Auch in diesem Jahr haben wir wieder einen stattlichen und schönen Maibaum - Gemeinde Urbach
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Nummer 17 Jahrgang 43 Donnerstag, 29. April 2021 Amtsblatt der Gemeinde Urbach ü ro U rbach Ser viceb aus nur Rath be dingt ist das vereinbarung Corona nischer Termin lefo t! n ch te a geöffne 7-99 n 07181 800 Telefo h ab en wir wie der Auch in diesem Jahr önen Maibaum en stattlich en un d sch ein – trotz Corona! Heiko Potthoff Dank dem Team vom Urbacher Bauhof steht auch in diesem Jahr wieder ein beeindruckender Mai- baum auf dem Urbacher Marktplatz. Allerdings schauen wir mit ein bisschen Wehmut auf 2019 zurück, als dieses Bild entstand und der Maibaum noch mit einem richtigen Fest gefeiert werden konnte. Möge der Maibaum als Zeichen des Frühlings und Aufbruchs in bessere Zeiten uns als Hoffnungssym- bol dienen, dass wir bald einen Weg aus der Pandemie finden und der Marktplatz bald wieder ein Ort der Begegnung werden kann!
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 Störungsdienste Notdienste (Alle Angaben ohne Gewähr) Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung 0800 1135000 z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung Ärztlicher Notfalldienst Urbach (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei- Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung 0800 0542542 ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten) Kostenfreie Rufnummer 116117 Remstalwerk: Wasserwerk 0800 7233990 Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche) 8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90 EnBW: Gasstörungen 07181 97810-12 Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen- Deutsche Telekom: Telefon, Telefax 0800 3302000 den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol- Kabel BW: Kabelfernsehen 0221 46619100 gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44 HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis: Gemeindeverwaltung Urbach HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach 8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen Zentrale mit Anrufbeantworter (0 71 81) 80 07-0 unter der kostenfreien Rufnummer 116117. Fax Rathaus Urbach (0 71 81) 80 07-50 Augenärztlicher Notfalldienst Fax Bauamt, Am Rathaus 1 (0 71 81) 80 07-66 08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer). E-Mailinfo@urbach.de Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Internetwww.urbach.de Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt während der üblichen Dienstzeiten an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän- Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11 dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117 Haupt- und Ordnungsamt, (auch am Wochenende). Sekretariat, Amtsleiter (0 71 81) 80 07-31 Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91 Bauamt, Sekretariat Amtsleiter (0 71 81) 80 07-63 Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleiter (0 71 81) 80 07-21 Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang, Standesamt und Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668 Seniorenbeauftragte Elke Krubitzer (0 71 81) 80 07-34 Apotheken Bereitschaftsdienst Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55 30.04. Uhland-Apotheke, Schorndorf, Feuerseestr. 13, E-Mail: servicebuero@urbach.de Tel. 6 30 45 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung 01.05. Hohberg-Apotheke, Plüderhausen, Haupstr. 53, Servicebüro Tel. 8 27 27 ur aus nUhr ist d Rath Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstaga:s8.00 – 16.00 ng 02.05. Vitalwelt-Apotheke im GeZe, Schorndorf, ingt ed Uhr, Freitag: 8.00 –in12.00ru b a Coronab ischer Terminvere Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr Schlichtener Str. 105, Tel. 47 49 64 n ach telefo Übrige Ämter 03.05. GeLo-Apotheke, Lorch, Maierhofstr. 20, Tel. 07172 / eöffnet!8.00 – 12.00 Uhr, Montagn14.00 – 19.00 Uhr, gDienstag 1 87 80 80 und Kastell-Apotheke, Welzheim, Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Rudersberger Str. 8, Tel. 07182 / 65 58 oder nach telefonischer Vereinbarung! 04.05. Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32, Tel. 6 12 98 Sprechstunden der Bürgermeisterin 05.05. Apotheke Nickel im Praxiszentrum, Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11. Plüderhausen, Hauptstr. 48, Tel. 4 74 68 00 Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25 06.05. Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de Silcherstr. 77, Tel. 7 13 13 Dienstag (ab 12 Jahren) 16 - 21 Uhr Pflegedienst Bethel Welzheim Mittwoch (ab 10 Jahren) 15 - 17.30 Uhr Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach Mittwoch Mädelsabend 17.30 - 20.30 Uhr Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi Donnerstag (offene Sprechstunde) 15 - 17 Uhr Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi Freitag (ab 12 Jahren) 16 - 22 Uhr · Sonntag 16 - 21 Uhr Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010 Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de Entsorgungstermine Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr, Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 30.04.2021 Restmüll-Eimer, (14-tägige Leerung), Montag, 03.05.2021 Wertstoffhof, Freitag, 14.05.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Impressum und Samstag, 15.05.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Herausgeber: Gemeinde Urbach Problemmüllsammelstelle, Freitag, 14.05.2021 von 15:00 Uhr Verantwortlich für Bürgermeisterin bis 18:00 Uhr und Samstag, 15.05.2021 von 9:00 bis 12:00 Uhr den amtlichen Teil: Martina Fehrlen Reisigsammelplatz, Samstag, 08.05.2021 von 12:00 bis 16:00 Uhr Redaktion: Bürgermeisteramt Urbach, Achim Grockenberger, Konrad-Horn- schuch-Straße 12, 73660 Urbach, Hilfe und Rat Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55, Polizei servicebuero@urbach.de, Notruf110 www.urbach.de Revier Schorndorf (0 71 81) 20 40 Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG, Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44 Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg, Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99, Notruf112 anzeigen@wuerthverlag.de, Kreiskrankenhaus Schorndorf (0 71 81) 67-0 www.wuerthverlag.de 2
