Amtsblatt Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel
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Amtsblatt Heimat- und Bürgerzeitung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeiger Jahrgang 26 Freitag, den 31. August 2018 Nr. 8 Mit dem grundhaften Ausbau der „Holpergasse“ im OT Uhlstädt konnte eine weitere Maßnahme über die Dorferneuerung abgeschlossen werden
Uhlstädt -2- Nr. 8/2018 Informationen der Verwaltung Achtung! Vorübergehend geänderte Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten der Polizei: Gemeindeverwaltung Uhlstädt-Kirchhasel dienstags ������������������������������������������� von 15.00 bis 17.00 Uhr Tel.:������������� 036742/670795 (nur während der Sprechzeiten) OT Uhlstädt Jenaische Str. 90 Notrufe/Bereitschaftsdienste: 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Allgemeiner Notruf/Polizei �����������������������������������������������������110 Feuerwehr/Rettungsdienst ����������������������������������������������������112 Öffnungszeiten der Verwaltung Polizeiinspektion Rudolstadt����������������������������������� 03672/453-0 einschließlich Standesamt Rettungsleitstelle Saalfeld�������������������������������������� 03671/990-0 (ärztlicher Notfalldienst, Anmeldung von Krankentransporten, Montag 08.00 - 12.00 Uhr Auskunft über Arzt- und Apothekenbereitschaft, Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Bereitschaftsdienste bei Störungen Mittwoch geschlossen - Gas, Wasser, Elektro usw.) Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Notruf bei Vergiftungen������������������������������������������� 0361/730730 Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Thüringer Energienetze Zentrale Störungsstelle Erfurt��������������������������� 0361/7390-7390 Telefonisch sind wir wie folgt zu erreichen: bei Störungen der Erdgasversorgung �������������������0800/6861177 Bereitschaft ZWA Thüringer Holzland������������������ 036601/57849 Bürgermeister, Herr Hübler ��������������������������������� 036742/67062 Bereitschaft ZWA Saalfeld-Rudolstadt Sekretariat, Frau Bohne ���������������������������������������036742/67060 - Trinkwasser ���������������������������������������������������������0173/3791307 - Abwasser ������������������������������������������������������������0173/3791303 Haupt- und Ordnungsverwaltung: Leiterin, Frau Heyder-Freiny��������������������������������� 036742/67070 SB Haupt- und Ordnungsverwaltung, Besuchen Sie uns auch im Internet unter Frau Herschmann������������������������������������������������� 036742/67061 www.uhlstaedt-kirchhasel.de SB Haupt- und Personalverwaltung, und bei Facebook Herr Mathejczyk���������������������������������������������������� 036742/67063 Einwohnermeldeamt, Frau Ohme������������������������� 036742/67072 SB Jugend, Soziales, Kultur und Sport, Redaktionsschluss im September 2018 Frau Schröder������������������������������������������������������� 036742/67065 Die nächste Ausgabe des „Uhlstädt-Kirchhaseler Anzeigers“ Standesamt Frau Streipert����������������������������������� 036742/67067 2018 erscheint Datenschutzbeauftragte Frau Streipert ��������������� 036742/67067 am Freitag, d. 28.09. 2018 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge in digitaler Form Finanzverwaltung: (Word-Format) Kämmerer, Herr Stödtler��������������������������������������� 036742/67071 Montag, d. 17.09.2018 Steuern, Abgaben, Liegenschaften Dieser Termin ist bindend. Zu spät eingehende Manuskripte Frau Seiferth��������������������������������������������������������� 036742/67069 können in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt wer- Kassenleiterin/Vollstreckungsstelle, Frau Mohr���� 036742/67064 den. Sollte eine Terminankündigung wegen Fristablaufes ge- SB Kasse, Frau Eismann�������������������������������������� 036742/67073 genstandslos geworden sein, unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders. Telefonisch können Bauverwaltung: Berichte nicht entgegengenommen werden. Leiterin Bauhof/SB, Frau Pohl���������������������������� 036742/670793 SB Frau Meißner������������������������������������������������ 036742/670791 SB Frau Fichtelmann������������������������������������������ 036742/670790 Nachruf unsere Fax-Nummern: Am 25. Juli 2018 verstarb Sekretariat/Jugend- und Soziales/ unser ehemaliges Gemeinderatsmitglied Einwohnermeldeamt��������������������������������������������� 036742/62278 Standesamt/Finanzen/Haupt- und Ordnungsamt� 036742/67088 Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63536 Ulrich Lemser Bauverwaltung������������������������������������������������������ 036742/67088 Ulrich Lemser arbeitete viele Jahre im Gemeinderat der Ge- meinde Uhlstädt und seit dem Gemeindezusammenschluss Weitere Einrichtungen in der Gemeinde 2002 bis 2014 im Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt- Bibliothek������������������������������������������������������������ 036742/149990 Kirchhasel aktiv mit. Touristinformation������������������������������������������������� 036742/63534 Er war seit 1978 kommunalpolitisch tätig und leitete zuletzt Sport- und Vereinszentrum/Sportverein��������������� 036742/67662 den Ausschuss für Bau, Vergabe und Wirtschaft bis zu sei- Feuerwehr Uhlstädt���������������������������������������������� 036742/67751 nem Ausscheiden aus dem Gemeinderat im Jahr 2014. Ortsbrandmeister Rudi Vulpius �����������������������������0172/8608155 Als Mitglied der SPD-Fraktion schätzen wir ihn als äußerst Freibad Großkochberg������������������������������������������ 