Stolpner Anzeiger - Stolpen
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Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 29 Freitag, den 14. Dezember 2018 Nummer 12 Frohe Weihnachten Im Namen des Stadtrates und der Ortschaftsräte wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2019. Ihr Bürgermeister Uwe Steglich Foto: Klaus Schieckel
2 Informationen Besuchen Sie uns auf www.stolpen.de Wichtige Rufnummern Notrufnummern Forstrevier Polizei 110 Forstbetrieb Neustadt, Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Revierleiter Herr Fleischer Telefon: 03596 585729 Rettungsleitstelle: 0351 501210 Polizeirevier Sebnitz 035971 850 Ärzte/Zahnärzte Arztpraxis Dr. Lehm 26336 Stadtverwaltung Stolpen Arztpraxis Rasche 26376 E-Mail: stadt@stolpen.de Arztpraxis Berg-Holldack 26377 Telefax: 035973 28025 Telefon: 035973/ Kinderarztpraxis Bürgermeister 280-40 Dr. Autenrieth 63828 Sekretariat 280-40 Standesamt 280-11 Zahnarztpraxis Dr. Boden 24122 Meldestelle 280-14 Zahnarztpraxis Dr. Böhmer 26435 Hauptamt 280-10 Soziales 280-12 Apotheke 035973 24830 Gewerbeamt 280-24 Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr Ordnungsamt 280-26 Samstag 8.00 - 12.00 Uhr Rechnungsamt 280-20 Kasse 280-22 Kindertagesstätten Bauamt 280-15 Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen 26610 Bauhof 26560 Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen 646287 Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf 26272 Sprechzeiten der Verwaltung Kita „Sankt Martin“ Lauterbach 26407 Montag geschlossen Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Schulen und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Basaltus-Grundschule Stolpen 035973 6201-20 Mittwoch geschlossen Grundschule Langenwolmsdorf 035973 26383 Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen 035973 6201-10 und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Soziales ASB-Sozialstation 035973 24109 Sprechzeiten des Bürgermeisters VS-Altenpflegeheim 035973 630 Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Kirchen, Pfarrämter Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Evangelisch-Lutherische Kirche (nach vorheriger Anmeldung unter 280-40) „Stolpener Land“ 035973 26409 Evangelisch-Lutherische Kirche Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ Lauterbach-Oberottendorf 035973 26412 E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de Römisch-Katholische Kirche Telefax: 035973 612-18 Röm.-kath. Pfarrei St. Heinrich und Kunigunde Telefon: 035973/ Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 2 – 4 Verwaltung/Zentrale 612-0 01796 Pirna Tel. 03501 5710164 Gebührenstelle 612-14 E-Mail: info@kath-kirche-pirna.de Sprechzeiten Burg Stolpen 035973 23410 Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Di. - So. 10:00 - 16:00 Uhr (witterungsbedingt) und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mo. geschlossen Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Bibliothek 035973 297413 Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Bereitschaft Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Wasserversorgung 0172 3743033 Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr 0172 3743035 Abwasserentsorgung Stolpen-Information (WASS GmbH) 0172 3702641 E-Mail: stolpen-information@t-online.de Gasversorgung 0180 2787901 Telefon 035973 27313 Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sam- Telefax 035973 24438 melgruben: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL) 03573 803333 Friedensrichterin (Notdienst 03573 803-0) Frau Petau 035973 63889 Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr 0174 9564465
Nr. 12/2018 Stadt Stolpen 3 JJJJJJJJJJJJ JJJJJJJJJJJJJJJJJ JJJJJJJJJJJJJJJJJ Die Weihnachtsbotschaft stützt sich nicht auf Angst, sondern auf Vertrauen, auf Hoffnung und Liebe. In der Liebe ist mehr Kraft als in irgendeiner anderen Macht. Jeder Mensch kann sie erfahren, sie einem anderen zugänglich machen. Sie ist der Frieden. Richard von Weizsäcker Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Stolpen, das Jahr 2018, unser Jubiläumsjahr Stolpen800, Gestatten Sie mir einen kurzen Ausblick auf das Jahr neigt sich dem Ende zu. Ein Jahr, was bei vielen 2019. Am 26. Mai 2019 werden Sie einen neuen Stolpener Bürgern unvergessliche Eindrücke hin- Stadtrat, Ortschaftsräte und Kreistag wählen. Ich terlassen hat. Ein Jahr, das geprägt war von einem hoffe und wünsche mir, dass sich viele Bürgerinnen engen Miteinander und welches den Stolz auf unse- und Bürger der politischen Verantwortung für unse- re Heimatstadt auf besondere Weise zum Ausdruck re Stadt und unseren Landkreis stellen werden. Den gebracht hat. Stadt- und Ortschafträten der zur Neige gehenden Wahlperiode gilt es bereits heute ganz herzlich für Viele Stolpener haben sich aktiv in die Vorbereitung ihre geleistete Arbeit in den zurückliegenden 5 Jah- und Umsetzung der zahlreichen Veranstaltungen in ren zu danken. diesem Jahr eingebracht. Ich möchte an dieser Stel- le, auch im Namen des Festausschusses, nochmals Mein Dank geht natürlich auch an alle, die sich im allen für dieses Engagement recht herzlich danken. Jahr 2018 in irgendeiner Form in das gesellschaftli- Mein Dank geht natürlich auch an die vielen Sponso- che Leben unserer Stadt eingebracht haben, sei es ren und Spender, die dazu beigetragen haben, dass in den Vereinen, Unternehmen, Kindereinrichtun- wir das Festjahr Stolpen800 so feiern konnten, wie gen, Feuerwehren oder sozialen Einrichtungen. Ich wir es erlebt haben – „Ein Fest von uns - für uns! Und möchte es ebenfalls nicht versäumen, den Mitarbei- unsere Gäste!“. Ich wünsche mir, dass wir von die- tern der Stadt für die geleistete Arbeit meine Aner- sem Miteinander und der Verbundenheit zu unserer kennung auszusprechen. Heimatstadt noch lange profitieren können. In wenigen Tagen begehen wir das Weihnachtsfest - Das Jahr 2018 war auch in anderen Bereichen von das Fest des Friedens, der Freude und der Familien. positiven Impulsen für unsere Stadt geprägt. So ent- Möge uns in diesen Tagen auf besondere Weise die stehen im Wohngebiet „Am Schlossberg“ die ers- Liebe im Sinne der Weihnachtsbotschaft von Ri- ten Einfamilienhäuser und wir werden im nächsten chard von Weizsäcker begleiten. Jahr sicher die ersten Familien am Fuße der Burg begrüßen dürfen. Die Erschließungsarbeiten im Ge- Ich wünsche Ihnen allen ein frohes und gesegnetes werbegebiet „Ziegeleistraße“ in Helmsdorf konnten Weihnachtsfest. Genießen Sie in Ruhe und Besinn- abgeschlossen werden und zwei Unternehmen ha- lichkeit die Feiertage im Kreise Ihrer Familien und ben bereits mit dem Bau an ihrem neuen Standort Angehörigen und vielleicht gelingt es Ihnen etwas begonnen. Abstand zu den alltäglichen Problemen zu gewin- nen. Nach den Jahren der großen Investitionen war 2018 seitens der Stadt etwas Zurückhaltung geboten. Für das neue Jahr 2019 wünsche ich Ihnen alles Ungeachtet dessen konnten eine Reihe von kleine- Gute, Gesundheit, viel Glück und persönliche Erfol- ren Projekten umgesetzt werden. So u. a. die Neu- ge. gestaltung der Außenanlagen in der Basaltus-Grund- schule Stolpen sowie die Sanierung der Spielplätze Ihr Bürgermeister in Langenwolmsdorf und Heeselicht. Uwe Steglich Bekanntlich führen ja auch kleine Schritte zum Ziel und tragen trotzdem zu einer guten Entwicklung un- serer Stadt bei. Wir sollten also nicht gleich den Mut verlieren, wenn manche Wünsche und Projekte eine längere Zeit in Anspruch nehmen, bis sie zur Umset- zung kommen. JJJJJJJJJJJJ
