Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte

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www.pwc.ch/aufsichtsrechtlicheprojekte

                                 Übersicht über wichtige
                                 aufsichtsrechtliche Projekte

                                 Stand: 1. November 2018

Herausforderungen aus der zu-
nehmenden Regulierung für die
schweizerische Finanzbranche –
übersichtlich dargestellt und
periodisch aktualisiert.
Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte
Stand: 1. November 2018

Bereichsübergreifende Projekte

                                                                                                                                 2020

                                                                                                                                           2020

                                                                                                                                           2024
                                                                                                                                           2022
                                                                                                                                           2023

                                                                                                                                           2025
                                                        2018

                                                                                                                                           2021
                                                                                                   2019
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                                                                                                                     Nov
                                                                                                               Mär

                                                                                                                             Mär
                                                                           Aug

                                                                                                                     Aug
                                                        Mai

                                                                                                               Mai
                                                                                             Dez

                                                                                                                             Dez
                                                        Jun

                                                                                                               Jun
                                                                                                               Apr

                                                                                                                             Apr
                                                                           Sep

                                                                                                                     Sep
                                                                                             Feb

                                                                                                                             Feb
                                                                                       Okt

                                                                                                                     Okt
                                                                                             Jan

                                                                                                                             Jan
                                                        Jul

                                                                                                                     Jul
Prüfwesen
FINMA-RS 1 3 /3 Prüfwesen                        5

                                                                     13.

                                                                                                   1.
Geldwäscherei/Compliance
Bundesgesetz zur Stärkung der Wirksam keit       5
der Bekäm pfung der Geldwäscherei und der
                                                                                 21.

                                                                                                                                 ≈
                                                               1.

Terrorism usfinanzierung (Anpassung
Geldwäschereigesetz, GwG)
Geldwäschereiv erordnung-FINMA (Fintech-         6
                                                                           28.

                                                                                       26.

                                                                                                   ≈
Bewilligung)
Geldwäschereiv erordnung-FINMA (GwV-             6
                                                                     18.

                                                                                                                                 1.
FINMA)
Vereinbarung über die Standesregeln zur          6
                                                                     18.

                                                                                                                                 1.
Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 2 0)
Bundesgesetz zur Um setzung v on                 7
Em pfehlungen des Global Forum über die

                                                                                                                         ≈
Transparenz juristischer Personen und den
Inform ationsaustausch für Steuerzwecke
FINMA-RS 1 6 /7 Video- und Online-               7
                                                                     17.
                                                                           1.

                                                                                                                                 1.
Identifizierung
Organisation Finanzmarkt
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)             8
                                                               26.

                                                                                       4.

                                                                                                                                 ≈
Verordnung über die Finanzdienstleistungen       8
                                                                                       24.

                                                                                                          6.

                                                                                                                                 ≈

                                                                                                                                           ≈
                                                                                                                                               ≈
(FIDLEV)
Finanzinstitutsgesetz (FINIG)                    9
                                                               26.

                                                                                       4.

                                                                                                                                 ≈

Verordnung über die Finanzinstitute (FINIV)      9
                                                                                       24.

                                                                                                          6.

                                                                                                                                 ≈

FinfraV (Verlängerung Übergangsfrist für         9

                                                                                                                                                   31.12.
                                                                                                                                                            1.1.
                                                                                 14.

kleine nicht-finanzielle Gegenparteien)
                                                                                                   1.

FinfraV-FINMA (Einführung                       10
                                                                           ≈

Abrechnungspflicht)
FINMA-Aufsichtsm itteilungen 02 /2 01 7 und     10
                                                                                             31.

05/2 01 7 (FinfraG: Meldepflichten/
                                                                                                   1.

Transaktionsregister)
Übrige Themen
Änderung des Obligationenrechts                 11
                                                               14.

                                                                                                                                           ≈
                                                                                                                                               ≈

(Aktienrecht)
Änderung des Obligationenrechts (Indirekter     11
                                                               14.

Gegenv orschlag zur
                                                                                                                                           ≈

Konzernv erantwortungsinitiativ e)
Gleichstellungsgesetz (GlG) - Einführung v on   11
                                                                                                          ≈

regelm ässigen Lohnanaly sen
EU-Datenschutz-Grundv erordnung (EU-            12
                                                        25.

DSGVO)
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) -       12
                                                               12.

                                                                                                                             ≈
                                                                                                                                 ≈

Totalrev ision

                                                                            Parlamentarische                             Inkraftsetzung, Ablauf letzte
           Erarbeitung
                                                                            Behandlung                                   Übergangsfrist

           Durchführung Anhörung/                                           Publikation definitiver
                                                                                                                         Vollständige Anwendung
           Vernehmlassung                                                   Erlass

           Publikation Ergebnis Anhörung/
           Vernehmlassung/Botschaft
                                                                            Referendumsfrist                         ≈   Geschätzt/ungefähr

PwC                       Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                                                           2
Banken/Effektenhändler

                                                                                                                        2020

                                                                                                                               2020

                                                                                                                                        2024
                                                                                                                               2022
                                                                                                                                        2023

                                                                                                                                        2025
                                                        2018

                                                                                                                               2021
                                                                                            2019
                                                Seite

                                                        Nov

                                                        Nov
                                                        Mär

                                                        Mär
                                                        Aug

                                                        Aug
                                                        Mai

                                                        Mai
                                                        Dez

                                                        Dez
                                                        Jun

                                                        Jun
                                                        Apr

                                                        Apr
                                                        Sep

                                                        Sep
                                                        Feb

                                                        Feb
                                                        Okt

                                                        Okt
                                                        Jan

                                                        Jan
                                                        Jul

                                                        Jul
Rechnungslegung
FINMA-RS 1 5/1 Rechnungslegung Banken           13
(RVB) - Anpassung Bildung zusätzlicher

                                                                                            ≈

                                                                                                       ≈
Wertberichtigungen für Ausfallrisiken
Offenlegung
FINMA-RS 08/2 2 Offenlegung                     13

                                                                                      31.
FINMA-RS 1 6 /1 Offenlegung (Phase I)           14

                                                                                      31.
FINMA-RS 1 6 /1 Offenlegung (Phase II)          14

                                                                     16.

                                                                                      31.
FINMA-RS 1 6 /1 Offenlegung (Phase III)         14

                                                                                                                                 ≈
Eigenmittel/Risikoverteilung
ERV (Totalrev ision v om 1 . Juni 2 01 2 )      15

                                                                                      31.
                                                                                            1.
ERV (Anpassung der "Too-big-to-fail"-           15

                                                                                                                  31.
                                                                                                                        1.
Bestim m ungen)
ERV / FINMA-RS 1 7 /7 Kreditrisiken             16

                                                                                                                  31.
                                                                                                                        1.
FINMA-RS 1 7 /7 Kreditrisiken                16
                                                                     16.

(Anrechenbarkeit v on Lebensv ersicherungen/

                                                                                            1.
Anteile an VKV)
FINMA-RS 1 7 /7 Kreditrisiken (Nachv ollzug  16
                                                               30.

                                                                                                                  31.
Verlängerung Übergangsfristen SA-CCR und

                                                                                                                        1.
VKV)
FINMA-RS 08/2 3 Risikov erteilung            17
                                                                                      31.

ERV / FINMA-RS 1 9 /1 Risikov erteilung         17
                                                                                            1.

FINMA-RS 1 5/3 Lev erage Ratio (Optionale     17
                                                               30.

Anwendung SA-CCR)
ERV / FINMA-RS 08/2 0 Marktrisiko             17
                                                                                            ≈

                                                                                                   ≈

                                                                                                                  ≈

                                                                                                                                 ≈
('Fundam ental Rev iew of the Trading Book')
FINMA-RS 1 1 /2 Eigenm ittelpuffer und        18
                                                                     16.

                                                                                            1.

Kapitalplanung – Banken
FINMA-RS 1 3 /1 Anrechenbare Eigenm ittel     18
                                                                     16.

                                                                                            1.

Banken
ERV (Gone-concern-Kapital,                    18
                                                        30.

                                                                                            ≈

Beteiligungsabzug)
Überarbeitung des Basel III Regelwerks (Post- 19

                                                                                                                                 1.1.
crisis reform )
Liquidität
LiqV/FINMA-RS 1 5/2 Liquidität (quantitativ e 1 9
                                                                                      31.
                                                                                            1.

