RINGSHEIMER NACHRICHTEN - Gemeinde Ringsheim

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RINGSHEIMER NACHRICHTEN - Gemeinde Ringsheim
RINGSHEIMER
                          NACHRICHTEN

                                                                                                                                           Nr.
                                                                                                                                          12
                                                                                                   DONNERSTAG, 19. MÄRZ 2020
AKTUELLE RINGSHEIMER VERANSTALTUNGEN

                                                                      Liebe Ringsheimerinnen und Ringsheimer,
                                                                      derzeit erleben wir eine Zeit von Einschränkungen und Zumutungen wie
                                                                      wir Sie in Ringsheim, aber auch in ganz Deutschland, Europa und der glo-
                                                                      balisierten Welt wahrscheinlich in dieser Art und Weise noch nicht erlebt
                                                                      haben. Behörden von Bund und Ländern, aber auch wir Gemeinden müs-
                                                                      sen derzeit das öffentliche Leben in einem Maß einschränken, wie es für Sie
                                                                      und uns vor einigen Wochen noch unvorstellbar war. Die Maßnahmen sind
                                                                      hart, tiefgreifend und teilweise sogar existenzgefährdend. Sie haben unser
                                                                      normales Zusammenleben in kürzester Zeit radikal verändert und werden
                                                                      es noch weiter verändern.

                                                                      All diese Schritte sind jedoch nach Auffassung der Gesundheitsexperten
                                                                      nötig, um die Schwächsten, Kranken, Vorerkrankten und insbesondere äl-
                                                                      teren Menschen zu schützen und unser Gesundheitssystem aufrecht zu
                                                                      erhalten. Ziel ist es, die explosionsartige Ausbreitung des Corona-Virus zu
                                                                      verlangsamen. Bitte helfen Sie durch Ihr Tun und Ihre persönliche Vorge-
                                                                      hensweise mit, dass alle jetzt ergriffenen Maßnahmen den gewünschten
                                        Alle Versammlungen und        Effekt erzielen können und unser Gesundheitssystem dadurch stabil bleibt.

                                       Veranstaltungen sind bis auf   Die einzelnen Maßnahmen und Regelungen haben wir und werden wir
                                           Weiteres verboten.         auch weiterhin möglichst tagesaktuell und detailliert auf unseren Internet-
                                                                      seiten ab sofort nach Themen sortiert berichten.
                                                                      (Rubrik: Bildung & Leben, Gesundheit, Corona)

                                                                      „Auch in Ringsheim hatten wir jetzt leider den 1. Corona-Fall. Der Betrof-
                                                                      fene wohnt nicht in Ringsheim, jedoch wurden die Menschen, die mit dem
                                                                      Betroffenen in Kontakt gekommen sind, vorsorglich unter häusliche Qua-
                                                                      rantäne gestellt. Träger und Gesundheitsamt haben schnell, umsichtig und
                                                                      angemessen reagiert und alle nötigen gesundheitssichernden Schritte in
                                                                      Abstimmung mit uns als Gemeinde ergriffen. „Die Tagespflege kann wieder
                                                                      öffnen, da der Betroffene mit der Einrichtung direkt und den dort befindli-
                                                                      chen Personen nicht in Kontakt gekommen ist“ so die Information des Or-
                                                                      tenauer Gesundheitsamtes.“

                                                                      Gerade die oben genannten Risikogruppen (Schwächere, Kranke, Vorer-
                                                                      krankte und ältere Menschen) rufe ich vor diesem Hintergrund nochmals
                                                                      eindringlich auf: Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein absolutes
                                                                      Minimum. Verzichten Sie auf Stammtische, Treffen, Familienfeiern, Kin-
                                                                      derbetreuung usw. Bleiben Sie möglichst viel zu Hause und verlassen Sie
RINGSHEIMER NACHRICHTEN - Gemeinde Ringsheim
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DO, 19.3.2020                                                                                                                   NACHRICHTEN

TERMINE & NOTRUFE
  RATHAUS RINGSHEIM                                                  SONSTIGE RUFNUMMER
  Rathausplatz 1 • 77975 Ringsheim                                   FORSTVERWALTUNG IN RUST
  Tel.:                                    07822/89 39 - 0           Herr Bellert                                                               86 45 52
  Fax:                                    07822/89 39 - 12           Mi. 17.00 – 18.00 Uhr
  E-Mail:                         gemeinde@ringsheim.de              WASSERWERK ETTENHEIM                                                     44 96 10
  Internet:                             www.ringsheim.de             Bereitschaftsnummer                                                0151/20329274
  Mailadresse Gemeindeblatt    gemeindeblatt@ringsheim.de
                                                                     ENBW REGIONAL AG, Regionalzentrum Rheinhausen
  ÖFFNUNGSZEITEN RATHAUS                                             Störungsmeldestelle                                                 0800 3629477
  Mo. – Fr.                                 08.30 - 12.00 Uhr
  Mi.                                       16.00 - 18.00 Uhr        KATH. PFARRAMT                                                                22 52
  BÜRGERINFO                                                         SEELSORGEEINHEIT                                                         86148-00
  BÜRGERMEISTER                                                      EV. PFARRAMT HERBOLZHEIM                                                07643 3 11
  Herr Weber                                          89 39 11
  weber@ringsheim.de                                                 ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEBÜCHEREI
                                                                     IN DER KARL PERSON SCHULE
  HAUPTVERWALTUNG/SEKRETARIAT                                        Große Wolfgangstr. 25
  Frau Hog                                            89 39 11       DIENSTAG: (Große Pause)                                      9.15 Uhr - 9.45 Uhr
  hog@ringsheim.de                                                   MITTWOCH:                                                  16.30 Uhr - 18.30 Uhr
  Frau Handschuh                                                     (Während der Schulferien geschlossen)
  handschuh@ringsheim.de                              89 39 25       MÜLLABFUHR IN DER KOMMENDEN WOCHE
                                                                     siehe Abfallkalender
  HAUPT- UND BAUVERWALTUNG
  Herr Schwarz                                        89 39 13       POST, HAUPTSTRASSE 7
  schwarz@ringsheim.de                                               Öffnungszeiten:
  Frau Stiegeler                                      89 39 17       Montag, Dienstag, Freitag                                       16.00 – 18.00 Uhr
  stiegeler@ringsheim.de                                             Donnerstag                                                      10.00 – 12.00 Uhr
  Herr Herrmann                                       89 39 18       BEZIRKSSCHORNSTEINFEGER TOBIAS DEHRING                                  43 33 023
  herrmann@ringsheim.de
  Frau Kaufmann                                       89 39 30       Mobil                                                         01 51 / 64 50 04 97
  kaufmann@ringsheim.de