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 Bundesnotbremse nun auch in Urbach aktuell Baden-Württemberg in Kraft - CoronaVO des Junge UrbacherInnen setzen sich für Landes erneut geändert Seit Samstag, 24. April setzt das Land Baden-Württemberg die Umweltschutz ein angekündigte „Bundes-Notbremse“ um. Der Bund hatte durch Einen gleichzeitig beeindruckenden und bemerkenswerten Bei- eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Initiative ergrif- trag hat uns der Viertklässler Emil Sonnenschein aus Urbach ge- fen, um bundesweit einheitliche Bestimmungen gegen die Ein- schickt. Wir drucken diesen sehr gerne ab und ermuntern die Le- dämmung der stark angestiegenen Infektionszahlen zu erlassen. serschaft herzlich, dem Beispiel der jungen Umwelt- und Damit werden auch diejenigen Bundesländer zu schärferen Maß- Naturschützer zu folgen und vor allem deren Appelle zu befolgen: nahmen verpflichtet, die seither weniger bzw. geringere Ein- „Hallo, wir sind 11 Viertklässler/innen und haben es uns zum Ziel schränkungen, als beispielsweise in Baden-Württemberg vorge- gemacht, die Umwelt zu schützen. schrieben hatten. Die Landesregierung hat deshalb erneut eine neue CoronaVerordnung verabschiedet, die zunächst bis 16. Mai Unser Maskottchen heißt „Greeni“, gelten wird. und wir nennen uns „Green World“. Da Bundesrecht vor Landesrecht geht, darf Baden-Württemberg Neulich haben zwei von uns an der Ur- nicht hinter den Regelungen des Bundesgesetzes zurückbleiben. bacher Mitte und am Bahnhof Müll ge- Um die Einheitlichkeit der Reglungen zu wahren, verzichtet Ba- sammelt. Es ist erschreckend, wie viel den-Württemberg weitestgehend darauf, Regelungen aus dem die Leute dort hinterlassen. Deshalb bit- IfSG zu verschärfen. Im Einzelnen ändern sich durch die bundes- ten wir euch, liebe Urbacher/innen: lasst einheitliche Regelung folgende Punkte zu den bisherigen Rege- euren Müll nicht einfach liegen oder lungen in Baden-Württemberg: noch besser vermeidet ihn, indem ihr bewusster einkauft! Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person mög- Wusstet ihr übrigens, dass eine Inter- lich. Allerdings hat der Bund die Altersgrenze für die von der Per- netsuche so viel Strom verbraucht wie eine Glühbirne in einer sonenzahl ausgenommenen Kinder auf einschließlich 13 Jahre Stunde? abgesenkt (vorher: einschließlich 14 Jahre). Wir planen in nächster Zeit selbst gemachte Samenbomben, ei- Veranstaltungen im Rahmen von Todesfällen, wie Aussegnungen, nen Mottenschutz aus Kräutern, selbst gemachtes Vogelfutter Urnenbeisetzungen, dürfen nur mit maximal 30 Personen stattfin- und Insektenhotels zu verkaufen. Mit dem Erlös wollen wir Mate- den. Hier ist keine Ausnahme für Kinder bis einschließlich 13 Jahre rial für Nistkästen, weitere Insektenhotels und Ausrüstung zum vorgesehen. Müll sammeln anschaffen. Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis „Und denkt daran: wir haben nur die eine Erde!“ Das Green Team“ 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Sportstätten. Da der Bund die bis 18. April in Baden-Württem- berg geltende Ausnahme „An- und Abfahrt zur Wohnung bzw. Un- terkunft des/der (Lebens-)Partner*in“ nicht mehr vorsieht, muss auch Baden-Württemberg diese Ausnahme aufheben, da Bun- desrecht hier vor Landesrecht geht. Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100* im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Wech- selunterricht gehen. Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165* im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Distanzunterricht gehen. Für die Klassenstufen 1 bis 7 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Kitas, Kinder- gärten und Kindertagesbetreuungen dürfen ab einer 7-Tage-Inzi- denz von über 165* im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nur noch Notbetreuung anbieten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- und Landkreis So viel Müll kam an der Urbacher Mitte in 45 Minuten zusammen von bis zu 150* bleiben Click&Meet-Angebote im ansonsten ge- schlossenen Einzelhandel möglich. Voraussetzung ist ein durch eine offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und die Erhebung der Kontaktdaten des/der Kunden/Kundin. Es gelten weiter die bisherigen Kunden- beschränkungen pro Verkaufsfläche – dies gilt auch für Bau- und Raiffeisenmärkte. Im öffentlichen Personennah- und oder Fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Perso- nen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung be- steht für Fahrgäste die Pflicht eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen. Dies gilt sowohl während der Beförderung, als auch in den zum jeweiligen Angebot gehörenden Einrichtungen wie Bahnhö- fen, Bushaltestellen, Taxisteigen oder sonstigen Wartebereichen. Das Servicepersonal muss beim Kontakt mit den Kundinnen und Kunden mindestens eine medizinische Maske tragen. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten und so viel in einer Stunde am Bahnhof (der Sack ist prall mit Müll dürfen weiter öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygiene- gefüllt) konzepte eingehalten werden. Voraussetzung ist ein durch eine 3
