Programm 2019 - FBB Fortbildung für Betreuerinnen und ...

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Programm 2019 - FBB Fortbildung für Betreuerinnen und ...
Programm 2019
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Seminarprogramm 2019

Informationen zum Seminarprogramm 2019

Farbmarkierung

Für Ihre Orientierung — Sie können so schneller erkennen, welche Themen für Sie interessant sein könnten. Es handelt sich
um orientierende Angaben zur Schwerpunktsetzung. Die Buchstabenmarkierung dient dem Schwarz-Weiß Ausdruck.
                  B       Seminare - geeignet für Betreuer*innen (in vielen Fällen auch für Vormünder)
                  BTS     Seminare - geeignet für Fachkräfte aus Betreuungsbehörden
                  M       Seminare - geeignet für Fachkräfte im Migrationsbereich und Vormünder
                  S       Seminare - geeignet für Fachkräfte in der Jugendhilfe und Vormünder

Referentinnen und Referenten 2019

Arnold, Sabine - Allersberg                                            Lütgens, Kay – Hamburg
Heilpraktikerin f. Psychotherapie / Dipl.Betriebswirtin (FH)           Rechtsanwalt / Verbandsjurist BdB e.V. / Fachbuchautor / Dozent

Barthold, Nico - Dresden                                               Peter, Ursula – Regensburg
Bachelor of Laws (LL.B), Studium der Sozialverwaltung / Amts-          Dipl.-Sozialpädagogin (FH) / Systemische Beraterin (DGSF),
vormund / Dozent                                                       Coach und Supervisorin

Bender, Dominik - Frankfurt                                            Dr. Pollet, Rainer – Nürnberg
Rechtsanwalt                                                           Arzt / Gutachter für Betreuungsgerichte

Bethke. Maria - Gießen                                                 Reck, Christoph – Nürnberg
Asylverfahrensberaterin                                                Diplom – Sozialpädagoge (FH)/ Supervisor DGSv/ Mediator - BM

Chauvistré, Ralph - Emmelsbüll-Horsbüll                                Prof. Dr. Scheulen, Andreas – Nürnberg
Diplom Rechtspfleger / Nachlasspfleger / Testamentsvollstre-           Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht / Dipl.-
cker / Dozent                                                          Verwaltungswirt / Dozent Evang. Hochschule Nürnberg

Deinert, Horst – Duisburg                                              Prof. Dr. Schwarzer, Wolfgang - Köln
Dipl.-Verwaltungswirt / Sozialarbeiter / Fachbuchautor                 Psychiater / Psychotherapeut / Dozent Kath. Fachhochschule
                                                                       Köln / Fachbuchautor
Fillsack, Uwe – Münster
Dipl.-Sozialarbeiter / Organisator (IHK) / Berufsbetreuer/             Spanl, Reinhold– Starnberg
Verfahrenspfleger / Unternehmensberater (KMU) / Dozent                 ehem.Dozent Fachhochschule f. Verwaltung u. Rechtspflege /
                                                                       Fachbuchautor
Frisch, Stefan – Fürth
Unternehmensberater / Trainer / Keynote-Speaker / Fachbuchautor Trautmann, Christian – Nürnberg
                                                                Diplom Rechtspfleger
Katzy, Cornelia – Nürnberg
Rechtsanwältin                                                         Türk, Ali - Hannover
                                                                       Geschäftsführer Institut für transkulturelle Betreuung
Kästner, Christian - Haldensleben                                      (Betreuungsverein) e.V.
Diplom-Sozialpädagoge (FH)/ Mediator / Suchtberater / Berufs-
betreuer / Berufsvormund                                               Walter, Jens – Nürnberg
                                                                       Diplom Sozialpädagoge (FH) / Coach und Supervisor (DGSv)
Krüger, Susanne – Mannheim
Diplom-Betriebswirtin (BA), Rechtliche Betreuerin, Referentin          Walther, Guy – Frankfurt
der Erwachsenenbildung                                                 Stellvertr. Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt am
                                                                       Main / Fachbuchautor
Dr. Lindstedt, Lothar – Donauwörth
Arzt / Dipl.-Psychologe                                                Wild, Anne-Margret – Nürnberg
                                                                       Dipl.Päd.(Univ.) / Heilpraktikerin für Psychotherapie / Person-
                                                                       zentrierte Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (GwG)

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/1 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 1: Einführung in das Betreuungsrecht
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
          B BTS
Im 1. Modul werden die Grundlagen der Betreuungsarbeit dargestellt. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung in die rechtlichen
Grundlagen des Betreuungsrechtes. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen ist für eine erfolgreiche Betreuertätigkeit un-
abdingbar. Weiterhin werden die tatsächlichen praktischen Abläufe dargestellt und erläutert. Behandelt werden zudem die Vorsor-
gevollmacht und die Patientenverfügung.

Arbeitsschwerpunkte u.a.:
− Gesetzliche Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung
− Abgrenzung der Betreuung zur Vorsorgevollmacht
− Umfang der Betreuung, Aufgabenkreise
− Pflichten des Betreuers, Genehmigungspflichten
− Unterbringung und Zwangsbehandlung
− Vermögensbetreuungsrecht
− Bericht und Rechnungslegung
− Vergütungsrecht

Montag, 04.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/2 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 2: Rechtliche Grundlagen des SGB I, II und XII
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
          B BTS
Viele Betreute beziehen Sozialleistungen. Um als Betreuer*in erfolgreich zu sein, bedarf es der Kenntnisse des
Sozialversicherungsrechts, insbesondere der Regelungen des Sozialgesetzbuches II und des Sozialgesetzbuches XII sowie der
verfahrensrechtlichen Regelungen bis hin zur Durchführung des Widerspruchs- und Klageverfahrens vor den Sozialgerichten.
Betreuer*innen muss die rechtliche Ausgestaltung bekannt sein. Das Modul stellt die wesentlichen Inhalte anhand der
gesetzlichen Vorschriften und in Fallbeispielen dar.

Arbeitsschwerpunkte u.a.:
− Das Sozialrechtliche Verwaltungsverfahren (Örtliche Zuständigkeit, Beteiligte, Antrag, Beratungspflicht, Kostenfreiheit u.a.)
− Antrag, Widerspruch, Klage vor dem Sozialgericht
− SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II): Voraussetzung, allg. Grundsätze, Leistungsbestandteile, Pflichten u.a.
− SGB XII – Sozialhilfe: Voraussetzung, allg. Grundsätze, verschiedene Leistungsarten und - bestandteile, Pflichten u.a.
− Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe in
   Einrichtungen, ambulante Hilfen u.a.

Dienstag, 05.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/3 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 3: Vermögensverwaltung in der rechtlichen Betreuung
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
          B BTS
Die Vermögensverwaltung, bzw. die Regelung finanzieller Angelegenheiten ist wesentlicher Bestandteil der meisten
Betreuungsfälle. Kenntnisse im Vermögensbetreuungsrecht sind daher unverzichtbar und werden in diesem Seminar intensiv
erarbeitet. Der Referent stellt die umfassenden Aufgaben von Betreuer*innen, die bei der Verwaltung des Vermögens der
Betreuten anfallen, anhand der gesetzlichen Grundlagen und praktischer Fallbeispiele dar.