  FINANZVERWALTUNG                                                   ÄRZTE
  Herr Marre                                          89 39 14       Ärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst                                     116117
  Marre@ringsheim.de
  Frau Schlenker                                      89 39 20       Zahnarzt                                                    0180/3 22 25 55 - 11
  schlenker@ringsheim.de
  Frau Vogele                                         89 39 15       Tierarzt (Falls Ihr Haustierarzt nicht erreichbar ist.)             07822 865011
  vogele@ringsheim.de
  GEMEINDEKASSE                                                      APOTHEKEN
  Frau Benz                                           89 39 16       ETTENHEIM – KIPPENHEIM – MAHLBERG – GRAFENHAUSEN – RUST:
  benz@ringsheim.de                                                  Freitag, 20.03.2020:             Apotheke an der Kirche Nonnenweier
  BAUHOF RINGSHEIM                                    7892849                                         Rhein-Apotheke Grafenhausen
  bauhof@ringsheim.de                                                Samstag, 21.03.2020:             Zentral-Apotheke in der Arena
                                                                     Sonntag, 22.03.2020:             Rohan-Apotheke Ettenheim
  BÜRGERHAUS                                          44 91 98                                        Schwanau-Apotheke Ottenheim
  KAHLENBERGHALLE                                      3 03 80       Montag, 23.03.2020:              Löwen-Apotheke Lahr
                                                                                                      Rhein-Apotheke Grafenhausen
                                                                     Dienstag, 24.03.2020:            Lamm-Apotheke Lahr
                                                                     Mittwoch, 25.03.2020:            Karls-Apotheke in Mahlberg
                                                                                                      Rohan-Apotheke im Schuttertal
  NOTRUFE                                                            Donnerstag, 26.03.2020:          Schloss-Apotheke Lahr
  Feuerwehr                                                112
  Feuerwehrgerätehaus                                     3508       KENZINGEN – HERBOLZHEIM – RHEINHAUSEN – MALTERDINGEN:
  Polizei-Notruf                                           110       Freitag, 20.03.2020:             St. Blasius-Apotheke Wyhl
  Polizeiposten Rust                                 4 48 61-0       Samstag, 21.03.2020:             Stadt-Apotheke Herbolzheim
  Polizeiposten Ettenh.                              4 46 95 -0      Sonntag, 22.03.2020:             Üsenberg-Apotheke Kenzingen
  Polizeirevier Lahr                              07821/277-0        Montag, 23.03.2020:              Tulla-Apotheke Rheinhausen
  DRK-Unfallrettung                                        112       Dienstag, 24.03.2020:            Brunnen-Apotheke Herbolzheim
  Krankentransporte                                07811 92 22       Mittwoch, 25.03.2020:            Stadt-Apotheke Endingen
  Telefonseelsorge                                0800110111         Donnerstag, 26.03.2020:          Stadt Apotheke Kenzingen

                Amtsblatt der Gemeinde Ringsheim           FÜR DEN ANZEIGENTEIL/ DRUCK:                    VERTRIEB: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH &
                                                           Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG,        Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,
                HERAUSGEBER: Gemeinde Ringsheim
                                                           Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,           Telefon: 07771 9317-48, Telefax: 9317-XXX
 IMPRESSUM      VERANTWORTLICH FÜR DEN REDAKTIONEL-        Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40        E-Mail: vertrieb@primo-stockach.de
                LEN TEIL: Bürgermeister Weber              E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de,
                gemeindeblatt@ringsheim.de                 Homepage: www.primo-stockach.de
RINGSHEIMER NACHRICHTEN - Gemeinde Ringsheim
RINGSHEIMER                                                                                                        SEITE 3
NACHRICHTEN                                                                                                    DO, 19.3.2020

Ihr Wohnumfeld nur für dringend notwendige Besorgungen, wie z.B. Lebensmitteleinkäufe und Arztbesuche. Meiden Sie
bitte unbedingt Veranstaltungen und größere Menschenansammlungen. Halten Sie Abstand sowie strenge Hygiene und
verbringen Sie freie Zeit bei schönem Wetter möglichst im Garten oder der Natur.

Die jüngere und mittlere Generation bitten wir: Übernehmen Sie Verantwortung, in dem Sie ebenfalls soziale Kontakte im
Freundes- und Bekanntenkreis, aber auch in der Familie reduzieren. Helfen Sie auch mit, der älteren Generation und allen
Risikogruppen den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Unterstützten Sie gleichzeitig nach Kräften Ihren Arbeitgeber, damit
Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert werden kann.

Zu den gesundheitlichen Sorgen und dem Wegfall des gewohnten Lebensrhythmus kommt jetzt schon und in den kom-
menden Wochen und Monaten noch verstärkt die Sorge um die sich zuspitzende wirtschaftliche Situation. Wir werden alle
gefordert sein, im Rahmen unser aller Möglichkeiten auch die hiervon Betroffenen nach Kräften zu unterstützen.

Gleichzeitig erleben wir aber auch bereits jetzt in vielen Bereichen in Ringsheim eine gelebte Solidarität. Darauf können
wir stolz sein. Ringsheimerinnen und Ringsheimer haben sich in den letzten Tagen bei uns im Rathaus gemeldet und an-
geboten, für andere Einkäufe zu erledigen oder nach Bedarf anderweitig zu helfen. Auch innerhalb von Familien, Freunden,
Nachbarn und Vereinen/Organisationen wird diese Solidarität und gegenseitige Hilfe bereits (z.B. bei der Kinderbetreu-
ung) gelebt. Ich danke an dieser Stelle allen Bürgerinnen und Bürgern die sich (Jede/r an seiner Stelle und nach seinen
Möglichkeiten) für unsere Gesellschaft einbringen und Anderen helfen.

Ebenfalls danken möchte ich Ihnen für Ihr Verständnis und die Akzeptanz für die getroffenen harten Maßnahmen und
auch die weiteren Schritte, die noch nötig sein werden.

Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Bürgermeister werden weiter versuchen, der Lage entsprechend zu reagieren.
Gleichzeitig haben wir aber auch Vorgaben vor Ort umzusetzen.

Lassen Sie uns weiter zusammenhalten, bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit und ...

BLEIBEN SIE GESUND !!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Pascal Weber
Bürgermeister

Beerdigungen und Trauerfeiern (in Abstimmung mit der Seelsorgeeinheit Rust)

Gottesdienste und Versammlungen jeglicher Art sind in den Kirchengemeinden derzeit (vorerst bis einschl. 19.04.2020)
untersagt. Davon ausgenommen sind Trauerfeiern. Für diese gelten, in Absprache mit der Seelsorgeeinheit Rust, folgende
Richtlinien:

Die Trauerfeiern finden nur im engsten Familienkreis statt. Der Termin der Trauerfeier wird nicht veröffentlicht. Die Trauer-
feiern finden direkt am Grab statt. Bei schlechtem Wetter beginnt die Trauerfeier unter dem Vordach der Einsegnungshalle.

Wir bitten Sie, Ihre Anteilnahme in schriftlicher Weise oder mit einem Anruf zum Ausdruck zu bringen und für unsere Ver-
storbenen und alle, die um sie trauern zu beten.

