Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! - Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 - in Rabenau
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Ausgabe 01/2019 11. Januar 2019 Ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2019! C M Y Sagenweg im Winter 2003 Foto: Armin Ebert K
Seite 2 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 n Rufnummern der Stadt Rabenau Deutsches Stuhlbaumuseum 03 51 641 36 11 Bürgermeister: Öffnungszeiten: Herr Paul Stadtverwaltung Rabenau Di 09:00–12.00 Uhr 13:00–18:00 Uhr Do 09:00–12.00 Uhr 13:00–16:00 Uhr Sekretärin: 03 51 64 98 20, Fax 649 82 11 Fr 09:00–12:00 Uhr Frau Mondry sekretariat@stadt-rabenau.de Sprechzeiten des Bürgermeisters Hauptamt hauptamt@stadt-rabenau.de Herrn Paul: Di 09:00–12:00 Uhr 13:00–18:00 Uhr Leiter: Herr Illgen 03 51 649 82 14 Frau Meseck 0351 649 82 13 Abwasserzweckverband wie Stadtverwaltung Herr Österreicher, Frau Schmidt 03 51 649 82 25 Fremdenverkehrsamt Rabenau Mo 09:00–12:00 Uhr 12:30–15:00 Uhr Di 09:00–12:00 Uhr 12:30–15:00 Uhr Einwohnermeldeamt meldeamt@stadt-rabenau.de Do 09:00–12:00 Uhr 12:30–15:00 Uhr Frau Fritz 03 51 649 82 23 Fr 09:00–11:30 Uhr Standesamt standesamt@stadt-rabenau.de Bibliothek Rabenau Di 15:00–18:00 Uhr Mi 12:00–16:00 Uhr Herr Illgen 03 51 649 82 14 Bibliothek Oelsa Do 15:00–17:00 Uhr Ordnung und Sicherheit ordnungsamt@stadt-rabenau.de Herr Czirjak 03 51 649 82 21 Schiedsstelle Rabenau jeden 2. Montag im Monat 18:00–19:00 Uhr Rathaus Rabenau (Fremdenverkehrsamt) Kämmerei kaemmerei@stadt-rabenau.de Leiter: Herr Sellung 03 51 649 82 16 Ausgabestelle Wertstoffsäcke (gelbe Säcke): Kasse kasse@stadt-rabenau.de Rathaus Rabenau, Markt 3 Leiter: Frau Hoffmann 03 51 649 82 29 Frau Kmoch, Frau Hofmann 03 51 649 82 15 Das nächste Rabenauer Ortsblatt Bauamt bauamt@stadt-rabenau.de Leiter: Herr Seidel 03 51 649 82 20 erscheint am 8. Februar 2019, Frau Klopsch 03 51 649 82 17 Redaktionsschluss dafür ist der 25. Januar 2019. Frau Bosch 03 51 649 82 19 Frau Hennig 03 51 649 82 27 n Apothekenbereitschaftsdienst Abwasserzweckverband info@azv-rabenau.de Geschäftsführerin: Frau Groß 03 51 646 36 11 Dienstbeginn: 8 Uhr · Dienstende: 8 Uhr des folgenden Tages Frau Geißler/Frau Müller 03 51 646 36 0 Januar 30.01.19 Stern-Apotheke Freital Herr Röpke 03 51 646 36 12 11.01.19 Windberg-Apotheke Freital 31.01.19 Stern-Apotheke Freital Fremdenverkehrsamt 12.01.19 Apotheke im Gutshof Rabenau fremdenverkehrsamt@stadt-rabenau.de 13.01.19 Central-Apotheke Freital Februar Frau Runke 03 51 649 82 26 14.01.19 Glückauf-Apotheke Freital 01.02.19 Apotheke Kesselsdorf 15.01.19 Die Stern-Apotheke Freital 02.02.19 Sidonien-Apotheke Tharandt Bücherei Rabenau 16.01.19 Glückauf-Apotheke Freital 03.02.19 Löwen-Apotheke Wilsdruff Frau Lobe 03 51 64 98 20 17.01.19 Apotheke Kesselsdorf 04.02.19 Wilandes-Apotheke Wilsdruff Schiedsstelle Rabenau 18.01.19 Sidonien-Apotheke Tharandt 05.02.19 Raben-Apotheke Rabenau Frau Simon 03 51 641 40 43 19.01.19 Löwen-Apotheke Wilsdruff 06.02.19 St. Michaelis Apotheke Mohorn Frau Zeiske 20.01.19 Löwen-Apotheke Wilsdruff 07.02.19 Grund-Apotheke Freital 21.01.19 Raben-Apotheke Rabenau 08.02.19 Bären-Apotheke Freital Gleichstellungsbeauftragte 22.01.19 St. Michaelis Apotheke Mohorn 09.02.19 Stadt-Apotheke Freital 23.01.19 Grund-Apotheke Freital 10.02.19 Windberg-Apotheke Freital 24.01.19 Bären-Apotheke Freital 11.02.19 Apotheke im Gutshof Schule/Kindereinrichtung 25.01.19 Stadt-Apotheke Freital 12.02.19 Central-Apotheke Freital Grundschule Oelsa 03 51 649 16 77 26.01.19 Windberg-Apotheke Freital 13.02.19 Glückauf-Apotheke Freital schule-oelsa@t-online.de 27.01.19 Apotheke im Gutshof 14.02.19 Stern-Apotheke Freital Hort Oelsa 03 51 460 18 28 28.01.19 Central-Apotheke Freital 15.02.19 Apotheke Kesselsdorf hort-oelsa@online.de 29.01.19 Glückauf-Apotheke Freital 16.02.19 Apotheke Kesselsdorf DPFA-Regenbogenschulen 0351 64630300 Rabenau gGmbH rabenau@dpfa.de Kindergarten Rabenau 03 51 641 20 47 Sidonien-Apotheke, Roßmäßlerstraße 32, 01737 Tharandt, Tel. 035203 / 3 74 36 kitarabenau@online.de Löwen-Apotheke, Markt 15, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 4 80 49 Kindergarten Oelsa 03 51 641 30 06 Wilandes-Apotheke, Nossener Straße 18a, 01723 Wilsdruff, Tel. 035204 / 27 49 90 kiga-oelsa@online.de Raben-Apotheke, Nordstraße 1, 01734 Rabenau, Tel. 0351 / 649 51 05 St. Michaelis Apotheke, Freiberger Straße 79, 01723 Mohorn, Tel.: 035209 / 29265 Tagesmütter Grund-Apotheke, An der Spinnerei 8, 01705 Freital, Tel. 0351 / 644 14 90 in Rabenau Frau Rönsch 0351 650 45 62 Bären-Apotheke, Dresdner Straße 287, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 47 53 Frau Schurk 0351 646 97 71 Stadt-Apotheke, Dresdner Straße 229, 01705 Freital, Tel. 0351 / 64 19 70 in Oelsa Frau Richter 0351 647 01 03 Windberg-Apotheke, Dresdner Straße 209, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 32 61 Frau Arnoldt 0351 647 00 79 Apotheke im Gutshof, Gutshof 2, 01705 Freital, Tel. 0351 / 658 58 99 in Spechtritz Frau Bonke 0351 644 31 63 Central-Apotheke, Dresdner Straße 111, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 15 08 Rufnummer der Pfarrämter Glückauf-Apotheke, Dresdner Straße 58, 01705 Freital, Tel. 0351 / 649 12 29 C Pfarramt Rabenau: 0351 6 49 13 03 Stern-Apotheke, Glück-Auf-Straße 3, 01705 Freital, Tel.: 0351 / 650 29 06 M Y Pfarramt Oelsa: 0351 6 41 80 02 Apotheke Kesselsdorf, Steinbacher Weg 11, 01723 Kesselsdorf, Tel. 035204 / 39 42 22 K
