Projektsteckbriefe "Projekt Impulse Lausitz" - Schultz projekt consult
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Einleitung 03 Projektsteckbriefe Nr. 01 Sicherstellung eines ÖPNV- und Nahversorgungsangebots in ländlichen Regionen 05 der Lausitz Nr. 02 Errichtung eines bi- ggf. trinationalen Technologieparks Zittau / Hrádek nad Nisou 08 (Dreiländereck) Nr. 03 Vorbereitung der wirtschaftlichen Nachnutzung (Tagebaue und) 17 Kraftwerksstandorte Nr. 04 Oberlausitzer Existenzgründerpreis „Einsamer Wolf“ 20 Nr. 06 Feldtest Autonome Bussysteme im ÖPNV ab 2025 23 Nr. 07 Digitalisierung und Ausbau des AST-Angebots in der ruralen Oberlausitz 27 Nr. 10 Erprobung von „multiplen Häusern“ 30 Nr. 11 Erprobung eines mobilen Gesundheitsdienstes unterstützt durch Ärztliche 34 Zuschaltung (Telemedizin) Nr. 12 LAUSITZ-Akademie 38 Nr. 12a LAUSITZ-Akademie - Ausbau betriebsübergreifender Fortbildungen in 42 ausgewählten Innovationsfeldern Nr. 12b LAUSITZ-Akademie - Unternehmensgründer–Coaching: Grundlage für die 47 Präqualifizierung der Unternehmensförderung durch die SAB Nr. 12c LAUSITZ-Akademie - Mentorenprogramm für Unternehmensgründungen/ 50 berufliche Weiterentwicklung Nr. 15 Festival Lausitz SOUL & COAL 43 Nr. 16 Dreiländer-Nachwuchs-Design Festival 54 Nr. 17a „Pro Elektrifizierung & Ausbau Schienenverkehr Lausitz“ 58 Nr. 17b „Pro Lausitz Spange“ 62 Nr. 18 Rückkehrer-Ansprechpartner Regional 66 Nr. 19 Sprachbarrieren abbauen – polnisch, tschechisch und sorbisch in KITAs 69 2
Einleitung Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat das Beratungsunternehmen Schultz projekt consult beauftragt, eine Studie „Projekt Impulse Lausitz“ anzufertigen. Die Aufgabe bestand in drei Arbeitsschritten. Zunächst wurden Projektideen entwickelt, die in Form von Projektsteckbriefen Gegenstand eines sehr ertragreichen Workshops mit wichtigen Akteuren der Region war. Dieser Workshop wurde sorgfältig dokumentiert. In einem zweiten Schritt wurden die Projektsteckbriefe überarbeitet, d.h. inhaltlich, zeitlich und kostenseitig konkretisiert und im Lichte der Workshop-Ergebnisse weiterentwickelt. Drei bzw. vier zusätzliche Projekte werden vorgeschlagen. Die überarbeiteten Projektsteckbriefe legen wir hiermit vor. Die einzelnen Projektideen stehen exemplarisch für wichtige regional- und strukturpolitische Handlungsfelder. Sie sind kein abschließendes Handlungsprogramm, sondern geben Anstöße für mögliches Handeln in der und für die Lausitz. Überhaupt weisen mehrere Handlungsfelder Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden gemeinsamen Entwicklung im Dreiländereck Sachsen-Tschechien-Polen aus. Das gilt für die technologieorientierte Zusammenarbeit im Rahnen eines bi- oder trilateralen Technologieparks, das gilt für ein europäisches Festival-Highlight in der Lausitz, das gilt für gemeinsame Anstrengungen bei der beruflichen Weiterbildung und letztendlich auch bei der trilingualen Sprachförderung bereits im Vorschulalter. Ein weiterer roter Faden, der einige Projektideen verbindet, ist der demografisch begründete Fachkräftemangel und der Rückgang der Bevölkerung, gerade auf dem Lande. Ziel muss es sein, den demografischen Erosionsprozess beherrschbar zu machen, gegebenenfalls zu stoppen oder umzukehren. Dafür stehen die Projektvorschläge, die sich mit der Erreichbarkeit, der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und der ärztlichen Versorgung befassen und die neben konventionellen Lösungsvorschlägen auch stark auf die Nutzung modernster digitaler Anwendungen setzen. Die Erprobung modernster technologischer Optionen kann den Menschen unmittelbar dienen und öffnet zugleich industriepolitische Felder. Dazu gehört auch die Verbreiterung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im weitetesten Sinn unter einem Dach, unter Einbeziehung bewährter vorhandener Einrichtungen und Anbieter dieser. Sie hat zum Ziel, durch Qualifizierung Investoren ein hochwertiges Arbeitskräftepotenzial anbieten zu können, Bestandunternehmen fit für die Zukunft zu machen und Unternehmensgründungen in der Lausitz zu erleichtern. Im Hinblick auf den Rückgang der Braunkohleverstromung in der Lausitz ist es wichtig, sich frühzeitig auf Nutzungsoptionen der Kraftwerksstandorte, aber auch der Tagebaue zu verständigen. Diese Fragen sind grundsätzlich und vor Auslaufen der einzelnen Standorte unter Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen zu klären und es ist dafür zu sorgen, dass die Flächen für die kommunale Entwicklung zur Verfügung stehen. 3
Des Weiteren sind Projektideen zur Erschließung der Lausitz mit modernen Verkehrsinfrastrukturen, von innen und außen, entwickelt worden um die Erreichbarkeit und Mobilität zu verbessern, auch wenn Zeithorizont und Durchsetzbarkeit nur schwer abzuschätzen sind. Im Rahmen einer „Lausitz-Skizze“ sollen in einem dritten Schritt die Umrisse einer Lausitzstrategie unter Berücksichtigung der beschriebenen Handlungsfelder und Projekte entwickelt werden, die weitere Vorschläge enthält und auch Aussagen zu institutionellen Fragen der Zusammenarbeit in der Lausitz insgesamt und zur Zeitachse macht. 4
Titel: Sicherstellung eines ÖPNV- und Nahversorgungsangebots in Nr. 01 ländlichen Regionen der Lausitz Art der Maßnahme: Langfristiges Projekt (Start 2017) Stand: Juli 2017 Inhalt 1. Ausgangslage Erhöhte Betriebskosten bei zurückgehender Nachfrage des ÖPNV, mangelnde Erreichbarkeit, Verstärkung der Abwanderung, Ausdünnung der Nahversorgung 2. Fragestellung Wie kann der ÖPNV kostengünstiger, flexibler und komfortabler gestaltet und zugleich ein Mindestmaß an Nahversorgung im ländlichen Raum sichergestellt werden? Ist eine Kombination aus ÖPNV und Versorgung mit Waren aus einer Hand möglich und sinnvoll? Wieweit können Abläufe digitalisiert werden? 3. Arbeitsprogramm • Erarbeitung von Konzeptvarianten • 3 Workshops in Konzeptionsphase 2017/2018 • Schrittweiser Einstieg in das Projekt von Anfang bis Ende 2018 • 1. Zwischenevaluation 2020, repräsentative Umfrage unter Fahrgästen, interne Evaluation aller Projektbeteiligten in einem Workshop • Alle zwei Jahre Zwischenevaluation und Workshop bis 2030, u.a. mit Überprüfung der Einführung von Innovationen (Autonome Busse etc.) • Abschlussworkshop und externe Evaluation des Projekts 2030 Ziel • Sicherstellung eines barrierefreien nachfrageorientierten Mobilitäts- und Nahversorgungsangebots, flächendeckender Modellversuch. Über einen Abrufservice (Internet, App) können Waren beim Einzelhandel der Umgebung bestellt werden, die mit einem Nahverkehrsbus in die Dörfer, z.B. zu Paketstationen, gebracht werden. Bezahlung elektronisch. Der Bus ist zugleich Nahverkehrsmittel. Er sollte Güter des täglichen Bedarfs an Bord haben und Post und Bankfunktionen anbieten (mobile Postfiliale). Mögliche Partner/Dienstleister 5
