Stellungnahme Zum Entwurf des Nationalen Reformpro-gramms 2021 - BMWi
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Stellungnahme Zum Entwurf des Nationalen Reformpro- gramms 2021 Die Stellungnahme beruht auf dem Entwurf mit Stand vom 18. Februar 2021. Berlin, 26. Februar 2021
2 Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2021 Allgemeine Anmerkungen Zu II. A. Covid-19-Pandemie bekämpfen, Wirtschaft stützen, Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. Schuldentragfähigkeit V. (ZDH), in dem die 53 Handwerkskammern und gewährleisten, 48 Zentralfachverbände des Handwerks sowie Gesundheitssystem stärken wirtschaftliche und wissenschaftliche Einrichtun- gen des Handwerks in Deutschland zusammen- Zu RZ 25 ff.: Aus Sicht des Handwerks braucht geschlossen sind, vertritt die Interessen von rund es im Umgang mit der Corona-Pandemie einen 1 Million Handwerksbetrieben in Deutschland mit Politikwechsel, der mit einer veränderten Per- mehr als 5,5 Millionen Beschäftigten, über spektive einhergeht. Die Strategie von Bund und 360.000 Auszubildenden und einem Jahresum- Ländern ist bislang vor allem von situativem, re- satz von mehr als 600 Mrd. Euro. aktivem Handeln geprägt. Eine ausschließlich von Verboten und Geboten geprägte Eindäm- Mit den nachfolgenden Anmerkungen nimmt der mungspolitik verliert zunehmend an Akzeptanz. ZDH Stellung zum übermittelten Entwurf des Na- Notwendig sind ein evidenzbasiertes, planbares tionalen Reformprogramms 2021. Die Reihen- und damit gestaltendes Vorgehen und eine An- folge der Anmerkungen orientiert sich an der the- passung an sich verändernde Parameter, etwa matischen Reihenfolge im Entwurfstext. durch die Synchronisierung mit dem fortschreiten- den Testmöglichkeiten und dem Impfgeschehen. Dabei ist uns die zentrale Funktion dieses Textes bekannt, gegenüber der EU-Kommission den fo- Zu II. A. Covid-19-Pandemie kussierten Nachweis erfolgreicher Regierungspo- bekämpfen litik zu führen. Gleichwohl erlauben wir uns an der einen oder anderen Stelle Hinweise, die über rein Zu RZ 29, 31 und 32: Durch Maßnahmen zur Be- redaktionelle Anmerkungen hinausgehen. wältigung der Corona-Pandemie sind im Jahr 2020 umfangreiche Mehrausgaben in der gesetz- Grundsätzliches lichen Kranken- und Pflegeversicherung entstan- den (z. B. durch das COVID-19-Krankenhausent- Der beruflichen Bildung wird nicht der Stellenwert lastungsgesetz und die Corona-Prämie für Be- beigemessen, der ihr zusteht. Dies hat der ZDH schäftigte in der Altenpflege). Da die Bewältigung bereits in seinen vergangenen Stellungnahmen der Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Auf- zu den „Nationalen Reformprogrammen“ immer gabe ist, begrüßt der ZDH, dass diese Kosten aus wieder angemahnt. Eine systematisch/strategi- Bundesmitteln abgefedert wurden. Unbefriedi- sche Entwicklungsrichtung, welche bei einem Re- gend ist aber, dass die für 2020 und 2021 gewähr- formprogramm zu erwarten wäre, fehlt mit Blick ten Bundesmittel nicht komplett die Mehrausga- auf die Berufliche Bildung abermals gänzlich. ben abdecken. Im Interesse von Arbeitgebern Dies irritiert in diesem Jahr umso mehr vor dem und Versicherten muss ein weiterer Anstieg der Hintergrund der unter Deutscher EU-Ratspräsi- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ver- dentschaft verabschiedeten Osnabrücker Erklä- hindert werden. rung.
3 Zu II. A. Wirtschaft in der Krise Zu II. A Wirtschaftliche unterstützen, Erholung fördern Belebung unterstützen Zu RZ 35 ff.: Die Ankündigungen rascher Hilfe- Zu RZ 49: Die mit dem zweiten und dritten stellungen haben bei den betroffenen Hand- Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte Verbesse- werksbetrieben große Erwartungen geweckt, die rung der Verlustverrechnung greift leider zu kurz. bei der konkreten Umsetzung der Programme Auch viele Handwerksbetriebe werden deutlich insbesondere seit Beginn des zweiten Lock- höhere krisenbedingte Verluste als 10 Mio. Euro downs bisher vielfach nur sehr begrenzt erfüllt erleiden. Unter dem Gesichtspunkt der über einen werden konnten und können. Richtig ist, dass der längeren Zeitraum betrachteten steuerlichen Bund die Förderbedingungen der seit März 2020 Leistungsfähigkeit der Handwerksbetriebe wäre aufgelegten Einzelmaßnahmen kontinuierlich an- eine vollständige Berücksichtigung der krisenbe- gepasst hat. Gleichwohl ist jedoch festzustellen, dingten Verluste beim Verlustrücktrag geboten. dass Handwerksbetriebe trotz hoher Betroffen- Darüber hinaus dürften in vielen Fällen bereits die heit in den einzelnen Lockdown-Phasen oftmals im Jahr 2020 erlittenen Verluste weitaus höher als nur geringe Hilfen bekommen oder ihnen der Zu- die Gewinne des Jahres 2019 ausfallen. Der Ver- gang zu Hilfsmaßnahmen komplett verschlossen lustrücktrag nach § 10d EStG ist jedoch nur in das bleibt. Denn die Hilfsinstrumente werden in der unmittelbar vorangegangene Jahr, konkret