RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021 - EMCore Convertibles Japan Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN
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RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021 EMCore Convertibles Japan Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN (A) AT0000A02FE2 (T) AT0000A02FF9
EMCore Convertibles Japan 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Untere Donaulände 36 4020 Linz, Österreich www.3bg.at Gesellschafter Generali Versicherung AG, Wien Oberbank AG, Linz Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck BKS Bank AG, Klagenfurt Aufsichtsrat Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter Dipl.-Kfm. Dr. Jürgen Brockhoff (bis 26. März 2020) Mag. Paul Hoheneder Dr. Nikolaus Mitterer Mag. Michael Oberwalder (ab 6. Mai 2020) Dr. Gottfried Wulz Staatskommissär MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär MR Mag. Regina Reitböck, Stellvertreterin Geschäftsführer Alois Wögerbauer Mag. Dietmar Baumgartner Gerhard Schum Zahlstelle in Österreich BKS Bank AG, Klagenfurt Zahl- und Vertriebsstelle in Deutschland Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, München Depotbank/Verwahrstelle BKS Bank AG, Klagenfurt Fondsmanagement EMCore AG, Vaduz Prüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 2
EMCore Convertibles Japan Die Entwicklung des EMCore Convertibles Japan im abgelaufenen Rechnungsjahr Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. legt hiermit den Bericht des EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2020 bis 31. Jänner 2021 vor. Das Fondsvermögen verringerte sich im Berichtszeitraum um EUR 5.160.738,32 und betrug zum 31. Jänner 2021 EUR 5.854.077,94. Umlaufende Anteile 1. Februar 2020 31. Jänner 2021 AT0000A02FE2 (A) 20,00 57,00 AT0000A02FF9 (T) 80.368,00 42.518,00 Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 134,74 und lag am 31. Jänner 2021 bei EUR 135,22. Das ist eine Wertsteigerung von 0,36 %. Der errechnete Wert eines Thesaurierungsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 137,02 und lag am 31. Jänner 2021 bei EUR 137,50. Das ist eine Wertsteigerung von 0,35 %. Ausschüttung/Auszahlung für das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2020 bis 31. Jänner 2021. Für Ausschüttungsanteile erfolgt keine Ausschüttung. Es ergibt sich keine Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge. Für Thesaurierungsanteile ergibt sich keine Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge, daher erfolgt aufgrund § 58 Abs. 2 InvFG 2011 keine KESt-Auszahlung. Der zur Thesaurierung verwendete Ertrag beläuft sich auf EUR 0,0000 je Anteil. Die kuponauszahlende Bank wäre verpflichtet die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. 3
EMCore Convertibles Japan Wertentwicklung im letzten Rechnungsjahr Die dargestellte Wertentwicklung bezieht sich auf die thesaurierende Anteilsklasse und ist repräsentativ für alle Anteilsklassen. 104 102 Wertentwicklung in % 100 98 96 94 92 90 Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jän 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 21 Vergleichende Übersicht Fondsver- Ausschüttungsanteil Thesaurierungsanteil Rechnungsjahr mögen in EUR Beträge in EUR Beträge in EUR Wertent- Zur Thes. Aus- Wertent- Err. Wert Ausschüttung Err. Wert wicklung verwend. zahlung wicklung je Anteil je Anteil je Anteil in % *) Ertrag je Anteil in % *) 01.02.16 - 31.01.17 14.470.245,45 140,72 0,0000 4,59 141,61 0,0000 0,0000 4,60 01.02.17 - 31.01.18 14.070.723,22 147,83 0,0000 5,05 150,76 2,1509 0,4250 6,46 01.02.18 - 31.01.19 11.468.499,14 136,81 0,0000 -7,46 139,13 0,0000 0,0000 -7,45 01.02.19 - 31.01.20 11.014.816,26 134,74 0,0000 -1,51 137,02 0,0000 0,0000 -1,52 01.02.20 - 31.01.21 5.854.077,94 135,22 0,0000 0,36 137,50 0,0000 0,0000 0,35 *) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. 4
EMCore Convertibles Japan Wertentwicklung der letzten fünf Jahre 115 110 Wertentwicklung in % 105 100 95 90 Feb 16 Feb 17 Feb 18 Feb 19 Feb 20 5
