SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE - LANDKREIS ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Ausgabe 06-2020 Erscheinungstag 27. Juni 2020 13. Jahrgang SOMMER GRÜßT MIT KLATSCHMOHNBLÜTE Im Internet: www.Mansfeldsuedharz.de
– Anzeigen – BAUREPARATUREN FLIESENLEGERFACHBETRIEB Mustergarten · Fliesenausstellung Neubau seit 1990 Altbausanierung Putzarbeiten aller Art Trockenlegung von Gebäuden Pflasterarbeiten Fliesenlegerarbeiten Gewerbe- und Industriebau Klostermansfelder Straße 29b Tel.: 0 34 76-81 35 63 06347 Gerbstedt · OT Thondorf Fax: 0 34 76-81 38 47 Du engagierst dich in deinem Verein? I-net: www.boesebau.de · E-mail: boesebau@t-online.de Mach dein Engagement öffentlich. Berichte über dein Vereinsleben. AUS GROSS Jetzt anmelden! MACH KLEIN! Bei Fragen Hier finden Sie Ihr erreichst du uns unter Registriere deinen Verein info@mz-deinverein.de www.mz-deinverein.de passendes Zuhause. 27 Jahre Pistorius Türen u. Fensterbau Siersleben GmbH Ihr Partner für: · Wintergarten a u c h W in d - „Fenster 95 -• Reparatur Wartung • Dachdecker- und Klempnerarbeiten W ir b ie t e n t z -L ö s u n g e n 9 mit Hebebühne /Kran · Terrassenüberdachungen 1 nschu it spart Heizkosten und • Zimmerei und Holzbau · Balkonverglasungen u n d S o n n e Te r r a s s e ! Se • Fassadenerneuerung aller Art für Ihre teuere Reparaturen !!!" • Flachdachsanierung MARTIN STOCKER • eigener Gerüstbau · Fenster · Innentüren · Markisen · Garagentore DACHDECKER - & ZIMMERERMEISTER - Finanzierung möglich www.stockerdach.com · Haustüren · Insektenschutz · Rollläden · Verglasungen Büro und Verkauf: Tel.: 034781-29380 Walbecker Weg 4 · 06333 Meisberg Fax: 034781-29382 Pistorius Türen + Fensterbau Siersleben GmbH Neu: Apfelborn 8 · 06347 Gerbstedt · (OT Hübitz) Telefon: 03476-86 94-0 · Fax: 86 94 44 Besuchen Sie unseren www.pistorius-siersleben.de Mo-Fr: 8.00-17.00Uhr · Sa 9.00-12.00 Uhr Sonderpostenmarkt Viele Sonderangebote erwarten Sie. Alarmanlagen & Videoüberwachung Vor-Ort-Beratung, Verkauf und Installation Hallesche Straße 119 06295 Lutherstadt Eisleben Tel: 0 34 75 - 75 12 0 Ihr Partner vor Ort www.proconnect.biz
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 3 Bundestagsabgeordnete Katrin Budde informiert sich im Gesundheitsamt des Landkreises Katrin Budde (MdB/SPD) ließ sich Mitte Juni im Gesundheitsamt des Landkreises Mans- feld-Südharz durch Landrätin Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) und Amtsleiterin Dr. Birgit Achilles (links) über die Arbeit der Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter in der Corona-Krise informieren. Dabei ging es u.a. um die aktu- elle Pandemie-Situation im Landkreis, die Organisation der Gesundheitsvorsorge zur Eindämmung der Pandemie, die Bereitstel- lung von Schutzmaterial und die Erfahrun- gen des Landkreises in der Abstimmung von Maßnahmen mit Bund/Land und anderen Behörden. Die Bundestagsabgeordnete in- teressierte sich in ihrem Wahlkreis auch da- für, was der Bund für den Landkreis und die Kommunen zur Überwindung der Krise kon- Landrätin Dr. Angelika Klein informiert Katrin Budde über die Auswirkungen der Corona-Krise im Landkreis. kret tun sollte. Dr. Angelika Klein erläuterte, dass die Ge- sundheitsaufsicht personell und finanziell aber allein nicht zu leisten imstande ist. Be- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, gestärkt werden müsse, was der Landkreis reits die Aufgabe, ausreichend qualifizierte gestalte sich immer schwieriger. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verschoben – kreiswettbewerb findet im kommenden jahr statt Die Corona-Pandemie hat nun auch Auswir- berg. schaften, Vereine und Verbände verfügen, die kungen auf den Wettbewerb „Unser Dorf hat Alle Orte, die teilnehmen, haben im Wettbe- sich aktiv und mit kreativen Ideen einbringen. Zukunft“. Im Landkreis Mansfeld-Südharz werb die Chance zu zeigen, dass der ländliche Das bürgerschaftliche Engagement und die wird der Wettbewerb auf das 2. Quartal 2021 Raum trotz großer gesellschaftlicher Heraus- vielfältigen Aktivitäten vor Ort sollen somit im verschoben. forderungen Zukunft hat, dass die Orte le- Rahmen des Wettbewerbs gewürdigt und Hintergrund ist die Entscheidung des Bun- benswert sind und über starke Dorfgemein- landkreisweit bekannt gemacht werden. desministeriums für Ernährung und Landwirt- schaft, den abschließenden Bundeswettbe- werb in das Jahr 2023 zu verschieben. Entsprechend ist auch der Landeswettbe- werb um ein Jahr auf 2022 verlegt worden. Die Landkreise haben nach Information des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt die Mög- lichkeit, den Kreiswettbewerb in diesem oder im kommenden Jahr durchzuführen. Aufgrund der nach wie vor unsicheren Situa- tion hinsichtlich Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie wurde im Landkreis ent- schieden, den Kreiswettbewerb erst im kom- menden Jahr durchzuführen. Die Bewer- tungskommission wird dann bis zur Mitte des Jahres 2021 die Orte besuchen, die sich be- reits beworben haben. Insgesamt gingen beim Landkreis 11 Bewerbungen ein. Mitma- chen wollen die Ortschaften Beyernaumburg, Einzingen, Molmerswende, Nienstedt, Ries- Den letzten Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" im Landkreis Mansfeld-Südharz konnte Riestedt für sich tedt, Ritterode/ Meisberg, Rothenschirmbach, entscheiden. Der diesjährige Wettbewerb wird wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Sotterhausen, Walbeck, Wippra und Wolfs- Bürgersprechstunde der Landrätin Immer am ersten Dienstag im Monat hält ihre Sprechstunde für alle Bürgerinnen und nisch unter der Rufnummer (03464) 535 1002 Landrätin Dr. Angelika Klein in der Kreisver- Bürger ab. Bürgerinnen und Bürger, die dieses voranmelden. Die nächste Sprechstunde fin- waltung in Sangerhausen von 16:00 bis 18:00 Angebot nutzen wollen, sollten sich telefo- det am Dienstag, 04. August 2020, statt.
