Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

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Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
1. Kriminalpräventiver
Aktionstag der
Verbandsgemeinde
Oberes Glantal
Mittwoch, 11.07.2018, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Bürgerhaus, Quirnbach/Pfalz, Hauptstraße 5

Programm:
> Offizielle Festansprache durch Bürgermeister
  Lothschütz um 14.00 Uhr
> Ganztägige Fahrzeugausstellung der Feuerwehr
> Mobilitätstraining/Bustraining für Senioren
> Rollatorparcours
> Infomobil VRN
> Vorführung Feuerlöschanlage
> Schauübung der Jugendfeuerwehr (17.30 Uhr)
> Sicherheitsmobil der Polizei
> Fachvorträge BADS, DRK, Polizei, Feuerwehr
> Vortrag Ortsgemeinde Quirnbach zum Modellprojekt
  „Daheim statt Heim“
> Infostände von Sicherheitsfirmen
> Vorführung „Fettbrand löschen“
> Infostand Bürgerbus der Verbandsgemeinde

Über Ihr Kommen freut sich
die Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
IM NOTFALL
                                                                        - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
 Verbandsgemeinde                         Unfall-, Rettungsdienst- und Kran-                                               Rufbereitschaft der Ver-               L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
                                          kentransporte (Tag und Nacht ein-        Haus der Diakonie Landstuhl                                                    und Freunde von Alkoholkranken,
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl          bandsgemeindewerke
                                          satzbereit): DRK-Rettungswache           Tel.: 06371/2846                                                               Kaiserslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      Schönenberg-Kübelberg, Rathaus-                                                  Eigenbetrieb                           Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:                                  Wasser | Abwasser
 06373/504-0                              straße 8, Telefon 112.                   slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de                                                19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kü-                                                    Bereich Wasser                         06356/1224
                                                                                   Unsere Beratungsangebote
                                          belberg / Waldmohr - Südkreis Ku-                                                (VG Oberes Glantal)
 Feuerwehr                                                                         Sozial- und Lebensberatung
                                          sel): Polizeiwache Schönenberg-          Schwangerschafts- und Schwager-         Treten außerhalb der allgemeinen
 Verbandsgemeinde                                                                                                                                                 Aids-Hilfe-Kaiserslautern:   Pariser
                                          Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon       schaftskonfliktberatung                 Bürozeiten Probleme bei der Was-
                                                                                                                                                                  Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag +
 Oberes Glantal                           06373/8220                               (staatl. anerkannt)                     serversorgung (Rohrbrüche, Un-
                                                                                                                                                                  Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch
                                          Rufbereitschaft                          Kurberatung                             dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)
                                                                                                                                                                  18.00 - 20.00 Uhr)
 - Notruf 112 -                           Entstörungsdienst:                       (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-
                                                                                   Kuren, Kinder- und Jugenderho-
                                                                                                                           auf oder erkennen Sie sonstige
                                                                                                                           Unregelmäßigkeiten an öffentli-
                                          Telefon-Nr. für Störungen                                                                                               Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      lungen, Familienerholungen)             chen Anlagen (Ausfall der Stra-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Termine nach Vereinbarung                                                      Gruppe Kusel. Weitere Information:
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an                                                                                          ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr-
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Vertraulich-kostenfrei - auf                                                   Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      APOTHEKEN-NOTDIENST                                                              bahnänderungen usw.) so rufen
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-                                            Wunsch anonym
                                                                                                                           Sie für das Gebiet der Verbands-       im Internet unter www.ilco.de
                                          Deutsches Festnetz:                      Haus der Diakonie Kaiserslautern
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      0180-5-258825-PLZ                                                                gemeinde Oberes Glantal die Te-
                                                                                   Interventionsstelle gegen Gewalt                                               Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
893770                                    (0,14 Euro/Min.)                         in engen sozialen Beziehungen           lefon-Nr. 0171 / 5065303 an.
                                                                                                                                                                  Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                          Mobilfunknetz:                           und Stalking                                                                   Betreuung und Beratung für Behin-
Augenärztlicher Notfalldienst:                                                     Tel.: 0631/37108425                     Bereich Abwasser
                                          0180-5-258825-PLZ                                                                                                       derte sowie therapeutische Versor-
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            Email: interventionsstelle.kaisers-     (Gebiet Süd und Nord):
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                                                                   gung nach Schlaganfall/Hirnverlet-
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929                                                  lautern@diakonie-pfalz.de               Treten außerhalb der allgemeinen
                                          Internet: www.lak-rlp.de                                                                                                zung.
                                                                                   Vertraulich-kostenfrei -                Bürozeiten Probleme bei der Ent-
                                          Der Notdienst wechselt jeweils                                                                                          66849 Landstuhl, Am Rothenborn,
Ärztlicher Notfalldienst                                                           auf Wunsch anonym                       wässerung (Verstopfungen, Rück-
                                          morgens um 8.30 Uhr                                                                                                     Tel. 06371/934275-276, Fax 06371-
Zuständig ist der Bereitschafts-                                                                                           stau usw.) auf oder erkennen Sie
dienstzentrale im Westpfalzklinikum       Schönenberg-Kübelberger Tafel                                                    sonstige Unregelmäßigkeiten in         934424.
                                                                                   Ambulanter Pflege- und
Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.   für bedürftige Menschen in der Ver-      Betreuungsdienst                        Zusammenhang mit der Abwas-            Störungen Erdgasversorgung
                                          bandsgemeinde Oberes Glantal.            Inhaber W. Tremmel &                    serbeseitigung oder an Gewäs-          Stadtwerke Homburg GmbH
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall       Ausgabestelle:                           M. Tremmel                              sern (z.B. Gewässerverschmut-          Rufbereitschaft:
um telefonische Vorankündigung            Zum Krämel 7, 66904 Brücken              St. Wendeler Straße 16,                 zungen, Ölspuren) so rufen Sie für     Tel.: 06841/694-0
Dienstzeiten:                             (neben ev. Kirche)                       66892 Bruchmühlbach-Miesau,             den Bereich der Ortsgemeinden:         Fragen zur Erdgasversorgung:
Montag                    19.00 Uhr       Öffnungszeiten:                          Tel. 06372/995751                       * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-       Energieberatung-Stadtwerke
                                          Dienstag 10:00-11:00 Uhr und             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,            mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,      Homburg: 06841/694-220
bis Dienstag              07.00 Uhr                                                Tel. 06373/508641
                                          Donnerstag 16:00-17:00 Uhr                                                         Dittweiler und Schönenberg-Kü-       Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Dienstag                  19.00 Uhr                                                Wir sind rund um die Uhr für Sie
bis Mittwoch              07.00 Uhr       Bedürftigkeit:                                                                     belberg die Telefon-Nr. 06373 /      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
                                          Anträge gibt es in den Bürger-           erreichbar.                               8290320 an (Gebiet Süd).
Mittwoch                  14.00 Uhr                                                                                                                               Telefonnummern:
                                          büro’s der Verbandsgemeinde                                                      * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-       1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Donnerstag            07.00 Uhr                                                Sozialverband
                                          Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        born, Glan-Münchweil., Hensch-       Tel.: 0175/4117712
Donnerstag                19.00 Uhr       VG-Verwaltung, Herr Tobias We-           VdK Rheinland-Pfalz
bis Freitag               07.00 Uhr                                                                                          tal,Herschweiler-Pettersheim,        Schatzmeister Jutta Keller
                                          ber, Tel.: 06373-504-201,                Kreisverband Kusel                        Hüffler, Krottelbach, Langen-        Tel.: 0160/94838930
Freitag                   16.00 Uhr       t.weber@vgog.de                          Geschäftsstelle Lehnstraße 34,
bis Montag                07.00 Uhr                                                                                          bach, Matzenbach, Nanzdiet-          www.tierschutz-kusel.de
                                          Konto:                                   66869 Kusel                               schweiler,       Quirbach/Pfalz,
Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr         KSK Kusel, IBAN:                         Telefonische Erreichbarkeit:                                                   Beratungsstellen
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr                                                 Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Steinbach am Glan, Rehweiler
                                          DE10 5405 1550 0050 0103 47                                                        und Wahnwegen die Telefon-Nr.        im Haus der Diakonie
                                          www.schoenenberg-kuebelberger-           Freitags geschlossen                                                           Marktstr. 31 in 66869 Kusel
Sprechstunden:                            tafel.de                                 1. Mittwoch im Monat Service-             06383/927681 an (Gebiet Nord).
                                                                                                                                                                  Tel.-Nr.: 06381/422900
Samstag und Sonntag                                                                nachmittag für Arbeitnehmer von         Sie wollen eine Störung melden?        Fax-Nr.: 06381/4229099
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    14.00 - 17.30 Uhr                       Dann wählen Sie die entsprechen-
                                           Deutsches Rotes Kreuz                   Telefon: 06381/425 044 - 0              de Telefonnummer. Der Telefonan-       Erziehungs-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                Kreisverband Kusel e.V.                                                                                                und Familienberatung
                                                                                   Telefax: 06381/425 044 - 29             ruf wird von einer Sprachbox an-
                                           Haushaltsassistenz:                     E-Mail: kv-kusel@vdk.de                 genommen. Bitte teilen Sie Ihren       Email: erziehungsberatung.ku-
Die Bereitschaftsdienste der im Raum                                                                                                                              sel@diakonie-pfalz.de
                                           Hauswirtschaftliche       Dienstleis-   Termin nur nach telefonischer           Namen sowie Ihre Telefonnum-
Bruchmühlbach/Miesau praktizie-            tungen, Fahrdienst und Betreuungs-                                                                                     Suchtberatung, Jugend- und
                                                                                   Vereinbarung                            mer, unter der Sie erreichbar sind,
ren-den Ärzte u. Zahnärzte können          angebote für Senioren, Pflegebe-                                                                                       Drogenberatung, Angehörigen-
                                                                                                                           mit. Nennen Sie uns den festge-
beim Anrufbeantworter des jeweili-         dürftige und Familien, Unterstützung                                                                                   beratung, Prävention
                                                                                   Mobilitas                               stellten Schaden (z.B. Wasser tritt
gen Hausarztes in Erfahrung ge-            für Kranke, Genesende, Behinderte.                                                                                     Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           Hausnotrufsystem:                       ambulanter Pflege- und Betreuungs-      aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe-        nie-pfalz.de
bracht werden.                                                                     dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan-
                                           Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-                                            zug (Straße, Hausnummer sowie
                                                                                   str. 44., Frau Schmidt Kerstin.                                                Fachdienst Glückspielsucht
                                           hinderte, Alleinstehende.                                                       Gemeinde). Sie werden umgehend         Email: fachstellesucht.kus@diako-
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz                                                   Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr,              (in der Regel nicht länger als 3 bis
                                           Essen auf Rädern:                                                                                                      nie-pfalz.de
Kusel, Marktplatz 4: dienstags und         Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät-       Tel. 06373/829992                       10 Minuten) vom Rufbereit-
freitags ab 20.00 Uhr                                                              Beratung kostenlos und neutral!                                                Schwangeren- und Schwanger-
                                           kost.                                                                           schaftspersonal zurückgerufen.         schaftskonfliktberatung
                                           Sozialkaufhaus:                         Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus                                                Wir pflegen bei Ihnen zu Hause                                                 (staatlich anerkannt)
                                           Secondhandbekleidung und -möbel.                                                                                       Email:
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Geschäftsstelle:                                                                Bürgerbus Oberes Glantal               slb.kusel@diakonie-pfalz.de
und deren Kinder: 0631/17000               Trierer Str. 39, Kusel,                 ANONYM-VERTRAULICH                      Montag und Mittwoch
                                           Tel. 06381/9246-20                      Evangelische - Katholische                                                     Sozial- und Lebensberatung
                                                                                                                           von 14.00 bis 16.00 Uhr                Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                           Kleiderkammer:                          Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr        Telefon: 06373/504-108
Ehrenamtsbörse                             Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       gebührenfrei - vertraulich                                                     Kindererholung, Müttergene-
                                                                                                                           Email: buchung@bürgerbusog.de          sungs- und Mutter-Kind-Kuren
des Landkreises Kusel                      Kusel, Tel. 06381/ 425861               Tel.: 0800/111 0 111
                                                                                   und 0800/111 0 222                      www.buergerbus-og.de                   Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Vielseitige Dienste für hilfebedür-        Pflegestützpunkt
tige Personen                                                                      Schuldner- und Insolvenzberatung        Ambulanter Hospiz- und                 Ökumenische Sozialstation
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund                                                                                       Brücken e.V.
                                           um das Thema Pflege                     Deutsches Rotes Kreuz                   Palliativer Beratungsdienst
Kontakte                                                                           Kreisverband Kusel e.V.                 Kusel - Ramstein - Landstuhl -         Ambulante-Hilfe-Zentrum
                                           Paulengrunder Straße 7a
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Trierer Str. 39, 66869 Kusel            Westrich                               Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Schönenberg-Kbg. 06373/6606                Tel.: 06386/40 40 364                   Tel: 06381/964215                                                              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte,
                                                                                                                           Beratung und Unterstützung
Waldmohr           06373/2910              und 06386/40 40 073                                                                                                    Beratung, Service warmer Mittag-
                                                                                                                           schwerkranker und sterbender           stisch, Familienpflege. Paulen-
Glan-Münchweiler    06384/323              Die Beratung erfolgt kostenlos,         AWO Betreuungsverein                    Menschen bei Schmerzen und
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    neutral und vertraulich                 Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                   grunder Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                                                           psychosozialen Problemen,              Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                   Schwebelstraße 8, 66869 Kusel
                                                                                   Email:                                                                         Rund um die Uhr für Sie
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   betreuungsverein-kusel@t-online.de
                                                                                                                           Telefon: 06381/425769. Email:          erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                       Telefon 112         Fax: 06381/993279                       hospiz.kusel@caritas-speyer.de         www.sozialstation-bruecken.de
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                      Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

