Programm 2019 - FBB Fortbildung für Betreuerinnen und ...
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Seminarprogramm 2019 Informationen zum Seminarprogramm 2019 Farbmarkierung Für Ihre Orientierung — Sie können so schneller erkennen, welche Themen für Sie interessant sein könnten. Es handelt sich um orientierende Angaben zur Schwerpunktsetzung. Die Buchstabenmarkierung dient dem Schwarz-Weiß Ausdruck. B Seminare - geeignet für Betreuer*innen (in vielen Fällen auch für Vormünder) BTS Seminare - geeignet für Fachkräfte aus Betreuungsbehörden M Seminare - geeignet für Fachkräfte im Migrationsbereich und Vormünder S Seminare - geeignet für Fachkräfte in der Jugendhilfe und Vormünder Referentinnen und Referenten 2019 Arnold, Sabine - Allersberg Lütgens, Kay – Hamburg Heilpraktikerin f. Psychotherapie / Dipl.Betriebswirtin (FH) Rechtsanwalt / Verbandsjurist BdB e.V. / Fachbuchautor / Dozent Barthold, Nico - Dresden Peter, Ursula – Regensburg Bachelor of Laws (LL.B), Studium der Sozialverwaltung / Amts- Dipl.-Sozialpädagogin (FH) / Systemische Beraterin (DGSF), vormund / Dozent Coach und Supervisorin Bender, Dominik - Frankfurt Dr. Pollet, Rainer – Nürnberg Rechtsanwalt Arzt / Gutachter für Betreuungsgerichte Bethke. Maria - Gießen Reck, Christoph – Nürnberg Asylverfahrensberaterin Diplom – Sozialpädagoge (FH)/ Supervisor DGSv/ Mediator - BM Chauvistré, Ralph - Emmelsbüll-Horsbüll Prof. Dr. Scheulen, Andreas – Nürnberg Diplom Rechtspfleger / Nachlasspfleger / Testamentsvollstre- Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht / Dipl.- cker / Dozent Verwaltungswirt / Dozent Evang. Hochschule Nürnberg Deinert, Horst – Duisburg Prof. Dr. Schwarzer, Wolfgang - Köln Dipl.-Verwaltungswirt / Sozialarbeiter / Fachbuchautor Psychiater / Psychotherapeut / Dozent Kath. Fachhochschule Köln / Fachbuchautor Fillsack, Uwe – Münster Dipl.-Sozialarbeiter / Organisator (IHK) / Berufsbetreuer/ Spanl, Reinhold– Starnberg Verfahrenspfleger / Unternehmensberater (KMU) / Dozent ehem.Dozent Fachhochschule f. Verwaltung u. Rechtspflege / Fachbuchautor Frisch, Stefan – Fürth Unternehmensberater / Trainer / Keynote-Speaker / Fachbuchautor Trautmann, Christian – Nürnberg Diplom Rechtspfleger Katzy, Cornelia – Nürnberg Rechtsanwältin Türk, Ali - Hannover Geschäftsführer Institut für transkulturelle Betreuung Kästner, Christian - Haldensleben (Betreuungsverein) e.V. Diplom-Sozialpädagoge (FH)/ Mediator / Suchtberater / Berufs- betreuer / Berufsvormund Walter, Jens – Nürnberg Diplom Sozialpädagoge (FH) / Coach und Supervisor (DGSv) Krüger, Susanne – Mannheim Diplom-Betriebswirtin (BA), Rechtliche Betreuerin, Referentin Walther, Guy – Frankfurt der Erwachsenenbildung Stellvertr. Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main / Fachbuchautor Dr. Lindstedt, Lothar – Donauwörth Arzt / Dipl.-Psychologe Wild, Anne-Margret – Nürnberg Dipl.Päd.(Univ.) / Heilpraktikerin für Psychotherapie / Person- zentrierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (GwG) 2
Seminarprogramm 2019 BTG 19/1 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 1: Einführung in das Betreuungsrecht Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen B BTS Im 1. Modul werden die Grundlagen der Betreuungsarbeit dargestellt. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Betreuungsrechtes. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen ist für eine erfolgreiche Betreuertätigkeit un- abdingbar. Weiterhin werden die tatsächlichen praktischen Abläufe dargestellt und erläutert. Behandelt werden zudem die Vorsor- gevollmacht und die Patientenverfügung. Arbeitsschwerpunkte u.a.: − Gesetzliche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung − Abgrenzung der Betreuung zur Vorsorgevollmacht − Umfang der Betreuung, Aufgabenkreise − Pflichten des Betreuers, Genehmigungspflichten − Unterbringung und Zwangsbehandlung − Vermögensbetreuungsrecht − Bericht und Rechnungslegung − Vergütungsrecht Montag, 04.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/2 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 2: Rechtliche Grundlagen des SGB I, II und XII Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen B BTS Viele Betreute beziehen Sozialleistungen. Um als Betreuer*in erfolgreich zu sein, bedarf es der Kenntnisse des Sozialversicherungsrechts, insbesondere der Regelungen des Sozialgesetzbuches II und des Sozialgesetzbuches XII sowie der verfahrensrechtlichen Regelungen bis hin zur Durchführung des Widerspruchs- und Klageverfahrens vor den Sozialgerichten. Betreuer*innen muss die rechtliche Ausgestaltung bekannt sein. Das Modul stellt die wesentlichen Inhalte anhand der gesetzlichen Vorschriften und in Fallbeispielen dar. Arbeitsschwerpunkte u.a.: − Das Sozialrechtliche Verwaltungsverfahren (Örtliche Zuständigkeit, Beteiligte, Antrag, Beratungspflicht, Kostenfreiheit u.a.) − Antrag, Widerspruch, Klage vor dem Sozialgericht − SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II): Voraussetzung, allg. Grundsätze, Leistungsbestandteile, Pflichten u.a. − SGB XII – Sozialhilfe: Voraussetzung, allg. Grundsätze, verschiedene Leistungsarten und - bestandteile, Pflichten u.a. − Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe in Einrichtungen, ambulante Hilfen u.a. Dienstag, 05.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/3 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 3: Vermögensverwaltung in der rechtlichen Betreuung Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen B BTS Die Vermögensverwaltung, bzw. die Regelung finanzieller Angelegenheiten ist wesentlicher Bestandteil der meisten Betreuungsfälle. Kenntnisse im Vermögensbetreuungsrecht sind daher unverzichtbar und werden in diesem Seminar intensiv erarbeitet. Der Referent stellt die umfassenden Aufgaben von Betreuer*innen, die bei der Verwaltung des Vermögens der Betreuten anfallen, anhand der gesetzlichen Grundlagen und praktischer Fallbeispiele dar. Arbeitsschwerpunkte u.a.: − Pflichten des Betreuers in der Vermögensverwaltung, Genehmigungspflichten − Haftung und Verantwortung des Betreuers gegenüber Betreuungsgericht, Sozialleistungsträgern, Erben − Geldanlage und Mündelsicherheit − Grundbesitz und andere Vermögenswerte − Einwilligungsvorbehalt, nichtige Rechtsgeschäfte, Rückabwicklung − Rechnungslegung und Vermögensverzeichnis − Vermögen und Erbangelegenheiten Montag, 11.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 3
