Seminar Sozialversicherung 2020 - Alle Änderungen zum Jahreswechsel Teilnehmerunterlagen - Vivida BKK
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Alle Änderungen zum Jahreswechsel Seminar Thema Seite Sozialversicherung Zahlen, Daten, Fakten 4 bis 9 2021 Rechengrößen 4 Beitragssätze zur KV 5 Beitragszuschuss zur KV 6 Beitragszuschuss zur PV 8 Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung 9 Umlageversicherung 9 Neues für 2021 10 bis 31 Fälligkeit der GSV-Beiträge 10 Nachweis der GSV-Beiträge 11 Jahresmeldung 2020 12 Unfallversicherung: Jahresmeldung 2020 13 Krankenkassenwahlrecht vereinfacht 14 Geringfügig Beschäftigte 16 Familienversicherung 18 Corona-Prämie 19 Sozialgarantie 2021 20 7. SGB IV-ÄndG 21 Impressum Bestandsprüfungen 27 inside partner Verlag und Agentur GmbH GKV-FKG: Neue Wettbewerbsgrundlagen 28 Am Bahndamm 9 48739 Legden Telefon 02566 93399-0 Patientendaten-Schutz-Gesetz 30 Telefax 02566 93399-99 Stand: 31. Oktober 2020 © inside partner Alle Rechte am Seminarpaket „Sozialversicherung 2021“ vorbe- halten. Sämtliche Inhalte dürfen weder kopiert noch auf andere Wei- se vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Verwendungen außerhalb des Seminarsoder Individualisie- Inhalt rungen von Inhalt und Ges taltung sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages erlaubt. 2
Sehr geehrte Seminarteilnehmerinnen, Thema Seite sehr geehrte Seminarteilnehmer, herzlich willkommen zum Seminar Spezielle Leistungen „Sozialversicherung 2021“. Wie bereits in den letzten Jahren gibt der vivida bkk 32 bis 37 es auch im kommenden Jahr eine Vielzahl von Änderungen im Bei- Ihr Gesundheitspartner wird trags-, Versicherungs-, Melde- und zum Jahreswechsel stärker 32 Steuerrecht. Alle diese Neuerungen möchten wir Ihnen gern im Verlaufe Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen 34 der Veranstaltung vorstellen. Fakten und Lösungsansätze zum Diese Teilnehmerunterlage gibt Betrieblichen Gesundheitsmanagement 36 Ihnen einen Überblick über die anstehenden Änderungen und soll Ihnen gleichzeitig die Arbeit im Seminarerleichtern. Zusätzlich zu Bewährtes und Neues den dargestellten Änderungenhaben wir ausreichend Platz gelassen, aus SV- und Steuerrecht 38 bis 47 damit Sie Hinweise aufnehmen und sich ergänzende Notizenmachen JAE-Grenze: Grundsatz 38 können. Besondere JAE-Grenze 39 Wir wünschen Ihnen eine informative Veranstaltung und I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz 40 ein erfolgreiches, vor allem aber gesundes Jahr 2021. Zweites Familienentlastungsgesetz 42 Abbau des Solidaritätszuschlags 44 Mit freundlichen Grüßen Existenzgründer: Ihre vivida bkk Umsatzsteuervoranmeldung vereinfacht 45 Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie 46 3
Notizen Zahlen, Daten, Fakten: Voraussichtliche Rechengrößen 2021 * Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich West 85.200,00 7.100,00 BBG RV/ALV Ost 80.400,00 6.700,00 BBG KV/PV West/Ost 58.050,00 4.837,50 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost 64.350,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost 58.050,00 Geringverdienergrenze West/Ost 325,00 Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00 West 39.480,00 3.290,00 Bezugsgröße in der SV Ost – KV/PV 39.480,00 3.290,00 Ost – RV/ALV 37.380,00 3.115,00 * Bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet Rechengrößen 2021 Geringverdienergrenze In den verschiedenen Zweigen der Die Geringverdienergrenze von Sozialversicherung sind die bei 325,00 Euro gilt für Auszubildende tragspflichtigen Einnahmen nur bis und Praktikanten, die ein vorge- zur Höhe der für den jeweiligen schriebenes Vor- oder Nachprakti- Versicherungszweig maßgebenden kum absolvieren. Beitragsbemessungsgrenze für die Beitragsbemessung zu berücksich- Im Zusammenhang mit der zum tigen. 01.01.2020 in Kraft getretenen ge- setzlichen Mindestausbildungsver In der Renten- und Arbeitslosen- gütung verliert diese Regelung je- versicherung wird die Beitrags doch zunehmend an Bedeutung. bemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 82.800,00 Grds. zahlt der Arbeitgeber die Bei- Euro (monatlich: 6.900,00 Euro) träge zur KV, PV, RV und ALV für auf 85.200,00 Euro (monatlich: diese Personen allein. Das gilt auch 7.100,00 Euro) angehoben. In den für den Beitragszuschlag zur PV für neuen Bundesländern kommt es Kinderlose, die das 23. Lebensjahr zu einer Anhebung von 77.400,00 vollendet haben (0,25 %), sowie Euro (monatlich: 6.450,00 Euro) für den durchschnittlichen Zusatz- auf 80.400,00 Euro (monatlich: beitrag in der KV. 6.700,00 Euro). Wird die Grenze durch eine Einmal In der Kranken- und Pflegever- zahlung überschritten, tragen Arbeit sicherung wird die Beitragsbe- nehmer und Arbeitgeber den Bei- messungsgrenze für 2021 von trag aus dem überschreitenden 56.250,00 Euro auf 58.050,00 Euro Betrag (zwischen 325,00 Euro und (monatlich: 4.837,50 Euro) erhöht. der Gesamtsumme) anteilig. Ausnahme: Der Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, ist in diesen Fällen von dem 325,00 Euro übersteigenden Betrag alleinvom Versicherten zu tragen. Zahlen, Daten, Fakten 4
Zahlen, Daten, Fakten: Notizen Krankenversicherung Beitragssätze 2021 • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % • Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 % • Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz: ____ % • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,3 % * * Anstelle eines individuellen Zusatzbeitrags erhebt die Krankenkasse für bestimmte Personenkreise einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser wird vom GKV-Schätzerkreis ermittelt und vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt (die für 2021 geplante Anhebung war bei Redaktionsschluss noch nicht offiziell verabschiedet). Beitragssätze zur KV die versicherungspflichtigen Rentner bzw. für die Empfänger von Versor- Allgemeiner Beitragssatz gungsbezügen. Der allgemeine Beitragssatz gilt für §§ 247, 248 SGB V alle Mitglieder, die bei Arbeitsunfä- higkeit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts für mindestens Einkommensabhängiger sechs Wochen haben. Zusatzbeitrag § 241 SGB V Zusätzlich zum allgemeinen bzw. ermäßigten Beitrag erheben die Der allgemeine Beitragssatz in der Krankenkassen einen kassenindivi- gesetzlichen Krankenversicherung duellen, einkommensabhängigen Zu- beträgt unverändert 14,6 % und satzbeitrag, wenn ihr Finanzbedarf gilt einheitlich für alle Krankenkas- durch die Zuweisungen des Gesund sen. Arbeitgeber und Arbeitneh- heitsfonds nicht gedeckt wird. Seit mer tragen jeweils die Hälfte der Anfang 2019 wird der Zusatzbeitrag hieraus zu berechnenden Beiträge. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. Ermäßigter Beitragssatz § 249 Abs. 1 SGB V Eine Ermäßigung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,6 Prozent- Durchschnittlicher punkte gilt für Mitglieder, für die Zusatzbeitrag der Anspruch auf Krankengeld aus- geschlossen ist (z. B. für die Bezie- Anstelle eines individuellen Zusatz her von Vorruhestandsgeld und für beitragssatzes hat die Krankenkasse Arbeitnehmer, die eine Vollrente für bestimmtePersonenkreise einen wegen Alters beziehen). durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser liegt seit Anfang § 243 SGB V 2020 bei 1,1 %; für 2021 ist eine Anhebung auf voraussichtlich 1,3 % geplant (bei Redaktionsschluss noch Rente/Versorgungsbezüge nicht verabschiedet). Der einheitliche allgemeine Beitrags § 242 a SGB V satz findet auch Anwendung für 5
Notizen Zahlen, Daten, Fakten: Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten KV Höchstbeitragszuschuss 2021 • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch: 4.837,50 Euro x 7,3 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch: 4.837,50 Euro x 7,0 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer: 4.837,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) + 4.837,50 Euro x halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 Beitragszuschuss Maßgebliche Beitrags bemessungsgrundlage zur KV Als Beitragsbemessungsgrundlage Für die zuschussberechtigten frei- für den Beitragszuschuss für frei- willig gesetzlich versicherten bzw. willig/privat krankenversicherte Ar- privat krankenversicherten Arbeit- beitnehmer ist das Arbeitsentgelt nehmer hatte der Arbeitgeber als bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beitragszuschuss bis Ende 2018 zu berücksichtigen (2021: 4.837,50 die Hälfte des Betrags zu zahlen, Euro monatlich). der sich aus dem allgemeinen Bei- tragssatz zur Krankenversicherung Sofern das Arbeitsentgelt des versi- (14,6 %) errechnet. cherungsfreien Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze nicht Hatten og. Personen keinen An- erreicht, fällt der zu zahlende Bei spruch auf Krankengeld (z. B. Ar- trags zuschuss geringer als der beitnehmer, die eine Vollrente Höchstzuschuss aus. wegen Alters beziehen), war bis Ende 2018 bei der Berechnung des § 223 SGB V Beitragszuschusses der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden (14,0 %). Da sich der Beitragszuschuss am Arbeitsentgelt orientiert, besteht Seit Anfang 2019 schließt der Ar für Zeiten, für die der Arbeitneh- beitgeber zuschuss für freiwillig in mer kein Arbeitsentgelt erhält (z. B. der GKV versicherte Beschäftigte für Zeiten des unbezahlten Urlaubs auch den halben kassenindividuellen oder des unentschuldigten Fern- Zusatzbeitrag der Krankenkasse mit bleibens von der Arbeit), auch kein ein. Anspruch auf den Beitragszuschuss. Abweichend hiervon wird beim Beitragszuschuss, den Arbeitgeber ihren privat krankenversicherten Ar beit nehmern zahlen, seit Anfang 2019 der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kran- kenversicherung mit einbezogen. 6 Zahlen, Daten, Fakten
Notizen PKV-versicherte Das BSG hat in seinem Urteil dem Arbeitnehmer Arbeitgeber recht gegeben und ausgeführt, dass der Zuschuss nur Der Arbeitnehmer erhält als Bei- dann hätte beansprucht werden tragszuschuss höchstens die Hälfte können, wenn die Ehefrau ebenfalls des Betrags, den er für seine private PKV-versichert gewesen wäre. Die- Krankenversicherung aufwendet. se Rechtslage gilt auch für Kinder. Zuschussfähig sind dabei nur die Aufwendungen für die Leistungen, die der Art nach zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche- rung gehören. Beiträge, die z. B. für eine Sterbegeldversicherung ge- zahlt werden, zählen nicht zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Krankenversicherung. Die Beiträge für einen Angehörigen bleiben bei der Berechnung des Ar- beitgeberzuschusses immer dann unberücksichtigt, wenn diesem bei (unterstellter) Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der gesetz- lichen Krankenversicherung keine Leistungen der Familienversiche- rung zuständen. § 257 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB V Resultieren die Leistungsansprüche für den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen aus mehreren privaten Versicherungsverträgen, ist die Begrenzung auf die Hälfte der Summe der von dem Arbeitneh- mer insgesamt zu zahlenden Bei- träge zu beachten. In 2013 hat das BSG entschieden, dass PKV-versicherte Arbeitneh- mer von ihrem Arbeitgeber für ihre in der GKV freiwillig versicherten Angehörigen keinen Beitragszu- schuss mehr verlangen können. Dem BSG-Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein höher- verdienender Arbeitnehmer war in der PKV versichert und erhielt von seinem Arbeitgeber einen Bei- tragszuschuss nach § 257 SGB V zu seiner Krankenversicherung. Da der Höchstzuschuss noch nicht ausgeschöpft war, beantragte er für seine freiwillig in der GKV versi- cherte Ehefrau ebenfalls einen Bei- tragszuschuss. Diesen Zuschuss für die Ehefrau hat der Arbeitgeber abgelehnt. 7
