+41 71 545 15 15 - Immobilien - unsere Leidenschaft! - Gemeinde Horn
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Immobilien – unsere Leidenschaft! Renato Menegola I menegroup.ch Mitteilungsblatt und Terminkalender der +41 71 545 15 15 Gemeinde Horn creative-minds.ch info@menegroup.ch Herausgeber: Gemeinde und Gewerbe Horn 03/2018
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Aus dem Gemeinderat Erteilte Baubewilligungen Bauherr Bauvorhaben Lage Filipovic Goran, Erstellung Terrassenver- Bahnhofstrasse 3 Horn glasung Parz. Nr. 85 Affentranger Sonja Gartengestaltung Gartenstrasse 17 u. Patrik, Horn Parz. Nr. 681 Inova AG, Widnau Projektänderung Neubau Seestrasse Mehrfamilienhaus Parz. Nr. 683 Inauen Roman u. Neubau Sitzplatz Tübacherstrasse 25 Sonja, Horn Parz. Nr. 217 Bassfeld Günther u. Glas- und Windschutz- Seestrasse 113b Helga, Horn verglasung Balkon Parz. Nr. 709 Filipponi Remo, Gartengestaltung und Wiesenstrasse 8 Horn Neubau Carport Parz. Nr. 439 Frischknecht Willi, Neubau Geräteschopf Alpsteinstrasse 6 Horn Parz. Nr. 610 Handänderungen Grundbuch- Veräusserer Erwerber Objekt Eintrag 26.02.2018 JBE-Immo- Braunwalder Ge- Wohnhaus, Land GmbH, Roggwil bäudehüllen AG, Grünaustrasse 30 TG Mörschwil Parz. Nr. 362 07.03.2018 Hälg & Co. AG, Steiner Andreas, 3 ½-Zi. Wohnung St. Gallen Zihlschlacht Seestrasse 111b Nr. S401 26.03.2018 Fortimo Invest Zingg Peter, 3 ½-Zi. Wohnung AG, St. Gallen Heerbrugg Seestrasse 111c Nr. S433 29.03.2018 Erben Mächler Gajewski Jan und Wohnhaus Margrit, Horn Zürcher Rebecca, Tübacherstr. 41 Horn Parz. Nr. 440 Bewilligungen / Genehmigungen / Kenntnisnahmen Gemeinderat Der Zwischenabschluss des Steueramtes für das Jahr 2018 (per 31.05.2018) sieht einen erfreulichen Mehrertrag von rund CHF 116‘480.-- für die Gemeinde vor. Das Budget wird bei den natürlichen und juristischen Personen sowie bei den Nachträgen erreicht. Während den Sommermonaten wird das Bauamt bei schönem Wetter am Sonntagvormittag jeweils eine kurze Kübeltour entlang der Aufschüttung machen und für Ordnung sorgen. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten. 5
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Aus dem Gemeinderat Mit der Ausschreibung des Sammel- und Transportauftrages für Keh- richt wurde das Gebiet der A-Region neu in 4 Lose (bisher 6 Lose) aufgeteilt. An der Sitzung vom 29.03.2018 wurden nun die Tourenpläne der Lose 1 - 4, gültig ab 01.01.2019, durch den Vorstand A-Region gutgeheissen. Vorausgegangen waren jeweils Besprechungen mit den Unternehmern. Die Tourenpläne wurden nun zur Vernehmlassung an die Gemeinden weitergeleitet. Für Horn ergibt sich die Änderung, dass der Kehricht bisher am Montagnachmittag und neu ab 01.01.2019 am Montagvormittag eingesammelt wird. Im Anschluss an Horn geht die Tour weiter in Tübach und Mörschwil. Der Jugendverein „Alcatraz Horn" plant ein Beach-Volley-Ball Plausch- turnier auf der Festwiese Horn. Der Gemeinderat bewilligte die geplante Veranstaltung am Samstag, 23.06.2018. Der Gemeinderat bewilligte das traditionelle Frühschoppenkonzert der Musikgesellschaft Tübach-Horn am Sonntag, 08.07.2018 auf dem Zoll- platz Horn und wünscht allen Musikantinnen und Musikanten sowie al- len Besucherinnen und Besuchern bereits heute eine unterhaltsame Veranstaltung mit viel Wetterglück. Neue Informationstafeln zum renaturierten Horner Seeufer In den vergangenen Jahren kam verschiedentlich von Besucherinnen und Besuchern des Horner Seeufers die Frage auf, weshalb an diesem schönen Seeuferabschnitt die Hunde an der Leine zu führen sind sowie das Baden und das anzünden von Feuer ausserhalb der offiziellen Feuerstellen verboten ist. Der Gemeinderat Horn hat sich deshalb entschlossen, alle Besucherinnen und Besucher mit Informationstafeln über die Renaturierung sowie das heute lebendige Horner Seeufer zu informieren. Dank der aktiven Mitarbeit von Pro