Stargarder - Burg Stargard
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Stargarder Zeitung Jahrgang 82 Samstag, den 15. Juni 2019 Ausgabe 06 „Rosen für Burg Stargard“ Postwurfsendung sämtliche Haushalte Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land und die Gemeinden Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Pragsdorf sowie des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee und des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
Stargarder Zeitung –2– Nr. 06/2019 Inhaltsverzeichnis Rathausinformationen • Reformation bis 30-jähriger Krieg - Geschichtsunterricht • Ab 2020 nur noch elektronische Vergabe! 2 mal anders 14 • Wichtige Termine 3 Grundschule Kletterrose • Pachten fällig! 3 • „Überleben“ im Planwagen 15 • Breitbandausbau - Projektgebiet MSE 24_25 Hort der 7 Berge „Ausbaugebiet östliches Umland von Neubrandenburg“ 3 • Der Hort der 7 Berge und das Sommerfest 2019 15 • Verkauf Multicar M26 5 Evangelische Kita Amtliche Bekanntmachungen • Arbeitseinsatz in der Ev. Johanneskita 15 • Öffentliche Bekanntmachung des Bergamtes Stralsund 5 Integrative Kita „Märchenwald“ Wahlen • Unser toller Ausflug 15 • Ergebnisse Wahl vom 26.05.2019 7 Kirchliche Nachrichten Lindetal • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bredenfelde 16 • 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Vereine für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich Bürgerverein Bargensdorf e. V. der Gemeinde Lindetal 10 • Einladung zum Dorffest am 29.06.2019 16 Wir gratulieren zum Geburtstag11 Dorfclub Dewitz e. V. • Neptunfest zum Kindertag und Dorffest in Dewitz 16 Feuerwehrnachrichten • Feuerwehren haben ein Herz für Kinder 11 Jagdverein Teschendorf • Bilanz der Stargarder Jägerschaft 17 Tourismus/Kultur • Veranstaltungen Monat Juni/Juli 2019 12 Marie-Hager-Kunstverein-Burg Stargard e. V. • Tag der Nachbarn 2019 12 • Besuch im Hager-Haus 17 • Rosen für Burg Stargard 13 Rassegeflügelzuchtverein Burg Stargard • Spiel und Spaß bei der Kindertagsparty 13 • Auswertung Kreisschau 2018 17 • Park- und Seefest in Pragsdorf 13 SV Burg Stargard e. V. • Die Saison 2018/2019 ist vorbei 17 Schulen/Kita/Tagesmütter Regionale Schule Jagdangelegenheiten • Letzter Wandertag der 10. Klasse nach Berlin 13 Jagdgenossenschaft Alt Käbelich • Klassenfahrt nach Leipzig 14 • Einladung zur Mitgliederversammlung • Erlebnisse in Güstrow 14 der Jagdgenossenschaft Alt Käbelich 18 Ab 2020 nur noch elektronische Vergabe! Ab nächstes Jahr wird in Burg Stargard nur noch elektronisch vergeben! In Vorbereitung der elektronischen Vergabe informiert die Vergabestelle der Stadt Burg Stargard darüber, dass zukünftig nur noch elektronische Angebote abgegeben werden können. Die Stadt stellt ihre Ausschreibungsunterlagen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen auf dem Vergabeportal „subreport“ bereit. Für den Download der Unterlagen empfehlen wir eine kostenlose Registrierung. Die Unterlagen stehen dann bei öffentlichen Aus- schreibungen als PDF-Dokumente und als zip-Datei für Sie bereit. Beschränkte und Freihändige Vergaben erfolgen auch über das Portal. Dazu erfolgt eine gesonderte Aufforderung an ausgewählte Firmen. Für die elektronische Angebotsöffnung ist eine elektronische Signatur erforderlich. Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig diese Zugangsvoraussetzungen. Die nächste Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ erscheint am Samstag, dem 20. Juli 2019. Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im Amt Stargarder Land ist am Sonntag, 07. Juli 2019, 24:00 Uhr. Impressum: Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land, die Stadt Burg Stargard und die Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf sowie den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee und den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserent- sorgung Strasburg Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Burg Stargard, geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Internet: www.burg-stargard.de, uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso E-Mail: a.witzmann@stargarder-land.de, Telefon: 039603/25 310 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim unter Anschrift des Verlages. Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Auflage: 5.000 Exemplare, Erscheinung: monatlich Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-
Nr. 06/2019 –3– Stargarder Zeitung Wichtige Termine Mo. 24.06.2019 18:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Holldorf, Begegnungsstätte Rowa, Gutsweg 8, 17094 Holldorf OT Rowa Di. 25.06.2019 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Lindetal, Alte Schule Ballin, Alte Dorfstraße 13 Mi. 26.06.2019 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Burg Stargard, Feuerwehrgerätehaus Burg Stargard, Marner Straße 106 Do. 27.06.2019 18:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Groß Nemerow, Bürgerhaus Groß Nemerow, Stargarder Straße 34 Mo. 01.07.2019 19:00 Uhr Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Pragsdorf, Gemeindezentrum Pragsdorf, Hauptstraße 17 a Di. 02.07.2019 18:00 Uhr Konstetuierende Sitzung der Gemeindevertretung Cölpin, Gemeindezentrum Cölpin, Woldegker Chaussee 31 a Do. 04.07.2019 18:30 Uhr Konstituirende Sitzung des Amtsausschusses des ASL-Sitzungsraum des Rathauses Burg Stargard, Mühlenstraße 30 Pachten fällig! Bitte beachten Sie, dass die Pachten für 2019 am 01. Juli 2019 fällig sind. Alle Steuerzahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt (zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und evtl. Mahngebühren) die fälligen Zahlungen zu entrichten. Breitbandausbau Projektgebiet MSE 24_25 „Ausbaugebiet östliches Umland von Neubrandenburg“ Am 14.05.2019 wurde auf einer Informationsveranstaltung Hauseigentümer oder Mieter. Sie seien schließlich gut versorgt durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der mit Fernsehen und Telefon und bräuchten keine Glasfaser. neu-medianet GmbH den Bürgermeistern der betroffenen Ge- meinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Pragsdorf und der Das ist aber ein Irrtum. Schon in wenigen Jahren wird der Stadt Burg Stargard die aktuellen Informationen zum Verlauf normale Telefonanschluss nicht mehr ausreichen. des Ausbauverfahrens für das Projektgebiet MSE 24_25 „Aus- baugebiet östliches Umland von Neubrandenburg“ vorgestellt. Wer dann im ländlichen Raum keinen Breitbandanschluss Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat als Projekt- hat, der wird entweder weitestgehend vom gesellschaftlichen verantwortlicher bereits vor ca. 1 Monat mit der neu-medianet Leben abgeschnitten