BESSENBACHER NACHRICHTEN - AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT - Mediaatrium
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nbach Straßbessenbac Oberbesse h Keilber g BESSENBACHER NACHRICHTEN AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT Nr. 5 5. Februar 2021 Straßbessenbach im Schnee Aufnahmen von Max Ott Gemeinde Bessenbach, Gemeindeverwaltung Bessenbach, Ludwig-Straub-Str. 2, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/97 11- 0, Fax 0 60 95/97 11- 30, gemeinde@bessenbach.de, www.bessenbach.de
2 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach Serviceunternehmen Gemeindeverwaltung Regelmäßige Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr · Donnerstag auch von 13:00 bis 18:00 Uhr. Rathausbesuch nur mit Termin möglich! Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist ein Rathausbesuch nur mit einem vorher v vereinbarten individuellen Termin möglich. Zu einer Terminvereinbarung sind wir Montag bis Donnerstag, 8-12 Uhr/13–15 Uhr, und Freitag, 8-12 Uhr, telefonisch oder per E-Mail (gemeinde@bessenbach.de) erreichbar. Danke für Ihr Verständnis! Öffnungszeiten weiterer öffentlicher Einrichtungen Recyclinghof: dienstags, 15:00 bis 17:00 Uhr | freitags, 13:00 bis 17:00 Uhr | samstags, 9:00 bis 14:00 Uhr Grünabfall-Sammelplatz: über die Wintermonate geschlossen Abteilung Ansprechpartner Telefon Zimmer 1. Bürgermeister Christoph Ruppert 9711-13 2 Sekretariat, Amtsblatt, Poststelle Susanne Gerber/Julia Werner 9711-13 2 Geschäftsleitung, Immobilien Winfried Sauer 9711-12 4 Einkauf, EDV, Breitbandausbau Oliver Stingl 9711-18 6 Ordnungsamt, Gewerbe, Friedhöfe Steffen Schell 9711-24 7 Standesamt, Sozialamt, Rente, VHS Franziska Schmitt 9711-22 8 Melde-/Passamt, Fundbüro Renate Schell/Elke Junge 9711-11 9 Finanzen, Personal Michael Manteufel 9711-23 5 Steuern und Gebühren, Archiv Christina Burger 9711-17 10 Gemeindekasse Luisa Reichert 9711-17 10 Bauverwaltung, Bauleitplanung, Hochbau Sascha Staab 9711-16 13 a Bauverwaltung, Vermessung Claudia Scheidig/Johanna Geis 9711-32/-33 13 Gebäudemanagement, Liegenschaften Sebastian Nebel 9711-20 12 Techn. Bauamt, Verkehr, Gemeindewald Marko Burkhardt 9711-21 11 Kinder, Jugend und Soziales Nathalie Hillar 9711-28 UG Bauhof Alexander Maier 9711-15 Bauhof Wichtige Rufnummern Polizei-Notruf 1 10 Schulkind-Betreuung „Rasselbande“ 06095/994777 Feuerwehr- und Rettungsdienst-Notruf 1 12 Realschule Bessenbach 99 88 20 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern 1 16 1 17 Kindergarten St. Georg Keilberg 26 51 Zahnärztlicher Notdienst 0 60 21/8 07 00 Kindergarten St. Florian Gemeindezentrum 99 48 98 Strom: Entstörungsdienst Strom (Bayernwerk) 09 41/28 00 33 66 Kindergarten St. Wendelin Straßbessenbach 24 29 Erdgas: Notdienstnummer Kindergarten St. Ottilia Oberbessenbach 24 19 Energieversorgung Main-Spessart GmbH 08 00/6 24 67 73 Feuerwehr Bessenbach 99 24 99 Waldkindergarten Bessenbach 01 71/8 00 53 80 Feuerwehrgerätehaus (nur zeitweilig besetzt) Curanum Seniorenpflegezentrum 99 80 Wasserwart – Frank Keller (nur im Notfall) 01 70/8 41 47 88 „Am Spessart“, Ludwig-Straub-Straße 10 Bessenbachhalle, Hausmeister Karl Straub 10 18 Sozialstation und Tagespflegestätte 99 89 91 Grundschule Bessenbach 24 55 St. Martin, Ringstraße 4 – 6 Öffnungszeiten der Postagenturen Straßbessenbach Keilberg W. Schnack, Würzburger Str. 4, Tel. 0 60 95/36 69 Sylvia Baumann Montag bis Mittwoch: 8:30 bis 12:00 Uhr I 15:00 bis 18:00 Uhr Hauptstraße 81, Tel.: 0 60 95/99 55 66 Donnerstag und Samstag: 8:30 bis 12:00 Uhr Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Sa.: 8:00 - 13:30 Uhr Freitag: 8:30 bis 18:00 Uhr Dienstagnachmittag geschlossen
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach 3 Bereitschaftsdienste Apotheken Spessart-Apotheke: Ein Service der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Würzburger Straße 63, 63856 Bessenbach, Tel.: 0 60 95/99 56 25 In lebensbedrohlichen Fällen: 112 Unsere Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Notfallfax für hör-/sprachbehinderte Menschen ebenfalls: 112 durchgehend geöffnet: 8:30 – 18:30 Uhr, Mi. u. Sa.: 8:30 – 13:00 Uhr Fr. ab 18:00 bis Mo. 08:00 Uhr, an Feiertagen und Mi. ab 13:00 Uhr sowie Mo., Di. und Do. ab 18:00 Uhr erfragen Sie den dienst- habenden Arzt unter: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: Apothekennotdienste: Telefon 116 117 (kostenfrei) Samstag, 06. 02. 2021 Linden-Apotheke, 63825 Schöllkrippen Holzgasse 1 | Tel. 0 60 24/15 30 Allgemeinärzte Platanen-Apotheke, 63739 Aschaffenburg Platanenallee 19 | Tel. 0 60 21/2 42 82 die praxis in bessenbach - rudolf soeder, dr. peter wenzel Sonntag, 07. 02. 2021 Allgemeinmedizin, Allergologie, Notfallmedizin Apotheke am Elisenpalais, 63739 Aschaffenburg Würzburger Straße 29, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/99 57 77 Fax 0 60 95/85 65, Notfall-Nr. 0 60 95/99 89 97 Elisenstr. 28 | Tel. 0 60 21/39 88 70 Sprechzeiten: St.-Nikolaus-Apotheke, 63773 Goldbach Vormittags: Mo., Di., Mi., Do., Fr. 8:00 bis 11:00 Uhr Aschaffenburger Str. 76 | Tel. 0 60 21/5 39 42 Nachmittags: Mo., Di. 16:00 bis 18:00 Uhr Do.-Nachmittag nach Vereinbarung Montag, 08. 02. 2021 Apotheke am Schlößchen, 63755 Alzenau Dr. Jürgen Schade, Facharzt für Allgemeinmedizin Schloßstr. 26 | Tel. 0 60 23/72 72 Hauptstraße 85, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/9 72 20 Röntgen-Apotheke, 63741 Aschaffenburg Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 8:00 bis 11:00 Uhr Am Dreispitz 17 | Tel. 0 60 21/8 73 01 Mo. und Do. 15:30 bis 18:00 Uhr Rosen-Apotheke, 63808 Haibach Alois-Wenzel-Str. 3 | Tel. 0 60 21/6 18 88 Dienstag, 09. 02. 2021 Zahnärzte Johannes-Apotheke, 63867 Johannesberg Kettelerstr. 4 | Tel. 0 60 21/42 42 40 Stefan Langner, Zahnarztpraxis Schwanen-Apotheke, 63739 Aschaffenburg Hangstraße 8, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/13 53 Landingstr. 2 | Tel. 0 60 21/2 22 40 Montag 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, 10. 02. 2021 Mittwoch 8:00 bis 14:00 Uhr Löwen-Apotheke, 63791 Karlstein Donnerstag 9:00 bis 18:00 Uhr Kahler Str. 19 | Tel. 0 61 88/99 02 05 Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr St.-Josef-Apotheke, 63741 Aschaffenburg und nach Vereinbarung Dämmer Tor 6 | Tel. 0 60 21/41 27 04 Zahnärztinnen: Donnerstag, 11. 02. 