Stargarder - Burg Stargard
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stargarder
Zeitung
Jahrgang 82 Samstag, den 15. Juni 2019 Ausgabe 06
„Rosen
für Burg Stargard“
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land und die
Gemeinden Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf sowie
des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee und des Zweckverbandes für
Wasserver- und Abwasserentsorgung StrasburgStargarder Zeitung –2– Nr. 06/2019
Inhaltsverzeichnis
Rathausinformationen • Reformation bis 30-jähriger Krieg - Geschichtsunterricht
• Ab 2020 nur noch elektronische Vergabe! 2 mal anders 14
• Wichtige Termine 3 Grundschule Kletterrose
• Pachten fällig! 3 • „Überleben“ im Planwagen 15
• Breitbandausbau - Projektgebiet MSE 24_25 Hort der 7 Berge
„Ausbaugebiet östliches Umland von Neubrandenburg“ 3 • Der Hort der 7 Berge und das Sommerfest 2019 15
• Verkauf Multicar M26 5
Evangelische Kita
Amtliche Bekanntmachungen • Arbeitseinsatz in der Ev. Johanneskita 15
• Öffentliche Bekanntmachung des Bergamtes Stralsund 5
Integrative Kita „Märchenwald“
Wahlen • Unser toller Ausflug 15
• Ergebnisse Wahl vom 26.05.2019 7
Kirchliche Nachrichten
Lindetal • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bredenfelde 16
• 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Vereine
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich Bürgerverein Bargensdorf e. V.
der Gemeinde Lindetal 10 • Einladung zum Dorffest am 29.06.2019 16
Wir gratulieren zum Geburtstag11 Dorfclub Dewitz e. V.
• Neptunfest zum Kindertag und Dorffest in Dewitz 16
Feuerwehrnachrichten
• Feuerwehren haben ein Herz für Kinder 11 Jagdverein Teschendorf
• Bilanz der Stargarder Jägerschaft 17
Tourismus/Kultur
• Veranstaltungen Monat Juni/Juli 2019 12 Marie-Hager-Kunstverein-Burg Stargard e. V.
• Tag der Nachbarn 2019 12 • Besuch im Hager-Haus 17
• Rosen für Burg Stargard 13 Rassegeflügelzuchtverein Burg Stargard
• Spiel und Spaß bei der Kindertagsparty 13 • Auswertung Kreisschau 2018 17
• Park- und Seefest in Pragsdorf 13 SV Burg Stargard e. V.
• Die Saison 2018/2019 ist vorbei 17
Schulen/Kita/Tagesmütter
Regionale Schule Jagdangelegenheiten
• Letzter Wandertag der 10. Klasse nach Berlin 13 Jagdgenossenschaft Alt Käbelich
• Klassenfahrt nach Leipzig 14 • Einladung zur Mitgliederversammlung
• Erlebnisse in Güstrow 14 der Jagdgenossenschaft Alt Käbelich 18
Ab 2020 nur noch elektronische Vergabe!
Ab nächstes Jahr wird in Burg Stargard nur noch elektronisch vergeben!
In Vorbereitung der elektronischen Vergabe informiert die Vergabestelle der Stadt Burg Stargard darüber, dass zukünftig nur noch
elektronische Angebote abgegeben werden können.
Die Stadt stellt ihre Ausschreibungsunterlagen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf dem Vergabeportal „subreport“ bereit.
Für den Download der Unterlagen empfehlen wir eine kostenlose Registrierung. Die Unterlagen stehen dann bei öffentlichen Aus-
schreibungen als PDF-Dokumente und als zip-Datei für Sie bereit. Beschränkte und Freihändige Vergaben erfolgen auch über
das Portal. Dazu erfolgt eine gesonderte Aufforderung an ausgewählte Firmen.
Für die elektronische Angebotsöffnung ist eine elektronische Signatur erforderlich.
Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig diese Zugangsvoraussetzungen.
Die nächste Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ erscheint am Samstag, dem 20. Juli 2019.
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im Amt Stargarder Land
ist am Sonntag, 07. Juli 2019, 24:00 Uhr.
Impressum:
Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land, die Stadt Burg Stargard und die Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow,
Holldorf, Lindetal und Pragsdorf sowie den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee und den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserent-
sorgung Strasburg
Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus-
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Burg Stargard, geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Internet: www.burg-stargard.de, uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
E-Mail: a.witzmann@stargarder-land.de, Telefon: 039603/25 310 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver-
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der
unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim
unter Anschrift des Verlages. Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
Auflage: 5.000 Exemplare, Erscheinung: monatlich
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-Nr. 06/2019 –3– Stargarder Zeitung
Wichtige Termine
Mo. 24.06.2019 18:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Holldorf,
Begegnungsstätte Rowa, Gutsweg 8, 17094 Holldorf OT Rowa
Di. 25.06.2019 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Lindetal, Alte Schule Ballin, Alte Dorfstraße 13
Mi. 26.06.2019 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Burg Stargard,
Feuerwehrgerätehaus Burg Stargard, Marner Straße 106
Do. 27.06.2019 18:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Groß Nemerow,
Bürgerhaus Groß Nemerow, Stargarder Straße 34
Mo. 01.07.2019 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Pragsdorf,
Gemeindezentrum Pragsdorf, Hauptstraße 17 a
Di. 02.07.2019 18:00 Uhr Konstetuierende Sitzung der Gemeindevertretung Cölpin,
Gemeindezentrum Cölpin, Woldegker Chaussee 31 a
Do. 04.07.2019 18:30 Uhr Konstituirende Sitzung des Amtsausschusses des ASL-Sitzungsraum des Rathauses
Burg Stargard, Mühlenstraße 30
Pachten fällig!
Bitte beachten Sie, dass die Pachten für 2019 am 01. Juli 2019 fällig sind.
Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur
Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten.
Breitbandausbau
Projektgebiet MSE 24_25 „Ausbaugebiet östliches Umland von Neubrandenburg“
Am 14.05.2019 wurde auf einer Informationsveranstaltung Hauseigentümer oder Mieter. Sie seien schließlich gut versorgt
durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der mit Fernsehen und Telefon und bräuchten keine Glasfaser.
neu-medianet GmbH den Bürgermeistern der betroffenen Ge-
meinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Pragsdorf und der Das ist aber ein Irrtum. Schon in wenigen Jahren wird der
Stadt Burg Stargard die aktuellen Informationen zum Verlauf normale Telefonanschluss nicht mehr ausreichen.
des Ausbauverfahrens für das Projektgebiet MSE 24_25 „Aus-
baugebiet östliches Umland von Neubrandenburg“ vorgestellt.