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der nicht äl- ter als 24 Stunden sein darf. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen. Autokinos bleiben geöffnet Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungsperso- nen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Betrieb von Fitnessstudios ist generell untersagt. Der Bund rechnet diese nicht mehr den Sportstätten, sondern den Freizeit- einrichtungen zu. Um Friseur- und Fußpflegedienstleistungen Gelbes Band Rems-Murr wahrnehmen zu können, ist ein durch eine offizielle Stelle durchge- Unsere Region gilt als Kulturlandschaft, in der gerade führter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein Streuobstwiesen einen ganz besonderen Wert besitzen. darf, erforderlich. Zusätzlich muss der/die Kunde/Kundin soweit es Einige Bestände werden jedoch nicht regelmäßig abge- die Dienstleistung zulässt eine FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. erntet, weshalb jährlich Tonnen an genießbarem Obst ver- *Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen faulen. diesen Wert überschreitet. Bei der Zählung der maßgeblichen Die Gemeinde Urbach hat daraufhin mit 8 weiteren Kom- Tage werden die drei unmittelbar vor dem 23. April liegenden munen das Projekt „Gelbes Band Rems-Murr“ ins Leben Tage mitgezählt. Werden an diesen drei Tagen die Schwellen- gerufen. werte überschritten, gelten die Maßnahmen ab Samstag 24. April, Folgende Kommunen engagieren sich gemeinsam mit der – für Schulen und Kindertagesbetreuung ab Montag 26. April. Die Gemeinde Urbach an diesem interkommunalen Projekt: Landesbehörden müssen den Tag, ab dem die Maßnahmen gel- Alfdorf, Berglen, Remshalden, Rudersberg, Schorn- ten am 23. April bekannt machen. dorf, Weinstadt, Welzheim und Winterbach. Was die neue CoronaVerordnung im Wesentlichen beinhaltet, können Sie der Übersicht ab Seite 5 entnehmen. Streuobstbäume, an denen das „Gelbe Band“ angebracht ist, dürfen zukünftig von den Bürgerinnen und Bürgern Die neuen CoronaVO und viele weitere Informationen zum Thema kostenlos abgeerntet werden. - auch zum Download - finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Urbach oder tagesaktuell auch unter www.baden-wu- Privatleute, die ihre Streuobstwiesen nicht selbst abernten erttemberg.de. wollen oder können, sind dazu eingeladen, an der Aktion teilzunehmen und ihre Bäume zum Ernten freizugeben. Hierfür werden die Bänder im Vorfeld kostenfrei zur Abho- Keine Randale und Vandalismus in der lung von den Rathäusern bereitgestellt. In Urbach können Maiennacht! die gelben Bänder im Servicebüro abgeholt werden. Weniger zu beanstanden gab es in den vergangenen Jahren im Nutzen Sie das Angebot und genießen Sie heimische Äp- Hinblick auf Vandalismus und Vermüllung in der Maiennacht. Wohl fel, Birnen und Kirschen, ungespritzt und frisch. So ein- haben die jahrelangen Appelle an dieser Stelle bei Eltern, Kindern fach kann der Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung und Jugendlichen Wirkung gezeigt, und es ist eine gewisse Ein- sein. Im Sinne der Natur wird darum gebeten, die Bäume sicht eingekehrt, dass es überhaupt nicht lustig ist, wenn es im Ort und Äste vorsichtig zu behandeln und die Grünflächen am 1. Mai-Morgen aussieht wie auf einer Müllhalde. nicht mit dem Auto zu befahren. Die Verwaltungen sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das Stehlen von Auch scheint es inzwischen jedermann klar zu sein, dass es den Obst bei nicht dazu vorgesehenen Bäumen ist ausdrück- Betroffenen wenig Freude bereitet, wenn ihre Hausfassade mit Ei- lich verboten. ern beworfen wird, das Auto mit Mehl bestreut oder Schlösser mit Zahnpasta zugeschmiert werden. Abgesehen davon, dass dies Der Startschuss für die Ernte beginnt mit den frühen Obst- ganz schön teuer für die Verursacher werden kann, wenn sie er- sorten Anfang Juni. wischt werden. Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen gerne zur Verfü- Auch solche schon fast kriminellen „Streiche“, wie das Spannen gung: eines Seils über die Straße oder das Herausheben von Schachtde- Frau Johanna Schäfer ckeln gehören dank der Einsicht der meisten Menschen in Urbach Telefon: 07181/8007-25 der Vergangenheit an. Email: schaefer@urbach.de Damit dies auch so bleibt, werden in der Maiennacht Polizei und gemeindlicher Vollzugsdienst verstärkt Streife fahren und Kinder und Jugendliche kontrollieren, die mit Rucksäcken und Utensilien zum Sauigeln unterwegs sind. Diese Dinge werden rigoros be- schlagnahmt. So hat das Polizeirevier Schorndorf angekündigt, in Der schnellste und bequemste Weg der Maiennacht mit einigen Streifen im Revier unterwegs zu sein. Auch die beiden Vollzugsbediensteten von Urbach und Plüderhau- für Ihren Bericht im Urbacher Mitteilungsblatt: sen werden gemeinsam auf Streife sein und zwar abwechselnd in www.amtsblatt-redaktion.de Plüderhausen und Urbach. Damit dieser Appell richtig verstanden wird: niemand hat etwas gegen einen witzigen Mai-Scherz in der Walpurgis-Nacht. Der Spaß hört jedoch in dem Moment auf, wo privates oder öffentliches Beilagenhinweis Eigentum beschädigt oder gar zerstört wird, und solche Sachbe- Unserer heutigen Ausgabe, außer Postvertriebsstücken und schädigungen werden von der Polizei auch konsequent verfolgt! Postzeitungsgut, liegen Beilagen der Gaststätte Schützenhaus, Die Eltern der Kinder und Halbwüchsigen, die in der Maiennacht Plüderhausen, von Patrick Brecht, Plüderhausen und der Iwerta losziehen, um ihren Schabernack zu treiben, werden gebeten, ent- GmbH & Co. KG, Schorndorf bei. sprechend auf ihre Jungs und Mädchen einzuwirken. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. 4
