Regionale Arbeitsmarktstrategie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das ESF-Programmjahr 2021 - Regionaler ESF-Arbeitskreis für den Landkreis ...
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Regionaler ESF-Arbeitskreis für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Regionale Arbeitsmarktstrategie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das ESF-Programmjahr 2021 Freiburg, Juli 2020 Gefördert von
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Inhalt 1 Einführung und Überblick ............................................................................................................. 4 2 Regionalisierter Zielbereich B 1.1: Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit ............................................................................................................... 5 2.1 Bisherige Entwicklung des Arbeitsmarkts 2020 ............................................................................................. 5 2.2 Die weitere Wirtschaftsentwicklung in der Region ......................................................................................... 6 2.3 Zur Situation von Migranten und Flüchtlingen im Landkreis........................................................................... 7 2.4 Datenanalyse für ausgewählte Personengruppen ......................................................................................... 8 2.5 Geschlechtsdifferenzierte Analyse ................................................................................................................12 2.6 Zielgruppen des ESF-Programmjahrs 2021 ..................................................................................................13 3 Regionalisierter Zielbereich C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit .................................................................................................................. 16 3.1 Förderstrategien ............................................................................................................................................20 3.2 Besondere Hinweise zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern .................................23 3.3 Besondere Hinweise zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung ...........................24 4 Festlegung von Output- und Ergebnisindikatoren................................................................... 25 Ergänzende Anmerkungen zur Evaluierung ................................................................................. 25 5 Ausschreibung der ESF-Projektförderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald für das Förderjahr 2021 ..................................................................................................................... 26 5.1 Allgemeine und rechtliche Informationen zum Europäischen Sozialfonds ....................................................26 5.2 Ausgangslage, Handlungsbedarf und Zielgruppen .......................................................................................26 5.3 Projektinhalte ................................................................................................................................................29 5.4 Bereichsübergreifende Grundsätze ..............................................................................................................33 5.5 Antragstellung und Zuwendungsvoraussetzung ...........................................................................................38 5.6 Finanzierung .................................................................................................................................................39 5.7 Monitoring und Evaluation.............................................................................................................................39 5.8 Indikatoren ....................................................................................................................................................40 5.9 Publizitätsvorschriften ...................................................................................................................................41 3
1 Einführung und Überblick Wesentliche methodische Grundlage der regionalisierten Arbeitsmarktstrategien ist die Analyse vorhandener, aussagekräftiger Arbeitsmarktdaten. Im Corona-Jahr 2020 ist das Unterfangen einer regionalisierten Analyse mit besonderen Herausforderungen versehen: Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Entwicklungen haben sich am Arbeitsmarkt auch wegen der Kurzarbeitergeldregelungen noch nicht voll niederge- schlagen beziehungsweise die zu erwartende Wirkung wird erst im Verlauf der nächs- ten Monate voll eintreten. Dies gilt umso mehr, als dass die in dieser wie in früheren Strategiepapieren zugrunde gelegten Daten sich jeweils auf den Zeitstand April des laufenden Jahres beziehen beziehungsweise bezogen und in diesem Jahr überwie- gend einen Rückblick auf Vor-Corona-Zeiten am Arbeitsmarkt bedeuten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Analyse des statistischen Mate- rials Stand April 2020 überhaupt sinnvoll ist. Als gesichert kann man annehmen, dass Einschätzungen und Bewertungen mit dem Arbeitsmarkt intensiv befasster Akteure – insbesondere der Mitglieder des ESF-Arbeitskreises – in diesem Krisenjahr eine hö- here Bedeutung als gewöhnlich zukommen. Zudem darf erwartet werden, dass säku- lare Trends am Arbeitsmarkt - beispielsweise solche in Verbindung mit der Digitalisie- rung oder mit dem demographischen Wandel – anhalten. Auf der Basis einer Kombi- nation von statistischen Befunden und Expertise der Mitglieder des Arbeitskreises las- sen sich Abschätzungen sinnvoller Handlungsbedarfe und zu Zielgruppen treffen. So gründet die vorliegende regionale Arbeitsmarktanalyse und Arbeitsmarktstrategie für das ESF-Förderjahr 2021 für die beiden regionalisierten Ziele B 1.1 und C 1.1 zu Teilen auf die amtliche Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit mit Zeitstand April 2020, entweder aus dem Internetangebot der BA oder als Sonderauswertungen des Statistikservice Südwest der BA. Ein großes Dankeschön gilt Herrn Hanspeter Fakler von der Agentur für Arbeit Freiburg, der weiterhin für aktuelle Daten sorgt. An- gesichts der starken Verwerfung am Arbeitsmarkt infolge des Corona-Virus kommt der Mitgliederexpertise des ESF-Arbeitskreises eine herausragende Rolle zu für die vor- liegende Analyse und für die abgeleitete Strategie. Insbesondere für den Zielbereich C 1.1 galt es, Informationen, Einschätzungen und Bewertungen regionaler Akteure, vor allem Mitglieder des ESF-Arbeitskreises, heran- zuziehen. Diese Sekundärinformationen lagen nicht in jedem Fall landkreisbezogen, aktuell oder geschlechtsdifferenziert vor. Teilweise ging es deshalb um qualitative Aus- sagen und Einschätzungen. In der Zusammenschau fügen sich die verwendeten Grundlagen zu einem hinreichend konsistenten Bild zusammen. Allen, die uns mit In- formationen unterstützt haben, sei schon an dieser Stelle herzlich gedankt. Ein beson- derer Dank geht an Herrn Thomas Kreuz von der ESF-Beratungsstelle beim Land- kreistag Baden-Württemberg, der uns mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen auch in der Strategiesitzung des ESF-Arbeitskreises wieder sehr unterstützt hat. Die Abschnitte 2 und 3 fassen die Datenlage und die Einschätzungen zu den beiden Zielbereichen B 1.1 und C 1.1 zusammen und formulieren Handlungsbedarfe und Ziel- gruppen. Soweit verfügbar wurden alle Daten nach Geschlecht differenziert aufberei- tet. Der Migrantenstatus wird weiterhin noch kaum statistisch abgebildet, deshalb wurde auf die Unterscheidung nach Nationalität, d.h. den formalen Ausländerstatus 4