Arbeitsschwerpunkte u.a.:
− Pflichten des Betreuers in der Vermögensverwaltung, Genehmigungspflichten
− Haftung und Verantwortung des Betreuers gegenüber Betreuungsgericht, Sozialleistungsträgern, Erben
− Geldanlage und Mündelsicherheit
− Grundbesitz und andere Vermögenswerte
− Einwilligungsvorbehalt, nichtige Rechtsgeschäfte, Rückabwicklung
− Rechnungslegung und Vermögensverzeichnis
− Vermögen und Erbangelegenheiten

Montag, 11.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/4 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 4: Organisation und rechtliche Voraussetzungen der
Betreuertätigkeit
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen und Stefan Frisch
         B BTS
Im 4. Modul werden die organisatorischen und weiteren rechtlichen Voraussetzungen der beruflichen Betreuertätigkeit und
Selbstständigkeit besprochen und erarbeitet, wobei der Ko-Referent Stefan Frisch, als Unternehmensberater, Keynote-Speaker,
Moderator u.a., den Schwerpunkt auf die Gestaltung der eigenen Selbstständigkeit von Berufsbetreuer*innen legt.

Arbeitsschwerpunkte u.a..:
− Organisation eines Betreuungsbüros
− Effiziente Abläufe
− technische Hilfsmittel
− steuerliche Fragen
− Einstellung von Arbeitnehmer*innen
− Organisation der Fristen, die im Verwaltungsverfahren und den jeweiligen Rechtsgebieten einzuhalten sind
− Umgang mit Ämtern und Behörden

Dienstag, 12.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/5 | Wohnungsverwahrlosung - zwischen selbstbestimmtem Lebensstil und Unterbringung -
praktisches Vorgehen bei Wohnungsverwahrlosung
Referent: Dr. med. Dipl.-Psych. Lothar Lindstedt
         B BTS
Von ambulanten, psychosozialen und anderen aufsuchenden Diensten wird das Phänomen der Wohnungsverwahrlosung oft
diffus als „Vermüllung“ oder „Messie-Syndrom“ beschrieben.

In dem Seminar wird dargestellt und gemeinsam erarbeitet, welche begrifflichen Abgrenzungen zu treffen sind, ob es sich um ein
Krankheitsbild, ein Syndrom oder nur um ein Symptom verschiedener Erkrankungen handelt.

Wie sind Ursachen und Merkmale zu unterscheiden? Welche Reaktionen sind angemessen, wirkungsvoll und fachlich
gerechtfertigt? Welche Handlungsentscheidungen in der Bandbreite zwischen Tolerierung eines selbstbestimmten Lebensstils
und Zwangsunterbringung sind zu treffen? Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es? Mit welchen Auswirkungen auf die Betroffenen
selbst ist zu rechnen?

In Falldiskussionen werden die Praxis-Erfahrungen der Teilnehmenden mit den neu gewonnenen Erkenntnissen in Beziehung ge-
setzt.

Donnerstag, 14.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/6 | Die Borderline-Persönlichkeitsstörung und Erziehungsfähigkeit
Referent: Dr. med. Dipl.-Psych. Lothar Lindstedt
         B BTS J
Fortsetzung/Vertiefung des Seminars aus 2018 „Die Borderline-Persönlichkeitsstörung: Einen Pudding kann man nicht an die
Wand nageln“. Beim Jugendamt oder Betreuer*innen ist besonderer Wert auf die Problematik mit Angehörigen und da speziell
mit Kindern der Betroffenen zu legen. Zusätzlich wird das Konzept der Erziehungsfähigkeit in der Literatur dargestellt und in
Beziehung gesetzt zur allgemeinen Problematik der Kinder von psychisch kranken Eltern.

Vor allem das bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen angewandte Wirkungsmodell aus der Bindungstheorie steht dabei im
Vordergrund. Daraus erwachsen Übungen und Beispiele für den konkreten Umgang im und Maßnahmen für den Alltag.

Freitag, 15.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/7 | Anfang und Ende der Betreuung (Einsteigerthema)
Referent: Horst Deinert
           B BTS
Zu Beginn und am Ende der Betreuung fallen eine Reihe von Handlungspflichten an, die gegenüber den unterschiedlichen
Beteiligten bestehen. Hier sollen Sie systematisch erläutert und auf Besonderheiten hingewiesen werden.

Anfang der Betreuung:
− Kontaktaufnahme mit dem Betreuten – Wohnungszutritt, Kommunikationsprobleme, Zugriff auf Unterlagen und Konten
− Kontaktaufnahme mit dem Betreuungsgericht – insbesondere dem Rechtspfleger – Erwartungen bzw. Berichterstattung,
   Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung
− Kontaktaufnahme zu anderen Gerichten / Behörden: Auswirkungen auf die Handlungs-/Prozessfähigkeit; Kontakt zum
   Gerichtsvollzieher
− Kontaktaufnahme zu anderen Personen: Vermieter, Arbeitgeber, Banken, Ärzte, Pflegepersonal: Datenschutzfragen /
   Vertraulichkeit, Authentifizierung, Schweigepflichten

Ende der Betreuung:
− Vermögensherausgabe an den Ex-Betreuten / Erben /Nachfolgebetreuer*innen
− Schlussrechenschaftspflichten gegenüber den Vorgenannten sowie dem Betreuungsgericht; Verzicht auf formelle
   Schlussrechnung
− Entlastungserklärung / Haftungsverzicht /Genehmigungspflichten
− Notgeschäftsführung / Bestattung des verstorbenen Betreuten /steuerrechtliche Pflichten
− Benachrichtigung anderer Stellen
− Aktenaufbewahrung

Donnerstag, 21.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/8 | Steuerrechtliche Fragen für Betreute und Betreuer*innen
Referent: Horst Deinert
           B

Nicht erst seit der neuen Rentenversteuerung stellt sich für Betreuer*innen die Frage, wann sie für ihre Betreuten steuerer-
klärungspflichtig sind und welche Rechtsfolgen bei Verletzungen dieser Pflichten drohen können. Das Seminar soll helfen, die
wichtigsten Zweifelsfragen zu klären und soll auch Grundzüge der eigenen Steuerpflicht als ehrenamtliche(r) und berufliche(r)
Betreuer*in darstellen. Hierbei spielen auch die steuerrechtlichen Neuregelungen sowohl für ehrenamtliche Betreuer*innen
(Einkommensteuerpflicht der Aufwandspauschale) als auch für Berufsbetreuer*innen (Umsatzsteuerpflicht) mit Gesetzes-
änderungen und höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung der letzten Zeit eine Rolle.