erscheint am 11. Januar 2019 Ortsblatt Rabenau Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen WICHTIGE RUFNUMMERN: Feuerwehr/Rettungsdienst 112 n Bekanntgabe der Termine der öffentlichen • Integrierte Regionalleitstelle Dresden Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse – Anmeldung Krankentransport: 0351 19222 – Allgemeine Rufnummer: 0351 501210 Sitzung des Technischen Ausschusses: • Krankenhaus Freital: 0351 64660 Dienstag, 29. Januar 2019, 18:30 Uhr • Krankenhaus Dippoldiswalde: 03504 6320 • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 • Gift-Informationszentrum: 0361 730730 Sitzung des Verwaltungsausschusses: Donnerstag, 31. Januar 2019, 17:00 Uhr Polizei 110 • Polizeirevier Freital: 0351 647260 • Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH: 035202 510421 Sitzung des Stadtrates: • Stromstörung: Montag, 11. Februar 2019, 18:00 Uhr Stadt Freital: 0351 6477666 ENSO: 0351 50178881 Den Tagungsort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aus- • Gasstörung: hängen an den amtlichen Bekanntmachungstafeln. Stadt Freital: 0351 6477888 ENSO: 0351 50178880 • ENSO-Service (Strom und Gas): 0800 0320010 Stadtverwaltung Rabenau n Ärzte der Stadt Rabenau n Hinweise zur Räum- und Streupflicht in n Dipl.-Med. Sabine Anders Fachärztin für Allgemeinmedizin den Wintermonaten Rabenau | Oststr. 9 | Telefon: 0351 6412860 Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr: 07:30 - 11:00 Uhr Entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabe- Di, Do: 07:30 - 09:00 Uhr und nau und Ortsteile gelten nachstehende Bestimmungen, die wir 13:00 - 18:00 Uhr bitten einzuhalten: und nach Vereinbarung Die Anlieger (Eigentümer oder Mieter) von Grundstücken sind n Dr. med. Un.Mailand H. Borghol verpflichtet, die Gehwege zu räumen und bei Schnee und Facharzt für Chirurgie und Allgemeinmedizin Eisglätte zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags ab Rabenau | Obergasse 1 | Telefon: 0351 4760001 7:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr geräumt und gestreut Sprechzeiten: Mo, Di, Do: 07:30 - 12:00 Uhr und sein. Diese Pflicht endet um 22:00 Uhr. 14:00 - 18:00 Uhr Mi, Fr: 07:30 - 12:00 Uhr Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand und Splitt und nach Vereinbarung zu verwenden. Die Verwendung von Auftausalzen und anderen n Dr. med. Torsten Heider Mitteln, die sich umweltschädlich auswirken können, ist ver- Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin boten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und Steilstrecken, Oelsa | Hauptstr. 38 | Telefon: 0351 6491060 wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) ohne diese Mittel die Sprechzeiten: Mo, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Sicherheit der Fußgänger sonst nicht gewährleistet werden Di, Do: 08:00 - 12:00 Uhr und kann. In diesen Fällen ist der Einsatz solcher Mittel auf das Min- 15:30 - 18:00 Uhr destmaß zu beschränken. Mi: 08:00 - 10:00 Uhr Sollten noch weitere Fragen zur Räum- und Streupflicht beste- n Zahnärzte der Stadt Rabenau hen, steht Ihnen die Stadtverwaltung Rabenau, Hauptamt, SG n Heiko Althus Ordnung und Sicherheit, gern zur Verfügung. Weiterhin kann Rabenau | Markt 7 | Telefon: 0351 6491500 die vollständige Straßenreinigungssatzung der Stadt Rabenau Sprechzeiten: Mo: 08:00 - 12:00 Uhr und auch unter www.stadt-rabenau.de nachgelesen werden. 13:30 - 19:00 Uhr Di, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung Rabenau Mi: 08:00 - 12:00 Uhr und SG Ordnung und Sicherheit 13:30 - 18:00 Uhr Do: 08:00 - 14:00 Uhr n Dr. med. Stefan Fleischer Rabenau | Freitaler Str. 7 | Telefon: 0351 6495122 Sprechzeiten: Mo - Do: 08:00 - 12:00 Uhr und IMPRESSUM Herausgeber/Redaktion: Stadt Rabenau · Markt 3 · 01734 Rabenau • Telefon: 14:00 - 18:00 Uhr 0351/649820 · Fax 0351/6498211 · E-Mail: ortsblatt@stadt-rabenau.de, Internet: www. Fr: 08:00 - 12:00 Uhr stadt-rabenau.de n Zahnärztin Maja Eisold Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Thomas Paul • Anzeigen, Satz Oelsa | Hauptstraße 73 | Telefon: 0351 6470047 & Druck: Riedel – Verlag und Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichte- nau OT Ottendorf • Telefon: 037208/ 876-100, Mail: info@riedel-verlag.de | Es gilt die Sprechzeiten: Mo, Do: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Anzeigenpreisliste 2016. • Verteilung: Sächsische Zeitung/Medienvertrieb Dresden C M Di: 13:00 Uhr - 19:00 Uhr GmbH adresslose Verteilung an alle frei zugänglichen Haushalte. • Auflage: 2500 Y K Mi, Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr • Erscheinungsweise: monatlich.
