Nummer 30 Freitag, 30. Juli Jahrgang 2021 - Wegen Betriebsferien der Druckerei (6. bis 15.8.2021) erscheint in der 32. Woche kein Amtsblatt.

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Nummer 30
                                                                              Freitag, 30. Juli
                                                                              Jahrgang 2021

Wegen Betriebsferien der Druckerei (6. bis 15.8.2021) erscheint in der 32. Woche kein Amtsblatt.
Ärztlicher Notdienst für Patienten mit
                                                                             Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen
                                                                             Samstag, Sonntag und Feiertag von 10.00 – 20.00 Uhr in der
                                                                             HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund­
Stadtverwaltung Schwaigern                                                   brunnen Heilbronn, ohne Voranmeldung.
info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de,
www.schwaigern.de                                                            Zahnärztlicher Notfalldienst
                                                                             Tel. 0711/7877712.
Zentrale                                                              21-0
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                                           Kostenfreie Onlinesprechstunde
Montag bis Freitag .................................. 8.00 – 12.00 Uhr       von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz­
Montag und Donnerstag ...........................14.00 – 16.00 Uhr           lich Versicherte) Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de,
Dienstag ................................................14.00 – 18.00 Uhr   Montag bis Freitag, 9.00 – 19.00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat .. 9.00 – 12.00 Uhr
FEUERWEHR                     Notruf                                   112
                                                                             Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern
                                                                             Immer am 3. Montag 13 – 16 Uhr und 3. Dienstag 14 – 18 Uhr
POLIZEI                       Notruf                                   110   im Monat im Bürgerbüro. Beratung, Antragstellung und Unter­
Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr)                           810630    stützung bei Rentenangelegenheiten durch einen Versicherten­
Polizeirevier Lauffen                                          07133/2090    berater der Deutschen Rentenversicherung.
UNFALLRETTUNGSDIENSTE                                                        Anmeldung: Gesa Kress, Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de
Notruf                                                                 112
Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222)                     19222    Kinder- und Jugendreferat
                                                                             „Koordination Kinder- und Familienzentrum“
BEREITSCHAFTSDIENSTE bei:                                                    Stettener Straße 1 (Bahnhof, 1. OG),
Stromausfall: EnBW Regional AG                              0800/3629477     loebe.d@caritas-heilbronn-hohenlohe.de, 07138/8107946
Störung der Wasserversorgung:
Schwaigern, Stetten, Niederhofen                             0172-6330059    Jugendtreff am Bahnhof
Massenbach (Störung, Notdienst)                            07264/9176-99     Stettener Straße 1 (Bahnhof, EG),
Massenbach (Service)                                         07264/9176-0    koegel.n@caritas-heilbronn-hohenlohe.de, 07138/8107946
Störung der Gasversorgung:                                                   JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld
Stadtwerke Heilbronn                                       07131/56-2562     Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1
Nach Dienstschluss                                         07131/56-2588     (im Bahnhof), Tel. 8129561.

                                                                             Diakoniestation Leintal
                                                                             Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund
                                                                             um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung,
                                                                             Essen auf Rädern, Tel. 97300,
                                                                             – IAV–Stelle, Tel. 973011
                                                                             – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch
Corona                                                                       von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in
Hotline-Nummer 07131/ 994-5012 für allgemeine Fragen                         persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen.
zum Coronavirus sowie zu Quarantänemaßnahmen, Montag –
Freitag 8 – 12 Uhr + 13.30 – 16 Uhr, am Wochenende 12 –                      Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier
15 Uhr. Bei der Corona-Hotline des Landkreises können keine                  Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts­
Impftermine vereinbart werden. Die richtigen Ansprechpartner                 hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern;
für medizinische Fragen, beim Auftreten von Symptomen und                    Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102.
für Test auf COVID-19 sind die Hausärzte.
                                                                             Ökumenischer Hospizdienst Leintal
Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst                                   Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für
(allgemein,- kinder-, augen- und HNO-ärztlicher Notfall-                     – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden
dienst): 116117 (der Anruf ist kostenlos, bundeseinheitliche                 Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden.
Rufnummer)                                                                   Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33,
                                                                             Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                               Mi. + Do. 15 – 17 Uhr.
Notaufnahme SLK-Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn
Am Gesundbrunnen 20 – 26, 74078 Heilbronn                                    Suchtberatung
– Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr (ohne Voranmeldung)                        Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag
Allgemeinde Notfallpraxis Brackenheim                                        des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund­
SLK-Kliniken – Geriatrische Rehaklinik Brackenheim                           heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068.
Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim
– Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr                                       Psychologische Beratungsstelle
– Samstag, Sonntag, Feiertag 8.00 – 22.00 Uhr                                Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation
                                                                             Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                                         Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn.
in der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen
– Montag bis Freitag von 19.00 – 22.00 Uhr
– am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 – 22.00 Uhr
(ohne Voranmeldung)
Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle
Heilbronn, Tel. 19222.

 Seite 2                      Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021
02.08. Gemeinderatssitzung,                                 03.08. Mitgliederversammlung, LandFrauenverein
    			Frizhalle 18 Uhr                                         			Stetten, Vereinszimmer Mehrzweckhalle
                                                                			 Stetten, 19.30 Uhr