036743/22527 engagierten und konstruktiven Mitstreiter in allen kommu- Kindergarten „Am Sperlingsberg“ nalpolitischen Belangen. Großkochberg������������������������������������������������������� 036743/20429 Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Feuerwehrgerätehaus Großkochberg������������������� 036743/20044 Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V., Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Bahnhofstraße 4, 07318 Saalfeld��������������������� 03671/527010-7 Marcel Knauer Toni Hübler Christian Tschesch Frau Herzinger ����������������������������������������������������0160/97330719 Beigeordneter Bürgermeister Gemeinderatsvorsitzender Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister: in Heilingen: Herr Papperitz, im Gemeindebüro Heilingen 48 Termine nach Vereinbarung Tel.: 036742/60125 In Großkochberg: Herr Hercher, nach Vereinbarung
Uhlstädt -3- Nr. 8/2018 Informationen aus der Gemeinde Nachruf Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel nimmt Abschied von Grundhafter Ausbau der Holpergasse Herrn Günter Köpke fertiggestellt Im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes wurde im OT Uhl- Am 15. August 2018 verstarb der ehemalige Mitarbeiter der städt als letzte Maßnahme im Förderzeitraum 2012 bis 2018 der Gemeinde Großkochberg im Alter von 77 Jahren. grundhafte Ausbau der Holpergasse fertiggestellt. Das alte und Herr Günter Köpke arbeitete von 1975 bis zu seinen Eintritt mehrfach geflickte Kopfsteinpflaster hat damit ausgedient. Ge- in den Ruhestand als Gemeindearbeiter und Bademeister in meinsam mit dem ZWA Holzland hat die Gemeinde ca. 245 T€ der Gemeinde Großkochberg. Als Bademeister im Freibad in die Erneuerung des Mischwasserkanals, der Straßenbeleuch- Großkochberg lernte er Generationen von Kindern das tung und des Pflasters einschließlich des Fahrbahnunterbaus Schwimmen. investiert. Die Gemeinde wird auch weiterhin vom Dorferneuerungspro- Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. gramm profitieren. Der Bau der unteren Schadebachbrücke im Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel OT Naundorf ist bereits vergeben. Bedingt durch die Lieferfristen wird die Baumaßnahme voraussichtlich erst Ende September Toni Hübler beginnen. Bürgermeister Mit der Vergabe der Ingenieurleistungen zur Beantragung von Fördermitteln hat der Bauausschuss und der Hauptausschuss den Grundstein für 2 weitere Brückenbaumaßnahmen im OT Öffentliche Ausschreibung Naundorf gelegt, welche im Jahr 2019 umgesetzt werden sollen. Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel schreibt gemäß Art. 233 § 2 Hübler Abs. 3 EGBGB in Verbindung mit § 31 (1) ThürGemHV das Bürgermeister Grundstück Partschefeld 22 zum Verkauf aus. Das Grundstück liegt im Ortszentrum von Partschefeld und trägt folgende Liegenschaftsbezeichnung: Wohnhausbrand in Uhlstädt Gemarkung: Partschefeld Am 15.8.2018 brannte in den späten Nachmittagsstunden im OT Flur: 1 Uhlstädt aus bisher unbekannten Gründen ein Wohnhaus. Bis in Flurstück: 12 mit einer Größe von 140 m². die in Abendstunden kämpften über 40 Einsatzkräfte der Frei- willigen Feuerwehren Uhlstädt, Großkochberg, Zeutsch, Kirch- Die Bausubstanz des unbewohnten Wohnhauses ist verschlis- hasel, Etzelbach, Rudolstadt und Saalfeld gemeinsam gegen die sen, sodass voraussichtlich nur ein Abriss in Frage kommt. Flammen. Unter der Telefonnummer 036742-67071 besteht die Möglich- keit einer Terminvereinbarung für eine Grundstücksbesichti- gung vor Angebotsabgabe. Der Zuschlag wird an das Höchstgebot erteilt. Ihr Kaufangebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Partschefeld 22“ bis spätestens 5. Oktober 2018 an die Gemeinde Uhlstädt- Kirchhasel, OT Uhlstädt, Jenaische Straße 90, 07407 Uhl- städt-Kirchhasel. Hübler Bürgermeister als Handlungsbevollmächtigter Stellenausschreibung Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel sucht ab sofort eine/n Neben der Brandbekämpfung galt es, die unmittelbar neben dem geringfügig Beschäftigte/n Brandobjekt in enger Bebauung stehenden Wohn- und Scheu- für Botengänge nengebäude vor einem Übergreifen der Flammen zu schützen. auf 450,00 Euro-Basis. Durch den schnellen Einsatz und das konsequente Anfordern der erforderlichen Technik sowie des zugehörigen Fachpersonals Voraussetzung sind ein Führerschein der Klasse B, sowie gelang es den Feuerwehren, von diesen Gebäuden Schäden ab- die Bereitschaft den eigenen PKW für dienstliche Zwecke zu zuwenden. Dies war insbesondere durch die Bereitstellung der nutzen. Kosten für Dienstfahrten werden nach den gesetzli- Drehleitern von Rudolstadt und Saalfeld möglich. chen Vorschriften erstattet. Bei Interesse schicken Sie eine Ich möchte mich bei allen Kameradinnen und Kameraden der Kurzbewerbung an: eingesetzten Feuerwehren für ihre geleistete Arbeit und dem gu- Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ten Zusammenwirken der Einsatzkräfte bei diesem Brandeinsatz OT Uhlstädt bedanken und ihnen meine Anerkennung für ihr ehrenamtliches Jenaische Str. 90 Engagement aussprechen. 07407 Uhlstädt-Kirchhasel Toni Hübler Bürgermeister Neuwahl des Ortsbrandmeisters und des stellv. Ortsbrandmeisters Am 10.8.2018 fand im Gerätehaus der Feuerwehr Uhlstädt die gemeinsame Hauptversammlung der Ortsteilfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Uhlstädt-Kirchhasel statt, bei der über 100 Kameraden anwesend waren. Neben einem Rückblick auf die vergangenen Jahre galt es turnusmäßig, den Ortsbrandmeis- ter sowie seinen Stellvertreter neu zu wählen.
