Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar

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Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
Remseck
            Woche                                                         Donnerstag • 22. oktober 2020
                                                                    Diese AusgAbe erscheint Auch online   43
             Aldingen, HocHberg, HocHdorf,
   AmtsblAtt der stAdt remseck Am NeckAr

neckArgröningen, neckArrems und PAttonville

                                               Gemeinsam unsere Stadt gestalten.

                                              Bürgerentscheid
                                              Westrandbrücke
                                              am 15.11.
                                                                                 Ihre
                                                                               Stimme
                                                                                zählt.

                                              → Wahlberechtigt ab 16 Jahren.
                                              → Gerne per Briefwahl abstimmen.

                                              Mehr Infos unter
                                              www.buergerdialog-westrandbruecke.de
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
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NOTdiENsTE / sERvicE / ÖffNUNgsZEiTEN
ALLER diENsTsTELLEN dER sTAdTvERwALTUNg
Zentraler ärztlicher                            giftnotzentrale
Notfalldienst                                   Tel. 0761 19240                                                  Öffnungszeiten der dienst-
Notfallpraxis Ludwigsburg,                                                                                       stellen der stadtverwaltung
Erlachhofstraße 1, 71640 Ludwigsburg,
                                                Tierärztlicher Notdienst
Tel. 116 117                                    für Kleintiere                                                   stadtverwaltung
Mo., Di., Do.:           18 – 8 Uhr Folgetag    Der Tierärztliche Notdienst ist zu erfragen
                                                                                                                 Remseck am Neckar
Mi.:                     13 – 8 Uhr Folgetag                                                                     Marktplatz 1,
                                                über die Telefonnummer des Haustierarztes.
Fr.:                     16 – 8 Uhr Folgetag                                                                     71686 Remseck am Neckar
Sa., So. und                                    städtische Notdienste                                            Tel. 07146 2809-0
feiertags:                8 – 8 Uhr Folgetag                                                                     E-Mail: info@remseck.de
Zu diesen Zeiten können Sie ohne Termin         Alle städtischen Gebäude:                                        www.remseck.de
in die Notfallpraxis Ludwigsburg kom-           Tel. 0151 16724321                                               Mo., Di., Fr.               8 – 12 Uhr
men. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversi-       Technische Dienste (früher: Bauhof ):                            Do.                         8 – 12 Uhr
cherungskarte (KVK) mit.                        Tel. 0151 12271101                                                                   und 15:30 – 18 Uhr
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen          Alle öffentlichen Plätze, Spielplätze,                           Mittwochs nach Vereinbarung
Sie bitte direkt die 112 an.                    Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen
                                                                                                                 Bürgerbüro
docdirekt – kostenfreie Onlinesprechstun-       Notdienst Eigenbetriebe                                          Hotline Bürgerbüro: 07146 2809-4101
de für gesetzlich Versicherte in Baden-Würt-    wasser und Abwasser                                              Mo., Do., Fr.                8 – 12 Uhr
temberg unter Tel. 0711 96589700 oder           Stadtwerke Wasserversorgung:                                     Di.                          7 – 14 Uhr
docdirekt.de. Mo. bis Fr. von 9 – 19 Uhr.       Tel. 0175 1605274                                                Mo., Do.                 15:30 – 18 Uhr
                                                Stadtentwässerung                                                Mittwochs nach Vereinbarung
Augenärztlicher                                 Abwasserentsorgung: Tel. 0170 2445756
Notfalldienst                                                                                                    Bürgeramt Pattonville
                                                grundbuchamt waiblingen                                          John-f.-Kennedy-Allee 19/4
Notfallpraxis                                                                                                    Tel. 07141 284-530, Fax 07141 284-533
Katharinenhospital Stuttgart,                   Amtsgericht Waiblingen,
                                                Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen,                           Mo., Mi., Fr.              8:30 – 12 Uhr
Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart                                                                             Di.                        7:30 – 13 Uhr
                                                Tel. 07151 1664-0, E-Mail: poststelle@
Tel. 01806 071122                                                                                                Do.                        8:30 – 12 Uhr
                                                gbawaiblingen.justiz.bwl.de
Fr.:                          16 – 22 Uhr                                                                                                 und 15 – 18 Uhr
                                                Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 –12 Uhr
Sa., So., feiertags:           8 – 22 Uhr
                                                Telefonzeiten: Mo. – Fr. von 8 – 12 Uhr und                      fachbereich Bauverwaltung,
oder Tel. 116 117
                                                Mo. – Do. von 13:30 – 15:30 Uhr                                  stadtplanung
Zahnärztlicher Notdienst                        Betreuungs- und                                                  Marktplatz 1
                                                                                                                 Tel. 07146 2809-2301,
Tel. 0711 7877733                               Nachlassgericht                                                  Fax 07146 2809-52301
Krankenwagen                                    Amtsgericht Ludwigsburg,                                         fachbereich finanzen
                                                Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg,
rund um die Uhr                                 Tel. 07141 9434-0, E-Mail: poststelle@
                                                                                                                 Marktplatz 1
                                                                                                                 Tel. 07146 2809-3201,
Rettungsleitstelle Ludwigsburg,                 agludwigsburg.justiz.bwl.de                                      Fax 07146 2809-53201
Tel. 07141 19222
                                                Polizeiposten Remseck                                            fachbereich Bildung,
Kinderärztliche                                 am Neckar                                                        familie, soziales
Notfallpraxis                                   Tel. 07146 280820
                                                                                                                 Marktplatz 1
                                                                                                                 Tel. 07146 2809-2501,
Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4,                                                                          Fax 07146 2809-52501
71640 Ludwigsburg, Tel. 01805 011230
                                                fachstelle für
Die Kinderärztliche Notfallpraxis ist werk-     wohnungssicherung                                                Technische dienste
tags von 18 – 8 Uhr des Folgetages und an                                                                        Aldingen, Neckarstraße 90
                                                Beratungsangebot für Menschen, die
den Wochenenden und Feiertagen von 8 bis                                                                         Tel. 07146 289-911, Fax 07146 289-949
                                                von Obdachlosigkeit bedroht sind.
8 Uhr des nächsten Werktages geöffnet für                                                                        Mo. bis Do.                7:30 – 12 Uhr
                                                Kontakt: Handy 0176 47340475
akute Erkrankungen und andere Notfälle.                                                                                                und 12:30 – 16 Uhr
                                                (auch WhatsApp)
Eine telefonische Anmeldung ist nicht er-                                                                        Fr.                        8:30 – 12 Uhr
                                                E-Mail:
forderlich, die Versichertenkarte muss mit-     Tamara.palmer@wohnungslosenhilfe-lb.de
gebracht werden.