Seite 4 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 Öffentliche Bekanntmachungen n Alterspyramide der Stadt Rabenau (Stichtag: 31.12.2018) Geburtsjahrgänge 1917 bis 1972 Geburtsjahrgänge 1973 bis 2018 C M Summe Deutsche weiblich/männlich (gesamt): 2212/2179 (4391) |Summe Ausländer weiblich/männlich (gesamt): 15 / 44 (59) Y K Einwohner gesamt weiblich / männlich (gesamt): 2227 / 2223 (4450)
erscheint am 11. Januar 2019 Ortsblatt Rabenau Seite 5 Öffentliche Bekanntmachungen n Öffentliche Beschlüsse der 8. Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2018 Beratung und Beschlussfassung über die Feuerwehrge- Die 8. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau bührensatzung der Stadt Rabenau fand am Montag, dem 10. Dezember 2018, im Haus des Ga- stes Oelsa, Hauptstr. 3, Jugendclubraum statt. Nach der Eröff- Beschluss-Nr. 59/2018 nung der Sitzung durch den Bürgermeister, Feststellung der Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Neufassung der Sat- Beschlussfähigkeit sowie Prüfung von Anträgen auf Ände- zung zur Regelung des Kostenersatzes und Gebührenerhebung für rung der Tagesordnung wurde mit der Bestätigung des Proto- Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau (Feuerwehrgebüh- kolls vom 05. November 2018 die Tagesordnung fortgesetzt. rensatzung) in vorliegender Form. Die Satzung soll zum 01.01.2019 Laut der Tagesordnung wurden folgende Beschlüsse gefasst. in Kraft treten. Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung Beratung und Beschlussfassung zu einer überplanmäßigen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufwands- und Auszahlungsermächtigung zugunsten der (Entschädigungssatzung) Gewerbesteuerumlage 2018 Beschluss-Nr. 60/2018 Beschluss-Nr. 54/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die vorliegende Neufas- Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss eine überplanmäßige Be- sung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätig- reitstellung zusätzlicher Haushaltsermächtigungen in Höhe von keit (Entschädigungssatzung). 23.117,00 € EUR zugunsten der Gewerbesteuerumlage 2018 (Kon- to 611001.434100 und 734100). Beschluss-Nr. 61/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Ortschaftsverfassung Beratung und Beschlussfassung zu einer überplanmäßigen in allen sechs Ortsteilen aufrecht zu erhalten und keine Änderung Aufwands- und Auszahlungsermächtigung zugunsten der der Hauptsatzung vorzunehmen. Personalkosten 2018 Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Verein- Beschluss-Nr. 55/2018 barung zum Breitbandausbau mit dem Landratsamt Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die überplanmäßige Be- reitstellung zusätzlicher Haushaltsermächtigungen in Höhe von Beschluss-Nr. 62/2018 210.000,00 EUR im Ergebnishaushalt (365101.401200) sowie im Fi- Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Aufgabe des geförder- nanzhaushalt (365101.701200) zugunsten des Personalkostenbud- ten Breitbandausbaus in den gegenwärtig unterversorgten Berei- gets der Stadt Rabenau 2018. chen auf den Landkreis zu übertragen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung über den ge- Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung der förderten Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz- pauschalen Zuweisung zur Stärkung des ländlichen Raumes Osterzgebirge zu unterzeichnen. im Jahr 2018 Die Umsetzung der Wirtschaftlichkeitslückenförderung nach den Förderrichtlinien des Bundes und des Landes Sachsen wird vom Beschluss-Nr. 56/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Verwendung der Mit- Stadtrat zur Kenntnis genommen. tel aus der pauschalen Zuweisung zur Stärkung des Ländlichen Rau- mes anteilig in Höhe der Aufwendungen und Auszahlungen für die Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss einer Entschädigung der Ortsvorsteher (19.320 €) für die Mehrausgaben Kooperationsvereinbarung der Kommunen und der Kunst- zugunsten der Neugewinnung von Kameraden der Freiwilligen Feu- und Musikschule Dippoldiswalde erwehr (19.546,42 €) sowie für zusätzliche Personalkosten in den Kindertagesstätten der Stadt Rabenau einzusetzen. Beschluss-Nr. 63/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, der vorliegenden Koope- Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des rationsvereinbarung zuzustimmen. Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Rabenau Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung entsprechend zu unterzeichnen. Beschluss-Nr. 57/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Fortschreibung des Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl Brandschutzbedarfsplanes in vorliegender Fassung. am 26. Mai 2019 Beratung und Beschlussfassung über die Feuerwehr - Beschluss-Nr. 64/2018 entschädigungssatzung der Stadt Rabenau Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, dass der Gemeindewahl- ausschuss aus 1 Vorsitzenden, 1 Stellvertreter des Vorsitzenden, 3 Beschluss-Nr. 58/2018 Beisitzern und 3 Stellvertretern der Beisitzer besteht. Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Neufassung der Sat- zung über die Entschädigung von ehrenamtlichen aktiven Angehöri- Beschluss-Nr. 65/2018 C gen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau (Feuerwehrentschädi- Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Wahl des Gemeinde- M Y gungssatzung) in vorliegender Form. Die Satzung soll zum wahlausschusses für die Kommunalwahl in offener Wahl durchzu- K 01.01.2019 in Kraft treten. führen.
Seite 6 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 Öffentliche Bekanntmachungen Beschluss-Nr. 66/2018 Beratung und Beschlussfassung zum Kauf einer Teilfläche Der Stadtrat der Stadt Rabenau wählte zur Vorsitzenden des Ge- des Flurstücks 54/1 der Gemarkung Spechtritz für die meindewahlausschusses Frau M. Klopsch. Errichtung einer Feuerwehrgarage Beschluss-Nr. 67/2018 Beschluss-Nr. 71/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau wählte zum Stellvertreter der Vorsit- Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Teilfläche des Flur- zenden des Gemeindewahlausschusses Herrn S. Illgen. stücks 54/1 der Gemarkung Spechtritz (ca. 430 m²) für 8.406,50 € für die Errichtung der Feuerwehrgarage in Spechtritz zu kaufen. Beschluss-Nr. 68/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau wählte nachfolgende Beisitzer und Vorlage des Beteiligungsberichtes der Stadt Rabenau für das stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses: Haushaltsjahr 2017 Beisitzer Stellv. Beisitzin/er Herr T. Kreiser Frau C. Hennig Beschluss-Nr. 72/2018 Herr F. Sellung Frau M. Hoffmann Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat den Beteiligungsbericht für das Herr F. Seidel Herr A. Österreicher Haushaltsjahr 2017 erhalten