Natura Thurgau sind drei Informationstafeln mit vielen interessanten Informationen über anzutreffende Wildtiere und deren Lebensräume entstanden. Geschichtliches Die alten Fotos von Horn zeigen Uferpartien, bei welchen die Vorgärten der Wohnhäuser teilweise durch den See abgetragen wurden. Die Grundeigen- tümer und Anstösser behalfen sich früher mit notdürftigen Verbauungen aus Holzpfählen. Andere Materialien standen damals nicht zur Verfügung oder waren unerschwinglich. In der Wirtschaftskrise nach dem 1. Weltkrieg (bis Mitte der 30er-Jahre) erstellte die Gemeinde Horn eine Uferverbauung aus Beton. Diese Betonmauern wurden von den privaten Anstössern übernom- men, und nach und nach war das gesamte Horner Ufer verbaut. Im Jahr 1976 wurde eine Teilplanung vom Hafen Zentrum bis zum Hornbach für ein neues Seeufer öffentlich aufgelegt und von der Gemeindeversammlung im Dezember 1976 genehmigt. Die Zeit war jedoch noch nicht reif für eine 7
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Aus dem Gemeinderat Weiterverfolgung des Projekts. 1983 wurden vom Gemeinderat Horn die Planungen für ein Seeuferprojekt wieder hervorgeholt, aktualisiert und in einer Vorprüfung vom Weiterverfolgung Kanton positiv des Projekts. beurteilt. 1983 wurden vom Es dauerte allerdings Gemeinderat Horn die nochmals rundfür Planungen acht ein Jahre, bis der Regierungsrat Seeuferprojekt im September wieder hervorgeholt, 1991 aktualisiert unddie in Konzession für die Erstellung einer Vorprüfung des neuen vom Kanton positiv Seeufers beurteilt. von Es Horn erteilte. dauerte Kurz allerdings nochmals danach wurde rund acht Jahre, zusammen mitbis denderBauarbeiten RegierungsratdesimA1-Zubringers September 1991 die Arbon mit Konzession den Arbeiten fürbegonnen. die Erstellung des neuen Seeufers von Horn erteilte. Kurz danach wurde zusammen mit den Bauarbeiten des A1-Zubringers Arbon mit den Arbeiten begonnen. Renaturierung Damals beschränkte sich das naturnahe Bodenseeufer zwischen den Renaturierung Zuflüssen der Goldach und der Steinach nur noch auf ein kleines Stück Damalswelches Kiesufer, beschränkte sich westlich an das naturnahe Bodenseeufer die Goldachmündung anschloss.zwischen den Die restli- Zuflüssen der Goldach und der Steinach nur noch auf ein chen Uferabschnitte waren alle massiv vermauert. Dieser Zustand konntekleines Stück Kiesufer, welches westlich an die Goldachmündung anschloss. Die restli- nur durch eine Renaturierung der Uferzonen entscheidend verbessert chen Uferabschnitte waren alle massiv vermauert. Dieser Zustand konnte werden, wodurch der Natur wieder eine lebendige, biologisch aktive nur durch eine Renaturierung der Uferzonen entscheidend verbessert Kontaktzone zurückgegeben werden, wodurch der Naturwerden sollte. wieder So lebendige, eine galt es, in Horn zuerstaktive biologisch eine neue Uferlinie zu finden. Kontaktzone zurückgegeben werden sollte. So galt es, in Horn zuerst eine neue Uferlinie zu finden. Bei der Festlegung der neuen Uferlinie wurde berücksichtigt, dass sommer- liche BeiHochwasserstände, als Ausnahmesituationen, der Festlegung der neuen hingenommen Uferlinie wurde berücksichtigt, werden dass sommer- müssen und gewisse Rasenflächen liche Hochwasserstände, während einigerhingenommen als Ausnahmesituationen, Zeit überflutet sein werden können. müssen Mitund dieser Planung gewisse konnte das Rasenflächen Projekt einiger während den natürlichen und typi- Zeit überflutet sein schen Bedingungen können. Mit diesergerecht Planungwerden. konnte das Projekt den natürlichen und typi- schen Bedingungen gerecht werden. Die enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und Pro Natura Thurgau erlaubte Die enge die Planungmit Zusammenarbeit und Realisation den kantonaleneiner vielseitigen Fachstellen und Natura und Pro ökolo- Thurgau gisch erlaubte wertvollen die Planung und an Seeufergestaltung, Realisation