Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen - KZV-TIPP Änderungen bei der ZFA-Berufsausbildung - Zahnärztekammer ...
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RHEINISCHES ZAHNÄRZTEBLATT 02 | 05.02.2020 KZV-TIPP NEUES BERUFSBILDUNGSGESETZ Kooperationsverträge Änderungen bei der mit Pflegeeinrichtungen ZFA-Berufsausbildung
© adobe stock Zahnärztlicher Kinderpass Der überarbeitete Zahnärztliche Kinder- pass der KZV Nordrhein ist einfach doppelt gut: • Er vermittelt Wissenswertes rund um die kindliche Mundgesundheit vom 6. Monat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr • Er erinnert an die regelmäßigen Kontroll- termine beim Zahnarzt (FU 1a bis FU 2c) ÜBERSICHTLICH, MODERN, INFORMATIV, MIT DEN NEUEN FU-POSITIONEN Bestellfax auf Seite 29
Editorial 1 Medizin und den Folgen für Patienten zei- gen Wirkung. Das wichtige Vertrauensver- hältnis zum behandelnden Arzt ist gefähr- „Wir werden nicht det, wie auch die freie Arztwahl und die Unabhängigkeit der ärztlichen Entschei- nachlassen, das dung. Gegen alle Beteuerungen der Kapi- talgeber gibt es keinerlei Anzeichen, dass Privileg der Frei- diese tatsächlich das Ziel verfolgen, die zahnmedizinische Versorgung nachhaltig beruflichkeit zu sicherzustellen und dem Medizinermangel verteidigen!“ im ländlichen Bereich entgegenzuwirken. © KZV NR Unsere Forderung, Transparenz bei zahn- ärztlichen MVZ herzustellen, haben wir bereits in der nordrheinischen Vertreterver- sammlung im Dezember bekräftigt: Anga- Erfreulicherweise nimmt die öffentliche Dis- reicht vom AOK-Bundesvorsitzenden Mar- ben über die Eigentümer des MVZ auf dem kussion über Risiken und Nebenwirkungen tin Litsch über den KBV-Vorstandsvorsit- Praxisschild und der Homepage sollen ver- von durch Investoren finanzierten MVZ, zenden Andreas Gassen bis zu SPD-Ge- pflichtend sein, damit die Patienten wissen, sogenannte I-MVZ, wieder an Fahrt auf. sundheitsexperte Karl Lauterbach. mit wem sie es zu tun haben. Der Gesetz- Die auflagenstarke Wochenzeitung Welt geber soll den KZVen zudem erlauben, ein am Sonntag griff das Thema am 19. Januar Ein weiterer Artikel „Lassen Sie mich ‚MVZ-Register‘ zu schaffen. Nur so können 2020 gleich in zwei Artikeln auf. durch. Ich bin Investor“ in der gleichen wir unseren Sicherstellungsauftrag wirksam Ausgabe stützt sich unter anderem auf wahrnehmen. Dieser Auftrag ist ein Privi- Auf der Titelseite berichtete Anette Dowi- aktuelle Zahlen aus dem KZBV-Jahrbuch. leg, mit dem der Gesetzgeber die KZVen deit, Chefreporterin im Investigativteam, in Danach ist die Versorgung durch medizini- ausgestattet hat. Er korreliert mit der Exis- einem umfangreichen Artikel mit kritischem sche Versorgungszentren im Vergleich zu tenz der Selbstverwaltung und berührt Tenor „Investoren kaufen Arztpraxen. herkömmlichen Zahnarztpraxen etwa um damit die Freiberuflichkeit sowie das Deutschlands Gesundheitssystem erlebt ein Viertel teurer. Die Welt schrieb: „Beson- Selbstverständnis der Zahnärzteschaft. Wir einen historischen Wandel“. Sie zitiert den ders viel und lukrativ behandeln … jene werden nicht nachlassen, diesen Auftrag KZBV-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer, die Zahnarztgruppen, hinter denen nicht Ärzte entschlossen zu erfüllen! Verkaufswelle von Praxen an Investoren sei stehen, sondern internationale Finanzin- ein „unumkehrbarer Systemumbau hin zu vestoren. Sie rechneten sogar 30 Prozent Ihr einem gewerblich orientierten Gesund- mehr pro Patient mit den Kassen ab.“ Andreas Kruschwitz heitswesen“. Die Bandbreite der von ihr Mitglied des Vorstands der angeführten Gegner dieser Ökonomisie- Die Warnungen der Zahnärzteschaft vor KZV Nordrhein rung der (zahn-)medizinischen Versorgung der drohenden Vergewerblichung der Wir lassen nicht nach! RZB 2 | 05.02.2020
2 Inhalt 6 KZV-Tipp: Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen Kassenzahnärztliche Vereinigung Aus Nordrhein KZV-Tipp: Kooperationsverträge Düsseldorfer Seniorenzahnmedizin ..................................... 26 mit stationären Pflegeeinrichtungen (Teil 1) ........................... 6 20 Jahre ZIBS ...................................................................... 28 Zulassungsausschuss: Termine 2020 ................................... 9 KFO-Gutachtertagung 2019: • Fachleute im Dialog .......................................................... 10 Berufsausübung • Ist Kieferorthopädie sinnvoll? (Abstract) ........................... 12 Wer muss gegen Masern geimpft werden? ........................ 30 Achtung! Fördermittel für Know-how ................................... 13 ZahnZeit kommt an .............................................................. 14 Fortbildung Karl-Häupl-Kongress 2020 (Tagungsprogramm) ................. 32 Zahnärztekammer/VZN Traditionelle Museumsnacht ................................................ 37 Ausbildungsvergütung ab 01.01.2020 ................................ 16 Fortbildungsangebot im Karl-Häupl-Institut ......................... 40 Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 ............................................................. 17 Personalien Goldjubilare 2018/2019 ....................................................... 18 Kindererziehungszeiten für VZN-Mitglieder ......................... 24 Dr. Rolf Koschorrek: Nachruf ............................................... 46 VZN vor Ort ......................................................................... 24 Wir gratulieren/Wir trauern ................................................... 47 RZB 2 | 05.02.2020
Inhalt 3 10 31, 38 KFO-Gutachtertagung 2019 mit Vortrag von Prof. Dr. Michael Wolf Sonderveranstaltungen im KölnKongress Gürzenich 18 55 Ehrung der Goldjubilare 2018/2019 Zahnarzt erfand „humane“ Hinrichtungsmethode BZÄK/KZBV Rubriken Stopp von Fremdkapital in der Zahnmedizin ....................... 45 Ausblick .............................................................................. 59 Grünes Licht für elektronische Praxisausweise ................... 46 Editorial ................................................................................. 1 Existenzgründung: Am liebsten in die Einzelpraxis! ............ 47 Impressum .......................................................................... 59 Termine ................................................................................ 46 Nach der Praxis Vorab ..................................................................................... 4 Dr. Detlef Schulz und das Image der Zahnmedizin ............. 52 Zahnärzte-Treffs in Nordrhein .............................................. 15 Feuilleton Buchtipp: C. Holtei: Drei Tage im November. Düsseldorf 1811 ........... 54 Historisches: Zahnarzt als Erfinder einer „humanen“ Hinrichtungsmethode ............................... 55 Freizeittipp: Bonn, Ausstellungen zum Beethoven-Jubiläum ............................ 56 Humor: Schnappschuss & In den Mund gelegt .................. 60 RZB 2 | 05.02.2020
