Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

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Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                   Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 3. Woche -                     der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
22. Januar 2021

 Die drei Schiedsmänner
 der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
 Oft geraten Nachbarn bereits wegen Kleinigkeiten, wie
 überhängender Hecken im Garten, in Streit. Nicht immer
 sind die Anwohner in der Lage diesen Konflikt selbst zu
 lösen, schnell sind die Fronten so verhärtet, dass ein nor-
 males Miteinander nicht mehr möglich ist. Hier wird oft
 übereifrig gehandelt und ein gerichtlicher Beschluss soll
 das Anliegen lösen. Doch was viele nicht wissen: An die-
 ser Stelle kommen oftmals Schiedsmänner zum Einsatz.

 Für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sind Herr Lo-
 thar Kramer, Herr Martin Kuntz und Herr Wolfgang Weber
 im Amt des Schiedsmannes.

 Um die Gerichte von Bagatelldelikten zu entlasten, ist es
 in vielen zivilrechtlichen Fällen, wie Überwuchs, Hinüber-
 falls oder Grenzbaum-Streitigkeiten und in einigen straf-
 rechtlichen Delikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidi-
 gung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverlet-
 zung, Bedrohung oder Sachbeschädigung, zwingend
 notwendig vor dem gerichtlichen Weg einen Schieds-
 mann aufzusuchen. Dies ist durch das Landesschlich-
 tungsgesetz Rheinland-Pfalz festgelegt. Dem Gesetz zu-
 folge ist eine Klage nur zulässig, wenn der Sühneversuch
 beim Schiedsamt gescheitert ist.
 Der Schiedsmann kann zwar kein Urteil fällen, aber er
 wird versuchen den Streit zu schlichten und die bestmög-
 liche Lösung für beide Parteien zu finden. Der Antrag zum
 Sühneversuch ist schriftlich unter Angabe des Vor- und
 Nachnamen und einer Beschreibung des Sachverhaltes
 zu stellen. Anschließend wird ein gemeinsamer Termin
 zum Sühneversuch vereinbart, bei welchem der Schieds-
 mann versucht gemeinsam mit den Parteien einen Vergleich zu erarbeiten und somit eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
 Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal sind auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde aufgeteilt:

 •Herr Wolfgang Weber, w.weber@vgog.de / 06373/504-0, ist für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Schönen-
 berg-Kübelberg zuständig: Altenkirchen, Brücken, Dittweiler, Frohnhofen, Gries, Ohmbach und Schönenberg-Kübelberg

 •Herr Lothar Kramer, l.kramer@vgog.de / 06373/504-0, ist für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr zu-
 ständig: Breitenbach, Dunzweiler, Waldmohr

 •Herr Martin Kuntz, m.kuntz@vgog.de / 06373/504-120, ist für die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Glan-Münch-
 weiler zuständig: Börsborn, Glan-Münchweiler, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Matzenbach,
 Nanzdietschweiler, Quirnbach, Rehweiler, Steinbach am Glan und Wahnwegen

                            Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                   unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.

                                                Bürgerbusse zum Impfzentrum
                                Telefon: 06381-424 450, Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                   22. Januar 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Email:betreuungsverein-kusel@          L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                        t-online.de                            und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                         Fax: 06381/993279                      serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                      berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-                                                                                   Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
                                                                                   Email:      slb.landstuhl@diakonie-
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        pfalz.de                                 Rufbereitschaft der                    19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Unsere Beratungsangebote                 Verbandsgemeindewerke                  06356/1224
 Verbandsgemeinde                         Rufbereitschaft                          Sozial- und Lebensberatung
                                          Entstörungsdienst:                                                                Eigenbetrieb                           Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 Oberes Glantal                                                                    Schwangerschafts- und Schwager-          Wasser | Abwasser
                                          Telefon-Nr. für Störungen                schaftskonfliktberatung                                                         Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl                                                     Bereich Wasser                         fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
 - Notruf 112 -                                                                    (staatl. anerkannt)                      (VG Oberes Glantal)
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Kurberatung                                                                     tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
                                          APOTHEKEN-NOTDIENST                                                               Treten außerhalb der allgemeinen       woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Zahnärztlicher Notfalldienst:                                                      (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-        Bürozeiten Probleme bei der Was-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Deutsches Festnetz:                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-                                               Hotline 0180/3319411
                                          0180-5-258825-PLZ                                                                 serversorgung (Rohrbrüche, Un-
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00                                               gen, Familienerholungen)                 dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   (0,14 Euro/Min.)                         Termine nach Vereinbarung                                                       Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
                                          Mobilfunknetz:                                                                    auf oder erkennen Sie sonstige Un-     Gruppe Kusel. Weitere Information:
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/                                               Vertraulich-kostenfrei - auf             regelmäßigkeiten an öffentlichen
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                                                                   Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                                                             Anlagen (Ausfall der Straßenbe-        Internet unter www.ilco.de
                                                                                   Haus der Diakonie Kaiserslautern         leuchtung, plötzliche Fahrbahnän-
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt
                                          Der Notdienst wechselt jeweils mor-                                               derungen usw.) so rufen Sie für das    Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst                                            in engen sozialen Beziehungen            Gebiet der Verbandsgemeinde
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                                                                    Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
                                                                                                                            Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171    Betreuung und Beratung für Behinder-
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                      / 5065303 an.
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-                                          te sowie therapeutische Versorgung
                                           für bedürftige Menschen in der Ver-                                              Bereich Abwasser                       nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-                                             tern@diakonie-pfalz.de                   (Gebiet Süd und Nord):
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                                                        66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
                                                                                                                            Treten außerhalb der allgemeinen       06371/934275-276, Fax 06371-
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym                        Bürozeiten Probleme bei der Ent-
                                           Ausgabestelle:                                                                                                          934424.
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                      wässerung (Verstopfungen, Rück-        Störungen Erdgasversorgung
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                   stau usw.) auf oder erkennen Sie
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                Stadtwerke Homburg GmbH
                                                                                                                            sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu-     Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel          sammenhang mit der Abwasserbe-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                         Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                 seitigung oder an Gewässern (z.B.      Energieberatung-Stadtwerke
                                                                                   66892 Bruchmühlbach-Miesau,              Gewässerverschmutzungen, Öl-
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                               Homburg: 06841/694-220
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                      spuren) so rufen Sie für den Bereich   Tierschutzverein im Landkreis Kusel
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,           der Ortsgemeinden:
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641                                                               e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                      * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        Wir sind rund um die Uhr für Sie er-                                            Telefonnummern:
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                          mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,      1. Vorsitzende Christine Fauß,
                                                                                   reichbar.                                  Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Freitag                      16.00 Uhr                                                                                                                             Tel.: 0175/4117712
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                        belberg die Telefon-Nr. 06373 /      Schatzmeister Jutta Keller
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-               8290320 an (Gebiet Süd).
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Pfalz Kreisverband Kusel                                                        Tel.: 0160/94838930
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr                                                                                          * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    Geschäftsstelle Lehnstraße 34,                                                  www.tierschutz-kusel.de
                                           t.weber@vgog.de                                                                    born, Glan-Münchweil., Hensch-
Samstag und Sonntag                                                                66869 Kusel                                tal, Herschweiler-Pettersheim,
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Telefonische Erreichbarkeit:                                                     Beratungsstellen im Haus
                                                                                                                              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,     der Diakonie
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr           Matzenbach, Nanzdietschweiler,
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   Freitags geschlossen                                                             Marktstr. 31 in 66869 Kusel
                                                                                                                              Quirbach/Pfalz, Steinbach am          Tel.-Nr.: 06381/422900
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 1. Mittwoch im Monat Servicenach-          Glan, Rehweiler und Wahnwegen
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     mittag für Arbeitnehmer von 14.00                                                Fax-Nr.: 06381/4229099
                                                                                                                              die Telefon-Nr. 06383/927681 an
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      - 17.30 Uhr                                (Gebiet Nord).
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungs-         Telefon: 06381/425 044 - 0                                                       Erziehungs-
                                                                                                                            Sie wollen eine Störung melden?         und Familienberatung
                                           angebote für Senioren, Pflegebe-        Telefax: 06381/425 044 - 29              Dann wählen Sie die entsprechen-
Deutsche Rheuma-Liga                       dürftige und Familien, Unterstüt-       E-Mail: kv-kusel@vdk.de                                                          Email: erziehungsberatung.kusel@
                                                                                                                            de Telefonnummer. Der Telefonan-        diakonie-pfalz.de
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  zung für Kranke, Genesende, Be-         Termin nur nach telefonischer            ruf wird von einer Sprachbox ange-
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      hinderte.                               Vereinbarung                                                                     Suchtberatung, Jugend- und Dro-
                                                                                                                            nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-      genberatung, Angehörigenbera-
Tel.: 06383/1386                           Hausnotrufsystem:                                                                men sowie Ihre Telefonnummer, un-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                        tung, Prävention
                                                                                                                            ter der Sie erreichbar sind, mit.       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                           hinderte, Alleinstehende.               ambulanter Pflege- und Betreu-           Nennen Sie uns den festgestellten
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Essen auf Rädern:                       ungsdienst        Schönenberg-Kü-                                                nie-pfalz.de
                                                                                                                            Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem      Fachdienst Glückspielsucht
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.                         Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-
tags ab 20.00 Uhr                          Sozialkaufhaus:                         44., Frau Schmidt Kerstin.                                                       Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            ße, Hausnummer sowie Gemein-            nie-pfalz.de
                                           Secondhandbekleidung und -möbel.        Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,               de). Sie werden umgehend (in der
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Geschäftsstelle:                        Tel. 06373/829992                                                                Schwangeren- und Schwanger-
                                                                                                                            Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-     schaftskonfliktberatung
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Trierer Str. 39, Kusel,                 Beratung kostenlos und neutral!          nuten) vom Rufbereitschaftsperso-
und deren Kinder: 0631/17000               Tel. 06381/9246-20                      Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                 (staatlich anerkannt)
                                                                                                                            nal zurückgerufen.                      Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                           Kleiderkammer:                          Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause
                                                                                                                                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                             Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),                                                Bürgerbus Oberes Glantal                Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Kusel, Tel. 06381/ 425861               ANONYM-VERTRAULICH                       Montag und Mittwoch
                                                                                   Evangelische - Katholische                                                       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                      14.00 bis 16.00 Uhr                     und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   Pflegestützpunkt                        Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr         Telefon: 06373/504-108, Email:
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        gebührenfrei - vertraulich                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte                                                                                                                    buchung@buergerbus-og.de
in den Verbandsgemeinden:                  um das Thema Pflege                     Tel.: 0800/111 0 111                     www.buergerbus-og.de
                                           Paulengrunder Straße 7a                 und 0800/111 0 222                                                               Ökumenische Sozialstation
Glan-Münchweiler            06384/323                                                                                                                               Brücken e.V.
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    66904 Brücken                                                                    Ambulanter Hospiz- und Palliati-
                                           Tel.: 06386/40 40 364                   Schuldner- und Insolvenzberatung                                                 Ambulante-Hilfe-Zentrum
                                                                                                                            ver Beratungsdienst Kusel - Ram-        Pflegedienst, hauswirtschaftliche
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      und 06386/40 40 073                     Deutsches Rotes Kreuz                    stein - Landstuhl - Westrich
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-       Die Beratung erfolgt kostenlos,         Kreisverband Kusel e.V.                                                          Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                                                            Beratung und Unterstützung              ratung, Service warmer Mittags-
reit): DRK-Rettungswache Schönen-          neutral und vertraulich                 Trierer Str. 39, 66869 Kusel             schwerkranker und sterbender
                                                                                   Tel: 06381/924615                                                                tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                                                            Menschen bei Schmerzen und psy-         der
                                                                                                                            chosozialen Problemen, Remigius-        Str. 7a, 66904 Brücken
                                                                                   AWO Betreuungsverein                     bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel                                                     Telefon: 06386/9219-0
                                                                                                                            06381/9961147. Email: hospiz.ku-        Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112        Tel.: 06381/993277/78                    sel@caritas-speyer.de                   www.sozialstation-bruecken.de