Bereitschaftsdienst                                        Amtsblatt der stadt Remseck am Neckar                   verantwortlich für den Anzeigenteil und
                                               iMPREssUM

                                                           Herausgeber: Stadt Remseck am Neckar,                   „was sonst noch interessiert“:
der Apotheken                                              Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar,                  Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20,
                                                           Tel. 07146 2809-0. Das Amtsblatt erscheint i. d. R.     71263 Weil der Stadt.
Der Apothekennotdienst ist über die Tele-                  wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen                druck und verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil
                                                           am vorhergehenden Werktag), mindestens 46               der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20,
fonnummer 0800 0022833 (kostenfrei aus                     Ausgaben pro Jahr.                                      71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax 07033
dem Festnetz) oder vom Handy 22833 (ohne                   verantwortlich für den amtlichen Teil, alle             2048, Internet: www.nussbaum-medien.de.
Vorwahl, max. 69 ct./Min./SMS) zu erfragen.                sonstigen verlautbarungen und Mitteilungen:             Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de,
                                                           Oberbürgermeister Dirk Schönberger,                     Einzelversand nur gegen Bezahlung der viertel-
Den aktuellen Notdienstplan finden Sie auch                Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar                   jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
im Internet unter www.lak-bw.de/notdienst-                 Redaktion: Philipp Weber, Tel. 07146 2809-3010          vertrieb (Abonnement und Zustellung):
portal oder unter www.aponet.de.                           Fax 07146 2809-53010, E-Mail: amtsblatt@                G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
                                                           remseck.de, Internet: www.remseck.de.                   71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
Bereitschaftswechsel ist täglich morgens                   Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil:          E-Mail: info@gsvertrieb.de,
um 8:30 Uhr.                                               Dienstag, 9 Uhr                                         Internet: www.gsvertrieb.de
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43                                                                              3

 Aktuelles
Informationen zur neuen Verordnung
Liebe Remseckerinnen und Remsecker,
seit Montag, den 19. Oktober, gilt die neue Verordnung der Lan-
desregierung Baden-Württemberg. Diese beinhaltet weitere Ein-
schränkungen für jeden Einzelnen von uns.
Zukünftig gilt für uns alle, zusätzlich zu den bisherigen Bereichen,
innerhalb von Fußgängerzonen und in den für den Publikums-
verkehr eröffneten Bereichen in öffentlichen Einrichtungen ge-
nerell eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
Weitere Einschränkungen betreffen insbesondere Versammlun-
gen und Treffen im privaten sowie im öffentlichen Raum. Zu-
künftig sind im privaten Raum nur noch Treffen von maximal 10
Personen erlaubt. Dies gilt nicht, wenn die Personen in direkter
Linie miteinander verwandt sind oder nur aus zwei verschiede-
nen Haushalten sind.
Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmer-
zahl von 100 Personen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern
gewährleistet werden kann.
Es ist sehr wichtig, dass wir uns alle an die Verordnung halten, um    Zukünftig werden hier belegte Brötchen, Salate, Kuchen und
so noch tiefgreifendere Einschränkungen für uns alle zu vermeiden.     Torten sowie Früchtebecher, Kaffee und Tee verkauft. In nettem
Bleiben Sie gesund!                                                    Ambiente können die Kunden die Speisen und Getränke auch vor
Ihr Dirk Schönberger                                                   Ort verzehren. In den warmen Monaten wird es für Besucherin-
Oberbürgermeister                                                      nen und Besucher auch einige Plätze im Außenbereich auf dem
                                                                       dann fertiggestellten Marktplatz geben.
Offizielle Einweihung der Trampoline beim
Haus der Jugend

                                                                       Der Rathaus Bäck hat von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr
Am heutigen Dienstag, dem 20. Oktober 2020, wurden zwei neue           geöffnet, samstags von 6 bis 16 Uhr und sonntags von 8 bis 18
Trampoline beim Haus der Jugend offiziell eingeweiht.                  Uhr. An Feiertagen werden die Kunden von 10 bis 16 Uhr bedient.
Neben der bereits vorhandenen Seilbahn und Verweilmöglich-             Das Team um Chef Besim Oglou freut sich auf alle Besucherinnen
keiten wird das Angebot auf dem Außengelände nun attraktiv             und Besucher und wünscht guten Appetit und schöne Momente
ergänzt. Da die bisherige Trampolinanlage auf dem Freizeitge-          im Rathaus Bäck.
lände im Stadtteil Neckargröningen geschlossen wurde, freuen
wir uns jetzt umso mehr auf die neuen Trampoline beim Haus der         Einwohnersprechstunde
Jugend.
In diesem Zuge wurde auch der Vorplatz vom Haus der Jugend
wieder mit neuem Split versehen und das Unkraut entfernt.
Wir wünschen allen kleinen und großen Nutzern viel Spaß mit
den neuen Trampolinen!

