Relevanzprüfung - Gemeinde Taufkirchen
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Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“ den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der Gemeinde Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München in Oberbayern 17. Februar 2020
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“ den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der Gemeinde Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München in Oberbayern Auftraggeber DRAGOMIR STADTPLANUNG GmbH Nymphenburger Straße 29 80335 München Auftragnehmer und Bearbeiter Stefanie Mühl (MSc. Biologie) Nußbaumstraße 3 D-83112 Frasdorf 08052-909076 www.biologie-chiemgau.de Frasdorf, 17.02.2020
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG 2 1.1. Anlass und Aufgabenstellung 2 1.2. Beschreibung des Vorhabens 2 1.3. Methodisches Vorgehen und Datengrundlagen 2 2. CHARAKTERISIERUNG DES PLANUNGSGEBIETES UND DER NÄHEREN UMGEBUNG 3 2.1. Beschreibung und Lage 3 2.2. Schutzgebiete und Biotope 5 3. WIRKUNGEN DES VORHABENS 6 3.1. Baubedingte Wirkfaktoren 6 3.2. Anlagenbedingte Wirkfaktoren 7 3.3. Betriebsbedingte Wirkfaktoren 7 4. ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG UND PROGNOSE ÜBER ZU ERWARTENDE VERSTÖßE GEGEN DIE VERBOTSTATBESTÄNDE GEM. § 44 ABS. 1 I.V.M. ABS. 5 BNATSCHG 7 4.1. Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie 7 4.1.1. Säugetiere 8 4.1.2. Reptilien 9 4.1.3. Amphibien 10 4.2. Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie 10 4.3. Sonstige Arten 12 5. ZUSAMMENFASSUNG 12 6. LITERATURVERZEICHNIS 13 7. ABBILDUNGSVERZEICHNIS 13 8. ANHANG 15 8.1. Anhang I: saP- relevante Arten im Datenblatt 184 (Lkr. München; LfU 2019c; bearbeitet) 15 8.2. Anhang II: Auszug aus der Artenschutzkartierung (LfU 2018; bearbeitet Mühl 2019) 20 8.3. Anhang III: Auswertung der Artenschutzkartierung (Auszug; LfU 2018; bearbeitet in QGIS 2019) 30 8.4. Anhang IV: Baumbestandsliste (Geosys-Eber Ingenieure 2019) 31 9. FOTODOKUMENTATION 33 1
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 1. EINLEITUNG 1.1. Anlass und Aufgabenstellung Gegenstand der vorliegenden Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“ auf den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der Gemeinde Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München in Oberbayern. Mit der Realisierung des geplanten Vorhabens sind Eingriffe in Natur- und Landschaft verbunden. Infolgedessen kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen streng und/oder europarechtlich geschützter Tier- und Pflanzenarten bzw. ihrer Lebensräume kommen, sodass für diese Arten die Vereinbarkeit der Planung mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG zu untersuchen ist (siehe § 44 BNatSchG; vgl. Kap.1.4). Demzufolge soll durch diese artenschutzrechtliche Vorabschätzung, geklärt werden, ob durch das geplante Vorhaben mit Verstößen gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der europäischen Vogelarten, sowie der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu rechnen ist 1. Folgende Verbotstatbestände werden dabei geprüft: • Tötungs- und Verletzungsverbot: § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG • Störungsverbot: § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG • Schädigungsverbot für Tierarten: § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG • Schädigungsverbot für Pflanzenarten: § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG 1.2. Beschreibung des Vorhabens In der Gemeinde Taufkirchen im Landkreis München ist die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“ auf den Flurstücken 238/3 und 238/4 geplant. Die zu untersuchende Fläche umfasst etwa 0,68 ha und befindet sich auf einer Höhe von 573 m NHN. Westlich des Gemeindezentrums von Taufkirchen sind auf dem Flurstück 238/3 Wohnbebauungen vorgesehen. Die Fläche soll vollständig überplant werden. Die Erschließung soll über den „Rotdornweg“ erfolgen. Zur Realisierung des Bauvorhabens sind Rodungen von Bäumen und Sträuchern notwendig. Überdies ist der Abriss des Bestandsgebäudes beabsichtigt. Durch das Vorhaben ist mit einer Überbauung, Versiegelung und gegebenenfalls Reliefveränderung der Fläche zu rechnen. 1.3. Methodisches Vorgehen und Datengrundlagen Im Zuge von Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren sind die artenschutzrechtlicheren Vorschriften zu prüfen. Demzufolge darf auch bei der Realisierung von Vorhaben nicht gegen die gesetzlichen Verbote des Artenschutzrechts (insbes. § 44 BNatSchG) verstoßen werden. Die Prüfung, ob einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG, insbesondere die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, entgegenstehen, wird in Bayern als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – saP – bezeichnet (vgl. § 18, 44 und 45 BNatSchG). Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen der durchgeführten Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten „Hinweise zur 1 Die grundsätzlich ebenfalls zu berücksichtigenden „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG müssen erst in einer neuen Bundesartenschutzverordnung bestimmt werden. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt. Derzeit sind diese Arten noch nicht Gegenstand der saP. Für diese Arten gelten bei zulässigen Eingriffen nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG die Zugriffsverbote des Absatzes 1 nicht. 2