                                                                Mit neuen Telefonnummern ist das Finanzamt Heilbronn ab
Notdienst der Apotheken                                         dem 2. August 2021 telefonisch von Montag bis Freitag vor­
30.07.    Schäfer-Apotheke, Brettener Str. 34,                  mittags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von
			       75031 Eppingen, Tel. 07262/4393                       Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr erreichbar
31.07.    Leintal-Apotheke, Eppinger Str. 20/1,                 (Telefonzentrale: 07131/7475-0).
			       74211 Leingarten, Tel. 07131/902090
01.08.    Hubertus-Apotheke, Kronenstr. 7,                      Hilfe nach Hochwasser: Gemeinderat Schwaigern
			       75057 Kürnbach, Tel. 07258/92376                      spendet Sitzungsgeld für Flutopfer
02.08.    Stromberg-Apotheke, Weilerer Str. 6,                  Mitte Juli 2021 verursachte ein Tief in mehreren Regionen
			       74374 Zaberfeld, Tel. 07046/930123                    Deutschlands schwere Niederschläge und damit einhergehend
03.08.    Rosen-Apotheke, Brettener Str. 36,                    starke Überschwemmungen.
			       75031 Eppingen, Tel. 07262/1858                       Besonders betroffen waren Nordrhein-Westfalen und Rhein­
04.08.    Schloss-Apotheke am Marktplatz,                       land-Pfalz. Unzählige Häuser, Brücken und Straßen wurden
			       Marktplatz 7, 74193 Schwaigern, Tel. 07138/810620     unterspült, mitgerissen und beschädigt. Die Infrastruktur
05.08.    Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4,                       wurde vielerorts massiv zerstört und viele Menschen starben im
			       75031 Eppingen, Tel. 07262/1888                       Zusammenhang mit der Unwetter-Katastrophe.
                                                                Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern zeigte sich betroffen
                                                                über die Ereignisse. In der letzten Sitzung des Gemeinderates
                                                                am 23. Juli 2021 verkündete der Gemeinderat geschlossen,
                                                                dass das Sitzungsgeld der Juli-Sitzung gespendet werden und
                                                                den Opfern der Katastrophe zu Gute kommen soll. Es ist den
                                                                Gemeinderatsmitgliedern und der vorsitzenden Bürgermeiste­
                                                                rin ein wichtiges Anliegen, eine schnelle und unbürokratische
                                                                Hilfe für die unverschuldet in Not geratenen Menschen zu er­
Corona-Maßnahmen – Kurzüberblick ab 26.07.                      möglichen und die Beseitigung der enormen Schäden zu unter­
Zu lesen auf den Seiten 4 bis 7 des Amtsblatts.                 stützen.
                                                                Das Sitzungsgeld in Höhe von 1.250 € wird durch die persön­
Servicecenter des Finanzamts wieder geöffnet                    liche Spende eines Gemeinderatsmitglieds verdoppelt, so dass
Onlinebuchung von Terminen möglich, neue Telefonnum-            sich die Spende aus Schwaigern auf insgesamt 2.500 € beläuft.
mern                                                            Als Empfänger wurde „Der Adler hilft e. V.“ ausgewählt. Die
Ab dem 2. August 2021 ist das Finanzamt Heilbronn wieder für    Spende kommt dem Wiederaufbau der Weinbauregion Ahr zu­
den Publikumsverkehr geöffnet. Aufgrund der noch anhalten­      gute und soll den Winzerinnen und Winzern in dieser
den Pandemie ist es jedoch erforderlich, dass zunächst online   schwierigen Zeit Hoffnung und Zuversicht verleihen.
ein Termin gebucht wird. Dies vermeidet Wartezeiten für die
Bürgerinnen und Bürger und hilft, die Abstandsregeln besser     Warn-App NINA mit lokalen Hinweisen zu
einhalten zu können. Termine können bequem rund um die Uhr      Gefahrenlagen
über das Terminvereinbarungssystem gebucht werden, das auf      Hinweise und Warnmeldungen
der Internetseite des Finanzamts Heilbronn zu finden ist.       Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bun­
Sofern Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zur Online-         des, kurz Warn-App-NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldun­
buchung haben, kann ein Termin auch telefonisch gebucht         gen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahren­
werden (Durchwahl: – 3078).                                     lagen. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeite­     Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundes­
rinnen und Mitarbeiter, haben die Finanzämter ein umfassen­     länder sind ebenfalls abrufbar. Im April 2020 wurde NINA um
des Hygienekonzept entwickelt. Der Zutritt zum Finanzamt ist    einen neuen Informationsbereich zur Corona-Pandemie er-
nur mit Mund-Nasen-Bedeckung und unter Angabe der               weitert. Er umfasst Basisinformationen und aktuelle Nach-
Kontaktdaten gestattet. Es wird gebeten, die gebotenen Ab­      richten.
standsregelungen sowie Hygienevorschriften einzuhalten.         Die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrich­
Auf der Homepage des Finanzamts Heilbronn finden Bürger-        ten-App) warnt den User deutschlandweit vor Gefahren, auf
innen und Bürger weitere Informationen zu steuerlichen          Wunsch auch mit dem aktuellen Standort. Herausgeber der
Fragen und Kontaktmöglichkeiten mit dem Finanzamt.              Anwendung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Über das dort eingestellte elektronische Kontaktformular        Katastrophenhilfe (BBK). Die Bevölkerungsschutz-Warnungen
können Bürgerinnen und Bürger von zu Hause aus sicher in        werden von den zuständigen Stellen des Katastrophenschutzes
Verbindung mit dem Finanzamt treten, Nachrichten schreiben      oder vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastro­
und Unterlagen und Belege auch ohne Zertifikat an das Finanz­   phenhilfe herausgeben. In der Anwendung werden Wetterwar­
amt übermitteln.                                                nungen des Deutschen Wetterdienstes verwendet, die Hoch­
An sieben Tagen in der Woche und rund um die Uhr gibt der       wasserinformationen kommen vom länderübergreifenden Hoch­
Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung      wasserportal. Die Berichte gelten dabei jeweils für ein ganzes
Auskunft zu steuerlichen Themen.                                Bundesland und können somit gleichzeitig mehrere abonnierte
Außerdem hat die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Er­         Orte betreffen.
klärvideos im Einsatz. Kurz und prägnant wird in jeweils rund   Darüber hinaus ermöglicht die neue Mehrsprachigkeits-
zwei Minuten dargestellt, was in bestimmten Situationen         Funktion die Darstellung in sieben Fremdsprachen sowie in
steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steuer­     deutscher leichter Sprache.
recht bietet.                                                   (weiter auf Seite 7)

                                                                     Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021 · Seite 3
Corona-Maßnahmen in vier Inzidenzstufen
 Corona-Maßnahmen in vier
     Corona-Maßnahmen  in Inzidenzstufen
                          vier Inzidenzstufen
           Ab 26. Juli 2021 werden die vier Inzidenzstufen mit kleinen Anpassungen fortgeführt. Die Anpassungen sind
 Ab 26. Julimit
           Ab2021
                 Corona-Maßnahmen in vier Inzidenzstufen
                einem
                26.
 mit einemschärfungen
           mit
                         +2021
                    werden
                    Juli   gekennzeichnet.
                               die
                           nach 5 Lockerungen
            + gekennzeichnet.
                                               Lockerungen
                                   vier Inzidenzstufen
                                 werden   die vier
                                    Tagen in der
                einem + gekennzeichnet.
                                                              tretenmit
                                                        mit kleinen
                                                   Inzidenzstufen
                                                   nächsthöheren
                                                   treten nach
                                               Lockerungen
                                                                     nach
                                                                5 Tagen
                                                              treten
                                                                           5 Tagen
                                                                      Anpassungen
                                                                        kleinen
                                                                     nachin5der
                                                                                    in der niedrigeren
                                                                                     fortgeführt.
                                                                                Anpassungen
                                                                    Inzidenzstufe.
                                                                                niedrigeren
                                                                             Tagen
                                                                                                       Inzidenzstufe
                                                                                                  Die Anpassungen
                                                                                               fortgeführt.
                                                                                             Inzidenzstufe
                                                                                    in der niedrigeren
                                                                                                                       in Kraft, Ver-
                                                                                                                      sind
                                                                                                             Die Anpassungen
                                                                                                            in Kraft, Ver-
                                                                                                       Inzidenzstufe
                                                                                                                                 sind
                                                                                                                       in Kraft, Ver-
 schärfungen   nach 5 Tagen
           schärfungen     nachin5der   nächsthöheren
                                    Tagen                Inzidenzstufe.
                                            in der nächsthöheren    Inzidenzstufe.
              Ab 26. Juli 2021 werden die vier Inzidenzstufen mit kleinen Anpassungen fortgeführt. Die Anpassungen sind
           Stand: 26. Juli 2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
              mit einem + gekennzeichnet. Lockerungen treten nach 5 Tagen in der niedrigeren Inzidenzstufe in Kraft, Ver-
 Stand: 26.Stand:
            Juli 2021
                    26. –Juli
              schärfungen weitere
                               nach–Informationen
                              2021   5weitere    derund   FAQ auf
                                       Tagen inInformationen    undBaden-Württemberg.de
                                                      nächsthöheren  FAQ  auf Baden-Württemberg.de
                                                                       Inzidenzstufe.
         Grundsätzlich gilt:
 Grundsätzlich gilt:26. Juli
         Grundsätzlich
            Stand:        gilt:
                             2021 – weitere Informationen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

                 Grundsätzlich gilt:

          Abstand            Hygiene             Medizinische       Corona-App        Regelmäßig
           halten
  Abstand Abstand  Hygienepraktizieren          Maske
                             Hygiene Medizinische      tragen
                                                            Corona-App
                                                 Medizinische         nutzen Regelmäßig
                                                                    Corona-App          lüften
                                                                                      Regelmäßig
                           praktizieren Maske tragen
   halten halten praktizieren                   Maske tragen nutzen nutzen     lüften   lüften

