Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11 - Stadt Remseck am Neckar
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Remseck Woche Donnerstag • 22. oktober 2020 Diese AusgAbe erscheint Auch online 43 Aldingen, HocHberg, HocHdorf, AmtsblAtt der stAdt remseck Am NeckAr neckArgröningen, neckArrems und PAttonville Gemeinsam unsere Stadt gestalten. Bürgerentscheid Westrandbrücke am 15.11. Ihre Stimme zählt. → Wahlberechtigt ab 16 Jahren. → Gerne per Briefwahl abstimmen. Mehr Infos unter www.buergerdialog-westrandbruecke.de
2 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 NOTdiENsTE / sERvicE / ÖffNUNgsZEiTEN ALLER diENsTsTELLEN dER sTAdTvERwALTUNg Zentraler ärztlicher giftnotzentrale Notfalldienst Tel. 0761 19240 Öffnungszeiten der dienst- Notfallpraxis Ludwigsburg, stellen der stadtverwaltung Erlachhofstraße 1, 71640 Ludwigsburg, Tierärztlicher Notdienst Tel. 116 117 für Kleintiere stadtverwaltung Mo., Di., Do.: 18 – 8 Uhr Folgetag Der Tierärztliche Notdienst ist zu erfragen Remseck am Neckar Mi.: 13 – 8 Uhr Folgetag Marktplatz 1, über die Telefonnummer des Haustierarztes. Fr.: 16 – 8 Uhr Folgetag 71686 Remseck am Neckar Sa., So. und städtische Notdienste Tel. 07146 2809-0 feiertags: 8 – 8 Uhr Folgetag E-Mail: info@remseck.de Zu diesen Zeiten können Sie ohne Termin Alle städtischen Gebäude: www.remseck.de in die Notfallpraxis Ludwigsburg kom- Tel. 0151 16724321 Mo., Di., Fr. 8 – 12 Uhr men. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversi- Technische Dienste (früher: Bauhof ): Do. 8 – 12 Uhr cherungskarte (KVK) mit. Tel. 0151 12271101 und 15:30 – 18 Uhr In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Alle öffentlichen Plätze, Spielplätze, Mittwochs nach Vereinbarung Sie bitte direkt die 112 an. Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen Bürgerbüro docdirekt – kostenfreie Onlinesprechstun- Notdienst Eigenbetriebe Hotline Bürgerbüro: 07146 2809-4101 de für gesetzlich Versicherte in Baden-Würt- wasser und Abwasser Mo., Do., Fr. 8 – 12 Uhr temberg unter Tel. 0711 96589700 oder Stadtwerke Wasserversorgung: Di. 7 – 14 Uhr docdirekt.de. Mo. bis Fr. von 9 – 19 Uhr. Tel. 0175 1605274 Mo., Do. 15:30 – 18 Uhr Stadtentwässerung Mittwochs nach Vereinbarung Augenärztlicher Abwasserentsorgung: Tel. 0170 2445756 Notfalldienst Bürgeramt Pattonville grundbuchamt waiblingen John-f.-Kennedy-Allee 19/4 Notfallpraxis Tel. 07141 284-530, Fax 07141 284-533 Katharinenhospital Stuttgart, Amtsgericht Waiblingen, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, Mo., Mi., Fr. 8:30 – 12 Uhr Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart Di. 7:30 – 13 Uhr Tel. 07151 1664-0, E-Mail: poststelle@ Tel. 01806 071122 Do. 8:30 – 12 Uhr gbawaiblingen.justiz.bwl.de Fr.: 16 – 22 Uhr und 15 – 18 Uhr Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 –12 Uhr Sa., So., feiertags: 8 – 22 Uhr Telefonzeiten: Mo. – Fr. von 8 – 12 Uhr und fachbereich Bauverwaltung, oder Tel. 116 117 Mo. – Do. von 13:30 – 15:30 Uhr stadtplanung Zahnärztlicher Notdienst Betreuungs- und Marktplatz 1 Tel. 07146 2809-2301, Tel. 0711 7877733 Nachlassgericht Fax 07146 2809-52301 Krankenwagen Amtsgericht Ludwigsburg, fachbereich finanzen Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg, rund um die Uhr Tel. 07141 9434-0, E-Mail: poststelle@ Marktplatz 1 Tel. 07146 2809-3201, Rettungsleitstelle Ludwigsburg, agludwigsburg.justiz.bwl.de Fax 07146 2809-53201 Tel. 07141 19222 Polizeiposten Remseck fachbereich Bildung, Kinderärztliche am Neckar familie, soziales Notfallpraxis Tel. 07146 280820 Marktplatz 1 Tel. 07146 2809-2501, Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4, Fax 07146 2809-52501 71640 Ludwigsburg, Tel. 01805 011230 fachstelle für Die Kinderärztliche Notfallpraxis ist werk- wohnungssicherung Technische dienste tags von 18 – 8 Uhr des Folgetages und an Aldingen, Neckarstraße 90 Beratungsangebot für Menschen, die den Wochenenden und Feiertagen von 8 bis Tel. 07146 289-911, Fax 07146 289-949 von Obdachlosigkeit bedroht sind. 8 Uhr des nächsten Werktages geöffnet für Mo. bis Do. 7:30 – 12 Uhr Kontakt: Handy 0176 47340475 akute Erkrankungen und andere Notfälle. und 12:30 – 16 Uhr (auch WhatsApp) Eine telefonische Anmeldung ist nicht er- Fr. 8:30 – 12 Uhr E-Mail: forderlich, die Versichertenkarte muss mit- Tamara.palmer@wohnungslosenhilfe-lb.de gebracht werden. Bereitschaftsdienst Amtsblatt der stadt Remseck am Neckar verantwortlich für den Anzeigenteil und iMPREssUM Herausgeber: Stadt Remseck am Neckar, „was sonst noch interessiert“: der Apotheken Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar, Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, Tel. 07146 2809-0. Das Amtsblatt erscheint i. d. R. 71263 Weil der Stadt. Der Apothekennotdienst ist über die Tele- wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen druck und verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, fonnummer 0800 0022833 (kostenfrei aus Ausgaben pro Jahr. 