VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB

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VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Vulkan Echo
              Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
                                            VErbandsgEmEindE               Ulmen
                                            Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l

Jahrgang 51                      Samstag, den 16. Oktober 2021                            Ausgabe 41/2021

                                                                                     www.ulmen.de
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                                                                              -2-                                                                                Ausgabe 41/2021

                                                                                 not- & bereitschaftsdienste
■ Polizei                                                                                                                                 Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
                                                                                                                                          Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst-
Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110
                                                                                                                                          bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100
                                                                                                                                          Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750
                                                                                                                                          Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010
                                                                                                                                          sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116
                                                                                                                                          Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
                                                                                                                                          jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs-
■ Feuer und Rettungsdienst                                                                                                                fall immer zuverlässig zur Hand hat.
Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112         Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
                                                                                                                                          am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
■ Ärztlicher Notdienst                                                                                                                    Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern
Ärztliche Bereitschaftspraxen                                                                                                             weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in
��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos)                                          Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapo-
- Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem                                                                                thekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann
Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte:                                                                                                  abrufbarer Notdienstplan verfügbar.
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze-
rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler                                                                                                  ■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
- Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun                                                                            Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der                                                                                  Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon-
Orte:                                                                                                                                     nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz,                                                                      Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Auderath                                                                                                                                  Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:                                                                                         Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab
Montag:                        19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                           um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei-
Dienstag:                      19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                           ten vermieden werden können.
Mittwoch:                      14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                                              ■ Störungen bzgl. Kabel - TV
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                                                                        für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22
Feiertag:                      vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folge-                                                      für Bad Bertrich: Kabel Deutschland,
                               werktag, 07:00 Uhr                                                                                         Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                                                                        ■ Entstördienst bei Notfällen
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-
tag, 07:00 Uhr
                                                                                                                                          ■ und technischen Störungen
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Erdgasversorgung
                                                                                                                                          Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
                                                                                                                                          ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55
■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
                                                                                                                                          ■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                           Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr                                                                         ■ Schiedsperson
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol-                                                                         Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                          und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr                                                                                                  Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie                                                                         Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                                                        Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding,
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
                                                                                                                                          Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
■ Notdienst der Apotheken im Land                                                                                                         Hinweis:
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül-                                                                        Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz                                                                                   gegenseitig.
                  0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und                                                                                          ■ Kreiswerke Cochem-Zell
aus dem Mobilfunknetz
         0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)                                                                                           -Eigenbetrieb Wasserversorgung-
Das Verfahren ist denkbar einfach:                                                                                                        Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                                                                                   -3-                                                    Ausgabe 41/2021

                                                                                                                                   Verbandsgemeinde U l m e n

                                                                                         Amtliche Bekanntmachungen

                                                                           Informationen zum Thema „Coronakrise“
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite:
                                                            www.ulmen.de
                                                                                                                                                                                         Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                                                                                                   Alfred Steimers, Bürgermeister

    INFORMATION FÜR BESUCHER
    DES RATHAUSES ULMEN
    Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur eingeschränkt geöffnet.

    Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich
    sein, vereinbaren Sie im Vorfeld bitte telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter einen entsprechenden Termin.

    Termine für das Bürgerbüro können auch online über unsere Homepage www.ulmen.de/termin oder telefonisch unter
    02676/409- 0 zu folgenden Zeiten vereinbart werden:

    Montags – Donnerstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
    Freitags: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
    Bürgerbüro zusätzlich - Donnerstags: bis 17:00 Uhr

    Hinweis:
    Wir bitten die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ihre Termine mit einer medizinischen OP-Maske oder einer
    FFP2-Maske wahrzunehmen. Bitte beachten Sie diese Informationen zum Schutze aller Mitmenschen, denn nur gemeinsam
    können wir dafür sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller vorüber gehen.

       Reisepässe können abgeholt werden!                                                                                                                            Fundsachen
Die bis zum 22.09.2021 beantragten Reisepässe können bei der
                                                                                                                                              In Alflen wurde ein Schlüsselband mit Schlüsseln und in Lutzerath
Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
                                                                                                                                              wurden ein Telefonhörer und ein Garagenöffner gefunden. In Woll-
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
                                                                                                                                              merath ist eine Katze zugelaufen.
              Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses                                                                                        Der Verlierer / die Verliererin werden gebeten, sich mit der Ver-
Ich                                                                                                                                           bandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen,
������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������         Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen.
Familienname, Vorname, Geburtsdatum                                                                                                                                                           Ulmen, 13.10.2021
wohnhaft in                                                                                                                                                                  Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
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Ort, Straße
bevollmächtige hiermit Herrn/Frau
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Familienname, Vorname, Geburtsdatum                                                                                                                    Hinweis: Corona-Krise
wohnhaft
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Ort, Straße                                                                                                                                     Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des
ausgewiesen durch                                                                                                                               Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her-
������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������           gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle
meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������           Inhalte online freigeschaltet.
Ort, Datum                                                                      Eigenhändige Unterschrift
            Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst
nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei
übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung
kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen.                                                                                 Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver-
bindung (Tel. 02676 409-0).
                                                                                                                                                       Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                -4-                                                      Ausgabe 41/2021