4 Vorab Studien-Teilnehmer gesucht Die geplante Studie des Deutschen Resilienz Zentrums, Mainz, und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem Titel „Der Effekt von online Bewertungen auf Personen in medizini- schen Berufen“ will untersuchen, ob und unter welchen Umstän- den Onlinebewertungen das Wohlbefinden sowie Leistungspo- tential der Zahnärzte beeinflussen. Hierbei sollen auch poten- ziell positive Effekte der Onlinebewertungen berücksichtigt wer- den. Zudem ist es das Ziel, durch fundierte Erkenntnisse ein Be- wusstsein für die Folgen der destruktiven/unfairen Bewertungen in der Bevölkerung zu schaffen. Kurzfristig teilnehmen können Zahnärztinnen und Zahnärzte, die angeben im Durchschnitt mindestens eine Onlinebewertung je Monat zu erhalten und diese auch lesen. Weitere Infos: Miriam Schilbach, mischilb@uni.mainz.de 䡲 Leitlinien von S1 bis S3 Medizinische Leitlinien sollen Ärzte, Zahnärzte und Patienten breit konsentierte und evidenzbasierte Entscheidungshilfe zur bei ihren Entscheidungen über die angemessene Gesundheits- Auswahl geeigneter Methoden für die subgingivale Instrumen- versorgung unterstützen. Anders als Richtlinien– sind sie nicht tierung vorgelegt. Es besteht Evidenz, dass die Parodontitisthe- bindend und müssen an den Einzelfall angepasst werden. rapie mittels subgingivaler Instrumentierung zu einer parodon- Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini- talen Heilung und somit zur Verbesserung der parodontalen Pa- schen Fachgesellschaften (AWMF) unterscheidet folgende rameter führt. Die Leitlinie finden Sie unter https://www.dgzmk. Leitlinien: de/presse/pressemitteilungen/ansicht/news/s3-leitlinie-sub- S1 Informeller Konsens einer Expertengruppe gingivale-instrumentierung-veroeffentlicht.html S2k Formale Konsensfindung einer Expertengruppe Neue S2k-Leitlinie „Einwilligung von Menschen mit Demenz S2e Beruht auf systematischer Evidenz-Recherche in medizinische Maßnahmen“ S3 Systematisch entwickelte Leitlinie mit höchster methodi- Durch die federführenden Fachgesellschaften Deutsche Ge- scher Qualität: Logik-, Entscheidungs- und Outcome- sellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG), Deutsche Analyse, Bewertung der klinischen Relevanz wissen- Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosoma- schaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung. tik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft Neue S3-Leitlinie „Subgingivale Instrumentierung“ für Neurologie (DGN) wurde eine Leitlinie zur Sicherung der Erstmals ist nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemein- Handlungsfähigkeit von Menschen mit Demenz in Entschei- schaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaf- dungssituationen über medizinische Maßnahmen entwickelt. ten) eine S3-Leitlinie zur Parodontitistherapie mittels subgingi- Die dargelegten Empfehlungen erheben den Anspruch, medizi- valer Instrumentierung entwickelt worden. Federführend durch nische, medizin-rechtliche, medizin-ethische, pflegewissen- die DG PARO und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit 20 schaftliche und gerontopsychologische Anforderungen zu er- weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine füllen. Mehr auf https://www.dgzmk.de 䡲 Neue BZÄK-/KZBV-Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beein- trächtigung“: Die Broschüre informiert Betroffene, Angehörige und Beschäftigte ambulanter Pflege- dienste über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernom- men werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in der Wohnung, im Pflegeheim oder in ei- ner Pflegeeinrichtung. Die Broschüre steht ab sofort auf den Websites von KZBV und BZÄK zum kos- tenlosen Download bereit. Zahnarztpraxen können zudem über die Website der KZBV kostenlose RZB 2 | 05.02.2020
Vorab 5 Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Zahl des Monats Hier finden Menschen ohne Krankenversicherung Ärzte und medizinische Fachkräfte, die die Erstuntersuchung und Notfall- versorgung bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung und Schwan- gerschaft vornehmen. Die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung behandelt unter Wahrung der Anonymität, informiert und vermit- 30% mehr pro Patient rechneten Investoren finanzierte MVZ 2018 telt an Beratungsstellen, z. B. zur Rückkehr in eine Krankenver- ab als herkömmliche Zahnarztpraxen. (Quelle: KZBV-Jahrbuch) sicherung. In Nordrhein ist sie in Köln (Malteser Krankenhaus St. Hildegar- dis, Bachemer Str. 29–33, 50931 Köln, Tel. 0221 94976066) und Euskirchen (Notdienstpraxis der KV NR, Marienhospital, Gott- fried-Disse-Straße 38e, 53879 Euskirchen, Tel. 02251 6505010) vertreten. Spendenkonto: IBAN: DE10 3706 0120 1201 2000 12 BIC: GENODED1PAX7 Betreff: MMM 䡲 (Zahn-)Medizin ist kein Anlage-Investment. Hält der Chirurgen- knoten? Knoten sind eine der ältesten Erfindun- gen der Menschheit. Das Geheimnis ihrer Festigkeit konnten US-Forscher jetzt mit Kölner-Karneval.de einem Computermodell lüften. MIT-Forscher haben mithilfe photonischer Fasern Zählregeln für die Knotenfestigkeit aufgestellt. Sie haben eine vergleichswei- se einfache Zählregel für die Festigkeit Kölner Zahnarzt im blau-goldenen Ornat: Prinz Karneval 1904 BZÄK (siehe Seite 45) von Knoten aufgestellt. Sie entwickelten einen neuen theoretischen Ansatz und nutzten für ihre Versuche sogenannte 1904 – Der blau- photonische Fasern, die bei Zug ihre Far- be verändern können. goldene Prinz Die Methode könne zu einer umfassen- den mathematischen Theorie über Kno- Das erste und einzige Mal in der Geschichte des Kölner Karne- ten führen, die trotz der jahrhundertelan- vals trägt der Prinz 1904 kein rot-weißes Ornat. Als gebürtiger Eh- gen Erfahrung mit diesen in zahlreichen renfelder geht der Kölner Arzt und Zahnarzt Prof. Dr. Karl Zilkens, Feldern wichtigen Strukturen bislang der sich Prinz Carolus III. nennt, in den Ehrenfelder Farben blau- nicht existiere, schreiben die Wissen- gold. Auf dem Rosenmontagszug wirft er neben Kamelle auch schaftler um Jörn Dunkel vom Massachu- Mandarinen und Apfelsinen passend zum Motto des Rosenmon- setts Institute of Technology (MIT) im US- tagszugs „Des Prinzen Rheinfahrt bei seiner Heimkehr aus dem Fachblatt Science. Nach wie vor beruhe Süden“. Später wird Zilkens die Schulzahnpflege in Kölner Schu- die Anwendung von Knoten im Wesentli- len einführen, die es auch heute noch gibt. Während des dritten chen auf Erfahrungswerten. Mehr Infos: Reichs landet er für sechs Wochen wegen Missachtung des Füh- https://science.sciencemag.org/con rers im Gefängnis. 1968 starb er mit 91 Jahren in Köln. 䡲 tent/367/6473/71 䡲 Text und Foto mit freundlicher Genehmigung: Nadja Ebner, KZV Nordrhein Kölner-Karneval.de RZB 2 | 05.02.2020