Einzelhändler, Regionale Busunternehmen, KEP z.B. DHL, Bushersteller Projektsteuerung SMWA oder Projektträger im Auftrag des SMWA Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz VVO, ZVON, Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz Kosten / Kostenrahmen • Konzepterstellung, Variantenprüfung 150.000 € • 3 Workshops zweitägig à 15.000 €, insgesamt 45.000 € • Abschlussworkshop zweitägig 25.000 € • Evaluation (6 Berichte) à 25.000 €, insgesamt 150.000 € • Fahrbetrieb 10-15 Millionen € über eine Laufzeit von 12 Jahren (je nach Umfang) Finanzierung durch SMWA, EFRE, ESF, GRW-Infra Zeitraum Sommer 2017 – Anfang 2030 6
Weiterführende Hinweise Im Rahmen der Abschlussdiskussion des Workshops „Projekt Impulse Lausitz“ wurden die Potentiale des kombiBUS als Teil der logistischen Vermarktungskette von regionalen Produkten erörtert. Es wurde angeregt, sich verstärkt das seit 2012 etablierte kombiBUS Konzept im ÖPNV in der Uckermark anzuschauen. Bereits in der Konzeptionsphase wurden die Potentiale des kombiBUS-Prinzips berücksichtigt. Es zeigte sich jedoch, dass es schwer ist, die Erfahrungswerte aus der Uckermark 1:1 auf die Oberlausitz zu übertragen. Seit 2012 hat sich der kombiBUS, der mehrmals täglich Dörfer in der Uckermark anfährt zu einer weiteren logistischen Ergänzung in der Uckermark entwickelt. Ziel war es u.a. Kleinproduzenten, die zu klein für logistische Vermarktungsketten sind, einen Zugang über den kombiBUS zu bieten. Der kombiBUS fährt mehrmals im Laufe des Tages im Rahmen des ÖPNV zahlreiche Ortschaften in der Uckermark an. Dabei werden viele kleine Sendungen aus dem Kreis für den Weiterversand etwa nach Berlin zu einer größeren Warensendung zusammengefasst. Von Vorteil ist, dass von Beginn an temperaturempfindliche Güter in der triQ-Box (stapelbare Kühlbox) transportiert werden können. Im Rahmen des ursprünglichen Projektes „kombiBUS“ in der Uckermark wurden ab 2014 Waren nicht nur im kombiBUS transportiert, sondern in einem GEKO Niederlassung für den späteren Transport in Kühlfahrzeugen der GEKO zusammengefasst. Neben der GEKO Uckermärkischen Fruchthandels GmbH hatten auch die Handelskette Q-Regio aus Bandelow und Hemme Milch aus Schmargendorf im Rahmen des Projekts mitgewirkt. Nach dem Auslaufen des geförderten Projektzeitraums behauptet sich nun der KombiBUS als Teil des ÖPNV-Angebots der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft im Alltag. So lassen sich Waren innerhalb 2 Stunden in der Uckermark transportieren. Die Zuladung des Buses dauert etwa 4 Minuten und ist im Umfang vergleichbar mit der Hilfestellung für den Zustieg für Rollstuhlfahrer. Die Warentransporte können mit der Rufbusapp der UVG gebucht werden; die Preise orientieren sich dabei an Gewicht und Distanz. Zwar besteht vor allem eine regionale Nachfrage für Warentransporte innerhalb der Uckermark, doch mit dem Partner Q-Regio werden auch Warentransporte weiter nach Berlin ermöglicht, wie bereits in der Projektphase möglich. Die Belieferung von Dorfläden, wie der in Warnitz, ist ein weiteres Beispiel. Hervorzuheben ist zudem der Service, dass zahlreiche kombiBUSSE mobile Briefkästen eines Postdienstleisters mit sich führen, die Fahrgästen und Dritten die Möglichkeit der Briefaufgabe bieten. Die Briefe werden in aller Regel noch am gleichen Tag innerhalb der Uckermark zugestellt. http://www.uvg-online.com/de/auf-der-erfolgsspur-mit-dem-uvg-kombibus/kombibus.html 7
Titel: Errichtung eines bi- ggf. trinationalen Technologieparks Nr. 02 Zittau / Hrádek nad Nisou (Dreiländereck) bzw. alternativ Zittau/ Turoszów Art der Maßnahme: Langfristiges Projekt Stand: August 2017 Inhalt 1. Ausgangslage Trotz offener Grenzen innerhalb der EU ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik noch die Ausnahme. Damit werden ökonomische Wachstumspotenziale insbesondere in benachbarten strukturschwachen Regionen vernachlässigt. 2. Ziel Ziel der Errichtung des Technologieparks soll die Etablierung eines F&E Nukleus aus den benachbarten Hochschulen (Hochschule Zittau-Görlitz, TU Liberec), Forschungseinrichtungen (z.B. Fraunhofer) und technologieorientierten Unternehmen sein. Auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und der Wirtschaft im Rahmen von Gemeinschaftsinstituten ist angestrebt. Perspektivisch soll sich ein Cluster in den Schnittstellen von Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Automotive-Entwicklung etablieren. 3. Fragestellung In welcher Form kann eine grenzüberschreitende Ausweisung von Gewerbegebieten organisiert und zum wirtschaftlichen Erfolg gebracht werden? 4. Arbeitsprogramm • Erarbeitung eines Konzepts inkl. Standortvergleich für einen bi- ggf. trinationalen Gewerbeparks Zittau/ Hrádek nad Nisou bzw. eines binationalen Gewerbeparks Zittau/ Turoszów • Vorstellung des Konzepts auf einem Workshop mit den kommunalen Entscheidern und Vertretern der Wirtschaft; Herstellung eines Konsenses • Gründung der „EVTZ Technologiepark Zittau/ Hrádek nad Nisou“ bzw. 8
• Umsetzung des Konzepts im Rahmen eines Bebauungsplans, eines Infrastrukturkonzeptes, einer Träger- und Managementstruktur und eines Verteilungsschlüssels für mögliche Steuereinnahmen • Freigabe durch die EZTV, Sächsische Staatsregierung und tschechische (ggf. polnische) Regierung in Form von Raumordnungsbeschlüssen und Förderzusagen • Beschlussfassung durch die beteiligten kommunalen Körperschaften • Erschließung des Gewerbeparks • Additiv wird ggf. ein zeitlich begrenzter Stukturförderfonds für ausgegründete Hochschulunternehmen, KMU im Technologiebereich aufgesetzt, der vergünstigte Konditionen oder Hilfen im Technologiepark ermöglicht Folgende Standortvarianten werden für einen Vergleich vorgeschlagen: Variante 1 - Trilateraler Technologiepark Zittau/ Hrádek nad Nisou am Dreiländereck Variante 1: Trilateraler Technologiepark Zittau/ Hrádek nad Nisou am Dreiländereck, 82 ha Variante 1 sieht einen zusammenhängenden Technologiepark von bis zu 82 ha in Form einer Spange im Dreiländereck vor. Diese verbindet zusammenhängend den zu errichtenden Technologiepark in Deutschland, Polen und Tschechien. Bei der Planung sind der Hochwasserschutz als auch Hochwasserausgleichsflächen im Technologiepark auf deutscher und polnischer Seite zu berücksichtigen. Des Weiteren besteht über die Neiße im Gebiet nur eine Fußgängerbrücke, die durch eine zu errichtende Autobrücke (ca. 35m Länge, 14m Breit) zu ergänzen wäre. 9
