BESSENBACHER NACHRICHTEN - AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT - Mediaatrium

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BESSENBACHER NACHRICHTEN - AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT - Mediaatrium
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 Oberbesse                            h         Keilber
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             BESSENBACHER NACHRICHTEN
             AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT                                                                                 Nr. 5
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 Straßbessenbach im Schnee

Aufnahmen von Max Ott

               Gemeinde Bessenbach, Gemeindeverwaltung Bessenbach, Ludwig-Straub-Str. 2, 63856 Bessenbach,
                   Tel. 0 60 95/97 11- 0, Fax 0 60 95/97 11- 30, gemeinde@bessenbach.de, www.bessenbach.de
BESSENBACHER NACHRICHTEN - AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT - Mediaatrium
2                                                                              Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach

       Serviceunternehmen Gemeindeverwaltung
                                                      Regelmäßige Öffnungszeiten:
                               Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr · Donnerstag auch von 13:00 bis 18:00 Uhr.
         Rathausbesuch nur mit Termin möglich! Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist ein Rathausbesuch nur mit einem vorher
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        vereinbarten individuellen Termin möglich. Zu einer Terminvereinbarung sind wir Montag bis Donnerstag, 8-12 Uhr/13–15 Uhr,
              und Freitag, 8-12 Uhr, telefonisch oder per E-Mail (gemeinde@bessenbach.de) erreichbar. Danke für Ihr Verständnis!

                                       Öffnungszeiten weiterer öffentlicher Einrichtungen
                     Recyclinghof: dienstags, 15:00 bis 17:00 Uhr | freitags, 13:00 bis 17:00 Uhr | samstags, 9:00 bis 14:00 Uhr
                                          Grünabfall-Sammelplatz: über die Wintermonate geschlossen

    Abteilung                                                 Ansprechpartner                                  Telefon                  Zimmer
    1. Bürgermeister                                          Christoph Ruppert                                9711-13                          2
    Sekretariat, Amtsblatt, Poststelle                        Susanne Gerber/Julia Werner                      9711-13                          2
    Geschäftsleitung, Immobilien                              Winfried Sauer                                   9711-12                          4
    Einkauf, EDV, Breitbandausbau                             Oliver Stingl                                    9711-18                          6
    Ordnungsamt, Gewerbe, Friedhöfe                           Steffen Schell                                   9711-24                          7
    Standesamt, Sozialamt, Rente, VHS                         Franziska Schmitt                                9711-22                          8
    Melde-/Passamt, Fundbüro                                  Renate Schell/Elke Junge                         9711-11                          9
    Finanzen, Personal                                        Michael Manteufel                                9711-23                          5
    Steuern und Gebühren, Archiv                              Christina Burger                                 9711-17                         10
    Gemeindekasse                                             Luisa Reichert                                   9711-17                         10
    Bauverwaltung, Bauleitplanung, Hochbau                    Sascha Staab                                     9711-16                       13 a
    Bauverwaltung, Vermessung                                 Claudia Scheidig/Johanna Geis                    9711-32/-33                     13
    Gebäudemanagement, Liegenschaften                         Sebastian Nebel                                  9711-20                         12
    Techn. Bauamt, Verkehr, Gemeindewald                      Marko Burkhardt                                  9711-21                         11
    Kinder, Jugend und Soziales                               Nathalie Hillar                                  9711-28                        UG
    Bauhof                                                    Alexander Maier                                  9711-15                     Bauhof

       Wichtige Rufnummern
    Polizei-Notruf                                                  1 10    Schulkind-Betreuung „Rasselbande“                       06095/994777
    Feuerwehr- und Rettungsdienst-Notruf                            1 12    Realschule Bessenbach                                           99 88 20
    Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern                      1 16 1 17    Kindergarten St. Georg Keilberg                                    26 51
    Zahnärztlicher Notdienst                             0 60 21/8 07 00    Kindergarten St. Florian Gemeindezentrum                        99 48 98
    Strom: Entstörungsdienst Strom (Bayernwerk)        09 41/28 00 33 66
                                                                            Kindergarten St. Wendelin Straßbessenbach                          24 29
    Erdgas: Notdienstnummer
                                                                            Kindergarten St. Ottilia Oberbessenbach                            24 19
    Energieversorgung Main-Spessart GmbH                08 00/6 24 67 73
    Feuerwehr Bessenbach                                        99 24 99    Waldkindergarten Bessenbach                            01 71/8 00 53 80
    Feuerwehrgerätehaus (nur zeitweilig besetzt)                            Curanum Seniorenpflegezentrum                                      99 80
    Wasserwart – Frank Keller (nur im Notfall)          01 70/8 41 47 88    „Am Spessart“, Ludwig-Straub-Straße 10
    Bessenbachhalle, Hausmeister Karl Straub                       10 18    Sozialstation und Tagespflegestätte                             99 89 91
    Grundschule Bessenbach                                         24 55    St. Martin, Ringstraße 4 – 6

       Öffnungszeiten der Postagenturen
    Straßbessenbach                                                         Keilberg
    W. Schnack, Würzburger Str. 4, Tel. 0 60 95/36 69                       Sylvia Baumann
    Montag bis Mittwoch:      8:30 bis 12:00 Uhr I 15:00 bis 18:00 Uhr      Hauptstraße 81, Tel.: 0 60 95/99 55 66
    Donnerstag und Samstag: 8:30 bis 12:00 Uhr                              Mo. - Fr.: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Sa.: 8:00 - 13:30 Uhr
    Freitag:                  8:30 bis 18:00 Uhr                            Dienstagnachmittag geschlossen
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach                                                                                                  3