6 Kassenzahnärztliche Vereinigung ,;7 Zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen sicherstellen Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen – Teil 1 Nach Einführung einer Gesetzesänderung zu § 119b SGB V Zahnarzt erleichtern, zu den Patienten zu kommen, wenn diese müssen stationäre Pflegeeinrichtungen bei Bedarf Koopera- nicht mehr selbst in die Praxis kommen können. Kooperations- tionsverträge mit zahnärztlichen Leistungserbringern ab- verträge erleichtern zudem in ihrer Ausgestaltung die Kommuni- schließen. Insbesondere drei Fragestellungen sind besonders kation mit der stationären Pflegeeinrichtung, ermöglichen häufig: Um was geht es überhaupt bei einem Kooperationsver- dadurch geregelte Abläufe sowie regelmäßige und rechtzeitige trag und was ist rund um den Abschluss zu beachten? Wel- Termine. Sie strukturieren die erforderlichen Maßnahmen sei- chen konkreten Nutzen hat die zahnärztliche Praxis vom Ab- tens des Zahnarztes und der stationären Pflegeeinrichtung und schluss eines solchen Vertrags? Welche Leistungen können ermöglichen somit eine systematische und effiziente Versor- abgerechnet werden? Die erste Frage wird in diesem Beitrag gung und Betreuung in der stationären Pflegeeinrichtung. beleuchtet. Auf die weiteren Fragen wird detaillierter in einem zweiten und dritten Teil in zwei weiteren RZB eingegangen. Wie kann ich einen Kooperationsvertrag abschließen? Um was geht es bei einem Kooperationsvertrag? Gerne können Sie proaktiv an eine stationäre Pflegeeinrichtung, die Sie vielleicht schon (seit längerer Zeit) ohne Kooperations- Bei Kooperationsverträgen nach §§ 119b Absatz 1, 87 Absatz 2j vertrag betreuen bzw. immer mal wieder auf Zuruf der Pflegeein- SGB V handelt es sich um Kooperationen zwischen vertragszahn- richtung besuchen oder die Ihnen aufgrund der Nähe zu Ihrer ärztlichen Leistungserbringern und stationären Pflegeeinrichtun- Praxis bereits bekannt ist, herantreten und dieser den Ab- gen zur zahnärztlichen und pflegerischen Versorgung von pflege- schluss von Kooperationsverträgen anbieten. bedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. Was muss ich beim Abschluss eines Vertrags beachten? Ziel eines solchen Kooperationsvertrags ist es, Vertragszahn- ärzte und Pflegeeinrichtungen sowie die an der Versorgung der Zunächst ist zu beachten, dass ein Kooperationsvertrag nur mit Bewohner beteiligten Berufsgruppen optimal miteinander zu (teil-/voll)stationären Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 71 vernetzen und die Zusammenarbeit effizient zu stärken. Auf die- Abs. 2 SGB XI abgeschlossen werden kann, und dies derzeit se Weise soll eine regelmäßige und umfassende Betreuung der auch nur, wenn diese durch eine formale Zulassung in den Pflegebedürftigen sichergestellt und eine verbesserte zahnärzt- Bereich der sozialen Pflegeversicherung integriert sind. Mit an- liche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen erreicht deren Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäusern, Einrichtungen werden. Kooperationsverträge dienen mit u. a. regelmäßigen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII oder des betreuten Kontroll- und Bonusuntersuchungen insbesondere einer prä- Wohnens sind derzeit leider noch keine Kooperationsverträge ventiven Verbesserung der Versorgung. Es wird aber auch die nach § 119b Abs. 1 SGB V möglich. Möglichkeit geschaffen, zahnmedizinische Erkrankungen zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen und zu behandeln und An den Inhalt eines Kooperationsvertrags werden zudem damit die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten. besondere Anforderungen gestellt. Diese sind in der Rahmen- vereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und Ein Kooperationsvertrag berücksichtigt daher die besonderen pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen nach § Bedürfnisse in stationären Pflegeeinrichtungen und soll es dem 119b Absatz 2 SGB V festgelegt. Die Vereinbarung finden Sie RZB 2 | 05.02.2020
Kassenzahnärztliche Vereinigung 7 © Adobe Stock/elenabsl als Anlage 12 zum BMV-Z auf unserer Homepage unter dem Wer kann den Kooperationsvertrag abschließen? Link: https://www.kzvnr.de/ueber-uns/satzung-ordnungen- ratgeber/ratgeber-leitfaeden/ratgeber-band-ii/teil-i-bundes- Als Vertragspartner kommen nur solche Personen in Betracht, regelungen oder in myKZV, aber auch in unserem Ratgeber die gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V an der vertragszahnärzt- Band II. lichen Versorgung teilnehmen. Dies sind zugelassene Zahnärz- te und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie Im zweiten Teil unseres Beitrags werden wir daher z. B. auch auf ermächtigte Zahnärzte und ermächtigte Einrichtungen. Der die zwingenden Bestandteile des Vertrags eingehen. Dies sind Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einem lediglich unter anderem angestellten Zahnarzt ist somit nicht möglich. Im Fall einer Berufsausübungsgemeinschaft kann so z. B. sowohl die Berufs- • die Benennung der Qualitäts- und Versorgungsziele, wie ausübungsgemeinschaft als auch ein in der Berufsausübungs- z. B. Erhalt und Verbesserung der Mundgesundheit und gemeinschaft tätiger Vertragszahnarzt eigenständig einen damit Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Le- Kooperationsvertrag abschließen. bensqualität sowie Vermeiden, frühzeitiges Erkennen und Behandeln von zahnmedizinischen Erkrankungen Wie geht es nach Abschluss eines Vertrags weiter? • Kooperationsregeln, die unter anderem die Aufgaben der Pflegeeinrichtung regeln Sie leiten den Vertrag der KZV Nordrhein zur Prüfung zu (eine • Aufgaben des Kooperationszahnarztes, die unter anderem Kopie, per E-Mail an koop-bericht@kzvnr.de oder per Fax 0211 Leistungen der Diagnostik, Präventionsmaßnahmen wie die 9684–383). Erfüllt der abgeschlossene Kooperationsvertrag die Erstellung des Mundgesundheitsplans und die Mundge- in der Rahmenvereinbarung festgelegten Mindestanforderun- sundheitsaufklärung sowie die Kooperation und Koordination gen, stellt die KZV Nordrhein innerhalb weniger Tage konstitutiv umfassen. die Abrechnungsberechtigung der Leistungen nach § 87 Ab- satz 2j SGB V (BEMA-Gebührennummern 154, 155, 172a und Möchten Sie bei Abschluss eines Kooperationsvertrags sicher- b,182) auf der Grundlage des Vertrags fest. Zudem erhalten Sie gehen, dass keine der unabdingbaren Voraussetzungen fehlt, von der KZV Nordrhein eine spezielle Nummer (SPE-Nummer), können Sie gerne auf einen Mustervertrag zurückgreifen, der die bei der Abrechnung der besonderen Kooperationsleistun- den zwingend vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen der gen anzugeben ist. Rahmenvereinbarung nach § 119b Absatz 2 SGB V entspricht. (https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/downloads/betreu Um die Entwicklungen im Zusammenhang mit Kooperationsver- ung-von-menschen-mit-pflegebedarf-oder-handicap) trägen beobachten und bewerten zu können, hat der Gesetzge- RZB 2 | 05.02.2020