also praktischen Umsetzung sehr kleinteilig ausdiffe- nur aus 2020 in das Jahr 2019 und aus 2021 in renziert und ihre Kriterien scharf gefasst. So wa- das Krisenjahr 2020, möglich. Diese Begrenzung ren z. B. viele Betriebe durch die eingeführte sollte entfallen und ein Verlustrücktrag in mehr als Mischbetriebsregelung im Rahmen der Novem- einem Veranlagungszeitraum ermöglicht werden, ber-/Dezemberhilfen trotz hoher Umsatzrück- um den Handwerksbetriebe einen größtmögli- gänge gar nicht antragsberechtigt. Auch die hier chen Rücktrag ihrer krisenbedingten Verluste zu beispielhaft genannten Sonderregelungen für die ermöglichen. Diese Empfehlung hatte auch der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft im Rahmen Wirtschaftsausschuss des Bundesrats in seiner der Überbrückungshilfe III werden anhand der Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 Wirtschaftszweigcodes starr abgegrenzt und ent- ausgesprochen (vgl. Nr. 9 der sog. Strichdrucksa- sprechen nicht der betrieblichen Praxis im Hand- che, BR-Drs. 503/1/20 vom 28.09.2020). Auch werk. Damit sind z. B. Betriebe des Kunsthand- der Sachverständigenrat zur Begutachtung der werks, die ihre Waren auf Märkten bzw. Festen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich in oder Messen verkaufen, nicht antragsberechtigt. seinem Jahresgutachten 2020/21 vom November Ähnliches gilt für die Abschreibungsregelungen 2020 in diesem Sinne geäußert (vgl. dort unter zu verderblichen Waren, die einzig an den Einzel- Rz. 121). handel gerichtet werden, obwohl z. B. auch die regional aufgestellten handwerklichen Brauereien Durch die demografische Entwicklung nimmt die wegen geschlossener Hotels und Gaststätten ihr Bedeutung von Unternehmensnachfolgen im bereits produziertes Bier entsorgen müssen. Ins- Handwerk zu. Darum bedarf es dringend einer gesamt führt das dazu, dass insbesondere die Verbesserung im Erbschaftsteuerrecht. Im Rah- Kleinst- und Kleinbetriebe sowie die Soloselb- men der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Un- ständigen im Handwerk mit Förderbrüchen bzw. ternehmensübertragungen kann eine Reduzie- Förderlücken konfrontiert werden, die im Gegen- rung der Lohnzahlungen infolge der Krise zu einer satz zu den politischen Ankündigungen stehen. Nachbesteuerung führen. Um die erbschaftsteu- erliche Verschonung zu erhalten, muss die
4 Lohnsumme innerhalb der 5- oder 7-jährigen des Vorkrisenjahres 2019 für die Krisenjahre Lohnsummenfrist 400 Prozent (Regelverscho- 2020 und 2021 angesetzt wird. nung) bzw. 700 Prozent (Optionsverschonung) der sog. Ausgangslohnsumme betragen, wobei Entsprechende Probleme bestehen im Falle einer bei Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern Insolvenz. Denn nach aktueller Auffassung von geringere Quoten gelten. Ausgangslohnsumme Rechtsprechung und Finanzverwaltung würde ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten eine Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist zum fünf Wirtschaftsjahre vor dem Zeitpunkt der Ent- Verstoß gegen die Behaltensregelung und damit stehung der Steuer. Wird die geforderte Lohn- zu einer anteiligen Steuerzahlung für die erfolgte summe nicht erreicht, entfällt die gewährte erb- Erbschaft oder Schenkung führen (§ 13a Abs. 6 i. schaftsteuerliche Verschonung in dem Verhältnis, V. m. § 13a Abs. 10 ErbStG). Darüber hinaus in dem die erforderliche Quote unterschritten wird sollte die sog. Verwaltungsvermögensgrenze von (§ 13a Abs. 3 i. V. m. § 13a Abs. 10 ErbStG). 90 Prozent (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG) – zumin- dest befristet – entschärft werden. Forderungen Auch in vielen Handwerksbetrieben ist Kurzarbeit eines Unternehmens gehören zum Verwaltungs- aufgrund der Corona-Krise unvermeidlich. Damit vermögen. Gerade in der aktuellen Krise dürfte ist derzeit nicht absehbar, ob während der Krise der Forderungsbestand wegen mangelnder Liqui- oder danach noch ausreichend hohe Arbeits- dität beim Kunden sehr hoch sein bzw. deutlich löhne bezahlt werden, um die Lohnsummenvor- ansteigen. Andererseits sinken teilweise Unter- aussetzungen einzuhalten. Das erkannte auch nehmenswerte durch die Krise. Damit steigen kri- der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates und senbedingt bei vielen Unternehmen das Verwal- schlug in seiner Beschlussempfehlung zum Jah- tungsvermögen und damit die Gefahr einer Nach- ressteuergesetz 2020 eine Prüfung einer Anpas- versteuerung bei der Erbschaftsteuer. sung der §§ 13a und 13b ErbStG vor (vgl. Nr. 64 der Bundesrat-Drucksache 503/1/20). Im Hinblick Zu II. A Einkommensverluste auf das Kurzarbeitergeld ist zwar zu beachten, abfedern, Arbeitsmarkt in der dass der Lohnaufwand durch das dem Arbeitge- Pandemie stärken ber von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlte Kurzarbeitergeld nicht gekürzt wird (R E 13a.5 Zu RZ 51: Es fehlt der Hinweis auf den neuerli- Satz 4 ErbStR 