Stellungnahme Zum Entwurf des Nationalen Reformpro-gramms 2021 - BMWi

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Stellungnahme

Zum Entwurf des Nationalen Reformpro-
gramms 2021

Die Stellungnahme beruht auf dem Entwurf mit Stand vom 18. Februar 2021.

Berlin, 26. Februar 2021
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Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Reformprogramms 2021

Allgemeine Anmerkungen                                Zu II. A. Covid-19-Pandemie
                                                      bekämpfen, Wirtschaft stützen,
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.         Schuldentragfähigkeit
V. (ZDH), in dem die 53 Handwerkskammern und          gewährleisten,
48 Zentralfachverbände des Handwerks sowie
                                                      Gesundheitssystem stärken
wirtschaftliche und wissenschaftliche Einrichtun-
gen des Handwerks in Deutschland zusammen-            Zu RZ 25 ff.: Aus Sicht des Handwerks braucht
geschlossen sind, vertritt die Interessen von rund    es im Umgang mit der Corona-Pandemie einen
1 Million Handwerksbetrieben in Deutschland mit       Politikwechsel, der mit einer veränderten Per-
mehr als 5,5 Millionen Beschäftigten, über            spektive einhergeht. Die Strategie von Bund und
360.000 Auszubildenden und einem Jahresum-            Ländern ist bislang vor allem von situativem, re-
satz von mehr als 600 Mrd. Euro.                      aktivem Handeln geprägt. Eine ausschließlich
                                                      von Verboten und Geboten geprägte Eindäm-
Mit den nachfolgenden Anmerkungen nimmt der           mungspolitik verliert zunehmend an Akzeptanz.
ZDH Stellung zum übermittelten Entwurf des Na-        Notwendig sind ein evidenzbasiertes, planbares
tionalen Reformprogramms 2021. Die Reihen-            und damit gestaltendes Vorgehen und eine An-
folge der Anmerkungen orientiert sich an der the-     passung an sich verändernde Parameter, etwa
matischen Reihenfolge im Entwurfstext.                durch die Synchronisierung mit dem fortschreiten-
                                                      den Testmöglichkeiten und dem Impfgeschehen.
Dabei ist uns die zentrale Funktion dieses Textes
bekannt, gegenüber der EU-Kommission den fo-          Zu II. A. Covid-19-Pandemie
kussierten Nachweis erfolgreicher Regierungspo-
                                                      bekämpfen
litik zu führen. Gleichwohl erlauben wir uns an der
einen oder anderen Stelle Hinweise, die über rein     Zu RZ 29, 31 und 32: Durch Maßnahmen zur Be-
redaktionelle Anmerkungen hinausgehen.                wältigung der Corona-Pandemie sind im Jahr
                                                      2020 umfangreiche Mehrausgaben in der gesetz-
Grundsätzliches                                       lichen Kranken- und Pflegeversicherung entstan-
                                                      den (z. B. durch das COVID-19-Krankenhausent-
Der beruflichen Bildung wird nicht der Stellenwert    lastungsgesetz und die Corona-Prämie für Be-
beigemessen, der ihr zusteht. Dies hat der ZDH
                                                      schäftigte in der Altenpflege). Da die Bewältigung
bereits in seinen vergangenen Stellungnahmen
                                                      der Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Auf-
zu den „Nationalen Reformprogrammen“ immer            gabe ist, begrüßt der ZDH, dass diese Kosten aus
wieder angemahnt. Eine systematisch/strategi-
                                                      Bundesmitteln abgefedert wurden. Unbefriedi-
sche Entwicklungsrichtung, welche bei einem Re-
                                                      gend ist aber, dass die für 2020 und 2021 gewähr-
formprogramm zu erwarten wäre, fehlt mit Blick        ten Bundesmittel nicht komplett die Mehrausga-
auf die Berufliche Bildung abermals gänzlich.
                                                      ben abdecken. Im Interesse von Arbeitgebern
Dies irritiert in diesem Jahr umso mehr vor dem
                                                      und Versicherten muss ein weiterer Anstieg der
Hintergrund der unter Deutscher EU-Ratspräsi-         Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ver-
dentschaft verabschiedeten Osnabrücker Erklä-
                                                      hindert werden.
rung.
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Zu II. A. Wirtschaft in der Krise                    Zu II. A Wirtschaftliche
unterstützen, Erholung fördern                       Belebung unterstützen

Zu RZ 35 ff.: Die Ankündigungen rascher Hilfe-       Zu RZ 49: Die mit dem zweiten und dritten
stellungen haben bei den betroffenen Hand-           Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte Verbesse-
werksbetrieben große Erwartungen geweckt, die        rung der Verlustverrechnung greift leider zu kurz.
bei der konkreten Umsetzung der Programme            Auch viele Handwerksbetriebe werden deutlich
insbesondere seit Beginn des zweiten Lock-           höhere krisenbedingte Verluste als 10 Mio. Euro
downs bisher vielfach nur sehr begrenzt erfüllt      erleiden. Unter dem Gesichtspunkt der über einen
werden konnten und können. Richtig ist, dass der     längeren Zeitraum betrachteten steuerlichen
Bund die Förderbedingungen der seit März 2020        Leistungsfähigkeit der Handwerksbetriebe wäre
aufgelegten Einzelmaßnahmen kontinuierlich an-       eine vollständige Berücksichtigung der krisenbe-
gepasst hat. Gleichwohl ist jedoch festzustellen,    dingten Verluste beim Verlustrücktrag geboten.
