VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
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Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 51 Samstag, den 16. Oktober 2021 Ausgabe 41/2021 www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 41/2021 not- & bereitschaftsdienste ■ Polizei Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110 bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100 Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010 sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- ■ Feuer und Rettungsdienst fall immer zuverlässig zur Hand hat. Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. ■ Ärztlicher Notdienst Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern Ärztliche Bereitschaftspraxen weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in ��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos) Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapo- - Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem thekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte: abrufbarer Notdienstplan verfügbar. Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze- rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler ■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst - Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Orte: nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244 Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz, Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Auderath Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222 Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei- Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag ten vermieden werden können. Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag ■ Störungen bzgl. Kabel - TV Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22 Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folge- für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, werktag, 07:00 Uhr Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ■ Entstördienst bei Notfällen Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- tag, 07:00 Uhr ■ und technischen Störungen Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55 ■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) ■ Notrufnummer bei Stromstörungen Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244 Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr ■ Schiedsperson und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 ■ Notdienst der Apotheken im Land Hinweis: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz gegenseitig. 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und ■ Kreiswerke Cochem-Zell aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) -Eigenbetrieb Wasserversorgung- Das Verfahren ist denkbar einfach: Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
Ulmen -3- Ausgabe 41/2021 Verbandsgemeinde U l m e n Amtliche Bekanntmachungen Informationen zum Thema „Coronakrise“ Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite: www.ulmen.de Mit freundlichen Grüßen Alfred Steimers, Bürgermeister INFORMATION FÜR BESUCHER DES RATHAUSES ULMEN Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur eingeschränkt geöffnet. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie im Vorfeld bitte telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter einen entsprechenden Termin. Termine für das Bürgerbüro können auch online über unsere Homepage www.ulmen.de/termin oder telefonisch unter 02676/409- 0 zu folgenden Zeiten vereinbart werden: Montags – Donnerstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitags: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich - Donnerstags: bis 17:00 Uhr Hinweis: Wir bitten die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ihre Termine mit einer medizinischen OP-Maske oder einer FFP2-Maske wahrzunehmen. Bitte beachten Sie diese Informationen zum Schutze aller Mitmenschen, denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller vorüber gehen. Reisepässe können abgeholt werden! Fundsachen Die bis zum 22.09.2021 beantragten Reisepässe können bei der In Alflen wurde ein Schlüsselband mit Schlüsseln und in Lutzerath Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. wurden ein Telefonhörer und ein Garagenöffner gefunden. In Woll- Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. merath ist eine Katze zugelaufen. Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Der Verlierer / die Verliererin werden gebeten, sich mit der Ver- Ich bandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen. Familienname, Vorname, Geburtsdatum Ulmen, 13.10.2021 wohnhaft in Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ - Fundbüro - Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Familienname, Vorname, Geburtsdatum Hinweis: Corona-Krise wohnhaft ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Straße Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des ausgewiesen durch Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her- ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Inhalte online freigeschaltet. Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver- bindung (Tel. 02676 409-0). Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
Ulmen -4- Ausgabe 41/2021 Auszug aus der Niederschrift 2. Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flä- chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen Landespla- über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des nerische Stellungnahme nach § 20 LpLG zur geplanten Änderung Verbandsgemeinderates Ulmen des Flächennutzungsplanes für die Ortsgemeinde Büchel zur Sitzungsdatum: Dienstag, den 05.10.2021 Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Beginn: 16:04 Uhr „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ Ende: 18:30 Uhr 3. Information zur Stellung eines Förderantrages für den Einbau einer Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen Ort: Bürgersaal, Weidenstr., 56766 Ulmen 4. Ausstattung der Schulen mit mobilen Luftreinigern Anwesend waren: 5. Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung einer Stelle „Klima- Vorsitzender schutzmanager/in“ Herr Bürgermeister Alfred Steimers 1. Beigeordneter 6. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD Frak- Herr Karl-Josef Fischer tion in Bezug auf die Erstellung eines Konzeptes „Naturbegräb- Beigeordnete(r) nisstätten in der Verbandsgemeinde Ulmen“ Herr Thomas Kerpen 7. Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Werkausschuss - Ersatz Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates: für Michael Fischer SPD 8. Bekanntgabe einer Entscheidung über Auftragsvergaben für die Frau Marita Benz Grundschule Ulmen (Elektrotechnik; Sanitärarbeiten) Herr Lothar Friedrich 9. Mitteilungen Herr Bernhard Rodenkirch Nicht öffentlicher Teil Herr Edwin Scheid 10. Vertragsangelegenheiten Herr Frank Steimers 11. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen Herr Günther Wagner Werkleiters für das Abwasserwerk CDU/FWG Büchel e.V. 12. Mitteilungen Frau Jennifer Bober Öffentlicher Teil Frau Sarah Dorfner TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von Herr Walter Hammes Hochwasser-/ und Starkregenvorsorgekonzepte in der Verbands- Frau Sandra Hendges-Steffens gemeinde Ulmen Herr Friedhelm Justen Sachverhalt: Herr Alois Keßeler In diesem Sommer waren viele Gemeinden in unserer unmittelba- Herr Stephan Keßeler ren Nähe besonders heftig von Starkregenereignissen betroffen. Die Herr Thomas Klein Unwetterkatastrophen haben nicht nur einen immensen Sachschaden Herr Klaus Kutscheid angerichtet sondern auch viele Menschenleben gekostet. Wetterex- Herr Ulrich Laux treme werden durch den Klimawandel an Häufigkeit und Intensität Frau Roswitha Lescher weiter zunehmen. Die Verbandsgemeinde Ulmen ist bisher nicht so Herr Thorsten Lescher stark wie andere Regionen von Unwetterkatastrophen betroffen. Es ist Herr Andreas Peifer aber nur eine Frage der Zeit, bis ein Unwetter mit Starkregen bei uns Herr Uwe Schaaf niedergeht. Herr Arno Zillgen Unwetter lassen sich nicht verhindern und ein vollständiger Schutz ist FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V. nicht möglich. Bis zu einem gewissen Grad kann jedoch durch ange- Herr Michael Mais passte Vorsorgemaßnahmen und eine angemessene Vorbereitung Herr Berthold Schäfer sowie durch richtiges Handeln im Vorfeld und im Ereignisfall das Scha- Herr Rudolf Schneiders denausmaß deutlich reduziert werden. Frau Edeltrud Schuhmacher Dazu ist eine auf den örtlichen Kontext zugeschnittene Hoch- Herr Werner Traßer wasser- und Starkregenvorsorge erforderlich. Wichtig ist, dass die Ortsbürgermeister Gemeinden die Hochwasservorsorge als einen Teil der allgemeinen Herr Christian Arnold Daseinsvorsorge wahrnehmen und in ihrer Verantwortung für die Herr Gerhard Klapperich, Beigeordneter der OG Gillenbeuren örtlichen Belange Sorge dafür tragen, dass - auch bei extremen Hoch- Herr Wilfried Linden wasserereignissen und Starkregen - Schäden minimiert werden und Herr Tino Pfitzner bis TOP 5 insbesondere die Menschen nicht zu Schaden kommen. Herr Helmut Römer Die Verwaltung hat bislang in Abstimmung mit den Gemeinden Berei- Herr Otto Schneiders che ermittelt, wo in der Vergangenheit bereits Probleme bei Starkre- Herr Karl-Peter Uebereck genereignissen aufgetreten sind. Darüber hinaus hat die Verwaltung Herr Günter Welter beim Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) Protokollführer ein Informationspaket mit Hochwassergefahrenkarten angefordert. Herr Michael Schneider von der Verwaltung Am 15. Juli 2021 fand ein Vorstellungstermin für das Informationspaket Herr Josef Laux durch das beauftragte Ingenieurbüro ProAqua aus Aachen statt. Frau Tanja Schug An der heutigen Sitzung wird Frau Dr. Rita Ley vom IBH teilnehmen und Herr Markus Schweisel die die Notwendigkeit und das Prozedere für die Erstellung von Hoch- Herr Stefan Thomas wasser- und Starkregenvorsorgekonzepten vorstellen. Gäste Mit dem Instrument der Örtlichen Hochwasserschutzkonzepte werden Frau Dr. Ley zu TOP 1 die zuständigen Stellen und behördlichen Verantwortlichen sowie die Herr Rolf Weber zu TOP 2 Betroffenen in die Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen aktiv ein- Abwesend waren: gebunden. Federführend ist die jeweilige Kommune, welche als Auf- Es fehlten entschuldigt traggeber von einem Planungs- bzw. Ingenieurbüro mit fachlichem Herr Walter Brauns Hintergrund unterstützt wird. Herr Paul Haubrichs Das IBH und das Kompetenzzentrum für Hochwasservorsorge und Herr Heinz-Werner Hendges Hochwasserrisikomanagement (KHH) beraten und unterstützen die Herr Peter Jahnen Kommunen. Herr Gerhard Müller Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Aufstellung der Hochwasser- Frau Bettina Pellio schutzkonzepte mit bis zu 90 Prozent der Kosten. Herr Hubert Willems Dabei sollen alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge im öffentli- Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. chen und privaten Bereich betrachtet werden, also z.B. Tagesordnung: - Technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich Öffentlicher Teil - Gewässerunterhaltung und -renaturierung 1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von Hoch- - Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren wasser-/ und Starkregenvorsorgekonzepte in der Verbandsge- - Sicherstellung der Ver- und Entsorgung meinde Ulmen - Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
Ulmen -5- Ausgabe 41/2021 - Information der betroffenen Bevölkerung: Hochwasser- und b) Unwetterwarnung Die Ortsgemeinde Büchel hat die Aufstellung eines vorhabenbezoge- - Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen nen Bebauungsplanes im Bereich der Lindenstraße (Flur 23, Nr. 65 tlw.) - Elementarschadenversicherung beschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich - Richtiges Verhalten bei Hochwasser derzeit Flächen für die Landwirtschaft dar. Im Rahmen der 7. Fortschrei- bung des Flächennutzungsplanes soll eine entsprechende Anpassung Kennzeichnend für den Prozess ist, dass die Bürgerinnen und Bürger durch Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfol- aktiv in Bürgerversammlungen und Workshops eingebunden werden. gen. Das künftige Plangebiet ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Durch die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll sowohl das Risikobe- c) wusstsein als auch die Akzeptanz für den Aktionsplan in der Gemeinde Die Ortsgemeinde Lutzerath beantragt für die Grundstücke Flur 11, erreicht werden. Nrn. 58/2, 58/3, 59, 60, 61, 62/1, 62/2 und 63 eine Änderung des Flä- Haushaltsrechtliche Beurteilung: chennutzungsplanes. Im Haushalt 2021 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen Mittel in Höhe Die o.g. Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde von 15.000 Euro als Anlaufbetrag zur Verfügung. Für die kommenden Ulmen derzeit als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ Haushaltsjahre sind für die Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte ausgewiesen. weitere Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Der angestrebte Spielplatz soll auf dieser Fläche nicht mehr verwirk- Beschluss: licht werden. Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Hochwasser- Die Ortsgemeinde Lutzerath stellt den Antrag, dass im Rahmen der 7. und Starkregenvorsorge zur Kenntnis und beschließt, Fortschreibung des Flächennutzungsplanes die o.g. Flächen als Misch- die Aufstellung von örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsor- bauflächen ausgewiesen werden sollen. gekonzepte für alle Gemeinden und beauftragt ein Ingenieurbüro Zu dem Beschluss der Ortsgemeinde Lutzerath über die Änderung des mit dieser Aufgabe. Die Ausschreibung des Ingenieurbüros erfolgt in Flächennutzungsplanes sind verschiedene Stellungnahmen eingegan- Abstimmung mit der IBH und der KHH. gen. Diese sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt und in der Bera- Die Verbandsgemeinde trägt die Kosten für die Aufstellung der Kon- tung zu berücksichtigen. zepte abzüglich der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Abstimmungsergebnis: Keine unmittelbaren Auswirkungen Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Beschluss: TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die 7. Fortschreibung a) des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen Die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem- Sachverhalt: Zell wird zur Kenntnis genommen. a) Nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung der bekannt Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen- gegebenen Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstiger photovoltaik“ war ein landesplanerisches Verfahren nach § 20 Lan- Träger öffentlicher Belange beschließt der Verbandsgemeinderat fol- desplanungsgesetz (LPLG) für die entsprechende Änderung des gendes: Flächennutzungsplanes erforderlich. Die zu überplanende Fläche liegt Die Kommentierung und Auswertung kann bei der Verbandsge- bauplanungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB und umfasst meindeverwaltung in Ulmen eingesehen werden. folgende Grundstücke: In der weiteren Bauleitplanung sind die vorgebrachten Anregungen Gemarkung Flur Flurstück Nr. und Änderungen zu beachten und zu berücksichtigen. Büchel 24 1 b) Büchel 24 2 Der Verbandsgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und Büchel 24 3 beschließt für den zur Bebauung vorgesehenen Bereich des Grundstü- Büchel 24 4 ckes Flur 23, Nr. 65 im Zuge der 7. Fortschreibung des Flächennutzungs- Büchel 24 5 planes der Verbandsgemeinde Ulmen Wohnbauflächen auszuweisen. Büchel 24 8 c) Büchel 24 9 Der Verbandsgemeinderat beschließt dem Antrag der Ortsgemeinde Büchel 24 10 Lutzerath auf Ausweisung der Grundstücke Flur 11, Nrn. 58/2, 58/3, 59, 60, 61, 62/1, 62/2, und 63 als Mischbauflächen zuzustimmen. Büchel 24 11 Abstimmungsergebnis: Büchel 24 12 Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Büchel 27 8 TOP 3: Information zur Stellung eines Förderantrages für den Ein- Büchel 27 9 bau einer Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen Büchel 27 10 Sachverhalt: Büchel 27 11 Das BAFA fördert zurzeit den Einbau von stationären raumlufttechni- Büchel 27 12 schen Anlagen in Kitas und Schulen. Gefördert werden die Investiti- Die zu überplanende Fläche ist derzeit im Flächennutzungsplan als onsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe Fläche für die Landwirtschaft sowie eine kleine Teilfläche als Gehölz von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale För- ausgewiesen. derung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort. Im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische sie als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen- (RLT-) Anlagen“ dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Im Umlaufverfahren vom RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit 21.12.2020 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Büchel beschlos- besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befris- sen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsge- teten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen meindeverwaltung Ulmen zu beantragen. Der Verbandsgemeinderat Pandemiebekämpfung leisten. hat in seiner Sitzung am 27.05.2021 beschlossen, die zu überplanende In seiner letzten Sitzung am 24.08.2021 hat der Ältestenrat angeregt, Fläche im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Schulstandorte in Lutze- der Verbandsgemeinde Ulmen als Sonderbaufläche „Freiflächen-Pho- rath und Ulmen mit einer RLT-Anlage auszustatten und von dem aktu- tovoltaik“ auszuweisen. ell aufgelegten Förderprogramm Gebrauch zu machen. In Anbetracht Die im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein- Wester- der derzeitigen Auslastung der Planungsbüros und des nahenden wald gem. § 20 Abs. 1 LPlG erstellte Stellungnahme der Kreisverwal- Ablaufes des Förderprogramms zum Jahresende, fand am 07.09.2021 tung Cochem-Zell - Landesplanung - nach § 20 LPlG vom 16.06.2021 eine Besichtigung mit Herrn Kurt Schmitt vom Planungsbüro IFH aus liegt vor und ist als Anlage beigefügt. Mayen, Dipl-Ing. (FH) Michael Schneiders sowie den Schulhausmeis- Da von den Grundsätzen der G 166 LEP IV und G 149 a RROP 2017 tern Herrn Diewald und Herrn Regnier an den jeweiligen Standorten partiell abgewichen wird, sind diese in der Abwägungsentscheidung statt. besonders zu berücksichtigen und ausdrücklich zu begründen. Nachdem Herr Schmitt sich einen Überblick über die örtlichen Gege- Des Weiteren sind die in der landesplanerischen Stellungnahme aufge- benheiten verschafft und die Anwesenden über die jeweiligen Mög- führten wichtigsten raumordnerischen Hinweise zu beachten bzw. zu lichkeiten (zentrale bzw. dezentrale Lüftungsanlage, Luftreiniger, berücksichtigen. Gerätestandort, Luftführung etc.) beraten und den Einbau von dezen- Im Übrigen wird dringend empfohlen, die zum Teil erheblichen natur- tralen Lüftungsgeräten empfohlen hat, wurde zwischenzeitlich durch schutzfachlichen Bedenken in die planerischen Überlegungen mit ein- das Büro IFH eine Grobkostenschätzung inkl. Honorarangebot für zubeziehen und einen Alternativstandort zu prüfen. beide Schulstandorte erstellt.
