Präsidialmail Oktober 2020 - Referendum zum Covid-19-Gesetz

 
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Präsidialmail Oktober 2020 - Referendum zum Covid-19-Gesetz
Präsidialmail Oktober 2020
Liebe Freunde und Mitglieder der EDU Kanton St. Gallen

Referendum zum Covid-19-Gesetz
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich in meinen letzten beiden Präsidialmails einer
Verwechslung aufgesessen bin: Ich hatte das Referendum gegen SwissCOVID, also die
Verwendung der SwissCovid-App - eine Überwachungs-App zur Feststellung von Kontakten mit
ansteckten Personen mit Corona – empfohlen im Kampf gegen eine mögliche Zwangsimpfung.
Ich meinte aber ein Referendum gegen das dringliche Covid-19-Gesetz, welches erst am 6.
Oktober lanciert wurde. Dieses konnte auch nicht vorher ergriffen werden, weil das endgültige
Gesetz zuerst in der Bundesversammlung verabschiedet werden musste.

Das bedaure ich sehr und ich möchte mich für diesen Fehler in aller Form entschuldigen!

Erst jetzt kann das vom Bundesparlament beschlossene Covid-19-Gesetz, also das sofort in
Kraft tretende - wenn auch befristete - dringliche Bundesgesetz mit dem Referendum
unterstützt werden. Das Referendum wendet sich gegen den Lockdown in seiner Pauschalität
sowie das begleitende Notrecht, welches den Sozialstaat – auch mit der Kultur- und
Medienförderung - massiv ausbaut, verfassungsmässige Freiheitsrechte gravierend verletzt
sowie eine Impfpflicht für viele Personen bringen könnte:

https://covid19-referendum.ch/unterschriftenbogen

 Achtung: Es gibt verschiedene Unterschriftenbögen, etwa von Bürger für Bürger oder
«Freunden unserer Verfassung», aber man darf nur einmal unterschreiben!

Great Barrington Erklärung
Dann gibt es Epidemiologen für Infektionskrankheiten wie Dr. Martin Kulldorff, Professor of
medicine at Harvard University oder Dr. Sunetra Gupta, Professor at Oxford University und Dr.
Jay Bhattacharya, Professor at Stanford University Medical School, sowie weitere namhafte
Wissenschaftler im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, die ernste Bedenken
hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der vorherrschenden COVID-19-Massnahmen auf
die physische und psychische Gesundheit äussern und einen Ansatz empfehlen, den sie
gezielten Schutz (Focused Protection) nennen.

Diese Wissenschaftler rufen dazu auf, ihre Great Barrington Erklärung

https://gbdeclaration.org/die-great-barrington-declaration/

mitzutragen und mit Ihrer Unterschrift den Regierungen dieser Welt damit klarzumachen: So
geht’s nicht mehr weiter!

Die Wissenschaftler kommen politisch sowohl von links als auch von rechts und aus der ganzen
Welt und haben ihre berufliche Laufbahn dem Schutz der Menschen gewidmet. Sie weisen die
Regierungen und die ganze Menschheit darauf hin, dass die derzeitige Lockdown-Politik kurz-
und langfristig verheerende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hat. Zu den
Ergebnissen, um nur einige zu nennen, gehören schlechtere Verläufe bei Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, weniger Krebsvorsorgeuntersuchungen und eine Verschlechterung der
psychischen Verfassung – was in den kommenden Jahren zu einer erhöhten Übersterblichkeit
führen wird. Die Arbeiterklasse und die jüngeren Mitglieder der Gesellschaft werden dabei am
Präsidialmail Oktober 2020 - Referendum zum Covid-19-Gesetz
schlimmsten betroffen sein. Schüler von der Schule fernzuhalten, ist eine schwerwiegende
Ungerechtigkeit.

Vortrag zu Corona:
Wie verändert Corona unser Leben?