EMCore Convertibles Japan Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rechnungsjahr Marktentwicklung Der Februar 2020 startete mit einem düsteren Ausblick in den weiteren Jahresverlauf. Bereits im Jänner trübte sich die Stimmung der Anleger deutlich und aufgelaufene Gewinne der ersten drei Wochen wurden fast vollständig egalisiert. Die Blicke der Anleger richteten sich nach China / Wuhan. Nach anfänglich starkem (und unterschätztem) Anstieg der Infektionen sah man sich mit einer globalen Pandemie konfrontiert, welche die Märkte am falschen Fuß erwischte. Die sich weltweit ausbreitende Viruserkrankung COVID-19 führte auf den Finanzmärkten zu plötzlichen Kursrückgängen und zu einer deutlich erhöhten Volatilität. Erstmals wurde in einem Crashszenario die Wirkungsweise der Geldpolitik herausgefordert und ernsthaft in Frage gestellt. Dies führte zu Panikverkäufen an den Börsen und auch die Anleihenmärkte reagierten mit Kursverlusten. Der ausgelöste Crash ist, gemessen an der Intensität, nahezu einzigartig in der Historie. An den Rentenmärkten manifestierte sich die Corona-Krise aber auch zu einer Liquiditätskrise. Politik und Zentralbanken reagierten mit milliardenschweren Rettungspaketen. Mehrere Schwellenländer beantragten Notkredite beim IWF und mussten teilweise Zahlungsaufschübe oder Schuldenrestrukturierungsmaßnahmen ankündigen. Am Ölmarkt entbrannte zusätzlich ein Kampf um die Vormachtstellung zwischen Saudi-Arabien und Russland. Der eingebrochene Ölpreis setzt dabei sowohl die hoch verschuldete US Shale-Gas-Industrie, als auch die ölexportierenden Länder in den Emerging Markets unter Druck. Gegen Ende des Berichtszeitraums setzte auf den globalen Aktienmärkten eine rasante und deutliche Erholung ein, die technisch betrachtet einer „V-Formation“ gleicht. Der amerikanische Leitindex erzielte bereits neue Allzeithochs. Treibende Branche war abermals der Technologie-Sektor. Angeführt von Amazon, Apple und Microsoft führten diese Indextreiber die Erholung an. Diese Trendumkehr kann den Notenbanken zugeschrieben werden, die in konzertierten Aktionen die Märkte mit massiven Liquiditätsausweitungsmaßnahmen stützten. Am Markt für Rohöl herrschten erkennbare Unsicherheiten. Offensichtlich wurde dies durch den kurios anmutenden Umstand, dass der Terminkontrakt auf die US-Sorte WTI für Mai zwischenzeitlich einen negativen Preis aufwies. Der Kurs konnte sich jedoch wieder über 40 Dollar stabilisieren. Gold konnte sich nach Kursrückschlägen zum Ausbruch der Corona-Krise deutlich erholen und notiert auf Jahressicht deutlich im Plus. Ende August verkündete die US Zentralbank FED, von ihrem bisherigen harten 2 % Inflationsziel abzuweichen, und in Zukunft auch Inflation über 2 % zu tolerieren. Die Inflationserwartungen in den USA stiegen darauf leicht an. Die Euphorie an den Märkten wurde Anfang September gestoppt und die globalen Aktienmärkte gaben einige Gewinne wieder ab. Angeführt wurde der Abverkauf von den Technologiewerten. Der Nasdaq-Index fiel innerhalb von nur drei Handelstagen um ca. 10 %. Es wurde bekannt, dass die Ralley zuvor vor allem durch die japanische Softbank getrieben wurde, die in großem Stil Kaufoptionen auf Technologiewerte gekauft hat. Ende September fand die erste Debatte zwischen Donald Trump und Joe Biden statt. Die gesamte Debatte gestaltete sich sehr chaotisch. Beide Kontrahenten warfen sich Anschuldigungen an den Kopf und Präsident Trump unterbrach sowohl Moderator als auch Biden laufend. Für weitere Spannung wurde also durchaus gesorgt. Der Oktober war vor allem durch zwei Themen geprägt. Die anstehende Präsidentschaftswahl in den USA am 03.11.2020 sorgte für Unsicherheit und dadurch erhöhte Volatilität. Zusätzliche Unsicherheit brachten die wieder steigenden Corona-Infektionszahlen und die damit einhergehenden strengeren Corona-Maßnahmen vor allem in der Europäischen Union. Durchaus 6
EMCore Convertibles Japan euphorisch zeigten sich die Anleger im November. Im Wesentlichen war dies auf die Wahl Joe Bidens zum 46. Präsidenten der Vereinigten Staaten zurückzuführen. Positiv wirkte sich dabei auch der aller Voraussicht nach in republikanischer Hand bleibende Senat aus, der die geplante Steuererhöhung für Joe Biden schwierig macht. Neben der US-Wahl führten auch positive Entwicklungen der Corona-Impfstoffstudien von Pfizer, Moderna und AstraZeneca zu einer erneuten Rückeroberung der Bullen an den Aktienmärkten, trotz weltweit steigender Fallzahlen. Nachdem die erwarteten Zulassungen im Dezember erfolgten, starteten die ersten Corona- Impfungen in Großbritannien, gefolgt von USA und Europa. Das ereignisreiche Jahr endete mit einem historischen Schulterschluss der europäischen Länder. Trotz Unstimmigkeiten mit Ungarn und Polen konnte man sich auf ein 1,8 Billionen Euro großes Finanzpaket bestehend aus dem mehrjährigen Finanzrahmen und dem Corona-Wiederaufbaufonds