4 Stadt Stolpen Nr. 12/2018 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März Sachsen (SächsGemO): 2018 (SächsGVBl. S. 62) und § 155 a Sächsisches Beamtengesetz Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- (SächsBG) i. V. m. Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des schriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be- Sächsischen Dienstrechts in der Fassung der Bekanntmachung kanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies vom 28. Juni 2018 (SächsGVBl. S. 430) hat der Stadtrat der Stadt gilt nicht, wenn Stolpen in seiner Sitzung am 22.10.2018 folgende Aufhebungssat- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, zung beschlossen: 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- §1 den sind, Die Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge- Ortsvorsteher vom 10.10.2000 sowie die Änderungssatzung vom setzwidrigkeit widersprochen hat, 19.12.2002 werden aufgehoben. 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet §2 hat oder Die Aufhebungssatzung tritt rückwirkend ab 01.01.2018 in Kraft. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- Stolpen, 23.10.2018 über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor- den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je- Steglich dermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur Bürgermeister anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Herzliche Glückwünsche Bericht von der Stadtratssitzung zur „Eisernen Hochzeit“ am 22. Oktober 2018 Manfred und Reingard Berge TOP 1 aus dem Ortsteil Langenwolmsdorf Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Ta- gesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 13.08.2018 Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 9. öffent- lichen Sitzung des Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat be- schlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis. TOP 2 Bericht des Bürgermeisters Sirenentest am 13.10.2018 Es sollte ein Probealarm (Warnung vor einer Gefahr) für den gesam- ten Landkreis erfolgen. Der Test hat aufgrund einer Fehlfunktion in den vorhandenen vier Alarmierungsnetzen nicht funktioniert (Sirenen blieben stumm). Eine Wiederholung soll am 27.10.2018 erfolgen. Damit hat sich eine Notwendigkeit solcher regelmäßigen Proben bestätigt. Anmeldung im Rahmen VwV Invest Schule Die Stadt hat den Anbau an die Basaltus-Grundschule Stolpen für 2020 beantragt (gemeinsame Nutzung Grundschule und Hort). Die Maßnahme ist Gegenstand der Investitionsplanung 2020 und Bericht von der Stadtratssitzung die Maßnahmepläne wurden nunmehr durch das Staatsminis- am 24. September 2018 – Ergänzung terium für Umwelt und Landwirtschaft am 10.10.2018 bestätigt. Eine Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank muss bis Der Bericht wurde in der November-Ausgabe veröffentlicht. Zum 31.12.2018 erfolgen. TOP 17 (Anfragen der Bürger) wurde SR Lesch bezüglich der Vor- Baumaßnahmen/Planungen abstimmung zu den Elternbeiträgen Kita gefragt, mit welchen El- - Außengelände Grundschule Stolpen sowie Spielplätze Langen- ternvertretungen gesprochen wurde und gemeint, dass es kein Ge- wolmsdorf und Heeselicht laufen planmäßig spräch mit der Vertretung der „Stolpner Burggeister“ gegeben hat. - Ausbau Bahnhofstraße – Arbeiten sollen in dieser Woche Im Nachgang der Sitzung konnte geklärt werden, dass die Eltern- (43. KW) abgeschlossen werden vertreter vorab zum Sachverhalt informiert wurden. Anfragen aus der letzten Sitzung Ines Rosner Der Verkehrsspiegel im Bereich Wiesenweg wird dieses Jahr noch Büro Bürgermeister aufgestellt (Anfrage durch SR Hemmerlein).
Nr. 12/2018 Stadt Stolpen 5 Termine TOP 7 BM Steglich informiert zu den anstehenden Terminen. Bericht der Ortsvorsteher Die Ortsvorsteher berichten zu den Aktivitäten sowie den Inhalten TOP 3 der Sitzungen der vergangenen Monate und weisen auf Probleme Beratung und Beschlussfassung – Satzung zur Aufhebung der in den jeweiligen Ortsteilen hin. Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher TOP 8 Aufgrund der Neuaufnahme des § 155 a in das Sächsische Beam- Anfragen der Bürger tengesetz wurde die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Herr Otto vom Sportverein Langenwolmsdorf spricht die Hallen- Bürgermeister und Ortsvorsteher rückwirkend zum 01.01.2018 nutzungsgebühren an. Er kann die Erhöhung nicht nachvollziehen, neu geregelt. Aus diesem Grund sind die Bestimmungen des da es im Haushalt 2018 kein Defizit gibt und auch keine Steuer- § 155a SächsBG anzuwenden und bestehende Satzungsregelun- erhöhungen erfolgten. Außerdem erfolgte keine Abstimmung mit gen zu ändern bzw. aufzuheben. dem Sportverein, da der Verein keine Einladung von Herrn Lesch Aus dieser neuen gesetzlichen Regelung entstehen der Stadt zu einer Beratung erhalten hat. Es wird so dargestellt, als hätte der Mehrkosten von ca. 15.500,00 € im Jahr 2018. Ab 2019 erfolgt Verein kein Interesse an einer Mitarbeit bei der Satzungsänderung. jeweils zum 1. April eine Anpassung an den jährlichen Preisindex Der Verein fühlt sich nicht geachtet von der CDU-Fraktion. Was ist des Statistischen Landesamtes. zwischen Januar und August 2017 passiert, dass die Gebühr er- höht werden musste (Verdoppelung) und dann keine Zeit mehr Beschluss war, um mit den Vereinen zu sprechen. Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Auf- SR Lesch erklärt, dass die Beschlussfassung in der Sitzung am hebung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehren- 23.10.2017 abgesetzt wurde, damit im Vorfeld mit den Verei- amtliche Ortvorsteher. nen gesprochen werden kann, um nicht über die Köpfe hinweg Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Ent- zu entscheiden. Es gab seitens der CDU-Fraktion per Mail am haltungen bestätigt. 