Schließung der Bremer Greensill Bank AG - Was bedeutet das für die Geldanlagen der Gemeinde Weissach? - Gemeinde ...
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Ausgabe 11/2021 Mittwoch, 17. März 2021 Schließung der Bremer Greensill Bank AG - Was bedeutet das für die Geldanlagen der Gemeinde Weissach? Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Baden-Württemberg mit einer Sonderprüfung der Vorgänge zu den am 03.03.2021, also exakt vor zwei Wochen, wurde die Bremer kommunalen Geldanlagen bei der Greensill Bank zu beauftragen. Greensill Bank AG aufgrund drohender Überschuldung für den Kun- Auch ein externer Wirtschaftsprüfer soll sich unsere Ausgangslage denverkehr geschlossen und alle Auszahlungen gesperrt. Dieses ansehen und die Gemeinde darüber hinaus für künftige Geldanla- sog. „Moratorium“ wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienst- gen beraten - hierüber entscheidet der Gemeinderat in einer seiner leistungen (BaFin) angeordnet, um die vorhandenen Mittel in einem nächsten Sitzungen. Denn das derzeitige Dilemma der Kommunen geordneten Verfahren zu sichern. bei Geldanlagen zeigt sich durch die folgenden beiden Möglichkei- ten: die Geldmittel bei der Hausbank mit Negativzinsen anlegen, Die Gemeinde Weissach gehört zu den 50 Städten und Gemeinden was einen jährlichen Verlust im sechsstelligen Bereich mit sich brin- in Deutschland, die von der Schließung betroffen sind. Die Gemein- gen würde oder bei Banken ohne Einlagensicherung zur Vermeidung de Weissach hat in den Jahren 2019 und 2020 bei der Greensill Bank des Verwahrentgeltes unter Erzielung geringer Zinssätze. AG insgesamt 16 Millionen Euro Festgelder angelegt. Diese Einlage ist derzeit gesperrt, die Gemeinde kann weder darauf zugreifen noch Weitere Schritte der Verwaltung die Geldanlagen kündigen. Die privaten Einlagen sowie die von Per- Nach dem Bekanntwerden der drohenden Greensill-Insolvenz haben sonengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind im Rahmen der wir uns sofort mit allen anderen betroffenen Kommunen in Baden- Einlagensicherung geschützt. Nicht geschützt sind hingegen die Gut- Württemberg sowie dem Gemeindetag vernetzt, um ein gemeinsa- haben von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungsun- mes Vorgehen abzustimmen. Darüber hinaus lassen wir uns rechtlich ternehmen und der öffentlichen Hand (Städte, Gemeinden, Länder). beraten, welche Ansprüche wir gegenüber den Anlageberatern, den Interne Sonderprüfung ergab, dass keine Vorgaben missachtet Rating-Agenturen oder der Greensill Bank und deren Wirtschafts- wurden prüfern haben. Der „worst case“, ein Insolvenzantrag für die Greensill Bank durch die BaFin, wurde noch am Montagabend gestellt. Das zu- Nach der ersten Berichterstattung in der Presse habe ich am ständige Gericht wird über den weiteren Verlauf informieren. Ob der 03.03.2021 sofort eine Sonderprüfung in unserer Verwaltung an- Gemeinde ein Schaden entstanden ist und wenn ja, wie hoch dieser geordnet: Wurde alles ordnungsgemäß dokumentiert? Wurden die ausfällt, ist zum jetzigen Stand noch nicht bekannt. gesetzlichen Anforderungen und die Anlagerichtlinie der Gemeinde Weissach eingehalten? Am Freitag, den 05.03.2021 stand für mich Nach der bereits durchgeführten nichtöffentlichen Sondersitzung fest, dass bei den Geldanlagen bei der Greensill Bank AG keine Vor- des Gemeinderats, in der die Verwaltung über die aktuelle Situa- gaben verletzt oder missachtet wurden. Meine Mitarbeiterinnen tion sowie das weitere Vorgehen vollumfänglich und transparent und Mitarbeiter in der Kämmerei haben zum damaligen Zeitpunkt, berichtet hat, wird am 23.03.2021 um 19 Uhr in der Strudelbachhalle als die Geldanlagen getätigt wurden, richtig gehandelt. Die Geldan- eine öffentliche Sondersitzung zum Thema „Greensill Bank“ statt- lagen wurden gemäß der gesetzlichen Vorgaben und unter Einhal- finden. Gerne lade ich Sie dazu schon heute ein. tung der vom Gemeinderat erlassenen Anlagerichtlinie getätigt. Die Es grüßt Sie herzlich, Greensill Bank verfügte zu jedem Anlagezeitpunkt über das Rating „A-“, sodass deren Bonität als gut bewertet wurde. Dennoch habe ich dem Gemeinderat in seiner Sondersitzung am vergangenen Montag vorgeschlagen, die Rechtaufsichtsbehörde Daniel Töpfer im Landratsamt Böblingen sowie die Gemeindeprüfungsanstalt Bürgermeister Fortsetzung auf Seite 2
I. AMTLICHER TEIL Häufige Fragen zur Schließung Aufregung nach „Bombenfund“ der Bremer Greensill Bank AG 1. Hat die Gemeinde Nicht schlecht staunten Mitarbeitende Weissach spekuliert einer Firma, die im Auftrag eines Wohn- oder gar gezockt? bauunternehmens am Donnerstagnach- Nein, die Gemeinde mittag gegen 16:30 Uhr die Garage eines Weissach hat weder leerstehenden Mehrfamilienhauses in spekuliert noch mit der Hauptstraße öffneten. In der Garage fanden sie auf ei- Steuergeldern gezockt. Wie alle Kommunen ist auch die nem Holzgestell eine 120 x 35 cm große Fliegerbombe vor Gemeinde Weissach dazu verpflichtet, vorübergehend und alarmierten die Polizei. Die Hauptstraße wurde dar- nicht benötigte Kassen- und Rücklagen (liquide Mittel) si- aufhin sofort für den Verkehr gesperrt und die Beamten cher und ertragsbringend anzulegen, um dadurch höhere verständigten den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Schon Zinsen zu erzielen, als dies auf den Girokonten möglich ist. nach einer ersten Begutachtung anhand übermittelter Fo- Dabei ist das Ziel aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen tos konnten die Spezialisten aber Entwarnung geben. Bei bzw. Nullzinsen die Vermeidung von Strafzinsen bzw. sog. dem scheinbar explosiven Gegenstand handelte es sich um „Verwahrentgelten“, nicht jedoch die Renditemaximie- ein originalgetreues, aber gänzlich harmloses Exponat des rung. Bei der Auswahl einer geeigneten Anlagemöglichkeit örtlichen Heimatvereins, der einen Teil der Garage als La- wird bspw. das Rating der Banken herangezogen. Das Ra- gerfläche nutzt. ting der Greensill Bank AG war zum Zeitpunkt der Anlagen mit „A -“ bewertet und damit gut. Bei einem Rating von „A -“ ist der spekulative Bereich vollständig ausgeschlossen. 