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 dem Festnetz) oder vom Handy 22833 (ohne verantwortlich für den amtlichen Teil, alle 2048, Internet: www.nussbaum-medien.de. Vorwahl, max. 69 ct./Min./SMS) zu erfragen. sonstigen verlautbarungen und Mitteilungen: Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de, Oberbürgermeister Dirk Schönberger, Einzelversand nur gegen Bezahlung der viertel- Den aktuellen Notdienstplan finden Sie auch Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. im Internet unter www.lak-bw.de/notdienst- Redaktion: Philipp Weber, Tel. 07146 2809-3010 vertrieb (Abonnement und Zustellung): portal oder unter www.aponet.de. Fax 07146 2809-53010, E-Mail: amtsblatt@ G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, remseck.de, Internet: www.remseck.de. 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, Bereitschaftswechsel ist täglich morgens Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil: E-Mail: info@gsvertrieb.de, um 8:30 Uhr. Dienstag, 9 Uhr Internet: www.gsvertrieb.de
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 3 Aktuelles Informationen zur neuen Verordnung Liebe Remseckerinnen und Remsecker, seit Montag, den 19. Oktober, gilt die neue Verordnung der Lan- desregierung Baden-Württemberg. Diese beinhaltet weitere Ein- schränkungen für jeden Einzelnen von uns. Zukünftig gilt für uns alle, zusätzlich zu den bisherigen Bereichen, innerhalb von Fußgängerzonen und in den für den Publikums- verkehr eröffneten Bereichen in öffentlichen Einrichtungen ge- nerell eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Weitere Einschränkungen betreffen insbesondere Versammlun- gen und Treffen im privaten sowie im öffentlichen Raum. Zu- künftig sind im privaten Raum nur noch Treffen von maximal 10 Personen erlaubt. Dies gilt nicht, wenn die Personen in direkter Linie miteinander verwandt sind oder nur aus zwei verschiede- nen Haushalten sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt eine maximale Teilnehmer- zahl von 100 Personen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet werden kann. Es ist sehr wichtig, dass wir uns alle an die Verordnung halten, um Zukünftig werden hier belegte Brötchen, Salate, Kuchen und so noch tiefgreifendere Einschränkungen für uns alle zu vermeiden. Torten sowie Früchtebecher, Kaffee und Tee verkauft. In nettem Bleiben Sie gesund! Ambiente können die Kunden die Speisen und Getränke auch vor Ihr Dirk Schönberger Ort verzehren. In den warmen Monaten wird es für Besucherin- Oberbürgermeister nen und Besucher auch einige Plätze im Außenbereich auf dem dann fertiggestellten Marktplatz geben. Offizielle Einweihung der Trampoline beim Haus der Jugend Der Rathaus Bäck hat von Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr Am heutigen Dienstag, dem 20. Oktober 2020, wurden zwei neue geöffnet, samstags von 6 bis 16 Uhr und sonntags von 8 bis 18 Trampoline beim Haus der Jugend offiziell eingeweiht. Uhr. An Feiertagen werden die Kunden von 10 bis 16 Uhr bedient. Neben der bereits vorhandenen Seilbahn und Verweilmöglich- Das Team um Chef Besim Oglou freut sich auf alle Besucherinnen keiten wird das Angebot auf dem Außengelände nun attraktiv und Besucher und wünscht guten Appetit und schöne Momente ergänzt. Da die bisherige Trampolinanlage auf dem Freizeitge- im Rathaus Bäck. lände im Stadtteil Neckargröningen geschlossen wurde, freuen wir uns jetzt umso mehr auf die neuen Trampoline beim Haus der Einwohnersprechstunde Jugend. In diesem Zuge wurde auch der Vorplatz vom Haus der Jugend wieder mit neuem Split versehen und das Unkraut entfernt. Wir wünschen allen kleinen und großen Nutzern viel Spaß mit den neuen Trampolinen! Rathaus Bäck eröffnet Am heutigen Mittwoch, dem 14. Oktober 2020, wurde der Rat- haus Bäck im ersten Teil der Neuen Mitte von Oberbürgermeister Dirk Schönberger und Vertretern der Gemeinderatsfraktionen of- fiziell eröffnet. „Es freut uns sehr, dass wir im ersten Teil der Neuen Mitte neben Bei der monatlichen Einwohnersprechstunde ging es dieses Mal den kulturellen Angeboten auch einen kleinen Gastronomie- primär um den Bürgerentscheid zur Westrandbrücke. betrieb einbinden konnten. So eine kleine Bäckerei mit Außen- Wenn auch Sie ein Anliegen haben, welches Sie mit Oberbürger- bereich gehört für mich zu einem Marktplatz einfach dazu.“, so meister Dirk Schönberger besprechen möchten, haben Sie hierzu Oberbürgermeister Dirk Schönberger. einmal im Monat die Gelegenheit. Interessierte melden sich bitte