06.11.2017 eine Einladung an die Vereine. Der Sportverein Stol- Die Satzung ist unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ in dieser pen war da, Langenwolmsdorf und Lauterbach haben gefehlt. Dass Ausgabe abgedruckt. die Fraktion keine Achtung hätte, das trifft nicht zu und ist eine TOP 4 Unterstellung. Da es im Vorfeld eine Abstimmung gab, wurde die Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – Beschlussfassung dann auch im nächsten Stadtrat durchgeführt. SRin Dürr bestätigt, dass der Verteiler in der Mail ersichtlich ist und Stolpen800 der Sportverein es erhalten hat. Beschluss SR Schulz bemerkt, dass die Absetzung des Tagesordnungspunk- Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden gemäß der tes auch öffentlich publiziert wurde und das Thema somit auch beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen in Höhe von 730,00 Euro. bekannt war. In einer Demokratie kann man auch einmal selbst Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. nachfragen, wenn etwas unklar ist. TOP 5 BM Steglich verweist darauf, dass entsprechend des Beschlusses Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Sachspenden – eine überarbeitete Kalkulation zum 01.01.2019 vorzulegen ist. Stolpen800 Dazu wird erneut eine Anhörung der Vereine bis Ende November erfolgen. SR Kühnel sagt, dass zu dem Gespräch seitens des Sport- Beschluss vereins Stolpen aber nicht der Vorsitzende bzw. Stellvertreter an- Der Stadtrat beschließt die Annahme von Sachspenden gemäß wesend war. Herr Otto äußert, dass sich der Sportverein vernach- der beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen im Wert von 392,80 € lässigt fühlt. Der Jugendclub kann z. B. Räume kostenfrei nutzen, brutto. aber die Kinder müssen in der Turnhalle etwas bezahlen. Dies trifft Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. auch so auf die Senioren zu. Andere Räume können aber durch TOP 6 die Senioren kostenfrei genutzt werden. Er spricht sich gegen die Beratung und Beschlussfassung – Wirtschaftsplan 2019 für den Zahlung von 1,00 € durch Kinder/Jugendliche aus und kann die damalige Aussage durch SR Geißler nicht nachvollziehen. Kommunalwald SR Geißler erklärt, dass er auch noch heute dazu steht, denn was Der jährliche Wirtschaftsplan ist von der oberen Forstbehörde un- nichts kostet, wird nicht geschätzt. ter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen. Herr Otto spricht die Kalkulation an und fragt, warum so viel be- Herr Fleischer vom Forstbezirk Neustadt informiert, dass der Bor- zahlt werden muss. kenkäferbefall und die beiden großen Stürme in diesem Jahr auf- BM Steglich verweist auf die Vorstandssitzung sowie die separate grund der erforderlichen Aufarbeitung den Plan 2018 zunichtema- Beratung mit Vertretern des Vorstandes, wo er die Kalkulation er- chen. Der Borkenkäfer hatte in diesem Jahr optimale Bedingungen läutert hat. Dort wurde signalisiert, dass man die Zusammenhänge und es kann heute noch nicht konkret beurteilt werden, wie groß verstanden hat. Nun wird wiederholt gefragt, warum die Zahlun- der Schaden insgesamt ist, auch bezüglich der Trockenheit. Die gen in der festgelegten Höhe erfolgen müssen. Er betont, dass in Pflege des Waldes am Burgberg soll nunmehr 2019 erfolgen, wo- den letzten Jahren auch viel im Bereich Sport geschaffen wurde. bei dort aufgrund der Forderungen des Denkmalschutzes die Ar- Die Einnahme aus der Hallennutzung verschwinden auch nicht ir- beiten nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden gendwo im Haushalt, sondern fließen wieder in die entsprechende dürfen, was einen zusätzlichen Aufwand sowie eine Verteuerung Kostenstelle zurück und werden für laufende Kosten und Unterhal- bedeutet. Weiterhin verweist er auf die derzeit unsicheren bzw. tungsmaßnahmen verwendet. Es wird für 2019 eine neue Kalku- gesunkenen Preise auf dem Holzmarkt. Außerdem soll es Ände- lation geben und die Gebühren werden sicher nicht höher sein. rungen beim Sächsischen Waldgesetz bezüglich der Bewirtschaf- Grundsätzlich obliegt aber dem Stadtrat die Entscheidung dazu. tungsverordnung geben. Eine Anhörung wird durchgeführt. In diesem Zusammenhang spricht BM Steglich bedankt sich beim Sachsenforst für die geleistete Ar- er die Widersprüche bei der Meldung zur Hallenbelegung an. Erst beit. wurden Nutzungen minimiert, was durchaus möglich ist. Als jedoch Im Rahmen der Diskussion kritisiert der Stadtrat, dass keine Über- seitens der Verwaltung die Schlüssel für die nicht mehr fungieren- sicht mit den Zahlen der letzten Jahre vorgelegt wurde. den Sportgruppen zurückgefordert wurden, erfolgte wieder eine Auf- SR Lesch stellt den Antrag, dass der Beschluss bis zur Vorlage der stockung der Nutzung. Dies ist eine unfaire Umgangsweise. Übersicht vertagt wird. Herr Otto meint, dass die Stadträte aus Langenwolmsdorf einen Der Antrag wird mit 17 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bestätigt. Antrag stellen sollten, dass die Satzung nochmals überprüft wird. Die Beschlussfassung wird damit vertagt und es ist eine Übersicht Entsprechend Kreissportbund und Kultusministerium wäre dies der Ergebnisse der letzten 10 Jahre durch das Forstamt vorzulegen. möglich.
6 Stadt Stolpen Nr. 12/2018 Er fragt, wo die 8 Mio. €, welche die Stadt als Förderung erhalten Beschluss hat, hingegangen sind. Der Stadtrat beschließt den vom Staatsbetrieb Sachsenforst, BM Steglich verweist wiederholt auf die bereits mehrmaligen Er- Forstbezirk und Forstrevier Neustadt, aufgestellten und als Anlage läuterungen und beendet diesen Tagesordnungspunkt. beigefügten Wirtschaftsplan für das Jahr 2019. TOP 9 Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Anfragen der Stadträte TOP 4 SR Barowsky spricht einen Dank an die Lagertruppe Langenwolms- Vorstellung und Beschlussfassung – Bestätigung der Entwurfs- dorf für die Entfernung der Graffiti-Schmiererei aus. Er fragt, ob es für planung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stolpen am die Lieferung der neuen Atemschutzgeräte schon einen Termin gibt. Standort Pirnaer Landstraße als Grundlage für die weitere Projek- Frau Lossack informiert, dass die Lieferung im November/Dezem- tumsetzung ber erfolgen soll. Danach müssen die Geräte noch zur Überprüfung Die Grundlage für die vorliegende Entwurfsplanung zum Neubau nach Pirna. Es wird davon ausgegangen, dass bis Weihnachten al- des Feuerwehrgerätehauses am Standort Pirnaer Landstraße bildet les erledigt ist. die im Vorfeld stattgefundene konzeptionelle Auseinandersetzung Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung endete gegen 20:50 Uhr. mit verschiedenen Planungsansätzen. Dabei wurden seit 2010 die Rosner Varianten Sanierung Feuerwehrgerätehaus am Standort Am Gra- Büro Bürgermeister ben 5 sowie die unterschiedlichen Neubaustandorte (Steinweg, Schützenhausstraße) planerisch beleuchtet. Bericht von der Stadtratssitzung Im Ergebnis mehrerer intensiver Abstimmungen mit der Feuerwehr am 26. November 2018 Stolpen, dem Kreisbrandmeister sowie der Unfallkasse Sachsen wurde die Entwurfsplanung zur Gerätehausneubauvariante am TOP 1 Standort Pirnaer Landstraße favorisiert und optimiert. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Ta- Die aktuelle Entwurfsplanung beinhaltet Gesamtbruttokosten in gesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom 24.09.2018 Höhe von 1.950.127,65 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens steht Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 10. öffent- unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. lichen Sitzung des Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat be- Durch das Planungsbüro wird der Entwurf anhand einer Präsenta- schlussfähig ist. Die Tagesordnung wird mehrheitlich bestätigt. tion vorgestellt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis. Beschluss TOP 2 Der Stadtrat bestätigt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 Bericht des Bürgermeisters HOAI 2013) zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stolpen am Sirenentest am 27.10.2018 Standort Pirnaer Landstraße (Flurstück 1296/2 Gemarkung Stol- Aufgrund einer Fehlfunktion am 13.10.2018 wurde der Sirenentest pen) auf der Grundlage des vom Planungsbüro bauplanconcept wiederholt und war nunmehr erfolgreich. vorliegenden Planstandes 12.11.2018 und beauftragt das Pla- Unterrichtung der Fraktionen über wesentliche Abweichungen im nungsbüro mit der Leistungsphase 4 HOAI. laufenden Haushaltsjahr 2018, 3. Quartal Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Die Fraktionen wurden per Mail informiert, dass es gegenüber der Berichterstattung zum Stichtag 30.06.2018 keine Veränderungen TOP 5 gegeben hat. Vorstellung und Beschlussfassung – Bestätigung der Vorent- wurfsplanung Variante 9 b) im Zusammenhang mit dem Vorhaben Förderung Feuerwehrwesen 2018 „Anbau an die Basaltus-Grundschule Stolpen“ als Grundlage für Der Zuwendungsbescheid vom 08.11.2018 in Höhe von 6.200,00 € die weitere Förderantragstellung und Projektumsetzung zur Förderung der aktiven Abteilung ist am 14.11.2018 eingegan- Die Basaltus-Grundschule Stolpen wird derzeit als 1,5-zügige gen. Grundschule geführt. Gleichzeitig ist in der Grundschule der Hort Förderung Breitband mit derzeit 125 Kindern untergebracht. Dies entspricht einem fast Der Zuwendungsbescheid des Bundes vom 19.10.2018 in vorläufi- 100 %igen Betreuungsgrad. Ab dem Schuljahr 2018/2019 ist ab- ger Höhe von 1.820.000 € ist am 24.10.2018 eingegangen. sehbar, dass die Grundschule dauerhaft 2-zügig wird. Eine teilwei- se Doppelnutzung Schule/Hort ist dann aufgrund der Raumkapa- Gespräch mit den Schulleitern der Stolpener Schulen zitäten ausgeschlossen. Damit ist eine bauliche Erweiterung der Das jährliche Gespräch fand am 06.11.2018 statt, wo die Schul- Grundschule dringend erforderlich. leiter u. a. zu geplanten Baumaßnahmen und Aktivitäten der Stadt Die aktuelle Entwurfsplanung beinhaltet Gesamtbruttokosten in informiert wurden. Seitens der Schulleiter wurde auf Anfrage des Höhe von 732.392,97 Euro. Die Umsetzung des Vorhabens steht Bürgermeisters dazu informiert, dass in allen Schulen die Beset- unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Realisie- zung mit Lehrern gesichert ist. rung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2020 bis 2021 vorgese- Vorstellung Hallenbenutzungsgebühren hen. Die Vorstellung der Kalkulation erfolgte am 13.11.2018. Die anwe- Durch das Planungsbüro wird der Entwurf anhand einer Präsenta- senden Vereine sprachen sich für eine Abschaffung der Gebühren tion vorgestellt. für Kinder und Jugendliche aus. Die Hallenbenutzungsgebühren sollen in der Dezember-Sitzung im Stadtrat behandelt werden. Beschluss Der Stadtrat bestätigt die Vorentwurfsplanung Variante 9 b) (Leis- Baumaßnahmen/Planungen tungsphase 1 - 2 HOAI 2013) im Zusammenhang mit dem Vorhaben - Außengelände Grundschule Stolpen (außer Fallschutz) sowie „Anbau an die Basaltus-Grundschule Stolpen“ auf der Grundlage Spielplätze Langenwolmsdorf und Heeselicht sind fertig des vom Architekturbüro bernert & partner vorliegenden Planstan- - Ausbau Bahnhofstraße – Arbeiten sind abgeschlossen des 15.11.2018. Termine Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. BM Steglich informiert zu den anstehenden Terminen. TOP 6 TOP 3 Information – Umsetzung des Breitbandausbaus in Stolpen und Beratung und Beschlussfassung – Wirtschaftsplan 2019 für den Ortsteilen – Ausbau eines Gigabit-Netzes – unter Zugrundele- Kommunalwald gung von Bundes- und Landesförderungen Der jährliche Wirtschaftsplan ist von der oberen Forstbehörde un- Durch den Bund erhält die Stadt Stolpen auf der Grundlage ihres ter Beachtung des periodischen Betriebsplanes aufzustellen; er am 28.08.2018 eingereichten Förderantrages für die Schließung soll einen Vorschlag der Einnahmen und Ausgaben erhalten. der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern
Nr. 12/2018 Stadt Stolpen 7 von Breitbandinfrastrukturen nach Richtlinie 3.1 der Förderricht- TOP 10 linie des Bundes mit Zuwendungsbescheid vom 19.10.2018 eine Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Flurstückes Zuwendung in Höhe von 1.820.000,00 Euro. 1397/35 der Gemarkung Stolpen Bei einem für Stolpen dargestellten Breitbandausbauvolu- Beschluss men in Höhe von insgesamt 2.600.000,00 Euro stellt dies eine Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 1397/35 der Ge- 70 %ige Förderquote dar und gilt für den Zuwendungszeitraum markung Stolpen im Wohngebiet „Am Schlossberg“ der Stadt Stol- vom 19.10.2018 bis 18.10.2021. pen mit einer Größe von 693 m² an Melanie und Friedrich Berger aus Parallel hierzu hat die Stadt Stolpen zur Kofinanzierung des ver- Dresden zu einem Verkaufspreis von 120,00 € pro Quadratmeter. bliebenen 30 %igen Eigenanteils einen Zuwendungsantrag auf Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. der Grundlage der Richtlinie DiOS - Teil C beim Land Sachsen am 05.11.2018 gestellt. TOP 11 Die Zuwendungen beziehen sich auf einen Ausbau des Breitband- Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Flurstückes netzes in Stolpen und den Ortsteilen unter Zugrundelegung einer 1397/41 der Gemarkung Stolpen Unterversorgungsgrenze von < 30Mbit/s je Anschlussnehmer. Das Beschluss Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Flurstückes 1397/41 der bedeutet, dass nur diese Bereiche ausgebaut werden. Gemarkung Stolpen im Wohngebiet „Am Schlossberg“ der Stadt Das Landratsamt prüft gegenwärtig, ob für den Breitbandausbau Stolpen mit einer Größe von 717 m² an Martin und Katja Waury aus ein zentrales Projekt durch den Landkreis realisiert wird, wo sich Dresden zu einem Verkaufspreis von 120,00 € pro Quadratmeter. die Kommunen beteiligen können. Der Stadtrat wird dazu in der Dezember-Sitzung beraten. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 7 TOP 12 Beratung und Bestätigung – Stellungnahme zum geänderten Ent- Beratung und Beschlussfassung – Einziehung eines Teilstückes wurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Obe- des beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweges „Gehweg von res Elbtal/Osterzgebirge Bahnhofstraße bis Geschwister-Scholl-Straße“ Die Hinweise zum Entwurf in der Stellungnahme vom 30.01.2018 Der Absichtsbeschluss zur Einziehung wurde im Stadtrat am der Stadt Stolpen wurden nur teilweise berücksichtigt. 25.06.2018 gefasst. Mit Bekanntmachung des Beschlusses Zu folgenden Punkten werden Hinweise und Anmerkungen gege- im Stadtanzeiger der Stadt Stolpen, Nummer 8, Ausgabe vom ben: 03.08.2018, wurde den Bürgern gemäß § 8 Absatz 4 SächsStrG die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 3 Monaten Widerspruch - Regionale Kooperationen - Verkehrsentwicklung (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Radweg gegen die beabsichtigte Einziehung einzulegen. Der Stadtverwal- bzw. Straße) tung Stolpen liegen keine Widersprüche vor. - Kulturlandschaft Beschluss - Hochwasservorsorge Der Stadtrat beschließt die Einziehung eines Teilstückes des be- - Technische Infrastruktur (Energieversorgung, Windenergienut- schränkt-öffentlichen Geh- und Radweges „Gehweg von Bahnhof- zung) straße bis Geschwister-Scholl-Straße“ der Gemarkung Stolpen. - Landschaftsschutzgebiete Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. - Allgemeines Sollte es seitens der Fraktionen oder Ortschaftsräte noch Ergän- TOP 13 zungen geben, können diese dem Bürgermeister noch kurzfristig Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistung im Zu- zugearbeitet werden. An Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzen- sammenhang mit dem Bauvorhaben „Instandsetzung Wesenitz- den wird die Stellungnahme bis 10.12.2018 erarbeitet. brücke Wilschdorfer Straße in Stolpen OT Helmsdorf“, Produkt Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Stellungnahme zur Kenntnis. 