Siemens Business Conduct Guidelines

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Siemens Business Conduct Guidelines
Siemens Business Conduct Guidelines
Januar 2009

Corporate Compliance Office
Siemens Business Conduct Guidelines
Business Conduct
Guidelines 2009

2            Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Siemens Business Conduct Guidelines
Vorwort

                                               Die Business Conduct Guidelines orientie­
                                               ren sich an internationalen und allgemein
                                               akzeptierten Abkommen zur Einhaltung
                                               der Menschenrechte oder zur Korrupti­
                                               onsbekämpfung sowie an gesetzlichen
                                               Bestimmungen.

                                               Siemens steht seit seiner Gründung für
                                               Fairness und Integrität, Ingenieurskunst,
                                               Qualität und Innovation. Diese Werte
                                               sowie Nachhaltigkeit und Verantwortung
                                               werden unser künftiges Handeln prägen.
                                               Denn die Kultur eines Unternehmens und
                                               dessen Werte machen den Unterschied.

                                               Joe Kaeser
                                               Vorstandsvorsitzender

Die Business Conduct Guidelines haben          März 2014 1
für Siemens eine zentrale Bedeutung. Sie
enthalten die grundlegenden Prinzipien
und Regeln für unser Handeln innerhalb
unseres Unternehmens und in Beziehung
zu unseren externen Partnern sowie der
Öffentlichkeit. Sie bilden so den Rahmen,
innerhalb dessen wir als Unternehmen und
als Mitarbeiter1 Entscheidungen treffen.

Jeder Mitarbeiter von Siemens muss
daher diese Prinzipien und Regeln kennen
und weltweit verbindlich beachten. Die
Führungskräfte haben die Aufgabe, dies
sicherzustellen und selbst ein Vorbild beim
Einhalten der Business Conduct Guidelines
zu sein. Dazu müssen sie die Business Con­
duct Guidelines kennen, ihren Mitarbeitern
vermitteln und vorleben.
                                               1
                                                 Joe Kaeser ist seit August 2013 Vorsitzender
                                               des Vorstands der Siemens AG.

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01                                                    3
Siemens Business Conduct Guidelines
Business Conduct
Guidelines 2009

4            Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Siemens Business Conduct Guidelines
Inhalt

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   3
A. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen . . . . . .                                                  .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   6
  A.1. Rechtmäßiges Verhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   6
  A.2. Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität                                               .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   6
  A.3. Verantwortung für das Ansehen von Siemens . .                                                   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   7
  A.4. Führung, Verantwortung und Aufsicht . . . . . . . .                                             .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   7
B. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                              .   .   .   .   .   .   .   . 8
  B.1. Wettbewerbsrecht und Kartellrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                     .   .   .   .   .   .   .   . 8
  B.2. Korruptionsbekämpfung: Anbieten und Gewähren von Vorteilen .                                                                                            .   .   .   .   .   .   .   . 9
  B.3. Korruptionsbekämpfung: Fordern und Annehmen von Vorteilen . .                                                                                           .   .   .   .   .   .   .    10
  B.4. Politische Beitragszahlungen, wohltätige Spenden und Sponsoring                                                                                         .   .   .   .   .   .   .    10
  B.5. Staatliche Aufträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           .   .   .   .   .   .   .    11
  B.6. Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                          .   .   .   .   .   .   .    11
  B.7. Handelskontrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           .   .   .   .   .   .   .    12
  B.8. Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                          .   .   .   .   .   .   .    12
C. Vermeidung von Interessenkonflikten                         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   14
  C.1. Wettbewerb mit Siemens . . . . . . . . .                .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   14
  C.2. Nebentätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . .          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   14
  C.3. Beteiligung an Drittunternehmen . .                     .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   14
D. Umgang mit Firmeneinrichtungen . . .                            .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   16
E. Umgang mit Informationen . . . . . . . . .                      .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   18
  E.1. Aufzeichnungen und Finanzintegrität                         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   18
  E.2. Verschwiegenheit . . . . . . . . . . . . . . .              .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   18
  E.3. Datenschutz und Datensicherheit . . .                       .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   19
  E.4. Insiderregeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   19
F. Umwelt, Sicherheit und Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
  F.1. Umwelt und technische Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
  F.2. Arbeitssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
G. Beschwerden und Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   24
H. Compliance-Implementierung und -Kontrolle . . . . .                                                     .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   25
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner                                                           .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   26
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   .   27

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01                                                                                                                                                   5
Siemens Business Conduct Guidelines
A. Grundsätzliche
Verhaltensanforderungen

A.1. Rechtmäßiges                               Gemäß unserer Unternehmensgrund­
                                                sätze und den Arbeitsgesetzen der Län­
Verhalten                                       der, in denen wir aktiv sind, dulden wir
Das Befolgen der Gesetze und des Rechts­        keinerlei Diskriminierung auf Basis dieser
systems des jeweiligen Landes, in dem wir       ­Eigenschaften, keine sexuelle Belästi­
geschäftlich aktiv sind, ist bei Siemens2        gung oder sonstige persönliche Angriffe
ein Grundprinzip. Jeder Mitarbeiter3 hat         auf einzelne Personen.
die geltenden Siemens Richtlinien sowie
die gesetzlichen Vorschriften derjenigen        Diese Grundsätze gelten sowohl für die
Rechtsordnung zu beachten, in deren             interne Zusammenarbeit als auch für das
Rahmen er handelt. Gesetzesverstöße             Verhalten gegenüber externen Partnern.
sind unter allen Umständen zu vermeiden.        Entscheidungen bezüglich Personal, Lie­
                                                feranten, Kunden, Geschäftspartnern etc.
Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines           treffen wir ausschließlich auf der Basis
­Verstoßes – unabhängig von den im              sachgerechter Erwägungen, niemals aus
 ­Gesetz vorgesehenen Sanktionen –              anderen, sachfremden Motiven wie zum
  wegen der Verletzung seiner arbeits­          Beispiel Diskriminierung oder Zwang.
  vertraglichen Pflichten mit disziplinari­
  schen Konsequenzen rechnen.                   Wir sind offen und ehrlich und stehen zu
                                                unserer Verantwortung. Wir sind zuver­
A.2. Gegenseitiger Respekt,                     lässige Partner und machen nur Zusagen,
                                                die wir einhalten können. Wir erwarten
Ehrlichkeit und Integrität                      von unseren Mitarbeitern, sich redlich zu
Wir respektieren die persönliche Würde,         verhalten.
die Privatsphäre und die Persönlichkeits­
rechte jedes Einzelnen. Wir arbeiten mit
Individuen verschiedener ethnischer
Herkunft, Kultur, Religion, verschiedenen
Alters, unabhängig von Behinderung,
Hautfarbe, sexueller Identität, Weltan­
schauung und Geschlecht zusammen.