Wir bitten um Verständnis, dass nur der engste Familienkreis an der Beerdigung/Trauerfeier teilnehmen können. Vereine/
Organisationen werden gebeten, dass ggf. nur ein Mitglied der Vorstandschaft an der Beerdigung bzw. Trauerfeier teil-
nimmt.
RINGSHEIMER NACHRICHTEN - Gemeinde Ringsheim
SEITE 4                                                                                                     RINGSHEIMER
DO, 19.3.2020                                                                                               NACHRICHTEN
                                                                 im landwirt- schaftlichen Bildungsbereich.
                                                                 (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1
      Verordnung der Landesregierung über                        sind Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grund-
                                                                 schulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-
  infektionsschützende Maßnahmen gegen die                       tungs- zentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergär-
        Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2                         ten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule
        (Corona-Verordnung - CoronaVO)                           aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrich-
                    vom 17. März 2020                            tungen und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsbe-
                                                                 rechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1           der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und
Satz 1 und 2 und § 31 des Infek- tionsschutzgesetzes (IfSG)      nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt
vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel   sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der wei-
1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geän-       tere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum
dert worden ist, wird verordnet:                                 Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreu-
                                                                 ung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine Notbe- treu-
                            §1                                   ung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs
                                                                 im Sinne des Absatz 1 er- streckt, den sie ersetzt. Die Not-
 Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrich-        betreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind
           tungen und Kindertagespflegestellen                   bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen
                                                                 Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver
(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind                       Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den ge-
1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außer-          mein- samen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung
   unterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltun-        entsprechende Anwendung. Vom Mindestpersonalschlüs-
   gen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten,           sel des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung abgewichen
   Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schul-          werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht den-
   kindergärten in freier Trä- gerschaft,                        noch uneingeschränkt möglich ist.
2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische
   Zwecke,                                                       (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4
                                                                 sind Kinder,
3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinder-
   tagespflege und                                               1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder
                                                                    standen, wenn seit dem Kon- takt mit einer infizierten
4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen
                                                                    Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
   Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte
   sowie Horte an der Schule                                     2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in ei-
                                                                    nem Gebiet aufgehalten ha- ben, das durch das Robert
untersagt.
                                                                    Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risi-
                                                                    kogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Ge-
(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen
                                                                    biet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als
am Heim an nach § 28 LKHG an- erkannten Heimen für
                                                                    Risikogebiet eingestuft wird, oder
Minderjährige soweit die Schüler ganzjährig das Heim
besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Be-              3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter
ratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind.          Temperatur.
Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen der Altenpfle-
ge, Altenpflegehil- fe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe,       (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind ins-
Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebam- men),             besondere
Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizi-        1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)
nisch-technischen Assis- tenten und Pharmazeutisch-tech-            bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Infor-
nischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerin-             mationstechnik und Telekommunikation, Gesund- heit,
nen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss                Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
bis spätestens 30. Mai 2020 erfol- gen soll sowie für die        2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pfle-
Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusmi-             gerischen Versorgung ein- schließlich der zur Aufrecht-
nisterium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpä-             erhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstüt-
dagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den För-             zungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten
derschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung,                Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des
Sehen, Hören,                                                       Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwick-
lung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhaus-          3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Ab-
behandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des               schiebungshaftvollzugsein- richtungen sowie notwen-
frühkindli- chen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund            dige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
des besonderen Förder- und Betreuungsbe- darfs erforder-            (ein- schließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1
lich ist.                                                           Nummer 4 IfSG), soweit Be- schäftigte von ihrem Diens-
                                                                    therrn unabkömmlich gestellt werden,
(3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schuli-          4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /
scher Abschlussprüfungen Aus- nahmen von Absatz 1 so-               Rettungswesen einschließ- lich Katastrophenschutz,
wie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe           5. Rundfunk und Presse,
gilt für das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsbe-       6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den
rufeschulen und Schulen für Sozialwe- sen sowie für das             ÖPNV und den Schienenper- sonenverkehr sowie Be-
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz               schäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im
RINGSHEIMER                                                                                                     SEITE 5
NACHRICHTEN                                                                                                  DO, 19.3.2020
  Linien- verkehr eingesetzt werden,                          und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaf-
                                                              ten sind untersagt.
7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetrie-     (3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltun-
   be,                                                        gen sind untersagt.
8. Bestatter.
                                                              (4) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem
(7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 ge-       Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnah-
nannten Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen       men vom Verbot nach den Absätzen 1 bis 3 zulassen. Ein
Infrastruktur lageangepasst festlegen.                        wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
                                                              1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Auf-
(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher be-      rechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von
suchte Einrichtung einem Be- triebsverbot unterliegt und         § 1 Absatz 6 dienen oder
für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgese-     2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen
hen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betre-      handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich
ten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beach-          ist.
tung der Betretungsverbote zu sorgen.
                                                              (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-
(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-     mächtigt, durch Rechtsverord- nung die in den Absätzen 1
mächtigt, durch Rechtsverord- nung die Dauer der Untersa-     bis 3 genannte Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern
gung nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingun-        und hierbei auch unterschiedliche Grenzen für Veranstal-
gen festzulegen und die Ausgestaltung der Notbetreuung        tungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Him-
nach den Absätzen 4 und 5 anzupas- sen. Das Recht der         mel festzusetzen.
zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach
dem Infek- tionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon                                  §4
unberührt.
                                                                            Schließung von Einrichtungen
                          §2
                                                              (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19.
                      Hochschulen                             April 2020 untersagt:
                                                              1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen,
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogi-
                                                                 Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
schen Hochschulen, Kunst- und Mu- sikhochschulen, Hoch-
schulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und           2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Aka-
den Aka- demien des Landes wird bis zum 19. April 2020           demien, Fortbildungseinrich- tungen, Volkshochschulen,
ausgesetzt; bereits begonnener Studien- betrieb wird bis         Musikschulen und Jugendkunstschulen,
zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind        3. Kinos,
weiterhin mög- lich. Über die Nachholung von ausgefal-        4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder,
lenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die              Saunen,
Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen
sorgen dafür, dass die Studen- tinnen und Studenten alle      5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sport-
im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistun-              stätten, insbesondere Fitness- studios sowie Tanzschu-
gen er- bringen können und zugleich die Studierbarkeit           len, und ähnliche Einrichtungen,
gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum      6. Jugendhäuser,
19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben    7. öffentliche Bibliotheken,
bis 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.      8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spiel-
Online-Dienste können für die wissenschaft- liche Nutzung        banken, Wettannahmestellen,
geöffnet bleiben.
                                                              9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtun-
(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2          gen,
IfSG ermächtigt, durch Rechts- verordnung die Dauer der       10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Knei-
Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnah-             pen und ähnliche Einrichtun- gen, sofern nicht unter §
men in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der         5 fallend,
zuständigen Behörden, weitergehen- de Maßnahmen nach          11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und An-
dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon             bieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlos-
unberührt.                                                        sener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen,
                                                                  und ähnliche Einrichtungen,
                            §3                                12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die
        Verbot von Versammlungen und sonstigen                    nicht zu den in Absatz 3 ge- nannten Einrichtungen ge-
                    Veranstaltungen                               hören, insbesondere Outlet-Center,
                                                              13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
(1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Ange-         (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-
boten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen         mächtigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersa-
öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außer-     gen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen ab-
schulischen Bereich sowie Reisebusrei- sen sind untersagt.    hängig zu machen.