2019). Im Falle von Kurzarbeit wird chen Lockdown, der länger dauert als im Frühjahr aber der bezahlte Arbeitslohn gegenüber dem re- und ebenfalls negative Wirkungen auf den Ar- gulären Arbeitslohn deutlich geringer sein. Im beitsmarkt insgesamt und die Beschäftigung im Falle von nicht vermeidbaren Entlassungen fällt Handwerk entfalten dürfte. Der Entwurfstext klingt der Lohnaufwand vollständig aus. Damit besteht so, als hätte es nur den Frühjahrs-Lockdown ge- bei vielen Handwerksbetrieben die Gefahr, dass geben. die Lohnsummenregelung nicht eingehalten wer- den kann und so nachträglich eine anteilige Steu- Zu II. A Schuldentragfähigkeit erfestsetzung erfolgen könnte. Um diesem Prob- gewährleisten und Investitionen lem zu begegnen, könnten die zu erreichenden stärken Mindestlohnsummen von 400 bzw. 700 Prozent befristet abgesenkt werden (z. B. um 2/5 bzw. 2/7 Zu RZ 68: Vollkommen richtig erkennt die Bun- zur Berücksichtigung der Krisenjahre 2020 und desregierung, dass zur Gewährleistung der 2021). Ebenfalls denkbar wäre die Einführung ei- Schuldentragfähigkeit die Wachstumskräfte der ner gesetzlichen Fiktion, wonach die Lohnsumme
5 Volkswirtschaft gestärkt werden müssen. Nicht Rahmen der weiteren Ausgestaltung des gesamt- aus dem Blick verloren darf dabei aber, dass den deutschen Fördersystems ist insbesondere eine öffentlichen Haushalten in den letzten Jahren Neuprofilierung der regionalpolitischen Gemein- durch die Erhöhung der Sozialausgaben, mit der schaftsaufgaben GRW (Öffnung für regional tä- das Wirtschaftswachstum nicht Schritt gehalten tige KMU) und GAK (konsequente Weiterentwick- hat, für die Zukunft eine hohe zusätzliche Belas- lung zu einer GA für ländliche Entwicklung) not- tung auferlegt worden ist, die auch von den Hand- wendig, um ein langfristig tragfähiges Konzept zur werksbetrieben mitgetragen wird. Für die nun an- gezielteren Adressierung regionaler Handwerks- stehende Konsolidierung der öffentlichen Haus- betriebe und zur Aktivierung regionale Potenziale halte ist es – neben der Stärkung der Wachstums- zu schaffen. Die große Bedeutung regionaler kräfte – deshalb von ebenso hoher Bedeutung, Wertschöpfungs- und Produktionsstrukturen hat dass die Sozialausgaben in Zukunft nicht mehr die Corona-Pandemie nochmals unterstrichen. stärker zulegen als die Leistungsfähigkeit der Bislang werden viele regional agierenden Hand- Volkswirtschaft insgesamt. werksbetriebe aber zu großen Teilen von der GRW ausgeschlossen. Wichtig ist es, unbürokra- Zu II. B Investitionen vorziehen, tische Instrumente passgenau für Handwerksbe- beschleunigen und verstetigen triebe (weiter) zu entwickeln, um ihnen in struktur- schwachen und/oder dünn besiedelten Gebieten Zu RZ 78: Die bereits umgesetzten Beschleuni- die Bewältigung von Herausforderungen und die gungen der Planungs- und Genehmigungsverfah- Überwindung von Innovationshürden zu erleich- ren in wichtigen (fach-) planungsrechtlichen Re- tern. gelwerken, insbesondere im Infrastrukturbau, sind zu begrüßen. Ergänzend sind zukünftig wei- Zu RZ 81: Der Erleichterung der Förderung der tere Schritte zur Digitalisierung aller Beteiligungs- Anbindung von Gewerbegebieten durch die GRW und Genehmigungsverfahren zu gehen und ent- ist zu unterstützen. Aus Sicht des ZDH ist jedoch sprechende Ansätze des zur Bewältigung der gleichzeitig eine Flexibilisierung der Förderbedin- Corona-bedingten Einschränkungen gedachten gungen der GRW (s. Anmerkungen zu RZ 80) „Planungssicherstellungsgesetzes“ zu versteti- notwendig, um die Barrieren zur Ansiedlung be- gen. Nachhaltigen Erfolg können sämtliche Be- stimmter Handwerksbetriebe (z. B. Bau und Le- schleunigungsmaßnahmen jedoch nur haben, bensmittel) in GRW-geförderten Gewerbegebie- wenn gleichzeitig der Kapazitäts- und Kompe- ten zu beseitigen. tenzaufbau innerhalb der Planungs- und Geneh- migungsinstitutionen im Bund (z. B. schon im Auf- Zu RZ 83: Bei den Flankierungsmaßnahmen für bau im Fernstraßenbau), in den Ländern und vor den Kohleausstieg vermissen wir weiterhin spezi- allen in Kommunen intensiviert wird. fische Instrumente, die sich direkt an betroffene mittelständische und Handwerksbetriebe richten. Zu II. B Regionen im Zudem müssen sich die Schritte des Kohleaus- Strukturwandel unterstützen, stiegs daran orientieren, ob der Strukturwandel in Zukunftsinvestitionen anreizen den Revieren gelingt/voranschreitet. Andernfalls droht dort der Verlust der Kohleindustrie, ohne Zu RZ 80: Der ZDH unterstützt die Reformen der dass für die dort ansässigen Menschen und mit- nationalen Regionalpolitik im Resultat der Kom- telständischen und Handwerksbetriebe alterna- mission „gleichwertige Lebensverhältnisse“. Im tive Job- und Geschäftsperspektiven bestehen. Fokus des Strukturwandels muss der Erhalt/die
