der beschäftigungspolitischen Gestaltung
der DG beteiligen. Deshalb wünschen wir, nach der Regierungsbildung im Sommer 2014
schnellstmöglich die mittlerweile fünfte Auflage des Gemeinschaftlichen Ausbildungs- und
Beschäftigungsbündnisses (GABB) abzuschließen. Zu diesem Zweck werden wir noch vor den
Wahlen ein entsprechendes Arbeitsprogramm ausarbeiten. Diese Form der Zusammenarbeit
zwischen Sozialpartnern und Politik hat sich in unseren Augen bewährt.

Den folgenden Seiten ist zu entnehmen, wie sich die hiesigen Sozialpartner zu den
Politikbereichen der verschiedenen Entscheidungsebenen positionieren. Zu Beginn möchten wir
unsere fünf Kernforderungen vorbringen. Unsere Empfehlungen zur politischen Gestaltung der
DG nehmen im Anschluss daran naturgemäß den größten Raum ein. Um in der allseits bekannten
Logik des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) zu bleiben, haben wir unsere Positionen den
fünf Kapiteln des REK zugeordnet (Grenzregion DG, Wirtschaftsregion DG, Bildungsregion DG,
Solidarregion DG und Lebensregion DG). Danach wenden wir uns gezielt an die übergeordneten
Parlamente von Region, Föderalstaat und Europäischer Union bzw. deren politische Vertreter aus
der DG.

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2. Kernforderungen der Sozialpartner

2.1. Finanzierung der Zuständigkeiten der DG nach der 6. Staatsreform

    Im Zuge der 6. Staatsreform werden der DG bedeutende zusätzliche Mittel zugewiesen.
    Einerseits werden diese direkt vom Föderalstaat an die Gemeinschaften übertragen,
    andererseits können sie über den bilateralen Verhandlungsweg indirekt über die Wallonie
    an die DG gelangen. Die Zuständigkeitsübertragungen im Bereich Beschäftigung von der
    Wallonie an die DG werden weitere finanzielle Mittel für die DG bringen. Mit dieser
    bedeutenden Erhöhung der (zur Verfügung stehenden) Mittel geht allerdings auch eine
    ebenfalls bedeutende Erhöhung der zu finanzierenden Zuständigkeiten einher. Das spezielle
    föderale Finanzierungsgesetz, welches die zukünftigen Einnahmen der DG regelt, ist im
    Gegensatz zum Finanzierungsgesetz für die anderen Gebietskörperschaften derzeit noch
    nicht verabschiedet (Stand 11/2013). Dennoch möchten wir bereits jetzt einige
    grundsätzliche Bemerkungen zur Finanzierung der DG nach der 6. Staatsreform machen.

    Die Entwicklung der Basisdotation der anderen Gemeinschaften wird in Zukunft aus der
    demografischen Entwicklung und dem Wirtschaftswachstum (91% des Wachstums)
    errechnet. Wir mahnen bei allen an das Wachstum gekoppelten Finanzierungsmechanismen
    zur Vorsicht. Wir warnen vor den finanziellen Folgen einer Periode mit schwachem bzw.
    negativem Wachstum für die Gebietskörperschaften. Hinzu kommt aus Sicht der DG, dass
    die geringe Größe der DG es ihr nicht erlaubt, einen Einfluss auf das nationale Wachstum zu
    nehmen. Erfolgreiche Anstrengungen zur Förderung des Wachstums in der DG werden also
    nicht durch eine höhere Dotation belohnt.

    Auch bei Zuständigkeitsübertragungen, deren Finanzierung über die Einkommenssteuer der
    Privatpersonen berechnet wird, müssen wir wachsam sein. Aufgrund der hohen Pendlerzahl
    aus der DG ins Ausland ist die Gesamthöhe dieser Steuer für die DG verhältnismäßig zu
    niedrig für die entsprechende Bevölkerung.

    Wir müssen auch die Entwicklungen im frankophonen Landesteil genauestens im Auge
    behalten. Das sogenannte „Projet commun“ der vier großen Parteien sieht einen Transfer
    bestimmter Zuständigkeiten von der Fédération Wallonie-Bruxelles an die Wallonie und an
    Brüssel vor. Damit gehen auch die entsprechenden Mittel von der Gemeinschaft an die
    Regionen. Außerdem kann die Region in Zukunft im Gegensatz zur Gemeinschaft über die
    Erhebung von Zuschlaghundertsteln zusätzliche Mittel akquirieren. Dies birgt die Gefahr,
    dass Bürger aus der DG Steuern für die Finanzierung von ursprünglichen Zuständigkeiten der
    Fédération Wallonie-Bruxelles zahlen, in deren Genuss sie selber nicht kommen können.
    Hier muss genauestens Acht gegeben werden, dass die DG ebenfalls die entsprechenden
    Mittel erhält.

    Wir möchten zuletzt darauf hinweisen, dass zahlreiche, für die Ausbildungs- und
    Beschäftigungsmaßnahmen verwendete Mittel aus der Sozialen Sicherheit stammen. Diese
    wird bekanntlich aus Beiträgen der Arbeitnehmer und -geber gespeist. Wir erachten es
    deshalb als selbstverständlich, dass diese Mittel auch von den Regionen bzw. der DG zu den

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entsprechenden Zwecken verwendet werden. Um dies zu gewährleisten müssen wir auch in
    Zukunft an der Orientierung der Verwendung des Budgets dieser Maßnahmen bestimmend
    beteiligt sein. Aus diesem Grund ist auch zukünftig eine Vorab-Konzertierung zwischen
    Parlament/Regierung und den Sozialpartnern über die Opportunität und die Finanzierung
    von Maßnahmen notwendig.

2.2. Wirtschaftliche Entwicklung der DG

    Die vergleichende regionalökonomische Analyse der DG, welche wir durchführen ließen,
    kommt zu folgendem Schluss: „Zusammenfassend lassen sich für die DG zwei wichtige
    Ansatzpunkte für eine Verbesserung der regionalen Entwicklung ableiten. Standortpolitische
    Ansätze sollten sich zum einen darauf konzentrieren, die Standortattraktivität gerade für die
    regional hohen Anteile an primären und sekundären Wirtschaftsbereichen zu erhöhen. Zum
    anderen sollten Maßnahmen nicht strukturkonservierend wirken, sondern einen regionalen
    Strukturwandel zulassen, so dass sich ein gemischter Effekt erreichen lässt, indem
    mittelfristig die lokale Wirtschaft in ihren Stärken gestärkt wird und langfristig die Region
    nicht den Anschluss an die übergeordneten Branchentrends und -entwicklungen verliert“.

