Stolpner Anzeiger - Stolpen

 
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Stolpner Anzeiger - Stolpen
Stolpner Anzeiger
                                            Amtsblatt der Stadt Stolpen
              mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

Jahrgang 29                                       Freitag, den 14. Dezember 2018                                         Nummer 12

                            Frohe Weihnachten
          Im Namen des Stadtrates und der Ortschaftsräte wünsche ich Ihnen
                ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches
                            und gesundes neues Jahr 2019.
                                                        Ihr Bürgermeister
                                                          Uwe Steglich

   Foto: Klaus Schieckel
Stolpner Anzeiger - Stolpen
2 Informationen                                                                                Besuchen Sie uns auf www.stolpen.de

                                             Wichtige Rufnummern
 Notrufnummern                                                   Forstrevier
 Polizei                                                110      Forstbetrieb Neustadt,
 Feuerwehr und Rettungsdienst                           112      Revierleiter Herr Fleischer             Telefon: 03596 585729
 Rettungsleitstelle:                            0351 501210
 Polizeirevier Sebnitz                           035971 850      Ärzte/Zahnärzte
                                                                 Arztpraxis Dr. Lehm                                      26336
 Stadtverwaltung Stolpen                                         Arztpraxis Rasche                                        26376
 E-Mail: stadt@stolpen.de                                        Arztpraxis Berg-Holldack                                 26377
 Telefax: 035973 28025
 Telefon: 035973/                                                Kinderarztpraxis
 Bürgermeister                                        280-40     Dr. Autenrieth                                           63828
 Sekretariat                                          280-40
 Standesamt                                           280-11     Zahnarztpraxis Dr. Boden                                 24122
 Meldestelle                                          280-14     Zahnarztpraxis Dr. Böhmer                                26435
 Hauptamt                                             280-10
 Soziales                                             280-12     Apotheke                                        035973 24830
 Gewerbeamt                                           280-24     Montag - Freitag                               8.00 - 18.00 Uhr
 Ordnungsamt                                          280-26     Samstag                                        8.00 - 12.00 Uhr
 Rechnungsamt                                         280-20
 Kasse                                                280-22     Kindertagesstätten
 Bauamt                                               280-15     Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen                    26610
 Bauhof                                                26560     Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen                    646287
                                                                 Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf                   26272
 Sprechzeiten der Verwaltung                                     Kita „Sankt Martin“ Lauterbach                          26407
 Montag                                         geschlossen
 Dienstag                                9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Schulen
 und                                    13.00 Uhr - 18.00 Uhr    Basaltus-Grundschule Stolpen                  035973 6201-20
 Mittwoch                                       geschlossen      Grundschule Langenwolmsdorf                     035973 26383
 Donnerstag                              9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen                035973 6201-10
 und                                    13.00 Uhr - 16.00 Uhr
 Freitag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Soziales
                                                                 ASB-Sozialstation                               035973 24109
 Sprechzeiten des Bürgermeisters                                 VS-Altenpflegeheim                                035973 630
 Dienstag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
 und                                    13.00 Uhr - 18.00 Uhr    Kirchen, Pfarrämter
 Donnerstag                             14.00 Uhr - 16.00 Uhr    Evangelisch-Lutherische Kirche
 (nach vorheriger Anmeldung unter 280-40)                        „Stolpener Land“                                 035973 26409
                                                                 Evangelisch-Lutherische Kirche
 Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“            Lauterbach-Oberottendorf                         035973 26412
 E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de                          Römisch-Katholische Kirche
 Telefax: 035973 612-18                                          Röm.-kath. Pfarrei St. Heinrich und Kunigunde
 Telefon: 035973/                                                Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 2 – 4
 Verwaltung/Zentrale                                612-0        01796 Pirna                               Tel. 03501 5710164
 Gebührenstelle                                    612-14        E-Mail: info@kath-kirche-pirna.de

 Sprechzeiten                                                    Burg Stolpen                                      035973 23410
 Dienstag                                9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Di. - So.                 10:00 - 16:00 Uhr (witterungsbedingt)
 und                                    14.00 Uhr - 18.00 Uhr    Mo.                                                 geschlossen
 Donnerstag                              9.00 Uhr - 12.00 Uhr
 und                                    14.00 Uhr - 16.00 Uhr    Bibliothek                                     035973 297413
 Freitag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Dienstag                                      14.00 - 18.00 Uhr
 Bereitschaft                                                    Mittwoch                                       9.00 - 12.00 Uhr
 Wasserversorgung                              0172 3743033      Donnerstag                                    14.00 - 16.30 Uhr
                                               0172 3743035
 Abwasserentsorgung                                              Stolpen-Information
 (WASS GmbH)                                    0172 3702641     E-Mail: stolpen-information@t-online.de
 Gasversorgung                                  0180 2787901     Telefon                                         035973 27313
 Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sam-       Telefax                                         035973 24438
 melgruben: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL)
                                                03573 803333     Friedensrichterin
                                       (Notdienst 03573 803-0)   Frau Petau                                      035973 63889
                                                                 Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr                      0174 9564465
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 12/2018                                                                                                     Stadt Stolpen   3

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                                    Die Weihnachtsbotschaft stützt sich nicht auf Angst, sondern auf Vertrauen,
                                    auf Hoffnung und Liebe.
                                    In der Liebe ist mehr Kraft als in irgendeiner anderen Macht.
                                    Jeder Mensch kann sie erfahren,
                                    sie einem anderen zugänglich machen.
                                    Sie ist der Frieden.

                                    Richard von Weizsäcker

                                   Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Stolpen,
            das Jahr 2018, unser Jubiläumsjahr Stolpen800,           Gestatten Sie mir einen kurzen Ausblick auf das Jahr
            neigt sich dem Ende zu. Ein Jahr, was bei vielen         2019. Am 26. Mai 2019 werden Sie einen neuen
            Stolpener Bürgern unvergessliche Eindrücke hin-          Stadtrat, Ortschaftsräte und Kreistag wählen. Ich
            terlassen hat. Ein Jahr, das geprägt war von einem       hoffe und wünsche mir, dass sich viele Bürgerinnen
            engen Miteinander und welches den Stolz auf unse-        und Bürger der politischen Verantwortung für unse-
            re Heimatstadt auf besondere Weise zum Ausdruck          re Stadt und unseren Landkreis stellen werden. Den
            gebracht hat.                                            Stadt- und Ortschafträten der zur Neige gehenden
                                                                     Wahlperiode gilt es bereits heute ganz herzlich für
            Viele Stolpener haben sich aktiv in die Vorbereitung     ihre geleistete Arbeit in den zurückliegenden 5 Jah-
            und Umsetzung der zahlreichen Veranstaltungen in         ren zu danken.
            diesem Jahr eingebracht. Ich möchte an dieser Stel-
            le, auch im Namen des Festausschusses, nochmals          Mein Dank geht natürlich auch an alle, die sich im
            allen für dieses Engagement recht herzlich danken.       Jahr 2018 in irgendeiner Form in das gesellschaftli-
            Mein Dank geht natürlich auch an die vielen Sponso-      che Leben unserer Stadt eingebracht haben, sei es
            ren und Spender, die dazu beigetragen haben, dass        in den Vereinen, Unternehmen, Kindereinrichtun-
            wir das Festjahr Stolpen800 so feiern konnten, wie       gen, Feuerwehren oder sozialen Einrichtungen. Ich
            wir es erlebt haben – „Ein Fest von uns - für uns! Und   möchte es ebenfalls nicht versäumen, den Mitarbei-
            unsere Gäste!“. Ich wünsche mir, dass wir von die-       tern der Stadt für die geleistete Arbeit meine Aner-
            sem Miteinander und der Verbundenheit zu unserer         kennung auszusprechen.
            Heimatstadt noch lange profitieren können.
                                                                     In wenigen Tagen begehen wir das Weihnachtsfest -
            Das Jahr 2018 war auch in anderen Bereichen von          das Fest des Friedens, der Freude und der Familien.
            positiven Impulsen für unsere Stadt geprägt. So ent-     Möge uns in diesen Tagen auf besondere Weise die
            stehen im Wohngebiet „Am Schlossberg“ die ers-           Liebe im Sinne der Weihnachtsbotschaft von Ri-
            ten Einfamilienhäuser und wir werden im nächsten         chard von Weizsäcker begleiten.
            Jahr sicher die ersten Familien am Fuße der Burg
            begrüßen dürfen. Die Erschließungsarbeiten im Ge-        Ich wünsche Ihnen allen ein frohes und gesegnetes
            werbegebiet „Ziegeleistraße“ in Helmsdorf konnten        Weihnachtsfest. Genießen Sie in Ruhe und Besinn-
            abgeschlossen werden und zwei Unternehmen ha-            lichkeit die Feiertage im Kreise Ihrer Familien und
            ben bereits mit dem Bau an ihrem neuen Standort          Angehörigen und vielleicht gelingt es Ihnen etwas
            begonnen.                                                Abstand zu den alltäglichen Problemen zu gewin-
                                                                     nen.
            Nach den Jahren der großen Investitionen war 2018
            seitens der Stadt etwas Zurückhaltung geboten.           Für das neue Jahr 2019 wünsche ich Ihnen alles
            Ungeachtet dessen konnten eine Reihe von kleine-         Gute, Gesundheit, viel Glück und persönliche Erfol-
            ren Projekten umgesetzt werden. So u. a. die Neu-        ge.
            gestaltung der Außenanlagen in der Basaltus-Grund-
            schule Stolpen sowie die Sanierung der Spielplätze       Ihr Bürgermeister
            in Langenwolmsdorf und Heeselicht.                       Uwe Steglich
            Bekanntlich führen ja auch kleine Schritte zum Ziel
            und tragen trotzdem zu einer guten Entwicklung un-
            serer Stadt bei. Wir sollten also nicht gleich den Mut
            verlieren, wenn manche Wünsche und Projekte eine
            längere Zeit in Anspruch nehmen, bis sie zur Umset-
            zung kommen.