54.10.03.00, Sachkonto 422175 Die Brücke befindet sich derzeit in einem schlechten Zustand und TOP 8 soll daher saniert werden. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 15/2017 vom Vorstellung und Beratung – Entwurf der Haushaltssatzung 2019 27. Februar 2017 wurden die Planungsleistungen vergeben. Anfang Der Rechnungsamtsleiter erläutert anhand einer Präsentation fol- April 2018 wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Im gende Punkte: Ergebnis der Ausschreibung lag nur ein Angebot vor, dass jedoch - gesetzliche Grundlagen nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprach und somit nicht - Entwicklung wichtiger Positionen des Ergebnishaushaltes gewertet werden konnte. Auf Grund dessen wurde die Ausschrei- 2017 – 2022 (Erträge und Aufwendungen) sowie Darstellung bung der Bauleistung Mitte Mai 2018 aufgehoben. Im Rahmen einer des Gesamtergebnisses 2. öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A erfolgte am 2. November - Übersicht zu veranschlagten Instandhaltungs- und Instandset- 2018 die Submission. Da das Ausschreibungsergebnis deutlich über zungsmaßnahmen dem Betrag liegt, der im Haushalt 2018 eingestellt wurde, hat das - Entwicklung wichtiger Positionen des Finanzhaushaltes 2017 – Bauamt beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung 2022 (Ein- und Auszahlungen) Meißen einen Antrag auf Anerkennung der Kostenerhöhung auf der - Vorstellung der erheblichen Investitionen 2019 Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses eingereicht - Liquidität/Finanzierungsmittel/Verschuldung/Haushaltsaus- und darum gebeten, den vorliegenden Zuwendungsbescheid ent- gleich sprechend anzupassen bzw. zu ändern. Die Bauarbeiten sollen Mitte - Zusammenfassung und weiteres Haushaltsverfahren März 2019 beginnen und Ende Juli 2019 abgeschlossen werden. Im Anschluss erfolgte die Diskussion durch den Stadtrat. SR Lesch bittet die Verwaltung, im Nachgang den Stadträten einen Die Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2019 ist in der Sitzung Kostenvergleich Kostenberechnung Planung/Vergabe vorzulegen. am 18. Dezember 2018 vorgesehen. Beschluss TOP 9 Der Stadtrat beschließt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Beratung und Beschlussfassung – Annahme einer Geldspende – benötigten zusätzlichen Fördermittel die Vergabe der Bauleistun- Basaltus-Grundschule Stolpen gen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Instandsetzung Beschluss Wesenitzbrücke Wilschdorfer Straße in Stolpen OT Helmsdorf“; Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende von der Produkt 54.10.03.00; Sachkonto 422175 an die P + S Pflaster- und Firma Dr. Schmidt und Partner aus Dresden/OT Weißig in Höhe von Straßenbau GmbH, Am Fiebig 11 aus 01561 Thiendorf zum Brutto- 50,00 € für die Klasse 2b der Basaltus-Grundschule Stolpen. angebotspreis von 322.563,84 €. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
8 Stadt Stolpen Nr. 12/2018 TOP 14 Veranstaltungskalender Dezember/Januar Beratung zu Bauanträgen 15.12.2018 Weihnachtsmarkt TOP 14.1 ab 14:30 Uhr Markt Heeselicht Barrierearmer und behindertengerechter Umbau und Ausbau ei- Förderverein der FFW Heeselicht e. V. nes bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 138 der Gemar- www.heeselicht.de/ffw-heeselicht.html kung Altstadt 16.12.2018 Seniorenweihnachtsfeier Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und die Erschlie- 14:30 Uhr Gemeindezentrum Heeselicht ßung ist gesichert. Dorfverein Heeselicht e.V Seitens der Verwaltung gibt es keine Einwendungen zum Vorha- 24.12. - 26.12.2018 Weihnachtsgottesdienst im Stolpner Land ben. Kirchen des Stolpner Landes Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Ev.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land TOP 14.2 Herr Pfarrer Heurich, Tel. 035973 29466 Umbau Scheune zu Wohnzwecken auf dem Flurstück 121/2 der www.kirche-stolpen.de Gemarkung Oberhelmsdorf 31.12.2018 - Gottesdienste zum Jahreswechsel Das Grundstück befindet sich im Innenbereich und die Erschlie- 01.01.2019 Kirchen des Stolpner Landes ßung ist gegeben. Ev.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land Seitens der Verwaltung gibt es keine Einwendungen zum Vorha- Herr Pfarrer Heurich, Tel. 035973 29466 ben. www.kirche-stolpen.de Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Änderungen vorbehalten TOP 15 Anfragen der Bürger Es werden keine Anfragen gestellt. Spendenkonto - Stolpen800 TOP 16 Liebe Stolpener Bürgerinnen und Bürger, Anfragen der Stadträte liebe Stolpener Unternehmen, SR Hemmerlein bedankt sich für die Grabenberäumung im Bereich wie Sie wissen, ist die Finanzierung ein wichtiger Baustein für Mühlenweg. Er äußert, dass es in einigen Bereichen des Mühlen- die Durchführung eines abwechslungsreichen Programms an- weges jedoch Probleme mit dem Abfluss des Oberflächenwassers lässlich unseres Jubiläumsjahres. gibt. Aus diesem Grund hat die Stadt Stolpen ein Spendenkonto ein- Das Bauamt informiert, dass dazu bereits mit dem Wasser- und gerichtet. Dieses lautet wie folgt: Abwasserzweckverband eine Besichtigung erfolgte und nach einer entsprechenden Lösung gesucht wird. Verwendungszweck: Stolpen800 + ggf. zusätzlich Konkretisierung Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung endete gegen 21:55 Uhr. IBAN: DE22 8505 0300 3000 0583 88 Rosner BIC: OSDDDE 81XXX Büro Bürgermeister Institut: Ostsächsische Sparkasse Dresden Selbstverständlich können Sie Ihre Spende gern auch zusätz- lich zweckgebunden ausweisen. Natürlich wird jedem Spender eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt. Stadtratssitzung Im Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen/Sponso- Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet ring möchte ich mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung be- am Dienstag, dem 18. Dezember 2018, 19:00 Uhr danken. im Rats- und Bürgersaal, Markt 26 in Stolpen statt. Uwe Steglich Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich AG Finanzen/Sponsoring eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Sie fin- den diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik Aktuelles. Uwe Steglich Bürgermeister Anzeige Standesamtliche Nachrichten „Die Liebe ist ein Geschenk der eigenen Person an eine Andere – ein Geschenk, das nicht zu Verlust führt, sondern zur Erfüllung.“ (unbekannt) Im Standesdamt Stolpen haben Ja gesagt: Kwasny Volker und Madeleine geb. Krebs aus Stolpen am 10.11.2018 Wir gratulieren recht herzlich zur Eheschließung und wün- schen dem Paar alles Gute, mögen gegenseitiges Vertrauen und Achtung sie stets begleiten – in guten wie in schwierigen Zeiten.