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 01/2015. Dieses Dokument wurde im August 2018 vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15.09.2017 in § 44 Abs. 5 BNatSchG angepasst (BStMWBV 2018). Der Prüfungsablauf zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), die Bestimmung des zu untersuchenden Prüfspektrums (Relevanzprüfung), sowie die Regelungen zur Anwendung von Vermeidungs-, Minimierungs- und sogenannten "vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen, continuous ecological functionality measures, vgl. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)“ sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) unter https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm im Detail erläutert (siehe LfU 2018a). Zur Erarbeitung der Relevanzprüfung wurde das Datenblatt 184 (Landkreis München) des Landesamtes für Umwelt (LfU) herangezogen (siehe Kapitel 9, Anhang I; LfU 2018a). Die Prüfung bzw. korrekte Anwendung einzelner ökologischer Parameter, sowie die Erklärung unbestimmter Rechtsbegriffe stützen sich auf die „Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes“ der „Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz“ der Landesumweltministerien (LANA 2010). Folgende Datengrundlagen wurden zur Erarbeitung der Relevanzprüfung herangezogen: • Gebietsbegehung am 14.02.2020 • Daten der Artenschutzkartierung (ASK) im Umkreis von 2,5 km um das Plangebiet. Die Daten wurden vom Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und durch den Bearbeiter ausgewertet. Es wurden nur Nachweise ab dem Jahr 2000 berücksichtigt. • Arteninformationen des Landesamtes für Umwelt zum Datenblatt 184 (Landkreis München): saP- relevante Arten (Online-Abfrage; LfU 2018a) • Bayerische Flachland-Biotopkartierung (Geobasisdaten des Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU 2018b im FIS-Natur Online-Viewer) • Rote Listen gefährdeter Tierarten Bayerns und Deutschlands (Rudolph B.-U. et al. (2016); Rudolph B.-U (2017); Voith et al. (2016); Winterholler et al. (2017); NABU (2016)) 2. Charakterisierung des Planungsgebietes und der näheren Umgebung 2.1. Beschreibung und Lage Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,68 ha und befindet sich westlich des Gemeindezentrums von Taufkirchen. Es umfasst die Flurstücke 238/3 und 238/4 und liegt in der Gemarkung Taufkirchen (siehe Abb. 1 und 2). Im Westen grenzt der Rotdornweg, im Süden der Marklweg und im Osten die Birkenstraße an das Plangebiet an. Im Norden wird das Plangebiet durch Wohnbebauungen und private Grünflächen begrenzt. Der Kiefernweg verläuft nördlich der Gebäude. In der zu untersuchenden Fläche ist im Norden ein Wohngebäude und eine kleine Holzhütte im Nordwesten zu finden. Das Wohngebäude besteht aus einem West- und Ostbau. Am 14.02.2020 wurde das gesamte Gelände, sowie das Gebäude von außen untersucht. Eine Kontrolle von innen konnte nicht durchgeführt werden. Ein Dachboden ist nicht zu vermuten. Westbau: Das westliche Wohngebäude besitzt an allen Gebäudeseiten ab der ersten Etage eine Holzverschalung, die bis zum Dachgiebel reicht. Diese Verschalung bietet Zwischenräume am Ende der Holzlatten. Ostbau: Der östliche Anbau besteht ohne Holzverkleidung mit gemauerten Außenwänden bis zum Dachgiebel. Im Norden und Osten sind im Dachbereich die Zwischenräume mit Gitter verschlossen. Im Westen und Süden sind Zwischenräume bei den Windbrettern ohne Gitter. Vereinzelt sind kleinere und größere Hohlräume zwischen den Dachbalken und der Mauer. Die Dachbalken selbst besitzen ebenfalls ein Vogelschutzgitter. Ein Holzbalkon reicht hier von West nach Ost um das Gebäude. Ein Amselnest konnte auf einem Fensterladen erfasst werden. 3
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Im Dachbereich sind vereinzelt Spalten und Hohlräume vorhanden, die vor allem Fledermäuse als Lebensstätten nutzten könnten (siehe Kap. 5.1.1). Neben den Gebäuden weist die Fläche einen großen Vegetationsbestand (Baumbestand) auf. Auf der Fläche befinden sich insgesamt 85 Bäume mit Stammumfängen zwischen 0,36m und 2,9m. Daneben sind auch einige Sträucher im Plangebiet verteilt. Das östliche Grundstück war zum Zeitpunkt der Datenaufnahmen bereits großflächig gerodet, sodass etwaige Sträucher und Gebüschgruppen nicht mehr vorhanden waren. Lediglich die Bäume am Rande, sowie zwei Lärchen im Nordosten waren am 14.02.2020 Erfassungsgrundlage. Im Süden ist ein kleiner Teich (L-förmig) vorhanden. Die übrigen Flächen bestehen aus extensiven Grünflächen (Gartenrasen), Krautflur und kleineren niederwüchsigen Heckenstrukturen. Ferner sind im Süden und Westen des Grundstücks 238/3 größere Steinhaufen vorhanden. Am 18.12.2019 wurde durch das Büro Geosys-Eber Ingenieure (München) der Baumbestand erfasst. Die Baumliste ist im Anhang IV zu finden. Die im Plangebiet vorhandenen Bäume wurden am 14.02.2020 durch das Büro Biologie Chiemgau artenschutzfachlich untersucht. Dabei wurde alle Bäume auf artenschutzfachlich relevante Strukturen (Höhlen, Spalten, Löcher, Stammaufrisse, Totholz) kontrolliert. Jene Bäume, die relevante Strukturen aufwiesen (Strukturbäume), die potentielle Fortpflanzungs- und Ruheplätze für Vögel und/oder Fledermäuse darstellen, wurden mit einem Försterband markiert. Jene Bäume mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) über 100 cm oder seltene Arten (z.B. Eibe) gelten als Biotopbäume (siehe Tabelle 1; LWF 2017). Gem. LWF 2017 sind keine der Bäume als Biotopbäume zu werten. Gemäß der Baumschutzverordnung für der Gemeinde Taufkirchen sind Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm geschützt sind. An keinem der Bäume konnten relevante Strukturen, die sich als Lebensstätten für die o.g. Tiere eignen würden, festgestellt werden. Es konnten nur wenige kleine Astlöcher nachgewiesen werden. Diese sind allenfalls für Fledermaus-Einzeltiere als Zwischenquartiere relevant und können mit Regelungen zur Rodung abgehandelt werden (siehe Kap. 5.1.1). Abbildung 1: Plangebiet (roter Kreis, ohne Maßstab) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Topographische Karte (TK50); Mstb. 1:27102: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019) 4