    Bereitschaftsdienste                                                                        Apotheken
                                                                                 Spessart-Apotheke:
      Ein Service der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
                                                                                 Würzburger Straße 63, 63856 Bessenbach, Tel.: 0 60 95/99 56 25
                 In lebensbedrohlichen Fällen: 112
                                                                                 Unsere Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag,
 Notfallfax für hör-/sprachbehinderte Menschen ebenfalls: 112
                                                                                 durchgehend geöffnet: 8:30 – 18:30 Uhr, Mi. u. Sa.: 8:30 – 13:00 Uhr
Fr. ab 18:00 bis Mo. 08:00 Uhr, an Feiertagen und Mi. ab 13:00 Uhr
    sowie Mo., Di. und Do. ab 18:00 Uhr erfragen Sie den dienst-
   habenden Arzt unter: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern:
                                                                                   Apothekennotdienste:
                    Telefon 116 117 (kostenfrei)                                   „ Samstag, 06. 02. 2021
                                                                                              Linden-Apotheke, 63825 Schöllkrippen
                                                                                              Holzgasse 1 | Tel. 0 60 24/15 30
            Allgemeinärzte
                                                                                              Platanen-Apotheke, 63739 Aschaffenburg
                                                                                              Platanenallee 19 | Tel. 0 60 21/2 42 82
die praxis in bessenbach - rudolf soeder, dr. peter wenzel                         „ Sonntag, 07. 02. 2021
Allgemeinmedizin, Allergologie, Notfallmedizin
                                                                                              Apotheke am Elisenpalais, 63739 Aschaffenburg
Würzburger Straße 29, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/99 57 77
Fax 0 60 95/85 65, Notfall-Nr. 0 60 95/99 89 97                                               Elisenstr. 28 | Tel. 0 60 21/39 88 70
Sprechzeiten:                                                                                 St.-Nikolaus-Apotheke, 63773 Goldbach
Vormittags:        Mo., Di., Mi., Do., Fr.       8:00 bis 11:00 Uhr                           Aschaffenburger Str. 76 | Tel. 0 60 21/5 39 42
Nachmittags:       Mo., Di.                     16:00 bis 18:00 Uhr
                   Do.-Nachmittag                nach Vereinbarung
                                                                                   „ Montag, 08. 02. 2021
                                                                                              Apotheke am Schlößchen, 63755 Alzenau
Dr. Jürgen Schade, Facharzt für Allgemeinmedizin                                              Schloßstr. 26 | Tel. 0 60 23/72 72
Hauptstraße 85, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/9 72 20                                        Röntgen-Apotheke, 63741 Aschaffenburg
Sprechzeiten:        Mo. bis Fr.                     8:00 bis 11:00 Uhr                       Am Dreispitz 17 | Tel. 0 60 21/8 73 01
                     Mo. und Do.                    15:30 bis 18:00 Uhr                       Rosen-Apotheke, 63808 Haibach
                                                                                              Alois-Wenzel-Str. 3 | Tel. 0 60 21/6 18 88
                                                                                   „ Dienstag, 09. 02. 2021
            Zahnärzte
                                                                                              Johannes-Apotheke, 63867 Johannesberg
                                                                                              Kettelerstr. 4 | Tel. 0 60 21/42 42 40
Stefan Langner, Zahnarztpraxis                                                                Schwanen-Apotheke, 63739 Aschaffenburg
Hangstraße 8, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/13 53
                                                                                              Landingstr. 2 | Tel. 0 60 21/2 22 40
Montag             8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag           9:00 bis 18:00 Uhr                                              „ Mittwoch, 10. 02. 2021
Mittwoch           8:00 bis 14:00 Uhr                                                         Löwen-Apotheke, 63791 Karlstein
Donnerstag         9:00 bis 18:00 Uhr                                                         Kahler Str. 19 | Tel. 0 61 88/99 02 05
Freitag            8:00 bis 12:00 Uhr
                                                                                              St.-Josef-Apotheke, 63741 Aschaffenburg
und nach Vereinbarung
                                                                                              Dämmer Tor 6 | Tel. 0 60 21/41 27 04
Zahnärztinnen:                                                                     „ Donnerstag, 11. 02. 2021
Dr. Katharina Krausert | ZÄ Gudula Ernzerhoff
                                                                                              Kaiser-Ruprecht-Apotheke, 63755 Alzenau
Dorfstraße 36, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/99 51 11
Montag             8:00 bis 13:00 und 14:00 bis 17:00 Uhr                                     Mühlweg 38 | Tel. 0 60 23/29 16
Dienstag           9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr                                     Strauß-Apotheke, 63739 Aschaffenburg
Mittwoch           8:00 bis 13:00 Uhr, nachmittags geschlossen                                Herstallstr. 14 | Tel. 0 60 21/2 20 96
Donnerstag         9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr
                                                                                   „ Freitag, 12. 02. 2021
Freitag            8:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung                                                                         Kreuz-Apotheke, 63825 Schöllkrippen
                                                                                              Aschaffenburger Str. 11 | Tel. 0 60 24/10 71
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden                                             Strietwald-Apotheke, 63741 Aschaffenburg
und Feiertagen: Tel. 06021/80700                                                              Hasenhägweg 27 | Tel. 0 60 21/42 44 06

Hebamme Alexandra Hein
Ignaz-Klug-Str. 16 1/2, 63856 Bessenbach, Tel. 0 60 95/99 38 83                    Notdienstplan für Kleintiere:

Ambulanter Pflegedienst Iris Otto und Pflegestützpunkt                              06.02. und 07.02.2021
Bachstraße 2, 63856 Bessenbach, Tel. 0170/5161822                                   TA Dr. Gräßer, Großostheim, Tel. 06026/48 15
                                                                                    TÄ Gehrman, Goldbach, Tel. 06021/57 714
Caritas-Sozialstation „St. Martin“
Ringstraße 4-6, 63856 Bessenbach-Keilberg, Tel. 0 60 95/99 89 91,
Fax: 0 60 95/99 89 92, Rufbereitschaft: 01 71/2 67 54 96                           Al-Anon Angehörigengruppe Mespelbrunn:
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 bis 11:00 Uhr und nach                     Jeden 1. und 3. Montag im Monat Meeting um 19:00 Uhr im kath.
Terminvereinbarung | Tagespflege: Tel. 0 60 95/99 89 94                            Pfarrheim Mespelbrunn, Hauptstr. 161, gegenüber „Haus des Gastes“.

Impressum: zuständig für den amtlichen Teil und die Gemeindenachrichten: 1. Bürgermeister Christoph Ruppert. Zuständig für die Vereinsnachrichten: Ortsvereine

Verantwortlich für den Anzeigenteil sowie Druck und Vertrieb: MEDIAatrium GmbH - WERBUNG. KOMPLETT.
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4                                                                        Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach

     BEKANNTMACHUNGEN
                                                                      auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen erlaubt, soweit diese sich
X Durchhalten!                                                        dazu eignen. Unbefugtes Querfeldeinfahren ist verboten und kann
Die wahren Optimisten sind nicht                                      mit Geldbuße belegt werden. Ebenfalls verboten sind die Anlage
überzeugt, dass alles gut gehen wird,                                 von Rampen, Sprungschanzen und anderen künstlichen Hindernissen
aber sie sind überzeugt, dass nicht alles                             sowie das ungenehmigte Betreiben von Mountainbikestrecken.
schief gehen kann. (Friedrich Schiller)                               Wir bitten, die angebrachten Hinweisschilder zum einen hängen zu
Die Corona-Pandemie hält uns, unsere ganze                            lassen und zum anderen zu beachten! Zudem appellieren wir auch
Gesellschaft, ja unseren ganzen Globus bereits                        an die Eltern der wohl meist jugendlichen Nutzer, auf ihre Sprösslinge
seit einem Jahr in Atem. Weltweit haben sich jetzt                    hinzuwirken, die Strecke nicht länger zu nutzen. Es besteht bei illegalen
schon mindestens 100 Millionen Menschen mit dem Virus infiziert,      Strecken hohe Unfallgefahr und keinerlei Versicherungsschutz!
die Zahl der Todesopfer ist zwischenzeitlich auf über 2,1 Millionen   Danke für das Verständnis!
gestiegen. Über die großen und teilweise existenzbedrohenden          Christoph Ruppert
Probleme und gesellschaftlichen Verwerfungen in nahezu allen          1. Bürgermeister
Bereichen unseres Lebens, die sich durch die Pandemie selbst bzw.
in Folge durch die zur Bekämpfung des Virus ergriffenen Gegenmaß-
nahmen ergeben, wird jeden Tag umfassend in den Medien berichtet.     X Digitaler Veranstaltungskalender 2021
Mit den beginnenden Impfungen ist aber jetzt Licht am Ende des
                                                                      Wir möchten darüber informieren, dass sich der Veranstaltungska-
Tunnels zu erahnen und glücklicherweise eine sehr gute Chance
                                                                      lender der Gemeinde Bessenbach wie gewohnt auf unserer Homepage
vorhanden, der seit vielen Jahrzehnten größten und umfassendsten
                                                                      „bessenbach.de“ unter der Rubrik „Freizeit & Kultur“ befindet. Um
Bedrohung der Menschheit in absehbarer Zeit ihren Schrecken
                                                                      auch in Corona-Zeiten ständig auf dem neuesten Stand zu sein, steht
nehmen zu können.
                                                                      zusätzlich eine Übersicht in Form einer PDF-Datei unter „Rathaus &
Die nächsten Wochen und Monate werden uns sicherlich weiterhin        Bürgerservice“ - „Rathaus Aktuell“ zur Verfügung. Terminänderungen
enorm fordern und vor große Herausforderungen stellen. Umso           und/oder –absagen bitten wir unverzüglich nach Bekanntwerden per
wichtiger ist es, die Geduld und Zuversicht nicht zu verlieren, den   E-Mail an ordnungsamt@bessenbach.de mitzuteilen.
Blick auf das Wesentliche zu richten und neue Aufgaben mit dem
                                                                      Folgende Angaben sind dabei zu machen: Veranstaltungsgrund, sowie
nötigen Mut anzugehen.
                                                                      Ort und Datum der Veranstaltung. Außerdem der abhaltende Verein
Ich wünsche allen Bessenbacherinnen und Bessenbachern viel Durch-     bzw. die abhaltende Organisation.
haltevermögen, wahren Optimismus (siehe oben) und natürlich
                                                                      Ihre Gemeindeverwaltung
Gesundheit!
Herzlichst, Ihr
Christoph Ruppert                                                     X Pressemitteilung des Bayerischen
1. Bürgermeister                                                        Landesamtes für Statistik
                                                                      Mikrozensus 2021 im Januar gestartet –
X Probelauf der Sirenen
Am jetzigen Samstag, den 6. Februar 2021, findet gegen 11.30 Uhr
                                                                      Interviewerinnen und Interviewer bitten um Auskunft
die regelmäßige Überprüfung der funkgesteuerten Feuerwehrsirenen      Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung
in Bessenbach statt. Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass es   in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im
sich lediglich um einen Probealarm handelt.                           gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevöl-
                                                                      kerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für
                                                                      Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte.
X Manöver und Einsatzübungen                                          Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung
  der Bundeswehr                                                      geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaft-
In der Zeit vom 7. Februar bis 11. Februar führt die Bundeswehr       lichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der
unter der Bezeichnung „Rhön-Spessart“ eine Durchschlage-/Marsch-      Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
übung durch. Der Übungsraum umgrenzt im Landkreis Aschaffenburg       Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet
das Gebiet der VGen Heigenbrücken, Mespelbrunn und Schöllkrippen,     wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine
der Märkte Goldbach, Hösbach und Mömbris sowie der Gemeinden          gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich
Bessenbach, Haibach, Sailauf, Laufach, Rothenbuch, Waldaschaff        ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspart-
und Weibersbrunn. An der Übung beteiligen sich 100 Soldaten mit 4     nerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für
Räderfahrzeugen. Nachtmärsche finden statt. Manövermunition wird      einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich
nicht verwendet.                                                      wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der       Gesundheit beinhaltet.
übenden Truppen fernzuhalten. Besonders wird auf die Gefahren         Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage
hingewiesen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmu-         für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb
nition und dergleichen ausgehen.                                      für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes von großer Bedeutung.
                                                                      So entscheiden die erhobenen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld
                                                                      Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen
X Unerlaubtes Mountainbiken im                                        Union erhält.
  Gemeindewald Bessenbach                                             Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeits-
Es wurde festgestellt, dass die ehemalige Downhill-Mountainbike-      markt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für
strecke im Kirchenwald am Keilberger Geiersberg offenbar immer        die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den
noch befahren wird. Wir weisen daher nochmals ausdrücklich            Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen
darauf hin, dass diese frühere Mountainbikestrecke bereits seit       Union sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europä-
geraumer Zeit gesperrt und die Benutzung der Strecke verboten         ische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedin-
ist! Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist das Radfahren nur     gungen sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach                                                                                 5