                                                                                                                                                                                          obg_hp02_haupt.02
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
22.
9.  Januar2021
9. Januar
   Januar  2021
          2021                                                                                    AMTSBLATT
                                                                                                  AMTSBLATT                                                                                                    Seite 333
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                                             Verbandsgemeinde
                                             Verbandsgemeinde Oberes
                                                                Oberes Glantal
                                                                        Glantal
                                Gemeinsame
                                Gemeinsame Veröffentlichungen
                                           Veröffentlichungen und
                                                              und amtliche
                                                                  amtliche Bekanntmachungen
                                                                           Bekanntmachungen

    Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
               Die
               Die öffentlichen
                   öffentlichen bzw.
                                bzw. ortsüblichen
                                     ortsüblichen Bekanntmachungen
                                                  Bekanntmachungen sind
                                                                   sind im
                                                                        im Internet
                                                                           Internet auf
                                                                                    auf unserer
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                                                                                                               der Adresse
                                                                                                                   Adresse
                                                          www.vgog.de  abrufbar
                                                          www.vgog.de abrufbar

Hinweise zur Schneeräumungs- Stellenausschreibung
 Öffentliche
und Streupflicht   Bekanntmachung der                                                                           Die Verbandsgemeinde Oberes

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                                                                                                                Glantal entstand am 01.01.2017
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                                                             durch den freiwilligen Zusammen-
                                                                                                                schluss der ehemaligen Verbands-
die bevorstehende winterliche barkeit auf diesen Wegen und keit darstellt, die mit einer Geld- gemeinden                          Glan-Münchweiler,
Witterung gibt Anlass, die Bevöl- Fahrbahnstellen ist durch ab- buße geahndet werden kann.                      Schönenberg-Kübelberg und Wald-
    Vollzug
    Vollzug
kerung
                des
         wiederdes
                     Baugesetzbuches
                 auf Baugesetzbuches
                     ihre Schnee- stumpfende
                                                (BauGB)
                                                (BauGB)
                                                   Stoffe (z. B. Asche, Die      Schneeräumpflicht       der mohr. Im gesamten Verbandsgemein-
    1.
räum-   Teiländerung
       und  Streupflicht   der  Gesamtfortschreibung
    1. Teiländerung der Gesamtfortschreibung
                         hinzuwei-   Sand,  Sägemehl,   Granulat) des
                                                                  herzu-Flächennutzungsplanes
                                                                  des  Flächennutzungsplanes
                                                                          Grundstücksangrenzer           der
                                                                                                         der ehemaligen
                                                                                                      bleibt    degebiet lebenVerbandsgemeinde
                                                                                                               ehemaligen       Verbandsgemeinde
                                                                                                                                etwa 29.000 Einwohner in   Waldmohr
                                                                                                                                                           Waldmohr
                                                                                                                                                             23 Ortsgemeinden.
sen.                                 stellen. Eisflächen sind aufzuha- auch dann bestehen, wenn die je- Der Verwaltungssitz befindet sich in Schönenberg-Kübelberg.
    Der
    Der Verbandsgemeinderat
         Verbandsgemeinderat hat
                               hat in  Unbeachtlich
                                   incken
                                       Unbeachtlich  werden                Darlegung
                                                     werden Bei Tau- weilige
                                           und zu beseitigen.                        des
                                                                                     des die
                                                                                         die Verletzung
                                                                           DarlegungOrtsgemeinde
                                                                                             Verletzung be-
                                                                                                        be- schädigungspflichtigen
                                                                                                     eigene  schädigungspflichtigen     bean-
                                                                                                                                        bean- lischt, wenn
                                                                                                                                                      wenn nicht
                                                                                                                                              lischt,Verwaltung
                                                                                                                Wir sind eine junge, aufstrebende                  innerhalb
                                                                                                                                                            nicht und  bietenvon
                                                                                                                                                                   innerhalb von
                                                                                                                                                                               Per-
    seiner  Sitzung
    seiner Sitzung am
In Übereinstimmung   am   13.10.2020
                          13.10.2020
                      mit §            1. eine
                                       1. eine
                            17 Abs. wetter     nach
                                               nach
                                            sind     § 214 Abs. 1 BauGB
                                                  die§Abflussrinnen
                                                       214 Abs. 1 BauGB    gründenden
                                                                           gründenden
                                                                    von Fahrzeuge      Sachverhalts
                                                                                       Sachverhalts
                                                                                     oder           geltend  tragt.
                                                                                                    geltend tragt.
                                                                                          eigenes Personal           Entschädigungsleistungen
                                                                                                                     Entschädigungsleistungen
                                                                                                                spektiven                     drei
                                                                                                                           im Anschluss an diedrei Jahren
                                                                                                                                                   Jahren nach Ablauf des Kalen-
                                                                                                                                                          nach Ablauf
                                                                                                                                                Berufsausbildung.      des Kalen-
     den
     den Feststellungsbeschluss
           Feststellungsbeschluss
3 Landesstraßengesetz               haben zur die1.
                                             zur         beachtliche
                                                  1.Schnee
                                                         beachtliche   Verletzung
                                                                       Verletzung der
                                                            und Schneematsch       der dort   gemacht
                                                                                       dort zur
                                                                                    freizu-   gemacht
                                                                                                  Räumung worden
                                                                                                          wordendersind
                                                                                                                    sind  (§
                                                                                                                          (§ 215
                                                                                                                             215 Abs.
                                                                                                                      SchneemassenAbs.    in
                                                                                                                                          in Geld
                                                                                                                                              Geld sind
                                                                                                                                                     sind abab Fälligkeit
                                                                                                                                                                Fälligkeit mit
                                                                                                                                                                           mit 2 2 derjahres,
                                                                                                                                                                                   derjahres, in
                                                                                                                                                                                              in dem
                                                                                                                                                                                                 dem die
                                                                                                                                                                                                       die bezeichne-
                                                                                                                                                                                                           bezeichne-
     Teiländerung           der
     Teiländerung imderBereich
Ortsgemeinden                        Gesamtfort-
                                     Gesamtfort-
                                             der halten. bezeichneten    Verfahrens-    und
                                                         bezeichneten Verfahrens- und und     1 BauGB).
                                                                                              1 BauGB).
                                                                                                   zur Bestreuung der Straßen             vom
                                                                                                                                          vom   Hundert
                                                                                                                                             ImHundert     über  dem   Basiszins-
                                                                                                                                                           über dem Basiszins-
                                                                                                                                                 Ausbildungsjahr        2021 bietenten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                                       Vermögensnachteile eingetre-
                                                                                                                                                                                   tenwir:                   eingetre-
     schreibung
     schreibung des
Verbandsgemeinde      des Flächennutzungs-
                            Flächennutzungs-
                              Oberes Glan- Die vom       Formvorschriften
                                                         Formvorschriften   und
                                                                            und
                                                              Schnee geräumten                Gem.
                                                                                              Gem. §§
                                                                                       und einsetzt §§oder39
                                                                                                          39 bis
                                                                                                              bis 42
                                                                                                                  42 BauGB
                                                                                                               hierfür   Dritteentste-
                                                                                                                       BauGB   entste-
                                                                                                                                beauf-    satz
                                                                                                                                          satz nach
                                                                                                                                                nach § § 247
                                                                                                                                                         247 des
                                                                                                                                                               des Bürgerlichen
                                                                                                                                                                    Bürgerlichen ten
                                                                                                                                                                                   ten sind,
                                                                                                                                                                                        sind, die
                                                                                                                                                                                              die Fälligkeit
                                                                                                                                                                                                  Fälligkeit des
                                                                                                                                                                                                              des An-
                                                                                                                                                                                                                   An-
     planes
tal planes     der  ehemaligen
               der ehemaligen          Verbands-
                                   zurVerbands-       2. nach  §  214
                                                      2. nach § 214     Abs.  3 BauGB
                                                                        Abs. 3 BauGB     be-  hen
                                                                                         be- tragt.    Entschädigungsansprüche
                                                                                              hen Entschädigungsansprüche                 Gesetzbuchs       jährlich
                                                                                                                                          Gesetzbuchs1 jährlich       zu  verzin-  spruchs
                                                                                                                                                                      zu verzin- spruchs    herbeigeführt
                                                                                                                                                                                            herbeigeführt  wird
                                                                                                                                                                                                           wird (§
                                                                                                                                                                                                                (§ 44
                                                                                                                                                                                                                    44
      die Verpflichtung
     gemeinde      Waldmohr
                                         Reini- bestreuten
                                    gefasst.
                                                                    Flächen     vor den                                                                      Ausbildungsplatz             für  den   Beruf
gung gemeinde
        der StraßenWaldmohr         gefasst.
                             innerhalb       derDer   achtliche
                                                      achtliche Mängel
                                                DerGrundstücken Mängel   des
                                                                         des Abwägungs-
                                                                      müssen    aufeinan- nach
                                                                               Abwägungs-     nach Eintritt
                                                                                                      Eintritt eines
                                                                                                                 eines Vermögens-
                                                                                                                         Vermögens-       sen.
                                                                                                                                          sen. IstIst Entschädigung
                                                                                                                                               der/des  Entschädigung durchdurch Abs.
                                                                                                                                                               Fachangestellten    Abs. 4
                                                                                                                                                                                        4 BauGB).
                                                                                                                                                                                          BauGB).
                                                                                                                                                                                           für Bäderbetriebe
     Planbereich
     Planbereich ist
geschlossenen          ist  beigefügter
                            beigefügter
                        Ortslage,             Karte   vorgangs,
                                              Kartedervorgangs,
                                         hierzu         abgestimmt sein. Der später Gleiches  nachteils.
                                                                                              nachteils.giltDer
                                                                                                            Der  Entschädigungsbe-
                                                                                                                 Entschädigungsbe-
                                                                                                              auch   für die Bundes-,     Übernahme
                                                                                                                                          Übernahme des   des Grundstücks