           Auszug aus der Niederschrift                                    2.    Beratung und Beschlussfassung zur 7. Fortschreibung des Flä-
                                                                                 chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen Landespla-
    über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des                           nerische Stellungnahme nach § 20 LpLG zur geplanten Änderung
             Verbandsgemeinderates Ulmen                                         des Flächennutzungsplanes für die Ortsgemeinde Büchel zur
Sitzungsdatum:          Dienstag, den 05.10.2021                                 Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung
Beginn:                 16:04 Uhr                                                „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“
Ende:                   18:30 Uhr                                          3.    Information zur Stellung eines Förderantrages für den Einbau
                                                                                 einer Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen
Ort:                    Bürgersaal, Weidenstr., 56766 Ulmen
                                                                           4.    Ausstattung der Schulen mit mobilen Luftreinigern
Anwesend waren:
                                                                           5.    Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung einer Stelle „Klima-
Vorsitzender
                                                                                 schutzmanager/in“
Herr Bürgermeister Alfred Steimers
1. Beigeordneter                                                           6.    Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD Frak-
Herr Karl-Josef Fischer                                                          tion in Bezug auf die Erstellung eines Konzeptes „Naturbegräb-
Beigeordnete(r)                                                                  nisstätten in der Verbandsgemeinde Ulmen“
Herr Thomas Kerpen                                                         7.    Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Werkausschuss - Ersatz
Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates:                                        für Michael Fischer
SPD                                                                        8.    Bekanntgabe einer Entscheidung über Auftragsvergaben für die
Frau Marita Benz                                                                 Grundschule Ulmen (Elektrotechnik; Sanitärarbeiten)
Herr Lothar Friedrich                                                      9.    Mitteilungen
Herr Bernhard Rodenkirch                                                   Nicht öffentlicher Teil
Herr Edwin Scheid                                                          10. Vertragsangelegenheiten
Herr Frank Steimers                                                        11. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen
Herr Günther Wagner                                                              Werkleiters für das Abwasserwerk
CDU/FWG Büchel e.V.                                                        12. Mitteilungen
Frau Jennifer Bober                                                        Öffentlicher Teil
Frau Sarah Dorfner                                                         TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von
Herr Walter Hammes                                                         Hochwasser-/ und Starkregenvorsorgekonzepte in der Verbands-
Frau Sandra Hendges-Steffens                                               gemeinde Ulmen
Herr Friedhelm Justen                                                      Sachverhalt:
Herr Alois Keßeler                                                         In diesem Sommer waren viele Gemeinden in unserer unmittelba-
Herr Stephan Keßeler                                                       ren Nähe besonders heftig von Starkregenereignissen betroffen. Die
Herr Thomas Klein                                                          Unwetterkatastrophen haben nicht nur einen immensen Sachschaden
Herr Klaus Kutscheid                                                       angerichtet sondern auch viele Menschenleben gekostet. Wetterex-
Herr Ulrich Laux                                                           treme werden durch den Klimawandel an Häufigkeit und Intensität
Frau Roswitha Lescher                                                      weiter zunehmen. Die Verbandsgemeinde Ulmen ist bisher nicht so
Herr Thorsten Lescher                                                      stark wie andere Regionen von Unwetterkatastrophen betroffen. Es ist
Herr Andreas Peifer                                                        aber nur eine Frage der Zeit, bis ein Unwetter mit Starkregen bei uns
Herr Uwe Schaaf                                                            niedergeht.
Herr Arno Zillgen                                                          Unwetter lassen sich nicht verhindern und ein vollständiger Schutz ist
FWG der Verbandsgemeinde Ulmen e. V.                                       nicht möglich. Bis zu einem gewissen Grad kann jedoch durch ange-
Herr Michael Mais                                                          passte Vorsorgemaßnahmen und eine angemessene Vorbereitung
Herr Berthold Schäfer                                                      sowie durch richtiges Handeln im Vorfeld und im Ereignisfall das Scha-
Herr Rudolf Schneiders                                                     denausmaß deutlich reduziert werden.
Frau Edeltrud Schuhmacher                                                  Dazu ist eine auf den örtlichen Kontext zugeschnittene Hoch-
Herr Werner Traßer
                                                                           wasser- und Starkregenvorsorge erforderlich. Wichtig ist, dass die
Ortsbürgermeister
                                                                           Gemeinden die Hochwasservorsorge als einen Teil der allgemeinen
Herr Christian Arnold
                                                                           Daseinsvorsorge wahrnehmen und in ihrer Verantwortung für die
Herr Gerhard Klapperich, Beigeordneter der OG Gillenbeuren
                                                                           örtlichen Belange Sorge dafür tragen, dass - auch bei extremen Hoch-
Herr Wilfried Linden
                                                                           wasserereignissen und Starkregen - Schäden minimiert werden und
Herr Tino Pfitzner bis TOP 5
                                                                           insbesondere die Menschen nicht zu Schaden kommen.
Herr Helmut Römer
                                                                           Die Verwaltung hat bislang in Abstimmung mit den Gemeinden Berei-
Herr Otto Schneiders
                                                                           che ermittelt, wo in der Vergangenheit bereits Probleme bei Starkre-
Herr Karl-Peter Uebereck
                                                                           genereignissen aufgetreten sind. Darüber hinaus hat die Verwaltung
Herr Günter Welter
                                                                           beim Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH)
Protokollführer
                                                                           ein Informationspaket mit Hochwassergefahrenkarten angefordert.
Herr Michael Schneider
von der Verwaltung                                                         Am 15. Juli 2021 fand ein Vorstellungstermin für das Informationspaket
Herr Josef Laux                                                            durch das beauftragte Ingenieurbüro ProAqua aus Aachen statt.
Frau Tanja Schug                                                           An der heutigen Sitzung wird Frau Dr. Rita Ley vom IBH teilnehmen und
Herr Markus Schweisel                                                      die die Notwendigkeit und das Prozedere für die Erstellung von Hoch-
Herr Stefan Thomas                                                         wasser- und Starkregenvorsorgekonzepten vorstellen.
Gäste                                                                      Mit dem Instrument der Örtlichen Hochwasserschutzkonzepte werden
Frau Dr. Ley zu TOP 1                                                      die zuständigen Stellen und behördlichen Verantwortlichen sowie die
Herr Rolf Weber zu TOP 2                                                   Betroffenen in die Erarbeitung von Vorsorgemaßnahmen aktiv ein-
Abwesend waren:                                                            gebunden. Federführend ist die jeweilige Kommune, welche als Auf-
Es fehlten entschuldigt                                                    traggeber von einem Planungs- bzw. Ingenieurbüro mit fachlichem
Herr Walter Brauns                                                         Hintergrund unterstützt wird.
Herr Paul Haubrichs                                                        Das IBH und das Kompetenzzentrum für Hochwasservorsorge und
Herr Heinz-Werner Hendges                                                  Hochwasserrisikomanagement (KHH) beraten und unterstützen die
Herr Peter Jahnen                                                          Kommunen.
Herr Gerhard Müller                                                        Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Aufstellung der Hochwasser-
Frau Bettina Pellio                                                        schutzkonzepte mit bis zu 90 Prozent der Kosten.
Herr Hubert Willems                                                        Dabei sollen alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge im öffentli-
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.                            chen und privaten Bereich betrachtet werden, also z.B.
Tagesordnung:                                                              - Technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich
Öffentlicher Teil                                                          - Gewässerunterhaltung und -renaturierung
1.    Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung von Hoch-         - Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren
      wasser-/ und Starkregenvorsorgekonzepte in der Verbandsge-           - Sicherstellung der Ver- und Entsorgung
      meinde Ulmen                                                         - Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                   -5-                                                    Ausgabe 41/2021
-   Information der betroffenen Bevölkerung: Hochwasser- und              b)
    Unwetterwarnung                                                       Die Ortsgemeinde Büchel hat die Aufstellung eines vorhabenbezoge-
- Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen                                 nen Bebauungsplanes im Bereich der Lindenstraße (Flur 23, Nr. 65 tlw.)
- Elementarschadenversicherung                                            beschlossen. Der Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich
- Richtiges Verhalten bei Hochwasser                                      derzeit Flächen für die Landwirtschaft dar. Im Rahmen der 7. Fortschrei-
                                                                          bung des Flächennutzungsplanes soll eine entsprechende Anpassung
Kennzeichnend für den Prozess ist, dass die Bürgerinnen und Bürger        durch Übernahme des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfol-
aktiv in Bürgerversammlungen und Workshops eingebunden werden.            gen. Das künftige Plangebiet ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.
Durch die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll sowohl das Risikobe-         c)
wusstsein als auch die Akzeptanz für den Aktionsplan in der Gemeinde      Die Ortsgemeinde Lutzerath beantragt für die Grundstücke Flur 11,
erreicht werden.
                                                                          Nrn. 58/2, 58/3, 59, 60, 61, 62/1, 62/2 und 63 eine Änderung des Flä-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
                                                                          chennutzungsplanes.
Im Haushalt 2021 der Verbandsgemeinde Ulmen stehen Mittel in Höhe
                                                                          Die o.g. Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
von 15.000 Euro als Anlaufbetrag zur Verfügung. Für die kommenden
                                                                          Ulmen derzeit als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“
Haushaltsjahre sind für die Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte
                                                                          ausgewiesen.
weitere Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
                                                                          Der angestrebte Spielplatz soll auf dieser Fläche nicht mehr verwirk-
Beschluss:
                                                                          licht werden.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Hochwasser-
                                                                          Die Ortsgemeinde Lutzerath stellt den Antrag, dass im Rahmen der 7.
und Starkregenvorsorge zur Kenntnis und beschließt,
                                                                          Fortschreibung des Flächennutzungsplanes die o.g. Flächen als Misch-
die Aufstellung von örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsor-
                                                                          bauflächen ausgewiesen werden sollen.
gekonzepte für alle Gemeinden und beauftragt ein Ingenieurbüro
                                                                          Zu dem Beschluss der Ortsgemeinde Lutzerath über die Änderung des
mit dieser Aufgabe. Die Ausschreibung des Ingenieurbüros erfolgt in
                                                                          Flächennutzungsplanes sind verschiedene Stellungnahmen eingegan-
Abstimmung mit der IBH und der KHH.
                                                                          gen. Diese sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt und in der Bera-
Die Verbandsgemeinde trägt die Kosten für die Aufstellung der Kon-
                                                                          tung zu berücksichtigen.
zepte abzüglich der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz.