Uhlstädt -4- Nr. 8/2018 Die bisherigen Amtsinhaber Kam. Rudi Vulpius von der Feuer- Beschluss-Nr.: 423/2018 wehr Uhlstädt und Kam. Sven Schleicher von der Feuerwehr Gemeindliches Einvernehmen Kirchhasel stellten sich nicht zur Wiederwahl. Rudi Vulpius be- Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde gleitete das Amt des Ortsbrandmeisters über 10 Jahre. Kam. Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für Sven Schleicher unterstützte ihn als sein Stellvertreter für 5 Jah- das beantragte Vorhaben: „WKA Uhlstädt - Errichtung Fisch- re. In dieser Zeit setzten sie sich für die Belange der Feuerweh- aufstieg, Fischabstieg“ Gemarkung Uhlstädt, Flur 1, Flurstück ren der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ein und standen meinem 330/11. Vorgänger und mir in Sachen Brandschutz und Gefahrenabwehr mit Rat und Tat zur Seite. So wurde unter der Leitung von Kam. Beschluss-Nr.: 424/2018 Rudi Vulpius in Zusammenarbeit mit den Wehrführern im Jahr Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Erweite- 2016 die Feuerwehrkonzeption überarbeitet, welche das Ziel rung Kindergarten Kirchhasel, Umbau Gruppenräume OG“ einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Organisations- Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Ausschrei- struktur verfolgt. Ich möchte mich an dieser Stelle bei beiden Ka- bung vom 09.08.2018 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirtschafts- meraden für ihre Arbeit und ihren Einsatz bedanken. ausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der Firma GBH-Großkochberger Bauhandwerker-GmbH Weitersdorfer Weg 1 07407 Uhlstädt-Kirchhasel den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß- nahme „Erweiterung Kindergarten Kirchhasel, Umbau Gruppen- räume OG“. Beschluss-Nr.: 425/2018 Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Mitver- legung Leerrohre Breitband zwischen Kirchhasel und Ober- hasel“ Auf der Grundlage der Angebotsauswertung des ZWA Saal- feld-Rudolstadt beschließt der Bau-, Vergabe- und Wirtschafts- ausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, sich an der Baumaßnahme des ZWA Saalfeld-Rudolstadt „Neubau Kanali- sation Oberhasel-Kirchhasel“ zu beteiligen und den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen „Verlegung Leerrohre Breitband zwischen Kirchhasel und Oberhasel“ an die Fa. Tiefbau Friedel, Herschdorf zu erteilen. (v.l. Bürgermeister Toni Hübler, Rudi Vulpius, Nico Freitag, Felix Beschluss-Nr.: 426/2018 Graf, Sven Schleicher) Vergabe von Bauleistungen für die Baumaßnahme „Sanie- rung und Verstärkung Straßenoberbau OVS Kolkwitz - Wei- ßenburg“ Zum Ortsbrandmeister wurde Kam. Nico Freitag von der Ortsteil- Auf der Grundlage des Ergebnisses der beschränkten Ausschrei- feuerwehr Großkochberg und zum stellv. Ortsbrandmeister Kam. Felix Graf von der Ortsteilfeuerwehr Kirchhasel gewählt. Ich gra- bung vom 06.08.2018 erteilt der Bau-, Vergabe- und Wirtschafts- tuliere den Beiden und wünsche viel Erfolg und Schaffenskraft ausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel der für die kommenden Aufgaben! Firma Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH Toni Hübler Eliasbrunn 69 Bürgermeister 07368 Remptendorf den Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen für die Baumaß- nahme „Sanierung und Verstärkung Straßenoberbau OVS Kolk- witz - Weißenburg“. Beschluss-Nr.: 427/2018 Vergabe von Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Er- Amtliche Bekanntmachungen satzneubau mittlere Schadebachbrücke“ im OT Naundorf Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt auf der Grundlage des vorliegen- den Entwurfes des Ingenieurvertrages für das Vorhaben Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel „Ersatzneubau mittlere Schadebachbrücke“ im OT Naundorf die Planungsleistungen an das Ingenieurbüro IBU Beschlüsse des Bauausschusses Am Wachtelberg 10 07407 Rudolstadt Beschluss-Nr.: 420/2018 zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Lph 4-9 Genehmigung der Niederschrift (Vertragsstufe 2) nach Vorlage des Zuwendungsbescheides zu Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die beauftragen. Niederschrift der 44. öffentlichen Bauausschusssitzung am 28.06.2018. Beschluss-Nr.: 428/2018 Vergabe von Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Er- Beschluss-Nr.: 421/2018 satzneubau obere Schadebachbrücke“ im OT Naundorf Gemeindliches Einvernehmen Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel beschließt auf der Grundlage des vorliegen- Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Entwurfes des Ingenieurvertages für das Vorhaben das beantragte Vorhaben (Vorbescheid): „Errichtung Einfamilien- „Ersatzneubau obere Schadebachbrücke“ im OT Naundorf haus“ Gemarkung Weißbach, Flur 0, Flurstück 3/6 und 3/15. die Planungsleistungen an das Beschluss-Nr.: 422/2018 Ingenieurbüro IBU Gemeindliches Einvernehmen Am Wachtelberg 10 Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde 07407 Rudolstadt Uhlstädt-Kirchhasel erteilt das gemeindliche Einvernehmen für zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Lph 4-9 das beantragte Vorhaben: „Anbau Lagerhalle“ in der Gemarkung (Vertragsstufe 2) nach Vorlage des Zuwendungsbescheides zu Kirchhasel, Flur 6, Flurstück 739/7. beauftragen.