                                                                                                                                                                Grundstücks zu zu
     zu
     zu entnehmen.
zählen   entnehmen.         Gem.
                            Gem. §
          die reinen Ortsstraßen     §6 6 Bauge-
                                           Bauge-     wenn
                                                      wenn sie
                                              als Räumende         nicht
                                                             sie muss    innerhalb
                                                                   nicht sich   nach eines
                                                                         innerhalb    eines   rechtigte
                                                                                              rechtigteund
                                                                                       der Landes-         kann   die
                                                                                                                  die Fälligkeit
                                                                                                           kannKreisstraßen        des
                                                                                                                       Fälligkeitinner-
                                                                                                                                   des    leisten,
                                                                                                                                          leisten, findet
                                                                                                                                                    findet auf
                                                                                                                                                             auf die
                                                                                                                                                                 die Verzinsung
                                                                                                                                                                      Verzinsung Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                                                   Schönenberg-Kübelberg,         den
                                                                                                                                                                                                                  den
     setzbuch
auchsetzbuch        (BauGB)
                    (BauGB) wurden
          die klassifizierten       wurden       die  Jahres
                                           Orts-dieschon      seit  Bekanntmachung
                                                      Jahres geräumten
                                                              seit Bekanntmachung
                                                                             Fläche des des   Anspruchs
                                                                                        des halb
                                                                                              Anspruchs      dadurch
                                                                                                             dadurch Wie
                                                                                                   der Ortslagen.       herbeiführen,
                                                                                                                        herbeiführen,
                                                                                                                             Ihnen be-    §  99
                                                                                                                                             DieAbs.   3 Anwendung
                                                                                                                                                   3jährige             BauGB
                                                                                                                                                               Ausbildung       (§ 09.01.2021
                                                                                                                                                                              findet
                                                                                                                                          § 99 Abs. 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021  im   Warmfreibad    in  Waldmohr
     Planunterlagen
     Planunterlagen
durchfahrten                der
                            der Unteren
                     (Bundes-,     Unteren
                                       Landes- Lan-   Flächennutzungsplanes
                                               Lan-Nachbarn
                                                      Flächennutzungsplanes
                                                                richten, sodass  schriftlich
                                                                                 schriftlich  dass
                                                                                              dass er
                                                                                      eine kannt     ist,die
                                                                                                    er        Leistung
                                                                                                        diewerden
                                                                                                              Leistungdieder  Entschä-
                                                                                                                         derOrtsdurch-
                                                                                                                              Entschä-    44  Abs.
                                                                                                                                          44und
                                                                                                                                              Abs.im3
                                                                                                                                                    3 BauGB).
                                                                                                                                                       Rahmen des Ausbildungsplanes
                                                                                                                                                      BauGB).                      gez.
                                                                                                                                                                                   gez. Lothschütz
                                                                                                                                                                                               auch in benachbarten
                                                                                                                                                                                        Lothschütz
     desplanungsbehörde
unddesplanungsbehörde
      Kreisstraßen), durch Ortssat-     bei     der   gegenüber
                                        bei derdurchgehend
                                                      gegenüber der der  Gemeinde     unter
                                                                         GemeindeFläche
                                                                     benutzbare               digung
                                                                                      unter fahrten     schriftlich
                                                                                              digung durch
                                                                                                        schriftlich    bei
                                                                                                                       bei dem Ent-
                                                                                                                            dem   Ent-
                                                                                                                die Straßenmeister-       Ein  Entschädigungsanspruch
                                                                                                                                             Hallenbädern       statt. Die     er- Bürgermeister
                                                                                                                                                                            schulische
                                                                                                                                          Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister   Ausbildung   erfolgt in Block-
     Kreisverwaltung
     Kreisverwaltung
zungen                       Kusel
                             Kusel zur
          auf die Grundstückseigen-   zur Geneh-
                                           Geneh-vorhanden ist.                              ei geräumt und gestreut, obwohl
                                                                                                                                            unterricht in der Berufsschule in Trier. Ausbildungsbeginn ist
tümermigung
     migung     vorgelegt.
                vorgelegt.
         und Bürger       übertragen.               Salz oder sonstige auftauende nach den gesetzlichen Vorschrif-
                                                                                                                                            der 01.08.2021.
     Mit
     Mit Schreiben
          Schreiben vom   vom 07. 07. Dezember
                                       DezemberStoffe sind grundsätzlich zu ver- ten hierfür die Ortsgemeinden                              Zugangsvoraussetzung: mind. Hauptschulabschluss
Wird2020,
       durchAktenzeichen
     2020,      Schneefälle5/55/610-10
              Aktenzeichen         5/55/610-10
                                   die Benut- meiden und soll nur eingesetzt bzw. die Grundstückseigentümer
zungFNP-Waldmohr           1.
                           1. TÄnd.GF-1,
                                 und Gehwe-hat
     FNP-Waldmohr
       von Fahrbahnen           TÄnd.GF-1,      hatwerden, wenn hierdurch der Ober- zuständig sind. Diese Arbeiten                          Neben einem guten Schulabschluss benötigen Sie eine gute
gendie    Untere
          Untere Landesplanungsbehör-
     die
      erschwert,    Landesplanungsbehör-
                       so ist der Schnee flächenbelag der Flächen nicht werden innerorts oft durch par-
                                                                                                                                            körperliche Konstitution und ein hohes Maß an Verantwortung,
     de
     de gem.
         gem. §
unverzüglich     §6    Abs.
                       Abs. 1  1 BauGB,
                   6wegzuräumen.  BauGB, in  Ge-der
                                             in derbeschädigt werden kann.                   kende Fahrzeuge auf der Straße
                                                                                                                                            weil gefährliche Situationen rechtzeitig erkannt und ggfs. auch
     Fassung
     Fassungoder
frorener           der      Bekanntmachung
                   der Bekanntmachung
                             festgetretener                                                  oder den Bürgersteigen er-
                                                                                                                                            lebensrettende Maßnahmen eingeleitet bzw. ausgeführt wer-
     vom   03.
     vom ist
Schnee           November
           03.durch
                 November       2017
                                2017 (BGBI.I
                         Loshacken       zu be-S.
                                        (BGBI.I   S.Bei Schneefällen während der schwert, so dass die Räumfahr-                             den müssen. Die Bedienung der Bädertechnik erfordert hand-
     1728),    i.V.m.
               i.V.m. §
     1728),Hydranten
seitigen.               § 203
                           203sindAbs.
                                  Abs.von3
                                         3 BauGB
                                            BauGB
                                              Eis Nachtzeit sind der Schnee und zeuge nur mit erhöhtem Risiko we-
                                                                                                                                            werkliches Geschick. Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Engage-
undund      §
            § 1    der
                   der Landesverordnung
     und
      Schnee    1freizuhalten.
                           Landesverordnungder Schneematsch bis zum Be- gen evtl. Schäden räumen kön-                                       ment sowie gute Umgangsformen werden ebenso vorausge-
Der über     die
             die Zuständigkeiten
                          Schnee ist so nach
     über
     weggeräumte    Zuständigkeiten           nach
                                               zu ginn der allgemeinen Hauptver- nen.
                                                                                                                                            setzt.
     dem
     dem BauGB             (BBauGZustV
beseitigen,   BauGB
                 dass der        Verkehr aufRP
                           (BBauGZustV           RPkehrszeiten zu räumen. Als
     2007) diedie 1.
                   1. Teiländerung         der
                                           der Ge-                                                                                          Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen
den2007)
       Fahrbahnen      Teiländerung
                           und Gehwegen         Ge-Hauptverkehrszeit ist in der Regel Die Winterdienstfahrer der Stra-
     samtfortschreibung
     samtfortschreibung            des
                                   desderFlächen-
                                         Flächen-                                                                                           Unterlagen bis spätestens 31. Januar 2021 an die Verbandsge-
nicht   eingeschränkt und                    Ab- für Werktage die Zeit von 07.00 ßenmeisterei sind deshalb ange-
     nutzungsplanes           der    ehemaligen                                                                                             meindeverwaltung Oberes Glantal
flussnutzungsplanes           der ehemaligenbis 20.00 Uhr (außer Waldmohr, wiesen, wegen möglicher Scha-
          von Oberflächenwasser
     Verbandsgemeinde
     Verbandsgemeinde             Waldmohr
                                  Waldmohr ge-   ge-hier gilt die Zeit von 06.00 bis densersatzforderungen in diesen
nicht  beeinträchtigt wird.
     nehmigt.     Die   Genehmigungsertei-
     nehmigt. Die Genehmigungsertei-20.00 Uhr) und an Sonn- und Fei- Fällen kein Risiko einzugehen und                                              Fachbereich 1A.2 – Sachgebiet Personal
     lung
     lungderwird  hiermit
                  hiermit gem.
            wirdSchneeräumung  gem. §  §66 Abs.
                                            Abs.   5                                                                                                Rathausstr. 8
Neben                                         ob- 5ertagen von 09.00 bis 20.00 Uhr den Winterdienst dort einzustel-
     BauGB      ortsüblich      bekannt      gege-                                                                                                  66901 Schönenberg-Kübelberg
liegtBauGB      ortsüblichund
       den Anliegern            bekannt
                                    sonstigengege-anzusehen.                                 len.
     ben.
     ben.                                                                                                                                           oder per Email an bewerbung@vgog.de
Nutzungsberechtigten               bei auftre-
     Die
     Die 1.
          1.   Teiländerung
               Teiländerung         der  Gesamt-
                                    der Streu-
                                         Gesamt-Erforderlichenfalls sind während Wir bitten Sie deshalb im eigenen                                  (bevorzugt im PDF-Format).
tender      Glätte      auch die
     fortschreibung
     fortschreibung          des
                             des Flächennut-
                                     Flächennut-
pflicht.   Dieser erstreckt           sich auf dieser allgemeinen Hauptver- Interesse so zu parken, dass der
     zungsplanes der          ehemaligen       Ver-                                                                                         Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eig-
die zungsplanes
     Gehwege und        derdieehemaligen
                                  Fußgänger-   Ver-kehrszeiten die Gehwege, Fuß- Räumdienst durchgeführt werden
     bandsgemeinde
     bandsgemeinde            Waldmohr,
                              Waldmohr,        wird
                                               wirdgängerüberwege und besonders kann bzw. nach Möglichkeit auf                              nung bevorzugt berücksichtigt.
überwege      sowie auf die        durch Sat-
     mit der
           der öffentlichen         Bekanntma-
zungmitausdrücklich
                 öffentlichen       Bekanntma-gefährlichen Fahrbahnstellen zur das Parken am Straßenbereich
                                festgelegten
     chung
     chung in in Kraft
                 Kraft   gesetzt
                         gesetzt undund kann
                                          kann    ab                                                                                        Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Melanie Göddel, Tel.
besonders          gefährlichen            Fahr-abVermeidung von Rutschgefahren ganz zu verzichten.
     sofort  bei  der    Verbandsgemeinde-
     sofort bei der Verbandsgemeinde-mehrmals am Tag zu streuen.                                                                            06373/504-140 gerne zur Verfügung.
bahnstellen.
     verwaltung
     verwaltung       Oberes       Glantal,
                                   Glantal, Rat-
                      Oberes vorhanden         Rat-
Soweit     kein Gehweg                                                                       Vielen Dank für Ihr Verständnis.
     haus    Waldmohr,        Zimmer      Nr.
                                          Nr. W1-                                                                                           Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungs-
ist, haus    Waldmohr,
      gilt als    GehwegZimmer   ein Streifen   W1-Es wird darauf hingewiesen, dass
     2.04, Rathausstraße               14
                                       14 Wald-                                                                                             unterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine
von2.04,
       1,50 Rathausstraße
                m Breite entlang             Wald-
                                             der die Verletzung der Räum- und Die Verbandsgemeinde
     mohr,   zu   den    allgemeinen
     mohr, zu den allgemeinen              Dienst-
                                           Dienst-Streupflicht eine Ordnungswidrig- Oberes Glantal                                          Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzurei-
Grundstücksgrenze.              Die Benutz-
     zeiten
     zeiten von
              von montags
                   montags bis    bis mittwochs
                                       mittwochs                                                                                            chen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerberda-
     von
     von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
           8.30   Uhr     bis   12.00    Uhr undund                                                                                         ten richtet sich nach der DSGVO und dem Landesdatenschutz-
     von
     von 14:00
           14:00 UhrUhr bisbis 16.00
                                 16.00 Uhr,
                                         Uhr, so-so-                                                                                        gesetz.
     wie
     wie donnerstags
          donnerstags von     von 8.30
                                    8.30 Uhr
                                           Uhr bis
                                                 bis
     12.00
     12.00 Uhr
                  Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig?
              Uhr und
                    und vonvon 14.00
                                  14.00 UhrUhr bis
                                                 bis
     18.00
     18.00 UhrUhr und
                    und freitags
                            freitags vonvon 8.30
                                               8.30                                                                                         Schönenberg-Kübelberg, 12.10.2020
     Uhr
     Uhr bis
          bis 12.00
                12.00 Uhr Uhr von     jedermann
                                vonMelden
                                      jedermann   Sie sich bei uns unter 0621 572498-40
     eingesehen
     eingesehen werdenwerden                                                                                                                gez. Christoph Lothschütz
                                              wochenblatt-reporter.de/zustellung                                                            Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                 10558958_30_3
                                                                                                                                                                                                                 10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                         wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                         obg_hp03_haupt.03
                                                                                                                                                                                                         wal_b103_amtsb.03
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
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 Gemeinsame Bekanntmachung
 der Grundschulen Altenkirchen, Breitenbach, Brücken, Glan-Münchweiler, Herschweiler-Pettersheim, Nanzdietschweiler,
 Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr

 Einschreibung der Schulneulinge                                                                   - Grundschule Breitenbach, Auf dem Wilcher 9, 66916 Breitenbach (Schulleiter:
 auf Antrag (sog. Kann-Kinder)                                                                       Herr Kullmann), Tel: 06386-5096 am Montag, 08.02.2021
                                                                                                     von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
 Kinder, die nach dem 31. August 2015 geboren sind und erst zum Schuljahr
 2022/2023 schulpflichtig sind, können ab Sommer 2021 die Schule besuchen,
 wenn die Eltern dies beantragen.                                                 - Grundschule Brücken, Wiesenstraße 25, 66904 Brücken (Schulleiterin: Frau
                                                                                    Borst), Tel: 06386-6410 am Montag, 22.02.2021 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
 Diese Kinder können in der Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer
 Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen und - Grundschule Glan-Münchweiler (Glantalschule), Glanstraße 9, 66907
 wenn eine echte Absicht der Eltern besteht, ihr Kind auch wirklich im neuen Glan-Münchweiler (Schulleiterin: Frau Saraceni), Tel: 06383-925960 am
 Schuljahr in die Grundschule zu schicken.                                          Montag, 08.02.2021 von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
                                                                                    (Bitte um Terminvereinbarung!)
 Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt/-ärztin.
 Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte - Grundschule Herschweiler-Pettersheim (Herzog Christian-Schule),
 einbezogen werden.                                                                 Am Sportplatz 10, 66909 Herschweiler-Pettersheim (Schulleiter: Herr Pracht),
                                                                                    Tel: 06384-514608-10 am Mittwoch, 03.02.2021 von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, Nachweis
 der Sorgeberechtigung (bei alleinigem Sorgerecht), eine Bescheinigung vom Kin- - Grundschule Nanzdietschweiler (Gräfin von der Leyen Grundschule),
 dergarten und ein Passbild, bei den Kindern, die eine Busfahrkarte benötigen, Bahnhofstraße 10, 66909 Nanzdietschweiler (Schulleiterin: Frau Jung),
 vorzulegen.                                                                        Tel: 06383-1401 am Montag, 08.02.2021 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
 Zur Kontrolle der Masernschutz-Impfung bitte den Org.-Impfpass (keine Kopie (Bitte um Terminvereinbarung!)
 des Impfpasses!) Ihres Kindes vorlegen.
                                                                                  - Grundschule Schönenberg-Kübelberg, Pestalozzistraße 14,
 Die Schuleinschreibung ist durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen. 66901 Schönenberg-Kübelberg (Schulleiterin: Frau Gutzeit), Tel: 06373-9871
 Die Anmeldung soll in Begleitung des Kindes durchgeführt werden. Dies gilt nicht am Montag, 08.02.2021 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 für die Grundschule Waldmohr, hier erfolgt die Vorstellung des Kindes erst nach
 der Untersuchung durch den Schularzt/-ärztin.                                    - Grundschule Waldmohr (Rothenfeldschule), Bahnhofstraße 57 b,
                                                                                    66914 Waldmohr (Schulleiterin: Frau Schäfer), Tel: 06373-8920604
 Die Einschreibung kann zu folgenden Terminen vorgenommen werden:                   am Mittwoch, 10.02.2021 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
 - Grundschule Altenkirchen, Schulstraße 12, 66903 Altenkirchen (Schulleiterin: Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
   Frau Blasius-Russy), Tel: 06386-6424 am Montag, 22.02.2021                   Fachbereich 3 - Bürgerdienste
   von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Integrierte Gesamtschule                                                                                                                Grundschule Brücken

Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr                                                                                    Spendenübergabe der Bäckerei
Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe (MSS)                                                                           Becker an die Grundschule Brücken
Auch in diesem Jahr können sich        itur abgelegt wird. Als eine der we-   geboten.                              Zum Ende des Jahres wurde noch       Frau Becker überreichte der Leite-
SchülerInnen, welche Interesse         nigen Schulen im Umkreis bietet        Corona-bedingt sind alle Informa-     einmal die Spendenkasse geleert,     rin der GTS, Frau Kerstin Stein, den
an einer gymnasialen Oberstufe         die IGS das Fach Sport an. Das Ab-     tionsveranstaltungen zur Ober-        die Familie Becker in ihrer Bäcke-   stolzen Betrag von 145,-€.
haben und ihr Abitur machen            itur besteht hier aus einem prakti-    stufe an der IGS abgesagt worden.     rei für die Ganztagsschule aufge-    Herzlichen Dank an alle Spende-
möchten, an der IGS Schönen-           schen und schriftlichen Bereich.       Auch der „Tag der Offenen Tür“,       stellt hat.                          rinnen und Spender.
berg-Kübelberg / Waldmohr an-          Neben dieser Auswahl an Abitur-        welcher im Januar stattfinden soll,
melden. Für die Anmeldung muss         fächern – den sogenannten Leis-        muss leider entfallen. Gerne kön-
im Vorfeld ein Anmeldetermin ver-      tungsfächern – haben die Schüler       nen sich aber interessierte Schü-                            IMPRESSUM
einbart werden. Die Anmeldungen        aber auch die Möglichkeit aus ei-      ler und Eltern in einem persönli-          Amtsblatt der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
finden im Zeitraum vom 1. Februar      ner Vielzahl von Grundkursen aus-      chen Gespräch mit Vertretern der       Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Ver-
bis zum 12. Februar 2021 statt.        zuwählen: Biologie, Chemie, Phy-       Schulleitung einen Eindruck über       bandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, 66901 Schönenberg- Kü-
Voraussetzungen für einen Über-        sik, Musik, Kunst, Religion, Sozial-   die IGS und die dortige Oberstufe      belberg , Christoph Lothschütz (V.i.S.d.P.), Rathausstraße 8, Tel. 06373
gang in die 11. Klasse ist, dass der   kunde und Darstellendes Spiel.         verschaffen.                           504-0.
Schüler bzw. die Schülerin mit         Seit dem aktuellen Schuljahr kann                                             Verlag: SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG
dem Leistungsstand des Halbjah-        man auch das Grundfach Informa-                                               Herstellung: Druck-und Versanddienstleistungen Südwest GmbH,
reszeugnisses die Bedingungen          tik belegen. Im Bereich Fremd-                                                67071 Ludwigshafen
zum Besuch einer gymnasialen           sprache sind es die Grundkurse         Kontakt                                Zustellung: PVG Ludwigshafen; zustellreklamation@suewe.de oder
Oberstufe erfüllt.                     Französisch, Englisch und Latein.                                             Tel. 0621 572498-40 oder -41.
Die Gesamtschule Schönenberg-          Dabei bietet die Schule in Englisch                                           Das Amtsblatt Oberes Glantal erscheint wöchentlich freitags/ sams-
                                                                                www.igs-skw.de
Kübelberg bietet die Fächer Eng-       und Französisch sowohl Kurse für                                              tags außer an Feiertagen. Das Amtsblatt Oberes Glantal wird kostenlos
lisch, Mathematik, Deutsch, Erd-       Anfänger als auch Kurse für Schü-        Ansprechpartner: Jörg Dittgen
                                                                                                                     an alle erreichbaren Haushalte der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
kunde, Geschichte, Biologie und        ler an, welche schon in der Sekun-       St. Wendeler Str. 16
                                                                                                                     verteilt. Aufage 16.030 Exemplare. Sofern eine Zustellung des Amts-
Sport als Abiturprüfungsfächer         darstufe 1 in Französisch unter-         66901 Schönenberg-Kübelberg          blattes aufgrund von unvorhersehbaren Störungen nicht erfolgt sein
an. Von den genannten Fächern          richtet wurden. Alle oben aufge-         Tel.: 06373-8110-10                  sollte, kann das jeweils aktuelle Amtsblatt in der Verbandsgemeinde-
müssen die Schüler drei auswäh-        führten Leistungsfächer werden           Fax: 06373-8110-33                   verwaltung Oberes Glantal sowie bei der SÜWE Vertriebs- und Dienst-
len, in denen dann später das Ab-      natürlich auch als Grundkurse an-                                             leistungsgesellschaft mbH & Co. KG in Ludwigshafen bezogen werden.

                                                        Bietet jedem eine Bühne
                                                                                                                                                                                obg_hp04_haupt.04
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
22. Januar 2021                                                              AMTSBLATT                                                                                   Seite 5

                         Dunzweiler                                                                             Nanzdietschweiler

                Kita „Die wilden Zwerge“                               Neubau einer Sandsteinmauer
                                                                       Liebe Mitbürgerinnen und
                                                                       Mitbürger,
Spenden machen es möglich                                              in der Straße Im Eck, Bereich
                                                                       Bushaltestelle Bahnhofstraße,
Vielen Dank an unsere ganzen       rigen Figuren anschaffen.
                                                                       musste die dortige marode und
Spender,
                                                                       nicht mehr verkehrssichere
aufgrund der Spenden konnten       Danke euch allen.
                                                                       Sandsteinmauer         abgerissen
wir neue Duplo Bausteine, die
                                                                       werden. Es stellte sich die Frage,
Duplo Eisenbahn und Holzklit-      „Die wilden Zwerge“ aus Dunz-
                                                                       wie eine neue Mauer, die zur
zerbausteine und die dazu gehö-    weiler
                                                                       Standfestigkeit der Straße Im
                                                                       Eck unabdingbar ist, aussehen
                                                                       sollte. Einfach nur praktisch und
                                                                       kostengünstig oder sollte sie
                                                                       sich in den ortsbildprägenden
                                                                       Charakter der umliegenden
                                                                       landwirtschaftlichen Gebäude
                                                                       einfügen. Aus dieser Überle-
                                                                       gung heraus hatte die Ortsge-
                                                                       meinde beim Ausbau der L 358
                                                                       (Hauptstraße) die beiden Bus-
                                                                       wartehäuser in Sandstein er-
                                                                       richtet und war damit der Emp-
                                                                       fehlung aus der Dorferneuerung
                                                                       heraus gefolgt, bei der Material-
                     FFW Förderverein                                  auswahl den dörflichen Charak-
                                                                       ter zu berücksichtigen. Daraus
                                                                       folgend, wurde die marode

Weihnachtsbaumaktion 2021                                              Sandsteinmauer wieder in Na-
                                                                       tursteinbauweise errichtet. Die
Die Dorfbewohner aus Dunzwei-      Ein großes Dankeschön für die       Entscheidung eine so mächtige
ler haben am Samstag wieder-       zahlreichen Spenden die uns auf     Mauer zu errichten, konnte nur
holt gezeigt, was eine starke      den verschiedensten Wegen er-       deshalb getroffen werden, da
Dorfgemeinschaft ausmacht. Ihr     reicht haben. Die eingegangen       unsere beiden Gemeindearbei-
habt euch an die Auflagen gehal-   Spenden werden Zweckgebun-          ter handwerklich dazu in der La-
ten, die uns die Kreisverwaltung   den für die Jugendarbeit einge-     ge sind und vor allem die Moti-
                                                                       vation dazu vorhanden war. Die       an dieser Stelle ganz herzlich     ben.
angeordnet hat. Nur durch das      setzt.
                                                                       Ortsgemeinde hat dabei eine          bei unseren beiden Gemeinde-
Einhalten dieser Maßnahmen         Vielen Dank                         enorme Kostenersparnis erfah-        arbeitern bedanken, die ihr        Mit freundlichen Grüßen
war es uns möglich die Aktion      Im Namen des Fördervereins          ren, da nur Materialkosten ent-      handwerkliches Können wieder       Annette Filipiak-Bender
durchzuführen.                     Neiheisel Markus                    standen sind. Ich möchte mich        einmal unter Beweis gestellt ha-   Ortsbürgermeisterin

                                             Ohmbach                                                                                 Quirnbach

                            „Kita Sonnenschein“ Ohmbach                                                     Musikalischer Fahrradanhänger
                                                                                                            Eine schöne Idee hatten Udo und    dem sie dann durch Liebsthal
                                                                                                            Kai Herrmann aus Liebsthal und     und Quirnbach gefahren sind. So
Verabschiedung Leiterin                                                                                     Quirnbach. Da coronabedingt
                                                                                                            die Bläsergruppe an Heiligabend
                                                                                                                                               wurden die Bewohner doch noch
                                                                                                                                               mit weihnachtlichen Weisen auf
Zum 31. Dezember hat die Kita      ihr Ortsbürgermeister Gerhard       heit. Frau Carmen Maier-Hettrich
                                                                                                            nicht durch die Ortsteile ziehen   das Christfest eingestimmt.
Leiterin Carmen Maier-Hettrich     Kauf ein Buchgeschenk und ei-       war über 10 Jahre lang in der Kin-
                                                                                                            konnte, haben die beiden kurzer-
Ihre Arbeit auf eigenen Wunsch     nen Blumenstrauß und wünsch-        dertagesstätte der Ortsgemein-
                                                                                                            hand einen „musikalischen“         Herzlichen Dank für diese schö-
hin beendet. Als Erinnerung an     te ihr für die weitere Berufliche   de Ohmbach beschäftigt davon
                                                                                                            Fahrradanhänger gebaut, mit        ne Initiative.
ihre Zeit in Ohmbach Überreichte   Zukunft alles Gute und Gesund-      8 Jahre als Leiterin.