    Da die eher schwachen Vergleichsergebnisse der obengenannten Analyse den Autoren
    zufolge nicht primär der Wirtschaftsstruktur geschuldet, sondern eher den Standortfaktoren
    zuzuschreiben sind, hat sich der WSR intensiv mit dem Thema Standort DG befasst und
    schlägt zur Verbesserung einige Maßnahmen vor. Demnach müssen die Standortfaktoren in
    der DG z.B. bei der Infrastruktur, der Mobilität, der Unternehmenskultur und der
    Lebensqualität verbessert werden.

    In Bezug auf die Wirtschaftspolitik in der DG möchten wir nochmals auf die Bedeutung einer
    nachhaltigen „Reindustrialisierung“ in der DG und der dafür notwendigen Unterstützung
    des verarbeitenden Gewerbes hinweisen.

2.3. Demografischer Wandel und Arbeitskräftebedarf

   Neben Bildung ist die Beschäftigung die wichtigste Zuständigkeit, deren Ausübung der DG
   bisher übertragen wurde. Die Schaffung und Sicherung korrekter Arbeitsplätze und die
   Befriedigung der entsprechenden Arbeitskräftenachfrage müssen für die
   Beschäftigungspolitik prioritär sein. Auf der Angebotsseite für Arbeitsplätze sollen Konzepte
   entwickelt werden, um den Standort DG noch besser zu nutzen. Wir benötigen eine
   Konsolidierung und Verbesserung der Attraktivität der DG vor dem Hintergrund
   wohnortsnaher Arbeitsplätze. Die bestehenden Strukturen im nicht-kommerziellen Sektor
   müssen stabilisiert und ausgebaut werden (z.B. Absicherung von strukturbedingt
   notwendigen Positionen usw.).

   Der WSR untersucht derzeit in einer ESF-kofinanzierten Studie den Einfluss des Konzepts der
   Diversität auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft der DG. Wir gehen davon aus, dass die
   Einbindung von benachteiligten Zielgruppen (Ältere/Jüngere, Migranten, Frauen, Menschen
   mit einer Behinderung) in den Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund des demografischen

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Wandels und der Diversität der heutigen Gesellschaft als Plus gewertet wird. Mehr Vielfalt
   führt unserer Meinung nach zu einem Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen. Durch
   konsequente Anwendung von Diversität in der Personalpolitik der Betriebe eröffnen sich
   neue Potentiale an Arbeitskräften. Ziel dieser bis Ende 2014 laufenden Studie ist zu zeigen,
   wie Diversität auf dem Arbeitsmarkt der DG gefördert werden kann.

2.4. Beteiligung der Sozialpartner an der Vorbereitung der
     Zuständigkeitsübertragungen

    Wir fordern, in allen zur Vorbereitung von Zuständigkeitsübertragungen geschaffenen
    Arbeitsgruppen aktiv eingebunden zu werden. Die Rolle der Sozialpartner muss aber klar
    definiert sein. Um dieser Rolle gerecht zu werden, ist ein nahtloser und frühestmöglicher
    Informationsfluss zwischen Regierung, Ministerium und WSR unerlässlich. Unsere Teilnahme
    versteht sich als aktives Mitwirken am Entscheidungsprozess.

2.5. Korrekte Finanzierung der Mitarbeit der Sozialpartner

    Bedingt durch die Übertragung weiterer Zuständigkeiten an die DG steigt auch der
    Arbeitsaufwand der Sozialpartner. Bereits heute sind die im WSR vertretenen
    Organisationen der Sozialpartner in zahlreichen Arbeitsgruppen, Begleitausschüssen und
    anderen Gremien aktiv eingebunden. Diese wichtige sozialpartnerschaftliche Einbindung
    und Partizipation an den gesellschaftlichen Prozessen zu gewährleisten ist aber kaum noch
    möglich, da wir mit den vorhandenen Kapazitäten an unsere Grenzen stoßen. Für die
    Zukunft muss deshalb über eine weitere finanzielle Unterstützung dieser Organisationen
    zwecks weiterer „Professionalisierung“ der Arbeit der Sozialpartner in der DG diskutiert
    werden.

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3. Positionen des WSR zur 6. Staatsreform im Allgemeinen

  Bei der Übertragung neuer Zuständigkeiten halten die Sozialpartner Kontinuität in deren
  Ausübung unter Berücksichtigung der Besonderheiten unserer Region für entscheidend.
  Voraussetzung für eine verantwortliche Ausübung jeder Kompetenz durch die DG ist das
  entsprechende Fachwissen, ein ausreichendes Budget und ein entsprechender Mehrwert.
  Gewisse Grundprinzipien sollten dabei berücksichtigt werden:

  Verwendung der Mittel: die Sozialpartner fordern, dass alle bisher verwendeten Mittel aus
  der Sozialen Sicherheit auch nach einer Übertragung der Zuständigkeit an die DG in diesen
  Bereichen verbleiben.

  Transparenz: es ist notwendig, dass die Sozialpartner zum gegebenen Zeitpunkt detailliert
  über die zu übertragenden Mittel auf dem Laufenden gehalten werden: wie viele Mittel
  fließen morgen für die einzelnen Zuständigkeiten in die Deutschsprachige Gemeinschaft
  (DG)? In welche Bereiche fließen die so übertragenen Mittel?

  Mehrwert: die Übertragung von Zuständigkeiten kann die Chance zur Entwicklung einer
  neuen Politik für die Gliedstaaten bedeuten, sie muss gleichzeitig die Kontinuität und die
  Qualität der Dienstleistungen und die juristische Sicherheit der Benutzer, d.h. sowohl der
  Bürger als auch der Unternehmen, gewährleisten. Dies erfordert den Einsatz konzertierter
  und synchronisierter Übergangsmaßnahmen. Es ist eine Notwendigkeit, dass nach der
  Übertragung der Zuständigkeiten keine Verschlechterung, sondern zumindest ein Status quo
  bzw. sogar eine Verbesserung der Situation eintritt. Dies sollte klar von der Regierung belegt
  werden. Wir fragen uns, welche Indikatoren ausgearbeitet werden können, um diesen
  Mehrwert zu ermitteln?

  Kooperation oder Vereinfachung der Gestaltung: die Übertragung der Zuständigkeiten sollte
  nicht automatisch mit einer eigenen Verwaltung dieser einhergehen. Es ist mit aller
  Offenheit zu prüfen, ob die Ausübung gewisser Zuständigkeiten nicht über eine Kooperation
  mit einem oder mehreren Gliedstaaten Belgiens erfolgen sollte. Gerade die DG kann
  aufgrund ihrer territorialen und bevölkerungsspezifischen Kleinheit nicht von Skaleneffekten
  profitieren. Wir werfen ebenfalls die Frage auf, ob bei der Neugestaltung und der Ausübung
  der zukünftigen Zuständigkeiten, diese integral über neu zu schaffende Dienste im
  öffentlichen Sektor organisiert werden müssen oder ob diese nicht auch durch
  privatrechtliche Organisationen (z.B. VoG), die teilweise bereits heute die entsprechenden
  z.Z. noch auf föderaler Ebene organisierten Zuständigkeiten mit verwalten, übernommen
  werden können.