sein oder sich auf eigene Kosten einen GmbH einen Vertrag für den Breitbandausbau im Projekt- Hausanschluss legen lassen müssen. Jetzt, wo der von Bund gebiet MSE 24_25 abgeschlossen. Das bedeutet, dass der und Land geförderte Breitbandausbau erfolgt, sind die Haus- Breitbandausbau mit Glasfaser ab Sommer 2019 beginnen anschlüsse während der Planungs- und Bauphase kostenlos wird und bis spätestens Sommer 2021 abgeschlossen sein für jeden Eigentümer oder Mieter zu bekommen. soll. Bevor in den Orten unseres Amtsbereiches der Breit- bandausbau beginnt, werden frühzeitig durch die Tochterfirma Später allerdings wird es teuer. Deshalb ist es klüger, schon der Neubrandenburger Stadtwerke, die neu-medianet GmbH, jetzt den Hausanschluss für die Zukunft legen zu lassen. Wer die Einwohner in der entsprechenden Gemeinde informiert. Sie haben aber jetzt schon die Möglichkeit zu erfahren, ob Ihr Kindern und Jugendlichen eine Perspektive nicht nur in den Grundstück mit Glasfaser erschlossen wird. Sie können hierzu städtischen Metropolen geben möchte, der braucht ein leis- auf die Seite www.glas-nost.de gehen und den Verfügbarkeit- tungsstarkes Breitbandnetz. scheck durchführen. Denn ein leistungsfähiger Internetanschluss ist heute für Un- Die Frage, die sich der ein oder andere Grundstückseigentü- ternehmen einer der wichtigsten Standortfaktoren, für junge mer stellen könnte: Brauche ich überhaupt einen Breitband- Familien ist es ein ausschlaggebendes Argument bei der Ent- anschluss? scheidung für einen Wohnort auf dem Lande. In unserem Landkreis sind in den ersten beiden Projektge- bieten für den Breitbandanschluss die Bauarbeiten in vollem Und nicht zu vergessen: Ein hochwertiger lnternethausan- Gange. Bagger sind unterwegs, bunte Rohrleitungen liegen auf großen Kabeltrommeln bereit und die ersten Einwohner schluss ist eine Wertsteigerung für jede Immobilie. Ohne In- freuen sich über einen Gigabit-fähigen Glasfaseranschluss. ternet gibt es keine Heimarbeitsplätze; ohne Internet kommen Jedoch stößt der Anbieter auch immer wieder auf Ablehnung. keine Touristen; ohne Internet können künftig keine Schulauf- „Wozu brauche ich einen solchen Breitbandanschluss!“ fragen gaben erledigt werden.
Nr. 06/2019 –5– Stargarder Zeitung Verkauf Multicar M26 Die Stadt Burg Stargard verkauft einen Multicar M26. Fahrzeugart: LKW Kipper off. Kasten Leistung: 78 KW/106 PS Tag der ersten 02.12.1999 Zulassung: Antriebsart: Diesel Kilometerstand: ca. 120.000km Verkaufspreis: 7.000,- € Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Schröder aus dem Bau- und Ordnungsamt, Tel.: 039603 25338 oder Email: t.schroeder@stargarder-land.de. Öffentliche Bekanntmachung des Bergamtes Stralsund Die Firma ONTRAS Gastransport GmbH Maximilianallee 4, 04129 Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich macht (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Leipzig - nachfolgend Vorhabenträger genannt - hat beim Bergamt UVPG). Weitere Voraussetzung der freiwilligen Umweltverträglich- Stralsund nach dem Gesetz über die Elektrizitäts-und Gasversor- keitsprüfung ist, dass die zuständige Behörde das Entfallen der gung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) folgendes beantragt: Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Ein Fall fehlender Zweck- mäßigkeit wird in der Regel nur dann gegeben sein, wenn offen- Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 43 kundig ist, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Abs. 1 Nr. 5 EnWG zum Bau und Betrieb der Ferngasleitung Umweltauswirkungen hat. Liegen dagegen die Voraussetzungen 91 (FGL91), Abschnitt Dersekow - Sponholz des Satzes 1 vor, besteht nach Satz 2 die Pflicht zur Durchführung Die behördliche Zuständigkeit des Bergamtes Stralsund ergibt sich einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Bergamt Stralsund als aus § 2 der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen zuständige Behörde hat mit Schreiben vom 27.02.2018 das Ent- Behörden nach dem EnWG (Energiewirtschaftszuständigkeits- fallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, da das Vorhaben landesverordnung). erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei Der Vorhabenträger plant die Sanierung der in Betrieb befind- der Zulassungsentscheidung im Planfeststellungsverfahren zu lichen FGL91 (DN300, DP25). Die Genehmigung zum Bau der berücksichtigen wären. Erdgashochdruckleitung datiert vom 14.05.1964. Die Sanierung Die eingereichten Antragsunterlagen umfassen insbesondere: dieser Ferngasleitung umfasst in den Landkreisen Vorpommern- • Erläuterungsbericht (Unterlage 1), Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte den überwiegenden • Übersichtspläne, die den Verlauf der Trasse zeigen (Unterlage 2), kompletten Austausch, Anpassung einzelner Querungsstellen, • Detailpläne, Baupläne, Stationsplanung, Kreuzungsverzeich- geringfügige Umtrassierungen sowie die nachfolgende Rena- nis (Unterlagen 3, 4), turierung der Arbeitsbereiche. Das Vorhaben schließt daher die • Grundstücksverzeichnisse für die Leitung einschließlich des Bergung der Altleitung, die Verlegung der neuen Rohrleitung Schutzstreifens und des Arbeitsstreifens benötigten Grund- inklusive des Schutzstreifens sowie neue betriebsnotwendige stücke und die im Zuge von Kompensations- und CEF-Maß- technische Einrichtungen ein. nahmen benötigten Grundstücke, sowie für die im Zusam- Das geplante Leitungsvorhaben führt zu Grundinanspruchnahmen menhang mit der Wasserhaltung und Druckprüfung jeweils in in den folgenden Ämtern: Amt Landhagen, Amt Peenetal/Loitz, Anspruch zu nehmenden Grundstücke (Unterlage 5), Amt Züssow, Amt Anklam-Land, Amt Treptower Tollensewinkel, • Wasserrechtliche Anträge (Unterlage 6), Amt Friedland, Amt Neverin, und Amt Stargarder Land. • Forstrechtliche Anträge (Unterlage 7), Der Vorhabenträger hat sich zur Prüfung der Umweltverträglich • UVP-Bericht (Unterlage 8), entschlossen. Eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung ist • Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen (Unterlage 9), bei Vorhaben möglich, für die nach Anlage 1 zumindest eine Vor- • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Unterlage 10), prüfungspflicht besteht sowie bei der Änderung derartiger Vor- • Landschaftspflegerischer Begleitplan (Unterlage 11), haben (vgl. § 9 Abs. 4 UVPG). Bei dem geplanten Ersatzneubau • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Unterlage 12), und weiteren Betrieb der FGL91 handelt es sich um ein Vorhaben • Allgemeinverständliche, nichttechnische Zusammenfassung im Sinne von Anlage 1, Nr. 19.2.2 UVPG, das eine allgemeine des UVP-Berichtes (Unterlage 13).
