September 2020 I Nr. 36 - Gemeinde Waldbronn
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2 AMTSBLATT Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 Foto: Iuliia_Syrotina_28/iStock/Thinkstock Punktlandung im Kindergarten Don Bonsco Der Neubau ist (fast) fertig Gerade und zum ersten Mal im neuen Kindergarten angekommen: Erzieherinnen, Eltern und natürlich die Kinder freuen sich über den neuen, hellen und großzügig gestalteten Erweiterungsbau. Fotos: Gemeinde Waldbronn Wenn das mal keine klassische Punktlandung ist: Pünktlich Ein paar „Kleinigkeiten“ müssen am Neubau noch gemacht zum 1. September konnten die Kindergartenkinder des Don werden, insbesondere die Fassadenarbeiten und die Au- Boscos in „ihren“ Neubau einziehen. Noch bis zur letzten ßenanlagen. Doch am wichtigsten ist, dass der Kindergar- Stunde haben Handwerker, Reinigungsfirma und Erziehe- tenbetrieb in dieser Woche wieder aufgenommen werden rinnen gewerkelt, geputzt und eingeräumt. „Wir sind jetzt kann und die Zeit der Provisorien vorbei ist. Finden übri- alle froh, dass wir den Einzugstermin halten konnten“, so gens auch die Kinder, die begeistert „ihre“ neuen Räume Werner Haller-Geppert, Sachgebietsleiter Hochbau. gestürmt haben. Bitte beachten: Die Leinenpflicht wurde ausgeweitet Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Besucherinnen und Besucher, anlässlich des Beschlusses über die Ausweitun- gen der Leinenpflicht in Teilbereichen des Außen- bereichs Waldbronns, haben wir uns zur Aufgabe genommen, nochmals darauf hinzuweisen, wo schon heute die Leinenpflicht bzw. das Wegege- bot gilt. Darüber hinaus möchten wir Sie über die beschlossenen Änderungen der Zonen informie- ren. In der beiliegenden Karte sehen Sie farblich hinterlegte Bereiche, nebst den dazugehörigen Erläuterungen aufgeführt. Die rot unterlegten Be- Innenbereich = Leinenpflicht reiche wurden in der Gemeinderatssitzung vom Bereiche im Außenbereich = Leinenpflicht nach Auf- 27.05.2020 beschlossen und wurden in die Poli- nahme in die Polizeiverordnung Waldbronn im Juli zeiverordnung aufgenommen. 2020 Wir bitten um die Einhaltung Parkanlage = Leinenpflicht. Auf den Spielplätzen und an der Wassertretanlage Verbot der jeweiligen Bestimmungen. Naturschutzgebiet = Leinenpflicht + Wegegebot Foto: Mikko Pitkänen/iStock/Thinkstock Bei festgestellten Zuwiderhand- Landwirtsch. Nutzfläche = Wegegebot während Be- lungen droht ein entsprechen- stellzeit des Bußgeld. Privatgelände Neurod = Leinenpflicht Wald = Einschränkung während der Brut- und Nistzeit (Informationen durch den Jagdpächter ausgeschildert)
Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 AMTSBLATT 3 Wie soll es nach den Ferien weiter gehen? Freikarten für das Europabad in Karlsruhe zu gewinnen Liebe Kinder Europabad zu gewinnen. Wir Hallo Mamas, Papas, wollen Eure kreativsten und Omas, Opas und Lehrer! buntesten Bilder. Das Motto lau- tet: Farbenrausch. Macht mit! Gemeinde Waldbronn Dieses Jahr haben Kinderseite Außerdem erfahrt Ihr bei der Redaktion Feller Leser zum ersten Mal die Chance Kinderumfrage, was sich Wald- Marktplatz 7 Nächste Kinderseite bei Feuerwaldis Sommerwett- bronner Kinder für die Zeit nach 76337 Waldbronn in 4 Wochen bewerb Freikarten für das den Ferien wünschen. kinderseite@waldbronn.de . Eva H. (9 Jahre) Valentina Wieland (8 Jahre) Anneke Kruse (9 Jahre) Waldschule Anne-Frank-Schule Albert-Schweitzer-Schule Mir haben in der Zeit des Kontaktverbots Ich würde mir wünschen, dass alles wie- Ich hoffe, dass ich nach den Ferien wie- meine Freunde und der Sport gefehlt. Nun der normal ist. Mich hat es gestört, dass der zur Tanzgarde gehen kann. Das hat hoffe ich, dass nach den Ferien wieder wir uns vor den Ferien vor der Schule mir am meisten gefehlt und auch der Con- Sportunterricht stattfinden kann. Wir waren aufstellen und zu unterschiedlichen Zeiten cordia Chor. Wegen Corona durfte ich im in den letzten Monaten oft Radfahren und in die Schule laufen mussten und dass der April meine Oma 6 Wochen lang nicht haben viel Zeit mit der Familie verbracht, Schulhof unterteilt war. Außerdem ist die sehen. Das war furchtbar und soll nicht aber die Spiele beim Schulsport vermisse DLRG Freizeit ausgefallen und Training noch mal passieren. Meine Mutter findet, ich schon. Für unsere Schule würde ich mir gab es nur für die Großen. Das einzige, dass wir Geschwister selbständiger gewor- eine Kletterwand auf dem Hof wünschen was gut war, ist, dass ich mir aussuchen den sind, ein richtig gutes Team. Stimmt, und dass wir Viertklässler uns um ein Tier durfte, bei wem ich in der Schule sitzen aber Freunde sind auch wichtig. Gut war, kümmern dürfen, so wie die anderen vor möchte und dass wir später Unterricht dass ich ausschlafen konnte. Die Schule uns beim Schmetterlings- oder Schulhüh- hatten. Ich hoffe, dass im neuen Schuljahr könnte ruhig immer etwas später beginnen. nerprojekt. Hoffentlich können wir bald wieder Klassenausflüge, Projekttage und Wer hat um 7 Uhr schon ausgeschlafen? wieder Ausflüge machen und eine Ab- Kindergeburtstage stattfinden können. Ach ja, der Brezelstand soll wieder öffnen. schlussfahrt. Motto: „Farbenrausch“ Wichtig ist, dass Ihr Euren Na- Was auch immer Euch hierzu men und Euer Alter auf der Bild- einfällt, bringt es auf Papier! rückseite vermerkt.. Vielleicht habt Einsendeschluss: ihr beim Betrachten des Bildes Sonntag, 06. September So funktioniert es: Ihr experi- eine Idee nach was es aussieht? Ihr mentiert gerne mit Farben? Dann könnt auch dazu schreiben, wo es schickt uns Euer schönstes Bild an entstanden ist. die Kinderseite Redaktion. Ob Ihr dazu Wasserfarben, Wachsmal- Zu gewinnen gibt es Freikarten oder Filzstifte verwendet, ist egal. für das Europabad in Karlsruhe Motto: Hauptsache das Bild wird bunt sowie einen Eisgutschein von der 2 Tagespässe Farbenrausch – und man kann erkennen, dass Ihr Gelateria Michelino am Rathaus- Rathaus für das Europabad bunt, knallig ig und farbenfroh beim Malen im Farbenrausch wart. markt für jedes abgedruckte Bild. in Karlsruhe
