Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau

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Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
Ausgabe 01/2019
       11. Januar 2019

                     Ein glückliches, gesundes
                     und erfolgreiches Jahr 2019!
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    Sagenweg im Winter 2003                     Foto: Armin Ebert
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Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
Seite 2                                                   Ortsblatt Rabenau                                             erscheint am 11. Januar 2019

n Rufnummern der Stadt Rabenau                                           Deutsches Stuhlbaumuseum              03 51 641 36 11

Bürgermeister:                                                           Öffnungszeiten:
Herr Paul                                                                Stadtverwaltung Rabenau              Di 09:00–12.00 Uhr         13:00–18:00 Uhr
                                                                                                              Do 09:00–12.00 Uhr         13:00–16:00 Uhr
Sekretärin:                       03 51 64 98 20, Fax 649 82 11                                               Fr 09:00–12:00 Uhr
Frau Mondry                       sekretariat@stadt-rabenau.de
                                                                         Sprechzeiten des Bürgermeisters
Hauptamt                          hauptamt@stadt-rabenau.de              Herrn Paul:                   Di 09:00–12:00 Uhr                13:00–18:00 Uhr
Leiter: Herr Illgen               03 51 649 82 14
Frau Meseck                       0351 649 82 13                         Abwasserzweckverband wie Stadtverwaltung
Herr Österreicher, Frau Schmidt   03 51 649 82 25                        Fremdenverkehrsamt Rabenau           Mo    09:00–12:00 Uhr      12:30–15:00 Uhr
                                                                                                              Di    09:00–12:00 Uhr      12:30–15:00 Uhr
Einwohnermeldeamt                 meldeamt@stadt-rabenau.de                                                   Do    09:00–12:00 Uhr      12:30–15:00 Uhr
Frau Fritz                        03 51 649 82 23                                                             Fr    09:00–11:30 Uhr
Standesamt                        standesamt@stadt-rabenau.de            Bibliothek Rabenau                   Di 15:00–18:00 Uhr Mi 12:00–16:00 Uhr
Herr Illgen                       03 51 649 82 14
                                                                         Bibliothek Oelsa                     Do 15:00–17:00 Uhr
Ordnung und Sicherheit            ordnungsamt@stadt-rabenau.de
Herr Czirjak                      03 51 649 82 21                        Schiedsstelle Rabenau                jeden 2. Montag im Monat 18:00–19:00 Uhr
                                                                                                              Rathaus Rabenau (Fremdenverkehrsamt)
Kämmerei                          kaemmerei@stadt-rabenau.de
Leiter: Herr Sellung              03 51 649 82 16                        Ausgabestelle Wertstoffsäcke (gelbe Säcke):
Kasse                             kasse@stadt-rabenau.de                 Rathaus Rabenau, Markt 3
Leiter: Frau Hoffmann             03 51 649 82 29
Frau Kmoch, Frau Hofmann          03 51 649 82 15                                           Das nächste Rabenauer Ortsblatt
Bauamt                            bauamt@stadt-rabenau.de
Leiter: Herr Seidel               03 51 649 82 20
                                                                                             erscheint am 8. Februar 2019,
Frau Klopsch                      03 51 649 82 17                             Redaktionsschluss dafür ist der 25. Januar 2019.
Frau Bosch                        03 51 649 82 19
Frau Hennig                       03 51 649 82 27
                                                                         n Apothekenbereitschaftsdienst
Abwasserzweckverband              info@azv-rabenau.de
Geschäftsführerin: Frau Groß      03 51 646 36 11                        Dienstbeginn: 8 Uhr · Dienstende: 8 Uhr des folgenden Tages
Frau Geißler/Frau Müller          03 51 646 36 0
                                                                         Januar                                     30.01.19 Stern-Apotheke Freital
Herr Röpke                        03 51 646 36 12
                                                                         11.01.19   Windberg-Apotheke Freital       31.01.19 Stern-Apotheke Freital
Fremdenverkehrsamt                                                       12.01.19   Apotheke im Gutshof
Rabenau                           fremdenverkehrsamt@stadt-rabenau.de    13.01.19   Central-Apotheke Freital        Februar
Frau Runke                        03 51 649 82 26                        14.01.19   Glückauf-Apotheke Freital       01.02.19   Apotheke Kesselsdorf
                                                                         15.01.19   Die Stern-Apotheke Freital      02.02.19   Sidonien-Apotheke Tharandt
Bücherei Rabenau                                                         16.01.19   Glückauf-Apotheke Freital       03.02.19   Löwen-Apotheke Wilsdruff
Frau Lobe                         03 51 64 98 20                         17.01.19   Apotheke Kesselsdorf            04.02.19   Wilandes-Apotheke Wilsdruff
Schiedsstelle Rabenau                                                    18.01.19   Sidonien-Apotheke Tharandt      05.02.19   Raben-Apotheke Rabenau
Frau Simon                        03 51 641 40 43                        19.01.19   Löwen-Apotheke Wilsdruff        06.02.19   St. Michaelis Apotheke Mohorn
Frau Zeiske                                                              20.01.19   Löwen-Apotheke Wilsdruff        07.02.19   Grund-Apotheke Freital
                                                                         21.01.19   Raben-Apotheke Rabenau          08.02.19   Bären-Apotheke Freital
Gleichstellungsbeauftragte                                               22.01.19   St. Michaelis Apotheke Mohorn   09.02.19   Stadt-Apotheke Freital
                                                                         23.01.19   Grund-Apotheke Freital          10.02.19   Windberg-Apotheke Freital
                                                                         24.01.19   Bären-Apotheke Freital          11.02.19   Apotheke im Gutshof
Schule/Kindereinrichtung
                                                                         25.01.19   Stadt-Apotheke Freital          12.02.19   Central-Apotheke Freital
Grundschule Oelsa                 03 51 649 16 77
                                                                         26.01.19   Windberg-Apotheke Freital       13.02.19   Glückauf-Apotheke Freital
                                  schule-oelsa@t-online.de
                                                                         27.01.19   Apotheke im Gutshof             14.02.19   Stern-Apotheke Freital
Hort Oelsa                        03 51 460 18 28
                                                                         28.01.19   Central-Apotheke Freital        15.02.19   Apotheke Kesselsdorf
                                  hort-oelsa@online.de
                                                                         29.01.19   Glückauf-Apotheke Freital       16.02.19   Apotheke Kesselsdorf
DPFA-Regenbogenschulen            0351 64630300
Rabenau gGmbH                     rabenau@dpfa.de
Kindergarten Rabenau              03 51 641 20 47                        Sidonien-Apotheke, Roßmäßlerstraße 32, 01737 Tharandt, Tel. 035203 / 3 74 36
                                  kitarabenau@online.de                  Löwen-Apotheke, Markt 15, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 4 80 49
Kindergarten Oelsa                03 51 641 30 06                        Wilandes-Apotheke, Nossener Straße 18a, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 27 49 90
                                  kiga-oelsa@online.de                   Raben-Apotheke, Nordstraße 1, 01734 Rabenau, Tel. 0351 / 649 51 05
                                                                         St. Michaelis Apotheke, Freiberger Straße 79, 01723 Mohorn, Tel.: 035209 / 29265
Tagesmütter                                                              Grund-Apotheke, An der Spinnerei 8, 01705 Freital, Tel. 0351 / 644 14 90
in Rabenau        Frau Rönsch     0351 650 45 62                         Bären-Apotheke, Dresdner Straße 287, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 47 53
                  Frau Schurk     0351 646 97 71
                                                                         Stadt-Apotheke, Dresdner Straße 229, 01705 Freital, Tel. 0351 / 64 19 70
in Oelsa          Frau Richter    0351 647 01 03
                                                                         Windberg-Apotheke, Dresdner Straße 209, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 32 61
                  Frau Arnoldt    0351 647 00 79
                                                                         Apotheke im Gutshof, Gutshof 2, 01705 Freital, Tel. 0351 / 658 58 99
in Spechtritz     Frau Bonke      0351 644 31 63
                                                                         Central-Apotheke, Dresdner Straße 111, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 15 08
Rufnummer der Pfarrämter                                                 Glückauf-Apotheke, Dresdner Straße 58, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 12 29
                                                                                                                                                               C
Pfarramt Rabenau:                 0351 6 49 13 03                        Stern-Apotheke, Glück-Auf-Straße 3, 01705 Freital, Tel.: 0351 / 650 29 06             M
                                                                                                                                                               Y
Pfarramt Oelsa:                   0351 6 41 80 02                        Apotheke Kesselsdorf, Steinbacher Weg 11, 01723 Kesselsdorf, Tel. 035204 / 39 42 22   K
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
erscheint am 11. Januar 2019                            Ortsblatt Rabenau                                                                   Seite 3