Uhlstädt -5- Nr. 8/2018 Beschluss-Nr.: 429/2018 Öffentliche Bekanntmachung Vergabe Erstellung Baugrundgutachten für die Baumaßnah- me „Straßensanierung Kolkwitz-Naundorf“ der Satzung über die Aufhebung von Satzungen Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde - Aufhebungssatzung - Uhlstädt-Kirchhasel beschließt auf der Grundlage des vorliegen- den Honorarangebotes für das Bauvorhaben Auf Grund der §§ 19 und 20 Thüringer Kommunalordnung (Thür- „Straßensanierung Kolkwitz-Naundorf“ KO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar die Ingenieurleistungen zur Erstellung des Baugrundgutachtens 2003 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.4.2018 (GVBl. S. 74) an das und der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengeset- Jena-Geos-Ingenieurbüro GmbH zes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt Saalbahnhofstraße 25 c geändert durch Gesetz vom 14.6.2017 (GVBl. S. 150) hat der 07743 Jena Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sit- zu vergeben. zung am 19.6.2018 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: Beschluss-Nr.: 430/2018 §1 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Baumaßnahme „Si- Aufhebung cherungsarbeiten Kirchenruine Töpfersdorf“ Nachfolgende Satzungen werden aufgehoben: Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde 1. Satzung der Gemeinde Engerda über die Erhebung von Bei- Uhlstädt-Kirchhasel beschließt auf der Grundlage des vorliegen- trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla- den Honorarangebotes für das Bauvorhaben gen vom 12.6.1995 „Sicherungsarbeiten Kirchenruine Töpfersdorf“ 2. Satzung der Gemeinde Zeutsch über die Erhebung von Bei- die Ingenieurleistungen Lph 5-8 an die trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanla- Romstedt, Gehring + Werner GmbH gen vom 31.5.1995 Geleitweg 97/98 99334 Kirchheim §2 zu vergeben. In-Kraft-Treten Beschluss-Nr.: 431/2018 Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet in Kraft. „Der Sand“ im OT Etzelbach Ausgefertigt: Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhasel empfiehlt dem Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Der Sand“ im OT Uhlstädt-Kirchhasel, den 21.08.2018 Etzelbach zu beschließen und die öffentliche Auslegung des Vor- gez. Hübler entwurfs bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festset- Bürgermeister (Siegel) zungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § Öffentliche Bekanntmachung 4 Abs. 1 BauGB zu bestimmen. Beschluss-Nr.: 432/2018 der Satzung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Vergabe von Ingenieurleistungen für die Erstellung des Um- über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages weltberichtes und des Grünordnungsplanes für das GWG Präambel Etzelbach „Der Sand“ Aufgrund des § 19 Abs. 1 S. 1 der Thüringer Kommunalordnung Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Be- Uhlstädt-Kirchhasel beschließt auf der Grundlage des vorliegen- kanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert den Honorarangebotes für das Vorhaben B-Plan durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gewerbegebiet „Der Sand“ im OT Etzelbach Gemeinden vom 10.04.2018 (GVBl. S. 74) und des § 132 des die Ingenieurleistungen zur Erstellung des Umweltberichtes und des Grünordnungsplanes an das Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. Kupferstraße 1 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltver- 99441 Mellingen träglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) hat der zu vergeben. Gemeinderat der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel in seiner Sit- zung am 19.06.2018 folgende Satzung beschlossen: Beschluss-Nr.: 433/2018 Beschlussempfehlung zur Verabschiedung einer Förder- §1 richtlinie für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bau- Erhebung von Erschließungsbeiträgen substanz Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht ge- Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde deckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschlie- Uhlstädt-Kirchhasel nimmt das Leerstandskataster der Gemein- ßungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der de Uhlstädt-Kirchhasel (Stand 16.08.2018) zur Kenntnis und §§ 127 ff. BauGB und der nachfolgenden Bestimmungen. empfiehlt dem Gemeinderat, die „Förderrichtlinie für Investitio- §2 nen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz“ zu beschließen und Art der Erschließungsanlagen die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Erschließungsanlagen sind: Verwaltung wird beauftragt, das Leerstandskataster fortzuschreiben. (1) die zum Anbau bestimmten oder für die entsprechend den Beschluss-Nr.: 434/2018 baurechtlichen Vorschriften gewerblich zu nutzenden Flächen er- Genehmigung der Niederschrift forderlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze; Der Bau-, Vergabe- und Wirtschaftsausschuss bestätigt die Nie- (2) die öffentlichen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen derschrift der 44. nichtöffentlichen Bauausschusssitzung am mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen inner- 28.06.2018. halb der Baugebiete ( z.B. Fußwege, Wohnwege); (3) die zur Erschließung der Baugebiete notwendigen Sammel- straßen; (4) öffentliche Parkflächen für Fahrzeuge aller Art sowie Grünan- lagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, soweit sie Bestand- teil der in Nummer 1 bis 3 genannten Verkehrsanlagen oder nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind; (5) Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Um- welteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgeset- zes, auch wenn sie nicht Bestandteil der Erschließungsanlagen sind.