4 AMTSBLATT Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 Die Albtherme geht wieder an den Start: Wer bei einer Massage oder einer kosmetischen Anwendung Rabattaktion für die Waldbronner im Wellnessbereich entspannen möchte, sollte frühzeitig einen Termin vereinbaren. Im Gegensatz dazu ist für den Besuch Bürgerinnen und Bürger der Albtherme keine Reservierung erforderlich. Gäste können Ab Montag, 14. Septem- sich entweder direkt im ServiceCenter registrieren oder das ber ist die Albtherme erforderliche Formular auf der Internetseite der Albtherme her- wieder geöffnet. Unter unter laden und bereits zu Hause ausfüllen. Für den Besuch Beachtung der geltenden gibt es keine Zeitfenster. Regeln und Hygienemaßnahmen stehen den Gästen – mit Das Bistro der Albtherme hat bereits seit einigen Wochen für Ausnahme der Salzgrotte – dann auch alle Bereiche der externe Gäste geöffnet, nun gehen auch die gastronomischen Therme zur Verfügung. Bereiche in der Therme wieder in Betrieb. Nach der langen Schließungszeit wird derzeit rundum gerei- Fast Normalität kehrt auch für die Therapiegruppen der Rheu- nigt und auf Hochglanz poliert, die Gartenanlage gepflegt, maliga ein. Die vorliegenden Rezepte werden um sechs die Informationen über die neuen Abläufe in der Therme Monate verlängert, die Gruppen dürfen sich in der bestehen- sowie Abstandsmarkierungen angebracht . den Zusammensetzung zur gewohnten Therapiezeit treffen. Aufgrund der Vorschriften dürfen sich maximal 300 Gäste Es gelten die regulären Öffnungszeiten: zeitgleich in der Therme aufhalten. In Anbetracht der Größe Montag - Donnerstag 10 Uhr–22 Uhr, Freitag 10 Uhr- 23 Uhr, der Einrichtung und der erlaubten Anzahl der Gäste ist der Samstag 9 Uhr–22 Uhr und Sonntag 9 Uhr– 20 Uhr. Besuch der Albtherme dann schon richtig exklusiv. Auch die Eintrittstarife für das Thermalbad bleiben gleich. Ba- Genutzt werden kann die Badelandschaft mit Außenbecken den kann man ab 11 €, Saunieren ab 16,50 €. und Freibereich. Auch die Saunawelt mit Saunagarten und Zum Start gibt’s eine Aktion für die Waldbronner Einwohner. Kaltwasserpool steht den Gästen zur Verfügung. Allerding Bis 31.12.2020 erhalten diese auf alle Eintrittstarife der Ther- finden in den Saunen keine Aufgüsse statt, pro Saunakabine me zusätzlich 10% Nachlass zu den regulären Rabatten. ist nur eine bestimmte Personenzahl erlaubt und die Dampf- bäder bleiben geschlossen. Aber: die drei Warmluftbäder Wichtig ist, die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit (60°C) der Saunalandschaft, die aufgrund der Verordnungen dem Coronavirus einzuhalten, dazu gehören: Abstand halten, eigentlich geschlossen bleiben müssten, werden auf die regelmäßig die Hände desinfizieren, Nies- und Hustenetikette Temperatur einer finnischen Sauna (80°C) aufgeheizt, d.h. beachten und die Therme nur bei gutem Gesundheitszustand es gibt mehr Platz für die Saunafans. besuchen. Dann steht einem unbeschwerten und genussvollen Aufenthalt in der Albtherme nichts mehr im Wege. Weitere Informationen im ServiceCenter der Albtherme Tel. 07243/5657-0 oder unter www.albtherme-waldbronn.de 07243/5657 Das Freibad ist noch bis zum 13. Septem- ber geöffnet. Kurverwaltungsgesellschaft mbH, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Telefon 07243 56570
Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 AMTSBLATT 5 Ordnungsamt gibt Hinweise zum richtigen Vorgehen bei Ratten Es kommt immer mal wieder vor, dass Bürger/innen auf dem Rathaus anrufen um Ratten zu melden. Private Hausbesitzer und Gewerbebetriebe, die Rattenbefall auf ihren Grundstücken festgestellt haben, sollten Maßnahmen ergreifen um eine Rattenpopulation zu vermeiden. Das technische Amt leitet nur Maßnahmen ein, wenn Ratten in der Nähe von Kanalisationen im öffentlichen Bereich gesichtet werden. Für Ratten im privaten Bereich sind ausschließlich die Grundstückseigentümer ver- antwortlich. Zur Bekämpfung von Ratten gibt es spezielle Firmen welche die notwendigen Maßnahmen für Sie einleiten. Grundsätzlich sollten folgende Verhaltensregeln gegen Ratten berücksichtigt werden, damit sich diese Tiere nicht unkontrolliert vermehren: Überquellende Komposthaufen mit organischen Abfällen im Garten sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Ebenfalls sollte kein gekochtes Essen auf den Kompost geworfen werden. Deckel von Biotonnen sollten grundsätzlich verschlossen gehalten werden, da sonst Ratten eindringen. Türen zum Garten oder Hof sollten vor allem in den Wintermonaten konsequent geschlossen werden. Alle Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten Müllsäcke und Müllbehälter deshalb auch aus Gründen der aller Art sollten immer Rattenvermeidung immer erst verschlossen gehalten werden, am Tag der Abholung bzw. beziehungsweise der Zugang zu Leerung auf die Straße gestellt diesen sollte verhindert werden. werden. Tauben und Kellerfenster, die nicht Entenfütterungen locken engmaschig vergittert sind, grundsätzlich auch Ratten sollten geschlossen gehalten werden. Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Mangelnde Sauberkeit in Hund, Katze, Vogel, Hamster Tierstallungen und Käfigen und anderen Tieren auch Ratten. begünstigt Rattenbefall Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer Speise und Nahrungsmittelreste verschlossen gelagert werden. sollten auf keinen Fall über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als willkommene Nahrungsquelle dienen. Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde.