                                                                          Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Abstimmungsergebnis:
                                                                          Keine unmittelbaren Auswirkungen
Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
                                                                          Beschluss:
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die 7. Fortschreibung
                                                                          a)
des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ulmen
                                                                          Die landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-
Sachverhalt:
                                                                          Zell wird zur Kenntnis genommen.
a)
                                                                          Nach eingehender Erörterung, Würdigung und Abwägung der bekannt
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-
                                                                          gegebenen Anregungen und Bedenken der Behörden und sonstiger
photovoltaik“ war ein landesplanerisches Verfahren nach § 20 Lan-
                                                                          Träger öffentlicher Belange beschließt der Verbandsgemeinderat fol-
desplanungsgesetz (LPLG) für die entsprechende Änderung des
                                                                          gendes:
Flächennutzungsplanes erforderlich. Die zu überplanende Fläche liegt
                                                                          Die Kommentierung und Auswertung kann bei der Verbandsge-
bauplanungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB und umfasst
                                                                          meindeverwaltung in Ulmen eingesehen werden.
folgende Grundstücke:
                                                                          In der weiteren Bauleitplanung sind die vorgebrachten Anregungen
Gemarkung                     Flur        Flurstück Nr.                   und Änderungen zu beachten und zu berücksichtigen.
Büchel                        24          1                               b)
Büchel                        24          2                               Der Verbandsgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und
Büchel                        24          3                               beschließt für den zur Bebauung vorgesehenen Bereich des Grundstü-
Büchel                        24          4                               ckes Flur 23, Nr. 65 im Zuge der 7. Fortschreibung des Flächennutzungs-
Büchel                        24          5                               planes der Verbandsgemeinde Ulmen Wohnbauflächen auszuweisen.
Büchel                        24          8                               c)
Büchel                        24          9                               Der Verbandsgemeinderat beschließt dem Antrag der Ortsgemeinde
Büchel                        24          10                              Lutzerath auf Ausweisung der Grundstücke Flur 11, Nrn. 58/2, 58/3, 59,
                                                                          60, 61, 62/1, 62/2, und 63 als Mischbauflächen zuzustimmen.
Büchel                        24          11
                                                                          Abstimmungsergebnis:
Büchel                        24          12
                                                                          Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Büchel                        27          8                               TOP 3: Information zur Stellung eines Förderantrages für den Ein-
Büchel                        27          9                               bau einer Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen
Büchel                        27          10                              Sachverhalt:
Büchel                        27          11                              Das BAFA fördert zurzeit den Einbau von stationären raumlufttechni-
Büchel                        27          12                              schen Anlagen in Kitas und Schulen. Gefördert werden die Investiti-
Die zu überplanende Fläche ist derzeit im Flächennutzungsplan als         onsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe
Fläche für die Landwirtschaft sowie eine kleine Teilfläche als Gehölz     von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale För-
ausgewiesen.                                                              derung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.
Im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen          Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische
sie als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-            (RLT-) Anlagen“ dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in
Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Im Umlaufverfahren vom            RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit
21.12.2020 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Büchel beschlos-          besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befris-
sen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsge-           teten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen
meindeverwaltung Ulmen zu beantragen. Der Verbandsgemeinderat             Pandemiebekämpfung leisten.
hat in seiner Sitzung am 27.05.2021 beschlossen, die zu überplanende      In seiner letzten Sitzung am 24.08.2021 hat der Ältestenrat angeregt,
Fläche im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes          aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Schulstandorte in Lutze-
der Verbandsgemeinde Ulmen als Sonderbaufläche „Freiflächen-Pho-          rath und Ulmen mit einer RLT-Anlage auszustatten und von dem aktu-
tovoltaik“ auszuweisen.                                                   ell aufgelegten Förderprogramm Gebrauch zu machen. In Anbetracht
Die im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein- Wester-         der derzeitigen Auslastung der Planungsbüros und des nahenden
wald gem. § 20 Abs. 1 LPlG erstellte Stellungnahme der Kreisverwal-       Ablaufes des Förderprogramms zum Jahresende, fand am 07.09.2021
tung Cochem-Zell - Landesplanung - nach § 20 LPlG vom 16.06.2021          eine Besichtigung mit Herrn Kurt Schmitt vom Planungsbüro IFH aus
liegt vor und ist als Anlage beigefügt.                                   Mayen, Dipl-Ing. (FH) Michael Schneiders sowie den Schulhausmeis-
Da von den Grundsätzen der G 166 LEP IV und G 149 a RROP 2017             tern Herrn Diewald und Herrn Regnier an den jeweiligen Standorten
partiell abgewichen wird, sind diese in der Abwägungsentscheidung         statt.
besonders zu berücksichtigen und ausdrücklich zu begründen.               Nachdem Herr Schmitt sich einen Überblick über die örtlichen Gege-
Des Weiteren sind die in der landesplanerischen Stellungnahme aufge-      benheiten verschafft und die Anwesenden über die jeweiligen Mög-
führten wichtigsten raumordnerischen Hinweise zu beachten bzw. zu         lichkeiten (zentrale bzw. dezentrale Lüftungsanlage, Luftreiniger,
berücksichtigen.                                                          Gerätestandort, Luftführung etc.) beraten und den Einbau von dezen-
Im Übrigen wird dringend empfohlen, die zum Teil erheblichen natur-       tralen Lüftungsgeräten empfohlen hat, wurde zwischenzeitlich durch
schutzfachlichen Bedenken in die planerischen Überlegungen mit ein-       das Büro IFH eine Grobkostenschätzung inkl. Honorarangebot für
zubeziehen und einen Alternativstandort zu prüfen.                        beide Schulstandorte erstellt.
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                         -6-                                                         Ausgabe 41/2021
Die Kosten für Lutzerath belaufen sich demnach auf insgesamt                        Der Einbau stationärer Raumlufttechnischer Anlagen (RLT) ist zwar
624.661,02€ brutto für den Einbau der Anlagen in 31 Klassen- bzw.                   effektiver, aber durch hohen Planungs- und Einbauaufwand nicht in
Fachräumen zzgl. einem Planungshonorar i.H.v. 99.152,60€ brutto.                    kurzer Zeit zu bewältigen. Die Prüfung des Einbaus und der Finanzie-
Analog wurden Kosten für den Standort in Ulmen in Höhe von                          rung/Förderung solcher Anlagen laufen parallel.
220.968,10€ brutto für die Umrüstung von 8 Klassenräumen zzgl. dem                  Beschluss:
Planungshonorar i.H.v. 43.499,75€ brutto durch das Büro IFH ermittelt.              Der Haupt- und Finanzausschuss hat anlässlich der letzten Sitzung die
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2021 wurde                 Verwaltung beauftragt die mobilen Luftreinigungsgeräte zu beschaf-
der Tagesordnungspunkt vorberaten.                                                  fen. Es wurde 60 Geräte bestellt, die am 18.10.2021 geliefert werden
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                                    sollen.
Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.                        Der Verbandsgemeinderat stimmt der Beschaffung nachträglich zu.
Beschlussvorschlag:                                                                 Abstimmungsergebnis:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Büro IFH mit der Erstellung                 Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
der Unterlagen für den Förderantrag für den Einbau von Lüftungsanla-                TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung einer Stelle
gen an den Schulstandorte in:                                                       „Klimaschutzmanager/in“
Lutzerath                                                                           Sachverhalt:
Ulmen                                                                               Der Landkreis Cochem-Zell wurde als einer von bundesweit 22 Land-
Lutzerath und Ulmen                                                                 kreisen und Kommunen in das Förderprogramm „Masterplan 100% Kli-
zu den angebotenen Kondition zu beauftragen.                                        maschutz“ aufgenommen. Übergeordnete Ziele des Masterplans sind
Nach Eingang eines positiven Förderbescheides soll(en) die                          die Reduktion der Treibhausgase um 95% und der Endenergie um 50%
Maßnahme(n) zeitnah umgesetzt und das Planungsbüro IFH aus                          bis zum Jahr 2050, bezogen auf das Jahr 1990.
Mayen stufenweise entsprechend dem Projektverlauf mit den erfor-                    Dabei sollen langfristig ökologische und ökonomische Maßnahmen
derlichen Leistungen beauftragt werden.                                             zur
Abweichender Beschluss:                                                             - Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz,
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Büro IFH mit der Erstellung                      zum Energiesparen, zur Suffizienz und zur Entwicklung eines nach-
der Unterlagen für den Förderantrag für den Einbau von Lüftungsanla-                     haltigen Lebensstiles,
gen an den Schulstandorte in Lutzerath und Ulmen zu den angebote-                   - zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere aus regionalen
nen Kondition zu beauftragen.                                                            Quellen und
Nach Eingang eines positiven Förderbescheides ist eine Entscheidung                 - zur Schließung von Stoffkreisläufen
dahingehend zu treffen, ob und welche Maßnahmen umgesetzt wer-                      umgesetzt werden.
den.                                                                                Zur Erreichung der Ziele wurde im ersten Jahr (01.07.2016 - 30.06.2017)
Abstimmungsergebnis:                                                                ein Konzept (Masterplan) erstellt. Das Konzept wurde aus Masterplan-
Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                                foren als zentrale Formate der Akteursbeteiligung sowie verschiedenen
TOP 4: Ausstattung der Schulen mit mobilen Luftreinigern                            Arbeits- und Präsentationsterminen einer Steuergruppe sowie dem
Um für den bevorstehenden Herbst und Winter eine kurzfristige                       Masterplanbeirat entwickelt. Am 27.06.2017 wurde der Masterplan als
Lösung zur Minimierung der Ansteckungsgefahr mit Covid-19 an unse-                  neues Klimaschutzkonzept einstimmig vom Kreistag beschlossen.
ren Schulen bereitzustellen, wurde folgendes Vorgehen angedacht.                    Die Verbandsgemeinde Ulmen möchte den Landkreis bei seinen
Hierbei wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.              Bemühungen zur Umsetzung des Masterplans unterstützen. Der Kli-
Alle Schulklassen werden mit CO2-Ampeln und mobilen Luftreinigern                   maschutz stellt zugleich eine Herausforderung und Chance dar. Häufig
ausgestattet, um die Fensterlüftung bestmöglich zu unterstützen.                    geht mit CO2-Einsparungen auch eine Entlastung des kommunalen
Durch die Ampeln ist jederzeit eine Kontrolle des CO2-Gehalts in der                Haushalts einher. Die Verbandsgemeinde Ulmen ist mit der flächen-
Raumluft gegeben, durch mobile Luftreiniger mit HEPA13-Filter wer-                  deckenden Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED einen ersten
den Aerosole weitestgehend entfernt und Lüftungsintervalle können                   wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen.
verlängert werden. Durch den Einsatz der Geräte kann die Anste-                     Doch wo genau liegen weitere Einsparungspotenziale für die Gemein-
ckungsgefahr gesenkt und der Unterricht ungestörter durchgeführt                    den? Welche Klimaschutzmaßnahmen sind im kommunalen Kontext
werden. Auch eine evtl. Geräuschbelastung durch die Geräte wurde                    geeignet und förderfähig? Wie können entsprechende Fördergelder
im Vorfeld durch die Schulen überprüft. Abschließend wurde sich für                 beantragt werden? Wie können Kommunen die Herausforderun-
das Gerät Nevoox LF 2010 entschieden, welches - wie die CO2-Ampeln                  gen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen überwinden?
auch - über das Kommunale Kaufhaus RLP bezogen werden kann. Der                     Wie können wir die Bürgerinnen und Bürger besser für dieses Thema
Einsatz zweier Geräte pro Klassenraum ermöglicht eine Reduzierung                   sensibilisieren? Um diese Fragen besser beantworten zu können, soll
