Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach

 
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Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach
Nummer 17 Jahrgang 43                                                                            Donnerstag, 29. April 2021

                                          Amtsblatt der Gemeinde Urbach                              ü ro U rbach
                                                                                        Ser    viceb          aus nur
                                                                                                                  Rath
                                                                                                 be dingt ist das vereinbarung
                                                                                         Corona nischer Termin
                                                                                               lefo             t!
                                                                                        n ch te
                                                                                         a              geöffne
                                                                                                              7-99
                                                                                                   n 07181 800
                                                                                             Telefo

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                      – trotz Corona!

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            Dank dem Team vom Urbacher Bauhof steht auch in diesem Jahr wieder ein beeindruckender Mai-
            baum auf dem Urbacher Marktplatz. Allerdings schauen wir mit ein bisschen Wehmut auf 2019 zurück,
            als dieses Bild entstand und der Maibaum noch mit einem richtigen Fest gefeiert werden konnte.
            Möge der Maibaum als Zeichen des Frühlings und Aufbruchs in bessere Zeiten uns als Hoffnungssym-
            bol dienen, dass wir bald einen Weg aus der Pandemie finden und der Marktplatz bald wieder ein Ort
            der Begegnung werden kann!
Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 29. April 2021                                Urbacher Mitteilungen                                                               Nummer 17

                                                                           Störungsdienste
 Notdienste                             (Alle Angaben ohne Gewähr)        Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung                      0800 1135000
                                                                           z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung
Ärztlicher Notfalldienst Urbach                                            (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei-              Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung                        0800 0542542
ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:                             z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten)
Kostenfreie Rufnummer 116117                                               Remstalwerk: Wasserwerk                                        0800 7233990
Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis                              z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90                                    EnBW: Gasstörungen                                           07181 97810-12
Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen-               Deutsche Telekom: Telefon, Telefax                             0800 3302000
den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol-           Kabel BW: Kabelfernsehen                                      0221 46619100
gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44
HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis:                       Gemeindeverwaltung Urbach
HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden
                                                                           Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach
8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen
                                                                           Zentrale mit Anrufbeantworter                     (0 71 81) 80 07-0
unter der kostenfreien Rufnummer 116117.
                                                                           Fax Rathaus Urbach                              (0 71 81) 80 07-50
Augenärztlicher Notfalldienst                                              Fax Bauamt, Am Rathaus 1                        (0 71 81) 80 07-66
08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer).                 E-Mailinfo@urbach.de
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte                                  Internetwww.urbach.de
Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt       während der üblichen Dienstzeiten
an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän-             Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11
dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117                    Haupt- und Ordnungsamt,
(auch am Wochenende).                                                      Sekretariat, Amtsleiter                         (0 71 81) 80 07-31
Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91             Bauamt, Sekretariat Amtsleiter                  (0 71 81) 80 07-63
Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt,              Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleiter        (0 71 81) 80 07-21
Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang,                      Standesamt und
Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668               Seniorenbeauftragte Elke Krubitzer              (0 71 81) 80 07-34
Apotheken Bereitschaftsdienst                                              Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55
30.04. 	Uhland-Apotheke, Schorndorf, Feuerseestr. 13,                                    E-Mail: servicebuero@urbach.de
         Tel. 6 30 45                                                      Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
01.05. 	Hohberg-Apotheke, Plüderhausen, Haupstr. 53,                      Servicebüro
         Tel. 8 27 27                                                                                                          ur
                                                                                                                        aus nUhr
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                                                                           Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstaga:s8.00 – 16.00
                                                                                                                                  ng
02.05. 	Vitalwelt-Apotheke im GeZe, Schorndorf,                                                    ingt
                                                                                                ed Uhr, Freitag: 8.00 –in12.00ru
                                                                                                                           b a
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                                                                           Donnerstag: 8.00  – 16.00                             Uhr
         Schlichtener Str. 105, Tel. 47 49 64                                                    n
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03.05. 	GeLo-Apotheke, Lorch, Maierhofstr. 20, Tel. 07172 /                                            eöffnet!8.00 – 12.00 Uhr,
                                                                           Montagn14.00 – 19.00 Uhr, gDienstag
         1 87 80 80 und Kastell-Apotheke, Welzheim,                        Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
         Rudersberger Str. 8, Tel. 07182 / 65 58                           oder nach telefonischer Vereinbarung!
04.05. 	Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32,
         Tel. 6 12 98                                                      Sprechstunden der Bürgermeisterin
05.05. 	Apotheke Nickel im Praxiszentrum,                                 Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11.
         Plüderhausen, Hauptstr. 48, Tel. 4 74 68 00                       Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25
06.05. 	Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf,                             Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de
         Silcherstr. 77, Tel. 7 13 13                                      Dienstag (ab 12 Jahren) 16 - 21 Uhr
Pflegedienst Bethel Welzheim                                               Mittwoch (ab 10 Jahren) 15 - 17.30 Uhr
Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach                                          Mittwoch Mädelsabend 17.30 - 20.30 Uhr
Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi                 Donnerstag (offene Sprechstunde) 15 - 17 Uhr
Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi                  Freitag (ab 12 Jahren) 16 - 22 Uhr · Sonntag 16 - 21 Uhr
Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010                                          Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 
                                                                           Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de
 Entsorgungstermine                                                        Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr,
                                                                           Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr
Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 30.04.2021
Restmüll-Eimer, (14-tägige Leerung), Montag, 03.05.2021
Wertstoffhof, Freitag, 14.05.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                            Impressum
und Samstag, 15.05.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr                         Herausgeber:           Gemeinde Urbach
Problemmüllsammelstelle, Freitag, 14.05.2021 von 15:00 Uhr                 Verantwortlich für     Bürgermeisterin
bis 18:00 Uhr und Samstag, 15.05.2021 von 9:00 bis 12:00 Uhr               den amtlichen Teil:    Martina Fehrlen
Reisigsammelplatz, Samstag, 08.05.2021 von 12:00 bis 16:00 Uhr             Redaktion:	Bürgermeisteramt Urbach,
                                                                                                  Achim Grockenberger, Konrad-Horn-
                                                                                                  schuch-Straße 12, 73660 Urbach,
 Hilfe und Rat                                                                                    Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55,
Polizei                                                                                           servicebuero@urbach.de,
Notruf110                                                                                        www.urbach.de
Revier Schorndorf                             (0 71 81) 20 40             Verantwortlich für     WÜRTH VERLAGS KG,
Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44             Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg,
Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr                                        Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,
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                                                                       2
Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 29. April 2021                               Urbacher Mitteilungen                                                    Nummer 17