dass Handwerksbetriebe trotz hoher Betroffen-        Darüber hinaus dürften in vielen Fällen bereits die
heit in den einzelnen Lockdown-Phasen oftmals        im Jahr 2020 erlittenen Verluste weitaus höher als
nur geringe Hilfen bekommen oder ihnen der Zu-       die Gewinne des Jahres 2019 ausfallen. Der Ver-
gang zu Hilfsmaßnahmen komplett verschlossen         lustrücktrag nach § 10d EStG ist jedoch nur in das
bleibt. Denn die Hilfsinstrumente werden in der      unmittelbar vorangegangene Jahr, konkret also
praktischen Umsetzung sehr kleinteilig ausdiffe-     nur aus 2020 in das Jahr 2019 und aus 2021 in
renziert und ihre Kriterien scharf gefasst. So wa-   das Krisenjahr 2020, möglich. Diese Begrenzung
ren z. B. viele Betriebe durch die eingeführte       sollte entfallen und ein Verlustrücktrag in mehr als
Mischbetriebsregelung im Rahmen der Novem-           einem Veranlagungszeitraum ermöglicht werden,
ber-/Dezemberhilfen trotz hoher Umsatzrück-          um den Handwerksbetriebe einen größtmögli-
gänge gar nicht antragsberechtigt. Auch die hier     chen Rücktrag ihrer krisenbedingten Verluste zu
beispielhaft genannten Sonderregelungen für die      ermöglichen. Diese Empfehlung hatte auch der
Kultur- und Veranstaltungswirtschaft im Rahmen       Wirtschaftsausschuss des Bundesrats in seiner
der Überbrückungshilfe III werden anhand der         Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020
Wirtschaftszweigcodes starr abgegrenzt und ent-      ausgesprochen (vgl. Nr. 9 der sog. Strichdrucksa-
sprechen nicht der betrieblichen Praxis im Hand-     che, BR-Drs. 503/1/20 vom 28.09.2020). Auch
werk. Damit sind z. B. Betriebe des Kunsthand-       der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
werks, die ihre Waren auf Märkten bzw. Festen        gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich in
oder Messen verkaufen, nicht antragsberechtigt.      seinem Jahresgutachten 2020/21 vom November
Ähnliches gilt für die Abschreibungsregelungen       2020 in diesem Sinne geäußert (vgl. dort unter
zu verderblichen Waren, die einzig an den Einzel-    Rz. 121).
handel gerichtet werden, obwohl z. B. auch die
regional aufgestellten handwerklichen Brauereien     Durch die demografische Entwicklung nimmt die
wegen geschlossener Hotels und Gaststätten ihr       Bedeutung von Unternehmensnachfolgen im
bereits produziertes Bier entsorgen müssen. Ins-     Handwerk zu. Darum bedarf es dringend einer
gesamt führt das dazu, dass insbesondere die         Verbesserung im Erbschaftsteuerrecht. Im Rah-
Kleinst- und Kleinbetriebe sowie die Soloselb-       men der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Un-
ständigen im Handwerk mit Förderbrüchen bzw.         ternehmensübertragungen kann eine Reduzie-
Förderlücken konfrontiert werden, die im Gegen-      rung der Lohnzahlungen infolge der Krise zu einer
satz zu den politischen Ankündigungen stehen.        Nachbesteuerung führen. Um die erbschaftsteu-
                                                     erliche Verschonung zu erhalten, muss die
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Lohnsumme innerhalb der 5- oder 7-jährigen           des Vorkrisenjahres 2019 für die Krisenjahre
Lohnsummenfrist 400 Prozent (Regelverscho-           2020 und 2021 angesetzt wird.
nung) bzw. 700 Prozent (Optionsverschonung)
der sog. Ausgangslohnsumme betragen, wobei           Entsprechende Probleme bestehen im Falle einer
bei Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern       Insolvenz. Denn nach aktueller Auffassung von
geringere Quoten gelten. Ausgangslohnsumme           Rechtsprechung und Finanzverwaltung würde
ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten      eine Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist zum
fünf Wirtschaftsjahre vor dem Zeitpunkt der Ent-     Verstoß gegen die Behaltensregelung und damit
stehung der Steuer. Wird die geforderte Lohn-        zu einer anteiligen Steuerzahlung für die erfolgte
summe nicht erreicht, entfällt die gewährte erb-     Erbschaft oder Schenkung führen (§ 13a Abs. 6 i.
schaftsteuerliche Verschonung in dem Verhältnis,     V. m. § 13a Abs. 10 ErbStG). Darüber hinaus
in dem die erforderliche Quote unterschritten wird   sollte die sog. Verwaltungsvermögensgrenze von
(§ 13a Abs. 3 i. V. m. § 13a Abs. 10 ErbStG).        90 Prozent (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG) – zumin-
                                                     dest befristet – entschärft werden. Forderungen
Auch in vielen Handwerksbetrieben ist Kurzarbeit     eines Unternehmens gehören zum Verwaltungs-
aufgrund der Corona-Krise unvermeidlich. Damit       vermögen. Gerade in der aktuellen Krise dürfte
ist derzeit nicht absehbar, ob während der Krise     der Forderungsbestand wegen mangelnder Liqui-
oder danach noch ausreichend hohe Arbeits-           dität beim Kunden sehr hoch sein bzw. deutlich
löhne bezahlt werden, um die Lohnsummenvor-          ansteigen. Andererseits sinken teilweise Unter-
aussetzungen einzuhalten. Das erkannte auch          nehmenswerte durch die Krise. Damit steigen kri-
der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates und         senbedingt bei vielen Unternehmen das Verwal-
schlug in seiner Beschlussempfehlung zum Jah-        tungsvermögen und damit die Gefahr einer Nach-
ressteuergesetz 2020 eine Prüfung einer Anpas-       versteuerung bei der Erbschaftsteuer.
sung der §§ 13a und 13b ErbStG vor (vgl. Nr. 64
der Bundesrat-Drucksache 503/1/20). Im Hinblick      Zu II. A Einkommensverluste
auf das Kurzarbeitergeld ist zwar zu beachten,       abfedern, Arbeitsmarkt in der
dass der Lohnaufwand durch das dem Arbeitge-         Pandemie stärken
ber von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlte
Kurzarbeitergeld nicht gekürzt wird (R E 13a.5       Zu RZ 51: Es fehlt der Hinweis auf den neuerli-
Satz 4 ErbStR 2019). Im Falle von Kurzarbeit wird    chen Lockdown, der länger dauert als im Frühjahr
aber der bezahlte Arbeitslohn gegenüber dem re-      und ebenfalls negative Wirkungen auf den Ar-
gulären Arbeitslohn deutlich geringer sein. Im       beitsmarkt insgesamt und die Beschäftigung im
Falle von nicht vermeidbaren Entlassungen fällt      Handwerk entfalten dürfte. Der Entwurfstext klingt
der Lohnaufwand vollständig aus. Damit besteht       so, als hätte es nur den Frühjahrs-Lockdown ge-
bei vielen Handwerksbetrieben die Gefahr, dass       geben.
