Nummer 26 Freitag, 26. Juni Jahrgang 2020 - Gemeinde Nottwil

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Nummer 26
Freitag, 26. Juni
Jahrgang 2020
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712.
                                                                        Augenärztlicher Notdienst
                                                                        Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer)
Stadtverwaltung Schwaigern
info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de,                            Ärztlicher Notdienst für Patienten mit
www.schwaigern.de                                                       Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen
Zentrale                                                         21-0   Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der
                                                                        HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund-
Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                            brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor­-
aus aktuellem Anlass: (infektionsschützende Maßnahmen                   an­meldung.
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2, Corona)
Montag bis Freitag .................................08.00 – 12.00 Uhr   Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern
Montag, Dienstag, Donnerstag .................14.00 – 16.00 Uhr         Immer am 3. Montag 13 – 16 Uhr und 3. Dienstag 14 – 18 Uhr
FEUERWEHR                Notruf                                   112   im Monat im Bürgerbüro. Beratung, Antragstellung und Unter-
                                                                        stützung bei Rentenangelegenheiten durch einen Versicherten-
POLIZEI                  Notruf                                   110   berater der Deutschen Rentenversicherung.
Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr)                      810630    Anmeldung: Gesa Kress, Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de
Polizeirevier Lauffen                                     07133/2090
UNFALLRETTUNGSDIENSTE                                                   JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld
Notruf                                                            112   Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1
Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222)                19222    (im Bahnhof), Tel. 8129561.
BEREITSCHAFTSDIENSTE bei:
                                                                        Diakoniestation Leintal
Stromausfall: EnBW Regional AG                         0800/3629477     Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund
Störung der Wasserversorgung:                                           um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung,
Schwaigern, Stetten, Niederhofen                        0172-6330059    Essen auf Rädern, Tel. 97300,
Massenbach                                              0173-3004981    – IAV–Stelle, Tel. 973011
Störung der Gasversorgung:                                              – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch
                                                                        von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in
Stadtwerke Heilbronn                                  07131/56-2562     persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen.
Nach Dienstschluss                                    07131/56-2588
                                                                        Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier
                                                                        Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts-
                                                                        hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern;
                                                                        Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102.
Was tun bei Verdacht auf Coronavirus Infektion?                         Ökumenischer Hospizdienst Leintal
Um Ansteckungen zu vermeiden, bleiben Sie bitte zunächst zu             Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für
Hause, kommen nicht in die Arztpraxis und halten telefonisch            – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden
Rücksprache mit Ihrem Hausarzt. Ist der nicht zu erreichen,             Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden.
muss der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117)             Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33,
angerufen werden.                                                       Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und
Hotlines für allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus:                   Mi. + Do. 15 – 17 Uhr.
- Landratsamt 07131/994 8050, Montag – Freitag 8 – 12 und
   Montag – Donnerstag 13.30 – 16 Uhr
- Landesgesundheitsamt 0711/904-39555, Montag – Sonntag                Suchtberatung
   9 – 18 Uhr                                                           Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag
                                                                        des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund-
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                          heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068.
– Montag bis Freitag 18.00 – 22.00 Uhr
– Samstag, Sonntag, Feiertag 09.00 – 22.00 Uhr                          Psychologische Beratungsstelle
Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer)                             Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation
oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus                           Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter
Direktwahl: 07135/9360821                                               Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn.
Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim
– Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr
Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn                           Herausgeber: Stadt Schwaigern
(keine Voranmeldung möglich)                                            Verantwortlich für den amtlichen
                                                                        ­Inhalt einschließlich der Sitzungs­
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                                     berichte der Gemeinde­organe und
Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik                 ­anderer Veröffent­lichungen der Stadt-
Heilbronn (keine Voranmeldung möglich).
                                                                          verwaltung Schwaigern ist der/die
Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle
Heilbronn, Tel. 19222.                                                    Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver-
– Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in               treter im Amt, für den Teil Kirchliche
der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran­                 Nachrichten und Vereinsmit­teilungen die Kirchen und Vereine;
meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die                für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen
Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222.                                 ­Fraktionssprecher, für den ­Inhalt der Texte der Parteien und
                                                                           Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den
Kostenfreie Onlinesprechstunde                                             Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13,
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz-               74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail:
lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de                         ­verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de
Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr                                         Redaktionsschluss: mittwochs, 10.00 Uhr
 Seite 2                    Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
26.06.    Hauptausschusssitzung Gemeinderat,                Folgende Veranstaltungen wurden ABGESAGT:
    			       Frizhalle 18 Uhr                                  26.06.    Fledermausbeobachtungen am Eichbottsee,
                                                                			 NABU, Treffpunkt Freibad Leingarten
    26.06.    Gemeinderatssitzung, Frizhalle 18.30 Uhr
                                                                			 Abgesagt: 27.06. 75-jähriges Jubiläum,
    Besucher der Sitzungen werden gebeten, sich in der auf-     			 ev. Kindergarten „Unter dem Regenbogen“
    gelegten Teilnehmerliste einzutragen und hierfür ein        			 Stetten
    eigenes Schreibgerät mitzubringen.                          28.06.    Erntebittgottesdienst, ev. Kirchengemeinde
    Es wird allen Teilnehmern das Tragen von Mundschutz-        			 Stetten, Open Air
    masken empfohlen.
                                                                29.06. – 05.07. Ökumenische Woche, ev. und
    30.06.     Sitzung des Gemeindewasserverbands               					 kath. Kirchengemeinden
    			 Massenbach-Massenbachhausen,
    			 Rathaus Massenbachhausen, 18 Uhr                        01.07.    Krämermarkt in Stetten