  Steuerdruck: Zuständigkeitsverschiebungen zwischen Föderalstaat und
  Regionen/Gemeinschaften dürfen nicht zu einem höheren Gesamtsteuerdruck führen.

  Kosten: die Übertragung einer Zuständigkeit muss zwingend an eine angemessene, auf die
  Realität der DG zugeschnittene Gestaltung des Verwaltungsbereiches gekoppelt sein.
  Doppelstrukturen auf den verschiedenen gebietskörperschaftlichen Ebenen sind dabei zu

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vermeiden. Nur so können tatsächlich Kosten eingespart werden. Insgesamt muss geklärt
   werden, wer bestehende Overheadkosten übernimmt. So werden zahlreiche
   Veröffentlichungen und damit einhergehende Übersetzungen bisher nicht zu Lasten der DG
   durchgeführt.

   Effizienz: alle Verantwortlichen müssen die zur Verfügung gestellten Ressourcen höchst
   effektiv und effizient einsetzen. Sie müssen die politischen Rahmenbedingungen so gestalten,
   dass es auf dem Arbeitsmarkt nicht zu weiteren Spannungen und einer Verschärfung der
   Lage kommt, sondern vielmehr ein Beitrag geleistet wird, um die Arbeitslosigkeit insgesamt
   zu reduzieren.

4. Positionen des WSR für die zukünftige Politik der DG

4.1. Grenzregion DG

   Euregio Maas-Rhein

   Die Verbundenheit der DG mit der Euregio Maas-Rhein (EMR) spiegelt sich nicht zuletzt in
   der Ansiedlung von deren Hauptsitz in der DG wider. Diese – auch räumliche – Nähe soll
   unserer Meinung nach genutzt werden, um intensiv nach sinnvollen Möglichkeiten der
   Kooperation zu suchen.

   Großregion Saar-Lor-Lux

   Der WSR wünscht eine eingehende Prüfung der Möglichkeiten, welche die Großregion
   Luxemburg, Lothringen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Wallonien für die DG bietet. Die
   bestehenden Kooperationen sollten dabei auf ihren Nutzen hin durchleuchtet und eventuell
   weitere Kooperationsmöglichkeiten definiert werden.

4.2. Wirtschaftsregion DG

   Planungssicherheit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Betrieben eine
   Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Handeln. Auch wenn die DG nur begrenzt Einfluss
   auf den Ablauf der Dinge hat, sollte sie die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im
   Rahmen der ihr zur Ausübung übertragenen Zuständigkeiten nutzen, um die wirtschaftlichen
   Aktivitäten und die Betriebe zu unterstützen.

   Ein ständiger Dialog mit den anderen Regierungen, auch zu dieser Materie, ist äußerst
   wichtig, um auf die Besonderheiten des Standortes DG hinzuweisen.

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4.2.1. Die Wirtschaftspolitik

     Insbesondere das verarbeitende Gewerbe muss aufgrund seiner hohen Bedeutung für
     den Standort DG unterstützt werden. Der Sekundärsektor bietet nicht nur viele
     Arbeitsplätze an, sondern ist ein äußerst wichtiger Akteur im hiesigen dualen
     Ausbildungssystem. Nicht zuletzt hat sich im verarbeitenden Gewerbe über die
     Jahrzehnte ein immenser Wissensschatz angesammelt. Es muss darauf hingewiesen
     werden, dass mit dem Niedergang bestimmter Branchen neben den Arbeitsplätzen
     auch eine Menge Fachwissen, eine ausgeprägte Arbeiterkultur und Arbeiterstolz
     verloren gehen. Diesem Szenario muss entschieden entgegengewirkt werden. Die
     besondere Unterstützung des Sekundärsektors geht dabei keinesfalls zu Lasten des
     Tertiärsektors. Rund um die Unternehmen des Sekundärsektors ist eine Vielzahl von
     Dienstleistungsunternehmen entstanden, die bestimmte Aufträge und Aufgaben für
     das verarbeitende Gewerbe übernehmen. Sichere Arbeitsplätze im Sekundärsektor
     führen außerdem dazu, dass die dort beschäftigten Arbeitnehmer in ihrem Privatleben
     zahlreiche Dienstleistungsangebote des Tertiärsektors für Privatpersonen in Anspruch
     nehmen können.

     Die Landwirtschaft macht heute nur noch einen kleinen Teil der Wirtschaft der DG aus,
     dennoch ist sie für die Landschaftspflege und den Erhalt der Agrarvielfalt von großer
     Bedeutung. Um diese beizubehalten sollten kleinbäuerliche Strukturen gefördert
     werden. Diesen wird aber im Rahmen der Natura-2000-Umsetzung das Überleben
     erschwert.

     Der Erhalt der Zuständigkeit für den Wohnungsbau bietet der DG die Chance, vor Ort
     im Bereich der Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbaren Energien einen
     vielversprechenden Wirtschaftsbereich zu implementieren. Das REK-Projekt
     „Modellregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energien – Energieautarke DG“
     muss deshalb prioritär durchgeführt werden. Eine mögliche Verbindung zwischen der
     Förderung von erneuerbaren Energien und den entsprechenden Arbeitsplätzen vor Ort
     muss überprüft werden. Den Untersektor „Energie“ in der DG zu implementieren und
     zu entwickeln zieht nämlich einen Bedarf an spezialisierten Berufen mit sich und kann
     zu neuen Arbeitsplätzen in der DG führen. Dazu müssen aber hiesige Betriebe die
     Marktchancen des Energiewandels erkennen und diese mit Hilfe hiesigen Personals
     nutzen. Aber auch die Sensibilisierung der Bevölkerung muss verstärkt werden.
     Denkbar ist z.B. eine Sensibilisierung der Kinder in den Schulen oder die Einführung
     einer Charta für Familien.

     Ein weiterer zukunftsträchtiger Wirtschaftsbereich ist die Seniorenwirtschaft. Dieser
     Markt muss auch von hiesigen Akteuren erschlossen und genutzt werden. Wie wir in
     unserer Studie zur Seniorenwirtschaft festgestellt haben, stehen wir heute vor der
     Herausforderung, eine geeignete und erfolgversprechende Seniorenwirtschaft
     aufzubauen, die in der Lage ist, seniorengerechte Produkte und Dienstleistungen zu
     entwickeln und anzubieten.