die Lohnsummenregelung nicht eingehalten wer-
den kann und so nachträglich eine anteilige Steu-    Zu II. A Schuldentragfähigkeit
erfestsetzung erfolgen könnte. Um diesem Prob-       gewährleisten und Investitionen
lem zu begegnen, könnten die zu erreichenden         stärken
Mindestlohnsummen von 400 bzw. 700 Prozent
befristet abgesenkt werden (z. B. um 2/5 bzw. 2/7    Zu RZ 68: Vollkommen richtig erkennt die Bun-
zur Berücksichtigung der Krisenjahre 2020 und        desregierung, dass zur Gewährleistung der
2021). Ebenfalls denkbar wäre die Einführung ei-     Schuldentragfähigkeit die Wachstumskräfte der
ner gesetzlichen Fiktion, wonach die Lohnsumme
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Volkswirtschaft gestärkt werden müssen. Nicht           Rahmen der weiteren Ausgestaltung des gesamt-
aus dem Blick verloren darf dabei aber, dass den        deutschen Fördersystems ist insbesondere eine
öffentlichen Haushalten in den letzten Jahren           Neuprofilierung der regionalpolitischen Gemein-
durch die Erhöhung der Sozialausgaben, mit der          schaftsaufgaben GRW (Öffnung für regional tä-
das Wirtschaftswachstum nicht Schritt gehalten          tige KMU) und GAK (konsequente Weiterentwick-
hat, für die Zukunft eine hohe zusätzliche Belas-       lung zu einer GA für ländliche Entwicklung) not-
tung auferlegt worden ist, die auch von den Hand-       wendig, um ein langfristig tragfähiges Konzept zur
werksbetrieben mitgetragen wird. Für die nun an-        gezielteren Adressierung regionaler Handwerks-
stehende Konsolidierung der öffentlichen Haus-          betriebe und zur Aktivierung regionale Potenziale
halte ist es – neben der Stärkung der Wachstums-        zu schaffen. Die große Bedeutung regionaler
kräfte – deshalb von ebenso hoher Bedeutung,            Wertschöpfungs- und Produktionsstrukturen hat
dass die Sozialausgaben in Zukunft nicht mehr           die Corona-Pandemie nochmals unterstrichen.
stärker zulegen als die Leistungsfähigkeit der          Bislang werden viele regional agierenden Hand-
Volkswirtschaft insgesamt.                              werksbetriebe aber zu großen Teilen von der
                                                        GRW ausgeschlossen. Wichtig ist es, unbürokra-
Zu II. B Investitionen vorziehen,                       tische Instrumente passgenau für Handwerksbe-
beschleunigen und verstetigen                           triebe (weiter) zu entwickeln, um ihnen in struktur-
                                                        schwachen und/oder dünn besiedelten Gebieten
Zu RZ 78: Die bereits umgesetzten Beschleuni-           die Bewältigung von Herausforderungen und die
gungen der Planungs- und Genehmigungsverfah-            Überwindung von Innovationshürden zu erleich-
ren in wichtigen (fach-) planungsrechtlichen Re-        tern.
gelwerken, insbesondere im Infrastrukturbau,
sind zu begrüßen. Ergänzend sind zukünftig wei-         Zu RZ 81: Der Erleichterung der Förderung der
tere Schritte zur Digitalisierung aller Beteiligungs-   Anbindung von Gewerbegebieten durch die GRW
und Genehmigungsverfahren zu gehen und ent-             ist zu unterstützen. Aus Sicht des ZDH ist jedoch
sprechende Ansätze des zur Bewältigung der              gleichzeitig eine Flexibilisierung der Förderbedin-
Corona-bedingten Einschränkungen gedachten              gungen der GRW (s. Anmerkungen zu RZ 80)
„Planungssicherstellungsgesetzes“ zu versteti-          notwendig, um die Barrieren zur Ansiedlung be-
gen. Nachhaltigen Erfolg können sämtliche Be-           stimmter Handwerksbetriebe (z. B. Bau und Le-
schleunigungsmaßnahmen jedoch nur haben,                bensmittel) in GRW-geförderten Gewerbegebie-
wenn gleichzeitig der Kapazitäts- und Kompe-            ten zu beseitigen.
tenzaufbau innerhalb der Planungs- und Geneh-
migungsinstitutionen im Bund (z. B. schon im Auf-       Zu RZ 83: Bei den Flankierungsmaßnahmen für
bau im Fernstraßenbau), in den Ländern und vor          den Kohleausstieg vermissen wir weiterhin spezi-
allen in Kommunen intensiviert wird.                    fische Instrumente, die sich direkt an betroffene
                                                        mittelständische und Handwerksbetriebe richten.
Zu II. B Regionen im                                    Zudem müssen sich die Schritte des Kohleaus-
Strukturwandel unterstützen,                            stiegs daran orientieren, ob der Strukturwandel in
Zukunftsinvestitionen anreizen                          den Revieren gelingt/voranschreitet. Andernfalls
                                                        droht dort der Verlust der Kohleindustrie, ohne
Zu RZ 80: Der ZDH unterstützt die Reformen der          dass für die dort ansässigen Menschen und mit-
nationalen Regionalpolitik im Resultat der Kom-         telständischen und Handwerksbetriebe alterna-
mission „gleichwertige Lebensverhältnisse“. Im          tive Job- und Geschäftsperspektiven bestehen.