Ulmen -6- Ausgabe 41/2021 Die Kosten für Lutzerath belaufen sich demnach auf insgesamt Der Einbau stationärer Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) ist zwar 624.661,02€ brutto für den Einbau der Anlagen in 31 Klassen- bzw. effektiver, aber durch hohen Planungs- und Einbauaufwand nicht in Fachräumen zzgl. einem Planungshonorar i.H.v. 99.152,60€ brutto. kurzer Zeit zu bewältigen. Die Prüfung des Einbaus und der Finanzie- Analog wurden Kosten für den Standort in Ulmen in Höhe von rung/Förderung solcher Anlagen laufen parallel. 220.968,10€ brutto für die Umrüstung von 8 Klassenräumen zzgl. dem Beschluss: Planungshonorar i.H.v. 43.499,75€ brutto durch das Büro IFH ermittelt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat anlässlich der letzten Sitzung die In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2021 wurde Verwaltung beauftragt die mobilen Luftreinigungsgeräte zu beschaf- der Tagesordnungspunkt vorberaten. fen. Es wurde 60 Geräte bestellt, die am 18.10.2021 geliefert werden Haushaltsrechtliche Beurteilung: sollen. Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beschaffung nachträglich zu. Beschlussvorschlag: Abstimmungsergebnis: Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Büro IFH mit der Erstellung Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 der Unterlagen für den Förderantrag für den Einbau von Lüftungsanla- TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung einer Stelle gen an den Schulstandorte in: „Klimaschutzmanager/in“ Lutzerath Sachverhalt: Ulmen Der Landkreis Cochem-Zell wurde als einer von bundesweit 22 Land- Lutzerath und Ulmen kreisen und Kommunen in das Förderprogramm „Masterplan 100% Kli- zu den angebotenen Kondition zu beauftragen. maschutz“ aufgenommen. Übergeordnete Ziele des Masterplans sind Nach Eingang eines positiven Förderbescheides soll(en) die die Reduktion der Treibhausgase um 95% und der Endenergie um 50% Maßnahme(n) zeitnah umgesetzt und das Planungsbüro IFH aus bis zum Jahr 2050, bezogen auf das Jahr 1990. Mayen stufenweise entsprechend dem Projektverlauf mit den erfor- Dabei sollen langfristig ökologische und ökonomische Maßnahmen derlichen Leistungen beauftragt werden. zur Abweichender Beschluss: - Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Büro IFH mit der Erstellung zum Energiesparen, zur Suffizienz und zur Entwicklung eines nach- der Unterlagen für den Förderantrag für den Einbau von Lüftungsanla- haltigen Lebensstiles, gen an den Schulstandorte in Lutzerath und Ulmen zu den angebote- - zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere aus regionalen nen Kondition zu beauftragen. Quellen und Nach Eingang eines positiven Förderbescheides ist eine Entscheidung - zur Schließung von Stoffkreisläufen dahingehend zu treffen, ob und welche Maßnahmen umgesetzt wer- umgesetzt werden. den. Zur Erreichung der Ziele wurde im ersten Jahr (01.07.2016 - 30.06.2017) Abstimmungsergebnis: ein Konzept (Masterplan) erstellt. Das Konzept wurde aus Masterplan- Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 foren als zentrale Formate der Akteursbeteiligung sowie verschiedenen TOP 4: Ausstattung der Schulen mit mobilen Luftreinigern Arbeits- und Präsentationsterminen einer Steuergruppe sowie dem Um für den bevorstehenden Herbst und Winter eine kurzfristige Masterplanbeirat entwickelt. Am 27.06.2017 wurde der Masterplan als Lösung zur Minimierung der Ansteckungsgefahr mit Covid-19 an unse- neues Klimaschutzkonzept einstimmig vom Kreistag beschlossen. ren Schulen bereitzustellen, wurde folgendes Vorgehen angedacht. Die Verbandsgemeinde Ulmen möchte den Landkreis bei seinen Hierbei wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Bemühungen zur Umsetzung des Masterplans unterstützen. Der Kli- Alle Schulklassen werden mit CO2-Ampeln und mobilen Luftreinigern maschutz stellt zugleich eine Herausforderung und Chance dar. Häufig ausgestattet, um die Fensterlüftung bestmöglich zu unterstützen. geht mit CO2-Einsparungen auch eine Entlastung des kommunalen Durch die Ampeln ist jederzeit eine Kontrolle des CO2-Gehalts in der Haushalts einher. Die Verbandsgemeinde Ulmen ist mit der flächen- Raumluft gegeben, durch mobile Luftreiniger mit HEPA13-Filter wer- deckenden Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED einen ersten den Aerosole weitestgehend entfernt und Lüftungsintervalle können wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen. verlängert werden. Durch den Einsatz der Geräte kann die Anste- Doch wo genau liegen weitere Einsparungspotenziale für die Gemein- ckungsgefahr gesenkt und der Unterricht ungestörter durchgeführt den? Welche Klimaschutzmaßnahmen sind im kommunalen Kontext werden. Auch eine evtl. Geräuschbelastung durch die Geräte wurde geeignet und förderfähig? Wie können entsprechende Fördergelder im Vorfeld durch die Schulen überprüft. Abschließend wurde sich für beantragt werden? Wie können Kommunen die Herausforderun- das Gerät Nevoox LF 2010 entschieden, welches - wie die CO2-Ampeln gen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen überwinden? auch - über das Kommunale Kaufhaus RLP bezogen werden kann. Der Wie können wir die Bürgerinnen und Bürger besser für dieses Thema Einsatz zweier Geräte pro Klassenraum ermöglicht eine Reduzierung sensibilisieren? Um diese Fragen besser beantworten zu können, soll der Geräuschbelastung und sorgt für die Filterung der Atemluft an eine neue Stelle „Klimaschutzmanager/in“ bei der Verbandsgemein- zwei Punkten im Raum. deverwaltung geschaffen werden. Der/Die Klimaschutzmanager/in ist Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen: zentraler Ansprechpartner für klimaspezifische, klimapolitische und Grundschule Lutzerath: energiespezifische Fragstellungen der Gemeinden und der Bürgerin- 11 Klassenräume 22 Geräte nen und Bürger. 