September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn

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September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
03. September 2020 I Nr. 36
                              Foto: olegganko/iStock/Thinkstock
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
2                                                                         AMTSBLATT
                                                                                                                                        Nummer 36
                                                                                                                    Donnerstag, 03. September 2020

                                                                                                                                                     Foto: Iuliia_Syrotina_28/iStock/Thinkstock
                                                   Punktlandung im Kindergarten Don Bonsco
                                                           Der Neubau ist (fast) fertig

Gerade und zum ersten Mal im neuen Kindergarten angekommen: Erzieherinnen, Eltern und natürlich die Kinder freuen
sich über den neuen, hellen und großzügig gestalteten Erweiterungsbau.               Fotos: Gemeinde Waldbronn

 Wenn das mal keine klassische Punktlandung ist: Pünktlich                             Ein paar „Kleinigkeiten“ müssen am Neubau noch gemacht
 zum 1. September konnten die Kindergartenkinder des Don                               werden, insbesondere die Fassadenarbeiten und die Au-
 Boscos in „ihren“ Neubau einziehen. Noch bis zur letzten                              ßenanlagen. Doch am wichtigsten ist, dass der Kindergar-
 Stunde haben Handwerker, Reinigungsfirma und Erziehe-                                 tenbetrieb in dieser Woche wieder aufgenommen werden
 rinnen gewerkelt, geputzt und eingeräumt. „Wir sind jetzt                             kann und die Zeit der Provisorien vorbei ist. Finden übri-
 alle froh, dass wir den Einzugstermin halten konnten“, so                             gens auch die Kinder, die begeistert „ihre“ neuen Räume
 Werner Haller-Geppert, Sachgebietsleiter Hochbau.                                     gestürmt haben.

                                                  Bitte beachten:
                                              Die Leinenpflicht wurde
                                                   ausgeweitet
                      Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                      liebe Besucherinnen und Besucher,
                      anlässlich des Beschlusses über die Ausweitun-
                      gen der Leinenpflicht in Teilbereichen des Außen-
                      bereichs Waldbronns, haben wir uns zur Aufgabe
                      genommen, nochmals darauf hinzuweisen, wo
                      schon heute die Leinenpflicht bzw. das Wegege-
                      bot gilt. Darüber hinaus möchten wir Sie über die
                      beschlossenen Änderungen der Zonen informie-
                      ren. In der beiliegenden Karte sehen Sie farblich
                      hinterlegte Bereiche, nebst den dazugehörigen
                      Erläuterungen aufgeführt. Die rot unterlegten Be-
                                                                                          Innenbereich = Leinenpflicht
                      reiche wurden in der Gemeinderatssitzung vom
                                                                                          Bereiche im Außenbereich = Leinenpflicht nach Auf-
                      27.05.2020 beschlossen und wurden in die Poli-                      nahme in die Polizeiverordnung Waldbronn im Juli
                                         zeiverordnung aufgenommen.                       2020
                                                     Wir bitten um die Einhaltung         Parkanlage = Leinenpflicht. Auf den Spielplätzen und
                                                                                          an der Wassertretanlage Verbot
                                                     der jeweiligen Bestimmungen.
                                                                                          Naturschutzgebiet = Leinenpflicht + Wegegebot
     Foto: Mikko Pitkänen/iStock/Thinkstock

                                                     Bei festgestellten Zuwiderhand-
                                                                                          Landwirtsch. Nutzfläche = Wegegebot während Be-
                                                     lungen droht ein entsprechen-        stellzeit
                                                     des Bußgeld.                         Privatgelände Neurod = Leinenpflicht
                                                                                          Wald = Einschränkung während der Brut- und Nistzeit
                                                                                          (Informationen durch den Jagdpächter ausgeschildert)
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 36
Donnerstag, 03. September 2020                        AMTSBLATT                                                                          3

                                     Wie soll es nach den Ferien weiter gehen?
                                     Freikarten für das Europabad in Karlsruhe zu gewinnen

                                      Liebe Kinder                           Europabad zu gewinnen. Wir
                                      Hallo Mamas, Papas,                    wollen Eure kreativsten und
                                      Omas, Opas und Lehrer!                 buntesten Bilder. Das Motto lau-
                                                                             tet: Farbenrausch. Macht mit!          Gemeinde Waldbronn
                                      Dieses Jahr haben Kinderseite          Außerdem erfahrt Ihr bei der           Redaktion Feller
                                      Leser zum ersten Mal die Chance        Kinderumfrage, was sich Wald-          Marktplatz 7
       Nächste Kinderseite
                                      bei Feuerwaldis Sommerwett-            bronner Kinder für die Zeit nach       76337 Waldbronn
          in 4 Wochen
                                      bewerb Freikarten für das              den Ferien wünschen.                   kinderseite@waldbronn.de

                 .
               Eva H. (9 Jahre)                          Valentina Wieland (8 Jahre)                      Anneke Kruse (9 Jahre)
                 Waldschule                                  Anne-Frank-Schule                            Albert-Schweitzer-Schule
  Mir haben in der Zeit des Kontaktverbots        Ich würde mir wünschen, dass alles wie-         Ich hoffe, dass ich nach den Ferien wie-
  meine Freunde und der Sport gefehlt. Nun        der normal ist. Mich hat es gestört, dass       der zur Tanzgarde gehen kann. Das hat
  hoffe ich, dass nach den Ferien wieder          wir uns vor den Ferien vor der Schule           mir am meisten gefehlt und auch der Con-
  Sportunterricht stattfinden kann. Wir waren     aufstellen und zu unterschiedlichen Zeiten      cordia Chor. Wegen Corona durfte ich im
  in den letzten Monaten oft Radfahren und        in die Schule laufen mussten und dass der       April meine Oma 6 Wochen lang nicht
  haben viel Zeit mit der Familie verbracht,      Schulhof unterteilt war. Außerdem ist die       sehen. Das war furchtbar und soll nicht
  aber die Spiele beim Schulsport vermisse        DLRG Freizeit ausgefallen und Training          noch mal passieren. Meine Mutter findet,
  ich schon. Für unsere Schule würde ich mir      gab es nur für die Großen. Das einzige,         dass wir Geschwister selbständiger gewor-
  eine Kletterwand auf dem Hof wünschen           was gut war, ist, dass ich mir aussuchen        den sind, ein richtig gutes Team. Stimmt,
  und dass wir Viertklässler uns um ein Tier      durfte, bei wem ich in der Schule sitzen        aber Freunde sind auch wichtig. Gut war,
  kümmern dürfen, so wie die anderen vor          möchte und dass wir später Unterricht           dass ich ausschlafen konnte. Die Schule
  uns beim Schmetterlings- oder Schulhüh-         hatten. Ich hoffe, dass im neuen Schuljahr      könnte ruhig immer etwas später beginnen.
  nerprojekt. Hoffentlich können wir bald         wieder Klassenausflüge, Projekttage und         Wer hat um 7 Uhr schon ausgeschlafen?
  wieder Ausflüge machen und eine Ab-             Kindergeburtstage stattfinden können.           Ach ja, der Brezelstand soll wieder öffnen.
  schlussfahrt.