                                                                          Bundesnotbremse nun auch in
 Urbach aktuell                                                           Baden-Württemberg in Kraft - CoronaVO des
Junge UrbacherInnen setzen sich für                                       Landes erneut geändert
                                                                          Seit Samstag, 24. April setzt das Land Baden-Württemberg die
Umweltschutz ein                                                          angekündigte „Bundes-Notbremse“ um. Der Bund hatte durch
Einen gleichzeitig beeindruckenden und bemerkenswerten Bei-               eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Initiative ergrif-
trag hat uns der Viertklässler Emil Sonnenschein aus Urbach ge-           fen, um bundesweit einheitliche Bestimmungen gegen die Ein-
schickt. Wir drucken diesen sehr gerne ab und ermuntern die Le-           dämmung der stark angestiegenen Infektionszahlen zu erlassen.
serschaft herzlich, dem Beispiel der jungen Umwelt- und                   Damit werden auch diejenigen Bundesländer zu schärferen Maß-
Naturschützer zu folgen und vor allem deren Appelle zu befolgen:          nahmen verpflichtet, die seither weniger bzw. geringere Ein-
„Hallo, wir sind 11 Viertklässler/innen und haben es uns zum Ziel         schränkungen, als beispielsweise in Baden-Württemberg vorge-
gemacht, die Umwelt zu schützen.                                          schrieben hatten. Die Landesregierung hat deshalb erneut eine
                                                                          neue CoronaVerordnung verabschiedet, die zunächst bis 16. Mai
Unser Maskottchen heißt „Greeni“,                                         gelten wird.
                        und wir nennen uns „Green World“.
                                                                          Da Bundesrecht vor Landesrecht geht, darf Baden-Württemberg
                          Neulich haben zwei von uns an der Ur-           nicht hinter den Regelungen des Bundesgesetzes zurückbleiben.
                          bacher Mitte und am Bahnhof Müll ge-            Um die Einheitlichkeit der Reglungen zu wahren, verzichtet Ba-
                          sammelt. Es ist erschreckend, wie viel          den-Württemberg weitestgehend darauf, Regelungen aus dem
                          die Leute dort hinterlassen. Deshalb bit-       IfSG zu verschärfen. Im Einzelnen ändern sich durch die bundes-
                          ten wir euch, liebe Urbacher/innen: lasst       einheitliche Regelung folgende Punkte zu den bisherigen Rege-
                          euren Müll nicht einfach liegen oder            lungen in Baden-Württemberg:
                          noch besser vermeidet ihn, indem ihr
                          bewusster einkauft!                             Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts
                                                                          und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person mög-
                       Wusstet ihr übrigens, dass eine Inter-             lich. Allerdings hat der Bund die Altersgrenze für die von der Per-
netsuche so viel Strom verbraucht wie eine Glühbirne in einer             sonenzahl ausgenommenen Kinder auf einschließlich 13 Jahre
Stunde?                                                                   abgesenkt (vorher: einschließlich 14 Jahre).
Wir planen in nächster Zeit selbst gemachte Samenbomben, ei-              Veranstaltungen im Rahmen von Todesfällen, wie Aussegnungen,
nen Mottenschutz aus Kräutern, selbst gemachtes Vogelfutter               Urnenbeisetzungen, dürfen nur mit maximal 30 Personen stattfin-
und Insektenhotels zu verkaufen. Mit dem Erlös wollen wir Mate-           den. Hier ist keine Ausnahme für Kinder bis einschließlich 13 Jahre
rial für Nistkästen, weitere Insektenhotels und Ausrüstung zum            vorgesehen.
Müll sammeln anschaffen.                                                  Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis
„Und denkt daran: wir haben nur die eine Erde!“ Das Green Team“          5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein
                                                                          ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies gilt jedoch nicht
                                                                          für Sportstätten. Da der Bund die bis 18. April in Baden-Württem-
                                                                          berg geltende Ausnahme „An- und Abfahrt zur Wohnung bzw. Un-
                                                                          terkunft des/der (Lebens-)Partner*in“ nicht mehr vorsieht, muss
                                                                          auch Baden-Württemberg diese Ausnahme aufheben, da Bun-
                                                                          desrecht hier vor Landesrecht geht.
                                                                          Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz
                                                                          von über 100* im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Wech-
                                                                          selunterricht gehen. Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab
                                                                          einer 7-Tage-Inzidenz von über 165* im jeweiligen Stadt- oder
                                                                          Landkreis in den Distanzunterricht gehen. Für die Klassenstufen 1
                                                                          bis 7 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Kitas, Kinder-
                                                                          gärten und Kindertagesbetreuungen dürfen ab einer 7-Tage-Inzi-
                                                                          denz von über 165* im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nur noch
                                                                          Notbetreuung anbieten.
                                                                          Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis
So viel Müll kam an der Urbacher Mitte in 45 Minuten zusammen             von bis zu 150* bleiben Click&Meet-Angebote im ansonsten ge-
                                                                          schlossenen Einzelhandel möglich. Voraussetzung ist ein durch
                                                                          eine offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der nicht
                                                                          älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der Kontaktdaten
                                                                          des/der Kunden/Kundin. Es gelten weiter die bisherigen Kunden-
                                                                          beschränkungen pro Verkaufsfläche – dies gilt auch für Bau- und
                                                                          Raiffeisenmärkte.
                                                                          Im öffentlichen Personennah- und oder Fernverkehr einschließlich
                                                                          der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Perso-
                                                                          nen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung be-
                                                                          steht für Fahrgäste die Pflicht eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu
                                                                          tragen. Dies gilt sowohl während der Beförderung, als auch in den
                                                                          zum jeweiligen Angebot gehörenden Einrichtungen wie Bahnhö-
                                                                          fen, Bushaltestellen, Taxisteigen oder sonstigen Wartebereichen.
                                                                          Das Servicepersonal muss beim Kontakt mit den Kundinnen und
                                                                          Kunden mindestens eine medizinische Maske tragen.
                                                                          Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten
und so viel in einer Stunde am Bahnhof (der Sack ist prall mit Müll       dürfen weiter öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygiene-
gefüllt)                                                                  konzepte eingehalten werden. Voraussetzung ist ein durch eine