Themen:
− Betreuer*innen als gesetzliche Vertreter gegenüber Steuerbehörden (§ 34 Abgabenordnung)
− Abgrenzungsfragen, die sich aus Aufgabenkreis, Einwilligungsvorbehalt, Geschäftsfähigkeit des Betreuten und tatsächlicher
   Informationsgewinnung der Betreuer*innen ergeben
− Betreuerpflichten und Eigenhaftung (§ 69 AO) sowie Steuerstrafbarkeit
− Selbstanzeige und Fremdanzeige und Auswirkungen
− Handlungsfähigkeit des Betreuten im Steuerverfahren (§ 79 AO) und Auswirkung einer Betreuerintervention
− Verfahrensrechtliche Pflichten im Steuerverfahren; Bekanntgabe von Steuerbescheiden, Fristen
− Grundzüge Einkommenssteuer für Betreute, insbesondere Rentenbesteuerung, Kapitalerträge (auch im Ausland), Kosten der
   Betreuer*innen, Freibeträge bei Behinderung und Krankheit
− Andere für Betreute wichtige Steuerarten, insbes. Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer
− Andere wichtige Steuerarten, insbes. Gewerbe- und Umsatzsteuer (incl. aktueller Problematik der mögl. Umsatzsteuerfreiheit)
− Steuerpflicht der Aufwandspauschale (§§ 3, 18, 22 EStG)
− Randfragen (Gewerbeanmeldung, IHK-Mitgliedschaft, Berufsgenossenschaft)

Freitag, 22.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/9 | Wege aus/in der Chronizität – Betreuung von Dauerklient*innen
Referent: Christoph Reck
            B BTS
In der psychosozialen und der psychiatrischen Arbeit haben Helfer*innen eher mit chronischen Problemen als mit krisenhaften
Situationen zu tun. Chronizität kann man sowohl als Stabilität als auch als Stagnation verstehen.
Oft werden chronische Probleme von beiden Seiten als sehr belastend erlebt. Sie kehren wieder, sind immer da, die Hoffnung auf
eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation geht mehr und mehr verloren.

Arbeitsschwerpunkte:
− Erkennen von Chronizität
− Wie kann Hoffnung aufrechterhalten werden, ohne dass Veränderungen sichtbar sind?
− Was tun, wenn kein Veränderungswunsch formuliert wird?
− Chronizität und psychische Erkrankung
− Wann sollen/können Klienten*innen verabschiedet werden?
− Eigener Erfahrungshintergrund
− Stressbewältigung – Psychohygiene

Donnerstag, 28.02.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/10 | Personzentrierte Arbeitsweisen in der Kinder- und Jugendhilfe
Referentin: Anne-Margret Wild
            M J
Der personzentrierte Ansatz basiert auf den Prinzipien, die Carl Rogers einst als Wirkfaktoren in der Psychotherapie identifizierte
und damit eine neue humanistische Gesprächspsychotherapie begründete. Zu diesen sogenannten Rogers-Variablen gehören
Empathie, Wertschätzung und Authentizität. Wie kann ich diese in der Kinder- und Jugendarbeit verkörpern, vielleicht sogar
mithilfe bestimmter „Techniken“ deutlich machen und zum Einsatz bringen? Und was bewirkt das beim Gegenüber? Wieso ist
eine tragfähige pädagogische Beziehung der Schlüssel zu vielen Erfolgsschritten und wie gelingt es mir eine solche -auch zu
„schwierigen“ Kindern und Jugendlichen- aufzubauen?

In diesem Seminar beschäftigen wir uns damit, wie wir personzentrierte Haltung und Methoden in der ambulanten, teilstationären
und stationären Jugendhilfe verinnerlichen und anwenden können. Neben theoretischem Input sind viele praktische Übungen und
Beispiele Teil des Seminars. Personzentrierte Gesprächstechniken sind auch für Mitarbeiter*innen im Jugendamt, Vormünder und
Betreuer*innen interessant und gewinnbringend.

Freitag, 01.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/11 | Methodenkoffer Gesprächsführung
Referent: Jens Walter
            B BTS
Ziel: Teilnehmende erhalten ein „Gesprächsführungs-Tool-Kit“, welches sie in ihrer beruflichen Praxis als Berufsbetreuer*innen
vielfältig einsetzen können. Ihr professionelles berufliches Handeln wird gefördert und erweitert, es gewinnt an Sicherheit und
Vielfalt.

Intensive berufliche Gespräche verlaufen so verschieden, wie die Menschen verschieden sind, die daran teilnehmen. In ihrer
Funktion als Berufsbetreuer*innen haben Sie es mit unterschiedlichsten Personen in vielfältigen Situationen zu tun:
Sie verhandeln mit verschiedenen Diensten, Behörden und Kostenträgern, sind in einem Gespräch auf einmal mit starken
Emotionen konfrontiert oder Sie erreicht der Anruf eines besorgten oder aufgebrachten Angehörigen. Erschwerend kommt hinzu,
dass manchmal nicht alle vom Gespräch betroffenen Personen anwesend sind und Sie auf Ihre Schweigepflicht verweisen
müssen. Solche und andere Betreuungssituationen erfordern, neben Rollenklarheit und einer guten Selbstregulation, auch ein
aktives und anwendbares Gesprächsrepertoire, dass Sie in diesem Seminar erweitern können. Eigene Fallbeispiele aus Ihrer
beruflichen Praxis sind herzlich willkommen.

Arbeitsschwerpunkte, vorgestellte Interventionen und Techniken:
− zirkuläres Fragen, aktives Zuhören (Stufen 1-3)            −      Kurzinterventionen MI (= Motivational Interviewing) wie: OARS
− Umgang mit Widerstand                                             (Offene Fragen, Affirmation, Reflektives Zuhören,
                                                                    Zusammenfassung/Summarize)
− Gesprächsschema für Feedback nach Gellert / Nowak,
                                                             −      Kommunikationstipps zu Konfliktgesprächen
− Tipps Selbstregulation zur inneren Gesprächsvorbereitung,
                                                             −      Deeskalation in emotional schwierigen Situationen
− motivierende Gesprächsführung mit schwierigen Klienten

Donnerstag, 14.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/12 | Als Assistenz- oder Verwaltungskraft im Betreuungsbüro/-verein - Den Papierkram im Griff…?! -
Überblick über die Arbeit im Betreuungsbüro
Referentin: Susanne Krüger
            B

       -- Für Assistenz- und Verwaltungskräfte im Betreuungsbüro / Betreuungsverein --

In diesem Workshop erhalten Sie Informationen über die Grundlagen der Betreuungsführung, von der Einrichtung einer
Betreuung hin zu den ersten Schritten im Büro und der weiteren Betreuungsführung. Diese Informationen sind an die Zielgruppe
der Assistenz- und Verwaltungskräfte adressiert, um das Grundverständnis für die Arbeit im Betreuungsbüro /-verein zu vertiefen.

Durch die tiefere Kenntnis über die Betreuungsführung können Sie Delegationsaufgaben besser ausführen. Dabei werden auch
Grenzen der Delegation thematisiert.

Sie erhalten außerdem fundierte Werkzeuge, um sinnvolle Strukturen, Arbeitsabläufe und Kommunikationswege mitzugestalten
und möglichst wenig Zeit mit Suchen zu verschwenden (z.B. sinnvolle Ablagetechniken, Ordnerstrukturen, Datenpflege, etc.) und
auch anderen z.B. im Vertretungsfall ihre Arbeit zu erleichtern.

Arbeitsschwerpunkte:
− Wie sammle ich Informationen und bereite diese sachgerecht auf?
− Welche Möglichkeiten der Wiedervorlage und Terminierung gibt es?
− Welche vorbereitende Belegverwaltung für die Rechnungslegung an das Betreuungsgericht ist notwendig und warum?
− Wie kann ich klare Arbeitsaufträge von meinen Vorgesetzten einfordern? Sind Informationen eine Hol- oder Bringschuld?