Variante 2- Binationaler Technologiepark Zittau (Hartau) - Hrádek nad Nisou Variante 2: Binationaler Technologiepark Zittau (Hartau) - Hrádek nad Nisou, 69 ha Variante 2 sieht einen zusammenhängenden Technologiepark zwischen Zittau- Hartau und dem Stadtteil Görsdorf von Hrádek nad Nisou(dt. Grottau) vor. Der Technologiepark wird verbunden durch einen Streifen, der gegenwärtig durch ein Waldgebiet führt. Sowohl auf deutscher, als auch auf tschechischer Seite ist die Möglichkeit in der Nähe Ausgleichsflächen für den Baumbestand zu schaffen. Variante 2 hebt sich ferner vor allem dadurch ab, dass im Gegensatz zu Varianten 1 und 3 keine Brücke benötigt wird und zu einer direkten Verbindung zwischen Görsdorf und Hartau führen würde. 10
Variante 3 - Bilateraler Technologiepark Zittau (Hirschfelde) – Turoszów Variante 3: Bilateraler Technologiepark Zittau (Hirschfelde) – Turoszów 43 ha, Erweiterung auf ausgekohlter Fläche Variante 3 sieht einen bilateralen Technologiepark in Zittau-Hirschfelde und Turoszów auf 43 ha vor, die Größe. Auf deutscher Seite wird das ehemalige Kraftwerksgelände Hirschfelde somit einer verspäteten industriellen Nachnutzung zugeführt. Dies ist auch möglich da das Technische Denkmal und Museum Kraftwerk Hirschfelde nicht länger finanziert wird und da Gebäude bauliche Mängel aufweist, dass die gegenwärtige Nutzung als Museumsgebäude verbietet. Denkbar wäre eine Renovierung des Technischen Denkmals als Kern des Technologieparks und Umwidmung als Technologiezentrum. 11
Ziel • Die Errichtung eines bi- ggf. trinationalen Technologie- und Gewerbeparks dient der Ansiedlung technologieintensiver KMU. Das hochschulnahe Umfeld Zittau/ Liberec und junge Fachkräfte vor Ort sind ideale Voraussetzungen. • Im Technologie- und Gewerbepark sollen sich die Ausgründungen der Hochschulen und Start- Ups aus dem Umfeld der Hochschulen ansiedeln und über einen beschränkten Zeitraum, z.B. über Erleichterungen bei der Kreditvergabe durch die SAB, gefördert werden. Die Ansiedlung einer Großforschungseinrichtung ist darüber hinaus wünschenswert. • Zieladressaten sind dabei KMU und Ausgründungen von den Hochschulen (Technische Universität in Liberec & Hochschule Zittau/Görlitz) auf den Technologiegebieten: o Elektrotechnik, Informatik, o Maschinenwesen/Maschinenbau, o Natur- und Umweltwissenschaften, o angewandte Nanotechnologieforschung z.B. „Textile Engineering Nonwooven and Nanomaterials“ Mögliche Partner/Dienstleister Stadt Zittau, Stadt Hrádek nad Nisou (dt. Grottau), Gemeinde Bogatynia (ggf. Powiat Zgorzelecki, Woiwodschaft Niederschlesien), Sächsische Aufbaubank, „EVTZ Technologiepark Zittau/ Hrádek nad Nisou“, HSZG, Universität Liberace Projektsteuerung „EVTZ Technologiepark Zittau/ Hrádek nad Nisou“ (alternativ „EVTZ Technologiepark Zittau/ „EVTZ Technologiepark Zittau/ Turoszów) Dazu ist die Gründung eines EVTZ für die Umsetzung des Projekts erforderlich. Dazu müssen Mitglieder aus mindestens zwei EU-Ländern beteiligt werden. Gründungsmitglieder des EZTV sollten auf deutscher Seite der Landkreis Görlitz, die Stadt Zittau, auf tschechischer Seite die Region Liberecký kraj und die Stadt Hrádek nad Nisou sein. Zwischen dem Freistaat Sachsen und der tschechischen Regierung sollte eine Vereinbarung, welche es für überregionale und grenzüberschreitende Projekte braucht, getroffen werden. In der Vorbereitungsphase der Gründung des EVTZ sollte geprüft werden, ob die polnische Seite über die Gemeinde Bogatynia ggf. auch das Powiat Zgorzelecki (Variante 1) eingebunden werden kann. Alternativ ist auch in Variante 3 ein deutsch-polnischer Technologiepark in Zittau-Hirschfelde und der Gemeinde Turoszów denkbar. Dazu ist aber die Einbindung der PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna S.A. Voraussetzung, die Besitzer der Grundstücke auf polnischer Seite ist. Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz Neben der Projektbegleitung der Stadt Zittau und des Landkreises Görlitz wäre es ratsam den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien miteinzubinden. Auch die Referate 44: Landes- und Regionalplanung, Referat 45: Europäische Raumordnung Regionalentwicklung des 12
SMI sollten verstärkt eingebunden werden, auch um Rahmenbedingungen zu schaffen, die ggf. notwendig sind. Kosten / Kostenrahmen Eine Genaue Kostenschätzung ist gegenwärtig nicht möglich; je nach Umfang und Größe bzw. Variante des Projekts dürften die Kosten für den Flächennutzungsplan (erschwerte Bedingungen; u.a. wegen Umweltschutz und Hochwasserschutz) zwischen 100.098 und 114.917 € liegen. Der Bebauungsplan variiert auf Grundlage HOIA (erschwerte Bedingungen) je nach Variante zwischen 180.00 und 400.00 €. Die Erschließungskosten variieren je nach Variante stark. In Variante 1 und 3 ist eine Brücke mit einer Länge von 35m und einer Breite von 14 m (Kostenrahmen ca. 2 Mio. €). Die notwendige Brücke in Variante 3, die notwendig ist um den Technologiepark auf beiden Seiten der Neiße zu verbinden, könnte eine bisher lediglich angedachte Brücke in Hirschfelde an anderer Stelle in Zukunft überflüssig machen. Weitere Aussagen zu den Erschließungskosten sind nur schwer zu treffen, auch da es sich um ein länderübergreifendes Planungs-und Bauvorhaben handelt. Die in diesem Jahr geplante Erweiterung der Technologiepark des Technologie- und Gründerzentrum Freital GmbH um 33.000 qm wird z.B. mit Erschließungskosten von 55€ pro qm, exklusive Bodensanierungskosten, angeführt. Ein ähnlicher Kostenrahmen, exklusive Planungs- und Grundstückserwerbskosten, dürfte in Zittau anzunehmen sein, exklusive Hochwasserschutzmaßnahmen oder Brückenbauten. Ergänzend ist anzufügen, das die verbliebenen Gewerbeflächen in Zittau zwischen 9 und 13 € pro qm inkl. Förderung veräußert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung und Umfang der möglichen Varianten bedürfen die spezifischen Erschließungskosten einer konkreten Überprüfung und Gegenüberstellung in der Konzeptionierungsphase. 13
