Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof

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Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Stadtbote
               Amtsblatt
               für die Stadt Oberhof
28. Jahrgang            Freitag, den 30. April 2021   Nr. 4 / 17. Woche
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                        -2-                                               Nr. 4/2021

     Liebe Oberhofer,
     nun ist der lange und schöne Winter vorbei und        Allerdings sind das bisher nur Gedanken, die
     mittlerweile soll er auch kommen, der Frühling.       nicht untersetzt sind. Aber es erfüllt mich persön-
     Jetzt wo die letzten Schneereste schmelzen,           lich etwas mit Sorge, wenn ich höre, dass immer
     kann jeder sehen, dass an allen Ecken und En-         wieder einzelne Garagen für zum Teil erstaunli-
     den gebaut wird. Das neue Hotel wächst wö-            che Summen verkauft wurden. Ich möchte die-
     chentlich, die LEG hat nun mit der Erschließung       se Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen,
     des Wohngebietes angefangen, am Parkdeck              dass die Garagen als Gebäude zum Grundstück
     geht es weiter und so manches wird in diesem          gehören und es ein geteiltes Eigentum nicht gibt.
     Jahr noch dazu kommen.                                Was heißt das im Klartext?
     Ich freue mich riesig, dass auch das alte Kino        Mit Ablauf des 31.12.2002 kann der Grund-
     nun endlich einen neuen Besitzer gefunden hat.        stückseigentümer, hier die Stadt Oberhof, den
     Er kommt vom „Bau“, weiß also genau was al-           Vertrag kündigen. Der Nutzer (Garagenpächter)
     les auf ihn zukommt. Insofern bin ich mir sicher,     hätte nach geltender Rechtslage nach Beendi-
     dass es hier keinen Rückzieher gibt und wir den       gung des Vertrages sogar die Pflicht, das Grund-
     fast letzten „Dreckfleck“ beseitigt sehen können.     stück beräumt zu übergeben.
     Und da bin ich auch beim eigentlichen Thema.          Das heißt aber auch, dass derjenige, der so eine
     Vieles hat sich in den letzten 10 Jahren verän-       Garage jemandem abkauft, damit NICHT das
     dert. Die Ruinen vom alten Konsum, der Villa Nix,     Recht hat, diese Zeitlebens als solche zu nut-
     das Hotel Jägerstein verschwanden ebenso wie          zen. Im Gegenteil, er könnte sogar verpflichtet
     einst die alte Stadtmauer am Eckkardtskopf, um        werden sich an den Abrisskosten zu beteiligen.
     nur einiges zu nennen. Unabhängig davon gibt          Das ist die nüchterne Gesetzeslage und man
     es aber noch einiges zu tun! Das Hotel Ober-          sollte sie zumindest kennen.
     land fristet ein derzeit fürchterliches Dasein, das   Ich kann Ihnen versichern, dass es das mit mir
     Gästehaus des Ministerrates und auch das alte         als Bürgermeister in dieser Form nicht geben
     Kino sind keine Hingucker! - Für die beiden letz-     wird! Allerdings würde ich mich sehr freuen,
     teren sind aber schon Lösungen in Sicht.              wenn es gelänge diese Areale zu ordnen. Und
     Auch ein paar städtische Flächen könnten eine         wenn wir eine Möglichkeit gefunden haben den
     Aufwertung gut vertragen. Letztens im Stadt-          Bürgern Alternativen anzubieten, dann werden
     rat war das Stadtbild insgesamt ein Thema. Ich        wir sicherlich auch über Abrisse und Neugestal-
     gebe den Stadträten Recht, wenn sie monieren,         tung nachdenken. Natürlich nicht zu Lasten der
     dass alle drei Ortseingänge nicht gerade einla-       Bürger, aber wenn man ein paar Jahre vorher
     dend wirken. Am Grenzadler der Schilderwald,          für viel Geld nur ein begrenztes Nutzungsrecht
     am Nordknoten Schilder, ungepflegt und fast nie       erworben hat, vielleicht eine bittere Erfahrung.
     aktuell, zeugen sie von wenig Professionalität.       Wie gesagt, aktuell gibt es keine konkreten
     Der gesamte Kurvenbereich am Südknoten bis            Planungen, aber da das Thema Verkauf jetzt
     hin zu dem Garagenkomplex gibt ebenso kein            immer mal wieder aktuell wurde, wollte ich si-
     gutes Bild ab. Die Garagen an der Jahnstraße          chergehen, dass Sie zumindest die Rechtslage
     sehen ähnlich aus, sind aber etwas versteckter.       kennen und nicht einem schnellen Geschäft auf-
     Nein, es wäre nicht in Ordnung alle „über einen       sitzen.
     Kamm“ zu scheren. Einige der Garagenbetreiber         Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie ge-
     habe sehr viel für den Erhalt der Garage und die      sund und ich hoffe so sehr, dass bald ein wenig
     Außenansicht getan. Viele andere stört es leider      mehr Normalität in unser aller Alltag einzieht.
     nicht.                                                Ihr
     Irgendwann wird es hier eine Lösung geben             Thomas Schulz
     müssen und sicherlich steht dann auch die Frage
     des Abrisses an. Wohl wissend, dass für etliche
     diese Unterstellmöglichkeit wichtig ist, denken
     wir seit geraumer Zeit darüber nach, wie man
     den wirklich interessierten Bürgern dann ein
     alternatives Angebot machen kann.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                 -3-                                                     Nr. 4/2021
                                                                                                  §3
       Amtliche Bekanntmachungen                                                             Schutzzweck
                                                                    Die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Bäume dient:
                                                                    1. der Sicherheit der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
  Satzung zum Schutz des Baumbestandes                                  und der Lebensstätten für Tier- und Pflanzenwelt,
            der Stadt Oberhof                                       2. der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Land-
                                                                        schaftsbildes,
                                                                    3. der Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas,
                   (Baumschutzsatzung)
                                                                    4. der Abwehr schädlicher Einwirkungen,
Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal-           5. der Gewährleistung und Erreichung einer innerörtlichen
ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der              Durchgrünung,
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.               6. der Herstellung eines Biotopverbundes mit den angrenzen-
S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.Juni       den Teilen von Natur und Landschaft.
2020 (GVBl. S. 277/278), des § 14 Abs. 1 Nr.1 bis 4 des Thürin-
ger Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes und                                        §4
zur weiteren landesrechtlichen Regelung des Naturschutzes und                        Pflege- und Erhaltungspflicht
der Landschaftspflege (ThürNatG) in der Fassung der Bekannt-        (1) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines
machung vom 30.07.2019 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch       Grundstückes ist verpflichtet, auf dem Grundstück befindliche,
Artikel 1a des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323, 340)       geschützte Bäume sach- und fachgerecht zu erhalten und zu
hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in der Sitzung am 16. März       pflegen. Zu den Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen zählen ins-
2021 folgende Satzung zum Schutz des Baumbestandes der              besondere die Bodenverbesserung, die Beseitigung von Krank-
Stadt Oberhof (Baumschutzsatzung) beschlossen:                      heitsherden, die Behandlung von Wunden sowie die Belüftung
                                                                    und Bewässerung des Wurzelwerkes. Die ZTV-Baumpflege in
                              §1                                    ihrer aktuellen Fassung ist bindend.
         Gegenstand der Satzung / Geltungsbereich                   (2) Die Stadt kann anordnen, dass der Eigentümer oder der Nut-
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des            zungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen
Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind stammbildende             zur Erhaltung und Pflege der geschützten Bäume:
Gehölze (Bäume) einschließlich ihres Wurzelbereiches nach
                                                                    1. auf seine Kosten durchführt,
Maßgabe dieser Satzung geschützt, soweit nicht in anderen
Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzbestimmungen be-           2. unterlässt, wenn sie dem Schutzzweck dieser Satzung zuwi-
stehen.                                                                 derlaufen, oder
                                                                    3. durch die Stadt oder von ihr Beauftragte duldet, soweit die
                               §2                                       Durchführung der Maßnahmen dem Eigentümer oder Nut-
                       Geschützte Bäume                                 zungsberechtigten im Einzelfall nicht zuzumuten ist.
(1) Bäume im Sinne der Satzung sind:                                Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung
1. Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 70 cm,          von Baumaßnahmen.
2. mehrstämmige ausgebildete Einzelbäume, strauchartige                                              §5
     Bäume oder baumartige Sträucher, wie z.B. Deutsche Mis-                             Verbotene Maßnahmen
     pel, Kirschpflaume, Salweide oder Kornelkirsche, wenn we-      (1) Es ist verboten, im Geltungsbereich dieser Satzung Bäume
     nigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von min-        ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen
     destens 40 cm aufweisen,                                       oder ihre Gestalt (natürlicher Habitus) wesentlich zu verändern
3. langsam wachsende Bäume wie Eibe, Hemlockstanne,                 oder Maßnahmen vorzunehmen, die zum Absterben der Bäume
     Mehlbeere, Weiß- und Rotdorn u.ä. von mindestens 40 cm         führen. Hierunter fallen nicht Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen
     Stammumfang.                                                   nach § 4 oder Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrs-
(2) Der Stammumfang ist in einer Höhe von 100 cm über dem           sicherheit. Erlaubt sind ferner unaufschiebbare Maßnahmen zur
Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe,       Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr; sie sind der
ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend.               Stadt nachträglich unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu
(3) Der Schutz der Bäume schließt den Schutz des Standortes         begründen. Die Genehmigungsbehörde kann nachträglich Auf-
und des Bodenraumes der Wurzelbereiche unter der Baumkro-           lagen gemäß § 6 Abs. 4 oder § 6 Abs. 9 erteilen.
nentraufe zuzüglich 1,5 m im Umkreis von kugel- bis eiförmigen      (2) Als Beschädigung im Sinn des Absatzes (1) gelten auch