                                                                                            Öffentliche Bekanntmachungen
    WICHTIGE RUFNUMMERN:
    Feuerwehr/Rettungsdienst                     112                      n Bekanntgabe der Termine der öffentlichen
    •   Integrierte Regionalleitstelle Dresden                              Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse
        – Anmeldung Krankentransport:            0351 19222
        – Allgemeine Rufnummer:                  0351 501210              Sitzung des Technischen Ausschusses:
    • Krankenhaus Freital:                       0351 64660               Dienstag,       29. Januar 2019, 18:30 Uhr
    • Krankenhaus Dippoldiswalde:                03504 6320
    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst:            116 117
    • Gift-Informationszentrum:                  0361 730730              Sitzung des Verwaltungsausschusses:
                                                                          Donnerstag,     31. Januar 2019, 17:00 Uhr
    Polizei                                      110
    • Polizeirevier Freital:                     0351 647260
    • Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH:     035202 510421            Sitzung des Stadtrates:
    • Stromstörung:                                                       Montag,         11. Februar 2019, 18:00 Uhr
        Stadt Freital:                           0351 6477666
        ENSO:                                    0351 50178881            Den Tagungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aus-
    • Gasstörung:                                                         hängen an den amtlichen Bekanntmachungstafeln.
        Stadt Freital:                           0351 6477888
        ENSO:                                    0351 50178880
    • ENSO-Service (Strom und Gas):              0800 0320010             Stadtverwaltung Rabenau

    n Ärzte der Stadt Rabenau
                                                                            n Hinweise zur Räum- und Streupflicht in
    n Dipl.-Med. Sabine Anders
        Fachärztin für Allgemeinmedizin                                       den Wintermonaten
        Rabenau | Oststr. 9 | Telefon: 0351 6412860
        Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr: 07:30 - 11:00 Uhr                         Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabe-
                      Di, Do:     07:30 - 09:00 Uhr und                     nau und Ortsteile gelten nachstehende Bestimmungen, die wir
                                  13:00 - 18:00 Uhr                         bitten einzuhalten:
                                  und nach Vereinbarung
                                                                            Die Anlieger (Eigentümer oder Mieter) von Grundstücken sind
    n Dr. med. Un.Mailand H. Borghol
                                                                            verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Schnee und
        Facharzt für Chirurgie und Allgemeinmedizin
                                                                            Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags ab
        Rabenau | Obergasse 1 | Telefon: 0351 4760001
                                                                            7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr geräumt und gestreut
        Sprechzeiten: Mo, Di, Do: 07:30 - 12:00 Uhr und
                                                                            sein. Diese Pflicht endet um 22:00 Uhr.
                                  14:00 - 18:00 Uhr
                      Mi, Fr:     07:30 - 12:00 Uhr
                                                                            Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und Splitt
                                  und nach Vereinbarung
                                                                            zu verwenden. Die Verwendung von Auftausalzen und anderen
    n Dr. med. Torsten Heider                                               Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken können, ist ver-
        Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin                            boten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und Steilstrecken,
        Oelsa | Hauptstr. 38 | Telefon: 0351 6491060                        wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) ohne diese Mittel die
        Sprechzeiten: Mo, Fr:   08:00 - 12:00 Uhr                           Sicherheit der Fußgänger sonst nicht gewährleistet werden
                      Di, Do:   08:00 - 12:00 Uhr und                       kann. In diesen Fällen ist der Einsatz solcher Mittel auf das Min-
                                15:30 - 18:00 Uhr                           destmaß zu beschränken.
                      Mi:       08:00 - 10:00 Uhr
                                                                            Sollten noch weitere Fragen zur Räum- und Streupflicht beste-
    n Zahnärzte der Stadt Rabenau                                           hen, steht Ihnen die Stadtverwaltung Rabenau, Hauptamt, SG
    n Heiko Althus                                                          Ordnung und Sicherheit, gern zur Verfügung. Weiterhin kann
        Rabenau | Markt 7 | Telefon: 0351 6491500                           die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau
        Sprechzeiten: Mo:     08:00 - 12:00 Uhr und                         auch unter www.stadt-rabenau.de nachgelesen werden.
                              13:30 - 19:00 Uhr
                      Di, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr                             Stadtverwaltung Rabenau
                      Mi:     08:00 - 12:00 Uhr und                         SG Ordnung und Sicherheit
                              13:30 - 18:00 Uhr
                      Do:     08:00 - 14:00 Uhr
    n Dr. med. Stefan Fleischer
        Rabenau | Freitaler Str. 7 | Telefon: 0351 6495122
        Sprechzeiten: Mo - Do: 08:00 - 12:00 Uhr und                        IMPRESSUM
                                                                            Herausgeber/Redaktion: Stadt Rabenau · Markt 3 · 01734 Rabenau • Telefon:
                                14:00 - 18:00 Uhr                           0351/649820 · Fax 0351/6498211 · E-Mail: ortsblatt@stadt-rabenau.de, Internet: www.
                      Fr:       08:00 - 12:00 Uhr                           stadt-rabenau.de
    n Zahnärztin Maja Eisold                                                Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Thomas Paul • Anzeigen, Satz
        Oelsa | Hauptstraße 73 | Telefon: 0351 6470047                      & Druck: Riedel – Verlag und Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichte-
                                                                            nau OT Ottendorf • Telefon: 037208/ 876-100, Mail: info@riedel-verlag.de | Es gilt die
        Sprechzeiten: Mo, Do:  08:00 Uhr - 18:00 Uhr                        Anzeigenpreisliste 2016. • Verteilung: Sächsische Zeitung/Medienvertrieb Dresden
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                      Di:      13:00 Uhr - 19:00 Uhr                        GmbH adresslose Verteilung an alle frei zugänglichen Haushalte. • Auflage: 2500
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K
                      Mi, Fr:  08:00 Uhr - 12:00 Uhr                        • Erscheinungsweise: monatlich.
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
Seite 4                                      Ortsblatt Rabenau                                 erscheint am 11. Januar 2019

                                           Öffentliche Bekanntmachungen
n Alterspyramide der Stadt Rabenau (Stichtag: 31.12.2018)

             Geburtsjahrgänge 1917 bis 1972                                  Geburtsjahrgänge 1973 bis 2018

                                                                                                                                 C
                                                                                                                                 M
   Summe Deutsche weiblich/männlich (gesamt): 2212/2179 (4391) |Summe Ausländer weiblich/männlich (gesamt): 15 / 44 (59)         Y
                                                                                                                                 K

                            Einwohner gesamt weiblich / männlich (gesamt): 2227 / 2223 (4450)
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
erscheint am 11. Januar 2019                         Ortsblatt Rabenau                                               Seite 5

                                                      Öffentliche Bekanntmachungen
    n Öffentliche Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2018
                                                                         Beratung und Beschlussfassung über die Feuerwehrge-
       Die 8. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau       bührensatzung der Stadt Rabenau
       fand am Montag, dem 10. Dezember 2018, im Haus des Ga-
       stes Oelsa, Hauptstr. 3, Jugendclubraum statt. Nach der Eröff-    Beschluss-Nr. 59/2018
       nung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung der        Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Neufassung der Sat-
       Beschlussfähigkeit sowie Prüfung von Anträgen auf Ände-           zung zur Regelung des Kostenersatzes und Gebührenerhebung für
       rung der Tagesordnung wurde mit der Bestätigung des Proto-        Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau (Feuerwehrgebüh-
       kolls vom 05. November 2018 die Tagesordnung fortgesetzt.         rensatzung) in vorliegender Form. Die Satzung soll zum 01.01.2019
       Laut der Tagesordnung wurden folgende Beschlüsse gefasst.         in Kraft treten.