zurückgegriffen; Deutsche mit Migrationshintergrund können insoweit nur als „Dunkel- ziffer“ mit mindestens dem Faktor 2 gedanklich mitgeführt werden.1 Im Abschnitt 4 erfolgt eine kurze Beschreibung der Output- und Ergebnisindikatoren zu den förderfähigen Zielbereichen und ausgewählten Zielgruppen. Wie in den Vorjah- ren bildet die Ausschreibung der ESF-Projektförderung für das Programmjahr 2021 im Abschnitt 5 den Abschluss. Ziel ist, einen kompakten Überblick für die Zielgruppe inte- ressierter Projektträger zu geben. Die gesamte Arbeitsmarktstrategie 2021 einschließlich der Jahresausschreibung 2021 ist im Internet auf der Webseite des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald veröf- fentlicht: www.breisgau-hochschwarzwald.de > Wirtschaft und Mobilität > Arbeitsmarkt und Fachkräfte > Europäischer Sozialfonds. 2 Regionalisierter Zielbereich B 1.1: Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäfti- gungsfähigkeit 2.1 Bisherige Entwicklung des Arbeitsmarkts 2020 Die Arbeitsmarktentwicklung der letzten 12 Monate im Landkreis ist infolge der Coronavirus-Pandemie eine zweigeteilte. Bis einschließlich März 2020 zeigten die of- fiziellen Zahlen der Agentur für Arbeit einen robusten Arbeitsmarkt in beiden Leistungs- bereichen SGB II und SGB III mit gegenüber dem Vormonat insgesamt nochmals leicht zurückgehenden Arbeitslosenzahlen und mit im Vergleich mit dem Vorjahr nahezu gleichbleibenden Werten. Die Arbeitslosenquote betrug für den Landkreis im März 2020 sehr niedrige 2,8 %. Für Mai 2020 zeigen die offiziellen Zahlen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie ein stark verändertes Bild. Die Arbeitslosenquote liegt nun- mehr bei 3,6 % oder in absoluten Zahlen bei rund 5.400 Arbeitslosen und damit um rund 1.200 Arbeitslose höher als noch im März. Im Vergleich zum Vorjahresmonat be- trug der Anstieg knapp 39 %. Dabei wuchs die Arbeitslosigkeit von Frauen im Mai 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 40,7 % etwas stärker an, als die der Männer, die um 37 % zunahm. Die Statistik zeigt auch, dass insbesondere die Arbeitslosigkeit von Ausländern mit 45,1 % sowie die von Personen unter 25 Jahren mit 54,8 % überpro- portional stark zunahm. 1.380 gemeldeten unbesetzten Arbeitsstellen – über 30 % we- niger im Vorjahresvergleich – stehen 5.366 Arbeitslose gegenüber. Die Zahl der bis- lang gemeldeten Ausbildungsstellen lag im Mai 2020 bei 909, ein Minus von 572 Stel- len oder knapp 39 % gegenüber demselben Zeitpunkt im Vorjahr.2 Vor diesem Hintergrund mutet der Konjunkturbericht der IHK Südlicher Oberrhein vom Jahresbeginn 2020 an wie aus einer anderen Zeit an. Dieser konstatiert steigenden Optimismus der Unternehmen und formuliert die „Hoffnung, dass sie auch in diesem Jahr von einer schweren Rezession verschont bleiben.“3 Stattdessen sank bereits im ersten Quartal nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Leistung der deut- schen Wirtschaft gegenüber dem Vorquartal um 2,2 % und damit in einem Zeitraum, 1 Nach den Ergebnissen des ZENSUS 2011 standen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 17.460 Ausländern 41.810 Menschen mit Migrationshintergrund gegenüber. 2 Alle Maizahlen: Pressemitteilung 33/2020 der Agentur für Arbeit Freiburg. 3 Internetabfrage am 12.06.2020 https://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/blueprint/servlet/resource/ blob/4705678/6c37846e2cd2a864363573a8cbfebdb4/konjunkturbericht-jahresbeginn-2020-data.pdf 5
der noch nicht voll von der Corona-Welle erfasst wurde. Für das Jahr 2020 erwartet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK ein Rückgang um mindestens 10 % und sieht alle Anzeichen einer Weltwirtschaftskrise. Mit Blick auf die im Landkreis besonders bedeutsame Tourismusbranche ergab eine DIHK-Umfrage im Mai 2020, dass „im Gastgewerbe 60 Prozent der Betriebe mit Umsatzrückgängen von mehr als 50 Prozent zu kämpfen hätten – eine mehr als doppelt so hohe Quote wie in der Ge- samtwirtschaft.“4 Weiter schätzt der DIHK, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie insbesondere die Tourismusbranche noch lange beschäftigen wer- den. Ähnlich erschreckend sieht der Verband die Lage im Handel: Bei geringen Um- sätzen beklagt jedes dritte Unternehmen massive Liquiditätsengpässe. Die Krise be- feuert dem DIHK zufolge den Strukturwandel in der Branche und beschleunigt die Di- gitalisierung massiv.5 Der Konjunkturbericht der Handwerkskammer Freiburg zum 1. Quartal 2020 zeigt be- reits erste Züge der Corona-Pandemie, obwohl die Erhebung der Daten in der zweiten Märzhälfte erfolgte und damit die eigentliche Krise noch gar nicht abgebildet ist. Der Konjunkturindikator Handwerk der Kammer bildet die Geschäftslage und die Erwartun- gen der Unternehmen ab. Er sackte um über 28 % auf knapp 22 % ab.6 Die Zahl der Betriebe mit hoher Auslastung nahm im Vergleich zum Vorquartal um knapp 3 Pro- zentpunkte ab, die mit Kapazitätsfreiräumen um 9,2 % Prozentpunkte zu. 40,2 % der Betriebe berichten von Umsatzeinbußen im ersten Quartal 2020. Immerhin planten noch Ende März 2020 knapp 9 % der Betriebe die Einstellung zusätzlicher Beschäftig- ter, lediglich etwas mehr als 6 % beabsichtigten eine Reduzierung der Belegschaft. Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass aus dem Handwerk für den Arbeitsmarkt 2020 jedoch keine wesentlichen Arbeitsmarktimpulse zu erwarten sind. 2.2 Die weitere Wirtschaftsentwicklung in der Region Auch wenn die Auswirkungen der Corona-Pandemie am Arbeitsmarkt aktuell viele bis- herige Entwicklungen überdecken, sind diese nicht verschwunden. Dies gilt insbeson- dere für den Fachkräftemangel. So kann auch bei einer auch in der Region zu erwar- tenden Rezession keinesfalls die Rede davon sein, dass der Bedarf an Fachkräften insgesamt gegen Null zurückgeht. Vielmehr wird es eine noch stärkere Differenzierung bei der Nachfrage nach sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Abhängigkeit von Qualifikation und Digitalisierungsnähe geben. Anders gesagt: Hochqualifzierte mit Digitalisierungskompetenzen werden in allen Wirtschaftsbereichen noch stärker nach- gefragt werden und diesbezüglich ist mit einem sich weiter verschärfenden Fachkräf- temangel zu rechnen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB sieht in einer 2018 veröffentlichten Studie zu den regionalen Arbeitsmarkteffekten der Digitali- sierung die im Landkreis eher schwache Informations- und Kommunikationsbranche sowie generell unternehmensorientierte Dienstleistungen als die infolge der Digitalisie- rung am stärksten wachsenden Branchen.7 Das im Landkreis sehr starke Gastge- werbe sieht das IAB tendenziell durch die Digitalisierung begünstigt, wird jedoch nach seiner Einschätzung keine deutlich positiven Beschäftigungswirkungen entfalten. In- 4 Internetabfrage am 12.06.2020 https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/dihk-corona- krise-wird-den-tourismus-lange-belasten-24056 5 Internetabfrage am 12.06.2020 https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/presseinformationen/schwinden- des-eigenkapital-bremst-anpassung-im-handel-24022 6 Internetabfrage am 12.06.2020 https://www.hwk-freiburg.de/adbimage/7045/asset-original//konjunkturbericht-1- quartal-2020.pdf 7 Internetabfrage am 12.06.2020, Kurzbericht verfügbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb0918.pdf 6
folge der Corona-Krise ist vielmehr zumindest für die kommenden Jahre davon auszu- gehen, dass die Beschäftigtennachfrage aus der Branche gering sein wird. Infolge technologischer Neuerungen schätzt das IAB das Potenzial der Substitution mensch- licher, standardisierter Arbeit durch Maschinen beim Fahrzeugbau, in der Logistik und bei der Herstellung von Metallerzeugnissen als sehr hoch ein. Allen drei Bereichen kommt im Landkreis eine durchaus gewichtige Bedeutung für gering qualifizierte Be- schäftigte zu. Neben den tiefgreifenden Veränderungen in den Unternehmen im Landkreis infolge der Digitalisierung ist auch die gesamtkonjunkturelle Lage der deutschen Wirtschaft beziehungsweise der Weltwirtschaft eine entscheidende Rahmenbedingung. Hier er- wartet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick- lung für das Jahr 2020 eine deutlich schrumpfende Wirtschaft und steigende Arbeits- losenzahlen. Nicht vor dem Jahr 2021 rechnet der Rat mit langsam zurückgehender Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Erholung – bei allerdings hohen Unsicherheiten.8 Das Instrument der Kurzarbeit hat bislang dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland im internationalen Vergleich noch vergleichsweise gering angestiegen ist. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wurde einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zufolge für über 41 % der Beschäftigten Kurzarbeit angezeigt – ein im bundesweiten Vergleich sehr hoher Wert und Folge der hohen Bedeutung des von Corona so stark getroffenen Gastgewerbes im Landkreis.9 Zusammengefasst ist damit zu rechnen, dass die schlechte konjunkturelle Lage in Ver- bindung mit dem digitalen Wandel zu einem besonders starken und nachhaltigen An- stieg der Arbeitslosigkeit gering Qualifzierter beziehungsweise den Problemgruppen des Arbeitsmarkts führt. 2.3 Zur Situation von Migranten und Flüchtlingen im Landkreis Die Arbeitslosen mit Migrationshintergrund umfassen zugewanderte und nicht zuge- wanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedler und mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei erstgenannten Gruppen. Damit ist die Gruppe der Arbeitslosen mit Migrationshinter- grund erheblich größer als diejenige der arbeitslosen Ausländer (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Statistischer Abgleich „Migranten“ und „Ausländer“ für ausgewählte Personengruppen Arbeitslose Arbeitslose Männer und Frauen - Ausländer und Merkmal mit Migrationshintergrund Ausländerinnen Arbeitslose insgesamt 1.622 1.126 Arbeitslose SGB II 891 637 Datenquellen: Migrationshintergrund: Bundesagentur für Arbeit, Reihe Arbeitsmarkt in Zahlen, Definition nach §281 Abs. 2 SBG III, Stand Dezember 2019; Ausländer: Statistik der BA, Stand Dezember 2019 8 Vgl. Pressemitteilung abgerufen am 29.06.2020 https://www.sachverstaendigenrat- wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Konjunkturprognosen/2020/KJ2020_Pressemitteilung.pdf 9 Vgl. https://www.wsi.de/de/23823-folgen-von-corona-kurzarbeit-23827.htm 7
Die Zahl der neu hinzukommenden Flüchtlinge ist gegenüber der Flüchtlingskrise 2015/2016 zwar deutlich zurückgegangen, lag jedoch im vergangenen Jahr noch über 10.000 Menschen.10 Bei den Menschen mit Fluchthintergrund der Jahre 2015 und 2016 sind die Sprachqualifizierungen zum großen Teil abgeschlossen, damit können gute Integrationsquoten erreicht werden. Gleichzeitig münden natürlich zusätzliche Personen nach Beendigung der Qualifizierungsmaßnahmen in die Arbeitsmarktstatis- tik ein. Außerdem ist nach Einschätzung des Jobcenters die Gruppe der Geflüchteten im SGB II zu großen Teilen kaum noch von anderen Leistungsbeziehenden mit Migra- tionshintergrund zu unterscheiden. Für den Personenkreis der Flüchtlinge und der Asylbewerber/-bewerberinnen bzw. der Asylberechtigten besteht seit einiger Zeit ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt oder sogar volle Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Gerade für diesen Personenkreis sind in Zeiten wirtschaftlicher Rezession große Schwierigkeiten zu er- warten, eine reguläre Arbeitsstelle zu behalten oder zu finden. Auch um den Rückzug in ethnische Nischen möglichst zu vermeiden sind deshalb Maßnahmen zur Integration – auch der zweiten Generation – von hoher Bedeutung. Im Sinne des Ziels B 1.1, der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, besteht Handlungsbedarf bzw. Bedarf für unterstützende Projekte. Auf mittlere und längere Sicht geht es nicht zuletzt um die Erschließung eines großen Arbeitskräftepotentials in einer Zeit des Fachkräftemangels in zahlreichen Branchen. Dies wird von Betrieben im Landkreis bestätigt, die häufig über gute Erfahrungen mit der Beschäftigung von Flüchtlingen bzw. Asylberechtigten berichten. In der Ausschreibung (Abschnitt 5) wird dieser Personenkreis implizit bei den Kategorien der Ausländer/-innen und der Menschen mit Migrationshintergrund „mitgemeint“. 2.4 Datenanalyse für ausgewählte Personengruppen Die schon in den Arbeitsmarktstrategien der Vorjahre verwendete Tabelle mit den Ap- rilwerten für ausgewählte, nach Geschlecht differenzierte Arbeitslosengruppen wurde mit den Aprilwerten 2020 fortgeschrieben. Um jeweils einen Vergleich mit der Entwick- lung im Land Baden-Württemberg zu ermöglichen wurden die Entwicklungen auch in- diziert (2008 = 100). In den rechten Randspalten der folgenden Tabellen 2 und 3 sind Auffälligkeiten im längerfristigen Trendverlauf 2011 bis 2020 bzw. in der kurzfristigen Entwicklung 2019 bis 2020 des Landkreises farbig markiert. Um den starken Wandel im Arbeitsmarkt zu verdeutlichen wurde zudem der Trendverlauf 2011 bis 2019 mit aufgenommen. Das kleine rotumrandete Dreieck zeigt jeweils an, falls die entspre- chenden Personengruppen nach ihren Absolutzahlen relativ klein sind (< 150 Perso- nen) und deshalb nur eine eingeschränkte Relevanz für potentielle, gruppenspezifi- sche ESF-Projekte im Flächenlandkreis Breisgau-Hochschwarzwald besitzen dürften. Die Tabelle 2 auf der Folgeseite stellt die Entwicklung der Aprilwerte zunächst für die Männer dar, die Tabelle 3 auf der übernächsten Seite diejenige der Frauen. Beide Tabellen beruhen auf dem von der Agentur für Arbeit Freiburg bereitgestellten Daten- bestand. 10 https://im.baden-wuerttemberg.de/de/migration/auslaender-und-fluechtlingspolitik/zahlen-und-daten und Statistisches Landesamt. 8