Kronen und 5 m im Umkreis von säulen- bis pyramidalen Kronen        Schädigungen des Wurzelbereiches, insbesondere durch:
ein.                                                                1. Befestigen der Bodenoberfläche mit einer wasserundurch-
Hierbei ist die DIN 18920 und die RAS-LP 4 einzuhalten.                 lässigen Decke,
(4) Bei der Beweidung von Flächen sind nach § 2 geschützte          2. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen
Bäume durch geeignete Auskopplungsmaßnahmen vor Beschä-             3. Lagern, Anschütten und Ausgießen von Salzen, Ölen, Säu-
digungen, insbesondere vor Verbiss-, Scheuer- oder Trittschäden         ren Laugen, Farben, Abwässern, Baustoffen, Abfällen oder
hinreichend zu schützen.                                                anderen Chemikalien,
(5) Behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen und Bäume, die
                                                                    4. Austreten lassen von Gasen und anderen schädlichen Stof-
aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu pflan-
                                                                        fen aus Leitungen,
zen oder zu erhalten sind, sind ohne Beschränkungen auf einen
Stammumfang geschützt.                                              5. Unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
(6) Nicht unter diese Satzung fallen:                                   Streusalzen oder Auftaumitteln,
                                                                    6. Bodenverdichtung durch Abstellen oder Befahren mit Fahr-
1. Obstbäume bis zu einem Stammumfang von 100 cm, aus-                  zeugen, Maschinen oder Baustelleneinrichtungen,
     genommen Wildobstbäume, Walnussbäume und Esskasta-             7. Unsachgemäße Aufstellung und Anbringung von Gegen-
     nienbäume,                                                         ständen (z.B. Bänke, Schilder, Plakate).
2. Nadelbäume, außer Mammutbaum und Urweltmammut-
     baum sowie Ginko,                                              (3) Eine wesentliche Veränderung der Gestalt im Sinne des Ab-
                                                                    satzes 1 liegt auch vor, wenn an Bäumen Eingriffe vorgenom-
3. Bäume in Baumschulen und Gärtnereien,                            men werden, die das charakteristische Aussehen (natürliche
4. Bäume auf Dachgärten,                                            Habitusstruktur) wesentlich verändern oder das Wachstum, die
5. Bäume im Rahmen des historischen Gestaltungskonzeptes            Vitalität oder die Lebenserwartung erheblich beeinträchtigen.
     der durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz in der jeweils     Die fachgerechte Beschneidung von Kopfweiden stellt keine we-
     geltenden Fassung geschützten historischen Park- und Gar-      sentliche Veränderung der Gestalt im Sinne des Absatzes 1 dar
     tenanlagen sowie                                               (der Schnittzeitpunkt bei Kopfweiden ist in der Vegetationsruhe
6. Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz in der jeweils gelten-       durchzuführen).
     den Fassung unterliegen.
(7) Nachbarrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                    -4-                                                        Nr. 4/2021
                                  §6                                   der Stadt, insbesondere für Ersatzpflanzungen oder zum Schutz
                    Ausnahmen und Befreiungen                          und zur Pflege von Bäumen, die dem Schutzzweck dieser Sat-
(1) Ausnahmen von den Verboten des § 5 sind zu genehmigen,             zung entsprechen, zu verwenden.
wenn                                                                   (10) Ist ein geschützter Baum abgestorben oder im Sturm gewor-
1. Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte aufgrund von            fen, besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzpflanzung oder
     Rechtsvorschriften oder eines vollstreckbaren Titels ver-         einer Ausgleichszahlung. Eine Nachpflanzung wird empfohlen.
     pflichtet ist, einen oder mehrere Bäume zu entfernen oder         (11) Absatz 4 und Absatz 9 gelten nicht, wenn nach den Festset-
     zu verändern.                                                     zungen eines Bebauungsplanes oder einer anderen städtebau-
2. Eine nach baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung             lichen Satzung, bei der über den Ausgleich oder die Minderung
     sonst nicht verwirklicht werden kann und dies grob unverhält-     der zu erwartenden Eingriffe in der Natur und Landschaft zu ent-
     nismäßig wäre, wobei die Notwendigkeit jeder Fällung vor-         scheiden ist, die Beseitigung eines Baumes vorgesehen ist.
     her zu prüfen ist. Fällungen sollten nur dann eine Alternative                                   §7
     sein, wenn zuvor tatsächlich alle Möglichkeiten eines Bau-                              Folgenbeseitigung
     merhalts geprüft worden sind und sich keine andere Möglich-       Wer ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Befrei-
     keit ergab. Sollte es keine dieser Möglichkeiten geben, ist der   ung nach § 6 geschützte Bäume entfernt, zerstört, beschädigt
     gefällte Bestand auszugleichen.                                   oder ihre Gestalt wesentlich verändert oder derartige Eingriffe
3. Von dem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von               vornehmen lässt, ist auf Verlangen der Stadt verpflichtet, an der-
     bedeutendem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere          selben Stelle auf eigene Kosten die entfernten oder zerstörten
     Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann.               Bäume in angemessenem Umfang durch Neuanpflanzung zu
4. Der Baum so stark erkrankt ist, dass die Erhaltung auch             ersetzen oder ersetzen zu lassen oder die sonstigen Folgen der
     unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der         verbotenen Handlungen zu beseitigen. § 6 Absatz 4 Sätze 2 bis
     Erhaltung nicht zumutbar ist.                                     4 und Absatz 9 gelten entsprechend.
5. Die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf an-                                             §8
     dere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen              Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren
     dringend erforderlich ist.                                        Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine
(2) Von den Verboten des § 5 kann im Einzelfall auf Antrag             Baugenehmigung oder eine Bauvoranfrage beantragt, so sind im
Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des über-              Lageplan die auf dem Baugrundstück und, soweit möglich, den
wiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer und         Nachbargrundstücken vorhandenen geschützten Bäume im Sinn
wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder die Durchführung der          des § 2, ihr Standort, die Höhe, die Art, der Stammumfang und
Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen        der Kronendurchmesser einzutragen.
würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz
                                                                                                      §9
und Landschaftspflege vereinbar ist.
                                                                                  Geltung des Bundesnaturschutzgesetzes
(3) Die Erteilung einer Ausnahme / Befreiung ist bei der Stadt
                                                                       Generell zu beachten ist der § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG.
Oberhof schriftlich unter Darlegung der Gründe und unter Bei-
                                                                       Demnach ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes,
fügung eines Lageplans, auf dem Standort, Art, Höhe, Stam-
                                                                       von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grund-
mumfang und Kronendurchmesser der Bäume ausreichend
                                                                       flächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere
dargestellt sind, zu beantragen. Im Einzelfall können weitere Un-
                                                                       Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschnei-
terlagen angefordert werden.
                                                                       den, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind
(4) Die Ausnahmegenehmigung kann im Falle des Absatzes (1)
                                                                       schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zu-
Nr. 2 mit Nebenbestimmungen versehen werden. Dem Antrag-
                                                                       wachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
steller kann insbesondere auferlegt werden, bestimmte Erhal-
                                                                       Es ist nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verboten Bäume mit Fort-
tungsmaßnahmen zu treffen, standortgerechte Bäume bestimm-
                                                                       pflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der be-
ter Zahl, Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume auf seine
                                                                       sonders geschützten Arten (z.B. mehrjährig genutzte Vogelnes-
Kosten zu pflanzen oder umzupflanzen und zu erhalten.
                                                                       ter, Greifvogelhorste, Baumhöhlen oder Fledermausquartiere)
Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des
                                                                       zu roden oder diese Lebensstätten anderweitig zu beschädigen
entfernten Baumes. Beträgt der Stammumfang mehr als 70 cm,
                                                                       bzw. zu zerstören oder Entwicklungsformen (insbesondere Eier)
ist als Ersatz für den entfernten Baum ein Baum derselben oder
                                                                       besonderes geschützter Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu
gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 10 bis 12 cm
                                                                       beschädigen oder zu zerstören.
zu pflanzen; für Pionierbaumarten gilt für einen entfernten Baum,
eine Ersatzpflanzung; für Klimaxbaumarten gelten für einen ent-                                       § 10
fernten Baum, zwei Ersatzpflanzungen. Die Ersatzpflanzungen                                 Ordnungswidrigkeiten
sind dauerhaft zu erhalten.                                            (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 4 i. V. m. § 29 Abs.
(5) Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt,       2 BNatSchG und des § 35 Abs. 1 ThürNatG i. V. m. § 69 Abs. 3
wenn und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jah-          BNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
ren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen             1. Anordnungen zur Erhaltung und Pflege geschützter Bäume