                                                                      3
Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 29. April 2021                                 Urbacher Mitteilungen                                                 Nummer 17

offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der nicht äl-
ter als 24 Stunden sein darf. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind
von der Testpflicht ausgenommen.
Autokinos bleiben geöffnet
Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf
Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungsperso-
nen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten
negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Der Betrieb von Fitnessstudios ist generell untersagt. Der Bund
rechnet diese nicht mehr den Sportstätten, sondern den Freizeit-
einrichtungen zu. Um Friseur- und Fußpflegedienstleistungen                    Gelbes Band Rems-Murr
wahrnehmen zu können, ist ein durch eine offizielle Stelle durchge-            Unsere Region gilt als Kulturlandschaft, in der gerade
führter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein             Streuobstwiesen einen ganz besonderen Wert besitzen.
darf, erforderlich. Zusätzlich muss der/die Kunde/Kundin soweit es             Einige Bestände werden jedoch nicht regelmäßig abge-
die Dienstleistung zulässt eine FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.                  erntet, weshalb jährlich Tonnen an genießbarem Obst ver-
*Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen                   faulen.
diesen Wert überschreitet. Bei der Zählung der maßgeblichen                    Die Gemeinde Urbach hat daraufhin mit 8 weiteren Kom-
Tage werden die drei unmittelbar vor dem 23. April liegenden                   munen das Projekt „Gelbes Band Rems-Murr“ ins Leben
Tage mitgezählt. Werden an diesen drei Tagen die Schwellen-                    gerufen.
werte überschritten, gelten die Maßnahmen ab Samstag 24. April,
                                                                               Folgende Kommunen engagieren sich gemeinsam mit der
– für Schulen und Kindertagesbetreuung ab Montag 26. April. Die
                                                                               Gemeinde Urbach an diesem interkommunalen Projekt:
Landesbehörden müssen den Tag, ab dem die Maßnahmen gel-
                                                                               Alfdorf, Berglen, Remshalden, Rudersberg, Schorn-
ten am 23. April bekannt machen.
                                                                               dorf, Weinstadt, Welzheim und Winterbach.
Was die neue CoronaVerordnung im Wesentlichen beinhaltet,
können Sie der Übersicht ab Seite 5 entnehmen.                                 Streuobstbäume, an denen das „Gelbe Band“ angebracht
                                                                               ist, dürfen zukünftig von den Bürgerinnen und Bürgern
Die neuen CoronaVO und viele weitere Informationen zum Thema                   kostenlos abgeerntet werden.
- auch zum Download - finden Sie auch auf der Homepage der
Gemeinde Urbach oder tagesaktuell auch unter www.baden-wu-                     Privatleute, die ihre Streuobstwiesen nicht selbst abernten
erttemberg.de.                                                                 wollen oder können, sind dazu eingeladen, an der Aktion
                                                                               teilzunehmen und ihre Bäume zum Ernten freizugeben.
                                                                               Hierfür werden die Bänder im Vorfeld kostenfrei zur Abho-
Keine Randale und Vandalismus in der                                           lung von den Rathäusern bereitgestellt. In Urbach können
Maiennacht!                                                                    die gelben Bänder im Servicebüro abgeholt werden.
Weniger zu beanstanden gab es in den vergangenen Jahren im                     Nutzen Sie das Angebot und genießen Sie heimische Äp-
Hinblick auf Vandalismus und Vermüllung in der Maiennacht. Wohl                fel, Birnen und Kirschen, ungespritzt und frisch. So ein-
haben die jahrelangen Appelle an dieser Stelle bei Eltern, Kindern             fach kann der Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung
und Jugendlichen Wirkung gezeigt, und es ist eine gewisse Ein-                 sein. Im Sinne der Natur wird darum gebeten, die Bäume
sicht eingekehrt, dass es überhaupt nicht lustig ist, wenn es im Ort           und Äste vorsichtig zu behandeln und die Grünflächen
am 1. Mai-Morgen aussieht wie auf einer Müllhalde.                             nicht mit dem Auto zu befahren. Die Verwaltungen sind
                                                                               von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das Stehlen von
Auch scheint es inzwischen jedermann klar zu sein, dass es den                 Obst bei nicht dazu vorgesehenen Bäumen ist ausdrück-
Betroffenen wenig Freude bereitet, wenn ihre Hausfassade mit Ei-               lich verboten.
ern beworfen wird, das Auto mit Mehl bestreut oder Schlösser mit
Zahnpasta zugeschmiert werden. Abgesehen davon, dass dies                      Der Startschuss für die Ernte beginnt mit den frühen Obst-
ganz schön teuer für die Verursacher werden kann, wenn sie er-                 sorten Anfang Juni.
wischt werden.                                                                 Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen gerne zur Verfü-
Auch solche schon fast kriminellen „Streiche“, wie das Spannen                 gung:
eines Seils über die Straße oder das Herausheben von Schachtde-                Frau Johanna Schäfer
ckeln gehören dank der Einsicht der meisten Menschen in Urbach                 Telefon: 07181/8007-25
der Vergangenheit an.                                                          Email: schaefer@urbach.de
Damit dies auch so bleibt, werden in der Maiennacht Polizei und
gemeindlicher Vollzugsdienst verstärkt Streife fahren und Kinder
und Jugendliche kontrollieren, die mit Rucksäcken und Utensilien
zum Sauigeln unterwegs sind. Diese Dinge werden rigoros be-
schlagnahmt. So hat das Polizeirevier Schorndorf angekündigt, in                        Der schnellste und bequemste Weg
der Maiennacht mit einigen Streifen im Revier unterwegs zu sein.
Auch die beiden Vollzugsbediensteten von Urbach und Plüderhau-                    für Ihren Bericht im Urbacher Mitteilungsblatt:
sen werden gemeinsam auf Streife sein und zwar abwechselnd in                        www.amtsblatt-redaktion.de
Plüderhausen und Urbach.
Damit dieser Appell richtig verstanden wird: niemand hat etwas
gegen einen witzigen Mai-Scherz in der Walpurgis-Nacht. Der
Spaß hört jedoch in dem Moment auf, wo privates oder öffentliches           Beilagenhinweis
Eigentum beschädigt oder gar zerstört wird, und solche Sachbe-              Unserer heutigen Ausgabe, außer Postvertriebsstücken und
schädigungen werden von der Polizei auch konsequent verfolgt!               Postzeitungsgut, liegen Beilagen der Gaststätte Schützenhaus,
Die Eltern der Kinder und Halbwüchsigen, die in der Maiennacht              Plüderhausen, von Patrick Brecht, Plüderhausen und der Iwerta
losziehen, um ihren Schabernack zu treiben, werden gebeten, ent-            GmbH & Co. KG, Schorndorf bei.
sprechend auf ihre Jungs und Mädchen einzuwirken.                           Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.

