Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - Jobcenter
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Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis – Einleitung 2-4 2. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nürnberg 5-14 2.1 Struktur und Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 2.2 SGB II-Quote 2.3 Grundsicherung und Erwerbseinkommen 3. Der Arbeitsmarkt 2021 15-19 3.1 Die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage in Nürnberg 3.2 Das Arbeitskräfteangebot – die Entwicklung der Arbeitslosigkeit 3.3 Struktur der Arbeitslosen in der Grundsicherung 4. Ziele des Jobcenters Nürnberg-Stadt 20-29 4.1 Zielerreichung 2020 4.2 Bundesziele 2021 (§48 SGB II) 4.3 Ziele der Stadt Nürnberg 2021 4.4 Lokale Schwerpunkte 2021 5. Ressourcen 29-32 5.1 Verwaltungskostenbudget 5.2 Eingliederungsbudget 5.3 Personalausstattung 6. Handlungsfelder des Jobcenters Nürnberg-Stadt 2021 32-64 6.1 Aktivierung und Integration 6.2 Fachkräftesicherung 6.3 Heranführung und Integration von Langzeitleistungsbezieherenden und Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt - Umsetzung des ganzheitlichen Betreuungsansatzes 6.4 Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit 6.5 Erschließung und Nutzung von Potenzialen von Migrant*innen sowie Geflüchteten 6.6 Erschließung von Chancen für Frauen und Alleinerziehende am Arbeitsmarkt 6.7 Integration von Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen Anlage A: Kundenstruktur im Jobcenter Nürnberg-Stadt - Stand: 09/2020 65-66 Anlage B: Maßnahmenangebot u25 67 Anlage C: Abkürzungsverzeichnis 68-69 2
1. Einleitung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Partner des Jobcenters Nürnberg-Stadt, das Coronavirus SARS-CoV-2 wird auch das Jahr 2021 maßgeblich bestimmen. Daher be- ginnt das Jahr 2021 so bewegt, wie das Jahr 2020 geendet hat. Im Jahr 2020 hat auch das Jobcenter Nürnberg-Stadt mit der Pandemiesituation umgehen müssen. Großer Mut war ver- langt, die Herausforderungen, die mit großen Unsicherheiten verbunden waren, zu meistern. Bei allen Überlegungen und Maßnahmen stand stets der Gesundheitsschutz unserer Kund*in- nen sowie unserer Mitarbeitenden an oberster Stelle. Mit Blick auf unsere Aufgabe – die Existenzsicherung von mehr als 20.000 Familien in Nürn- berg – waren wir uns unserer ganz besonderen Verantwortung in diesen Krisenzeiten stets bewusst. In kürzester Zeit waren wir 2020 gefordert, einerseits der Pandemiesituation Rechnung zu tra- gen, aber weiterhin für unsere Kund*innen da zu sein. Trotz Lockdown und den erforderlichen Kontaktbeschränkungen waren und sind wir tagtäglich persönlich ansprechbar und bearbeiten Anliegen von Menschen, die sich in finanziellen und persönlichen Notlagen befinden. Die Antragstellung auf Grundsicherung, die deutlich durch die Gesetzgebung der Sozial- schutzpakete vereinfacht wurde, erfolgt seit dem letzten Jahr nicht mehr persönlich, sondern über alle möglichen weiteren Wege – Papier kann weiterhin wie gehabt genutzt werden, aber z.B. auch eine digitale Uploadfunktion. Die erleichterten gesetzlichen Voraussetzungen haben nicht nur einerseits die Existenzen von direkt von der Krise betroffenen Nürnberger*innen gesichert, sondern uns auch eine schnelle und unbürokratische Zahlbarmachung ermöglicht – zeitweise waren wir 2020 gefordert, das 4- 5fache Antragsvolumen zu bewältigen. Beratung, Coaching und weitere Integrationsaktivitäten erfolgen seit dem Jahr 2020 überwie- gend telefonisch, die Teilnahme an Maßnahmenangeboten vielfach auch digital. Persönliche und terminierte Beratungen vor Ort in unseren Standorten werden nur noch unter Einhaltung aller notwendigen Hygienebestimmungen in eigens dafür eingerichteten Kundenbüros durch- geführt. In allen Standorten wurden zusätzlich zum Service Center Rufnummern zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit eingerichtet. Täglich gehen bis zu 250 Anrufe vor Ort in den Standorten ein. Unsere Arbeitsweise hat sich 2020 wesentlich geändert. Unsere bisherigen wesentlichen Handlungsfelder die nachhaltige Integration in Erwerbstätigkeit die Bekämpfung von Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit und die bedarfsgerechte Qualifizierung als Beitrag zur Fachkräftesicherung behalten wir aber auch 2021 weiter im Blick. Die Digitalisierung wird uns übergreifend weiterhin unterstützen und neue Möglichkeiten eröffnen. Bei allen unseren Vorhaben steht der Gesundheitsschutz unserer Kund*innen, sowie unserer Mitarbeitenden auch in diesem Jahr weiter an oberster Stelle. Zu Beginn 2021 ist der Verlauf des Jahres noch sehr unsicher vorhersehbar und abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie, dem Fortschreiten des Impfprozesses, aber auch 3
geprägt von der möglichen Entwicklung der Virusmutanten, die ggf. auch eine sog. „3. Welle“ verantworten werden. Wir rechnen mit weiterhin erhöhten Zugängen in die Grundsicherung, insbesondere aus der Gruppe der (Solo-)Selbständigen, aber auch mit verstärkten Übergängen aus dem Rechtskreis SGB III, d.h. Menschen, deren Ansprüche auf Arbeitslosengeld I enden. Dabei wird die Arbeitsmarktsituation für die Chancen der Menschen, ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung zu bestreiten, ganz entscheidend sein. Wir sind gut vorbereitet, haben viel gelernt in 2020 und sind uns weiterhin unserer wichtigen Aufgabe für Menschen in Notlagen bewusst. Bitte nutzen Sie auch in diesem Jahr wieder unser Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm als „Nachschlagewerk“. Wir freuen uns, wenn Sie mit Fragen und Anregungen auf uns zukommen, uns Feedback ge- ben und wir Ideen austauschen können. Unsere Aufgabe ist in diesen Zeiten so wichtig wie nie zuvor, lassen Sie uns daher zusam- menarbeiten und gemeinsame Wege finden, die Unterstützung für Menschen in Not bestmög- lich zu gestalten. Ihre Geschäftsführung des Jobcenters Nürnberg-Stadt Sabine Schultheiß Heidi Strobl Manfred Hierl 4
2. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Nürnberg 2.1 Struktur und Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Im Mittelpunkt der Grundsicherung für Arbeitsuchende stehen erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte (ELB) und die von ihnen gebildeten Bedarfsgemeinschaften (BG). Die beiden nach- folgenden Schaubilder zeigen die Entwicklung der Bestandszahlen im Jahresverlauf seit 2018. Deutlicher Anstieg der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsbe- rechtigten seit Beginn der Corona - Pandemie Bis zu Beginn der Corona – Pandemie im April 2020 lag der ELB-Bestand durchschnittlich -6,0% (- 1.712 ELB abs.) unter dem Vorjahrswert. Bezogen auf das Jahr 2018 betrug der Rückgang sogar -13,8% (- 4.339 ELB). Der BG-Rückgang verlief synchron, er belief sich bis April 2020 auf durchschnittlich -5,7% (-1.242 BG’ s) zum Vorjahr. Mit Beginn der Corona Krise stieg der ELB und BG - Bestand signifikant an und erreichte im Juni 2020 das bisherig höchste Niveau und flachte bis zum Jahresende 2020 langsam wieder ab. Quelle: Statistik der BA; eigene Darstellung. Vergleicht man die BG-Struktur seit Beginn der Corona - Pandemie ab April 2020 im Detail, erkennt man einen Anstieg vor allem bei Single-BG’s (+ 7,4%), insgesamt verzeichnet man im Betrachtungszeitraum von April bis Sept. 20 einen Zuwachs von durchschnittlich 5,0% (+1.062 BG’s). Vergleich 2020/2019 (Mittelwert seit April 2020 – Sept. 20 – endgültige Daten) . 5