2. Ist die Geldanlage mit 16 Millionen Euro jetzt weg? Zum jetzigen Stand ist noch nicht abzusehen, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser ausfällt. Wird die drohende Insolvenz Realität, wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geklärt, welche Ansprüche al- ler Gläubiger bestehen und wie viele dieser entschädigt t! werden können. Wie viel die Gemeinde Weissach im Falle einer Insolvenz der Greensill Bank AG erhalten würde, ist völlig offen. In jedem Fall würde die Insolvenz nach den m i Erfahrungen ähnlich gelagerter Fälle mehrjährige ge- richtliche Prozesse nach sich ziehen. Mach c h mit! 3. Können die geplanten Projekte der Gemeinde im Jahr 2021 finanziert werden? M a Die aktuellen Projekte und Vorhaben, die im Haushalts- plan 2021 enthalten sind, sind nicht gefährdet und können umgesetzt werden. Denn die Gemeinde Weissach verfügt über eine ausreichende hohe Liquidität. Der mögliche Ver- Mit Kindern lust von 16 Millionen Euro würde sich vielmehr bei der mit- durch die Fastenzeit: tel- und langfristigen Finanzplanung bemerkbar machen. Eine Begleitung in Tüten! Aktion ab dem 21. Februar bis Ostern 4. Wie geht’s für die Gemeinde Weissach weiter? Mit der Fastenzeit bereiten wir uns auf Ostern vor! Die Gemeinde Weissach hat sich mit den anderen betrof- In diesem Jahr wollen wir den Kindern jeden Sonntag etwas mit auf den fenen Kommunen aus Baden-Württemberg zu einer ge- Weg geben, das die Erlebnisse Jesu ein Stück weit erfahrbarer werden lässt. Dazu können sich Kinder (ca. 3 - 10 Jahre) an jedem Sonntag vom meinsamen Vorgehensweise vereinbart. Darüber hinaus 21.02. - 04.04.2021 in unserer Kirche St. Clemens eine Tüte abholen. lässt sich die Gemeinde rechtlich beraten, welche Scha- Darin finden sie neben den Bibeltexten auch etwas zum Ausmalen und eine Bastelüberraschung oder eine Aktivität. Die Tüten stehen auch außer- densersatzansprüche möglich sind und wird in alle Rich- halb der Gottesdienstzeiten hinten in der Kirche in einer Kiste für die Kin- tungen stoßen, um das Geld der Weissacher Bürgerinnen der bereit und können kostenfrei abgeholt werden. und Bürger wieder zu generieren. Viel Freude beim Lesen und Basteln! 5. Was müssen private Kunden der Greensill Bank AG unternehmen? Es sind keine Schritte erforderlich, führt die BaFin bei den Häufigen Fragen „FAQ Greensill Bank AG“ aus. Die Ent- schädigungseinrichtung kommt nach Feststellung des marima-design/iStock/Thinkstock Entschädigungsfalls von sich aus auf die Einleger zu. DAS GEFÜHL DER SICHERHEIT Foto: Woche 11 2 Mittwoch, 17. März 2021
I. AMTLICHER TEIL LICHT AUS. KLIMASCHUTZ AN. EARTH HOUR 2021 Anmeldestart ab 05. März 27. März | 20:30 - 21:30 . Schalten Sie am Tag der Earth Hour für eine Stunde Zuhause das Licht aus. Machen Sie ein Foto oder Video von Ihrer persönlichen Licht-Aus-Aktion und verlinken die Gemeinde Weissach auf Instagram @gemeinde.weissach. 02. - 13. August Teilen Sie uns mit, warum Sie bei der Earth Hour mitmachen. Für Heckengäusporthalle Weissach einen lebendigen Planeten? Die Energiewende? Für mehr Klimagerechtigkeit? Für eine Zukunft ohne Klimakrise? Nutzen Sie die Hashtags #LICHTAUS, #EARTHHOUR und #WIRSINDWEISSACH. Anmeldung unter www.unser-ferienprogramm.de/weissach Machen Sie mit! Gemeinsam setzen wir ein globales Zeichen für den oder Klimaschutz und für einen lebendigen Planeten. www.weissach.de - Familie & Jugend - Jugendreferat - Sommercamp 2021 jugendreferat@weissach.de Domenica Walter 0160/7037449 Gemeindeverwaltung Weissach Rathausplatz 1, 71287 Weissach, Tel. 07044 9363-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr – 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr 15:00 Uhr – 18:30 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr Samstag 09:00 Uhr – 12:30 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) Die Öffnungszeiten der Fachämter sind identisch, außer donnerstags bis 18:00 Uhr und samstags geschlossen. Woche 11 Mittwoch, 17. März 2021 3
I. AMTLICHER TEIL Amtliche Nachrichten Landtagswahl 14.03.2021 Zusammenstellung Ergebnisse Gemeinde Weissach Wahlbezirk Wahlberechtigte Wahlbeteiligung gültig Rathaus 001-01 1.917 569 99,12% FPS Mensa 001-02 1.248 419 99,52% DRK Flacht 002-03 1.298 455 99,78% Festhalle Flacht 002-04 1.049 398 99,50% Urne Gesamt 5.512 1.841 - 33,4 % 99,46% Briefwahl Weissach 1.297 99,61% Briefwahl Flacht 856 99,77% Briefwahl Gesamt 2.153 - 39,1 % 99,67% Gemeinde Gesamt 5.512 3.994 - 72,5 % Wahlbezirk GRÜNE CDU AfD SPD FDP 24,47% 24,47% 10,46% 6,91% 14,54% Rathaus 001-01 193 138 59 39 82 34,53% 25,18% 10,79% 8,87% 10,07% FPS Mensa 001-02 144 105 45 37 42 32,38% 25,99% 13,22% 6,39% 12,33% DRK Flacht 002-03 147 118 60 29 56 25,25% 32,07% 10,86% 7,07% 15,91% Festhalle Flacht 002-04 100 127 43 28 63 31,90% 26,65% 11,31% 7,26% 13,27% Urne Gesamt 584 488 207 133 243 40,40% 29,49% 4,18% 6,66% 10,60% Briefwahl Weissach 522 381 54 86 137 35,36% 30,80% 4,57% 7,96% 11,71% Briefwahl Flacht 302 263 39 68 100 38,40% 30,01% 4,33% 7,18% 11,04% Briefwahl Gesamt 824 644 93 154 237 Gemeinde Gesamt 1.408 1.132 300 287 480 Woche 11 4 Mittwoch, 17. März 2021
I. AMTLICHER TEIL Wahlbezirk DIE LINKE ÖDP Die PARTEI FREIE WÄHLER dieBasis 1,95% 0,35% 1,42% 3,01% 0,35% Rathaus 001-01 11 2 8 17 2 0,96% 0,48% 1,20% 4,32% 1,68% FPS Mensa 001-02 4 2 5 18 7 3,08% 0,22% 0,88% 2,86% 0,66% DRK Flacht 002-03 14 1 4 13 3 2,78% 0,51% 0,51% 3,54% 1,01% Festhalle Flacht 002-04 11 2 2 14 4 2,18% 0,38% 1,04% 3,39% 0,87% Urne Gesamt 40 7 19 62 16 1,70% 0,31% 1,24% 3,10% 1,08% Briefwahl Weissach 22 4 16 40 14 3,28% 0,35% 0,94% 2,81% 1,17% Briefwahl Flacht 28 3 8 24 10 2,33% 0,33% 1,12% 2,98% 1,12% Briefwahl Gesamt 50 7 24 64 24 Gemeinde Gesamt 90 14 43 126 40 Eine für alle - Wahlbezirk KlimalisteBW W2020 Volt Partei 0,18% 0,35% 0,53% 1,24% Rathaus 001-01 1 2 3 7 0,00% 0,96% 0,72% 0,24% FPS Mensa 001-02 0 4 3 1 0,22% 0,22% 0,10% 0,44% DRK Flacht 002-03 1 1 5 2 0,25% 0,00% 0,25% 0,00% Festhalle Flacht 002-04 1 0 1 0 0,16% 0,38% 0,66% 0,55% Urne Gesamt 3 7 12 10 0,23% 0,46% 0,15% 0,39% Briefwahl Weissach 3 6 2 5 0,00% 0,59% 0,26% 0,23% Briefwahl Flacht 0 5 2 2 0,14% 0,51% 0,19% 0,33% Briefwahl Gesamt 3 11 4 7 Gemeinde Gesamt 6 18 16 17 amtliches Ergebnis Woche 11 Mittwoch, 17. März 2021 5
I. AMTLICHER TEIL Ein herzliches Dankeschön an alle Wahlhelfer Wahlleiterin Nadine Pfaffeneder und Bürgermeister Daniel Töpfer bedan- ken sich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in unseren Wahllokalen und Briefwahlbezirken, die am vergangenen Sonntag dafür gesorgt haben, dass die Landtagswahl auch unter den schwierigen Pandemiebedingungen reibungslos abgelaufen ist. Die professionelle Vorbereitung vor Ort hat sich bewährt, sodass die Bürge- rinnen und Bürger unabhängig vom lokalen Infektionsgeschehen am Wahl- tag ihre Stimme in den Wahllokalen sicher abgeben konnten. Dafür gilt allen ein großes Dankeschön für diesen so wichtigen Dienst an der Demokratie. Woche 11 6 Mittwoch, 17. März 2021