Stargarder Zeitung –6– Nr. 06/2019 Die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Die Planunterlagen können ab Beginn der Auslegung am Umweltverträglichkeitsprüfung sind in den ausgelegten Plan- 25.06.2019 zusätzlich auf der Internetseite des Bergamtes Stralsund unterlagen enthalten. Die hiermit eingeleitete Anhörung zu den (www.bergamt-mv.de, Service, Genehmigungsverfahren) eingesehen Planunterlagen (§ 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 3 bis 5 des Verwal- werden; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten tungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Unterlagen. Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) stellt zugleich Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen nach § 18 Abs. 1 UVPG dar. schriftlich oder zur Niederschrift beim Bergamt Stralsund oder bei Der vollständige Plan (insbesondere Unterlagen über die Umwelt- einer der weiteren vorgenannten Auslegungsstellen Einwendungen auswirkungen des Vorhabens) liegt gegen den Plan bzw. das Vorhaben erheben (Einwendungsfrist). vom 25.06. bis einschließlich 24.07.2019 Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung beim Bergamt während der Sprech-/Öffnungszeiten, sowie nach vorheriger Ver- Stralsund oder bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen maß- einbarung auch außerhalb dieser Zeiten im/bei der geblich. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und (10) Amt Landhagen, Bauamt, Th.-Körner-Straße 36, 17498 das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Neuenkirchen Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist in jedem Verfahrens- Montag 08:00 - 15:30 Uhr stadium möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Bergamtes Stralsund Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr als Anhörungsbehörde zu geben ist. Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslis- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, ten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte (9) Amt Peenetal/Loitz, Bauamt (Zimmer 14), Lange Straße 83, eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unterzeichner mit 17121 Loitz Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Be- Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr, vollmächtigter bestellt ist (§ 17 VwVfG M-V). Diese Angaben müssen (8) Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow (Rathaus), Bau- und deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ent- Grundstücksmanagement, Pommersche Straße 27 in 17506 halten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt Gützkow bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG M-V). Dies gilt auch für Einwendungen, Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr die nicht dem Gebot der Schriftform genügen. Die Schriftform wird Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr durch ein eigenhändig unterzeichnetes Schriftstück gewahrt. Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen (7) Amt Anklam-Land, Außenstelle Ducherow, Amt für Ge- Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal- meindeentwicklung und Liegenschaften (Zimmer 2), Amtsweg tungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Planungsentscheidung 1, 17398 Ducherow einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Montag 07:00 - 11:30 und 12:30 - 15:00 Uhr vollständigen Plans benachrichtigt. Es wird ihnen Gelegenheit gege- Dienstag 07:00 - 11:30 und 12:30 - 18:00 Uhr ben, innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist beim Bergamt Mittwoch 07:00 - 11:30 und 12:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 11:30 und 12:30 - 15:00 Uhr Stralsund oder bei einer der weiteren vorgenannten Auslegungsstel- Freitag 07:00 - 12:00 Uhr, len Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. (5) Amt Treptower Tollensewinkel, Bürgerbüro (Zimmer 8), Nach dem Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen und Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln Montag 09:00 - 16:00 Uhr beruhen, sind gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwVfG M‑V, § 21 Abs. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr 4 Satz 1 UVPG im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen wer- Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr den mit dem Vorhabenträger, den Behörden, den Betroffenen sowie Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abge- (4) Amt Friedland, Stadtverwaltung Friedland, Amt für Bau und geben haben, grundsätzlich in einem Termin erörtert, der noch ortsüb- Ordnung (Zimmer 2.04), Riemannstraße 42, 17098 Friedland lich bekannt gemacht wird (Erörterungstermin). Ein Erörterungstermin Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr findet nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobe- Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr nen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln (3) Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung, Dorfstraße beruhen oder alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten 36, 17039 Neverin (§ 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG). Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Dienstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigun- Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr gen, die Stellungnahmen abgegeben haben, bzw. bei gleichförmigen Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, Eingaben der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benach- (2) Amt Stargarder Land, Bau- und Ordnungsamt der Stadt richtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so Burg Stargard (Zimmer 3.4), Mühlenstraße 30, 17094 Burg Star- können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei gard Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr ohne ihn verhandelt werden. Freitag 09:00 - 11:00 Uhr, Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung sowie im von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörte- Bergamt Stralsund (Raum A333), Frankendamm 17, 18439 rungstermin oder der Vertreterbestellung entstehen, werden nicht Stralsund erstattet. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geltend ge- Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr machte Entschädigungsansprüche werden in einem gesonderten Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Entschädigungsverfahren behandelt, soweit über sie nicht in der zu jedermanns Einsichtnahme aus. Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist.