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Ein weiterer wichtiger Sektor für die Wirtschaft der DG ist der nicht-kommerzielle
Sektor. Da nicht-kommerzielle Organisationen per Definition keine
Dividendenzahlungen anstreben, stellt sich gerade in der aktuellen Diskussion oft die
Frage ihres Wertes für die Gesellschaft. Es wäre falsch, dem nicht-kommerziellen Sektor
jegliche wirtschaftliche Bedeutung abzusprechen. In Studien über diesen Sektor und
seine Teilbereiche haben wir dessen Bedeutung für den Arbeitsmarkt und die
Wirtschaft in der DG hinreichend belegt. Die Akteure in der DG sollten die Chancen, die
dieser Sektor bietet, nutzen und ihn gerade in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen als
Jobmotor fördern, indem eine Stabilität im Sektor garantiert wird, sowohl auf
finanzieller und arbeitsplatztechnischer Art.

Ein Bestandteil des nicht-kommerziellen Sektors ist die Sozialökonomie. Sie ist unseres
Erachtens ein wichtiger Bestandteil der gesamten Wirtschaft und soll deshalb weiterhin
die entsprechende Unterstützung erhalten. Nicht vergessen werden darf auch, dass
viele Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einen direkten Zusammenhang mit der
Finanzierung des Sektors aufweisen.

Wir fordern ferner, dass die Sozialökonomie sich in Zukunft nicht ausschließlich auf den
nicht-kommerziellen Sektor beschränkt, sondern auch im kommerziellen Bereich
gefördert wird.

Ein weiterer besonderer Wirtschaftsbereich sind die Unternehmen, die im System der
Dienstleistungsschecks arbeiten. Mit Ausnahme des Arbeitsrechts, welches in föderaler
Zuständigkeit verbleibt, wird das System der DLS an die Regionen und die DG
übertragen. Diese Übertragung stellt die DG vor ein Problem, welches unbedingt
geklärt werden muss. Für die Organisation des DLS-Systems in der DG wird diese in
Zukunft selber zuständig sein. Die steuerliche Absetzbarkeit kann die DG aber aufgrund
der fehlenden Steuerautonomie nicht regulieren. Hier muss eine unternehmens- und
nutzerfreundliche Lösung gefunden werden. Bei Übertragung der Zuständigkeit an die
DG würde die DG in Zukunft selber festlegen dürfen, welche Berufe im DLS-System
anerkannt werden. Wir warnen davor, durch eine zu breit angesetzte
Anerkennungspolitik Lohndumping zu ermöglichen (z.B. im Pflegebereich oder der
Kinderbetreuung) und sprechen uns für die Schaffung komplementärer Berufe zu
bestehenden qualifizierten Berufen aus. In keinem Fall aber darf eine Ausweitung zu
Lasten des kommerziellen Sektors genutzt werden. Unlauterer Wettbewerb zwischen
DLS-Unternehmen und kommerziellen Unternehmen muss strikt verhindert werden.
Generell messen wir dem DLS-Sektor in der DG einen hohen Wert bei. Das System muss
sowohl für die Nutznießer bezahlbar bleiben, als auch den Unternehmen ermöglichen,
rentabel zu arbeiten. In der zu schaffenden Kommission zur Anerkennung von DLS-
Unternehmen in der DG muss dem WSR eine Vertretung gesichert werden.

Um die Zukunft der bestehenden Betriebe in der DG zu sichern, muss die
Sensibilisierung für das Thema „Betriebsübergabe“ stärker nach außen getragen und
die Information verstärkt werden. Hier verweisen wir auf das kürzlich gestartete
Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) zur Unternehmensnachfolge.

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Das Airbag-Dekret, eine Fördermaßnahme für Selbständige, muss auch in der DG
     eingeführt werden. Die Wallonie fördert mit diesem Dekret nebenberuflich
     Selbständige, die den Wechsel in die hauptberufliche Selbständigkeit wagen wollen, mit
     bis zu 12.500 €. Diese Fördermaßnahme gilt aber nur für den frankophonen Teil der
     Wallonie und nicht für den deutschsprachigen Teil.

     Wir wünschen uns für die Zukunft auch eine bessere und effektivere Gestaltung der
     Regionalvermarktung der Marke „Made in Ostbelgien“. Da bei der Vergabe des Labels
     auch soziale Kriterien in Frage kommen, wäre eine Vertretung im Auswahlkomitee,
     welches über die Vergabe des Labels entscheidet, wünschenswert.

     Zuletzt muss die Einhaltung der belgischen Steuer- und Sozialgesetzgebung besser
     kontrolliert werden, um hiesige Unternehmen vor unlauterer Konkurrenz von außen zu
     schützen.

     Die eingetragenen Selbständigen sollen besser geschützt werden. Es ist nicht sinnvoll,
     nur die angemeldeten Personen zu kontrollieren und ihnen das Leben mit ständig
     neuen administrativen Hürden zu erschweren. Die Verwaltung sollte sich mehr auf die
     Bekämpfung von Sozialbetrug konzentrieren.

4.2.2. Die Beschäftigungspolitik

     Im Zuge der 6. Staatsreform sollte die DG die Gelegenheit nutzen, alle bestehenden
     und neuen arbeitsmarktpolitischen Werkzeuge und Beihilfen zu bewerten und ggf. zu
     konsolidieren bzw. zu erweitern. Die Region Flandern hat eine Reihe neuer
     beschäftigungspolitischer Instrumente zum Thema „Matching“ entwickelt. Diese sollen
     vor dem Hintergrund einer eventuellen Übernahme analysiert werden.

     Bereits heute ist die DG für die Ausstellung einer Reihe von Arbeitsgenehmigungen
     zuständig. Neu hinzu kommt nun im Zuge der 6. Staatsreform die Zuständigkeit für die
     Ausstellung von Berufskarten zugunsten von Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU Bürger),
     die sich selbständig machen möchten. Auch die Zuständigkeit für die Ausstellung der
     „Carte d’études“ für Angehörige von Drittstaaten geht an die Gemeinschaften über.
     Wir empfehlen für die Ausstellung beider oben genannter Karten eine Angleichung der
     Bedingungen für Einwanderer aus Drittstaaten an die geltenden Bedingungen für EU-
     Ausländer. Bei der Ausstellung der „Carte d’études“ stellt sich die Frage des
     gesetzlichen Rahmens. Darf die DG eine solche Karte mit Gültigkeit für alle
     Gemeinschaften ausstellen oder ist diese Karte nur für die DG gültig und berechtigt
     damit nur zum Studium der wenigen vor Ort vorhandenen Studienrichtungen? Um
     Letzteres zu verhindern fordern wir die Schaffung eines gemeinsamen rechtlichen
     Rahmens zur Erteilung der „Carte d’études“ für alle Gemeinschaften Belgiens.

