Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
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Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof 28. Jahrgang Freitag, den 30. April 2021 Nr. 4 / 17. Woche
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -2- Nr. 4/2021 Liebe Oberhofer, nun ist der lange und schöne Winter vorbei und Allerdings sind das bisher nur Gedanken, die mittlerweile soll er auch kommen, der Frühling. nicht untersetzt sind. Aber es erfüllt mich persön- Jetzt wo die letzten Schneereste schmelzen, lich etwas mit Sorge, wenn ich höre, dass immer kann jeder sehen, dass an allen Ecken und En- wieder einzelne Garagen für zum Teil erstaunli- den gebaut wird. Das neue Hotel wächst wö- che Summen verkauft wurden. Ich möchte die- chentlich, die LEG hat nun mit der Erschließung se Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, des Wohngebietes angefangen, am Parkdeck dass die Garagen als Gebäude zum Grundstück geht es weiter und so manches wird in diesem gehören und es ein geteiltes Eigentum nicht gibt. Jahr noch dazu kommen. Was heißt das im Klartext? Ich freue mich riesig, dass auch das alte Kino Mit Ablauf des 31.12.2002 kann der Grund- nun endlich einen neuen Besitzer gefunden hat. stückseigentümer, hier die Stadt Oberhof, den Er kommt vom „Bau“, weiß also genau was al- Vertrag kündigen. Der Nutzer (Garagenpächter) les auf ihn zukommt. Insofern bin ich mir sicher, hätte nach geltender Rechtslage nach Beendi- dass es hier keinen Rückzieher gibt und wir den gung des Vertrages sogar die Pflicht, das Grund- fast letzten „Dreckfleck“ beseitigt sehen können. stück beräumt zu übergeben. Und da bin ich auch beim eigentlichen Thema. Das heißt aber auch, dass derjenige, der so eine Vieles hat sich in den letzten 10 Jahren verän- Garage jemandem abkauft, damit NICHT das dert. Die Ruinen vom alten Konsum, der Villa Nix, Recht hat, diese Zeitlebens als solche zu nut- das Hotel Jägerstein verschwanden ebenso wie zen. Im Gegenteil, er könnte sogar verpflichtet einst die alte Stadtmauer am Eckkardtskopf, um werden sich an den Abrisskosten zu beteiligen. nur einiges zu nennen. Unabhängig davon gibt Das ist die nüchterne Gesetzeslage und man es aber noch einiges zu tun! Das Hotel Ober- sollte sie zumindest kennen. land fristet ein derzeit fürchterliches Dasein, das Ich kann Ihnen versichern, dass es das mit mir Gästehaus des Ministerrates und auch das alte als Bürgermeister in dieser Form nicht geben Kino sind keine Hingucker! - Für die beiden letz- wird! Allerdings würde ich mich sehr freuen, teren sind aber schon Lösungen in Sicht. wenn es gelänge diese Areale zu ordnen. Und Auch ein paar städtische Flächen könnten eine wenn wir eine Möglichkeit gefunden haben den Aufwertung gut vertragen. Letztens im Stadt- Bürgern Alternativen anzubieten, dann werden rat war das Stadtbild insgesamt ein Thema. Ich wir sicherlich auch über Abrisse und Neugestal- gebe den Stadträten Recht, wenn sie monieren, tung nachdenken. Natürlich nicht zu Lasten der dass alle drei Ortseingänge nicht gerade einla- Bürger, aber wenn man ein paar Jahre vorher dend wirken. Am Grenzadler der Schilderwald, für viel Geld nur ein begrenztes Nutzungsrecht am Nordknoten Schilder, ungepflegt und fast nie erworben hat, vielleicht eine bittere Erfahrung. aktuell, zeugen sie von wenig Professionalität. Wie gesagt, aktuell gibt es keine konkreten Der gesamte Kurvenbereich am Südknoten bis Planungen, aber da das Thema Verkauf jetzt hin zu dem Garagenkomplex gibt ebenso kein immer mal wieder aktuell wurde, wollte ich si- gutes Bild ab. Die Garagen an der Jahnstraße chergehen, dass Sie zumindest die Rechtslage sehen ähnlich aus, sind aber etwas versteckter. kennen und nicht einem schnellen Geschäft auf- Nein, es wäre nicht in Ordnung alle „über einen sitzen. Kamm“ zu scheren. Einige der Garagenbetreiber Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie ge- habe sehr viel für den Erhalt der Garage und die sund und ich hoffe so sehr, dass bald ein wenig Außenansicht getan. Viele andere stört es leider mehr Normalität in unser aller Alltag einzieht. nicht. Ihr Irgendwann wird es hier eine Lösung geben Thomas Schulz müssen und sicherlich steht dann auch die Frage des Abrisses an. Wohl wissend, dass für etliche diese Unterstellmöglichkeit wichtig ist, denken wir seit geraumer Zeit darüber nach, wie man den wirklich interessierten Bürgern dann ein alternatives Angebot machen kann.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -3- Nr. 4/2021 §3 Amtliche Bekanntmachungen Schutzzweck Die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Bäume dient: 1. der Sicherheit der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes Satzung zum Schutz des Baumbestandes und der Lebensstätten für Tier- und Pflanzenwelt, der Stadt Oberhof 2. der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Land- schaftsbildes, 3. der Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas, (Baumschutzsatzung) 4. der Abwehr schädlicher Einwirkungen, Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal- 5. der Gewährleistung und Erreichung einer innerörtlichen ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Durchgrünung, Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 6. der Herstellung eines Biotopverbundes mit den angrenzen- S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.Juni den Teilen von Natur und Landschaft. 