Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer

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Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
FOLGE 317                             JUNI 2016

Sommer, Sonne – Urlaubszeit
... wichtige Regeln für einen reibungslosen Urlaub (Seite 6–7)

                                                                                                            Bild: Hasan Anac/PIXELIO

PREGnant                               Nachhaltig eit in         Lust auf Wissen        Aktuelle
„Hochwasser Direkthilfe“               der Forstwirtschaft       Rückblick & Ausblick   Kollekti verträge

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                                             www.landarbeiterkammer.at/ooe
                           verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                1
Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
Der Kunde ist König?
    Das sagen die Manager        deren Mitglieder, sondern     den an den Konsumen-           In besonderen Fällen füh-
    der Handelsketten, wenn      für alle Konsumenten, also    tenschutz erfolgt über das     ren wir Musterprozesse,
    sie erklären müssen wa-      auch die Mitglieder der OÖ    Telefon, gefolgt von E-Mail    um den Konsumenten zu
    rum die Bauern für die       Landarbeiterkammer.           und schriftlichen Anfragen.    ihrem Recht zu verhelfen.
    Milch nur noch 30 Cent
    bekommen und warum so        Eine wesentliche Aufgabe      Den ersten Schritt zur Lö-     In vielen Fällen beziehen
    viele ungesunde Ferti ge-    des Konsumentenschut-         sung des Konflikts mit einer   sich Firmen auf Klauseln
    richte in den Regalen ste-   zes ist die Konsumen-         Firma muss der Konsument       in den Allgemeinen Ge-
    hen. „Der Bürger stim t      teninformation.     Früher    selber setzen. Dabei bieten    schäftsbedingungen, die
    an der Kassa ab“ erklären    erfolgte das mit Broschü-     die vielen Musterbriefe auf    nicht immer gesetzeskon-
    Politi er, wenn sie auf-     ren und Foldern, heute        unserer Website eine Un-       form gestaltet sind. Wir
    gefordert werden, Maß-       primär über das Inter-        terstützung. Wenn Firmen       führen daher laufend AGB-
    nahmen für nachhalti es      net. Auf unserer Website      berechtigte Ansprüche ab-      Checks durch und fordern
    Wirtschaften zu setzen.      ooe.konsumentenschutz.at      lehnen, vertreten wir den      die Firmen auf, gesetzwid-
                                 finden Sie Antworten auf      Konsumenten gegenüber          rige Klauseln zu streichen
                                 die häufigsten Fragen zum     der Firma. Bei einer Häu-      und setzen das, wenn not-
                                 Konsumentenrecht, Preis-      fung von Beschwerdefäl-        wendig, bei Gericht durch.
                                 Leistungsvergleiche und       len betreffend eine Firma
                                 Testergebnisse. Damit wol-    oder Branche warnen wir        Bei Fragen kontaktieren Sie
                                 len wir nicht nur den Kon-    die Konsumenten über die       den Konsumentenschutz
                                 sumenten helfen, die Ware     Medien und fordern die         der Arbeiterkammer:
                                 oder Dienstleistung zu        Firma öffentlich auf, das      ooe.konsumentenschutz.at
                                 finden, die am besten sei-    konsumentenunfreund-           Tel.: 0732 6906-2 oder
                                 nen Ansprüchen entspricht     liche bzw. rechtswidrige       konsumentenschutz@
                                 sondern auch den Quali-       Verhalten zu ändern.           akooe.at
                                 täts- und Preiswettbewerb
                                 unter den Anbietern zu in-
                                 tensivieren.
    Dr. Georg Rathwallner
    Konsumenteninformation       Wettbewerb ist in einer
    Arbeiterkammer OÖ            Marktwirtschaft das wich-
                                 tigste Instrument zur Ver-
    Dass wir keine Könige        besserung der Position
    sind, spüren wir als Kon-    der Konsumenten. In Ös-
    sumenten täglich. Konsu-     terreich steht aber Wett-
    menten sind meistens in      bewerbspolitik nicht im
    der schwächeren Position     Mittelpunkt der Politik und
    am Markt, rechtlich und      auch Konsumenten tragen
    ökonomisch. Die großen       zu wenig dazu bei, wie die
    Firmen haben Rechtsab-       sehr geringen Wechsel-
    teilungen oder Rechtsan-     raten in den Hochpreis-
    waltskanzleien unter Ver-    branchen Strom, Gas oder
    trag. Wenn ein Konsument     Banken zeigen. Weniger
    sein Recht bei Gericht       als 3 % der Konsumenten
    durchsetzen will, muss er    wechseln jährlich den An-
    langdauernde Prozesse in     bieter, lediglich bei der
    Kauf nehmen, die er sich     Kfz-Haftpflichtversicherung
    nicht leisten kann. Moder-   sind es 25 %.
    ne Staaten haben daher
                                                                                                                       Pixelio by JenaFoto24.de

    Konsumentenschutzein-        Eine weitere Aufgabe des
    richtungen geschaffen. In    Konsumentenschutzes ist
    Österreich haben das die     Beratung und Vertretung.
    Arbeiterkammern      über-   Der überwiegende Teil der
    nommen und nicht nur für     Anfragen und Beschwer-

2                                 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
PREGnant
„Hochwasser Direkthilfe“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
   Dem ländlichen Raum         Diese nicht rückzahlbaren     erhalten Sie direkt bei den    übrigen ArbeitnehmerIn-
bleibt momentan nichts         Beträge werden nach Ein-      Bereichsbetreuern       und    nen. Wir sind jederzeit zu
erspart. Zu der ohnehin        langen des Antrags rasch      selbstverständlich auch im     vernünftigen Gesprächen
prekären wirtschaftlichen      im Präsidialausschuss be-     Kammerbüro. Alle Mitar-        bereit, bemühen uns um
Situation der Landwirt-        handelt und zur Auszah-       beiterInnen helfen Ihnen       sinnvolle Lösungen und
schaft und den daraus re-      lung gebracht. Die Vizeprä-   gerne und unterstützen Sie     lassen uns nicht unter
sultierenden schlechten        sidenten Gerhard Leutgeb      bei der reibungslosen Ab-      Druck setzen.
Geschäftsgängen der ange-      und Josef Reisenbichler       wicklung.
lagerten Bereiche kommen       unterstützen diese Vor-                                        Wir müssen allerdings
auch noch Wetterkapriolen      gangsweise.                      Auch wenn wir derzeit       immer wieder feststellen,
hinzu, welche uns beson-                                     an vielen Fronten für die      dass die schon bisher vor-
ders fordern. Die Hoch-           Zusätzlich zu diesem Be-   DienstnehmerInnen in der       handenen      gesetzlichen
wasserkatastrophen der         trag stellen wir all jenen,   Land- und Forstwirtschaft      Möglichkeiten nicht ge-
letzten Wochen rufen nach      welche für die Sanierung      mit vielen Problemen kon-      nützt und stattdessen im-
einem solidarischen Mit-       ihres Hauses bzw. ihrer       frontiert sind und Angriffen   mer mehr Forderungen
einander, um gemeinsam         Wohnung entsprechende         gegenüberstehen, welche        in Richtung Sozialabbau
beim Wiederaufbau und          Kredite benötigen, ein wei-   eine Verschlechterung der      gestellt werden. Dagegen
bei der Beseitigung der        teres zinsenloses Darlehen    Einkommenssituation und        werden wir uns wehren.
Schäden zu helfen.             im Ausmaß von 7.500,- €       der Arbeitsbedingungen         Konstruktive Weiterent-
                               kostenlos zur Verfügung,      zum Ziel haben, so gilt in     wicklung JA – Sozialabbau
   In gewohnter Manier,        und zwar auch dann, wenn      dieser Zeit unsere erste       und Diskriminierung NEIN!
stellt die OÖ Landarbei-       ein altes Darlehen noch       Sorge dem persönlichen
terkammer kurzfristig und      aushaftet und die Rück-       Wohlergehen unserer Mit-          Jedes einzelne Mitglied
unbürokratisch Unterstüt-      zahlungen noch laufen.        glieder und der Solidarität    ist uns wichtig und wir
zung und Hilfe für jene zur    Außerdem können je nach       mit jenen, deren Existenz      bleiben für alle
Verfügung, die durch die       Schadenshöhe zwei Kata-       durch die Ereignisse der
Überflutungen der letzten      strophendarlehen parallel     letzten Wochen gefährdet       verlässlich, kompetent –
Wochen erheblichen Scha-       beantragt werden. Es steht    ist.                           deine Landarbeiterkammer
den erlitten haben. Wir        somit eine Summe von bis
bieten aber auch jede Art      zu 15.000,- € zur Verfü-         Im Rahmen der Interes-
von Beratung und Hilfe an,     gung.                         senvertretung können Sie
die Sie brauchen, um allfäl-                                 sich darauf verlassen, dass
lige bürokratische Hinder-        Als Nachweis genügt das    wir bei unserer Tätigkeit
nisse zu überwinden.           von der Gemeinde bestä-       das Augenmerk darauf le-
                               tigte Beiblatt zum Darle-     gen, dass die Dienstneh-
   Für erhebliche Schäden      hensantrag. Alle Formula-     merInnen in der Land- und
stehen     Unterstützungs-     re finden Sie auf unserer     Forstwirtschaft sozial nicht
beihilfen im Ausmaß von        Website unter www.landar-     abgekoppelt und schlech-
bis zu 1.000,- € bereit.       beiterkammer.at/ooe/ oder     ter gestellt werden als die