Tab. 2 Arbeitsmarktdaten Männer Update Arbeitsmarktstrategie ESF-Antragsjahr 2020 Entwicklung Kerndaten Legende: Arbeitsmarktentwicklung 2008-2020 -21 0 50 -21 0 50 Index-Entw icklung Landkreis 2011-2020 Trend LK 2019-2020 kleine Gruppe, Absolutzahlen 1 Jahr Lkr. 559 494 548 503 436 466 520 540 576 500 458 406 428 100,0 88,4 98,0 90,0 78,0 83,4 93,0 96,6 103,0 89,4 81,9 72,6 76,6 -17 -13 4 B-W 25.297 21.472 29.069 25.060 22.551 28.064 29.315 30.093 30.455 27.520 24.775 21.569 24.212 100,0 84,9 114,9 99,1 89,1 110,9 115,9 119,0 120,4 108,8 97,9 85,3 95,7 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr. 216 199 253 271 318 279 248 221 221 2012=100: 100,0 92,1 117,1 125,5 147,2 129,2 114,8 102,3 102,3 2 2 0 SGB II B-W 14.606 12.632 12.788 Ausländer Lkr. 262 304 253 248 237 278 283 308 343 367 398 334 427 100,0 116,0 96,6 94,7 90,5 106,1 108,0 117,6 130,9 140,1 151,9 127,5 163,0 33 68 35 B-W 19.562 21.936 23.948 20.335 18.817 19.745 20.059 21.961 25.880 24.684 23.298 21.540 26.398 100,0 112,1 122,4 104,0 96,2 100,9 102,5 112,3 132,3 126,2 119,1 110,1 134,9 Ausländer unter 25 J. Lkr. 22 21 16 13 10 20 14 16 27 36 63 46 57 100,0 95,5 72,7 59,1 45,5 90,9 63,6 72,7 122,7 163,6 286,4 209,1 259,1 150 200 50 B-W 1.087 1.508 1.393 1.007 1.039 1.180 1.185 1.489 2.935 2.941 2.833 2.454 2.759 100,0 138,7 128,2 92,6 95,6 108,6 109,0 137,0 270,0 270,6 260,6 225,8 253,8 Ausländer über 55 J. Lkr. 15 28 18 31 35 38 49 55 56 51 44 38 54 100,0 186,7 120,0 206,7 233,3 253,3 326,7 366,7 373,3 340,0 293,3 253,3 360,0 47 153 107 B-W 1.902 2.075 2.153 2.483 2.618 2.849 2.844 3.168 3.237 2.925 2.752 2.705 3.410 100,0 109,1 113,2 130,5 137,6 149,8 149,5 166,6 170,2 153,8 144,7 142,2 179,3 Alleinerziehende Lkr. 24 28 21 23 21 16 13 11 2013=100 100,0 116,7 87,5 95,8 87,5 66,7 54,2 45,8 -46 -54 -8 809 751 864 Schwerbehinderte Lkr. 133 113 107 109 84 70 69 73 2013=100 100,0 85,0 80,5 82,0 63,2 52,6 51,9 54,9 -48 -45 3 4.240 3.856 4.424 AL insgesamt Lkr. 1.110 1.511 1.259 1.059 1.008 1.153 1.125 1.152 1.216 1.214 1.138 1.133 1.583 100,0 136,1 113,4 95,4 90,8 103,9 101,4 103,8 109,5 109,4 102,5 102,1 142,6 7 47 41 B-W 44.795 82.922 74.416 49.364 47.195 58.258 53.650 52.435 52.195 54.085 48.053 50.693 78.240 100,0 185,1 166,1 110,2 105,4 130,1 119,8 117,1 116,5 120,7 107,3 113,2 174,7 unter 25 Jahre Lkr. 163 221 157 114 108 123 125 137 150 153 149 158 212 100,0 135,6 96,3 69,9 66,3 75,5 76,7 84,0 92,0 93,9 91,4 96,9 130,1 27 60 33 B-W 7.059 15.033 10.427 5.878 5.961 7.965 6.432 6.354 6.465 6.590 5.398 5.772 10.185 100,0 213,0 147,7 83,3 84,4 112,8 91,1 90,0 91,6 93,4 76,5 81,8 144,3 über 55 Jahre Lkr. 184 263 321 327 323 359 347 338 337 340 334 303 375 100,0 142,9 174,5 177,7 175,5 195,1 188,6 183,7 183,2 184,8 181,5 164,7 203,8 -13 26 39 B-W 8.206 13.560 17.485 16.435 k.A. 15.639 15.822 15.156 14.779 14.874 14.332 14.962 19.969 100,0 165,2 213,1 200,3 k.A. 190,6 192,8 184,7 180,1 181,3 174,7 182,3 243,3 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr. 95 95 125 151 147 136 148 144 146 113 118 111 108 100,0 100,0 131,6 158,9 154,7 143,2 155,8 151,6 153,7 118,9 124,2 116,8 113,7 -42 -45 -3 B-W 4.747 4.367 8.279 7.882 6.572 6.453 6.210 6.274 5.740 5.252 4.852 4.578 5.513 100,0 92,0 174,4 166,0 138,4 135,9 130,8 132,2 120,9 110,6 102,2 96,4 116,1 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr. 45 40 38 34 28 27 21 20 19 2012=100: 100,0 88,9 84,4 75,6 62,2 60,0 46,7 44,4 42,2 -56 -58 -2 SGB III B-W 831 794 819 Ausländer Lkr. 158 177 144 129 117 152 159 187 215 268 271 303 430 100,0 112,0 91,1 81,6 74,1 96,2 100,6 118,4 136,1 169,6 171,5 191,8 272,2 110 191 80 B-W 9.018 18.018 14.131 8.936 9.183 12.354 10.689 11.153 12.156 14.934 13.307 14.858 25.052 100,0 199,8 156,7 99,1 101,8 137,0 118,5 123,7 134,8 165,6 147,6 164,8 277,8 Ausländer unter 25 J. Lkr. 13 25 13 14 9 14 14 22 25 31 46 41 53 100,0 192,3 100,0 107,7 69,2 107,7 107,7 169,2 192,3 238,5 353,8 315,4 407,7 208 300 92 B-W 1.161 2.900 1.685 932 1.118 1.675 1.303 1.292 1.519 1.891 1.522 1.727 2.911 100,0 249,8 145,1 80,3 96,3 144,3 112,2 111,3 130,8 162,9 131,1 148,8 250,7 Ausländer über 55 J. Lkr. 16 20 27 23 21 21 26 20 23 36 36 39 39 100,0 125,0 168,8 143,8 131,3 131,3 162,5 125,0 143,8 225,0 225,0 243,8 243,8 100 100 0 B-W 1.271 2.151 2.699 2.444 2.129 2.182 1.959 1.983 1.964 2.137 2.193 2.326 3.508 100,0 169,2 212,4 192,3 167,5 171,7 154,1 156,0 154,5 168,1 172,5 183,0 276,0 Alleinerziehende Lkr. 16 10 8 3 6 7 3 7 2013=100 100,0 62,5 50,0 18,8 37,5 43,8 18,8 43,8 -81 -56 25 B-W 234 263 334 Schwerbehinderte Lkr. 99 81 87 97 103 102 85 108 2013=100 100,0 81,8 87,9 98,0 104,0 103,0 85,9 109,1 -14 9 23 B-W 4.292 4.315 5.191 AL insgesamt Lkr. 2.449 3.000 2.767 2.460 2.242 2.482 2.437 2.486 2.537 2.437 2.309 2.134 2.758 100,0 122,5 113,0 100,4 91,5 101,3 99,5 101,5 103,6 99,5 94,3 87,1 112,6 -13 12 25 unter 25 Jahre Lkr. 239 311 240 175 159 194 182 201 222 230 249 244 312 100,0 130,1 100,4 73,2 66,5 81,2 76,2 84,1 92,9 96,2 104,2 102,1 130,5 29 57 28 SGB II + SGB III über 55 Jahre Lkr. 320 442 531 572 555 622 618 610 636 612 572 516 620 100,0 138,1 165,9 178,8 173,4 194,4 193,1 190,6 198,8 191,3 178,8 161,3 193,8 -18 15 33 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr. 654 589 673 654 583 602 668 684 722 613 576 517 536 100,0 90,1 102,9 100,0 89,1 92,0 102,1 104,6 110,4 93,7 88,1 79,1 82,0 -21 -18 3 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr. 261 239 291 305 346 306 269 241 240 2012=100: 100,0 91,6 111,5 116,9 132,6 117,2 103,1 92,3 92,0 -8 -8 0 Ausländer Lkr. 420 481 397 377 354 430 442 495 558 635 669 637 857 100,0 114,5 94,5 89,8 84,3 102,4 105,2 117,9 132,9 151,2 159,3 151,7 204,0 62 114 52 Ausländer unter 25 J. Lkr. 35 46 29 27 19 34 28 38 52 67 109 87 110 100,0 131,4 82,9 77,1 54,3 97,1 80,0 108,6 148,6 191,4 311,4 248,6 314,3 171 237 66 Ausländer über 55 J. Lkr. 31 48 45 54 56 59 75 75 79 87 80 77 93 100,0 154,8 145,2 174,2 180,6 190,3 241,9 241,9 254,8 280,6 258,1 248,4 300,0 74 126 52 Alleinerziehende Lkr. 40 38 29 26 27 23 16 18 2013=100 100,0 95,0 72,5 65,0 67,5 57,5 40,0 45,0 -60 -55 5 Schwerbehinderte Lkr. 232 194 194 206 187 172 154 181 2013=100 100,0 83,6 83,6 88,8 80,6 74,1 66,4 78,0 -34 -22 12