                                      Motto: „Farbenrausch“                  Wichtig ist, dass Ihr Euren Na-
                                      Was auch immer Euch hierzu             men und Euer Alter auf der Bild-
                                      einfällt, bringt es auf Papier!        rückseite vermerkt.. Vielleicht habt   Einsendeschluss:
                                                                             ihr beim Betrachten des Bildes         Sonntag, 06. September
                                      So funktioniert es: Ihr experi-        eine Idee nach was es aussieht? Ihr
                                      mentiert gerne mit Farben? Dann        könnt auch dazu schreiben, wo es
                                      schickt uns Euer schönstes Bild an     entstanden ist.
                                      die Kinderseite Redaktion. Ob Ihr
                                      dazu Wasserfarben, Wachsmal-           Zu gewinnen gibt es Freikarten
                                      oder Filzstifte verwendet, ist egal.   für das Europabad in Karlsruhe
  Motto:                              Hauptsache das Bild wird bunt          sowie einen Eisgutschein von der             2 Tagespässe
  Farbenrausch –                      und man kann erkennen, dass Ihr        Gelateria Michelino am Rathaus-
                                                                                                      Rathaus          für das Europabad
  bunt, knallig
             ig und farbenfroh        beim Malen im Farbenrausch wart.       markt für jedes abgedruckte Bild.            in Karlsruhe
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
4                                               AMTSBLATT
                                                                                                                 Nummer 36
                                                                                             Donnerstag, 03. September 2020

    Die Albtherme geht wieder an den Start:                   Wer bei einer Massage oder einer kosmetischen Anwendung
       Rabattaktion für die Waldbronner                       im Wellnessbereich entspannen möchte, sollte frühzeitig einen
                                                              Termin vereinbaren. Im Gegensatz dazu ist für den Besuch
            Bürgerinnen und Bürger                            der Albtherme keine Reservierung erforderlich. Gäste können
                                 Ab Montag, 14. Septem-       sich entweder direkt im ServiceCenter registrieren oder das
                                 ber ist die Albtherme        erforderliche Formular auf der Internetseite der Albtherme her-
                                 wieder geöffnet. Unter       unter laden und bereits zu Hause ausfüllen. Für den Besuch
                                 Beachtung der geltenden      gibt es keine Zeitfenster.
Regeln und Hygienemaßnahmen stehen den Gästen – mit           Das Bistro der Albtherme hat bereits seit einigen Wochen für
Ausnahme der Salzgrotte – dann auch alle Bereiche der         externe Gäste geöffnet, nun gehen auch die gastronomischen
Therme zur Verfügung.                                         Bereiche in der Therme wieder in Betrieb.
Nach der langen Schließungszeit wird derzeit rundum gerei-    Fast Normalität kehrt auch für die Therapiegruppen der Rheu-
nigt und auf Hochglanz poliert, die Gartenanlage gepflegt,    maliga ein. Die vorliegenden Rezepte werden um sechs
die Informationen über die neuen Abläufe in der Therme        Monate verlängert, die Gruppen dürfen sich in der bestehen-
sowie Abstandsmarkierungen angebracht .                       den Zusammensetzung zur gewohnten Therapiezeit treffen.
Aufgrund der Vorschriften dürfen sich maximal 300 Gäste       Es gelten die regulären Öffnungszeiten:
zeitgleich in der Therme aufhalten. In Anbetracht der Größe   Montag - Donnerstag 10 Uhr–22 Uhr, Freitag 10 Uhr- 23 Uhr,
der Einrichtung und der erlaubten Anzahl der Gäste ist der    Samstag 9 Uhr–22 Uhr und Sonntag 9 Uhr– 20 Uhr.
Besuch der Albtherme dann schon richtig exklusiv.             Auch die Eintrittstarife für das Thermalbad bleiben gleich. Ba-
Genutzt werden kann die Badelandschaft mit Außenbecken        den kann man ab 11 €, Saunieren ab 16,50 €.
und Freibereich. Auch die Saunawelt mit Saunagarten und       Zum Start gibt’s eine Aktion für die Waldbronner Einwohner.
Kaltwasserpool steht den Gästen zur Verfügung. Allerding      Bis 31.12.2020 erhalten diese auf alle Eintrittstarife der Ther-
finden in den Saunen keine Aufgüsse statt, pro Saunakabine    me zusätzlich 10% Nachlass zu den regulären Rabatten.
ist nur eine bestimmte Personenzahl erlaubt und die Dampf-
bäder bleiben geschlossen. Aber: die drei Warmluftbäder       Wichtig ist, die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit
(60°C) der Saunalandschaft, die aufgrund der Verordnungen     dem Coronavirus einzuhalten, dazu gehören: Abstand halten,
eigentlich geschlossen bleiben müssten, werden auf die        regelmäßig die Hände desinfizieren, Nies- und Hustenetikette
Temperatur einer finnischen Sauna (80°C) aufgeheizt, d.h.     beachten und die Therme nur bei gutem Gesundheitszustand
es gibt mehr Platz für die Saunafans.                         besuchen. Dann steht einem unbeschwerten und genussvollen
                                                              Aufenthalt in der Albtherme nichts mehr im Wege.
                                                              Weitere Informationen im ServiceCenter der Albtherme Tel.
                                                              07243/5657-0 oder unter www.albtherme-waldbronn.de
                                                              07243/5657

                                                                                                 Das Freibad ist noch
                                                                                                 bis zum 13. Septem-
                                                                                                 ber geöffnet.

                                                              Kurverwaltungsgesellschaft mbH, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn,
                                                              Telefon 07243 56570
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 36
Donnerstag, 03. September 2020                      AMTSBLATT                                                                          5
                                          Ordnungsamt gibt Hinweise
                                    zum richtigen Vorgehen bei Ratten
 Es kommt immer mal wieder vor, dass Bürger/innen auf dem Rathaus anrufen um Ratten zu melden.
 Private Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die Rattenbefall auf ihren Grundstücken festgestellt haben, sollten
 Maßnahmen ergreifen um eine Rattenpopulation zu vermeiden.
 Das technische Amt leitet nur Maßnahmen ein, wenn Ratten in der Nähe von Kanalisationen im öffentlichen
 Bereich gesichtet werden. Für Ratten im privaten Bereich sind ausschließlich die Grundstückseigentümer ver-
 antwortlich. Zur Bekämpfung von Ratten gibt es spezielle Firmen welche die notwendigen Maßnahmen für Sie
 einleiten.
 Grundsätzlich sollten folgende Verhaltensregeln gegen Ratten berücksichtigt werden, damit sich diese Tiere nicht
 unkontrolliert vermehren:

                                                           Überquellende Komposthaufen mit
                                                          organischen Abfällen im Garten sind
                                                             ein gedeckter Tisch für Ratten.
                                                          Ebenfalls sollte kein gekochtes Essen
                                                           auf den Kompost geworfen werden.
               Deckel von Biotonnen sollten
            grundsätzlich verschlossen gehalten
            werden, da sonst Ratten eindringen.                                        Türen zum Garten oder Hof sollten
                                                                                        vor allem in den Wintermonaten
                                                                                        konsequent geschlossen werden.

