Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen

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Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 1 von 38

Umweltbericht nach § 2 a BauGB
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan   mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7
Deckblatt Nr. 1              Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich

                                                                                             ENTWURF

                          Gemeinde Bergkirchen
                          vertreten durch
                          Robert Axtner, 1. Bürgermeister

                          Johann-Michael-Fischer-Straße 1
                          85232 Bergkirchen
                          Telefon 08131/ 6699-0
                          Telefax 08131/ 6699-119
                          gemeinde@bergkirchen.de

Planung

Bearbeitung               Dipl. Ing. Marion Linke
                          B. Eng. Christina Buhr
                          Cand.B.eng Verena Hartmann
                          Landshut, den 26.10.2021
Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 2 von 38

Einleitung
1.      Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung ......................................................... 3
2.      Darstellung der bedeutsamen Ziele in einschlägigen Fachgesetzen
        und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser .............................................................................. 4
Hauptteil – Beschreibung und Bewertung .................................................................................................... 6
3.      Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands....... 6
3.1     Schutzgut Arten- und Lebensräume ......................................................................................................... 7
3.2     Schutzgut Boden .....................................................................................................................................12
3.3     Schutzgut Wasser ...................................................................................................................................13
3.4     Schutzgut Klima und Luft ........................................................................................................................14
3.5     Schutzgut Landschaft .............................................................................................................................14
3.6     Kulturelles Erbe, Kultur- und Sachgüter .................................................................................................15
3.7     Mensch, Wohnumfeld, Lärm, Verkehr ....................................................................................................15
4.      Prognose über Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung
        bzw. Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ........................................................................18
4.1     Auswirkungen bei Durchführung der Planung ........................................................................................18
4.1.1   Schutzgutbezogene Auswirkungen ........................................................................................................18
4.1.2   Wirkräume ...............................................................................................................................................19
4.1.3   Differenzierung nach Wirkfaktoren – bau-, anlage-, betriebsbedingt .....................................................21
4.1.4   Wechselwirkungen ..................................................................................................................................22
4.2     Auswirkungen bei Nichtdurchführung (Nullvariante) ..............................................................................23
4.3     Kurze Zusammenfassung der Prognose und Gesamtwirkbeurteilung ...................................................24
5.      geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
        – Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – ......................................................25
5.1     Vorgehensweise .....................................................................................................................................25
5.2     Bewertung der Schutzgüter und Vegetationstypen, Einordnung in Bestandskategorien ......................25
5.3     Ermittlung der Eingriffsschwere auf Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ................26
5.4     Ermittlung der Eingriffsschwere auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7 von 1987 .26
5.5     Festlegung der Kompensationsfaktoren unter Berücksichtigung der Planungsqualität ........................27
5.6     Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen ......................................................................................28
5.7     Auswahl geeigneter und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen ..................................29
6.      anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Zielen
        und räumlichem Geltungsbereich des Plans (Alternativen) ............................................................31
6.1     ernsthaft in Betracht kommende Planungsmöglichkeiten (Ebene Bebauungsplan)...............................31
Schlussteil - Zusätzliche Angaben, Monitoring und Zusammenfassung .................................................32
7.      Zusätzliche Angaben ............................................................................................................................32
7.1     Angaben zu technischen Verfahren ........................................................................................................33
7.2     Schwierigkeiten, fehlende Kenntnisse ...................................................................................................34
8.      Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) ...................34
9.      Allgemeinverständliche Zusammenfassung .....................................................................................34
■       Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen ..................................................................................37

Anlagen      

    Skizze Bestandssituation ......................................................................................................M 1 : 1.000
    Ausgleichsflächenkonzept Fl.Nrn. 189/1 und 190/1, Gemarkung Feldgeding,
     Gemeinde Bergkirchen ...........................................................................................................M 1 : 1.000
       naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP),
        Bebauungsplan Neuhimmelreich in Bergkirchen – vom 16.11.2020 ................................... 20 Seiten
        Ergänzende Fledermausuntersuchung – vom 08.10.2021 ........................................................ 1 Seite
        jeweils von Hartmut Lichti, Landschaftsarchitekt bdla, Otto-Hahn-Str. 14, 85221 Dachau,
       Baugrundgutachten Projekt Nr. 10141 „ Erschließung eines Baugebietes in Neuhimmelreich
        Flur Nrn. 809 und 809/2, 85232 Bergkirchen“
v
        BLASY + MADER GmbH, Moosstraße 3, 82279 Eching a. A, 09.04.2019 ....... 9 Seiten und 13 Anlagen
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Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 3 von 38

Einleitung

1.     Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele der Bauleitplanung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Sondergebiet „Handwerkerhof“
Neuhimmelreich wird auf Wunsch der Gemeinde Bergkirchen mit der konkreten Absicht einer Nachverdich-
tung und Erweiterung in Form eines zukunftsweisenden „Handwerkerhofes“ aufgestellt, um dem be-
stehenden Bedarf an Gewerbeflächen auch für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe aus der Region
gerecht zu werden. Die Planung und Bebauung des Handwerkerhofes erfolgt in Kooperation mit einem Inves-
tor, der mittels Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag an die Bauleitplanung nach § 12
BauGB gebunden wird. Die Gemeinde behält sich bei der späteren Veräußerung ein Mitsprachrecht vor.
Das Baugebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand der Ortschaft Neuhimmelreich, ca. 3,5 km südöstlich
des Hauptortes im Südosten des Gemeindegebietes Bergkirchen im Landkreis Dachau. Die Landkreisgrenze
der beiden Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck verläuft etwa 900 m südwestlich des Planungsgebietes.
Die Landkreisgrenze zur Landeshauptstadt München befindet sich in etwa 3,7 km im Süden.
Es wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO geplant. Die Zweckbestimmung lautet „Hand-
werkerhof“. Hierzu wird das Deckblatt Nr 1 zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 vom 02.02.1987 erstellt,
das bisher eine Dorfgebiet (MD) ausweist. Der 1,76 ha große Geltungsbereich umfasst die Grundstücke
Fl.Nrn. 790 Tfl., 809, 809/2, 809/3,809/4, 811/6 Tfl., 811/2 Tfl., 815/1, 815/2, 815/3, 815/5, 815/6, 815/7, 895
Tfl., 987/3, 988/1, 988/2, 988/3, 989/2, 989/3, Gemarkung Günding.
Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt mit einer Ringerschließung im Einbahnsystem von der Eschen-
rieder Straße aus. Diese führt im Norden nach Günding zur Staatsstraße St 2339 und von dort entweder in
Richtung Nordosten nach Dachau oder in südwestliche Richtung auf die Bundesstraße B 471. Von Neuhim-
melreich kann die B 471 auch Richtung Süden über Eschenried und Gröbenried erreicht werden. Die
Anschlussstelle 78 Dachau/Fürstenfeldbruck auf die Autobahn A 8 München-Stuttgart befindet sich in etwa
3,8 km (Luftlinie) westlich des Geltungsbereichs.