der Geräuschbelastung und sorgt für die Filterung der Atemluft an                   eine neue Stelle „Klimaschutzmanager/in“ bei der Verbandsgemein-
zwei Punkten im Raum.                                                               deverwaltung geschaffen werden. Der/Die Klimaschutzmanager/in ist
Es ist mit folgenden Kosten zu rechnen:                                             zentraler Ansprechpartner für klimaspezifische, klimapolitische und
Grundschule Lutzerath:                                                              energiespezifische Fragstellungen der Gemeinden und der Bürgerin-
11 Klassenräume                          22 Geräte                                  nen und Bürger.
5 Fach- und Betreuungsräume              10 Geräte                                  Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 9 - 11 (ja nach Quali-
1 Mensa                                  4 Geräte                                   fizierung - Meister, Techniker) Tarifvertrag öffentlicher Dienst. An jähr-
                                         36 Geräte á 585,00 Euro                    lichen Personalkosten (Entgelt und Nebenkosten) fallen somit ca. je
                                                                                    nach Berufserfahrung ca. 52.500 - 75.000 Euro an. Die Stelle wird mit
Grundschule Ulmen:
                                                                                    Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
8 Klassenräume                           16 Geräte                                  und Reaktorsicherheit für die Dauer von drei Jahren durch einen nicht
2 Fach- und Betreuungsräume              4 Geräte                                   rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40% der zuwendungsfä-
2 Mensa                                  4 Geräte                                   higen Ausgaben (ca. 34.125 - 48.750 Euro) gefördert. Der Landkreis
                                         24 Geräte á 585,00 Euro                    wird die Verbandsgemeinde bei der Antragsstellung unterstützen. Das
Pro Gerät und Jahr ist mit ca. 2 Filterwechseln zu rechnen. Ein Filter kos-         abzuschließende Arbeitsverhältnis soll zunächst auf die Dauer des För-
tet 49,00 Euro. Bei 60 Geräten sind demnach 120 Filter á 49,00 Euro pro             derzeitraumes von drei Jahren befristet werden. Daneben kann eine
Jahr erforderlich. Da die Geräte mit Filter geliefert werden ist im ersten          investive Maßnahme (Gesamtkosten max. 400.000 Euro) aus dem Mas-
Jahr die Hälfte dieser Kosten zu erwarten.                                          terplan mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Des Weiteren wurden alle Klassenräume bereits mit CO2-Ampeln aus-                   Haushaltsrechtliche Beurteilung:
gestattet. Hier sind verschiedene Geräte im Einsatz, die aber alle för-             Weder im Haushaltsplan noch im Stellenplan ist die Schaffung der
derfähig sind. Für eine CO2-Ampel ist mit etwa 225,00 Euro zu rechnen.              Stelle des Klimaschutzmanagers vorgesehen. Bei einer Zustimmung
Insgesamt wurden 19 Geräte beschafft.                                               durch den Verbandsgemeinderat müssen die erforderlichen haushalts-
Kosten Geräte Lutzerath                                   21.060,00 Euro            und stellenplanmäßigen Voraussetzungen noch geschaffen werden.
                                                                                    Beschluss:
Kosten Geräte Ulmen                                       14.040,00 Euro
                                                                                    Der Verbandsgemeinderat beschließt die Schaffung einer Planstelle
Kosten CO2-Ampeln                                           4.275,00 Euro           „Klimaschutzmanager/in“ zur Umsetzung des Masterplans. Die Ver-
Kosten Filter im 1. Jahr                                    2.940,00 Euro           waltung wird beauftragt, die haushalts- und stellenplanmäßigen
(Kosten Filter Folgejahre)                                (5.880,00 Euro)           Voraussetzungen zu schaffen und beim zuständigen Projektträger
Gesamt                                                   42.315,00 Euro             Jülich Forschungszentrum GmbH, Berlin, eine Förderung für die Stelle
Ob unter gewissen Umständen eine Förderung der mobilen Luftreini-                   des Klimaschutzmanagement zu beantragen. Die Stelle ist nach Ent-
ger möglich ist, wird geprüft.                                                      geltgruppe 9 - 11 (ja nach Qualifizierung - Meister, Techniker) auszu-
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                     -7-                                                    Ausgabe 41/2021
schreiben. Vor der endgültigen Stellenbesetzung sind die zuständigen        (Das Stimmrecht von Herrn Bürgermeister Alfred Steimers als Vorsit-
Gremien nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.                   zendem ruht gem. § 36 Abs. 3 GemO.)
Abstimmungsergebnis:                                                        Abstimmungsergebnis:
Ja 16 Nein 11 Enthaltung 0 Befangen 0                                       Ja 26 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SPD                TOP 8: Bekanntgabe einer Entscheidung über Auftragsvergaben
Fraktion in Bezug auf die Erstellung eines Konzeptes                        für die Grundschule Ulmen (Elektrotechnik; Sanitärarbeiten)
Sachverhalt:                                                                In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Ulmen am 27.05.2021
Mit Schreiben vom 07.07.2021 beantragte die SPD-Fraktion im Ver-            wurde der Bürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten
bandsgemeinde-rat Ulmen die Erstellung eines Konzeptes „Naturbe-            ermächtigt, die Aufträge für die Grundschule Ulmen an die wirtschaft-
gräbnisstätten in der Verbands-gemeinde Ulmen“. Der Antrag ist dieser       lich mindestbietende Firma zu erteilen:
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.                                       Der Bürgermeister hat daher im Benehmen mit seinen Beigeordneten
Seitens der Verwaltung gestaltet es sich jedoch schwierig, ein solches      folgende Entscheidungen getroffen:
Konzept zu erstellen, da mit dessen Erstellung gravierend in die Pla-       Der Auftrag für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage (Elektrotech-
nungshoheiten der einzelnen Ortsgemeinden eingegriffen wird.                nik) wurde an die wirtschaftlich mindestbietende Firma Elektro Kon-
Aus diesem Grund wurde die Kreisverwaltung Cochem-Zell einge-               rath aus Zell-Barl aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe von
schaltet, um eine Stellungnahme abzugeben.                                  brutto 92.884,72 € vergeben.
Diese liegt zwischenzeitlich vor.                                           Der Auftrag für die Sanierung des Waschraumes (Sanitärarbeiten)
Hiernach sind Friedhöfe in der Regel öffentliche Flächen. Die Errich-       wurde an die die wirtschaftlich mindestbietende Firma HS Heizung
tung und der Betrieb von Friedhöfen sind den Ortsgemeinden und              und Sanitär aus Ulmen aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe
Religionsgemeinschaften vorbehalten und können nach den Vorschrif-          von brutto 23.130,74 € vergeben.
ten des BauGB im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen fest-            Des Weiteren hat der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeord-
gesetzt werden.                                                             neten am 28.07.2021 folgende Eilentscheidung getroffen:
Es wäre denkbar, im Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet der          Der Auftrag für die Malerarbeiten in den Klassenräumen der Grund-
Verbandsgemeinde einzelne Grünflächen mit der Zweckbestimmung               schule Ulmen wurde an die wirtschaftlich mindestbietende Firma
Friedhof vorzusehen. An diesen Stellen wären dann vorrangig Fried-          Grötz aus Ulmen zu einer Angebotssumme in Höhe von 11.923,20
höfe, so auch Waldfriedhöfe, zulässig.                                      € vergeben.
Dies würde aber in der Zukunft nicht dazu führen, dass an anderen           TOP 9: Mitteilungen
Stellen zwangsläufig Friedhöfe unzulässig werden (vergleichbar der          Der Vorsitzende informierte über:
Festsetzung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen).                Die Teststation „Testen für Alle“ wird zum 10.10.2021 ruhend gemeldet,
Natürlich sind hier die allgemeinen Grundsätze des Planungsrech-            da zu diesem Zeitpunkt die Aktion der Bundesregierung endet.
tes, wie z.B. der planerischen Erforderlichkeit und Realisierbarkeit zu     Ab dem 11.10.2021 sind die Tests grundsätzlich kostenpflichtig, bis auf
                                                                            folgenden Personenkreis:
beachten. Aber wie auch ansonsten im Bauplanungsrecht sind die
Anforderungen an die Erforderlichkeit gering.                               - Kinder unter zwölf Jahren
Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Friedhof nicht baugenehmi-           - Schwangere
gungspflichtig ist. Zwar müssen auch genehmigungsfreie Vorha-               - Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht geimpft werden
ben materiell rechtmäßig sein, aber wenn gewährleistet ist, dass der            können
beantragte Friedhof auf Dauer Bestand haben wird, ist die erforderli-       - Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur
che Genehmigung nach § 4 Bestattungsgesetz zu erteilen, wenn die                Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
weitergehenden Voraussetzungen (z.B. Gewässerschutz, Naturschutz                teilnehmen
usw.) gegeben sind, zu erteilen.                                            - Personen, die sich nach einer Infektion mit dem Coronavirus aus
Wie bereits ausgeführt, ist es durchaus möglich, die Ausweisung von             der Quarantäne freitesten müssen
öffentlichen Grünflächen vorrangig mit der Zweckbestimmung Fried-           Diese Personengruppen können ab dem 11.10.2021 weiterhin kos-
hof vorzusehen. Es ist aber mehr als fraglich, ob einem Bebauungsplan       tenlos getestet werden. Hierzu können individuelle Termine mit der
oder Genehmigungsantrag eine solche fehlende Festsetzung letztend-          Verwaltung vereinbart werden.
lich entgegengehalten werden kann.                                          Bislang durchgeführt Testungen
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                            Teststation Lutzerath                   rd. 2000 Testungen
Keine haushaltsrechtlichen Konsequenzen für den Haushalt der Ver-           Teststation Ulmen                       rd. 3000 Testungen
bandsgemeinde Ulmen                                                         Kindertagesstätten                      rd. 5000 Testungen
Beschluss:                                                                  Die Teststationen wurden durchweg durch ehrenamtliche Helfer und
Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der            Helferinnen betrieben. Die Helfer kamen aus dem Bereich der Feuer-
Kreisverwaltung Cochem-Zell. Die Ortsgemeinden im Gebiet der Ver-           wehren, aber auch aus dem zivilen Bereich.
bandsgemeinde Ulmen werden gebeten, sich in Bezug auf eventuell             Auch in der Impfstation in Landkern waren unsere Feuerwehrkamera-
geplante Neuanlagen von Naturbegräbnisstätten entsprechend unter-           den, freiwillige Helfer und Verwaltungsmitarbeiter tätig.
einander abzustimmen.                                                       Einsatz an der Ahr nach der Hochwasserkatastrophe
Abstimmungsergebnis:                                                        Auch nach der Hochwasserkatastrophe an der Ahr war die Bereitschaft
Ja 6 Nein 15 Enthaltung 6 Befangen 0                                        zu helfen riesig
TOP 7: Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Werkausschuss              Mehr als 150 Feuerwehrkameraden und -kameradinnen aus 8
Sachverhalt:                                                                Wehren unserer Verbandsgemeinde, aber auch zivile Personen, die
Gem. § 2 der Hauptsatzung bildet der Verbandsgemeinderat einen              sich den Wehren angeschlossen haben, sind für Hilfseinsätze aller Art
Werkausschuss, bestehend aus 10 Mitgliedern und je 10 Stellvertretern.      an die Ahr gefahren, teilweise mehrfach und haben in vielen Stunden
Nachdem Herr Jürgen Donner (CDU-Fraktion) am 04.06.2021, durch              Freizeit nicht unerhebliche Hilfe für die betroffenen Personen an der
Wohnortswechsel, sein Ratsmandat niedergelegt hat, wurde Herr               Ahr geleistet
Michael Fischer in der Sitzung vom 07.07.2021 als Nachfolger für den        Bürgermeister Steimers bedankt sich ausdrücklich bei allen Helfern für
Werkausschuss gewählt. Herr Michael Fischer war stellv. Mitglied von        den ehrenamtlichen Einsatz.
Herrn Jürgen Donner. Somit ist ein Stellv. Mitglied für Herrn Michael       Die CDU-Fraktion teilte mit, dass sie ihr Sitzungsgeld der heutigen Sit-
Fischer zu wählen.                                                          zung für ein Helferfest spendet.
Ein Personalvorschlag für die Nachwahl eines Ausschussmitgliedes            Nicht öffentlicher Teil
wird zur Sitzung vorgelegt.                                                 TOP 10: Vertragsangelegenheiten
Die derzeitige Zusammensetzung des Werkausschusses ist als Anlage           Der Rat hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und beschlossen.
beigefügt.                                                                  TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                            neuen Werkleiters für das Abwasserwerk
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.                              Der Rat hat über die Bestellung eines neuen Werkleiters für das Abwas-
                                                                            serwerk beraten und beschlossen.
Beschluss:                                                                  TOP 12: Mitteilungen
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende             - Informationen über eine Veranstaltung
      Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
      Abstimmungsergebnis: - einstimmig -
2. Vorgeschlagen als stellv. Mitglied für den Werkausschuss und
      gewählt wurde:                                                             Werde Bürgerreporter: meinwittich.de
      Herr Peter Arnoldi, Lutzerath
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                     -8-                                                       Ausgabe 41/2021