       Alle Müllsäcke, Mülltonnen
        und Müllcontainer sollten                                                                     Müllsäcke und Müllbehälter
      deshalb auch aus Gründen der                                                                       aller Art sollten immer
      Rattenvermeidung immer erst                                                                    verschlossen gehalten werden,
       am Tag der Abholung bzw.                                                                     beziehungsweise der Zugang zu
      Leerung auf die Straße gestellt                                                               diesen sollte verhindert werden.
                werden.

                                                                                                            Tauben­ und
              Kellerfenster, die nicht                                                                 Entenfütterungen locken
            engmaschig vergittert sind,                                                               grundsätzlich auch Ratten
               sollten geschlossen
                gehalten werden.

                                                                                                    Grundsätzlich schmeckt das
                                                                                                     Futter von Haustieren wie
             Mangelnde Sauberkeit in                                                               Hund, Katze, Vogel, Hamster
            Tierstallungen und Käfigen                                                            und anderen Tieren auch Ratten.
              begünstigt Rattenbefall                                                               Größere Gebinde Tierfutter
                                                                                                        sollten daher immer
                                                   Speise­ und Nahrungsmittelreste                 verschlossen gelagert werden.
                                                    sollten auf keinen Fall über die
                                                  Toilette oder den Ausguss entsorgt
                                                  werden, da diese den Ratten in der
                                                  Kanalisation und den Rohrsystemen
                                                   als willkommene Nahrungsquelle
                                                                 dienen.

Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder
werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde.
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
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                                                                                                                Nummer 36
                                                                                            Donnerstag, 03. September 2020

  Nachhaltigkeits- und Energiewendetage am 18. bis 21. September
             Handysammelstelle im Rathaus Waldbronn
Nicht abgesagt: Die Nachhaltigkeits- und Energiewendetage
unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried
Kretschmann finden vom 18. bis 21. September statt. Nicht
nur das Land Baden-Württemberg hat sich nachhaltigen
Ideen verschrieben. Auch die Gemeinde Waldbronn sammelt
seit drei Jahren alte, ausgediente Handys und möchte in
diesem Zusammenhang erneut auf die Aktion-Schutzengel
hinweisen.
Über 100 Millionen ausgediente Handys liegen ungenutzt in
deutschen Schubladen. Dabei können diese Geräte noch
viel Gutes bewirken. Denn: 41 Handys enthalten so viel
Gold wie eine Tonne Gold-Erz. Die Aktion-Schutzengel ist
eine Gemeinschaftsaktion des katholischen Hilfswerks mis-
sio und des Kölner Rücknahmesystems Mobile Box. Missio
sammelt für Mobile Box die Handys und leitet diese dann
weiter. Mobile-Box recycelt die in den Althandys enthaltenen
wertvollen Rohstoffe und bereitet noch nutzbare Geräte zur
Wiederverwendung auf.                                          Die Einzelteile ausgedienter Handys können noch sehr gut
Aus den Erlösen erhält missio pro Handy bis zu einem Euro      weiterverwertet werden.                    Foto: pixabay
für die Hilfsprojekte der „Aktion Schutzengel. Für Familien
in Not. Weltweit.“ Diese Unterstützung kommt zum Beispiel      Die Handysammelbox steht im Untergeschoss des Rathauses.
den Traumazentren im Osten der DR Kongo zugute, in             Informationen zur Energiewendetage unter
denen erfahrene Therapeuten den Opfern des Bürgerkriegs        www.energiewendetage.baden-wuerttemberg.de
seelischen und medizinischen Beistand leisten und neuen        Weitere Informationen zur Handysammelaktion unter
Mut geben.                                                     www.missio-hilft.de