                Abstand                      Hygiene                      Medizinische                  Corona-App                      Regelmäßig
               Medizinische Maskenpflicht in Innenräumen ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.
                 halten                    praktizieren                  Maske tragen                       nutzen                          lüften
               Ausnahmen:
    Medizinische     Maskenpflicht
               Medizinische               in Innenräumen
                                  Maskenpflicht                  ab 6 Jahre
                                                       in Innenräumen         abbleibt
                                                                                   6 Jahreweiterhin     bestehen.bestehen.
                                                                                              bleibt weiterhin
    Ausnahmen:  » Kinder bis einschließlich 5 Jahre
               Ausnahmen:
    » Kinder»   »bisPersonen,      die aus
                      einschließlich
                     Kinder                  gesundheitlichen
                                         5 Jahre
                              bis einschließlich     5 Jahre         Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung
    » Personen,      notwendig)
                      die aus gesundheitlichen
                » Medizinische
                     Personen,     dieMaskenpflicht     Gründen     keine
                                                           in Innenräumen
                                        aus gesundheitlichen         GründenMaske ab tragen
                                                                                 keine6 Jahre
                                                                                          Maskekönnen
                                                                                                 bleibt
                                                                                                   tragen (ärztliche
                                                                                                             können Bescheinigung
                                                                                                           weiterhin     bestehen.
                                                                                                                       (ärztliche    Bescheinigung
                » Ausnahmen:
         notwendig)  In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen,
                     notwendig)
                » » Mensen
    » In geschlossenen           und
                         KinderRäumen
                     In geschlossenen  Cafeterien
                                            bei
                                             Räumen
                                  bis einschließlich während
                                                privaten bei     des Essens
                                                            Treffen,
                                                              privaten
                                                         5 Jahre       privaten
                                                                         Treffen, und   Trinkens
                                                                                   Feiern,
                                                                                    privaten in der und  beim
                                                                                                          in derSport
                                                                                                     Gastronomie,
                                                                                                Feiern,                  treiben. Kantinen,
                                                                                                                        Kantinen,
                                                                                                                   Gastronomie,
         Mensen » »und
                     Im   Freien
                     Mensen       ist
                          Cafeterien
                                 und   die Maske
                                        während
                                       Cafeterien   nur
                                                    des   dann
                                                          Essens
                                                     während     zu
                                                                 des tragen,
                                                                    und        wenn
                                                                           Trinkens
                                                                       Essens     und   der
                                                                                       und   Mindestabstand
                                                                                            beim
                                                                                        Trinkens    Sport
                         Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen könnentreiben.
                                                                                                    und            von
                                                                                                            treiben.
                                                                                                         beim    Sport   1,5  MeternBescheinigung
                                                                                                                           (ärztliche    zu anderen
    » Im Freien » Personen
                     Im   Freien  nicht
                     ist notwendig)
                          die Maske
                                  ist  diedauerhaft
                                        nur  dann zu
                                           Maske    nureingehalten
                                                        tragen,
                                                          dann zu wenn werden     kann.
                                                                           der wenn
                                                                     tragen,    Mindestabstand        von 1,5 Metern
                                                                                        der Mindestabstand         von 1,5  zuMetern
                                                                                                                                anderenzu anderen
         Personen» Personen
                     nicht   dauerhaft
                         In geschlossenen eingehalten
                                  nicht dauerhaft
                                                Räumen    werden
                                                       eingehalten   kann.
                                                                       werden
                                                             bei privaten         kann.privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen,
                                                                             Treffen,
                Schnell- Mensen     und Cafeterien
                            und Selbsttests              während des
                                                  (für bestimmte           Essens und Trinkens
                                                                       Dienstleistungen                und beimerforderlich)
                                                                                               und Angebote          Sport treiben. dürfen nicht älter
    Schnell- undals»24   Im  Freien
                        Stunden
                     Selbsttests      ist
                                    sein.
                                      (fürdie Maske
                                           bestimmte     nur  dann   zu  tragen,
                                                          Dienstleistungen         wenn
                                                                                  und      der
                                                                                        AngeboteMindestabstand
                                                                                                     erforderlich)
                Schnell- und Selbsttests (für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich) dürfen            von
                                                                                                                      dürfen 1,5  Metern
                                                                                                                                nicht   älterzu  anderen
                                                                                                                                             nicht   älter
                »
    als 24 Stunden       Personen
                     Hierfür
                       sein.   können
                als 24 Stunden sein.  nicht  dauerhaft
                                          kostenlose       eingehalten
                                                         Bürgertests       werden
                                                                         oder         kann.
                                                                                Angebote      von  Arbeitgeber*innen,         Schulen      und
    » Hierfür» könnenAnbieter*innen
                     Hierfür kostenlose   von  Dienstleistungen
                                           Bürgertests
                               können kostenlose         Bürgertests   genutzt
                                                            oder Angebote         werden.
                                                                                 von
                                                                         oder AngeboteArbeitgeber*innen,         Schulen und
                                                                                              von Arbeitgeber*innen,          Schulen und
                »    Zu
         Anbieter*innen   testende
                   Schnell-  von
                               und    Personen
                                  Dienstleistungen
                     Anbieter*innen       von
                                      Selbsttests dürfen
                                                      (für   einen
                                                          genutzt
                                               Dienstleistungen      für Laien
                                                                    werden.
                                                            bestimmte  genutzt   zugelassenen
                                                                                  werden.
                                                                           Dienstleistungen         Schnelltest     anerforderlich)
                                                                                                                        sich selbst unter      Aufsicht
              Corona (z.B.  durch   Dienstleister*innen       oder                    Corona durchführen und bescheinigendürfen
                                                                     Arbeitgeber*innen)
                                                                                                  und   Angebote
                                                                                                                                          lassen.
                                                                                                                                                 nicht älter
    » Zu testende
                » alsZu24Personen
                          testende    dürfen
                            StundenPersonen
                                        sein.  einen    für Laien   zugelassenen       Schnelltest     an  sich  selbst   unter
                                                  dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht   Aufsicht
                » » Schüler*innen
         (z.B. durch (z.B.  durchkönnen
                         Hierfür         können
                       Dienstleister*innen         einen
                                                oder
                                    Dienstleister*innen
                                             kostenlose     von  derArbeitgeber*innen)
                                                              oder    Schule
                                                        Arbeitgeber*innen)
                                                             Bürgertests        bescheinigten
                                                                             oder durchführen       negativen
                                                                                                   und
                                                                                    Angebotedurchführen
                                                                                                 von              Testbescheinigen
                                                                                                         bescheinigen
                                                                                                                 und    vorlegen
                                                                                                       Arbeitgeber*innen,   lassen.  (max.
                                                                                                                                  Schulen    60
                                                                                                                                          lassen.
                                                                                                                                              und
                » Stunden
    » Schüler*innen              alt)
                            können
                     Schüler*innen    vorlegen.
                                       einen  von
                                         können    der
                                                   einen Schule
                                                            von    bescheinigten
                                                                 der  Schule
                         Anbieter*innen von Dienstleistungen genutzt werden.          negativen
                                                                                bescheinigten       Test   vorlegen
                                                                                                    negativen     Test (max.
                                                                                                                        vorlegen60   (max.   60
         Stunden» »alt)
                     FürZu asymptomatische
                         vorlegen.
                     Stunden     alt) vorlegen.
                             testende     PersonenKinder
                                                      dürfenbis einen
                                                                einschließlich
                                                                        für Laienfünf     Jahre gilt keine
                                                                                     zugelassenen             Testpflicht.
                                                                                                        Schnelltest     an sich selbst unter Aufsicht
    » Für asymptomatische
                » Für(z.B.            Kinder
                           asymptomatische    bis einschließlich      fünf
                                                  Kinder bis einschließlich
                               durch Dienstleister*innen                    Jahre   gilt  keine  Testpflicht.
                                                                                   fünf Jahre gilt
                                                                  oder Arbeitgeber*innen)             keine Testpflicht.
                                                                                                   durchführen      und bescheinigen lassen.
           Legende
                   » Schüler*innen können einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen (max. 60
 Legende Legende Stunden alt) vorlegen.                                     Inzidenzstufe 1       Inzidenzstufe 2        Inzidenzstufe 3        Inzidenzstufe 4
                                                     Lebensbereiche
                           Nachweislich geimpft,                               (unter 10)            (10 bis 35)            (35 bis 50)            (über 50)
                   » Für asymptomatische Kinder bis einschließlich fünf Jahre gilt keine Testpflicht.
              Nachweislich genesen     oder
                                geimpft,     getestet
                           Nachweislich geimpft,    +
              genesen
              Legendeoder       getestet
                           genesen     oder getestet

                            Datenverarbeitung                                                                                                   Mit Abstand:
                               Nachweislich geimpft,
                            erforderlich
                 Datenverarbeitung
                            Datenverarbeitung                                                                                                 ohne 3G und ohne
                               genesen oder getestet                                       Mit Abstand: ohne 3G und ohne                          Personen-
                 erforderlich
                            erforderlich         Präsenz-                                      Personenbeschränkung                             beschränkung
                                                       veranstaltungen
                            Hygienekonzept     an Hochschulen                           Ohne Abstand: maximal 35 Personen                      Ohne Abstand:
                               Datenverarbeitung                                          oder bis 75% der Kapazität mit:                     max. 35 Personen
                            erforderlich
                 Hygienekonzept
                            Hygienekonzept
                               erforderlich                                                                                                   oder bis 60% der
                 erforderlich
                            erforderlich                                                                                                        Kapazität mit:

                           Zusätzliche
                             Hygienekonzept
                           Maskenpflicht
                 Zusätzliche
                           Zusätzliche
                             erforderlich
                 Maskenpflicht
                           Maskenpflicht                (weitere Regelungen
                                                          durch Hausrecht
                                                              möglich)                                                                                    1
                                 Zusätzliche                                                                                                 1            1
                                 Maskenpflicht