Seminarprogramm 2019 BTG 19/4 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 4: Organisation und rechtliche Voraussetzungen der Betreuertätigkeit Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen und Stefan Frisch B BTS Im 4. Modul werden die organisatorischen und weiteren rechtlichen Voraussetzungen der beruflichen Betreuertätigkeit und Selbstständigkeit besprochen und erarbeitet, wobei der Ko-Referent Stefan Frisch, als Unternehmensberater, Keynote-Speaker, Moderator u.a., den Schwerpunkt auf die Gestaltung der eigenen Selbstständigkeit von Berufsbetreuer*innen legt. Arbeitsschwerpunkte u.a..: − Organisation eines Betreuungsbüros − Effiziente Abläufe − technische Hilfsmittel − steuerliche Fragen − Einstellung von Arbeitnehmer*innen − Organisation der Fristen, die im Verwaltungsverfahren und den jeweiligen Rechtsgebieten einzuhalten sind − Umgang mit Ämtern und Behörden Dienstag, 12.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/5 | Wohnungsverwahrlosung - zwischen selbstbestimmtem Lebensstil und Unterbringung - praktisches Vorgehen bei Wohnungsverwahrlosung Referent: Dr. med. Dipl.-Psych. Lothar Lindstedt B BTS Von ambulanten, psychosozialen und anderen aufsuchenden Diensten wird das Phänomen der Wohnungsverwahrlosung oft diffus als „Vermüllung“ oder „Messie-Syndrom“ beschrieben. In dem Seminar wird dargestellt und gemeinsam erarbeitet, welche begrifflichen Abgrenzungen zu treffen sind, ob es sich um ein Krankheitsbild, ein Syndrom oder nur um ein Symptom verschiedener Erkrankungen handelt. Wie sind Ursachen und Merkmale zu unterscheiden? Welche Reaktionen sind angemessen, wirkungsvoll und fachlich gerechtfertigt? Welche Handlungsentscheidungen in der Bandbreite zwischen Tolerierung eines selbstbestimmten Lebensstils und Zwangsunterbringung sind zu treffen? Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es? Mit welchen Auswirkungen auf die Betroffenen selbst ist zu rechnen? In Falldiskussionen werden die Praxis-Erfahrungen der Teilnehmenden mit den neu gewonnenen Erkenntnissen in Beziehung ge- setzt. Donnerstag, 14.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/6 | Die Borderline-Persönlichkeitsstörung und Erziehungsfähigkeit Referent: Dr. med. Dipl.-Psych. Lothar Lindstedt B BTS J Fortsetzung/Vertiefung des Seminars aus 2018 „Die Borderline-Persönlichkeitsstörung: Einen Pudding kann man nicht an die Wand nageln“. Beim Jugendamt oder Betreuer*innen ist besonderer Wert auf die Problematik mit Angehörigen und da speziell mit Kindern der Betroffenen zu legen. Zusätzlich wird das Konzept der Erziehungsfähigkeit in der Literatur dargestellt und in Beziehung gesetzt zur allgemeinen Problematik der Kinder von psychisch kranken Eltern. Vor allem das bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen angewandte Wirkungsmodell aus der Bindungstheorie steht dabei im Vordergrund. Daraus erwachsen Übungen und Beispiele für den konkreten Umgang im und Maßnahmen für den Alltag. Freitag, 15.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 4
Seminarprogramm 2019 BTG 19/7 | Anfang und Ende der Betreuung (Einsteigerthema) Referent: Horst Deinert B BTS Zu Beginn und am Ende der Betreuung fallen eine Reihe von Handlungspflichten an, die gegenüber den unterschiedlichen Beteiligten bestehen. Hier sollen Sie systematisch erläutert und auf Besonderheiten hingewiesen werden. Anfang der Betreuung: − Kontaktaufnahme mit dem Betreuten – Wohnungszutritt, Kommunikationsprobleme, Zugriff auf Unterlagen und Konten − Kontaktaufnahme mit dem Betreuungsgericht – insbesondere dem Rechtspfleger – Erwartungen bzw. Berichterstattung, Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung − Kontaktaufnahme zu anderen Gerichten / Behörden: Auswirkungen auf die Handlungs-/Prozessfähigkeit; Kontakt zum Gerichtsvollzieher − Kontaktaufnahme zu anderen Personen: Vermieter, Arbeitgeber, Banken, Ärzte, Pflegepersonal: Datenschutzfragen / Vertraulichkeit, Authentifizierung, Schweigepflichten Ende der Betreuung: − Vermögensherausgabe an den Ex-Betreuten / Erben /Nachfolgebetreuer*innen − Schlussrechenschaftspflichten gegenüber den Vorgenannten sowie dem Betreuungsgericht; Verzicht auf formelle Schlussrechnung − Entlastungserklärung / Haftungsverzicht /Genehmigungspflichten − Notgeschäftsführung / Bestattung des verstorbenen Betreuten /steuerrechtliche Pflichten − Benachrichtigung anderer Stellen − Aktenaufbewahrung Donnerstag, 21.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/8 | Steuerrechtliche Fragen für Betreute und Betreuer*innen Referent: Horst Deinert B Nicht erst seit der neuen Rentenversteuerung stellt sich für Betreuer*innen die Frage, wann sie für ihre Betreuten steuerer- klärungspflichtig sind und welche Rechtsfolgen bei Verletzungen dieser Pflichten drohen können. Das Seminar soll helfen, die wichtigsten Zweifelsfragen zu klären und soll auch Grundzüge der eigenen Steuerpflicht als ehrenamtliche(r) und berufliche(r) Betreuer*in darstellen. Hierbei spielen auch die steuerrechtlichen Neuregelungen sowohl für ehrenamtliche Betreuer*innen (Einkommensteuerpflicht der Aufwandspauschale) als auch für Berufsbetreuer*innen (Umsatzsteuerpflicht) mit Gesetzes- änderungen und höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung der letzten Zeit eine Rolle. Themen: − Betreuer*innen als gesetzliche Vertreter gegenüber Steuerbehörden (§ 34 Abgabenordnung) − Abgrenzungsfragen, die sich aus Aufgabenkreis, Einwilligungsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit des Betreuten und tatsächlicher Informationsgewinnung der Betreuer*innen ergeben − Betreuerpflichten und Eigenhaftung (§ 69 AO) sowie Steuerstrafbarkeit − Selbstanzeige und Fremdanzeige und Auswirkungen − Handlungsfähigkeit des Betreuten im Steuerverfahren (§ 79 AO) und Auswirkung einer Betreuerintervention − Verfahrensrechtliche Pflichten im Steuerverfahren; Bekanntgabe von Steuerbescheiden, Fristen − Grundzüge Einkommenssteuer für Betreute, insbesondere Rentenbesteuerung, Kapitalerträge (auch im Ausland), Kosten der Betreuer*innen, Freibeträge bei Behinderung und Krankheit − Andere für Betreute wichtige Steuerarten, insbes. Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer − Andere wichtige Steuerarten, insbes. Gewerbe- und Umsatzsteuer (incl. aktueller Problematik der mögl. Umsatzsteuerfreiheit) − Steuerpflicht der Aufwandspauschale (§§ 3, 18, 22 EStG) − Randfragen (Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft, Berufsgenossenschaft) Freitag, 22.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 5