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Stolpner Anzeiger - Stolpen
4 Stadt Stolpen                                                                                                               Nr. 12/2018

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen        Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März             Sachsen (SächsGemO):
2018 (SächsGVBl. S. 62) und § 155 a Sächsisches Beamtengesetz         Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
(SächsBG) i. V. m. Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des   schriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be-
Sächsischen Dienstrechts in der Fassung der Bekanntmachung            kanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies
vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 430) hat der Stadtrat der Stadt      gilt nicht, wenn
Stolpen in seiner Sitzung am 22.10.2018 folgende Aufhebungssat-       1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
zung beschlossen:                                                     2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-
                                                                            migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
                               §1
                                                                            den sind,
Die Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche          3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-
Ortsvorsteher vom 10.10.2000 sowie die Änderungssatzung vom                 setzwidrigkeit widersprochen hat,
19.12.2002 werden aufgehoben.                                         4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                                                                            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
                               §2
                                                                                 hat oder
Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2018 in Kraft.             b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
Stolpen, 23.10.2018                                                              über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
                                                                                 der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
                                                                                 macht worden ist.
                                                                      Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
                                                                      den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je-
Steglich                                                              dermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur
Bürgermeister                                                         anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die
                                                                      Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver-
                                                                      fahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen
                                                                      worden ist.