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Abbildung 2: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Luftbild; Mstb. 1:835: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019) 2.2. Schutzgebiete und Biotope Im Planungsgebiet selbst sind keine kartierten Biotope, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet sowie Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete) vorhanden (siehe Abb. 3). Das Biotop „Ehemaligen Abgrabungsfläche bei Taufkirchen (ID: 7935-0029)“ befindet sich etwa 125m südöstlich. Das Landschaftsschutzgebiet „Hachinger Tal im Gebiet der Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen (ID: LSG- 00600)“ liegt südlich des Plangebietes. Der zu untersuchende Bereich befindet sich in der kontinentalen biogeographischen Region im Alpenvorland und liegt im Naturraum „Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten“ (ID: D65; nach Ssymank; LfU 2018b). 5
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Abbildung 3: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München; rosa Flächen: Kartierte Biotope (Flachland); grün: Landschaftsschutzgebiet (Quelle: Luftbild; Mstb. 1:3343: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019) 3. WIRKUNGEN DES VORHABENS Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die vom Vorhaben ausgehen und in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. Es wird zwischen bau-/ anlagen-/ und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden. 3.1. Baubedingte Wirkfaktoren • Temporär erhöhte Lärmentwicklung • Temporäre Bodenerschütterungen durch Baumaschinen und (Baustellen-) Verkehr • Optische Störungen und Scheucheffekte durch Baumaschinen und (Baustellen-)Verkehr • Temporär erhöhte Staub- und Abgasemission durch Baumaschinen und (Baustellen-) Verkehr • Flächeninanspruchnahme: - Verlust von kurz- bis mittelfristig wiederherstellbaren Lebensräumen und Habitatstrukturen (Gebäude und Baumbestand) In Folge der genannten Wirkprozesse kann es zu dauerhaften Verlusten bzw. temporär begrenzten Störungen von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten und Nahrungssuchgebieten von störungsempfindlichen Tierarten im Planungsgebiet kommen. Ebenso sind Vermeidungsverhalten und Scheucheffekte von vor allem Vögeln und Fledermäusen zu erwarten. Die Auswirkungen der Wirkfaktoren werden als mittelmäßig eingestuft. 6
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 3.2. Anlagenbedingte Wirkfaktoren • Flächenumwandlung und Reliefveränderungen • Teilweise Barrierewirkung und Zerschneidung von Jagd- und Verbundhabitaten Durch die genannten Wirkprozesse sind negative Auswirkungen auf Ruhe- und Fortpflanzungsstätten, Nahrungssuchgebieten von störungsempfindlichen Tierarten im Planungsgebiet zu erwarten. Die Zerschneidung und Flächenumwandlung von Jagd- und Nahrungshabitaten kann sich in weiterer Folge auf die Fortpflanzungsökologie der im Plangebiet vorkommende Tierarten negativ auswirken. Die Auswirkungen der genannten Wirkfaktoren werden als gering eingestuft. 3.3. Betriebsbedingte Wirkfaktoren • Gering erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Bewohner • Gering erhöhte Lärmemission • Wohnnutzung • Störung durch Beleuchtung Durch die genannten Wirkprozesse kann es zu Vermeidungsverhalten und Scheucheffekten von störungs- empfindlichen Tierarten gegenüber dem neu entstandenen Gebiet kommen. In weiterer Folge kann es dadurch zu einem möglichen Verlust potentieller Funktionsbeziehungen im Gefüge von potentiellen Ruhe- und Fortpflanzungshabitaten, Nahrungs- und Jagdgebieten und Verbundhabitaten für sensible Tierarten im Plangebiet und im weiteren Umgriff kommen. Die Auswirkungen werden ebenfalls als gering eingeschätzt. 4. ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG UND PROGNOSE ÜBER ZU ERWARTENDE VERSTÖßE GEGEN DIE VERBOTSTATBESTÄNDE GEM. § 44 ABS. 1 i.V.m. ABS. 5 BNATSCHG 4.1. Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 Absatz 1 BNatSchG unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 BNatSchG zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG). Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein Verbot liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Arten verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Tötungs- und Verletzungsverbot: Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren sowie Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen bei Errichtung oder durch die Anlage des Vorhabens sowie durch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor , - - wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG); 7