8 Kassenzahnärztliche Vereinigung In Nordrhein sind Ende 2019 637 Verträge mit 581 stationären Pflegeeinrichtungen durch 331 Praxen abgeschlossen. Verwaltungsstelle/KZV Anzahl betreute SPE Anzahl Verträge Anzahl Praxen Aachen 93 102 58 Düsseldorf 81 102 57 Duisburg 76 84 49 Essen 48 50 20 Köln 168 179 109 Krefeld 56 60 48 Wuppertal 43 44 20 Rheinland-Pfalz 1 1 1 Westfalen-Lippe 15 15 8 ber in § 119b SGB V ein Berichtswesen festgelegt, dem die Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es aber insgesamt ca.1.580 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen gegenüber der Kassen- stationäre Pflegeeinrichtungen allein in Nordrhein. Das ist genug zahnärztlichen Bundesvereinigung und diese gegenüber der Potenzial, um erfolgreich Kooperationsvertragspartner zu finden. Bundesregierung nachkommen müssen. Ich bin interessiert, kann ich mich irgendwo melden? Aus diesem Grund ist seitens der Zahnärzte mit Kooperations- vertrag jeweils zum Ende eines Kalenderjahrs die Zahl der in der Die KZV Nordrhein bietet die Möglichkeit, sich generell für die jeweiligen Pflegeeinrichtung betreuten Patienten gegenüber der Vermittlung zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit KZV Nordrhein zu dokumentieren. Dies kann einfach und einer stationären Pflegeeinrichtung bei der KZV Nordrhein regis- unkompliziert durch Ausfüllen und Übermittlung des sogenann- trieren zu lassen. ten Berichtsbogens nach Anlage 1 der Rahmenvereinbarung erfolgen, den Sie auf www.mykzv.de finden. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind nach § 119b Absatz 1 SGB V bei entsprechendem Bedarf zum Abschluss von Kooperati- Kann ich mehrere Kooperationsverträge abschließen? onsverträgen verpflichtet, und die KZV Nordrhein hat im Rah- men ihres Sicherstellungsauftrags auf Antrag der Pflegeeinrich- Prinzipiell können auch mit verschiedenen Pflegeeinrichtungen tung Kooperationsverträge zu vermitteln. Für den Fall, dass eine Kooperationsverträge abgeschlossen werden. Eine ausdrückli- stationäre Pflegeeinrichtung einen Antrag auf Vermittlung von che Beschränkung auf nur einen Kooperationsvertrag oder eine Kooperationsverträgen bei der KZV Nordrhein stellt, können Sie bestimmte Maximalzahl gibt es nicht. Jedoch ist zu beachten, ggf. bei einer Registrierung als geeigneter interessierter Koope- dass durch den Abschluss mehrerer Kooperationsverträge und rationszahnarzt der stationären Pflegeeinrichtung für den den dadurch entstehenden Betreuungsmehraufwand die ver- Abschluss eines Vertrags benannt werden. Eine Registrierung tragskonforme Betreuung der Patienten in den stationären Pfle- ist auf www.mykzv.de möglich. geeinrichtungen und zugleich die ordnungsgemäße Betreuung der Patienten am Praxissitz gleichwohl gewährleistet sein muss. An wen wende ich mich bei weiteren Fragen? Ist überhaupt noch Raum für neue Verträge? Gerne gibt die Vertragsabteilung zu inhaltlichen oder rechtli- chen Fragestellungen unter 0211 9684–404 Auskünfte. Bei Seit 2014 nimmt die Zahl der Kooperationsverträge beständig Fragen zu den Abrechnungspositionen hilft die Service-Hotline zu. Das Ziel ist eine flächendeckende Versorgung mit Koopera- der Abrechnung unter 0211 9684–190 weiter. 䡲 tionsverträgen. Bundesweit bestanden Ende 2018 bereits 4.337 Verträge mit 4.085 stationären Pflegeeinrichtungen. Vertragsabteilung, KZV Nordrhein In Nordrhein sind mit Stand 31. Dezember 2019 637 Verträge mit 581 stationären Pflegeeinrichtungen durch 331 Praxen abge- schlossen (siehe Tabelle). RZB 2 | 05.02.2020
9 Sitzungstermine 2020 Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein SITZUNGSTERMIN ABGABETERMIN SITZUNGSTERMIN ABGABETERMIN 18. März 2020 19. Februar 2020 23. September 2020 24. August 2020 22. April 2020 23. März 2020 28. Oktober 2020 28. September 2020 27. Mai 2020 27. April 2020 18. November 2020 19. Oktober 2020 24. Juni 2020 25. Mai 2020 16. Dezember 2020 27. November 2020 19. August 2020 20. Juli 2020 Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit Angestellte Zahnärzte müssen vollständig – mit allen erforderlichen Unterlagen – Die vorstehenden Fristen und Vorgaben gelten auch für Anträge spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärzten. Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulas- sungsausschusses, Kassenzahnärztliche Vereinigung Nord- Berufsausübungsgemeinschaften rhein, Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, 40181 Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen einer Düsseldorf, vorliegen. Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zu- lassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Be- durch die Zahl bereits vollständig vorliegender Anträge über- rufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals schritten wird, ist für die Berücksichtigung das Datum der Voll- vorgenommen werden. ständigkeit Ihres Antrags maßgebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Antragsabgabe keine Garantie für eine wunschgemäße Termi- Anträge zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszen- nierung darstellen kann. trums (MVZ) müssen vollständig spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin un- der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen. vollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzun- gen zurückgestellt werden. Auch in diesem Fall bitten wir um Beachtung, dass Anträge auf Führen eines MVZ und damit verbundene Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. DESHALB UNSERE BITTE AN SIE: REICHEN SIE MÖGLICHST Auch die Beendigung eines MVZ kann nur am Ende eines Quar- FRÜHZEITIG IHREN KOMPLETTEN ZULASSUNGSANTRAG EIN! tals vorgenommen werden. RZB 2 | 05.02.2020