Wer dann im ländlichen Raum keinen Breitbandanschluss
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat als Projekt- hat, der wird entweder weitestgehend vom gesellschaftlichen
verantwortlicher bereits vor ca. 1 Monat mit der neu-medianet Leben abgeschnitten sein oder sich auf eigene Kosten einen
GmbH einen Vertrag für den Breitbandausbau im Projekt- Hausanschluss legen lassen müssen. Jetzt, wo der von Bund
gebiet MSE 24_25 abgeschlossen. Das bedeutet, dass der und Land geförderte Breitbandausbau erfolgt, sind die Haus-
Breitbandausbau mit Glasfaser ab Sommer 2019 beginnen anschlüsse während der Planungs- und Bauphase kostenlos
wird und bis spätestens Sommer 2021 abgeschlossen sein für jeden Eigentümer oder Mieter zu bekommen.
soll. Bevor in den Orten unseres Amtsbereiches der Breit-
bandausbau beginnt, werden frühzeitig durch die Tochterfirma
Später allerdings wird es teuer. Deshalb ist es klüger, schon
der Neubrandenburger Stadtwerke, die neu-medianet GmbH,
jetzt den Hausanschluss für die Zukunft legen zu lassen. Wer
die Einwohner in der entsprechenden Gemeinde informiert.
Sie haben aber jetzt schon die Möglichkeit zu erfahren, ob Ihr Kindern und Jugendlichen eine Perspektive nicht nur in den
Grundstück mit Glasfaser erschlossen wird. Sie können hierzu städtischen Metropolen geben möchte, der braucht ein leis-
auf die Seite www.glas-nost.de gehen und den Verfügbarkeit- tungsstarkes Breitbandnetz.
scheck durchführen.
Denn ein leistungsfähiger Internetanschluss ist heute für Un-
Die Frage, die sich der ein oder andere Grundstückseigentü- ternehmen einer der wichtigsten Standortfaktoren, für junge
mer stellen könnte: Brauche ich überhaupt einen Breitband- Familien ist es ein ausschlaggebendes Argument bei der Ent-
anschluss?
scheidung für einen Wohnort auf dem Lande.
In unserem Landkreis sind in den ersten beiden Projektge-
bieten für den Breitbandanschluss die Bauarbeiten in vollem
Und nicht zu vergessen: Ein hochwertiger lnternethausan-
Gange. Bagger sind unterwegs, bunte Rohrleitungen liegen
auf großen Kabeltrommeln bereit und die ersten Einwohner schluss ist eine Wertsteigerung für jede Immobilie. Ohne In-
freuen sich über einen Gigabit-fähigen Glasfaseranschluss. ternet gibt es keine Heimarbeitsplätze; ohne Internet kommen
Jedoch stößt der Anbieter auch immer wieder auf Ablehnung. keine Touristen; ohne Internet können künftig keine Schulauf-
„Wozu brauche ich einen solchen Breitbandanschluss!“ fragen gaben erledigt werden.Nr. 06/2019 –5– Stargarder Zeitung
Verkauf Multicar M26
Die Stadt Burg Stargard verkauft einen Multicar M26.
Fahrzeugart: LKW Kipper off. Kasten
Leistung: 78 KW/106 PS
Tag der ersten 02.12.1999
Zulassung:
Antriebsart: Diesel
Kilometerstand: ca. 120.000km
Verkaufspreis: 7.000,- €
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Schröder
aus dem Bau- und Ordnungsamt, Tel.: 039603 25338
oder Email: t.schroeder@stargarder-land.de.
Öffentliche Bekanntmachung des Bergamtes Stralsund
Die Firma ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4, 04129 Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich macht (§ 7 Abs. 1 Satz 1
Leipzig - nachfolgend Vorhabenträger genannt - hat beim Bergamt UVPG). Weitere Voraussetzung der freiwilligen Umweltverträglich-
Stralsund nach dem Gesetz über die Elektrizitäts-und Gasversor- keitsprüfung ist, dass die zuständige Behörde das Entfallen der
gung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) folgendes beantragt: Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Ein Fall fehlender Zweck-
mäßigkeit wird in der Regel nur dann gegeben sein, wenn offen-
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 43
kundig ist, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen
Abs. 1 Nr. 5 EnWG zum Bau und Betrieb der Ferngasleitung
Umweltauswirkungen hat. Liegen dagegen die Voraussetzungen
91 (FGL91), Abschnitt Dersekow - Sponholz
des Satzes 1 vor, besteht nach Satz 2 die Pflicht zur Durchführung
Die behördliche Zuständigkeit des Bergamtes Stralsund ergibt sich einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Bergamt Stralsund als
aus § 2 der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen zuständige Behörde hat mit Schreiben vom 27.02.2018 das Ent-
Behörden nach dem EnWG (Energiewirtschaftszuständigkeits- fallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, da das Vorhaben
landesverordnung). erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei
Der Vorhabenträger plant die Sanierung der in Betrieb befind- der Zulassungsentscheidung im Planfeststellungsverfahren zu
lichen FGL91 (DN300, DP25). Die Genehmigung zum Bau der berücksichtigen wären.
Erdgashochdruckleitung datiert vom 14.05.1964. Die Sanierung Die eingereichten Antragsunterlagen umfassen insbesondere:
dieser Ferngasleitung umfasst in den Landkreisen Vorpommern- • Erläuterungsbericht (Unterlage 1),
Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte den überwiegenden • Übersichtspläne, die den Verlauf der Trasse zeigen (Unterlage 2),
kompletten Austausch, Anpassung einzelner Querungsstellen, • Detailpläne, Baupläne, Stationsplanung, Kreuzungsverzeich-
geringfügige Umtrassierungen sowie die nachfolgende Rena- nis (Unterlagen 3, 4),
turierung der Arbeitsbereiche. Das Vorhaben schließt daher die • Grundstücksverzeichnisse für die Leitung einschließlich des
Bergung der Altleitung, die Verlegung der neuen Rohrleitung Schutzstreifens und des Arbeitsstreifens benötigten Grund-
inklusive des Schutzstreifens sowie neue betriebsnotwendige stücke und die im Zuge von Kompensations- und CEF-Maß-
technische Einrichtungen ein. nahmen benötigten Grundstücke, sowie für die im Zusam-
Das geplante Leitungsvorhaben führt zu Grundinanspruchnahmen menhang mit der Wasserhaltung und Druckprüfung jeweils in
in den folgenden Ämtern: Amt Landhagen, Amt Peenetal/Loitz, Anspruch zu nehmenden Grundstücke (Unterlage 5),
Amt Züssow, Amt Anklam-Land, Amt Treptower Tollensewinkel, • Wasserrechtliche Anträge (Unterlage 6),
Amt Friedland, Amt Neverin, und Amt Stargarder Land. • Forstrechtliche Anträge (Unterlage 7),
Der Vorhabenträger hat sich zur Prüfung der Umweltverträglich • UVP-Bericht (Unterlage 8),
entschlossen. Eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung ist • Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen (Unterlage 9),
bei Vorhaben möglich, für die nach Anlage 1 zumindest eine Vor- • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 10),
prüfungspflicht besteht sowie bei der Änderung derartiger Vor- • Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 11),
haben (vgl. § 9 Abs. 4 UVPG). Bei dem geplanten Ersatzneubau • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 12),
und weiteren Betrieb der FGL91 handelt es sich um ein Vorhaben • Allgemeinverständliche, nichttechnische Zusammenfassung
im Sinne von Anlage 1, Nr. 19.2.2 UVPG, das eine allgemeine des UVP-Berichtes (Unterlage 13).Stargarder Zeitung –6– Nr. 06/2019
Die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Die Planunterlagen können ab Beginn der Auslegung am
Umweltverträglichkeitsprüfung sind in den ausgelegten Plan- 25.06.2019 zusätzlich auf der Internetseite des Bergamtes Stralsund
unterlagen enthalten. Die hiermit eingeleitete Anhörung zu den (www.bergamt-mv.de, Service, Genehmigungsverfahren) eingesehen
Planunterlagen (§ 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 3 bis 5 des Verwal- werden; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten
tungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Unterlagen.
Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) stellt zugleich Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis
die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen
nach § 18 Abs. 1 UVPG dar. schriftlich oder zur Niederschrift beim Bergamt Stralsund oder bei
Der vollständige Plan (insbesondere Unterlagen über die Umwelt-
einer der weiteren vorgenannten Auslegungsstellen Einwendungen
auswirkungen des Vorhabens) liegt
gegen den Plan bzw. das Vorhaben erheben (Einwendungsfrist).
vom 25.06. bis einschließlich 24.07.2019 Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung beim Bergamt
während der Sprech-/Öffnungszeiten, sowie nach vorheriger Ver- Stralsund oder bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen maß-
einbarung auch außerhalb dieser Zeiten im/bei der geblich. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und
(10) Amt Landhagen, Bauamt, Th.-Körner-Straße 36, 17498 das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Neuenkirchen Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist in jedem Verfahrens-
Montag 08:00 - 15:30 Uhr stadium möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Bergamtes Stralsund
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr als Anhörungsbehörde zu geben ist.
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslis-
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, ten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte
(9) Amt Peenetal/Loitz, Bauamt (Zimmer 14), Lange Straße 83, eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unterzeichner mit
17121 Loitz
Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner
Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Be-
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr, vollmächtigter bestellt ist (§ 17 VwVfG M-V). Diese Angaben müssen
(8) Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow (Rathaus), Bau- und deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ent-
Grundstücksmanagement, Pommersche Straße 27 in 17506 halten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt
Gützkow bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG M-V). Dies gilt auch für Einwendungen,
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr die nicht dem Gebot der Schriftform genügen. Die Schriftform wird
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr durch ein eigenhändig unterzeichnetes Schriftstück gewahrt.
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen
(7) Amt Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Amt für Ge- Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal-
meindeentwicklung und Liegenschaften (Zimmer 2), Amtsweg tungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Planungsentscheidung
1, 17398 Ducherow
einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des
Montag 07:00 - 11:30 und 12:30 - 15:00 Uhr
vollständigen Plans benachrichtigt. Es wird ihnen Gelegenheit gege-
Dienstag 07:00 - 11:30 und 12:30 - 18:00 Uhr
ben, innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist beim Bergamt
Mittwoch 07:00 - 11:30 und 12:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 11:30 und 12:30 - 15:00 Uhr Stralsund oder bei einer der weiteren vorgenannten Auslegungsstel-
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr, len Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.
(5) Amt Treptower Tollensewinkel, Bürgerbüro (Zimmer 8), Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen und
Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
Montag 09:00 - 16:00 Uhr beruhen, sind gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwVfG M‑V, § 21 Abs.
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr 4 Satz 1 UVPG im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen.
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen wer-
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr den mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen sowie
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abge-
(4) Amt Friedland, Stadtverwaltung Friedland, Amt für Bau und
geben haben, grundsätzlich in einem Termin erörtert, der noch ortsüb-
Ordnung (Zimmer 2.04), Riemannstraße 42, 17098 Friedland
lich bekannt gemacht wird (Erörterungstermin). Ein Erörterungstermin
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr findet nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobe-
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr nen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln
(3) Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung, Dorfstraße beruhen oder alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten
36, 17039 Neverin (§ 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG). Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Dienstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigun-
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr gen, die Stellungnahmen abgegeben haben, bzw. bei gleichförmigen
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, Eingaben der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benach-
(2) Amt Stargarder Land, Bau- und Ordnungsamt der Stadt richtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so
Burg Stargard (Zimmer 3.4), Mühlenstraße 30, 17094 Burg Star-
können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei
gard
Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch
Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr ohne ihn verhandelt werden.