(2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen            (3) Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der
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DO, 19.3.2020                                                                                          NACHRICHTEN
Regierungschefs der Bundeslän- der zum einheitlichen Vor-
gehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten
im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in     (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1
Deutschland vom 16. März 2020 nicht zu schließenden Ein-      und 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbeson-
richtungen (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärk-        dere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und
te, Ab- hol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apothe-       mit Zu- stimmung der Leitung der Einrichtung gestattet.
ken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstel- len, Banken und     Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkeh-
Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,   rungen zum Infektionsschutz zu treffen.
der Zei- tungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Garten-
bau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel) haben          (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in
dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards,    Kontakt zu einer infizierten Per- son standen, und Perso-
die Steue- rung des Zutritts und das Vermeiden von War-       nen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen oder mit
teschlangen sichergestellt ist. Zu diesem Zweck wird ihnen    erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und
gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das        2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Perso-
Wirtschaftsmi- nisterium wird ermächtigt, dazu Auflagen       nen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Auf-
festzulegen.                                                  nahme betre- ten wollen, ist vorab das Einverständnis der
                                                              Einrichtung einzuholen. Hiervon darf nur in Notfällen abge-
                          §5                                  wichen werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen
       Einschränkung des Betriebs von Gaststätten             Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

(1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020   (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung
grundsätzlich untersagt.                                      und des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige
                                                              Personen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre,
(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Schank-         nach Ab- wägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung
und Speisegaststätten sowie Mensen, wenn sichergestellt       unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die
ist, dass                                                     Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die er-
                                                              forderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.
1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein
    Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Ti-
                                                              (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch
    schen gewährleistet ist,
                                                              die Einrichtungen für naheste- hende Personen im Einzel-
2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von min-    fall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder
    destens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet      zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen
    ist und                                                   zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend
3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr      geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu er-
    geöffnet haben dürfen und spätestens ab 18 Uhr ge-        greifen.
    schlossen werden müssen.
                                                              (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und
(3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-     Umfeld von Pflege werden, so- weit sie als Gruppenange-
mächtigt, den Betrieb von Gast- stätten weitergehend zu       bote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Anste-
untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer       ckungsgefahr, insbesondere für die besonders betroffenen
Auflagen abhängig zu machen.                                  vulnerablen Gruppen, einstwei- len eingestellt. Hierzu zäh-
                                                              len insbesondere:
                      §6                                      Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB)
Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen           XI i. V. m. § 6 Abs. 1 Unter- stützungsangebote-Verordnung
                                                              (UstA-VO), u. a. Betreuungsgruppen (für Personen mit über-
(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und      wiegend kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell er-
3 bis 5 IfSG sowie teilstationä- re Einrichtungen für Men-    krankte pflegebedürftige Menschen) oder auch sonstige
schen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Be-       Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Freizeitaus-
hinderun- gen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grund-     fahr- ten für behinderte und pflegebedürftige Menschen).
sätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken be- treten werden.      Ergänzend hierzu werden - soweit die als Gruppenveran-
Hiervon ausgenommen sind                                      staltung angelegt - auch
1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der         -     Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB
   Fachkrankenhäuser für Ge- rontopsychiatrie,                      XI, i.V.m. § 7 UstA-VO und
2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie                   -     Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. § 8
                                                                    UstA-VO
3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser je-
   weils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.        eingestellt.

(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und     (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-
Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von         mächtigt, durch Rechtsverord- nungen weitere Regelungen
einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohn-          zum Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit
gemein- schaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und            SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Para-
Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchs-      graphen zu ändern.
zwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den
Zutritt zu Besuchs- zwecken erlauben, wenn geeignete          (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist
Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden         durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren
können.                                                       Weise, beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an
RINGSHEIMER                                                                                                     SEITE 7
NACHRICHTEN                                                                                                  DO, 19.3.2020
den Zugangstüren, zu informieren.

