Reformationstag 31. Oktober 2020
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mit den amtlichen Bekanntmachungen 38. Jahrgang der VerBandsgemeinde Wöllstein Donnerstag, den 29. Oktober 2020 und der verbandsangehörigen Ortsgemeinden Ausgabe 44/2020 Reformationstag 31. Oktober 2020 Martin Luther Denkmal in Eisenach Der Reformationstag wird von den evangelischen Christen in Gedenken an die Reformation der Kirche durch Martin Luther gefeiert. Allerheiligen 1. November 2020 Allerheiligen ist ein christliches Fest, an dem die römisch-katholische Kirche aller Heiligen gedenkt. Nachrichten online www.woellstein.de/vg_woellstein/Bürgerservice/Nachrichtenblatt/
Wöllstein - 2 - Ausgabe 44/2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch im Landkreis Alzey-Worms steht die Corona Warnampel mittlerweile auf orange. Vor diesem Hintergrund hat die auf Landkreisebene gebil- dete Task Force weitere Einschränkungen und Schutzmaßnahmen angeordnet. Auf die Maß- nahmen in Detail verweise ich auf die auf den nächsten Seiten abgedruckte „Allgemeinver- fügung des Landkreises Alzey-Worms“ vom 16.10.2020. Ich bitte Sie eindringlich, diese Regelungen zwingend zu beachten und sich und andere zu schützen. Die sogenannte „AHA-Regeln“, Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften und die Nutzung der Corona WarnApp sind gerade in der Herbst- und Winterzeit sehr wichtig. Auch möchte ich Sie nochmals herzlich bitten, die sozialen Kontak- te auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auf die „Hausbesuche“ der Kinder an Halloween sollte möglichst verzichtet werden und auch die traditionellen Sankt Martinsumzüge sind nur unter Einhaltung der strikten durch das Land Rheinland-Pfalz vorgegebenen Regelungen möglich. Wir alle können unseren Beitrag dazu leisten, dass die Infektions- zahlen im überschaubaren Bereich bleiben und unser Gesundheits- system die Pandemie auch weiterhin beherrscht. Bleiben Sie gesund! Mit herzlichen Grüßen Ihr Gerd Rocker (Bürgermeister)
Wöllstein - 3 - Ausgabe 44/2020 Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund der steigenden SARS-CoV-2-Infektionen in Landkreis Alzey-Worms vom 16.10.2020 Aufgrund von § 28 Abs. 1 S. 1 und S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geän- dert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) i.V.m. § 22 der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11.CoBeLVO) vom 11. September 2020, zuletzt geändert durch die Vierte Landesverordnung zur Änderung der Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 09. Oktober 2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Kreisverwaltung folgende Allgemeinverfügung 6. Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbeson- dere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochen- 1. Abweichend von § 2 Abs. 2 S. 1 der 11.CoBeLVO sind tag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alko- Veranstaltungen im Freien nur mit bis zu 250 gleichzeitig holhaltige Getränke abzugeben. anwesenden Personen unter Beachtung der allgemei- nen 7. Die Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Beschränkung der im Sinne des § 7 Abs. 1 der 11. CoBeLVO werden an Personenanzahl gilt auch dann, wenn andere Regelun- jedem Wochentag auf den Zeitraum von 06:00 Uhr bis gen der 11. CoBeLVO oder die hierzu veröffentlichten 23:00 Uhr begrenzt. Hygienekonzepte (§ 1 Abs. 9 der 11. CoBeLVO) auf § 2 8. Die Öffnungszeiten für Spielbanken, Spielhallen, Wett- Abs. 2 der 11 CoBeLVO verweisen. vermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnliche Einrichtungen werden an jedem Wochentag auf den 2. Abweichend von § 2 Abs. 3 S. 1 der 11 CoBeLVO sind Zeitraum von 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr begrenzt. Ihnen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur mit bis ist an jedem Wochentag untersagt in der Zeit von 23:00 zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beach- Uhr bis 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschen- tung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Die ken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben. Beschränkung gilt auch dann, wenn andere Regelungen 9. Abweichend von § 10 Abs. 1 S. 1 der 11. CoBeLVO ist der 11. CoBeLVO oder die hierzu veröffentlichten Hygi- das gemeinsame sportliche Training in geschlossenen enekonzepte (§ 1 Abs. 9 der 11 CoBeLVO) auf § 2 Abs. Räumen in festen Kleingruppen von insgesamt 10 Per- 3 der 11. CoBeLVO verweisen. sonen zulässig. 10. Gruppenkursangebote in Fitnessstudios, Tanzschulen 3. Abweichend von § 2 Abs. 7 S. 1 der 11. CoBeLVO sind und ähnlichen Einrichtungen, die in geschlossenen Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor ein- Räumen stattfinden, sind nur mit maximal 10 Personen deutig festgelegtem Teilnehmerkreis nur mit bis zu 25 (zzgl. Trainer/in) zulässig. gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemiete- 11. Die Ziffern 9 bis 11 gelten auch für Sportangebote mit ten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder touristischem Charakter (§ 10 Abs. 4 der 11. CoBeLVO). Flächen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaß- nahmen zulässig. 12. Die übrigen Regelungen der 11. CoBeLVO sowie wei- tergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 11. CoBeLVO) bleiben unberührt. 4. Die Regelung des § 2 Abs. 8 S. 2 der 11. CoBeLVO, 13. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf wonach bei Nutzung von Einrichtungen oder Räumlich- des 31.10.2020. keiten mit vorhandenen Platz-, Tribünen- oder Saalka- 14. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Ver- pazitäten für Veranstaltungen nach § 2 Abs. 2 und Abs. öffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Lan- 3 der 11. CoBeLVO die zahlenmäßige Begrenzung der desverwaltungsverfahrensgesetz (GVBl. 1976, 308) in gleichzeitig anwesenden Personen durch die Erteilung Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG). einer Ausnahmegenehmigung bis zu einer Regelgrenze 15. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder festen Bühnen- oder Platzkapazitäten überschritten widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen werden können, findet keine Anwendung. versehen werden. 5. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG), Begründung insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszah- Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Men- len in den vergangenen Tagen und der sehr dynamischen sen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen, Entwicklung ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitungsdynamik zu Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige unterbrechen. Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr Die Kreisordnungsbehörde ist nach § 2 der Landesverord- abzugeben. Dies gilt auch für den Betrieb von erlaub- nung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (GVBl. nisbedürftigem Gaststättengewerbe, welches gemäß § 2010, 55) die zuständige Behörde im Sinne des IfSG und 12 GastG aus besonderem Anlass unter erleichterten nach § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von Schutz- Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestat- maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer tet wird. Krankheiten zuständig.