Honorare für Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen nach § 20 HOIA 2013 Fläche Honorarzone III hohe Anforderungen In Hektar von Euro bis 1000 100.098 114.927 Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen nach §21 HOAI 2013 Fläche Honorarzone III hohe Anforderungen In Hektar von Euro bis 40 180.830 238.574 50 212.819 280.778 60 242.425 319.838 80 297.419 392.393 100 348.119 459.282 Finanzierung durch EFRE, „EVTZ Technologiepark Zittau/ Hrádek nad Nisou“, GRW-Infra 14
Zeitraum • 2017 Vereinbarung zwischen den staatlichen Stellen in Sachsen, Tschechien und ggf Polen, sowie den betroffenen Gemeinden, und den Hochschulen der Region • Gründung einer Planungs- und Betreibergesellschaft (EVTZ) • 2018 Planungskonzept (Entwurf), FNP (Entwurf), BPlan (Entwurf) • Abstimmung in den Gremien • Staatsvertrag • Beginn mit der Werbung um Investoren • 2019/20 Errichtung der Infrastruktur • 2021 Ansiedlung der ersten Unternehmen/Institutionen/Forschungseinrichtungen • 2028 (Ziel) Ansiedlung des letzten Unternehmens Weiterführende Hinweise Im Laufe des Workshops wurden durchweg in allen World Cafés die Projektidee eines bi-/trilateralen Technologieparks positiv wahrgenommen, insbesondere der interkommunale und europäische Charakter wurde dabei begrüßt. Angemerkt wurde dabei, dass Technologie (F&E) stärker definiert werden müsse und dass bei der Umsetzung ein starker institutioneller Akteur notwendig sei. Aus Kreisen der von Braunkohletagebau und Strukturwandel betroffenen Kommunen wurde der bi- /trilaterale Technologiepark zunächst als Konkurrenz zur industriellen Nachnutzung von Kraftwerksstandorten in der nördlichen Oberlausitz wahrgenommen. Diese Bedenken könnten entkräftet werden, zum einen wegen der unterschiedlichen zeitlichen Ebenen, zum anderen wegen der räumlichen Distanzen (etwa 80km Fahrtstrecke liegen zwischen Boxberg/ O.L. und dem südlich von Zittau zu errichtenden Technologiepark weshalb diese sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern komplementär ergänzen für die Stärkung des Industriestandorts Oberlausitz. Der Einbezug der Region Liberec auf tschechischer Seite kam ebenfalls zur Sprache, wie die Notwendigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang wurde auf das Instrument des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) verwiesen. Einem EVTZ-Projekt müssen Mitglieder aus dem Hoheitsgebiet von mindestens zwei EU-Staaten angehören. Jedes potenzielle Mitglied muss bei dem betreffenden Mitgliedstaat die Genehmigung zur Teilnahme am EVTZ einholen. Verbindlich ist die Rechtsprechung des Mitgliedstaates, in dem der entsprechende EVTZ seinen Sitz hat. Der Freistaat Sachsen und Tschechien haben bereits diesbezüglich mit der Gründung der „Eisenbahnneubaustrecke Dresden–Prag EVTZ“ Erfahrungen gesammelt. Für das Infrastrukturvorhaben haben sich die Tschechische Republik, der Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Bezirk Ústí nad Labem und dem Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge zur Gründung einer Projektgesellschaft verständigt. Dieses Modell bietet sich auch für den bi-/trilateralen Technologiepark an. 15
Titel: Vorbereitung der wirtschaftlichen Nachnutzung (Tagebaue Nr. 03 und) Kraftwerksstandorte Art der Maßnahme: Kurzfristiges Projekt (Beginn 2018) Stand: Juli 2017 Inhalt Ausgangslage Der Zustand, in dem der Bergbaubetreibende das Bergwerk einer (öffentlichen oder privaten) Folgenutzung übergibt wird in einem Rekultivierungsplan und den Abschlussbetriebsplan geregelt. In den Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Kraftwerks ist zumeist festgelegt, dass bei Außerbetriebnahme der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen ist. In der Vergangenheit wurden Bergbauflächen landwirtschaftlichen oder touristischen Nutzungen überlassen (die Restlöcher des Braunkohletagebaus wurden geflutet und zu Seen umgewandelt). Ehemalige Kraftwerksstandorte werden teilweise weiter industriell genutzt. Dabei ist zu unterscheiden, dass zu DDR-Zeiten aufgelassene Standorte mangels greifbarer Rechtsnachfolger der Verursacher durch staatliche Stellen, nämlich die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) saniert, rekultiviert und nach Möglichkeit einer neuen Nutzung zugeführt wurden. Dagegen liegt die Verantwortung für die Rekultivierung von Flächen, die von Nach-Wende- Unternehmen betrieben wurden oder werden, bei diesen Unternehmen, die hierfür Rückstellungen in der Bilanz bilden. Fragestellung • Inwieweit lassen sich die Potenziale der wirtschaftlichen Nachnutzung ehemaliger Tagebaue und insbesondere von Kraftwerksstandorten nach der Auskohlung in der Oberlausitz erschließen? Welche wirtschaftliche Nachnutzung hat das größtes Potenzial zur Schaffung von lokalen Wertschöpfungsketten? • Lassen sich bei der Erstellung von Nachnutzungskonzepten frühzeitiger als bisher die betroffenen Kommunen einbeziehen? Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? • Ist ein kommunales Vorkaufsrecht für diese Flächen durchsetzbar? • Welche Zeiträume sind einzuplanen für etwaige mehrjährige Anpassungsverfahren für ehemalige Tagebaue und Kraftwerksstandorte. 16
• Kann das Bergrecht bzw. Beibehalten des Bergrechts für bisherige Bergbauflächen die notwendigen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Nachnutzung schaffen? Arbeitsprogramm • Erstellung einer Studie, in der u.a. geprüft wird, wie die Umsetzung einer gewünschten Nachnutzung beschleunigt werden kann, ob das Bergrecht Grundlage auch für eine spätere wirtschaftliche Nachnutzung sein kann, ob und welche planungsrechtlichen Schritte unternommen werden müssen, um auf den Flächen neue Industrien anzusiedeln und ob das auf bereits teilstillgelegten Flächen möglich ist, sowie die Durchsetzbarkeit eines kommunalen Vorkaufsrechts; • Durchführung eines Workshops mit Vertretern aus betroffenen Kommunen, um konkrete Ideen für die wirtschaftliche Nachnutzung von Standorten zu eruieren und zu entwickeln, und die Studie zu diskutieren; • Erarbeitung einer Potenzialanalyse, die für die jeweiligen Kraftwerksstandorte und Tagebau wirtschaftliche Nachnutzungspotentiale eruiert Abbildung: Potenzialpyramide (eigene Darstellung) • Empfehlung im Arbeitsprogramm, die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Freistaat Sachsen dafür zu schaffen, dass Kommunen ein Vorkaufsrecht für die ehemaligen Tagebaue und Kraftwerksstandorte nach Verkehrswert eingeräumt wird Ziel • Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine schnelle, den Interessen der betroffenen Gemeinden entsprechende Nachnutzung der Bergbau- und Kraftwerksflächen • Ermittlung der Potenziale der wirtschaftlichen Nachnutzung der Tagebaue und Kraftwerksstandorte • Entwicklung von Nachnutzungsperspektiven im Dialog mit den betroffenen Kommunen 17