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Kontaktbeschränkungen Maskenpflicht • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Private Treffen im öffentlichen oder privaten In folgenden Bereichen müssen alle Personen Personen (Paare gelten als ein Haushalt) Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. ab 6 Jahren eine medizinische Maske • In Arztpraxen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Bundes- regelung 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen Pflegeeinrichtungen. nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit *bis zum 14. Geburtstag Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an betreuung. ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Ein Haushalt plus höchstens eine weitere klassen, Horten und Schulkindergärten. Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: 13 Jahre werden nicht mitgezählt. • Im öffentlichen Personenverkehr Bundes- FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht: Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Beim Einkaufen regelung • Im öffentlichen Personennah- und Fern- an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. • In geschlossenen Räumen, die für die verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Öffentlichkeit oder für den Publikums- förderung und in den Einrichtungen und Warte- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. verkehr bestimmt sind bereiche dieser Angebote • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an • Beim Friseurbesuch und Fußpflegedienst- Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Einsatzorten leistungen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal Dienstleistungen Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre ausübung und Beerdigungen übernächsten Tag in Kraft. nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkungen • Inanspruchnahme medizinischer und Bundes- Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist regelung Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen veterinärmedizinischer Leistungen. der Individualsport im Freien alleine am Tag oder bei Nacht. • Begleitung unterstützungsbedürftiger erlaubt. Personen und Minderjähriger, Sorge- und Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Umgangsrecht. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Begleitung Sterbender und Personen in akut Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen Bundes- lebensbedrohlichen Zuständen. unter 100 liegt. Lockerungen treten am Tag regelung Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr. • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. nach der Bekanntmachung durch die Gassi gehen oder füttern. örtlichen Behörden in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung • Besuch von religiösen Veranstaltungen. ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.: • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und öffentlichen Ordnung. wichtiger Ausbildungszwecke. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf des Grundgesetzes. Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Bildung & Betreuung • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Arbeiten Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, • Kitas sind für den Regelbetrieb unter die gesundheitliche Fürsorge gegenüber Pandemiebedingungen offen. auflagen möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Bundes- regelung • Home Office, sofern möglich Präsenzunterricht im Wechselmodell. online möglich. • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Sonderregelung für Abschlussklassen sind und Geschäftsbetriebes möglich und werden individuell festgelegt. vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen • Voraussetzung für die Teilnahme am auch in Präsenz möglich Präsenzunterricht ist die verpflichtende • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Durchführung von 2 Corona-Tests pro Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Woche für alle Schüler*innen und Lehr- ein Testkonzept für das Personal. Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann personal an allgemeinbildenden Schulen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an (auch im Freien) sowie Berufsschulen. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • An den Betrieb angepasste Hygiene- • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Bundes- Alle Schulen gehen verbindlich in den auflagen maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. regelung Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen: Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- außerschulischen Einrichtungen der beschränkungen möglich. Erwachsenenbildung und ähnlichen Geimpfte/genesene Personen • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- Geimpfte und genesene Personen sind von der ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht in Präsenz sind möglich bei erforderlichen möglich. befreit. Nachweis erforderlich. beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt digital nicht möglich. leben sowie von Paaren in einer festen Gesundheit & Soziales • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten. • Schutzvorkehrungen und regelmäßige Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Senioren- und Behinderteneinrichtungen halten. Kinder der beiden Haushalte bis Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- regelung -unterricht in folgenden Einrichtungen: sind, um Dienstleistungen und Angebote gezählt. Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- wahrnehmen zu können, müssen von stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen geschultem Personal durchgeführt werden. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet 5 aufeinanderfolgenden Tagen: ausgenommen. nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Bürgertests können hierfür genutzt werden. dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis Notbremse tritt außer Kraft, wenn die einschließlich 13 Jahre anbieten. Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Besuch von Bibliotheken und Archive ohne unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten Voranmeldung und Dokumentation der am Tag nach der Bekanntmachung durch die Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Kontaktdaten erlaubt. örtlichen Behörden in Kraft. Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 5