– Anzeigen – Planen Bauen Wir bauen für Sie! Renovieren Alle Gewerke unter einem Dach. Finanzieren ASB Andreas Stark Bauunternehmen Mittelreihe 7 · 06295 Lutherstadt Eisleben Altes oder neues Haus: www.Andreas-Stark-Bau.de Stark Bau macht was schönes draus! Tel.: 03475 / 68 02 17 Ob Komplettbad oder Sanitärobjekte zur Selbstmontage wir haben für jeden das passende Angebot! Komplettbäder zum Festpreis! Besuchen Sie unsere große Badaustellung!!! Wippraer Bahnhofstraße 29 • 06526 Wippra Tel.: 034775 - 2 06 84 • info@kursawe-shk.de • www.kursawe-wippra.de Sanitär • Heizung • Badausstellung • Solar • Holz- & Pelletskessel
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 5 Konzept zur Betreibung der kreiseigenen Sportstätten des Landkreises Mansfeld-Südharz Entsprechend der Entwicklung der pandemi- wortlich die frequentierten Gegenstände, schen Lage, die zur Aufhebung der vorüber- Türen, Türklinken, Waschbecken und Sani- gehenden Kontaktverbote im öffentlichen täreinrichtungen vor und nach dem Training Raum geführt hat, ist auch eine Neubewer- mit einer Seifenlösung zu reinigen. Die Ver- tung des Sportbetriebs erforderlich. Dabei ist eine haben, soweit erforderliche, zusätzliche zu berücksichtigen, dass der Sport auch und konzeptbedingte Kosten der Reinigung der gerade in angespannten Zeiten seinen Beitrag durch sie verursachten Nutzung zu tragen. zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Er- m) Beim Sportbetrieb /Training ist durch Öff- haltung von Gesundheit und Mobilität und nichten. nen der entsprechend geeigneten und zu- damit zur Lebensqualität der Bürgerinnen c) Die Ein- und Ausgänge der Sporthalle sind lässigen Fenster und Türen für ausreichend und Bürger leistet. Aufgrund der geminderten entsprechend der Kennzeichnung zu nut- Frischluftzufuhr bzw. Luftbewegung zu Infektionsgefahr bei konsequenter Einhaltung zen, die Verschlusssicherheit ist durch den sorgen. Vor und nach dem Training haben der Abstands- und Hygieneregeln ist der Verantwortlichen nach jeder Nutzung her- die Vereine / Nutzer eine Stoßlüftung der Sportbetrieb mit Auflagen eingeschränkt zustellen. Turnhalle und des Sanitärbereichs von möglich. d) Die Nutzung des Umkleide- und Duschbe- mindestens 10 min. durchzuführen. Nach Nach der sechsten Verordnung über Maßnah- reiches ist untersagt, die Nutzung von Toi- der Nutzung sind alle Fenster und Türen men zur Eindämmung der Ausbreitung des letten und Waschbecken ist unter Einhal- wieder zu schließen. neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sach- tung der Abstandsregelung möglich, die n) Die Nutzung an den Wochenenden ist aus- sen-Anhalt (6. SARS CoV-2-EindV) vom 26. Mai Toiletten und Waschbecken sind nur ein- geschlossen. 2020 können Sportstätten nach Freigabe zeln zu benutzen. o) Die Vereine / Nutzer erstellen für die Nut- durch den Betreiber geöffnet werden. Mit fol- e) Die beweglichen Sportgeräte der Sportstät- zung ein Hygienekonzept und haben dafür genden Einschränkungen ist der Sportbetrieb ten dürfen nicht genutzt werden, die fest Sorge zu tragen, dass bei der Ausübung der wieder möglich: eingebauten Sportgeräte der Sportstätten vorgesehenen Sportart die Empfehlungen 1. Die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die z.B. Pfosten, Netze, Tore, Körbe dürfen ge- des entsprechenden Sportverbandes zur Einhaltung eines Abstandes von mindes- nutzt werden. Sie sind unmittelbar nach der Minimierung des Infektionsrisikos beachtet tens 1,5 Metern zu anderen Personen ist Nutzung durch die Sportvereine und Sport- und eingehalten werden. Die Vereine /Nut- durchgängig sichergestellt, gruppen mit einer Seifenlösung zu reini- zer haben die für ihre Sportart spezifischen 2. Hygieneanforderungen, insbesondere im gen. Übergangsregeln am Eingang der Sport- Hinblick auf die Desinfektion von genutzten f) Die Sportvereine und Sportgruppen kön- stätte für die Sporttreibenden gut sichtbar Sportgeräten, werden eingehalten, nen ihre vor Ort gelagerten Sportgeräte bekannt zu machen. 3. Wettkampfbetrieb findet nicht statt und nutzen. Sie sind nach dem Gebrauch mit ei- p) Die Vereine / Nutzer haben für die zu nut- 4. Zuschauer sind nicht zugelassen. ner Seifenlösung zu reinigen und einzula- zende Sportstätte einen formlosen Nut- Des Weiteren gelten für die Sportstätten des gern. zungsantrag mit Angabe von Sportart, Per- Landkreises Mansfeld-Südharz folgende Ein- g) Das benötigte Flächendesinfektions- oder sonenzahl, Nutzungszeit und Sporthalle / schränkungen und Regelungen: Reinigungsmittel wird durch den Landkreis Hallenfeld zu stellen und die Bestätigung a) Es dürfen nur symptomfreie Personen am bereitgestellt. des Betreibers (LK MSH) abzuwarten. Mit Training teilnehmen. Wer in den vergange- h) Im Umkehrschluss haben die Sportvereine der Antragstellung ist für die beantragte nen 14 Tagen Erkältungssymptome, Fieber und Sportgruppen die eigenen bewegli- Sportart die jeweils aktuelle und gültige oder Kontakt zu infizierten Personen hatte, chen Sportgeräte mitzubringen, zu nutzen Empfehlung des entsprechenden Sportver- ist vom Training auszuschließen und hat die und wieder mitzunehmen. bandes zur Minimierung des Infektionsrisi- Sportstätte nicht zu betreten. i) Die Höchstbelegung in den Sporthallen be- kos beim LK MSH einzureichen. b) Zur Kontaktpersonennachverfolgung sind trägt 10 Personen pro Hallenfeld/Gymnas- Die Vereine und Nutzer haben nach der Bestä- durch den Verein / Nutzer Anwesenheitslis- tikraum/Sportraum (1-Feld-Halle = 10 Perso- tigung eigenverantwortlich die Einhaltung ten bei jeder Nutzung zu erstellen, welche nen, 1,5-Feld-Halle = 15 Personen, der Regelungen der jeweils gültigen SARS- den Vor- und Nachnamen, die vollständige 2-Feld-Halle = 20 Personen, 3-Feld-Halle =30 CoV-2-EindV, des Betreiberkonzepts Sport- Anschrift und die Telefonnummer enthal- Personen). stätten MSH, des Hygienekonzepts und der ten. Die Listen sind vom Verein 4 Wochen in j) Pro Tag wird die Nutzung einer Vereinssport- Empfehlungen der Sportverbände zu erfüllen geeigneter Weise zu verwahren und dem gruppe pro Feld zugelassen (1x Belegung). und gegenüber dem Betreiber (LK MSH) zu er- Landkreis auf Verlangen vorzulegen, nach k) Es erfolgt täglich eine Reinigung vor dem klären. spätestens