Seminarprogramm 2019 BTG 19/9 | Wege aus/in der Chronizität – Betreuung von Dauerklient*innen Referent: Christoph Reck B BTS In der psychosozialen und der psychiatrischen Arbeit haben Helfer*innen eher mit chronischen Problemen als mit krisenhaften Situationen zu tun. Chronizität kann man sowohl als Stabilität als auch als Stagnation verstehen. Oft werden chronische Probleme von beiden Seiten als sehr belastend erlebt. Sie kehren wieder, sind immer da, die Hoffnung auf eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation geht mehr und mehr verloren. Arbeitsschwerpunkte: − Erkennen von Chronizität − Wie kann Hoffnung aufrechterhalten werden, ohne dass Veränderungen sichtbar sind? − Was tun, wenn kein Veränderungswunsch formuliert wird? − Chronizität und psychische Erkrankung − Wann sollen/können Klienten*innen verabschiedet werden? − Eigener Erfahrungshintergrund − Stressbewältigung – Psychohygiene Donnerstag, 28.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/10 | Personzentrierte Arbeitsweisen in der Kinder- und Jugendhilfe Referentin: Anne-Margret Wild M J Der personzentrierte Ansatz basiert auf den Prinzipien, die Carl Rogers einst als Wirkfaktoren in der Psychotherapie identifizierte und damit eine neue humanistische Gesprächspsychotherapie begründete. Zu diesen sogenannten Rogers-Variablen gehören Empathie, Wertschätzung und Authentizität. Wie kann ich diese in der Kinder- und Jugendarbeit verkörpern, vielleicht sogar mithilfe bestimmter „Techniken“ deutlich machen und zum Einsatz bringen? Und was bewirkt das beim Gegenüber? Wieso ist eine tragfähige pädagogische Beziehung der Schlüssel zu vielen Erfolgsschritten und wie gelingt es mir eine solche -auch zu „schwierigen“ Kindern und Jugendlichen- aufzubauen? In diesem Seminar beschäftigen wir uns damit, wie wir personzentrierte Haltung und Methoden in der ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe verinnerlichen und anwenden können. Neben theoretischem Input sind viele praktische Übungen und Beispiele Teil des Seminars. Personzentrierte Gesprächstechniken sind auch für Mitarbeiter*innen im Jugendamt, Vormünder und Betreuer*innen interessant und gewinnbringend. Freitag, 01.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/11 | Methodenkoffer Gesprächsführung Referent: Jens Walter B BTS Ziel: Teilnehmende erhalten ein „Gesprächsführungs-Tool-Kit“, welches sie in ihrer beruflichen Praxis als Berufsbetreuer*innen vielfältig einsetzen können. Ihr professionelles berufliches Handeln wird gefördert und erweitert, es gewinnt an Sicherheit und Vielfalt. Intensive berufliche Gespräche verlaufen so verschieden, wie die Menschen verschieden sind, die daran teilnehmen. In ihrer Funktion als Berufsbetreuer*innen haben Sie es mit unterschiedlichsten Personen in vielfältigen Situationen zu tun: Sie verhandeln mit verschiedenen Diensten, Behörden und Kostenträgern, sind in einem Gespräch auf einmal mit starken Emotionen konfrontiert oder Sie erreicht der Anruf eines besorgten oder aufgebrachten Angehörigen. Erschwerend kommt hinzu, dass manchmal nicht alle vom Gespräch betroffenen Personen anwesend sind und Sie auf Ihre Schweigepflicht verweisen müssen. Solche und andere Betreuungssituationen erfordern, neben Rollenklarheit und einer guten Selbstregulation, auch ein aktives und anwendbares Gesprächsrepertoire, dass Sie in diesem Seminar erweitern können. Eigene Fallbeispiele aus Ihrer beruflichen Praxis sind herzlich willkommen. Arbeitsschwerpunkte, vorgestellte Interventionen und Techniken: − zirkuläres Fragen, aktives Zuhören (Stufen 1-3) − Kurzinterventionen MI (= Motivational Interviewing) wie: OARS − Umgang mit Widerstand (Offene Fragen, Affirmation, Reflektives Zuhören, Zusammenfassung/Summarize) − Gesprächsschema für Feedback nach Gellert / Nowak, − Kommunikationstipps zu Konfliktgesprächen − Tipps Selbstregulation zur inneren Gesprächsvorbereitung, − Deeskalation in emotional schwierigen Situationen − motivierende Gesprächsführung mit schwierigen Klienten Donnerstag, 14.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 6
Seminarprogramm 2019 BTG 19/12 | Als Assistenz- oder Verwaltungskraft im Betreuungsbüro/-verein - Den Papierkram im Griff…?! - Überblick über die Arbeit im Betreuungsbüro Referentin: Susanne Krüger B -- Für Assistenz- und Verwaltungskräfte im Betreuungsbüro / Betreuungsverein -- In diesem Workshop erhalten Sie Informationen über die Grundlagen der Betreuungsführung, von der Einrichtung einer Betreuung hin zu den ersten Schritten im Büro und der weiteren Betreuungsführung. Diese Informationen sind an die Zielgruppe der Assistenz- und Verwaltungskräfte adressiert, um das Grundverständnis für die Arbeit im Betreuungsbüro /-verein zu vertiefen. Durch die tiefere Kenntnis über die Betreuungsführung können Sie Delegationsaufgaben besser ausführen. Dabei werden auch Grenzen der Delegation thematisiert. Sie erhalten außerdem fundierte Werkzeuge, um sinnvolle Strukturen, Arbeitsabläufe und Kommunikationswege mitzugestalten und möglichst wenig Zeit mit Suchen zu verschwenden (z.B. sinnvolle Ablagetechniken, Ordnerstrukturen, Datenpflege, etc.) und auch anderen z.B. im Vertretungsfall ihre Arbeit zu erleichtern. Arbeitsschwerpunkte: − Wie sammle ich Informationen und bereite diese sachgerecht auf? − Welche Möglichkeiten der Wiedervorlage und Terminierung gibt es? − Welche vorbereitende Belegverwaltung für die Rechnungslegung an das Betreuungsgericht ist notwendig und warum? − Wie kann ich klare Arbeitsaufträge von meinen Vorgesetzten einfordern? Sind Informationen eine Hol- oder Bringschuld? Im Austausch mit Kolleg*innen profitieren Sie von den unterschiedlichen Sicht- und Arbeitsweisen. Der Workshop beinhaltet Theorie-Input, Einzel-, Gruppenarbeit und Selbstreflexion. Freitag, 15.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/13 | Vermögensverwaltung – Schwerpunkt Grundstücke und Grundstücksrechte Referent: Reinhold Spanl B BTS Zielgruppe: Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter*innen aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer*innen, Berufs- und Amtsvormünder Gegenstand des Seminars sind die für die Führung einer Betreuung oder Vormundschaft relevanten Fragen der Vermögenssorge. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Vermögensverwaltung bei Grundstückseigentum und Rechten an Grundstücken gelegt unter der Berücksichtigung der hier geltenden Verfahrensbesonderheiten und Genehmigungspflichten. Auf die in der Praxis auftretenden Probleme wird ausführlich eingegangen. Die Teilnehmer*innen können ihre praktischen Fälle zur Diskussion stellen. Arbeitsschwerpunkte: − Grundlagen der Sorge des gesetzlichen Vertreters für das Vermögen des Mündels oder Betreuten − Wahrung der Selbstbestimmung des Vertretenen und dessen mögliches Eigenhandeln − Erwerb und Veräußerung eines Grundstücks; Belastung eines Grundstücks mit Rechten sowie Veränderungen von bestehenden Rechten − Erkennen von Grundstückseigentum sowie Inhalt und Umfang von Rechten durch Lesen von Grundbuch und Urkunden − Inhalt und praktisches Umgehen mit Genehmigungsvorbehalten und Beschränkungen durch das Familien- bzw. Betreuungsgericht, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücken und Grundstücksrechten − Haftungsfallen und Schadensersatz Mitzubringende Gesetzestexte: BGB, FamFG Donnerstag, 21.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 7