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sonstiger Einzelhandel darf neben Einzelhandel Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen: sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller Bundes- der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung regelung negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Babyfachmärkte • Tragen von medizinischen Masken Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt Bäckereien und Konditoreien • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit werden.. Banken festem Zeitfenster Blumenläden • Dokumentation der Kontaktdaten Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an Bundes- regelung Buchhandlungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Drogerien Regelung für Geschäfte: Bundes- Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. Gartenmärkte • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten regelung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind Getränkemärkte werden. weiterhin möglich. Großhandel • Geschäfte mit weniger als 10 m² Hörgeräteakustiker Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Ergänzung zu den Regelung für offene Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Geschäfte des täglichen Bedarfs: sowie Ersatzteilverkauf Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Lebensmittelmärkte • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche Metzgereien ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Optiker den Lebensmitteleinzelhandel) ein*e Kund*in pro 40 m² Orthopädieschuhtechniker • Maskenpflicht vor den Geschäften und Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Poststellen und Paketshops, aber ohne auf den Parkplätzen 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100/150 liegt. den Verkauf von weiteren Waren • Gesteuerter Zutritt Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Reformhäuser • Warteschlangen vermeiden. machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an öffentlichen Verkehr 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Sanitätshäuser Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Tafeln Bedingungen öffnen: Tankstellen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen Telefonshops für Reparatur, Austausch der Corona-Verordnung und Störungsbehebung • Tragen von medizinischen Masken Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 22 Uhr für Abholung) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Ausführliche Liste auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen: » Baden-Württemberg.de Bundes- Beerdigungen mit maximal 30 Personen. regelung Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Veranstaltungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. Reisen Medizinisch notwendige Behandlungen sind Ausnahmen: Appell: Verzichten Sie auf private Reisen weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Verstärkte Kontrollen und Zugangs- aktueller negativer Corona-Schnelltest und Ordnung dienen beschränkungen an tagestouristischen erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können • Betriebsversammlungen • Prüfungen und deren Vorbereitung Hotspots durch die örtlichen Behörden. hierfür genutzt werden. • Eheschließungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz Nicht gestattet: • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Touristische Busreisen dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Touristische Übernachtungsangebote machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Geschäftsreisen Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021 6
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sport Ansonsten sind öffentliche und private Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- Sportstätten für den allgemeinen Publikums- folgenden Tagen: Individualsport im Freien und auf Außen- verkehr geschlossen. Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des und Thermen aller Art) und kontaktarmer Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de eigenen Haushalts. Bundes- regelung Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Bundes- maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) regelung Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit studios) geöffnet werden. können hierfür genutzt werden. bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- aufeinanderfolgenden Tagen: einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten Die Benutzung der Umkleiden oder Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal Behörden in Kraft. 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kultur- und Freizeitgestaltung Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Zirkusse Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den bleiben geschlossen. Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen Geöffnet: schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und Bundes- Geschlossen: Spielplätze im Freien regelung botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen Wandern und Spazieren negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Ausflugsschiffe Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten Camping- und Wohnmobilstellplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Diskotheken und Clubs „Click&Meet“: Testpflicht ausgenommen. Freizeitparks und Indoorspielplätze Wettannahmestellen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- Kinos einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Behörden in Kraft. Autokino, Autotheater, Autokonzerte Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Krabbelgruppen Galerien 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Messen Museen Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Opern Gedenkstätten zoologischen und botanischen Gärten Spielbanken- und hallen Zoologische und botanische Gärten Alle Details sowie Fragen und ohne Voranmeldung und Dokumentation Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de der Kontaktdaten erlaubt. Stand: 23.04.2021 LUBW Zu Beginn der Kartierungen sind üblicherweise Informationsver- Offenland-Biotopkartierung anstaltungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Einblick in die Offenland-Biotop- Der Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft ist ein wichtiges kartierung gewinnen. Unter den gegebenen Umständen können Anliegen des Landes Baden-Württemberg. Damit auch nachfol- diese Veranstaltungen leider nur im virtuellen Format einer Web- gende Generationen unsere Natur- und Kulturlandschaft noch konferenz auf der Plattform Webex zwischen KW 20 und KW 24 bewundern können, ist es wichtig, den aktuellen Zustand der be- stattfinden. Bei Interesse an der Teilnahme können Sie sich an die sonders wertvollen gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Le- folgende E-Mail-Adresse wenden: Offenlandbiotopkartierung@ bensraumtypen als bedeutenden Teil der Landschaft zu kennen. lubw.bwl.de. Auf die Interessensbekundung wird ein konkreter Dazu wird die Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Termin im genannten Zeitraum mit einer Einladung zur Webex- In unserer Gemeinde werden 2021 bis 2022 Kartierungen der Ve- Veranstaltung an Sie versendet. Eine Registrierung oder ein Her- getation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartie- unterladen von Software ist für die Teilnahme nicht erforderlich. rung durchgeführt. Die Kartierungen werden im Zeitraum April bis Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffent- November 2021 und im gleichen Zeitraum im darauffolgenden lichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo. Jahr 2022 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet au- lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. So- ßerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und bald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung von Verkehrsflächen. an unsere Gemeinde. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften tur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung. Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg. REMSTALWERK: Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauf- Turnus-Ablesung Mai 2021 in Urbach tragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vor- Im Auftrag der REMSTALWERK Netzgesellschaft herige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). GmbH werden vom 3. bis zum 14. Mai 2021 alle Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, Stromzähler in Urbach-Oberurbach abgelesen. Daher der gebotene Mindestabstand wird eingehalten, so dass bei der bitten wir Sie, dem Ableser Zugang zu unserem Strom- Kartierung die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschrän- zähler zu gewähren. Den abgelesenen Zählerstand leiten wir an- kung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus CO- schließend an Ihren Stromlieferanten zur Erstellung der Jahres- VID-19 eingehalten werden. rechnung weiter. 7
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auf unserer Internetseite unter www.remstalwerk.de eintragen oder telefonisch unter 0800 0542542 (gebührenfrei) durchgeben. Möchten Sie wissen, ob Sie von der Zählerablesung tatsächlich betroffen sind? Ein Blick auf unsere Internetseite genügt. Hier finden Sie eine Auflistung der Straßen, die sich im aktuellen Ableseturnus befinden. Haben Sie Fragen zur jährlichen Turnusablesung? Dann rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich bei uns in der Stuttgarter Straße 85, 73630 Remshalden, vorbei. Bitte achten Sie darauf, dass die Ableser ei- nen REMSTALWERK-Ausweis sichtbar bei sich tragen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte den Ausweis zeigen oder wenden Sie sich telefonisch an das REMSTALWERK. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Entge- genkommen! Ihre REMSTALWERK Netzgesellschaft GmbH vor Ort, Herr Schneider Ziel der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Vorausset- Amtliche Bekanntmachungen zungen für eine Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze; außerdem: Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen für Wohnhaus und Carport an den Bestand und an Festsetzungen der Umgebung, Anhebung der zulässigen Wandhöhe und der Dachneigung. Da es sich um eine Innenentwicklungsmaßnahme handelt wird die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Satzungstexte: Einladung zur öffentlichen Sitzung der I. Verbandsversammlung des Gemeindeverwal- GEMEINDE URBACH tungsverbandes Plüderhausen-Urbach Rems-Murr-Kreis Am Donnerstag, 06. Mai 2021 , um 18:30 Uhr Aufgrund § 10 Baugesetzbuch vom 27.03.2020 (BGBl. I Seite in Plüderhausen im Festsaal der Staufenhalle, 587), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Am Marktplatz 10 Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, be- Tagesordnung: richtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der Gemeinde Urbach am Öffentliche Beratung: 27.04.2021 folgende Satzung beschlossen. 1. Jahresrechnung 2019 - Feststellung - Satzung über die 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 Aufstellung des Bebauungsplans - Beratung und Verabschiedung - Nr. 235 „Grenzweg - Änderung I“ 3. Änderung und Neufassung der Verbandssatzung § 1 räumlicher Geltungsbereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Plüderhausen-Urbach Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festset- 4. Bekanntgaben und Verschiedenes zungen des Bebauungsplans Nr. 235 „Grenzweg - Änderung I“ Interessierte Zuhörer sind freundlich dazu eingeladen. vom 12.01.2021, aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn aus gez. Andreas Schaffer Schorndorf, schwarz gestrichelt umrandet. Er umfasst das Verbandsvorsitzender Grundstück Grenzweg 6 Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterur- bach. Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 235 § 2 Festsetzungen „Grenzweg – Änderung I“ Die planungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus den zeichnerischen Festsetzungen vom 12.01.2021 und den textli- Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat in öffentlicher chen Festsetzungen vom 23.02.2021, aufgestellt vom Vermes- Sitzung am 27.04.2021 den Bebauungsplan mit Örtlicher Bau- sungsbüro Henn und Kessler aus Schorndorf. Dem Bebauungs- vorschrift Nr. 235 „Grenzweg – Änderung I“ als Satzung be- plan wird die Begründung vom 23.02.2021, aufgestellt vom schlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebau- Bürgermeisteramt Urbach, beigefügt. ungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der heutigen Bekanntmachung in Kraft. § 3 Inkrafttreten Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Grenz- Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat- weg 6, Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterurbach. Er ist in den zungsbeschlusses in Kraft. zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 235 „Grenzweg – Änderung I“vom 12.01.2021, aufgestellt vom Ver- Ausgefertigt: Urbach, 28.04.2021 messungsbüro Henn aus Schorndorf, schwarz gestrichelt umran- Martina Fehrlen det. Bürgermeisterin 8
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 II. Dies gilt nicht, wenn GEMEINDE URBACH 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmi- Rems-Murr-Kreis gung oder der Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind, Aufgrund § 74 Abs. 1 der Landesbauordnung zuletzt geändert 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Ge- durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. Seite 313) in Verbindung mit setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb 1 Jahres § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den sung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung von Verfah- geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Gemeinderat der Gemeinde Urbach am 27.04.2021 folgende Sat- Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen zung beschlossen. soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Satzung über die Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 44 Abs. Nr. 235 Grenzweg - Änderung I 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Anspruch nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gel- § 1 räumlicher Geltungsbereich tend gemacht wird, wird hingewiesen. Der räumliche Geltungsbereich ist in den zeichnerischen Festset- Gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung ist der An- zungen des Bebauungsplans Nr. 235 „Grenzweg - Änderung I“ trag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Be- vom 12.01.2021, aufgestellt vom Vermessungsbüro Henn aus bauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Schorndorf, schwarz gestrichelt umrandet. Er umfasst das und 3 oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, unzuläs- Grundstück Grenzweg 6 Flurstück Nr. 444 Gemarkung Unterur- sig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen bach. geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der be- § 2 örtliche Bauvorschriften troffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ergeben sich aus 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber den örtlichen Bauvorschriften vom 23.02.2021, aufgestellt vom hätte geltend machen können und wenn auf diese Rechts- Vermessungsbüro Henn und Kessler aus Schorndorf. folge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist. § 3 Ordnungswidrigkeiten Bebauungsplan Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“ Ordnungswidrig handelt, wer dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Gem. § 75 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 LBO - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses können Verstöße mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 27.04.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch § 4 Inkrafttreten (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen, den Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Sat- Bebauungsplan Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“ aufzu- zungsbeschlusses in Kraft. stellen. Der Geltungsbereich ist im Abgrenzungsplan vom 15.03.2021 schwarz gestrichelt umrandet. Er umfasst alle Ausgefertigt: Urbach, 28.04.2021 Grundstücke, die im Quartier liegen, welches sich östlich der Martina Fehrlen Haubersbronner Straße, südlich der Burgstraße, westlich der Bürgermeisterin Uferstraße und nördlich der Beckengasse befindet. Der Auf- stellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Hinweise: Burgstraße Der Bebauungsplan kann einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Begründung beim Bürgermeisteramt Urbach, Ortsbauamt, Am Rathaus 1, während der Sprechzeiten (derzeit Mo. nachmit- tags von 14.00 – 19.00 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr) eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine vorherige Terminverein- barung per Telefon oder E-Mail zwingend erforderlich. Jeder- e ße straß mann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Burg tra ers Auskunft verlangen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Uf Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wurde. Sc hlo ss -S tra ße Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, Webbach wenn die Verletzung der genannten Verfahrens- und Formvor- schriften nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der traße ner S Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht bron worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die bers Verletzung oder den Mangel begründen soll darzulegen. Hau Nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württem- berg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO ergangener Bestimmungen zustande gekommen ist – als Beckengasse von Anfang an gültig zustande gekommen 1 Jahr nach dieser Gartenstraß Bekanntmachung. aße tr Mühls e 9 Geltungsbereich zum Bebauungsplan Beckengasse-Burgstraße in Urbach-N