Gemeinsame                                                                                                Das Fundamt Schönenberg-
                                                                                                          Kübelberg meldet:
Bekanntmachung                                                                                            Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Kanarienvogel
                                                                                                          als Fundtier, Fundort Schönenberg-Kübelberg OT Schönenberg
für die Grundschulen Altenkirchen,                                                                        und ein Damenfahrrad, Marke Peugeot, Fundort Schönenberg-Kü-
Breitenbach, Brücken,                                                                                     belberg gemeldet.
Herschweiler-Pettersheim, Nanzdietschweiler, Schönenberg-
                                                                                                          Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte
Kübelberg, Waldmohr sowie der Grund- und Realschule plus                                                  im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde
Glan-Münchweiler                                                                                          Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210

Einschreibung für Schulneulinge, die mit Beginn des Schuljahres
2019/2020 schulpflichtig werden.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. September 2018 bis zum 31. August 2019 das
6. Lebensjahr vollenden (geboren in der Zeit vom 01. September 2012 bis 31. August 2013) oder bisher
vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
                                                                                                          Bekanntmachung
                                                                                                          Am Mittwoch, den 04.07.2018, um 18:00 Uhr, findet im Sitzungs-
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen wer-   saal des Rathauses, Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr eine Sit-
den; der Anmeldezeitraum liegt im Februar 2019.                                                           zung des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Oberes
                                                                                                          Glantal statt. Die Sitzung ist - mit Ausnahme des Tagesordnungs-
Die Schuleinschreibung erfolgt durch die Sorgeberechtigten.                                               punktes 3 - öffentlich.
In den Grundschulen Altenkirchen, Brücken, Schönenberg-Kübelberg sowie der Grund- und Realschule
plus Glan-Münchweiler (Glantalschule) sind zur Schuleinschreibung alle Schulanfänger durch einen Sor-     Tagesordnung: öffentlich
geberechtigten persönlich vorzustellen.                                                                   1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder und der stellvertreten-
                                                                                                             den Ausschussmitglieder, die nicht Ratsmitglieder sind
Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde, Familienstammbuch, ein Passbild (bei „Buskindern“), eine Be-       2. Informationen
scheinigung vom Kindergarten und ggf. der Aufnahmeschein/Registrierschein vorzulegen.
Haben Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Es      nicht öffentlich
wird nochmals darauf hingewiesen, dass die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellten Schulneulin-       3. Personalangelegenheiten
ge für die Einschulung im kommenden Schuljahr von Erziehungsberechtigten erneut angemeldet werden
müssen.                                                                                                   Schönenberg - Kübelberg, den 22. Juni 2018
                                                                                                          gez. Christoph Lothschütz, -Bürgermeister -
Anmeldetermine:

Grundschule Altenkirchen, Schulstraße 12, 66903 Altenkirchen
Kinder aus Altenkirchen und Frohnhofen
am Montag, 27.08.18 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Grundschule Breitenbach, Auf dem Wilcher 9, 66916 Breitenbach
                                                                                                          Bekanntmachung
Kinder aus Breitenbach
am Montag, 03.09.18 von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr                                                           Austausch von Wasseruhren
                                                                                                          in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Grundschule Brücken, Wiesenstraße 25, 66904 Brücken (Pfalz)
Kinder aus Brücken, Dittweiler und Ohmbach                                                                Mit dem Austausch der Wasseruhren für das Jahr 2018 wurde mitt-
am Montag, 20.08.18 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr                                                           lerweile begonnen.
                                                                                                          Die Firma RoNa GmbH, Bierbacher Straße 63, 66424 Homburg,
Grund- und Realschule plus (Glantalschule) Glan-Münchweiler, Glanstraße 9, 66907 Glan-Münchweiler         wurde beauftragt, den erforderlichen Austausch in den Ortsge-
Kinder aus Glan-Münchweiler, Henschtal, Matzenbach, Quirnbach, Rehweiler und Steinbach am Glan            meinden Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler vorzu-
in der Woche von 10.09.18 bis 14.09.18 von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinba-        nehmen. Sie wird ab dem 2. Juli 2018 mit den Austauscharbeiten
rung.                                                                                                     beginnen. In den übrigen Ortsgemeinden erfolgt der Austausch der
                                                                                                          Wasseruhren durch Personal der Verbandsgemeindewerke Oberes
Grundschule Herschweiler-Pettersheim (Christian Herzog-Schule), Am Sportplatz 10, 66909 Herschwei-        Glantal.Die Grundstückseigentümer und Benutzer werden gebe-
ler-Pettersheim                                                                                           ten, sowohl den Mitarbeitern der Firma RoNa GmbH, als Beauftrag-
Kinder aus Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach und Wahnwegen                       te der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal, als auch dem Per-
am Mittwoch, 22.08.18 von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr                                                         sonal der Verbandsgemeindewerke, den Zutritt in die Gebäude
                                                                                                          und notwendigen Räumlichkeiten zur Durchführung der Aus-
Grundschule Nanzdietschweiler (Gräfin von der Leyen-Grundschule), Bahnhofstraße 10, 66909 Nanz-           tauscharbeiten zu gewähren. Gemäß den Bestimmungen der Allge-
dietschweiler                                                                                             meinen Wasserversorgungssatzungen der Verbandsgemeinde
Kinder aus Börsborn und Nanzdietschweiler                                                                 Oberes Glantal, steht den Beauftragten ein entsprechendes Zu-
am Freitag, 24.08.18 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr
                                                                                                          trittsrecht zu (§ 16 bzw. § 27 Allgemeine Wasserversorungssatzun-
Grundschule Schönenberg-Kübelberg, Pestalozzistraße 14, 66901 Schönenberg-Kübelberg                       gen) Damit die Mitarbeiter der Firma RoNa sich gegenüber den be-
Kinder aus Gries und Schönenberg-Kübelberg                                                                troffenen Eigentümern und Grundstücksnutzern ausweisen kön-
am Montag, 27.08.18 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr                                                           nen, verfügen diese über eine schriftliche Vollmacht der Verbands-
                                                                                                          gemeindewerke Oberes Glantal.
Grundschule Waldmohr, Bahnhofstraße 57b, 66914 Waldmohr                                                   Das Personal der Verbandsgemeindewerke ist im Besitz eines mit
Kinder aus Dunzweiler und Waldmohr                                                                        Lichtbild versehenen Dienstausweises.
am Dienstag, 04.09.18 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr,                                                        Sollten Fragen oder Unklarheiten bzgl. des Zähleraustausches ent-
am Mittwoch, 05.09.18 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr und                                                     stehen, können Sie sich gerne mit der Firma RoNa GmbH - Tel.
am Donnerstag, 06.09.18 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.                                                      06841-1873490 - oder mit Herrn Heiko Kopp, Verbandsgemeinde-
                                                                                                          werke Oberes Glantal - Tel. 06373/504263 - in Verbindung setzen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung                                                                           Schönenberg-Kübelberg, 21.06.2018
-Sachgebiet Soziale Angelegenheiten-                                                                      Sven Müller, kaufm. Werkleiter
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
FREIWILLIGE FEUERWEHR