Abb. 1: Lage des Planungsgebietes am Südrand der Ortschaft Neuhimmelreich im Luftbild   (Geoportal Bayern, ohne Maßstab)

Die Gemeinde Bergkirchen strebt die Errichtung eines zukunftsweisenden Handwerkerhofes in Modulbau-
weise an, um den Bedarf an Gewerbeflächen für vorzugsweise regionale, mittelständische Handwerksbetriebe
decken zu können. Ziel ist eine bis zu 12 m hohe Bebauung, die durch einen möglichst geschlossenen Hof-
charakter zugleich einen baulichen Schallschutz gegenüber der nahe gelegenen B 471 bewirkt.
Angestrebt werden eine attraktive Nutzungsmischung der Gewerbebetriebe und die Möglichkeit einer mode-
raten Siedlungsentwicklung im ländlichen Raum und auf einer bereits zum Teil bebauten Fläche (Nach-
verdichtung) sowie ein untergeordnetes „Wohnen am Betrieb“ in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Satz 1 BauNVO.
Die errichteten Gebäude sollen durch einen Investor an Handwerksbetriebe und (Bau-)Gewerbetreibende ver-
äußert werden. Hierzu behält sich die Gemeinde jedoch ein Mitspracherecht bei der Veräußerung vor.
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integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 4 von 38

In diesem Zuge erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünord-
nungsplan nach § 12 BauGB mit Deckblatt Nr. 1 zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 vom 02.02.1987.
Der Vorhaben und Erschließungsplan, hier fünf Pläne VEP1 bis VEP5 im M 1 : 250, liegt der Begründung als
Anlage bei. Ein Durchführungsvertrag regelt weiterführende Inhalte.
Die Gliederung in die beiden Quartiere SO 1 und SO 2 erfolgt nach den unterschiedlichen Wandhöhen. Im SO
1 sind Gebäude mit einer Wandhöhe bis zu 10,5 m und im SO 2 bis zu 12,00 m zulässig. Im gesamten Gel-
tungsbereich ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 m festgesetzt. Überschreitungen der Grundfläche durch
Anlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO sind bis zu einem maximal zulässigen Höchstwert von 0,85 zulässig. Es
werden „außen liegend“ auch Nebengebäude und Parkplätze festgesetzt. Abweichend von der Satzung der
Gemeinde Bergkirchen über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung wird die Zahl
der notwendigen Stellplätze für Handwerks- und Gewerbebetriebe mit einem Stellplatz je 100 m² Nettonutz-
fläche, für Wohnungen im Sinne der Planlichen Festsetzung 1.1 mit einem Stellplatz je Wohneinheit festgelegt.
Die Fassaden sind grundsätzlich straßenseitig derart zu gestalten, dass die oberen Bereiche ab 6,50 m im
SO 1 bzw. im SO 2 ab 8,50 m Wandhöhe auf 35 % der Gebäudelänge um mindestens 3 m zurückspringen,
an den Stirnseiten zur Eschenrieder Straße im SO 2 auf der gesamten Giebelseite.
Durch die Lage ist kein Konfliktpotential mit Siedlungsbereich vorhanden und eine sehr gute überörtliche An-
bindung gegeben (Stadt Dachau, Gewerbegebiet GADA und überörtlich zur Stadt München).
Tabelle 1:      wesentliche Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem
                Grünordnungsplan Nr. 7, Deckblatt Nr.1“ Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich

Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan in m²                                             in %
Umgriff der im Plan festgesetzten Baulinien und Baugrenzen (Hauptbaukörper)                                 4.511                    25,6
Verkehrs- und Erschließungsfläche, Nebenanlagen privat                                                      4.302                    24,4
private Flächen – Randbereiche zur Eingrünung, davon
Rand-Eingrünung Gewerbe, Hecken ............................................................... 275 m²
Retentionsraum zur Regenwasserrückhaltung ................................................ 796 m²           2.531                    14,4
Baum-Strauchhecke, Bestand ......................................................................... 112 m²

private Gewerbeflächen                                                                                                     11.342    64,4
Gehölzbestand und private Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
                                                                                                                             1.315    7,5
davon Baum-Strauchhecke, Bestand ............................................................... 744 m²
davon Extensiv-Wiesen und naturnahe Bereiche ............................................ 571 m²
private Gewerbeflächen mit „Grün im Südeck“ gesamt                                                                         12.657    71,9
öffentliche Flächen, davon
Verkehrsfläche .............................................................................................. 1.966 m²
inkl. 873 m² Eschenrieder Straße Bestand
begleitender Fuß- und Radweg Bestand ................................................. ....... 391 m²
landwirtschaftlicher Weg, Bestand 156 m² und Planung 442 m² ............. ....... 598 m²                                     4.941   28,0
öffentliche Grünflächen ................................................................................. 1.566 m²
inkl. 606 m² Grabenlauf zur Oberflächenwasserbeseitigung
inkl. 42 m² Baum-Strauchhecke, Bestand
Ascherbach mit Gehölzsaum ........................................................................... 420 m²
Fläche für Versorgungsanlage, Abwasserpumpstation                                                                               11    0,1
Geltungsbereich                                                                            gesamt                        17.609 m²   100

Entwurfsverfasser des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr.7 Deck-
blatt Nr.1 in der Fassung vom 26.10.2021 ist das Büro Linke + Kerling, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten
BDLA, Papiererstraße 16, 84034 Landshut.

2.     Darstellung der beiden Bauleitplanungen bedeutsamen Ziele in einschlägigen
       Fachgesetzen und Plänen und Art der Berücksichtigung dieser
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2020 grenzt die Gemeinde Bergkirchen unmittel-
bar an den Verdichtungsraum München an, gehört jedoch selbst dem allgemeinen ländlichen Raum an. Das
nächstgelegene Mittelzentrum ist Dachau. Bergkirchen zählt zur Region München, für die der höchste Bevöl-
kerungszuwachs in Bayern erwartet wird. Laut dem Grundsatz 2.2.5 (G) soll der ländliche Raum so entwickelt
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Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
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und geordnet werden, dass er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern
und weiter entwickeln kann, seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreich-
barkeit versorgt sind, er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und er seine
landschaftliche Vielfalt sichern kann. Weiter sollen eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfra-
struktur geschaffen und erhalten werden.
Neuhimmelreich als Teil der Gemeinde Bergkirchen zählt zum Regionalplan Region 14 München in der
Fassung der Gesamtfortschreibung vom 01. April 2019 (8. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Mün-
chen). Im Kapitel B IV „Wirtschaft und Dienstleistungen“ werden mit Grundsatz G 2.4 folgende
Handlungsbedarfe gesehen:
• „Dezentrale, wohnortnahe Handwerksstrukturen sollen erhalten und soweit möglich durch Ansiedlung
   neuer Handwerksbetriebe gestärkt bzw. wieder hergestellt werden.
• Dem Flächenbedarf bestehender Handwerks- und Gewerbebetriebe soll vorrangig Rechnung getragen
   werden.“
Die Gemeinde Bergkirchen wird als allgemein ländlicher Raum eingestuft. Das nächstgelegene Mittelzentrum
ist die Stadt Dachau (vgl. Karte 1 „Raumstruktur“). In der Karte 2 Siedlung und Versorgung wird in der Dar-
stellung der Siedlungsbereich von Neuhimmelreich im Regionalen Grünzug 03 „Ampertal“ ausgespart, nur die
westlichen Randbereiche werden randlich höchstens geringfügig tangiert.
Die interaktive Darstellung des BayernAtlas (Daten: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermes-
sung, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerische
Vermessungsverwaltung) zeigt hiervon eine abweichende Darstellung. Hier befindet sich „scheinbar“ der west-
liche Randbereich innerhalb des Regionalen Grünzuges.