                                                    Amtlicher Teil

                                                               Öffentliche Bekanntmachung
            Öffentliche Ausschreibung                          Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am
                 Gemeinde Waldbronn                            08.07.2020 nachfolgende Änderung seiner Geschäftsordnung
               Öffentliche Ausschreibung                       beschlossen:
          nach §§ 3 Nr. 1 und 17 VOB/A 2019                    Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
                                                               der Gemeinde Waldbronn
 Bauvorhaben:                                                  Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-
 Quartiersachse Albgaustraße im Neubaugebiet Rück II           Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat der Gemein-
 Auftraggeber:                                                 de Waldbronn am 08.07.2020 folgende Änderung der Ge-
                                                               schäftsordnung des Gemeinderats vom 07.12.2016, zuletzt
 Bürgermeisteramt Waldbronn, Technisches Amt                   geändert am 25.10.2017, beschlossen:
 Rathaus, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn                        §1
 Tel.: 07243 / 609 - 320, Fax 07243 / 609 - 8320               § 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
 Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach              Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat elektronisch mit
                                                               angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel
 VOB/A 2019
                                                               mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhand-
 Art des Auftrages:                                            lungsgegenstände mit; dabei werden die für die Verhandlung
 Landschaftsbauarbeiten                                        erforderlichen Unterlagen beigefügt (s. § 14). In der Regel
 Ort der Ausführung:                                           finden Sitzungen mittwochs statt. In Notfällen kann der Ge-
 Waldbronn, Ortsteil Reichenbach                               meinderat ohne Frist und formlos (mündlich, fernmündlich
                                                               oder durch Boten) einberufen werden.
 Der komplette Veröffentlichungstext kann unter der            §2
 Homepage der Gemeinde Waldbronn www.wald-                     § 12 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
 bronn.de (Startseite Link " Ausschreibungen") abge-           Für den Abruf oder die Übermittlung der Einladung, Tages-
                                                               ordnung und der zur Beratung erforderlichen Beratungsun-
 fragt werden.                                                 terlagen kommt ein Ratsinformationssystem zum Einsatz.
 Unter https://subreport.de/ und der ELViS ID                  Der Empfänger ist dafür verantwortlich, dass unbefugte Drit-
 E77814115 können die vollständigen Ausschrei-                 te keinen Zugriff auf Einladung und Beratungsunterlagen
                                                               nehmen können. Sollte das Ratsinformationssystem über
 bungsunterlagen kostenlos heruntergeladen werden.             einen längeren Zeitraum (mehrere Tage) ausfallen, wird der
 Franz Masino                                                  Gemeinderat ausnahmsweise schriftlich einberufen.
 Bürgermeister                                                 Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4 und der bisherige
                                                               Absatz 4 wird zu Absatz 5.
                                                               §3
                                                               Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.10.2020 in
                                                               Kraft.
    Besuchen Sie uns auch im Internet:                         Waldbronn, den 09.07.2020
                                                               gez.
          www.waldbronn.de                                     Franz Masino
                                                               Bürgermeister
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 36
Donnerstag, 03. September 2020                  AMTSBLATT                                                                7
Öffentliche Bekanntmachung                                       (2) Innerhalb der Lärmschutzzone (§ 2 Abs. 4) und an deren
                                                                     Grenzen darf der von Gaststätten und Versammlungs-
Der Bürgermeister hat mit Zustimmung des Gemeinderats                räumen ausgehende Lärm die in § 6 Abs. 1 genannten
vom 08.07.2020 nachfolgend aufgeführte Polizeiverordnung             Richtwerte nicht überschreiten.
erlassen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:
                                                                 (3) Außerhalb geschlossener Räumlichkeiten dürfen Gaststät-
Polizeiverordnung der Waldbronn                                      ten in der Lärmschutzzone zwischen 22.00 Uhr und 7.00
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der All-            Uhr nicht betrieben werden.
gemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen            § 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen sowie Schulhöfen
und über das Anbringen von Hausnummern                           (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der
(Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)                               Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und            21.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht benützt werden. Diese
§ 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom            Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d. h.
13. Januar 1992 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 3        Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur
Nr. 1 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GBl. S. 93, 95) sowie          Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist.
von § 8 des Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten           (2) Auf Schulhöfen, die weniger als 50 m von Wohngebäu-
und Erholungsorten vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 329) wird mit          den entfernt sind, dürfen zwischen 21.00 Uhr und 8.00
Zustimmung des Gemeinderats vom 8. Juli 2020 verordnet:              Uhr keine sportlichen Aktivitäten durchgeführt werden,
I. Allgemeine Regelungen                                             durch die Anwohner erheblich belästigt werden.
§ 1 Begriffsbestimmungen                                         (3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bun-
                                                                     des-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportan-
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze,          lagenlärmschutzverordnung, unberührt.
    die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1
    StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Ver-     § 5 Haus- und Gartenarbeiten
    kehr stattfindet.                                            (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe
(2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr               anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 21.00 Uhr
    gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehen-            bis 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus-
    den Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.              und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb
    Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Geh-             von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmoto-
    wege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in             ren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das
    einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fuß-             Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklop-
    wege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im              fen von Teppichen, Betten, Matratzen u. Ä.
    Sinne der StVO und Treppen (Staffeln).                       (2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzge-
                                                                     setz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung
(3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängli-
                                                                     des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Ma-
    che, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung
                                                                     schinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV -) bleiben
    der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und
                                                                     unberührt.
    Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrs-
    grünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.     § 6 Bauarbeiten und sonstige gewerbliche Arbeiten in der
                                                                 Lärmschutzzone
II. Schutz gegen Lärmbelästigung
                                                                 (1) In der Lärmschutzzone (§ 2 Abs. 4) dürfen Bauarbei-
§ 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Mu-                ten und sonstige gewerbliche Arbeiten nur durchgeführt
sikinstrumenten u. Ä.                                                werden, wenn folgende Immissionsrichtwerte nicht über-
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwieder-            schritten werden:
     gabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische           während der Nachtruhezeit 40 dB (A)
     oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen         während der Ruhezeit bei Tage 45 dB (A)
     nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich be-          während der übrigen Zeit 50 dB (A)
     lästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte     (2) Als Ruhezeit bei Tage wird die Zeit von 13.00 Uhr bis
     oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf           15.00 Uhr, als Nachtruhezeit die Zeit von 22.00 Uhr bis
     offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen be-         7.00 Uhr bestimmt.
     trieben oder gespielt werden.                               (3) Kreischende Schleif- und Sägemaschinen sowie sonstige
2) Abs. 1 gilt nicht:                                                feststehende Arbeitsmaschinen mit ähnlichen Geräuschen
     a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen                in hohen Tonlagen dürfen nur in geschlossenen Räumen
         im Freien und bei Veranstaltungen, die einem her-           betrieben werden. Das gilt auch für Baustellen.
         kömmlichen Brauch entsprechen,                          (4) In geschlossenen Räumen, insbesondere in Werkstätten,
     b) für amtliche Durchsagen.                                     Montagehallen, Lagerräumen und Ähnlichem, sind bei
(3) In der Lärmschutzzone (Abs. 4) dürfen die in Abs. 1 ge-          ruhestörenden Arbeiten Fenster und Türen geschlossen
     nannten Geräte, Instrumente und dergl. auf öffentlichen         zu halten, auch wenn die Richtwerte in Abs. 1 nicht
     Straßen und Gehwegen, in öffentlichen Anlagen, im Kur-          überschritten werden.
     park, in Kur- und Badeanlagen und -einrichtungen und        § 7 Lärm durch Fahrzeuge
     auf Parkplätzen nicht, im Übrigen nur so betrieben oder
     gespielt werden, dass andere nicht belästigt werden. Dies   In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäu-
     gilt nicht für Kurkonzerte, für Ansagen des Aufsichts-      den ist es auch außerhalb von öffentlichen Straßen und
     personals in Kur- und Badeanlagen und soweit das zur        Gehwegen verboten,
     Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erforderlich ist.         1. Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen oder
(4) Zum besonderen Schutz des Kurbereiches wird eine                 hochzujagen,
     Lärmschutzzone gebildet, die durch die Außenseite fol-      2. Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schlie-
     gender Straßen umgrenzt wird: Nordseite Pforzheimer             ßen,
     Straße – Nordseite Römerweg - Westseite Kurpromenade        3. Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern
     - Südseite Am Rathaus - Westseite Bergstraße – West-            in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von
     seiten Verbindungsweg Römerweg und Pforzheimer Str.             Wohnhäusern anzulassen,
     Südseite südlicher Waldring.                                4. Schallzeichen aus anderen als verkehrsbedingten Grün-
                                                                     den abzugeben,
§ 3 Lärm aus Gaststätten                                         5. beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen unnötig
(1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der             Lärm zu erzeugen,
     im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe           6. sich bei nächtlichen An- und Abfahrten von Kraftfahrzeu-
     von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen,             gen, insbesondere bei Gast- und Beherbergungsstätten,
     durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster            lärmend zu unterhalten.
     und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.                                        Fortsetzung auf Seite 9
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
8                                            AMTSBLATT
                                                                                                                   Nummer 36
                                                                                               Donnerstag, 03. September 2020

                                       Diese Ausgabe erscheint auch online

Störungsdienste                                            Gemeindeverwaltung Waldbronn
Wasser: Tel. 0171 6517824
                                                           Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89
Während der Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts)   gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de
zusätzlich Tel. 609-0
Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH            Sprechzeiten Verwaltung
                                                           Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Tel. 01802 056-229
Strom: Netze BW Störungsnummer                             Sprechzeiten BM Masino
Tel. 0800 3629477                                          Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101.
Kabelfernsehen: Unitymedia                                 Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111
Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150                       Montag - Mittwoch     7.00 - 12.00 Uhr
Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-281           Donnerstag            7.00 - 18.00 Uhr
                                                           Freitag               7.00 - 12.00 Uhr
Notrufe                                                    Pforte, Tel. 609-0
                                                           Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus.
Feuerwehr + Rettungsleitstelle                      112
Polizei                                             110
Polizeirevier Ettlingen                        3200-312    Restmüll und Wertstoffe
Polizeiposten Albtal                              67779
Standort Defillibrator am Rathausmarkt:                    Restmüll
Vorraum Volksbank Ettlingen, Marktplatz 1                  ganz Waldbronn                                                 10.09.
                                                           1,1-cbm-Container                                              04.09.
Krankentransporte 19222                                    Grüne Tonne
                                                           ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container)                       17.09.
Ärztlicher Notdienst                                       Schadstoffsammlung
An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der        Reichenbach                                   14.11.2020,
Sprechstundenzeiten:                                                            14.50-15.50 Uhr, Parkplatz Kurhaus
Kostenfreie Rufnr. 116117                                  Busenbach                                     16.11.2020,
Mo.-Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech-                         8.00-9.00 Uhr, Parkplatz Tennishalle
stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten,        Etzenrot                                      14.11.2020,
nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder                          8.00-8.30 Uhr, Jahnstr./Esternaystr.
docdirekt.de
                                                           Zusatztour Ettlingen                            26.09.20,
Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen,                           14-16 Uhr Parkplatz Albgauhalle, Middelkerkerstr.
Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117
Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr, Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und   Papiersammlung
16 - 20 Uhr                                                Etzenrot                                                 17.10.2020
An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten
                                                           Sperrmüll/Elektronik - Schrott auf telefonische Anfrage
Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe-
                                                           beim Abfallwirtschaftsbetrieb
antworter Ihres Hausarztes!                                oder der Gemeinde Waldbronn                 0800 2982030
Zahnärztlicher Notfalldienst                                                                                609-330

Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier-       Wertstoffe
tagen unter 0621/38000812 erreichbar.                      Bauhof Daimlerstr. (Bitte Zufahrt beachten!)
                                                                                                Fr. 14.00 - 18.00 Uhr
Notdienste der Apotheken                                                                       Sa. 09.00 - 16.00 Uhr
                                                           Grüngutplätze Im Ermlisgrund und Wiesenfesthalle
Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Ta-                      Durchgehend geöffnet, außer Sonntag.
ges www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de.
Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die
von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833 (gebühren-
pflichtig).
                                                           Impressum
                                                           Herausgeber: Gemeinde Waldbronn, Druck und Verlag: NUSSBAUM
                                                           MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263
                                                           Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,
                                                           www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil,
                                                           alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Franz
                                                           Masino, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, für „Was sonst noch inte-
                                                           ressiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20,
                                                           71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Tel. 07243 5053-0,
                                                           E-Mail: ettlingen@nussbaum-medien.de
                                                           Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feier-
                                                           tagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
                                                           Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
                                                           Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Ver-
                                                           triebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.
                                                           07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
Nummer 36
Donnerstag, 03. September 2020                    AMTSBLATT                                                                 9
§ 8 Lärm durch Tiere                                               (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffent-
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand             liche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine
durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Um-                 Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu be-
ständen unvermeidbar gestört wird.                                     fürchten ist.
§ 9 Altglassammelbehälter                                          (3) Wer entgegen den Verboten des § 16 Abs. 1 außerhalb
Altglassammelbehälter in Wohngebieten dürfen werktags in               von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere
der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feier-             als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt,
tags nicht benutzt werden.                                             ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Be-
                                                                       seitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des §
III. Umweltschädliches Verhalten                                       6 Abs. 3 Polizeigesetz auch den Veranstalter oder die
§ 10 Abspritzen von Fahrzeugen                                         sonstige Person, die auf den Plakatanschlägen oder Dar-
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist             stellungen nach Abs. 1 als Verantwortlicher benannt wird.
untersagt.                                                         § 18 Aufstellen von Wohnwagen und Zelten
§ 11 Benutzung öffentlicher Brunnen                                Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich geneh-
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbe-         migter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht
stimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmut-         aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären
zen sowie das Wasser zu verunreinigen.                             Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern
§ 12 Verkauf von Lebensmitteln im Freien                           ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stel-           stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden.
le verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete      § 19 Bienenhaltung
Behälter bereitzustellen.                                          Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im
§ 13 Gefahren durch Tiere                                          Innenbereich nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer
                                                                   oder Anlieger nicht gefährdet werden.
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass nie-
     mand gefährdet wird.                                          § 20 Belästigung der Allgemeinheit
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen           (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün-
     und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte          und Erholungsanlagen ist untersagt:
     oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der             1. das Nächtigen
     Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.                       2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst be-
                                                                           sonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von
(3) Im Innenbereich (§ 30 und 34 Baugesetzbuch) sind auf
                                                                           Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns,
     öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde an
                                                                       3. das Verrichten der Notdurft,
     der Leine zu führen. Dies gilt auch für den Kurpark und
                                                                       4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln.
     die Lärmschutzzone gemäß § 2 Abs. 4 dieser Polizeiver-
                                                                   (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäu-
     ordnung (Kurbereich).                                             bungsmittelgesetzes bleiben unberührt.
Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die
durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herum-         IV. Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
laufen.                                                            § 21 Ordnungsvorschriften
(4) Über die in Abs. 3 genannten Bereich hinaus sind Hunde         (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet
     in den nachstehenden Bereichen an der Leine zu führen:            der vorstehenden Vorschriften untersagt,
     1. „Am Sohl im Bereich zwischen der Ostseite Herrenal-            1. Anpflanzungen und sonstige Anlagenflächen außer-
        ber Str und der Westseite Kirchstr./Alte Etzenroter Str.           halb der Wege und Plätze und der besonders frei-
     2. „Zuweg Wiesenfesthalle“ Jahnstr. mit dem Verbin-                   gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flä-
        dungsweg zur Wiesenfesthalle                                       chen zu betreten;
     3. „Panoramaweg und Rück II“                                      2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten,
     4. „Waldpark/Therapiepark“ an der Kurklinik                           Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder
     5. „Radweg in den Neubrüch - Zuweg Waldkindergarten“                  Einfriedungen und Sperren zu überklettern;
        zwischen der Südostseite Merkurstr. bis zur Gemar-             3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entspre-
        kungsgrenze zu Karlsbad                                            chend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen
     6. „Parallelwege obere Heidelberger Str. und Freiburger               oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch
        Str. - Zuweg Spielplatz“                                           Dritte erheblich belästigt werden können;
§ 14 Verunreinigung durch Hunde                                        4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen,                   Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und
dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen                  außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzuma-
und Wegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden                   chen;
Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist             5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu
unverzüglich zu beseitigen.                                                entfernen;
                                                                       6. Hunde unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kin-
§ 15 Taubenfütterungsverbot                                                derspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie                  mitgenommen werden;
in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.                  7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen
§ 16 Belästigungen durch Ausdünstungen u. Ä.                               und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekle-
Übelriechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe                   ben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfer-
von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert                nen;
werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt             8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder
oder erheblich belästigt werden.                                           darin zu fischen;
§ 17 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen                     9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen
(1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün-                    sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten
     und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden                     und entsprechend gekennzeichneten Stellen zu rei-
     Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde               ten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;
     untersagt                                                         10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen;
• außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen,                  dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Kran-
     Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren;                                  kenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch
• andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder                 andere Besucher nicht gefährdet werden.
     zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige An-     (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spiel-
     lagen, die von öffentlichen Straßen und Gehwegen oder             geräte dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benützt
     Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind.                        werden.
September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
10                                              AMTSBLATT
                                                                                                              Nummer 36
                                                                                          Donnerstag, 03. September 2020