(auf dem Bild von links Silke Wieder stellvertr. Leiterin, Carmen Maier-Hettrich, Leiterin
und Gerhard Kauf)

                                                                                                                                                                  obg_hp05_haupt.05
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Seite 6                                                                       AMTSBLATT                                                                            22. Januar 2021

                                                                        Schönenberg-Kübelberg

 Allgemeinverfügung                                                                                          „Kurzfristig, zeitintensiv –
 über die Widmung von Gemeindestraßen in Schönenberg-Kübelberg                                               und jederzeit wieder“
                                                                                                             Im Caritas SeniorenHaus Schö-         Otto Rubly war auch cts-Ge-
 Widmungsverfügung                                   gemacht.                                                nenberg-Kübelberg fanden einen        schäftsführer Rafael Lunkenhei-
 Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für            Diese Veröffentlichung ist auch auf unserer             Tag vor Silvester die ersten Imp-     mer vor Ort und voll des Lobes für
 Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1.       Homepage unter der Adresse www.vgog.de ab-              fungen statt. Einrichtungsleiter      die Mitarbeitenden des Hauses:
 August 1977, zuletzt geändert am 26.06.2020         rufbar.                                                 Eric Graetz ist froh und dankbar:     „Alles war von Herrn Graetz und
 und dem Beschluss des Ortsgemeinderates             Rechtsbehelfsbelehrung                                  „Unser Dank geht an den Koordi-       seinen Mitarbeitern hervorra-
 Schönenberg-Kübelberg vom 08.12.2020, wer-          Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines              nator des Tages, Jan-Hendrik Pra-     gend und mit viel Engagement
 den die nachfolgend aufgeführten Teilstücke         Monats nach der öffentlichen Bekanntma-                 ger, den Teamleiter des Mobilen       organisiert. Beeindruckend wa-
 der Gemeindestraße „MiniTec-Allee“ mit sofor-       chung Widerspruch erhoben werden.                       Impfteams sowie die Impfärzte         ren die Gespräche mit den Mitar-
 tiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr ge-      Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-        Fr. Dr. Jana Spiekermann und Dr.      beitern, die nach vielen Wochen
 widmet:                                             schrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung              Manfred Heinz.“ Die Impfungen         voller physischer und psychi-
                                                     Oberes Glantal, Rathausstr. 8, 66901 Schönen-           der Bewohner fanden in ihren          scher Belastung unglaublich mo-
 Die Teilstücke der Gemeindestraße „MiniTec-Al-      berg-Kübelberg oder durch E-Mail mit qualifi-           Zimmern statt. Neben Landrat          tiviert waren.“
 lee“ der Gemarkung Kübelberg mit den Flur-          zierter elektronischer Signatur nach dem Signa-
 stücknummern 1036/17, 1036/29, 1036/30              turgesetz an vg-oberes-glantal@poststel-
 und 1036/36 enthalten ebenfalls die Straßen-        le.rlp.de, einzulegen.
 bezeichnung „MiniTec-Allee“.                        Der Widerspruch kann auch bei der Kreisverwal-
                                                     tung, Kreisrechtsausschuss, Trierer Str. 49-51,
 Die gewidmeten Verkehrsflächen sind im beige-       66869 Kusel, eingelegt werden.
 fügten Planauszug dargestellt.
 Der Gemeingebrauch der gewidmeten Straßen-          Schönenberg-Kübelberg, 23.01.2021
 flächen wird gem. § 34 Abs. 1 LStrG auf die nach    Verbandsgemeinde Oberes Glantal
 der Straßenverkehrsordnung zulässigen Nut-
 zungsarten beschränkt.                              gez. Christoph Lothschütz
 Die Widmung wird hiermit öffentlich bekannt         Bürgermeister

                                                                                                                                    Landfrauen Sand

                                                                                                             Verein aufgelöst
                                                                                                             Liebe Frauen des ehemaligen           Wir hoffen, dass Ihr die vergange-
                                                                                                             Landfrauenvereins Sand. Wie Ihr       ne Zeit gesund verbringen konntet
                                                                                                             alle mitbekommen habt wurde un-       und dass Ihr auch weiterhin ge-
                                                                                                             ser     Landfrauenverein       zum    sund bleibt. Wir wünschen Euch al-
                                                                                                             31.12.2020 aufgelöst, es gibt den     len ein weiteres gesundes, glückli-
                                                                                                             Verein nicht mehr. Es tut uns un-     ches und erholsames neues Jahr
                                                                                                             endlich leid, dass wir uns so sang-   2021. Bitte denkt daran, dass Ihr
                                                                                                             und klanglos verabschieden muss-      Euren Dauerauftrag für die Abbu-
                                                                                                             ten. Es gab keine Möglichkeit un-     chung des Vereinsbeitrags bei Eu-
                                                                                                             seren Abschied oder auch Weih-        rer Bank kündigt.
                                                                                                             nachten gebührend zu feiern. Die      Die Vorstandschaft des ehemali-
                                                                                                             allgemeine Gesundheitslage ließ       gen Landfrauenvereins wünscht
                                                                                                             uns leider keine Wahl. Trotzdem       allen ehemaligen Mitgliedern alles
                                                                                                             entschuldigen wir uns dafür.          alles Gute und viel Gesundheit.

                                             Steinbach                                                                                   Waldmohr

Aggregatbetrieb                                                                                                                   Bücherei Waldmohr
Sehr geehrter Anschlussnutzer,      Bitte schützen Sie Ihre empfind-    • Elektrische Wecker, oft auch
hiermit informieren wir Sie, dass   lichen Geräte (z.B. Computer, TV-     Zeitschaltuhren an Haus-
die Pfalzwerke Netz AG gemäß §
17 Niederspannungsanschluss-
                                    Geräte, Telefonanlagen), indem
                                    Sie diese Geräte vom Netz tren-
                                                                          haltsgeräten bzw. Alarmanla-
                                                                          gen, schalten sich aus und
                                                                                                             Liebe Leserinnen und Leser,
                                                                                                         auf Grund der neuen Corona-Ver-           Alternativ stehen Ihnen die Medien
verordnung (NAV) dringende          nen (z.B. durch Ziehen des Netz-      müssen neu gestellt werden
                                                                                                         ordnung des Landes müssen auch            der Onleihe nach wie vor rund um
Wartungs- und Sanierungsarbei-      steckers) und erst wieder zu-       • Kühlschränke und Tiefkühlge-
                                                                                                         die Büchereien weiterhin ge-              die Uhr zur Verfügung. Schauen Sie
ten im Stromversorgungsnetz         schalten, nachdem die regelmä-        räte sollten Sie während der
                                                                                                         schlossen bleiben.                        doch einfach mal vorbei unter
durchführt. Diese Wartungsar-       ßige Stromversorgung wieder           Unterbrechung         möglichst
                                                                                                         Um Ihnen eine Ausleihe dennoch            www.onleihe-rlp.de
beiten werden ab Montag, den        hergestellt ist.                      nicht öffnen
                                                                                                         zu ermöglichen, haben wir einen           Bei Fragen dazu melden Sie sich
25.01.20 bis Freitag, den           Bei ortsfesten Geräten (z.B. Hei-   • Werden zentrale Telefon-, An-
                                                                                                         Abholservice für Sie eingerichtet.        gerne bei uns!
29.01.20 in der Gemeinde Stein-     zungsanlagen, Antennenanla-           tennen-, Aufzugs-, Warmwas-
                                                                                                         Sie können Medien (Bücher, Hör-           Da die Corona-Regeln ab dem
bach in der Zeit zwischen 08:00     gen, Durchlauferhitzer) ist die       ser- oder Heizungsanlagen
                                                                                                         bücher, Zeitschriften, DVDs, etc.)        31.01.2021 noch nicht definiert
Uhr und 18:00 Uhr erfolgen.         Steuersicherung auszuschalten.        betrieben, informieren Sie bit-
                                                                                                         telefonisch (06373/7605), per E-          sind, beachten Sie bitte, dass wir
Die Stromversorgung wird mit-       Beachten Sie hierzu die jeweilige     te den jeweiligen Betreiber
                                                                                                         Mail (buecherei@waldmohr.de)              Ihnen aktuelle Informationen rund
tels Notstromaggregat gewähr-       Bedienungsanleitung des Her-        • Bei Fotovoltaikanlagen und
                                                                                                         oder über den Findus (http://wald-        um die Bücherei im Internet (Fin-
leistet. Zwischen 08:00 und         stellers und schalten Sie die         Blockheizkraftwerken beach-
                                                                                                         mohr.buchabfrage.de) vorbestel-           dus und www.waldmohr.de) bereit-
16:00 Uhr muss mit einer kurz-      Steuersicherung erst wieder ein,      ten Sie bitte die Betriebsanlei-
                                                                                                         len und diese dann, wenn möglich          stellen. Selbstverständlich können
zeitigen Stromunterbrechung ge-     nachdem       die    regelmäßige      tung
                                                                                                         nach vorheriger Terminabsprache,          Sie uns auch gerne anrufen!
rechnet werden.                     Stromversorgung wieder herge-
                                                                                                         zu den geänderten Öffnungszeiten          Unsere neuen Öffnungszeiten für
Eine Einspeisung aus Eigener-       stellt ist.                         Für Rückfragen steht Ihnen die
                                                                                                         bei uns abholen. Bitte klopfen Sie        die Abholung:
zeugungsanlagen ist während         Beachten Sie darüber hinaus ins-    Servicekoordination, unter der
                                                                                                         an der Eingangstür zur Bücherei.          Montag bis Donnerstag von 15 bis
der Durchführung der Arbeiten       besondere auch unsere zusätzli-     Tel.-Nr.: 0621-585 2560 zur Ver-
                                                                                                         Die Übergabe erfolgt dann kontakt-        18 Uhr und zusätzlich Dienstag und
nicht möglich.                      chen Hinweise:                      fügung.
                                                                                                         los.                                      Donnerstag von 10 bis 13 Uhr

                                                                                                                                                                        obg_hp06_haupt.06
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
22. Januar 2021                                                            AMTSBLATT                                                                                                                                                                                                                          Seite 7

 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Waldmohr
 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
 hier: „Teiländerung II zum Änderungsplan I zum Erweiterungsplan II Teil C zum Teilbebauungsplan Am Haidenkopf“
 Der Ortsgemeinderat Waldmohr hat in seiner Sitzung am 02.09.2020 die Aufstel-               beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-
 lung der „Teiländerung II zum Änderungsplan I zum Erweiterungsplan II Teil C zum            ten gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,
 Teilbebauungsplan Am Haidenkopf“ beschlossen.                                               der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

 Nachdem das Planverfahren abgeschlossen ist, hat der Stadtrat Waldmohr am Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach
 16.12.2020 die „Teiländerung II zum Änderungsplan I zum Erweiterungsplan II Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
 Teil C zum Teilbebauungsplan Am Haidenkopf“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §
 24 GemO als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird nun als Satzung
 gem. § 10. Abs. 3 BauGB mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 27 a VwVfG auch auf der Homepage
                                                                               der Verbandsgemeinde Oberes Glantal unter
 Die genaue Abgrenzung des Planbereichs kann dem Kartenausschnitt entnom-                      www.vgog.de/Öffentliche Bekanntmachungen
 men werden.                                                                   veröffentlich.

