Sonderbedingungen der Solarisbank AG für den Handel mit Kryptowährungen

Die Seite wird erstellt Titus-Stefan Ahrens
 
WEITER LESEN
Solarisbank.de

           Sonderbedingungen der Solarisbank AG für den Handel mit Kryptowährungen

1.   Geltungsbereich                                             Geschäftsbedingungen von Bitwala („Bit-
     1.1. Diese Bedingungen für den Handel mit                   wala-AGB“) und die jeweiligen Geschäfts-
          Kryptowährungen („Bedingungen“) gel-                   bedingungen der Drittanbieter bilden ge-
          ten für das gesamte Vertragsverhältnis                 meinsam den anwendbaren vertraglichen
          zwischen dem Kunden und der Solaris-                   Rahmen für den Handel mit Kryptowäh-
          bank AG („Solarisbank“) für den Handel                 rungen über die Solarisbank.
          mit Kryptowährungen und das dazugehö-              2.2. Für das Vertragsverhältnis des Kunden
          rige Zahlungskonto.                                     mit der Bitwala gelten ergänzend die ge-
     1.2. Soweit sich aus diesen Bedingungen                      sondert abzuschließenden Bitwala-AGB.
          nichts anderes ergibt, gelten ergänzend                 Bitwala ist die Betreiberin der Web Appli-
          die Allgemeinen Geschäftsbedingungen                    kation www.bitwala.com („Web Applika-
          („AGB“), die Bedingungen für den Über-                  tion“) und der Bitwala Mobile Applikation
          weisungsverkehr, die Bedingungen für                    („Mobile Applikation“), die Web Applika-
          Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-                  tion und die Mobile Applikation werden
          Basislastschriftverfahren, die Bedingun-                zusammen auch als die „Bitwala-Online-
          gen für das Online-Banking unter Nutzung                medien“ und einzeln als „Bitwala-Online-
          der App oder der browserbasierten Nut-                  medium“ bezeichnet. Inhaltlich alleinige
          zeroberfläche des Partners der Solaris-                 Verantwortliche für den Betrieb der Mo-
          bank und das Preis- und Leistungsver-                   bile Applikation und der Web Applikation
          zeichnis der Solarisbank (zusammen „So-                 sowie allen hierauf vorgehaltenen Inhalten
          larisbank Bedingungen“).                                ist ausschließlich und allein Bitwala. Die
                                                                  Vermittlung der Kryptowährungen erfolgt
     1.3. Innerhalb des Geltungsbereichs dieser
                                                                  durch Bitwala als vertraglich gebundener
          Bedingungen steht die Solarisbank dem
                                                                  Vermittler für Rechnung und unter Haf-
          Kunden als direkte Verkäuferin und Käufe-
                                                                  tung der Solarisbank.
          rin von Bitcoins und anderen Kryptowäh-
         rungen (zusammen „Kryptowährungen“)                 2.3. Für die Aufbewahrung der Private Keys
         gegenüber. Zudem stellt sie dem Kunden                  der Kryptowährungen des Kunden in einer
         zur Abwicklung der Zahlungen aus den                    Wallet (das „Kunden Wallet“) schließt der
         Käufen und Verkäufen mit ihr ein Zah-                   Kunde einen separaten Vertrag. Vertrags-
         lungskonto in Form eines Girokontos                     partner dieses Vertrages sind ausschließ-
         („Zahlungskonto“) zur Verfügung.                        lich der Kunde und ein Drittanbieter für
                                                                 Kunden Wallets („Wallet Anbieter“). Für
2.   Tätigkeit von Bitwala als vertraglich gebun-
                                                                 das Rechtsverhältnis zwischen dem Anle-
     dener Vermittler und Vertragsverhältnis zu
                                                                 ger und dem Drittanbieter gelten aus-
     Drittanbietern
                                                                 schließlich die jeweiligen Vertragsbedin-
     2.1. Das Vertragsverhältnis steht in einem
                                                                 gungen, insbesondere die Bedingungen
         funktionalen Zusammenhang zu den Ver-
                                                                 des Wallet Anbieters.
         trägen des Kunden mit der Bitwala GmbH
                                                        3.   Persönliche Voraussetzungen zur Registrie-
         („Bitwala“) und Drittanbieter von BItwala
                                                             rung für den Handel
         für Dienstleistungen und Technologie
         („Drittanbieter“), d.h. die Solarisbank Be-         3.1. Für den Handel mit Kryptowährungen
         dingungen,           die          jeweiligen             können sich juristische und natürliche

 Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                                  Seite 1/11
Solarisbank.de