Nr. 12/2018 Stadt Stolpen 9 Stellenausschreibung der Stadt Stolpen Stellenausschreibung der Stadt Stolpen Die Stadt Stolpen beabsichtigt zum 01.05.2019 die Stelle Die Stadt Stolpen beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Sachbearbeiters für Schulen, Kitas und Soziales eines Gemeindevollzugsbediensteten/ (m/w/d) Ordnungsamt für 32 Stunden/Woche unbefristet zu besetzen. (m/w/d) Zu dem Aufgabengebiet zählen im Wesentlichen folgende Auf- für 20 Stunden/ Woche unbefristet zu besetzen. gabenbereiche: Zu dem Aufgabengebiet zählen im Wesentlichen folgende Auf- gabenbereiche: - Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs an den Grund- und Oberschulen - Polizeiliche Überwachung der öffentlichen Bereiche, insbe- - Wahrnehmung von Schulträgeraufgaben sondere des ruhenden Verkehrs - Wahrnehmung finanzieller und organisatorischer Angele- - Ordnungsbehördliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der genheiten für die Kindertageseinrichtungen öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Bereichen Poli- - Aufgaben der Kindertagespflege zei- und Straßenverkehrsrecht in Verbindung mit Satzungen - Bearbeitung von Angelegenheiten der Vereinsförderung der Stadt Stolpen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften - Betreuung der Jugendeinrichtungen der Stadt Stolpen Wir wünschen: - Ausgaben und Entgegennahme von Anträgen aller Art im Be- - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, bevorzugt reich der sozialen Hilfe sowie Weiterleitung an die zuständi- zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) gen Behörden zur Bearbeitung - mehrjährige einschlägige Berufserfahrung - Seniorenbetreuung - Belastbarkeit, Flexibilität und Engagement Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwal- - Durchsetzungsvermögen und Gespür für situationsgerech- tungsfachangestellten (m/w/d) bzw. ein gleichwertiger Berufs- tes Handeln abschluss erforderlich. - anwendungssichere PC-Kenntnisse - Bereitschaft zur Weiterbildung Wir wünschen: - Führerschein Klasse B - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwal- tungsfachangestellten (m/w/d) Fachrichtung Landes-und Wir bieten Ihnen: Kommunalverwaltung oder ein vergleichbarer Abschluss - eine leistungsorientierte Bezahlung entsprechend den tarif- - mehrjährige einschlägige Berufserfahrung rechtlichen Voraussetzungen (E 5 TVöD – VKA) - tätigkeitsbezogene Rechtskenntnisse im Bereich Schulge- - ein abwechslungsreiches und interessantes Tätigkeitsfeld setz, Gesetz über Kindertageeinrichtungen, Sozialrecht so- - ein sympathisches und offenes Team wie örtliche Richtlinien und Satzungen - flexible Gleitzeitarbeit mit der Möglichkeit von Freizeitaus- - umfassende und fundierte Kenntnisse im allgemeinen Ver- gleich waltungsrecht - Kommunikations- und Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbar- Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte keit und ein sicheres Auftreten bis 28. Dezember 2018 an die - einen sicheren Umgang mit einschlägiger PC-Software Stadtverwaltung Stolpen - Führerschein Klasse B Bürgermeister Markt 1 Wir bieten Ihnen: 01833 Stolpen - eine leistungsorientierte Bezahlung entsprechend den tarif- rechtlichen Voraussetzungen (E 6 TVöD – VKA) Mit Rücksicht auf die Ziele des Gesetzes zur Förderung von Frau- - ein abwechslungsreiches und interessantes Tätigkeitsfeld en und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen - ein sympathisches und offenes Team Dienst im Freistaat Sachsen bitten wir ausdrücklich um Bewer- - flexible Gleitzeitarbeit mit der Möglichkeit von Freizeitaus- bung von Frauen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung. gleich Bewerbungen werden gegen einen adressierten und ausrei- chend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Kosten, die mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischen- bis 11. Januar 2019 an die nachrichten wird abgesehen. Stadtverwaltung Stolpen Bürgermeister Anzeige Markt 1 01833 Stolpen Mit Rücksicht auf die Ziele des Gesetzes zur Förderung von Frau- en und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen bitten wir ausdrücklich um Bewer- bung von Frauen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung. Bewerbungen werden gegen einen adressierten und ausrei- chend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Kosten, die mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischen- nachrichten wird abgesehen.
10 Stadt Stolpen Nr. 12/2018 Zünftiger Faschingsauftakt am Sonntag, dem 11.11.2018 Wahlhelfer für die Europa- und Um die 5. Jahreszeit zu eröffnen, zog der Langenwolmsdorfer Kar- Kommunalwahl am 26. Mai 2019 nevalsclub e. V. am 11.11. mit Stimmungsmusik durch die Innen- gesucht stadt und machte am Rathaus halt, wo bereits Bürgermeister Uwe Steglich wartete. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Pünktlich um 11:11 Uhr wurde die Herausgabe des Rathausschlüs- am 26. Mai 2019 findet die nächste Europa- und Kommu- sels gefordert. Dieser konnte sich der Bürgermeister auch nicht nalwahl statt. Für diesen Wahltag benötigt die Stadt Stolpen entziehen und so wurde mit dem Schlachtruf „Lawodo zinzin“ der wieder viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Schlüssel traditionell in Besitz genommen. Daher bitten wir auch für diese Wahlen wieder dringend um Ihre Unterstützung als Wahlhelfer. Folgende Aufgaben warten auf Sie: • das Wählerverzeichnis führen und die Wahlberechtigun- gen überprüfen, • die Stimmzettel auszugeben und die Stimmenabgabe erläutern, • die Stimmzettel auszuzählen, • gemeinsam mit anderen Wahlhelfern für einen reibungs- losen Ablauf der Wahlen sorgen. Damit Sie nicht den gesamten Sonntag im Wahllokal verbrin- gen müssen, erfolgt eine zeitliche Einteilung der Helfer/-in- nen. Zur Wahlauszählung ab 18:00 Uhr werden jedoch wieder alle Wahlhelfer/-innen im Wahllokal benötigt. Auch Ihre Wünsche hinsichtlich des Einsatzortes berücksich- tigen wir selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten. Als Dankeschön für Ihre Unterstützung erhalten Sie eine Auf- wandsentschädigung. Anschließend zogen die kleinen und großen Närrinnen und Narren Haben wir Ihr Interesse geweckt? ins Rathaus ein. In geselliger Runde wurde auf eine erfolgreiche Faschingssaison angestoßen. Auch die Pfannkuchen ließen sich Dann wenden Sie sich bitte an Frau Wehner, alle schmecken. Tel. 035937 208-24 oder wehner@stolpen.de. Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Bäckerei Wünsche, welche Monique Wehner die Pfannkuchen extra für uns am Sonntag gebacken hat. Das war Hauptamt super! Ines Rosner Büro Bürgermeister Gruppenauskunft vor Wahlen – Widerspruchsrecht Am 26. Mai 2019 finden wieder Wahlen statt. In diesem Zusam- len darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffe- menhang weisen wir Sie auf Ihr Widerspruchsrecht gem. § 50 Abs. 1 nen bestimmend ist. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt BMG hin. werden. Die Betroffenen haben das Recht, der Auskunftserteilung Der § 50 Abs. 1 sagt aus, dass die Meldebehörde Parteien, Wäh- zu widersprechen. lergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt- menhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen verwaltung Stolpen, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 01833 Stol- Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden pen, einzulegen. Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs.1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten ertei- Einwohnermeldeamt