einigen. Erstmals werden hierzu gemeinsame Schulden ab 2021 aufgenommen. Ein ungeordneter Brexit zum Jahreswechsel konnte nach schwierigen Verhandlungen noch im letzten Moment verhindert werden. In den USA verständigten sich Republikaner und Demokraten auf ein weiteres dringend benötigtes Stimuluspaket über 900 Milliarden USD. Mit diesem Übereinkommen summieren sich die US- Konjunkturpakete auf deutlich mehr als drei Billionen Dollar innerhalb eines Jahres. Die Märkte hatten die Entwicklungen genau verfolgt und schalteten zum Jahresende in den Risk-On Modus mit neuen Rekordhochs. Das Jahr 2021 startete, wie 2020 zu Ende ging; fulminant. Gleich in der ersten Woche richtete sich der Anlegerfokus erneut auf Wahlen in den USA (Senatsstichwahl in Georgia). Auch hier konnten die Demokraten einen knappen Sieg für sich verbuchen und realisierten im Endergebnis den sogenannten „Blue Sweep“ (beide Kammern und Präsident von einer Partei); eine deutliche Abkehr von der „trumpschen“ Politik ist deshalb mittelfristig zu erwarten (Klima- und Gesundheitspolitik). Emerging Markets – vor allem Asien - profitierten in diesem Umfeld von einer zukünftig auf Globalisierung und Institutionen ausgerichteten Geo-Politik. In der globalen Pandemiebekämpfung wurden einerseits Fortschritte (Durchimpfung) erzielt; andererseits wird dies durch Mutationen bedroht. Wir beobachten eine äußerst unterschiedliche Herangehensweise im Management der Pandemie. Eine zu restriktive Politik, wie zuletzt gesehen in Europa (Lockdown-Verlängerungen), hätte das Potenzial, den Aufschwung zu verlangsamen oder gar zu stoppen; damit dies nicht passiert, dürfte die globale Geldpolitik weiter „marktfreundlich“ ausgerichtet bleiben. Tätigkeitsbericht Der EMCore Convertibles Japan ist ein aktiv gemanagter Wandelanleihefonds, dessen Anlageziel langfristiges Kapitalwachstum durch die Erzielung von Substanzgewinnen ist. Der aktive Managementansatz des Fonds ist nicht durch eine Benchmark beeinflusst. Die Ausrichtung des EMCore Convertibles Japan wurde nicht wesentlich verändert. Das Portfolio war ausgewogen ausgerichtet, rund 60% des Portfolios sind in hybriden Wandelanleihen investiert. Der Bondfloor kann dabei als stabil und gut diversifiziert beschrieben werden. Dieser liegt am Ende des Berichtzeitraumes bei 88,71 %. Das durchschnittliche Rating sämtlicher Positionen liegt bei A. Die Duration des Gesamtportfolios ist bewusst tief bei kurzen 1,34. Die auf Asymmetrie ausgerichtete Strategie wird sich im Jahr 2021 auszahlen und dazu beitragen, dass überproportional von den höheren Schwankungsbreiten profitiert werden kann. Die Aussichten für japanische Aktien sehen vielversprechend aus. Das Wachstum, welches aktuell durch den Corona-Virus einen kurzfristigen Dämpfer erfahren hat, wird weiter anhalten. Dies wird sich positiv auf japanische Unternehmen auswirken, dies haben die letzten Quartalsberichte bereits 7
EMCore Convertibles Japan angedeutet. Auch haben sich die Aktienrückkäufe japanischer Unternehmen in kurzer Zeit verdoppelt. Nach Investitionen in den Wachstumssektoren werden auch die Unternehmensgewinne weiter zulegen. Erwähnenswert ist auch, dass ausländische internationale Investoren nach wie vor unterinvestiert sind. Nach wie vor sind die Bewertungen der japanischen Unternehmen im internationalen Vergleich äusserst günstig. Die anstehenden Olympischen Spiele in Tokyo diesen Sommer werden für gewisse Sektoren und Unternehmen einen positiven Einfluss haben. Der Stimulus der Bank of Japan sowie die weitere positive Gewinnentwicklungen der japanischen Firmen dank tieferer Zinsen und günstigem Yen stimmen uns zusätzlich positiv betreffend den Japanischen Markt. 8
EMCore Convertibles Japan Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr 2020/2021 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages: 1a) Ausschüttungsanteil *) Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 134,74 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 135,22 Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (57,00 Anteile) 0,48 Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im Rechnungsjahr 0,36 % 1b) Thesaurierungsanteil *) Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 137,02 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 137,50 Nettoertrag pro Thesaurierungsanteil (42.518,00 Anteile) 0,48 Wertentwicklung eines Thesaurierungsanteiles im Rechnungsjahr 0,35 % *) Die OeKB ermittelt die Performance der österreichischen Investmentfonds; bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. 9