2020 (GVBl. S. 277/278), des § 14 Abs. 1 Nr.1 bis 4 des Thürin- ger Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes und §4 zur weiteren landesrechtlichen Regelung des Naturschutzes und Pflege- und Erhaltungspflicht der Landschaftspflege (ThürNatG) in der Fassung der Bekannt- (1) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines machung vom 30.07.2019 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Grundstückes ist verpflichtet, auf dem Grundstück befindliche, Artikel 1a des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323, 340) geschützte Bäume sach- und fachgerecht zu erhalten und zu hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in der Sitzung am 16. März pflegen. Zu den Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen zählen ins- 2021 folgende Satzung zum Schutz des Baumbestandes der besondere die Bodenverbesserung, die Beseitigung von Krank- Stadt Oberhof (Baumschutzsatzung) beschlossen: heitsherden, die Behandlung von Wunden sowie die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes. Die ZTV-Baumpflege in §1 ihrer aktuellen Fassung ist bindend. Gegenstand der Satzung / Geltungsbereich (2) Die Stadt kann anordnen, dass der Eigentümer oder der Nut- Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des zungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind stammbildende zur Erhaltung und Pflege der geschützten Bäume: Gehölze (Bäume) einschließlich ihres Wurzelbereiches nach 1. auf seine Kosten durchführt, Maßgabe dieser Satzung geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzbestimmungen be- 2. unterlässt, wenn sie dem Schutzzweck dieser Satzung zuwi- stehen. derlaufen, oder 3. durch die Stadt oder von ihr Beauftragte duldet, soweit die §2 Durchführung der Maßnahmen dem Eigentümer oder Nut- Geschützte Bäume zungsberechtigten im Einzelfall nicht zuzumuten ist. (1) Bäume im Sinne der Satzung sind: Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung 1. Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 70 cm, von Baumaßnahmen. 2. mehrstämmige ausgebildete Einzelbäume, strauchartige §5 Bäume oder baumartige Sträucher, wie z.B. Deutsche Mis- Verbotene Maßnahmen pel, Kirschpflaume, Salweide oder Kornelkirsche, wenn we- (1) Es ist verboten, im Geltungsbereich dieser Satzung Bäume nigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von min- ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen destens 40 cm aufweisen, oder ihre Gestalt (natürlicher Habitus) wesentlich zu verändern 3. langsam wachsende Bäume wie Eibe, Hemlockstanne, oder Maßnahmen vorzunehmen, die zum Absterben der Bäume Mehlbeere, Weiß- und Rotdorn u.ä. von mindestens 40 cm führen. Hierunter fallen nicht Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen Stammumfang. nach § 4 oder Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- (2) Der Stammumfang ist in einer Höhe von 100 cm über dem sicherheit. Erlaubt sind ferner unaufschiebbare Maßnahmen zur Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr; sie sind der ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. Stadt nachträglich unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu (3) Der Schutz der Bäume schließt den Schutz des Standortes begründen. Die Genehmigungsbehörde kann nachträglich Auf- und des Bodenraumes der Wurzelbereiche unter der Baumkro- lagen gemäß § 6 Abs. 4 oder § 6 Abs. 9 erteilen. nentraufe zuzüglich 1,5 m im Umkreis von kugel- bis eiförmigen (2) Als Beschädigung im Sinn des Absatzes (1) gelten auch Kronen und 5 m im Umkreis von säulen- bis pyramidalen Kronen Schädigungen des Wurzelbereiches, insbesondere durch: ein. 1. Befestigen der Bodenoberfläche mit einer wasserundurch- Hierbei ist die DIN 18920 und die RAS-LP 4 einzuhalten. lässigen Decke, (4) Bei der Beweidung von Flächen sind nach § 2 geschützte 2. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen Bäume durch geeignete Auskopplungsmaßnahmen vor Beschä- 3. Lagern, Anschütten und Ausgießen von Salzen, Ölen, Säu- digungen, insbesondere vor Verbiss-, Scheuer- oder Trittschäden ren Laugen, Farben, Abwässern, Baustoffen, Abfällen oder hinreichend zu schützen. anderen Chemikalien, (5) Behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen und Bäume, die 4. Austreten lassen von Gasen und anderen schädlichen Stof- aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu pflan- fen aus Leitungen, zen oder zu erhalten sind, sind ohne Beschränkungen auf einen Stammumfang geschützt. 5. Unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, (6) Nicht unter diese Satzung fallen: Streusalzen oder Auftaumitteln, 6. Bodenverdichtung durch Abstellen oder Befahren mit Fahr- 1. Obstbäume bis zu einem Stammumfang von 100 cm, aus- zeugen, Maschinen oder Baustelleneinrichtungen, genommen Wildobstbäume, Walnussbäume und Esskasta- 7. Unsachgemäße Aufstellung und Anbringung von Gegen- nienbäume, ständen (z.B. Bänke, Schilder, Plakate). 2. Nadelbäume, außer Mammutbaum und Urweltmammut- baum sowie Ginko, (3) Eine wesentliche Veränderung der Gestalt im Sinne des Ab- satzes 1 liegt auch vor, wenn an Bäumen Eingriffe vorgenom- 3. Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, men werden, die das charakteristische Aussehen (natürliche 4. Bäume auf Dachgärten, Habitusstruktur) wesentlich verändern oder das Wachstum, die 5. Bäume im Rahmen des historischen Gestaltungskonzeptes Vitalität oder die Lebenserwartung erheblich beeinträchtigen. der durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz in der jeweils Die fachgerechte Beschneidung von Kopfweiden stellt keine we- geltenden Fassung geschützten historischen Park- und Gar- sentliche Veränderung der Gestalt im Sinne des Absatzes 1 dar tenanlagen sowie (der Schnittzeitpunkt bei Kopfweiden ist in der Vegetationsruhe 6. Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz in der jeweils gelten- durchzuführen). den Fassung unterliegen. (7) Nachbarrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -4- Nr. 4/2021 §6 der Stadt, insbesondere für Ersatzpflanzungen oder zum Schutz Ausnahmen und Befreiungen und zur Pflege von Bäumen, die dem Schutzzweck dieser Sat- (1) Ausnahmen von den Verboten des § 5 sind zu genehmigen, zung entsprechen, zu verwenden. wenn (10) Ist ein geschützter Baum abgestorben oder im Sturm gewor- 1. Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte aufgrund von fen, besteht keine Verpflichtung zu einer Ersatzpflanzung oder Rechtsvorschriften oder eines vollstreckbaren Titels ver- einer Ausgleichszahlung. Eine Nachpflanzung wird empfohlen. pflichtet ist, einen oder mehrere Bäume zu entfernen oder (11) Absatz 4 und Absatz 9 gelten nicht, wenn nach den Festset- zu verändern. zungen eines Bebauungsplanes oder einer anderen städtebau- 2. Eine nach baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung lichen Satzung, bei der über den Ausgleich oder die Minderung sonst nicht verwirklicht werden kann und dies grob unverhält- der zu erwartenden Eingriffe in der Natur und Landschaft zu ent- nismäßig wäre, wobei die Notwendigkeit jeder Fällung vor- scheiden ist, die Beseitigung eines Baumes vorgesehen ist. her zu prüfen ist. Fällungen sollten nur dann eine Alternative §7 sein, wenn zuvor tatsächlich alle Möglichkeiten eines Bau- Folgenbeseitigung merhalts geprüft worden sind und sich keine andere Möglich- Wer ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Befrei- keit ergab. Sollte es keine dieser Möglichkeiten geben, ist der ung nach § 6 geschützte Bäume entfernt, zerstört, beschädigt gefällte Bestand auszugleichen. oder ihre Gestalt wesentlich verändert oder derartige Eingriffe 3. Von dem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von vornehmen lässt, ist auf Verlangen der Stadt verpflichtet, an der- bedeutendem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere selben Stelle auf eigene Kosten die entfernten oder zerstörten Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann. Bäume in angemessenem Umfang durch Neuanpflanzung zu 4. Der Baum so stark erkrankt ist, dass die Erhaltung auch ersetzen oder ersetzen zu lassen oder die sonstigen Folgen der unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der verbotenen Handlungen zu beseitigen. § 6 Absatz 4 Sätze 2 bis Erhaltung nicht zumutbar ist. 4 und Absatz 9 gelten entsprechend. 5. Die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf an- §8 dere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren dringend erforderlich ist. Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine (2) Von den Verboten des § 5 kann im Einzelfall auf Antrag Baugenehmigung oder eine Bauvoranfrage beantragt, so sind im Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des über- Lageplan die auf dem Baugrundstück und, soweit möglich, den wiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer und Nachbargrundstücken vorhandenen geschützten Bäume im Sinn wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder die Durchführung der des § 2, ihr Standort, die Höhe, die Art, der Stammumfang und Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen der Kronendurchmesser einzutragen. würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz §9 und Landschaftspflege vereinbar ist. Geltung des Bundesnaturschutzgesetzes (3) Die Erteilung einer Ausnahme / Befreiung ist bei der Stadt Generell zu beachten ist der § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG. Oberhof schriftlich unter Darlegung der Gründe und unter Bei- Demnach ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, fügung eines Lageplans, auf dem Standort, Art, Höhe, Stam- von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grund- mumfang und Kronendurchmesser der Bäume ausreichend flächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere dargestellt sind, zu beantragen. Im Einzelfall können weitere Un- Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschnei- terlagen angefordert werden. den, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind (4) Die Ausnahmegenehmigung kann im Falle des Absatzes (1) schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zu- Nr. 2 mit Nebenbestimmungen versehen werden. Dem Antrag- wachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. steller kann insbesondere auferlegt werden, bestimmte Erhal- Es ist nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verboten Bäume mit Fort- tungsmaßnahmen zu treffen, standortgerechte Bäume bestimm- pflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der be- ter Zahl, Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume auf seine sonders geschützten Arten (z.B. mehrjährig genutzte Vogelnes- Kosten zu pflanzen oder umzupflanzen und zu erhalten. ter, Greifvogelhorste, Baumhöhlen oder Fledermausquartiere) Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des zu roden oder diese Lebensstätten anderweitig zu beschädigen entfernten Baumes. Beträgt der Stammumfang mehr als 70 cm, bzw. zu zerstören oder Entwicklungsformen (insbesondere Eier) ist als Ersatz für den entfernten Baum ein Baum derselben oder besonderes geschützter Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 10 bis 12 cm beschädigen oder zu zerstören. zu pflanzen; für Pionierbaumarten gilt für einen entfernten Baum, eine Ersatzpflanzung; für Klimaxbaumarten gelten für einen ent- § 10 fernten Baum, zwei Ersatzpflanzungen. Die Ersatzpflanzungen Ordnungswidrigkeiten sind dauerhaft zu erhalten. (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 4 i. V. m. § 29 Abs. (5) Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, 2 BNatSchG und des § 35 Abs. 1 ThürNatG i. V. m. § 69 Abs. 3 wenn und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jah- BNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig: ren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen 1. Anordnungen zur Erhaltung und Pflege geschützter Bäume ist; andernfalls ist sie zu wiederholen. nach § 4 nicht Folge leistet, (6) Der zur Ersatzpflanzung Verpflichtete hat die Durchführung 2. entgegen den Verboten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 geschützte der Maßnahme nachfolgend schriftlich bei der Genehmigungs- Bäume entfernt, zerstört, beschädigt oder ihre Gestalt we- behörde anzuzeigen. Die Genehmigungsbehörde behält sich sentlich verändert oder Maßnahmen vornimmt, die zum Ab- vor, die Abnahme der Ersatzpflanzung in einem Zeitraum von bis sterben der Bäume führen, zu drei Jahren nach der Beauflagung durchzuführen. 