                           §7                                  Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von
                    Betretungsverbote                          Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an
                                                               Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen
(1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten
Einrichtungen, insbesondere Hochschulen, Schulen und           von bestimmten Beschränkungen des Arbeits-
Kindergärten, gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich ein-   zeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des
ge- stellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Perso-    Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß
nen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im     § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland
nach RKI- Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt       Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Gewerbeaufsicht,
zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines     Immissionsschutz und Abfallrecht erlässt auf Grundlage
Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.                des § 15 Abs. 2 ArbZG in Verbindung mit §§ 35 S. 2, 41 Abs.
                                                               4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende
(2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu
notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwe-       Allgemeinverfügung:
cken genutzt werden.                                           A. Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit
                                                               1. Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 ArbZG wird abwei-
                       §8                                      chend von § 9 ArbZG die Beschäftigung von Arbeitneh-
 Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz             merinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen mit
                                                               folgenden Tätigkeiten bewilligt:
Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß-         - Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren,
nahmen zum Schutz vor Infek- tionen zu erlassen, bleibt          Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des
von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maß-         täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel),
nah- men nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozial-       - Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren,
ministerium zuständige oberste Poli- zeibehörde. Das So-         Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinpro-
zialministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der           dukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche
nach § 1 Ab- satz 6 der Verordnung des Sozialministeriums        Artikel,
über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zu-       - Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren,
ständigen Ortspolizeibehörden aus.                               Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Produkten,
                                                                 die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der
                             §9                                  Pandemie durch Coronavirus (SARS-CoV-2) eingesetzt
                        Inkrafttreten                            werden
                                                               - Medizinische Behandlung und Versorgung von Patientin-
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in           nen und Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstä-
Kraft. Gleichzeitig tritt die gleich- lautende Verordnung        tigkeiten
vom 16. März 2020 außer Kraft.
                                                               2. Abweichend von § 11 Abs. 3 ArbZG wird festgelegt, dass
                          § 10                                 für die im Rahmen der Ausnahmebewilligung geleistete
                     Außerkrafttreten                          Sonn- und Feiertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeit-
                                                               raums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren ist.
(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.
                                                               B. Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-      1. Abweichend von § 3 ArbZG kann bei den unter Buchstabe
mächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.          A. Nummer 1 genannten Tätigkeiten sowie bei
                                                               a) Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
Stuttgart, den 17. März 2020                                   b) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
                                                                   Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:                        und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
                                                               c) in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Be-
                  Kretschmann                                     handlung, Pflege und Betreuung von Personen,
                                                               d) beim Rundfunk, bei Nachrichtenagenturen sowie bei
         Strobl                 Sitzmann                           den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für ande-
                                                                   re Presseerzeugnisse, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf
         Dr. Eisenmann          Bauer                              Ton- und Bildträger,
                                                               e) in Verkehrsbetrieben,
         Untersteller           Dr. Hoffmeister-Kraut          f) in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie
                                                                  in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
         Lucha                  Hauk                           g) in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in
                                                                   Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
         Hermann                Erler                          h) im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Be-
                                                                   triebsanlagen,
                                                               i) bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Da-
                                                                  tennetzen und Rechnersystemen,
SEITE 8                                                                                                RINGSHEIMER
DO, 19.3.2020                                                                                          NACHRICHTEN
die zulässige tägliche Arbeitszeit auf maximal zwölf Stun-   20, 77652 Offenburg schriftlich oder zur Niederschrift ein-
den pro Tag verlängert werden.                               zulegen.
2. Abweichend von § 5 Abs. 2 ArbZG muss nach einer Ver-      Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ge-
längerung der täglichen Arbeitszeit über elf Stunden hin-    mäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Freiburg,
aus eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden ge-        Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg im Breisgau, Antrag
währleistet werden.                                          auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder
                                                             gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bei Landratsamt Ortenaukreis,
C. Dokumentation                                             Badstraße 20, 77652 Offenburg Antrag auf Aussetzung der
Abweichend von § 16 Abs. 2 ArbZG sind bei Inanspruch-        Vollziehung gestellt werden.
nahme der Ausnahmebewilligungen nach Buchstabe A.
und Buchstabe B. die Lage und die Dauer der tatsächlich      Offenburg, den 17. März 2020
geleisteten Arbeitszeiten (Beginn und Ende) und die Frei-    gez. Morelle, Amtsleiterin des Amtes für Gewerbeaufsicht,
schichten für jeden Beschäftigten in einer Monatsliste zu    Immissionsschutz und Abfallrecht
dokumentieren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde
vorzulegen. Die Arbeitszeitnachweise sind mit einer Auf-
stellung der betroffenen Beschäftigten zwei Jahre lang       Bescheinigung für den Grenzübertritt online
aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf       verfügbar
Verlangen vorzulegen.
                                                             Innenminister Thomas Strobl: „Unbürokratischer Gren-
D. Befristung                                                zübertritt und wirkungsvolle Kontrollen unter einem Hut“
Die Bewilligung nach den Buchstaben A. und B. ist bis zum    „Die Grenzkontrollen der Bundespolizei und die von der
30. Juni 2020 befristet.                                     Polizei Baden-Württemberg seit Ende letzter Woche im
                                                             deutsch-französischen      und    deutsch-schweizerischen
E. Inkrafttreten und Anordnung der sofortigen Vollziehung    Grenzgebiet durchgeführten Verkehrs- und Personenkont-
                                                             rollen sollen dazu führen, den grenzüberschreitenden Ver-
1. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 LVw-      kehr auf das unabdingbar notwendige Maß zu begrenzen“,
VfG am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gege-        sagt der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas
ben. Sie tritt mit diesem Zeitpunkt in Kraft.                Strobl am heutigen Dienstag (17. März 2020): „Es geht da-
                                                             rum, Infektionsketten abzuschneiden und die Ausbreitung
2. Aufgrund von § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichts-   des Virus zu verlangsamen. Wenn Personen mit Krankheits-
ordnung wird im öffentlichen Interesse die sofortige Voll-   anzeichen angetroffen werden, erfolgt eine unmittelbare
ziehung angeordnet. Ein Widerspruch gegen die Allgemein-     Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsbehörden, damit
verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.                   die weiteren Maßnahmen er-griffen werden können.“
                                                             „Wir treffen die Maßnahmen konsequent, aber mit Au-
Hinweise                                                     genmaß. Deshalb gibt es etwa für Pendler Ausnahmen. In
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungs-        Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und
frei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).                            dem Regierungspräsidium Freiburg haben wir nun folgen-
Auf die Regelung des § 15 Abs. 4 ArbZG wird hingewie-        des Verfahren festgelegt:
sen. Danach darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich
im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen         1. Die Arbeitgeber stellen die Grenzübertrittsbescheinigun-
nicht überschreiten.                                         gen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
Nach § 4 ArbZG dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-       mer aus. Die Vordrucke werden als pdf-Vorlage zur Verfü-
mer nicht länger als 6 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt    gung gestellt.
werden. Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhe-
pausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit       2. Die Arbeitgeber erfassen die ausgestellten Grenzüber-
von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten        trittsbescheinigungen auf einer Liste.
bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt
zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte     3. Die Regierungspräsidien stellen die Vorlagen in ihrer
von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.         Homepage ein.
Die unter den Buchstaben A. und B. genannten Ausnah-         Damit haben wir ein möglichst unbürokratisches Verfahren
meregelungen gelten für Beschäftigte über 18 Jahre. Für      installiert.“
minderjährige Beschäftigte bleibt es bei den Regelungen      „Unabhängig von der Regelung weisen wir ausdrücklich
des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Für schwangere und stil-    darauf hin, dass insbesondere für Berufspendlerinnen und
lende Frauen gelten die Regelungen des Mutterschutzge-       Berufspendler aus den angrenzenden Regionen Frankreichs
setzes.                                                      und der Schweiz weiterhin die Empfehlung der Landesre-
Diese Genehmigung ersetzt nicht die Mitbestimmungs-          gierung gilt, möglichst der Arbeitsstätte in Deutschland
rechte des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsge-    fernzubleiben. Sollte dies nicht möglich sein, weil beispiels-
setz (BetrVfG).                                              weise der Arbeitgeber keine Freistellung erteilt oder insbe-
                                                             sondere die Arbeitskraft zur Bewältigung der Krise rund um
Rechtsbehelfsbelehrung                                       den Coronavirus unverzichtbar ist, soll der Grenzübertritt
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Mo-      durch die Bescheinigung weiterhin möglich sein“, so Minis-
nats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der        ter Thomas Strobl.
Widerspruch ist bei Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße
RINGSHEIMER                                                                                                       SEITE 9
NACHRICHTEN                                                                                                    DO, 19.3.2020

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Artenvielfalt vor der Haustüre schützen –
Wiesenbrüter und Zugvögel in den Elzwiesen
Die Bestände vieler Wiesenvogelarten sind im wahrsten
Sinne des Wortes im Sinkflug und auch Rastplätze für Vögel
während des Vogelzugs sind in Mitteleuropa selten gewor-
den.
Doch direkt vor unserer Haustüre gibt es ein bedeutendes
Gebiet für den Vogelschutz – die Elzwiesen. Aufgrund ih-
rer herausragenden Bedeutung stehen sie gleich unter
vierfachem nationalem und internationalem Schutz: als
Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet und
Ramsar-Gebiet.