                                                        Fokus des Strukturwandels muss der Erhalt/die
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Schaffung von qualitativ hochwertigen Lebens-        Zu II. B Investitionen in
und Arbeitsräumen sein, in denen ein breiter         nachhaltigen Verkehr
Branchenmix von Unternehmen aller Größen-            verstetigen, Mobilität der
klassen ansässig ist.                                Zukunft mitgestalten

Zu RZ 85: Die unter der deutschen Ratspräsi-         Zu RZ 93: Für den Geschäftserfolg vieler Hand-
dentschaft erzielten Einigungen zu den Zielbe-       werksbetriebe bleiben die Modernisierung und die
stimmungen der künftigen Kohäsionspolitik sind       nachhaltige Ausgestaltung der Verkehrsinfra-
ausdrücklich zu begrüßen, da sie eine drohende       struktur zentrale Themen der nächsten Jahre.
Einschränkung der Fördermöglichkeiten von mit-       Das Handwerk unterstützt nachdrücklich den
telständischen und Handwerksbetrieben durch ei-      massiven Ausbau des öffentlichen Nah- und
nen enggeführten Innovationsbegriff, wie ihn die     Fernverkehrs. Auch die Leistungsfähigkeit des
Kommission teils verfolgte, vermeiden. Diese auf     Straßennetzes muss aber gleichzeitig durch In-
EU-Ebene beschlossenen sinnvollen Flexibilisie-      standhaltung und Modernisierung gewahrt wer-
rungen sollten sich vollumfänglich in den operati-   den. Als sinnvolle Ergänzung der bisherigen Ziele
onellen Programmen der Bundesländer und in           kann der verstärkte Anschluss von Regionen, die
der Partnerschaftsvereinbarung des Bundes wi-        vom Kohleausstieg betroffen sind, gelten, um ei-
derspiegeln.                                         gene Wachstumsimpulse durch eine bessere
                                                     Vernetzung mit anderen Regionen zu stimulieren.
Zu II. B Angebot von
bezahlbarem Wohnraum                                 Zu RZ 96: Zu begrüßen ist, dass der Bund im
erhöhen, Immobilienerwerb                            Zuge der Bewältigung der Pandemiefolgen auch
erleichtern                                          Fahrzeug-Flottenerneuerungsprogramme ausge-
                                                     baut bzw. neu aufgelegt hat, u. a. zu Elektromobi-
Zu RZ 90 f.: Das Bekenntnis des Bundes zur Fort-     lität im gewerblichen Bereich und für Ladeinfra-
führung der Unterstützung des Wohnungsbaus           strukturen. Aus Sicht der kleineren Betriebe des
(sozialer Wohnungsbau ebenso wie Eigentums-          Handwerks ist für die Zukunft jedoch eine Verste-
bildung) wird begrüßt. Aus Sicht des Handwerks       tigung und Vereinheitlichung der mittlerweile zahl-
ist eine längere Zeit der Planungssicherheit auch    reichen und teils nur kurzfristig angelegten und
geboten, um den notwendigen Kapazitätsaufbau         mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen aus-
des Handwerks gerade im Fachkräftebereich um-        gestalteten Programme sinnvoll. Diese Förderun-
setzen zu können. Noch stärker in den Blick zu       gen sollten alle Gewichtsbereiche der Fuhrparks
nehmen ist die weitere Verschränkung des Woh-        umfassen und einen technologieoffenen Ansatz
nungsneubaus mit dem Ziel der energetischen          der Emissionsreduzierung verfolgen.
Sanierung und des Aufbaus erneuerbarer Ener-
gien in den Städten.                                 Zu II. B Digitalisierung
                                                     strategisch gestalten, KMU
                                                     beim digitalen Wandel
                                                     unterstützen

                                                     Zu RZ 102: Bei der KI-Strategie müssen deutlich
                                                     stärker als bisher auch die Belange und Potenzi-
                                                     ale des kleinteilig strukturierten handwerklichen
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Mittelstands berücksichtigt werden. Dies gilt nicht    Messstellenbetriebsgesetz          entsprechende
zuletzt bei der anstehenden Konkretisierung des        Schnittstellen vorschreibt und der Verbraucher
neuen Förderprogramms „Go Data“.                       selbst entscheiden kann, wer die anfallenden Da-
                                                       ten nutzen darf.
Zu RZ 105: Das Programm „Digital Jetzt“ schließt
eine wichtige Lücke in der bundesweiten Förder-        Zu II. B Erneuerbare Energien
landschaft. Mit der Stärkung der Digitalisierung im    weiter ausbauen
Handwerk trägt das Programm dazu bei, die In-
novations- und Wettbewerbsfähigkeit der Be-            Zu RZ 118: Nach unserem Wissen wurde bei der
triebe nachhaltig zu sichern. Die starke Nachfrage     jüngsten EEG-Novelle – anders als im Ent-
nach diesem Programm, veranschaulicht die Not-         wurfstext dargelegt – noch kein Pfad eines be-
wendigkeit dieser Förderung in eindringlicher          schleunigten und verbreiterten Ausbaupfads für
Weise. Umso unbefriedigender ist, dass es so-          Erneuerbare Energien festgelegt.
wohl an der technischen Umsetzung der Förde-
rung als auch an einer angemessenen Mittelaus-         Zu RZ 119: Ausdrücklich begrüßt werden die ers-
stattung hapert. Auf die große Nachfrage zu rea-       ten Schritte zur Reduzierung der EEG-Umlage.
gieren, indem nach dem Zufallsverfahren Kontin-        Notwendig ist am aktuellen Rand darüber hinaus
gente für Antragstellungen verteilt werden, ist kein   die Umstellung der Finanzierung der besonderen
akzeptabler Weg. Hier müssen die notwendigen           Ausgleichsregelung von der Umlage- auf eine
Mittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung           Haushaltsfinanzierung.   Insgesamt    muss    die
stehen und eine effiziente Vergabe im Rahmen           EEG-Umlage absehbar zurückgeführt und muss
der technischen Umsetzung sichergestellt wer-          die EE-Ausbauförderung aus diesem Budget fi-
den. Die unzureichende finanzielle Ausstattung         nanziert werden, um vor allem die energieintensi-
des Programms ist umso unverständlicher, da an-        ven Handwerksbetriebe zu entlasten.