   Öffentliche                                                                                                 Wasser marsch
   Ausschreibung                                                                                               - ein Besuch bei der freiwilligen Feuerwehr Schönenberg-
                                                                                                               Kübelberg
   Die Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kübelberg schreiben die Baumaß-
   nahme „Erneuerung der Wasserversorgung in der Bergstraße, Ortgemeinde Schönenberg-Kübelberg“                Gries. Am 17.05.2018 besuchten         nenden Räumlichkeiten und der Be-
   auf Grundlage der VOB aus.                                                                                  die Vorschulkinder der Kindergär-      sichtigung der verschiedenen Feu-
                                                                                                               ten in Schönenberg, Kübelberg,         erwehrautos durften die Kinder
   Der vollständigen Bekanntmachungstext ist veröffentlicht bei:                                               Sand und Gries die Feuerwache.         noch selbst Feuerwehrleute sein
                                                                                                               Beim Ankommen wurden wir schon         und ihr Können mit Löschschläu-
   1. Submissionsanzeiger                                    Postfach 201665, 20259 Hamburg                    von den engagierten Feuerwehr-         chen beweisen.
                                                             Fax 040/40194031                                  männern- und Frauen begrüßt.           Vielen Dank für den tollen und lehr-
   2. Subreport                                              Postfach 910860, 51101 Köln                       Nach einer Führung durch die span-     reichen Vormittag!
                                                             Fax 0221/9857866
   3. bi, Bauwirtschaftliche Information                     Postfach 3407, 24033 Kiel
                                                             Fax 0431/5359225
   4. Subreport ELVIS                                        https:\\www.subreport.de\E11313639

   und kann zusätzlich kostenlos bei der Vergabestelle der VG Oberes Glantal (Fax 06373 50422132) oder
   beim Ingenieurbüro Obermeyer (Fax 0631 41552001) angefordert werden.

   Gez.: Linsmaier, techn. Werkleiter

   Öffentliche Bekanntmachung
   Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter der Gesellschaft für erneuerbare Energienutzung mbH Schönen-
   berg-Kübelberg haben in Ihrer jeweiligen Sitzung vom 14. Juni 2018 den nachstehend abgedruckten Be-
   schluss über den Jahresabschluss 2017 gefasst:
                                                                                                               Diana Eckes zur
   1. Der Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft für erneuerbare Energienutzung mbH Schönenberg-Kübel-          Standesbeamtin bestellt
   berg wird mit folgenden Zahlen festgestellt:
                                                                                                               Diana Eckes wurde am 20.06.2018        nah und kompetent zur Verfügung
   Aktiva:                                                                              608.750,20 Euro        mit sofortiger Wirkung von Bürger-     zu stehen.
   Passiva:                                                                             608.750,20 Euro        meister Christoph Lothschütz zur
                                                                                                               neuen Standesbeamtin für den           Auch Ihre standesamtliche Hochzeit
   2. Der Jahresgewinn in Höhe von 8.848,01 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2018 vorgetragen.            Standesamtsbezirk Oberes Glantal       möchten wir für Sie gerne zu einem
                                                                                                               bestellt.                              bleibenden und schönen Erlebnis
   3. Der Geschäftsführer wird einstimmig für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.                                Frau Eckes unterstützt damit künftig   machen. Daher bieten wir unseren
                                                                                                               das Standesamtsteam mit Sitz in        Bürger/-innen die Möglichkeit an
   4. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden einstimmig entlastet.                                            Schönenberg-Kübelberg mit den          jedem Samstag (vormittags in der
                                                                                                               weiteren Standesbeamtinnen Jani-       Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr) in Schö-
                                                                                                               ne Bommer, Barbara Kattler,            nenberg-Kübelberg zu heiraten.
   Der Jahresabschluss liegt gemäß § 20 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages der Solar GmbH Schönenberg-         Michèle Metzger sowie dem Stan-
   Kübelberg ab dem Tag der Bekanntmachung und an sieben folgenden Werktagen bei den Verbandsge-               desbeamten Sascha Faber bei der     Da es sich bei der Sachbearbeitung
   meindewerken Oberes Glantal, Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr, Zimmer W1-4.10, während der all-             Wahrnehmung der vielfältigen Auf-   im Standesamt meist um sehr kom-
   gemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.                                                    gaben.                              plexe Themen handelt, empfehlen
                                                                                                                                                   wir Ihnen bereits im Vorfeld telefo-
                                                                                                               Bürgermeister Christoph Loth- nisch unter 06373-504 -202/-203
   Schönenberg-Kübelberg, 18.06.2018
   gez. Lothschütz, Aufsichtsratsvorsitzender                                                                  schütz wünschte Frau Eckes viel Er- oder -204
                                                                                                               folg für die kommende, neue Aufga-
                                                                                                               be und bedankte sich für Ihr Enga- einen Termin mit unseren Kollegin-
                                                                                                               gement.                             nen und Kollegen zu vereinbaren.

Unsere Jubilare                                                                                                Zusätzliche Information
                                                                                                               des Standesamtes:
                                                                                                                                                    Somit ist in jedem Fall sicherge-
                                                                                                                                                    stellt, dass die Kolleginnen und Kol-
                                                                                                                                                    legen ausreichend Zeit haben, um
                                                                                                               Es ist uns ein Anliegen, Ihnen zeit- sich um Ihr Anliegen zu kümmern.
Altenkirchen                       Frohnhofen                            Schönenberg-
28.06. Renate Höh               78 03.07. Werner Theobald             71 Kübelberg
28.06. Hartmut Knerr            72
                                   Gries                                 OT Kübelberg
Börsborn                           02.07. Lothar Fell                 86 29.06. Marianne Schäfer          77
30.06. Edith Schnöder           84                                       30.06. Margot Schäfer            83
                                   Krottelbach
Breitenbach                        30.06. Lothar Mayer                79 OT Schönenberg
28.06. Maria Kallenborn         88                                       03.07. Annerose Altherr          74
30.06. Waltraud Emser           70 Langenbach
04.07. Lilliosa Quartier        90 05.07. Carme Stöger                77 Steinbach am Glan
                                                                         30.06. Waldemar Lensch           88
Brücken                           Ohmbach
01.07. Wolfgang Leßmeister     71                                    Waldmohr
02.07. Elisabeth Schwiergollik 76 28.06. Elisabeth und Reiner Zimmer 28.06. Rita Pietzka                  70
03.07. Waltraud Weis           71       Goldene Hochzeit             29.06. Alois Emser                   87
                                                                     30.06. Irmgard Umlauf                76
Dittweiler                        Rehweiler                          01.07. Peter Förderer                70 Bürgermeister Christoph Lothschütz, Standesbeamtin Diana Eckes
04.07. Selinde Nikolaus        87 28.06. Georg Semle              71 04.07. Ursula Recktenwald            76 und Standesbeamtin Michèle Metzger
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Förderung von Bildungseinrichtungen durch die Sonja und Bernhard Bauer
                                                                              Stiftung;