                Herzliche Glückwünsche                                           Bericht von der Stadtratssitzung
                zur „Eisernen Hochzeit“                                               am 22. Oktober 2018
                  Manfred und Reingard Berge                          TOP 1
                aus dem Ortsteil Langenwolmsdorf                      Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Ta-
                                                                      gesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 13.08.2018
                                                                      Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 9. öffent-
                                                                      lichen Sitzung des Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat be-
                                                                      schlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
                                                                      Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
                                                                      TOP 2
                                                                      Bericht des Bürgermeisters
                                                                      Sirenentest am 13.10.2018
                                                                      Es sollte ein Probealarm (Warnung vor einer Gefahr) für den gesam-
                                                                      ten Landkreis erfolgen. Der Test hat aufgrund einer Fehlfunktion
                                                                      in den vorhandenen vier Alarmierungsnetzen nicht funktioniert
                                                                      (Sirenen blieben stumm). Eine Wiederholung soll am 27.10.2018
                                                                      erfolgen. Damit hat sich eine Notwendigkeit solcher regelmäßigen
                                                                      Proben bestätigt.
                                                                      Anmeldung im Rahmen VwV Invest Schule
                                                                      Die Stadt hat den Anbau an die Basaltus-Grundschule Stolpen für
                                                                      2020 beantragt (gemeinsame Nutzung Grundschule und Hort).
                                                                      Die Maßnahme ist Gegenstand der Investitionsplanung 2020 und
          Bericht von der Stadtratssitzung                            die Maßnahmepläne wurden nunmehr durch das Staatsminis-
        am 24. September 2018 – Ergänzung                             terium für Umwelt und Landwirtschaft am 10.10.2018 bestätigt.
                                                                      Eine Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank muss bis
Der Bericht wurde in der November-Ausgabe veröffentlicht. Zum         31.12.2018 erfolgen.
TOP 17 (Anfragen der Bürger) wurde SR Lesch bezüglich der Vor-        Baumaßnahmen/Planungen
abstimmung zu den Elternbeiträgen Kita gefragt, mit welchen El-       - Außengelände Grundschule Stolpen sowie Spielplätze Langen-
ternvertretungen gesprochen wurde und gemeint, dass es kein Ge-           wolmsdorf und Heeselicht laufen planmäßig
spräch mit der Vertretung der „Stolpner Burggeister“ gegeben hat.     - Ausbau Bahnhofstraße – Arbeiten sollen in dieser Woche
Im Nachgang der Sitzung konnte geklärt werden, dass die Eltern-           (43. KW) abgeschlossen werden
vertreter vorab zum Sachverhalt informiert wurden.
                                                                      Anfragen aus der letzten Sitzung
Ines Rosner                                                           Der Verkehrsspiegel im Bereich Wiesenweg wird dieses Jahr noch
Büro Bürgermeister                                                    aufgestellt (Anfrage durch SR Hemmerlein).
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 12/2018                                                                                                             Stadt Stolpen    5
Termine                                                              TOP 7
BM Steglich informiert zu den anstehenden Terminen.                  Bericht der Ortsvorsteher
                                                                     Die Ortsvorsteher berichten zu den Aktivitäten sowie den Inhalten
TOP 3
                                                                     der Sitzungen der vergangenen Monate und weisen auf Probleme
Beratung und Beschlussfassung – Satzung zur Aufhebung der
                                                                     in den jeweiligen Ortsteilen hin.
Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche
Ortsvorsteher                                                        TOP 8
Aufgrund der Neuaufnahme des § 155 a in das Sächsische Beam-         Anfragen der Bürger
tengesetz wurde die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche          Herr Otto vom Sportverein Langenwolmsdorf spricht die Hallen-
Bürgermeister und Ortsvorsteher rückwirkend zum 01.01.2018           nutzungsgebühren an. Er kann die Erhöhung nicht nachvollziehen,
neu geregelt. Aus diesem Grund sind die Bestimmungen des             da es im Haushalt 2018 kein Defizit gibt und auch keine Steuer-
§ 155a SächsBG anzuwenden und bestehende Satzungsregelun-            erhöhungen erfolgten. Außerdem erfolgte keine Abstimmung mit
gen zu ändern bzw. aufzuheben.                                       dem Sportverein, da der Verein keine Einladung von Herrn Lesch
Aus dieser neuen gesetzlichen Regelung entstehen der Stadt           zu einer Beratung erhalten hat. Es wird so dargestellt, als hätte der
Mehrkosten von ca. 15.500,00 € im Jahr 2018. Ab 2019 erfolgt         Verein kein Interesse an einer Mitarbeit bei der Satzungsänderung.
jeweils zum 1. April eine Anpassung an den jährlichen Preisindex     Der Verein fühlt sich nicht geachtet von der CDU-Fraktion. Was ist
des Statistischen Landesamtes.                                       zwischen Januar und August 2017 passiert, dass die Gebühr er-
                                                                     höht werden musste (Verdoppelung) und dann keine Zeit mehr
Beschluss                                                            war, um mit den Vereinen zu sprechen.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Auf-   SR Lesch erklärt, dass die Beschlussfassung in der Sitzung am
hebung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehren-         23.10.2017 abgesetzt wurde, damit im Vorfeld mit den Verei-
amtliche Ortvorsteher.                                               nen gesprochen werden kann, um nicht über die Köpfe hinweg
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Ent-      zu entscheiden. Es gab seitens der CDU-Fraktion per Mail am
haltungen bestätigt.                                                 06.11.2017 eine Einladung an die Vereine. Der Sportverein Stol-
Die Satzung ist unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ in dieser       pen war da, Langenwolmsdorf und Lauterbach haben gefehlt. Dass
Ausgabe abgedruckt.                                                  die Fraktion keine Achtung hätte, das trifft nicht zu und ist eine
TOP 4                                                                Unterstellung. Da es im Vorfeld eine Abstimmung gab, wurde die
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden –            Beschlussfassung dann auch im nächsten Stadtrat durchgeführt.
                                                                     SRin Dürr bestätigt, dass der Verteiler in der Mail ersichtlich ist und
Stolpen800
                                                                     der Sportverein es erhalten hat.
Beschluss                                                            SR Schulz bemerkt, dass die Absetzung des Tagesordnungspunk-
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden gemäß der        tes auch öffentlich publiziert wurde und das Thema somit auch
beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen in Höhe von 730,00 Euro.     bekannt war. In einer Demokratie kann man auch einmal selbst
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.                             nachfragen, wenn etwas unklar ist.
TOP 5                                                                BM Steglich verweist darauf, dass entsprechend des Beschlusses
Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Sachspenden –            eine überarbeitete Kalkulation zum 01.01.2019 vorzulegen ist.
Stolpen800                                                           Dazu wird erneut eine Anhörung der Vereine bis Ende November
                                                                     erfolgen. SR Kühnel sagt, dass zu dem Gespräch seitens des Sport-
Beschluss                                                            vereins Stolpen aber nicht der Vorsitzende bzw. Stellvertreter an-
Der Stadtrat beschließt die Annahme von Sachspenden gemäß            wesend war. Herr Otto äußert, dass sich der Sportverein vernach-
der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen im Wert von 392,80 €     lässigt fühlt. Der Jugendclub kann z. B. Räume kostenfrei nutzen,
brutto.                                                              aber die Kinder müssen in der Turnhalle etwas bezahlen. Dies trifft
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.                             auch so auf die Senioren zu. Andere Räume können aber durch
TOP 6                                                                die Senioren kostenfrei genutzt werden. Er spricht sich gegen die
Beratung und Beschlussfassung – Wirtschaftsplan 2019 für den         Zahlung von 1,00 € durch Kinder/Jugendliche aus und kann die
                                                                     damalige Aussage durch SR Geißler nicht nachvollziehen.
Kommunalwald
                                                                     SR Geißler erklärt, dass er auch noch heute dazu steht, denn was
Der jährliche Wirtschaftsplan ist von der oberen Forstbehörde un-
                                                                     nichts kostet, wird nicht geschätzt.
ter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen.
                                                                     Herr Otto spricht die Kalkulation an und fragt, warum so viel be-
Herr Fleischer vom Forstbezirk Neustadt informiert, dass der Bor-
                                                                     zahlt werden muss.
kenkäferbefall und die beiden großen Stürme in diesem Jahr auf-
                                                                     BM Steglich verweist auf die Vorstandssitzung sowie die separate
grund der erforderlichen Aufarbeitung den Plan 2018 zunichtema-
                                                                     Beratung mit Vertretern des Vorstandes, wo er die Kalkulation er-
chen. Der Borkenkäfer hatte in diesem Jahr optimale Bedingungen
                                                                     läutert hat. Dort wurde signalisiert, dass man die Zusammenhänge
und es kann heute noch nicht konkret beurteilt werden, wie groß
                                                                     verstanden hat. Nun wird wiederholt gefragt, warum die Zahlun-
der Schaden insgesamt ist, auch bezüglich der Trockenheit. Die       gen in der festgelegten Höhe erfolgen müssen. Er betont, dass in
Pflege des Waldes am Burgberg soll nunmehr 2019 erfolgen, wo-        den letzten Jahren auch viel im Bereich Sport geschaffen wurde.
bei dort aufgrund der Forderungen des Denkmalschutzes die Ar-        Die Einnahme aus der Hallennutzung verschwinden auch nicht ir-
beiten nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden          gendwo im Haushalt, sondern fließen wieder in die entsprechende
dürfen, was einen zusätzlichen Aufwand sowie eine Verteuerung        Kostenstelle zurück und werden für laufende Kosten und Unterhal-
bedeutet. Weiterhin verweist er auf die derzeit unsicheren bzw.      tungsmaßnahmen verwendet. Es wird für 2019 eine neue Kalku-
gesunkenen Preise auf dem Holzmarkt. Außerdem soll es Ände-          lation geben und die Gebühren werden sicher nicht höher sein.
rungen beim Sächsischen Waldgesetz bezüglich der Bewirtschaf-        Grundsätzlich obliegt aber dem Stadtrat die Entscheidung dazu.
tungsverordnung geben.                                               Eine Anhörung wird durchgeführt. In diesem Zusammenhang spricht