zwei Monaten nach Ende des Schulsport. Eine Reinigung zwischen Schul- Diese Regelungen treten mit dem 15.06.2020 Trainings / der Nutzung sind die Daten ei- sport und Vereinssport findet nicht statt. für die Sportstätten des Landkreises Mans- genverantwortlich zu löschen und zu ver- l) Die Vereine / Nutzer haben eigenverant- feld-Südharz (außer Mammuthalle) in Kraft. IMPRESSUM Auflage: 70.000 Satz: MZ Satz GmbH Zustellung: kostenfrei an alle Haushalte ohne Delitzscher Straße 65, 06112 Halle, www.mz-satz.de Herausgeber: Werbeverbot im Landkreis Mansfeld-Südharz Druck: Oberpfalz Medien, Landkreis Mansfeld-Südharz Redaktion: Weigelstraße 16, 92637 Weiden – Die Landrätin – Pressestelle der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz / www.onetz.de Uwe Gajowski Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen Anzeigenberatung: Frau Antje Kaczmarek Tel.: (03464) 535-0 Fotonachweis: Tel. (03464) 5440 6186 Fax (03464) 5440 6175 Seite 1: U. Gajowski Fax: (03464) 535 1390 E-Mail: amtsblatt.msh@mz.de Seite 3: M. Heilek/U. Gajowski Internet: www.mansfeldsuedharz.de Verteilung: MZZ-Briefdienst GmbH Seite 5: U. Gajowski E-Mail: pressestelle@lkmsh.de Delitzscher Str. 65, 06112 Halle (Saale) Redaktionsschluss nächste Ausgabe: www.mzz-logistik.de 13. Juli 2020 Reklamationen Erscheinungstag nächste Ausgabe: per E-Mail an amtsblatt.msh@mz.de 25. Juli 2020
6 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 Der Kreistag Mansfeld-Südharz und die Landrätin gratulieren den Jubilarinnen und Jubilaren des Monats Juni 2020 recht herzlich Zum 100. Geburtstag Siegrid Zeiler aus der Lutherstadt Eisleben Christine Franke aus Sangerhausen Renate Schröter aus Volkstedt Helga Gebhardt aus Sangerhausen Ingeborg Reinert aus der Lutherstadt Eisleben Dr. Rudolf Mirsch aus der Lutherstadt Eisleben Liselotte Müller aus Blankenheim Zum 95. Geburtstag Elly Eisengräber aus der Lutherstadt Eisleben Heinz Triepel aus Röblingen am See Ilse Ullrich aus der Lutherstadt Eisleben Maria Frost aus der Lutherstadt Eisleben Herbert Eberlein aus Röblingen am See Margarete Zschauer aus Sangerhausen Waltraud Müller aus Sangerhausen Ingeborg Ahrend aus Mansfeld Anneliese Dieckmann-Wild aus Sangerhausen Dora Koch aus Mansfeld Gertrud Hardenberg aus Benndorf Ilse Wallburg aus Quenstedt Rudi Buchmann aus Braunschwende Helmut Thümler aus Siebigerode Zum 90. Geburtstag Erna Bornschein aus Mansfeld Milton Ulrich aus Hettstedt Herta Lehmann aus Großörner Anton Hacker aus Hettstedt Annemarie Hesselbarth aus Sangerhausen Hans-Joachim Ziel aus Annarode Erna Wiederrich aus Hettstedt Werner Röthel aus Sangerhausen Marianne Rüdiger aus Edersleben Ingrid Hanstein aus Siersleben Anni Pfau aus Oberröblingen Hanna Ernst aus der Lutherstadt Eisleben Frieda Hohnstädter aus Oberröblingen Brigitte Menzel aus Thürungen Ernst Krämer aus Oberrißdorf Jutta Rüdiger aus Lengefeld Linda Michael aus Tilleda Helga Stollberg aus der Lutherstadt Eisleben Jutta Drosd aus Grillenberg Elisabeth Spitzer aus Wallhausen Corona-Krise: Rat und Hilfen in fast allen Lebenslagen ln mehr als 1.000 Selbsthilfegruppen in Sach- ne große Herausforderung. Selbsthilfekontaktstellen sind auf einer neuen sen-Anhalt finden Menschen Orientierung, Selbsthilfeaktivitäten können derzeit nicht in Website zu finden. Beratung und Austausch mit anderen Men- der gewohnten Weise stattfinden. Die Treffen ,,Mit der neuen Onlineplattform: www.selbst- schen. Die Corona-Pandemie und die Kontakt- und der vertraute persönliche Austausch hilfekontaktstellen-lsa.de veröffentlichen wir einschränkungen greifen derzeit tief in das müssen vorerst ausgesetzt werden. Auch die übersichtlich alle Kontaktadressen von bisherige Zusammenleben der Menschen ein. Selbsthilfekontaktstellen sind betroffen: sie Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen- Anhalt, Onlineangebot soll Betroffene unterstützen. sind für persönliche Beratungen nicht geöff- an die sich Menschen wenden können, die Zunächst sind viele Teilnehmer*innen von net, bleiben jedoch per Mail und Telefon für Gleichgesinnte zum Reden suchen oder neue Selbsthilfegruppen individuell betroffen. Vie- die Nachfragen weiterhin erreichbar. Um den Gruppen gründen möchten“, erklärt Romy le gehören aufgrund chronischer körperlicher Gruppen auch in diesen Zeiten den so wich- Kauß, Referentin für Gesundheit und Selbst- Erkrankungen oder Behinderungen zur so ge- tigen Austausch zu ermöglichen, werden vie- hilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nannten Risikogruppe und müssen sich in be- le kreative ldeen geboren. Viele Selbsthilfe- Sachsen-Anhalts. sonderer Weise vor einer möglichen Infektion gruppen nutzen jetzt mehr denn je digitale Die Plattform wurde finanziert durch die Ar- schützen. Für andere mit psychischen Erkran- Anwendungen, um auch während der Coro- beitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der kungen bedeutet die erzwungene soziale lso- na-Krise im Kontakt zu bleiben. Gesetzlichen Krankenversicherung Sach- lation und der Wegfall von Gewohnheiten ei- Alle Gruppen und alle im Land ansässigen sen-Anhalt. Interviewer für die grösste Haushaltsbefragung Europas gesucht Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt, top durchgeführt, deshalb sollten Kenntnisse erhobenen Daten werden nur für statistische Sachgebiet Mikrozensus, sucht für die Haus- im Umgang mit PCs vorhanden sein. Im Rah- Zwecke verwendet. haltsbefragung Mikrozensus (kleine Volkszäh- men einer Schulung werden Sie auf diese Auf- Alle ausgewählten Haushalte werden im Vor- lung) ganzjährig und langfristig Interviewer gabe vorbereitet. Für die ehrenamtliche Tätig- feld der Befragung umfassend informiert. Der für alle Regionen in Sachsen-Anhalt. keit wird eine Aufwandsentschädigung Besuch durch den Interviewer oder die Inter- Sie sind: gezahlt (je nach Fragebogenvariante zwi- viewerin wird schriftlich angekündigt und • volljährig, schen 11,00 und 36,00 EUR pro befragten während des Interviews werden die Daten di- • zuverlässig, genau und verschwiegen, Haushalt, Fahrtkosten und Rückerstattung al- rekt mit Hilfe eines Laptops elektronisch er- • kontaktfreudig, freundlich und sympa- ler notwendigen Auslagen). Des Weiteren fasst. Alle ausgewählten Haushalte sind zur thisch im Auftreten, muss ein PKW vorhanden sein. Teilnahme verpflichtet (Mikrozensusgesetz). • zeitlich flexibel sowie Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haus- Nähere Informationen erhalten Sie im Statis- • bereit, diese Tätigkeit für mehrere Jahre haltsbefragung der amtlichen Statistik in tischen Landesamt unter den folgenden Tele- auszuüben? Deutschland. Dazu werden ein Prozent der fonnummern: Daher würde sich das statistische Landesamt Wohnungen, die nach einem festgelegten über Ihre Unterstützung beim Mikrozensus statistischen Zufallsverfahren über das Ge- 0345 2318-504 freuen. Die Mikrozensus-Befragungen wer- bäude in dem sie sich befinden, ausgewählt. 0345 2318-507 den über das ganze Jahr verteilt mit dem Lap- Die Befragung ist absolut vertraulich und die 0345 2318-506