einerheute welcher sich vielseitigen und ökolo- unzählige Besu- gisch wertvollen cherinnen Seeufergestaltung, und Besucher an welcher erfreuen. Dieses Gebietsichstellt heutejedoch unzählige auch Besu- ein cherinnen wichtiges und Besucher Rückzugs- erfreuen.für und Brutgebiet Dieses Vögel Gebiet stellt jedoch sowie einen auch ein Lebensraum für wichtigesund Amphibien Rückzugs- Reptilienund Brutgebiet dar. für Vögel Auch Fische sowie fühlen sicheinen Lebensraum in den geschütztenfür Amphibien und Reptilien Flachwasserzonen wohl unddar. Auch diese suchen Fischeregelmässig fühlen sich auf. in denBeigeschützten Störungen Flachwasserzonen wohl und suchen diese regelmässig reagieren die Wildtiere äusserst empfindlich und fliehen. Speziell auf. Bei Störungen in der reagieren Brutsaison die dies kann Wildtiere äusserstFolgen verheerende empfindlich haben. und fliehen. Dies Speziell kann von in der der Aufga- be Brutsaison kann dies des Brutplatzes, bisverheerende Folgendes hin zur Aufgabe haben. Dies kann eigenen von der Aufga- Nachwuchses und be des Brutplatzes, bis hin zur Aufgabe des eigenen Nachwuchses und somit zum sicheren Tod der Jungvögel führen. somit zum sicheren Tod der Jungvögel führen. Während Während derder gesamten gesamtenPlanung Planunggalt galtes,es, eineeine Interessenabwägung Interessenabwägung zwischen zwischeneinem einem freien Zugang freien Zugang zumzumSeeSeeund undden Schutzan- den Schutzan- forderungen unberührter und natürlicher forderungen unberührter und natürlicher Bereiche Bereichevorzunehmen. vorzunehmen. Gerade Geradehier hierzeigt zeigt sich, sich,dass dassdiedie Rücksichtnahme Rücksichtnahme des des Menschen Menschen aufauf diedieNatur Naturgefragt gefragtist. ist.Die Die Gemeinde Gemeinde dankt danktallen Besucherinnen allen Besucherinnenund und Besucher Besucherfür fürihrihrVerständnis Verständnis undund die die Einhaltung Einhaltungderder Verhaltensregeln. Verhaltensregeln. 9
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Aus dem Gemeinderat Gesamterneuerungwahlen 2019 Im nächsten Jahr finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebe- hörden von Horn statt. Gemäss der aktuellen Gemeindeordnung sind folgende Behördenmitglieder und Funktionäre zu wählen: 4 Mitglieder des Gemeinderates Der Gemeindepräsident 3 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission 5 Mitglieder des Wahlbüros Gemäss § 28 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht sind erste Wahlgänge bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag anzukündigen. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass Vorschläge zur Aufnahme auf die Namenliste bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag eingereicht werden können. Der erste Wahlgang findet am 10.02.2019 und ein allfälliger zweiter Wahlgang am 17.03.2019 statt. Horn, im Juni 2018 Der Gemeinderat ********************************************************************************** Bürgersprechstunden mit dem Gemeindepräsident Der nächste Bürgersprechstunden-Termin ist am: Dienstag, 14. August 2018, 17.00 – 18.00 Uhr im Gemeindehaus, 1. Stock Gerne nehme ich Ihre Anregungen entgegen oder beantworte Ihre Fragen. Ich freue mich auf Ihren Be- such! Thomas Fehr, Gemeindepräsident 11
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Aus der Bauverwaltung Schutz der Mehlschwalben im Kanton Thurgau In den letzten Jahrzehnten haben die Bestände der Mehlschwal- be derart stark abgenom- men, dass die Art auf der roten Liste den Status "po- tentiell gefährdet" trägt. Im Kanton Thurgau ist die Mehlschwalbe inklusive ihrer Nester deshalb seit Januar 2017 neu ganzjährig geschützt. Gemäss der Verordnung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes ist es untersagt, Mehlschwalben zu töten oder zu entfernen. Es hat sich gezeigt, dass nach einem Jahr des verbesserten Schut- zes der Mehlschwalben und ihrer Nester, vor allem bei Sanierungen und Renovationen Fragen auftauchen können. Weil die Mehlschwal- ben im Frühling brüten und ihre Jungen aufziehen, sind Bauarbei- ten an Hausfassaden mit Mehlschwalbennestern nur noch im Zeitraum von Mitte September bis Ende März möglich. Da die Mehlschwalben jedes Jahr an denselben Brutstandort zurückkehren, müssen im Anschluss an die Renovation künstliche Mehlschwalben- nester als Ersatz montiert werden. Zum Schutz der Hausfassade können Kotbretter im Abstand von ca. 60 bis 70 Zentimeter unterhalb der Nester angebracht werden. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Mehlschwalben stehen. Planen Sie Renovationsarbeiten an einem Gebäude mit Mehlschwalben-Nestern, dann melden Sie sich frühzeitig bei der Abteilung Natur und Landschaft, Rolf Niederer, 058 345 62 58 oder rolf.niederer@tg.ch. 13
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Aus dem Gemeinderat Uferplanung Bodensee / Obersee In den Richtlinien des Regierungsrates des Kantons Thurgau für die Regierungstätigkeit in der Legislaturperiode 2012 - 2016 wurde die Thematik der Uferplanung Bodensee / Obersee, aufgegriffen und als Massnahme aufgeführt, dass nach Abschluss der Uferplanung an Untersee und Rhein auch am Obersee mit den Gemeinden eine Uferplanung zu erarbeiten sei. Neben seinem Wert als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflan- zenarten ist der Bodensee auch ein prägendes Landschaftselement, das viele Touristen anlockt und auch deshalb wirtschaftliche Bedeu- tung hat. Zudem ist er als Trinkwasserspeicher und besonders auch als Lebens- und Erholungsraum für die Bevölkerung von herausra- gender Bedeutung. Mit Blick auf den wachsenden Nutzungsdruck ist eine genauere und umfassendere Betrachtung der Entwicklungs- möglichkeiten am See sinnvoll und notwendig. Die teilweisen rasan- ten Entwicklungen sind zu kanalisieren und einzudämmen, damit der See und seine Ufer auch für künftige Generationen lebenswert bleiben. Die Uferplanung Bodensee / Obersee bildet eine gemeinsame Verständigungsgrundlage zwischen den involvierten Gemeinden und dem Kanton. Es ist eine bei inskünftigen Planungen und Bauvorha- ben zu berücksichtigende Grundlage, die aber weder behörden- noch grundeigentümerverbindlich ist. Mit anderen Worten, die in den kommunalen Richt- und Zonenplänen gemachten Vorgaben behalten nach wie vor ihre Rechtskraft. Selbstverständlich wird auch die in der Bundesverfassung garantierte Eigentums- und Besitzstandsgarantie von der Uferplanung nicht tangiert. Eine zonenkonforme Nutzung der Parzellen wird auch in Zukunft möglich sein. Nun liegt eine breit abgestimmte, zusammenhängende und einheitli- che Planung für das Thurgauer Obersee-Ufer ab Landesgrenze Kreuzlingen bis Horn vor. Diese wurde in der Zeit vom 13.04.2018 bis 11.05.2018 im Sinne einer Grundlage gemäss Art. 6 RPB öffent- lich bekannt gemacht. Die eingereichten Einwendungen werden gesichtet, geprüft und in angesessener Weise berücksichtigt. Ende Juni sollte dann die bereinigte Gesamtplanung zur Genehmigung und Freigabe durch den Regierungsrat vorliegen. 15
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Bibliothek / Gratulationen Öffnungszeiten während der Sommerferien (8. Juli - 12. August 2018) Die Bibliothek ist für Sie jeweils samstags geöffnet: Samstag 14. Juli, 21. Juli, 28. Juli, 4. August und 11. August 2018 von 10.00 Uhr – 11.30 Uhr Bibliotheksteam ******************************************************************************* Herzliche Gratulation zum 80.bzw.90. Geburtstag! Der Gemeinderat gratuliert folgenden Hornerinnen und Hornern herzlich zum Geburtstag und wünscht den Jubilaren alles Gute! Herr Leo Stettler geb. 03.07.1938 Herr Bruno Wirth geb. 07.07.1938 Frau Ella Zeller geb. 12.08.1938 Frau Lilly Ackermann geb. 24.06.1928 Herr Friedrich Vollenweider geb. 06.07.1928 Herr Werner Schneider geb. 15.08.1928 17