Uhlstädt -6- Nr. 8/2018 §3 g) die Beleuchtungseinrichtungen; Umfang der Erschließungsanlagen h) die Entwässerung der Erschließungsanlage; (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für i) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern; 1. Straßen, Wege und Plätze zur Erschließung von Grundstü- j) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen; cken in Baugebieten (Anlagen gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 k) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschlie- BauGB), wenn sie beidseitig zum Anbau bestimmt sind, mit ßungsanlagen; einer zulässigen Bebauung von l) die erstmalige Herstellung von Parkflächen; a) bis zu zwei Vollgeschosse bis zu einer Breite von 12 m m) die erstmalige Herstellung von Grünanlagen; b) über zwei Vollgeschosse bis zu vier Vollgeschosse bis n) die Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen zu einer Breite von 15 m Schall- und Umwelteinwirkungen; im Sinne des Bun- c) über vier Vollgeschosse bis zu einer Breite von 18 m, desimmissionsschutzgesetzes. 2. Straßen, Wege und öffentliche Plätze zur Erschließung von 2. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand umfasst auch Grundstücken im Baugebiet (Anlagen nach § 127 Abs. 2 Nr. a) den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen 1 BauGB), wenn sie einseitig zum Anbau bestimmt sind, mit bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung; einer zulässigen Bebauung von b) diejenigen Kosten, die für Fahrbahnen der Ortsdurch- a) bis zu zwei Vollgeschossen bis zu einer Breite von 9 m fahrten klassifizierter Straßen (Bundesfernstraßen, b) über zwei Vollgeschosse bis zu vier Vollgeschosse bis Landesstraßen und Kreisstraßen) insoweit entstehen, zu einer Breite von 12 m als sie gegenüber ihren anschließenden freien Strecken c) über vier Vollgeschosse bis zu einer Breite von 15 m hergestellt werden. 3. Straßen und Wege im Kerngebiet, im Gewerbegebiet, im In- 3. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für Erschlie- dustriegebiet sowie in Sondergebieten (Anlagen nach § 127 ßungsanlagen gehört im Falle einer erschließungsbeitrags- Abs.2 Nr. 1 BauGB) bis zu einer Breite von 18 m, wenn die pflichtigen Zuteilung i.S. des § 57 S. 4 BauGB und des § 58 Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zulässig ist Abs. 1 S. 1 BauGB auch der Wert nach § 68 Abs. 1 Nr. 4 und mit einer Breite bis zu 15 m, wenn eine Bebauung oder BauGB (Umlagekosten) gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist; 4. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tat- 4. Fußwege und Wohnwege (Anlagen nach § 127 Abs. 2 Nr. 2 sächlichen Kosten ermittelt. BauGB) bis zu einer Breite von 5 m 5. Sammelstraßen (Anlagen nach § 127 Abs.2 Nr. 3 BauGB) bis §5 zu einer Breite von 24 m; Art der Ermittlung des beitragsfähigen 6. Parkflächen und Grünanlagen, soweit sie zu Verkehrsanla- Erschließungsaufwandes gen im Sinne von Nr. 1 bis 3 und Nr. 5 gehören, bis zu einer Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzel- Breite von 6 in und bei Anlagen nach Nr. 4 bis zu einer Breite ne Erschließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer von 2 in; Erschließungsanlage ermittelt werden. Für mehrere Erschlie- ßungsanlagen, die zur Erschließung von Grundstücken eine Ein- 7. Parkflächen und Grünanlagen soweit sie nicht Bestandteil heit bilden, kann der Erschließungsaufwand insgesamt ermittelt der in Nr. 1 bis 5 genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach werden. städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der Sum- §6 me der Grundstücksflächen der durch sie erschlossenen Anteil der Gemeinde Grundstücke. am beitragsfähigen Erschließungsaufwand (2) Der Umfang von Anlagen nach § 2 Ziffer 5 wird durch eine Von dem ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwand trägt ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt. die Gemeinde 10 v.H. (3) Die im Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und 5 genannten Breiten umfassen §7 Fahr- und Standspuren, Moped-, Rad- und Gehwege, Schramm- Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes borde und Sicherheitsstreifen, nicht dagegen eventuelle Parkflä- (1) Der nach § 4 ermittelte Erschließungsaufwand wird nach chen und Grünanlagen. Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 6) auf die durch die ein- (4) Die in Absatz 1 Nr. 4 genannte Breite umfasst nicht eventuelle zelnen Erschließungsanlagen, durch bestimmte Abschnitte einer Grünanlagen. Erschließungsanlage oder im Falle der zusammengefassten Auf- (5) Die in Absatz 1 genannten Breiten sind die Durchschnitts- wandsermittlung durch die eine Erschließungseinheit bildenden breiten; sie werden ermittelt, indem die Fläche der gesamten Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücke unter Be- Erschließungsanlage durch die Länge der Anlagenachse geteilt rücksichtigung der nachfolgenden Absätze nach den Verhältnis wird. verteilt, indem die Grundstücksflächen zueinander stehen. (6) Die in Abs. 1 genannten Breiten umfassen nicht die zu den (2) Als Grundstücksfläche gilt Erschließungsanlagen gehörenden und zu ihrer Herstellung not- 1. im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Er- wendigen Böschungen und Stützmauern sowie die Fahrbahnen mittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in 2. soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder der Bebau- der Breite ihrer anschließenden freien Strecken. ungsplan eine andere als die bauliche oder gewerbliche Nut- (7) Ergeben sich aus der Nutzung der Grundstücke im Sinne von zung vorsieht, Abs.1 unterschiedliche Breiten, so ist der Aufwand für die größte a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Breite beitragsfähig. Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines (8) Endet eine Straße mit einem Wendehammer / Wendeplatz, im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Ge- so vergrößern sich die in Abs. 1 bestimmten Breiten für den Be- samtfläche des Grundstücks, reich des Wendehammers / Wendeplatzes um 50 v. H., mindes- b) die über die Grenzen des Bebauungsplans in den Au- tens aber um 8 m. ßenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des §4 Bebauungsplans, Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 (4) BauGB lie- gen und die über die Grenzen einer solchen Satzung 1. Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gehören die hinaus reichen, die Fläche im Satzungsbereich, Kosten für: d) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan und kei- a) den Erwerb der Flächen für Erschließungsanlagen; ne Satzung nach § 34 (4) BauGB besteht, b) die Freilegung; aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammen- c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers ein- hang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, die schließlich des Unterbaus, der Befestigung der Oberflä- Gesamtfläche des Grundstücks, che sowie notwendige Erhöhungen oder Vertiefungen; d) die Herstellung der Rinnen sowie Randsteine; e) die Radfahrwege mit Schutzstreifen; f) die Bürgersteige;