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Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
Gesund am Arbeitsplatz –                                      den führen. Gesundheit
                                                                  ist das wichtigste Gut, das
                                                                                                  • Bildschirmbrille anferti-
                                                                                                    gen lassen und bezahlen,
    Die Bildschirmbrille                                          wir besitzen. Es gilt, dieses
                                                                  Gut solange als möglich
                                                                                                  • die beglichene Rech-
                                                                                                    nung dem Dienstgeber
                                                                  zu erhalten, zu fördern           vorlegen (auf der Rech-
                                                                  und zu stärken. Kaum eine         nung müssen Gläser
                                                                  Branche kommt heutzuta-           und Fassung getrennt
                                                                  ge noch ohne Computer             ausgewiesen sein).
                                                                  aus. Die Gesetzgebung
                                                                  hat darauf reagiert und         Der Dienstgeber muss nur
                                                                  Bildschirmarbeitsplätze         jene Kosten ersetzen, die
                                                                  unter besonderen Schutz         zum Schutz des Arbeitneh-
    Bildschirmarbeitsplatzbril-    Zweistärkenbrille    (Bifo-
                                                                  gestellt, um mögliche Be-       mers bei der Bildschirmar-
    len sind Brillen mit Gläsern   kalbrille) angewiesen ist.
                                                                  schwerden und Probleme          beit notwendig sind. Eine
    für den erweiterten Nah-       Tränen die Augen nach
                                                                  bei der Arbeit erst gar nicht   darüber hinausgehende
    bereich, die speziell auf      einem       anstrengenden
                                                                  aufkommen zu lassen. Ob         Ausstattung ist vom Dienst-
    die Bildschirmarbeit abge-     Arbeitstag, nachdem Sie
                                                                  eine Bildschirmbrille be-       nehmer selbst zu bezah-
    stimmt sind. Benötigt wird     stundenlang am Computer
                                                                  nötigt wird, entscheidet        len. Die Bildschirmarbeits-
    diese zusätzliche Sehhilfe     gearbeitet haben? Sehen
                                                                  der Arzt! Wenn ja, erhalten     brille gilt als persönliche
    für die Arbeit vor einem       Sie doppelt oder haben Sie
                                                                  Sie vom Arzt einen Verord-      Schutzausrüstung, die der
    Monitor, wenn die privat       einfach „nur“ Kopfschmer-
                                                                  nungsschein für eine Bild-      Dienstgeber zur Verfügung
    verwendete Alltagsbrille       zen? Wenn ja, sollte ein
                                                                  schirmarbeitsbrille.            stellen muss und bleibt im
    kein deutliches Sehen am       Arzt aufgesucht werden!
                                                                                                  Eigentum des Dienstge-
    Arbeitsplatz     ermöglicht                                   Wichtig:
                                   Falsch verstandene Loyali-                                     bers! Wenn Sie die Firma
    und/oder       Beschwerden
                                   tät (ich will dem Dienstge-    • Vor dem Kauf der Brille       verlassen, müssen Sie die
    auftreten.
                                   ber keine Kosten verursa-        verständigen Sie Ih-          Brille wieder zurückgeben -
    Dies ist vor allem dann der    chen) oder falsche Eitelkeit     ren Dienstgeber (der          oder zumindest die Gläser,
    Fall, wenn der/die Beschäf-    (wie sehe ich denn mit           Dienstgeber könnte Sie        falls Sie vorher eine teu-
    tigte privat auf die Verwen-   einer Brille aus?) können        an einen bestimmten           rere Fassung gewählt und
    dung einer Gleitsicht- oder    zu gesundheitlichen Schä-        Optiker verweisen),           selbst bezahlt haben.

      Gesundheit
      für alle.

      Rat und Hilfe bietet das Sozialservice der OÖGKK. Fachkundige Mitarbeiter/innen stellen für Sie die
      notwendigen Kontakte zu verschiedenen Institutionen im Sozial- und Gesundheitswesen her:

      n Pensionsversicherungen                  n Amt der Oö. Landesregierung             n ÖGB
      n AUVA                                    n Arbeitsmarktservice                     n BBRZ Linz
      n Wohlfahrtsämter                         n Arbeiterkammer                          n Selbsthilfegruppen im
                                                                                            Gesundheitsbereich

      Tel.: 05 78 07 - 10 37 05
      OÖ Gebietskrankenkasse, Gruberstraße 77 , 4021 Linz, www.ooegkk.at

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Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
OÖ Landarbeiterkammer hilft ihren Mitgliedern bei der
Bewältigung von Hochwasserschäden
Um ihre hochwasserge-          • Zinsenloses Darlehen:        Antragsformulare bzw. wei-       Wichtig
schädigten Mitglieder wirk-      Dieses kann auch dann        tere Informationen erhalten
                                                                                               Es ist notwendig, sowohl
sam zu unterstützen, hat         in Anspruch genommen         Sie auf unserer Website un-
                                                                                               beim Beihilfen- als auch
die OÖ Landarbeiterkam-          werden, wenn bereits         ter „Aktuelles“ (Hochwas-
                                                                                               beim Darlehensantrag das
mer einen erleichterten          ein Darlehen bezogen         serhilfe der OÖ LAK) sowie
                                                                                               „Beiblatt für finanziell
Zugang zu den Unterstüt-         wurde und die Rück-          bei den Bereichsbetreuern
                                                                                               Hilfe bei Hochwasserschä-
zungsbeihilfen und Darle-        zahlungen noch lau-          und im Kammerbüro Linz
                                                                                               den“ mitauszufüllen.
hen geschaffen!                  fen. Ebenfalls sind zwei     bei Frau Rosemarie Jachs
• Unterstützungsbeihilfen        parallele Katastrophen-      unter 0732 656 381-24.
   werden rasch ausbezahlt       darlehen möglich.

151. Vollversammlung
Die 151. Vollversammlung       Die Landarbeiterkammer –       2015 galt es, neben den          Im Anschluss an die Voll-
fand am 20. Mai 2016 in        ein wichti er Sozial­partner   üblichen Aufgaben, die Ab-       versammlung erfolgte die
Grein statt. „Die Perle des    in bewegten Zeiten.            wicklung der Landarbeiter-       Generalversammlung des
Strudengaus“ ist nicht nur                                    kammerwahl, die Konstitu-        Instituts fürs Aus- und Wei-
eine Stadt mit Geschichte,                                    ierung der neuen Gremien         terbildung der OÖ Landar-
sondern auch ein Ort, der      „Wir befinden uns in be-       sowie den Familienkultur-        beiterkammer.
mit der Landarbeiterkam-       wegten Zeiten und ver-         tag in Bad Ischl zu organisie-
mer in vielfältiger Weise      suchen mit allen Mitteln       ren. Das Wichtigste waren        Die Geschäftsführerin des
verbunden ist. Es ist die      einen offenen oder schlei-     aber 2015 die Kammermit-         Bildungsvereins, Sarah Pür-
Heimat vieler Kammermit-       chenden Sozialabbau zu         glieder, die im Mittelpunkt      mayr, BEd referierte aus
glieder und Sitz von zwei      verhindern. Es ist an der      unseres Handelns stehen.         ihrem Bereich über die er-
land- und forstwirtschaftli-   Zeit, Lösungen zu finden,      Unsere Aufgabe ist es, ih-       folgreich     durchgeführte
chen Betrieben.                welche erlauben, für alle      nen in Notsituationen zu         Bildungssaison. Besonders
                               Beteiligten einen Fort-        helfen und Ideen zu ent-         großes Augenmerk legte sie
                               schritt zu bringen. Der ge-    wickeln, welche die Arbeit       auf das LAK-Betriebsratsdip-
                               samte landwirtschaftliche      und das soziale Umfeld si-       lom, das in den letzten zwei
                               Bereich befindet sich im       cherer machen. Trotz der         Jahren sehr guten Anklang
                               Umbruch und es ist unse-       Sonderausgaben für die           fand. Auch weiterhin be-
                               re vorderste Aufgabe da-       LAK-Wahl und dem Ende            steht großes Potential. Für
                               für zu sorgen, dass unsere     der Ausgleichszahlungen          die kommende Bildungssai-
                               Mitglieder, die Dienstneh-     für den Landarbeiter Sied-       son werden die Termine der
                               merInnen in der Land- und      lungsfonds ist es uns gelun-     einzelnen BR-Module vorab
                               Forstwirtschaft, nicht un-     gen, auch 2015 wieder ein        ausgeschrieben. Das voll-
                               ter die Räder kommen“,         positives EGT (Ergebnis der      ständige Seminarprogramm
                               so Präsident Eugen Preg in     gewöhnlichen Geschäftstä-        wird wie gewohnt im Sep-
                               seinem Bericht.                tigkeit) zu erreichen.           tember veröffentlicht.