                                                 3
                                                   Im Folgenden wird für Mitarbeiterinnen und
                                                 Mitarbeiter der Begriff Mitarbeiter verwendet.
2
  „Unternehmen“ oder „Siemens“ bezeichnet die    Dies gilt entsprechend auch für die anderen
Siemens AG oder ihre Tochtergesellschaften.     ­geschlechtsspezifischen Bezeichnungen.

6                                               Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Siemens Business Conduct Guidelines
A.3. Verantwortung für das                     einzuhalten. Die folgende Auflistung
Ansehen von Siemens                            der spezifischen Führungsaufgaben soll
                                               den Mitarbeitern eine Vorstellung davon
Das Ansehen von Siemens wird wesent­           vermitteln, welche leitenden und unter­
lich geprägt durch das Auftreten, Handeln      stützenden Handlungen sie von einer
und Verhalten jedes Einzelnen von uns.         Führungskraft erwarten können.
Gesetzwidriges oder unangemessenes
Verhalten auch nur eines Mitarbeiters          Die Führungskraft ist dafür verantwort­
kann dem Unternehmen bereits erhebli­          lich, dass in ihrem jeweiligen Verantwor­
chen Schaden zufügen.                          tungsbereich keine Gesetzesverstöße
                                               geschehen, die durch angemessene Auf­
Jeder Mitarbeiter ist gehalten, auf das        sicht hätten verhindert werden können.
Ansehen von Siemens im jeweiligen              Auch bei Delegation einzelner Aufgaben
Land zu achten, dieses zu erhalten und         behält sie die Verantwortung.
zu fördern.
                                               Die Pflichten einer Führungskraft sind
A.4. Führung, Verantwor-                       insbesondere:
tung und Aufsicht                                 1. D
                                                      ie Führungskraft muss die Mitar­
Integrität und Einhaltung der gesetzlichen           beiter nach persönlicher und fach­
Bestimmungen beginnen an der Spitze                  licher Qualifikation und Eignung
des Unternehmens. Jede Führungskraft                 sorgfältig auswählen. Die Sorgfalts­
hat Organisations- und Aufsichtspflichten            pflicht steigt mit der Bedeutung der
zu erfüllen. Jede Führungskraft trägt die            Aufgabe, die der Mitarbeiter wahr­
Verantwortung für die ihr anvertrauten               zunehmen hat (Auswahlpflicht).
Mitarbeiter. Sie muss sich Anerkennung
durch vorbildliches persönliches Ver­             2. D  ie Führungskraft muss die Auf­
halten, Leistung, Offenheit und soziale               gaben präzise, vollständig und
Kompetenz erwerben. Das heißt unter                   ­verbindlich stellen, insbesondere
anderem, dass jede Führungskraft die                   hinsichtlich der Einhaltung der
­Bedeutung ethischen Verhaltens und der              ­gesetzlichen Bestimmungen
 Einhaltung von Richtlinien im täglichen               (Anweisungspflicht).
 Geschäft stets hervorheben, sie zum
 ­Thema machen und sie durch ihren per­           3. Die Führungskraft muss sicher­
  sönlichen Führungsstil sowie Schulungen             stellen, dass die Einhaltung ge­
  fördern muss. Ebenso ist es die Aufgabe             setzlicher Bestimmungen laufend
  einer Führungskraft, klare, ehrgeizige              überwacht wird (Kontrollpflicht).
  und realistische Ziele zu stecken und sich
  selbst beispielhaft daran zu halten.            4. Die Führungskraft muss ihren
                                                      Mitarbeitern die Bedeutung von
Eine Führungskraft muss ihren Mit­ar­                 Integrität und Einhaltung gesetzli­
beitern so viel Eigenverantwortung und                cher Bestimmungen im täglichen
Handlungsfreiheit wie möglich ein­­-                  Geschäft klar kommunizieren und
räumen und gleichzeitig klar machen,                  ­darauf hinweisen, dass Gesetzes­
dass die Einhaltung von Gesetzen und                   verstöße nicht akzeptiert werden
Siemens Richtlinien unter allen Umstän­                und disziplinarische Maßnahmen
den und zu jedem Zeitpunkt oberste                     nach sich ziehen (Kommunikations­
­Priorität hat. Die Führungskraft ist auch             pflicht).
 bei Unklarheiten, was die Einhaltung von
 gesetzlichen Bestimmungen betrifft, bei
 Fragen oder beruflichen und persönlichen
 Sorgen für die Mitarbeiter ansprechbar.

Die Verantwortung der Führungskraft
entbindet jedoch die Mitarbeiter nicht
von ihrer eigenen Verantwortung. Wir
müssen gemeinsam daran arbeiten,
die Gesetze und Siemens Richtlinien

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01                                               7
Siemens Business Conduct Guidelines
B. Umgang mit Geschäfts­
partnern und Dritten

B.1. Wettbewerbsrecht und                        • Absprachen mit Mitbewerbern über
Kartellrecht                                        einen Wettbewerbsverzicht, über
                                                    die Einschränkung der Geschäfts­
Fairer Wettbewerb ist eine Voraussetzung            beziehungen zu Lieferanten, über
für freie Marktentwicklung und dem                  die Abgabe von Scheinangeboten
­damit verbundenen sozialen Nutzen.                 bei Ausschreibungen oder über die
 Dementsprechend gilt das Gebot der                 Aufteilung von Kunden, Märkten,
 ­Fairness auch für den Wettbewerb um               Gebieten oder Produktionsprogram­
  Marktanteile.                                     men zu treffen,

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Re­      • die Wiederverkaufspreise unserer
geln des fairen Wettbewerbs einzuhalten.            Kunden zu beeinflussen, oder zu
                                                    versuchen, diese zur Einschränkung
 Kartellrechtliche Beurteilungen können             des Exports oder Imports von Pro­
 schwierig sein, insbesondere weil die              dukten von Siemens zu veranlassen.
 ­geltenden Regeln von Land zu Land und
  von Fall zu Fall unterschiedlich sein       Ebenso wenig dürfen sich Mitarbeiter
  ­können. Für große Unternehmen gelten       durch Industriespionage, Bestechung,
   beispielsweise vielerorts besondere        Diebstahl oder Abhöraktionen wettbe­
­kartellrechtliche Anforderungen.             werbsrelevante Informationen aneignen
                                              oder wissentlich falsche Informationen
Es gibt bestimmte Verhaltensweisen, die       über einen Mitbewerber oder seine Pro­
zu einem Verstoß gegen das Kartellrecht       dukte oder Dienstleitungen verbreiten.
führen können. Mitarbeitern ist es daher
beispielsweise nicht erlaubt:

    • mit Mitbewerbern über Preise,
      ­Produktionsleistung, Kapazitäten,
       Vertrieb, Ausschreibungen, Gewinn,
       Gewinnmargen, Kosten, Distributi­
       onsmethoden oder andere Fakto­ren
       zu sprechen, die das Wettbewerbs­
       verhalten des Unternehmens bestim­
       men oder beeinflussen mit dem Ziel,
       den Mitbewerber zu einem ähnli­
       chen Verhalten zu bewegen, oder

8                                             Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Siemens Business Conduct Guidelines
B.2. Korruptionsbekämp-                           • an einen Amtsträger weitergegeben
fung: Anbieten und                                   werden, um eine behördliche Hand­
                                                     lung zu beeinflussen oder einen
­Gewähren von Vorteilen                              unbilligen Vorteil zu erlangen, oder

Aufträge gewinnen wir auf faire Weise             • an eine Person der Privatwirtschaft
über Qualität und Preis unserer innovati­            zur Erlangung eines ungerecht­
ven Produkte und Leistungen und nicht                fertigten geschäftlichen Vorteils
dadurch, dass wir Anderen unzulässige                gewährt werden.
Vorteile anbieten. Kein Mitarbeiter darf
Amtsträgern im Zusammenhang mit der            Mitarbeiter, die für die Beauftragung von
geschäftlichen Tätigkeit – direkt oder in­     Beratern, Agenten, Partnern in Gemein­
direkt – ungerechtfertigte Vorteile anbie­     schaftsunternehmen oder anderen
ten, versprechen oder gewähren oder            Geschäftspartnern verantwortlich sind,
solche Vorteile genehmigen. Es dürfen          müssen in angemessener Weise:
weder Geldzahlungen noch andere Leis-­
tungen getätigt werden, um amtliche               • dafür sorgen, dass solche Dritte die
Entscheidungen zu beeinflussen oder                  Korruptionsbekämpfungsrichtlinien
­einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlan­-         von Siemens oder vergleichbare Be­
 gen. Gleiches gilt im Hinblick auf unge­            stimmungen kennen und einhalten,
 rechtfertigte Vorteile gegenüber Perso­
 nen der Privatwirtschaft. Jedes Angebot,         • die Qualifikation und das Ansehen
 Versprechen, jede Zuwendung und jedes               solcher Dritten genau prüfen und
 Geschenk muss mit den geltenden Geset­-
 zen und den Siemens Richtlinien überein­         • geeignete vertragliche Bestim­
 stimmen und muss jeglichen Anschein                 mungen zum Schutz von Siemens
 von Unredlichkeit und Unangemessen­                 vereinbaren.
 heit vermeiden. Solche Angebote, Ver­
 sprechen, Zuwendungen oder Geschenke          Dies gilt insbesondere dann, wenn diese
 dürfen also nicht gemacht werden, wenn        im Auftrag von Siemens Kontakt mit
 sie als Versuch ­verstanden werden kön­       Amtsträgern haben.
 nen, einen Amtsträger zu beeinflussen
 oder einen Geschäftspartner zu beste­         Jeder Investitionsentscheidung des
 chen, um daraus Geschäftsvorteile für         Unternehmens – sei es der Erwerb einer
 Siemens zu erlangen.                          Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung
                                               an einem anderen Unternehmen oder die
Die Definition des Begriffs Amtsträger         Bildung eines Gemeinschaftsunterneh­
umfasst auf allen Ebenen die Vertreter         mens – muss eine Compliance-Prüfung
oder Mitarbeiter von Behörden oder             vorausgehen.
anderen öffentlichen Einrichtungen,
Agenturen oder rechtlichen Einheiten
sowie die Beamten oder Mitarbeiter
staatlicher Unternehmen und öffentlicher
internationaler Organisationen. Dieser
Begriff schließt auch Kandidaten für ein
politisches Amt, offizielle Vertreter und
Mitarbeiter einer politischen Partei sowie
politische Parteien selbst ein.

Darüber hinaus ist es allen Mitarbeitern
untersagt, indirekt Geldzahlungen oder
sonstige Vorteile zu gewähren (zum Bei­
spiel einem Berater, Agenten, Vermittler,
Geschäftspartner oder sonstigen Dritten),
wenn die Umstände darauf hindeuten,
dass diese ganz oder zum Teil, direkt oder
indirekt

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01                                               9
Siemens Business Conduct Guidelines
B.3. Korruptionsbekämp­                       nicht als Spenden. Zu den grundsätzlich
fung: Fordern und Anneh-                      nicht erlaubten Spenden gehören:

men von Vorteilen                                1. Spenden an Einzelpersonen und
                                                     gewinnorientierte Organisationen,
Kein Mitarbeiter darf seine dienstliche
Stellung dazu benutzen, Vorteile zu ver­         2. Spenden auf private Konten,
langen, anzunehmen, sich zu verschaffen
oder zusagen zu lassen. Hierzu gehört            3. Spenden an Organisationen, deren
nicht die Annahme von Gelegenheitsge­                Ziele mit den Unternehmensgrund­
schenken von symbolischem Wert oder                  sätzen von Siemens nicht vereinbar
Essens- beziehungsweise Veranstaltungs­              sind, oder
einladungen in angemessenem Rahmen,
wenn dabei die lokalen Gepflogenheiten           4. Spenden, die das Ansehen von
und Siemens Richtlinien respektiert werden.         ­Siemens schädigen.
Alle darüber hinaus gehenden Geschenke,
Essens- oder Veranstaltungseinladungen        Alle Spenden müssen transparent sein.
sind abzulehnen.                              Dies bedeutet unter anderem, dass die
                                              Identität des Empfängers und die geplan­
B.4. Politische Beitrags-                     te Verwendung der Spende bekannt sein
                                              müssen. Grund und Verwendungszweck
zahlungen, wohltätige                         der Spende müssen rechtlich vertretbar
Spenden und Sponsoring                        und dokumentiert sein. Spendenähnliche
                                              Vergütungen, das heißt Zuwendungen,
Siemens leistet keinerlei politische Spen­    die scheinbar als Vergütung einer Leis­
den (Spenden an Politiker, politische         tung gewährt werden, aber den Wert
­Parteien oder politische Organisationen).    der eigentlichen Leistung deutlich über­
                                              schreiten, verstoßen gegen das Transpa­
Als verantwortungsvolles Mitglied der         renzgebot und sind verboten.
Gesellschaft gewährt Siemens Geld- und
Sachspenden für Bildung und Wissen­
schaft, Kunst und Kultur und für soziale
und humanitäre Projekte.