4 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 vorab zur Terminvergabe im Büro des Oberbürgermeisters unter gabe zu ermöglichen, wurden allgemeingültige Vergaberichtlinien Telefon 07146 2809-3000 an. Die nächste Einwohnersprechstun- aufgestellt und vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom de findet am Mittwoch, dem 9. Dezember 2020, um 17 Uhr statt. 28. April 2020 beraten und beschlossen. Diese stehen auf der Home- page der Stadt Remseck am Neckar zum Download bereit. Kinomobil am 22.10.2020 nicht in der Unterlagen zur Information und Bewerbung Stadthalle Wenn Sie sich für unser Grundstücksangebot interessieren, dann laden Sie sich einfach den Bewerbungsbogen auf unserer Inter- Aufgrund sehr geringer Anmeldezahlen hat sich die Fachgrup- netseite (https://www.stadt-remseck.de/de/Bauen-Wirtschaft/ pe Kultur, Sport, Soziales entschlossen, die beiden Kinomobil- Bauen-Wohnen/Grundstuecksangebote-Haldenweg) herunter, Veranstaltung am Donnerstag, dem 22.10.2020, nicht stattfin- füllen ihn aus und übersenden diesen im Original und unter- den zu lassen. schrieben an die Stadtverwaltung. Interessenten von Bauplät- Eine weitere Kinomobil-Veranstaltung mit zwei bekannten zen müssen ihre Bewerbung bis spätestens 20. November Filmen (Jim Knopf und die Wilde 13 & Love Sarah) ist für den 2020 mit dem hierfür zur Verfügung gestellten Bewerbungsbo- 19.11.2020 in der Stadthalle geplant, bitte merken sie sich die- gen einreichen (maßgebend ist der Zugang bei der Stadt Rems- sen Termin vor. eck am Neckar). Im Exposé erhalten Sie Informationen zur Lage mit Gebietsbeschreibung im Stadtteil, Größe, Preis, umliegende Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, ÖPNV und Nah- Verkauf von Atemschutzmasken erholung. Außerdem haben wir den Platznummerierungsplan sowie den maßgeblichen Bebauungsplan sowie Textteil und ört- Die Stadt Remseck am Neckar verkauft nach wie vor Schutzmas- liche Bauvorschriften zum Download bereitgestellt. ken an alle Remseckerinnen und Remsecker zum privaten Ge- Ansprechpartner brauch. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Rückfragen zur Ver- Bei den Masken haben wir uns bewusst für waschbare und somit fügung: wiederverwendbare Exemplare entschieden. Die Stadtverwal- Fachgruppe Liegenschaften tung versucht für seine Bürger einen hohen Schutzstandard zu Frau Julia Fleischmann gewährleisten, da uns die Gesundheit der Remseckerinnen und Telefon: 07146 2809-2321 Remsecker sehr am Herzen liegt. E-Mail: julia.fleischmann@remseck.de Die Masken sind nicht FFP 2 zertifiziert, aber sie entsprechen dem Frau Brigitte Köhler FFP 2-Standard und sind im 2-er Pack für 10 Euro erhältlich. Der Telefon: 07146 2809-2326 Verkauf findet zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses an E-Mail: koehler@remseck.de unserer Infotheke statt. Hinweis: Verkauf solange der Vorrat reicht. Platznummerierungsplan STADTRADELN 2020 – Urkunden an Teams übergeben Für die neun aktiv an der Aktion Wir bitten Sie, auch beim Kauf der Masken die Corona-Verord- STADTRALDEN 2020 vom 1.-21. nung zu beachten und 1,5 Meter Abstand zu Ihren Mitmenschen Juli 2020 für Remseck am Ne- zu halten. Logo: Klima-Bündnis ckar radelnden Teams wurden bei der Abschlussveranstaltung Bauplätze im Wohnbaugebiet „Haldenweg“ im am Montag, 19. Oktober 2020, Urkunden von Herrn Oberbürger- Stadtteil Aldingen meister Schönberger an die Team-Kapitäne übergeben. Wir sind bestrebt, eine familien- und kinderfreundliche Stadt zu Die Option Fahrrad ist bei vielen als gute Möglichkeit für in- sein. Für diesen Zweck werden kommunale Wohnbauplätze sowohl dividuelle Mobilität, unter den besonderen Bedingungen des an einheimische als auch an auswärtige Bauplatzinteressenten ver- Jahres 2020, mehr und mehr im Alltag angekommen. Herr äußert. Aktuell werden daher zwei Bauplätze für den individuellen Oberbürgermeister Schönberger betonte dabei, dass es immer Wohnbau im Gebiet „Haldenweg“ im Stadtteil Aldingen ausge- wieder darum geht, zu überlegen, was genau jetzt für diesen Tag, schrieben. Die Baugrundstücke liegen an einem teils etwas steileren für diese Strecke, möglich ist und dabei das Fahrrad, neben dem Südhang und erstrecken sich vom Haldenweg aus bis zur Bebauung Auto und dem öffentlichen Nahverkehr selbstverständlich mit in an der Neckarstraße. Um eine geordnete, faire und transparente Ver- den Blick zu nehmen.