Im Austausch mit Kolleg*innen profitieren Sie von den unterschiedlichen Sicht- und Arbeitsweisen.
Der Workshop beinhaltet Theorie-Input, Einzel-, Gruppenarbeit und Selbstreflexion.

Freitag, 15.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/13 | Vermögensverwaltung – Schwerpunkt Grundstücke und Grundstücksrechte
Referent: Reinhold Spanl
            B BTS
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter*innen aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer*innen, Berufs-
und Amtsvormünder

Gegenstand des Seminars sind die für die Führung einer Betreuung oder Vormundschaft relevanten Fragen der
Vermögenssorge. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Vermögensverwaltung bei Grundstückseigentum und Rechten an
Grundstücken gelegt unter der Berücksichtigung der hier geltenden Verfahrensbesonderheiten und Genehmigungspflichten. Auf
die in der Praxis auftretenden Probleme wird ausführlich eingegangen. Die Teilnehmer*innen können ihre praktischen Fälle zur
Diskussion stellen.

Arbeitsschwerpunkte:
− Grundlagen der Sorge des gesetzlichen Vertreters für das Vermögen des Mündels oder Betreuten
− Wahrung der Selbstbestimmung des Vertretenen und dessen mögliches Eigenhandeln
− Erwerb und Veräußerung eines Grundstücks; Belastung eines Grundstücks mit Rechten sowie Veränderungen von
   bestehenden Rechten
− Erkennen von Grundstückseigentum sowie Inhalt und Umfang von Rechten durch Lesen von Grundbuch und Urkunden
− Inhalt und praktisches Umgehen mit Genehmigungsvorbehalten und Beschränkungen durch das Familien- bzw.
   Betreuungsgericht, insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücken und Grundstücksrechten
− Haftungsfallen und Schadensersatz

Mitzubringende Gesetzestexte: BGB, FamFG

Donnerstag, 21.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

                                                                                                                                7
Seminarprogramm 2019

BTG 19/14 | Zusammenarbeit mit dem Gericht und anderen beteiligten Dritten
Referent: Reinhold Spanl
            B BTS
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter*innen aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer*innen

Betreuer*innen werden vom Betreuungsgericht bestellt, haben Pflichten gegenüber dem Gericht zu erfüllen, benötigen
Genehmigungen und möchten zeitgerecht ihre Vergütung erhalten. Insbesondere bei der Vermögens- und Kontenverwaltung
kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Personenbereich nicht minder problematisch. Daneben müssen sich
Betreuer*innen mit dem Betreuten, der Betreuungsbehörde, mit Ärzten und Heimen, aber auch mit Angehörigen
auseinandersetzen Das Seminar möchte Betreuer*innen Möglichkeiten und Strategien aufzeigen, wie Konflikte vermieden und
gelöst werden können.

Arbeitsschwerpunkte:
− Wem gegenüber sind Betreuer*innen verpflichtet
− Erkennen und Erfüllung von Pflichten und Ansprüchen gegenüber dem Betreuungsgericht
− Umgang mit Wünschen des Betreuten und dessen Angehörigen
− Verhältnis der Betreuer*innen zur Betreuungsbehörde
− Probleme beim Vorhandensein mehrerer Betreuer*innen
− Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten, Sozialdiensten und die Pflichten der Betreuer*innen
− Einbeziehung der Betreuer*innen in die Behandlungsplanung, Medikamentenverabreichung, sowie die Einbindung in die
   Entlassung - Entlassungsbrief
− Wie und wo können Betreuer*innen Hilfe und Beratung erlangen?
− Beschwerdemöglichkeiten abwägen und richtig anwenden
− Haftungsfallen erkennen und umgehen

Mitzubringende Gesetzestexte: BGB, FamFG

Freitag, 22.03.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/15 | Aufenthaltssicherung bei UMF und jungen Volljährigen - Grundlagen, Vertiefung und Neuerungen
(2-Tagesseminar)
Referent*in: Dominik Bender und Maria Bethke
            M J B
In dem 2 Tagesseminar soll sowohl für "Neulinge" als auch für bereits erfahrenere Begleiter*innen von UMF und jungen Volljähri-
gen das Thema "Aufenthaltssicherung" umfassend beleuchtet werden. Um Neulinge "mitzunehmen", werden zunächst die wich-
tigsten Grundlagen - eingeordnet in aktuelle Entwicklungen - vorgestellt: U.a. die verschiedenen Wege der Aufenthaltssicherung,
die verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Status' (Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis
usw.), die relevanten Behörden und die Rechtsgrundlagen.

Anschließend wird das Asylverfahren sowohl unter Verfahrensgesichtspunkten als auch unter materiellrechtlichen Aspekten be-
leuchtet. Sofern aktuelle Entwicklungen Anlass dazu geben, wird auch dem Dublin-Verfahren Raum gegeben. Die Problematik der
in anderen europäischen Ländern bereits in einem Asylverfahren abgelehnten oder auch anerkannten UMF soll ebenfalls themati-
siert werden. Außerdem wird das Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht vorgestellt, und zwar nicht nur in Hinblick auf
das asylgerichtliche Verfahren, sondern auch in Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten, die sich zum Beispiel um Arbeitserlaubnisse o-
der Ausbildungsduldungen drehen.

Der dritte Tagungsteil soll (nämlich) dann dem Thema des sog. Spurwechsels - die Aufenthaltssicherung abseits des Asylverfah-
rens durch gelungene Integration - nachgehen. Der "Spurwechsel" beschäftigt die "große Politik" in Berlin wie auch diejenigen,
die mit Geflüchteten vor Ort arbeiten. Da gerade bei UMF und ehemaligen UMF die Integrationsleistung oft bemerkenswert ist,
spielen die Aufenthaltssicherungsmöglichkeiten abseits des Asylverfahrens eine besonders große Rolle: Die Ausbildungsduldung
und die Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 23a, 25a und 25b AufenthG sind in diesen Arbeitszusammenhängen inzwischen
ebenso wichtig wie eine gute Vorbereitung und Begleitung des - meist eingeschlagenen - Weges des Asylverfahrens. Daher soll
auf aktuelle Entwicklungen bzgl. der Aufenthaltssicherung durch gelungene Integration eingegangen werden. Typische praktische
Probleme wie Nationalpassbeschaffung und Identitätsklärung werden ebenso angesprochen wie Fragen der Rechtsdurchsetzung
(u.a. durch Rechtsbehelfe vor dem Verwaltungsgericht).

Wenn es der Tagungsablauf zulässt und es von den Teilnehmer*innen gewünscht wird, wird auch die Möglichkeit bestehen, Ein-
zelfälle zu besprechen - wenn möglich sollten zu diesem Zweck auch gerne aussagekräftige, anonymisierte Verfahrensunterlagen
vorab an den/die Referent/in eingesandt werden.

Das Seminar wird in Abhängigkeit von den Anmeldezahlen mit ein oder zwei Referenten/in durchgeführt.