                                                                                                                                                              1

Seite 4                      Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021
Inzidenzstufe 1            Inzidenzstufe 2             Inzidenzstufe 3          Inzidenzstufe 4                                                          Inzidenzstufe 1          Inzidenzstufe 2         Inzidenzstufe 3           Inzidenzstufe 4
                                                       Lebensbereiche                                                                                                                                     Lebensbereiche
                                                                                     (unter 10)                (10 bis 35)                 (35 bis 50)                (über 50)                                                               (unter 10)              (10 bis 35)             (35 bis 50)                (über 50)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Im Freien:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     1 Person je ange-
                                                                                                                                                                                                                                            Im Freien und in geschlossenen
                                                                                                                                                                                                                                                                                           Im Freien und in         fangene 20 m² mit
                                                                                                                                                                                                                                            Räumen ohne Beschränkung2 der
                                                                                                                                                                                                                                                                                            geschlossenen

                                                                                                                                                                                         Corona
                                                                                                                                                                 2 Haushalte, max.                                                                  Personenanzahl
                                                                                                                                                                    5 Personen                                Freizeit-                                                                        Räumen:
                                                                                                                4 Haushalte, max. 15 Personen                                                              einrichtungen           2                                                       1 Person je ange-
                                                         Kontakt-                                                                                                                                                                      In der Praxis können sich aus dem Abstandsgebot
                                                                                max. 25 Personen                                                                  (Kinder dieser Haus-                     (wie Freizeitparks,                                                            fangene 10 m² mit
                                                      beschränkungen                                       (Kinder dieser Haushalte und bis zu 5 weitere Kin-                                               Hochseilgärten,            oder hygienischen Vorgaben Personenbeschrän-
                                                                                                                                                                 halte bis einschließlich
                                                                                                            der bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)                                            Schwimmbäder3 etc.)      kungen ergeben (siehe Hygienekonzept § 5 Absatz
                                                        (Geimpfte sowie                                                                                          13 Jahre zählen nicht                                                                                                                              In geschlossenen
                                                                                                                                                                                                                                           1 Nummer 1 Corona-Verordnung des Landes).
                                                       genesene Personen                                                                                                  mit.)                                                        3                                                                                Räumen:
                                                       werden nicht mitge-                                                                                                                                                                 Für Schwimmbäder gelten zusätzliche Vorgaben
                                                      zählt. Paare, die nicht                                                                                                                                                               zur Begrenzung der Personen in den Becken                                  geschlossen
                                                     zusammenleben, zählen
                                                        als ein Haushalt.)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Im Freien: max.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    100 Personen mit
                                                                                  Im Freien: max.           Im Freien: max.
                                                                                   300 Personen              200 Personen
                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ohne Personen-
                                                                                                                                                                                                         Außerschulische                                                                  beschränkung mit
                                                                                                                                        Im Freien und in         Im Freien und in                                                                   Ohne 3G und ohne
                                                                                                                                                                                                            Bildung
                                                                                                                                         geschlossenen            geschlossenen                          (wie Volkshochschulen,                   Personenbeschränkung                                              In geschlossenen
                                                          Private
                                                                                                                                         Räumen: max.             Räumen: max.                            Jungendkunstschulen,                                                                                        Räumen: max.
                                                      Veranstaltungen           In geschlossenen           In geschlossenen                                                                                 Musikschulen etc.)
                                                                                                                                        50 Personen mit          10 Personen mit                                                                                                                                     20 Personen mit
                                                      Ohne Abstandsgebot          Räumen: max.               Räumen: max.
                                                     und ohne Maskenpflicht     300 Personen mit           200 Personen mit
                                                        (wie Geburtstage,
                                                       Hochzeitsfeiern etc.)

                                                                                                                                                                                                                                                                                           Im Freien und in          Im Freien und in
                                                                                                                                                                                                                                                                                            geschlossenen             geschlossenen
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Räumen:                   Räumen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                           1 Person je ange-         1 Person je ange-
                                                      +                                                                                 Im Freien: max.           Im Freien: max.                                                                                                         fangene 10 m² mit
                                                                                  Im Freien: max.           Im Freien: max.                                                                                    Kultur-                                                                                              fangene 20 m² mit
                                                                                                                                         500 Personen              250 Personen                                                          Im Freien und in geschlossenen
                                                                                  1.500 Personen             750 Personen                                               mit                                einrichtungen               Räumen ohne Personenbeschränkung
                                                                                                                                              mit                                                        (wie Galerien, Museen,
                                                                                über 300 Personen         über 200 Personen                                                                               Bibliotheken, Archive,
                                                                                                                                                                                                           Gedenkstätten etc.)

                                                                                                                                                                                                Corona
                                                                                       mit¹:                     mit1:
                                                                                                                                                                                                                                                                                           (3G nicht erforderlich    (3G nicht erforderlich
                                                                                                                                                                                                                                                                                          bei Abholung/Rückgabe     bei Abholung/Rückgabe
                                                        Öffentliche                                                                                                                                                                                                                            von Medien in             von Medien in
                                                      Veranstaltungen                                                                 über 200 Personen          über 200 Personen                                                                                                           Bibliotheken o.ä.)        Bibliotheken o.ä.)
                                                                                In geschlossenen           In geschlossenen                  mit¹:                      mit¹:
                                                       (wie Theater, Oper,
                                                      Konzert, Betriebs- und      Räumen: max.               Räumen: max.                                                                                                                                                                                            Im Freien: ohne
                                                       Vereinsfeiern, Stadt-      500 Personen               250 Personen                                                                                                                                                                                               Personen
                                                        feste ohne Fahrge-
                                                                                                                                                                                                                                                                                           Im Freien: ohne          beschränkung mit:
                                                           schäfte etc.)
                                                                                                                                                                                                                                                                                              Personen-
                                                                                 Oder: max. 50 %            Oder: max. 50 %
                                                                                                                                                                                                                                                                                            beschränkung
                                                                                der Kapazität ohne         der Kapazität ohne
                                                                                Abstandsgebot mit                                      In geschlossenen          In geschlossenen                        Gastronomie und                                          Ohne 3G und ohne
                                                                                                           Abstandsgebot mit
                                                                                                                                         Räumen: max.              Räumen: max.                           Vergnügungs-                                                Personen-
                                                                                                                                        200 Personen mit          100 Personen mit                            stätten              Ohne 3G und ohne                 beschränkung
                                                                                                                                                                                                           (wie Restaurants,           Personen-
                                                                                                                                                                                                           Kneipen, Imbisse,                                                              In geschlossenen          In geschlossenen
                                                                                                                                                                                                                                     beschränkung                 In geschlossenen
                                                                                                                                                                                                            Spielhallen etc.)                                                                 Räumen:                   Räumen:
                                                                                                                                                                                                                                                                      Räumen:
                                                                                  maximal 25.000            maximal 25.000                                                                                                                                                                1 Person je 2,5 m²        1 Person je 2,5 m²
                                                                                                                                                                                                                                                                     Rauchverbot
                                                                                    Personen                  Personen                                                                                                                                                                           mit                       mit
                                                    ¹ Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist.
                                                                                                                                                                                                             (3G und Daten-
                                                                                                                                                                                                            verarbeitung gilt
                                                                                                                                                                                                            generell nicht für                                                               Rauchverbot               Rauchverbot
                                                                                                                                                                                                            to-go-Angebote)

Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021 · Seite 5
                                                                                                                                                                                            2                                                                                                                                                 3
Inzidenzstufe 1     Inzidenzstufe 2      Inzidenzstufe 3     Inzidenzstufe 4                                          Inzidenzstufe 1     Inzidenzstufe 2      Inzidenzstufe 3           Inzidenzstufe 4
 Lebensbereiche                                                                                                        Lebensbereiche
                               (unter 10)         (10 bis 35)          (35 bis 50)          (über 50)                                                (unter 10)         (10 bis 35)          (35 bis 50)                (über 50)
                                                                                                                                                                                                             mit:
                                                                                                mit:                                                           Ohne 3G
Betriebskantinen                                                                                                          Beherbergung
  und Mensen                                                                                                                                                                                bei Anreise und anschließendem
                             Nutzung durch Angehörige der Einrichtung 3G gestattet                                                                                                              Testnachweis alle 3 Tage
     (3G und Daten-
                                                                                                                      +
    verarbeitung gilt
    generell nicht für
    to-go-Angebote)                                                                                                                                                  75% der Kapazität
                                                                                                                                                                        ohne 3G
+                                                                                       In geschlossenen
                                                                                                                          Touristischer
                                                                                             Räumen:                                             Ohne 3G und ohne                         max. 75% der zu-          max. 50% der zu-
                                                                                                                            Verkehr
                                                                   In geschlossenen      1 Person je ange-                                           Personen-                             lässigen Fahr-            lässigen Fahr-