dere Förderbereiche, beispielsweise die steuerli-
che Forschungszulage oder die INNO-KOM-För-            Zu II. B Potenziale bei
derung für Industrieforschung (RZ 146 ff.) umso        Energieeffizienz und
großzügiger ausgeweitet wurden.                        erneuerbarer Wärme heben

Zu II. B Digitalisierung für                           Zu RZ 129: Gleichfalls ausdrücklich begrüßt wird
Energiewende nutzen                                    die Beibehaltung der Effizienzstandards für Neu-
                                                       bauten und insbesondere den Bestand. Das
Zu RZ 113: Zu unterstützen ist das Gesamtziel          Handwerk erwartet, dass die Bundesregierung
der Digitalisierungsstrategie der Bundesregie-         diesen Grundsatz bei den laufenden Beratungen
rung, bis 2030 möglichst viele Messstellen mit in-     auf EU-Ebene weiterhin nachdrücklich verfolgt.
telligenten Messsystemen auszustatten und mög-
lichst viele energiewenderelevante Anwendun-           Zu II. B Energieträger
gen über sichere Gateways laufen zu lassen. Si-        Wasserstoff erschließen
cherzustellen ist dabei unbedingt, dass auch
Handwerksbetriebe Zugang zu den am Gateway             Zu RZ 132/133: Der ZDH unterstützt die Ziele der
anfallenden Daten bekommen, um Dienstleistun-          Bundesregierung zur Etablierung einer Wasser-
gen, auf Augenhöhe mit den sonstigen Marktmit-         stoffwirtschaft. Ein wichtiges Standbein zukünfti-
bewerbern, anbieten zu können. Darum ist es            ger      nachhaltiger       Wirtschafts-      und
ausdrücklich     zu    begrüßen,      dass      das
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Mobilitätsstrukturen wird – auch im Handwerk –          Zu TZ 137: Bei der wirtschaftspolitischen Flankie-
insbesondere Wasserstoff, der aus erneuerbaren          rung der massiven Strukturumbrüche im Mobili-
Energien in Deutschland hergestellt wird („grüner       tätsbereich müssen auch die Potenziale und Be-
Wasserstoff“), darstellen. Ebenfalls unterstützt        lange der mittelständisch geprägten Zulieferbe-
wird das Vorhaben in einer Phase der Etablierung        triebe der Automobilkonzerne aus dem Handwerk
der Wasserstoffwirtschaft auch weitere Quellen          mitberücksichtigt werden. Die notwendigen Struk-
für (CO2-neutralen oder -reduzierten) Wasserstoff       turanpassungen der deutschen Automobilwirt-
(„blau“ oder „türkis“) zu ermöglichen.                  schaft sind mit klarer Zielsetzung der Emissions-
                                                        reduzierung unter strikter Wahrung der Technolo-
Zu RZ: 133: Im Rahmen der Umsetzung der na-             gieoffenheit umzusetzen und von Seiten der Poli-
tionalen Wasserstoffstrategie sind die Potenziale       tik zu flankieren. Die Möglichkeiten der Batterie-
des Mittelstandes, namentlich des Handwerks in          elektrik, der Wasserstoff- und Brennstoffzellen-
den Blick zu nehmen: Als qualifizierter Dienstlei-      technik und Ansätze zu neuartigen E-Fuels soll-
ter im Schnittpunkt zu privaten und industriellen       ten parallel weiterverfolgt werden, um die poten-
Kunden, als Nutzer von Wasserstofftechnik im ei-        ziellen Einsatzfelder in unterschiedlichen Ge-
genen Betrieb (z. B. im Nutzfahrzeugbereich) und        wichts- und Leistungsklassen im Fahrzeugbe-
als Beteiligter an dezentraler Produktion und Ver-      reich mittel- und langfristig einzig nach Wirtschaft-
arbeitung. Fördermechanismen, Transport- und            lichkeit und Umweltgerechtigkeit beurteilen zu
Verteilungsstrukturen sind deshalb von Anfang an        können.
mittelstandsgerecht auszugestalten. Wasserstoff-
ressourcen sollten nicht nur auf einzelne industri-     Zu II. B Investitionen in Bildung,
elle Einsatzfelder beschränkt werden.                   Forschung und Innovation
                                                        verstärken
Zu II. B Industriepolitische
Chancen der Energiewende                                Zu RZ 140 ff.: In Kapitel II.B „Investitionen in den
nutzen                                                  Klimaschutz und den digitalen Wandel“ werden
                                                        wichtige Infrastrukturaufgaben und -investitionen
Zu RZ 135 ff.: Die ausdrückliche industriepoliti-       wie beispielsweise Angebot von bezahlbarem
sche Fokussierung der Energiewende auf die In-          Wohnraum (RZ 90 ff.), Investitionen in nachhalti-
dustrie erstaunt und befremdet. Aktuelles Nega-         gen Verkehr (RZ 93 ff.) oder Erneuerbare Ener-
tivbeispiel einer solchen einseitig industriespezifi-   gien (RZ 118 ff.) aufgeführt. Diese ambitionierten
schen Ausrichtung ist der Entwurf einer Förder-         Vorhaben sind ohne eine hinreichende Zahl be-
richtlinie für serielles Sanieren, in deren Konse-      ruflich qualifizierter handwerklicher Fach- und
quenz die für die Umsetzung der erforderlichen          Führungskräfte nicht umsetzbar. Es verwundert
Sanierungsmaßnahmen im Bestand unabdingba-              daher sehr, dass im gesamten Abschnitt „Investi-
ren Handwerksbetriebe der einschlägigen Ge-             tionen in Bildung, Forschung und Innovation ver-
werke sich letztlich in der Rolle von nachgelager-      stärken“ die Berufliche Bildung keinerlei Erwäh-
ten, subalternen Erfüllungsgehilfen bauindustriel-      nung findet. Zwar fehlt es nach wie vor an Maß-
ler Strukturen wiederfinden würden. Die Energie-        nahmen, die gerade die Kleinst- und Kleinbe-
wende ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche       triebe von den stark gewachsenen Ausbildungs-
und gesamtwirtschaftliche Herausforderung, die          kosten entlasten. Dennoch gibt es Programme,
keinesfalls mit sektorspezifischen Ansätzen be-         wie beispielsweise das „Sonderprogramm ÜBS-
wältigt werden kann!