5 Fach- und Betreuungsräume 10 Geräte Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 9 - 11 (ja nach Quali- 1 Mensa 4 Geräte fizierung - Meister, Techniker) Tarifvertrag öffentlicher Dienst. An jähr- 36 Geräte á 585,00 Euro lichen Personalkosten (Entgelt und Nebenkosten) fallen somit ca. je nach Berufserfahrung ca. 52.500 - 75.000 Euro an. Die Stelle wird mit Grundschule Ulmen: Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau 8 Klassenräume 16 Geräte und Reaktorsicherheit für die Dauer von drei Jahren durch einen nicht 2 Fach- und Betreuungsräume 4 Geräte rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40% der zuwendungsfä- 2 Mensa 4 Geräte higen Ausgaben (ca. 34.125 - 48.750 Euro) gefördert. Der Landkreis 24 Geräte á 585,00 Euro wird die Verbandsgemeinde bei der Antragsstellung unterstützen. Das Pro Gerät und Jahr ist mit ca. 2 Filterwechseln zu rechnen. Ein Filter kos- abzuschließende Arbeitsverhältnis soll zunächst auf die Dauer des För- tet 49,00 Euro. Bei 60 Geräten sind demnach 120 Filter á 49,00 Euro pro derzeitraumes von drei Jahren befristet werden. Daneben kann eine Jahr erforderlich. Da die Geräte mit Filter geliefert werden ist im ersten investive Maßnahme (Gesamtkosten max. 400.000 Euro) aus dem Mas- Jahr die Hälfte dieser Kosten zu erwarten. terplan mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Des Weiteren wurden alle Klassenräume bereits mit CO2-Ampeln aus- Haushaltsrechtliche Beurteilung: gestattet. Hier sind verschiedene Geräte im Einsatz, die aber alle för- Weder im Haushaltsplan noch im Stellenplan ist die Schaffung der derfähig sind. Für eine CO2-Ampel ist mit etwa 225,00 Euro zu rechnen. Stelle des Klimaschutzmanagers vorgesehen. Bei einer Zustimmung Insgesamt wurden 19 Geräte beschafft. durch den Verbandsgemeinderat müssen die erforderlichen haushalts- Kosten Geräte Lutzerath 21.060,00 Euro und stellenplanmäßigen Voraussetzungen noch geschaffen werden. Beschluss: Kosten Geräte Ulmen 14.040,00 Euro Der Verbandsgemeinderat beschließt die Schaffung einer Planstelle Kosten CO2-Ampeln 4.275,00 Euro „Klimaschutzmanager/in“ zur Umsetzung des Masterplans. Die Ver- Kosten Filter im 1. Jahr 2.940,00 Euro waltung wird beauftragt, die haushalts- und stellenplanmäßigen (Kosten Filter Folgejahre) (5.880,00 Euro) Voraussetzungen zu schaffen und beim zuständigen Projektträger Gesamt 42.315,00 Euro Jülich Forschungszentrum GmbH, Berlin, eine Förderung für die Stelle Ob unter gewissen Umständen eine Förderung der mobilen Luftreini- des Klimaschutzmanagement zu beantragen. Die Stelle ist nach Ent- ger möglich ist, wird geprüft. geltgruppe 9 - 11 (ja nach Qualifizierung - Meister, Techniker) auszu-
Ulmen -7- Ausgabe 41/2021 schreiben. Vor der endgültigen Stellenbesetzung sind die zuständigen (Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsit- Gremien nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. zendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.) Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Ja 16 Nein 11 Enthaltung 0 Befangen 0 Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1 TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD TOP 8: Bekanntgabe einer Entscheidung über Auftragsvergaben Fraktion in Bezug auf die Erstellung eines Konzeptes für die Grundschule Ulmen (Elektrotechnik; Sanitärarbeiten) Sachverhalt: In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen am 27.05.2021 Mit Schreiben vom 07.07.2021 beantragte die SPD-Fraktion im Ver- wurde der Bürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten bandsgemeinde-rat Ulmen die Erstellung eines Konzeptes „Naturbe- ermächtigt, die Aufträge für die Grundschule Ulmen an die wirtschaft- gräbnisstätten in der Verbands-gemeinde Ulmen“. Der Antrag ist dieser lich mindestbietende Firma zu erteilen: Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Bürgermeister hat daher im Benehmen mit seinen Beigeordneten Seitens der Verwaltung gestaltet es sich jedoch schwierig, ein solches folgende Entscheidungen getroffen: Konzept zu erstellen, da mit dessen Erstellung gravierend in die Pla- Der Auftrag für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage (Elektrotech- nungshoheiten der einzelnen Ortsgemeinden eingegriffen wird. nik) wurde an die wirtschaftlich mindestbietende Firma Elektro Kon- Aus diesem Grund wurde die Kreisverwaltung Cochem-Zell einge- rath aus Zell-Barl aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe von schaltet, um eine Stellungnahme abzugeben. brutto 92.884,72 € vergeben. Diese liegt zwischenzeitlich vor. Der Auftrag für die Sanierung des Waschraumes (Sanitärarbeiten) Hiernach sind Friedhöfe in der Regel öffentliche Flächen. Die Errich- wurde an die die wirtschaftlich mindestbietende Firma HS Heizung tung und der Betrieb von Friedhöfen sind den Ortsgemeinden und und Sanitär aus Ulmen aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe Religionsgemeinschaften vorbehalten und können nach den Vorschrif- von brutto 23.130,74 € vergeben. ten des BauGB im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen fest- Des Weiteren hat der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeord- gesetzt werden. neten am 28.07.2021 folgende Eilentscheidung getroffen: Es wäre denkbar, im Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der Der Auftrag für die Malerarbeiten in den Klassenräumen der Grund- Verbandsgemeinde einzelne Grünflächen mit der Zweckbestimmung schule Ulmen wurde an die wirtschaftlich mindestbietende Firma Friedhof vorzusehen. An diesen Stellen wären dann vorrangig Fried- Grötz aus Ulmen zu einer Angebotssumme in Höhe von 11.923,20 höfe, so auch Waldfriedhöfe, zulässig. € vergeben. Dies würde aber in der Zukunft nicht dazu führen, dass an anderen TOP 9: Mitteilungen Stellen zwangsläufig Friedhöfe unzulässig werden (vergleichbar der Der Vorsitzende informierte über: Festsetzung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen). Die Teststation „Testen für Alle“ wird zum 10.10.2021 ruhend gemeldet, Natürlich sind hier die allgemeinen Grundsätze des Planungsrech- da zu diesem Zeitpunkt die Aktion der Bundesregierung endet. tes, wie z.B. der planerischen Erforderlichkeit und Realisierbarkeit zu Ab dem 11.10.2021 sind die Tests grundsätzlich kostenpflichtig, bis auf folgenden Personenkreis: beachten. Aber wie auch ansonsten im Bauplanungsrecht sind die Anforderungen an die Erforderlichkeit gering. - Kinder unter zwölf Jahren Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Friedhof nicht baugenehmi- - Schwangere gungspflichtig ist. Zwar müssen auch genehmigungsfreie Vorha- - Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht geimpft werden ben materiell rechtmäßig sein, aber wenn gewährleistet ist, dass der können beantragte Friedhof auf Dauer Bestand haben wird, ist die erforderli- - Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur che Genehmigung nach § 4 Bestattungsgesetz zu erteilen, wenn die Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 weitergehenden Voraussetzungen (z.B. Gewässerschutz, Naturschutz teilnehmen usw.) gegeben sind, zu erteilen. - Personen, die sich nach einer Infektion mit dem Coronavirus aus Wie bereits ausgeführt, ist es durchaus möglich, die Ausweisung von der Quarantäne freitesten müssen öffentlichen Grünflächen vorrangig mit der Zweckbestimmung