Der Mai ist gekommen - Gemeinde Konradsreuth
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Bürger-NachrichteN Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth Jahrgang 39 Freitag, den 6. Mai 2022 Nummer 5 P2 Der Mai ist gekommen Emanuel Geibel (1841) Der Mai ist gekommen, die Bäume schlagen aus. Da bleibe wer Lust hat, mit Sorgen zu Haus. Wie die Wolken dort wandern am himmlischen Zelt, so steht auch mir der Sinn in die Weite, weite Welt. Die Fest- und Badesaison 2022 hat begonnen!
Konradsreuth -2- Nr. 5/22 25-jähriges Dienstjubiläum Glasfasernetz steht: Frau Birgit Roßner konnte im April 2022 ihr 25jähriges Dienst- Konradsreuth auf der Überholspur jubiläum begehen. Sie begann ihren Dienst als Raumpflegerin Der Glasfaser-Ausbau für rund 90 Haushalte in Konradsreuth im April 1997 in der Grundschule am Schlosspark in Konrads- in den Gebieten Hollareuth, Hölle, Konradsreuth, Lerchenberg, reuth. Modlitz, Ringlasmühle, Schwarzenfurth, Walburgisreuth und Wendlershof ist abgeschlossen. Die Telekom hat dafür insge- samt über 21 Kilometer Glasfaser verlegt und fünf Verteiler neu aufgestellt. Der Ausbau wurde im Rahmen eines Vertrags im bayrischen Förderprogramm durchgeführt. Das neue Netz ermöglicht Bandbreiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) an. Es ist so leistungsstark, dass Arbeiten und Lernen zuhause, Video-Kon- ferenzen, Surfen und Streamen gleichzeitig möglich sind. „Wer schnelleres Internet nutzen möchte, kann ab sofort online oder im Fachhandel buchen“, sagt Andreas Rudloff, Regional- manager der Deutschen Telekom. „Sekundenschnell können Kunden dann Videos aufrufen und Einkaufen oder komfortabel im Homeoffice arbeiten.“ Svenja Herrmann, kommunale Ansprechpartnerin Deutsche Telekom Technik, ergänzt: „Wir danken der Gemeinde Konrads- reuth für die gute Zusammenarbeit.“ „Das kann ich nur zurückgeben. Wir haben mit der Telekom einen verlässlichen Partner.“, so erster Bürgermeister Döhla abschließend. Foto: Gemeinde Konradsreuth Herr 1. Bürgermeister Döhla gratulierte Frau Birgit Roßner im Namen der Gemeinde und des Gemeinderates für ihre vor- bildliche treue Pflichterfüllung. Insbesondere würdigte er ihre selbstständige, stets verantwortungsbewusste gewissenhafte Arbeitsweise und Zuverlässigkeit sowie ihre große Einsatzbe- reitschaft. Als Würdigung und Anerkennung für ihre langjährige Treue überreichte er Frau Birgit Roßner die Ehrenurkunde des Baye- rischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, unterzeichnet von Frau Staatsministerin Carolina Trautner, sowie Blumen und ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschte er Frau Roßner weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen, aber auch Freude im Kreise ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen. Unser Bild zeigt Herrn 1. Bürgermeister Matthias Döhla (Mitte) beim Druck auf den symbolischen Startknopf zusammen mit Spende für Dorfgemeinschaft Svenja Herrmann (rechts) und Andreas Rudloff (links) von der Telekom. Dankeschön an alle Helferinnen und Helfer! Ein herzliches Dankeschön allen fleißigen Helfern, die in die- sem Jahr wieder, nach nun zweijähriger Coronapause, dazu beigetragen haben, sowohl in Konradsreuth als auch in den Ortsteilen die Osterbrunnen zu schmücken und die Ortschaften für das Osterfest herauszuputzen. Zukunftsdialog Heimat.Bayern Die Bayerische Staatsregierung möchte die Unter der Leitung von Elke Eckardt hat die Dorfgemeinschaft Bürgerinnen und Bürger und deren Ideen Silberbach wieder das inzwischen richtig berühmte „Osterdorf“ und Meinungen in einem Dialogprozess aufgebaut. Zahllose Besucher aus Nah und Fern konnten sich einbinden. Ziel ist es, gemeinsam eine von den verschiedenen Themenwelten begeistern lassen. „Die- Zukunftsvision zu entwickeln. Die Men- ses Engagement ist der Gemeinde Konradsreuth eine Spende schen in allen Regionen Bayerns sind dabei wichtige Impuls- wert“, so Bürgermeister Matthias Döhla. Denn inzwischen sind geber – jeder kann sich in den Prozess aktiv vor Ort und online auch überregionale Medien auf unser Osterdorf und damit auf einbringen. die Gemeinde Konradsreuth aufmerksam geworden. „Diese Am 30. Mai 2022 findet in der Fichtelgebirgshalle Wunsiedel Werbung ist eigentlich unbezahlbar. Herzlichen Dank dafür!“, die Regionalkonferenz für Oberfranken statt. so Döhla abschließend. Elke Eckardt bedankte sich und ver- Wenn Sie an der Zukunft Bayerns mitarbeiten wollen, melden sprach die Spende an der richtigen Stelle einzusetzen. Sie sich unter www.heimat.bayern/zukunftsdialog an.
Konradsreuth -3- Nr. 5/22 Redaktionsschlusshinweis EAPl.Nr. 8413/2.1 Vollzug der Gemeindeordnung für den Nächster Redaktionstermin Freistaat Bayern (GO) und des Gesetzes über Montag, den 23.05.2022! den Ladenschluss (LadschlG); Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen im Rathaus ab. Erlass einer neuen Rechtsverordnung zur Erscheinungstermin: Freigabe verkaufsoffener Sonntage aus FREITAG, 03.06.2022 Anlass von Kirchweih-Jahrmärkten in der Gemeinde Konradsreuth B e k a n n t m a c h u n g: 6bia^X]Z7Z`VccibVX]jc\Zc Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom 06.04.2022den Erlass einer neuen Rechtsverordnung zur Frei- gabe verkaufsoffener Sonntage aus Anlass von Kirchweih-Jahr- Jagdgenossenschaft Konradsreuth I märkten in der Gemeinde Konradsreuth beschlossen. Rechtsgrundlage der Verordnung sind § 14 Abs. 1 Satz 2 Bekanntmachung des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) in der Fas- Am Sonntag, den 29. Mai 2022, um 20.00 Uhr findet in der sung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2003 (BGBl I S. 745) Gaststätte Sportheim in Konradsreuth eine nichtöffentliche in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit Versammlung der Jagdgenossenschaft Konradsreuth I statt. zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), Alle Eigentümer von Grundflächen, die zur Jagdgenossen- schaft Konradsreuth I gehören und auf denen die Jagd ausge- zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.10.2015 (GVBl. S. übt werden darf, werden zu dieser Versammlung recht herzlich 384). eingeladen. Die Rechtsverordnung bedurfte weder einer rechtsaufsichtli- Festgesetzt ist folgende Tagesordnung: chen Genehmigung noch einer behördlichen Zustimmung. Eine Vorlage- oder Anzeigepflicht bestand ebenfalls nicht. Folglich 1. Begrüßung und Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers konnte die Rechtsverordnung bereits am 07. April 2022 ausge- 2. Kassenbericht fertigt werden. 3. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassiers Die neue Rechtsverordnung wird gemäß Art 51 Abs. 1 des 4. Beschlussfassung über Auszahlung des Jagdpachtgeldes Gesetzes über Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht 5. Wünsche und Anträge. auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Anschließend Auszahlung des Jagdpachtgeldes. (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art 26 Abs. Konradsreuth, 22.04.2022 2 Satz 1 Halbsatz 1 der Gemeindeordnung (GO), § 2 Satz 1 Max Gemeinhardt der Bekanntmachungsverordnung (BekV) und § 35 Abs. 1 Jagdvorsteher (GeschO) durch Abdruck (Veröffentlichung) im Amtsblatt der Gemeinde Konradsreuth amtlich bekannt gemacht. Der Abdruck der Verordnung in vollem Wortlaut erfolgt im Jagdgenossenschaft Konradsreuth VI – Anschluss an diese Bekanntmachung. Der Ausgabetag des Mitteilungsblattes ist der Tag der amtlichen Bekanntmachung. Weißlenreuth/Reuthlas/Modlitz Auf Grund ihrer Bekanntmachung tritt die Rechtsverordnung am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung Bekanntmachung der Gemeinde Konradsreuth zur Freigabe verkaufsoffener Am Samstag, 11. Juni 2022, um 20.00 Uhr, findet im Gast- Sonntage aus Anlass von Kirchweih-Jahrmärkten vom 26. Juli haus Pistel in Reuthlas eine nichtöffentliche Versammlung der 2010 außer Kraft. Jagdgenossenschaft Konradsreuth VI/ Weißlenreuth/ Reuthlas/ Konradsreuth, den 27.04.2022 Modlitz statt. Gemeinde Konradsreuth Alle Eigentümer von Grundflächen, die zur Jagdgenossen- Döhla,1. Bürgermeister schaft Konradsreuth VI – Weißlenreuth/ Reuthlas/Modlitz gehö- „EAPl.Nr. 8413/2.1 ren und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind zu die- ser Versammlung recht herzlich eingeladen. Gleichzeitig erfolgt die Auszahlung des Jagdpachtgeldes. Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Nicht abgeholtes Jagdpachtgeld verfällt zugunsten der Jagd- genossenschaft. Sonn- und Feiertage aus Anlass von Festgesetzt ist folgende Tagesordnung: Kirchweih-Jahrmärkten in der Gemeinde Konradsreuth 1. Bekanntgabe der Niederschrift der letzten Jagdgenossen- Vom 7. April 2022 schaftsversammlung und Bericht des Jagdvorstehers Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den 2. Kassenbericht Ladenschluss (LadschlG) in der Fassung der Bekanntmachung 3. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft vom 4. Juni 2003 (BGBl I S. 745) in Verbindung mit § 11 der 4. Bericht des Jagdpächters Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsver- 5. Wünsche und Anträge. ordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar Weißlenreuth, 25.04.2022 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Ver- Manfred Leupold, Jagdvorsteher ordnung vom 13.10.2015 (GVBl. S. 384) erlässt die Gemeinde Konradsreuth folgende Rechtsverordnung: §1 Familienanzeigen! Anlässlich des in der Gemeinde Konradsreuth stattfindenden Kirchweih-Jahrmarktes in Konradsreuth am jeweils darauffol- genden Sonntag nach „Gallus“ (16. Oktober) dürfen alle Ver- Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und kaufsstellen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet Bürgerzeitung mit – einfach bequem sein, beschränkt auf folgendes Gebiet: Gemeindeteile Kon- radsreuth, Martinsreuth, Silberbach, Oberpferdt und Unter- ONLINE BUCHEN: anzeigen.wittich.de pferdt.
Konradsreuth -4- Nr. 5/22 §2 S a t z u n g: Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (§ 17 Lad- I. Allgemeines SchlG), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des §1 Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Öffentliche Einrichtung §3 Die Gemeinde Konradsreuth betreibt im Gemeindeteil Konrads- reuth den Wochenmarkt und den Christbaummarkt, sowie den Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feier- Kirchweihmarkt als öffentliche Einrichtung. tagen außerhalb der in dem § 1 freigegebenen Öffnungszeiten §2 kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG vor- liegen. Marktplätze Die Märkte finden auf folgenden Marktanlagen statt (Markt- §4 plätze): (1) Diese Rechtsverordnung tritt am 01.06.2022 in Kraft. 1. Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz Konradsreuth (2) Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung der Gemeinde Kon- 2. Der Christbaummarkt auf dem Marktplatz Konradsreuth radsreuth zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage aus Anlass 3. Der Kirchweihmarkt am Bürgerpark. von Kirchweih-Jahrmärkten vom 26. Juli 2010 außer Kraft. §3 Konradsreuth, den 7. April 2022 Markttage Gemeinde Konradsreuth Markttage sind: gez. Döhla 1. Für den Wochenmarkt der Donnerstag Matthias Döhla, 1. Bürgermeister“ Fällt auf diesen Tag ein Feiertag ist Markttag der vorherge- hende Werktag. 2. Für den Christbaummarkt die letzten drei Samstage vor Weihnachten Gz.Nr. 842/20.1 – SG 10 3. Für den Kirchweihmarkt der Sonntag nach „Gallus“ (16. Ok- Vollzug der Gemeindeordnung tober); fällt der 16. Oktober selbst auf einen Sonntag, ver- schiebt sich der Kirchweihmarkt um eine Woche. für den Freistaat Bayern (GO); §4 Erlass einer neuen Satzung über Märkte Marktzeiten (1) Der Wochenmarkt ist vom 01.04. bis 30.09. von 07.00 Uhr der Gemeinde Konradsreuth (Marktsatzung) bis 14.00 Uhr und vom 01.10. bis 31.03. von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. B e k a n n t m a c h u n g: (2) Der Christbaumverkauf ist von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom geöffnet. 06.04.2022 den Erlass einer neuen Satzung über Märkte der (3) Der Kirchweihmarkt ist von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöff- Gemeinde Konradsreuth (Marktsatzung) beschlossen. Die net. Satzung bedurfte weder einer rechtsaufsichtlichen Genehmi- §5 gung noch einer behördlichen Zustimmung. Eine Vorlage- oder Gegenstände des Marktverkehrs Anzeigepflicht bestand ebenfalls nicht. Folglich konnte die Sat- (1) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Wochenmarkt zung bereits am 07. April 2022 ausgefertigt werden. sind: Die neue Satzung wird gemäß Art 26 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 1. Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und der Gemeindeordnung (GO), § 2 Satz 1 der Bekanntmachungs- Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils gültigen Fas- verordnung (BekV) und § 35 Abs. 1 (GeschO) durch Abdruck sung mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen (Veröffentlichung) im Amtsblatt der Gemeinde Konradsreuth sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonne- amtlich bekannt gemacht. Der Abdruck der Satzung in vollem nen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder Wortlaut erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung. Der des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf Ausgabetag des Mitteilungsblattes ist der Tag der amtlichen von Alkohol zur Herstellung von Obstlikören und Obstgeis- Bekanntmachung. Auf Grund ihrer Bekanntmachung tritt die tern, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren Satzung am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktsat- werden, durch den Urproduzenten ist zulässig; zung vom 10. Juli 1987 i.d.F. der Neubekanntmachung vom 21. 2. Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forst- Oktober 1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Oktober wirtschaft und der Fischerei; 2000, außer Kraft. 3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größeren Viehs. Konradsreuth, den 27.04.2022 4. Textilien, Lederwahren, Kurzwaren, Putz- und Reinigungs- Gemeinde Konradsreuth mittel, Arzneimittel und Stoffe, die für den Verkehr außer- halb von Apotheken freigegeben sind und Neuheiten. Döhla,1. Bürgermeister (2) Gegenstände des Marktverkehrs beim Christbaumverkauf „EAPl.Nr. 842/20 sind Christbäume. (3) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Kirchweihmarkt sind: Satzung über Märkte der Gemeinde Konradsreuth Alle Gebrauchsartikel des täglichen Bedarfs, ferner Backwaren und Süßwaren. Speisen und alkoholfreie Getränke zum Verzehr (Marktsatzung) an Ort und Stelle. Haushaltsgegenstände einschließlich Neu- heiten, Textilien, Schmuckwaren, Bücher, Tabakwaren, Leder- Inhaltsübersicht waren und Spielzeug. Hand- und kunsthandwerkliche Erzeug- I. Allgemeines nisse und Andenken. II. Zulassung III. Zuweisung II. Zulassung IV. Marktordnung §6 V. Schlussvorschriften Zulassung als Anbieter Vom 7. April 2022 (1) Die Ausübung jeder gewerblichen Tätigkeit auf den Märk- Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz ten bedarf der Zulassung. Die Zulassung ist schriftlich bei der 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Konrads- Gemeinde Konradsreuth für jeden Markt gesondert zu beantra- reuth folgende gen; sie wird durch schriftlichen Bescheid erteilt.