Anforderungen)
LiqV/FINMA-RS 1 5/2 Liquidität                19
                                                                                      ≈

(Teilrev isionen NSFR)
Organisation/Risikomanagement
FINMA-RS 1 7 /1 Corporate Gov ernance         20
                                                               30.
                                                                     1.

FINMA-RS 08/6 Zinsrisiken                       20
                                                                                      31.

FINMA-RS 1 9 /2 Zinsrisiken                     20
                                                                     16.

                                                                                            1.

FINMA-RS 1 8/3 Outsourcing – Banken und         20
                                                                                                                                        1.4.

Versicherer (Totalrev ision)
Bankeninsolv enzv erordnung-FINMA               21
                                                                           30.
                                                                                 1.

(Teilrev ision)
FINMA-Aufsichtsm itteilung 01 /2 01 8 -         21
                                                                                                       30.

Um setzung der Pflichten zur Anpassung v on
                                                                                 1.

                                                                                                             1.

Finanzv erträgen
Fintech
BankG (Senkung Markteintrittshürden für         21
                                                               26.

                                                                                 4.

                                                                                            ≈

                                                                                                                        ≈

Fintech-Unternehm en)
Bankenv erordnung (BankV) (Um setzung           21
                                                               21.

                                                                           21.

erleichterte Bewilligungsv oraussetzungen für
                                                                                            ≈

                                                                                                                        ≈

Fintech-Unternehm en)
Übrige Themen
Kleinbankenregim e (Pilotphase)                 22
                                                                     13.

                                                                                                       ≈

BankG (Stärkung Einlegerschutz)                 22
                                                                                                   ≈

                                                                                                       ≈

BankG (Beteiligungskapital für                  22
                                                               26.

                                                                                 4.

Genossenschaftsbanken)

PwC                         Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                                     3
Fondsleitungen/Anlagefonds/Vertreter ausländischer
kollektiver Kapitalanlagen

                                                                                                                                                                2020

                                                                                                                                                                                   2020

                                                                                                                                                                                                               2024
                                                                                                                                                                                                 2022
                                                                                                                                                                                                        2023

                                                                                                                                                                                                                      2025
                                                  2018

                                                                                                                                                                                          2021
                                                                                                   2019
                                          Seite

                                                                                       Nov

                                                                                                                                                    Nov
                                                                                                          Mär

                                                                                                                                                                       Mär
                                                                     Aug

                                                                                                                                        Aug
                                                  Mai

                                                                                                                      Mai
                                                                                             Dez

                                                                                                                                                          Dez
                                                         Jun

                                                                                                                            Jun
                                                                                                                Apr

                                                                                                                                                                             Apr
                                                                           Sep

                                                                                                                                        Sep
                                                                                                          Feb

                                                                                                                                                                Feb
                                                                                 Okt

                                                                                                                                              Okt
                                                                                                   Jan

                                                                                                                                                                Jan
                                                               Jul

                                                                                                                                  Jul
KAG (Einführung v on nicht                23

                                                                           5.

                                                                                                                                  ≈

                                                                                                                                         ≈
genehm igungspflichtigen Fonds)

PwC                      Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                                                                                                                4
Wichtigste Inhalte und Änderungen
Bereichsübergreifende Projekte
Regulierung                 Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
Prüfwesen
FINMA-RS 13/3               • Lockerung der Prüfzyklen in der Basisprüfung:                Inkrafttreten:
Prüfwesen                      − für Prüfgebiete mit Nettorisiko „mittel“: Prüfung         1. Januar 2019
                                 alle 6 Jahre statt 3-Jahres-Zyklus;
                               − Konzentration der Aufsichtsprüfung für prob-
                                 lemlose Banken maximal alle 3 Jahre (Aufsichts-
                                 kategorie 5) resp. alle 2 Jahre (Aufsichtskatego-
                                 rie 4), falls FINMA Antrag des Verwaltungsrats
                                 genehmigt.
                            • Vermehrte Risikoorientierung durch Fokussierung
                              auf risikorelevante Prüfgebiets.
                            • Zulässigkeit einer verstärkten Abstützung auf Arbei-
                              ten der internen Revision.
                            • Verstärkter Einbezug des Verwaltungsrats in Risiko-
                              analyse und Erarbeitung der Prüfstrategie, aufgrund
                              Zulässigkeit der Absprache vor Einreichung der Do-
                              kumente an FINMA.
Geldwäscherei/Compliance
Bundesgesetz zur Stär-      • Festhalten der ausdrücklichen Pflicht von Finanzin-          Anhörung bis
kung der Wirksamkeit          termediären zur Überprüfung von Angaben zur wirt-            21. September 2018
der Bekämpfung der            schaftlich berechtigten Person.                              Inkrafttreten erwartet:
Geldwäscherei und der       • Pflicht zur risikoorientierten, regelmässigen Über-          1. Januar 2020
Terrorismusfinanzie-          prüfung der Aktualität von Kundendokumentation.
rung (Geldwäschereige-
setz, GwG)                  • Unterstellung der Beratung (Gründung, Kauf, Ver-
                              kauf, Führung, Verwaltung und Mittelbeschaffung)
                              von
                               − Gesellschaften mit Sitz im Ausland;
                               − Sitzgesellschaften mit Sitz in der Schweiz; sowie
                               − Trusts
                               unter die Vorschriften des GwG und Einführung von
                               Sorgfalts- und Prüfungspflichten für Berater.
                            • Ausweitung der Sorgfaltspflichten für Händler auf
                              Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Bartransaktio-
                              nen von mehr als CHF 15‘000.
                            • Pflicht zum Handelsregister-Eintrag von Vereinen,
                              die für karitative Zwecke Vermögenswerte im Aus-
                              land sammeln oder verteilen.

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Regulierung                Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
Geldwäschereiverord-       • Festlegung von Sorgfaltspflichten für künftige Trä-          Anhörung bis
nung-FINMA (GwV-             ger der FinTech-Bewilligung (Personen nach Art. 1b           26. Oktober 2018
FINMA)                       BankG).
(Fintech-Bewilligung)      • Orientierung an Sorgfaltspflichten für DUFI, u.a.:           Inkrafttreten erwartet:
                              − Einführung eines informatikgestützten Transak-            1. Januar 2019
                                tionsüberwachungssystems auf Verlangen der
                                FINMA
                              − Keine Erleichterungen zur Festlegung von Krite-
                                rien, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhten
                                Risiken hinweisen.
                              − Beschränkte Aufgaben der Geldwäschereifach-
                                stelle, falls Bruttoertrag weniger als CHF 1.5
                                Mio. beträgt und Geschäftsmodell geringe Risi-
                                ken aufweist.
Geldwäschereiverord-       • Erweiterung und Präzisierung der Kriterien, die auf          Inkrafttreten:
nung-FINMA (GwV-             Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken hinwei-            1. Januar 2020
FINMA)                       sen.
                           • Konkretisierung der Anforderungen an gruppen-
                             weite Einhaltung der grundlegenden Prinzipien der
                             Geldwäschereiprävention und an globale Überwa-
                             chung von Rechts- und Reputationsrisiken durch Fi-
                             nanzintermediäre mit Auslandtätigkeit.
                           • Senkung des Schwellenwertes für Bartransaktionen
                             mit Laufkunden und die Zeichnung von nicht bör-
                             senkotierten kollektiven Kapitalanlagen von
                             CHF 25‘000 auf CHF 15‘000 Franken.
                           • Pflicht zur Überprüfung der Angaben zum Auftrag-
                             geber und zur begünstigten Person im Zahlungsver-
                             kehr.
                           • Pflichten zur regelmässigen Aktualisierung der Kun-
                             dendokumentation und zur Überprüfung von Anga-
                             ben zur wirtschaftlich berechtigten Person sind auf-
                             grund bestrittener Gesetzesgrundlage nicht mehr
                             Teil der GwV-FINMA.
Vereinbarung über die      • Senkung des Schwellenwerts von CHF 25‘000 auf                Inkrafttreten:
Standesregeln zur Sorg-      CHF 15‘000 für die Identifizierung des Vertragspart-         1. Januar 2020
faltspflicht der Banken      ners bei Kassageschäften.
(VSB 20)                   • Formelle Aufnahme des FINMA-RS Video- und On-
                             line-Identifizierung in die VSB.
                           • Senkung der Frist von 90 auf 30 Tage zur Beschaf-
                             fung fehlender Angaben oder Dokumente bei Konto-
                             eröffnung.
                           • Aktualisierung der Bestimmungen zum abgekürzten
                             Verfahren vor Aufsichtskommission.
                           • Präzisierung und Vereinfachung der Formulare A, I,
                             K, S und T.