Fried- Diese Personengruppen können ab dem 11.10.2021 weiterhin kos- hof vorzusehen. Es ist aber mehr als fraglich, ob einem Bebauungsplan tenlos getestet werden. Hierzu können individuelle Termine mit der oder Genehmigungsantrag eine solche fehlende Festsetzung letztend- Verwaltung vereinbart werden. lich entgegengehalten werden kann. Bislang durchgeführt Testungen Haushaltsrechtliche Beurteilung: Teststation Lutzerath rd. 2000 Testungen Keine haushaltsrechtlichen Konsequenzen für den Haushalt der Ver- Teststation Ulmen rd. 3000 Testungen bandsgemeinde Ulmen Kindertagesstätten rd. 5000 Testungen Beschluss: Die Teststationen wurden durchweg durch ehrenamtliche Helfer und Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Helferinnen betrieben. Die Helfer kamen aus dem Bereich der Feuer- Kreisverwaltung Cochem-Zell. Die Ortsgemeinden im Gebiet der Ver- wehren, aber auch aus dem zivilen Bereich. bandsgemeinde Ulmen werden gebeten, sich in Bezug auf eventuell Auch in der Impfstation in Landkern waren unsere Feuerwehrkamera- geplante Neuanlagen von Naturbegräbnisstätten entsprechend unter- den, freiwillige Helfer und Verwaltungsmitarbeiter tätig. einander abzustimmen. Einsatz an der Ahr nach der Hochwasserkatastrophe Abstimmungsergebnis: Auch nach der Hochwasserkatastrophe an der Ahr war die Bereitschaft Ja 6 Nein 15 Enthaltung 6 Befangen 0 zu helfen riesig TOP 7: Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Werkausschuss Mehr als 150 Feuerwehrkameraden und -kameradinnen aus 8 Sachverhalt: Wehren unserer Verbandsgemeinde, aber auch zivile Personen, die Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen sich den Wehren angeschlossen haben, sind für Hilfseinsätze aller Art Werkausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern. an die Ahr gefahren, teilweise mehrfach und haben in vielen Stunden Nachdem Herr Jürgen Donner (CDU-Fraktion) am 04.06.2021, durch Freizeit nicht unerhebliche Hilfe für die betroffenen Personen an der Wohnortswechsel, sein Ratsmandat niedergelegt hat, wurde Herr Ahr geleistet Michael Fischer in der Sitzung vom 07.07.2021 als Nachfolger für den Bürgermeister Steimers bedankt sich ausdrücklich bei allen Helfern für Werkausschuss gewählt. Herr Michael Fischer war stellv. Mitglied von den ehrenamtlichen Einsatz. Herrn Jürgen Donner. Somit ist ein Stellv. Mitglied für Herrn Michael Die CDU-Fraktion teilte mit, dass sie ihr Sitzungsgeld der heutigen Sit- Fischer zu wählen. zung für ein Helferfest spendet. Ein Personalvorschlag für die Nachwahl eines Ausschussmitgliedes Nicht öffentlicher Teil wird zur Sitzung vorgelegt. TOP 10: Vertragsangelegenheiten Die derzeitige Zusammensetzung des Werkausschusses ist als Anlage Der Rat hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und beschlossen. beigefügt. TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Haushaltsrechtliche Beurteilung: neuen Werkleiters für das Abwasserwerk Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Der Rat hat über die Bestellung eines neuen Werkleiters für das Abwas- serwerk beraten und beschlossen. Beschluss: TOP 12: Mitteilungen 1. Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende - Informationen über eine Veranstaltung Wahl in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - 2. Vorgeschlagen als stellv. Mitglied für den Werkausschuss und gewählt wurde: Werde Bürgerreporter: meinwittich.de Herr Peter Arnoldi, Lutzerath
Ulmen -8- Ausgabe 41/2021 Auszug aus der Niederschrift Die Kosten für Lutzerath belaufen sich demnach auf insgesamt 624.661,02€ brutto für den Einbau der Anlagen in 31 Klassen- bzw. über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung Fachräumen zzgl. einem Planungshonorar i.H.v. 99.152,60€ brutto. des Haupt- und Finanzausschusses VG Ulmen Analog wurden Kosten für den Standort in Ulmen in Höhe von 220.968,10€ brutto für die Umrüstung von 8 Klassenräumen zzgl. dem Sitzungsdatum: Dienstag, den 28.09.2021 Planungshonorar i.H.v. 43.499,75€ brutto durch das Büro IFH ermittelt. Beginn: 15:04 Uhr Haushaltsrechtliche Beurteilung: Ende: 16:47 Uhr Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen. Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Beschlussvorschlag: Marktplatz 1, 56766 Ulmen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde- Anwesend waren: rat das Büro IFH mit der Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag Bürgermeister für den Einbau von Lüftungsanlagen an den Schulstandorte in: Herr Bürgermeister Alfred Steimers Lutzerath Beigeordnete(r) Ulmen Herr Thomas Kerpen Lutzerath und Ulmen Mitglieder zu den angebotenen Kondition zu beauftragen. Frau Sandra Hendges-Steffens Nach Eingang eines positiven Förderbescheides soll(en) die Herr Alois Keßeler Maßnahme(n) zeitnah umgesetzt und das Planungsbüro IFH aus Herr Klaus Kutscheid Stellv. Mitglied für Sarah Dorfner Mayen stufenweise entsprechend dem Projektverlauf mit den erfor- Frau Roswitha Lescher derlichen Leistungen beauftragt werden. Herr Andreas Peifer Abweichender Beschluss: Herr Bernhard Rodenkirch Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde- Herr Uwe Schaaf rat das Büro IFH mit der Erstellung der Unterlagen für den Förderan- Herr Rudolf Schneiders trag für den Einbau von Lüftungsanlagen an den Schulstandorten in Herr Günther Wagner Lutzerath und Ulmen zu den angebotenen Kondition zu beauftragen. Herr Hubert Willems Nach Bewilligung der Zuwendungen wird entschieden, welche Maß- Protokollführer nahmen zur Ausführung kommen. Herr Michael Schneider Unabhängig von v.g. wird die Verwaltung beauftragt die mobilen Lüf- Von der Verwaltung tungsgeräte für die Grundschulen in Lutzerath und Ulmen zu bestellen. Herr Tobias Krämer Abstimmungsergebnis: Gäste Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Herr Schmittgen Rektor Grundschule Lutzerath TOP 2: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung Frau Haferkamp Rektorin Burg-Grundschule Ulmen In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsge- Abwesend waren: meinderatssitzung am 05.10.2021 beraten. Es fehlten entschuldigt TOP 3: Mitteilungen Frau Sarah Dorfner Der Vorsitzende informierte über: Herr Karl-Josef Fischer Anlässlich der heutigen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung des Herr Heinz-Werner Hendges Landkreises in Kaisersesch wird über die Gründung einer Kreis-Ener- Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. giegesellschaft für Freiflächenphotovoltaikanlagen informiert. Dieses Tagesordnung: Modell sieht vor, das Kommunen Freiflächenanlagen zusammen mit Öffentlicher Teil kompetenten Partnern selbst zu betreiben. 