V. Anbringen von Hausnummern                                    1.13 entgegen § 9 Altglassammelbehälter benutzt,
§ 22 Hausnummern                                                1.14 entgegen § 10 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an              abspritzt,
    dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der         1.15 entgegen § 11 öffentliche Brunnen entgegen ihrer
    Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Zif-             Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder
    fern zu versehen.                                                das Wasser verunreinigt,
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die           1.16 entgegen § 12 geeignete Behälter für Speisereste
    das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche        und Abfälle nicht bereithält,
    Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die      1.17 entgegen § 13 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsich-
    Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3              tigt, dass andere gefährdet werden,
    m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes          1.18 entgegen § 13 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere
    unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder              der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
    wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite      1.19 entgegen § 13 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen
    des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang              lässt,
    nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäu-         1.20 entgegen § 13 Abs. 4 Hunde in den gesonder-
    den, die von der Straße zurückliegen, können die Haus-           ten Leinenpflichtzonen ohne Leine frei umherlaufen
    nummern am Grundstückszugang angebracht werden.                  lässt,
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo,     1.21 entgegen § 14 als Halter oder Führer eines Hundes
    wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzu-                  verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüg-
    bringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen          lich beseitigt,
    Sicherheit oder Ordnung geboten ist.                        1.22 entgegen § 15 Tauben füttert.
                                                                1.23 entgegen § 16 übelriechende Gegenstände und
VI. Schlussbestimmungen                                              Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert,
§ 23 Zulassungen von Ausnahmen                                  1.24 entgegen § 17 plakatiert oder nicht dafür zuge-
Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von den Vorschrif-             lassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als
ten dieser Polizeiverordnung zulassen                                Verpflichteter der in § 16 Abs. 3 beschriebenen
a) wenn für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte               Beseitigungspflicht nicht nachkommt,
   entsteht,                                                    1.25 entgegen § 18 Zelte oder Wohnwagen aufstellt
b) für Straßenbauarbeiten,                                           oder als Grundstücksbesitzer deren Aufstellung er-
c) für Arbeiten im Interesse des öffentlichen Personennah-           laubt oder duldet,
   verkehrs und der Ausnahme keine öffentlichen Interessen      1.26 entgegen § 19 Bienenstände aufstellt,
   entgegenstehen.                                              1.27 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt,
                                                                1.28 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minder-
§ 24 Ordnungswidrigkeiten                                            jährige zu solchem Betteln anstiftet,
1. Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz        1.29 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
   handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig                     1.30 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öf-
   1.1 entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehge-                  fentlich konsumiert,
         räte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikins-     1.31 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen oder
         trumente sowie andere mechanische oder elektro-             sonstige Anlageflächen betritt,
         akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt,        1.32 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freige-
         dass andere erheblich belästigt werden,                     gebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten
   1.2 entgegen § 2 Abs. 3 in der Lärmschutzzone die                 Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren
         in § 2 Abs. 1 genannten Geräte, Instrumente und             beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen und
         dergleichen betreibt oder spielt,                           Sperren überklettert,
   1.3 entgegen § 3 Abs. 1 aus Gaststätten und Ver-             1.33 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinder-
         sammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt,              spielplätze und der entsprechend gekennzeichne-
         durch den andere erheblich belästigt werden,                ten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen
   1.4 entgegen § 3 Abs. 2 zulässt, dass der von Gast-               treibt,
         stätten und Versammlungsräumen ausgehende              1.34 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen,
         Lärm die in § 6 Abs. 1 genannten Richtwerte                 Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile verän-
         überschreitet,                                              dert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener
   1.5 entgegen § 3 Abs. 3 Gastwirtschaften außerhalb                Feuerstellen Feuer macht,
         geschlossener Räumlichkeiten betreibt,                 1.35 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub,
   1.6 entgegen § 4 Abs. 1 oder 3 Sport- und Spielplätze             Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt,
         und entgegen § 4 Abs. 2 Schulhöfe benützt,             1.36 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint
   1.7 entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten                  umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze
         ausführt,                                                   oder Liegewiesen mitnimmt,
   1.8 entgegen § 6 Abs. 1 Bauarbeiten und sonstige             1.37 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hin-
         gewerbliche Arbeiten ausführt und dabei die dort            weise, Denkmäler, Einfriedigungen und andere Ein-
         genannten Immissionsrichtwerte überschreitet,               richtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt
   1.9 entgegen § 6 Abs. 3 die dort aufgeführten Arbeits-            oder entfernt, soweit nicht der Tatbestand der
         maschinen außerhalb geschlossener Räumlichkei-              Sachbeschädigung verwirklicht ist,
         ten betreibt,                                          1.38 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Was-
   1.10 entgegen § 6 Abs. 4 bei ruhestörenden Arbeiten               serbecken verunreinigt oder darin fischt,
         Fenster und Türen nicht geschlossen hält,              1.39 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder
   1.11 entgegen § 7 in bewohnten Gebieten oder in der               Schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür
         Nähe von Wohngebäuden Fahrzeugmotoren un-                   bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten
         nötig laufen lässt oder hochjagt, Garagen- und              Stellen reitet, zeltet, badet oder Boot fährt,
         Fahrzeugtüren übermäßig laut schließt, Fahrräder       1.40 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt
         mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Tor-          oder Fahrzeuge abstellt,
         einfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von       1.41 entgegen § 21 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte be-
         Wohnhäusern anlässt, Schallzeichen aus anderen              nutzt,
         als verkehrsbedingten Gründen abgibt, beim Be-         1.42 entgegen § 22 Abs. 1 als Hauseigentümer die Ge-
         und Entladen von Kraftfahrzeugen unnötig Lärm               bäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern
         erzeugt, sich bei nächtlichen An- und Abfahrten             versieht,
         von Kraftfahrzeugen lärmend unterhält,                 1.43 unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 21
   1.12 entgegen § 8 Tiere so hält, dass andere erheblich            Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnum-
         belästigt werden,                                           mern nicht entsprechend § 21 Abs. 2 anbringt.
Nummer 36
Donnerstag, 03. September 2020                 AMTSBLATT                                                               11
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zu-       Wegweiser für Alleinerziehende - Neue Onlineplattform im
    gelassen worden ist.                                        Landkreis Karlsruhe bündelt vielfältige Unterstützungsan-
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizei-       gebote für alleinerziehende Mütter und Väter