PwC            Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                 6
Regulierung                Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
Bundesgesetz zur           • Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien für              Anhörung bis
Umsetzung von                Gesellschaften ohne Börsenkotierung und Gesell-              24. April 2018
Empfehlungen des             schaften, deren Aktien nicht als Bucheffekten ausge-
Global Forum über die        gebenen wurden.
                                                                                          Inkrafttreten erwartet:
Transparenz juristi-       • Einführung Sanktionssystem für die Verletzung der            1. Oktober 2019
scher Personen und           Pflicht zur:
den Informationsaus-
tausch für Steuerzwe-         − Meldung von wirtschaftlich berechtigen Perso-
cke                             nen durch Aktionäre; und
                              − Führung von Verzeichnissen über Aktionäre und
                                wirtschaftlich berechtigte Personen.
                           • Einsichtsrechte für Behörden und Finanzintermedi-
                             äre.
                           • Anpassungen in verschiedenen Gesetzen, u.a. Obli-
                             gationenrecht, Strafgesetzbuch und Kollektivanla-
                             gengesetz.
FINMA-RS 16/7              • Anpassung des Rundschreibens an den raschen                  In Kraft seit:
Video- und Online-           technologischen Wandel.                                      1. August 2018
Identifizierung            • Videoidentifizierung:                                        Übergangsfrist bis
                                                                                          1. Januar 2020
                              − Verzicht auf Vorgehen mittels Einmalpasswort
                                (TAN);
                              − Überprüfung von neu mindestens zwei Sicher-
                                heitsmerkmalen der Identifizierungsdokumente.
                           • Online-Identifizierung:
                              − Sicherstellung der Einhaltung der Sorgfalts-
                                pflichten unter bestimmten Voraussetzungen
                                durch Überweisung von einer Bank aus einem
                                FATF-Mitgliedstaat zulässig, bisher Überwei-
                                sung von einer Bank in der Schweiz zwingend.
                           • Lebenderkennung bei der Überprüfung von Lichtbil-
                             dern.
                           • Abgleich der Identifizierungsdokumente mit Refe-
                             renzdatenbank, falls Finanzintermediär mit vorge-
                             legten Dokumenten nicht vertraut ist.

PwC            Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                  7
Regulierung                Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
Organisation Finanzmarkt
Finanzdienstleistungs-     • Anpassung der Verhaltens- und Produktvorschriften            Im Parlament am
gesetz (FIDLEG)              an angesprochenes Kundensegment (Privatkun-                  15. Juni 2018 verab-
                             den/professionelle Kunden):                                  schiedet
                              − Information über Finanzdienstleister, Dienst-             Referendumsfrist bis
                                leistung und Produkt, u.a. mittels Basisinforma-          4. Oktober 2018
                                tionsblatt;                                               Inkrafttreten erwartet:
                              − Angemessenheitsprüfung vor Geschäften mit Fi-             1. Januar 2020
                                nanzinstrumenten (ausser execution only);                 Übergangsfristen bis
                              − Eignungsprüfung bei Beratung und Vermögens-               zwei Jahre nach
                                verwaltung.                                               Inkrafttreten
                           • Vorgaben zur Organisation von Finanzdienstleistern
                             und zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
                           • Pflichten zur Information über die Annahme oder
                             Pflicht zur Weitergabe von Entschädigungen von
                             Dritten.
                           • Pflicht für Kundenberater zum Eintrag in Beraterre-
                             gister, falls Finanzdienstleister nicht gemäss FIN-
                             MAG beaufsichtigt wird sowie zur Aus- und Weiter-
                             bildung.
                           • Erweiterung der rechtlichen Mittel zugunsten des
                             Kunden, u.a. Anspruch auf Herausgabe von Doku-
                             menten.
                           • Übergangsfristen nach Inkrafttreten:
                             − 6 Monaten für Registrierung von Kundenbera-
                                tern und Anschluss von Finanzdienstleistern an
                                Ombudsstelle;
                             − 2 Jahre für Einführung der Pflichten im Zusam-
                                menhang mit dem Anbieten von Finanzinstru-
                                menten (u.a. Prospektpflicht für Effekten, Ba-
                                sisinformationsblatt für Finanzinstrumente, Ver-
                                öffentlichung).
Verordnung über die        • Konkretisierung der Beratungs- und Informations-             Anhörung bis
Finanzdienstleistungen       pflichten für Finanzdienstleister                            6. Februar 2019
(FIDLEV)                   • Ausführungsbestimmungen zu Vorgaben im                       Inkrafttreten erwartet:
                             FIDLEG:                                                      1. Januar 2020
                              − Organisation von Finanzdienstleistern;                    Übergangsfristen bis 1.
                                                                                          Januar 2021 für Ein-
                              − neues Kundenberaterregister;                              haltung der Pflichten
                              − Kundendokumentation;                                      zur Kundensegmentie-
                              − Ombudsstellen;                                            rung, Fachkenntnisse,
                                                                                          Verhaltensregeln, Or-
                              − Prospekt beim Angebot von Effekten;                       ganisation
                              − Basisinformationsblatt.                                   Verschiedene weitere
                                                                                          Übergangsfristen für
                                                                                          die Veröffentlichung
                                                                                          von Prospekten und
                                                                                          Basisinformationsblät-
                                                                                          tern

PwC            Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                 8
Regulierung                     Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
Finanzinstitutsgesetz           • Regelung der Bewilligungspflicht und der Aufsicht            Im Parlament am
(FINIG)                           über sämtliche Finanzdienstleister, welche das Ver-          15. Juni 2018 verab-
                                  mögensverwaltungsgeschäft betreiben, d.h. Vermö-             schiedet
                                  gensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivver-         Referendumsfrist bis
                                  mögen, Fondsleitungen, und Wertpapierhäuser.                 4. Oktober 2018
                                • Keine Unterstellung unter das Finanzinstitutsgesetz          Inkrafttreten erwartet:
                                  u.a. für Banken, Versicherungsunternehmen und                1. Januar 2020
                                  Vorsorgeeinrichtungen.                                       Übergangsfristen bis
                                • Definition von Bewilligungsvoraussetzungen mit               drei Jahre nach
                                  Bestimmungen zur Organisation, Gewähr für ein-               Inkrafttreten
                                  wandfreie Geschäftsführung, Rechtsform, Risikoma-
                                  nagement, internen Kontrolle und Kapitalvorschrif-
                                  ten.
                                • Übergangsfristen:
                                   − Finanzinstitute, die neu einer Bewilligungs-
                                     pflicht unterstehen: Meldung bei FINMA innert
                                     6 Monaten nach Inkrafttreten mit Pflicht zur
                                     Einhaltung der Anforderungen sowie des Stel-
                                     lens eines Bewilligungsgesuchs innert 3 Jahren
                                     seit Inkrafttreten;
                                   − Vermögensverwalter und Trustees: Unverzügli-
                                     che Meldung bei FINMA im Fall der Aufnahme
                                     der Geschäftstätigkeit innert 1 Jahr nach Inkraft-
                                     treten FINIG, mit Anschluss und Stellung des
                                     Bewilligungsgesuchs an Aufsichtsorganisation
                                     innert 1 Jahr nach Genehmigung der Aufsichts-
                                     organisation.
Verordnung über die             • Konkretisierung der Ausführungsbestimmungen                  Anhörung bis
Finanzinstitute (FINIV)           zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG).                           6. Februar 2019
                                • Regelungen für die Bewilligung und die organisato-           Inkrafttreten erwartet:
                                  rischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzin-           1. Januar 2020
                                  stitute.
Finanzmarktinfra-               • Verlängerung der Übergangsfristen bis 1. Januar              Inkrafttreten
strukturverordnung                2024 für kleine nicht-finanzielle Gegenparteien für          1. Januar 2019
(FinfraV)                         die Meldung von Derivattransaktionen.
(Verlängerung Übergangs-        • Keine Anpassung der Übergangsfristen für finanzi-            Übergangsfrist bis
frist für kleine nicht-finan-     elle Gegenparteien und nicht-kleine nicht-finanzielle        1. Januar 2024
zielle Gegenparteien)             Gegenparteien.
                                • Initialisierung einer Überprüfung des FinfraG ab
                                  2019 aufgrund internationaler und technologischer
                                  Entwicklungen.