                                                                         Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung
    Beratung und Beschlussfassung zu einer überplanmäßigen               über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
    Aufwands- und Auszahlungsermächtigung zugunsten der                  (Entschädigungssatzung)
    Gewerbesteuerumlage 2018
                                                                         Beschluss-Nr. 60/2018
    Beschluss-Nr. 54/2018                                                Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die vorliegende Neufas-
    Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss eine überplanmäßige Be-     sung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätig-
    reitstellung zusätzlicher Haushaltsermächtigungen in Höhe von        keit (Entschädigungssatzung).
    23.117,00 € EUR zugunsten der Gewerbesteuerumlage 2018 (Kon-
    to 611001.434100 und 734100).                                        Beschluss-Nr. 61/2018
                                                                         Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Ortschaftsverfassung
    Beratung und Beschlussfassung zu einer überplanmäßigen               in allen sechs Ortsteilen aufrecht zu erhalten und keine Änderung
    Aufwands- und Auszahlungsermächtigung zugunsten der                  der Hauptsatzung vorzunehmen.
    Personalkosten 2018
                                                                         Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Verein-
    Beschluss-Nr. 55/2018
                                                                         barung zum Breitbandausbau mit dem Landratsamt
    Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die überplanmäßige Be-
    reitstellung zusätzlicher Haushaltsermächtigungen in Höhe von
                                                                         Beschluss-Nr. 62/2018
    210.000,00 EUR im Ergebnishaushalt (365101.401200) sowie im Fi-
                                                                         Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Aufgabe des geförder-
    nanzhaushalt (365101.701200) zugunsten des Personalkostenbud-
                                                                         ten Breitbandausbaus in den gegenwärtig unterversorgten Berei-
    gets der Stadt Rabenau 2018.
                                                                         chen auf den Landkreis zu übertragen.
                                                                         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung über den ge-
    Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung der
                                                                         förderten Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-
    pauschalen Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes
                                                                         Osterzgebirge zu unterzeichnen.
    im Jahr 2018
                                                                         Die Umsetzung der Wirtschaftlichkeitslückenförderung nach den
                                                                         Förderrichtlinien des Bundes und des Landes Sachsen wird vom
    Beschluss-Nr. 56/2018
    Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Verwendung der Mit-    Stadtrat zur Kenntnis genommen.
    tel aus der pauschalen Zuweisung zur Stärkung des Ländlichen Rau-
    mes anteilig in Höhe der Aufwendungen und Auszahlungen für die       Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer
    Entschädigung der Ortsvorsteher (19.320 €) für die Mehrausgaben      Kooperationsvereinbarung der Kommunen und der Kunst-
    zugunsten der Neugewinnung von Kameraden der Freiwilligen Feu-       und Musikschule Dippoldiswalde
    erwehr (19.546,42 €) sowie für zusätzliche Personalkosten in den
    Kindertagesstätten der Stadt Rabenau einzusetzen.                    Beschluss-Nr. 63/2018
                                                                         Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, der vorliegenden Koope-
    Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des            rationsvereinbarung zuzustimmen.
    Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Rabenau                           Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung entsprechend
                                                                         zu unterzeichnen.
    Beschluss-Nr. 57/2018
    Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Fortschreibung des      Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl
    Brandschutzbedarfsplanes in vorliegender Fassung.                    am 26. Mai 2019

    Beratung und Beschlussfassung über die Feuerwehr -                   Beschluss-Nr. 64/2018
    entschädigungssatzung der Stadt Rabenau                              Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, dass der Gemeindewahl-
                                                                         ausschuss aus 1 Vorsitzenden, 1 Stellvertreter des Vorsitzenden, 3
    Beschluss-Nr. 58/2018                                                Beisitzern und 3 Stellvertretern der Beisitzer besteht.
    Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Neufassung der Sat-
    zung über die Entschädigung von ehrenamtlichen aktiven Angehöri-     Beschluss-Nr. 65/2018
C
    gen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau (Feuerwehrentschädi-          Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Wahl des Gemeinde-
M
Y   gungssatzung) in vorliegender Form. Die Satzung soll zum             wahlausschusses für die Kommunalwahl in offener Wahl durchzu-
K
    01.01.2019 in Kraft treten.                                          führen.
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
Seite 6                                            Ortsblatt Rabenau                                    erscheint am 11. Januar 2019

                                                  Öffentliche Bekanntmachungen
Beschluss-Nr. 66/2018                                                  Beratung und Beschlussfassung zum Kauf einer Teilfläche
Der Stadtrat der Stadt Rabenau wählte zur Vorsitzenden des Ge-         des Flurstücks 54/1 der Gemarkung Spechtritz für die
meindewahlausschusses Frau M. Klopsch.                                 Errichtung einer Feuerwehrgarage

Beschluss-Nr. 67/2018                                                  Beschluss-Nr. 71/2018
Der Stadtrat der Stadt Rabenau wählte zum Stellvertreter der Vorsit-   Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Teilfläche des Flur-
zenden des Gemeindewahlausschusses Herrn S. Illgen.                    stücks 54/1 der Gemarkung Spechtritz (ca. 430 m²) für 8.406,50 €
                                                                       für die Errichtung der Feuerwehrgarage in Spechtritz zu kaufen.
Beschluss-Nr. 68/2018
Der Stadtrat der Stadt Rabenau wählte nachfolgende Beisitzer und       Vorlage des Beteiligungsberichtes der Stadt Rabenau für das
stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses:                Haushaltsjahr 2017
Beisitzer         Stellv. Beisitzin/er
Herr T. Kreiser   Frau C. Hennig                                       Beschluss-Nr. 72/2018
Herr F. Sellung   Frau M. Hoffmann                                     Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat den Beteiligungsbericht für das
Herr F. Seidel    Herr A. Österreicher                                 Haushaltsjahr 2017 erhalten und nahm diesen zur Kenntnis.

Vergabe der Architektenleistung zur Baumaßnahme Um-                    Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden,
und Ausbau der Grundschule Oelsa                                       Schenkungen, Zuwendungen