und nahm diesen zur Kenntnis. Vergabe der Architektenleistung zur Baumaßnahme Um- Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, und Ausbau der Grundschule Oelsa Schenkungen, Zuwendungen Beschluss-Nr. 69/2018 Beschluss-Nr. 73/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss, die Architektenleistung Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss die Tagesordnung um den für die Maßnahme Um- und Ausbau der Grundschule Oelsa an das Tagesordnungspunkt 20 zu erweitern. Der Stadtrat der Stadt Rabe- Ingenieurbüro Fischer aus Freital zu vergeben. nau beschloss die Annahme der Spenden für den angegebenen Zweck in Höhe von insgesamt 356,13 EUR. Die Verwaltung wird be- Vergabe zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Mach- auftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Spendenlisten barkeitsstudie zum behindertengerechten Umbau der Felsen- zu führen und die notwendigen Zuwendungsbestätigungen nach treppe im Rabenauer Grund im Bereich Rabenauer Mühle Spendeneingang und Annahmeerklärung durch den Verwaltungs- ausschuss nach den verbindlichen Mustern auszustellen. Beschluss-Nr. 70/2018 Der Stadtrat der Stadt Rabenau beschloss keine Umsetzung der Maßnahme aus der Machbarkeitsstudie zum behindertengerechten Rabenau, 11. Dezember 2018 Umbau der Felsentreppe im Rabenauer Grund im Bereich der Rabe- gez. Thomas Paul nauer Mühle. Bürgermeister n Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Aufgrund der §§ 4 und 21 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in gültiger Fassung und § 155a (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am sel- des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) in gültiger Fassung hat ben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 der Stadtrat der Stadt Rabenau in seiner öffentlichen Sitzung am Abs. 2 nicht übersteigen. 10.12.2018 folgende Satzung über die Entschädigung für Ehrenamt- liche Tätigkeit beschlossen: (5) Soweit sondergesetzliche Regelungen für den Entschädigungs- satz bestehen, sind diese anzuwenden. Die Entschädigung nach §1 Abs. 2 findet in diesen Fällen keine Anwendung (z. B. Entschädi- Entschädigung nach Durchschnittssätzen gung für Angehörige der Freiweilligen Feuerwehr, von Gutach- terausschüssen, Erfrischungs- und Zehrgelder im Rahmen der (1) Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten den Ersatz ihrer notwendi- Wahlordnungen). gen Auslagen und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durchschnittssätzen. Der Verdienstausfall und die Auslagen sind §2 hinreichend glaubhaft zu machen. Aufwandsentschädigungen (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruch- 1) Stadträte erhalten für die Ausübung ihres Amtes als Aufwands- nahme entschädigung bis zu 3 Stunden: 10,00 EUR a) einen monatlichen Grundbetrag von 35,00 EUR von mehr als 3 bis 6 Stunden: 15,00 EUR b) ein Sitzungsgeld von 15,00 EUR je Stadtratssitzung. von mehr als 6 Stunden: Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen des- (Tageshöchstsatz) 25,00 EUR. selben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (3) Die Entschädigung wird nur nach dem tatsächlichen und not- 2) Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten für die Ausübung ihres C M wendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitauf- Amtes eine Aufwandsentschädigung gemäß des § 155a Abs. 3 des Y K wand berechnet. SächsBG i.g.F.
erscheint am 11. Januar 2019 Ortsblatt Rabenau Seite 7 Öffentliche Bekanntmachungen 3) Mitglieder des Ortschaftsrates erhalten als Sitzungsgeld je öf- Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamt- fentlicher Ortschaftsratssitzung 10,00 Euro. liche Tätigkeit vom 28.05.2001 einschließlich ihrer Änderungen au- ßer Kraft. 4) Beratende Mitglieder in den Ausschüssen - Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss - erhalten eine monatliche Aufwands- Rabenau, 11. Dezember 2018 entschädigung von 10,00 EUR. Eine Entschädigung entfällt, wenn ein beratendes Mitglied bereits Stadtrat oder als Ortsvorsteher tä- gez. Thomas Paul Siegel tig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält. Bürgermeister 5) Der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält zusätzlich zur Vergütung nach Absatz 1 eine monatliche Auf- Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat wandsentschädigung von 50,00 EUR. Sachsen (SächsGemO): 6) Der zweite ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters er- Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung hält zusätzlich zur Vergütung nach Absatz 1 eine monatliche Auf- von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein wandsentschädigung von 18,00 EUR. Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 7) Für eine länger als 2 Wochen geplante sowie für eine nicht Dies gilt nicht, wenn vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält der ehren- (1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, (2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung amtliche Stellvertreter neben der unter Absatz 4 genannten oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Entschädigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von (3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO 130,00 EUR/Woche. wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, (4) vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist 8) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Absät- (a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder zen 1 bis 4 werden vierteljährlich jeweils am Quartalsende ge- (b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der zahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchs- Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet- berechtigte sein Amt länger als 3 Monate tatsächlich nicht mehr zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. §3 Inkrafttreten Rabenau, 11. Dezember 2018 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gez. Thomas Paul Siegel in Kraft. Bürgermeister n Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Auf Grund von (2) Die Aufwandsentschädigung beträgt: - § 63 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Ret- a) für den Gemeindewehrleiter 130,00 Euro/Monat, tungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni b) für die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters 2004 (SächsGVBl. S. 245, ber. S. 647)1), zuletzt geändert durch 60,00 Euro/Monat, Gesetze vom 10.August 2015 (SächsGVBl. S. 466) c) für die Ortswehrleiter in den Ortsfeuerwehren - §§ 13,14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums - Karsdorf, Lübau, Obernaundorf und Spechtritz jeweils des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungs- 40,00 Euro/Monat, schau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung – - Oelsa 50,00 Euro/Monat, SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), zuletzt - Rabenau 60,00 Euro/Monat, geändert durch Verordnungen vom 20.August 2012 (SächsGVBl. d) für die Stellvertreter der Ortswehrleiter in den Ortsfeuer- S. 458) und wehren - § 21 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach- - Karsdorf, Lübau, Obernaundorf, Oelsa und Spechtritz je- sen (Sächsische Gemeindeordnung – SächsGemO) in der Fas- weils 20,00 Euro/Monat, sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) - Rabenau 25,00 Euro/Monat, hat der Stadtrat der Stadt Rabenau in seiner öffentlichen Sitzung am e) für den Gerätewart in den Ortsfeuerwehren 10. Dezember 2018 folgende Satzung beschlossen: - Karsdorf, Lübau, Obernaundorf und Spechtritz jeweils 25,00 Euro/Monat, §1 - Oelsa 40,00 Euro/Monat, Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger - Rabenau 60,00 Euro/Monat, f) für den Funkverantwortlichen der Gemeindefeuerwehr C (1) Ehrenamtlich aktiv tätige Angehörige der Freiwilligen Feuer- 20,00 Euro/Monat, M Y wehr Rabenau, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehr- g) für den Leiter einer Jugendfeuerwehr jeweils K dienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung. 40,00 Euro/Monat,
Seite 8 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 Öffentliche Bekanntmachungen h) für den Stellvertreter des Leiters einer Jugendfeuerwehr je- bis zum 30.03. des darauffolgenden Jahres bargeldlos durch Über- weils 20,00 Euro/Monat und weisung auf das Konto des jeweiligen Anspruchsberechtigten. i) für den Ausbilder 10,00 Euro und den Ausbildungshelfer 5,00 Euro je Ausbildungs- bzw. Lehrveranstaltungsstunde, so- §4 weit es sich um eine vom Bürgermeister oder Gemeinde- Ersatz von Verdienstausfall wehrleiter schriftlich angeordnete Ausbildungsmaßnahme handelt, die über das übliche Maß der regelmäßigen Aus- und (1) Das Recht der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf Fortbildung hinausgeht. Lohnfortzahlung während der Teilnahme am Feuerwehrdienst, sowie die Erstattung der Lohnkosten an den Arbeitgeber richtet (3) Werden die Aufgaben der aufgeführten Personen durch ihre sich nach § 62 Abs. 1 SächsBRKG. Stellvertreter übernommen bzw. sind sie auf mehrere Funktio- nen aufgeteilt, so steht ihnen ab dem 3. Tag der Vertretung ein (2) Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige, die nicht Arbeitneh- Anteil zu. Die Aufwandsentschädigung wird durch die Wehrlei- mer sind, erhalten auf Antrag gemäß § 62 Abs. 2 SächsBRKG tung für jeden Tag in Form eines Dreißigstels des Monatsbetra- i.V.m. § 14 Abs. 1 SächsFwVO für die Teilnahme an Einsätzen, ges der Entschädigung berechnet. Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen den entstan- denen Verdienstausfall ersetzt. Pro Tag wird der Verdienstausfall §2 für höchstens 10 Stunden erstattet. Dienstteilnahme- und Einsatzentschädigung (3) Die Höhe des Verdienstausfalles nach den Absätzen 1 und 2 ist (1) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau erhalten nachzuweisen. pro wahrgenommenen Dienst eine Dienstteilnahmeentschädi- gung von 5 Euro.Als Dienst im Sinne von Satz 1 gilt dabei §5 - die im Jahresdienstplan der Gemeindefeuerwehr aufgeführ- Auslagenersatz, Ersatz von Sachschäden ten Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen einschließlich der Dienst- und Hauptversammlungen sowie der Geräteprüftag, Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau wird Ausla- - jeder vom Gemeinde- oder Ortswehrleiter über den Jahres- genersatz und Ersatz von Sachschäden nach Maßgabe des § 63 dienstplan hinaus zusätzlich angeordnete Feuerwehrdienst SächsBRKG gewährt. und - die angeordnete Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgän- §6 gen, wobei dort jeder Tag als eine Dienstteilnahme zählt. Inkrafttreten (2) Jeder Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau erhält Diese Satzung tritt ab 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sat- pro Einsatz eine Einsatzentschädigung in Höhe von 5 Euro. Hier- zung über die Dienstentschädigung von aktiven Angehörigen der Frei- bei werden grundsätzlich alle Kameraden berücksichtigt, die in- willigen Feuerwehren von Rabenau vom 17.12.2013 außer Kraft. nerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung am Gerätehaus ein- treffen, unabhängig davon ob Sie direkt am Einsatz beteiligt Rabenau, den 11. Dezember 2018 sind. Die Einsatzentschädigung ist bei mehrfacher Einsatzteil- nahme pro Kalendertag auf einen Höchstbetrag von 10 Euro je gez. Thomas Paul Siegel Kalendertag begrenzt. Bürgermeister (3) Ein Anspruch auf die Dienstteilnahme- und Einsatzentschädi- gung nach Absatz 1 und 2 entsteht erst bei einer Teilnahme an Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat mindestens 60 % der im Jahresdienstplan der jeweiligen Ortsfeu- Sachsen ( SächsGemO) erwehr vorgeschriebenen Dienstveranstaltungen. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein (4) Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feu- Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande erwehr Rabenau erhält jedes teilnehmende Mitglied ein Essen gekommen. Dies gilt nicht, wenn und ein Getränk gestellt. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung §3 oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Anspruch und Zahlung der Entschädigung 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, (1) Die Zahlung der Entschädigung nach § 1 erfolgt zum Ende des 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Quartals bargeldlos durch Überweisung auf das Konto des je- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der weiligen Anspruchsberechtigten. Der Anspruch auf Entschädi- Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet- gung entfällt zung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. a) mit Ablauf des Monats, in dem der Anspruchsberechtigte aus Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so seinem Ehrenamt ausscheidet oder kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz1 SächsGemO genannten b) wenn der Anspruchsberechtigte ununterbrochen länger als Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. drei Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über die drei Monate hinausgehende Zeit. Rabenau, den 11. Dezember 2018 C M (2) Der Anspruch auf Dienstteilnahme- und Einsatzentschädigung gez. Thomas Paul Siegel Y K nach § 2 entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Zahlung erfolgt Bürgermeister