Vortrag von Dr. Theol. Roland Kleger (Protestantischer Verein)

Samstag, 17. Oktober 2020 um 19.30 Uhr

Seminarcenter Treffpunkt, Etzelstrasse 5, 8730 Uznach

Organisator: EDU Kreispartei See Gaster / Email: mueller.rudolf@hotmail.com

Parolen zu den eidgenössischen und kantonalen
Abstimmungen am 29. November 2020:
Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020

Vorlage 1: (Nein)
Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum
Schutz von Mensch und Umwelt» (BBI 2020 5505).

Der Vorstand der EDU Kanton St. Gallen empfiehlt bei einer Gegenstimme diese Vorlage
abzulehnen. Dass Schweizerrecht weltweit Firmen in anderen Ländern aufgezwungen werden
soll und dabei Firmen mit Hauptsitz in der Schweiz die Unschuld von Geschäftspartnern
beweisen müssen, geht zu weit. Wenn diese Vorlage abgelehnt wird, tritt automatisch der vom
Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag in Kraft, welcher uns ausgewogen erscheint.

Vorlage 2: (Nein)
Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von
Kriegsmaterialproduzenten» (BBI 2020 5509).

Mit einer Gegenstimme empfehlen wir, auch diese Initiative zur Ablehnung. Verbotenes
Kriegsmaterial zu finanzieren, ist schon längst verboten. Die Schweiz hat diverse internationale
Abkommen unterzeichnet, welche sie zu Verantwortung verpflichtet. Schweizer Investoren
würden gegenüber ausländischen benachteiligt und durch diese ersetzt werden. Nicht die
Existenz von Waffen ist ein Kriegsgrund, sondern das Machtstreben von Diktatoren und
Antidemokraten, diese gegen andere Länder einzusetzen.

Kanton St. Gallen:

Vorlage 3: (Ja)
Gesetz über die Gewährung von ergänzenden Krediten und Solidarbürgschaften in Folge
des Coronavirus.

Wegen der ausserordentlichen Lage, hervorgerufen vom Coronavirus, sind viele Unternehmen
und selbständig tätige Personen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die
Kantonsregierung hat, ergänzend zu demjenigen des Bundes, ein kantonales
Unterstützungsprogramm beschlossen. Unternehmen mit Sitz im Kanton können über ihre
Hausbank zu erleichterten Bedingungen einen Kredit bekommen. Es sollen kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) mit höchstens 5 Mio. Fr. jährlichem Umsatzerlös profitieren und bis
250'000 Fr. Kredit erhalten, der Kanton St.Gallen würde dafür bürgen und hat dazu 45 Mio. Fr.
bewilligt. Er hat ausserdem diverse Sofortmassnahmen beschlossen. Zwei Beispiele: Die
Beherbergungsabgabe und die Gastwirtschaftsabgabe für 2020 und 2021 soll entfallen. Für die
Landwirtschaft erfolgt die Auszahlung der Direktzahlungsbeiträge bereits im Mai 2020.

Vorlage 4: (Nein)
Gesetz über Beiträge für familien - und schulergänzende Kinderbetreuung.

Zu dieser Sache hatte die EDU Kanton St. Gallen bereits im Oktober 2019 ausführlich schriftlich
Stellung genommen, als das Gesetz in der Vernehmlassungsphase war. Wir hatten als EDU
insbesondere auf grundsätzliche Dinge hingewiesen, dass Eltern möglichst selbst die
Verantwortung wahr nehmen für ihre Kinder und entscheiden sollen, wie sie Erwerbsarbeit und
Kinderbetreuung aufteilen. Wir sind gegen die angebliche «Familienförderung», die nur darauf
zielt, dass möglichst alle Mütter auswärts arbeiten und darum die Kinder fremdbetreut werden
müssen.

Konkret geht es beim Gesetz um Beiträge, welche der Kanton den polit. Gemeinden auszahlen
will. Sie müssten diese zur Förderung und langfristigen Sicherung ihres Angebots der familien-
und schulergänzenden Kinderbetreuung verwenden. Es soll dadurch insbesondere der von den
Eltern zu bezahlende Betrag gesenkt werden. Die Gemeinden müssten jährlich ein Gesuch
stellen, um in den Genuss des Geldes zu kommen.