     Das Thema „angepasste Schulungsangebote für Arbeitsuchende und Erwerbstätige“
     sollte prioritär behandelt werden. Es muss auch weiterhin bei den älteren
     Arbeitnehmern für die Notwendigkeit der Weiterbildung („Lebenslanges Lernen“)
     sensibilisiert werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels liegt uns das
                                                                                       11
Thema „Wissenstransfer im Betrieb und Umgang mit alternden Belegschaften“ ganz
     besonders am Herzen. Das in der Wallonie angewandte System der Beihilfen für
     Wissenstransfer (von älteren zu jüngeren Arbeitnehmern) sollte überprüft und
     gegebenenfalls für die DG übernommen werden.

     Die Laufbahnunterbrechung im öffentlichen Sektor gestaltet sich von
     organisatorischer Seite höchst kompliziert. Wir befürworten eine Angleichung des
     Systems der Laufbahnunterbrechung (öffentlicher Sektor) an das System des Zeitkredits
     (privater Sektor). Für weitere tiefergehende Diskussionen zu diesem Thema verweisen
     wir auf die entsprechenden Verhandlungs- und Konzertierungsausschüsse des
     öffentlichen Sektors.

     Die Leiharbeit im öffentlichen Dienst ist nicht, wie oft angenommen, explizit verboten.
     Die entsprechenden Bestimmungen wurden jedoch bis heute nicht festgelegt.
     Die Arbeitnehmervertreter im WSR sehen auch in Zukunft keinen Handlungsbedarf zur
     Festlegung dieser Bestimmungen bzw. für eine Einführung von Leiharbeit im
     öffentlichen Sektor generell. Sie sind der Meinung, dass diese Thematik im dafür
     zuständigen Verhandlungs- und Konzertierungsausschuss des öffentlichen Dienstes
     angesprochen werden kann. Die Arbeitgebervertreter im WSR sind von dieser Thematik
     nicht betroffen und enthalten sich daher in diesem Punkt der Stimme.

4.2.3. Die Arbeitslosenpolitik

     Das Arbeitsamt der DG (ADG) muss sich mehr denn je auf seine originären Aufgaben
     konzentrieren, d.h. Arbeitsuchende für den Arbeitsmarkt fit zu machen und
     schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Der Haushalt des ADG besteht zu 70% aus
     Personalkosten. Eine klare transparente Darstellung der über 100 000 Arbeitsstunden
     ist unabdingbar und Grundvoraussetzung für diesen Prozess. Eine gezielte interne Aus-
     und Weiterbildungspolitik für die Mitarbeiter ist zu gewährleisten. Der proaktive
     Unternehmensservice bringt eine stärkere Bindung zwischen dem ADG und den
     Betrieben mit sich. Dieser Service muss nachhaltig gewährleistet werden. Da dies eine
     größere Nutzung der Beihilfen nach sich ziehen wird, müssen dafür ausreichend Mittel
     vorgesehen werden.

     Die Gesetzgebungsbefugnis für die Überprüfung der aktiven und passiven
     Verfügbarkeit von Arbeitsuchenden und die Auferlegung von Sanktionen bleibt
     weiterhin beim Föderalstaat, muss aber in Zukunft durch eine neu zu schaffende
     Kontrollstelle in der DG umgesetzt werden. Unter den verschiedenen Möglichkeiten zur
     Ansiedlung dieser Kontrollstelle bevorzugen wir die Schaffung einer eigenen Abteilung
     innerhalb des Arbeitsamtes der DG. Diese sollte eigenständig und nach Möglichkeit
     physisch von den anderen Abteilungen getrennt aufgestellt werden. Durch die
     räumliche Trennung soll der Informationsfluss zwischen den mit der Begleitung der
     Arbeitslosen beauftragten Stellen und der Kontrollstelle auf das strikt benötigte
     Minimum begrenzt werden. Dies dient auch dem zwingend notwendigen Schutz des
     Privatlebens der Arbeitsuchenden. Wichtige Arbeitskriterien für das korrekte
     Funktionieren dieser Abteilung sind Neutralität, Objektivität und der Respekt hoher –
                                                                                           12
noch auszuarbeitender – deontologischer Kriterien. Zudem muss eine Kontrollinstanz
für diese Abteilung bezeichnet werden.

Das wallonische System der Zertifizierung von Kompetenzen („Certificat de
compétences“) sollte geprüft und eventuelle positive Element übernommen werden.
Die Arbeitsplatzbeihilfen (hier handelte es sich bisher um die „Prime d’emploi“ der
Wallonie) müssen transparenter gestaltet und radikal vereinfacht werden. Ihr Volumen
darf dabei nicht angetastet werden und es müssen ausreichende Mittel zur Verfügung
stehen.

Die Regionen werden in Zukunft die volle Autonomie über die Verwendung des Budgets
der Zielgruppenmaßnahmen erhalten. Es muss geklärt werden, ob die
Zielgruppenmaßnahmen von der Wallonie als Beschäftigungs- oder als
Wirtschaftsmaßnahme gesehen werden. Davon hängt ab, ob die Zuständigkeit an die
DG weitergegeben wird oder nicht.

Die Globalprojekte im Rahmen der Erstbeschäftigung stellen ein wichtiges Instrument
der Arbeitspolitik dar. Hiermit kann jungen Menschen der Einstieg ins Arbeitsleben
erleichtert werden. Insgesamt verweisen wir darauf, dass die im Rahmen der
Globalprojekte verwendeten Mittel zweckgebunden sind. Wir fordern deshalb, auch in
Zukunft die gleichen Mittel zu den heute geltenden Bedingungen zur Verfügung zu
stellen.

 Die Maßnahme des Arbeitswiederaufnahmezuschlags bewerten wir positiv, nicht
zuletzt vor dem Hintergrund, dass der entsprechende Zuschlag direkt an die
Arbeitslosen gezahlt wird.

Das Outplacement wird in Bereichen, in denen es nicht durch ein Kollektivabkommen
geregelt ist, an die Regionen übertragen. Auch die Rückzahlung der
Outplacementkosten an die Betriebe im Rahmen einer Umstrukturierung und das
Auferlegen von Sanktionen an Arbeitgeber, die kein Outplacement anbieten, geht an
die Regionen. Geht diese Zuständigkeit in die Hoheit der DG über, fordern die
Sozialpartner eine Neuaufstellung des ADG für den Bereich des Outplacements. Die
bisherige Handhabung hat sich in unseren Augen nicht bewährt und muss grundlegend
überdacht werden. Ein geeignetes Gremium für die Diskussionen könnte der
Verwaltungsrat des ADG sein. Wir brauchen in der DG Anbieter, die langfristig qualitativ
hochwertiges Outplacement in deutscher und auch in französischer Sprache anbieten.
Es muss ferner darauf geachtet werden, dass jene Einwohner der DG, die in den
übrigen Teilstaaten Belgiens arbeiten, gegenüber den anderen Einwohnern nicht
benachteiligt werden. Wir geben in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die neue
Gesetzgebung (Verringerung des Mindestalters) für das Outplacement die Anzahl dafür
in Frage kommender Personen vergrößert.