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Digitalisierung“ des BMBF, die hier hätten Erwäh-   Instrumente und nicht durch das Vergaberecht er-
nung finden müssen.                                 reicht werden. Vergabefremde Aspekte ohne di-
                                                    rekten Bezug zum Auftragsgegenstand führen in
Zu II. B Rahmen für mehr                            der Praxis zu mehr und teils extrem aufwändigen
Forschung und Entwicklung                           Zertifizierungserfordernissen, und damit letztlich
sowie Innovationen schaffen                         zur Einschränkung des Bieterkreises. Bereits in
                                                    den letzten Jahren haben viele Handwerksbe-
Zu RZ 147: Die Fortschreibung der bisherigen        triebe aufgrund des wachsenden Aufwands für
Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ ist zu begrü-    die Angebotsabgabe auf die Teilnahme an öffent-
ßen.                                                lichen Ausschreibungen verzichtet. Das schadet
                                                    neben dem nicht nur handwerklichen Mittelstand
Zu II. C Fairen Wettbewerb in                       letztendlich auch den Auftraggebern und den
der digitalen Welt sicherstellen                    Steuerzahlern, da der Wettbewerb preissteigernd
                                                    und qualitätsmindernd eingeschränkt wird. Der
Zu RZ 154 f.: Ausdrücklich begrüßt der ZDH die      Nutzen für die proklamierten „strategischen“ Ziele
X. GWB-Novelle, dies insbesondere im Hinblick       bleibt hingegen schwer nachweisbar.
auf die neuen Grundsatzregelungen zur Datentei-
lung auf für Handwerksbetriebe relevanten nach-     Deshalb darf es keinesfalls zu einer Ausweitung
gelagerten Märkten. Die bisher auf EU-Ebene         der rechtlichen Anwendbarkeit vergabefremder
gleichfalls vorgesehenen Rechtsänderungen zur       Aspekte, über den jetzigen Stand des GWB und
Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs in       der VgV bzw. UVgO hinaus, kommen. Weiterhin
der Datenökonomie weisen demgegenüber das           dürfen zusätzliche Anforderungen in den Aus-
Grundproblem auf, dass sie sich unter Verweis       schreibungsbedingungen nur dann zulässig sein,
auf die DSGVO auf nicht-personenbezogene Da-        wenn für diese ein klarer und direkter Zusammen-
ten konzentrieren. Die DSGVO ist allerdings –       hang mit dem Auftragsgegenstand erkennbar ist
partiell abgesehen vom neuen Migrationsrecht        und diese angemessen sind. Beispielsweise gibt
nach Art. 20 – ein reines Schutzrecht, mit dem in   es im deutschen Handwerk und der Wirtschaft
dem gerade auch für Handwerksbetriebe – für         insgesamt keine Kinderarbeit. Die Betriebe wären
den unmittelbaren Kundenkontakt – relevanten        aber damit überlastet, für jedes einzelne zuge-
Bereich personenbezogener Daten kein hinrei-        kaufte Bauteil nachzuweisen, dass dieses eben-
chender Wettbewerb strukturiert werden kann.        falls nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurde. Mit-
                                                    tels solcher nicht auftragsbezogener Anforderun-
Zu II. C Vergaberecht                               gen würde zudem einer subjektiven Interpretation
modernisieren und öffentliche                       von Angeboten Tür und Tor geöffnet und die Ob-
Beschaffungen beschleunigen                         jektivität    bei   Vergabeentscheidungen    einge-
                                                    schränkt.
Zu RZ 161: Das Vergaberecht sollte auf seinen
ursprünglichen Zweck konzentriert und nicht für     Explizit nicht ausgeschlossen werden sollen da-
die Erreichung von über die Auftragsvergabe hin-    mit bspw. umwelt- und energiepolitische Anforde-
ausgehenden allgemeinpolitischen Zielen instru-     rungen mit direktem Bezug zum Auftragsgegen-
mentalisiert werden. Viele Ziele sind durchaus      stand, wo der öffentlichen Hand richtigerweise
von gesamtgesellschaftlicher Relevanz, doch         auch vor dem Hintergrund des europäischen
müssen    diese   durch    geeignete   politische   Green Deals eine Vorreiterrolle zukommt. Abzu-
                                                    sehen        ist    gleichwohl   von   grundsätzlich
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verpflichtenden Mindestkriterien – beispielsweise     Denn zum einen ist die Anwendung der komple-
für Umweltanforderungen oder Nachweisen über          xen Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes
Life cycle assessments (LCA), wie von der Euro-       gerade für die vielen kleinen und mittleren Hand-
päischen Kommission im Rahmen der Kreislauf-          werksbetriebe wenig praktikabel, so dass nicht
wirtschaft angedacht. Praxisgerechter für den Mit-    absehbar ist, wie viele dieser Unternehmen über-
telstand wäre bspw. eine stärkere Verankerung         haupt von einer Option Gebrauch machen kön-
dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung.          nen. Zum anderen kann die Option nur einheitlich
                                                      für die Gesellschaft ausgeübt werden. Die The-
Zu II. C Steuerliche                                  saurierungsrücklage kann hingegen individuell
Rahmenbedingungen                                     durch den Gesellschafter ausgeübt werden. Mit
wachstumsfreundlich und fair                          einer mittelstands- und handwerksfreundlichen
gestalten                                             Reform des bereits in der Praxis angewandten §
                                                      34a EStG ließen sich also zeitnah positive An-
Zu RZ 171: Deutschland steht in Bezug auf die         reize dafür setzen, dass die Unternehmen einen
steuerlichen Rahmenbedingungen unter erhebli-         größeren Teil des erzielten Gewinns wieder in
chem Wettbewerbsdruck und belegt bei der Steu-        den Betrieb investieren.
