Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
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1. Kriminalpräventiver Aktionstag der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Mittwoch, 11.07.2018, 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Bürgerhaus, Quirnbach/Pfalz, Hauptstraße 5 Programm: > Offizielle Festansprache durch Bürgermeister Lothschütz um 14.00 Uhr > Ganztägige Fahrzeugausstellung der Feuerwehr > Mobilitätstraining/Bustraining für Senioren > Rollatorparcours > Infomobil VRN > Vorführung Feuerlöschanlage > Schauübung der Jugendfeuerwehr (17.30 Uhr) > Sicherheitsmobil der Polizei > Fachvorträge BADS, DRK, Polizei, Feuerwehr > Vortrag Ortsgemeinde Quirnbach zum Modellprojekt „Daheim statt Heim“ > Infostände von Sicherheitsfirmen > Vorführung „Fettbrand löschen“ > Infostand Bürgerbus der Verbandsgemeinde Über Ihr Kommen freut sich die Verbandsgemeinde Oberes Glantal
IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - Verbandsgemeinde Unfall-, Rettungsdienst- und Kran- Rufbereitschaft der Ver- L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten kentransporte (Tag und Nacht ein- Haus der Diakonie Landstuhl und Freunde von Alkoholkranken, Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl bandsgemeindewerke satzbereit): DRK-Rettungswache Tel.: 06371/2846 Kaiserslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Schönenberg-Kübelberg, Rathaus- Eigenbetrieb Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, Email: Wasser | Abwasser 06373/504-0 straße 8, Telefon 112. slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Polizei (Raum Schönenberg-Kü- Bereich Wasser 06356/1224 Unsere Beratungsangebote belberg / Waldmohr - Südkreis Ku- (VG Oberes Glantal) Feuerwehr Sozial- und Lebensberatung sel): Polizeiwache Schönenberg- Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Verbandsgemeinde Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon schaftskonfliktberatung Bürozeiten Probleme bei der Was- Str.23, Tel. 0631/19411 (Montag + Oberes Glantal 06373/8220 (staatl. anerkannt) serversorgung (Rohrbrüche, Un- Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch Rufbereitschaft Kurberatung dichtigkeiten, Druckabfälle usw.) 18.00 - 20.00 Uhr) - Notruf 112 - Entstörungsdienst: (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- Kuren, Kinder- und Jugenderho- auf oder erkennen Sie sonstige Unregelmäßigkeiten an öffentli- Telefon-Nr. für Störungen Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: Zahnärztlicher Notfalldienst: lungen, Familienerholungen) chen Anlagen (Ausfall der Stra- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Termine nach Vereinbarung Gruppe Kusel. Weitere Information: Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr- Strom: Telefon 0800/7977777 Vertraulich-kostenfrei - auf Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 APOTHEKEN-NOTDIENST bahnänderungen usw.) so rufen Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- Wunsch anonym Sie für das Gebiet der Verbands- im Internet unter www.ilco.de Deutsches Festnetz: Haus der Diakonie Kaiserslautern falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ 0180-5-258825-PLZ gemeinde Oberes Glantal die Te- Interventionsstelle gegen Gewalt Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: 893770 (0,14 Euro/Min.) in engen sozialen Beziehungen lefon-Nr. 0171 / 5065303 an. Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Mobilfunknetz: und Stalking Betreuung und Beratung für Behin- Augenärztlicher Notfalldienst: Tel.: 0631/37108425 Bereich Abwasser 0180-5-258825-PLZ derte sowie therapeutische Versor- zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Email: interventionsstelle.kaisers- (Gebiet Süd und Nord): (max. 0,42 Euro/Min.) gung nach Schlaganfall/Hirnverlet- unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 lautern@diakonie-pfalz.de Treten außerhalb der allgemeinen Internet: www.lak-rlp.de zung. Vertraulich-kostenfrei - Bürozeiten Probleme bei der Ent- Der Notdienst wechselt jeweils 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Ärztlicher Notfalldienst auf Wunsch anonym wässerung (Verstopfungen, Rück- morgens um 8.30 Uhr Tel. 06371/934275-276, Fax 06371- Zuständig ist der Bereitschafts- stau usw.) auf oder erkennen Sie dienstzentrale im Westpfalzklinikum Schönenberg-Kübelberger Tafel sonstige Unregelmäßigkeiten in 934424. Ambulanter Pflege- und Kusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935. für bedürftige Menschen in der Ver- Betreuungsdienst Zusammenhang mit der Abwas- Störungen Erdgasversorgung bandsgemeinde Oberes Glantal. Inhaber W. Tremmel & serbeseitigung oder an Gewäs- Stadtwerke Homburg GmbH Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ausgabestelle: M. Tremmel sern (z.B. Gewässerverschmut- Rufbereitschaft: um telefonische Vorankündigung Zum Krämel 7, 66904 Brücken St. Wendeler Straße 16, zungen, Ölspuren) so rufen Sie für Tel.: 06841/694-0 Dienstzeiten: (neben ev. Kirche) 66892 Bruchmühlbach-Miesau, den Bereich der Ortsgemeinden: Fragen zur Erdgasversorgung: Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: Tel. 06372/995751 * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- Energieberatung-Stadtwerke Dienstag 10:00-11:00 Uhr und Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Homburg: 06841/694-220 bis Dienstag 07.00 Uhr Tel. 06373/508641 Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Dittweiler und Schönenberg-Kü- Tierschutzverein im Landkreis Kusel Dienstag 19.00 Uhr Wir sind rund um die Uhr für Sie bis Mittwoch 07.00 Uhr Bedürftigkeit: belberg die Telefon-Nr. 06373 / e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel Anträge gibt es in den Bürger- erreichbar. 8290320 an (Gebiet Süd). Mittwoch 14.00 Uhr Telefonnummern: büro’s der Verbandsgemeinde * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Donnerstag 07.00 Uhr Sozialverband Auskünfte z. Bedürftigkeit: born, Glan-Münchweil., Hensch- Tel.: 0175/4117712 Donnerstag 19.00 Uhr VG-Verwaltung, Herr Tobias We- VdK Rheinland-Pfalz bis Freitag 07.00 Uhr tal,Herschweiler-Pettersheim, Schatzmeister Jutta Keller ber, Tel.: 06373-504-201, Kreisverband Kusel Hüffler, Krottelbach, Langen- Tel.: 0160/94838930 Freitag 16.00 Uhr t.weber@vgog.de Geschäftsstelle Lehnstraße 34, bis Montag 07.00 Uhr bach, Matzenbach, Nanzdiet- www.tierschutz-kusel.de Konto: 66869 Kusel schweiler, Quirbach/Pfalz, Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr KSK Kusel, IBAN: Telefonische Erreichbarkeit: Beratungsstellen bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Steinbach am Glan, Rehweiler DE10 5405 1550 0050 0103 47 und Wahnwegen die Telefon-Nr. im Haus der Diakonie www.schoenenberg-kuebelberger- Freitags geschlossen Marktstr. 31 in 66869 Kusel Sprechstunden: tafel.de 1. Mittwoch im Monat Service- 06383/927681 an (Gebiet Nord). Tel.