 Der Bebauungsplan wurde gem. § 13 BauGB aufgestellt und liegt ab sofort zusam- Waldmohr, den 23.01.2021
 men mit der Begründung und den textlichen Festsetzungen bei der Verbandsge- Dr. Schneider
 meindeverwaltung Oberes Glantal, Gebäude Waldmohr, Rathausstr. 14, Zimmer Stadtbürgermeister                                            45
                                                                                                                                                                                                     58                                          6073                                                                      6070
                                                                                                                                                                                                                                                  2                                                                        1
 Nr. W1-2.04, auf unbegrenzte Zeit zur Einsichtnahme aus. Jedermann hat das                                        43
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 9

                                                                                    5013
 Recht, während der allgemeinen Dienststunden in den rechtsverbindlichen Be-         19                                                                                                                                                          7
                                                                                                                                                                                                                                                     A
                                                                                                                                                                56                                                                                                              6073
 bauungsplan Einsicht zu nehmen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Mit                                                                                                                                          6074
                                                                                                                                                                                                                                                                                 1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      20

 der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.                                                                                  54
                                                                                                                                                                                                                         2                                        7

                                                                                                                                                                                                              6074
                                                                                                                                                                       5013                                                                                                                               B
                                                                                                                                                                                                               1                                                                                     18
                                                                                                                                                                        13
                                                                                                            4990                                                                                                                        B
 Unbeachtlich werden                                                                                           2
                                                                                                                   H                                                                                                        5
                                                                                                                                                                                                                                A
                                                                                                                                                                                                                                    5                                                  18
                                                                                                                                                                                                                                                                                            A

                                                                                                                                  4990                   5012
 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort be-                               4990
                                                                                                                   3                                      1
                                                                                                                   H                                                                                                                                                       16
                                                                                                                                                                                                                                                                                A

    zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,                                                                                4991
                                                                                                                                                                                                                                                                      16
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     6082
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      1
                                                                                                                                              4992
 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor-                                4985                                                                                                                                                                                          6082
                                                                                                                                                                                                          3                                                                                                    2
    schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs-         5956H
                                                                                                                2                              4993
                                                                                                                                                          4994                      5087
                                                                                                                                                                                                                                                      14
                                                                                                                                                                                                                                                                                                6081
                                                                                                                                                                                                                                                                                                 1
    plans und                                                                                    4983
                                                                                                                                                                     4995
                                                                                                                                                                                    8
                                                                                                                                                                                                                                                                                    6081
                                                                                                  1                                                                                                                                                        6080
 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,                                                                                                                     4996
                                                                                                                                                                                                                                                                                     2

                                                                                                                 4982                                                                       2
                                                                                      H                                                                                                                                 5001
                                                                                                     G

 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungspla-
                                                                                                      ra

                                                                                                                                                                                                                                               5001
                                                                                                          be

                                                                                                                                                                                                                                                           5003
                                                                                                                                                                                                                     6078                      2
                                                                                                            n

                                                                                                                                       4980
 nes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung be-               H                                                                                                                        3                 5002
                                                                                                                                                                                                                                               5003
                                                                                                                                                                                                                                                              2

 gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend,                                               4
 wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).                      H                                                                                                                                                       5004
                                                                                                                                                                                                                                                                                    5088

 Gem. §§ 39 bis 42 BauGB können Vermögensnachteile entstehen, die einen Ent-                                                                     4976
                                                                                                                                                                        1A

 schädigungsanspruch auslösen können. Der Entschädigungsberechtigte kann                                                                          2
                                                                                                                                                                                                              6078
 die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Ent-                           5957
                                                                                                                                                                                    6078
                                                                                                                                                                                                               4
                                                                                                                                                                                     5
 schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädi-
 gungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszins-
 satz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Ist Entschä-                                                                        6078
                                                                                                                                                          1
 digung durch Übernahme des Grundstücks zu leisten, findet auf die Verzinsung §                                 5960
                                                                                                                 4
 99 Abs. 3 Anwendung BauGB (§ 44 Abs. 3 BauGB).                                                                                                                                               4968
                                                                                                                                                                                               1
 Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
 Ablauf des Kalenderjahres, in dem die bezeichneten Vermögensnachteile einge-
 treten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).                                                            5960
                                                                                                                                               6
                                                                                                                                                                     4968
                                                                                                                                                                     3                        4965
 Hinweis                                                                                      5960
                                                                                                 3
                                                                                                                                               Baulast
                                                                                                                                                                                               4
                                                                                                                                                                      4965
 gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO)                                                                                                             5949
                                                                                                                                                                      3

                                                                                                                                                            4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               5095
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                1
 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
                                                                                                                                                                                                                 12

                                                                                                                        1
 Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein
 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.             5950                                                                                                  4965
                                                                                                                                Badstraße
 Dies gilt nicht, wenn                                                                                                                                                                      5

                                                                                                     10

 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die                                                                                                               5095
    Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,                               5948                                               5949             5949
                                                                                                                                                                                              2

                                                                                                                                                                              5

  oder                                                                                           5939

                                                                                                     2
 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss                                                                                                                                              5095
                                                                                                                                                                                                                             3

                                                                                 NABU

HANDY-KAMPAGNE
Recycling wertvoller Rohstoffe aus Althandys
Ach in diesem Jahr können nicht   hen speziell entwickelte Sam-       tene Erden, die auch heute noch                              Es ist daher sinnvoll, Althandys                                                         Handys zurück gegeben. Der NA-
mehr gebrauchte Mobiltelefone,    melboxen, in die Sie Ihr Handy      unter zum Teil menschenunwür-                                einem Recycling zuzuführen und                                                           BU erhält pro Gerät 1,60 €, die für
Smart-Phones, iPhones o.ä. im     einwerfen können. Bitte entfer-     digen Bedingungen und stark                                  so einerseits die wertvollen Roh-                                                        größere      Naturschutzprojekte
Rahmen einer Sammelaktion des     nen Sie vorher alle persönlichen    umweltzerstörenden Fördertech-                               stoffvorkommen zu schonen und                                                            verwendet werden.
NABU zurück gegeben werden.       Daten vom Gerät und machen es       niken abgebaut werden. Da die-                               andererseits die Müllmengen zu                                                           Wir würden uns freuen, wenn Sie
Im Geschäft „Kleeblatt – Buch     unbrauchbar.                        se Metalle nur in geringen Men-                              reduzieren.                                                                              sich an dieser Aktion beteiligen
und Natur“ und im Sekretariat     Die Handys enthalten wertvolle      gen in der Erdkruste vorkommen,                              Seit Beginn der Aktion wurden in                                                         und Ihre Altgeräte vorbei brin-
der Grundschule Waldmohr ste-     Metalle wie Gold, Kobalt und Sel-   droht eine baldige Erschöpfung.                              Waldmohr bereits mehr als 700                                                            gen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                       obg_hp07_haupt.07
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
Seite 8                                                                       AMTSBLATT                                                                              22. Januar 2021

