Nummer 26 Freitag, 26. Juni Jahrgang 2020 - Gemeinde Nottwil
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Nummer 26 Freitag, 26. Juni Jahrgang 2020
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712. Augenärztlicher Notdienst Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer) Stadtverwaltung Schwaigern info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de, Ärztlicher Notdienst für Patienten mit www.schwaigern.de Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen Zentrale 21-0 Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund- Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor- aus aktuellem Anlass: (infektionsschützende Maßnahmen anmeldung. gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2, Corona) Montag bis Freitag .................................08.00 – 12.00 Uhr Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern Montag, Dienstag, Donnerstag .................14.00 – 16.00 Uhr Immer am 3. Montag 13 – 16 Uhr und 3. Dienstag 14 – 18 Uhr FEUERWEHR Notruf 112 im Monat im Bürgerbüro. Beratung, Antragstellung und Unter- stützung bei Rentenangelegenheiten durch einen Versicherten- POLIZEI Notruf 110 berater der Deutschen Rentenversicherung. Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr) 810630 Anmeldung: Gesa Kress, Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de Polizeirevier Lauffen 07133/2090 UNFALLRETTUNGSDIENSTE JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld Notruf 112 Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1 Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222) 19222 (im Bahnhof), Tel. 8129561. BEREITSCHAFTSDIENSTE bei: Diakoniestation Leintal Stromausfall: EnBW Regional AG 0800/3629477 Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund Störung der Wasserversorgung: um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung, Schwaigern, Stetten, Niederhofen 0172-6330059 Essen auf Rädern, Tel. 97300, Massenbach 0173-3004981 – IAV–Stelle, Tel. 973011 Störung der Gasversorgung: – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in Stadtwerke Heilbronn 07131/56-2562 persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen. Nach Dienstschluss 07131/56-2588 Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts- hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern; Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102. Was tun bei Verdacht auf Coronavirus Infektion? Ökumenischer Hospizdienst Leintal Um Ansteckungen zu vermeiden, bleiben Sie bitte zunächst zu Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für Hause, kommen nicht in die Arztpraxis und halten telefonisch – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden Rücksprache mit Ihrem Hausarzt. Ist der nicht zu erreichen, Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden. muss der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33, angerufen werden. Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und Hotlines für allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus: Mi. + Do. 15 – 17 Uhr. - Landratsamt 07131/994 8050, Montag – Freitag 8 – 12 und Montag – Donnerstag 13.30 – 16 Uhr - Landesgesundheitsamt 0711/904-39555, Montag – Sonntag Suchtberatung 9 – 18 Uhr Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund- Ärztlicher Bereitschaftsdienst heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068. – Montag bis Freitag 18.00 – 22.00 Uhr – Samstag, Sonntag, Feiertag 09.00 – 22.00 Uhr Psychologische Beratungsstelle Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer) Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter Direktwahl: 07135/9360821 Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn. Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim – Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn Herausgeber: Stadt Schwaigern (keine Voranmeldung möglich) Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungs Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst berichte der Gemeindeorgane und Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik anderer Veröffentlichungen der Stadt- Heilbronn (keine Voranmeldung möglich). verwaltung Schwaigern ist der/die Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222. Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver- – Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in treter im Amt, für den Teil Kirchliche der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran Nachrichten und Vereinsmitteilungen die Kirchen und Vereine; meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222. Fraktionssprecher, für den Inhalt der Texte der Parteien und Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den Kostenfreie Onlinesprechstunde Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13, von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz- 74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail: lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr Redaktionsschluss: mittwochs, 10.00 Uhr Seite 2 Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
26.06. Hauptausschusssitzung Gemeinderat, Folgende Veranstaltungen wurden ABGESAGT: Frizhalle 18 Uhr 26.06. Fledermausbeobachtungen am Eichbottsee, NABU, Treffpunkt Freibad Leingarten 26.06. Gemeinderatssitzung, Frizhalle 18.30 Uhr Abgesagt: 27.06. 75-jähriges Jubiläum, Besucher der Sitzungen werden gebeten, sich in der auf- ev. Kindergarten „Unter dem Regenbogen“ gelegten Teilnehmerliste einzutragen und hierfür ein Stetten eigenes Schreibgerät mitzubringen. 28.06. Erntebittgottesdienst, ev. Kirchengemeinde Es wird allen Teilnehmern das Tragen von Mundschutz- Stetten, Open Air masken empfohlen. 29.06. – 05.07. Ökumenische Woche, ev. und 30.06. Sitzung des Gemeindewasserverbands kath. Kirchengemeinden Massenbach-Massenbachhausen, Rathaus Massenbachhausen, 18 Uhr 01.07. Krämermarkt in Stetten Die neue Corona-Verordnung wurde am Notdienst der Apotheken 23. Juni 2020 veröffentlicht und gilt 26.06. Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen, ab dem 1. Juli 2020 Tel. 07262/1888 Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten 27.06. Rathaus-Apotheke, Heilbronner Str. 41, aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von 74252 Massenbachhausen, Tel. 07138/7666 Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette 28.06. Schloss-Apotheke, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2, Verordnung neu gefasst und ist damit übersichtlicher und 75038 Oberderdingen (Flehingen), Tel. 07258/7490 leichter verständlich. Die Verordnung wurde dazu neu geglie- 29.06. Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5, dert und wird auch einige Einzel-Verordnungen ersetzen. 75031 Eppingen, Tel. 07262/6760 Die neue Corona-Verordnung wurde am 23. Juni 2020 ver- 30.06. Stadt-Apotheke, Schnellerstr. 2, öffentlicht und gilt ab dem 1. Juli 2020. 74193 Schwaigern, Tel. 07138/97180 Die wesentlichen Änderungen: 01.07. Rock-Apotheke, Hauptstr. 72, 74912 Kirchardt, • Ansammlungen: Tel. 07266/1418 Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau 02.07. Retzbach-Apotheke, Schwaigerner Str. 12, wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verord- 75050 Gemmingen, Tel. 07267/91210 nung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraph 9. Mehr Personen dürfen weiterhin zusammenkommen, wenn es sich bei den teilnehmenden Personen ausschließlich um direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel) sowie Geschwister mit Nachkommen handelt oder die Personen dem eigenen Haushalt angehören. Ebenso ausgenommen sind die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der genannten Personen. Schrittweise Öffnung des Rathauses Schwaigern • Veranstaltungen: ab 01. Juli 2020 Bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teil Als nächste Lockerungsmaßnahme der Schwaigerner Stadtver- nehmerinnen und Teilnehmern ist kein Hygienekonzept mehr waltung wird das gesamte Rathaus ab Mittwoch, 1. Juli 2020, nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familien- für den Publikumsverkehr wieder geöffnet. feiern. Folgende eingeschränkte Öffnungszeiten gelten ab 01.07.2020 Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen für das Rathaus Schwaigern einschließlich Bürgerbüro: möglich, wenn den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen Montag-/Dienstag-/Donnerstagnachmittag 14.00 – 16.00 Uhr werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereins Weiterhin können in dringenden Fällen auch individuelle treffen oder Mitarbeiterversammlungen. Terminvereinbarungen außerhalb der genannten Öffnungs Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als zeiten mit den entsprechenden Sachbearbeitern vereinbart 500 Personen wieder erlaubt. werden. Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme Kontaktdaten der jeweiligen Sachbearbeiter finden Sie auf von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. unserer Homepage unter www.schwaigern.de. Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teil- Wichtig ist es, die einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln nehmenden weiter untersagt. beim Betreten und im Gebäude einzuhalten. • Was weiterhin gilt: Dazu zählen u.a. das Aufsetzen eines Nasen-Mundschutzes In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Perso- sowie das Desinfizieren der Hände am bereitgestellten nen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Hygienespender am Eingang. Die Maskenpflicht bleibt ebenfalls bestehen, sie ist nun in Paragraph 3 geregelt. Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitu- tionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes bleiben eben- falls untersagt. Die neue Rechtsverordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle- infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020 Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 3
Verordnung der Landesregierung über 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 infektionsschützende Maßnahmen gegen die und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder The- rapie dies erfordert, Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona- 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienst- Verordnung – CoronaVO) leistungen im öffentlichen oder touristischen Personen- Vom 23. Juni 2020 verkehr nach Absatz 1 Nummer 1 oder in Einkaufszent- Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des Infek- ren oder Ladengeschäften nach Absatz 1 Nummer 4 oder tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Mai Schutz für andere Personen gegeben ist. 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird verordnet: Abschnitt 3: Besondere Anforderungen Teil 1 – Allgemeine Regelungen §4 Abschnitt 1: Ziele Hygieneanforderungen §1 (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- Ziele grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie des §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind, Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesundheitsschutz der haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infek- zu erfüllen: tionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, Infek- 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der tionswege nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhal- räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Perso- tung der medizinischen Versorgungskapazitäten gewähr- nenströmen und Warteschlangen, damit eine Umset- leistet werden. zung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird, (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verordnung 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innen- Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Einzelnen räumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, so- einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt wie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen, einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bür- 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegen- ger und andererseits durch hoheitliches Handeln der zu- ständen, die häufig von Personen berührt werden, ständigen Behörden. 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, §2 nachdem diese von einer Person benutzt wurden, Allgemeine Abstandsregel 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbe- (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutzvor- reiche, richtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 Metern emp- Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papier- fohlen. handtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrich- Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht tungen, die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumut- 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese bar, dessen Unterschreitung aus besonderen Gründen er- von einer Person benutzt wurden, forderlich oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls ausgenommen Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen sind Ansammlungen, die nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die sind. Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Be- (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kindertages zahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Hände- stätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten Ein- waschen in den Sanitäranlagen. richtungen. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit §3 nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbeson- Mund-Nasen-Bedeckung dere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Ange- (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleich- bots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht er- bare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden forderlich oder unzumutbar ist. 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen §5 Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Hygienekonzepte Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich grund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahn- ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten hofs- und Flughafengebäuden, Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infek- 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und tionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizi- insbesondere darzustellen, wie die Hygienevorgaben nach nischen Fußpflegeeinrichtungen, § 4 umgesetzt werden sollen. 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verant- humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktike- wortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die rinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende öffentlichen Gesundheitsdienstes, Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften und Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. 5. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks, §6 Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im Datenerhebung Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt. (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede- grund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben sind, ckung besteht nicht dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten von Be- 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, sucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und Nutzern oder 2. für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Be- Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- und Nachname, An- deckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen schrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erhoben 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine und gespeichert werden. Dies gilt nicht, wenn und soweit Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besu- Daten bereits vorliegen. cher aufhalten, Seite 4 Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
(2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen aufzu- (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind bewahren und sodann zu löschen. Es ist zu gewährleisten, Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen aus- dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten er- schließlich langen. 1. in gerader Linie verwandt sind, (3) Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde zu 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen 3. dem eigenen Haushalt angehören, Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Ver- einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder wendung ist unzulässig. Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. (4) Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Personen, die (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für An- die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Be- sammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, such oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge an der Veranstaltung auszuschließen. dienen. §7 § 10 Zutritts- und Teilnahmeverbot Veranstaltungen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderun- grund dieser Verordnung für Ansteckungsverdächtige ein gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maß- Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teil- gabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung nahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst dies nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnah- Personen, meverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstaltung sind 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten. Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zu- 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Corona- lässig ist. Abweichend von Absatz 1 muss bei privaten virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen. kein Hygienekonzept nach § 5 erstellt werden. (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Einhal- (3) Untersagt sind tung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine 1. Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden bis ein- Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch schließlich 31. Juli 2020 und Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit 2. Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis ein- wie möglich minimiert ist. schließlich 31. Oktober 2020. §8 Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht sich bis einschließlich Arbeitsschutz 31. Juli 2020 auf 250 Personen, wenn zusätzlich (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder auf- 1. den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veran- grund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus staltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforderungen einzuhalten 2. die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Pro- sind, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindes- gramm folgt. tens folgende Pflichten zu erfüllen: Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäf- 1. die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter tigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung außer Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz zu Betracht. minimieren, (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veranstaltun- 2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu gen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf Arbeitsabläufe und Vorgaben, Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und 3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exeku- Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Händewa- tive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließ- schen am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetzte lich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlun- Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren, gen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund- (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Nasen-Bedeckungen bereitzustellen, Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und –proben. 