PwC                 Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                  9
Regulierung                  Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
Finanzmarktinfra-            • Einführung der Abrechnungspflicht für standardi-             Inkrafttreten
strukturverordnung-            sierte OTC-Zinsderivate und OTC-Kreditderivate.              1. September 2018
FINMA (FinfraV-              • Abrechnungspflicht für finanzielle und nichtfinanzi-         Übergangsfristen zwi-
FINMA)                         elle Gegenparteien, die OTC-Derivatgeschäfte über            schen 6 und 18 Monate
(Einführung Abrechnungs-       den Schwellenwerten gemäss Art. 88 FinfraV tätigen           ab Inkrafttreten
pflicht)                       (CHF 1.1 Mia. für Kredit-/Aktienderivate, CHF 3.3
                               Mia. für Zins-/Devisen-/Rohwaren- und sonstige
                               Derivate).
                             • Übergangsfristen von 6 bis 18 Monaten nach In-
                               krafttreten des Anhangs 1 FinfraV-FINMA in Abhän-
                               gigkeit der Klassifikation gemäss Art. 85 FinfraV, bis
                               die Abrechnungspflicht erfüllt werden muss.
                             • FINMA zieht Ausnahme mit Bekanntmachung über
                               Aufsichtsmitteilung in Betracht, falls sich bis 1. Feb-
                               ruar 2019 abzeichnet, dass bestimmte CCPs bis zum
                               Eintritt der Abrechnungspflicht nicht anerkannt
                               werden.
FINMA-Aufsichtsmit-          • Bewilligung eines schweizerischen Transaktionsre-            Meldepflicht in Abhän-
teilungen 02/2017 und          gisters (SIX Trade Repository AG) und Anerken-               gigkeit von Art und
05/2017                        nung eines ausländischen Transaktionsregisters               Grösse der melde-
FinfraG: Meldepflichten/       (Regis-TR S.A.) lösen für Schweizer Marktteilneh-            pflichtigen Person
Transaktionsregister           mende die Pflicht zur Meldung von Derivatgeschäf-            bis spätestens
                               ten aus.                                                     1. Januar 2019
                             • Meldung offener Derivatgeschäfte spätestens ab fol-
                               genden Zeitpunkten:
                                − ab 1. Oktober 2017: wenn die meldepflichtige
                                  Person eine nicht-kleine Finanzielle Gegenpartei
                                  (FC) oder eine zentrale Gegenpartei (CCP) ist;
                                − ab 1. Januar 2018: wenn die meldepflichtige Per-
                                  son eine kleine Finanzielle Gegenpartei (FC-) o-
                                  der eine nicht-kleine Nichtfinanzielle Gegenpar-
                                  tei (NFC) ist;
                                − ab 1. Januar 2019 in den übrigen Fällen, wobei
                                  ein Geschäft zwischen zwei kleinen Nichtfinanzi-
                                  ellen Gegenparteien (NFC-) nicht gemeldet wer-
                                  den muss.

PwC              Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)               10
Regulierung                   Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
Übrige Themen
Änderung des                  • Überführung der Bestimmungen der Verordnung                  Botschaft des Bundes-
Obligationenrechts              gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten            rates an das Parlament
(Aktienrecht)                   Aktiengesellschaften (VegüV) in Bundesgesetz.                publiziert am
                              • Setzen von Leitplanken für Antrittsprämien und               23. November 2016
                                Entschädigungen für Konkurrenzverbote.                       Am 14. Juni 2018 im
                                                                                             Nationalrat behandelt
                              • Liberalisierung der Gründungs- und Kapitalbestim-
                                mungen.                                                      Inkrafttreten erwartet:
                                                                                             frühestens Anfang 2021
                              • Bessere Abstimmung des Aktienrechts auf das neue
                                Rechnungslegungsrecht, u.a. bei den eigenen Aktien
                                und der Verwendung ausländischer Währungen in
                                Buchhaltung und Rechnungslegung.
                              • Geschlechterquoten für den Verwaltungsrat (je
                                mind. 30 %) und Geschäftsleitung (je mind. 20 %)
                                bei grossen börsenkotierten Gesellschaften, Comply-
                                or-Explain-Ansatz.
                              • Lösungsvorschlag für die Problematik hoher Be-
                                stände von Dispoaktien.
                              • Erhöhte Transparenzanforderungen im Rohstoffsek-
                                tor durch Offenlegung von Zahlungen an staatliche
                                Stellen.
Änderung des                  • Pflicht zur Befolgung von Bestimmungen zum                   Am 14. Juni 2018 im
Obligationenrechts              Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch                Nationalrat behandelt
(Indirekter Gegenvorschlag      im Ausland für Unternehmung, welche zwei der
zur Konzernverantwor-           nachfolgenden Werte überschreiten:
tungsinitiative)                 − Bilanzsumme CHF 40 Mio.;
                                 − Umsatzerlös CHF 80 Mio.;
                                 − 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
                              • Mögliche Ausdehnung auf Geschäftsbeziehungen
                                mit Dritten.
                              • Pflicht zur Publikation eines Rechenschaftsberichts.
Änderung des Gleich-          • Verpflichtung von Arbeitgebern zur Durchführung              Botschaft am
stellungsgesetzes (GlG)         einer Lohnanalyse alle 4 Jahre, falls dieser mehr als        5. Juli 2017 publiziert
(Einführung von regelmäs-       100 Mitarbeitende beschäftigt (Version Ständerat)            Im Ständerat am
sigen Lohnanalysen)             resp. mehr als 100 Vollzeitstellen (Version National-        29. Mai 2018 und im
                                rat) aufweist.                                               Nationalrat am
                              • Befreiung des Arbeitgebers, falls Analyse eine Lohn-         25. September 2018 be-
                                gleichheit ergibt.                                           handelt
                              • Durchführung der Lohnanalyse anhand Standard-
                                Analyse-Tool des Bundes oder mit einer wissen-
                                schaftlichen und rechtskonformen Methode.
                              • Überprüfung der internen Lohnanalyse durch unab-
                                hängige Stelle:
                              • zugelassenes Revisionsunternehmen oder
                              • Organisationen der Arbeitnehmervertretung
                                oder Gleichstellungsförderung.
                              • Pflicht zur Information der Aktionäre bei börsenko-
                                tierten Gesellschaften und der Mitarbeitenden.

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Regulierung               Wichtigste Inhalte/Änderungen                                  Status
EU-Datenschutz-           • Wesentliche Verschärfung der Vorschriften für die            In Kraft seit
Grundverordnung             Verwendung, Nutzung, Erhebung, Speicherung und               24. Mai 2016
(EU-DSGVO)                  Weitergabe von Daten.                                        Übergangsfrist bis
                          • Anwendbarkeit auch auf Firmen mit Sitz in der                25. Mai 2018
                            Schweiz, wenn personenbezogene Daten von EU-
                            Bürgern bearbeitet werden und falls Güter oder
                            Dienstleistungen in der EU angeboten werden.
                          • Drastische Strafen für Verletzungen bis zu 4 % des
                            weltweiten Jahresumsatzes oder EUR 20 Mio.
Bundesgesetz über den     • Erweiterte Auskunfts- und Dokumentationspflich-              Im Nationalrat letzt-
Datenschutz (DSG)           ten.                                                         mals am 17. Septem-
(Totalrevision)           • Stärkung der Aufsichtsbehörde und Verschärfung               ber 2018 und im Stän-
                            der Sanktionen.                                              derat am 11. Septem-
                                                                                         ber 2018 behandelt
                          • Berücksichtigung der in der EU ab 25. Mai 2018 an-
                            wendbaren Datenschutzgrundverordnung (EU-
                            DSGVO) sowie der Datenschutzkonvention des Eu-
                            roparates (SEV 108).
                          • Für Gesellschaften mit grenzüberschreitendem Ge-
                            schäft in der Europäischen Union sind die Bestim-
                            mungen der EU-DSGVO zu beachten.
                          • Verabschiedung des Parlaments im September 2018
                            zur Etappierung der Vorlage:
                             − 1. Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 zum
                               Schutz natürlicher Personen bei der Verarbei-
                               tung personenbezogener Daten zum Zwecke der
                               Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfol-
                               gung von Straftaten oder der Strafvollstreckung
                               (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands);
                             − 2. Totalrevision des Bundesgesetzes über den
                               Datenschutz (DSG) bis ca. Ende 2019.