Bald ist es auch wieder soweit und die Elzwiesen stehen
„unter Wasser“. Dann findet eine von – je nach Wasserfüh-
rung der Elz – zwei bis drei jährlichen Wiesenwässerungen
statt. Die bei der Wässerung flach überstauten Flächen sind
Futterquelle und wichtiger Rastplatz während des Vogel-
zugs von vielen, heute selten gewordenen Vogelarten.
Die Bedeutung der Elzwiesen für die Natur und deren
Schutz wird ganz besonders deutlich, wenn sich in dieser
Zeit Hunderte Vögel im Gebiet sammeln. Die Elzwiesen
sind aber auch einer der wenigen verbliebenen Lebensräu-
me von Wiesenbrütern wie dem Großen Brachvogel. Wie-
senbrüter legen ihre Eier in Mulden oder Nester am Boden.
Die Küken des Großen Brachvogels verlassen die Nester als
Nestflüchter zudem bald nach dem Schlüpfen. Diese Le-
bensweise macht Wiesenbrüter besonders empfindlich.
Leider zeigen die Erfahrungen aus der Gebietsbetreuung
der letzten Jahre, dass manche Besucher nur wenig Ver-
ständnis für die Vogelwelt aufbringen und die Verbote mis-
sachten bzw. als „Kavaliersdelikte“ abtun. Die daraus resul-
tierenden Störungen der Vogelwelt haben jedoch negative
Folgen für das Schutzgebiet, aber auch für das ungetrübte
Naturerlebnis der Mehrzahl der Besucher, die das Gebiet
naturverträglich nutzen.

Im Frühling und Sommer können freilaufende Hunde aber
auch die Wiesen querende Spaziergänger dazu führen, dass
Wiesenbrüter ihr Nest verlassen. Das Gelege wird nicht         Die alte Ringsheimer Straße, die den sensibelsten Bereich
mehr versorgt und die Jungvögel verhungern oder fallen         des Schutzgebiets in Ost-West-Richtung durchquert, darf
anderen Tieren zum Opfer. Zugvögel verlieren durch Stö-        bereits seit vielen Jahren als Wirtschaftsweg nur durch
rungen wichtige Ruhezeiten und Energie für den Weiter-         land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge befahren werden.
flug. Auch das unzulässige Befahren des Gebiets mit Pkw        Dasselbe gilt für den Heuweg.
oder Krafträdern auf gesperrten Wegen führt zu Störun-         Lassen Sie keinen Müll im Gebiet zurück.
gen. Die Vögel fliegen auf und verlieren Energie oder halten   Unterstützen Sie uns und tragen Sie mit zum Artenschutz
Abstand zu den befahrenen Strecken. So verringert sich der     vor der Haustüre bei! Damit kann die Wertigkeit des Ge-
Lebensraum.                                                    biets auch für die Allgemeinheit und zukünftige Generatio-
                                                               nen erhalten bleiben.
Damit die Vögel ungestört Energie tanken oder ihren Nach-      Um den Schutz des Gebiets zu verbessern und Besucher
wuchs aufziehen können, sind nur wenige Punkte zu be-          über die Bedeutung des Gebiets zu informieren, sind seit ei-
rücksichtigen. Diese sind auch auf Schildern im Gebiet er-     niger Zeit auch ehrenamtliche Naturschutzwarte im Gebiet
sichtlich:                                                     unterwegs. Bitte unterstützen Sie die ehrenamtlich Tätigen
Es ist wichtig, dass Besucher das ganze Jahr über die be-      wie auch die Mitarbeiter der Polizei.
festigten Wege nicht verlassen und die Elzdämme während
der Brutzeit vom 1. März bis zum 30. Juni nicht benutzen.      Ansprechpartnerin: Regierungspräsidium Freiburg,
Hunde sind ganzjährig und auch auf den geteerten Wegen         Frau Leitz, claudia.leitz(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4150.
an der Leine zu führen.
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DO, 19.3.2020                                                                         NACHRICHTEN
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet
„Leimenfeld 3.0“ nach § 2 Abs. 1 und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Ringsheim hat am 03. März 2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungs-
planes Gewerbegebiet „Leimenfeld 3.0“ beschlossen und den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit den schriftlichen Fest-
setzungen, den zeichnerischen Festsetzungen und der Begründung einschl. Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung
mit der Durchführung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Bürger (Öffentlichkeit) beauf-
tragt. Der Geltungsbereich ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes vom 19.02.2020 dargestellt und nachfolgend
abgedruckt:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplanvorentwurf mit den textlichen Festsetzungen, den zeichnerischen Festsetzungen und der Begründung
einschließlich des Umweltberichtes können bis zum 10. April 2020, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus der
Gemeinde Ringsheim, Rathausplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 3, eingesehen werden. Da das Rathaus auf Grund der Coro-
na-Krise derzeit geschlossen ist, bitten wir Sie am Haupteingang zu klingeln oder mit uns unter Tel. 07822/8939-13 einen
Termin zu vereinbaren, wenn Sie Unterlagen einsehen möchten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Ringsheim, Rathausplatz 1,
77975 Ringsheim vorgetragen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beratung und Be-
schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der
Internet-Adresse www.ringsheim.de eingestellt.