            Auszug aus der Niederschrift                                        Die Kosten für Lutzerath belaufen sich demnach auf insgesamt
                                                                                624.661,02€ brutto für den Einbau der Anlagen in 31 Klassen- bzw.
        über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung                          Fachräumen zzgl. einem Planungshonorar i.H.v. 99.152,60€ brutto.
        des Haupt- und Finanzausschusses VG Ulmen                               Analog wurden Kosten für den Standort in Ulmen in Höhe von
                                                                                220.968,10€ brutto für die Umrüstung von 8 Klassenräumen zzgl. dem
Sitzungsdatum:            Dienstag, den 28.09.2021
                                                                                Planungshonorar i.H.v. 43.499,75€ brutto durch das Büro IFH ermittelt.
Beginn:                   15:04 Uhr                                             Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Ende:                     16:47 Uhr                                             Entsprechende Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.
Ort:                      Sitzungssaal des Rathauses,                           Beschlussvorschlag:
                          Marktplatz 1, 56766 Ulmen                             Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde-
Anwesend waren:                                                                 rat das Büro IFH mit der Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag
Bürgermeister                                                                   für den Einbau von Lüftungsanlagen an den Schulstandorte in:
Herr Bürgermeister Alfred Steimers                                              Lutzerath
Beigeordnete(r)                                                                 Ulmen
Herr Thomas Kerpen                                                              Lutzerath und Ulmen
Mitglieder                                                                      zu den angebotenen Kondition zu beauftragen.
Frau Sandra Hendges-Steffens                                                    Nach Eingang eines positiven Förderbescheides soll(en) die
Herr Alois Keßeler                                                              Maßnahme(n) zeitnah umgesetzt und das Planungsbüro IFH aus
Herr Klaus Kutscheid                Stellv. Mitglied für Sarah Dorfner         Mayen stufenweise entsprechend dem Projektverlauf mit den erfor-
Frau Roswitha Lescher                                                           derlichen Leistungen beauftragt werden.
Herr Andreas Peifer                                                             Abweichender Beschluss:
Herr Bernhard Rodenkirch                                                        Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinde-
Herr Uwe Schaaf                                                                 rat das Büro IFH mit der Erstellung der Unterlagen für den Förderan-
Herr Rudolf Schneiders                                                          trag für den Einbau von Lüftungsanlagen an den Schulstandorten in
Herr Günther Wagner                                                             Lutzerath und Ulmen zu den angebotenen Kondition zu beauftragen.
Herr Hubert Willems                                                             Nach Bewilligung der Zuwendungen wird entschieden, welche Maß-
Protokollführer                                                                 nahmen zur Ausführung kommen.
Herr Michael Schneider                                                          Unabhängig von v.g. wird die Verwaltung beauftragt die mobilen Lüf-
Von der Verwaltung                                                              tungsgeräte für die Grundschulen in Lutzerath und Ulmen zu bestellen.
Herr Tobias Krämer                                                              Abstimmungsergebnis:
Gäste                                                                           Ja 11 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Herr Schmittgen                        Rektor Grundschule Lutzerath            TOP 2: Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung
Frau Haferkamp                    Rektorin Burg-Grundschule Ulmen              In der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte der Verbandsge-
Abwesend waren:                                                                 meinderatssitzung am 05.10.2021 beraten.
Es fehlten entschuldigt                                                         TOP 3: Mitteilungen
Frau Sarah Dorfner                                                              Der Vorsitzende informierte über:
Herr Karl-Josef Fischer                                                         Anlässlich der heutigen Ortsbürgermeisterdienstbesprechung des
Herr Heinz-Werner Hendges                                                       Landkreises in Kaisersesch wird über die Gründung einer Kreis-Ener-
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.                                 giegesellschaft für Freiflächenphotovoltaikanlagen informiert. Dieses
Tagesordnung:                                                                   Modell sieht vor, das Kommunen Freiflächenanlagen zusammen mit
Öffentlicher Teil                                                               kompetenten Partnern selbst zu betreiben.
1. Information zur Stellung eines Förderantrages für den Einbau einer           Im Eifel-Maar-Park findet wieder ein Stock-car-Rennen statt. Es soll
     Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen                          geprüft werden, ob dies zulässig ist (Umweltschutz).
2. Vorberatung der Verbandsgemeinderatssitzung                                  Nicht öffentlicher Teil
3. Mitteilungen                                                                 TOP 4: Vertragsangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil                                                         Der Haupt- und Finanzausschuss hat über eine Vertragsangelegenheit
                                                                                beraten.
4. Vertragsangelegenheiten
                                                                                TOP 5: Mitteilungen
5. Mitteilungen
                                                                                Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
TOP 1: Information zur Stellung eines Förderantrages für den Ein-
bau einer Lüftungsanlage in den Schulen Lutzerath und Ulmen
Sachverhalt:
Das BAFA fördert zurzeit den Einbau von stationären raumlufttechni-
schen Anlagen in Kitas und Schulen. Gefördert werden die Investiti-
onsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe
von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale För-
derung beträgt 500.000,00 Euro pro Standort.
Die Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische
(RLT-) Anlagen“ dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in
RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit
besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befris-
teten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen
Pandemiebekämpfung leisten.
In seiner letzten Sitzung am 24.08.2021 hat der Ältestenrat angeregt,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Schulstandorte in Lutze-
rath und Ulmen mit einer RLT-Anlage auszustatten und von dem aktu-
ell aufgelegten Förderprogramm Gebrauch zu machen.
In Anbetracht der derzeitigen Auslastung der Planungsbüros und des
nahenden Ablaufes des Förderprogramms zum Jahresende, fand am
07.09.2021 eine Besichtigung mit Herrn Kurt Schmitt vom Planungs-
büro IFH aus Mayen, Dipl-Ing. (FH) Michael Schneiders sowie den
Schulhausmeistern Herrn Diewald und Herrn Regnier an den jeweili-
gen Standorten statt.
Nachdem Herr Schmitt sich einen Überblick über die örtlichen Gege-
benheiten verschafft und die Anwesenden über die jeweiligen Mög-
lichkeiten (zentrale bzw. dezentrale Lüftungsanlage, Luftreiniger,
Gerätestandort, Luftführung etc.) beraten und den Einbau von dezen-
tralen Lüftungsgeräten empfohlen hat, wurde zwischenzeitlich durch
das Büro IFH eine Grobkostenschätzung inkl. Honorarangebot für
beide Schulstandorte erstellt.
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen   -9-   Ausgabe 41/2021
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen   - 10 -   Ausgabe 41/2021
Ulmen   - 11 -   Ausgabe 41/2021
Ulmen                                                                           - 12 -                                                  Ausgabe 41/2021