Die Haushaltsstruktur ist von entscheidender Bedeutung für die materielle Lage der Familien und somit der Abhängigkeit von Transferleistungen. Nachfolgende Übersicht gibt einen aktu- ellen Einblick in die unterschiedlichen Haushaltsformen der erwerbsfähigen Frauen im Recht- kreis SGB II nach der Häufigkeit ihres Vorkommens. Die größte Gruppe bilden die alleinste- henden Frauen ohne Kinder (35,5%), gefolgt von der Gruppe der Alleinerziehenden mit insge- samt 26%. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Fragestellung, ob sich die Corona-Pandemie auf den Bestand der weiblichen ELB abweichend vom Gesamtbestand ausgewirkt hat und in wel- cher BG Struktur ein Anstieg zu verzeichnen ist. Dabei wird der Betrachtungszeitraum ab April 2020 (Beginn der Pandemie) – Sept.20 (aktuellster endgültiger Datenstand) als Datengrund- lage berücksichtigt. Betrachtet man nun die Veränderungsrate der weiblichen ELB im Vorjahresvergleich, wird of- fensichtlich, dass lediglich der Bestand der alleinerziehenden ELB keinen Zuwachs verzeich- net hat (-4,4%), die Ein-Personen Haushalte verbuchten mit einem Plus von fast 7% den höchsten Anstieg (siehe auch hierzu pandemiebedingte Veränderung der Kundenstruktur). Veränderung des Bestandes der weiblichen ELB nach BG Typ 2020/2019 (JDW April - Sept.) Ist-Ist in %: alle weiblichen 13.959 + 3,3 ELB in Single BG 4.982 + 6,9 Alleinerziehende 3.556 - 4,4 BG Partner-BG 1.820 + 5,1 ohne Kinder 600 Pixel Partner-BG 3.270 + 4,6 mit Kindern 6
Die größte Herausforderung im Rahmen der Grundsicherung stellt die Vermeidung und Beendigung des sogenannten Langzeitleis- tungsbezugs1 (LZB) dar. Nebenstehende Abbildung veranschaulicht die Entwicklung in den letzten drei Jahren. 2020 (Stand: Sept. 20) konnte der Bestand im Vergleich zum VJ durchschnittlich um 5,6% gesenkt werden.2 In absoluten Zahlen bedeutet das ein durchschnittlicher Rückgang von 1.060 LZB zum Vorjahr. Zu Beginn der Corona Pandemie im April 20 kam es zu einem leich- ten Anstieg der LZB (abs. + 210 LZB), ab Juli 20 jedoch senkt sich die Kurve wieder und erreicht im Sept. den Stand 17.759 LZB. Quelle: Statistik der BA Die aktuelle ungünstigere Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt sich (auch aufgrund erwor- bener ALGI-Ansprüche) nun leicht verzögert als Zugang von ELB (neben wegfallenden Integ- rationen). Die Zugänge an Langzeitbeziehenden führen bisher jedoch noch nicht zu einem erkennbaren Bestandsanstieg. Die Logik der Kennzahl erfordert innerhalb von 24 Monaten 21 Monate Bezug. Somit dürfte sich die veränderte Lage am Arbeitsmarkt erst ab 2021 stärker beim Langzeitleistungsbezug bemerkbar machen. Betrachtet man die Bestandsveränderung Veränderung des LZB Bestandes (JDW) nach ausgewählten Merkmalen 2020/2019 (jeweils Sept.) der LZB etwas differenzierter, zeigt sich, dass der höchste Rückgang bei der Alters- gruppe der 25 bis unter 50 Jahren zu ver- Ist-Ist in %: Alle Langzeit- zeichnen ist. bezieher 17.953 - 5,6 Männer 8.020 - 6,0 Frauen 9.934 - 5,2 Insgesamt gibt es keine großen Unter- 600 Pixel 15 bis unter 25 J. 2.027 - 10,8 schiede bei der durchschnittlichen Be- 25 bis unter 40 J. 5.530 - 4,8 standsveränderung der männlichen und 40 J. bis unter 55 J.5.748 - 5,7 weiblichen LZB. 55 J. und älter 4.649 - 3,8 Quelle: Statistik der BA Der Anteil der Langzeitleistungsbezieherinnen am Gesamtbestand der LZB ist mit 55,3% hö- her als die der männlichen LZB (44,7%). Das Ergebnis ist nicht überraschend, entscheidend für die Dauer der Hilfebedürftigkeit ist u. a. der Aspekt der Kinderbetreuung. Auch im SGB II – Bezug stemmen somit vornehmlich Frauen diese Aufgabe. 1 Als Langzeitleistungsbezieher (LZB) gelten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate im Leistungsbezug waren. 2 endgültige Daten für das Jahr 2020 liegen erst im April 2021 vor. 7
Pandemiebedingte Änderung der Kundenstruktur im Jobcenter Nürnberg Stadt Nachfolgend wird die Struktur der ELB im Jobcenter Nürnberg anhand einiger wichtiger Merk- male dargestellt. Dabei wird der Datenstand November 2020 (Monatswert) als Vergleichs- grundlage berücksichtigt, um den aktuellen Stand abzubilden. Im Anhang wird darüber hinaus der Jahresdurchschnittswert ab Beginn der Pandemie (April 2020) bis zum aktuellsten stabilen Stand (Sept. 20) im Vorjahresvergleich herangezogen („Kundenstrukturhaus“). In aller Kürze lassen sich die Vorjahresveränderungen folgendermaßen zusammenfassen: Vor allem Personen in der Mitte des Erwerbslebens kamen hinzu. Alleinerziehende ELB sind nicht so stark vom ELB Anstieg betroffen. Absolut betrachtet erhöhte sich der Bestand vor allem bei den ELB Bestand ohne Kinder (+1.352 ELB). Überproportionale Zunahme männlicher ELB (stärker von Kurzarbeit betroffen) Anstieg vor allem bei der Personengruppe der EU Ausländer (+4,5%), Rückgang (- 2,5%) bei der Gruppe „Asyl/Flucht“ 8
Die höchste Veränderungsrate zum VJ haben ELB mit höherem Bildungsniveau. Be- zogen auf den Gesamtbestand nehmen die ELB ohne abgeschlossene Ausbildung mit über 68,5% jedoch weiterhin den höchsten Anteil ein. Hauptgrund für die Bestandver- änderung bei höheren Bildungsabschlüssen liegt am ELB Anstieg vor allem bei der Personengruppe der unter 25-Jährigen mit höherem Bildungsabschluss. Coronabedingter Anstieg der Nicht-LZB (bis unter 12 Monate Bezugsdauer), hier sind vor allem die Neuantragsteller SGB II (ohne vorheriger SGB II Bezug) beinhaltet. Der Anstieg der marktnahen Kund*innen im Vorjahresvergleich ist in dem Zuwachs der Nicht-LZB (siehe oben) ebenfalls erkennbar. Der Anteil dieser Personengruppe am Ge- samtbestand ist mit 4,7% jedoch nach wie vor sehr gering. 9