PwC           Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                  12
Banken/Effektenhändler
Regulierung                  Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Rechnungslegung
FINMA-RS 15/1                • Erarbeitung einer FINMA-Rechnungslegungsver-                Anhörung erwartet:
Rechnungslegung Ban-           ordnung und Ersatz des FINMA-RS 15/1.                       1. Halbjahr 2019
ken (RVB)                    • Einführung eines Ansatzes für die Bildung zusätzli-
(Anpassung Bildung zusätz-     cher Wertberichtigungen, neben den Einzelwertbe-
licher Wertberichtigungen      richtigungen für gefährdete Forderungen:
für Ausfallrisiken)
                                 − Banken der Aufsichtskategorie 1:
                                   ◦ Expected Loss Ansatz gemäss verwendetem
                                     internationalem Standard zur Rechnungsle-
                                     gung;
                                   ◦ Anwendung dieses Expected Loss Ansatzes
                                     auch für statutarischen Einzelabschluss zu-
                                     lässig.
                                 − Banken der Aufsichtskategorie 2:
                                   ◦ Modellbasierter Expected Loss Ansatz für
                                     alle Bestände, bei denen der IRB-Ansatz zu
                                     Anwendung kommt;
                                   ◦ Vereinfachter Ansatz für erwartete Verluste
                                     (z.B. Loss-Rate-Ansatz basierend auf Expert
                                     Judgement) für Positionen mit Eigenmittel-
                                     unterlegung gemäss Standardansatz.
                                 − Banken der Aufsichtskategorie 3, mit wesentli-
                                   cher Tätigkeit im Zinsdifferenzgeschäft:
                                   ◦ Öffnung der bisher formell eng gefassten
                                      Möglichkeiten zur Bildung von Wertberich-
                                      tigungen für latente Ausfallrisiken;
                                   ◦ Erwartung der Bildung von Wertberichti-
                                      gungen für inhärente Ausfallrisiken inner-
                                      halb eines grossen Spielraums;
                                   ◦ Verwendung der Wertberichtigungen für in-
                                      härente Ausfallrisiken in Krisensituationen.
                                 − Übrige Banken:
                                   ◦ Wahlrecht zur Anwendung des heute gülti-
                                     gen Ansatzes mit Wertberichtigungen für la-
                                     tente Ausfallrisiken auf der Basis des Incur-
                                     red Loss Ansatzes; oder
                                   ◦ Bildung zusätzlicher Wertberichtigungen für
                                     inhärente Ausfallrisiken.
Offenlegung
FINMA-RS 08/22               • Aufnahme von Vorgaben zur qualitativen und quan-            In Kraft seit:
Offenlegung Banken             titativen Offenlegung von:                                  1. Januar 2015
(FINMA-Rundschreiben             − Leverage Ratio;                                         Schrittweise Ablösung
vom 20. November 2008,                                                                     durch FINMA-RS 16/1
                                 − Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity
mit Anpassungen vom
                                   Coverage Ratio – LCR).
29. Oktober 2014)
                             • Ab Jahr 2015: Offenlegung gemäss bisherigen Peri-
                               odizitäten für die Eigenmittel-Offenlegung:
                                 − für Banken mit jährlicher Offenlegung: bis spä-
                                   testens Ende April 2016 basierend auf den Zah-
                                   len per Jahresende 2015);
                                 − für Banken mit halbjährlicher Offenlegung: bis
                                   spätestens Ende August 2015 basierend auf den
                                   Zahlen per Ende Juni 2015).

PwC              Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                 13
Regulierung                  Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
FINMA-RS 16/1                • Totalrevision und Ersatz des bisherigen FINMA-RS            In Kraft seit:
Offenlegung Banken             08/22 Offenlegung Banken, mit Fokus auf eine                1. Januar 2016
(Phase I – FINMA-Rund-         Standardisierung gewisser Tabellen zur Sicherstel-          Übergangsfristen bis
schreiben vom 28. Oktober      lung der einfacheren Vergleichbarkeit.                      2019
2015)                        • Befreiung von kleineren Instituten (FINMA-Auf-              Für Offenlegungen ab
                               sichtskategorien 4 und 5) von detaillierter Offenle-        31. Dezember 2018
                               gung gemäss Basler Standards.                               abgelöst durch Ände-
                             • Ein grösserer, einmaliger Umstellungsaufwand fällt          rungen des FINMA-
                               v.a. bei rund 30 Instituten der Aufsichtskategorien 1       RS 16/1 Offenlegung
                               bis 3 an.                                                   Banken (Phase II) vom
                                                                                           20. Juni 2018
                             • Erste jährliche Offenlegung für Banken der:
                                 − Aufsichtskategorie 1 bis spätestens Ende April
                                   2017 für Geschäftsjahre endend am 31. Dezem-
                                   ber 2016;
                                 − Aufsichtskategorie 2 & 3 bis spätestens Ende
                                   April 2018;
                                 − Aufsichtskategorie 4 & 5 bis spätestens Ende
                                   April 2019.
                             • Banken, die den Konsolidierungsrabatt anwenden
                               sowie von der detaillierten Offenlegungspflicht be-
                               freite ausländisch beherrschte Banken: Publikation
                               von mind. 6 Kennzahlen im Geschäftsbericht, erst-
                               mals per 31. Dezember 2015.
FINMA-RS 16/1                • Möglichkeit zum Verzicht auf Offenlegung von In-            Anwendbar für
Offenlegung Banken             formationen bei fehlender Wesentlichkeit oder Aus-          Offenlegungen per
(Phase II – Änderungen         sagekraft.                                                  31. Dezember 2018
vom 20. Juni 2018)           • Teilrevision des Rundschreibens zur Erzielung ei-           Verzicht auf Offenle-
                               ner erhöhten Vergleichbarkeit durch standardisier-          gung der Informationen
                               te Vorgaben der Offenlegungsinhalte. Wesentliche            zu Zinsrisiken per Stich-
                               inhaltliche Anpassungen:                                    tag 31.Dezember 2018
                                                                                           möglich, falls ausseror-
                                 − Übersichtstabelle mit wesentlichen regulatori-
                                                                                           dentliche Offenlegung
                                   schen Kennzahlen (Key Metrics);
                                                                                           per Stichtag 30. Juni
                                 − Tabellen zu revidierten Standards zu Zins- und          2019 erfolgt
                                   Marktrisiken;
                                 − Tabellen für global systemrelevante Banken im
                                   Zusammenhang mit TLAC-Vorgaben;
                                 − Tabellen zu Vergütungen und prudentiellen
                                   Wertanpassungen;
                                 − Verzicht auf publizierte Begründung bei Nicht-
                                   Publikation von Informationen aufgrund Unwe-
                                   sentlichkeit.
FINMA-RS 16/1                • Erweiterung der Offenlegungspflichten.                      In Ausarbeitung
Offenlegung Banken                                                                         Anwendbarkeit erwartet
(Phase III)                                                                                ca. 2022