                                                                          Kirchliche Meldungen

  Prot. Kirchengemein- Prot. Kirchengemeinden Prot. Kirchengemeinde                                                         Kath. Pfarrei Hl. Christophorus
 den Glan-Münchweiler Hüffler und Quirnbach Herrschweiler-Pettersheim                                                          Schönenberg-Kübelberg
   und Dietschweiler
                                     Gottesdienste                      Gottesdienste                       Gottesdienste und
Gottesdienste
                                                                                                      9 Uhr Veranstaltungen
                                     Liebe Gemeindeglieder,             Sonntag, 24. Januar 2021
24.01.2021, 9.00 Uhr,                aufgrund der aktuellen Corona-     Krottelbach
Prot. Martinskirche Dietschweiler    Pandemie finden die Gottesdiens-   Langenbach                    9 Uhr
                                                                        Ohmbach                       10 Uhr Samstag, 23. Januar:                    chen zu einem persönlichen Ge-
(Anmeldung nicht erforderlich,       te bis auf weiteres im Prot. Ge-                                                                                bet zu besuchen. Die Kirchen sind
                                                                        Herschweiler-Pettersheim      10 Uhr 18.30 Uhr Breitenbach, Messfeier
Mund-Nasenschutz muss im Got-        meindehaus in Wahnwegen statt.                                          am Vorabend                             zu folgenden Terminen geöffnet:
tesdienst getragen werden, Kon-      Bitte melden Sie sich, wenn Sie    Sonntag, 31. Januar 2021             Sonntag, 24. Januar:
takdaten werden vor Eintritt auf-    Sonntags zum Gottesdienst kom-     Ohmbach                       10 Uhr 9.00 Uhr Waldmohr, Messfeier            Elschbach und Sand:
genommen)                            men wollen, bis spätestens Frei-   Herschweiler-Pettersheim 10 Uhr 10.30 Uhr Kübelberg, Messfeier               samstags 16 - 18 Uhr
24.01.2021, 10.10 Uhr,               tag um 18.00 Uhr im Pfarramt an                                         Mittwoch, 27. Januar:                   Dunzweiler und Ohmbach:
Prot. Kirche Glan-Münchweiler        (06384 8575).                      Voranmeldungen:                      8.30 Uhr Kübelberg, Messfeier           sonntags 10 – 16 Uhr
(Anmeldung nicht erforderlich,       Bitte denken Sie an eine Mund-     Wir bitten um telefonische Voran-    Donnerstag, 28. Januar:                 Kübelberg:
Mund-Nasenschutz muss im Got-        Nasen-Bedeckung. Diese muss        meldung, jeweils samstags zuvor.     18.30 Uhr Waldmohr, Messfeier           sonntags 12 – 16.30 Uhr
tesdienst getragen werden, Kon-      auch während des Gottesdienst      Die Anrufe werden unter Telefon      Samstag, 30. Januar:                    Bitte halten Sie sich an die Hygie-
taktdaten werden vor Eintritt auf-   getragen werden.                   0 63 84 – 385 (Pfarramt)             17.00 Uhr Dunzweiler, Messfeier         nevorgaben und Abstandsregeln!
genommen)                            Gottesdienst Wahnwegen             von 10 – 12 und 14 – 16 Uhr          am Vorabend
                                     24.01.2021 um 10.15 Uhr            entgegengenommen.                    18.30 Uhr Ohmbach, Messfeier            Sternsingen 2021 – Aber sicher!
Kontakt:                                                                Schutzbestimmungen beachten          am Vorabend                             Spenden sind weiterhin möglich!
Prot. Pfarramt Glan-Münchweiler                                         Auf dem Kirchengelände und im Kir- Sonntag, 31. Januar:                      Wer keine Segenspost erhalten
Pfarrer Christoph Bröcker             Prot. Kirchengemein-              chenraum gilt Mund- und Nasen- 9.00 Uhr Waldmohr, Messfeier                  hat, kann sich gerne im Pfarrbüro
Tel.: 06383/470                                                         schutz. Die Sitzplätze sind den      10.30 Uhr Kübelberg, Messfeier          06373/3720 melden.
Email: pfarramt.glan.muenchwei-         den Breitenbach,                Schutzbestimmungen gemäß ge-
ler@evkirchepfalz.de                  Dunzweiler, Waldmohr              kennzeichnet. Aufgrund der corona- Eine Anmeldung zu den Gottes-             So erreichen Sie uns:
                                                                        bedingten Heiz- und Lüftungsvor- diensten           im       Pfarrbüro       Pfarramt Hl. Christophorus
                                                                        schriften empfehlen wir warme Klei- (06373/3720) ist erforderlich.           Kirchengasse 6, 66901 Schönen-
Prot. Kirchengemeinde                Gottesdienste und                  dung.                                Kommen Sie bitte ca. 20 Minuten         berg-Kübelberg
                                                                                                              vor Beginn des Gottesdienstes,         Tel: 06373/3720
Schönberg-Kübelberg                  Veranstaltungen                    Kindergottesdienst                    bringen Sie ihr eigenes Gotteslob      E-Mail: pfarramt.schoenenberg-
                                                                        Informationen über Überraschungs-     mit. Der Mund-Nase-Schutz ist          kuebelberg@bistum-speyer.de
                                   Breitenbach                          post und Video-Info über WhatsApp
Gottesdienste                      Sonntag, 24.01.                      bei Bernadette 017 12 83 75 86
                                                                                                              während des gesamten Gottes-
                                                                                                              dienstes zu tragen. Wir weisen da-
                                                                                                                                                     pfarrei-schoenenberg-kuebelberg.de

Achtung ab sofort geänderte Got- 9:00 Uhr Gottesdienst                  oder Laura 015 75 15 18 68 2          rauf hin, dass auf allen öffentli-     Öffnungszeiten:
tesdienstzeiten! Gottesdienstbe-                                                                              chen Plätzen rund um die Kirchen       Montag, Mittwoch und Freitag:
such bitte nur mit vorheriger An- Dunzweiler                            Kindergruppen und Jugendkreise        Maskenpflicht besteht. Die Kir-        9.00-12.00 Uhr
meldung im Prot. Pfarramt          Sonntag, 24.01.                      Info: Simeon Kloft, Jugendreferent    chen sind während der Gottes-          Dienstag und Donnerstag:
                                   10:30 Uhr Gottesdienst               Tel. 0 63 84 – 99 89 559              dienste nicht geheizt, bitte warm      16.00-18.00 Uhr
Sonntag, 24.01.2021                (Winterkirche)                       WhatsApp 0151 41 23 40 56             anziehen.
09.30 Uhr Gottesdienst                                                  Email: s.kloft@kirche-hp.de                                                  das Pastoralteam:
im Gemeindehaus                    Öffnungszeiten Pfarrbüro:                                                  Aufgrund steigender Corona-Zah-        Pfarrer Michael Kapolka,
10.30 Uhr Gottesdienst             Dienstags      v. 17:00-19:00 Uhr    Kontakte:                             len kann es zu kurzfristigen Ver-      Tel. 0151/14879755
                                   Donnerstags v. 09:30-12:00 Uhr       Pfarramt Herschweiler-Pettersheim     schärfungen oder Veränderungen         michael.kapolka@bistum-speyer.de
im Gemeindehaus                    oder unter Telefonnummer
Sonntag, 31.01.2021                                                     Tel. 0 63 84 – 385                    von Hygieneregeln kommen oder          Pfarrer Dr. Robert Maszkowski, Ko-
                                   06386/330                            (bitte Anrufbeantworter beachten)
09.30 Uhr Gottesdienst             Waldmohr                                                                   zur Absage geplanter Gottes-           operator
im Gemeindehaus                                                         www.kirche-hp.de                      dienste. Alle Informationen sind       robert.maszkowski@bistum-speyer.de
                                   Vorerst finden bis einschließlich    twitter.com/kirche_hp
10.30 Uhr Gottesdienst             31. Januar. Keine Gottesdienste                                            immer kurzfristig auf unserer          Gemeindereferentin       Christine
im Gemeindehaus                                                         www.facebook.com/KircheHP             Homepage veröffentlicht. Bei           Pappon, Tel. 06373/8290422 o.
                                   statt. Wenn Sie den Gottesdienst
                                   per Post oder E-Mail erhalten                                              Rückfragen können Sie sich gerne       0151/14879828
Im dringenden Notfall wenden Sie möchten, melden Sie sich gerne         Die Geschäftsführung obliegt          im Pfarrbüro melden.                   christine.pappon@bistum-speyer.de
sich bitte an das Pfarramt Miesau, im Pfarramt.                         derzeit Herrn Dekan und
Tel. 06372-1456.                                                        Pfarrer Lars Stetzenbach.             Offene Kirchen
                                   Öffnungszeiten Pfarrbüro:            Dekanatsgeschäftsstelle Kusel:
Hier unsere geänderten Öff- Dienstags und freitags                                                            In unseren Kirchen werden auf-
nungs- bzw. Telefonsprechzeiten: 14:00 bis 18:00 Uhr,                   Tel.: 0 63 81 – 9 96 99 –11,          grund der Corona-Regeln nicht im-            Evangelische
                                                                        auch in Trauerfällen, für Taufen
Dienstags und donnerstags von Saarpfalzstraße 16a
                                                                        und Trauungen.
                                                                                                              mer Gottesdienste stattfinden.             Christusgemeinde
09. – 12.00 Uhr und samstags von 66914 Waldmohr                                                               Wir laden Sie herzlich ein, die Kir-
09.30 – 11.00 Uhr.                                                      Pfarramt.Kusel1@evkirchepfalz.de
                                   Tel.: 06373/9312
                                                                                                                                                     Gottesdienste
                                                                                        Prot. Kirchengemeinde Gries                                  24.01., 10.00 Uhr
  Prot. Kirchengemeinden Altenkirchen - Brücken                                                                                                      Gottesdienst mit Jürgen Kizler im
                                                                                                                                                     EC-Gemeindehaus Schulstraße 10
                                                                        Gottesdienste
Gottesdienste                                                           Liebe Gemeindeglieder,
                                                                                                                                           Für jeden Gottesdienst wird um
                                                                                                         „Kerchebläädche“ im Pfarramt in vorherige Anmeldung gebeten:
Sonntag, 24.01.                  telefonisch im Pfarramt an. Je         Aufgrund der aktuellen Lage sind Miesau                            Tel. 06373/8290149 oder
Altenkirchen, 10:00 Uhr, Gottes- nach aktueller Lage kann eine Ver-     die Aktivitäten in unserer Kirchen-
                                                                                                         Sonntag, 31.1.2021                e-mail:m.pfaffcg@outlook.de
dienst                           anstaltung auch kurzfristig ausfal-    gemeinde        weiterhin    einge-
                                                                                                         10:00 Uhr Gottesdienst
                                 len.                                   schränkt. Wie überall sind die Auf-                                Unsere Gottesdienste sind auch
Anmerkung: Bitte denken Sie                                             lagen des Infektionsschutzgeset- Öffnungszeiten: Pfarrerin Ute weiterhin auf dem Youtube-kanal
beim Gottesdienstbesuch an die Protestantisches Pfarramt Alten-         zes einzuhalten. Alle Gruppentref-
                                                                                                         Stoll-Rummel ist immer zu spre- unter ec-gemeinde.de abrufbar.
Mundnasenmaske, Abstand und kirchen, Pfarrerin Sabine Ella              fen fallen bis auf Weiteres aus. chen. Das Pfarrbüro ist mittwochs
die Hygieneregeln. Aufgrund der Schwenk-Vilov, Tel.: 06386-218                                           von 8 Uhr bis 10 Uhr und freitags Weitere Infos:
Corona bedingten Heiz- und Lüf- eMail: pfarramt.altenkirchen-bru-       Sonntag, 24.1.2021               von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.    www.ec-gemeinde.de
tungsvorschriften empfehlen wir ecken@evkirchepfalz.de                  14:00 Uhr Gottesdienst zur Taufe Tel. 06372-1456, Telefax 50352 Gemeindepastor Jürgen Kizler,
warme Kleidung. Zur besseren www.pfarrei-altenkirchen.de                von Veith Germann                www.evpfalz.de/gemeinden/miesau Schulstr. 10, 66901 Schönen-
Planbarkeit melden Sie sich-wenn Facebook: facebook.com/Prot.Pfar-      Dienstag, 26.1.2021              eMail: prot.pfarramt.miesau@t- berg-Kübelberg,
möglich-bis sams-tags 15:00 Uhr reiAltenkirchen                         11:00 Uhr Redaktionsschluss fürs online.de                         Tel.:06373/8290149

                                                                                                                                                                          obg_hp08_haupt.08
Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal Die drei Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
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