Uhlstädt -7- Nr. 8/2018 bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich b) bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoß i. S. (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 d. § 92 Abs. 2 ThürBO ergibt sich die Geschoßzahl aus der BauGB) liegen, die tatsächliche Grundstücksflä- Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse. che bis zu einer Tiefe von 30 m von der Erschlie- c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, ßungsanlage, von der der Erschließungsanlage die aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollge- zugewandten Grenze des Grundstücks; bei Grund- schoß zugrunde gelegt; stücken, die nicht an die Erschließungsanlage d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze angrenzen oder lediglich durch einen zum Grund- zulässig sind, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde ge- stück gehörenden Weg mit ihr verbunden werden, legt; die anrechenbare Grundstücksfläche beginnend e) bei Grundstücken, die mit einem Kirchengebäude bebaut an der der Erschließungsanlage zugewandten sind, wird das Kirchengebäude als eingeschossiges Gebäu- Grundstücksseite und einer Linie, die in einem de behandelt. gleichmäßigen Abstand von 30 m zu der Erschlie- ßungsanlage verläuft. §8 Reicht die bauliche, gewerbliche oder eine der Artzuschlag baulichen oder gewerblichen gleichartige (erschlie- (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebau- ßungsbeitragsrechtlich relevante) Nutzung über ungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstück- stiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung in einem Kern-, der Nutzung bestimmt wird. Gewerbe- und Industriegebiet liegen, sind die in § 7 Abs. 3 ge- (3) Der nach Abzug des Anteils der Gemeinde anderweitig nicht nannten Nutzungsfaktoren um je 0,3 zu erhöhen, wenn in einem gedeckte Erschließungsaufwand (umlagefähiger Erschließungs- Abrechnungsgebiet (§ 5) außer diesen Grundstücken auch an- aufwand) wird auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes dere Grundstücke erschlossen werden. nach den Nutzungsflächen verteilt. Die Nutzungsfläche eines (2) Dies gilt entsprechend für die überwiegend industriell, ge- Grundstückes ergibt sich durch die Vervielfachung seiner Grund- werblich oder in ähnlicher Weise (z. B. mit Büro-, Verwaltungs-, stücksfläche mit einem Nutzungsfaktor. Bei der Verteilung des Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulbauten) genutzten Grund- Erschließungsaufwandes wird durch den Nutzungsfaktor die un- stücken in sonstigen Baugebieten. terschiedliche Nutzung der Grundstücke berücksichtigt. (4) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung §9 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 Grundstücke, die durch mehr als eine Erschließungsanlage der 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 gleichen Art erschlossen werden, sind im Verhältnis zu jeder 4. bei viergeschossiger Bebaubarkeit 1,75 dieser Erschließungsanlagen nur mit zwei Dritteln ihrer Bemes- 5. bei fünf- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 sungsgröße zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, Die nach Abs. 2 ermittelte Grundstücksfläche wird nach der Maß- 1. wenn ein Beitrag zur erstmaligen Herstellung einer weiteren gabe der folgenden Absätze vervielfacht. Erschließungsanlage weder erhoben wurde noch erhoben (5) Bei beplanten Gebieten wird das Nutzungsmaß wie folgt er- wird, mittelt: 2. bei den in § 8 Abs. 1 genannten Grundstücken, a) Weist der Bebauungsplan statt einer Geschoßzahl eine Bau- 3. soweit mehrfach erschlossene Grundstücke bei gemeinsa- massenzahl aus, so gilt als Geschoßzahl die Baumassen- mer Aufwandsermittlung in der Erschließungseinheit nur ein- zahl geteilt durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die volle Zah- mal zu berücksichtigen sind. len kaufmännisch ab- oder aufgerundet. § 10 b) Ist eine größere Zahl als die nach a) bei Anwendung der Bau- Kostenspaltung massenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschoßzahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Der Erschließungsbeitrag kann für überbaute Grundstücksfläche und nachmalige Teilung des a) den Erwerb der Erschließungsflächen, Ergebnisses durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die volle b) die Freilegung der Erschließungsflächen, Zahlen kaufmännisch ab- oder aufgerundet. c) die Herstellung der Straßen und Wege ohne Moped-, Rad- c) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze und Gehwege sowie ohne Entwässerungs- und Beleuch- hergestellt werden können, wird die Grundstücksfläche mit tungseinrichtungen, dem Nutzungsfaktor 0,5 vervielfacht. d) die Herstellung der Gehwege, Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes mehr als e) die Herstellung der Mopedwege, ein Garagengeschoß zulässig oder im Einzelfall genehmigt, f) die Herstellung der Radwege mit Schutzstreifen, so ist die jeweils höhere Geschoßzahl anzusetzen. Als Ge- g) die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen, schosse gelten neben Vollgeschossen i. S. d. BauNVO auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. h) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtungen, d) Für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in be- i) die Herstellung der Parkflächen, planten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer j) die Herstellung der Grünanlagen, Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten gesondert oder in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenge- § 11 lände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Merkmale der endgültigen Herstellung (6) Bei Grundstücken für die keine Planfestsetzungen im Sinne von Erschließungsanlagen des Absatzes 5 bestehen, wird das Nutzungsmaß wie folgt er- (1) Straßen, Wege und Plätze, Fußwege und Wohnwege sowie mittelt: Sammelstraßen (Anlagen nach § 127 Abs.2 Nr. 1 bis 3 BauGB) a) in unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein sind endgültig hergestellt, wenn Bebauungsplan keine den § 7 entsprechenden Festsetzun- a) sie an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße an- gen enthält, ist geschlossen sind, 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der auf den Grund- b) die Gemeinde Eigentümerin ihrer Flächen ist stücken der näheren Umgebung überwiegend vorhan- c) die Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen vorhan- denen Geschosse, den sind. 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken, ist die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung (2) Dabei sind hergestellt, überwiegend vorhandenen Geschosse maßgebend. a) die Fahrbahn, wenn sie einen Unterbau und eine Decke aus Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. d. § 92 Abs. Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem Material neuzeitli- 2 ThürBO. cher Bauweise aufweist;