Lediglich die Personengruppe der Selbstständigen verzeichnet im Vorjahresvergleich coronabedingt eine höhere Zuwachsrate (+ 4,1%). Bei den anderen Gruppen ist auch aufgrund des höheren Übergangsbereichs (ab Juli 2019) ein Rückgang festzustellen. ELB mit Erwerbseinkommen Monatswert (Nov.2020/2019) Ist-Ist in %: Alle ELB mit 6.102 - 10,4 Erwerbseink. mit abh. 5.671 - 11,4 Erwerbstätigkeit bis 450 € 2.482 - 12,4 über 450 € 2.375 - 10,9 bis 1300 € 600 Pixel über 1.300 € 814 - 9,7 mit EK aus 431 + 4,1 Selbständigkeit Quelle: Statistik der BA Entwicklung des Kundenbestands hinsichtlich Zuwanderung und Integration der Per- sonengruppe mit Fluchthintergrund Wie schon in der oben dargestelle Kundenstrukturanalyse erwähnt, erhöhte sich in der Corona Pandemie der durchschnittliche Bestand der EU Ausländer (+11,9%) im Vorjahresvergleich, während der Bestand der nichteuropäischen Asylherkunftsländer leicht rückläufig ist (-1,5%). Dabei erhöhte sich prozentual vor allem der Bestand an bulgarischen (+24% / + 146 ELB abs.) und an rumänischen Staatsangehörigen (+18,4%/ 136 ELB abs.). Ausländer im Vergleich April - Sept.. 2020 (JDW) ELB (JDW) Ist VJ Ist-VJ in % Aus länder (ins g.) 14.386 13.713 4,9% dar. EU Aus länder 4.649 4.159 11,8% dar. Nicht. As ylherkunfts länder 4.465 4.531 -1,5% Quelle: Statistik der BA; eigene Darstellung 10
Zu-/Abgänge und Saldo ELB nach Nationalität (Jahresfortschrittswert von Januar 2020 – Sept. 2020)3 Statistik der BA, eigene Darstellung Bei der Betrachtung der Zu- und Abgänge4 nach Nationalitäten seit Jahresbeginn 2020 zeigt sich folgende Entwicklung: die Personengruppe der EU Ausländer weist ein positives Saldo auf, bei den Syrern hingegen ist das Saldo leicht negativ. Zu erwähnen ist dabei, dass ein hoher Anteil der Zugänge keinen Vorbezug an SGB II- und SGB III- Leistungen aufweist. Der Anteil der Zugänge von ELB aus Bulgarien ohne Vorbezug beläuft sich auf 32,6%, der aus Rumänien stammenden ELB auf 34,6% (Ausländergruppe insgesamt: 20%). Beide Gruppen sind unter den Top 5 im Hinblick auf die erzielte Integrationsquote 2020 (siehe nachfolgende Darstellung). Nachfolgende Übersicht gibt einen Einblick in die erzielte Integrationsquote nach Nationalitä- ten (Stand Sept.20), diese dif- ferenzierte Betrach- tung nach Nationali- täten wird erst mit einer Wartezeit von 3 Monaten veröf- fentlicht, somit lie- gen endgültige Werte für das Jahr 2020 erst im April 2021 vor. Statistik der BA, eigene Darstellung 3 Das Zu-/Abgangsverhältnis lässt keine vollständigen Rückschlüsse auf Bestandsveränderungen zu. 4 Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten. Ausgehend von der Zählung der Regel- leistungsberechtigten im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe im Leistungsbezug als Zugang oder Abgang gewertet 11
2.2 SGB II Quote Die SGB II - Hilfequote setzt den Bestand an hilfebedürftigen Personen nach dem SGB II in Beziehung zur entsprechenden Bevölkerungsgruppe bis zum Renteneintrittsalter. Sie quanti- fiziert demnach die lokale durchschnittliche Abhängigkeit von SGB II Leistungen. Die SGB II - Quote5 ist im Sept. 2020 mit insgesamt 9,6% wieder leicht rückläufig, im Juni 20 erreichte sie mit 10% den höchsten Wert im aktuellen Jahr. Bezogen auf das Vorjahr stieg die SGB II Quote um 2,7% (Sept. 19: 9,3%). Betrachtet man die SGB II - Quoten nach Personen- gruppen ist der Anstieg über fast alle Personengruppen hinweg erkennbar, am stärksten sind die erwerbsfähigen Männer betroffen. Obwohl die SGB II - Quote bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 15 Jahren als einzige Personengruppe im Vorjahresvergleich ab- genommen hat, ist die Abhängigkeit von SGB II Leistungen bei diesen Personengruppen mit 14,1% besonders hoch. Das Gleiche gilt für die Personengruppe der ELB Ausländer, hier liegt die Hilfebedürftigkeitsquote aktuell bei insgesamt 14,9% und erhöhte sich zum Vorjahr um 4,5%. Statistik der BA, eigene Darstellung 2.3 Grundsicherung und Erwerbseinkommen Im Jobcenter Nürnberg bezogen durchschnittlich 6.704 ELB (Stand Sept. 2020) ergänzend zu Ihrem Erwerbseinkommen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Damit entfällt auf die erwerbstätigen SGB II Empfänger*innen ein Anteil von 23,3% an allen erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten (siehe hierzu auch das Kundenstrukturgebäude im Anhang). Hierbei han- delt es sich um endgültige Werte (mit einer Wartezeit von 3 Monaten), der (vorläufige) aktuelle Monatswert (Stand Nov. 20) ist unter Punkt „Pandemiebedingte Änderung der Kundenstruktur“ zu finden. 5 Bestand aller Leistungsberechtigten nach dem SGB II (erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie sonstige Leistungsbe- rechtigte) / Nenner: Bevölkerung unter 65 Jahren 12
ELB mit Erwerbseinkommen JDW (Sept.2020/2019) ELB mit Erwerbseinkommen (JDW Sept. 2020/2019) Ist-Ist in %: Alle ELB mit 6.704 - 9,5 Erwerbseink. mit abh. 6.214 - 10,0 Erwerbstätigkeit bis 450 € 2.827 - 11,8 über 450 € 2.578 - 7,7 bis 1300 € 600 Pixel über 1.300 € 808 - 11,1 mit EK aus 491 - 1,5 Selbständigkeit Quelle: Statistik der BA; eigene Darstellung Absolut betrachtet, dominieren die Frauen bei den Einkommensklassen unter 450 € und zwi- schen 450 € bis 1.300 €. Der Anteil an allen abhängig beschäftigten Frauen liegt bei 45% (bis 450 €) bzw. 44,4% (zwischen 450 € bis unter 1.300 €). Im Vergleich dazu liegt der Anteil der Männer bei diesen Einkommensklassen bei 46,0% bzw. 38,4%. In aller Kürze lassen sich die Veränderungen im Umfang der Beschäftigung aller erwerbstäti- gen Leistungsbeziehenden folgendermaßen zusammenfassen: Quelle: Statistik der BA; eigene Darstellung 13
Der Anteil der ELB mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit an allen ELB sank durch- schnittlich von 26,2% auf insgesamt 23,3%. Rund 45,5% aller abhängig Beschäftigten mit Anspruch auf Grundsicherungsleistun- gen üben aktuell einen Minijob mit einem Einkommen bis 450 Euro aus. Der Rückgang dieser Personengruppe beträgt insgesamt 11,8% zum Vorjahr. Alle ELB Männer Frauen Jahr-Monat Sep 19 Sep 20 Sep 19 Sep 20 Sep 19 Sep 20 Einkommensklassen Anteile in % Anteile in % Anteile in % Anteil ELB mit Einkommen aus Erw erbstätigkeit (JDW) 26,2% 23,3% 27,3% 23,9% 25,2% 22,8% an alle ELB Anteil mit zb Einkommen aus abh. ET 24,4% 21,6% 25,2% 21,9% 23,7% 21,4% Alle ELB Männer Frauen Sep 19 Sep 20 Sep 19 Sep 20 Sep 19 Sep 20 bis 450 € 46,4% 45,5% 45,8% 46,0% 47,0% 45,0% über 450 € bis 1300 € 40,4% 41,5% 37,8% 38,4% 42,9% 44,4% über 1.300 € 13,2% 13,0% 16,4% 15,5% 10,1% 10,7% Alle ELB Männer Frauen Sep 19 Sep 20 Sep 19 Sep 20 Sep 19 Sep 20 Selbstständigkeit 6,7% 7,3% 7,8% 8,3% 5,6% 6,4% Der Anteil der Personengruppe mit einem Erwerbseinkommen über 450 bis 1.300 € - bezogen auf alle abhängig Beschäftigten - steigt leicht von 40,4% auf 41,5%. Absolut betrachtet ist ein Rückgang zum Vorjahr festzustellen (-7,7%), das Gleiche gilt für die Einkommensklasse über 1.300 €, hier beträgt der Rückgang 11,1% zum Vorjahr. Der Anteil der höheren Einkommensklasse über 1.300 € liegt unverändert bei rund 13%, in dieser Kategorie ist die Personengruppe der Männer mit einem Anteil von 15,5% an allen abhängig Beschäftigten überrepräsentiert, der Frauenanteil lag durchschnittlich bei 10,7% (Sept. 20). 491 Personen beziehen aktuell Einkommen aus Selbständigkeit (anteilig 7,3% an allen ELB mit Erwerbseinkommen). Bezogen auf alle Personen mit Erwerbseinkommen er- höhte sich der Anteil im Vorjahresvergleich (Vorjahr: 6,7%), auch hier liegt der Anteil der Männer mit 8,3% höher als der der Frauen mit aktuell 6,4%. 14