BM Steglich bedankt sich beim Sachsenforst für die geleistete Ar-    er die Widersprüche bei der Meldung zur Hallenbelegung an. Erst
beit.                                                                wurden Nutzungen minimiert, was durchaus möglich ist. Als jedoch
Im Rahmen der Diskussion kritisiert der Stadtrat, dass keine Über-   seitens der Verwaltung die Schlüssel für die nicht mehr fungieren-
sicht mit den Zahlen der letzten Jahre vorgelegt wurde.              den Sportgruppen zurückgefordert wurden, erfolgte wieder eine Auf-
SR Lesch stellt den Antrag, dass der Beschluss bis zur Vorlage der   stockung der Nutzung. Dies ist eine unfaire Umgangsweise.
Übersicht vertagt wird.                                              Herr Otto meint, dass die Stadträte aus Langenwolmsdorf einen
Der Antrag wird mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bestätigt.      Antrag stellen sollten, dass die Satzung nochmals überprüft wird.
Die Beschlussfassung wird damit vertagt und es ist eine Übersicht    Entsprechend Kreissportbund und Kultusministerium wäre dies
der Ergebnisse der letzten 10 Jahre durch das Forstamt vorzulegen.   möglich.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
6 Stadt Stolpen                                                                                                                 Nr. 12/2018
Er fragt, wo die 8 Mio. €, welche die Stadt als Förderung erhalten          Beschluss
hat, hingegangen sind.                                                      Der Stadtrat beschließt den vom Staatsbetrieb Sachsenforst,
BM Steglich verweist wiederholt auf die bereits mehrmaligen Er-             Forstbezirk und Forstrevier Neustadt, aufgestellten und als Anlage
läuterungen und beendet diesen Tagesordnungspunkt.                          beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2019.
TOP 9                                                                       Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Anfragen der Stadträte
                                                                            TOP 4
SR Barowsky spricht einen Dank an die Lagertruppe Langenwolms-
                                                                            Vorstellung und Beschlussfassung – Bestätigung der Entwurfs-
dorf für die Entfernung der Graffiti-Schmiererei aus. Er fragt, ob es für
                                                                            planung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stolpen am
die Lieferung der neuen Atemschutzgeräte schon einen Termin gibt.
                                                                            Standort Pirnaer Landstraße als Grundlage für die weitere Projek-
Frau Lossack informiert, dass die Lieferung im November/Dezem-
                                                                            tumsetzung
ber erfolgen soll. Danach müssen die Geräte noch zur Überprüfung
                                                                            Die Grundlage für die vorliegende Entwurfsplanung zum Neubau
nach Pirna. Es wird davon ausgegangen, dass bis Weihnachten al-
                                                                            des Feuerwehrgerätehauses am Standort Pirnaer Landstraße bildet
les erledigt ist.
                                                                            die im Vorfeld stattgefundene konzeptionelle Auseinandersetzung
Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung endete gegen 20:50 Uhr.
                                                                            mit verschiedenen Planungsansätzen. Dabei wurden seit 2010 die
Rosner                                                                      Varianten Sanierung Feuerwehrgerätehaus am Standort Am Gra-
Büro Bürgermeister                                                          ben 5 sowie die unterschiedlichen Neubaustandorte (Steinweg,
                                                                            Schützenhausstraße) planerisch beleuchtet.
            Bericht von der Stadtratssitzung                                Im Ergebnis mehrerer intensiver Abstimmungen mit der Feuerwehr
                am 26. November 2018                                        Stolpen, dem Kreisbrandmeister sowie der Unfallkasse Sachsen
                                                                            wurde die Entwurfsplanung zur Gerätehausneubauvariante am
TOP 1                                                                       Standort Pirnaer Landstraße favorisiert und optimiert.
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Ta-         Die aktuelle Entwurfsplanung beinhaltet Gesamtbruttokosten in
gesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 24.09.2018               Höhe von 1.950.127,65 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens steht
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 10. öffent-           unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
lichen Sitzung des Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat be-        Durch das Planungsbüro wird der Entwurf anhand einer Präsenta-
schlussfähig ist. Die Tagesordnung wird mehrheitlich bestätigt.             tion vorgestellt.
Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
                                                                            Beschluss
TOP 2                                                                       Der Stadtrat bestätigt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
Bericht des Bürgermeisters                                                  HOAI 2013) zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stolpen am
Sirenentest am 27.10.2018                                                   Standort Pirnaer Landstraße (Flurstück 1296/2 Gemarkung Stol-
Aufgrund einer Fehlfunktion am 13.10.2018 wurde der Sirenentest             pen) auf der Grundlage des vom Planungsbüro bauplanconcept
wiederholt und war nunmehr erfolgreich.                                     vorliegenden Planstandes 12.11.2018 und beauftragt das Pla-
Unterrichtung der Fraktionen über wesentliche Abweichungen im               nungsbüro mit der Leistungsphase 4 HOAI.
laufenden Haushaltsjahr 2018, 3. Quartal                                    Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Die Fraktionen wurden per Mail informiert, dass es gegenüber der
Berichterstattung zum Stichtag 30.06.2018 keine Veränderungen               TOP 5
gegeben hat.                                                                Vorstellung und Beschlussfassung – Bestätigung der Vorent-
                                                                            wurfsplanung Variante 9 b) im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Förderung Feuerwehrwesen 2018                                               „Anbau an die Basaltus-Grundschule Stolpen“ als Grundlage für
Der Zuwendungsbescheid vom 08.11.2018 in Höhe von 6.200,00 €                die weitere Förderantragstellung und Projektumsetzung
zur Förderung der aktiven Abteilung ist am 14.11.2018 eingegan-             Die Basaltus-Grundschule Stolpen wird derzeit als 1,5-zügige
gen.                                                                        Grundschule geführt. Gleichzeitig ist in der Grundschule der Hort
Förderung Breitband                                                         mit derzeit 125 Kindern untergebracht. Dies entspricht einem fast
Der Zuwendungsbescheid des Bundes vom 19.10.2018 in vorläufi-               100 %igen Betreuungsgrad. Ab dem Schuljahr 2018/2019 ist ab-
ger Höhe von 1.820.000 € ist am 24.10.2018 eingegangen.                     sehbar, dass die Grundschule dauerhaft 2-zügig wird. Eine teilwei-
                                                                            se Doppelnutzung Schule/Hort ist dann aufgrund der Raumkapa-
Gespräch mit den Schulleitern der Stolpener Schulen
                                                                            zitäten ausgeschlossen. Damit ist eine bauliche Erweiterung der
Das jährliche Gespräch fand am 06.11.2018 statt, wo die Schul-
                                                                            Grundschule dringend erforderlich.
leiter u. a. zu geplanten Baumaßnahmen und Aktivitäten der Stadt
                                                                            Die aktuelle Entwurfsplanung beinhaltet Gesamtbruttokosten in
informiert wurden. Seitens der Schulleiter wurde auf Anfrage des
                                                                            Höhe von 732.392,97 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens steht
Bürgermeisters dazu informiert, dass in allen Schulen die Beset-
                                                                            unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Realisie-
zung mit Lehrern gesichert ist.
                                                                            rung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2020 bis 2021 vorgese-
Vorstellung Hallenbenutzungsgebühren                                        hen.
Die Vorstellung der Kalkulation erfolgte am 13.11.2018. Die anwe-           Durch das Planungsbüro wird der Entwurf anhand einer Präsenta-
senden Vereine sprachen sich für eine Abschaffung der Gebühren              tion vorgestellt.
für Kinder und Jugendliche aus. Die Hallenbenutzungsgebühren
sollen in der Dezember-Sitzung im Stadtrat behandelt werden.                Beschluss
                                                                            Der Stadtrat bestätigt die Vorentwurfsplanung Variante 9 b) (Leis-
Baumaßnahmen/Planungen                                                      tungsphase 1 - 2 HOAI 2013) im Zusammenhang mit dem Vorhaben
- Außengelände Grundschule Stolpen (außer Fallschutz) sowie                 „Anbau an die Basaltus-Grundschule Stolpen“ auf der Grundlage
   Spielplätze Langenwolmsdorf und Heeselicht sind fertig                   des vom Architekturbüro bernert & partner vorliegenden Planstan-
- Ausbau Bahnhofstraße – Arbeiten sind abgeschlossen                        des 15.11.2018.
Termine                                                                     Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
BM Steglich informiert zu den anstehenden Terminen.                         TOP 6
TOP 3                                                                       Information – Umsetzung des Breitbandausbaus in Stolpen und
Beratung und Beschlussfassung – Wirtschaftsplan 2019 für den                Ortsteilen – Ausbau eines Gigabit-Netzes – unter Zugrundele-
Kommunalwald                                                                gung von Bundes- und Landesförderungen
Der jährliche Wirtschaftsplan ist von der oberen Forstbehörde un-           Durch den Bund erhält die Stadt Stolpen auf der Grundlage ihres
ter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen; er              am 28.08.2018 eingereichten Förderantrages für die Schließung
soll einen Vorschlag der Einnahmen und Ausgaben erhalten.                   der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 12/2018                                                                                                          Stadt Stolpen   7
von Breitbandinfrastrukturen nach Richtlinie 3.1 der Förderricht-    TOP 10
linie des Bundes mit Zuwendungsbescheid vom 19.10.2018 eine          Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Flurstückes
Zuwendung in Höhe von 1.820.000,00 Euro.                             1397/35 der Gemarkung Stolpen
Bei einem für Stolpen dargestellten Breitbandausbauvolu-             Beschluss
men in Höhe von insgesamt 2.600.000,00 Euro stellt dies eine         Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 1397/35 der Ge-
70 %ige Förderquote dar und gilt für den Zuwendungszeitraum          markung Stolpen im Wohngebiet „Am Schlossberg“ der Stadt Stol-
vom 19.10.2018 bis 18.10.2021.                                       pen mit einer Größe von 693 m² an Melanie und Friedrich Berger aus
Parallel hierzu hat die Stadt Stolpen zur Kofinanzierung des ver-    Dresden zu einem Verkaufspreis von 120,00 € pro Quadratmeter.
bliebenen 30 %igen Eigenanteils einen Zuwendungsantrag auf           Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
der Grundlage der Richtlinie DiOS - Teil C beim Land Sachsen am
05.11.2018 gestellt.                                                 TOP 11
Die Zuwendungen beziehen sich auf einen Ausbau des Breitband-        Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Flurstückes
netzes in Stolpen und den Ortsteilen unter Zugrundelegung einer      1397/41 der Gemarkung Stolpen
Unterversorgungsgrenze von < 30Mbit/s je Anschlussnehmer. Das        Beschluss