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 5 Die Aktion STADTRADELN bietet in den drei Aktionwochen da- Für den Landkreis Ludwigsburg wurden insgesamt 1.540.456 Ki- für eine konkrete Motivation an: Das Kilometersammeln für ein lometer beim STADTRADELN 2020 gemeldet und somit der zwei- Team, für die Stadt Remseck am Neckar und den Landkreis Lud- te Platz in Baden-Württemberg erreicht. wigsburg. Mit ihrem Engagement haben die Team-Kapitäne Die dunklere Jahreszeit hat begonnen und so lohnt es sich für maßgeblich dazu beigetragen, dass Radelnde ihre Strecken ge- alle Radelnden, die sich trotz Dunkelheit und den niedrigeren meldet haben. Temperaturen auf den Sattel setzen, noch mehr auf die eigene Sichtbarkeit im Straßenverkehr Wert zu legen. Deshalb ist es wichtig, die Möglichkeiten für die Erhöhung der eigenen Sicherheit so umfassend wie nur möglich zu berücksichtigen! Reflektorelemente am Rad, eine auffällige, signalfarbene, reflektierende (Schutz-)Kleidung und ein funktionierendes, helles Licht erhöhen die eigene Sichtbarkeit - nicht nur in der Dunkelheit. Alle die mit dem Rad unterwegs sind, haben schon überraschend auftretende, brenzliche Situationen erlebt und das davon ausgelöste tiefe Erschrecken gespürt! Alles kann sich von einer Sekunde zur nächsten ändern... und alles ist ein Geschenk. Damit die Freude am Radfahren, wie auch allgemein am Leben, weiter wachsen kann, ist es hilfreich, gegenseitig aufeinander Acht zu geben. In diesem Sinne wünschen wir allen Radelnden gute und sichere Fahrt! Mit Anregungen, Fragen zum STADTRADELN können Sie sich gerne bei der Stadtverwaltung Remseck am Neckar an Ute Kron- Foto: Stadt Remseck am Neckar müller (E-Mail kronmueller@remseck.de, Tel. 07146 2809-2214) wenden. Allen Mitradelnden der Aktion STADTRADELN 2020 ein herzliches DANKESCHÖN Mobile Saftpresse in Remseck am Neckar für ihren Einsatz für Radverkehrsförderung und Klimaschutz in Remseck am Neckar. Denn mit der Aktion STADTRADELN wird der Radverkehr und seine Belange mehr ins Bewusstsein gerückt und somit ergeben sich immer wieder "Anstöße", das Fahrrad aktiv im Alltag zu nutzen und selber zu erfahren, welchen Gewinn es mit sich bringen kann, Alltagswege mit Bewegung im Freien sowie mit Begegnungen mit Menschen und Natur zu erleben. Für die nächsten Runde STADTRADELN 2021 im Landkreis Ludwigsburg und in Remseck am Neckar wieder vom 1. bis zum 21. Juli 2021 laden wir Sie schon jetzt ganz herzlich ein, sich die- sen Zeitraum vorzumerken und freuen uns auf Ihre Anregungen, Ihr Engagement sowie darauf, dass wir wieder gemeinsam für Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität in die Pedale treten. Zusammen haben die 195 Radelnden beim STADTRADELN 2020 insgesamt 59.497 Kilometer für Remseck am Neckar und den Landkreis Ludwigsburg gemeldet. Damit wurden, im Vergleich mit Kraftfahrzeugen, rund 8.747 kg CO2 vermieden. Ein beein- druckendes Ergebnis! Hier die Zusammenstellung der lokalen Ergebnisse: STADTRADELN Kilometer Radelnde Vermeidung 2020 (km) CO2 (kg) Foto: Stadt Remseck am Neckar Remseck am Am 8.10.2020 kam die mobile Saftpresse „Saftmaxe“ nach Rem- Neckar - Teams seck am Neckar auf den Parkplatz des SKV Hochberg. Im letzten Offenes Team – 24.426 64 3.591 Jahr musste die Saftpressaktion aufgrund der unterdurchschnitt- Remseck lichen Ernte abgesagt werden. In diesem Jahr war die Ernte wie- Remseck Stadt- 11.872 63 1.745 der ertragreicher, sodass der Andrang sehr groß war. verwaltung Die Termine für die mobile Saftpressaktion waren schon drei Wo- ADFC Remseck 7.163 15 1.053 chen vorher komplett ausgebucht. Bereits um 9 Uhr wurden die ersten Kunden mit vollgeladenen Autos oder gar mit vollgelade- Remseck Bicycling 7.084 20 1.041 nen Anhängern empfangen. Beim Saftpressen waren mit dabei with fun Altbekannte, die sich schon auf ihren eigenen Most freuen. Aber SGV Hochdorf 3.541 14 521 auch die jüngere