2021 Dr. Katharina Krausert | ZÄ Gudula Ernzerhoff Kaiser-Ruprecht-Apotheke, 63755 Alzenau Dorfstraße 36, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/99 51 11 Montag 8:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr Mühlweg 38 | Tel. 0 60 23/29 16 Dienstag 9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr Strauß-Apotheke, 63739 Aschaffenburg Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr, nachmittags geschlossen Herstallstr. 14 | Tel. 0 60 21/2 20 96 Donnerstag 9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag, 12. 02. 2021 Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Kreuz-Apotheke, 63825 Schöllkrippen Aschaffenburger Str. 11 | Tel. 0 60 24/10 71 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden Strietwald-Apotheke, 63741 Aschaffenburg und Feiertagen: Tel. 06021/80700 Hasenhägweg 27 | Tel. 0 60 21/42 44 06 Hebamme Alexandra Hein Ignaz-Klug-Str. 16 1/2, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/99 38 83 Notdienstplan für Kleintiere: Ambulanter Pflegedienst Iris Otto und Pflegestützpunkt 06.02. und 07.02.2021 Bachstraße 2, 63856 Bessenbach, Tel. 0170/5161822 TA Dr. Gräßer, Großostheim, Tel. 06026/48 15 TÄ Gehrman, Goldbach, Tel. 06021/57 714 Caritas-Sozialstation „St. Martin“ Ringstraße 4-6, 63856 Bessenbach-Keilberg, Tel. 0 60 95/99 89 91, Fax: 0 60 95/99 89 92, Rufbereitschaft: 01 71/2 67 54 96 Al-Anon Angehörigengruppe Mespelbrunn: Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 bis 11:00 Uhr und nach Jeden 1. und 3. Montag im Monat Meeting um 19:00 Uhr im kath. Terminvereinbarung | Tagespflege: Tel. 0 60 95/99 89 94 Pfarrheim Mespelbrunn, Hauptstr. 161, gegenüber „Haus des Gastes“. Impressum: zuständig für den amtlichen Teil und die Gemeindenachrichten: 1. Bürgermeister Christoph Ruppert. Zuständig für die Vereinsnachrichten: Ortsvereine Verantwortlich für den Anzeigenteil sowie Druck und Vertrieb: MEDIAatrium GmbH - WERBUNG. KOMPLETT. Hermann-Niggemann-Str. 4 · 63846 Laufach · bessenbach@mediaatrium.de · Tel. 0 60 93/99 62 510 · www.MEDIAatrium.de Für Druckfehler keine Haftung.
4 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach BEKANNTMACHUNGEN auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen erlaubt, soweit diese sich X Durchhalten! dazu eignen. Unbefugtes Querfeldeinfahren ist verboten und kann Die wahren Optimisten sind nicht mit Geldbuße belegt werden. Ebenfalls verboten sind die Anlage überzeugt, dass alles gut gehen wird, von Rampen, Sprungschanzen und anderen künstlichen Hindernissen aber sie sind überzeugt, dass nicht alles sowie das ungenehmigte Betreiben von Mountainbikestrecken. schief gehen kann. (Friedrich Schiller) Wir bitten, die angebrachten Hinweisschilder zum einen hängen zu Die Corona-Pandemie hält uns, unsere ganze lassen und zum anderen zu beachten! Zudem appellieren wir auch Gesellschaft, ja unseren ganzen Globus bereits an die Eltern der wohl meist jugendlichen Nutzer, auf ihre Sprösslinge seit einem Jahr in Atem. Weltweit haben sich jetzt hinzuwirken, die Strecke nicht länger zu nutzen. Es besteht bei illegalen schon mindestens 100 Millionen Menschen mit dem Virus infiziert, Strecken hohe Unfallgefahr und keinerlei Versicherungsschutz! die Zahl der Todesopfer ist zwischenzeitlich auf über 2,1 Millionen Danke für das Verständnis! gestiegen. Über die großen und teilweise existenzbedrohenden Christoph Ruppert Probleme und gesellschaftlichen Verwerfungen in nahezu allen 1. Bürgermeister Bereichen unseres Lebens, die sich durch die Pandemie selbst bzw. in Folge durch die zur Bekämpfung des Virus ergriffenen Gegenmaß- nahmen ergeben, wird jeden Tag umfassend in den Medien berichtet. X Digitaler Veranstaltungskalender 2021 Mit den beginnenden Impfungen ist aber jetzt Licht am Ende des Wir möchten darüber informieren, dass sich der Veranstaltungska- Tunnels zu erahnen und glücklicherweise eine sehr gute Chance lender der Gemeinde Bessenbach wie gewohnt auf unserer Homepage vorhanden, der seit vielen Jahrzehnten größten und umfassendsten „bessenbach.de“ unter der Rubrik „Freizeit & Kultur“ befindet. Um Bedrohung der Menschheit in absehbarer Zeit ihren Schrecken auch in Corona-Zeiten ständig auf dem neuesten Stand zu sein, steht nehmen zu können. zusätzlich eine Übersicht in Form einer PDF-Datei unter „Rathaus & Die nächsten Wochen und Monate werden uns sicherlich weiterhin Bürgerservice“ - „Rathaus Aktuell“ zur Verfügung. Terminänderungen enorm fordern und vor große Herausforderungen stellen. Umso und/oder –absagen bitten wir unverzüglich nach Bekanntwerden per wichtiger ist es, die Geduld und Zuversicht nicht zu verlieren, den E-Mail an ordnungsamt@bessenbach.de mitzuteilen. Blick auf das Wesentliche zu richten und neue Aufgaben mit dem Folgende Angaben sind dabei zu machen: Veranstaltungsgrund, sowie nötigen Mut anzugehen. Ort und Datum der Veranstaltung. Außerdem der abhaltende Verein Ich wünsche allen Bessenbacherinnen und Bessenbachern viel Durch- bzw. die abhaltende Organisation. haltevermögen, wahren Optimismus (siehe oben) und natürlich Ihre Gemeindeverwaltung Gesundheit! Herzlichst, Ihr Christoph Ruppert X Pressemitteilung des Bayerischen 1. Bürgermeister Landesamtes für Statistik Mikrozensus 2021 im Januar gestartet – X Probelauf der Sirenen Am jetzigen Samstag, den 6. Februar 2021, findet gegen 11.30 Uhr Interviewerinnen und Interviewer bitten um Auskunft die regelmäßige Überprüfung der funkgesteuerten Feuerwehrsirenen Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Bessenbach statt. Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass es in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im sich lediglich um einen Probealarm handelt. gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevöl- kerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. X Manöver und Einsatzübungen Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung der Bundeswehr geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaft- In der Zeit vom 7. Februar bis 11. Februar führt die Bundeswehr lichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der unter der Bezeichnung „Rhön-Spessart“ eine Durchschlage-/Marsch- Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. übung durch. Der Übungsraum umgrenzt im Landkreis Aschaffenburg Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet das Gebiet der VGen Heigenbrücken, Mespelbrunn und Schöllkrippen, wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine der Märkte Goldbach, Hösbach und Mömbris sowie der Gemeinden gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich Bessenbach, Haibach, Sailauf, Laufach, Rothenbuch, Waldaschaff ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspart- und