Der wirksame Flächennutzungsplan vom 10.12.1984 stellt den Großteil des Geltungsbereichs, den östli-
chen Bereich der Pferdekoppel sowie die gesamte Fl.Nr. 809 und die Flächen nördlich und südöstlich des
Ascher-baches, als „private Nutzgrünfläche vorwiegend für landwirtschaftliche und artverwandte Zwecke (z.B.
Gärtnerei)“ dar. Der westliche Bereich der Pferdekoppeln, wie auch das Südeck des Geltungsbereichs sowie
kleine Teilflächen entlang des östlichen Randbereichs, werden als „Fläche für die Landwirtschaft“ bezeichnet.
Der Ascherbach als Wasserfläche mit Fließrichtung nach Osten ausgewiesen. Die Eschenrieder Straße, wel-
che von Süd nach Nord den Geltungsbereich quert wird im Flächennutzungsplan als „wichtige örtliche Straße“
geführt. Entlang des Ascherbaches wie auch parallel zur Eschenrieder Straße und kleinflächig am Rand der
privaten Nutzgrünfläche sind zahlreiche Gehölzstrukturen oder einzeln dargestellte Bäume als „erhaltenswer-
ter Gehölzbestand“ ausgewiesen. Teilflächen des Ascherbaches, der privaten Nutzgrünfläche, wie auch der
örtlichen Straße auf 1,85 ha des Geltungsbereichs v. a. im Ostteil mit der Darstellung SM als „Sanierungsflä-
che Moosgebiete“ überlagernd ausgewiesen. Die Flächendarstellungen im 3,26 ha großen Geltungsbereich
des in Aufstellung befindlichen Deckblattes 6za1, Entwurf vom 21.09.2021, stellen sich wie folgt dar:
- ca. 1,90 ha als private Nutzgrünfläche vorwiegend für landwirtschaftliche und artverwandte Zwecke
    (z.B. Gärtnerei) sowie ca. 0,59 ha „Fläche für die Landwirtschaft“,
- ca. 0,37 ha „erhaltenswerter Gehölzbestand“ am Rande der landwirtschaftlich geprägten Flächen in Form
    von Einzelbäumen oder flächigen Gehölzbeständen,
- ca. 0,09 ha „Wasserfläche“, hier der Ascherbach,
- ca. 0,31 ha wichtige örtliche Straße“ (= Eschenrieder Straße).
Die derzeit in Aufstellung befindliche Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Neuaufstellung ei-
nes Landschaftsplanes (Entwurf 07.12.2004, Irene Burkhardt Landschaftsarchitekten) der Gemeinde
Bergkirchen enthält darüber hinaus folgende unverbindliche Darstellungen:
Nahezu der gesamte Geltungsbereich wird entweder als private sonstige Fläche oder als private Nutzgrünflä-
che dargestellt. Die privaten Grünflächen sind zudem als Reiterhof gekennzeichnet. Der „Südspitz“ wird
kleinflächig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Bereich des Ascherbaches sowie entlang der Ge-
meindestraße stehen Einzelbäume und Baumreihen. Entlang der westlichen Seite der Gemeindestraße liegt
das Biotop laut bayerischer Biotopkartierung mit der Biotop-Nr. 105.2. Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet
beginnt angrenzend an die südlich verlaufende Bundesstraße B 471.

Im Zuge der Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 08.09.2017 wurde der sog. Katalog der
Schutzgüter erweitert um die Begriffe: Fläche, Klimaanpassung und die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung, Art
und Menge von Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung, Belästigungen) sowie sachgerechter Um-
gang mit Abfällen und Abwässern, das Risiko für schwere Unfälle und Katastrophen (für menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe,
Umwelt) sowie die Kumulierung der Auswirkungen in Bezug auf sämtliche Schutzgüter.
Während Kapitel 3 vor allem die bisherigen Schutzgüter behandelt, zeigen Kapitel 4.1 und 4.3 auch die neuen Schutzgüter auf.
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Hauptteil – Beschreibung und Bewertung

3.     Bestandsaufnahme (Basis-Szenario) der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
Der Geltungsbereich stellt den südwestlichen Siedlungsbereich des Ortsteils Neuhimmelreich dar, welcher
sich im Süden der Gemeinde Bergkirchen, unmittelbar nördlich an die vielbefahrene Bundesstraße B 471 und
rund 3,5 km vom Hauptort entfernt bzw. 3,6 km südwestlich des Stadtzentrums von Dachau. Im 1,76 ha großen
Geltungsbereich liegen die Fl.Nrn. 790 Tfl., 809, 809/2, 809/3,809/4, 811/6 Tfl., 811/2 Tfl., 815/1, 815/2, 815/3,
815/5, 815/6, 815/7, 895 Tfl., 987/3, 988/1, 988/2, 988/3, 989/2 und 989/3 in der Gemarkung Günding.
Die Autobahn A 8 verläuft ca. 2,7 km südwestlich vom Geltungsbereich und führt weiter südlich auf die Auto-
bahn A 99. Die Bundesstraße B 471 verläuft direkt südlich am Geltungsbereich vorbei. Dahingegen befindet
sich die nächstgelegene Auffahrt in etwa 1,9 km (Luftlinie) südöstlich. Allerdings ist diese nur über die Kreis-
straße DAH 12 zu erreichen, hier auf eine maximale Tonage von 7,5 t beschränkt ist und somit für
Schwerlastverkehr nicht geeignet ist.
Von der Bundesstraße B 471 aus sind die nächstgelegenen Autobahnauffahrten zum einen in östliche Rich-
tung die Anschlussstelle 2 „Oberschleißheim“ der A 92 zum anderen die Anschlussstelle „78 Dachau /
Fürstenfeldbruck“ der A 8 in westliche Richtung, hier erstreckt sich auch das Gewerbegebiet „GADA 8“ sowie
südöstlich die Anschlussstelle 10 „München-Ludwigsfeld“ der A 99.