3. eine Anzeige nach § 5 Absatz 1 Satz 3, 2. Halbsatz unter- (7) Ersatzpflanzungen können auch verlangt werden, wenn ge- lässt, schützte Bäume aufgrund der Realisierung eines Verbotstatbe- 4. entgegen § 6 Absatz 3 die Erteilung einer Ausnahme / Befrei- stands nach § 5 entfernt, zerstört, beschädigt oder wesentlich ung nicht beantragt verändert wurden oder Maßnahmen vorgenommen wurden, die zum Absterben des Baumes führen, oder geschützte Bäume aus 5. angeordneten Erhaltungsmaßnahmen oder Ersatzpflanzun- Gründen der Verkehrssicherheit entnommen werden mussten. gen nach § 6 Abs. 4 nicht nachkommt oder Ersatzzahlungen (8) Die Ersatzpflanzung ist auf dem von der Veränderung be- nach § 6 Absatz 9 nicht fristgerecht tätigt, troffenen Grundstück vorzunehmen. Im Einzelfall kann die Er- 6. Verpflichtungen nach § 7 nicht nachkommt, satzpflanzung auch auf einem anderen Grundstück im Gel- 7. entgegen § 8 geschützte Bäume nicht in den Lageplan ein- tungsbereich dieser Satzung mit schriftlicher Zustimmung des trägt oder falsche oder unvollständige Angaben zum Bestand betroffenen Grundstückseigentümers zugelassen werden. geschützter Bäume macht. (9) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise aus rechtlichen (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu oder tatsächlichen Gründen unmöglich, so ist der Antragsteller 50.000 € geahndet werden, soweit die Handlung nicht als Straf- zu einer Ersatzzahlung heranzuziehen. Für jede Ersatzpflanzung tat mit Strafe bedroht ist. Nach § 35 Abs. 4 ThürNatG ist die zu- ist eine Kostenpauschale in Höhe von 250,00 € fällig. Die nach ständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 dieser Satzung zu entrichtenden Ersatzzahlungen sind an die des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten im Fall des § 14 Abs. 1 Stadt zu leisten. Sie sind zweckgebunden für den Baumschutz in ThürNatG die Gemeinde.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -5- Nr. 4/2021 § 11 Beschluss Nr.: 17-142-21 In- / Außer-Kraft-Treten Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. am 16. März 2021 das Einvernehmen zur Errichtung einer Beton- Gleichzeitig tritt die Satzung vom 03.02.1998 außer Kraft. fertiggarage auf einem Teilstück des Flurstücks 460/2 der Flur 2 der Gemarkung Oberhof. Oberhof, den 20. April 2021 Siegel Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: Schulz 3 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltungen Bürgermeister Beschluss Nr.: 17-143-21 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Beschlüsse des Stadtrates Sitzung am 16.03.2021 den Erlass der im Entwurf vorliegenden Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Oberhof (Baumschutzsatzung). aus der öffentlichen Sitzung am 16. März 2021 Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: Beschluss Nr.: 17-137-21 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Beschluss Nr.: 17-144-21 Sitzung vom 16. März 2021 den Abschluss eines städtebaulichen Der Stadtrat der Stadt Oberhof beruft in seiner öffentlichen Sitzung Vertrages zwischen der Stadt Oberhof und dem Zweckverband am 16.03.2021 Thüringer Wintersportzentrum zur Erstellung des Bebauungs- Frau Jacqueline Schambach zum Mitglied des Aufsichtsrates der plans „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“. Tourismus GmbH Oberhof. Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen Beschluss Nr.: 17-138-21 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Beschlüsse des Stadtrates Sitzung vom 16. März 2021: 01 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans aus der öffentlichen Sitzung am 30. März 2021 Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Beschluss Nr.: 18-145-21 Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und den zugehöri- Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, gemäß § 11 gen Umweltberichten, wird in der vorliegenden Fassung mit Absatz 2 des Vertrages über die Kommunale Arbeitsgemein- Stand vom 03.03.2021 gebilligt. schaft „Ferienregion Oberhof/Thüringer Wald“ vom 28.09.2011 in einer zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversamm- 02 Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs- lung der KAG für die Auflösung der Kommunalen Arbeitsgemein- plans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbach- schaft „Ferienregion Oberhof/Thüringer Wald“ zu stimmen. hang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeich- Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: nung im Maßstab 1:1.000 sowie der Begründung und den 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen zugehörigen Umweltberichten, ist in der vorliegenden Fas- sung mit Stand vom 03.03.2021 zusammen mit den nach Beschluss Nr.: 18-146-21 Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorlie- Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung genden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 am 30.03.2021 das städtebauliche Einvernehmen zur Weiterent- BauGB öffentlich auszulegen. Die DIN 45691 ist zu jeder- wicklung der Biathlonarena „Am Grenzadler“; hier: Los 27 - Er- manns Einsicht bereitzuhalten. satzneubau Brücke Einfahrt Stadion auf