Weibersbrunn. An der Übung beteiligen sich 100 Soldaten mit 4 nerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für Räderfahrzeugen. Nachtmärsche finden statt. Manövermunition wird einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich nicht verwendet. wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der Gesundheit beinhaltet. übenden Truppen fernzuhalten. Besonders wird auf die Gefahren Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage hingewiesen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmu- für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb nition und dergleichen ausgehen. für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen X Unerlaubtes Mountainbiken im Union erhält. Gemeindewald Bessenbach Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeits- Es wurde festgestellt, dass die ehemalige Downhill-Mountainbike- markt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für strecke im Kirchenwald am Keilberger Geiersberg offenbar immer die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den noch befahren wird. Wir weisen daher nochmals ausdrücklich Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen darauf hin, dass diese frühere Mountainbikestrecke bereits seit Union sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europä- geraumer Zeit gesperrt und die Benutzung der Strecke verboten ische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedin- ist! Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist das Radfahren nur gungen sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach 5 Kommunikationstechnologie Teil des neuen Mikrozensus. Um die Zum Schutz des Straßen- und Ortsbildes der Zu- und Abfahrtsstraßen Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe zur Gemeinde und zu den Ortsteilen werden erheblich auffallende seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Werbeanlagen, welche sich nicht am Ort der Leistung befinden, Erhebungsteile verteilt werden. ausgeschlossen. Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis § 2 Geltungsbereich Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60.000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird. entlang der Durchgangsstraßen in allen Ortsteilen mit Herein- nahme von Straßeneinmündungen und der für Werbung attrak- Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview tiven Bebauungen in zweiter Reihe (siehe § 6). mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer (2) Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Werbeanlagen im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die und Sonnenschutzeinrichtungen mit Werbung die neu errichtet, kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre angebracht, aufgestellt oder verändert werden sollen. Als Verän- Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papier- derung einer Werbeanlage gelten auch der Wechsel und die fragebogen per Post zu übermitteln. Veränderung von Schriftzügen, Symbolen und Bildern an einer bestehenden Werbeanlage. Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse (3) Für Werbeanlagen an Baudenkmälern und in deren Nähe sowie aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen mit Auswirkungen auf ein denkmalrechtliches Ensemble sind Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu neben den Bestimmungen dieser Satzung die Regelungen des können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an Denkmalschutzrechtes zu beachten, insbesondere die Erlaubnis- der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten pflicht nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz. Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. (4) Dieser Satzung unterfallen nicht Werbeanlagen am Ort der Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorüber- drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die gehend für höchstens zwei Monate nicht öfter als zwei Mal im Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf Jahr angebracht werden, im Außenbereich nur, soweit sie einem nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch dienen. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der (5) Abweichende Regelungen in örtlichen Bauvorschriften, insbe- amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewe- sondere Bebauungsplänen, gehen den Regelungen dieser Satzung rinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. vor. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an. § 3 Begriffe Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Werbeanlagen im Sinne dieser Satzung sind ortsfeste Anlagen der Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Wirtschaftswerbung (bauliche Anlagen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen Satz 2 der Bayerischen Bauordnung) sowie Werbung an ortsfesten und Interviewer zu unterstützen. baulichen Anlagen, soweit sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus einsehbar sind. Zu den baulichen Anlagen in diesem Sinne zählen auch Markisen und sonstige Sonnenschutzeinrichtungen mit X Satzung über Werbeanlagen Werbung, sowie Leuchtkästen oder Lichtwände, Schriftzüge und Bilder Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2021 eine sowie Automaten, soweit sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus gemeindliche Satzung über Werbeanlagen erlassen, die nachstehend einsehbar sind. Als Werbeanlagen gelten auch Anlagen und Produkte, abgedruckt und damit gemäß Art. 26 der Gemeindeordnung für den die vorübergehend ausschließlich zu Werbezwecken aufgestellt oder Freistaat Bayern (GO) amtlich bekannt gemacht wird. Die Satzung tritt angebracht werden. Großflächenwerbeanlagen sind Werbeanlagen am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. über 9 m² Ansichtsfläche. Der Begriff Ansichtsfläche umfasst die mit Um entsprechende Beachtung wird gebeten. einem Blick erfassbare Werbefläche. Bessenbach, den 05.02.2021 § 4 Allgemeine Anforderungen und Genehmigungspflicht Gemeinde Bessenbach (1) Werbeanlagen sind so zu errichten, anzuordnen, zu gestalten gez. und zu unterhalten, dass sie nach Größe, Anzahl, Form, Maßstab, Ruppert, 1. Bürgermeister Werkstoff, Farbe, Lichtwirkung und Gliederung das Erschei- Satzung nungsbild der Grundstücke und der baulichen Anlagen sowie das Erscheinungsbild der näheren Umgebung sowie das Orts- der Gemeinde Bessenbach über Werbeanlagen und Straßenbild nicht beeinträchtigen oder verunstalten. Die (WerbeanlagenS – WaS) Beleuchtung von Werbeanlagen ist blendfrei auszuführen. Für die Aufgrund der Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Änderungen bestehender Werbeanlagen einschließlich der gestal- Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung terischen oder inhaltlichen Änderungen gelten die allgemeinen vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung und besonderen Anforderungen ebenfalls. für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl S. (2) Diese Satzung regelt das Verbot der Errichtung von genehmigungs- 796) erlässt die Gemeinde Bessenbach folgende Satzung: pflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfrei gestellten ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im § 1 Einleitung Sinne des Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO. Dieser Satzung unterfallen Freistehende Werbeanlagen und Werbeanlagen an Gebäudefassaden nicht Werbeanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m an der Stätte sind Bestandteil des Straßenbildes, Ortsbildes und Landschafts- der Leistung in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- und bildes einer Gemeinde. Sie prägen insbesondere den öffentlichen Industriegebieten; in Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches Straßenraum. Die Werbeanlagen sollen dabei hinsichtlich Art, Größe, eines qualifizierten Bebauungsplanes gilt dies auch für Werbean- Ort und Anzahl in einem ausgeglichenen Verhältnis zum Orts- und lagen an der Stätte der Leistung; in Gebieten, die nach der vorhan- Straßenbild stehen und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. denen Bebauung den vorgenannten Baugebieten entsprechen Um diesen grundlegenden Gestaltungsgedanken verwirklichen zu soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken. können, ist der Erlass einer Werbeanlagensatzung mit besonderen (3) Werbeanlagen, an die diese Satzung Anforderungen stellt und Anforderungen an die äußere Gestaltung und die Regelung der deren Genehmigungspflicht sich nicht bereits aus den Bestim- Zulassung von Werbeanlagen für das gesamte Ortsgebiet erforderlich. mungen der Bayerischen Bauordnung ergibt, sind zur Prüfung der Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter
6 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach Anforderungen nach den Bestimmungen dieser Satzung einem 15. sich drehende oder in ähnlicher Weise bewegliche Werbean- Zustimmungsverfahren zu unterwerfen. Für Abweichungen von lagen und Teile davon, den Anforderungen ist § 7 dieser Satzung anzuwenden. 16. Werbeanlagen mit grellen Neon-, fluoreszierenden oder reflek- (4) Sonnenschirme und Klappschilder (Kundenstopper) sowie ähnliche tierenden Farben, ausgenommen in Gewerbe-, Industrie- und in regelmäßigen Abständen auf öffentlicher Verkehrsfläche vergleichbaren Sondergebieten (§§ 8, 9, 11 BauNVO) oder angebrachte oder aufgestellte Anlagen mit Werbeaufschriften in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung solchen oder Verkaufshilfen (Preisangaben o.ä.) sind nur während der Baugebieten entsprechen, Geschäfts- oder Betriebszeiten zulässig, wenn sie unmittelbar vor 17. Werbeanlagen in Form von Hinweiszeichen und –schildern dem jeweiligen Geschäft oder Betrieb aufgestellt werden. Eine mit Hinweisen auf Betriebe, die sich nicht unmittelbar am etwa erforderliche Sondernutzungserlaubnis nach Straßen- und Standort der Werbeanlage befinden, Wegerecht bleibt davon unberührt. 18. Werbeanlagen, die sich hinsichtlich ihrer Höhen- und Größe- (5) Schaukästen und Wandautomaten dürfen Gebäudefronten nicht nentwicklung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung mehr als 25 cm überschreiten und müssen einen Mindestabstand einfügen, von 1 m zu einer Gebäudeecke einhalten. 19. Werbeanlagen auf dem Dach oberhalb der Dachtraufe oder Dachattika. § 5 Unzulässigkeit von Werbeanlagen (2) Ausnahmsweise können zugelassen werden: (1) Unzulässig sind im gesamten Ortsgebiet insbesondere 1. Werbeanlagen am Ort der Leistung an Gebäuden, wobei sich 1. Werbeanlagen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, die Werbeanlage an die Gestaltung des Gebäudes und des ausgenommen an der Stätte der Leistung; Hinweiszeichen baulichen Umfelds anpassen muss; bis 1 m² auf versteckt gelegene Betriebe können zugelassen 2. Brandwandbemalungen an der Stätte der Leistung mit werden, großflächiger Werbung mit einem Motivanteil von maximal 2. Werbeanlagen an Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen 30 v.H. der Giebelfläche. Der Schriftanteil am Motiv darf 30 Verkehrs, insbesondere an Lichtsignalanlagen, Straßenbe- v.H. nicht überschreiten; leuchtungseinrichtungen, Verkehrszeichen, Straßenbegren- 3. Firmenembleme und Warenzeichen in Abhängigkeit der zungseinrichtungen wie Straßenpollern oder Absperrketten, Gliederung der Fassade; Parkscheinautomaten, Trafo- und Schaltkästen sowie Verkehr- 4. Werbeanlagen, die der Bewerbung einer baulichen Anlage am sinseln und Kreisverkehrsplätze, Ort der Entstehung dieser baulichen Anlage dienen (Bauwer- 3. Produktwerbungen an einer Betriebsstätte, die nicht der betafeln) mit eine Gesamthöhe von maximal 5,5 m und einer Werbung für die Betriebsstätte am Ort der Leistung unterge- Ansichtsfläche bis zu 3 m x 4 m und einer Standdauer von bis ordnet sind, zu einem Jahr. 4. Werbeanlagen in störender Häufung und Werbeanlagen an Ortsrändern, soweit sie in die freie Landschaft hineinwirken, 5. Werbeanlagen, die das Ortsbild erheblich beeinträchtigen, insbesondere ortsbildprägende Sichtachsen und Blickbezüge, wesentliche Straßenräume und Fahrbahnmittelstreifen der Hauptzufahrten in die Gemeinde. 6. Werbeanlagen in Bereichen, die im Landschaftsplan oder Flächennutzungsplan als öffentliche oder private Grünflächen dargestellt sind, 7. Werbeanlagen, die ortsbildprägenden Grünstrukturen wie Grünanlagen, Alleen, Grünzüge, begrünte Fahrbahnmittel- streifen, Vorgartenzonen oder die Straßenraumbegrünung erheblich beeinträchtigen, 8. Werbeanlagen an Straßenböschungen, im Straßenbe- gleitgrün sowie an Brücken, die im direkten Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer liegen und damit ort- und straßenbildbe- stimmend sind, 9. Werbeanlagen, die die architektonisch prägenden Gliederungen eines Gebäudes überdecken oder überschneiden, ausgenommen in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten (§§ 8, 9, 11 BauNVO) oder in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung solchen Baugebieten entsprechen, 10. Werbeanlagen, insbesondere Großformatdrucke, die größere Fassadenteile oder Fassaden überdecken, ausgenommen in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten (§§ 8, 9, 11 BauNVO) oder in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung solchen Baugebieten entsprechen, 11. Werbeanlagen in öffentlichen Grünanlagen außer an der Stätte der Leistung, 12. Werbeanlagen an Bäumen, insbesondere auch an Baumstützen, Rankhilfen und Schutzgittern, 13. Fremdwerbeanlagen sowie Großflächenwerbetafeln mit einer Ansichtsfläche von mehr als 9 m² einschließlich der Rahmen- fläche in festgesetzten reinen Wohngebieten (§ 3 BauNVO), allgemeinen Wohngebieten (§ 4a BauNVO) und Mischge- bieten (§ 6 BauNVO), die überwiegend durch das Wohnen geprägt sind oder in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung solchen Gebieten entsprechen, 14. Werbeanlagen in Form von bewegten oder wechselnden Bildern, Lautschriften, Blinkoder Wechsellichtanlagen und Strahlern, die gegen den Nachthimmel strahlen,