Abb.2: Ausschnitt aus der Topographischen Karte Quelle: Geoportal Bayern, ohne Maßstab

Der Ortsteil Neuhimmelreich ist vor allem von landwirtschaftlichen Flächen umschlossen, welche im Süden
durch die Bundesstraße B 471 unterbrochen werden. Wohnhäuser mit Hausgartenbereichen, kleine Betriebe
und zwei große Hofstellen prägen das Ortsbild von Neuhimmelreich in den weitläufigen landwirtschaftlich ge-
prägten Flächen. Neben dem Ascherbach, welcher den Geltungsbereich im Norden begrenzt, befindet sich
weiter nördlich, außerhalb des Geltungsbereichs inmitten der Ackerflächen der Badesee Neuhimmelreich.
Noch etwas weiter nördlich fließt die Amper. Im Geltungsbereich selbst finden sich neben einer ehemaligen
Hofstelle, Pferdekoppeln, zahlreichen Gehölzen, auch Fichten, und Baum-Strauchhecken ein Fuß-und Rad-
weg parallel zur Eschenrieder Straße verlaufend.
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Naturraum Haupteinheit Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-
Schotterplatten (065) in der Untereinheit ‚Münchner Ebene’ (051). Die potenziell natürliche Vegetation besteht
aus einem Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald; örtlich mit Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald oder Walzens-
eggen-Schwarzerlen-Bruchwald. Die Oberfläche des Planungsgebiets ist fast im gesamten Geltungsbereich
weitgehend eben. Die Geländehöhe steigt in südliche Richtung, im Bereich des spitz zu laufenden Flurstückes
leicht von 489 müNN auf 491 müNN an.
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Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 7 von 38

3.1   Schutzgut Arten- und Lebensräume

Laut Landschaftsentwicklungskonzept Region München (LEK, 2009), Karte 1; Flächige Nutzung, stellt
sich der Geltungsbereich überwiegend als Ackerfläche und kleinflächig als überwiegend Grünland dar. Die
nähere Umgebung wird ebenfalls als Ackerfläche gezeigt, nur nördlich gibt es weiteres Grünland sowie Ge-
wässer und überwiegend Nadelwälder. In der Potentialkarte Schutzgut Arten und Lebensräume (vgl. Karte
3.4) wird die aktuelle Lebensraumqualität im Planungsgebiet überwiegend gering dargestellt. Kleinflächige
Vorkommen von Lebensräumen, die als sehr hoch bewertet wurden befinden sich nur nördlich von Neuhim-
melreich in näherer Umgebung. Die Konfliktkarte gibt für den Geltungsbereich keine möglichen
Beeinträchtigungen an. Es erfolgt nur die Darstellung der Gewässer, hier dem Ascherbach. Die Zielkarte (4.4)
gibt für das südlichste Eck den Schutz und Entwicklung von Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial für
Lebensräume feuchter Standorte an. Das restliche Gebiet ist mit dem Ziel von Schutz, Pflege und Entwicklung
von Kleinlebensräumen und –strukturen dargestellt. Die Karte 5.1 „Leitbild der Landschaftsentwicklung u.
Maßnahmen: A. Erhaltung“ stellt den Ort Neuhimmelreich in der Teillandschaft AL-051-22 Eschenrieder Moos,
(lt. ABSP DAHSchwerpunktgebiet K) dar. Als Hauptziele werden hierfür angegeben:
1. Verbesserung der Biotop- und Verbundfunktionen der Fließgewässer (v.a. Gröbenbach)
2. Erhalt und Optimierung des Eschenrieder Mooses als Lebensraum für feuchtegebundene
Arten (Zielarten: Bromus racemosus, Allium suaveolens, Eriophorum angustifolium, Glaucopsyche nausit-
hous, Minois dryas)
3. Erhalt und Förderung der Vorkommen von Betula humilis
In der Karte 5.2. grenzen südlich und weiter östlich Flächen an für welche als Entwicklungsziel Naturhaushalt
sowie Arten und Lebensräume angegeben wird. Ziele sind hier Vorrangiger Synergiebereich Grundwasser-
und Bodenschutz sowie für die Entwicklung von Lebensräumen zugleich Zielraum für Ökokonto (Landwirt-
schaftliche Nutzungen extensivieren, artenreiche Lebensräume entwickeln, Stoffeinträge in das Grundwasser
verringern)
Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP, 2005) des Landkreises Dachau liegt innerhalb des Gel-
tungsbereiches im Süden eine lokal bedeutsame Fläche „Gepflanzte Straßenhecken an den Brücken-
böschungen B471 südlich Neuhimmelreich“. Weitere Teilflächen befinden sich im direkten Umfeld südlich der
Bundesstraße B 471 sowie östlich der Eschenrieder Straße. Die nächstgelegenen lokal und regional bedeut-
samen Flächen sind im Norden des Ortsteils Neuhimmelreich dargestellt. Schwerpunktgebiete sind sowohl im
Norden als auch im Süden verzeichnet, südlich befindet sich das Eschenrieder Moos, im Norden die Am-
peraue.
Als Ziel für Gewässer gibt das ABSP den Ascherbach als regionalen Entwicklungsschwerpunkt bzw. Verbun-
dachse an. Für den Fließgewässerverbund im Dachauer Moos werden folgende Ziel aufgeführt:
- Beachten der im Rahmen der Gewässerentwicklungsplanung definierten gewässerspezifischen Leitbilder,
- Redynamisierung der Bäche: Wiederherstellen der strukturellen Vielfalt durch Rückbau von Uferbefesti-
   gungen und Zulassen der natürlichen Dynamik (Uferanrisse, Anlandungen etc.),
- Wiederherstellen eines leitbildkonformen Gewässerverlaufs, z.B. durch punktuelle Aufweitungen, Orientie-
   rung an bereits durchgeführten Maßnahmen am Kalterbach,
- Verbesserung der Durchgängigkeit, Rück- bzw. Umbau von Wehren und Sohlabstürzen,
- Reduzierung der Räumintervalle, Verzicht auf Grundräumung der Bäche, Partieller Verzicht auf Graben-
   räumung,
- Verbesserung der Wasserqualität: Ausweisen beidseitiger Uferstreifen, Extensivierung der Nutzung in der
   Bachaue.
Ziele für Feuchtgebiete wie auch für Trockenstandorte finden sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs.
Als potentielle natürliche Vegetation ist der besteht aus einem Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald; örtlich
mit Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwald beschrieben.
Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine Teilfläche des amtlich kartierten Biotopes Nr. 7734-0105-
002 „Gepflanzte Straßenhecken an den Auffahrten über die B 471 westlich und südlich Neuhimmelreich“ (Er-
fassung 1986). Drei weitere Teilflächen liegen im direkten Umfeld, südlich der B 471 sowie auf der östlichen
Seite der Eschenrieder Straße. Die nächstgelegenen Biotope beginnen in etwa 290 m nördlich des Geltungs-
bereichs.
Im Geltungsbereich und der direkten Umgebung liegt kein Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH). Dahingegen
beginnt das FFH-Gebiet 7635-301 „Ampertal“ in etwa 670 m nördlich des Planungsgebietes. Die Güte und
Bedeutung wird beschrieben mit: „Teilweise naturnaher Flußlauf (Seeausflußtyp) mit begleitenden Auwäldern,
Altwassern, Feucht- und Stromtal-Streuwiesen und Magerrasen, überragende Lebensraumtypen- und Arten-
ausstattung im Naturraum Unterbayerisches Hügelland“ (Amtsblatt der Europäischen Union, 2016).
Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 8 von 38