Seminarprogramm 2019 BTG 19/14 | Zusammenarbeit mit dem Gericht und anderen beteiligten Dritten Referent: Reinhold Spanl B BTS Zielgruppe: Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter*innen aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer*innen Betreuer*innen werden vom Betreuungsgericht bestellt, haben Pflichten gegenüber dem Gericht zu erfüllen, benötigen Genehmigungen und möchten zeitgerecht ihre Vergütung erhalten. Insbesondere bei der Vermögens- und Kontenverwaltung kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Personenbereich nicht minder problematisch. Daneben müssen sich Betreuer*innen mit dem Betreuten, der Betreuungsbehörde, mit Ärzten und Heimen, aber auch mit Angehörigen auseinandersetzen Das Seminar möchte Betreuer*innen Möglichkeiten und Strategien aufzeigen, wie Konflikte vermieden und gelöst werden können. Arbeitsschwerpunkte: − Wem gegenüber sind Betreuer*innen verpflichtet − Erkennen und Erfüllung von Pflichten und Ansprüchen gegenüber dem Betreuungsgericht − Umgang mit Wünschen des Betreuten und dessen Angehörigen − Verhältnis der Betreuer*innen zur Betreuungsbehörde − Probleme beim Vorhandensein mehrerer Betreuer*innen − Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten, Sozialdiensten und die Pflichten der Betreuer*innen − Einbeziehung der Betreuer*innen in die Behandlungsplanung, Medikamentenverabreichung, sowie die Einbindung in die Entlassung - Entlassungsbrief − Wie und wo können Betreuer*innen Hilfe und Beratung erlangen? − Beschwerdemöglichkeiten abwägen und richtig anwenden − Haftungsfallen erkennen und umgehen Mitzubringende Gesetzestexte: BGB, FamFG Freitag, 22.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/15 | Aufenthaltssicherung bei UMF und jungen Volljährigen - Grundlagen, Vertiefung und Neuerungen (2-Tagesseminar) Referent*in: Dominik Bender und Maria Bethke M J B In dem 2 Tagesseminar soll sowohl für "Neulinge" als auch für bereits erfahrenere Begleiter*innen von UMF und jungen Volljähri- gen das Thema "Aufenthaltssicherung" umfassend beleuchtet werden. Um Neulinge "mitzunehmen", werden zunächst die wich- tigsten Grundlagen - eingeordnet in aktuelle Entwicklungen - vorgestellt: U.a. die verschiedenen Wege der Aufenthaltssicherung, die verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Status' (Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis usw.), die relevanten Behörden und die Rechtsgrundlagen. Anschließend wird das Asylverfahren sowohl unter Verfahrensgesichtspunkten als auch unter materiellrechtlichen Aspekten be- leuchtet. Sofern aktuelle Entwicklungen Anlass dazu geben, wird auch dem Dublin-Verfahren Raum gegeben. Die Problematik der in anderen europäischen Ländern bereits in einem Asylverfahren abgelehnten oder auch anerkannten UMF soll ebenfalls themati- siert werden. Außerdem wird das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht vorgestellt, und zwar nicht nur in Hinblick auf das asylgerichtliche Verfahren, sondern auch in Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten, die sich zum Beispiel um Arbeitserlaubnisse o- der Ausbildungsduldungen drehen. Der dritte Tagungsteil soll (nämlich) dann dem Thema des sog. Spurwechsels - die Aufenthaltssicherung abseits des Asylverfah- rens durch gelungene Integration - nachgehen. Der "Spurwechsel" beschäftigt die "große Politik" in Berlin wie auch diejenigen, die mit Geflüchteten vor Ort arbeiten. Da gerade bei UMF und ehemaligen UMF die Integrationsleistung oft bemerkenswert ist, spielen die Aufenthaltssicherungsmöglichkeiten abseits des Asylverfahrens eine besonders große Rolle: Die Ausbildungsduldung und die Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 23a, 25a und 25b AufenthG sind in diesen Arbeitszusammenhängen inzwischen ebenso wichtig wie eine gute Vorbereitung und Begleitung des - meist eingeschlagenen - Weges des Asylverfahrens. Daher soll auf aktuelle Entwicklungen bzgl. der Aufenthaltssicherung durch gelungene Integration eingegangen werden. Typische praktische Probleme wie Nationalpassbeschaffung und Identitätsklärung werden ebenso angesprochen wie Fragen der Rechtsdurchsetzung (u.a. durch Rechtsbehelfe vor dem Verwaltungsgericht). Wenn es der Tagungsablauf zulässt und es von den Teilnehmer*innen gewünscht wird, wird auch die Möglichkeit bestehen, Ein- zelfälle zu besprechen - wenn möglich sollten zu diesem Zweck auch gerne aussagekräftige, anonymisierte Verfahrensunterlagen vorab an den/die Referent/in eingesandt werden. Das Seminar wird in Abhängigkeit von den Anmeldezahlen mit ein oder zwei Referenten/in durchgeführt. Donnerstag und Freitag, 28./29.03.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg 8
Seminarprogramm 2019 BTG 19/16 | Traumapädagogische Arbeit mit jungen Geflüchteten (2-Tagesseminar) Referentin: Anne-Margret Wild M J Nicht alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfüllen die Diagnosekriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung und nicht alle benötigen in jedem Fall Psychotherapie. Stark belastet sind sie jedoch meist dennoch und viele Symptome wie Schlafstörungen, Alpträume, Konzentrationsprobleme oder auch aggressive Ausbrüche und selbstverletzendes Verhalten erschweren ihnen und auch den Betreuenden das Leben enorm. Wie können belastete Jugendliche durch traumapädagogische Interventionen, die gut in den Gruppen- oder Pflegefamilienalltag zu integrieren sind, unterstützt und stabilisiert werden? Welches Hintergrundwissen brauche ich, um bestimmte Verhaltensweisen richtig einordnen zu können und reflektiert und für den Jugendlichen förderlich auf die jeweiligen Situationen reagieren zu können? Wie sorge ich gut für mich selbst im täglichen Umgang mit traumatischen Erfahrungen und deren Folgestörungen? Diesen und vielen weiteren, auch Ihren Fragen, widmen wir uns in diesem Seminar. Arbeitsschwerpunkte: − Traumapädagogische Grundhaltung − Beziehungsgestaltung und sicherer Rahmen trotz unsicherer Strukturen − Kultursensible Ressourcenaktivierung − Unterstützende Maßnahmen und Übungen im Umgang mit bestimmten Symptomen wie z.B. Schlafstörungen − Alpträumen, Flashbacks, Depression, selbstverletzendem und aggressivem Verhalten; − Grenzen der Traumapädagogik − Selbstfürsorge Donnerstag und Freitag, 04./05.04.