Nr. 06/2019 –7– Stargarder Zeitung Es wird darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde zur Vor- und Familienname Stimmen Sitze sachgerechten Entscheidungsfindung den Vorhabenträger über die CDU 8 Einwendungen und Stellungnahmen unterrichtet. Über die Zuläs- Hartmut Rose 347 sigkeit des Vorhabens und die erhobenen Einwendungen und Stel- Steffen Mietzner 343 lungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch Jens Bergmann 276 die Planfeststellungsbehörde (Bergamt Stralsund, Frankendamm 17, Ulf Gohrs 271 18439 Stralsund) entschieden, die für das Planfeststellungsverfahren Heinz Beisheim 242 sowie für die abschließende Planungsentscheidung einschließlich der Dennis Grunewald 227 Erteilung beantragter wasserrechtlicher Gestattungen zuständig ist. Sven Groneberg 177 Als mögliche Entscheidungen kommen die Zulassung des Vorhabens Thomas Kasan 159 – ggf. verbunden mit Schutzanordnungen und sonstigen Nebenbe- AfD 3 stimmungen – durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder Andreas Rösler 901 (davon bleibt ein die Ablehnung des Antrags auf Planfeststellung in Betracht. Das Manfred Holey 401 Sitz unbesetzt) Bergamt Stralsund ist auch für weitere Fragen betreffend relevanter Informationen über das Vorhaben FGL91 zuständig. Die Linke 3 Maik Michalek 364 Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger und den- Christel Schumann 256 jenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Horst Menzel 244 Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG M-V). Die Zustellung dieser Stargard 2030 3 Entscheidung an die Einwender oder die Vereinigungen, die Stellung- Dieter Lips 291 nahmen abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung Katja Sievert 183 ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind Daniel Schmerse 160 (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG M-V). Es sind Ersatzpersonen in folgender Reihenfolge gewählt: Vom Beginn der Auslegung des Plans an tritt im der Planfeststellung unterliegenden Gebiet eine Veränderungssperre in Kraft (§ 44a Abs. Vor- und Familienname Stimmen CDU 1 EnWG). Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf den vom Plan betroffenen Carolin Düsing 157 Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde Karsten Weber 148 oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Ver- Mario Scherbarth 138 änderungen nicht vorgenommen werden. Veränderungen, die in Stefan Philipp 134 rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhal- Inge Düsing 122 tungsarbeiten und die Fortführung einer bisher zulässig ausgeübten Sebastian Herrmann 97 Nutzung werden davon nicht berührt. Darüber hinaus steht ab diesem Jörg Monsig 97 Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Maik Tesenvitz 80 Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG). Diana Kosiul 66 Die mögliche Planfeststellung entfaltet gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 Dirk Scheutzow 47 EnWG enteignungsrechtliche Vorwirkung. Für den Fall, dass ein Jörg-Olaf Hamann 43 zwangsweiser Zugriff auf die für das Vorhaben benötigten Grundflä- Axel Strauch 30 chen erforderlich ist, ist der Planfeststellungsbeschluss dem Enteig- Die Linke nungsverfahren zugrunde zu legen und für die Enteignungsbehörde Wolfhard Pilke 101 bindend, ohne dass es einer weiteren Feststellung der Zulässigkeit Heinz Boldt 69 der Enteignung bedarf. Ursula Löhnert 66 Gerda Siratzki 62 Thomas Triller Siegel Stargard 2030 Bergamtsleiter René Frehse 126 Adam Koletzko 107 Mark Nauroschat 69 Judith Werner 65 Wahlen Sabine Garbrecht 41 Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V Bekanntmachung des endgültigen Wahler- alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der zur Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard Wahlleitung zu erheben. gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Burg Stargard, 29.05.2019 Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom- gez. C. Walter munalwahlgesetzes - LKWG M-V). Wahlleitung Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Burg Stargard festgestellt, wie Bekanntmachung des endgültigen Wahler- viele Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvor- gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 schlag entfallen sind und wer damit gewählt ist. zur Gemeindevertretung sowie zum Bürgermeister der Gemeinde Cölpin Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis: Zahl der Wahlberechtigten: 4475 gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Zahl der wählenden Personen: 2471 Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom- Wahlbeteiligung: 55,2 % munalwahlgesetzes - LKWG M-V). Zahl der gültigen Stimmen: 7214 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung Zahl der ungültigen Stimmen: 115 am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Cölpin festgestellt, wie viele
Stargarder Zeitung –8– Nr. 06/2019 Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein- entfallen sind und wer damit gewählt ist. devertretung: Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein- Zahl der Wahlberechtigten: 1011 devertretung: Zahl der wählenden Personen: 682 Wahlbeteiligung: 67,5 % Zahl der Wahlberechtigten: 621 Zahl der gültigen Stimmen: 2013 Zahl der wählenden Personen: 390 Zahl der ungültigen Stimmen: 18 Wahlbeteiligung: 62,8 % Zahl der gültigen Stimmen: 1156 Vor- und Familienname Stimmen Sitze Zahl der ungültigen Stimmen: 2 WG Gr.N. 7 Wilfried Stegemann 377 Vor- und Familienname Stimmen Sitze Martin Lembke 185 Einzelbewerber Koch 2 Bernd Recknagel 127 Mathias Koch 229 (davon bleibt ein Karsten Lembke 115 Sitz unbesetzt) Uwe Reinholz 98 Einzelbewerber Jünger 1 Thomas Lunow 96 Joachim Jünger 209 Dr. Friedhelm Stölting 91 Einzelbewerber Malhofer 1 Die Linke 2 Michael Malhofer 173 Marlis Ziebarth 160 Dr. Reinhard Anke 134 Einzelbewerber Voith 1 Eberhard Voith 125 CDU 1 Judith Ewald 98 Einzelbewerberin Welter-Holz 1 Franziska Welter-Holz 115 Es sind folgende Ersatzpersonen gewählt: Vor- und Familienname Stimmen Einzelbewerber Schulz 1 WG Gr.N. Michael Schulz 95 Ronny Schäfrich 91 Karsten Borchardt 85 Einzelbewerberin Witt 1 Hans-Jörg Bose 68 Marie Witt 95 Claus Regel 56 René Berg 33 Es sind keine Ersatzpersonen gewählt. CDU Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- Janine Müller 89 meisterwahl: Janett Segeth 52 Zahl der Wahlberechtigten: 621 Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- Zahl der wählenden Personen: 390 meisterwahl: Wahlbeteiligung: 62,8 % Zahl der Wahlberechtigten: 1011 Zahl der gültigen Stimmen: 386 Zahl der wählenden Personen: 678 Zahl der ungültigen Stimmen: 4 Wahlbeteiligung: 67,1 % Zahl der gültigen Stimmen: 668 Vor- und Familien- Ja- Stimmen Nein- Stimmen Zahl der ungültigen Stimmen: 10 name Einzelbewerber Jünger Vor- und Ja-Stimmen Nein-Stimmen Joachim Jünger 315 71 Familienname Wählergemeinschaft der Gemeinde Groß Nemerow Nach den Stimmzahlen ist damit Joachim Jünger als Bürger- (WGGr.N.) meister gewählt. Wilfried Stegemann 534 134 Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V Nach den Stimmzahlen ist damit Wilfried Stegemann als Bürger- alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der meister gewählt Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der Wahlleitung zu erheben. Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung Burg Stargard, 29.05.2019 dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der gez. C. Walter Wahlleitung zu erheben. Wahlleitung Burg Stargard, 29.05.2019 gez. C. Walter Bekanntmachung des endgültigen Wahler- Wahlleitung gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 zur Gemeindevertretung sowie zum Bekanntmachung des endgültigen Wahler- Bürgermeister der Gemeinde Groß Nemerow gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 zur Gemeindevertretung sowie zum gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Bürgermeister der Gemeinde Holldorf Land Mecklenburg- Vorpommern (Landes- und Kom- munalwahlgesetzes - LKWG M-V). gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom- Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Groß Nemerow festgestellt, munalwahlgesetzes - LKWG M-V). wie viele Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahl- Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vorschlag entfallen sind und wer damit gewählt ist. am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Holldorf festgestellt, wie viele
Nr. 06/2019 –9– Stargarder Zeitung Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung entfallen sind und wer damit gewählt ist. am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Lindetal festgestellt, wie viele Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein- Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag devertretung: entfallen sind und wer damit gewählt ist. Zahl der Wahlberechtigten: 655 Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Zahl der wählenden Personen: 481 Gemeindevertretung: Wahlbeteiligung: 73,4 % Zahl der Wahlberechtigten: 954 Zahl der gültigen Stimmen: 1414 Zahl der wählenden Personen: 475 Zahl der ungültigen Stimmen: 15 Wahlbeteiligung: 49,8 % Zahl der gültigen Stimmen: 1334 Vor- und Familienname Stimmen Sitze Zahl der ungültigen Stimmen: 69 WGH 5 Mario Borchardt 355 Vor- und Familienname Stimmen Sitze Peter Jacobs-Liske 93 CDU 7 Enke Müller 78 Bernd Rohloff 386 Harry Mann 72 Karsten Thamm 125 Martin Miksch 62 Uwe Burmeister 121 CDU 2 Pierre Seemann 94 Heiko Hoefs 168 Dirk Wilhelm 78 Marina Wasmund 73 Perk Schaefer 66 Martin Schippmann 34 Die Linke 1 Patrick Wielandt 89 Einzelbewerber Dallmann 1 Hans-Jürgen Dallmann 187 Es sind folgende Ersatzpersonen gewählt: Vor- und Familienname Stimmen Einzelbewerber Kraft 1 WGH Matthias Kraft 128 Danny Rütz 57 Udo Riemer 30 Bündnis 90/Die Grünen 1 Ingrid Schalm 25 Hendrik Fulda 115 CDU Es sind keine Ersatzpersonen gewählt. Bettina Wilhelm-Wiehle 70 Verena Franke 63 Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- Gudrun Jäger-Sadenwater 32 meisterwahl: Zahl der Wahlberechtigten: 954 Die Linke Zahl der wählenden Personen: 475 Klaus-Ulrich Scheller 77 Wahlbeteiligung: 49,8 % Matthias Rößner 70 Zahl der gültigen Stimmen: 456 Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- Zahl der ungültigen Stimmen: 19 meisterwahl: Zahl der Wahlberechtigten: 655 Vor- und Ja-Stimmen Nein-Stimmen Familienname Zahl der wählenden Personen: 482 Einzelbewerberin Kroh Wahlbeteiligung: 73,6 % Rosemarie Kroh 319 137 Zahl der gültigen Stimmen: 471 Zahl der ungültigen Stimmen: 11 Nach den Stimmzahlen ist damit Rosemarie Kroh als Bürger- meisterin gewählt. Vor- und Ja-Stimmen Nein-Stimmen Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V Familienname alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der Wählergemeinschaft der Gemeinde Holldorf (WGH) Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung Mario Borchardt 377 94 dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Nach den Stimmzahlen ist damit Mario Borchardt als Bürgermeister Wahlleitung zu erheben. gewählt. Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V alle Burg Stargard, 29.05.2019 Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der Ein- gez. C. Walter spruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Wahlleitung Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleitung zu erheben. Bekanntmachung des endgültigen Wahler- Burg Stargard, 29.05.2019 gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 gez. C. Walter zur Gemeindevertretung sowie zum Wahlleitung Bürgermeister der Gemeinde Pragsdorf Bekanntmachung des endgültigen Wahler- gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im gebnisses der Kommunalwahl am 26.05.2019 Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom- zur Gemeindevertretung sowie zum munalwahlgesetzes - LKWG M-V). Bürgermeister der Gemeinde Lindetal Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 33 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im am 29.05.2019 für das Wahlgebiet Pragsdorf festgestellt, wie viele Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kom- Stimmen auf jede/n Bewerber/in sowie auf jeden Wahlvorschlag munalwahlgesetzes - LKWG M-V). entfallen sind und wer damit gewählt ist.
Stargarder Zeitung – 10 – Nr. 06/2019 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal und die Es ergibt sich danach folgendes Wahlergebnis für die Gemein- Begründung dazu ab diesem Tag im Rathaus der devertretung: Zahl der Wahlberechtigten: 414 Stadt Burg Stargard Zahl der wählenden Personen: 270 Bau- und Ordnungsamt Wahlbeteiligung: 65,2 % Mühlenstraße 30 Zahl der gültigen Stimmen: 773 17094 Burg Stargard Zahl der ungültigen Stimmen: 21 während folgender Zeiten: Montag 8:30 bis 12:00 Uhr Vor- und Familienname Stimmen Sitze Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr WGP 5 Mittwoch 8:30 bis 12:00 Uhr Ralf Opitz 163 Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Rüdiger Lange 162 Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr Danielo Mohwinkel 112 Heiko Röbert 86 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Satzung Maik Salow 56 kann außerdem im Internet unter www.burg-stargard.de, Button: öffentliche Bekanntmachungen, eingesehen werden. CDU 1 Matthias Strelzyk 85 Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Es sind folgende Ersatzpersonen gewählt: Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften sowie Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn Vor- und Familienname Stimmen sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich WGP gegenüber der Gemeinde Lindetal unter Darlegung des Sach- Detlef Praast 48 verhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Dirk Daetz 42 Auf die Vorschriften des § 44 BauGB über die fristgemäße Gel- Sven Schleede 19 tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe Es ergibt