                   Landesbetrieb Mobilität (LBM)                                                               bürgerportal
                         Cochem-Koblenz                                                                      www.cochem-zell-online.de
        Ausbau B 259, Anschlussast L 102 Auderath
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz führt auf der
                                                                                                    Service rund um die Uhr
Bundesstraße 259, im Anschlussast Auderath eine Fahrbahnerneu-
erung durch. Die Erneuerung erfolgt im sog. Hocheinbau, d.h. nach                                            Die öffentlichen Verwaltungen des Land-
abfräsen der 4 cm dicken Deckschicht werden ca. 12 cm neue Bin-                                              kreises Cochem-Zell und der vier Verbands-
der- und Deckschichten aus Asphalt aufgebracht. Die Maßnahme                                                 gemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und
wurde notwendig aufgrund zahlreicher Schäden in der Straßeno-                                                Ulmen haben für die Bürgerinnen und Bür-
berfläche. Durch die neue, dickere Asphaltschicht wird der Straßen-                                          ger sowie Unternehmen rund um die Uhr
aufbau in diesem Bereich aufgewertet.                                                                        geöffnet. Mit dem Bürgerportal Cochem-Zell
Die geringe Fahrbahnbreite und die Arbeiten an den Verkehrsinseln                                            können Sie ausgewählte Verwaltungsdienst-
erfordern zur Sicherheit der Arbeiter eine Vollsperrung.                             leistungen mit wenigen Mausklicks online unter
Ab Mittwoch, den 13.10.2021 wird die Zufahrt Auderath in beiden
Fahrtrichtungen gesperrt. Die Umleitung für den PKW Verkehr                                              www.cochem-zell-online.de
erfolgt von Auderath über die Brücke (über der B259) in Richtung                     erledigen.
Ulmen und umgekehrt. Die LKW’s werden über die L 52 nach Alf-                        Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürger-
len, Driesch und weiter über die L 102 nach Auderath geführt.                        portals Cochem-Zell informiert.
Die geplante Bauzeit beträgt 2 Wochen.                                               Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig nicht
Die Ausführung des Projektes erfolgt als 3. Bauabschnitt nach der                    mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung
Sanierung des ca. 3 km langen Streckenabschnittes der B 259.                         oder die Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde zuständig sind,
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 1.250.000                        im Bürgerportal stehen die entsprechenden Dienstleistungen verwal-
€. Nach öffentlicher Ausschreibung erhielt das Bauunternehmen                        tungsübergreifend zur Verfügung.
Peter Gross aus Koblenz den Zuschlag. Kostenträger der Maß-                          Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwender. Sie können
nahme ist der Bund.                                                                  Anträge einfach und digital stellen, die Verwaltung bearbeitet die
Der LBM Cochem-Koblenz bittet um Verständnis für die unvermeid-                      Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes. Das Ange-
lichen Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Mit Fertigstellung                    bot des Bürgerportals wird durch die weiteren Komponenten Service-
des Projektes wird die Infrastruktur im Landkreis Cochem-Zell wei-                   konto sowie ePayment abgerundet.
ter systematisch verbessert.                                                         Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und
                                                                                     Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit.