ist; andernfalls ist sie zu wiederholen.                                   nach § 4 nicht Folge leistet,
(6) Der zur Ersatzpflanzung Verpflichtete hat die Durchführung         2. entgegen den Verboten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 geschützte
der Maßnahme nachfolgend schriftlich bei der Genehmigungs-                 Bäume entfernt, zerstört, beschädigt oder ihre Gestalt we-
behörde anzuzeigen. Die Genehmigungsbehörde behält sich                    sentlich verändert oder Maßnahmen vornimmt, die zum Ab-
vor, die Abnahme der Ersatzpflanzung in einem Zeitraum von bis             sterben der Bäume führen,
zu drei Jahren nach der Beauflagung durchzuführen.                     3. eine Anzeige nach § 5 Absatz 1 Satz 3, 2. Halbsatz unter-
(7) Ersatzpflanzungen können auch verlangt werden, wenn ge-                lässt,
schützte Bäume aufgrund der Realisierung eines Verbotstatbe-
                                                                       4. entgegen § 6 Absatz 3 die Erteilung einer Ausnahme / Befrei-
stands nach § 5 entfernt, zerstört, beschädigt oder wesentlich
                                                                           ung nicht beantragt
verändert wurden oder Maßnahmen vorgenommen wurden, die
zum Absterben des Baumes führen, oder geschützte Bäume aus             5. angeordneten Erhaltungsmaßnahmen oder Ersatzpflanzun-
Gründen der Verkehrssicherheit entnommen werden mussten.                   gen nach § 6 Abs. 4 nicht nachkommt oder Ersatzzahlungen
(8) Die Ersatzpflanzung ist auf dem von der Veränderung be-                nach § 6 Absatz 9 nicht fristgerecht tätigt,
troffenen Grundstück vorzunehmen. Im Einzelfall kann die Er-           6. Verpflichtungen nach § 7 nicht nachkommt,
satzpflanzung auch auf einem anderen Grundstück im Gel-                7. entgegen § 8 geschützte Bäume nicht in den Lageplan ein-
tungsbereich dieser Satzung mit schriftlicher Zustimmung des               trägt oder falsche oder unvollständige Angaben zum Bestand
betroffenen Grundstückseigentümers zugelassen werden.                      geschützter Bäume macht.
(9) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise aus rechtlichen       (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu
oder tatsächlichen Gründen unmöglich, so ist der Antragsteller         50.000 € geahndet werden, soweit die Handlung nicht als Straf-
zu einer Ersatzzahlung heranzuziehen. Für jede Ersatzpflanzung         tat mit Strafe bedroht ist. Nach § 35 Abs. 4 ThürNatG ist die zu-
ist eine Kostenpauschale in Höhe von 250,00 € fällig. Die nach         ständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1
dieser Satzung zu entrichtenden Ersatzzahlungen sind an die            des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten im Fall des § 14 Abs. 1
Stadt zu leisten. Sie sind zweckgebunden für den Baumschutz in         ThürNatG die Gemeinde.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  -5-                                                          Nr. 4/2021
                                 § 11                                Beschluss Nr.: 17-142-21
                       In- / Außer-Kraft-Treten                      Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.       am 16. März 2021 das Einvernehmen zur Errichtung einer Beton-
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 03.02.1998 außer Kraft.           fertiggarage auf einem Teilstück des Flurstücks 460/2 der Flur 2
                                                                     der Gemarkung Oberhof.
Oberhof, den 20. April 2021                               Siegel
                                                                     Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
Schulz                                                               3 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltungen
Bürgermeister                                                        Beschluss Nr.: 17-143-21
                                                                     Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen
Beschlüsse des Stadtrates                                            Sitzung am 16.03.2021 den Erlass der im Entwurf vorliegenden
                                                                     Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Oberhof
                                                                     (Baumschutzsatzung).
aus der öffentlichen Sitzung am 16. März 2021                        Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
Beschluss Nr.: 17-137-21                                             9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen     Beschluss Nr.: 17-144-21
Sitzung vom 16. März 2021 den Abschluss eines städtebaulichen        Der Stadtrat der Stadt Oberhof beruft in seiner öffentlichen Sitzung
Vertrages zwischen der Stadt Oberhof und dem Zweckverband            am 16.03.2021
Thüringer Wintersportzentrum zur Erstellung des Bebauungs-           Frau Jacqueline Schambach zum Mitglied des Aufsichtsrates der
plans „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“.                     Tourismus GmbH Oberhof.
Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:                             Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen                                       9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 17-138-21
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen     Beschlüsse des Stadtrates
Sitzung vom 16. März 2021:
01 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans         aus der öffentlichen Sitzung am 30. März 2021
    Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“
    der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im            Beschluss Nr.: 18-145-21
    Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und den zugehöri-           Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, gemäß § 11
    gen Umweltberichten, wird in der vorliegenden Fassung mit        Absatz 2 des Vertrages über die Kommunale Arbeitsgemein-
    Stand vom 03.03.2021 gebilligt.                                  schaft „Ferienregion Oberhof/Thüringer Wald“ vom 28.09.2011
                                                                     in einer zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversamm-
02 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs-             lung der KAG für die Auflösung der Kommunalen Arbeitsgemein-
    plans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbach-         schaft „Ferienregion Oberhof/Thüringer Wald“ zu stimmen.
    hang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeich-            Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
    nung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und den             9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
    zugehörigen Umweltberichten, ist in der vorliegenden Fas-
    sung mit Stand vom 03.03.2021 zusammen mit den nach              Beschluss Nr.: 18-146-21
    Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie-          Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung
    genden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2            am 30.03.2021 das städtebauliche Einvernehmen zur Weiterent-
    BauGB öffentlich auszulegen. Die DIN 45691 ist zu jeder-         wicklung der Biathlonarena „Am Grenzadler“; hier: Los 27 - Er-
    manns Einsicht bereitzuhalten.                                   satzneubau Brücke Einfahrt Stadion auf dem Flurstück 1/63 der
03 Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sons-           Flur 4 der Gemarkung Oberhof.
    tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich         Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
    durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grund-        9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
    lage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2          Beschluss Nr.: 18-147-21
    BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen           Der Stadtrat der Stadt Oberhof bestätigt in seiner öffentlichen
    Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Aus-       Sitzung am 30. März 2021 die Vergabe des Auftrages zur Inspek-
    legung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet              tion und Mängelbeseitigung der Drehleiter der Freiwilligen Feuer-
    „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Ober-        wehr an die Fa. Drehleiter-Werkstatt Beitel und Stier GmbH zum
    hof zu unterrichten.                                             Angebotspreis von 97.518,36 Euro als unaufschiebbar im Sinne
04 Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich be-      des § 61 ThürKO.
    kannt zu machen.                                                 Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:                             9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen                                       Beschluss Nr.: 18-148-21
                                                                     Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen
Beschluss Nr.: 17-139-21
                                                                     Sitzung am 30. März 2021 die Vergabe des Auftrages zur Fas-
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sit-
                                                                     sadensanierung am Anbau der Kindertagesstätte an den Maler-
zung am 16.03.2021 das städtebauliche Einvernehmen zur Er-
                                                                     betrieb Volker Hirsch zum Angebotspreis von 18.966,01 Euro als
richtung eines Kaltnetzes; hier: Neubau Maschinenhaus 1 auf          unaufschiebbar im Sinne des § 61 ThürKO.
dem Flurstück 1/40 der Flur 4 der Gemarkung Oberhof.                 Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:                             9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
                                                                     Beschluss Nr.: 18-149-21
Beschluss Nr.: 17-140-21                                             Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sit-   Sitzung am 30. März 2021 die Anschaffung eines Parkscheinau-
zung am 16. März 2021 das städtebauliche Einvernehmen zur            tomaten für den Parkplatz Rondell als unaufschiebbar im Sinne
Errichtung eines Kaltnetzes; hier: Neubau Trafo-Station kalt auf     des § 61 ThürKO. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auf-
dem Flurstück 1/40 der Flur 4 der Gemarkung Oberhof.                 trag unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils an den wirt-
Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:                             schaftlichsten Bieter zu vergeben.
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen                                       Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
Beschluss Nr.: 17-141-21                                             9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sit-
zung am 16.03.2021 das städtebauliche Einvernehmen zum
Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses auf den Flur-
stücken 185/7, 185/12 und 185/13 der Flur 1 der Gemarkung
Oberhof.
Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                               -6-                                                      Nr. 4/2021