3. Der Arbeitsmarkt 2021 3.1 Die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage in Nürnberg Betrachtet man die Bestandsentwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in den einzelnen Branchen zum Vorjahr, erkennt man, dass die in Nürnberg üblicherweise sehr starke Arbeitnehmerüberlassung (N, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistun- gen) 2020 ein kräftiges Minus zum Vorjahr zu verzeichnen hat ( -22,3%). Das bedeutet einen Verlust von insgesamt 3.246 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Vergleich zum Vor- jahreszeitraum. Das liegt vor allem auch an der stark zurückgegangenen Marktdynamik (vgl. Abbildung „Entwicklung der sozialversicherungspflichtig freien Stellen in der Stadt Nürnberg“). Andere Branchen wie Information/Kommunikation, die öffentliche Verwaltung oder freiberufli- che, wissenschaftliche oder technische Dienstleistungen bieten nur in Ausnahmefällen Chan- cen für unsere Kund*innen. Auch die Gesundheitsbranche, genauer die Pflegeberufe weisen ein Anforderungsprofil auf, dem unsere Kund*innen oft nicht gerecht werden können. Damit fällt es leider gerade in diesen Zukunftsbranchen sehr schwer, den Marktausgleich zu unter- stützen. Statistik der BA / eigene Darstellung Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen freien Stellen in der Stadt Nürnberg Die Nachfrage nach Arbeitskräften fällt im Zuge der Corona-Krise im Vergleich zum Vorjahr viel geringer aus. Der Stellenbestand liegt im Berichtsmonat Dezember 2020 25,8% unter dem Vorjahreswert (MW). 15
Die Krise wird bei der Betrachtung der Stellenzugänge noch deutlicher. Seit Jahresbeginn ver- zeichnet man insgesamt ein Minus von 22,3% (absolut: ein Minus von 3.574 Stellen). Nach- folgende Grafik verdeutlicht den Einbruch im Stellenzugang mit Beginn der Pandemie im April und die allmähliche Erholung ab Sept. 2020. Der erneute Lockdown ab Dez. 2020 führt wieder zu einem leichten Rückgang zum Vorjahr (-108 Stellen abs.), die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Statistik der BA / eigene Darstellung Neben den Branchen, die vom Konjunkturrückgang betroffen sind, verzeichnen 2020 die Be- reiche, die im Zuge der Corona-Pandemie Einschränkungen unterliegen, wie beispielsweise das Gastgewerbe (-51,7% zum VJ) und ganz besonders die Arbeitnehmerüberlassung starke Rückgänge, hier ist ein Minus von 1.940 Arbeitsstellen bzw. 37,1% zum VJ (Jahressumme 2020) zu festzustellen, wobei sich hier auch ein konjunktureller Effekt stark auswirkt. Statistik der BA / eigene Darstellung Integrationen nach Branchen (sozialversiche- rungspflichtig) Jobcenter Nürnberg 16
Gerade bei den für unsere Kund*innen sehr bedeutenden Branchen hat die gesunkene Nach- frage infolge der Corona Pandemie starke Auswirkungen. Da die Daten erst mit einer Wartezeit von 6 Monaten vorliegen, ist der aktuelle konjunkturelle Einbruch auf dem ersten Arbeitsmarkt noch nicht im vollen Umfang in den Integrationszahlen des Jobcenters Nürnberg sichtbar. Ne- benstehende Grafik zeigt den Rückgang an Integrationen mitten im ersten Lockdown (Stand Juni 20 im JFW) in bedeutenden Branchen wie dem verarbeitenden Gewerbe, dem Gastge- werbe oder der Arbeitnehmerüberlassung. Statistik der BA / eigene Darstellung Ein Blick auf die Anteile der Integrationen nach Branchen zeigt die Bedeutung für die Kund*in- nen des Jobcenters Nürnberg. Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen darunter die ANÜ bot unseren Kund*innen bisher mit großem Abstand die meisten Chancen auf eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Der oben gezeigte signifikante Rückgang im Bereich des Stel- lenzugangs vor allem in der Arbeitnehmerüberlassung hat somit starken Einfluss auf das In- tegrationsniveau des Jobcenters Nürnberg, was auch in den Zahlen sichtbar wird (siehe Punkt Zielerreichung). Statistik der BA / eigene Darstellung 3.2 Das Arbeitskräfteangebot – die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich erkennbar 17
Nach dem drastischen Anstieg der Arbeitslosenzahl im April 2020 hat die SGB II - Arbeitslo- sigkeit ab Juni 2020 die 11.000er-Marke durchbrochen und liegt aktuell (Stand Dez. 2020) bei 10.378 Arbeitslosen im SGB II. Die Arbeitslosigkeit für beide Rechtskreise im Stadtgebiet Nürnberg sinkt saisonbedingt zum Vormonat um 270 Arbeitslose auf insgesamt 18.690. Ge- genüber dem Vorjahr entspricht dies jedoch einem Anstieg um 29,0% (abs. + 4.203 Arbeits- lose). Die Arbeitslosenquote (beide Rechtskreise) liegt aktuell bei 6,2% (Vorjahr: 4,9%). Ne- benstehende Abbildung gibt einen Einblick in die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im SGB II, aktuell wird der Wert des Vorjahres um 18,2% (+1.596 Arbeitslose SGB II) übertroffen. Statistik der BA / eigene Darstellung 18
3.3 Struktur der Arbeitslosen in der Grundsicherung Nachfolgend wird die Struktur der Arbeitslosen im SGB II und die Veränderung zum Vorjahr anhand einiger wichtiger Merkmale dargestellt. Ein Großteil der Arbeitslosen (41%) ist lang- zeitarbeitslos, deren Bestand veränderte sich zum Vorjahr signifikant (+ 43,5%). Fast die Hälfte der Arbeitslosen sind Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, deren Veränderungs- rate beträgt 22,9% zum Vorjahr. Statistik der BA / eigene Darstellung Bis zu Beginn der Corona – Pandemie im April 2020 lag Bestand der langzeitarbeitslosen Personen durchschnittlich bei 12,1% unter dem Vorjahreswert (- 409 Langzeitarbeitslose abs.). Mit Beginn der Corona Krise im April 2020 stieg der Bestand dieses Personenkreises kontinuierlich an und erreichte im Dez. 2020 das bisherig höchste Niveau. Statistik der BA / eigene Darstellung 19
4. Ziele des Jobcenters Nürnberg Stadt 4.1 Zielerreichung 2020 Das Jahr 2020 ist im Hinblick auf die Zielerreichung sehr stark von der Corona Pandemie geprägt worden. Die Entwicklung auf dem lokalen Arbeitsmarkt hat sich vor allem negativ auf die Ergebnisse der Integrationsquote (IQ) ausgewirkt, der Bestand der Langzeitleistungsbe- ziehenden konnte zwar um 5,0% zum Vorjahr gesenkt werden, dennoch wird der der ange- strebte Zielwert (-7,0% zum VJ) um 2,2% überschritten. Der Zielerreichungsgrad (ZEG) als gewichteter Wert der Teilziele betrug zum Jahresende 87,6%. Zielerreichung im Überblick Verringerung der Hilfebedürftigkeit Die Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) liegen im Dezember 2020 über Vorjahresniveau (+3,8% bzw. um 4.026 TSD € über VJ), der Prognosewert wird um insgesamt 7.482 TSD € bzw. 7,4% überschritten. Bis im März 2020 lag man mit -0,3% unter dem Prognosewert und deutlich unter dem Vorjahreswert, die Corona-Krise hat jedoch die positive Entwicklung been- det. Der negative Trend wird sich aufgrund der erhöhten Zugänge im SGB II in den nächsten Monaten weiterhin fortsetzen. Auch die Summe der LUH liegt um 3.428 TSD € bzw. 3,3% über den Vorjahrswert und beläuft sich im Dez. auf 108.418 TSD €. 20