 Möchten Sie Angelegenheiten bei Ihrer Behörde Online
 erledigen? Dann können Sie einfach und schnell über
 unsere Homepage ulmen.de/onlineservice die bereits
 jetzt zur Verfügung gestellten Online-Vorgänge erledigen:
 Für die Verbandsgemeinde:
     Online Terminvergabe Einwohnermeldeamt
     Schankerlaubnis
     Hundesteuer (An- /Ab- /Ummeldung)
     Wild- und Jagdschaden
     Fund- und Verlustanzeige
     Plakatierung
     Festzuggenehmigung
     Verkehrsrechtliche Genehmigung
     Grabmalgenehmigung
     Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
     Straßenaufbruch
     Gewerbean-, -ab-, -ummeldung
     Mitteilung einer Adressänderung
     (für Steueramt und Abwasserwerk)
    Anzeige von Eigentümerwechsel bei Grundstücken u.
     Gebäuden (Abfallentsorgung/Wasserversorgung/Abwasserentsorgung)

 Für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ulmen:
     Schmutzwassergebühr:
      Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung
     (steht nur im Dezember/Januar online zur Verfügung)
    Schmutzwassergebühr:
     Anmeldung/Erneuerung eines privaten Zwischenzählers
     (Gartenwasserzähler, Haus, Stall, sonstige)
    Schmutzwassergebühr:
     Mitteilung des privaten Zwischenzählerstands
     (Gartenwasserzähler, Brauchwasser/Zisterne, Haus, Stall, Vieh, Sonstige)