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/17 | Ausländer- und Asylrecht (2-Tagesseminar) Referentin: Cornelia Katzy B M Rechtliche Betreuer*innen und Vormünder werden in der Betreuung nicht-deutscher Staatsangehöriger in verschiedenen Situationen mit dem Ausländerrecht und den staatlichen Behörden konfrontiert. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Betreuung zum Wohle des Schützlings verlangt grundlegende Kenntnisse des Staatsangehörigkeitsrechts und des Ausländer- und Asylrechts, vor allem im Hinblick auf die rechtliche Vertretung. Arbeitsschwerpunkte: − Einführung in das Staatsangehörigkeitsrechtin − Einführung in das Ausländerrecht − Einführung in das Asylrecht − Überblick über Arbeitserlaubnis/ Beschäftigungsverordnung − Überblick über Asylbewerberleistungsgesetz Angesprochen werden nicht nur gesetzliche Betreuer*innen und Vormünder, sondern alle Fachkräfte aus dem sozialen Bereich, die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen. Donnerstag und Freitag, 11./12.04.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg 9
Seminarprogramm 2019 BTG 19/18 | Systemisches Arbeiten mit jungen Flüchtlingen in Jugendhilfe und Schule Referentin: Ursula Peter M J Zielgruppe: Fachkräfte in der Jugendhilfe und in Schulen In der Jugendhilfe und in den Schulen haben Fachkräfte meist mit den sogenannten „Symptomen“ von Jugendlichen zu tun. Diese für die jungen Flüchtlinge und die Fachkräfte belastenden Handlungsmuster stehen dann im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und oftmals zwischen allen Beziehungen. Die Fachkräfte merken dies in der Regel sehr deutlich, wenn die Umsetzungen der verschiedensten Aufträge Jugendamt, Schule etc. nur noch mit großem Energieaufwand möglich sind. Der systemische Ansatz sieht diese Verhaltensauffälligkeiten nicht als Defizite, sondern als – wenn auch nicht hilfreiche – Lösungsversuche an. Die Beziehungsgestaltung richtet sich dann vor allem an den Ressourcen und Potenzialen der jungen Menschen aus, um passendere bessere Lösungen zu finden. Eine Besonderheit in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind die Familien und ihre Aufträge, die im Hintergrund wirken, ohne dass sie einbezogen werden können. Erschwerend kommen noch die kulturellen und sprachlichen Barrieren dazu. Systemische Methoden können hier neue, vielleicht ungewöhnliche Wege aufzeigen, mit diesen Herausforderungen umzugehen. In dem Seminar werden Methoden vermittelt, die u.a. − lösungsorientiert sind − zielorientierte Hilfeplanung ermöglichen − die Familien im Hintergrund mit einbeziehen − leicht umsetzbar sind − und auch Spaß und Humor in die Beziehung hineintragen Eigene Fallbeispiele können mit eingebracht werden. Donnerstag, 09.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/19 | Betreuung und familienrechtliche Fragen – Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt Referentin: Cornelia Katzy B BTS Gesetzliche Betreuer*innen können im Laufe ihrer Tätigkeit mehrfach mit dem Familienrecht konfrontiert werden. So kann es sein, dass Betreuer*innen für den Betreuten ein Scheidungsverfahren auf Antragsteller- oder Antragsgegnerseite führen muss. Aber auch im Bereich des Unterhaltsrechtes sind Grundzüge des Kindes-, Eltern- und nachehelichen Unterhaltes, z.B. wegen Alter und Erkrankung, erforderlich. Daneben stellen sich für die Betreuer*innen bei Betreuten mit Kindern Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes. Um die übertragenen familienrechtlichen Aufgaben fachgerecht erledigen zu können, sind wesentliche Kenntnisse des Familienrechts, v.a. bei der Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht unerlässlich. Arbeitsschwerpunkte: Scheidung Sorge- und Umgangsrecht − Grundzüge des Scheidungsrechts − Grundzüge des Sorge- und Umgangsrechts − Antragsteller steht unter Betreuung − Sorgerecht trotz Betreuung − Antragsgegner steht unter Betreuung − Umgang trotz Betreuung Unterhalt − Grundzüge des Unterhaltsrechts − Elternunterhalt − Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit und Gebrechen, § 1572 BGB − Kindesunterhalt Donnerstag, 16.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 10
Seminarprogramm 2019 BTG 19/20 | Vormundschaft und Personensorge Referent: Nico Barthold M J Zur wesentlichen Aufgabe des Vormundes gehört es, die Bereiche der Personensorge zu regeln. Dieses Seminar soll das nötige Fachwissen vermitteln, um die verschiedenen Aufgabenbereiche fachlich abzugrenzen und um die notwendigen Handlungsschritte einleiten zu können. Arbeitsschwerpunkte: − Aufenthaltsbestimmung − Gesundheitssorge − Umgangsrecht − Zeugnisverweigerungsrecht − schulische Angelegenheiten Arbeitsmittel: BGB, SGB VIII Freitag, 17.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/21 | Datenschutz in der Betreuungsarbeit (Für Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine) Referent: Kay Lütgens B Durch das Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist das Thema Datenschutz in der Betreuungsarbeit verstärkt in das Bewusstsein gelangt. Leider sind die Regelungen an vielen Stellen sehr allgemein gehalten und deshalb bleibt es häufig unklar, welche Konsequenzen sich daraus im Einzelfall ergeben. Naturgemäß gibt es auch noch keine klärende Rechtsprechung, die als Richtschnur genommen werden könnte. Zudem bestehen im Verhältnis zwischen Betreuern und ihren Klienten etliche Besonderheiten, es handelt sich nicht um eine übliche Geschäftsbeziehung zwischen einer Firma und ihren Kunden. Auf diese Besonderheiten der Betreuungsarbeit wird weder in der DSGVO noch in im BDSG explizit eingegangen. In dieser Fortbildung wird in einem ersten Teil auf die ohnehin bereits bestehenden Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Weitergabe von Daten aus dem Betreuungsrecht, dem Strafrecht, der Abgabenordnung, aus dem SGB (sozialrechtliche Mitwirkungspflichten) sowie aus weiteren gesetzlichen Regelungen eingegangen - schließlich gelten diese Vorschriften auch weiterhin und sind nicht durch die DSGVO gegenstandslos