erscheint am 11. Januar 2019 Ortsblatt Rabenau Seite 9 Öffentliche Bekanntmachungen n Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau (Feuerwehr-Gebührensatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (3) Weiterhin ist über § 2 Abs. 2 hinaus zum Ersatz der Kosten, wel- (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März che durch einen Einsatz der Feuerwehr außerhalb der Brandbe- 2018 (SächsGVBl. S. 62) und Artikel 1 § 69 Abs. 2 und 3 des Gesetzes kämpfung entstehen, verpflichtet: zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastro- 1. derjenige, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht phenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 hat, sowie die in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Polizeigesetzes (SächsGVBl. S. 245, ber. S. 647)1), zuletzt geändert durch Gesetz vom des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekannt- 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) hat der Stadtrat der Stadt Rabe- machung vom 13.August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geän- nau in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Dezember 2018 folgende dert durch Gesetz vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 890), Satzung beschlossen: genannten Personen, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand den Einsatz erforder- §1 lich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt Geltungsbereich über die Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse der Einsatz erfolgt ist. (1) Die Stadt Rabenau verlangt nach Maßgabe dieser Satzung und des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist, (4) Mehrere zum Kostenersatz Verpflichtete haften als Gesamt- Kostenersatz für die Leistungen und Tätigkeit der Freiwilligen schuldner. §§ 16, 17, 19 und 22 des Verwaltungskostengesetzes Feuerwehr Rabenau und der auf Anordnung hilfeleistenden Feu- des Freistaates Sachsen (SächsVwKG), in der Fassung der Be- erwehren, soweit nicht nach § 2 Abs. 1 Kostenfreiheit besteht. kanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), ge- ändert durch Gesetze vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130), (2) Als Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei unbe- gelten entsprechend. fugter Alarmierung, bei Fehlalarmierung (blinde Alarmierung) sowie durch Brandmeldeanlagen. (5) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, wenn dies eine un- billige Härte wäre. §2 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr; Kostenschuldner §3 Berechnungsgrundlage des Kostenersatzes (1) Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau zur Brandbe- kämpfung und zur technischen Hilfe sind nach Artikel 1 § 69 (1) Der Kostenersatz setzt sich zusammen aus Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Ret- 1. den Personalkosten für die Feuerwehrangehörigen, tungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen unentgeltlich, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestim- 2. den Kosten für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte, men. 3. den Kilometerkosten für die von den Fahrzeugen zurückge- legte Wegstrecke vom Gerätehaus zum Einsatzort und zu- (2) Zum Ersatz der Kosten, die der Gemeinde durch einen Einsatz rück und der erbrachten Pumpenleistungen, der Feuerwehr entstehen, ist verpflichtet: 4. den Sachkosten, Schaummittel, Ölbindemittel, Feuerlöscher, 1. der Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vor- usw., sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 5. den Verwaltungskosten i.H.v. 10 v. H. der Summe aus Nr. 1 2. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim bis 4 Betrieb eines Kraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- oder Wasser- fahrzeuges entstanden ist, (2) Die Personalkosten berechnen sich nach der Einsatzzeit. Die Ein- 3. der Eigentümer, Besitzer oder Betreiber, wenn der Einsatz auf satzzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Alarmierung und endet einem Grundstück oder durch eine Anlage mit besonderem mit der Rückkehr zur Feuerwache/Gerätehaus. Bei Einsätzen, Gefahrenpotenzial erforderlich geworden ist, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge, Geräte und Ausrüs- 4. der Betreiber einer automatischen Brandmeldeanlage, wenn tungen erforderlich machen, wird die Zeit für die Reinigung auf durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird, die Einsatzzeit angerechnet, bis zur Wiederherstellung der Ein- satzbereitschaft. 5. derjenige, der wider besseres Wissen oder infolge grob fahr- lässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert, 1. Für die im Kostenverzeichnis ausgewiesenen Kostensätze wird, wenn diese in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr erbracht 6. derjenige, in dessen Interesse eine Brandsicherheitswache werden, zusätzlich ein Nachtzuschlag von 10 v. H. der jewei- gestellt wird, ligen Gebühr erhoben. Für die Berechnung ist der Beginn 7. die Gemeinde, der im Rahmen eines gemeindeübergreifen- der Einsatzzeit maßgebend. den Einsatzes nach § 14 Abs. 1 SächsBRKG Hilfe geleistet 2. Werden Gebührentatbestände des Kostenverzeichnisses an worden ist, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen erfüllt, wird unab- oder getroffen werden, hängig vom Nachtzuschlag zusätzlich ein Feiertagszuschlag C M Y 8. der Träger des Rettungsdienstes, welcher Tragehilfe angefor- von 10 v. H. der jeweiligen Gebühr erhoben. Für die Berech- K dert hat. nung ist der Beginn der Einsatzzeit maßgebend.
Seite 10 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 Öffentliche Bekanntmachungen 3. Werden die personellen Leistungen unter Nutzung von per- §6 sönlichen Körperschutzmitteln (Wärmestrahlenschutzan- Haftung zug, Gas- und Chemikalienschutzanzug) sowie besondere Schmutzarbeiten, z.B. Einsatz zur Verhinderung von Schäden (1) Für Personen- und Sachschäden, die bei der Ausführung eines durch brennbare Flüssigkeiten, grundwassergefährdende gebührenpflichtigen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr ent- oder ätzende Stoffe erbracht, ist ein Zuschlag von 25 v. H. zu stehen, haftet die Stadt Rabenau nur bei Vorsatz oder grober berechnen. Fahrlässigkeit. (3) Die Fahrzeug- und Gerätekosten berechnen sich nach der Ein- (2) Bei Schäden Dritter hat der Gebührenpflichtige die Stadt Rabe- satzzeit. Die Einsatzzeit beginnt mit dem Ausrücken und endet nau von Ersatzansprüchen freizustellen, sofern diese Schäden mit der Rückkehr zum Gerätehaus einschließlich der Wiederher- nicht von der Freiwilligen Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahr- stellung der Einsatzbereitschaft (§ 4 (2)). lässig verursacht worden sind. (4) Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzstunden. Dabei wird für die erste Einsatzstunde die volle Gebühr berechnet. Bei längerer Inanspruchnahme als eine Stunde wird für jede weitere §7 angefangene Stunde bis 30 Minuten die Hälfte der Gebühr, über Inkrafttreten 30 Minuten die volle Gebühr berechnet. Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die (5) Bei Fahrzeugen sind in der Gebühr die Nebenkosten und die Satzung der Stadt Rabenau zur Regelung des Kostenersatzes und Aufwendungen für die Inanspruchnahme der in den Fahrzeugen Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Ra- befindlichen Geräte, außer Pumpenleistungen, enthalten. benau (Feuerwehrgebührensatzung) vom 1. Januar 2016 außer Kraft. (6) Werden beim Einsatz der Fahrzeuge Atemschutzgeräte, Schläu- che, Fangleinen und andere Geräte eingesetzt, die nach dem Ein- satz prüf- und wartungspflichtig sind, wird für deren Prüfung, Rabenau, 11. Dezember 2018 Reinigung, Instandsetzung und Verlust die entsprechende Ge- bühr berechnet. gez. Thomas Paul Siegel Bürgermeister (7) Für den überörtlichen Einsatz hilfeleistender Feuerwehren wird das Entgelt der Gemeinde berechnet, von der Hilfeleistung ange- fordert wurde. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Frei- staat Sachsen ( SächsGemO) (8) Die Stärke des einzusetzenden Personals sowie die Auswahl der Fahrzeuge und der Geräte und der sonstigen Hilfsmittel liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Einsatzleiters. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver- letzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom- (9) Bei Einsatz von Einwegmaterialien und Einwegschutzausrüstun- men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gen werden die entstehenden Kosten berechnet. an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- §4 migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- Kostenanspruch den sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO (1) Der Kostenanspruch entsteht bei Einsatz von Personal und Fahr- wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, zeugen mit dem Ausrücken aus der Feuerwache/Gerätehaus. 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist Werden mehr Personal und Fahrzeuge oder Geräte eingesetzt als a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat für die Leistung erforderlich ist, so wird nur der notwendige Um- oder fang berechnet. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, (2) Kostenerstattung ist auch dann zu fordern, wenn das zur Hilfe- der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend leistung entsandte Personal wegen bereits erfolgter Beseitigung gemacht worden ist. der Gefahr oder des Schadens oder aus sonstigen Gründen nicht Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht mehr tätig wird. Die Kostenerhebung erfolgt nach § 3 Abs. 1 ent- worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz1 Sächs- sprechend dem Kostenaufwand. GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- chen. §5 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr Rabenau, den 11. Dezember 2018 Der Anspruch auf Kostenersatz bzw. Gebühren entsteht mit Beendi- C M gung der Leistung der Feuerwehr und wird einen Monat nach Zu- gez. Thomas Paul Siegel Y K gang des Kostenbescheids an den Kostenschuldner fällig. Bürgermeister
erscheint am 11. Januar 2019 Ortsblatt Rabenau Seite 11 Öffentliche Bekanntmachungen Gebührenverzeichnis 5. Kostenerstattung für Ausrüstungsgegenstände, die nach dem Einsatz prüf- und wartungspflichtig sind Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rabenau werden folgen- 5.1 Atemschutzmaske Je Einsatz 20,00 € de Kostensätze erhoben: 5.2 Gas- und Chemikalienschutzanzug Neuan- schaffungs- 1. Personelle Leistungen der Angehörigen der Freiwilligen Preis Feuerwehr (pro Std.) 5.3 Druckluftatmer 45,00 € 5.4 Feuerwehrleine Je Einsatz 15,00 € Gebühren für den Personaleinsatz 5.5 Druckschlauch B + C Je Tag oder 1.1. mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst je Einsatz 20,00 € = Einsatzkräfte 20,00 € 5.6 Feuerlöscher Je Tag oder 1.2 gehobener feuerwehrtechnischer Dienst je Einsatz 25,00 € = Einsatzleiter 30,00 € 5.7 Sprungpolster (Sprungretter SP 16) 75,00 € 1.3 Brandsicherheitswache Pro Einsatz je Feuerwehrmann 15,00 € Für das Füllen des Feuerlöschers nach Benutzung werden Kosten für die Wiederbeschaffung des Löschmittels und Prüfen einschließ- 2. Kostenerstattung für den Einsatz von Fahrzeugen ohne lich 10 % Verwaltungskosten berechnet. Personal pro Stunde 6. Kostenerstattung für das Ausleihen von Geräten 2.1 Tanklöschfahrzeug / Löschfahrzeug TLF 20/40 / LF 10 110,00 € 6.1 Standrohr mit Schlüssel Je Tag 10,00 € 2.2 Löschfahrzeug LF 16/12 130,00 € 6.2 Verteiler Je Tag 10,00 € 6.3 sonstige wasserführende Armaturen Je Tag 10,00 € 2.3 Mittleres Löschfahrzeug MLF 100,00 € 6.4 Druckschlauch B + C Je Tag 15,00 € 2.4 Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser TSF-W + 6.5 Saugschlauch Je Tag 15,00 € TSF-W/Z 70,00 € 6.6 Kübelspritze Je Tag 10,00 € 2.5 Tragkraftspitzenfahrzeug TSF 60,00 € 6.7 Löschdecke Je Tag 4,00 € 2.6 Mehrzweckfahrzeug MZF 60,00 € 6.8 Anstell- und Steckleiter Je Tag 10,00 € 2.7 Mannschaftstransportwagen MTW 40,00 € 6.9 km-Pauschale Je Km 1,00 € Für alle Fahrzeuge wird eine Kilometergebühr (einschließlich Pum- 7. Kostenerstattung für sonstige Tätigkeiten und Mate- penleistung) erhoben, je Kilometer 2,00 €. rialien der Feuerwehr 7.1 Öffnen von Türen 150,00 € 3. Kostenerstattung für den Einsatz von Spezialanhängern zuzüglich einschließlich Normbestückung ohne personelle Leis- Personal- tung pro Stunde kosten 3.1 Tragkraftspritzenanhänger TSA – TS 8 30,00 € 7.2 Ölbindemittel, Säurebinder, 3.2 Schlauchtransportanhänger Reinigungsmittel und zusätzlich Kosten für Prüfen und Entsorgung derselben Zu Tagespreisen Waschen der gebrauchten Schläuche STA 20,00 € Zuzüglich 3.3 Nachläufer Schlauchhaspel Personalkosten 7.2.1 - Ölbindemittel zusätzlich Kosten für Prüfen und 1 Sack (Beschaffungskosten) 20 kg 45,00 € Waschen der gebrauchten Schläuche 10,00 € 3.4 Anhänger Wasserschadenbekämpfung 7.3 Materialien verschiedener Art nach zusätzlich Kosten für Prüfen und entstandenen Kosten Kosten- Waschen der gebrauchten Schläuche HWA 50,00 € deckend; je nach 4. Kostenerstattung für den Einsatz von Geräten ohne Verbrauch Fahrzeugbereitstellung und personeller Leistung 7.4 Materialien und Reparaturen nach Zeitaufwand Stunden- Je Stunde leistung 4.1 Tragkraftspritze TS 8 30,00 € 7.5 Böswillige Alarmierungen der 4.2 Notstromaggregat 15,00 € Feuerwehr und Missbrauch des 4.3 Öl-,Wasser – Sauger 15,00 € Notrufes 112 200,00 Euro 4.4 Tauch-/Söffelpumpen 15,00 € und angefal- 4.5 Motorsäge (elektr.- / benzinbetrieben) 15,00 € lene Gebüh- 4.6 Trennschleifer 15,00 € ren nach § 3 4.7 Greifzug 10,00 € dieser Sat- 4.8 Hydraulisches Rettungsgerät 100,00 € zung C Pro Einsatz Bei Anforderungen der Feuerwehr zu verschiedenen Arbeitsleistun- M Y 4.9 Schmutzwasserpumpe Chiemsee 20,00 € gen werden Fahrzeugbereitstellung, Personalkosten und Material- K 4.10 Beleuchtungsballon Power - Moon 25,00 € aufwand in Rechnung gestellt.
