Sonderbedingungen der Solarisbank AG für den Handel mit Kryptowährungen
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Solarisbank.de Sonderbedingungen der Solarisbank AG für den Handel mit Kryptowährungen 1. Geltungsbereich Geschäftsbedingungen von Bitwala („Bit- 1.1. Diese Bedingungen für den Handel mit wala-AGB“) und die jeweiligen Geschäfts- Kryptowährungen („Bedingungen“) gel- bedingungen der Drittanbieter bilden ge- ten für das gesamte Vertragsverhältnis meinsam den anwendbaren vertraglichen zwischen dem Kunden und der Solaris- Rahmen für den Handel mit Kryptowäh- bank AG („Solarisbank“) für den Handel rungen über die Solarisbank. mit Kryptowährungen und das dazugehö- 2.2. Für das Vertragsverhältnis des Kunden rige Zahlungskonto. mit der Bitwala gelten ergänzend die ge- 1.2. Soweit sich aus diesen Bedingungen sondert abzuschließenden Bitwala-AGB. nichts anderes ergibt, gelten ergänzend Bitwala ist die Betreiberin der Web Appli- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kation www.bitwala.com („Web Applika- („AGB“), die Bedingungen für den Über- tion“) und der Bitwala Mobile Applikation weisungsverkehr, die Bedingungen für („Mobile Applikation“), die Web Applika- Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- tion und die Mobile Applikation werden Basislastschriftverfahren, die Bedingun- zusammen auch als die „Bitwala-Online- gen für das Online-Banking unter Nutzung medien“ und einzeln als „Bitwala-Online- der App oder der browserbasierten Nut- medium“ bezeichnet. Inhaltlich alleinige zeroberfläche des Partners der Solaris- Verantwortliche für den Betrieb der Mo- bank und das Preis- und Leistungsver- bile Applikation und der Web Applikation zeichnis der Solarisbank (zusammen „So- sowie allen hierauf vorgehaltenen Inhalten larisbank Bedingungen“). ist ausschließlich und allein Bitwala. Die Vermittlung der Kryptowährungen erfolgt 1.3. Innerhalb des Geltungsbereichs dieser durch Bitwala als vertraglich gebundener Bedingungen steht die Solarisbank dem Vermittler für Rechnung und unter Haf- Kunden als direkte Verkäuferin und Käufe- tung der Solarisbank. rin von Bitcoins und anderen Kryptowäh- rungen (zusammen „Kryptowährungen“) 2.3. Für die Aufbewahrung der Private Keys gegenüber. Zudem stellt sie dem Kunden der Kryptowährungen des Kunden in einer zur Abwicklung der Zahlungen aus den Wallet (das „Kunden Wallet“) schließt der Käufen und Verkäufen mit ihr ein Zah- Kunde einen separaten Vertrag. Vertrags- lungskonto in Form eines Girokontos partner dieses Vertrages sind ausschließ- („Zahlungskonto“) zur Verfügung. lich der Kunde und ein Drittanbieter für Kunden Wallets („Wallet Anbieter“). Für 2. Tätigkeit von Bitwala als vertraglich gebun- das Rechtsverhältnis zwischen dem Anle- dener Vermittler und Vertragsverhältnis zu ger und dem Drittanbieter gelten aus- Drittanbietern schließlich die jeweiligen Vertragsbedin- 2.1. Das Vertragsverhältnis steht in einem gungen, insbesondere die Bedingungen funktionalen Zusammenhang zu den Ver- des Wallet Anbieters. trägen des Kunden mit der Bitwala GmbH 3. Persönliche Voraussetzungen zur Registrie- („Bitwala“) und Drittanbieter von BItwala rung für den Handel für Dienstleistungen und Technologie („Drittanbieter“), d.h. die Solarisbank Be- 3.1. Für den Handel mit Kryptowährungen dingungen, die jeweiligen können sich juristische und natürliche Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 1/11
Solarisbank.de Personen registrieren, die voll geschäfts- Erklärungen werden dem Kunden nicht fähig im Sinne des § 2 BGB sind. Juristi- zusätzlich in Papierform zugesandt, so- sche Personen müssen ihren Sitz und na- fern nicht hierzu eine gesetzliche Ver- türliche Personen müssen einen ständi- pflichtung besteht. gen Wohnsitz in der Bundesrepublik 4.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Aus- Deutschland oder in einem anderen Staat drucke der auf den Bitwala Onlinemedien des Europäischen Wirtschaftsraumes, in angezeigten Daten aufgrund individueller der Schweiz oder im Vereinigten König- Hardware- oder Softwarekonfigurationen reich haben. von der Bildschirmanzeige abweichen 3.2. Zum Handel nicht zugelassen sind jedoch können. Soweit modifizierte Daten des – selbst wenn sie ihren Wohnsitz in der Online-Bildschirms verbreitet werden, Bundesrepublik Deutschland oder in ei- übernimmt die Solarisbank hierfür keine nem anderen Staat des Europäischen Haftung. Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz 4.4. Die Solarisbank hat keinen Einfluss auf die haben – US-Bürger oder andere Personen, Funktionsfähigkeit und Konfiguration der die in den USA oder einem ihrer Bundes- Geräte des Kunden oder auf die Verfüg- staaten oder Hoheitsgebiete körper- barkeit und Zuverlässigkeit seiner Inter- schafts- oder einkommensteuerpflichtig netverbindung mit den Bitwala Online- sind. medien. 3.3. Der Kunde darf beim Kauf und Verkauf 5. Risikohinweise, keine Anlageberatung von Kryptowährungen nur im eigenen Na- 5.1. Kryptowährungen sind wegen ihrer spezi- men und auf eigene Rechnung handeln. fischen Merkmale und der durchzuführen- 4. Technische Voraussetzungen für die Teil- den Vorgänge mit speziellen Risiken be- nahme am Handel haftet. Ihr Preis unterliegt den Schwan- 4.1. Der Zugang zum Handel ist nur über die kungen des Finanzmarkts, auf den die So- Bitwala Onlinemedien möglich, der Kunde larisbank keinen Einfluss hat. Die Solaris- benötigt daher einen Computer oder ein bank setzt voraus, dass der Anleger sich mobiles Endgerät (ohne Beeinträchtigung mit den Risiken vertraut gemacht hat und der Integrität, z.B. durch einen sog. auch finanziell in der Lage ist, die Risiken Jailbreak) mit Internetverbindung, über zu tragen. Andernfalls sollte sich der welche die Bitwala Onlinemedien verfüg- Kunde vor dem Erwerb von Kryptowäh- bar sind. Andere Zugangsverfahren wer- rungen beraten lassen. den nicht unterstützt. 5.2. Der Kunde nutzt die Bitwala-Online- 4.2. Mit Zulassung des Kunden zur Teilnahme medien auf eigenes Risiko. Die Solaris- am Handel von Kryptowährungen über die bank erbringt in Bezug auf die Nutzung Bitwala Onlinemedien findet jegliche der Bitwala-Onlinemedien sowie dem Er- Kommunikation zwischen der Solarisbank werb von Kryptowährungen keine Anlage- und dem Kunden in Zusammenhang mit beratung. Bei den auf den Bitwala-Online- dem Handel von Kryptowährungen über medien zur Verfügung gestellten Informa- die Bitwala Onlinemedien ausschließlich tionen handelt es sich nicht um die Ab- in elektronischer Form über die jeweilige gabe von persönlichen Empfehlungen an Applikation oder per E-Mail statt, soweit den Kunden. Es handelt sich dabei viel- sich nicht ausdrücklich aus den Solaris- mehr um rechtlich unverbindliche Aus- bank Bedingungen oder den Bedingungen künfte oder um Risikohinweise von Bit- von Bitwala etwas anderes ergibt. wala. Inhaltlich alleinige Verantwortliche Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 2/11
Solarisbank.de für den Betrieb der Bitwala-Onlinemedien • Der Kunde registriert sich in der Mobile sowie aller hierauf vorgehaltener Inhalt ist Applikation und folgt den Instruktionen für ausschließlich und alleine Bitwala. die Eröffnung des Accounts. 5.3. Im Übrigen wird auf die Bitwala-AGB ver- • Der Kunde durchläuft den Eröffnungspro- wiesen. zess für das Zahlungskonto der Solaris- bank via der Bitwala Mobile Applikation 6. Registrierungsprozess auf den Bitwala-On- und hinterlegt die dafür erforderlichen Da- linemedien einschließlich der Eröffnung ei- ten. nes Zahlungskontos • Diese Daten werden anschließend von der 6.1. Um Kryptowährungen über die Bitwala- Solarisbank via Videoident (IDnow) verifi- Onlinemedien kaufen oder verkaufen zu ziert. können und um die jeweiligen Zahlungs- • Nach erfolgreicher Kontoeröffnung erhält vorgänge abwickeln zu können, muss der der Kunde Zugang zur Mobile Applikation. Kunde sich auf einem Bitwala-Onlineme- 6.2.3. Durch den Aufruf des Links aus der dium registrieren, ein Zahlungskonto bei dem Kunden zugesandten Bestäti- der Solarisbank via des Bitwala-Online- gungs-E-Mail bestätigt der Kunde die mediums eröffnen und ein Kunden Wallet Identität seiner E-Mail-Adresse. Mit einrichten. der Bestätigung seiner Registrierung 6.2. Registrierungsprozess und Kontoeröff- akzeptiert der Kunde die Solarisbank nung Bedingungen. 