6 Schaffung von qualitativ hochwertigen Lebens- Zu II. B Investitionen in und Arbeitsräumen sein, in denen ein breiter nachhaltigen Verkehr Branchenmix von Unternehmen aller Größen- verstetigen, Mobilität der klassen ansässig ist. Zukunft mitgestalten Zu RZ 85: Die unter der deutschen Ratspräsi- Zu RZ 93: Für den Geschäftserfolg vieler Hand- dentschaft erzielten Einigungen zu den Zielbe- werksbetriebe bleiben die Modernisierung und die stimmungen der künftigen Kohäsionspolitik sind nachhaltige Ausgestaltung der Verkehrsinfra- ausdrücklich zu begrüßen, da sie eine drohende struktur zentrale Themen der nächsten Jahre. Einschränkung der Fördermöglichkeiten von mit- Das Handwerk unterstützt nachdrücklich den telständischen und Handwerksbetrieben durch ei- massiven Ausbau des öffentlichen Nah- und nen enggeführten Innovationsbegriff, wie ihn die Fernverkehrs. Auch die Leistungsfähigkeit des Kommission teils verfolgte, vermeiden. Diese auf Straßennetzes muss aber gleichzeitig durch In- EU-Ebene beschlossenen sinnvollen Flexibilisie- standhaltung und Modernisierung gewahrt wer- rungen sollten sich vollumfänglich in den operati- den. Als sinnvolle Ergänzung der bisherigen Ziele onellen Programmen der Bundesländer und in kann der verstärkte Anschluss von Regionen, die der Partnerschaftsvereinbarung des Bundes wi- vom Kohleausstieg betroffen sind, gelten, um ei- derspiegeln. gene Wachstumsimpulse durch eine bessere Vernetzung mit anderen Regionen zu stimulieren. Zu II. B Angebot von bezahlbarem Wohnraum Zu RZ 96: Zu begrüßen ist, dass der Bund im erhöhen, Immobilienerwerb Zuge der Bewältigung der Pandemiefolgen auch erleichtern Fahrzeug-Flottenerneuerungsprogramme ausge- baut bzw. neu aufgelegt hat, u. a. zu Elektromobi- Zu RZ 90 f.: Das Bekenntnis des Bundes zur Fort- lität im gewerblichen Bereich und für Ladeinfra- führung der Unterstützung des Wohnungsbaus strukturen. Aus Sicht der kleineren Betriebe des (sozialer Wohnungsbau ebenso wie Eigentums- Handwerks ist für die Zukunft jedoch eine Verste- bildung) wird begrüßt. Aus Sicht des Handwerks tigung und Vereinheitlichung der mittlerweile zahl- ist eine längere Zeit der Planungssicherheit auch reichen und teils nur kurzfristig angelegten und geboten, um den notwendigen Kapazitätsaufbau mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen aus- des Handwerks gerade im Fachkräftebereich um- gestalteten Programme sinnvoll. Diese Förderun- setzen zu können. Noch stärker in den Blick zu gen sollten alle Gewichtsbereiche der Fuhrparks nehmen ist die weitere Verschränkung des Woh- umfassen und einen technologieoffenen Ansatz nungsneubaus mit dem Ziel der energetischen der Emissionsreduzierung verfolgen. Sanierung und des Aufbaus erneuerbarer Ener- gien in den Städten. Zu II. B Digitalisierung strategisch gestalten, KMU beim digitalen Wandel unterstützen Zu RZ 102: Bei der KI-Strategie müssen deutlich stärker als bisher auch die Belange und Potenzi- ale des kleinteilig strukturierten handwerklichen
7 Mittelstands berücksichtigt werden. Dies gilt nicht Messstellenbetriebsgesetz entsprechende zuletzt bei der anstehenden Konkretisierung des Schnittstellen vorschreibt und der Verbraucher neuen Förderprogramms „Go Data“. selbst entscheiden kann, wer die anfallenden Da- ten nutzen darf. Zu RZ 105: Das Programm „Digital Jetzt“ schließt eine wichtige Lücke in der bundesweiten Förder- Zu II. B Erneuerbare Energien landschaft. Mit der Stärkung der Digitalisierung im weiter ausbauen Handwerk trägt das Programm dazu bei, die In- novations- und Wettbewerbsfähigkeit der Be- Zu RZ 118: Nach unserem Wissen wurde bei der triebe nachhaltig zu sichern. Die starke Nachfrage jüngsten EEG-Novelle – anders als im Ent- nach diesem Programm, veranschaulicht die Not- wurfstext dargelegt – noch kein Pfad eines be- wendigkeit dieser Förderung in eindringlicher schleunigten und verbreiterten Ausbaupfads für Weise. Umso unbefriedigender ist, dass es so- Erneuerbare Energien festgelegt. wohl an der technischen Umsetzung der Förde- rung als auch an einer angemessenen Mittelaus- Zu RZ 119: Ausdrücklich begrüßt werden die ers- stattung hapert. Auf die große Nachfrage zu rea- ten Schritte zur Reduzierung der EEG-Umlage. gieren, indem nach dem Zufallsverfahren Kontin- Notwendig ist am aktuellen Rand darüber hinaus gente für Antragstellungen verteilt werden, ist kein die Umstellung der Finanzierung der besonderen akzeptabler Weg. Hier müssen die notwendigen Ausgleichsregelung von der Umlage- auf eine Mittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung Haushaltsfinanzierung. Insgesamt muss die stehen und eine effiziente Vergabe im Rahmen EEG-Umlage absehbar zurückgeführt und muss der technischen Umsetzung sichergestellt wer- die EE-Ausbauförderung aus diesem Budget fi- den. Die unzureichende finanzielle Ausstattung nanziert werden, um vor allem die energieintensi- des Programms ist umso unverständlicher, da an- ven Handwerksbetriebe zu entlasten. dere Förderbereiche, beispielsweise die steuerli- che Forschungszulage oder die