Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen

Die Seite wird erstellt Paul-Egon Lindemann
 
WEITER LESEN
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

                                                          Relevanzprüfung

   zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Neuaufstellung des
  Bebauungsplans „Rotdornweg“ den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der
 Gemeinde Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München in
                                Oberbayern

                                                                      17. Februar 2020
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Neuaufstellung des
Bebauungsplans „Rotdornweg“ den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der Gemeinde
Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München in Oberbayern

                                                                           Auftraggeber

                                                 DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH

                                                           Nymphenburger Straße 29

                                                                      80335 München

                                                         Auftragnehmer und Bearbeiter

                                                          Stefanie Mühl (MSc. Biologie)
                                                               Nußbaumstraße 3
                                                                D-83112 Frasdorf
                                                                 08052-909076
                                                           www.biologie-chiemgau.de

Frasdorf, 17.02.2020
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

Inhaltsverzeichnis

1.      EINLEITUNG                                                                              2
         1.1. Anlass und Aufgabenstellung                                                       2
         1.2. Beschreibung des Vorhabens                                                        2
         1.3. Methodisches Vorgehen und Datengrundlagen                                         2
2.      CHARAKTERISIERUNG DES PLANUNGSGEBIETES UND DER NÄHEREN UMGEBUNG                         3
         2.1. Beschreibung und Lage                                                             3
         2.2. Schutzgebiete und Biotope                                                         5
3.      WIRKUNGEN DES VORHABENS                                                                 6
         3.1. Baubedingte Wirkfaktoren                                                          6
         3.2. Anlagenbedingte Wirkfaktoren                                                      7
         3.3. Betriebsbedingte Wirkfaktoren                                                     7
4.      ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG UND PROGNOSE ÜBER ZU ERWARTENDE
        VERSTÖßE GEGEN DIE VERBOTSTATBESTÄNDE GEM. § 44 ABS. 1 I.V.M. ABS. 5
        BNATSCHG                                                                                7
         4.1. Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie                                     7
           4.1.1. Säugetiere                                                                    8
           4.1.2. Reptilien                                                                     9
           4.1.3. Amphibien                                                                    10
         4.2. Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie                   10
         4.3. Sonstige Arten                                                                   12
5.      ZUSAMMENFASSUNG                                                                        12
6.      LITERATURVERZEICHNIS                                                                   13
7.      ABBILDUNGSVERZEICHNIS                                                                  13
8.      ANHANG                                                                                 15
         8.1. Anhang I: saP- relevante Arten im Datenblatt 184 (Lkr. München; LfU 2019c;
              bearbeitet)                                                                      15
         8.2. Anhang II: Auszug aus der Artenschutzkartierung (LfU 2018; bearbeitet Mühl 2019) 20
         8.3. Anhang III: Auswertung der Artenschutzkartierung (Auszug; LfU 2018; bearbeitet in
              QGIS 2019)                                                                       30
         8.4. Anhang IV: Baumbestandsliste (Geosys-Eber Ingenieure 2019)                       31
9.      FOTODOKUMENTATION                                                                      33

                                                                                                                                                      1
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

1. EINLEITUNG

        1.1. Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand der vorliegenden Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist die
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“ auf den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der Gemeinde
Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München in Oberbayern.

Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens sind Eingriffe in Natur- und Landschaft verbunden. Infolgedessen
kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen streng und/oder europarechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten
bzw. ihrer Lebensräume kommen, sodass für diese Arten die Vereinbarkeit der Planung mit den
artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG zu untersuchen ist (siehe § 44 BNatSchG; vgl. Kap.1.4).

Demzufolge soll durch diese artenschutzrechtliche Vorabschätzung, geklärt werden, ob durch das geplante
Vorhaben mit Verstößen gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der europäischen
Vogelarten, sowie der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu rechnen ist 1.

Folgende Verbotstatbestände werden dabei geprüft:

       •      Tötungs- und Verletzungsverbot: § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
       •      Störungsverbot: § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
       •      Schädigungsverbot für Tierarten: § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
       •      Schädigungsverbot für Pflanzenarten: § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG

        1.2. Beschreibung des Vorhabens
In der Gemeinde Taufkirchen im Landkreis München ist die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“
auf den Flurstücken 238/3 und 238/4 geplant. Die zu untersuchende Fläche umfasst etwa 0,68 ha und befindet
sich auf einer Höhe von 573 m NHN.

Westlich des Gemeindezentrums von Taufkirchen sind auf dem Flurstück 238/3 Wohnbebauungen vorgesehen.
Die Fläche soll vollständig überplant werden. Die Erschließung soll über den „Rotdornweg“ erfolgen.

Zur Realisierung des Bauvorhabens sind Rodungen von Bäumen und Sträuchern notwendig. Überdies ist der Abriss
des Bestandsgebäudes beabsichtigt. Durch das Vorhaben ist mit einer Überbauung, Versiegelung und
gegebenenfalls Reliefveränderung der Fläche zu rechnen.

        1.3. Methodisches Vorgehen und Datengrundlagen
Im Zuge von Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren sind die artenschutzrechtlicheren Vorschriften zu prüfen.
Demzufolge darf auch bei der Realisierung von Vorhaben nicht gegen die gesetzlichen Verbote des
Artenschutzrechts (insbes. § 44 BNatSchG) verstoßen werden. Die Prüfung, ob einem Vorhaben die
artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG, insbesondere die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG,
entgegenstehen, wird in Bayern als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – saP – bezeichnet (vgl. § 18, 44 und
45 BNatSchG).

Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen der durchgeführten Untersuchung stützen sich auf die
mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur

1
  Die grundsätzlich ebenfalls zu berücksichtigenden „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG müssen erst in einer neuen
Bundesartenschutzverordnung bestimmt werden. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt. Derzeit sind diese Arten noch
nicht Gegenstand der saP. Für diese Arten gelten bei zulässigen Eingriffen nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG die Zugriffsverbote des Absatzes
1 nicht.

                                                                                                                                                      2
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung
(saP)“ mit Stand 01/2015. Dieses Dokument wurde im August 2018 vom Bayerischen Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15.09.2017 in § 44 Abs. 5
BNatSchG angepasst (BStMWBV 2018). Der Prüfungsablauf zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP),
die Bestimmung des zu untersuchenden Prüfspektrums (Relevanzprüfung), sowie die Regelungen zur Anwendung
von Vermeidungs-, Minimierungs- und sogenannten "vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen,
continuous ecological functionality measures, vgl. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)“ sind auf der Homepage des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) unter https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm im Detail
erläutert (siehe LfU 2018a). Zur Erarbeitung der Relevanzprüfung wurde das Datenblatt 184 (Landkreis München)
des Landesamtes für Umwelt (LfU) herangezogen (siehe Kapitel 9, Anhang I; LfU 2018a). Die Prüfung bzw. korrekte
Anwendung einzelner ökologischer Parameter, sowie die Erklärung unbestimmter Rechtsbegriffe stützen sich auf
die „Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes“ der
„Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz“ der Landesumweltministerien (LANA 2010).