dem Flurstück 1/63 der 03 Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sons- Flur 4 der Gemarkung Oberhof. tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grund- 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen lage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 Beschluss Nr.: 18-147-21 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Der Stadtrat der Stadt Oberhof bestätigt in seiner öffentlichen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Aus- Sitzung am 30. März 2021 die Vergabe des Auftrages zur Inspek- legung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet tion und Mängelbeseitigung der Drehleiter der Freiwilligen Feuer- „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Ober- wehr an die Fa. Drehleiter-Werkstatt Beitel und Stier GmbH zum hof zu unterrichten. Angebotspreis von 97.518,36 Euro als unaufschiebbar im Sinne 04 Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich be- des § 61 ThürKO. kannt zu machen. Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen Beschluss Nr.: 18-148-21 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Beschluss Nr.: 17-139-21 Sitzung am 30. März 2021 die Vergabe des Auftrages zur Fas- Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sit- sadensanierung am Anbau der Kindertagesstätte an den Maler- zung am 16.03.2021 das städtebauliche Einvernehmen zur Er- betrieb Volker Hirsch zum Angebotspreis von 18.966,01 Euro als richtung eines Kaltnetzes; hier: Neubau Maschinenhaus 1 auf unaufschiebbar im Sinne des § 61 ThürKO. dem Flurstück 1/40 der Flur 4 der Gemarkung Oberhof. Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen Beschluss Nr.: 18-149-21 Beschluss Nr.: 17-140-21 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sit- Sitzung am 30. März 2021 die Anschaffung eines Parkscheinau- zung am 16. März 2021 das städtebauliche Einvernehmen zur tomaten für den Parkplatz Rondell als unaufschiebbar im Sinne Errichtung eines Kaltnetzes; hier: Neubau Trafo-Station kalt auf des § 61 ThürKO. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auf- dem Flurstück 1/40 der Flur 4 der Gemarkung Oberhof. trag unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils an den wirt- Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: schaftlichsten Bieter zu vergeben. 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: Beschluss Nr.: 17-141-21 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sit- zung am 16.03.2021 das städtebauliche Einvernehmen zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses auf den Flur- stücken 185/7, 185/12 und 185/13 der Flur 1 der Gemarkung Oberhof. Abstimmung: von 9 anwesenden Stadträten: 9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -6- Nr. 4/2021 Mitteilungen Ämter & Ansprechpartner Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner im Rathaus und der Stadtverwaltung für Ihre Fragen und Mitteilungen: Stadtverwaltung Oberhof Zellaer Straße 10 Ordnungsamt 98559 Oberhof Lisa Ballenberger Tel.: 036842 2800 Tel.: 036842 28018 Fax: 036842 28031 E-Mail: ordnungsamt@stadt-oberhof.de E-Mail: info@stadt-oberhof.de Einwohnermeldeamt / Friedhofswesen / Fundbüro Sprechzeiten der Stadtverwaltung Andrea Wischnewski Montag 10 Uhr bis 12 Uhr Tel.: 036842 28028 Dienstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr E-Mail: meldeamt@stadt-oberhof.de Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung Kämmerei Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Katja Hörold Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr Tel.: 036842 28019 Bürgermeister E-Mail: kaemmerei@stadt-oberhof.de Thomas Schulz Steuern und Abgaben / Tourismusabgaben Sekretariat Alexandra Koch Lisa Weisheit Tel.: 036842 28021 Tel.: 036842 28012 E-Mail: koch@stadt-oberhof.de E-Mail: info@stadt-oberhof.de Kasse Sprechzeiten des Bürgermeisters Chris Dähne nach vorheriger Vereinbarung Tel.: 036842 28020 Haupt- und Personalamt / Bauamt E-Mail: kasse@stadt-oberhof.de Holger Orthey Tel.: 036842 28013 Bauhof Oberhof Im Kehltal E-Mail: hauptamt@stadt-oberhof.de 98559 Oberhof Annika Robel Tel.: 036842 22296 Tel.: 036842 28014 E-Mail: bauhof@stadt-oberhof.de E-Mail: robel@stadt-oberhof.de Information Am 14.05.2021 bleibt das Rathaus geschlossen. Mitteilung über Verkehrsbehinderungen in Oberhof Liebe Verkehrsteilnehmer, wir möchten hiermit informieren, dass im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr von Mitte Mai bis Mitte Sep- tember diesen Jahres entlang der L3247 - Oberhof Süd bis hin zum Kreisverkehr umfangreiche Straßenbauarbeiten durchgeführt werden. Hierdurch wird es im Bereich des Südknotens zu verkehrlichen Einschränkungen kommen. Des Weiteren wird im Zuge der Neuerschließung des Wohngebietes in Oberhof (Abrissfläche ehem. Hotel „Dimitroff“) ab dem 27.04.2021 um das künftige Wohngebiet (Zellaer Straße - Jahnstraße - Poststraße) für die Dauer der Bauarbeiten ein Einbahnstra- ßenverkehr eingerichtet. Es wird insbesondere nicht möglich sein, die Poststraße von der Jägerstraße kommend in Richtung des Kreisverkehrs zu durchfahren. Wir bitten um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und stehen für Rückfragen unter der Telefonnummer: 036842 28013 bzw. 036842 28018 gern zur Verfügung.