Uhlstädt -8- Nr. 8/2018 b) die Bürgersteige, wenn sie eine Abgrenzung gegen die Fahr- § 17 bahn und eine Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphalt, Inkrafttreten Teer, Beton oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bau- Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. weise erhalten haben, wobei bei einfachen Wohnwegen auf Uhlstädt-Kirchhasel, den 21.08.2018 die Anlegung erhöhter Bürgersteige oder deren Befestigung gez. Hübler verzichtet werden kann; Bürgermeister (Siegel) c) die Fußwege und Wohnwege, wenn sie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphalt, Teer, Beton oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise erhalten haben; d) die Entwässerungsanlagen, wenn die Straßenrinnen, die zur Aufnahme des Wassers erforderlichen Leitungen sowie die Anschlüsse an bereits bestehende Entwässerungseinrich- tungen gebaut sind; e) die Beleuchtungseinrichtungen, wenn eine der Größe der Sonstige Informationen Anlage und den örtlichen Verhältnissen angepasste Anzahl von Beleuchtungskörpern hergestellt ist. (3) Park- und Grünflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie Jagdgenossenschaft Beutelsdorf eine Verbindung zum öffentlichen Straßennetz haben, die Ge- meinde Eigentümerin ihrer Flächen ist und Am Freitag, den 14. September 2018 findet um 19.30 Uhr im Gastraum des Gemeindesaales in Beutelsdorf die nichtöffentli- a) die Parkflächen die in Ziffer 2 lit. a), c) und d) aufgeführten che jährliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Herstellungsmerkmale aufweisen, Beutelsdorf statt. b) die Grünflächen gärtnerisch gestaltet sind. (4) Durch Sondersatzung können im Einzelfall die Bestandteile Tagesordnung: und Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage abwei- 1. Begrüßung chend von Absatz 1 bis 3 festgelegt werden. 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes § 12 3. Finanzbericht der Kassenverwalterin Entstehung der Beitragspflicht und Fälligkeit 4. Bericht der Rechnungsprüfer (1) Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung 5. Entlastung des Vorstandes der Erschließungsanlage (§ 133 Abs. 2 BauGB). 6. Informationen der Jagdpächter (2) Bei der Abrechnung von bestimmten Abschnitten einer Er- 7. Diskussionen schließungsanlage entsteht die Beitragspflicht mit der endgülti- gen Herstellung der Abschnittsmaßnahme und der Anordnung Marcel Knauer der Abschnittsbildung. Vorsitzender der Jagdgenossenschaft (3) Im Falle der Kostenspaltung (§ 10) entsteht die Beitrags- schuld mit der tatsächlichen Beendigung der Teilmaßnahme. Jagdgenossenschaft Niederkrossen (4) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bei- tragsbescheides fällig. Einladung zur Exkursion mit dem Revierförster M. Meißner und dem Jagdpächter M. Scholz am Freitag, den 14.09.2018 um § 13 16.00 Uhr, Treffpunkt Dorfplatz Niederkrossen. Immissionsschutzanlagen Das Jagdessen für die Jagdjahr 2017/2018 findet anschließend Art, Umfang und Herstellungsmerkmale von Anlagen gemäß § 2 gegen ca. 18.30 Uhr wegen der erhöhten Waldbrandgefahr nicht Ziffer 5 werden durch eine ergänzende Satzung im Einzelfall ge- wie geplant an der Saugrabenhütte sondern im Sportlerheim regelt. Niederkrossen statt. § 14 Jagdvorsteher Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag (1) Für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht U. Rabe oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, kann die Gemeinde Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag verlangen, wenn Verbraucherzentrale Thüringen e.V. ein Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird oder wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen Termine der Energieberatung im September worden ist. (2) Die Vorausleistung soll die voraussichtliche Höhe des Er- Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen in Ru- schließungsbeitrages nicht übersteigen. Sie lässt das Recht der dolstadt findet jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat Gemeinde auf Erhebung des Erschließungsbeitrages nach sei- von 18:30 bis 21:00 Uhr in der Stiftsgasse 21 (Handwerkerhof) ner Entstehung unberührt. Die Vorausleistung ist mit der endgül- statt. tigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleis- Rudolstadt, Stiftsgasse 21 tende nicht beitragspflichtig ist. Dienstag, 11.09. Die Vorausleistung wird durch einen Vorausleistungsbescheid Dienstag, 25.09. erhoben. jeweils von 18:30 bis 21:00 Uhr § 15 Beraten wird zu den Themen Heiztechnik, Erneuerbare Ener- Ablösung des Erschließungsbeitrages gien (Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse), Wärmedämmung, In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, Schimmel, Stromsparen im Haushalt sowie Wechsel des Strom- kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. oder Gasanbieters. Zur Feststellung des Ablösebetrages ist der für die endgültige Die Beratung kostet 5 €. Für einkommensschwache Haushal- Herstellung der Erschließungsanlage entstehende Erschlie- te mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote ßungsaufwand anhand der Kosten für vergleichbare Erschlie- kostenfrei. ßungsanlagen zu ermitteln und nach Maßgabe des § 7 auf die Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke zu und kann unter den Telefonnummern 0800 – 809 802 400 (kos- verteilen. tenfrei) oder 0361 – 555140 vorgenommen werden. Die Energie- Durch die Zahlung des Ablösebetrages wird die Beitragspflicht beratung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesmi- endgültig abgegolten. nisterium für Wirtschaft und Energie. § 16 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Er- hebung von Erschließungsbeiträgen im übrigen die § 2 bis 4 und 15 bis 21 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (§ 1 Abs. 3 ThürKAG).