                                                                        4
Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 29. April 2021                                                        Urbacher Mitteilungen                                                                                                         Nummer 17

 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

               Kontaktbeschränkungen                                           Maskenpflicht                                         • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden
               Private Treffen im öffentlichen oder privaten                   In folgenden Bereichen müssen alle Personen             Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
               Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                          ab 6 Jahren eine medizinische Maske                   • In Arztpraxen
               Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                  tragen*:                                              • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und
    Bundes-
    regelung   13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die                   • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen             Pflegeeinrichtungen.
               nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                     an Schulen mit Präsenzunterricht sowie                Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
               *bis zum 14. Geburtstag
                                                                                 Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-             Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist,
               Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                           betreuung.                                            ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
                                                                                                                                      *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
               3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                   • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-             Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
               Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                          klassen, Horten und Schulkindergärten.
               Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                    Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt                       Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
               Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                    zu Kindern.                                                   3 aufeinanderfolgenden Tagen:
               13 Jahre werden nicht mitgezählt.                               • Im öffentlichen Personenverkehr                    Bundes-    FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
               Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                  • Beim Einkaufen                                     regelung
                                                                                                                                               • Im öffentlichen Personennah- und Fern-
               an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                • In geschlossenen Räumen, die für die                            verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe-
               Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-                       Öffentlichkeit oder für den Publikums-                          förderung und in den Einrichtungen und Warte-
               machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.                    verkehr bestimmt sind                                           bereiche dieser Angebote
                                                                               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an                          • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst-
               Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an                           Einsatzorten                                                    leistungen
               5 aufeinanderfolgenden Tagen:                                   • Bei den erlaubten körpernahen                                 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
               Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal                      Dienstleistungen                                              Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
               drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                      • Während Veranstaltungen der Religions-                        unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am
               Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre                      ausübung und Beerdigungen                                     übernächsten Tag in Kraft.
               nicht mitgezählt.

               Ausgangsbeschränkungen                                 • Inanspruchnahme medizinischer und            Bundes-    Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist
                                                                                                                     regelung
               Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen                 veterinärmedizinischer Leistungen.                      der Individualsport im Freien alleine
               am Tag oder bei Nacht.                                 • Begleitung unterstützungsbedürftiger                    erlaubt.
                                                                        Personen und Minderjähriger, Sorge- und
               Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                                        Umgangsrecht.                                           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
               3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                      • Begleitung Sterbender und Personen in akut              Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
               Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen
   Bundes-                                                              lebensbedrohlichen Zuständen.                           unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag
   regelung
               Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr.
                                                                      • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.              nach der Bekanntmachung durch die
                                                                        Gassi gehen oder füttern.                               örtlichen Behörden in Kraft.
               Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung
                                                                      • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
               ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:
                                                                      • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
                • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und
                                                                        öffentlichen Ordnung.
                 wichtiger Ausbildungszwecke.
                                                                      • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                                                                                           Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                                          Antworten finden Sie auf
                                                                        des Grundgesetzes.                                                                                                                Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                          Stand: 23.04.2021

 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

                  Bildung & Betreuung                              • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für
                                                                                                                                                   Arbeiten
                                                                      Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-                                 • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
                  • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                                            die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
                    Pandemiebedingungen offen.                        auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
                                                                      medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur                                  ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
                  • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                             Bundes-
                                                                                                                                       regelung    • Home Office, sofern möglich
                    Präsenzunterricht im Wechselmodell.               online  möglich.
                                                                   • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit                                  • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
                  • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                                         und Geschäftsbetriebes
                    möglich und werden individuell festgelegt.        vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
                                                                      Kontaktdaten möglich.                                                        • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
                  • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                                               auch in Präsenz möglich
                    Präsenzunterricht ist die verpflichtende       • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
                                                                      oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie                          • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                    Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                                              Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                    Woche für alle Schüler*innen und Lehr-            ein Testkonzept für das Personal.
                                                                                                                                                     Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                    personal an allgemeinbildenden Schulen                   Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                                 (auch im Freien)
                    sowie Berufsschulen.                                     3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                         • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                  • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis             Bundes-   Alle Schulen gehen verbindlich in den                                   auflagen
                    maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.        regelung
                                                                             Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen
                  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                    schließen:
                    Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-              außerschulischen Einrichtungen der
                    beschränkungen möglich.                                  Erwachsenenbildung und ähnlichen                                       Geimpfte/genesene Personen
                  • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-                  Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend-                              Geimpfte und genesene Personen sind von der
                    ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse              kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin                           in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht
                    in Präsenz sind möglich bei erforderlichen               möglich.                                                               befreit. Nachweis erforderlich.
                    beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-              Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig
                    und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern           ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt
                    digital nicht möglich.                                   leben sowie von Paaren in einer festen                                 Gesundheit & Soziales
                  • Ballett- und Tanzschulen schließen für den               Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.                           • Schutzvorkehrungen und regelmäßige
                     Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training                 Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an                                  Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,
                     mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                   3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                            Senioren- und Behinderteneinrichtungen
                     halten. Kinder der beiden Haushalte bis        Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder
                                                                                                                                                    • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich
                     einschließlich 13 Jahre werden nicht mit-
                                                                    regelung
                                                                             -unterricht in folgenden Einrichtungen:                                  sind, um Dienstleistungen und Angebote
                     gezählt.                                                Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-                            wahrnehmen zu können, müssen von
                                                                             stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen                             geschultem Personal durchgeführt werden.
                    Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                                                                             • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind                               Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet
                    5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                ausgenommen.                                                          nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie
                    Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                             • Notbetreuung ist weiterhin möglich.                                    Bürgertests können hierfür genutzt werden.
                    dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
                    Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis                       Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
                    einschließlich 13 Jahre anbieten.                        Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
                    Besuch von Bibliotheken und Archive ohne                 unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten
                    Voranmeldung und Dokumentation der                       am Tag nach der Bekanntmachung durch die                                                                                          Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
                    Kontaktdaten erlaubt.                                    örtlichen Behörden in Kraft.                                                                                                      Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                               Stand: 23.04.2021