10 Kassenzahnärztliche Vereinigung © Neddermeyer Die KFO-Gutachter der KZV Nordrhein waren vollständig im Van der Valk Airporthotel erschienen Fachleute im Dialog Tagung der KFO-Gutachter Am 11. Dezember 2019 trafen sich die KFO-Gutachter in Düssel- Vergleich außerordentlich niedrigen Zahlen der Obergutachten dorf zur jährlichen Tagung im Van der Valk Airporthotel. Ein belegen im Übrigen, wie Reck betonte, „dass wir ein gut funktio- Schwerpunkt war der Fachvortrag von Prof. Dr. Michael Wolf, nierendes Gutachterwesen haben“. Aachen, zur spannenden Frage: „Ist Kieferorthopädie sinnvoll?“ Die Gutachtertagungen der KZV Nordrhein gewinnen ihre be- sondere Qualität aus der stets guten Mischung von „professora- ler“ Zahnmedizin, fachlichen Diskussionen auf höchstem „Die außerordentlich niedrigen Niveau und konstruktiver Zusammenarbeit mit der Verwaltung, sprich mit dem auch für das fachspezifische Gutachterwesen Zahlen der Obergutachten zuständigen KFO-Referat der KZV Nordrhein. belegen, dass wir ein gut Bei der Tagung der Kieferorthopäden in Düsseldorf Mitte De- funktionierendes Gutachter- zember brachte zudem Frank Dieckerhoff, der Verantwortliche für die Kieferorthopädie bei AOK Rheinland/Hamburg, die wesen haben.“ Perspektive der Krankenkassen ein. Neben dem späteren Refe- Dr. Karl Reck renten, Prof. Dr. Michael Wolf, Aachen, waren auch dessen Kollegen Prof. Dr. Dieter Drescher, Düsseldorf, und Prof. Dr. Bert Braumann, Köln, sowie alle KFO-Gutachter erschienen. Der für die KFO zuständige Berater des Vorstandes der KZV Eigenverantwortlichkeit ist unabdingbar Nordrhein, Dr. Karl Reck, erläuterte zunächst, dass sich aus der Breiten Raum nahm die Diskussion von sogenannten Laborplä- bundesweit gegenläufigen Bewegung der steigenden Zahl der nen ein. Dr. Reck erläuterte nochmals die vertraglichen Bestim- Ersatzkassen-Gutachten und der sinkenden Zahl der Primär- mungen und betonte die unabdingbare Eigenverantwortlichkeit kassen-Gutachten eine geringe Zunahme von 2017 auf 2018 von Vertragszahnärzten bei der Auswertung von Unterlagen, bei von 50.914 auf 53.996 Gutachten ergibt. Die sinkende Zahl an der Diagnosestellung, bei der Therapieplanung und bei der Gutachtenaufträgen bei den Primärkassen sei vielleicht ein Hin- Erstellung von KFO-Behandlungsplänen. Auch wenn es sich nur weis auf die qualifiziertere Bearbeitung durch deren gut um Einzelfälle handeln mag, sieht die KZV diesbezügliche Ver- geschultes Fachpersonal, so Reck. stöße gegen die vertraglichen Bestimmungen als außerordent- lich schwerwiegend an. Im Unterschied zur möglicherweise verstärkten elektronischen Prüfung von KFO-Behandlungsplänen bei den Ersatzkassen Anschließend stellte Dr. Reck eine Reihe interessanter Fallbei- bietet menschlicher Sachverstand im Einzelfall wohl immer noch spiele vor. Im Mittelpunkt stand der korrekte Umgang mit kleine- kostensparende Vorteile bei der Auswahl von Anträgen, die dem ren und größeren Fehlern in den Anträgen, die von den Praxen bewährten Gutachterverfahren zugeführt werden sollen. Die im an die Gutachter geschickt werden. Dazu erklärte er erneut die RZB 2 | 05.02.2020
Kassenzahnärztliche Vereinigung 11 Die Professoren Dr. Bert Braumann, Köln, Dr. Dieter Drescher, Düsseldorf, saßen während der Tagung im Publikum. Der Fachvortrag von Prof. Dr. Michael Wolf, Aachen, beschäftigte sich mit der spannenden Frage: „Ist Kieferorthopädie sinnvoll?“ KZV-Berater für KFO, Klaus Ohoven, im Gespräch Der für KFO zuständige Berater der KZV, Dr. Karl Reck, Frank Dieckerhoff, verant- wortlich für die Kieferorthopädie bei AOK Rheinland/Hamburg, und der stellver- tretende KZV-Vorsitzende ZA Lothar Marquardt, der über den aktuellen Stand der abgeschlossenen Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen informierte. E-Gruppe des KIG, die trotz einer Konkretisierung im Jahr 2006 werden. Durch diese Neuerung werden die souveräne Selbstbe- immer noch einige Fragen aufwirft. stimmung der Patienten und ihre Teilhabe am Fortschritt bei Komfort und Ästhetik von Behandlungsapparaturen ganz im Seine Kernbotschaft zur Anwendung dieser Kieferorthopädi- Sinne des Patientenrechtegesetzes nachhaltig gestärkt. schen Indikationsgruppe lautete: „Es kann und muss auch nicht alles bis aufs letzte I-Tüpfelchen geregelt werden.“ Gestaltungs- Dazu werden KZBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungs- spielraum ist wichtig, um z. B. gegebenenfalls auch die Progno- ausschuss bis spätestens Ende 2022 einen Leistungskatalog se und die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung im Gutachten erstellen, mit dem die Vertragsleistungen ggf. konkretisiert und angemessen bewerten zu können. Gutachterinnen und Gutach- in dem neben KFO-fernen Leistungen zwischen KFO-Mehr- und ter sind gehalten, „möglichst das kollegiale Gespräch zu -Zusatzleistungen unterschieden wird. suchen und zu nutzen“. Am Ende seiner fachlichen Ausführun- gen erläuterte er noch Voraussetzungen und Fallstricke bei der Zuvor hatte Prof. Dr. Michael Wolf die politische und öffentliche Begutachtung einer Erwachsenenbehandlung. Debatte sowie ein kritisches IGES-Gutachten zum Anlass ge- nommen, sich dem Thema „Ist Kieferorthopädie sinnvoll?“ Gesetzliche Mehrkostenregelung kommt zu widmen. Er nutzte diese Gelegenheit, eine Lanze für sein Abschließend gab Dr. Reck, unterstützt vom stellvertretenden Fachgebiet zu brechen und über den medizinischen Nutzen der KZV-Vorsitzenden Lothar Marquardt, den Kollegen einen Aus- Kieferorthopädie hinaus auch die solide Studienbasis des Fach- blick auf die neue gesetzliche Mehrkostenregelung in der Kiefer- gebiets sowie die hohe Qualität und die therapeutischen Erfolge orthopädie. Dieser wichtige Meilenstein für eine zukunftsfeste, der kieferorthopädischen Behandlungen mit vielen Daten und vertragszahnärztliche kieferorthopädische Versorgung konnte Fakten zu belegen. Das Abstract können Sie auf Seite 12 lesen. im letzten Jahr zum Wohle der Patienten von der KZBV in das Ter- minservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hineinverhandelt Dr. Uwe Neddermeyer, KZV Nordrhein RZB 2 | 05.02.2020