-Nr.: 06381/422900 Samstag und Sonntag nachmittag für Arbeitnehmer von Sie wollen eine Störung melden? Fax-Nr.: 06381/4229099 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- Deutsches Rotes Kreuz Telefon: 06381/425 044 - 0 de Telefonnummer. Der Telefonan- Erziehungs- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Kreisverband Kusel e.V. und Familienberatung Telefax: 06381/425 044 - 29 ruf wird von einer Sprachbox an- Haushaltsassistenz: E-Mail: kv-kusel@vdk.de genommen. Bitte teilen Sie Ihren Email: erziehungsberatung.ku- Die Bereitschaftsdienste der im Raum sel@diakonie-pfalz.de Hauswirtschaftliche Dienstleis- Termin nur nach telefonischer Namen sowie Ihre Telefonnum- Bruchmühlbach/Miesau praktizie- tungen, Fahrdienst und Betreuungs- Suchtberatung, Jugend- und Vereinbarung mer, unter der Sie erreichbar sind, ren-den Ärzte u. Zahnärzte können angebote für Senioren, Pflegebe- Drogenberatung, Angehörigen- mit. Nennen Sie uns den festge- beim Anrufbeantworter des jeweili- dürftige und Familien, Unterstützung beratung, Prävention Mobilitas stellten Schaden (z.B. Wasser tritt gen Hausarztes in Erfahrung ge- für Kranke, Genesende, Behinderte. Email: fachstellesucht.kus@diako- Hausnotrufsystem: ambulanter Pflege- und Betreuungs- aus dem Gehweg aus) mit Ortsbe- nie-pfalz.de bracht werden. dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan- Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- zug (Straße, Hausnummer sowie str. 44., Frau Schmidt Kerstin. Fachdienst Glückspielsucht hinderte, Alleinstehende. Gemeinde). Sie werden umgehend Email: fachstellesucht.kus@diako- Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Mo - Fr 10.00 - 15.00 Uhr, (in der Regel nicht länger als 3 bis Essen auf Rädern: nie-pfalz.de Kusel, Marktplatz 4: dienstags und Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät- Tel. 06373/829992 10 Minuten) vom Rufbereit- freitags ab 20.00 Uhr Beratung kostenlos und neutral! Schwangeren- und Schwanger- kost. schaftspersonal zurückgerufen. schaftskonfliktberatung Sozialkaufhaus: Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr. Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Wir pflegen bei Ihnen zu Hause (staatlich anerkannt) Secondhandbekleidung und -möbel. Email: für bedrohte und mißhandelte Frauen Geschäftsstelle: Bürgerbus Oberes Glantal slb.kusel@diakonie-pfalz.de und deren Kinder: 0631/17000 Trierer Str. 39, Kusel, ANONYM-VERTRAULICH Montag und Mittwoch Tel. 06381/9246-20 Evangelische - Katholische Sozial- und Lebensberatung von 14.00 bis 16.00 Uhr Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kleiderkammer: Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Telefon: 06373/504-108 Ehrenamtsbörse Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), gebührenfrei - vertraulich Kindererholung, Müttergene- Email: buchung@bürgerbusog.de sungs- und Mutter-Kind-Kuren des Landkreises Kusel Kusel, Tel. 06381/ 425861 Tel.: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 www.buergerbus-og.de Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Vielseitige Dienste für hilfebedür- Pflegestützpunkt tige Personen Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Ökumenische Sozialstation Öffentliche Beratungsstelle rund Brücken e.V. um das Thema Pflege Deutsches Rotes Kreuz Palliativer Beratungsdienst Kontakte Kreisverband Kusel e.V. Kusel - Ramstein - Landstuhl - Ambulante-Hilfe-Zentrum Paulengrunder Straße 7a in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Trierer Str. 39, 66869 Kusel Westrich Pflegedienst, hauswirtschaftliche Schönenberg-Kbg. 06373/6606 Tel.: 06386/40 40 364 Tel: 06381/964215 Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Beratung und Unterstützung Waldmohr 06373/2910 und 06386/40 40 073 Beratung, Service warmer Mittag- schwerkranker und sterbender stisch, Familienpflege. Paulen- Glan-Münchweiler 06384/323 Die Beratung erfolgt kostenlos, AWO Betreuungsverein Menschen bei Schmerzen und Initiative des Kreisseniorenrates Kusel neutral und vertraulich Trierer Str. 60, 66869 Kusel grunder Str. 7a, 66904 Brücken psychosozialen Problemen, Telefon: 06386/9219-0 Tel.: 06381/993277/78 Schwebelstraße 8, 66869 Kusel Email: Rund um die Uhr für Sie Rettungsdienst/Krankentransport betreuungsverein-kusel@t-online.de Telefon: 06381/425769. Email: erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 Fax: 06381/993279 hospiz.kusel@caritas-speyer.de www.sozialstation-bruecken.de
Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Gemeinsame Das Fundamt Schönenberg- Kübelberg meldet: Bekanntmachung Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Kanarienvogel als Fundtier, Fundort Schönenberg-Kübelberg OT Schönenberg für die Grundschulen Altenkirchen, und ein Damenfahrrad, Marke Peugeot, Fundort Schönenberg-Kü- Breitenbach, Brücken, belberg gemeldet. Herschweiler-Pettersheim, Nanzdietschweiler, Schönenberg- Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte Kübelberg, Waldmohr sowie der Grund- und Realschule plus im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210 Einschreibung für Schulneulinge, die mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01. September 2018 bis zum 31. August 2019 das 6. Lebensjahr vollenden (geboren in der Zeit vom 01. September 2012 bis 31. August 2013) oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Bekanntmachung Am Mittwoch, den 04.07.2018, um 18:00 Uhr, findet im Sitzungs- Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen wer- saal des Rathauses, Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr eine Sit- den; der Anmeldezeitraum liegt im Februar 2019. zung des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt. Die Sitzung ist - mit Ausnahme des Tagesordnungs- Die Schuleinschreibung erfolgt durch die Sorgeberechtigten. punktes 3 - öffentlich. In den Grundschulen Altenkirchen, Brücken, Schönenberg-Kübelberg sowie der Grund- und Realschule plus Glan-Münchweiler (Glantalschule) sind zur Schuleinschreibung alle Schulanfänger durch einen Sor- Tagesordnung: öffentlich geberechtigten persönlich vorzustellen. 1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder und der stellvertreten- den Ausschussmitglieder, die nicht Ratsmitglieder sind Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde, Familienstammbuch, ein Passbild (bei „Buskindern“), eine Be- 2. Informationen scheinigung vom Kindergarten und ggf. der Aufnahmeschein/Registrierschein vorzulegen. Haben Erziehungsberechtigte das alleinige Sorgerecht, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Es nicht öffentlich wird nochmals darauf hingewiesen, dass die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellten Schulneulin- 3. Personalangelegenheiten ge für die Einschulung im kommenden Schuljahr von Erziehungsberechtigten erneut angemeldet werden müssen. Schönenberg - Kübelberg, den 22. Juni 2018 gez. Christoph Lothschütz, -Bürgermeister - Anmeldetermine: Grundschule Altenkirchen, Schulstraße 12, 66903 Altenkirchen Kinder aus Altenkirchen und Frohnhofen am Montag, 27.08.18 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Grundschule Breitenbach, Auf dem Wilcher 9, 66916 Breitenbach Bekanntmachung Kinder aus Breitenbach am Montag, 03.09.18 von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr Austausch von Wasseruhren in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Grundschule Brücken, Wiesenstraße 25, 66904 Brücken (Pfalz) Kinder aus Brücken, Dittweiler und Ohmbach Mit dem Austausch der Wasseruhren für das Jahr 2018 wurde mitt- am Montag, 20.08.18 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr lerweile begonnen. Die Firma RoNa GmbH, Bierbacher Straße 63, 66424 Homburg, Grund- und Realschule plus (Glantalschule) Glan-Münchweiler, Glanstraße 9, 66907 Glan-Münchweiler wurde beauftragt, den erforderlichen Austausch in den Ortsge- Kinder aus