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 7 Tischt uns was auf! Online-Kreativwettbewerb für Kinder und Jugendliche Von welchem Geschirr isst man zu Hause? Wie stellt man sich schöne Teller vor? Welcher Teller wäre ein tol- les Geschenk? Müsste er selbstge- macht sein? Einen Goldrand besit- zen? Erlebniswelt Museen e. V., die Regio- nalgeschichtlichen Sammlungen der Lutherstadt Eisleben und die Kreis- volkshochschule Mansfeld-Südharz e. V. suchen 2020 die besten Kreati- videen zum Thema Keramik und Tel- ler. Kinder und Jugendliche sind dazu eingeladen, eigene kreative Kunst- werke herzustellen, bei denen sich alles um Teller dreht. Die Teilneh- merinnen und Teilnehmer können basteln, malen, kleben, bauen, for- men, gestalten, installieren und schließlich abfotografieren. Auch rein digitale Arbeiten als JPEG-Datei kön- nen eingeschickt werden. Nicht die Kunstwerke selbst werden zum Wettbewerb eingereicht, son- dern digitale Fotografien davon. Die besten Kreativbeiträge werden von einer Jury ausgewählt und aus- gezeichnet. Dabei erwarten die Ge- winnerinnen und Gewinner zahlrei- che Überraschungen. Ausgewählte Arbeiten Bereits seit 2013 bietet Erlebniswelt Museen 2018: Geh in die Tiefe! (In Kooperation mit werden im Herbst 2020 in einer Online-Aus- e. V. jährliche Schreib- und Kreativwettbewer- dem ErlebnisZentrum Bergbau Röhrig- stellung auf www.erlebniswelt-museen.de be an, die stets einen Bezug zur regionalen schacht Wettelrode) präsentiert. Auch Möglichkeiten, die besten Museumslandschaft aufweisen. In der Ver- 2019: Knöpft euch was vor! (In Kooperation Kunstwerke in einer öffentlichen musealen gangenheit gab es folgende Wettbewerbe: mit dem Knopfmachermuseum Kelbra) Ausstellung in der Lutherstadt Eisleben zu zei- 2013: Lüg uns an! (In Kooperation mit dem Der Wettbewerb wird von der Sparkasse gen, werden geprüft. Gottfried-August-Bürger-Museum Molmers- Mansfeld-Südharz gefördert. Erlebniswelt Der Wettbewerb nimmt thematisch Bezug auf wende) Museen e. V. wird mit Mitteln des Landes die Kerßenbrock’sche Tellersammlung, die zu 2014: Begeistere uns! (In Kooperation mit Sachsen-Anhalt gefördert. den Regionalgeschichtlichen Sammlungen dem Mansfeld-Museum im Hum- der Lutherstadt Eisleben gehört. Die Teller- boldt-Schloss Hettstedt) Teilnahmebedingungen und Kontakt: sammlung aus der Königlich Preußischen Por- 2015: Verzaubere uns! (In Kooperation mit der Die Fotos und einige erklärende Zeilen sind zellan-Manufaktur in Berlin wurde anlässlich Königspfalz Tilleda) bis zum 14. August 2020 per E-Mail an Erleb- des 25. Dienstjubiläums des Landrats Bern- 2016: Entdecke die Urzeit! (In Kooperation mit niswelt Museen e. V. zu schicken: hard Simon von Kerßenbrock in den dem Spengler-Museum Sangerhausen) chantal.puffe@erlebniswelt-museen.de. Alle 1850er-Jahren hergestellt und ist mit Motiven 2017: Träumt mit uns! (In Kooperation mit Details zum Wettbewerb und zu den Teil- aus der Region des Mansfelder Seekreises ver- dem Novalis-Museum Oberwie- nahmebedingungen unter ziert. derstedt) www.erlebniswelt-museen.de. VIP-Museumspass 2020 wird ausgesetzt - Neustart 2021 Aufgrund der Corona-Pandemie muss Erleb- menden Jahr in einer optimierten Auflage mit folgte von Anfang an über die Schulen im niswelt Museen e. V. die für den Sommer 2020 einem Relaunch neu starten und damit ein Landkreis Mansfeld-Südharz. Auch die betei- geplante Ferienaktion „VIP-Museumspass“ noch attraktiveres Angebot werden, um die ligten Museen sowie Touristinformationen aussetzen. Im Frühjahr hätten die Gestaltung Vielfalt der regionalen Museumslandschaft zu waren Ausgabestellen. Die Auflage beträgt und die Drucklegung der Pässe erfolgen müs- entdecken. Hierzu werden aktuell Ideen ent- jährlich ca. 20.000 Stück. sen. Zu diesem Zeitraum bestand keinerlei wickelt. Auch wenn es 2020 keinen VIP-Museumspass Planungssicherheit über die Situation in den Den VIP-Museumspass gibt es seit 2012. Mit geben kann, hat derzeit ein Großteil der Mu- Museen und in den Schulen. ihm haben Kinder und Jugendliche während seen in Sachsen-Anhalt unter bestimmten Hy- Erlebniswelt Museen e. V. nutzt die Ausset- der Sommerferien üblicherweise freien Ein- gieneauflagen wieder geöffnet und freut sich zung, um den VIP-Museumspass ab 2021 tritt in zahlreichen musealen Einrichtungen in auf Gäste. Der beliebte VIP-Museumspass noch einladender zu machen. Er wird im kom- Sachsen-Anhalt. Die Ausgabe der Pässe er- wird 2021 fortgesetzt.
– Anzeigen – ÜBERALL /wunschgutschein INFORMIERT Lesen Sie jetzt Ihre digitale Mitteldeutsche Zeitung für nur 21,95 Euro* im Monat und wählen Sie aus 200 Shops Ihren Wunschgutschein im Wert von 100 Euro. 100€ 100€ GLEICH ANFORDERN! Telefon: Im Internet: 0345 565 2700 www.mz.de/wunschgutschein * Sie lesen für mindestens 12 Monate das E-Paper der Mitteldeutschen Zeitung für 21,95 Euro monatlich und erhalten als Dankeschön einen Gutschein im Wert von 100 Euro. Der BestChoice EinkaufsGutschein von cadooz GmbH ist einlösbar gegen Gutscheine von 200 Partnern mit mehr als 25.000 Filialen aus den Bereichen Mode und Beauty, Elektronik und Möbel, Reise und Sport, Unterhaltung und Gastronomie. Dabei kann zwischen stationären Händlern und Online-Shops gewählt und kombiniert werden. Der Gutschein wird nach dem ersten Zahlungseingang und dessen Prüfung per Post an Sie versendet. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten: www.mz.de/datenschutzerklaerung.