Rathaus Bäck eröffnet
Am heutigen Mittwoch, dem 14. Oktober 2020, wurde der Rat-
haus Bäck im ersten Teil der Neuen Mitte von Oberbürgermeister
Dirk Schönberger und Vertretern der Gemeinderatsfraktionen of-
fiziell eröffnet.
„Es freut uns sehr, dass wir im ersten Teil der Neuen Mitte neben      Bei der monatlichen Einwohnersprechstunde ging es dieses Mal
den kulturellen Angeboten auch einen kleinen Gastronomie-              primär um den Bürgerentscheid zur Westrandbrücke.
betrieb einbinden konnten. So eine kleine Bäckerei mit Außen-          Wenn auch Sie ein Anliegen haben, welches Sie mit Oberbürger-
bereich gehört für mich zu einem Marktplatz einfach dazu.“, so         meister Dirk Schönberger besprechen möchten, haben Sie hierzu
Oberbürgermeister Dirk Schönberger.                                    einmal im Monat die Gelegenheit. Interessierte melden sich bitte
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
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vorab zur Terminvergabe im Büro des Oberbürgermeisters unter          gabe zu ermöglichen, wurden allgemeingültige Vergaberichtlinien
Telefon 07146 2809-3000 an. Die nächste Einwohnersprechstun-          aufgestellt und vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom
de findet am Mittwoch, dem 9. Dezember 2020, um 17 Uhr statt.         28. April 2020 beraten und beschlossen. Diese stehen auf der Home-
                                                                      page der Stadt Remseck am Neckar zum Download bereit.
 Kinomobil am 22.10.2020 nicht in der                                 Unterlagen zur Information und Bewerbung
 Stadthalle                                                           Wenn Sie sich für unser Grundstücksangebot interessieren, dann
                                                                      laden Sie sich einfach den Bewerbungsbogen auf unserer Inter-
 Aufgrund sehr geringer Anmeldezahlen hat sich die Fachgrup-          netseite (https://www.stadt-remseck.de/de/Bauen-Wirtschaft/
 pe Kultur, Sport, Soziales entschlossen, die beiden Kinomobil-       Bauen-Wohnen/Grundstuecksangebote-Haldenweg) herunter,
 Veranstaltung am Donnerstag, dem 22.10.2020, nicht stattfin-         füllen ihn aus und übersenden diesen im Original und unter-
 den zu lassen.                                                       schrieben an die Stadtverwaltung. Interessenten von Bauplät-
 Eine weitere Kinomobil-Veranstaltung mit zwei bekannten              zen müssen ihre Bewerbung bis spätestens 20. November
 Filmen (Jim Knopf und die Wilde 13 & Love Sarah) ist für den         2020 mit dem hierfür zur Verfügung gestellten Bewerbungsbo-
 19.11.2020 in der Stadthalle geplant, bitte merken sie sich die-     gen einreichen (maßgebend ist der Zugang bei der Stadt Rems-
 sen Termin vor.                                                      eck am Neckar). Im Exposé erhalten Sie Informationen zur Lage
                                                                      mit Gebietsbeschreibung im Stadtteil, Größe, Preis, umliegende
                                                                      Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, ÖPNV und Nah-
Verkauf von Atemschutzmasken                                          erholung. Außerdem haben wir den Platznummerierungsplan
                                                                      sowie den maßgeblichen Bebauungsplan sowie Textteil und ört-
Die Stadt Remseck am Neckar verkauft nach wie vor Schutzmas-          liche Bauvorschriften zum Download bereitgestellt.
ken an alle Remseckerinnen und Remsecker zum privaten Ge-             Ansprechpartner
brauch.                                                               Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Rückfragen zur Ver-
Bei den Masken haben wir uns bewusst für waschbare und somit          fügung:
wiederverwendbare Exemplare entschieden. Die Stadtverwal-             Fachgruppe Liegenschaften
tung versucht für seine Bürger einen hohen Schutzstandard zu          Frau Julia Fleischmann
gewährleisten, da uns die Gesundheit der Remseckerinnen und           Telefon: 07146 2809-2321
Remsecker sehr am Herzen liegt.                                       E-Mail: julia.fleischmann@remseck.de
Die Masken sind nicht FFP 2 zertifiziert, aber sie entsprechen dem    Frau Brigitte Köhler
FFP 2-Standard und sind im 2-er Pack für 10 Euro erhältlich. Der      Telefon: 07146 2809-2326
Verkauf findet zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses an        E-Mail: koehler@remseck.de
unserer Infotheke statt.
Hinweis: Verkauf solange der Vorrat reicht.

                                                                      Platznummerierungsplan

                                                                      STADTRADELN 2020 – Urkunden an Teams
                                                                      übergeben

                                                                                                      Für die neun aktiv an der Aktion
Wir bitten Sie, auch beim Kauf der Masken die Corona-Verord-                                          STADTRALDEN 2020 vom 1.-21.
nung zu beachten und 1,5 Meter Abstand zu Ihren Mitmenschen                                           Juli 2020 für Remseck am Ne-
zu halten.                                                                       Logo: Klima-Bündnis ckar radelnden Teams wurden
                                                                                                      bei der Abschlussveranstaltung
Bauplätze im Wohnbaugebiet „Haldenweg“ im                             am Montag, 19. Oktober 2020, Urkunden von Herrn Oberbürger-
Stadtteil Aldingen                                                    meister Schönberger an die Team-Kapitäne übergeben.
Wir sind bestrebt, eine familien- und kinderfreundliche Stadt zu      Die Option Fahrrad ist bei vielen als gute Möglichkeit für in-
sein. Für diesen Zweck werden kommunale Wohnbauplätze sowohl          dividuelle Mobilität, unter den besonderen Bedingungen des
an einheimische als auch an auswärtige Bauplatzinteressenten ver-     Jahres 2020, mehr und mehr im Alltag angekommen. Herr
äußert. Aktuell werden daher zwei Bauplätze für den individuellen     Oberbürgermeister Schönberger betonte dabei, dass es immer
Wohnbau im Gebiet „Haldenweg“ im Stadtteil Aldingen ausge-            wieder darum geht, zu überlegen, was genau jetzt für diesen Tag,
schrieben. Die Baugrundstücke liegen an einem teils etwas steileren   für diese Strecke, möglich ist und dabei das Fahrrad, neben dem
Südhang und erstrecken sich vom Haldenweg aus bis zur Bebauung        Auto und dem öffentlichen Nahverkehr selbstverständlich mit in
an der Neckarstraße. Um eine geordnete, faire und transparente Ver-   den Blick zu nehmen.
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43                                                                                5