                                                                              Geldsegen für Kita’s und
„Kings und Queens
verlassen den Hof“                                                            Schulen
Eine stimmungsvolle Abschlussfeier für die Absolventen                     In der letzten Woche fand zum sieb- setzt werden sollen, um etwas mehr        werbegebietes sehr verzahnt mit-
                                                                           ten Mal eine Spendenübergabe als die üblichen Standards bieten                einander gearbeitet.
aus Klasse 9 und 10
                                                                           durch die Sonja und Bernhard Bau- zu können.
Alle Jahre wieder verlassen einzelne einer von vielen Gänsehautmomen- er Stiftung statt.                                                                 Dem Dank schlossen sich an, der
Schülerinnen und Schüler die 9. ten. Das Querflötenensemble spiel-                                               Für die Verbandsgemeinde Oberes         Beigeordnete der Ortsgemeinde
Klasse mit dem Abschluss der Be- te genauso gekonnt wie ein kleiner Begünstigte sind die Kita’s Altenkir- Glantal bedankte sich Bürgermeis-              Schönenberg-Kübelberg, Herr Tho-
rufsreife oder der besonderen Form Teil der Schulband, die unplugged chen, Brücken, Dittweiler, Gries, ter Christoph Lothschütz herzlich                 mas Wolf, Frau Miriam Sommer im
der Berufsreife. Eine größere An- mit Akustikgitarren und Cajón das Kübelberg, Ohmbach, Sand und für die großzügige Spende. Die                          Auftrag von Landrat Otto Rubly (De-
zahl sagt mit dem qualifizierenden Lied „Maybe“ spielte. Gleich zu Be- Schönenberg, die IGS Schönen- Ortsgemeinde Schönenberg-Kübel-                     zernentin bei der Kreisverwaltung
Sekundarabschluss 1 der IGS ginn sang Chiara Bosle von Adele berg-Kübelberg/Waldmohr sowie berg und die ehemalige Verbands-                              Kusel) sowie die jeweiligen Einrich-
adieu. Am 15.6.2018 war es wieder „Rolling in the deep“. Nach der die Grundschulen Altenkirchen, gemeinde Schönenberg-Kübelberg                          tungen.
soweit und mit einer stimmungsvol- Zeugnisausgabe gab es noch Eh- Brücken und Schönenberg-Kübel- haben bei der Schaffung des Ge-
len Feier verabschiedeten sich die rungen für besondere Leistungen. berg. Insgesamt wurden 64.650,-
IGS-Schülerinnen und Schüler von Luca Rataj (10b) und Jannis Leßmei- Euro ausgeschüttet; Hauptempfän-
ihrer Bühne in Schönenberg-Kübel- ster (9d) erhielten eine Urkunde der ger ist die IGS Schönenberg-Kübel-
berg, um neue, andere Wege in die Ministerin für besonderes Engage- berg/Waldmohr.
Zukunft zu gehen. Das selbst er- ment in der Schule. Außerdem er-
wählte und recht selbstbewusst da- hielten bereits im Vorfeld Luca Die Stiftung will mit der Spende ein
her kommende Motto „Kings und Rataj, Bastian Bernhard und Virdgi- „Dankeschön“ an die Gemeinde
Queens verlassen den Hof“ durfte nia Poluhin als jeweils Klassenbe- Schönenberg-Kübelberg zum Aus-
bei Gott nicht zu ernst genommen ste einen Geldpreis, gestiftet von druck bringen, so Bernhard Bauer.
werden und spätestens beim Aus- der Kreissparkasse Kusel. Als beste Bernhard Bauer, Mitgründer der Fa.
marsch der Schülerschar nach dem Abschlussschülerin in Klassenstufe MiniTec, welche sich als erster Be-
gesungenen Abschlusslied „Au re- 9 erhielt Lemonia Tsiombanoudis trieb im Gewerbegebiet Schönen-
voir“ wurde klar, dass man das einen Geschenkgutschein der berg-Kübelberg angesiedelt hatte
Ganze mit einem Augenzwinkern Volksbank Glan-Münchweiler. Für und als Motor für die Errichtung des
betrachten musste. Denn dann er- besondere Leistungen im Fach Phy- Gewerbegebietes gilt, findet, dass
tönte von Glasperlenspiel „Royals sik wurde Bastian Bernhard und im die Schulen hier im Ort in einem
oder Kings“, ein aktueller Song, der Fach Englisch Eric Hoffmann geehrt. Top Zustand und in die Lage ver-
ein Luxusleben doch sehr ironisch Sebastian Ramsak erhielt für sein
beleuchtet und Freiheit, nicht besonderes Engagement für die
Reichtum zum obersten Ziel im Le- Schulgemeinschaft, besonders als                          FREIWILLIGE FEUERWEHR
ben ernennt. Dennoch regnete es Techniker der Schulband und bei di-                                                                                      KUS/Straßen-
beim Schlussakzent des Abends versen Schulveranstaltungen, ein
                                                                                                                                                         sanierungsarbeiten
goldene Konfetti-Streifen. Musika- Geldgeschenk des Fördervereins.
lisch bereichert wurde der Abend Ebenso erhielt Julia Held ein Ge-            Funklehrgang erfolgreich                                                   auf der L350 zwischen
von Eric Tomsen, Jennifer Akulenko schenk für ihr soziales Engage-
und Melanie Akulenko, die als Ab- ment. Wir wünschen allen unseren
schlussschüler der 10d das Lied Abschlussschülern für die Zukunft
                                                                              beendet                                                                    Herschweiler-Pettersheim
                                                                                                                                                         und Konken
„You raise me up“ mit Klavier, Geige viel Glück, Erfolg und alles Gute auf Am 10.06.2018 haben 12 Feuer- Hilfe geleistet werden kann, wie
und Querflöte zum Besten gaben, dem weiteren Lebensweg!                    wehrfrauen und -männer aus der Beispielsweise bei den Hochwasse-              Der LBM Kaiserslautern teilt mit,
                                                                           Verbandsgemeinde erfolgreich Ihre rereignissen der vergangenen Tage           dass in der ersten Juliwoche 2018
                                                                           Ausbildung zum Sprechfunker in oder die Kommunikation der Ein-                auf der L 350 zwischen Herschwei-
                                                                           der Feuerwehr abgeschlossen.          satzkräfte an einer Einsatzstelle un-   ler -Pettersheim und Konken
                                                                                                                 tereinander.                            Straßensanierungsarbeiten ausge-
                                                                           In 22 Stunden wurden neben den                                                führt werden.
                                                                           theoretischen Themen wie Rechtli- Die Funkausbildung vermittelt den
                                                                           chen Grundlagen, Grundlagen des Teilnehmern das Wissen, sich hier-            Hierzu muss die L350 vom
                                                                           Funkes, Kartenkunde und Geräte- bei einzubringen und neue Aufgaben            02.07.2018 bis 11.07.2018 zwi-
                                                                           kunde auch Praktisch geübt. Hier- im Feuerwehralltag zu übernehmen.           schen der Einmündung der aus Lan-
                                                                           bei galt es, dass Theoretisch gelern-                                         genbach kommenden K13/Kus und
                                                                           te Wissen in die Praxis umzuset- Am Lehrgang haben teilgenommen:              dem Ortseingang von Konken voll
                                                                           zen.                                  Jan Blume, Nicole Jacob (Breiten-       gesperrt werden.
                                                                                                                 bach); Lena Nikolaus (Dunzweiler);      Die Fahrbeziehung von Langenbach
                                                                           Der Funk spielt in der Feuerwehr Jan Brandstätter (Hüffler); Marcel           über die K13 nach Herschweiler –
                                                                           eine zentrale Rolle, keine Übung, Diehl, Eric Fuchs; Jana Spies, Yannik       Pettersheim bleibt aufrecht erhal-
                                                                           kein Einsatz ist ohne die Kommuni- Leibrecht, Tim Walle (Schönenberg-         ten.
                                                                           kation über Funk denkbar. Sei es Kübelberg); Andreas Bertram, Sa-
   K U L T U R - H I S T O R I S C H E R V E R E I N G E R I C H T um Fahrzeuge zu koordinieren, so brina Bertram, Lukas Gravius (Wald-                  Die Umleitung erfolgt für den Ver-
                                                                           dass an jeder Einsatzstelle schnell mohr)                                     kehr aus Konken über die B420 und
                           KÜBELBERG                                                                                                                     Langenbach. Der Verkehr aus Her-
                                                                                                                                                         schweiler wird über Wahnwegen
Exkursion nach                                                                                                                                           umgeleitet.