I. AMTLICHER TEIL Sitzungen der kommunalen Gremien Sitzungen kommunaler Gremien Sitzungen kommunaler Gremien Sitzung des Technischen Ausschusses, Sondersitzung des Gemeinderates, am Montag, 22. März 2021 um 19:00 Uhr am Dienstag, 23. März 2021 um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses Weissach in der Strudelbachhalle in Weissach Tagesordnung Tagesordnung Öffentlich: Öffentlich: 1 Bekanntgaben 1 Aktueller Sachstand zu den Geldanlagen bei der Bremer 2 Ferdinand-Porsche-Gemeinschaftsschule Greensill Bank AG - Vorstellung des Energiekonzepts und Baubeschluss zur Erneuerung der Wärmeversorgung 2 Übersicht über die kommunalen Geldanlagen zum Stand 3 Installation von smarten Heizkörperthermostaten in 23.03.2021 vier kommunalen Gebäuden 3 Ausblick und weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit - Vergabe der Dienstleistung den Geldanlagen bei der Greensill Bank AG 4 Durchführung der Straßenreinigung im Gemeindegebiet für die Jahre 2021 bis 2023 Zu den Sitzungen lade ich Sie herzlich ein. - Vergabe der Leistungen Baugesuche gez. T ö p f e r Bürgermeister 5 Lerchenweg 9, Flst. 3058/7 - Errichten eines Anbaus an das bestehende Wohnge- bäude 6 Schönblickstraße 13, Flst. 3175 - Errichten zweier Doppelhaushälften mit Garagen Die Sitzungsunterlagen zu allen Sitzungen können einen 7 Bussardweg 7, Flst. 6577 Tag vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus am Empfang - Errichten eines Einfamilienhauses mit Garage im Bürgerbüro eingesehen werden. Sie werden außer- 8 Buchenstraße 22, Flst. 4858/9 dem während der Sitzung im jeweiligen Sitzungssaal - Errichten eines Gewächshauses ausgelegt. 9 Porschestraße 911, Flst. 8056 Interessierte Bürger können einen Tag vor der jeweiligen - Errichten einer Interimsfeuerwache Sitzung die Sitzungsunterlagen zu den üblichen Sprech- 10 Keplerstraße 5, Flst. 748/4 zeiten im Rathaus in der Geschäftsstelle des Gemeinde- - Bauvoranfrage: Errichten eines Einfamilienhauses rates (1. Stock, Zimmer 2.05) abholen. Ebenso stehen alle Sitzungsunterlagen zeitgleich im Ratsinformationssys- 11 Verschiedenes tem der Gemeinde Weissach unter https://weissach.ris- gez. T ö p f e r portal.de zum Abruf bereit. Bürgermeister Impressum Herausgeber: Gemeinde Weissach, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de, Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Ver- lautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Daniel Töpfer, 71287 Weissach, Rathausplatz 1, oder sein Vertreter im Amt. Ver- antwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot INFORMATIONEN Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de, Anzeigenverkauf: wds@nussbaum-medien.de Woche 11 Mittwoch, 17. März 2021 7
I. AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- §2 berg und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Würt- Diese Änderung der Eigenbetriebssatzung tritt rückwirkend temberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Weissach in seiner zum 01.01.2021 in Kraft. Sitzung am 01.03.2021 folgende Satzung beschlossen: Weissach, den 02.03.2021 §1 § 5 der Satzung erhält folgende Fassung: gez. T ö p f e r § 5 Betriebsleitung und Aufwandsentschädigung Bürgermeister 1. Zur Leitung des Eigenbetriebs werden ein Betriebsleiter und Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung: ein Stellvertreter bestellt. Betriebsleiter ist der Fachbe- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- dienstete für das Finanzwesen, der für die kaufmännischen ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Angelegenheiten des Eigenbetriebes zuständig ist. Stell- oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschrif- vertretender Betriebsleiter ist die Leitung des Ortsbauamts, ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der für die technischen Angelegenheiten des Eigenbetriebs GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines zuständig ist. Dies gilt in beiden Fällen, soweit nicht der Ge- Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der meinderat bzw. der Betriebsausschuss zuständig ist. Gemeinde Weissach geltend gemacht worden ist. Der Sachver- 2. Die Betriebsleitung sowie die Stellvertretung erhalten für halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies die kaufmännische und technische Leitung des Eigenbe- gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- triebs eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädi- zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung gung i. H. v. 300 €. verletzt worden sind. Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 2. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinn- berg i. V. m. den §§ 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabenge- möglichkeit, mit Ausnahme von Gewaltspielen, die auf setzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen Gemeinde Weissach in seiner Sitzung am 01.03.2021 folgende bereitgehalten werden, Satzung beschlossen: 3. Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (bspw. § 1 Steuererhebung Musikautomaten), Die Gemeinde Weissach erhebt eine Vergnügungssteuer als 4. Billardtische, Tischfußballgeräte, Dart-Spielgeräte und örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Flipper, 5. Personalcomputer, die Zugang zum Internet verschaffen § 2 Steuergegenstand (Internet-PCs). 1. Der Vergnügungssteuer unterliegen a. Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, § 4 Steuerschuldner und Haftung die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen 1. Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die in § Orten (bspw. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, 2 genannten Geräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereit- Aufsteller sind Gesamtschuldner. gehalten werden, 2. Neben dem Steuerschuldner haftet als Gesamtschuldner, b. Geräte mit Spielen, die Gewalttätigkeiten gegen Men- wem eine Anzeigepflicht nach § 9 Abs. 2 obliegt. schen oder die Verherrlichung bzw. Verharmlosung § 5 Beginn und Ende der Steuerpflicht des Krieges zum Gegenstand haben (Gewaltspiele) sowie Entstehen der Steuerschuld und die im Gemeindegebiet an öffentlich zugängli- 1. Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung eines Gerä- chen Orten (bspw. in Spielhallen, Gaststätten, Kan- tes. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät end- tinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. gültig entfernt wird. 2. Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen 2. Entfällt bei einem bisher steuerfreien Gerät die Voraus- Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten setzung für die Steuerfreiheit nach § 3, beginnt die Steu- Personenkreis (bspw. Vereinsmitgliedern) betreten wer- erpflicht mit dem Wegfall dieser Voraussetzung. Bei einem den dürfen. steuerpflichtigen Gerät endet die Steuerpflicht mit Eintritt der Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3. § 3 Steuerbefreiungen 3. Die Steuerschuld für ein Kalenderhalbjahr entsteht mit Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 ausgenommen sind: Ablauf des Kalenderhalbjahres. Endet die Steuerpflicht 1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur im Laufe eines Kalenderhalbjahres, so entsteht die Steu- für die Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeig- erschuld für dieses Kalenderhalbjahr mit dem Ende der net sind (bspw. mechanische Schaukeltiere), Steuerpflicht. Woche 11 8 Mittwoch, 17. März 2021
I. AMTLICHER TEIL § 6 Bemessungszeitraum und 3. Der Steuerschuldner kann eine Anpassung der Vorauszah- Bemessungsgrundlage (Steuermaßstab) lungshöhe beantragen, wenn sich die Bemessungsgrund- 1. Bemessungszeitraum für die Steuer ist der Kalendermonat. lage erheblich verändert hat. 2. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist § 9 Anzeigepflichten a. bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit der Spielein- satz. Spieleinsatz ist die Summe der von Spielern je 1. Die Aufstellung und jede Veränderung, insbesondere die Gerät zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewen- Entfernung eines Gerätes i. S. v. § 2 Abs. 1 ist der Gemeinde deten Beträge. Bei Verwendung von Chips, Token und innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zu- 2. Anzeigepflichtig ist der Steuerschuldner (§ 4) und der grunde zu legen, Besitzer der für die Aufstellung benutzten Räumlich- b. bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl keiten oder Grundstücke. In der Anzeige ist der Aufstel- und Art der Spielgeräte. Hat ein Gerät mehrere selb- lungsort, die Art des Gerätes im Sinne von § 6 Abs. 2 mit ständige Spielstellen, die unabhängig voneinander genauer Bezeichnung, der Zeitpunkt der Aufstellung und zeitlich ganz oder teilweise nebeneinander be- bzw. Entfernung sowie Name und Anschrift des Aufstel- dient werden können, so gilt jede dieser Spielstellen lers anzugeben. als ein Gerät. 3. Ein bei der Berechnung der Steuer nach § 7 Abs. 4 nicht § 7 Steuersatz zu berücksichtigender Kalendermonat ist vom Steuer- schuldner (§ 4) innerhalb von zwei Wochen nach Ende des 1. Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalender- monat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes Zeitraumes der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. (§ 2 Abs. 1) § 10 Steuererklärung a. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten 1. Der Steuerschuldner hat der Gemeinde bis zum zehn- Orten 6,5 v. H. des Spieleinsatzes. Eine Verrechnung ten Tag nach Ablauf eines jeden Kalenderhalbjahres für der monatlichen Einspielergebnisse ist nicht zulässig, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit je eine Steueran- b. Ohne Gewinnmöglichkeit und meldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ge- - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen trennt nach Aufstellungsorten abzugeben (Steuerer- Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 klärung). der Gewerbeordnung: 100 €, 2. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst - aufgestellt in Gaststätten und an sonstigen Auf- stellungsorten: 50 €, zu errechnen. Die Steuererklärung muss den Namen und - mit Spielen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen die Anschrift des Steuerschuldners, den Erhebungszeit- oder die Verherrlichung bzw. Verharmlosung des raum, den Aufstellungsort, die Bezeichnung des Spiel- Krieges zum Gegenstand haben (Gewaltspiele): 300 €. gerätes (Geräteart), den Gerätetyp, den Gerätenamen, die Gerätenummer, den Ablesetag im laufenden Erhe- 2. Tritt im Laufe eines Kalendermonats an Stelle eines Gerä- bungszeitraum und im vorhergegangenen Erhebungs- tes gemäß Abs. 1 ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben. zeitraum, den Spieleinsatz und den Zahlungsbetrag je Spielgerät abgerundet auf volle Euro sowie den Ge- 3. Bei einem Wechsel des Aufstellungsortes eines Gerätes samtzahlungsbetrag enthalten. Bei Spielgeräten mit gemäß Abs. 1 im Gemeindegebiet wird die Steuer für den Geldgewinnmöglichkeit sind die Zulassungsnummer Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt, nur einmal und die laufende Nummer des Zählwerksausdruckes berechnet. Dies gilt entsprechend bei einem Wechsel in der anzugeben. Person des Aufstellers. Steuerschuldner für den Kalender- monat, in dem die Änderung eintritt, bleibt der bisherige 3. Die Steueranmeldung ist vom Aufsteller eigenhändig zu Aufsteller. unterschreiben. 4. Macht der Steuerschuldner (§ 4) glaubhaft, dass bei Gerä- 4. Für die Steuererklärung nach Abs. 1 ist der letzte Tag ten gemäß Abs. 1 während eines vollen Kalendermonats des jeweiligen Kalenderhalbjahres als Auslesetag des die öffentliche Zugänglichkeit des Aufstellungsortes nicht Spieleinsatzes zugrunde zu legen. Für das Folgehalbjahr gegeben (bspw. Betriebsruhe, Betriebsferien) oder eine ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag und Uhrzeit Benutzung des Steuergegenstandes für die in § 2 genann- des Ausdrucks) des Auslesetages des Vorhalbjahres anzu- ten Zwecke aus anderen Gründen nicht möglich war, wird schließen. dieser Kalendermonat bei der Steuerberechnung nicht be- 5. Gibt der Steuerschuldner seine Steuerklärung nach rücksichtigt. Abs. 1 nicht rechtzeitig, unrichtig oder unvollständig ab, § 8 Festsetzung und Fälligkeit wird die Steuer durch Steuerbescheid festgesetzt. Da- 1. Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist bei wird von den Möglichkeiten der Schätzung der Be- innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbe- steuerungsgrundlage und der Festsetzung von Verspä- scheids zu entrichten. tungszuschlägen nach der Abgabenordnung Gebrauch 2. Für die Vergnügungssteuer sind vierteljährliche Voraus- gemacht. zahlungen jeweils zum 30.03., 30.06., 30.09., und 30.12. zu 6. Endet die Steuerpflicht vor Ablauf des Kalenderhalbjahres, leisten. Die vierteljährliche Vorauszahlung beläuft sich auf ist die Steuererklärung gemäß Abs. 1 spätestens zehn Tage ein Viertel der Höhe der letzten Halbjahresabrechnung, nach Ende der Steuerpflicht (§ 5 Abs. 1) der Gemeinde vor- abgerundet auf volle 100 €. zulegen. Woche 11 Mittwoch, 17. März 2021 9