Beschluss-Nr. 69/2018                                                  Beschluss-Nr. 73/2018
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Architektenleistung      Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Tagesordnung um den
für die Maßnahme Um- und Ausbau der Grundschule Oelsa an das           Tagesordnungspunkt 20 zu erweitern. Der Stadtrat der Stadt Rabe-
Ingenieurbüro Fischer aus Freital zu vergeben.                         nau beschloss die Annahme der Spenden für den angegebenen
                                                                       Zweck in Höhe von insgesamt 356,13 EUR. Die Verwaltung wird be-
Vergabe zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Mach-                      auftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Spendenlisten
barkeitsstudie zum behindertengerechten Umbau der Felsen-              zu führen und die notwendigen Zuwendungsbestätigungen nach
treppe im Rabenauer Grund im Bereich Rabenauer Mühle                   Spendeneingang und Annahmeerklärung durch den Verwaltungs-
                                                                       ausschuss nach den verbindlichen Mustern auszustellen.
Beschluss-Nr. 70/2018
Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss keine Umsetzung der
Maßnahme aus der Machbarkeitsstudie zum behindertengerechten           Rabenau, 11. Dezember 2018
Umbau der Felsentreppe im Rabenauer Grund im Bereich der Rabe-         gez. Thomas Paul
nauer Mühle.                                                           Bürgermeister

n Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 4 und 21 der Sächsischen Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in gültiger Fassung und § 155a       (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am sel-
des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) in gültiger Fassung hat          ben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1
der Stadtrat der Stadt Rabenau in seiner öffentlichen Sitzung am           Abs. 2 nicht übersteigen.
10.12.2018 folgende Satzung über die Entschädigung für Ehrenamt-
liche Tätigkeit beschlossen:                                           (5) Soweit sondergesetzliche Regelungen für den Entschädigungs-
                                                                           satz bestehen, sind diese anzuwenden. Die Entschädigung nach
                            §1                                             Abs. 2 findet in diesen Fällen keine Anwendung (z. B. Entschädi-
           Entschädigung nach Durchschnittssätzen                          gung für Angehörige der Freiweilligen Feuerwehr, von Gutach-
                                                                           terausschüssen, Erfrischungs- und Zehrgelder im Rahmen der
(1) Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten den Ersatz ihrer notwendi-         Wahlordnungen).
    gen Auslagen und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen
    Durchschnittssätzen. Der Verdienstausfall und die Auslagen sind                                §2
    hinreichend glaubhaft zu machen.                                                     Aufwandsentschädigungen

(2) Der Durchschnittssatz beträgt   bei einer zeitlichen Inanspruch-   1) Stadträte erhalten für die Ausübung ihres Amtes als Aufwands-
    nahme                                                                 entschädigung
    bis zu 3 Stunden:                10,00 EUR                            a) einen monatlichen Grundbetrag von 35,00 EUR
    von mehr als 3 bis 6 Stunden:    15,00 EUR                            b) ein Sitzungsgeld von 15,00 EUR je Stadtratssitzung.
    von mehr als 6 Stunden:                                               Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen des-
    (Tageshöchstsatz)                25,00 EUR.                           selben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.

(3) Die Entschädigung wird nur nach dem tatsächlichen und not-         2) Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten für die Ausübung ihres         C
                                                                                                                                              M
    wendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitauf-         Amtes eine Aufwandsentschädigung gemäß des § 155a Abs. 3 des        Y
                                                                                                                                              K
    wand berechnet.                                                       SächsBG i.g.F.
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
erscheint am 11. Januar 2019                          Ortsblatt Rabenau                                                       Seite 7

                                                       Öffentliche Bekanntmachungen
    3) Mitglieder des Ortschaftsrates erhalten als Sitzungsgeld je öf-       Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamt-
       fentlicher Ortschaftsratssitzung 10,00 Euro.                          liche Tätigkeit vom 28.05.2001 einschließlich ihrer Änderungen au-
                                                                             ßer Kraft.
    4) Beratende Mitglieder in den Ausschüssen - Verwaltungsausschuss
       und Technischer Ausschuss - erhalten eine monatliche Aufwands-        Rabenau, 11. Dezember 2018
       entschädigung von 10,00 EUR. Eine Entschädigung entfällt, wenn
       ein beratendes Mitglied bereits Stadtrat oder als Ortsvorsteher tä-   gez. Thomas Paul                                          Siegel
       tig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält.                  Bürgermeister

    5) Der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält
       zusätzlich zur Vergütung nach Absatz 1 eine monatliche Auf-           Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
       wandsentschädigung von 50,00 EUR.                                     Sachsen (SächsGemO):

    6) Der zweite ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters er-        Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung
       hält zusätzlich zur Vergütung nach Absatz 1 eine monatliche Auf-      von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein
       wandsentschädigung von 18,00 EUR.                                     Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
                                                                             gekommen.
    7) Für eine länger als 2 Wochen geplante sowie für eine nicht            Dies gilt nicht, wenn
       vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält der ehren-         (1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                                                             (2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
       amtliche Stellvertreter neben der unter Absatz 4 genannten
                                                                                  oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
       Entschädigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
                                                                             (3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
       130,00 EUR/Woche.                                                          wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
                                                                             (4) vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    8) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Absät-                 (a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
       zen 1 bis 4 werden vierteljährlich jeweils am Quartalsende ge-             (b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
       zahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchs-                 Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-
       berechtigte sein Amt länger als 3 Monate tatsächlich nicht mehr                zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
       ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit.                  Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
                                                                             kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz1 SächsGemO genannten
                                                                             Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
                                        §3
                                   Inkrafttreten                             Rabenau, 11. Dezember 2018

    Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung        gez. Thomas Paul                                          Siegel
    in Kraft.                                                                Bürgermeister

    n Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen aktiven Angehörigen der Freiwilligen
      Feuerwehr Rabenau (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

    Auf Grund von                                                            (2) Die Aufwandsentschädigung beträgt:
    - § 63 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Ret-                a) für den Gemeindewehrleiter 130,00 Euro/Monat,
        tungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni              b) für die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters
        2004 (SächsGVBl. S. 245, ber. S. 647)1), zuletzt geändert durch              60,00 Euro/Monat,
        Gesetze vom 10.August 2015 (SächsGVBl. S. 466)                           c) für die Ortswehrleiter in den Ortsfeuerwehren
    - §§ 13,14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums                     - Karsdorf, Lübau, Obernaundorf und Spechtritz jeweils
        des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungs-                        40,00 Euro/Monat,
        schau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung –                 - Oelsa 50,00 Euro/Monat,
        SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), zuletzt                 - Rabenau 60,00 Euro/Monat,
        geändert durch Verordnungen vom 20.August 2012 (SächsGVBl.               d) für die Stellvertreter der Ortswehrleiter in den Ortsfeuer-
        S. 458) und                                                                  wehren
    - § 21 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-                  - Karsdorf, Lübau, Obernaundorf, Oelsa und Spechtritz je-
        sen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der Fas-                        weils 20,00 Euro/Monat,
        sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62)                  - Rabenau 25,00 Euro/Monat,
    hat der Stadtrat der Stadt Rabenau in seiner öffentlichen Sitzung am         e) für den Gerätewart in den Ortsfeuerwehren
    10. Dezember 2018 folgende Satzung beschlossen:                                  - Karsdorf, Lübau, Obernaundorf und Spechtritz jeweils
                                                                                        25,00 Euro/Monat,
                              §1                                                     - Oelsa 40,00 Euro/Monat,
          Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger                              - Rabenau 60,00 Euro/Monat,
                                                                                 f) für den Funkverantwortlichen der Gemeindefeuerwehr
C
    (1) Ehrenamtlich aktiv tätige Angehörige der Freiwilligen Feuer-                 20,00 Euro/Monat,
M
Y       wehr Rabenau, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehr-                 g) für den Leiter einer Jugendfeuerwehr jeweils
K
        dienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung.                         40,00 Euro/Monat,
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
Seite 8                                               Ortsblatt Rabenau                                          erscheint am 11. Januar 2019