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 - - wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG). 4.1.1. Säugetiere Im Plangebiet sind keine geeigneten Strukturen, die sich als Fortpflanzungs- oder Nahrungshabitate für die saP- relevanten Arten Castor fiber (Biber), Muscardinus avellanarius (Haselmaus) oder Lutra lutra (Fischotter) eignen, vorhanden. Fledermäuse Je nach Fledermausart werden unterschiedliche Lebensräume wie Wälder, offene und halboffene Landschaften, sowie Siedlungsbereiche bewohnt und zur Fortpflanzung genützt. Baumhöhlen oder -spalten sowie Bauwerke (z.B. Brücken, Scheunen, Dachstühle von Gebäuden oder Spalten an Fassaden) werden als Sommerquartiere genutzt und artabhängig etwa von März/April bis zum Teil in den Oktober/November hinein besetzt. In diesen Quartieren findet man einzelne Individuen (oftmals Männchen), wenige Tiere oder Kolonien. Fledermausweibchen bilden zur Fortpflanzungszeit (je nach Art Mai bis Juli) sogenannte Wochenstuben, in denen die Jungen gemeinsam aufgezogen werden. Tagesschlafplätze einzelner Tiere (Zwischenquartiere), sowie die Winterquartiere in Gewölben, Bauwerken oder frostfreien Höhlen und Stollen gelten als Ruhestätte. Die Winterquartiere werden in der Regel im Zeitraum zwischen Oktober/November und Februar/März (teilweise auch April) bewohnt. Als Jagdhabitate zählen insektenreiche Wälder und lineare Gehölze (Heckensäume, Alleen, Waldränder, Flüße, Bäche) sowie Offenland, Bereiche an Gewässern und Bauwerken. Die meisten Arten fliegen strukturgebunden entlang dieser Grenzstrukturen („Flugwege“) in ihr Jagdgebiet. ____________________________________________ Am Gebäude sind nur an der West- und Südostseite Spalten und Hohlräume, die als Lebensstätten für Fledermausarten geeignet sind, vorhanden. Demnach sind die folgenden Fledermausarten zu erwarten (siehe Tab. 1). Tabelle 1: Potentiell im Plangebiet (Gebäude) vorkommende Fledermausarten (LfU 2018c und Meschede & Rudolph (2004) Gefährdung Art EHZ Kurzbeschreibung der Art (Rote Liste) Wissensch. Deutscher Name B D K Jagdgebiet Sommerquartier Winterquartier Name ursprünglich in Waldgebieten vor allem hinter abstehender Rinde von absterbenden oder toten Bäumen, meist unterirdisch in Höhlen seltener auch in Baumhöhlen oder - oder in Gewölben von Wälder unterschiedlichster Art, spalten; Sekundäre Quartier- Festungen, Schlössern und Barbastella Mopsfledermaus 3 2 u von Nadelwald über Mischwald standorte: Gebäudespalten in Burgen; Bei milderen barbastellus zu Laub- und Auwäldern dörflichem Umfeld oder an Temperaturen vermutlich auch Einzelgebäuden (hinter Holz- Verstecke an Bäumen als verkleidungen, Fensterläden und Winterquartiere überlappenden Brettern an Scheunenwänden) ausgedehnte Waldgebiete mit künstliche Spalten an Fassaden, Nadel- und Laubbäumen, an Eptesicus Kaminen und anderen Stellen im Höhlen und Stollen, z.T. auch Nordfledermaus 3 G u Gewässern; Aktionsradien von nilsonii Dachbereich (Wochenstube); sehr Bodengeröll 10 km um ein Quartier sind selten in Baumhöhlen bekannt Wochenstuben und Einzeltieren in bevorzugt tiefere Lagen mit spaltenförmigen Verstecken im Höhlen und andere unterirdische offenen bis parkartigen Dachbereich von Gebäuden Eptesicus Quartieren, aber Überwinterung Breitflügelfledermaus 3 G u Landschaften, die auch acker- (Wohnhäuser, Kirchen etc.): unter serotinus ist auch in Zwischendecken von baulich dominiert sei können; Firstziegeln, hinter Verschalungen, Gebäuden nachgewiesen Vorteil ist hoher Grünlandanteil hinter Fensterläden usw.; auch kleine Männchenkolonien bekannt Wäldern und in gut typische "Dorffledermaus", strukturierten Landschaften mit überwiegend an Gebäuden Myotis ausschließlich unterirdisch in Kl. Bartfledermaus * V g Gehölzen wie Hecken oder (ländliche Gegenden und eher im mystacinus Kellern, Höhlen und Stollen Obstgärten und an Gewässern Randbereich von Städten); mit Ufergehölzen Quartiere hauptsächlich hinter 8
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Außenwandverkleidungen und Fensterläden von Wohnhäusern, Garagen und Scheunen, zt. in Spalten zwischen Giebel und Dachüberstand; gelegentlich in Fledermauskästen (Flachkästen) im Wald bzw. in Waldnähe Gehölzsäume aller Art; Gärten Mauerspalten; in Ritzen oder von Gehölzen zwischen Dachgebälk; hinter in Spalten an Hausgiebeln; in Pipistrellus umstandene Gewässer; Fassadenverkleidungen; in Zwergfledermaus * * g Rollladenkästen; hinter Ver- pipistrellus Straßenlaternen; auch im Kasematten; Eingangsbereiche kleidungen; in Windbrettern geschlossenen Wald oder über von Höhlen; ursprünglich Waldwegen Felsspalten Gebäudequartiere wie Spalten und kleine Hohlräume, Rollladenkästen, Fensterläden oder Räume hinter gesamte Spektrum an Dach- und Wandverschalungen, städtischen Lebensräumen ab, Winterquartiere sind bisher nur Spalten an Gebäuden, typischer- von Parkanlagen über wenige bekannt geworden; weise senkrechte Spalten an Hinterhöfe, Gärten bis hin zu ebenfalls an Gebäuden in Pipistrellus Häusern und Scheunen v.a. hinter Weißrandfledermaus * * g Gewässern und Fassadenhohlräumen, Mauer- kuhlii Fassadenverkleidungen, Fenster- Straßenlaternen. Gewässer mit spalten etc., teilweise mit den läden etc. hinter Blechverkleidung- ihren Gehölzsäumen spielen Wochenstubenquartieren en, in Mauerspalten und im dabei eine besonders große identisch. Dachbereich unter Dachrinnen. Rolle. Häufige Quartierwechsel belegt, so dass gelegentl. ein Quartierverbund besteht. wenig bekannt; die wenigen gewässer- und waldreichen Funde in Bayern bzw. Gebiete (Flussläufe mit Spalträumen an Gebäuden wie Deutschland befanden sich Pipistrellus Auwäldern, Parkanlagen, auch Fassadenverkleidungen oder hinter Mückenfledermaus V D u hinter Baumrinde sowie an pygmaeus relativ offene Kiefernwälder mit Fensterläden. Balzquartiere(!) sind Gebäuden hinter Wandver- Teichketten und alte Laub- und Baumhöhlen oder Nistkästen kleidungen, in Mauerspalten und Mischwälder in Zwischendecken in Bayern von waldreichen Mittelgebirgen bis zu offenen, Spalten an Gebäuden, typischer- waldarmen Landschaften, weise senkrechte Spalten an in Bayern nicht bekannt, Vespertilio Zweifarbfledermaus 2 D ? häufig in offenem Gelände wie Häusern und Scheunen v.a. hinter vermutlich an Gebäuden; murinus z.B. landwirtschaftlichen Fassadenverkleidungen, Wandernde Art Nutzflächen, Aufforstungs- Fensterläden etc. flächen und Gewässern Legende siehe S. 20 Nachweise aus der Artenschutzkartierung (ASK) des Landesamts für Umwelt wurden ebenso berücksichtigt (siehe Anhang II und III). Aufgrund der strukturellen Gegebenheiten ist mit einem Vorkommen von Fledermäusen am Gebäude zu rechnen. Demzufolge werden Datenaufnahmen (durch Fachbiologe) im Zeitraum zwischen Mai und Juli empfohlen. Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über Verstöße gegen die Verbotstatbestände (Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, Schädigungsverbot von Lebensstätten nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG und Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) getroffen werden. 4.1.2. Reptilien Das Plangebiet (nur Grundstück 238/3) weist optimale Bedingungen für ein Vorkommen von Reptilien (v.a. Zauneidechse) auf. Neben einem vielfältigen Nahrungsangebot finden Zauneidechsen auch ausreichend grabbaren Untergrund im Garten, sowie Sonn- und Versteckmöglichkeiten im Bereich der Steinhaufen auf. Besonnte Eiablageflächen, sowie frostfreie Winterquartiere finden Tiere neben den Steinhaufen auch an den Randstrukturen (Sträucher, Hecke). Diesen Tatsachen zur Folge ist mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art zu rechnen. Das Vorkommen der Art wird auch im Hinblick auf die Nähe zu den Bahngleisen, als sehr hoch eingeschätzt. Demnach wird die Kartierung der Zauneidechse im Zeitraum zwischen Mai und September durch einen Fachbiologen empfohlen. Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG getroffen werden. 9
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Art Rote Liste EHZ Deutscher Wissensch. Kurzbeschreibung der Art (nach Blanke, 2004) B D K Name Name Lebensraum: breites Biotopspektrum von strukturreichen Flächen (Gebüsch-Offenland-Mosaik) einschließlich Straßen-, Weg- und Uferrändern; bevorzugt Lebensräume, die ihr ausreichend Wärme bieten, aber sie gleichzeitig vor zu hohen Temperaturen schützen; Bereiche mit Ost-, West- oder Südexposition werden zum Sonnen bevorzugt; reiches Vorkommen von Beutetieren (bodenlebende Insekten und Spinnen), genügend Deckungsmöglichkeiten und grabbarem Untergrund notwendig; Häufig bindet sich Lacerta agilis an Sträucher oder Jungbäume. Fortpflanzungsstätte: wenige Zentimeter tiefe Erdlöcher- oder gruben an sonnenexponierten, Zauneidechse Lacerta agilis V V u vegetationsarmen Stellen genutzt; zwischen Ende Mai und Anfang Juli Ablage von ca. 5-14 Eiern; Schlupf der Jungtiere nach zwei bis drei Monaten; Vorhandensein besonnter Eiablageplätze mit grabbarem Boden bzw. Sand, ist einer der Schlüsselfaktoren für die Habitatqualität. Winterquartiere: wenig bekannt. Üblicherweise sollen diese innerhalb des Sommerlebensraums in frostfreien Hohlräumen oder auch in offenen, sonnenexponierten Böschungen liegen (LfU 2019). Frostfreie Mauselöcher oder Hohlräume unter Totholz sind oftmals gern angenommene Winterlebensstätten (pers. kom. Kieckbusch 2018). Legende siehe S. 20 Für die Schlingnatter ist das Plangebiet und das unmittelbare Umfeld aufgrund seiner Strukturen wenig geeignet. Daher ist ein Vorkommen von Ruhestätten und Fortpflanzungsstätten im Plangebiet auszuschließen. 4.1.3. Amphibien Aufgrund der vielfältigen strukturellen Gegebenheiten im Plangebiet (Teich, dichte Hecken, Steinhaufen, Sträucher etc.) ist mit einem Vorkommen von Amphibienarten zu rechnen. Neben den „besonders geschützten“ Arten wie Erdkröte und Teichmolch, ist auch die folgenden saP-relevante „streng geschützte“ Art zu erwarten: Rote Art EHZ Kurzbeschreibung der Art Liste Deutscher Wissensch. B D K Laichgewässer Sommerlebensraum Winterlebensraum Name Name naturnahe, extensiv genutzte Wiesen- und Auenlandschaften; die tag- und nachtaktive Art besiedelt Lebensräume mit hohem, gut besonnt und sommerwarm, nicht tief schwankendem Grundwasserstand - (maximal etwa einen halben Meter) oder Flussauen, naturnahe Wälder mit frostfreie Verstecke wie zumindest mit Flachufer; in Frage kommen Gewässer tragenden Lichtungen, große Baumhöhlen, Erdlöcher, weitgehend fischfreie (oder vielfältig flache Seen mit Schilfröhricht und Spalten, Stein- oder Totholz- Laubfrosch Hyla arborea 2 3 u strukturierte) Altwässer und Weiher sowie haufen die im Spätherbst zur umliegenden Offenlandbiotopen, extensiv genutzte Teiche, aber auch Teichlandschaften, aber auch Abbaustellen Überwinterung aufgesucht Überschwemmungstümpel, Fahrspuren oder mit "frühen" Sukzessionsstadien, wo es werden; tiefere Pfützen; ausgedehnte Feuchtflächen in Kombination mit Hecken und Gebüschen sowie geeigneten Laichgewässern gibt Legende siehe S. 20 Demnach werden Kartierungen für die o.g. Arten zwischen Februar und Juli durch einen Fachbiologen empfohlen. Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG getroffen werden. Im Zuge der Kartierungen sollte auch das Vorkommen des Springfrosches (Rana dalmatina) geklärt werden, auch wenn das Gewässer nur „mittelmäßig“ für die Art geeignet ist. 4.2. Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 VRL ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 Absatz 1 BNatSchG unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Absatz 3 BNatSchG zugelassen oder von einer Behörde durchgeführt werden, folgende Verbote: 10