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -7- Nr. 4/2021 Bereitschaftsdienste Apothekenbereitschaftsdienst Mai 2021 Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst / jeweils 8 bis 8 Uhr 01.05./02.05. Fuchs-Apotheke, Suhl Tel. 03681/760473 17.05. Neue Apotheke, 03.05. Markt-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/4017 Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 18.05. Lauterbogen-Apotheke, 04.05. Spangenberg-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707126 Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 19.05. Alexander-Apotheke Mitte, 05.05. Neue Apotheke, Suhl Tel. 03681/4544240 Zella-Mehlis Tel. 03682/4017 20.05. Magdalenen-Apotheke, 06.05. Adler-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707704 Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 07.05. Robert-Koch-Apotheke, Wald-Apotheke, Oberhof Tel. 036842/22348 Schmiedefeld Tel. 036782/6380 Auen-Apotheke, 21.05. Spangenberg-Apotheke, Suhl Tel. 03681/727133 Suhl Tel.03681/79130 08.05./09.05. Neue Apotheke, 22.05./23.05. Alexander-Apotheke Nord, Zella-Mehlis Tel. 03682/4017 Suhl Tel. 03681/462449 10.05. Apotheke Heinrichs, Sertürner-Apotheke, Suhl Tel. 03681/721161 Schwarza Tel. 036843/71383 Raben-Apotheke, 24.05. Spangenberg-Apotheke, Viernau Tel. 036847/159710 Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 11.05. Easy-Apotheke, 25.05. Markt-Apotheke, Suhl Tel. 03681/867320 Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 12.05. Fuchs-Apotheke, 26.05. Neue Apotheke, Suhl Tel. 03681/760473 Zella-Mehlis Tel. 03682/4017 13.05. Alexander-Apotheke, 27.05. Adler-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707704 Suhl Tel. 03681/79140 28.05. Apotheke Heinrichs, Lichtenau-Apotheke, Suhl Tel. 03681/721161 Benshausen Tel. 036843/7860 Raben-Apotheke, 14.05. Alexander-Apotheke Nord, Viernau Tel. 036847/159710 Suhl Tel. 03681/462449 29.05./30.05. Spangenberg-Apotheke, Sertürner-Apotheke, Suhl Tel.03681/79130 Schwarza Tel. 036843/71383 31.05. Robert-Koch-Apotheke, 15.05./16.05. Easy-Apotheke, Oberhof Tel. 036842/22348 Suhl Tel. 03681/867320 Auen-Apotheke, Suhl Tel. 03681/727133
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -8- Nr. 4/2021 Ostereiersuche im Schnee Schulnachrichten In diesem Jahr durften die Schulkinder ihre Osternester im Schnee suchen. Jedes Kind hatte zuvor das eigene Nestchen Neues aus der Grundschule selber gebastelt, damit der Osterhase viele Süßigkeiten hineinle- gen konnte. Auf unserem Schulhof lag zwar viel Schnee und die Kinder bauten noch fleißig mit den Schaufeln an ihren Schnee- Das Bundesland Thüringen höhlen. Aber nicht der Winter, sondern der Frühling stand vor der Tür. Die Kinder der Klasse 4c lernten ihr Bundesland Thüringen ge- Die Freude war groß, als alle Kinder ihr Nest gefunden hatten. nauer kennen. Im Homeschooling und im Heimatkundeunterricht trugen sie allerhand Wissenswertes zusammen. Mit viel Fleiß Vielen Dank an den fleißigen Osterhasen. gestalteten sie Plakate. Im Unterricht lauschten alle gespannt, was ihre Mitschüler bei den Kurzvorträgen über die Städte Thü- ringens zu erzählen wussten. Spaß hatten die Kinder der Klasse 4c auch im Kunstunterricht. Mit viel Fantasie gestalteten sie ihre Bilder zum Thema: „Eine Ballonfahrt über Thüringen“. Kirchliche Nachrichten Kirchgemeinde Oberhof Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde lädt zu den Gottes- diensten im Monat Mai herzlich ein. Sonntag Kantate 02.05.2021 11:00 Uhr Christuskirche Oberhof Sonntag Rogate 09.05.2021 10:00 Uhr Zentralgottesdienst St. Magdalenen Mehlis Lese-Weltmeisterschaft in der Grundschule Donnerstag, 13.05.2021 - Christi Himmelfahrt 10:00 Uhr Zentralgottesdienst Pünktlich zum Biathlon-Weltcup im Januar 2021 startete eine Christuskirche Oberhof Lese-Weltmeisterschaft in der Klasse 3 c. Sonntag Exaudi 16.05.2021 Unser spannender und lustiger Lesewettkampf endete vor zwei Wochen, parallel zum allerletzten internationalen Wettkampf un- 11:00 Uhr Christuskirche Oberhof serer Spitzensportler. Pfingsten 23.05.2021 Den ersten Platz belegte Noah. Er erreichte die volle Punktzahl 11:00 Uhr Christuskirche Oberhof und wurde mit einem goldenen Siegerpokal geehrt. Auf den Pfingstmontag 24.05.2021 zweiten Platz folgten 3 Schüler, die mit einem silbernen Pokal 10:00 Uhr Oekumenischer Pfingstgottesdienst prämiert wurden. Melanie, Oskar und Mads freuten sich riesig. St.Blasii Zella Alle anderen Schüler lagen punktemäßig sehr eng zusammen Sonntag Trinitatis 30.05.2021 und erhielten Medaillen und Urkunden für ihre tollen Leistungen. 11:00 Uhr Christuskirche Oberhof Herzlichen Glückwunsch! In unseren Kirchen gelten die jeweils gültigen Hygieneregeln. Wir wünschen allen eine lebensfrohe Osterzeit und ein gesegnetes Pfingstfest. M. Eschrich
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -9- Nr. 4/2021 Vereine und Verbände WSV Oberhof 05 e.V. Wir gratulieren unserer Sportlerin Josephine Koch zur Berufung in den Landeskader des Thüringer Schützenbundes in der Disziplin Luftpistole. Wir wünschen dir viel Erfolg, liebe Josi! Sonstiges Der Lütschestein Am Eisenbahnknotenpunkt Erfurt stieg der Bedarf an Wasser für den Betrieb der Dampflokomotiven bis zum Jahr 1930 auf fast 3000 Kubik- Dampflokomotiven waren die ersten selbstfahrenden maschinell meter pro Tag. Mittelfristig konnte der steigende Wasserbedarf nicht angetriebenen Schienenfahrzeuge und dominierten den Schie- mehr aus den vorhandenen städtischen Wasserwerken sichergestellt nenverkehr von seiner Entstehung bis zur Mitte des 20. Jahr- werden. Dazu kam, dass das in Erfurt vorhandene Grundwasser zu hunderts. Dampflokomotiven waren Träger der nunmehr einset- kalkhaltig war. Der Kalk setzte sich in den Kesseln der Dampflokomo- zenden rasanten Entwicklung der Transporttechnik sowie des tiven ab und verringerte den Wirkungsgrad der Dampfanlagen und nationalen und internationalen Handelns. verursachte einen höheren Instandhaltungsaufwand. Bereits seit 1916 gab es die Überlegungen, Wasser aus dem Gebiet der oberen Gera über ein Leitungssystem nach Erfurt zu transportieren. Anfang der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden die Planungen konkreter. In Liebenstein sollte die Gera angestaut werden und von dort