1. Information zur Stellung eines Förderantrages für den Einbau einer Im Eifel-Maar-Park findet wieder ein Stock-car-Rennen statt. Es soll Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen geprüft werden, ob dies zulässig ist (Umweltschutz). 2. Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung Nicht öffentlicher Teil 3. Mitteilungen TOP 4: Vertragsangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Vertragsangelegenheit beraten. 4. Vertragsangelegenheiten TOP 5: Mitteilungen 5. Mitteilungen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Öffentlicher Teil TOP 1: Information zur Stellung eines Förderantrages für den Ein- bau einer Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen Sachverhalt: Das BAFA fördert zurzeit den Einbau von stationären raumlufttechni- schen Anlagen in Kitas und Schulen. Gefördert werden die Investiti- onsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale För- derung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort. Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-) Anlagen“ dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befris- teten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen Pandemiebekämpfung leisten. In seiner letzten Sitzung am 24.08.2021 hat der Ältestenrat angeregt, aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Schulstandorte in Lutze- rath und Ulmen mit einer RLT-Anlage auszustatten und von dem aktu- ell aufgelegten Förderprogramm Gebrauch zu machen. In Anbetracht der derzeitigen Auslastung der Planungsbüros und des nahenden Ablaufes des Förderprogramms zum Jahresende, fand am 07.09.2021 eine Besichtigung mit Herrn Kurt Schmitt vom Planungs- büro IFH aus Mayen, Dipl-Ing. (FH) Michael Schneiders sowie den Schulhausmeistern Herrn Diewald und Herrn Regnier an den jeweili- gen Standorten statt. Nachdem Herr Schmitt sich einen Überblick über die örtlichen Gege- benheiten verschafft und die Anwesenden über die jeweiligen Mög- lichkeiten (zentrale bzw. dezentrale Lüftungsanlage, Luftreiniger, Gerätestandort, Luftführung etc.) beraten und den Einbau von dezen- tralen Lüftungsgeräten empfohlen hat, wurde zwischenzeitlich durch das Büro IFH eine Grobkostenschätzung inkl. Honorarangebot für beide Schulstandorte erstellt.
Ulmen - 11 - Ausgabe 41/2021
Ulmen - 12 - Ausgabe 41/2021 Landesbetrieb Mobilität (LBM) bürgerportal Cochem-Koblenz www.cochem-zell-online.de Ausbau B 259, Anschlussast L 102 Auderath Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz führt auf der Service rund um die Uhr Bundesstraße 259, im Anschlussast Auderath eine Fahrbahnerneu- erung durch. Die Erneuerung erfolgt im sog. Hocheinbau, d.h. nach Die öffentlichen Verwaltungen des Land- abfräsen der 4 cm dicken Deckschicht werden ca. 12 cm neue Bin- kreises Cochem-Zell und der vier Verbands- der- und Deckschichten aus Asphalt aufgebracht. Die Maßnahme gemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und wurde notwendig aufgrund zahlreicher Schäden in der Straßeno- Ulmen haben für die Bürgerinnen und Bür- berfläche. Durch die neue, dickere Asphaltschicht wird der Straßen- ger sowie Unternehmen rund um die Uhr aufbau in diesem Bereich aufgewertet. geöffnet. Mit dem Bürgerportal Cochem-Zell Die geringe Fahrbahnbreite und die Arbeiten an den Verkehrsinseln können Sie ausgewählte Verwaltungsdienst- erfordern zur Sicherheit der Arbeiter eine Vollsperrung. leistungen mit wenigen Mausklicks online unter Ab Mittwoch, den 13.10.2021 wird die Zufahrt Auderath in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Die Umleitung für den PKW Verkehr www.cochem-zell-online.de erfolgt von Auderath über die Brücke (über der B259) in Richtung erledigen. Ulmen und umgekehrt. Die LKW’s werden über die L 52 nach Alf- Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürger- len, Driesch und weiter über die L 102 nach Auderath geführt. portals Cochem-Zell informiert. Die geplante Bauzeit beträgt 2 Wochen. Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht Die Ausführung des Projektes erfolgt als 3. Bauabschnitt nach der mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung Sanierung des ca. 3 km langen Streckenabschnittes der B 259. oder die Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig sind, Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 1.250.000 im Bürgerportal stehen die entsprechenden Dienstleistungen verwal- €. Nach öffentlicher Ausschreibung erhielt das Bauunternehmen tungsübergreifend zur Verfügung. Peter Gross aus Koblenz den Zuschlag. Kostenträger der Maß- Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwender. Sie können nahme ist der Bund. Anträge einfach und digital stellen, die Verwaltung bearbeitet die Der LBM Cochem-Koblenz bittet um Verständnis für die unvermeid- Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes. Das Ange- lichen Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Mit Fertigstellung bot des Bürgerportals wird durch die weiteren Komponenten Service- des Projektes wird die Infrastruktur im Landkreis Cochem-Zell wei- konto sowie ePayment abgerundet. ter systematisch verbessert. Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit. Möchten Sie Angelegenheiten bei Ihrer Behörde Online erledigen? Dann können Sie einfach und schnell über unsere Homepage ulmen.de/onlineservice die bereits jetzt zur Verfügung gestellten Online-Vorgänge erledigen: Für die Verbandsgemeinde: Online Terminvergabe Einwohnermeldeamt Schankerlaubnis Hundesteuer (An- /Ab- /Ummeldung) Wild- und Jagdschaden Fund- und Verlustanzeige Plakatierung Festzuggenehmigung Verkehrsrechtliche Genehmigung Grabmalgenehmigung Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) Straßenaufbruch Gewerbean-, -ab-, -ummeldung Mitteilung einer Adressänderung (für Steueramt und Abwasserwerk) Anzeige von Eigentümerwechsel bei Grundstücken u. Gebäuden (Abfallentsorgung/Wasserversorgung/Abwasserentsorgung) Für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen: Schmutzwassergebühr: Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung (steht nur im Dezember/Januar online zur Verfügung) Schmutzwassergebühr: Anmeldung/Erneuerung eines privaten Zwischenzählers (Gartenwasserzähler, Haus, Stall, sonstige) Schmutzwassergebühr: Mitteilung des privaten Zwischenzählerstands (Gartenwasserzähler, Brauchwasser/Zisterne, Haus, Stall, Vieh, Sonstige) Gut informiert durch Ihr Amts- oder Mitteilungsblatt!