Folgende Datengrundlagen wurden zur Erarbeitung der Relevanzprüfung herangezogen:

       •      Gebietsbegehung am 14.02.2020
       •      Daten der Artenschutzkartierung (ASK) im Umkreis von 2,5 km um das Plangebiet. Die Daten wurden vom
              Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und durch den Bearbeiter ausgewertet. Es wurden
              nur Nachweise ab dem Jahr 2000 berücksichtigt.
       •      Arteninformationen des Landesamtes für Umwelt zum Datenblatt 184 (Landkreis München): saP-
              relevante Arten (Online-Abfrage; LfU 2018a)
       •      Bayerische Flachland-Biotopkartierung (Geobasisdaten des Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU 2018b
              im FIS-Natur Online-Viewer)
       •      Rote Listen gefährdeter Tierarten Bayerns und Deutschlands (Rudolph B.-U. et al. (2016); Rudolph B.-U
              (2017); Voith et al. (2016); Winterholler et al. (2017); NABU (2016))

2. Charakterisierung des Planungsgebietes und der näheren Umgebung

        2.1. Beschreibung und Lage
Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,68 ha und befindet sich westlich des Gemeindezentrums von
Taufkirchen. Es umfasst die Flurstücke 238/3 und 238/4 und liegt in der Gemarkung Taufkirchen (siehe Abb. 1 und
2).
Im Westen grenzt der Rotdornweg, im Süden der Marklweg und im Osten die Birkenstraße an das Plangebiet an.
Im Norden wird das Plangebiet durch Wohnbebauungen und private Grünflächen begrenzt. Der Kiefernweg
verläuft nördlich der Gebäude.
In der zu untersuchenden Fläche ist im Norden ein Wohngebäude und eine kleine Holzhütte im Nordwesten zu
finden. Das Wohngebäude besteht aus einem West- und Ostbau.
Am 14.02.2020 wurde das gesamte Gelände, sowie das Gebäude von außen untersucht. Eine Kontrolle von innen
konnte nicht durchgeführt werden. Ein Dachboden ist nicht zu vermuten.

Westbau: Das westliche Wohngebäude besitzt an allen Gebäudeseiten ab der ersten Etage eine Holzverschalung,
die bis zum Dachgiebel reicht. Diese Verschalung bietet Zwischenräume am Ende der Holzlatten.

Ostbau: Der östliche Anbau besteht ohne Holzverkleidung mit gemauerten Außenwänden bis zum Dachgiebel. Im
Norden und Osten sind im Dachbereich die Zwischenräume mit Gitter verschlossen. Im Westen und Süden sind
Zwischenräume bei den Windbrettern ohne Gitter. Vereinzelt sind kleinere und größere Hohlräume zwischen den
Dachbalken und der Mauer. Die Dachbalken selbst besitzen ebenfalls ein Vogelschutzgitter. Ein Holzbalkon reicht
hier von West nach Ost um das Gebäude. Ein Amselnest konnte auf einem Fensterladen erfasst werden.

                                                                                                                                                      3
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

Im Dachbereich sind vereinzelt Spalten und Hohlräume vorhanden, die vor allem Fledermäuse als Lebensstätten
nutzten könnten (siehe Kap. 5.1.1).

Neben den Gebäuden weist die Fläche einen großen Vegetationsbestand (Baumbestand) auf. Auf der Fläche
befinden sich insgesamt 85 Bäume mit Stammumfängen zwischen 0,36m und 2,9m. Daneben sind auch einige
Sträucher im Plangebiet verteilt. Das östliche Grundstück war zum Zeitpunkt der Datenaufnahmen bereits
großflächig gerodet, sodass etwaige Sträucher und Gebüschgruppen nicht mehr vorhanden waren. Lediglich die
Bäume am Rande, sowie zwei Lärchen im Nordosten waren am 14.02.2020 Erfassungsgrundlage.
Im Süden ist ein kleiner Teich (L-förmig) vorhanden. Die übrigen Flächen bestehen aus extensiven Grünflächen
(Gartenrasen), Krautflur und kleineren niederwüchsigen Heckenstrukturen. Ferner sind im Süden und Westen des
Grundstücks 238/3 größere Steinhaufen vorhanden.

Am 18.12.2019 wurde durch das Büro Geosys-Eber Ingenieure (München) der Baumbestand erfasst. Die Baumliste
ist im Anhang IV zu finden. Die im Plangebiet vorhandenen Bäume wurden am 14.02.2020 durch das Büro Biologie
Chiemgau artenschutzfachlich untersucht. Dabei wurde alle Bäume auf artenschutzfachlich relevante Strukturen
(Höhlen, Spalten, Löcher, Stammaufrisse, Totholz) kontrolliert. Jene Bäume, die relevante Strukturen aufwiesen
(Strukturbäume), die potentielle Fortpflanzungs- und Ruheplätze für Vögel und/oder Fledermäuse darstellen,
wurden mit einem Försterband markiert. Jene Bäume mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) über 100 cm oder
seltene Arten (z.B. Eibe) gelten als Biotopbäume (siehe Tabelle 1; LWF 2017).
Gem. LWF 2017 sind keine der Bäume als Biotopbäume zu werten. Gemäß der Baumschutzverordnung für der
Gemeinde Taufkirchen sind Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm geschützt sind.
An keinem der Bäume konnten relevante Strukturen, die sich als Lebensstätten für die o.g. Tiere eignen würden,
festgestellt werden. Es konnten nur wenige kleine Astlöcher nachgewiesen werden. Diese sind allenfalls für
Fledermaus-Einzeltiere als Zwischenquartiere relevant und können mit Regelungen zur Rodung abgehandelt
werden (siehe Kap. 5.1.1).

  Abbildung 1: Plangebiet (roter Kreis, ohne Maßstab) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Topographische
  Karte (TK50); Mstb. 1:27102: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019)

                                                                                                                                                      4
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

Abbildung 2: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Luftbild; Mstb.
           1:835: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019)

        2.2. Schutzgebiete und Biotope
Im Planungsgebiet selbst sind keine kartierten Biotope, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet sowie Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete) vorhanden (siehe Abb. 3).