erbelastung inzwischen weltweit einen Spitzen-
platz sowohl bei der nominalen als bei der effekti-   Ein weiterer wichtiger Aspekt, durch den die Liqui-
ven Steuerbelastung. Insoweit bedarf es dringend      dität der Handwerksbetriebe gestärkt würde, wäre
einer Reform der Unternehmensbesteuerung, da-         eine Verbesserung der gesetzlichen Abschrei-
mit der Wirtschaftsstandort Deutschland und die       bungsbedingungen für digitale Wirtschaftsgüter,
dort ansässigen (Handwerks-) Unternehmen wei-         beispielsweise durch Einführung einer degressi-
terhin wettbewerbsfähig bleiben. Ziel muss ein in-    ven AfA.
ternational   wettbewerbsfähiges     Steuerbelas-
tungsniveau aller in Deutschland tätigen Unter-       Zu RZ 173 und 174: Von der mit dem zweiten
nehmen von maximal 25 Prozent auf Ebene der           Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten dauerhaf-
Gesellschaft sein. Dies ließe sich bei den Kapital-   ten Verbesserung der Steuerermäßigung bei Ein-
gesellschaften durch Senkungen des Steuersat-         künften aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 35
zes und der Einführung einer Teilanrechnung der       EStG profitieren auch viele Handwerksbetriebe.
Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer reali-       Gleiches gilt für die Verbesserung der Möglichkeit
sieren. Auch für Personengesellschaften sind          der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbe-
Senkungen des Einkommensteuertarifs dringend          trägen im Sinne des § 7g EStG, die mit dem Jah-
erforderlich, da für diese die Einkommensteuer        ressteuergesetz 2020 eingeführt wurden.
gleichzeitig auch die „Unternehmensteuer“ ist.
                                                      Zu RZ 177 und 178: Dass die Steuerpolitik mit
Schließlich bedarf es dringend einer praxisge-        europäischen und internationalen Partnern abge-
rechten Modernisierung der Thesaurierungsrück-        stimmt wird, unterstützen wir ausdrücklich. Insbe-
lage im Sinne des § 34a EStG, um die Innenfinan-      sondere im Hinblick auf die geplante Besteuerung
zierung der Unternehmen zu stärken. Die allei-        von digitalisierten Geschäftsmodellen muss es
nige Einführung einer Option zu einer Besteue-        eine internationale Lösung auf Basis der OECD
rung als Kapitalgesellschaft, wie sie derzeit vom     geben. Nationale oder auch nur europäische Al-
Bundesministerium der Finanzen favorisiert wird,      leingänge sind aus unserer Sicht nicht zielfüh-
ist unseres Erachtens hingegen nicht zielführend.     rend.
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Zu II. C Verringerung des                            Davon abgesehen wird mit dem im Dezember
Verwaltungs- und                                     2020 beschlossenen „Gemeinsamen Programm
Bürokratieaufwands für                               von Bund und Ländern für eine leistungsstarke,
Unternehmen                                          bürger- und unternehmensfreundliche Verwal-
                                                     tung“ ein praxisrelevantes Ziel verfolgt. Zu unter-
Zu RZ 181 und 182: Die beschriebenen Maßnah-         stützen ist hierbei insbesondere, dass die Erfah-
men kommen nach wie vor bei Handwerksbetrie-         rungen der Praxis berücksichtigt und unter ande-
ben nicht im erforderlichen Maß an. Es gilt, Hand-   rem verschiedene Forderungen und Vorschläge
werksbetriebe über die Pandemie hinaus zu un-        des Handwerks aufgegriffen wurden. Dies gilt
terstützen, sich krisenfest aufzustellen. Hierzu     etwa für einen effizienteren Verwaltungsvollzug
zählt auch ein Betriebsumfeld, das gerade in         bei Genehmigungsverfahren, dass Gesetze ein-
schwierigen Zeiten Raum für Innovationen und In-     heitlich am ersten Tag eines Quartals in Kraft tre-
vestitionen lässt. Was Handwerksbetriebe brau-       ten oder verständlichere Formulierungen behörd-
chen, sind rechtssichere und umsetzbare Vor-         licher Anordnungen.
schriften sowie eine konsequente und spürbare
Entlastung – und das noch in dieser Legislatur.      Anders als die stockenden Diskussionen um das
                                                     Bürokratieentlastungsgesetz IV nimmt die not-
Der Bundesregierung ist bewusst, dass sie insbe-     wendige fachliche Konkretisierung und praktische
sondere mit ihren bisherigen Bürokratieent-las-      Umsetzung des Bund-Länder-Programms mit ei-
tungsgesetzen weder der tatsächlichen Entlas-        nem ehrgeizigen Zeitplan Fahrt auf. Die Hand-
tungsnotwendigkeit noch ihrem eigenen An-            werksorganisationen bieten der Bundesregierung
spruch genügt und kündigt deshalb ein weiteres       und den Ländern auch bei diesem wichtigen Vor-
Bürokratieentlastungsgesetz an. Dies ist ein rich-   haben weiterhin ihre Unterstützung an.