Donnerstag, 29. April 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 17 Anlass der Bebauungsplanänderung: schen Haubersbronner Straße, Burgstraße, Uferstraße und Be- Das zwischen der Haubersbronner Straße und der Uferstraße ge- ckengasse liegen. Dies sind folgende Grundstücke der legene Quartier ist an den Blockrändern sehr eng bebaut, die Be- Gemarkung Oberurbach: bauung in zweiter Reihe ist lediglich im Bereich der Webbachver- Flurstück-Nr. Lage dolung vorhanden, die Grundstücke sind recht kleinteilig 103 Beckengasse 6 parzelliert. Parkierungsmöglichkeiten auf den Grundstücken feh- 103/1 Beckengasse 8 len überwiegend. Für dieses Gebiet fehlen bisher bauplanerische 104 Beckengasse 4 Festsetzungen, es stellt einen unbeplanten Innenbereich dar, in 104/1 Uferstraße 1 dem Bauvorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der 104/2 Uferstraße Bebauung in die Umgebung einfügen (§ 34 Baugesetzbuch). Die 109 Burgstraße 6 Neuordnung und Nachverdichtung im Plangebiet dient dem im 110 Burgstraße 4 Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden 111 Weg zwischen Haubersbronner Straße und Uferstraße sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnah- 112 Beckengasse 10 men zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und 112/1 Haubersbronner Straße 6 Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a BauGB). Hierdurch 112/2 Haubersbronner Straße 8 kann eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich ver- 113 Haubersbronner Straße mieden werden. Gleichzeitig wird erforderlicher zusätzlicher 113/1 Haubersbronner Straße 12 Wohnraum geschaffen. Zur Erreichung dieser städtebaulichen 113/2 Haubersbronner Straße 14 Ziele ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 „Becken- 113/3 Uferstraße 7 gasse/Burgstraße“ erforderlich. 114 Haubersbronner Straße (gemeinschaftlicher Hofraum) 114/1 Haubersbronner Straße 10 Hinweise gem. § 13 a Abs. 3 BauGB: 114/2 Uferstraße 5 Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, 128 Weg zwischen Haubersbronner Straße und Uferstraße der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch 128/1 Haubersbronner Straße 20 ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Die Vo- 128/2 Haubersbronner Straße 16 raussetzungen hierfür sind, dass kein Vorhaben Gegenstand des 128/3 Uferstraße 9 Bebauungsplanverfahrens ist, für das eine Umweltverträglich- 129/1 Haubersbronner Straße 24 keitsprüfung vorgeschrieben ist und dass keine Anhaltspunkte für 130 Uferstraße 17 eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB 130/1 Uferstraße 19 genannten Schutzgüter bestehen. Von der frühzeitigen Beteili- 131 Uferstraße 15 gung der Öffentlichkeit und vom Umweltbericht wird abgesehen 131/1 Haubersbronner Straße 28 (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 13 131/2 Uferstraße (Garten) Abs. 3 Baugesetzbuch). Die Öffentlichkeit kann sich nach vorhe- 131/3 Haubersbronner Straße 22 riger Terminvereinbarung per E-Mail unter bauamt@urbach. 132 Haubersbronner Straße 30 de oder telefonisch unter 07181/8007-61 oder -63 über die 133 Uferstraße 21 allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Bürgermeisteramt 134 Haubersbronner Straße 32 Urbach, Ortsbauamt, Am Rathaus 1, Zimmer Nr. B002 während 135 Uferstraße 21 der Sprechzeiten (Dienstag, Donnerstag und Freitag vormittags 135 Uferstraße 21 von 8.00 – 12.00 Uhr, Montag nachmittags von 14.00 – 19.00 Uhr; 135/1 Uferstraße (gemeinschaftliche Zufahrt) ausgenommen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) unterrich- 135/2 Haubersbronner Straße 34 ten und sich zur Planung äußern. 136 Haubersbronner Straße 36 137 Uferstraße 25 137/1 Burgstraße 2 Inkrafttreten einer Veränderungssperre im 138/1 Uferstraße 27 Bereich Beckengasse/Burgstraße 139 Uferstraße 29/1 140/1 Uferstraße 31 GEMEINDE URBACH 140/2 Burgstraße (Garten) REMS-MURR-KREIS 140/3 Uferstraße 35 Aufgrund § 16 Baugesetzbuch vom 27.03.2020 (BGBl. I Seite 140/4 Uferstraße 33 587), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- 141 Burgstraße Spielplatz Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl Seite 582, 142 Burgstraße 14 berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 143 Burgstraße 16 02.12.2020 (GBl. Seite 1095) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Urbach am 27.04.2021 folgende Satzung beschlos- § 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre sen. 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“ bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Verände- § 1 Anordnung der Veränderungssperre rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des künftigen Be- Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder an- bauungsplans Nr. 248 „Beckengasse/Burgstraße“ wird eine Ver- zeigenpflichtig ist, vorgenommen werden. änderungssperre angeordnet. 2. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt von der Veränderungssperre nicht berührt. sich aus dem Abgrenzungsplan vom 15.03.2021, schwarz gestri- 3. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Verände- chelt umrandet. Er umfasst alle Grundstücke die im Bereich zwi- rungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine 10
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