Das Biotop „Ehemaligen Abgrabungsfläche bei Taufkirchen (ID: 7935-0029)“ befindet sich etwa 125m südöstlich.
Das Landschaftsschutzgebiet „Hachinger Tal im Gebiet der Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen (ID: LSG-
00600)“ liegt südlich des Plangebietes.

Der zu untersuchende Bereich befindet sich in der kontinentalen biogeographischen Region im Alpenvorland und
liegt im Naturraum „Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten“ (ID: D65; nach Ssymank; LfU
2018b).

                                                                                                                                                      5
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

Abbildung 3: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München; rosa Flächen: Kartierte
   Biotope (Flachland); grün: Landschaftsschutzgebiet (Quelle: Luftbild; Mstb. 1:3343: Geobasisdaten der Bayerischen
                               Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019)

3. WIRKUNGEN DES VORHABENS

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die vom Vorhaben ausgehen und in der Regel
Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten
verursachen können. Es wird zwischen bau-/ anlagen-/ und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden.

     3.1.          Baubedingte Wirkfaktoren

       •      Temporär erhöhte Lärmentwicklung
       •      Temporäre Bodenerschütterungen durch Baumaschinen und (Baustellen-) Verkehr
       •      Optische Störungen und Scheucheffekte durch Baumaschinen und (Baustellen-)Verkehr
       •      Temporär erhöhte Staub- und Abgasemission durch Baumaschinen und (Baustellen-) Verkehr
       •      Flächeninanspruchnahme:
              -   Verlust von kurz- bis mittelfristig wiederherstellbaren Lebensräumen und Habitatstrukturen
                  (Gebäude und Baumbestand)

In Folge der genannten Wirkprozesse kann es zu dauerhaften Verlusten bzw. temporär begrenzten Störungen von
Ruhe- und Fortpflanzungsstätten und Nahrungssuchgebieten von störungsempfindlichen Tierarten im
Planungsgebiet kommen. Ebenso sind Vermeidungsverhalten und Scheucheffekte von vor allem Vögeln und
Fledermäusen zu erwarten. Die Auswirkungen der Wirkfaktoren werden als mittelmäßig eingestuft.

                                                                                                                                                      6
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

        3.2. Anlagenbedingte Wirkfaktoren

       •      Flächenumwandlung und Reliefveränderungen
       •      Teilweise Barrierewirkung und Zerschneidung von Jagd- und Verbundhabitaten

Durch die genannten Wirkprozesse sind negative Auswirkungen auf Ruhe- und Fortpflanzungsstätten,
Nahrungssuchgebieten von störungsempfindlichen Tierarten im Planungsgebiet zu erwarten. Die Zerschneidung
und Flächenumwandlung von Jagd- und Nahrungshabitaten kann sich in weiterer Folge auf die
Fortpflanzungsökologie der im Plangebiet vorkommende Tierarten negativ auswirken. Die Auswirkungen der
genannten Wirkfaktoren werden als gering eingestuft.

        3.3. Betriebsbedingte Wirkfaktoren

       •      Gering erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Bewohner
       •      Gering erhöhte Lärmemission
       •      Wohnnutzung
       •      Störung durch Beleuchtung

Durch die genannten Wirkprozesse kann es zu Vermeidungsverhalten und Scheucheffekten von störungs-
empfindlichen Tierarten gegenüber dem neu entstandenen Gebiet kommen. In weiterer Folge kann es dadurch
zu einem möglichen Verlust potentieller Funktionsbeziehungen im Gefüge von potentiellen Ruhe- und
Fortpflanzungshabitaten, Nahrungs- und Jagdgebieten und Verbundhabitaten für sensible Tierarten im Plangebiet
und im weiteren Umgriff kommen. Die Auswirkungen werden ebenfalls als gering eingeschätzt.

4. ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG UND PROGNOSE ÜBER ZU
   ERWARTENDE VERSTÖßE GEGEN DIE VERBOTSTATBESTÄNDE GEM. § 44
   ABS. 1 i.V.m. ABS. 5 BNATSCHG

        4.1. Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie
Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
für nach § 15 Absatz 1 BNatSchG unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die
nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 BNatSchG zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, folgende
Verbote:
Schädigungsverbot von Lebensstätten
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG).
Störungsverbot:
Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.
Ein Verbot liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Arten verschlechtert (§ 44
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Tötungs- und Verletzungsverbot:
Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren sowie Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen bei Errichtung oder durch
die Anlage des Vorhabens sowie durch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr.
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor ,
-    - wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen
     Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht
     vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG);

                                                                                                                                                      7
Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                                           2020

-        - wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder
         Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion
         der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen
         unvermeidbar sind (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG).

                4.1.1. Säugetiere
Im Plangebiet sind keine geeigneten Strukturen, die sich als Fortpflanzungs- oder Nahrungshabitate für die saP-
relevanten Arten Castor fiber (Biber), Muscardinus avellanarius (Haselmaus) oder Lutra lutra (Fischotter) eignen,
vorhanden.

Fledermäuse

Je nach Fledermausart werden unterschiedliche Lebensräume wie Wälder, offene und halboffene Landschaften,
sowie Siedlungsbereiche bewohnt und zur Fortpflanzung genützt. Baumhöhlen oder -spalten sowie Bauwerke (z.B.
Brücken, Scheunen, Dachstühle von Gebäuden oder Spalten an Fassaden) werden als Sommerquartiere genutzt
und artabhängig etwa von März/April bis zum Teil in den Oktober/November hinein besetzt. In diesen Quartieren
findet man einzelne Individuen (oftmals Männchen), wenige Tiere oder Kolonien. Fledermausweibchen bilden zur
Fortpflanzungszeit (je nach Art Mai bis Juli) sogenannte Wochenstuben, in denen die Jungen gemeinsam
aufgezogen werden. Tagesschlafplätze einzelner Tiere (Zwischenquartiere), sowie die Winterquartiere in
Gewölben, Bauwerken oder frostfreien Höhlen und Stollen gelten als Ruhestätte. Die Winterquartiere werden in
der Regel im Zeitraum zwischen Oktober/November und Februar/März (teilweise auch April) bewohnt. Als
Jagdhabitate zählen insektenreiche Wälder und lineare Gehölze (Heckensäume, Alleen, Waldränder, Flüße, Bäche)
sowie Offenland, Bereiche an Gewässern und Bauwerken. Die meisten Arten fliegen strukturgebunden entlang
dieser Grenzstrukturen („Flugwege“) in ihr Jagdgebiet.