6.2.1. Für die Registrierung auf der Web Ap- 6.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, für die Re- plikation sind folgende Schritte erfor- gistrierung eine E-Mail-Adresse zu derlich: nutzen, auf deren Postfach aus- • Der Kunde registriert sich auf der Domain schließlich er persönlich Zugriff hat. www.bitwala.com und folgt den Instruktio- 6.2.5. Nach Abschluss der Registrierung, nen für die Eröffnung des Accounts. der Eröffnung des Zahlungskontos bei • Der Kunde durchläuft den Eröffnungspro- der Solarisbank und der Einrichtung zess für das Zahlungskonto der Solaris- eines Kunden Wallet wird der Account bank und hinterlegt die dafür erforderli- des Kunden für den Kauf und Verkauf chen Daten. von Kryptowährungen freigeschaltet. • Diese Daten werden anschließend von der 7. Zahlungskonto Solarisbank via Videoident (IDnow) verifi- ziert. 7.1. Allgemeine Angaben • Nach erfolgreicher Eröffnung des Ac- 7.1.1. Das bei der Solarisbank geführte Zah- counts erhält der Kunde Zugang zur Web lungskonto ist ein auf den Namen des Applikation, die auch für die Mobile Appli- Kunden geführtes Girokonto, das kation gültig ist. heißt, der Kunde kann das Zahlungs- 6.2.2. Für die Registrierung in der Mobile konto für SEPA-Überweisungen sowie Applikation sind folgende Schritte er- für SEPA-Lastschriften benutzen. Für forderlich: die Nutzung des Zahlungskontos gel- ten ergänzend die entsprechenden • Der Kunde besucht den jeweiligen App Bedingungen der Solarisbank. Eine Store (Google Play oder Apple App Store) Überziehung des Zahlungskontos ist und lädt die Mobile Applikation herunter. nicht statthaft. Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 3/11
Solarisbank.de 7.1.2. Käufe und Verkäufe von Kryptowäh- und Vertragsbedingungen in Textform rungen werden ausschließlich über mitteilen, es sei denn es wird in diesen Be- dieses Zahlungskonto abgewickelt. dingungen eine andere Form mit dem 7.1.3. Das auf dem Zahlungskonto geführte Kunden vereinbart. Auf Verlangen teilt die Guthaben wird nicht verzinst. Solarisbank dem Kunden nach Art. 248 § 6 EGBGB vor Ausführung eines einzel- 7.2. Guthaben auf dem Zahlungskonto nen vom Kunden ausgelösten Zahlungs- 7.2.1. Für den Kauf von Kryptowährungen ist vorgangs die maximale Ausführungsfrist, es erforderlich, dass der Kunde vor die dem Kunden in Rechnung zu stellen- Abschluss des Kaufvertrags ausrei- den Entgelte und gegebenenfalls die Auf- chend Guthaben auf seinem Zah- schlüsselung dieser Entgelte mit. Die vor- lungskonto hat und dieses auch ver- vertraglichen Informationen des Art. 248 fügbar ist. Hierzu muss der Kunde § 4 Abs. 1 EGBGB werden dem Kunden mindestens den Betrag in dessen vor Abgabe seiner Vertragserklärung in Höhe er Kryptowährungen kaufen Textform mitgeteilt. Nach Ausführung ei- möchte, von einem anderen Zahlungs- nes Zahlungsvorgangs teilt die Solaris- konto auf dieses Zahlungskonto über- bank eine dem Zahlungsvorgang zugeord- weisen. nete Kennung mit, die dem Kunden die 7.2.2. Anstatt einen bestimmten Geldbetrag Identifizierung des betreffenden Zah- auf das Zahlungskonto zu überweisen, lungsvorgangs ermöglicht. Ferner teilt die kann der Kunde auch zuvor gekaufte Solarisbank dem Kunden die Währung Kryptowährungen verkaufen, dessen des Zahlungsbetrags, die für den Zah- Gegenwert ihm auf dem Zahlungs- lungsvorgang zu entrichtenden Entgelte, konto von der Solarisbank gutge- gegebenenfalls den Wechselkurs, der schrieben wird. dem Zahlungsvorgang zugrunde liegt so- 7.3. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gut- wie das Wertstellungsdatum der Belas- habens auf dem Zahlungskonto besteht tung bzw. Gutschrift mit. nicht. 10.2. Während der Vertragslaufzeit kann 8. Preise, Kosten und Entgelte der Kunde jederzeit die Übermittlung der Die Kosten der Bankdienstleistungen ergeben sich Vertragsbedingungen sowie der Informa- aus Ziffer 12 der AGB sowie aus dem Preis- und tionen zum Vertrag in Textform verlangen. Leistungsverzeichnis der Solarisbank. 