Kommunikationstechnologie Teil des neuen Mikrozensus. Um die              Zum Schutz des Straßen- und Ortsbildes der Zu- und Abfahrtsstraßen
Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe    zur Gemeinde und zu den Ortsteilen werden erheblich auffallende
seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen       Werbeanlagen, welche sich nicht am Ort der Leistung befinden,
Erhebungsteile verteilt werden.                                           ausgeschlossen.
Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis
                                                                                                 § 2 Geltungsbereich
Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60.000 Haushalte
zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren,          (1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich
wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.                         entlang der Durchgangsstraßen in allen Ortsteilen mit Herein-
                                                                              nahme von Straßeneinmündungen und der für Werbung attrak-
Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview
                                                                              tiven Bebauungen in zweiter Reihe (siehe § 6).
mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern
zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer           (2) Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Werbeanlagen
im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die           und Sonnenschutzeinrichtungen mit Werbung die neu errichtet,
kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre            angebracht, aufgestellt oder verändert werden sollen. Als Verän-
Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papier-               derung einer Werbeanlage gelten auch der Wechsel und die
fragebogen per Post zu übermitteln.                                           Veränderung von Schriftzügen, Symbolen und Bildern an einer
                                                                              bestehenden Werbeanlage.
Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und
die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse          (3) Für Werbeanlagen an Baudenkmälern und in deren Nähe sowie
aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen                 mit Auswirkungen auf ein denkmalrechtliches Ensemble sind
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu              neben den Bestimmungen dieser Satzung die Regelungen des
können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an              Denkmalschutzrechtes zu beachten, insbesondere die Erlaubnis-
der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten             pflicht nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz.
Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht.      (4) Dieser Satzung unterfallen nicht Werbeanlagen am Ort der
Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die          Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorüber-
drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die             gehend für höchstens zwei Monate nicht öfter als zwei Mal im
Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf                  Jahr angebracht werden, im Außenbereich nur, soweit sie einem
nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.                 Vorhaben im Sinn des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch dienen.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der          (5) Abweichende Regelungen in örtlichen Bauvorschriften, insbe-
amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewe-            sondere Bebauungsplänen, gehen den Regelungen dieser Satzung
rinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.       vor.
Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets
zuvor schriftlich an.                                                                                 § 3 Begriffe
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle               Werbeanlagen im Sinne dieser Satzung sind ortsfeste Anlagen der
Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur              Wirtschaftswerbung (bauliche Anlagen im Sinne von Art. 2 Abs. 1
Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen            Satz 2 der Bayerischen Bauordnung) sowie Werbung an ortsfesten
und Interviewer zu unterstützen.                                          baulichen Anlagen, soweit sie vom öffentlichen Verkehrsraum
                                                                          aus einsehbar sind. Zu den baulichen Anlagen in diesem Sinne
                                                                          zählen auch Markisen und sonstige Sonnenschutzeinrichtungen mit
X Satzung über Werbeanlagen                                               Werbung, sowie Leuchtkästen oder Lichtwände, Schriftzüge und Bilder
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2021 eine             sowie Automaten, soweit sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus
gemeindliche Satzung über Werbeanlagen erlassen, die nachstehend          einsehbar sind. Als Werbeanlagen gelten auch Anlagen und Produkte,
abgedruckt und damit gemäß Art. 26 der Gemeindeordnung für den            die vorübergehend ausschließlich zu Werbezwecken aufgestellt oder
Freistaat Bayern (GO) amtlich bekannt gemacht wird. Die Satzung tritt     angebracht werden. Großflächenwerbeanlagen sind Werbeanlagen
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.                               über 9 m² Ansichtsfläche. Der Begriff Ansichtsfläche umfasst die mit
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.                                  einem Blick erfassbare Werbefläche.
Bessenbach, den 05.02.2021                                                § 4 Allgemeine Anforderungen und Genehmigungspflicht
Gemeinde Bessenbach                                                       (1) Werbeanlagen sind so zu errichten, anzuordnen, zu gestalten
gez.                                                                          und zu unterhalten, dass sie nach Größe, Anzahl, Form, Maßstab,
Ruppert, 1. Bürgermeister                                                     Werkstoff, Farbe, Lichtwirkung und Gliederung das Erschei-
                        Satzung                                               nungsbild der Grundstücke und der baulichen Anlagen sowie
                                                                              das Erscheinungsbild der näheren Umgebung sowie das Orts-
       der Gemeinde Bessenbach über Werbeanlagen                              und Straßenbild nicht beeinträchtigen oder verunstalten. Die
                 (WerbeanlagenS – WaS)                                        Beleuchtung von Werbeanlagen ist blendfrei auszuführen. Für die
Aufgrund der Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der         Änderungen bestehender Werbeanlagen einschließlich der gestal-
Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung              terischen oder inhaltlichen Änderungen gelten die allgemeinen
vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung              und besonderen Anforderungen ebenfalls.
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl S.      (2) Diese Satzung regelt das Verbot der Errichtung von genehmigungs-
796) erlässt die Gemeinde Bessenbach folgende Satzung:                        pflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfrei gestellten
                                                                              ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im
                           § 1 Einleitung                                     Sinne des Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO. Dieser Satzung unterfallen
Freistehende Werbeanlagen und Werbeanlagen an Gebäudefassaden                 nicht Werbeanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m an der Stätte
sind Bestandteil des Straßenbildes, Ortsbildes und Landschafts-               der Leistung in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- und
bildes einer Gemeinde. Sie prägen insbesondere den öffentlichen               Industriegebieten; in Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches
Straßenraum. Die Werbeanlagen sollen dabei hinsichtlich Art, Größe,           eines qualifizierten Bebauungsplanes gilt dies auch für Werbean-
Ort und Anzahl in einem ausgeglichenen Verhältnis zum Orts- und               lagen an der Stätte der Leistung; in Gebieten, die nach der vorhan-
Straßenbild stehen und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.             denen Bebauung den vorgenannten Baugebieten entsprechen
Um diesen grundlegenden Gestaltungsgedanken verwirklichen zu                  soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken.
können, ist der Erlass einer Werbeanlagensatzung mit besonderen           (3) Werbeanlagen, an die diese Satzung Anforderungen stellt und
Anforderungen an die äußere Gestaltung und die Regelung der                   deren Genehmigungspflicht sich nicht bereits aus den Bestim-
Zulassung von Werbeanlagen für das gesamte Ortsgebiet erforderlich.           mungen der Bayerischen Bauordnung ergibt, sind zur Prüfung der
                                                                                                        Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter
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    Anforderungen nach den Bestimmungen dieser Satzung einem               15. sich drehende oder in ähnlicher Weise bewegliche Werbean-
    Zustimmungsverfahren zu unterwerfen. Für Abweichungen von                  lagen und Teile davon,
    den Anforderungen ist § 7 dieser Satzung anzuwenden.                   16. Werbeanlagen mit grellen Neon-, fluoreszierenden oder reflek-
(4) Sonnenschirme und Klappschilder (Kundenstopper) sowie ähnliche             tierenden Farben, ausgenommen in Gewerbe-, Industrie- und
    in regelmäßigen Abständen auf öffentlicher Verkehrsfläche                  vergleichbaren Sondergebieten (§§ 8, 9, 11 BauNVO) oder
    angebrachte oder aufgestellte Anlagen mit Werbeaufschriften                in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung solchen
    oder Verkaufshilfen (Preisangaben o.ä.) sind nur während der               Baugebieten entsprechen,
    Geschäfts- oder Betriebszeiten zulässig, wenn sie unmittelbar vor      17. Werbeanlagen in Form von Hinweiszeichen und –schildern
    dem jeweiligen Geschäft oder Betrieb aufgestellt werden. Eine              mit Hinweisen auf Betriebe, die sich nicht unmittelbar am
    etwa erforderliche Sondernutzungserlaubnis nach Straßen- und               Standort der Werbeanlage befinden,
    Wegerecht bleibt davon unberührt.                                      18. Werbeanlagen, die sich hinsichtlich ihrer Höhen- und Größe-
(5) Schaukästen und Wandautomaten dürfen Gebäudefronten nicht                  nentwicklung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung
    mehr als 25 cm überschreiten und müssen einen Mindestabstand               einfügen,
    von 1 m zu einer Gebäudeecke einhalten.                                19. Werbeanlagen auf dem Dach oberhalb der Dachtraufe oder
                                                                               Dachattika.
            § 5 Unzulässigkeit von Werbeanlagen                         (2) Ausnahmsweise können zugelassen werden:
(1) Unzulässig sind im gesamten Ortsgebiet insbesondere                     1. Werbeanlagen am Ort der Leistung an Gebäuden, wobei sich
    1. Werbeanlagen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch,                   die Werbeanlage an die Gestaltung des Gebäudes und des
        ausgenommen an der Stätte der Leistung; Hinweiszeichen                 baulichen Umfelds anpassen muss;
        bis 1 m² auf versteckt gelegene Betriebe können zugelassen          2. Brandwandbemalungen an der Stätte der Leistung mit
        werden,                                                                großflächiger Werbung mit einem Motivanteil von maximal
    2. Werbeanlagen an Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen              30 v.H. der Giebelfläche. Der Schriftanteil am Motiv darf 30
        Verkehrs, insbesondere an Lichtsignalanlagen, Straßenbe-               v.H. nicht überschreiten;
        leuchtungseinrichtungen, Verkehrszeichen, Straßenbegren-            3. Firmenembleme und Warenzeichen in Abhängigkeit der
        zungseinrichtungen wie Straßenpollern oder Absperrketten,              Gliederung der Fassade;
        Parkscheinautomaten, Trafo- und Schaltkästen sowie Verkehr-         4. Werbeanlagen, die der Bewerbung einer baulichen Anlage am
        sinseln und Kreisverkehrsplätze,                                       Ort der Entstehung dieser baulichen Anlage dienen (Bauwer-
    3. Produktwerbungen an einer Betriebsstätte, die nicht der                 betafeln) mit eine Gesamthöhe von maximal 5,5 m und einer
        Werbung für die Betriebsstätte am Ort der Leistung unterge-            Ansichtsfläche bis zu 3 m x 4 m und einer Standdauer von bis
        ordnet sind,                                                           zu einem Jahr.
    4. Werbeanlagen in störender Häufung und Werbeanlagen an
        Ortsrändern, soweit sie in die freie Landschaft hineinwirken,
    5. Werbeanlagen, die das Ortsbild erheblich beeinträchtigen,
        insbesondere ortsbildprägende Sichtachsen und Blickbezüge,
        wesentliche Straßenräume und Fahrbahnmittelstreifen der
        Hauptzufahrten in die Gemeinde.
    6. Werbeanlagen in Bereichen, die im Landschaftsplan oder
        Flächennutzungsplan als öffentliche oder private Grünflächen
        dargestellt sind,
    7. Werbeanlagen, die ortsbildprägenden Grünstrukturen wie
        Grünanlagen, Alleen, Grünzüge, begrünte Fahrbahnmittel-
        streifen, Vorgartenzonen oder die Straßenraumbegrünung
        erheblich beeinträchtigen,
    8. Werbeanlagen an Straßenböschungen, im Straßenbe-
        gleitgrün sowie an Brücken, die im direkten Sichtfeld der
        Verkehrsteilnehmer liegen und damit ort- und straßenbildbe-
        stimmend sind, 9. Werbeanlagen, die die architektonisch
        prägenden Gliederungen eines Gebäudes überdecken oder
        überschneiden, ausgenommen in Gewerbe-, Industrie- und
        vergleichbaren Sondergebieten (§§ 8, 9, 11 BauNVO) oder
        in Gebieten, die nach der vorhandenen Bebauung solchen
        Baugebieten entsprechen,
    10. Werbeanlagen, insbesondere Großformatdrucke, die größere
        Fassadenteile oder Fassaden überdecken, ausgenommen in
        Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten (§§
        8, 9, 11 BauNVO) oder in Gebieten, die nach der vorhandenen
        Bebauung solchen Baugebieten entsprechen,
    11. Werbeanlagen in öffentlichen Grünanlagen außer an der
        Stätte der Leistung,
    12. Werbeanlagen an Bäumen, insbesondere auch an
        Baumstützen, Rankhilfen und Schutzgittern,
    13. Fremdwerbeanlagen sowie Großflächenwerbetafeln mit einer
        Ansichtsfläche von mehr als 9 m² einschließlich der Rahmen-
        fläche in festgesetzten reinen Wohngebieten (§ 3 BauNVO),
        allgemeinen Wohngebieten (§ 4a BauNVO) und Mischge-
        bieten (§ 6 BauNVO), die überwiegend durch das Wohnen
        geprägt sind oder in Gebieten, die nach der vorhandenen
        Bebauung solchen Gebieten entsprechen,
    14. Werbeanlagen in Form von bewegten oder wechselnden
        Bildern, Lautschriften, Blinkoder Wechsellichtanlagen und
        Strahlern, die gegen den Nachthimmel strahlen,
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach                                                                           7