                                                     Öffentliche Bekanntmachungen
   h) für den Stellvertreter des Leiters einer Jugendfeuerwehr je-             bis zum 30.03. des darauffolgenden Jahres bargeldlos durch Über-
      weils 20,00 Euro/Monat und                                               weisung auf das Konto des jeweiligen Anspruchsberechtigten.
   i) für den Ausbilder 10,00 Euro und den Ausbildungshelfer
      5,00 Euro je Ausbildungs- bzw. Lehrveranstaltungsstunde, so-                                         §4
      weit es sich um eine vom Bürgermeister oder Gemeinde-                                    Ersatz von Verdienstausfall
      wehrleiter schriftlich angeordnete Ausbildungsmaßnahme
      handelt, die über das übliche Maß der regelmäßigen Aus- und          (1) Das Recht der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf
      Fortbildung hinausgeht.                                                  Lohnfortzahlung während der Teilnahme am Feuerwehrdienst,
                                                                               sowie die Erstattung der Lohnkosten an den Arbeitgeber richtet
(3) Werden die Aufgaben der aufgeführten Personen durch ihre                   sich nach § 62 Abs. 1 SächsBRKG.
    Stellvertreter übernommen bzw. sind sie auf mehrere Funktio-
    nen aufgeteilt, so steht ihnen ab dem 3. Tag der Vertretung ein        (2) Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, die nicht Arbeitneh-
    Anteil zu. Die Aufwandsentschädigung wird durch die Wehrlei-               mer sind, erhalten auf Antrag gemäß § 62 Abs. 2 SächsBRKG
    tung für jeden Tag in Form eines Dreißigstels des Monatsbetra-             i.V.m. § 14 Abs. 1 SächsFwVO für die Teilnahme an Einsätzen,
    ges der Entschädigung berechnet.                                           Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen den entstan-
                                                                               denen Verdienstausfall ersetzt. Pro Tag wird der Verdienstausfall
                            §2                                                 für höchstens 10 Stunden erstattet.
         Dienstteilnahme- und Einsatzentschädigung
                                                                           (3) Die Höhe des Verdienstausfalles nach den Absätzen 1 und 2 ist
(1) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau erhalten                nachzuweisen.
    pro wahrgenommenen Dienst eine Dienstteilnahmeentschädi-
    gung von 5 Euro.Als Dienst im Sinne von Satz 1 gilt dabei                                            §5
    - die im Jahresdienstplan der Gemeindefeuerwehr aufgeführ-                         Auslagenersatz, Ersatz von Sachschäden
       ten Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen einschließlich der
       Dienst- und Hauptversammlungen sowie der Geräteprüftag,             Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau wird Ausla-
    - jeder vom Gemeinde- oder Ortswehrleiter über den Jahres-             genersatz und Ersatz von Sachschäden nach Maßgabe des § 63
       dienstplan hinaus zusätzlich angeordnete Feuerwehrdienst            SächsBRKG gewährt.
       und
    - die angeordnete Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgän-                                             §6
       gen, wobei dort jeder Tag als eine Dienstteilnahme zählt.                                        Inkrafttreten

(2) Jeder Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau erhält             Diese Satzung tritt ab 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sat-
    pro Einsatz eine Einsatzentschädigung in Höhe von 5 Euro. Hier-        zung über die Dienstentschädigung von aktiven Angehörigen der Frei-
    bei werden grundsätzlich alle Kameraden berücksichtigt, die in-        willigen Feuerwehren von Rabenau vom 17.12.2013 außer Kraft.
    nerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung am Gerätehaus ein-
    treffen, unabhängig davon ob Sie direkt am Einsatz beteiligt           Rabenau, den 11. Dezember 2018
    sind. Die Einsatzentschädigung ist bei mehrfacher Einsatzteil-
    nahme pro Kalendertag auf einen Höchstbetrag von 10 Euro je            gez. Thomas Paul                                               Siegel
    Kalendertag begrenzt.                                                  Bürgermeister

(3) Ein Anspruch auf die Dienstteilnahme- und Einsatzentschädi-
    gung nach Absatz 1 und 2 entsteht erst bei einer Teilnahme an          Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
    mindestens 60 % der im Jahresdienstplan der jeweiligen Ortsfeu-        Sachsen ( SächsGemO)
    erwehr vorgeschriebenen Dienstveranstaltungen.
                                                                           Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung
                                                                           von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein
(4) Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feu-             Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
    erwehr Rabenau erhält jedes teilnehmende Mitglied ein Essen            gekommen. Dies gilt nicht, wenn
    und ein Getränk gestellt.                                              1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                                                           2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
                           §3                                                   oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
          Anspruch und Zahlung der Entschädigung                           3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
                                                                                Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
(1) Die Zahlung der Entschädigung nach § 1 erfolgt zum Ende des            4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
                                                                                a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    Quartals bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des je-
                                                                                b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
    weiligen Anspruchsberechtigten. Der Anspruch auf Entschädi-                     Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet-
    gung entfällt                                                                   zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    a) mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruchsberechtigte aus          Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
       seinem Ehrenamt ausscheidet oder                                    kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz1 SächsGemO genannten
    b) wenn der Anspruchsberechtigte ununterbrochen länger als             Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
       drei Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über die
       drei Monate hinausgehende Zeit.                                     Rabenau, den 11. Dezember 2018
                                                                                                                                                          C
                                                                                                                                                          M
(2) Der Anspruch auf Dienstteilnahme- und Einsatzentschädigung             gez. Thomas Paul                                               Siegel          Y
                                                                                                                                                          K
    nach § 2 entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Zahlung erfolgt   Bürgermeister
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
erscheint am 11. Januar 2019                          Ortsblatt Rabenau                                                       Seite 9

                                                       Öffentliche Bekanntmachungen
    n Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen
      Feuerwehr Rabenau (Feuerwehr-Gebührensatzung)

    Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen         (3) Weiterhin ist über § 2 Abs. 2 hinaus zum Ersatz der Kosten, wel-
    (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März                   che durch einen Einsatz der Feuerwehr außerhalb der Brandbe-
    2018 (SächsGVBl. S. 62) und Artikel 1 § 69 Abs. 2 und 3 des Gesetzes        kämpfung entstehen, verpflichtet:
    zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastro-        1. derjenige, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht
    phenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004            hat, sowie die in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Polizeigesetzes
    (SächsGVBl. S. 245, ber. S. 647)1), zuletzt geändert durch Gesetz vom      des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekannt-
    10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) hat der Stadtrat der Stadt Rabe-       machung vom 13.August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geän-
    nau in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2018 folgende           dert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 890),
    Satzung beschlossen:                                                       genannten Personen,
                                                                            2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand den Einsatz erforder-
                                       §1                                      lich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt
                                 Geltungsbereich                               über die Sache ausübt,
                                                                            3. derjenige, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist.
    (1) Die Stadt Rabenau verlangt nach Maßgabe dieser Satzung und
        des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist,     (4) Mehrere zum Kostenersatz Verpflichtete haften als Gesamt-
        Kostenersatz für die Leistungen und Tätigkeit der Freiwilligen          schuldner. §§ 16, 17, 19 und 22 des Verwaltungskostengesetzes
        Feuerwehr Rabenau und der auf Anordnung hilfeleistenden Feu-            des Freistaates Sachsen (SächsVwKG), in der Fassung der Be-
        erwehren, soweit nicht nach § 2 Abs. 1 Kostenfreiheit besteht.          kanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), ge-
                                                                                ändert durch Gesetze vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130),
    (2) Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei unbe-            gelten entsprechend.
        fugter Alarmierung, bei Fehlalarmierung (blinde Alarmierung)
        sowie durch Brandmeldeanlagen.                                      (5) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, wenn dies eine un-
                                                                                billige Härte wäre.