Tab. 3 Arbeitsmarktdaten Frauen Update Arbeitsmarktstrategie ESF-Antragsjahr 2020 - Entwicklung Kerndaten Legende: 2 Arbeitsmarktentwicklung 2008-2020 -21 0 50 -21 0 50 Index-Entw icklung Landkreis 2011-2020 Trend LK 2019-2020 kleine Gruppe, Absolutzahlen 1 Jahr Lkr. 544 560 541 465 420 426 490 476 484 424 388 339 344 100,0 102,9 99,4 85,5 77,2 78,3 90,1 87,5 89,0 77,9 71,3 62,3 63,2 -23 -22 1 B-W 28.720 24.550 27.017 25.853 24.936 29.900 29.796 30.092 29.438 25.969 22.955 19.628 20.308 100,0 85,5 94,1 90,0 86,8 104,1 103,7 104,8 102,5 90,4 79,9 68,3 70,7 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr. 208 215 252 261 269 252 221 186 186 2012=100: 100,0 103,4 121,2 125,5 129,3 121,2 106,3 89,4 89,4 -11 -11 0 SGB II B-W 13.970 11.788 11.231 Ausländerinnen Lkr. 226 278 253 244 234 244 275 284 259 282 309 246 369 100,0 123,0 111,9 108,0 103,5 108,0 121,7 125,7 114,6 124,8 136,7 108,8 163,3 1 55 54 B-W 20.823 21.098 22.277 20.986 20.775 21.160 21.477 22.663 23.326 22.560 21.024 19.363 23.645 100,0 101,3 107,0 100,8 99,8 101,6 103,1 108,8 112,0 108,3 101,0 93,0 113,6 Ausländerinnen < 25 J. Lkr. 13 16 7 7 10 14 8 20 18 26 21 16 19 100,0 123,1 53,8 53,8 76,9 107,7 61,5 153,8 138,5 200,0 161,5 123,1 146,2 69 92 23 B-W 941 1.046 1.072 883 927 959 940 1.080 1.359 1.418 1.322 1.153 1.338 100,0 111,2 113,9 93,8 98,5 101,9 99,9 114,8 144,4 150,7 140,5 122,5 142,2 Ausländerinnen > 55 J. Lkr. 19 30 31 28 31 31 31 44 28 36 36 23 34 100,0 157,9 163,2 147,4 163,2 163,2 163,2 231,6 147,4 189,5 189,5 121,1 178,9 -26 32 58 B-W 2.353 2.451 2.375 2.499 2.598 2.769 2.734 2.923 2.956 2.807 2.639 2.514 3.077 100,0 104,2 100,9 106,2 110,4 117,7 116,2 124,2 125,6 119,3 112,2 106,8 130,8 Alleinerziehende Lkr. 318 357 335 315 221 207 171 184 2013=100 100,0 112,3 105,3 99,1 69,5 65,1 53,8 57,9 -46 -42 4 11.746 10.290 11.523 Schwerbehinderte Lkr. 63 74 73 74 69 69 53 60 2013=100 100,0 117,5 115,9 117,5 109,5 109,5 84,1 95,2 -16 -5 11 2.763 2.472 2.804 AL insgesamt Lkr. 1.198 1.330 1.170 1.001 983 972 1.046 982 990 1.040 906 920 1.316 100,0 111,0 97,7 83,6 82,1 81,1 87,3 82,0 82,6 86,8 75,6 76,8 109,8 -7 26 33 B-W 50.985 61.886 58.854 46.348 43.530 47.336 45.651 43.568 42.416 42.930 39.898 39.961 55.677 100,0 121,4 115,4 90,9 85,4 92,8 89,5 85,5 83,2 84,2 78,3 78,4 109,2 unter 25 Jahre Lkr. 126 149 96 68 79 78 98 74 91 86 68 58 115 100,0 118,3 76,2 54,0 62,7 61,9 77,8 58,7 72,2 68,3 54,0 46,0 91,3 -8 37 45 B-W 5.499 7.451 6.012 4.241 4.321 4.883 4.501 4.081 4.009 3.795 3.513 3.541 5.709 100,0 135,5 109,3 77,1 78,6 88,8 81,9 74,2 72,9 69,0 63,9 64,4 103,8 über 55 Jahre Lkr. 182 257 260 273 258 258 296 287 267 273 259 280 375 100,0 141,2 142,9 150,0 141,8 141,8 162,6 157,7 146,7 150,0 142,3 153,8 206,0 4 56 52 B-W 8.726 11.643 13.840 13.066 k.A. 12.230 12.453 12.343 12.120 12.171 11.732 11.889 15.507 100,0 133,4 158,6 149,7 k.A. 140,2 142,7 141,5 138,9 139,5 134,4 136,2 177,7 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr. 208 151 159 156 125 124 136 155 122 92 109 103 103 100,0 72,6 76,4 75,0 60,1 59,6 65,4 74,5 58,7 44,2 52,4 49,5 49,5 -25 -25 0 B-W 9.325 6.661 9.602 8.195 6.445 6.269 6.259 6.092 5.265 4.811 4.280 3.932 4.432 100,0 71,4 103,0 87,9 69,1 67,2 67,1 65,3 56,5 51,6 45,9 42,2 47,5 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr. 34 33 36 40 46 25 19 26 19 2012=100: 100,0 97,1 105,9 117,6 135,3 73,5 55,9 76,5 55,9 -24 -44 -21 SGB III B-W 848 792 663 Ausländerinnen Lkr. 136 150 104 80 102 103 125 129 147 189 172 174 256 100,0 110,3 76,5 58,8 75,0 75,7 91,9 94,9 108,1 139,0 126,5 127,9 188,2 69 129 60 B-W 7.857 9.889 8.825 6.788 6.880 7.801 7.803 7.941 8.379 9.221 9.029 9.751 14.604 100,0 125,9 112,3 86,4 87,6 99,3 99,3 101,1 106,6 117,4 114,9 124,1 185,9 Ausländerinnen < 25 J. Lkr. 11 13 6 5 13 9 12 8 15 14 9 15 20 100,0 118,2 54,5 45,5 118,2 81,8 109,1 72,7 136,4 127,3 81,8 136,4 181,8 18 136 45 B-W 901 1.176 893 661 780 906 883 875 884 888 852 920 1.433 100,0 130,5 99,1 73,4 86,6 100,6 98,0 97,1 98,1 98,6 94,6 102,1 159,0 Ausländerinnen > 55 J. Lkr. 12 18 17 12 16 13 8 13 19 28 22 35 46 100,0 150,0 141,7 100,0 133,3 108,3 66,7 108,3 158,3 233,3 183,3 291,7 383,3 158 283 92 B-W 1.182 1.468 1.785 1.635 1.482 1.457 1.316 1.392 1.336 1.425 1.426 1.492 2.052 100,0 124,2 151,0 138,3 125,4 123,3 111,3 117,8 113,0 120,6 120,6 126,2 173,6 Alleinerziehende Lkr. 53 49 52 54 79 58 51 71 2013=100 100 92,5 98,1 101,9 149,1 109,4 96,2 134,0 -4 34 38 2.333 2.389 3.389 Schwerbehinderte Lkr. 79 74 80 77 75 65 75 90 2013=100 100 93,7 101,3 97,5 94,9 82,3 94,9 113,9 -5 14 19 2.979 3.072 3.676 AL insgesamt Lkr. 2.444 2.708 2.483 2.246 2.062 2.068 2.225 2.088 2.052 2.024 1.829 1.691 2.267 100,0 110,8 101,6 91,9 84,4 84,6 91,0 85,4 84,0 82,8 74,8 69,2 92,8 -23 1 24 unter 25 Jahre Lkr. 195 212 158 126 127 139 147 136 148 150 114 101 179 100,0 108,7 81,0 64,6 65,1 71,3 75,4 69,7 75,9 76,9 58,5 51,8 91,8 -13 27 40 SGB II + SGB III über 55 Jahre Lkr. 319 450 442 443 422 417 498 470 457 461 427 412 536 100,0 141,1 138,6 138,9 132,3 130,7 156,1 147,3 143,3 144,5 133,9 129,2 168,0 -9 29 39 LangzeitAL > 1 Jahr Lkr. 752 711 700 621 545 550 626 631 606 516 497 442 447 100,0 94,5 93,1 82,6 72,5 73,1 83,2 83,9 80,6 68,6 66,1 58,8 59,4 -24 -23 1 LangzeitAL > 2 Jahre Lkr. 242 248 288 301 315 277 240 212 205 2012=100: 100,0 102,5 119,0 124,4 130,2 114,5 99,2 87,6 84,7 -12 -15 -3 Ausländerinnen Lkr. 362 428 357 324 336 347 400 413 406 471 481 420 625 100,0 118,2 98,6 89,5 92,8 95,9 110,5 114,1 112,2 130,1 132,9 116,0 172,7 27 83 57 Ausländerinnen < 25 J. Lkr. 24 29 13 12 23 23 20 28 33 40 30 31 39 100,0 120,8 54,2 50,0 95,8 95,8 83,3 116,7 137,5 166,7 125,0 129,2 162,5 79 113 33 Ausländerinnen > 55 J. Lkr. 31 48 48 40 47 44 39 57 47 64 58 58 80 100,0 154,8 154,8 129,0 151,6 141,9 125,8 183,9 151,6 206,5 187,1 187,1 258,1 58 129 71 Alleinerziehende Lkr. 371 406 387 369 300 265 222 255 2013=100 100,0 109,4 104,3 99,5 80,9 71,4 59,8 68,7 -40 -31 9 Schwerbehinderte Lkr. 142 148 153 151 144 134 128 150 2013=100 100,0 104,2 107,7 106,3 101,4 94,4 90,1 105,6 -10 6 15
Als erster Analyseschritt werden die Personengruppen, die unter 150 Männer oder Frauen umfassen, aus der weiteren Betrachtung größtenteils ausgeklammert. Dieser Schritt ist sinnvoll, weil sich in einem Flächenlandkreis wie Breisgau-Hochschwarz- wald kaum personengruppen-bezogene Projekte organisieren lassen, wenn die Ziel- gruppe zu klein ist (Projektstandorte und Einzugsbereiche, Zuweisungspraxis). Ange- geben sind die jeweiligen absoluten Personenzahlen Ende April 2020. Tabelle 4: Kleine Personengruppen unter 150 Personen Anzahl Anzahl Männer 04/2020 Frauen 04/2020 AL < 25 Jahre 100 AL < 25 Jahre 64 Ausländer < 25 Jahre 57 SGB Ausländerinnen < 25 Jahre 19 SGB Ausländer > 55 Jahre 54 II Ausländerinnen > 55 Jahre 34 II Alleinerziehende 11 Schwerbehinderte 60 Schwerbehinderte 73 AL < 25 Jahre 115 Langzeit-AL > 1 Jahr 108 Langzeit-AL > 1 Jahr 103 Langzeit-AL > 2 Jahre 19 Langzeit-AL > 2 Jahre 19 SGB SGB Ausländer < 25 Jahre 53 Ausländerinnen < 25 Jahre 20 III III Ausländer > 55 Jahre 39 Ausländerinnen > 55 Jahre 46 Alleinerziehende 7 Alleinerziehende 71 Schwerbehinderte 108 Schwerbehinderte 90 Quelle: Die Zahlen sind Auszüge der Tabellen 2 und 3. Bei einigen der