11. Festpreisgeschäft 9. Änderung der Bedingungen 11.1. Die Solarisbank und der Kunde Änderungen der Solarisbank Bedingungen werden schließen Erwerbs- und Veräußerungsge- dem Kunden auf den Bitwala-Onlinemedien be- schäfte über Kryptowährungen grund- kannt gegeben und ihm über die von ihm angege- sätzlich in Form von Festpreisgeschäften bene E-Mail-Adresse in Textform angeboten. Im ab. Übrigen wird auf Ziffer 1. (2) der AGB der Solaris- 11.2. Vereinbaren die Solarisbank und bank verwiesen. der Kunde miteinander für das einzelne 10. Zugang zu Vertragsbedingungen und Infor- Geschäft einen festen oder bestimmba- mationen ren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag über Kryptowährungen 10.1. Die Solarisbank wird dem Kunden zwischen Kunde und Solarisbank zu- die in Art. 248 §§ 5 und 9 des Einfüh- stande; dementsprechend übernimmt die rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- Solarisbank vom Kunden die vereinbarte buch (EGBGB) genannten Informationen Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 4/11
Solarisbank.de Anzahl an Kryptowährungen als Käuferin 12.1.5. Die Solarisbank wird ihre Verpflich- oder die Solarisbank liefert die vereinbarte tung zur bestmöglichen Ausführung Anzahl an Kryptowährungen an den Kun- insbesondere dadurch erfüllen, dass den als Verkäuferin. Die Solarisbank be- sie für das Geschäft einen marktna- rechnet dem Kunden den vereinbarten hen Preis stellt. Preis. 12.1.6. Die Funktionalität zwischen der Mo- 11.3. Die Solarisbank legt den Wert der bile Applikation und der Web Applika- jeweiligen Kryptowährung in Relation zur tion können durch verschiedene Ver- Tauschwährung nicht selbst fest und ist sionsstände leicht voneinander ab- auch nicht für die weitere Wertentwick- weichen. Entsprechende Hinweise lung der jeweiligen Kryptowährung ver- befinden sich in der Mobile Applika- antwortlich. tion. 11.4. Da der Preis von Kryptowährungen 12.1.7. Die Solarisbank ist zur Ausführung Schwankungen auf dem Finanzmarkt un- von Aufträgen nur verpflichtet, als das terliegt, auf welche die Solarisbank keinen Guthaben des Kunden oder der Be- Einfluss hat, steht dem Kunden hinsicht- stand des Kunden an Kryptowährun- lich des Abschlusses von Geschäften gen zur Ausführung ausreicht. Führt über den Handel mit Kryptowährungen die Solarisbank den Auftrag nicht aus, gegenüber der Solarisbank kein Wider- so wird sie den Kunden unverzüglich rufsrecht zu. unterrichten. 12. Kauf und Verkauf von Kryptowährungen 12.2. Kaufprozess von Kryptowährun- Die Kryptowährungen werden über den vertraglich gen in der Web Applikation und der Bit- gebundenen Vermittler Bitwala vermittelt. Die Ver- wala-App mittlung selbst richtet sich nach den Bitwala-AGB. Der Prozess zum Kauf von Kryptowährungen 12.1. Allgemeine Angaben in der Web Applikation und der Bitwala-App stellt sich wie folgt dar: 12.1.1. Ein Kunde kann auf den Bitwala-Onli- nemedien im Rahmen der Verfügbar- 12.2.1. Der Kunde gibt zunächst die zu erwer- keit Kryptowährungen von der Solaris- bende Menge einer Kryptowährung an bank kaufen oder Kryptowährungen und erhält von der Solarisbank die ent- an sie verkaufen. sprechenden Konditionen bestehend aus „Ask Price“, „Trading Fee“ sowie 12.1.2. Die Solarisbank steht dem Kunden als die zu zahlenden „Network Fees“ (zu- Verkäuferin von Kryptowährungen zur sammen der „Gesamtpreis“), die für Verfügung, soweit das erforderliche die Transaktion anfallen. Dem Kunden Guthaben auf dem Zahlungskonto des werden der Gesamtpreis sowie die zu- Kunden verfügbar ist. vor dargestellten einzelnen Bestand- 12.1.3. Zudem steht die Solarisbank dem teile dieses Gesamtpreises dazu an- Kunden als Käuferin zur Verfügung, gezeigt. Dieser Gesamtpreis wird dem soweit der Kunde über die erforderli- Kunden 30 Sekunden lang angezeigt. che Menge an Kryptowährungen ver- Es handelt sich dabei um kein verbind- fügt. liches Vertragsangebot, sondern le- 12.1.4. Der Handel zwischen dem Kunden diglich um die Aufforderung an den und der Solarisbank ist als Geschäfts- Kunden zur Abgabe eines Angebots anfragesystem (request for trade) (invitatio ad offerendum). ausgestaltet. Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 5/11