Hornbach                                                                                                                                                 Der LBM bittet alle Verkehrsteilneh-
                                                                                                                                                         mer um Verständnis für die unver-
                                                                                                                                                         meidbaren Verkehrsbehinderungen
Der Kulturhistorische Verein „Ge-     wartet die Teilnehmer eine Stadt-
richt Kübelberg“ unternimmt am        und Klosterführung (ab 16.00 Uhr),
Freitag, den 29. Juni 2018 eine Ex-   darin eingebunden steht auch der
kursion nach Hornbach. Treffpunkt     Besuch der Historama auf dem Pro-                                                                                         Anzeigen
zur gemeinsamen Abfahrt, es wer-      gramm.                                                                                                                bitte rechtzeitig
den Fahrgemeinschaften gebildet,      An die Mitglieder sowie alle Interes-
um 15.00 Uhr auf dem Dorfplatz im     sierten ergeht hierzu herzliche Ein-                                                                                     aufgeben.
Ortsteil Kübelberg. In Hornbach er-   ladung.
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Erfolgreiches Ausbildungs-                                                                                                           PENSIONÄRVEREIN

ende für Sarah Stuppy und                                                                                       Grillparty
                                                                                                                Altenkirchen. Unsere Grillparty fin-   der sowie ihre Partner oder Freun-

Sarah Wagner                                                                                                    det am 11. Juli 2018 ab 11.oo Uhr
                                                                                                                in der Freizeitanlage am Höbelgra-
                                                                                                                ben statt. Hierzu sind alle Mitglie-
                                                                                                                                                       de/innen recht herzlich eingeladen.
                                                                                                                                                       Es freut sich auf Ihr kommen
                                                                                                                                                       Die Vorstandschaft

Dittweiler. Die Verbandsgemein- nis zu gratulieren. Um so mehr freut ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
deverwaltung Oberes Glantal be- es den Bürgermeister, dass beide in übernommen werden konnten.
schäftigt seit vergangener Woche
die im eigenen Haus ausgebildeten,                                                                              Neues aus dem
neuen Verwaltungsfachangestell-
ten Sarah Stuppy und Sarah Wag-
ner. Sarah Stuppy begann ihre drei-
                                                                                                                Ortsgemeinderat
jährige Ausbildung bei der ehemali-                                                                      Bekanntmachung gem. § 41 Abs.5 GemO - Unterrichtung
gen Verbandsgemeinde Glan-Mün-                                                                           der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung
chweiler.                                                                                                sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung
                                                                                                                gefassten Beschlüsse
Sarah Wagner kam aus der ehemali-
gen Verbandsgemeinde Waldmohr                                                                                   Der Ortsgemeinderat Altenkirchen       ger Gebäude in den von den Ortsge-
als Auszubildende in die neue Ver-                                                                              hat in seiner Sitzung am               meinden festgelegten Fördergebie-
bandsgemeinde Oberes Glantal.                                                                                   17.05.2018 folgende Beschlüsse         ten“ aus dem Zuständigkeitsbe-
Beide Azubis durchliefen während                                                                                gefasst:                               reich Dorferneuerung/Dorfentwick-
ihrer Ausbildung die verschiedenen                                                                                                                     lung werden gemäß § 67 Abs. 4
Fachbereiche der Verwaltung.                                                                           öffentlich                                      GemO an die Verbandsgemeinde
                                                                                                       Änderung § 5                                    Oberes Glantal übertragen.
Bürgermeister Christoph Loth-                                                                          der Hundesteuersatzung
schütz nahm dies zum Anlass, den                                                                       (Besteuerung gefährlicher                       Alle weiteren Zuständigkeiten im
beiden frisch gebackenen Verwal-                                                                       Hunde)                                          Aufgabenbereich        Dorferneue-
tungsfachangestellten der Fach-                                                                        Den Änderungen in §5 der Hunde-                 rung/Dorfentwicklung sollen bei
richtung Kommunalverwaltung zu        V.l.n.r: Bürgermeister Lothschütz, Sarah Wagner, Melanie Göddel, steuersatzung wird zugestimmt.                  der Ortsgemeinde verbleiben. Die
ihrem erfolgreichen Prüfungsergeb-    Sarah Stuppy, Martin Kuntz                                                                                       Finanzierung der übertragenen Teil-
                                                                                                       Hundesteuermarken                               aufgaben soll aus dem Haushalt der
                                                                                                       Die Hundesteuermarken sollen in                 Verbandsgemeinde erfolgen.
                                            A LT E N K I R C H E N                                     der Ortsgemeinde Altenkirchen ein-
                                                                                                       geführt werden.                               Ausweisung
                                                                                                                                                     eines Fördergebietes

Spendenübergabe aus                                                                                             Erstellung einer Vorschlagsliste Als Fördergebiet soll der gesamte
                                                                                                                für die Wahl der Schöffen
                                                                                                                Der Ortsgemeinderat beschließt,
                                                                                                                                                     Ort ausgewiesen werden.

                                                                                                                die Wahl per Akklamation durchzu- Sanierung Wirtschaftsweg

Benefizkonzert                                                                                                  führen.                              zum alten Forsthaus
                                                                                                                In die Vorschlagsliste der Schöffen Die Firma Uwe Jahns erhält den Auf-
                                                                                                                werden folgende Personen aufge- trag gemäß dem Angebot vom
an Herrn Dr. Hans Werner Wagner von den „German Doctors“                                                        nommen:                              04.05.2018.
                                                                                                                Becker Wilfried und Bentz Stephan
Altenkirchen. Am 12. Mai 2018         nes Konzert, das Musiker und Sän- sten Auslandseinsatz im August                                               Einstieg in die Dorferneuerung
veranstalteten das Akkordeonor-       ger gemeinsam veranstalteten.       2018 den „German Doctors“ über-       Übertragung von Teilaufgaben         Die Dorferneuerung in der Ortsge-
chester „push’n pull“ der Musik-                                          geben und zusammen mit anderen        der Dorferneuerung/                  meinde Altenkirchen soll fortge-
schule Fröhlich und die „Young Voi-   Anfang Juni wurde nun der Erlös aus Ärzten vor Ort entscheiden, wie das   Dorfentwicklung gemäß § 67           schrieben werden. Außerdem soll
ces“ des AGV Altenkirchen unter       der Veranstaltung im Rathaus Al- Geld verwendet werden soll.              Abs. 4 GemO                          eine Dorfmoderation durchgeführt
der Leitung von Michael Wagner ein    tenkirchen an die German Doctors                                          auf die Verbandsgemeinde,            werden.
Benefizkonzert zu Gunsten der         übergeben und musikalisch von Darüber wird er nach seiner Rück-           insbesondere zur Bewältigung
„German Doctors“.                     den „Magic Fingers“ umrahmt.        ankunft berichten und dies mit Bil-   der zunehmenden                      Zustimmung zur Annahme
                                                                          dern dokumentieren.                   Leerstandsproblematik                von Spenden gemäß
Mit Liedern wie „We Are The World“,   Für die „German Doctors“ nahm Dr.                                         Die Teilaufgaben „Erstellung eines § 94 Abs. 3 GemO
„Lemon Tree“ oder „Always Look        Hans Werner Wagner die insgesamt Sowohl Herr Dr. Wagner als auch          Leerstandskatasters       und   Ge- Der Ortsgemeinderat nimmt die
On The Bright Side Of Life“ begei-    1.200 Euro, die durch die Spenden alle Mitwirkenden freuten sich über     währung eines Zuschusses für den Geldspende der Pfalzwerke Netz AG
sterte der Jugendchor und das Or-     der Zuhörer eingenommen wurden, die gemeinsame Zusammenarbeit             Abriss alter, nicht erhaltungswürdi- i.H.v. 300,00 Euro an und bedankt
chester präsentierte unter anderem    in seine Obhut.                     und wollen auch in Zukunft ähnli-
„Danza Kuduro“, „Viva La Vida“,                                           che Projekte zu Gunsten der „Ger-
oder auch „The Final Countdown“.      Er wird den Erlös bei seinem näch- man Doctors“ in Angriff nehmen.

                                                                                                                         „Mach’ ich
Außerdem spielten und sangen die
Mitwirkenden zusammen „Live is
Life“,„Un Poquito Cantas“ und viele
andere Songs.

In dem ca. 1 1/2- stündigen Event
leitete die Akkordeonformation
                                                                                                                         heute aber
„Magic Fingers“ ungefähr nach der
Hälfte des Programms mit dem
Stück „China“ die Präsentation von
Dr. Hans Werner Wagner ein, der
                                                                                                                        EINDRUCK,“
stellvertretend für die „German
Doctors“ anwesend war.

Er erzählte von seinen Einsätzen
                                                                                                                          sagte die
und Erlebnissen bei den „German
Doctors“ und rief somit das Publi-
kum zu einer freiwilligen Spende
                                                                                                                       FARBANZEIGE.
auf. Insgesamt war es ein gelunge-
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
BÖRSBORN                             BREITENBACH

Dorffest                                                        GEMEINDEKINDERTAGESSTÄTTE

Nachlese                                             Auf Wiedersehen
Börsborn. Ein ereignisreiches Wo-
chenende liegt hinter den großen                     Breitenbach. Die Gemeindekinder-         Chantal, Jeamy, Lina, Noah, Zazou,
und kleinen Börsbornerinnen und                      tagesstätte Breitenbach verab-           Phil, Tobias, Jarik, Jason und Linda
Börsbornern.                                         schiedet diese Kinder in die Grund-      viel Spaß, tolle Lehrer/innen, gute
                                                     schulen Breitenbach, Kusel, Saar-        Noten, lange Pausen und Ferien.
Samstags wurde zuerst der neue                       brücken und Neunkirchen. Wir wün-
Teil des Spielplatzes hinter dem                     schen Euch: Johanna, Anna, Elea,         Das Kita-Team Breitenbach
Bürgerhaus von der Beigeordneten
der VG Oberes Glantal, dem Orts-
bürgermeister Franz Sommer und
der kleinen Lea und dem kleinen
Paul durch zerschneiden des roten
Bandes eröffnet.

Mit viel Freude waren diese bei der
„offiziellen Eröffnung“ dabei. Der
Spielplatz wurde überwiegend in
Eigenleistung errichtet von unzähli-
gen Helfern zum Wohle der Dorfge-
meinschaft.

Durch diese Eigenleistung und das
Einwerben von Geld- und Sachspen-
den konnte die Gemeinde rund
17500 Euro sparen.

Letztlich musste die Gemeinde aus
Haushaltsmittel einen Betrag von
nur noch 4000 Euro aufwenden.