INNO-KOM-För- Zu II. B Potenziale bei derung für Industrieforschung (RZ 146 ff.) umso Energieeffizienz und großzügiger ausgeweitet wurden. erneuerbarer Wärme heben Zu II. B Digitalisierung für Zu RZ 129: Gleichfalls ausdrücklich begrüßt wird Energiewende nutzen die Beibehaltung der Effizienzstandards für Neu- bauten und insbesondere den Bestand. Das Zu RZ 113: Zu unterstützen ist das Gesamtziel Handwerk erwartet, dass die Bundesregierung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregie- diesen Grundsatz bei den laufenden Beratungen rung, bis 2030 möglichst viele Messstellen mit in- auf EU-Ebene weiterhin nachdrücklich verfolgt. telligenten Messsystemen auszustatten und mög- lichst viele energiewenderelevante Anwendun- Zu II. B Energieträger gen über sichere Gateways laufen zu lassen. Si- Wasserstoff erschließen cherzustellen ist dabei unbedingt, dass auch Handwerksbetriebe Zugang zu den am Gateway Zu RZ 132/133: Der ZDH unterstützt die Ziele der anfallenden Daten bekommen, um Dienstleistun- Bundesregierung zur Etablierung einer Wasser- gen, auf Augenhöhe mit den sonstigen Marktmit- stoffwirtschaft. Ein wichtiges Standbein zukünfti- bewerbern, anbieten zu können. Darum ist es ger nachhaltiger Wirtschafts- und ausdrücklich zu begrüßen, dass das
8 Mobilitätsstrukturen wird – auch im Handwerk – Zu TZ 137: Bei der wirtschaftspolitischen Flankie- insbesondere Wasserstoff, der aus erneuerbaren rung der massiven Strukturumbrüche im Mobili- Energien in Deutschland hergestellt wird („grüner tätsbereich müssen auch die Potenziale und Be- Wasserstoff“), darstellen. Ebenfalls unterstützt lange der mittelständisch geprägten Zulieferbe- wird das Vorhaben in einer Phase der Etablierung triebe der Automobilkonzerne aus dem Handwerk der Wasserstoffwirtschaft auch weitere Quellen mitberücksichtigt werden. Die notwendigen Struk- für (CO2-neutralen oder -reduzierten) Wasserstoff turanpassungen der deutschen Automobilwirt- („blau“ oder „türkis“) zu ermöglichen. schaft sind mit klarer Zielsetzung der Emissions- reduzierung unter strikter Wahrung der Technolo- Zu RZ: 133: Im Rahmen der Umsetzung der na- gieoffenheit umzusetzen und von Seiten der Poli- tionalen Wasserstoffstrategie sind die Potenziale tik zu flankieren. Die Möglichkeiten der Batterie- des Mittelstandes, namentlich des Handwerks in elektrik, der Wasserstoff- und Brennstoffzellen- den Blick zu nehmen: Als qualifizierter Dienstlei- technik und Ansätze zu neuartigen E-Fuels soll- ter im Schnittpunkt zu privaten und industriellen ten parallel weiterverfolgt werden, um die poten- Kunden, als Nutzer von Wasserstofftechnik im ei- ziellen Einsatzfelder in unterschiedlichen Ge- genen Betrieb (z. B. im Nutzfahrzeugbereich) und wichts- und Leistungsklassen im Fahrzeugbe- als Beteiligter an dezentraler Produktion und Ver- reich mittel- und langfristig einzig nach Wirtschaft- arbeitung. Fördermechanismen, Transport- und lichkeit und Umweltgerechtigkeit beurteilen zu Verteilungsstrukturen sind deshalb von Anfang an können. mittelstandsgerecht auszugestalten. Wasserstoff- ressourcen sollten nicht nur auf einzelne industri- Zu II. B Investitionen in Bildung, elle Einsatzfelder beschränkt werden. Forschung und Innovation verstärken Zu II. B Industriepolitische Chancen der Energiewende Zu RZ 140 ff.: In Kapitel II.B „Investitionen in den nutzen Klimaschutz und den digitalen Wandel“ werden wichtige Infrastrukturaufgaben und -investitionen Zu RZ 135 ff.: Die ausdrückliche industriepoliti- wie beispielsweise Angebot von bezahlbarem sche Fokussierung der Energiewende auf die In- Wohnraum (RZ 90 ff.), Investitionen in nachhalti- dustrie erstaunt und befremdet. Aktuelles Nega- gen Verkehr (RZ 93 ff.) oder Erneuerbare Ener- tivbeispiel einer solchen einseitig industriespezifi- gien (RZ 118 ff.) aufgeführt. Diese ambitionierten schen Ausrichtung ist der Entwurf einer Förder- Vorhaben sind ohne eine hinreichende Zahl be- richtlinie für serielles Sanieren, in deren Konse- ruflich qualifizierter handwerklicher Fach- und quenz die für die Umsetzung der erforderlichen Führungskräfte nicht umsetzbar. Es verwundert Sanierungsmaßnahmen im Bestand unabdingba- daher sehr, dass im gesamten Abschnitt „Investi- ren Handwerksbetriebe der einschlägigen Ge- tionen in Bildung, Forschung und Innovation ver- werke sich letztlich in der Rolle von nachgelager- stärken“ die Berufliche Bildung keinerlei Erwäh- ten, subalternen Erfüllungsgehilfen bauindustriel- nung findet. Zwar fehlt es nach wie vor an Maß- ler Strukturen wiederfinden würden. Die Energie- nahmen, die gerade die Kleinst- und Kleinbe- wende ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche triebe von den stark gewachsenen Ausbildungs- und gesamtwirtschaftliche Herausforderung, die kosten entlasten. Dennoch gibt es Programme, keinesfalls mit sektorspezifischen Ansätzen be- wie beispielsweise das „Sonderprogramm ÜBS- wältigt werden kann!