Glan-Münchweiler, Henschtal, Matzenbach, Quirnbach, Rehweiler und Steinbach am Glan meinden Schönenberg-Kübelberg und Glan-Münchweiler vorzu- in der Woche von 10.09.18 bis 14.09.18 von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinba- nehmen. Sie wird ab dem 2. Juli 2018 mit den Austauscharbeiten rung. beginnen. In den übrigen Ortsgemeinden erfolgt der Austausch der Wasseruhren durch Personal der Verbandsgemeindewerke Oberes Grundschule Herschweiler-Pettersheim (Christian Herzog-Schule), Am Sportplatz 10, 66909 Herschwei- Glantal.Die Grundstückseigentümer und Benutzer werden gebe- ler-Pettersheim ten, sowohl den Mitarbeitern der Firma RoNa GmbH, als Beauftrag- Kinder aus Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach und Wahnwegen te der Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal, als auch dem Per- am Mittwoch, 22.08.18 von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sonal der Verbandsgemeindewerke, den Zutritt in die Gebäude und notwendigen Räumlichkeiten zur Durchführung der Aus- Grundschule Nanzdietschweiler (Gräfin von der Leyen-Grundschule), Bahnhofstraße 10, 66909 Nanz- tauscharbeiten zu gewähren. Gemäß den Bestimmungen der Allge- dietschweiler meinen Wasserversorgungssatzungen der Verbandsgemeinde Kinder aus Börsborn und Nanzdietschweiler Oberes Glantal, steht den Beauftragten ein entsprechendes Zu- am Freitag, 24.08.18 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr trittsrecht zu (§ 16 bzw. § 27 Allgemeine Wasserversorungssatzun- Grundschule Schönenberg-Kübelberg, Pestalozzistraße 14, 66901 Schönenberg-Kübelberg gen) Damit die Mitarbeiter der Firma RoNa sich gegenüber den be- Kinder aus Gries und Schönenberg-Kübelberg troffenen Eigentümern und Grundstücksnutzern ausweisen kön- am Montag, 27.08.18 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr nen, verfügen diese über eine schriftliche Vollmacht der Verbands- gemeindewerke Oberes Glantal. Grundschule Waldmohr, Bahnhofstraße 57b, 66914 Waldmohr Das Personal der Verbandsgemeindewerke ist im Besitz eines mit Kinder aus Dunzweiler und Waldmohr Lichtbild versehenen Dienstausweises. am Dienstag, 04.09.18 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Sollten Fragen oder Unklarheiten bzgl. des Zähleraustausches ent- am Mittwoch, 05.09.18 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr und stehen, können Sie sich gerne mit der Firma RoNa GmbH - Tel. am Donnerstag, 06.09.18 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. 06841-1873490 - oder mit Herrn Heiko Kopp, Verbandsgemeinde- werke Oberes Glantal - Tel. 06373/504263 - in Verbindung setzen. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Schönenberg-Kübelberg, 21.06.2018 -Sachgebiet Soziale Angelegenheiten- Sven Müller, kaufm. Werkleiter
FREIWILLIGE FEUERWEHR Öffentliche Wasser marsch Ausschreibung - ein Besuch bei der freiwilligen Feuerwehr Schönenberg- Kübelberg Die Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kübelberg schreiben die Baumaß- nahme „Erneuerung der Wasserversorgung in der Bergstraße, Ortgemeinde Schönenberg-Kübelberg“ Gries. Am 17.05.2018 besuchten nenden Räumlichkeiten und der Be- auf Grundlage der VOB aus. die Vorschulkinder der Kindergär- sichtigung der verschiedenen Feu- ten in Schönenberg, Kübelberg, erwehrautos durften die Kinder Der vollständigen Bekanntmachungstext ist veröffentlicht bei: Sand und Gries die Feuerwache. noch selbst Feuerwehrleute sein Beim Ankommen wurden wir schon und ihr Können mit Löschschläu- 1. Submissionsanzeiger Postfach 201665, 20259 Hamburg von den engagierten Feuerwehr- chen beweisen. Fax 040/40194031 männern- und Frauen begrüßt. Vielen Dank für den tollen und lehr- 2. Subreport Postfach 910860, 51101 Köln Nach einer Führung durch die span- reichen Vormittag! Fax 0221/9857866 3. bi, Bauwirtschaftliche Information Postfach 3407, 24033 Kiel Fax 0431/5359225 4. Subreport ELVIS https:\\www.subreport.de\E11313639 und kann zusätzlich kostenlos bei der Vergabestelle der VG Oberes Glantal (Fax 06373 50422132) oder beim Ingenieurbüro Obermeyer (Fax 0631 41552001) angefordert werden. Gez.: Linsmaier, techn. Werkleiter Öffentliche Bekanntmachung Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter der Gesellschaft für erneuerbare Energienutzung mbH Schönen- berg-Kübelberg haben in Ihrer jeweiligen Sitzung vom 14. Juni 2018 den nachstehend abgedruckten Be- schluss über den Jahresabschluss 2017 gefasst: Diana Eckes zur 1. Der Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft für erneuerbare Energienutzung mbH Schönenberg-Kübel- Standesbeamtin bestellt berg wird mit folgenden Zahlen festgestellt: Diana Eckes wurde am 20.06.2018 nah und kompetent zur Verfügung Aktiva: 608.750,20 Euro mit sofortiger Wirkung von Bürger- zu stehen. Passiva: 608.750,20 Euro meister Christoph Lothschütz zur neuen Standesbeamtin für den Auch Ihre standesamtliche Hochzeit 2. Der Jahresgewinn in Höhe von 8.848,01 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2018 vorgetragen. Standesamtsbezirk Oberes Glantal möchten wir für Sie gerne zu einem bestellt. bleibenden und schönen Erlebnis 3. Der Geschäftsführer wird einstimmig für das Geschäftsjahr 2017 entlastet. Frau Eckes unterstützt damit künftig machen. Daher bieten wir unseren das Standesamtsteam mit Sitz in Bürger/-innen die Möglichkeit an 4. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden einstimmig entlastet. Schönenberg-Kübelberg mit den jedem Samstag (vormittags in der weiteren Standesbeamtinnen Jani- Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr) in Schö- ne Bommer, Barbara Kattler, nenberg-Kübelberg zu heiraten. Der Jahresabschluss liegt gemäß § 20 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages der Solar GmbH Schönenberg- Michèle Metzger sowie dem Stan- Kübelberg ab dem Tag der Bekanntmachung und an sieben folgenden Werktagen bei den Verbandsge- desbeamten Sascha Faber bei der Da es sich bei der Sachbearbeitung meindewerken Oberes Glantal, Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr, Zimmer W1-4.10, während der all- Wahrnehmung der vielfältigen Auf- im Standesamt meist um sehr kom- gemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. gaben. plexe Themen handelt, empfehlen wir Ihnen bereits im Vorfeld telefo- Bürgermeister Christoph Loth- nisch unter 06373-504 -202/-203 Schönenberg-Kübelberg, 18.06.2018 gez. Lothschütz, Aufsichtsratsvorsitzender schütz wünschte Frau Eckes viel Er- oder -204 folg für die kommende, neue Aufga- be und bedankte sich für Ihr Enga- einen Termin mit unseren Kollegin- gement. nen und Kollegen zu vereinbaren. Unsere Jubilare Zusätzliche Information des Standesamtes: Somit ist in jedem Fall sicherge- stellt, dass die Kolleginnen und Kol- legen ausreichend Zeit haben, um Es ist uns ein Anliegen, Ihnen zeit- sich um Ihr Anliegen zu kümmern. Altenkirchen Frohnhofen Schönenberg- 28.06. Renate Höh 78 03.07. Werner Theobald 71 Kübelberg 28.06. Hartmut Knerr 72 Gries OT Kübelberg Börsborn 02.07. Lothar Fell 86 29.06. Marianne Schäfer 77 30.06. Edith Schnöder 84 30.06. Margot Schäfer 83 Krottelbach Breitenbach 30.06. Lothar Mayer 79 OT Schönenberg 28.06. Maria Kallenborn 88 03.07. Annerose Altherr 74 30.06. Waltraud Emser 70 Langenbach 04.07. Lilliosa Quartier 90 05.07. Carme Stöger 77 Steinbach am Glan 30.06. Waldemar Lensch 88 Brücken Ohmbach 01.07. Wolfgang Leßmeister 71 Waldmohr 02.07. Elisabeth Schwiergollik 76 28.06. Elisabeth und Reiner Zimmer 28.06. Rita Pietzka 70 03.07. Waltraud Weis 71 Goldene Hochzeit 29.06. Alois Emser 87 30.06. Irmgard Umlauf 76 Dittweiler Rehweiler 01.07. Peter Förderer 70 Bürgermeister Christoph Lothschütz, Standesbeamtin Diana Eckes 04.07. Selinde Nikolaus 87 28.06. Georg Semle 71 04.07. Ursula Recktenwald 76 und Standesbeamtin Michèle Metzger