geworden. In einem zweiten Teil werden zunächst die wesentlichsten Grundsätze der der DSGVO erläutert. Im Anschluss werden dann die bis dahin als sicher geltenden, sich aus der DSGVO ergebenden Konsequenzen für die Betreuungsarbeit besprochen (grundsätzlich keine Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Klienten erforderlich, in welchen Fällen muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wie kann ein Verfahrensverzeichnis aussehen usw., Grundsatz der Datensparsamkeit, Verpflichtung zur Rechtfertigung des Umgangs mit Daten, Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Informationen usw.). Schließlich werden die bis dahin noch offenen Probleme angesprochen und Lösungsmöglichkeiten entworfen (Wie lange dürfen bzw. müssen Unterlagen nach Ende einer Betreuung aufbewahrt werden? Welche Anforderungen sind dabei an die Datensicherheit zu stellen? Wie verhält es sich mit sogenannten Fremddaten, also z.B. Einkommensnachweisen von Angehörigen der Klienten? Was darf ein Verhinderungsbetreuer wissen? Welche Kommunikationswege dürfen noch genutzt werden? usw.) Dabei wird auch - soweit bis dahin bereits möglich - auf das Spannungsfeld zwischen einerseits den hohen Anforderungen an die Datensicherheit und andererseits dem durch die Vergütungssituation verursachten Druck zu einer effizienten und zeit- und kostensparenden Arbeitsweise eingegangen werden. Montag, 20.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 11
Seminarprogramm 2019 BTG 19/22 | Aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht (Übersicht über gesetzliche Neuregelungen mit Be- zug zur Betreuungsarbeit und über aktuelle Gerichtsentscheidungen) Referent: Kay Lütgens B BTS Das Betreuungsrecht ist immer noch ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet und hinsichtlich vieler Einzelfragen gibt es immer wieder Änderungen oder zumindest Diskussionen. Eine der Ursachen dafür ist auch die sich wandelnde Einstellung zur Arbeit bzw. zum Umgang mit psychisch Kranken. Die Freiheitsrechte auch der Kranken werden stärker betont und es setzt sich immer mehr die Auffassung durch, dass Betreuer nicht so sehr das objektive Wohl ihrer Klienten sondern verstärkt deren eigenen Vorstellungen berücksichtigen sollen und stellvertretendes Handeln nur dann stattfinden sollte, wenn es nicht anders geht - das Schlagwort der „unterstützten Entscheidungsfindung“ fehlt zur Zeit in kaum einer Diskussion betreuungsrechtlicher Fragestellungen. Und die DSGVO hat das Augenmerk auf das Thema des Umgangs mit den höchst sensiblen Daten der Klienten gelenkt. All diese Entwicklungen stellen immer neue Anforderungen an Betreuer, sowohl bzgl. der aufzuwendenden Arbeitszeit als auch finanziell - kann das bei einer seit Jahren gleichbleibenden Vergütung überhaupt geleistet werden? Unter Anderem werden im Rahmen dieser Fortbildung die folgenden Themen besprochen: − Überblick über bis zum Seminartermin beschlossene gesetzliche Änderungen und - sofern bereits vorhanden - erste Erfahrungen mit den Neuregelungen, − Sachstand der Aktivitäten des Gesetzgebers bzgl. der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Änderungen (Vergütung, Qualitätssicherung, Wahlrechtsänderung usw.), − aktuelle Gerichtsentscheidungen, z.B. zu Haftung und Vergütung, − rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Behörden und Sozialleistungsträgern Dienstag, 21.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/23 | Basiswissen für Betreuer*innen – Modul 5: Medizinische, psychologische und rechtliche Grundla- gen im Betreuungsrecht Referenten: Prof. Dr. Andreas Scheulen und Dr. Rainer Pollet B BTS Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist u.a. das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. In diesem Seminarmodul werden die medizinischen, psychologischen und damit zusammenhängenden rechtlichen Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung, der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, des Einwilligungsvorbehalts, der freiheitsentziehenden Unterbringungen und der Zwangsbehandlung dargestellt und erörtert. Der Ko- Referent Dr. Rainer Pollet ist medizinischer Sachverständiger und Gutachter im Betreuungsverfahren und bringt diese wichtige Perspektive in das Seminar ein, insbesondere auch die Problematik der freien Willensbildung (z.B. bei Alkoholikern oder an Schizophrenie erkrankten Menschen). Arbeitsschwerpunkte u.a.: − Medizinisch, psychiatrische Voraussetzung der Betreuungseinrichtung − Spannungsfeld freier Wille − Einwilligung, bzw. Ablehnung medizinischer Maßnahmen − Einwilligungsunfähigkeit und der mutmaßliche Wille des/der Betreuten − Voraussetzungen für Zwangsbehandlung, freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringung − Donnerstag, 23.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 12
Seminarprogramm 2019 BTG 19/24 | Bundesteilhabe- und Pflegestärkungsgesetze Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen B BTS Durch das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung verbessert werden. Betroffene sollen mehr Wahlmöglichkeiten haben, wie und wo sie leben, mehr finanzielle Spielräume und mehr Mitbestimmung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In dem Seminar wird den Teilnehmenden ein Überblick verschafft und auf die Neuerung und Besonderheiten der Regelungen eingegangen. Arbeitsschwerpunkte u.a.: − Stufen der Einführung der neuen Gesetze − Verbesserte Teilhabemöglichkeiten im Bereich von Bildung, Ausbildung und Arbeit − Verbesserte finanzielle Situation - wer profitiert − Verbesserungen und Grenzen bei Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung − Abgrenzung Behinderung und Pflegebedürftigkeit − Verbesserungen und Erweiterungen beim Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung Freitag, 24.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/25 | Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Referent: Guy Walther B BTS Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sollen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten und informieren. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde soll Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen. Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen vorgestellt. Dabei werden vor allem die typischen Beratungsfragen zur Wirksamkeit und dem Widerruf von Vorsorgevollmachten erörtert. Weiterhin werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen und es besteht die Möglichkeit zum Austausch aktueller Praxisfragen. Arbeitsschwerpunkte: − Vollmachten und der Grundsatz der Nachrangigkeit der Betreuung − Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine − Musterformulare − Allgemeine Grundlagen und Vorgehen bei der Beglaubigungstätigkeit durch die Urkundsperson − Zur Grundbuchtauglichkeit der Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde − Vollmachten und RDG − Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis − Typische Beratungsfragen: Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten − Regelungen des Auftragsverhältnisses − Haftungsfragen der Beratung − Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung − Exkurs: Rechtsfragen zur Patientenverfügung Donnerstag, 06.06.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg 13