                                                                Die neue Corona-Verordnung wurde am
Notdienst der Apotheken                                         23. Juni 2020 veröffentlicht und gilt
26.06.     Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen,      ab dem 1. Juli 2020
           Tel. 07262/1888                                      Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten
27.06.     Rathaus-Apotheke, Heilbronner Str. 41,               aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von
           74252 Massenbachhausen, Tel. 07138/7666              Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette
28.06.     Schloss-Apotheke, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2,    Verordnung neu gefasst und ist damit übersichtlicher und
           75038 Oberderdingen (Flehingen), Tel. 07258/7490     leichter verständlich. Die Verordnung wurde dazu neu geglie-
29.06.     Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5,             dert und wird auch einige Einzel-Verordnungen ersetzen.
           75031 Eppingen, Tel. 07262/6760                      Die neue Corona-Verordnung wurde am 23. Juni 2020 ver-
30.06.     Stadt-Apotheke, Schnellerstr. 2,                     öffentlicht und gilt ab dem 1. Juli 2020.
           74193 Schwaigern, Tel. 07138/97180                   Die wesentlichen Änderungen:
01.07.     Rock-Apotheke, Hauptstr. 72, 74912 Kirchardt,        • Ansammlungen:
           Tel. 07266/1418                                      Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau
02.07.     Retzbach-Apotheke, Schwaigerner Str. 12,             wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verord-
           75050 Gemmingen, Tel. 07267/91210                    nung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und
                                                                öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in
                                                                Paragraph 9.
                                                                Mehr Personen dürfen weiterhin zusammenkommen, wenn es
                                                                sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um
                                                                direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie
                                                                Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem
                                                                eigenen Haushalt angehören. Ebenso ausgenommen sind
                                                                die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten
                                                                Personen.
Schrittweise Öffnung des Rathauses Schwaigern                   • Veranstaltungen:
ab 01. Juli 2020                                                Bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teil­
Als nächste Lockerungsmaßnahme der Schwaigerner Stadtver-       nehmerinnen und Teilnehmern ist kein Hygienekonzept mehr
waltung wird das gesamte Rathaus ab Mittwoch, 1. Juli 2020,     nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familien-
für den Publikumsverkehr wieder geöffnet.                       feiern.
Folgende eingeschränkte Öffnungszeiten gelten ab 01.07.2020     Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen
für das Rathaus Schwaigern einschließlich Bürgerbüro:           möglich, wenn den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr                            gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen
Montag-/Dienstag-/Donnerstagnachmittag 14.00 – 16.00 Uhr        werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten
Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen                     Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereins­
Weiterhin können in dringenden Fällen auch individuelle         treffen oder Mitarbeiterversammlungen.
Terminvereinbarungen außerhalb der genannten Öffnungs­          Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als
zeiten mit den entsprechenden Sachbearbeitern vereinbart        500 Personen wieder erlaubt.
werden.                                                         Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeiter finden Sie auf       von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
unserer Homepage unter www.schwaigern.de.                       Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teil-
Wichtig ist es, die einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln   nehmenden weiter untersagt.
beim Betreten und im Gebäude einzuhalten.                       • Was weiterhin gilt:
Dazu zählen u.a. das Aufsetzen eines Nasen-Mundschutzes         In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Perso-
sowie das Desinfizieren der Hände am bereitgestellten           nen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Hygienespender am Eingang.                                      Die Maskenpflicht bleibt ebenfalls bestehen, sie ist nun in
                                                                Paragraph 3 geregelt.
                                                                Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitu-
                                                                tionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede
                                                                sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes bleiben eben-
                                                                falls untersagt.
                                                                Die neue Rechtsverordnung finden Sie hier:
                                                                https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-
                                                                infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020

                                                                    Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 3
Verordnung der Landesregierung über                                   4.	in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2
infektionsschützende Maßnahmen gegen die                                  und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder The-
                                                                          rapie dies erfordert,
Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-                             5.	bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienst-
Verordnung – CoronaVO)                                                    leistungen im öffentlichen oder touristischen Personen-
                        Vom 23. Juni 2020                                 verkehr nach Absatz 1 Nummer 1 oder in Einkaufszent-
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infek-              ren oder Ladengeschäften nach Absatz 1 Nummer 4 oder
tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S.              6.	wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger
1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai               Schutz für andere Personen gegeben ist.
2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet:                     Abschnitt 3: Besondere Anforderungen
Teil 1 – Allgemeine Regelungen                                                                   §4
                         Abschnitt 1: Ziele                                             Hygieneanforderungen
                                §1                                (1)	Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-
                               Ziele                                  grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus
(1)	Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des           §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind,
    Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der          haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten
    Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infek-             zu erfüllen:
    tionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infek-         1.	die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der
    tionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhal-              räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Perso-
    tung der medizinischen Versorgungskapazitäten gewähr-                 nenströmen und Warteschlangen, damit eine Umset-
    leistet werden.                                                       zung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird,
(2)	Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung          2.	die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innen-
    Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen             räumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, so-
    einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt                 wie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,
    einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bür-         3.	die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegen-
    ger und andererseits durch hoheitliches Handeln der zu-               ständen, die häufig von Personen berührt werden,
    ständigen Behörden.                                               4.	die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die
              Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen                       bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden,
                                §2                                        nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
                     Allgemeine Abstandsregel                         5.	die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbe-
(1)	Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvor-              reiche,
    richtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines              6.	das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender
    Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 Metern emp-               Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papier-
    fohlen.                                                               handtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder
(2)	Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen              andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrich-
    Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht              tungen,
    die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumut-         7.	den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese
    bar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen er-                von einer Person benutzt wurden,
    forderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender           8.	eine rechtzeitige und verständliche Information über
    Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen             Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen
    sind Ansammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig             und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die
    sind.                                                                 Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Be-
(3)	Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertages­               zahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Hände-
    stätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten Ein-              waschen in den Sanitäranlagen.
    richtungen.                                                   (2)	Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit
                                §3                                    nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbeson-
                      Mund-Nasen-Bedeckung                            dere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Ange-
(1)	Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleich-        bots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht er-
    bare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden                    forderlich oder unzumutbar ist.
    1.	bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen                                   §5
         Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse,                              Hygienekonzepte
         Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und   (1)	Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-
         Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich        grund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen
         der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahn-          ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten
         hofs- und Flughafengebäuden,                                 Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infek-
    2.	in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und         tionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist
         Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizi-       insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach
         nischen Fußpflegeeinrichtungen,                              § 4 umgesetzt werden sollen.
    3.	in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger           (2)	Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verant-
        ­humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktike-          wortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die
         rinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des          Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende
         öffentlichen Gesundheitsdienstes,                            Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem
    4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften und                     Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.
    5.	von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks,                                  §6
        Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im                                   Datenerhebung
        Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt.            (1)	Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-
(2)	Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede-             grund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind,
    ckung besteht nicht                                               dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten von Be-
    1.	für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,           sucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder
    2.	für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Be-           Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachname, An-
        deckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen           schrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit
        nicht möglich oder nicht zumutbar ist,                        vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben
    3.	für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine       und gespeichert werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit
        Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besu-             Daten bereits vorliegen.
        cher aufhalten,