Bekommen haben wir einen Platz,                      Zahnärztliche
an dem sich die Kinder an mehreren
Spielgeräten die notwendige Be-
weglichkeit und den Gleichge-
                                                     Versorgung in
wichtssinn spielerisch trainieren
können.
                                                     Breitenbach und
Natürlich kommt auch das Auspo-                      Umgebung gesichert
wern und die Freude bei der Benut-
zung der Spielgeräte nicht zu kurz.                  Breitenbach. Die Zahnarztpraxis          Zu den besonderen Leistungen der
                                                     Dres Fehrenz, die bereits seit 1989      Zahnarztpraxis Dres. Fehrenz
Am Abend wurde mit dem traditio-                     in Breitenbach ansässig ist, wird        gehören u.a. die maschinelle Wur-
nellen Fassbieranstich das Dorffest                  künftig gemeinsam von Dr. Rudi           zelkanalaufbereitung mit elektro-
von dem Bürgermeister der VG Obe-                    Fehrenz und seinem Sohn Dr. Chris-       metrischer Messung der Wurzel-
res Glantal, Herrn Christoph Loth-                   toph Fehrenz geführt.                    kanäle, digitales Röntgen sowie
schütz, unter Assistenz des Orts-                                                             vollkeramischer Zahnersatz. Die
bürgermeisters eröffnet.                             Dr. Christoph Fehrenz absolvierte        Zahnarztpraxis wurde zudem 2018
                                                     das Studium der Zahnmedizin so-          modernisiert und auf den aktuell-
Gemeinsam wurde dann mit den                         wie die Promotion an der Johann          sten Stand der Zahnmedizin ge-
Gästen und dem besten Bier der                       Wolfgang Goethe-Universität in           bracht. Bürgermeister Christoph Lo-
Welt ( Freibier) auf ein gutes Fest an-              Frankfurt am Main.                       thschütz und Ortsbürgermeister
gestoßen.                                                                                     Jürgen Knapp freuen sich, dass da-
                                                     Nach zweijähriger Assistenzzahn-         mit die zahnmedizinische Versor-
Livemusik an beiden Tagen sowie                      arztzeit in einer Gemeinschaftspra-      gung in Breitenbach und Umgebung
eine Tanzeinlage der Country Bees                    xis in Darmstadt praktiziert Dr. Chri-   auch für die nächste Generation ge-
sorgten für eine kurzweilige Unter-                  stoph Fehrenz nun zusammen mit           sichert ist und wünschen der Pra-
haltung auf dem schönen Fest-                        seinem Vater in Breitenbach in der       xisgemeinschaft auch in Zukunft
gelände am Bürgerhaus Börsborn.                      Lautenbacher Straße 18.                  viel Erfolg.

Vielen herzlichen Dank an die vielen
Helfer und Helferinnen, ob bei der
Essensausgabe, der Zubereitung
oder dem Getränkestand

Ohne die vielen helfenden Hände
auch beim Auf- und Abbau wäre ein
solches Fest der Dorfgemeinschaft
nicht machbar.

Vielen Dank.

Franz Sommer
Ihr Ortsbürgermeister

PS. Ich freue mich schon auf das
nächste Wiedersehen.                                 Das Team der Zahnarztpraxis Fehrenz                             (Foto: Sayer)
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Besuch in der Kleintier-                     GESANGVEREIN BRUDERHERZ                                                                                                   DRK

praxis Schönbachtal                      Der Gesangverein                                                                                               Übungsabend
                                                                                                                                                        Breitenbach. Am Dienstag, 03.07.
sowie der Bewegungstherapie HUND und FIT
Breitenbach. In Breitenbach öffne-
te im Februar dieses Jahres die
                                         Bruderherz informiert:
                                       wie bei den Menschen. Auch bei
                                       den Hunden gibt es oftmals große
                                                                                                                                                        2018, um 19.00 Uhr, findet im DRK-
                                                                                                                                                        Haus Breitenbach ein Übungs-
                                                                                                                                                        abend des DRK statt.
Kleintierpraxis Schönbachtal sowie     Defizite.                             Für die Männerchorgemeinschaft      eins Bruderherz wird in diesem Jahr
die Bewegungstherapie HUND und                                               Bruderherz/Breitenbach und Lie-     aufgrund der geringen Anmeldun-
FIT in den Räumen des ehemaligen       Das Angebot richtet sich an all jene, derkranz/Dunzweiler beginnt die     gen leider nicht stattfinden können.             BRÜCKEN
Schleckermarktes ihre Türen.           die bei ihren Hunden Verletzungen Sommerpause. In der Zeit vom            Dennoch wünschen wir allen Mit-
                                       oder größeren Operationen vorbeu- 19.06. bis 13.07. finden keine Sing-    gliedern eine angenehme Sommer-
Bürgermeister Lothschütz nutzte        gen wollen, nach Operationen de- stunden statt. Die erste Singstunde      zeit.                                       ADAC BRÜCKEN
die Gelegenheit, um sich über das      ren Muskulatur aufbauen und ins nach der Sommerpause wird am
Angebot der beiden Praxisinhabe-       Gleichgewicht bringen wollen oder 17.07. in Dunzweiler durchgeführt.      Breitenbach, 22.06.2018
rinnen Yvonne und Aline zu infor-      die ihren Hund einfach gesund- Das Familienfest des Gesangver-            gez. Ortwin Berg, 1. Vorsitzender      Stammtisch
mieren.                                heitsorientiert beschäftigen wollen.                                                                             Brücken. Stammtisch am 05. Juli,
                                                                                                                                                        um 19.00 Uhr, im Gasthaus Saini.
Tierärztin Yvonne Moser bietet in                                                             LANDFRAUENVEREIN
der bestens ausgestatteten Klein-
tierpraxis alle notwendigen Be-
handlungen für Kleintiere an.
                                                                          Schöner Saison- Abschluss                                                     Bücherei macht Ferien
                                                                                                                                                        vorab noch mit neuem
Ergänzt wird das Angebot speziell
für Hunde durch die unmittelbar an-
liegende Praxis für Bewegungsthe-
                                                                          des 1. Halbjahres 2018                                                        Lesestoff eindecken

rapie, geleitet von Aline Moser, in                                       Breitenbach. Am Donnerstag, 12.        Weber).                                Vom 04. Juli bis einschließlich 25.
der in erster Linie die prophylakti-                                      Juli 2018 Betriebsbesichtigung und     Treffen an der Firmenpforte um         Juli 2018 ist die Pfarrbücherei
sche Gesunderhaltung des Bewe-                                            Führung in der Firma MiniTec in        13:45 Uhr.                             Brücken geschlossen. Ab Mittwoch,
gungsapparates der Vierbeiner im                                          Schönenberg-Kübelberg. Ansch-          Anmeldeliste liegt aus in der Bäcke-   dem 0 1. August 2018, ist die Büche-
Vordergrund steht.                                                        ließend geselliger Abschluss im EJA    rei Körbel ab 28. Juni, Meldeschluss   rei wieder wie gewohnt von 16 bis 18
                                                                          Stübchen / Vinothek. Wir werden        ist der 10. Juli.                      Uhr geöffnet. In den letzten Monaten
Egal ob Sport-, Familien- oder Aus-                                       Fahrgemeinschaften bilden. Bitte       Teilnahme für Mitglieder kostenlos,    sind wieder viele aktuelle Bücher
stellungshund, ein gesunder und                                           mitteilen, wer Personen mitnehmen      für Nichtmitglieder EUR 3,00           vom Bücherei-Team angeschafft
gut funktionierender Bewegungsa-                                          kann. Abfahrt um 13:15 Uhr am          Bei Fragen:                            worden. Dem Lesespaß im Urlaub
blauf ist bei Hunden ebenso wichtig                                       BWP Breitenbach (gegenüber Salon       Elke Witzel. 0681-51279                steht somit nichts im Wege.