Personengruppen nahmen die Werte im Zuge der Corona-Krise ge- genüber dem Vorjahr absolut deutlich zu, blieben aber zumeist unter den Maxima der vergangenen Jahre. Ausnahmen sind die Zahlen arbeitsloser Ausländerinnen im Leis- tungsbereich SGB III unter 25 Jahre und über 55 Jahre, die ein neues Maximum er- reichten, sowie die Zahlen schwerbehinderter Männer wie Frauen. Aus der Mitte des ESF-Arbeitskreises wurde darauf hingewiesen, dass die Schwerbe- hinderten zusammengenommen in beiden Leistungsbereichen keine ganz kleine Gruppe darstellten und vor dem Hintergrund der Inklusionsziele nicht ganz aus dem Augenmerk des ESF gelassen werden sollten. Diese Aussage soll für die Arbeits- marktstrategie 2021 weiter gelten – insbesondere da die Gruppe angewachsen ist. Eine Folge der gewählten Methodik ist, dass für die unter 25-jährigen separiert nach Leistungsbereichen sowie nach Geschlecht relativ kleine Personengruppen entste- hen. Ein zweiter, genauerer Blick zeigt jedoch, dass die Gruppe der unter 25-jährigen Arbeitslosen insgesamt stark angewachsen ist: von 101 Personen 2019 auf 179 Per- sonen 2020. Bezieht man die Betrachtung der zu erwartenden Arbeitsjahre dieser Per- sonengruppe ein, wird deren besondere Bedeutung deutlich: Den rund 6.400 Arbeits- jahren, die von der Gruppe der über 55-jährigen im rechnerisch besten Fall erwartet werden könnte (Summe SGB II und III), stehen rund 7.500 Arbeitsjahre gegenüber, die von der Gruppe der unter 25-jährigen erbracht werden könnten (Summe SGB II und III). Aus diesem Grund wird die Gruppe der unter 25-jährigen nochmals in die weitere Betrachtung im Zielbereich B 1.1. einbezogen, wenngleich ein beträchtlicher Teil dieser Gruppe auch im Zielbereich C 1.1 angesprochen wird. 11
2.5 Geschlechtsdifferenzierte Analyse Es gibt in Literatur und Praxis zahlreiche Hinweise und Befunde, dass die Beteiligungs- bzw. Teilhabequoten von Frauen bezüglich Beschäftigung und Erwerbsbeteiligung un- terdurchschnittlich sind und dass Frauen ein erhöhtes Risiko tragen, am Arbeitsmarkt zu scheitern oder benachteiligt zu werden.11 Aktuell scheint die Corona-Krise Frauen zu benachteiligen, da fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten alte Rollenmuster wie- der zu erwecken scheint, verbunden mit einer Doppelbelastung durch Beruf und Haus- halt. Zwar bleibt abzuwarten, ob es sich um vorübergehende Erscheinungen handelt, aber die zuvor vorhandenen Tendenzen für Frauen am Arbeitsmarkt werden damit sicher nicht verbessert. Auf Basis der in den Tabellen 2 und 3 präsentierten Daten soll zumindest im Ansatz dargestellt werden, ob und in welchem Maß Frauen in einschlägigen Kategorien von Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter- oder überdurchschnittlich vertreten sind (vgl. Abbil- dung 1). Die Abbildung zeigt, dass die Frauenanteile im Landkreis bei allen Kennzah- len mit Ausnahme des Anteils der arbeitslosen Ausländerinnen über 55 Jahre im SGB III deutlich unter dem Anteil der Frauen an der Wohnbevölkerung (50,7 %) liegen. Die geschlechtsspezifischen Anteile an den Arbeitsmarktkennzahlen liegen ganz überwie- gend niedriger als die Frauenanteile an der Beschäftigung und an der Wohnbevölke- rung. Lediglich die Frauenanteile der über 55-jährigen im SGB III kommen in die Nähe der Frauenanteile an der Wohnbevölkerung und an der Beschäftigung. Hinweise auf Defizite bezüglich Chancengleichheit und Partizipation bzw. auf erhöhte Risiken für Arbeitslosigkeit sind aus den Daten nicht zu erkennen. Abbildung 1: Frauenanteile an ausgewählten Arbeitsmarkt-, Beschäftigungs- und Bevölkerungsgruppen 2020 (abweichende Zeitbezüge angegeben) 11 Vgl. Querschnittsberatung im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg: Toolbox zu Querschnittszielen und Querschnittsthemen, 2017. https://www.esf-bw.de/esf/fileadmin/user_upload/ Foerderperiode_2014-2020/Foerderung_beantragen_u._umsetzen/Regionale_Foerderung_FB_Arbeit ___Soziales_02/Praxishilfe-AK-Strategien-01_2017.pdf 12
2.6 Zielgruppen des ESF-Programmjahrs 2021 Aus der fortgeschriebenen Datenübersicht der Tabellen 2 und 3 können in einem wei- teren Analyseschritt Personengruppen abgebildet werden, bei denen die Arbeitsmark- tentwicklung unbefriedigend war. Entweder zeigte die Personengruppe in der langfris- tigen Betrachtung 2011 bis 2020 eine anhaltend ungünstige Entwicklung und/oder es war im Vergleich der Jahre 2019 und 2020 eine ungünstige aktuelle Entwicklung zu verzeichnen. Tabelle 5 zeigt die Personengruppen mit höherem Handlungsbedarf grau hinterlegt. Tabelle 5: Identifizierung von Personengruppen mit besonderem Handlungsbedarf im Ziel B 1.1 MÄNNER FRAUEN SGB II Mit mittlerer Relevanz: Mit mittlerer Relevanz: Ausländer: Ausländerinnen: negative Langzeitentwicklung seit 2008 mit noch- sehr starke Zunahme von 54 % von 2019 mals verstärktem Abwärtstrend nach 2020 seit etwa 2015 erhöhtes Niveau Ausgangsbasis von 2008/2009 hat einen seit 2013 meist deutlich schlechtere Entwicklung als Sockel im Landesdurchschnitt seit 2008 deutlich schlechtere Entwicklung weiter wachsender Anteil an allen AL, betroffen ak- als im Landesdurchschnitt tuell 36 % aller AL im SGB II betroffen aktuell 39 % aller arbeitslosen Anmerkung: Insbesondere die Zahl älterer (> 55 Jahre) Frauen im SGB II und junger Ausländer (< 25 Jahre) nahm im Jahresver- gleich stark zu. Ergänzend: Schwerbehinderte Ergänzend: Arbeitslose über 55: Wiederanstieg der AL-Zahl 2019 nach 2020 negative Langzeitentwicklung seit 2008 seit 2008 schlechtere Entwicklung als im Landes- durchschnitt betroffen 21 % aller AL im SGB II Ergänzend: Schwerbehinderte SGB Primär: Primär: III Ausländer: Arbeitslose über 55: steiler Anstieg seit 2012, Zunahme um 42 % von schlechte Entwicklung im 10-Jahres-Zeit- 2019 nach 2020 raum, seit 2011 schlechter Entwicklung als betroffen aktuell 27 % aller AL im SGB III im Landesdurchschnitt starke Zunahme 2019 nach 2020 um 52 % Ergänzend: betroffen aktuell 28 % aller arbeitslosen Arbeitslose unter 25 Jahren: Frauen im SGB III seit 2012 negativer Trend mit 60 % Zunahme entge- gen abnehmendem Anteil an Gesamtbevölkerung Ergänzend: über 13 % Gesamtanteil an allen AL Ausländerinnen: Anmerkung: neuer Höchstwert für Ausländer unter 25 im 10-Jahres-Zeitraum sehr starke Zu- Jahren im Jahr 2020 erreicht nahme um 129 % starker Anstieg 2019 nach 2020 von 60 % Arbeitslose über 55 Jahren: seit 2016 schlechtere Entwicklung als im seit etwa 2010 auf erhöhtem Niveau Landesdurchschnitt deutlicher Wiederanstieg 2019 nach 2020 betroffen aktuell 20 % aller arbeitslosen betroffen aktuell 24 % aller AL im SGB III Frauen im SGB III Ergänzend: Schwerbehinderte Ergänzend: Schwerbehinderte 13