                                                      Mitteilungen
Ämter & Ansprechpartner
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner im Rathaus und der Stadtverwaltung für Ihre Fragen und Mitteilungen:

Stadtverwaltung Oberhof
Zellaer Straße 10                                                 Ordnungsamt
98559 Oberhof                                                     Lisa Ballenberger
Tel.:        036842 2800                                          Tel.:         036842 28018
Fax:         036842 28031                                         E-Mail:       ordnungsamt@stadt-oberhof.de
E-Mail:      info@stadt-oberhof.de
                                                                  Einwohnermeldeamt / Friedhofswesen / Fundbüro
Sprechzeiten der Stadtverwaltung                                  Andrea Wischnewski
Montag      10 Uhr bis 12 Uhr                                     Tel.:       036842 28028
Dienstag    10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr               E-Mail:     meldeamt@stadt-oberhof.de
Mittwoch    nach vorheriger Vereinbarung                          Kämmerei
Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr                Katja Hörold
Freitag     10 Uhr bis 12 Uhr
                                                                  Tel.:        036842 28019
Bürgermeister                                                     E-Mail:      kaemmerei@stadt-oberhof.de
Thomas Schulz
                                                                  Steuern und Abgaben / Tourismusabgaben
Sekretariat                                                       Alexandra Koch
Lisa Weisheit
                                                                  Tel.:        036842 28021
Tel.:         036842 28012                                        E-Mail:      koch@stadt-oberhof.de
E-Mail:       info@stadt-oberhof.de
                                                                  Kasse
Sprechzeiten des Bürgermeisters                                   Chris Dähne
nach vorheriger Vereinbarung
                                                                  Tel.:       036842 28020
Haupt- und Personalamt / Bauamt                                   E-Mail:     kasse@stadt-oberhof.de
Holger Orthey
Tel.:        036842 28013                                         Bauhof Oberhof
                                                                  Im Kehltal
E-Mail:      hauptamt@stadt-oberhof.de                            98559 Oberhof
Annika Robel                                                      Tel.:       036842 22296
Tel.:        036842 28014                                         E-Mail:     bauhof@stadt-oberhof.de
E-Mail:      robel@stadt-oberhof.de