Generation mit Kindern, die direkt vor Ort den bvpv Bürgerverein 2.311 9 340 heißen Saft in ihre Tasse abfüllen ließen, um ihn voller Vorfreude Pattonville zu testen. New York Ring 1.978 5 291 Insgesamt wurden in knapp 10 Stunden aus ca. 3.000 kg Äpfel Les Lunettes 734 3 108 und Birnen ca. 2.000 Liter Saft oder Most hergestellt. Alles quasi direkt vor der eigenen Haustür frisch aufgelesen von den Streu- Pattonville 388 2 57 obstwiesen in Remseck am Neckar. STADTRADELN 59.497 km Radelnde CO2 Das Team der mobilen Saftpresse war überaus zufrieden. „Ein gro- 2020 195 Vermeidung ßes Lob“ spricht das Saftmaxe-Team aus, „wir freuen uns schon auf SUMME Remseck 8.747 kg ein weiteres Mal bei euch in Remseck am Neckar. Denn viele schei- am Neckar nen zu wissen, der Saft aus eigenem Obst, schmeckt am besten!“
6 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 Treffpunkt Remseck Fachgruppe Kultur, Sport, Soziales - Tel. 07146 2809-2532, Fax 2809-52532, E-Mail: kultur@remseck.de Karten erhalten Sie unter www.reservix.de, an allen Reservix-Vor- verkaufsstellen und im Rathaus Remseck am Neckar. Kartenreservierung an der Information im Rathaus, Tel. 07146 2809-0 oder an kultur@remseck.de. Der Kartenvorverkauf endet jeweils am Tag vor der Veranstaltung um 18 Uhr. Aktuelle Infor- mationen zu den Veranstaltungen finden Sie auch auf der städti- schen Internetseite (www.remseck.de) sowie auf Facebook (Stadt Remseck am Neckar). Foto: Stadt Remseck am Neckar Märchenwanderungen in Remseck am Neckar Jedem Märchen wohnt ein Aktuelle Baumaßnahmen und Sperrungen Zauber inne… Die Natur steckt voller Ge- Vollsperrung "Am Unteren Schloßberg" schichten, die erzählt werden Die Straße Am Unteren Schloßberg wird wollen und die seltenen „Erzähl- am 28.10.2020 von 9-15 Uhr im Bereich der steine“, die es nur an bestimm- Hausnummern 20 bis 27 aufgrund von Bau- ten Tagen im Jahr gibt, weisen maßnahmen voll gesperrt. den Weg zu ihnen. Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr Als Märchenhexe Steffi erweckt erfolgt über die Fellbacher Straße / L 1197 Stefanie Keller diese Geschich- und den Feldweg / Verbindungsweg zwischen der L 1197 und ten zum Leben und erzählt Am Rappenhau. unter anderem, warum die Bäu- Die Fußgänger werden über den Schloßweg umgeleitet. me nicht mehr reden, warum Die Anwohner werden vorab informiert. die Eiche gebuchtete Blätter Wir bitten um Verständnis. hat und wie der Holunder zur Heilkraft und Namen gekom- Vollsperrung der Traubenstraße Märchenwanderung men ist. Die Märchenhexe Steffi Wegen eines Neubaus muss die Traubenstraße in einem Teilbe- Foto: Stefanie Keller nimmt Groß und Klein mit auf reich (Höhe Starenweg 2 - Traubenstraße 17) vom 4.11.2020 bis eine Wanderung bei der man an 6.11.2020 voll gesperrt werden. ausgewählten Orten all das erfährt. Außerdem warten auch noch Wir bitten um Verständnis. diverse Überraschungen auf die Zuhörer. Achtsam im Alltag - Offenes Meditieren an Wann: Sonntag, 24. Oktober 2020, 13:30 Uhr und 16:15 Uhr Treffpunkt: Waldspielplatz Schlossberg (Am Rappenhau, 71686 Sonntagen Remseck am Neckar) Achtsam im Alltag Gutes Schuhwerk wird empfohlen. Wir behalten uns vor, die Wan- Offenes Meditieren an Sonntagen derung bei schlechtem Wetter abzusagen. Ob für Anfänger oder geübte Meditierende gilt: Gemeinsam zu 5 € Kinder / 8 € Erwachsene üben ist einfach schöner als allein! Bei geleiteten Meditationen, Anmeldung vorab per E-Mail an kultur@remseck.de erforderlich. leichten Yoga- und Achtsamkeitsübungen können Körper und Bitte geben Sie darin für jede teilnehmende Person die folgen- Geist zur Ruhe kommen. Vorkenntnisse sind nicht nötig, außer den Daten an: der Bereitschaft, sich auf eine neue Erfahrung einzulassen. Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, gewünschte Ver- Einfach Matte, Decke und ggf. ein Sitzkissen mitbringen. anstaltungszeit: 13:30 Uhr oder 16:15 Uhr Weitere Informationen zur Veranstaltung unter www.remseck. de/kulturprogramm. Sandmalerei-Show "Fantasy World" am 13.11.2020 "Fantasy World" in Sand gemalt - eine begeisternde Show für die ganze Familie! Mit feinem Sand zaubern die Hände der Sandmalerin Svet- lana Telbukh Bilder auf eine Foto: Sand-Malerei-Show beleuchtete Glasplatte, die von einer Kamera abgefilmt und gleichzeitig auf eine Leinwand pro- jiziert werden. Das Publikum erlebt, wie durch ein Spiel mit Licht und Schatten Bilder mit Liebe zum Detail in Szenen übergehen und zu ganzen Geschichten werden. Foto: Strobel In der Show „Fantasy World“ erleben die Zuschauer eine visuell inszenierte Reise über alle sieben Kontinente, künstlerisch er- Wann? Jeweils zwischen 16-17 Uhr an folgenden Sonntagen: zählt in stimmungsvollen Bildern markanter Bauwerken der ver- 27.09.2020 / 25.10.2020 / 29.11.2020 und 13.12.2020. schiedenen Kulturen, einzigartig und scheinbar spielend von der Wo? Haus der Bürger, Raum 108 (Eingang Seitentür), Ne- Künstlerin live in Sand gemalt. Erleben Sie ein einmaliges Zusam- ckarstraße 56, Remseck-Aldingen menspiel aus Musik, Licht und sich immer wieder verändernden Kosten? Keine! Sandbildern.
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 7 Eine fantasievolle Bilderreise für Jung und Alt! und die Qualität der Fassadendämmung bedacht werden. Empfohlen für Kinder ab 8 Jahren. Hinzu kommt: Wird ein Drittel der vorhandenen Fensterflächen Wann: Freitag, 13.11.2020, 19 Uhr (Einlass: 18:30 Uhr) erneuert, schreibt der Gesetzgeber die Erstellung eines Lüftungs- Wo: Stadthalle konzepts vor. Tickets: 15 € / erm. 9 € (AK: 17 € / erm. 11 €) Achten Sie bei der Wahl der richtigen Fenster darauf, dass nicht Tickets erhalten Sie unter www.reservix.de, an allen Reservix- einfach von U-Werten gesprochen wird, der Uw-Wert ist ent- Vorverkaufsstellen und an der Infotheke im Remsecker Rathaus. scheidend. Er steht für den Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (w für Window) und gibt an, wie viel Wär- Kinomobil findet am 22.10.2020 nicht in der Stadthalle statt me durch Glasscheiben, Fensterrahmen und an deren Über- Aufgrund sehr geringer Anmeldezahlen hat sich die Fachgruppe gang entweichen kann. Je niedriger der Wert, umso besser. Kultur, Sport, Soziales entschlossen, die beiden Kinomobil-Veran- Der Uw-Wert neuer Fenster darf höchstens staltung am Donnerstag, dem 22.10., nicht stattfinden zu lassen. 1,3 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) betragen. Eine weitere Kinomobil-Veranstaltung mit zwei bekannten Filmen Das regelt das Gebäudeenergiegesetz. Die Experten der Energie- (Jim Knopf und die Wilde 13 & Love Sarah) ist für den 19.11.2020 agentur Kreis Ludwigsburg bieten für Fragen zum Fenstertausch, in der Stadthalle geplant, bitte merken sie sich diesen Termin vor. Energie und Klimaschutz regelmäßige Beratungstermine an. Die- se telefonische Erstberatung ist für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Remseck am Neckar kostenfrei. Termine können bei der LEA unter der Tel. 07141 68893-0 vereinbart werden. Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg Beratungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Bauberatung Energie (BBE) Sie planen einen Neubau? Sie wollen Ihr Gebäude energetisch sanieren? Es steht ein Heizungstausch an? Sie suchen Rat im Amtliches Dschungel der gesetzlichen Regelungen, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten? Zu Fragen rund um die Energiewen- de, z.B. zu energetischer Sanierung, Heizungs- und Fenster- Fundsachen tausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Schlüsselbund Wärmedämmung, Solarenergie und finanzielle Förderungen mit 3 Schlüsseln und einem OPEL Autoschlüssel (Fernbedienung) bietet die Stadt Remseck am Neckar bietet in Zusammen- Fundort: In Aldingen oberhalb vom Hundeplatz arbeit mit der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. Funddatum: 