Förderung von Bildungseinrichtungen durch die Sonja und Bernhard Bauer Stiftung; Geldsegen für Kita’s und „Kings und Queens verlassen den Hof“ Schulen Eine stimmungsvolle Abschlussfeier für die Absolventen In der letzten Woche fand zum sieb- setzt werden sollen, um etwas mehr werbegebietes sehr verzahnt mit- ten Mal eine Spendenübergabe als die üblichen Standards bieten einander gearbeitet. aus Klasse 9 und 10 durch die Sonja und Bernhard Bau- zu können. Alle Jahre wieder verlassen einzelne einer von vielen Gänsehautmomen- er Stiftung statt. Dem Dank schlossen sich an, der Schülerinnen und Schüler die 9. ten. Das Querflötenensemble spiel- Für die Verbandsgemeinde Oberes Beigeordnete der Ortsgemeinde Klasse mit dem Abschluss der Be- te genauso gekonnt wie ein kleiner Begünstigte sind die Kita’s Altenkir- Glantal bedankte sich Bürgermeis- Schönenberg-Kübelberg, Herr Tho- rufsreife oder der besonderen Form Teil der Schulband, die unplugged chen, Brücken, Dittweiler, Gries, ter Christoph Lothschütz herzlich mas Wolf, Frau Miriam Sommer im der Berufsreife. Eine größere An- mit Akustikgitarren und Cajón das Kübelberg, Ohmbach, Sand und für die großzügige Spende. Die Auftrag von Landrat Otto Rubly (De- zahl sagt mit dem qualifizierenden Lied „Maybe“ spielte. Gleich zu Be- Schönenberg, die IGS Schönen- Ortsgemeinde Schönenberg-Kübel- zernentin bei der Kreisverwaltung Sekundarabschluss 1 der IGS ginn sang Chiara Bosle von Adele berg-Kübelberg/Waldmohr sowie berg und die ehemalige Verbands- Kusel) sowie die jeweiligen Einrich- adieu. Am 15.6.2018 war es wieder „Rolling in the deep“. Nach der die Grundschulen Altenkirchen, gemeinde Schönenberg-Kübelberg tungen. soweit und mit einer stimmungsvol- Zeugnisausgabe gab es noch Eh- Brücken und Schönenberg-Kübel- haben bei der Schaffung des Ge- len Feier verabschiedeten sich die rungen für besondere Leistungen. berg. Insgesamt wurden 64.650,- IGS-Schülerinnen und Schüler von Luca Rataj (10b) und Jannis Leßmei- Euro ausgeschüttet; Hauptempfän- ihrer Bühne in Schönenberg-Kübel- ster (9d) erhielten eine Urkunde der ger ist die IGS Schönenberg-Kübel- berg, um neue, andere Wege in die Ministerin für besonderes Engage- berg/Waldmohr. Zukunft zu gehen. Das selbst er- ment in der Schule. Außerdem er- wählte und recht selbstbewusst da- hielten bereits im Vorfeld Luca Die Stiftung will mit der Spende ein her kommende Motto „Kings und Rataj, Bastian Bernhard und Virdgi- „Dankeschön“ an die Gemeinde Queens verlassen den Hof“ durfte nia Poluhin als jeweils Klassenbe- Schönenberg-Kübelberg zum Aus- bei Gott nicht zu ernst genommen ste einen Geldpreis, gestiftet von druck bringen, so Bernhard Bauer. werden und spätestens beim Aus- der Kreissparkasse Kusel. Als beste Bernhard Bauer, Mitgründer der Fa. marsch der Schülerschar nach dem Abschlussschülerin in Klassenstufe MiniTec, welche sich als erster Be- gesungenen Abschlusslied „Au re- 9 erhielt Lemonia Tsiombanoudis trieb im Gewerbegebiet Schönen- voir“ wurde klar, dass man das einen Geschenkgutschein der berg-Kübelberg angesiedelt hatte Ganze mit einem Augenzwinkern Volksbank Glan-Münchweiler. Für und als Motor für die Errichtung des betrachten musste. Denn dann er- besondere Leistungen im Fach Phy- Gewerbegebietes gilt, findet, dass tönte von Glasperlenspiel „Royals sik wurde Bastian Bernhard und im die Schulen hier im Ort in einem oder Kings“, ein aktueller Song, der Fach Englisch Eric Hoffmann geehrt. Top Zustand und in die Lage ver- ein Luxusleben doch sehr ironisch Sebastian Ramsak erhielt für sein beleuchtet und Freiheit, nicht besonderes Engagement für die Reichtum zum obersten Ziel im Le- Schulgemeinschaft, besonders als FREIWILLIGE FEUERWEHR ben ernennt. Dennoch regnete es Techniker der Schulband und bei di- KUS/Straßen- beim Schlussakzent des Abends versen Schulveranstaltungen, ein sanierungsarbeiten goldene Konfetti-Streifen. Musika- Geldgeschenk des Fördervereins. lisch bereichert wurde der Abend Ebenso erhielt Julia Held ein Ge- Funklehrgang erfolgreich auf der L350 zwischen von Eric Tomsen, Jennifer Akulenko schenk für ihr soziales Engage- und Melanie Akulenko, die als Ab- ment. Wir wünschen allen unseren schlussschüler der 10d das Lied Abschlussschülern für die Zukunft beendet Herschweiler-Pettersheim und Konken „You raise me up“ mit Klavier, Geige viel Glück, Erfolg und alles Gute auf Am 10.06.2018 haben 12 Feuer- Hilfe geleistet werden kann, wie und Querflöte zum Besten gaben, dem weiteren Lebensweg! wehrfrauen und -männer aus der Beispielsweise bei den Hochwasse- Der LBM Kaiserslautern teilt mit, Verbandsgemeinde erfolgreich Ihre rereignissen der vergangenen Tage dass in der ersten Juliwoche 2018 Ausbildung zum Sprechfunker in oder die Kommunikation der Ein- auf der L 350 zwischen Herschwei- der Feuerwehr abgeschlossen. satzkräfte an einer Einsatzstelle un- ler -Pettersheim und Konken tereinander. Straßensanierungsarbeiten ausge- In 22 Stunden wurden neben den führt werden. theoretischen Themen wie Rechtli- Die Funkausbildung vermittelt den chen Grundlagen, Grundlagen des Teilnehmern das Wissen, sich hier- Hierzu muss die L350 vom Funkes, Kartenkunde und Geräte- bei einzubringen und neue Aufgaben 02.07.2018 bis 11.07.2018 zwi- kunde auch Praktisch geübt. Hier- im Feuerwehralltag zu übernehmen. schen der Einmündung der aus Lan- bei galt es, dass Theoretisch gelern- genbach kommenden K13/Kus und te Wissen in die Praxis umzuset- Am Lehrgang haben teilgenommen: dem Ortseingang von Konken voll zen. Jan Blume, Nicole Jacob (Breiten- gesperrt werden. bach); Lena Nikolaus (Dunzweiler); Die Fahrbeziehung von Langenbach Der Funk spielt in der Feuerwehr Jan Brandstätter (Hüffler); Marcel über die K13 nach Herschweiler – eine zentrale Rolle, keine Übung, Diehl, Eric Fuchs; Jana Spies, Yannik Pettersheim bleibt aufrecht erhal- kein Einsatz ist ohne die Kommuni- Leibrecht, Tim Walle (Schönenberg- ten. kation über Funk denkbar. Sei es Kübelberg); Andreas Bertram, Sa- K U L T U R - H I S T O R I S C H E R V E R E I N G E R I C H T um Fahrzeuge zu koordinieren, so brina Bertram, Lukas Gravius (Wald- Die Umleitung erfolgt für den Ver- dass an jeder Einsatzstelle schnell mohr) kehr aus Konken über die B420 und KÜBELBERG Langenbach. Der Verkehr aus Her- schweiler wird über Wahnwegen Exkursion nach umgeleitet. Hornbach Der LBM bittet alle Verkehrsteilneh- mer um Verständnis für die unver- meidbaren Verkehrsbehinderungen Der Kulturhistorische Verein „Ge- wartet die Teilnehmer eine Stadt- richt Kübelberg“ unternimmt am und Klosterführung (ab 16.00 Uhr), Freitag, den 29. Juni 2018 eine Ex- darin eingebunden steht auch der kursion nach Hornbach. Treffpunkt Besuch der Historama auf dem Pro- Anzeigen zur gemeinsamen Abfahrt, es wer- gramm. bitte rechtzeitig den Fahrgemeinschaften gebildet, An die Mitglieder sowie alle Interes- um 15.00 Uhr auf dem Dorfplatz im sierten ergeht hierzu herzliche Ein- aufgeben. Ortsteil Kübelberg. In Hornbach er- ladung.