Wöllstein - 4 - Ausgabe 44/2020 Als zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzge- Zu Ziff. 9-11 setzes haben sie dafür Sorge zu tragen, dass notwendige Die Einschränkungen bei sportlicher Betätigung im Innen- Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 bereich beruhen auf der Annahme, dass in geschlossenen getroffen werden. Räumen die Virenlast in der Luft schnell ansteigt und nur Nach derzeitigen Erkenntnissen erfolgt die Übertragung durch ausreichende Belüftung dem entgegengewirkt wer- von SARS-CoV-2 bei direktem Kontakt über z.B. Sprechen, den kann. Gerade bei sportlicher Betätigung besteht eine Husten oder Niesen. In der Übertragung spielen Tröpfchen erhöhte Aerosolbildung, so dass trotz Lüftungsvorgängen wie auch Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspar- das Risiko einer SARS-CoV-2- Übertragung in geschlos- tikel), die längere Zeit in der Luft schweben können, eine senen Räumen im Vergleich zu sportlichen Betätigungen Rolle, wobei der Übergang zwischen den beiden Formen im Außenbereich dennoch erhöht ist. Eine Einschränkung fließend ist. Durch das Einhalten eines Abstands von mehr der Personenanzahl während des sportlichen Trainings als 1,5 m kann die Exposition gegenüber Tröpfchen sowie erscheint daher als erforderlich und geeignet. in gewissen Umfang auch Aerosolen verringert werden. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Aerosole ist in Unter Berücksichtigung des bisherigen Infektionsgesche- bestimmten Situationen aber auch über größere Abstände hens und unter Abwägung aller in Betracht kommender möglich, z.B. wenn viele Personen in nicht ausreichend Gesichtspunkte sind die Anordnungen der Ziff. 1- 12 geeig- belüfteten Innenräumen zusammenkommen und es ver- net und erforderlich um das Leben und die körperliche stärkt zur Produktion und Anreicherung von Aerosolen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen zu schützen. kommt. Das passiert insbesondere beim Sprechen mit stei- Hinweise gender Lautstärke oder bei sportlichen Aktivitäten. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die angeordne- Um die Übertragungswege zu unterbrechen sind daher ten Schutzmaßnahmen haben keine aufschiebende Wir- gezielte Maßnahmen erforderlich, die auf die Einhaltung kung (§ 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG). von Abständen sowie Verhinderung größerer Menschenan- Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können gemäß sammlungen gerichtet sind. § 73 Abs. 1 a Nr. 6 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro Zu Ziff. 1 - 4 geahndet werden. Wie sich in den vergangenen Wochen gezeigt hat, spielen im Rahmen des Infektionsgeschehens insbesondere Veran- Rechtsbehelfsbelehrung staltungen eine größere Rolle. Vor allem bei privaten Ver- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines anstaltungen zeigt sich ein erhebliches Infektionsrisiko. Um Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. das Ausmaß dieses Infektionsgeschehen einzudämmen, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erscheint eine Begrenzung der teilnehmenden Personenan- Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: Postfach 13 zahl als geeignet und erforderlich. 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, Zu Ziff. 5-8 55232 Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektroni- Die Einführung einer Sperrzeit, sowie das Ausschankverbot scher Signatur1 an: signatur@alzey-worms.de einzulegen. von alkoholhaltigen Getränken können maßgeblich zur Ein- Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs dämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Aufgrund beim Kreisrechtsausschuss des Landkreises Alzey-Worms seiner enthemmenden Wirkung werden die Einhaltung der gewahrt. Abstandsregelung, sowie der Hygiene- und Schutzmaß- nahmen insbesondere zu den Abendstunden zunehmend Alzey, den 16.10.2020 vernachlässigt. Mit freundlichen Grüßen Das Verbot der Alkoholabgabe sowie der Sperrstunden Steffen Jung erscheinen als mildeste Mittel um dem entgegenzuwirken. Erster Kreisbeigeordneter Infektionsambulanz der Verbandsgemeinde Wöllstein Informationen hierzu erhalten Sie über die bekannte Telefonnummer - 06703/30289 - während der Bürozeiten der Verbandsgemeinde Wöllstein montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr montags bis donnerstags 14:00 bis 15:00 Uhr Wir bitten um Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
Wöllstein - 5 - Ausgabe 44/2020 Herbstschule 2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um die ausgefallenen Unterrichtsstunden aufgrund der Corona-Pandemie ein Stück weit zu kompensieren, fand auch in den Herbstferien unter dem Motto „Herbstschule RLP“ ein pädagogisches Angebot für Schüle- rinnen und Schüler statt. Das Angebot richtete sich an die ersten acht Klassenstufen und umfasste die Fächer Deutsch und Mathematik. An drei Unterrichtsstunden pro Tag wurde von Lehramtsstudierenden, Lehramts- anwärterinnen und -anwärtern, Lehrkräften und pädagogischem Personal, pensionierten Lehrkräften sowie älteren Schülerinnen und Schülern Lehrstoff in diesen Fächern vermittelt. In unserer Verbandsgemeinde fand das Angebot in den Räumlichkeiten der „Realschule Plus Rheinhessische Schweiz“ statt. Die 41 angemeldeten Kinder wurden von fünf Freiwilligen in jeweils vier Gruppen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unterrichtet und betreut. Die Organisation erfolgte durch eine Mitarbeiterin der Verwaltung. Ein besonderes Dankeschön ergeht an alle, die für einen erfolgreichen und reibungslosen Verlauf der Ferien- schule gesorgt haben. Im Übrigen hoffe ich, dass wir die Zeiten der Corona-Pandemie gut überstehen und, insbesondere auch die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten als auch der Unterricht an unseren Schulen, unbeeinträchtigt von Corona-Fällen fortgeführt werden kann. Wie bereits mehrfach dargestellt, erfordert dies von uns allen eine ent- sprechende Disziplin und Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln. Bleiben Sie gesund! Mit herzlichen Grüßen aus der Verwaltung Ihr Gerd Rocker (Bürgermeister) Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher und nichtamtlicher Teil: Gerd Rocker, Bürgermeister Erscheinungsweise: wöchentlich Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Wöllstein - 6 - Ausgabe 44/2020 Trockenmauersanierungen in den Gemarkungen Wonsheim und Siefersheim Im Rahmen der Maßnahmen zur Kompensation der errich- teten Windenergieanlagen ist ein Projekt die Instandset- zung der Trockenmauern in den Gemarkungen Siefers- heim und Wonsheim. Nach umfassenden Planungs- und Vorarbeiten, sowie zwingend notwendigen Gutachten im Hinblick auf den Arten- schutz, wurde in diesem Jahr der erste Teilabschnitt durchgeführt. Es handelt sich um ein Naturschutzge- biet, in dem viele verschie- dene geschützte Arten, unter anderem auch die Mauerei- dechse, heimisch und bestä- tigt sind. Aufgrund der artenschutz- rechtlichen Belange musste zunächst ein geeignetes Zeitfenster im Frühjahr oder Spätherbst für die Sanie- rung gewählt werden. Zur Vergrämung der Tiere wur- den die Mauerabschnitte mit Folie abgedeckt. Dies hat die Eiablage an den dortigen Stellen verhindert. Durch den Entzug der Son- neneinstrahlung haben die sonnenbedürftigen Reptilien die abgedeckten Bereiche verlassen. Anschließend wurde die Folie wieder rück- gebaut und mit der Sanie- rung der Trockenmauern begonnen. Mit der Bauausführung war die Firma Dausner-Bau aus Oberdiebach beauftragt. Bürgermeister Gerd Rocker und der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung, Insgesamt wurden 170 m² Herr Kai Steinmetz, überzeugten sich vor Ort nochmals über die ordnungs- Trockenmauer saniert. Im gemäße Ausführung der Maßnahmen. Neben den naturschutzrechtlichen nächsten Jahr folgt dann ein Belangen, die im Vordergrund stehen, werden nicht zuletzt auch die dort vorbei weiterer Bauabschnitt mit führenden Wanderwege entscheidend aufgewertet. voraussichtlich 140 m².