9 Digitalisierung“ des BMBF, die hier hätten Erwäh- Instrumente und nicht durch das Vergaberecht er- nung finden müssen. reicht werden. Vergabefremde Aspekte ohne di- rekten Bezug zum Auftragsgegenstand führen in Zu II. B Rahmen für mehr der Praxis zu mehr und teils extrem aufwändigen Forschung und Entwicklung Zertifizierungserfordernissen, und damit letztlich sowie Innovationen schaffen zur Einschränkung des Bieterkreises. Bereits in den letzten Jahren haben viele Handwerksbe- Zu RZ 147: Die Fortschreibung der bisherigen triebe aufgrund des wachsenden Aufwands für Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ ist zu begrü- die Angebotsabgabe auf die Teilnahme an öffent- ßen. lichen Ausschreibungen verzichtet. Das schadet neben dem nicht nur handwerklichen Mittelstand Zu II. C Fairen Wettbewerb in letztendlich auch den Auftraggebern und den der digitalen Welt sicherstellen Steuerzahlern, da der Wettbewerb preissteigernd und qualitätsmindernd eingeschränkt wird. Der Zu RZ 154 f.: Ausdrücklich begrüßt der ZDH die Nutzen für die proklamierten „strategischen“ Ziele X. GWB-Novelle, dies insbesondere im Hinblick bleibt hingegen schwer nachweisbar. auf die neuen Grundsatzregelungen zur Datentei- lung auf für Handwerksbetriebe relevanten nach- Deshalb darf es keinesfalls zu einer Ausweitung gelagerten Märkten. Die bisher auf EU-Ebene der rechtlichen Anwendbarkeit vergabefremder gleichfalls vorgesehenen Rechtsänderungen zur Aspekte, über den jetzigen Stand des GWB und Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs in der VgV bzw. UVgO hinaus, kommen. Weiterhin der Datenökonomie weisen demgegenüber das dürfen zusätzliche Anforderungen in den Aus- Grundproblem auf, dass sie sich unter Verweis schreibungsbedingungen nur dann zulässig sein, auf die DSGVO auf nicht-personenbezogene Da- wenn für diese ein klarer und direkter Zusammen- ten konzentrieren. Die DSGVO ist allerdings – hang mit dem Auftragsgegenstand erkennbar ist partiell abgesehen vom neuen Migrationsrecht und diese angemessen sind. Beispielsweise gibt nach Art. 20 – ein reines Schutzrecht, mit dem in es im deutschen Handwerk und der Wirtschaft dem gerade auch für Handwerksbetriebe – für insgesamt keine Kinderarbeit. Die Betriebe wären den unmittelbaren Kundenkontakt – relevanten aber damit überlastet, für jedes einzelne zuge- Bereich personenbezogener Daten kein hinrei- kaufte Bauteil nachzuweisen, dass dieses eben- chender Wettbewerb strukturiert werden kann. falls nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurde. Mit- tels solcher nicht auftragsbezogener Anforderun- Zu II. C Vergaberecht gen würde zudem einer subjektiven Interpretation modernisieren und öffentliche von Angeboten Tür und Tor geöffnet und die Ob- Beschaffungen beschleunigen jektivität bei Vergabeentscheidungen einge- schränkt. Zu RZ 161: Das Vergaberecht sollte auf seinen ursprünglichen Zweck konzentriert und nicht für Explizit nicht ausgeschlossen werden sollen da- die Erreichung von über die Auftragsvergabe hin- mit bspw. umwelt- und energiepolitische Anforde- ausgehenden allgemeinpolitischen Zielen instru- rungen mit direktem Bezug zum Auftragsgegen- mentalisiert werden. Viele Ziele sind durchaus stand, wo der öffentlichen Hand richtigerweise von gesamtgesellschaftlicher Relevanz, doch auch vor dem Hintergrund des europäischen müssen diese durch geeignete politische Green Deals eine Vorreiterrolle zukommt. Abzu- sehen ist gleichwohl von grundsätzlich
10 verpflichtenden Mindestkriterien – beispielsweise Denn zum einen ist die Anwendung der komple- für Umweltanforderungen oder Nachweisen über xen Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes Life cycle assessments (LCA), wie von der Euro- gerade für die vielen kleinen und mittleren Hand- päischen Kommission im Rahmen der Kreislauf- werksbetriebe wenig praktikabel, so dass nicht wirtschaft angedacht. Praxisgerechter für den Mit- absehbar ist, wie viele dieser Unternehmen über- telstand wäre bspw. eine stärkere Verankerung haupt von einer Option Gebrauch machen kön- dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung. nen. Zum anderen kann die Option nur einheitlich für die Gesellschaft ausgeübt werden. Die The- Zu II. C Steuerliche saurierungsrücklage kann hingegen individuell Rahmenbedingungen durch den Gesellschafter ausgeübt werden. Mit wachstumsfreundlich und fair einer mittelstands- und handwerksfreundlichen gestalten Reform des bereits in der Praxis angewandten § 34a EStG ließen sich also zeitnah positive An- Zu RZ 171: Deutschland steht in Bezug auf die reize dafür setzen, dass die Unternehmen einen steuerlichen Rahmenbedingungen unter erhebli- größeren Teil des erzielten Gewinns wieder in chem Wettbewerbsdruck und belegt bei der Steu- den Betrieb investieren. erbelastung inzwischen weltweit einen Spitzen- platz sowohl bei der nominalen als bei der effekti- Ein weiterer wichtiger Aspekt, durch den die Liqui- ven Steuerbelastung. Insoweit bedarf es dringend dität der Handwerksbetriebe gestärkt würde, wäre einer Reform der Unternehmensbesteuerung, da- eine Verbesserung der gesetzlichen Abschrei- mit der Wirtschaftsstandort Deutschland und die bungsbedingungen für digitale Wirtschaftsgüter, dort ansässigen (Handwerks-) Unternehmen wei- beispielsweise durch Einführung einer degressi- terhin wettbewerbsfähig bleiben. Ziel muss ein in- ven AfA. ternational wettbewerbsfähiges Steuerbelas- tungsniveau aller in Deutschland tätigen Unter- Zu RZ 173 und 174: Von der mit dem zweiten nehmen von maximal 25 Prozent auf Ebene der Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten dauerhaf- Gesellschaft sein. Dies ließe sich bei den Kapital- ten Verbesserung der Steuerermäßigung bei Ein- gesellschaften durch Senkungen des Steuersat- künften aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 35 zes und der Einführung einer Teilanrechnung der EStG profitieren auch viele Handwerksbetriebe. Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer reali- Gleiches gilt für die Verbesserung der Möglichkeit sieren. Auch für Personengesellschaften sind der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbe- Senkungen des Einkommensteuertarifs dringend trägen im Sinne des § 7g EStG, die mit dem Jah- erforderlich, da für diese die Einkommensteuer ressteuergesetz 2020 eingeführt wurden. gleichzeitig auch die „Unternehmensteuer“ ist. Zu RZ 177 und 178: Dass die Steuerpolitik mit Schließlich bedarf es dringend einer praxisge- europäischen und internationalen Partnern abge- rechten Modernisierung der Thesaurierungsrück- stimmt wird, unterstützen wir ausdrücklich. Insbe- lage im Sinne des § 34a EStG, um die Innenfinan- sondere im Hinblick auf die geplante Besteuerung zierung der Unternehmen zu stärken. Die allei- von digitalisierten Geschäftsmodellen muss es nige Einführung einer Option zu einer Besteue- eine internationale Lösung auf Basis der OECD rung als Kapitalgesellschaft, wie sie derzeit vom geben. Nationale oder auch nur europäische Al- Bundesministerium der Finanzen favorisiert wird, leingänge sind aus unserer Sicht nicht zielfüh- ist unseres Erachtens hingegen nicht zielführend. rend.
11 Zu II. C Verringerung des Davon abgesehen wird mit dem im Dezember Verwaltungs- und 2020 beschlossenen „Gemeinsamen Programm Bürokratieaufwands für von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, Unternehmen bürger- und unternehmensfreundliche Verwal- tung“ ein praxisrelevantes Ziel verfolgt. Zu unter- Zu RZ 181 und 182: Die beschriebenen Maßnah- stützen ist hierbei insbesondere, dass die Erfah- men kommen nach wie vor bei Handwerksbetrie- rungen der Praxis berücksichtigt und unter ande- ben nicht im erforderlichen Maß an. Es gilt, Hand- rem verschiedene Forderungen und Vorschläge werksbetriebe über die Pandemie hinaus zu un- des Handwerks aufgegriffen wurden. Dies gilt terstützen, sich krisenfest aufzustellen. Hierzu etwa für einen effizienteren Verwaltungsvollzug zählt auch ein Betriebsumfeld, das gerade in bei Genehmigungsverfahren, dass Gesetze ein- schwierigen Zeiten Raum für Innovationen und In- heitlich am ersten Tag eines Quartals in Kraft tre- vestitionen lässt. Was Handwerksbetriebe brau- ten oder verständlichere Formulierungen behörd- chen, sind rechtssichere und umsetzbare Vor- licher Anordnungen. schriften sowie eine konsequente und spürbare Entlastung – und das noch in dieser Legislatur. Anders als die stockenden Diskussionen um das Bürokratieentlastungsgesetz IV nimmt die not- Der Bundesregierung ist bewusst, dass sie insbe- wendige fachliche Konkretisierung und praktische sondere mit ihren bisherigen Bürokratieent-las- Umsetzung des Bund-Länder-Programms mit ei- tungsgesetzen weder der tatsächlichen Entlas- nem ehrgeizigen Zeitplan Fahrt auf. Die Hand- tungsnotwendigkeit noch ihrem eigenen An- werksorganisationen bieten der Bundesregierung spruch genügt und kündigt deshalb ein weiteres und den Ländern auch bei diesem wichtigen Vor- Bürokratieentlastungsgesetz an. Dies ist ein rich- haben weiterhin ihre Unterstützung an. tiger Schritt. Für die Vorbereitung wurde eine hochrangige Arbeitsgruppe eingerichtet. Auch Zu II. D Rahmenbedingungen dies ist zur Überwindung politischer Differenzen für Erwerbsbeteiligung bei ressortübergreifenden Entlastungsmaßnah- verbessern men ein nachvollziehbares Vorgehen. Die Vorbe- reitungen für das Bürokratieentlastungsgesetz IV Zu RZ 186: Die Umsetzung eines Rechtsan- scheinen jedoch zu versanden. Die hochrangige spruchs auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Arbeitsgruppe hat auch vier Monate nach ihrer Grundschulalter bis 2025 ist notwendig und zu Einrichtung noch keine Vorschläge oder Maßnah- begrüßen. Die vielfach von Fachkräfteengpässen men vorgelegt. betroffenen Handwerksbetriebe würden vom zu erwartenden Anstieg der Erwerbsbeteiligung pro- Um das selbstgesteckte Ziel einer Verabschie- fitieren. Die Kinderbetreuungsangebote müssen dung noch in dieser Legislatur zu erreichen, müs- aber noch umfassender ausgebaut werden. Im- sen die Maßnahmen schnell auf den Weg ge- mer noch fehlen laut einer aktuellen Untersu- bracht werden. Effektive und umsetzbare Vor- chung des Instituts der deutschen Wirtschaft schläge gibt es auch vom Handwerk zur Genüge 342.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei (https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation- Jahren. Auch personell sind die Kindertagesstät- und-recht/buerokratie-und-ueberregulierung/). ten häufig nicht optimal aufgestellt.