    gesetz und § 17 Abs. 1 und 2 Gesetz über Ordnungs-          Freizeitgestaltung, Kinderbetreuung, finanzielle Situation, Er-
    widrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 10,00 €      ziehung und Entwicklung: mit diesen Themen und Herausfor-
    und höchstens 2.000,00 € und bei fahrlässigen Zuwider-      derungen befassen sich alle Eltern, egal ob sie ihre Kinder
    handlungen mit höchstens 1.000,00 € geahndet werden.        gemeinsam, allein oder getrennt erziehen. Bei alleinerziehen-
                                                                den Müttern und Vätern spielen einige Themen jedoch eine
§ 25 Inkrafttreten                                              besondere Rolle, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.08.2020 in Kraft.       und Beruf, die häufig ohne Unterstützung durch einen Part-
                                                                ner bewerkstelligt werden muss, die Herausforderung, alleine
(2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die   die Verantwortung für sich und die Kinder zu tragen, und
    dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widerspre-        oftmals auch finanzielle Nöte.
    chen, außer Kraft.                                          Da auch im Landkreis Karlsruhe zahlreiche Kinder und Ju-
Waldbronn, den 08.07.2020                                       gendliche bei ihrem alleinerziehenden Elternteil aufwachsen,
                                                                hat das Jugendamt die vielfältigen Unterstützungsmöglich-
gez.                                                            keiten und Anlaufstellen im Kreisgebiet auf einer digitalen
Franz Masino                                                    Plattform gebündelt. „Alleinerziehende Eltern haben einen
Bürgermeister                                                   großen Beratungsbedarf. Gleichzeitig gibt es bei uns im
                                                                Landkreis Karlsruhe ein großes Hilfeangebot. Dieses haben
                                                                wir auf der Onlineplattform „Wegweiser für Alleinerziehende“
                                                                zusammengestellt“, fasst Landrat Dr. Christoph Schnaudigel
         Das Bürgerbüro informiert:                             die Idee dahinter zusammen. Interessierte erhalten mit weni-
                                                                gen Klicks Zugang zu den für sie relevanten Informationen.
                                                                Ein Videoclip – ebenfalls Bestandteil der Onlineplattform -
                                                                lässt Akteure aus Verwaltung sowie Beratungs- und Anlauf-
                                                                stellen zu Wort kommen und beschreibt anschaulich, wo
Das Bürgerbüro informiert:                                      alleinerziehende Mütter und Väter im Landkreis Karlsruhe in
Die Vorsorgemappe                                               ihrer besonderen Lebenslage unterstützt werden.
Die Vorsorgemappe ist als stabile Aufbewahrmappe angelegt.      Neben den sechs Psychologischen Beratungsstellen als An-
                                                                sprechpartner bei Erziehungsfragen sind auch die Offenen
Inhalt der Vorsorgemappe:                                       Treffs für Alleinerziehende in den Familienzentren „effeff“ in
Die Begleitbroschüre                                            Ettlingen und „Spielscheune“ in Oberderdingen ein wichtiger
Informationen und Hilfen über Vorsorgemöglichkeiten, Fallbei-   Begegnungsort. Bei den regelmäßigen Treffen tauschen sich
spiele und Entscheidungshilfen, Fragen zu Sterbehilfe, zum      die Alleinerziehenden in angenehmer Runde aus und wissen
Umgang mit den Formularen, Ratschläge, Tipps, Kontakte.         gleichzeitig ihre Kinder gut betreut. „Wir möchten mit diesem
Die Vorsorgeverfügungen                                         Angebot ein Anlaufpunkt für Alleinerziehende sein; eine Stel-
Formulare mit Schritt-für-Schritt-Erläuterungen                 le, wo Nöte und Sorgen ausgesprochen werden können“, so
Patientenverfügung                                              Petra Lehmann, die den Treff in Oberderdingen leitet.
                                                                Die Nutzerinnen und Nutzer finden auf der Plattform außer-
Vorsorgevollmacht
                                                                dem eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsangebote
Betreuungsverfügung
                                                                wie Unterhaltsvorschuss und Kindergeldzuschlag, Familien-
Notfallkärtchen
                                                                bildungsfreizeiten und -kurse. Ausführliche Informationen zu
Erhältlich im Bürgerbüro zum Preis von 6,00 EURO                den jeweiligen Angeboten mitsamt Kontaktdaten sowie der
                                                                Videoclip befinden sich auf der Onlineplattform unter www.
                                                                landkreis-karlsruhe.de/alleinerziehende.
Allein reisende Kinder
                                                                Die Verkehrsbetriebe informieren:
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für al-        Neue Bauphase in Karlsruhe nach den Sommerferien
lein reisende Kinder eine Zustimmungserklärung der Eltern       Nachdem bereits während der Sommerferien in Karlsruhe
(selbst entworfen) zum Grenzübertritt erforderlich ist.         viele Bauprojekte umgesetzt werden, beginnt ab dem Sonn-
Die Unterschriften beider Elternteile müssen beim Bürgerbüro    tag, 13. September, nun eine neue vierte Bauphase. Auf-
unter Vorlage des Personalausweises geleistet und beglau-       grund mehrerer Baumaßnahmen der Verkehrsbetriebe Karls-
bigt werden.                                                    ruhe kann die Tramlinie 2 von Sonntag, 13. September,
Wir bitten um Beachtung.                                        1.15 Uhr, bis voraussichtlich Ende November nicht auf dem
                                                                Streckenabschnitt von der Moltkestraße in Richtung Siemen-
                                                                sallee verkehren. Die Tram-Bahnen werden im genannten
                                                                Zeitraum durch einen Bus-Ersatzverkehr ersetzt. Grund für
              Bekanntmachungen                                  die Sperrung sind der barrierefreie Umbau der Haltestel-
                anderer Ämter                                   len Kußmaulstra-ße/Städtisches Klinikum und Moltkestraße/
                                                                Städtisches Klinikum sowie erforderliche Bauarbeiten zum
                                                                Anschluss der Neubaustrecke nach Knielingen Nord an das
                                                                bestehende Stadtbahnnetz. Diese vierte Bauphase von Mitte
                                                                September bis voraussichtlich Ende November wird kurzzei-
                                                                tig durch eine fünfte Bauphase unterbrochen. (Details siehe
  Landratsamt Karlsruhe
                                                                unten). In dieser geänderten Phase kann die Tram-Linie 2
  Die Pressemitteilungen des Landratsamtes Karlsruhe kön-       weiterhin nicht von der Moltkestraße in Richtung Siemen-
  nen aus Platzgründen nicht komplett veröffentlicht wer-       sallee verkehren. Zum Ersatzverkehr während Sperrung der
  den.                                                          Tramlinie 2: Die Tramlinie 2 wird durch die Ersatzbuslinie
  Deshalb werden hier nur noch die Themen der Presse-           12 zwischen Entenfang und Lassallestraße ersetzt. Zudem
  meldungen veröffentlicht.                                     verkehrt die Ersatzbuslinie 12 als Ersatz für die Buslinie
  Die ausführlichen Texte sind dann bei Interesse auf den       76 auf dem Streckenabschnitt zwischen Lassallestraße und
  Internet-Seiten des Landratsamtes (www.landkreis-karlsru-     Knielingen Nord. Diese Buslinie verkehrt ab Knielingen Nord
  he.de) zu lesen.                                              weiter bis zur Haltestelle Rheinbergstraße. Alternativ können
                                                                im Bereich Nordweststadt und Knielingen abschnittsweise
  - Beikosteinführung. Ernährungszentrum Bruchsal bietet        auch die Buslinien 70 und 74 genutzt werden. Am Enten-
    Veranstaltungen an.                                         fang sowie an der Rheinbergstraße besteht Umstieg zu
  - Maisfeldtag am 18. September in Dettenheim-Rußheim.         den Stadtbahn- und Tramlinien. Fahrgäste sollten beachten,
                                                                dass die Haltestellen Kußmaulstraße/Städtisches Klinikum
                                                                während der Zeit der Bauarbeiten nicht bedient werden
12                                               AMTSBLATT
                                                                                                                  Nummer 36
                                                                                              Donnerstag, 03. September 2020