eine rund 34 km lange Leitung, die „Liebensteiner Brauchwasserleitung“, auch „Lütscheleitung“ genannt, gebaut werden. Die Lütschetalsperre dient dieser Fern- leitung zur Gewährung einer gleichmäßigen Wasserführung der Wilden Gera, um die kontinuierliche Wasserentnahme bei Lie- benstein für die Reichsbahn sowie den Mindestwasserabfluss für den Betrieb der zahlreichen Wassermühlen zu sichern. Am 25. November 1933 wurde die Bevölkerung in einer amtlichen Mittei- lung informiert, dass der „Bau eines Staumeyers Lütschegrund“ erfolgen soll. Die oberste Forstbehörde wurde in die Planungen einbezogen. Diese hatte nunmehr die Aufgabe, den Staubereich von jegli- chem Aufwuchs zu befreien. Holz setzt beim Zersetzungsprozess im Wasser Gerbsäure und Lignine frei. Diese färbt das Wasser braun, dies wäre ungeeignet für das geplante Vorhaben. Zusammenfluss Langer Grund / Oberer Wiesengrund zur Lütsche Standort der Mauer vor Beginn der Arbeiten zum Bau der Amtliche Bekanntmachung über den Bau der Lütschetalsperre Lütsche-Talsperre vom 17.11.1933
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 10 - Nr. 4/2021 Das Forstamt Oberhof wurde beauftragt, die Arbeiten im Stau- Oberförster, die an der Beräumung der Talsperre beteiligt waren, bereich der Lütschetalperre durchzuführen. Sämtlicher Bewuchs pflanzten auf dieser Fläche einen Baum. Das Denkmal, welches musste entfernt werden. Das Nutzholz wurde einer Verwertung sich am Standort der Tafel befindet, der sogenannte „Lütsche- zugeführt, Äste, Zweige und Unterholz wurden an Ort und Stelle stein“ zeugt von dieser Aktion. Alle Beteiligten wurden nament- verbrannt. Zusätzlich mussten neue Abfahrtswege angelegt wer- lich auf diesem Denkmal verzeichnet. den, da die alten forstwirtschaftlichen Wege durch den Bau der Talsperre überstaut wurden. Fast alle Arbeitskräfte des Forstam- tes Oberhof wurden für dieses Großprojekt eingesetzt. Außer- dem wurden im Rahmen des Notstandsprogramms weitere Hilfs- kräfte aus den umliegenden Orten für diese Arbeiten rekrutiert. In mühevoller Handarbeit wurden die Arbeiten durch die vielen Holzfäller und die Hilfskräfte durchgeführt. Alte Ansicht Lütschestein mit Bänken und freien Blick auf die Entnahme I und II Die alte Lütscheleitung, die von Liebenstein über Plaue, Arnstadt, Neudietendorf nach Erfurt Wasser leitet, hat eine Gesamtlänge von 38 km und besteht bis Bahnhof Plaue aus Gussrohren mit 30 cm Durchmessser. Ab Plaue verringert sie sich auf 27,5 cm. Die Guss- rohre wurden aus Straßburg / Frankreich bezogen. Bei Haarhausen befindet sich eine Behältervorlage mit zweimal 1000 Kubikmetern zur Wasserspeicherung und zur Reduzierung der überschüssigen Druckhöhe. Die höchste Wasserentnahme aus der Lütscheleitung wurde 1943 mit 4000 Kubikmetern pro Tag gemessen. Nachdem kein Brauchwasser für die Bereitstellung von Kessel- wasser für die Dampflokomotiven mehr benötigt wurde, wurde die Leitung zur Speisung der Löschwasserzisternen der Landes- hauptstadt Erfurt genutzt. Heute ist die Leitung stillgelegt. Sie ist im Eigentum des Wasser- Abwasserzweckverbands „Obere Gera“. Zum Wasserversorgungssystem der Deutschen Reichsbahn in Erfurt gehörten ursprünglich zwei Wassertürme, von denen nur noch der bereits 1920 errichtete Turm an der nach ihm benann- ten Straße „Am Wasserturm“ existiert. Historisches Denkmal für die Forstleute Etwa 200 Meter unterhalb der Lütschetalsperre, nur wenige Me- ter neben dem Weg zum Lütschetal, steht ein aus Seeberger Sandstein gefertigtes Denkmal. Das Plateau war ursprünglich die Baustelleneinrichtung für den Bau der Talsperre Lütsche. Das Denkmal erinnert an die vorbereitenden Arbeiten zum Bau der Lütschetalsperre. Vor Beginn des Einstaus der Talsperre musste der Stauraum von jeglichem Aufwuchs befreit werden. Dies war für die Forstarbeiter und die eingesetzten Hilfskräfte eine schwie- Die schwere Arbeit der Holzhauer! rige und gefährliche Arbeit. (siehe Artikel Lütschestein!) Ursprünglich war geplant, auch die Wurzelstöcke der Bäume vollständig zu beseitigen. Aufgrund der Kürze der Zeit, die der Forstverwaltung zur Verfügung stand, um den Stauraum zu beräumen, gelang dies nur zu einem Teil. Für den Beton der bogenförmigen Betongewichtsmauer mit ei- nem Bauwerksvolumen von rund 35000 Kubikmeter wurden Zu- schlagstoffe vor Ort gewonnen. Die Entnahme I, heute Parkplatz am linken Hang vor der Talsperre und die Entnahme II, luftseitig unterhalb der Talsperre am linken Hang wurden hierzu genutzt. Diese Fläche und das für die Betriebseinrichtung der Baustelle notwendige Areal wurde nach Abschluss der Arbeiten zum Bau Eine Gruppe Forstarbeiter und Hilfskräfte aus dem Oberhofer der Talsperre wieder aufgeforstet. Alle Holzhauer, Förster und Forstamt
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 11 - Nr. 4/2021 Nach Fertigstellung der Lütschetalsperre und Beräumung der Nach Fertigstellung der Lütschetalsperre und Beräumung der Baustelleneinrichtung wurden die ursprünglich genutzten Flä- Baustelleneinrichtung wurden die ursprünglich genutzten Flä- chen hierfür wieder aufgeforstet. Alle fest angestellten Arbeits- chen hierfür wieder aufgeforstet. Alle fest angestellten Arbeits- kräfte, außer den Hilfskräften, die im Rahmen eines Arbeits- kräfte, außer den Hilfskräften, die im Rahmen eines Arbeits- beschaffungsprogramms bei diesem Projekt beteiligt waren, beschaffungsprogramms bei diesem Projekt beteiligt waren, wurden namentlich auf dem Lütschestein vermerkt. Der Lütsche- wurden namentlich auf dem Lütschestein vermerkt. Der Lütsche- stein ist somit nicht nur ein Denkmal für all‘ jene, die bei diesem stein ist somit nicht nur ein Denkmal für all‘ jene, die bei diesem Projekt teilgenommen haben, sondern verweist auch auf die Projekt