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 9 SPIE LPL ÄNE der T h e at e r im Landkreis Juli 2020 Theater Lutherstadt Eisleben (Landwehr 5, Lutherstadt Eisleben – Theaterkasse: Bucherstraße 14, Tel.: +49 3475 602070. Mail: info@theater-eisleben.de) Gut gegen Nordwind zu einem magischen Gesamtwerk. besonderen Etablissement und natürlich Aus einem Tippfehler und einer Wildromantisch-skurrile Geschichten aus auch von der unerfüllten Liebe und dem fehlgeleiteten E-Mail entwickelt sich Irland, Schottland, England und nun auch ungestillten Trieb. zwischen Emmi Rothner und Leo Leike deutsche Verse; getragen von Speedfolk, Donnerstag, 09. Juli, 19.30 Uhr eine besondere Beziehung. Emmi will ein Worldbeat, Medieval Rock - Celtic Folk n Foyerbühne Zeitschriftenabo kündigen. Die E-Mail Beat. landet in Leos Postfach. Er weist Emmi auf Sonnabend, 04. Juli, 19.30 Uhr Als die Theaterwelt noch in Ordnung war den Fehler hin und sie antwortet wiederum Freilicht im Theatergarten „Das Theater ist eine Kunst wie das seiner Mail. Mit Kriegführen und Spaß am Schreiben ein Hasardspiel beginnen die wie das Roulette beiden ein verbales – niemals Geplänkel. Nach und weiß man im nach öffnen sie sich Vorhinein, wie einander und geben es ausfallen kleine Einblicke in wird.“ Diesen ihr persönliches Satz können alle Leben. Zwischen den unterschreiben, Zeilen fängt es an zu die Theater knistern. machen, also Freitag, 03. Juli, professionelles 19.30 Uhr Theater machen, Freitag, 10. Juli, 19.30 Uhr auf einer Bühne, mit Schauspielern, mit Foyerbühne Zugabe: Beziehungskisten und einem Regisseur, einem Dramaturgen und Bettgeflüster (Lyrik mit Musik) allen Gewerken, die man am Theater so The Aberlours (20 Jahre Celtic Folk’n‘ Sie saßen zusammen am Teetisch/Und braucht. Und jeder von ihnen hat so seine Beat) sprachen von Liebe viel“. Zumindest Eigenheiten, hat seinen eigenen Berufsstolz, The Aberlours zählen heute zu den wenigen erörterten sie, was zwischen Mann und bringt sich mit seinem Engagement ein Celtic Rock Bands aus Deutschland, die Frau so alles passieren kann oder eben und braucht dafür auch seine persönliche ein internationales Niveau erreicht haben nicht geschieht. In ausgewählten Gedichten Anerkennung. Und obwohl jeder alles gibt, - und im Folkbereich genauso brillieren lassen Heinrich Heine und Erich Kästner bleiben Pannen und Katastrophen auf dem wie auf Metalfestivals wie Wacken oder ihre Protagonisten die verschiedenen Weg von der Konzeptions- und Leseprobe Mittelalterevents wie das Mediaval Selb. Spielarten der Liebe durchleben. Sie bis zur Premiere nicht aus. Seltene Akustik-Instrumente wie Cister und erzählen von den Liebesträumen der frisch Sonnabend, 11. Juli, 19.30 Uhr Mandocello treffen auf donnernde Grooves, erwachten Sexualität, von einer idealen, Foyerbühne melodiöse Vocallinien ergänzen sich mit einer verklärten Liebe, von der alltäglichen furiosen Fiddle-und Akkordeonparts eines Ehepaares, von der käuflichen im AndersWeltTheaterStolberg (Markt 2, 06547 Südharz OT Stolberg - Telefon: 034654 10550) Im Kessel: Buntes Komiker-Parade So is(s)t der Mensch Sach- und Lachgeschichten aus der DDR Szenen aus Ehen und anderen Versehen Eine kulinarisch-literarisch-musikalische Donnerstag, 02. Juli, 19.30 Uhr Sonntag, 05. Juli, 17.30 Uhr Reise um die Welt Sonnabend, 11. Juli, 19.30 Uhr Der Globus hat die Krätze Wilhelm Busch Abend Gestern, heute und morgen – und die Aber hier wie überhaupt, kommt es anders, Songs an einem Sommerabend: wirklich wahren Geschichten als man glaubt Alex Lowry (New York) Freitag, 03. Juli, 19.30 Uhr Donnerstag, 09. Juli, 19.30 Uhr Singer-Songwriter-Konzert im Café-Garten des AndersweltTheaters Amore mio Songs an einem Sommerabend Freitag, 31. Juli, 19.30 Uhr Ein italienischer Abend (Premiere) Sonnabend, 04. Juli, 19.30 Uhr Open Air im Café-Garten Freitag, 10. Juli, 19.30 Uhr (Angaben ohne Gewähr)
10 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 Der Landkreis Mansfeld-Südharz und die VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH möchten die Mobilität in der Region für Bevölkerung und Besucher zukunftsfähig gestalten. Ziel ist es, ein flächendeckendes, integriertes und umweltfreundliches Mobilitätsangebot zu schaffen, das nahtlose Mobilitätsketten ermöglicht und so eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw bietet. Das „Herzstück“ soll weiterhin der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sein, der sich aber stärker an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert. Überall dort, wo der Einsatz von Bus und Bahn nicht sinnvoll ist, sollen neue Mobilitätslösungen zum Einsatz kommen, die den ÖPNV ergänzen und mit diesem multimodal vernetzt sind. Veränderte Mobilitäts- gewohnheiten, ein steigendes Umweltbewusstsein, neue Geschäftsmodelle und nicht zuletzt die Digitalisierung eröffnen hierbei vielfältige Chancen für unkonventionelle Lösungen. Damit wir bei der Weiterentwicklung des Mobilitätsangebots in unserem Landkreis die richtigen Akzente setzen, benötigen wir Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger! Wir möchten u. a. von Ihnen wissen, wie Sie heute in Mansfeld-Südharz unterwegs sind, wie Sie den öffentlichen Nahverkehr beurteilen und wie wir ihn attraktiver machen können, aber auch, wie Sie zu neuen Mobilitätsformen stehen. Bitte nehmen Sie sich für den Fragebogen ein paar Minuten Zeit. Sie haben folgende Möglichkeiten, an der Befragung teilzunehmen: (1) Unter www.vgs-suedharzlinie.de können Sie den Fragebogen direkt im Internet aufrufen, online ausfüllen und absenden. (2) Über den QR-Code (rechts) gelangen Sie ebenfalls zur Online-Befragung. (3) Falls Sie keine Möglichkeit haben, an der Online-Befragung teilzunehmen, können Sie einen Papierfragebogen ausfüllen. Den Fragebogen erhalten Sie hier: • in Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung sowie in der Kreisverwaltung • in VGS-Serviceagenturen (Info unter: www.vgs-suedharzlinie.de/service/serviceagenturen/) • zum Selbstausdrucken unter: www.vgs-suedharzlinie.de Informationen zu den Rücksendemöglichkeiten finden Sie auf dem Fragebogen. Mitmachen und Gewinnen! Unter den Teilnehmern werden 30 GENUSSBOXEN MANSFELD-SÜDHARZ verlost! Teilnahmebedingungen unter www.vgs-suedharzlinie.de > Mobilitätsbefragung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Hinweis gemäß Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Wir informieren Sie hiermit, dass das Ausfüllen dieses Fragebogens freiwillig ist. IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten werden nicht automatisch erfasst und gespeichert. Die Angabe von personenbezogenen Adressdaten zur Teilnahme an der Verlosung ist freiwillig. Diese Daten werden ausschließlich zur Ermittlung der Gewinner gespeichert und anschließend gelöscht.