 Seite 4                 Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
(2)	Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen aufzu-     (2)	Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind
    bewahren und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten,          Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen aus-
    dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten er-            schließlich
    langen.                                                           1. in gerader Linie verwandt sind,
(3)	Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu          2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
    übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen         3. dem eigenen Haushalt angehören,
    Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Ver-      	einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder
    wendung ist unzulässig.                                           Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
(4)	Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Personen, die     (3)	Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für An-
    die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Be-           sammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-,
    such oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme          Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge
    an der Veranstaltung auszuschließen.                              dienen.
                                 §7                                                              § 10
                   Zutritts- und Teilnahmeverbot                                           Veranstaltungen
(1)	Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-       (1)	Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderun-
    grund dieser Verordnung für Ansteckungsverdächtige ein            gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maß-
    Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teil-         gabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung
    nahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies          nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnah-
    Personen,                                                         meverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind
    1.	die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten       die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten.
        Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten         (2)	Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen,
        Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder               deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zu-
    2.	die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-         lässig ist. Abweichend von Absatz 1 muss bei privaten
        virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen,           Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden
        Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.                kein Hygienekonzept nach § 5 erstellt werden.
(2)	Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Einhal-   (3) Untersagt sind
    tung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine          1.	Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden bis ein-
    Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch               schließlich 31. Juli 2020 und
    Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit            2.	Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis ein-
    wie möglich minimiert ist.                                            schließlich 31. Oktober 2020.
                                 §8                               	Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht sich bis einschließlich
                            Arbeitsschutz                             31. Juli 2020 auf 250 Personen, wenn zusätzlich
(1)	Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf-           1.	den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veran-
    grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus            staltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und
    §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen einzuhalten          2.	die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Pro-
    sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindes-              gramm folgt.
    tens folgende Pflichten zu erfüllen:                          	Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäf-
    1.	die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter          tigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer
        Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu           Betracht.
        minimieren,                                               (4)	Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltun-
    2.	Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu             gen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
        unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch           und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge
        die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der                  oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf
        Arbeitsabläufe und Vorgaben,                                  Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und
    3.	die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die       sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exeku-
        Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewa-            tive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließ-
        schen am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte            lich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlun-
        Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren,                  gen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
    4.	den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-      (5)	Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von
        Nasen-Bedeckungen bereitzustellen,                            Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und –proben.
    5.	Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheini-    (6)	Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und
        gung die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19             örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer defi-
        aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur          nierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung
        eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für        einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person,
        einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19          Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von
        vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem         Menschen gezielt teilnimmt.
        Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt                                     § 11
        werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht                 Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes
        eingehalten werden kann.                                  (1)	Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der
(2)	Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen        Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit
    nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck der Entschei-            nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind,
    dung über den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäftigten          zulässig.
    erheben, speichern und verwenden, wenn dieser ihm mit-        (2)	Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Ab-
    teilen, dass sie zu der dort genannten Gruppe gehören;            standsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Behör-
    Beschäftigte sind zu einer solchen Mitteilung nicht ver-          den können weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhal-
    pflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat diese       tung der Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen.
    Information zu löschen, sobald sie für diesen Zweck nicht     (3)	Versammlungen können verboten werden, sofern der Schutz
    mehr erforderlich ist, spätestens aber eine Woche, nachdem        vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen,
    diese Verordnung außer Kraft tritt.                               nicht erreicht werden kann.
                   Abschnitt 4: Ansammlungen,                                                    § 12
               Veranstaltungen und Versammlungen                        Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungs­
                                 §9                                     gemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen
                           Ansammlungen                           (1)	Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von
(1)	Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt.            Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zu-
                                                                      lässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die