____________________________________________

Am Gebäude sind nur an der West- und Südostseite Spalten und Hohlräume, die als Lebensstätten für
Fledermausarten geeignet sind, vorhanden. Demnach sind die folgenden Fledermausarten zu erwarten (siehe Tab.
1).

Tabelle 1: Potentiell im Plangebiet (Gebäude) vorkommende Fledermausarten (LfU 2018c und Meschede & Rudolph (2004)

                                           Gefährdung
                    Art                                   EHZ                                          Kurzbeschreibung der Art
                                           (Rote Liste)
                            Wissensch.
     Deutscher Name                         B      D      K              Jagdgebiet                         Sommerquartier                         Winterquartier
                              Name
                                                                                                   ursprünglich in Waldgebieten vor
                                                                                                   allem hinter abstehender Rinde von
                                                                                                   absterbenden oder toten Bäumen,         meist unterirdisch in Höhlen
                                                                                                   seltener auch in Baumhöhlen oder -      oder    in Gewölben von
                                                                Wälder unterschiedlichster Art,    spalten; Sekundäre Quartier-            Festungen, Schlössern und
                            Barbastella
      Mopsfledermaus                        3      2       u    von Nadelwald über Mischwald       standorte: Gebäudespalten in            Burgen;       Bei    milderen
                            barbastellus
                                                                zu Laub- und Auwäldern             dörflichem Umfeld oder an               Temperaturen vermutlich auch
                                                                                                   Einzelgebäuden (hinter Holz-            Verstecke an Bäumen als
                                                                                                   verkleidungen, Fensterläden und         Winterquartiere
                                                                                                   überlappenden       Brettern    an
                                                                                                   Scheunenwänden)
                                                                ausgedehnte Waldgebiete mit
                                                                                                    künstliche Spalten an Fassaden,
                                                                Nadel- und Laubbäumen, an
                             Eptesicus                                                             Kaminen und anderen Stellen im          Höhlen und Stollen, z.T. auch
      Nordfledermaus                        3      G       u    Gewässern; Aktionsradien von
                              nilsonii                                                             Dachbereich (Wochenstube); sehr         Bodengeröll
                                                                10 km um ein Quartier sind
                                                                                                   selten in Baumhöhlen
                                                                bekannt
                                                                                                   Wochenstuben und Einzeltieren in
                                                                bevorzugt tiefere Lagen mit        spaltenförmigen Verstecken im
                                                                                                                                           Höhlen und andere unterirdische
                                                                offenen       bis    parkartigen   Dachbereich       von      Gebäuden
                             Eptesicus                                                                                                     Quartieren, aber Überwinterung
    Breitflügelfledermaus                   3      G       u    Landschaften, die auch acker-      (Wohnhäuser, Kirchen etc.): unter
                             serotinus                                                                                                     ist auch in Zwischendecken von
                                                                baulich dominiert sei können;      Firstziegeln, hinter Verschalungen,
                                                                                                                                           Gebäuden nachgewiesen
                                                                Vorteil ist hoher Grünlandanteil   hinter Fensterläden usw.; auch
                                                                                                   kleine Männchenkolonien bekannt
                                                                Wäldern       und    in     gut     typische          "Dorffledermaus",
                                                                strukturierten Landschaften mit    überwiegend        an      Gebäuden
                             Myotis                                                                                                        ausschließlich unterirdisch in
     Kl. Bartfledermaus                     *      V       g    Gehölzen wie Hecken oder           (ländliche Gegenden und eher im
                            mystacinus                                                                                                     Kellern, Höhlen und Stollen
                                                                Obstgärten und an Gewässern        Randbereich        von      Städten);
                                                                mit Ufergehölzen                   Quartiere hauptsächlich hinter

                                                                                                                                                                             8
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                                       2020

                                                                                                  Außenwandverkleidungen     und
                                                                                                  Fensterläden von Wohnhäusern,
                                                                                                  Garagen und Scheunen, zt. in
                                                                                                  Spalten zwischen Giebel und
                                                                                                  Dachüberstand; gelegentlich in
                                                                                                  Fledermauskästen (Flachkästen)
                                                                                                  im Wald bzw. in Waldnähe
                                                               Gehölzsäume aller Art; Gärten                                            Mauerspalten;    in     Ritzen
                                                               oder       von     Gehölzen                                              zwischen Dachgebälk; hinter
                                                                                                  in Spalten an Hausgiebeln; in
                          Pipistrellus                         umstandene        Gewässer;                                              Fassadenverkleidungen;       in
   Zwergfledermaus                        *       *      g                                        Rollladenkästen;    hinter  Ver-
                          pipistrellus                         Straßenlaternen; auch im                                                 Kasematten; Eingangsbereiche
                                                                                                  kleidungen; in Windbrettern
                                                               geschlossenen Wald oder über                                             von    Höhlen;    ursprünglich
                                                               Waldwegen                                                                Felsspalten
                                                                                                  Gebäudequartiere wie Spalten und
                                                                                                  kleine Hohlräume, Rollladenkästen,
                                                                                                  Fensterläden oder Räume hinter
                                                               gesamte      Spektrum      an
                                                                                                  Dach- und Wandverschalungen,
                                                               städtischen Lebensräumen ab,                                             Winterquartiere sind bisher nur
                                                                                                  Spalten an Gebäuden, typischer-
                                                               von      Parkanlagen     über                                            wenige bekannt geworden;
                                                                                                  weise senkrechte Spalten an
                                                               Hinterhöfe, Gärten bis hin zu                                            ebenfalls an Gebäuden in
                          Pipistrellus                                                            Häusern und Scheunen v.a. hinter
 Weißrandfledermaus                       *       *      g     Gewässern                 und                                            Fassadenhohlräumen, Mauer-
                             kuhlii                                                               Fassadenverkleidungen, Fenster-
                                                               Straßenlaternen. Gewässer mit                                            spalten etc., teilweise mit den
                                                                                                  läden etc. hinter Blechverkleidung-
                                                               ihren Gehölzsäumen spielen                                               Wochenstubenquartieren
                                                                                                  en, in Mauerspalten und im
                                                               dabei eine besonders große                                               identisch.
                                                                                                  Dachbereich unter Dachrinnen.
                                                               Rolle.
                                                                                                  Häufige Quartierwechsel belegt, so
                                                                                                  dass gelegentl. ein Quartierverbund
                                                                                                  besteht.
                                                                                                                                        wenig bekannt; die wenigen
                                                               gewässer- und waldreichen
                                                                                                                                        Funde in Bayern            bzw.
                                                               Gebiete       (Flussläufe    mit   Spalträumen an Gebäuden wie
                                                                                                                                        Deutschland befanden sich
                          Pipistrellus                         Auwäldern, Parkanlagen, auch       Fassadenverkleidungen oder hinter
  Mückenfledermaus                        V       D      u                                                                              hinter Baumrinde sowie an
                          pygmaeus                             relativ offene Kiefernwälder mit   Fensterläden. Balzquartiere(!) sind
                                                                                                                                        Gebäuden hinter Wandver-
                                                               Teichketten und alte Laub- und     Baumhöhlen oder Nistkästen
                                                                                                                                        kleidungen, in Mauerspalten und
                                                               Mischwälder
                                                                                                                                        in Zwischendecken
                                                               in Bayern von waldreichen
                                                               Mittelgebirgen bis zu offenen,     Spalten an Gebäuden, typischer-
                                                               waldarmen        Landschaften,     weise senkrechte Spalten an           in Bayern nicht bekannt,
                          Vespertilio
  Zweifarbfledermaus                      2       D      ?     häufig in offenem Gelände wie      Häusern und Scheunen v.a. hinter      vermutlich  an Gebäuden;
                           murinus
                                                               z.B.        landwirtschaftlichen   Fassadenverkleidungen,                Wandernde Art
                                                               Nutzflächen,      Aufforstungs-    Fensterläden etc.
                                                               flächen und Gewässern