Ulmen - 13 - Ausgabe 41/2021 3. 3. Vorlage und Bericht des Jahresabschlusses per 31.12.2020 4. 4. Bericht des Aufsichtsrates Wir gratulieren 5. 5. Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2020 6. 6. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 7.7. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresabschluss- betrages 8. 8. Bericht und Beschlussfassung über die derzeit laufende am 19.10. zum 85. Geburtstag gesetzliche Prüfung unserer Genossenschaft für den Zeitraum Herr Hans Hörnemann, Lutzerath 01.01.2019 – 31.07.2021 durch den Genossenverband 9. 9. Beschlussfassung über die Entlastung am 21.10. zum 80. Geburtstag a) Des Vorstandes Frau Josefa Thomas, Lutzerath b) Des Aufsichtsrates 10. Jährliche Neuwahl des Marketingbeirates 11. Umsetzung des genehmigten LEADER-Förderantrages bzw. Marketingmaßnahmen 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren 12. Aktuelles aus der GesundLand Vulkaneifel GmbH, vorgestellt der Verbandsgemeinde Ulmen von Frau Vera Merten – Geschäftsführerin 13. Verschiedenes Tagesfahrt nach Klaeve Die Versammlung endet mit einem gemütlichen Beisammensein und Auf vielfachen Wunsch wird nochmals eine Tagesfahrt angeboten. Es gegenseitigem Austausch. geht zum Niederrhein, dessen Schönheit wir noch nicht umfassend Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um verbindliche Zusage entdeckt haben. Termin ist Mittwoch, der 27. Oktober 2021. bis spätestens Montag, 25. Oktober per E-Mail an: genossenschaft@ Wir haben uns für die Tagesfahrt für Klaeve entschieden, die Schwa- gesundland-vulkaneifel.de oder telefonisch: 06592 951314 (Frau nenstadt am Niederrhein. Christa Schüller). Mit der Tourisinformation wurde eine Stadtrundfahrt ausgearbeitet. Es Da für die Meldung der Teilnehmerzahl eine Teilnehmerliste beim kann sich noch angemeldet werden bei Elfriede Pauly (Tel.: 02678/582). Hotel vorzulegen ist, wäre es hilfreich, wenn Sie uns in Ihrer Rückmel- Es gilt die die 2G-Regel. Bitte bringt euren Impfausweis mit. dung auch kurz mitteilen, ob Sie geimpft/genesen/getestet sind. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Theater der Auderather Plattespiller Über Ihre Zusage zur Teilnahme würden wir uns freuen! Endlich ist es wieder soweit! Daun, Oktober 2021 – Der Vorstand Die Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen können an einer Theateraufführung der Auderather Plattespiller teilnehmen. Im November hochkarätige Klassik in Bad Titel „Das Trödeltrauma“: Die Vorstellung findet am Sonntag, den 14.11.2021 ab 14.00 Uhr im Bürgerhaus in Auderath statt. Weiter Bertrich - Tickets jetzt erhältlich Info`s folgen. Anmeldung für die kommende Woche bei Elfriede Pauly Am Samstag, den 13. November 2021 um 19.30 Uhr gastiert das (Tel.: 02678/582) und bei Ilse Franze (Tel.: 02678/375). Südwestdeutsche Kammerorchester Pforzheim unter Leitung seines Bei der Veranstaltung gilt die 2G-Regel. Bitte bringt euren Impfausweis mit. ersten Gastdirigenten Georg Mais zusammen mit der jungen Violinso- listin Mascha Wehrmeyer im KulturRaum in Bad Bertrich. Mitteilungen aus dem gEsundland VulkanEifEl Erlebnis-Wanderung zwischen Kratern und Vulkanen Eine therapeutische Landschaft bewusst erkennen, wohltuend genie- ßen und die Kraft der Natur spüren. Die unendliche Vielfalt der Land- schaft im Wechsel der vier Jahreszeiten auf sich einwirken lassen. Auf einer Wanderung über schmale Felspfade geht es mit Landschafts- mentor Kurt Immik rund um Bad Bertrich. Es geht durch artenreiche Flora und Fauna, vorbei an einer Lavawand mit Steinzeithöhlen, hoch zur Oase der Ruhe und dem Hohenzollernturm mit traumhaftem Blick Auf dem Programm des Konzerts mit einem der besten deutschen und zurück ins Tal und in den Kurgarten, der uns im Frühjahr und Som- Kammerorchester stehen Meisterwerke von Wolfgang Amadeus mer mit einem Meer von Blumen empfängt. Mozart und Felix Mendelssohn Bartholdy, die beide als „Wunderkin- der der Musikgeschichte“ ein Themenschwerpunkt der 7. MozartWo- Termin: jeden Samstag chenEifel 2021 sind. Die MozartWochenEifel finden vom 31. Oktober Uhrzeit: 13.30 Uhr bis einschließlich 27. November mit mehr als 10 Veranstaltungen in der Dauer: ca. 3 - 4 Stunden ganzen Eifel statt. Preis: 7,- EUR pro Person (ermäßigt 6,- EUR) In Bad Bertrich stehen am 13. November mit Mozart Adagio und Fuge Tickets und Treff: GesundLand Tourist Information Bad Bertrich, c-Moll KV 546 und seinem Divertimento D-Dur KV 136 ein Spät- und ein Kurfürstenstr. 32, Frühwerk des großen Salzburger Komponisten auf dem Programm des Tel. 02674 932 222 Orchesterkonzerts. Von Felix Mendelssohn Bartholdy erklingen seine Teilnehmer: maximal 15 Teilnehmer Sinfonie Nr. 2 D-Dur und das Violinkonzert d-Moll, die zu den Frühwer- ken Mendelssohns gehören. Einladung zur Generalversammlung der Solistin ist die wunderbare junge Geigerin Mascha Wehrmeyer, die an Gesundheitslandschaft Vulkaneifel eG der Hochschule für Musik Hanns Eisler in Berlin bei Prof. Antje Weithaas in der Meisterklasse ausgebildet wurde. Die Zuhörerinnen und Zuhörer 1. 1. Eröffnung und Begrüßung dürfen sich auf eine herausragende Konzertveranstaltung im Rahmen 2. 2. Bericht des Vorstandes der MozartWochenEifel 2021 freuen.
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