                                                                       Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 5
Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein Hy-        Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen getroffen wer-
    gienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es       den.
    gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis                                 § 16
    3 finden auf Veranstaltungen von Weltanschauungsgemein-                           Verordnungsermächtigungen
    schaften entsprechende Anwendung.                              (1)	Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-
(2)	Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnenbei-           mächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von
    setzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche Ver-           Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsange-
    anstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4           bote der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nach-
    einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach        mittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kin-
    § 7.                                                               dertageseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Schulkin-
(3)	Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-             dergärten und Kindertagespflegestellen zum Schutz vor
    mächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum              einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und An-
    Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für           forderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen.
    Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen.         (2)	Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
 Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektionsschutz-         ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von
       vorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe               1.	Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz,
                                § 13                                       Landesbibliotheken und Archiven,
                          Betriebsverbote                              2. Studierendenwerken und
Es wird untersagt der Betrieb von                                      3.	Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz
    1. Clubs und Diskotheken und                                           5 aufgeführt, sowie Kinos
    2.	Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrich-     	zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be-
        tungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutions-         dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor-
        gewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituierten-         gaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwen-
        schutzgesetzes.                                                dung auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
                                § 14                                   einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für
        Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben               Polizei Baden-Württemberg sowie die Hochschule für
            für bestimmte Einrichtungen und Betriebe                   Rechtspflege Schwetzingen. Für die Hochschule für Polizei
Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und              Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung
Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderun-         der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg können vom
gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe              Innenministerium und für die Hochschule für Rechtspflege
von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6             Schwetzingen vom Justizministerium die für den Ausbil-
durchzuführen:                                                         dungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb und die Vorberei-
    1.	Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz,               tung und Durchführung von Prüfungen sowie für das Ein-
        Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke,             stellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen von den Be-
    2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos,                     schränkungen dieser Verordnung zugelassen werden.
    3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen,          (3)	Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-
    4.	Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe,              tigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von
        Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im        1.	Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrich-
        Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungs-               tungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken,
        stätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zu-           2.	Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
        ständigkeitsbereich des Sozialministeriums,                        zungsbedarf oder mit Behinderungen,
    5.	Fahrschulen einschließlich der Abnahme der theoreti-           3.	Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe,
        schen und praktischen Prüfungen,                               4.	ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungslo-
    6.	sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jegli-                senhilfe sowie von einem Anbieter verantworteten am-
        cher Art einschließlich der Durchführung von Prüfun-               bulant betreuten Wohngemeinschaften nach dem
        gen, soweit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt,                     Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz,
    7.	öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten          5.	Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- und
        einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie                Umfeld von Pflege,
        Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen,                        6.	Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend-
    8.	Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme der Anforderun-                sozialarbeit,
        gen des § 6,                                                   7.	Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und
    9.	Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo-            Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzustän-
        und Piercingstudios sowie medizinische und nicht me-               digkeit,
        dizinische Fußpflegeeinrichtungen,                             8.	Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege-
    10.	das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein-              und Gesundheitsfachberufe sowie
        richtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststät-          9.	Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst
        tengesetz,                                                 	zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be-
    11.	Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spiel-         dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor-
        banken und Wettvermittlungsstellen,                            gaben, festzulegen.
    12. Beherbergungsbetriebe,                                     (4)	Das Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er-
    13. Messen und                                                     mächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer
    14. Freizeitparks.                                                 Infektion mit dem Coronavirus
Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote            1.	für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtungen
und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach                Bedingungen und Anforderungen, insbesondere auch
§ 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen nach               Hygienevorgaben, und
§ 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes 1 Nummern         2.	die Absonderung von Personen, die in eine Landeserst-
3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Ein-                aufnahmeeinrichtung neu oder nach längerer Abwesen-
richtung, des Angebots oder der Aktivität eine nach § 10 er-               heit aufgenommen werden,
laubte Veranstaltung durchgeführt wird.                                festzulegen.
                  Teil 2 – Besondere Regelungen                    (5)	Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden
                                § 15                                   gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame
                             Grundsatz                                 Rechtsverordnung für den Betrieb von
Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlasse-           1.	öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät-
nen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelungen von                     ten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios und

 Seite 6                  Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
der Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie Tanz-       Das Sozialministerium und das Innenministerium werden ge-
        schulen und ähnlichen Einrichtungen,                      mäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts-
    2.	Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kont-       verordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbe-
        rolliertem Zugang sowie                                   zogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibe-
    3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen          hörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies
	sowie für entsprechende Angebote nach § 14 Satz 1 Num-          aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist
    mer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusministeriums          1.	zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizei-
    zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be-                vollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der Orts­
    dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor-                 polizeibehörden vor Ansteckung bei Einsätzen,
    gaben, festzulegen.                                               2.	zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und zum
(6)	Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium werden             Vollzug von Maßnahmen nach dem Infektionsschutz­
    gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame                   gesetz,
    Rechtsverordnung für                                              3.	zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrig­
    1.	den öffentlichen und touristischen Personenverkehr im             keiten nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner
        Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich gast-              Grundlage ergangener Rechtsverordnungen und
        gewerblicher Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1            4.	zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit
        Satz 2 Gaststättengesetz und                                      sowie der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbrin-
    2.	die praktische Fahrausbildung und –prüfung sowie die              gung in Gewahrsamseinrichtungen und Justizvollzugs-
        praktischen Ausbildungsinhalte der Aus- und Weiter-               anstalten.
        bildung der amtlich anerkannten Sachverständigen und                                      § 19
        Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr                              Ordnungswidrigkeiten
	zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be-          Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG
    dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor-         handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    gaben, festzulegen.                                               1.	entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den
(7)	Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium wer-            Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält,
    den gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame           2.	entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung
    Rechtsverordnung für                                                  trägt,
    1. den Einzelhandel,                                              3.	entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von mehr
    2. das Beherbergungsgewerbe,                                          als zwanzig Personen teilnimmt,
    3.	das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein-          4.	entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2
        richtungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und Ab-              oder § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält,
        satz 2 Gaststättengesetz,                                     5.	einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach § 10 Absatz
    4.	Messen und Spezialmärkte,                                         1 Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3
    5. das Handwerk,                                                      oder § 14 Satz 2 zuwiderhandelt,
    6.	Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo-       6.	entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeits-
        und Piercingstudios, medizinische und nicht medizini-             schutzanforderungen nicht einhält,
        sche Fußpflegeeinrichtungen,                                  7.	entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Ver-
    7.	Vergnügungsstätten und                                            anstaltung abhält,
    8. Freizeitparks                                                  8.	entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung
	zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be-                  der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt,
    dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor-             9.	entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder eine Disko-
    gaben, festzulegen.                                                   thek oder entgegen § 13 Nummer 2 eine Prostitutions-
(8)	Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-            stätte, ein Bordell oder eine ähnliche Einrichtung be-
    tigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Minis-              treibt oder das Prostitutionsgewerbe ausübt oder
    terium durch Rechtsverordnung für sonstige Einrichtungen,         10.	entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder
    Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die nicht in dieser               Aktivitäten betreibt oder anbietet.
    Vorschrift sowie in § 12 gesondert geregelt sind, zum                             Teil 4 – Schlussvorschriften
    Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun-                                      § 20
    gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben,                      Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen
    festzulegen.                                                  (1)	Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß-
                               § 17                                   nahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von
                       Ein- und Rückreisende                          dieser Verordnung unberührt.
Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,     (2)	Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund im
durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- und Rückreisende           Einzelfall Abweichungen von den durch diese Verordnung
zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, insbesondere              oder aufgrund dieser Verordnung aufgestellten Vorgaben
    1.	die Absonderung von Personen, die aus einem Staat             zulassen.
        außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in                                    § 21
        geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG,                           Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    2.	die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28         (1)	Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig
        Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen        tritt die Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020 (GBl. S. 266),
        Behörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraus-          die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni
        setzungen für die Absonderung hinzuweisen,                    2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes
    3.	die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß              und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/
        § 29 IfSG und                                                 corona-verordnung) geändert worden ist, außer Kraft.
    4.	berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer     (2)	Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis 18 sowie
        1 gemäß § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich            § 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
        gegen Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb      (3)	§ 10 Absätze 3, 4 und 6 treten am 31. Oktober 2020 außer
        von Baden-Württemberg haben,                                  Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 31. August
sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen einschließlich weite-            2020 außer Kraft.
rer Anordnungen hierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzuschrei-      Stuttgart, den 23. Juni 2020
ben.                                                              Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
        Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten          Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer,
                               § 18                               Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf,
              Verarbeitung personenbezogener Daten                Hermann