I. AMTLICHER TEIL § 11 Ordnungswidrigkeit Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung: Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 9 ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Abs. 1 und 2 und den Meldepflichten in § 10 Abs. 1 bis 4 dieser oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschrif- Satzung nicht nachkommt. ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines § 12 Inkrafttreten Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Die Vergnügungssteuersatzung tritt zum 01.04.2021 in Kraft. Gemeinde Weissach geltend gemacht worden ist. Der Sachver- halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies Weissach, den 02.03.2021 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- gez. T ö p f e r zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung Bürgermeister verletzt worden sind. Öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Feuerwehrsatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach berg i. V .m. § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr- Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) dienstes gewachsen sind, in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat in seiner 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig- Sitzung am 01.03.2021 folgende Satzung beschlossen: net sind, 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, die min- § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr destens zehn Jahre betragen soll, (1) Die Gemeinde Weissach unterhält eine Freiwillige Feuer- 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz- wehr als Gemeindefeuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Weissach – in dieser Satzung Feuerwehr genannt – ist eine Ämter verloren haben, gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 der Gemeinde Weissach ohne eigene Rechtspersönlichkeit. StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahr- (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus erlaubnis) unterworfen sind und 1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB ver- 2. der Altersabteilung, urteilt wurden. 3. der Jugendfeuerwehr. (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Feuerwehr erfolgt § 2 Aufgaben für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Pro- (1) Die Feuerwehr hat bezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Pro- vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und bezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh- wenn Angehörige der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabtei- lichen Lagen technische Hilfe zu leisten. lung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, angehört oder angehört hat. das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorste- (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen henden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Men- (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall schen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter die Aufnahme abweichend von Abs. 1 regeln sowie Ausnah- führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte men von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehr- und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar dienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstpflichten nach § betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des 5 Abs. 5 und 6 zulassen. Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Kommandan- beseitigt oder verhindert werden kann. ten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr gemäß § 14 Abs. 2 schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten er- Nr. 2.18 der Hauptsatzung beauftragen forderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Auf- Menschen, Tiere und Schiffe und nahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufge- 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere nommene Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuer- der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der wehrkommandanten durch Handschlag verpflichtet. Brandsicherheitswache. (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ab- § 3 Aufnahme in die Feuerwehr lehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schrift- (1) In die Einsatzabteilung der Feuerwehr können aufgrund lich mitzuteilen. freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige auf- (6) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen vom Bürger- genommen werden, die meister ausgestellten Dienstausweis. Woche 11 10 Mittwoch, 17. März 2021
I. AMTLICHER TEIL § 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr er- (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in der Einsatzabtei- halten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Sat- lung der Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige zung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen An- Angehörige der Feuerwehr gehörigen der Feuerwehr eine Entschädigung. 1. die Probezeit nicht besteht, (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr er- 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, halten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, des Feuerwehrdienstes erleiden, einen Ersatz nach Maßga- 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr- be des § 17 FwG. dienstes nicht mehr gewachsen ist, (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Ar- Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, beits- oder Dienstleistung freigestellt. 