Planungsgebiet – Vegetationsbestand, Oberflächenbeschaffenheit und Geländegestalt

Ortsbegehungen fanden am 11.05.2017, 07.08.2018, 13.08.2018 und 28.08.2019 statt. Eine detaillierte Be-
standsbeschreibung (u. a. Artenlisten zur Vegetation für die acht Teilbereiche im Dorfgebiet, hier gesamt 3,26
ha, siehe Umweltbericht zum Deckblatt 6za1 vom 21.09.2021, Seiten 7-14). Auf Bebauungsplan-Ebene setzt
sich der 1,76 ha große Geltungsbereich mosaikartig abwechselnd aus bebauten/brachgefallenen, befestigten
und bewachsenen Flächen der ehemaligen Hofstelle zusammen, siehe auch Skizze Bestandssituation M 1 :
1.000 als Anlage zum vorliegenden Umweltbericht.
Prägend sind neben den Pferdekoppeln die nach Art. 16 BayNatSchG geschützte Baum-Strauchhecke, v. a.
Eschen, entlang der Eschenrieder Straße sowie eine raumwirksame Stiel-Eiche im Südwesten und eine Baum-
hecke am Westrand. Hinzu kommt der von Schwarz-Erlen geprägte Ufergehölzsaum am Ascherbach. Darüber
hinaus ist im Südspitz ein Wechsel von flächigen Gehölzbeständen und Hochstaudenfluren vorhanden.
Die Geländeoberfläche ist überwiegend eben und fällt von Südwesten mit 491 müNN nach Nordosten auf 489
müNN hin leicht ab. Gemäß der Vermessung des Ingenieurbüros Menzel vom 28.09.2019 befindet sich das
Gelände im Bereich des westlich der Eschenrieder Straße befindlichen Grabenlaufs eine Böschungskante auf
bis zu 488,7 müNN im niedrigsten Bereich.
Die tiefsten Geländehöhen werden laut Vermessung für die Böschungsbereiche des Ascherbaches im Norden
aufgezeichnet. Hier finden sich Höhen von bis zu 488,6 müNN für die Böschungsunterkante.
Die Fahrbahnkante der B 471 steigt auf bis 490,40 müNN gegenüber dem Gelände im Geltungsbereich an.
Von der Vermessung wurde der sog. “Südspitz“ ausgespart, deshalb liegen hierfür keine Daten vor.

Tierwelt

Das Planungsgebiet stellt aufgrund der Gehölzstrukturen und alten, ehemals landwirtschaftlich genutzten Ge-
bäude eine Bedeutung als Lebensraum für die Tierwelt dar. Die Lebensraumstrukturen stehen aufgrund der
ländlichen Lage von Neuhimmelreich im Zusammenhang mit vergleichbaren Strukturen. Mit einer Untersu-
chung im Jahr 2019 erfolgte eine erste Erfassung potenzieller Habitate aller Bäume und Gebäude innerhalb
des Geltungsbereichs. Die Erfassung der Fledermausarten fand bei zwei Geländebegehungen in 2020 statt.
In den Gebäuden konnten keine Spuren von Fledermäusen festgestellt werden. Die Fensterläden des ehema-
ligen Wohntrakts sind als potenzielles Quartier zu werten, trotz fehlender Hinweise auf Nutzung. Insgesamt
war sehr wenig Fledermausaktivität zu verzeichnen. Arten waren hier u.a. Großer Abendsegler, Rauhautfle-
dermaus oder Weißrandfledermaus sowie Individuen der Gattung Pipistrellus. Ein Nachweis der
Zwergfledermaus in diesem Gebiet stammt aus dem Jahr 2002. Bei den Beobachtungen handelte es sich
meist um Einzeltiere und die Jagddauer bzw. Aufenthaltsdauer der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet war
meist sehr kurz.
Auch zur Erfassung der potenziell besonderen Habitate für Brutvögel wurden ebenfalls alle Bäume und Ge-
bäude auf geeignete Strukturen untersucht. Spechthöhlen oder Faulhöhlen wurden an einigen Bäumen
festgestellt, ebenso sind an weiteren Bäumen Verdachtsstellen möglicherweise geeigneter Strukturen vorhan-
den, welche vom Boden aus nicht eindeutig zu bewerten sind. Potentielle Brutnischen sind an mehreren
Gebäuden vorhanden, jedoch konnte hier keine tatsächliche Nutzung nachgewiesen werden.
Ein Vorkommen weiterer Artengruppen konnte aufgrund der speziellen Ansprüche sowie der bekannten Ver-
breitungsgebiete ausgeschlossen werden.
Neben einer Abschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) auf Ebene des Flächennut-
zungsplanes, hier im Umweltbericht vom 21.09.2021, Seiten 14- 21, erfolgten entsprechend abgeschichtet
„naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – Bebauungsplan
Neuhimmelreich in Bergkirchen“ am 16.11.2020 und eine ergänzende Fledermausuntersuchung vom
08.10.2021. Aufgrund der Ergebnisse kann eine aktuelle Nutzung der Gebäude als Fledermausquartier aus-
geschlossen werden. Das ausführliche Fazit wird auf den Seiten 11-12 nochmals entsprechend aufgeführt.

Auszüge aus den naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Zur Erfassung von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten wurde Hartmut Lichti – Landschaftsarchitekt
bdla beauftragt. Hierzu liegen die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) – Bebauungsplan Neuhimmelreich in Bergkirchen – Hartmut Lichti , Landschaftsarchitekt bdla,
Otto-Hahn-Str. 14, 85221 Dachau, vor.
In dem Fachgutachten wurde bezüglich des Artenschutzes geprüft, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbe-
stände nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen
Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) durch das Vorhaben erfüllt werden könnten.
Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 9 von 38

„Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf die mit
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 20. August 2018 Az.: G7-
4021.1-2-3 eingeführten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutz-
rechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ mit Stand 08/2018.
Im Rahmen der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 7, Deckblatt Nr. 1, Neuhim-
melreich wurden in 2020 für den Bereich des geplanten Handwerkerhofes Untersuchungen zur Brutvogel-
fauna, Fledermausvorkommen und weiteren artenschutzrechtlich relevanten Strukturen durchgeführt. Die na-
turschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) von Hartmut Lichti,
Landschaftsarchitekt bdla, Dachau, liegt der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit inte-
griertem Grünordnungsplan Nr. 7, Deckblatt Nr. 1, Neuhimmelreich als Anlage bei. Hieraus werden im
Folgenden die wesentlichen Auszüge und Ergebnisse der einzelnen Tierarten zitiert.