                         verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                                    5
Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
Sommer, Sonne, Urlaubszeit – wichti e
          Regel 1
          Urlaubsanspruch
          Dem/der DienstnehmerIn gebührt für jedes Dienstjahr ein bezahlter Urlaub von 30 Werktagen. Dies entspricht
          einem Urlaubsausmaß von fünf Wochen. In den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht der Ur-
          laubsanspruch im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit. Nach sechs Monaten ist ein voller
          Urlaubsanspruch gegeben. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch dann mit Beginn des Arbeits-
          jahres in voller Höhe.
          Zu einer Verkürzung des Urlaubsanspruches im betreffenden Urlaubsjahr führen:
          • mehr als 30-tägige Präsenz- oder Zivildienstzeiten im Urlaubsjahr
          • Mütter- und Väterkarenzzeiten
          • im Arbeitnehmerinteresse liegende Karenzurlaube bzw. unbezahlte Urlaube
          • Bildungs- und Familienhospizkarenzzeiten
          Höherer Urlaubsanspruch
          Der Urlaubsanspruch erhöht sich nach 25 anrechenbaren Dienstjahren auf 36 Werktage (sechs Wochen).

          Anrechenbare Vordienstzeiten
Regel 2

          Für den erhöhten Anspruch werden Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber angerechnet, wenn die Unterbre-
          chung nicht länger als drei Monate gedauert und das vorherige Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung des Arbeit-
          nehmers, unberechtigten Austritt oder verschuldete Entlassung geendet hat. Übersteigt die Unterbrechung drei
          Monate bzw. wurde das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer beendet, sind diese "Altzeiten" wie Zeiten, die bei
          Vordienstgebern verbracht wurden, zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind anzurechnen:
                                                        sofern das Arbeitsverhältnis bzw.
          1) Vordienstgeber im Inland bzw. EU-Aus-      die Heimarbeit mind. 6 Jahre ge-
          land (auch öffentlicher Dienst), Heimarbeit   dauert hat; nach LAO auch als       gemeinsamer Höchst-    gemeinsamer Höchst-
                                                        familieneigene Arbeitskraft         rahmen (1. bis 3.)     rahmen (1. bis 3.)
          2) Tätig eit als Entwicklungshelfer                                               insgesamt 5 Jahre      insgesamt 5 Jahre;
                                                                                                                   Zeiten nach Ziffer 4 mit
          3) Selbständige Erwerbstätig eit                                                                         höchstens weiteren
                                                                                                                   2 Jahren; insgesamt
          4) Zeiten der Schulausbildung an einer                                                                   höchstens 7 Jahre
                                                        nur Schulzeiten nach Vollendung
          allgemeinbildenden höheren oder berufs-                                           Höchstrahmen 4 Jahre
                                                        des 9. Schuljahres
          ausbildenen mittle en/höheren Schule
                                                        nur, wenn erfolgreich                                      Nach LAO Anrechnung nur
          5) In- und ausländisches Hochschulstudium                                         höchstens 5 Jahre
                                                        abgeschlossen                                              nach Pkt 4

          6) Zeiten, für die eine Haftentschädigung
                                                                                            tatsächliche Dauer
          gebührt

          7) Die erste Mutter- oder Vaterschafts
                                                                                            höchstens 10 Monate
          karenz im Dienstverhältnis

          Regel 3
          Zusatzurlaub für Behinderte
          Begünstigte behinderte Landarbeiter haben Anspruch auf einen Zusatzurlaub von drei Werktagen. Die Anspruchs-
          voraussetzung ist dem Dienstgeber ohne unnötigen Verzug mitzuteilen. Für Angestellte bedarf es für einen solchen
          Zusatzurlaub einer kollektivvertraglichen Regelung.

6                                               verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
Regeln für einen reibungslosen Urlaub!
          Regel 4
          Urlaubsverbrauch bzw. -antritt
          Der Urlaub kann in zwei Teilen verbraucht werden, wobei ein Teil zumindest 6 Werktage betragen muss. Auf Wunsch
          des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber Tages-, Halbtagsurlaub oder Urlaub nach Stunden gewähren; es besteht
          dazu allerdings keine gesetzliche Verpflichtung.
          Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Rücksichtnah-
          me auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Dies
          schließt für beide Seiten ein einseitiges Gestaltungsrecht aus. Kündigt der Arbeitnehmer seinen Urlaubswunsch an
          und reagiert der Arbeitgeber darauf weder negativ noch positiv, kann unter Umständen von einer stillschweigenden
          Zustimmung des Arbeitgebers zum gewünschten Urlaubsverbrauch ausgegangen werden.

          Erkrankung während des Urlaubes
Regel 5

          Dauert eine Erkrankung während des Urlaubes bis zu drei Kalendertage, so zählen diese Tage dennoch als ver-
          brauchte Urlaubstage. Bei einer längeren Erkrankung zählen die Krankenstandstage nicht als Urlaubstage.
          Die dadurch nicht verbrauchten Urlaubstage verlängern aber nicht den Urlaub, sondern werden dem restlichen Ur-
          laubskonto gutgeschrieben.
          Zu beachten ist:
          • die Erkrankung darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein
          • die Erkrankung muss unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden
          • bei einer Erkrankung im Ausland muss dem Arbeitgeber zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung eine
            behördliche Bestätigung vorgelegt werden. Einer solchen bedarf es nur dann nicht, wenn die Erkrankung durch
            Vorlage einer entsprechenden Bestätigung über die stationäre oder ambulante Behandlung in einer
            ausländischen Krankenanstalt nachgewiesen wird
          • die Krankheit darf nicht durch eine dem Erholungszweck widersprechende Erwerbstätigkeit verursacht sein

          Regel 6
          Betriebsurlaub
          Eine Vorweg-Vereinbarung eines Betriebsurlaubes wird umso eher zulässig sein, je günstiger die verein-
          barten Betriebsurlaubszeiträume – gemessen an den üblichen Urlaubskonsumationsgewohnheiten – sind.
          Es dürfen nämlich die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt werden. Die Ver-
          einbarung muss zudem wichtigen Interessen des Betriebs Rechnung tragen. So wird ein 2-wöchiger
          Betriebsurlaub (Betriebssperre) in den Monaten Juli oder August im Regelfall zulässig vereinbart werden können.
          Dem Arbeitnehmer muss jedenfalls ein ausreichend langer Teil des Gesamturlaubes zum Abschluss individueller
          Vereinbarungen verbleiben, die seinen persönlichen Urlaubsbedürfnissen entsprechen. Die Zustimmung zu einem
          Betriebsurlaub muss der Arbeitgeber von jedem einzelnen Arbeitnehmer einholen. Durch einseitige Anordnung
          oder durch "Urlaubssperre" kann ein Betriebsurlaub jedenfalls nicht wirksam "vereinbart" werden.
Regel 7

          Verjährung des Urlaubes
          Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist.
          Eine Verkürzung der Verjährungsfrist durch einen Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelver-
          trag ist nicht zulässig.

