ÖROK-Empfehlung Nr. 57: "Hochwasserrisikomanagement" - Ausgangslage & Rahmen, Empfehlungen, Erläuterungen & Beispiele
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ÖROK-Empfehlung Nr. 57: „Hochwasserrisikomanagement“ Ausgangslage & Rahmen, Empfehlungen, Erläuterungen & Beispiele
ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ (ÖROK) MATERIALIEN HEFT 5 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57: „HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT“ AUSGANGSLAGE & RAHMEN, EMPFEHLUNGEN, ERLÄUTERUNGEN & BEISPIELE Wien, März 2018
IMPRESSUM © 2018 by Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK), Wien Alle Rechte vorbehalten. Medieninhaber und Herausgeber: Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) Geschäftsführer: Mag. Johannes Roßbacher/Mag. Markus Seidl Projektkoordination: Dipl.-Ing. Alexandra Bednar Ballhausplatz 1, A-1014 Wien Tel.: +43 (1) 53 53 444 Fax: +43 (1) 53 53 444 - 54 E-Mail: oerok@oerok.gv.at Internet: www.oerok.gv.at Die vorliegende Broschüre ist sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form verfügbar (Bestellung bzw. Download siehe www.oerok.gv.at). Gesamtredaktion: Dipl.-Ing. Alexandra Bednar (ÖROK-Geschäftsstelle) mit Unterstützung von Martin Todtenhaupt, B. Sc. Bearbeitung: Hochwasserrisikomanagement – wichtige Beiträge der Raumordnung (Kapitel 2): Dipl.-Ing. Alexandra Bednar (ÖROK- Geschäftsstelle) und Dr. Clemens Neuhold (Bundesministerium für Nachhaltigkeit & Tourismus) ÖROK-Empfehlung Nr. 57 (Kapitel 3): Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft „Risikomanagement Hochwasser“; Annahme durch die Österreichische Raumordnungskonferenz mit Dezember 2017 Erläuterungsteil: Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Walter Seher, Institut für Raumplanung, Umweltplanung und Bodenordnung (IRUB), Universität für Bodenkultur Wien; im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit & Tourismus (vormals Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft), Abt. IV/6 Schutzwasserwirtschaft Beispiele zur Anwendung und Umsetzung (Kapitel 4) und Bildmaterial: Redaktion: Martin Todtenhaupt, B. Sc.; Dipl.-Ing. Alfred Ellmer (Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Steiermark), Dipl.-Ing. Manfred Kopf (Amt der Vorarlberger Landesregierung), Dr. Clemens Neuhold (Bundesministerium für Nachhaltigkeit & Tourismus), Dipl.-Ing. Heidemarie Rammler (Amt der NÖ Landesregierung), Dipl.-Ing. (FH) Christian Wiesenegger (Amt der Salzburger Landesregierung) auf Basis der Arbeiten in der ÖREK-Partnerschaft. Grafische Gestaltung: www.pflegergrafik.at Copyrights der Coverfotos: ÖROK-Geschäftsstelle, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, WLV – Sektion Steiermark Produktion: www.medienundmehr.at – Kommunikationsagentur, Wien Druck: Grasl fairprint, Bad Vöslau Eigenverlag Hinweise: Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Alle veröffentlichten Bilder und Grafiken wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert. Sollte uns bei der Zusammenstellung des Materials ein bestehendes Urheberrecht entgangen sein, teilen Die uns die bitte umgehend mit. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Copyright auf schnellstem Wege zu klären.
INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorwort der ÖROK-Geschäftsstelle ............................................................................................................5 2 Hochwasserrisikomanagement – wichtige Beiträge der Raumordnung ..................................................7 3 ÖROK-Empfehlung Nr. 57 zum Hochwasserrisikomanagement ..............................................................9 Präambel ........................................................................................................................................................9 3.1 Empfehlungen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements ..............................................................11 Empfehlung 1: Verankerung der Risikovermeidung bzw. Risikoreduktion als wesentliches Anliegen der Raumordnung ............................................................................................................................11 Empfehlung 2: Berücksichtigung angemessener Ziele gemäß Nationalem Hochwasserrisikomanagementplan in der Raumordnung ..........................................................................11 Empfehlung 3: Sicherung von Flächen für Maßnahmen zum Zweck des Hochwasserabflusses und -rückhaltes sowie zur Gewässerbewirtschaftung ..................................................................................12 Empfehlung 4: Verbesserte Abstimmung zwischen überörtlicher Raumordnung und Wasserwirtschaft ......................................................................................................................................12 Empfehlung 5: Erstellung, Aktualisierung und Verwendung von gefahren- und risikobezogenen Planungsgrundlagen ..........................................................................................................13 Empfehlung 6: Verpflichtende Verankerung von Gefahrenzonenplanungen und Abflussuntersuchungen in der örtlichen Raumordnung und im Baurecht ................................................13 Empfehlung 7: Erarbeitung von Grundlagen zur Berücksichtigung des Restrisikos und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Raumordnung und Baurecht ..............................................14 Empfehlung 8: Vorschreibung von Maßnahmen im Überflutungsbereich aus dem Baurecht ................................................................................................................................................14 Empfehlung 9: Erstellung von Planungsgrundlagen zur Bewertung und Maßnahmen zur Verringerung des Risikos von pluvialem Hochwasser ............................................................................15 Empfehlung 10: Präzisierung der Summationswirkung im Wasserrecht ....................................................15 3.2 Glossar ..............................................................................................................................................................16 3.3 Literatur- und Quellenverzeichnis..................................................................................................................19 ANHANG: Erläuterungsteil ..............................................................................................................................20 4 Beispiele zur Anwendung und Umsetzung ..............................................................................................39 4.1 Blauzone Rheintal – Sicherung von Flächen zum Hochwasserabfluss und -rückhalt ..............................39 4.2 Die Enns – Brückenschlag für Mensch & Natur, Altenmarkt im Pongau, Salzburg ....................................41 4.3 Die Mur – Hochwasserschutz und Naherholung, St. Michael im Lungau, Salzburg ..................................42 4.4 Der Umgang mit Restrisiko in Raumordnung und Baurecht ......................................................................43 4.5 Gefahrenhinweiskarte Pluviales Hochwasser – 2. Zyklus Umsetzung der EU-HWRL................................44 4.6 Hinweiskarte Hangwasser im Niederösterreich Atlas ..................................................................................45 5 Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft ..........................................................................................................47