Betroffenheit Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
„Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden im Untersuchungsraum bei der Geländebegehung
nicht gefunden und sind auch nicht in der Biotopkartierung oder der ASK enthalten. Sie können aufgrund ihrer
speziellen Ansprüche und der bekannten Verbreitungsgebiete auch mit Sicherheit ausgeschlossen werden.“

Betroffenheit Säugetiere
„Zur Erfassung potenzieller Habitate für Fledermäuse wurden alle Bäume und Gebäude auf geeignete Struk-
turen untersucht. An den Bäumen wurden folgende potenzielle Quartiere festgestellt:
- kleiner abgängiger Obstbaum im Hof
- Birke südl. des neuen Wohnhauses mit kleiner potenzieller Baumhöhle
- Hainbuche an der Ostgrenze an der Straßenböschung. gekappter Seitenstamm mit Spechthöhle: potenzi-
   elles Fledermausquartier. Eventuell ist die Höhle aber oben an der Kappung offen (nicht genau ersichtlich
   vom Boden aus), dann eher geringe Quartierseignung.
- Esche gegenüber der Einfahrt östlich der Straße: Faulhöhle, potenzielles Fledermausquartier
An zwei weiteren Bäumen war im Oktober 2019 abstehende Rinde vorhanden, die ein potenzielles Quartier
für manche Fledermausarten darstellt. Davon ist inzwischen der Kirschbaum an der Westgrenze des geplan-
ten Gewerbehofs auseinander gebrochen und nicht mehr als Quartier geeignet. Von diesen Bäumen müssen
nach derzeitigem Planungsstand mindestens drei Quartierbäume gefällt werden. Als mögliche Arten für diese
Quartiere kommen vor allem der große Abendsegler und die Rauhautfledermaus in Frage, mit geringerer
Wahrscheinlichkeit auch das nicht nachgewiesene braune Langohr oder andere im Gebiet seltene Arten.
In den Gebäuden wurden keinerlei Spuren einer Nutzung durch Fledermäuse festgestellt. Zwar ist der Dach-
stuhl des ehemaligen Wohntrakts und auch über dem Stall potenziell geeignet. Aufgrund der Anwesenheit
eines Marders und der fehlenden Spuren wird eine aktuelle Nutzung jedoch ausgeschlossen. Auch für die
anderen Gebäude kann eine aktuelle Nutzung weitgehend ausgeschlossen werden.
Lediglich die Fensterläden des ehemaligen Wohntrakts sind als potenzielles Quartier zu werten, ohne dass es
hier Hinweise auf eine Nutzung gibt. Das gilt auch für das Ziegeldach der Hütte nahe der B 471. Hier ist eine
seitliche Einschlupfmöglichkeit vorhanden.
Zur Erfassung der Fledermausarten erfolgten zwei abendliche Geländebegehungen (29.06.2020, 23.07.2020)
zur Ausflugzeit und anschließend in der Dämmerung, um vorhandene Quartiere bzw. generell die Fledermaus-
aktivität festzustellen. Die mit einem Batdetektor (Pettersson D 240x) erfassten Ultraschallrufe wurden
aufgezeichnet und am PC mittels des Programms Batsound ausgewertet. Generell war sehr wenig Fleder-
mausaktivität zu verzeichnen. Neben 3 Aufnahmen des großen Abendseglers, der hier jedoch in größerer
Höhe flog, so dass kein Bezug zum Untersuchungsgebiet erkennbar war, wurden 7 Mal Rufe vernommen und
aufgezeichnet, die dem Artenpaar Weißrandfledermaus / Rauhautfledermaus zuzuordnen sind. Diese zwei
Arten können anhand ihrer Ortungsrufe meist nicht sicher voneinander unterschieden werden. Artspezifische
Sozialrufe, die eine Unterscheidung ermöglichen, waren nicht zu hören. Zwei Rufaufnahmen können wegen
schlechter Qualität oder der grundsätzlich schwierigen Abgrenzung im Überlappungsbereich der Frequenzen
nur der Gattung Pipistrellus zugeordnet werden.
Meist handelte es sich bei den Beobachtungen um Einzeltiere.
Ein Ausflug aus einem Quartier, oder ein sonstiger Hinweis auf eine Quartiernutzung waren nicht zu beobach-
ten. Daher kann aufgrund dieser Beobachtungen und der Habitaterfassung das Vorhandensein eines
Wochenstubenquartiers mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die gelegentliche Nutzung der potenziellen
Quartiere durch Einzeltiere kann jedoch nicht generell ausgeschlossen werden.
Umweltbericht nach 2 a BauGB - Gemeinde Bergkirchen
Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 10 von 38

Als mögliche Arten für diese Quartiere kommen Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus und die nicht nach-
gewiesenen Arten Zwergfledermaus und kleine Bartfledermaus in Frage. Von der Zwergfledermaus gibt es
einen Nachweis im Gebiet aus dem Jahr 2002.
Die Jagddauer bzw. Aufenthaltsdauer der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet war meist sehr kurz.“
„Für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie werden die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bei
Berücksichtigung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen nicht erfüllt.“

Ausschluss weiterer Betroffenheiten
Die Tabellen und Auswertung der ökologischen Gilden sind den naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu entnehmen. Im Untersuchungsraum vorhandene und zu erwartende
sonstige Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge, Käfer, Fische, Libellen und Molluskennarten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie können aufgrund fehlender Habitate ausgeschlossen werden. Ein Verbotstat-
bestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist daher auszuschließen.

Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie
„Zur Erfassung potenzieller besonderer Habitate für Brutvögel wurden alle Bäume und Gebäude im Bereich
des geplanten Gewerbehofs auf geeignete Strukturen (Höhlen, Halbhöhlen und Spalten) untersucht. Die übri-
gen Gebiete, wo keine aktuellen Änderungspläne bekannt sind, wurden nur von der Straße aus
übersichtsmäßig untersucht. Bei geplanten Veränderungen sind hier Nachuntersuchungen erforderlich.
An einigen Bäumen wurden Spechthöhlen oder Faulhöhlen festgestellt, die als Brutplatz für Höhlenbrüter po-
tenziell geeignet sind. An weiteren Bäumen sind Verdachtsstellen auf möglicherweise geeignete Strukturen
vorhanden, die vom Boden aus nicht eindeutig zu bewerten sind. Von diesen Bäumen müssen nach derzeiti-
gem Planungsstand zwei potenzielle Höhlenbäume gefällt werden.
An mehreren Gebäuden sind potentielle Brutnischen für Gebäudebrüter vorhanden. Hier konnte jedoch keine
tatsächliche Nutzung nachgewiesen werden.
Zur Erfassung der Vogelwelt wurden 3 morgendliche Begehungen (15.04, 02.05., 03.06.2020) durchgeführt.
Außerdem wurde bei den abendlichen Fledermausbegehungen mit frühem Beginn auch auf Vorkommen von
Mauerseglern geachtet.
Die Vogelarten wurden jeweils mit Angabe ihres Verhaltens, insbesondere von Revier anzeigendem Verhal-
ten, in Tageskarten eingetragen. In nachfolgenden Tabellen werden die Vogelarten aufgeführt, die während
der Begehungen festgestellt wurden oder die aufgrund der vorhandenen Lebensraumtypen und ihrer allge-
meinen Verbreitung potenziell im Untersuchungsraum zu erwarten sind. Die Vogelarten werden im Folgenden
aus Gründen der Übersichtlichkeit zu ökologischen Gilden mit ähnlichen Ansprüchen zusammengefasst.“
Die Tabellen sind dem Text der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
(saP) zu entnehmen. „Von den potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten wurden nur 20
Arten tatsächlich festgestellt. Von diesen 14 Arten sind gemäß Landesamt für Umwelt bayernweit planungs-
relevant.“ Sieben/sechs Arten wurden als möglicherweise brütend aufgenommen, dreizehn Arten als
wahrscheinlich brütend und eine Art als sicher brütend.
Fazit
„Für Vögel, die im Gebiet nur nach Nahrung suchen (z.B. Turmfalke, Sperber, Elster) können Verbotstatbe-
stände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Das Vorkommen anderer ökologischer Gruppen
von Vogelarten (Wasservögel, Feldvögel etc.) ist auszuschließen. Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1
BNatSchG ist daher für die europäischen Vogelarten bei Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen auszu-
schließen.“