                                                                     Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 1397/41 der
bedeutet, dass nur diese Bereiche ausgebaut werden.
                                                                     Gemarkung Stolpen im Wohngebiet „Am Schlossberg“ der Stadt
Das Landratsamt prüft gegenwärtig, ob für den Breitbandausbau
                                                                     Stolpen mit einer Größe von 717 m² an Martin und Katja Waury aus
ein zentrales Projekt durch den Landkreis realisiert wird, wo sich
                                                                     Dresden zu einem Verkaufspreis von 120,00 € pro Quadratmeter.
die Kommunen beteiligen können. Der Stadtrat wird dazu in der
Dezember-Sitzung beraten.                                            Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 7                                                                TOP 12
Beratung und Bestätigung – Stellungnahme zum geänderten Ent-         Beratung und Beschlussfassung – Einziehung eines Teilstückes
wurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Obe-        des beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweges „Gehweg von
res Elbtal/Osterzgebirge                                             Bahnhofstraße bis Geschwister-Scholl-Straße“
Die Hinweise zum Entwurf in der Stellungnahme vom 30.01.2018         Der Absichtsbeschluss zur Einziehung wurde im Stadtrat am
der Stadt Stolpen wurden nur teilweise berücksichtigt.               25.06.2018 gefasst. Mit Bekanntmachung des Beschlusses
Zu folgenden Punkten werden Hinweise und Anmerkungen gege-           im Stadtanzeiger der Stadt Stolpen, Nummer 8, Ausgabe vom
ben:                                                                 03.08.2018, wurde den Bürgern gemäß § 8 Absatz 4 SächsStrG
                                                                     die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 3 Monaten Widerspruch
- Regionale Kooperationen
- Verkehrsentwicklung (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Radweg         gegen die beabsichtigte Einziehung einzulegen. Der Stadtverwal-
   bzw. Straße)                                                      tung Stolpen liegen keine Widersprüche vor.
- Kulturlandschaft                                                   Beschluss
- Hochwasservorsorge                                                 Der Stadtrat beschließt die Einziehung eines Teilstückes des be-
- Technische Infrastruktur (Energieversorgung, Windenergienut-       schränkt-öffentlichen Geh- und Radweges „Gehweg von Bahnhof-
   zung)                                                             straße bis Geschwister-Scholl-Straße“ der Gemarkung Stolpen.
- Landschaftsschutzgebiete
                                                                     Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
- Allgemeines
Sollte es seitens der Fraktionen oder Ortschaftsräte noch Ergän-     TOP 13
zungen geben, können diese dem Bürgermeister noch kurzfristig        Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistung im Zu-
zugearbeitet werden. An Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzen-       sammenhang mit dem Bauvorhaben „Instandsetzung Wesenitz-
den wird die Stellungnahme bis 10.12.2018 erarbeitet.                brücke Wilschdorfer Straße in Stolpen OT Helmsdorf“, Produkt
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Stellungnahme zur Kenntnis.       54.10.03.00, Sachkonto 422175
                                                                     Die Brücke befindet sich derzeit in einem schlechten Zustand und
TOP 8                                                                soll daher saniert werden. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 15/2017 vom
Vorstellung und Beratung – Entwurf der Haushaltssatzung 2019         27. Februar 2017 wurden die Planungsleistungen vergeben. Anfang
Der Rechnungsamtsleiter erläutert anhand einer Präsentation fol-     April 2018 wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Im
gende Punkte:                                                        Ergebnis der Ausschreibung lag nur ein Angebot vor, dass jedoch
- gesetzliche Grundlagen                                             nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprach und somit nicht
- Entwicklung wichtiger Positionen des Ergebnishaushaltes            gewertet werden konnte. Auf Grund dessen wurde die Ausschrei-
   2017 – 2022 (Erträge und Aufwendungen) sowie Darstellung          bung der Bauleistung Mitte Mai 2018 aufgehoben. Im Rahmen einer
   des Gesamtergebnisses                                             2. öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A erfolgte am 2. November
- Übersicht zu veranschlagten Instandhaltungs- und Instandset-       2018 die Submission. Da das Ausschreibungsergebnis deutlich über
   zungsmaßnahmen                                                    dem Betrag liegt, der im Haushalt 2018 eingestellt wurde, hat das
- Entwicklung wichtiger Positionen des Finanzhaushaltes 2017 –       Bauamt beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
   2022 (Ein- und Auszahlungen)                                      Meißen einen Antrag auf Anerkennung der Kostenerhöhung auf der
- Vorstellung der erheblichen Investitionen 2019                     Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses eingereicht
- Liquidität/Finanzierungsmittel/Verschuldung/Haushaltsaus-          und darum gebeten, den vorliegenden Zuwendungsbescheid ent-
   gleich                                                            sprechend anzupassen bzw. zu ändern. Die Bauarbeiten sollen Mitte
- Zusammenfassung und weiteres Haushaltsverfahren                    März 2019 beginnen und Ende Juli 2019 abgeschlossen werden.
Im Anschluss erfolgte die Diskussion durch den Stadtrat.
                                                                     SR Lesch bittet die Verwaltung, im Nachgang den Stadträten einen
Die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2019 ist in der Sitzung       Kostenvergleich Kostenberechnung Planung/Vergabe vorzulegen.
am 18. Dezember 2018 vorgesehen.
                                                                     Beschluss
TOP 9                                                                Der Stadtrat beschließt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der
Beratung und Beschlussfassung – Annahme einer Geldspende –           benötigten zusätzlichen Fördermittel die Vergabe der Bauleistun-
Basaltus-Grundschule Stolpen                                         gen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Instandsetzung
Beschluss                                                            Wesenitzbrücke Wilschdorfer Straße in Stolpen OT Helmsdorf“;
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende von der         Produkt 54.10.03.00; Sachkonto 422175 an die P + S Pflaster- und
Firma Dr. Schmidt und Partner aus Dresden/OT Weißig in Höhe von      Straßenbau GmbH, Am Fiebig 11 aus 01561 Thiendorf zum Brutto-
50,00 € für die Klasse 2b der Basaltus-Grundschule Stolpen.          angebotspreis von 322.563,84 €.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.                             Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
8 Stadt Stolpen                                                                                                         Nr. 12/2018
TOP 14                                                                  Veranstaltungskalender Dezember/Januar
Beratung zu Bauanträgen
                                                                    15.12.2018            Weihnachtsmarkt
TOP 14.1
                                                                    ab 14:30 Uhr          Markt Heeselicht
Barrierearmer und behindertengerechter Umbau und Ausbau ei-
                                                                                          Förderverein der FFW Heeselicht e. V.
nes bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 138 der Gemar-
                                                                                          www.heeselicht.de/ffw-heeselicht.html
kung Altstadt
                                                                    16.12.2018            Seniorenweihnachtsfeier
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und die Erschlie-
                                                                    14:30 Uhr             Gemeindezentrum Heeselicht
ßung ist gesichert.
                                                                                          Dorfverein Heeselicht e.V
Seitens der Verwaltung gibt es keine Einwendungen zum Vorha-
                                                                    24.12.  -  26.12.2018 Weihnachtsgottesdienst im Stolpner Land
ben.
                                                                                          Kirchen des Stolpner Landes
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
                                                                                          Ev.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land
TOP 14.2                                                                                  Herr Pfarrer Heurich, Tel. 035973 29466
Umbau Scheune zu Wohnzwecken auf dem Flurstück 121/2 der                                  www.kirche-stolpen.de
Gemarkung Oberhelmsdorf                                             31.12.2018 -          Gottesdienste zum Jahreswechsel
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und die Erschlie-      01.01.2019            Kirchen des Stolpner Landes
ßung ist gegeben.                                                                         Ev.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land
Seitens der Verwaltung gibt es keine Einwendungen zum Vorha-                              Herr Pfarrer Heurich, Tel. 035973 29466
ben.                                                                                      www.kirche-stolpen.de
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.                            Änderungen vorbehalten
TOP 15
Anfragen der Bürger
Es werden keine Anfragen gestellt.                                                 Spendenkonto - Stolpen800
TOP 16                                                              Liebe Stolpener Bürgerinnen und Bürger,
Anfragen der Stadträte                                              liebe Stolpener Unternehmen,
SR Hemmerlein bedankt sich für die Grabenberäumung im Bereich       wie Sie wissen, ist die Finanzierung ein wichtiger Baustein für
Mühlenweg. Er äußert, dass es in einigen Bereichen des Mühlen-      die Durchführung eines abwechslungsreichen Programms an-
weges jedoch Probleme mit dem Abfluss des Oberflächenwassers        lässlich unseres Jubiläumsjahres.
gibt.                                                               Aus diesem Grund hat die Stadt Stolpen ein Spendenkonto ein-
Das Bauamt informiert, dass dazu bereits mit dem Wasser- und        gerichtet. Dieses lautet wie folgt:
Abwasserzweckverband eine Besichtigung erfolgte und nach einer
entsprechenden Lösung gesucht wird.                                 Verwendungszweck: Stolpen800 +
                                                                                         ggf. zusätzlich Konkretisierung
Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung endete gegen 21:55 Uhr.   IBAN:                DE22 8505 0300 3000 0583 88
Rosner                                                              BIC:                 OSDDDE 81XXX
Büro Bürgermeister                                                  Institut:            Ostsächsische Sparkasse Dresden
                                                                    Selbstverständlich können Sie Ihre Spende gern auch zusätz-
                                                                    lich zweckgebunden ausweisen. Natürlich wird jedem Spender
                                                                    eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt.
                     Stadtratssitzung                               Im Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen/Sponso-
 Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet                    ring möchte ich mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung be-
 am Dienstag, dem 18. Dezember 2018, 19:00 Uhr                      danken.
 im Rats- und Bürgersaal, Markt 26 in Stolpen statt.                Uwe Steglich
 Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich      AG Finanzen/Sponsoring
 eingeladen.
 Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Sie fin-
 den diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik Aktuelles.
 Uwe Steglich
 Bürgermeister