Solarisbank.de 12.2.2. Wird der Gesamtpreis vom Kunden Solarisbank zu autorisieren („Autori- nicht innerhalb der 30 Sekunden ak- sierung“). Nach Erhalt der Second zeptiert, wird dem Kunden anschlie- Factor hat der Kunde 2 Minuten Zeit, ßend ein neuer Gesamtpreis ange- um die Autorisierung durchzuführen. zeigt. Mit der erfolgreichen Autorisierung 12.2.3. Akzeptiert der Kunde den Gesamt- tritt die aufschiebende Bedingung und preis der Solarisbank innerhalb der 30 damit die rechtliche Bindung zum Sekunden, stellt dies ein verbindliches Kaufvertrag ein. Die Solarisbank weist Angebot (Antrag im Sinne von § 145 die Übertragung der erworbenen BGB) des Kunden dar. Nimmt die So- Menge einer Kryptowährung an und larisbank das Angebot des Kunden diese wird innerhalb maximal eines zum Kauf von Kryptowährungen an, Banktages auf das Kunden Wallet ein- kommt dadurch ein Kaufvertrag zu- gebucht. Der Kunde erhält unmittelbar stande, der allerdings noch unter der nach der erfolgreichen Autorisierung aufschiebenden Bedingung der frist- die Bestätigung, dass ein Kaufvertrag gerechten Autorisierung durch den zustande gekommen ist. Der Kunde Kunden nach Maßgabe der Ziffer wird unverzüglich über das Zustande- 12.2.5 steht. kommen eines Kaufvertrags infor- miert. 12.2.4. Die Solarisbank behält sich vor, das Angebot des Kunden insgesamt abzu- 12.2.6. Die Solarisbank schuldet als Verkäu- lehnen, was insbesondere dann der fer dem Kunden nur die Übertragung Fall sein kann, wenn die Solarisbank einer bestimmten Anzahl von Kryp- nicht die vom Kunden angefragte towährungen und damit nur eine der Menge der betreffenden Kryptowäh- Gattung nach bestimmter Sache rung im Eigenbestand hält („Unterde- (§ 243 Abs. 1 BGB). ckung“). Der Kunde erhält in diesem 12.3. Verkaufsprozess von Kryptowäh- Fall eine Mitteilung am Bildschirm rungen in der Web Applikation und der über die Ablehnung des Angebots. Die Bitwala-App Solarisbank wird im Fall einer Unter- Der Prozess zum Verkauf von Kryptowährun- deckung das Angebot des Kunden gen in der Web Applikation und der Bitwala- insgesamt ablehnen, eine teilweise App stellt sich wie folgt dar: Annahme scheidet aus. Der Kunde hat 12.3.1. Der Kunde gibt zunächst die zu ver- jedoch die Möglichkeit, erneut einen kaufende Menge von Kryptowährun- Kaufprozess nach Maßgabe dieser gen an und erhält von der Solarisbank Bedingungen zu neuen Konditionen zu die entsprechenden Kondition beste- initiieren. hend aus „Bid Price“, „Trading Fee“ 12.2.5. Nach Zustandekommen des aufschie- sowie die zu zahlenden „Network bend bedingten Kaufvertrags erhält Fees“, die für die Transaktion anfallen. der Kunde eine Aufforderung zur Dem Kunden werden der Gesamtpreis Überweisung des vereinbarten Prei- sowie die zuvor dargestellten einzel- ses von seinem Zahlungskonto sowie nen Bestandteile diesem Gesamt- einem zweiten Authentifizierungs- preisdazu angezeigt. Dieser Gesamt- instrument, z.B. smsTAN („Second preiswird dem Kunden 30 Sekunden Factor“), um diese Überweisung von lang angezeigt. Es handelt sich dabei seinem Zahlungskonto an die um kein verbindliches Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 6/11
Solarisbank.de Vertragsangebot, sondern lediglich eine Transaktionsorder zu den verein- um die Aufforderung an den Kunden barten Konditionen. Der Kunde wird zur Abgabe eines Angebots (invitatio aufgefordert, diese mit seinem Wallet ad offerendum). Passwort zu signieren und somit die 12.3.2. Wird der Gesamtpreis vom Kunden Transaktion auszulösen („Verkaufs- nicht innerhalb der 30 Sekunden ak- Autorisierung“). Nach der Aufforde- zeptiert, wird dem Kunden anschlie- rung zur Autorisierung hat der Kunde ßend ein neuer Gesamtpreisange- 2 Minuten Zeit, die Verkaufs-Autori- zeigt. sierung durchzuführen. Nach erfolg- reicher Verkaufs-Autorisierung tritt 12.3.3. Akzeptiert der Kunde den Gesamt- die aufschiebende Bedingung und da- preis der Solarisbank innerhalb der 30 mit die rechtliche Bindung zum Kauf- Sekunden, stellt dies ein verbindliches vertrag ein. Der Kunde erhält unmittel- Angebot (Antrag im Sinne von § 145 bar nach der erfolgreichen Verkaufs- BGB) des Kunden dar. Nimmt die So- Autorisierung die Bestätigung, dass larisbank das Angebot des Kunden ein Kaufvertrag zustande gekommen zum Verkauf von Kryptowährungen ist. Der Kunde wird von Bitwala unver- an, kommt