Wöllstein - 7 - Ausgabe 44/2020 Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 €/Min.) Notrufe Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de Die aktuellen Notdienste werden auch an der Apotheke ausge- ■■ Feuerwehr hängt. Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������112 ■■ Polizei Bürgerservice Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������110 Polizei Wörrstadt������������������������������������������������������������06732/911100 ■■ Rufbereitschaft Wasserversorgung Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen- Bereitschaftsdienste Pfalz GmbH, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel. 06135/6500. Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen Meister weitergeleitet. ■■ Ärztlicher Notdienst Für die Ortsgemeinden Wonsheim, Stein-Bockenheim ■■ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung und Wendelsheim zuständig: während der Dienststunden 06703/ 30244 oder 3020, Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale im DRK Krankenhaus Alzey, nach Dienstschluss und am Wochenende 0160 / 91324466. Kreuznacherstr. 7-9 in 55232 Alzey Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen, Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) oder 06731-19292 Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig. Für die Ortsgemeinden Eckelsheim, Siefersheim, Wöllstein, Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbe- Gumbsheim zuständig: reich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Diakonie Bad Kreuznach, der Rubrik „Grubenentleerung“ im Branchenfernsprechbuch finden. Ringstr. 64 in 55543 Bad Kreuznach Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) ■■ Rufbereitschaft Strom/Erdgasversorgung Für Gau-Bickelheim zuständig: Strom (für alle Ortsgemeinden): Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale im Heilig-Geist-Hospital Bingen, EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 Kapuzinerstr. 19 in 55411 Bingen Gas (für die OG-Gau-Bickelheim): Telefon: 116117 (ohne Vorwahl) oder 06721-19292 EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 Öffnungszeiten: (für alle übrigen Ortsgemeinden): Montag, Dienstag und Donnerstag, 19.00 Uhr bis Folgetag, 07.00 Uhr RWE Westnetz��������������������������������������������������������� Tel. 0800 0793427 Mittwoch, 14.00 bis Donnerstag, 07.00 Uhr Freitag, 16.00 Uhr bis Montag, 07.00 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwer- ■■ Zuständige bev. Bezirksschornsteinfeger den, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der für die Gemeinden Wöllstein, Gumbsheim, Eckelsheim, Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim Nähere Informationen siehe www.kv-rlp.de/260557 Hermann Müller, Keltenstraße 3, 55597 Wöllstein Tel. 06703/4945, Fax 06703/4935 Email woellsteiner-feger@t-online.de ■■ Krankenhäuser für die Gemeinde Wendelsheim Diakonie Bad Kreuznach������������������������������������������������������0671/6050 Patrick Busch, Donnersbergstr. 5, 55234 Flomborn St. Marienwörth Bad Kreuznach������������������������������������������0671/3720 Tel. 06735/2694002, Fax. 06735/2694009 Giftinformationszentrale Mainz�����������������������������������������06131/19240 Email patrickbusch@gmx.net DRK Krankenhaus Alzey����������������������������������������������������06731/4070 für die Gemeinde Gau-Bickelheim und Wöllstein Jonas Schimsheimer, Neupforte 14, 55291 Saulheim ■■ „Helfer vor Ort“ Tel. 06732/2737130 schimsheimer@web.de First Responder-Einheit Mobil 0151/54 87 48 28 Notruf über die Rettungsleitstelle: Telefon 19222 oder auch über die 112 Bereitschaftszeiten: ■■ Bezirksbeamte der Polizeiwache Wörr- Frw. Feuerwehr Stein-Bockenheim stadt Unter der Woche von 18.00 - 06.00 Uhr Die Bezirksbeamten sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden Bürger, für Institutionen, Verbände und Behörden. Sie halten den ver- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Wöllstein trauensvollen Kontakt zum Bürger, auch im direkten Gespräch und Unter der Woche von 19.00 bis 06.00 Uhr bearbeiten alle anfallenden Straftaten in ihrem Bezirk. Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden Berthold Weber/ Oliver Nöthen Kontakt: Telefon: 06732/ 911-107 ■■ Kinderärzte Notdienst Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG) Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach ■■ Schiedsmann Sprechstunden: Mittwoch, 16.00 - 18.00 Uhr Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 015202853468, Walter Wochenende/Feiertage, 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr Simon, walter.simon@schiedsmann.de oder Tel. 06703-1444, Franz- Telefon: 0671/605-2401 Josef Lenges. Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr. ■■ Gleichstellungsbeauftragte Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 06703/302-0, E-Mail: ■■ Zahnärztlicher Notfalldienst gleichstellung.steinle@gmail.com im Kreis Alzey 01805/666007 (0,12 € à Minute) an Wochenenden und Feiertagen ■■ Sicherheitsberater für Senioren Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst Ständig vor Ort und auf Augenhöhe mit den Senioren ist der Sicher- beginnt Samstag um 08.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An heitsberater im präventiven Bereich zur Entlastung und Unterstützung Feiertagen wird analog verfahren. unserer Polizei tätig. Roland Straub, Tel. 06703-307930, Mobil 0151 5083 9532, E-Mail: rostra66@gmx.de ■■ Apothekennotdienst-Regelung in Rheinland-Pfalz ■■ Schulen Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer: Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein 01805-258825-PLZ Schulleiterin: Elena Seiler - also zum Beispiel 01805-258825-55597 für Wöllstein - Schulrat-Spang-Straße 7-9, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 93040,