sich weiterhin folgendes Wahlergebnis für die Bürger- in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über meisterwahl: das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf § 5 der Zahl der Wahlberechtigten: 414 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Zahl der wählenden Personen: 270 (KV M-V) wird hingewiesen. Wahlbeteiligung: 65,2 % Zahl der gültigen Stimmen: 266 Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Zahl der ungültigen Stimmen: 4 Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres Vor- und Familien- Ja- Stimmen Nein-Stimmen der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht name werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Einzelbewerber Opitz Absatzes hingewiesen worden ist. Ralf Opitz 262 4 Alt Käbelich, den 22.05.2019 Nach den Stimmzahlen ist damit Ralf Opitz als Bürgermeister gez. Kroh (Dienstsiegel) gewählt. Bürgermeisterin Gegen die Gültigkeit der Wahl können gemäß § 35 LKWG M-V alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes Einspruch erheben. Der Verfahrensvermerk: Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung Diese Bekanntmachung erscheint am 15.06.2019 im amtlichen dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet. Wahlleitung zu erheben. Burg Stargard, 29.05.2019 gez. C. Walter Wahlleitung Lindetal Bekanntmachung über die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Be- kanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) hat die Gemeindevertretung Lindetal in der Sitzung am 21.05.2019 die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lin- detal (siehe Übersichtsplan), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. Die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die 2. Änderung der
Nr. 06/2019 – 11 – Stargarder Zeitung Wir gratulieren zum Geburtstag Stadt Burg Stargard Herr Lothar Hannß am 29.06. zum 70. Herr Dietmar Ascher am 12.07. zum 70. Frau Gerda Kaube am 19.07. zum 80. Frau Elke Bartholomei am 22.06. zum 70. Frau Helga Preuss am 01.07. zum 80. Frau Gerda Maderer am 07.07. zum 70. Herr Gerhard Israel am 21.06. zum 85. Herr Bernd Macknow am 22.06. zum 70. Frau Elisabeth Koch am 20.06. zum 90. Frau Dorothea-Elisabeth Hänisch am 15.06. zum 75. Frau Heidemarie Küssner am 20.06. zum 75. Gemeinde Holldorf Frau Herta Hohm am 12.07. zum 80. Herr Helmut Friedrich am 03.07. zum 75. Herr Rainer Schmidt am 12.07. zum 80. Frau Lieselotte Gerth am 30.06. zum 80. Herr Adolf Pinkowski am 12.07. zum 80. Herr Erwin Lüdke am 06.07. zum 80. Gemeinde Lindetal Frau Ursula Heinrich am 05.07. zum 70. Gemeinde Cölpin Frau Ingrid Köhler am 05.07. zum 80. Herr Eckard Zietal am 02.07. zum 75. Frau Elsa Enning am 09.07. zum 80. Herr Hans Krämer am 08.07. zum 85. Frau Gerda Forbrich am 20.07. zum 85. Gemeinde Groß Nemerow Gemeinde Pragsdorf Herr Klaus Peters am 20.07. zum 70. Frau Waltraud Vettermann am 03.07. zum 85. www.pixabay.com Feuerwehren haben ein Herz für Kinder Vorführung der Zwergenfeuerwehr Burg Stargard Auch die Feuerwehr Groß Nemerow- Rowa war wie schon jedes Feuerwehr Groß Nemerow in der Kita Ballwitz Jahr in den Kindertagesstätten Ballwitz und Groß Nemerow zu Gast. Die Kinder hatten auch hier großen Spaß bei einer Rundfahrt Zum Kindertag fanden auch in diesem Jahr in der Stadt und in und konnten die Technik bestaunen. Auch die Feuerwehren in den Gemeinden wieder viele Veranstaltungen statt. Natürlich nicht Lindetal und Pragsdorf präsentieren sich in ihren Gemeinden zu ohne unsere Freiwilligen Feuerwehren. Unsere Feuerwehren ha- den Dorffesten und Kinderveranstaltungen. Feuerwehr zum Anfas- ben ein Herz für Kinder. Das größte Event fand auf dem Klüschen- sen, so begeistern wir die kleinen Fans und hoffen dabei unseren berg in Burg Stargard statt. Dort präsentierte sich die Feuerwehr Nachwuchs für die Feuerwehr zu gewinnen. Unsere Feuerwehren mit einem Aufgebot an Technik, und einer Hüpfburg. Dabei konnten laden Sie herzlich ein, zu einem Floriansfest an 22. Juni 2019 ab die Jüngsten auch schon mal die Technik bestaunen und einen kleinen Löschangriff probieren. Die Zwergenfeuerwehr zeigte den 11:00 Uhr nach Ballin in der Gemeinde Lindetal Besuchern in einer kleinen Übung, was sie bereits alles schon Herbert Utikal können. Sie wurden mit Beifall belohnt. Pressewart
Stargarder Zeitung – 12 – Nr. 06/2019 Veranstaltungen Monat Juni/ Juli 2019 Veranstaltung/Ort Tag Datum Uhrzeit Veranstalter Tag der Backsteingotik Sa, 15.06. 11.00 Uhr Stadt Burg Stargard Sonderführungen 14.30 Uhr mit dem Baumeister der Burg 15.30 Uhr Höhenburg Stargard, Treffpunkt: Parkplatz vor der Burganlage Malzirkel Di, 18.06. 17.30 Uhr Kulturverein Groß Nemerow Bürgerhaus Groß Nemerow Mittelaltertag Mi, 19.06. 9. - 14.00 Uhr Stadt Burg Stargard BURG Stargard Treff der Landfrauen Mi, 19.06. 16.00 Uhr Kulturverein Groß Nemerow Bürgerhaus Groß Nemerow Scheunenfest Sa, 22.06. ab 11.00 Uhr Schönes Balliner Landleben e.V. in Ballin „Tag der offenen Gartentür“ Sa, 29.06. jeweils Stadt Burg Stargard Höhenburg Stargard So, 30.06. 10 - 17.00 Uhr Dorffest in Bargensdorf Sa, 29.06. 15.00 Uhr Bürgerverein Bargensdorf e.V. Sportplatz Bargensdorf Park- und Seefest Sa, 06.07. 14.00 Uhr Gemeinde Pragsdorf Park Pragsdorf So. 07.07. 10.00 Uhr Midnight Summer Fest Sa, 06.07. 20.00 Uhr WerbeFlex Höhenburg Stargard Dorffest Sa, 13.07. ab 11.00 Uhr Dorfklub Dewitz e.V. Gemeinde Dewitz Open-Air-Konzert“ Sa, 20.07. 20.00 Uhr Agentur Paulis Simon & Garfunkel“ Revival Band Höhenburg Stargard Integrativen Begegnungsstätte Rowa Sa, 13.07. 9. - 17.00 Uhr Rassekaninchenzuchtverein 27. Burg-Pokal-Schau So, 14.07. 9. - 12.00 Uhr M 26 Burg Stargard Ausstellung Rassekaninchen Chorkonzert „Chorona“ Sa, 20.07. 16.00 Uhr Zinnober Kulturkreis Zachow e.V. Lieder aus aller Welt und von hier Dorfkirche Zachow Ausstellungen Ausstellung Sa, bis Zinnober Kulturkreis Zachow e.V. Hans-Joachim Lautenschläger zum 30.06. 75. Geburtstag „Die Spielwiese des Gauklers“ Dorfkirche Zachow Ausstellungseröffnung Sa, 06.07.-18.08. 16.00 Uhr Zinnober Kulturkreis Zachow e.V. Andreas Homberg „Immer das Meer“, Malerei Dorfkirche Zachow Änderungen vorbehalten! Öffentliche Burgführung Höhenburg Stargard, Treffpunkt: 14.30 Uhr Parkplatz vor der Burganlage jeweils Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen Tag der Nachbarn 2019 Überall in Deutschland findet Ende Mai der „Tag der Nachbarn“ statt. Dieser Tag steht für gutes Miteinander, für Hilfe und Unterstüt- zung, für Toleranz und Akzeptanz. Die Partnerstädte Penzlin und Burg Stargard organisierten anlässlich des „Tages des Nachbarn“ am 25. Mai 2019 eine Burgenwanderung, bei der die Städte „aufeinander zugehen“. Die Wanderung führte von Burg Stargard über Holldorf, Ballwitz, Zachow und Usadel Richtung Schutzhütte. Von Penzlin wanderte die Gruppe über Werder, Hohenzieritz und Prillwitz. Am Ziel konnten sich die Gruppen bei Wurst und Erfrischungsgetränken wieder stärken.