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Die Corona-Pandemie wirkte sich auch auf die Ergebnisse im Bereich der Integrationsquote (IQ) negativ aus, hier liegt das Jobcenter Nürnberg mit einer Integrationsquote von 21,8% un- ter der angestrebten Integrationsquote von 28,2% (- 22,7% zum Soll), es fehlen insgesamt 1.808 Integrationen, um den Sollwert von +1,0% zu erfüllen bzw. 1.653 Integrationen zum Vorjahr. Der dargestellte massive Rückgang von Arbeitsstellen im Bereich der Arbeitnehmerüberlas- sung im Jahr 2020 und die besondere Relevanz dieser Arbeitsplätze für die SGB II Kund*innen hat zu diesem starken Integrationsrückgang geführt und erklärt auch die hohe Abweichung zum angestrebten Sollwert. Bei der Betrachtung der monatlichen Entwicklung der Integrationsquote im VJ-Vergleich (je- weils 1. Ladestand), wird die positive Entwicklung ab Sommer 2020 deutlich, das Niveau hat sich nach dem Einbruch im April wieder etwas stabilisiert und liegt im Dezember nur noch - 0,15% unter dem Vorjahreswert. 21
Nachfolgende Übersichten bieten einen Einblick in die Verortung des JC Nürnberg im Cluster Typ IIb, im Ist-VJ Vergleich rangiert man im Clusterdurchschnitt (-21,8% Cluster Typ IIb), im Soll/Ist Vergleich auf Rang 15. 22
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Trotz dieser schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegt der Bestand der Langzeit- leistungsbeziehenden (LZB) zum Jahresende mit - 933 LZB (-5,0%) unter Vorjahresniveau, dennoch überschreitet man damit den Zielwert um 2,2% (+ 382 LZB abs.). Betrachtet man die Verortung des JC Nürnberg im Cluster Typ IIb, rangiert man beim Abbau im oberen Drittel des Clusters und deutlich unter dem Clusterwert (-3,2% Cluster Typ IIb), im Soll/Ist Vergleich liegt man genau im Clusterdurchschnitt. 23
Der Index aus Prozessqualität liegt aktuell bei 79,5% und unterschreitet den Sollwert um 22,1%. Die Erfüllung der Mindeststandards „Erstberatung U25/Ü25“ sowie das „Angebot U25“ mit dem erforderlichen Zeitfenster von 15 Arbeitstagen ab Antragstellung (Erstkund*innen) bzw. 30 Arbeitstagen ab Antragstellung beim Angebot U25 sind Hauptursache für die aktuelle Zielverfehlung. Die Termintreue im Zuge der Wiedereröffnung sowie die eingeschränkte Bera- tungskapazität für persönliche Gespräche erschweren die Zielerreichung massiv. Bei der Bearbeitungsdauer für Erstanträge liegt man hingegen mit 5,5 Arbeitstage unter dem Sollwert von 14 Arbeitstagen und auch deutlich unter dem VT Durchschnitt (6,1 Arbeitstage). Kommunale Ziele (Dezember 2020) 2020 sind sieben Ziele mit der Stadt vereinbart worden: 20.1 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit bei Bedarfsgemeinschaften, die über Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügen und bei denen Einkommen auf die Kos- ten der Unterkunft angerechnet wird Aufgrund der pandemiebedingten erleichterten Zugangsvoraussetzungen in die Grundsiche- rung stieg 2020 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die über dem für die Stadt Nürnberg gültigen Mietrichtwert lagen. Die Integrationsaktivitäten waren zudem aufgrund der Arbeits- marktbedingungen sehr erschwert. 20.2 Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung bestreiten/Verringerung der Hilfebedürftigkeit bei Bedarfsgemeinschaften mit geringen laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung im Hinblick auf den vorrangigen Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag und/oder Unterhaltsvorschuss Im Jahr 2020 erfolgte hier pandemiebedingt eine Posteriorisierung. 20.3 Verstärkte Inanspruchnahme der Energiesparberatung und Senkung der Heizkos- ten in Bedarfsgemeinschaften, deren tatsächliche laufende Heizkosten die jeweiligen Richtwerte um mehr als 30% übersteigen und für die noch kein aktuelles Gutachten der Energiesparberatung vorliegt. 24
In einem ersten Schritt wurden im November 200 Kund*innen angeschrieben und auf die Ener- giesparberatung verwiesen (Flyer vom Energiesparberater wurde beigefügt). Ab Januar 2021 werden monatlich 200 Kund*innen angeschrieben und auf das Angebot verwiesen. Im gesamten Jahr 2020 haben insgesamt 121 Erstberatungen der Energiesparberatung statt- gefunden. Der Anteil der Erstberatungen SGB II an allen Erstberatungen stieg damit im Vergleich zu 2019 um knapp 12 Prozentpunkte auf 42,5 %. 20.4 Gesundheitsförderung als Präventionsstrategie einer ganzheitlichen Integrations- arbeit, Beteiligung am Modellprojekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsför- derung in Lebenswelten Lediglich im 2. Quartal fanden coronabedingt keine Aktivitäten statt, im 4. Quartal waren je- weils 3 Angebote zur Gesundheitsförderung geplant und wurden im Oktober auch umgesetzt. Aktuell (Dez.) finden aufgrund der erneuten Lockdowns keine Gruppenangebote statt, die te- lefonische Gesundheitsberatung wird nach wie vor umgesetzt. 20.5 Stärkung ganzheitlicher Ansätze mit Orientierung auf die gesamte Bedarfsgemein- schaft mit innovativen Beratungsformen und zielgruppenspezifischer Intensivbetreu- ung zur Verbesserung der Vermittlungs- und Wiedereingliederungschancen in Arbeit und Qualifizierung Die Integrationsquote von „Perspektiven von Familien“ lag Ende 2020 bei 18,9%. Das ESF-Projekt “Coaching von Bedarfsgemeinschaften“ wurde im September erfolgreich be- endet, Projektziel war eine Eingliederungsquote von 25% (über die gesamte Laufzeit (2 J.) sollte in jeder vierten Familie min. 1 Erwachsener eine sozialversicherungspflichtige Beschäf- tigung aufnehmen). Die tatsächlich erreichte Quote betrug zum Projektabschluss 25,3% (21 Integrationen von 83 betreuten BGen.) 20.6 Das JCN leistet einen Beitrag zur Aktivierung und Qualifizierung des Fachkräftepo- tenzials in Nürnberg und 20.7 Umsetzung des Teilhabechancengesetzes mit Schaffung von geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten über §16e und §16i Bei der abschlussorientierten Qualifizierung (FbW ao) liegt man zum Jahresende mit 11,4% unter dem Sollwert aber trotz Corona – Pandemie nur geringfügig unter dem Vorjahreswert (- 5,9% unter VJ), Praktika mit Kostenübernahme (MAG) und die Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EvL) liegen unter dem Sollwert; bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) hingegen hat man den Zielwert überschritten. Datenstand: 10.12.2020 Datenstand: 10.12.2020 25