Wöllstein - 8 - Ausgabe 44/2020 realschuleplus@woellstein.de http://www.realschuleplus-woellstein.de Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim Soziale Dienste Schulleiterin: Sonja Eschenauer Pestalozzistraße 5, 55599 Gau-Bickelheim, Tel. 06701 / 2892, grundschule@gs-gaubickelheim.de ■■ Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein http://www.gs-gaubickelheim.de Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung Grundschule „Am Martinsberg“ Siefersheim Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis Schulleiterin: Christiane Hasselberg freitags, von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. In der Heidenhecke, 55599 Siefersheim, Tel. 06703 / 1663, Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet. gs-siefersheim@woellstein.de, http://www.gs-siefersheim.de Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/9111-20 Grundschule „Am Appelbach“ Wöllstein E-Mail-Adresse: kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de, Schulleiterin: Andrea Seelig Internet: www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de Eleonorenstraße 83, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 301426, grundschule@gs-woellstein.de http://www.gs-wöllstein.de ■■ Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen ■■ Bücherschrank Wonsheim Termine nach Vereinbarung Tel. 06731/941597 Der öffentliche Bücherschrank der Verbandsgemeinde Wöllstein Haus- und Familienpflege Tel. 06731/941598 befindet sich am Rathaus Wonsheim und ist jederzeit zugänglich und Betreuungsangebot in der Sonnenblume, Niedergasse 2, Erbes- benutzbar. Der Schrank ist mit unterschiedlichster Literatur gut gefüllt, Büdesheim es können Bücher entnommen und neue eingestellt werden. ■■ Sozialpsychiatrischer Dienst ■■ Wertstoffhof des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Der Wertstoffhof Wöllstein, Ostdeutsche Straße (auf dem Gelände der An der Hexenbleiche 34, Alzey. Raiffeisenwarengenossenschaft), hat folgende Öffnungszeiten: Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren 1. März bis 30. Sept., dienstags u. donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr Kontaktpersonen. 1. Okt. bis 28./29. Febr. dienstags u. donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr Informationen und Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten Ganzjährig samstags 08.00 bis 12.00 Uhr. unter Tel. 06731/408-7038 und -7039. ■■ VG Bus ■■ Ambulanter Hospizdienst jeweils mittwochs Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebens- Hinfahrt nach Wöllstein: phase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der 08.05 Uhr Gau-Bickelheim - Rathaus, Am Römer 4 Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität. 08.15 Uhr Eckelsheim - Bushaltestelle Ortsmitte Einsatzleitung: 08.20 Uhr Wendelsheim - Rathaus - für die Pfarrgruppe Wißberg: 08.25 Uhr Wonsheim - Rathaus Marianne Groben, Burggasse 24, 55599 Gau-Bickelheim, 08.30 Uhr Stein-Bockenheim - Rathaus Tel.: 06701/573 08.35 Uhr Siefersheim - Bushaltestelle Ortsmitte - für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz: Rückfahrt: Margot Haubs, Römerring 4, 55597 Wöllstein, Tel. 06703/960379. 09.55 Uhr Gau-Bickelheim 10.15 Uhr Eckelsheim Siefersheim ■■ Arbeiterwohlfahrt Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und Wonsheim Familienpflege - Erholung- Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkam- Stein-Bockenheim mer. Wendelsheim AWO-Sozialstation Hin- und Rückfahrt von/nach Gumbsheim oder zur VG-Verwaltung Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen, nach Gau-Bickelheim nach Bedarf, telef. Anmeldung unter 06703/1307 Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach § 37 III SGB IX). ■■ Bürgerbus Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V., Hellgasse 20, 55232 Alzey, Telefon 06731/7800 der Verbandsgemeinde Wöllstein Ortsvereine: Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1, Der Bürgerbus ist ein kostenlo- Tel. 06734/8736, Fax 962450, awowalther@aol.com ser Fahr-Service für alle Mitbür- Senioren-Nachmittage, Senioren-Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik, gerinnen und Mitbürger der VG Senioren-Singgruppe Wöllstein mit eingeschränkter Wöllstein: 1. Vors. Annerose Walk, Gotenstraße 1, Tel. 06703/3269, Mobilität und soll helfen, die Email: AnneroseWalk@web.de Mobilität dieser Personen im All- Wonsheim: 1. Vorsitzende Emmi Schön, am Sonnenberg 7, 55599 tag zu verbessern. Wir fahren Sie Wonsheim Tel.: 06703/2525. Rollstuhlverleih gerne zum Einkauf, zu Ärzten, in Seniorenzentrum Wörrstadt, Humboldstraße 3, 55286 Wörrstadt, die Apotheke, usw. Der „Hiwwel- Telefon: 06732/9140, Fax 06732/914199 Hopper“ ist ein Kleinbus mit bis zu 8 Sitzplätzen und einer Einstiegs- seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de hilfe. Auch ein Rollator findet auf der großzügigen Ladefläche im Heck des Fahrzeuges Platz. Fahrzeiten: ■■ Diakonisches Werk Telefon 06731/9503-0; Fax 06731/950311; Email dw-alzey@dwwa.de Dienstag u. Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangeren- 14.00 – 17.00 Uhr beratung, Lebensberatung, Erholungshilfe Anmeldung: Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe: Montag und Mittwoch jeweils von 17:30 – 19:00 Uhr Telefon: 06703/302-85 ■■ Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz, Tel. 06131-221213, Fax: 06131-229222, E-Mail: notruf@frauenzentrum-mainz.de web. www.frauennotruf-mainz.de ■■ Jugend- und Drogenberatungsstelle Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloß- gasse 11, 55232 Alzey, Tel.-Nr. 06731/1372 und 7689
Wöllstein - 9 - Ausgabe 44/2020 ■■ ILCO-Gruppe ■■ Weisser Ring e.V. Selbsthilfegruppe für Menschen mit künstlicher Harn- und Darmab- Wir helfen Kriminalitätsopfern - Außenstelle Worms / Landkreis Alzey, leitung Tel.: 0151 5127 8604 E-mail: weisser-ring.az-wo@hoeding.net Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, 55546 Hackenheim, Tel. 0671/66073. ■■ WiW Bürgerinitiative Willkommen in Wöllstein e.V. ■■ Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Neubürger Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbe- Unterstützung mit Projekten (Café, Sprachkurse, Fahrradwerkstatt hindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pfle- etc.) und durch persönliche Hilfe, Begleitung und Patenschaften geversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht, Tel: 06703-961966 oder -2363, Dr. Petra Renner-Weber Patientenschutz und Patientenberatung usw. Tel: 0176-31698385 Leonie Weber Spießgasse 77, Alzey oder: mail@willkommeninwoellstein.de Tel.: 06731/548797-0 und Fax 06731/548797-90 Annahme von Kleidung Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel. 06701/7404 Kleiderkammer ist bis auf Weiteres geschlossen. 1. Vorsitzender Wilhelm Inboden, Kreuzgasse 7 Ortsverband Wöllstein: Tel. 06703/4945 1. Vorsitzende Regina Müller, Keltenstraße 3 ■■ Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms Verbandsgemeinde Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren Beratung zu allen Fragen der Ausbildung, Arbeit, ALG I/II, Bewerbungshilfen, allgemeine Lebensberatung ... Wir zeigen Dir Wege durch das Laby- VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN rinth der Möglichkeiten! Termine nur nach Vereinbarung, Beratung Bürgermeister Gerd Rocker durch Justyna Ewa Gladosch, Mail: gladosch.justyna@alzey-worms. St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim de, Träger: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. 