         Personen registrieren, die voll geschäfts-             Erklärungen werden dem Kunden nicht
         fähig im Sinne des § 2 BGB sind. Juristi-              zusätzlich in Papierform zugesandt, so-
         sche Personen müssen ihren Sitz und na-                fern nicht hierzu eine gesetzliche Ver-
         türliche Personen müssen einen ständi-                 pflichtung besteht.
         gen Wohnsitz in der Bundesrepublik                4.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Aus-
         Deutschland oder in einem anderen Staat                drucke der auf den Bitwala Onlinemedien
         des Europäischen Wirtschaftsraumes, in                 angezeigten Daten aufgrund individueller
         der Schweiz oder im Vereinigten König-                 Hardware- oder Softwarekonfigurationen
         reich haben.                                           von der Bildschirmanzeige abweichen
     3.2. Zum Handel nicht zugelassen sind jedoch               können. Soweit modifizierte Daten des
          – selbst wenn sie ihren Wohnsitz in der               Online-Bildschirms verbreitet werden,
          Bundesrepublik Deutschland oder in ei-                übernimmt die Solarisbank hierfür keine
          nem anderen Staat des Europäischen                    Haftung.
          Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz            4.4. Die Solarisbank hat keinen Einfluss auf die
          haben – US-Bürger oder andere Personen,               Funktionsfähigkeit und Konfiguration der
          die in den USA oder einem ihrer Bundes-               Geräte des Kunden oder auf die Verfüg-
          staaten oder Hoheitsgebiete körper-                   barkeit und Zuverlässigkeit seiner Inter-
          schafts- oder einkommensteuerpflichtig                netverbindung mit den Bitwala Online-
          sind.                                                 medien.
     3.3. Der Kunde darf beim Kauf und Verkauf        5.   Risikohinweise, keine Anlageberatung
          von Kryptowährungen nur im eigenen Na-
                                                           5.1. Kryptowährungen sind wegen ihrer spezi-
          men und auf eigene Rechnung handeln.
                                                                fischen Merkmale und der durchzuführen-
4.   Technische Voraussetzungen für die Teil-                   den Vorgänge mit speziellen Risiken be-
     nahme am Handel                                            haftet. Ihr Preis unterliegt den Schwan-
     4.1. Der Zugang zum Handel ist nur über die                kungen des Finanzmarkts, auf den die So-
          Bitwala Onlinemedien möglich, der Kunde               larisbank keinen Einfluss hat. Die Solaris-
          benötigt daher einen Computer oder ein                bank setzt voraus, dass der Anleger sich
          mobiles Endgerät (ohne Beeinträchtigung               mit den Risiken vertraut gemacht hat und
          der Integrität, z.B. durch einen sog.                 auch finanziell in der Lage ist, die Risiken
          Jailbreak) mit Internetverbindung, über               zu tragen. Andernfalls sollte sich der
          welche die Bitwala Onlinemedien verfüg-               Kunde vor dem Erwerb von Kryptowäh-
          bar sind. Andere Zugangsverfahren wer-                rungen beraten lassen.
          den nicht unterstützt.                           5.2. Der Kunde nutzt die Bitwala-Online-
     4.2. Mit Zulassung des Kunden zur Teilnahme                medien auf eigenes Risiko. Die Solaris-
          am Handel von Kryptowährungen über die                bank erbringt in Bezug auf die Nutzung
          Bitwala Onlinemedien findet jegliche                  der Bitwala-Onlinemedien sowie dem Er-
          Kommunikation zwischen der Solarisbank                werb von Kryptowährungen keine Anlage-
          und dem Kunden in Zusammenhang mit                    beratung. Bei den auf den Bitwala-Online-
          dem Handel von Kryptowährungen über                   medien zur Verfügung gestellten Informa-
          die Bitwala Onlinemedien ausschließlich               tionen handelt es sich nicht um die Ab-
          in elektronischer Form über die jeweilige             gabe von persönlichen Empfehlungen an
          Applikation oder per E-Mail statt, soweit             den Kunden. Es handelt sich dabei viel-
          sich nicht ausdrücklich aus den Solaris-              mehr um rechtlich unverbindliche Aus-
          bank Bedingungen oder den Bedingungen                 künfte oder um Risikohinweise von Bit-
          von Bitwala etwas anderes ergibt.                     wala. Inhaltlich alleinige Verantwortliche

 Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                                  Seite 2/11
Solarisbank.de