12 Zu RZ 192: „In einigen IT-Berufen ist die Beset- Erleichterungen der Fördervoraussetzungen für zung von offenen Stellen weiterhin schwierig.“: die Ausbildungsprämie und den Zuschuss zur Die Einschränkung der Fachkräfteproblematik auf Ausbildungsvergütung zur Verhinderung von „einige IT-Berufe“ ist nicht sachgerecht. Die Fach- Kurzarbeit wichtig. Um einen langfristigen Ein- kräfteproblematik im Handwerk ist quantitativ be- bruch des Ausbildungsmarkts – wie er nach der trachtet weit bedeutender und findet keinerlei Er- Finanzkrise 2008/09 eingetreten ist – zu verhin- wähnung. Die nachhaltige Bewältigung des Fach- dern, ist auch im Vergleich zur langfristigen und kräftemangels wird sich in Deutschland jedoch Pandemie-unabhängigen Förderung des Hoch- nicht durch die Einrichtung von zusätzlichen IT- schulbereichs eine dauerhaft angelegte Unter- Studiengängen bewerkstelligen lassen. Vielmehr stützung des Ausbildungsengagements von gilt es hierzu die berufliche Ausbildung und die Klein- und Kleinstausbildungsbetrieben zu avisie- höhere Berufsbildung in deutlich umfänglicherem ren. Maße zu stärken als dies bisher der Fall ist. Das Förderprogramm Bundesprogramm „Ausbil- Zu II. D Gering- und dungsplätze sichern“ ist darauf ausgerichtet die Zweitverdiener von Steuern und duale Ausbildung grundständig zu stärken. Die- Abgaben entlasten ses Programm ist von der Bundesregierung in Be- zug auf die aktuell Corona-bedingte Wirtschafts- Zu RZ 197: Der ZDH begrüßt, dass die Bundes- krise hin initiiert worden. Dagegen stehen eine regierung im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ Reihe von grundständigen aus bildungspoliti- die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 schen Zielstellungen heraus initiierten Förderpro- Prozent stabilisieren will. Im Übrigen deckt der für grammen zur Stärkung der Hochschulbildung dieses Jahr gezahlte ergänzende Bundeszu- (wie z. B Innovation in der Hochschullehre). Um schuss von 5 Mrd. Euro die Mehrausgaben nicht den Fachkräftenachwuchs zu sichern, ist es für vollständig ab. Im Ergebnis gehen zwei Drittel der die Handwerksbetriebe im Sinne einer Gleichwer- Mehrkosten in der GKV zu Lasten der Beitrags- tigkeit von beruflicher und hochschulischer Bil- zahler inkl. der Handwerksbetriebe und nur ein dung daher erforderlich, die grundständige Förde- Drittel zu Lasten des Bundes bzw. der Steuerzah- rung der beruflichen Bildung auch bildungspoli- ler. tisch begründet langfristig weiterzuentwickeln. Zu II. D Berufliche Bildung und Zu RZ 208: „Eine hohe Quote an tertiären und Qualifizierung fördern gleichwertigen Bildungsabschlüssen ist weiterhin ein wichtiges Anliegen von Bund und Ländern.“: Zu RZ 207: Sensibilisiert durch die Allianz für Auch hier wird die Berufliche Bildung – und damit Aus- und Weiterbildung hat die Bundesregierung die Aus- und Weiterbildungsleistung der Hand- bereits im Jahr 2020 mit dem Bundesprogramm werksbetriebe – mit keinem Wort erwähnt, son- „Ausbildungsplätze sichern“ ein Zeichen zur Sta- dern lediglich auf Hochschulprogramme verwie- bilisierung des Ausbildungsgeschehens gesetzt. sen. Das novellierte Aufstiegsfortbildungsförde- Die erste Förderrichtlinie zur Umsetzung des rungsgesetz, oder auch die Erhöhung der Sicht- Bundesprogramms hat auch nach Einschätzung barkeit gleichwertiger Abschlüsse durch die der Handwerksbetriebe einen wichtigen Impuls neuen Abschlussbezeichnungen (Bachelor Pro- für das Ausbildungsgeschehen gesetzt. Mit Blick fessional und Master Professional) sollten seitens auf das Ausbildungsjahr 2021/22 sind weitere der Bundesregierung aber ebenso als Bausteine für eine „hohe Quote an tertiären und
13 gleichwertigen Bildungsabschlüssen“ (an)erkannt werden, wie etwa ein Hochschulpakt.
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