Nr. 12/2018 Stadt Stolpen 11 „Autos fahrt langsam!“ – Einweihung der Gut vorbereitet Sonderschilder an der Kita „Stolpner Burggeister“ auf den Winter? Am 1. November 2018 wurden am Steinweg an der Kita „Stolpner Der Winter steht vor der Tür, Frau Holle in den Startlöchern, die Burggeister“ zwei Schilder eingeweiht. Bisher war es traurige Tat- Temperaturen sinken und der erste Schneefall ist nicht mehr weit. sache, dass die Autofahrer keine Rücksicht auf die kleinen und Aus diesem Grund möchten wir Sie, wie alle Jahre wieder, auf die großen Burggeister genommen haben. Die Kinder der Kita haben möglichen auftretenden Gefahren und die jahreszeitlich beding- den Entwurf für die Schilder selbst gestaltet und hoffen, dass die ten Anliegerpflichten hinweisen. Autofahrer dadurch an die Kinder erinnert werden und langsam Die winterlichen Pflichten sind im Ortsrecht der Stadt Stolpen in fahren. der Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen Die Schilder stehen beidseitig auf dem Steinweg kurz vor der Ein- und Bestreuen der Gehwege vom 2. November 2005 festgeschrie- richtung und sollen die Autofahrer noch einmal auf die Geschwin- ben. Demnach sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege digkeitsbegrenzung aufmerksam machen. Zur Einweihung waren und Zugänge zur Fahrbahn zu beräumen und so zu bestreuen, dass Herr Reh, der Vertreter des Schilderwerkes Beutha, die Elternver- sie von Fußgängern, bei Beachtung der nach den Umständen ge- tretung der Kita, der Bürgermeister Herr Steglich, einige Kinder und botenen Sorgfalt, möglichst gefahrlos benutzt werden können. Bei Erzieher der Kita und interessierte Eltern vor Ort. Neuschnee ist mehrfach täglich zu räumen und streuen, notfalls Die Kinder haben aus Freude über die Schilder und zum Dank ge- muss ein Dritter damit beauftragt werden, falls man dazu selbst meinsam mit den Erziehern passende Lieder und ein Gedicht ein- nicht in der Lage ist. geübt und vorgeführt. Neben dem täglichen Blick auf den Zustand der Straßen und Wege, Das Schilderwerk hat auf das Bitten der Elternvertretung und der denken Sie bitte auch an den Blick nach oben. Ragen Eiszapfen Stadtverwaltung Stolpen entschieden, einen Teil der Kosten für oder überhängende Schnee- und Eismassen an Dächern und Dach- die Schilder zu spenden, rinnen in den öffentlichen Verkehrsraum, so ist diese Gefährdung um die Verkehrssicherheit durch den Straßenanlieger sofort zu beseitigen. vor der Kita zu erhöhen. Da- Das tägliche Räumen und Streuen muss bis zu folgenden Uhrzei- rum geht ein großer Dank ten erfolgt sein: geht an Herrn Reh und das Schilderwerk für die groß- - werktags bis 7:00 Uhr zügige Spende. - an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr - Bei Bedarf ist auch mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Ordnungsamt - Die Verpflichtung endet jeweils erst um 20:00 Uhr. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass auch im Winter auf die ganzjährig eigenen Anliegerpflichten zu achten ist. Es ist sicher- zustellen, dass der Winterdienst durch Pflanzenbewuchs jeglicher Art oder bauliche Anlagen nicht behindert wird, gegebenenfalls ist ein unverzüglicher Rückschnitt bzw. eine bestmögliche Entfernung der Hindernisse vorzunehmen. Sollte es dennoch zu Behinderun- gen des Winterdienstes/der Räumfahrzeugnisse kommen, kann nicht für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Beräumung ga- rantiert werden. Sollten solche Gefahrenstellen beseitigt werden müssen, ist es außerdem möglich, dass auf die entsprechenden Grundstückseigentümer Kosten durch Ersatzvornahmen seitens der Stadt Stolpen zukommen. Viele Unfälle sind vermeidbar. Bei Schäden an Personen oder Sa- chen durch mangelhafte Erfüllung der Anliegerpflichten haftet der Grundstückseigentümer vollumfänglich. Schonen und schützen Sie also im eigenen Interesse Ihre Nachbarn, Ihre Nerven und ihr Anzeige Portemonnaie, so gewinnen alle Betroffenen und kommen ge- meinsam sicher durch die kalte Jahreszeit. Das Ordnungsamt Danke für die Säuberungsaktion der „Lagertruppe“ Hässliche Graffiti-Schmierereien „zierten“ zahlreiche Orte in Langenwolmsdorf. Ein Ärger für viele Anwohner und Passan- ten. Die Entfernung kostet bei professionellen Unternehmen viel Geld und ist aufwändig. Die Lagertruppe Langenwolmsdorf hat ein klares Zeichen ge- gen die Schmierereien im Dorf gesetzt und mit einem Arbeits- einsatz die Ordnung im Ortszentrum wiederhergestellt. Es wur- de geschliffen und gepinselt. Ein großer Dank geht an alle fleißigen Mithel- fer und Sponsoren, die sich an der Aktion be- teiligt haben. Auf Grund dieser Hilfe konnten viele Schmierereien entfernt und das Stadtbild wieder verschönert werden. Ordnungsamt
12 Stadt Stolpen Nr. 12/2018 Informationen aus dem Bauamt Aus Ihrer Bibliothek Deckenerneuerung/Deckeninstandsetzung Beyergasse, Pfefferkuchen – Wer kennt sie nicht! Eschenallee, Geschwister-Scholl-Straße und Zufahrt Das süße Gebäck ist in der Advents- und Weihnachtszeit bei Hauptstraße 98 – 104 in Stolpen und Ortsteilen Groß und Klein beliebt. Im Zeitraum von Mitte September bis Anfang November 2018 wur- Die Pfefferkuchenherstellung blickt auf eine sehr lange Tradi- den von der BISTRA BAU GmbH aus Schmölln-Putzkau die Stra- tion zurück. ßeninstandsetzungsarbeiten in den o. g. Straßenbereichen aus- Im Jahr 1293 wird im schlesischen Schweidnitz schriftlich eine geführt. Im Zuge der Bauarbeiten wurden an der Beyergasse auf Pfefferkuchenzunft erwähnt, wobei von der Fertigung der Leb- einer Länge von 480 m die Asphaltdeckschicht erneuert und die kuchen, wie sie auch genannt werden, erstmals 1558 urkund- Bankette beidseitig neu profiliert. lich in der Oberlausitz berichtet wird. In jenem Jahr sichert ein Des Weiteren wurde der Zufahrtsbereich zu den Grundstücken Privileg der Grundherren von Pulsnitz des Geschlechtes von Hauptstraße 98 – 104 in Langenwolmsdorf grundhaft ausgebaut Schlieben den Pulsnitzer Bäckern, die Pfefferkuchenprodukti- und die Entwässerung reguliert. Die Stadt Stolpen dankt allen be- on über ihren eigenen Bedarf hinaus zu betreiben. troffenen Anwohnern für ihr aufgebrachtes Verständnis und ihre Für das Jahr 1654 ist der Begriff „Pfefferküchler“ urkundlich Geduld im Zusammenhang mit den Einschränkungen, die sich belegt. durch die Bauarbeiten ergeben haben. Pfefferküchler aus Pulsnitz