                                                                       Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 7
BMUB Klimaschutzinitiative 2019/2020                                           Herzliche Glückwünsche
Stadt Schwaigern – Sanierung der Straßenbeleuchtung mit                        Sehr geehrte Ehejubilare, sehr geehrte Geburtstags“kinder“,
LED-Technik.                                                                   die Stadt Schwaigern möchte Ihnen auf diesem Wege die herz-
                     Gefördert vom Bundesministerium für                       lichsten Glück- und Segenswünsche aussprechen.
                     Umwelt, Naturschutz und nukleare                          In der aktuellen Situation ist der Abstand, den wir nun ein-
                     Sicherheit aufgrund eines Beschlusses                     halten müssen, ein Zeichen der Rücksichtnahme, Nähe und
                     des Deutschen Bundestages                                 Fürsorge. Frau Bürgermeisterin Sabine Rotermund bedauert
                     Die Stadt Schwaigern hat beim Bundes-                     es sehr, Sie an Ihrem Ehrentag nicht persönlich besuchen
                     ministerium Umwelt-Naturschutz- Bau-                      zu können. Dennoch wünscht Sie Ihnen allen von Herzen
                     und Reaktorsicherheit BMUB im Rahmen                      viel Gesundheit, Zufriedenheit und Glück für die Zukunft.
                     des Klimaschutzprogramms 2019 einen                       Üblicherweise werden auf Wunsch Bilder der Ehe- oder Alters-
                     Förderantrag für den Austausch von 761                    jubilare veröffentlicht. Selbstverständlich bieten wir dies
                     Straßenleuchten in Gesamt-Schwaigern                      weiterhin an. Sollten Sie zu Ihrem Ehrentag, auch nachträg-
                     gegen Leuchten mit LED Technik gestellt,                  lich, eine Veröffentlichung mit Bild wünschen, können Sie uns
                     der zwischenzeitlich genehmigt wurde.                     gerne ein Bild zukommen lassen.
Mit dem Projektantrag 2019/2020 werden in der Stadt                            E-Mail: andrea.reutter@schwaigern.de.
Schwaigern 761 Leuchten aus den Baujahren 1970 – 2000 mit
veralteten Hochdrucklampen ausgetauscht. Mit der Erneuerung                    Stadtradeln 2020
der 761 Leuchten gegen Aufsatzleuchten mit hocheffizienter                                                  Ab 27. Juni 2020 tritt
LED-Technik wird die Stadt Schwaigern den Energieverbrauch                                                  Schwaigern wieder gemeinsam
und den damit verbundenen Schadstoffausstoß vermindern                                                      in die Pedale.
und die künftigen Betriebs- und Wartungskosten der Straßen-                                                 Wegen der Corona-Pandemie muss-
beleuchtung erheblich senken.                                                                               ten schon viele Veranstaltungen
Die Stadt Schwaigern wird bei diesem Vorhaben vom Bundes-                                                   abgesagt werden. An einer Aktion
ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-                                                 halten die Stadt Schwaigern und
heit im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundes mit                                                     der Landkreis Heilbronn jedoch
20 % gefördert. Die BMUB Förderung ist ab einer Stromein-                                                   fest: dem STADTRADELN.
sparung von mindestens 50 % möglich.                                           Vom 27. Juni bis 17. Juli 2020 wird gemeinsam mit 20
Beteiligte Partner:                                                            weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Heilbronn, dem
Bauherr: Stadt Schwaigern Marktstr. 2 74193 Schwaigern                         Landkreis und der Stadt Heilbronn geradelt, wenn auch unter
Projektträger: Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmer-                           besonderen Bedingungen:
str. 26 – 27 10969 Berlin                                                      Die Kontaktbeschränkungen gelten auch auf dem Fahrrad, Aus-
Planung und Bauüberwachung: Ets Markus Kärcher, Pfarrstr. 13,                  flüge in größeren Gruppen sind derzeit noch nicht gestattet.
74193 Schwaigern                                                               Auf die begleitenden Veranstaltungen wird deshalb verzichtet.
Ausführung: Fa. Fischer & Zander GmbH, Käppelesäcker 10,                       Auch wenn alleine gefahren wird, radeln wir alle zusammen im
74235 Erlenbach                                                                virtuellen Team um den Sieg, fördern unsere Gesundheit und
Die Daten des Förderantrags: Förderkennzeichen: 03K11451                       setzen gemeinsam ein Zeichen für eine nachhaltige Mobilität!
Auftragssumme: 210.000,– €                                                     Seien Sie dabei und treten Sie gemeinsam mit vielen anderen