Die Aktion STADTRADELN bietet in den drei Aktionwochen da-             Für den Landkreis Ludwigsburg wurden insgesamt 1.540.456 Ki-
für eine konkrete Motivation an: Das Kilometersammeln für ein          lometer beim STADTRADELN 2020 gemeldet und somit der zwei-
Team, für die Stadt Remseck am Neckar und den Landkreis Lud-           te Platz in Baden-Württemberg erreicht.
wigsburg. Mit ihrem Engagement haben die Team-Kapitäne                 Die dunklere Jahreszeit hat begonnen und so lohnt es sich für
maßgeblich dazu beigetragen, dass Radelnde ihre Strecken ge-           alle Radelnden, die sich trotz Dunkelheit und den niedrigeren
meldet haben.                                                          Temperaturen auf den Sattel setzen, noch mehr auf die eigene
                                                                       Sichtbarkeit im Straßenverkehr Wert zu legen.
                                                                                Deshalb ist es wichtig, die Möglichkeiten für die
                                                                           Erhöhung der eigenen Sicherheit so umfassend wie nur
                                                                                          möglich zu berücksichtigen!
                                                                       Reflektorelemente am Rad, eine auffällige, signalfarbene,
                                                                       reflektierende (Schutz-)Kleidung und ein funktionierendes,
                                                                       helles Licht erhöhen die eigene Sichtbarkeit - nicht nur in der
                                                                       Dunkelheit. Alle die mit dem Rad unterwegs sind, haben schon
                                                                       überraschend auftretende, brenzliche Situationen erlebt und das
                                                                       davon ausgelöste tiefe Erschrecken gespürt! Alles kann sich von
                                                                       einer Sekunde zur nächsten ändern... und alles ist ein Geschenk.
                                                                       Damit die Freude am Radfahren, wie auch allgemein am Leben,
                                                                       weiter wachsen kann, ist es hilfreich, gegenseitig aufeinander
                                                                       Acht zu geben.
                                                                                      In diesem Sinne wünschen wir allen
                                                                                       Radelnden gute und sichere Fahrt!
                                                                       Mit Anregungen, Fragen zum STADTRADELN können Sie sich
                                                                       gerne bei der Stadtverwaltung Remseck am Neckar an Ute Kron-
                                    Foto: Stadt Remseck am Neckar      müller (E-Mail kronmueller@remseck.de, Tel. 07146 2809-2214)
                                                                       wenden.
      Allen Mitradelnden der Aktion STADTRADELN 2020
                  ein herzliches DANKESCHÖN                            Mobile Saftpresse in Remseck am Neckar
für ihren Einsatz für Radverkehrsförderung und Klimaschutz in
Remseck am Neckar. Denn mit der Aktion STADTRADELN wird der
Radverkehr und seine Belange mehr ins Bewusstsein gerückt und
somit ergeben sich immer wieder "Anstöße", das Fahrrad aktiv im
Alltag zu nutzen und selber zu erfahren, welchen Gewinn es mit
sich bringen kann, Alltagswege mit Bewegung im Freien sowie
mit Begegnungen mit Menschen und Natur zu erleben.
Für die nächsten Runde STADTRADELN 2021 im Landkreis
Ludwigsburg und in Remseck am Neckar wieder vom 1. bis zum
21. Juli 2021 laden wir Sie schon jetzt ganz herzlich ein, sich die-
sen Zeitraum vorzumerken und freuen uns auf Ihre Anregungen,
Ihr Engagement sowie darauf, dass wir wieder gemeinsam für
Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität in die Pedale
treten.
Zusammen haben die 195 Radelnden beim STADTRADELN 2020
insgesamt 59.497 Kilometer für Remseck am Neckar und den
Landkreis Ludwigsburg gemeldet. Damit wurden, im Vergleich
mit Kraftfahrzeugen, rund 8.747 kg CO2 vermieden. Ein beein-
druckendes Ergebnis!
Hier die Zusammenstellung der lokalen Ergebnisse:
STADTRADELN        Kilometer         Radelnde        Vermeidung
2020                  (km)                             CO2 (kg)                                           Foto: Stadt Remseck am Neckar
Remseck am                                                             Am 8.10.2020 kam die mobile Saftpresse „Saftmaxe“ nach Rem-
Neckar - Teams                                                         seck am Neckar auf den Parkplatz des SKV Hochberg. Im letzten
Offenes Team –      24.426               64             3.591          Jahr musste die Saftpressaktion aufgrund der unterdurchschnitt-
Remseck                                                                lichen Ernte abgesagt werden. In diesem Jahr war die Ernte wie-
Remseck Stadt-      11.872               63             1.745          der ertragreicher, sodass der Andrang sehr groß war.
verwaltung                                                             Die Termine für die mobile Saftpressaktion waren schon drei Wo-
ADFC Remseck         7.163               15             1.053          chen vorher komplett ausgebucht. Bereits um 9 Uhr wurden die
                                                                       ersten Kunden mit vollgeladenen Autos oder gar mit vollgelade-
Remseck Bicycling    7.084               20             1.041
                                                                       nen Anhängern empfangen. Beim Saftpressen waren mit dabei
with fun
                                                                       Altbekannte, die sich schon auf ihren eigenen Most freuen. Aber
SGV Hochdorf         3.541               14              521           auch die jüngere Generation mit Kindern, die direkt vor Ort den
bvpv Bürgerverein    2.311                9              340           heißen Saft in ihre Tasse abfüllen ließen, um ihn voller Vorfreude
Pattonville                                                            zu testen.
New York Ring        1.978              5                291           Insgesamt wurden in knapp 10 Stunden aus ca. 3.000 kg Äpfel
Les Lunettes           734              3                108           und Birnen ca. 2.000 Liter Saft oder Most hergestellt. Alles quasi
                                                                       direkt vor der eigenen Haustür frisch aufgelesen von den Streu-
Pattonville            388              2                 57
                                                                       obstwiesen in Remseck am Neckar.
STADTRADELN       59.497 km          Radelnde           CO2            Das Team der mobilen Saftpresse war überaus zufrieden. „Ein gro-
2020                                   195          Vermeidung         ßes Lob“ spricht das Saftmaxe-Team aus, „wir freuen uns schon auf
SUMME Remseck                                         8.747 kg         ein weiteres Mal bei euch in Remseck am Neckar. Denn viele schei-
am Neckar                                                              nen zu wissen, der Saft aus eigenem Obst, schmeckt am besten!“
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
6                                                                   Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43

                                                                    Treffpunkt Remseck
                                                                    Fachgruppe Kultur, Sport, Soziales - Tel. 07146 2809-2532,
                                                                    Fax 2809-52532, E-Mail: kultur@remseck.de
                                                                    Karten erhalten Sie unter www.reservix.de, an allen Reservix-Vor-
                                                                    verkaufsstellen und im Rathaus Remseck am Neckar.
                                                                    Kartenreservierung an der Information im Rathaus, Tel. 07146
                                                                    2809-0 oder an kultur@remseck.de. Der Kartenvorverkauf endet
                                                                    jeweils am Tag vor der Veranstaltung um 18 Uhr. Aktuelle Infor-
                                                                    mationen zu den Veranstaltungen finden Sie auch auf der städti-
                                                                    schen Internetseite (www.remseck.de) sowie auf Facebook (Stadt
                                                                    Remseck am Neckar).