Interessant ist der Zusammenhang, dass mehr Steuereinnahmen erwartet werden, weil die
Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Fr. monatlich erhöht wurden. Diese zusätzlichen
Steuereinnahmen sollen nun gezielt wie beschrieben ausgegeben werden.

Mitgliederversammlungen:
EDU Toggenburg und EDU Wil

Am Samstag, 7. November um 9.30 Uhr im Hof zu Wil in Wil finden die beiden
Mitgliederversammlungen in verschiedenen Räumen statt und um 11 Uhr gibt es einen
gemeinsamen Vortrag mit Diskussion mit David Gysel: Organspende – gut für’s Leben?,
siehe Anhang

Anschliessend kann zusammen zu Mittag gegessen werden. Wir freuen uns auf viele
Interessierte.

Die EDU Kanton St. Gallen hat neu eine eigene Facebook Plattform:

https://www.facebook.com/edustgallen        Wir freuen uns über viele Beitritte und Likes!

Mit herzlichen Grüssen

Lisa Leisi, Präsidentin EDU Kanton St. Gallen

Für weitere Auskünfte/An-oder Abmeldung:

Lisa Leisi, Präsidentin EDU Kanton St. Gallen lisa.leisi@edu-schweiz.ch / 071 983 39 49 /
www.edu-sg.ch, sg@edu-schweiz.ch
Corona
Wie verändert COVID-19 unser Leben?
               Vortrag von Dr. theol. Roland
               Kleger (Protestantischer Verein)
               Sam. 17. Oktober 2020
               19.30 Uhr
               Seminarcenter Treffpunkt
               Etzelstrasse 5
               8730 Uznach
               EDU Kreispartei SEE GASTER
               Email: mueller.rudolf@hotmail.com
LAGEPLAN UND PARKPLÄTZE
Organspende -
        gut für‘s Leben?

Vortrag und Diskussion
mit David Gysel,
Theologe & Redaktor ideaSpektrum

Samstag 7. November
11 Uhr
Hof zu Wil
Marktgasse 88                  Kreisparteien
9500 Wil SG                    Wil & Toggenburg
Referendum gegen das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über
   die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur
          Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der
Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59a-66, dass
das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur
Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) der Volksabstimmung unterbreitet werde.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in
eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen
es handschriftlich unterzeichnen.
Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer
Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282
des Strafgesetzbuches.

 Kanton:                                                                     PLZ:          Politische Gemeinde:

   Nr. Name                                     Vornamen                         Genaues           Wohnadresse                         Eigenhändige Kontrolle
          (Eigenhändig und möglichst in Blockschrift!)                         Geburtsdatum        (Strasse und                        Unterschrift (leer
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                     Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 2021 – Achtung: nur eine Gemeinde pro Bogen!
Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ......... Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des
Referendums in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten
Gemeinde ausüben.
                                                       Amtsstempel:        Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson
                                                                            (eigenhändige Unterschrift und amtliche
                                                                           Eigenschaft):

Ort:        ....................................................                                        .....................................................................

Datum: ....................................................                                             .....................................................................

Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt so schnell wie möglich zurückzusenden spätestens jedoch bis 6. Januar 2021 zur
Stimmrechtsbescheinigung an das Referendumskomitee: Referendum Covid-19, Wetti 41, 9470 Buchs. Oder direkt auf Ihrer Stadt-
/Gemeindeverwaltung abgeben

                               Weitere Unterschriftenlisten und Informationen erhältlich bei:
    Referendum COVID-19, Wetti 41, 9470 Buchs, 081 633 122 6, www.covid19-referendum.ch, info@covid19-referendum.ch