6 AMTSBLATT Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 Nachhaltigkeits- und Energiewendetage am 18. bis 21. September Handysammelstelle im Rathaus Waldbronn Nicht abgesagt: Die Nachhaltigkeits- und Energiewendetage unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Winfried Kretschmann finden vom 18. bis 21. September statt. Nicht nur das Land Baden-Württemberg hat sich nachhaltigen Ideen verschrieben. Auch die Gemeinde Waldbronn sammelt seit drei Jahren alte, ausgediente Handys und möchte in diesem Zusammenhang erneut auf die Aktion-Schutzengel hinweisen. Über 100 Millionen ausgediente Handys liegen ungenutzt in deutschen Schubladen. Dabei können diese Geräte noch viel Gutes bewirken. Denn: 41 Handys enthalten so viel Gold wie eine Tonne Gold-Erz. Die Aktion-Schutzengel ist eine Gemeinschaftsaktion des katholischen Hilfswerks mis- sio und des Kölner Rücknahmesystems Mobile Box. Missio sammelt für Mobile Box die Handys und leitet diese dann weiter. Mobile-Box recycelt die in den Althandys enthaltenen wertvollen Rohstoffe und bereitet noch nutzbare Geräte zur Wiederverwendung auf. Die Einzelteile ausgedienter Handys können noch sehr gut Aus den Erlösen erhält missio pro Handy bis zu einem Euro weiterverwertet werden. Foto: pixabay für die Hilfsprojekte der „Aktion Schutzengel. Für Familien in Not. Weltweit.“ Diese Unterstützung kommt zum Beispiel Die Handysammelbox steht im Untergeschoss des Rathauses. den Traumazentren im Osten der DR Kongo zugute, in Informationen zur Energiewendetage unter denen erfahrene Therapeuten den Opfern des Bürgerkriegs www.energiewendetage.baden-wuerttemberg.de seelischen und medizinischen Beistand leisten und neuen Weitere Informationen zur Handysammelaktion unter Mut geben. www.missio-hilft.de Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Gemeinde Waldbronn 08.07.2020 nachfolgende Änderung seiner Geschäftsordnung Öffentliche Ausschreibung beschlossen: nach §§ 3 Nr. 1 und 17 VOB/A 2019 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Waldbronn Bauvorhaben: Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden- Quartiersachse Albgaustraße im Neubaugebiet Rück II Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat der Gemein- Auftraggeber: de Waldbronn am 08.07.2020 folgende Änderung der Ge- schäftsordnung des Gemeinderats vom 07.12.2016, zuletzt Bürgermeisteramt Waldbronn, Technisches Amt geändert am 25.10.2017, beschlossen: Rathaus, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn §1 Tel.: 07243 / 609 - 320, Fax 07243 / 609 - 8320 § 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat elektronisch mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel VOB/A 2019 mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhand- Art des Auftrages: lungsgegenstände mit; dabei werden die für die Verhandlung Landschaftsbauarbeiten erforderlichen Unterlagen beigefügt (s. § 14). In der Regel Ort der Ausführung: finden Sitzungen mittwochs statt. In Notfällen kann der Ge- Waldbronn, Ortsteil Reichenbach meinderat ohne Frist und formlos (mündlich, fernmündlich oder durch Boten) einberufen werden. Der komplette Veröffentlichungstext kann unter der §2 Homepage der Gemeinde Waldbronn www.wald- § 12 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt: bronn.de (Startseite Link " Ausschreibungen") abge- Für den Abruf oder die Übermittlung der Einladung, Tages- ordnung und der zur Beratung erforderlichen Beratungsun- fragt werden. terlagen kommt ein Ratsinformationssystem zum Einsatz. Unter https://subreport.de/ und der ELViS ID Der Empfänger ist dafür verantwortlich, dass unbefugte Drit- E77814115 können die vollständigen Ausschrei- te keinen Zugriff auf Einladung und Beratungsunterlagen nehmen können. Sollte das Ratsinformationssystem über bungsunterlagen kostenlos heruntergeladen werden. einen längeren Zeitraum (mehrere Tage) ausfallen, wird der Franz Masino Gemeinderat ausnahmsweise schriftlich einberufen. Bürgermeister Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4 und der bisherige Absatz 4 wird zu Absatz 5. §3 Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.10.2020 in Kraft. Besuchen Sie uns auch im Internet: Waldbronn, den 09.07.2020 gez. www.waldbronn.de Franz Masino Bürgermeister
Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 AMTSBLATT 7 Öffentliche Bekanntmachung (2) Innerhalb der Lärmschutzzone (§ 2 Abs. 4) und an deren Grenzen darf der von Gaststätten und Versammlungs- Der Bürgermeister hat mit Zustimmung des Gemeinderats räumen ausgehende Lärm die in § 6 Abs. 1 genannten vom 08.07.2020 nachfolgend aufgeführte Polizeiverordnung Richtwerte nicht überschreiten. erlassen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird: (3) Außerhalb geschlossener Räumlichkeiten dürfen Gaststät- Polizeiverordnung der Waldbronn ten in der Lärmschutzzone zwischen 22.00 Uhr und 7.00 gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der All- Uhr nicht betrieben werden. gemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen § 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen sowie Schulhöfen und über das Anbringen von Hausnummern (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 21.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht benützt werden. Diese § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d. h. 13. Januar 1992 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 3 Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Nr. 1 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GBl. S. 93, 95) sowie Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist. von § 8 des Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten (2) Auf Schulhöfen, die weniger als 50 m von Wohngebäu- und Erholungsorten vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 329) wird mit den entfernt sind, dürfen zwischen 21.00 Uhr und 8.00 Zustimmung des Gemeinderats vom 8. Juli 2020 verordnet: Uhr keine sportlichen Aktivitäten durchgeführt werden, I. Allgemeine Regelungen durch die Anwohner erheblich belästigt werden. § 1 Begriffsbestimmungen (3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bun- des-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportan- (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, lagenlärmschutzverordnung, unberührt. die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Ver- § 5 Haus- und Gartenarbeiten kehr stattfindet. (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 21.00 Uhr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehen- bis 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- den Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Geh- von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmoto- wege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in ren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fuß- Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklop- wege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im fen von Teppichen, Betten, Matratzen u. Ä. Sinne der StVO und Treppen (Staffeln). (2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzge- setz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängli- des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Ma- che, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung schinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV -) bleiben der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und unberührt. Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrs- grünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. § 6 Bauarbeiten und sonstige gewerbliche Arbeiten in der Lärmschutzzone II. Schutz gegen Lärmbelästigung (1) In der Lärmschutzzone (§ 2 Abs. 4) dürfen Bauarbei- § 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Mu- ten und sonstige gewerbliche Arbeiten nur durchgeführt sikinstrumenten u. Ä. werden, wenn folgende Immissionsrichtwerte nicht über- (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwieder- schritten werden: gabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische während der Nachtruhezeit 40 dB (A) oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen während der Ruhezeit bei Tage 45 dB (A) nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich be- während der übrigen Zeit 50 dB (A) lästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte (2) Als Ruhezeit bei Tage wird die Zeit von 13.00 Uhr bis oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf 15.00 Uhr, als Nachtruhezeit die Zeit von 22.00 Uhr bis offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen be- 7.00 Uhr bestimmt. trieben oder gespielt werden. (3) Kreischende Schleif- und Sägemaschinen sowie sonstige 2) Abs. 1 gilt nicht: feststehende Arbeitsmaschinen mit ähnlichen Geräuschen a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen in hohen Tonlagen dürfen nur in geschlossenen Räumen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem her- betrieben werden. Das gilt auch für Baustellen. kömmlichen Brauch entsprechen, (4) In geschlossenen Räumen, insbesondere in Werkstätten, b) für amtliche Durchsagen. Montagehallen, Lagerräumen und Ähnlichem, sind bei (3) In der Lärmschutzzone (Abs. 4) dürfen die in Abs. 1 ge- ruhestörenden Arbeiten Fenster und Türen geschlossen nannten Geräte, Instrumente und dergl. auf öffentlichen zu halten, auch wenn die Richtwerte in Abs. 1 nicht Straßen und Gehwegen, in öffentlichen Anlagen, im Kur- überschritten werden. park, in Kur- und Badeanlagen und -einrichtungen und § 7 Lärm durch Fahrzeuge auf Parkplätzen nicht, im Übrigen nur so betrieben oder gespielt werden, dass andere nicht belästigt werden. Dies In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäu- gilt nicht für Kurkonzerte, für Ansagen des Aufsichts- den ist es auch außerhalb von öffentlichen Straßen und personals in Kur- und Badeanlagen und soweit das zur Gehwegen verboten, Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben erforderlich ist. 1. Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen oder (4) Zum besonderen Schutz des Kurbereiches wird eine hochzujagen, Lärmschutzzone gebildet, die durch die Außenseite fol- 2. Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schlie- gender Straßen umgrenzt wird: Nordseite Pforzheimer ßen, Straße – Nordseite Römerweg - Westseite Kurpromenade 3. Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern - Südseite Am Rathaus - Westseite Bergstraße – West- in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von seiten Verbindungsweg Römerweg und Pforzheimer Str. Wohnhäusern anzulassen, Südseite südlicher Waldring. 4. Schallzeichen aus anderen als verkehrsbedingten Grün- den abzugeben, § 3 Lärm aus Gaststätten 5. beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen unnötig (1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen innerhalb der Lärm zu erzeugen, im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe 6. sich bei nächtlichen An- und Abfahrten von Kraftfahrzeu- von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, gen, insbesondere bei Gast- und Beherbergungsstätten, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster lärmend zu unterhalten. und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. Fortsetzung auf Seite 9
8 AMTSBLATT Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 Diese Ausgabe erscheint auch online Störungsdienste Gemeindeverwaltung Waldbronn Wasser: Tel. 0171 6517824 Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89 Während der Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts) gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de zusätzlich Tel. 609-0 Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH Sprechzeiten Verwaltung Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Tel. 01802 056-229 Strom: Netze BW Störungsnummer Sprechzeiten BM Masino Tel. 0800 3629477 Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101. Kabelfernsehen: Unitymedia Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111 Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150 Montag - Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-281 Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.00 Uhr Notrufe Pforte, Tel. 609-0 Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus. Feuerwehr + Rettungsleitstelle 112 Polizei 110 Polizeirevier Ettlingen 3200-312 Restmüll und Wertstoffe Polizeiposten Albtal 67779 Standort Defillibrator am Rathausmarkt: Restmüll Vorraum Volksbank Ettlingen, Marktplatz 1 ganz Waldbronn 10.09. 1,1-cbm-Container 04.09. Krankentransporte 19222 Grüne Tonne ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container) 17.09. Ärztlicher Notdienst Schadstoffsammlung An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Reichenbach 14.11.2020, Sprechstundenzeiten: 14.50-15.50 Uhr, Parkplatz Kurhaus Kostenfreie Rufnr. 116117 Busenbach 16.11.2020, Mo.-Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech- 8.00-9.00 Uhr, Parkplatz Tennishalle stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, Etzenrot 14.11.2020, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder 8.00-8.30 Uhr, Jahnstr./Esternaystr. docdirekt.de Zusatztour Ettlingen 26.09.20, Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen, 14-16 Uhr Parkplatz Albgauhalle, Middelkerkerstr. Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117 Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr, Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und Papiersammlung 16 - 20 Uhr Etzenrot 17.10.2020 An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten Sperrmüll/Elektronik - Schrott auf telefonische Anfrage Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe- beim Abfallwirtschaftsbetrieb antworter Ihres Hausarztes! oder der Gemeinde Waldbronn 0800 2982030 Zahnärztlicher Notfalldienst 609-330 Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier- Wertstoffe tagen unter 0621/38000812 erreichbar. Bauhof Daimlerstr. (Bitte Zufahrt beachten!) Fr. 14.00 - 18.00 Uhr Notdienste der Apotheken Sa. 09.00 - 16.00 Uhr Grüngutplätze Im Ermlisgrund und Wiesenfesthalle Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Ta- Durchgehend geöffnet, außer Sonntag. ges www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de. Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833 (gebühren- pflichtig). Impressum Herausgeber: Gemeinde Waldbronn, Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Franz Masino, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, für „Was sonst noch inte- ressiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: Tel. 07243 5053-0, E-Mail: ettlingen@nussbaum-medien.de Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feier- tagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Ver- triebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 AMTSBLATT 9 § 8 Lärm durch Tiere (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffent- Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand liche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Um- Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu be- ständen unvermeidbar gestört wird. fürchten ist. § 9 Altglassammelbehälter (3) Wer entgegen den Verboten des § 16 Abs. 1 außerhalb Altglassammelbehälter in Wohngebieten dürfen werktags in von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feier- als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, tags nicht benutzt werden. ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Be- seitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § III. Umweltschädliches Verhalten 6 Abs. 3 Polizeigesetz auch den Veranstalter oder die § 10 Abspritzen von Fahrzeugen sonstige Person, die auf den Plakatanschlägen oder Dar- Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist stellungen nach Abs. 1 als Verantwortlicher benannt wird. untersagt. § 18 Aufstellen von Wohnwagen und Zelten § 11 Benutzung öffentlicher Brunnen Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich geneh- Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbe- migter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht stimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmut- aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären zen sowie das Wasser zu verunreinigen. Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern § 12 Verkauf von Lebensmitteln im Freien ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stel- stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. le verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete § 19 Bienenhaltung Behälter bereitzustellen. Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im § 13 Gefahren durch Tiere Innenbereich nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden. (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass nie- mand gefährdet wird. § 20 Belästigung der Allgemeinheit (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte und Erholungsanlagen ist untersagt: oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der 1. das Nächtigen Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst be- sonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von (3) Im Innenbereich (§ 30 und 34 Baugesetzbuch) sind auf Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde an 3. das Verrichten der Notdurft, der Leine zu führen. Dies gilt auch für den Kurpark und 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln. die Lärmschutzzone gemäß § 2 Abs. 4 dieser Polizeiver- (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäu- ordnung (Kurbereich). bungsmittelgesetzes bleiben unberührt. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herum- IV. Schutz der Grün- und Erholungsanlagen laufen. § 21 Ordnungsvorschriften (4) Über die in Abs. 3 genannten Bereich hinaus sind Hunde (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet in den nachstehenden Bereichen an der Leine zu führen: der vorstehenden Vorschriften untersagt, 1. „Am Sohl im Bereich zwischen der Ostseite Herrenal- 1. Anpflanzungen und sonstige Anlagenflächen außer- ber Str und der Westseite Kirchstr./Alte Etzenroter Str. halb der Wege und Plätze und der besonders frei- 2. „Zuweg Wiesenfesthalle“ Jahnstr. mit dem Verbin- gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flä- dungsweg zur Wiesenfesthalle chen zu betreten; 3. „Panoramaweg und Rück II“ 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, 4. „Waldpark/Therapiepark“ an der Kurklinik Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder 5. „Radweg in den Neubrüch - Zuweg Waldkindergarten“ Einfriedungen und Sperren zu überklettern; zwischen der Südostseite Merkurstr. bis zur Gemar- 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entspre- kungsgrenze zu Karlsbad chend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen 6. „Parallelwege obere Heidelberger Str. und Freiburger oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch Str. - Zuweg Spielplatz“ Dritte erheblich belästigt werden können; § 14 Verunreinigung durch Hunde 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzuma- und Wegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden chen; Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist 5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu unverzüglich zu beseitigen. entfernen; 6. Hunde unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kin- § 15 Taubenfütterungsverbot derspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie mitgenommen werden; in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen § 16 Belästigungen durch Ausdünstungen u. Ä. und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekle- Übelriechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe ben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfer- von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert nen; werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder oder erheblich belästigt werden. darin zu fischen; § 17 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden und entsprechend gekennzeichneten Stellen zu rei- Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde ten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; untersagt 10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; • außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Kran- Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; kenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch • andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder andere Besucher nicht gefährdet werden. zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige An- (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spiel- lagen, die von öffentlichen Straßen und Gehwegen oder geräte dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benützt Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. werden.