                                                                                                                    Corona
                                                                       Räumen:            fangene 10 m²                (wie Schifffahrt, Seil-     beschränkung         100% der             gastanzahl                gastanzahl
                                                                                                                       bahnen, touristischer                           Kapazität mit:
                                                                                        Für Einzelhandel, der            Busverkehr etc.)
                                                                    1 Person je ange-     nicht der Grund-
    Einzelhandel                                                     fangene 10 m²       versorgung dient:
 (sowie Dienstleistungs-       Ohne besondere Regelungen
/Handwerksbetriebe mit
    Kundenverkehr,

                                                                                                                                                                                                                                           Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021
      Flohmärkte)
                                                                                         Im Freien: keine             +
                                                                    Im Freien: keine        Personen-
                                                                       Personen-          beschränkung.                                          30% der Kapazität
                                                                     beschränkung       Keine Dokumenta-                                              mit:
                                                                                           tionspflicht.
                                                                                                                             Diskotheken
                                                                                                                                                                                           Geschlossen
                                                                                        Wenn Maske nicht              (Resultate der Modell-
                                                                                         dauerhaft getra-              projekte sollen abge-
                             Wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, mit:      gen werden kann,                wartet werden, um
                                                                                                                       eventuell weitere Er-
                                                                                              mit:                     leichterungen zu er-
  Körpernahe
                                                                                                                            möglichen.)
Dienstleistungen
                                                                                                                                                                      1 Person je ange-
                           Im Freien und in    Im Freien und in                                                                                                      fangene 10 m² mit
                            geschlossenen       geschlossenen                                                                                          Mit:
                                                                                                                          Prostitutions-
                               Räumen:             Räumen:          Im Freien und in    Im Freien und in                                                                                              Geschlossen
                                                                                                                             stätten
                           1 Person je ange-   1 Person je ange-     geschlossenen       geschlossenen
                             fangene 3 m²        fangene 7 m²                               Räumen:                                                                  Raumnutzung nur
                                                                        Räumen:                                                                                      durch 2 Personen
                                                                    1 Person je ange-   1 Person je ange-
       Messen                 Oder: ohne       Oder: 1 Person je   fangene 10 m² mit:    fangene 20 m²
                           Beschränkung der                                                   mit:

                                                                                                                               Corona
                                               angefangene 3 m²
                            Personananzahl           mit:
                                 mit:

                                                                                                                                                                                                                                           Seite 6
                                                                                                                4                                                                                                                      5
6
                          sene Personen werden

                                                                                           sene Personen werden
                                                             In geschlossenen

                                                                                                                          250 Personen mit:

                                                                                                                                                                                                   In geschlossenen

                                                                                                                                                                                                   100 Personen mit:

                                                                                                                                                                                                                                         Publikumsverkehr
 25 Personen mit:

                                                              14 Personen mit:
 Im Freien: max.

                                                                                                                           Im Freien: max.
                           Geimpfte und gene-

                                                                                            Geimpfte und gene-

                                                                                                                                                        über 200 Perso-
  Inzidenzstufe 4

                                                               Räumen: max.

                                                                                                                                                                                                     Räumen: max.

                                                                                                                                                                                                                                           20 m² für den
                             nicht mitgezählt.

                                                                                              nicht mitgezählt.

                                                                                                                                                                                                                                           vorgesehene
                                                                                                                                                                                                                                           1 Person pro

                                                                                                                                                                                                                                            Fläche mit:
     (über 50)

                                                                                                                                                           nen mit4:
                                                                                                                                                        über 200 Personen
                         beschränkung mit:

                                                                                                                                                                                                   In geschlossenen

                                                                                                                                                                                                   200 Personen mit:
                                                                                                                           500 Personen mit:

                                                                                                                                                                                                                                         Publikumsverkehr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Keine Maskenpflicht, wenn Abstand von 1,5 Meter durch Zuweisung von festen Sitzplätzen garantiert ist.
                          Im Freien und in

                                                                                                                            Im Freien: max.
                           geschlossenen
                           Räumen: keine
 Inzidenzstufe 3

                                                                                                                                                                                                     Räumen: max.

                                                                                                                                                                                                                                           10 m² für den

                                                                                                                                                                                                                                           vorgesehene
                                                                                                                                                                                                                                           1 Person pro

                                                                                                                                                                                                                                            Fläche mit:
   (35 bis 50)

                             Personen-

                                                                                                                                                               mit4:
                                                                                                                                    über 200 Personen

                                                                                                                                                                                      der Kapazität ohne
                                                                                                                                                              In geschlossenen
                                                 Räumen: ohne 3G und ohne Personen-

                                                                                                                                                                                       Oder: max. 50 %
                                                                                                                  Im Freien: max.

                                                                                                                                                                                        Abstandsgebot
 Inzidenzstufe 2

                                                                                                                                                                Räumen: max.
                                                                                                                   750 Personen

                                                                                                                                                                250 Personen

                                                                                                                                                                                                                       max. 25.000
                                                   Im Freien und in geschlossenen
   (10 bis 35)

                                                                                                                                                                                                                        Personen

                                                                                                                                                                                                                                                   Ohne 3G und ohne Personen-
                                                                                                                                           mit4:

                                                                                                                                                                                             mit:
                         Corona                                                                                                                                                           Corona
                                                            beschränkung

                                                                                                                                                                                                                                                         beschränkung
                                                                                                                                    über 300 Personen

                                                                                                                                                                                      der Kapazität ohne
                                                                                                                                                              In geschlossenen

                                                                                                                                                                                       Oder: max. 50 %
                                                                                                                  Im Freien: max.
                                                                                                                  1.500 Personen

                                                                                                                                                                                        Abstandsgebot
 Inzidenzstufe 1

                                                                                                                                                                Räumen: max.
                                                                                                                                                                500 Personen

                                                                                                                                                                                                                       max. 25.000
    (unter 10)

                                                                                                                                                                                                                        Personen
                                                                                                                                           mit4:

                                                                                                                                                                                             mit:
                                                                (Für Sportstätten gelten

                                                                                                                                                                                                                                                         Stadt- und Volks-

                                                                                                                                                                                                                                                                                (Festzelte und Freilicht-
                                                                ben der Corona-Verord-

                                                                                                                                                                                                                                                         feste mit Fahrge-
                                                                 die zusätzlichen Vorga-

                                                                                                                                                                                 veranstaltungen
    Lebensbereiche

                                                                                                                                                                                                                                                                                   bühnen sind nicht
                                                                                                                                                                                   Wettkampf-
                                                                       nung Sport.)