                                                                                                  5
Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 29. April 2021                                                       Urbacher Mitteilungen                                                                           Nummer 17

 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

                                                                          Sonstiger Einzelhandel darf neben
               Einzelhandel                                                                                                           Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                                                                          „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen
                Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf          auch „Click&Meet“ anbieten:                                 3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen           • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                  Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller
                                                                                                                           Bundes-
                der Corona-Verordnung geöffnet:                             Corona-Verordnung                              regelung   negativer Corona-Schnelltest erforderlich.
                 Babyfachmärkte                                          • Tragen von medizinischen Masken                           Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt
                 Bäckereien und Konditoreien                             • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit               werden..
                 Banken                                                    festem Zeitfenster
                 Blumenläden                                             • Dokumentation der Kontaktdaten                            Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an
    Bundes-
    regelung     Buchhandlungen                                                                                                      3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                 Drogerien                                               Regelung für Geschäfte:                          Bundes-
                                                                                                                                      Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten.
                 Gartenmärkte                                            • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten        regelung   „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind
                 Getränkemärkte                                            werden.                                                   weiterhin möglich.
                 Großhandel                                              • Geschäfte mit weniger als 10 m²
                 Hörgeräteakustiker                                        Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in                     Ergänzung zu den Regelung für offene
                 Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten                   • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                        Geschäfte des täglichen Bedarfs:
                    sowie Ersatzteilverkauf                                 Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche                          • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
                 Lebensmittelmärkte                                      • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:                  Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
                 Metzgereien                                               ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für                   • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
                 Optiker                                                   den Lebensmitteleinzelhandel)                               ein*e Kund*in pro 40 m²
                 Orthopädieschuhtechniker                                • Maskenpflicht vor den Geschäften und                      Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
                 Poststellen und Paketshops, aber ohne                     auf den Parkplätzen                                       5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt.
                    den Verkauf von weiteren Waren                        • Gesteuerter Zutritt                                       Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
                 Reformhäuser                                            • Warteschlangen vermeiden.                                 machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
                 Reinigung und Waschsalons
                 Reise- und Kundenzentren für den                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                    öffentlichen Verkehr                                  5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                 Sanitätshäuser                                          Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                 Tafeln                                                  Bedingungen öffnen:
                 Tankstellen                                             • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                 Telefonshops für Reparatur, Austausch                     der Corona-Verordnung
                    und Störungsbehebung                                  • Tragen von medizinischen Masken
                 Tierbedarf- und Futtermärkte
                 Wochenmärkte
                 Zeitschriften- und Zeitungskioske

                Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                            Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                            Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                            Baden-Württemberg.de

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 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

               Dienstleistungen                                            Gastronomie                                                      Religionsausübung
                                                                           Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                       Gottesdienste und Beerdigungen unter
               Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                           Art bleiben geschlossen.                                         Hygieneauflagen.
               folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                           • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                         • Einhalten der AHA-Regeln über die
               • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                             Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                            gesamte Dauer
                 Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                             bis 22 Uhr für Abholung)                                       • Tragen von medizinischen Masken
                 müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                           • Kein Ausschank und Verzehr von                                 • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
                 tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                             alkoholischen Getränken im öffentlichen                          als 10 Personen mindestens zwei
                 Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                             Raum                                                             Werktage zuvor bei den zuständigen
                 Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                           • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                            Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
                 konzept für das Personal benötigt.
                                                                             in verschlossenen Behältnissen erlaubt                           Beerdigungen.
               • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                             • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
               Weiterhin geschlossen:
                                                                           Kantinen schließen überall dort, wo es die                         Räumen
                Prostitutionsgewerbe
                                                                           Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                           Mitnehmen sind erlaubt.                                          Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
               Ausführliche Liste auf                                                                                                       3 aufeinanderfolgenden Tagen:
               » Baden-Württemberg.de                                                                                            Bundes-    Beerdigungen mit maximal 30 Personen.
                                                                                                                                 regelung

         Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                            Veranstaltungen
         3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                     Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen
         Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                      im öffentlichen Raum.                                           Reisen
         Medizinisch notwendige Behandlungen sind                           Ausnahmen:                                                      Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
         weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                 • Gerichtsverhandlungen                                         sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
         bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages-                      • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit                    Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
         aktueller negativer Corona-Schnelltest                               und Ordnung dienen
                                                                                                                                            beschränkungen an tagestouristischen
         erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können                       • Betriebsversammlungen
                                                                            • Prüfungen und deren Vorbereitung                              Hotspots durch die örtlichen Behörden.
         hierfür genutzt werden.
                                                                            • Eheschließungen
         Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                                                                                     Nicht gestattet:
                                                                            • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
         an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                                                    Touristische Busreisen
                                                                              dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)
         Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt-
                                                                                                                                             Touristische Übernachtungsangebote
         machung durch die örtlichen Behörden in Kraft.
                                                                                                                                              (auch Campingplätze)

                                                                                                                                            Weiterhin möglich:
                                                                                                                                             Geschäftsreisen
                                                                                                                                             Reisen und Übernachten in
                                                                                                                                               besonderen Härtefällen

                         Abstand            Hygiene        Medizinische      Corona-App        Regelmäßig
                          halten          praktizieren     Maske tragen        nutzen            lüften
                                                                                                                                                                               Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                               Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                               Stand: 23.04.2021

                                                                                                6
Donnerstag, 29. April 2021                                                  Urbacher Mitteilungen                                                                                        Nummer 17

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April

               Sport                                            Ansonsten sind öffentliche und private                       Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
                                                                Sportstätten für den allgemeinen Publikums-                  folgenden Tagen:
               Individualsport im Freien und auf Außen-         verkehr geschlossen.                                         Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
               und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder                                                                     anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
               und Thermen aller Art) und kontaktarmer          Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                eigenen Haushalts.
    Bundes-
    regelung
               Freizeit- und Amateursport mit maximal
               5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten.      Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,                  Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von
               Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich   Profi- oder Spitzensport und für dienstliche      Bundes-    maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.
               13 Jahre werden nicht mitgezählt.                Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)
                                                                                                                  regelung
                                                                                                                             Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen
                                                                dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness-                  negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests
               Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit          studios) geöffnet werden.                                    können hierfür genutzt werden.
               bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre
               ist erlaubt.                                     Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5
                                                                                                                             Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                                                                aufeinanderfolgenden Tagen:
                                                                                                                             einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten
               Die Benutzung der Umkleiden oder                 Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen
                                                                                                                             am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
               Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.            mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
                                                                                                                             Behörden in Kraft.
                                                                5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
               Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder   beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden
               Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.    nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
                                                                zählen als ein Haushalt.