Projektlaufzeit 01.01.2020 – 31.12.2020                                        Bürgerinnen und Bürgern aus Schwaigern in die Pedale. Jeder
Die Daten der Maßnahme: Leuchtenanzahl 761 Stück                               Kilometer, der innerhalb dieser 21 Tage beruflich oder privat
Der elektrische Energieverbrauch wird um 125.306 kWh/Jahr                      mit dem Rad zurückgelegt wird, zählt.
gesenkt. Diese Minderung entspricht einer Energieeinsparung                    Die ausführlichen Spielregeln finden Sie unter https://www.
von 63 % und einer Reduzierung des CO² Ausstoßes um 74 t/                      stadtradeln.de/spielregeln.
Jahr.                                                                          Worum geht’s?
                                                                               Ziel der bundesweiten Kampagne STADTRADELN ist es, Bürge-
                                                                               rinnen und Bürger für das Radfahren im Alltag zu sensibilisie-
                                                                               ren und mehr Aufmerksamkeit für die Themen Fahrradnutzung
                                                                               und Radverkehrsplanung in den Kommunen zu schaffen.
Stellenanzeige                8 cm                                             Radeln Sie über einen Zeitraum von drei Wochen im Alltag
   Die Stadt Schwaigern                                                        möglichst viele Kilometer – egal ob zum Einkaufen, auf dem
   suchteinfügen:
Datei     einen   s25_2020stellenanzeige_edvsachbearbeiter2_                   Arbeitsweg oder in der Freizeit! CO2-frei unterwegs sein,
qrcode_1_20200618.pdf                                                          gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit tun und Freude
  EDV-Sachbearbeiter (m/w/d), Kennziffer 215-H                                 am Radfahren haben – Mitmachen lohnt sich! Bilden Sie ein
                                                                               Team oder treten Sie einem Team bei.
  in Teilzeit 50% (unbefristet), zum nächstmöglichen Zeitpunkt,                Wer kann teilnehmen?
  Entgeltgruppe 7 TVöD.                                                        Teilnehmen können alle, die in Schwaigern wohnen, arbeiten,
  EDV-Sachbearbeiter (m/w/d), Kennziffer 214-H                                 einem Verein angehören oder zur Schule gehen.
                                                                               Wie kann ich teilnehmen, wo melde ich mich an?
   in Vollzeit (unbefristet), zum 01.01.2021, Entgeltgruppe 10 TVöD,           Beim STADTRADELN wird ausschließlich im Team geradelt, denn
   Dienstbezüge nach der Beamtenbesoldung bis A 11.                            Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon
  Nähere Informationen zu den Stellenangeboten, den Anforderungen und der
                                                                               zwei Personen sind ein Team! Unter stadtradeln.de/radlerbe-
                                                                               reich können sich alle Teilnehmenden registrieren, einem be-
  Bewerbungsfrist (12.07.2020) - einfach QR-Code scannen oder im Internet
                                                                               reits vorhandenen Team ihrer Kommune beitreten oder ein
  unter www.schwaigern.de, Rubrik Rathaus/Stellenangebote. Auskünfte erteilt   eigenes Team gründen. Eine Person, die ein Team neu gründet,
  gerne: Hauptamtsleiterin Frau Kunzmann, Tel. 07138/2120,                     ist automatisch Team-Captain.
  für arbeitsrechtliche Fragen steht Frau Scheffold,
                                                                               Alternativ kann unserem „Offenen Team“ beigetreten werden.
  Tel. 07138/2159 zur Verfügung.                                               Anmeldungen sind über den gesamten STADTRADELN-Zeitraum
  Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail an                                (27. Juni bis 17. Juli) möglich. Sie können also jederzeit ein-
  bewerbungen@schwaigern.de (PDF-Format).                                      steigen!
                                                                               Wann wird geradelt?
                                                                               Die Stadt Schwaigern, 21 weitere Kommunen im Landkreis
                                                                               Heilbronn sowie die Stadt und der Landkreis Heilbronn radeln
                                                                               gemeinsam vom 27. Juni bis zum 17. Juli 2020. Die Eingabe-
                                                                               frist für die geradelten Kilometer endet sieben Tage nach dem
                                                                               Ende des STADTRADELN, also am 24. Juli 2020.