                                                                                                                                                                                     im Sport

                                                                                                                                                                                                                                                             schäften
                                                    Sport

                                                                                                                                                                                                                                                                                        erlaubt)
                     +

                                                                                                                    +

                                                                                                                                                                                                                                     +

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            4
So können nun Inhalte der Warn-App in den Sprachen Ara­                                                                                                                          Satzung über das Offenhalten von Verkaufs-
bisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und
Türkisch angezeigt werden. NINA in der Version 3.3.2 steht für                                                                                                                   stellen
die Betriebssysteme iOS und Android bereit.                                                                                                                                      Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die
                                                                                                                                                                                 Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung
                                                                                                                                                                                 mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg
                                                                                                                                                                                 hat der Gemeinderat der Stadt Schwaigern in seiner Sitzung am
                                                                                                                                                                                 23.07.2021 folgende Satzung beschlossen:
                                                                                                                                                                                 §1
                                                                                                                                                                                 In Schwaigern-Stadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag,
Datei einfügen: 20210715nina_1_20210728.png                                                                                                                                      19. September 2021, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis
                                                                                                                                                                                 18.00 Uhr geöffnet sein.
                                                                                                                                                                                 § 2 Schutz der Arbeitnehmer
                                                                                                                                                                                 Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes
                                                                                                                                                                                 über die Ladenöffnung zu beachten.
                                                                                                                                                                                 § 3 Ordnungswidrigkeiten
                                                                                                                                                                                 (1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des
                                                                                                                                                                                 Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundes­                                                                                                                     handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.
amts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter                                                                                                                          (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
www.bbk.bund.de.                                                                                                                                                                 10.000 Euro geahndet werden.
                                                                                                                                                                                 §4
Unerlaubtes Befahren von Feldwegen                                                                                                                                               Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt­
In den vergangenen Wochen sind bei der Stadtverwaltung                                                                                                                           machung in Kraft.
Schwaigern vermehrt Beschwerden eingegangen, dass sich im                                                                                                                        Schwaigern, 22.07.2021
Areal der Waldweghöfe vermehrt Personen aufhalten. Dort                                                                                                                          Stadt Schwaigern
finden regelmäßig Feiern statt, weshalb immer wieder Müll und                                                                                                                    Bürgermeisteramt
andere Verunreinigungen angetroffen werden können. Sowohl                                                                                                                        gez. Sabine Rotermund
dieser, als auch andere Feldwege sind zum Befahren lediglich                                                                                                                     Bürgermeisterin
für die Forst- und Landwirtschaft erlaubt. Aufgrund der Viel­                                                                                                                    Heilungsregelung
zahl an Beschwerden werden in diesem Gebiet sowohl vom                                                                                                                           Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
Ordnungsamt Schwaigern als auch von der Polizei vermehrt                                                                                                                         der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
Kontrollen durchgeführt. Jegliche Verstöße werden geahndet                                                                                                                       aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser
und zur Anzeige gebracht. Wir bitten Sie dies zu beachten. Für                                                                                                                   Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
Rückfragen steht Ihnen gern Herr Bahm vom Ordnungsamt                                                                                                                            schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
Schwaigern, Tel. 07138/2123 oder julian.bahm@schwaigern.                                                                                                                         dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden
de, zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                                                                                                              ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
                                                                                                                                                                                 bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
                                                                                                                                                                                             Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021 · Seite 7
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt­      Der Planbereich wird begrenzt:
machung der Satzung verletzt worden sind.                          im Westen: durch die Flst. Nr. 11729,
                                                                   im Norden:	durch die Flst. Nr. 11662/2, 11683 und 11780
Abschluss des Kindergartenjahres 2020/2021                                        (teilweise),
Liebe Eltern,                                                      im Osten:		durch die Flst. Nr. 11321 (t), 11390 (t), 11643
ein turbulentes Kindergartenjahr 2020/2021 neigt sich dem                         (t), 11670 (t), 11671 (t) und 11780 (t),
Ende zu. Das Corona-Virus und die mit einhergehenden Ge-           im Süden:		 durch die Flst. Nr. 11672
fahren schränkten den Regelbetrieb in den Kindertageseinrich­      Maßgebend für den Geltungsbereich der 10. Änderung der
tungen deutlich ein. Besonders die mehrfachen Schließungen         1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist der unmaß­
und die folgenden Notbetreuungsphasen waren für Sie als            stäbliche Lageplan vom 20.07.2021 (siehe Seite 9 oben
Eltern und nicht zuletzt für die Mitarbeitenden in den Kinder­     links).
tageseinrichtungen nur schwer zu bewältigen. Wir hoffen sehr,      Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
dass im kommenden Kindergartenjahr Normalität in den Ein­          Der Vorentwurf des der 10. Änderung der 1. Fortschreibung des
richtungen einkehrt und wir Ihnen und Ihren Kindern ein voll       Flächennutzungsplans und der Begründung werden
umfängliches Betreuungsangebot bieten können.                            vom 11.08.2021 bis einschließlich 15.09.2021
Hier gilt es jedoch zu erwähnen, dass die Betreuungsangebote       im Rathaus Schwaigern, Altbau, Erdgeschoss, Marktstraße 2,
in den Schwaigerner Kindergärten nur umgesetzt werden              74193 Schwaigern sowie im Rathaus Massenbachhausen,
können, wenn entsprechendes Personal vorhanden ist und hier        Heilbronner Straße 54, Zimmer 101, 74252 Massenbach-
bitten wir auch um Ihre Mithilfe. Wenn Sie selbst eine ent­        hausen, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht­
sprechende Qualifikation für eine Stelle in einer Kindertages­     nahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der
einrichtung besitzen, bzw. im Familien- oder Freundeskreis         Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der
Personen mit entsprechender Qualifikation kennen, freuen wir       Planung gegeben.
uns jederzeit über eingehende Bewerbungen, sodass Ihnen und        Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß
Ihren Kindern auch langfristig die optimale Betreuung ange-        § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung
boten werden kann. Falls Sie an einer Beschäftigung in einer       zudem auf der Homepage der Stadt Schwaigern (www.schwai­
Kindertageseinrichtung in Schwaigern interessiert sind,            gern.de Rubrik: Rathaus/Aktuelles/Bauleitplanung) sowie der
wenden Sie sich bitte an Herrn Essig (E-Mail: ruben.essig@         Gemeinde Massenbachhausen (www.massenbachhausen.de
schwaigern; Tel. 07138/2151).                                      Rubrik: Neues & Aktuelles/Bauleitplanung) eingestellt.
Letztlich noch eine gute Nachricht für Sie und Ihre Kinder. Die    Ziel und Zweck der Planung
Stadt Schwaigern ist jederzeit bemüht das Betreuungsangebot        Aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbau­
auszubauen und Ihnen pädagogisch wertvolle und spannende           plätzen in der Kernstadt Schwaigern besteht ein großer
Betreuungsmöglichkeiten zu bieten. Im Laufe des Jahres 2022        Wohnungsdruck. Um die örtliche Nachfrage nach Wohnbauland
wird in Massenbach ein weiterer Naturkindergarten auf dem          in Kernstadtnähe zu decken, soll daher südlich an das be-
Krainbachhof eröffnet werden, sodass Sie auch nun, neben           stehende Wohngebiet „Mühlpfad“ ein neues Wohnbaugebiet
dem Waldkindergarten in Stetten und dem Naturkindergarten          entwickelt werden. Dafür wird die Aufstellung des Bebauungs­
in Schwaigern, in Massenbach die Möglichkeit haben werden,         plans „Mühlpfad IV“ notwendig. Die Erforderlichkeit neues
Ihr Kind in einem außergewöhnlichen Umfeld betreuen zu             Bauland für Wohnbauflächen bereitzustellen, ergibt sich ins­
lassen. In der vergangenen Gemeinderatssitzung konnte der          besondere aufgrund der Standortgunst der Stadt Schwaigern.
Bebauungsplan für die geplante sechsgruppige Kindertages-          Die Bauabschnitte „Mühlpfad I, II und III“ wurden in kurzer
einrichtung im Baugebiet „Herrengrund“ auf den Weg gebracht        Folge erschlossen und die frei verfügbaren Wohnbauplätze
werden.                                                            schnell vermarktet. Die Aufsiedelung dieser Flächen ist fast
Die Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr ist voll-       vollständig abgeschlossen und die Nachfrage nach Bauland für
umfänglich abgeschlossen. Die Verwaltung freut sich, dass          Einzel- und Doppelhäuser sowie auch Reihen- und Mehr-
jedem Kind zum kommenden Kindergartenjahr ein Platzan-             familienhäuser ist weiterhin ungebrochen.
gebot gemacht werden konnte. Zugunsten der Betreuungsform          In der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verein­
konnte ggf. nicht immer die Wunscheinrichtung berücksichtigt       barten Verwaltungsgemeinschaft Schwaigen-Massenbach-
werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.                         hausen ist ein Großteil des Gebiets „Mühlpfad IV“ bereits als
Auf unserer Website finden Sie unter der Rubrik >Stadtleben        geplante Wohnbaufläche dargestellt. Lediglich der südliche Teil
>Kindergarten/Krippe den Erhebungsbogen für das Betreu­            ist in der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als
ungsangebot in den Kindergärten in Schwaigern. Ebenfalls ist       landwirtschaftliche Fläche dargestellt und folgt damit nicht
dort die Online-Anmeldung für die Kindertageseinrichtungen         dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB. Daher soll die
möglich.                                                           bisher nicht im Flächennutzungsplan enthaltene Fläche im
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Elternbeiträge für die   Zuge des Parallelverfahrens als Wohnbaufläche in den Flächen­
Notbetreuung im Laufe des Augusts abgebucht werden.                nutzungsplan aufgenommen werden.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Essig                   Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung im Parallel­
(ruben.essig@schwaigern.de) jederzeit sehr gerne zur Ver-          verfahren zum Bebauungsplan „Mühlpfad IV“ ist die Deckung
fügung.                                                            des Wohnbauflächenbedarfs durch Ausweisung einer zusätz-
Wir wünschen Ihnen schöne Sommerferien und einen guten             lichen Wohnbaufläche am südlichen Siedlungsrand der Kern­
Start in das Kindergartenjahr 2021/2022.                           stadt Schwaigern, unmittelbar angrenzend an die kürzlich er­
                                                                   schlossenen und aufgesiedelten Bauabschnitte „Mühlpfad I,
Öffentliche Bekanntmachung                                         II und III“.
                                                                   Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird aktuell
10. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-            der Bebauungsplan „Mühlpfad IV“ aufgestellt. Im Rahmen des
plans 2003 – 2017 der vereinbarten Verwaltungsgemein-              Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zu den
schaft Schwaigern/Massenbachhausen                                 Belangen des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durch-
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB               geführt. Die Umweltprüfung wird dabei in einem in die Be­
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungs-             gründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
gemeinschaft Schwaigern / Massenbachhausen hat in öffent-          Schwaigern, den 30.07.2021
licher Sitzung am 22.07.2021 die Aufstellung der 10. Änderung      Sabine Rotermund
der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen         – Bürgermeisterin und Vorsitzender des gemeinsamen Aus­
und den Vorentwurf der 10. Änderung der 1. Fortschreibung          schusses –
des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitige Be­
teiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