                                                                 Theater                                                    Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
                Kultur- und Freizeitgestaltung                   Volksfeste o.ä.                                            3 aufeinanderfolgenden Tagen:
                Kultur- und Freizeiteinrichtungen                Zirkusse                                                   Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den
                bleiben geschlossen.                                                                                         Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen
                                                                Geöffnet:                                                    schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und
                                                                                                                  Bundes-
                Geschlossen:                                     Spielplätze im Freien                           regelung   botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen
                                                                 Wandern und Spazieren                                      negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden.
                 Ausflugsschiffe
                                                                                                                             Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten
                 Camping- und Wohnmobilstellplätze             Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                           erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der
                 Diskotheken und Clubs                         „Click&Meet“:                                                Testpflicht ausgenommen.
                 Freizeitparks und Indoorspielplätze            Wettannahmestellen                                         Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-
                 Kinos                                                                                                      einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen
                 Kletterparks (drinnen und draußen)            Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                        treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen
                 Konzerte und Kulturhäuser                     und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                     Behörden in Kraft.
                                                                 Autokino, Autotheater, Autokonzerte                        Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
                 Krabbelgruppen
                                                                 Galerien                                                   5 aufeinanderfolgenden Tagen:
                 Messen
                                                                 Museen                                                     Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
                 Opern                                          Gedenkstätten                                              zoologischen und botanischen Gärten
                 Spielbanken- und hallen                        Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                                                              Alle Details sowie Fragen und

                                                                                                                             ohne Voranmeldung und Dokumentation              Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                              Baden-Württemberg.de
                                                                                                                             der Kontaktdaten erlaubt.                        Stand: 23.04.2021

LUBW                                                                                           Zu Beginn der Kartierungen sind üblicherweise Informationsver-
Offenland-Biotopkartierung                                                                     anstaltungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte
                                                                                               Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in die Offenland-Biotop-
Der Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft ist ein wichtiges                               kartierung gewinnen. Unter den gegebenen Umständen können
Anliegen des Landes Baden-Württemberg. Damit auch nachfol-                                     diese Veranstaltungen leider nur im virtuellen Format einer Web-
gende Generationen unsere Natur- und Kulturlandschaft noch                                     konferenz auf der Plattform Webex zwischen KW 20 und KW 24
bewundern können, ist es wichtig, den aktuellen Zustand der be-                                stattfinden. Bei Interesse an der Teilnahme können Sie sich an die
sonders wertvollen gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Le-                                  folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@
bensraumtypen als bedeutenden Teil der Landschaft zu kennen.                                   lubw.bwl.de. Auf die Interessensbekundung wird ein konkreter
Dazu wird die Offenland-Biotopkartierung durchgeführt.                                         Termin im genannten Zeitraum mit einer Einladung zur Webex-
In unserer Gemeinde werden 2021 bis 2022 Kartierungen der Ve-                                  Veranstaltung an Sie versendet. Eine Registrierung oder ein Her-
getation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartie-                                    unterladen von Software ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
rung durchgeführt. Die Kartierungen werden im Zeitraum April bis                               Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffent-
November 2021 und im gleichen Zeitraum im darauffolgenden                                      lichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.
Jahr 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet au-                                  lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. So-
ßerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und                                   bald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung
von Verkehrsflächen.                                                                           an unsere Gemeinde.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern                                       Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie
oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung                                   im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na-
der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften                                 tur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung.
Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen
erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-
Württemberg.                                                                                   REMSTALWERK:
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauf-                                 Turnus-Ablesung Mai 2021 in Urbach
tragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vor-                                             Im Auftrag der REMSTALWERK Netzgesellschaft
herige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz).                                                    GmbH werden vom 3. bis zum 14. Mai 2021 alle
Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs,                                          Stromzähler in Urbach-Oberurbach abgelesen. Daher
der gebotene Mindestabstand wird eingehalten, so dass bei der                                             bitten wir Sie, dem Ableser Zugang zu unserem Strom-
Kartierung die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschrän-                                 zähler zu gewähren. Den abgelesenen Zählerstand leiten wir an-
kung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus CO-                                       schließend an Ihren Stromlieferanten zur Erstellung der Jahres-
VID-19 eingehalten werden.                                                                     rechnung weiter.

                                                                                           7
Donnerstag, 29. April 2021                              Urbacher Mitteilungen                                               Nummer 17

Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auf unserer Internetseite
unter www.remstalwerk.de eintragen oder telefonisch unter 0800
0542542 (gebührenfrei) durchgeben. Möchten Sie wissen, ob Sie
von der Zählerablesung tatsächlich betroffen sind? Ein Blick auf
unsere Internetseite genügt. Hier finden Sie eine Auflistung der
Straßen, die sich im aktuellen Ableseturnus befinden.
Haben Sie Fragen zur jährlichen Turnusablesung?
Dann rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich bei uns in der
Stuttgarter Straße 85, 73630 Remshalden, vorbei.
                    Bitte achten Sie darauf, dass die Ableser ei-
                    nen REMSTALWERK-Ausweis sichtbar bei
                    sich tragen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich
                    bitte den Ausweis zeigen oder wenden Sie
                    sich telefonisch an das REMSTALWERK.
                    Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Entge-
                    genkommen!
                    Ihre REMSTALWERK Netzgesellschaft GmbH
                    vor Ort, Herr Schneider

                                                                        Ziel der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset-
 Amtliche Bekanntmachungen                                              zungen für eine Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze;
                                                                        außerdem: Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen für
                                                                        Wohnhaus und Carport an den Bestand und an Festsetzungen
                                                                        der Umgebung, Anhebung der zulässigen Wandhöhe und der
                                                                        Dachneigung. Da es sich um eine Innenentwicklungsmaßnahme
                                                                        handelt wird die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Ver-
                                                                        fahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