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 11 AMTSBLATT des Landkreises Mansfeld-Südharz – Ausgabe Juni 2020 – Amtlicher Teil Inhaltsverzeichnis:Seite Terminübersicht über die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse des Landkreises Mansfeld-Südharz����������������������������� 11 Übersicht über die Beschlussangelegenheiten des Kreistages des Landkreises Mansfeld-Südharz und seiner Ausschüsse���������� 11 Haushaltsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz für das Haushaltsjahr 2020������������������������������������������������������������������������������������� 12 Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Wipper-Schlenze“ gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 13 Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen für Neuanschlussnehmer im Verbandsgebiet des AZV Wipper-Schlenze���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 14 Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen für Altanschlussnehmer im Verbandsgebiet des AZV Wipper-Schlenze���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 17 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2020 des AZV Wipper- Schlenze.������������������������������������������������������������������������������������������������� 20 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Wipper-Schlenze“ Jahresabschluss 2018 des Abwasserzweckverbandes „Wipper-Schlenze“.��������������������������������������������������������������������������������������������������� 20 Öffentliche Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle-Bekanntmachung der Allgemeinen Planungsabsicht der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle zur Änderung des Regionalen Teilgebietsentwicklungspro- gramms für den Planungsraum Geiseltal (TEP Geiseltal).��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 23 Amtliche Bekanntmachung Unterhaltungsverband „Helme“ - Mahd- und Krautungsarbeiten.������������������������������������������������������������� 24 Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Rettungsdienst Mansfeld-Südharz������������������������������������������������ 24 Ablesung der Zählerstände aufgrund der Mehrwertsteuersenkung - Wasserverband „Südharz“���������������������������������������������������������� 27 Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen����������������������������������������������������������������������� 27 Terminübersicht über die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse des Landkreises Mansfeld-Südharz Kreistag/ Ausschuss Datum Ort Beginn Bau- und Vergabeausschuss 01.07.2020 Mammuthalle 16:00 Uhr Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35 06526 Sangerhausen Kreistag 08.07.2020 Mammuthalle 16:00 Uhr Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35 06526 Sangerhausen Bau- und Vergabeausschuss 22.07.2020 Mammuthalle 16:00 Uhr Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35 06526 Sangerhausen Übersicht über die Beschlussangelegenheiten des Kreistages des Landkreises Mansfeld-Südharz und seiner Ausschüsse Kreistag am 08.06.2020 - Urteil Verwaltungsgericht (VG) Halle vom 28.05.2020 zur Klage der - Rechtsstreit des Landkreises Mansfeld-Südharz gegen die Architektin Lutherstadt Eisleben zur Kreisumlage 2017 zum Bauvorhaben Neue Rettungswache Eisleben (Urteil LG Halle vom 30.04.2020; Az.: 6 O 40/18) Die Beschlussnummern lauten: KT 72 und 73-9/ 2020
12 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 Haushaltsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund § 45 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 100 Abs. 2 des Kommunalverfassungs- allgemeine Zuweisungen 42,590 v. H. gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Kreistag mit Beschluss vom 29.04.2020 folgende Haus- §6 haltssatzung erlassen: 1. Nach § 103 Abs. 2 Nr. 2 KVG LSA ist eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder §1 Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem im Verhältnis zu Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltspla- Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entste- nes erheblichen Umfang geleistet werden müssen. henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leisten- den Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen Die Aufwendungen sind erheblich, wenn sie enthält, wird - 5,0 % der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes für ein Produkt im Ergebnisplan mit - 2,0 % der investiven Auszahlungen des Gesamtfinanzplanes je Maß- Gesamtbetrag der Erträge auf 178.221.500 EUR nahme Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 203.052.500 EUR überschreiten. 2. Der fortgeschriebene Haushaltsansatz enthält übertragene Ermächti- im Finanzplan mit gungen und Veränderungen aufgrund von Nachtragshaushalten. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 172.154.300 EUR 3. Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes, des Landes, der Agentur für Arbeit und aus Spenden sind entsprechend ihrer Zweckbindung, Gesamtbetrag der Auszahlungen unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel im Haushaltssoll, aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 196.822.000 EUR fortzuschreiben. Gesamtbetrag der Einzahlungen 4. Nichtverbrauchte Mittel der unter 3. genannten Maßnahmen werden aus der Investitionstätigkeit auf 11.391.200 EUR i. S. des § 19 Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO für übertrag- bar erklärt. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 13.590.600 EUR 5. Für alle im Haushalt eingestellten Zuweisungen von Bund und Land und sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze einschließlich der Gesamtbetrag der Einzahlungen dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage der Zuwendungsbe- aus der Finanzierungstätigkeit auf 2.199.400 EUR scheide gesperrt. Gesamtbetrag der Auszahlungen 6. Die anfallenden Aufwendungen der einzelnen Budgets sind nach § 18 aus der Finanzierungstätigkeit auf 4.640.000 EUR Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO gegenseitig deckungsfä- hig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen können zur De- festgesetzt. ckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget heran- gezogen werden. §2 Mindererträge/Mindereinzahlungen führen entsprechend zu Minder- Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden aufwendungen/Minderauszahlungen im Budget. für den Landkreis Mansfeld-Südharz in Höhe von 2.199.400 EUR festge- Die Aufwendungen eines Budgets im Ergebnisplan werden zugunsten setzt. von investiven Auszahlungen für einseitig deckungsfähig erklärt. §3 7. Managementbedingte Einsparungen aus dem Zuschuss des Budgets Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von (Ist-Abrechnung) können bis zu 10% in das neue Haushaltsjahr über- Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Inves- tragen werden. titionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungser- mächtigung), wird auf 5.653.700 Euro festgesetzt. 8. Bei Budgetüberschreitungen, die nicht auf äußere Einflüsse zurückzu- führen sind, erfolgt der Verlustvortrag in das nächste Jahr, mit der Fol- §4 ge, dass im nächsten Jahr weniger Mittel verwendet werden können. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 80.000.000 EUR festge- setzt. 9. Die Kämmerei wird befugt, im Bedarfsfall Kleinstbeträge bis 1.000 EUR zwischen den Produkten auszugleichen. §5 Die Kreisumlage wird gemäß § 19 Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Lan- 10. Die in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführten Erträge sind des Sachsen-Anhalt i. d. z. Z. g. F. erhoben. nach § 17 Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO einseitig de- ckungsfähig. Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden für das Haushaltsjahr 2020 Entsprechend dürfen bei den nachstehenden Produkten Mehrerträge wie folgt festgelegt: für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden. Grundsteuer A 42,590 v. H. 11. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für Jahresab- Grundsteuer B 42,590 v. H. schlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und innere Verrech- Gewerbesteuer 42,590 v. H. nungen gelten als über- oder außerplanmäßig genehmigt. Einkommensteuer 42,590 v. H. Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer 42,590 v. H. 12. Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und baulichen Anlagen so-