Der Berufserfahrungsfonds war bisher auf föderaler Ebene angesiedelt. Er unterstützt
Arbeitgeber, welche im Sinne einer aktiven altersgerechten Personalverwaltung die
Arbeitsbedingungen für über 45-Jährige direkt oder indirekt verbessern wollen.
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Wir fordern, die bisher verwendeten Mittel auch nach einer Übertragung der
        Zuständigkeit an die DG für den betreffenden Bereich beizubehalten. Die zur Verfügung
        gestellten Mittel müssen noch gezielter und effizienter eingesetzt werden, um dem
        wachsenden Bedarf aufgrund der steigenden Alterung der Belegschaften gerecht zu
        werden.

        Des Weiteren sollte eine Sensibilisierungskampagne auf Ebene der DG zum Thema
        „Länger arbeiten“ organisiert werden, vergleichbar mit der aktuell gestarteten
        Kampagne „Les plus de 50+“ der zuständigen föderalen Arbeitsministerin.

4.3. Bildungsregion DG

   4.3.1. Die Ausbildungs- und Unterrichtspolitik

        Die in der DG vorhandene hohe Qualität in Bildung und Ausbildung muss gehalten und
        ausgebaut werden. Insbesondere die Mehrsprachigkeit als Standortvorteil muss
        gepflegt, ausgebaut und gemessen werden. Neben der Kompetenz in der deutschen
        muss vorrangig die Kompetenz in der französischen Sprache verbessert werden. Das
        Projekt „Sprachbäder“ muss weitergeführt und gefördert werden.

        Auf der einen Seite müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulversagens
        verbessert, Schul-, Lehr- und Studienabbrecher aufgefangen, und auf der anderen Seite
        ein Programm zur Förderung der Hochbegabten eingeführt werden.

        Die duale mittelständische Ausbildung ist ein wesentliches Element der beruflichen
        Ausbildung in der DG. Dieses Modell ist aber derzeit in Gefahr. Die Föderalregierung
        sieht vor, das Statut der Personen, die einer der verschiedenen alternierenden
        Ausbildungsformen folgen, zu harmonisieren. Sie folgt an dieser Stelle der Position des
        Nationalen Arbeitsrats, die aus föderaler Sicht nachvollziehbar ist und den Lehrlingen in
        der DG auch eine bessere soziale Absicherung gewährleistet, was die
        Arbeitnehmervertreter befürworten. Einer Verbesserung der sozialen Absicherung
        ohne einen weiteren Kostenanstieg zu Lasten der Arbeitgeber stehen die
        Arbeitgebervertreter im WSR dagegen ebenfalls positiv gegenüber. Die DG und ihre in
        Belgien einmalige Ausbildungspolitik stellt die Harmonisierung des Statuts der
        Auszubildenden aber aus Sicht der Arbeitgebervertreter im WSR vor große
        Schwierigkeiten, falls es darüber hinaus zu einem Anheben der aktuellen
        Ausbildungsentschädigung kommen sollte. Lehrlinge künftig wie Arbeitnehmer zu
        betrachten, hätte schwerwiegende Folgen für die Ausbildungsbereitschaft der
        Unternehmen und der damit direkt verbundenen Ausbildungsreife der betroffenen
        Jugendlichen.

        Mit der 6. Staatsreform wird auch die Zuständigkeit für die Industrielehre direkt an die
        DG übertragen. Wir möchten die Industrielehre zumindest kurzfristig in ihrer
        bestehenden Form beibehalten. Mittelfristig sollte aber vor dem Hintergrund der

                                                                                              14
geringen Teilnehmerzahlen über eine Neuorganisation nachgedacht werden. Damit
     könnte die Attraktivität dieses Ausbildungssystems gesteigert werden.

4.3.2. Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfenpolitik

     Die Beihilfen für die Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer müssen ausreichend
     zur Verfügung stehen, um der stetig schnelleren technischen und allgemeinen
     Entwicklung in den Betrieben Rechnung zu tragen. Dazu müssen alle bestehenden
     Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Die entsprechende Betriebszelle des
     ADG sollte dahingehend verstärkt arbeiten, um adäquate Möglichkeiten empfehlen zu
     können. Davon unabhängig sollte das Angebot an Weiterbildungen in deutscher
     Sprache (z.B. bei den Sektorenfonds) in Belgien ausgebaut werden.

     Ein aus unserer Sicht wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualifikation der
     Arbeitnehmer und zum Erhalt von Arbeitsplätzen ist der bezahlte Bildungsurlaub. Um
     dieses Instrument bestmöglich nutzen zu können, fordern wir ein klares und einfaches
     Regelwerk zur Gewährung des Bildungsurlaubs. Das System des bezahlten
     Bildungsurlaubs sollte im gleichen Zuge auf alle Teilzeitbeschäftigten ausgeweitet
     werden. Die Übertragung der Zuständigkeit für den bezahlten Bildungsurlaub an die
     Regionen bietet eine gute Gelegenheit dieses zu überprüfen. Wir fordern in diesem
     Zusammenhang, dass die anerkannten Ausbildungen einen direkten Bezug zur
     Arbeitswelt haben müssen. Darunter fallen sicherlich die Gewerkschaftsschulungen, die
     deshalb weiter für den bezahlten Bildungsurlaub Anerkennung finden müssen.

     Die schon lange geforderte berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer im
     Schichtdienst muss konkret umgesetzt werden. Die per Dekret geschaffene
     Möglichkeit, Zeiten von Kurzarbeit zur Weiterbildung des Personals zu nutzen, sollte
     mit Leben gefüllt werden.

     Speziell für Jugendliche gibt es den Starter- und Praktikumsbonus. Wir befürworten
     diese aus unserer Sicht gute und korrekte Maßnahme. Die bisherige Praxis schließt
     allerdings die immer größer werdende Gruppe der über 18-jährigen Neueinsteiger in
     die Lehre aus. Deshalb schlagen wir eine Öffnung dieses Systems für Lehrlinge über 18
     Jahren vor. Mittelfristig sollte das System des Starter- und Praktikumsbonus einer
     Überprüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst werden.