Notizen Zahlen, Daten, Fakten: Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten PV • Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2021 = 73,77 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,525 % 1 • Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2021 = 49,58 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,025 % 2 1 Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig. 2 Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose) trägt der Arbeitnehmer. Beitragszuschuss Arbeitnehmer, die nach beamten rechtlichen Vorschriften oder Grund zur PV sätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfür Bei der Prüfung des Anspruchs sorge haben und bei einem privaten und bei der Berechnung des Bei Versicherungsunternehmen pflege tragszuschusses zur Pflegeversi- versichert sind, erhalten keinen cherung für freiwillig gesetzlich Beitragszuschuss. Für diese Per- krankenversicherte oder privat ver sonen tritt an die Stelle des Bei- sicherteArbeitnehmer gelten die tragszuschusses die Beihilfe oder vorgenannten Aus führungen zum Heilfürsorge des Dienstherrn zu Beitragszuschuss zur Krankenver- den Aufwendungen aus Anlass der sicherung entsprechend. Der Zu- Pflege. schuss wird auch den Arbeitneh- mern gewährt, die sich von der § 61 Abs. 8 Satz 1 SGB XI Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung haben befreien lassen. Höhe des Beitragszuschusses § 23 SGB XI // § 61 SGB XI // Als Beitragszuschuss ist die Hälfte § 22 SGB XI des Beitrags zu zahlen, den der Ar- beitgeber bei Versicherungspflicht Voraussetzung für den Beitragszu- in der sozialen Pflegeversicherung schuss ist, dass der Beschäftigte als Beitragsanteil zu zahlen hätte. für sich und seine Angehörigen Die Höhe des Beitragszuschusses Vertragsleistungen beanspruchen richtet sich nach dem gesetzlich kann, die nach Art und Umfang den vorgeschriebenen Beitragssatz Leistungen des SGB XI gleichwer- (2021: unverändert 3,05 %). Der tig sind und sie alle bei Versiche- Zuschuss ist begrenzt auf die Hälfte rungspflicht des Beschäftigten in des Beitrags, den der Beschäftigte der sozialen Pflegeversicherung für seine privatePflegeversiche- versichert wären. rung zu zahlen hat. § 61 Abs. 2 Satz 2 SGB XI 8 Zahlen, Daten, Fakten
Zahlen, Daten, Fakten: Notizen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit Ab 01.01.2021 Steuerfrei 8 % der RV-BBG West – jährlich 2021: 6.816,00 Euro Sozialversicherungsfrei 4 % der RV-BBG West – jährlich 2021: 3.408,00 Euro Beiträge Geringverdiener: zur betrieblichen bAV-Förderung Altersversorgung ausgebaut Anfang 2018 ist das Betriebsrenten Mit dem BRSG wurde neben den stärkungs gesetz (BRSG) in Kraft beschriebenen Änderungen eine getreten. Seit diesem Zeitpunkt steuerliche Förderung in Form ei- können Arbeitnehmer bis zu 8 % nes Zuschussmodells speziell für der jährlichen Beitragsbemessungs Geringverdiener – ein Förderbetrag grenze (West) in der gesetzlichen zur betrieblichen Altersversorgung Rentenversicherung steuerfrei in (bAV-Förderbetrag) eingeführt. Mit die betriebliche Altersversorgung dem Grundrentengesetz wurde (bAV) einzahlen. Dies entspricht in dieser Förderbetrag rückwirkend 2021 einem steuerfreien Einzah- ab 01.01.2020 von 144,00 Euro auf lungsbetrag von maximal 6.816,00 288,00 Euro verdoppelt. Euro jährlich. Als Ausgleich für diese Erhöhung der steuer freien Ansparung ist – Umlageversicherung ebenfalls Anfang 2018 – die Steuer freiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG Die Mittel zur Durchführung des (1.800,00-Euro-Grenze) ersatzlos Ausgleichs der Arbeitgeberaufwen entfallen. dungen werden durch gesonderte Umlagen (U1 und U2) von den am Unverändert sozialversicherungsfrei Ausgleich beteiligten Arbeitgebern sind Ein zahlungsbeträge bis zu aufgebracht. 4 % der jähr lichen Beitrags be messungs grenze (West) in der § 9 AAG gesetzlichen Rentenversicherung. Dies entspricht in 2021 einem so Die Höhe der Umlagesätze ist in zialversicherungsfreien Einzahlungs der Satzung der zuständigen Aus- betrag von 3.408,00 Euro jährlich. gleichskasse festgelegt. 9
Notizen Neues für 2021: Fälligkeit der GSV-Beiträge 2021 Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit * Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Fällig bis 27. 24. 29. 28. 27. 28. Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Fällig bis 28. 27. 28. 27. 26. 28. * Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig . Fälligkeit Fälligkeit der Beiträge aus Versorgungsbezügen der GSV-Beiträge Beiträge aus Versorgungsbezügen Beiträge, die nach dem Arbeitsent- werden einheitlich am 15. des gelt zu bemessen sind, sind in vo- Folgemonats der Auszahlung fällig. raussichtlicher Höhe der Beitrags- Hierdurch sollte den heutigen stan schuld spätestens am drittletzten dardisierten maschinellen Verfahren Bankarbeitstag des Monats fällig, der Beitragsabführung Rech nung in dem die Beschäftigung, mit der getragen sowie eine unbürokrati- das Arbeitsentgelt erzielt wird, aus- sche und einheitliche Beitragszah- geübt worden ist oder als ausgeübt lung für alle Zahlstellen und Kran- gilt. Ein verbleibender Restbeitrag kenkassen sichergestellt werden. wird zum drittletzten Bankarbeits- tag des Folgemonats fällig. § 256 Abs. 1 Satz 2 SGB V Der Arbeitgeber kann abweichend hiervon den Betrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen; für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum dritt- letzten Bankarbeitstag des Folge- monats. § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB IV Neues für 2021 10
Neues für 2021: Notizen Nachweis der GSV-Beiträge 2021 Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit * Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Abgabe bis 25. 22. 25. 26. 25. 24. Monat Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Abgabe bis 26. 25. 24. 25. 24. 23. * Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher. Nachweis Nachweis von Beiträgen aus Versorgungsbezügen der GSV-Beiträge Wie bereits beschrieben, werden Als einheitlicher Zeitpunkt für die Beiträge aus Versorgungsbezügen Einreichung des Beitragsnachwei- einheitlich am 15. des Folgemo- ses gilt der zweite Arbeitstag vor nats der Auszahlung fällig. Dies hat Fälligkeit der Beiträge. zur Folge, dass der durch die Zahl- stelle zu erstellende Beitragsnach- § 28 f SGB IV weis spätestens zwei Arbeitstage vor diesem Fälligkeitstermin der Die Spitzenorganisationen der So Krankenkasse vorliegen muss. zialversicherung haben festgelegt, dass die Aussage, nach der der Beitragsnachweis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankar- beitstages des Monats vorliegen muss, so zu verstehen ist, dass der Beitragsnachweis der Einzugsstelle um 0.00 Uhr dieses Tages vorzu- liegen hat. Der Beitragsnachweis ist also nur dann rechtzeitig einge- reicht, wenn die Einzugsstelle am gesamten fünftletzten Bankarbeits- tag des Monats über den Beitrags- nachweis verfügen kann. 11