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Bescheini- (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeitlich und gung die Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer defi- aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur nierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko für einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, einer Person, einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit COVID-19 Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit vermehrtem Menschen gezielt teilnimmt. Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten eingesetzt § 11 werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes eingehalten werden kann. (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, die der (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Informationen Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck der Entschei- nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, dung über den konkreten Arbeitseinsatz von Beschäftigten zulässig. erheben, speichern und verwenden, wenn dieser ihm mit- (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der Ab- teilen, dass sie zu der dort genannten Gruppe gehören; standsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen Behör- Beschäftigte sind zu einer solchen Mitteilung nicht ver- den können weitere Auflagen, beispielsweise zur Einhal- pflichtet. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat diese tung der Hygieneanforderungen nach § 4, festlegen. Information zu löschen, sobald sie für diesen Zweck nicht (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der Schutz mehr erforderlich ist, spätestens aber eine Woche, nachdem vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, diese Verordnung außer Kraft tritt. nicht erreicht werden kann. Abschnitt 4: Ansammlungen, § 12 Veranstaltungen und Versammlungen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungs §9 gemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen Ansammlungen (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von (1) Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt. Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zu- lässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat die Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 5
Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie ein Hy- Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen getroffen wer- gienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es den. gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze 1 bis § 16 3 finden auf Veranstaltungen von Weltanschauungsgemein- Verordnungsermächtigungen schaften entsprechende Anwendung. (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Urnenbei- mächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von setzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche Ver- Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsange- anstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen nach § 4 bote der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nach- einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach mittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kin- § 7. dertageseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Schulkin- (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- dergärten und Kindertagespflegestellen zum Schutz vor mächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben zum einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und An- Infektionsschutz und sonstige ausführende Regelungen für forderungen, insbesondere Hygienevorgaben, festzulegen. Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine Infektionsschutz- ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von vorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, § 13 Landesbibliotheken und Archiven, Betriebsverbote 2. Studierendenwerken und Es wird untersagt der Betrieb von 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz 1. Clubs und Diskotheken und 5 aufgeführt, sowie Kinos 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrich- zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be- tungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutions- dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor- gewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituierten- gaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet keine Anwen- schutzgesetzes. dung auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg § 14 einschließlich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben Polizei Baden-Württemberg sowie die Hochschule für für bestimmte Einrichtungen und Betriebe Rechtspflege Schwetzingen. Für die Hochschule für Polizei Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebote und Baden-Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygieneanforderun- der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg können vom gen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe Innenministerium und für die Hochschule für Rechtspflege von § 5 zuvor zu erstellen und eine Datenerhebung nach § 6 Schwetzingen vom Justizministerium die für den Ausbil- durchzuführen: dungs-, Studien- und Fortbildungsbetrieb und die Vorberei- 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademiengesetz, tung und Durchführung von Prüfungen sowie für das Ein- Landesbibliotheken, Archive und Studierendenwerke, stellungsverfahren erforderlichen Ausnahmen von den Be- 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos, schränkungen dieser Verordnung zugelassen werden. 