 Seite 8                  Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021
10 Änderung Flächennutzungplan                                                          11. Änderung Flächennutzungsplan

Lageplan 10. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2003 – 2017        Lageplan 11. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2003 – 2017

            Herrrengrund                                                                                Herrengrund

Lageplan Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Herrengrund I“ Stadt Schwaigern

                Solarpark                                                                             Solarpark

  Lageplan Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Schwaigern“

                                                                                               Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021 · Seite 9
Bisherige Darstellungen „Solarpark Schwaigern“

                                                                        Solarpark
               Solarpark

           Geplante Darstellungen „Solarpark Schwaigern“

Seite 10                      Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021
Öffentliche Bekanntmachung                                       den Belangen des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durch­
11. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-          geführt. Die Umweltprüfung wird dabei in einem in die
plans 2003 – 2017 der vereinbarten Verwaltungsgemein-            Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
schaft Schwaigern/Massenbachhausen                               Schwaigern, den 30.07.2021
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB             Sabine Rotermund
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsge­         – Bürgermeisterin und Vorsitzender des gemeinsamen Aus­
meinschaft Schwaigern/Massenbachhausen hat in öffent-            schusses –
licher Sitzung am 22.07.2021 die Aufstellung der 11. Änderung
der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen       Öffentliche Bekanntmachung der vereinbarten
und den Vorentwurf der 11. Änderung der 1. Fortschreibung        Verwaltungsgemeinschaft Schwaigern und
des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitige       ­Massenbachhausen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß            13. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.                     plans 2003 – 2017 zum Bebauungsplan „Solarpark
Der Planbereich wird begrenzt:                                   Schwaigern“ auf der Gemarkung Schwaigern
im Westen:	durch die Flst. Nr. 11607 (teilweise) und 16205      In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten
               (t),                                              Verwaltungsgemeinschaft Schwaigern und Massenbachhausen
im Norden:	durch die Flst. Nr. 11525 und 15939 (t),             wurde am 22.07.2021 die 13. Änderung der 1. Fortschreibung
im Osten:		durch die Flst. Nr. 11525/3 (t) und 11540,           des Flächennutzungsplanes 2003 – 2017 zum Bebauungsplan
im Süden:		durch die Flst. Nr. 11498 (t), 11498/1 (t), 11539    „Solarpark Schwaigern“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
               (t), 11606 (t) und 11779 (t),                     BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Plan­
Maßgebend für den Geltungsbereich der 11. Änderung der           auslegung und Teiländerung) nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1
1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist der unmaß­        BauGB beschlossen.
stäbliche Lageplan vom 20.07.2021 (siehe Seite 9 oben            Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Ein-
rechts).                                                         leitungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit                       Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Stadt Schwaigern in
Der Vorentwurf des der 11. Änderung der 1. Fortschreibung des    seiner Sitzung am 23.07.2021 die Aufstellung des vorhaben­
Flächennutzungsplans und der Begründung werden                   bezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schwaigern“ nach § 2
       vom 11.08.2021 bis einschließlich 15.09.2021              Abs. 1 i. V. m § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
im Rathaus Schwaigern, Altbau, Erdgeschoss, Marktstraße 2,       23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung
74193 Schwaigern sowie im Rathaus Massenbachhausen,              die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Heilbronner Straße 54, Zimmer 101, 74252 Massenbach-             (Planauslegung) nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
hausen, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht­      Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
nahme öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der       ­„Solarpark Schwaigern“ ist erforderlich, um die bauplanungs­
Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der          rechtliche Grundlage zu schaffen, die aktuellen landwirtschaft­
Planung gegeben.                                                  lich genutzten Flächen als Solarpark zu nutzen. Da der Bebau­
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß          ungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan
§ 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung        entwickelt sein muss, muss dieser zur Verwirklichung des ge­
zudem auf der Homepage der Stadt Schwaigern (www.schwai­          planten Sondergebietes „Photovoltaik“ im Parallelverfahren
gern.de Rubrik: Rathaus/Aktuelles/Bauleitplanung) sowie der       gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Die genaue Lage und
Gemeinde Massenbachhausen (www.massenbachhausen.de                Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhaben­
Rubrik: Neues & Aktuelles/Bauleitplanung) eingestellt.            bezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schwaigern“ bzw. der
Ziel und Zweck der Planung                                        Flächennutzungsplanänderung ist in den nachstehenden Plan­
Aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbau­            zeichnungen dargestellt. Das Plangebiet umfasst etwa 5,7 ha
plätzen in der Kernstadt Schwaigern besteht ein großer            und liegt in dem Gewann „Leidensberg“, auf den Flur­
Wohnungsdruck. Wegen der ungebrochen starken Nachfrage            stücksnummern 15817 und 15818.
nach Wohnbauland in Kernstadtnähe sowie dem Bedarf an             Das Plangebiet grenzt an folgende Flurstücke an:
Flächen für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung wird      Im Norden:	  15830 (Wirtschaftsweg), 15812 (Wirtschafts­
die Aufstellung des Bebauungsplans „Herrengrund I“ not-                         weg)
wendig. Die Erforderlichkeit neues Bauland für Wohnbau-           Im Osten:		 15816
flächen bereitzustellen, ergibt sich insbesondere aufgrund der    Im Süden:		 15819 (Wirtschaftsweg)
Standortgunst der Stadt Schwaigern. Für das Plangebiet            Im Westen: 15830 (Wirtschaftsweg)
„Herrengrund I“ wurde bereits in den Jahren 2006 bis 2008 ein     Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemei­
Bebauungsplanverfahren über eine Fläche von ca. 10,2 ha           nen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen
durchgeführt, welche sich vor allem in südlicher Richtung er­     des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schwai­
streckt hat. Dieses Verfahren wurde jedoch in der Zwischenzeit    gern“ und der im Parallelverfahren durchgeführten Flächen­
ausgesetzt.                                                       nutzungsplanänderung zu unterrichten, wird der Öffentlichkeit
In der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Ver-        gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörte­
einbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwaigen-Massenbach­           rung gegeben.
hausen ist das Plangebiet als Mischbaufläche dargestellt und      Dazu wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
folgt damit nicht dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2           und der Begründung in der Zeit vom
BauGB. Daher soll das Plangebiet im Zuge des Parallelver-                      11. August 2021 bis einschließlich
fahrens als Wohnbaufläche sowie im westlichen Teil als Ge­                 15. September 2021 öffentlich ausgelegt.
meinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten in        In diesem Zeitraum liegen die vollständigen Unterlagen zu
den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.                      jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Schwaigern aus.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung im Parallel­      Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Bedenken
verfahren zum Bebauungsplan „Herrengrund I“ ist die Deckung      nicht betreten kann oder betreten möchte oder aufgrund der
des Wohnbauflächenbedarfs durch Ausweisung einer zusätzli­       Corona-Pandemie das Rathaus geschlossen werden muss, ver­
chen Wohnbaufläche südlich der Kernstadt Schwaigern.             weisen wir auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet.
In diesem Zusammenhang wird aufgrund des hohen Bedarfs an        In begründeten und glaubhaft gemachten Ausnahmefällen be­
Kindergartenplätzen zudem eine Gemeinbedarfsfläche mit der       steht die Möglichkeit, die Unterlagen postalisch anzufordern.
Zweckbestimmung Kindergarten in den Flächennutzungsplan          Unter vorheriger Anmeldung bzw. nach Terminvereinbarung ist
aufgenommen.                                                     eine Einsichtnahme ebenfalls möglich. Sie erreichen uns tele­
Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird aktuell      fonisch unter 07138/2162 oder 07138/2163, per E-Mail unter
der Bebauungsplan „Herrengrund I“ aufgestellt. Im Rahmen         bauamt@schwaigern.de und postalisch unter Stadtverwaltung
des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zu       Schwaigern, Postfach 1163, 74190 Schwaigern.