5 Jugend und Familie Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14 Das Projekt wird von EU, ESF, Land Rheinland-Pfalz, Kreis und Job- E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org center Alzey-Worms finanziert. Öffnungszeiten: finden nicht statt Internet: www.woellstein.de ■■ Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. Kontakt: Tel. 06731-8923053 E-Mail: marita.debnar-fsh@gmx.de Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression Amtliche Bekanntmachungen MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Keine vorherige Anmeldung notwendig. Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Fundsachen Alzey und Umgebung In Gau-Bickelheim wurden diverse Brillen, Schlüssel u. a. gefunden. Kontakt: Nähere Information beim Fundbüro der Verbandsgemeinde Wöllstein. Daniela Destradi������������������������������������������������������������ 06241-594675 Telefon 06703-30228. M. Rothenmeyer����������������������������������������������������������� 06734-961177 Verbandsgemeinde Wöllstein Fundbüro ■■ Wöllsteiner Tischlein e.V. Bahnhofstr. 1, 55597 Wöllstein Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen Nichtamtliche Mitteilungen Öffnungszeit: mittwochs von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr Kontakt: Stegemann-Krüger������������������������������������� 06703/66 19 883 e-mail: woellsteiner.tischlein@gmail.com Redaktionsschluss ■■ Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Die nächste Ausgabe unseres Nachrichtenblattes Wöllstein aktuell erscheint am 05.11.2020. Pflegestützpunkt Wörrstadt/Wöllstein Kostenlose und trägerneutrale Redaktionsschluss ist am 29.10.2020 um 16.00 Uhr. Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Ange- hörige. Hausbesuche möglich. Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt. Ansprechpartner: Frau Sabine Theis, Tel.: 06732/932 94 84, E-Mail: sabine.theis@pflegestuetzpunkte.rlp.de, Frau Sonja Hill, Tel.: 06732/932 94 95, E-Mail: sonja.hill@pflegestuetzpunkte.rlp.de, Feuerwehrnachrichten Frau Birgit Wagner, Tel. 06732-951 80 24, E-Mail: wagner.birgit@alzey-worms.de. Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Jugendfeuerwehr und Bambinis ■■ ZEITBANK Wöllstein und Umgebung e.V. Übungstermine der Jugendfeuerwehren in der VG „Zeit geben und Zeit nehmen“ Mitmachen kann jeder, der min. 10 Jahre alt ist und Spaß daran hat, gemeinschaftlich was zu bewegen. Die Mitglieder des Vereins unterstützen sich gegenseitig. Wir informieren Sie gerne telefonisch unter Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- Tel. 06703 - 3059270 Frau Kämmerer oder ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen. Tel. 06703 - 941654 Frau Güntner Eckelsheim oder per E-Mail: zeitbank@gmx.de Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr Gäste/Interessenten sind zu unseren Kennenlern-Treffen Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus immer herzlich willkommen. (über Jürgen Graf, 0157-87174926) Gau-Bickelheim Montag, 18:00 - 19:00 Uhr ■■ Gemeindeschwester plus Ansprechpartner: Alexander Vollmer (0179-8563919) Sie sind über 80 Jahre alt und brauchen noch keine Pflege? Sie Siefersheim möchten ihre Selbständigkeit und Gesundheit so lange wie möglich Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr erhalten? Ihnen bei Ihren Wünschen, Sorgen und Bedarfen zu helfen und Sie über Unterstützungs- und Freizeitangebote zu informieren ist Ansprechpartner: Lukas Ebling (0178/ 1670320) meine Aufgabe! Als „Kümmerer“ vor Ort, besuche ich Sie gerne bei Stein-Bockenheim Ihnen zu Hause. Denn auch Fürsorge ist Vorsorge! Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr Carmen Mitsch Ansprechpartner: Annalena Steinle Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Wendelsheim Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt Freitags von 18.15 Uhr - 19.45 Uhr Telefon: 06732 / 933 6870, Mobil: 0175 / 116 8907 Ansprechpartner: Jugendwart: Ralf Zaun Mobil 0163 / 1308100 mitsch.carmen@alzey-worms.de Stellv. Jugendwart: Victoria Hargarten: 06734 / 9625262
Wöllstein - 10 - Ausgabe 44/2020 Wöllstein Ende: 20:40 Uhr Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr Anwesenheitsliste Ansprechpartner: Sven Beatzel (0170-3855544) Bürgermeister: Richard Schmelzeisen (0171-6708239) Vollmer, Jürgen Wonsheim Beigeordnete: Freitag, 17:15 - 19:00 Uhr, Ansprechpartner: Matthias Müller (0151 46595112) 1. Beigeordneter Mack, Wolfgang (o.RM) Feuerwehr Vorbereitungsgruppe (Bambinis) 2. Beigeordneter Lintgen, Michael (o.RM) entschuldigt Die „Bambinis“ ist eine Vorbereitungsgruppe für alle kleinen Feuer- Ratsmitglieder: wehr interessierten von 6 bis 10 Jahren. Abel, Adam Übungen finden zur Ferienzeit meist nicht statt, bitte vorher informie- Brunk, Markus ren. Auch können Uhrzeiten bei Bedarf abweichen. Fels, Heinrich Werner Eckelsheim Fels, Sandra Freitag, 18.00 - 20.00 Uhr Friedrich, Andreas entschuldigt Ansprechpartner: Anna und Sarah Feldhaus Gräsel, Hans (über Jürgen Graf, 0157-87174926) Haßlinger, Thomas Siefersheim Hollenbach, Peter Freitag, 17.00 - 18:30 Uhr Janz, Johannes entschuldigt Ansprechpartner: Natascha Winter (0174/ 2142517) Krollmann, Markus Stein-Bockenheim Noetzel, Thomas Donnerstag, 17:30 - 18:30 Uhr in ungeraden Wochen Schnabel, Karl-Heinz entschuldigt Ansprechpartner: Werner Spanier (0160-97475859) Schnabel, Oliver entschuldigt Wöllstein Vollmer, Martin Mittwoch, 17:00 - 18:30 Uhr in geraden Wochen Weil, Dominik bis TOP 5 - 20:26 Uhr Feuerwehreinsatz Ansprechpartner: Sabrina Beatzel (0177-8252082) Wonsheim Zahn, Thomas Mittwoch, 16:00 - 18:00 einmal im Monat. Sonstige Anwesende: Ansprechpartner: Michele Stumpf (0171-7038580) Frau Eichler vom Architektenbüro Die Jugendwarte freuen sich auf euch. Frau Rausch, als Vertreterin der Kindertagesstätte Frau Faßbinder von der Verbandsgemeinde Wöllstein, zugleich Schriftführerin 1 Zuhörer Tagesordnung Eckelsheim I. Öffentlicher Teil TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeord- nung Ortsbürgermeister Rainer Mann TOP 2 Neubau Kita Bellerkirchstr. 