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen, (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe, tigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätigkeiten im 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrich- Rettungsdienst und Weiterbildungs- und Fortbildungs- tungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, stätten der Pflege- und Gesundheitsfachberufe im Zu- 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt- ständigkeitsbereich des Sozialministeriums, zungsbedarf oder mit Behinderungen, 5. Fahrschulen einschließlich der Abnahme der theoreti- 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, schen und praktischen Prüfungen, 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungslo- 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jegli- senhilfe sowie von einem Anbieter verantworteten am- cher Art einschließlich der Durchführung von Prüfun- bulant betreuten Wohngemeinschaften nach dem gen, soweit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt, Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten 5. Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- und einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios sowie Umfeld von Pflege, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugend- 8. Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme der Anforderun- sozialarbeit, gen des § 6, 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe und 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzustän- und Piercingstudios sowie medizinische und nicht me- digkeit, dizinische Fußpflegeeinrichtungen, 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- 10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein- und Gesundheitsfachberufe sowie richtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gaststät- 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst tengesetz, zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be- 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spiel- dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor- banken und Wettvermittlungsstellen, gaben, festzulegen. 12. Beherbergungsbetriebe, (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er- 13. Messen und mächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer 14. Freizeitparks. Infektion mit dem Coronavirus Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, Angebote 1. für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach Bedingungen und Anforderungen, insbesondere auch § 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutzanforderungen nach Hygienevorgaben, und § 8 einzuhalten; dies gilt nicht im Falle des Satzes 1 Nummern 2. die Absonderung von Personen, die in eine Landeserst- 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der Ein- aufnahmeeinrichtung neu oder nach längerer Abwesen- richtung, des Angebots oder der Aktivität eine nach § 10 er- heit aufgenommen werden, laubte Veranstaltung durchgeführt wird. festzulegen. Teil 2 – Besondere Regelungen (5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium werden § 15 gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Grundsatz Rechtsverordnung für den Betrieb von Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlasse- 1. öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät- nen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelungen von ten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios und Seite 6 Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
der Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie Tanz- Das Sozialministerium und das Innenministerium werden ge- schulen und ähnlichen Einrichtungen, mäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame Rechts- 2. Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kont- verordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbe- rolliertem Zugang sowie zogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibe- 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen hörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies sowie für entsprechende Angebote nach § 14 Satz 1 Num- aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist mer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusministeriums 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizei- zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be- vollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der Orts dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor- polizeibehörden vor Ansteckung bei Einsätzen, gaben, festzulegen. 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und zum (6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium werden Vollzug von Maßnahmen nach dem Infektionsschutz gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame gesetz, Rechtsverordnung für 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrig 1. den öffentlichen und touristischen Personenverkehr im keiten nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich gast- Grundlage ergangener Rechtsverordnungen und gewerblicher Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit Satz 2 Gaststättengesetz und sowie der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbrin- 2. die praktische Fahrausbildung und –prüfung sowie die gung in Gewahrsamseinrichtungen und Justizvollzugs- praktischen Ausbildungsinhalte der Aus- und Weiter- anstalten. bildung der amtlich anerkannten Sachverständigen und § 19 Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr Ordnungswidrigkeiten zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be- Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor- handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gaben, festzulegen. 1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den (7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium wer- Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, den gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch gemeinsame 2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung Rechtsverordnung für trägt, 1. den Einzelhandel, 3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von mehr 2. das Beherbergungsgewerbe, als zwanzig Personen teilnimmt, 3. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein- 4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2 richtungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und Ab- oder § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält, satz 2 Gaststättengesetz, 5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach § 10 Absatz 4. Messen und Spezialmärkte, 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 5. das Handwerk, oder § 14 Satz 2 zuwiderhandelt, 6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- 6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeits- und Piercingstudios, medizinische und nicht medizini- schutzanforderungen nicht einhält, sche Fußpflegeeinrichtungen, 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Ver- 7. Vergnügungsstätten und anstaltung abhält, 8. Freizeitparks 8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be- der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt, dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor- 9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder eine Disko- gaben, festzulegen. thek oder entgegen § 13 Nummer 2 eine Prostitutions- (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- stätte, ein Bordell oder eine ähnliche Einrichtung be- tigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Minis- treibt oder das Prostitutionsgewerbe ausübt oder terium durch Rechtsverordnung für sonstige Einrichtungen, 10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die nicht in dieser Aktivitäten betreibt oder anbietet. Vorschrift sowie in § 12 gesondert geregelt sind, zum Teil 4 – Schlussvorschriften Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun- § 20 gen und Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben, Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen festzulegen. (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß- § 17 nahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von Ein- und Rückreisende dieser Verordnung unberührt. Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund im durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- und Rückreisende Einzelfall Abweichungen von den durch diese Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, insbesondere oder aufgrund dieser Verordnung aufgestellten Vorgaben 1. die Absonderung von Personen, die aus einem Staat zulassen. außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in § 21 geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, Inkrafttreten, Außerkrafttreten 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen tritt die Corona-Verordnung vom 9. Mai 2020 (GBl. S. 266), Behörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraus- die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni setzungen für die Absonderung hinzuweisen, 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes 3. die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß und abrufbar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/ § 29 IfSG und corona-verordnung) geändert worden ist, außer Kraft. 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer (2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis 18 sowie 1 gemäß § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich § 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. gegen Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb (3) § 10 Absätze 3, 4 und 6 treten am 31. Oktober 2020 außer von Baden-Württemberg haben, Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 31. August sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen einschließlich weite- 2020 außer Kraft. rer Anordnungen hierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzuschrei- Stuttgart, den 23. Juni 2020 ben. Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkeiten Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, § 18 Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Verarbeitung personenbezogener Daten Hermann Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 7
BMUB Klimaschutzinitiative 2019/2020 Herzliche Glückwünsche Stadt Schwaigern – Sanierung der Straßenbeleuchtung mit Sehr geehrte Ehejubilare, sehr geehrte Geburtstags“kinder“, LED-Technik. die Stadt Schwaigern möchte Ihnen auf diesem Wege die herz- Gefördert vom Bundesministerium für lichsten Glück- und Segenswünsche aussprechen. Umwelt, Naturschutz und nukleare In der aktuellen Situation ist der Abstand, den wir nun ein- Sicherheit aufgrund eines Beschlusses halten müssen, ein Zeichen der Rücksichtnahme, Nähe und des Deutschen Bundestages Fürsorge. Frau Bürgermeisterin Sabine Rotermund bedauert Die Stadt Schwaigern hat beim Bundes- es sehr, Sie an Ihrem Ehrentag nicht persönlich besuchen ministerium Umwelt-Naturschutz- Bau- zu können. Dennoch wünscht Sie Ihnen allen von Herzen und Reaktorsicherheit BMUB im Rahmen viel Gesundheit, Zufriedenheit und Glück für die Zukunft. des Klimaschutzprogramms 2019 einen Üblicherweise werden auf Wunsch Bilder der Ehe- oder Alters- Förderantrag für den Austausch von 761 jubilare veröffentlicht. Selbstverständlich bieten wir dies Straßenleuchten in Gesamt-Schwaigern weiterhin an. Sollten Sie zu Ihrem Ehrentag, auch nachträg- gegen Leuchten mit LED Technik gestellt, lich, eine Veröffentlichung mit Bild wünschen, können Sie uns der zwischenzeitlich genehmigt wurde. gerne ein Bild zukommen lassen. Mit dem Projektantrag 2019/2020 werden in der Stadt E-Mail: andrea.reutter@schwaigern.de. Schwaigern 761 Leuchten aus den Baujahren 1970 – 2000 mit veralteten Hochdrucklampen ausgetauscht. Mit der Erneuerung Stadtradeln 2020 der 761 Leuchten gegen Aufsatzleuchten mit hocheffizienter Ab 27. Juni 2020 tritt LED-Technik wird die Stadt Schwaigern den Energieverbrauch Schwaigern wieder gemeinsam und den damit verbundenen Schadstoffausstoß vermindern in die Pedale. und die künftigen Betriebs- und Wartungskosten der Straßen- Wegen der Corona-Pandemie muss- beleuchtung erheblich senken. ten schon viele Veranstaltungen Die Stadt Schwaigern wird bei diesem Vorhaben vom Bundes- abgesagt werden. An einer Aktion ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher- halten die Stadt Schwaigern und heit im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundes mit der Landkreis Heilbronn jedoch 20 % gefördert. Die BMUB Förderung ist ab einer Stromein- fest: dem STADTRADELN. sparung von mindestens 50 % möglich. Vom 27. Juni bis 17. Juli 2020 wird gemeinsam mit 20 Beteiligte Partner: weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis Heilbronn, dem Bauherr: Stadt Schwaigern Marktstr. 