                                verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                               7
Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
Sommer – die Zeit der Praxis und Ferialarbeit
    Viele Schüler und Studen-      Die Praktikanteninforma-          Persönliche                       Organisatorische
    ten haben in ihren Aus-        tion der Österreichischen         Abhängigkeit                      Eingliederung in die
    bildungsvorschriften die       Sozialversicherung besagt,        Liegt vor, wenn eine Ver-         betrieblichen Abläufe
    Absolvierung einer prakti-     dass landwirtschaftliche          pflichtung zur (persön-           Äußert sich z. B. dadurch,
    schen Tätig eit vorgeschrie-   Praktika in Form eines            lichen)      Arbeitsleistung      dass die vereinbarte Tätig-
    ben (Pflic tprakti um). Es     Dienstverhältnisses nach          vorliegt und die tätig wer-       keit persönlich auszuüben
    spielt in vielen Bereichen     § 4 Abs. 2 ASVG absolviert        dende Person im Rahmen            ist (keine Vertretung durch
    keine Rolle, ob diese prak-    werden müssen. Ausnah-            ihrer Arbeitsleistung Ord-        einen Dritten), ein Arbeits-
    tische Arbeit in Form eines    mefälle sind zu begründen.        nungsvorschriften hinsicht-       platz zugewiesen wird,
    Dienstverhältnisses oder                                         lich Arbeitsort, Arbeitszeit      Zeitaufzeichnungen zu füh-
    eines „echten“ Prakti ums      Dienstnehmer-                     und des arbeitsbezoge-            ren sind, telefonisch im Be-
    absolviert wird.               eigenschaft                       nen Verhaltens unterliegt.        trieb erreichbar ist, usw.
    Andere SchülerInnen und        „Klassische“ DienstnehmerIn:      Die Arbeitsabläufe sowie
    StudentInnen       hingegen    Eine Person, die in einem         die Arbeitsfolge orientie-        Wirtschaftliche
    wollen in den Ferien bloß      Verhältnis       persönlicher     ren sich somit primär an          Abhängigkeit
    etwas Geld verdienen. In       und wirtschaftlicher Ab-          den Bedürfnissen des Be-          Eine solche liegt insbeson-
    arbeits- und sozialversiche-   hängigkeit gegen Entgelt          triebes. Dem Dienstgeber          dere vor, wenn dem Dienst-
    rungsrechtlicher Hinsicht      beschäftigt wird und orga-        kommt ein Weisungs- und           nehmer vom Betrieb die
    gibt es maßgebliche Unter-     nisatorisch in einen Betrieb      Kontrollrecht zu. Ständige        erforderlichen Betriebs-
    schiede zwischen „echtem       eingegliedert ist. Ein Über-      Weisungen und Kontrollen          mittel zur Verrichtung der
    Prakti um“, Praxisarbeit als   wiegen dieser Merkmale            sind dabei nicht notwendig        vereinbarten Arbeitsleis-
    Dienstverhältnis und reiner    reicht für die Klassifizierung    – es reicht die „stille“ Auto-    tung zur Verfügung gestellt
    Ferialarbeit.                  als Dienstverhältnis aus.         rität des Dienstgebers.           werden.

                                         Sozialversicherung                             Arbeitsrecht

                                         Anmeldung als Dienstnehmer (DN); DN            arbeitsrechtliche Normen eines Dienstver-
    Prakti um in Form eines              im Sinne § 3 Abs. 2 ASVG ist, wer in einem     hältnisses sind anwendbar (OÖ. LAO, GAngG,
    Dienstverhältnisses                  Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher   KV), es gebühren somit insbesondere: Son-
                                         Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird    derzahlungen, Urlaub, EFZ usw.

    („echtes“) Pflic tprakti um mit
                                         Anmeldung als Dienstnehmer ist vorzuneh-
    Taschengeld: Der Ausbildungs-
                                         men, da das Taschengeld ein Einkommen arbeitsrechtliche Normen eines Dienstver-
    zweck steht im Vordergrund,
                                         aus unselbständiger Arbeit (=Arbeitslohn) hältnisses sind nicht anwendbar
    auch wenn eine Tätig eit unter
                                         darstellt
    Anleitung des Ausbildners erfolgt

                                         keine Anmeldung zur Sozialversicherung,
                                         der Schüler/Student ist bei den Eltern (bis
    („echtes“) Pflic tprakti um          zum vollendeten 27. Lebensjahr) in der arbeitsrechtliche Normen sind nicht anzu-
    ohne Taschengeld                     Krankenversicherung mitversichert und wenden
                                         unterliegt der Unfallversicherung im Rahmen
                                         der Schulausbildung

                                                                                    kein Unterschied zu einem herkömmli-
                                         anzumelden als DN; es liegt ein Dienstver- chen Beschäftigungsverhältnis; in man-
    Sonsti e Ferialbeschäfti te
                                         hältnis nach § 4 Abs. 2 ASVG vor           chen Kollektivverträgen findet sich eine
                                                                                    diesbezügliche Kategorie

8                                       verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
Arbeitnehmer- und            keine Arbeiten, die die phy-      chen Fällen wie z. B.        pause: von mind. 1 Stun-
Jugendschutz                 sischen und psychischen           zur Aufrechterhaltung        de für die Einnahme von
Für alle Praxisverhältnis-   Kräfte eines jugendlichen         des Betriebes, rasche        Mahlzeiten nach spätes-
se – egal ob es sich um      Arbeitnehmers überstei-           Ernteeinbringung mit         tens 6 Stunden Arbeit
ein Dienst- oder Ausbil-     gen zu beachten (Besonde-         Rücksicht auf die Wit-     • Tägl. Arbeitsruhe (Nacht-
dungsverhältnis handelt      re Rücksichtnahme auf die         terung,    Elementarer-      ruhe) grunds. mind. 12
– müssen die Arbeitneh-      Gesundheit und die kör-           eignisse und höchstens       Stunden; bei Stallarbeit
merschutzbestimmungen        perliche Entwicklung!).           max. an 15 Wochenen-         für Jugendliche über 16
wie z. B. Arbeitszeitgren-                                     den im Kalenderjahr;         Jahren mind. 10 Stunden
zen, Ruhezeiten, Gefahren­   Arbeitszeit für                   jedes zweite Wochen-
                             Jugendliche                       ende muss arbeitsfrei      • Nachtarbeitsverbot für
evaluierung und -unterwei-
                             Schutzbestimmungen für            bleiben                      Jugendliche:    19:00–
sung angewendet werden.
                             die Beschäftigung von Per-                                     05:00 Uhr; bei gewerb-
Mit Praktikanten, die das                                      • Anspruch auf Freizeit-
                             sonen ab dem 15. Lebens-                                       lichen Pferdebetrieben:
18. Lebensjahr vollendet                                         ausgleich (ZA): in der
                             jahr (bzw. nach Schulpflicht­                                  20:00–06:00 Uhr
haben, können Überstun-                                          folgenden Woche; ZA
den (bis max. 12 Stunden/    ende) bis zum vollendeten           für Samstagsarbeit       Meldewesen (OÖ. GKK)
Woche) vereinbart werden,    18. Lebensjahr sind:                1:1 und für Sonntags-    Im Falle der Meldepflicht
als Entlohnung (Grundlohn    • Tägl. Arbeitszeitgrenze:          arbeit 1:2               hat die GKK-Meldung
und Zuschlag) gebührt der      8 Stunden; bei flexibler                                   grundsätzlich auf elektro-
Facharbeiterlohn.                                              • Bei Beschäftigung an
                               Arbeitszeit: 9 Stunden            Sa und So gebühren       nischem Wege (ELDA) zu
Für     Jugendliche   sind                                                                erfolgen.
                             • Grenze Wochenarbeits-             48 Stunden Ersatz-
außerdem die Jugend-                                                                      Anmeldung: immer vor Be-
                               zeit: 40 Stunden möglich;         ruhe in der darauf-
schutzbestimmungen, wie                                                                   ginn der Arbeitsleistung.
                               Arbeitsspitzenregelung:           folgenden     Woche;
z. B. Überstunden- und
                               plus/minus 3 Stunden              während der Arbeits-
Nachtarbeitsverbot; kei-                                                                  Weitere      Informationen
                                                                 spitzen 41 Stunden
ne Akkord- oder akkord-      • Sa, So und Feiertags-                                      erhalten Sie unter: www.
ähnlichen Arbeiten und         arbeit: nur in dringli-       • Tägl. (unbezahlte) Ruhe-   landarbeiterkammer.at/ooe.

                       verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                                9
Sommer, Sonne - Urlaubszeit - OÖ Landarbeiterkammer
Verpflichtende Verwendung von benzolfreiem Gerätebenzin
     Mit der am 1.6.2015 in Kraft getretenen Novelle zum ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz wurde klar-
     gestellt, dass benzolhältiger Treibstoff zum Antrieb von zweitaktmotorbetriebenen handgeführten
     Arbeitsgeräten verboten ist. Diese Bestimmung ist noch immer nicht in allen Betrieben umgesetzt.
     Benzol zählt erwiesener-    Arbeitnehmerschutzinitiati-    arbeitsordnung gilt schon      räten ist nicht unbedenk-
     maßen zu den für den        ven zufolge wurde in der No-   seit längerem der Grund-       lich. Insbesondere in der
     Menschen Krebs erzeugen-    velle zum ArbeitnehmerIn-      satz, dass krebserzeugen-      beruflichen Verwendung
     den Stoffen. Epidemiolo-    nenschutzgesetz (AschG)        de,     erbgutverändernde,     ist man längere Zeit den
     gische Studien erbrachten   vom 27.4.2015 festgelegt,      fortpflanzungsgefährdende      Emissionen von Zweitakt-
     eindeutige Zusammenhän-     dass für alle handgehalte-     und biologische Arbeits-       motoren ausgesetzt. Diese
     ge zwischen beruflicher     nen Arbeitsgeräte (Forstar-    stoffe der Risikogruppe        stoßen unverhältnismäßig
     Benzolexposition und dem    beit, Straßenmeistereien,      2, 3 oder 4 nicht verwen-      viele Luftschadstoffe wie z.
     Auftreten von Leukämien     Grünraumpflege etc.) ben-      det werden dürfen, wenn        B. Benzol, Kohlenmonoxid,
     und Lymphomen. Im Tier-     zolfreies Gerätebenzin ver-    mit nicht oder weniger ge-     Stickstoffoxide usw. aus.
     versuch führt Benzol auch   wendet werden muss. Auch       fährlichen Arbeitsstoffen      Personen, die an solchen
     zur Entstehung von Tumo-    nach den Arbeitnehmer-         das gleiche Ergebnis erzielt   Arbeitsgeräten      (Motor-
     ren in anderen Geweben      schutzbestimmungen der         werden kann. Das Arbeiten      kettensäge, Gartenfräsen,
     und Organen.                Oberösterreichischen Land-     mit handgehaltenen Ge-         Freischneider, Laubbläser,
                                                                                               Motorsense, ...) tätig sind,
                                                                                               stehen meist direkt in der
                                                                                               Abgasfahne.