Sponsorenverträge, die Siemens Werbe­
möglichkeiten bieten, sowie Beitrags­
leistungen zu Branchenverbänden oder
Mitgliedsbeiträge zu Organisationen, die
den Geschäftsinteressen dienen, gelten

10                                            Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Sponsoring bezeichnet jede Zuwendung            B.6. Richtlinien zur
in Form von Geld oder Sachwerten durch         ­Geldwäschebekämpfung
Siemens, für eine Veranstaltung, die durch
Dritte organisiert wird und dadurch im         Geldwäsche bezeichnet den Vorgang der
Gegenzug die Gelegenheit bietet, Siemens       Verschleierung der Herkunft von Finanz­
Marken zu bewerben, zum Beispiel durch         mitteln aus kriminellen Aktivitäten wie
Verwendung des Siemens Logos, durch            Terrorismus, Drogenhandel oder Beste­
Erwähnung des Namens Siemens in der            chung durch die Einschleusung „schmut­
Eröffnungs- oder Schlussansprache,             zigen Geldes“ in den legalen Finanz- und
durch die Teilnahme eines Redners im           Wirtschaftskreislauf, um ihnen den An­
Rahmen einer Podiumsdiskussion oder            schein der Legalität zu verleihen und die
durch den kostenlosen Erhalt von Ein­          tatsächliche Herkunft oder die Identität
trittskarten für die Veranstaltung.            des Eigentümers zu verschleiern.

Alle Sponsoring-Aktivitäten müssen             Es ist erklärtes Ziel von Siemens, nur
transparent sein, in Form eines schriftli­     ­Geschäftsbeziehungen mit seriösen
chen Vertrages niedergelegt, für einen          ­Kunden, Beratern und Geschäftspartnern
seriösen geschäftlichen Zweck bestimmt           zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeit
sein und in angemessenem Verhältnis              in Einklang mit gesetzlichen Vorschriften
zum Gegenwert stehen, den der Veran­             steht und deren Finanzmittel legitimen
stalter bietet.                                  Ursprungs sind. Wir unterstützen keine
                                                 Geldwäsche. Alle unsere Mitarbeiter
Zuwendungen dürfen weder verspro­                sind zur strikten Befolgung der Gesetze
chen, angeboten noch geleistet werden,           zur Geldwäschebekämpfung sowie zur
um widerrechtlich geschäftliche Vorteile         Nutzung der unternehmensinternen Ver­
für Siemens zu erlangen oder um einen            fahren wie etwa finavigate® verpflichtet,
unangemessenen Zweck zu verfolgen.               die verdächtige Zahlungsformen oder
Sponsoring für Veranstaltungen, die von          Kunden oder andere Transaktionen, die
Einzelpersonen oder Organisationen               auf Geldwäsche hindeuten, erkennen
durchgeführt werden, deren Ziele mit             und verhindern sollen. Um Probleme
den Unternehmensgrundsätzen von                  auf ­diesem Gebiet zu vermeiden, ist die
­Siemens nicht vereinbar sind, oder              Aufmerksamkeit aller Mitarbeiter gefragt,
 Veran­staltungen, die das Ansehen von           die verdächtiges Verhalten von Kunden,
 Siemens schädigen, ist grundsätzlich            Beratern und Geschäftspartnern melden
 nicht erlaubt.                                  müssen. Darüber hinaus sind alle Mit­
                                                 arbeiter verpflichtet, sämtliche anwend­
B.5. Staatliche Aufträge                         baren Vorschriften zur Aufzeichnung und
                                                 Buchführung bei Bar- und anderen Trans­
Siemens steht im Wettbewerb um Auf­              aktionen sowie Verträgen einzuhalten.
träge von Regierungseinrichtungen oder
staatlichen Unternehmen in der ganzen
Welt. In allen Geschäftsbeziehungen und
im Dialog mit Regierungen handeln wir
stets transparent, ehrlich und korrekt.

Wir halten alle Gesetze und Bestimmun­
gen zum staatlichen Beschaffungswesen
einschließlich der Gesetzgebung zur Un­
terbindung der unbilligen Beeinflussung
von Amtsträgern ein.

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01                                            11
B.7. Handelskontrollen                        B.8. Geschäftsbeziehungen
                                              mit Lieferanten
Siemens befolgt alle Exportkontroll- und
Zollgesetze sowie -vorschriften, die in       Siemens als Unternehmen erwartet von
den jeweiligen Ländern seiner Geschäfts­      seinen Lieferanten, dass sie die Wert­
tätigkeit gelten. Exportkontrollen gelten     grundsätze von Siemens teilen und alle
generell für den Transfer von Waren,          gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Dienstleistungen, Hardware, Software          Darüber hinaus erwartet Siemens von
oder Technologie über bestimmte Lan­          seinen Lieferanten die Anwendung der
desgrenzen, auch per Email. Exportkon­        folgenden Prinzipien, wie sie Siemens für
trollgesetze können Anwendung finden          sich selbst im Hinblick auf Verantwort­
im Zusammenhang mit direkten oder             lichkeiten gegenüber Stakeholdern und
indirekten Exporten oder Importen aus         der Umwelt definiert hat:
oder in sanktionierte Länder oder im
­Zusammenhang mit Dritten, gegen die             • die Einhaltung aller anwendbaren
 zum Beispiel Verdachtsmomente im Hin­-             Gesetze,
 blick auf die nationale Sicherheit beste­
 hen oder die an kriminellen Aktivitäten         • der Verzicht auf Korruption,
 beteiligt sind. Verstöße gegen diese
 Gesetze und Bestimmungen können zu              • die Beachtung der Menschenrechte
 drastischen Strafen führen, zum Beispiel           ihrer Mitarbeiter,
 Geldstrafen sowie ein amtlich verfügter
 Ausschluss von ver­einfachten Import-           • die Einhaltung der Gesetze gegen
 und Exportverfahren (das heißt Unterbre­           Kinderarbeit,
 chung der nahtlosen ­Lieferkette).
                                                 • die Übernahme der Verantwortung
Alle Mitarbeiter, die mit der Ein- und Aus­         für Gesundheit und Sicherheit ihrer
fuhr von Waren, Dienstleistungen, Hard­             Mitarbeiter,
ware, Software oder Technologie wie
oben beschrieben zu tun haben, sind zur          • die Einhaltung der relevanten nati­
Einhaltung aller geltenden Wirtschafts­             onalen Gesetze und internationalen
sanktions-, Exportkontroll- und Import­             Standards zum Umweltschutz, und
gesetze und -bestimmungen sowie aller
durch ihre Geschäftstätigkeit bedingten          • die Aufforderung, dass diese Wert­
Richtlinien und Prozesse verpflichtet.              grundsätze auch in der eigenen
                                                   ­Lieferkette umgesetzt/eingehalten
                                                    werden.