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr, Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung
sowie im von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörte-
Bergamt Stralsund (Raum A333), Frankendamm 17, 18439 rungstermin oder der Vertreterbestellung entstehen, werden nicht
Stralsund erstattet. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geltend ge-
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr machte Entschädigungsansprüche werden in einem gesonderten
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Entschädigungsverfahren behandelt, soweit über sie nicht in der
zu jedermanns Einsichtnahme aus. Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist.Nr. 06/2019 –7– Stargarder Zeitung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde zur Vor- und Familienname Stimmen Sitze
sachgerechten Entscheidungsfindung den Vorhabenträger über die CDU 8
Einwendungen und Stellungnahmen unterrichtet. Über die Zuläs- Hartmut Rose 347
sigkeit des Vorhabens und die erhobenen Einwendungen und Stel- Steffen Mietzner 343
lungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch Jens Bergmann 276
die Planfeststellungsbehörde (Bergamt Stralsund, Frankendamm 17, Ulf Gohrs 271
18439 Stralsund) entschieden, die für das Planfeststellungsverfahren Heinz Beisheim 242
sowie für die abschließende Planungsentscheidung einschließlich der Dennis Grunewald 227
Erteilung beantragter wasserrechtlicher Gestattungen zuständig ist. Sven Groneberg 177
Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens Thomas Kasan 159
– ggf. verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbe- AfD 3
stimmungen – durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder Andreas Rösler 901 (davon bleibt ein
die Ablehnung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht. Das Manfred Holey 401 Sitz unbesetzt)
Bergamt Stralsund ist auch für weitere Fragen betreffend relevanter
Informationen über das Vorhaben FGL91 zuständig. Die Linke 3
Maik Michalek 364
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger und den-
Christel Schumann 256
jenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den
Horst Menzel 244
Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden
ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG M-V). Die Zustellung dieser Stargard 2030 3
Entscheidung an die Einwender oder die Vereinigungen, die Stellung- Dieter Lips 291
nahmen abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung Katja Sievert 183
ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind Daniel Schmerse 160
(§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG M-V). Es sind Ersatzpersonen in folgender Reihenfolge gewählt:
Vom Beginn der Auslegung des Plans an tritt im der Planfeststellung
unterliegenden Gebiet eine Veränderungssperre in Kraft (§ 44a Abs. Vor- und Familienname Stimmen
CDU
1 EnWG). Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den vom Plan betroffenen
Carolin Düsing 157
Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde
Karsten Weber 148
oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Ver-
Mario Scherbarth 138
änderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in Stefan Philipp 134
rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhal- Inge Düsing 122
tungsarbeiten und die Fortführung einer bisher zulässig ausgeübten Sebastian Herrmann 97
Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Jörg Monsig 97
Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Maik Tesenvitz 80
Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG). Diana Kosiul 66
Die mögliche Planfeststellung entfaltet gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 Dirk Scheutzow 47
EnWG enteignungsrechtliche Vorwirkung. Für den Fall, dass ein Jörg-Olaf Hamann 43
zwangsweiser Zugriff auf die für das Vorhaben benötigten Grundflä- Axel Strauch 30
chen erforderlich ist, ist der Planfeststellungsbeschluss dem Enteig-
Die Linke
nungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde Wolfhard Pilke 101
bindend, ohne dass es einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit Heinz Boldt 69
der Enteignung bedarf. Ursula Löhnert 66
Gerda Siratzki 62
Thomas Triller Siegel Stargard 2030
Bergamtsleiter René Frehse 126
Adam Koletzko 107
Mark Nauroschat 69
Judith Werner 65
Wahlen Sabine Garbrecht 41
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V
Bekanntmachung des endgültigen Wahler- alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der
gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der
zur Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard Wahlleitung zu erheben.
gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Burg Stargard, 29.05.2019
Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom- gez. C. Walter
munalwahlgesetzes - LKWG M-V). Wahlleitung
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Burg Stargard festgestellt, wie Bekanntmachung des endgültigen Wahler-
viele Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvor- gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019
schlag entfallen sind und wer damit gewählt ist.
zur Gemeindevertretung sowie zum
Bürgermeister der Gemeinde Cölpin
Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis:
Zahl der Wahlberechtigten: 4475 gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im
Zahl der wählenden Personen: 2471 Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom-
Wahlbeteiligung: 55,2 % munalwahlgesetzes - LKWG M-V).
Zahl der gültigen Stimmen: 7214 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
Zahl der ungültigen Stimmen: 115 am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Cölpin festgestellt, wie vieleStargarder Zeitung –8– Nr. 06/2019
Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein-
entfallen sind und wer damit gewählt ist. devertretung:
Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein- Zahl der Wahlberechtigten: 1011
devertretung: Zahl der wählenden Personen: 682
Wahlbeteiligung: 67,5 %
Zahl der Wahlberechtigten: 621
Zahl der gültigen Stimmen: 2013
Zahl der wählenden Personen: 390 Zahl der ungültigen Stimmen: 18
Wahlbeteiligung: 62,8 %
Zahl der gültigen Stimmen: 1156 Vor- und Familienname Stimmen Sitze
Zahl der ungültigen Stimmen: 2 WG Gr.N. 7
Wilfried Stegemann 377
Vor- und Familienname Stimmen Sitze Martin Lembke 185
Einzelbewerber Koch 2 Bernd Recknagel 127
Mathias Koch 229 (davon bleibt ein Karsten Lembke 115
Sitz unbesetzt) Uwe Reinholz 98
Einzelbewerber Jünger 1 Thomas Lunow 96
Joachim Jünger 209 Dr. Friedhelm Stölting 91
Einzelbewerber Malhofer 1 Die Linke 2
Michael Malhofer 173 Marlis Ziebarth 160
Dr. Reinhard Anke 134
Einzelbewerber Voith 1
Eberhard Voith 125 CDU 1
Judith Ewald 98
Einzelbewerberin Welter-Holz 1
Franziska Welter-Holz 115 Es sind folgende Ersatzpersonen gewählt:
Vor- und Familienname Stimmen
Einzelbewerber Schulz 1 WG Gr.N.
Michael Schulz 95 Ronny Schäfrich 91
Karsten Borchardt 85
Einzelbewerberin Witt 1 Hans-Jörg Bose 68
Marie Witt 95 Claus Regel 56
René Berg 33
Es sind keine Ersatzpersonen gewählt. CDU
Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- Janine Müller 89
meisterwahl: Janett Segeth 52
Zahl der Wahlberechtigten: 621 Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger-
Zahl der wählenden Personen: 390 meisterwahl:
Wahlbeteiligung: 62,8 % Zahl der Wahlberechtigten: 1011
Zahl der gültigen Stimmen: 386 Zahl der wählenden Personen: 678
Zahl der ungültigen Stimmen: 4 Wahlbeteiligung: 67,1 %
Zahl der gültigen Stimmen: 668
Vor- und Familien- Ja- Stimmen Nein- Stimmen Zahl der ungültigen Stimmen: 10
name
Einzelbewerber Jünger Vor- und Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Joachim Jünger 315 71 Familienname
Wählergemeinschaft der Gemeinde Groß Nemerow
Nach den Stimmzahlen ist damit Joachim Jünger als Bürger- (WGGr.N.)
meister gewählt. Wilfried Stegemann 534 134
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V
Nach den Stimmzahlen ist damit Wilfried Stegemann als Bürger-
alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der
meister gewählt
Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V
dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der
alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der
Wahlleitung zu erheben.
Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung
Burg Stargard, 29.05.2019 dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der
gez. C. Walter Wahlleitung zu erheben.
Wahlleitung Burg Stargard, 29.05.2019
gez. C. Walter
Bekanntmachung des endgültigen Wahler- Wahlleitung
gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019
zur Gemeindevertretung sowie zum Bekanntmachung des endgültigen Wahler-
Bürgermeister der Gemeinde Groß Nemerow gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019
zur Gemeindevertretung sowie zum
gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Bürgermeister der Gemeinde Holldorf
Land Mecklenburg- Vorpommern (Landes- und Kom-
munalwahlgesetzes - LKWG M-V). gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im
Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom-
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Groß Nemerow festgestellt, munalwahlgesetzes - LKWG M-V).
wie viele Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahl- Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
vorschlag entfallen sind und wer damit gewählt ist. am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Holldorf festgestellt, wie vieleNr. 06/2019 –9– Stargarder Zeitung
Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
entfallen sind und wer damit gewählt ist. am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Lindetal festgestellt, wie viele
Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein- Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag
devertretung: entfallen sind und wer damit gewählt ist.