teilgenommen haben, sondern verweist auch auf die ehemals sehr kräftezehrende Waldarbeit, die nur mit Muskelkraft ehemals sehr kräftezehrende Waldarbeit, die nur mit Muskelkraft und ohne maschinelle Hilfe erledigt wurde. und ohne maschinelle Hilfe erledigt wurde. Die Ortschaft Frankenhain, die Gemeinde Geratal und die Jagdge- nossenschaft Frankenhain möchte dieses kulturhistorisch bedeut- same Denkmal erhalten. Die Tafeln des Gedenksteins sind stark verwittert und auch durch Vandalismus zerstört worden. Einige Namen sind nicht mehr zu lesen. Wir bitten deshalb die Bevölke- rung um Unterstützung. Vielleicht gibt es Personen, die die nicht mehr oder nur noch in Fragmenten vorhandenen Namen ergän- zen können. Im Rahmen der Sanierung des Denkmals sollen die Namen wieder gut sichtbar auf der Tafel hergestellt werden. Möglicherweise erkennt der eine oder andere auch Vorfahren seiner Familie und ist bereit, eine Spende für die Rekonstrukti- on des Denkmals zu geben. Das Tourismusbüro in Frankenhain, Tel. 036205 76366 wird hierzu nähere Auskunft erteilen. Auf den Tafeln sind die fünf Revierbezirke des Forstamtes Oberhof mit den namentlich benannten Revierförstern bzw. Forstarbeitern vermerkt. Diese sind: Revierförsterbezirk I Revierförster Schmermer 12 Personen Heißner, August Gräfenroda Heißner, Ernst Gräfenroda Heißner, Emil Gräfenroda Käppler, Hermann Gräfenroda Köllmer, Karl Gräfenroda Kohles, Hermann Gräfenroda Langgut, Paul Gräfenroda Nagel, Max Gräfenroda Pein, Ernst Gräfenroda Pfeuffer, Erich Gräfenroda Gründungsbereich linker Hang Talsperre Saft, Fritz Gräfenroda Knabe, Max Liebenstein Baustelleneinrichtung an der Sohle zur Talsperre
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 12 - Nr. 4/2021 Revierförsterbezirk II Revierförster Weisheit Revierförsterbezirk IV Revierförster (wahrscheinlich) 11 Personen W. Pflügner (Name zerstört) Bezold, Hermann Gräfenroda 17 Personen Beier, Otto Gräfenroda Alt, Ernst Frankenhain Eckardt, Hermann Gräfenroda Freitag, Max Gräfenroda Balzer, Martin Frankenhain Hildebrandt, August Gräfenroda Ehrhardt, Hans Frankenhain Kraußer, Hermann Gräfenroda Fischer, Arno Frankenhain Kraußer, Artur Gräfenroda Fritz, Walter Frankenhain Kehl, Franz Gräfenroda Fischer, Paul Frankenhain Pfeuffer, Karl Gräfenroda Greßler, Artur Frankenhain Rittermann, Hermann Gräfenroda Pfeifer, Heinrich Frankenhain Schröder, Ernst Gräfenroda Schlundt, Walter Frankenhain Schlundt, Willi Frankenhain Schlundt, Alfred Frankenhain Schlundt, Otto Frankenhain Schlundt, Gerhard Frankenhain Straßenmeyer, Erich Frankenhain Ostermann, Willi Crawinkel Ostermann, Guido Crawinkel Ostermann, Rudi Crawinkel Revierförsterbezirk III Revierförster Kräuter 7 Personen Alt, Erich Frankenhain Alt, Hugo Frankenhain Greßler, Walter Frankenhain Hierling, Walter Frankenhain …….ack, Walter Frankenhain (Name unvollständig) Wilhelm, Gottlieb Frankenhain Wilhelm, Gustav Frankenhain Revierförsterbezirk V Revierförster ... 15 Personen Hofmann, Artur Schwarzwald Hofmann, Bruno Schwarzwald Köllmer, Ewald Schwarzwald Pflügner, Hermann Schwarzwald Pflügner, Erich Schwarzwald Schambach, Alfred Schwarzwald Schardt, Hans Schwarzwald Griebel, Hermann Schwarzwald Griebel, Max Schwarzwald
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 13 - Nr. 4/2021 Hofmann, Ewald Stutzhaus Triebel, Richard Stutzhaus Gruß an Oma und Opa Braun, Karl Oberhof In diesen schwierigen Zeiten sind die Abstände zwischen Grotner, Ernst Oberhof Enkeln und Großeltern oftmals leider sehr groß. Krekel, Ernst Oberhof Für einen Gruß auf Distanz sind der Kreativität aber keine Mockel, August Oberhof Grenzen gesetzt. Foto: Claus Ritzerfeld Bleiben Sie gesund! Impressum „Stadtbote“ Forstarbeiterdenkmal „Lütschestein“ Amtsblatt für die Stadt Oberhof Herausgeber: Stadt Oberhof Wir bitten alle Personen, die evtl. Auskunft über die nicht lesba- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 ren Namen erteilen können, dies dem Tourismusbüro Franken- 77 / 20 50 - 21 hain mitzuteilen. Verantwortlich für den den amtlichen Teil: Stadt Oberhof Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Im Jahr 2020 wurde im Rahmen des Tages der Sauberkeit in Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar un- Frankenhain der Stein bereits von Moos und Aufwuchs befreit. ter Tel.: 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de In diesem Jahr sollen die Tafeln ergänzt werden und das Umfeld Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- des Gedenkssteins wird neu gestaltet. schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet Im Gebiet von Frankenhain wird im Jahr 2021/2022 ein geolo- werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- gischer Wanderweg angelegt. Es ist vorgesehen, ca. 20 Tafeln meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von entlang des Weges aufzustellen. Am Lütschestein wird eine In- uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso fotafel zum Bau der Lütschetalsperre aufgestellt. Auf dieser Tafel wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- werden auch nähere Informationen zum Lütschestein vermittelt. naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Abschließend möchten wir uns bei Herrn Peter Köppler aus Cra- Verlagsleiter: Mirko Reise winkel recht herzlich für die sehr umfangreichen Dokumente zur Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungs- Lütsche-Talsperre und zum Lütschstein bedanken. gebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hans-Georg Fischer Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ Ortschaftsbürgermeister OT Frankenhain oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- sche Gruppierung verantwortlich.
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