EMCore Convertibles Japan 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge 568,81 Zinsaufwendungen -394,63 Zinsaufwendungen aus Zerobonds -6.805,45 sonstige Erträge 0,00 -6.631,27 Aufwendungen Vergütung an die KAG -90.105,63 Wertpapierdepotgebühren -3.471,81 Kosten für die Fondsbuchhaltung -3.225,24 Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberatungskosten -4.016,58 Publizitätskosten -19.546,79 sonstige Verwaltungsaufwendungen -1.798,38 -122.164,43 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -128.795,70 Realisiertes Kursergebnis 1) 2) Realisierte Gewinne 178.125,89 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten 1.066.224,91 Realisierte Verluste -317.882,71 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten -1.073.476,30 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -147.008,21 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -275.803,91 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses -30.672,16 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) -306.476,07 c. Ertragsausgleich 185.797,79 FONDSERGEBNIS gesamt -120.678,28 10
EMCore Convertibles Japan 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 80.388,00 Anteile 11.014.816,26 Ausschüttung/Auszahlung 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 193.401,95 Rücknahme von Anteilen -5.047.664,20 Ertragsausgleich -185.797,79 -5.040.060,04 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) -120.678,28 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES 42.575,00 Anteile 5.854.077,94 1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 2) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR -177.680,37 3) Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse: unrealisierte Gewinne: EUR -111.596,61 unrealisierte Verluste: EUR 80.924,45 4) Im Fondsrechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von EUR 5.498,90. 11
EMCore Convertibles Japan Vermögensaufstellung zum 31.01.2021 ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/ KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT ANTEIL NOMINALE ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR IN % IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere Anleihen lautend auf JPY XS1720963443 0,0000 % CHUGOKU EL.PWR 17/22ZO CV 30.000,00 20.000,00 102,80 243.813,74 4,16 XS1238828658 0,0000 % EDION 15/25 ZO CV 30.000,00 30.000,00 104,90 248.794,37 4,25 XS1706980023 0,0000 % H.I.S. CO. 17/24 ZO CV 10.000,00 40.000,00 77,98 61.649,14 1,05 XS1425420723 0,0000 % KANSAI PAINT 16/22 ZOCV 30.000,00 30.000,00 108,89 258.264,68 4,41 XS1328236002 0,0000 % KONAMI HLDGS 15/22 ZO CV 20.000,00 30.000,00 10.000,00 151,48 239.513,00 4,09 XS1689662705 0,0000 % MEDIPAL HOLDINGS 17/22 CV 60.000,00 20.000,00 40.000,00 105,38 499.841,88 8,53 XS1255457696 0,0000 % MINEBEA MITSUMI 15/22 30.000,00 30.000,00 124,16 294.466,76 5,03 XS1138495509 0,0000 % NAGOYA RAILR. 14/24 ZO CV 10.000,00 40.000,00 107,78 85.204,36 1,46 XS1837042909 0,0000 % NIPPN CORP. 18/25 ZO CV 30.000,00 20.000,00 102,32 242.672,94 4,15 JP348590PH92 0,0000 % OSAKA SODA CO. 2022 ZO CV 10.000,00 20.000,00 100,93 79.794,45 1,36 XS0758719024 0,0000 % OSG 12/22 ZO CV 30.000,00 40.000,00 10.000,00 111,60 264.684,96 4,52 XS2080209435 0,0000 % ROHM CO.LTD 19/24 ZO CV 50.000,00 30.000,00 50.000,00 113,40 448.256,78 7,66 XS2199268710 0,0000 % SBI HOLDINGS 20/25 ZO CV 30.000,00 30.000,00 112,10 265.861,33 4,54 XS1577582684 0,0000 % SENKO GP HDGS 17/22 CV 40.000,00 10.000,00 20.000,00 110,80 350.383,43 5,99 JP343420PG41 0,0000 % SODICK CO. 2021 ZO CV 1 30.000,00 101,13 239.857,70 4,10 JP343500PF78 0,0000 % SONY CORP. 2022 CV 30.000,00 33.000,00 201,53 477.962,68 8,16 XS1879525654 0,0000 % SUMITOMO FORESTRY 18/23 30.000,00 111,55 264.566,37 4,52 XS1782471152 0,0000 % SUMITOMO MTL M. 18/23 CV 30.000,00 30.000,00 103,50 245.473,95 4,19 XS1915588559 0,0000 % TAKASHIMAYA 18/28 ZO CV 10.000,00 20.000,00 98,34 77.742,90 1,33 XS1142234506 0,0000 % TEIJIN 14/21 ZO 20.000,00 30.000,00 109,83 173.650,09 2,97 XS1139279845 0,0000 % TERUMO 14/21 ZO 10.000,00 216,63 171.259,39 2,93 XS1833442772 0,0000 % TOHO HLDGS CO. 18/23ZO CV 30.000,00 20.000,00 99,11 235.052,57 4,02 Summe Anleihen 5.468.767,47 93,42 Summe Wertpapiervermögen 5.468.767,47 93,42 ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/KONTRAKTE KURS WERT ANTEIL NOMINALE IN EUR IN % Derivative Produkte Devisentermingeschäfte Verkauf DTG_TAX_3408143 JPY/EUR Laufzeit bis 19.02.2021 -710.000.000 11.141,43 0,19 Summe Devisenterminkontrakte (Verkauf) 11.141,43 0,19 Summe Derivate 11.141,43 0,19 Bankguthaben/Verbindlichkeiten EUR-Konten 210.767,14 3,60 nicht EU-Währungen 163.401,90 2,79 Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten 374.169,04 6,39 Fondsvermögen 5.854.077,94 100,00 12