19, 55599 Eckelsheim a) Konzept und Raumprogramm Tel. 06703/300676 oder 06703/1294 (privat) E-Mail: info@weingutmann.de - Beratung und Beschluss Sprechstunde: jeden Montag von 18.00 - 19.00 Uhr b) Ausrichtung des Haupteingangs Internet: www.eckelsheim.de - Beratung und Beschluss c) Bauweise (Holzbauweise oder Massivbauweise) - Beratung und Beschluss Nichtamtliche Mitteilungen TOP 3 Bauangelegenheiten - Beratung und Beschluss - TOP 4 Vergabe der Pflasterfugenpflegearbeiten im Neubau- Absage St. Martinsumzug gebiet Adenauerring II; und Senioren-Weihnachtsfeier Beratung und Beschlussfassung Der Gemeinderat hat am 14.10.2020 über die vorweihnachtlichen Akti- TOP 5 Mitteilungen und Anfragen vitäten in Eckelsheim beraten. Durch die aktuelle Situation in Sachen Vor der Begrüßung erheben sich alle Anwesenden zum Gedenken Corona, sah man keine Möglichkeit, den St. Martinsumzug und die an den verstorbenen Hans Philipp Schnabel, Träger des Ehrenbrie- Weihnachtsfeier für die Senioren durchzuführen. fes der Gemeinde Gau-Bickelheim. Der Vorsitzende würdigt ihn als Die Absage für dieses Jahr wurde beschlossen. einen engagierten, hilfsbereiten Menschen, der auch andere motivie- Die Entscheidung für den am 5.12.2020 geplanten Weihnachtsmarkt ren konnte. wurde vertagt in der Hoffnung auf eine Besserung der Situation. Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer eröffnet danach die 14. Sitzung um Rainer Mann, Ortsbürgermeister 19:00 Uhr und begrüßt alle anwesenden Ratsmitglieder. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 24.09.2020 form- und fristgemäß eingeladen wurde und der Rat beschlussfähig versammelt ist. Ebenso begrüßt der Vorsitzende Frau Eichler vom Architektenbüro, die zu TOP 2 ein- geladen wurde und er begrüßt Frau Rausch als Vertreterin der Kinder- Gau-Bickelheim tagesstätte. Zur Schriftführerin wird Frau Annette Faßbinder von der Verbandsgemeinde Wöllstein bestimmt. Der Ortsbürgermeister stellt den Antrag auf Erweiterung der Tages- Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer ordnung um Punkt 4 „Vergabe der Pflasterfugenpflegearbeiten im Am Römer 4, 55599 Gau-Bickelheim Neubaugebiet Adenauerring II“. Dazu gibt es keine Einwände, der Tel. 06701/476, Fax 06701/1031 Rat erteilt einstimmig sein Einverständnis. Alle weiteren TOP’s rücken E-Mail: rathaus@gau-bickelheim.de einen Punkt nach hinten. Sprechstunden: Di. 16.00 - 18.00 Uhr, Do. 19.00 - 20.00 Uhr u. n. Vereinbarung I. Öffentlicher Teil Internet: www.gau-bickelheim.de TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeordnung Mündliche Anfragen seitens des anwesenden Zuhörers werden nicht genannt. Amtliche Bekanntmachungen Der Ortsgemeinde liegt eine schriftliche Anfrage vor. Hier wird vorge- bracht, dass im Gutenbergring immer noch zu schnell gefahren wird. Herr Vollmer schlägt vor, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät der Niederschrift zur 14. Sitzung Verbandsgemeinde anzufordern und im Gutenbergring aufzustellen. TOP 2 Neubau Kita des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim a) Konzept und Raumprogramm am 05.10.2020 - Beratung und Beschluss - Öffentlicher Teil - b) Ausrichtung des Haupteingangs Datum: 05. Oktober 2020 - Beratung und Beschluss Ort: Bürgerhaus Gau-Bickelheim c) Bauweise (Holzbauweise oder Massivbauweise) Beginn: 19:00 Uhr - Beratung und Beschluss
Wöllstein - 11 - Ausgabe 44/2020 Herr Vollmer führt in kurzen Sätzen das Ergebnis der 1. gemeinsamen Die Außenfassade könne teils in Holz (behandelt mit Anti-Vergrau- Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses sowie des Kinder- ungslasur) und teils mit farbigem Putz gestaltet werden. gartenausschusses am 28.09.2020 zusammen. Die Niederschrift zu Nach dem sich hierzu keine weiteren Wortmeldungen mehr erge- dieser Sitzung liegt den Ratsmitgliedern vor. Anschließend gibt Herr ben, folgt der Ortsgemeinderat einstimmig der Empfehlung der Aus- Vollmer das Wort an die Architektin, Frau Eichler. schüsse, die neue Kita in Holzständerbauweise zu errichten. a) Konzept und Raumprogramm Beim Innen-Ausbau ist ebenfalls moderat Holz einzusetzen. Ebenfalls einstimmig folgt der Rat der Empfehlung der Ausschüsse - Beratung und Beschluss bei der Fassadengestaltung die Holzbauweise durch eine Teil-Holz- Da allen Ratsmitgliedern das Konzept und das Raumprogramm fassade (behandelt mit Anti-Vergrauungslasur) auch erkennbar zu bekannt ist, fasst sich Frau Eichler in ihrer Zusammenfassung kurz. machen, aber auch farbliche gestaltete Putzelemente als Akzente zu Alle Grundstücksnachbarn haben dem vorliegendem Plan ihr Einver- verwenden. Das Büro Eichler wird zur nächsten Sitzung dazu Gestal- ständnis gegeben. Insbesondere tragen die Anrainer die Größe der tungsvorschläge machen. jeweils zwischen Hauptgebäude und Grundstücksgrenze liegende Ob das gesamte Gebäude eine Lüftungsanlage erhält, könne Frau Nebengebäude mit. Eichler heute nicht beantworten. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig Dies müsse der noch zu beauftragende Fachplaner prüfen und der Rat für das vorliegende Konzept und Raumprogramm wie im Plan darge- sodann entscheiden. stellt. Herr Gräsel teilt mit, dass ab März 2020 Lüftungsanlagen vom Bun- b) Ausrichtung des Haupteingangs desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis zu 45 % gefördert wer- den und bittet um Prüfung, ob wir mit unserem BVH ggf auch in den - Beratung und Beschluss Genuss dieser Förderung kommen könnten. Für die Ratsmitglieder, die an der Ausschusssitzung nicht teilgenom- Der Vorsitzende bedankt sich recht herzlich bei dem Architektenteam men haben, erläutert Frau Eichler noch einmal detailliert die Planung für die bisherigen Arbeiten sowie die zügige Vorgehensweise und ver- des Haupteingangs. Auf Wunsch des Gemeinderates habe das Archi- abschiedet Frau Eichler. tektenbüro zwei Varianten des Eingangsbereiches erarbeitet. Zum Er erläutert die weiteren Schritte: einen den Eingang in die Kindertagesstätte vom Badenheimer Weg Das Büro Eichler wird für die nächste Sitzung die Kostenschätzung aus und zum Vergleich den Eingang aus der Pestalozzistraße. Der auf der Basis des heute beschlossenen Raumprogramms vorstellen. Eingangsbereich in der Pestalozzistraße habe zwar den Vorteil, dass Parallel wird die Planung mit dem Kreisbauamt, dem Kreisjugendamt mehr Parkfläche auf der Nordseite (Badenheimer Weg) der Kinderta- und dem Brandschutzbeauftragten abgestimmt. gesstätte verbleibt, allerdings sei die Freifläche vor dem Eingang der Danach erfolgt die Detailplanung durch den Architekten. Geplant sei, Kita (Pestalozzistraße) mit nur 4 m bis zum Straßenrand recht klein bis Weihnachten die Genehmigungsplanung abgeschlossen zu haben. und eng, im Vergleich mit der Planung Eingang vom