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrer- (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind laubnis) unterworfen wird oder gemäß § 14 Abs. 1 FwG verpflichtet 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen re- wurde. gelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. sich bei Alarm unverzüglich zum Dienst einzufinden, (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf sei- 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzu- nen Antrag von dem Bürgermeister aus dem Feuerwehr- dienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn kommen, 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Altersabteilung überwech- 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich seln möchte, den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber ka- 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder meradschaftlich zu verhalten, beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder den Feuerwehrdienst zu beachten, 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und in eine andere Gemeinde verlegt. Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehran- 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, gehörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kennt- ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist nis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorge- vorher anzuhören. schrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe erforderlich ist. schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. (6) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr haben (4) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feu- Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies dem erwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten Feuerwehrkommandanten binnen einer Woche anzuzei- rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung gen. Das Gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehraus- nennen. schusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feu- (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen erwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr insbesondere auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, von seinen Dienstpflichten nach Abs. 5 Nr. 1 und 2 befreit 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann der 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens Feuerwehrkommandant nach Anhörung des Feuerwehr- der Feuerwehr oder ausschusses auf Antrag Dienstpflichten nach Abs. 5 Nr. 1 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde und 2 dauerhaft beschränken. Störung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verur- (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr sacht hat oder befürchten lässt. gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werk- Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister feuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes haben die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor durch schriftlichen Bescheid festzustellen. den Dienstpflichten nach Abs. 5 Nr. 1 und 2. (6) Angehörige der Feuerwehr, die ausgeschieden sind, erhal- (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuer- ten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit wehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann zur Feuerwehr. ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr haben Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1.000 das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkomman- € ahnden. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorberei- danten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuer- tung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung wehrausschusses zu wählen. des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich Woche 11 Mittwoch, 17. März 2021 11
I. AMTLICHER TEIL tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Diens- 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, tes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor zurücknehmen, einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören. 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr ge- wachsen ist, § 6 Altersabteilung 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienst- 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuer- kleidung übernommen, wer nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und wehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt ent- Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sprechend. in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteili- ge Erklärung abgibt. (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen ihrer (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige Abteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, un- gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses ter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung zur Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. in die Altersabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter wer- ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines den von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustim- kann geeignet erscheinende Angehörige der Feuerwehr mit mung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den der vorläufigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Der Jugendfeuerwehrwart muss der Einsatzabteilung der Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Aus- Feuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeu- scheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiter- erwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und zuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des sein Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhö- Feuerwehrausschusses abberufen werden. rung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Er- Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich. Er füllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich. Er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichtenvertreten. Pflichten vertreten. (5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erfor- (6) Für die Leiter der Jugendgruppen (Abs. 1) gilt Abs. 4 entspre- derlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen chend. erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Ein- vernehmen mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen § 8 Ehrenmitglieder und Einsätzen herangezogen werden. Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen beson- § 7 Jugendfeuerwehr dere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brand- (1) Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die schutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei der Einsatz- Ehrenmitglied und abteilung gebildet werden. 