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Regulierung                 Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Eigenmittel/Risikoverteilung
Verordnung über die         • Umfassende Überarbeitung der Eigenmittel- und               In Kraft seit:
Eigenmittel und Risi-         Risikoverteilungsvorschriften aufgrund der Ände-            1. Januar 2013
koverteilung (ERV)            rungen des Basel-III-Rahmenwerkes.                          Umfangreiche Über-
(Totalrevision vom          • Verschärfte Anforderungen an die Qualität und               gangsfristen von 2013
1. Juni 2012)                 Höhe des Eigenkapitals.                                     bis 2018
                            • Abschaffung des Swiss Finish (Schweizer Standar-
                              dansatz zur Unterlegung von Kreditrisiken und
                              Schweizer Ansatz der Risikoverteilung) mit Über-
                              gangsfrist bis längstens 31. Dezember 2018.
Eigenmittelverordnung       • Neu kalibrierte Gesamtanforderungen zum Going-              In Kraft seit:
(ERV)                         concern-Kapital für systemrelevante Banken:                 1. Juli 2016
(Anpassung der „Too-big-       − Sockelanforderung: 4.5 % Leverage Ratio +                Verschiedene Über-
to-fail“-Bestimmungen)           12.86 % der risikogewichtete Positionen;                 gangsfristen bis längs-
                                − abgestufter Zuschlag für Marktanteil;                   tens 2019
                                − abgestufter Zuschlag für Gesamtengagement.
                            • Erweiterter antizyklischer Puffer für grosse Banken
                              mit signifikanten Forderungen im ausländischen
                              privaten Nichtbankensektor:
                              − Kapitalpuffer aus gewichtetem Durchschnitt
                                  derjenigen Quoten der antizyklischen Kapital-
                                  puffer, die in den Mitgliedstaaten des Basler
                                  Ausschusses gelten, in denen die massgeblichen
                                  Kreditpositionen der Bank belegen sind;
                                − Limitierung des erweiterten antizyklischen Ka-
                                  pitalpuffers auf maximal 2,5 % der gewichteten
                                  Positionen.
                            • Überführung aus FINMA-RS 11/2 Eigenmittelpuffer
                              und Kapitalplanung Banken:
                              − der Kapitalquoten und Eigenmittelpuffer in die
                                 Eigenmittelverordnung (ERV) sowie
                                − die Kategorisierung der Banken in die Ban-
                                  kenverordnung (BankV)

PwC             Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                15
Regulierung                   Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Verordnung über die           • Anpassung der Berechnung von Kreditäquivalenten             Änderungen zur Ver-
Eigenmittel und Risi-           für Derivate.                                               ordnung publiziert am
koverteilung (ERV)                − Einführung Standardansatz für Kreditäquiva-             23. November 2016
FINMA-RS 17/7                       lente von Derivaten (SA-CCR);                           Änderungen zum
Kreditrisiken Banken                                                                        FINMA-RS publiziert
                                  − vereinfachter SA-CCR für Institute der Auf-
                                                                                            am 19. Dezember 2016
(Totalrevision RS 08/19)            sichtskategorien 4 und 5;
                                                                                            In Kraft seit:
                                  − vereinfachter SA-CCR für Institute der Auf-             1. Januar 2017 mit
                                    sichtskategorie 3 unter Bedingungen.                    Übergangsfrist bis
                              • Anpassung von Methodik und Risikogewichtungs-               1. Januar 2020
                                sätzen zur Unterlegung von Anteile an verwalteten           (Verlängert mit Publi-
                                kollektiven Vermögen.                                       kation der Änderungen
                                  − Einführung von verschiedenen Ansätzen zur Be-           in der ERV vom
                                    stimmung der Eigenmittelunterlegung: Look-              22. November 2017)
                                    Through-Ansatz LTA, mandatsbasierter Ansatz
                                    MBA oder Fallback-Ansatz FBA;
                                  − Institute der Aufsichtskategorien 4 und 5 dürfen
                                    den Fallback-Ansatz FBA mit einem Risikoge-
                                    wicht von 250 % statt 1‘250 % anwenden, falls
                                    der Fonds einen synthetischen Risikoindikator
                                    von 1 bis 4 aufweist;
                                  − Fallback-Ansatz FBA für Institute der Aufsichts-
                                    kategorie 3 unter Bedingungen zulässig.
                              • Anpassung der Eigenmittelunterlegung für Verbrie-
                                fungspositionen im Bankenbuch.
FINMA-RS 17/7                 • Definition der Anrechenbarkeit von Lebensversi-             Inkrafttreten:
Kreditrisiken Banken            cherungspolicen von Ehepartnern.                            1. Januar 2019
(Anrechenbarkeit von Le-      • Erweiterung des vereinfachten Ansatzes zur Risiko-
bensversicherungen/ An-         gewichtung von Anteilen an verwalteten kollektiven
teile an VKV)                   Vermögen (VKV) für Instrumente mit Risikoindika-
                                tor > 4.
FINMA-RS 17/7                 • Nachvollzug der Übergangsfristen im Rundschrei-             In Kraft seit:
Kreditrisiken Banken            ben aus Anpassung der Eigenmittelverordnung vom             30. Juni 2018
                                22. November 2017:
(Nachvollzug Verlängerung
Übergangsfristen SA-CCR           − Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwen-
und VKV)                            dung des SA-CCR in Ablösung der Marktwert-
                                    methode vom 1. Januar 2018 auf 1. Januar
                                    2020.
                                  − Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwen-
                                    dung der neuen Eigenmittelregeln für im Ban-
                                    kenbuch gehaltene Anteile an verwalteten kol-
                                    lektiven Vermögen (VKV) vom 1. Januar 2018
                                    auf 1. Januar 2020.

PwC               Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)               16
Regulierung                  Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Verordnung über die          • Wegfall der Abdeckung von Überschreitungen der              Inkrafttreten:
Eigenmittel und Risi-          25 %-Obergrenze mit freien Eigenmitteln, ausser im          1. Januar 2019
koverteilung (ERV)             Zusammenhang mit Abwicklung des Kundenzah-
                               lungsverkehrs während längstens 5 Bankwerktagen
FINMA-RS 19/1 Risi-
                               und Unternehmensverbindungen.
koverteilung Banken
(Änderungen Risikovertei-    • Beschränkung der Ausnahmen von der 25 %-Ober-
lungsvorschriften)             grenze vorwiegend auf Positionen gegenüber Zent-
                               ralbanken und Zentralregierungen sowie zentrale
                               Gegenparteien.
                             • Gewichtung von Forderungen gegenüber Pfand-
                               briefinstituten mit 10 %.
                             • Anpassung des Meldewesens.
                             • Pflicht zur Meldung bis Ende März 2018 von Klum-
                               penrisiken, die bei Inkrafttreten der neuen Regeln
                               voraussichtlich die 25 %-Obergrenze überschreiten.
                             • Verlängerung der Übergangsfrist für die Einfüh-
                               rung des SA-CCR und die Gewichtung von Anteilen
                               an verwalteten kollektiven Vermögen von 12 auf 36
                               Monate.
                             • Ablösung des FINMA-RS 08/23 Risikoverteilung
                               Banken durch neues Rundschreiben.
                             • Erleichterungen für Banken der Aufsichtskatego-
                               rien 4 und 5.
FINMA-RS 15/3 Le-            • Einführung der optionalen Anwendung des SA-CCR              In Kraft seit:
verage Ratio                   (Standardansatz für Kreditäquivalente von Deriva-           30. Juni 2018
                               ten) gemäss Art. 57 ERV anstelle der Marktwertme-
(Optionale Anwendung
                               thode zum Einbezug von Derivaten in die Berech-
SA-CCR)
                               nung der Leverage Ratio.
                             • Bei optionaler Anwendung des SA-CCR:
                                 − Banken der Aufsichtskategorien 1 bis 3: Pflicht
                                   zur Information der FINMA unter Angabe der
                                   Auswirkungen;
                                 − Banken der Aufsichtskategorien 4 und 5: keine
                                   Informationspflicht;
                                 − Offenlegung der Methodik bei optionaler An-
                                   wendung des SA-CCR.
Verordnung über die          • Umsetzung der Ergebnisse des Fundamental Re-                Anhörung erwartet:
Eigenmittel und Risi-          view of the Trading Book (FRTB) zu den Marktrisi-           1. Quartal 2019
koverteilung (ERV)             kovorschriften des Basler Ausschusses.                      Erlass der Regelungen
FINMA-RS 08/20               • Dies bedingt eine weitere Anpassung der Eigenmit-           erwartet:
Marktrisiko Banken             telverordnung (ERV) und des Rundschreibens                  Dezember 2019
(Änderungen Fundamental        Marktrisiken Banken.                                        Inkrafttreten erwartet:
Review of the Trading        • Aufgrund von Verzögerungen in der Umsetzung in              1. Januar 2022
Book)                          anderen Jurisdiktionen, insb. Europäische Union,
                               wird die Umsetzung in der Schweiz frühestens per
                               31. Dezember 2020 in Kraft treten.
                             • Weiterer Aufschub bis 2022 erwartet aufgrund Ver-
                               schiebung des Inkrafttretens durch Basler Aus-
                               schuss.