Nr. 06/2019 – 13 – Stargarder Zeitung Rosen für Burg Stargard So blühend kann es überall in unserer Stadt Burg Stargard aus- sehen! Die Rosenjury, deren Mitglieder Frau Inge Düsing, Frau Astrid Wol- ter, Frau Heike Kuhnert, Frau Bärbel Bartsch, Herr Georg Simon und Herr Frank Saß sind, bitten um Mithilfe bei der Anpflanzung und Pflege von Rosen. Alle Einwohner/innen und Gewerbetreibende sind aufgerufen, bei der Umsetzung des gemeinsamen Vorhabens mitzuwirken. Kontaktaufnahme bitte über: Kultur und Tourismus der Stadt Burg Stargard, Tel. 039603 25353. Die Mitglieder der Rosenjury waren bereits aktiv. Sie pflanzten zahlreiche Rosenstöcke, Einzelrosen und -stauden gesponsert vom OBI-Markt aus dem Bethaniencenter. Ein großes Dankeschön für die große Unterstützung an das Team des OBI-Marktes! Spiel und Spaß bei der Kindertagsparty Regionale Schule Es war jede Menge los am 1. Juni anlässlich des Kindertages auf dem Klüschenberg in Burg Stargard. Bei schönstem Son- nenschein, toller Musik und vielen Attraktionen wurde der Tag zu Letzter Wandertag der 10. Klasse nach Berlin einem bunten Fest für unsere Kinder. Am 7. Mai fuhren die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 in unsere Bundeshauptstadt Berlin. Dort gingen sie gemeinsam zum Deutschen Historischen Museum: dem Zeughaus. Das Zeughaus ist im Barock- Stil gebaut und das älteste Bauwerk am Boulevard Unter den Linden. Die Schüler teilten sich in zwei Gruppen und erhielten eine informative Führung durch das Museum. Im Vor- dergrund stand dabei die Nachkriegszeit des 2. Weltkrieges bis zum Mauerfall 1989. Jeder konnte seine Geschichtskenntnisse auffrischen und neue interessante Dinge über die BRD und DDR erfahren. Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten. Ein besonderer Dank gilt den Sponsoren, die dieses Fest überhaupt erst ermöglichten, wie Frau Anne Hänisch mit dem Ponyreiten, dem Heimatchor Burg Stargard e. V. für die tolle Darbietung von Liedern und dem leckeren Kuchen, dem Heimat- und Kulturverein für die Geträn- keversorgung und die Betreuung der Torwand, die durch den SV Burg Stargard 09 bereit gestellt wurde, dem Verein Tollense- Schützenzunft Neubrandenburg von 1700 e. V. für die Betreuung und Anleitung beim Bogenschießen, der Freiwillgen Feuerwehr Burg Stargard für die Technikshow, Betreuung der Hüpfburg und der Brandwand, der Essenversorgung und für die Darstellung der Nach dem aufschlussreichen Aufenthalt im Deutschen Histori- Löschung eines Feuers durch die kleinsten Mitglieder der FFw, schen Museum war Freizeit angesagt. Zwei Stunden und einige Frau Doreen Lichtnow für das aktive Kinderschminken, der Polizei Einkaufstaschen später fuhren sie mit dem Bus wieder zurück für die Technikshow sowie DJ Scherbi für die Moderation und der nach Burg Stargard. tollen Musikauswahl. Frauke Greiner
Stargarder Zeitung – 14 – Nr. 06/2019 Klassenfahrt nach Leipzig Dort angekommen konnten wir die Zimmer einrichten und das Ge- lände erkunden. Dann ging das geplante Programm der Schatten- Wir, die 9. Klassen, verbrachten vom 06.05. bis 10.05.2019 erleb- springer schon los. Es stellten sich 3 Trainer vor und wir begannen nisreiche Tage in Leipzig. mit lustigen Spielen, die unseren klassenzusammenhalt stärkten. Als wir in Leipzig gegen 14:00 Uhr ankamen, bezogen wir zunächst Am nächsten Tag stand uns ein Geocaching-Tour bevor. Wir be- unsere Zimmer. Anschließend gingen wir in die Stadt, um uns dort kamen GPS – Geräte und mussten einen versteckten Schatz zurechtfinden zu können. Am Dienstag besuchten wir zuerst das finden. Nach der anstrengenden aber schönen Tour gingen wir Völkerschlachtdenkmal. Alle waren auf der Aussichtsplattform noch in die Stadt. Als wir wieder in der Jugendherberge ankamen, und genossen den Blick über Leipzig. Dann fuhren wir zu einer konnten wir uns an einem Lagerfeuer erholen. Werksführung ins BMW- Werk, wo wir Wissenswertes über Elek- troautos erfuhren. Am nächsten Morgen teilten wir uns in 2 Gruppen. Die einen Auf den Mittwoch hatten wir uns alle schon sehr gefreut. gingen in den Wald um an einer hohen Strickleiter zu klettern, Unser Ziel war der Freizeitpark Belantis. Den größten Nervenkitzel die andern spielten amüsante Spiele. Am letzten Tag gingen wir hatten alle auf den Fahrten mit der Achterbahn „Huracan“ und der frühstücken und packten unsere Koffer. Dann ging es mit einem Bootsfahrt „Fluch des Pharaos“. Bus zurück nach Hause. Am letzten Tag freuten sich besonders die Fußballbegeisterten, denn es ging in die Red Bull Arena. Dort hatten wir eine sehr In- Wir möchten uns herzlich bei dem Schattenspringerteam und teressante Stadionführung. Mit dem Abschiedsgeschenk, einer unseren Lehrerinnen bedanken, ohne sie wäre so eine tolle Klas- 10%- Rabattkarte, stürmten alle anschließend den Fanshop von senfahrt nicht möglich gewesen. RB Leipzig. Danach wartete auf uns eine sportliche Herausforde- rung, Drachenboot fahren auf der Weißen Elster. Dieses bereitete allen Beteiligten viel Spaß. Wieder im Hostel hieß es nun sich auf die morgige Abreise vor- zubereiten. Am Freitag trafen wir nachmittags wieder in Burg Stargard ein. Allen wird diese Klassenfahrt noch lange in Erin- nerung bleiben. Antonia Rahn Vivien - Julie Jacobs Reformation bis 30jähriger Krieg- Geschichtsunterricht mal anders Unser zentraler Wandertag am 7. Mai 2019 hatte für die Klasse 7a ein besonderes Ziel: Das Deutsche Historische Museum im Zeughaus in Berlin. Hier wurde uns in einer auf unseren aktuel- len Geschichtsunterricht zugeschnittenen Führung anschaulich erklärt, welche Ursachen und Auswirkungen Reformation und Dreißigjähriger Krieg hatten. Kaum einer hatte vorher darüber nachgedacht, wie bedeutend beides auch von der Erfindung des Buchdrucks abhängig war oder warum ausgerechnet die katholi- schen Franzosen den Protestanten halfen, ihre Macht zu stärken. Nachdem wir mit so viel Information versorgt waren, genossen wir auch noch ein wenig die Hauptstadt bei einem kurzen Ein- kaufsbummel, bevor wir wieder zurück nach Burg Stargard fuhren. Erlebnisse in Güstrow Am 06.05.2019 fuhren wir, die Klasse 7b, aus der Regionalen Schule Burg Stargard nach Güstrow. Alle waren aufgeregt, denn es standen uns erlebnisreiche Tage bevor. Wir fuhren mit dem Zug zum Güstrower Bahnhof und von dort aus mit einem Bus weiter zur Jugendherberge.