VORWORT DER ÖROK-GESCHÄFTSSTELLE KAP. 1 Vorwort DER ÖROK-GESCHÄFTSSTELLE Liebe Leserin, lieber Leser! Der Schutz der Siedlungsräume vor Naturgefahren stellt eine zentrale Aufgabe der Raumordnung dar. Bereits im Jahr 1986 wurde die ÖROK-Empfehlung Nr. 20 mit „Empfehlungen zur besseren Berücksichtigung von Naturgefahren in der Raumordnung“ verabschiedet. Die laufende Auseinandersetzung mit immer wieder zum Teil intensiv auftretenden Hochwasserereignissen führte im Jahr 2005 in der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) zur Veröffentlichung der „ÖROK-Empfehlung Nr. 52 zum präventiven Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung“. Während die Empfehlung Nr. 20 vorwiegend Themenbereiche der Grundlagenforschung behandelte, rückte in der Empfehlung Nr. 52 verstärkt der interdisziplinäre Austausch in den Vordergrund und umfasste die fach- übergreifende Abstimmung von Raumordnung, Schutzwasserwirtschaft und Wildbach- und Lawinenverbauung. Die Ausarbeitung gemeinsamer Präventions- und Risikoreduktionsstrategien bildete dabei einen wesentlichen Ausgangspunkt. Aufgrund neuer Planungsgrundlagen, wie beispielsweise die EU-Hochwasserrichtlinie und der Nationale Hochwasserrisikomanagementplan, ergab sich das Erfordernis, wesentliche Themenfelder neu zu diskutieren und auf ein umfassendes Risikomanagement zu beziehen. Im Rahmen der Stellvertreterkommission der ÖROK wurde daher im November 2014 beschlossen, das Thema „Naturgefahr Hochwasser“ wieder ins Arbeitsprogramm aufzunehmen. Diesem Beschluss folgend, wurde in Umsetzung des Handlungsfeldes „Vorrangflächen zum Schutz vor Naturereignissen“ des „Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes (ÖREK) 2011“ die ÖREK-Partnerschaft „Risikomanagement Hochwasser“ eingerichtet. Im Rahmen einer etwa eineinhalbjährigen Zusammenarbeit mit PartnerInnen von öffentlicher und universitärer Ebene bildeten die Bereiche Wasserrecht, Raumordnung und Baurecht sowie die Gefahrenzonenplanung gemäß Wasser- und Forstrecht aktuelle Ansatzpunkte für die neue ÖROK-Empfehlung. Mit der vorliegenden Broschüre soll die „ÖROK-Empfehlung Nr. 57 zum Hochwasserrisikomanagement“ mit ihren zehn Einzelempfehlungen näher vorgestellt werden. Die Umsetzung der Empfehlungen obliegt nun- mehr den ÖROK-Mitgliedern, wobei anhand von Praxisbeispielen konkrete Beispiele zur Anwendung gezeigt werden. Im Einleitungsartikel finden Sie Informationen zu Ausgangslage und Rahmen. Die vollständige Textfassung der ÖROK-Empfehlung Nr. 57 mit umfangreichen Erläuterungen zu den Einzelempfehlungen ist in Kapitel 3 nachzulesen. Ausgewählte Beispiele zur Anwendung und Umsetzung mit weiterführenden Informationen sind in Kapitel 4 angeführt. Abschließend möchten wir allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere den Mitgliedern der ÖREK-Partnerschaft, für die Ausarbeitung dieser neuen ÖROK-Empfehlung sehr herzlich danken. Mag. Johannes Roßbacher Mag. Markus Seidl Geschäftsführer
HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT – WICHTIGE BEITRÄGE DER RAUMORDNUNG KAP. 2 2 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT – WICHTIGE BEITRÄGE DER RAUMORDNUNG ALEXANDRA BEDNAR * UND CLEMENS NEUHOLD * Ein Rückblick Neue Herausforderungen Das außergewöhnliche Hochwasserereignis im Jahr Risikomanagement und dabei insbesondere der 2002 rückte die zentrale Aufgabe der Raumordnung Schutz der Siedlungsräume erfordert eine laufende im Kontext mit dem Schutz vor Naturgefahren in den Auseinandersetzung mit dem Thema Naturgefahren. Fokus. Dies führte zum Beschluss, diesen integralen Stärker in den Fokus der Raumordnung gelangten und sektorübergreifenden Themenkomplex in der auch die Prozesse der gravitativen Naturgefahren Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) (Steinschlag, Felssturz, Muren, Rutschungen, neuerlich zu behandeln und gemeinsame Lösungs- Lawinen) aufgrund zunehmender Schadensereignis- strategien auszuarbeiten. Die Erstellung einer ÖROK- se, wobei die Arbeiten auf ÖROK-Ebene in die Empfehlung erschien dabei als geeigneter Rahmen, ÖROK-Empfehlung Nr. 54 zum „Risikomanagement um eine möglichst breite Verankerung und Umset- für gravitative Naturgefahren in der Raumordnung“ zung der Ergebnisse durch die einzelnen ÖROK-Mit- mündeten. glieder – Bund, Länder, Städte und Gemeinden – zu gewährleisten. Zwischenzeitlich wurden zum Hochwasserrisikoma- nagement zahlreiche Aktivitäten gesetzt. Zusätzlich ÖROK-Empfehlungen werden zu relevanten Fragen brachten geänderte Rahmenbedingungen auf EU-, der Raumordnung und Regionalpolitik erstellt und Bundes- und Länder-Ebene neue Anforderungen und richten sich in erster Linie an die ÖROK-Mitglieder. Herausforderungen an die Planungsverantwortlichen Auf Basis von wissenschaftlichen Grundlagenarbei- mit sich. So stellt die EU-Hochwasserrichtlinie ten und intensiven Beratungen werden gemeinsam (2007/60/EG) eine neue Planungsgrundlage dar. Auf erarbeitete und politisch akkordierte Handlungs- nationaler Ebene bildet der „Nationale Hochwasser- empfehlungen formuliert. Als Besonderheit ist dabei risikomanagementplan 2015“ als Umsetzung dieser zu erwähnen, dass die Empfehlungen nicht nur in- Richtlinie einen Rahmen, der für den Zeitraum 2016 nerhalb der Fachgremien – primär dem Ständigen bis 2021(und darauf folgende 6-Jahres-Zyklen) ange- Unterausschuss – und in der ÖROK-Stellvertreter- messene Ziele zur Risikoreduktion definiert und kommission abgestimmt, sondern auch durch Be- Maßnahmen sowie deren Priorität zur Erreichung schlussfassung der politischen Konferenz verabschie- dieser Ziele umfasst. det werden. In dieser sind der Bundeskanzler, die BundesministerInnen, die Landeshauptleute, die Nicht zuletzt dadurch ergab sich das Erfordernis, Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes sowie wesentliche Themenfelder der ÖROK-Empfehlung in beratender Funktion die Präsidenten der Wirt- Nr. 52 neu zu diskutieren und vom präventiven schafts- und Sozialpartner-Institutionen vertreten. Ansatz des Hochwasserschutzes in Richtung eines in- Die Umsetzung der ÖROK-Empfehlungen selbst ob- tegralen Risikomanagements weiter zu entwickeln. liegt in weiterer Folge den einzelnen ÖROK-Mitglie- dern. Das ÖREK als neuer Handlungsrahmen Als Ergebnis intensiver Zusammenarbeit zwischen Eine der zentralen Aufgaben der ÖROK ist die Ausar- Raumordnung, Schutzwasserwirtschaft, und Wild- beitung und Aktualisierung des Österreichischen bach und Lawinenverbauung wurde im Jahr 2005 die Raumentwicklungskonzeptes (ÖREK). Dieses stellt „ÖROK-Empfehlung Nr. 52 zum präventiven Umgang ein gemeinsames Leitbild und strategisches Steue- mit Naturgefahren in der Raumordnung, Themen- rungsinstrument für die gesamtstaatliche Raumord- schwerpunkt Hochwasser“ mit dem Fokus auf ge- nung in Österreich dar. Das aktuellste Dokument ist meinsame Präventions- und Risikoreduktionsstrate- dabei das „Österreichische Raumentwicklungskon- gien veröffentlicht. zept (ÖREK) 2011“, welches neben Grundhaltungen * Alexandra Bednar (ÖROK-Geschäftsstelle) und Clemens Neuhold (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) 7