EMCore Convertibles Japan Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Devisenkursen umgerechnet: WÄHRUNG KURS Japanische Yen (JPY) 126,49000 US-Dollar (USD) 1,21240 13
EMCore Convertibles Japan Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind ISIN BEZEICHNUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE NOMINALE IN TSD NOMINALE IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere Anleihen XS1910197505 0,0000 % COSMO ENERGY H. 18/22 CV 60.000,00 JP354866PFC3 0,0000 % DCM HOLDINGS 2020 ZO CV 1 80.000,00 XS1545748326 0,0000 % EZAKI GLICO 17/24 ZO CV 10.000,00 XS1374488747 0,0000 % KEIHAN HLDGS 16/21 ZO CV 40.000,00 JP325390PG36 0,0000 % KYORITSU MAINT.21 ZO CV 4 30.000,00 XS1580542139 0,0000 % MITSUB.CHEM.HLDGS17/24 CV 60.000,00 XS1873180415 0,0000 % SBI HLDGS 18/23 ZO CV 50.000,00 XS1829905311 0,0000 % SCREEN HLDGS CO. 18/25 CV 40.000,00 XS1744326940 0,0000 % SHIZUOKA BK. 18/23 FLR CV 400,00 XS1374498977 0,0000 % SUZUKI MOTOR 16/21 30.000,00 ISIN BEZEICHNUNG Gewinn / Verlust Derivative Produkte DTG_TAX_3407505 DTG SPEST USDEUR VERFALL 14.02.2020 BKS BANK AG -9.838,16 DTG_TAX_3407512 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 14.02.2020 BKS BANK AG -274.715,33 DTG_TAX_3407515 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 14.02.2020 BKS BANK AG -14.599,87 DTG_TAX_3407556 DTG SPEST USDEUR VERFALL 14.02.2020 BKS BANK AG 1.454,45 DTG_TAX_3407557 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 14.02.2020 BKS BANK AG 1.415,81 DTG_TAX_3407568 DTG SPEST USDEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG -1.901,53 DTG_TAX_3407572 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG -233.400,61 DTG_TAX_3407575 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG 3.701,86 DTG_TAX_3407577 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 14.02.2020 BKS BANK AG 64.387,91 DTG_TAX_3407578 DTG SPEST USDEUR VERFALL 14.02.2020 BKS BANK AG 1.193,15 DTG_TAX_3407593 DTG SPEST USDEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG 196,29 DTG_TAX_3407602 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG 10.947,41 DTG_TAX_3407629 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG -1.421,48 DTG_TAX_3407665 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG 24.251,98 DTG_TAX_3407684 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 17.04.2020 BKS BANK AG -135.392,84 DTG_TAX_3407688 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.03.2020 BKS BANK AG 87.738,42 DTG_TAX_3407708 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 17.04.2020 BKS BANK AG 9.483,03 DTG_TAX_3407734 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 15.05.2020 BKS BANK AG -107.888,56 DTG_TAX_3407736 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 17.04.2020 BKS BANK AG 44.917,13 DTG_TAX_3407787 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.06.2020 BKS BANK AG 205.416,29 DTG_TAX_3407789 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 15.05.2020 BKS BANK AG 33.079,36 DTG_TAX_3407800 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.06.2020 BKS BANK AG -10.796,66 DTG_TAX_3407818 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 17.07.2020 BKS BANK AG 64.048,62 DTG_TAX_3407820 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.06.2020 BKS BANK AG 68.639,03 DTG_TAX_3407881 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 21.08.2020 BKS BANK AG 154.974,05 DTG_TAX_3407886 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 17.07.2020 BKS BANK AG -5.117,07 DTG_TAX_3407927 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.09.2020 BKS BANK AG -114.034,91 DTG_TAX_3407928 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 21.08.2020 BKS BANK AG 31.844,12 DTG_TAX_3407944 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 16.10.2020 BKS BANK AG -93.571,25 DTG_TAX_3407945 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.09.2020 BKS BANK AG 56.054,25 DTG_TAX_3407953 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 16.10.2020 BKS BANK AG 447,17 DTG_TAX_3408011 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 