Vorkehrungen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
(vorgezogene Ausgleichsmaßahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG)
Maßnahmen zur Vermeidung
„Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tierarten des Anhangs
IV der FFH-Richtlinie oder von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbe-
stände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen :
-   Die Beseitigung der potenziellen Quartierbäume erfolgt im Oktober, außerhalb der Wochenstubenzeit und
    vor dem Winterschlaf. Ausnahmsweise ist dies auch bei warmer Witterung im März möglich, wenn Vogel-
    bruten ausgeschlossen werden können. Vorhandene Baumhöhlen werden mit ausreichendem Zeitabstand
    (mindestens 2 Wochen) vor der Fällung nochmals untersucht und so mit einem Folienvorhang verschlos-
    sen, dass anwesende Fledermäuse noch entkommen können. Andernfalls sind die Bäume rechtzeitig vor
Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 11 von 38

    der Fällung nochmals auf anwesende Fledermäuse zu kontrollieren und ggf. Maßnahmen in Abstimmung
    mit der Naturschutzbehörde zu ergreifen.
-   Bei allen Baumfällungen sind die Bäume rechtzeitig vor der Fällung nochmals auf inzwischen möglicher-
    weise entstandene Baumhöhlen, die als Quartier für Fledermäuse dienen könnten, zu kontrollieren und im
    Falle potenziell vorhandener Quartiere wie oben beschrieben zu behandeln.
-   Die Beseitigung der nicht für Fledermäuse geeigneten Gehölze zur Baufeldfreimachung muss im Winter-
    halbjahr (Oktober bis Februar) außerhalb der Brutzeit erfolgen.
-   Die Beseitigung der abzubrechenden Gebäude sollte möglichst im Sommer, außerhalb des Winterschlafs
    der Fledermäuse erfolgen. Dann sind die Gebäude vor dem Abbruch durch Ausflugbeobachtung nochmal
    auf die Anwesenheit von Fledermäusen zu kontrollieren.
-   Zum Schutz der Insektenwelt, die wiederum Nahrungsgrundlage für Fledermäuse und Vögel ist, muss die
    Beleuchtung der Baustelle während der Bauphase auf das notwendige Maß reduziert werden. Eine Be-
    leuchtung von Grünflächen außerhalb der Baustelle ist zu vermeiden. Die Beleuchtung soll nachts
    abgeschaltet werden.
-   Ebenso ist die Beleuchtung in der Betriebsphase zu minimieren und insektenfreundlich zu gestalten. Hierzu
    sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
    - Unnötige Lichtemissionen auf innerhalb des Grundstücks und auf umliegende Vegetationsbeständ wer-
       den vermieden. Die Lichtkegel werden entsprechend ausgerichtet.
    - Es werden LED- oder Natriumhochdrucklampen mit warmweißem Lichtspektrum ohne UV-Anteil ver-
       wendet. Lichttemperatur ≤ 3000K
    - Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad der Lampen nach oben (oberer Halbraum) sollte unter 0,04 liegen.
    - Die Lichtpunkthöhe wird möglichst niedrig gewählt.
    - Diffuses Streulicht wird durch plane, seitlich nicht sichtbare Abdeckplatten weitgehend verhindert.
    - Das Leuchtengehäuse ist gegen das Eindringen von Insekten geschützt.
    - Die Oberflächentemperatur des Gehäuses beträgt < 60 ºC.
    - Die Leuchtzeiten werden durch Zeit-/Dämmerungsschaltung immer auf die notwendigen Zeiten be-
       schränkt.“

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
(sog. CEF-Maßnahmen bzw. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG)
„Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen)
werden durchgeführt, um Beeinträchtigungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Ermittlung der Verbots-
tatbestände erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:
- Bei dem zu fällenden Höhlenbaum und auch falls weitere Höhlenbäume gefällt werden müssen, bei denen
    nicht durch weitere Untersuchung eine Nutzung als Fledermausquartier ausgeschlossen wird, sind die
    Stammstücke oder Astabschnitte mit den Höhlen zu bergen und im Gelände wieder aufzustellen oder an
    verbleibenden Bäumen anzubringen. Zusätzlich sind je Höhlenbaum 2 zusätzliche Fledermausrundkästen
    an Bäumen im Vorhabensbereich anzubringen und jährlich zu kontrollieren.
- Auch wenn eine tatsächliche Nutzung der potenziellen Quartiere durch Fledermäuse nur mit geringer Wahr-
    scheinlichkeit anzunehmen ist, ist an den neuen Gebäuden ein großes Spaltenquartier (Breite 100 cm,
    Höhe 70 cm, Spaltentiefe 1,5 bis 3 cm) und 2 kleine handelsübliche Spaltenquartiere für die oben genann-
    ten Arten anzubringen. Optional können diese auch als in die Fassaden integrierte Quartiere ausgeführt
    werden.
- Umhängen der vorhandenen intakten Nistkästen in die nahe Umgebung (außerhalb der Brutzeit)
- Für Höhlenbrüter werden vorsorglich 3 Nistkästen an den zu erhaltenden Bäumen aufgehängt und jährlich
    kontrolliert und gereinigt
- Auch wenn eine tatsächliche Nutzung nicht nachgewiesen ist, sollten vorsorglich 4 Nischenbrüternistmög-
    lichkeiten an den neuen oder an den zu erhaltenden Gebäuden angebracht werden.“

ergänzende Fledermausuntersuchung vor Gebäudeabriss
Zudem erfolgte aufgrund des geplanten Gebäudeabbruchs im Herbst/Winter 2021/2022 vorab eine ergän-
zende Fledermausuntersuchung durch Herrn Lichti an zwei Tagen, dem 05.09.2021 und dem 07.10.2021.
Das Fazit dieser Begehungen liegt als Anlage dem vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan
mit Datum vom 08.10.2021, bei.
„Gemäß saP zum Vorhaben vom 16.11.2020 sollen die Gebäude außerhalb der Winterschlafzeit abgebrochen
werden und die Gebäude vorher auf anwesende Fledermäuse nochmal kontrolliert werden. Dazu wurden zwei
Ausflugbeobachtungen am 5.September und 7. Oktober 2021 durchgeführt. Dabei konnte kein Ausflug von
Fledermäusen aus Gebäuden oder Bäumen festgestellt werden.
Am 5. 9. kamen die ersten Fledermäuse mehr als eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang und von außen
her ins Gelände. Am 7.10. war gar keine Fledermausaktivität zu verzeichnen. Die Beobachtung begann eine
halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
Sondergebiet „Handwerkerhof“ Neuhimmelreich Gemeinde Bergkirchen – vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan Nr. 7 Deckblatt Nr.1 – Umweltbericht nach § 2a BauGB v. 26.10.2021 Seite 12 von 38