PwC              Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                17
Regulierung                   Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
FINMA-RS 11/2 Eigen-          • Aufhebung der Ausführungen zu Aufsichtskatego-              Inkrafttreten:
mittelpuffer und Kapi-          rien und Eigenmittelpuffer aufgrund bereits erfolg-         1. Januar 2019
talplanung - Banken             ter Neuregelung in ERV.
                              • Definition der Berechnung der Eigenmittelziel-
                                grösse (= Gesamteigenmittelquote + antizyklischer
                                Puffer + institutsspezifischer Eigenmittelzuschlag).
                              • Festlegung Prozentsatz zur Unterschreitung der Ei-
                                genmittelzielgrösse für Massnahmen.
FINMA-RS 13/1                 • Implementation der ab 2019 gültigen Regeln für die          Inkrafttreten:
Anrechenbare Eigen-             eigenmittelmässige Behandlung von TLAC-Instru-              1. Januar 2019
mittel Banken                   menten.
(Teilrevision)                • Präzisierung der geltenden Praxis zur Anrechnung
                                von Wertkorrekturen für latente Ausfallrisiken:
                                  − Anrechnung an T2-Kapital; oder
                                  − Abzug von entsprechenden Aktiv- oder Ausser-
                                    bilanzpositionen.
                              • Anpassung der regulatorischen Filter aufgrund Än-
                                derung von IFRS-Standards.
Verordnung über die           • Einführung von Gone-concern-Kapitalanforderun-              Vernehmlassung
Eigenmittel und Risi-           gen für inlandorientierte systemrelevante Banken            bis 30. Mai 2018
koverteilung (ERV)              (D-SIBs).                                                   Inkrafttreten erwartet:
(Gone-concern-Kapital, Be-    • Beteiligungen an zu konsolidierenden, im Finanzbe-          1. Januar 2019
teiligungsabzug und weitere     reich tätigen Tochtergesellschaften: Abschaffung
Anpassungen)                    des vollen Abzugs des Beteiligungswerts in der Ein-
                                zelinstitutsbetrachtung von den Eigenmitteln und
                                Festlegung einer Risikogewichtung für Beteiligun-
                                gen mit Sitz:
                                  − in der Schweiz auf 250 %;
                                  − im Ausland auf 400 %.
                              • Unterstellung unter die konsolidierte Aufsicht der
                                FINMA von Gruppengesellschaften, die für eine
                                Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank
                                notwendige Dienstleistungen erbringen.

PwC               Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                18
Regulierung                   Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Überarbeitung des Ba-         • Anpassung des Standardansatzes zur Gewichtung               Umsetzung der meisten
sel-III-Regelwerks              von Kreditrisiken durch                                     Anpassungen des Basler
(Post-crisis reform)              − stärkere Differenzierung von Risikowichten an-          Ausschusses bis
                                    stelle pauschaler Sätze, insbesondere für grund-        1. Januar 2022
                                    pfandgesicherte Positionen in Wohn- und Ge-             Phasenweise Erhöhung
                                    werbeliegenschaften in Abhängigkeit der Beleh-          des Output Floors für
                                    nung; und                                               interne Modellverfah-
                                                                                            ren von 2022 bis 2027
                                  − erweiterte Beurteilungspflichten bei der Ver-
                                    wendung von externen Ratings.
                              • Wegfall des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes für ge-
                                wisse Positionsklassen, insbesondere Positionen ge-
                                genüber grösseren Unternehmen und Finanzinsti-
                                tuten.
                              • Anpassung der Berechnungsmethodik von Credit
                                Valuation Adjustments (CVA).
                              • Ersatz der bisherigen Ansätze zur Eigenmittelunter-
                                legung von operationellen Risiken (Basisindikator-,
                                Standard- und institutsspezifischer Ansatz) durch
                                Standardansatz auf Basis von Ertragskomponenten
                                und historischen Verlusten.
                              • Anpassung der Berechnungsmethodik zur Leverage
                                Ratio und Einführung eines Leverage Ratio Puffers
                                für global systemrelevante Banken (G-SIBs).
                              • Festlegung des Output Floors für interne Modell-
                                verfahren bei mindestens 72.5 % der risikogewich-
                                teten Aktiven gemäss Standardansätzen.
                              • Verschiebung des Inkrafttretens der Vorgaben zur
                                Berechnung der Eigenmittelunterlegung von
                                Marktrisiken (FRTB) von 2019 auf 1. Januar 2022.
Liquidität
Liquiditätsverordnung         • Ersatz der bisherigen Vorgaben Gesamtliquidität             In Kraft seit:
(LiqV)                          mit Einhalten der Liquidity Coverage Ratio (LCR)            1. Januar 2015
(Anpassung der quantitati-      ab 1. Januar 2015, mit im Grundsatz monatlicher             Diverse Übergangsfris-
ven Anforderungen)              Meldepflicht innert 20 Arbeitstagen.                        ten bis längstens
                                  − Einhaltung für nicht-systemrelevante Banken             1. Januar 2019
FINMA-RS 15/2
Liquidität Banken                   ab 1. Januar 2015 zu 60 % mit graduellem An-
                                    stieg der Quote bis zur vollständigen Einhaltung
(qualitative Anforderungen          ab 1. Januar 2019.
an das Liquiditätsrisikoma-
nagement und quantitative     • Einführung von Net Stable Funding Ratio (NSFR)
Anforderungen an die            sowie weiterer Beobachtungskennzahlen:
Liquiditätshaltung vom            − Test-Reporting im Jahr 2015;
3. Juli 2014)                     − verbindliche Berichterstattung ab 2. Quartal
                                    2016 bis Ende 2017.
Liquiditätsverordnung         • Erlass der verbindlichen Vorgaben zur stabilen Fi-          Anhörung bis
(LiqV)                          nanzierungskennziffer (Net Stable Funding Ratio,            10. April 2017
FINMA-RS 15/2                   NSFR).                                                      Neubeurteilung des
Liquidität Banken             • Aufschub des Entscheids zur Einführung der NSFR             weiteren Vorgehens:
(Teilrevisionen NSFR)           in der Schweiz bis Ende 2018 aufgrund erheblicher           Ende 2018
                                internationaler Verzögerungen.

PwC               Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)               19
Regulierung                   Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Organisation/Risikomanagement
FINMA-RS 17/1                 • Grundsätzliche Pflicht zur vollständigen Einhaltung         In Kraft seit:
Corporate Governance            des überarbeiteten Rundschreibens seit 1. Juli 2017.        1. Juli 2017
Banken                        • Übergangsfrist bis 30. Juni 2018 für:                       Vereinzelte Übergangs-
(Totalrevision des FINMA-                                                                   fristen bis 30. Juni 2018
                                  − Oberleitungsorgan muss zu mindestens einem
RS 08/24 Überwachung
                                    Drittel aus unabhängigen Mitgliedern bestehen;
und interne Kontrolle Ban-
ken)                              − alle Institute müssen ein Rahmenkonzept für
                                    das institutsweite Risikomanagement erstellen
                                    und durch das Oberleitungsorgan genehmigen
                                    lassen;
                                  − Institute der Aufsichtskategorien 1 bis 3: Ein-
                                    führung von Prüfausschuss und davon separa-
                                    tem Risikoausschuss, mit Möglichkeit zur Kom-
                                    bination für Institute der Aufsichtskategorie 3;
                                  − systemrelevante Institute: Führung separate Po-
                                    sition Chief Risk Officer u.a. als Teil der Ge-
                                    schäftsleitung.
FINMA-RS 08/6                 • Aufhebung des Rundschreibens und Ersatz durch               Aufhebung per
Zinsrisiken Banken              neues FINMA-RS 19/2 Zinsrisiken – Banken.                   31. Dezember 2018
FINMA-RS 19/2                 • Messung der Zinsrisiken nach internen Zinsstress-           Inkrafttreten:
Zinsrisiken – Banken            und -schockszenarien sowie nach aufsichtsrechtli-           1. Januar 2019
(Totalrevision)                 chen Standardzinsschockszenarien.
                              • Erleichterungen bei den Messszenarien unter Be-
                                dingungen für mittelgrosse Institute der Aufsichts-
                                kategorie 3 mit kleinem Zinsgeschäft sowie für
                                kleine Banken der Aufsichtskategorien 4 und 5.
                              • Vorgaben zu Pflichten des Oberleitungsorgans, in-
                                terner Berichterstattung, Risikoappetit, Dateninteg-
                                rität und Validierung sowie interner Risikotragfä-
                                higkeit.
                              • Offenlegung von Informationen zum Zinsrisiko.
                              • Schwellenwert zur Identifikation von Instituten mit
                                auffälligen Zinsrisiken (15 % des Kernkapitals).
FINMA-RS 18/3                 • Ablösung des bisherigen FINMA-RS 08/7 Outsour-              In Kraft seit:
Outsourcing – Banken            cing Banken                                                 1. April 2018
und Versicherer               • Pflicht zur Führung eines Inventars über ausgela-           Nach Inkrafttreten: So-
(Totalrevision)                 gerte Dienstleistungen.                                     fortige Anwendung auf
                                                                                            neue oder geänderte
                              • Anforderungen des Rundschreibens gelten auch bei
                                                                                            Auslagerungen
                                gruppeninternen Outsourcings, Erleichterungen
                                können jedoch berücksichtigt werden, falls Risiken          Übergangsfrist von fünf
                                nachweislich nicht bestehen oder Anforderungen              Jahren zur Anpassung
                                nicht relevant sind.                                        bestehender Auslage-
                                                                                            rungen
                              • Bei Auslagerung ins Ausland muss in der Schweiz
                                der Zugriff auf Daten jederzeit gewährleistet sein,
                                die für Sanierung, Abwicklung oder Liquidation
                                notwendig sind.
                              • Erweiterung des Geltungsbereichs auf die Versiche-
                                rungsunternehmen.