2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen bis zum vollende- nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit als Kommandant ten 17. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie die Eigenschaft als Ehrenkommandant verleihen. 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr- dienstes gewachsen sind, § 9 Organe der Feuerwehr 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig- Organe der Feuerwehr sind net sind, 1. Feuerwehrkommandant, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 2. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit 3. Feuerwehrausschuss, zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, 4. Abteilungsausschüsse der Altersabteilung und 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 Jugendfeuerwehr, des Jugendgerichtsgesetzes mit Ausnahme der Entzie- 5. Hauptversammlung, hung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. Abteilungsversammlungen der Altersabteilung und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB ver- Jugendfeuerwehr. urteilt wurden. § 10 Feuerwehrkommandant und sein(e) Stellvertreter Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Er- (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. ziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnah- (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und me und das dafür maßgebende Mindestalter entscheidet sein(e) Stellvertreter werden von den Angehörigen der Ein- der Feuerwehrausschuss. satzabteilung der Feuerwehr aus deren Mitte in geheimer (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr Wahl gewählt. Werden zwei Stellvertreter gewählt, gibt es zur Jugendfeuerwehr endet, wenn einen ersten stellvertretenden Kommandanten und einen 1. er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen zweiten stellvertretenden Kommandanten. Die Amtszeit wird, beträgt fünf Jahre. Woche 11 12 Mittwoch, 17. März 2021
I. AMTLICHER TEIL (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkomman- Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufga- danten und seines(r) Stellvertreter(s) werden in der Haupt- ben angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG). versammlung durchgeführt. (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angele- seinen Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer genheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratun- 1. der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört, gen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuer- 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und wehr mit beratender Stimme zugezogen werden. Erfahrungen verfügt und (11) Der (Die) stellvertretende(n) Feuerwehrkommandant(en) 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenminis- hat (haben) den Feuerwehrkommandanten zu unterstüt- teriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Vo- zen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und raussetzungen erfüllt. Pflichten zu vertreten. (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein(e) Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zu- sein(e) Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhö- stimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister be- rung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. stellt. 2 Satz 5 FwG). (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein(e) Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder § 11 Unterführer im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur be- eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Mo- stellt werden, wenn sie naten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der 1. der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürger- 2. über die für ihr Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfah- meister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrange- rungen verfügen und hörigen zum Feuerwehrkommandanten oder dessen Stell- 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenminis- vertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit teriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Vo- der Bestellung eines Nachfolgers nach Abs. 5. raussetzungen erfüllen. (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehr- (2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf kommandanten und seines(r) Stellvertreter kann binnen Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Be- Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ab- stellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses wider- lauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe rufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entschei- ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens dung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen betroffene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Ver- der Vorgesetzten aus. pflichtungsklage erheben. § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuer- Gerätewart und Pressesprecher wehrkommandanten oder eines hauptberuflich tätigen (1) Der Schriftführer, der Kassenverwalter und der Presse- Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten ist der Feu- sprecher werden vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre erwehrausschuss zu hören. gewählt. Der Gerätewart wird vom Feuerwehrkomman- (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit danten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und ab- führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen berufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Aufgaben durch. Er hat insbesondere Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebedienste- § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürger- ten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. meister mitzuteilen, (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehr- 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstat- ausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine tung hinzuwirken, Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuer- Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. wehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 17) zu -einrichtungen zu sorgen, verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilung bei Übungen der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlun- und Einsätzen zu regeln, gen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen 6. die Tätigkeit der Leiter der Altersabteilung, der Jugend- Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen feuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Geräte- und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab warts zu überwachen, einem Wert von 500 € in einem Bestandsverzeichnis nach- 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu be- zuweisen. richten, (4) Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Ausrüstung zu verwahren und zu pflegen. Mängel sind un- Bürgermeister mitzuteilen. verzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. Woche 11 Mittwoch, 17. März 2021 13