4.2 Bundesziele 2021 (§48 SGB II) Die Geschäftserwartungen in den JC-relevanten Branchen, also dem verarbeitenden Ge- werbe, dem Handel aber auch den Personaldienstleistern werden für das aktuelle Haushalts- jahr als unsicher eingestuft. In den Monaten Okt. und Nov. 20 hat eine leichte Erholung des Arbeitsmarkts in der Stadt Nürnberg stattgefunden (siehe hierzu Seite 10 – Entwicklung der Stellenzugänge), im Dez. 20 ist wieder ein leichtes Minus im Vergleich zum Vorjahr festzustel- len, die Auswirkungen des erneuten Lockdowns müssen abgewartet werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass aufgrund der aufgezeigten Entwicklungen in den letzten Monaten auf dem lokalen Arbeitsmarkt eine grundsätzliche Steigerung des bisherigen Leis- tungsniveaus zwar möglich ist, aber erheblichen exogenen Risikofaktoren unterliegen. Auf der Grundlage dieser Einschätzung sowie unter Berücksichtigung der voraussichtlich ver- fügbaren Personalressourcen strebt das JCN 2021 die Erreichung nachfolgender Zielwerte an: Summe der Leistungen für Lebensunterhalt (LLU) Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist ein wichtiges Ziel der Grundsicherung. Die Kennzahl „Veränderung der Summe der Leistungen für Lebensunterhalt“ wird im Rahmen eines Monitoring wie auch in den vergangenen Jahren kontinuierlich intern beobachtet, ab 2021 werden zentral jedoch keine Prognoswerte mehr berechnet. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (IQ Gesamt) Das Jobcenter Nürnberg hat 2021 das Ziel formuliert, die Integrationsquote (IQ Gesamt) um 17,3% zum Vorjahr zu steigern. Dies entspricht einer Integrationsquote von 25,5%. Nachfolgende Grafik bietet einen Überblick über das Ist-Niveau sowie die vereinbarten Zielwerte in den letzten Jahren. 26
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (LZB) Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) soll 2021 um -0,3% zum Vorjahr gesenkt werden. Dies entpricht einer Reduzierung des LZB-Bestandes um durchschnittlich 54 LZB, somit soll annähernd das Niveau von 2020 gehalten werden. Ausblick: Aufgrund zunehmender struktureller Diskrepanzen zwischen der vorwiegend auf Fachkräfte ausgerichteten Arbeitskräftenachfrage und den aktuellen Risikofaktoren aufgrund der Corona- Pandemie und den tatsächlichen Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt, ist eine Prognose im Hinblick auf die Zielerreichung 2021 sehr schwer zu treffen. Durch eine noch mehr auf die Besonderheiten des Einzelfalls ausgerichtete Kund*innenbetreuung und eine noch stärker die erzielbare Wirkung berücksichtigende Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots und des Maßnahmenangebots wird versucht, die ambitionierten Ziele zu erreichen. 4.3 Ziele der Stadt Nürnberg 2021 Mit der Stadt Nürnberg wurden für 2021 folgende fünf Ziele vereinbart: 21.1 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit in Bedarfsgemeinschaften, in denen bereits Erwerbseinkommen vorhanden ist und die ausschließlich Leistungen für Kosten der Unterkunft (LUH bzw. KdU) beziehen Durch geeignete Integrationsbemühungen soll das Erwerbseinkommen in Bedarfsgemeinschaften mit reinem KdU-Bezug erhöht werden, damit sie weniger bzw. nach Möglichkeit überhaupt keine Leistungen nach dem SGB II mehr in Anspruch nehmen müssen. 27
21.2 Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung bestreiten bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit bei Bedarfsgemeinschaften mit geringen laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung durch Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen Nach den Leistungsausweitungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses ab 01.07.2017 (Anspruch auch für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren und Wegfall der Höchstbezugsdauer), des Kinderzuschlags ab 01.07.2019 (Starke-Familien-Gesetz) und des Wohngelds ab 01.01.2020 (Wohngeldstärkungsgesetz) sowie ab 01.01.2021 (Wohngeld-CO2- Bepreisungsentlastungsgesetz) sollte eine intensive Prüfung der Ansprüche auf diese vorrangigen Leistungen erfolgen. 21.3 Förderung von wirtschaftlichem Verhalten beim Energieverbrauch Bedarfsgemeinschaften, deren tatsächliche laufende Heizkosten die jeweiligen Richtwerte um mehr als 30% übersteigen und für die noch kein aktuelles Gutachten einer Energiesparberatung vorliegt, sollen zur Beratung an das Energie-Spar-Projekt (ESP) des Sozialamts verwiesen werden. 21.4 Verbesserte und umfangreichere Erfassung von Unterkunftsdaten (Wohnfläche, Unterkunftsart, Heizungsart, Abgrenzung Grundkosten / Betriebskosten / Heizkosten) bei Neubewilligungen Durch Verbesserung der Datenqualität im Hinblick auf kommunale Anforderungen, insbesondere bzgl. der Kosten der Unterkunft, wird eine bessere Auswertbarkeit und Vergleichbarkeit, z.B. mit anderen Kommunen, sowie eine zielgenauere Steuerbarkeit durch die Stadt Nürnberg angestrebt. 21.5 Ganzheitliche Ansätze mit Orientierung auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft mit innovativen Beratungsformaten und zielgruppenspezifischer Intensivbetreuung werden gestärkt. Ganzheitliche Ansätze dienen einer Verbesserung der Vermittlungs- und Wiedereingliederungschancen in Arbeit und Qualifizierung, da verfestigte Beschäftigungslosigkeit und Hilfebedürftigkeit durchbrochen und beendet werden können. Durch die rechtskreisübergreifende Kooperation zwischen SGB II - Beschäftigungsförderung und SGB VIII - Jugendhilfe werden Familien stabilisiert und die Bildung, Betreuung, Erziehung und Teilhabe kann von Anfang an unterstützt und ein gelingendes Aufwachsen der Kinder ermöglicht werden. 4.4 Lokale Ziele 2021 Durch die gemeinsame und verbindliche Festlegung folgender lokaler Ziele werden die Ver- antwortungsbereiche beider Träger (Agentur für Arbeit Nürnberg und Stadt Nürnberg) mit dem Ziel verzahnt, die Eigenverantwortung der Hilfebedürftigen zu stärken und dazu beizutragen, dass diese ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und am sozialen Leben teilhaben können. 28
Das Jobcenter leistet einen Beitrag zur Aktivierung und Qualifizierung des Fachkräfte- Potentials in Nürnberg. Demografie, Strukturwandel und Digitalisierung stellen unsere Kund*innen und den Arbeits- markt vor Herausforderungen. Daher stehen nicht erst seit Einführung des „Arbeit-von-mor- gen-Gesetzes“ die marktnahe (Teil-)Qualifizierung sowie schul- und berufsabschlussbezo- gene Weiterbildungen im Fokus. Das Jobcenter setzt das Teilhabechancengesetz mit Schaffung von geförderten Be- schäftigungsmöglichkeiten über §§16 e und 16i SGB II um. Das Jobcenter nutzt die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Die Teilnehmenden, welche durch diese Instru- mente gefördert werden, sind verstärkt zu betreuen. Das Qualifikationsniveau von Geringqua- lifizierten, die ohne die Unterstützung keine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz am ers- ten Arbeitsmarkt haben, soll dabei erhöht werden, um mittelfristig deren Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu fördern. Wichtig bleibt die gute Netzwerkarbeit mit den lokalen Partnern unter Einbeziehung der kom- munalen Eingliederungsleistungen. Erstmalig wurde für das Jahr 2021 zwischen den Trägern Agentur für Arbeit Nürnberg, Stadt Nürnberg und Jobcenter Nürnberg-Stadt eine gemeinsame Zielvereinbarung abgeschlossen, in der alle vorgenannten Ziele enthalten sind. 5. Ressourcen 5.1 Verwaltungskostenbudget Am 21.10.2020 wurden die Schätzwerte des BMAS zur Mittelverteilung 2021 veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen im Verwaltungskosten- und Eingliederungs- haushalt ergibt sich folgender Finanzplan für das Jobcenter Nürnberg-Stadt: 29