dadurch ein Kaufvertrag züglich über das Zustandekommen ei- zustande, der allerdings noch unter nes Kaufvertrags informiert. Solaris- der aufschiebenden Bedingung der bank weist nach erfolgreicher Über- fristgerechten Autorisierung durch mittlung der Kryptowährungen und den Kunden nach Maßgabe der Ziffer ohne schuldhaftes Handeln des Kun- 12.3.5 steht. den (z.B. Double-Spend Attack) den 12.3.4. Die Solarisbank behält sich vor, das Euro Betrag maximal innerhalb eines Angebot des Kunden abzulehnen, was Bankentages auf das bei der Solaris- insbesondere dann der Fall sein kann, bank geführte Zahlungskonto des wenn die Solarisbank nicht über die Kunden an. ausreichende Liquidität in Form von 13. Sparplan Euro auf ihrem Eigenhandelskonto zur Verfügung hat, um die vom Kunden 13.1. Neben dem Kauf- (Ziffer 12.2.) und Ver- angefragte Menge an Kryptowährun- kaufsprozess (Ziffer 12.3.) kann der Partner gen erwerben zu können („Unterde- mit einem Sparplan einen regelmäßigen Zu- ckung“). Der Kunde erhält in diesem kauf von vom Kunden ausgewählten Kryp- Fall eine Mitteilung am Bildschirm towährungen in verschiedenen Intervallen be- über die Ablehnung des Angebots. Die auftragen („Sparplan“). Mit der Beauftragung Solarisbank wird im Fall einer Unter- des Sparplans in den Bitwala-Onlinemedien deckung das Angebot des Kunden wird die Solarisbank diese Zukäufe nach den insgesamt ablehnen, eine teilweise vom Kunden bestimmten Kriterien vornehmen Annahme scheidet aus. Der Kunde hat („Geplanter Kauf“). Der Prozess des Spar- jedoch die Möglichkeit, erneut einen plans läuft wie folgt ab: Verkaufsprozess nach Maßgabe der 13.1.1. Die Aktivierung des Sparplans erfolgt Bedingungen Kryptohandel zu neuen ausschließlich über die Bitwala-Onli- Konditionen zu initiieren. nemedien. Ankäufe im Rahmen des 12.3.5. Nach Zustandekommen des aufschie- Geplanten Kaufs werden ebenfalls bend bedingten Kaufvertrags erhält über den vertraglich gebundenen Ver- der Kunde in seinem Kunden Wallet mittler Bitwala vermittelt. Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 7/11
Solarisbank.de 13.1.2. Der Kunde wählt die Parameter des einen Geplanten Kauf zum nächsten Sparplans im Bitwala-Onlinemedium nach den Plan-Parametern vorgese- aus („Plan-Parameter“). Dabei han- henen Zeitpunkt ausführen. delt es sich um: 13.1.9. Scheitert die Durchführung eines Ge- • Höhe des Geplanten Kaufs in EUR planten Kaufs gemäß 13.1.8. an drei • Kryptowährung des Geplanten aufeinanderfolgenden Terminen, wird Kaufs die Solarisbank den betreffenden • Auswahl der angebotenen Intervalle Sparplan beenden und den Kunden • Start des Sparplans entsprechend informieren. 13.1.3. Die Aktivierung eines Sparplans muss 13.1.10. Die Solarisbank behält sich vor, ei- mit einem Second Factor in den Bit- nen Geplanten Kauf im Falle einer Un- wala-Onlinemedien bestätigt werden. terdeckung nach Ziffer 12.3.4. nicht 13.1.4. Jeder Sparplan kann nur auf eine be- auszuführen. Der Kunde wird in die- stimmte Kryptowährung (z.B. Bitcoin, sem Fall informiert. Ether) umfassen. Für jede Kryptowäh- 13.2. Der Kunde kann für jeden Sparplan rung muss der Kunde einen eigenen in den Bitwala-Onlinemedien jederzeit be- Sparplan anlegen. stimmte Plan-Parameter für die Zukunft 13.1.5. Mit Aktivierung eines Sparplans wird ändern oder beenden. Solarisbank die Transaktionen ent- 13.2.1. Der Kunde kann nur diejenigen Plan- sprechend der Plan-Parameter aus- Parameter ändern, die ihm die Bit- führen, ohne dass es für die einzelnen wala-Onlinemedien ermöglichen. Transaktionen einer weiteren Autori- Möchte der Kunde weitere Plan-Para- sierung mit Second Factor bedarf. meter ändern, kann er den bestehen- 13.1.6. Die Kalkulation der Ankaufpreise be- den Sparplan beenden und einen stimmt sich nach dem Gesamtpreis neuen Sparplan mit geänderten Plan- wie in Ziffer 12.2.1. beschrieben. Im Parametern aktivieren. Übrigen findet Ziffer 12.1.5. Anwen- 13.2.2. Eine Änderung ist wird erst nach Au- dung. torisierung mit einem Second Factor 13.1.7. Die Solarisbank weist die Übertragung wirksam. der erworbenen Menge einer Kryp- 14. Keine Einbeziehung der Kunden Wallets in towährung an und diese wird