                                                       Information

                         Am 14.05.2021 bleibt das Rathaus geschlossen.

 Mitteilung über Verkehrsbehinderungen in Oberhof

 Liebe Verkehrsteilnehmer,
 wir möchten hiermit informieren, dass im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr von Mitte Mai bis Mitte Sep-
 tember diesen Jahres entlang der L3247 - Oberhof Süd bis hin zum Kreisverkehr umfangreiche Straßenbauarbeiten durchgeführt
 werden. Hierdurch wird es im Bereich des Südknotens zu verkehrlichen Einschränkungen kommen.
 Des Weiteren wird im Zuge der Neuerschließung des Wohngebietes in Oberhof (Abrissfläche ehem. Hotel „Dimitroff“) ab dem
 27.04.2021 um das künftige Wohngebiet (Zellaer Straße - Jahnstraße - Poststraße) für die Dauer der Bauarbeiten ein Einbahnstra-
 ßenverkehr eingerichtet. Es wird insbesondere nicht möglich sein, die Poststraße von der Jägerstraße kommend in Richtung des
 Kreisverkehrs zu durchfahren.
 Wir bitten um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und stehen für Rückfragen unter der Telefonnummer: 036842 28013
 bzw. 036842 28018 gern zur Verfügung.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                               -7-                                                   Nr. 4/2021

                                              Bereitschaftsdienste
Apothekenbereitschaftsdienst Mai 2021
Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst / jeweils 8 bis 8 Uhr
01.05./02.05. Fuchs-Apotheke, Suhl       Tel. 03681/760473      17.05.        Neue Apotheke,
03.05.        Markt-Apotheke,                                                 Zella-Mehlis                Tel. 03682/4017
              Zella-Mehlis               Tel. 03682/40156       18.05.        Lauterbogen-Apotheke,
04.05.        Spangenberg-Apotheke,                                           Suhl                        Tel. 03681/707126
              Zella-Mehlis               Tel. 03682/460915      19.05.        Alexander-Apotheke Mitte,
05.05.        Neue Apotheke,                                                  Suhl                        Tel. 03681/4544240
              Zella-Mehlis               Tel. 03682/4017        20.05.        Magdalenen-Apotheke,
06.05.        Adler-Apotheke, Suhl       Tel. 03681/707704                    Zella-Mehlis                Tel. 03682/41016
07.05.        Robert-Koch-Apotheke,                                           Wald-Apotheke,
              Oberhof                    Tel. 036842/22348                    Schmiedefeld                Tel. 036782/6380
              Auen-Apotheke,                                    21.05.        Spangenberg-Apotheke,
              Suhl                       Tel. 03681/727133                    Suhl                        Tel.03681/79130
08.05./09.05. Neue Apotheke,                                    22.05./23.05. Alexander-Apotheke Nord,
              Zella-Mehlis               Tel. 03682/4017                      Suhl                        Tel. 03681/462449
10.05.        Apotheke Heinrichs,                                             Sertürner-Apotheke,
              Suhl                       Tel. 03681/721161                    Schwarza                    Tel. 036843/71383
              Raben-Apotheke,                                   24.05.        Spangenberg-Apotheke,
              Viernau                    Tel. 036847/159710                   Zella-Mehlis                Tel. 03682/460915
11.05.        Easy-Apotheke,                                    25.05.        Markt-Apotheke,
              Suhl                       Tel. 03681/867320                    Zella-Mehlis                Tel. 03682/40156
12.05.        Fuchs-Apotheke,                                   26.05.        Neue Apotheke,
              Suhl                       Tel. 03681/760473                    Zella-Mehlis                Tel. 03682/4017
13.05.        Alexander-Apotheke,                               27.05.        Adler-Apotheke, Suhl        Tel. 03681/707704
              Suhl                       Tel. 03681/79140       28.05.        Apotheke Heinrichs,
              Lichtenau-Apotheke,                                             Suhl                        Tel. 03681/721161
              Benshausen                 Tel. 036843/7860                     Raben-Apotheke,
14.05.        Alexander-Apotheke Nord,                                        Viernau                     Tel. 036847/159710
              Suhl                       Tel. 03681/462449      29.05./30.05. Spangenberg-Apotheke,
              Sertürner-Apotheke,                                             Suhl                        Tel.03681/79130
              Schwarza                   Tel. 036843/71383      31.05.        Robert-Koch-Apotheke,
15.05./16.05. Easy-Apotheke,                                                  Oberhof                     Tel. 036842/22348
              Suhl                       Tel. 03681/867320                    Auen-Apotheke, Suhl         Tel. 03681/727133
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                -8-                                                       Nr. 4/2021
                                                                   Ostereiersuche im Schnee
                 Schulnachrichten
                                                                   In diesem Jahr durften die Schulkinder ihre Osternester im
                                                                   Schnee suchen. Jedes Kind hatte zuvor das eigene Nestchen
Neues aus der Grundschule                                          selber gebastelt, damit der Osterhase viele Süßigkeiten hineinle-
                                                                   gen konnte. Auf unserem Schulhof lag zwar viel Schnee und die
                                                                   Kinder bauten noch fleißig mit den Schaufeln an ihren Schnee-
Das Bundesland Thüringen                                           höhlen. Aber nicht der Winter, sondern der Frühling stand vor
                                                                   der Tür.
Die Kinder der Klasse 4c lernten ihr Bundesland Thüringen ge-      Die Freude war groß, als alle Kinder ihr Nest gefunden hatten.
nauer kennen. Im Homeschooling und im Heimatkundeunterricht
trugen sie allerhand Wissenswertes zusammen. Mit viel Fleiß        Vielen Dank an den fleißigen Osterhasen.
gestalteten sie Plakate. Im Unterricht lauschten alle gespannt,
was ihre Mitschüler bei den Kurzvorträgen über die Städte Thü-
ringens zu erzählen wussten.
Spaß hatten die Kinder der Klasse 4c auch im Kunstunterricht.
Mit viel Fantasie gestalteten sie ihre Bilder zum Thema:
              „Eine Ballonfahrt über Thüringen“.