Notizen Neues für 2021: Jahresmeldung 2020 Beispiel 1 – Abmeldung statt Jahresmeldung Ein seit Jahren beschäftigter Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis zum 31.12.2020. Abmeldung zum 31.12.2020 Beschäftigungszeit 01.01. bis 31.12.2020 Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beschäftigungsende) 30 Beispiel 2 – Sonstige Meldung statt Jahresmeldung Eine Mitarbeiterin scheidet zum 31.12.2020 wegen Überschreitens der JAE- Grenze aus der Krankenversicherungspflicht aus. Ab 01.01.2021 ist sie privat kranken- und pflegeversichert. Es besteht weiterhin RV- und ALV-Pflicht. Abmeldung mit Beitragsgruppe 1111 zum 31.12.2020 Grund der Abgabe (Abmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel) 32 Anmeldung mit Beitragsgruppe 0110 zum 01.01.2021 Grund der Abgabe (Anmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel) 12 Jahresmeldung 2020 Keine Jahresmeldung bei Meldung aus anderen Eine Jahresmeldung ist für jeden Gründen am 31.12. eines Jahres versiche- rungspflichtig Beschäftigten mit Eine Jahresmeldung entfällt, wenn der ersten folgenden Lohn- und bereits wegen einer Unterbrechung Gehaltsabrechnung, spätestens je- der Beschäftigung (z. B. Kranken- doch bis zum 15.02. des folgenden geldbezug) eine Unterbrechungs- Jahres zu erstatten. Der späteste meldung zu erstatten war und Abgabetermin für das Kalenderjahr der 31.12.2020 in den Unterbre- 2020 ist demnach der 15.02.2021. chungszeitraum fällt. Außerdem ist auch keine Jahresmeldung zu Für geringfügig entlohnte Beschäf- erstellen, wenn wegen einer Än- tigte sind ebenfalls Jahresmeldun- derung im Beschäftigungs- oder gen zu erstatten. Hingegen sind für Versicherungsverhältnis ohnehin kurzfristig Beschäftigte seit einigen zum 31.12.2020 eine Sonstige Mel- Jahren keine Jahresmeldungen dung, z. B. wegen Änderung der mehr abzugeben. Beitragsgruppe, erstattet wurde. Beitragspflichtiges Entgelt Als beitragspflichtiges Arbeitsent gelt ist in die Jahresmeldung maximal ein Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung einzutragen (Jahresmeldung 2020: 82.800,00 Euro alte Bundesländer, 77.400,00 Euro neue Bundesländer). § 28a SGB IV 12 Neues für 2021
Neues für 2021: Notizen UV-Jahresmeldung 2020 Beispiel Beschäftigung bei Arbeitgeber A 01.02. – 31.03.2020 AE 4.000,00 Euro 01.06. – 31.07.2020 AE 4.000,00 Euro 01.10. – 31.10.2020 AE 2.000,00 Euro Meldungen zur Sozialversicherung 01.02. – 31.03.2020 AE 4.000,00 Euro GD 30 01.06. – 31.07.2020 AE 4.000,00 Euro GD 30 01.10. – 31.10.2020 AE 2.000,00 Euro GD 30 UV-Jahresmeldung 01.01. – 31.12.2020 AE 10.000,00 Euro GD 92 Unfallversicherung: • d as in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt Jahresmeldung 2020 sowie Für jeden in der gesetzlichen Unfall- • s eine Zuordnung zur jeweilig an- versicherung versicherungspflichtig zuwendenden Gefahrtarifstelle. Beschäftigten ist unabhängig von den Entgeltmeldungen zur übrigen Die UV-Jahresmeldung ist grund- Sozialversicherung eine UV-Jahres- sätzlich bis zum 16.02. des Folge meldung zu erstatten. Für gering- jahres der Versicherungspflicht zur fügig entlohnte Beschäftigte und Unfallversicherung (Meldezeitraum) kurzfristig Beschäftigte sind eben- zu erstatten. Der späteste Abgabe falls UV-Jahresmeldungen abzuge- termin für das Kalenderjahr 2020 ben. ist demnach der 16.02.2021. Mit der UV-Jahresmeldung sind Abweichend hiervon ist eine UV- insbesondere folgende Angaben Jahresmeldung in Fällen der Insol- zwingend zu übermitteln: venz oder der vollständigen Einstel- lung des Unternehmens und der • die Versicherungsnummer, damit verbundenen dauerhaften Beendigung aller Beschäftigungs- • d ie Betriebsnummer des Be- verhältnisse bereits mit der nächs- schäftigungsbetriebes, ten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen, abzu- • d as Kalenderjahr der Versiche- geben. rungspflicht zur Unfallversiche- rung, Unabhängig vom tatsächlichen Be- schäftigungszeitraum ist im Melde- • d ie Mitgliedsnummer des Un- zeitraum stets „01.01.“ bis „31.12.“ ternehmers, des Kalenderjahres der Unfallversi- cherungspflicht anzugeben. In der • d ie Betriebsnummer des zu- Meldung sind die in der Unfallver- ständigen Unfallversicherungs- sicherung beitragspflichtigen Ar- trägers, beitsentgelte für alle Teilzeiträume zusammenzufassen. 13
Notizen Neues für 2021: Krankenkassenwahlrecht vereinfacht Ab 01.01.2021 Das Mitglied teilt der neuen Krankenkasse seinen Wechselwunsch mit. Eine Kündigungserklärung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Neue Krankenkasse Mitglied Bisherige Krankenkasse meldet die Kündigung informiert den bestätigt innerhalb der bisherigen Arbeitgeber von zwei Wochen Krankenkasse und über den Kranken- nach Eingang der stellt eine Mitglieds- kassenwechsel. Meldung das Ende bescheinigung aus. der Mitgliedschaft. Kürzere Bindungsfrist • Mitglieder, die ihre Krankenkasse während einer bestehenden Mitgliedschaft wechseln möchten, können dies künftig bereits nach zwölf Monaten tun (bisher 18 Monate). Krankenkassenwahl- Bisherige Regelung recht vereinfacht Wechselwillige Mitglieder kündi- gen ihrer bisherigen Krankenkasse Nachdem gesetzlich Versicherte und stellen einen Aufnahmeantrag ihre Krankenkasse bereits seit 1996 bei der neuen Krankenkasse. Die frei wählen können, wurden im alte Krankenkasse bestätigt die November 2019 (im Rahmen des Kündigung mit einer schriftlichen MDK-Reformgesetzes) Änderungen Kündigungsbestätigung, die das beim Krankenkassenwahlrecht be- Mitglied dann an die neue Kran- schlossen, die zum 01.01.2021 in kenkasse weiterleitet. Erst wenn Kraft treten und wesentliche Kom- diese Kündigungsbestätigung der ponenten des Wahlrechts reformie- neuen Krankenkasse vorliegt, darf ren. sie eine schriftliche Mitgliedsbe- scheinigung ausstellen. Diese wie- Insbesondere die Wahl einer neuen derum muss dann rechtzeitig dem Krankenkasse wird ab 2021 einfa- Arbeitgeber zur Verfügung gestellt cher und schneller möglich sein als werden – erst dann ist der Kassen- bisher. wechsel tatsächlich vollzogen. Man erkennt auf den ersten Blick, dass ein Krankenkassenwechsel mit vergleichsweise viel Aufwand verbunden ist. Das wird sich zum 01.01.2021 ändern. Nachfolgend ein Überblick über die anstehenden Änderungen. 14 Neues für 2021