Legende siehe S. 20

Nachweise aus der Artenschutzkartierung (ASK) des Landesamts für Umwelt wurden ebenso berücksichtigt (siehe
Anhang II und III).

Aufgrund der strukturellen Gegebenheiten ist mit einem Vorkommen von Fledermäusen am Gebäude zu rechnen.
Demzufolge werden Datenaufnahmen (durch Fachbiologe) im Zeitraum zwischen Mai und Juli empfohlen.

Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über Verstöße gegen die Verbotstatbestände
(Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, Schädigungsverbot von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG und Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) getroffen werden.

              4.1.2. Reptilien
Das Plangebiet (nur Grundstück 238/3) weist optimale Bedingungen für ein Vorkommen von Reptilien (v.a.
Zauneidechse) auf. Neben einem vielfältigen Nahrungsangebot finden Zauneidechsen auch ausreichend
grabbaren Untergrund im Garten, sowie Sonn- und Versteckmöglichkeiten im Bereich der Steinhaufen auf.
Besonnte Eiablageflächen, sowie frostfreie Winterquartiere finden Tiere neben den Steinhaufen auch an den
Randstrukturen (Sträucher, Hecke).

Diesen Tatsachen zur Folge ist mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art zu rechnen. Das Vorkommen der Art
wird auch im Hinblick auf die Nähe zu den Bahngleisen, als sehr hoch eingeschätzt.

Demnach wird die Kartierung der Zauneidechse im Zeitraum zwischen Mai und September durch einen
Fachbiologen empfohlen. Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche Verstöße gegen
die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG getroffen werden.

                                                                                                                                                                          9
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                                                      2020

                 Art                     Rote Liste             EHZ

    Deutscher           Wissensch.                                                                      Kurzbeschreibung der Art (nach Blanke, 2004)
                                          B            D         K
     Name                 Name
                                                                         Lebensraum: breites Biotopspektrum von strukturreichen Flächen (Gebüsch-Offenland-Mosaik) einschließlich
                                                                         Straßen-, Weg- und Uferrändern; bevorzugt Lebensräume, die ihr ausreichend Wärme bieten, aber sie
                                                                         gleichzeitig vor zu hohen Temperaturen schützen; Bereiche mit Ost-, West- oder Südexposition werden zum
                                                                         Sonnen bevorzugt; reiches Vorkommen von Beutetieren (bodenlebende Insekten und Spinnen), genügend
                                                                         Deckungsmöglichkeiten und grabbarem Untergrund notwendig; Häufig bindet sich Lacerta agilis an Sträucher
                                                                         oder Jungbäume.
                                                                         Fortpflanzungsstätte: wenige Zentimeter tiefe Erdlöcher- oder gruben an sonnenexponierten,
  Zauneidechse          Lacerta agilis    V            V         u
                                                                         vegetationsarmen Stellen genutzt; zwischen Ende Mai und Anfang Juli Ablage von ca. 5-14 Eiern; Schlupf der
                                                                         Jungtiere nach zwei bis drei Monaten; Vorhandensein besonnter Eiablageplätze mit grabbarem Boden bzw.
                                                                         Sand, ist einer der Schlüsselfaktoren für die Habitatqualität.
                                                                         Winterquartiere: wenig bekannt. Üblicherweise sollen diese innerhalb des Sommerlebensraums in frostfreien
                                                                         Hohlräumen oder auch in offenen, sonnenexponierten Böschungen liegen (LfU 2019). Frostfreie Mauselöcher
                                                                         oder Hohlräume unter Totholz sind oftmals gern angenommene Winterlebensstätten (pers. kom. Kieckbusch
                                                                         2018).

Legende siehe S. 20

Für die Schlingnatter ist das Plangebiet und das unmittelbare Umfeld aufgrund seiner Strukturen wenig geeignet.
Daher ist ein Vorkommen von Ruhestätten und Fortpflanzungsstätten im Plangebiet auszuschließen.

              4.1.3. Amphibien
Aufgrund der vielfältigen strukturellen Gegebenheiten im Plangebiet (Teich, dichte Hecken, Steinhaufen,
Sträucher etc.) ist mit einem Vorkommen von Amphibienarten zu rechnen. Neben den „besonders geschützten“
Arten wie Erdkröte und Teichmolch, ist auch die folgenden saP-relevante „streng geschützte“ Art zu erwarten:

                                           Rote
                  Art                                      EHZ                                                       Kurzbeschreibung der Art
                                           Liste