Konradsreuth -5- Nr. 5/22 (2) Für den Kirchweihmarkt sind die Anträge spätestens sechs 4. wenn der Inhaber ohne Zustimmung der Gemeinde seinen Wochen vor Beginn unter Angabe der Größe des gewünsch- Warenkreis ändert. ten Platzes, Standes und der Warenart schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Anträge auf Zulassung für III. Zuweisung den Christbaumverkauf müssen spätestens zwei Wochen vor §9 Beginn schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingegangen Zuweisung von Verkaufsplätzen sein. (1) Auf den Märkten dürfen Waren nur von einem zugeteilten (3) Bei Überangebot von geeigneten Bewerbern erfolgt die Standplatz aus angeboten und verkauft werden. Die Überlas- Auswahl im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der sung des Platzes erfolgt im jeweiligen Zustand ohne Gewähr Gemeinde Konradsreuth. Bei der Erteilung der Zulassung wer- für die Beschaffenheit. den die Belange des Marktzwecks, der Tradition, der Vielfalt und der Qualität des Marktangebotes, der vorhandene Platz (2) Der Verkaufsplatz wird nur für die Dauer des jeweiligen sowie Begrenzungen des Warenkreises angemessen berück- Marktes zugewiesen; die Zuweisung erfolgt durch schriftli- sichtigt. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Markt- chen Bescheid und kann auch nachträglich mit Auflagen und freiheit sollen im Übrigen vorrangig bekannte und bewährte Bedingungen versehen werden. Vorzeitig aufgegebene Plätze Beschicker (sog. Stammbeschicker) zugelassen werden, können anderen Benützern zugewiesen werden. Soweit zuge- soweit sie die übrigen allgemein geforderten Vergabekriterien wiesene Verkaufsplätze eine Stunde nach Marktbeginn nicht erfüllen. Bei Änderungen gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 wer- eingenommen worden sind, können sie anderweitig vergeben den Antragsteller als Neubewerber behandelt. werden. (4) Die Zulassung umfasst nur den Warenkreis, für den sie (3) Die Verteilung der Verkaufsplätze richtet sich nach den erteilt ist und berechtigt lediglich zur Benützung der dafür vor- marktbetrieblichen Erfordernissen. Ein Anspruch auf Zuteilung gesehenen Anlagen. oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes besteht (5) Soweit der Marktzweck dies erfordert, kann die Gemeinde nicht. Die berechtigten Interessen des Anbieters sind nach Konradsreuth zur Wahrung der Attraktivität des Marktes die Möglichkeit zu wahren. Es ist nicht gestattet, die zugewiesenen Anzahl der Anbieter für bestimmte Warenkreise begrenzen. Standplätze eigenmächtig zu vertauschen. (6) Die Zulassung kann mit Auflagen und Bedingungen verse- (4) Der zugewiesene Platz darf nur für den eigenen Geschäfts- hen werden. betrieb des Zugelassenen und für den zugelassenen Waren- (7) Die Zulassung ist an die Person gebunden, der sie erteilt kreis benützt werden. Überlassung an andere Personen oder wird. Sie ist nicht vererblich und nicht übertragbar. Aufnahme Dritter sind – auch vorübergehend – nicht gestattet. §7 (5) Die Zuweisung kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund Versagung der Zulassung jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn der Markt- platz ganz oder teilweise vorübergehend für bauliche Ände- Die Zulassung kann versagt werden; Gründe hierzu liegen ins- rungen oder unaufschiebbare öffentliche Zwecke benötigt wird besondere vor, wenn oder eine Änderung im Interesse des Marktverkehrs geboten 1. der Bewerber die für die Teilnahme am Markt erforderliche ist. Zuverlässigkeit nicht besitzt, (6) Die Zuweisung eines Standplatzes erlischt, sobald die 2. durch die Zulassung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet würde, Zulassung nach § 8 beendet oder die Zuweisung nach Abs. 5 widerrufen wird. 3. der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht; dies gilt auch dann, wenn ein Warenkreis begrenzt und diese (7) Bei Beendigung der Zuweisung sind die Stände unverzüg- Begrenzung ausgeschöpft ist. lich zu räumen und im sauberen Zustand der Gemeinde zu §8 übergeben. Anderenfalls erfolgen Räumung und Reinigung auf Kosten des Inhabers der Zulassung. Erlöschen und Widerruf der Zulassung § 10 (1) Die Zulassung kann insbesondere dann widerrufen werden, Auf- und Abbau wenn (1) Der Standplatz darf frühestens eine Stunde vor Beginn der 1. Der Standplatz auf dem Markt wiederholt nicht genutzt Öffnungszeit bezogen und muss spätestens eine Stunde nach wird, Ende der Öffnungszeit geräumt sein. 2. nachträglich Tatsachen auftreten oder bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, das der Inhaber der Zulassung (2) Ein Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller Art zum nicht oder nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit Zwecke der Räumung ist vor dem Ende der Öffnungszeit nicht besitzt, gestattet. 3. der Inhaber der Zulassung (3) Stände und sonstige Verkaufseinrichtungen müssen nach a) wiederholt trotz Abmahnung gegen Bestimmungen den Anordnungen der Gemeinde auf- und abgebaut werden. dieser Satzung oder gegen die aufgrund dieser Sat- (4) Jeder Verkäufer hat sich an die Grenzen des ihm zuge- zung ergangenen Anordnungen und Auflagen ver- wiesenen Verkaufsplatzes zu halten. Es ist verboten über die stößt, insbesondere die öffentliche Sicherheit und zugelassene Breite der Verkaufsstände anzubauen oder beim Ordnung auf den Märkten gefährdet oder ein entspre- Aushängen von Waren den Geschäftsbetrieb von Nachbarstän- chendes Verhalten seiner Beauftragten oder Bediens- den zu beeinträchtigen. In den Gängen und Durchfahrten darf teten nicht unverzüglich und nachhaltig abgestellt hat, nichts abgestellt werden. b) die Zahlung trotz Mahnung nicht leistet oder die § 11 zwangsweise Beitreibung von Marktgebühren verur- Verkaufseinrichtungen sacht hat, (1) Als Verkaufseinrichtungen auf den Märkten sind nur Ver- c) keine oder unrichtige Angaben für die Gebührenbe- rechnung macht. kaufswagen, -anhänger und Stände zugelassen. Von der Gemeinde Konradsreuth können Marktstände mit Planenab- (2) Die Zulassung erlischt, deckungen angemietet werden. Verkaufseinrichtungen dürfen 1. mit Ablauf des Marktes, für den sie erteilt ist, nicht höher als 3 m sein, Kisten und ähnliche Gegenstände 2. wenn der Inhaber der Zulassung, falls es sich um einen Ein- dürfen nicht höher als 1 m gestapelt werden. Vordächer von zelhandelskaufmann handelt, stirbt, sein Geschäft in eine Verkaufseinrichtungen dürfen die zugewiesene Grundfläche Gesellschaft umwandelt oder aus dem Geschäft ausschei- nur nach der Verkaufsseite und nur höchstens 2,0 m überra- det, gen. Sie müssen mindestens eine lichte Höhe von 2,10 m, 3. wenn der Inhaber der Zulassung, falls es sich um eine juris- gemessen ab Straßenoberfläche, haben. tische Person, eine Handelsgesellschaft oder eine sonstige (2) Das Abstellen von Gegenständen außerhalb der zugewie- Personenvereinigung handelt, erlischt, seine Rechtsform senen Verkaufsfläche ist nicht gestattet. Grundstückseinfahr- oder seine personelle Zusammensetzung ändert, ten, Durchfahrten oder Durchgänge sind freizuhalten.