Notizen Unverändertes Versiche- Ende der Versicherungs- rungsverhältnis pflicht oder -berechtigung Ab dem kommenden Jahr teilt das Nach der Rechtsprechung des Mitglied seinen Wechselwunsch nur Bundessozial gerichts ist ein so- noch der neuen Krankenkasse mit fortiges Krankenkassenwahlrecht und informiert seinen Arbeitgeber ohne Kündigung und ohne Beach- hierüber. Eine Kündigungserklärung tung der Bindungsfristen bisher des Mitglieds bei der bisherigen nur nach einer Unterbrechung der Krankenkasse ist nicht mehr erfor- Mitgliedschaft möglich. Ab dem derlich. Die Information über die Kün- 01.01.2021 gilt: Endet eine Ver- digung erhält die bisherige Kranken- sicherungspflicht oder -berechti- kasse dann elektronisch im Rahmen gung, braucht das Mitglied nicht eines neuen Meldeverfahrens von kündigen und auch die Bindungs- der neuen Krankenkasse. frist nicht einhalten. Folge hieraus: Bei jedem Arbeitgeberwechsel Die bisherige Krankenkasse bestä- oder einem Wechsel von einer tigt daraufhin innerhalb von zwei versicherungspflichtigen Beschäf- Wochen nach Eingang der Mel- tigung in eine selbstständige Tätig- dung elektronisch das Ende der keit kann eine neue Krankenkasse Mitgliedschaft. Diese Rückmeldung gewählt werden. hat die gleiche Funktion wie die bisherige Kündigungsbestätigung. Eigene Kündigung Nach Eingang der Anmeldung bei des Mitglieds der neuen Krankenkasse bestätigt diese dem Arbeitgeber in elektro- Eine eigene Kündigung des Mit- nischer Form das Bestehen oder glieds bei der bisherigen Kranken- Nichtbestehen einer Mitgliedschaft. kasse ist ab 2021 nur noch dann Die bisherige Papierbescheinigung erforderlich, wenn das System der entfällt zu diesem Zeitpunkt (s. a. gesetzlichen Krankenversicherung Kapitel „Meldungen – Elektronische verlassen wird, um beispielsweise Mitgliedsbescheinigung“). in die PKV zu wechseln oder weil der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Kürzere Bindungsfrist Darüber hinaus wird die Bindungs- frist verkürzt: Mitglieder, die wäh- rend einer bestehenden Mitglied- schaft ihre Krankenkasse wechseln möchten, können dies künftig be- reits nach zwölf Monaten tun. Bis- lang waren Mitglieder mindestens 18 Monate an ihre Krankenkasse gebunden. Wichtig: Für Wahltarife gelten ge- sonderte Bindungsfristen. Ist hier ggf. eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren einzuhalten, kann die Mitgliedschaft in der Krankenkasse regulär nicht vor Ablauf dieser Frist beendet werden. Unabhängig hiervon bleibt das Sonderkündigungsrecht bei erst- maliger Erhebung oder Anhebung des kassenindividuellen Zusatzbei- tragssatzes bestehen. 15
Notizen Neues für 2021: Geringfügig Beschäftigte Befristete Corona-Sonderregelung vom 01.03 bis 31.10.2020 • Kurzfristig Beschäftigte: • Die Zeitgrenze wurde von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben. • Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2020 hinausgehen, sind ab dem 01.11. neu zu beurteilen. • Geringfügig entlohnte Beschäftigte: Ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist in bis zu fünf statt in bis zu drei Monaten möglich. Geringfügig gungen geschaffen. So wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Mini Beschäftigte jobs übergangsweise vom 01.03. bis 31.10.2020 von drei auf fünf Auch im kommenden Jahr gelten Monate bzw. von 70 auf 115 Ar- für geringfügige Beschäftigungen beitstage angehoben. Zudem war – die vor der Corona-Krise bekannten ebenfalls befristet von März bis Verdienst- und Zeitgrenzen: Oktober – ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze • E in geringfügig entlohnter Mini bei geringfügig entlohnten Minijobs job liegt vor, wenn das regel- statt in drei in bis zu fünf Monaten mäßige Arbeitsentgelt aus der möglich. Beschäftigung 450,00 Euro monatlich nicht überschreitet. Erhalten bleibt der Minijob auch Befristete Beschäftigung dann, wenn die Grenze dreima- geht über den 31.10.2020 lig innerhalb von 12 Monaten hinaus überschritten und der höhere Verdienst dabei nur gelegentlich Eine Beschäftigung, die nach dem und nicht vorhersehbar gezahlt 29.02. und vor dem 01.11.2020 wird (z. B., weil andere Arbeit- begann und darüber hinaus andau- nehmer erkrankt sind). ert, wurde zunächst mit der neuen Zeitgrenze von fünf Monaten bzw. • Für kurzfristige Beschäftigun- 115 Arbeitstagen beurteilt. Zum gen gilt: Sie sind in 2021 ge- 01.11.2020 war dann aufgrund des ringfügig, wenn sie auf maximal Auslaufens der Übergangsregelung drei Monate oder 70 Arbeitsta- wieder die kürzere Zeitdauer von ge befristet sind. drei Monaten oder 70 Arbeitsta- gen zu berücksichtigen. Seit dem 01.11.2020 liegt eine kurzfristige Sonderregelungen 2020 Beschäftigung nur noch dann vor, wenn die Beschäftigung unter Be- Aufgrund der Corona-Krise hatte rücksichtigung der Vorbeschäfti- die Bundesregierung mit dem „So gungszeiten seit ihrem Beginn im zialschutz-Paket“ flexiblere Möglich Jahr 2020 auf längstens drei Mona- keiten für geringfügige Beschäf ti te bzw. 70 Arbeitstage befristet ist. 16 Neues für 2021
Notizen Beispiel Sachverhalt: Ein Rentner hat am 01.07.2020 eine Beschäftigung als Fahrer eines Lie- ferservices gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.200,00 Euro (5-Tage-Woche) aufgenommen. Die Beschäftigung ist von vornherein bis zum 30.11.2020 befristet. Vorbe- schäftigungszeiten liegen nicht vor. Beurteilung: Die am 01.07.2020 aufgenomme- ne Beschäftigung ist kurzfristig und daher sozialversicherungsfrei, weil zu ihrem Beginn feststeht, dass die am 01.07.2020 geltende Zeitgrenze für kurzfristige Beschäf- tigungen von fünf Monaten nicht überschritten wird. Für die Zeit ab 01.11.2020 war die Beschäftigung neu zu beurteilen, da aufgrund der Beendigung der gesetzlichen Übergangsregelung zum 31.10.2020 eine Änderung in den Verhältnissen eingetreten war. Ergebnis: Seit dem 01.11.2020 liegt keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor, da die (ab diesem Zeitpunkt wieder geltende) Zeitdauer von drei Monaten – ausgehend vom Beschäftigungsbeginn – im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses überschritten wird. Befristete Beschäftigung beginnt nach dem 01.11.2020 Eine Beschäftigung, die nach dem 31.10.2020 beginnt, ist kurzfristig, wenn sie auf längstens drei Mona- te oder 70 Arbeitstage befristet ist. Vorbeschäftigungszeiten sind zu berücksichtigen. 17