                                                                                 Kirchliche Nachrichten

                                                                   Kirchgemeinde Oberhof
                                                                   Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde lädt zu den Gottes-
                                                                   diensten im Monat Mai herzlich ein.
                                                                   Sonntag Kantate 02.05.2021
                                                                   11:00 Uhr    Christuskirche Oberhof
                                                                   Sonntag Rogate 09.05.2021
                                                                   10:00 Uhr    Zentralgottesdienst
                                                                                St. Magdalenen Mehlis
Lese-Weltmeisterschaft in der Grundschule                          Donnerstag, 13.05.2021 - Christi Himmelfahrt
                                                                   10:00 Uhr    Zentralgottesdienst
Pünktlich zum Biathlon-Weltcup im Januar 2021 startete eine                     Christuskirche Oberhof
Lese-Weltmeisterschaft in der Klasse 3 c.
                                                                   Sonntag Exaudi 16.05.2021
Unser spannender und lustiger Lesewettkampf endete vor zwei
Wochen, parallel zum allerletzten internationalen Wettkampf un-    11:00 Uhr    Christuskirche Oberhof
serer Spitzensportler.                                             Pfingsten 23.05.2021
Den ersten Platz belegte Noah. Er erreichte die volle Punktzahl    11:00 Uhr    Christuskirche Oberhof
und wurde mit einem goldenen Siegerpokal geehrt. Auf den           Pfingstmontag 24.05.2021
zweiten Platz folgten 3 Schüler, die mit einem silbernen Pokal     10:00 Uhr    Oekumenischer Pfingstgottesdienst
prämiert wurden. Melanie, Oskar und Mads freuten sich riesig.                   St.Blasii Zella
Alle anderen Schüler lagen punktemäßig sehr eng zusammen           Sonntag Trinitatis 30.05.2021
und erhielten Medaillen und Urkunden für ihre tollen Leistungen.   11:00 Uhr    Christuskirche Oberhof
Herzlichen Glückwunsch!
                                                                   In unseren Kirchen gelten die jeweils gültigen Hygieneregeln.
                                                                   Wir wünschen allen eine lebensfrohe Osterzeit
                                                                   und ein gesegnetes Pfingstfest.
                                                                   M. Eschrich
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                              -9-                                                         Nr. 4/2021

                                            Vereine und Verbände

  WSV Oberhof 05 e.V.

                                  Wir gratulieren unserer Sportlerin Josephine Koch
                              zur Berufung in den Landeskader des Thüringer Schützenbundes
                                                in der Disziplin Luftpistole.
                                           Wir wünschen dir viel Erfolg, liebe Josi!

                                                      Sonstiges
Der Lütschestein                                                 Am Eisenbahnknotenpunkt Erfurt stieg der Bedarf an Wasser für den
                                                                 Betrieb der Dampflokomotiven bis zum Jahr 1930 auf fast 3000 Kubik-
Dampflokomotiven waren die ersten selbstfahrenden maschinell     meter pro Tag. Mittelfristig konnte der steigende Wasserbedarf nicht
angetriebenen Schienenfahrzeuge und dominierten den Schie-       mehr aus den vorhandenen städtischen Wasserwerken sichergestellt
nenverkehr von seiner Entstehung bis zur Mitte des 20. Jahr-     werden. Dazu kam, dass das in Erfurt vorhandene Grundwasser zu
hunderts. Dampflokomotiven waren Träger der nunmehr einset-      kalkhaltig war. Der Kalk setzte sich in den Kesseln der Dampflokomo-
zenden rasanten Entwicklung der Transporttechnik sowie des       tiven ab und verringerte den Wirkungsgrad der Dampfanlagen und
nationalen und internationalen Handelns.                         verursachte einen höheren Instandhaltungsaufwand.
                                                                 Bereits seit 1916 gab es die Überlegungen, Wasser aus dem
                                                                 Gebiet der oberen Gera über ein Leitungssystem nach Erfurt zu
                                                                 transportieren. Anfang der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts
                                                                 wurden die Planungen konkreter. In Liebenstein sollte die Gera
                                                                 angestaut werden und von dort eine rund 34 km lange Leitung,
                                                                 die „Liebensteiner Brauchwasserleitung“, auch „Lütscheleitung“
                                                                 genannt, gebaut werden. Die Lütschetalsperre dient dieser Fern-
                                                                 leitung zur Gewährung einer gleichmäßigen Wasserführung der
                                                                 Wilden Gera, um die kontinuierliche Wasserentnahme bei Lie-
                                                                 benstein für die Reichsbahn sowie den Mindestwasserabfluss für
                                                                 den Betrieb der zahlreichen Wassermühlen zu sichern. Am 25.
                                                                 November 1933 wurde die Bevölkerung in einer amtlichen Mittei-
                                                                 lung informiert, dass der „Bau eines Staumeyers Lütschegrund“
                                                                 erfolgen soll.
                                                                 Die oberste Forstbehörde wurde in die Planungen einbezogen.
                                                                 Diese hatte nunmehr die Aufgabe, den Staubereich von jegli-
                                                                 chem Aufwuchs zu befreien. Holz setzt beim Zersetzungsprozess
                                                                 im Wasser Gerbsäure und Lignine frei. Diese färbt das Wasser
                                                                 braun, dies wäre ungeeignet für das geplante Vorhaben.