inner- die Einlagensicherung halb maximal eines Banktages auf das Die Solarisbank ist nicht für die Verwahrung der Kunden Wallet eingebucht. Der Kunde Kryptowährungen des Kunden verantwortlich. Für wird unverzüglich über die Durchfüh- die Aufbewahrung der Kryptowährungen des Kun- rung des Geplanten Kauds informiert. den in den Kunden Wallets ist ausschließlich der 13.1.8. Die Solarisbank ist zur Ausführung Wallet Anbieter verantwortlich. Die Kryptowährun- von einzelnen Geplanten Käufen nur gen unterliegen daher nicht der Einlagensicherung verpflichtet, wenn das für die Ausfüh- der deutschen Banken. Bezüglich dieser Bestände rung des Geplanten Kaufs erforderli- gelten ausschließlich die AGB des Wallet Provider. che Guthaben in EUR zum Ausfüh- 15. Rechnungsabschluss rungszeitpunkt. auf dem Zahlungs- Im Hinblick auf die Erteilung von Rechnungsab- konto des Kunden verfügbar ist. Wird schlüssen gilt Ziffer 7 der AGB der Solarisbank. ein Geplanter Kauf aus diesem Grund nicht ausgeführt, wird die Solarisbank den Kunden darüber informieren und Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 8/11
Solarisbank.de 16. Nutzungssperre des Zahlungskontos mitzuwirken. Falls der Kunde seine Mitwir- 16.1. Die Solarisbank sperrt das Zah- kungsverpflichtungen nicht erfüllt, kann er lungskonto auf Veranlassung des Kunden, von den Dienstleistungen unter diesen insbesondere im Falle einer missbräuchli- Bedingungen ausgeschlossen werden. chen Verwendung der Zugangsdaten zu 17.3. Der Kunde ist verpflichtet, die in den Bitwala-Onlinemedien. seinem Postfach seines Bitwala-Online- 16.2. Die Solarisbank ist ferner berech- mediums und per E-Mail eingegangenen tigt das Zahlungskonto zu sperren, wenn Mitteilungen regelmäßig zu prüfen. • eine nicht autorisierte oder missbräuchli- 17.4. Für die Vermeidung sowie im Falle che Verwendung des Zahlungskontos des einer missbräuchlichen Verwendung der Kunden droht oder Zugangsdaten des Kunden, gelten die Bit- • der Kunde wiederholt gegen wesentliche wala-AGB entsprechend sowie die Bedin- Vertragsverpflichtungen verstößt. gungen für das Online-Banking unter Nut- zung der App oder der browserbasierten 16.3. Die Solarisbank ist zudem berech- Nutzeroberfläche des Partners der Solari- tigt, den Zugang zum Zahlungskonto des sbank. Kunden gemäß den Bedingungen für das Online-Banking unter Nutzung der App 17.5. Im Übrigen gilt Ziffer 11 der AGB oder der browserbasierten Nutzeroberflä- der Solarisbank. che des Partners der Solarisbank zu sper- 18. Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadens- ren. ersatzansprüche des Kunden 17. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Im Hinblick auf Erstattungs-, Berichtigungs- und Kunden Schadensersatzansprüche gelten die Bedingun- 17.1. Sobald sich die vom Kunden bei gen für den Überweisungsverkehr, die Bedingun- der Solarisbank hinterlegten personenbe- gen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Ba- zogenen Daten, beispielsweise Name, sislastschriftverfahren der Solarisbank und die Be- Wohnsitz oder steuerliche Ansässigkeit dingungen für das Online-Banking unter Nutzung (insbesondere FATCA Status), ändern, ist der App oder der browserbasierten Nutzeroberflä- der Kunde verpflichtet, der Solarisbank che des Partners der Solarisbank. diese Änderung unverzüglich über die 19. Haftung der Solarisbank hierfür vorgesehene Funktionalität des je- 19.1. Die Solarisbank übernimmt gegen- weiligen Bitwala-Onlinemediums mitzu- über dem Kunden der Vermittlungsleis- teilen. Aufgrund der Vorgaben des Geld- tungen für jegliche Pflichtverletzungen wäschegesetzes (GwG) kann es erforder- von Bitwala, die im unmittelbaren Zusam- lich sein, dass die Solarisbank über die be- menhang mit deren Tätigkeit als Vermitt- reits vorhandenen Daten hinaus weitere ler von Geschäften über die Anschaffung Informationen oder Unterlagen vom Kun- oder Veräußerung von Kryptowährungen den anfordert. stehen, die zivilrechtliche Haftung. 17.2. Aufgrund gesetzlicher Regelungen 19.2. Die Haftung der Solarisbank ist in sowie aufgrund interner Richtlinien von Verbindung mit dem Handel von Kryp- der Solarisbank und Bitwala zur Verhinde- towährungen auf Vorsatz und grobe Fahr- rung von Geldwäsche können Nachweise lässigkeit beschränkt. Ausgenommen von hinsichtlich der Identität des Kunden ver- dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden langt werden. Der Kunde ist verpflichtet, aus der Verletzung des Lebens, des geforderte Nachweise zu erbringen und an einem Authentifizierungsverfahren Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 9/11