Donnerstag und Freitag, 28./29.03.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/16 | Traumapädagogische Arbeit mit jungen Geflüchteten (2-Tagesseminar)
Referentin: Anne-Margret Wild
            M J
Nicht alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfüllen die Diagnosekriterien einer posttraumatischen Belastungsstörung und
nicht alle benötigen in jedem Fall Psychotherapie. Stark belastet sind sie jedoch meist dennoch und viele Symptome wie
Schlafstörungen, Alpträume, Konzentrationsprobleme oder auch aggressive Ausbrüche und selbstverletzendes Verhalten
erschweren ihnen und auch den Betreuenden das Leben enorm.

Wie können belastete Jugendliche durch traumapädagogische Interventionen, die gut in den Gruppen- oder Pflegefamilienalltag
zu integrieren sind, unterstützt und stabilisiert werden? Welches Hintergrundwissen brauche ich, um bestimmte Verhaltensweisen
richtig einordnen zu können und reflektiert und für den Jugendlichen förderlich auf die jeweiligen Situationen reagieren zu
können? Wie sorge ich gut für mich selbst im täglichen Umgang mit traumatischen Erfahrungen und deren Folgestörungen?
Diesen und vielen weiteren, auch Ihren Fragen, widmen wir uns in diesem Seminar.

Arbeitsschwerpunkte:
− Traumapädagogische Grundhaltung
− Beziehungsgestaltung und sicherer Rahmen trotz unsicherer Strukturen
− Kultursensible Ressourcenaktivierung
− Unterstützende Maßnahmen und Übungen im Umgang mit bestimmten Symptomen wie z.B. Schlafstörungen
− Alpträumen, Flashbacks, Depression, selbstverletzendem und aggressivem Verhalten;
− Grenzen der Traumapädagogik
− Selbstfürsorge

Donnerstag und Freitag, 04./05.04.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/17 | Ausländer- und Asylrecht (2-Tagesseminar)
Referentin: Cornelia Katzy

            B M
Rechtliche Betreuer*innen und Vormünder werden in der Betreuung nicht-deutscher Staatsangehöriger in verschiedenen
Situationen mit dem Ausländerrecht und den staatlichen Behörden konfrontiert. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der
Betreuung zum Wohle des Schützlings verlangt grundlegende Kenntnisse des Staatsangehörigkeitsrechts und des Ausländer-
und Asylrechts, vor allem im Hinblick auf die rechtliche Vertretung.

Arbeitsschwerpunkte:
− Einführung in das Staatsangehörigkeitsrechtin
− Einführung in das Ausländerrecht
− Einführung in das Asylrecht
− Überblick über Arbeitserlaubnis/ Beschäftigungsverordnung
− Überblick über Asylbewerberleistungsgesetz

Angesprochen werden nicht nur gesetzliche Betreuer*innen und Vormünder, sondern alle Fachkräfte aus dem sozialen Bereich,
die ihre Kenntnisse aktualisieren wollen.

Donnerstag und Freitag, 11./12.04.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/18 | Systemisches Arbeiten mit jungen Flüchtlingen in Jugendhilfe und Schule
Referentin: Ursula Peter
            M J
Zielgruppe: Fachkräfte in der Jugendhilfe und in Schulen

In der Jugendhilfe und in den Schulen haben Fachkräfte meist mit den sogenannten „Symptomen“ von Jugendlichen zu tun.
Diese für die jungen Flüchtlinge und die Fachkräfte belastenden Handlungsmuster stehen dann im Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit und oftmals zwischen allen Beziehungen.

Die Fachkräfte merken dies in der Regel sehr deutlich, wenn die Umsetzungen der verschiedensten Aufträge Jugendamt, Schule
etc. nur noch mit großem Energieaufwand möglich sind.

Der systemische Ansatz sieht diese Verhaltensauffälligkeiten nicht als Defizite, sondern als – wenn auch nicht hilfreiche –
Lösungsversuche an. Die Beziehungsgestaltung richtet sich dann vor allem an den Ressourcen und Potenzialen der jungen
Menschen aus, um passendere bessere Lösungen zu finden.

Eine Besonderheit in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind die Familien und ihre Aufträge, die im
Hintergrund wirken, ohne dass sie einbezogen werden können. Erschwerend kommen noch die kulturellen und sprachlichen
Barrieren dazu.

Systemische Methoden können hier neue, vielleicht ungewöhnliche Wege aufzeigen, mit diesen Herausforderungen umzugehen.

In dem Seminar werden Methoden vermittelt, die u.a.
− lösungsorientiert sind
− zielorientierte Hilfeplanung ermöglichen
− die Familien im Hintergrund mit einbeziehen
− leicht umsetzbar sind
− und auch Spaß und Humor in die Beziehung hineintragen

Eigene Fallbeispiele können mit eingebracht werden.

Donnerstag, 09.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/19 | Betreuung und familienrechtliche Fragen – Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt
Referentin: Cornelia Katzy
            B BTS
Gesetzliche Betreuer*innen können im Laufe ihrer Tätigkeit mehrfach mit dem Familienrecht konfrontiert werden. So kann es sein,
dass Betreuer*innen für den Betreuten ein Scheidungsverfahren auf Antragsteller- oder Antragsgegnerseite führen muss. Aber
auch im Bereich des Unterhaltsrechtes sind Grundzüge des Kindes-, Eltern- und nachehelichen Unterhaltes, z.B. wegen Alter und
Erkrankung, erforderlich. Daneben stellen sich für die Betreuer*innen bei Betreuten mit Kindern Fragen des Sorge- und
Umgangsrechtes.

Um die übertragenen familienrechtlichen Aufgaben fachgerecht erledigen zu können, sind wesentliche Kenntnisse des
Familienrechts, v.a. bei der Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht unerlässlich.

Arbeitsschwerpunkte:
Scheidung                                                      Sorge- und Umgangsrecht
− Grundzüge des Scheidungsrechts                               − Grundzüge des Sorge- und Umgangsrechts
− Antragsteller steht unter Betreuung                          − Sorgerecht trotz Betreuung
− Antragsgegner steht unter Betreuung                          − Umgang trotz Betreuung
Unterhalt
− Grundzüge des Unterhaltsrechts
− Elternunterhalt
− Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit und Gebrechen, § 1572 BGB
− Kindesunterhalt

Donnerstag, 16.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/20 | Vormundschaft und Personensorge
Referent: Nico Barthold
            M J
Zur wesentlichen Aufgabe des Vormundes gehört es, die Bereiche der Personensorge zu regeln. Dieses Seminar soll das nötige
Fachwissen vermitteln, um die verschiedenen Aufgabenbereiche fachlich abzugrenzen und um die notwendigen
Handlungsschritte einleiten zu können.

Arbeitsschwerpunkte:
− Aufenthaltsbestimmung
− Gesundheitssorge
− Umgangsrecht
− Zeugnisverweigerungsrecht
− schulische Angelegenheiten

Arbeitsmittel: BGB, SGB VIII

Freitag, 17.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/21 | Datenschutz in der Betreuungsarbeit (Für Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine)
Referent: Kay Lütgens
            B
Durch das Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) ist das Thema Datenschutz in der Betreuungsarbeit verstärkt in das Bewusstsein gelangt.