12 Kassenzahnärztliche Vereinigung Ist Kieferorthopädie sinnvoll? Nichtzahnärztliche kieferorthopädische Behand- lungen sind abzulehnen Insbesondere aufgrund der zurzeit erheblich zunehmenden Ver- breitung digital hergestellter Behandlungsapparaturen (Aligner) müssen innerhalb der teilweise ausgelagerten Laborprozesse die diagnostische Kompetenz, die Findung therapeutischer Entscheidungen, die Therapieplanung und insbesondere die verantwortliche Durchführung der Behandlung in den Händen eines erfahrenen Zahnarztes liegen. Nur die zahnärztliche Berufsausübung im Rahmen des gelten- © privat den Zahnheilkundegesetzes gewährleistet im Einzelfall beim unvorhersehbaren Auftreten von immer möglichen Komplika- Seitlicher (A) und sagittaler (B) Bildausschnitt eines digitalen Volumentomo- tionen die rechtzeitige Anpassung und Umplanung eines gramms einer 12-jährigen Patientin mit Transposition von 23 (markiert mit **) ursprünglichen Therapiekonzepts zum Wohle des Patienten. mit enger Lagebeziehung der jeweiligen Wurzeln. Ziel der kieferorthopädischen Therapie war die Auflösung der Transposition und Einordnung des Eckzahns in regio 23 nach Distalisierung der linken Seitenzahnreihe. Erfolgreiche Kieferorthopädie erfordert entspre- chende Fachkenntnisse Von Univ.-Prof. Dr. Michael Wolf, Direktor der Klinik für Bei sorgfältiger Diagnosestellung und einer dem Stand der Kieferorthopädie, Universitätsklinikum der RWTH Aachen Wissenschaft entsprechenden Behandlung führen kieferortho- pädische Therapien komplexer Fälle in hohem Maße zu den ge- Bei der kieferorthopädischen Therapie junger und erwachse- wünschten Resultaten. Eine Pilotstudie an der Uniklinik Aachen ner Patienten stellen die umfassende Fachkenntnis und der belegt für den Fall von entsprechenden Fachkenntnissen der geschulte Umgang mit den vorhandenen diagnostischen Behandelnden einen deutlichen Therapieerfolg bei schweren Möglichkeiten, kombiniert mit fundierter Berufserfahrung, die Malokklusionen (KIG 3) von über 97%. Grundlage für eine gute Patientenversorgung dar. Insbesondere bei der Behandlung von schwerwiegenden orofa- Einfache Abweichungen nicht unterschätzen zialen Fehlbildungen und gravierenden funktionellen Beein- Oft erscheinen Abweichungen der Okklusion auf den ersten trächtigungen sind kieferorthopädische Maßnahmen der Blick leicht zu therapieren. In vielen Fällen zeigen sich allerdings Schlüssel für eine erfolgreiche funktionelle und ästhetische die Schwierigkeiten erst im Detail. So kann sich eine zunächst Rehabilitation der Patienten. einfach erscheinende Okklusionsabweichung schnell als kom- plexe kieferorthopädische Herausforderung erweisen. Asym- Kieferorthopädie, eine Schlüsseldisziplin der metrien und bereits dental kompensierte skelettale Dysgnathien Zahnheilkunde, ist sinnvoll und unverzichtbar identifiziert man z. B. nicht immer auf den ersten Blick. Werden Bei Kenntnis der richtigen Behandlungszeitpunkte und Beherr- die Zusammenhänge vor und während der Therapie aber nicht schung der jeweils angemessenen Therapiekonzepte können die rechtzeitig erkannt, sind häufig komplexe Zweitbehandlungen allermeisten wesentlichen Fehlentwicklungen des orofazialen mit hohen Kosten und langen Behandlungszeiten die Folge. Komplexes erfolgreich behandelt werden. Sehr bedeutsam sind Intraorale Fotos eines 13-jährigen Patienten mit einem verlagertem Zahn 23 von okklusal (A) und links (B) nach operativer Freilegung sowie von links (C) nach erfolg- reicher Einordnung in den Zahnbogen mittels Multibracketapparatur (Quelle: OÄ Dr. I Knaup, Kieferorthopädie UK RWTH Aachen) RZB 2 | 05.02.2020
Kassenzahnärztliche Vereinigung 13 dabei die enge Kooperation mit den anderen zahnärztlichen Dis- ziplinen und die Zusammenarbeit mit der Logopädie. Aus Störun- gen der Balance in der die Zähne umgebenden Muskelmatrix können erhebliche Zahn- und Kieferfehlstellungen resultieren, die zur erfolgreichen kieferorthopädischen Korrektur unbedingt logo- pädische Begleitmaßnahmen erfordern. Aufwendige Behandlun- gen von skelettalen Abweichungen im Erwachsenenalter benöti- gen wiederum fast immer die Einbeziehung der Kieferchirurgie. Bei einer komplexen kieferchirurgischen Intervention sind eine in- terdisziplinär abgestimmte, präoperative kieferorthopädische Vorbereitung und eine postoperative kieferorthopädische Nach- bereitung wesentliche Voraussetzung für den Therapieerfolg. Nur so kann eine sichere und stabile Okklusion nach der Kieferopera- tion überhaupt erreicht werden. Insbesondere für die interdiszip- linäre Rekonstruktion von schweren Fehlbildungen oder nach un- fallbedingtem Trauma im Gesichtsschädel ist die kieferorthopädi- sche Vorbehandlung vielfach der Schlüssel zum Therapieerfolg. Nachhaltige prothetische Lösungen erfordern oftmals eine nur kieferorthopädisch zu erzielende Aufrichtung und Pfeilervertei- lung der Ankerzähne. Gegenüber diesen Problemen in der Er- Grundidee der evidenzbasierten Medizin (EBM) ist es, dass die Therapieent- wachsenenbehandlung lassen sich mit der kieferorthopädisch scheidung auf drei Säulen aufbaut: 1. Arzt: gute klinische Erfahrung und Kennt- geübten Hand bei Kindern und Jugendlichen manche Fehlent- nis über individuelle Therapie. 2. Patient: Wünsche, Erwartungen, Entwicklung, individuelle Ausbildung der Dysgnathie des Patienten sollten berücksichtigt wicklungen des Kauorgans bereits frühzeitig deutlich abmil- werden. 3. wissenschaftliche Untersuchungen und Studien: valide und klinisch dern. In vielen Fällen kann im Kindesalter mit nur geringem relevante Forschungsergebnisse. Alle drei Faktoren sind wichtig: Der Arzt sollte aufgrund seiner Kenntnis und Aufwand das Entstehen einer schwerwiegenden Malokklusion Erfahrung abwägen, welche Relevanz eine Studienlage in der individuellen sogar ganz verhindert werden. Situation hat und wie dies die Therapie begünstigen kann. Achtung! Fördermittel für Know-how Auch für QM und Anpassungen an die DSGVO Die Inanspruchnahme von Expertenwissen durch das Bun- desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird bezuschusst. Wer wird gefördert? Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerb- lichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe und damit auch Zahnärzte. Was wird gefördert? Bezuschusst werden Beratungen zu Fragen der Unternehmens- bzw. Praxisführung. Mögliche Themen sind auch die Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems oder die Anforderungen der DSGVO. Mittel aus dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können beantragt werden für Be- ratungen, die vor dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen sind. © Adobe stock/K. Grinvalds Wie wird beantragt? Praxisinhaber können die Zuschüsse ausschließlich online auf der Internet-Plattform des BAFA (www.bafa.de) beantragen. Mehr Details in RZB 12/2019, Seite 676 RZB 2 | 05.02.2020