Zahl der Wahlberechtigten: 655 Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die
Zahl der wählenden Personen: 481 Gemeindevertretung:
Wahlbeteiligung: 73,4 % Zahl der Wahlberechtigten: 954
Zahl der gültigen Stimmen: 1414 Zahl der wählenden Personen: 475
Zahl der ungültigen Stimmen: 15 Wahlbeteiligung: 49,8 %
Zahl der gültigen Stimmen: 1334
Vor- und Familienname Stimmen Sitze Zahl der ungültigen Stimmen: 69
WGH 5
Mario Borchardt 355 Vor- und Familienname Stimmen Sitze
Peter Jacobs-Liske 93 CDU 7
Enke Müller 78 Bernd Rohloff 386
Harry Mann 72
Karsten Thamm 125
Martin Miksch 62
Uwe Burmeister 121
CDU 2 Pierre Seemann 94
Heiko Hoefs 168 Dirk Wilhelm 78
Marina Wasmund 73 Perk Schaefer 66
Martin Schippmann 34
Die Linke 1
Patrick Wielandt 89 Einzelbewerber Dallmann 1
Hans-Jürgen Dallmann 187
Es sind folgende Ersatzpersonen gewählt:
Vor- und Familienname Stimmen Einzelbewerber Kraft 1
WGH Matthias Kraft 128
Danny Rütz 57
Udo Riemer 30 Bündnis 90/Die Grünen 1
Ingrid Schalm 25 Hendrik Fulda 115
CDU Es sind keine Ersatzpersonen gewählt.
Bettina Wilhelm-Wiehle 70
Verena Franke 63 Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger-
Gudrun Jäger-Sadenwater 32 meisterwahl:
Zahl der Wahlberechtigten: 954
Die Linke
Zahl der wählenden Personen: 475
Klaus-Ulrich Scheller 77
Wahlbeteiligung: 49,8 %
Matthias Rößner 70
Zahl der gültigen Stimmen: 456
Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- Zahl der ungültigen Stimmen: 19
meisterwahl:
Zahl der Wahlberechtigten: 655 Vor- und Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Familienname
Zahl der wählenden Personen: 482
Einzelbewerberin Kroh
Wahlbeteiligung: 73,6 %
Rosemarie Kroh 319 137
Zahl der gültigen Stimmen: 471
Zahl der ungültigen Stimmen: 11 Nach den Stimmzahlen ist damit Rosemarie Kroh als Bürger-
meisterin gewählt.
Vor- und Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V
Familienname
alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der
Wählergemeinschaft der Gemeinde Holldorf (WGH)
Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung
Mario Borchardt 377 94
dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Nach den Stimmzahlen ist damit Mario Borchardt als Bürgermeister Wahlleitung zu erheben.
gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V alle Burg Stargard, 29.05.2019
Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der Ein- gez. C. Walter
spruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Wahlleitung
Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung
zu erheben. Bekanntmachung des endgültigen Wahler-
Burg Stargard, 29.05.2019 gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019
gez. C. Walter zur Gemeindevertretung sowie zum
Wahlleitung
Bürgermeister der Gemeinde Pragsdorf
Bekanntmachung des endgültigen Wahler-
gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im
gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019
Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom-
zur Gemeindevertretung sowie zum munalwahlgesetzes - LKWG M-V).
Bürgermeister der Gemeinde Lindetal
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung
gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Pragsdorf festgestellt, wie viele
Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom- Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag
munalwahlgesetzes - LKWG M-V). entfallen sind und wer damit gewählt ist.Stargarder Zeitung – 10 – Nr. 06/2019
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal und die
Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein-
Begründung dazu ab diesem Tag im Rathaus der
devertretung:
Zahl der Wahlberechtigten: 414 Stadt Burg Stargard
Zahl der wählenden Personen: 270 Bau- und Ordnungsamt
Wahlbeteiligung: 65,2 % Mühlenstraße 30
Zahl der gültigen Stimmen: 773 17094 Burg Stargard
Zahl der ungültigen Stimmen: 21 während folgender Zeiten:
Montag 8:30 bis 12:00 Uhr
Vor- und Familienname Stimmen Sitze
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
WGP 5
Mittwoch 8:30 bis 12:00 Uhr
Ralf Opitz 163
Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Rüdiger Lange 162
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr
Danielo Mohwinkel 112
Heiko Röbert 86 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Satzung
Maik Salow 56 kann außerdem im Internet unter www.burg-stargard.de, Button:
öffentliche Bekanntmachungen, eingesehen werden.
CDU 1
Matthias Strelzyk 85 Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und
Es sind folgende Ersatzpersonen gewählt: Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
schriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn
Vor- und Familienname Stimmen
sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich
WGP
gegenüber der Gemeinde Lindetal unter Darlegung des Sach-
Detlef Praast 48
verhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Dirk Daetz 42
Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Gel-
Sven Schleede 19
tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe
Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über
meisterwahl: das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 der
Zahl der Wahlberechtigten: 414 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Zahl der wählenden Personen: 270 (KV M-V) wird hingewiesen.
Wahlbeteiligung: 65,2 %
Zahl der gültigen Stimmen: 266 Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und
Zahl der ungültigen Stimmen: 4 Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund
dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres
Vor- und Familien- Ja- Stimmen Nein-Stimmen der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
name werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses
Einzelbewerber Opitz Absatzes hingewiesen worden ist.
Ralf Opitz 262 4 Alt Käbelich, den 22.05.2019
Nach den Stimmzahlen ist damit Ralf Opitz als Bürgermeister gez. Kroh (Dienstsiegel)
gewählt. Bürgermeisterin
Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V
alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der Verfahrensvermerk:
Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung Diese Bekanntmachung erscheint am 15.06.2019 im amtlichen
dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.
Wahlleitung zu erheben.
Burg Stargard, 29.05.2019
gez. C. Walter
Wahlleitung
Lindetal
Bekanntmachung über die 2. Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die
Gemeindevertretung Lindetal in der Sitzung am 21.05.2019 die 2.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lin-
detal (siehe Übersichtsplan), als Satzung beschlossen. Dies wird
hiermit bekannt gemacht. Die 2. Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal tritt mit Ablauf des Tages der
Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 2. Änderung derNr. 06/2019 – 11 – Stargarder Zeitung
Wir gratulieren zum Geburtstag
Stadt Burg Stargard Herr Lothar Hannß am 29.06. zum 70.