                                §2
     Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr; Kostenschuldner                                           §3
                                                                                      Berechnungsgrundlage des Kostenersatzes
    (1) Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau zur Brandbe-
        kämpfung und zur technischen Hilfe sind nach Artikel 1 § 69         (1) Der Kostenersatz setzt sich zusammen aus
        Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Ret-
                                                                               1. den Personalkosten für die Feuerwehrangehörigen,
        tungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen
        unentgeltlich, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestim-       2. den Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte,
        men.                                                                   3. den Kilometerkosten für die von den Fahrzeugen zurückge-
                                                                                  legte Wegstrecke vom Gerätehaus zum Einsatzort und zu-
    (2) Zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch einen Einsatz               rück und der erbrachten Pumpenleistungen,
        der Feuerwehr entstehen, ist verpflichtet:
                                                                               4. den Sachkosten, Schaummittel, Ölbindemittel, Feuerlöscher,
       1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vor-               usw.,
          sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
                                                                               5. den Verwaltungskosten i.H.v. 10 v. H. der Summe aus Nr. 1
       2. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim               bis 4
          Betrieb eines Kraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- oder Wasser-
          fahrzeuges entstanden ist,                                        (2) Die Personalkosten berechnen sich nach der Einsatzzeit. Die Ein-
       3. der Eigentümer, Besitzer oder Betreiber, wenn der Einsatz auf         satzzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Alarmierung und endet
          einem Grundstück oder durch eine Anlage mit besonderem                mit der Rückkehr zur Feuerwache/Gerätehaus. Bei Einsätzen,
          Gefahrenpotenzial erforderlich geworden ist,                          die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüs-
       4. der Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage, wenn              tungen erforderlich machen, wird die Zeit für die Reinigung auf
          durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird,                        die Einsatzzeit angerechnet, bis zur Wiederherstellung der Ein-
                                                                                satzbereitschaft.
       5. derjenige, der wider besseres Wissen oder infolge grob fahr-
          lässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert,           1. Für die im Kostenverzeichnis ausgewiesenen Kostensätze
                                                                                  wird, wenn diese in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr erbracht
       6. derjenige, in dessen Interesse eine Brandsicherheitswache               werden, zusätzlich ein Nachtzuschlag von 10 v. H. der jewei-
          gestellt wird,                                                          ligen Gebühr erhoben. Für die Berechnung ist der Beginn
       7. die Gemeinde, der im Rahmen eines gemeindeübergreifen-                  der Einsatzzeit maßgebend.
          den Einsatzes nach § 14 Abs. 1 SächsBRKG Hilfe geleistet             2. Werden Gebührentatbestände des Kostenverzeichnisses an
          worden ist, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen                Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfüllt, wird unab-
          oder getroffen werden,                                                  hängig vom Nachtzuschlag zusätzlich ein Feiertagszuschlag
C
M
Y      8. der Träger des Rettungsdienstes, welcher Tragehilfe angefor-            von 10 v. H. der jeweiligen Gebühr erhoben. Für die Berech-
K
          dert hat.                                                               nung ist der Beginn der Einsatzzeit maßgebend.
Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
Seite 10                                           Ortsblatt Rabenau                                       erscheint am 11. Januar 2019

                                                  Öffentliche Bekanntmachungen
   3. Werden die personellen Leistungen unter Nutzung von per-                                          §6
      sönlichen Körperschutzmitteln (Wärmestrahlenschutzan-                                           Haftung
      zug, Gas- und Chemikalienschutzanzug) sowie besondere
      Schmutzarbeiten, z.B. Einsatz zur Verhinderung von Schäden        (1) Für Personen- und Sachschäden, die bei der Ausführung eines
      durch brennbare Flüssigkeiten, grundwassergefährdende                 gebührenpflichtigen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr ent-
      oder ätzende Stoffe erbracht, ist ein Zuschlag von 25 v. H. zu        stehen, haftet die Stadt Rabenau nur bei Vorsatz oder grober
      berechnen.                                                            Fahrlässigkeit.

(3) Die Fahrzeug- und Gerätekosten berechnen sich nach der Ein-
                                                                        (2) Bei Schäden Dritter hat der Gebührenpflichtige die Stadt Rabe-
    satzzeit. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Ausrücken und endet
                                                                            nau von Ersatzansprüchen freizustellen, sofern diese Schäden
    mit der Rückkehr zum Gerätehaus einschließlich der Wiederher-
                                                                            nicht von der Freiwilligen Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahr-
    stellung der Einsatzbereitschaft (§ 4 (2)).
                                                                            lässig verursacht worden sind.
(4) Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzstunden. Dabei
    wird für die erste Einsatzstunde die volle Gebühr berechnet. Bei
    längerer Inanspruchnahme als eine Stunde wird für jede weitere                                      §7
    angefangene Stunde bis 30 Minuten die Hälfte der Gebühr, über                                  Inkrafttreten
    30 Minuten die volle Gebühr berechnet.
                                                                        Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
(5) Bei Fahrzeugen sind in der Gebühr die Nebenkosten und die           Satzung der Stadt Rabenau zur Regelung des Kostenersatzes und
    Aufwendungen für die Inanspruchnahme der in den Fahrzeugen          Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ra-
    befindlichen Geräte, außer Pumpenleistungen, enthalten.             benau (Feuerwehrgebührensatzung) vom 1. Januar 2016 außer
                                                                        Kraft.
(6) Werden beim Einsatz der Fahrzeuge Atemschutzgeräte, Schläu-
    che, Fangleinen und andere Geräte eingesetzt, die nach dem Ein-
    satz prüf- und wartungspflichtig sind, wird für deren Prüfung,      Rabenau, 11. Dezember 2018
    Reinigung, Instandsetzung und Verlust die entsprechende Ge-
    bühr berechnet.                                                     gez. Thomas Paul                                            Siegel
                                                                        Bürgermeister
(7) Für den überörtlichen Einsatz hilfeleistender Feuerwehren wird
    das Entgelt der Gemeinde berechnet, von der Hilfeleistung ange-
    fordert wurde.
                                                                        Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei-
                                                                        staat Sachsen ( SächsGemO)
(8) Die Stärke des einzusetzenden Personals sowie die Auswahl der
    Fahrzeuge und der Geräte und der sonstigen Hilfsmittel liegen
    im pflichtgemäßen Ermessen des Einsatzleiters.                      Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver-
                                                                        letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom-
(9) Bei Einsatz von Einwegmaterialien und Einwegschutzausrüstun-        men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
    gen werden die entstehenden Kosten berechnet.                       an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
                                                                        1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                                                        2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-
                                §4                                          migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
                          Kostenanspruch                                    den sind,
                                                                        3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
(1) Der Kostenanspruch entsteht bei Einsatz von Personal und Fahr-          wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    zeugen mit dem Ausrücken aus der Feuerwache/Gerätehaus.             4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    Werden mehr Personal und Fahrzeuge oder Geräte eingesetzt als           a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
    für die Leistung erforderlich ist, so wird nur der notwendige Um-          oder
    fang berechnet.                                                         b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
                                                                               über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
(2) Kostenerstattung ist auch dann zu fordern, wenn das zur Hilfe-
                                                                               der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
    leistung entsandte Personal wegen bereits erfolgter Beseitigung
                                                                               gemacht worden ist.
    der Gefahr oder des Schadens oder aus sonstigen Gründen nicht
                                                                        Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
    mehr tätig wird. Die Kostenerhebung erfolgt nach § 3 Abs. 1 ent-
                                                                        worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz1 Sächs-
    sprechend dem Kostenaufwand.
                                                                        GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma-
                                                                        chen.
                                §5
                Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
                                                                        Rabenau, den 11. Dezember 2018
Der Anspruch auf Kostenersatz bzw. Gebühren entsteht mit Beendi-                                                                                  C
                                                                                                                                                  M
gung der Leistung der Feuerwehr und wird einen Monat nach Zu-           gez. Thomas Paul                                            Siegel        Y
                                                                                                                                                  K
gang des Kostenbescheids an den Kostenschuldner fällig.                 Bürgermeister
erscheint am 11. Januar 2019                     Ortsblatt Rabenau                                                 Seite 11