Konradsreuth -6- Nr. 5/22 (3) Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen entstehen; er stellt die Gemeinde insofern von jeder Haftung nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Marktoberfläche gegenüber Dritten frei. nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis der Gemeinde (5) Beim Verkauf von Getränken und Speisen sind entspre- weder an Bäumen und deren Schutzvorrichtungen noch an chende Sammelsysteme, getrennt nach Abfallart, aufzustellen. Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. V. Schlussvorschriften § 15 IV. Marktordnung Ausnahmen § 12 (1) In begründeten Fällen kann die Gemeinde zur Vermeidung Marktaufsicht, Marktbetrieb erheblicher Härten Ausnahmen von den Vorschriften dieser (1) Die Marktaufsicht obliegt dem Marktbeauftragten sowie Satzung zulassen, soweit nicht übergeordnete Rechtsvorschrif- weiteren Aufsichtspersonen der Gemeinde. Den Aufsichts- ten oder Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen. personen ist jederzeit der Zutritt zu den Verkaufsständen zu (2) Die Ausnahmeerlaubnis ist stets widerruflich. Ihr können – gestatten. Die Aufsichtspersonen haben sich auf Verlangen auch nachträglich – Nebenbestimmungen beigefügt werden. auszuweisen. § 16 (2) Die Anbieter, ihre Bediensteten oder Beauftragten haben Haftung 1. sich auf Verlangen der Aufsichtspersonen auszuweisen, (1) Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für die Sicherheit 2. Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten, der von den Anbietern eingebrachten Sachen. 3. den Aufsichtspersonen die erforderlichen Auskünfte zu (2) Die Inhaber von Standplätzen haben gegenüber der erteilen, Gemeinde keinen Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der (3) Die Zufahrten und Zugänge zum Marktplatz sind freizuhal- Marktbetrieb durch ein von der Gemeinde nicht zu vertretendes ten. Das Aufstellen von Fahrzeugen auf dem Marktplatz ist mit äußeres Ereignis unterbrochen wird oder entfällt. Ausnahme von Verkaufswagen nicht gestattet. (3) Die Inhaber von Standplätzen haften gegenüber der (4) Die Gehwege vor den Eingängen und die Zugänge zu den Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben geöffneten Gewerbebetrieben sowie die Einfahrten hierzu müs- auch für Schäden einzustehen, die von ihren Bediensteten oder sen ungehindert zugänglich sein. Die Gemeinde kann Anord- ihren Beauftragten verursacht werden. nungen über die Gestaltung der Verkaufsstände erlassen. (4) Die Gemeinde haftet für Schäden auf den Märkten nur bei § 13 Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter. Verhalten auf dem Markt § 17 (1) Der Marktbetrieb darf nicht gestört werden. Jeder hat sein Gebühren Verhalten auf dem Marktplatz und den Zustand seiner Sachen Für die Benutzung der gemeindlichen Markteinrichtungen sind so einzurichten, dass keine Person oder Sache beschädigt, Gebühren gemäß der Marktgebührensatzung zu entrichten. gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar § 18 behindert oder belästigt wird. Ordnungswidrigkeiten (2) Verboten ist Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit 1. das Anbieten der Waren durch lautes Ausrufen, Anpreisen Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig oder im Umhergehen, 1. die festgesetzten Verkaufszeiten nicht einhält (§ 4), 2. das Betteln, 2. nicht zugelassene Waren feilbietet (§ 5) 3. das Beschädigen des Marktplatzes und der vorhandenen 3. ohne erforderliche Zulassung oder außerhalb des vorge- Einrichtungen, schriebenen Warenkreises Waren verkauft (§ 6 Abs. 1 und 4), 4. der Aufenthalt in betrunkenem Zustand, 4. außerhalb des zugewiesenen Verkaufsplatzes Waren an- 5. Tiere frei umherlaufen zu lassen, bietet (§ 9 Abs. 1), 6. das Verstellen der Wege auf dem Marktplatz, 5. gegen Auflagen und Bedingungen verstößt (§ 9 Abs. 2), 7. das Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller Art 6. zugewiesene Plätze durch Dritte nutzen lässt (§ 9 Abs. 4), während der Öffnungszeit, 7. nach Beendigung der Zuweisung den Verkaufsstand nicht 8. das Mitführen von Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrä- unverzüglich räumt oder nicht im sauberen Zustand über- dern oder ähnlichen Fahrzeugen auf dem Marktplatz, gibt (§ 9 Abs. 7), 9. die Verwendung von offenem Licht und Feuer. 8. gegen Vorschriften des § 10 beim Auf- und Abbau verstößt, 10. Waren zu versteigern oder mit Lautsprechern anzubieten, 9. Verkaufseinrichtungen verwendet, die nicht den in § 11 ge- 11. Werbematerialien aller Art oder sonstige Gegenstände zu nannten Anforderungen entsprechen, verteilen, 10. den Aufsichtspersonen keine Zutritt zum Verkaufsstand ge- 12. Kundgebungen jeglicher Art abzuhalten. stattet (§ 12 Abs. 1 Satz 2), sich nicht ausweist (§ 12 Abs. 2 § 14 Nr. 1) oder sonst den in § 12 Abs. 2 enthaltenen Verboten Reinigung, Schnee- und Eisbeseitigung zuwiderhandelt, (1) Jede vermeidbare Verunreinigung des Marktplatzes ist zu 11. Fahrzeuge, die keine Verkaufswagen sind, auf dem Markt- unterlassen. gelände aufstellt oder die Zufahrten oder Zugänge zum (2) Die Benützer sind verpflichtet, Marktplatz nicht freihält (§ 12 Abs. 3), 12. durch sein Verhalten Sachen oder Personen beschädigt, 1. dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes Material gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeid- nicht verweht wird, bar behindert oder belästigt (§ 13 Abs. 1 Satz 2), 2. Marktabfälle unverzüglich in die aufgestellten Müllbehälter 13. gegen die Pflicht zur Reinigung, Schnee- und Eisbeseiti- zu verbringen, gung verstößt (§ 14). 3. die Standplätze einschließlich der angrenzenden Gangflä- § 19 chen bis zu deren Mitte während der Benützung sauber zu Inkrafttreten halten und nach dem Ende der Verkaufszeit besenrein zu Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die verlassen. Marktsatzung vom 10. Juli 1987 i.d.F. der Neubekanntmachung (3) Die Standplätze sowie die angrenzenden Gehflächen sind vom 21. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom bis zu Beginn der Verkaufszeit und während der Benutzungs- 12. Oktober 2000, außer Kraft. zeit von Schnee und Eis zu räumen und bei Glätte mit geeigne- tem Material zu streuen. Konradsreuth, den 7. April 2022 (4) Dem Standinhaber obliegt die Verkehrssicherungspflicht; Gemeinde Konradsreuth er haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die gez. Döhla aufgrund einer ungenügenden Schnee- und Eisbeseitigung Matthias Döhla,1. Bürgermeister“