                                                                                  DITTWEILER

Friedhofssatzung
der Ortsgemeinde Dittweiler vom 20. Juni 2018
Inhaltsverzeichnis                      der Grabstätten                   Diese Satzung gilt für die im Gebiet        chen Sicherheit oder Ordnung         zungsfalles auf Antrag eine an-
                                   § 19 Zustimmungserfordernis zum        der Gemeinde Dittweiler gelegener           zu dulden. (gem. § 2 Abs. 2          dere Wahl- bzw. Urnengrabstät-
1. Allgemeine Vorschriften              Errichten und Ändern von          und von ihr verwalteter Friedhöfe.          Satz 2 und 3 BestG).                 te zur Verfügung gestellt. Außer-
§ 1 Geltungsbereich                     Grabmalen                                                                   d) Die Bestattung anderer Perso-       dem kann er die Umbettung ver-
§ 2 Friedhofsverwaltung / Fried- § 20 Standsicherheit der Grabmale        §2                                           nen bedarf der vorherigen Zu-       langen, soweit die Nutzungszeit
     hofszweck                     § 21 Verkehrssicherungspflicht für     Friedhofsverwaltung/                         stimmung der Friedhofsver-          noch nicht abgelaufen ist.
§ 3 Schließung und Aufhebung            Grabmale                          Friedhofszweck                               waltung.
                                   § 22 Entfernen von Grabmalen           (1) Die Friedhofsverwaltung besteht                                           (3) Durch die Aufhebung geht die Ei-
2. Ordnungsvorschriften                                                       aus dem Ortsbürgermeister oder (4) Der zuständige Sachbearbei-                genschaft des Friedhofes als Ru-
§ 4 Öffnungszeiten                 7. Herrichten und Pflege von               dessen ständigem Vertreter und         ter(vgl. § 2 Abs. 1) ist ermäch-       hestätte der Toten verloren. Die
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof        Grabstätten                             der zuständigen Abteilung bei          tigt, alle Verwaltungsaufgaben         in Reihen- oder Urnenreihen-
§ 6 Ausführen gewerblicher Arbei- § 23 Herrichten und Instandhalten           der Verbandsgemeindeverwal-            die aufgrund des Bestattungsge-        grabstätten Bestatteten werden,
     ten                                von Grabstätten                       tung Oberes Glantal.                   setzes und dieser Satzung erfor-       falls die Ruhezeit noch nicht ab-
                                   § 24 Vernachlässigte Grabstätten                                                  derlich sind, durchzuführen.           gelaufen ist, die in Wahl- oder
3. Allgemeine Bestattungsvor-                                             (2) Der Friedhof ist eine nicht                                                   Urnenwahlgrabstätten, falls die
   schriften                       8. Leichenhalle                            rechtsfähige Anstalt (öffentliche § 3                                         Nutzungszeit noch nicht abge-
§ 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, § 25 Benutzen der Leichenhalle               Einrichtung der Gemeinde).         Schließung und Aufhebung                   laufen ist, auf Kosten der Ge-
     Bestattungszeit                                                                                             (1) Der Friedhof oder Teile des Fried-     meinde in andere Grabstätten
§ 8 Särge                          9. Schlussvorschriften                 (3) Er dient der Bestattung derjeni-       hofes können ganz oder teilwei-        umgebettet.
§ 9 Grabherstellung                § 26 Alte Rechte                           gen Personen, die                      se für weitere Bestattungen oder
§ 10 Ruhezeit                      § 27 Haftung                               a) bei ihrem Tode Einwohner der        Beisetzungen gesperrt (Schlie- (4) Schließung oder Aufhebung
§ 11 Umbettungen                   § 28 Ordnungswidrigkeiten                     Ortsgemeinde waren                  ßung) oder anderen Zwecken ge-         werden öffentlich bekannt ge-
                                   § 29 Gebühren                              b) ein besonderes Recht auf Be-        widmet werden (Aufhebung) –            macht. Der Nutzungsberechtigte
4. Grabstätten                     § 30 Inkrafttreten                            stattung in einer bestimmten        vgl. § 7 BestG –                       einer Wahl- oder Urnenwahl-
§ 12 Allgemeines, Arten der Grab-                                                Grabstätte haben oder                                                      grabstätte erhält außerdem ei-
     stätten                       Der Gemeinderat von Dittweiler hat         c) ohne Einwohner zu sein in der                                              nen schriftlichen Bescheid,
§ 13 Reihengrabstätten             aufgrund des § 24 der Gemeinde-               Gemeinde verstorben sind (2) Durch die Schließung wird die                 wenn sein Aufenthalt bekannt
§ 13 a Gemischte Grabstätten       ordnung       für  Rheinland-Pfalz            oder tot aufgefunden wurden,        Möglichkeit weiterer Bestattun-        oder über das Einwohnermelde-
§ 14 Wahlgrabstätten               (GemO) sowie des § 6, Abs. 1 Satz 1           wenn diese keinen festen            gen und Beisetzungen ausge-            amt zu ermitteln ist.
§ 15 Urnengrabstätten              des Bestattungsgesetzes (BestG)               Wohnsitz hatten, ihr Wohnsitz       schlossen. Soweit durch die
§ 16 Ehrengrabstätten              folgende Satzung beschlossen, die             unbekannt war oder ihre Über-       Schließung das Recht auf weite- (5) Umbettungstermine werden ei-
                                   hiermit bekanntgemacht wird:                  führung an den Wohnsitz un-         re Bestattungen oder Beisetzun-        nen Monat vorher öffentlich be-
5. Gestaltung der Grabstätten                                                    verhältnismäßige Kosten ver-        gen in Wahl- oder Urnenwahl-           kannt gemacht. Gleichzeitig
§ 17 Allgemeine       Gestaltungs- 1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN                    ursachen würde. Die Gemein-         grabstätten (Sondergräber) er-         werden sie bei Wahl- oder Ur-
     grundsätze                                                                  de, in der eine Person verstor-     lischt, wird dem Nutzungsbe-           nenwahlgrabstätten den Nut-
                                                                                 ben oder tot aufgefunden wor-       rechtigten für die restliche Nut-      zungsberechtigten, bei Reihen-
6. Grabmale                      §1                                              den ist, hat eine Bestattung        zungszeit bei Eintritt eines wei-      oder Urnenreihengrabstätten -
§ 18 Gestaltung der Grabmale und Geltungsbereich                                 auch aus Gründen der öffentli-      teren Bestattungs- oder Beiset-        soweit möglich - einem An-
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
gehörigen des Verstorbenen                   sen, soweit sie mit dem Zweck (3) Wird eine Bestattung oder Bei- (3) Die Gräber für Erdbestattungen           (6) Die Kosten der Umbettung und
   mitgeteilt.                                  des Friedhofes und der Ord-         setzung in einer vorher erworbe-       müssen voneinander durch min-          den Ersatz von Schäden, die an
                                                nung auf ihm vereinbar sind.        nen Wahlgrabstätte/ Urnen-             destens 0,30 m starke Erdwände         benachbarten Grabstätten und
(6) Ersatzgrabstätten werden von             j) Gewerbsmäßig zu fotografie-         wahlgrabstätte beantragt, ist          getrennt sein.                         Anlagen durch Umbettungen
    der Gemeinde auf ihre Kosten                ren, es sei denn,                   auch das Nutzungsrecht nachzu-                                                entstehen, hat der Antragsstel-
    entsprechend den Grabstätten               aa. ein entsprechender Auf-          weisen.                            (4) Der Nutzungsberechtigte hat            ler zu tragen.
    auf dem aufgehobenen bzw. ge-                   trag eines Nutzungsbe-                                                 Grabzubehör vorher auf seine
    schlossenen Friedhof oder dem                   rechtigten liegt vor oder   (4) Die Friedhofsverwaltung setzt          Kosten entfernen zu lassen. So-    (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der
    Friedhofsteil hergerichtet. Die            bb. die Friedhofsverwaltung          Ort und Zeit der Bestattung im         fern beim Ausheben der Gräber,         Nutzungszeit wird durch eine
    Ersatzwahlgrabstätten werden                    hat zugestimmt. Für das         Benehmen mit den Angehörigen           Grabmale, Fundamente oder              Umbettung nicht unterbrochen
    Gegenstand des Nutzungs-                        Verwaltungsverfahren            und der zuständigen Religions-         Grabzubehör durch die Fried-           oder gehemmt.
    rechts.                                         finden die Bestimmungen         gemeinschaft fest. Bestattungen        hofsverwaltung entfernt werden
                                                    über die Genehmigungs-          werden in der Regel an Werkta-         müssen, sind die dadurch ent-      (8) Leichen und Aschen dürfen zu
                                                    fiktion nach § 42 a des         gen vorgenommen. In der Zeit           stehenden Kosten durch den             anderen als zu Umbettungs-
2. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN                             Verwaltungsverfahrensge-        vom 01.April bis 30. September         Nutzungsberechtigten der Fried-        zwecken nur auf behördliche
                                                    setzes (VwVfG) mit der          i.d.R. bis spätestens 16:00 Uhr,       hofsverwaltung zu erstatten.           oder richterliche Anordnung hin
§4                                                  Maßgabe Anwendung,              in den Wintermonaten (1.Okto-                                                 ausgegraben werden.
Öffnungszeiten                                      dass die Frist nach § 42 a      ber bis 31.März) i.d.R. bis 15:00
(1) Die Öffnungszeiten werden an                    Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier        Uhr. Im Übrigen gelten die Be- § 10
    den Eingängen durch Aushang                     Wochen beträgt.                 stimmungen des § 15 BestG.         Ruhezeit                               4. GRABSTÄTTEN
    bekannt gegeben. Zu anderen                     Das Verfahren kann über                                            Die Ruhezeit für Leichen und
    Zeiten darf der Friedhof nur mit                einen einheitlichen An- (5) Aschen müssen spätestens zwei Aschen auf dem allgemeinen Fried-               § 12
    Erlaubnis der Friedhofsverwal-                  sprechpartner im Sinne          Monate nach der Einäscherung hofsteil und dem Rasengrabfeld               Allgemeines,
    tung betreten werden.                           des § 1 Abs. 1 des Geset-       beigesetzt werden, andernfalls (ausgenommen anonymes Rasen-               Arten der Grabstätten