Badenheimer Über die Bauabteilung der Verbandsgemeinde erfolgt nun die Aus- Weg. Hier wurde großzügig die Vorplatzsituation mit 10 m Freilauf vom schreibung der Fachplaner für Statik, Elektro sowie Heizung-Lüf- Haupteingang bis zum Straßenrand geplant. tung-Sanitär. Die entsprechende Beauftragung soll ebenfalls in der Aus Sicht der Erzieherinnen, damals im Ausschuss geäußert, habe der nächsten Ratssitzung erfolgen. Eingang aus dem Badenheimer Weg darüber hinaus Vorteile, da man TOP 3 Bauangelegenheiten diesen von den Gruppen aus besser im Blick habe und sehen könne, Zu diesem TOP liegt nichts vor. wer vor der Tür steht. Zudem wären nach einer Optimierung der Pla- TOP 4 Vergabe der Pflasterfugenpflegearbeiten im Neubaugebiet nung lt. Frau Eichler auch bei dieser Variante 8 Parkplätze plus einem Adenauerring II; Stellplatz für Fahrräder möglich. Beratung und Beschlussfassung Beide Ausschüsse empfehlen dem Rat, den Eingang über den Baden- Die Pflasterflächen unter dem Verkehr benötigen aufgrund diverser heimer Weg. Voraussetzung sei jedoch den Verkehr im Badenheimer äußerer Einflüsse sowie durch Nutzung bedingt in regelmäßigen Zeit- Weg durch farbliche Akzente, Aufpflasterungen, Straßenmarkierungen abständen eine Fugenpflege. Speziell in den ersten Jahren nach der und/oder Neuanlage bzw. Umgestaltung von Pflanzbeeten und ggf. Herstellung ist eine Pflege der Fugen durch eine Fachfirma unum- Parkbuchten zu bremsen bzw. zu entschärfen. Auch der Vorplatz der gänglich. Durch ungefüllte bzw. nur noch anteilig gefüllte Pflasterfu- Kita soll hier mit einbezogen werden. Die genaue Ausgestaltung ist gen verschlechtert sich die Verschiebesicherheit der Pflasterdecke, noch festzulegen. Wichtig sei, dass die genannten Maßnahmen vor was unweigerlich zu Veränderungen des Fugenbildes (nicht mehr Eröffnung der Einrichtung fertiggestellt sein müssen. fluchtgerecht) und zu Schäden (Abplatzungen) führen kann. Vor der Abstimmung bittet der Vorsitzende alle Ratsmitglieder, die Wird eine fachgerechte Fugenpflege innerhalb der Gewährleistungs- möglicherweise als Anwohner ein Sonderinteresse an der Ausrichtung frist vom Bauherrn nicht durchgeführt, kann der Auftragnehmer die des Eingangsbereiches haben könnten, vom Beratungstisch abzu- Gewährleistung für Folgeschäden aufgrund mangelhafter Fugenpflege rücken. Folglich rücken Herr Hans Gräsel, Herr Markus Brunk, Herr ablehnen. Für die neu hergestellten Pflasterbeläge im Gutenbergring Hans-Werner Fels, Herr Thomas Haßlinger und Frau Sandra Fels vom II werden solche Pflegegänge in den kommenden Monaten ebenfalls Tisch ab und nehmen an der Abstimmung nicht teil. nötig. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Arbeiten auf Grund- Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 8 Stimmen den Hauptein- lage des Ratsbeschlusses vom 20.07.2020 ausgeschrieben. gang aus Richtung Badenheimer Weg. Demgemäß hat die Verwaltung eine Rahmenvereinbarung auf drei Die abgerückten Personen rücken an den Beratungstisch wieder Jahre mit Pflasterfugenpflegearbeiten in anderen Ortsgemeinden heran. (Wöllstein und Siefersheim) ausgeschrieben. In der Ausschreibung sind für das NBG Gutenbergring II zwei Nachsandungen kalkuliert. c) Bauweise (Holzbauweise oder Massivbauweise) Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 20.07.2020 soll für das NBG - Beratung und Beschluss Gutenbergring II vorerst nur ein Nachsandedurchgang beauftragt wer- Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.09.2020 das Archi- den. Für einen Nachsandeauftrag werden Kosten auf Basis des güns- tektenbüro damit beauftragt, als Entscheidungsgrundlage eine tigsten Angebotes von circa 11.031,60 € brutto (16% MwSt.) anfallen. Gegenüberstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile beider Bauwei- Die Verwaltung schlägt vor, die Rahmenvereinbarung mit dem kosten- sen aufzulisten. Dieser Vergleich (Holzbau - Massivbau) liegt den Rats- günstigsten Anbieter der Firma Waldmann aus Alzey zu schließen und mitgliedern schriftlich vor und wurde in den Ausschüssen diskutiert zunächst nur einen Nachsandeauftrag zu vergeben. und beraten. Frau Eichler zeigt anhand einer Präsentation, wie die Sofern im Zeitrahmen der Vereinbarung (drei Jahre) das Erfordernis Kosten beider Bauweisen aufgrund des BKI (Baukostenindex) errech- einer weiteren Pflasterfugenpflege besteht, wird der Ortsbürgermeis- net werden. Unterschiedliche Faktoren seien dabei zu beachten. ter ermächtigt, auf Basis der o.g. Ausschreibung, einen zweiten Nach- Der Vorsitzende teilt mit, dass grundsätzlich über die Bauweise (Holz sandeauftrag zu erteilen. Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig. oder Massivbau), über die Innengestaltung (sichtbares Holz ja/nein) TOP 5 Mitteilungen und Anfragen und die Gestaltung der Fassade (Holz oder Putz) abgestimmt werden Mitteilungen: müsse. In diesem Zusammenhang stellt Frau Eichler anhand einer - Die nächste Ratssitzung ist für den 02.11.2020 mit dem Architek- weiteren Präsentation die Gestaltungsmöglichkeiten verschiedener ten, Herrn Eichler geplant. Projekte innen und außen vor. Die Erfahrungen mit der Bestands-Kita - Der Vorsitzende berichtet über die Bauarbeiten zur Erneuerung fließen hier ebenfalls mit ein. Wichtig für die Erzieherinnen ist auch, der Grabenunterführungen an der Bahnstrecke. Die Arbeiten sei- dass die Innenwände so gestaltet werden, dass es relativ einfach en zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Baustellengelände und möglich ist Dinge an der Wand zu befestigen. Bei Holzbauweise ist die Baustraße seien soweit wiederhergerichtet. In den nächsten dazu erforderlich eine zusätzliche Installationsebene einzusetzen, um Wochen wird Muttererde aufgebracht und eingesät. die Dampfsperre nicht zu durchlöchern. - Im Auftrag von Herrn Karl-Heinz Schnabel vom Verwaltungsrat Das Architektenbüro empfiehlt beim Innenausbau generell Lamellen- der kath. Kirchengemeinde informiert der Vorsitzende, dass die decken aus Holz für eine bessere Akustik. Ökologisch betrachtet habe Bauarbeiten zur Renovierung der Kreuzkapelle nächste Woche Holz einige Vorteile. Hr. Brunk weist darauf hin, dass bei Holzständer- beginnen. Die Vorbereitungen wurden getroffen, das Gerüst wür- bauweise beim Innenausausbau unbedingt darauf geachtet werden de kommende Woche gestellt. Schwertransporter fahren keine müsse, die Wände zu entkoppeln, um Schallübertragungen zu ver- den Wirtschaftsweg nach oben. Alles Material würde auf kleinere meiden. Transporter umgeladen werden.