14 Neue FU verständlich erklärt Der gute Mix aus Themen in letzten Ausgabe hat nichts an Aktualität verloren. Gerade weil sich die neuen FU-Untersu- chungen für Kleinkinder mittler- weile etabliert haben, gilt das besonders für den Artikel „Von Anfang an: zweimal jährlich zum Zahnarzt“, der den Eltern erklärt, wie wichtig die neuen Frühuntersuchungen sind und wie das Programm aufgebaut ist. Mehr über die Hintergründe dieses Erfolgs der Zahnärzte- schaft erklärt KZV-Vorstands- Die neunjährige Nele malte einen eigenen kurzen Comic – inspiriert von der Bildergeschichte in der ZahnZeit. mitglied Andreas Kruschwitz interessierten Lesern ebenfalls in diesem Heft. ZahnZeit kommt an Ganz neu ist der Comic für Kinder im Grundschulalter mit den Hauptdarstellern Jule und Tom und einer etwas „zu coolen“ Aktion mit dem Skateboard. Aber lesen Sie doch selbst! Herbst-/Winterausgabe des In der mittlerweile dritten Folge der Fotostory für ältere Jugend- Patientenmagazins der KZV Nordrhein liche erklärt die Hauptdarstellerin Zoe, was zur PZR gehört und wie diese abläuft. Pünktlich zum Tag der Zahngesundheit ist im vergangenen Jahr die Herbst-/Winterausgabe des Patientenmagazins der Natürlich enthält die aktuelle ZahnZeit auch interessante The- KZV Nordrhein erschienen. Die vielen Artikel in der ZahnZeit men für erwachsene Leser, z. B. einen Artikel über Mundgeruch (so der noch ungewohnte neue Titel) sind immer noch aktuell und seine Ursachen. Und am Ende gibt es noch etwas „fürs Au- und sprechen besonders ein junges Zielpublikum an. ge“: Die Geisha mit schwarz gefärbten Zähnen gehörte in Japan bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, in einigen Bergdörfern Viet- Das Patientenmagazin des Öffentlichkeitsausschusses der KZV nams bis heute zum guten modischen Ton. Nordrhein erscheint zweimal im Jahr. Nach „Renovierung“ und Änderung des Titels kann sich die ZahnZeit noch besser gegen- Dr. Uwe Neddermeyer, KZV Nordrhein über der Konkurrenz in Wartezimmern und Cafés, Friseurläden und Fitnessstudios behaupten, wo sie als Beilage zu Lesezirkeln ein Millionenpublikum erreicht. Wünschen Sie weitere Exemplare? Unkompliziert und formlos! Das große Interesse wird durch die zahlreichen Einsendungen zum Preisausschreiben und zum Malwettbewerb eindrucksvoll Redaktion ZahnZeit bestätigt. Die neunjährige Nele wurde sogar zu einem eigenen KZV Nordrhein, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit kurzen Comic inspiriert, in den wohl auch eigene Erfahrungen Lindemannstraße 34–42, 40237 Düsseldorf mit dem Wechselgebiss eingeflossen sind. Tel./Fax 0211 9684 279/332 T RZB 2 | 05.02.2020
15 Zahnärzte-Treffs in Nordrhein Bezirks-/Verwaltungsstelle Aachen Euskirchen | Zahnärzteverein Euskirchen e. V., Treffpunkt Bad Düren | Fortbildungsstammtisch Münstereifel, 02253–66 63, info@dr-harris.de (Dr. Harris) 02421–3 82 24, praxis@adels.com (Dr. Adels) Köln | Zahnärztliche Initiative Köln-Nord, 0221–5 99 21 10, s-langhans@praxislanghans.de (Dr. Langhans) Bezirks-/Verwaltungsstelle Düsseldorf Zahnärztliche Initiative Köln-West | zweiter Dienstag im Quartal, Düsseldorf | DZT – Düsseldorfer Zahnärzte-Treff, 19.30 Uhr, „Haus Tutt“, Fridolinstr. 72, Köln, 0221–9 55 31 11, Biergarten Stoffeln, Stoffelerkapellenweg 270, Düsseldorf, dr@zahn.com (ZA Danne-Rasche) 0211–22 42 28, dr.harm.blazejak@t-online.de (Dr. Blazejak), Stammtisch Höhenberg | nach Absprache dienstags 19 Uhr 0211–37 11 34, praxis@dr-pluemer.com (Dr. Plümer) Telefon: 0221–85 08 18 (Dr. Dr. Petra May) Zahnis 4.0 Düsseldorf (Facebook Gruppe) | 13.2.2020 ab ZIKÖ – Zahnärztliche Initiative Köln (rechtsrheinisch) | 19.30 Uhr, Scottis, Christophstr. 2, Düsseldorf, 0211–65 40 65, 0221–63 42 43, drberndhafels@netcologne.de (Dr. Hafels) dr-dalhoff@t-online.de (ZÄ Dalhoff-Jene) Oberkassel | zweiter Dienstag im ungeraden Monat, Oberbergischer Kreis Veranstaltungsort bitte erfragen unter Gummersbach | letzter Donnerstag im Monat, 20 Uhr, „Holsteiner 0211–7 37 77 10, r.svoboda@za-go.de (Dr. Svoboda) Fährhaus“, Hohensteinstr. 7, 02261–2 37 18, (Dr. Sievers) Erkrath, Haan, Mettmann, Wülfrath | ZaN – Zahnärzte am Neander- Erftkreis tal e. V.; zweiter Dienstag im ungeraden Monat, 19.30 Uhr; Pulheim | ZIP – Zahnärztliche Initiative Pulheim „Mettmanner Tennis- und Hockeyclub“, Hasseler Str. 97, Mettmann, 02238–22 40, dres.roellinger@netcologne.de (Dr. Röllinger) 02104–3 30 33, info@drschminke.de (Dr. Schminke) Rheinisch-Bergischer Kreis Leverkusen | Quettinger Stammtisch, 02171–5 26 98 Bezirks-/Verwaltungsstelle Duisburg (Dr. Timmermann) Duisburg | Stammtisch der Zahnärzte-Initiative Duisburg (ZID) Bensberg und Refrath | 0172–9 74 60 21 (Dr. Holzer) zweiter Montag im Quartal, „Duisburger Yachtclub DUYC“, Stroh- Bergisch-Gladbach | AZGL Arbeitsgemeinschaft Zahnheilkunde weg 4, 0208/29990775, klaus@ruebenstahl.de (Dr. Rübenstahl) Bergisch-Gladbach Mülheim | zweiter Montag im Monat, 20 Uhr, „Wasserbahnhof“, 02202–5 60 50, info@zweizahn.de (Dr. Hüttebräucker) Mülheim an der Ruhr, 0208/445081 (Dr. Köther) Overath und Rösrath | 02205–50 19, bettina.koch@zahnheilkunde- Oberhausen | erster Donnerstag im Monat, 20 Uhr, „Haus Union“, roesrath.de (ZÄ Koch) und 02205–47 11 (ZÄ Schumacher) Schenkendorfstr. 13 (gegenüber Arbeitsamt), 0208/632319 (Dr. Wagner) Rhein-Sieg-Kreis Wesel |Stammtisch für den Kreis Wesel der „Zahnärzte am Nieder- Treff für Kollegen aus Lohmar | Seelscheid, Much, Hennef, Neunkir- rhein“ (ZaN), erster Dienstag im Quartal, 19.30 Uhr, chen, 02247–7 43 43, Matscheckwolf@t-online.de, (Dr. Matscheck) „Café Extrablatt“ am Marktplatz in Wesel Kollegentreff Niederkassel | 02208–15 16 (ZA Remmer) Bad Honnef | Stammtisch Siebengebirge, erster Dienstag im Bezirks-/Verwaltungsstelle Essen Monat, 20 Uhr, 02224–91 90 80, praxen@praxen-rometsch.de Essen-Bredeney | erster Dienstag im Monat, 19 Uhr, (Dr. Hilger-Rometsch) „Islacker“, Rüttenscheider Str. 286, 0201–78 68 15, praxis.heker@googlemail.com (ZÄ Heker-Stenkhoff) Bezirks-/Verwaltungsstelle Krefeld EINZ – Essener Initiative der Zahnärzte e. V. | Stammtisch Viersen, Schalmtal, Niederkrüchten, Brüggen und Nettetal | erster Mittwoch im Quartal ab 19 Uhr, 0201–3 10 47 00, Zahnärzteinitiative Kreis Viersen (ZIKV), zweiter Dienstag jedes dr.zuralski@praxis-lueckenlos.de (Dr. Zuralski) oder zweiten Monats (i. d. R. ungerade Monate), 19.30 Uhr, 0201–6 15 46 30 (ZA Passin) „La Tavola“, Eligiusplatz 10, Viersen-Dülken, 02163–8 03 05, dr.andreas.fink@gmx.de (Dr. Fink) Bezirks-/Verwaltungsstelle Köln Bonn, Euskirchen, Köln Bezirks-/Verwaltungsstelle Bergisch Land Bonn | Godesberger Stammtisch, 0228–35 53 15, Remscheid | i. d. R. erster Donnerstag im Monat, 20 Uhr, DrEngels@t-online.de (Dr. Engels) „Schützenhaus“, Schützenplatz 1, Remscheid Bonner Südstadt-Stammtisch | 0228–23 07 02, 02191–34 37 29, post@dr-kremer.info (Dr. Kremer) rezeption@praxis-nikolauskirche.de (ZA Klausmann) Überall in Nordrhein treffen sich Zahnärzte vor Ort. Nicht für alle Zahnärzte-Treffs gibt es regelmäßige Termine. Im Zweifel bitte lieber noch einmal telefonisch unter der angegebenen Nummer nachfragen! Aktuelle Termine der nordrheinischen Regionalinitiativen und Stammtische mit ggf. zusätzlichen Informationen sowie Hinweise auf weitere Veranstaltungen finden Sie unter www.kzvnr.de/service/termine RZB 2 | 05.02.2020