Mögliche Partner/Dienstleister Externer Projektsteuerer Projektsteuerung SMWA mit einer Steuerungsgruppe der Lausitzrunde bei Einsatz eines externen Projektsteuerers Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) LEAG (Lausitz Energie Bergbau AG, Lausitz Energie Kraftwerke AG) Kosten / Kostenrahmen • Studie und Workshop ca. 150.000 € • Potenzialanalyse ca.150.000 € Finanzierung durch SMWA Zeitraum • Studie Oktober 2017 bis März 2018 • Workshop April 2018 • Potenzialanalyse April bis August 2018 18
Titel: Nr. 04 Oberlausitzer Existenzgründerpreis „Einsamer Wolf“ Art der Maßnahme: Langfristiges Projekt Stand: Juli 2017 Inhalt 1. Ausgangslage Die Zahl der KMU in der Lausitz ist begrenzt. Manche werden mit Eintritt der Unternehmer ins Rentenalter auch verschwinden. Selbstständig und Unternehmer zu sein, ist für viele junge Leute keine erstrebenswerte Perspektive. Die Gründung von KMU ist jedoch ein wichtiger Aspekt für eine wirtschaftliche Gesundung der Lausitz. 2. Fragestellung Wie können Jungunternehmer bei ihrer Existenzgründung öffentlichkeitswirksam unterstützt werden? 3. Arbeitsprogramm • Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen für den Existenzgründer-Wettbewerb „Einsamer Wolf“ • Festlegung der Anzahl und Höhe der Preisgelder und Auszeichnungen • Auswahl einer Jury (hochkarätig) • Vorstellung des Wettbewerbs in den Medien und über Flyer/Internet • Auslobung des Wettbewerbs mit Teilnahmebedingungen, Preiskategorien und Fristen • Auswahl der ersten Preisträger • Verleihung des Preises in einer großen Veranstaltung • Veröffentlichung der Preisträger, ihrer Vita und ihrer Leistung in geeigneter Form Ziel • Arbeitsmarktförderung durch Existenzgründungen, Popularisierung einer Gründerkultur durch einen Wettbewerb Mögliche Partner/Dienstleister IHK Dresden, HWK Dresden, Sächsische Aufbaubank (SAB), Kreissparkasse Bautzen, Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien 19
Projektsteuerung SMWA Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz Der Existenzgründerpreis wird gemeinsam vom SMWA in Kooperation mit den beiden Landkreisen, der SAB, Kreissparkasse Bautzen und der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien vorbereitet und für die Projektdauer durchgeführt Kosten / Kostenrahmen 7.500 Euro im Jahr Finanzierung durch SAB, Sparkassen und Freistaat Sachsen Zeitraum 10 Jahre (vorerst) 20
Weiterführende Hinweise Um die Unternehmensgründungen zu stärken und somit den Arbeitsmarkt zu fördern, ist die Idee entwickelt worden, einen Existenzgründerpreis für die Oberlausitz zu konzipieren. Dieser soll bereits mit dem Namen „Einsamer Wolf“ Pioniergeist und Heimatverbundenheit signalisieren. Zwar gibt es bereits Existenzgründerpreise, wie den Lausitzer Existenzgründer Wettbewerb (Lex) der Wirtschaftsinitiative Lausitz (WIL), jedoch ist dieser eher in der Niederlausitz (Brandenburg) prominent. Der Wettbewerb hat ein bewährtes Format - er fand bereits zum vierzehnten Mal statt. Denkbar wäre zudem, die Konzeptionierung des Existenzgründerpreises stärker auf Technologie und Innovation auszurichten. Ziel ist es, mit dem Existenzgründerpreis insbesondere Fachkräften und Akademikern Unternehmertum und Selbständigkeit öffentlichkeitswirksam näher zu bringen, da die Gründung und Förderung von KMU einen wichtigen Aspekt für die nachhaltige positive Wirtschaftsentwicklung der Lausitz darstellt. Aufgrund der überwiegend negativen Resonanz (noch ein Gründerpreis ist redundant) sollte dieses Projekt nicht weiterverfolgt werden, da sich auch nichts Neues daraus entwickeln lässt. Den Bedarf und die Nützlichkeit an bestehende Strukturen anzuknüpfen und diese zu verbessern sollte jedoch als wichtiger Hinweis mitgenommen werden. 21
Titel: Feldtest Autonome Bussysteme im ÖPNV ab 2025 Nr. 06 Art der Maßnahme: Langfristiges Projekt Stand: Juli 2017 Inhalt 1. Ausgangslage Aktuell weist der ÖPNV vor allem zwei gravierende Nachteile auf: Er ist zeitlich zu unflexibel und zu teuer. Busse fahren bestimmte Ortschaften in zu geringer Taktung und ab gewissen Uhrzeiten gar nicht mehr an. Dies und die Preise innerhalb des Tarifverbands führen dazu, dass - sofern Bus und Bahn überhaupt noch fahren - diese auf dem Land für viele keine Alternative zum eigenen Pkw darstellen. Ein zukünftiger ÖPNV, unter Einbezug des Schülerverkehrs, der auf autonomen (selbstfahrenden) Bussystemen basiert, könnte das Problem hoher Kosten und Inflexibilität auf bequeme Weise lösen, indem einfach per App der autonome ÖPNV (kleiner Bus) bestellt wird. Über diese Zukunftstechnologie wird man dann vor der eigenen Haustür abgeholt und direkt zum Ziel gebracht, zum nächsten Bahnhof oder zur nächsten Bushaltestelle. Soviel zu der Theorie. Autonome Bussysteme bieten in ländlichen Gegenden, wo geringe Nachfrage besteht, immense Vorteile. Doch fehlt es bisher an Erfahrungen. In großen Städten laufen bereits Feldversuche. Der Feldtest in der Oberlausitz soll ab 2025 das notwendige Erfahrungswissen auch für den Anwendungsfall „Ländliche Regionen“ schaffen. Die Voraussetzungen dafür sind durch das starke bestehende Netzwerk im Bereich Automotive in Sachsen gegeben. So kann in Kooperation mit beispielsweise einem Hersteller, einem IT- Unternehmen oder einem öffentlichen Nahverkehrsträger dieses Projekt umgesetzt werden. Eine weitere Vorrausetzung ist natürlich der Breitbandausbau in ländlichen Regionen. 2. Fragestellung Wie kann kostengünstig die Erreichbarkeit und Nahversorgung für Menschen ohne Auto auch außerhalb von Kernzeiten des ÖPNV künftig erzielt werden? Können autonome Bussysteme im ÖPNV bisherige Angebote im ÖPNV auf Dauer und auf lange Sicht ergänzen oder ersetzten? 22