12                                            Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01   13
C. Vermeidung von
­Interessenkonflikten

Mitarbeiter von Siemens sind verpflich­        C.1. Wettbewerb mit
tet, ihre Geschäftsentscheidungen im          ­Siemens
­besten Interesse von Siemens und nicht
 auf Basis persönlicher Interessen zu tref­   Ein Mitarbeiter darf kein Unternehmen
 fen. Interessenkonflikte entstehen dann,     führen oder für ein Unternehmen arbei­
 wenn Mitarbeiter auf Kosten der Interes­     ten, das mit Siemens im Wettbewerb
 sen von Siemens eigene Aktivitäten oder      steht, und darf keinen mit Siemens kon­
 persönliche Interessen verfolgen.            kurrierenden Aktivitäten nachgehen.

 Der Mitarbeiter hat jedes persönliche        C.2. Nebentätigkeiten
 Interesse, das im Zusammenhang mit ­
 der Durchführung seiner dienstlichen         Dies gilt auch für Nebentätigkeiten, die
 Aufgaben bestehen könnte, seiner             eine Konkurrenzsituation für Siemens
­Führungskraft mitzuteilen.                   darstellen könnte. Die Aufnahme einer
                                              Nebentätigkeit gegen Entgelt ist der
Kein Mitarbeiter darf private Aufträge von    zuständigen Führungskraft mitzuteilen
Firmen ausführen lassen, mit denen er im      und bedarf der vorherigen schriftlichen
Rahmen seiner Tätigkeit für Siemens           Einwilligung. Ausgenommen sind gele­
geschäftlich zu tun hat, wenn ihm hier­       gentliche schriftstellerische Tätigkeiten,
durch Vorteile entstehen könnten. Dies        Vorträge und vergleichbare gelegent­
gilt insbesondere, wenn der Mitarbei­         liche Tätigkeiten. Die Einwilligung in
ter auf die Beauftragung der Firma für        eine Nebentätigkeit kann nicht erfolgen,
Siemens oder eines seiner Konzernunter­       wenn diese den Interessen von Siemens
nehmen direkt oder indirekt Einfluss hat      entgegensteht. Eine Nebentätigkeit kann
oder Einfluss nehmen kann.                    untersagt werden, wenn der Mit­arbeiter
                                              mit dem betreffenden Unternehmen
Weitere Konfliktpunkte können erwach­         dienstlich befasst ist. Bereits erteilte Ein­-
sen aus Geschäftsbeziehungen mit oder         willigungen können bei Vorliegen sol­
Beteiligungen an einem Mitbewerber            cher Gründe widerrufen werden.
oder Kunden von Siemens sowie Neben­
tätigkeiten von Mitarbeitern, die sie an      C.3. Beteiligung an Dritt­
einer pflichtgemäßen Erfüllung ihrer Auf­
gaben bei Siemens hindern. Es ist wichtig,
                                              unternehmen
dass alle Mitarbeiter eventuell im Rahmen     Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine
ihrer beruflichen Tätigkeit auftauchende      Beteiligung an einem Wettbewerbsunter­
Interessenkonflikte schon im Ansatz           nehmen halten oder erwerben, müssen
erkennen und vermeiden.                       dies der für sie zuständigen Personal­
                                              abteilung mitteilen, wenn sie durch die

14                                            Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Beteiligung die Möglichkeit haben, auf
das Management dieses Unternehmens
Einfluss zu nehmen. Von der Möglichkeit
der Einflussnahme auf das Management
kann im Allgemeinen dann ausgegangen
werden, wenn die Beteiligung einen An­-
teil von 5% des Gesamtkapitals über­
schreitet.

Mitarbeiter, die direkt oder indirekt eine
Beteiligung an einem Geschäftspartner
von Siemens, oder einem Unternehmen,
an dem Siemens beteiligt ist, halten oder
erwerben, müssen dies ebenfalls der für
sie zuständigen Personalabteilung mittei­
len, wenn der Mitarbeiter mit dem jewei­
ligen Unternehmen dienstlich befasst ist
oder ein Mandat in diesem Unternehmen
wahrnehmen wird. Für Beteiligungen an
börsennotierten Unternehmen gilt dies
nur dann, wenn die Beteiligung einen
Anteil von 5% des Gesamtkapitals über­
schreitet.

Nach der Mitteilung über die Beteiligung
an Drittunternehmen kann das Unterneh­
men geeignete Maßnahmen zur Beseiti­
gung eines möglichen Interessenkonflikts
treffen.

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01   15
D. Umgang mit
Firmeneinrichtungen

Siemens verfügt in seinen Büros und ­          Keinem Mitarbeiter ist es gestattet,
Betriebsräumen über zahlreiche Anlagen         ohne Einwilligung der Führungskraft
und Einrichtungen wie Telefone, Kopierer,      ­Aufzeichnungen, Dateien, Bild- und Ton­
Computer, Software, Internet/Intranet,          dokumente oder Vervielfältigungen unter
Maschinen und sonstige Arbeitsmittel wie        Verwendung von Siemens Geräten an­
E-Mail- und Anrufbeantworter-Systeme.           zufertigen, wenn dies nicht unmittelbar
Diese dürfen ausschließlich für Unterneh­       durch die berufliche Tätigkeit bedingt ist.
menszwecke und nicht zum persönlichen
Nutzen verwendet werden. Ausnahmen
und gegebenenfalls Bezahlung können
örtlich geregelt werden, vorausgesetzt die
Nutzung der Einrichtungen

     • steht nicht im Zusammenhang mit
        illegalen Aktivitäten,

     • ruft keinen Interessenkonflikt
        oder den Anschein eines solchen
        Konflikts hervor,

     • führt nicht zu nennenswerten
        Mehrkosten, zu Störungen des
        ­Geschäfts von Siemens oder sons­
         tigen negativen Auswirkungen für
         das Unternehmen, zum Beispiel
         durch einen Interessenkonflikt hin­
         sichtlich der beruflichen Pflichten
         des ­jeweiligen Mitarbeiters oder
         anderer Mitar­beiter.