Konradsreuth -7- Nr. 5/22 Gz.Nr. 842/20.1 – SG 10 gestellt. Die Leihgebühr für die Planabdeckung beträgt pro Stand (3 m) 17,50 EUR. Werden Stände ohne Planabdeckung Vollzug der Gemeindeordnung für zur Verfügung gestellt und von der Gemeinde geeignete oder zugelassene Planabdeckungen des Anbieters angebracht und den Freistaat Bayern (GO) und des abgenommen, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 6,50 EUR Kommunalabgabengesetztes (KAG); berechnet. Die Bestimmungen des Absatzes 3 Satz 2 gelten entsprechend. Erlass einer neuen Satzung über die (3) Die Gebühren nach Absatz 1 Buchstabe b) werden jeweils Erhebung von Gebühren für die Benutzung für einen Markttag erhoben. Jeder angefangene Frontmeter wird voll berechnet. ihrer Märkte der Gemeinde Konradsreuth §4 (Marktgebührensatzung) Entstehen und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Zuteilung eines Standplat- B e k a n n t m a c h u n g: zes durch Bescheid. Diese Gebühr ist bis zu den im Zulas- sungsbescheid genannten Terminen an die Gemeindekasse Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom zu entrichten. Wird ein Platz ohne vorherige Zuteilung benutzt, 06.04.2022 den Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung entstehen sie mit der Benutzung. von Gebühren für die Benutzung ihrer Märkte der Gemeinde (2) Bei nachttäglicher Zulassung oder bei Zulassung durch Konradsreuth (Marktgebührensatzung) beschlossen. Die Sat- Zuweisung eines Verkaufsplatzes werden die Gebühren fällig zung bedurfte weder einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung mit der Zuweisung. Die Gebühren werden durch die Gemein- noch einer behördlichen Zustimmung. Eine Vorlage- oder deverwaltung gegen Aushändigung einer Quittung eingeho- Anzeigepflicht bestand ebenfalls nicht. Folglich konnte die Sat- ben. zung bereits am 07. April 2022 ausgefertigt werden. (3) Belege über die Zahlung der Gebühren sind den Aufsichts- Die neue Satzung wird gemäß Art 26 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuweisen. der Gemeindeordnung (GO), § 2 Satz 1 der Bekanntmachungs- §5 verordnung (BekV) und § 35 Abs. 1 (GeschO) durch Abdruck Gebührenrückerstattung (Veröffentlichung) im Amtsblatt der Gemeinde Konradsreuth amtlich bekannt gemacht. Der Abdruck der Satzung in vollem Werden die Einrichtungen der Märkte trotz Zuteilung nicht oder Wortlaut erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung. Der nur teilweise benutzt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausgabetag des Mitteilungsblattes ist der Tag der amtlichen Gebührenrückerstattung bzw. Gebührenerlass. Bekanntmachung. Auf Grund ihrer Bekanntmachung tritt die §6 Satzung am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktge- In-Kraft-Treten bührensatzung vom 10. Juli 1987 i.d.F. der Neubekanntma- Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die chung vom 21. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Satzung Marktgebührensatzung vom 10. Juli 1987 i.d.F. der Neube- vom 13. Dezember 2001, außer Kraft. kanntmachung vom 21. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Konradsreuth, den 27.04.2022 Satzung vom 13. Dezember 2001 außer Kraft. Gemeinde Konradsreuth Konradsreuth, den 7. April 2022 Döhla,1. Bürgermeister Gemeinde Konradsreuth „EAPl.Nr. 842/20.1 gez. Döhla Satzung der Gemeinde Konradsreuth über die Erhebung Matthias Döhla von Gebühren für die Benutzung ihrer Märkte Erster Bürgermeister“ (Marktgebührensatzung) Vom 7. April 2022 Gz.Nr. 522/3 – SG 10 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Konradsreuth folgende Vollzug der Gemeindeordnung Satzung: für den Freistaat Bayern (GO); §1 Erlass einer neuen Satzung über die Gebührenpflicht Benutzung der „Freizeitanlage Steinberg“ Für die Benutzung der gemeindlichen Märkte (Wochenmarkt, Kirchweihmarkt, Christbaumverkauf) erhebt die Gemeinde Kon- B e k a n n t m a c h u n g: radsreuth Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Der Gemeinderat Konradsreuth hat in öffentlicher Sitzung vom §2 06.04.2022 den Erlass einer neuen Satzung über die Benut- Gebührenschuldner zung der „Freizeitanlage Steinberg“ beschlossen. Die Satzung Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen der bedurfte weder einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung noch gemeindlichen Märkte benutzt, sei es aufgrund der Zuteilung, einer behördlichen Zustimmung. Eine Vorlage- oder Anzeige- sei es durch tatsächliche Inanspruchnahme eines Standplat- pflicht bestand ebenfalls nicht. Folglich konnte die Satzung zes. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. bereits am 07. April 2022 ausgefertigt werden. §3 Die neue Satzung wird gemäß Art 26 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Gebührenmaßstab und Gebührensatz der Gemeindeordnung (GO), § 2 Satz 1 der Bekanntmachungs- verordnung (BekV) und § 35 Abs. 1 (GeschO) durch Abdruck (1) a) Die Gebühr für den Wochenmarkt bemisst sich nach (Veröffentlichung) im Amtsblatt der Gemeinde Konradsreuth der Frontlänge des Standplatzes. Sie beträgt je Markt- amtlich bekannt gemacht. Der Abdruck der Satzung in vollem tag 2,00 EUR pro angefangenen laufenden Meter. Wortlaut erfolgt im Anschluss an diese Bekanntmachung. Der b) Die Gebühr für den Kirchweihmarkt : Ausgabetag des Mitteilungsblattes ist der Tag der amtlichen 1. für den laufenden Meter eines Standes (ohne Planabde- Bekanntmachung. Auf Grund ihrer Bekanntmachung tritt die ckung) 2,50 EUR Satzung am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der „Freizeitanlage Steinberg“ vom 26. 2. für den laufenden Meter eines Standplatzes 3,00 EUR Juni 1997 außer Kraft. 3. für einen Tagesplatz auf dem Christbaummarkt 30,00 EUR (2) Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Markt- Konradsreuth, den 27.04.2022 stände haben grundsätzlich eine Länge von 3 m und sind mit Gemeinde Konradsreuth Planabdeckungen versehen. Für die Dauer des Marktes wer- Döhla,1. Bürgermeister den von der Gemeinde die Planabdeckungen zur Verfügung „EAPl.Nr. 522/3
Konradsreuth -8- Nr. 5/22 Satzung über die Benutzung der Freizeitanlage bringen von Tieren, außer im direkten Bereichs des Kiosks untersagt; Steinberg 9. Zelte und Wohnwagen aufzustellen, es sei denn, es ist von Vom 7. April 2022 der Gemeinde Konradsreuth genehmigt worden; Aufgrund von Artikel 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemein- 10. Waren aller Art, einschließlich Speisen und Getränke zu ver- deordnung (GO) erlässt die Gemeinde Konradsreuth folgende kaufen, gewerbliche Leistungen anzubieten, Bestellungen aufzunehmen oder Vergnügungen zu veranstalten, soweit Satzung: hierfür nicht im Einzelfall eine schriftliche Genehmigung der §1 Gemeinde Konradsreuth vorliegt; Gegenstand der Satzung 11. Abfälle aller Art, insbesondere Metall- oder Kunststoffver- (1) Die „Freizeitanlage Steinberg“ ist eine öffentliche Einrich- packungen anderswo als in den bereitgestellten Abfallbe- tung der Gemeinde Konradsreuth. Sie wird der Öffentlichkeit hältern abzulagern; Glasflaschen und Gläser sind nur im zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung gestellt und soll der Kioskbereich erlaubt; Gesundheit, Erholung, Entspannung und Badezwecken die- 12. die Notdurft außerhalb der vorhandenen Toiletten zu ver- nen. richten, oder die Anlagen und Einrichtungen anderweitig zu (2) Die Freizeitanlage umfasst das gesamte Grundstück Flur- verunreinigen; nummer 669 und Teilflächen der Grundstücke der Flurnummern 13. sich zum Zwecke des Alkoholgenusses außerhalb des 537 und 533 der Gemarkung Konradsreuth. Kioskbereiches niederzulassen und zu lagern, soweit da- (3) Die Grenzen der Freizeitanlage sind aus dem in der Anlage durch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt beigefügten Plan ersichtlich. werden kann; der Genuss von Rauschmitteln ist auf dem (4) Zur Freizeitanlage gehören gesamten Gelände nicht erlaubt; 1. Grün- und Liegeflächen samt der dort geschaffenen Wege 14. Sandkästen und mit Sand aufgefüllte Kinderspielbereiche 2. ein Badeweiher zu verunreinigen; 3. ein Wirtschaftsgebäude mit Kiosk, Sanitäranlagen und Un- 15. auf die Dächer der Freizeitanlage zu klettern; terkunftsräume der Wasserwacht (Service-Pavillon) 16. das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Grup- 4. ein Abenteuerspielplatz pen ohne Einwilligung ist nicht erlaubt. Für gewerbliche 5. eine Rasenfläche für Spiel- und Sportmöglichkeiten Zwecke und für alle Medien bedarf das Filmen und Foto- 6. eine Waldfläche grafieren der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Kon- 7. im Eingangsbereich Stellplatzmöglichkeiten radsreuth. 