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Schädigungsverbot von Lebensstätten: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG). Störungsverbot: Erhebliches Stören von europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Ein Verbot liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Arten verschlechtert (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Tötungs- und Verletzungsverbot: Fang, Verletzung oder Tötung von Tieren sowie Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen bei Errichtung oder durch die Anlage des Vorhabens sowie durch die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, - wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG); - wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind (§ 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG). Neben „Allerweltsarten“ wie Meisen-, Drossel- und Finkenarten ist im Plangebiet auch mit prüfungs-relevanten Freibrütern, wie beispielsweise Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Bluthänfling (Carduelis cannabina), Erlenzeisig (Carduelis spinus) oder Birkenzeisig (Carduelis flammea) zu rechnen. Rote Art EHZ Liste Kurzbeschreibung der Art Wissensch. Deutscher Name B D K Name Habitattyp: primärer Lebensraum: sonnige und eher trockene Flächen, etwa Magerrasen in Verbindung mit Hecken und Sträuchern, Wacholderheiden, Waldränder mit randlichen Fichtenschonungen, Anpflanzungen von Jungfichten, begleitet von einer niedrigen, Carduelis samentragenden Krautschicht. Bevorzugt offene, aber hecken- und buschreichen Bluthänfling 2 3 B:s Kulturlandschaft; auch am Rand von Ortschaften, wenn dort für die Anlage von Nestern cannabina geeignete Büsche und Bäume stehen. Innerhalb der Siedlungen in Gärten, Friedhöfe, Grünanlagen und Obstplantagen; artenreiche Wildkrautflora spielt für die Ernährung fast das ganze Jahr über eine wichtige Rolle Brutplatz: Nest in dichten Hecken und jungen Nadelbäumen Habitattyp: Brutvogel in Hausgärten, Friedhöfen und Parks mit locker oder einzeln stehenden W:g, Koniferen oder Birkengruppen, aber auch in anderen Laubbäumen und Gartensträuchern Carduelis Birkenzeisig * * R:g, verschiedener Art; bevorzugt mehr oder minder isolierte oder stark aufgelockerte Baum- und flammea B:g Gebüschgruppen mit Grünlandflächen. Brutplatz: Freibrüter; Nest bevorzugt in Nadelbäumen, meist in 3-5 m Höhe Habitattyp: v.a. in hochstämmigen Fichtenwäldern, aber auch in Mischwäldern und Laubwäldern mit Fichtengruppen; in kleinen Fichtenbeständen, an Rändern des W:g, geschlossenen Nadelwaldes, in Parkanlagen, Friedhöfen und sogar größeren Gärten; auch Erlenzeisig Carduelis spinus * * R:g, am Rand oder in aufgelockerten Siedlungsflächen größerer Städte B:g Brutplatz: Freibrüter, Nest meist in hohen Nadelbäumen im äußeren Astbereich; oft 2 Bruten. Habitattyp: Primärlebensraum: Wald, besonders lockerer Laub- oder Mischwald, v.a. an Lichtungen mit alten Bäumen, in lichtem oder aufgelockertem und eher trockenem Altholzbestand, der Nisthöhlen bietet, sowie an Waldrändern; überwiegende Mehrheit der Gartenrot- Phoenicurus Brutpaare heute in der Parklandschaft, Grünzonen von Siedlungen, sofern in kleinen 3 V u Baumbeständen oder Einzelbäumen von Gärten, Parks und Friedhöfen, neben schwanz phoenicurus ausreichendem Nahrungsangebot, höhere Bäume mit Höhlen oder künstlichen Nisthilfen vorhanden sind. Brutplatz: Höhlenbrüter, Nest in Halbhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen, auch Freibrüter in Bäumen und Bodenbruten Legende siehe S. 20 11
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Das Vorkommen von Gebäudebrütern wird aufgrund der Vergitterungen am Haus als sehr unwahrscheinlich angesehen. Die Brutvogelnachweise aus der Artenschutzkartierung des Landesamtes für Umwelt (LfU) im Umkreis von 2,5 km um das Plangebiet wurden bei der artenschutzfachlichen Vorabschätzung berücksichtigt (siehe Anhang II und III). Demnach werden Kartierungen für die o.g. Arten zwischen März und Juli durch einen Fachbiologen empfohlen. Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände gem. § 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG getroffen werden. 4.3. Sonstige Arten Aufgrund fehlender Strukturen, die sich als Brut- und Fortpflanzungsstätte oder Nahrungs- und Jagdhabitat erweisen, können weitere saP- relevante Schmetterlings-, Libellen,- Käfer- und Weichtierarten im Plangebiet ausgeschlossen werden. Mit einem Vorkommen von saP- relevanten Pflanzenarten ist aufgrund fehlender Standortbedingungen nicht zu rechnen. 5. ZUSAMMENFASSUNG Gegenstand der vorliegenden Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“ auf den Flurstücken 238/3 und 238/4 in der Gemeinde Taufkirchen, Gemarkung Taufkirchen, im Landkreis München. Im Zuge dieser Prüfung wird abgeschätzt, ob durch das geplante Vorhaben mit Verstößen gegen die Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) zu rechnen ist. Das Plangebiet weist eine Fläche von ca. 0,68 ha auf und befindet sich westlich des Gemeindezentrums von Taufkirchen. Mit Umsetzung des Vorhabens sind Rodungen und der Abriss des Bestandsgebäudes, sowie der Hütte geplant. Das Vorkommen der folgenden saP-relevanten Tierarten kann im Planungsgebiet nicht sicher ausgeschlossen werden: Fledermäuse: Mopsfledermaus, Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus, Zweifarbfledermaus Amphibien: Laubfrosch Reptilien: Zauneidechse Brutvögeln: Birkenzeisig, Erlenzeisig, Bluthänfling, Gartenrotschwanz Demnach werden Datenaufnahmen empfohlen. Diese sollten im Zeitraum zwischen März und September von einem Fachbiologen durchgeführt werden. Erst nach Abschluss der Kartierungen können Aussagen über mögliche Verstöße gegen die Verbotstatbestände (§ 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) getroffen werden. Weitere prüfungsrelevante Arten sind im Baugebiet nicht zu erwarten. Die Relevanzprüfung und das weitere Vorgehen sind mit der unteren Naturschutzbehörde München abzustimmen. 12