                                                                     Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021 · Seite 11
Die vollständigen Unterlagen sowie diese öffentliche Bekannt­    Sie erreichen uns telefonisch unter 07138/2162 oder
machung können während des Zeitraums der öffentlichen Aus­       07138/2163, per E-Mail unter bauamt@schwaigern.de und
legung zusätzlich auch im Internet, auf der Homepage der         postalisch unter Stadtverwaltung Schwaigern, Postfach 1163,
Stadt Schwaigern, unter https://www.schwaigern.de/rathaus/       74190 Schwaigern.
bauleitplanung/ eingesehen werden.                               Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Ausle­
Zusätzlich können die Unterlagen über die Website des zu-        gungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-
ständigen Planungsbüros Gutschker & Dongus unter folgendem       fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
Link abgerufen werden: solarpark.schwaigern.gutschker-don­       können.
gus.de                                                           Die öffentliche Auslegung ist hiermit ortsüblich bekannt
Sollte hierbei ein Hinweis auf Ihre Sicherheitseinstellungen     gemacht.
eingeblendet werden, wenden Sie sich bitte an Ihren System­      Schwaigern, 26.07.2021
administrator und veranlassen Sie eine Anpassung Ihrer           gez. Sabine Rotermund
Sicherheitseinstellungen.                                        Bürgermeisterin
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schrift­
lich oder zur Niederschrift im Rathaus erklärt werden. Der Ge­   ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
meinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemein­           Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Herren-
schaft Schwaigern und Massenbachhausen wird die fristgerecht     grund I“ Stadt Schwaigern
abgegebenen Stellungnahmen prüfen. Nicht fristgerecht ab­        hier: Bekanntmachung zur Änderung des Geltungsbereichs
gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung          und der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3)
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Ge­    BauGB eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche
meinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemein­           Bauvorschriften „Herrengrund I“ Schwaigern
schaft Schwaigern und Massenbachhausen deren Inhalt nicht        Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern hat in seiner öffent-
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für        lichen Sitzung am 28.04.2008 die erneute Offenlage des Be­
die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist      bauungsplans „Herrengrund I“ beschlossen. Daraufhin wurden
(§ 4 a Abs. 6 BauGB).                                            die Planungsunterlagen in der Zeit vom 13.05.2008 bis
Schwaigern, den 30.07.2021                                       13.06.2008 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffent­
Gez. Sabine Rotermund                                            lich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonsti­
-Bürgermeisterin-                                                gen Träger öffentlicher Belange angehört.
Planzeichungen:                                                  Aufgrund eingegangener Stellungnahmen und konkretisierter
• Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solar­       Planung kam es zu Änderungen des Geltungsbereichs und in
   park Schwaigern“ (siehe Seite 9 unten)                        den Festsetzungen.
• Bisherige Darstellungen (siehe Seite 10 oben)                  Daher hat der Gemeinderat der Stadt Schwaigern in seiner
• Geplante Darstellungen (siehe Seite 10 unten)                  öffentlichen Sitzung am 23.07.2021 beschlossen, die notwen­
                                                                 digen Unterlagen und geänderten Teile des Entwurfs des Be­
Öffentliche Bekanntmachung                                       bauungsplanes „Herrengrund I“, mit den zugehörigen Örtlichen
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Hälde II             Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 (BauGB) in der Fassung der
Süd“ auf der Gemarkung Stetten                                   Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung          erneut öffentlich auszulegen. Der vorgenannte Beschluss wird
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch                hiermit öffentlich bekannt gemacht.
(BauGB)                                                          Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende
Der Gemeinderat der Stadt Schwaigern hat in seiner öffent-       unmaßstäbliche Lageplan (siehe Seite 9 Mitte).
lichen Sitzung am 23. Juli 2021 den Bebauungsplan und die        Für das Plangebiet „Herrengrund I“ in Schwaigern wurde nach
Örtlichen Bauvorschriften „Hälde II Süd“ auf der Gemarkung       Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für eine
Stetten als Vorentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteili­    zweigeschossige Kindertageseinrichtung sowie einer Lärm­
gung der Öffentlichkeit angeordnet. Maßgeblich ist das           schutzbebauung nördlich der Marco-Polo-Straße der Entwurf
Planungskonzept des Vermessungsbüros Holderrieth aus             des Bebauungsplans „Herrengrund I“ ausgearbeitet. Aufgrund
Heilbronn in der Fassung vom 06.05.2021.                         der zwischenzeitlich veränderten Marktnachfrage und neuer
Der Planbereich ist in nachfolgendem Kartenausschnitt darge­     Erkenntnisse zum Verkehrs- und Schienenlärm sowie der
stellt (siehe Seite 13).                                         Straßenführung des Weiler Wegs sollen durch den Bebauungs­
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungs­       plan Baugrundstücke geschaffen werden.
rechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet.                  Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans
Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Begründung,           bestehend aus zeichnerischem Teil und textlichen Festsetzun­
sowie die Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrecht­     gen mit Begründung und Umweltbericht samt den vorliegen­
liche Prüfung und die Geruchsimmissionsprognose liegen zur       den umweltbezogenen Stellungnahmen sowie Bestandsplan
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie zur Gele­    und Maßnahmenplan und den Gutachten für Artenschutz,
genheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gem.             Baugrund und Lärmimmissionen in der Zeit
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von                                           vom 09. August 2021 bis einschließlich
                Montag, 09. August 2021 bis                                            13. September 2021
                Montag, 13. September 2021                       im Rathaus Schwaigern, Marktstraße 2, 74193 Schwaigern,
während der üblichen Dienststunden im Rathaus Schwaigern,        Erdgeschoss Altbau, öffentlich aus und kann während der
Erdgeschoss Altbau, Marktstraße 2, 74193 Schwaigern, öffent­     Dienstzeiten eingesehen werden. Auf die Einhaltung von
lich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen      Hygienevorschriften im Rathaus wird geachtet.
bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.                        Entsprechend § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der
Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Bedenken        Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im
nicht betreten kann oder betreten möchte oder aufgrund der       Internet eingestellt. Während des Beteiligungszeitraums sind
Corona-Pandemie das Rathaus geschlossen werden muss, ver­        die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Schwaigern ab­
weisen wir auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet.    rufbar. Wir bitten Sie, von diesem Angebot bevorzugt Gebrauch
Die Unterlagen können gem. § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum         zu machen:
der Auslegungsfrist im Internet unter www.schwaigern.de          https://www.schwaigern.de/rathaus/bauleitplanung/
(Rathaus, Aktuelles, Bauleitplanung) eingesehen werden.          Soweit jemand das Rathaus wegen gesundheitlicher Bedenken
In begründeten und glaubhaft gemachten Ausnahmefällen be­        nicht betreten kann oder betreten möchte oder aufgrund der
steht die Möglichkeit, die Unterlagen postalisch anzufordern.    Corona-Pandemie das Rathaus geschlossen werden muss, ver­
Unter vorheriger Anmeldung bzw. nach Terminvereinbarung ist      weisen wir auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet.
eine Einsichtnahme ebenfalls möglich.
                                                                 (weiter auf Seite 14)

 Seite 12                 Stadt Schwaigern Nr. 30 · 30. Juli 2021
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