16.10.2020 BKS BANK AG 27.947,27 DTG_TAX_3408014 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 20.11.2020 BKS BANK AG -42.705,05 DTG_TAX_3408017 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 20.11.2020 BKS BANK AG 1.141,85 DTG_TAX_3408035 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 20.11.2020 BKS BANK AG 25.866,76 DTG_TAX_3408045 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.12.2020 BKS BANK AG 126.556,74 DTG_TAX_3408052 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.12.2020 BKS BANK AG -689,37 DTG_TAX_3408058 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.12.2020 BKS BANK AG 630,21 DTG_TAX_3408087 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.12.2020 BKS BANK AG -17.218,96 DTG_TAX_3408096 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 22.01.2021 BKS BANK AG -10.184,65 DTG_TAX_3408147 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 22.01.2021 BKS BANK AG 19.891,75 14
EMCore Convertibles Japan Besondere Hinweise Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Verwaltungsgesellschaft zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B. ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen. d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berechnet. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Risikobemessung Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert des Fonds nicht überschreiten. Angaben zu Verwaltungsgebühren Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt. 15
EMCore Convertibles Japan Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß SFT-VO (EU) 2015/2365 Gemäß den aktuell gültigen Fondsbestimmungen sind Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte) nicht zulässig. Zudem findet kein Einsatz von Total Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) oder vergleichbaren Derivatgeschäften im Rahmen der Anlagepolitik statt. Mangels Anwendung der vorgenannten Techniken müssen auch keine weiteren Angaben zum collateral management sowie gemäß VO 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung gemacht werden. Angaben zur Sicherheitenbestellung gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Um das Kontrahentenrisiko bei außerbörslichen Geschäften mit derivativen Instrumenten zu reduzieren, werden Vereinbarungen über die Leistungen von Sicherheiten abgeschlossen. Derartige Sicherheiten haben den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Liquidität, Bewertung, Bonität, Korrelation und Risiken zu entsprechen. Eine Wiederverwendung erhaltener und gestellter Sicherheiten ist jedenfalls ausgeschlossen. Alle OTC-Derivate werden über die BKS Bank AG gehandelt. Die Sicherheitenbestellung erfolgt ausschließlich in Form von Euro-Cash. 16
EMCore Convertibles Japan Vergütungspolitik Angaben Vergütung gemäß § 49 Abs. 2 InvFG 2011 iVm Anlage I zu Artikel 2 InvFG 2011 Schema B Z 9 bzw. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) gezahlten EUR 4.499.612,00 Vergütungen im Jahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) hiervon fixe Vergütung EUR 4.009.166,00 hiervon variable Vergütung EUR 490.446,00 Anzahl der Mitarbeiter während dieses Geschäftsjahres (VZÄ) 58,42 hiervon Begünstigte (VZÄ) 58,42 1) Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleiter EUR 737.617,00 Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 2) EUR 176.620,00 Gesamtsumme der Vergütungen an sonstige risikorelevante Mitarbeiter EUR 1.789.867,00 (exkl. Mitarbeiter mit Kontrollfunktion) 3) Gesamtsumme der Vergütung an Mitarbeiter, die sich in derselben EUR 0,00 Einkommensstufe wie Geschäftsleiter befinden Carried Interests EUR 0,00 Auflistung der festgestellten Unregelmäßigkeiten im Rahmen der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 InvFG 2011 durch den Aufsichtsrat / Interne Revision genannten Überprüfungen: Es wurden im Prüfungsjahr (2020) keine Unregelmäßigkeiten im Zuge der Überprüfung durch den Aufsichtsrat bzw. Interne Revision festgestellt. Im Jahr 2020 wurden keine wesentlichen Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik vorgenommen. Carried Interests 4) (Vergütungen direkt von OGAW/AIF) sind in der 3 Banken-Generali Investment- Gesellschaft m.b.H. nicht vorgesehen. 1) iSv. § 3 Abs. 2 Z 22 InvFG 2011 iVm. gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 (Geschäftsleitung excl. Prokuristen); Geschäftsleiter ist im Sinne von „Führungskräfte“ laut AIFMG zur verstehen (Personen, welche die Geschäfte tatsächlich führen). 2)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“ oder „sonstige risikorelevante Mitarbeiter“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden. 3) beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“ oder „Mitarbeiter mit Kontrollfunktion“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden. 4) vgl. Begriffsbestimmung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 AIFMG. 17