Leider sind die Regelungen an vielen Stellen sehr allgemein gehalten und deshalb bleibt es häufig unklar, welche Konsequenzen
sich daraus im Einzelfall ergeben. Naturgemäß gibt es auch noch keine klärende Rechtsprechung, die als Richtschnur genommen
werden könnte. Zudem bestehen im Verhältnis zwischen Betreuern und ihren Klienten etliche Besonderheiten, es handelt sich
nicht um eine übliche Geschäftsbeziehung zwischen einer Firma und ihren Kunden. Auf diese Besonderheiten der
Betreuungsarbeit wird weder in der DSGVO noch in im BDSG explizit eingegangen.

In dieser Fortbildung wird in einem ersten Teil auf die ohnehin bereits bestehenden Vorgaben zum Datenschutz sowie zur
Weitergabe von Daten aus dem Betreuungsrecht, dem Strafrecht, der Abgabenordnung, aus dem SGB (sozialrechtliche
Mitwirkungspflichten) sowie aus weiteren gesetzlichen Regelungen eingegangen - schließlich gelten diese Vorschriften auch
weiterhin und sind nicht durch die DSGVO gegenstandslos geworden.

In einem zweiten Teil werden zunächst die wesentlichsten Grundsätze der der DSGVO erläutert. Im Anschluss werden dann die
bis dahin als sicher geltenden, sich aus der DSGVO ergebenden Konsequenzen für die Betreuungsarbeit besprochen
(grundsätzlich keine Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Klienten erforderlich, in welchen Fällen muss ein
Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wie kann ein Verfahrensverzeichnis aussehen usw., Grundsatz der Datensparsamkeit,
Verpflichtung zur Rechtfertigung des Umgangs mit Daten, Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Informationen usw.).

Schließlich werden die bis dahin noch offenen Probleme angesprochen und Lösungsmöglichkeiten entworfen (Wie lange dürfen
bzw. müssen Unterlagen nach Ende einer Betreuung aufbewahrt werden? Welche Anforderungen sind dabei an die
Datensicherheit zu stellen? Wie verhält es sich mit sogenannten Fremddaten, also z.B. Einkommensnachweisen von Angehörigen
der Klienten? Was darf ein Verhinderungsbetreuer wissen? Welche Kommunikationswege dürfen noch genutzt werden? usw.)
Dabei wird auch - soweit bis dahin bereits möglich - auf das Spannungsfeld zwischen einerseits den hohen Anforderungen an die
Datensicherheit und andererseits dem durch die Vergütungssituation verursachten Druck zu einer effizienten und zeit- und
kostensparenden Arbeitsweise eingegangen werden.

Montag, 20.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/22 | Aktuelle Entwicklungen im Betreuungsrecht (Übersicht über gesetzliche Neuregelungen mit Be-
zug zur Betreuungsarbeit und über aktuelle Gerichtsentscheidungen)
Referent: Kay Lütgens
            B BTS
Das Betreuungsrecht ist immer noch ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet und hinsichtlich vieler Einzelfragen gibt es immer
wieder Änderungen oder zumindest Diskussionen. Eine der Ursachen dafür ist auch die sich wandelnde Einstellung zur Arbeit
bzw. zum Umgang mit psychisch Kranken. Die Freiheitsrechte auch der Kranken werden stärker betont und es setzt sich immer
mehr die Auffassung durch, dass Betreuer nicht so sehr das objektive Wohl ihrer Klienten sondern verstärkt deren eigenen
Vorstellungen berücksichtigen sollen und stellvertretendes Handeln nur dann stattfinden sollte, wenn es nicht anders geht - das
Schlagwort der „unterstützten Entscheidungsfindung“ fehlt zur Zeit in kaum einer Diskussion betreuungsrechtlicher
Fragestellungen. Und die DSGVO hat das Augenmerk auf das Thema des Umgangs mit den höchst sensiblen Daten der Klienten
gelenkt. All diese Entwicklungen stellen immer neue Anforderungen an Betreuer, sowohl bzgl. der aufzuwendenden Arbeitszeit als
auch finanziell - kann das bei einer seit Jahren gleichbleibenden Vergütung überhaupt geleistet werden?

Unter Anderem werden im Rahmen dieser Fortbildung die folgenden Themen besprochen:

− Überblick über bis zum Seminartermin beschlossene gesetzliche Änderungen und - sofern bereits vorhanden - erste
    Erfahrungen mit den Neuregelungen,
− Sachstand der Aktivitäten des Gesetzgebers bzgl. der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Änderungen (Vergütung,
    Qualitätssicherung, Wahlrechtsänderung usw.),
− aktuelle Gerichtsentscheidungen, z.B. zu Haftung und Vergütung,
− rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Behörden und Sozialleistungsträgern

Dienstag, 21.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/23 | Basiswissen für Betreuer*innen – Modul 5: Medizinische, psychologische und rechtliche Grundla-
gen im Betreuungsrecht
Referenten: Prof. Dr. Andreas Scheulen und Dr. Rainer Pollet
            B BTS
Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist u.a. das Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung. In diesem Seminarmodul werden die medizinischen, psychologischen und damit
zusammenhängenden rechtlichen Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung, der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, des
Einwilligungsvorbehalts, der freiheitsentziehenden Unterbringungen und der Zwangsbehandlung dargestellt und erörtert. Der Ko-
Referent Dr. Rainer Pollet ist medizinischer Sachverständiger und Gutachter im Betreuungsverfahren und bringt diese wichtige
Perspektive in das Seminar ein, insbesondere auch die Problematik der freien Willensbildung (z.B. bei Alkoholikern oder an
Schizophrenie erkrankten Menschen).

Arbeitsschwerpunkte u.a.:
− Medizinisch, psychiatrische Voraussetzung der Betreuungseinrichtung
− Spannungsfeld freier Wille
− Einwilligung, bzw. Ablehnung medizinischer Maßnahmen
− Einwilligungsunfähigkeit und der mutmaßliche Wille des/der Betreuten
− Voraussetzungen für Zwangsbehandlung, freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringung
−

Donnerstag, 23.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/24 | Bundesteilhabe- und Pflegestärkungsgesetze
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
            B BTS
Durch das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr
Teilhabe und mehr Selbstbestimmung verbessert werden. Betroffene sollen mehr Wahlmöglichkeiten haben, wie und wo sie
leben, mehr finanzielle Spielräume und mehr Mitbestimmung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wächst die Zahl der Versicherten,
die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt.
In dem Seminar wird den Teilnehmenden ein Überblick verschafft und auf die Neuerung und Besonderheiten der Regelungen
eingegangen.

Arbeitsschwerpunkte u.a.:
− Stufen der Einführung der neuen Gesetze
− Verbesserte Teilhabemöglichkeiten im Bereich von Bildung, Ausbildung und Arbeit
− Verbesserte finanzielle Situation - wer profitiert
− Verbesserungen und Grenzen bei Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung
− Abgrenzung Behinderung und Pflegebedürftigkeit
− Verbesserungen und Erweiterungen beim Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Freitag, 24.05.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/25 | Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Referent: Guy Walther

             B BTS
Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sollen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten und
informieren. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde soll Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen.
Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen vorgestellt. Dabei werden vor allem
die typischen Beratungsfragen zur Wirksamkeit und dem Widerruf von Vorsorgevollmachten erörtert. Weiterhin werden Fragen
und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen und es besteht die Möglichkeit zum Austausch aktueller Praxisfragen.