MITTEILUNGEN DER GEMEINDE

    Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag                    An alle Ringsheimer Bastler/innen und
            zum 70. Geburtstag am 24.03.2020                 Künstler/innen
              Frau Gabriela Elisabeth Stulz.
                                                             Wir möchten einen Künstler/Kreativmarkt am Gassenfest-
     Der Jubilarin die herzlichsten Glückwünsche, Ge-        wochenende 15.08.2020 und 16.08.2020 im Bürgerhaus
                  sundheit und alles Gute.                   Ringsheim auf die Beine stellen. Wer möchte mit dabei
                                                             sein? Nur Mut, macht einfach mit.
RINGSHEIMER                                                                                                  SEITE 11
NACHRICHTEN                                                                                                 DO, 19.3.2020
Ansprechpartnerinnen und nähere Informationen:                Die Baum“schenk“aktion ist Teil der vielfältigen Bemü-
Ingrid Rheinberger, Tel.: 07822/1293                          hungen der Gemeinde Ringsheim im Bereich Umwelt-, Kli-
Wilma Grußeck, Tel.: 07822/2987                               ma- und Artenschutz, zu dieser weiter auch z.B. die Wald-
Wir freuen uns auf Eure Mitwirkung.                           pflanzaktion, Baumpflanzungen an Straßen, das Anbringen
                                                              von 100 kommunalen Nistkästen, Böschungspflegeaktio-
                                                              nen, die Renaturierung der Limbach und die Schaffung von
Förderprogramm „Photovoltaik“ bestens                         artenreichen Wiesen in Wald und Feld gehören.
angelaufen
Innerhalb zwei Wochen nach Beschluss des Förderpro-
gramms „Photovoltaik“ durch den Ringsheimer Gemein-
derat sind im Rathaus schon 12 Anträge auf Förderung für
eine neue Photovoltaikanlage eingegangen. Davon sollen 3
Anlagen mit modernen Batteriespeichern für den Eigenge-
brauch kombiniert werden.
Die im Rathaus für das Förderprogramm zuständige Mitar-
beiterin Annette Hog dazu:
„Es ist sehr erfreulich, welchen Zuspruch die Förderung
erfährt und wie schnell und auch positiv die Antragsteller
reagiert haben. Der Fördertopf in Höhe von 5.000 Euro ist
allerdings jetzt schon leer. Mit einer so hohen Nachfrage
war nicht zu rechnen.“
„Dennoch können und sollen weiterhin Anträge gestellt
werden. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sit-
zungen über eine mögliche Erhöhung des Fördervolumens
entscheiden. Erst dann können ggf. weitere Förderzusagen
gemacht werden“ so Hog.                                       FREIWILLIGE FEUERWEHR
Bürgermeister Pascal Weber ergänzt: „In kurzfristiger Ab-     RINGSHEIM
stimmung mit dem Gemeinderat habe ich im Rahmen
meiner Zuständigkeit entschieden, zunächst weitere 3.000      Neue Feuerwehrhelme für die Feuerwehrmän-
Euro innerhalb des Haushaltes in diesen Bereich umzu-
schichten.                                                    ner/-frauen von morgen!
Damit können wir alle bis heute gestellten Anträge ge-        Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hat die Ju-
nehmigen und Förderzusagen erteilen. Ab sofort beginnt        gendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Ringsheim neue
zunächst die Warteliste. Gleichzeitig hat der Gemeinderat     Jugendfeuerwehrhelme erhalten. Die eigene Sicherheit wird
schon jetzt große private Investitionen für den Klimaschutz   bei der Feuerwehr sehr großgeschrieben, auch für die Jüngs-
ausgelöst, worauf er stolz sein kann.“                        ten der Wehr. So konnten sich 18 Feuerwehrmänner/-frauen
                                                              über einen neuen Helm freuen. Die bisherigen Helme waren
Die 12 jetzt geförderten privaten Anlagen haben zusammen      zum Teil noch aus der Gründung der Jugendfeuerwehr im
eine Leistung von insgesamt rund 120 kw/p. Dies entspricht    Jahre 1993 und zeigten nun verschiedene Defizite auf. Der
einer Stromproduktionsleistung von durchschnittlich ca.       neue Helm ist zum größten Teil aus orangenem Kunststoff
109.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bei einem durchschnitt-     und besitzt eine einfachere Größenverstellung wie die alten
lichen Stromverbrauch eines 2-Personen-Haushaltes in          Helme. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr waren sichtlich
Deutschland von ca. 2.700 Kilowattstunden pro Jahr, kön-      überrascht und glücklich über die neuen Helme betonte der
nen also ca. 40 Haushalte in Ringsheim durch die neuen        Jugendfeuerwehrwart Maxemilian Feist.
Anlagen mit ökologisch erzeugtem Strom versorgt werden.       In diesem Zusammenhang bedankt sich die gesamte Ju-
                                                              gendfeuerwehr bei Bürgermeister Pascal Weber, sowie
                                                              dem gesamten Gemeinderat der Gemeinde Ringsheim
„Geschenkte“ Bäume wurden abgeholt                            für die Neuanschaffung der Helme. Die Jugendfeuerwehr
                                                              in Ringsheim kann im Jubiläumsjahr 2023 der Feuerwehr
Die erste Tranche der von der Gemeinde Ringsheim kosten-      Ringsheim auf ihr 30-jähriges Bestehen zurückblicken.
los zur Verfügung gestellten Bäume, insgesamt rund 200
Stück, konnten nun von den Bürgerinnen und Bürgern im
Bauhof abgeholt werden. Bauhofleiter Matthias Bieber
händigte die kleinen Bäumchen aus und gab noch den ein
oder anderen Pflanztipp und Schnitthinweis.
Die Bäume müssen in den kommenden Tagen in den heimi-
schen Gärten bzw. im Außenbereich eingepflanzt werden.
Zu den ersten die zur Abholung erschienen sind gehörte
auch der Ringsheimer Bürger Wolfgang Lutz (Bild links,
Bauhofleiter Matthias Bieber rechts).
Weiterhin können beim Rathaus, Frau Annette Hog, Bestel-
lungen für Bäume abgegeben werden, die Auslieferung er-
folgt dann zur nächsten Pflanzperiode im Herbst.
SEITE 12                                                                                                RINGSHEIMER
DO, 19.3.2020                                                                                           NACHRICHTEN
Meldung der Feuerwehr Ringsheim in Zeiten von                  Wir sind im Alarmfall, nach wie vor, für Sie da. Feuerwehr-
Corona (Covid-19)                                              leute die sich krank fühlen, sind aufgefordert nicht zu er-
                                                               scheinen, um Sie und auch den Rest der Einsatzkräfte zu
Wehrte Bevölkerung‘,                                           schützen. Wir nehmen die Hygienevorschriften genau und
in den momentan bewegten Zeiten hört man vermehrt den          handeln auch danach. Wir wollen Ihnen auf diesem Weg
Begriff der „Lähmung des normalen Lebens“. Die Informati-      auch sagen, Sie können sich weiter auf die lokale Feuer-
onen zu Corona, Status und geforderte Maßnamen können          wehr verlassen. Auch werden uns ungebrochen die Über-
Sie auf der Seite der Gemeinde www.ringsheim.de zeitnah        landhilfen der anderen Wehren zur Verfügung stehen. Im
erfahren.                                                      Einsatzfall sind wir wie gewohnt über die 112 zu alarmie-
Auch ihre Feuerwehr schränkt sich ein. Aber nur im Proben-     ren. Diese Konstante in diesen unruhigen Zeiten wird auf-
betrieb. Wir werden, ohne Coronaverdacht, unseren Probe-       recht erhalten.
betrieb seit letzter Woche vorübergehend einstellen‘ bzw.
haben die Proben der Einsatzeinheit und der Jugend bereits     Ihre Feuerwehr Ringsheim
eingestellt. Wir können auf einen sehr guten Ausbildungs-
stand blicken und somit ist dies sicherlich vertretbar. Was    112 - schnelle und ungebrochene Hilfe für unsere Bevölke-
ändert sich für Sie ? In punkto Feuerwehr absolut nichts !     rung.