KAP. 2 HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT – WICHTIGE BEITRÄGE DER RAUMORDNUNG und räumlichen Zielen auch ein gemeinsames Hand- Seher von der Universität für Bodenkultur Wien sowie lungsprogramm beinhaltet. Im ÖREK 2011 wurde als Univ.-Prof. Arthur Kanonier von der Technischen eines von 14 Handlungsfeldern das Themenfeld „Vor- Universität Wien erarbeitet. Ergänzt wurden die Ein- rangflächen zum Schutz vor Naturereignissen“ defi- zelempfehlungen durch einen umfangreichen Erläu- niert, dass sich in zwei Aufgabenbereiche gliedert: terungsteil, welcher von Ass.-Prof. Walter Seher, Insti- „Hochwasserrückhalte- und Hochwasserabflussflä- tut für Raumplanung, Umweltplanung und chen freihalten“ sowie „Gefahrenzonenpläne erwei- Bodenordnung (IRUB) der Universität für Bodenkul- tern und aktualisieren“. tur im Auftrag des BMNT (vormals BMLFUW) erstellt wurde. Mit der Veröffentlichung des ÖREK 2011 wurde auch dessen Umsetzung auf ÖROK-Ebene durch soge- Die ÖROK-Empfehlung Nr. 57 wurde mit Beschluss nannte „ÖREK-Partnerschaften“ gestartet, in wel- der politischen Konferenz der ÖROK vom 7. Dezem- chen thematisch befasste ÖROK-Mitglieder und wei- ber 2017 verabschiedet (der Gesamt-Empfehlungs- tere für ein bestimmtes Thema relevante AkteurInnen text inklusive Erläuterungsteil ist im Kapitel 3 dieser einen oder mehrere Aufgabenbereiche des ÖREK- Broschüre nachzulesen). Handlungsprogramms umsetzen. Unter dem Handlungsgrundsatz „Dem Wasser Raum Die ÖREK-Partnerschaft geben“ behandeln die einzelnen Empfehlungen un- „Risikomanagement Hochwasser“ ter anderem die Vermeidung nachteiliger Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kultur- Das Erfordernis, Hochwasser im Sinne eines integra- erbe, die wirtschaftliche Tätigkeit und die räumliche len Risikomanagements zu betrachten und einen Entwicklung sowie die Freihaltung von gefährdeten neuen Handlungsrahmen zu gestalten, führte im Jahr Flächen, insbesondere für den Hochwasserabfluss- 2015 zur Einrichtung einer entsprechenden ÖREK- und -rückhalt und für die Gewässerentwicklung. Partnerschaft. Diese hatte sich zum Ziel gesetzt, aus- gehend von aktuellen Planungsgrundlagen und den Weiterführende Informationen und Quellen neuen Rahmenbedingungen, die ÖROK-Empfehlung Nr. 52 zu evaluieren und eine aktualisierte ÖROK- Die „ÖROK-Empfehlung Nr. 57 zum Hochwasserrisi- Empfehlung zu erarbeiten. komanagement“ steht auch auf der Homepage der ÖROK unter http://www.oerok.gv.at/publikatio- Unter der Federführung des Bundesministeriums für nen/oerok-empfehlungen.html zum Download zur Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), Abteilung Verfügung. Schutzwasserwirtschaft (vormals Bundesministeri- um für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was- Nähere Informationen zur ÖREK-Partnerschaft sind serwirtschaft, BMLFUW ) und des Landes Salzburg, auf der ÖROK-Homepage unter dem folgenden Link Referat Raumplanung wurden in der etwa einein- abrufbar: http://www.oerok.gv.at/raum-region/ halbjährigen Partnerschaft zehn Empfehlungen for- oesterreichisches-raumentwicklungskonzept/oerek- muliert. In diesem interdisziplinären Diskussions- 2 011/oerek-partnerschaften/abgeschlossene-part- prozess wurden vorrangig Möglichkeiten betreffend nerschaften/risikomanagement-hochwasser.html die Bereiche Wasserrecht, Raumordnung und Bau- recht sowie die Gefahrenzonenplanung gemäß Was- Aktuelle Informationen zum Themenbereich „Was- ser- und Forstrecht diskutiert. ser“ sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus unter Als Ergebnis liegt nun die „ÖROK-Empfehlung Nr. 57 https://www.bmnt.gv.at/wasser.html abrufbar, zum Hochwasserrisikomanagement“ vor. Informationen zum „Schutz vor Naturgefahren“ unter https://www.bmnt.gv.at/wasser/schutz_vor_ Empfehlungen zum naturgefahren.html. Hochwasserrisikomanagement Das Wasserinformationssystem Austria – WISA – eine Inhaltlich wurde die neue ÖROK-Empfehlung durch zentrale Plattform, über die der Zugang zu Daten und die Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft, in Unterstüt- Informationen über die österreichische Wasserwirt- zung durch Univ.-Prof. Johannes Hübl, Em.Univ.- schaft ermöglicht wird – ist unter dem folgenden Link Prof. Hans-Peter Nachtnebel und Ass.-Prof. Walter https://www.bmnt.gv.at/wasser/wisa.html abrufbar. 8
ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT KAP. 3 3 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT* ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ (ÖROK)** Gliederung: Präambel 3.1 Empfehlungen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements Empfehlung 1: Verankerung der Risikovermeidung bzw. Risikoreduktion als wesentliches Anliegen der Raumordnung Empfehlung 2: Berücksichtigung angemessener Ziele gemäß Nationalem Hochwasserrisikomanagementplan in der Raumordnung Empfehlung 3: Sicherung von Flächen für Maßnahmen zum Zweck des Hochwasserabflusses und -rückhaltes sowie zur Gewässerbewirtschaftung Empfehlung 4: Verbesserte Abstimmung zwischen überörtlicher Raumordnung und Wasserwirtschaft Empfehlung 5: Erstellung, Aktualisierung und Verwendung von gefahren- und risikobezogenen Planungsgrundlagen Empfehlung 6: Verpflichtende Verankerung von Gefahrenzonenplanungen und Abflussuntersuchungen in der örtlichen Raumordnung und im Baurecht Empfehlung 7: Erarbeitung von Grundlagen zur Berücksichtigung des Restrisikos und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Raumordnung und Baurecht Empfehlung 8: Vorschreibung von Maßnahmen im Überflutungsbereich aus dem Baurecht Empfehlung 9: Erstellung von Planungsgrundlagen zur Bewertung und Maßnahmen zur Verringerung des Risikos von pluvialem Hochwasser Empfehlung 10: Präzisierung der Summationswirkung im Wasserrecht 3.2 Glossar 3.3 Literatur- und Quellenverzeichnis Anhang: Erläuterungsteil Präambel gabenbereich der Raumordnung im Zusammenwir- ken mit allen relevanten Sektoren, AkteurInnen und Der präventive Schutz vor Naturgefahren stellt eine