                                  Foto: Stadt Remseck am Neckar                                       Märchenwanderungen in
                                                                                                      Remseck am Neckar
                                                                                                      Jedem Märchen wohnt ein
Aktuelle Baumaßnahmen und Sperrungen                                                                  Zauber inne…
                                                                                                      Die Natur steckt voller Ge-
                     Vollsperrung "Am Unteren Schloßberg"                                             schichten, die erzählt werden
                     Die Straße Am Unteren Schloßberg wird                                            wollen und die seltenen „Erzähl-
                     am 28.10.2020 von 9-15 Uhr im Bereich der                                        steine“, die es nur an bestimm-
                     Hausnummern 20 bis 27 aufgrund von Bau-                                          ten Tagen im Jahr gibt, weisen
                     maßnahmen voll gesperrt.                                                         den Weg zu ihnen.
                     Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr                                           Als Märchenhexe Steffi erweckt
                     erfolgt über die Fellbacher Straße / L 1197                                      Stefanie Keller diese Geschich-
und den Feldweg / Verbindungsweg zwischen der L 1197 und                                              ten zum Leben und erzählt
Am Rappenhau.                                                                                         unter anderem, warum die Bäu-
Die Fußgänger werden über den Schloßweg umgeleitet.                                                   me nicht mehr reden, warum
Die Anwohner werden vorab informiert.                                                                 die Eiche gebuchtete Blätter
Wir bitten um Verständnis.                                                                            hat und wie der Holunder zur
                                                                                                      Heilkraft und Namen gekom-
Vollsperrung der Traubenstraße                                      Märchenwanderung                  men ist. Die Märchenhexe Steffi
Wegen eines Neubaus muss die Traubenstraße in einem Teilbe-                     Foto: Stefanie Keller nimmt Groß und Klein mit auf
reich (Höhe Starenweg 2 - Traubenstraße 17) vom 4.11.2020 bis                                         eine Wanderung bei der man an
6.11.2020 voll gesperrt werden.                                     ausgewählten Orten all das erfährt. Außerdem warten auch noch
Wir bitten um Verständnis.                                          diverse Überraschungen auf die Zuhörer.
Achtsam im Alltag - Offenes Meditieren an                           Wann:       Sonntag, 24. Oktober 2020, 13:30 Uhr und 16:15 Uhr
                                                                    Treffpunkt: Waldspielplatz Schlossberg (Am Rappenhau, 71686
Sonntagen                                                                       Remseck am Neckar)
Achtsam im Alltag                                                   Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Wir behalten uns vor, die Wan-
Offenes Meditieren an Sonntagen                                     derung bei schlechtem Wetter abzusagen.
Ob für Anfänger oder geübte Meditierende gilt: Gemeinsam zu         5 € Kinder / 8 € Erwachsene
üben ist einfach schöner als allein! Bei geleiteten Meditationen,   Anmeldung vorab per E-Mail an kultur@remseck.de erforderlich.
leichten Yoga- und Achtsamkeitsübungen können Körper und            Bitte geben Sie darin für jede teilnehmende Person die folgen-
Geist zur Ruhe kommen. Vorkenntnisse sind nicht nötig, außer        den Daten an:
der Bereitschaft, sich auf eine neue Erfahrung einzulassen.         Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, gewünschte Ver-
Einfach Matte, Decke und ggf. ein Sitzkissen mitbringen.            anstaltungszeit: 13:30 Uhr oder 16:15 Uhr
                                                                    Weitere Informationen zur Veranstaltung unter www.remseck.
                                                                    de/kulturprogramm.
                                                                                                      Sandmalerei-Show "Fantasy
                                                                                                      World" am 13.11.2020
                                                                                                       "Fantasy World" in Sand gemalt
                                                                                                       - eine begeisternde Show für die
                                                                                                       ganze Familie!
                                                                                                       Mit feinem Sand zaubern die
                                                                                                       Hände der Sandmalerin Svet-
                                                                                                       lana Telbukh Bilder auf eine
                                                                             Foto: Sand-Malerei-Show beleuchtete Glasplatte, die von
                                                                    einer Kamera abgefilmt und gleichzeitig auf eine Leinwand pro-
                                                                    jiziert werden. Das Publikum erlebt, wie durch ein Spiel mit Licht
                                                                    und Schatten Bilder mit Liebe zum Detail in Szenen übergehen
                                                                    und zu ganzen Geschichten werden.
                                                    Foto: Strobel   In der Show „Fantasy World“ erleben die Zuschauer eine visuell
                                                                    inszenierte Reise über alle sieben Kontinente, künstlerisch er-
Wann? Jeweils zwischen 16-17 Uhr an folgenden Sonntagen:            zählt in stimmungsvollen Bildern markanter Bauwerken der ver-
27.09.2020 / 25.10.2020 / 29.11.2020 und 13.12.2020.                schiedenen Kulturen, einzigartig und scheinbar spielend von der
Wo? Haus der Bürger, Raum 108 (Eingang Seitentür), Ne-              Künstlerin live in Sand gemalt. Erleben Sie ein einmaliges Zusam-
ckarstraße 56, Remseck-Aldingen                                     menspiel aus Musik, Licht und sich immer wieder verändernden
Kosten? Keine!                                                      Sandbildern.
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43                                                                              7