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Zivilstandsnachrichten Geburten Auswärts Geborene Feb. 11. Färber, Fynn Maximilian, Sohn des Färber, Bastian und der Horsten-Färber geb. Horsten, Laila, von Deutschland April 04. Giger, Raphael, Sohn des Giger, Daniel und der Giger geb. Vögele, Stefanie, von Haldenstein GR 08. Herold, Valentina Maxime Corinne, Tochter des Herold, Thomas und der Herold geb. Thoma, Corinne, von Chur GR 15. Widmer, Yara, Tochter des Widmer, Stefan und der Widmer geb. Gmünder, Jacline, von Eschenbach SG 20. Bresciani, Laura, Tochter des Bresciani, Roberto und der Bresciani geb. Gerber, Franziska, von Arbon TG Mai 12. Göpel, Lukas, Sohn des Göpel, Christian und der Göpel-Storz geb. Storz, Doreen, von Deutschland 21. Zürcher, Timo, Sohn des Gajewski, Jan und der Zürcher, Rebecca, von Neuheim ZG Todesfälle Auswärts Verstorbene April 02. Sager, Paul, Ehemann der Sager-Sutter, Martha, von Egnach TG, geb. 16. Mai 1948 03. Sager geb. Sutter, Martha, Witwe des Sager, Paul, von Egnach TG, geb. 14. Mai 1947 Mai 21. Vollenweider geb. von Aarburg, Theresia, Ehefrau des Vollenweider, Friedrich, von Mettmenstetten ZH, geb. 28. Mai 1931 In Horn Verstorbene Mai 03. Roth geb. Bösch, Sonja, Witwe des Roth, Willy, von Bühler AR, geb. 01. August 1933 Auf ausdrücklichen Wunsch wurden einige Zivilstandsnachrichten nicht publiziert. Einwohnerkontrolle Horn 19
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Informationen des Steueramtes Steuerbezug 1. Rate 2018 Die erste Rate der provisorischen Staats- und Gemeindesteuern für 2018 war am 31. Mai 2018 zur Zahlung fällig. Besten Dank für Ihre Überweisung! Steuererklärung 2017 Am 30. April 2018 war Abgabetermin für die Steuererklärung 2017. Wir danken Ihnen für das fristgerechte Einrei- chen der erforderlichen Unterlagen. Für Personen, welche eine Fristverlängerung beantragt haben, gilt der neue Termin. Anträge für neue Einreichefristen können auch über die Homepage der Gemeinde Horn beantragt werden. Sollten Sie keine Erklärung erhalten haben, so ist diese bei uns anzufordern. eKonto – Ihr Online-Steuerkonto Der Einstieg erfolgt über die Gemeinde-Homepage. Sie haben mit diesem eService die Möglichkeit, Ihr persönliches Steuerkonto online einzusehen und verschiedene Steueranliegen rund um die Uhr zu erledigen. Sie können... ...Ihre Steuerfaktoren anpassen lassen. ...eine Zahlungsvereinbarung bestellen. ...Einzahlungsscheine generieren oder bestellen. ...ein Abonnement (12 oder 6 Raten) bestellen. ...Ihren Kontoauszug einsehen und ausdrucken. ...Ihr Auszahlungskonto einsehen und ändern. Rückerstattung Verrechnungssteuern Die Bearbeitung des Wertschriftenverzeichnisses und die anschliessende Auszahlung des Guthabens kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel werden die Anträge zuerst provisorisch bearbeitet und ausbezahlt. Allfällige Differenzen werden nachbezahlt bzw. nachbelastet. 21
SCHREINEREI BOCK Ihr Schreiner. Schreinerei Bock AG 9402 Mörschwil Telefon 071 868 70 70 Referenzen: www.bock.ch L Fahrschule Ernst Wirth Telefon 071 841 36 75 Mobile 079 218 19 01 9326 Horn www.fahrschule-wirth.ch 22
Informationen des Steueramtes Ausgleichszinsen seit 2017 Gemäss den einbezahlten Raten für die provisorische Steuerrechnung wird ein positiver Ausgleichszins von 0.2 % bis zum Datum der Schluss- rechnung gutgeschrieben. Demgegenüber wird auf dem Gesamtsteuer- betrag (Schlussrechnung) ein negativer Ausgleichszins von 0.2 % ab mittlerem Verfalltag (31.08.) bis zum Datum der Rechnungsstellung belastet. Daher ist die rechtzeitige oder sogar frühere Begleichung der Steuerraten oder des Gesamtbetrages gemäss der provisorischen Steuerrechnung für die Steuerpflichtigen vorteilhaft (Berechnung nach Valuta-Daten). Wohnsitzwechsel Die steuerpflichtige Person bezahlt dort Steuern, wo sie per 31. Dezember ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt hat. Vorbehalten bleiben Steuer- ausscheidungen. Somit wird bei einem Wegzug unter dem Jahr die Steuerpflicht in Horn aufgehoben und die bereits bezahlten Steuern werden zurückbezahlt (an Steueramt oder Steuerpflichtiger). Dies gilt auch bei Steuerpflichtigen, welche nach Horn zuziehen. Diese Personen sind fürs ganze Jahr in Horn steuerpflichtig. Provisorische Steuerrechnung 2018 Bis April haben Sie die provisorische Steuerrechnung 2018 erhalten. Bei grösseren Abweichungen zur eingereichten Steuererklärung 2017 behalten wir uns vor, Ihnen eine neue angepasste provisorische Rechnung fürs laufende Jahr zukommen zu lassen. Erwarten Sie für das laufende Jahr eine grössere Veränderung beim Einkommen oder Vermögen, so empfehlen wir Ihnen eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung. In diesem Fall nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf (siehe auch eKonto zum selber Anpassen). Steueramt Horn Infos zu Steuern (sowie die Telefonnummern der kantonalen Steuer- verwaltung und das Programm eFisc) gibt’s auch auf der Homepage der Kant. Steuerverwaltung: www.steuerverwaltung.tg.ch Steuerwissen für Jugendliche: www.steuern-easy.ch Adressänderung Kantonale Steuerverwaltung per 20.08.2018: Neu: Schlossmühlestr. 15, 8510 Frauenfeld 23
n 7 bis 7. ngsbank vo Ihre Beratu rbon ei se nb an k Regio A Raiff Mehr Kundenservice mit mehr Zeit für Ihre persönliche Beratung Um mehr Zeit für Beratungen zu gewinnen, gelten ab 1. Januar 2017 folgende Schalteröffnungszeiten für die Raiffeisenbank Regio Arbon Genossenschaft: Geschäftsstelle Arbon Geschäftsstelle Roggwil Geschäftsstelle Steinach St. Gallerstrasse 20 St. Gallerstrasse 51 Schulstrasse 14 9320 Arbon 9325 Roggwil 9323 Steinach Montag – Freitag Montag – Donnerstag Dienstag – Freitag 09.00 –12.00 Uhr 09.00 –12.00 Uhr 09.00 –12.00 Uhr 13.30 –16.30 Uhr 13.30 –16.30 Uhr 13.30 –16.30 Uhr Samstag Freitag Montag 08.00 –11.00 Uhr geschlossen geschlossen Persönliche Beratung (nach Vereinbarung): 07.00 – 19.00 Uhr Unser Beratungsteam steht Ihnen nicht nur bei uns in der Bank sondern auf Wunsch auch gerne bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Telefon 071 447 11 11 arbon@raiffeisen.ch raiffeisen.ch/arbon 200816_Öffnungszeiten RB Arbon.indd 1 28.11.16 11:44 24
Prämienverbilligung / Flexi-GA Krankenkassen-Prämienverbilligung 2018 Die meisten Berechtigten haben das Antragsformular zum Bezug der Prämienverbilligung 2018 an die Krankenkassenkontrollstelle ein- gereicht. Nach der Kontrolle haben wir die Formulare zur Überweisungs- bearbeitung an das Sozialversicherungszentrum Thurgau weitergeleitet. Grundsatz Anspruch hat, wer nach Krankenversicherungsgesetz KVG versichert ist und dessen einfache Steuer zu 100 % max. Fr. 800.00 beträgt. Kinder erhalten eine Prämienverbilligung bei einer einfachen Steuer zu 100% von maximal Fr. 1'600.00, sofern das steuerbare Vermögen der Eltern Fr. 0.00 nicht übersteigt. Auszahlung Jeweils monatlich erfolgt die Auszahlung der Prämienverbilligung an die Krankenkasse der bezugsberechtigten Person. Die Überweisung nimmt das Sozialversicherungszentrum Thurgau vor. Die Gutschrift wird zum Überweisungszeitpunkt durch eine Zahlungsmitteilung dem Versicherten angezeigt. Prämienverbilligung 2017 Das Steueramt Horn hat die ersten Steuerveranlagungen 2017 versandt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie gemäss den definitiven Steuern 2017 prämienverbilligungsberechtigt sind, so können Sie dies bei der Krankenkassenkontrollstelle innert 30 Tagen seit rechtskräftiger Schlussrechnung abklären lassen. Eine Neubemessung der Prämienver- billigung für 2017 erfordert einen schriftlichen Antrag. Bei Fragen können Sie sich an die Krankenkassenkontrollstelle Horn wenden. Krankenkassenkontrollstelle Horn ******************************************************************************* Auf der Gemeindeverwaltung Horn sind FLEXI-GENERALABONNEMENTE für Fr. 45.00 erhältlich! Es kann auch online reserviert werden unter www.horn.ch Es stehen Ihnen pro Tag zwei Tageskarten zur Verfügung. Eine gute Reise wünscht Ihnen die Gemeindeverwaltung Horn 25