                                                    zes zur Einrichtung ein-        werden sie auf Kosten des Be- grabfeld) beträgt 25 Jahre.                 (1) Die Grabstätten werden unter-
(2) Die Friedhofsverwaltung kann                    heitlicher Ansprechpartner      stattungspflichtigen      (Verant-                                            schieden auf dem allgemeinen
    aus besonderem Anlass das Be-                   (4. VwVfÄndG) abge-             wortliche/r gem. § 9 BestG) in ei- Die Ruhezeit für Aschen auf dem            Friedhofsteil in
    treten des Friedhofes oder ein-                 wickelt werden.                 ner Urnenreihengrabstätte bei- anonymen Urnenreihenrasengrab-                 a. Reihengrabstätten (als Asche
    zelner Friedhofsteile vorüberge-                                                gesetzt.                           feld beträgt 15 Jahre.                        oder Sarg)
    hend untersagen.                     (5) Feiern und andere nicht mit ei-                                                                                      b. Gemischte Grabstätten (1.Be-
                                             ner Bestattung/ Beisetzung zu- (6) In jedem Sarg darf nur eine Lei-                                                      legung als Sarg, 2.Belegung
§5                                           sammenhängende Veranstal-              che bestattet werden. Es ist je- § 11                                             als Asche)
Verhalten auf dem Friedhof                   tungen bedürfen der Zustim-            doch gestattet, ein Elternteil mit Umbettungen                                c. Wahlgrabstätten in Tiefe (aus-
                                             mung der Friedhofsverwaltung;          ihrem nicht über 6 Jahre alten (1) Die Ruhe der Toten darf                       genommen auf dem Rasen-
(1) Die Besucher haben sich auf              sie sind spätestens vier Tage          Kind in einem Sarg zu bestatten.       grundsätzlich nicht gestört wer-          grabfeld)
    dem Friedhof der Würde des Or-           vorher anzumelden.                     Mit Zustimmung der Friedhofs-          den.                                   d. Urnenwahlgrabstätten
    tes entsprechend zu verhalten.                                                  verwaltung können auch Ge-                                                       (2 Aschen)
    Die Anordnungen des Friedhofs-                                                  schwister im Alter bis zu 6 Jah- (2) Umbettungen von Leichen und              e. Ehrengrabstätten
    personals sind zu befolgen.          §6                                         ren in einem Sarg bestattet wer-       Aschen bedürfen, unbeschadet
                                         Ausführen gewerblicher Arbeiten            den.                                   der sonstigen gesetzlichen Vor-    (2) Auf dem Rasengrabfeld in
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen        (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner                                                schriften, der vorherigen Zu-          a. Reihengrabstätten (als Asche
    den Friedhof nur in Begleitung           und sonstige mit der Gestaltung § 8                                           stimmung der Friedhofsverwal-             oder Sarg)
    Erwachsener betreten.                    und Instandhaltung von Gräbern Särge und Überurnen                            tung. Die Zustimmung kann nur          b. Urnenwahlgrabstätte
                                             befasste Gewerbetreibende dür- (1) Die Särge müssen festgefügt                bei Vorliegen eines wichtigen              (2 Aschen)
(3) Beim Betreten und Verlassen              fen auf dem Friedhof gewerbli-         und so abgedichtet sein, dass          Grundes erteilt werden; bei Um-        c. Gemischte Grabstätten (1. Be-
    des Friedhofs sind die Friedhofs-        che Arbeiten nur ausführen,            jedes Durchsickern von Feuch-          bettungen innerhalb der Ge-               legung als Sarg, 2.Belegung
    tore zu schließen.                       wenn sie in fachlicher, betriebli-     tigkeit ausgeschlossen ist. Sär-       meinde in den ersten 2 Jahren             als Asche)
                                             cher und persönlicher Hinsicht         ge und Überurnen, die in der           der Ruhezeit nur bei Vorliegen         d. Anonyme Urnenreihengrab-
(4) Auf dem Friedhof ist insbeson-           zuverlässig sind.                      Erde beigesetzt werden, sollen         eines dringenden öffentlichen             stätten (1 Asche)
    dere nicht gestattet:                                                           nicht aus schwer verrottbarem          Interesses. Umbettungen aus ei-
    a) die Wege mit Fahrzeugen aller     (2) Die Friedhofsverwaltung kann           Material sein, soweit nichts an-       ner Reihengrabstätte/ Urnenrei-    (3) Die Grabstätten bleiben Eigen-
        Art zu befahren; Kinderwagen         Gewerbetreibende         allgemein     deres ausdrücklich vorgeschrie-        hengrabstätte in eine andere           tum des Friedhofeigentümers.
        und Rollstühle sowie Handwa-         oder im Einzelfall die gewerbli-       ben ist.                               Reihengrabstätte/ Urnenreihen-         An ihnen können Rechte nur
        gen zur Beförderung von Ma-          che Tätigkeit auf dem Friedhof                                                grabstätte sind innerhalb der          nach dieser Satzung erworben
        terial zur Grabherstellung,          untersagen, wenn diese in fach- (2) Die Särge sollen höchstens 2,05           Gemeinde nicht zulässig. § 3           werden. Es besteht kein An-
        leichte Fahrzeuge von zuge-          licher, betrieblicher und persön-      m lang, 0,85 m hoch und im Mit-        Abs. 2 bleibt unberührt.               spruch auf Verleihung des Nut-
        lassenen Gewerbetreibenden           licher Hinsicht unzuverlässig          telmaß 0,85 m breit sein. Sind in                                             zungsrechts an einer der Lage
        und Fahrzeuge der Friedhofs-         sind oder gegen die Bestimmun-         Ausnahmefällen größere Särge (3) Nach Ablauf der Ruhezeit kön-                nach bestimmten Grabstätte
        verwaltung sind ausgenom-            gen der Friedhofssatzung ver-          erforderlich, ist die Zustimmung       nen mit vorheriger Zustimmung          oder auf Unveränderlichkeit der
        men,                                 stoßen oder wiederholt Arbeiten        der Friedhofsverwaltung bei der        der Friedhofsverwaltung noch           Umgebung.
     b) Waren aller Art, sowie ge-           auf dem Friedhof unsachgemäß           Anmeldung der Bestattung ein-          vorhandene Leichen- oder
         werbliche Dienste anzubie-          ausgeführt haben.                      zuholen. Die Särge für Kinder-         Aschereste in belegte Grabstät-    (4) Es wird grundsätzlich der Reihe
         ten,                                                                       gräber dürfen höchstens 1,20 m         ten umgebettet werden.                 nach belegt.
    c) an Sonn- und Feiertagen und       (3) Das Verbot kann befristet oder         lang, 0,60 m hoch und im Mittel-                                              Ausgenommen hiervon sind Eh-
        in der Nähe einer Bestattung         unbefristet erteilt werden. Das        maß 0,60 m breit sein.             (4) Umbettungen erfolgen nur auf           rengrabstätten.
        oder Gedenkfeier störende Ar-        Verschulden von Mitarbeitern                                                  Antrag; antragsberechtigt sind
        beiten auszuführen,                  oder Beauftragten des jeweili- § 9                                            bei Umbettungen aus Reihen-
    e) Druckschriften zu verteilen           gen Gewerbetreibenden wird Grabherstellung                                    grabstätten/ Urnenreihengrab-      § 13
        und zu plakatieren,                  diesem zugerechnet.                (1) Die Gräber werden von dem              stätten die Verantwortlichen       Reihengrabstätten
    f) den Friedhof und seine Einrich-                                              Friedhofspersonal bzw. den Be-         nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Um-     (1) Reihengrabstätten sind Grab-
       tungen, Anlagen und Grabstät-                                                auftragten der Friedhofsverwal-        bettungen aus Wahlgrabstät-            stätten (Einzelgräber) für Erdbe-
       ten zu verunreinigen oder zu      3. ALLGEMEINE                              tung ausgehoben und wieder             ten/ Urnenwahlgrabstätten der          stattungen, die der Reihe nach
       beschädigen oder unzulässi-          BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN                 gefüllt. Sie kann sich dabei auch      jeweilige Nutzungsberechtigte.         belegt und im Todesfall für die
       gerweise zu betreten,                                                        eines gewerblichen Unterneh-           Die Gemeinde ist bei dringen-          Dauer der Ruhezeit (25 Jahre)
    g) Abraum außerhalb der dafür        §7                                         mers bedienen.                         dem öffentlichem Interesse be-         des zu Bestattenden schriftlich
        bestimmten Stellen abzula-       Allgemeines, Anzeigepflicht,                                                      rechtigt, Umbettungen vorzu-           zugeteilt werden. Ein Wiederer-
        den,                             Bestattungszeiten                                                                 nehmen.                                werb des Nutzungsrechts an Rei-
    h) Tiere – ausgenommen Blin-         (1) Jede Bestattung ist unverzüglich (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber                                                  hengrabstätten ist nicht möglich
        denhunde – mitzubringen             nach Eintritt des Todes bei der         beträgt von der Erdoberfläche (5) Umbettungen werden von der                  (ausgenommen auf dem Rasen-
        und im Friedhofsbereich an-         Friedhofsverwaltung anzumel-            (ohne Hügel) bis zur Oberkante         Friedhofsverwaltung durchge-           grabfeld, zwecks Umwandlung
        zubinden,                           den.                                    des Sarges mindestens 0,90 m,          führt. Sie kann sich dabei auch        in eine Gemischte Grabstätte §
    i) zu spielen, zu lärmen und Mu-                                                bis zur Oberkante der Urne min-        eines gewerblichen Unterneh-           13 a Abs. 4).
       sikwiedergabegeräte zu be-        (2) Bei der Anmeldung ist ein Ko-          destens 0,50 m. Bei Tiefengrä-         mens bedienen und bestimmt
       treiben. Die Friedhofsverwal-         stenübernahmeantrag vorzule-           bern (§ 14 Abs. 3) beträgt die         auch den Zeitpunkt der Umbet-      (2) Es werden eingerichtet:
       tung kann Ausnahmen zulas-            gen (Anlage 1).                        Tiefe der Grabsohle 2,60 m.            tung.                                  a. Einzelgrabfelder für Verstor-
Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
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