     Die bestehenden Weiterbildungsangebote für Arbeitsuchende müssen ebenfalls
     geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Eine Neuorientierung von beruflichen
     Aus- und Weiterbildungen muss vor dem Hintergrund der „kritischen Berufe“
     stattfinden. So könnten beispielsweise die Weiterbildungen des Arbeitsamtes der DG
     (ADG) ausgeweitet werden. Ebenfalls sollte auf Ebene der Autonomen Hochschule der
     DG geprüft werden, für welche Lehrangebote ein langfristiger genügender Bedarf auf
     Ebene der DG besteht. Die offizielle Liste der kritischen Berufe wird derzeit noch auf
     nationaler Ebene erstellt. Deshalb fehlt ihr für eine gezielte Beschäftigungspolitik der
     DG der notwendige Bezug. Diese Liste entspricht nämlich nicht hundertprozentig der
                                                                                             15
vom ADG ermittelten Berufsliste, sondern der um die vom ADG ermittelten Studien
        ergänzten Liste der Fédération Wallonie-Bruxelles. So können dort Berufe auftauchen,
        die in der DG entweder gar nicht vorhanden sind oder aber über genügend Nachwuchs
        verfügen. Wir Sozialpartner regen deshalb an, ein neues Werkzeug zur Ermittlung der
        kritischen Berufe in der DG zu erarbeiten. Es sollte in den Regelungen zur Freistellung
        von den Verfügbarkeitsverpflichtungen auch die Möglichkeit vorgesehen werden, ein
        Studium oder eine Ausbildung in einem kritischen Beruf der Nachbarregionen
        anerkannt zu bekommen. Da wir auch für die Bewohner dieser Regionen eine solche
        Möglichkeit zur Anerkennung wünschen, muss eine Konzertierung zwischen den
        verschiedenen Teilstaaten stattfinden. Damit würde durch Ausbildung die Mobilität der
        Arbeitsuchenden zwischen den Regionen gefördert. Allerdings wird mit dem neuen
        Finanzierungsgesetz der Regionen eine finanzielle Beschränkung für die Freistellungen
        eingeführt. Macht die Anzahl der freigestellten Tage mehr als 12% der insgesamt
        entschädigten Tage der Arbeitsuchenden aus, muss die Region dem Föderalstaat einen
        Ausgleich zahlen. Diese Beschränkung bremst größere Bildungsinitiativen aus. Hier
        sehen wir bedeutenden Diskussionsbedarf.

        Vor dem Hintergrund der Überprüfung der aktiven und passiven Verfügbarkeit der
        Arbeitsuchenden sehen wir die öffentliche Hand in der Pflicht, parallel zur Überprüfung
        genügend korrekte und dem Bedarf angepasste Ausbildungsangebote bereit zu stellen,
        um den Arbeitsuchenden zu helfen, fit für den Arbeitsmarkt zu werden, statt der
        bisherigen oftmals festgestellten „stumpfen“ Ausschlusspolitik.

4.4. Solidarregion DG

   4.4.1. Die Gesundheitspolitik

        Die medizinische Versorgung muss für alle Bürger in der DG gewährleistet bleiben. Dies
        gilt umso mehr für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Vor diesem Hintergrund ist die
        im Juli 2013 beschlossene Abänderung der Regelung der Bereitschaftsdienste der
        Hausärzte absolut inakzeptabel. Die neue Regelung kann dazu führen, dass den Bürgern
        der DG ein Bereitschaftsdienst in ihrer Muttersprache verwehrt bleibt und ihnen
        unzumutbare Fahrstrecken zum diensttuenden Arzt auferlegt werden.

        Das IZOM-Abkommen, das die grenzüberschreitende fachärztliche Versorgung in der
        gesamten Euregio-Maas-Rhein regelt, soll unserer Meinung nach fortgeführt werden.

        Die Krankenhäuser in der DG sollten sich auf bestimmte, miteinander abgesprochene
        medizinische Schwerpunkte spezialisieren, um doppelte Anstrengungen im selben
        Bereich zu vermeiden. Für Behandlungen, die in den beiden Krankenhäusern der DG
        nicht durchgeführt werden können, müssen verstärkt Kooperationen mit auswärtigen
        Krankenhäusern eingegangen werden. Wir weisen darauf hin, dass beide Standorte
        bereits aktuell mit der Finanzierung zu kämpfen haben und in den kommenden Jahren
        vor großen Herausforderungen stehen. Es gilt auf nationaler, regionaler und
        gemeinschaftlicher Ebene für den Erhalt „kleiner Strukturen“ zu kämpfen.

                                                                                             16
Weiteren Handlungsbedarf sehen wir bei den Altenpflegeheimen. Die DG braucht
     mehr bezahlbare und angepasste Unterbringungsmöglichkeiten für betreuungs- oder
     pflegebedürftige Menschen. Zusätzlich müssen adäquate Ausbildungsmöglichkeiten
     z.B. für Pflegehelfer gewährleistet sein.

4.4.2. Die Familienpolitik

     Das gesamte Dienstleistungsangebot für Familien sowie deren Kostenstruktur muss
     einmal generell überprüft werden.

     Trotz der geleisteten Anstrengungen im Bereich der Kinderbetreuung in der DG sind
     wir weiterhin von einem Bedarf an zusätzlichen auch arbeitsnahen
     Betreuungsmöglichkeiten überzeugt (insbesondere für Kinder bis zum dritten
     Lebensjahr). Es fehlt zudem an Reserven für kurzfristigen Betreuungsbedarf und für
     Arbeitnehmer im Schichtdienst.

     Die Familienzulagenpolitik muss geprüft und an die DG angepasst werden. Die
     Vorarbeit zu Maßnahmen aus diesem Politikbereich findet derzeit unter Beteiligung der
     Sozialpartner in der AG Familienzulagen statt. Der Endbericht dieser AG wird Ende
     dieses Jahres veröffentlicht und einige Maßnahmenvorschläge und Grundsätze
     enthalten.

4.4.3. Die Seniorenpolitik

     Grundsätzlich müssen betreuungs- und pflegebedürftige Personen unserer Meinung
     nach im vertrauten Umfeld betreut werden können. Angebote, Hilfestellungen und
     Fördermöglichkeiten für Menschen, die zu Hause betreut werden können, müssen
     ausgebaut und finanziert werden.

4.4.4. Die Sozialpolitik

     Der Bekämpfung der Armut, insbesondere der Kinderarmut, muss höchste Priorität
     eingeräumt werden. Aus einer Studie des Roten Kreuzes aus dem Jahr 2007 geht
     hervor, dass geschätzt jedes 8. Kind in der DG von Armut betroffen ist. Dieses Übel der
     Gesellschaft muss entschlossen bekämpft werden. Wir befürworten deshalb die
     geplante Zusammenlegung verschiedener Dienste (z.B. PMS-Zentren, Dienst für Kind
     und Familie,…) zu einer Struktur und erhoffen uns davon einen Qualitätssprung. Die
     Bekämpfung der Armut darf sich aber nicht auf die regelmäßige Veröffentlichung einer
     Armutsberichterstattung beschränken.