Notizen Neues für 2021: Familienversicherung Rückwirkend zum 01.01.2020 nur noch ein Grenzwert • Die Einkommensgrenze in Höhe von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2020: 455,00 Euro) überschreitet seit Anfang 2020 die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte. • Rückwirkend zum Jahresbeginn gilt daher nur noch eine Einkommens- grenze für die Familienversicherung (1/7 der monatlichen Bezugsgröße) – ob Minijob oder nicht. • Einkommensgrenze 2020: 455,00 Euro, • Einkommensgrenze 2021: 470,00 Euro. Familienversicherung Hintergrund: Die Bezugsgröße ist an die Entwicklung der Durchschnitts- Die beitragsfreie Familienversiche- entgelte der gesetzlichen Renten- rung in der Gesetzlichen Kranken- versicherung gekoppelt. Durch die versicherung ist an verschiedene Anhebung der Bezugsgröße zum Voraussetzungen gekoppelt. Neben 01.01.2020 überschreitet die allge dem Alter und dem Wohnsitz der meine Einkommensgrenze in Höhe Familienangehörigen spielt insbe von einem Siebtel der monatlichen sondere das Einkommen eine Bezugsgröße (2020: 455,00 Euro) wichtige Rolle: nun die monatliche Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte • F ür geringfügig beschäftigte (450,00 Euro). Insofern bedarf es Familienangehörige war die Mini der besonderen Einkommensgren- job-Grenze von 450,00 Euro zu- ze nicht mehr. Vereinfacht ausge- gleich die Grenze für die Familien- drückt: Es gilt nun einheitlich nur versicherung. noch eine Grenze (1/7 der monat- lichen Bezugsgröße) – ob Minijob • F ür alle anderen Familienange- oder nicht. hörigen ist die Grenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße Ab dem 01.01.2021 beträgt die nach § 18 SGB IV maßgebend Einkommensgrenze für die Fami- (2020: 455,00 Euro). lienversicherung somit einheitlich 470,00 Euro. Die besondere Einkommensgrenze in der Familienversicherung in Höhe von 450,00 Euro für geringfügig Beschäftigte wurde nun rückwir- kend zum 01.01.2020 aufgehoben. 18 Neues für 2021
Neues für 2021: Notizen Corona-Prämie 01.03.2020 bis 31.12.2020 • Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern 1.500,00 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei zahlen. • Voraussetzung: Die Prämie darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen, sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. • Die Prämie kann auch Minijobbern gezahlt werden, da sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt gezählt wird. Corona-Prämie Und nicht vergessen: Die steuer- freien Leistungen sind im Lohnkonto Arbeitgeber können ihren Arbeitneh aufzuzeichnen. mern in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgrund der Co- rona-Krise Beihilfen und Unter- Minijobber stützungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro sozialversiche- Die steuerfreie Corona-Prämie kann rungs- und steuerfrei in Form von auch Mini jobbern mit einem mo- Zuschüssen und Sachbezügen ge- natlichen Gehalt bis 450,00 Euro währen. Darüber hinausgehende gezahlt werden, da sie nicht zum Zahlungen sind wie Arbeitslohn sozialversicherungspflichtigen Ent- zu versteuern. Und: Arbeitgeber- gelt zählt. seitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht unter die Steuer befreiung (sollen aber dennoch im Rahmen einer Sonder- regelung bis Ende 2021 steuerfrei bleiben; s. a. Kapitel „Steuerrecht – I. und II. Corona-Steuerhilfegesetz“). § 3 Nr. 11a EStG Die Corona-Prämie darf jedoch nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen, sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeits- lohn geleistet werden. Damit sind beispielsweise Urlaubs- und Weih- nachtsgeld ausgeschlossen, wenn es im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Einmalzahlungen, wie Ausgleichszahlungen bei Home office für die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers sind jedoch mög- lich. 19
Notizen Neues für 2021: Sozialgarantie 2021 Konjunkturpaket • Eine coronoabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten soll verhindert werden. • Zu diesem Zweck werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert. • Ein darüber hinausgehender Finanzbedarf der Sozialversicherungsträger soll durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. • Voraussichtliche Kosten für 2020: 5,3 Mrd. Euro. • Voraussichtliche Kosten für 2021: noch unklar. Sozialgarantie 2021 Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Bundesregierung im Rahmen eines 130 Milliarden Euro schweren „Konjunktur- und Krisenbewälti gungspaketes“ umfangreiche Maß nahmen verabschiedet, die Wirt- schaft und Bürger entlasten sollen. Ein Kernpunkt des Konjunkturpa- ketes ist die so genannte „Sozial- garantie 2021“, mit deren Hilfe die coronoabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wer- den soll. Zu diesem Zweck sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert werden. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe der Sozialversiche- rungsträger sollen durch milliarden- schwere Zuschüsse aus dem Bun- deshaushalt gedeckt werden. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden für 2020 mit 5,3 Mrd. Euro beziffert; für das kommende Jahr können sie erst im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 ermittelt werden. 20 Neues für 2021
Neues für 2021: Notizen 7. SGB IV-ÄndG – Änderungen zum 01.01.2021 Elektronische Mitgliedsbescheinigung • Papiergebundene Mitgliedsbescheinigungen entfallen. • Arbeitnehmer haben den Arbeitgeber über die zuständige Krankenkasse zu informieren. • Arbeitgeber erhalten nach einer Anmeldung eine elektronische Mitteilung über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Mitgliedschaft. • Die Mitteilung erfolgt unabhängig vom Versicherungsstatus. 