(3) Abweichend von Abs. 1 Nr. 17                                             l) Werbeanlagen an Bauzäunen oder Baugerüsten; dieses
    1. ist das innerörtliche Schilderleitsystem der Gemeinde                    Verbot gilt nicht für Werbung am Ort der Leistung,
       Bessenbach mit Hinweisschildern auf öffentliche Einrich-              m) Werbeanlagen mit Fremdwerbung,
       tungen und Gewerbebetriebe als gemeinsame Sammelwer-                     - an Bauzäunen, die mehr als 10 v.H. der Ansichtsfläche
       betafel zur Verkehrslenkung an Hauptverkehrsstraßen,                       des Bauzaunes bedecken,
    2. sowie das innerörtliche Schilderleitsystem der Gemeinde                  - an Baugerüsten, wenn nicht die Verhüllung des Gerüstes
       Bessenbach mit einzelnen Schildern zur besseren Zielfindung                vollständig ein Abbild der bestehenden oder geplanten
       allgemein zulässig.                                                        Baumaßnahme (Fassade) zeigt und die im Abbild
(4) Zusätzlich gelten für Werbeanlagen in den nachstehend benannten               enthaltene Werbung mehr als 10 v.H. der Gesamtfläche
    Zonen folgende Regelungen:                                                    der jeweiligen Fassade einnimmt.
    1. An Baudenkmälern im Sinne des Art. 1 Abs. 1 DSchG sind            2. In Gebieten, die vorwiegend durch Wohn-, Büro- und Einzel-
        unzulässig:                                                         handelsnutzungen geprägt sind, sind unzulässig:
        a) Bedruckte Transparente, Planen, Folien, Textilien oder           a) Bedruckte Transparente, Planen, Folien, Textilien oder
            Netze – außer Markisen – an Gebäuden,                              Netze - außer Markisen - an Gebäuden,
        b) Werbeanlagen, die die architektonischen Gliederungen             b) Werbeanlagen, die die architektonischen Gliederungen
            eines Gebäudes überdecken,                                         eines Gebäudes überdecken,
        c) Fenster- und Schaufensterbeklebungen mit einem Bekle-            c) Fenster- und Schaufensterbeklebungen mit einem Bekle-
            bungsanteil über 50 v.H. der Fensterfläche,                        bungsanteil über 50 v.H. der Fensterfläche,
        d) Bedruckte oder beklebte Platten an Gebäuden,                     d) Bedruckte oder beklebte Platten mit einer Große über
        e) Einfache hinterleuchtete Kästen an baulichen Anlagen mit            2 m² an Gebäuden,
            einer Größe über 1 m²,                                          e) Einfache hinterleuchtete Kästen an baulichen Anlagen mit
        f) Werbeanlagen, die oberhalb des Brüstungsbereiches des               einer Größe über 2 m²,
            1. Obergeschosses angebracht werden,                            f) Werbeanlagen, die oberhalb des Brüstungsbereiches des
        g) Werbeanlagen oberhalb einer Höhe von über 5 m, über                 1. Obergeschosses angebracht werden,
            natürlichem Gelände im Mittel bei Geschosshöhen über            g) Werbeanlagen oberhalb einer Höhe von über 5 m über
            3,5 m oder in der Fassade nicht ablesbarer Geschossigkeit,         natürlichem Gelände im Mittel bei Geschosshöhen über
        h) Fahnenmasten mit einer Höhe über 7 m,                               3,5 m oder in der Fassade nicht ablesbarer Geschossigkeit,
        i) Pylone mit einer Höhe über 3 m,                                  h) Fahnenmasten mit einer Höhe über 7 m,
        j) Licht- und Projektionswerbung,                                   i) Pylone mit einer Höhe über 5 m,
        k) Werbeanlagen an Verteiler- und Schaltkästen,                     j) Licht- und Projektionswerbung,