Finanzplan 2021 JC Nürnberg-Stadt prozentuale Veränderung Veränderung Stand: 22.01.2021; Werte in Tausend € IST 2020 Plan 2021* Plan 2021 zu Plan 2021 zu Progn. 2020 Progn. 2020 Gesamtbudget (Bund) 74.764 73.728 -1.036 -1,4% Verwaltungskostenbudget 52.121 51.997 -124 -0,2% zugeteiltes Budget (Bund) 39.856 38.739 -1.117 -2,8% Vermischte Einnahmen/Mahngebühren 168 125 -43 -25,8% KFA 7.748 8.033 285 3,7% Umschichtung 4.348 5.100 752 17,3% EGT Zuteilung incl. Fluchtmittel (Bund) 34.908 34.989 81 0,2% abzgl. Umschichtung 4.348 5.100 752 17,3% Anteil Umschichtung an Zuteilung EGT 12,46% 14,58% Verfügbarer EGT 30.560 29.889 -671 -2,2% * Schätzw erte des BMAS für Zuteilung vom 21.10.2020; Planungsstand: 16.11.2020 Im Gesamtbudget erfolgt gegenüber 2020 voraussichtlich eine geringere Zuteilung in Höhe von 1.036.338 Euro. Im Verwaltungskostenbudget beträgt die Reduzierung gem. der Schätz- werte 1.117.243 Euro, im Eingliederungsbudget wird die Zuteilung demnach um 80.905 Euro steigen. Mit dem Ziel, den Umschichtungsbetrag bei steigenden Kosten auf nicht mehr als 14,9% an- steigen zu lassen und damit auch im Eingliederungshaushalt die Handlungsfähigkeit sicherzu- stellen, muss im Jahr 2021 die Personalauslastung deutlich gesenkt werden. Für die Verwaltungskosten-Planung 2021 lassen sich folgende Eckwerte nennen: Gemäß Planung vom 16.11.2020 fallen voraussichtlich Verwaltungskosten i.H.v. 52 Mio. € an. Darunter größter Ausgabeposten sind die Personalkosten mit 38,56 Mio. €, was einem Anteil von beinahe 74,2 % entspricht. Davon entfallen gut 27,32 Mio. € auf BA-Personal und Amts- hilfekräfte sowie etwa 11,23 Mio. € auf kommunale Mitarbeiter. Für IT, BA-Dienstleistungen, zentrale Druck- und Portokosten, direkte E-Akte-Kosten etc. wurden im Rahmen der Position BA-Ressourcen ca. 3,52 Mio. € (ca. 6,8 %) veranschlagt. Die Mieten der fünf Standorte belau- fen sich auf 2,96 Mio. € (5,7 %). Für die sog. Operativen Aufgaben – Ärztlicher Dienst, Berufs- psychologischer Service, Forderungseinzug, Service Center etc. – werden gut 2,68 Mio. € (knapp 5,2 %) eingeplant. Des Weiteren schlagen für Bewirtschaftung der Gebäude incl. Um- baukosten u. Bauunterhalt, Geschäftsbedarf und Fortbildungskosten insgesamt ca. 1,98 Mio. € (3,8 %) zu Buche. Annähernd 1,19 Mio. € (2,3 %) sind für Bildung und Teilhabe sowie in etwa 535.000 € (1 %) für kommunale Dienstleistungen vorgesehen. Der verbleibende Restbe- trag verteilt sich auf viele kleinere Positionen. 30
Der prognostizierte Umschichtungsbetrag steigt voraussichtlich von knapp 4,35 Mio. € (ent- spricht einem Anteil an der Zuteilung EGT von 12,45 %) im HHJ 2020 auf ca. 5,1 Mio. € (Anteil an Zuteilung EGT 14,6 %) in 2021. 5.2 Eingliederungsbudget Gemäß den Schätzwerten für die Mittelzuteilung stehen dem Jobcenter Nürnberg-Stadt für 2021 knapp 35 Mio. Euro zur Eingliederung zur Verfügung. Die Zuteilung der Mittel entspricht in etwa der des Vorjahres (+81 TSD). Der geplante Umschichtungsbetrag ist im Vergleich zu 2020 deutlich höher (+760 TSD), wogegen die Vorbindungen mit 17,4 Mio. erheblich niedriger als im Vorjahr ausfallen. Dem JCN stehen für das Jahr 2021 knapp 12,49 Mio. an Ausgabe- mitteln für das Neugeschäft zur Verfügung. In Mio. Euro 2020 (Ist) 2021 (Plan) Zuteilung 34,91 34,99 Umschichtung Ver- 4,34 5,1 waltungskosten Bindung aus Vorjah- 19,3 17,4 ren Neben der Pandemiesituation sind die niedrigeren Vorbindungen darauf zurückzuführen, dass viele der zu Beginn des Teilhabechancengesetzes im Jahr 2019 bewilligten Förderfälle § 16 i nur für zwei Jahre angelegt waren und im ersten Quartal 2021 auslaufen. Geplant ist, diese Förderfälle durch Verlängerung der Arbeitsverhältnisse im Laufe des Jahres 2021 neu zu ge- nerieren, so dass es planerisch im Bereich Marktersatz zu keiner nennenswerten Änderung im Vergleich zu 2020 kommen wird. Die Verteilung der Eingliederungsleistungen auf die einzelnen Fördersegmente stellt sich für 2021 nach aktuellem Planungsstand wie folgt dar: 2021 2020 Integrative Instrumente 14,6 % 19,1 % Qualifizierende Instrumente 49,0 % 46,4 Marktersatz 31,2 % 30,6 Im Jahr 2020 hat das Jobcenter Nürnberg Stadt aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) heraus 6 Maßnahmenträger zur Sicherstellung ihrer Liquidität mit insgesamt 1.749.126 Euro unterstützt. Anspruch nach dem SodEG haben soziale Dienstleister, die auf- grund von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der Corona-Pan- demie in ihrem Betrieb beeinträchtigt sind. Das Jobcenter hat gegenüber diesen sozialen Dienstleistern einen Erstattungsanspruch, soweit im Zeitraum der Zuschussgewährung vor- rangige Mittel wie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder Kurzarbeitergeld den Maßnahmenträgern tatsächlich zugeflossen sind. Dieser Erstattungsanspruch entsteht frühes- tens drei Monate nach der letzten Zuschusszahlung. Da das SodEG in das Jahr 2021 (aktuell 31
bis 31.03.2021) hinaus verlängert wurde, lässt sich noch nicht genau abschätzen, inwieweit weitere Zuschusszahlungen und Erstattungsansprüche das Budget 2021 beeinflussen wer- den. 5.3 Personalausstattung Aufgrund der niedrigeren Zuteilung im Verwaltungskostenhaushalt von rd. 1,1 Mio. Euro müs- sen die Herausforderungen 2021 mit einem reduzierten Personalbestand gemeistert werden. Die Einsparungen sind notwendig, um auch eine ausreichende Handlungsfähigkeit bei der Ar- beitsmarktförderung sicherzustellen. Basis der Jobcenter-Planung 2021 ist die Annahme, dass der Personalbesetzungsstand im Jahresdurchschnitt bei den Beschäftigten der Agentur für Arbeit bei 94,25% (389,3 Vollzeit- äquivalente) der von der Trägerversammlung beschlossenen Obergrenze (409 Vollzeitäquiva- lente) beträgt. Beim kommunalen Personal der Stadt Nürnberg wird mit 92,3 % (163,3 Voll- zeitäquivalente) der Obergrenze (177 Vollzeitäquivalente) geplant. 