 Seite 8                       Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
Wie funktioniert das Kilometersammeln?                           Anlass der Planung ist der durch die Norma Lebensmittelfilial-
Geradelte Kilometer können mit Kilometerzählern, Rad­            betrieb Stiftung & Co. KG beabsichtigte Bau eines neuen
computern, der STADTRADELN-App, einem Routenplaner oder          Lebensmittelmarktes in Stetten, welche den aktuellen und zu-
über Schätzung ermittelt werden.                                 künftigen Kunden- und Logistikanforderungen entsprechen
Online können die Kilometer im Radelkalender unter               soll. Da das Plangebiet im gültigen Flächennutzungsplan als
stadtradeln.de/radlerbereich eingetragen werden. Oder Sie        Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, ist neben der Auf-
laden sich einfach die STADTRADELN-App herunter, tragen          stellung des Bebauungsplans auch eine Flächennutzungsplan-
dort Ihre Kilometer ein oder tracken Ihre Strecken. Wie häufig   änderung erforderlich. Zweck der Planung ist die Sicherung und
und wie detailliert die Kilometer eingetragen werden, ent-       zeitgemäße, verträgliche Grundversorgung des Stadtteils
scheiden Sie selbst. Es kann jede Fahrt einzeln, die gesamten    Stetten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür
Kilometer eines Tages oder auch eine Woche als Gesamtsumme       zu schaffen, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans
eingetragen werden.                                              sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren
Kilometer können bis einschließlich 24. Juli 2020 nachge­        mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung er-
tragen werden, sofern Sie innerhalb des dreiwöchigen STADT­      forderlich.
RADELN-Zeitraums geradelt wurden.                                Der Vorentwurf der 9. Änderung der 1. Fortschreibung des
Es ist auch möglich, die geradelten Kilometer für mehrere        Flächennutzungsplans, die Begründung sowie der Umwelt­
Radelnde im selben Account einzutragen. Dies ist z. B. für       bericht werden
Familien oder Schulklassen von Bedeutung. Dafür muss die              von Montag, 06.07.2020 bis Freitag, 07.08.2020,
genaue Anzahl an Personen, für die Kilometer eingetragen         im Rathaus Schwaigern, Altbau, Erdgeschoss, Marktstraße 2,
werden, angegeben werden.                                        74193 Schwaigern und im Rathaus Massenbachhausen,
Neu ist dieses Jahr, dass Unterteams (z. B. Abteilungen einer    Heilbronner Straße 54, Zimmer 101, 74252 Massenbach­
Firma, Klassen einer Schule) gegründet werden können. Die        hausen, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht-
Kilometer zählen dann sowohl für das Unterteam, als auch für     nahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der
das Hauptteam.                                                   Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der
Welche Kilometer zählen?                                         Planung gegeben. Zudem können die Unterlagen im Zeitraum
Jeder Kilometer, der innerhalb der 21 Tage beruflich oder        der Auslegungsfrist auch im Internet unter
privat mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, zählt. Einzig die      www.schwaigern.de (Rathaus, Aktuelles, Bauleitplanung)
Kilometer von (Rad)Wettkämpfen und Trainings auf stationä-       www.massenbachhausen.de (Neues & Aktuelles, Bauleit­
ren Fahrrädern zählen beim STADTRADELN nicht.                    planung)
Wo die Radkilometer zurückgelegt werden ist nicht relevant,      eingesehen werden.
denn Klimaschutz endet an keiner Stadt- oder Landesgrenze.       Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge­
Damit zählen z. B. auch die geradelten Kilometer während         gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Ihrer Urlaubsreise.                                              Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein
Wer gewinnt beim STADTRADELN?                                    Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
Beim Radeln gewinnen alle: Es hält fit, ist umweltfreundlich     soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
und spart Zeit und Geld.                                         vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver-
Das Klima-Bündnis prämiert in fünf Größenklassen die fahrrad-    spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
aktivsten Kommunalparlamente sowie Kommunen mit den              werden können.
meisten Radkilometern (absolut). Mit jedem geradelten Kilo-      Die öffentliche Auslegung ist hiermit ortsüblich bekannt
meter unterstützen Sie also Schwaigern im deutschlandweiten      gemacht.
Kommunalwettbewerb.                                              Schwaigern, 26.06.2020
Zusätzlich zeichnet der Landkreis Heilbronn Teams in den         gez.
folgenden Kategorien aus:                                        Sabine Rotermund
• Radaktivstes Team (meiste Kilometer/Teammitglied)              Bürgermeisterin und Vorsitzende
• Radaktivste Schule (meiste Kilometer/Teammitglied)             des Gemeinsamen Ausschusses
• Radaktivste Kommune (meiste Kilometer/Einwohner/-in)
Zudem werden erstmalig unter allen Radlerinnen und Radlern       Umgestaltung Friedhof in Stetten
im Landkreis Heilbronn, die mindestens 30 Kilometer geradelt     Nach einrichten der Baustelle wurde mit der Umgestaltung des
sind, drei Preise verlost – denn jeder Radelbeitrag setzt ein    Friedhofs begonnen. Im Bereich unterhalb und oberhalb dieser
Zeichen für eine gesunde und nachhaltige Mobilität!              bestehenden Hecke neben der Aussegnungshalle entstehen
Wer liegt vorn? Wo gibt es weitere Informationen?                insgesamt 40 neue Erdreihen- bzw. Erdwahlgräber. Um eine
Alle wichtigen Infos über Anmeldung, Online-Radelkalender,       optimale Raumgestaltung zu erreichen, wurde entschieden,
Ergebnisse und vieles mehr finden Sie unter www.stadtradeln.     2 Silberahorne zu fällen. Diese Baumart wächst sehr schnell,
de.                                                              altert dafür aber auch schneller und dadurch entsteht erhöhte
                                                                 Bruchgefahr. Als Ersatz dafür werden im Herbst 4 neue Bäume
Öffentliche Bekanntmachung                                       gepflanzt.
9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-
plans 2003 – 2017 der vereinbarten Verwaltungsgemein-                                            Im ersten Bauabschnitt wird
schaft Schwaigern/Massenbachhausen                                                               das Urnengrabfeld in barriere-
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1                                       freier Bauweise erweitert.
BauGB                                                                                            Hierbei entstehen unterhalb
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsge-                                         des bestehenden Urnengrab-
meinschaft Schwaigern/Massenbachhausen hat in seiner                                             feldes UR 2, zwei neue Doppel-
öffentlichen Sitzung am 18.06.2020 den Vorentwurf der                                            reihen mit 32 Urnenwahl­
9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-                                           gräbern.
plans gebilligt und die Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Maßgeblich ist der Vorentwurf vom 07.04.2020, angefertigt
durch das Büro IFK Ingenieure, Mosbach. Der Planbereich
ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Abgrenzungs-
plan vom 15.07.2019 (siehe Seite 6 unten).