tiger Schritt. Für die Vorbereitung wurde eine
hochrangige Arbeitsgruppe eingerichtet. Auch         Zu II. D Rahmenbedingungen
dies ist zur Überwindung politischer Differenzen     für Erwerbsbeteiligung
bei ressortübergreifenden Entlastungsmaßnah-         verbessern
men ein nachvollziehbares Vorgehen. Die Vorbe-
reitungen für das Bürokratieentlastungsgesetz IV     Zu RZ 186: Die Umsetzung eines Rechtsan-
scheinen jedoch zu versanden. Die hochrangige        spruchs auf Ganztagesbetreuung für Kinder im
Arbeitsgruppe hat auch vier Monate nach ihrer        Grundschulalter bis 2025 ist notwendig und zu
Einrichtung noch keine Vorschläge oder Maßnah-       begrüßen. Die vielfach von Fachkräfteengpässen
men vorgelegt.                                       betroffenen Handwerksbetriebe würden vom zu
                                                     erwartenden Anstieg der Erwerbsbeteiligung pro-
Um das selbstgesteckte Ziel einer Verabschie-        fitieren. Die Kinderbetreuungsangebote müssen
dung noch in dieser Legislatur zu erreichen, müs-    aber noch umfassender ausgebaut werden. Im-
sen die Maßnahmen schnell auf den Weg ge-            mer noch fehlen laut einer aktuellen Untersu-
bracht werden. Effektive und umsetzbare Vor-         chung des Instituts der deutschen Wirtschaft
schläge gibt es auch vom Handwerk zur Genüge         342.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei
(https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-       Jahren. Auch personell sind die Kindertagesstät-
und-recht/buerokratie-und-ueberregulierung/).        ten häufig nicht optimal aufgestellt.
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Zu RZ 192: „In einigen IT-Berufen ist die Beset-       Erleichterungen der Fördervoraussetzungen für
zung von offenen Stellen weiterhin schwierig.“:        die Ausbildungsprämie und den Zuschuss zur
Die Einschränkung der Fachkräfteproblematik auf        Ausbildungsvergütung zur Verhinderung von
„einige IT-Berufe“ ist nicht sachgerecht. Die Fach-    Kurzarbeit wichtig. Um einen langfristigen Ein-
kräfteproblematik im Handwerk ist quantitativ be-      bruch des Ausbildungsmarkts – wie er nach der
trachtet weit bedeutender und findet keinerlei Er-     Finanzkrise 2008/09 eingetreten ist – zu verhin-
wähnung. Die nachhaltige Bewältigung des Fach-         dern, ist auch im Vergleich zur langfristigen und
kräftemangels wird sich in Deutschland jedoch          Pandemie-unabhängigen Förderung des Hoch-
nicht durch die Einrichtung von zusätzlichen IT-       schulbereichs eine dauerhaft angelegte Unter-
Studiengängen bewerkstelligen lassen. Vielmehr         stützung      des   Ausbildungsengagements     von
gilt es hierzu die berufliche Ausbildung und die       Klein- und Kleinstausbildungsbetrieben zu avisie-
höhere Berufsbildung in deutlich umfänglicherem        ren.
Maße zu stärken als dies bisher der Fall ist.
                                                       Das Förderprogramm Bundesprogramm „Ausbil-
Zu II. D Gering- und                                   dungsplätze sichern“ ist darauf ausgerichtet die
Zweitverdiener von Steuern und                         duale Ausbildung grundständig zu stärken. Die-
Abgaben entlasten                                      ses Programm ist von der Bundesregierung in Be-
                                                       zug auf die aktuell Corona-bedingte Wirtschafts-
Zu RZ 197: Der ZDH begrüßt, dass die Bundes-           krise hin initiiert worden. Dagegen stehen eine
regierung im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“        Reihe von grundständigen aus bildungspoliti-
die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40         schen Zielstellungen heraus initiierten Förderpro-
Prozent stabilisieren will. Im Übrigen deckt der für   grammen zur Stärkung der Hochschulbildung
dieses Jahr gezahlte ergänzende Bundeszu-              (wie z. B Innovation in der Hochschullehre). Um
schuss von 5 Mrd. Euro die Mehrausgaben nicht          den Fachkräftenachwuchs zu sichern, ist es für
vollständig ab. Im Ergebnis gehen zwei Drittel der     die Handwerksbetriebe im Sinne einer Gleichwer-
Mehrkosten in der GKV zu Lasten der Beitrags-          tigkeit von beruflicher und hochschulischer Bil-
zahler inkl. der Handwerksbetriebe und nur ein         dung daher erforderlich, die grundständige Förde-
Drittel zu Lasten des Bundes bzw. der Steuerzah-       rung der beruflichen Bildung auch bildungspoli-
ler.                                                   tisch begründet langfristig weiterzuentwickeln.

Zu II. D Berufliche Bildung und                        Zu RZ 208: „Eine hohe Quote an tertiären und
Qualifizierung fördern                                 gleichwertigen Bildungsabschlüssen ist weiterhin
                                                       ein wichtiges Anliegen von Bund und Ländern.“:
Zu RZ 207: Sensibilisiert durch die Allianz für        Auch hier wird die Berufliche Bildung – und damit
Aus- und Weiterbildung hat die Bundesregierung         die Aus- und Weiterbildungsleistung der Hand-
bereits im Jahr 2020 mit dem Bundesprogramm            werksbetriebe – mit keinem Wort erwähnt, son-
„Ausbildungsplätze sichern“ ein Zeichen zur Sta-       dern lediglich auf Hochschulprogramme verwie-
bilisierung des Ausbildungsgeschehens gesetzt.         sen. Das novellierte Aufstiegsfortbildungsförde-
Die erste Förderrichtlinie zur Umsetzung des           rungsgesetz, oder auch die Erhöhung der Sicht-
Bundesprogramms hat auch nach Einschätzung             barkeit gleichwertiger Abschlüsse durch die
der Handwerksbetriebe einen wichtigen Impuls           neuen Abschlussbezeichnungen (Bachelor Pro-
für das Ausbildungsgeschehen gesetzt. Mit Blick        fessional und Master Professional) sollten seitens
auf das Ausbildungsjahr 2021/22 sind weitere           der Bundesregierung aber ebenso als Bausteine
                                                       für    eine   „hohe   Quote   an   tertiären   und
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gleichwertigen Bildungsabschlüssen“ (an)erkannt
werden, wie etwa ein Hochschulpakt.
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