10 AMTSBLATT Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 V. Anbringen von Hausnummern 1.13 entgegen § 9 Altglassammelbehälter benutzt, § 22 Hausnummern 1.14 entgegen § 10 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an abspritzt, dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der 1.15 entgegen § 11 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Zif- Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder fern zu versehen. das Wasser verunreinigt, (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die 1.16 entgegen § 12 geeignete Behälter für Speisereste das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche und Abfälle nicht bereithält, Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die 1.17 entgegen § 13 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsich- Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 tigt, dass andere gefährdet werden, m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes 1.18 entgegen § 13 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite 1.19 entgegen § 13 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang lässt, nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäu- 1.20 entgegen § 13 Abs. 4 Hunde in den gesonder- den, die von der Straße zurückliegen, können die Haus- ten Leinenpflichtzonen ohne Leine frei umherlaufen nummern am Grundstückszugang angebracht werden. lässt, (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, 1.21 entgegen § 14 als Halter oder Führer eines Hundes wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzu- verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüg- bringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen lich beseitigt, Sicherheit oder Ordnung geboten ist. 1.22 entgegen § 15 Tauben füttert. 1.23 entgegen § 16 übelriechende Gegenstände und VI. Schlussbestimmungen Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, § 23 Zulassungen von Ausnahmen 1.24 entgegen § 17 plakatiert oder nicht dafür zuge- Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von den Vorschrif- lassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als ten dieser Polizeiverordnung zulassen Verpflichteter der in § 16 Abs. 3 beschriebenen a) wenn für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte Beseitigungspflicht nicht nachkommt, entsteht, 1.25 entgegen § 18 Zelte oder Wohnwagen aufstellt b) für Straßenbauarbeiten, oder als Grundstücksbesitzer deren Aufstellung er- c) für Arbeiten im Interesse des öffentlichen Personennah- laubt oder duldet, verkehrs und der Ausnahme keine öffentlichen Interessen 1.26 entgegen § 19 Bienenstände aufstellt, entgegenstehen. 1.27 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt, 1.28 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minder- § 24 Ordnungswidrigkeiten jährige zu solchem Betteln anstiftet, 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz 1.29 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.30 entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öf- 1.1 entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehge- fentlich konsumiert, räte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikins- 1.31 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen oder trumente sowie andere mechanische oder elektro- sonstige Anlageflächen betritt, akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, 1.32 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freige- dass andere erheblich belästigt werden, gebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten 1.2 entgegen § 2 Abs. 3 in der Lärmschutzzone die Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren in § 2 Abs. 1 genannten Geräte, Instrumente und beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen und dergleichen betreibt oder spielt, Sperren überklettert, 1.3 entgegen § 3 Abs. 1 aus Gaststätten und Ver- 1.33 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinder- sammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, spielplätze und der entsprechend gekennzeichne- durch den andere erheblich belästigt werden, ten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen 1.4 entgegen § 3 Abs. 2 zulässt, dass der von Gast- treibt, stätten und Versammlungsräumen ausgehende 1.34 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, Lärm die in § 6 Abs. 1 genannten Richtwerte Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile verän- überschreitet, dert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener 1.5 entgegen § 3 Abs. 3 Gastwirtschaften außerhalb Feuerstellen Feuer macht, geschlossener Räumlichkeiten betreibt, 1.35 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, 1.6 entgegen § 4 Abs. 1 oder 3 Sport- und Spielplätze Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt, und entgegen § 4 Abs. 2 Schulhöfe benützt, 1.36 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint 1.7 entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze ausführt, oder Liegewiesen mitnimmt, 1.8 entgegen § 6 Abs. 1 Bauarbeiten und sonstige 1.37 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hin- gewerbliche Arbeiten ausführt und dabei die dort weise, Denkmäler, Einfriedigungen und andere Ein- genannten Immissionsrichtwerte überschreitet, richtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt 1.9 entgegen § 6 Abs. 3 die dort aufgeführten Arbeits- oder entfernt, soweit nicht der Tatbestand der maschinen außerhalb geschlossener Räumlichkei- Sachbeschädigung verwirklicht ist, ten betreibt, 1.38 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Was- 1.10 entgegen § 6 Abs. 4 bei ruhestörenden Arbeiten serbecken verunreinigt oder darin fischt, Fenster und Türen nicht geschlossen hält, 1.39 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder 1.11 entgegen § 7 in bewohnten Gebieten oder in der Schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür Nähe von Wohngebäuden Fahrzeugmotoren un- bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten nötig laufen lässt oder hochjagt, Garagen- und Stellen reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, Fahrzeugtüren übermäßig laut schließt, Fahrräder 1.40 entgegen § 21 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Tor- oder Fahrzeuge abstellt, einfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von 1.41 entgegen § 21 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte be- Wohnhäusern anlässt, Schallzeichen aus anderen nutzt, als verkehrsbedingten Gründen abgibt, beim Be- 1.42 entgegen § 22 Abs. 1 als Hauseigentümer die Ge- und Entladen von Kraftfahrzeugen unnötig Lärm bäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern erzeugt, sich bei nächtlichen An- und Abfahrten versieht, von Kraftfahrzeugen lärmend unterhält, 1.43 unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 21 1.12 entgegen § 8 Tiere so hält, dass andere erheblich Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnum- belästigt werden, mern nicht entsprechend § 21 Abs. 2 anbringt.
Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 AMTSBLATT 11 (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zu- Wegweiser für Alleinerziehende - Neue Onlineplattform im gelassen worden ist. Landkreis Karlsruhe bündelt vielfältige Unterstützungsan- (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizei- gebote für alleinerziehende Mütter und Väter gesetz und § 17 Abs. 1 und 2 Gesetz über Ordnungs- Freizeitgestaltung, Kinderbetreuung, finanzielle Situation, Er- widrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 10,00 € ziehung und Entwicklung: mit diesen Themen und Herausfor- und höchstens 2.000,00 € und bei fahrlässigen Zuwider- derungen befassen sich alle Eltern, egal ob sie ihre Kinder handlungen mit höchstens 1.000,00 € geahndet werden. gemeinsam, allein oder getrennt erziehen. Bei alleinerziehen- den Müttern und Vätern spielen einige Themen jedoch eine § 25 Inkrafttreten besondere Rolle, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie (1) Diese Polizeiverordnung tritt am 01.08.2020 in Kraft. und Beruf, die häufig ohne Unterstützung durch einen Part- ner bewerkstelligt werden muss, die Herausforderung, alleine (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die die Verantwortung für sich und die Kinder zu tragen, und dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widerspre- oftmals auch finanzielle Nöte. chen, außer Kraft. Da auch im Landkreis Karlsruhe zahlreiche Kinder und Ju- Waldbronn, den 08.07.2020 gendliche bei ihrem alleinerziehenden Elternteil aufwachsen, hat das Jugendamt die vielfältigen Unterstützungsmöglich- gez. keiten und Anlaufstellen im Kreisgebiet auf einer digitalen Franz Masino Plattform gebündelt. „Alleinerziehende Eltern haben einen Bürgermeister großen Beratungsbedarf. Gleichzeitig gibt es bei uns im Landkreis Karlsruhe ein großes Hilfeangebot. Dieses haben wir auf der Onlineplattform „Wegweiser für Alleinerziehende“ zusammengestellt“, fasst Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Das Bürgerbüro informiert: die Idee dahinter zusammen. Interessierte erhalten mit weni- gen Klicks Zugang zu den für sie relevanten Informationen. Ein Videoclip – ebenfalls Bestandteil der Onlineplattform - lässt Akteure aus Verwaltung sowie Beratungs- und Anlauf- stellen zu Wort kommen und beschreibt anschaulich, wo Das Bürgerbüro informiert: alleinerziehende Mütter und Väter im Landkreis Karlsruhe in Die Vorsorgemappe ihrer besonderen Lebenslage unterstützt werden. Die Vorsorgemappe ist als stabile Aufbewahrmappe angelegt. Neben den sechs Psychologischen Beratungsstellen als An- sprechpartner bei Erziehungsfragen sind auch die Offenen Inhalt der Vorsorgemappe: Treffs für Alleinerziehende in den Familienzentren „effeff“ in Die Begleitbroschüre Ettlingen und „Spielscheune“ in Oberderdingen ein wichtiger Informationen und Hilfen über Vorsorgemöglichkeiten, Fallbei- Begegnungsort. Bei den regelmäßigen Treffen tauschen sich spiele und Entscheidungshilfen, Fragen zu Sterbehilfe, zum die Alleinerziehenden in angenehmer Runde aus und wissen Umgang mit den Formularen, Ratschläge, Tipps, Kontakte. gleichzeitig ihre Kinder gut betreut. „Wir möchten mit diesem Die Vorsorgeverfügungen Angebot ein Anlaufpunkt für Alleinerziehende sein; eine Stel- Formulare mit Schritt-für-Schritt-Erläuterungen le, wo Nöte und Sorgen ausgesprochen werden können“, so Patientenverfügung Petra Lehmann, die den Treff in Oberderdingen leitet. Die Nutzerinnen und Nutzer finden auf der Plattform außer- Vorsorgevollmacht dem eine Übersicht über finanzielle Unterstützungsangebote Betreuungsverfügung wie Unterhaltsvorschuss und Kindergeldzuschlag, Familien- Notfallkärtchen bildungsfreizeiten und -kurse. Ausführliche Informationen zu Erhältlich im Bürgerbüro zum Preis von 6,00 EURO den jeweiligen Angeboten mitsamt Kontaktdaten sowie der Videoclip befinden sich auf der Onlineplattform unter www. landkreis-karlsruhe.de/alleinerziehende. Allein reisende Kinder Die Verkehrsbetriebe informieren: Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für al- Neue Bauphase in Karlsruhe nach den Sommerferien lein reisende Kinder eine Zustimmungserklärung der Eltern Nachdem bereits während der Sommerferien in Karlsruhe (selbst entworfen) zum Grenzübertritt erforderlich ist. viele Bauprojekte umgesetzt werden, beginnt ab dem Sonn- Die Unterschriften beider Elternteile müssen beim Bürgerbüro tag, 13. September, nun eine neue vierte Bauphase. Auf- unter Vorlage des Personalausweises geleistet und beglau- grund mehrerer Baumaßnahmen der Verkehrsbetriebe Karls- bigt werden. ruhe kann die Tramlinie 2 von Sonntag, 13. September, Wir bitten um Beachtung. 1.15 Uhr, bis voraussichtlich Ende November nicht auf dem Streckenabschnitt von der Moltkestraße in Richtung Siemen- sallee verkehren. Die Tram-Bahnen werden im genannten Zeitraum durch einen Bus-Ersatzverkehr ersetzt. Grund für Bekanntmachungen die Sperrung sind der barrierefreie Umbau der Haltestel- anderer Ämter len Kußmaulstra-ße/Städtisches Klinikum und Moltkestraße/ Städtisches Klinikum sowie erforderliche Bauarbeiten zum Anschluss der Neubaustrecke nach Knielingen Nord an das bestehende Stadtbahnnetz. Diese vierte Bauphase von Mitte September bis voraussichtlich Ende November wird kurzzei- tig durch eine fünfte Bauphase unterbrochen. (Details siehe Landratsamt Karlsruhe unten). In dieser geänderten Phase kann die Tram-Linie 2 Die Pressemitteilungen des Landratsamtes Karlsruhe kön- weiterhin nicht von der Moltkestraße in Richtung Siemen- nen aus Platzgründen nicht komplett veröffentlicht wer- sallee verkehren. Zum Ersatzverkehr während Sperrung der den. Tramlinie 2: Die Tramlinie 2 wird durch die Ersatzbuslinie Deshalb werden hier nur noch die Themen der Presse- 12 zwischen Entenfang und Lassallestraße ersetzt. Zudem meldungen veröffentlicht. verkehrt die Ersatzbuslinie 12 als Ersatz für die Buslinie Die ausführlichen Texte sind dann bei Interesse auf den 76 auf dem Streckenabschnitt zwischen Lassallestraße und Internet-Seiten des Landratsamtes (www.landkreis-karlsru- Knielingen Nord. Diese Buslinie verkehrt ab Knielingen Nord he.de) zu lesen. weiter bis zur Haltestelle Rheinbergstraße. Alternativ können im Bereich Nordweststadt und Knielingen abschnittsweise - Beikosteinführung. Ernährungszentrum Bruchsal bietet auch die Buslinien 70 und 74 genutzt werden. Am Enten- Veranstaltungen an. fang sowie an der Rheinbergstraße besteht Umstieg zu - Maisfeldtag am 18. September in Dettenheim-Rußheim. den Stadtbahn- und Tramlinien. Fahrgäste sollten beachten, dass die Haltestellen Kußmaulstraße/Städtisches Klinikum während der Zeit der Bauarbeiten nicht bedient werden