                                                                         Anzeige

             Standesamtliche Nachrichten
     „Die Liebe ist ein Geschenk der eigenen Person an eine
       Andere – ein Geschenk, das nicht zu Verlust führt,
                      sondern zur Erfüllung.“
                          (unbekannt)
  Im Standesdamt Stolpen haben Ja gesagt:
  Kwasny Volker und Madeleine geb. Krebs
  aus Stolpen
  am 10.11.2018
  Wir gratulieren recht herzlich zur Eheschließung und wün-
  schen dem Paar alles Gute, mögen gegenseitiges Vertrauen
  und Achtung sie stets begleiten – in guten wie in schwierigen
  Zeiten.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 12/2018                                                                                                       Stadt Stolpen    9

     Stellenausschreibung der Stadt Stolpen                              Stellenausschreibung der Stadt Stolpen
 Die Stadt Stolpen beabsichtigt zum 01.05.2019 die Stelle           Die Stadt Stolpen beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                                    die Stelle
              eines Sachbearbeiters für Schulen,
                      Kitas und Soziales                                      eines Gemeindevollzugsbediensteten/
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 für 32 Stunden/Woche unbefristet zu besetzen.                                             (m/w/d)
 Zu dem Aufgabengebiet zählen im Wesentlichen folgende Auf-         für 20 Stunden/ Woche unbefristet zu besetzen.
 gabenbereiche:                                                     Zu dem Aufgabengebiet zählen im Wesentlichen folgende Auf-
                                                                    gabenbereiche:
 -  Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs an den
    Grund- und Oberschulen                                          -   Polizeiliche Überwachung der öffentlichen Bereiche, insbe-
 - Wahrnehmung von Schulträgeraufgaben                                  sondere des ruhenden Verkehrs
 - Wahrnehmung finanzieller und organisatorischer Angele-           -   Ordnungsbehördliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der
    genheiten für die Kindertageseinrichtungen                          öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Bereichen Poli-
 - Aufgaben der Kindertagespflege                                       zei- und Straßenverkehrsrecht in Verbindung mit Satzungen
 - Bearbeitung von Angelegenheiten der Vereinsförderung                 der Stadt Stolpen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
 - Betreuung der Jugendeinrichtungen der Stadt Stolpen
                                                                    Wir wünschen:
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                                                                    - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, bevorzugt
    reich der sozialen Hilfe sowie Weiterleitung an die zuständi-
                                                                       zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
    gen Behörden zur Bearbeitung
                                                                    - mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
 - Seniorenbetreuung
                                                                    - Belastbarkeit, Flexibilität und Engagement
 Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwal-       - Durchsetzungsvermögen und Gespür für situationsgerech-
 tungsfachangestellten (m/w/d) bzw. ein gleichwertiger Berufs-         tes Handeln
 abschluss erforderlich.                                            - anwendungssichere PC-Kenntnisse
                                                                    - Bereitschaft zur Weiterbildung
 Wir wünschen:                                                      - Führerschein Klasse B
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    tungsfachangestellten (m/w/d) Fachrichtung Landes-und           Wir bieten Ihnen:
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    setz, Gesetz über Kindertageeinrichtungen, Sozialrecht so-      - ein sympathisches und offenes Team
    wie örtliche Richtlinien und Satzungen                          - flexible Gleitzeitarbeit mit der Möglichkeit von Freizeitaus-
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    waltungsrecht
 - Kommunikations- und Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbar-      Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte
    keit und ein sicheres Auftreten                                 bis 28. Dezember 2018 an die
 - einen sicheren Umgang mit einschlägiger PC-Software                                Stadtverwaltung Stolpen
 - Führerschein Klasse B                                                                   Bürgermeister
                                                                                              Markt 1
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    rechtlichen Voraussetzungen (E 6 TVöD – VKA)                    Mit Rücksicht auf die Ziele des Gesetzes zur Förderung von Frau-
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 - flexible Gleitzeitarbeit mit der Möglichkeit von Freizeitaus-    bung von Frauen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung.
    gleich                                                          Bewerbungen werden gegen einen adressierten und ausrei-
                                                                    chend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Kosten, die
                                                                    mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
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 bis 11. Januar 2019 an die
                                                                    nachrichten wird abgesehen.
                   Stadtverwaltung Stolpen
                         Bürgermeister
                                                                         Anzeige
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                        01833 Stolpen

 Mit Rücksicht auf die Ziele des Gesetzes zur Förderung von Frau-
 en und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen
 Dienst im Freistaat Sachsen bitten wir ausdrücklich um Bewer-
 bung von Frauen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung.
 Bewerbungen werden gegen einen adressierten und ausrei-
 chend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Kosten, die
 mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
 Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischen-
 nachrichten wird abgesehen.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
10 Stadt Stolpen                                                                                                            Nr. 12/2018

             Zünftiger Faschingsauftakt
            am Sonntag, dem 11.11.2018                                          Wahlhelfer für die Europa- und
Um die 5. Jahreszeit zu eröffnen, zog der Langenwolmsdorfer Kar-               Kommunalwahl am 26. Mai 2019
nevalsclub e. V. am 11.11. mit Stimmungsmusik durch die Innen-                            gesucht
stadt und machte am Rathaus halt, wo bereits Bürgermeister Uwe
Steglich wartete.                                                     Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Pünktlich um 11:11 Uhr wurde die Herausgabe des Rathausschlüs-        am 26. Mai 2019 findet die nächste Europa- und Kommu-
sels gefordert. Dieser konnte sich der Bürgermeister auch nicht       nalwahl statt. Für diesen Wahltag benötigt die Stadt Stolpen
entziehen und so wurde mit dem Schlachtruf „Lawodo zinzin“ der        wieder viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Schlüssel traditionell in Besitz genommen.                            Daher bitten wir auch für diese Wahlen wieder dringend um
                                                                      Ihre Unterstützung als Wahlhelfer.
                                                                      Folgende Aufgaben warten auf Sie:
                                                                      • das Wählerverzeichnis führen und die Wahlberechtigun-
                                                                          gen überprüfen,
                                                                      • die Stimmzettel auszugeben und die Stimmenabgabe
                                                                          erläutern,
                                                                      • die Stimmzettel auszuzählen,
                                                                      • gemeinsam mit anderen Wahlhelfern für einen reibungs-
                                                                          losen Ablauf der Wahlen sorgen.
                                                                      Damit Sie nicht den gesamten Sonntag im Wahllokal verbrin-
                                                                      gen müssen, erfolgt eine zeitliche Einteilung der Helfer/-in-
                                                                      nen. Zur Wahlauszählung ab 18:00 Uhr werden jedoch wieder
                                                                      alle Wahlhelfer/-innen im Wahllokal benötigt.
                                                                      Auch Ihre Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes berücksich-
                                                                      tigen wir selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten.
                                                                      Als Dankeschön für Ihre Unterstützung erhalten Sie eine Auf-
                                                                      wandsentschädigung.

Anschließend zogen die kleinen und großen Närrinnen und Narren        Haben wir Ihr Interesse geweckt?
ins Rathaus ein. In geselliger Runde wurde auf eine erfolgreiche
Faschingssaison angestoßen. Auch die Pfannkuchen ließen sich          Dann wenden Sie sich bitte an Frau Wehner,
alle schmecken.                                                       Tel. 035937 208-24 oder wehner@stolpen.de.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Bäckerei Wünsche, welche
                                                                      Monique Wehner
die Pfannkuchen extra für uns am Sonntag gebacken hat. Das war
                                                                      Hauptamt
super!
Ines Rosner
Büro Bürgermeister

                                 Gruppenauskunft vor Wahlen – Widerspruchsrecht
Am 26. Mai 2019 finden wieder Wahlen statt. In diesem Zusam-        len darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffe-
menhang weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht gem. § 50 Abs. 1   nen bestimmend ist. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt
BMG hin.                                                            werden. Die Betroffenen haben das Recht, der Auskunftserteilung
Der § 50 Abs. 1 sagt aus, dass die Meldebehörde Parteien, Wäh-      zu widersprechen.
lergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam-        Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt-
menhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen              verwaltung Stolpen, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 01833 Stol-
Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden       pen, einzulegen.
Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die in § 44
Abs.1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten ertei-     Einwohnermeldeamt
Nr. 12/2018                                                                                                           Stadt Stolpen 11