KIRCHENNACHRICHTEN
SEELSORGEEINHEIT RUST                                          Krankenkommunion in der aktuellen Situation
                                                               Leider dürfen wir Sie aufgrund der Ansteckungsgefahr ak-
KAPPEL  GRAFENHAUSEN  RINSGHEIM  RUST
                                                               tuell nicht besuchen. Die Krankenkommunion wird daher
                                                               bis auf weiteres ausgesetzt.
Pfarrbüro Ringsheim
                                                               Krankensalbungen sind weiterhin möglich. Es gelten be-
Herrenstr. 11 | 77975 Ringsheim
                                                               sondere Richtlinien. Nähere Infos dazu bei Pfarrer Michael
Tel. 07822-2252 | Fax 86148-29
                                                               Gartner, Tel. 07822/86148-14.
Mail: pfarrbuero@se-rust.de
www.seelsorgeeinheit-rust.de
Bürozeiten Dienstag 8.30 – 10.00 Uhr
Telefonzeiten zentrales Pfarrbüro                              EVANGELISCHE
Mo. - Fr. 9.00 - 11.00 Uhr                                     GOTTESDIENSTE  VERANSTALTUNGEN
Tel. 86148-00
Informationen zur Gottesdienstordnung und Veranstaltun-        Gottesdienste
gen in unserer Seelsorgeeinheit entnehmen Sie bitte dem        Sonntag, den 22. März 2020 (Laetare)
Pfarrbrief, der dieser Ausgabe beiliegt oder in den Kirchen    Der Komm-Mit-Gottesdienst entfällt wegen dem Infekti-
unserer Seelsorgeeinheit ausgelegt ist.                        onsrisiko mit dem Corona-Virus.
                                                               Wegen der aktuellen Lage um die Ausbreitung des Coro-
Pfarrhaustreff findet nicht statt                              na-Virus, entfallen das Mittagessen und das Familienfest.
Das neuartige Coronavirus breitet sich weiter aus. Älteren     Wir empfehlen älteren und gefährdeten Menschen, diesem
Menschen und Menschen mit relevanten Vorerkrankungen           Gottesdienst fernzubleiben, da die Vermeidung von direk-
wird grundsätzlich geraten, Menschenansammlungen zu            tem Kontakt zu anderen Personen nicht gewährleistet wer-
meiden. Aufgrund der Infektionsgefahr sagen wir den für        den kann.
den 1. April vorgesehenen Pfarrhaustreff hiermit ab.           Konfirmandenunterricht am Samstag, den 21. März 2020
                                                               um 9 Uhr im Evang. Kindergarten.
                                                               Konfirmandenelternmorgen am Samstag, den 21. März
Trauerfeiern in Zeiten der Corona-Krise                        2020 um 9 Uhr im Evang. Gemeindezentrum.
Gottesdienste und Versammlungen jeglicher Art sind in den
Kirchengemeinden derzeit (vorerst bis einschl. 19.04.2020)     Wichtiger Hinweis:
untersagt. Davon ausgenommen sind Trauerfeiern. Für die-       Das Charity-Konzert „Stairway to heaven“ wird auf den
se gelten, in Absprache mit den politischen Gemeinden un-      Herbst verschoben. Der neue Termin wird noch bekanntge-
serer Seelsorgeeinheit, jedoch folgende Richtlinien:           geben. Eintrittskarten gelten für den Ersatztermin. Sie kön-
• Die Trauerfeiern finden nur im engsten Familienkreis         nen Ihre Karten aber auch an der Stelle, wo Sie sie gekauft
  statt.                                                       haben, zurückgeben und bekommen den Betrag erstattet.
• Der Termin der Trauerfeier wird nicht veröffentlicht.        Die Gruppenstundenzeiten der Pfadfinder finden Sie unter:
• Die Trauerfeiern finden direkt am Grab statt. Bei schlech-   www.vcp-herbolzheim.de
  tem Wetter beginnt Trauerfeier unter dem Vordach der         Die Stammesleitung, Laura Stubert, Jakob Scheer, Robin
  jeweiligen Trauerhalle.                                      Haas und Julian Gartz, erreichen Sie über
                                                               E-mail: info@vcp-herbolzheim.de.
Wir bitten Sie, Ihre Anteilnahme in schriftlicher Weise oder
mit einem Anruf zum Ausdruck zu bringen und für unsere         Öffnungszeiten Ev. Pfarramt:
Verstorbenen und alle, die um sie trauern zu beten.            Dienstag 9 - 12 Uhr
                                                               Donnerstag 15 - 18 Uhr
RINGSHEIMER                                                                                                      SEITE 13
NACHRICHTEN                                                                                                     DO, 19.3.2020
Ev. Pfarramt: Moltkestraße 14, 79336 Herbolzheim                 fehlenden Vater und die Verachtung seiner Mitschüler
Ev. Gemeindezentrum:                                             durch Muskeln. Bis er Gott findet.
Hansjakobstraße 8, 79336 Herbolzheim                             Do., 27.3., 20.00: Das Evangelium. Inwiefern ist die Bot-
Ev. Gemeindesaal: Herrenstraße 1, 77975 Ringsheim                schaft von Jesus Christus eine „gute Nachricht“?
Telefon: 07643 311
E-Mail: herbolzheim@kbz.ekiba.de
Internet: www.ekihe.de                                           EVANG. FREIKIRCHLICHE
                                                                 GEMEINDE ETTENHEIM
ERF-NACHRICHTEN                                                  Der Sonntagsgottesdienst findet vorerst bis einschließlich
DER SENDER FÜR EIN GANZES LEBEN                                  19.04. nicht statt.
                                                                 Mittwoch, den 25.03.2020 Tafel 13:30-15:00 Uhr
FERNSEHEN: So., 22.3., 11.30: Gottesdienst                       Weitere Informationen unter:
                                                                 07822/4499523 oder www.efg-ettenheim.de
RADIO:
Mo. - Fr., 11.00 + 21.00: Durch die Bibel; Mo. - Sa., 11.45 +
19.00: Bibel heute; LZ = 15.00; 19.30; 21.30; gesamt: Sa.,       NEUAPOSTOLISCHE GEMEINDE
15.00 bis 17.00; Mo. - Fr. 16.00 + 22.00: Das Gespräch:
Themen, Menschen und Geschichten. 17.00: Der Feier-              HERBOLZHEIM
abend - Ihr guter Begleiter.
Fr., 20.3., 12.00: Leben tut weh! – Wo ist Gott im Leid? LZ:     Als Kirchengemeinde leisten wir unseren Beitrag dazu, die
Das letzte Huhn. 20.00: Hoch und heilig (3/4): Werdet er-        schnelle Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bis
wachsen!                                                         auf Weiteres finden deshalb keine Gottesdienste und Ver-
Sa., 21.3., LZ: Erzähl ich von früher ...20.00: Vom Segen der    anstaltungen statt.
Enttäuschung. Schmerzhafte Erfahrungen im Glauben kön-           Über die Möglichkeit, Andachten per Telefonübertragung
nen den Blick für die Wirklichkeit öffnen.                       zu erleben, werden alle Gemeindemitglieder gesondert in-
So, 22.3., 10.00 + 14.00: Gottesdienst. LZ: Der Poet der Stil-   formiert.
le (1/2). Pantomime Carlos Martínez erzählt vom Reichtum         Nähere Informationen erhalten Sie gerne auch beim Ge-
der Gesten, die er in Kunst verwandelt. 16.00: Vom Segen         meindevorsteher H. Kussin, Tel. 07643 / 86 88 oder im Inter-
der Enttäuschung.                                                net: www.nak-sued.de bzw. www.nak-freiburg-offenburg.
Mo., 23.3., 12.00: Hoch und heilig (3/4). LZ (bis Do., 27.3.):   de
Kein Herz aus Stahl (1/4). Michael Stahl kompensiert den

VEREINSNACHRICHTEN
MÄNNERGESANGSVEREIN                                              SCHWARZWALDVEREIN
„EINTRACHT“ E.V. RINGSHEIM                                       ETTENHEIM-HERBOLZHEIM
MGV „Eintracht“ e.V. Ringsheim Mitgliederversammlung             Der Schwarzwaldverein Ortsgruppe Ettenheim-Herbolz-
>> Terminabsage
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