Eine fantasievolle Bilderreise für Jung und Alt!                      und die Qualität der Fassadendämmung bedacht werden.
Empfohlen für Kinder ab 8 Jahren.                                     Hinzu kommt: Wird ein Drittel der vorhandenen Fensterflächen
Wann: Freitag, 13.11.2020, 19 Uhr (Einlass: 18:30 Uhr)                erneuert, schreibt der Gesetzgeber die Erstellung eines Lüftungs-
Wo: Stadthalle                                                        konzepts vor.
Tickets: 15 € / erm. 9 € (AK: 17 € / erm. 11 €)                       Achten Sie bei der Wahl der richtigen Fenster darauf, dass nicht
Tickets erhalten Sie unter www.reservix.de, an allen Reservix-        einfach von U-Werten gesprochen wird, der Uw-Wert ist ent-
Vorverkaufsstellen und an der Infotheke im Remsecker Rathaus.         scheidend. Er steht für den Wärmedurchgangskoeffizient des
                                                                      gesamten Fensters (w für Window) und gibt an, wie viel Wär-
Kinomobil findet am 22.10.2020 nicht in der Stadthalle statt          me durch Glasscheiben, Fensterrahmen und an deren Über-
Aufgrund sehr geringer Anmeldezahlen hat sich die Fachgruppe          gang entweichen kann. Je niedriger der Wert, umso besser.
Kultur, Sport, Soziales entschlossen, die beiden Kinomobil-Veran-               Der Uw-Wert neuer Fenster darf höchstens
staltung am Donnerstag, dem 22.10., nicht stattfinden zu lassen.        1,3 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) betragen.
Eine weitere Kinomobil-Veranstaltung mit zwei bekannten Filmen        Das regelt das Gebäudeenergiegesetz. Die Experten der Energie-
(Jim Knopf und die Wilde 13 & Love Sarah) ist für den 19.11.2020      agentur Kreis Ludwigsburg bieten für Fragen zum Fenstertausch,
in der Stadthalle geplant, bitte merken sie sich diesen Termin vor.   Energie und Klimaschutz regelmäßige Beratungstermine an. Die-
                                                                      se telefonische Erstberatung ist für alle Bürgerinnen und Bürger
                                                                      der Stadt Remseck am Neckar kostenfrei. Termine können bei der
                                                                      LEA unter der Tel. 07141 68893-0 vereinbart werden.
                                                                      Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de. Die
Energieagentur Kreis Ludwigsburg                                      Beratungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-
                                                                      Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft
                                                                      und Energie gefördert.
 Bauberatung Energie (BBE)
 Sie planen einen Neubau? Sie wollen Ihr Gebäude energetisch
 sanieren? Es steht ein Heizungstausch an? Sie suchen Rat im           Amtliches
 Dschungel der gesetzlichen Regelungen, Finanzierungs- und
 Fördermöglichkeiten? Zu Fragen rund um die Energiewen-
 de, z.B. zu energetischer Sanierung, Heizungs- und Fenster-
                                                                      Fundsachen
 tausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg,              Schlüsselbund
 Wärmedämmung, Solarenergie und finanzielle Förderungen               mit 3 Schlüsseln und einem OPEL Autoschlüssel (Fernbedienung)
 bietet die Stadt Remseck am Neckar bietet in Zusammen-               Fundort: In Aldingen oberhalb vom Hundeplatz
 arbeit mit der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.             Funddatum: 18.8.2020 um ca. 19 Uhr
 regelmäßig am 2. Donnerstag im Monat, eine erste neutrale,
 ungabhängige, Gewerke übergreifende, kostenfreie Baube-              Sweatjacke mit Kapuze
 ratung Energie an.                                                   Farbe: grau mit Aufdruck einer „22“
                                                                      Größe: 140 cm
                LEA-Bauberatung ENERGIE am:                           Fundort: Wald am Schloßberg
                12. November 2020 von 15-18 Uhr                       Funddatum: 20.8.2020
   Interessierte können einen Termin über die Energieagentur          Schlüssel mit schwarzem Anhänger
              Kreis Ludwigsburg LEA e.V. reservieren                  Marke: O´Neill
           Tel. 07141 688930 / E-Mail: info@lea-lb.de                 Fundort: Parkplatz gegenüber des Lise-Meitner-Gymnasiums
            Die Beratungen finden telefonisch statt.                  Funddatum: 21.8.2020 um 12:05 Uhr
 Bei ihrem persönlichen Beratungstermin sollten Pläne bzw.            Braunes Schlüsselmäppchen
 Baugesuch, ggf. Fotos des Gebäudes, Daten zum Heizenergie-           mit KSK-Logo aufgedruckt und einzelnem Schlüssel
 verbrauch der letzten Jahre, vorliegende Angebote und natür-         Marke: ABUS
 lich alle offenen Fragen angesprochen werden. Sie haben 45           Fundort: Lag im Rathausbriefkasten
 Minuten Zeit, um dann gut informiert die nächsten Schritte           Funddatum: 27.8.2020
 umzusetzen.                                                          1 Schlüssel mit schwarzem Band
 Energie-Checks bei Ihnen zu Hause (Eigenanteil 30 €) können          Marke: ABUS
 ebenfalls bei der LEA gebucht werden.                                Fundort: Spielplatz am Feld (Seilbahn), Neckargröningen
 Informationen erhalten Sie auch bei der Stadtverwaltung              Funddatum: 10.10.2020 um ca. 12:30 Uhr
 Remseck am Neckar bei Frau Kronmüller, Tel. 07146 289-634.           Schlüssel einer Kawasaki mit braunem Lederband
           Wir laden Sie herzlich ein, das Angebot                    (kleiner Glücksbringer, Luminick)
                der Energieagentur zu nutzen.                         Fundort: Volksbank Aldingen
                                                                      Funddatum: 8.9.2020
 Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucher-
 zentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministeri-               Schlüssel mit Ring (ohne Anhänger)
 um für Wirtschaft und Energie gefördert.                             Marke: BKs
                                                                      Fundort: Spielplatz Wasenstraße, Neckargröningen
                                                                      Funddatum: 20.9.2020 nachmittags/abends
Fenstertausch mit Kfw-Förderung
Dreifachverglasungen inzwischen Stand der Technik                     Geldbeutel „Schildkröte“
Beim Kauf neuer Fenster stellt sich die Frage, ob man sich für eine   mit Spielgeld, Farbe: grün
Zwei- oder Dreifachverglasung entscheiden soll. Dreifachfenster       Funddatum: 11.9.2020 um ca. 15 Uhr
sind mittlerweile der Stand der Technik, sowohl für Neubauten         Alle Fundsachen nachzufragen bzw. abzuholen im Bürgerbüro
als auch für bestehende Gebäude. Darauf weist das vom Umwelt-         Remseck am Neckar, Tel. 07146 2809-0
ministerium BW geförderte Informationsprogramm Zukunft Alt-           Verlorenes online suchen
bau hin.                                                              Wer etwas verloren hat, kann nicht nur beim Fundbüro der Stadt
Fenster mit drei Scheiben lassen weniger Wärme entweichen,            Remseck am Neckar nachfragen, sondern auch online danach
senken die Energiekosten und sind kaum teurer als Fenster             suchen. Auf der städtischen Internetseite unter www.stadt-rem-
mit zwei Gläsern. Für gute dreifach verglaste Fenster gibt es eine    seck.de/fundbuero gelangt man zum elektronischen Fundbüro.
finanzielle Förderung der kfw-Bank. Beim Fenstertausch sollten        Dort kann man auch nach Fundsachen suchen, die in Nachbarge-
auch die energetischen Eigenschaften des Fensterrahmens               meinden gefunden bzw. abgegeben wurden.
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
8                                                         Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43

        Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
          gegen die Ausbreitung des Virus SARS­CoV­2 (Corona­Verordnung –
                                               CoronaVO)1

                                            Vom 23. Juni 2020

                           (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung)

    Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes
    (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
    vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet:

                                    Teil 1 – Allgemeine Regelungen

                                            Abschnitt 1: Ziele

                                                     §1

                                                    Ziele

    (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2
    (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem
    Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege
    nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung der medizinischen
    Versorgungskapazitäten gewährleistet werden.

    (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote
    aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken. Die Umsetzung dieser
    Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger
    und andererseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden.

                               Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen

                                                     §2

                                       Allgemeine Abstandsregel

    1
     Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Fünften Verordnung der Landesregierung zur
    Änderung der Corona-Verordnung vom 18. Oktober 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes).
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43                                               9

             (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrichtungen vorhanden
             sind, wird die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5
             Metern empfohlen.

             (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5
             Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im
             Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich
             oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist.
             Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2
             zulässig sind.

             (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertagesstätten und die weiteren in §
             16 Absatz 1 genannten Einrichtungen.

                                                          §3

                                           Mund­Nasen­Bedeckung

             (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-
             Bedeckung muss getragen werden

             1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs
                 (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren,
                 Fahrgastschiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der
                 Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden,

             2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios und in
                 medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen,

             3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
                 und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des
                 öffentlichen Gesundheitsdienstes,

             4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märkten im Sinne der §§ 66
                 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit diese in geschlossenen Räumen
                 stattfinden,

             5. in Beherbergungsbetrieben von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt,
Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
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     6. in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen
         sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der
         Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schülerinnen und
         Schülern, Lehrkräften sowie sonstigen anwesenden Personen, soweit sie sich
         auf Begegnungsflächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten,
         Pausenhöfen aufhalten,

     7. im Gaststättengewerbe von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt sowie von
         Kundinnen und Kunden, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden,

     8. in Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Beschäftigten bei direktem
         Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden in geschlossenen Räumen
         und Wartebereichen,

     9. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den praktischen
         Prüfungen,

     10. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder
         sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des
         Prostituiertenschutzgesetzes,

     11. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4
         Buchstabe c Straßengesetz, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der
         Mindestabstand nach § 2 Absatz 2 Satz 1 eingehalten werden kann, und

     12. in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen öffentlicher Einrichtungen.

     (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht

     1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,

     2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-
         Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen
         nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die
         Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche
         Bescheinigung zu erfolgen hat,

     3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden
         oder Besucherinnen und Besucher aufhalten,

     4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die
         Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert,
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43                                          11

             5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen und beim
                 Konsum von Lebensmitteln,

             6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen
                 gegeben ist,

             7. in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der Unterrichtsräume, in
                 den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten sowie bei der
                 Nahrungsaufnahme,

             8. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder
                 sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes nach Absatz 1 Nummer 10,
                 sofern die Dienstleistung dies erfordert,

             9. in den Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 11 bei sportlicher
                 Betätigung, oder

             10. in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 12 bei Veranstaltungen
                 im Sinne des § 10 Absatz 4.

                                     Abschnitt 3: Besondere Anforderungen

                                                          §4

                                             Hygieneanforderungen

             (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung
             über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen
             einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu
             erfüllen:

             1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten
                 und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine
                 Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird,

             2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt
                 von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,

             3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von
                 Personen berührt werden,
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     4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in
         den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,

     5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche,

     6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht
         wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder
         andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,

     7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt
         wurden,

     8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und
         Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
         Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die
         Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen
         Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen.

     (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den konkreten
     Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art
     des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder
     unzumutbar ist.

                                              §5

                                       Hygienekonzepte

     (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung
     ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den
     konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu
     berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die
     Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sollen.

     (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das
     Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber
     hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem
     Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

                                              §6
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43                                            13

                                               Datenverarbeitung

             (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung
             Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von
             Anwesenden, insbesondere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und
             Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Vor- und Nachname, Anschrift,
             Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer
             ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt
             oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert werden.
             Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden sind.

             (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu speichern und sodann zu
             löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis von den Daten
             erlangen.

             (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Behörde zu
             übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen
             erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.

             (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer
             Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 ganz oder teilweise verweigern, von dem Besuch
             oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung
             auszuschließen.

             (5) Soweit Anwesende Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber den zur
             Datenverarbeitung Verpflichteten angeben, müssen sie zutreffende Angaben
             machen.

                                                          §7

                                         Zutritts­ und Teilnahmeverbot

             (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung
             ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an
             bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen,

             1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder
                 standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
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     2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber,
         trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
         oder

     3. die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

     (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall
     unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen
     erforderlich und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie
     möglich minimiert ist.