         für den Betrieb der Bitwala-Onlinemedien            •   Der Kunde registriert sich in der Mobile
         sowie aller hierauf vorgehaltener Inhalt ist            Applikation und folgt den Instruktionen für
         ausschließlich und alleine Bitwala.                     die Eröffnung des Accounts.
     5.3. Im Übrigen wird auf die Bitwala-AGB ver-           •   Der Kunde durchläuft den Eröffnungspro-
          wiesen.                                                zess für das Zahlungskonto der Solaris-
                                                                 bank via der Bitwala Mobile Applikation
6.   Registrierungsprozess auf den Bitwala-On-
                                                                 und hinterlegt die dafür erforderlichen Da-
     linemedien einschließlich der Eröffnung ei-
                                                                 ten.
     nes Zahlungskontos
                                                             •   Diese Daten werden anschließend von der
     6.1. Um Kryptowährungen über die Bitwala-
                                                                 Solarisbank via Videoident (IDnow) verifi-
          Onlinemedien kaufen oder verkaufen zu
                                                                 ziert.
          können und um die jeweiligen Zahlungs-
                                                             •   Nach erfolgreicher Kontoeröffnung erhält
          vorgänge abwickeln zu können, muss der
                                                                 der Kunde Zugang zur Mobile Applikation.
          Kunde sich auf einem Bitwala-Onlineme-
                                                             6.2.3. Durch den Aufruf des Links aus der
          dium registrieren, ein Zahlungskonto bei
                                                                    dem Kunden zugesandten Bestäti-
          der Solarisbank via des Bitwala-Online-
                                                                    gungs-E-Mail bestätigt der Kunde die
          mediums eröffnen und ein Kunden Wallet
                                                                    Identität seiner E-Mail-Adresse. Mit
          einrichten.
                                                                    der Bestätigung seiner Registrierung
     6.2. Registrierungsprozess und Kontoeröff-
                                                                    akzeptiert der Kunde die Solarisbank
          nung
                                                                    Bedingungen.
     6.2.1. Für die Registrierung auf der Web Ap-
                                                             6.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, für die Re-
            plikation sind folgende Schritte erfor-
                                                                    gistrierung eine E-Mail-Adresse zu
            derlich:
                                                                    nutzen, auf deren Postfach aus-
     •   Der Kunde registriert sich auf der Domain                  schließlich er persönlich Zugriff hat.
         www.bitwala.com und folgt den Instruktio-
                                                             6.2.5. Nach Abschluss der Registrierung,
         nen für die Eröffnung des Accounts.
                                                                    der Eröffnung des Zahlungskontos bei
     •   Der Kunde durchläuft den Eröffnungspro-
                                                                    der Solarisbank und der Einrichtung
         zess für das Zahlungskonto der Solaris-
                                                                    eines Kunden Wallet wird der Account
         bank und hinterlegt die dafür erforderli-
                                                                    des Kunden für den Kauf und Verkauf
         chen Daten.
                                                                    von Kryptowährungen freigeschaltet.
     •   Diese Daten werden anschließend von der
                                                        7.   Zahlungskonto
         Solarisbank via Videoident (IDnow) verifi-
         ziert.                                              7.1. Allgemeine Angaben
     •   Nach erfolgreicher Eröffnung des Ac-                7.1.1. Das bei der Solarisbank geführte Zah-
         counts erhält der Kunde Zugang zur Web                     lungskonto ist ein auf den Namen des
         Applikation, die auch für die Mobile Appli-                Kunden geführtes Girokonto, das
         kation gültig ist.                                         heißt, der Kunde kann das Zahlungs-
     6.2.2. Für die Registrierung in der Mobile                     konto für SEPA-Überweisungen sowie
            Applikation sind folgende Schritte er-                  für SEPA-Lastschriften benutzen. Für
            forderlich:                                             die Nutzung des Zahlungskontos gel-
                                                                    ten ergänzend die entsprechenden
     •   Der Kunde besucht den jeweiligen App
                                                                    Bedingungen der Solarisbank. Eine
         Store (Google Play oder Apple App Store)
                                                                    Überziehung des Zahlungskontos ist
         und lädt die Mobile Applikation herunter.
                                                                    nicht statthaft.

 Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                                  Seite 3/11
Solarisbank.de

     7.1.2. Käufe und Verkäufe von Kryptowäh-                und Vertragsbedingungen in Textform
            rungen werden ausschließlich über                mitteilen, es sei denn es wird in diesen Be-
            dieses Zahlungskonto abgewickelt.                dingungen eine andere Form mit dem
     7.1.3. Das auf dem Zahlungskonto geführte               Kunden vereinbart. Auf Verlangen teilt die
            Guthaben wird nicht verzinst.                    Solarisbank dem Kunden nach Art. 248
                                                             § 6 EGBGB vor Ausführung eines einzel-
     7.2. Guthaben auf dem Zahlungskonto
                                                             nen vom Kunden ausgelösten Zahlungs-
     7.2.1. Für den Kauf von Kryptowährungen ist
                                                             vorgangs die maximale Ausführungsfrist,
            es erforderlich, dass der Kunde vor
                                                             die dem Kunden in Rechnung zu stellen-
            Abschluss des Kaufvertrags ausrei-
                                                             den Entgelte und gegebenenfalls die Auf-
            chend Guthaben auf seinem Zah-
                                                             schlüsselung dieser Entgelte mit. Die vor-
            lungskonto hat und dieses auch ver-
                                                             vertraglichen Informationen des Art. 248
            fügbar ist. Hierzu muss der Kunde
                                                             § 4 Abs. 1 EGBGB werden dem Kunden
            mindestens den Betrag in dessen
                                                             vor Abgabe seiner Vertragserklärung in
            Höhe er Kryptowährungen kaufen
                                                             Textform mitgeteilt. Nach Ausführung ei-
            möchte, von einem anderen Zahlungs-
                                                             nes Zahlungsvorgangs teilt die Solaris-
            konto auf dieses Zahlungskonto über-
                                                             bank eine dem Zahlungsvorgang zugeord-
            weisen.
                                                             nete Kennung mit, die dem Kunden die
     7.2.2. Anstatt einen bestimmten Geldbetrag              Identifizierung des betreffenden Zah-
            auf das Zahlungskonto zu überweisen,             lungsvorgangs ermöglicht. Ferner teilt die
            kann der Kunde auch zuvor gekaufte               Solarisbank dem Kunden die Währung
            Kryptowährungen verkaufen, dessen                des Zahlungsbetrags, die für den Zah-
            Gegenwert ihm auf dem Zahlungs-                  lungsvorgang zu entrichtenden Entgelte,
            konto von der Solarisbank gutge-                 gegebenenfalls den Wechselkurs, der
            schrieben wird.                                  dem Zahlungsvorgang zugrunde liegt so-
     7.3. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gut-            wie das Wertstellungsdatum der Belas-
          habens auf dem Zahlungskonto besteht               tung bzw. Gutschrift mit.
          nicht.                                         10.2.      Während der Vertragslaufzeit kann
8.   Preise, Kosten und Entgelte                             der Kunde jederzeit die Übermittlung der
Die Kosten der Bankdienstleistungen ergeben sich             Vertragsbedingungen sowie der Informa-
aus Ziffer 12 der AGB sowie aus dem Preis- und               tionen zum Vertrag in Textform verlangen.
Leistungsverzeichnis der Solarisbank.                 11. Festpreisgeschäft
9.   Änderung der Bedingungen                            11.1.      Die Solarisbank und der Kunde
Änderungen der Solarisbank Bedingungen werden                schließen Erwerbs- und Veräußerungsge-
dem Kunden auf den Bitwala-Onlinemedien be-                  schäfte über Kryptowährungen grund-
kannt gegeben und ihm über die von ihm angege-               sätzlich in Form von Festpreisgeschäften
bene E-Mail-Adresse in Textform angeboten. Im                ab.
Übrigen wird auf Ziffer 1. (2) der AGB der Solaris-      11.2.      Vereinbaren die Solarisbank und
bank verwiesen.                                              der Kunde miteinander für das einzelne
10. Zugang zu Vertragsbedingungen und Infor-                 Geschäft einen festen oder bestimmba-
    mationen                                                 ren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt
                                                             ein Kaufvertrag über Kryptowährungen
     10.1.      Die Solarisbank wird dem Kunden
                                                             zwischen Kunde und Solarisbank zu-
         die in Art. 248 §§ 5 und 9 des Einfüh-
                                                             stande; dementsprechend übernimmt die
         rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz-
                                                             Solarisbank vom Kunden die vereinbarte
         buch (EGBGB) genannten Informationen

 Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                               Seite 4/11
Solarisbank.de

         Anzahl an Kryptowährungen als Käuferin         12.1.5. Die Solarisbank wird ihre Verpflich-
         oder die Solarisbank liefert die vereinbarte           tung zur bestmöglichen Ausführung
         Anzahl an Kryptowährungen an den Kun-                  insbesondere dadurch erfüllen, dass
         den als Verkäuferin. Die Solarisbank be-               sie für das Geschäft einen marktna-
         rechnet dem Kunden den vereinbarten                    hen Preis stellt.
         Preis.                                         12.1.6. Die Funktionalität zwischen der Mo-
    11.3.       Die Solarisbank legt den Wert der               bile Applikation und der Web Applika-
        jeweiligen Kryptowährung in Relation zur                tion können durch verschiedene Ver-
        Tauschwährung nicht selbst fest und ist                 sionsstände leicht voneinander ab-
        auch nicht für die weitere Wertentwick-                 weichen. Entsprechende Hinweise
        lung der jeweiligen Kryptowährung ver-                  befinden sich in der Mobile Applika-
        antwortlich.                                            tion.
    11.4.       Da der Preis von Kryptowährungen        12.1.7. Die Solarisbank ist zur Ausführung
        Schwankungen auf dem Finanzmarkt un-                    von Aufträgen nur verpflichtet, als das
        terliegt, auf welche die Solarisbank keinen             Guthaben des Kunden oder der Be-
        Einfluss hat, steht dem Kunden hinsicht-                stand des Kunden an Kryptowährun-
        lich des Abschlusses von Geschäften                     gen zur Ausführung ausreicht. Führt
        über den Handel mit Kryptowährungen                     die Solarisbank den Auftrag nicht aus,
        gegenüber der Solarisbank kein Wider-                   so wird sie den Kunden unverzüglich
        rufsrecht zu.                                           unterrichten.
12. Kauf und Verkauf von Kryptowährungen                12.2.      Kaufprozess von Kryptowährun-
Die Kryptowährungen werden über den vertraglich             gen in der Web Applikation und der Bit-
gebundenen Vermittler Bitwala vermittelt. Die Ver-          wala-App
mittlung selbst richtet sich nach den Bitwala-AGB.      Der Prozess zum Kauf von Kryptowährungen
    12.1.         Allgemeine Angaben                    in der Web Applikation und der Bitwala-App
                                                        stellt sich wie folgt dar:
     12.1.1. Ein Kunde kann auf den Bitwala-Onli-
             nemedien im Rahmen der Verfügbar-          12.2.1. Der Kunde gibt zunächst die zu erwer-
             keit Kryptowährungen von der Solaris-              bende Menge einer Kryptowährung an
             bank kaufen oder Kryptowährungen                   und erhält von der Solarisbank die ent-
             an sie verkaufen.                                  sprechenden Konditionen bestehend
                                                                aus „Ask Price“, „Trading Fee“ sowie
     12.1.2. Die Solarisbank steht dem Kunden als
                                                                die zu zahlenden „Network Fees“ (zu-
             Verkäuferin von Kryptowährungen zur
                                                                sammen der „Gesamtpreis“), die für
             Verfügung, soweit das erforderliche
                                                                die Transaktion anfallen. Dem Kunden
             Guthaben auf dem Zahlungskonto des
                                                                werden der Gesamtpreis sowie die zu-
             Kunden verfügbar ist.
                                                                vor dargestellten einzelnen Bestand-
     12.1.3. Zudem steht die Solarisbank dem
                                                                teile dieses Gesamtpreises dazu an-
             Kunden als Käuferin zur Verfügung,
                                                                gezeigt. Dieser Gesamtpreis wird dem
             soweit der Kunde über die erforderli-
                                                                Kunden 30 Sekunden lang angezeigt.
             che Menge an Kryptowährungen ver-
                                                                Es handelt sich dabei um kein verbind-
             fügt.
                                                                liches Vertragsangebot, sondern le-
     12.1.4. Der Handel zwischen dem Kunden                     diglich um die Aufforderung an den
             und der Solarisbank ist als Geschäfts-             Kunden zur Abgabe eines Angebots
             anfragesystem (request for trade)                  (invitatio ad offerendum).
             ausgestaltet.

 Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                             Seite 5/11
Solarisbank.de

    12.2.2. Wird der Gesamtpreis vom Kunden                   Solarisbank zu autorisieren („Autori-
            nicht innerhalb der 30 Sekunden ak-               sierung“). Nach Erhalt der Second
            zeptiert, wird dem Kunden anschlie-               Factor hat der Kunde 2 Minuten Zeit,
            ßend ein neuer Gesamtpreis ange-                  um die Autorisierung durchzuführen.
            zeigt.                                            Mit der erfolgreichen Autorisierung
    12.2.3. Akzeptiert der Kunde den Gesamt-                  tritt die aufschiebende Bedingung und
            preis der Solarisbank innerhalb der 30            damit die rechtliche Bindung zum
            Sekunden, stellt dies ein verbindliches           Kaufvertrag ein. Die Solarisbank weist
            Angebot (Antrag im Sinne von § 145                die Übertragung der erworbenen
            BGB) des Kunden dar. Nimmt die So-                Menge einer Kryptowährung an und
            larisbank das Angebot des Kunden                  diese wird innerhalb maximal eines
            zum Kauf von Kryptowährungen an,                  Banktages auf das Kunden Wallet ein-
            kommt dadurch ein Kaufvertrag zu-                 gebucht. Der Kunde erhält unmittelbar
            stande, der allerdings noch unter der             nach der erfolgreichen Autorisierung
            aufschiebenden Bedingung der frist-               die Bestätigung, dass ein Kaufvertrag
            gerechten Autorisierung durch den                 zustande gekommen ist. Der Kunde
            Kunden nach Maßgabe der Ziffer                    wird unverzüglich über das Zustande-
            12.2.5 steht.                                     kommen eines Kaufvertrags infor-
                                                              miert.
    12.2.4. Die Solarisbank behält sich vor, das
            Angebot des Kunden insgesamt abzu-        12.2.6. Die Solarisbank schuldet als Verkäu-
            lehnen, was insbesondere dann der                 fer dem Kunden nur die Übertragung
            Fall sein kann, wenn die Solarisbank              einer bestimmten Anzahl von Kryp-
            nicht die vom Kunden angefragte                   towährungen und damit nur eine der
            Menge der betreffenden Kryptowäh-                 Gattung nach bestimmter Sache
            rung im Eigenbestand hält („Unterde-              (§ 243 Abs. 1 BGB).
            ckung“). Der Kunde erhält in diesem       12.3.      Verkaufsprozess von Kryptowäh-
            Fall eine Mitteilung am Bildschirm            rungen in der Web Applikation und der
            über die Ablehnung des Angebots. Die          Bitwala-App
            Solarisbank wird im Fall einer Unter-     Der Prozess zum Verkauf von Kryptowährun-
            deckung das Angebot des Kunden            gen in der Web Applikation und der Bitwala-
            insgesamt ablehnen, eine teilweise        App stellt sich wie folgt dar:
            Annahme scheidet aus. Der Kunde hat
                                                      12.3.1. Der Kunde gibt zunächst die zu ver-
            jedoch die Möglichkeit, erneut einen
                                                              kaufende Menge von Kryptowährun-
            Kaufprozess nach Maßgabe dieser
                                                              gen an und erhält von der Solarisbank
            Bedingungen zu neuen Konditionen zu
                                                              die entsprechenden Kondition beste-
            initiieren.
                                                              hend aus „Bid Price“, „Trading Fee“
    12.2.5. Nach Zustandekommen des aufschie-                 sowie die zu zahlenden „Network
            bend bedingten Kaufvertrags erhält                Fees“, die für die Transaktion anfallen.
            der Kunde eine Aufforderung zur                   Dem Kunden werden der Gesamtpreis
            Überweisung des vereinbarten Prei-                sowie die zuvor dargestellten einzel-
            ses von seinem Zahlungskonto sowie                nen Bestandteile diesem Gesamt-
            einem zweiten Authentifizierungs-                 preisdazu angezeigt. Dieser Gesamt-
            instrument, z.B. smsTAN („Second                  preiswird dem Kunden 30 Sekunden
            Factor“), um diese Überweisung von                lang angezeigt. Es handelt sich dabei
            seinem Zahlungskonto an die                       um           kein        verbindliches

Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                             Seite 6/11
Solarisbank.de