                                                    Öffentliche Bekanntmachungen
    Gebührenverzeichnis                                                 5.    Kostenerstattung für Ausrüstungsgegenstände, die nach
                                                                              dem Einsatz prüf- und wartungspflichtig sind
    Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau werden folgen-    5.1 Atemschutzmaske                       Je Einsatz   20,00 €
    de Kostensätze erhoben:                                             5.2 Gas- und Chemikalienschutzanzug                    Neuan-
                                                                                                                               schaffungs-
    1.    Personelle Leistungen der Angehörigen der Freiwilligen                                                               Preis
          Feuerwehr (pro Std.)                                          5.3 Druckluftatmer                                     45,00 €
                                                                        5.4 Feuerwehrleine                      Je Einsatz     15,00 €
    Gebühren für den Personaleinsatz                                    5.5 Druckschlauch B + C                 Je Tag oder
    1.1. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst                                                                  je Einsatz 20,00 €
         = Einsatzkräfte                                  20,00 €       5.6 Feuerlöscher                        Je Tag oder
    1.2 gehobener feuerwehrtechnischer Dienst                                                                   je Einsatz 25,00 €
         = Einsatzleiter                                  30,00 €       5.7 Sprungpolster (Sprungretter SP 16)              75,00 €
    1.3 Brandsicherheitswache                                                                                               Pro Einsatz
         je Feuerwehrmann                                 15,00 €       Für das Füllen des Feuerlöschers nach Benutzung werden Kosten
                                                                        für die Wiederbeschaffung des Löschmittels und Prüfen einschließ-
    2.    Kostenerstattung für den Einsatz von Fahrzeugen ohne          lich 10 % Verwaltungskosten berechnet.
          Personal pro Stunde
                                                                        6.    Kostenerstattung für das Ausleihen von Geräten
    2.1 Tanklöschfahrzeug / Löschfahrzeug TLF 20/40 /
                                          LF 10          110,00 €       6.1   Standrohr mit Schlüssel             Je Tag       10,00 €
    2.2 Löschfahrzeug                     LF 16/12       130,00 €       6.2   Verteiler                           Je Tag       10,00 €
                                                                        6.3   sonstige wasserführende Armaturen   Je Tag       10,00 €
    2.3 Mittleres Löschfahrzeug           MLF            100,00 €
                                                                        6.4   Druckschlauch B + C                 Je Tag       15,00 €
    2.4 Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser  TSF-W +
                                                                        6.5   Saugschlauch                        Je Tag       15,00 €
                                          TSF-W/Z         70,00 €
                                                                        6.6   Kübelspritze                        Je Tag       10,00 €
    2.5 Tragkraftspitzenfahrzeug          TSF             60,00 €       6.7   Löschdecke                          Je Tag        4,00 €
    2.6 Mehrzweckfahrzeug                 MZF             60,00 €       6.8   Anstell- und Steckleiter            Je Tag       10,00 €
    2.7 Mannschaftstransportwagen         MTW             40,00 €       6.9   km-Pauschale                        Je Km         1,00 €

    Für alle Fahrzeuge wird eine Kilometergebühr (einschließlich Pum-   7.    Kostenerstattung für sonstige Tätigkeiten und Mate-
    penleistung) erhoben, je Kilometer 2,00 €.                                rialien der Feuerwehr
                                                                        7.1 Öffnen von Türen                                   150,00 €
    3.    Kostenerstattung für den Einsatz von Spezialanhängern
                                                                                                                               zuzüglich
          einschließlich Normbestückung ohne personelle Leis-
                                                                                                                               Personal-
          tung pro Stunde                                                                                                      kosten
    3.1 Tragkraftspritzenanhänger         TSA – TS 8      30,00 €       7.2 Ölbindemittel, Säurebinder,
    3.2 Schlauchtransportanhänger                                           Reinigungsmittel und
        zusätzlich Kosten für Prüfen und                                    Entsorgung derselben                  Zu Tagespreisen
        Waschen der gebrauchten Schläuche STA             20,00 €                                                 Zuzüglich
    3.3 Nachläufer Schlauchhaspel                                                                                 Personalkosten
                                                                        7.2.1 - Ölbindemittel
        zusätzlich Kosten für Prüfen und
                                                                             1 Sack (Beschaffungskosten)          20 kg        45,00 €
        Waschen der gebrauchten Schläuche                 10,00 €
    3.4 Anhänger Wasserschadenbekämpfung
                                                                        7.3 Materialien verschiedener Art nach
        zusätzlich Kosten für Prüfen und                                    entstandenen Kosten                                Kosten-
        Waschen der gebrauchten Schläuche HWA             50,00 €                                                              deckend;
                                                                                                                               je nach
    4.    Kostenerstattung für den Einsatz von Geräten ohne                                                                    Verbrauch
          Fahrzeugbereitstellung und personeller Leistung               7.4 Materialien und Reparaturen nach
                                                                            Zeitaufwand                                        Stunden-
                                                          Je Stunde
                                                                                                                               leistung
    4.1   Tragkraftspritze TS 8                           30,00 €
                                                                        7.5 Böswillige Alarmierungen der
    4.2   Notstromaggregat                                15,00 €
                                                                            Feuerwehr und Missbrauch des
    4.3   Öl-,Wasser – Sauger                             15,00 €
                                                                            Notrufes 112                                   200,00 Euro
    4.4   Tauch-/Söffelpumpen                             15,00 €                                                          und angefal-
    4.5   Motorsäge (elektr.- / benzinbetrieben)          15,00 €                                                          lene Gebüh-
    4.6   Trennschleifer                                  15,00 €                                                          ren nach § 3
    4.7   Greifzug                                        10,00 €                                                          dieser Sat-
    4.8   Hydraulisches Rettungsgerät                    100,00 €                                                          zung
C
                                                         Pro Einsatz    Bei Anforderungen der Feuerwehr zu verschiedenen Arbeitsleistun-
M
Y   4.9 Schmutzwasserpumpe Chiemsee                       20,00 €       gen werden Fahrzeugbereitstellung, Personalkosten und Material-
K
    4.10 Beleuchtungsballon Power - Moon                  25,00 €       aufwand in Rechnung gestellt.
Seite 12                                              Ortsblatt Rabenau                                     erscheint am 11. Januar 2019

                Öffentliche Bekanntmachungen                                          Rückblick Seniorenweihnachtsfeier
n Tierbestandsmeldung 2019                                                 Die Anspannung, ob viele Gäste zur Weihnachtsfeier kommen wür-
                                                                           den, war in diesem Jahr nicht so groß, wie in den vergangenen Jah-
                                                                           ren.Waren doch im Vorfeld bereits 40 Karten verkauft worden. Dass
Bekanntmachung der Sächsischen
                                                                           zum Schluss wieder knappe 90 Gäste den Saal füllten, freute uns na-
Tierseuchenkasse (TSK)                                                     türlich sehr.
- Anstalt des öffentlichen Rechts -                                        Das kulturelle Programm der kleinen mutigen Sänger und Sängerin-
                                                                           nen des Kindergartens Oelsa sowie von „Reini & Co.“ fand regen
Sehr geehrte Tierhalter, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von   Anklang und stimmte auf die Weihnachtszeit ein.
Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel,                    Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Unterstützern sowie
Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszah-                   bei Frau Nagora-Marth und ihrem Team für die gastronomische Ver-
                                                                           sorgung auf das Herzlichste.
lung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflich-
                                                                           Es war wieder ein geselliger Nachmittag und wir freuen uns, wenn
tet sind.
                                                                           Sie im nächsten Jahr wieder mit dabei sind.
                                                                           Vielleicht knacken wir dann auch die „90-Mann-Marke“.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraus-
setzung für:                                                                                                                              A. Runke
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die
    Tierkörperbeseitigung
- für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.

Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende
Dezember 2018 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte
Januar 2019 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte
bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter, welche ihre E-Mail Adresse bei der Tierseuchenkasse au-
torisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Janu-
ar 2019 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende
Februar 2019 den Beitragsbescheid.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des
Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsge-
setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssat-
zung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob
Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken
halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für
Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur
Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie
über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter
Tierbesitzer u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letz-
ten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über
Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einse-
hen.