kann sowie die Haltestelle Moltkestraße nur von der S1/S11     viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch
bedient wird.                                                  die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den
Zur kurzzeitigen Unterbrechung der Phase 4 durch Phase 5:      Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben.
Die vierte Bauphase wird von Samstag, 17. Oktober, 6.45        Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn
Uhr bis Montag, 2. November, 4.30 Uhr für einige Wochen        alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien
durch eine fünfte Bauphase unterbrochen. Die zuvor geschil-    tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie
derten Regelungen der vierten Bauphase gelten weiterhin.       können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns
Zusätzlich werden in der fünften Bauphase jedoch Arbeiten      mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den
an der Rheinbergstraße sowie an der Ostendstraße durchge-      kranken Kindern und ihren Familien helfen.
führt. In Phase 5 ist eine Umleitung der AVG-Linien S5 und     Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V.
S51 sowie der Tram-Linien 6 erforderlich.                      Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen
Wichtiger Hinweis zur Haltestelle Yorckstraße                  Telefon: 0 70 71/94 68-11
Die Haltestelle Yorckstraße musste verlegt werden – sie        info@krebskranke-kinder-tuebingen.de
befindet sich noch bis Ende Oktober auf der Westseite          www.krebskranke-kinder-tuebingen.de
der Kreuzung. Fahrgäste sollten beachten, dass aus diesem      Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft!
Grund die AVG-Linien S1 und S11 die Haltestelle bis dahin      Unser Spendenkonto:
leider nicht bedienen können.                                  Kreissparkasse Tübingen
Aktuelle Informationen rund um die Baumaßnahmen und de-        IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63
ren betriebliche Auswirkungen finden Sie auch stets auf den    BIC: SOLADES1TUB
Internetseiten www.kvv.de, www.avg.info sowie                  Deutsche Rentenversicherung BW informiert
www.vbk.info.                                                  Pflegen lohnt sich auch für Rentner
KVV passt Fahrweg der Buslinie 106 in Rheinstetten an          Personen, die jemanden pflegen und dabei selbst bereits
Am kommenden Samstag, 5. September, ändert sich erneut         Rentnerin oder Rentner sind, können unter bestimmten Vo-
der Umleitungsfahrweg der Buslinie 106 (Ettlingen – Rheins-    raussetzungen ihre Rente erhöhen. Dies teilt die Deutsche
tetten), da der Kreisverkehr am Rösselsbrünnle in Rheinstet-   Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.
ten dann wieder für den Verkehr geöffnet wird. Die Busse       Das Flexi-Rentengesetz macht es möglich: Wer einen Ange-
fahren dann von Neuburgweier kommend bis zur Sonnen-           hörigen in häuslicher Umgebung pflegt und vor der Regelal-
straße auf ihrem regulären Fahrweg, bedienen dann die          tersgrenze bereits eine Altersrente bezieht, für den zahlt die
Haltestellen Oberfeldstraße und Hauptstraße. Anschließend      Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge ein. Diese zusätzlichen
geht es weiter auf der normalen Route zur Bundesstra-          Beiträge erhöhen die Altersrente, die bei Erreichen der Re-
ße B36. Aktuelle Fahrplaninformationen können Fahrgäste        gelaltersgrenze dann ausgezahlt wird.
der elektronischen Fahrplanauskunft auf der Homepage des       Ab der Regelaltersgrenze ändert sich jedoch die rechtliche
Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) unter kvv.de/fahrplan/      Grundlage für die Beitragseinzahlung. Beiträge von der Pfle-
fahrplanauskunft entnehmen.                                    gekasse werden nämlich nur dann weitergezahlt, sofern der
Ab dem 14. September verkehrt auch die Bahnlinie S2 wie-       Pflegende nicht Altersvollrentner ist. Bezieht er jedoch keine
der regulär in Rheinstetten. Allerdings können die Buslinien   Altersvollrente, sondern nimmt 99 Prozent als sogenannte
106 und 222 nicht vor Ende September das Rösselsbrünn-         Wunschteilrente in Anspruch, muss die Pflegekasse weiterhin
le anfahren. Mit dem Ende der Sommerferien starten von         Rentenbeiträge in das Rentenkonto des Pflegenden einzah-
der Ersatzhaltestelle vor dem Rösselsbrünnle vereinzelt auch   len. Diese Beiträge können den Rentenanspruch dann immer
Fahrten nach Ettlingen. Fahrgäste werden gebeten, dort ge-     zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen.
nau auf die Beschilderung am Bus zu achten, um hier in die     Ob sich die Pflege tatsächlich rentensteigernd auswirkt, in
richtige Fahrtrichtung einzusteigen.                           welchen Fällen die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen
                                                               Rentenversicherung zahlt und was sonst beachtet werden
                                                               muss, dazu berät die DRV Baden-Württemberg in einem Be-
                                                               ratungsgespräch entweder telefonisch oder nach vorheriger
                 Wir gratulieren                               Terminvereinbarung in einem ihrer Regionalzentren oder einer
                                                               ihrer Außenstellen.
                                                               Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele enthält die
                                                               Broschüre »Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich«.
                                                               Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-
                                                               23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden.
                                                               Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht
Geburtstage                                                    die Broschüre als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Wir gratulieren
05.09. Heitz Wolfgang    75 Jahre
06.09. Bugger Brigitte   70 Jahre
07.09. Stadelmaier Rolf 80 Jahre
07.09. Feuerherm Rainer 70 Jahre
08.09. Mai Otto          70 Jahre                              Herbstsemester
                                                               Für unser nächstes Programm ab September 2020 wird es
Die Gemeinde wünscht den Jubilaren alles Gute, vor allem       ausnahmsweise kein gedrucktes Heft geben. Wir haben Aus-
Gesundheit für das neue Lebensjahr.                            drucke nach Programmbereichen sortiert und für Sie zur Ab-
                                                               holung vorbereitet. Sie können das VHS-Semesterprogramm
                                                               auch unter unserer Homepage www.vhs-waldbronn.de im
                                                               Internet aufrufen und sich über Internet oder per E-Mail
            Soziale Einrichtungen                              (vhs@waldbronn.de) anmelden; selbstverständlich auch tele-
                                                               fonisch, per Fax oder schriftlich: Stuttgarter Str. 25 a (Kul-
                                                               turtreff), 76337 Waldbronn-Reichenbach, Tel. 07243-69091 u.
Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V.         -92, Fax 07243-63267.
Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs.       Geschäftszeiten: montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr,
Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf morgen in         außerdem donnerstags von 16.00 - 18.00 Uhr.
einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu      Bankverbindung: Volksbank Ettlingen, BLZ 660 912 00,
jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebensbedrohlichen       Kto-Nr. 201928,
Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und     IBAN: DE79 6609 1200 0000 201928, BIC: GENODE 61 ETT
Großeltern sind ebenso von dieser Diagnose betroffen und       Bitte melden Sie sich recht bald an, ehe der von Ihnen
häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit       gewünschte Kurs ausgebucht ist. Andererseits kann gerade
darüber, wie es weitergeht, belastet.                          Ihre Anmeldung zu der Entscheidung beitragen, ob ein Kurs
Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre       stattfindet, zusätzlich organisiert oder – was wir nicht hoffen
Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch    – abgesagt werden muss.
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