Solarisbank.de Körpers oder der Gesundheit sowie die Berücksichtigung der berechtigten Verletzung wesentlicher Vertragspflich- Belange des Kunden für die Solaris- ten. bank unzumutbar ist. Besteht der 19.3. Die Solarisbank haftet bei leichter wichtige Grund in der Verletzung einer Fahrlässigkeit nur für vertragstypische vertraglichen Pflicht, ist die Kündi- und vorhersehbare Schäden. gung erst nach erfolglosem Ablauf ei- ner zur Abhilfe bestimmten angemes- 19.4. Die Solarisbank haftet nicht für senen Frist oder nach erfolgloser Ab- Schäden, die durch höhere Gewalt, Auf- mahnung zulässig, es sei denn, dies ist ruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder wegen der Besonderheiten des Ein- durch sonstige nicht von ihr zu vertre- zelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des tende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehr- Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfü- lich. gungen von hoher Hand im In- oder Aus- land) eintreten. 20.2.3. Die Kündigung bedarf der Textform und kann beispielsweise durch E-Mail 19.5. Im Übrigen gilt Ziffer 3 der AGB der an die vom Kunden angegebene E- Solarisbank. Mail-Adresse erfolgen. 20. Kündigung 20.2.4. Im Übrigen gilt Ziffer 19 der AGB der 20.1. Kündigungsrechte des Kunden Solarisbank. 20.1.1. Der Kunde kann das Vertragsverhält- 20.3. Das Vertragsverhältnis endet mit nis mit der Solarisbank, für das weder dem Wirksamwerden der Kündigung. Da eine Laufzeit noch eine abweichende das Vertragsverhältnis in einem funktio- Kündigungsregelung vereinbart ist, je- nalen Zusammenhang mit dem Vertrags- derzeit ohne Einhaltung einer Kündi- verhältnis mit Bitwala steht, endet auch gungsfrist kündigen. dieser Vertrag nach Maßgabe der Bitwala- 20.1.2. Der Kunde muss die Kündigung ge- AGB zeitgleich mit der Beendigung dieses genüber der Solarisbank über Bitwala Vertragsverhältnisses. Ferner hat das durch eine E-Mail an support@bit- Wirksamwerden einer Kündigung des wala.com oder über die in den Bitwala- Vertragsverhältnisses mit Bitwala zeit- Onlinemedien eingerichtete Funktio- gleich auch die Beendigung dieses Ver- nalität erklären. tragsverhältnisses zur Folge (auflösende 20.2. Kündigungsrechte der Solarisbank Bedingung). Das Vertragsverhältnis zwi- 20.2.1. Die Solarisbank kann das Vertragsver- schen dem Wallet Anbieter und dem Kun- hältnis mit dem Kunden jederzeit or- den bleibt hiervon unberührt. Die Kunden dentlich unter Einhaltung einer ange- Wallet kann der Kunde über den Wallet messenen Kündigungsfrist kündigen. Anbieter weiterverwenden. Die Kündigungsfrist beträgt mindes- 21. Schlussbestimmungen tens zwei Monate. 21.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt 20.2.2. Die Solarisbank kann das Vertragsver- dem Recht der Bundesrepublik Deutsch- hältnis außerordentlich ohne die Ein- land unter Ausschluss des UN-Kauf- haltung einer Kündigungsfrist kündi- rechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. gen, wenn ein wichtiger Grund vor- 21.2. Die Abtretung von Ansprüchen aus liegt, aufgrund dessen die Fortset- dem Vertragsverhältnis ist ausgeschlos- zung des Vertragsverhältnisses auch sen. unter angemessener Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 10/11
Solarisbank.de 21.3. Bezüglich des Gerichtsstands gilt Ziffer 6 (2) und (3) der AGB der Solaris- bank. 21.4. Hinsichtlich des Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahrens wird auf Ziffer 20 der AGB der Solarisbank verwiesen. Die bankinterne Beschwerdestelle der So- larisbank ist wie folgt erreichbar: Solarisbank AG Customer Support Anna-Louisa-Karsch-Straße 2 10178 Berlin E-Mail: support@Solarisbank.de Version: 1.4, Stand: 25.03.2021 Seite 11/11
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