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
                                                                                                                                                     C

E-Mail: info@tsk-sachsen.de                                                                                                                          M
                                                                                                                                                     Y
                                                                                                                                                     K
Internet: www.tsk-sachsen.de
erscheint am 11. Januar 2019                       Ortsblatt Rabenau                                             Seite 13

                                           Rückblick auf den Rabenauer Weihnachtsmarkt
    Obwohl das neue Jahr schon wieder ein paar Tage „auf dem Buckel
    hat“, möchten wir Sie noch einmal kurz in Adventserinnerungen
    schwelgen lassen. Heimelig war er wieder, unser Weihnachtsmarkt
    zum 2. Advent. Und trotz der schlechten Wetterprognosen kamen
    viele Besucher auf den im Lichterglanz getauchten Markt.
    Besonders gefreut haben wir uns, dass weitere Händler und ein Ver-
    ein unseren diesjährigen Weihnachtsmarkt bereichert haben.
    Nicht mehr wegzudenken für unseren Weihnachtsmarkt sind die
    Aktivitäten der Kirche, des Modelleisenbahnclubs Rabenau e.V., des
    Deutschen Stuhlbaumuseums Rabenau sowie die DDR-Spielzeug-
    ausstellung, welche in unmittelbarer Nähe zu finden sind und den
    Markt vervollkommnen.

                                                                         Wir sagen Danke an alle, die zum Gelingen des Weihnachtsmarktes
                                                                         beigetragen haben.
                                                                         Wir hoffen, dass die Besinnlichkeit und Ruhe der Weihnachtszeit
                                                                         noch ein wenig im neuen Jahr anhält und freuen uns, wenn wir
C                                                                        2019 wieder viele bekannte und neue Gesichter auf dem Weih-
M
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                                                                         nachtsmarkt begrüßen können.
                                                                                                                                A. Runke
Seite 14                                         Ortsblatt Rabenau           erscheint am 11. Januar 2019

                                                 Weihnachtsmarkt im Spatzennest
Schon am frühen Morgen zieht ein süßli-
cher Duft durch das Spatzennest und die
ersten Helfer huschen durch das Haus und
über das Außengelände.
Während draußen ein Zelt aufgebaut und
Verkaufsstände dekoriert wurden, wurden
drinnen Äpfel mit Schokolade verziert,
Plätzchen, gebrannte Mandeln und andere
Leckereien abgepackt und Vieles mehr vor-
bereitet.
Nachmittags war alles pünktlich fertig.
Schon am Eingangstor verführte der Duft
von frisch gebackenen Waffeln, Kinder-
punsch und Glühwein und lenkte einen un-
willkürlich zur Schlemmerecke.
Im „Spatzennest“ empfing einen ein liebe-
voll weihnachtlich geschmücktes Haus. Am
Bücherflohmarkt im Eingangsbereich der
Kita konnte man nach Herzenslust stöbern,
schmökern und das ein oder andere Buch
kaufen. So Mancher fand noch ein kleines
Weihnachtsgeschenk für seine Liebsten.
Egal ob Kinderbuch, Krimi, Kochbuch oder
Reiseführer, es war für jeden Etwas dabei.
Solange die größeren Gäste die Bücherecke
durchforsteten, konnten die Kinder ihrer
Bastelleidenschaft freien Lauf lassen. Es
wurden Pfefferkuchen verziert,Weihnachts-
kugeln und Tannenbäume gebastelt und ge-
malt bis der Buntstift glühte. Mit viel Eifer,
Liebe und Engagement waren die Kleinen
und großen Künstler bei der Sache.
Ein besonderer Höhepunkt war auch das
Weihnachtskino für die Kinder. Während
diese mit Popcorn das Schicksal der „Weih-
nachtsgans Auguste“ verfolgten, konnten
die Erwachsenen sich in der Weihnachtsstu-
be bei Kaffee und Stollen entspannen oder
bei Bratwurst und Glühwein miteinander
ins Gespräch kommen.
Die Kinder des Spatzennestes konnten auch
noch ein ganz besonderes Weihnachtsge-
schenk in Empfang nehmen. Der Elferrat Ra-
benau e.V. spendete allen Nachwuchsrenn-
fahrern der Einrichtung zwei neue schwar-
ze Bobbycars. Dies sorgte für viel Begeiste-
rung und so mancher hätte die Kisten gern
sofort ausgepackt und wäre mit den Fahr-
zeugen über den Hof gedüst.
Dann wurde es noch einmal besinnlich.
Nachdem wir erst dem Gesang von Kathari-
na lauschen konnten, beschlossen wir den
Weihnachtsmarkt mit dem gemeinsamen
Singen von Weihnachtsliedern am Lagerfeu-
er.
Einen herzlichen Dank an die vielen Helfer
vor und hinter den Kulissen, egal ob Materi-
allieferanten, Bäcker, Griller, Aufbauer, Ab-
bauer, Standbetreuer, Bastelhelfer und viele
                                                                                                                 C
mehr.                                                                                                            M
                                                                                                                 Y
                                                                                                                 K

                                    S. Gierth
erscheint am 11. Januar 2019           Ortsblatt Rabenau        Seite 15

                                   Weihnachtsmarkt im Spatzennest

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Seite 16                                          Ortsblatt Rabenau                                    erscheint am 11. Januar 2019

                                                             Informationen
n Kurz vor Weihnachten gab es schon
  Geschenke
Der Förderverein der Grundschule Oelsa hat bereits kurz vor Weih-
nachten tolle Geschenke an die Kinder der 1. bis 4. Klassen über-
reicht. Für jede Klasse gab es ein maßangefertigtes Bücherregal. Das
Regal aus Kiefernholz hat drei kleine und ein großes Fach für Bü-
cher und Zeitschriften.Außerdem gibt es oben eine schräge Ablage,
an der man lesen kann. „Das Regal ist richtig cool. Man kann es so-
gar als Rednerpult benutzen“, freuen sich Leo und Joey aus der
zweiten Klasse.
Gebaut hat die Bücherregale die Tischlerei Arnoldt aus Oelsa. Insge-
samt acht Regale hatte der Schulförderverein im Herbst in Auftrag
gegeben. „Auch wenn wir aktuell nur sieben Klassen an der Grund-
schule Oelsa haben, müssen wir an die Zukunft denken, denn im-
mer mehr Kinder besuchen unsere Schule“, so Direktorin Kerstin
Rossin. Außerdem sind in den Weihnachtsferien auch die Sponso-
renschilder am Trinkbrunnen angebracht worden. Das Material für
die Schilder in Form von Wassertropfen wurde von der Firma rabo
aus Lübau zur Verfügung gestellt. Der Trinkbrunnen war Anfang
März 2017 eingeweiht worden.

                                                                       Als nächstes Projekt bereitet der Schulförderverein gerade den Le-
                                                                       seabend für Erwachsene vor. Am 18. Januar diesen Jahres wird die
                                                                       Dippoldiswalder Bibliothekarin, Kristina Walther, wieder im Ge-
                                                                       meinderaum der Kirche Oelsa Bücher für Erwachsene vorstellen
                                                                       und daraus vorlesen. Wir freuen uns auf einen gemütlichen Abend
                                                                       mit vielen Gästen.

                                                                       Ina Reichmuth, Förderverein Grundschule Oelsa e.V.

  n Das Pyramiden-                                                                                           Der RVD-Busfahrplan
                                                                                                             ist wieder für 1,50 €
    team gibt
                                                                                                             im Fremdenverkehrs-
    bekannt:                                                                                                 amt Rabenau erhält-
                                                                                                             lich.
  Liebe Pyramidenfreunde,
  entgegen der Mitteilung
  im Dezember-Ortsblatt, fin-
  det das feierliche Pyrami-
  den-Anhalten am Sonn-
  tag, dem 03.02.2019 ab
  17:00 Uhr, auf dem FFW-
  Platz in Oelsa statt.

  Ihr Pyramidenteam
  Im Auftrag                                                                                                                                C
                                                                                                                                            M
  G. Bellmann                                                                                                                               Y
                                                                                                                                            K
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