Gebietskörperschaften darstellt. der zentralen Aufgaben der Raumordnung dar. Aus- gehend von der Hochwasserkatastrophe im August Daran anknüpfend ergab sich das Erfordernis, nicht 2002 wurde das Thema „Raumordnung & Naturge- zuletzt auch aufgrund weiterführender Aktivitäten fahren“ in den Jahren 2003 und 2004 im Rahmen der und neuer Planungsgrundlagen, die ÖROK-Empfeh- ÖROK intensiv behandelt. Die Ergebnisse wurden in lung Nr. 52 zu überarbeiten und alle wesentlichen der „ÖROK-Empfehlung Nr. 52 zum präventiven Um- (neuen) Erkenntnisse und Grundlagen zusammenzu- gang mit Naturgefahren in der Raumordnung“ mit führen. dem Themenschwerpunkt Hochwasser zusammen- gefasst. Im Vordergrund dieser ÖROK-Empfehlung Bezug zum ÖREK 2011 stand die Ausarbeitung gemeinsamer Strategien zu Prävention- und Risikoreduktion. In Umsetzung des Handlungsfeldes 3.2 „Vorrangflä- chen zum Schutz vor Naturereignissen“ des „Öster- Seit Verabschiedung dieser ÖROK-Empfehlung wur- reichischen Raumentwicklungskonzeptes (ÖREK) den unterschiedliche Aktivitäten auf Bundes-, Län- 2011“1 hat sich die ÖREK-Partnerschaft „Risikomana- der- und auch auf EU-Ebene gesetzt. Dabei zeigte gement Hochwasser“ zum Ziel gesetzt, die ÖROK- sich, dass die Prävention vor Naturgefahren bzw. das Empfehlung Nr. 52 zu evaluieren und aktualisierte Risikomanagement nach wie vor einen zentralen Auf- Empfehlungen zu formulieren. * zur Aktualisierung und Anpassung der „ÖROK-Empfehlung Nr. 52 zum präventiven Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung Schwerpunkt Hochwasser“ ** Rundlaufbeschluss der politischen Konferenz der ÖROK vom 7. Dezember 2017 1 ÖROK-Schriftenreihe Nr. 185: Österreichisches Raumentwicklungskonzept ÖREK 2011, Wien 2011 9
KAP. 3 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT Dem Wasser Raum geben Abb. 2: Hochwasser auf der Donauinsel Die folgenden Empfehlungen sollen ein hohes Maß an Umsetzungsorientiertheit erfüllen, den interdiszi- plinären Austausch widerspiegeln und als Hand- lungsempfehlungen verstanden werden. Ganz im Sinne der bisherigen Ausrichtung fokussiert die gegenständliche neue ÖROK-Empfehlung auf die Naturgefahr „Hochwasser“ und ist dem Schwerpunkt „Dem Wasser Raum geben“ gewidmet. Dabei steht die Frage nach der Vermeidung bzw. bestmöglichen Verringerung nachteiliger Folgen für Quelle: © Christian Houdek für MA 45 – Wiener Gewässer die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kul- turerbe und die wirtschaftliche Tätigkeit sowie nach der Freihaltung von gefährdeten Flächen, der Fachübergreifend werden die Bereiche Wasserrecht, Sicherung von Flächen für den Hochwasserabfluss- Raumordnung und Baurecht sowie die Bestimmun- und -rückhalt und für die Gewässerentwicklung im gen der Gefahrenzonenplanung gemäß Wasser- und Vordergrund. Forstrecht unter Berücksichtigung bestehender Instrumente in den Einzelempfehlungen behandelt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen topografischen Gegebenheiten in Österreich sind die Empfehlungen Diese Fachbereiche wurden analog zur inhaltlichen unter Berücksichtigung länderspezifischer und örtli- Ausrichtung der ÖROK-Empfehlung Nr. 52 cher Besonderheiten und Erfordernisse zu interpre- herangezogen, im Bewusstsein, dass zahlreiche tieren. Speziell ist dabei auf Nutzungsdruck und Ver- weitere Sektoren (Katastrophenschutz, Land- und fügbarkeit von Flächen2 aufgrund des begrenzten Forstwirtschaft, Energiewirtschaft etc.) ebenfalls Dauersiedlungsraumes Rücksicht zu nehmen. Dies einen erheblichen Beitrag zum Hochwasserrisikoma- betrifft insbesondere die Ermöglichung kleinräumi- nagement leisten. Wesentliche neue Rahmen- ger Entwicklungen bestehender bebauter Bereiche, bedingungen stellten insbesondere die EU-Hochwas- ohne damit das Hochwasserrisiko zu erhöhen. serrichtlinie,3 der Nationale Hochwasserrisikomana- gementplan 2015, die Ergebnisse der Evaluierung der Projekte FloodRisk I und II und die Charta „Schutz Abb. 1: Gebäudeschäden durch Hochwasser vor Naturgefahren“ des BMLFUW dar. Im Rahmen der inhaltlichen Vertiefung zeigte sich – nicht zuletzt auch im Hinblick auf ein gemeinsames Planungsverständnis – das Erfordernis einheitlicher Begriffsdefinitionen. Diese werden im folgenden Glossar nach alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Quelle: © BMNT, WLV – Sektion Steiermark 2 Damit sind sämtliche Nutzungsformen einschließlich der Schutzfunktion umfasst. 3 Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 10
ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT KAP. 3 3.1 Empfehlungen im Rahmen des Hoch- Empfehlung 2: wasserrisikomanagements Berücksichtigung angemessener Ziele gemäß Nationalem Hochwasserrisiko- Empfehlung 1: managementplan in der Raumordnung Verankerung der Risikovermeidung bzw. Risikoreduktion als wesentliches Anliegen Ergänzend zum Empfehlungscharakter des Nationa- der Raumordnung len Hochwasserrisikomanagementplanes für Mate- rien außerhalb des Wasserrechtsgesetzes stellt die Für Siedlungsgebiete inklusive Infrastruktureinrich- Festlegung von entsprechenden Schutzzielen im tungen sind Risikovermeidung bzw. Risikoreduktion Rahmen der Raumordnungsgesetze und des Bau- als wesentliche Anliegen der Raumordnung zu dekla- rechts eine Verbindlichkeit her. rieren. Die Vermeidung neuer Risiken und die Reduk- tion bestehender Risiken durch Hochwasser sind als Voraussetzung dafür ist eine interdisziplinäre Ab- Aufgabe der überörtlichen und örtlichen Raumord- stimmung der Zielsetzungen zwischen Raumord- nung festzulegen. nung und Schutzwasserwirtschaft im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements, insbesondere die Die Umsetzung wird bei der Erstellung und Änderung Berücksichtigung der angemessenen Ziele der natio- überörtlicher Raumordnungsprogramme, Örtlicher nalen Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie.4 Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungs- und Be- bauungspläne unter Berücksichtigung vorhandener Gefahren- und Risikodarstellungen (z. B. Gefahren- zonenpläne, Abflussuntersuchungen, Gefahren- und Risikokarten sowie Gefahrenhinweiskarten), wasser- wirtschaftlicher Regionalprogramme und weiterer wasserwirtschaftlicher Planungsinstrumente vorge- nommen. Abb. 3: Hochwasser am Gasenbach Abb. 4: Hochwasser am Schöttelbach Quelle: © BMNT, WLV – Sektion Steiermark Quelle: © BMNT, WLV – Sektion Steiermark 4 RMP 2015 S. 28 f; RMP-Ziele siehe auch Kapitel 3, Anhang: Erläuterungsteil zu Empfehlung 2 11