16 Zahnärztekammer Ausbildungsvergütung ab 01.01.2020 Dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken © AdobeStock Die Zahnarztpraxen benötigen gut ausgebildetes Fachpersonal. Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten muss Vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels ist attraktiver werden, denn ohne gut ausgebildetes zahnmedizi- dies eine Entwicklung, der es entgegenzuwirken gilt. Daher wur- nisches Fachpersonal geht es einfach nicht! den die Vergütungsempfehlungen für die Auszubildenden zur/ zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) durch Vor- Die Anforderungen an das Berufsbild ZFA sind stark gestiegen. standsbeschluss der Zahnärztekammer Nordrhein vom 15. Ja- Qualitätsmanagement, Hygiene, Verwaltung und neue Behand- nuar 2020 wie folgt geändert und betragen rückwirkend ab lungskonzepte in der zahnmedizinischen Versorgung fordern 1. Januar 2020 mehr und vor allem besser ausgebildetes Personal. Wir konkur- rieren längst nicht nur mit anderen Berufsbildern, sondern vor im 1. Ausbildungsjahr: 840 € (brutto) – bisher 750 € (brutto) allem auch mit der akademischen Ausbildung. Leistungsstarke im 2. Ausbildungsjahr: 920 € (brutto) – bisher 850 € (brutto) Schülerinnen und Schüler finden nur noch selten den Weg zu im 3. Ausbildungsjahr: 1.000 € (brutto) – bisher 950 € (brutto). uns. Der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein bittet, bereits be- Gute Auszubildende bekommt man aber, wenn ein Berufsbild stehende Verträge gegebenenfalls anzupassen, um Fehlinter- attraktiv ist. Ein wichtiger Punkt dabei ist eine angemessene Ver- pretationen und Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der gütung. Aber was ist angemessen? Vergleicht man die Ausbil- Vergütung des Berufsausbildungsverhältnisses zu vermeiden. dungsvergütungen diverser Berufe, so müssen wir feststellen, dass sich die Vergütungen für „unsere“ Auszubildenden im mitt- Dr. Thomas Heil, ZÄK Nordrhein, leren Bereich, aber unterhalb des Durchschnittwerts bewegen. Referent des Vorstands für das Ressort Ausbildung RZB 2 | 05.02.2020
Zahnärztekammer 17 Wesentliche Veränderungen für die Berufsausbildung Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum 1. Januar 2020 Noch Mitte Dezember haben Gremien und Arbeitskreise ver- Teilzeitberufsausbildung schiedener Körperschaften, Kammern und Berufsverbände Die Ausbildung kann für die gesamte Zeit oder aber auch für ei- ihre Anregungen, aber auch ihre Bedenken zu den Inhalten der nen begrenzten Zeitraum als Teilzeitausbildung durchgeführt Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) an das Bundes- werden, ohne dass dafür (wie bisher) ein wichtiger Grund (pfle- ministerium für Bildung und Forschung übermittelt. Dennoch gebedürftige Angehörige, alleinerziehend oder eigene physi- ist am 01.01.2020 das „neue“ Berufsbildungsgesetz in Kraft sche oder psychische Einschränkung) vorliegen muss. getreten und hat in Praxen, Betrieben und Unternehmen glei- chermaßen für Unruhe und Verwirrung gesorgt. Sofern der ausbildende Betrieb/die ausbildende Praxis dies aber nicht mittragen möchte, kann dieser Antrag auf Teilzeitaus- Mit Wiederaufnahme des Berufsschulunterrichts nach den Win- bildung abgelehnt werden. Mangels Kommentierungen und ak- ter-/Weihnachtsferien kamen zu dieser sehr kurzfristigen Umset- tuell vorliegender Urteile ist uns jedoch nicht bekannt, ob diese zung dann noch die Aussagen der Lehrkräfte an den Berufskol- mögliche Ablehnung schriftlich und mit einer Begründung erfol- legs hinzu, sodass spätestens zu diesem Zeitpunkt die Unsi- gen muss. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir cherheit sowohl aufseiten der Ausbilder als auch auf der der aber, stets schriftlich abzulehnen. Auszubildenden entsprechend groß war. Die Anfrage nach einem Teilzeitausbildungsplatz (ohne Vorlie- Ziel der Novellierung des BBiG ist primär, so das Vorwort der gen eines besonderen Grunds) offeriert sicher in Zeiten des Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek, die Fachkräfte- und Auszubildendenmangel der/dem einen oder Wertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademi- anderen Ausbilder/-in die Möglichkeit, doch noch eine/einen schen gleichzustellen, den Fachkräftebedarf zu sichern und die Auszubildende/n gefunden zu haben, zwar „nur in Teilzeit“, aber Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand Deutschlands zu immer mit der Option, damit ggf. eine spätere Fachkraft zu erhal- sichern. ten. Die nachfolgend aufgeführten wesentlichen Veränderungen Kommentierungen erst im Mai erwartet durch diese Novellierung stellen jedoch insbesondere kleinere Wir geben aber zu bedenken, dass aktuell keine Vorgaben da- Betriebe, Praxen und Unternehmen vor dem Hintergrund des hin gehend bestehen, ob parallel zu der einen Teilzeitausbil- doch sehr kurzfristigen Inkrafttretens am 01.01.2020 vor organi- dung noch eine andere (Teilzeit-)Ausbildung oder eine zusätz- satorische Herausforderungen. liche Tätigkeit ausgeübt werden darf. Solange dies möglich ist, besteht die Gefahr, dass Motivation und Lernenergie der/des Freistellung und Anrechnung Teilzeitauszubildenden sich auf die verschiedenen Tätigkeiten Auch volljährige Auszubildende haben nach den neuen ge- aufteilen werden und somit die Ausbildung zur/zum ZFA ggf. setzlichen Vorgaben Anspruch auf Freistellung nach einem nicht uneingeschränkt im Vordergrund steht. mehr als fünfstündigen Unterrichtstag (45 Minuten) einmal in der Woche, und dieser Tag wird auf die wöchentliche Ausbil- Außerdem sollte die mögliche Begründung der/des Einzelnen: dungszeit mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit „Vollzeit ist mir zu stressig, bei der Teilzeitausbildung habe ich angerechnet. (Diese Freistellung galt bisher nur für minderjäh- mehr Freizeit“, sorgfältig abgewogen werden. Ob die Ausbil- rige Auszubildende!) dung mit der notwendigen Energie und Lernmotivation erfolgen wird, liegt in der Person der Bewerberin/des Bewerbers und Ebenso haben volljährige Auszubildende einen Anspruch auf muss daher in letzter Konsequenz von Ihnen als Ausbilder/-in Freistellung am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung. und Praxisinhaber/-in entschieden werden. (Auch diese Freistellung galt bisher nur für Minderjährige!) Selbstverständlich werden wir Sie auch im RZB informieren, Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen mit Ihren volljähri- wenn die ersten Kommentierungen vorliegen. Nach unserem gen Auszubildenden raten wir daher, die Anwesenheitszeiten in Kenntnisstand wird dies aber erst im Mai 2020 der Fall sein. 䡲 Ihrer Praxis möglichst entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Liane Wittke, ZÄK Nordrhein/Ressort Ausbildung RZB 2 | 05.02.2020
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