                                                                 Zusammenfluss Langer Grund / Oberer Wiesengrund zur Lütsche

                                                                 Standort der Mauer vor Beginn der Arbeiten zum Bau der
Amtliche Bekanntmachung über den Bau der Lütschetalsperre        Lütsche-Talsperre
vom 17.11.1933
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                - 10 -                                                           Nr. 4/2021
Das Forstamt Oberhof wurde beauftragt, die Arbeiten im Stau-        Oberförster, die an der Beräumung der Talsperre beteiligt waren,
bereich der Lütschetalperre durchzuführen. Sämtlicher Bewuchs       pflanzten auf dieser Fläche einen Baum. Das Denkmal, welches
musste entfernt werden. Das Nutzholz wurde einer Verwertung         sich am Standort der Tafel befindet, der sogenannte „Lütsche-
zugeführt, Äste, Zweige und Unterholz wurden an Ort und Stelle      stein“ zeugt von dieser Aktion. Alle Beteiligten wurden nament-
verbrannt. Zusätzlich mussten neue Abfahrtswege angelegt wer-       lich auf diesem Denkmal verzeichnet.
den, da die alten forstwirtschaftlichen Wege durch den Bau der
Talsperre überstaut wurden. Fast alle Arbeitskräfte des Forstam-
tes Oberhof wurden für dieses Großprojekt eingesetzt. Außer-
dem wurden im Rahmen des Notstandsprogramms weitere Hilfs-
kräfte aus den umliegenden Orten für diese Arbeiten rekrutiert.
In mühevoller Handarbeit wurden die Arbeiten durch die vielen
Holzfäller und die Hilfskräfte durchgeführt.

                                                                    Alte Ansicht Lütschestein mit Bänken und freien Blick auf die
                                                                    Entnahme I und II

                                                                    Die alte Lütscheleitung, die von Liebenstein über Plaue, Arnstadt,
                                                                    Neudietendorf nach Erfurt Wasser leitet, hat eine Gesamtlänge von
                                                                    38 km und besteht bis Bahnhof Plaue aus Gussrohren mit 30 cm
                                                                    Durchmessser. Ab Plaue verringert sie sich auf 27,5 cm. Die Guss-
                                                                    rohre wurden aus Straßburg / Frankreich bezogen. Bei Haarhausen
                                                                    befindet sich eine Behältervorlage mit zweimal 1000 Kubikmetern
                                                                    zur Wasserspeicherung und zur Reduzierung der überschüssigen
                                                                    Druckhöhe. Die höchste Wasserentnahme aus der Lütscheleitung
                                                                    wurde 1943 mit 4000 Kubikmetern pro Tag gemessen.
                                                                    Nachdem kein Brauchwasser für die Bereitstellung von Kessel-
                                                                    wasser für die Dampflokomotiven mehr benötigt wurde, wurde
                                                                    die Leitung zur Speisung der Löschwasserzisternen der Landes-
                                                                    hauptstadt Erfurt genutzt. Heute ist die Leitung stillgelegt. Sie ist im
                                                                    Eigentum des Wasser- Abwasserzweckverbands „Obere Gera“.
                                                                    Zum Wasserversorgungssystem der Deutschen Reichsbahn in
                                                                    Erfurt gehörten ursprünglich zwei Wassertürme, von denen nur
                                                                    noch der bereits 1920 errichtete Turm an der nach ihm benann-
                                                                    ten Straße „Am Wasserturm“ existiert.

                                                                    Historisches Denkmal für die Forstleute
                                                                    Etwa 200 Meter unterhalb der Lütschetalsperre, nur wenige Me-
                                                                    ter neben dem Weg zum Lütschetal, steht ein aus Seeberger
                                                                    Sandstein gefertigtes Denkmal. Das Plateau war ursprünglich
                                                                    die Baustelleneinrichtung für den Bau der Talsperre Lütsche. Das
                                                                    Denkmal erinnert an die vorbereitenden Arbeiten zum Bau der
                                                                    Lütschetalsperre. Vor Beginn des Einstaus der Talsperre musste
                                                                    der Stauraum von jeglichem Aufwuchs befreit werden. Dies war
                                                                    für die Forstarbeiter und die eingesetzten Hilfskräfte eine schwie-
Die schwere Arbeit der Holzhauer!                                   rige und gefährliche Arbeit. (siehe Artikel Lütschestein!)

Ursprünglich war geplant, auch die Wurzelstöcke der Bäume
vollständig zu beseitigen. Aufgrund der Kürze der Zeit, die der
Forstverwaltung zur Verfügung stand, um den Stauraum zu
beräumen, gelang dies nur zu einem Teil.
Für den Beton der bogenförmigen Betongewichtsmauer mit ei-
nem Bauwerksvolumen von rund 35000 Kubikmeter wurden Zu-
schlagstoffe vor Ort gewonnen. Die Entnahme I, heute Parkplatz
am linken Hang vor der Talsperre und die Entnahme II, luftseitig
unterhalb der Talsperre am linken Hang wurden hierzu genutzt.
Diese Fläche und das für die Betriebseinrichtung der Baustelle
notwendige Areal wurde nach Abschluss der Arbeiten zum Bau
                                                                    Eine Gruppe Forstarbeiter und Hilfskräfte aus dem Oberhofer
der Talsperre wieder aufgeforstet. Alle Holzhauer, Förster und
                                                                    Forstamt
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                   - 11 -                                                      Nr. 4/2021
Nach Fertigstellung der Lütschetalsperre und Beräumung der             Nach Fertigstellung der Lütschetalsperre und Beräumung der
Baustelleneinrichtung wurden die ursprünglich genutzten Flä-           Baustelleneinrichtung wurden die ursprünglich genutzten Flä-
chen hierfür wieder aufgeforstet. Alle fest angestellten Arbeits-      chen hierfür wieder aufgeforstet. Alle fest angestellten Arbeits-
kräfte, außer den Hilfskräften, die im Rahmen eines Arbeits-           kräfte, außer den Hilfskräften, die im Rahmen eines Arbeits-
beschaffungsprogramms bei diesem Projekt beteiligt waren,              beschaffungsprogramms bei diesem Projekt beteiligt waren,
wurden namentlich auf dem Lütschestein vermerkt. Der Lütsche-          wurden namentlich auf dem Lütschestein vermerkt. Der Lütsche-
stein ist somit nicht nur ein Denkmal für all‘ jene, die bei diesem    stein ist somit nicht nur ein Denkmal für all‘ jene, die bei diesem
Projekt teilgenommen haben, sondern verweist auch auf die              Projekt teilgenommen haben, sondern verweist auch auf die
ehemals sehr kräftezehrende Waldarbeit, die nur mit Muskelkraft        ehemals sehr kräftezehrende Waldarbeit, die nur mit Muskelkraft
und ohne maschinelle Hilfe erledigt wurde.                             und ohne maschinelle Hilfe erledigt wurde.
                                                                       Die Ortschaft Frankenhain, die Gemeinde Geratal und die Jagdge-
                                                                       nossenschaft Frankenhain möchte dieses kulturhistorisch bedeut-
                                                                       same Denkmal erhalten. Die Tafeln des Gedenksteins sind stark
                                                                       verwittert und auch durch Vandalismus zerstört worden. Einige
                                                                       Namen sind nicht mehr zu lesen. Wir bitten deshalb die Bevölke-
                                                                       rung um Unterstützung. Vielleicht gibt es Personen, die die nicht
                                                                       mehr oder nur noch in Fragmenten vorhandenen Namen ergän-
                                                                       zen können. Im Rahmen der Sanierung des Denkmals sollen die
                                                                       Namen wieder gut sichtbar auf der Tafel hergestellt werden.
                                                                       Möglicherweise erkennt der eine oder andere auch Vorfahren
                                                                       seiner Familie und ist bereit, eine Spende für die Rekonstrukti-
                                                                       on des Denkmals zu geben. Das Tourismusbüro in Frankenhain,
                                                                       Tel. 036205 76366 wird hierzu nähere Auskunft erteilen. Auf den
                                                                       Tafeln sind die fünf Revierbezirke des Forstamtes Oberhof mit
                                                                       den namentlich benannten Revierförstern bzw. Forstarbeitern
                                                                       vermerkt.
                                                                       Diese sind:
                                                                       Revierförsterbezirk I            Revierförster Schmermer
                                                                                                        12 Personen
                                                                       Heißner, August                  Gräfenroda
                                                                       Heißner, Ernst                   Gräfenroda
                                                                       Heißner, Emil                    Gräfenroda
                                                                       Käppler, Hermann                 Gräfenroda
                                                                       Köllmer, Karl                    Gräfenroda
                                                                       Kohles, Hermann                  Gräfenroda
                                                                       Langgut, Paul                    Gräfenroda
                                                                       Nagel, Max                       Gräfenroda
                                                                       Pein, Ernst                      Gräfenroda
                                                                       Pfeuffer, Erich                  Gräfenroda
Gründungsbereich linker Hang Talsperre                                 Saft, Fritz                      Gräfenroda
                                                                       Knabe, Max                       Liebenstein