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach 7 (3) Abweichend von Abs. 1 Nr. 17 l) Werbeanlagen an Bauzäunen oder Baugerüsten; dieses 1. ist das innerörtliche Schilderleitsystem der Gemeinde Verbot gilt nicht für Werbung am Ort der Leistung, Bessenbach mit Hinweisschildern auf öffentliche Einrich- m) Werbeanlagen mit Fremdwerbung, tungen und Gewerbebetriebe als gemeinsame Sammelwer- - an Bauzäunen, die mehr als 10 v.H. der Ansichtsfläche betafel zur Verkehrslenkung an Hauptverkehrsstraßen, des Bauzaunes bedecken, 2. sowie das innerörtliche Schilderleitsystem der Gemeinde - an Baugerüsten, wenn nicht die Verhüllung des Gerüstes Bessenbach mit einzelnen Schildern zur besseren Zielfindung vollständig ein Abbild der bestehenden oder geplanten allgemein zulässig. Baumaßnahme (Fassade) zeigt und die im Abbild (4) Zusätzlich gelten für Werbeanlagen in den nachstehend benannten enthaltene Werbung mehr als 10 v.H. der Gesamtfläche Zonen folgende Regelungen: der jeweiligen Fassade einnimmt. 1. An Baudenkmälern im Sinne des Art. 1 Abs. 1 DSchG sind 2. In Gebieten, die vorwiegend durch Wohn-, Büro- und Einzel- unzulässig: handelsnutzungen geprägt sind, sind unzulässig: a) Bedruckte Transparente, Planen, Folien, Textilien oder a) Bedruckte Transparente, Planen, Folien, Textilien oder Netze – außer Markisen – an Gebäuden, Netze - außer Markisen - an Gebäuden, b) Werbeanlagen, die die architektonischen Gliederungen b) Werbeanlagen, die die architektonischen Gliederungen eines Gebäudes überdecken, eines Gebäudes überdecken, c) Fenster- und Schaufensterbeklebungen mit einem Bekle- c) Fenster- und Schaufensterbeklebungen mit einem Bekle- bungsanteil über 50 v.H. der Fensterfläche, bungsanteil über 50 v.H. der Fensterfläche, d) Bedruckte oder beklebte Platten an Gebäuden, d) Bedruckte oder beklebte Platten mit einer Große über e) Einfache hinterleuchtete Kästen an baulichen Anlagen mit 2 m² an Gebäuden, einer Größe über 1 m², e) Einfache hinterleuchtete Kästen an baulichen Anlagen mit f) Werbeanlagen, die oberhalb des Brüstungsbereiches des einer Größe über 2 m², 1. Obergeschosses angebracht werden, f) Werbeanlagen, die oberhalb des Brüstungsbereiches des g) Werbeanlagen oberhalb einer Höhe von über 5 m, über 1. Obergeschosses angebracht werden, natürlichem Gelände im Mittel bei Geschosshöhen über g) Werbeanlagen oberhalb einer Höhe von über 5 m über 3,5 m oder in der Fassade nicht ablesbarer Geschossigkeit, natürlichem Gelände im Mittel bei Geschosshöhen über h) Fahnenmasten mit einer Höhe über 7 m, 3,5 m oder in der Fassade nicht ablesbarer Geschossigkeit, i) Pylone mit einer Höhe über 3 m, h) Fahnenmasten mit einer Höhe über 7 m, j) Licht- und Projektionswerbung, i) Pylone mit einer Höhe über 5 m, k) Werbeanlagen an Verteiler- und Schaltkästen, j) Licht- und Projektionswerbung, Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter
8 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach k) Werbeanlagen mit Fremdwerbung. der letzten öffentlichen Sitzung des Gremiums gibt. Einwendungen 3. In vorwiegend gewerblich geprägten Gebieten und in den aus dem Gremium werden keine erhoben. überwiegend gewerblich geprägten Bereichen gemischt Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Die Niederschrift der öffent- genutzter Gebiete sind bedruckte Transparente, Planen, lichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020 wird genehmigt. Folien, Textilien oder Netze – außer Markisen – mit einer Fläche über 2 m² an Gebäuden unzulässig; weiterhin unzulässig sind TOP 3 – Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Fahnenmasten und Pylone mit einer Höhe über 7 m. Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe werden folgende Beschlüsse (5) Für Gewerbe- und Industriegebiete gelten die Verbote nach Abs. 2 der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 der nicht. Öffentlichkeit bekannt gegeben: • Der Gemeinderat lehnt die Einrichtung eines Begräbniswaldes in § 6 Karten der Gemeinde Bessenbach unterhalb des Ortsteils Steiger in Koope- Die Lagepläne der Gemeinde Bessenbach vom 08.12.2020 sind ration mit dem Grundstückseigentümer ab. Bestandteil dieser Satzung. Die Begrenzungslinien um die farbig • Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das markierten Flächen sind maßgebend für die Festlegung der Zonen Haushaltsjahr 2019 wurde bekannt gegeben und die vom Bürger- nach § 2 Abs. 1. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begren- meister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die zungslinie. gegebene weitere Aufklärung zur Kenntnis genommen. Einwen- dungen wurden nicht erhoben. § 7 Abweichungen Die Gemeinde Bessenbach kann unter den Voraussetzungen des TOP 4 – Bürgerfragestunde Art. 63 BayBO Abweichungen von den Regelungen dieser Satzung Fehlanzeige zulassen. TOP 5 – Flächennutzungsplan Änderung 11 - Frauengrund § 8 Ordnungswidrigkeiten Nord, Erweiterung; Behandlung der Stellungnahmen (1) Nach Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung handelt aus der erneuten öffentlichen Auslegung, Feststellungs- ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Werbeanlagen, die nach den §§ 4, 5, 6,7 und 8 verboten oder beschluss unzulässig sind, errichtet, aufstellt, anbringt oder errichten, Im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden aufstellen oder anbringen lässt, wurden insgesamt 38 Behörden sowie anderweitige Träger öffent- 2. Werbeanlagen, ohne die dafür nach § 9 erforderliche Abwei- licher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert. Gleichzeitig chung entgegen der in den §§ 4, 5, 6,7,8 und 10 geregelten wurden die Nachbargemeinden beteiligt. Die öffentliche Auslegung Zulässigkeitstatbestände, errichtet, aufstellt, anbringt oder musste wegen des fehlenden Umweltberichts auf der Ebene des errichten, aufstellen oder anbringen lässt. Flächennutzungsplans wiederholt werden. Herr Hattenbauer vom 3. Werbeanlagen, ohne eine nach § 4 Abs. 3 in Verbindung beauftragten Architekturbüro bma erläutert dem Gremium das mit § 9 dieser Satzung erforderliche Abweichung errichtet, Ergebnis dieser erneuten öffentlichen Auslegung bzw. die eingegan- aufstellt, anbringt, ändert oder errichten, aufstellen, anbringen genen Stellungnahmen. Das Verfahren kann mit dem Feststellungsbe- oder ändern lässt. schluss abgeschlossen werden. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis zu 500.000 € Beschluss mit 14 Ja-/4 Nein-Stimmen: Der Planentwurf zum Flächen- belegt werden. nutzungsplan, Änderung 11 – Frauengrund Nord Erweiterung in der Fassung vom 26.01.2021 mit Begründung wird festgestellt. Die § 9 Inkrafttreten Verwaltung wird beauftragt, die Einwender zu unterrichten und Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im gemeind- anschließend den festgestellten Flächennutzungsplanentwurf nebst lichen Amts- und Mitteilungsblatt in Kraft. Begründung dem Landratsamt Aschaffenburg zur Genehmigung Bessenbach, den 28.01.2021 vorzulegen. Gemeinde Bessenbach gez. TOP 6 – Bebauungs- und Grünordnungsplan Hohen- Christoph Ruppert steinfeld; Ergebnis Verkehrsuntersuchung, Beschluss über 1. Bürgermeister die weitere Vorgehensweise Die Gemeinde Bessenbach hat das Büro T+T Verkehrsmanagement mit X Aus dem Gemeinderat der Abschätzung der verkehrlichen Wirkungen und der zu erwartenden Verkehrsbelastungen durch das Baugebiet „Hohensteinfeld – Erwei- Aus der Sitzung des Gemeinderates am 26. Januar wird Folgendes terung“ beauftragt. Prüfgegenstand war insbesondere die Zufahrtssi- berichtet: tuation über die Knotenpunkte der St2312 mit den Gemeindestraßen TOP 1 – Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen „Hoher Stein“ und „An den Eichgärten“ und die Klärung der Notwen- digkeit einer Abbiegespur von der Staatsstraße in eine Ortsstraße. Ladung und der Beschlussfähigkeit sowie Einverständnis Laut Gutachten ist der Einsatz einer Linksabbiegeaufstellfläche auf mit der Tagesordnung der St2312 aus verkehrstechnischen Gesichtspunkten (Verkehrsbe- Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und wünscht auch an dieser hinderung für den fließenden Verkehr) nicht erforderlich. Während Stelle nochmals ein frohes, erfolgreiches und vor allem ein gesundes die Polizei dieses Untersuchungsergebnis für nicht repräsentativ hält Neues Jahr. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen und eine Neuberechnung anrät, stimmt das Staatliche Bauamt dem wurde. Beschlussfähigkeit des Gremiums liegt vor. Auf seine Frage, ob Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hohensteinfeld – Erweiterung“ Einwendungen gegen die übersandte Tagesordnung bestehen, gibt aufgrund der vorgelegten Untersuchung zu. es keine Meldungen. Angesichts der derzeitigen Corona-Beschrän- In der anschließenden Diskussion wird noch Folgendes angesprochen: kungen sollte man bemüht sein, die Sitzung zügig durchzuziehen. Die • Die Polizei hat kein Vetorecht. Die Planungshoheit liegt bei der Ausgangssperre ab 21 Uhr gelte allerdings nicht für Teilnehmer und Gemeinde, die das erstellte Verkehrsgutachten als Grundlage für Besucher von Gemeinderatssitzungen. die weitere Vorgehensweise heranziehen kann. • Die reinen Baukosten für eine Linksabbiegespur schätzt Bauamts- TOP 2 – Genehmigung der Niederschrift der letzten leiter Staab auf 150-200 T€. Hinzu würden noch Ablösekosten öffentlichen Sitzung ggü. dem Staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger sowie ggf. Der Vorsitzende fragt an, ob es Einwendungen gegen die Niederschrift weitere Kosten für Grunderwerb etc. kommen.
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach 9 • Man sollte prüfen, ob es nicht möglich sei, den betreffenden Bereich Im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung wird mit 17:0 Stimmen entlang der St2307 künftig nicht mehr als Bereich außerhalb der gesondert die Entlastung des 1. Bürgermeisters beschlossen. geschlossenen Ortschaft, sondern vielmehr als zum Ort gehörend festzusetzen. Dann hätte man innerhalb der geschlossenen TOP 9 – Antrag des CSU-Ortsverbandes Bessenbach auf Ortschaft auch durchgehend Tempo 50 km/h. Überlassung der Bessenbachhalle für eine Versammlung GRM Treichl hat sich im Zusammenhang mit der Thematik Gedanken zur Nominierung von Delegierten bezüglich der verkehrlichen Anbindung des kompletten Baugebietes Der CSU-Ortsverband Bessenbach hat die Gemeinde darüber infor- östlich der Staatsstraße insbesondere für Fußgänger gemacht und miert, dass es zur Aufstellung des Bundestagskandidaten für die kündigt folgende schriftliche Anträge an: diesjährige Bundestagswahl erforderlich sei, hierzu bis spätestens 1. Die Verwaltung soll überprüfen, ob und wie eine bauliche Mitte Februar eine Versammlung zur Nominierung der Delegierten Möglichkeit für einen sicheren Übergang über die St2307 besteht. abzuhalten. Da nicht abzusehen sei, ob bis dahin Gaststätten wieder 2. Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes soll die bereits öffnen dürfen, stellt der CSU-Ortsverband den Antrag, ihm für diese existierende Fußwegverbindung vom „Am Felsberg“ über den Wald Versammlung die Bessenbachhalle kostenfrei zur Verfügung zu in Richtung Straßbessenbach (Waldkindergarten) wieder in einen stellen. Die Versammlung soll am Freitag, den 12. Februar 2021 um besseren baulichen Zustand versetzt werden. 18.00 Uhr stattfinden und nicht länger als eine Stunde dauern. 3. Realisierung eines neuen Verbindungsweges, der vom „Am Felsberg“ Laut Gebührenordnung der Bessenbachhalle entscheidet der Gemein- ohne Umweg über den Wald, also relativ höhengleich, nach Straß- derat im Einzelfall über die Genehmigung und die Höhe der Nutzungs- bessenbach zieht und unterhalb des Grillplatzes auf die Verlängerung gebühren für derartige Veranstaltungen politischer Parteien. Für der Friedhofstraße einmündet. Diesen Weg könnte man bei Bedarf einzelne Veranstaltungen der Ortsverbände der politischen Parteien auch als Umleitungsstrecke bzw. Notumfahrung nutzen. wurde in der Vergangenheit bisher keine Miete bei Benutzung der Bessenbachhalle erhoben, lediglich die entstandenen Auslagen und Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Die Zustimmung des Staat- Nebenkosten waren zu tragen. lichen Bauamtes zum erstellten Verkehrsgutachten wird zur Kenntnis In diesem Zusammenhang wird darüber informiert, dass die genommen. Auf den Bau einer Linksabbiegespur für die Erweiterung CSU-Kreisdelegiertenversammlung nochmals um zwei Tage nach des Baugebiets Hohensteinfeld wird aufgrund des Verkehrsgutachtens vorne verschoben werden musste und jetzt am Samstag, den 13. des Büros T+T Verkehrsmanagement verzichtet. Die bisherige Planung März stattfinden soll. wird beibehalten. Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Der CSU-Ortsverband TOP 7 – Erlass einer Satzung über Werbeanlagen Bessenbach kann die gemeindliche Bessenbachhalle für die am Freitag, Der Gemeinderat hatte bereits in seiner letzten Sitzung einstimmig den 12. Februar 2021 geplante Versammlung zur Nominierung von beschlossen, eine Satzung über Werbeanlagen für Bereiche zu beiden Delegierten für die Aufstellung eines Kandidaten für die diesjährige Seiten der Ortsdurchfahrten in allen Ortsteilen zu erlassen. Aufgrund Bundestagswahl ohne Zahlung einer gesonderten Miete nutzen. Aller- einer unklaren Formulierung im Satzungsentwurf ist man davon dings sind die entstandenen Auslagen und Nebenkosten zu zahlen. ausgegangen, dass sich der räumliche Geltungsbereich der Satzung In seinem Bericht informiert 1. Bürgermeister Ruppert u.a. auf das gesamte Bessenbacher Ortsgebiet erstreckt. Das ist aber nicht der Fall: Der Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung ist tatsächlich • dass der Gemeinde für das Förderprogramm „Digitales Rathaus“ ausschließlich auf die Bereiche zu beiden Seiten der Ortsdurchfahrten eine Zuwendung in Höhe von 12.965,40 € bewilligt wurde. Die beschränkt. Zur Klarstellung wurde der Satzungstext nun nochmals Mittel dienen der Bereitstellung von Online-Diensten für digitale entsprechend abgeändert. Serviceleistungen. Die hierfür anfallenden Kosten betragen rund 14.500 € und werden mit 90 % gefördert. Die Bürgerinnen und Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Der Gemeinderat erlässt Bürger können bereits jetzt im Bürgerserviceportal beispielswese eine Satzung über Werbeanlagen für Bereiche zu beiden Seiten der Urkunden beantragen, ein SEPA-Mandat erteilen, einen Umzug Ortsdurchfahrten in allen Ortsteilen gemäß vorgestelltem Satzungs- innerhalb der Gemeinde melden, einem Bescheid widersprechen entwurf mit Anlagen. oder Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse beantragen. TOP 8 – Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2019 Künftig werden diese Services um zwölf weitere digitale Dienst- leistungen sowie um wichtige gemeindliche Formulare erweitert. Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat nach den einschlä- So kann dann online auch beispielsweise der Hund an- und gigen Bestimmungen der Gemeindeordnung die Jahresrechnung abgemeldet, eine verkehrsrechtliche Anordnung, der Windel- örtlich zu prüfen. Diese örtliche Prüfung für das Rechnungsjahr 2019 zuschuss oder eine vorübergehende Gaststättengenehmigung wurde in zwei Sitzungen durchgeführt. Die einzelnen Prüfungsfest- beantragt werden. Das Angebot soll ständig erweitert und nach stellungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurden bereits in Verfügbarkeit weiter ausgebaut werden. Die Anträge werden der letzten (nichtöffentlichen) Gemeinderatsitzung vom 15.12.2020 online über ein Formularcenter an das Rathaus gesendet und digital erörtert. Die Jahresrechnung kann nunmehr festgestellt werden. weiterbearbeitet. Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Der Gemeinderat hat bereits in • dass für die Räumlichkeiten der örtlichen Kindergärten sowie den seiner Sitzung am 15.12.2020 den Bericht über die örtliche Prüfung der nötigen Teilbereichen der Grundschule (an denen keine raumluft- Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 vom 12.11.2020 und die technische Anlage sowie festmontierte CO2-Melder bereits in Betrieb vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sind) insgesamt 21 mobile CO2-Melder für 4.260,32 € bestellt bzw. die gegebene weitere Aufklärung zur Kenntnis genommen. wurden. Die maximal möglichen Fördermittel von 3.512,06 € Einwendungen wurden keine erhoben. Die im Haushaltsjahr 2019 wurden vorab bei der Regierung von Unterfranken beantragt. angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben Sobald der CO2-Gehalt (verbrauchte Luft) in einem Raum zu hoch (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und ist, zeigen künftig akustische und optische Signale an, dass ein die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen Lüften über die Fenster erforderlich ist. Ein übermäßiges und zu erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für langes Lüften ist durch die Kontrolle nicht mehr nötig und spart 2019 wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt: als weiteren Vorteil Heizkosten ein. Für Bereiche, bei denen ein Bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben Lüften in den Räumen über die Fenster nicht oder nur unzureichend des Verwaltungshaushaltes: 16.162.269,59 Euro möglich ist, wurden des Weiteren vier Luftreinigungsgeräte für des Vermögenshaushaltes: 9.292.516,88 Euro die Kindergärten sowie ein Gerät für die Grundschule bestellt. des Gesamthaushaltes: 25.454.786,47 Euro Die Investitionskosten von 13.013,60 € werden zu 100% über Unerledigte Vorschüsse: -7.842,99 Euro beantragte staatliche Fördermittel der Regierung von Unterfranken Unerledigte Verwahrgelder: 149.663,46 Euro abgedeckt. Künftig senken Raumluftreiniger in Innenräumen die Stand der Schulden (Ende 2019): 795.247,85 Euro Konzentration von Aerosolen in der Luft und reduzieren somit Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter
10 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach auch das Ansteckungsrisiko. Die mobilen Luftfilter können in der Corona-Pandemie daher einen wichtigen Beitrag zum Infektions- FEUERWEHR BESSENBACH schutz leisten. Durch Ventilatoren saugen die Geräte Luft aus dem www.ff-bessenbach.de Raum an, führen diese über das mehrschichtige Filtersystem und scheiden dabei Partikel aus der Luft ab. Die gereinigte Luft wird Jugendgruppe dem Raum nach dem Umluftprinzip wieder zugeführt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind die Jugendausbildungen • dass man im Rückblick mit dem Rathaus-Lockdown in der Zeit bis auf Weiteres abgesagt. vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich zum 10. Januar 2021, zufrieden sein kann. Das lag insbesondere auch an den Bürgerinnen Einsätze und Bürgern, die sich zu einem ganz überwiegenden Teil an die 012 24.01. 14:40 Baum auf Fahrbahn, Waldmichelbach inständige Bitte gehalten haben, sich nur für absolut dringende und 013 30.01. 20:40 First-Responder-Einsatz unaufschiebbare Angelegenheiten an die Verwaltung zu wenden. Der Bürgermeister dankt hier den einsichtigen Bürgerinnen und Termine Bürgern sehr herzlich für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Lediglich 08.02. Allgemeine Ausbildung (Online-Schulung) einige wenige Ausnahmefälle stellten ihre durchaus verschieb- 22.02. Allgemeine Ausbildung (Online-Schulung) baren eigenen Interessen über das Allgemeininteresse. In der 26.02. Dienstversammlung mit Kommandanten-Wahl Zeit war auch der gemeindliche Recyclinghof ganz geschlossen und der Bauhof nur mit einer Notbesetzung tätig. Seit dem 11. Januar ist das Rathaus zwar weiterhin für den allgemeinen Publi- INFORMATIONEN i kumsverkehr geschlossen, allerdings sind persönliche Besuche im Rathaus möglich, wenn für die jeweilige nicht auch telefonisch/ Landratsamt Aschaffenburg digital zu erledigende Angelegenheit vorher ein individueller Asylbewerberleistungen und Integration Termin vereinbart wurde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus arbeiten - soweit dies möglich und sinnvoll ist - im Online-Vortrag „Welt-Sichten oder Sichten auf die Welt“ Nicht immer sind für uns Handlungen und Aussagen von Menschen aus anderen Home-Office; die Gemeinde hat die hierfür erforderlichen techni- Kulturkreisen ohne weiteres nachvollziehbar und verständlich. Normen, Werte, schen Möglichkeiten (Anschaffung von Laptops und Netzwerk- Religionen und Weltauffassungen können in den unterschiedlichen Kulturen Dongles) geschaffen. Auch der Recyclinghof ist seit dem 12. Januar stark voneinander abweichen. Dadurch kommt es manches Mal – ungewollt – wieder zu den üblichen Zeiten und unter Beachtung der bekannten zu Missverständnissen auf beiden Seiten. Der Referent, Herr Dr. Bartelsmeier, Hygiene-Richtlinien geöffnet. vom Eine Welt Netzwerk Bayern e. V., wird an Hand von konkreten Beispielen einige dieser Besonderheiten darstellen und Hintergründe dazu erläutern. • Der Spessart ist mit der LAG Spessart e.V. bereits seit einigen Dr. Bartelsmeier lädt die Teilnehmenden ausdrücklich dazu ein, ihm entspre- Jahren eine LEADER-Region, d.h. eine Region, für die über das chende Beispiele oder Situationen aus Ihrem Alltag vorab über die Integra- Europäische Förderprogramm für ländliche Räume LEADER für tionslotsen zukommen zu lassen, um diese nach Möglichkeit in den Vortrag unterschiedlichste Projekte EU-Fördermittel generiert werden einbinden zu können. können. Das bekannteste Projekt der LAG ist wohl das preisge- Der Online-Vortrag findet statt am Donnerstag, den 11.02.2021 von 17.30 Uhr krönte „Wald erFahren“, mit dem zusammen mit der LAG Main4Eck bis ca. 19.30 Uhr über die Online-Plattform Cisco Webex. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmelden können Sie sich bis zum 08.02.2021 bei den Integrations- im ganzen Spessart eine moderne Ladeinfrastruktur für E-Bikes lotsen im Landratsamt Aschaffenburg per E-Mail: Daniela.Dcruz@lra-ab.bayern. aufgebaut wurde. Die Gemeinde Bessenbach ist genau wie noch de oder Robert.Walz@lra-ab.bayern.de 37 weitere Gemeinden aus dem Landkreis Aschaffenburg und aus dem Landkreis Main-Spessart Mitglied der LAG Spessart. Diese will Jugendamt sich in Kürze auf eine neue mehrjährige Förderperiode als LEADER- Familien-Team – Das Miteinander stärken Region bewerben und bittet diesbezüglich um Zustimmung aus den Online-Elterntraining Familienteam© - im Februar 2021 – Mitgliedsgemeinden. Gegen den Vorschlag des Vorsitzenden, dass noch freie Plätze! „Lukas, räum bitte dein Zimmer auf. die Gemeinde Bessenbach den bisherigen erfolgreichen Weg der Lukas…. Räum jetzt bitte dein Zimmer auf! LAG Spessart als LEADER-Region weiterhin als Mitglied mitgeht, gibt LUKAS! Jetzt räum endlich dein Zimmer auf – BITTE!!!“ es aus dem Gremium keine Einwände. Das Leben mit Kindern kann manchmal ganz schön nervenaufreibend sein. • dass es auf der Baustelle zum Neubau der Sozialstation in der Alle Mütter und Väter wünschen sich liebevolle Eltern zu sein. Manchmal sind Ringstraße derzeit Verzögerungen gibt, da die Bodenverbesse- aber einfach die Akkus leer und an ein friedliches Miteinander nicht zu denken. rungsmaßnahmen witterungsbedingt nicht durchgeführt werden Im Elterntraining Familienteam® finden Sie Antworten auf die Fragen: können. Die vorbereitenden Maßnahmen laufen weiterhin. Was kann ich tun, wenn mein Kind mir auf dem Kopf herumtanzt? Wie schaffen wir „Dauerbrenner“ gemeinsam aus der Welt? Wie setze ich Grenzen liebevoll und bestimmt? Wie kann ich auf mein Kind so eingehen, dass es sich wirklich verstanden fühlt? X Neues aus Wie kann ich meine Bedürfnisse so mitteilen, dass mir mein Kind auch zuhört? Online - Elterntraining für Mütter und Väter im Landkreis Aschaffenburg bietet dem Wespennest“ der Fachbereich 23 - Bildung, Kooperation & Vernetzung in der Jugendhilfe zu folgenden Terminen über das Videokonferenzsystem webex an: Regionalbudget 2021: 21 Projektanträge eingereicht Grundkurs Viele Vereine und Privatpersonen haben sich in den vergangenen Donnerstag, 11.02.2021 19.30-22.30 Uhr Freitag, 12.02.2021 19.30-22.30 Uhr Wochen darüber Gedanken gemacht, mit welchen Projekten man Samstag, 13.02.2021 09.00-12.00 Uhr dazu beitragen kann, den WEstSPEssart noch ein bisschen lebens- und Dienstag, 16.02.2021 19.30-22.30 Uhr liebenswerter zu gestalten und das ehrenamtliche Engagement der Aufbaukurs WESPE-Bewohner zu fördern. Insgesamt 21 Projekte wurden dafür Donnerstag, 18.02.2021 19.30-22.30 Uhr aus den fünf Gemeinden Bessenbach, Haibach, Laufach, Sailauf und Dienstag, 23.02.2021 19.30-22.30 Uhr Waldaschaff eingereicht und haben nun die Chance vom Entschei- Donnerstag, 25.02.2021 19.30-22.30 Uhr dungsgremium für einen Zuschuss in Höhe von 80 % der Nettokosten, Samstag, 27.02.2021 09.00-12.00 Uhr maximal jedoch 10.000 €, ausgewählt zu werden. Insgesamt steht Kosten: pro Person insgesamt 25,00 € inklusive Material. für die Förderung in diesem Jahr wieder ein Budget von 100.000 € Bei Interesse melden Sie sich bis spätestens 09. Februar 2021 bei der Famili- zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich ab enbildung im Landkreis Aschaffenburg, Verena Knecht unter familienbildung@ März an dieser Stelle vorgestellt. Lra-ab.bayern.de.
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