8. ein Kfz-Parkplatz §4 9. ein Skaterpark Benutzung der Spielgeräte 10. ein Volleyballplatz. Die Benutzung der im Bereich der Freizeitanlage aufgestellten §2 Spielgeräte ist nur Kindern bis 14 Jahren gestattet, Kleinkin- Benutzungsvorbehalte dern unter 6 Jahren nur mit entsprechender aufsichtspflichtiger (1) Die Benutzung steht grundsätzlich allen Personen nur tags- Person. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle über (= zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang) frei. übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Nachts (zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang) sind §5 der Aufenthalt und das Baden untersagt. Ausnahmen hiervon Benutzung des Spielplatzes sind nur im Einzelfall und nur unter vorhergehender Beantra- (1) Die Benutzung des Spielplatzes und der dort aufgestellten gung bei der Gemeinde möglich. Im Bereich des Kiosks ist der Turn- und Spielgeräte ist nur Kindern bis zu 14 Jahren gestat- Aufenthalt bis zum Ende der Öffnungszeit des Kiosks erlaubt. tet. Kinder unter 6 Jahren (Kleinkinder) müssen in Begleitung (2) Kinder unter 12 Jahren und sonstigen der Aufsichtspflicht einer aufsichtspflichtigen Person sein. unterliegenden Personen ist die Benutzung des Bades nur in (2) Personen über 14 Jahren dürfen sich auf dem Abenteuer- Begleitung aufsichtsberechtigter gestattet. spielplatz nur zur Beaufsichtigung ihnen anvertrauter Kinder (3) Von der Benutzung des Badeweihers ausgeschlossen sind: aufhalten. a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen (3) Die aufsichtspflichtigen Personen haben auf Ordnung, Rein- b) Personen mit ansteckenden Krankheiten. lichkeit und gesittetes Benehmen zu achten. §3 (4) Das Betreten und die Benutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle übernimmt die Gemeinde keine Haf- Verhalten in der Freizeitanlage tung. (1) Innerhalb der Freizeitanlage ist alles zu vermeiden, was die §6 Sicherheit, Ordnung, Ruhe und Sauberkeit beeinträchtigt oder Benutzung des Badeweihers gefährdet. (1) Den Benutzern des Badeweihers ist folgendes untersagt: (2) Innerhalb der Freizeitanlage ist insbesondere untersagt: 1. den Badebetrieb zu stören, insbesondere andere Badegäs- 1. Rad zu fahren, Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder, Mopeds, te zu stoßen oder unterzutauchen; Mofas, E-Roller u. ä.) zu benutzen und außerhalb der ge- 2. an Einstiegsleitern oder Haltestangen herum zu turnen; kennzeichneten Parkplätze abzustellen; 3. im Wasser oder den Umkleiden zu rauchen; 2. zu reiten; 4. Gegenstände oder Steine in das Wasser zu werfen; 3. die Grünanlagen und die Anlageneinrichtungen (WC-Anla- 5. Rettungsgeräte missbräuchlich zu benutzen; gen, Spielplätze, Bänke, Hinweistafeln usw.) zu verunreini- 6. im Badeweiher ist jegliche Verwendung von Seife oder gen, zu beschädigen, zu entfernen oder sonst zu verändern; sonstigen Reinigungsmitteln untersagt; 4. durch Lärm, der durch Schreien, Benutzen von Musikinst- 7. während des Badebetriebes motorgetriebene Fahrzeuge rumenten oder Tonwiedergabegeräten oder durch andere (auch Modelle) fahren zu lassen; Weise erzeugt wird, andere Besucherinnen und Besucher 8. das Nacktbaden ist nicht gestattet; zu belästigen; 9. das Springen von baulichen Anlagen ist verboten; 5. offene Feuerstellen zu errichten; 10. der Missbrauch von Rettungseinrichtungen (z.B. Rettungs- 6. das Grillen außerhalb des dafür vorgesehenen Grillplatzes ringen) ist verboten; im Kioskbereich; 11. der Genuss von Rauschmitteln. 7. auf Anlagewegen oder Liegewiesen sonstige Spiele oder (2) Personen mit ansteckenden Krankheiten ist die Benutzung Sportarten zu betreiben, soweit dadurch andere Besucher des Naturfreibades untersagt; gestört oder gefährdet werden können; (3) Männliche und weibliche Personen haben die für sie 8. Tiere aller Art, insbesondere Hunde, frei laufen zu lassen; bestimmten Umkleidekabinen zu benutzen; während der Badesaison (Mai bis September) ist das Mit-
Konradsreuth -9- Nr. 5/22 (4) Es stehen Duschkabinen mit kostenfreien Warmwasserau- gen überlassen. Die Benutzung der Freizeitanlage wird inso- tomaten zur Verfügung; kostenlose Marken für die Warmwas- weit eingeschränkt. serautomaten sind im Kiosk erhältlich; die Bedienungsanleitung (2) Die Freizeitanlage und ihre Einrichtungen können ganz oder hierzu ist zu beachten; teilweise während bestimmter Zeiten für die allgemeine Benut- (5) Die Benutzung des Badeweihers erfolgt auf eigene Gefahr; zung gesperrt werden; in diesen Fällen ist eine Benutzung auf Warntafeln sind die Wassertiefen angegeben. nach Maßgabe der Sperre untersagt. (6) An Sonntagen (während der Badesaison) von 12.00 Uhr bis §9 18.00 Uhr und wenn personell möglich an Samstagen und Fei- Anordnungen/Platzverweise/Aufsicht ertagen ab 14.00 Uhr werden Mitglieder der Wasserwacht Orts- (1) Die Besucher der Freizeitanlage haben die Einrichtungen gruppe Konradsreuth als Bereitschaftsdienst eingesetzt. Diese sorgsam und pfleglich zu behandeln. Aufsichtskräfte handeln nach den Richtlinien des BRK – Abtei- (2) Die Einrichtungen der Freizeitanlage werden vom Kiosk- lung Wasserwacht. Eine Überwachung der Wasserfläche und Pächter, von der Wasserwacht Ortsgruppe Konradsreuth und eine Badeaufsicht finden grundsätzlich nicht statt! Im Rahmen vom Personal des gemeindlichen Bauhofes betreut. ihres Wachdienstes haben die Beauftragten der Wasserwacht Weisungsbefugnis und haben das Recht, Besucher und Bade- (3) Den Anordnungen und Weisungen des Aufsichtspersonals gäste auf Verbote hinzuweisen und bei grob fahrlässigem Ver- und ggf. von der Gemeinde eingesetzten beauftragten Ord- halten oder Erregung öffentlichen Ärgernisses einzuschreiten. nungspersonals ist Folge zu leisten; sie üben das Hausrecht aus. §7 (4) In Ausübung des Hausrechts ist das Aufsichts- und Ord- Benutzung des Kraftfahrzeug-Parkplatzes nungspersonal berechtigt, zur Durchsetzung der Ordnung alle (1) Der zur Freizeitanlage gehörende Parkplatz dient den notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Bei groben und schwer- Benutzern und Besuchern der Freizeitanlage zum Abstel- wiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverweis len ihrer Kraftfahrzeuge (Personenkraftwagen, Motorräder, ausgesprochen werden. Mopeds, Mofas, E-Roller u.