3. Arbeitsprogramm Da es sich um ein Digitalisierungsprojekt mit Zukunftscharakter handelt und die Technologie sich weiterhin in der Entwicklung befinden wird, wird im ersten Schritt eine Studie (oder ein Ideenwettbewerb für verschiedene Konzepte, die Kostenangaben beinhalten) bezüglich der Kosten für das Projekt ausgeschrieben und vorzugsweise über Konsortialbewerbung eines regionalen Herstellers oder Betreibers übernommen. Dieser hat durch die lange Vorlaufzeit einen geeigneten Vorbereitungszeitrahmen, um sich an die technischen (und rechtlichen) Entwicklungen anzupassen und sollte daher gleich zu Beginn in das Projekt miteinbezogen werden. Im nächsten Schritt erfolgt die Konzeptionierung des Feldtests in enger Abstimmung des SMWA mit den Zweckverbänden in der Oberlausitz und den Zuständigkeiten der betroffenen Landkreise, um sich für einen durch das Bundesverkehrsministerium finanzierten Feldtest autonomer Bussysteme mit Fahrgästen zu qualifizieren bzw. diesen in ländlichen Gegenden zu initiieren. Arbeitsprogramm in Umfang und Dauer hängt auch stark von den Rahmenbedingungen ab, die noch nicht vom Gesetzgeber gegeben sind. Des Weiteren ist der Breitbandausbau die Voraussetzung für ein solches Digitalisierungsprojekt. Ziel Ausbau des ÖPNV-Angebots und perspektivische Umsetzung des ÖPNV in ländlichen Gegenden der Oberlausitz, die sich stärker am individuellen Nutzungsverhalten und der Nachfrage orientiert. Mögliche Partner/Dienstleister u.a. MAN, Daimler AG, Volvo Bus Corporation, Solaris Bus & Coach S.A., Local Motors, Navya, Street Scouter GmbH, Best Mile Projektsteuerung SMWA und BMVI Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz Verkehrsverbund Oberelbe (VVO; Bediengebiete Altkreis Kamenz und Stadt Hoyerswerda), Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON; Bediengebiet Altkreis Bautzen und südlicher Landkreis Görlitz) Kosten / Kostenrahmen Da die Kosten sich durch weitere Forschungsaktivitäten in dem Gebiet sowie durch sich noch verändernde politische Rahmenbedingungen noch stark verändern werden, soll in einer Studie/einem Ideenwettbewerb vorab der Kostenrahmen sowie andere wichtige Eckpunkte (z.B. 23
Kosten- und Verfügbarkeitspotenziale, Risikobewertung, technische Voraussetzungen) entwickelt werden. Dies erlaubt eine Anpassung an die laufenden Forschungsergebnisse. Erstellung Ausschreibungsunterlagen für die Vorstudie/den Ideenwettbewerb ca. 100.000 € Studie/Preisgeld für Wettbewerb ca. 500.000 € Finanzierung durch SMWA (mit Bundesförderung) Zeitraum Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Ausschreibungsverfahren für die Vorstudie/den Ideenwettbewerb - 1. (und 2.) Quartal 2018 Durchführung der Studie/des Ideenwettbewerbs und Auswertung der Ergebnisse – 3. Quartal 2018 bis 4. Quartal 2019 Konzeptionierung des Feldtests, Anpassungen an Entwicklungen - 2020 Vorbereitende Maßnahmen für den Feldtest bis 2025 Durchführung des Feldtest - 2025 bis 2030 24
Weiterführende Hinweise Dies ist eine Projektidee für die Zukunft, in der erste Feldtests für autonome ÖPNV-Systeme nicht nur in Städten stattfinden sollen, sondern auch in der ländlichen Oberlausitz, wo Lösungen für mangelnde Erreichbarkeit und Mobilität gefunden werden sollen. Ziel ist es, ab 2025 autonome Busse, ähnlich wie ein Anruf-Sammel-Taxi, als ÖPNV per Smartphone dahin zu bestellen, wo man sich aufhält, oder an fest definierte Stellen (Bushaltestellen), um mit diesen an gewünschte Orte, die anders nicht zu erreichen sind, oder zur nächsten größeren Gemeinde, wo es weiterführende Angebote des ÖPNV gibt, zu fahren. Rechtliche Rahmenbedingungen bestehen noch nicht. Der Startbeginn hängt daher stark von der Schaffung der technischen und ordnungsrechtlichen Voraussetzungen ab. Die Bundesregierung hat solche Feldtests – in urbanen Gegenden – fest geplant und führt diese bereits vereinzelt durch. Die zuständige Expertenkommission des BMVI hat kürzlich einen Bericht veröffentlicht, der Leitlinien zu dem Thema bestimmt und die Akzeptanz für solche Vorhaben erhöhen soll. Erfahrungen mit fahrerlosen Minibussen gibt es beispielsweise heute schon in Helsinki, Berlin und Bayern. Beispiel Helsinki Beispiel Berlin Beispiel Bayern „Um die Funktionen wirtschaftlich anbieten zu können, muss vor allem die Laser-Technik (LIDAR) billiger werden. Sie kostet heute deutlich mehr als 10.000 Euro, dürfte aber bis 2020 bei 1000 Euro liegen“, so Strategieberatung Roland Berger (Automobilwoche, 10.07.2015). Eine Übersicht von Expertenmeinungen zum autonomen Fahren Der Bericht der Expertenkommission des BMVI zum automatisierten und vernetzen Fahren 25
Titel: Digitalisierung und Ausbau des AST-Angebots in der Nr. 07 ländlichen Oberlausitz Art der Maßnahme: Kurzfristiges Projekt (Modellversuch) Stand: Juli 2017 Inhalt 1. Ausgangslage Erreichbarkeit und Mobilität sind für viele, insbesondere junge Menschen, entscheidende Kriterien bei der Auswahl des Ausbildungsplatzes und Wohnortes. Gleichermaßen gilt das auch für ältere oder auf Hilfe angewiesene Menschen. Diese sind gleichermaßen Zielgruppe des ÖPNV – der jedoch außerhalb der Kernzeiten nur eine unzureichende Mobilität und Erreichbarkeit in ruralen Gegenden gewährleistet. 2. Fragestellung • Wie kann Mobilität und Erreichbarkeit auch bei geringer Nachfrage gewährleistet werden? 3. Arbeitsprogramm Arbeitsprogramm I - 4. Quartal 2017 – 2. Quartal 2018 • Überprüfung der Verzahnung der Mobilitätsangebote des ÖPNV und SPNV in der Oberlausitz • Arbeitsprogramm soll evaluieren, wie Leerfahrten zu vermeiden sind oder alternativ, ob diese etwa durch Extradienste wie Kurierfahrten etc., Postkastenleerungen etc. wirtschaftlicher gestaltet werden können • Erstellung eines AST-Angebots, dass durch lokale Auftragnehmer in Form von barrierefreien Kleinbussen sichergestellt wird • Auswahl der Modellregion • Ausschreibung des AST-Angebots • Ausschreibung der Programmierung der App Arbeitsprogramm II – 1. & 2. Quartal 2018 (teilweise parallel zu Arbeitsprogramm I) • Bereits bestehende Verbindungen ab Ankunftsort oder alternative Routen sollen in der zu erstellenden App angezeigt werden, dies soll einer der wesentlichen Grundbestandteile der App werden 26
• Programmierung der App (iOS, Android) und Webseite sowie Datenbank mit Schnittstelle zum Rechnungswesen • Buchung, Tracking der Fahrzeuge, Wartezeiten und Bezahlung erfolgt über eine zu programmierende App und Homepage • bestehende Verbindungen bzw. Angebote des ÖPNV und SPNV ab Ankunftsort oder alternative Routen sollen in der zu erstellenden App angezeigt werden • Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, über Telefon ein AST zu buchen - ggf. ist eine Präqualifizierung und vorherige Anmeldung von Nöten – da die Abrechnung zentral über das System erfolgen soll, um Verwaltungskosten zu minimieren Ziel • Mobilität und Erreichbarkeit „on Demand“ zu gewährleisten, außerhalb der Kernzeiten des ÖPNV, im Rahmen eines Modellversuchs • Vorstufe für digitale, autonome Bussysteme, Etablierung der Voraussetzungen diesbezüglich durch Digitalisierung des Buchungs- und Abrechnungswesens Mögliche Partner/Dienstleister ZVON, VVO Projektsteuerung SMWA Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz Mitglieder der Zweckverbände Kosten / Kostenrahmen • Voruntersuchung/Vorbereitung ca. 150.000 € • Durchführung ca. 500.000-600.000 € im ersten Jahr • ca. 150.000-300.000 € in den Folgejahren je nach Umfang Finanzierung durch SMWA, ELER, EFRE Zeitraum • 4. Quartal 2017 bis 2. Quartal 2018 • Fahrbetrieb ab Sommer 2018 - 2023 27