                                                                                               Die Einhaltung dieser
                                                                                               Schutzbestimmung        ist
                                                                                               daher ein sehr wichtiger
                                                                                               Beitrag für die Gesund-
                                                                                               heit. Sowohl die Land- und
                                                                                               Forstwirtschaftsinspektion
                                                                                               als auch im gewerblichen
                                                                                               Bereich das Arbeitsins-
                                                                                               pektorat überprüfen die
                                                                                               Einhaltung. Bei Verstößen
                                                                                               drohen      entsprechende
                                                                                               Verwaltungsstrafen.

                                                                                               Für Hobbygärtner und
                                                                                               Landwirte gelten zwar kei-
                                                                                               ne Arbeitnehmerschutz-
                                                                                               vorschriften, jedoch sollte
                                                                                               der höhere Preis gegen-
                                                                                               über Benzolbenzin an der
                                                                                               Tankstelle auch sie nicht
                                                                                               abschrecken. Neben den
                                                                                               Gesundheits- und Um-
                                                                                               weltaspekten vermindert
                                                                                               benzolfreies Gerätebenzin
                                                                                               auch die Wartungskosten
                                                                                               und ist bis zu zwei Jahre la-
                                                                                               gerfähig.

10                                 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Nachhaltigkeit in der Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft ist der-     schaft immer gute Zah-          Da mutet es fast unglaub-       Bei     Lohnverhandlungen
zeit sicherlich in einer eher    len schreiben ließ. Immer       lich an, wenn die Gewerk-       wird oft um Zehntel ge-
schwierigen Lage. Einer-         mehr Flexibilität wird bei      schaft eine Arbeitszeitver-     feilscht, obwohl wir wis-
seits setzt die Klimaerwär-      der Arbeitszeitdiskussion       kürzung in den Raum stellt,     sen, dass Menschen an der
mung unseren Wäldern             gefordert, obwohl Forst-        um die hohe Arbeitslosig-       Grenze der Existenz ver-
zu, der Schadholzanteil ist      arbeit an oberster Stelle       keit einzudämmen. Wer das       dienen und außerordent-
nicht zu unterschätzen,          bei den Schwerarbeitern         nicht erkennt, verweigert       liche Ereignisse oft schier
andererseits lässt der eher      steht. Bis zu 48 Stunden        die Realität, meint etwa        unüberwindbare Hinder-
stagnierende        Holzpreis    wöchentlich (inkl. Über-        der Vorsitzende der Ge-         nisse darstellen. Auch im
auch nicht gerade „grüne         stunden) bei viermonati-        werkschaft der Privatange-      Arbeitnehmerschutz, beim
Zeiten“ auf uns zukommen.        ger Durchrechnung darf          stellten, Wolfgang Katzian.     Lohndumping, bei der Aus-
                                 z. B. bei den Bundesforsten                                     bildung und bei der Erstel-
Sicherlich, die Herausfor-       gearbeitet werden und das       Viele Herausforderungen         lung neuer moderner Kol-
derungen in der Forstwirt-       wird auch gemacht. Und          werden uns in Zukunft noch      lektivverträge dürfen und
schaft waren nie einfach.        trotzdem scheint, der Hori-     beschäftigen. Auch in der       werden wir uns den Aufga-
Arbeiten in der freien Na-       zont in der Flexibilität noch   Forstwirtschaft. Arm durch      ben nicht verschließen. Da-
tur ist nun einmal etwas         nicht erreicht zu sein.         Arbeit ist durchaus Realität.   mit wir auch in Zukunft Be-
anderes und bedarf oft
                                                                                                 stand als gute Facharbeiter
großer Anstrengungen al-
                                                                                                 in der Forstwirtschaft ha-
ler Beteiligten. Ich denke
                                                                                                 ben, benötigen wir moder-
oft an den Slogan zurück,
                                                                                                 ne Arbeitsplätze, die vor al-
welcher bei den Bundes-
                                                                                                 lem sicher sind, von denen
forsten in den späten acht-
                                                                                                 man gut leben kann und die
ziger Jahren des vergangen
                                                                                                 dazu dienen, dass wir ALLE
Jahrhunderts ausgerufen
                                                                                                 VOM WALD LEBEN können.
wurde:
                                                                                                 Vizepräsident Sepp Reisenbichler
„WALD – WIR ALLE LEBEN
DAVON; ALLE“,
damit waren wohl nicht
nur die MitarbeiterInnen
gemeint, sondern die gan-
ze Gesellschaft. Seit rund
300 Jahren gilt die Forst-
wirtschaft als Wiege der
Nachhaltigkeit, aber ist sie
das wirklich noch in allen
Bereichen?
In letzter Zeit stelle ich mir
oft die Frage, ob die mo-
mentane Personalentwick-
lung im Arbeiterbereich
wirklich nachhaltig ist. In
der ganzen Branche wird
der Arbeiterstand bis auf
ein Minimum reduziert.
Wir müssen erkennen,
dass Facharbeit bei weitem
nicht mehr den Stellenwert
hat, welche der Forstwirt-

                          verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                                         11
Formen der Zustellung von Beendigungserklärungen
                               In Folge des weit verbreiteten Zugangs zum Internet durch Smartphones und Computer
                               werden auch Kündigungen immer häufi er per SMS oder E-Mail verschickt. Diese Zustellung von
                               Beendigungserklärungen führt allerdings zu neuen rechtlichen Problemen.