7. SGB IV-ÄndG: Auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfes der Arbeitgeber ist das Änderungen zum Verfahren optimiert worden. Ent- 01.01.2021 scheidend für den Arbeitgeber ist die Information, ob die Angabe Am 23.09.2020 wurde im Bun- des Mitarbeiters im Personaler- desgesetzblatt das Siebte Gesetz hebungsbogen richtig ist und die zur Änderung des Vierten Buches Anmeldung korrekt erfolgte. Diese Sozialgesetzbuch und anderer Ge- Information sollte in elektronischer setze (7. SGB IV-ÄndG) verkündet. Form und nicht mehr in Papierform Das Gesetz enthält zahlreiche Re- erfolgen. gelungen, die auf eine Anpassung oder Verbesserung bestehender Dieser Prozess wird von den Kran- Verfahren in der Sozialversicherung kenkassen auf Grundlage der neu- abzielen. en gesetzlichen Regelungen ab 01.01.2021 umgesetzt. Nachfolgend ein Überblick über die sich mit dem Gesetz ergeben- Ab diesem Zeitpunkt haben Ein- den Änderungen im Arbeitgeber- zugsstellen aus Anlass einer An- meldeverfahren, die bereits zum meldung dem Arbeitgeber in elek- 01.01.2021 in Kraft treten. tronischer Form eine vorliegende Mitgliedschaft bzw. das Nichtbe- stehen zu bestätigen. Die bisheri- ge Papierbescheinigung entfällt zu Elektronische diesem Zeitpunkt. Mitglieds Rückmeldungen der Krankenkas- bescheinigung sen erfolgen bei jeder Anmeldung eines Arbeitnehmers ab dem Derzeit senden Einzugsstellen 01.01.2021 mit dem Grund der Ab- aus Anlass einer Anmeldung den gabe 10, 11 oder 40 mit dem Da- Arbeitgebern oftmals Mitglieds- tensatz „Krankenkassenmeldung“ bescheinigungen in Papier zu. und dem neuen Datenbaustein Diese Information hat zu diesem „Mitgliedsbestätigung“. Zeitpunkt aber nur noch deklarato- rischen Charakter; der ursprüngli- che Erfüllungszweck, die Mitglied- schaft vor Abgabe der Anmeldung zu bescheinigen, ist insoweit nicht mehr gegeben. 21
Notizen Neues für 2021: 7. SGB IV-ÄndG – Änderungen zum 01.01.2021 Elektronische Mitgliedsbescheinigung – Beispiel Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren bei der BKK A krankenversichert. Zum 01.02.2021 nimmt er eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber A auf und teilt diesem mit, dass er bei der BKK A versichert ist. Der Arbeitgeber A meldet den Arbeitnehmer zum 01.02.2021 bei der BKK A an. Beurteilung Die Anmeldung bei der BKK A war korrekt. Der Arbeitgeber A erhält von der BKK A folgende Rückmeldung: Feststellung zur Mitgliedschaft: „J“ Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: 01.02.2021 Variante (Anmeldung bei unzuständiger Krankenkasse) Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer irrtümlich bei der BKK B an. Diese meldet daraufhin wie folgt zurück: Feststellung zur Mitgliedschaft: „N“ Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: Keine Angabe Die Rückmeldung erfolgt unabhän- Bei einem Krankenkassenwechsel gig vom Krankenversicherungs- (Anmeldung mit GD 11) ist es zu- status und mithin auch für privat dem möglich, dass in der Rückmel- krankenversicherte Arbeitnehmer, dung ein in der Zukunft liegendes bei denen regelmäßig das Nichtbe- Datum von der Krankenkasse ange- stehen der Mitgliedschaft zurück- geben wird, sofern z. B. aufgrund gemeldet werden wird. der noch nicht abgelaufenen Binde- frist die Mitgliedschaft bei der neu In Abhängigkeit vom Versicherungs gewählten Krankenkasse zu einem status (privat oder gesetzlich kran- späteren Zeitpunkt beginnt. kenversichert) und aus der Kombi- nation der Datenfelder „Feststel- In diesen Fällen sind Ab- und An- lung zur Mitgliedschaft“ und „Zeit- meldung zu stornieren und zu dem raum Beginn Mitgliedschaft“ kann in der Rückmeldung der Kranken- der Arbeitgeber erkennen, ob eine kasse angegebenen Datum erneut Stornierung der Anmeldung erfor- abzugeben. Eine Änderung der derlich ist. Meldung durch die Krankenkasse nach § 98 Abs. 2 SGB IV (Be- Besteht die Mitgliedschaft bei ei- standsprüfungsverfahren) ist in nem gesetzlich krankenversicherten diesen Fällen ausgeschlossen. Arbeitnehmer nicht und sind keine Angaben im Feld „Zeitraum Beginn Mitgliedschaft“ enthalten, hat der Arbeitgeber die Anmeldung in je- dem Fall zu stornieren, die korrekte Krankenkasse zu ermitteln und die Anmeldung erneut abzugeben. Besteht die Mitgliedschaft bei ei- nem gesetzlich krankenversicher- ten Arbeitnehmer nicht, es sind jedoch Angaben im Feld „Zeitraum Beginn Mitgliedschaft“ enthalten (weil der Arbeitnehmer bei dieser Krankenkasse familienversichert ist), hat der Arbeitgeber insofern die zuständige Krankenkasse aus- gewählt und die Anmeldung ist nicht zu stornieren. 22 Neues für 2021
Neues für 2021: Notizen 7. SGB IV-ÄndG – Änderungen zum 01.01.2021 Elektronische Anforderung fehlender Jahresmeldungen • Ab dem 01.01.2021 können Krankenkassen fehlende Jahresmeldungen (einmalig) elektronisch anfordern. • Reagiert der Arbeitgeber hierauf nicht, erfolgt die weitere Korrespondenz außerhalb des elektronischen Arbeitgeber- Meldeverfahrens. Entfall Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ • Aufgrund des hohen Aufklärungsbedarfs und einer fehlenden Praxisrelevanz ist die Kennzeichnung einer Mehrfachbeschäftigung ab dem 01.01.2021 nicht mehr erforderlich. Elektronische Reagieren Arbeitgeber auf die elek tronische Anforderung nicht, erfolgt Anforderung fehlen- die weitere Korrespondenz außer- der Jahresmeldungen halb des elektronischen Arbeit ge ber-Meldeverfahrens. Arbeitgeber haben für jeden am 31.12. eines Jahres versicherungs- pflichtig Beschäftigten mit der ers- ten folgenden Entgeltabrechnung , Entfall Kennzeichen spätestens bis zum 15.02. des fol genden Jahres, eine Jahresmeldung „Mehrfach nach § 10 DEÜV zu erstatten (s. a. beschäftigung“ Abschnitt „Jahresmeldung 2020“). Zurzeit werden fehlende Jahres- In der Praxis besteht seit vielen meldungen von den Einzugsstellen Jahren Unsicherheit über die Ver mit einem manuellen Schreiben wendung des Kennzeichens „Mehr- angefordert. Diese papiergebunde- fachbeschäftigung“ in Meldungen. ne Anforderung von rund 700.000 fehlenden Jahresmeldungen verur- Insbesondere bei nur tageweisen sacht bei den Krankenkassen hohe, Überschneidungen gibt es ver- aber vermeidbare Kosten. mehrt Aufklärungsbedarf mit Ar beit gebern. Darüber hinaus ergibt Mit dem 7. SGB IV-ÄndG wurde eine entsprechende Kennzeichnung § 10 DEÜV dahingehend modifi- keinen Mehrwert für die Sozialver- ziert, dass Krankenkassen fehlende sicherungsträger. Insofern wurde Jahresmeldungen ab 2021 auch die Rechtsvorschrift zur Kennzeich- elektronisch anfordern können – nung innerhalb des Arbeitgeber- beginnend mit fehlenden Jahres- meldeverfahrens mit dem 7. SGB meldungen für das Kalenderjahr IV-ÄndG gestrichen. 2020. Die Anforderung erfolgt im Rahmen des Qualifizierten Melde- Nach dem Gesetz tritt die Ände- dialogs mit dem Datensatz „Kran- rung zwar erst zum 01.01.2022 kenkassenmeldung“ und dem neu- in Kraft, allerdings wurde die ent- en Datenbaustein „Anforderung sprechende Angabe in der Da- Meldung“. tensatzbeschreibung bereits zum 01.01.2021 gestrichen. Insofern ist Die elektronische Anforderung er- eine Kennzeichnung über eine be- folgt im Übrigen für jede Jahres- stehende Mehrfachbeschäftigung meldung nur einmal. bereits ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. 23