I. AMTLICHER TEIL (5) Der Pressesprecher hat in Abstimmung mit dem Komman- § 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen danten die Öffentlichkeit über die Belange der Feuerwehr (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet zu informieren. jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Feuerwehr statt. Der Hauptversamm- § 13 Feuerwehrausschuss lung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkom- soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zustän- mandanten als dem Vorsitzenden und aus sechs auf fünf dig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilung der Feuerwehr. Wahlberechtigt sind nur (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkomman- die Mitglieder der Einsatzabteilung. dant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kas- (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als stimmberechtigtes senverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss Mitglied außerdem an: des Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 17) der / die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den der Jugendfeuerwehrwart, Rechnungsabschluss. der Schriftführer, (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandan- der Kassenverwalter und ten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, der Pressesprecher. wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatz- Der Leiter der Altersabteilung gehört dem Feuerwehraus- abteilung der Feuerwehr dies schriftlich unter Angaben von schuss als nicht stimmberechtigtes Mitglied an. Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Haupt- versammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeis- (3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehraus- ter vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. schusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies min- destens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes- mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei tens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist Gemeindefeuerwehr anwesend ist oder an der Hauptver- beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmbe- sammlung nach Abs. 6 b) in digitaler Form teilnimmt. Bei rechtigten Mitglieder anwesend ist. Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversamm- (4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehr- lung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl ausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tages- der anwesenden bzw. in digitaler Form teilnehmenden An- ordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Sie / er kann an gehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauf- beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung tragte vertreten lassen. werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf An- trag ist geheim abzustimmen. (5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfa- cher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefer- der Antrag abgelehnt. tigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. (6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nichtöffent- lich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Sie (6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzver- ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern anstaltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungs- zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der gemäß durchgeführt werden kann, entscheidet der Bürger- Einsatzabteilung auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. meister nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob (7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, je- andere Angehörige der Feuerwehr beratend zuziehen. doch maximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten (8) Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehraus- wird. schusses sowie der Abteilungsausschüsse gilt § 15 Abs. 6 sowie § 15 Abs. 4 Satz 1 Alt. 2 entsprechend. (7) Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Na- turkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei § 14 Ausschüsse bei der Altersabteilung sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn und der Jugendfeuerwehr aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung (1) Bei der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr können unzumutbar wäre. Die Hauptversammlung ohne persönli- Ausschüsse gebildet werden. Sie bestehen aus den Leitern che Anwesenheit der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr der Abteilungen als den Vorsitzenden und im Sitzungsraum kann nach Abs. 6 b) durchgeführt werden, bei der Altersabteilung aus vier gewählten Mitgliedern, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeit- bei der Jugendfeuerwehr aus vier gewählten Mitgliedern. gleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Video- die Dauer von fünf Jahren gewählt. konferenz, möglich ist. Die nach dem Feuerwehrgesetz und (2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stell- dieser Satzung durchzuführenden Wahlen und die Fassung vertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer und von Beschlüssen in geheimer Abstimmung sind im Rahmen bei der Jugendfeuerwehr der Kassenverwalter an. einer Hauptversammlung nach Abs. 6 b) nicht möglich. Für (3) Für die Ausschüsse nach Abs. 1 gilt § 13 Abs. 3 bis 8 entspre- sie gilt § 16 Abs. 7. chend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen (8) Für die Abteilungsversammlungen bei der Altersabteilung einzuladen. Er kann sich an den Beratungen jederzeit be- und der Jugendfeuerwehr gelten die Abs. 1 bis 6 entspre- teiligen. chend. Woche 11 14 Mittwoch, 17. März 2021
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