KAP. 3 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT Empfehlung 3: Empfehlung 4: Sicherung von Flächen für Maßnahmen Verbesserte Abstimmung zwischen zum Zweck des Hochwasserabflusses und überörtlicher Raumordnung und -rückhaltes sowie zur Gewässerbewirt- Wasserwirtschaft schaftung Durch die verstärkte Anwendung des wasserwirt- Die Freihaltung von Flächen zum Zweck des Hoch- schaftlichen Regionalprogramms ist eine verbesser- wasserabflusses und Hochwasserrückhalts sowie te Abstimmung von überörtlicher Raumordnung zur Gewässerbewirtschaftung und -entwicklung ist und Wasserwirtschaft anzustreben. Somit können sicherzustellen. Erhalt und Ausweitung von Reten- bestehende Regelungen des Wasserrechtsgesetzes, tionsraum ist ein wesentliches Ziel des passiven wie insbesondere der Bewilligungstatbestand nach Hochwasserschutzes. Synergien zwischen Hoch- § 38 WRG, zum Zweck der Freihaltung von Flächen, wasserschutz und Gewässerschutz sind zu forcieren die für den Hochwasserabfluss oder -rückhalt we- und der damit in Verbindung stehende Feststoff- sentlich sind, gezielt erweitert und in weiterer Folge haushalt zu berücksichtigen. Angesprochen sind als regionale Freihaltezonen in überörtlichen insbesondere Flächen zur dynamischen Gewässer- Raumordnungsprogrammen verankert werden. entwicklung und Renaturierung, Auen, Sedimenta- tions- und Ablagerungsflächen und hydromorpho- In diesen Freihaltezonen sind entsprechende Wid- logisch dynamische Flächen. Gleichzeitig können mungsverbote festzulegen, die eine Bauführung aus- damit Erholungs- und Naturerlebnisräume ge- schließen, welche den Freihaltezweck beeinträchti- schaffen werden. gen kann. Entsprechende Grundlagen sind über regionale und lokale Planungsinstrumente der Wasserwirtschaft, wie dem Gewässerentwicklungs- und Risikomanage- mentkonzept,5 bzw. der Gefahrenzonenplanung zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Flächen sind mittels überörtlicher bzw. örtlicher Raumordnungs- instrumente oder wasserwirtschaftlicher Regional- programme zu sichern. Abb. 5: Stark beschädigtes Gebäude durch Abb. 6: Aufräumarbeiten nach schweren Hochwasser Schäden an der Infrastruktur Quelle: © BMNT, WLV – Sektion Steiermark Quelle: © BMNT, WLV – Sektion Steiermark 5 Das „Gewässer- und Risikomanagementkonzept“ ist ein einzugsgebietsbezogenes Planungsinstrument (Fördervoraussetzung im Rahmen des Wasserbautenförderungsgesetzes). 12
ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT KAP. 3 Empfehlung 5: Empfehlung 6: Erstellung, Aktualisierung und Verwendung Verpflichtende Verankerung von Gefahren- von gefahren- und risikobezogenen zonenplanungen und Abflussunter- Planungsgrundlagen suchungen in der örtlichen Raumordnung und im Baurecht Alle relevanten gefahren- und risikobezogenen Infor- mationen sind online frei zugänglich zu machen. Die in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer enthaltenen Widmungsbeschränkungen sowie im Der Austausch von digitalen Daten auf jeweils aktuel- Baurecht geregelten Bauauflagen sind an die Ergeb- lem Stand ist zwischen den Gebietskörperschaften, nisse der Gefahrenzonenplanungen und Abflussun- insbesondere von Bund und Ländern, zeitnah zu ge- tersuchungen zu koppeln. währleisten. Im Sinne einer integrierten Planung ist damit eine Überlagerung und Verschneidung von Gebiete, die eine hohe und mittlere Hochwasserge- Informationen der Raumordnung mit gefahren- und fährdung aufweisen, insbesondere rote Gefahrenzo- risikobezogenen Informationen, wie Gefahrenzonen- nen, sind grundsätzlich weder zu bebauen noch mit planungen und Abflussuntersuchungen, Hochwas- einer Widmung zu belegen, die eine Bauführung sergefahren- und -risikokarten gemäß EU-HWRL in zulässt. In diesen Gebieten sind Bausperren und Wid- Geografischen Informationssystemen sicherzustel- mungsänderungen bis hin zu Rückwidmungen ge- len. eignete Maßnahmen beim Umgang mit bereits gewidmetem, unbebautem Bauland. Für Gebiete mit niedriger Gefährdung ist ein allge- meines Berücksichtigungsgebot für die örtliche Raumplanung festzulegen, welches dem Prinzip der Risikovermeidung und Risikoreduktion ent- spricht. Abb. 7: Gefahrenzonenplan Tullbach Abb. 8: Hochwasser an der Zaucha Quelle: © BMNT, WLV – Sektion Steiermark Quelle: © BMNT, ÖBB INFRA PLWM, E. Mühlberger 13
KAP. 3 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT Empfehlung 7: Empfehlung 8: Erarbeitung von Grundlagen zur Berück- Vorschreibung von Maßnahmen im sichtigung des Restrisikos und Ableitung Überflutungsbereich aus dem Baurecht von Handlungsempfehlungen für Raum- ordnung und Baurecht Im Rahmen der Bauordnungen und Bautechnikge- setze sind Mindestvorgaben für Bauvorhaben in Ge- Im Rahmen schutz- und regulierungsbaulicher Maß- fährdungsbereichen zu formulieren. Die Kriterien für nahmen ist für Siedlungen und wirtschaftliche Nut- die Versagung bzw. Genehmigung einer Baubewilli- zungen sowie höherwertige Verkehrsanlagen grund- gung sind exakt zu definieren, um Auslegungsspiel- sätzlich die Gewährleistung eines Schutzes bis zu räume zu reduzieren und die Rechtssicherheit zu ge- Hochwasserereignissen mit einem voraussichtlichen währleisten. Wiederkehrintervall von 100 Jahren (Gefährdung mittlerer Wahrscheinlichkeit) anzustreben. Dadurch Baurechtlich relevante Bestandsänderungen in Berei- kann Hochwasserrisiko jedoch nicht vollständig ver- chen mit hoher Hochwasserwahrscheinlichkeit bzw. mieden werden, sodass ein Restrisiko bleibt. hoher Hochwasserintensität (HQ30-Überflutungsflä- che, rote Gefahrenzone) sind in Hinblick auf eine Er- Für die Restrisikogebiete, die bei Überschreitung des höhung des Hochwasserrisikos zu prüfen. Bemessungsereignisses (Überlastfall) oder bei Versa- gen von z. B. schutzwasserbaulichen Anlagen (Versa- Baumaßnahmen, die die Sicherheit des Baubestan- gensfall) überflutet werden, ist das Restrisiko best- des erhöhen oder zu keiner Erhöhung des hochwas- möglich zu beherrschen. ser- und personenbezogenen Risikos führen, sind aus baurechtlicher Sicht jedenfalls zulässig, soweit ihnen Die in diesem Zusammenhang planerisch zuneh- nicht sonstige Bestimmungen entgegenstehen. mend bedeutenden und mittels gefahren- und risiko- bezogenen Informationen ausgewiesenen Bereiche In Bereichen mit mittlerer Hochwasserwahrscheinlich- mit Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit, insbe- keit (HQ100-Überflutungsfläche, gelbe Gefahrenzone) sondere Restrisikobereiche, sind im Raumordnungs- sind schon in Bauplatzerklärung und Baugenehmi- und Baurecht zu berücksichtigen. Es sind Planungs- gungsbescheid projektbezogene Auflagen zu bestim- grundlagen für diese Bereiche zu erstellen und zu ak- men. Aufschüttungen – soweit im Baurecht geregelt – tualisieren sowie restrisikobezogene Handlungsemp- sind in diesen Gefährdungsbereichen grundsätzlich zu fehlungen in der Raumordnung und im Baurecht zu unterlassen bzw. durch räumlich nahegelegene Maß- erarbeiten und auf festgelegte Bereiche anzuwenden. nahmen hydraulisch wirkungsvoll zu kompensieren. Abb. 9: Überschwemmung nach Um auf neue Gefährdungsszenarien reagieren und in Dammbruch der bestehenden Bausubstanz bauliche Verbesserun- gen anordnen zu können, ist für bereits bestehende genehmigte Gebäude in den Bauordnungen die Mög- lichkeit der Vorschreibung nachträglicher Auflagen vorzusehen. Des Weiteren sind, soweit erforderlich, die Bauord- nungen dahingehend zu überprüfen bzw. zu ergän- zen, dass bei Gefahr in Verzug weitreichende Verfü- gungen (beispielsweise Räumungen) in gefährdeten Bereichen und Bauwerken erlassen werden können. Abb. 10: Hochwasserschutz an der Salzach in der Stadt Salzburg Quelle: © BMNT, B. Kern Quelle: © BMNT, Land Salzburg – Wasserwirtschaft 14
ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT KAP. 3 Empfehlung 9: Empfehlung 10: Erstellung von Planungsgrundlagen Präzisierung der Summationswirkung zur Bewertung und Maßnahmen im Wasserrecht zur Verringerung des Risikos von pluvialem Hochwasser Im Hinblick auf Bautätigkeit, Versiegelung und Ge- ländeveränderung ist die Erheblichkeit der Beein- Im Rahmen der Risikobewertung sind – soweit dies trächtigung des Hochwasserabflusses und -rückhalts sachlich erforderlich ist – geeignete Planungsgrund- anhand der Summationswirkung einer Anzahl von lagen, insbesondere Gefahrenhinweiskarten mit Be- Maßnahmen zu beurteilen. zug auf pluviales Hochwasser (z. B. Hangwasserkar- ten, Oberflächenabflusskarten etc.), zu erstellen und Dazu sind ein zeitlich definierter Referenzzustand auf vor der Veröffentlichung des Risikomanagement- Basis gefahren- und risikobezogener Informationen plans (RMP) 2021 den entsprechenden Behörden der als Beurteilungsgrundlage festzulegen sowie Krite- Raumordnung und Bauordnung als Planungsgrund- rien zur Beurteilung der Summationswirkung zu er- lage zur Verfügung zu stellen. arbeiten. Die Gefahrenhinweiskarten sind entsprechend in Dem Verlust an Retentionsraum und Retentionswir- den Instrumenten der örtlichen Raumordnung und kung ist planerisch oder durch räumlich nahegelege- im Bauverfahren zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ne Maßnahmen hydraulisch wirkungsvoll entgegen- sind diese um zusätzliche Gutachten bzw. Detailpla- zuwirken. nungen zu ergänzen und entsprechende Maßnah- men vorzusehen. Abb. 11: Hochwasser durch Hangwasser im Abb. 12: Schwere Schäden an der Infra- Siedlungsgebiet struktur durch Hochwasser Quelle: © Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Quelle: © BMNT, WLV – Sektion Steiermark 15
KAP. 3 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT 3.2 Glossar Daneben werden noch ausgewiesen: g Gelb schraffierte Zone: durch Hochwasser niedri- Abflussuntersuchung ger Wahrscheinlichkeit gefährdete Bereiche ein- Gutachterliche Ermittlung von charakteristischen schließlich des dadurch ausgelösten Versagens Hochwasserprozessen und deren Abbildung in Form schutzwasserbaulicher Anlagen; von Überflutungsflächen hoher, mittlerer und niedri- g Rot schraffierte Zone: Restrisikogebiete im Ein- ger Wahrscheinlichkeit mit Hochwasseranschlaglini- flussbereich von Hochwasserschutzanlagen, wo en, Wassertiefen und – sofern sinnvoll und möglich – hochwasserbedingt mit höheren Schadenswirkun- von Fließgeschwindigkeiten sowie von sonstigen zur gen zu rechnen ist; Bewertung nach § 6 WRG-GZPV benötigten Informa- g Rot-gelb schraffierte Funktionsbereiche: benötigte tionen. Flächen für den Hochwasserabfluss bzw. die Hochwasserretention zur Verringerung des Ge- Ablagerungsflächen fährdungspotenzials im entlasteten Gebiet; sind Grundflächen, die für die Zwecke der Umlage- g Blaue Vorbehaltsfläche/blauer Funktionsbereich: rung am Gewässer, Zwischenlagerung oder Deponie- ist für technische oder biologische Schutzmaß- rung von nicht verunreinigten, ausgehobenen Ge- nahmen freizuhalten oder bedarf einer besonde- wässersedimenten sowie Material aus natürlichen ren Art der Bewirtschaftung; Massenbewegungen (entspricht nicht verunreinig- g Brauner Hinweisbereich: Hinweis auf andere als tem Bodenaushubmaterial iSd § 5 Z 1 DVO) vorbehal- durch Wildbäche und Lawinen hervorgerufene ten sind und für die die erforderlichen behördlichen Naturgefahren; und grundrechtlichen Genehmigungen vorliegen. g Violetter Hinweisbereich: Flächen, deren gegen- Ablagerungsflächen umfassen land- und forstwirt- wärtiger Zustand erhalten werden muss, weil sie schaftliche Flächen, auf welchen das ausgehobene bereits einen natürlichen Schutz bieten. Material mit dem Zweck der Geländeauffüllung oder Bodenverbesserung verwertet werden kann. Weiters Gefahrenzonenplanung umfassen diese schutzwirksame Flächen, auf wel- Gefahrenzonenplanungen sind Fachgutachten, in chen das Material zur Erhöhung der Schutzwirkung denen (naturnahe Schutzmaßnahme) aufgebracht wird, so- g insbesondere Überflutungsflächen hinsichtlich wie Flächen, die zur Umlagerung von Sedimenten der Gefährdung und der voraussichtlichen mit dem Ziel der Wiedereinbringung in ein Fließge- Schadenswirkung durch Hochwasser sowie ihrer wässer benötigt werden. Funktionen für den Hochwasserabfluss, Hochwas- serrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasser- Feststoffhaushalt wirtschaftlicher Maßnahmen (§ 2 Abs. 1 WRG- Vergleich zwischen Feststoffproduktion, Erosion, GZP-V) bzw. Transport, Deposition und Remobilisation; Vergleich g Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen, die von Materialzufuhr und -abfuhr in Bezug auf ein Ein- durch Wildbäche oder Lawinen gefährdeten Berei- zugsgebiet oder eine Gewässerstrecke. che sowie jene Bereiche, deren Freihaltung für spä- tere Schutzmaßnahmen für erforderlich erachtet Gefahrenhinweiskarten wird (§ 2, Abs. 1 Forstgesetz-GZP-V) Die Gefahrenhinweiskarte liefert eine Übersicht über beurteilt werden. potenzielle Gefahrengebiete. Sie lenkt den Blick auf jene Schlüsselstellen, an denen eine genauere Beur- Gewässerbewirtschaftung teilung nötig ist. Die Gewässerbewirtschaftung umfasst alle Maßnah- men, die zur Erhaltung bzw. Erreichung der hydrauli- Gefahrenzonen nach dem Wasserrechtsgesetz schen und ökologischen Funktionsfähigkeit des und dem Forstgesetz Gewässers, nach Maßgabe des angestrebten Zielzu- Im Gefahrenzonenplan werden vor allem folgende standes, erforderlich sind. zwei Bereiche ausgewiesen: g Rote Gefahrenzone: Die ständige Benützung für Gewässerentwicklung Siedlungs- und Verkehrszwecke ist wegen der vor- Zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele ist im Be- aussichtlichen Schadenswirkungen des Bemes- reich der Oberflächengewässer eine Gewässerent- sungsereignisses oder der Häufigkeit der Gefähr- wicklung erforderlich. Darunter wird die zielgerichte- dung nicht oder nur mit unverhältnismäßig te Einflussnahme auf ein Gewässer verstanden, um hohem Aufwand möglich („Gefahr für Leib und dieses durch entsprechende Maßnahmen planvoll zu Leben“); verändern. Als Instrumente der Gewässerentwick- g Gelbe Gefahrenzone: Die ständige Benützung für lung kommen neben der Instandhaltung und dem Siedlungs- und Verkehrszwecke ist infolge der Ausbau eines Gewässers auch Maßnahmen zur Be- Gefährdung beeinträchtigt. grenzung bestehender Nutzungen in Betracht. 16
ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT KAP. 3 Gewässermorphologie henden Hochwasserrisikos bei gleichzeitiger best- Wissenschaft von der Entstehung und dynamische möglicher Beherrschung des bestehenden Restrisi- Entwicklung der Gewässer, von Überschwemmungs- kos beitragen. Hochwasserrisikomanagement um- flächen, Fließgewässerformen und den Gewässerdi- fasst alle Tätigkeitsbereiche (Handlungsfelder) von mensionen infolge der Einwirkung des Wassers. Die der Hochwasservorsorge über Schutzmaßnahmen Gewässerstruktur (auch Gewässermorphologie oder und die Bewältigung der Hochwasserereignisse bis Hydromorphologie) umfasst die morphologischen zur Hochwassernachsorge sowie Bewusstseinsbil- Eigenschaften eines Gewässers. Dazu zählt insbeson- dung. dere der Verlauf des Gewässers (z. B. mäandrierend, gestreckt), das Sohlsubstrat (z. B. Kies, Sand), die Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan Fließgeschwindigkeit und die Uferbeschaffenheit. (NGP) Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Hydromorphologisch dynamische Flächen (2000/60/EG) ist der NGP in einem Zyklus von sechs Das sind Flächen, die im Rahmen von Umlagerungs- Jahren zu erstellen (2009, 2015, …). Der NGP ist eine prozessen (Erosion und Sedimentation) vom Fließge- flussgebietsbezogene Planung, die auf einem inte- wässer in Anspruch genommen werden. grierten Ansatz zum Schutz, zur Verbesserung und zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer basiert. Im Hochwasser NGP werden auf Basis einer umfassenden IST-Be- Zeitlich beschränkte Überflutung von Land, das nor- standsanalyse die signifikanten Gewässernutzungen malerweise nicht mit Wasser bedeckt ist. Häufigste und die zu erreichenden Erhaltungs- und Sanie- Arten von Hochwasser in Österreich sind Hochwasser rungsziele sowie die dafür erforderlichen Maßnah- aus Flüssen (fluviales Hochwasser), Hochwasser aus men festgelegt. Oberflächenabflussohne Bezug zu einem Gewässer (pluviales Hochwasser) und Hochwasser aus Grund- Nationaler Hochwasserrisikomanagement- wasser. plan (RMP) Zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie Hochwassergefahr/-gefährdung (2007/60/EG) ist der RMP in einem Zyklus von sechs Gefahr/Gefährdung geht von einem Prozess aus, der Jahren zu erstellen (2015, 2021, …). Der RMP basiert dann zu Schäden führt, wenn sich verletzliche Objek- auf den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der te in seinem Wirkungsbereich befinden. Gefahr und vorläufigen Risikobewertung, der Ausweisung von Gefährdung beinhalten also lediglich die Möglichkeit Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserri- eines Schadens. Gefahr wird als die Möglichkeit eines siko und der Erstellung von Hochwassergefahrenkar- Schadens bezeichnet, während der Begriff Gefähr- ten und Hochwasserrisikokarten. dung Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des Ein- tretens von Schadenereignissen einschließt. Pluviales Hochwasser g Gefährdung hoher Wahrscheinlichkeit: 30-jährli- Hochwasser, ohne direkten Bezug zu einem Gewäs- ches Hochwasser – das Ereignis tritt statistisch ge- ser, entsteht vorwiegend durch Oberflächenabfluss, sehen im Durchschnitt einmal in 30 Jahren auf. ausgelöst durch (lokal begrenzte) Niederschläge g Gefährdung mittlerer Wahrscheinlichkeit: 100- hoher Intensität (konvektive Niederschläge, Starkre- jährliches Hochwasser – das Ereignis tritt stati- genereignisse). stisch gesehen im Durchschnitt einmal in 100 Jah- ren auf. Raumordnungsziele g Gefährdung niedriger Wahrscheinlichkeit: 300- Die Raumordnungsziele bestimmen die öffentlichen jährliches Hochwasser oder Szenarien für Extrem- Interessen an der räumlichen Entwicklung. Die den ereignisse – das Ereignis tritt statistisch gesehen im Soll-Zustand der Entwicklung eines Raumes be- Durchschnitt einmal in 300 Jahren oder seltener schreibenden Raumordnungsziele werden (teilweise) auf. durch handlungsorientierte Raumordnungsgrund- sätze ergänzt. Hochwasserrisiko Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts ei- Restrisiko nes Hochwasserereignisses und der hochwasserbe- Risiken können nicht vollständig – z. B. durch Maßnah- dingten potenziellen nachteiligen Folgen auf die men – vermieden werden, sodass ein Restrisiko ver- menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe bleibt. Dieses setzt sich zusammen aus den Anteilen und wirtschaftliche Tätigkeiten. g akzeptiertes Risiko (bei einem Schutzziel HQ100 wird akzeptiert, dass seltenere Ereignisse als Über- Hochwasserrisikomanagement lastfall zu Schäden führen können), Gesamtheit aller Planungen, Tätigkeiten und Maß- g unbekanntes Risiko (im Rahmen von Risikoanaly- nahmen, die zur optimalen Reduktion des beste- sen können immer nur eine bestimmte Anzahl von 17
KAP. 3 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT Szenarien und Versagensfällen – nie alle – berück- Schutzziele in der Raumplanung sichtigt und bewertet werden) und Schutzziele grenzen akzeptable von nicht akzepta- g Risiko aufgrund ungeeigneter Maßnahmen bzw. blen Risiken ab. Schutzziele in der Raumplanung Fehlentscheidungen (menschlicher Aspekt). bestimmen demgemäß, welches Risiko als akzepta- bel bzw. nicht akzeptabel eingestuft wird. Diese Fest- Risikoreduktion legung erfolgt in erster Linie in Form von Bestim- Die Reduktion bestehender Risiken kann entweder mungen zur Baulandeignung und den daraus durch die Anpassung des Bestandes, den baulichen resultierenden Baulandwidmungsverboten in den Schutz oder aber auch die Entfernung von Schadens- Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Zudem potenzialen aus dem Gefährdungsbereich erreicht können Schutzziele auch in den Instrumenten der werden. überörtlichen Raumplanung festgelegt werden. Risikovermeidung Summationswirkung Die Vermeidung neuer Risiken wird im Wesentlichen Das ist die Wirkung einer Anzahl von Maßnahmen, durch planerische Maßnahmen bzw. nicht-bauliche die nicht für sich allein, sondern in ihrer Gesamtheit Maßnahmen erreicht. betrachtet werden. 18
ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT KAP. 3 3.3 Literatur- und Quellenverzeichnis Amtsblatt der Europäischen Union (2007): Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-Hochwasser- Richtlinie): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2007.288.01.0027.01.DEU BMLFUW (2014): Gefahrenzonenplanungs-Verordnung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG-GZPV): https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-oesterreich/wasserrecht_national/planung/wrg-gzpv.html BMLFUW (2015): Nationaler Hochwasserrisikomanagementplan RMP 2015: https://www.bmlfuw.gv.at/was- ser/wisa/fachinformation/hochwasserrisiko/hochwasserrisikoplan/managementplan.html BMLFUW (2015): Floodrisk-E(valuierung), Analyse der Empfehlungen aus FRI und II und deren Umsetzungs- fortschritt im Lichte der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie, Synthesebericht; Wien BMLFUW (2011): Verordnung über die Gefahrenzonenpläne gemäß Forstgesetz: https://www.bmlfuw.gv.at/forst/oesterreich-wald/Forstrecht/Forstgesetz.html BMLFUW (2016): Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T) gemäß Wasserbau- tenförderungsgesetz: https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-oesterreich/foerderungen/foerd_hochwas- serschutz/trl_neu-ab-2016.html Fachstellen Naturgefahren, Kanton Bern: https://www.naturgefahren.sites.be.ch/naturgefahren_sites/de/in- dex.html Forstgesetz 1975 idgF Merz (2006): Hochwasserrisiken – Grenzen und Möglichkeiten der Risikoabschätzung, E. Schweizerbart’sche Verlagsbuchhandlung; Stuttgart Nachtnebel, Oberleitner et al. (2008): Wasserwirtschaftliche Entwicklung in Überflutungsgebieten, im Auftrag des Amtes der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft NGP (2009): Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan: https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-oester- reich/plan_gewaesser_ngp/nationaler_gewaesserbewirtschaftungsplan-ngp/ngp.html Österreichische Raumordnungskonferenz – ÖROK (2005): Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung, Materialienband, ÖROK-Schriftenreihe Nr. 168; Wien Österreichische Raumordnungskonferenz – ÖROK (2011): Österreichisches Raumentwicklungskonzept ÖREK 2011, ÖROK-Schriftenreihe Nr. 185; Wien Österreichische Raumordnungskonferenz – ÖROK (2015): Risikomanagement für gravitative Naturgefahren in der Raumplanung, Materialienband, ÖROK-Schriftenreihe Nr. 193; Wien ÖWAV (2014): ÖWAV-Positionspapier Strategie 2013+, Schutz vor Hochwasser und Muren; Wien WRRL (2000): Wasserrahmenrichtlinie: https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-eu-international/eu_was- serrecht/Wasserrahmen-RL.html Wasserrechtsgesetz 1959 idgF 19
KAP. 3 ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 57 ZUM HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT Anhang: Erläuterungen zu den ÖROK- richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung Empfehlungen im Rahmen des und das Management von Hochwasserrisiken), deren Hochwasserrisikomanagements schrittweise Umsetzung in Österreich den Ansatz ei- nes integrierten Hochwasserrisikomanagements mit Verfasst von Ass.-Prof. DI Dr. Walter Seher, Institut für der Wasserrechtsgesetznovelle 2011 rechtlich veran- Raumplanung, Umweltplanung und Bodenordnung kert hat. (IRUB), Universität für Bodenkultur Wien; im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt- Aufgabe der Raumplanung ist es, Rahmenbedingun- schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. IV/6 Schutz- gen für die planmäßige Gestaltung eines Gebietes zu wasserwirtschaft, bearbeitet im Rahmen der ÖREK- setzen. Mit den Instrumenten der Raumplanung sol- Partnerschaft „Risikomanagement Hochwasser“. len Raumansprüche und -nutzungen entsprechend der Eignung der jeweiligen Standorte möglichst unter Vorbemerkung: Die Intention dieses Dokuments be- Vermeidung von Nutzungskonflikten zugeteilt wer- steht darin, die Inhalte der Empfehlungstexte näher den. zu erläutern und ausführlicher darzustellen sowie die Begrifflichkeiten, die in den Empfehlungen ver- Die Hochwassergefährdung eines Standortes wendet werden, zu klären. Zur Illustration einzelner schränkt dessen Eignung für Wohnen, Gewerbe, In- Sachverhalte werden ausgewählte Beispiele für lan- dustrie, Freizeit und Verkehr erheblich ein. Nutzun- desgesetzliche Regelungen aus dem Raumord- gen wie diese ziehen in Gefahrenbereichen ein je nungs- und Baurecht angeführt. Mit dieser Auswahl nach Art, Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit wird kein Anspruch auf eine vollständige Darstel- des Hochwasserereignisses ausgeprägtes Risiko nach lung erhoben. sich. Empfehlung 1: Risiko wird als Funktion einer Gefährdung, charakte- Verankerung der Risikovermeidung bzw. risiert durch die Wahrscheinlichkeit und die Intensi- Risikoreduktion als wesentliches Anliegen tät ihres Auftretens und der Vulnerabilität (Verletz- der Raumordnung lichkeit) bestimmter Risikoelemente (z. B. Personen, bauliche Objekte oder Gesellschaften), verstanden. Für Siedlungsgebiete inklusive Infrastruktureinrich- Die Vulnerabilität ist abhängig vom Grad der Ausge- tungen sind Risikovermeidung bzw. Risikoreduktion setztheit der Risikoelemente im Hinblick auf eine Ge- als wesentliche Anliegen der Raumordnung zu dekla- fahr (Exposition) und dem Grad ihrer Anfälligkeit rieren. Die Vermeidung neuer Risiken und die Reduk- (Sensitivität). Im sozialwissenschaftlichen Risikover- tion bestehender Risiken durch Hochwasser sind als ständnis ist zusätzlich die Anpassungsfähigkeit von Aufgabe der überörtlichen und örtlichen Raumord- Bedeutung. Die Anpassungsfähigkeit bezeichnet das nung festzulegen. Vermögen natürlicher und gesellschaftlicher Syste- me, die Nachteile von tatsächlichen oder erwarteten Die Umsetzung wird bei der Erstellung und Änderung Stressfaktoren (z. B. Naturgefahren, Klimaänderun- überörtlicher Raumordnungsprogramme, Örtlicher gen) und deren Folgen zu mindern und etwaige Vor- Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungs- und Be- teile zu nutzen. bauungspläne unter Berücksichtigung vorhandener Gefahren- und Risikodarstellungen (z. B. Gefahren- Hochwasserrisikomanagement bezeichnet die Ge- zonenpläne, Abflussuntersuchungen, Gefahren- und samtheit aller Planungen, Tätigkeiten und Maßnah- Risikokarten sowie Gefahrenhinweiskarten), wasser- men, die zur optimalen Reduktion des bestehenden wirtschaftlicher Regionalprogramme und weiterer Hochwasserrisikos bei gleichzeitiger bestmöglicher wasserwirtschaftlicher Planungsinstrumente vorge- Beherrschung des bestehenden Restrisikos beitragen. nommen. Hochwasserrisikomanagement umfasst alle Tätig- keitsbereiche von der Hochwasservorsorge (Präventi- Die Hochwasserschadensereignisse der letzten Jahr- on), wie etwa eine Naturgefahren berücksichtigende zehnte haben einen Wandel im Umgang mit Hoch- Raumplanung, über die Planung und Umsetzung von wassergefahren eingeleitet. Anstelle der hauptsäch- Schutzmaßnahmen (z. B. Hochwasserschutzdämme, lich auf technischen Schutzbauten basierenden Rückhaltebecken) und die Bewältigung der Hoch- Gefahrenabwehr wurden in den vergangenen Jahren wasserereignisse (z. B. Katastrophenschutz) bis zur zunehmend integrative Ansätze des Hochwasserrisi- Hochwassernachsorge (z. B. Sofortmaßnahmen, In- komanagements entwickelt, die ein Bündel an standsetzung, Dokumentation und Schadensermitt- Schutz-, Vorsorge- sowie Bewältigungsmaßnahmen lung) sowie die Bewusstseinsbildung. zur Verringerung von Hochwasserrisiken beinhalten (Nordbeck, 2014). Ein weiterer maßgeblicher Treiber Die Hauptaufgabe der Raumplanung im Hochwasser- dieses Paradigmenwechsels war die EU-Hochwasser- risikomanagement liegt in der Prävention. Diese bein- 20
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