                                                                        Satzungstexte:
Einladung zur öffentlichen Sitzung der                                  I.
Verbandsversammlung des Gemeindeverwal-                                 GEMEINDE URBACH
tungsverbandes Plüderhausen-Urbach                                      Rems-Murr-Kreis
Am Donnerstag, 06. Mai 2021 , um 18:30 Uhr                              Aufgrund § 10 Baugesetzbuch vom 27.03.2020 (BGBl. I Seite
in Plüderhausen im Festsaal der Staufenhalle,                           587), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-
Am Marktplatz 10                                                        Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, be-
Tagesordnung:                                                           richtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020
                                                                        (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der Gemeinde Urbach am
Öffentliche Beratung:                                                   27.04.2021 folgende Satzung beschlossen.
1. Jahresrechnung 2019
    - Feststellung -                                                    Satzung über die
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021                              Aufstellung des Bebauungsplans
    - Beratung und Verabschiedung -                                     Nr. 235 „Grenzweg - Änderung I“
3. Änderung und Neufassung der Verbandssatzung                          § 1 räumlicher Geltungsbereich
    des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen-Urbach                Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festset-
4. Bekanntgaben und Verschiedenes                                       zungen des Bebauungsplans Nr. 235 „Grenzweg - Änderung I“
Interessierte Zuhörer sind freundlich dazu eingeladen.                  vom 12.01.2021, aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn aus
gez. Andreas Schaffer                                                   Schorndorf, schwarz gestrichelt umrandet. Er umfasst das
Verbandsvorsitzender                                                    Grundstück Grenzweg 6 Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterur-
                                                                        bach.

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 235                                § 2 Festsetzungen
„Grenzweg – Änderung I“                                                 Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den
                                                                        zeichnerischen Festsetzungen vom 12.01.2021 und den textli-
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher
                                                                        chen Festsetzungen vom 23.02.2021, aufgestellt vom Vermes-
Sitzung am 27.04.2021 den Bebauungsplan mit Örtlicher Bau-
                                                                        sungsbüro Henn und Kessler aus Schorndorf. Dem Bebauungs-
vorschrift Nr. 235 „Grenzweg – Änderung I“ als Satzung be-
                                                                        plan wird die Begründung vom 23.02.2021, aufgestellt vom
schlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebau-
                                                                        Bürgermeisteramt Urbach, beigefügt.
ungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der
heutigen Bekanntmachung in Kraft.
                                                                        § 3 Inkrafttreten
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Grenz-
                                                                        Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat-
weg 6, Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterurbach. Er ist in den
                                                                        zungsbeschlusses in Kraft.
zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 235
„Grenzweg – Änderung I“vom 12.01.2021, aufgestellt vom Ver-             Ausgefertigt: Urbach, 28.04.2021
messungsbüro Henn aus Schorndorf, schwarz gestrichelt umran-            Martina Fehrlen
det.                                                                    Bürgermeisterin

                                                                    8
Donnerstag, 29. April 2021                               Urbacher Mitteilungen                                                                                           Nummer 17

II.                                                                      Dies gilt nicht, wenn
GEMEINDE URBACH                                                          1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmi-
Rems-Murr-Kreis                                                             gung oder der Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt
                                                                            worden sind,
Aufgrund § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung zuletzt geändert               2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Ge-
durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. Seite 313) in Verbindung mit              setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb 1 Jahres
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas-                   seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den
sung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt          Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung von Verfah-
geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der              rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Gemeinderat der Gemeinde Urbach am 27.04.2021 folgende Sat-                 Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
zung beschlossen.                                                           soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Satzung über die                                                         Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die
örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan                              Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 44 Abs.
Nr. 235 Grenzweg - Änderung I                                            4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
                                                                         wenn der Anspruch nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gel-
§ 1 räumlicher Geltungsbereich                                           tend gemacht wird, wird hingewiesen.
Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festset-         Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung ist der An-
zungen des Bebauungsplans Nr. 235 „Grenzweg - Änderung I“                trag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Be-
vom 12.01.2021, aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn aus                 bauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Schorndorf, schwarz gestrichelt umrandet. Er umfasst das                 und 3 oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, unzuläs-
Grundstück Grenzweg 6 Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterur-               sig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen
bach.                                                                    geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung
                                                                         (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der be-
§ 2 örtliche Bauvorschriften                                             troffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr.
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus                1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber
den örtlichen Bauvorschriften vom 23.02.2021, aufgestellt vom            hätte geltend machen können und wenn auf diese Rechts-
Vermessungsbüro Henn und Kessler aus Schorndorf.                         folge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten
                                                                         Bebauungsplan Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“
Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich oder
fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. § 75 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 LBO         - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
können Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden.                      Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 27.04.2021 in
                                                                         öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
§ 4 Inkrafttreten                                                        (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen, den
Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat-           Bebauungsplan Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“ aufzu-
zungsbeschlusses in Kraft.                                               stellen. Der Geltungsbereich ist im Abgrenzungsplan vom
                                                                         15.03.2021 schwarz gestrichelt umrandet. Er umfasst alle
Ausgefertigt: Urbach, 28.04.2021                                         Grundstücke, die im Quartier liegen, welches sich östlich der
Martina Fehrlen                                                          Haubersbronner Straße, südlich der Burgstraße, westlich der
Bürgermeisterin                                                          Uferstraße und nördlich der Beckengasse befindet. Der Auf-
                                                                         stellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweise:                                                                                                                                                 Burgstraße

Der Bebauungsplan kann einschließlich Örtlicher Bauvorschrift
und Begründung beim Bürgermeisteramt Urbach, Ortsbauamt,
Am Rathaus 1, während der Sprechzeiten (derzeit Mo. nachmit-
tags von 14.00 – 19.00 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags
vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden. Aufgrund
der aktuellen Pandemiesituation ist eine vorherige Terminverein-
barung per Telefon oder E-Mail zwingend erforderlich. Jeder-                             e
                                                                                                                                                                 ße

                                                                                straß
mann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt                 Burg
                                                                                                                                                              tra
                                                                                                                                                             ers

Auskunft verlangen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der
                                                                                                                                                            Uf

Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch aufgestellt wurde.                                                         Sc
                                                                                             hlo
                                                                                                ss
                                                                                                   -S
                                                                                                     tra
                                                                                                         ße
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel
der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich,                    Webbach

wenn die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvor-
schriften nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der
                                                                                                                traße
                                                                                                           ner S

Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
                                                                                                            bron

worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die
                                                                                                        bers

Verletzung oder den Mangel begründen soll darzulegen.
                                                                                                        Hau

Nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württem-
berg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der
GemO ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist – als
                                                                                                     Beckengasse
von Anfang an gültig zustande gekommen 1 Jahr nach dieser
                                                                                                                                            Gartenstraß

Bekanntmachung.
                                                                                aße tr
                                                                              Mühls

                                                                                                                                               e

                                                                     9
                                                                                                                   Geltungsbereich zum Bebauungsplan Beckengasse-Burgstraße in Urbach-N
Donnerstag, 29. April 2021                              Urbacher Mitteilungen                                               Nummer 17

Anlass der Bebauungsplanänderung:                                        schen Haubersbronner Straße, Burgstraße, Uferstraße und Be-
Das zwischen der Haubersbronner Straße und der Uferstraße ge-            ckengasse liegen. Dies sind folgende Grundstücke der
legene Quartier ist an den Blockrändern sehr eng bebaut, die Be-         Gemarkung Oberurbach:
bauung in zweiter Reihe ist lediglich im Bereich der Webbachver-         Flurstück-Nr. Lage
dolung vorhanden, die Grundstücke sind recht kleinteilig                 103   Beckengasse 6
parzelliert. Parkierungsmöglichkeiten auf den Grundstücken feh-          103/1 Beckengasse 8
len überwiegend. Für dieses Gebiet fehlen bisher bauplanerische          104   Beckengasse 4
Festsetzungen, es stellt einen unbeplanten Innenbereich dar, in          104/1 Uferstraße 1
dem Bauvorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der             104/2 Uferstraße
Bebauung in die Umgebung einfügen (§ 34 Baugesetzbuch). Die              109   Burgstraße 6
Neuordnung und Nachverdichtung im Plangebiet dient dem im                110   Burgstraße 4
Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden                 111	Weg zwischen Haubersbronner Straße und Uferstraße
sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnah-                  112   Beckengasse 10
men zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und                   112/1 Haubersbronner Straße 6
Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a BauGB). Hierdurch            112/2 Haubersbronner Straße 8
kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich ver-               113   Haubersbronner Straße
mieden werden. Gleichzeitig wird erforderlicher zusätzlicher             113/1 Haubersbronner Straße 12
Wohnraum geschaffen. Zur Erreichung dieser städtebaulichen               113/2 Haubersbronner Straße 14
Ziele ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Becken-           113/3 Uferstraße 7
gasse/Burgstraße“ erforderlich.                                          114   Haubersbronner Straße (gemeinschaftlicher Hofraum)
                                                                         114/1 Haubersbronner Straße 10
Hinweise gem. § 13 a Abs. 3 BauGB:                                       114/2 Uferstraße 5
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung,             128   Weg zwischen Haubersbronner Straße und Uferstraße
der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch                128/1 Haubersbronner Straße 20
ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Die Vo-          128/2 Haubersbronner Straße 16
raussetzungen hierfür sind, dass kein Vorhaben Gegenstand des            128/3 Uferstraße 9
Bebauungsplanverfahrens ist, für das eine Umweltverträglich-             129/1 Haubersbronner Straße 24
keitsprüfung vorgeschrieben ist und dass keine Anhaltspunkte für         130   Uferstraße 17
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB          130/1 Uferstraße 19
genannten Schutzgüter bestehen. Von der frühzeitigen Beteili-            131   Uferstraße 15
gung der Öffentlichkeit und vom Umweltbericht wird abgesehen             131/1 Haubersbronner Straße 28
(§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 13        131/2 Uferstraße (Garten)
Abs. 3 Baugesetzbuch). Die Öffentlichkeit kann sich nach vorhe-          131/3 Haubersbronner Straße 22
riger Terminvereinbarung per E-Mail unter bauamt@urbach.                 132   Haubersbronner Straße 30
de oder telefonisch unter 07181/8007-61 oder -63 über die                133   Uferstraße 21
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Bürgermeisteramt             134   Haubersbronner Straße 32
Urbach, Ortsbauamt, Am Rathaus 1, Zimmer Nr. B002 während                135   Uferstraße 21
der Sprechzeiten (Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags            135   Uferstraße 21
von 8.00 – 12.00 Uhr, Montag nachmittags von 14.00 – 19.00 Uhr;          135/1 Uferstraße (gemeinschaftliche Zufahrt)
ausgenommen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) unterrich-               135/2 Haubersbronner Straße 34
ten und sich zur Planung äußern.                                         136   Haubersbronner Straße 36
                                                                         137   Uferstraße 25
                                                                         137/1 Burgstraße 2
Inkrafttreten einer Veränderungssperre im                                138/1 Uferstraße 27
Bereich Beckengasse/Burgstraße                                           139   Uferstraße 29/1
                                                                         140/1 Uferstraße 31
GEMEINDE URBACH
                                                                         140/2 Burgstraße (Garten)
REMS-MURR-KREIS
                                                                         140/3 Uferstraße 35
Aufgrund § 16 Baugesetzbuch vom 27.03.2020 (BGBl. I Seite                140/4 Uferstraße 33
587), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-               141   Burgstraße Spielplatz
Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582,                142   Burgstraße 14
berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom                 143   Burgstraße 16
02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der Ge-
meinde Urbach am 27.04.2021 folgende Satzung beschlos-                   § 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
sen.
                                                                         1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
Satzung über die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans                                          1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“                                                bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
                                                                            2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Verände-
§ 1 Anordnung der Veränderungssperre                                            rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren
Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des künftigen Be-                  Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder an-
bauungsplans Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“ wird eine Ver-                    zeigenpflichtig ist, vorgenommen werden.
änderungssperre angeordnet.                                              2.	Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
                                                                             baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre                        und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt                  von der Veränderungssperre nicht berührt.
sich aus dem Abgrenzungsplan vom 15.03.2021, schwarz gestri-             3. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Verände-
chelt umrandet. Er umfasst alle Grundstücke die im Bereich zwi-             rungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine

                                                                    10
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