                                                                                                  Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter
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        k) Werbeanlagen mit Fremdwerbung.                                   der letzten öffentlichen Sitzung des Gremiums gibt. Einwendungen
    3. In vorwiegend gewerblich geprägten Gebieten und in den               aus dem Gremium werden keine erhoben.
        überwiegend gewerblich geprägten Bereichen gemischt                 Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Die Niederschrift der öffent-
        genutzter Gebiete sind bedruckte Transparente, Planen,              lichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2020 wird genehmigt.
        Folien, Textilien oder Netze – außer Markisen – mit einer Fläche
        über 2 m² an Gebäuden unzulässig; weiterhin unzulässig sind         TOP 3 – Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
        Fahnenmasten und Pylone mit einer Höhe über 7 m.                    Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe werden folgende Beschlüsse
(5) Für Gewerbe- und Industriegebiete gelten die Verbote nach Abs. 2        der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 der
    nicht.                                                                  Öffentlichkeit bekannt gegeben:
                                                                            • Der Gemeinderat lehnt die Einrichtung eines Begräbniswaldes in
                              § 6 Karten                                       der Gemeinde Bessenbach unterhalb des Ortsteils Steiger in Koope-
Die Lagepläne der Gemeinde Bessenbach vom 08.12.2020 sind                      ration mit dem Grundstückseigentümer ab.
Bestandteil dieser Satzung. Die Begrenzungslinien um die farbig             • Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das
markierten Flächen sind maßgebend für die Festlegung der Zonen                 Haushaltsjahr 2019 wurde bekannt gegeben und die vom Bürger-
nach § 2 Abs. 1. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begren-            meister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die
zungslinie.                                                                    gegebene weitere Aufklärung zur Kenntnis genommen. Einwen-
                                                                               dungen wurden nicht erhoben.
                         § 7 Abweichungen
Die Gemeinde Bessenbach kann unter den Voraussetzungen des                  TOP 4 – Bürgerfragestunde
Art. 63 BayBO Abweichungen von den Regelungen dieser Satzung                Fehlanzeige
zulassen.
                                                                            TOP 5 – Flächennutzungsplan Änderung 11 - Frauengrund
                    § 8 Ordnungswidrigkeiten                                Nord, Erweiterung; Behandlung der Stellungnahmen
(1) Nach Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 Bayerische Bauordnung handelt
                                                                            aus der erneuten öffentlichen Auslegung, Feststellungs-
    ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. Werbeanlagen, die nach den §§ 4, 5, 6,7 und 8 verboten oder          beschluss
        unzulässig sind, errichtet, aufstellt, anbringt oder errichten,     Im Rahmen der erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden
        aufstellen oder anbringen lässt,                                    wurden insgesamt 38 Behörden sowie anderweitige Träger öffent-
    2. Werbeanlagen, ohne die dafür nach § 9 erforderliche Abwei-           licher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert. Gleichzeitig
        chung entgegen der in den §§ 4, 5, 6,7,8 und 10 geregelten          wurden die Nachbargemeinden beteiligt. Die öffentliche Auslegung
        Zulässigkeitstatbestände, errichtet, aufstellt, anbringt oder       musste wegen des fehlenden Umweltberichts auf der Ebene des
        errichten, aufstellen oder anbringen lässt.                         Flächennutzungsplans wiederholt werden. Herr Hattenbauer vom
    3. Werbeanlagen, ohne eine nach § 4 Abs. 3 in Verbindung                beauftragten Architekturbüro bma erläutert dem Gremium das
        mit § 9 dieser Satzung erforderliche Abweichung errichtet,          Ergebnis dieser erneuten öffentlichen Auslegung bzw. die eingegan-
        aufstellt, anbringt, ändert oder errichten, aufstellen, anbringen   genen Stellungnahmen. Das Verfahren kann mit dem Feststellungsbe-
        oder ändern lässt.                                                  schluss abgeschlossen werden.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis zu 500.000 €               Beschluss mit 14 Ja-/4 Nein-Stimmen: Der Planentwurf zum Flächen-
    belegt werden.                                                          nutzungsplan, Änderung 11 – Frauengrund Nord Erweiterung in der
                                                                            Fassung vom 26.01.2021 mit Begründung wird festgestellt. Die
                          § 9 Inkrafttreten                                 Verwaltung wird beauftragt, die Einwender zu unterrichten und
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im gemeind-           anschließend den festgestellten Flächennutzungsplanentwurf nebst
lichen Amts- und Mitteilungsblatt in Kraft.                                 Begründung dem Landratsamt Aschaffenburg zur Genehmigung
Bessenbach, den 28.01.2021                                                  vorzulegen.
Gemeinde Bessenbach
gez.                                                                        TOP 6 – Bebauungs- und Grünordnungsplan Hohen-
Christoph Ruppert                                                           steinfeld; Ergebnis Verkehrsuntersuchung, Beschluss über
1. Bürgermeister                                                            die weitere Vorgehensweise
                                                                            Die Gemeinde Bessenbach hat das Büro T+T Verkehrsmanagement mit
X Aus dem Gemeinderat                                                       der Abschätzung der verkehrlichen Wirkungen und der zu erwartenden
                                                                            Verkehrsbelastungen durch das Baugebiet „Hohensteinfeld – Erwei-
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 26. Januar wird Folgendes              terung“ beauftragt. Prüfgegenstand war insbesondere die Zufahrtssi-
berichtet:                                                                  tuation über die Knotenpunkte der St2312 mit den Gemeindestraßen
TOP 1 – Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen                         „Hoher Stein“ und „An den Eichgärten“ und die Klärung der Notwen-
                                                                            digkeit einer Abbiegespur von der Staatsstraße in eine Ortsstraße.
Ladung und der Beschlussfähigkeit sowie Einverständnis                      Laut Gutachten ist der Einsatz einer Linksabbiegeaufstellfläche auf
mit der Tagesordnung                                                        der St2312 aus verkehrstechnischen Gesichtspunkten (Verkehrsbe-
Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und wünscht auch an dieser          hinderung für den fließenden Verkehr) nicht erforderlich. Während
Stelle nochmals ein frohes, erfolgreiches und vor allem ein gesundes        die Polizei dieses Untersuchungsergebnis für nicht repräsentativ hält
Neues Jahr. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen          und eine Neuberechnung anrät, stimmt das Staatliche Bauamt dem
wurde. Beschlussfähigkeit des Gremiums liegt vor. Auf seine Frage, ob       Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hohensteinfeld – Erweiterung“
Einwendungen gegen die übersandte Tagesordnung bestehen, gibt               aufgrund der vorgelegten Untersuchung zu.
es keine Meldungen. Angesichts der derzeitigen Corona-Beschrän-             In der anschließenden Diskussion wird noch Folgendes angesprochen:
kungen sollte man bemüht sein, die Sitzung zügig durchzuziehen. Die         • Die Polizei hat kein Vetorecht. Die Planungshoheit liegt bei der
Ausgangssperre ab 21 Uhr gelte allerdings nicht für Teilnehmer und             Gemeinde, die das erstellte Verkehrsgutachten als Grundlage für
Besucher von Gemeinderatssitzungen.                                            die weitere Vorgehensweise heranziehen kann.
                                                                            • Die reinen Baukosten für eine Linksabbiegespur schätzt Bauamts-
TOP 2 – Genehmigung der Niederschrift der letzten
                                                                               leiter Staab auf 150-200 T€. Hinzu würden noch Ablösekosten
 öffentlichen Sitzung                                                          ggü. dem Staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger sowie ggf.
Der Vorsitzende fragt an, ob es Einwendungen gegen die Niederschrift           weitere Kosten für Grunderwerb etc. kommen.
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Bessenbach                                                                                9