Herr Dietmar Ascher am 12.07. zum 70. Frau Gerda Kaube am 19.07. zum 80.
Frau Elke Bartholomei am 22.06. zum 70. Frau Helga Preuss am 01.07. zum 80.
Frau Gerda Maderer am 07.07. zum 70. Herr Gerhard Israel am 21.06. zum 85.
Herr Bernd Macknow am 22.06. zum 70. Frau Elisabeth Koch am 20.06. zum 90.
Frau Dorothea-Elisabeth Hänisch am 15.06. zum 75.
Frau Heidemarie Küssner am 20.06. zum 75. Gemeinde Holldorf
Frau Herta Hohm am 12.07. zum 80. Herr Helmut Friedrich am 03.07. zum 75.
Herr Rainer Schmidt am 12.07. zum 80. Frau Lieselotte Gerth am 30.06. zum 80.
Herr Adolf Pinkowski am 12.07. zum 80.
Herr Erwin Lüdke am 06.07. zum 80. Gemeinde Lindetal
Frau Ursula Heinrich am 05.07. zum 70.
Gemeinde Cölpin Frau Ingrid Köhler am 05.07. zum 80.
Herr Eckard Zietal am 02.07. zum 75. Frau Elsa Enning am 09.07. zum 80.
Herr Hans Krämer am 08.07. zum 85. Frau Gerda Forbrich am 20.07. zum 85.
Gemeinde Groß Nemerow Gemeinde Pragsdorf
Herr Klaus Peters am 20.07. zum 70. Frau Waltraud Vettermann am 03.07. zum 85.
www.pixabay.com
Feuerwehren haben ein Herz für Kinder
Vorführung der Zwergenfeuerwehr Burg Stargard
Auch die Feuerwehr Groß Nemerow- Rowa war wie schon jedes
Feuerwehr Groß Nemerow in der Kita Ballwitz
Jahr in den Kindertagesstätten Ballwitz und Groß Nemerow zu
Gast. Die Kinder hatten auch hier großen Spaß bei einer Rundfahrt
Zum Kindertag fanden auch in diesem Jahr in der Stadt und in
und konnten die Technik bestaunen. Auch die Feuerwehren in
den Gemeinden wieder viele Veranstaltungen statt. Natürlich nicht
Lindetal und Pragsdorf präsentieren sich in ihren Gemeinden zu
ohne unsere Freiwilligen Feuerwehren. Unsere Feuerwehren ha-
den Dorffesten und Kinderveranstaltungen. Feuerwehr zum Anfas-
ben ein Herz für Kinder. Das größte Event fand auf dem Klüschen-
sen, so begeistern wir die kleinen Fans und hoffen dabei unseren
berg in Burg Stargard statt. Dort präsentierte sich die Feuerwehr
Nachwuchs für die Feuerwehr zu gewinnen. Unsere Feuerwehren
mit einem Aufgebot an Technik, und einer Hüpfburg. Dabei konnten
laden Sie herzlich ein, zu einem Floriansfest an 22. Juni 2019 ab
die Jüngsten auch schon mal die Technik bestaunen und einen
kleinen Löschangriff probieren. Die Zwergenfeuerwehr zeigte den 11:00 Uhr nach Ballin in der Gemeinde Lindetal
Besuchern in einer kleinen Übung, was sie bereits alles schon Herbert Utikal
können. Sie wurden mit Beifall belohnt. PressewartStargarder Zeitung – 12 – Nr. 06/2019 Veranstaltungen Monat Juni/ Juli 2019 Veranstaltung/Ort Tag Datum Uhrzeit Veranstalter Tag der Backsteingotik Sa, 15.06. 11.00 Uhr Stadt Burg Stargard Sonderführungen 14.30 Uhr mit dem Baumeister der Burg 15.30 Uhr Höhenburg Stargard, Treffpunkt: Parkplatz vor der Burganlage Malzirkel Di, 18.06. 17.30 Uhr Kulturverein Groß Nemerow Bürgerhaus Groß Nemerow Mittelaltertag Mi, 19.06. 9. - 14.00 Uhr Stadt Burg Stargard BURG Stargard Treff der Landfrauen Mi, 19.06. 16.00 Uhr Kulturverein Groß Nemerow Bürgerhaus Groß Nemerow Scheunenfest Sa, 22.06. ab 11.00 Uhr Schönes Balliner Landleben e.V. in Ballin „Tag der offenen Gartentür“ Sa, 29.06. jeweils Stadt Burg Stargard Höhenburg Stargard So, 30.06. 10 - 17.00 Uhr Dorffest in Bargensdorf Sa, 29.06. 15.00 Uhr Bürgerverein Bargensdorf e.V. Sportplatz Bargensdorf Park- und Seefest Sa, 06.07. 14.00 Uhr Gemeinde Pragsdorf Park Pragsdorf So. 07.07. 10.00 Uhr Midnight Summer Fest Sa, 06.07. 20.00 Uhr WerbeFlex Höhenburg Stargard Dorffest Sa, 13.07. ab 11.00 Uhr Dorfklub Dewitz e.V. Gemeinde Dewitz Open-Air-Konzert“ Sa, 20.07. 20.00 Uhr Agentur Paulis Simon & Garfunkel“ Revival Band Höhenburg Stargard Integrativen Begegnungsstätte Rowa Sa, 13.07. 9. - 17.00 Uhr Rassekaninchenzuchtverein 27. Burg-Pokal-Schau So, 14.07. 9. - 12.00 Uhr M 26 Burg Stargard Ausstellung Rassekaninchen Chorkonzert „Chorona“ Sa, 20.07. 16.00 Uhr Zinnober Kulturkreis Zachow e.V. Lieder aus aller Welt und von hier Dorfkirche Zachow Ausstellungen Ausstellung Sa, bis Zinnober Kulturkreis Zachow e.V. Hans-Joachim Lautenschläger zum 30.06. 75. Geburtstag „Die Spielwiese des Gauklers“ Dorfkirche Zachow Ausstellungseröffnung Sa, 06.07.-18.08. 16.00 Uhr Zinnober Kulturkreis Zachow e.V. Andreas Homberg „Immer das Meer“, Malerei Dorfkirche Zachow Änderungen vorbehalten! Öffentliche Burgführung Höhenburg Stargard, Treffpunkt: 14.30 Uhr Parkplatz vor der Burganlage jeweils Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen Tag der Nachbarn 2019 Überall in Deutschland findet Ende Mai der „Tag der Nachbarn“ statt. Dieser Tag steht für gutes Miteinander, für Hilfe und Unterstüt- zung, für Toleranz und Akzeptanz. Die Partnerstädte Penzlin und Burg Stargard organisierten anlässlich des „Tages des Nachbarn“ am 25. Mai 2019 eine Burgenwanderung, bei der die Städte „aufeinander zugehen“. Die Wanderung führte von Burg Stargard über Holldorf, Ballwitz, Zachow und Usadel Richtung Schutzhütte. Von Penzlin wanderte die Gruppe über Werder, Hohenzieritz und Prillwitz. Am Ziel konnten sich die Gruppen bei Wurst und Erfrischungsgetränken wieder stärken.