6. Handlungsfelder des Jobcenters Nürnberg-Stadt 2021 6.1 Aktivierung und Integration Mit dem Dienstleistungszentrum (DLZ) Arbeit & Qualifizierung in der Fichtestraße steht den arbeitsuchenden SGBII-Empfänger*innen in Nürnberg und interessierten Arbeitgebern eine zentrale Anlaufstelle zum Thema Arbeit und Qualifizierung zur Verfügung. Durch intensive Be- treuung und Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Bildungsträgern soll direkt in Arbeit oder in berufliche Qualifizierung vermittelt werden. Durch die verzahnte und enge Zusammenarbeit der dort untergebrachten Spezialteams kön- nen Arbeitsuchende und Arbeitgeber schneller, zielgerichteter und effektiver bei der Beschäf- tigungsaufnahme bzw. bei der Suche nach passendem Personal unterstützt werden. Je nach Handlungsbedarf werden Neukunden*innen nach dem Erstgespräch direkt im Rah- men des Clearings in die Spezialteams gesteuert. Stellen die Integrationsfachkräfte in den Regionalteams im Rahmen der Betreuung einen entsprechenden Handlungsbedarf fest und liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, werden die Kunden*innen in die jeweiligen Spezialteams zugewiesen oder auf die Angebote des DLZ Arbeit & Qualifizierung hingewie- sen. Frei zugänglich war bisher die Nutzung des Bewerbungszentrums und das Coaching im Bewerbungszentrum. Im Jahr 2021 sollen die Zugangswege zu den Angeboten weiter ausgeweitet werden, um auch eigeninitiativ die Angebote für sich in Anspruch nehmen zu können. - Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Instagram, Twitter, Newsletter, Se- rienmails, Presse) sollen die Angebote und Dienstleistungen bekannt gemacht werden. Insbesondere Best Practice Beispiele sollen und können zielgerichtetes Interesse we- cken. - Erhöhung der Transparenz der Angebote und Dienstleistungen und der Kontaktmög- lichkeiten über die neue Homepage des Jobcenters. 32
- Möglichkeiten zur direkten Kontaktaufnahme bzw. zur Terminvereinbarung werden ge- schaffen und genutzt. Neben direkter telefonischer Kontaktaufnahme soll 2021 auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung für einen Beratungstermin genutzt wer- den. Seit Beginn der Corona-Pandemie erfolgte die Beratung im DLZ Arbeit & Qualifizierung größ- tenteils telefonisch. Präsenzberatungen und Gruppenangebote fanden nur vereinzelt unter Einhaltung der Hygieneschutzrichtlinien statt. Die Angebote mussten teilweise ausgesetzt bzw. minimiert werden oder in alternativer Form angeboten werden. Auch im Jahr 2021 ist damit zu rechnen, dass diese Vorgehensweise weiter fortgeführt wird. Direktvermittlung – der direkte Weg in Arbeit Hier steht die Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Durch intensive Unterstüt- zung und direkte Zusammenarbeit mit Arbeitgebern in der Region soll innerhalb von 6 Monaten eine Arbeitsaufnahme gelingen. Arbeitsuchende mit Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt werden von 12 Arbeits- vermittler*innen individuell betreut. Die Intensität der Betreuung orientiert sich dabei am Ein- zelfall und geht von der Übermittlung von Stellenangeboten bis zu wöchentlichen Beratungs- gesprächen und zur Begleitung von Vorstellungsgesprächen im Rahmen der assistierten Ver- mittlung. Bei Bedarf werden auch Simulationen von Vorstellungsgesprächen angeboten. Direktvermittlung von Langzeitarbeitslosen – Eingliederung mit §16e SGB II Mit Einführung des Teilhabechancengesetzes wurden über §16e SGB II zusätzliche Förder- möglichkeiten für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen geschaffen. Nach den ersten Erfahrungen 2019 mit dem neuen Förderinstrument verstärkte das Jobcenter Nürnberg-Stadt im Jahr 2020 seine Aktivitäten bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen insbesondere in der Privatwirtschaft. Hierzu wurde innerhalb der Direktvermittlung ein Teilteam zur Eingliederung von Langzeitar- beitslosen Anfang 2020 mit 9 Integrationsfachkräften gebildet, die nun ausschließlich Kund*in- nen unterstützen, die die förderrechtliche Voraussetzung erfüllen und mindestens 2 Jahre langzeitarbeitslos im Sinn des §18 Abs. 2 SGB III sind. Im Team arbeiten 2 Ansprechpartner für die Arbeitgeberseite, 5 Arbeitsvermittler*innen und 2 Coaches, die den Verbleib in Beschäftigung sicherstellen sollen, eng zusammen. Arbeitsgeberansprache – gut vernetzt mit Arbeitgebern der Region Aufgrund der großen Nachfrage nach Unterstützung bei der Personalbeschaffung durch das Jobcenter und dem Ausbau der Aktivitäten durch das DLZ Arbeit & Qualifizierung stehen für 2021 vier feste Ansprechpartner*innen für Arbeitgeber zur Verfügung. 33
Diese unterstützen Arbeitgeber mit geeigneten Bewerbervorschlägen und beraten zu Förder- leistungen. Sie organisieren Bewerbertage und Jobbörsen im Bewerbungszentrum, je nach- dem wie die Pandemiesituation dies 2021 zulässt bzw. organisieren Veranstaltungen in alter- nativen Formaten. Sie arbeiten teamübergreifend und eng mit Arbeitsvermittler*innen der bei- den Teams der Direktvermittlung und dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zusam- men. Außerdem sind Sie in wichtigen Arbeitgebernetzwerken in der Region vertreten und bauen ihr Netzwerk beständig aus. Die Ansprechpartner*innen für Arbeitgeber sind unter der Rufnummer der Direktvermittlung unter 0911/ 5866 155 zu erreichen. Qualifizierungsberatung Die Beratung zur Qualifizierung und zur Unterstützung während einer Weiterbildung erfolgt im DLZ Arbeit & Qualifizierung durch 12 auf Branchen spezialisierte Qualifizierungsberater*innen. Sie betreuen auch die dazugehörigen Maßnahmen bei den Bildungsträgern und arbeiten eng mit diesen zusammen. Im Beitrag Fachkräftesicherung (vgl. 6.2) wird gesondert auf das Hand- lungsfeld Qualifizierung eingegangen. Die Ansprechpartner*innen der Qualifizierungsberatung sind ab 2021 nun ohne Umwege direkt bei Anfragen unter der Rufnummer 0911/ 5866 550 zu erreichen. Bewerbungszentrum – ein offenes und gut genutztes Angebot Im Untergeschoss des DLZ Arbeit & Qualifizierung befindet sich das Bewerbungszentrum, das als offenes Angebot allen Kund*innen des Jobcenters zur Verfügung steht. Die Teilnahme ist freiwillig. Dort finden Arbeitsuchende vielfältige Angebote vor. Sie erhalten direkte Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, insbesondere bei der Nutzung digitaler Medien. Au- ßerdem können Sie an verschiedenen Veranstaltungen des Bewerbungszentrums teilnehmen, die allerdings aufgrund der Pandemielage zunächst nur eingeschränkt bzw. in alternativen Formaten angeboten werden. Das Bewerbungszentrum ist unter der Rufnummer 0911/ 5866 300 von Montag bis Don- nerstag von 8.30 – 16.00 Uhr und freitags von 8.30 – 13.00 Uhr erreichbar. Aktivierung und Integration – digitale Angebote Die COVID-19-Pandemie hat unseren gewohnten (Arbeits-)Alltag durcheinandergewirbelt. Seit letztem Jahr ist der persönliche Kundenkontakt wegen des Gesundheitsschutzes unse- rer Kund*innen und Mitarbeitenden nicht mehr der Normalfall. Stattdessen wird telefoniert, E- Mail geschrieben und anhand anderer kreativer Ideen der Kontakt zu unseren Kund*innen aufrechtgehalten. 34
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