Als Ergebnis der statistischen Auswertung kann festgehalten werden: Bei Männern und Frauen decken sich die Ergebnisse weitestgehend mit denen des Vorjahres. Al- lerdings zeigen sich infolge der Corona-Krise einige Entwicklungen verstärkt und die relative Bedeutung der unter 25-jährigen Arbeitslosen hat zugenommen. Der ESF-Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2020 die in Tabelle 5 zusam- mengefassten Personengruppen grundsätzlich als die Zielgruppen mit besonderem Handlungsbedarf bestätigt. Zusätzliches Gewicht möchte der Arbeitskreis auf die Gruppe der unter 25-jährigen Arbeitslosen legen. Gerade im Zusammenhang mit der Corona-Krise droht hier eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit. So mehren sich die An- zeichen, dass infolge Corona die Arbeitgeber zumindest im Jahr 2020 sehr viel weni- ger Ausbildungsplätze anbieten werden und damit schwächere Bewerberinnen und Bewerber auf Ausbildungsplätze leer ausgehen könnten. Insgesamt schlägt der ESF-Arbeitskreis zum Zielbereich B 1.1 abgeleitet aus den vorhandenen statistischen Befunden und angereichert um die Expertise des Arbeits- kreises insbesondere Projekte vor für folgende Zielgruppen: Arbeitslose Ausländer/innen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund, primär im SGB III, aber auch im SGB II, sowie für Männer und Frauen. Ältere Arbeitslose (etwa ab 55 Jahren), bei den Männern in beiden Leistungsbereichen SGB II / III, bei den Frauen vor allem im Bereich SGB III. Jüngere Arbeitslose unter 25 Jahren in beiden Leistungsbereichen. Das Merkmal der Langzeitarbeitslosigkeit, zumal mit einer Dauer von über 2 Jahren, weist im Landkreis gute statistische Verläufe auf und wurde deshalb nicht mit einem besonderen Handlungsbedarf identifiziert. Trotzdem bleibt jede von Langzeitarbeits- losigkeit betroffene Person eine arbeitsmarktpolitische Herausforderung. Im April 2020 waren 1.428 Männer und Frauen im Landkreis langzeitarbeitslos gemeldet, das ist etwas mehr als ein Viertel aller Arbeitslosen. Die Langzeitarbeitslosen bleiben deshalb mit im Fokus auch der ESF-Arbeitsmarktstrategie für 2021, und zwar für beide Leistungsbereiche und für Männer wie für Frauen. Zudem gelten für die Strategie folgende Anmerkungen des Arbeitskreises: Projekte, die sich der Eingliederung schwerbehinderter Männer und Frauen widmen oder diese Personengruppe in andersgelagerten Projekten besonders be- rücksichtigen, sind erwünscht. Für Flüchtlinge laufen bereits zahlreiche Programme des Jobcenters oder des Landratsamts wie z.B. „Mama lernt Deutsch“ für die Gruppe ohne Anspruch auf Integrationskurse. Projektvorschläge mit Zielgruppe Flüchtlinge sind dennoch mög- lich, falls die Vorschläge Lücken in der bestehenden Maßnahmenlandschaft erfas- sen. Wichtig ist auch die Beachtung der Voraussetzung einer Bleibeperspektive für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Hierzu stellte das Ministerium für Soziales und Integration fest, dass für Geduldete ohne Arbeitsmarktzugang keine Förderung durch den ESF im Ziel B 1.1 möglich sei, da der ESF ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument sei. Für Frauen mit Migrationshintergrund müssen Projekte die besonderen interkul- turellen Besonderheiten und Umsetzungsschwierigkeiten ansprechen und beach- ten, die z.B. die Auffassung über Frauenerwerbstätigkeit generell oder die unbe- gleitete Teilnahme an Kursen, Qualifizierungsmaßnahmen o.ä. betreffen. 14
Bei Projekten mit Alleinerziehenden sollte bedacht werden, dass sich deren Prob- leme oft auch bei Familien mit vollständigem Elternpaar stellen, etwa im Betreu- ungsbereich. Insofern sollten etwaige Projekte bei Vorliegen typischer Probleme allgemein für „Erziehende“ geöffnet sein. Zu Zielgruppen und Projektansätzen hat der ESF-Arbeitskreis schon im Rahmen der Strategie für 2017 einige grundsätzliche Anmerkungen beschlossen, die unverändert gelten: Der ESF-Arbeitskreis möchte den Begriff „Ältere Arbeitslose“ nicht zu eng an eine fest definierte Altersgruppe binden. Nach den üblichen statistischen Kategorien dürften die über 55-jährigen im Mittelpunkt stehen, Projekte können und sollen aber auch bei Bedarf etwas jüngere Menschen mit den typischen Merkmalen von „Altersarbeitslosigkeit“ einbeziehen. Der ESF-Arbeitskreis spricht sich dafür aus, den mehrere Jahre im Landkreis geförderten familienorientierten Ansatz weiterhin auszuschreiben. Zielgruppe sind arbeitslose Eltern/Elternteile mit ihren förderfähigen Kindern mit schulischen Problemen und/oder Übergangsschwierigkeiten Schule/Beruf. Ferner hält der ESF-Arbeitskreis ein personenbezogenes Übergangsmanagement für sinnvoll, das die entsprechenden Aktivitäten der Arbeitsagentur und des Jobcenters unterstützt. Es sollte abzielen auf o ein Vorbeugen gegen das Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit nach einem Jahr Dauer der Arbeitslosigkeit, o geeignete Maßnahmen hierzu z.B. Sensibilisierung, Motivierung und Aktivierung schon nach einigen Monaten der Arbeitslosigkeit. Ein personenbezogenes Übergangsmanagement sollte unabhängig von den Leistungsbereichen SGB II oder SGB III erfolgen. Die Nennungen der Zielgruppen als Personengruppen mit besonderem Handlungsbe- darf sind nicht abschließend. Das Operationelle Programm (OP) des ESF in Baden- Württemberg zielt stark auf eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit aller Grup- pen mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Ganz im Sinne des OP können weitere Zielgruppen als förderfähig anerkannt werden, die hier nicht ausdrücklich genannt wurden. Oft dürfte es sich um Personengruppen handeln, die nicht hinreichend mittels belastbarer Daten statistisch identifiziert und quantifiziert werden können, z.B. auch wegen multipler Vermittlungshemmnisse. Der ESF-Arbeitskreis hält Träger von Pro- jekten zugunsten solcher Personengruppen noch stärker als andere Antragsteller an, beim ESF-Förderantrag den speziellen Förderbedarf nachzuweisen. So sollen aus dem jeweiligen Antrag die regionale Relevanz, eventuelle teilräumige Cluster oder Brennpunkte, ähnliche gelagerte Projekte bzw. fehlende oder unzureichende Förder- möglichkeiten etc. hervorgehen. Diese Bedingung eines Bedarfsnachweises gilt noch stärker im Hinblick auf das zweite Teilziel beim Ziel B 1.1, die – nicht unbedingt nur erwerbsbezogene – gesellschaftliche Integration. Dieses Teilziel der sozialen Inklusion kann so viele Facetten haben und vielerlei Gruppen betreffen, dass es in einer Arbeitsmarktanalyse und –strategie nicht antizipiert werden kann. Der Bedarfsnachweis für ein spezifisches ESF-gefördertes Projekt muss deshalb zwingend vom Projektträger geführt werden. 15