18.8.2020 um ca. 19 Uhr regelmäßig am 2. Donnerstag im Monat, eine erste neutrale, ungabhängige, Gewerke übergreifende, kostenfreie Baube- Sweatjacke mit Kapuze ratung Energie an. Farbe: grau mit Aufdruck einer „22“ Größe: 140 cm LEA-Bauberatung ENERGIE am: Fundort: Wald am Schloßberg 12. November 2020 von 15-18 Uhr Funddatum: 20.8.2020 Interessierte können einen Termin über die Energieagentur Schlüssel mit schwarzem Anhänger Kreis Ludwigsburg LEA e.V. reservieren Marke: O´Neill Tel. 07141 688930 / E-Mail: info@lea-lb.de Fundort: Parkplatz gegenüber des Lise-Meitner-Gymnasiums Die Beratungen finden telefonisch statt. Funddatum: 21.8.2020 um 12:05 Uhr Bei ihrem persönlichen Beratungstermin sollten Pläne bzw. Braunes Schlüsselmäppchen Baugesuch, ggf. Fotos des Gebäudes, Daten zum Heizenergie- mit KSK-Logo aufgedruckt und einzelnem Schlüssel verbrauch der letzten Jahre, vorliegende Angebote und natür- Marke: ABUS lich alle offenen Fragen angesprochen werden. Sie haben 45 Fundort: Lag im Rathausbriefkasten Minuten Zeit, um dann gut informiert die nächsten Schritte Funddatum: 27.8.2020 umzusetzen. 1 Schlüssel mit schwarzem Band Energie-Checks bei Ihnen zu Hause (Eigenanteil 30 €) können Marke: ABUS ebenfalls bei der LEA gebucht werden. Fundort: Spielplatz am Feld (Seilbahn), Neckargröningen Informationen erhalten Sie auch bei der Stadtverwaltung Funddatum: 10.10.2020 um ca. 12:30 Uhr Remseck am Neckar bei Frau Kronmüller, Tel. 07146 289-634. Schlüssel einer Kawasaki mit braunem Lederband Wir laden Sie herzlich ein, das Angebot (kleiner Glücksbringer, Luminick) der Energieagentur zu nutzen. Fundort: Volksbank Aldingen Funddatum: 8.9.2020 Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministeri- Schlüssel mit Ring (ohne Anhänger) um für Wirtschaft und Energie gefördert. Marke: BKs Fundort: Spielplatz Wasenstraße, Neckargröningen Funddatum: 20.9.2020 nachmittags/abends Fenstertausch mit Kfw-Förderung Dreifachverglasungen inzwischen Stand der Technik Geldbeutel „Schildkröte“ Beim Kauf neuer Fenster stellt sich die Frage, ob man sich für eine mit Spielgeld, Farbe: grün Zwei- oder Dreifachverglasung entscheiden soll. Dreifachfenster Funddatum: 11.9.2020 um ca. 15 Uhr sind mittlerweile der Stand der Technik, sowohl für Neubauten Alle Fundsachen nachzufragen bzw. abzuholen im Bürgerbüro als auch für bestehende Gebäude. Darauf weist das vom Umwelt- Remseck am Neckar, Tel. 07146 2809-0 ministerium BW geförderte Informationsprogramm Zukunft Alt- Verlorenes online suchen bau hin. Wer etwas verloren hat, kann nicht nur beim Fundbüro der Stadt Fenster mit drei Scheiben lassen weniger Wärme entweichen, Remseck am Neckar nachfragen, sondern auch online danach senken die Energiekosten und sind kaum teurer als Fenster suchen. Auf der städtischen Internetseite unter www.stadt-rem- mit zwei Gläsern. Für gute dreifach verglaste Fenster gibt es eine seck.de/fundbuero gelangt man zum elektronischen Fundbüro. finanzielle Förderung der kfw-Bank. Beim Fenstertausch sollten Dort kann man auch nach Fundsachen suchen, die in Nachbarge- auch die energetischen Eigenschaften des Fensterrahmens meinden gefunden bzw. abgegeben wurden.
8 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARSCoV2 (CoronaVerordnung – CoronaVO)1 Vom 23. Juni 2020 (in der ab 19. Oktober 2020 gültigen Fassung) Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet: Teil 1 – Allgemeine Regelungen Abschnitt 1: Ziele §1 Ziele (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungskapazitäten gewährleistet werden. (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln der zuständigen Behörden. Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen §2 Allgemeine Abstandsregel 1 Nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Inkrafttreten der Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 18. Oktober 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes).