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 13 wie Maßnahmen des sonstigen unbeweglichen Vermögens werden des Landkreises MSH als Vereinfachungsregelung zur Anwendung. gemäß § 19 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO für übertragbar erklärt. Dabei muss es sich um eine Einzel- oder Komplex- Sangerhausen, den 19.06.2020 maßnahme mit baulichem Charakter handeln (Dach , Fenster-, Sanitär und Heizungsanlagen) und im laufenden Haushaltsjahr begonnen worden sein. Die Wertgrenze der einzelnen Maßnahme wird auf 10.000 EUR festgesetzt. 13. Im Weiteren werden folgende Wertgrenzen festgesetzt für: Dr. Angelika Klein a) außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die für den Landrätin Landkreis von wesentlicher Bedeutung sind 25.000 EUR b) die Einzeldarstellung der insgesamt erforderlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 Auszahlungen von Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen im Teilfinanzplan 1 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hier- c) Investitionen und Instandsetzungen, die nach § 11 Abs. 2 Kom- mit öffentlich bekannt gemacht. munalhaushaltsverordnung - KomHVO eine oberhalb vom Kreis- Die nach den §§ 107 Abs. 4 und 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsge- tag festgelegten Wertgrenze einen Wirtschaftlichkeitsvergleich setzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Er- S. 288) erforderliche Genehmigung ist durch das Landesverwaltungsamt mittlung der wirtschaftlichsten Lösung erfordern. mit Verfügung vom 05.06.2020 unter dem Aktenzeichen Baumaßnahmen über 500.000 EUR 206.4.3-10402-2020-MSH-HH (2) erteilt worden. Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens über 100.000 EUR Die Haushaltssatzung 2020 liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsicht- nahme vom 29.06.2020 bis 10.07.2020 beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Bei Vorhaben unterhalb der Wertgrenze muss nach § 11 Abs. 3 Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22 in 06526 Sangerhausen in der Kämmerei, Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO mindestens eine Zimmer 2.03, zu den bekannten Öffnungszeiten öffentlich aus. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorliegen. d) Die Wertgrenze für die Vergabe von Zuwendungen Sangerhausen, den 19.06.2020 des Landkreises nach § 29 KomHVO beträgt 50.000 EUR Für alle oberhalb dieser Wertgrenze ausgereichten Zuwendungen sind entsprechend § 29 KomHVO die §§ 23 und 44 LHO LSA und die dazu ergangenen VV entsprechend anzuwenden. Dr. Angelika Klein Unterhalb dieser Wertgrenze kommen die Allgemeinen Bewilligungsbe- Landrätin dingungen für die Gewährung von Zuwendungen Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Wipper-Schlenze“ gemäß § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung Hinweis zur Veröffentlichung der Beitragssatzung für Neuanschluss- im Amtsblatt hingewiesen. Der Kommunalaufsicht wird der geänderte nehmer sowie der Beitragssatzung für Altanschlussnehmer Satzungstext in beiden Beitragssatzungen gemäß der öffentlichen Be- Der AZV Wipper-Schlenze veröffentlicht nachfolgend noch einmal die kanntmachung im Amtsblatt nachgewiesen. o. g. Beitragssatzungen. Sowohl in der Beitragssatzung für Neuanschluss- nehmer als auch in der Beitragssatzung für Altanschlussnehmer kam es zu Hettstedt, den 05.06.2020 einem Schreibfehler. In § 4 Abs. 3 Nr. 6 der Satzungen wurde auf einen falschen Absatz „… (vgl. Abs. 1 Nr. 9)…“ verwiesen. Zu verweisen ist auf „Abs. 2 Nr. 9“. Die Verbandsversammlung des AZV Wipper-Schlenze wurde in der Sit- zung am 04.06.2020 auf die Änderung sowie die erneute Veröffentlichung
14 Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen für Neuanschlussnehmer im Verbandsgebiet des AZV Wipper-Schlenze Präambel: über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Aufgrund der §§ 4, 5, 8, 9, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgeset- Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m ha- zes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. ben. Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohl- 288) in der derzeit geltenden Fassung, der §§ 9 und 16 des Gesetzes über räume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei der Anwendung kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG-LSA) des Vorbenannten unberücksichtigt. vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81) in der derzeit geltenden Fassung und der Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. §§ 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Besteht im Einzelfall wegen der Besonderheiten eines Bauwerkes kein (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit geltenden Fas- Vollgeschoss i. S. der oben benannten Vollgeschossregelung, so wer- sung hat die Verbandsversammlung des AZV Wipper-Schlenze in ihrer den bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je vollen- Sitzung am 26.03.2020 folgende Satzung des AZV Wipper-Schlenze über deter 3,50 m (Traufhöhe) und bei allen in anderer Weise baulich ge- die Erhebung von Beiträgen für Neuanschlussnehmer beschlossen: nutzten Grundstücken je vollendeter 2,30 m (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss gerechnet. Soweit nach obiger Vollgeschossdefinition bei Abschnitt I bebauten Grundstücken ein Vollgeschoss nicht feststellbar ist, ist der §1 Veranlagung dennoch mindestens ein Vollgeschoss zugrunde zu le- Allgemeines gen. (1) Der Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze, nachfolgend AZV ge- (2) Als Grundstücksfläche gilt bei Grundstücken, nannt, betreibt Kanalisations- und Schmutzwasserreinigungsanlagen 1. die insgesamt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, (öffentliche Schmutzwassereinrichtung) gemäß der Satzung über die die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder gewerb- Schmutzwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentlichen lich nutzbar ist; Schmutzwasserbeseitigungsanlagen des AZV Wipper-Schlenze vom 2. die teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und 19.08.2015 (Tag der Beschlussfassung) in der jeweils gültigen Fassung. a) mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebau- (2) Der Verband erhebt nach Maßgabe dieser Satzung Schmutzwasserbei- ten Ortsteiles liegen, - sofern sie nicht unter Nr. 6 und 7 fallen träge für die zentralen öffentlichen Einrichtungen I und II. – die Gesamtfläche des Grundstücks, wenn es baulich oder ge- werblich nutzbar ist; Abschnitt II b) mit der Restfläche im Außenbereich liegen – sofern sie nicht §2 unter Nr. 6 und Nr. 7 fallen – die Fläche im Bereich des Bebau- Grundsatz ungsplanes, wenn für diese darin eine bauliche oder gewerbli- (1) Der Verband erhebt für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Ver- che Nutzung festgesetzt ist; besserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasser- 3. die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen sowie einrichtungen Schmutzwasserbeiträge (Herstellungsbeiträge) zur Ab- bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung geltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen hinausreichen, sofern sie nicht unter Nr. 6 und Nr. 7 fallen – die besonderen wirtschaftlichen Vorteile. Fläche im Satzungsbereich, wenn diese baulich oder gewerblich (2) Der Schmutzwasserbeitrag deckt die Kosten des ersten Grundstücks- genutzt werden kann; anschlusses ab. 4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 §3 BauGB besteht und die nicht unter Nr. 6 und Nr. 7 fallen, Gegenstand der Beitragspflicht (a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebau- (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an der öffentlichen ten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des zentralen Schmutzwassereinrichtung angeschlossen werden können Grundstücks, und für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen. BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Wenn eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche, unterliegen die Grundstücke der Beitragspflicht dann, wenn sie nach die baurechtlich dem Innenbereich zuzuordnen ist (streng bau- der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten bauli- rechtliche Betrachtung / keine pauschale Tiefenbegrenzungsli- chen Entwicklung in der Gemeinde zur Bebauung oder gewerblichen nie). Nutzung anstehen. 5. die über die sich nach Nr. 2 lit. b) ergebenden Grenzen hinaus be- (2) Wird ein Grundstück an die zentrale öffentliche Schmutzwassereinrich- baut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der jewei- tung tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht ligen Straßengrenze und einer Linie hierzu, die in dem gleichmä- auch dann, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllt sind. ßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück gewerblichen Nutzung entspricht; im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und im Grundbuch 6. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 eingetragenes bürgerlich-rechtliches Grundstück nicht vorhanden BauGB die Nutzung als Wochenendhausgebiet oder eine sonstige (z. B. im Falle des Bestehens von ungetrennten Hofräumen), so gilt die ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist (z. B. von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Camping- und Festplätze, Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die nicht aber Flächen für die Landwirtschaft, Sportplätze und Fried- Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Doku- höfe) oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Orts- mente, nachzuweisen. teiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, 65 % der Grund- §4 stücksfläche; Beitragsmaßstab 7. für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 Der Schmutzwasserbeitrag wird bei der Schmutzwasserbeseitigung nach BauGB die Nutzung als Sportplatz oder als Friedhof festgesetzt ist einem nutzungsbezogenen Maßstab berechnet. oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (1) Zur Ermittlung des nutzungsbezogenen Beitrages werden für das erste (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden sowie bei Grundstü- Vollgeschoss 100 % und für jedes weitere Vollgeschoss 50 % der Grund- cken, für die durch Bebauungsplan oder Satzung nach § 34 Abs. 4 stücksfläche in Ansatz gebracht. Vollgeschosse im Sinne dieser Satzung BauGB die Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m ist, die Grundfläche der an der Schmutzwasseranlage angeschlos-
Amtsblatt Mansfeld-Südharz 2020/06 15 senen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl (nachfol- a) bebaut sind, die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Voll- gend GRZ) 0,2. Die so ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten geschosse, dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Ab- b) unbebaut sind, die Zahl der in der näheren Umgebung über- stand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen, wobei wiegend vorhandenen Vollgeschosse; bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zu- 5. die im Außenbereich ( § 35 BauGB) liegen und bebaut sind, die ordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grund- Zahl der Vollgeschosse der angeschlossenen Baulichkeit; stück erfolgt; 6. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und aufgrund einer 8. die im Außenbereich liegen und bebaut sind, die Grundfläche der rechtsverbindlichen Fachplanung zugelassenen (vgl. Abs. 2 Nr. 9) an die Schmutzwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten ge- schmutzwasserrelevant nutzbar sind, teilt durch die GRZ 0,2. Die so ermittelte Fläche wird diesen Bau- a) die höchste Zahl der durch die Fachplanung zugelassenen Voll- lichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im geschosse gleichen Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten ver- b) die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, laufen, wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze wenn die Fachplanung keine Bestimmungen über das zulässi- durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf ge Nutzungsmaß enthält, jeweils bezogen auf die Fläche nach dem Grundstück erfolgt; Abs. 2 Nr. 9 9. die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die durch eine (4) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung nach § 34 Abs. rechtsverbindliche Fachplanung (Planfeststellung, Betriebsplan 4 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB liegen, sind zur Festlegung der Zahl oder ähnlicher Verwaltungsakt) eine der baulichen Nutzung ver- der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie gleichbare Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie, Unter- bestehen für grundspeicher pp.), die Fläche des Grundstücks, auf die sich die 1. Bebauungspläne, wenn in der Satzung Bestimmungen über das rechtsverbindliche Fachplanung (Planfeststellung, Betriebsplan zulässige Nutzungsmaß getroffen sind; oder ähnlicher Verwaltungsakt) bezieht, wobei solche Flächen un- 2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung kei- berücksichtigt bleiben, die schmutzwasserrelevant nicht nutzbar ne Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. sind. (3) Als Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt bei Grundstücken §5 1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungspla- Beitragssätze nes liegen (Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2) (1) Der Beitragssatz für die Herstellung der zentralen öffentlichen a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Schmutzwassereinrichtungen beträgt Vollgeschosse; für die zentrale Einrichtung I 5,27€/m2 beitragspflichtiger Fläche, b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die für die zentrale Einrichtung II 3,60 €/m2 beitragspflichtiger Fläche. Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, In- dustrie- und Sondergebieten i. S. von § 11 (3) BauNVO die §6 durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten eine durch 2,3 ge- Beitragspflichtige teilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abge- (1) Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- rundet; bescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse einem Erbbaurecht belastet, so ist an Stelle des Eigentümers der Erb- noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Bau- bauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dingli- massenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilte höchstzulässi- chen Nutzungsrecht nach Artikel 233, § 4 des Einführungsgesetzes ge Baumassenzahl auf ganze Zahlen abgerundet; zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist anstelle des Eigentümers d) auf denen nur Garagen, Stellplätze oder eine Tiefgarage errich- der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. tet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nut- (2) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum zungsebene; des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Ver- e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl noch die Höhe fügungsberechtigte i. S. von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsge- der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, setzes. wenn (3) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Woh- aa) für sie durch Bebauungsplan eine Nutzung als Fläche für die nungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- Landwirtschaft festgesetzt, die Zahl der tatsächlich vorhande- tümer nur entsprechend ihres Miteigentums beitragspflichtig. nen Vollgeschosse, bb) für die durch Bebauungsplan eine Nutzung als Wochenend- §7 hausgebiet festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss, Entstehung der Beitragspflicht cc) sie in anderen Baugebieten liegen, der in der näheren Umge- Die Beitragspflicht entsteht mit der betriebsfertigen Herstellung der öf- bung überwiegend festgesetzte und / oder tatsächlich vor- fentlichen Einrichtung vor dem anzuschließenden Grundstück - frühes- handene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach lit. a) – c); tens mit Inkrafttreten der ersten wirksamen Beitragssatzung. 2. für die durch Bebauungsplan eine sonstige Nutzung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt ist (z. B. Dau- §8 erkleingärten, Schwimmbäder, Camping-, Sport- und Festplätze Vorausleistungen sowie Friedhöfe) oder die außerhalb vom Bebauungsplangebie- Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen ten tatsächlich so genutzt werden, die Zahl von einem Vollge- bis zu 70 % der endgültigen Beitragsschuld verlangt werden, sobald mit schoss; der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleis- 3. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 lit. a) bzw. lit. d) tung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der und e) sowie nach Nr. 2 oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist. die Baumassenzahl nach Nr. 1 lit. b) bzw. lit. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich §9 nach der tatsächlichen vorhandenen Bebauung ergebenden Be- Veranlagung, Fälligkeit rechnungswerte nach Nr. 1 lit. b) bzw. lit. c); Der Schmutzwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen 4. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Gleiche gilt für die Erhe- innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 bung einer Vorausleistung. BauGB) liegen, wenn sie
Sie können auch lesen