Titel: Nr. 10 Erprobung von „multiplen Häusern“ / Multifunktionstreffs Art der Maßnahme: Langfristiges Projekt (Pilotprojekt) Stand: Juli 2017 Inhalt 1. Ausgangslage Die ländliche Oberlausitz weist mit 50-100 Ew/km² im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 229 Ew/km² eine geringe Besiedlungsdichte auf. Dies führt aufgrund der zurückgehenden Kundenbasis zu einem verstärkten Rückgang der Nahversorgungsangebote, insbesondere in Teilen der ländlichen Oberlausitz. Das bedeutet, dass die Wege zum nächsten Geschäft länger werden. Angesichts der Verstetigung der Entwicklung einer Überalterung in Teilen der Oberlausitz und des verstärkten Rückgangs jüngerer Bevölkerungsteile, treten somit Fragen der Organisation und Gewährleistung des täglichen Nahversorgungsangebotes in ländlichen Gegenden zunehmend in den Fokus der Regionalentwicklung. 2. Fragestellung In welcher Form können niederschwellige Angebote der Nahversorgung, in Form weitgehend kosteneffizienter „multipler Häuser“ oder Multifunktionstreffs, in ländlichen Regionen die tägliche Nahversorgung aufrechterhalten oder wiederherstellen und dabei auch als Kommunikationsort dienen? Können diese Häuser mit Multifunktionscharakter einen barrierefreien Zugang gewährleisten und werden die relevanten „Kümmerer-Strukturen“ aufrecht erhalten? Wie kann die Eigeninitiative einer Ortschaft zur Umgestaltung eines Leerstands zum multiplen Haus angemessen gefördert werden? 3. Arbeitsprogramm • Identifikation geeigneter Ortschaften (Größe etc.) und dort befindlicher leerstehender, zweckdienlicher Gebäude für Pilotprojekte „multiple Häuser“, in ländlichen Gebieten • Erarbeitung eines Konzepts (anhand des Beispiels der im Landkreis Leipzig erfolgreich befindlichen „multiplen Häuser“) für ländliche Regionen, das barrierefrei und niederschwellig „multiple Häuser“ mit wechselnder Nutzung und somit vielfältigem Service ermöglicht • Entwicklung eines Werkzeugkastens mit geeigneten Modulen für die jeweilige Ortschaft • Auswahl geeigneter Ortschaften, die den Pilotversuch mittragen wollen und Bedarfsermittlung • Prüfung von Fördermöglichkeiten (z.B. Bundeswettbewerb »Zusammenleben Hand in Hand – Kommunen gestalten«) 28
• Durchführung des Modellversuchs an drei Standorten • Begleitung des Projekts mit Zwischenevaluation nach zwei Jahren und abschließender Evaluation nach 4 Jahren und ggf. Fortführung und Ausweitung auf andere (ländliche) Regionen in Sachsen nach Abschluss des Projekts Ziel Einrichtungen der ländlichen Nahversorgung, die die Lebensqualität aller Altersgruppen erhöhen Mögliche Partner/Dienstleister Sparkasse, Paket- und Postdienstleister, Einzelhändler/ Kaufleute bzw. Supermarktketten Projektsteuerung SMWA Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz Landkreise Bautzen und Görlitz, beteiligte Kommunen, Hochschulen Kosten / Kostenrahmen Vorbereitung 60.000 Euro Durchführung an drei Standorten ca. 150.000 – 200.00 Euro pro Modellversuch Finanzierung durch EFRE, SMWA Zeitraum 2017 – rechtzeitige Prüfung von Fördermöglichkeiten, z.B. Teilnahme an der Ausschreibung »Zusammenleben Hand in Hand – Kommunen gestalten« 2017 bis 1. Quartal 2018 – Identifikation und Auswahl geeigneter Ortschaften und Gebäude und Erarbeitung des Konzepts, Entwicklung des Werkzeugkastens für die jeweiligen Module 1. Quartal 2018 – Besichtigung der potenziellen Gebäude mit den Ortschaftsbürgermeistern und - räten, ggf. auch mit anderen Akteuren (Dienstleistern, Einzelhändlern, ggf. auch sonstigen Vertretern der Bürgerschaft) 2. Quartal 2018 – Veranstaltung in Form eines Nutzerworkshops mit relevanten Akteuren, Auswertung der vertiefenden Bedarfsermittlung für die drei Orte 3. Quartal 2018 – Ertüchtigung der Gebäude zum „multiplen Haus“/Multifunktionstreff und Kommunikation innerhalb der Ortschaft, ggf. Vernetzungen 4. Quartal 2018 – 2022 – Durchführung des Modellversuchs an drei Standorten inkl. Begleitung und Zwischenevaluation (2./3. Quartal 2020) 4. Quartal 2022/Anfang 2023 – abschließende Evaluation und Prüfung Ausweitung auf andere Ortschaften 29
Weiterführende Hinweise Der Dorfladen (früher auch Gemischtwarenhandlung) ist eine Einrichtung der ländlichen Nahversorgung. Es gibt unterschiedliche Formen, wie Dorfläden geführt werden: als Konsumgenossenschaft, von Einzelhändlern, als Nachbarschaftsladen, oder Hofladen. Heute werden sie zunehmend von Zweckgemeinschaften, wie wirtschaftlichen Vereinen, geführt. Über 50 Dorfläden “von Bürgern für Bürger”, Initiativen und kommunale Nahversorger aus acht Bundesländern werden u.a. im Dorfladen-Netzwerk gelistet. Insgesamt wird die Zahl der Bürger- Dorfläden bundesweit auf über 200 geschätzt. Unsere Projektidee verbindet die Idee des multifunktionalen Dorfladens mit technischen Möglichkeiten aus der Digitalisierung. So kann automatisierte Warenwirtschaft über RFID und Sensoren und bargeldloses Zahlen (Smartphone, Karte) zum einen Kosten senken, zum anderen ermöglicht der Verzicht von Verkaufspersonal, die Nahversorgung in ruralen Gegenden der Oberlausitz zu erhalten oder neue Formen derer zu schaffen, wo z.B. dörfliche Netzwerke fehlen, die das auf Vereins- oder Genossenschaftsbasis sonst unter Umständen umsetzen würden. Übersicht: "Multiples Haus" Vortrag: Multiple Häuser als Netzwerk der Daseinsvorsorge im Landkreis Leipzig 30