• Man sollte prüfen, ob es nicht möglich sei, den betreffenden Bereich    Im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung wird mit 17:0 Stimmen
   entlang der St2307 künftig nicht mehr als Bereich außerhalb der        gesondert die Entlastung des 1. Bürgermeisters beschlossen.
   geschlossenen Ortschaft, sondern vielmehr als zum Ort gehörend
   festzusetzen. Dann hätte man innerhalb der geschlossenen               TOP 9 – Antrag des CSU-Ortsverbandes Bessenbach auf
   Ortschaft auch durchgehend Tempo 50 km/h.                              Überlassung der Bessenbachhalle für eine Versammlung
GRM Treichl hat sich im Zusammenhang mit der Thematik Gedanken            zur Nominierung von Delegierten
bezüglich der verkehrlichen Anbindung des kompletten Baugebietes          Der CSU-Ortsverband Bessenbach hat die Gemeinde darüber infor-
östlich der Staatsstraße insbesondere für Fußgänger gemacht und           miert, dass es zur Aufstellung des Bundestagskandidaten für die
kündigt folgende schriftliche Anträge an:                                 diesjährige Bundestagswahl erforderlich sei, hierzu bis spätestens
1. Die Verwaltung soll überprüfen, ob und wie eine bauliche               Mitte Februar eine Versammlung zur Nominierung der Delegierten
   Möglichkeit für einen sicheren Übergang über die St2307 besteht.       abzuhalten. Da nicht abzusehen sei, ob bis dahin Gaststätten wieder
2. Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes soll die bereits           öffnen dürfen, stellt der CSU-Ortsverband den Antrag, ihm für diese
   existierende Fußwegverbindung vom „Am Felsberg“ über den Wald          Versammlung die Bessenbachhalle kostenfrei zur Verfügung zu
   in Richtung Straßbessenbach (Waldkindergarten) wieder in einen         stellen. Die Versammlung soll am Freitag, den 12. Februar 2021 um
   besseren baulichen Zustand versetzt werden.                            18.00 Uhr stattfinden und nicht länger als eine Stunde dauern.
3. Realisierung eines neuen Verbindungsweges, der vom „Am Felsberg“       Laut Gebührenordnung der Bessenbachhalle entscheidet der Gemein-
   ohne Umweg über den Wald, also relativ höhengleich, nach Straß-        derat im Einzelfall über die Genehmigung und die Höhe der Nutzungs-
   bessenbach zieht und unterhalb des Grillplatzes auf die Verlängerung   gebühren für derartige Veranstaltungen politischer Parteien. Für
   der Friedhofstraße einmündet. Diesen Weg könnte man bei Bedarf         einzelne Veranstaltungen der Ortsverbände der politischen Parteien
   auch als Umleitungsstrecke bzw. Notumfahrung nutzen.                   wurde in der Vergangenheit bisher keine Miete bei Benutzung der
                                                                          Bessenbachhalle erhoben, lediglich die entstandenen Auslagen und
Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Die Zustimmung des Staat-
                                                                          Nebenkosten waren zu tragen.
lichen Bauamtes zum erstellten Verkehrsgutachten wird zur Kenntnis
                                                                          In diesem Zusammenhang wird darüber informiert, dass die
genommen. Auf den Bau einer Linksabbiegespur für die Erweiterung
                                                                          CSU-Kreisdelegiertenversammlung nochmals um zwei Tage nach
des Baugebiets Hohensteinfeld wird aufgrund des Verkehrsgutachtens
                                                                          vorne verschoben werden musste und jetzt am Samstag, den 13.
des Büros T+T Verkehrsmanagement verzichtet. Die bisherige Planung
                                                                          März stattfinden soll.
wird beibehalten.
                                                                          Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Der CSU-Ortsverband
TOP 7 – Erlass einer Satzung über Werbeanlagen                            Bessenbach kann die gemeindliche Bessenbachhalle für die am Freitag,
Der Gemeinderat hatte bereits in seiner letzten Sitzung einstimmig        den 12. Februar 2021 geplante Versammlung zur Nominierung von
beschlossen, eine Satzung über Werbeanlagen für Bereiche zu beiden        Delegierten für die Aufstellung eines Kandidaten für die diesjährige
Seiten der Ortsdurchfahrten in allen Ortsteilen zu erlassen. Aufgrund     Bundestagswahl ohne Zahlung einer gesonderten Miete nutzen. Aller-
einer unklaren Formulierung im Satzungsentwurf ist man davon              dings sind die entstandenen Auslagen und Nebenkosten zu zahlen.
ausgegangen, dass sich der räumliche Geltungsbereich der Satzung
                                                                          In seinem Bericht informiert 1. Bürgermeister Ruppert u.a.
auf das gesamte Bessenbacher Ortsgebiet erstreckt. Das ist aber nicht
der Fall: Der Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung ist tatsächlich     • dass der Gemeinde für das Förderprogramm „Digitales Rathaus“
ausschließlich auf die Bereiche zu beiden Seiten der Ortsdurchfahrten       eine Zuwendung in Höhe von 12.965,40 € bewilligt wurde. Die
beschränkt. Zur Klarstellung wurde der Satzungstext nun nochmals            Mittel dienen der Bereitstellung von Online-Diensten für digitale
entsprechend abgeändert.                                                    Serviceleistungen. Die hierfür anfallenden Kosten betragen rund
                                                                            14.500 € und werden mit 90 % gefördert. Die Bürgerinnen und
Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Der Gemeinderat erlässt
                                                                            Bürger können bereits jetzt im Bürgerserviceportal beispielswese
eine Satzung über Werbeanlagen für Bereiche zu beiden Seiten der
                                                                            Urkunden beantragen, ein SEPA-Mandat erteilen, einen Umzug
Ortsdurchfahrten in allen Ortsteilen gemäß vorgestelltem Satzungs-
                                                                            innerhalb der Gemeinde melden, einem Bescheid widersprechen
entwurf mit Anlagen.                                                        oder Meldebescheinigungen und Führungszeugnisse beantragen.
TOP 8 – Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2019                      Künftig werden diese Services um zwölf weitere digitale Dienst-
                                                                            leistungen sowie um wichtige gemeindliche Formulare erweitert.
Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat nach den einschlä-          So kann dann online auch beispielsweise der Hund an- und
gigen Bestimmungen der Gemeindeordnung die Jahresrechnung                   abgemeldet, eine verkehrsrechtliche Anordnung, der Windel-
örtlich zu prüfen. Diese örtliche Prüfung für das Rechnungsjahr 2019        zuschuss oder eine vorübergehende Gaststättengenehmigung
wurde in zwei Sitzungen durchgeführt. Die einzelnen Prüfungsfest-           beantragt werden. Das Angebot soll ständig erweitert und nach
stellungen des Rechnungsprüfungsausschusses wurden bereits in               Verfügbarkeit weiter ausgebaut werden. Die Anträge werden
der letzten (nichtöffentlichen) Gemeinderatsitzung vom 15.12.2020           online über ein Formularcenter an das Rathaus gesendet und digital
erörtert. Die Jahresrechnung kann nunmehr festgestellt werden.              weiterbearbeitet.
Beschluss mit 18 Ja-/0 Nein-Stimmen: Der Gemeinderat hat bereits in       • dass für die Räumlichkeiten der örtlichen Kindergärten sowie den
seiner Sitzung am 15.12.2020 den Bericht über die örtliche Prüfung der      nötigen Teilbereichen der Grundschule (an denen keine raumluft-
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 vom 12.11.2020 und die            technische Anlage sowie festmontierte CO2-Melder bereits in Betrieb
vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel            sind) insgesamt 21 mobile CO2-Melder für 4.260,32 € bestellt
bzw. die gegebene weitere Aufklärung zur Kenntnis genommen.                 wurden. Die maximal möglichen Fördermittel von 3.512,06 €
Einwendungen wurden keine erhoben. Die im Haushaltsjahr 2019                wurden vorab bei der Regierung von Unterfranken beantragt.
angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben                  Sobald der CO2-Gehalt (verbrauchte Luft) in einem Raum zu hoch
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und           ist, zeigen künftig akustische und optische Signale an, dass ein
die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen             Lüften über die Fenster erforderlich ist. Ein übermäßiges und zu
erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für         langes Lüften ist durch die Kontrolle nicht mehr nötig und spart
2019 wird mit folgenden Ergebnissen festgestellt:                           als weiteren Vorteil Heizkosten ein. Für Bereiche, bei denen ein
Bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben                                 Lüften in den Räumen über die Fenster nicht oder nur unzureichend
des Verwaltungshaushaltes:               16.162.269,59 Euro                 möglich ist, wurden des Weiteren vier Luftreinigungsgeräte für
des Vermögenshaushaltes:                  9.292.516,88 Euro                 die Kindergärten sowie ein Gerät für die Grundschule bestellt.
des Gesamthaushaltes:                    25.454.786,47 Euro                 Die Investitionskosten von 13.013,60 € werden zu 100% über
Unerledigte Vorschüsse:                       -7.842,99 Euro                beantragte staatliche Fördermittel der Regierung von Unterfranken
Unerledigte Verwahrgelder:                  149.663,46 Euro                 abgedeckt. Künftig senken Raumluftreiniger in Innenräumen die