PwC               Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                20
Regulierung                  Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Bankeninsolvenzver-          • Konkretisierung der allgemeinen am 1. Januar 2016           In Kraft seit
ordnung-FINMA                  in Kraft getretenen Regelungen in Art. 30a BankG            1. April 2017
(Teilrevision)                 und Art. 12 Abs. 2bis BankV, wonach Banken dazu             Übergangsfristen bis 12
                               verpflichtet sind, Änderungen oder Neuabschlüsse            resp. 18 Monate nach
                               von Verträgen, die ausländischem Recht unterste-            Inkrafttreten der Be-
                               hen oder einen ausländischen Gerichtsstand vorse-           stimmung
                               hen, nur noch einzugehen, wenn die Gegenpartei ei-
                               nen Aufschub nach Art. 30a BankG anerkennt.
                             • Unterstellung nur von für Finanzmarkttransaktio-
                               nen gebräuchlichen Verträgen.
                             • Klarstellung, dass die Anpassungspflicht nur bei
                               Vertragsänderungen und -neuabschlüssen gilt.
FINMA-Aufsichts-             • Verlängerung der Übergangsfristen für den Ab-               Tolerierung von
mitteilung 01/2018             schluss neuer oder die Änderung bestehender Fi-             Abweichungen bis
Umsetzung der Pflichten        nanzverträge unter ausländischem Recht oder Ge-             31. Dezember 2018
zur Anpassung von Finanz-      richtsstand gemäss Art. 12 Abs. 2bis BankV (Vo-             resp. 30. Juni 2019
verträgen                      raussetzung der Anerkennung von Aufschub oder
                               Beendigung von Verträgen durch FINMA nach
                               Art. 30a BankG).
                             • FINMA toleriert unter bestimmten Voraussetzun-
                               gen für maximal neun Monate nach Ablauf der je-
                               weiligen Umsetzungsfrist, wenn Banken auf Erklä-
                               rung eines Handelsstopps zur Erzielung einer lü-
                               ckenlosen Einhaltung der Pflichten verzichten.
Fintech
Bankengesetz (BankG)         • Bewilligung für Institute ohne Aktiv- und Anlagege-         Im Parlament am
(Senkung Markteintritts-       schäft mit unverzinslichen Einlagen bis CHF 100             15. Juni 2018 verab-
hürden für Fintech-Unter-      Mio.                                                        schiedet
nehmen)                      • Erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvorausset-           Referendumsfrist bis
                               zungen, sowie verringerten Anforderungen an Min-            4. Oktober 2018
                               destkapital, Eigenmittel und Liquidität im Ver-             Inkrafttreten erwartet:
                               gleich zu einer Bank.                                       1. Januar 2019
Bankenverordnung             • Umsetzung der erleichterten Bewilligung für Fin-            Anhörung bis
(BankV)                        tech-Unternehmen.                                           21. September 2018
(Umsetzung erleichterte      • Regelung von Informationspflichten für Kunden,              Inkrafttreten erwartet:
Bewilligungsvoraussetzun-      Anforderungen an die Organisation und das Min-              1. Januar 2019
gen für Fintech-Unterneh-      destkapital.
men)

PwC              Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)                  21
Regulierung                    Wichtigste Inhalte/Änderungen                                 Status
Übrige Themen
Kleinbankenregime              • Pilotphase bis Mitte 2019 zum Regulierungsregime            Pilotphase bis Mitte
(Pilotphase)                     mit einer stark reduzierten Komplexität, für Banken         2019
                                 der Aufsichtskategorien 4 und 5:
                                  − vereinfachte Ermittlung der erforderlichen Min-
                                    desteigenmittel;
                                  − vereinfachte Berechnung der Leverage Ratio;
                                  − Beschränkung der Offenlegung auf Key Metrics;
                                  − Befreiung von der NSFR-Liquiditätsregulierung;
                                  − vereinfachte Kapital- und Liquiditätsplanung.
                               • Weitere Vereinfachungen in Überprüfung während
                                 der Pilotphase bei qualitativen Anforderungen in
                                 den Bereichen der operationellen Risiken, des Out-
                                 sourcings und der Corporate Governance.
                               • Möglichkeit zur Teilnahme am Kleinbankenregime,
                                 falls bestimmte Kriterien erfüllt werden, insbeson-
                                 dere überdurchschnittliche Kapitalisierung und
                                 Ausstattung mit hoher Liquidität.
Bankengesetz (BankG)           • Massnahmen zur Stärkung des Einlegerschutzes:               Anhörung erwartet von
(Stärkung Einlegerschutz)          − Verkürzung der Dauer zur Auszahlung der gesi-           März bis Juni 2019
                                     cherten Einlagen im Fall eines Bankenkonkur-
                                     ses auf 7 Arbeitstage;
                                   − Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von
                                     50 % der Beitragsverpflichtung;
                                   − Wegfall der Anforderung zur Haltung von Li-
                                     quidität für allfällige Mittelabflüsse an die Ein-
                                     lagensicherung;
                                   − Festlegung einer neuen Systemobergrenze auf
                                     1.6 % der Gesamtsumme der gesicherten Einla-
                                     gen, mindestens jedoch CHF 6 Mia.
                               • Einführung einer Verpflichtung zur getrennten Ver-
                                 wahrung (Segregierung) von Eigen- und Kundenbe-
                                 ständen kontenverbuchter Vermögenswerte für die
                                 gesamte Verwahrkette im Inland.
Bankengesetz (BankG)           • Schaffung der Möglichkeit zur Emission von Beteili-         Im Parlament am
(Beteiligungskapital für Ge-     gungskapital für Genossenschaftsbanken.                     15. Juni 2018
nossenschaftsbanken)           • Vorgaben zu den Rechten der Anteilsinhaber, zur             verabschiedet
                                 Bildung und Verwendung von allgemeinen Reser-               Referendumsfrist bis
                                 ven, Ausschüttung von Dividenden und dem Er-                4. Oktober 2018
                                 werb eigener Beteiligungsscheine.

PwC                Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte (Stand: 1. November 2018)               22
Fondsleitungen/Anlagefonds/Vertreter ausländischer
kollektiver Kapitalanlagen
 Regulierung                                  Wichtigste Inhalte/Änderungen                                                        Status
 Kollektivanlagengesetz                       • Einführung einer Kategorie von Fonds, die keiner                                   Anhörung erwartet ca.
 (KAG)                                          Genehmigungspflicht durch die FINMA unterlie-                                      Mitte 2019
 (Einführung von nicht ge-                      gen.
 nehmigungspflichtigen                        • Limited Qualified Investment Funds (L-QIF) wären
 Fonds)                                         qualifizierten Anlegern wie z.B. Pensionskassen und
                                                Versicherern vorbehalten.

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