EMCore Convertibles Japan Das Auslagerungsunternehmen (EMCore AG) hat folgende Informationen zur Mitarbeitervergütung per 31.12.2020 veröffentlicht: Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) CHF 986.064,75 gezahlten Vergütungen im Jahr 2020 hiervon fixe Vergütung CHF 946.064,75 hiervon variable Vergütung CHF 4.000,00 Anzahl der Mitarbeiter 8 Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütung (carried interest) CHF 0,00 (lediglich Managementgebühr) Die Angaben zur Vergütung beruhen auf Daten laut OeNB-Materialiensammlung zur Vergütungspolitik unkonsolidiert Anlage A3e und A3f. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind auch unter www.3bg.at erhältlich und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. Die ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die im Gesamtinstitut gezahlten Vergütungen und werden nicht auf Ebenen des Fonds offen gelegt. 18
EMCore Convertibles Japan Beschreibung, wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden Die Vergütungspolitik der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und auch langfristigen Interessen der Gesellschaft. Sie ist in der Art aufgebaut, dass sie die Verwaltungsgesellschaft und ihre Mitarbeiter nicht daran hindert, im besten Interesse der Anleger bzw. der Fonds zu handeln. Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass die Entlohnung der Mitarbeiter keinerlei Anreizwirkung, auch nicht finanzieller Art, bietet, Risiken für die Gesellschaft einzugehen, die über den vorgegebenen Sorgfaltsmaßstab hinausgehen. Es gelangen ausschließlich auf eine langfristig erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsentwicklung ausgerichtete Beurteilungsparameter zur Anwendung. Maßgebliche Beurteilungsparameter für die Gestaltung des Fixgehalts sind u.a. Ausbildung, Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Berufserfahrung, spezielle Fachkompetenzen und die konkret auszuführende Tätigkeit in der einzelnen Gruppe. Die Auszahlung ist unabhängig von der Leistung des Mitarbeiters bzw. vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft. Bei der Berechnung der variablen Vergütung wird primär auf das quantitative Kriterium des finanziellen Gesamtergebnisses der Gesellschaft abgestellt, sekundär werden qualitative Elemente (z.B. Einhaltung regulatorischer Bestimmungen, Einhaltung der übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Teamfähigkeit, Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Engagement, etc.), die im Rahmen des Mitarbeiter-Jahresgespräches als individuelle Leistungs- und Entwicklungsziele vereinbart werden, berücksichtigt. Das Eingehen von nicht adäquaten Risiken fließt in die Berechnung der variablen Vergütung ein. Die interne Vergütungspolitik und –praxis wird einmal jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt und von der Internen Revision geprüft. 19
EMCore Convertibles Japan Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Jänner 2021 EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG Anteil am EUR Fondsvermögen Wertpapiervermögen 5.468.767,47 93,42% Derivate 11.141,43 0,19% Bankguthaben / Verbindlichkeiten 374.169,04 6,39% Fondsvermögen 5.854.077,94 100,00% Umlaufende Ausschüttungsanteile 57,00 Umlaufende Thesaurierungsanteile 42.518,00 Ausschüttungsanteilswert (Nettobestandswert) 135,22 Thesaurierungsanteilswert (Nettobestandswert) 137,50 Linz, am 12. Mai 2021 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Alois Wögerbauer, CIIA e.h. Mag. Dietmar Baumgartner e.h. Gerhard Schum e.h. 20
EMCore Convertibles Japan Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den Rechenschaftsbericht der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds, bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31. Jänner 2021, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Jänner 2021 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Rechenschaftsbericht oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. 21
EMCore Convertibles Japan Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. 22