                               Wenn ein/e DienstnehmerIn    des Arbeitsrechts grund-      Eine mittels eigeschriebe-     da der potentielle Emp-
                               gekündigt oder entlassen     sätzlich Formfreiheit. Das    nen Briefes übermittelte       fänger der Erklärung aus-
                               wird, so geschieht dies      bedeutet, dass – wenn         Kündigung geht nicht be-       sagen kann, die Erklärung
                               immer häufi er nicht aus-    der Kollektivvertrag oder     reits mit der Hinterlassung    nicht bekommen zu haben,
                               schließlich mittels eines    das Gesetz nichts Gegen-      des Benachrichtigungszet-      und der Gegenbeweis vom
                               eingeschriebenen Briefes,    teiliges vorschreibt – Be-    tels an den abwesenden         Erklärenden schwer zu er-
                               sondern auch per SMS,        endigungserklärungen          Empfänger, sondern erst        bringen sein wird.
                               WhatsApp oder E-Mail.        schriftlich, mündlich oder    mit Beginn der Abholungs-
                               Wichtig in diesem Zusam-     schlüssig erfolgen können.    möglichkeit beim Hinterle-     Die Problematik des
                               menhang ist immer die        Mündliche      Erklärungen    gungspostamt zu.               Zugangsbeweises
                               Frage der Zustellung der     entfalten sofort ihre Wir-                                   Der Oberste Gerichts-
                               Beendigungserklärung.        kung. Die Gefahr des Zu-      Die Zustellung per SMS,        hof (OGH) hat zumindest
                                                            gangs trägt der Erklärende,   WhatsApp oder E-Mail           schon        ausgesprochen,
                                                            weshalb es im Falle einer     Wird beispielsweise auf-       dass mittels eines E-Mail-
                               Die einseitig em fangs-
                                                            mündlichen Beendigungs-       grund einer kollektivver-      Sendeprotokolls der An-
                               bedürfti e Kündigung
                                                            erklärung ratsam ist, die     traglichen Bestimmung die      scheinsbeweis des Zu-
                               Bei Kündigungen, Entlas-                                                                  gangs eines E-Mails nicht
                                                            Erklärung vor einem Zeu-      Schriftlichkeit der Beendi-
                               sungen und vorzeitigen                                                                    erbracht werden kann. Es
                                                            gen abzugeben. Bei einer      gungserklärung gefordert,
                               Austritten handelt es sich                                                                liegt allerdings noch keine
                                                            schriftlichen Erklärung an    so ist eine Übermittlung
                               um einseitig empfangsbe-                                                                  höchstgerichtliche      Ent-
                                                            die Wohnadresse im Fal-       per SMS nicht ausreichend,
                               dürftige Willenserklärun-                                                                 scheidung zur Frage des
                                                            le einer Dienstgeberkün-      da „Schriftlichkeit“ immer
                               gen. Empfangsbedürftig                                                                    Zugangszeitpunkts einer
                                                            digung geht diese dem         eine Unterschrift verlangt.
                               heißt in diesem Fall, dass                                                                Beendigungserklärung mit-
                                                            Dienstnehmer zu, wenn         Das Dokument muss daher
                               die Beendigungserklärun-                                                                  tels E-Mail oder SMS vor,
                                                            sie in seine persönliche      eigenhändig unterschrie-
                               gen erst ihre Rechtswir-                                                                  speziell bei Abwesenheit
                                                            Sphäre gelangt, sodass        ben sein. Im Falle einer Zu-
                               kungen entfalten, wenn                                                                    des/der DienstnehmersIn
                                                            er davon Kenntnis nimmt       stellung mittels E-Mail er-
                               sie dem Gegenüber zu-                                                                     von der Wohnadresse und
                                                            oder sich unter normalen      füllen nur digital signierte
                               gegangen sind. Die Kün-                                                                   vor allem dann, wenn der/
                                                            Umständen von ihrem In-       E-Mails das Erfordernis
                               digungsfrist fängt somit                                                                  die DienstnehmerIn nicht
                                                            halt Kenntnis verschaffen     der Schriftlichkeit. In der
                               erst zu laufen an, wenn                                                                   mit einer Kündigung rech-
                                                            könnte.                       heutigen Zeit kommt der
                               die Beendigungserklärung                                                                  nen musste.
                                                                                          Übermittlung von Beendi-
                               zugegangen ist. Wenn der
                                                                                            gungserklärungen mittels     Die Anforderung einer
                               Gesetzgeber nichts an-
                                                                                                SMS, E-Mail oder ei-     Lesebestätigung ist in so
                               deres vorschreibt,
                                                                                                 nes weiteren sozia-     einem Fall jedenfalls emp-
                               herrscht im
                                                                                                 len Mediums immer       fehlenswert, schließt al-
                               Bereich
                                                                                                größere Bedeutung        lerdings das vorgenannte
                                                                                               zu. Ein E-Mail bzw.       Risiko nicht restlos aus.
                                                                                              SMS gilt als zugegan-      Grundsätzlich trägt der Er-
                                                                                            gen, sobald es vom Emp-      klärende das Risiko für den
                                                                                           fänger abgerufen werden       ordnungsgemäßen Zugang
                                                                                          kann, also in dessen Mail-     der Erklärung. Wenn sich
                                                                                               box eingelangt und ge-    aber der Empfänger dem
     Pixelio by Kigoo Images

                                                                                                 speichert ist sowie     Zugang der Erklärung ab-
                                                                                                   am Bildschirm an-     sichtlich oder wider Treu
                                                                                                    gezeigt oder aus-    und Glauben entzieht, so
                                                                                                     gedruckt wer-       muss er sich so behandeln
                                                                                                      den kann. Auch     lassen, als ob er die Erklä-
                                                                                                      in diesem Fall     rung rechtzeitig empfan-
                                                                                                      kann sich eine     gen hätte.
                                                                                                      Beweisproble-
                                                                                                      matik ergeben,     MAG.A REGINA PÖLZL

12                                                           verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Hausbau? Eigenheim? Nachwuchs? Veränderung?
                                                                                                                                         KLARTEXT Budgetberatung
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                                                          KLARTEXT bietet Einzel-       unabhängige      Unterstüt-    Beispielsweise Personen        hängigen Blick von außen
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                                                          Oberösterreich die kosten-    wird das Angebot durch         längerfristigen   Anschaf-     ma verschaffen möchte.
                                                          lose Möglichkeit einer in-    das Sozialressort des Lan-     fungsplänen wie Hausbau,
                                                                                                                                                      Der/Die BeraterIn erwei-
                                                          dividuellen, kompetenten      des OÖ.                        Eigenheimanschaffung, Sa-
                                                                                                                                                      tert die bisherigen Pers-
                                                          und zugleich unabhängi-                                      nierungsplänen oder etwa
                                                                                                                                                      pektiven und ermöglicht
                                                          gen Beratung bei aktuellen    Was ist die kostenlose und     Familien die Nachwuchs
                                                                                                                                                      einen neutralen Blick auf
                                                          persönlichen Finanzfragen.    unabhängige Budgetbera-        bekommen, nutzen die
                                                                                                                                                      das Thema. Damit gelin-
                                                          Die Anlassfälle sind genau-   tung genau?                    Gesprächsmöglichkeit“, so
                                                                                                                                                      gen Lösungsansätze leich-
                                                          so individuell wie die Be-    In einem ca. 1,5 stündi-       Thomas Mader, Dipl. Sozi-
                                                                                                                                                      ter und es werden konkret
                                                          ratung selbst. Derzeit wird   gen      Beratungsgespräch     alarbeiter und Leiter von
                                                                                                                                                      umsetzbare     Handlungs-
                                                          das vom Sozialreferat des     werden die finanziellen        KLARTEXT. Weitere Anlass-
                                                                                                                                                      möglichkeiten erarbeitet.
                                                          Landes OÖ finanzier e An-     Themen vertraulich und         fälle ergeben sich aus der
                                                                                                                                                      „Von Bedeutung ist, dass
                                                          gebot vorwiegend in neu-      unter     Verschwiegenheit     spezifischen Lebenssitua-
                                                                                                                                                      wir in der Beratung einzig
                                                          en Lebensphasen oder bei      besprochen. „Uns ist ein       tion heraus – das können
                                                                                                                                                      Impulse oder Möglichkei-
                                                          Bedarf einer generellen       Gespräch auf Augenhöhe         auch Trennung/Scheidung,
                                                                                                                                                      ten aufzeigen. Dies ge-
                                                          Analyse des Haushaltsbud-     ein Anliegen. Wir bieten       Betroffenheit von überra-
                                                                                                                                                      schieht durch eine genaue
                                                          gets genutzt.                 mit der Budgetberatung         schender Arbeitslosigkeit
                                                                                                                                                      Einnahmen-Ausgaben-
                                                                                        eine unabhängige An-           oder länger andauernde
                                                          Die Budgetberatung von                                                                      Analyse. Die tatsächlichen
                                                                                        laufstelle für Personen        Krankheit sein.
                                                          KLARTEXT ist ein Angebot,                                                                   Maßnahmen setzen un-
                                                          mit dem die Oberösterrei-     mit unterschiedlichen Le-      Konkret eignet sich die        sere Klienten immer aus
                                                          cherInnen die Möglichkeit     bensthemen, die auch           Budgetberatung    immer        dem eigenen Entschluss
                                                          haben, in finanziellen Fra-   eine Auswirkung auf das        dann, wenn man sich – mit      heraus“, erläutert Thomas
                                                                                                                                                      Mader.
Bild: DSA Melanie Brandl (Budgetberaterin bei KLARTEXT)

                                                                                                                                                      Das ist KLARTEXT!
                                                                                                                                                      KLARTEXT ist seit mehr als
                                                                                                                                                      20 Jahren in der Prävention
                                                                                                                                                      tätig und engagiert sich für
                                                                                                                                                      die Stärkung der persön-
                                                                                                                                                      lichen Finanzkompetenz
                                                                                                                                                      und damit auch für jene
                                                                                                                                                      der Gesellschaft.
                                                                                                                                                      Es werden Workshops und
                                                                                                                                                      Veranstaltungen in Schulen
                                                                                                                                                      und Betrieben zum Thema
                                                                                                                                                      „Umgang mit Geld“ ange-
                                                                                                                                                      boten und durchgeführt.
                                                                                                                                                      Seit 2013 gehört auch die
                                                                                                                                                      Budgetberatung zu den
                                                                                                                                                      Leistungen der Präventi-
                                                                                                                                                      onsabteilung der Schuld-
                                                          Anmeldungen für einen kostenlosen Beratungstermin:                                          nerberatung OÖ.
                                                          Telefon: 0732 77 55 77 , E-Mail: info@klartext.at, Website: www.finanzielle-gesundheit.at   Budgetberatungen       wer-
                                                                                                                                                      den in den fünf Regional-
                                                          Online auf dem Laufenden und finanziell esund bleiben:                                      stellen angeboten: Linz,
                                                          Newsletteranmeldung: www.finanzielle-gesundheit.at                                          Wels, Steyr, Ried und
                                                          Facebook: Klartext – Vom richtigen Umgang mit Geld                                          Vöcklabruck.