     Auf einer anderen Ebene produzieren bestimmte Regelungen der
     Arbeitslosengesetzgebung zunehmend Armut und belasten, neben den direkt
     Betroffenen, die Gemeinden und Sozialhilfezentren über Gebühr. Diese Regelungen
     müssen auf den Prüfstand gestellt werden.

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4.4.5. Die sozio-professionelle Eingliederungspolitik

     Bevor ein neues, durch öffentliche Mittel finanziertes Projekt genehmigt wird, muss
     generell geprüft werden, ob dieses auch innovativ ist und nicht bereits seit langem in
     der einen oder anderen Form mit Unterstützung des ESF durchgeführt und finanziert
     wird. Für Projekte ab einem gewissen Umfang schlagen wir eine verpflichtende Kosten-
     Nutzen-Rechnung bereits im Rahmen der Projektplanung und Antragstellung vor. Zur
     Konsolidierung von strukturell wichtigen Projekten, z.B. von Ausbildungsmaßnahmen,
     muss auch über eine Finanzierung durch Eigenmittel der DG nachgedacht werden.

     Im Rahmen von Praktika und Anstellungen von Personen aus Risikogruppen sollten
     sowohl die Betriebe bei der Arbeitsmarktintegration dieser Personen, als auch die
     Praktikanten kompetent von Arbeitsplatzassistenten (Jobcoaches) begleitet und
     unterstützt werden.

     Wie bereits gesagt, werden die von der Föderalregierung geplanten sozio-
     ökonomischen Reformen wie z.B. die Begrenzung des Eingliederungseinkommens und
     des Arbeitslosengelds direkte Auswirkungen auf die Haushalte der ÖSHZ haben und
     diese stark belasten. Um den ÖSHZ die Möglichkeit zu lassen, die
     Eingliederungseinkommensempfänger in den Arbeitsmarkt integrieren zu können,
     müssen die Mittel der bisherigen Begleitprogramme zumindest kurzfristig weiter zur
     Verfügung gestellt werden. Mittelfristig sollten diese Programme auf den Prüfstand
     gestellt und gegebenenfalls optimiert werden.

     Nach unserer Einschätzung haben die lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA) aufgrund
     ihrer Stabilisierungsfunktion und der Schaffung von Perspektiven für ihre Beschäftigten
     durchaus ihre Daseinsberechtigung. Perspektivisch bieten sich langfristig zwei
     Möglichkeiten zur Fortführung des LBA-Systems:
     - Die Auflösung der LBA und die Integration gewisser dieser Tätigkeiten in das DLS-
       System;
     - Eine administrative Vereinfachung der LBA durch die Zusammenlegung der LBA im
       Norden der DG (eine LBA im Süden, eine LBA im Norden).

     Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stellen einen weiteren wichtigen
     Eingliederungsweg dar. Den Großteil machen die BVA-Kräfte aus. Unserer Ansicht nach
     ist die Problematik rund um die BVA-Stellen sehr komplex. Dennoch möchten wir hier
     die Wichtigkeit dieser Maßnahme unterstreichen. Eine weitere Umwandlung von BVA
     geförderten Kaderstellen in strukturelle Stellen ist wünschenswert.

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4.5. Lebensregion DG

   4.5.1. Die Wohnungsbaupolitik

        Angesichts der Spannungen auf dem hiesigen Haus- und Wohnungsmarkt müssen
        dringend Maßnahmen ergriffen werden. Ein direktes Einwirken auf die Preise (Miet-,
        Kauf-, Grundstückspreis) außerhalb von Zuschusssystemen bei privatem
        Wohneigentum halten wir aber für schwer durchführbar, da es sich dort um privates
        Eigentum handelt. Die Auszahlung von Prämien muss ganz klar im Rahmen der
        vorhandenen Mittel geschehen. Im Vorfeld sollten Prämiensysteme im benachbarten
        In- und Ausland studiert werden. Es ist wichtig, attraktiven und bezahlbaren Wohnraum
        für junge Familien zu schaffen, mit dem dazugehörigen Dienstleistungsangebot wie z.B.
        Kinderbetreuung, Nachhilfe usw. Es ist uns darüber hinaus wichtig, dass alle Bürger
        (ungeachtet ihrer Nationalität, Herkunft, politischen und ideologischen Überzeugung,
        etc.) Zugang zu diesen Wohnungen haben.

        Der Wohnpark in der DG, insbesondere der soziale Wohnpark, muss modernisiert und
        an die neuesten Normen angepasst werden. Es sollte ein verbessertes Prämien- und
        Sozialkreditsystem geschaffen werden, um Menschen mit mittlerem Einkommen den
        Erwerb eines Eigenheimes zu ermöglichen. Nach Ansicht der Sozialpartner muss der
        Pluralismus, d.h. eine breite Zusammensetzung aus den gesellschaftlich relevanten
        Kräften in den Verwaltungsräten der Wohnungsbaugesellschaften erhalten bleiben.
        Die eigenständigen sozialen Immobilienagenturen müssen bestehen bleiben können.
        Weitere Anregungen finden sich im Endbericht der AG Wohnungsbau, in der auch die
        Sozialpartner aktiv mitgearbeitet haben.

   4.5.2. Die Raumordnungspolitik

        Die Raumordnungspolitik in der DG muss bürger- und unternehmensfreundlich
        gestaltet werden. Deshalb muss sie flexibler und weniger schwerfällig gestaltet werden.
        In den ländlichen Räumen und innerhalb von Dörfern muss die Niederlassung von
        gewerblichen Aktivitäten (Handel, Handwerk, Herstellung), die nur eine begrenzte
        Flächennutzung benötigen sowie keine Lärm-, Umwelt- oder Geruchsbelastung
        darstellen, möglich bleiben. Auch der ansässigen Bevölkerung muss eine Perspektive
        für Leben und Arbeiten im ländlichen Raum gegeben und trotz alledem deren
        Lebensqualität gesichert werden. Es muss gegebenenfalls eine monetäre und/oder
        logistische Förderpolitik eingeführt werden, die dem Einzelhandel und den
        Dienstleistungsbetrieben, insbesondere den verbrauchernahen Versorgungsprodukten
        und -diensten, Möglichkeiten der Ansiedlung bzw. Erweiterung von Geschäftsvorhaben
        auch in kleineren Orten bieten, die aber in ihrer Größe und Versorgungsbestimmung in
        einem angemessenen Verhältnis zum Ort stehen. Positiver Nebeneffekt ist die
        Wahrung der Attraktivität der Dörfer als Lebensraum. Großflächige
        Einzelhandelseinrichtungen sind einer besonderen Betrachtungsweise zu unterziehen

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