Wöllstein - 12 - Ausgabe 44/2020 - Der Vorsitzende informiert, dass Installationen am Sportlerheim d) Elektroplanung modernisiert werden müssten. In den nächsten Tagen soll diesbe- - Beratung und Beschluss - züglich ein Treffen und eine Besichtigung vor Ort mit Verantwortli- TOP 3 Neubau Kita - Weiterentwicklung Projektplanung durch chen der TSG und der Ortsgemeinde erfolgen. Architekt Eichler - Zudem berichtet Herr Vollmer von Rasenwürmern unter der Gras- narbe auf dem Sportplatz. Die Ortsgemeinde sei in Kontakt mit a) Gestaltung der Außenfassade dem Rasenpflegepartner. Ein vorbeugendes Mittel gäbe es nicht. - Beratung und Beschluss - Der Rasen wird weiter beobachtet und bei Bedarf behandelt. b) Gesamt-Kostenschätzung - Der Bauhof ist beauftragt, die Aufpflasterungen in der Pestalozzi- - Beratung und Beschluss - straße nachzusanden. TOP 4 Auftrag Baugrunduntersuchung B-Plan Gewerbegebiet - Herr Vollmer berichtet über ein Treffen beim LBM, zusammen mit „Im Ödchen“ per Eilentscheidung des Bürgermeisters im Vertretern der Verbandsgemeindewerke, Herr Räuchle und Herr Einvernehmen mit den Beigeordneten gem. § 48 Gemein- Emrich. Dabei habe der LBM mitgeteilt dass ergänzende Arbeiten deordnung der Versorgungsträger (wie Kanal- und Wasserleitungsarbeiten) - Information des Gemeinderates - vor dem eigentlichen Straßenausbau erfolgen sollen, da diese Ka- nal- und Wasserleitungsarbeiten bei laufendem Verkehr erfolgen TOP 5 Festlegung der Hebesätze für Doppelhaushalt 2021/2022 könnten (mit Ampellösung). Dadurch sollen die Beeinträchtigun- - Beratung und Beschluss - gen durch die beim Straßenausbau erforderlichen Vollsperrungen TOP 6 Abschluss Leasingvertrag für Pritschenwagen Gemeinde- so kurz wie möglich gehalten werden. Es geht dabei um den Bau Bauhof per Eilentscheidung des Bürgermeisters im eines zusätzlichen Entlastungskanals auf der Südseite der Wallert- Einvernehmen mit den Beigeordneten gem. § 48 Gemein- heimer Straße und Erneuerung der Wasserleitung im Bürgersteig deordnung auf der Nordseite. Für den Baubeginn des Straßenausbaus hat der - Information des Gemeinderates - LBM mittlerweile Anfang 2022 terminiert, weshalb die genannten TOP 7 Bauangelegenheiten Kanal- und Wasserleitungsarbeiten im Herbst 2021 beginnen wür- - Beratung und Beschluss - den. TOP 8 Mitteilungen und Anfragen Die Anbindung des neuen Gewerbegebietes „Im Ödchen“ wurde vom LBM bereits in die Planung mit einbezogen. Die Anmerkun- II. Nichtöffentlicher Teil gen der Ortsgemeinde bezüglich Fahrbahnbreite in der Wallerthei- TOP 9 Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten mer Straße werden ebenfalls berücksichtigt. Bezüglich Anbindung - Beratung und Beschluss - Neubaugebiet „Hinter der Hofstatt“ erfolgt ein Vor-Ort-Termin. TOP 10 Bauangelegenheiten - Der Vorsitzende steht in Verhandlung mit dem EWR bezüglich - Beratung und Beschluss - Kabelverlegung für schnelles Internet im Zuge der Sanierung der TOP 11 Friedhofsangelegenheiten Ortsdurchfahrt. Die Ortsdurchfahrt könne dabei als Anschlussach- se auch für die beiden künftigen Neubaugebiete dienen. Das glei- - Beratung und Beschluss - che solle dann auch bei den anstehenden Sanierungen in anderen TOP 12 Personalangelegenheiten Ortstraßen erfolgen. Alternative Verhandlungen mit Innogy und der - Beratung und Beschluss - Telekom sollen folgen. TOP 13 Aussprache zur Handhabung von Eilentscheidungen - Der Auftrag zur Bepflanzung der Baumscheiben und Grünstrei- TOP 14 Mitteilungen und Anfragen fen wurde an den günstigsten Anbieter, Fa. Hahn und Singer für Mit freundlichen Grüßen 29.700, -- € erteilt. Dazu kommen die Pflegekosten für die beiden gez. Jürgen Vollmer, Ortsbürgermeister Folgejahre. Anfragen: - Herr Krollmann bittet um Erneuerung der 30 km Schilder in der Nichtamtliche Mitteilungen Ortslage. Diese seien verblasst. - Herr Abel erkundigt sich bezüglich der Renovierung der Kreuzka- pelle nach dem Kostenrahmen. Wie geht es jetzt weiter mit Corona …. Herr Vollmer kann hierzu keine genaue Auskunft erteilen, da er Liebe Gau-Bickelheimer, nicht mehr im Verwaltungsrat der kath. Kirche tätig ist. Er könne nachdem wir im Sommer hofften es geht langsam wieder aufwärts, lediglich mitteilen, dass zusätzliche Risse an der Kapelle aufge- mussten wir die letzten Wochen einen herben Rückschlag erleben. treten sind und daher zusätzliche Arbeiten anstehen. Mehrkosten Das Virus hat Deutschland fest im Griff, auch wenn wir hier vor Ort seien wohl zu erwarten. oder in der Verbandsgemeinde bisher noch relativ gut davon gekom- - Herr Haßlinger berichtet, dass er vom vermehrten Auftreten von men sind. Nichts destotrotz dürfen wir nichts riskieren und müssen Ratten im Ort gehört habe. Der Bürgermeister wird im VG-Blatt daher wie bereits bei der Kerb auf viel Liebgewonnenes verzichten. eine diesbezügliche Bitte um Meldung an die Bevölkerung richten, Aber auch wenn wir hier unserer Verantwortung gerecht werden, damit abgeschätzt werden kann, ob Handlungsbedarf besteht. so wollen wir doch nicht ganz vor dem Virus kapitulieren. Als echte Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, schließt Rheinhessen findet unsere Dorfgemeinschaft Wege wenigstens die Ortsbürgermeister Jürgen Vollmer den öffentlichen Teil der Sitzung um „Grundversorgung“ an Vor-Weihnachtstimmung sicherzustellen: 20:40 Uhr. St. Martinszug und Martinsfest Unterschriften: Leider müssen der St. Martinszug und das anschließende Fest für Alle auf dem Römer ausfallen. Damit unsere Kinder aber trotzdem nicht auf (Vorsitzender) den St. Martin verzichten müssen, führen sowohl Kita als auch Schule (Schriftführer) eigene Veranstaltungen nur für die Kinder durch, jeweils aufgeteilt für die jeweiligen Gruppen und Klassen. Die Ortsgemeinde unterstützt Einladung zur 15. Sitzung diese Aktionen jeweils mit einer Zuwendung. Auch dem „Wöllstei- des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim ner Tischlein“ werden wir von der Gemeinde, wie die letzten Jahre gehandhabt, eine Spende zukommen lassen. am 02.11.2020 Traditionelles Schlachtfest Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim findet Seit Jahren führt der Förderverein „Freunde des Gau-Bickelheimer am Montag, dem 2. November 2020 um 19:00 Uhr, im Saal des Bür- Fußballs“ sein Schlachtfest im Dorfgemeinschaftshaus durch. Die- gerhauses Gau-Bickelheim, Römer 6, 55599 Gau-Bickelheim, statt. ses Jahr lassen die Corona-Bestimmungen eine Bewirtung im Dorf- Hiermit erfolgt gem. 34 Abs. 6 i. V. m. § 27 GemO die öffentliche gemeinschaftshaus leider nicht zu. Die Jungs und Mädels haben Bekanntmachung. sich daher was anderes überlegt und bieten am Samstag 14.11.20 ein Schlachtfest „to go“ an, d.h. Sie können auf vorher ausgeteil- Tagesordnung ten Bestellzetteln bestellen und dann abholen oder sich auch ganz I. Öffentlicher Teil bequem nach Hause liefern lassen. TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a der Gemeindeord- Volkstrauertag nung Das Gedenken zum Volkstrauertag am Ehrenmal findet am Sonntag TOP 2 Neubau Kita - Vergabe Fachplaner 15.11.20 um 10.00 Uhr nach dem Gottesdienst mit allen Mitwirkenden a) Bodengutachten wie bisher gewohnt statt. - Beratung und Beschluss - Ich danke allen Mitwirkenden für dieses Zeichen auch in schwierigen b) Tragwerksplanung Zeiten wichtige Gedenktage nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Weihnachtsmarkt - Beratung und Beschluss - Am Weihnachtsmarkt ist der Römer normalerweise rappelvoll. Geht c) HLS-Planung (Heizung/Lüftung/Sanitär) leider nicht. Der Elternausschuss der Kita hat die Sache jetzt in die - Beratung und Beschluss - Hand genommen:
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