                                                                                  verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                                  13
Betriebsbesuch Lagerhaus Traunviertel eGen               Betriebsbesuch Lagerhaus Traunviertel eGen
            Standort Kirchdorf, 20. Mai 2016                        Standort Rossleiten, 20. Mai 2016

                                                               v.l.n.r.: Präsident Eugen Preg, KR BRV Patrick Werth,
     Vertieft im Gespräch in der LGH-Werkstätte Kirchdorf.   Bereichsbetreuer Gerhard Hoflehner, BRV Berthold Kopf,
                                                                            Standortleiter Erich Gösweiner.

      Betriebsbesuch Lagerhaus Traunviertel eGen               Betriebsbesuch Lagerhaus Traunviertel eGen
                     20. Mai 2016                                             20. Mai 2016

             Team der Garten- und Bauabteilung                        Team der Abteilung Fuhrpark/Logistik
                der Zentrale Waldneukirchen.                             der Zentrale Waldneukirchen.

      Betriebsbesuch Lagerhaus Traunviertel eGen               Betriebsbesuch Lagerhaus Traunviertel eGen
            Filiale Pettenbach, 20. Mai 2016                         Filiale Pettenbach, 20. Mai 2016

            v.l.n.r.: Standortleiter Manfred Sperrer,        v.l.n.r.: Präsident Eugen Preg, Bereichsbetreuer Gerhard
                        Präsident Eugen Preg                         Hoflehner, KR BRV Patrick Werth, Karl Singer

14                                  verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Betriebsräteklausur der Lagerhaus Grein eGen                         Konstituierung La erhaus Mondsee eGen
                   19. April 2016                                                     2. Mai 2016

      Diskussion um die Lage der Genossenschaft und                   v.l.n.r.: Bereichsbetreuerin Mag.a Sandra Schrank,
          die Möglichkeiten des Betriebsrates mit                   BRin Gertrude Herzog, BRV Josef Eder, BRV Stv. Johann
            Kammerdirektor Dr. Wolfgang Ecker.                            Mayer, Landessekretär Friedrich Gattringer

      Betriebsratsversammlung FV Starhemberg                        Betriebsversammlung der Lagerhaus Grein eGen
                     4. Mai 2016                                                    7. Juni 2016
    l.u.n.l.o.: Präsident Eugen Preg, ErsBR Franz Rumplmair,
          BR Franz Leitner, Mitte: KR BRV Peter Ettinger                Mit Wahl des Wahlvorstandes zur anstehenden
r.u.n.r.o.: Landessekr. Friedrich Gattringer, BRV-Stv. Alois Bau-      Betriebsratswahl. Bericht des Betriebsausschuss-
  ernberger, ErsBR Rudolf Wurzinger, ErsBR Albert Wiesinger                       vorsitzenden Konrad Reiter.

            LGH Gmunden-Laakirchen eGen                                      LGH Gmunden-Laakirchen eGen
            7. Juni 2016 – Präsident on Tour                                 7. Juni 2016 – Präsident on Tour

          Das Verkaufsteam der Filiale Altmünster.                  Vertieft im Gespräch in der LGH-Werkstätte Altmünster.

                           verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                                 15
LUST auf
                                                                  Staplerkurs Hof Tollet – 2016

     WISSEN
     Ein bunter Rückblick auf eine interessante
     und erfolgreiche Bildungssaison 2015/16.

     BR-Modul I – Arbeitsrecht – 2016                          BR-Modul IV – Grundlagen – 2016

     BR-Modul V – Die Betriebsratswahl – 2015               BR-Modul V – Die Betriebsratswahl – 2016

     BR-Modul VI – Social Media – 2016                       BR-Modul VIII – Kommunikation – 2016

16                              verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
Ausbildung für Ausbildner – 2016
                                                  Das Beste für
                                                  zwischendurch
                                                  WASSERGÜTE FRÜH
                                                  Optimal für alle Fruchtfolgen
                                                  •   sicher abfrostend
                                                  •   gut trockenheitsverträglich
LAK                                               •   unterbricht Fruchtfolge effektiv
Juni 2016                                         •   Mischung ohne Kreuzblütler
89 x 261 mm

                        Silomeisterkurs – 2015
                                                  WASSERGÜTE FEIN
                                                  Für den frühen, kombinierten Anbau
                                                  •   sicher abfrostend
                                                  •   fördert die Bodengare
                                                  •   für feuchte und trockene Lagen
                                                  •   Nemathodenresistent

                                                  BONI
                                                  Stickstoffsammler mit
                                                  Tiefenwirkung
                        Silomeisterkurs – 2016
                                                  •   fördert die Bodenstruktur
                                                  •   gutes Stickstoffspeichervermögen
                                                  •   raschwüchsig
                                                  •   wirkt unkrautunterdrückend
                                                                                 www.saatbau.com

                     Ladungssicherung – 2016

                  verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer                                17
LAK-Betriebsratsdiplom

            Modul I – Arbeitsrecht
            „Grundzüge des Arbeitsrechts von A-Z“
            Termin 1: Do, 27.10.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, Wesenufer 1, 4085 Wesenufer
            Termin 2: Mi, 11.01.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Landhotel Schicklberg, Schicklberg 1, 4550 Kremsmünster

            Modul II – Arbeitsrecht
            „Das Dienstverhältnis“
            Termin 1: Di, 08.11.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, Wesenufer 1, 4085 Wesenufer
            Termin 2: Di, 24.01.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Landhotel Schicklberg, Schicklberg 1, 4550 Kremsmünster

            Modul III – Arbeitsrecht
            „Soziale Gestaltung“
            Termin 1: Mo, 14.11.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, Wesenufer 1, 4085 Wesenufer
            Termin 2: Mo, 30.01.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarhotel Stockinger, 4052 Ansfelden, Ritzlhofstr. 63-65

            Modul IV – Der Betriebsrat
            „Grundlagen“
            Termin 1: Do, 24.11.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarhotel Stockinger, 4052 Ansfelden, Ritzlhofstr. 63-65
            Termin 2: Di, 07.02.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, Wesenufer 1, 4085 Wesenufer

            Modul V – Der Betriebsrat
            „Die Betriebsratswahl“
            Termin 1: Mo, 12.12.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Landhotel Schicklberg, Schicklberg 1, 4550 Kremsmünster
            Termin 2: Do, 16.02.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, Wesenufer 1, 4085 Wesenufer

            Modul VI – Der Betriebsrat
            „Social Media für den Betriebsrat“
            Termin 1: Mi, 30.11.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Wifi Grieskirchen, Manglburg 20, 4710 Grieskirchen
            Termin 2: Do, 02.03.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Wifi Grieskirchen, Manglburg 20, 4710 Grieskirchen

            Modul VII – Der Betriebsrat
            „Kommunikation – Grundlagen“
            Termin 1: Mo, 21. & Di, 22.11.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, Wesenufer 1, 4085 Wesenufer
            Termin 2: Mi, 08. & Do, 09.03.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Parkhotel Stroissmüller, 4701 Bad Schallerbach, Badstr. 2
            (Mit der Anmeldung ist gleichzeitig die Nächtigung gebucht!)

            Modul VIII – Der Betriebsrat
            „Kommunikation – Konflikte beherrschen“
            Termin 1: Mi, 14.12.2016, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarhotel Stockinger, 4052 Ansfelden, Ritzlhofstr. 63-65
            Termin 2: Mo, 20.03.2017, 09:00 – 17:00 Uhr, Seminarkultur an der Donau, Wesenufer 1, 4085 Wesenufer

Anmeldung unter: bildungsverein@lak-ooe.at | www.landarbeiterkammer.at/ooe
Berufskraftfahrer-Fortbildung: C95 Fahrerqualifizierung

Seit 2. Mai 2008 gibt es in Österreich eine Verordnung über Grundqualifikation und Weiterbildung
von Berufskraftfahrern. Das Institut für Aus- und Weiterbildung bietet die entsprechende C95 Fah-
rerqualifizierungs-Fortbildung gemäß der gesetzlichen Verordnung, das sind insgesamt 35 Stunden
an. Die Inhalte werden in fünf Themenblöcken (jeweils 7 Stunden = 10 UE) praxisnah vermittelt.
Berufskraftfahrer müssen nach der Weiterbildung den Nachweis der zuständigen Führerschein-
behörde erbringen. Die Behörde vermerkt dann die Weiterbildung im Führerschein – die damit
für 5 Jahre gültig ist. Wird danach kein Nachweis erbracht, verliert der Lenker die Berechtigung
Güterbeförderungsgewerbe innerhalb der EU.