                                                                        „Autos fahrt langsam!“ – Einweihung der
                      Gut vorbereitet                                Sonderschilder an der Kita „Stolpner Burggeister“
                      auf den Winter?
                                                                     Am 1. November 2018 wurden am Steinweg an der Kita „Stolpner
Der Winter steht vor der Tür, Frau Holle in den Startlöchern, die    Burggeister“ zwei Schilder eingeweiht. Bisher war es traurige Tat-
Temperaturen sinken und der erste Schneefall ist nicht mehr weit.    sache, dass die Autofahrer keine Rücksicht auf die kleinen und
Aus diesem Grund möchten wir Sie, wie alle Jahre wieder, auf die     großen Burggeister genommen haben. Die Kinder der Kita haben
möglichen auftretenden Gefahren und die jahreszeitlich beding-       den Entwurf für die Schilder selbst gestaltet und hoffen, dass die
ten Anliegerpflichten hinweisen.                                     Autofahrer dadurch an die Kinder erinnert werden und langsam
Die winterlichen Pflichten sind im Ortsrecht der Stadt Stolpen in    fahren.
der Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen        Die Schilder stehen beidseitig auf dem Steinweg kurz vor der Ein-
und Bestreuen der Gehwege vom 2. November 2005 festgeschrie-         richtung und sollen die Autofahrer noch einmal auf die Geschwin-
ben. Demnach sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege      digkeitsbegrenzung aufmerksam machen. Zur Einweihung waren
und Zugänge zur Fahrbahn zu beräumen und so zu bestreuen, dass       Herr Reh, der Vertreter des Schilderwerkes Beutha, die Elternver-
sie von Fußgängern, bei Beachtung der nach den Umständen ge-         tretung der Kita, der Bürgermeister Herr Steglich, einige Kinder und
botenen Sorgfalt, möglichst gefahrlos benutzt werden können. Bei     Erzieher der Kita und interessierte Eltern vor Ort.
Neuschnee ist mehrfach täglich zu räumen und streuen, notfalls       Die Kinder haben aus Freude über die Schilder und zum Dank ge-
muss ein Dritter damit beauftragt werden, falls man dazu selbst      meinsam mit den Erziehern passende Lieder und ein Gedicht ein-
nicht in der Lage ist.                                               geübt und vorgeführt.
Neben dem täglichen Blick auf den Zustand der Straßen und Wege,      Das Schilderwerk hat auf das Bitten der Elternvertretung und der
denken Sie bitte auch an den Blick nach oben. Ragen Eiszapfen        Stadtverwaltung Stolpen entschieden, einen Teil der Kosten für
oder überhängende Schnee- und Eismassen an Dächern und Dach-         die Schilder zu spenden,
rinnen in den öffentlichen Verkehrsraum, so ist diese Gefährdung     um die Verkehrssicherheit
durch den Straßenanlieger sofort zu beseitigen.                      vor der Kita zu erhöhen. Da-
Das tägliche Räumen und Streuen muss bis zu folgenden Uhrzei-        rum geht ein großer Dank
ten erfolgt sein:                                                    geht an Herrn Reh und das
                                                                     Schilderwerk für die groß-
- werktags bis 7:00 Uhr
                                                                     zügige Spende.
- an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr
- Bei Bedarf ist auch mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.     Ordnungsamt
- Die Verpflichtung endet jeweils erst um 20:00 Uhr.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass auch im Winter auf die
ganzjährig eigenen Anliegerpflichten zu achten ist. Es ist sicher-
zustellen, dass der Winterdienst durch Pflanzenbewuchs jeglicher
Art oder bauliche Anlagen nicht behindert wird, gegebenenfalls ist
ein unverzüglicher Rückschnitt bzw. eine bestmögliche Entfernung
der Hindernisse vorzunehmen. Sollte es dennoch zu Behinderun-
gen des Winterdienstes/der Räumfahrzeugnisse kommen, kann
nicht für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Beräumung ga-
rantiert werden. Sollten solche Gefahrenstellen beseitigt werden
müssen, ist es außerdem möglich, dass auf die entsprechenden
Grundstückseigentümer Kosten durch Ersatzvornahmen seitens
der Stadt Stolpen zukommen.
Viele Unfälle sind vermeidbar. Bei Schäden an Personen oder Sa-
chen durch mangelhafte Erfüllung der Anliegerpflichten haftet der
Grundstückseigentümer vollumfänglich. Schonen und schützen
Sie also im eigenen Interesse Ihre Nachbarn, Ihre Nerven und ihr
                                                                           Anzeige
Portemonnaie, so gewinnen alle Betroffenen und kommen ge-
meinsam sicher durch die kalte Jahreszeit.
Das Ordnungsamt

           Danke für die Säuberungsaktion
                 der „Lagertruppe“
 Hässliche Graffiti-Schmierereien „zierten“ zahlreiche Orte in
 Langenwolmsdorf. Ein Ärger für viele Anwohner und Passan-
 ten. Die Entfernung kostet bei professionellen Unternehmen
 viel Geld und ist aufwändig.
 Die Lagertruppe Langenwolmsdorf hat ein klares Zeichen ge-
 gen die Schmierereien im Dorf gesetzt und mit einem Arbeits-
 einsatz die Ordnung im Ortszentrum wiederhergestellt. Es wur-
 de geschliffen und gepinselt.
 Ein großer Dank geht an alle fleißigen Mithel-
 fer und Sponsoren, die sich an der Aktion be-
 teiligt haben. Auf Grund dieser Hilfe konnten
 viele Schmierereien entfernt und das Stadtbild
 wieder verschönert werden.
 Ordnungsamt
12 Stadt Stolpen                                                                                                         Nr. 12/2018

                                                                                Informationen aus dem Bauamt
                   Aus Ihrer Bibliothek
                                                                      Deckenerneuerung/Deckeninstandsetzung Beyergasse,
            Pfefferkuchen – Wer kennt sie nicht!                       Eschenallee, Geschwister-Scholl-Straße und Zufahrt
 Das süße Gebäck ist in der Advents- und Weihnachtszeit bei              Hauptstraße 98 – 104 in Stolpen und Ortsteilen
 Groß und Klein beliebt.
                                                                     Im Zeitraum von Mitte September bis Anfang November 2018 wur-
 Die Pfefferkuchenherstellung blickt auf eine sehr lange Tradi-
                                                                     den von der BISTRA BAU GmbH aus Schmölln-Putzkau die Stra-
 tion zurück.
                                                                     ßeninstandsetzungsarbeiten in den o. g. Straßenbereichen aus-
 Im Jahr 1293 wird im schlesischen Schweidnitz schriftlich eine
                                                                     geführt. Im Zuge der Bauarbeiten wurden an der Beyergasse auf
 Pfefferkuchenzunft erwähnt, wobei von der Fertigung der Leb-
                                                                     einer Länge von 480 m die Asphaltdeckschicht erneuert und die
 kuchen, wie sie auch genannt werden, erstmals 1558 urkund-
                                                                     Bankette beidseitig neu profiliert.
 lich in der Oberlausitz berichtet wird. In jenem Jahr sichert ein
                                                                     Des Weiteren wurde der Zufahrtsbereich zu den Grundstücken
 Privileg der Grundherren von Pulsnitz des Geschlechtes von
                                                                     Hauptstraße 98 – 104 in Langenwolmsdorf grundhaft ausgebaut
 Schlieben den Pulsnitzer Bäckern, die Pfefferkuchenprodukti-
                                                                     und die Entwässerung reguliert. Die Stadt Stolpen dankt allen be-
 on über ihren eigenen Bedarf hinaus zu betreiben.
                                                                     troffenen Anwohnern für ihr aufgebrachtes Verständnis und ihre
 Für das Jahr 1654 ist der Begriff „Pfefferküchler“ urkundlich
                                                                     Geduld im Zusammenhang mit den Einschränkungen, die sich
 belegt.
                                                                     durch die Bauarbeiten ergeben haben.
 Pfefferküchler aus Pulsnitz waren in vergangenen Zeiten säch-
 sisch-königliche Hoflieferanten.
 Heute sind Pfefferkuchen aus Pulsnitz sehr beliebt.
 Wer es selber mal versuchen möchte, hier ein Rezept.
 Allerdings sollte man die Ruhephase von 6 bis 8 Wochen ein-
 halten. Da ist Weihnachten zwar vorbei, aber sie schmecken
 trotzdem noch.
 Rezept Zutaten:
 100 g Honig; 100 g Zuckerrübensirup, braun; 150 g Weizen-
 mehl; 50 g Roggenmehl; 20 ml Wasser; 5 g Lebkuchengewürz;
 als Triebmittel: 1,5 g Hirschhornsalz und 4,5 g Pottasche;
 nach Belieben: Zitronat und Orangeat
 Vorbereitung:
 Unter Rühren den Honig, Sirup und das Wasser langsam und
 lauwarm im Wasserbad abkühlen lassen. Jetzt das Mehl ein-
 rühren, bis ein glatter Teig entsteht. Alles gut mit den Händen
 durchkneten und zugedeckt 6 bis 8 Wochen an einem kühlen
 Ort stehen lassen.
 Backen:
                                                                     Asphalteinbau auf der Beyergasse
 Den Pfefferkuchenteig auf bemehlter Fläche ausrollen und mit
 Formen ausstechen.
 Auf ein mit Backpapier ausgelegtes Blech legen und nach                  Gewässerunterhaltung in Rennersdorf-Neudörfel
 Belieben mit Mandeln verzieren. Bei 160 Grad im vorgeheiz-
                                                                     Der Bauhof der Stadt Stolpen hat im Zeitraum von Mitte Oktober
 ten Backofen 10 bis 15 Minuten backen. Nach dem Abkühlen
                                                                     bis Mitte November 2018 Gewässerunterhaltungsarbeiten in Ren-
 nach Belieben mit Kuvertiere überziehen.
                                                                     nersdorf-Neudörfel ausgeführt.
 Quelle: Oberlausitzer Kaffeeklatsch                                 Im Rahmen dieser Arbeiten wurden im Bereich des Rennersdorfer
 Ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute fürs neue Jahr       Baches im Abschnitt zwischen den Grundstücken Alte Hauptstra-
 wünscht Ihnen Ihre Elke Rüthrich.                                   ße 30 und Alte Hauptstraße 34 Baumpflegearbeiten am Gewässer-
                                                                     randstreifen durchgeführt und lokal der Gewässerquerschnitt auf-
                                                                     geweitet. Im Anschluss hat der Bauhof den Entwässerungsgraben
                                                                     hinter den Grundstücken Mühlenweg 1 bis 3 beräumt.
 Die Bibliothek bleibt vom 27. Dezember bis 4. Januar ge-
 schlossen!
 Unsere Öffnungszeiten:
 Dienstag        14:00 – 18:00 Uhr
 Mittwoch        09:00 – 12:00 Uhr
 Donnerstag      14:00 – 16:00 Uhr
 Unser Angebot:
 Romane, Erzählungen, Sachbücher, Kinderbücher, Zeitschrif-
 ten, CDs, DVDs, Spiele.
 Nach Rücksprache Bibliothekseinführungen und Lesungen für
 Kinder.