In keinem Fall dürfen Informationen ab­
gerufen oder weitergegeben werden, die
Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder
andere Straftaten unterstützen oder dazu
aufrufen oder einen Inhalt haben, der vor
dem jeweiligen kulturellen Hintergrund
sexuell anstößig ist.

16                                             Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01   17
E. Umgang mit
­Informationen

E.1. Aufzeichnungen und                       staatlichen Stelle bestimmt sind oder
Finanzintegrität                              nicht. Diese Bücher und Aufzeichnungen
                                              umfassen alle Daten, Prüfbescheinigun­
Zur offenen und effektiven Kommuni­           gen und sonstigen schriftlichen Doku­
kation gehört eine korrekte und wahr­         mente, die zur Finanzberichterstattung
heitsgemäße Berichterstattung. Das gilt       und Erfüllung von Offenlegungspflichten
gleichermaßen für das Verhältnis zu           notwendig sind, sowie Unterlagen, die für
­Investoren, Mitarbeitern, Kunden, Ge­        andere Zwecke erhoben werden. Hierzu
 schäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit     zählen auch interne Abrechnungen (unter
 und allen staatlichen Stellen.               anderem Spesenabrechnungen).

Siemens ist zudem verpflichtet, durch ent­    E.2. Verschwiegenheit
sprechende Prozesse und Kontrollen dafür
zu sorgen, dass Transaktionen nur in der       Für interne vertrauliche oder geschützte
vom Management bewilligten Form durch­         Informationen von Siemens, die nicht
geführt werden. Siemens muss außerdem          in die Öffentlichkeit gelangen sollen,
vorbeugende Maßnahmen gegen die un­            gilt das Gebot der Verschwiegenheit.
befugte Nutzung seines Eigentums treffen       Nicht öffentliche Informationen von oder
und dafür sorgen, dass Fälle unbefugter        über Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern,
Nutzung erkannt werden. Alle Siemens           ­Agenten, Beratern und anderen Dritten
Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass die      müssen ebenfalls gemäß den rechtli­
von ihnen im Rahmen ihrer dienstlichen          chen und vertraglichen Anforderungen
Tätigkeit angefertigten oder in sonstiger     ­geschützt werden.
Weise ihrer Verantwortung unterstehen­
den Bücher und Aufzeichnungen                 Zu vertraulichen oder geschützten Infor­
                                              mationen können insbesondere gehören:
     • vollständig sind,
                                                 • Einzelheiten zu Organisation und
     • korrekt sind,                               Einrichtungen eines Unternehmens,
                                                    Preisen, Umsatz, Gewinn, Märkten,
     • jede Transaktion oder Aufwendung            Kunden und anderen geschäftlichen
        wahrheitsgetreu widerspiegeln, und          Belangen,

     • rechtzeitig und übereinstimmend          • Informationen über Fabrikations-,
        mit den geltenden Regeln und                Forschungs- und Entwicklungs­
        ­Standards angefertigt werden,              vorgänge und

unabhängig davon, ob die Informationen           • Zahlen des internen Berichts­wesens.
zur Veröffentlichung oder Vorlage bei einer

18                                            Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu         E.4. Insiderregeln
wahren, gilt über das Ende des Arbeits­
verhältnisses hinaus, da die Offenlegung       Personen, die Insiderinformationen in
vertraulicher Informationen, unabhängig        Bezug auf Siemens oder ein anderes Un­
davon, wann sie erfolgt, dem Geschäft          ternehmen, zum Beispiel einen Kunden,
von Siemens oder seinen Kunden scha­           Lieferanten oder Joint-Venture-Partner,
den kann.                                      haben, dessen Wertpapiere zum Handel
                                               an einer Börse oder auf einem organisier­
 E.3. Datenschutz und                          ten Markt zugelassen sind, dürfen nicht
                                               mit Wertpapieren oder Finanzinstrumen­
­Datensicherheit                               ten solcher Unternehmen handeln, deren
Zugang zum Intranet und Internet, welt­        Preis unmittelbar oder mittelbar von
weiter elektronischer Informationsaus­         den Wertpapieren dieser Unternehmen
tausch und Dialog sowie elektronische          abhängen (Insiderpapiere).
Geschäftsabwicklung sind entscheidende
Voraussetzungen für die Effektivität           Eine Insiderinformation ist eine konkrete
jedes Einzelnen von uns und für den            Information über nicht öffentlich bekann­
Geschäftserfolg insgesamt. Die Vorteile        te Umstände, die sich auf Siemens oder
der elektronischen Kommunikation sind          einen anderen Emittenten von Insiderpa­
aber verbunden mit Risiken für den             pieren bezieht und die geeignet ist, im
Persönlichkeitsschutz und die Sicherheit       Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens
von Daten. Die wirksame Vorsorge gegen         den Börsen- oder Marktpreis erheblich
diese Risiken ist ein wichtiger Bestandteil    zu beeinflussen. Eine solche Eignung ist
des Informationstechnologie-Manage­            gegeben, wenn ein verständiger Anleger
ments, der Führungsaufgabe und auch            es für wahrscheinlich halten würde.
des Verhaltens jedes Einzelnen.

Personenbezogene Daten dürfen nur er­
hoben, verarbeitet oder genutzt werden,
soweit dies für festgelegte, eindeutige
und rechtmäßige Zwecke erforderlich ist.
Darüber hinaus müssen personenbezoge­
ne Daten sicher aufbewahrt werden und
dürfen nur unter Anwendung der nötigen
Vorsichtsmaßnahmen übertragen wer­
den. Bei der Datenqualität und der tech­
nischen Absicherung vor unberechtigtem
Zugriff muss ein hoher Standard gewähr­
leistet sein. Die Verwendung von Daten
muss für die Betroffenen transparent
sein, ihre Rechte auf Auskunft und gege­
benenfalls auf Widerspruch, Sperrung
und Löschung sind zu wahren.

In einigen Rechtssystemen (etwa in der
EU) gelten strenge Gesetze und Bestim­
mungen hinsichtlich der Aufbewahrung
und Nutzung personenbezogener Arbeit­
nehmerdaten und der Daten Dritter, zum
Beispiel Kunden oder Geschäftspartner.
Alle Mitarbeiter sind an diese jeweils
geltenden Gesetze gebunden, um das
Persönlichkeitsrecht anderer zu schützen.