Erfolgreiches Ausbildungs- PENSIONÄRVEREIN ende für Sarah Stuppy und Grillparty Altenkirchen. Unsere Grillparty fin- der sowie ihre Partner oder Freun- Sarah Wagner det am 11. Juli 2018 ab 11.oo Uhr in der Freizeitanlage am Höbelgra- ben statt. Hierzu sind alle Mitglie- de/innen recht herzlich eingeladen. Es freut sich auf Ihr kommen Die Vorstandschaft Dittweiler. Die Verbandsgemein- nis zu gratulieren. Um so mehr freut ein unbefristetes Arbeitsverhältnis deverwaltung Oberes Glantal be- es den Bürgermeister, dass beide in übernommen werden konnten. schäftigt seit vergangener Woche die im eigenen Haus ausgebildeten, Neues aus dem neuen Verwaltungsfachangestell- ten Sarah Stuppy und Sarah Wag- ner. Sarah Stuppy begann ihre drei- Ortsgemeinderat jährige Ausbildung bei der ehemali- Bekanntmachung gem. § 41 Abs.5 GemO - Unterrichtung gen Verbandsgemeinde Glan-Mün- der Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung chweiler. sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Sarah Wagner kam aus der ehemali- gen Verbandsgemeinde Waldmohr Der Ortsgemeinderat Altenkirchen ger Gebäude in den von den Ortsge- als Auszubildende in die neue Ver- hat in seiner Sitzung am meinden festgelegten Fördergebie- bandsgemeinde Oberes Glantal. 17.05.2018 folgende Beschlüsse ten“ aus dem Zuständigkeitsbe- Beide Azubis durchliefen während gefasst: reich Dorferneuerung/Dorfentwick- ihrer Ausbildung die verschiedenen lung werden gemäß § 67 Abs. 4 Fachbereiche der Verwaltung. öffentlich GemO an die Verbandsgemeinde Änderung § 5 Oberes Glantal übertragen. Bürgermeister Christoph Loth- der Hundesteuersatzung schütz nahm dies zum Anlass, den (Besteuerung gefährlicher Alle weiteren Zuständigkeiten im beiden frisch gebackenen Verwal- Hunde) Aufgabenbereich Dorferneue- tungsfachangestellten der Fach- Den Änderungen in §5 der Hunde- rung/Dorfentwicklung sollen bei richtung Kommunalverwaltung zu V.l.n.r: Bürgermeister Lothschütz, Sarah Wagner, Melanie Göddel, steuersatzung wird zugestimmt. der Ortsgemeinde verbleiben. Die ihrem erfolgreichen Prüfungsergeb- Sarah Stuppy, Martin Kuntz Finanzierung der übertragenen Teil- Hundesteuermarken aufgaben soll aus dem Haushalt der Die Hundesteuermarken sollen in Verbandsgemeinde erfolgen. A LT E N K I R C H E N der Ortsgemeinde Altenkirchen ein- geführt werden. Ausweisung eines Fördergebietes Spendenübergabe aus Erstellung einer Vorschlagsliste Als Fördergebiet soll der gesamte für die Wahl der Schöffen Der Ortsgemeinderat beschließt, Ort ausgewiesen werden. die Wahl per Akklamation durchzu- Sanierung Wirtschaftsweg Benefizkonzert führen. zum alten Forsthaus In die Vorschlagsliste der Schöffen Die Firma Uwe Jahns erhält den Auf- werden folgende Personen aufge- trag gemäß dem Angebot vom an Herrn Dr. Hans Werner Wagner von den „German Doctors“ nommen: 04.05.2018. Becker Wilfried und Bentz Stephan Altenkirchen. Am 12. Mai 2018 nes Konzert, das Musiker und Sän- sten Auslandseinsatz im August Einstieg in die Dorferneuerung veranstalteten das Akkordeonor- ger gemeinsam veranstalteten. 2018 den „German Doctors“ über- Übertragung von Teilaufgaben Die Dorferneuerung in der Ortsge- chester „push’n pull“ der Musik- geben und zusammen mit anderen der Dorferneuerung/ meinde Altenkirchen soll fortge- schule Fröhlich und die „Young Voi- Anfang Juni wurde nun der Erlös aus Ärzten vor Ort entscheiden, wie das Dorfentwicklung gemäß § 67 schrieben werden. Außerdem soll ces“ des AGV Altenkirchen unter der Veranstaltung im Rathaus Al- Geld verwendet werden soll. Abs. 4 GemO eine Dorfmoderation durchgeführt der Leitung von Michael Wagner ein tenkirchen an die German Doctors auf die Verbandsgemeinde, werden. Benefizkonzert zu Gunsten der übergeben und musikalisch von Darüber wird er nach seiner Rück- insbesondere zur Bewältigung „German Doctors“. den „Magic Fingers“ umrahmt. ankunft berichten und dies mit Bil- der zunehmenden Zustimmung zur Annahme dern dokumentieren. Leerstandsproblematik von Spenden gemäß Mit Liedern wie „We Are The World“, Für die „German Doctors“ nahm Dr. Die Teilaufgaben „Erstellung eines § 94 Abs. 3 GemO „Lemon Tree“ oder „Always Look Hans Werner Wagner die insgesamt Sowohl Herr Dr. Wagner als auch Leerstandskatasters und Ge- Der Ortsgemeinderat nimmt die On The Bright Side Of Life“ begei- 1.200 Euro, die durch die Spenden alle Mitwirkenden freuten sich über währung eines Zuschusses für den Geldspende der Pfalzwerke Netz AG sterte der Jugendchor und das Or- der Zuhörer eingenommen wurden, die gemeinsame Zusammenarbeit Abriss alter, nicht erhaltungswürdi- i.H.v. 300,00 Euro an und bedankt chester präsentierte unter anderem in seine Obhut. und wollen auch in Zukunft ähnli- „Danza Kuduro“, „Viva La Vida“, che Projekte zu Gunsten der „Ger- oder auch „The Final Countdown“. Er wird den Erlös bei seinem näch- man Doctors“ in Angriff nehmen. „Mach’ ich Außerdem spielten und sangen die Mitwirkenden zusammen „Live is Life“,„Un Poquito Cantas“ und viele andere Songs. In dem ca. 1 1/2- stündigen Event leitete die Akkordeonformation heute aber „Magic Fingers“ ungefähr nach der Hälfte des Programms mit dem Stück „China“ die Präsentation von Dr. Hans Werner Wagner ein, der EINDRUCK,“ stellvertretend für die „German Doctors“ anwesend war. Er erzählte von seinen Einsätzen sagte die und Erlebnissen bei den „German Doctors“ und rief somit das Publi- kum zu einer freiwilligen Spende FARBANZEIGE. auf. Insgesamt war es ein gelunge-
BÖRSBORN BREITENBACH Dorffest GEMEINDEKINDERTAGESSTÄTTE Nachlese Auf Wiedersehen Börsborn. Ein ereignisreiches Wo- chenende liegt hinter den großen Breitenbach. Die Gemeindekinder- Chantal, Jeamy, Lina, Noah, Zazou, und kleinen Börsbornerinnen und tagesstätte Breitenbach verab- Phil, Tobias, Jarik, Jason und Linda Börsbornern. schiedet diese Kinder in die Grund- viel Spaß, tolle Lehrer/innen, gute schulen Breitenbach, Kusel, Saar- Noten, lange Pausen und Ferien. Samstags wurde zuerst der neue brücken und Neunkirchen. Wir wün- Teil des Spielplatzes hinter dem schen Euch: Johanna, Anna, Elea, Das Kita-Team Breitenbach Bürgerhaus von der Beigeordneten der VG Oberes Glantal, dem Orts- bürgermeister Franz Sommer und der kleinen Lea und dem kleinen Paul durch zerschneiden des roten Bandes eröffnet. Mit viel Freude waren diese bei der „offiziellen Eröffnung“ dabei. Der Spielplatz wurde überwiegend in Eigenleistung errichtet von unzähli- gen Helfern zum Wohle der Dorfge- meinschaft. Durch diese Eigenleistung und das Einwerben von Geld- und Sachspen- den konnte die Gemeinde rund 17500 Euro sparen. Letztlich musste die Gemeinde aus Haushaltsmittel einen Betrag von nur noch 4000 Euro aufwenden. Bekommen haben wir einen Platz, Zahnärztliche an dem sich die Kinder an mehreren Spielgeräten die notwendige Be- weglichkeit und