    Deutscher            Wissensch.
                                          B        D       K                       Laichgewässer                              Sommerlebensraum                        Winterlebensraum
      Name                 Name
                                                                                                                      naturnahe, extensiv genutzte Wiesen- und
                                                                                                                      Auenlandschaften; die tag- und nachtaktive
                                                                                                                      Art besiedelt Lebensräume mit hohem,
                                                                      gut besonnt und sommerwarm, nicht tief          schwankendem Grundwasserstand -
                                                                      (maximal etwa einen halben Meter) oder          Flussauen, naturnahe Wälder mit              frostfreie  Verstecke    wie
                                                                      zumindest mit Flachufer; in Frage kommen        Gewässer tragenden Lichtungen, große         Baumhöhlen,        Erdlöcher,
                                                                      weitgehend       fischfreie (oder vielfältig    flache Seen mit Schilfröhricht und           Spalten, Stein- oder Totholz-
    Laubfrosch          Hyla arborea      2        3        u         strukturierte) Altwässer und Weiher sowie                                                    haufen die im Spätherbst zur
                                                                                                                      umliegenden             Offenlandbiotopen,
                                                                      extensiv genutzte Teiche, aber auch             Teichlandschaften, aber auch Abbaustellen    Überwinterung     aufgesucht
                                                                      Überschwemmungstümpel, Fahrspuren oder          mit "frühen" Sukzessionsstadien, wo es       werden;
                                                                      tiefere Pfützen;                                ausgedehnte Feuchtflächen in Kombination
                                                                                                                      mit Hecken und Gebüschen sowie
                                                                                                                      geeigneten Laichgewässern gibt

Legende siehe S. 20

Demnach werden Kartierungen für die o.g. Arten zwischen Februar und Juli durch einen Fachbiologen empfohlen.
Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände
gem. § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG getroffen werden.

Im Zuge der Kartierungen sollte auch das Vorkommen des Springfrosches (Rana dalmatina) geklärt werden, auch
wenn das Gewässer nur „mittelmäßig“ für die Art geeignet ist.

        4.2. Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie
Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 VRL ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5
BNatSchG für nach § 15 Absatz 1 BNatSchG unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und
Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 BNatSchG zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt
werden, folgende Verbote:

                                                                                                                                                                                             10
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                              2020

Schädigungsverbot von Lebensstätten:

Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische
Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt
wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG).

Störungsverbot:

Erhebliches Stören von europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.
Ein Verbot liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Arten verschlechtert (§ 44
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).

Tötungs- und Verletzungsverbot:

Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren sowie Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen bei Errichtung oder durch
die Anlage des Vorhabens sowie durch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor,

-      wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten
       nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht
       vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG);
-      wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder
       Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion
       der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen
       unvermeidbar sind (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG).

Neben „Allerweltsarten“ wie Meisen-, Drossel- und Finkenarten ist im Plangebiet auch mit prüfungs-relevanten
Freibrütern, wie beispielsweise Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Bluthänfling (Carduelis cannabina),
Erlenzeisig (Carduelis spinus) oder Birkenzeisig (Carduelis flammea) zu rechnen.

                                                   Rote
                      Art                                      EHZ
                                                   Liste
                                                                                                              Kurzbeschreibung der Art
                              Wissensch.
    Deutscher Name                                 B    D        K
                                Name
                                                                         Habitattyp: primärer Lebensraum: sonnige und eher trockene Flächen, etwa Magerrasen in
                                                                         Verbindung mit Hecken und Sträuchern, Wacholderheiden, Waldränder mit randlichen
                                                                         Fichtenschonungen, Anpflanzungen von Jungfichten, begleitet von einer niedrigen,
                                Carduelis                                samentragenden Krautschicht. Bevorzugt offene, aber hecken- und buschreichen
      Bluthänfling                                 2    3       B:s      Kulturlandschaft; auch am Rand von Ortschaften, wenn dort für die Anlage von Nestern
                               cannabina
                                                                         geeignete Büsche und Bäume stehen. Innerhalb der Siedlungen in Gärten, Friedhöfe,
                                                                         Grünanlagen und Obstplantagen; artenreiche Wildkrautflora spielt für die Ernährung fast das
                                                                         ganze Jahr über eine wichtige Rolle
                                                                         Brutplatz: Nest in dichten Hecken und jungen Nadelbäumen
                                                                         Habitattyp: Brutvogel in Hausgärten, Friedhöfen und Parks mit locker oder einzeln stehenden
                                                               W:g,      Koniferen oder Birkengruppen, aber auch in anderen Laubbäumen und Gartensträuchern
                                Carduelis
      Birkenzeisig                                 *    *      R:g,      verschiedener Art; bevorzugt mehr oder minder isolierte oder stark aufgelockerte Baum- und
                                flammea
                                                               B:g       Gebüschgruppen mit Grünlandflächen.
                                                                         Brutplatz: Freibrüter; Nest bevorzugt in Nadelbäumen, meist in 3-5 m Höhe
                                                                         Habitattyp: v.a. in hochstämmigen Fichtenwäldern, aber auch in Mischwäldern und
                                                                         Laubwäldern mit Fichtengruppen; in kleinen Fichtenbeständen, an Rändern des
                                                               W:g,
                                                                         geschlossenen Nadelwaldes, in Parkanlagen, Friedhöfen und sogar größeren Gärten; auch
      Erlenzeisig           Carduelis spinus       *    *      R:g,
                                                                         am Rand oder in aufgelockerten Siedlungsflächen größerer Städte
                                                               B:g
                                                                         Brutplatz: Freibrüter, Nest meist in hohen Nadelbäumen im äußeren Astbereich; oft 2
                                                                         Bruten.
                                                                         Habitattyp: Primärlebensraum: Wald, besonders lockerer Laub- oder Mischwald, v.a. an
                                                                         Lichtungen mit alten Bäumen, in lichtem oder aufgelockertem und eher trockenem
                                                                         Altholzbestand, der Nisthöhlen bietet, sowie an Waldrändern; überwiegende Mehrheit der
      Gartenrot-              Phoenicurus                                Brutpaare heute in der Parklandschaft, Grünzonen von Siedlungen, sofern in kleinen
                                                   3    V        u       Baumbeständen oder Einzelbäumen von Gärten, Parks und Friedhöfen, neben
       schwanz                phoenicurus
                                                                         ausreichendem Nahrungsangebot, höhere Bäume mit Höhlen oder künstlichen Nisthilfen
                                                                         vorhanden sind.
                                                                         Brutplatz: Höhlenbrüter, Nest in Halbhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen, auch
                                                                         Freibrüter in Bäumen und Bodenbruten

Legende siehe S. 20

                                                                                                                                                                  11
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                      2020

Das Vorkommen von Gebäudebrütern wird aufgrund der Vergitterungen am Haus als sehr unwahrscheinlich
angesehen. Die Brutvogelnachweise aus der Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umwelt (LfU) im Umkreis
von 2,5 km um das Plangebiet wurden bei der artenschutzfachlichen Vorabschätzung berücksichtigt (siehe Anhang
II und III).