ä.) für die Dauer des Aufenthaltes Unter den gleichen Voraussetzungen kann das Betreten der auf dem Gelände der Freizeitanlage. Freizeitanlage für einen bestimmten Zeitraum untersagt wer- (2) Es handelt sich um keinen öffentlichen Parkplatz im Sinne den. von Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. § 10 (3) Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung finden im Haftung Bereich des Parkplatzes keine Anwendung. (1) Die Benutzung der Freizeitanlage erfolgt zu jeder Jahreszeit §8 auf eigene Gefahr. Besondere Benutzung/Benutzungssperre (2) Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für die Benutzung (1) Dem Kioskbetreiber oder der Kioskbetreiberin, der Wasser- der Freizeitanlage und aller dazugehörigen Einrichtungen und wacht Ortsgruppe Konradsreuth, anderen Vereinen und Orga- Bestandteile. nisationen kann die Gemeinde die Freizeitanlage bzw. Teile davon zeitlich begrenzt für die Durchführung von Veranstaltun- Darstellung der zur Freizeitanlage gehörenden Flächen - Bestandteil der Satzung über die Benutzung der „Freizeitanlage Steinberg“ v. 07. April 2022
Konradsreuth - 10 - Nr. 5/22 (3) Die Gemeinde haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die den Benutzern durch Dritte zugefügt werden. Sie haftet EAPl.Nr. 151/1 nicht für Verlust bzw. Diebstahl von Gegenständen aller Art und Ausstellung von Personalausweisen für Beschädigungen an Fahrzeugen, die auf dem dazugehöri- Seit dem 1. Nov. 2010 gibt es den neuen fälschungssicheren gen Parkplatz abgestellt werden. Personalausweis. (4) Die Gemeinde haftet nur im Rahmen der allgemeinen Vor- Die wichtigsten Neuerungen sind: schriften für Schäden, die sich aus dem Benutzen der Freizeit- • Scheckkartenformat anlage ergeben, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde • Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und zur Unterhaltung der Anlage und Geräte bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. an Bürgerterminals • Vorbereitung für die elektronische Unterschrift § 11 • Speicherung des Passbildes und Ordnungswidrigkeiten • Speicherung der Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuord- (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig nung von Ausweis und Inhaber 1. Anlagen und Einrichtungen der Freizeitanlage beschädigt, Deutsche (im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) verunreinigt oder verändert; sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen sobald sie 16 2. gegen die Verhaltensregeln bzw. Verbote dieser Satzung Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, verstößt; oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland 3. den Anordnungen des Aufsichts- und Ordnungspersonals aufhalten. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass nach § 9 nicht Folge leistet. besitzen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach Art. 24 Abs. 2 der Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Personalaus- Gemeindeordnung mit einer Geldbuße bis zu 2.500,-- EUR weis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt geahndet werden. werden. § 12 Wer mit Vollendung des 16. Lebensjahres keinen Ausweis Beseitigungspflicht/Ersatzvornahme besitzt, oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen versäumt, für diesen innerhalb von sechs Wochen, nachdem er (1) Wer die Anlagen und Einrichtungen verunreinigt, beschä- 16 Jahre alt geworden ist, Antrag auf Ausstellung eines Perso- digt oder verändert, hat den ursprünglichen Zustand auf seine nalausweises zu stellen, falls der Jugendliche dies unterlässt, Kosten wieder herzustellen. handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu (2) Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Sat- 5.000 € geahndet werden. zung ein ordnungswidriger Zustand verursacht, so kann dieser Im Jahr 2022 werden alle Jugendlichen des Geburtsjahr- nach vorheriger Androhung und Ablauf der hierbei gesetzten gangs 2006 ausweispflichtig! Frist an Stelle und auf Kosten des Zuwiderhandelnden von der Gemeinde Konradsreuth beseitigt werden. Einer Androhung Sonstige Pflichten des Ausweisinhabers: und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbe- erreichbar ist, oder wenn Gefahr im Verzug besteht, oder wenn hörde unverzüglich die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im 1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist, öffentlichen Interesse geboten ist. 2. auf Verlangen den alten Ausweis beim Empfang eines neu- § 13 en Ausweises abzugeben, Inkrafttreten und Außerkrafttreten 3. den Verlust des Ausweises anzuzeigen und im Falle des Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wiederauffindens diesen vorzulegen, Satzung vom 26. Juni 1997 außer Kraft. 4. den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzu- zeigen und Konradsreuth, den 7. April 2022 5. anzuzeigen, wenn er auf Grund freiwilliger Verpflichtung in Gemeinde Konradsreuth die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Ver- gez. Döhla band eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehö- Matthias Döhla rigkeit er besitzt, eingetreten ist. Erster Bürgermeister“ Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines neuen Perso- nalausweises (und Reisepasses): Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises (und Reisepasses) wird ausschließlich von der Ausweis-behörde EAPl.Nr. 636/30 (Gemeinde Konradsreuth) ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers (bei Personen unter 16 Jahren Verlegung der Müllabfuhr wegen zusammen mit den Sorgeberechtigten) ist zwingend erforder- Christi Himmelfahrt am 26.05.2022 lich! und Pfingstmontag am 06.06.2022 Zur Beantragung eines Personalausweises sind mitzubrin- gen: Im Hinblick auf die Feiertage Christi Himmelfahrt und Pfingst- • bisheriger Personalausweis (oder Reisepass) montag wird die Müllabfuhr im Landkreis Hof wie folgt geän- dert: • ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm • Geburtsurkunde (oder Heiratsurkunde) - falls noch nicht Christi Himmelfahrt, 26.05.2022 vorgelegt Die Müllabfuhrt vom 26.05. / 27.05.2022 erfolgt jeweils einen Die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten wie folgt: Werktag später. 10,00 € für die Ausstellung eines vorläufigen Personalaus- weises (Gültigkeit: 3 Monate). Pfingstmontag, 06.06.2022: 22,80 € für einen Personalausweis, dessen Inhaber zum Zeit- Die Müllabfuhr in der Woche vom 06.06.2022 bis Freitag, punkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist 10.06.2022, erfolgt jeweils einen Tag später. (Gültigkeit: 6 Jahre) Wir bitten, von den Änderungen Kenntnis zu nehmen und diese 37,00 € in allen anderen Fällen (Gültigkeit: 10 Jahre). entsprechend vorzumerken. Änderungen von persönlichen Daten im Personalausweis (oder Reisepass), z.B. des Familiennamens durch Eheschlie- Konradsreuth, den 25.04.2022 ßung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Personalaus- I.A. Hellfritzsch weis oder Reisepass zu beantragen.