Titel: Erprobung eines mobilen Gesundheitsdienstes Nr. 11 unterstützt durch Hausärztliche Zuschaltung (Telemedizin) Art der Maßnahme: Kurzfristiges Projekt Stand: Juli 2017 Inhalt 1. Ausgangslage Die Telemedizin gewinnt in vielen Ländern immer mehr an Bedeutung. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschäftigt sich seit Langem mit dem Thema und untersucht im Rahmen der Global Observatory, inwieweit Telemedizin in den einzelnen Staaten angewandt wird. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz setzt sich ebenfalls mit der Thematik um die Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie der Entwicklung innovativer Ansätze in den Bereichen E-Health und Telemedizin auseinander. Während die WHO-Untersuchung detailliert Auskunft über den telemedizinischen Status in Ländern wie Polen, Mexiko, Schweden, Italien, Großbritannien, der Schweiz oder Österreich gibt, taucht Deutschland nicht auf. Ein Blick in die Studie und die einzelnen Länder verrät, dass Deutschland in puncto Telemedizin häufig hinterherhinkt. Projekte wie das des „CCS Telehealth Ostsachsen“ schaffen Voraussetzungen einer erweiterbaren Telemedizin-Infrastruktur für Krankenhäuser und ambulante Praxen, doch bleiben bisher die Breitenanwendung bestehender telemedizinischer Möglichkeiten in der hausärztlichen Versorgung, im Gegensatz zu denen in Großbritannien oder Schweiz, ungenutzt. Ermutigend ist, dass etwa die Nachsorge von Schlaganfallpatienten in Ostsachsen mit Hilfe von Telemedizin ausgeweitet wurde. Das Projekt „Integration der ambulanten Nachsorge in das Schlaganfallnetzwerk Ostsachsen“, das durch die EU gefördert wird, verbindet die ambulante Betreuung mit Telemedizin. Sogenannte Fallmanager kommen zu den Patienten nach Hause und übermitteln deren medizinische Daten über eine spezielle Internetplattform an die kooperierenden Kliniken. Daneben sollen auch die betreuenden Haus- und Fachärzte in die Datenübermittlung eingebunden werden. Auf diesem erprobten Prinzip lässt sich aufbauen. So zeigt sich etwa in Großbritannien, dass britische Ärzte bei ungefähr 35 Krankheitsbildern, Patienten nicht nur per Online- Videosprechstunde beraten, sondern auch konkrete Therapieempfehlungen geben und Rezepte ausstellen können. In Deutschland soll ab Juni 2017 die Videosprechstunde in die Regelversorgung aufgenommen werden. Die entsprechende Vereinbarung sieht allerdings vor, dass die Online-Videosprechstunde nur im Rahmen einer bereits bestehenden Behandlung ergänzend erfolgen soll. 31
Bisher bleibt im Bereich der gesetzlichen Regelversorgung das Potenzial der virtuellen Arztsprechstunde ungenutzt, nämlich Kosten signifikant zu senken und Versicherten die Wahlmöglichkeit zwischen physischem und virtuellem Arztbesuch zu bieten. Hausärztliche Videosprechstunde Der Erfolg der Videosprechstunde in Großbritannien und der Schweiz hat gezeigt, dass die Versorgungsqualität durch die Einführung einer Videosprechstunde verbessert werden kann. Das Angebot und die Projektmitarbeit der beteiligten Hausärzte sollte auf freiwilliger Basis angelegt sein. Qualitätseinbußen dürften so nicht zu befürchten sein, denn jeder Arzt kann individuell entscheiden, ob er genügend Informationen für eine Diagnose oder Therapie hat. Zielgruppe könnten daher Patienten sein, die neben der hausärztlichen Betreuung regelmäßig eine durch den Gesundheitsdienst erfahren, der bereits in enger Abstimmung mit den Haus- oder Fachärzten zusammenarbeitet und dessen erhobene medizinische Werte etwa für die Diagnose miteinbezogen werden. Die Gesundheitsdienste werden mit Tablets mit Interzugang ausgestattet, die verschlüsselt sind und direkt mit Fach- und Hausärzten verbunden werden können. In Echtzeit können Patientendaten und medizinische Werte ausgetauscht werden. 2. Fragestellung In welcher Form kann eine Ausweisung des telemedizinischen Angebots die hausärztliche Betreuung ergänzen und verbessern? Kann die ambulante Betreuung von Patienten mit Pflegegradstufen (3-5) durch zusätzliche Online- Videosprechstunde ergänzt und verbessert werden? Inwieweit kann die Betreuung von Langzeitpatienten und die digitale Erhebung und Weiterleitung medizinischer Daten durch Pflegedienste an Fach- und Hausärzte verbessert werden? 3. Arbeitsprogramm • Evaluation der Erfahrungen aus Vorgängerprogrammen und vergleichbaren Telemedizinprogrammen in Sachsen und Deutschland, 2017-2018 • Erstellung eines Konzeptes, 2018 o Schaffung der Grundlagen (u.a. Entwicklung einer App oder Nutzung bestehender Apps auf dem Gebiet, Serverinfrastruktur etc.) o Abklärung des rechtlichen Rahmens o Findung der Kooperationspartner • Durchführung, 2019 -2021 • Evaluation, 2021 – Überprüfung der Überarbeitung und ggf. Erweiterung der Projektregion Ziel • Die Verbesserung der haus- und fachärztlichen Versorgung von Langzeitpatienten in dünn besiedelten Räumen durch die Möglichkeiten der Telemedizin • Evaluierung der Entlastung, Potenziale für Hausärzte durch Online-Sprechstunde bei Langzeitpatienten 32
Mögliche Partner/Dienstleister GKV, ggf. PKV Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Projektsteuerung SMS Sachsen Projektbegleitung durch Akteure in der Lausitz N.N. Kosten / Kostenrahmen Da die Kosten sich durch weitere Forschungsaktivitäten in dem Gebiet sowie durch sich noch verändernde technische (und ggf. rechtliche) Rahmenbedingungen noch stark verändern werden, soll in einer Studie vorab der Kostenrahmen sowie andere wichtige Eckpunkte entwickelt werden. Dies könnte eine Kosten-Nutzen-Analyse beinhalten. Es erlaubt eine Anpassung an die laufenden Forschungsergebnisse und eine höhere Nutzerakzeptanz. Des Weiteren bestehen Fördermöglichkeiten, die z.B. bei der Finanzierung der Telematikinfrastruktur bei bis zu 100 Prozent liegen kann (siehe weiterführende Hinweise). Studie (Evaluierung bisheriger Erfahrungen, Konzept) ca. 250.000 € Durchführung: offen Finanzierung durch EFRE, SMS, GKV, PKV Zeitraum 2019 - 2021 Weiterführende Hinweise Telemedizin bringt nicht nur medizinische Expertise zu den Menschen, egal ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Telemedizinangebote kommen vor allem älteren und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zugute. Mit dem E-Health-Gesetz werden konkrete telemedizinische Leistungen wie die telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen (seit April 2017) und die Online-Videosprechstunde (seit Juli 2017) in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Zwar gibt es bereits erste Projekte in der Telemedizin, so u.a. Projekte wie das des „CCS Telehealth Ostsachsen“, doch zielen diese auf die Schaffung der Voraussetzungen einer erweiterbaren Telemedizin-Infrastruktur für Krankenhäuser und ambulante Praxen ab. Signifikante Kostensenkungen in der Schweiz und Großbritannien sowie das Annehmen der Versicherten der Wahlmöglichkeit zwischen physischem und virtuellem Arztbesuch bieten zwar viel Potenzial für das Projekt, jedoch konzentriert sich die Projektidee auf die bessere haus- und 33
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