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 6. LITERATURVERZEICHNIS Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). (2018a). Spezielle artenschutzrechtlice Prüfung (saP). Abgerufen am 01.08 2019 von https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). (2018b). Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (Fin-Web- Online Viewer). Abgerufen am 10. 02 2020 von http://fisnat.bayern.de/finweb/ Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). (2018c). Vorkommen im Datenblatt 184 (Landkreis München). Abgerufen am 10. 02 2020 von http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/ort/suche?nummer=184&typ=landkreis Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). (2018d). Zauneidechse (Lacerta agilis). Abgerufen am 10. 02 2020 von http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Lacerta+agilis Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018a). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018. Angepasst Fassung von 01/2015 von Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr. (2015). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Anlage zum IMS v. 19. Januar 2015; Az.: IIZ7-4022.2-001/05. Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018b). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018 - Anlage 1: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Mustervorlage (Fassung mit Stand 08/2018). Abgerufen am 07.08.2019 von http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/420643422501 Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018c). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018 - Anlage 2: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. (BStMWBV). (2018d). Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)- Fassung mit Stand 08/2018 - Anlage 3: Mustervorlage zur Ermittlung des relevanten Artenspektrums Blanke I. (2004). Die Zauneidechse zwischen Licht und Schatten – Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7; Laurenti Verlag 2004; Bielefeld Bundesamt für Naturschutz (BfN). (2011). Regelung des § 44 Abs. 5 BNatSchG für Eingriffe und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Abgerufen am 06.02.2019 von https://www.bfn.de/0306_eingriff-cef.html Bundesamt für Naturschutz (BfN). (2016). Rote Liste Deutschland - 2009ff. Abgerufen am 15. 11 2016 von https://www.bfn.de/0322_rote_liste.html Bundesamt für Naturschutz. (2016). Rote Liste gefährdeter Tiere. (Bundesamt für Naturschutz, Hrsg.) Abgerufen am 19. 09 2016 von https://www.bfn.de/0322_tiere.html Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA). (2010). Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes“. Abgerufen am 31. 01 2017 von https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/eingriffsregelung/lana_unbestimmte %20Rechtsbegriffe.pdf. Ludwig, G. e.a. in: Naturschutz und Biologische Vielfalt, Schriftenreihe des BfN 70 (1) 2009 https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/roteliste/Methodik_2009.pdf Meschede A. & Rudolph B.-U. (2004). Fledermäuse in Bayern. Stuttgart: Verlag Eugen Ulmer GmbH & Co. Naturschutzbund Deutschland (NABU). (2016). Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (Stand 08/16). Abgerufen am 09. 12 2016 von https://www.nabu.de/tiere- und-pflanzen/voegel/artenschutz/rote-listen/2176/7 21.html Rudolph B.-U., Schwandner J. & Fünfstück H.-J. (2016). Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. (Landesamt für Umwelt (LfU), Hrsg.) Augsburg. Ssymank, A. (1994). Biogeografische Regionen und naturräumliche Haupteinheiten Deutschlands (Bde. Natur und Landschaft 69 (Heft 9): 395-406.). Münster. Südbeck, P.; Andretzke, H.; Fischer, S.; K. Gedeon, T. Schikore; Schröder, K.; C. Sudfeldt (Hrsg.). (2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögeln Deutschlands. Radolfzell Voith, J., Bräu, M., Dolek, M., Nunner, A., & Wolf, W. (06 2016). Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Bayerns. (Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Hrsg.) Abgerufen am 27. 12 2016 von https://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_tiere/2016/doc/tagfalter_infoblatt.pdf Winterholler M., Burbach J., Krach J.E., Sachteleben J., Schlumprecht H., Suttner G., Voith J. & Weihrauch F. (2017). Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen (Odonta) Bayerns. (Landesamt für Umwelt (LfU)., Hrsg.). Augsburg 7. ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Plangebiet (roter Kreis, ohne Maßstab) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Topographische Karte (TK50); Mstb. 1:27102: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019) ............................................................. 4 Abbildung 2: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München (Quelle: Luftbild; Mstb. 1:835: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019) ............................................................................. 5 Abbildung 3: Plangebiet (rote Umrandung; ca. 0,68 ha) in der Gemeinde Taufkirchen, LKr. München; rosa Flächen: Kartierte Biotope (Flachland); grün: Landschaftsschutzgebiet (Quelle: Luftbild; Mstb. 1:3343: Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung; FIS-Natur-Online Viewer: LfU 2019)........................................................................................................................................................................................................... 6 Abbildung 4: Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020) .................. 33 Abbildung 5: Südlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Süden (Mühl 14.2.2020) 33 Abbildung 6: Westlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Nordosten (Mühl 14.2.2020) ....................................................................................................................................................................................................................................... 