Nr. 06/2019 – 15 – Stargarder Zeitung Grundschule „Kletterrose“ abgeschliffen und gestrichen, ein Klettergerüst aufgestellt, Rabat- ten von Unkraut befreit und der Sand der Spielkiste ausgetauscht. „Überleben“ im Planwagen Das Kita-Team und die Kinder möchten sich bei allen, die tatkräftig dabei unterstützt haben, recht herzlich bedanken. Besonderer Die Schulwoche vom 20. – 24. Mai verbrachten wir auf dem Kös- Dank gilt den Firmen Wehr und Dielenberg, die bei allen Arbeits- terhof in Grünow. Weil alle Kinder den Fahrradpass schafften, einsätzen halfen und ihre Technik zur Verfügung stellten. durften wir eine Radtour machen. Geschlafen haben wir in Plan- wagen. Jeden Tag trainierten wir mit Fynn für den Duathlon am 29.05.19! Viele halfen als „Hasen“ mit, aber Fynn gewann immer. Dienstag zeigten uns zwei Ranger den Müritz-Nationalpark. Wir lernten viel. Am meisten Spaß hatten wir bei den Spielen. Einige Mädchen bereiteten Pferde für die Kutschfahrt vor. Wir lachten bei „Stille Post“ ganz viel! Wir planten für Donnerstag ganz allein eine Schnitzeljagd. Minnas und Arnes Wagen hatte die besseren Verstecke und bekam den großen Preis! Zwei Kinder verwöhn- ten uns jeden Tag mit Schnitzel und Leberwurst. Nur nach dem Schmausen der selbstgebackenen Pizza mussten sie hungern! Am letzten Abend forderte uns die Stella zu einem Fußballspiel heraus. Da sie uns unbedingt besiegen wollten, war wieder Vico als Trainer gefragt. Die Jungs kämpften, die Mädchen feuerten aus Leibeskräften an und wir gingen 4:0 als Sieger vom Platz! Es war eine herrliche Woche! Danke, liebe Helfer Klasse 4D der Grundschule „Kletterrose“ „Hort der 7 Berge“ Integrative Kita „Märchenwald“ Der Hort der 7 Berge und das Sommerfest 2019 Unser toller Ausflug! Auch in diesem Jahr öffnet der Hort der 7 Berge seine Türen. Am Am 21.05.2019 waren wir, die Kinder der Gruppe „Rumpelstilz- 15.06.2019 um 14:00 Uhr veranstalten wir das jährliche Sommer- fest mit vielen schönen Aktionen, wie Kinderschminken, reiten oder chen“ aus der Kita „Am Märchenwald“ wandern um die schöne basteln. Beim Glücksraddrehen und bei der Verlosung können Sie Umgebung in Burg Stargard zu erkunden. Unser Ziel war die Burg. ihr Glück auf die Probe stellen und schöne Preise mitnehmen. Wir hatten dort einen sehr schönen Tag. Dabei unterstützten uns Natürlich ist für das leibliche Wohl mit Cafe und Kuchen gesorgt. 2 ortskundige Omas und 2 Mütter, die unser Picknick auf dem Herr Lohse, stellv. Einrichtungsleiter, steht Ihnen für Fragen und Burg-Spielplatz vorbereiteten. Anregungen zur Verfügung. Bis zum Mittag konnten die Kinder gemeinsam ausgiebig spielen. Es lohnt sich, vorbei zu schauen und gemeinsam mit ihren Kin- Danke an Herrn Lange, der für das leibliche Wohl der Kinder zur dern und den Hortmitarbeitern einen gemütlichen Nachmittag Mittagszeit sorgte. Es hat allen Kindern sehr gut geschmeckt. zu verbringen. Zum Schluss waren wir ziemlich k. o. und wollten nur noch zum Wir freuen uns! Kindergarten. Ihr Hortteam Auf einmal kamen 2 Feuerwehrautos auf dem Spielplatz an. Das war eine ganz besondere Überraschung für die Kinder, die mit staunenden Augen zum Kindergarten gefahren wurden. Evangelische Kita So endete ein wunderschöner aufregender Tag für unsere Kleinen. Wir danken den Feuerwehrleuten Herrn Dielenberg, Herrn Schrö- Arbeitseinsatz in der Ev. Johanneskita der, dem Koch Herrn Lange und den 2 Muttis und Omas im Namen aller Kinder aus der „Rumpelstilzchen“-Gruppe. An den ersten drei Donnerstagen im Mai wurden in unserer Kita Arbeitseinsätze von den Eltern durchgeführt. Es gab viel zu tun. Die Die Kinder der „Rumpelstilzchen“-Gruppe und ihre Erziehe- Fenster wurden geputzt, Sitzgelegenheiten für den Außenbereich rinnen Bärbel und Anette
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