waren in vergangenen Zeiten säch- sisch-königliche Hoflieferanten. Heute sind Pfefferkuchen aus Pulsnitz sehr beliebt. Wer es selber mal versuchen möchte, hier ein Rezept. Allerdings sollte man die Ruhephase von 6 bis 8 Wochen ein- halten. Da ist Weihnachten zwar vorbei, aber sie schmecken trotzdem noch. Rezept Zutaten: 100 g Honig; 100 g Zuckerrübensirup, braun; 150 g Weizen- mehl; 50 g Roggenmehl; 20 ml Wasser; 5 g Lebkuchengewürz; als Triebmittel: 1,5 g Hirschhornsalz und 4,5 g Pottasche; nach Belieben: Zitronat und Orangeat Vorbereitung: Unter Rühren den Honig, Sirup und das Wasser langsam und lauwarm im Wasserbad abkühlen lassen. Jetzt das Mehl ein- rühren, bis ein glatter Teig entsteht. Alles gut mit den Händen durchkneten und zugedeckt 6 bis 8 Wochen an einem kühlen Ort stehen lassen. Backen: Asphalteinbau auf der Beyergasse Den Pfefferkuchenteig auf bemehlter Fläche ausrollen und mit Formen ausstechen. Auf ein mit Backpapier ausgelegtes Blech legen und nach Gewässerunterhaltung in Rennersdorf-Neudörfel Belieben mit Mandeln verzieren. Bei 160 Grad im vorgeheiz- Der Bauhof der Stadt Stolpen hat im Zeitraum von Mitte Oktober ten Backofen 10 bis 15 Minuten backen. Nach dem Abkühlen bis Mitte November 2018 Gewässerunterhaltungsarbeiten in Ren- nach Belieben mit Kuvertiere überziehen. nersdorf-Neudörfel ausgeführt. Quelle: Oberlausitzer Kaffeeklatsch Im Rahmen dieser Arbeiten wurden im Bereich des Rennersdorfer Ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute fürs neue Jahr Baches im Abschnitt zwischen den Grundstücken Alte Hauptstra- wünscht Ihnen Ihre Elke Rüthrich. ße 30 und Alte Hauptstraße 34 Baumpflegearbeiten am Gewässer- randstreifen durchgeführt und lokal der Gewässerquerschnitt auf- geweitet. Im Anschluss hat der Bauhof den Entwässerungsgraben hinter den Grundstücken Mühlenweg 1 bis 3 beräumt. Die Bibliothek bleibt vom 27. Dezember bis 4. Januar ge- schlossen! Unsere Öffnungszeiten: Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr Unser Angebot: Romane, Erzählungen, Sachbücher, Kinderbücher, Zeitschrif- ten, CDs, DVDs, Spiele. Nach Rücksprache Bibliothekseinführungen und Lesungen für Kinder. Beräumter Entwässerungsgraben am Mühlenweg
Nr. 12/2018 Stadt Stolpen 13 Wohnen „Am Schlossberg“ - voll erschlossene Weihnachtsbäume schmücken wieder Märkte Baugrundstücke und Dorfplätze Für die diesjährige Weihnachtszeit wurden in den vergangenen Monaten durch einen Mitarbeiter des Bauhofes der Stadtverwal- tung Stolpen wieder 7 Weihnachtsbäume bei privaten Anbietern begutachtet. Pünktlich vor dem ersten Adventswochenende und mit Unterstützung eines Mitarbeiters und Fahrzeuges des RHG BHG Dresden eG Niederlassung Stolpen wurden diese Bäume am 26. November durch die Mitarbeiter des Bauhofes gefällt, trans- portiert und aufgestellt. 5 stattliche Bäume stehen jetzt auf den Märkten und Dorfplätzen in Stolpen, Langenwolmsdorf, Helms- dorf, Rennersdorf und Heeselicht. Weitere Bäume in Größen zwischen 3 und 4 Metern wurde zur De- koration des Erbgericht Lauterbach, der Schulen in Stolpen und Langenwolmsdorf, des Gebäudes Markt 26 und zur Dekoration des Eingangsbereiches des Rathauses angeliefert, aufgestellt und mit Beleuchtung versehen. Die auch in diesem Jahr wieder sehr schönen Fichten und Tannen verschiedener Arten auf den Dorfplätzen sind 6 bis 10 Meter groß und stammen von Privatgrundstücken aus Stolpen, Langenwolms- dorf und Helmsdorf sowie von einem öffentlichen Grundstück in Sie sind auf der Suche nach einem Baugrundstück, am Südhang, Langenwolmsdorf. im Grünen und gleichzeitig in der Nähe der Landeshauptstadt Die gespendeten Bäume wurden wie folgt aufgestellt: Dresden? Marktplatz Stolpen – gespendet von Frau Kauer aus Helmsdorf Dorfplatz Langenwolmsdorf – gespendet von Frau Sekal aus Lan- Die Stadt Stolpen verkauft vollerschlossene Baugrundstücke am genwolmsdorf Fuße der Burg Stolpen. Diese erstrecken sich über eine Größe von Dorfplatz Helmsdorf – gespendet von Fam. Bauer aus Helmsdorf 700 m² bis hin zu 1500 m². Die Erschließungsmaßnahmen wurden Dorfplatz Rennersdorf – gespendet von Herrn Danicek aus Stolpen beendet und die Vermessung der Grundstücke ist erfolgt. Dorfplatz Hesselicht – gewachsen auf einem öffentlichen Grund- Fünf Grundstücke wurden schon verkauft und sieben weitere sind stück in Langenwolmsdorf reserviert. Für drei der reservierten Grundstücke werden derzeit Die Eigentümer stellten die Bäume, wie auch schon in den vergan- die Notarverträge erstellt. Die ersten Bauherren haben bereits mit genen Jahren, kostenlos zur Verfügung. Hierfür bedankt sich die der Errichtung ihrer Rohbauten begonnen. Stadtverwaltung ganz herzlich. Ohne diese Unterstützung wäre es Das Wohngebiet grenzt zur einen Seite an Wohnbebauung an, nicht möglich diese Anzahl von Bäumen zu beschaffen und aufzu- zur anderen Seite kann man den Blick, über Wiesen und Felder in stellen. die Ferne schweifen lassen. Aufgrund der sehr guten Infrastruk- Die Installation der LED Beleuchtung auf den Bäumen, sowie das tur der Stadt Stolpen mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Anbringen der straßenüberspannenden Lichterketten in der Innen- Einkaufsmöglichkeiten und Ärzten, bieten sich ideale Wohn- und stadt erfolgte dann an den darauf folgenden Tagen ebenfalls durch Lebensbedingungen für alle Altersklassen. Innerhalb von 10 bis die Mitarbeiter des Bauhofes. 12 Minuten kann man das Stadtzentrum sowie die Schule fußläu- Auch für die nächsten Jahre werden wieder Bäume (ca. 5 – 10 m) fig erreichen. Die Fahrzeit mit dem Pkw zum Kindergarten und zu gesucht, einzelne Angebote liegen bereits vor. Sollten sie sich mit den ansässigen Supermärkten beträgt ca. 5 Minuten, fußläufig be- dem Gedanken einer Fällung in den nächsten Jahren tragen und ei- nötigt man ca. 15 Minuten. nen Baum kostenlos zur Verfügung stellen wollen, informieren sie Für das Baugebiet wurde ein Bebauungsplan festgesetzt, in dem bitte den Bauhof unter 035973 26560 oder per E-Mail henschel@ alle Rahmenbedingungen für den Bau eines Einfamilienhauses stolpen.de ausführlich beschrieben sind. Für die Weihnachtszeit und den bevorstehenden Jahreswechsel Weitere Informationen zu den Baugrundstücken sowie den Bebau- wünschen Ihnen die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Stolpen ungsplan mit allen textlichen Erläuterungen finden Sie unter Gesundheit und Freude im Kreis Ihrer Familien. www.stolpen.de. Eberhard Henschel Sie haben Interesse an einem Grundstück bzw. Fragen, dann kön- Bauhofleiter nen Sie sich an den Leiter des Bauamtes, Herrn Rutscher unter Te- lefon 035973 280-15 wenden oder Sie nehmen per E-Mail unter stadt@stolpen.de mit uns Kontakt auf. Anzeige Stadtverwaltung Stolpen „Willst du glücklich sein im Leben, trage bei zu anderer Glück. Denn die Freude, die wir geben, kehrt ins eigene Herz zurück.“ Johann Wolfgang von Goethe
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