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Objekt . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................................ ............................................... ............................................................ ............................................... ............................................................ ............................................................ .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... ... ...3... ... Kompetente unterstützung und Beratung ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ..3.. .. Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... ............................................................ Marktanalyse ihrer immobilie ............................................................ Remo Bass ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. . . . . . 3 . . . . . Bestmögliche . . . . . . . . . . . . ............................................... Vermarktungsstrategie .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... Domino 389, 9320 Frasnacht ............................................................ ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... .. .. ... ... ... ... ...3... ... eine.. .. .. .. .. .. ..Ansprechperson . . . . . . . .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... . . . . . . . . ............................................... für all ihre Belange ............................................... ............................................................ 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Kosten . . . . . . . . . . .nur ............................................... . . . . ............................................... im erfolgsfall ............................................................ remo.bass@bass-immobilien.ch ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ............................................... ............................................................ www.bass-immobilien.ch .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................................ ............................................................ 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Wer . . . .. .. ... ... ... jetzt .. .. .. .. .. .. .. .. ..auf .. .. .. .. .. .. ..eine .. .. .. ............................................... neue Erdgas-Heizung ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................... ............................................... ............................................................ ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. setzt, . . . .. .. ... ... ... ... ... ...dem.. .. .. .. .. .. .. .. ..dankt .. .. .. .. .. .. .. ............................................... die Natur. ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. ... ... ... .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................... ............................................... ............................................... ............................................................ ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ..Galler . . . . . . . . . . .. .. .. .. .. .. ..Stadtwerke. . . . . . . . . . . . . ............................................... . .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. ............................................... ............................................... ............................................................ ............................................................ .. .. .. .. .. .. .. .. 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