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 9 (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvorrichtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 Metern empfohlen. (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertagesstätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten Einrichtungen. §3 MundNasenBedeckung (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen- Bedeckung muss getragen werden 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden, 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen, 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden, 5. in Beherbergungsbetrieben von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt,
10 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 6. in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie sonstigen anwesenden Personen, soweit sie sich auf Begegnungsflächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausenhöfen aufhalten, 7. im Gaststättengewerbe von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden, 8. in Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt sowie von Kundinnen und Kunden in geschlossenen Räumen und Wartebereichen, 9. beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei den praktischen Prüfungen, 10. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, 11. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c Straßengesetz, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand nach § 2 Absatz 2 Satz 1 eingehalten werden kann, und 12. in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen öffentlicher Einrichtungen. (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, 2. für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat, 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten, 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert,
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 11 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen und beim Konsum von Lebensmitteln, 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist, 7. in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme, 8. in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes nach Absatz 1 Nummer 10, sofern die Dienstleistung dies erfordert, 9. in den Bereichen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 11 bei sportlicher Betätigung, oder 10. in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 12 bei Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4. Abschnitt 3: Besondere Anforderungen §4 Hygieneanforderungen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu erfüllen: 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird, 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen, 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,
12 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche, 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen, 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden, 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder unzumutbar ist. §5 Hygienekonzepte (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sollen. (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. §6
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 13 Datenverarbeitung (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung Daten zu verarbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbeitung Verpflichteten von Anwesenden, insbesondere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert werden. Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit die Daten bereits vorhanden sind. (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen zu speichern und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen. (3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. (4) Die zur Datenverarbeitung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 ganz oder teilweise verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. (5) Soweit Anwesende Kontaktdaten nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber den zur Datenverarbeitung Verpflichteten angeben, müssen sie zutreffende Angaben machen. §7 Zutritts und Teilnahmeverbot (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies Personen, 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
14 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen, oder 3. die entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie möglich minimiert ist. §8 Arbeitsschutz (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen einzuhalten sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens folgende Pflichten zu erfüllen: 1 die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu minimieren, 2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben, 3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die Möglichkeit zur ����������������������������������������������������������������������;� eingesetzte Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren, 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-Nasen-Bedeckungen bereitzustellen, 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 15 (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck der Entscheidung über den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäftigten erheben, speichern und verwenden, wenn diese ihm mitteilen, dass sie zu der dort genannten Gruppe gehören;�Beschäftigte sind zu einer solchen Mitteilung nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat diese Information zu löschen, sobald sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätestens aber eine Woche, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt. Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen und Versammlungen §9 Ansammlungen (1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt. (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich 1. in gerader Linie verwandt sind, 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder 3. höchstens zwei Haushalten angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen. § 10 Veranstaltungen (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot
16 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist. (3) Untersagt sind 1. private Veranstaltungen mit über 10 Teilnehmenden und 2. sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden. Die Anzahl nach Satz 1 Nummer 1 darf überschritten werden, sofern eine Ausnahme im Sinne von § 9 Absatz 2 vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Betracht. (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und –proben. (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt. § 11 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, zulässig.
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 17 (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Abstandsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Behörden können weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhaltung der Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen. (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann. § 12 Veranstaltungen von Religions und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zulässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstaltungen von Weltanschauungsgemeinschaften entsprechende Anwendung. (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe § 13 Betriebsverbote Es wird untersagt der Betrieb von 1. Clubs und Diskotheken und
18 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt wird. § 14 Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen: 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke, 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos, 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen, 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums, 5. Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließlich der Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfungen, 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jeglicher Art einschließlich der Durchführung von Prüfungen, soweit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt, 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, 8. Einzelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des § 6,
Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 19 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios sowie medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen, 10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststättengesetz (GastG);���������������������� Einrichtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 GastG muss die Datenverarbeitung nach § 6 nur bei externen Gästen vorgenommen werden, 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen, 12. Beherbergungsbetriebe, 13. Messen, Ausstellungen sowie Kongresse, 14. Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisegewerbe im Sinne des § 55 Absatz 1 GewO betrieben werden und 15. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, soweit der Betrieb oder die Ausübung des Prostitutionsgewerbes nicht nach § 13 Nummer 2 untersagt ist. Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten;������������������������������������� 1 Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Einrichtung, des Angebots oder der Aktivität eine nach § 10 erlaubte Veranstaltung durchgeführt wird. Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 gilt auch für die in § 3 Absatz 1 Nummern 1 und 4 genannten Verkehrsmittel, Bereiche und Einrichtungen. Teil 2 – Besondere Regelungen § 15 Grundsatz Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelungen von Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen getroffen werden.
20 Amtsblatt Remseck am Neckar · 22. Oktober 2020 · Nr. 43 § 16 Verordnungsermächtigungen (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kindertageseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Sozialministerium durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, Landesbibliotheken und Archiven, 2. Studierendenwerken und 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz 5 aufgeführt, sowie Kinos zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwendung auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden- Württemberg sowie die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Für die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg können vom Innenministerium und für die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen vom Justizministerium die für den Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb und die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen sowie für das Einstellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen von den Beschränkungen dieser Verordnung zugelassen werden. (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
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