Seminarprogramm 2019 BTG 19/26 | Datenschutz und die Arbeit der Betreuungsbehörde Referent: Guy Walther BTS Durch die Betreuungsbehörden werden viele sensible Daten über Betroffene, Betreuer*innen und andere Dritte erhoben und verarbeitet. Verschiedene Stellen und Personen sind am Verfahren beteiligt. Gerade die bereichsspezifischen Datenschutzregelungen im Betreuungsrecht sind jedoch vielfach unzureichend und führen in der Praxis zu Problemen. Im Seminar sollen deshalb die grundlegenden gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzrechts unter besonderer Berücksichtigung des Betreuungsrechts erörtert und vorgestellt werden. Weiterhin werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen und es besteht die Möglichkeit zum Austausch aktueller Praxisfragen. Arbeitsschwerpunkte: − Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes − Datenschutz bei Sachverhaltsermittlungen − Erhebung von Daten durch die Betreuungsbehörde − Übermittlungsbefugnisse der Betreuungsbehörde − Datenaustausch und Datenübermittlung an öffentliche/nichtöffentliche Stellen − Datenschutz für (Behörden)Betreuer*innen − Datenschutz und Anforderungen an den Einsatz von EDV in der Arbeit der Betreuungsbehörde − Akteneinsicht und Auskunftsrechte − Aktuelle Praxisfragen des Datenschutzes der Betreuungsbehörde − Neuregelungen des Datenschutzrechts durch die EU-DSGVO Donnerstag, 07.06.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/27 | Workshop zur beruflichen Identität/Rolle als Rechtliche/r Betreuer*in Referentin: Susanne Krüger B Geht es Ihnen manchmal auch so, dass neben den eingerichteten Aufgabenkreisen in der Betreuung weitere Rollen hinzukommen? Fühlen Sie sich manchmal auch als Privatsekretär*in, Therapeut*in, Papierkorb? In diesem Workshop geht es darum, die eigene berufliche Rolle zu reflektieren. Wir werden verschiedene Fragestellungen diskutieren: − Gibt es innerhalb meiner beruflichen Arbeit Pflicht- und Kür-Aufgaben? Und somit Rollen, für die ich mich freiwillig entscheide? − Welche Erwartungen/Ansprüche habe ich als Rechtlicher Betreuer*in an mich selbst? − Welche Erwartungen /Ansprüche werden von den Beteiligten (Betreute, Angehörige, Pflegedienst, …) an mich gestellt? − Gibt es die „berufliche Identität als Rechtlicher Betreuer*in“ oder kommen immer Persönlichkeitsanteile hinzu, die mich als „Betreuer*in“ ausmachen? − Es geht um Selbstreflektion und Austausch mit anderen Betreuer*innen. Ziel ist es, am Ende des Workshops die eigene Stellenbeschreibung zu erstellen, um so mehr Klarheit für sich selbst zu erlangen und sich vor überhöhten Anforderungen abzugrenzen. Der Workshop wechselt zwischen Vortrag, Einzel- und Gruppenarbeit. Freitag, 28.06.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/28 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 1: Einführung in das Betreuungsrecht Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen B BTS Donnerstag, 04.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg -- Ersatztermin für BTG 19/1 am 04.02.2019 - Beschreibung siehe dort - Wird bei Bedarf freigeschaltet -- 14
Seminarprogramm 2019 BTG 19/29 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 2: Rechtliche Grundlagen des SGB I, II und XII Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen B BTS Freitag, 05.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg -- Ersatztermin für BTG 19/2 am 05.02.2019 - Beschreibung siehe dort - Wird bei Bedarf freigeschaltet -- BTG 19/30 | Psychiatrische Krankheitsbilder auf den Punkt gebracht Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer B BTS M Das Seminar bietet einen Überblick über wichtige psychiatrische Erkrankungen. Es orientiert sich an einem bio-psycho-sozialen Modell zum Verständnis der Krankheitsbilder. Dieses geht der Frage nach Ursachen, Symptomen, besonderen Problemen, Behandlungsansätzen und –grenzen sowie Schwierigkeiten und Chancen im Umgang mit den Betroffenen nach. Arbeitsschwerpunkte: − Psychosen, besonders aus dem schizophrenen Formenkreis − Affektive Störungen − Persönlichkeitsstörungen, besonders Borderline − Neurotische und psychosomatische Störungen − Doppeldiagnose (Psychische Erkrankung und Sucht) Donnerstag, 11.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/31 | Einsatz von Psychopharmaka - was Betreuer*innen wissen müssen Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer B BTS M Psychopharmaka sind in der psychiatrischen Praxis oft unverzichtbar und zugleich höchst umstritten. Während Psychiater sie zumeist für notwendig halten, lehnen betroffene Patienten sie oft ab, reduzieren sie oder setzen sie ohne Rücksprache mit dem Behandler ab. Betreuer/innen sitzen oft zwischen allen Stühlen und sind doch an wichtigen Entscheidungen beteiligt. Das Seminar gibt einen verständlichen Überblick über die einzelnen Psychopharmakagruppen, ihre Indikationen, die mit ihnen verbundenen Möglichkeiten, aber auch Grenzen, ihre wichtigsten Wirkungen und Nebenwirkungen und ist somit eine Orientierungshilfe für Betreuer*innen und Fachkräfte in sozialen Diensten. Besonders eingegangen wird auf Neuroleptika, Antidepressiva, Antidementiva und Phasenprophylaktika. Freitag, 12.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/32 | Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (2-Tagesseminar) Referent: Nico Barthold M J Das Aufgabenfeld des Vormundes hat sich mit der Ankunft der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) um viele Bereiche erweitert. Neben den zu beachtenden Neuregelungen im SGB VIII ist nun auch die rechtliche Vertretung des Mündels im Asylverfahren als neues Aufgabengebiet hinzugekommen. In diesem Fachseminar werden die Grundlagen für die Übernahme der Tätigkeit als Vormund für ausländische Kinder vermittelt. Es werden die Rechtsfolgen aufgezeigt und ein Praxisbezug hergestellt. Arbeitsschwerpunkte − Änderungen im SGB VIII und die Auswirkungen auf die Vormundschaft − Unterbringung, Versorgung und Krankenversicherung − Asylrechtliche Aspekte - Antragstellung, Asylverfahren, Rechtsschutz und Alternativen zum Asylantrag − Familienzusammenführung als Herausforderung Arbeitsmittel: BGB, AsylG, AufenthG, SGB VIII Donnerstag und Freitag, 18./19.07.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg 15