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01                                          19
Insiderinformationen können im Rahmen            Um bereits den bloßen Anschein eines
der Tätigkeit und des Verantwortungsbe­          Verstoßes gegen die Regeln des Insider­
reichs eines Mitarbeiters oder versehent­lich    handels durch die Mitglieder des Top
erlangt werden und umfassen fol­gende            ­Executive Management zu vermeiden,
nicht öffentliche Informationen:                  dürfen diese Personen generell in den
                                                  zwei Wochen vor Ende des Quartals oder
     • Finanzergebnisse,                        Geschäftsjahres bis zwei Tage nach Ver­-
                                                ­öffentlichung der Quartals- oder Geschäfts-
     • Finanzpläne oder Budgets,               jahresergebnisse keine Geschäfte mit
                                                Siemens Wertpapieren tätigen. Das
     • Dividendenänderungen,                   Gleiche gilt für diejenigen Mitarbeiter des
                                                Konzerns, die aufgrund ihrer Tätigkeit
     • wesentliche Fusionen oder Über­         oder Funktion Zugang zu den Geschäfts­
        nahmen,                                 ergebnissen oder anderen noch nicht
                                                veröffentlichten wesentlichen Informati­
     • Desinvestitionen,                       onen haben.

     • besonders wichtige Auftragsgewin­       Insiderinformationen dürfen einem
        ne oder strategische Planungen,         anderen nicht unbefugt mitgeteilt oder
                                                zugänglich gemacht werden. Unbefugt
     • wichtige Entwicklungen bei Rechts­      erfolgt eine Weitergabe von Insiderinfor­
        streitigkeiten,                         mationen dann, wenn sie nicht im übli­
                                                chen Rahmen bei Ausübung der Arbeit
     • technische Entwicklungen oder           oder des Berufs oder in Erfüllung von
        Produktentwicklungen,                   Aufgaben des Insiders für den Emittenten
                                                geschieht. Dies gilt sowohl für Informatio­
     • einschneidende Änderungen der           nen, die innerhalb von Siemens offenge­
        Führungsstruktur, Joint Ventures        legt werden, als auch für Informationen,
        und wichtige Geschäftsverein­           die an Personen außerhalb von Siemens
        barungen, sowie                         weitergegeben werden. Hierzu gehören
                                                Journalisten, Finanzanalysten, Kunden,
     • Geschäftsbeziehungen.                   Berater, Familienangehörige oder Freunde.

20                                              Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Es ist im Übrigen immer sicherzustellen,
dass insiderrelevante Informationen so
unter Verschluss gehalten werden be­
ziehungsweise abgesichert sind, dass
­Unbefugte dazu keinen Zugang erhalten
 können.

Personen, die über Insiderinformationen
verfügen, dürfen einem anderen den
­Erwerb oder die Veräußerung von Wert­
 papieren, für die diese Informationen
 ­bedeutsam sind, weder empfehlen noch
  einen anderen auf sonstige Weise dazu
  verleiten.

Führungskräfte können in bestimmten
Fällen persönlich für Schäden haftbar
­gemacht werden, wenn ein Mitarbeiter
 gegen Insiderregeln verstößt und dieser
 Verstoß durch angemessene Aufsicht
 ­hätte verhindert werden können.

Zusätzlich zu diesen Regeln sind gege­
benenfalls noch weitere oder besondere
­Insiderregeln sowie eventuelle Vorgaben
 des lokalen Rechts zu beachten.

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01   21
F. Umwelt, Sicherheit und
Gesundheit

 F.1. Umwelt und                              F.2. Arbeitssicherheit
­technische Sicherheit
                                              Die Gesundheit und Sicherheit der Mit­
Der Schutz der Umwelt und die Schonung        arbeiter an ihrem Arbeitsplatz hat für
der natürlichen Ressourcen sind für uns       ­Siemens hohe Priorität. Jeder Einzelne
Unternehmensziele von hoher Priorität.         trägt eine Mitverantwortung, Siemens in
Durch entsprechende Führungsverant­            seinem Bemühen, sichere Arbeitsbedin­
wortung seitens des Managements und            gungen zu schaffen, zu unterstützen.
das Engagement der Mitarbeiter will            Die Verantwortung gegenüber Mitar­
­Siemens seine Geschäfte umweltgerecht         beitern und Kollegen gebietet die best­
 gestalten und arbeitet ständig an der         mögliche Vorsorge gegen Unfallgefahren
 ­Verbesserung der Ökobilanz. Ein von          und gilt für:
  ­Siemens weltweit eingesetztes Umwelt­
   managementsystem sorgt für die Einhal­        • die technische Planung von
   tung der Gesetze und setzt dafür hohe            ­Arbeitsplätzen, Einrichtungen und
   Standards. Bereits in der Entwicklung             Prozessen,
   ­unserer Produkte sind umweltfreundliche
    Gestaltung, technische Sicherheit und        • das Sicherheitsmanagement und
    Gesundheitsschutz feste Zielgrößen.
                                                 • das persönliche Verhalten im
Jeder Mitarbeiter muss durch sein eige­            ­Arbeitsalltag.
nes Verhalten zu diesen Zielen beitragen.
                                               Das Arbeitsumfeld muss den Anforde­
                                               rungen einer gesundheitsorientierten
                                              ­Gestaltung entsprechen.

                                              Jeder Mitarbeiter muss der Arbeitssicher­heit
                                              seine ständige Aufmerksamkeit widmen.

22                                            Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01   23
G. Beschwerden und
Hinweise

 Jeder Mitarbeiter kann gegenüber seiner
 Führungskraft, gegenüber dem zustän­
 digen Compliance Officer, Personalleiter
 oder einer anderen dafür benannten
 ­Person/Stelle oder gegenüber einer
­betrieblichen Arbeitnehmervertretung
  eine Beschwerde vorbringen.

Umstände, die auf einen Verstoß gegen
die Business Conduct Guidelines hin­
deuten, können dem Chief Compliance
Officer, dem für den Sektor, die Division,
die regionalen oder zentralen Einheiten
zuständigen Compliance Officer, dem
Tell Us Helpdesk oder dem Siemens
­Ombudsmann gemeldet werden.

Es gibt einen speziellen Prozess für die
Bearbeitung von Bilanzbeschwerden.

 Es besteht die Möglichkeit der vertrau­
 lichen und anonymen Beschwerde; alle
 Meldungen werden bearbeitet. Soweit
 erforderlich, werden entsprechende
­Maßnahmen ergriffen.

Alle Unterlagen werden im gesetzlichen
Rahmen vertraulich aufbewahrt. Repres­
salien gegen Beschwerdeführer, gleich
welcher Art, werden nicht toleriert.