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Uhlstädt - 10 - Nr. 8/2018 09.11.2018 um 19.00 Uhr im Saal des Gasthauses zum „Golde- am 26.09. Frau Rita Lange zum 85. Geburtstag nen Roß“ in Uhlstädt, Christian Tschesch zeigt Bild- und Ton- Uhlstädt aufnahmen aus Israel, mit Schwerpunkt jüdische Musik am 27.09. Herrn Walter Hennig zum 93. Geburtstag 25.01.2019 um 19.00 Uhr im Saal des Gasthauses zum „Golde- Weißen 1 nen Roß“ in Uhlstädt, Lesund mit Kriminalrat a. D. Hans Thiers am 29.09. Frau Eleonore Edler zum 91. Geburtstag aus seinem neuesten Buch „Serienmörder der DDR“ Heilingen Leseempfehlungen am 29.09. Herrn Dietmar Schröter zum 70. Geburtstag Engerda „Wenn Körper und Seele zueinanderfinden“ am 29.09. Frau Hannelore Schirock zum 70. Geburtstag von Bernadette Schwienbacher Großkochberg Aufgewachsen auf einem einsamen Bergbauernhof in Südtirol am 30.09. Herrn Günter Schalk zum 80. Geburtstag verbindet die bekannte Heilerin das alte Wissen ihrer Vorfahren Weißen 1 mit modernen Methoden, um Körper und Seele in Einklang zu bringen. Autobiografische Einblicke und Ratschläge fürs Leben. „Die kleine Bäckerei am Strandweg“ von Jenny Colgan Cornwall, eine kleine romantische Insel mit Männerüberschuss. Bildung Genau die richtige Kur für ein leeres Konto und ein gebroche- nes Herz. Aber die alte Bäckerei ist eine windschiefe Bruchbude, Staatliche Grundschule Uhlstädt am Meer kann es sehr kühl sein und der Empfang, den manche Insulaner Polly bereiten, ist noch viel kälter. Unterhaltsamer Ro- Ein „Schultag“ nach Maß man mit Wohlfühlfaktor. Rund 190 Kinder der GS Uhlstädt erlebten am Donnerstag, dem „Artemis Fowl“ von Eoin Colfer (Bände 1 - 3) 16.08.18 bei strahlendem Sonnenschein und 22 Grad Wasser- Artemis Fowl, der jüngste Spross einer alten irischen Gangster- temperatur wieder ein spitzenmäßiges Neptunfest. dynastie, möchte mit einem unglaublichen Plan den finanziellen Dank der hervorragenden Zusammenarbeit der Lehrer und Er- Ruin seiner Familie aufhalten. Er will den legendären Goldschatz zieher der GS Uhlstädt mit den Vereinsmitgliedern des wunder- des Elfen-Volkes rauben. Doch er rechnet nicht mit Holly, Super- schönen Waldbades in Rückersdorf wurde das Fest für alle Be- Elfe und ihm irgendwie zugetan. Für Leser ab 12 (auch Eltern!), teiligten ein voller Erfolg. die abgefahrene, fesselnde Fantasy-Geschichten lieben. Mutige Mädchen und Jungen wurden nach einem kleinen Ritu- Anette Siegert al vom Meeresgott Neptun getauft und stiegen als „Glitzernde Meerjungfrau“ oder aber auch als „Faule Flunder“ aus dem Wasser. Im Internet: http://www.uhlstaedt-kirchhasel.de/info/bibliothek/. Nach der Taufe wurde fleißig geplanscht, geschwommen, ge- Öffnungszeiten der Bibliothek: taucht und gespielt. Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr, Unser Bürgermeister Toni Hübler spendierte allen Kindern frei- erster Samstag im Monat (der kein Feiertag ist) 10.00 bis 12.00 Uhr. willig ein leckeres Eis, das bei 30 Grad Lufttemperatur sehr be- Kontakt: Anette Siegert (Telefon 0178 56 37 417; bibliothek- gehrt war. uhlstaedt@mail.de ) oder einfach zu den Öffnungszeiten einen Ehrenamtlichen ansprechen. Wir gratulieren Die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gratuliert recht herzlich am 02.09. Herrn Helmut Randig zum 80. Geburtstag Schloßkulm 14 am 03.09. Frau Ursula Spangenberg zum 85. Geburtstag Obercatharinau am 05.09. Frau Veronika Pleikies zum 70. Geburtstag Teichweiden Zu guter Letzt erließen uns die Mitglieder des Vereins „Waldbad am 09.09. Frau Christina Wiesel zum 70. Geburtstag Rückersdorf e.V.“ auch noch den Eintritt ins Freibad, worüber Oberkrossen sich alle riesig freuten. am 10.09. Frau Susanne Herrmann zum 91. Geburtstag Wir bedanken uns sowohl bei unserem Bürgermeister als auch Rückersdorf bei allen Vereinsmitgliedern dafür sehr herzlich und freuen uns am 12.09. Frau Doris Günther zum 70. Geburtstag schon auf das nächste Neptunfest im Sommer 2019. Zeutsch Ein großes Dankeschön gebührt auch dem Team des Kiosks im am 13.09. Frau Karin Eberhardt zum 70. Geburtstag Freibad, Roberto und Silke, die dem großen Ansturm der Kinder Schmieden gelassen und freundlich begegneten und jeden Wunsch zügig am 16.09. Frau Margit Kürsten zum 85. Geburtstag erfüllten. Untercatharinau am 16.09. Herrn Reinhard Voigt zum 70. Geburtstag Kirchhasel am 18.09. Frau Anni Lange zum 94. Geburtstag Engerda am 18.09. Frau Ria Appelfelder zum 75. Geburtstag Etzelbach 1 am 19.09. Frau Roswitha Thomas zum 70. Geburtstag Kolkwitz am 20.09. Herrn Werner Sickmüller zum 97. Geburtstag Etzelbach 1 am 23.09. Frau Elise Partschefeld zum 90. Geburtstag Dorndorf am 26.09. Herrn Günther Riedel zum 95. Geburtstag Jana Förster im Namen aller Etzelbach 1 Lehrer und Erzieher der GS Uhlstädt
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