Baustelleneinrichtung an der Sohle zur Talsperre
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                           - 12 -                                            Nr. 4/2021
Revierförsterbezirk II        Revierförster Weisheit           Revierförsterbezirk IV   Revierförster (wahrscheinlich)
                              11 Personen                                               W. Pflügner (Name zerstört)
Bezold, Hermann               Gräfenroda                                                17 Personen
Beier, Otto                   Gräfenroda
                                                               Alt, Ernst               Frankenhain
Eckardt, Hermann              Gräfenroda
Freitag, Max                  Gräfenroda                       Balzer, Martin           Frankenhain
Hildebrandt, August           Gräfenroda                       Ehrhardt, Hans           Frankenhain
Kraußer, Hermann              Gräfenroda                       Fischer, Arno            Frankenhain
Kraußer, Artur                Gräfenroda                       Fritz, Walter            Frankenhain
Kehl, Franz                   Gräfenroda                       Fischer, Paul            Frankenhain
Pfeuffer, Karl                Gräfenroda                       Greßler, Artur           Frankenhain
Rittermann, Hermann           Gräfenroda                       Pfeifer, Heinrich        Frankenhain
Schröder, Ernst               Gräfenroda                       Schlundt, Walter         Frankenhain
                                                               Schlundt, Willi          Frankenhain
                                                               Schlundt, Alfred         Frankenhain
                                                               Schlundt, Otto           Frankenhain
                                                               Schlundt, Gerhard        Frankenhain
                                                               Straßenmeyer, Erich      Frankenhain
                                                               Ostermann, Willi         Crawinkel
                                                               Ostermann, Guido         Crawinkel
                                                               Ostermann, Rudi          Crawinkel

Revierförsterbezirk III           Revierförster Kräuter
                                  7 Personen
Alt, Erich                        Frankenhain
Alt, Hugo                         Frankenhain
Greßler, Walter                   Frankenhain
Hierling, Walter                  Frankenhain
…….ack, Walter                    Frankenhain
(Name unvollständig)
Wilhelm, Gottlieb                 Frankenhain
Wilhelm, Gustav                   Frankenhain

                                                               Revierförsterbezirk V    Revierförster ...
                                                                                        15 Personen
                                                               Hofmann, Artur           Schwarzwald
                                                               Hofmann, Bruno           Schwarzwald
                                                               Köllmer, Ewald           Schwarzwald
                                                               Pflügner, Hermann        Schwarzwald
                                                               Pflügner, Erich          Schwarzwald
                                                               Schambach, Alfred        Schwarzwald
                                                               Schardt, Hans            Schwarzwald
                                                               Griebel, Hermann         Schwarzwald
                                                               Griebel, Max             Schwarzwald
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  - 13 -                                                                          Nr. 4/2021
Hofmann, Ewald                    Stutzhaus
Triebel, Richard                  Stutzhaus                                Gruß an Oma und Opa
Braun, Karl                       Oberhof
                                                                           In diesen schwierigen Zeiten sind die Abstände zwischen
Grotner, Ernst                    Oberhof
                                                                           Enkeln und Großeltern oftmals leider sehr groß.
Krekel, Ernst                     Oberhof
                                                                           Für einen Gruß auf Distanz sind der Kreativität aber keine
Mockel, August                    Oberhof
                                                                           Grenzen gesetzt.

                                                                           Foto: Claus Ritzerfeld

                                                                                             Bleiben Sie gesund!

                                                                                     Impressum
                                                                          „Stadtbote“
Forstarbeiterdenkmal „Lütschestein“                                       Amtsblatt für die Stadt Oberhof
                                                                          Herausgeber: Stadt Oberhof
Wir bitten alle Personen, die evtl. Auskunft über die nicht lesba-        Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau,
                                                                          info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36
ren Namen erteilen können, dies dem Tourismusbüro Franken-                77 / 20 50 - 21
hain mitzuteilen.                                                         Verantwortlich für den den amtlichen Teil: Stadt Oberhof
                                                                          Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau
Im Jahr 2020 wurde im Rahmen des Tages der Sauberkeit in                  Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar un-
Frankenhain der Stein bereits von Moos und Aufwuchs befreit.              ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de
In diesem Jahr sollen die Tafeln ergänzt werden und das Umfeld            Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-
des Gedenkssteins wird neu gestaltet.                                     schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
                                                                          Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
Im Gebiet von Frankenhain wird im Jahr 2021/2022 ein geolo-               werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
gischer Wanderweg angelegt. Es ist vorgesehen, ca. 20 Tafeln              meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-
                                                                          preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
entlang des Weges aufzustellen. Am Lütschestein wird eine In-             uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
fotafel zum Bau der Lütschetalsperre aufgestellt. Auf dieser Tafel        wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-
werden auch nähere Informationen zum Lütschestein vermittelt.             naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-
                                                                          gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Abschließend möchten wir uns bei Herrn Peter Köppler aus Cra-             Verlagsleiter: Mirko Reise
winkel recht herzlich für die sehr umfangreichen Dokumente zur            Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungs-
Lütsche-Talsperre und zum Lütschstein bedanken.                           gebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto
                                                                          und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen.
Hans-Georg Fischer                                                        Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/
Ortschaftsbürgermeister OT Frankenhain                                    oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi-
                                                                          sche Gruppierung verantwortlich.
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