3 Regionalisierter Zielbereich C 1.1: Vermeidung von Schul- abbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit „Die Chancen für Jugendliche, in der Wirtschaftsregion Freiburg einen Ausbildungs- platz zu finden, sind trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage weiter hervorra- gend. Für die regionalen Betriebe bleibt es dagegen schwierig, Ausbildungsplätze zu besetzen.“12 Am 30. September 2019 waren noch rund 600 Ausbildungsstellen unbe- setzt. Das war die Situation zur Bilanz des Ausbildungsmarktes 2018/2019. Die Chan- cen für schwächere Bewerberinnen und Bewerber auf dem Ausbildungsmarkt standen gut. Im Mai 2020 zeigt sich ein anderes Bild, die Auswirkungen der Corona-Pandemie spie- geln sich in den folgenden Aussagen: „Sorge bereite auch die Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt. Bis zum Stichtag meldeten die Betriebe für kommenden Herbst rund 28 % weniger Ausbildungsplätze als vor einem Jahr.“13 Diese Aussage bezieht sich auf den gesamten Bezirk der Agentur für Arbeit Freiburg. Speziell für den Land- kreis Breisgau-Hochschwarzwald wurde seit Beginn des Berichtsjahres im Mai 2020 ein Minus von 38,6 % an gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.14 In der IHK-Umfrage zur Ausbildungssituation in Baden-Württemberg bestätigt sich die- ser Trend: 18 % der Unternehmen werden ihr Ausbildungsangebot reduzieren und weitere 11 % vorläufig nicht mehr ausbilden.15 Auch im Kammerbezirk der Handwerkskammer Freiburg wurde zum 31.05.2020 bei den neu eingetragenen Ausbildungsverhältnissen ein Rückgang von 14,1 %, im Land- kreis Breisgau-Hochschwarzwald ein Rückgang von 7,2 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet.16 Dieser Rückgang der Ausbildungsplätze zeigt sich branchenspezifisch unterschiedlich ausgeprägt – je nachdem wie stark die Einschränkungen auf das Ge- schäftsgeschehen insgesamt waren (wie z.B. in der Gastronomie, bei den Friseuren) oder auch wie hoch die Verflechtungen mit der Außenwirtschaft sind (z.B. die der Au- tomobilzulieferindustrie). Hierbei kann es bei den Unternehmen um Existenzen gehen und / oder es bestehen große Unsicherheiten zur weiteren wirtschaftlichen Entwick- lung, sodass die Ausbildung zwangsläufig eingestellt werden muss. Aber auch die Betriebe, die weiter ausbilden können, stehen vor Herausforderungen. In Anbetracht der Kontaktbeschränkungen fehlten die Lehrstellenbörsen und Messen sowie Praktika und Maßnahmen zur Berufsorientierung. Wichtige Instrumente, um ge- eignete Bewerberinnen und Bewerber – und dabei auch schwächere Schülerinnen und Schüler oder ausbildungsfernere junge Menschen kennenlernen und gewinnen zu können. So steht zu befürchten, dass es für diese Zielgruppe schwieriger wird, sich auf dem Ausbildungsmarkt zu behaupten. 12 Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Freiburg vom 11.11.2019, Bilanz Ausbildungsmarkt 2018/2019, Christian Ramm, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiburg 13 Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Freiburg vom 03. Juni 2020, „Arbeitsmarkt wie eingefroren“ 14 Arbeitsmarktreport Breisgau-Hochschwarzwald, Mai 2020, Bundesagentur für Arbeit, Statistik 15 „Pandemie hinterlässt deutliche Spuren am Ausbildungsmarkt“ Pressemeldung der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein vom 03.06.2020 16 Information der Handwerkskammer Freiburg, Geschäftsbereich Berufliche Bildung vom 16.06.2020 16
In dieser besonderen Krisensituation sind auch besondere Maßnahmen notwendig, so z.B. die aktuell beschlossene Ausbildungsprämie für in Not geratene Ausbildungsbe- triebe. Es gilt die zukünftige Fachkräftesicherung der Unternehmen im Blick zu haben. Jedoch ist auch ein besonderes Engagement wichtig, die Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungsreife der ausbildungsfernen und schwächeren Jugendlichen zu stärken. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass qualifikationsspezifische Arbeitslo- senquoten zeigen, dass Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung weitaus häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Personen, die eine berufliche Ausbil- dung abgeschlossen haben. Im April 2020 waren im Landkreis Breisgau-Hoch- schwarzwald 44,9 % der Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung.17 So ist die gemeinsame Zielsetzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald so- wie des Landes Baden-Württemberg „Niemand darf verloren gehen“ aktueller denn je und zeigt den Stellenwert und die Handlungsrelevanz des Ziels C 1.1 des Operatio- nellen Programms des ESF in Baden-Württemberg auf. Wie in den vergangenen Jahren bilden die Erfahrungen und Einschätzungen der Ex- pertinnen und Experten des ESF-Arbeitskreises die Grundlage für die Arbeitsmarkt- strategie in diesem Zielbereich. Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens wurden die Personengruppen der schulmüden und schulverweigernden Jugendlichen und de- ren zentralen Problemlagen beschrieben. Es wurden bestehende Projekte und Unter- stützungsangebote im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erfasst, um daraus be- darfsgerechte Ansätze bzw. Lücken in dem Hilfesystem zu identifizieren. Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und miteinander verzahnte Unterstützungsangebote über den Europäischen Sozialfonds fördern zu lassen. Darüber hinaus wurden vom Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Rückmeldungen zur Situa- tion schwer erreichbarer Jugendlicher in Corona Zeiten aus der Jugendarbeit/Jugend- beteiligung, aus der Schulsozialarbeit, aus dem Bereich Übergang Jugend/Beruf, der offenen Jugendarbeit sowie aus dem Bereich des erzieherischen Jugendschut- zes/Prävention abgefragt und zusammengestellt. In diesen Ausführungen wird deutlich, dass die Corona-Verordnungen den Kontakt generell zu den jungen Menschen erschwert haben. Die Arbeit mit schwer erreichba- ren Jugendlichen ist dabei noch herausfordernder geworden, die Kontakte sind teil- weise vollständig abgebrochen. Digitale Tools und die Nutzung der neuen Medien kön- nen Abhilfe schaffen. Dies ist jedoch bei der Zielgruppe abhängig von der jeweiligen technischen und sozialen Kompetenz, der Motivation und Ausstattung. Es wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen „face-to-face Kontakte“ und die Beziehungsarbeit nicht gänzlich ersetzbar sind. Dabei ist auch die Teilhabe von „stillen Gruppen“ durch inklusive Maßnahmen zu berücksichtigen. In der Stellungnahme der Deutschen Ge- sellschaft für Psychologie und der Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung „Zur Situation der Kinder und Jugendlichen während der Coronakrise“ vom 27.05.202018 wird hingewiesen: „Es besteht die Gefahr, alle diejenigen Schülerinnen und Schüler zu verlieren, die in irgendeiner Hinsicht besonderen (pädagogischen oder psychologi- schen) Unterstützungsbedarf aufweisen. Dies kann Kinder mit schulischen Lern- und Leistungsproblemen, Kinder mit Verhaltensproblemen und Problemen der Selbstregu- lation oder Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen betreffen, aber auch Schü- lerinnen und Schüler deren Eltern oder Bezugspersonen sie – aus welchen Gründen auch immer – nicht im notwendigen Umfang fachlich und motivational unterstützen 17 Information der Agentur für Arbeit Freiburg zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald, ESF- Arbeitskreissitzung Freiburg, 25.05.2020 18 Internetabfrage am 27.06.2020: https://www.dgps.de/index.php?id=143&tx_ttnews %5Btt_news %5D=1971 &cHash=05901160461ac6ef6dd789b22adafc48, Deutsche Gesellschaft für Psychologie 17
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