Stand der Schulden (Ende 2019):             795.247,85 Euro                 Konzentration von Aerosolen in der Luft und reduzieren somit
                                                                                                       Bitte lesen Sie auf der nächsten Seite weiter
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     auch das Ansteckungsrisiko. Die mobilen Luftfilter können in der
     Corona-Pandemie daher einen wichtigen Beitrag zum Infektions-              FEUERWEHR BESSENBACH
     schutz leisten. Durch Ventilatoren saugen die Geräte Luft aus dem
                                                                           www.ff-bessenbach.de
     Raum an, führen diese über das mehrschichtige Filtersystem und
     scheiden dabei Partikel aus der Luft ab. Die gereinigte Luft wird     Jugendgruppe
     dem Raum nach dem Umluftprinzip wieder zugeführt.
                                                                           Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind die Jugendausbildungen
• dass man im Rückblick mit dem Rathaus-Lockdown in der Zeit               bis auf Weiteres abgesagt.
  vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich zum 10. Januar 2021,
  zufrieden sein kann. Das lag insbesondere auch an den Bürgerinnen        Einsätze
  und Bürgern, die sich zu einem ganz überwiegenden Teil an die            012 24.01. 14:40 Baum auf Fahrbahn, Waldmichelbach
  inständige Bitte gehalten haben, sich nur für absolut dringende und      013 30.01. 20:40 First-Responder-Einsatz
  unaufschiebbare Angelegenheiten an die Verwaltung zu wenden.
  Der Bürgermeister dankt hier den einsichtigen Bürgerinnen und
                                                                           Termine
  Bürgern sehr herzlich für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Lediglich   08.02.    Allgemeine Ausbildung (Online-Schulung)
  einige wenige Ausnahmefälle stellten ihre durchaus verschieb-            22.02.    Allgemeine Ausbildung (Online-Schulung)
  baren eigenen Interessen über das Allgemeininteresse. In der             26.02.    Dienstversammlung mit Kommandanten-Wahl
  Zeit war auch der gemeindliche Recyclinghof ganz geschlossen
  und der Bauhof nur mit einer Notbesetzung tätig. Seit dem 11.
  Januar ist das Rathaus zwar weiterhin für den allgemeinen Publi-
                                                                                 INFORMATIONEN                                                     i
  kumsverkehr geschlossen, allerdings sind persönliche Besuche im
  Rathaus möglich, wenn für die jeweilige nicht auch telefonisch/           Landratsamt Aschaffenburg
  digital zu erledigende Angelegenheit vorher ein individueller
                                                                           Asylbewerberleistungen und Integration
  Termin vereinbart wurde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  im Rathaus arbeiten - soweit dies möglich und sinnvoll ist - im          Online-Vortrag „Welt-Sichten oder Sichten auf die Welt“
                                                                           Nicht immer sind für uns Handlungen und Aussagen von Menschen aus anderen
  Home-Office; die Gemeinde hat die hierfür erforderlichen techni-
                                                                           Kulturkreisen ohne weiteres nachvollziehbar und verständlich. Normen, Werte,
  schen Möglichkeiten (Anschaffung von Laptops und Netzwerk-               Religionen und Weltauffassungen können in den unterschiedlichen Kulturen
  Dongles) geschaffen. Auch der Recyclinghof ist seit dem 12. Januar       stark voneinander abweichen. Dadurch kommt es manches Mal – ungewollt –
  wieder zu den üblichen Zeiten und unter Beachtung der bekannten          zu Missverständnissen auf beiden Seiten. Der Referent, Herr Dr. Bartelsmeier,
  Hygiene-Richtlinien geöffnet.                                            vom Eine Welt Netzwerk Bayern e. V., wird an Hand von konkreten Beispielen
                                                                           einige dieser Besonderheiten darstellen und Hintergründe dazu erläutern.
• Der Spessart ist mit der LAG Spessart e.V. bereits seit einigen          Dr. Bartelsmeier lädt die Teilnehmenden ausdrücklich dazu ein, ihm entspre-
  Jahren eine LEADER-Region, d.h. eine Region, für die über das            chende Beispiele oder Situationen aus Ihrem Alltag vorab über die Integra-
  Europäische Förderprogramm für ländliche Räume LEADER für                tionslotsen zukommen zu lassen, um diese nach Möglichkeit in den Vortrag
  unterschiedlichste Projekte EU-Fördermittel generiert werden             einbinden zu können.
  können. Das bekannteste Projekt der LAG ist wohl das preisge-            Der Online-Vortrag findet statt am Donnerstag, den 11.02.2021 von 17.30 Uhr
  krönte „Wald erFahren“, mit dem zusammen mit der LAG Main4Eck            bis ca. 19.30 Uhr über die Online-Plattform Cisco Webex. Die Teilnahme ist
                                                                           kostenlos. Anmelden können Sie sich bis zum 08.02.2021 bei den Integrations-
  im ganzen Spessart eine moderne Ladeinfrastruktur für E-Bikes
                                                                           lotsen im Landratsamt Aschaffenburg per E-Mail: Daniela.Dcruz@lra-ab.bayern.
  aufgebaut wurde. Die Gemeinde Bessenbach ist genau wie noch              de oder Robert.Walz@lra-ab.bayern.de
  37 weitere Gemeinden aus dem Landkreis Aschaffenburg und aus
  dem Landkreis Main-Spessart Mitglied der LAG Spessart. Diese will        Jugendamt
  sich in Kürze auf eine neue mehrjährige Förderperiode als LEADER-        Familien-Team – Das Miteinander stärken
  Region bewerben und bittet diesbezüglich um Zustimmung aus den           Online-Elterntraining Familienteam© - im Februar 2021 –
  Mitgliedsgemeinden. Gegen den Vorschlag des Vorsitzenden, dass           noch freie Plätze!
                                                                           „Lukas, räum bitte dein Zimmer auf.
  die Gemeinde Bessenbach den bisherigen erfolgreichen Weg der
                                                                           Lukas…. Räum jetzt bitte dein Zimmer auf!
  LAG Spessart als LEADER-Region weiterhin als Mitglied mitgeht, gibt      LUKAS! Jetzt räum endlich dein Zimmer auf – BITTE!!!“
  es aus dem Gremium keine Einwände.
                                                                           Das Leben mit Kindern kann manchmal ganz schön nervenaufreibend sein.
• dass es auf der Baustelle zum Neubau der Sozialstation in der            Alle Mütter und Väter wünschen sich liebevolle Eltern zu sein. Manchmal sind
  Ringstraße derzeit Verzögerungen gibt, da die Bodenverbesse-             aber einfach die Akkus leer und an ein friedliches Miteinander nicht zu denken.
  rungsmaßnahmen witterungsbedingt nicht durchgeführt werden               Im Elterntraining Familienteam® finden Sie Antworten auf die Fragen:
  können. Die vorbereitenden Maßnahmen laufen weiterhin.                   Was kann ich tun, wenn mein Kind mir auf dem Kopf herumtanzt?
                                                                           Wie schaffen wir „Dauerbrenner“ gemeinsam aus der Welt?
                                                                           Wie setze ich Grenzen liebevoll und bestimmt?
                                                                           Wie kann ich auf mein Kind so eingehen, dass es sich wirklich verstanden fühlt?
X Neues aus                                                                Wie kann ich meine Bedürfnisse so mitteilen, dass mir mein Kind auch zuhört?
                                                                           Online - Elterntraining für Mütter und Väter im Landkreis Aschaffenburg bietet
  dem Wespennest“                                                          der Fachbereich 23 - Bildung, Kooperation & Vernetzung in der Jugendhilfe
                                                                           zu folgenden Terminen über das Videokonferenzsystem webex an:
Regionalbudget 2021: 21 Projektanträge eingereicht                         Grundkurs
Viele Vereine und Privatpersonen haben sich in den vergangenen             Donnerstag, 11.02.2021          19.30-22.30 Uhr
                                                                           Freitag, 12.02.2021             19.30-22.30 Uhr
Wochen darüber Gedanken gemacht, mit welchen Projekten man
                                                                           Samstag, 13.02.2021             09.00-12.00 Uhr
dazu beitragen kann, den WEstSPEssart noch ein bisschen lebens- und        Dienstag, 16.02.2021            19.30-22.30 Uhr
liebenswerter zu gestalten und das ehrenamtliche Engagement der
                                                                           Aufbaukurs
WESPE-Bewohner zu fördern. Insgesamt 21 Projekte wurden dafür              Donnerstag, 18.02.2021          19.30-22.30 Uhr
aus den fünf Gemeinden Bessenbach, Haibach, Laufach, Sailauf und           Dienstag, 23.02.2021            19.30-22.30 Uhr
Waldaschaff eingereicht und haben nun die Chance vom Entschei-             Donnerstag, 25.02.2021          19.30-22.30 Uhr
dungsgremium für einen Zuschuss in Höhe von 80 % der Nettokosten,          Samstag, 27.02.2021             09.00-12.00 Uhr
maximal jedoch 10.000 €, ausgewählt zu werden. Insgesamt steht             Kosten: pro Person insgesamt 25,00 € inklusive Material.
für die Förderung in diesem Jahr wieder ein Budget von 100.000 €           Bei Interesse melden Sie sich bis spätestens 09. Februar 2021 bei der Famili-
zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich ab         enbildung im Landkreis Aschaffenburg, Verena Knecht unter familienbildung@
März an dieser Stelle vorgestellt.                                         Lra-ab.bayern.de.
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