Nr. 06/2019 – 13 – Stargarder Zeitung
Rosen für Burg Stargard
So blühend kann es überall in unserer Stadt Burg Stargard aus-
sehen!
Die Rosenjury, deren Mitglieder Frau Inge Düsing, Frau Astrid Wol-
ter, Frau Heike Kuhnert, Frau Bärbel Bartsch, Herr Georg Simon
und Herr Frank Saß sind, bitten um Mithilfe bei der Anpflanzung
und Pflege von Rosen.
Alle Einwohner/innen und Gewerbetreibende sind aufgerufen,
bei der Umsetzung des gemeinsamen Vorhabens mitzuwirken.
Kontaktaufnahme bitte über: Kultur und Tourismus der Stadt Burg
Stargard, Tel. 039603 25353.
Die Mitglieder der Rosenjury waren bereits aktiv. Sie pflanzten
zahlreiche Rosenstöcke, Einzelrosen und -stauden gesponsert
vom OBI-Markt aus dem Bethaniencenter. Ein großes Dankeschön
für die große Unterstützung an das Team des OBI-Marktes!
Spiel und Spaß bei der Kindertagsparty
Regionale Schule
Es war jede Menge los am 1. Juni anlässlich des Kindertages
auf dem Klüschenberg in Burg Stargard. Bei schönstem Son-
nenschein, toller Musik und vielen Attraktionen wurde der Tag zu Letzter Wandertag der 10. Klasse nach Berlin
einem bunten Fest für unsere Kinder. Am 7. Mai fuhren die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 in
unsere Bundeshauptstadt Berlin. Dort gingen sie gemeinsam zum
Deutschen Historischen Museum: dem Zeughaus. Das Zeughaus
ist im Barock- Stil gebaut und das älteste Bauwerk am Boulevard
Unter den Linden. Die Schüler teilten sich in zwei Gruppen und
erhielten eine informative Führung durch das Museum. Im Vor-
dergrund stand dabei die Nachkriegszeit des 2. Weltkrieges bis
zum Mauerfall 1989. Jeder konnte seine Geschichtskenntnisse
auffrischen und neue interessante Dinge über die BRD und DDR
erfahren.
Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten. Ein besonderer Dank
gilt den Sponsoren, die dieses Fest überhaupt erst ermöglichten,
wie Frau Anne Hänisch mit dem Ponyreiten, dem Heimatchor
Burg Stargard e. V. für die tolle Darbietung von Liedern und dem
leckeren Kuchen, dem Heimat- und Kulturverein für die Geträn-
keversorgung und die Betreuung der Torwand, die durch den
SV Burg Stargard 09 bereit gestellt wurde, dem Verein Tollense-
Schützenzunft Neubrandenburg von 1700 e. V. für die Betreuung
und Anleitung beim Bogenschießen, der Freiwillgen Feuerwehr
Burg Stargard für die Technikshow, Betreuung der Hüpfburg und
der Brandwand, der Essenversorgung und für die Darstellung der Nach dem aufschlussreichen Aufenthalt im Deutschen Histori-
Löschung eines Feuers durch die kleinsten Mitglieder der FFw, schen Museum war Freizeit angesagt. Zwei Stunden und einige
Frau Doreen Lichtnow für das aktive Kinderschminken, der Polizei Einkaufstaschen später fuhren sie mit dem Bus wieder zurück
für die Technikshow sowie DJ Scherbi für die Moderation und der nach Burg Stargard.
tollen Musikauswahl. Frauke GreinerStargarder Zeitung – 14 – Nr. 06/2019
Klassenfahrt nach Leipzig Dort angekommen konnten wir die Zimmer einrichten und das Ge-
lände erkunden. Dann ging das geplante Programm der Schatten-
Wir, die 9. Klassen, verbrachten vom 06.05. bis 10.05.2019 erleb-
springer schon los. Es stellten sich 3 Trainer vor und wir begannen
nisreiche Tage in Leipzig.
mit lustigen Spielen, die unseren klassenzusammenhalt stärkten.
Als wir in Leipzig gegen 14:00 Uhr ankamen, bezogen wir zunächst
Am nächsten Tag stand uns ein Geocaching-Tour bevor. Wir be-
unsere Zimmer. Anschließend gingen wir in die Stadt, um uns dort
kamen GPS – Geräte und mussten einen versteckten Schatz
zurechtfinden zu können. Am Dienstag besuchten wir zuerst das
finden. Nach der anstrengenden aber schönen Tour gingen wir
Völkerschlachtdenkmal. Alle waren auf der Aussichtsplattform
noch in die Stadt. Als wir wieder in der Jugendherberge ankamen,
und genossen den Blick über Leipzig. Dann fuhren wir zu einer
konnten wir uns an einem Lagerfeuer erholen.
Werksführung ins BMW- Werk, wo wir Wissenswertes über Elek-
troautos erfuhren. Am nächsten Morgen teilten wir uns in 2 Gruppen. Die einen
Auf den Mittwoch hatten wir uns alle schon sehr gefreut. gingen in den Wald um an einer hohen Strickleiter zu klettern,
Unser Ziel war der Freizeitpark Belantis. Den größten Nervenkitzel die andern spielten amüsante Spiele. Am letzten Tag gingen wir
hatten alle auf den Fahrten mit der Achterbahn „Huracan“ und der frühstücken und packten unsere Koffer. Dann ging es mit einem
Bootsfahrt „Fluch des Pharaos“. Bus zurück nach Hause.
Am letzten Tag freuten sich besonders die Fußballbegeisterten,
denn es ging in die Red Bull Arena. Dort hatten wir eine sehr In- Wir möchten uns herzlich bei dem Schattenspringerteam und
teressante Stadionführung. Mit dem Abschiedsgeschenk, einer unseren Lehrerinnen bedanken, ohne sie wäre so eine tolle Klas-
10%- Rabattkarte, stürmten alle anschließend den Fanshop von senfahrt nicht möglich gewesen.