2 74193 Schwaigern Landkreis und der Stadt Heilbronn geradelt, wenn auch unter Projektträger: Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmer- besonderen Bedingungen: str. 26 – 27 10969 Berlin Die Kontaktbeschränkungen gelten auch auf dem Fahrrad, Aus- Planung und Bauüberwachung: Ets Markus Kärcher, Pfarrstr. 13, flüge in größeren Gruppen sind derzeit noch nicht gestattet. 74193 Schwaigern Auf die begleitenden Veranstaltungen wird deshalb verzichtet. Ausführung: Fa. Fischer & Zander GmbH, Käppelesäcker 10, Auch wenn alleine gefahren wird, radeln wir alle zusammen im 74235 Erlenbach virtuellen Team um den Sieg, fördern unsere Gesundheit und Die Daten des Förderantrags: Förderkennzeichen: 03K11451 setzen gemeinsam ein Zeichen für eine nachhaltige Mobilität! Auftragssumme: 210.000,– € Seien Sie dabei und treten Sie gemeinsam mit vielen anderen Projektlaufzeit 01.01.2020 – 31.12.2020 Bürgerinnen und Bürgern aus Schwaigern in die Pedale. Jeder Die Daten der Maßnahme: Leuchtenanzahl 761 Stück Kilometer, der innerhalb dieser 21 Tage beruflich oder privat Der elektrische Energieverbrauch wird um 125.306 kWh/Jahr mit dem Rad zurückgelegt wird, zählt. gesenkt. Diese Minderung entspricht einer Energieeinsparung Die ausführlichen Spielregeln finden Sie unter https://www. von 63 % und einer Reduzierung des CO² Ausstoßes um 74 t/ stadtradeln.de/spielregeln. Jahr. Worum geht’s? Ziel der bundesweiten Kampagne STADTRADELN ist es, Bürge- rinnen und Bürger für das Radfahren im Alltag zu sensibilisie- ren und mehr Aufmerksamkeit für die Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung in den Kommunen zu schaffen. Stellenanzeige 8 cm Radeln Sie über einen Zeitraum von drei Wochen im Alltag Die Stadt Schwaigern möglichst viele Kilometer – egal ob zum Einkaufen, auf dem suchteinfügen: Datei einen s25_2020stellenanzeige_edvsachbearbeiter2_ Arbeitsweg oder in der Freizeit! CO2-frei unterwegs sein, qrcode_1_20200618.pdf gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit tun und Freude EDV-Sachbearbeiter (m/w/d), Kennziffer 215-H am Radfahren haben – Mitmachen lohnt sich! Bilden Sie ein Team oder treten Sie einem Team bei. in Teilzeit 50% (unbefristet), zum nächstmöglichen Zeitpunkt, Wer kann teilnehmen? Entgeltgruppe 7 TVöD. Teilnehmen können alle, die in Schwaigern wohnen, arbeiten, EDV-Sachbearbeiter (m/w/d), Kennziffer 214-H einem Verein angehören oder zur Schule gehen. Wie kann ich teilnehmen, wo melde ich mich an? in Vollzeit (unbefristet), zum 01.01.2021, Entgeltgruppe 10 TVöD, Beim STADTRADELN wird ausschließlich im Team geradelt, denn Dienstbezüge nach der Beamtenbesoldung bis A 11. Klimaschutz und Radförderung sind Teamarbeit – aber schon Nähere Informationen zu den Stellenangeboten, den Anforderungen und der zwei Personen sind ein Team! Unter stadtradeln.de/radlerbe- reich können sich alle Teilnehmenden registrieren, einem be- Bewerbungsfrist (12.07.2020) - einfach QR-Code scannen oder im Internet reits vorhandenen Team ihrer Kommune beitreten oder ein unter www.schwaigern.de, Rubrik Rathaus/Stellenangebote. Auskünfte erteilt eigenes Team gründen. Eine Person, die ein Team neu gründet, gerne: Hauptamtsleiterin Frau Kunzmann, Tel. 07138/2120, ist automatisch Team-Captain. für arbeitsrechtliche Fragen steht Frau Scheffold, Alternativ kann unserem „Offenen Team“ beigetreten werden. Tel. 07138/2159 zur Verfügung. Anmeldungen sind über den gesamten STADTRADELN-Zeitraum Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail an (27. Juni bis 17. Juli) möglich. Sie können also jederzeit ein- bewerbungen@schwaigern.de (PDF-Format). steigen! Wann wird geradelt? Die Stadt Schwaigern, 21 weitere Kommunen im Landkreis Heilbronn sowie die Stadt und der Landkreis Heilbronn radeln gemeinsam vom 27. Juni bis zum 17. Juli 2020. Die Eingabe- frist für die geradelten Kilometer endet sieben Tage nach dem Ende des STADTRADELN, also am 24. Juli 2020. Seite 8 Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
Wie funktioniert das Kilometersammeln? Anlass der Planung ist der durch die Norma Lebensmittelfilial- Geradelte Kilometer können mit Kilometerzählern, Rad betrieb Stiftung & Co. KG beabsichtigte Bau eines neuen computern, der STADTRADELN-App, einem Routenplaner oder Lebensmittelmarktes in Stetten, welche den aktuellen und zu- über Schätzung ermittelt werden. künftigen Kunden- und Logistikanforderungen entsprechen Online können die Kilometer im Radelkalender unter soll. Da das Plangebiet im gültigen Flächennutzungsplan als stadtradeln.de/radlerbereich eingetragen werden. Oder Sie Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, ist neben der Auf- laden sich einfach die STADTRADELN-App herunter, tragen stellung des Bebauungsplans auch eine Flächennutzungsplan- dort Ihre Kilometer ein oder tracken Ihre Strecken. Wie häufig änderung erforderlich. Zweck der Planung ist die Sicherung und und wie detailliert die Kilometer eingetragen werden, ent- zeitgemäße, verträgliche Grundversorgung des Stadtteils scheiden Sie selbst. Es kann jede Fahrt einzeln, die gesamten Stetten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür Kilometer eines Tages oder auch eine Woche als Gesamtsumme zu schaffen, sind eine Änderung des Flächennutzungsplans eingetragen werden. sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren Kilometer können bis einschließlich 24. Juli 2020 nachge mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung er- tragen werden, sofern Sie innerhalb des dreiwöchigen STADT forderlich. RADELN-Zeitraums geradelt wurden. Der Vorentwurf der 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Es ist auch möglich, die geradelten Kilometer für mehrere Flächennutzungsplans, die Begründung sowie der Umwelt Radelnde im selben Account einzutragen. Dies ist z. B. für bericht werden Familien oder Schulklassen von Bedeutung. Dafür muss die von Montag, 06.07.2020 bis Freitag, 07.08.2020, genaue Anzahl an Personen, für die Kilometer eingetragen im Rathaus Schwaigern, Altbau, Erdgeschoss, Marktstraße 2, werden, angegeben werden. 74193 Schwaigern und im Rathaus Massenbachhausen, Neu ist dieses Jahr, dass Unterteams (z. B. Abteilungen einer Heilbronner Straße 54, Zimmer 101, 74252 Massenbach Firma, Klassen einer Schule) gegründet werden können. Die hausen, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht- Kilometer zählen dann sowohl für das Unterteam, als auch für nahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der das Hauptteam. Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Welche Kilometer zählen? Planung gegeben. Zudem können die Unterlagen im Zeitraum Jeder Kilometer, der innerhalb der 21 Tage beruflich oder der Auslegungsfrist auch im Internet unter privat mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, zählt. Einzig die www.schwaigern.de (Rathaus, Aktuelles, Bauleitplanung) Kilometer von (Rad)Wettkämpfen und Trainings auf stationä- www.massenbachhausen.de (Neues & Aktuelles, Bauleit ren Fahrrädern zählen beim STADTRADELN nicht. planung) Wo die Radkilometer zurückgelegt werden ist nicht relevant, eingesehen werden. denn Klimaschutz endet an keiner Stadt- oder Landesgrenze. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge Damit zählen z. B. auch die geradelten Kilometer während gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Ihrer Urlaubsreise. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Wer gewinnt beim STADTRADELN? Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, Beim Radeln gewinnen alle: Es hält fit, ist umweltfreundlich soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die und spart Zeit und Geld. vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver- Das Klima-Bündnis prämiert in fünf Größenklassen die fahrrad- spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht aktivsten Kommunalparlamente sowie Kommunen mit den werden können. meisten Radkilometern (absolut). Mit jedem geradelten Kilo- Die öffentliche Auslegung ist hiermit ortsüblich bekannt meter unterstützen Sie also Schwaigern im deutschlandweiten gemacht. Kommunalwettbewerb. Schwaigern, 26.06.2020 Zusätzlich zeichnet der Landkreis Heilbronn Teams in den gez. folgenden Kategorien aus: Sabine Rotermund • Radaktivstes Team (meiste Kilometer/Teammitglied) Bürgermeisterin und Vorsitzende • Radaktivste Schule (meiste Kilometer/Teammitglied) des Gemeinsamen Ausschusses • Radaktivste Kommune (meiste Kilometer/Einwohner/-in) Zudem werden erstmalig unter allen Radlerinnen und Radlern Umgestaltung Friedhof in Stetten im Landkreis Heilbronn, die mindestens 30 Kilometer geradelt Nach einrichten der Baustelle wurde mit der Umgestaltung des sind, drei Preise verlost – denn jeder Radelbeitrag setzt ein Friedhofs begonnen. Im Bereich unterhalb und oberhalb dieser Zeichen für eine gesunde und nachhaltige Mobilität! bestehenden Hecke neben der Aussegnungshalle entstehen Wer liegt vorn? Wo gibt es weitere Informationen? insgesamt 40 neue Erdreihen- bzw. Erdwahlgräber. Um eine Alle wichtigen Infos über Anmeldung, Online-Radelkalender, optimale Raumgestaltung zu erreichen, wurde entschieden, Ergebnisse und vieles mehr finden Sie unter www.stadtradeln. 2 Silberahorne zu fällen. Diese Baumart wächst sehr schnell, de. altert dafür aber auch schneller und dadurch entsteht erhöhte Bruchgefahr. Als Ersatz dafür werden im Herbst 4 neue Bäume Öffentliche Bekanntmachung gepflanzt. 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs- plans 2003 – 2017 der vereinbarten Verwaltungsgemein- Im ersten Bauabschnitt wird schaft Schwaigern/Massenbachhausen das Urnengrabfeld in barriere- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 freier Bauweise erweitert. BauGB Hierbei entstehen unterhalb Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsge- des bestehenden Urnengrab- meinschaft Schwaigern/Massenbachhausen hat in seiner feldes UR 2, zwei neue Doppel- öffentlichen Sitzung am 18.06.2020 den Vorentwurf der reihen mit 32 Urnenwahl 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs- gräbern. plans gebilligt und die Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Maßgeblich ist der Vorentwurf vom 07.04.2020, angefertigt durch das Büro IFK Ingenieure, Mosbach. Der Planbereich ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Abgrenzungs- plan vom 15.07.2019 (siehe Seite 6 unten). Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020 · Seite 9
Umgestaltung Friedhof in Niederhofen Mit Beginn der Arbeiten im Friedhof in Niederhofen wird zuerst Bild 2 200622 neues Urnengrabfeld 001 5,5 cm der Hauptweg oberhalb der Aussegnungshalle erneuert. Im Zuge dieser Arbeiten wird auch das daneben liegende Urnen- grabfeld um 20 Urnenerdgräber erweitert. Bild 1 200622 Hauptweg und Urnengrabfeld 002 einfügen Datei einfügen: 200622hauptwegundurnengrab- feld002_1_20200623.jpg Parallel zu diesen Arbeiten wird am Urnengrabfeld UR 1 ein 1,60 m breiter Weg für einen besseren Zu- gang neu angelegt. Unter der Linde am oberen Ende des We- ges wird ein Sitzplatz entstehen. Gar 506 Burgweg 1840 273/1 60 Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de) Whs 62 24/1 52 45 50 278/1 278 275 42 Gar 21 Schu Schu Gar 11 Sch eu Btrg 23 Wirtg Whs Whs 22 Scheu Btrg u Whs Sche Whs 279 Wirtg 1 Gar 10 299/ 24 1 /1 15 g 25 Wirt 1835 Whs 1839 9 280 Schu 308 Gar 8 . Schu 281 7 12 26 282 Gar 6 . 5 ße r 4 Ga ra 284 St 3 29 13 Whs 2/1 er 38 hs Imenhof W 18 /2 g 2 Burgwe ch 15 /1 28 eu Fabr 29 u Sch Sch 1 283 rta 3 285/1 1837 305 /3 ga 285 15 u ein Sch 286 Plan ganze Breite 287 181.42 288 . 299 r Ga Kl 289 . Büro 290 hs ar W G 291 . . 292 30 293 . Plan ganze Breite 14,5 cm Gar Gar 294 1768/1 Sc 300/1 295 h u . 296 1770 297 Stall L1 1768 298 1771 32 10 Btrg 6.6 1 7 30 302 L1 0 Burgweg 60 4 46 6.7 6 10 W irtg 7 1/1 . Ust 21 1 9.1 302/ 3 hs W 1769 1 72 0.2 60 0 5/2 1766 8 5.1 17 hs W 2 Ge 611 60 wh s 1765 g 21 Btr 4 Knappengäßle K .32 2063 607/3 607/1 1764 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft e aß 610 g Str Btr Schwaigern-Massenbachhausen er hs G eim 1 nh ke 6 r g Ga Btr ac r Ga Br 1763 607/6 9. Änderung der 1. Fortschreibung 607/5 des Flächennutzungsplans 3 h ort Sp Abgrenzungsplan ll Sta g Aufgestellt: Mosbach,den 15.07.2019 Btr W 8 607/4 KOMMUNALPLANUNG ▪ TIEFBAU ▪ STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen Glaser Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein 602 Beratende Ingenieure und freier Stadtplaner P a r t n e r s c h a f t s g e s e ll s c h a f t m b B Eisenbahnstraße 26, 74821 Mosbach ▪ Fon 06261/9290-0 ▪ Fax 06261/9290-44 ▪ info@ifk-mosbach.de ▪ www.ifk-mosbach.de 62 5 17 61 Mühlgasse 2 Ghs 613 7 /1 60 5 60 Seite 10 Stadt Schwaigern Nr. 26 · 26. Juni 2020
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