Arbeitsschwerpunkte:
− Vollmachten und der Grundsatz der Nachrangigkeit der Betreuung
− Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
− Musterformulare
− Allgemeine Grundlagen und Vorgehen bei der Beglaubigungstätigkeit durch die Urkundsperson
− Zur Grundbuchtauglichkeit der Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
− Vollmachten und RDG
− Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis
− Typische Beratungsfragen: Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und
   Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten
− Regelungen des Auftragsverhältnisses
− Haftungsfragen der Beratung
− Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung
− Exkurs: Rechtsfragen zur Patientenverfügung

Donnerstag, 06.06.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/26 | Datenschutz und die Arbeit der Betreuungsbehörde
Referent: Guy Walther
            BTS

Durch die Betreuungsbehörden werden viele sensible Daten über Betroffene, Betreuer*innen und andere Dritte erhoben und
verarbeitet. Verschiedene Stellen und Personen sind am Verfahren beteiligt. Gerade die bereichsspezifischen
Datenschutzregelungen im Betreuungsrecht sind jedoch vielfach unzureichend und führen in der Praxis zu Problemen. Im
Seminar sollen deshalb die grundlegenden gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzrechts unter besonderer Berücksichtigung
des Betreuungsrechts erörtert und vorgestellt werden.
Weiterhin werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen und es besteht die Möglichkeit zum Austausch aktueller
Praxisfragen.

Arbeitsschwerpunkte:
− Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes
− Datenschutz bei Sachverhaltsermittlungen
− Erhebung von Daten durch die Betreuungsbehörde
− Übermittlungsbefugnisse der Betreuungsbehörde
− Datenaustausch und Datenübermittlung an öffentliche/nichtöffentliche Stellen
− Datenschutz für (Behörden)Betreuer*innen
− Datenschutz und Anforderungen an den Einsatz von EDV in der Arbeit der Betreuungsbehörde
− Akteneinsicht und Auskunftsrechte
− Aktuelle Praxisfragen des Datenschutzes der Betreuungsbehörde
− Neuregelungen des Datenschutzrechts durch die EU-DSGVO

Donnerstag, 07.06.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/27 | Workshop zur beruflichen Identität/Rolle als Rechtliche/r Betreuer*in
Referentin: Susanne Krüger
            B
Geht es Ihnen manchmal auch so, dass neben den eingerichteten Aufgabenkreisen in der Betreuung weitere Rollen
hinzukommen? Fühlen Sie sich manchmal auch als Privatsekretär*in, Therapeut*in, Papierkorb?
In diesem Workshop geht es darum, die eigene berufliche Rolle zu reflektieren.

Wir werden verschiedene Fragestellungen diskutieren:
− Gibt es innerhalb meiner beruflichen Arbeit Pflicht- und Kür-Aufgaben? Und somit Rollen, für die ich mich freiwillig
   entscheide?
− Welche Erwartungen/Ansprüche habe ich als Rechtlicher Betreuer*in an mich selbst?
− Welche Erwartungen /Ansprüche werden von den Beteiligten (Betreute, Angehörige, Pflegedienst, …) an mich gestellt?
− Gibt es die „berufliche Identität als Rechtlicher Betreuer*in“ oder kommen immer Persönlichkeitsanteile hinzu, die mich als
   „Betreuer*in“ ausmachen?
− Es geht um Selbstreflektion und Austausch mit anderen Betreuer*innen.

Ziel ist es, am Ende des Workshops die eigene Stellenbeschreibung zu erstellen, um so mehr Klarheit für sich selbst zu erlangen
und sich vor überhöhten Anforderungen abzugrenzen.

Der Workshop wechselt zwischen Vortrag, Einzel- und Gruppenarbeit.

Freitag, 28.06.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/28 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 1: Einführung in das Betreuungsrecht
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
            B BTS
Donnerstag, 04.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

-- Ersatztermin für BTG 19/1 am 04.02.2019 - Beschreibung siehe dort - Wird bei Bedarf freigeschaltet --

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/29 | Basiswissen für Betreuer*innen - Modul 2: Rechtliche Grundlagen des SGB I, II und XII
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
            B BTS
Freitag, 05.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

-- Ersatztermin für BTG 19/2 am 05.02.2019 - Beschreibung siehe dort - Wird bei Bedarf freigeschaltet --

BTG 19/30 | Psychiatrische Krankheitsbilder auf den Punkt gebracht
Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer
            B BTS M
Das Seminar bietet einen Überblick über wichtige psychiatrische Erkrankungen. Es orientiert sich an einem bio-psycho-sozialen
Modell zum Verständnis der Krankheitsbilder. Dieses geht der Frage nach Ursachen, Symptomen, besonderen Problemen,
Behandlungsansätzen und –grenzen sowie Schwierigkeiten und Chancen im Umgang mit den Betroffenen nach.

Arbeitsschwerpunkte:
− Psychosen, besonders aus dem schizophrenen Formenkreis
− Affektive Störungen
− Persönlichkeitsstörungen, besonders Borderline
− Neurotische und psychosomatische Störungen
− Doppeldiagnose (Psychische Erkrankung und Sucht)

Donnerstag, 11.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/31 | Einsatz von Psychopharmaka - was Betreuer*innen wissen müssen
Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer
            B BTS M
Psychopharmaka sind in der psychiatrischen Praxis oft unverzichtbar und zugleich höchst umstritten. Während Psychiater sie
zumeist für notwendig halten, lehnen betroffene Patienten sie oft ab, reduzieren sie oder setzen sie ohne Rücksprache mit dem
Behandler ab. Betreuer/innen sitzen oft zwischen allen Stühlen und sind doch an wichtigen Entscheidungen beteiligt.

Das Seminar gibt einen verständlichen Überblick über die einzelnen Psychopharmakagruppen, ihre Indikationen, die mit ihnen
verbundenen Möglichkeiten, aber auch Grenzen, ihre wichtigsten Wirkungen und Nebenwirkungen und ist somit eine
Orientierungshilfe für Betreuer*innen und Fachkräfte in sozialen Diensten. Besonders eingegangen wird auf Neuroleptika,
Antidepressiva, Antidementiva und Phasenprophylaktika.

Freitag, 12.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/32 | Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (2-Tagesseminar)
Referent: Nico Barthold
            M J
Das Aufgabenfeld des Vormundes hat sich mit der Ankunft der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) um viele Bereiche
erweitert. Neben den zu beachtenden Neuregelungen im SGB VIII ist nun auch die rechtliche Vertretung des Mündels im
Asylverfahren als neues Aufgabengebiet hinzugekommen. In diesem Fachseminar werden die Grundlagen für die Übernahme der
Tätigkeit als Vormund für ausländische Kinder vermittelt. Es werden die Rechtsfolgen aufgezeigt und ein Praxisbezug hergestellt.