Aufgrund dieser Ergebnisse kann eine aktuelle Nutzung der Gebäude als Fledermausquartier ausge-
schlossen werden. Dem Gebäudeabbruch für die Nummern 1 bis 7 steht daher nichts entgegen. Auch für
das derzeit noch bewohnte Gebäude Nr. 8 ist eine spätere Nutzung durch Fledermäuse im anstehenden Win-
ter äußerst unwahrscheinlich, so dass auf weitere Schutzmaßnahmen verzichtet werden kann. Eine neue
Kontrolle wäre erst bei einem Abbruch ab März 2022 zu empfehlen.“

3.2   Schutzgut Boden
Die Geologische Karte des Bodeninformationssystems (www.geoportal.bayern.de) M 1 : 500.000 be-
stimmt den Untergrund im Planungsgebiet vor allem als Teil Schotter, würmzeitlich (Niederterrasse,
Spätglazialterrasse; in Alpentälern auch frühwürmzeitlich mit Seeablagerungen).
Gemäß Übersichtsbodenkarte Bayern des Bodeninformationssystems (BIS, www.geopoartal.bayern.de)
findet sich Großteils im Geltungsbereich „Fast ausschließlich humusreiche Pararendzina aus Carbonatsand-
kies bis -schluffkies (Schotter), gering verbreitet mit flacher Flussmergeldecke“. Nur kleinflächig im Süden
besteht ein Bereich aus „Fast ausschließlich Rendzina aus Kalktuff oder Alm.“
Die Bodenschätzung (www.geoportal.bayern.de) macht nur für Teile des Geltungsbereichs Angaben. Als
Kulturart wird für alle Bereiche Grünland-Acker angegeben. Im südwestlichen Bereich findet sich den Boden-
typ Lehm, Moor (LMo) mit der Bodenzustandsstufe Misch- und Schichtböden sowie künstlich veränderte
Böden(-) und einer Grünlandzahl von 52. Auch ist auf dieser Fläche ein Grabloch (bestimmend lagerichtig)
angegeben. Der Landkreisdurchschnitt in Dachau liegt bei Grünländern bei 44, daher liegt das Planungs-
gebiet darüber. Eine Bebauung erfolgt innerhalb des Geltungsbereichs jedoch nur im südwestlichen Bereich.
Gemäß dem Baugrundgutachten Projekt Nr. 10141 „ Erschließung eines Baugebietes in Neuhimmelreich Flur
Nrn. 809 und 809/2, 85232 Bergkirchen“ vom 09.04.2019, durch das Büro BLASY + MADER GmbH, Moos-
straße 3, 82279 Eching a. A, wurden folgende Angaben zur Geologie gemacht:
„Die Stadt Bergkirchen befindet sich in einem Übergangsbereich von den Ausläufern der sog. Münchner Schot-
terebene zu den Schichten der oberen Süßwassermolasse. Im Bereich der Amper stehen Sediment-
ablagerungen des Auenbereichs an.
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bereich der würmzeitlichen Schotter der glazialen Niederterasse.
Hierbei handelt es sich um ein großflächiges nach Nordnordost geneigtes Schotterfeld, dessen Oberfläche
weitgehend eben ist. Der natürliche oberflächennahe Untergrund im Bereich des Grundstückes besteht aus
fluvioglazialen Kiesen. Diese würmeiszeitliche Kiesaufschüttung bestimmt die gleichmäßig nach Norden ein-
fallende Oberflächenmorphologie der Münchener Schotterebene. Teilweise ist ein geringmächtiger, verlehm-
ter Verwitterungshorizont aus der zwischeneiszeitlichen Warmzeit in dieser ansonsten homogenen Kiesab-
folge eingeschaltet.
Außerdem können Rollkieslagen und Sandzwischenlagen angetroffen werden. Die Mächtigkeit der Kiese be-
trägt im Untersuchungsgebiet ca. 6 bis 8 m. Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. 1 - 3 m.“
Für das Baugrundstück kann der mittlere höchste Grundwasserstand MHGW in einer Höhe von 487,8 müNN
herangezogen werden, gemäß Schreiben per e-mail Büro Blasy & Mader GmbH vom 28.04.2021.
Das Landschaftsentwicklungskonzept Region München (LEK, 2009) zeigt für den Boden des Geltungs-
bereiches überwiegend sehr geringes Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe sowie eine überwiegend
hohe Erosionsgefährdung durch Wind. Das südliche Eck befindet sich im Randbereich einer Fläche, für welche
das Rückhaltevermögen mit überwiegend sehr hoch angegeben wird und sich flächig ein seltener Boden be-
findet (vgl. Karte 3.1). Die Konfliktkarte Boden (vgl. Karte 7.1) weist für den Großteil des Geltungsbereichs auf
eine überwiegend hohe mögliche Beeinträchtigung bzw. einen Verlust der Bodenfunktion durch Stoffeinträge
für den Geltungsbereich hin. Eine Teilfläche im Norden wird hingegen mit überwiegend mittel eingestuft. Eine
mögliche Beeinträchtigung durch Winderosion wird vor allem für den Ost- und Südteil angegeben.
Als Ziele und Maßnahmen stellt Karte 4.1 das Planungsgebiet als Gebiet zur Anpassung der Nutzungsinten-
sität und –art an die geringe Filterleistung der Böden für sobierbare Stoffe dar. Zudem wird durch B 1.2 zum
Schutz der Bodenmächtigkeit, die Vermeidung und Minimierung von Erosion durch Wind durch Erhaltung ero-
sionsschützender Vegetations-/Nutzungskulturen sowie erosionsmindernder Bewirtschaftungsmethoden
gezeigt. Ein kleinflächiger Bereich im Süden wird zur Sicherung von seltenen Böden abgegrenzt. In dem Text-
verweis B-051-6 wird für den Bereich der Münchner Ebene, in welchem sich das Planungsgebiet befindet, wird
folgendes angegeben: „Die ackergenutzten Moorböden im Naturraum sollten einer extensiven Grünlandnut-
zung zugeführt werden, um Stoffausträge zu verhindern bzw. die ehemalige Senkenfunktion der Moore
wiederherzustellen. Eine Wiedervernässung ausdrainierter Moorstandorte anzustreben, sofern keine Restrik-
tionen wie Bebauungen vorliegen (vgl. B 2.3).“
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