den Gleichge- Versorgung in wichtssinn spielerisch trainieren können. Breitenbach und Natürlich kommt auch das Auspo- Umgebung gesichert wern und die Freude bei der Benut- zung der Spielgeräte nicht zu kurz. Breitenbach. Die Zahnarztpraxis Zu den besonderen Leistungen der Dres Fehrenz, die bereits seit 1989 Zahnarztpraxis Dres. Fehrenz Am Abend wurde mit dem traditio- in Breitenbach ansässig ist, wird gehören u.a. die maschinelle Wur- nellen Fassbieranstich das Dorffest künftig gemeinsam von Dr. Rudi zelkanalaufbereitung mit elektro- von dem Bürgermeister der VG Obe- Fehrenz und seinem Sohn Dr. Chris- metrischer Messung der Wurzel- res Glantal, Herrn Christoph Loth- toph Fehrenz geführt. kanäle, digitales Röntgen sowie schütz, unter Assistenz des Orts- vollkeramischer Zahnersatz. Die bürgermeisters eröffnet. Dr. Christoph Fehrenz absolvierte Zahnarztpraxis wurde zudem 2018 das Studium der Zahnmedizin so- modernisiert und auf den aktuell- Gemeinsam wurde dann mit den wie die Promotion an der Johann sten Stand der Zahnmedizin ge- Gästen und dem besten Bier der Wolfgang Goethe-Universität in bracht. Bürgermeister Christoph Lo- Welt ( Freibier) auf ein gutes Fest an- Frankfurt am Main. thschütz und Ortsbürgermeister gestoßen. Jürgen Knapp freuen sich, dass da- Nach zweijähriger Assistenzzahn- mit die zahnmedizinische Versor- Livemusik an beiden Tagen sowie arztzeit in einer Gemeinschaftspra- gung in Breitenbach und Umgebung eine Tanzeinlage der Country Bees xis in Darmstadt praktiziert Dr. Chri- auch für die nächste Generation ge- sorgten für eine kurzweilige Unter- stoph Fehrenz nun zusammen mit sichert ist und wünschen der Pra- haltung auf dem schönen Fest- seinem Vater in Breitenbach in der xisgemeinschaft auch in Zukunft gelände am Bürgerhaus Börsborn. Lautenbacher Straße 18. viel Erfolg. Vielen herzlichen Dank an die vielen Helfer und Helferinnen, ob bei der Essensausgabe, der Zubereitung oder dem Getränkestand Ohne die vielen helfenden Hände auch beim Auf- und Abbau wäre ein solches Fest der Dorfgemeinschaft nicht machbar. Vielen Dank. Franz Sommer Ihr Ortsbürgermeister PS. Ich freue mich schon auf das nächste Wiedersehen. Das Team der Zahnarztpraxis Fehrenz (Foto: Sayer)
Besuch in der Kleintier- GESANGVEREIN BRUDERHERZ DRK praxis Schönbachtal Der Gesangverein Übungsabend Breitenbach. Am Dienstag, 03.07. sowie der Bewegungstherapie HUND und FIT Breitenbach. In Breitenbach öffne- te im Februar dieses Jahres die Bruderherz informiert: wie bei den Menschen. Auch bei den Hunden gibt es oftmals große 2018, um 19.00 Uhr, findet im DRK- Haus Breitenbach ein Übungs- abend des DRK statt. Kleintierpraxis Schönbachtal sowie Defizite. Für die Männerchorgemeinschaft eins Bruderherz wird in diesem Jahr die Bewegungstherapie HUND und Bruderherz/Breitenbach und Lie- aufgrund der geringen Anmeldun- FIT in den Räumen des ehemaligen Das Angebot richtet sich an all jene, derkranz/Dunzweiler beginnt die gen leider nicht stattfinden können. BRÜCKEN Schleckermarktes ihre Türen. die bei ihren Hunden Verletzungen Sommerpause. In der Zeit vom Dennoch wünschen wir allen Mit- oder größeren Operationen vorbeu- 19.06. bis 13.07. finden keine Sing- gliedern eine angenehme Sommer- Bürgermeister Lothschütz nutzte gen wollen, nach Operationen de- stunden statt. Die erste Singstunde zeit. ADAC BRÜCKEN die Gelegenheit, um sich über das ren Muskulatur aufbauen und ins nach der Sommerpause wird am Angebot der beiden Praxisinhabe- Gleichgewicht bringen wollen oder 17.07. in Dunzweiler durchgeführt. Breitenbach, 22.06.2018 rinnen Yvonne und Aline zu infor- die ihren Hund einfach gesund- Das Familienfest des Gesangver- gez. Ortwin Berg, 1. Vorsitzender Stammtisch mieren. heitsorientiert beschäftigen wollen. Brücken. Stammtisch am 05. Juli, um 19.00 Uhr, im Gasthaus Saini. Tierärztin Yvonne Moser bietet in LANDFRAUENVEREIN der bestens ausgestatteten Klein- tierpraxis alle notwendigen Be- handlungen für Kleintiere an. Schöner Saison- Abschluss Bücherei macht Ferien vorab noch mit neuem Ergänzt wird das Angebot speziell für Hunde durch die unmittelbar an- liegende Praxis für Bewegungsthe- des 1. Halbjahres 2018 Lesestoff eindecken rapie, geleitet von Aline Moser, in Breitenbach. Am Donnerstag, 12. Weber). Vom 04. Juli bis einschließlich 25. der in erster Linie die prophylakti- Juli 2018 Betriebsbesichtigung und Treffen an der Firmenpforte um Juli 2018 ist die Pfarrbücherei sche Gesunderhaltung des Bewe- Führung in der Firma MiniTec in 13:45 Uhr. Brücken geschlossen. Ab Mittwoch, gungsapparates der Vierbeiner im Schönenberg-Kübelberg. Ansch- Anmeldeliste liegt aus in der Bäcke- dem 0 1. August 2018, ist die Büche- Vordergrund steht. ließend geselliger Abschluss im EJA rei Körbel ab 28. Juni, Meldeschluss rei wieder wie gewohnt von 16 bis 18 Stübchen / Vinothek. Wir werden ist der 10. Juli. Uhr geöffnet. In den letzten Monaten Egal ob Sport-, Familien- oder Aus- Fahrgemeinschaften bilden. Bitte Teilnahme für Mitglieder kostenlos, sind wieder viele aktuelle Bücher stellungshund, ein gesunder und mitteilen, wer Personen mitnehmen für Nichtmitglieder EUR 3,00 vom Bücherei-Team angeschafft gut funktionierender Bewegungsa- kann. Abfahrt um 13:15 Uhr am Bei Fragen: worden. Dem Lesespaß im Urlaub blauf ist bei Hunden ebenso wichtig BWP Breitenbach (gegenüber Salon Elke Witzel. 0681-51279 steht somit nichts im Wege. DITTWEILER Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler vom 20. Juni 2018 Inhaltsverzeichnis der Grabstätten Diese Satzung gilt für die im Gebiet chen Sicherheit oder Ordnung zungsfalles auf Antrag eine an- § 19 Zustimmungserfordernis zum der Gemeinde Dittweiler gelegener zu dulden. (gem. § 2 Abs. 2 dere Wahl- bzw. Urnengrabstät- 1. Allgemeine Vorschriften Errichten und Ändern von und von ihr verwalteter Friedhöfe. Satz 2 und 3 BestG). te zur Verfügung gestellt. Außer- § 1 Geltungsbereich Grabmalen d) Die Bestattung anderer Perso- dem kann er die Umbettung ver- § 2 Friedhofsverwaltung / Fried- § 20 Standsicherheit der Grabmale §2 nen bedarf der vorherigen Zu- langen, soweit die Nutzungszeit hofszweck § 21 Verkehrssicherungspflicht für Friedhofsverwaltung/ stimmung der Friedhofsver- noch nicht abgelaufen ist. § 3 Schließung und Aufhebung Grabmale Friedhofszweck waltung. § 22 Entfernen von Grabmalen (1) Die Friedhofsverwaltung besteht (3) Durch die Aufhebung geht die Ei- 2. Ordnungsvorschriften aus dem Ortsbürgermeister oder (4) Der zuständige Sachbearbei- genschaft des Friedhofes als Ru- § 4 Öffnungszeiten 7. Herrichten und Pflege von dessen ständigem Vertreter und ter(vgl. § 2 Abs. 1) ist ermäch- hestätte der Toten verloren. Die § 5 Verhalten auf dem Friedhof Grabstätten der zuständigen Abteilung bei tigt, alle Verwaltungsaufgaben in Reihen- oder Urnenreihen- § 