ACHTUNG: KEINE ÜBERZIEHUNGSFRIST

Modul         1       Rationelles ahrverhalten nach Sicherheitsregeln
• Inhalt: Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung sowie der technischen Merkma-
  le und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering
  zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
• Seminarkosten: 105,- € inkl. Seminarunterlage und Bescheinigung über die Weiterbildung gemäß § 12 Abs. 3 GWB.

Modul         2        Optimierung raft toffverbrauch
• Inhalt: Kenntnisse zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs sowie Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch
  Anwendung der Kenntnisse gemäß Anlage 1, der Nummern 1a und 1b.
• Seminarkosten: 150,- € inkl. Seminarunterlage und Bescheinigung über die Weiterbildung gemäß § 12 Abs. 3 GWB.

Modul        3         LKW-Ladungssicherung, Güter
• Inhalt: Kenntnisse zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und
  durch richtige Benutzung des Fahrzeugs. Praxisteil.
• Seminarkosten: 90,- € inkl. Seminarunterlage und Bescheinigung über die Weiterbildung gemäß § 12 Abs. 3 GWB.

Modul        4         Sozialrechtliche Vorschriften
• Inhalt: Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr sowie der Vorschriften
  für den Güterkraftverkehr. Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung.
• Seminarkosten: 80,- € inkl. Seminarunterlage und Bescheinigung über die Weiterbildung gemäß § 12 Abs. 3 GWB.

Modul        5        GESUNDHEIT, VERKEHRS- UND UMWELTSICHERHEIT
• Inhalt: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Ersthelfermaßnahmen,
  Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, Fähigkeit Gesundheitsschä-
  den zu vermeiden, Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, Fähig-
  keit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des
  Unternehmens beiträgt.
• Seminarkosten: 110,- € inkl. Seminarunterlage und Bescheinigung über die Weiterbildung gemäß § 12 Abs. 3 GWB.

Informationen & D tails:
•   Start: Fr, 02.12.2016, 13:00 – 22:00 Uhr und Sa, 03.12.2016, 08:00 – 16:30 Uhr
•   Seminarort: nach Vereinbarung
•   Unterrichtsseinheiten: 10 EH, 100 % Anwesenheitspflicht
•   Teilnehmeranzahl: 15, max. 25 Personen
•   Preis bei Buchung aller fünf Module bis 31.10.2016: Gesamtbetrag pro Person: 350,- € (inkl. Unterlagen und Bescheinigung)
•   Preis bei Buchung ab 01.01.2016: Gesamtbetrag pro Person: 420,- (inkl. Unterlagen und Bescheinigung)

                               Elisabeth Rammer | Sarah Pürmayr | 0732 600 273-0 19
                 verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
    Ansprechpartnerinnen:
Kollekti vertrag für die land- und forstwirtschaftlichen An estellte
                                     (Gutsangestellte) in OÖ

     Lohnerhöhung                                                                           Dies gilt für Karenzen, die ab dem 1.5.2016 beginnen. Die-
                                                                                            se Höchstgrenze gilt auch für Karenzen nach Mehrlings-
     Die Anlage 2 zu § 7 und die Anlage 3 zu § 4 des Kollek-                                geburten.
     tivvertrags treten außer Kraft und werden durch neue                                   Anlage 3 zu § 4 – Prakti anten OÖ
     Anlagen 2 und 3 ersetzt. Die Geltungsdauer beträgt 12
     Monate.                                                                                Prakti anten gem. § 4 Z 11 a) und b):

     Die KV-Gehälter (Anlage 2 zu § 7) und die Praktikanten-                                monatliche Entschädigung                                          647,21 €
     entschädigungen (Anlage 3 zu § 4) werden um 1,3 % ab
     1.5.2016 angehoben.                                                                    Jagdprakti anten
                                                                                            (Jagdlehrlinge) gem. § 4 Z 11 c):
     Die sonstigen geldwerten Leistungen und Aufwandsersät-                                 im ersten Jahr                                                    645,10 €
     ze (§ 8 Z 2 lit. d, § 11 Z 1 u. 3, § 12 Z 1) werden um 1,3 %
     angehoben.                                                                             im zweiten Jahr                                                   726,52 €

     Die so ermittelten Beträge werden kaufmännisch auf die                                 im dritten Jahr                                                   907,36 €
     zweite CentsteIle gerundet.
                                                                                            Kanzleiprakti anten
                                                                                            (Kanzleilehrlinge) gem. § 4 Z 11 c):
     § 4 Abs. 9 lautet:
                                                                                            im ersten Halbjahr                                                507,61 €
     Die erste und zweite Karenz während des Dienstverhält-
     nisses, die aus Anlass der Geburt eines Kindes in Anspruch                             im zweiten Halbjahr                                               587,99 €
     genommen werden, werden im Ausmaß von jeweils
     höchstens 12 Monaten für die Vorrückung gewertet.                                      im zweiten Jahr                                                   669,42 €

                                                              Gehaltstabelle mit Wirksamkeit 1.5.2016
                                                                Das Gehalt beträgt mit Beginn des
       Kat.
       Geh.      1.        3.        5.        7.        9.       11.       13.       15.       17.       19.       21.       23.       25.       27.       29.       31.
       Stufe

                                                                   Berufsjahres gemäß § 4 Abs 8
      I/1      1240,49
      I/2      1321,92
      I/3      1375,85
      II/1     1560,92   1584,19   1603,22   1625,44   1648,71   1698,41   1749,17   1797,81   1846,47   1896,16   1951,15   2010,37   2065,38   2120,36   2178,53   2237,75
      II/2     1601,11   1624,38   1643,41   1664,56   1688,89   1739,65   1789,35   1838,00   1890,88   1938,47   1995,57   2054,79   2111,90   2169,01   2226,11   2280,05
      II/3     1642,36   1662,44   1688,89   1710,05   1732,24   1776,66   1832,71   1881,36   1933,18   1988,17   2044,22   2105,56   2157,38   2218,71   2273,71   2328,69
      III/1    1684,66   1708,98   1730,13   1751,27   1772,43   1817,91   1870,78   1922,60   1979,71   2035,76   2091,80   2148,91   2207,07   2261,02   2318,12   2378,40
      III/2    1728,02   1749,17   1771,37   1793,58   1812,61   1864,44   1914,14   1967,02   2025,19   2084,41   2141,51   2193,33   2251,49   2308,60   2365,71   2421,77
      III/3    1767,15   1790,42   1811,56   1834,83   1855,98   1906,74   1958,55   2018,84   2071,72   2127,76   2186,99   2243,04   2301,20   2356,20   2413,30   2469,35
      IV/1     1870,78   1897,22   1928,95   1957,50   1988,17   2054,79   2120,36   2186,99   2251,49   2318,12   2413,30   2507,42   2603,65   2696,73   2792,95   2888,13
      IV/2     1958,55   1991,34   2022,01   2052,67   2084,41   2148,91   2218,71   2280,05   2347,73   2413,30   2507,42   2603,65   2696,73   2792,95   2888,13   2981,20
      IV/3     2054,79   2086,53   2114,02   2145,75   2178,53   2243,04    2308,6   2378,40   2442,92   2507,42   2603,65   2696,73   2792,95   2888,13   2981,20   3076,38
      V/1      2186,99   2218,71   2248,32   2279,00   2308,60   2378,40   2442,92   2507,42   2574,04   2640,68   2708,35   2829,97   2951,59   3076,38   3197,99   3321,72
      V/2      2289,56   2323,42   2354,08   2381,57   2413,30   2478,87   2545,49   2611,06   2678,75   2746,43   2813,05   2931,49   3059,45   3181,07   3300,57   3425,37
      V/3      2432,33   2463,01   2494,74   2524,34   2556,07   2621,64   2689,31   2754,88   2823,63   2888,13   2951,59   3076,38   3197,99   3321,72   3444,40   3566,01
      VI/1     2783,43   2843,71   2902,93   3037,24   3168,38   3300,57   3433,82   3566,01   3700,33   3832,51   4011,24   4193,13   4373,97   4552,70   4733,54   4910,14
      VI/2     3502,56   3562,84   3627,36   3755,31   3886,46   4019,70   4152,95   4288,31   4420,51   4552,70   4737,77   4928,12   5119,53   5307,79   5493,90   5683,20
      VI/3     4105,36   4166,69   4225,91   4361,29   4494,54   4626,73   4761,03   4891,11   5024,36   5159,73   5361,72   5571,10   5778,38   5989,89   6198,22   6403,39

      Außerhalb des Schemas freie Vereinbarung, mindestens Kategorie VI/3.

20                                                  verlässlich, kompetent – deine Landarbeiterkammer
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