Seminarprogramm 2019 BTG 19/33 | Affektive Störungen: Depression – Manie – Bipolare Störungen Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer B BTS M Das Seminar will den aktuellen psychiatrischen Kenntnisstand über diese Krankheitsgruppe vermitteln. Es beschreibt die drei Krankheitsbilder Depression – Manie – Bipolare Störung in ihren wichtigen Erscheinungsbildern (Symptomen), Verläufen und Auswirkungen Behandlungsmöglichkeiten. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars bildet das Thema Umgang mit affektiv Kranken und die Aufgaben, aber auch Grenzen der Rechtlichen Betreuung. Fragen und Beispiele der Teilnehmer/innen sind willkommen! Montag, 22.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/34 | Persönlichkeitsstörungen Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer B BTS M Menschen mit einer „Persönlichkeitsstörung“ gewinnen in der Sozialen Arbeit eine immer größere Bedeutung. Dabei ist der Begriff in der Psychiatrie nicht unumstritten. Persönlichkeitsstörungen führen in der Regel zu Beziehungsstörungen und Konflikten bis hin zu erheblichen sozialen Problemen. Besonders Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, aber auch mit einer dissozialen (antisozialen) Persönlichkeitsstörung führen Profis schnell an ihre Grenzen und erfordern im Umgang hohe fachliche Kompetenz. Arbeitsschwerpunkte: − Was sind Persönlichkeitsstörungen und wie kann ich sie erkennen? − Welche Persönlichkeitsstörungen unterscheidet die Psychiatrie (ICD, DSM)? − Wie gehe ich mit Betroffenen um? − Besonderheiten der Borderline-Persönlichkeitsstörung und der dissozialen (antisozialen) Persönlichkeitsstörung Dienstag, 23.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/35 | Schuldenregulierung mit ver- und überschuldeten Betreuten (2-Tagesseminar) – Aufbauseminar Referent: Michael Weinhold B Berufsbetreuer*innen sind zunehmend mit Ver- und Überschuldungssituationen ihrer Betreuten konfrontiert. Das Ziel des Aufbau- kurses ist es, bereits vorhandenes Wissen im Bereich des Forderungs- und Vollstreckungsrechts zu vertiefen und Handlungsmög- lichkeiten zur Lösung der Schuldensituationen aufzuzeigen. Zentraler Inhalt dieser Fortbildung wird sein, wie man in Verhandlun- gen mit Gläubigern für den Betreuten angemessene Lösungen erzielen kann. Im zweiten Schwerpunkt der Fortbildung wird aufge- zeigt, wie der überschuldete Betreute im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangen kann. Arbeitsschwerpunkte: − Wie organisieren Gläubiger ihre Beitreibung? − Inkassounternehmen – was dürfen sie und wie handeln sie? − Verhandlung mit Gläubigern – was ist zu beachten? − Verhandlungsstrategien − Insolvenzverfahren – wie kommt der Schuldner zur Restschuldbefreiung? Donnerstag und Freitag, 25./26.07.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg 16
Seminarprogramm 2019 BTG 19/36 | Haus- und Grundbesitz, Wohnung, Aufenthaltsbestimmungsrecht Referent: Ralph Chauvistré B BTS Inhalte des eintägigen Seminars sind vor allem: − Wenn der Betreute Mieter, Eigentümer oder Vermieter ist, müssen besondere Sachverhalte beachtet werden; bei einem Haus- oder Grundstücksverkauf können zusätzliche Probleme auftreten. Wir behandeln die Themen: Instandhaltung, Versicherung, Bewertung, Veräußerung, Miete und Kündigung. − Wir können Grundbuchauszüge lesen und kennen die Belastungen eines Grundstücks, insbesondere Hypothek, Grundschuld, Wohnrecht, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht. − Wir wissen um die Genehmigungstatbestände und erhalten Sicherheit im Verfahren auf Erlangung der gerichtlichen Genehmigung. − Was genau verbirgt sich hinter dem „Aufenthaltsbestimmungsrecht“? Hier geht es nicht nur um den Wohnsitz, sondern auch um Krankenhausbehandlung, Heimaufnahme und Unterbringung. Welchen Sinn macht hier ein Einwilligungsvorbehalt? Eigene Praxisfälle können erörtert werden, es besteht Raum für den fachlichen Austausch der Teilnehmer. Montag, 16.09.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/37 | Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde Referent: Ralph Chauvistré B BTS Dieses Seminar ist speziell auf die Bedürfnisse der Betreuungsbehörde zugeschnitten. Das erforderliche Fachwissen wird vermittelt und in Kleingruppen praxisgerecht erarbeitet. Möglichkeiten zum fachlichen Austausch sind gegeben und konkrete Fragestellungen aus der Praxis werden beantwortet. Arbeitsschwerpunkte: − die Anforderungen und Inhalte des Berichts nach § 8 BtBG − neue Anforderungen ab dem 01.07.2014 − die Änderungen im Verfahrensrecht − die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht − Sachverhaltsermittlung − Betreuervorschlag Dienstag, 17.09.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg BTG 19/38 | Büro- und Selbstorganisation ("Zeitmanagement" - Management des Betreuungsvereins bzw. -büros) (2 Tagesseminar) Referent: Uwe Fillsack B Das Betreuungsbüro bzw. den Betreuungsverein rationell organisieren und effektiv arbeiten. Nichts mehr suchen oder vergessen und entspannt und wirksam arbeiten ist auch in der Berufsbetreuung möglich! Der tägliche Termindruck ist dabei ein Problem für alle. Ein falsches oder fehlendes Zeitmanagement führt dazu, dass wir nur 30- 40 % unserer Leistungsfähigkeit entwickeln. Im Seminar werden einfache Mittel und Methoden aufgezeigt, mit denen die praktische Arbeit stressfrei, effektiv und effizient bewältigt werden kann – und zusätzlich die Qualität der Tätigkeit erhöht wird. Arbeitsschwerpunkte − Grundsätzliche Voraussetzungen − Datenschutz − Arbeitsplatzgestaltung − Ergonomie und Unfallverhütung − Informationsgewinnung, -verarbeitung, -weitergabe − Persönliche Zielsetzung/Selbstorganisation − Ablage und Archivierung − Analyse des eigenen Zeitverhaltens − Aufbau- und Ablauforganisation − Hilfsmittel − Delegation/Hilfskräfte/Abgrenzung − Zeitdiebe − (Büro-) Organisation und Kommunikation − Zeitmanagementmethoden − Wege zum "papierarmen Büro" − Zeitplanung Donnerstag und Freitag, 19./20.09.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg 17
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