Seite 12 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 Öffentliche Bekanntmachungen Rückblick Seniorenweihnachtsfeier n Tierbestandsmeldung 2019 Die Anspannung, ob viele Gäste zur Weihnachtsfeier kommen wür- den, war in diesem Jahr nicht so groß, wie in den vergangenen Jah- ren.Waren doch im Vorfeld bereits 40 Karten verkauft worden. Dass Bekanntmachung der Sächsischen zum Schluss wieder knappe 90 Gäste den Saal füllten, freute uns na- Tierseuchenkasse (TSK) türlich sehr. - Anstalt des öffentlichen Rechts - Das kulturelle Programm der kleinen mutigen Sänger und Sängerin- nen des Kindergartens Oelsa sowie von „Reini & Co.“ fand regen Sehr geehrte Tierhalter, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Anklang und stimmte auf die Weihnachtszeit ein. Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Unterstützern sowie Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszah- bei Frau Nagora-Marth und ihrem Team für die gastronomische Ver- sorgung auf das Herzlichste. lung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflich- Es war wieder ein geselliger Nachmittag und wir freuen uns, wenn tet sind. Sie im nächsten Jahr wieder mit dabei sind. Vielleicht knacken wir dann auch die „90-Mann-Marke“. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraus- setzung für: A. Runke - eine Entschädigung im Tierseuchenfall, - für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung - für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse. Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2018 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2019 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail Adresse bei der Tierseuchenkasse au- torisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Janu- ar 2019 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2019 den Beitragsbescheid. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsge- setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssat- zung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten. Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen. Bitte unbedingt beachten: Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letz- ten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einse- hen. Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 C E-Mail: info@tsk-sachsen.de M Y K Internet: www.tsk-sachsen.de
erscheint am 11. Januar 2019 Ortsblatt Rabenau Seite 13 Rückblick auf den Rabenauer Weihnachtsmarkt Obwohl das neue Jahr schon wieder ein paar Tage „auf dem Buckel hat“, möchten wir Sie noch einmal kurz in Adventserinnerungen schwelgen lassen. Heimelig war er wieder, unser Weihnachtsmarkt zum 2. Advent. Und trotz der schlechten Wetterprognosen kamen viele Besucher auf den im Lichterglanz getauchten Markt. Besonders gefreut haben wir uns, dass weitere Händler und ein Ver- ein unseren diesjährigen Weihnachtsmarkt bereichert haben. Nicht mehr wegzudenken für unseren Weihnachtsmarkt sind die Aktivitäten der Kirche, des Modelleisenbahnclubs Rabenau e.V., des Deutschen Stuhlbaumuseums Rabenau sowie die DDR-Spielzeug- ausstellung, welche in unmittelbarer Nähe zu finden sind und den Markt vervollkommnen. Wir sagen Danke an alle, die zum Gelingen des Weihnachtsmarktes beigetragen haben. Wir hoffen, dass die Besinnlichkeit und Ruhe der Weihnachtszeit noch ein wenig im neuen Jahr anhält und freuen uns, wenn wir C 2019 wieder viele bekannte und neue Gesichter auf dem Weih- M Y K nachtsmarkt begrüßen können. A. Runke
Seite 14 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 Weihnachtsmarkt im Spatzennest Schon am frühen Morgen zieht ein süßli- cher Duft durch das Spatzennest und die ersten Helfer huschen durch das Haus und über das Außengelände. Während draußen ein Zelt aufgebaut und Verkaufsstände dekoriert wurden, wurden drinnen Äpfel mit Schokolade verziert, Plätzchen, gebrannte Mandeln und andere Leckereien abgepackt und Vieles mehr vor- bereitet. Nachmittags war alles pünktlich fertig. Schon am Eingangstor verführte der Duft von frisch gebackenen Waffeln, Kinder- punsch und Glühwein und lenkte einen un- willkürlich zur Schlemmerecke. Im „Spatzennest“ empfing einen ein liebe- voll weihnachtlich geschmücktes Haus. Am Bücherflohmarkt im Eingangsbereich der Kita konnte man nach Herzenslust stöbern, schmökern und das ein oder andere Buch kaufen. So Mancher fand noch ein kleines Weihnachtsgeschenk für seine Liebsten. Egal ob Kinderbuch, Krimi, Kochbuch oder Reiseführer, es war für jeden Etwas dabei. Solange die größeren Gäste die Bücherecke durchforsteten, konnten die Kinder ihrer Bastelleidenschaft freien Lauf lassen. Es wurden Pfefferkuchen verziert,Weihnachts- kugeln und Tannenbäume gebastelt und ge- malt bis der Buntstift glühte. Mit viel Eifer, Liebe und Engagement waren die Kleinen und großen Künstler bei der Sache. Ein besonderer Höhepunkt war auch das Weihnachtskino für die Kinder. Während diese mit Popcorn das Schicksal der „Weih- nachtsgans Auguste“ verfolgten, konnten die Erwachsenen sich in der Weihnachtsstu- be bei Kaffee und Stollen entspannen oder bei Bratwurst und Glühwein miteinander ins Gespräch kommen. Die Kinder des Spatzennestes konnten auch noch ein ganz besonderes Weihnachtsge- schenk in Empfang nehmen. Der Elferrat Ra- benau e.V. spendete allen Nachwuchsrenn- fahrern der Einrichtung zwei neue schwar- ze Bobbycars. Dies sorgte für viel Begeiste- rung und so mancher hätte die Kisten gern sofort ausgepackt und wäre mit den Fahr- zeugen über den Hof gedüst. Dann wurde es noch einmal besinnlich. Nachdem wir erst dem Gesang von Kathari- na lauschen konnten, beschlossen wir den Weihnachtsmarkt mit dem gemeinsamen Singen von Weihnachtsliedern am Lagerfeu- er. Einen herzlichen Dank an die vielen Helfer vor und hinter den Kulissen, egal ob Materi- allieferanten, Bäcker, Griller, Aufbauer, Ab- bauer, Standbetreuer, Bastelhelfer und viele C mehr. M Y K S. Gierth
erscheint am 11. Januar 2019 Ortsblatt Rabenau Seite 15 Weihnachtsmarkt im Spatzennest C M Y K
Seite 16 Ortsblatt Rabenau erscheint am 11. Januar 2019 Informationen n Kurz vor Weihnachten gab es schon Geschenke Der Förderverein der Grundschule Oelsa hat bereits kurz vor Weih- nachten tolle Geschenke an die Kinder der 1. bis 4. Klassen über- reicht. Für jede Klasse gab es ein maßangefertigtes Bücherregal. Das Regal aus Kiefernholz hat drei kleine und ein großes Fach für Bü- cher und Zeitschriften.Außerdem gibt es oben eine schräge Ablage, an der man lesen kann. „Das Regal ist richtig cool. Man kann es so- gar als Rednerpult benutzen“, freuen sich Leo und Joey aus der zweiten Klasse. Gebaut hat die Bücherregale die Tischlerei Arnoldt aus Oelsa. Insge- samt acht Regale hatte der Schulförderverein im Herbst in Auftrag gegeben. „Auch wenn wir aktuell nur sieben Klassen an der Grund- schule Oelsa haben, müssen wir an die Zukunft denken, denn im- mer mehr Kinder besuchen unsere Schule“, so Direktorin Kerstin Rossin. Außerdem sind in den Weihnachtsferien auch die Sponso- renschilder am Trinkbrunnen angebracht worden. Das Material für die Schilder in Form von Wassertropfen wurde von der Firma rabo aus Lübau zur Verfügung gestellt. Der Trinkbrunnen war Anfang März 2017 eingeweiht worden. Als nächstes Projekt bereitet der Schulförderverein gerade den Le- seabend für Erwachsene vor. Am 18. Januar diesen Jahres wird die Dippoldiswalder Bibliothekarin, Kristina Walther, wieder im Ge- meinderaum der Kirche Oelsa Bücher für Erwachsene vorstellen und daraus vorlesen. Wir freuen uns auf einen gemütlichen Abend mit vielen Gästen. Ina Reichmuth, Förderverein Grundschule Oelsa e.V. n Das Pyramiden- Der RVD-Busfahrplan ist wieder für 1,50 € team gibt im Fremdenverkehrs- bekannt: amt Rabenau erhält- lich. Liebe Pyramidenfreunde, entgegen der Mitteilung im Dezember-Ortsblatt, fin- det das feierliche Pyrami- den-Anhalten am Sonn- tag, dem 03.02.2019 ab 17:00 Uhr, auf dem FFW- Platz in Oelsa statt. Ihr Pyramidenteam Im Auftrag C M G. Bellmann Y K
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