RB Leipzig. Danach wartete auf uns eine sportliche Herausforde-
rung, Drachenboot fahren auf der Weißen Elster. Dieses bereitete
allen Beteiligten viel Spaß.
Wieder im Hostel hieß es nun sich auf die morgige Abreise vor-
zubereiten. Am Freitag trafen wir nachmittags wieder in Burg
Stargard ein. Allen wird diese Klassenfahrt noch lange in Erin-
nerung bleiben.
Antonia Rahn
Vivien - Julie Jacobs
Reformation bis 30jähriger
Krieg- Geschichtsunterricht mal anders
Unser zentraler Wandertag am 7. Mai 2019 hatte für die Klasse
7a ein besonderes Ziel: Das Deutsche Historische Museum im
Zeughaus in Berlin. Hier wurde uns in einer auf unseren aktuel-
len Geschichtsunterricht zugeschnittenen Führung anschaulich
erklärt, welche Ursachen und Auswirkungen Reformation und
Dreißigjähriger Krieg hatten. Kaum einer hatte vorher darüber
nachgedacht, wie bedeutend beides auch von der Erfindung des
Buchdrucks abhängig war oder warum ausgerechnet die katholi-
schen Franzosen den Protestanten halfen, ihre Macht zu stärken.
Nachdem wir mit so viel Information versorgt waren, genossen
wir auch noch ein wenig die Hauptstadt bei einem kurzen Ein-
kaufsbummel, bevor wir wieder zurück nach Burg Stargard fuhren.
Erlebnisse in Güstrow
Am 06.05.2019 fuhren wir, die Klasse 7b, aus der Regionalen
Schule Burg Stargard nach Güstrow.
Alle waren aufgeregt, denn es standen uns erlebnisreiche Tage
bevor. Wir fuhren mit dem Zug zum Güstrower Bahnhof und von
dort aus mit einem Bus weiter zur Jugendherberge.Nr. 06/2019 – 15 – Stargarder Zeitung
Grundschule „Kletterrose“ abgeschliffen und gestrichen, ein Klettergerüst aufgestellt, Rabat-
ten von Unkraut befreit und der Sand der Spielkiste ausgetauscht.
„Überleben“ im Planwagen Das Kita-Team und die Kinder möchten sich bei allen, die tatkräftig
dabei unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Besonderer
Die Schulwoche vom 20. – 24. Mai verbrachten wir auf dem Kös-
Dank gilt den Firmen Wehr und Dielenberg, die bei allen Arbeits-
terhof in Grünow. Weil alle Kinder den Fahrradpass schafften,
einsätzen halfen und ihre Technik zur Verfügung stellten.
durften wir eine Radtour machen. Geschlafen haben wir in Plan-
wagen. Jeden Tag trainierten wir mit Fynn für den Duathlon am
29.05.19! Viele halfen als „Hasen“ mit, aber Fynn gewann immer.
Dienstag zeigten uns zwei Ranger den Müritz-Nationalpark. Wir
lernten viel. Am meisten Spaß hatten wir bei den Spielen. Einige
Mädchen bereiteten Pferde für die Kutschfahrt vor. Wir lachten
bei „Stille Post“ ganz viel! Wir planten für Donnerstag ganz allein
eine Schnitzeljagd. Minnas und Arnes Wagen hatte die besseren
Verstecke und bekam den großen Preis! Zwei Kinder verwöhn-
ten uns jeden Tag mit Schnitzel und Leberwurst. Nur nach dem
Schmausen der selbstgebackenen Pizza mussten sie hungern!
Am letzten Abend forderte uns die Stella zu einem Fußballspiel
heraus. Da sie uns unbedingt besiegen wollten, war wieder Vico
als Trainer gefragt. Die Jungs kämpften, die Mädchen feuerten
aus Leibeskräften an und wir gingen 4:0 als Sieger vom Platz!
Es war eine herrliche Woche!
Danke, liebe Helfer
Klasse 4D der Grundschule „Kletterrose“
„Hort der 7 Berge“ Integrative Kita „Märchenwald“
Der Hort der 7 Berge und das Sommerfest 2019
Unser toller Ausflug!
Auch in diesem Jahr öffnet der Hort der 7 Berge seine Türen. Am
Am 21.05.2019 waren wir, die Kinder der Gruppe „Rumpelstilz-
15.06.2019 um 14:00 Uhr veranstalten wir das jährliche Sommer-
fest mit vielen schönen Aktionen, wie Kinderschminken, reiten oder chen“ aus der Kita „Am Märchenwald“ wandern um die schöne
basteln. Beim Glücksraddrehen und bei der Verlosung können Sie Umgebung in Burg Stargard zu erkunden. Unser Ziel war die Burg.
ihr Glück auf die Probe stellen und schöne Preise mitnehmen. Wir hatten dort einen sehr schönen Tag. Dabei unterstützten uns
Natürlich ist für das leibliche Wohl mit Cafe und Kuchen gesorgt. 2 ortskundige Omas und 2 Mütter, die unser Picknick auf dem
Herr Lohse, stellv. Einrichtungsleiter, steht Ihnen für Fragen und Burg-Spielplatz vorbereiteten.
Anregungen zur Verfügung. Bis zum Mittag konnten die Kinder gemeinsam ausgiebig spielen.
Es lohnt sich, vorbei zu schauen und gemeinsam mit ihren Kin- Danke an Herrn Lange, der für das leibliche Wohl der Kinder zur
dern und den Hortmitarbeitern einen gemütlichen Nachmittag
Mittagszeit sorgte. Es hat allen Kindern sehr gut geschmeckt.
zu verbringen.
Zum Schluss waren wir ziemlich k. o. und wollten nur noch zum
Wir freuen uns!
Kindergarten.
Ihr Hortteam Auf einmal kamen 2 Feuerwehrautos auf dem Spielplatz an. Das
war eine ganz besondere Überraschung für die Kinder, die mit
staunenden Augen zum Kindergarten gefahren wurden.
Evangelische Kita So endete ein wunderschöner aufregender Tag für unsere Kleinen.
Wir danken den Feuerwehrleuten Herrn Dielenberg, Herrn Schrö-
Arbeitseinsatz in der Ev. Johanneskita der, dem Koch Herrn Lange und den 2 Muttis und Omas im Namen
aller Kinder aus der „Rumpelstilzchen“-Gruppe.
An den ersten drei Donnerstagen im Mai wurden in unserer Kita
Arbeitseinsätze von den Eltern durchgeführt. Es gab viel zu tun. Die Die Kinder der „Rumpelstilzchen“-Gruppe und ihre Erziehe-
Fenster wurden geputzt, Sitzgelegenheiten für den Außenbereich rinnen Bärbel und AnetteSie können auch lesen