34 Abbildung 7: Vogelnest auf der Westseite des Ostbaus im Plangebiet in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München (Mühl 14.2.2020) ........... 34 Abbildung 8: Südwestlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Südwesten (Mühl 14.2.2020)..................................................................................................................................................................................................................... 34 Abbildung 9: Nordwestlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Westen (Mühl 14.2.2020)..................................................................................................................................................................................................................... 34 Abbildung 10: Westseite des Ostbaus im Plangebiet in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München (Mühl 14.2.2020) ........................................ 34 Abbildung 11: Nördlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Norden (Mühl 14.2.2020) ....................................................................................................................................................................................................................................... 34 13
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 Abbildung 12: Nördlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020) ....................................................................................................................................................................................................................................... 34 Abbildung 13: Westseite des Gebäudes im Nordosten des Plangebietes in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München (Mühl 14.2.2020) ....... 34 Abbildung 14: Östlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020) 34 Abbildung 15: Südlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Süden (Mühl 14.2.2020) ....................................................................................................................................................................................................................................... 34 Abbildung 16: Östlicher Teilbereich des Plangebiets in der Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München; Blick in Richtung Osten (Mühl 14.2.2020) 34 14
Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur Neuaufstellung des Bebauungsplans „Rotdornweg“, Flurstücke 238/3 und 238/4, Gemeinde Taufkirchen, Lkr. München 2020 8. ANHANG 8.1. Anhang I: saP- relevante Arten im Datenblatt 184 (Lkr. München; LfU 2019c; bearbeitet) Die nachfolgenden Tabellen zeigen die saP-relevanten Arten im Datenblatt 184 (Landkreis München). Für die fett markierten Arten ist die Empfindlichkeit (E) gegenüber dem Vorhaben zu prüfen, da das Plangebiet für die jeweilige Art ein faktisches oder potentiell relevantes Ruhe- und Fortpflanzungshabitat und/oder Nahrungs- und Jagdhabitat darstellt. Die Angaben stammen aus LfU (2019c), Rudolph B.-U. et al. (2016), Rudolph B.-U (2017), Voith et al. (2016), Winterholler et al. (2017) und NABU (2016). Datenblatt 184 (Landkreis München) Artengruppe NW PO E Wissenschaftlicher Name Deutscher Name RLB RLD EHZ K Säugetiere X X Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 3 2 u Säugetiere 0 0 Castor fiber Biber V g Säugetiere X X Eptesicus nilssonii Nordfledermaus 3 G u Säugetiere X X Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G u Säugetiere 0 0 Muscardinus avellanarius Haselmaus G u Säugetiere 0 0 Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus 3 2 u Säugetiere 0 0 Myotis daubentonii Wasserfledermaus g Säugetiere 0 0 Myotis emarginatus Wimperfledermaus 1 2 u Säugetiere 0 0 Myotis myotis Großes Mausohr V g Säugetiere X X Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus V g Säugetiere 0 0 Myotis nattereri Fransenfledermaus g Säugetiere 0 0 Nyctalus leisleri Kleinabendsegler 2 D u Säugetiere 0 0 Nyctalus noctula Großer Abendsegler V u Säugetiere X X Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus g Säugetiere 0 0 Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus u Säugetiere X X Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus g Säugetiere X X Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus V D u Säugetiere 0 0 Plecotus auritus Braunes Langohr V g Säugetiere X X Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 2 D ? Vögel 0 0 Accipiter gentilis Habicht V B:u Vögel 0 0 Accipiter nisus Sperber B:g, R:g Vögel 0 0 Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger 3 B:s Vögel 0 0 Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger B:s Vögel 0 0 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger B:g Vögel 0 0 Actitis hypoleucos Flussuferläufer 1 2 B:s Vögel 0 0 Aegolius funereus Raufußkauz B:g Vögel 0 0 Alauda arvensis Feldlerche 3 3 B:s Vögel 0 0 Alcedo atthis Eisvogel 3 B:g Vögel 0 0 Anas acuta Spiessente 3 D:g Vögel 0 0 Anas crecca Krickente 3 3 B:s, W:u Vögel 0 0 Anser anser Graugans B:g, W:g, R:g Vögel 0 0 Anser fabalis Saatgans W:g Vögel 0 0 Anthus campestris Brachpieper 0 1 B:s Vögel 0 0 Anthus pratensis Wiesenpieper 1 2 B:u Vögel 0 0 Anthus spinoletta Bergpieper B:? Vögel 0 0 Anthus trivialis Baumpieper 2 3 B:s Vögel 0 0 Apus apus Mauersegler 3 B:u Vögel 0 0 Ardea alba Silberreiher S:g, W:g Vögel 0 0 Ardea cinerea Graureiher V B:g, W:g 15
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