                                                                     Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 9
Umgestaltung Friedhof in Niederhofen
                                                                                                                                                                                         Mit Beginn der Arbeiten im Friedhof in Niederhofen wird zuerst
                   Bild 2 200622 neues Urnengrabfeld 001                                                 5,5 cm                                                                          der Hauptweg oberhalb der Aussegnungshalle erneuert. Im
                                                                                                                                                                                         Zuge dieser Arbeiten wird auch das daneben liegende Urnen-
                                                                                                                                                                                         grabfeld um 20 Urnenerdgräber erweitert.

                                                                                                                                                                                         Bild 1 200622 Hauptweg und Urnengrabfeld 002 einfügen

                                                                                                                                                                                         Datei     einfügen:                                                                                                                              200622hauptwegundurnengrab-
                                                                                                                                                                                         feld002_1_20200623.jpg

                                                                                                   Parallel zu diesen
                                                                                                   Arbeiten wird am
                                                                                                   Urnengrabfeld UR 1
                                                                                                   ein 1,60 m breiter Weg
                                                                                                   für einen besseren Zu-
                                                                                                   gang neu angelegt.
                                                                                                   Unter der Linde am
                                                                                                   oberen Ende des We-
                                                                                                   ges wird ein Sitzplatz
                                                                                                   entstehen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    506
                                                                                              Burgweg                           1840                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     273/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           60

                   Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de)                                                                                                                                                       Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       62
                                                                                                                                                                                                                                                                                             24/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           52
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         45
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      50                                                                                                                                      278/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                278                                        275
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    42
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gar

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                21
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Schu

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Schu
                                                                                                                                       Gar                                                                                                                            11                                                                               Sch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           eu

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Btrg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                23
                                                                                                                                                       Wirtg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    22
                                                                                                                                                                                                                                                              Scheu

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Btrg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         u

                                                                                                                                                                       Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Sche

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Whs                                                                                                                                                            279
                                                                                                                        Wirtg                                              1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Gar
                                                                                                                                                                                                                                                   10
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             299/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    24
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              /1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          15
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        g

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  25
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Wirt

1835

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Whs
                                                                                                                                        1839                                                                                                   9                                                                                                                                                                                                                                                           280

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Schu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      308

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Gar
                                                                                                                                                                                                                                           8
                                                                                                                                                                                                                                           .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                Schu

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       281
                                                                                                                                                                                                                                      7                                                                                      12
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         26

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       282

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Gar
                                                                                                                                                                                                                                 6
                                                                                                                                                                                                                                 .

                                                                                                                                                                                                                             5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ße
                                                                                                                                                                                                                                                                      r

                                                                                                                                                                                                                        4
                                                                                                                                                                                                                                                                 Ga

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ra

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        284
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    St

                                                                                                                                                                                                                    3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         29

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Whs

                                                                                                                                                                                                              2/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              er
                                                                                                                                                                                    38

                                                                                                                                                                                                                                                                 hs

                                                                                                                                             Imenhof
                                                                                                                                                                                                                                                               W
                                                                                                                                                                                   18

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                /2

               g                                                                                                                                                                                          2
         Burgwe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            15

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  /1
                                                                                                                                                                                                                                                                           28

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           eu

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Fabr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 29
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  u

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Sch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Sch

                                                                                                                                                                                                  1                                                                                                                                                                      283
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               rta

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                285/1
                                                                                                                                                                                              1837                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        305
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    /3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ga

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                285
                                                                                                                                                                                                                                                                                               15
                                                                                                                                                                       u

                                                                                                                                                                                                                                                                                                    ein
                                                                                                                                                                     Sch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          286

                                                                                                                                                                                         				                                                             Plan ganze Breite
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     287

                                                                                                                                                                                                                                                   181.42
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             288

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       299
                                                                                                                                                                                                                             r
                                                                                                                                                                                                                            Ga

                                                                                                                                                                                                                                                                                         Kl

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     289

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                .

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Büro
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              290
                                                                                                                                                                                                     hs

                                                                                                                                                                ar
                                                                                                                                                                                                     W

                                                                                                                                                               G
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           291

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                .

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         292
                                                                                                                                                                                                               30

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         293

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   .

                   			                 Plan ganze Breite 14,5 cm
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Gar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Gar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 294

                                                                                                                                                                                         1768/1
                                                                                                                                                                       Sc

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       300/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         295
                                                                                                                                                                          h    u

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      296

                                                                                    1770
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       297

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Stall
                                                                                                                                       L1

                                                                                                                                                                       1768                                                                                                                                                                                                                                                                                          298
  1771
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              32
                                                                                                                                         10

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Btrg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   6.6
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  30

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  302

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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     0

                                                            Burgweg                                                                                                                                                                  60
                                                                                                                                                                                                                                       4                                                                                                    46
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 6.7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               10
                                                                                                                                                                                                                                                                                     W
                                                                                                                                                                                                                                                                                      irtg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       1/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            .
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Ust

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           21
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 9.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                302/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          hs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          W

                                              1769
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 72
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       60                                 0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         5/2
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                5.1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              hs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             W

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         2

                                                                                                                                                                                                                                                                                Ge
                                                                                                                                                                                                          611
                                                                                                                                                         60

                                                                                                                                                                                                                                                                                  wh
                                                                                                                                                                                                                                                                                         s
                                                                                       1765
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 g
                                                                                                                                                       21

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Btr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       4

                             Knappengäßle
                                                                                                                                                   K

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    .32
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        2063

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            607/3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           607/1

                                                     1764

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      e
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   aß

                                                                                                                                                                                                                                                        610
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 g

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Str
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Btr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Schwaigern-Massenbachhausen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             er

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        hs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        G
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         eim

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       nh
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ke
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         r

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ga

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Btr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ac
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                r
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Ga

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Br

                      1763                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    607/6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         9. Änderung der 1. Fortschreibung                                                                        607/5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             des Flächennutzungsplans
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              h
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ort
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Sp

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Abgrenzungsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ll
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Sta
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    g

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Aufgestellt:                                                                                                                     Mosbach,den 15.07.2019
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Btr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             W

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  607/4                             KOMMUNALPLANUNG ▪ TIEFBAU ▪ STÄDTEBAU
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak                                                                       Dipl.-Ing. Jürgen Glaser
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               602
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Beratende                                  Ingenieure                            und             freier                   Stadtplaner                            P a r t n e r s c h a f t s g e s e ll s c h a f t m b B
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Eisenbahnstraße 26, 74821 Mosbach                                        ▪       Fon 06261/9290-0                   ▪     Fax 06261/9290-44           ▪       info@ifk-mosbach.de                   ▪    www.ifk-mosbach.de
                                                                                         62

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        5
                                                                                      17

                                                                                                                                                                                                                                                                                61

                                                                                                                                             Mühlgasse
                                                                                                                                                                                                                                                                                  2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ghs

                                                                                                                                                                                                                                                    613
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     /1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                60

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      5
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