24                                           Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
H. Compliance-
Implementierung und
-Kontrolle

Das Management von Siemens fördert
weltweit aktiv die flächendeckende Kom­
munikation der Business Conduct Guide­
lines und sorgt für ihre Implementierung.

Die Einhaltung der Gesetze und die Be­
achtung der Business Conduct Guidelines
sind in allen Gesellschaften des Konzerns
weltweit regelmäßig zu kontrollieren.
Dies geschieht entsprechend den jeweili­
gen nationalen Verfahren und gesetz­
lichen Bestimmungen.

Zur Durchführung des Siemens Compli­
ance Programms im gesamten Unterneh­
men ist eine umfassende Compliance
­Organisation auf der Ebene der Siemens
 AG, ihrer Tochtergesellschaften sowie auf
 der Ebene der Sektoren und Divisionen
 eingesetzt.

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01   25
Weiterführende
­Informationen und
 ­Ansprechpartner

Integrität steht im Zentrum unseres             Darüber hinaus kann ein Mitarbeiter,
­Handelns. Diese Richtlinien definieren,        ­sofern er mögliches Fehlverhalten er­
 was Integrität für unser Geschäft bedeu­        kannt hat, verschiedene Wege nutzen,
 tet. Aber sie können nicht alles wieder­        um dieses Fehlverhalten zu melden.
 geben, was zu diesem Thema gehört und           Hierfür stehen nicht nur seine Führungs­
 auch nicht jede Frage beantworten.              kraft und sein Compliance Officer bereit,
                                                 sondern auch der Compliance Helpdesk
Die Siemens Compliance Intranet Web­             Tell Us, der 24 Stunden täglich telefo­
seite https://intranet.siemens.com/de/           nisch und über das Internet erreichbar
compliance/index.php stellt zu­sätzliche         ist, und der Siemens Ombudsmann.
Informationen zur Verfügung – ein­                 https://intranet.siemens.com/de/compli-
schließlich konzernweiter FAQ’s (häu­fig         ance/organisation/ombudsman.htm
gestellte Fragen), Trainingsmaterialien
und anderer Hilfsmittel – die diese Richt­
linien mit inhaltlichen Einzelheiten füllen.

Wenn sich ein Siemens Mitarbeiter in
­einem bestimmten Fall nicht sicher über
 das richtige Verhalten ist, stehen ihm
 ­viele Informationsquellen als Hilfestellung
  bereit, einschließlich der Führungskraft,
  seines Sektor-, Divisions-, Regional- oder
  Corporate Compliance Officers und dem
  Compliance Helpdesk Ask Us, der im
  Intranet abrufbar ist.
    https://intranet.siemens.com/en/com-
  pliance/tools/ask_us.htm

26                                              Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01
Anhang

 Abkommen und                                  Gemäß seiner Verpflichtung im Rahmen
­Empfehlungen                                  des Global Compact erwartet Siemens
                                               deshalb von seinen Mitarbeitern, Liefe­
­internationaler                               ranten und Geschäftspartnern weltweit
­Organisationen                                insbesondere die Übereinstimmung mit
                                               den folgenden Leitlinien:
Neben den Gesetzen und Bestimmungen
der einzelnen Länder gibt es eine Reihe           • Allgemeine Erklärung der Men­
wichtiger Abkommen und Empfehlungen                  schenrechte (UNO) aus dem Jahr
internationaler Organisationen. Sie sind             1948, und Europäische Konvention
primär an die Mitgliedstaaten adressiert,            zum Schutze der Menschenrechte
nicht unmittelbar an die einzelnen Unter­            und Grundfreiheiten, 1950
nehmen. Sie sind aber für das Verhalten
eines international tätigen Unterneh­             • Dreigliedrige Grundsatzerklärung
mens und seiner Mitarbeiter eine sehr                der ILO (International Labour
bedeutsame Leitlinie. Siemens befürwor­              Organisation) über multinationale
tet die Forderungen dieser Konventionen              Unternehmen und Sozialpolitik,
und Empfehlungen.                                    1977, und ILO- Erklärung über
                                                     grundlegende Prinzipien und Rechte
Siemens ist Mitglied des United Nations              bei der Arbeit, 1998 (vor allem mit
Global Compact und betrachtet dessen                 folgenden Themen: Beseitigung
zehn Grundsätze, ebenso wie die Grund-               von Kinderarbeit, Abschaffung von
­­sätze (die Bestimmungen) der Rahmen­               Zwangsarbeit, Diskriminierungsver­
vereinbarung des Internationalen Metall­-            bot, Vereinigungsfreiheit und Recht
gewerkschaftsbundes (IMB), als für das               auf Kollektivverhandlungen)
gesamte Unternehmen verbindlich. Im
Übrigen gelten die firmeninternen                 • OECD-Leitsätze für multinationale
Schlichtungsregelungen.                              Unternehmen, 2000

Ebenso verpflichtet sich Siemens inner­-          • Agenda 21 zur nachhaltigen Ent­
halb seines Einflussbereichs zur Akzep­              wicklung (Abschlussdokument
tanz und Förderung der darin enthal­                 der grundlegenden UN-Konferenz
tenen zentralen Werte hinsichtlich der               für Umwelt und Entwicklung,
Menschenrechte, der grundlegenden                    Rio de Janeiro, 1992)
Arbeitnehmerrechte, der Umwelt und der
Korruptionsbekämpfung als integralem              • UN-Konvention gegen Korruption,
Bestandteil seiner Geschäftsstrategie und            2005
seiner Geschäfte selbst.

Business Conduct Guidelines, Ausgabe 2009-01                                             27
Impressum                           Redaktion, Design:
                                    Siemens L GF
Herausgeber:
Legal and Compliance                Copyrights:
Wittelsbacher Platz 2               Alle Bildrechte liegen bei Siemens.
80333 München                       Alle weiteren Rechte, etwa an Überset­
                                    zungen, Kopien sowie an Teilen davon
Für den Herausgeber:                vorbehalten. Kein Teil dieser Broschüre –
Dr. Klaus Moosmayer                 auch in anderer Form etwa als Fotokopie,
                                    CD-ROM, elektronisch) – darf ohne vor­
Weitere Informationen & Anfragen:   herige schriftliche Genehmigung verviel­
Compliance Helpdesk                 fältigt, nachgedruckt, verteilt werden.
askus.compliance@siemens.com        Im Falle von Änderungen wird dieses
                                    ­Dokument vom Herausgeber nicht ein­
Ausgabe:                             gezogen werden.
Januar 2009

www.siemens.com
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