  Gut informiert durch Ihr Amts- oder Mitteilungsblatt!
Ulmen                                                                      - 13 -                                                    Ausgabe 41/2021

                                                                                3. 3.   Vorlage und Bericht des Jahresabschlusses per 31.12.2020
                                                                                4. 4.   Bericht des Aufsichtsrates
                            Wir gratulieren                                     5. 5.   Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2020
                                                                                6. 6.   Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
                                                                                        2020
                                                                                7.7.    Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresabschluss-
                                                                                        betrages
                                                                                8. 8.   Bericht und Beschlussfassung über die derzeit laufende
        am 19.10.         zum 85. Geburtstag                                            gesetzliche Prüfung unserer Genossenschaft für den Zeitraum
                          Herr Hans Hörnemann, Lutzerath                                01.01.2019 – 31.07.2021 durch den Genossenverband
                                                                                9. 9.   Beschlussfassung über die Entlastung
        am 21.10.         zum 80. Geburtstag                                            a) Des Vorstandes
                          Frau Josefa Thomas, Lutzerath                                 b) Des Aufsichtsrates
                                                                                10.     Jährliche Neuwahl des Marketingbeirates
                                                                                11.     Umsetzung des genehmigten LEADER-Förderantrages bzw.
                                                                                        Marketingmaßnahmen
        60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren                                     12.     Aktuelles aus der GesundLand Vulkaneifel GmbH, vorgestellt
            der Verbandsgemeinde Ulmen                                                  von Frau Vera Merten – Geschäftsführerin
                                                                                13.     Verschiedenes
                      Tagesfahrt nach Klaeve                                    Die Versammlung endet mit einem gemütlichen Beisammensein und
Auf vielfachen Wunsch wird nochmals eine Tagesfahrt angeboten. Es               gegenseitigem Austausch.
geht zum Niederrhein, dessen Schönheit wir noch nicht umfassend                 Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um verbindliche Zusage
entdeckt haben. Termin ist Mittwoch, der 27. Oktober 2021.                      bis spätestens Montag, 25. Oktober per E-Mail an: genossenschaft@
Wir haben uns für die Tagesfahrt für Klaeve entschieden, die Schwa-             gesundland-vulkaneifel.de oder telefonisch: 06592 951314 (Frau
nenstadt am Niederrhein.                                                        Christa Schüller).
Mit der Tourisinformation wurde eine Stadtrundfahrt ausgearbeitet. Es           Da für die Meldung der Teilnehmerzahl eine Teilnehmerliste beim
kann sich noch angemeldet werden bei Elfriede Pauly (Tel.: 02678/582).          Hotel vorzulegen ist, wäre es hilfreich, wenn Sie uns in Ihrer Rückmel-
Es gilt die die 2G-Regel. Bitte bringt euren Impfausweis mit.                   dung auch kurz mitteilen, ob Sie geimpft/genesen/getestet sind. Ihre
                                                                                Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
              Theater der Auderather Plattespiller
                                                                                Über Ihre Zusage zur Teilnahme würden wir uns freuen!
Endlich ist es wieder soweit!                                                                                         Daun, Oktober 2021 – Der Vorstand
Die Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen können
an einer Theateraufführung der Auderather Plattespiller teilnehmen.                 Im November hochkarätige Klassik in Bad
Titel „Das Trödeltrauma“: Die Vorstellung findet am Sonntag, den
14.11.2021 ab 14.00 Uhr im Bürgerhaus in Auderath statt. Weiter                         Bertrich - Tickets jetzt erhältlich
Info`s folgen. Anmeldung für die kommende Woche bei Elfriede Pauly              Am Samstag, den 13. November 2021 um 19.30 Uhr gastiert das
(Tel.: 02678/582) und bei Ilse Franze (Tel.: 02678/375).                        Südwestdeutsche Kammerorchester Pforzheim unter Leitung seines
Bei der Veranstaltung gilt die 2G-Regel. Bitte bringt euren Impfausweis mit.    ersten Gastdirigenten Georg Mais zusammen mit der jungen Violinso-
                                                                                listin Mascha Wehrmeyer im KulturRaum in Bad Bertrich.

                               Mitteilungen aus dem
                    gEsundland VulkanEifEl
        Erlebnis-Wanderung zwischen Kratern
                   und Vulkanen
Eine therapeutische Landschaft bewusst erkennen, wohltuend genie-
ßen und die Kraft der Natur spüren. Die unendliche Vielfalt der Land-
schaft im Wechsel der vier Jahreszeiten auf sich einwirken lassen. Auf
einer Wanderung über schmale Felspfade geht es mit Landschafts-
mentor Kurt Immik rund um Bad Bertrich. Es geht durch artenreiche
Flora und Fauna, vorbei an einer Lavawand mit Steinzeithöhlen, hoch
zur Oase der Ruhe und dem Hohenzollernturm mit traumhaftem Blick                Auf dem Programm des Konzerts mit einem der besten deutschen
und zurück ins Tal und in den Kurgarten, der uns im Frühjahr und Som-           Kammerorchester stehen Meisterwerke von Wolfgang Amadeus
mer mit einem Meer von Blumen empfängt.                                         Mozart und Felix Mendelssohn Bartholdy, die beide als „Wunderkin-
                                                                                der der Musikgeschichte“ ein Themenschwerpunkt der 7. MozartWo-
Termin:                  jeden Samstag                                          chenEifel 2021 sind. Die MozartWochenEifel finden vom 31. Oktober
Uhrzeit:                 13.30 Uhr                                              bis einschließlich 27. November mit mehr als 10 Veranstaltungen in der
Dauer:                   ca. 3 - 4 Stunden                                      ganzen Eifel statt.
Preis:                   7,- EUR pro Person (ermäßigt 6,- EUR)                  In Bad Bertrich stehen am 13. November mit Mozart Adagio und Fuge
Tickets und Treff:       GesundLand Tourist Information Bad Bertrich,           c-Moll KV 546 und seinem Divertimento D-Dur KV 136 ein Spät- und ein
                         Kurfürstenstr. 32,                                     Frühwerk des großen Salzburger Komponisten auf dem Programm des
                         Tel. 02674 932 222                                     Orchesterkonzerts. Von Felix Mendelssohn Bartholdy erklingen seine
Teilnehmer:              maximal 15 Teilnehmer                                  Sinfonie Nr. 2 D-Dur und das Violinkonzert d-Moll, die zu den Frühwer-
                                                                                ken Mendelssohns gehören.
    Einladung zur Generalversammlung der                                        Solistin ist die wunderbare junge Geigerin Mascha Wehrmeyer, die an
     Gesundheitslandschaft Vulkaneifel eG                                       der Hochschule für Musik Hanns Eisler in Berlin bei Prof. Antje Weithaas
                                                                                in der Meisterklasse ausgebildet wurde. Die Zuhörerinnen und Zuhörer
1. 1.     Eröffnung und Begrüßung                                               dürfen sich auf eine herausragende Konzertveranstaltung im Rahmen
2. 2.     Bericht des Vorstandes                                                der MozartWochenEifel 2021 freuen.
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