             Vertragsangebot, sondern lediglich                   eine Transaktionsorder zu den verein-
             um die Aufforderung an den Kunden                    barten Konditionen. Der Kunde wird
             zur Abgabe eines Angebots (invitatio                 aufgefordert, diese mit seinem Wallet
             ad offerendum).                                      Passwort zu signieren und somit die
    12.3.2. Wird der Gesamtpreis vom Kunden                       Transaktion auszulösen („Verkaufs-
            nicht innerhalb der 30 Sekunden ak-                   Autorisierung“). Nach der Aufforde-
            zeptiert, wird dem Kunden anschlie-                   rung zur Autorisierung hat der Kunde
            ßend ein neuer Gesamtpreisange-                       2 Minuten Zeit, die Verkaufs-Autori-
            zeigt.                                                sierung durchzuführen. Nach erfolg-
                                                                  reicher Verkaufs-Autorisierung tritt
    12.3.3. Akzeptiert der Kunde den Gesamt-
                                                                  die aufschiebende Bedingung und da-
            preis der Solarisbank innerhalb der 30
                                                                  mit die rechtliche Bindung zum Kauf-
            Sekunden, stellt dies ein verbindliches
                                                                  vertrag ein. Der Kunde erhält unmittel-
            Angebot (Antrag im Sinne von § 145
                                                                  bar nach der erfolgreichen Verkaufs-
            BGB) des Kunden dar. Nimmt die So-
                                                                  Autorisierung die Bestätigung, dass
            larisbank das Angebot des Kunden
                                                                  ein Kaufvertrag zustande gekommen
            zum Verkauf von Kryptowährungen
                                                                  ist. Der Kunde wird von Bitwala unver-
            an, kommt dadurch ein Kaufvertrag
                                                                  züglich über das Zustandekommen ei-
            zustande, der allerdings noch unter
                                                                  nes Kaufvertrags informiert. Solaris-
            der aufschiebenden Bedingung der
                                                                  bank weist nach erfolgreicher Über-
            fristgerechten Autorisierung durch
                                                                  mittlung der Kryptowährungen und
            den Kunden nach Maßgabe der Ziffer
                                                                  ohne schuldhaftes Handeln des Kun-
            12.3.5 steht.
                                                                  den (z.B. Double-Spend Attack) den
    12.3.4. Die Solarisbank behält sich vor, das
                                                                  Euro Betrag maximal innerhalb eines
            Angebot des Kunden abzulehnen, was
                                                                  Bankentages auf das bei der Solaris-
            insbesondere dann der Fall sein kann,
                                                                  bank geführte Zahlungskonto des
            wenn die Solarisbank nicht über die
                                                                  Kunden an.
            ausreichende Liquidität in Form von
                                                      13. Sparplan
            Euro auf ihrem Eigenhandelskonto zur
            Verfügung hat, um die vom Kunden          13.1. Neben dem Kauf- (Ziffer 12.2.) und Ver-
            angefragte Menge an Kryptowährun-             kaufsprozess (Ziffer 12.3.) kann der Partner
            gen erwerben zu können („Unterde-             mit einem Sparplan einen regelmäßigen Zu-
            ckung“). Der Kunde erhält in diesem           kauf von vom Kunden ausgewählten Kryp-
            Fall eine Mitteilung am Bildschirm            towährungen in verschiedenen Intervallen be-
            über die Ablehnung des Angebots. Die          auftragen („Sparplan“). Mit der Beauftragung
            Solarisbank wird im Fall einer Unter-         des Sparplans in den Bitwala-Onlinemedien
            deckung das Angebot des Kunden                wird die Solarisbank diese Zukäufe nach den
            insgesamt ablehnen, eine teilweise            vom Kunden bestimmten Kriterien vornehmen
            Annahme scheidet aus. Der Kunde hat           („Geplanter Kauf“). Der Prozess des Spar-
            jedoch die Möglichkeit, erneut einen          plans läuft wie folgt ab:
            Verkaufsprozess nach Maßgabe der              13.1.1. Die Aktivierung des Sparplans erfolgt
            Bedingungen Kryptohandel zu neuen                     ausschließlich über die Bitwala-Onli-
            Konditionen zu initiieren.                            nemedien. Ankäufe im Rahmen des
    12.3.5. Nach Zustandekommen des aufschie-                     Geplanten Kaufs werden ebenfalls
            bend bedingten Kaufvertrags erhält                    über den vertraglich gebundenen Ver-
            der Kunde in seinem Kunden Wallet                     mittler Bitwala vermittelt.

Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                                Seite 7/11
Solarisbank.de

    13.1.2. Der Kunde wählt die Parameter des                    einen Geplanten Kauf zum nächsten
            Sparplans im Bitwala-Onlinemedium                    nach den Plan-Parametern vorgese-
            aus („Plan-Parameter“). Dabei han-                   henen Zeitpunkt ausführen.
            delt es sich um:                             13.1.9. Scheitert die Durchführung eines Ge-
          •    Höhe des Geplanten Kaufs in EUR                   planten Kaufs gemäß 13.1.8. an drei
          •    Kryptowährung des Geplanten                       aufeinanderfolgenden Terminen, wird
               Kaufs                                             die Solarisbank den betreffenden
          •    Auswahl der angebotenen Intervalle                Sparplan beenden und den Kunden
          •    Start des Sparplans                               entsprechend informieren.
    13.1.3. Die Aktivierung eines Sparplans muss         13.1.10. Die Solarisbank behält sich vor, ei-
            mit einem Second Factor in den Bit-                 nen Geplanten Kauf im Falle einer Un-
            wala-Onlinemedien bestätigt werden.                 terdeckung nach Ziffer 12.3.4. nicht
    13.1.4. Jeder Sparplan kann nur auf eine be-                auszuführen. Der Kunde wird in die-
            stimmte Kryptowährung (z.B. Bitcoin,                sem Fall informiert.
            Ether) umfassen. Für jede Kryptowäh-        13.2.      Der Kunde kann für jeden Sparplan
            rung muss der Kunde einen eigenen               in den Bitwala-Onlinemedien jederzeit be-
            Sparplan anlegen.                               stimmte Plan-Parameter für die Zukunft
    13.1.5. Mit Aktivierung eines Sparplans wird            ändern oder beenden.
            Solarisbank die Transaktionen ent-           13.2.1. Der Kunde kann nur diejenigen Plan-
            sprechend der Plan-Parameter aus-                    Parameter ändern, die ihm die Bit-
            führen, ohne dass es für die einzelnen               wala-Onlinemedien      ermöglichen.
            Transaktionen einer weiteren Autori-                 Möchte der Kunde weitere Plan-Para-
            sierung mit Second Factor bedarf.                    meter ändern, kann er den bestehen-
    13.1.6. Die Kalkulation der Ankaufpreise be-                 den Sparplan beenden und einen
            stimmt sich nach dem Gesamtpreis                     neuen Sparplan mit geänderten Plan-
            wie in Ziffer 12.2.1. beschrieben. Im                Parametern aktivieren.
            Übrigen findet Ziffer 12.1.5. Anwen-         13.2.2. Eine Änderung ist wird erst nach Au-
            dung.                                                torisierung mit einem Second Factor
    13.1.7. Die Solarisbank weist die Übertragung                wirksam.
            der erworbenen Menge einer Kryp-         14. Keine Einbeziehung der Kunden Wallets in
            towährung an und diese wird inner-           die Einlagensicherung
            halb maximal eines Banktages auf das     Die Solarisbank ist nicht für die Verwahrung der
            Kunden Wallet eingebucht. Der Kunde      Kryptowährungen des Kunden verantwortlich. Für
            wird unverzüglich über die Durchfüh-     die Aufbewahrung der Kryptowährungen des Kun-
            rung des Geplanten Kauds informiert.     den in den Kunden Wallets ist ausschließlich der
    13.1.8. Die Solarisbank ist zur Ausführung       Wallet Anbieter verantwortlich. Die Kryptowährun-
            von einzelnen Geplanten Käufen nur       gen unterliegen daher nicht der Einlagensicherung
            verpflichtet, wenn das für die Ausfüh-   der deutschen Banken. Bezüglich dieser Bestände
            rung des Geplanten Kaufs erforderli-     gelten ausschließlich die AGB des Wallet Provider.
            che Guthaben in EUR zum Ausfüh-          15. Rechnungsabschluss
            rungszeitpunkt. auf dem Zahlungs-
                                                     Im Hinblick auf die Erteilung von Rechnungsab-
            konto des Kunden verfügbar ist. Wird
                                                     schlüssen gilt Ziffer 7 der AGB der Solarisbank.
            ein Geplanter Kauf aus diesem Grund
            nicht ausgeführt, wird die Solarisbank
            den Kunden darüber informieren und

Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                               Seite 8/11
Solarisbank.de

16. Nutzungssperre des Zahlungskontos                          mitzuwirken. Falls der Kunde seine Mitwir-
    16.1.     Die Solarisbank sperrt das Zah-                  kungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann er
        lungskonto auf Veranlassung des Kunden,                von den Dienstleistungen unter diesen
         insbesondere im Falle einer missbräuchli-             Bedingungen ausgeschlossen werden.
         chen Verwendung der Zugangsdaten zu               17.3.      Der Kunde ist verpflichtet, die in
         den Bitwala-Onlinemedien.                             seinem Postfach seines Bitwala-Online-
    16.2.       Die Solarisbank ist ferner berech-             mediums und per E-Mail eingegangenen
        tigt das Zahlungskonto zu sperren, wenn                Mitteilungen regelmäßig zu prüfen.

     •   eine nicht autorisierte oder missbräuchli-        17.4.      Für die Vermeidung sowie im Falle
         che Verwendung des Zahlungskontos des                 einer missbräuchlichen Verwendung der
         Kunden droht oder                                     Zugangsdaten des Kunden, gelten die Bit-
     •   der Kunde wiederholt gegen wesentliche                wala-AGB entsprechend sowie die Bedin-
         Vertragsverpflichtungen verstößt.                     gungen für das Online-Banking unter Nut-
                                                               zung der App oder der browserbasierten
    16.3.       Die Solarisbank ist zudem berech-
                                                               Nutzeroberfläche des Partners der Solari-
        tigt, den Zugang zum Zahlungskonto des
                                                               sbank.
        Kunden gemäß den Bedingungen für das
        Online-Banking unter Nutzung der App               17.5.      Im Übrigen gilt Ziffer 11 der AGB
        oder der browserbasierten Nutzeroberflä-               der Solarisbank.
        che des Partners der Solarisbank zu sper-      18. Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadens-
        ren.                                               ersatzansprüche des Kunden
17. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des            Im Hinblick auf Erstattungs-, Berichtigungs- und
    Kunden                                             Schadensersatzansprüche gelten die Bedingun-
    17.1.       Sobald sich die vom Kunden bei         gen für den Überweisungsverkehr, die Bedingun-
        der Solarisbank hinterlegten personenbe-       gen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Ba-
        zogenen Daten, beispielsweise Name,            sislastschriftverfahren der Solarisbank und die Be-
        Wohnsitz oder steuerliche Ansässigkeit         dingungen für das Online-Banking unter Nutzung
        (insbesondere FATCA Status), ändern, ist       der App oder der browserbasierten Nutzeroberflä-
        der Kunde verpflichtet, der Solarisbank        che des Partners der Solarisbank.
        diese Änderung unverzüglich über die           19. Haftung der Solarisbank
        hierfür vorgesehene Funktionalität des je-         19.1.      Die Solarisbank übernimmt gegen-
        weiligen Bitwala-Onlinemediums mitzu-                  über dem Kunden der Vermittlungsleis-
        teilen. Aufgrund der Vorgaben des Geld-                tungen für jegliche Pflichtverletzungen
        wäschegesetzes (GwG) kann es erforder-                 von Bitwala, die im unmittelbaren Zusam-
        lich sein, dass die Solarisbank über die be-           menhang mit deren Tätigkeit als Vermitt-
        reits vorhandenen Daten hinaus weitere                 ler von Geschäften über die Anschaffung
        Informationen oder Unterlagen vom Kun-                 oder Veräußerung von Kryptowährungen
        den anfordert.                                         stehen, die zivilrechtliche Haftung.
    17.2.      Aufgrund gesetzlicher Regelungen            19.2.      Die Haftung der Solarisbank ist in
        sowie aufgrund interner Richtlinien von                Verbindung mit dem Handel von Kryp-
        der Solarisbank und Bitwala zur Verhinde-              towährungen auf Vorsatz und grobe Fahr-
        rung von Geldwäsche können Nachweise                   lässigkeit beschränkt. Ausgenommen von
        hinsichtlich der Identität des Kunden ver-             dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden
        langt werden. Der Kunde ist verpflichtet,              aus der Verletzung des Lebens, des
        geforderte Nachweise zu erbringen und
        an einem Authentifizierungsverfahren

 Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                                 Seite 9/11
Solarisbank.de

        Körpers oder der Gesundheit sowie die                   Berücksichtigung der berechtigten
        Verletzung wesentlicher Vertragspflich-                 Belange des Kunden für die Solaris-
        ten.                                                    bank unzumutbar ist. Besteht der
   19.3.      Die Solarisbank haftet bei leichter               wichtige Grund in der Verletzung einer
       Fahrlässigkeit nur für vertragstypische                  vertraglichen Pflicht, ist die Kündi-
       und vorhersehbare Schäden.                               gung erst nach erfolglosem Ablauf ei-
                                                                ner zur Abhilfe bestimmten angemes-
   19.4.       Die Solarisbank haftet nicht für
                                                                senen Frist oder nach erfolgloser Ab-
       Schäden, die durch höhere Gewalt, Auf-
                                                                mahnung zulässig, es sei denn, dies ist
       ruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder
                                                                wegen der Besonderheiten des Ein-
       durch sonstige nicht von ihr zu vertre-
                                                                zelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des
       tende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik,
                                                                Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehr-
       Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfü-
                                                                lich.
       gungen von hoher Hand im In- oder Aus-
       land) eintreten.                                 20.2.3. Die Kündigung bedarf der Textform
                                                                und kann beispielsweise durch E-Mail
   19.5.      Im Übrigen gilt Ziffer 3 der AGB der
                                                                an die vom Kunden angegebene E-
       Solarisbank.
                                                                Mail-Adresse erfolgen.
20. Kündigung
                                                        20.2.4. Im Übrigen gilt Ziffer 19 der AGB der
   20.1.         Kündigungsrechte des Kunden
                                                                Solarisbank.
    20.1.1. Der Kunde kann das Vertragsverhält-
                                                        20.3.      Das Vertragsverhältnis endet mit
            nis mit der Solarisbank, für das weder
                                                            dem Wirksamwerden der Kündigung. Da
            eine Laufzeit noch eine abweichende
                                                            das Vertragsverhältnis in einem funktio-
            Kündigungsregelung vereinbart ist, je-
                                                            nalen Zusammenhang mit dem Vertrags-
            derzeit ohne Einhaltung einer Kündi-
                                                            verhältnis mit Bitwala steht, endet auch
            gungsfrist kündigen.
                                                            dieser Vertrag nach Maßgabe der Bitwala-
    20.1.2. Der Kunde muss die Kündigung ge-                AGB zeitgleich mit der Beendigung dieses
            genüber der Solarisbank über Bitwala            Vertragsverhältnisses. Ferner hat das
            durch eine E-Mail an support@bit-               Wirksamwerden einer Kündigung des
            wala.com oder über die in den Bitwala-          Vertragsverhältnisses mit Bitwala zeit-
            Onlinemedien eingerichtete Funktio-             gleich auch die Beendigung dieses Ver-
            nalität erklären.                               tragsverhältnisses zur Folge (auflösende
   20.2.         Kündigungsrechte der Solarisbank           Bedingung). Das Vertragsverhältnis zwi-
    20.2.1. Die Solarisbank kann das Vertragsver-           schen dem Wallet Anbieter und dem Kun-
            hältnis mit dem Kunden jederzeit or-            den bleibt hiervon unberührt. Die Kunden
            dentlich unter Einhaltung einer ange-           Wallet kann der Kunde über den Wallet
            messenen Kündigungsfrist kündigen.              Anbieter weiterverwenden.
            Die Kündigungsfrist beträgt mindes-      21. Schlussbestimmungen
            tens zwei Monate.                           21.1.      Das Vertragsverhältnis unterliegt
    20.2.2. Die Solarisbank kann das Vertragsver-           dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-
            hältnis außerordentlich ohne die Ein-           land unter Ausschluss des UN-Kauf-
            haltung einer Kündigungsfrist kündi-            rechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
            gen, wenn ein wichtiger Grund vor-          21.2.    Die Abtretung von Ansprüchen aus
            liegt, aufgrund dessen die Fortset-             dem Vertragsverhältnis ist ausgeschlos-
            zung des Vertragsverhältnisses auch             sen.
            unter                  angemessener

Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                                                            Seite 10/11
Solarisbank.de

   21.3.       Bezüglich des Gerichtsstands gilt
       Ziffer 6 (2) und (3) der AGB der Solaris-
       bank.
   21.4.      Hinsichtlich des Beschwerde- und
       Streitbeilegungsverfahrens wird auf Ziffer
       20 der AGB der Solarisbank verwiesen.
       Die bankinterne Beschwerdestelle der So-
       larisbank ist wie folgt erreichbar:
       Solarisbank AG
       Customer Support
       Anna-Louisa-Karsch-Straße 2
       10178 Berlin
       E-Mail: support@Solarisbank.de

Version: 1.4, Stand: 25.03.2021                        Seite 11/11
Sie können auch lesen