Notizen Neues für 2021: 7. SGB IV-ÄndG – Änderungen zum 01.01.2021 A1-Antragsverfahren erweitert auf • Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst, • beschäftigte Seeleute, • Flug- und Kabinenbesatzungen, • gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte. Neue Anlagen in den Gemeinsamen Grundsätzen • Die jeweiligen Datensatzbeschreibungen wurden den Gemeinsamen Grundsätzen als neue Anlagen hinzugefügt und die Gesamtheit aller Anlagen neu nummeriert. A1-Antragsverfahren Darüber hinaus können nun auch in Deutschland wohnende Perso- erweitert nen, die ausschließlich bei einem in Deutschland ansässigen Arbeit- Die Regelungen des europäischen geber beschäftigt sind und ihre Be- Gemeinschaftsrechts sehen vor, schäftigung gewöhnlich in mehre- dass bei einer Entsendung in einen ren Mitgliedstaaten ausüben, über anderen EU-Staat oder nach Island, das elektronische Antrags- und Liechtenstein, Norwegen bezie- Bescheinigungsverfahren A1 einen hungsweise in die Schweiz unter Antrag auf Ausstellung einer A1- bestimmten Voraussetzungen wei- Bescheinigung stellen. terhin allein die deutschen Rechts- vorschriften gelten. Dies muss Die jeweiligen Datensatzbeschrei- im Beschäftigungsstaat mit einer bungen wurden den Gemeinsamen sogenannten A1-Bescheinigung Grundsätzen als neue Anlagen hin- nachgewiesen werden. zugefügt und die Gesamtheit aller Anlagen neu nummeriert. Bereits seit dem 01.01.2018 kön- nen A1-Bescheinigungen maschi- nell beantragt werden. Das elek- tronische Antrags- und Beschei- nigungsverfahren A1 ist seit dem 01.01.2019 für alle Beteiligten ver- pflichtend. Im Rahmen des 7. SGB IV-ÄndG wurden nachfolgende Personen- kreise (über eine Anpassung des § 106 SGB IV) in das maschinelle Verfahren aufgenommen: • B eamte/Beschäftigte im öffent- lichen Dienst, • Beschäftigte Seeleute, • Flug- und Kabinenbesatzungen. 24 Neues für 2021
Neues für 2021: Notizen SGB IV-ÄndG – Ausblick 01.07.2021 • Pilotierung eAU-Verfahren 01.01.2022 • eAU-Verfahren verpflichtend • Angaben zur Lohnsteuer in Meldungen für geringfügig Beschäftigte • rvBEA verpflichtend • Elektronischer Antrag auf Rentenversicherungsbefreiung bei berufsständischer Versorgung • Elektronische Datenübermittlung bei neuen Arbeitgeberkonten 01.01.2023 • BA-BEA verpflichtend • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) verpflichtend 7. SGB IV-ÄndG: mer der Beschäftigten und die Art der Besteuerung anzugeben. Die Ausblick Meldepflicht reduziert sich auf Ent- geltmeldungen; die Anmeldung ist Elektronische von dieser Erweiterung ausgenom- Arbeitsunfähigkeits men. Obgleich die Informationen bescheinigung (eAU) damit erst nach Ablauf des Kalen- derjahres (Jahresmeldung) oder Jährlich werden ca. 77 Mio. Ar- nach Ablauf der Beschäftigung beitsunfähigkeiten festgestellt und (Abmeldung) vorliegen, ist dies die Bescheinigungen in vierfacher eine Verbesserung im Verhältnis Ausführung ausgestellt – für den zum bestehenden Verfahren. Arzt, den Versicherten, die Kran- kenkasse und den Arbeitgeber. Die erweiterte Meldepflicht gilt ab Nachdem die entsprechenden 01.01.2021; sie wird im Einverneh- Vorschriften durch das 7. SGB men mit dem Bundesministerium IV-ÄndG modifiziert und ergänzt für Arbeit und Soziales erst zum wurden, können Arbeitgeber Ar- 01.01.2022 umgesetzt. beitsunfähigkeitszeiten ab dem 01.07.2021 bei den Krankenkassen abrufen, sofern ihr Entgeltabrech- rvBEA verpflichtend nungsprogramm dies vorsieht. Ab dem 01.01.2022 sind der maschi- Mit Hilfe von rvBEA können Ren- nelle Abruf und die Bereitstellung tenversicherungsträger („rv“) der Arbeitsunfähigkeitszeiten durch bei einem Arbeitgeber Beschei- die Krankenkassen verpflichtend. nigungen elektronisch anfordern („BEA“). Ebenso können hierüber Anträge des Arbeitgebers oder Angaben zur Lohnsteuer Rückantworten entgegengenom- in Minijob-Meldungen men werden. Ziel der Verfahren ist der Abbau von Bürokratiekosten Die Minijob-Zentrale hat für gering- bei der Kommunikation zwischen fügig Beschäftigte neben den Sozi- den Arbeitgebern und den Sozial- alversicherungsabgaben auch die versicherungsträgern. Zwar steckt Lohnsteuer einzuziehen. Um hier das rvBEA-Verfahren nach wie vor ein höhere Transparenz zu errei- in der Konzeptionsphase; dennoch chen, sind künftig in den Meldun- sieht der Gesetzgeber die ver- gen zur Minijob-Zentrale zusätzlich pflichtende Einführung des Verfah- die Steuernummer des Arbeitge- rens bereits zum 01.01.2022 vor. bers, die Steueridentifikationsnum- 25
Notizen Elektronischer Antrag auf Elektronisch unterstützte Rentenversicherungsbe Betriebsprüfung (euBP) freiung bei berufsständi- verpflichtend scher Versorgung Die elektronisch unterstützte Be- Die in Versorgungswerken Pflicht triebsprüfung (euBP) für Arbeitge- versicherten können sich von der ber wird zum 01.01.2023 verpflich- Versicherungspflicht in der gesetz- tend; allerdings können Arbeitge- lichen Rentenversicherung auf An- ber bis zum 31.12.2026 im begrün- trag befreien lassen. Das bisherige deten Einzelfall (auf Antrag) durch papiergebundene Verfahren wird den Prüfdienst des zuständigen zum 01.01.2022 durch eine elektro- Rentenversicherungsträgers von nische Antragstellung abgelöst. dieser Verpflichtung entbunden werden. Elektronische Daten übermittlung bei neuen Arbeitgeberkonten Als Reaktion auf eine erstmalige Anmeldung eines Arbeitgebers versenden Einzugsstellen oftmals Fragebögen, um die Daten zur Anlage des Arbeitgeberkontos zu vervollständigen. Dies erscheint im Zuge der voranschreitenden Digi- talisierung nicht mehr zeitgemäß. Daher sind die erforderlichen Infor- mationen ab dem 01.01.2022 – auf Anforderung der Einzugsstelle – vom Arbeitgeber im Rahmen eines Dialogverfahrens elektronisch zu übermitteln. BA-BEA verpflichtend Arbeitgeber haben die Möglichkeit, von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angeforderte Entgeltbeschei- nigungen (BA-BEA) mit dem Ent- geltabrechnungsprogramm elekt- ronisch zu übermitteln. Mit einer Neufassung des § 313a SGB III wird das elektronische Bescheini- gungsverfahren ab dem 01.01.2023 verpflichtend eingeführt. 26 Neues für 2021
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