EMCore Convertibles Japan Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Martha Kloibmüller. Linz, am 12. Mai 2021 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Martha Kloibmüller Wirtschaftsprüferin 23
EMCore Convertibles Japan Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des EMCore Convertibles Japan Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Rechnungsjahr: 01.02.2020 31.01.2021 Ausschüttung: 05.05.2021 ISIN: AT0000A02FE2 Währung: EUR Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -2,0725 -2,0725 -2,0725 -2,0725 -2,0725 -2,0725 2. Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. 2.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag 2.6 2,0725 2,0725 2,0725 2,0725 2,0725 2,0725 auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3.2 Steuerfreie Zinserträge 3.2.1 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB 3.2.2 0,0000 0,0000 0,0000 Wohnbauanleihen 3.3 Steuerfreie Dividendenerträge 3.3.1 Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 3.3.2 Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG 0,0000 0,0000 3.3.3 Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0,0000 3.4 Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge 3.4.1 Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3.4.3 Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 3.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile 3.6 steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. 0,0000 0,0000 0,0000 Altemissionen) 3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von 4.2.1 Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' 0,0000 (§ 22 Abs.2 KStG) In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus 4.3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die 5. 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche 5.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte 5.2 aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) 5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -2,0725 -2,0725 -2,0725 -2,0725 -2,0725 -2,0725 Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen 5.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Meldung vornimmt 24
EMCore Convertibles Japan Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person 6. Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren 6.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte 6.2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung 7.1 Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 7.2 Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im 7.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Ausland einem Steuerabzug unterlagen Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland 8. entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA 8.1 4) 5) 6) anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des 8.1.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des 8.1.2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne 8.1.3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland 8.1.4 abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 8.1.5 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) 8.2.1 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2.2 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2.3 Steuern auf Ausschüttungen Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 8.2.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1998 8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0,0000 9. Begünstigte Beteiligungserträge 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG) 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne 9.2 8) 0,0000 0,0000 Schachteldividenden) 9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0,0000 10. Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) 10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.3 Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder 10.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs 10.9 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus 10.14 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 10.15 10) 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 25
EMCore Convertibles Japan Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den 11. Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.9 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt 15.1 steuerpflichtige Anleger) 1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 26
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