Konradsreuth - 11 - Nr. 5/22 Die Herstellung der Personalausweise durch die Bundes- druckerei dauert ca. 2 Wochen, die der Reisepässe ca. 2-3 Ferienprogramm 2022 Wochen. In Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit bitten wir, die neuen Ausweispapiere rechtzeitig zu beantragen. „Die Ferien gehören den Kindern!“ - Viele freuen sich jetzt schon auf die Ferienzeit Konradsreuth, den 01.04.2022 Der Landkreis Hof stellt sein Ferienprogramm für die kom- Gemeinde Konradsreuth mende Feriensaison vor. Von der Ferienbetreuung, Freizeit- Döhla, 1. Bürgermeister parkbesuchen, Schnupperkursen, dem Ferienpass bis zur Städtetour nach Venedig ist für jeden was dabei. Die Planung für das Ferienprogramm 2022 des Landkreises steht. Viele Kinder sehnen sich nach Spiel, Spaß und gemeinsamen 6jhYZbGVi]Vjh Aktivitäten mit Ihren Freunden. Auch und gerade in diesen ungewöhnlichen und für unsere Kids nicht immer leichten Zei- ten denkt die Kommunale Jugendarbeit an die vielen Kinder und Eltern, die nicht in gewohnter Weise Ihren sozialen Kontak- ten und Freundschaften nachgehen konnten. Umso wichtiger, ACHTUNG! jetzt schon einen Ausblick auf die kommenden Ferienangebote werfen zu können. Rathaus am 27.05. geschlossen! Das Ferienprogramm der Kommunalen Jugendarbeit und des Hinweis Öffnungszeiten Kreisjugendrings, das wieder eine Vielzahl abwechslungsrei- Am Freitag, 27.05.2022, cher und attraktiver Ferienangebote für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 26 Jahren anbietet, hilft dabei. Eltern, Kinder bleibt das Rathaus und Jugendliche können sich einen umfangreichen Überblick wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung verschaffen, wie man die Ferien ohne Langeweile und mit gro- geschlossen! ßem Erlebnisreichtum gestalten kann. In wirklich dringenden Notfällen, insbesondere für den Ver- Im Programmheft gibt es vielfältige Informationen zu Ferien- sorgungsbereich (Wasserwerk), rufen Sie bitte die tagesbetreuung und Ferienfreizeiten, dem Ferienpass, Feri- Tel.Nr.: 09252 / 70 40! enfahrten, Schnupperkurse und Studienfahrten, Jugend- und Kinderreisen im In- und Ausland sowie Kindererholungsmaß- nahmen und Informationen über Aktionen und Veranstaltungen Öffnungszeiten während der Ferienzeiten. Das Angebot für alle pferdebegeisterten jungen Leute zwi- der Gemeindeverwaltung Konradsreuth schen 8 und 15 Jahren: In 2 3-tägigen Kursen im Reitercamp Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Kirchbrünnlein haben die Teilnehmer viel Zeit, sich unter Dienstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr fachmännischer Rundumbetreuung mit den ausgebildeten nor- wegischen Fjordpferden zu beschäftigen. Auf die individuellen Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Fähigkeiten der Teilnehmer wird eingegangen. Das Angebot ist Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und auch für Anfänger geeignet! Aufgrund der hohen Nachfrage von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr wurde für dieses Angebot ein 3. Zusatzkurs eingerichtet. Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Eine umfassende Kinderferienbetreuung mit einem bunten päd- Selbverständlich besteht die Möglichkeit, auch außerhalb agogischen Programm, Verpflegung und Bustransfer bieten die dieser Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren, wir sind drei Ferientagesfreizeiten im Landkreis Hof für Kinder zwischen für die Anliegen der Bürger da. 6 und 11 Jahren. Insgesamt 6 Wochen Ferien-Tagesbetreuung versprechen ein tolles Ferienerlebnis für die Kinder. Ausführli- Die Gemeinde ist allgemein wie folgt erreichbar: che Informationen über Zeitraum, Kosten und Anmeldung sind im Ferienprogramm einzusehen. Eine rechtzeitige Anmeldung Rufnummer: 09292 / 95 99 - 0 ist unbedingt erforderlich. Telefax: 09292 / 95 99 - 70 In den Sommerferien werden wieder diverse Ferientagesfahrten Gemeindebauhof:09292 / 95 99 - 60 angeboten. Die Fahrt in den Freizeitpark Geiselwind verspricht E-Mail: gemeinde@konradsreuth.de viel Spaß und Spannung. Weitere Fahrten zur Naturbühne Treb- Homepage: www.konradsreuth.de gast mit dem Stück „Aladin und die Wunderlampe“ und in den Freizeitpark Plohn werden über die teilnehmenden Jugendtreffs im Landkreis angeboten. Als furioser Sommerferienabschluss ist eine 2-Tagesfahrt in den Europapark Rust geplant. Zu den Leistungen gehören Bust- Nächster Termin für eine ransfer, 2-Tages-Ticket, Übernachtung im Tippi-Dorf, Abendes- öffentliche Gemeinderatssitzung sen und Frühstück und Betreuung vor Ort. Neben den Angeboten der kommunalen Jugendarbeit stellt Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kon- auch der Kreisjugendring Hof sein vielfältiges Angebot im Pro- radsreuth findet am grammheft vor: Neben 2 Sommerferienfreizeiten im Waldheim • Mittwoch, den 11.05.2022, um 19.00 Uhr Selbitz für Teens ab 12 Jahren ist ein internationaler Jugend- statt. austausch für 15 - 26 jährige mit dem polnischen Partnerland- Einzelheiten zum Sitzungsort und zur Tagesordnung sind kreis geplant. am Montag vor dem Termin der örtlichen Tagespresse, den Mit verschiedenen Schnupperkursen oder Kreativangeboten gemeindlichen Aushangkästen sowie der Homepage der wird das Ferienangebot komplettiert. Angebote der Stern- Gemeinde Konradsreuth, warte Hof, Tennis, Tierheim, Schnorchelkurs etc. bieten vielfäl- Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu entnehmen. tige Möglichkeiten für alle Kinder, die in den Ferien mal etwas Neues kennenlernen wollen. Die Jugendtreffs und Jugendzentren im Landkreis Hof führen während der Ferienzeiten gemeinsame und eigene Ferienge- bote durch. Dazu gehören Ferienbetreuungsangebote, Aus- flüge, Workshops und verschiedene Ferienaktionen. Danksagungen zur geburt: Ein besonderes Highlight zum Ausklang der Feriensaison ist www.wittich.De die Young-City-Tour, die „Junge Städtereise“ für alle Reiselusti- gen zwischen 15 und 26 Jahren.
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