                                              §8

                                         Arbeitsschutz

     (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung
     über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen
     einzuhalten sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens folgende
     Pflichten zu erfüllen:

     1   die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der
         Bedingungen am Arbeitsplatz zu minimieren,

     2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unterweisen, insbesondere
         mit Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der
         Arbeitsabläufe und Vorgaben,

     3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur
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         eingesetzte Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren,

     4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen
         bereitzustellen,

     5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung die Behandlung einer
         Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur
         eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf
         einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit
         vermehrtem Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei
         denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
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             (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen nach Absatz 1 Nummer
             5 nur für den Zweck der Entscheidung über den konkreten Arbeitseinsatz von
             Beschäftigten erheben, speichern und verwenden, wenn diese ihm mitteilen, dass sie
             zu der dort genannten Gruppe gehören;�Beschäftigte sind zu einer solchen Mitteilung
             nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat diese Information zu
             löschen, sobald sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens aber eine
             Woche, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt.

                      Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen

                                                          §9

                                                  Ansammlungen

             (1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt.

             (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Ansammlungen, wenn
             die teilnehmenden Personen ausschließlich

             1. in gerader Linie verwandt sind,

             2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder

             3. höchstens zwei Haushalten angehören,

             einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder
             Partnerinnen oder Partner.

             (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansammlungen, die der
             Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen
             Fürsorge dienen.

                                                      § 10

                                                Veranstaltungen

             (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4
             einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine
             Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot
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     nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen
     nach § 8 einzuhalten.

     (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, deren Durchführung
     bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist.

     (3) Untersagt sind

         1. private Veranstaltungen mit über 10 Teilnehmenden und

         2. sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden.

     Die Anzahl nach Satz 1 Nummer 1 darf überschritten werden, sofern eine Ausnahme
     im Sinne von § 9 Absatz 2 vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben
     Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht.

     (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltungen, die der
     Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder
     der Daseinsfürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf
     Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der
     Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung
     einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von
     Planfeststellungsverfahren.

     (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie
     Tanzunterricht und –proben.

     (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und
     geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der
     Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person,
     Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.

                                              § 11

                      Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes

     (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der Wahrnehmung des
     Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen
     bestimmt sind, zulässig.
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             (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Abstandsregel nach § 2
             hinzuwirken. Die zuständigen Behörden können weitere Auflagen, beispielsweise zur
             Einhaltung der Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen.

             (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der Schutz vor Infektionen
             anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann.

                                                      § 12

                 Veranstaltungen von Religions­ und Weltanschauungsgemeinschaften sowie
                                        Veranstaltungen bei Todesfällen

             (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions-
             und Glaubensgemeinschaften zulässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat
             die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein Hygienekonzept nach
             Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach §
             7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaften
             entsprechende Anwendung.

             (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnenbeisetzungen und
             Totengebete zulässig. Wer eine solche Veranstaltung abhält, hat die
             Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und
             Teilnahmeverbot nach § 7.

             (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
             Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum Infektionsschutz und sonstige ausführende
             Regelungen für Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen.

             Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektionsschutzvorgaben für bestimmte
                                          Einrichtungen und Betriebe

                                                      § 13

                                                 Betriebsverbote

             Es wird untersagt der Betrieb von

             1. Clubs und Diskotheken und
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     2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige
        Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des
        Prostituiertenschutzgesetzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche
        sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch mehr als zwei Personen gleichzeitig
        genutzt wird.

                                             § 14

     Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und
                                           Betriebe

     Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten betreibt
     oder anbietet, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein
     Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine
     Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen:

     1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbibliotheken,
        Archive und Studierendenwerke,

     2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos,

     3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen,

     4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für
        Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und
        Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im
        Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums,

     5. Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theoretischen und
        praktischen Prüfungen,

     6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art einschließlich der
        Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt,

     7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich
        Fitnessstudios und Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen,

     8. Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO, mit
        Ausnahme der Anforderungen des § 6,
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             9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios
                 sowie medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen,

             10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen und Leistungen
                 im Sinne des § 25 Gaststättengesetz (GastG);����������������������
                 Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss
                 die Datenverarbeitung nach § 6 nur bei externen Gästen vorgenommen werden,

             11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spielbanken und
                 Wettvermittlungsstellen,

             12. Beherbergungsbetriebe,

             13. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse,

             14. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe im Sinne des § 55
                 Absatz 1 GewO betrieben werden und

             15. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige
                 Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des
                 Prostituiertenschutzgesetzes, soweit der Betrieb oder die Ausübung des
                 Prostitutionsgewerbes nicht nach § 13 Nummer 2 untersagt ist.

             Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten gilt ein
             Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Darüber hinaus sind die
             Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten;�������������������������������������
             1 Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Einrichtung,
             des Angebots oder der Aktivität eine nach § 10 erlaubte Veranstaltung durchgeführt
             wird. Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 gilt auch für die in § 3 Absatz 1
             Nummern 1 und 4 genannten Verkehrsmittel, Bereiche und Einrichtungen.

                                        Teil 2 – Besondere Regelungen

                                                      § 15

                                                   Grundsatz

             Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlassenen
             Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelungen von Teil 1 vor, sofern dort
             abweichende Regelungen getroffen werden.
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                                              § 16

                                  Verordnungsermächtigungen

     (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
     Rechtsverordnung für den Betrieb von Schulen in seiner Ressortzuständigkeit,
     Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule und der flexiblen
     Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kindertageseinrichtungen,
     Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen zum
     Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen,
     insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen.

     (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, im
     Einvernehmen mit dem Sozialministerium durch Rechtsverordnung für den Betrieb
     von

     1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbibliotheken und
           Archiven,
     2. Studierendenwerken und
     3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz 5 aufgeführt, sowie Kinos

     zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und
     Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1
     findet keine Anwendung auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
     einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-
     Württemberg sowie die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Für die
     Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung
     der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg können vom Innenministerium und
     für die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen vom Justizministerium die für den
     Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb und die Vorbereitung und
     Durchführung von Prüfungen sowie für das Einstellungsverfahren erforderlichen
     Ausnahmen von den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen werden.

     (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
     Rechtsverordnung für den Betrieb von

     1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
           Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
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