6 Ausführen gewerblicher Arbei- § 23 Herrichten und Instandhalten der Verbandsgemeindeverwal- die aufgrund des Bestattungsge- grabstätten Bestatteten werden, ten von Grabstätten tung Oberes Glantal. setzes und dieser Satzung erfor- falls die Ruhezeit noch nicht ab- § 24 Vernachlässigte Grabstätten derlich sind, durchzuführen. gelaufen ist, die in Wahl- oder 3. Allgemeine Bestattungsvor- (2) Der Friedhof ist eine nicht Urnenwahlgrabstätten, falls die schriften 8. Leichenhalle rechtsfähige Anstalt (öffentliche § 3 Nutzungszeit noch nicht abge- § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, § 25 Benutzen der Leichenhalle Einrichtung der Gemeinde). Schließung und Aufhebung laufen ist, auf Kosten der Ge- Bestattungszeit (1) Der Friedhof oder Teile des Fried- meinde in andere Grabstätten § 8 Särge 9. Schlussvorschriften (3) Er dient der Bestattung derjeni- hofes können ganz oder teilwei- umgebettet. § 9 Grabherstellung § 26 Alte Rechte gen Personen, die se für weitere Bestattungen oder § 10 Ruhezeit § 27 Haftung a) bei ihrem Tode Einwohner der Beisetzungen gesperrt (Schlie- (4) Schließung oder Aufhebung § 11 Umbettungen § 28 Ordnungswidrigkeiten Ortsgemeinde waren ßung) oder anderen Zwecken ge- werden öffentlich bekannt ge- § 29 Gebühren b) ein besonderes Recht auf Be- widmet werden (Aufhebung) – macht. Der Nutzungsberechtigte 4. Grabstätten § 30 Inkrafttreten stattung in einer bestimmten vgl. § 7 BestG – einer Wahl- oder Urnenwahl- § 12 Allgemeines, Arten der Grab- Grabstätte haben oder grabstätte erhält außerdem ei- stätten Der Gemeinderat von Dittweiler hat c) ohne Einwohner zu sein in der nen schriftlichen Bescheid, § 13 Reihengrabstätten aufgrund des § 24 der Gemeinde- Gemeinde verstorben sind (2) Durch die Schließung wird die wenn sein Aufenthalt bekannt § 13 a Gemischte Grabstätten ordnung für Rheinland-Pfalz oder tot aufgefunden wurden, Möglichkeit weiterer Bestattun- oder über das Einwohnermelde- § 14 Wahlgrabstätten (GemO) sowie des § 6, Abs. 1 Satz 1 wenn diese keinen festen gen und Beisetzungen ausge- amt zu ermitteln ist. § 15 Urnengrabstätten des Bestattungsgesetzes (BestG) Wohnsitz hatten, ihr Wohnsitz schlossen. Soweit durch die § 16 Ehrengrabstätten folgende Satzung beschlossen, die unbekannt war oder ihre Über- Schließung das Recht auf weite- (5) Umbettungstermine werden ei- hiermit bekanntgemacht wird: führung an den Wohnsitz un- re Bestattungen oder Beisetzun- nen Monat vorher öffentlich be- 5. Gestaltung der Grabstätten verhältnismäßige Kosten ver- gen in Wahl- oder Urnenwahl- kannt gemacht. Gleichzeitig § 17 Allgemeine Gestaltungs- 1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ursachen würde. Die Gemein- grabstätten (Sondergräber) er- werden sie bei Wahl- oder Ur- grundsätze de, in der eine Person verstor- lischt, wird dem Nutzungsbe- nenwahlgrabstätten den Nut- ben oder tot aufgefunden wor- rechtigten für die restliche Nut- zungsberechtigten, bei Reihen- 6. Grabmale §1 den ist, hat eine Bestattung zungszeit bei Eintritt eines wei- oder Urnenreihengrabstätten - § 18 Gestaltung der Grabmale und Geltungsbereich auch aus Gründen der öffentli- teren Bestattungs- oder Beiset- soweit möglich - einem An-
gehörigen des Verstorbenen sen, soweit sie mit dem Zweck (3) Wird eine Bestattung oder Bei- (3) Die Gräber für Erdbestattungen (6) Die Kosten der Umbettung und mitgeteilt. des Friedhofes und der Ord- setzung in einer vorher erworbe- müssen voneinander durch min- den Ersatz von Schäden, die an nung auf ihm vereinbar sind. nen Wahlgrabstätte/ Urnen- destens 0,30 m starke Erdwände benachbarten Grabstätten und (6) Ersatzgrabstätten werden von j) Gewerbsmäßig zu fotografie- wahlgrabstätte beantragt, ist getrennt sein. Anlagen durch Umbettungen der Gemeinde auf ihre Kosten ren, es sei denn, auch das Nutzungsrecht nachzu- entstehen, hat der Antragsstel- entsprechend den Grabstätten aa. ein entsprechender Auf- weisen. (4) Der Nutzungsberechtigte hat ler zu tragen. auf dem aufgehobenen bzw. ge- trag eines Nutzungsbe- Grabzubehör vorher auf seine schlossenen Friedhof oder dem rechtigten liegt vor oder (4) Die Friedhofsverwaltung setzt Kosten entfernen zu lassen. So- (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Friedhofsteil hergerichtet. Die bb. die Friedhofsverwaltung Ort und Zeit der Bestattung im fern beim Ausheben der Gräber, Nutzungszeit wird durch eine Ersatzwahlgrabstätten werden hat zugestimmt. Für das Benehmen mit den Angehörigen Grabmale, Fundamente oder Umbettung nicht unterbrochen Gegenstand des Nutzungs- Verwaltungsverfahren und der zuständigen Religions- Grabzubehör durch die Fried- oder gehemmt. rechts. finden die Bestimmungen gemeinschaft fest. Bestattungen hofsverwaltung entfernt werden über die Genehmigungs- werden in der Regel an Werkta- müssen, sind die dadurch ent- (8) Leichen und Aschen dürfen zu fiktion nach § 42 a des gen vorgenommen. In der Zeit stehenden Kosten durch den anderen als zu Umbettungs- 2. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN Verwaltungsverfahrensge- vom 01.April bis 30. September Nutzungsberechtigten der Fried- zwecken nur auf behördliche setzes (VwVfG) mit der i.d.R. bis spätestens 16:00 Uhr, hofsverwaltung zu erstatten. oder richterliche Anordnung hin §4 Maßgabe Anwendung, in den Wintermonaten (1.Okto- ausgegraben werden. Öffnungszeiten dass die Frist nach § 42 a ber bis 31.März) i.d.R. bis 15:00 (1) Die Öffnungszeiten werden an Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Uhr. Im Übrigen gelten die Be- § 10 den Eingängen durch Aushang Wochen beträgt. stimmungen des § 15 BestG. Ruhezeit 4. GRABSTÄTTEN bekannt gegeben. Zu anderen Das Verfahren kann über Die Ruhezeit für Leichen und Zeiten darf der Friedhof nur mit einen einheitlichen An- (5) Aschen müssen spätestens zwei Aschen auf dem allgemeinen Fried- § 12 Erlaubnis der Friedhofsverwal- sprechpartner im Sinne Monate nach der Einäscherung hofsteil und dem Rasengrabfeld Allgemeines, tung betreten werden. des § 1 Abs. 1 des Geset- beigesetzt werden, andernfalls (ausgenommen anonymes Rasen- Arten der Grabstätten zes zur Einrichtung ein- werden sie auf Kosten des Be- grabfeld) beträgt 25 Jahre. (1) Die Grabstätten werden unter- (2) Die Friedhofsverwaltung kann heitlicher Ansprechpartner stattungspflichtigen (Verant- schieden auf dem allgemeinen aus besonderem Anlass das Be- (4. VwVfÄndG) abge- wortliche/r gem. § 9 BestG) in ei- Die Ruhezeit für Aschen auf dem Friedhofsteil in treten des Friedhofes oder ein- wickelt werden. ner Urnenreihengrabstätte bei- anonymen Urnenreihenrasengrab- a. Reihengrabstätten (als Asche zelner Friedhofsteile vorüberge- gesetzt. feld beträgt 15 Jahre. oder Sarg) hend untersagen. (5) Feiern und andere nicht mit ei- b. Gemischte Grabstätten (1.Be- ner Bestattung/ Beisetzung