Demnach werden Kartierungen für die o.g. Arten zwischen März und Juli durch einen Fachbiologen empfohlen.
Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände
gem. § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG getroffen werden.

        4.3. Sonstige Arten
Aufgrund fehlender Strukturen, die sich als Brut- und Fortpflanzungsstätte oder Nahrungs- und Jagdhabitat
erweisen, können weitere saP- relevante Schmetterlings-, Libellen,- Käfer- und Weichtierarten im Plangebiet
ausgeschlossen werden.

Mit einem Vorkommen von saP- relevanten Pflanzenarten ist aufgrund fehlender Standortbedingungen nicht zu
rechnen.

5. ZUSAMMENFASSUNG
Gegenstand der vorliegenden Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist die
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“ auf den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der Gemeinde
Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München.

Im Zuge dieser Prüfung wird abgeschätzt, ob durch das geplante Vorhaben mit Verstößen gegen die
Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) zu rechnen ist.

Das Plangebiet weist eine Fläche von ca. 0,68 ha auf und befindet sich westlich des Gemeindezentrums von
Taufkirchen. Mit Umsetzung des Vorhabens sind Rodungen und der Abriss des Bestandsgebäudes, sowie der Hütte
geplant.

Das Vorkommen der folgenden saP-relevanten Tierarten kann im Planungsgebiet nicht sicher ausgeschlossen
werden:
Fledermäuse:      Mopsfledermaus,        Breitflügelfledermaus,    Nordfledermaus, Kleine Bartfledermaus,
Mückenfledermaus, Zwergfledermaus, Zweifarbfledermaus
Amphibien: Laubfrosch
Reptilien: Zauneidechse
Brutvögeln: Birkenzeisig, Erlenzeisig, Bluthänfling, Gartenrotschwanz

Demnach werden Datenaufnahmen empfohlen. Diese sollten im Zeitraum zwischen März und September von
einem Fachbiologen durchgeführt werden. Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche
Verstöße gegen die Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) getroffen werden.

Weitere prüfungsrelevante Arten sind im Baugebiet nicht zu erwarten.

Die Relevanzprüfung und das weitere Vorgehen sind mit der unteren Naturschutzbehörde München
abzustimmen.

                                                                                                                                                      12
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                                                                                          2020

6. LITERATURVERZEICHNIS

Bayerisches     Landesamt für Umwelt (LfU). (2018a). Spezielle artenschutzrechtlice Prüfung (saP). Abgerufen am 01.08 2019 von
              https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). (2018b). Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (Fin-Web- Online Viewer). Abgerufen am 10. 02 2020 von
              http://fisnat.bayern.de/finweb/
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). (2018c). Vorkommen im Datenblatt 184 (Landkreis München). Abgerufen am 10. 02 2020                                    von
              http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/ort/suche?nummer=184&typ=landkreis
Bayerisches      Landesamt       für    Umwelt     (LfU).    (2018d).     Zauneidechse      (Lacerta    agilis).    Abgerufen    am     10.     02     2020   von
              http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Lacerta+agilis
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018a). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen
              artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018. Angepasst Fassung von 01/2015 von Oberste Baubehörde
              im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr. (2015). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen
              artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Anlage zum IMS v. 19. Januar 2015; Az.: IIZ7-4022.2-001/05.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018b). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen
              artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018 - Anlage 1: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen
              artenschutzrechtlichen     Prüfung     (saP)    Mustervorlage     (Fassung     mit    Stand      08/2018).   Abgerufen     am      07.08.2019   von
              http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/420643422501
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018c). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen
              artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018 - Anlage 2: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018d). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen
              artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018 - Anlage 3: Mustervorlage zur Ermittlung des relevanten
              Artenspektrums
Blanke I. (2004). Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten – Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7; Laurenti Verlag 2004; Bielefeld
Bundesamt für Naturschutz (BfN). (2011). Regelung des § 44 Abs. 5 BNatSchG für Eingriffe und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Abgerufen
              am 06.02.2019 von https://www.bfn.de/0306_eingriff-cef.html
Bundesamt für Naturschutz (BfN). (2016). Rote Liste Deutschland - 2009ff. Abgerufen am 15. 11 2016 von https://www.bfn.de/0322_rote_liste.html
Bundesamt für Naturschutz. (2016). Rote Liste gefährdeter Tiere. (Bundesamt für Naturschutz, Hrsg.) Abgerufen am 19. 09 2016 von
              https://www.bfn.de/0322_tiere.html
Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA). (2010). Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes“. Abgerufen am 31.
              01 2017 von https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/eingriffsregelung/lana_unbestimmte %20Rechtsbegriffe.pdf.
Ludwig,        G.       e.a.      in:     Naturschutz       und       Biologische      Vielfalt,     Schriftenreihe       des      BfN       70      (1)     2009
              https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/roteliste/Methodik_2009.pdf
Meschede A. & Rudolph B.-U. (2004). Fledermäuse in Bayern. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer GmbH & Co.
Naturschutzbund Deutschland (NABU). (2016). Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (Stand 08/16). Abgerufen am 09. 12 2016 von https://www.nabu.de/tiere-
              und-pflanzen/voegel/artenschutz/rote-listen/2176/7 21.html
Rudolph B.-U., Schwandner J. & Fünfstück H.-J. (2016). Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. (Landesamt für Umwelt (LfU), Hrsg.) Augsburg.
Ssymank, A. (1994). Biogeografische Regionen und naturräumliche Haupteinheiten Deutschlands (Bde. Natur und Landschaft 69 (Heft 9): 395-406.). Münster.
Südbeck, P.; Andretzke, H.; Fischer, S.; K. Gedeon, T. Schikore; Schröder, K.; C. Sudfeldt (Hrsg.). (2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögeln
              Deutschlands. Radolfzell
Voith, J., Bräu, M., Dolek, M., Nunner, A., & Wolf, W. (06 2016). Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Bayerns. (Bayerisches
              Landesamt            für       Umwelt           (LfU),         Hrsg.)        Abgerufen             am        27.        12          2016        von
              https://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_tiere/2016/doc/tagfalter_infoblatt.pdf
Winterholler M., Burbach J., Krach J.E., Sachteleben J., Schlumprecht H., Suttner G., Voith J. & Weihrauch F. (2017). Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen
              (Odonta) Bayerns. (Landesamt für Umwelt (LfU)., Hrsg.). Augsburg

7. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Plangebiet (roter Kreis, ohne Maßstab) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Topographische Karte (TK50); Mstb.
1:27102: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019) ............................................................. 4
Abbildung 2: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Luftbild; Mstb. 1:835:
Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019) ............................................................................. 5
Abbildung 3: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München; rosa Flächen: Kartierte Biotope (Flachland);
grün: Landschaftsschutzgebiet (Quelle: Luftbild; Mstb. 1:3343: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online
Viewer: LfU 2019)........................................................................................................................................................................................................... 6
Abbildung 4: Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020) .................. 33
Abbildung 5: Südlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Süden (Mühl 14.2.2020) 33
Abbildung 6: Westlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Nordosten (Mühl 14.2.2020)
....................................................................................................................................................................................................................................... 34
Abbildung 7: Vogelnest auf der Westseite des Ostbaus im Plangebiet in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München (Mühl 14.2.2020) ........... 34
Abbildung 8: Südwestlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Südwesten (Mühl
14.2.2020)..................................................................................................................................................................................................................... 34
Abbildung 9: Nordwestlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Westen (Mühl
14.2.2020)..................................................................................................................................................................................................................... 34
Abbildung 10: Westseite des Ostbaus im Plangebiet in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München (Mühl 14.2.2020) ........................................ 34
Abbildung 11: Nördlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Norden (Mühl 14.2.2020)
....................................................................................................................................................................................................................................... 34

                                                                                                                                                                                                                                    13
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                                                                                          2020

Abbildung 12: Nördlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020)
....................................................................................................................................................................................................................................... 34
Abbildung 13: Westseite des Gebäudes im Nordosten des Plangebietes in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München (Mühl 14.2.2020) ....... 34
Abbildung 14: Östlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020) 34
Abbildung 15: Südlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Süden (Mühl 14.2.2020)
....................................................................................................................................................................................................................................... 34
Abbildung 16: Östlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020) 34

                                                                                                                                                                                                                                    14
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und
238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München                                                                                                               2020

8. ANHANG
        8.1.          Anhang I: saP- relevante Arten im Datenblatt 184 (Lkr. München; LfU 2019c;
                      bearbeitet)
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die saP-relevanten Arten im Datenblatt 184 (Landkreis München). Für die fett
markierten Arten ist die Empfindlichkeit (E) gegenüber dem Vorhaben zu prüfen, da das Plangebiet für die
jeweilige Art ein faktisches oder potentiell relevantes Ruhe- und Fortpflanzungshabitat und/oder Nahrungs- und
Jagdhabitat darstellt. Die Angaben stammen aus LfU (2019c), Rudolph B.-U. et al. (2016), Rudolph B.-U (2017),
Voith et al. (2016), Winterholler et al. (2017) und NABU (2016).

                                                          Datenblatt 184 (Landkreis München)
   Artengruppe           NW       PO         E       Wissenschaftlicher Name                          Deutscher Name                     RLB RLD     EHZ K
     Säugetiere                     X        X          Barbastella barbastellus                       Mopsfledermaus                      3   2        u
     Säugetiere                     0        0                  Castor fiber                                  Biber                            V        g
     Säugetiere                     X        X             Eptesicus nilssonii                         Nordfledermaus                      3   G        u
     Säugetiere                     X        X             Eptesicus serotinus                      Breitflügelfledermaus                  3   G        u
     Säugetiere                     0        0          Muscardinus avellanarius                           Haselmaus                           G        u
     Säugetiere                     0        0               Myotis bechsteinii                      Bechsteinfledermaus                   3   2        u
     Säugetiere                     0        0              Myotis daubentonii                        Wasserfledermaus                                  g
     Säugetiere                     0        0              Myotis emarginatus                        Wimperfledermaus                     1   2        u
     Säugetiere                     0        0                 Myotis myotis                           Großes Mausohr                          V        g
     Säugetiere                     X        X             Myotis mystacinus                       Kleine Bartfledermaus                       V        g
     Säugetiere                     0        0                Myotis nattereri                        Fransenfledermaus                                 g
     Säugetiere                     0        0                Nyctalus leisleri                        Kleinabendsegler                    2   D        u
     Säugetiere                     0        0               Nyctalus noctula                        Großer Abendsegler                        V        u
     Säugetiere                     X        X              Pipistrellus kuhlii                     Weißrandfledermaus                                  g
     Säugetiere                     0        0              Pipistrellus nathusii                    Rauhhautfledermaus                                 u
     Säugetiere                     X        X           Pipistrellus pipistrellus                    Zwergfledermaus                                   g
     Säugetiere                     X        X           Pipistrellus pygmaeus                       Mückenfledermaus                      V   D        u
     Säugetiere                     0        0                Plecotus auritus                         Braunes Langohr                         V        g
     Säugetiere                     X        X             Vespertilio murinus                       Zweifarbfledermaus                    2   D        ?
        Vögel                       0        0                Accipiter gentilis                             Habicht                       V           B:u
        Vögel                       0        0                 Accipiter nisus                              Sperber                                  B:g, R:g
        Vögel                       0        0         Acrocephalus arundinaceus                      Drosselrohrsänger                    3           B:s
        Vögel                       0        0        Acrocephalus schoenobaenus                        Schilfrohrsänger                               B:s
        Vögel                       0        0           Acrocephalus scirpaceus                        Teichrohrsänger                                B:g
        Vögel                       0        0               Actitis hypoleucos                          Flussuferläufer                   1   2       B:s
        Vögel                       0        0               Aegolius funereus                            Raufußkauz                                   B:g
        Vögel                       0        0                Alauda arvensis                              Feldlerche                      3   3       B:s
        Vögel                       0        0                  Alcedo atthis                               Eisvogel                       3           B:g
        Vögel                       0        0                  Anas acuta                                 Spiessente                          3       D:g
        Vögel                       0        0                  Anas crecca                                 Krickente                      3   3     B:s, W:u
        Vögel                       0        0                  Anser anser                                Graugans                                B:g, W:g, R:g
        Vögel                       0        0                 Anser fabalis                                Saatgans                                   W:g
        Vögel                       0        0              Anthus campestris                             Brachpieper                      0   1       B:s
        Vögel                       0        0               Anthus pratensis                            Wiesenpieper                      1   2       B:u
        Vögel                       0        0               Anthus spinoletta                             Bergpieper                                  B:?
        Vögel                       0        0                 Anthus trivialis                           Baumpieper                       2   3       B:s
        Vögel                       0        0                   Apus apus                                Mauersegler                      3           B:u
        Vögel                       0        0                   Ardea alba                               Silberreiher                               S:g, W:g
        Vögel                       0        0                 Ardea cinerea                               Graureiher                      V         B:g, W:g

                                                                                                                                                                   15
Sie können auch lesen