12 AMTSBLATT Nummer 36 Donnerstag, 03. September 2020 kann sowie die Haltestelle Moltkestraße nur von der S1/S11 viele Hilfsangebote für die Kinder und Familien und durch bedient wird. die Unterstützung der Tübinger Kinderklinik können wir den Zur kurzzeitigen Unterbrechung der Phase 4 durch Phase 5: Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Die vierte Bauphase wird von Samstag, 17. Oktober, 6.45 Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn Uhr bis Montag, 2. November, 4.30 Uhr für einige Wochen alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien durch eine fünfte Bauphase unterbrochen. Die zuvor geschil- tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie derten Regelungen der vierten Bauphase gelten weiterhin. können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns Zusätzlich werden in der fünften Bauphase jedoch Arbeiten mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den an der Rheinbergstraße sowie an der Ostendstraße durchge- kranken Kindern und ihren Familien helfen. führt. In Phase 5 ist eine Umleitung der AVG-Linien S5 und Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. S51 sowie der Tram-Linien 6 erforderlich. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Wichtiger Hinweis zur Haltestelle Yorckstraße Telefon: 0 70 71/94 68-11 Die Haltestelle Yorckstraße musste verlegt werden – sie info@krebskranke-kinder-tuebingen.de befindet sich noch bis Ende Oktober auf der Westseite www.krebskranke-kinder-tuebingen.de der Kreuzung. Fahrgäste sollten beachten, dass aus diesem Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Grund die AVG-Linien S1 und S11 die Haltestelle bis dahin Unser Spendenkonto: leider nicht bedienen können. Kreissparkasse Tübingen Aktuelle Informationen rund um die Baumaßnahmen und de- IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 ren betriebliche Auswirkungen finden Sie auch stets auf den BIC: SOLADES1TUB Internetseiten www.kvv.de, www.avg.info sowie Deutsche Rentenversicherung BW informiert www.vbk.info. Pflegen lohnt sich auch für Rentner KVV passt Fahrweg der Buslinie 106 in Rheinstetten an Personen, die jemanden pflegen und dabei selbst bereits Am kommenden Samstag, 5. September, ändert sich erneut Rentnerin oder Rentner sind, können unter bestimmten Vo- der Umleitungsfahrweg der Buslinie 106 (Ettlingen – Rheins- raussetzungen ihre Rente erhöhen. Dies teilt die Deutsche tetten), da der Kreisverkehr am Rösselsbrünnle in Rheinstet- Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. ten dann wieder für den Verkehr geöffnet wird. Die Busse Das Flexi-Rentengesetz macht es möglich: Wer einen Ange- fahren dann von Neuburgweier kommend bis zur Sonnen- hörigen in häuslicher Umgebung pflegt und vor der Regelal- straße auf ihrem regulären Fahrweg, bedienen dann die tersgrenze bereits eine Altersrente bezieht, für den zahlt die Haltestellen Oberfeldstraße und Hauptstraße. Anschließend Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge ein. Diese zusätzlichen geht es weiter auf der normalen Route zur Bundesstra- Beiträge erhöhen die Altersrente, die bei Erreichen der Re- ße B36. Aktuelle Fahrplaninformationen können Fahrgäste gelaltersgrenze dann ausgezahlt wird. der elektronischen Fahrplanauskunft auf der Homepage des Ab der Regelaltersgrenze ändert sich jedoch die rechtliche Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) unter kvv.de/fahrplan/ Grundlage für die Beitragseinzahlung. Beiträge von der Pfle- fahrplanauskunft entnehmen. gekasse werden nämlich nur dann weitergezahlt, sofern der Ab dem 14. September verkehrt auch die Bahnlinie S2 wie- Pflegende nicht Altersvollrentner ist. Bezieht er jedoch keine der regulär in Rheinstetten. Allerdings können die Buslinien Altersvollrente, sondern nimmt 99 Prozent als sogenannte 106 und 222 nicht vor Ende September das Rösselsbrünn- Wunschteilrente in Anspruch, muss die Pflegekasse weiterhin le anfahren. Mit dem Ende der Sommerferien starten von Rentenbeiträge in das Rentenkonto des Pflegenden einzah- der Ersatzhaltestelle vor dem Rösselsbrünnle vereinzelt auch len. Diese Beiträge können den Rentenanspruch dann immer Fahrten nach Ettlingen. Fahrgäste werden gebeten, dort ge- zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen. nau auf die Beschilderung am Bus zu achten, um hier in die Ob sich die Pflege tatsächlich rentensteigernd auswirkt, in richtige Fahrtrichtung einzusteigen. welchen Fällen die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt und was sonst beachtet werden muss, dazu berät die DRV Baden-Württemberg in einem Be- ratungsgespräch entweder telefonisch oder nach vorheriger Wir gratulieren Terminvereinbarung in einem ihrer Regionalzentren oder einer ihrer Außenstellen. Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele enthält die Broschüre »Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825- 23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht Geburtstage die Broschüre als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Wir gratulieren 05.09. Heitz Wolfgang 75 Jahre 06.09. Bugger Brigitte 70 Jahre 07.09. Stadelmaier Rolf 80 Jahre 07.09. Feuerherm Rainer 70 Jahre 08.09. Mai Otto 70 Jahre Herbstsemester Für unser nächstes Programm ab September 2020 wird es Die Gemeinde wünscht den Jubilaren alles Gute, vor allem ausnahmsweise kein gedrucktes Heft geben. Wir haben Aus- Gesundheit für das neue Lebensjahr. drucke nach Programmbereichen sortiert und für Sie zur Ab- holung vorbereitet. Sie können das VHS-Semesterprogramm auch unter unserer Homepage www.vhs-waldbronn.de im Internet aufrufen und sich über Internet oder per E-Mail Soziale Einrichtungen (vhs@waldbronn.de) anmelden; selbstverständlich auch tele- fonisch, per Fax oder schriftlich: Stuttgarter Str. 25 a (Kul- turtreff), 76337 Waldbronn-Reichenbach, Tel. 07243-69091 u. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. -92, Fax 07243-63267. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Geschäftszeiten: montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr, Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf morgen in außerdem donnerstags von 16.00 - 18.00 Uhr. einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu Bankverbindung: Volksbank Ettlingen, BLZ 660 912 00, jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebensbedrohlichen Kto-Nr. 201928, Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und IBAN: DE79 6609 1200 0000 201928, BIC: GENODE 61 ETT Großeltern sind ebenso von dieser Diagnose betroffen und Bitte melden Sie sich recht bald an, ehe der von Ihnen häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit gewünschte Kurs ausgebucht ist. Andererseits kann gerade darüber, wie es weitergeht, belastet. Ihre Anmeldung zu der Entscheidung beitragen, ob ein Kurs Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre stattfindet, zusätzlich organisiert oder – was wir nicht hoffen Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familienhaus, durch – abgesagt werden muss.
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