zu- (6) In jedem Sarg darf nur eine Lei- legung als Sarg, 2.Belegung §5 sammenhängende Veranstal- che bestattet werden. Es ist je- § 11 als Asche) Verhalten auf dem Friedhof tungen bedürfen der Zustim- doch gestattet, ein Elternteil mit Umbettungen c. Wahlgrabstätten in Tiefe (aus- mung der Friedhofsverwaltung; ihrem nicht über 6 Jahre alten (1) Die Ruhe der Toten darf genommen auf dem Rasen- (1) Die Besucher haben sich auf sie sind spätestens vier Tage Kind in einem Sarg zu bestatten. grundsätzlich nicht gestört wer- grabfeld) dem Friedhof der Würde des Or- vorher anzumelden. Mit Zustimmung der Friedhofs- den. d. Urnenwahlgrabstätten tes entsprechend zu verhalten. verwaltung können auch Ge- (2 Aschen) Die Anordnungen des Friedhofs- schwister im Alter bis zu 6 Jah- (2) Umbettungen von Leichen und e. Ehrengrabstätten personals sind zu befolgen. §6 ren in einem Sarg bestattet wer- Aschen bedürfen, unbeschadet Ausführen gewerblicher Arbeiten den. der sonstigen gesetzlichen Vor- (2) Auf dem Rasengrabfeld in (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner schriften, der vorherigen Zu- a. Reihengrabstätten (als Asche den Friedhof nur in Begleitung und sonstige mit der Gestaltung § 8 stimmung der Friedhofsverwal- oder Sarg) Erwachsener betreten. und Instandhaltung von Gräbern Särge und Überurnen tung. Die Zustimmung kann nur b. Urnenwahlgrabstätte befasste Gewerbetreibende dür- (1) Die Särge müssen festgefügt bei Vorliegen eines wichtigen (2 Aschen) (3) Beim Betreten und Verlassen fen auf dem Friedhof gewerbli- und so abgedichtet sein, dass Grundes erteilt werden; bei Um- c. Gemischte Grabstätten (1. Be- des Friedhofs sind die Friedhofs- che Arbeiten nur ausführen, jedes Durchsickern von Feuch- bettungen innerhalb der Ge- legung als Sarg, 2.Belegung tore zu schließen. wenn sie in fachlicher, betriebli- tigkeit ausgeschlossen ist. Sär- meinde in den ersten 2 Jahren als Asche) cher und persönlicher Hinsicht ge und Überurnen, die in der der Ruhezeit nur bei Vorliegen d. Anonyme Urnenreihengrab- (4) Auf dem Friedhof ist insbeson- zuverlässig sind. Erde beigesetzt werden, sollen eines dringenden öffentlichen stätten (1 Asche) dere nicht gestattet: nicht aus schwer verrottbarem Interesses. Umbettungen aus ei- a) die Wege mit Fahrzeugen aller (2) Die Friedhofsverwaltung kann Material sein, soweit nichts an- ner Reihengrabstätte/ Urnenrei- (3) Die Grabstätten bleiben Eigen- Art zu befahren; Kinderwagen Gewerbetreibende allgemein deres ausdrücklich vorgeschrie- hengrabstätte in eine andere tum des Friedhofeigentümers. und Rollstühle sowie Handwa- oder im Einzelfall die gewerbli- ben ist. Reihengrabstätte/ Urnenreihen- An ihnen können Rechte nur gen zur Beförderung von Ma- che Tätigkeit auf dem Friedhof grabstätte sind innerhalb der nach dieser Satzung erworben terial zur Grabherstellung, untersagen, wenn diese in fach- (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 Gemeinde nicht zulässig. § 3 werden. Es besteht kein An- leichte Fahrzeuge von zuge- licher, betrieblicher und persön- m lang, 0,85 m hoch und im Mit- Abs. 2 bleibt unberührt. spruch auf Verleihung des Nut- lassenen Gewerbetreibenden licher Hinsicht unzuverlässig telmaß 0,85 m breit sein. Sind in zungsrechts an einer der Lage und Fahrzeuge der Friedhofs- sind oder gegen die Bestimmun- Ausnahmefällen größere Särge (3) Nach Ablauf der Ruhezeit kön- nach bestimmten Grabstätte verwaltung sind ausgenom- gen der Friedhofssatzung ver- erforderlich, ist die Zustimmung nen mit vorheriger Zustimmung oder auf Unveränderlichkeit der men, stoßen oder wiederholt Arbeiten der Friedhofsverwaltung bei der der Friedhofsverwaltung noch Umgebung. b) Waren aller Art, sowie ge- auf dem Friedhof unsachgemäß Anmeldung der Bestattung ein- vorhandene Leichen- oder werbliche Dienste anzubie- ausgeführt haben. zuholen. Die Särge für Kinder- Aschereste in belegte Grabstät- (4) Es wird grundsätzlich der Reihe ten, gräber dürfen höchstens 1,20 m ten umgebettet werden. nach belegt. c) an Sonn- und Feiertagen und (3) Das Verbot kann befristet oder lang, 0,60 m hoch und im Mittel- Ausgenommen hiervon sind Eh- in der Nähe einer Bestattung unbefristet erteilt werden. Das maß 0,60 m breit sein. (4) Umbettungen erfolgen nur auf rengrabstätten. oder Gedenkfeier störende Ar- Verschulden von Mitarbeitern Antrag; antragsberechtigt sind beiten auszuführen, oder Beauftragten des jeweili- § 9 bei Umbettungen aus Reihen- e) Druckschriften zu verteilen gen Gewerbetreibenden wird Grabherstellung grabstätten/ Urnenreihengrab- § 13 und zu plakatieren, diesem zugerechnet. (1) Die Gräber werden von dem stätten die Verantwortlichen Reihengrabstätten f) den Friedhof und seine Einrich- Friedhofspersonal bzw. den Be- nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Um- (1) Reihengrabstätten sind Grab- tungen, Anlagen und Grabstät- auftragten der Friedhofsverwal- bettungen aus Wahlgrabstät- stätten (Einzelgräber) für Erdbe- ten zu verunreinigen oder zu 3. ALLGEMEINE tung ausgehoben und wieder ten/ Urnenwahlgrabstätten der stattungen, die der Reihe nach beschädigen oder unzulässi- BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN gefüllt. Sie kann sich dabei auch jeweilige Nutzungsberechtigte. belegt und im Todesfall für die gerweise zu betreten, eines gewerblichen Unterneh- Die Gemeinde ist bei dringen- Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) g) Abraum außerhalb der dafür §7 mers bedienen. dem öffentlichem Interesse be- des zu Bestattenden schriftlich bestimmten Stellen abzula- Allgemeines, Anzeigepflicht, rechtigt, Umbettungen vorzu- zugeteilt werden. Ein Wiederer- den, Bestattungszeiten nehmen. werb des Nutzungsrechts an Rei- h) Tiere – ausgenommen Blin- (1) Jede Bestattung ist unverzüglich (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber hengrabstätten ist nicht möglich denhunde – mitzubringen nach Eintritt des Todes bei der beträgt von der Erdoberfläche (5) Umbettungen werden von der (ausgenommen auf dem Rasen- und im Friedhofsbereich an- Friedhofsverwaltung anzumel- (ohne Hügel) bis zur Oberkante Friedhofsverwaltung durchge- grabfeld, zwecks Umwandlung zubinden, den. des Sarges mindestens 0,90 m, führt. Sie kann sich dabei auch in eine Gemischte Grabstätte § i) zu spielen, zu lärmen und Mu- bis zur Oberkante der Urne min- eines gewerblichen Unterneh- 13 a Abs. 4). sikwiedergabegeräte zu be- (2) Bei der Anmeldung ist ein Ko- destens 0,50 m. Bei Tiefengrä- mens bedienen und bestimmt treiben. Die Friedhofsverwal- stenübernahmeantrag vorzule- bern (§ 14 Abs. 3) beträgt die auch den Zeitpunkt der Umbet- (2) Es werden eingerichtet: tung kann Ausnahmen zulas- gen (Anlage 1). Tiefe der Grabsohle 2,60 m. tung. a. Einzelgrabfelder für Verstor-
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