Arbeitsschwerpunkte
− Änderungen im SGB VIII und die Auswirkungen auf die Vormundschaft
− Unterbringung, Versorgung und Krankenversicherung
− Asylrechtliche Aspekte - Antragstellung, Asylverfahren, Rechtsschutz und Alternativen zum Asylantrag
− Familienzusammenführung als Herausforderung

Arbeitsmittel: BGB, AsylG, AufenthG, SGB VIII

Donnerstag und Freitag, 18./19.07.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/33 | Affektive Störungen: Depression – Manie – Bipolare Störungen
Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer
            B BTS M

Das Seminar will den aktuellen psychiatrischen Kenntnisstand über diese Krankheitsgruppe vermitteln. Es beschreibt die drei
Krankheitsbilder Depression – Manie – Bipolare Störung in ihren wichtigen Erscheinungsbildern (Symptomen), Verläufen und
Auswirkungen Behandlungsmöglichkeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars bildet das Thema Umgang mit affektiv Kranken und die Aufgaben, aber auch Grenzen
der Rechtlichen Betreuung.

Fragen und Beispiele der Teilnehmer/innen sind willkommen!

Montag, 22.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/34 | Persönlichkeitsstörungen
Referent: Prof. Dr. Wolfgang Schwarzer
            B BTS M
Menschen mit einer „Persönlichkeitsstörung“ gewinnen in der Sozialen Arbeit eine immer größere Bedeutung. Dabei ist der
Begriff in der Psychiatrie nicht unumstritten. Persönlichkeitsstörungen führen in der Regel zu Beziehungsstörungen und Konflikten
bis hin zu erheblichen sozialen Problemen. Besonders Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, aber auch mit einer
dissozialen (antisozialen) Persönlichkeitsstörung führen Profis schnell an ihre Grenzen und erfordern im Umgang hohe fachliche
Kompetenz.

Arbeitsschwerpunkte:
− Was sind Persönlichkeitsstörungen und wie kann ich sie erkennen?
− Welche Persönlichkeitsstörungen unterscheidet die Psychiatrie (ICD, DSM)?
− Wie gehe ich mit Betroffenen um?
− Besonderheiten der Borderline-Persönlichkeitsstörung und der dissozialen (antisozialen) Persönlichkeitsstörung

Dienstag, 23.07.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/35 | Schuldenregulierung mit ver- und überschuldeten Betreuten (2-Tagesseminar) – Aufbauseminar
Referent: Michael Weinhold
            B
Berufsbetreuer*innen sind zunehmend mit Ver- und Überschuldungssituationen ihrer Betreuten konfrontiert. Das Ziel des Aufbau-
kurses ist es, bereits vorhandenes Wissen im Bereich des Forderungs- und Vollstreckungsrechts zu vertiefen und Handlungsmög-
lichkeiten zur Lösung der Schuldensituationen aufzuzeigen. Zentraler Inhalt dieser Fortbildung wird sein, wie man in Verhandlun-
gen mit Gläubigern für den Betreuten angemessene Lösungen erzielen kann. Im zweiten Schwerpunkt der Fortbildung wird aufge-
zeigt, wie der überschuldete Betreute im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangen kann.

Arbeitsschwerpunkte:
− Wie organisieren Gläubiger ihre Beitreibung?
− Inkassounternehmen – was dürfen sie und wie handeln sie?
− Verhandlung mit Gläubigern – was ist zu beachten?
− Verhandlungsstrategien
− Insolvenzverfahren – wie kommt der Schuldner zur Restschuldbefreiung?

Donnerstag und Freitag, 25./26.07.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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Seminarprogramm 2019

BTG 19/36 | Haus- und Grundbesitz, Wohnung, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Referent: Ralph Chauvistré
            B BTS
Inhalte des eintägigen Seminars sind vor allem:
− Wenn der Betreute Mieter, Eigentümer oder Vermieter ist, müssen besondere Sachverhalte beachtet werden; bei einem Haus-
   oder Grundstücksverkauf können zusätzliche Probleme auftreten. Wir behandeln die Themen: Instandhaltung, Versicherung,
   Bewertung, Veräußerung, Miete und Kündigung.
− Wir können Grundbuchauszüge lesen und kennen die Belastungen eines Grundstücks, insbesondere Hypothek, Grundschuld,
   Wohnrecht, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht.
− Wir wissen um die Genehmigungstatbestände und erhalten Sicherheit im Verfahren auf Erlangung der gerichtlichen
   Genehmigung.
− Was genau verbirgt sich hinter dem „Aufenthaltsbestimmungsrecht“? Hier geht es nicht nur um den Wohnsitz, sondern auch
   um Krankenhausbehandlung, Heimaufnahme und Unterbringung. Welchen Sinn macht hier ein Einwilligungsvorbehalt?

Eigene Praxisfälle können erörtert werden, es besteht Raum für den fachlichen Austausch der Teilnehmer.

Montag, 16.09.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/37 | Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde
Referent: Ralph Chauvistré
            B BTS
Dieses Seminar ist speziell auf die Bedürfnisse der Betreuungsbehörde zugeschnitten. Das erforderliche Fachwissen wird
vermittelt und in Kleingruppen praxisgerecht erarbeitet. Möglichkeiten zum fachlichen Austausch sind gegeben und konkrete
Fragestellungen aus der Praxis werden beantwortet.

Arbeitsschwerpunkte:
− die Anforderungen und Inhalte des Berichts nach § 8 BtBG
− neue Anforderungen ab dem 01.07.2014
− die Änderungen im Verfahrensrecht
− die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht
− Sachverhaltsermittlung
− Betreuervorschlag
Dienstag, 17.09.2019 | 9:00 - 16:30 Uhr (8 UE) | Klee-Center Nürnberg

BTG 19/38 | Büro- und Selbstorganisation ("Zeitmanagement" - Management des Betreuungsvereins bzw. -büros)
(2 Tagesseminar)
Referent: Uwe Fillsack
            B
Das Betreuungsbüro bzw. den Betreuungsverein rationell organisieren und effektiv arbeiten. Nichts mehr suchen oder vergessen
und entspannt und wirksam arbeiten ist auch in der Berufsbetreuung möglich!

Der tägliche Termindruck ist dabei ein Problem für alle. Ein falsches oder fehlendes Zeitmanagement führt dazu, dass wir nur 30-
40 % unserer Leistungsfähigkeit entwickeln.
Im Seminar werden einfache Mittel und Methoden aufgezeigt, mit denen die praktische Arbeit stressfrei, effektiv und effizient
bewältigt werden kann – und zusätzlich die Qualität der Tätigkeit erhöht wird.

Arbeitsschwerpunkte
−  Grundsätzliche Voraussetzungen                                −   Datenschutz
−  Arbeitsplatzgestaltung                                        −   Ergonomie und Unfallverhütung
−  Informationsgewinnung, -verarbeitung, -weitergabe             −   Persönliche Zielsetzung/Selbstorganisation
−  Ablage und Archivierung                                       −   Analyse des eigenen Zeitverhaltens
−  Aufbau- und Ablauforganisation                                −   Hilfsmittel
−  Delegation/Hilfskräfte/Abgrenzung                             −   Zeitdiebe
−  (Büro-) Organisation und Kommunikation                        −   Zeitmanagementmethoden
−  Wege zum "papierarmen Büro"                                   −   Zeitplanung

Donnerstag und Freitag, 19./20.09.2019 | je 9:00 - 16:30 Uhr (je 8 UE) | Klee-Center Nürnberg

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