                                                                     Beräumter Entwässerungsgraben am Mühlenweg
Nr. 12/2018                                                                                                          Stadt Stolpen 13

 Wohnen „Am Schlossberg“ - voll erschlossene                           Weihnachtsbäume schmücken wieder Märkte
             Baugrundstücke                                                         und Dorfplätze
                                                                     Für die diesjährige Weihnachtszeit wurden in den vergangenen
                                                                     Monaten durch einen Mitarbeiter des Bauhofes der Stadtverwal-
                                                                     tung Stolpen wieder 7 Weihnachtsbäume bei privaten Anbietern
                                                                     begutachtet. Pünktlich vor dem ersten Adventswochenende und
                                                                     mit Unterstützung eines Mitarbeiters und Fahrzeuges des RHG
                                                                     BHG Dresden eG Niederlassung Stolpen wurden diese Bäume am
                                                                     26. November durch die Mitarbeiter des Bauhofes gefällt, trans-
                                                                     portiert und aufgestellt. 5 stattliche Bäume stehen jetzt auf den
                                                                     Märkten und Dorfplätzen in Stolpen, Langenwolmsdorf, Helms-
                                                                     dorf, Rennersdorf und Heeselicht.
                                                                     Weitere Bäume in Größen zwischen 3 und 4 Metern wurde zur De-
                                                                     koration des Erbgericht Lauterbach, der Schulen in Stolpen und
                                                                     Langenwolmsdorf, des Gebäudes Markt 26 und zur Dekoration des
                                                                     Eingangsbereiches des Rathauses angeliefert, aufgestellt und mit
                                                                     Beleuchtung versehen.
                                                                     Die auch in diesem Jahr wieder sehr schönen Fichten und Tannen
                                                                     verschiedener Arten auf den Dorfplätzen sind 6 bis 10 Meter groß
                                                                     und stammen von Privatgrundstücken aus Stolpen, Langenwolms-
                                                                     dorf und Helmsdorf sowie von einem öffentlichen Grundstück in
Sie sind auf der Suche nach einem Baugrundstück, am Südhang,         Langenwolmsdorf.
im Grünen und gleichzeitig in der Nähe der Landeshauptstadt          Die gespendeten Bäume wurden wie folgt aufgestellt:
Dresden?                                                             Marktplatz Stolpen – gespendet von Frau Kauer aus Helmsdorf
                                                                     Dorfplatz Langenwolmsdorf – gespendet von Frau Sekal aus Lan-
Die Stadt Stolpen verkauft vollerschlossene Baugrundstücke am        genwolmsdorf
Fuße der Burg Stolpen. Diese erstrecken sich über eine Größe von     Dorfplatz Helmsdorf – gespendet von Fam. Bauer aus Helmsdorf
700 m² bis hin zu 1500 m². Die Erschließungsmaßnahmen wurden         Dorfplatz Rennersdorf – gespendet von Herrn Danicek aus Stolpen
beendet und die Vermessung der Grundstücke ist erfolgt.              Dorfplatz Hesselicht – gewachsen auf einem öffentlichen Grund-
Fünf Grundstücke wurden schon verkauft und sieben weitere sind       stück in Langenwolmsdorf
reserviert. Für drei der reservierten Grundstücke werden derzeit     Die Eigentümer stellten die Bäume, wie auch schon in den vergan-
die Notarverträge erstellt. Die ersten Bauherren haben bereits mit   genen Jahren, kostenlos zur Verfügung. Hierfür bedankt sich die
der Errichtung ihrer Rohbauten begonnen.                             Stadtverwaltung ganz herzlich. Ohne diese Unterstützung wäre es
Das Wohngebiet grenzt zur einen Seite an Wohnbebauung an,            nicht möglich diese Anzahl von Bäumen zu beschaffen und aufzu-
zur anderen Seite kann man den Blick, über Wiesen und Felder in      stellen.
die Ferne schweifen lassen. Aufgrund der sehr guten Infrastruk-      Die Installation der LED Beleuchtung auf den Bäumen, sowie das
tur der Stadt Stolpen mit Kindertageseinrichtungen, Schulen,         Anbringen der straßenüberspannenden Lichterketten in der Innen-
Einkaufsmöglichkeiten und Ärzten, bieten sich ideale Wohn- und       stadt erfolgte dann an den darauf folgenden Tagen ebenfalls durch
Lebensbedingungen für alle Altersklassen. Innerhalb von 10 bis       die Mitarbeiter des Bauhofes.
12 Minuten kann man das Stadtzentrum sowie die Schule fußläu-        Auch für die nächsten Jahre werden wieder Bäume (ca. 5 – 10 m)
fig erreichen. Die Fahrzeit mit dem Pkw zum Kindergarten und zu      gesucht, einzelne Angebote liegen bereits vor. Sollten sie sich mit
den ansässigen Supermärkten beträgt ca. 5 Minuten, fußläufig be-     dem Gedanken einer Fällung in den nächsten Jahren tragen und ei-
nötigt man ca. 15 Minuten.                                           nen Baum kostenlos zur Verfügung stellen wollen, informieren sie
Für das Baugebiet wurde ein Bebauungsplan festgesetzt, in dem        bitte den Bauhof unter 035973 26560 oder per E-Mail henschel@
alle Rahmenbedingungen für den Bau eines Einfamilienhauses           stolpen.de
ausführlich beschrieben sind.                                        Für die Weihnachtszeit und den bevorstehenden Jahreswechsel
Weitere Informationen zu den Baugrundstücken sowie den Bebau-        wünschen Ihnen die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Stolpen
ungsplan mit allen textlichen Erläuterungen finden Sie unter         Gesundheit und Freude im Kreis Ihrer Familien.
www.stolpen.de.                                                      Eberhard Henschel
Sie haben Interesse an einem Grundstück bzw. Fragen, dann kön-       Bauhofleiter
nen Sie sich an den Leiter des Bauamtes, Herrn Rutscher unter Te-
lefon 035973 280-15 wenden oder Sie nehmen per E-Mail unter
stadt@stolpen.de mit uns Kontakt auf.
                                                                           Anzeige
Stadtverwaltung Stolpen

              „Willst du glücklich sein im Leben,
                 trage bei zu anderer Glück.

               Denn die Freude, die wir geben,
                kehrt ins eigene Herz zurück.“

  Johann Wolfgang von Goethe
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