                                                               Besten Dank für Ihre finanzielle Unterstützung:
  PC-Konto: 85-605923-9 CHF | IBAN: CH19 0900 0000 8560 5923 9 | BIC: POFICHBEXXX | BEZEICHNUNG: Netzwerk Impfentscheid Referendum
Warum das Referendum unterschreiben?
Nach dem erfolgreichen Referendum kommt es zur Volksabstimmung. Dies bedeutet endlich eine
umfassende öffentliche Diskussion, in welcher alle Parteien und Meinungen angehört werden
müssen. Es gibt viele Argumente, warum das Referendum gegen das COVID-19 Notgesetz unterstützt
werden sollte. Für das Netzwerk Impfentscheid sind die beiden folgenden Argumente äusserst
wichtig:

Impfungen
Bei der COVID-19 Impfung handelt es sich um eine neuartige mRNA-Impfung, welche
 unkontrollierbar in die Gene eingreift – die Folgen sind von niemandem vorhersehbar!
 in einem Schnellverfahren ohne Haftung für den Hersteller bei Schäden (der Staat/das Volk haftet–
  die Pharmaindustrie kassiert) eingeführt werden soll, vorbei an allen wissenschaftlichen und
  juristischen Vorgaben – weshalb von einem gefährlichen Schnellschuss im doppelten Sinne
  gesprochen werden muss!
 anscheinend die einzige Möglichkeit sei, damit die alte Normalität vor Corona wieder hergestellt
  werden kann. Natürliche Alternativen zur Stärkung der Immunlage sind vorhanden und wirkungsvoll,
  werden aber unterdrückt, um den Umsatz der neoliberalen Globalplayer zu fördern.
 sicherlich nicht die einzige mRNA-Impfung bleiben wird, da diese Technik die Grundlage für weitere
  Impfungen darstellt. Und sich in den Genen herumpfuschen lassen, will wohl kaum jemand bewusst!
 diese mRNA Impfung ein gross angelegter Feldversuch ist, mit nicht absehbaren Folgen für die
  Volksgesundheit, inklusive Kostenübernahme der Schäden durch das Volk!

Gesundheitliche Selbstbestimmung
Durch die Umsetzung der COVID-19 Notverordnungen vom 16. März 2020 hat sich der Bund über das
Gesetz, das Parlament und den Souverän gestellt, was bedeutet,
 dass die (gesundheitliche) Selbstbestimmung in vielen Bereichen behindert, verhindert oder gar
  verboten wurde und mit dem COVID19-Notgesetz aufrechterhalten wird.
 dass der freidenkende und gesundheitlich selbstbestimmte Mensch gezwungen werden kann,
  Massnahmen über sich ergehen zu lassen, welche er in einer normalen Lage nie zulassen würde.
 dass der Bund, zumindest beeinflusst von der WHO, der Pharmaindustrie und der weltweiten
  Grossfinanz, weitere Massnahmen gegen die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des
  Menschen vereinfacht einführen und deren Umsetzung für obligatorisch erklären kann.
 dass eine obligatorische Impfung für Mitarbeiter im Gesundheitswesen einen (in)direkten Impfzwang
  darstellen wird – bei Ablehnung der Impfung besteht die Gefahr des Verlustes der Anstellung!

Unterstützung
Dieses Referendum braucht Ihre Mithilfe! Diese kann folgendermassen aussehen:
    Sammeln von Unterschriften: weitere Unterschriftenbogen können im Internet heruntergeladen
     oder bestellt werden
    Finanziell unterstützen: Spenden sind herzlich willkommen (Konto siehe Vorderseite)
    Mithelfen: Bitte kontaktieren Sie uns: info@covid19-referendum.ch

Unterschreiben Sie noch heute und verbreiten Sie dieses Referendum an all Ihre Kontakte. Denn es
geht hier nicht um die Grundfrage „Impfen – Ja oder Nein?“, sondern um unsere zukünftige
Volksgesundheit, unsere Freiheit und die gesundheitliche Selbstbestimmung. Danke!
Besten Dank
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